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ID0803403600

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    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geschah in ein und derselben Woche. Der SPD-Vorsitzende, Willy Brandt, wetterte in einem flammenden Aufruf Mitte Mai vor dem verzagenden und demgemäß zu vergatternden SPD-Parteivolk in Schleswig-Holstein:
    Ein paar Jahre jener Herrschaft, — gemeint war die der CDU/CSU —
    und man würde diesen Staat der Freiheit und des Rechtes nicht mehr wiedererkennen.
    Eigentlich müßte die SPD hier Beifall klatschen.

    (Wehner [SPD] : Habe ich auch gedacht! Nur, ich dachte: bei Ihnen nicht! — Beifall bei der SPD)

    — Das beweist Ihre Wertschätzung für Ihren Nachbarn, wie man jüngst wieder mal so hört.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Das ist aber eine olle Kamelle, die haben Sie schon dreimal im Mund gehabt!)

    — Herr Wehner, es ist doch keine olle Kamelle, wenn es heute morgen mit Originalzitaten in der Zeitung steht. Ich kann doch nicht wissen, was Sie morgen über Ihren Nachbarn sagen werden und umgekehrt. Aber wir kommen auch dann auf ihn zurück.
    Der gleiche sagte am 17. Mai vor den SPD-Führungsgremien in Berlin:
    Es ist meine feste Überzeugung, daß es schwer sein würde, diesen Staat der Freiheit und des Rechtes wiederzuerkennen, wenn er von maßgeblichen Exponenten des rechten Flügels von CDU und CSU geprägt werden würde.
    Ich enthalte mich jedes Kommentars dazu. Ich sage nur: Es geschah in derselben Woche, in der das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete: Der damalige Bundesfinanzminister und jetzige Bundeskanzler, Helmut Schmidt, hat gegen die Verfassung verstoßen, weil er das Recht des Parlaments, ,des Deutschen Bundestages, verletzt, d. h., sich selbst angemaßt hat, Gelder in Milliardenhöhe ohne parlamentarische Genehmigung auszugeben. Er hat diese Ausgaben im Sinne des Art. 112 des Grundgesetzes als unvorhersehbar und unabweisbar vorgetäuscht, obwohl er ganz genau wußte, daß diese Voraussetzungen in fast keinem der großen Fälle, die den Gesamtbetrag ausmachen, vorgelegen haben.
    Das ist bisher der Höhepunkt in einer ganzen Kette von versuchten und vollendeten Verstößen gegen die Verfassung. Es war nur bezeichnend, daß der Bundesvorsitzende der SPD bei der gemeinsamen Fernsehdiskussion — soweit man diese Sendung als solche bezeichnen konnte —

    (Heiterkeit der der CDU/CSU)

    während der Behandlung dieses Themas — die Pflichtübung war unvermeidlich — erklärt hat, er billige voll und ganz diese Handlungsweise des damaligen Bundesfinanzministers. Etwas anderes blieb ihm auch gar nicht übrig, weil er der Kanzler war, unter dem dieser Verfassungsverstoß durch einen seiner wichtigsten Minister begangen worden ist.
    Kollege Schäfer hat heute morgen einige

    (Zuruf von der CDU/CSU: Pflichtübungen!)

    vermeintliche Beispiele gebracht. Ich weiß, in der Not frißt der Teufel Fliegen, und Sie haben heute zum Teil weniger gefressen als Fliegen. Das kann ich Ihnen durchaus nachfühlen, Herr Kollege Schäfer.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Aber darf ich vielleicht daran erinnern, daß allein in den letzten Jahren eine ganze Serie von Verfassungsverletzungen oder versuchten Verfassungsverletzungen vorliegt. Hätte es nicht das Bundesverfassungsgericht gegeben und hätten wir nicht gelegentlich in wichtigen Fällen von ,der Möglichkeit seiner Anrufung Gebrauch gemacht oder sie angekündigt, wäre dieser Staat in erheblichen Bereichen wirklich nicht mehr wiederzuerkennen gegenüber dem, was er gewesen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich möchte hierfür nur einige wenige Beispiele bieten:
    Im Urteil zum Grundvertrag vom 31. Juli 1973 mußte das Bundesverfassungsgericht der Bundesre-



