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ID0803404000

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    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Darauf komme ich noch, Herr Kollege Schäfer. Ich habe Ihnen ja gleich gesagt: wenn Sie sich ein bißchen zurückhalten könnten.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Aber die Regierung handelte trotz dieser Klarstellungen nach dem Inkrafttreten der Haushaltsrechtsreform, die in zwei wesentlichen Punkten auch eine Verfassungsänderung enthielt, so, als ob es die Haushaltsrechtsreform nie gegeben hätte.
    Schon die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 1971, für die Helmut Schmidt noch nicht die Verantwortung als Finanzminister trug, wurden im Haushaltsausschuß scharf kritisiert, und zwar nicht nur durch die Opposition, sondern auch durch den damaligen Sprecher der SPD im Haushaltsausschuß und heutigen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Haehser. Er erklärte am 11. November 1971 im Haushaltsausschuß wörtlich, daß Haushaltsüberschreitungen hätten vermieden werden können, wenn die Haushaltsansätze realistischer veranschlagt, Entwicklungen finanzieller Art, die schon vor Verabschiedung des Haushaltsplans bekanntgewesen seien, rechtzeitig berücksichtigt worden wären und wenn der Begriff unvorhergesehenes und unabweisbares Bedürfnis sachgerechter ausgelegt worden wäre.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    So der zuständige Sprecher der Bundestagsfraktion der SPD zu den Überschreitungen des Jahres 1971. In der Zwischenzeit ist er ja im Finanzministerium angelangt, und ich hoffe nicht, daß die Änderung des Ortes auch zu einer Änderung der Bewußtseinslage geführt hat, daß also der neue Genius loci seine früheren Erkenntnisse beeinträchtigt hat. Überhaupt sind alle am damaligen Verfahren Beteiligten befördert worden: der Finanzminister zum Bundeskanzler, der Parlamentarische Staatssekretär Hermsdorf zum Landeszentralbankpräsidenten und Mitglied des Zentralbankrates, der zuständige Abteilungsleiter zum Staatssekretär und der Unterabteilungsleiter zum Abteilungsleiter. Aber das sei nur am Rande erwähnt.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Der Ausschuß forderte damals ausdrücklich und einmütig, künftig bedeutsame Änderungen nur noch in Form eines Nachtragshaushaltes vorzunehmen. Gleichwohl häuften sich die Verstöße gegen Artikel 112 des Grundgesetzes nach Quantität und Qualität, und zwar schlagartig nach Übernahme des Finanzministeriums durch Helmut Schmidt, sozusagen typisch konform.
    Der Haushaltsplan 1972 wurde bekanntlich erst wenige Tage vor dem Ablauf dieses Haushaltsjahres,



    Strauß
    nämlich in der zweiten Dezemberhälfte 1972, wegen der bekannten politischen Verhältnisse vom Parlament verabschiedet. In den verbleibenden letzten Tagen des Jahres 1972 gab Finanzminister Helmut Schmidt zusätzlich 2 Milliarden DM als angeblich unabweisbar und unvorhergesehen aus. Das war das Jahr, auf das sich unsere Klage noch nicht bezieht. Der Bundesrechnungshof stellte bei seiner nachträglichen Prüfung fest, daß mehr als drei Viertel aller über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 1972, nämlich 1 540 000 000 DM von 2 047 000 000 DM in verfassungswidriger Weise getätigt wurden,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    daß in diesen Fällen also die Voraussetzungen des Art. 112 des Grundgesetzes nicht vorlagen.
    Die CDU/CSU hat damals diese erneute — ich zitier wörtlich — grobe Verletzung des Haushaltsbewilligungsrechtes des Parlamentes scharf beanstandet. Der Kollege Leicht hat schon damals für den Bundestag in seiner Gesamtheit die Frage aufgeworfen, wie lange die Mißachtung des Haushaltsbewilligungsrechtes des Parlamentes und Form und Art des Umgangs der Regierung mit dem Parlament auf dem Gebiet des Haushaltes noch hingenommen werden sollen. Helmut Schmidt ging auch damals schon mit den Haushaltsplänen um wie mit Zinnsoldaten. Die autoritäre Komponente seines Wesens, die sich auch in seinen Werturteilen über Mitarbeiter, Freunde und Gegner niederzuschlagen pflegt, trat gerade hier besonders in Erscheinung. Zwar vorhersehbar, aber bei ihm unabweisbar!

