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ID0803405300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Genscher, ich muß Ihnen leider nochmals widersprechen. Sie mögen den Art. 112 allein gemeint haben.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: So ist es auch!)

    Aber sie haben davon gesprochen, daß das Verfassungsrecht einschlägig nicht geändert worden ist. Hier muß ich Ihnen widersprechen: Das Verfassungsrecht ist einschlägig geändert worden, und zwar in Art. 110, um die Notwendigkeiten, von Art. 112 Gebrauch machen zu müssen, drastisch einschränken zu können, und in Art. 112 mit dem Hinweis auf ein Bundesgesetz, dem auch Sie zugestimmt haben. Dieses Bundesgesetz ist doch verbindliches Recht, und aus diesem Bundesgesetz geht eindeutig hervor, wie eng der Spielraum für die Frage der Inanspruchnahme des Art. 112 für über- und außerplanmäßige Ausgaben nach der neuen Rechtslage geworden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Strauß
    Ich habe in der Schule gelernt, Herr Kollege Genscher, daß die Sophisten, eine pseudowissenschaftliche Sekte, der Sie, nach den letzten Ausführungen zu urteilen, ziemlich nahestehen müßten, zwar im Altertum gerühmt wurden, daß sie gute Redner seien und aus weiß schwarz, aus schwach stark und aus stark schwach machen könnten; aber nicht einmal ein bedeutender Sophist des Altertums hätte versucht, hier bei dieser Vorgeschichte und bei dieser Rechtslage einen ähnlichen Reinwascheversuch vorzunehmen, wie Sie es getan haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Und wie Sie es trotzdem versuchen! — Zuruf von der SPD: Eine Stunde ist herum!)

    Auch die von der CDU/CSU regierten Länder bieten keine Anhaltspunkte dafür — höchstens das Land Hessen; damit sind wir wieder beim Thema. Dort hat die hessische Regierung das „unvorhersehbare" Defizit — der Fall Helaba ist ja auch sozusagen über Nacht entstanden — zum Teil dadurch ausgeglichen, daß das hessische Kabinett zur Dekkung des Helaba-Gesamtschadens von 3,050 Milliarden DM unter Inanspruchnahme der Prädikate „unvorhersehbar" und „unabweisbar" 300 Millionen DM gespendet hat. Das ist nunmehr Gegenstand einer Klage der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. Was ist hier nicht alles unvorhersehbar und unabweisbar!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Die Reaktion der Koalitionsfraktionen zeugte und zeugt auch heute noch, wenn man sie Zeile für Zeile liest, von einem schlechten Gewissen. Die Tatsache, daß man in die Rechtfertigung gleich Ausgaben einbezogen hat, die gar nicht Gegenstand der Klage gewesen waren, etwa die Zahlungen an Gelsenberg, beweist, wie sehr man sich von den Gesamtzahlungen unangenehm überrascht gefühlt hat.
    Dabei geht es — ich möchte diese Hintertür niemandem offenlassen -- nicht um die Frage der Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit. Man mag über alle diese Zahlungen hinsichtlich des Zeitpunkts und der Größenordnungen diskutieren. Daß diese Zahlungen für die Bundesbahn, diese Zahlungen für Bundesunternehmungen und auch Zahlungen für die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihren guten Sinn haben können, hat doch niemand von uns bestritten. Wir bestreiten aber eines: Wenn parlamentarische Demokratie überhaupt noch einen Sinn hat, dann kann es doch nicht den Monarchen neuer Art obliegen, dieselben Hoheitsrechte für sich in Anspruch zu nehmen, die in der Zeit der absoluten Monarchie von den Monarchen in Anspruch genommen wurden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es gibt in der preußischen Geschichte, der bayerischen Geschichte, der württembergischen Geschichte, der badischen Geschichte, der kurhessischen Geschichte usw. eine Fülle von Beispielen. Ich bitte zur Vereinfachung des Verfahrens die Frau Präsidentin, zu genehmigen, daß die von mir beabsichtigten Ausführungen über historische Parallelen sozusagen als Dokumentation zu Protokoll genommen werden, ohne daß ich sie hier vortragen muß; sie sind ein wichtiger Beitrag zur Beleuchtung des Werdegangs des Budgetbewilligungsrechts des modernen Parlamentarismus.

    (Wehner [SPD]: Nachlaß!)

