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ID0803404300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Westphal heiße ich, Herr Kollege Strauß. Habe ich richtig verstanden, daß die Opposition ein halbes Jahr gebraucht hat, um die Klage überhaupt einzureichen, und ein Dreivierteljahr, um sie zu begründen?


Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Klage ist sofort eingereicht worden.

(Westphal [SPD] : Das ist nicht wahr, Herr Strauß!)

— Die Klage ist im Sommer 1974 eingereicht worden.

(Westphal [SPD] : Das ist ein halbes Jahr danach!)

— Entweder lassen Sie mich ausreden oder nicht. Wenn Sie mich nicht ausreden lassen, brauche ich Ihre Frage nicht zu beantworten.
Die Klage ist — ich habe die Unterlage jetzt nicht hier -- etwa im Juni 1974 eingereicht worden.

(Westphal [SPD] : Das ist ein halbes Jahr danach!)

Sie ist noch 1974 eingereicht worden. Das ist eine ungewöhnlich schwierige Materie, gerade für uns als Opposition.

(Lachen bei der SPD)

Sie haben die Riesenapparate, Ihre aufgeblähten Führungsstäbe. Wir haben nur wenige Mitarbeiter.

(Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

Wir haben unseren Gutachter mehrmals gebeten, die Erstellung des Gutachtens zu beschleunigen.



Strauß
Es ist aber dann eineinhalb Jahre vor den Bundestagswahlen das Material auf dem Tisch gewesen.

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Wenn die Bundesregierung das geringste Interesse gehabt hätte, hätte sie das Urteil vor dem 3. Oktober 1976 bekommen können — dann aber mit dem Ergebnis, daß sie heute auf den Oppositionsbänken und nicht mehr hier oben säße.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Waren es auch übergeordnete zwingende Gründe, die dazu geführt haben, daß der hessische Ministerpräsident Osswald fünf Minuten nach Schließung der Wahllokale zurückgetreten ist?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Was soll das?)

    Wir wissen doch heute, daß die Solidarhaftung sämtlicher Sparkassen den Schaden tragen muß, der unter seiner Aufsicht in einer Höhe von 3 Milliarden DM entstanden ist. Auch das ist ein Stück Filzokratie, das gespielt worden ist, und das zum Schaden sämtlicher Sparkassen des Bundesgebietes so, wie gezeigt, abgewickelt worden ist. Man hat ganz genau gewußt, daß Herr Osswald zurücktreten mußte. Aber man hat den Bürgern die Wahrheit vorenthalten. Fünf Minuten nach Schließung der Wahllokale durfte er zurücktreten, vorher nicht. Das ist ebenfalls ein Stück Wählerbetrug.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    War es nicht ein Wählerbetrug — wie Herr Kohl heute früh feststellte — wenn man bis zum 3. Oktober 1976 die finanziellen Fragen der Rentenversicherung als ein „Problemehen" darstellte und denjenigen, die dieses „Problemehen" rechtzeitig aufgegriffen haben, Verunsicherung der alten Leute vorwarf, sie als unchristliche Angstmacher denunziert und diffamiert hat und gegen sie mit bis ins Metatheologische reichenden Phrasen wie „Du sollst nicht falsches Zeugnis ablegen" zu Felde gezogen ist? War das nicht auch ein Stück Wählerbetrug, Irreführung alter Leute?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Von der verfassungswidrigen Verschwendung von Steuergeldern zur Verbreitung von Parteipropaganda, zum Teil aber auch von objektiven Unwahrheiten ist schon gesprochen worden. War es nicht Wählerbetrug, den Rücktritt Arendts so zu manipulieren, daß vor der Wahl des Bundeskanzlers die Wahrheit nicht bekanntwerden durfte? Vor der Wahl hat man ausgewiesen, er werde bleiben, weil er sein Amt untadelig und richtig geführt habe. Dann hat man ihn mit Schimpf und Schande davonziehen lassen. Ist das nicht auch eine Irreführung der Öffentlichkeit gewesen?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das nächste Stück Wählertäuschung im Zusammenhang mit dem 3. Oktober 1976 wird demnächst enthüllt werden müssen, wird aber durch zahlreiche Verschleppungsmanöver in die Sommerpause gelegt werden — in der Hoffnung, daß man es bis zum Herbst wieder vergessen haben wird.
    Zu diesen Wählertäuschungen, Herr Bundeskanzler, gehören aber auch die ständigen Unwahrheiten über die Ursachen unserer wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Probleme, die ständige Irreführung der Öffentlichkeit „über den bevorstehenden", „sich abzeichnenden", „nicht mehr aufzuhaltenden", „mit unheimlicher Wucht spürbaren", „bald zur Gegensteuerung nötigenden", „in vollem Umfang eingetretenen" wirtschaftlichen Aufschwung, mit dem man sich doch den Wahlsieg bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen 1975 erschlichen hat.
    Daher tritt der Bundeskanzler die Wahrheit. Er verletzt sie. Er vertritt seine Argumente oft so, wie sich andere die Füße vertreten.