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich komme zum Verfassungsverstoß 1973. Aber die Darstellung der Vorgeschichte ist auch ein Stück der Gesamtwürdigung dieses Vorgangs. Helmut Schmidt setzte sich über alle Mahnungen und Warnungen hinweg. Schon im nächsten Jahr, 1973, machte er sich des erneuten und noch schwereren Verfassungsverstoßes schuldig und angesichts der Vorgeschichte des Verfassungsbruches schuldig,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von niemandem mehr wegdiskutiert werden kann, auch nicht durch läppische Vergleiche.
    In der Haushaltsdebatte und im Haushaltsausschuß berät das Parlament, ob da oder dort 1 oder 2 oder 5 Millionen oder auch nur 100 000 DM gekürzt oder zugelegt werden können. Helmut Schmidt aber verteilte in wenigen Tagen um das Weihnachts-
    und das Neujahrsfest — das ist eine neue christliche Sinndeutung —

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    1973/74 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion 41/2 Milliarden DM — 4 500 Millionen DM — selbstherrlich am Parlament vorbei an Gesellschaften oder Zuwendungsempfänger des Bundes.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    Und hier ist vom Kollegen Schäfer noch behauptet worden, er habe es getan, um Schaden abzuwenden.
    Da müssen Sie sich in Zukunft wirklich etwas Anständigeres einfallen lassen, wenn Sie überhaupt noch ernst genommen werden wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Klage in Karlsruhe wurde aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit zwar nur auf vier besonders bezeichnete Fälle mit einem Volumen von 2 Milliarden DM beschränkt. Aber die ganzen 4 1/2 Millarden DM gehören zu dem Problemkreis. Das war mehr als ein Drittel der nicht durch Gesetz oder Verträge gebundenen und damit durch den Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsplan 1973 überhaupt beeinflußbaren Mittel. Gerade angesichts der Tatsache, daß 90 O/o und mehr durch rechtliche Verpflichtungen schon vorweg festgelegt sind, ist der schmale Spielraum, in dem überhaupt noch eine gesetzesfreie Verwaltung möglich ist und in dem demgemäß das Haushaltsrecht des Parlaments überhaupt noch wirksam wird, um so sorgsamer zu handhaben.
    Jetzt sage ich Ihnen, Herr Kollege Schäfer, mit welcher Unverfrorenheit dabei vorgegangen wurde. Es ist doch nicht wahr, daß es damals im Finanzministerium auch nur eine Spur von Gutgläubigkeit hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Verteilungsaktion gegeben hätte. Wie können Sie denn das behaupten: „um Schaden abzuwenden" ? Das ist doch wirklich törichtes Gerede.
    Darüber gibt es ja auch eindeutige schriftliche Dokumente, die bei dem Prozeß zutage getreten sind. Als die Möglichkeit einer Ausgabe an die Kreditanstalt für Wiederaufbau intern erörtert wurde, fertigte der Leiter der zuständigen Unterabteilung VII b einen Aktenvermerk an. Ich zitiere ihn wörtlich:
    Bei der Zuweisung von Mitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau würde es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln. Sie darf nach Art. 112 nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses geleistet werden. Das eigentliche Problem liegt darin, wie man ein unabweisbares Bedürfnis glaubhaft machen kann, da die KW im Rahmen ihrer bisherigen Aufgabenstellung ausreichend liquide und solvent ist.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört! — Unglaublich!)