    — Herr Kollege Wehner, wir wollen lieber nicht über unser beiderseitiges Verhältnis zum Parlamentarismus reden! Darum steht Ihnen hier kein Spott zu. Es gibt allerdings Systeme, in denen man das Recht der Budgetbewilligung durch ein vom Volk gewähltes Parlament auch heute noch nicht kennt. Aber das Budgetbewilligungsrecht ist das Wesen des Parlamentarismus gewesen. Und die Liberalen waren, solange sie liberal waren, die ersten Vorkämpfer dafür —

    (Stücklen [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    im Kampf gegen die absolute Monarchie und gegen Willkür in der Budgetbewilligung. Man kann wirklich nicht sagen, daß Friedrich der Große oder bayerische Könige oder Kurfürsten Geld für überflüssige Zwecke oder unnötig oder sinnwidrig ausgegeben hätten. Sie haben das Geld für die Schlösser von Sanssouci und Potsdam und in Bayern für die königlichen Schlösser — ohne parlamentarische Bewilligung — ausgegeben. Gut; das ist eine historische Epoche. Sie, Herr Bundeskanzler, sind mit Ihrer Praxis aber in die Zeit des Übergangs von der absolutistischen Monarchie zur konstitutionellen Monarchie zurückgefallen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es paßt nicht zur Rolle eines Bundeskanzlers, der mit reformverzücktem Blick nach vorn schaut, Methoden anzuwenden, die schon vor hundert Jahren in den Parlamenten aufs schärfste angegriffen wurden, obwohl es damals keine eindeutige Rechtslage gab.

    (Zuruf von der SPD)

    -- Ich bedaure, daß der Kollege Günther Müller nicht mehr in der SPD ist; denn er hat Ihnen gelegentlich historischen Nachhilfeunterricht gegeben.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

    Seit Sie bloß noch von Gesellschaftskritik besessen und von Gesellschaftslehre zerfressen sind und bloß noch von Gesellschaftsverbesserung träumen — wenn auch mit dem Ergebnis, daß Sie jeweils das Gegenteil erreichen —, haben Sie von historischen Werdegängen, Zusammenhängen und Schwerpunkten offensichtlich überhaupt keine Ahnung mehr. Das ist bedauerlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Von jedem Bürger wird erwartet, daß er die Gesetze bis zu den Vorschriften über das Parken und das Anlegen von Anschnallgurten peinlich genau befolgt. Je nach Schwere der Vergehen kommen auf den kleinen Mann oft die größten Sanktionen mit jahrelangen Rechtsverfahren und bürokratischen Ordnungsverfahren zu. Wie können Sie, meine Damen und Herren von den beiden Regierungsparteien, künftig noch Respekt vor Gesetz und Verfas-



    Strauß
    sung erwarten, wenn Sie überhaupt nicht bereit sind, aus einem Spruch des höchsten deutschen Gerichts über das verfassungswidrige Verhalten eines Mannes, der jetzt Bundeskanzler ist, Konsequenzen zu ziehen?
    Ich verstehe, daß sich bei Ihnen die Schwerpunkte geändert haben und daß aus einer Steuerdebatte ein Überlebenspsalm der Regierung und Ihrer Koalition geworden ist. Aber daß Sie das Verhalten des ehemaligen Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers rundherum schlechterdings rechtfertigen, spricht dafür, daß es Ihnen nur mehr um das Image eines längst zerstörten Verhältnisses zwischen der Regierung und Ihrer Koalition und nicht mehr um Recht und Liberalität in einem modernen Verfassungsstaat geht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben in der vorigen Woche erlebt, daß Abgeordnete der Koalition es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren zu können glaubten, einer von der Regierung selbst vorgeschlagenen Steuerentlastung zuzustimmen. Wir haben auch gesehen, welche Strichliste der Kollege Wehner aus diesem Anlaß geführt hat, damit es gerade noch reichte, damit das Gewissen in diesem Zusammenhang richtig dosiert wurde. Ich habe heute mit großer Rührung von Ihnen, Herr Kollege Schäfer, vernommen, daß der Bundeskanzler bereit sei, dieses Urteil zu respektieren.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das ist außer Zweifel!)

    — Ja, außer Zweifel stehen heute auch das Datum und der Ort, wo wir uns befinden. Sie haben dreimal in Ihrer Rede betont:

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Weil Sie das Gegenteil sagen!)

