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    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
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    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Opposition hat zu diesem Einzelplan einen Mißbilligungsantrag gestellt. Mit diesem Mißbilligungsantrag und mit den beiden Diskussionsbeiträgen der Opposition vom heutigen Tag wird der Versuch unternommen, den Herrn Bundeskanzler in den Anklagezustand zu versetzen. Es soll der Eindruck erweckt werden, als sei absichtlich, zumindest aber vorsätzlich und schuldhaft gegen das Grundgesetz gehandelt worden. Zu diesem Zweck sind politische, rechtliche, aber leider auch — im Hinblick auf die Ausführungen zu Beginn des heutigen Nachmittags muß ich das sagen — demagogische Argumente vorgetragen worden.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich weiß nicht, was es soll, wenn man bei der Erörterung einer solchen verfassungsrechtlichen Streitfrage einen Zusammenhang mit Nacht- und Nebelaktionen des Dritten Reiches herstellt.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut!)

    Nacht- und Nebelaktion des Dritten Reiches bedeutete Tötung und Verschleppung von Menschen durch ein Gewaltregime. Es ist zumindest eine Frage des guten Geschmacks, in einem demokratischen Parlament zwischen diesen Vorgängen und einer Streitfrage unter Demokraten einen Zusammenhang herzustellen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich weiß auch nicht, ob ausgerechnet der Redner des heutigen Nachmittags legitimiert ist, anderen Parlamentariern die Unwahrheit und die Lüge vorzuwerfen; ich habe Zweifel daran.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Weiter — auch das gehört in den Bereich der Demagogie — halte ich es zumindest für einen miserablen Stil, in diesem Zusammenhang gegen nicht anwesende Richter, gegen den Präsidenten des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der sich selbst nicht zur Wehr setzen kann, ehrenrührige Vorwürfe zu erheben, wie es hier geschehen ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es entspricht durchaus der Tradition des Bundesverfassungsgerichts, seit Höpker-Aschoff über Gebhard Müller bis in die Gegenwart, daß Präsidenten der Senate zu Urteilen Stellung genommen und sich zu Urteilen mit der Zurückhaltung geäußert haben, die für Richter selbstverständlich ist. Ich möchte wissen, ob ein Wort der Kritik daran laut geworden ist — von mir wird diese Kritik nicht geübt —, daß sich der Präsident des Ersten



    Bundesminister Dr. Vogel
    Senates zur Entscheidung zu § 218 in sachlicher und korrekter Weise in Vorträgen geäußert hat.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist schlechter Stil, einen Abwesenden hier in dieser Art und Weise anzugreifen. Ich bin nicht ressortzuständig; aber im Interesse des Abwesenden weise ich diesen Angriff eindeutig zurück.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Auf die politischen Argumente des heutigen Vormittags ist bereits geantwortet worden. Lassen Sie mich einige Bemerkungen zu den rechtlichen Argumenten machen. Insgesamt muß ich feststellen, daß sich ein Teil dieser rechtlichen Argumente für mich geradezu als ein Mißbrauch rechtlicher Begriffe und rechtlicher Denkkategorien darstellt

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und daß ein Teil dieser Angriffe der sachlichen Prüfung nicht standhält. Hier ist mit großem Pathos der Bundesregierung „Prozeßverschleppung" vorgeworfen worden. Meine Damen und Herren, ein Blick auf die Daten zeigt, daß der Opposition die Vorgänge im Januar 1974 bekannt geworden sind, daß sie im Juli 1974 die Klage erhoben und nach zweimaliger Mahnung des Bundesverfassungsgerichts schließlich im April 1975 erstmals begründet hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD — Zuruf von der SPD: Verschleppung!)