    Das ist die Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit!
    Überwiesen worden sind die Mittel aber nicht einmal mehr im Jahr 1973, sondern erst am 21. Januar 1974, einen Tag bevor bei der Kreditanstalt erstmals angefragt wurde, ob diese überhaupt Geld haben wolle.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Da sehen wir einmal, was bei Ihnen, Herr Kollege Schäfer, „Schaden abwenden" in Zukunft alles bedeutet.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Erst durch diese Besprechung, die einen Tag später, am 22. Januar 1974, stattfand, wurde die Kreditanstalt veranlaßt, 480 Millionen DM anzufordern. Am 23. Januar ging ,der Antrag ein. Die Zahlung



    Strauß
    erfolgte eine Woche nach Absetzung des Vermerks, am 28. Januar 1974, als unabweisbare Ausgabe zwischen Weihnachten und Neujahr für das Haushaltsjahr 1973.
    Über die Verwendung der angeblich so unabweisbar benötigten Mittel stellt das Verfassungsgericht in seinem Urteil auf Grund der Beweisaufnahme wörtlich fest:
    Diese Mittel wurden monatelang von der Kreditanstalt für Wiederaufbau nicht gebraucht. Sie hat das Geld als Termingeld angelegt,

    (Heiterkeit und Zurufe von der CDU/CSU)

    und zwar mit Laufzeiten bis Juni 1974. Wieder freiwerdende Gelder wurden ihren liquiden Mitteln zugeführt, die während des ganzen Jahres 1974 erheblich waren. Die liquiden Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau betrugen am 30. Mai 1974 598 Millionen, am 1. Juni 1974 826 Millionen und am 29. Juli 1974 696 Millionen.
    Können Sie mir da sagen, welchen Schaden denn Helmut Schmidt, der tapfere Nacht-und-NebelKrieger,

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    mit jener Geheimentscheidung vom Bunde abgewendet hat?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: Helaba!)

    Ich fahre im Text des Urteils fort:
    Es ist hiernach festzustellen, daß die Voraussetzungen von Art. 112 Grundgesetz handgreiflich nicht vorlagen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    So das Bundesverfassungsgericht. Und Sie sagen, er mußte es in letzter Minute tun, um Schaden vom Bunde abzuwenden.
    Es bestand offensichtlich kein unabweisbares Bedürfnis
    — so heißt es weiter —
    für diese Ausgaben, die im übrigen unter Verletzung von § 72 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung zu Lasten des Haushaltsjahres 1973 verbucht wurden.
    Das ist eine läßliche Sünde, die auch andere gemacht haben; auf die komme ich deshalb nicht mehr zurück.
    Salzgitter wurde von dem unerwarteten Geldsegen buchstäblich über Nacht überrascht. Nach dem niemals dementierten Bericht in der „Wirtschaftswoche" vom 22. Februar 1974 „ließ der damalige Bundesfinanzminister seinen Staatssekretär den Salzgitter-Chef Birnbaum mitten in der Nacht aus dem Bett klingeln und ihm telefonisch 100 Millionen DM anbieten",

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    alles, um Schaden vom Bunde abzuwenden, unvorhersehbar und unabweisbar. Da sieht man, wie die Bundesregierung Tag und Nacht an das Wohl des deutschen Volkes denkt!

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Herr Birnbaum, so heißt es, der von der großzügigen Zuwendung völlig überrascht war, nahm natürlich dankend an


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    und quittierte die Entschuldigung für den nächtlichen Anruf mit der Erklärung: „Das nächste Mal können Sie auch morgens um 5 Uhr anläuten."

    (Erneute Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Der Offentlichkeit wurde vorgegaukelt, alles sei unabweisbar und unvorhersehbar gewesen.
    Was wirklich der parteipolitischen Polemik — und ich darf auch sagen: Unverschämtheit — sozusagen die Krone aufsetzt, das ist die in Salzgitter betriebene Hetze, CDU und CSU hätten in Bonn gegen die Kapitalaufstockung gestimmt und hätten damit die Arbeitsplätze in Salzgitter gefährdet.

