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ID0803406600

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    4. Herr: 1
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    6. Vogel.: 1
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    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Absicht, in erster Linie auf das einzugehen, was die Kollegen Kohl und Strauß gesagt haben.
    Der Kollege Kohl sprach heute früh zu Beginn davon, es sei der Geburtsfehler dieser Regierung, daß sie gegen die stärkste Fraktion gebildet worden sei. Herr Kollege Kohl, wir können nur feststellen: wir haben genau den Auftrag erfüllt, den wir von den Wählern erbeten hatten und den uns die Wähler gemeinsam gegeben haben, nichts anderes.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wenn Sie allerdings damit andeuten wollten, daß die Mehrheit knapper als vorher ist, dann ist Ihnen offensichtlich gänzlich aus dem Gedächtnis entschwunden, daß Sie noch im Wahlkampf selber gesagt haben, mit einer Stimme Mehrheit wollten Sie regieren — wenn Sie sie bekommen hätten, aber Sie bekamen sie nicht.
    Herr Kollege Kohl, als Sie das so sagten, hatte ich das Gefühl, dahinter steckte doch ein bißchen der Notschrei einer gequälten Seele. Denn Ihre Fraktion ist ja eine Koalition, nur mit dem Unter-



    Mischnick
    schied, daß das Zusammenwirken unter Wahrung eigener Standpunkte oft nicht so reibungslos funktioniert, wie es tatsächlich zwischen SPD und FDP geschieht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Sie sprachen davon, es habe sich in der vergangenen Woche gezeigt — weil einzelne Kollegen aus der SPD anderer Meinung waren —, daß die Koalition erpreßbar geworden sei. Welchen Ausdruck wählen Sie dann, wenn ich an die Ablehnung des Wehretats durch die CDU/CSU denke? Müßten Sie da nicht das gleiche von sich sagen?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ferner sprachen Sie davon, kaum sei etwas gesagt, dann werde es aus den eigenen Reihen attakkiert. Es ist selbstverständlich, daß auch in den Parteien der Koalitionsfraktionen Auseinandersetzungen um das stattfinden, was man für richtig hält. Nur haben Sie offensichtlich in diesem Augenblick nicht einen Moment daran gedacht, was Sie sich geleistet haben, am Donnerstag genau das Gegenteil von dem zu tun, was Sie heute, am Dienstag, mit dem Steuerpaket veranstaltet haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Das ist doch nun das prächtigste Beispiel dafür, daß Sie sich selber im Handeln widersprechen.
    Sie sprachen davon, daß das Vertrauen in den Staat geringer geworden sei. Das Vertrauen in den Staat kann man auch zerreden und durch solche Handlungen, wie Sie gerade vom Donnerstag auf Dienstag bewiesen haben, in Frage stellen. Denn was soll der Bürger davon halten: am Donnerstag ein Nein zur Vermögensteuersenkung, am Dienstag Ja zur Vermögensteuersenkung, am Donnerstag Nein zur Gewerbesteuersenkung, am Dienstag Ja zur Gewerbesteuersenkung und so fort. Wissen Sie überhaupt nicht mehr, was Sie wollen? Das ist doch der Eindruck, den Sie hier erwecken.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Hier wird mit dem, was parlamentarische Aufgabe sein sollte, doch wirklich ein Spiel getrieben, das wir nicht mitzumachen bereit sind.
    Sie haben mit Recht davon gesprochen, Herr Kollege Kohl, daß die Arbeitslosigkeit ein sehr gewichtiges Problem ist, mit dem wir uns ständig auseinanderzusetzen haben. Nur, Herr Kollege Kohl, das, was wir bisher aus Ihren Reihen gehört haben — mit vielen Variationen —, zeigt doch, daß auch Sie mit der Diskussion noch nicht am Ende sind. Denn es sind nun einmal sehr umfassende, sehr vielschichtige Fragen, die hier zu lösen sind. Wir nehmen das Problem ernst. Aber es wäre gut gewesen, wenn Sie das Ganze etwas differenzierter dargestellt hätten. Es geht eben nicht nur darum, daß, wie mit Recht gesagt wurde, zwei Millionen Arbeitsplätze in den nächsten Jahren gebraucht werden. Es geht auch darum, genauer zu erforschen als bisher, warum auf der einen Seite Arbeitsplätze gesucht werden, auf der anderen Seite aber Tausende, ja Hunderttausende von Arbeitsplätzen unbesetzt sind, niemand in diese Arbeitsplätze hineingeht. Das ist doch eine Frage, die Sie zumindest genauso nüchtern beurteilen sollten, wie wir sie zu prüfen bereit sind. Warum ist in der Statistik ein Teil der freien Stellen nicht enthalten? Sie antworten immer darauf, es hänge davon ab, daß hier mehr Vertrauen gebildet werden müsse. Sie werfen uns vor, wir hätten eine Inflationspolitik getrieben. Herr Kollege Kohl, den Vorwurf der Inflationspolitik kann doch ernsthaft nur jemand erheben, der sich mit der Sache überhaupt nicht befaßt hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Denn von Inflationspolitik kann doch seit Jahren keine Rede mehr sein. Im Gegenteil. Wir sind ja von unseren ausländischen Partnern teilweise gescholten worden, daß wir eine so scharfe Politik gegen die Inflation gemacht haben. Nun hier zu behaupten, wir würden Inflationspolitik treiben, ist doch weiter nichts als Effekthascherei.
    Ein weiterer Punkt war, wir sollten die Probleme nicht mit kleiner Münze lösen. Damit sind wir völlig einverstanden. Nur: ist etwa das 16-MilliardenProgramm, das diese Bundesregierung, das wir gemeinsam hier behandelt und verabschiedet haben, eine kleine Münze? Liegt es aber nicht daran, daß ein Teil der Länder bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bereit waren, das, was hier gemeinsam verabredet worden ist, zu unterschreiben, und daß es deshalb bisher nicht in die Tat umgesetzt werden konnte?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ist hier nicht ein Ansatzpunkt, wo wir uns alle gemeinsam ohne Rücksicht auf die jeweiligen Koalitionen in den Ländern darum bemühen sollten, das, was wir als Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gemeinsam hier getan haben, auch nach unten so schnell umzusetzen, daß es endlich wirksam werden kann? Das wäre eine Aufgabe, die wir gemeinsam anpacken müßten.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Herr Kollege Kohl, Sie haben beklagt, daß ein Mangel an Ausbildungsplätzen vorhanden sei. Sie haben gesagt, man müsse die Instrumente, die zur Verfügung ständen, nutzen. Ich kann mich noch sehr genau an die Diskussion erinnern, als die Frage gestellt wurde: Sollen für das Jahr 1977 die gesetzlichen Möglichkeiten, die wir geschaffen haben, ausgeschöpft werden oder nicht? Da war die Meinung, das Angebot an Ausbildungsplätzen werde ausreichend sein, so daß eine Anwendung des Gesetzes in diesem Jahre nicht notwendig sei. Dies wurde nicht zuletzt aus Ihren Reihen gesagt. Bin ich falsch informiert, wenn ich daran erinnere, daß beispielsweise die steuerliche Berücksichtigung, die bei diesem Instrument, nämlich bei der möglichen Abgabe, eine Rolle spielt, bis heute beim Bundesrat, bei Ihren Ländern nicht die Gegenliebe gefunden hat, die notwendig wäre, um überhaupt die Voraussetzung zu schaffen, daß dieses Instrument angewendet werden kann? Haben Sie nicht wieder einmal über etwas geklagt, aber selbst durch Ihr praktisches Handeln die Möglichkeiten, die wir vielleicht, zwar nicht in diesem Jahr, aber im nächsten Jahr, einsetzen müssen, dann wieder behindert? Dies ist doch ein Widerspruch in sich.