    Strauß
    gierung durch eine einschränkende Auslegung des Vertrags die Bedeutung des manchmal mit erheblicher Großzügigkeit behandelten Wiedervereinigungsgebots und die Grenzen ihrer versuchten Anerkennungspolitik aufzeigen und die Beachtung des einheitlichen deutschen Staatsbürgerrechts aufzwingen.
    In der Frage der Mitbestimmung mußte der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf unter dem Druck der im — wie man neuhochdeutsch sagt — Hearing vom 19. Dezember 1974 erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken wegen Verstoßes gegen die Tarifautonomie als verfassungsrechtlich gesicherte Institution und gegen die Eigentumsgarantie zurückgezogen werden. Es sei hier erwähnt, Kollege Hoppe, ,daß diesem als verfassungswidrig bezeichneten und später erkannten Entwurf auch die FDP zugestimmt hatte,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    daß das also ein einstimmig verabschiedetes Gemeinschaftsprodukt des Kabinetts und der Koalitionsberatungen war. Der Schnee ist zwar immer der gleiche geblieben, aber die Liberalen sind nicht immer die gleichen geblieben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Im Hochschulrahmengesetz des Bundes konnten Verstöße gegen das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre — Kollege Willy Brandt! — erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 zum Niedersächsischen Vorschaltgesetz für ein Gesamthochschulgesetz und durch den harten Widerstand der Unionsmehrheit im Bundesrat verhindert werden.
    Im Urteil zur Fristenlösung des § 218 StGB vom 25. Februar 1975 mußte das Bundesverfassungsgericht eine Mißachtung des verfassungsrechtlich garantierten Lebensschutzes rügen.
    Bundespostminister Gscheidle mußte sich in einem Hearing von Sachverständigen am 19. Mai 1976 übereinstimmend die Rechtswidrigkeit seiner mit der Deutschen Postgewerkschaft abgeschlossenen Vereinbarung vom 11. März 1975 über Sonderrechte für Gewerkschaftsfunktionäre und einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierten Grundsätze des Berufsbeamtentums bescheinigen lassen und dann mit Interpretationskunststücken den Rückzug antreten, um uns den Gang nach Karlsruhe zu ersparen.
    Dem ersten Versuch einer Änderung des Wehrpflicht- und Zivildienstgesetzes — zu dem zweiten Entwurf hat Kollege Kohl heute morgen eingehend und überzeugend Stellung genommen — mußte der Bundespräsident wegen verfassungsrechtlicher Mängel beim Zustandekommen des Gesetzes die Unterschrift verweigern. Jetzt kommt der Wechselbalg in anderer Fassade wieder.
    Im Urteil über die Unzulässigkeit der Wahlwerbung der Bundesregierung vom 2. März 1977 stellte das Bundesverfassungsgericht die Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Chancengleichheit bei der Wahl und die Unvereinbarkeit der Wahlwerbung der Bundesregierung mit dem Demokratiegebot fest und stellte damit die Legitimation dieser Bundesregierung in Frage. Über die Frage der wiederholten Wählertäuschung und ihrer wahlwirksamen Auswirkungen wird ohnehin noch zu reden sein.
    Dazu kommt jetzt das Urteil vom 25. Mai 1977.
    Auch in den 20 Jahren von 1949 bis 1969 ist in strittigen Fragen das Bundesverfassungsgericht angerufen worden. Der Kollege Schäfer hat heute der Versuchung widerstanden, in der Debatte die „Panne" — wie es in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von gestern hieß — zur Geltung zu bringen, nicht vergleichbare Gerichtsverfahren zu bemühen. Aber Art und Gewichtigkeit, Schwere und Zeitfolge der festgestellten Verstöße sind damit nicht vergleichbar, vor allen Dingen dann nicht, wenn es sich um Entscheidungen über Zuständigkeitsfragen und um Entscheidungen gegen die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze handelt. Hier handelt es sich um eine Handlungsweise der Bundesregierung, die unmittelbar gegen das kodifizierte Verfassungsrecht verstoßen hat.
    Die Summe der fortgesetzten schwerwiegenden Verfassungs- und Rechtsverstöße rechtfertigt den Vorwurf, daß diese Regierung als Ganzes leichtfertig mit der Verfassung umgeht, wenn sie ihr nicht in den Kram paßt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn ihr nicht durch das Verfassungsgericht Einhalt geboten wird, besteht die Gefahr, daß sie weiterhin unter Ausnutzung ihrer knappen Mehrheit im Bundestag Grundwerte unserer Verfassung auszuhöhlen und damit Schritt für Schritt Systemveränderungen herbeizuführen versucht.
    Unser Gang nach Karlsruhe sollte nicht der Regierung irgendeine Niederlage beibringen, ihr eins auszuwischen. Ich möchte aber hier schon einmal die Frage stellen: Hat man denn eigentlich bei den Regierungsparteien überhaupt noch ausreichendes Verständnis und eine zureichende Kenntnis der Funktion der Opposition?