    Das ist von der Kenntnis des Tatbestandes bis zur Begründung der Klage ein Zeitraum von 15 Monaten.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Ich weiß nicht, was auf diesem Hintergrund der Vorwurf der Prozeßverschleppung soll.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich diskutiere nicht auf der Ebene des Herrn, der jetzt auch den Juristen zeigt, wie man eigentlich argumentiert, nachdem er schon dem Oppositionsführer bei jeder Gelegenheit zeigt, wie man eigentlich Oppositionsreden hält.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Ich argumentiere nicht auf dieser Ebene, aber ich halte die Frage entgegen, ob nicht diese lange Frist bis zur Begründung deswegen so ausgedehnt worden ist, weil man auf ein Urteil kurz vor der Wahl gerechnet hat. So herum könnte aus der Sache auch ein Schuh werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Aber nun ein paar Bemerkungen zum materiellen Gehalt. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie tun heute so, als ob es sich bei dem Verfahren in Karlsruhe um die Entscheidung über eine von Ihnen erhobene Ministeranklage gehandelt hätte. Die Ministeranklage allein wäre das Verfahren, um konkret vorwerfbare, schuldhafte Verfassungsverstöße eines Regierungsmitgliedes oder gar des Regierungschefs festzustellen. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wissen ganz genau, warum Sie dieses Verfahren der Ministeranklage nicht gewählt haben: Weil Sie selbst wußten, daß es solche subjektiv vorwerfbare Verstöße nicht gab. Herr Strauß wäre der letzte, der bei Ihnen nicht die Ministeranklage durchgesetzt und ertrotzt hätte, wenn sie eine Spur von Aussicht auf eine Verurteilung gehabt hätte. Deshalb, meine Damen und Herren, haben Sie sich für das Organstreitverfahren entschieden. Das Organstreitverfahren hat aber eben nicht das Ziel der Ministeranklage und Ministerverurteilung. Das Ziel des Organstreitverfahrens ist nicht die Anprangerung einzelner, wie Sie es jetzt versuchen; sein Ziel ist es, bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage eine objektive und verbindliche Klärung der Verfassungsrechtslage für die Zukunft herbeizuführen. Warum, meine sehr verehrten Damen und Herren, versuchen Sie, beides zu vermischen?
    Zweite Bemerkung. In den beiden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, die Sie so breit zum Gegenstand Ihrer Ausführungen gemacht haben, findet sich kein einziges Wort des subjektiven Vorwurfs oder der subjektiven Rüge an die Adresse der Bundesregierung oder des Bundeskanzlers ; kein einziges Wort! Das Zitat, das heute von Herrn Zeidler vorgetragen worden ist, bestätigt nur diese Tatsache und diese Selbstverständlichkeit.

    (Zuruf des Abg. Dr. Jenninger [CDU/CSU])

    In beiden Urteilen wird dargelegt, daß frühere Bundesregierungen, daß frühere Minister und daß Landesregierungen ebenso gehandelt haben.
    Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin darf ich zur Untermauerung gerade dieses wichtigen Sachverhalts die einschlägigen Stellen aus beiden Urteilen vorlesen. Im Urteil über die Öffentlichkeitsarbeit heißt es:
    Die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem Hineinwirken in den Wahlkampf waren bisher umstritten. Ihr Verlauf wird in dieser Entscheidung erstmals näher präzisiert. Diese Grenzen sind nicht nur bei der Bundestagswahl 1976, sondern auch schon zuvor in zunehmendem Maße von den Regierungen in Bund und Ländern überschritten worden.
    Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, klarer und deutlicher kann die Tatsache nicht ausgedrückt werden, daß es in diesem Urteil eben keinen subjektiven Vorwurf gibt.
    Im zweiten Urteil heißt es:
    Mit dieser verfassungsrechtlichen Lage steht die bisherige langjährige Praxis schwerlich in Einklang.
    An anderer Stelle steht:
    Die Bundesregierung hat es im Vertrauen auf eine vieljährige Praxis seit der Bildung der ersten Bundesregierung versäumt sicherzustellen, daß sie gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung vom Bundesminister der Finanzen ... informiert und konsultiert wurde.
    Dritte Bemerkung: Warum verschweigen Sie eigentlich in Ihrem Antrag, in welchem Umfang frühere
    Finanzminister von dem Bewilligungsrecht Gebrauch



    Bundesminister Dr. Vogel
    gemacht haben? Herr Kollege Strauß hat doch hier ein Geständnis abgelegt und gar nicht bestritten, daß solche Bewilligungen auch vor 1969 in erheblichem Umfange gegeben wurden. Er bestreitet es gar nicht.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Deshalb haben wir doch die Haushaltsreform gemacht! Das war der Grund!)

    — Herr Jenninger, Geduld! Wir sind gerade an dem Punkt.
    Nun wird eingewendet, 1969 habe sich alles durch die Haushaltsreform geändert. Der große Jurist hat das dargelegt. Es gibt Studiumsjuristen und Erfahrungsjuristen. Hier hat heute nachmittag offenbar jemand, der durch zahlreiche Verfahren zum Erfahrungsjuristen geworden ist, gesprochen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

    Dieser Erfahrungsjurist hat uns also hier — —

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sagen Sie mir doch einmal, wo denn das mit der Ministeranklage im Grundgesetz steht? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Herr Kollege, da eilen Sie der Zeit voraus. Herr Strauß konnte in Bayern noch gar nicht angeklagt werden. Herr Goppel macht ihm keinen Platz. Das geht noch nicht.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Sie waren doch auch mal in Bayern tätig!)