    Mischnick
    Sie haben davon gesprochen, diese Koalition habe keine Kraft zur wirklichen Sanierung unserer sozialen Systeme und die Opposition habe die bessere Lösung. Wir sind ja gern bereit, über jeden Alternativvorschlag, der in sich geschlossen ist, der langfristige Lösungen bringt, in aller Ruhe und Nüchternheit zu diskutieren. Aber wo ist dieser Vorschlag? Alles, was Sie bisher gebracht haben, alles, was bisher veröffentlicht wurde, wurde, wenn es eine Konzeption hatte, sofort in Ihrer Partei wieder in Frage gestellt. Das heißt: es war nicht ausdiskutiert. Wenn es dann bis hierher ins Parlament kam, waren es Palliativmittelchen, die zu keiner langfristigen Lösung führen. Wir sind gespannt darauf, wann Sie diese Vorschläge auf den Tisch legen. Nur, eins wird durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Wenn Sie dieser Regierung, dieser Koalition vorwerfen, vor der Wahl die Dinge zu günstig dargestellt zu haben, dann frage ich mich immer wieder — und Sie können keine Antwort darauf geben —: Warum haben Sie als erste die 10%ige Erhöhung der Renten garantiert und gleichzeitig gesagt, daß das System ansonsten gesichert sei? Das ist doch ein Widerspruch, den Sie bis heute nicht aufgelöst haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Sie haben davon gesprochen, daß es darum gehe, die Ertragskraft der Unternehmen zu stärken. Sie haben mit Recht davon gesprochen, daß es notwendig sei, für die kleinen und mittleren Unternehmen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie bestehen könnten, daß mehr Chancen für das Selbständigwerden eröffnet werden müßten. Nur, in dem Moment, als diese Koalition mit der Senkung der Vermögensteuer solche Voraussetzungen schafft, sagen Sie nein. Das war wieder einmal ein Blattschuß erster Güte, durch den die Logik auf der Strecke blieb. Wie Sie es überhaupt am laufenden Band fertigbringen, die Logik mit Blattschuß zu erledigen. Ihre Verhaltensweise ist ein Widerspruch in sich.
    Sie haben davon gesprochen, wir würden uns nicht genügend gegen die Veränderung unseres Ordnungssystems wenden. Das ist völlig falsch. Die Freien Demokraten haben immer klar zu dieser Sozialen Marktwirtschaft gestanden, sie haben diese Marktwirtschaft verteidigt. Aber wir sind in unserer Auffassung nie steril gewesen, sondern haben die notwendigen Folgerungen, die sich aus der allgemeinen Entwicklung ergaben, bei unseren Entscheidungen berücksichtigt. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben.
    Sie, Herr Kohl, haben davon gesprochen, daß ein neuer Kurs notwendig sei.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Ich möchte nur einmal wissen, was für ein Kurs das sein soll. Ist es etwa der Kurs, von Donnerstag auf Dienstag die Meinung zu ändern? Ist es der Kurs, der auf der einen Seite fordert: die Instrumente müssen genutzt werden, auf der anderen Seite aber die Voraussetzungen für die Instrumente verweigert? Ist es der Kurs, der grundsätzliche Lösungen fordert, dann aber nicht in der Lage ist, in
    Form eines Gesetzentwurfes diese grundsätzlichen Lösungen einzubringen? Einen solchen Kurs können wir nicht gebrauchen. Davor werden wir die Menschen in diesem Lande bewahren. Wir werden die Mehrheit, die wir haben, behalten und gemeinsam nutzen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Sie haben gesagt, es sei eine Gegensteuerung notwendig. Das ist offensichtlich die andere Bezeichnung für den Kurswechsel. Sie haben davon gesprochen, daß durch das Kostendämpfungsgesetz Sozialisierung durch die Hintertür praktiziert werde.