    (Leicht [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Ist es denn schon so weit, daß Angriffe gegen die Bundesregierung als eine Art Majestätsbeleidigung gewertet werden,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    daß die Anwendung eines verfassungskonformen Mittels — das ist nun einmal die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes — schon als ein hinterhältiger Anschlag gegen die obrigkeitsstaatlichen Gewalten gewertet wird? Wohin kommen wir denn überhaupt? Noch nie ist so viel von Demokratie geschwätzt und so viel Obrigkeitsstaatlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg praktiziert worden.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Unser Anliegen war, ist und wird es sein, die Substanz der durch unser Grundgesetz festgelegten und garantierten Rechte der Bürger und des Parlamentes zu erhalten. Es mutet heute wie eine Witzlektüre an — ich sage das nicht zur Verunglimpfung —, wenn ich wörtlich die erste Regierungser-



    Strauß
    klärung des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers, des heute schon mehrmals genannten Willy Brandt, zitiere: „Wir wollen mehr Demokratie wagen." —

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    „Wir werde unsere Arbeitsweise öffnen und dem kritischen Bedürfnis nach Information Genüge tun." —

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    „Wir werden darauf hinwirken, daß durch Anhörungen im Bundestag, durch ständige Fühlungnahme mit den repräsentativen Gruppen unseres Volkes und durch eine umfassende Unterrichtung über die Regierungspolitik jeder Bürger die Möglichkeit erhält, an der Reform von Staat und Gesellschaft mitzuwirken."

    (Demonstrativer Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)

    — Es gehört zur sattsam bekannten Verhaltensweise der SPD, dem unerträglichen Unterschied zwischen Theorie und Praxis lauthals Beifall zu geben.

    (Beifall und Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Erkläret mir, Graf Oerindur, diesen Zwiespalt der Natur!

    (Erneute Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Oder es heißt in der gleichen Erklärung: „Solidität wird die Richtschnur unserer Finanzpolitik sein."

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Oder: „Das Selbstbewußtsein dieser Regierung wird sich als Toleranz zu erkennen geben.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Sie wird daher auch jene Solidarität zu schätzen wissen, die sich in Kritik äußert."

    (Erneutes Lachen bei der CDU/CSU)

    Dafür haben wir ja, ich darf sagen, über Jahre hindurch ständig sich steigernde Beispiele der Perfektion auf diesem Gebiet kennengelernt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Und natürlich: „Wir stehen nicht am Ende unserer Demokratie, wir fangen erst richtig an."

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Manches hat wirklich erst angefangen im Herbst 1969, und das ist etwas, was ich ohne Bissigkeit, aber in aller Deutlichkeit als einen unerträglichen, schreienden, ungeheuerlichen Widerspruch zwischen Theorie und Praxis bezeichnen möchte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Man kann eine Zeitlang die Bürger darüber hinwegtäuschen, auf die Dauer nicht. Wenn Sie vorher zu meinen Zitaten über die geplanten und durchgeführten Reformen Beifall geklatscht haben: Wie viele Reformen sind gegen den Bürger, über den Kopf des Bürgers hinweg, nicht zuletzt auf dem Gebiet der Schulpolitik, in den letzten Jahren zum Leidwesen unserer Familien von sozialistischen Bildungsplanern und -politikern verhängt worden!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich darf hier auch sagen, Helmut Schmidt war gewarnt; denn es gehört zu den Tatsachenverfälschungen, zu den Verfälschungen der Rechtslage, zu behaupten, daß es zwischen dem 31. Dezember 1969 und dem 1. Januar 1970 keine Änderung der Rechtslage auf diesem Gebiet gegeben habe.

    (Leicht [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Wenn nach Ihrer Meinung Gesetze keine Rechtslagen bestimmen, dann haben Sie eine andere Auffassung von Gesetzgebung, als wir sie haben.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    — Sie hören noch genug, Herr Kollege Schäfer, damit Sie sich mit Ihrer nächsten Rede vielleicht nicht gar so lächerlich machen wie heute.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Diese Arroganz und Unverschämtheit! — Weiterer Zuruf von der SPD: Typisch Strauß!)

    Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt dem Finanzminister die Ermächtigung, bei unvorhergesehenem und unabweisbaren Bedarf ausnahmsweise über- oder außerplanmäßige Ausgaben ohne vorherige Entscheidung des Parlaments zu bewilligen. Es ist nicht zu bestreiten, daß früher gewisse Zweifel über Umfang und Voraussetzungen dieses Notbewilligungsrechts bestanden haben. Aber diese Zweifel wurden durch die Haushaltsrechtsreform des Jahres 1969, im Bundestag einstimmig, auch mit den Stimmen der SPD und der FDP, verabschiedet, beseitigt.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sie haben keine Ahnung! — Leicht [CDU/CSU] : S i e haben keine Ahnung!)

    Der Art 112 des Grundgesetzes, Herr Kollege Schäfer, hat einen dritten Satz bekommen. Die beiden ersten Sätze sind unverändert geblieben. Aber der dritte Satz besagt, daß ein Bundesgesetz das Nähere bestimmen kann. Dieses Bundesgesetz ist mit Ihrer Zustimmung erlassen worden und hat das Nähere bestimmt.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Nein!)

    Darum liegt zwischen der Rechtslage bis zum Ende 1969 und ab 1970 eine echte Zäsur,

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Nein!)

    eine Zäsur, die nur der leugnen kann, der die damalige Gesetzgebung und die bei ihrer Beratung geäußerten Überlegungen in der Zwischenzeit vergessen hat oder absichtlich dem Bewußtsein der Offentlichkeit entrücken will.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das letztere ist der Fall!)

    Eines ihrer erklärten Ziele war es, einer zu extensiven Handhabung des Notbewilligungsrechts entgegenzuwirken.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig!)

    Deshalb wurde das Verfahren bei der Behandlung von Nachtragshaushalten auch beschleunigt und erleichtert. Um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer Berufung auf Art. 112 des Grundgeset-



    Strauß
    zes einzuschränken, ist der Regierung und den beiden Häusern, Bundestag und Bundesrat, die Möglichkeit einer beschleunigten Verabschiedung der Haushalte und einer noch schnelleren Verabschiedung von Nachtragshaushalten eingeräumt worden, und zwar mit dem erklärten Ziel, damit die Ungewißheiten, Zweifel und extensiven Auslegungen des Art. 112 des Grundgesetzes aus der Welt zu schaffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deshalb ist das Verfahren bei der Behandlung von Nachtragshaushalten beschleunigt und erleichtert worden, weil — ich zitiere jetzt wörtlich den Bericht des Rechtsausschusses — „die Schwerfälligkeit des bisherigen Verfahrens in der Praxis dazu geführt hat, daß das Notbewilligungsrecht des Bundesfinanzministers in Art. 112 als Ausweg zwangsläufig zu extensiv gehandhabt worden ist".

    (Leicht [CDU/CSU] : Genau!)

    Hier kann doch an Hand des vorliegenden, von mir genau zitierten Textes niemand bestreiten, daß der Rechtsausschuß — wir haben ja hier eine Reihe von Zeugen, unter anderen meinen Kollegen Dr. Otto Lenz, die damals selbst diese Auffassung vertreten haben — dadurch nunmehr der Berufung auf solche Notwendigkeiten eine Grenze setzen wollte und daß in Zukunft der Finanzminister nicht mehr in der Lage zu sein braucht, in den gleichen Umfängen wie früher sich auf Art 112 berufen zu müssen.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Aber es erfolgte nichts!)

    Darüber hinaus wurde Art. 112 ergänzt und in § 37 der neuen Bundeshaushaltsordnung verbindlich klargestellt — ausgerechnet der Paragraph, den Sie heute erwähnt haben —,

    (Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    — Herr Schäfer, wenn Sie nur die Gabe hätten, einmal zuzuhören, bevor Sie unbedacht und sprudelnd daherreden —,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Schulmeister!)

    daß eine Unabweisbarkeit nicht vorliegt,

    (Leicht [CDU/CSU] : Wörtlich!)

    wenn die Ausgaben bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltsgesetzes oder des nächsten Nachtrags zum Haushaltsgesetz zurückgestellt werde können.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist hier nicht der Fall!)

    Aus diesem Grunde sind die Fristen verkürzt worden: sechs Wochen für den Bundesrat beim Haushalt, drei Wochen beim Nachtragshaushalt. Deshalb kann Haushalt und Nachtragshaushalt beiden Kammern gleichzeitig vorgelegt werden, damit nicht das Hintereinander wie bisher zu für die Regierung und im Hinblick auf die sachlichen Notwendigkeiten wirklich unangemessenen Verzögerungen führt.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich möchte mich Ihrer Praxis heute anschließen und Ihnen die Frage ermöglichen.