    (Beifall und Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Er hat mit seiner Partei ein gerüttelt Maß an Schuld, wenn die Glaubwürdigkeit des parlamentarischen Systems Schaden genommen hat, wenn Gesetz-, Beamten- und Staatsverdrossenheit merklich zugenommen haben, wenn sich die parteipolitische Polarisierung im öffentlichen Dienst und in der Bundeswehr laufend verstärkt hat, wenn Kungeln statt Kontrolle, Verfilzung statt Kompetenz, Vertuschung statt demokratischer Offenheit die Parteiendemokratie in Verruf gebracht haben.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bundeskanzler hat auf die vom Verfassungsgericht getroffene Entscheidung und auf die vom Kollegen Kohl und mir in der Pressekonferenz erhobenen schwerwiegenden Vorwürfe zunächst geschwiegen. Er ließ durch seine Domestiken antworten, wie es hohe Herren eben zu tun pflegen. Die Reaktion war peinlich. Er ließ durch seinen stellvertretenden Pressesprecher eine schnodderige, eben schon erwähnte Stellungnahme abgeben. Er ließ sich zwei Tage später unter massivem Druck aus Koalition, Partei und Öffentlichkeit zu einer öffentlichen Erklärung herab. Man hörte kein Wort des Bedauerns, keine korrekte Hinnahme des verfassungsrichterlichen Verweises, sondern Ausflüchte, Hinausreden auf andere, die auch nicht anders gehandelt hätten, gewissermaßen nur ein Plädoyer für mildernde Umstände. Mit fadenscheinigen Gründen versuchte er zu rechtfertigen, weshalb er, der sonst wahrlich keine Gelegenheit ausläßt, im Bundestag Regierungserklärungen abzugeben, sich in dieser bedeutsamen Frage der sofortigen Diskussion im Bundestag entzogen hat. Und — das steht einwandfrei fest — er hat falsch zitiert. Er hat zitiert, was gar nicht im Urteil stand. Sie versuchten, Herr Bundeskanzler, die Öffentlichkeit glauben zu machen, das Verfassungsgericht habe Ihnen bescheinigt, im Vertrauen auf die frühere Staatspraxis gehandelt zu haben. Diesen Hinweis haben auch Sie, Herr Kollege Schäfer, heute mehrmals in den Mund genommen: den Hinweis auf frühere Staatspraxis. Sie haben behauptet, Herr Bundeskanzler, das Urteil spreche auf den Seiten 39 und 40 von langjähriger Staatspraxis, die Sie sozusagen nur nobel fortgesetzt hätten, und führe auf Seite 64 wörtlich aus, daß die Bundesregierung im Vertrauen auf eine vieljährige Praxis seit dem Bestehen der Bundesrepublik ge-



    Strauß
    I handelt habe. Was Sie hier bei Ihrer Erwiderung gesagt haben, ist eine glatte Unwahrheit,

    (Beifall und Pfui-Rufe von der CDU/CSU)

    ist einfach falsch. Nachdem Sie tagelang Zeit hatten, sich mit der Materie zu befassen, kann ich das nur als bewußte Unwahrheit — wofür hier ein anderes Wort gebracht werden müßte — kennzeichnen.
    Das Urteil spricht — hören Sie genau zu, Herr Kollege Schäfer — von einer früheren Staatspraxis. Aber auf den Seiten 39 und 40, auf die Sie sich berufen, — —

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Ich habe mich gar nicht auf die Seiten berufen!)

    — Sie sind auch nicht Bundeskanzler. Ich habe Sie angeschaut und Helmut Schmidt gemeint. Das ist ein Fehler, das weiß ich.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sie haben mich mit Namen angesprochen!)

    — Ich habe nur gesagt, Sie sollen Obacht geben. Auf den Seiten 39 und 40 — und woanders finden Sie es ja nicht; also geht es auch Sie an — geht es nicht um die Anwendung des Art. 112, sondern um Art. 111, um die verspätete Verabschiedung der Jahreshaushalte. Dies allein rügt das Verfassungsgericht an dieser Stelle unter Bezugnahme auf die frühere Staatspraxis. Es rügt, daß der Haushalt im Durchschnitt der Jahre mit einer annähernd halbjährigen Verspätung verabschiedet wurde. Auf der Seite 64 des Urteils geht es wiederum nicht um außer- und überplanmäßige Ausgaben, sondern um die interne Information der Bundesregierung. Wenn hier von früherer Staatspraxis gesprochen werden darf, dann muß klipp und klar festgestellt werden, daß das Verfassungsgericht, wenn es von früherer Staatspraxis spricht, ausschließlich unter Berufung auf früher wie heute gerügt hat, daß die Haushalte zu spät verabschiedet worden sind und daß der Bundesfinanzminister es versäumt habe, seine Regierung, das Kabinett über über- und außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig zu unterrichten. Daß das Gericht frühere außer- und überplanmäßige Ausgaben in seiner Urteilsgründung kritisiere, Ihr Handeln, Herr Bundeskanzler, nur als Fortsetzung des früheren Handelns bezeichnet habe und Sie demgemäß das Recht hätten, sich auf frühere Staatspraxis zu berufen, ist schlechterdings eine bewußte Unwahrheit, die Sie hier widerrufen sollten.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch wenn Professor Eschenburg — manchmal schläft auch Homer — und ein am Urteil beteiligter Bundesverfassungsrichter das gleiche behauptet haben, so ist dies aus dem Urteil weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach zu entnehmen. Meine Bemerkung heute morgen über Dr. Zeidler war hart gemeint. Sie haben das Verfassungsgericht allgemein kritisiert, Herr Kollege Schäfer, daß es so hart an der Grenze seiner Kompetenz spazierengehe und darüber hinausgehe.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Ich habe eine Meinung!)