    (Franke [CDU/CSU]: Jawohl!)

    — Ich kann nur sagen, Herr Kollege Franke, wenn Sie wieder „jawohl" rufen: Ich bin einmal gespannt, ob Sie am Ende dieser oder in der nächsten Woche immer noch „jawohl" rufen. Wir haben mit diesem Kostendämpfungsgesetz Sozialisierung weder durch die Hintertür betreiben wollen noch werden wir sie betreiben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie machen es doch!)

    Wir werden allerdings eins tun: dafür sorgen, daß alle Beteiligten am Gesundheitswesen — ob Beitragszahler, ob Patienten, ob Ärzte, Apotheker oder Hersteller — gemeinsam dazu beitragen, daß unser Gesundheitssystem finanzierbar bleibt und im Interesse des Patienten so fortschrittlich wie möglich gestaltet wird. Das werden wir allerdings mit diesem Kostendämpfungsgesetz gemeinsam erreichen.
    Sie haben davon gesprochen, daß durch unseren Gesetzentwurf zum Kriegsdienstverweigerungsrecht die Wehrpflicht ausgehöhlt werde, und haben damit so getan, als höben wir einen Grundsatz des Grundgesetzes durch einen anderen Grundsatz des Grundgesetzes auf.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Tun Sie doch auch!)

    Dies ist schlicht falsch. Denn wenn Sie dieser Meinung wirklich wären, dann würden Sie die Kraft dieses Parlaments, das ja jederzeit, wenn sich Gefahren für die Bundeswehr ergeben sollten, die Beschlüsse rückgängig machen könnte, falsch einschätzen. Wir haben mehr Zutrauen zum Deutschen Bundestag, daß er in einer entscheidenden Situation das Richtige tut, als Sie es offensichtlich haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, in dem Mißbilligungsantrag ist nach den Worten des Kollegen Kohl unterstellt worden, daß ein bewußtes, gewolltes Handeln des damaligen Finanzministers, des heutigen Bundeskanzlers, gegen die Verfassung vorgelegen habe. Das ist mit Sicherheit falsch. Das wissen Sie genauso gut wie wir. Über die Einzelheiten im Zusammenhang mit dieser Frage hat mein Kollege Hoppe hier ausführlich Stellung genommen.
    Nur, eines — ich bedauere, daß Herr Kollege Strauß nicht hier ist — hat mich doch merkwürdig berührt. Als Herr Kollege Schäfer über das Ge-



    Mischnick
    richtsurteil und eine Stellungnahme des Vorsitzenden Präsidenten sprach, hielt es Herr Kollege Strauß für richtig — ich habe mich an Hand des Protokolls von der Richtigkeit dieses Zwischenrufs überzeugt —, zu sagen, das sei SPD-Kungelei gewesen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es auch!)