    (Unerhört! und Pfui-Rufe von der CDU/ CSU)

    Ich als Laie bin nicht in der Lage, den Kapitalbedarf von Salzgitter festzustellen, aber Sie würden mich immer unter den Ja-Sagern finden, wenn ein notleidendes Bundesunternehmen, ein unter Konjunktur- oder Strukturschwierigkeiten leidendes Bundesunternehmen eine Kapitalaufstockung braucht, unter der Voraussetzung, daß diese Kapitalaufstockung, die ja innerhalb weniger Wochen auf dem legal vorgesehenen Wege erfolgen kann, der Zustimmung des Parlaments unterbreitet wird. Nur darum geht es, um sonst nichts!

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Hier haben ja SPD-Funktionäre — auch leitende Mitglieder dieses Hauses, die es eigentlich besser wissen müßten, Herr Kollege Junghans — und Betriebsräte eine ganz fadenscheinige, unglaubliche parteipolitische Hetze betrieben. Weil wir die Unrechtmäßigkeit der Methode angeklagt haben, hat man uns des Versuchs bezichtigt, Arbeitsplätze bei Salzgitter zerstören zu wollen.

    (Pfui-Rufe von der CDU/CSU — Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : In Anwesenheit von Wehner! — Weitere Zurufe)

    Fahren Sie nur mit diesem Stil nicht fort! Der Öffentlichkeit wurde bei all diesen — —

    (Fortgesetzte Zurufe — Wehner [SPD] : Nützen Sie das aus!)

    — Herr Kollege Wehner, ich habe es nicht so gut gehört, aber ich könnte schon eine Antwort darauf geben.

    (Wehner [SPD]: Wie schade!)

    --- Ach so, Herr Sauer ist ja Ihr Experte.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Herr Kollege Wehner, in Zukunft müssen Sie damit beim Wissenschaftlichen Dienst beim Bundestag und nicht beim Kollegen Sauer ansetzen, der nicht so bedeutsam ist. Es geht dabei um die Rolle; Sie wissen, was ich meine.
    Der Offentlichkeit wurde vorgegaukelt, alles sei unabweisbar und unvorhersehbar gewesen, die Einholung eines Parlamentsbeschlusses sei nicht möglich gewesen.



    Strauß
    Ich darf an einen weiteren Posten erinnern, Herr Kollege Schäfer: Der VIAG, die schon seit 1969 Kapitalerhöhungen beantragt hatte, wurde schon im Juni 1973 vom Finanzministerium eine Kapitalzuführung für das Jahresende in Aussicht gestellt. Wenn das 1969 beantragt wird und sie 1973 die Zusage erhält, kann kein Mensch sagen, daß keine Möglichkeit bestanden hätte, in einem verfassungsmäßig und rechtlich einwandfreien Verfahren diese Kapitalaufstockung vorzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    Im August 1973 wurden ausweislich der Aktenvermerke des Finanzministeriums sogar weitere Gespräche darüber geführt. In einem hausinternen Schreiben vom 25. September 1973 heißt es für die VIAG wörtlich: „Eventuell Ende 1973 außerplanmäßige Kapitalzuführung möglich, Höhe offen." In einer hausinternen Vorlage vom 29. Oktober 1973 wird über ein Telefongespräch mit der Haushaltsabteilung berichtet, daß die VIAG „als Anwärterin für 100 Millionen DM aus Überschußmitteln für 1973 gemeldet sei". Das war zwei Monate vor der angeblich unvorhergesehenen, zur Abwendung von Schaden bestimmten, unabweisbaren Zahlung. Das alles ist nur ein kurzer Auszug aus der Beweisaufnahme in Karlsruhe.
    Der als Zeuge vernommene zuständige Beamte berichtete wörtlich — so steht es im Protokoll —:
    In einer Niederschrift in bezug auf ein anderes Bundesunternehmen, das ebenfalls Bundesmittel im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe erhalten hat und das auch Gegenstand der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes ist, wird ausgeführt, es sei in Aussicht gestellt, das einem Unternehmen im Dezember gegebenenfalls auf die Weihnachtsliste zu setzen.
    Wir werden also im Haushaltsrecht den neuen Terminus technicus der „Weihnachtsliste" einführen müssen, Geschenke, die Hoheit selbst verteilen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist eine Rückkehr zu kurfürstlichen Zeiten: Hoheit verteilen Weihnachtsgeschenke.