    Die Bundesregierung wird dieses Urteil respektieren. Also hat sie bisher die Verfassungsrechtslage nicht respektiert. Sie versichern jetzt, daß sie nunmehr bereit sei, die Verfassungsrechtslage zu respektieren. Denn das Verfassungsgericht hat nicht etwas geklärt, sondern etwas bestätigt, was schon längst vorher geklärt war.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Auch für Sie!)

    Hier und heute stehen wir vor einer weit schwerwiegenderen Gewissensfrage. Hier geht es nicht um die Parteiräson, hier geht es um die Verfassung unserer parlamentarischen, auf Gewaltenteilung gegründeten Demokratie. Der Bundeskanzler hat bei Übernahme seines Ministeramtes den Amtseid geschworen, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen. Er hat nicht nur gegen die Verfassung verstoßen. Er ist auch leichtfertig mit diesem Eid umgegangen.
    Denken Sie bei Ihrem Abstimmungsverhalten daran: Wird der Mißbilligungsantrag aus Gründen der Parteiräson abgelehnt, unterliegt nicht die Opposition, sondern das Parlament als Ganzes!

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein Erfolg des Mißbilligungsantrags ist ein Erfolg des Parlaments. Eine Ablehnung des Mißbilligungsantrages ist eine Ablehnung wirklich parlamentarischer Kontrolle der Ausgaben der Bundesregierung und ein Erfolg obrigkeitsstaatlichen Denkens auf diesem Gebiet.
    Es war erschreckend, von einem Vertreter Ihrer Fraktion zu hören, daß zwei Ausgabenprozeduren rechtlich gleichwertig nebeneinanderstehen: einmal das Bewilligungsrecht des Parlamentes — mit Nachtragshaushalt — und zum anderen das Bewilligungsrecht auf Grund des Art. 112 des Grundgesetzes. Es zeugt von einer Verkümmerung der parlamentarischen Substanz, des parlamentarischen Gewissens und der parlamentarischen Ernsthaftigkeit, wenn das wirklich Ihre Meinung wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine Ablehnung unseres Antrages zur Mißbilligung ist eine Billigung eines bewußten Verstoßes gegen die Verfassung. Die Entscheidung sollte nicht verfälscht werden, indem man sie zu einer Art Überlebens-Metaphysik der heutigen Regierung oder zu einer Beistandstheologie der die Regierung weniger tragenden als ertragenden Koalition denaturiert. Der Bürger weiß ganz genau, daß zur Liberalität des Staates die Kontrolle seiner Machthaber durch das Parlament gehört. Darum und nur darum geht es hier und heute bei dieser Entscheidung.

    (Langanhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: Zugabe!)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich darf nur zur Kenntnis geben, daß schriftliche Einlassungen nach der Geschäftsordnung nicht möglich sind, so daß ich Ihre Bemerkungen leider nicht entgegennehmen kann, Herr Strauß.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Brandt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht finden, daß die eifernde und maßlose Rede des Kollegen Strauß eine angemessene Antwort auf das war, was der Kollege Schäfer hier heute vormittag zu dem Gegenstand vorgetragen hat,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    der Ihrem Mißbilligungsantrag zugrunde liegt. Ich höre, daß der Bundesjustizminister sich in rechtlicher Hinsicht noch äußern wird.

    (Oh-Rufe bei der CDU/CSU)

    Ich möchte, da ich zu Recht mit angesprochen worden bin, drei Bemerkungen machen. Erstens, meine verehrten Kollegen von der Opposition, finde ich, daß es der geschichtlichen Wahrheit wegen zu empfehlen gewesen wäre, Ihren Antrag umzuformulieren, und zwar etwa wie folgt: „Der Deutsche Bundestag spricht den früheren Bundsfinanzministern Schäffer, Etzel, Dahlgrün, Starke, Strauß, Möller usw. seine Mißbilligung aus."

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Geschmacklos! — Dr. Brandt Jenninger [CDU/CSU] : Sie haben doch die Haushaltsreform mitbeschlossen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Tief geschlafen! — Thema nicht begriffen!)