    — Sie rufen: So ist es auch! Haben Sie sich einmal einen kleinen Augenblick überlegt, wie Sie reagiert hätten, wenn wir nach dem Urteil zu § 218 ein ähnliches Wort gesagt hätten?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Es kann doch wohl nicht wahr sein, daß Stellungnahmen und Äußerungen aus dem Verfassungsgericht, wenn sie der einen Richtung zugehören, als Kungelei betrachtet werden, wenn sie jedoch der anderen Richtung zugehören und eine Reaktion kommt, als Gerichtsschelte beurteilt werden.
    Ganz nebenbei: Wenn Sie so schnell mit der Vokabel „Verfassungsbruch" sind, dann kann man ja — ich bekenne das freimütig — als Nichtjurist bald zu der Frage kommen: Sind nun eigentlich die drei Verfassungsrichter, die gegen die Entscheidung gestimmt haben, gegenüber den anderen fünf Verfassungsrichtern Verfassungsbrecher oder nicht? Diese Frage könnte man sich dann ja auch stellen, wenn man hier so vorschnell unterschiedliche Meinungen über die Verfassung als Verfassungsbruch verurteilt, wie es aus Ihren Reihen geschehen ist.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Daß das Ganze dann zu unhaltbaren Betrachtungen führt, wird an diesem Beispiel deutlich.
    Herr Kollege Strauß hat am Anfang von „Verfassungsverstoß", später von „Verfassungsbruch" gesprochen. Ich kann nur wiederholen: Das, was über die Folgerungen daraus hier insgesamt zu sagen ist, hat Kollege Hoppe im Detail gesagt. Eines ist allerdings doch unbestreitbar: Für jede Regierung ergibt sich immer wieder die Gefahr, daß sie an die Grenze oder gar über die Grenze der Verfassung hinausgeht; das haben Verfassungsgerichts- und Staatsgerichtsurteile in Bund und Ländern bewiesen. Worauf es ankommt, ist doch dies: ob, wenn ein Urteil gefällt worden ist, nach diesem verfahren wird oder nicht. Der ganze Mißbilligungsantrag hätte dann einen Sinn, wenn nach dem Urteil nicht entsprechend dem Urteil, sondern gegen das Urteil gehandelt worden wäre. Dann wäre das Parlament aufgerufen, gemeinsam seine Rechte wahrzunehmen und sich dagegen zu wehren. Jetzt ist eine Klarstellung erfolgt.
    Nun hat Herr Kollege Strauß in diesem Zusammenhang von den autoritären Zügen des Bundeskanzlers gesprochen. Daß ausgerechnet Herr Strauß darüber gesprochen hat, war sehr amüsant, aber sonst gar nichts.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, es ist davon gesprochen worden, daß dieses Urteil deutlich gemacht habe, welch zweispältiges Demokratieverständnis hier vorherrsche. Dann ist gesagt worden, die
    Rechtslage sei doch absolut klar gewesen, und dann hat der Kollege Strauß auf die Frage, warum ein halbes Jahr bis zur Einreichung der Klage vergangen sei, gesagt, bei dieser schwierigen Materie habe man diese Zeit gebraucht. — Auch dieses Beispiel zeigt doch wieder, daß selbst während einer Rede des Kollegen Strauß sich widersprechende Standpunkte hervortreten, daß also die Unlogik dabei Pate gestanden hat. Denn entweder es ist eine schwierige Materie, und man hat deshalb so lange gebraucht, um die Klage einzureichen — dann kann ich nicht von vornherein sagen, die Tatbestände sind klar —,

    (Zustimmung bei der SPD)