    Herr Kollege Vogel, ich gebe Ihnen recht: Gestützt auf das Grundgesetz findet sich die Ministeranklage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Natürlich haben wir die Verfassungsanklage.

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] : Wo denn? Zitieren Sie das bitte mal!)

    — Das will ich dann gerne tun. Jetzt will ich erst diesen Gedankengang zu Ende führen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist schwach!)

    — Aber meine Damen und Herren, seien Sie doch nicht so ungeduldig. Eines nach dem anderen!

    (Beifall bei der SPD)

    1969, so wird gesagt, habe sich durch die Haushaltsreform alles geändert. Was bis dahin verfassungsgemäß war, nämlich die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Bewilligungen durch die Minister der Regierungen vor 1966, ist plötzlich seit 1969 verfassungswidrig. Dem muß ich entgegenhalten, daß trotz der lautstarken Ausführungen hier von dieser Stelle der Art. 112 unseres Grundgesetzes materiell nicht in einem Wort geändert worden ist.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig!)

    Eine Änderung erfolgte nur insofern, als man einen
    Satz 3 hinzugefügt hat. Den lese ich jetzt gerne vor.

    (Zuruf des Abg. Dr. Biedenkopf [CDU/CSU])

    — Aber Herr Professor, wenn Ihnen das in Ihrem Seminar ein Student gesagt hätte, hätte ich nicht hören wollen, was passiert wäre.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Ein solcher Student wäre bei Kurt Biedenkopf auch nie Minister geworden!)

    — Er hat ja nie Zeit. Er hat ja immer andere Aufgaben. Ich bitte Sie.
    Satz 3 heißt:
    Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden.
    Das ist die einzige Änderung.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Würden Sie den § 37 der Haushaltsordnung auch noch vorlesen!)

    — Aber Herr Althammer, warum sind Sie denn so ungeduldig?

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Lesen Sie den § 37 bitte auch noch vor!)

    — Ich habe den Eindruck, es ist wirklich nötig, daß es einzeln vorgelesen wird.
    Art. 112 — und darauf setze ich den besonderen Akzent — ist materiell-rechtlich mit keinem Wort geändert worden. Wenn nun in der Verfassung gesagt wird: „Das Nähere bestimmt das Gesetz", dann werden mir alle Verfassungsrechtler dieses Hauses zustimmen, daß dies doch keine Ermächtigung bedeutet, vom Inhalt der Verfassung abzuweichen. Das bedeutet nur, daß die Begriffe der Verfassung da und dort präzisiert werden können.
    Nun kommt der § 37 der Bundeshaushaltsordnung. In dem § 37 ist das, worüber hier gestritten wird, Herr Althammer, was nämlich „unabweisbar" und was „unvorhersehbar" eigentlich bedeutet, keineswegs definiert worden. Es ist nur negativ gesagt worden, daß eine Unabweisbarkeit insbesondere dann nicht vorliegt, wenn die Ausgaben zur Verabschiedung des nächsten Haushaltsgesetzes oder des nächsten Nachtrags zum Haushaltsgesetz zurückgestellt werden können.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Jawohl!)

    — Ja, aber Entschuldigung, selbst wenn die Praxis, die man nach 1969 fortgeführt hat, dagegen verstoßen hat, wäre das noch immer kein Verfassungsverstoß, sondern ein Verstoß gegen ein einfaches Gesetz. Ich bin ja nicht so rechthaberisch. Ich sage nur, daß über den Begriff „unabweisbar" und über den Begriff „unvorhersehbar" vor und nach 1969 Streit gewesen ist. Sie hätten dann recht, wenn der Begriff „unvorhersehbar" tatsächlich umfassend definiert worden wäre. Das hat man aber bewußt unterlassen. Man hat stärker als vorher auf das zeitliche Moment abgestellt. Aber ob darunter Wochen oder Monate zu verstehen sind, dies war nicht ausgetragen. Das ist durch das Urteil geschehen. Daraus nun eine Anklage zu machen, als wenn ein neuer Catilina in unseren Reihen Platz genommen hätte, das ist, schlicht gesagt, maßlose Übertreibung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU: Was ist denn nun mit der Ministeranklage?)

    Ich glaube, manch einer unterschätzt den gesunden Menschenverstand der Zuhörer. Ich habe Ihnen keine Ratschläge zu geben. Aber: Weniger an Kritik wäre weiß Gott mehr gewesen als diese maßlosen Übertreibungen.





Rede von Liselotte Funcke
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    Gerne.