    Ich bin durchaus der Meinung, Herr Kollege Schäfer,
    daß man das, was Sie gesagt haben, ernst nehmen
    soll. Ich bin durchaus der Meinung, daß man die Frage, wieweit das Verfassungsgericht über die Verfassungsrechtsprechung hinaus auch Verfassungspolitik zu gestalten hat, einmal objektiv an Hand der Praxis der letzten Jahrzehnte prüfen sollte. Darüber gibt es keinen Zweifel. Es sollte aber auch keinen Zweifel darüber geben, daß es ungewöhnlich ist — ich will nicht von Verletzung der Richterpflichten, wohl aber von einer Verletzung der in Richterkreisen üblichen Usancen sprechen —, wenn ein am Urteil beteiligter Richter über dieses sein eigenes Urteil im Fernsehen eine Interpretation gibt, die aus dem Text des Urteils gar nicht abzuleiten ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn man dann noch die Begleitumstände persönlicher und politischer Art kennt, wäre es besser gewesen — ich drücke mich noch sehr höflich aus —: Si taxuisses, philosophus mansisses. Dies an die Adresse des Herrn Zeidler. Diese Art Mohrenwäsche hat Helmut Schmidt nicht genützt, sondern geschadet.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Bundeskanzler — ich sage das nicht in polemischer Bissigkeit —, Sie sind schon fähig, alles zu sagen und zugleich das Gegenteil von allem. Wer die Blütenlese Ihrer Ausführungen kennt, der findet darin für alles einen Beweis und gleichzeitig einen Gegenbeweis. Sie weigern sich, sich als Sozialist zu bekennen, und sagen, Sie seien Sozialdemokrat. Sie sagen dann aber anschließend, Sie könnten beides nicht voneinander unterscheiden. Das ist ja gerade die Schwierigkeit Ihrer Position.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Man sagte früher, Friedrich Ebert habe nie gelogen. Man sagte — nicht zuletzt im Hinblick auf das, was ich von Williy Brandt über die Rechte und Freiheiten nach einigen Jahren CDU/CSU-Herrschaft gehört habe —, daß er in wesentlichen Punkten nicht die Wahrheit sagt. Bei Helmut Schmidt muß man leider feststellen, daß er den Unterschied zwischen beidem nicht immer einwandfrei feststellen kann.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Es gibt keine Entschuldigung mit der Praxis der Vergangenheit. Ich muß mich hier kurz fassen, Herr Kollege Schäfer. Die Beispiele, die Sie heute aufgeführt haben, sind nicht als Vergleich oder zur Rechtfertigung oder zur Entlastung des heutigen Bundeskanzlers und früheren Bundesfinanzministers anführbar. Nur die Kürze der Zeit und der Umfang der hier vorzulegenden Argumentation erlauben es mir nicht, Ihnen das im einzelnen darzulegen. Über einen Punkt sollte es aber keinen Zweifel geben, nämlich daß zwischen dem 31. Dezember 1969 und dem 1. Januar 1970 eine rechtliche Zäsur liegt, daß alle Handlungsweisen, die vor diesem Zeitpunkt liegen, anders beurteilt werden müssen als solche gleicher Art, die nach diesem Zeitpunkt liegen. Das sollte aber um so mehr für den Haushalt 1973 gelten, nachdem Verstöße noch nach der Änderung der Rechtslage im Jahre 1971 und im Jahre 1972 festgestellt worden sind.
    Auch der Kollege Genscher hat sich in der Fernsehsendung der Äußerung seines Nachbarn Willy



    Strauß
    Brandt angeschlossen und einfach etwas Falsches gesagt, als er sagte, es sei keine Änderung der Verfassung vom Jahre 1969 auf das Jahr 1970 erfolgt. Ich habe in meinen einleitenden Worten bewiesen, daß zwei Artikel des Grundgesetzes erheblich geändert worden sind,

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Aber nicht die!)

    um den Regierungen erstens den Zwang aufzuerlegen, sich nicht des Art. 112 bedienen zu müssen, und zweitens um den Regierungen trotzdem die Möglichkeit zu geben, notwendige Ausgaben innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Zeit durch eine einwandfreie parlamentarische Prozedur auch tatsächlich bewilligt zu erhalten. Hier besteht noch ein gewaltiger Unterschied.