    oder die Tatbestände sind klar. Warum braucht dann die Opposition ein halbes Jahr, um die Klage einzureichen? Eines von beiden stimmt doch nur.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dies alles macht doch deutlich — und auch das Zwischenspiel über die Antworten des Bundesaußenministers in einer Fernsehdiskussion haben das deutlich gemacht —, wie man hier versucht, die Dinge zu verschieben. Es ist unbestreitbar, daß 1969 auch der Art. 110 geändert worden ist, aber doch nicht ausschließlich, um damit den dritten Satz von Art. 112 zu erläutern, sondern in erster Linie deshalb, weil wir alle gemeinsam der Meinung waren, daß Haushaltsberatungen — mit dem Weg der Vorlage von der Bundesregierung an den Bundesrat, zurück an die Bundesregierung und dann ins Parlament — zu viel Zeit verstreichen lassen, die wir gebrauchen können, um den Etat rechtzeitiger zu verabschieden.
    Hier, bei Art. 110, ging es in erster Linie um das Ziel, die Gesamthaushaltsberatungen schneller abzuwickeln. Die Nebenwirkung, die dabei entstanden ist, daß nämlich bei überplanmäßigen Ausgaben auf diesem Wege — in bezug auf den dritten Satz von Art. 112, nach dem das Gesetz das Nähere regelt — die Möglichkeit einer schnelleren Erledigung besteht, ist eine Folgewirkung gewesen. Aber es ist doch nicht so, daß Art. 110 nur wegen des dritten Satzes von Art. 112 geändert worden wäre. Auch dies sollte der Kollege Strauß endlich einmal zur Kenntnis nehmen.
    Nun hat er es für richtig gehalten, hier zum, ich hätte fast gesagt, x-undachtzigsten Mal wieder die Helaba einzuführen. Ich verstehe das.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Ein gutes Thema!)

    Nur, eines wäre auch ganz gut: wenn der Kenntnisstand über die tatsächlichen Vorgänge — und die sollten uns doch insgesamt gemeinsam nachdenklich stimmen — etwas besser wäre oder, wenn er vorhanden ist, auch voll ausgesprochen würde. Es wurde heute so getan, als seien die dortigen Kreditbewilligungen den Entscheidungen eines Finanzministers vergleichbar. Beide Dinge haben miteinander überhaupt nichts zu tun.
    Eines möchte ich hier allerdings noch einmal feststellen: Alle Kreditbewilligungen der Hessischen Landesbank sind durch den sogenannten Kre-



    Mischnick
    ditausschuß, in dem zu zwei Dritteln die Kreditinstitute sitzen und nicht etwa die Landesregierung, vorgenommen worden. Das heißt, die Verantwortung für die Vergabe dieser Kredite tragen die Kreditinstitute mindestens genauso wie Vorstände und Verwaltungsrat.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Dies alles sollte uns aber zum Nachdenken darüber bringen, ob vielleicht die jetzige Verfahrensweise bei den Landesbanken quer durch die Bundesrepublik auf Dauer das Richtige ist, ob die Verantwortlichkeiten derjenigen, die dort sitzen, nicht stärker herausgestellt werden, statt sie dann auf andere Stellen abzuladen. Das ist eine Frage, die uns beschäftigen muß. Das hat doch aber nicht das Geringste damit zu tun, ob ein Finanzminister von Bestimmungen wie den in Art. 112 vorgesehenen Gebrauch macht oder nicht. Das ist nur ein Versuch, hier abzulenken.
    Dann hat der Kollege Strauß gemeint, er solle oder müsse hier sagen: „die Liberalen, solange sie noch liberal waren ..." Meine verehrten Damen und Herren, wir waren liberal, als der Kollege Strauß das Wort „liberal" kaum in den Mund genommen hat; wir werden noch liberal sein, wenn er es längst wieder vergessen hat. Unsere Liberalität wird sich nicht ändern; da kann er ganz unbesorgt sein.

    (Beifall bei der FDP)

    Nun ist hier, nachdem dieses manchmal etwas genüßliche Wühlen des Kollegen Strauß in dem Urteil und der Begründung mit allem, was dazu gehörte, beendet war, gesagt worden, wenn man diesem Mißbilligungsantrag nicht zustimme, wende man sich gegen die parlamentarische Kontrolle. Das ist wieder einmal so ein Koboldschlagen, ein Auf-den-Kopf-Stellen oder aber ein bewußtes Falschdarstellen nach draußen, um damit Stimmung zu machen. In Wahrheit geht es darum, daß sich dieses ganze Haus, Koalition wie Opposition, darin einig ist, daß die Rechte des Parlaments gewahrt bleiben müssen und daß daraus die Konsequenzen gezogen werden. Wir sind allerdings nicht bereit, aus einer Feststellung des Verfassungsgerichts über künftige Verfahrensweisen hier einen Schauprozeß zu machen; dies überlassen wir anderen. Wir sind der Auffassung, daß es für uns als Parlamentarier darauf ankommt, in Zukunft die Möglichkeiten, die wir haben, voll zu nutzen. Es kommt aber genauso darauf an, das Verfassungsorgan Regierung mit den ihm in der Verfassung gegebenen Rechten voll funktionsfähig zu halten und nicht etwa diese Rechte, soweit sie im Grundgesetz festgelegt sind, einzuschränken.
    Wir werden diesen Mißbilligungsantrag ablehnen, weil er nichts weiter als der Versuch ist, auf diese Art und Weise zu demonstrieren, wie gern Sie an der Regierung wären. Wenn Sie wirklich den Mut hätten, einen Mißtrauensantrag einzubringen, ein konstruktives Mißtrauensvotum zu verlangen, dann wäre das eine politische Haltung und Handlung, die Sie als fähig erweisen würde, selbst den Versuch zu machen zu regieren. Daß Sie diesen
    Versuch nicht unternehmen, beweist erneut, daß Sie selbst gar nicht regierungsfähig sind.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Nordlohne [CDU/CSU] : Sie haben die Rechtslage immer noch nicht begriffen!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Bundesminister Vogel.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Opposition hat zu diesem Einzelplan einen Mißbilligungsantrag gestellt. Mit diesem Mißbilligungsantrag und mit den beiden Diskussionsbeiträgen der Opposition vom heutigen Tag wird der Versuch unternommen, den Herrn Bundeskanzler in den Anklagezustand zu versetzen. Es soll der Eindruck erweckt werden, als sei absichtlich, zumindest aber vorsätzlich und schuldhaft gegen das Grundgesetz gehandelt worden. Zu diesem Zweck sind politische, rechtliche, aber leider auch — im Hinblick auf die Ausführungen zu Beginn des heutigen Nachmittags muß ich das sagen — demagogische Argumente vorgetragen worden.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich weiß nicht, was es soll, wenn man bei der Erörterung einer solchen verfassungsrechtlichen Streitfrage einen Zusammenhang mit Nacht- und Nebelaktionen des Dritten Reiches herstellt.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut!)