    (Zuruf von der SPD: Das macht Ihr in Bayern laufend!)

    Hoheits Rechnungen sind nicht immer richtig, Hoheits Behauptungen sind meistens falsch. Aus einer ganz anderen Weihnachtswunschliste hat der Finanzminister, der damals Helmut Schmidt hieß, wie Sie wissen, nach seinem Gutdünken unter Ausschaltung des Parlamentes bestimmt, wer was an Zuwendungen erhalten sollte, wobei der wahre Grund für die Nacht-und-Nebel-Aktion darin bestand, die Haushaltslage zu frisieren, sowohl die damaligen offenen wie die heimlichen Steuererhöhungen zu rechtfertigen, d. h., die Ausgaben für 1973 künstlich zu erhöhen, für 1974 künstlich zu senken und damit eine künstlich frisierte Zuwachsrate von 1973 auf 1974 ausweisen zu können. So wird das ausschließliche Recht des Parlaments, über die öffentlichen Mittel zu verfügen, mißachtet, wenn ein Politiker mit der autoritären Selbstherrlichkeit eines
    Helmut Schmidt an der Spitze steht. So wird mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen, wenn Sozialdemokraten regieren, die vom Geld meistens nur so viel verstehen, daß sie es von anderen Leuten haben wollen, um es für ihre Wahlpropaganda ausgeben zu-können.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Wie originell! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Die durch die Haushaltsrechtsreform eindeutig geklärte Rechtslage und zugleich die festgestellten, soeben durch wörtliche Zitate erhellten Begleitumstände der Nacht-und-Nebel-Aktion 1973/74 lassen nur den einen Schluß zu: Der damalige Finanzminister und heutige Kanzler Helmut Schmidt hat vorsätzlich die Verfassung gebrochen und vorsätzlich die Verfassung gebrochen und vorsätzlich die verfassungsmäßigen Rechte des Deutschen Bundestages mißachtet.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das Urteil selbst enthält keine ausdrückliche Schuldfeststellung; aber wenn die Urteilsgründe, über die, wie man hört, Satz für Satz abgestimmt wird, gleich an mehreren Stellen feststellen, die Voraussetzungen des Art. 112 hätten „handgreiflich" oder „offensichtlich" nicht vorgelegen, so läßt sich hieraus entnehmen: Auch nach der Einschätzung der unabhängigen Richter steht an der Spitze dieser Regierung ein Politiker, der nachweislich vor dem vorsätzlichen Bruch der Verfassung nicht zurückgeschreckt ist. Die Verantwortung und die Folgen müssen Sie, Herr Bundeskanzler, persönlich und politisch tragen. Das ist ganz offensichtlich auch die Auffassung Ihrer Kabinettskollegen, besonders die Auffassung Ihres jetzigen Bundesfinanzministers, der sich vielleicht erst jetzt unter dem Druck der Debatte unter Umständen zu einer Art Pflichtübung und Pflichtbilligung bewegen läßt, der sich aber bisher aus wohlerwogenen Gründen wohlweislich von der öffentlichen Stellungnahme zurückgehalten hat.
    Der ganze Vorgang ist ein Beweis, Herr Bundeskanzler, Ihres zwiespältigen Demokratieverständnisses.

    (Zurufe von der SPD)

    Je mehr der Staat die materielle Gestaltung des öffentlichen und privaten Lebens beeinflußt, um so notwendiger ist der peinlich genaue Umgang mit Verfassung und Gesetz.