    Zweitens kann ich ausdrücklich bestätigen, woran der Kollege Strauß hier erinnert hat, daß ich in einer Fernsehdiskussion, von der ich auch nicht weiß, ob es wirklich eine Diskussion war — da stimmen wir einmal überein —, festgestellt habe: Jawohl, damals ist der Bundesfinanzminister zu mir gekommen, hat mir von seinem Vorhaben berichtet. Ich habe das für richtig gehalten. Die Zweckmäßigkeit ist damals, übrigens auch jetzt, von Herrn Strauß, nicht in Frage gestellt worden.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Das war aber vor Gericht ganz anders! Da wußte die Regierung nichts davon!)

    Ich räume Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition ein, daß Ihnen eine Mißbilligung des derzeitigen Bundeskanzlers effektvoller erscheint als die Aufdeckung des wahren Sachverhalts. Sie erwecken mit Ihrem Antrag den Eindruck, als handle es sich bei dem von Ihnen mißbilligten Vorgang um etwas Einmaliges, etwas Neuartiges. Das ist eben nun wirklich nicht wahr. Damit betreiben Sie eine Irreführung der Offentlichkeit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Drittens. Natürlich ist es richtig, daß sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungspraxis befaßt hat, die es seit Gründung der Bundesrepublik gegeben hat und

    (Zuruf von der CDU/CSU: Keine Ahnung!)

    die in ihrem Inhalt auch nicht durch die Haushaltsreform verändert worden ist.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr richtig! — Dr. Jenniger [CDU/CSU] : Sie haben doch der Haushaltsreform zugestimmt!)

    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht zum erstenmal eine Interpretation von Art. 112 des Grundgesetzes gegeben. Der Bundesregierung liegt damit eine insoweit authentische Auslegung der in dieser Bestimmung verwendeten Rechtsbegriffe „unvorhergesehen" und „unabweisbar" vor.
    Meines Erachtens wäre es in dieser Situation Sache der Opposition, sich gemeinsam mit der Mehrheit und gemeinsam mit der Regierung um Modalitäten über die künftige Handhabung des Haushaltsrechts zu bemühen. Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts enthält vielerlei Hinweise für die künftige Praxis. Für die Opposition mag es mühsam sein, sich hier mit der Regierung zur sachlichen Zusammenarbeit zusammenzufinden. Offenbar soll der Offentlichkeit hier ein Schaulaufen vorgeführt werden. Sie werden nicht erwarten, daß wir uns daran beteiligen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Aber eine Fußnote muß ich dann doch noch anbringen, auch wenn sich Herr Strauß eben mehr mit monarchischen Zusammenhängen

    (Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Da haben Sie sich wohl angesprochen gefühlt!)

    oder, wie er meint, geschichtlichen Bezügen befaßt hat. Herr Kollege Strauß hat, als er gemeinsam mit Herrn Kohl zu dem Vorgang, mit dem wir uns jetzt befassen, eine öffentliche Stellungnahme abgegeben hat, nicht so dahingeredet, sondern — wie später schwarz auf weiß zu lesen war — das Verhalten des heutigen Bundeskanzlers mit dem Verhalten von Juntageneralen verglichen. Nun, Herr Strauß, ich gebe zu, mit Ihrem Sachverstand auf diesem Gebiet kann ich nicht konkurrieren.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP)

    Sie haben Juntageneralen bzw. Juntaobristen Ihre Aufwartung gemacht, während wir den Unterdrückten zu helfen versucht

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    und im Rahmen unserer Möglichkeiten uns darum bemüht haben, daß die Kräfte der neuen Demokratie im Süden unseres Kontinents zum Durchbruch kommen konnten.

    (Erneuter Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe der CDU/CSU)

    Im übrigen, wenn ich auf Herrn Kohl und dessen Rede heute vormittag zurückkommen darf, scheinen Sie zu glauben, daß Sie aus Berichten und Gerüchten unterschiedlicher Art Hoffnungen schöpfen können, was den Zusammenhalt der Sozialdemokratischen Partei und die Zusammenarbeit in der Koalition angeht. Da müssen wir Sie enttäuschen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Was die Koalition angeht — ich kann natürlich nicht für die Kollegen von der FDP mitsprechen, aber für uns Sozialdemokraten gilt das —, so geht uns das so: Wenn wir uns manchmal fragen sollten, wie wir in einer loyalen Zusammenarbeit zwischen zwei unterschiedlichen Parteien über die eine oder andere schwierige Geschichte hinwegkommen, dann helfen Sie uns durch Ihre Reden wie die heute vormittag und wie die nach der Mittagspause immer wieder dabei, die Antwort zu finden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)