    Nacht- und Nebelaktion des Dritten Reiches bedeutete Tötung und Verschleppung von Menschen durch ein Gewaltregime. Es ist zumindest eine Frage des guten Geschmacks, in einem demokratischen Parlament zwischen diesen Vorgängen und einer Streitfrage unter Demokraten einen Zusammenhang herzustellen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich weiß auch nicht, ob ausgerechnet der Redner des heutigen Nachmittags legitimiert ist, anderen Parlamentariern die Unwahrheit und die Lüge vorzuwerfen; ich habe Zweifel daran.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Weiter — auch das gehört in den Bereich der Demagogie — halte ich es zumindest für einen miserablen Stil, in diesem Zusammenhang gegen nicht anwesende Richter, gegen den Präsidenten des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der sich selbst nicht zur Wehr setzen kann, ehrenrührige Vorwürfe zu erheben, wie es hier geschehen ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es entspricht durchaus der Tradition des Bundesverfassungsgerichts, seit Höpker-Aschoff über Gebhard Müller bis in die Gegenwart, daß Präsidenten der Senate zu Urteilen Stellung genommen und sich zu Urteilen mit der Zurückhaltung geäußert haben, die für Richter selbstverständlich ist. Ich möchte wissen, ob ein Wort der Kritik daran laut geworden ist — von mir wird diese Kritik nicht geübt —, daß sich der Präsident des Ersten



    Bundesminister Dr. Vogel
    Senates zur Entscheidung zu § 218 in sachlicher und korrekter Weise in Vorträgen geäußert hat.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist schlechter Stil, einen Abwesenden hier in dieser Art und Weise anzugreifen. Ich bin nicht ressortzuständig; aber im Interesse des Abwesenden weise ich diesen Angriff eindeutig zurück.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Auf die politischen Argumente des heutigen Vormittags ist bereits geantwortet worden. Lassen Sie mich einige Bemerkungen zu den rechtlichen Argumenten machen. Insgesamt muß ich feststellen, daß sich ein Teil dieser rechtlichen Argumente für mich geradezu als ein Mißbrauch rechtlicher Begriffe und rechtlicher Denkkategorien darstellt

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und daß ein Teil dieser Angriffe der sachlichen Prüfung nicht standhält. Hier ist mit großem Pathos der Bundesregierung „Prozeßverschleppung" vorgeworfen worden. Meine Damen und Herren, ein Blick auf die Daten zeigt, daß der Opposition die Vorgänge im Januar 1974 bekannt geworden sind, daß sie im Juli 1974 die Klage erhoben und nach zweimaliger Mahnung des Bundesverfassungsgerichts schließlich im April 1975 erstmals begründet hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD — Zuruf von der SPD: Verschleppung!)