    (Zurufe von der SPD)

    Sie reden vom mündigen Bürger, wollen aber in einer Art neuen Sonnenkönigtums den technischen Staat verkörpern, der alles tut, was er kann, und der an Stelle der Frage der Rechtmäßigkeit nur die selbstherrlich bestimmte Richtigkeit des eigenen Tuns zum Maßstab des Handelns macht,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    eine neue Variante des L'état c'est moi — der Staat bin ich, in dem Falle: der Etat bin ich.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)




    Strauß
    Es wundert dann nicht, wenn der Sprecher der Bundesregierung auf die Frage, ob dem Bundeskanzler das Urteil peinlich sei, erwiderte, es sei ihm seinerzeit peinlich gewesen, von der Klage zu hören.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Ich möchte jetzt hier nicht ,auf die Rolle gewisser Sprecher des Bundespresse- und Informationsamtes zurückkehren. Das würde den Rahmen meiner Rede aus Zeitgründen überschreiten. Lohnend wäre es.

    (Zurufe von ,der SPD)

    Aber, dem Bundeskanzler sei es peinlich gewesen, von der Klage zu hören, kann heißen: Seine Majestät waren indigniert, von der Klage zu hören.

    (Große Heiterkeit und Beifall bei der CDU/ CSU — Zurufe von der SPD)

    Das ist so eine Mischung aus Serenissimus und Ipsissimus, ein Typ, zu dem bekanntlich auch die Hofnarren gehören, die hier zur Rechtfertigung tätig geworden sind.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Schmierentheater! — Löffler [SPD] : Nicht daß Sie noch eine Beleidigungsklage kriegen!)

    — Also der Ausdruck des Herrn Grünewald, der Bundeskanzler sei peinlich berührt gewesen, als er von der Klage erfuhr, und meine Bemerkung dazu, daß Seine Majestät indigniert waren, von der Klage zu hören, das ist also nach Ihrer Auffassung schon nicht einmal mehr in der Meinungsfreiheit des Parlaments, einen Tatbestand zu würdigen, enthalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD — Löffler [SPD] : Der weiß selber nicht mehr, was er redet!)

    Zu ,der Peinlichkeit dieser Vorgänge gehört auch die Prozeßverschleppung durch den Bundesfinanzminister.

    (Zuruf von der SPD)

    Die Prozeßführung des Bundesfinanzministers in Karlsruhe bestand vor allem in dem Versuch der Prozeßverschleppung,

    (Zuruf von der SPD)

    damit über die bereits im Juni 1974 eingereichte und Anfang 1975 begründete Klage erst nach der Bundestagswahl im Oktober 1976 verhandelt und entschieden wurde. Der Bundesfinanzminister setzte sich über die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Fristen einfach hinweg. Erst wiederholte Ermahnungen durch das Gericht veranlaßten ihn zur Abgabe seiner Stellungnahme. In seinem Verzögerungsbestreben schreckte er auch nicht vor Kleinkariertheit und objektiv unwahren Angaben zurück. Er behauptete zur Begründung eines Fristverlängerungsantrages, die Antragsbegründung sei erst am 16. April 1975 zugegangen. In Wirklichkeit erhielt er sie einen Monat vorher. Aber große Herren kümmern sich um solche Kleinigkeiten ja nicht mehr. Erst zehn Tage vor der mündlichen Verhandlung bestellte er einen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten.
    Vor dem Verfassungsgericht offenbarte die Argumentation der Regierungsvertreter angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme unverkennbar Hilflosigkeit. Das ganze Verhalten bewies deutlich das von Anfang an bei den Eingeweihten vorhandene Bewußtsein der objektiven Schwere des Verstoßes und der subjektiven Schuld des heutigen Bundeskanzlers Helmut Schmidt.
    Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU hat heute morgen von Wählerbetrug gesprochen. Auch dieser Vorgang der Prozeßverschleppung ist ein Stück Wählerbetrug und Wählertäuschung gewesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es wäre trotz der Schwierigkeit der Materie ohne weiteres möglich gewesen, ein Urteil noch vor dem 3. Oktober 1976 zu erreichen, wenn die Bundesregierung es gewollt und wenn sie ein sauberes Gewissen gehabt hätte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Westphal?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Mit Vergnügen, Herr Staatssekretär.