    Das ist von der Kenntnis des Tatbestandes bis zur Begründung der Klage ein Zeitraum von 15 Monaten.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Ich weiß nicht, was auf diesem Hintergrund der Vorwurf der Prozeßverschleppung soll.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich diskutiere nicht auf der Ebene des Herrn, der jetzt auch den Juristen zeigt, wie man eigentlich argumentiert, nachdem er schon dem Oppositionsführer bei jeder Gelegenheit zeigt, wie man eigentlich Oppositionsreden hält.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Ich argumentiere nicht auf dieser Ebene, aber ich halte die Frage entgegen, ob nicht diese lange Frist bis zur Begründung deswegen so ausgedehnt worden ist, weil man auf ein Urteil kurz vor der Wahl gerechnet hat. So herum könnte aus der Sache auch ein Schuh werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Aber nun ein paar Bemerkungen zum materiellen Gehalt. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie tun heute so, als ob es sich bei dem Verfahren in Karlsruhe um die Entscheidung über eine von Ihnen erhobene Ministeranklage gehandelt hätte. Die Ministeranklage allein wäre das Verfahren, um konkret vorwerfbare, schuldhafte Verfassungsverstöße eines Regierungsmitgliedes oder gar des Regierungschefs festzustellen. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wissen ganz genau, warum Sie dieses Verfahren der Ministeranklage nicht gewählt haben: Weil Sie selbst wußten, daß es solche subjektiv vorwerfbare Verstöße nicht gab. Herr Strauß wäre der letzte, der bei Ihnen nicht die Ministeranklage durchgesetzt und ertrotzt hätte, wenn sie eine Spur von Aussicht auf eine Verurteilung gehabt hätte. Deshalb, meine Damen und Herren, haben Sie sich für das Organstreitverfahren entschieden. Das Organstreitverfahren hat aber eben nicht das Ziel der Ministeranklage und Ministerverurteilung. Das Ziel des Organstreitverfahrens ist nicht die Anprangerung einzelner, wie Sie es jetzt versuchen; sein Ziel ist es, bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage eine objektive und verbindliche Klärung der Verfassungsrechtslage für die Zukunft herbeizuführen. Warum, meine sehr verehrten Damen und Herren, versuchen Sie, beides zu vermischen?
    Zweite Bemerkung. In den beiden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, die Sie so breit zum Gegenstand Ihrer Ausführungen gemacht haben, findet sich kein einziges Wort des subjektiven Vorwurfs oder der subjektiven Rüge an die Adresse der Bundesregierung oder des Bundeskanzlers ; kein einziges Wort! Das Zitat, das heute von Herrn Zeidler vorgetragen worden ist, bestätigt nur diese Tatsache und diese Selbstverständlichkeit.

    (Zuruf des Abg. Dr. Jenninger [CDU/CSU])

    In beiden Urteilen wird dargelegt, daß frühere Bundesregierungen, daß frühere Minister und daß Landesregierungen ebenso gehandelt haben.
    Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin darf ich zur Untermauerung gerade dieses wichtigen Sachverhalts die einschlägigen Stellen aus beiden Urteilen vorlesen. Im Urteil über die Öffentlichkeitsarbeit heißt es:
    Die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem Hineinwirken in den Wahlkampf waren bisher umstritten. Ihr Verlauf wird in dieser Entscheidung erstmals näher präzisiert. Diese Grenzen sind nicht nur bei der Bundestagswahl 1976, sondern auch schon zuvor in zunehmendem Maße von den Regierungen in Bund und Ländern überschritten worden.
    Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, klarer und deutlicher kann die Tatsache nicht ausgedrückt werden, daß es in diesem Urteil eben keinen subjektiven Vorwurf gibt.
    Im zweiten Urteil heißt es:
    Mit dieser verfassungsrechtlichen Lage steht die bisherige langjährige Praxis schwerlich in Einklang.
    An anderer Stelle steht:
    Die Bundesregierung hat es im Vertrauen auf eine vieljährige Praxis seit der Bildung der ersten Bundesregierung versäumt sicherzustellen, daß sie gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung vom Bundesminister der Finanzen ... informiert und konsultiert wurde.
    Dritte Bemerkung: Warum verschweigen Sie eigentlich in Ihrem Antrag, in welchem Umfang frühere
    Finanzminister von dem Bewilligungsrecht Gebrauch



    Bundesminister Dr. Vogel
    gemacht haben? Herr Kollege Strauß hat doch hier ein Geständnis abgelegt und gar nicht bestritten, daß solche Bewilligungen auch vor 1969 in erheblichem Umfange gegeben wurden. Er bestreitet es gar nicht.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Deshalb haben wir doch die Haushaltsreform gemacht! Das war der Grund!)

    — Herr Jenninger, Geduld! Wir sind gerade an dem Punkt.
    Nun wird eingewendet, 1969 habe sich alles durch die Haushaltsreform geändert. Der große Jurist hat das dargelegt. Es gibt Studiumsjuristen und Erfahrungsjuristen. Hier hat heute nachmittag offenbar jemand, der durch zahlreiche Verfahren zum Erfahrungsjuristen geworden ist, gesprochen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

    Dieser Erfahrungsjurist hat uns also hier — —

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sagen Sie mir doch einmal, wo denn das mit der Ministeranklage im Grundgesetz steht? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Herr Kollege, da eilen Sie der Zeit voraus. Herr Strauß konnte in Bayern noch gar nicht angeklagt werden. Herr Goppel macht ihm keinen Platz. Das geht noch nicht.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Sie waren doch auch mal in Bayern tätig!)

    Herr Kollege Vogel, ich gebe Ihnen recht: Gestützt auf das Grundgesetz findet sich die Ministeranklage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Natürlich haben wir die Verfassungsanklage.

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] : Wo denn? Zitieren Sie das bitte mal!)

    — Das will ich dann gerne tun. Jetzt will ich erst diesen Gedankengang zu Ende führen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist schwach!)

    — Aber meine Damen und Herren, seien Sie doch nicht so ungeduldig. Eines nach dem anderen!

    (Beifall bei der SPD)

    1969, so wird gesagt, habe sich durch die Haushaltsreform alles geändert. Was bis dahin verfassungsgemäß war, nämlich die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Bewilligungen durch die Minister der Regierungen vor 1966, ist plötzlich seit 1969 verfassungswidrig. Dem muß ich entgegenhalten, daß trotz der lautstarken Ausführungen hier von dieser Stelle der Art. 112 unseres Grundgesetzes materiell nicht in einem Wort geändert worden ist.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig!)

    Eine Änderung erfolgte nur insofern, als man einen
    Satz 3 hinzugefügt hat. Den lese ich jetzt gerne vor.

    (Zuruf des Abg. Dr. Biedenkopf [CDU/CSU])

    — Aber Herr Professor, wenn Ihnen das in Ihrem Seminar ein Student gesagt hätte, hätte ich nicht hören wollen, was passiert wäre.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Ein solcher Student wäre bei Kurt Biedenkopf auch nie Minister geworden!)

    — Er hat ja nie Zeit. Er hat ja immer andere Aufgaben. Ich bitte Sie.
    Satz 3 heißt:
    Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden.
    Das ist die einzige Änderung.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Würden Sie den § 37 der Haushaltsordnung auch noch vorlesen!)

    — Aber Herr Althammer, warum sind Sie denn so ungeduldig?

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Lesen Sie den § 37 bitte auch noch vor!)

    — Ich habe den Eindruck, es ist wirklich nötig, daß es einzeln vorgelesen wird.
    Art. 112 — und darauf setze ich den besonderen Akzent — ist materiell-rechtlich mit keinem Wort geändert worden. Wenn nun in der Verfassung gesagt wird: „Das Nähere bestimmt das Gesetz", dann werden mir alle Verfassungsrechtler dieses Hauses zustimmen, daß dies doch keine Ermächtigung bedeutet, vom Inhalt der Verfassung abzuweichen. Das bedeutet nur, daß die Begriffe der Verfassung da und dort präzisiert werden können.
    Nun kommt der § 37 der Bundeshaushaltsordnung. In dem § 37 ist das, worüber hier gestritten wird, Herr Althammer, was nämlich „unabweisbar" und was „unvorhersehbar" eigentlich bedeutet, keineswegs definiert worden. Es ist nur negativ gesagt worden, daß eine Unabweisbarkeit insbesondere dann nicht vorliegt, wenn die Ausgaben zur Verabschiedung des nächsten Haushaltsgesetzes oder des nächsten Nachtrags zum Haushaltsgesetz zurückgestellt werden können.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Jawohl!)

    — Ja, aber Entschuldigung, selbst wenn die Praxis, die man nach 1969 fortgeführt hat, dagegen verstoßen hat, wäre das noch immer kein Verfassungsverstoß, sondern ein Verstoß gegen ein einfaches Gesetz. Ich bin ja nicht so rechthaberisch. Ich sage nur, daß über den Begriff „unabweisbar" und über den Begriff „unvorhersehbar" vor und nach 1969 Streit gewesen ist. Sie hätten dann recht, wenn der Begriff „unvorhersehbar" tatsächlich umfassend definiert worden wäre. Das hat man aber bewußt unterlassen. Man hat stärker als vorher auf das zeitliche Moment abgestellt. Aber ob darunter Wochen oder Monate zu verstehen sind, dies war nicht ausgetragen. Das ist durch das Urteil geschehen. Daraus nun eine Anklage zu machen, als wenn ein neuer Catilina in unseren Reihen Platz genommen hätte, das ist, schlicht gesagt, maßlose Übertreibung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU: Was ist denn nun mit der Ministeranklage?)

    Ich glaube, manch einer unterschätzt den gesunden Menschenverstand der Zuhörer. Ich habe Ihnen keine Ratschläge zu geben. Aber: Weniger an Kritik wäre weiß Gott mehr gewesen als diese maßlosen Übertreibungen.