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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoppe.


Rede von Hans-Günter Hoppe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beratungen des Bundeshaushalts 1977 sind durch zwei Richtersprüche des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich beeinflußt worden. Am Anfang der Beratungen stand die Entscheidung über die Öffentlichkeitsarbeit, die Schlußphase wurde mit einer Rüge über die Praxis der über- und außerplanmäßigen Ausgaben gesalzen und gepfeffert. Hinter diesen sehr spektakulären Entscheidungen scheint der Haushalt 1977 in seiner eminent



Hoppe
wichtigen wirtschafts- und finanzpolitischen Bedeutung langsam zu verblassen. Die Veränderung des Zahlenwerks und die Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Koalition über die Schwerpunkte auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zur Verbesserung und Verstetigung der wirtschaftlichen Entwicklung wirken fast zweitrangig.
Dabei hätte der Haushalt 1977 durchaus Aufmerksamkeit verdient; denn die im März eingebrachte Vorlage hat viele bedeutsame Korrekturen erfahren. Entgegen einem viel verbreiteten Vorurteil betrachten die Mitglieder des Haushaltsausschusses den Etat nämlich nicht nur als ein Bündel von Zahlen, die stimmen, Ausgaben, die gerechtfertigt, und Einnahmen, die klug geschätzt werden müssen. Nein, für uns ist der Haushalt mehr als ein reines Ausdruckselement der Fiskalpolitik. Er ist Teil unseres wirtschaftspolitischen Instrumentariums, und seine pro- oder antizyklische Handhabung verlangt mehr als Buchhaltermentalität.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Im Zusammenwirken mit der Bundesregierung konnten deshalb denn auch mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm und den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen dieses Haushalts die notwendigen fiskalpolitischen Hilfen auf den Weg gebracht werden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Auf die anstehenden und aktuellen Probleme des Tages mit dem drückenden Hauptproblem der Arbeitslosigkeit ist also in angemessener Weise und möglichst schnell reagiert worden, auch wenn es Herr Kohl hier heute in seinem Debattenbeitrag nicht wahrhaben will.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Aber, meine Damen und Herren, wer will der Opposition verargen, daß sie die für die Steuerung unserer Wirtschafts- und Konjunkturpolitik wichtigen Entschlüsse vergessen machen möchte? Das Steuerpaket als unverzichtbare Ergänzung der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird von der Opposition abgelehnt. Mit einer kläglichen Abschreiberalternative kann sich die Opposition für dieses seltsame Verhalten hier nun allerdings kaum eine Alibifunktion besorgen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

So einfach ist Opposition denn nun auch wieder nicht.
Jene Gefahr, die Herr Kohl für unsere Staats- und Wirtschaftsordnung heraufdämmern sieht, existiert in dieser Dimension nun wirklich nicht. Hier werden Erscheinungen aus dem Umfeld der ideologischen Auseinandersetzung kräftig aufgeblasen. Mit diesen Erscheinungen, die niemand leugnen will, sind die bestimmenden politischen Kräften in der Bundesrepublik bislang aber noch sehr gut fertig geworden, und dies wird auch so bleiben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Opposition möchte sich nun ganz offensichtlich mit ihrer Haushaltskritik an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts emporranken.
Nur wirkt die Art, wie sie das betreibt, in ihrer Maßlosigkeit eher abstoßend als überzeugend.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Auf den bösen Vorwurf, mit der Zivildienstnovelle werde die Wehrpflicht verletzt, wird noch an anderer Stelle zurückzukommen sein.
Meine Damen und Herren, den Bundeskanzler wegen der rechtsfehlsamen Entscheidungen des Jahres 1973 und der rechtlich mißbilligten Öffentlichkeitsarbeit zu einem notorischen Rechtsbrecher abstempeln und ihn gar zu einer Art Verfassungsfeind hochstilisieren zu wollen, ist des Schlimmen denn doch zu viel.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Es gibt zwar keine Schonzeit für Bundeskanzler, aber es gibt trotz der rechtspolitisch bedeutsamen Urteilssprüche nun auch keinen Grund, Hetzjagd auf ihn zu machen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Selbst bei einer so wichtigen Entscheidung wie der zum Notbewilligungsrecht des Bundesfinanzministers nach Art. 112 des Grundgesetzes sollten wir die Diskussion über den politischen Anlaß und seine Konsequenzen in angemessener Form abwickeln. Die Sache selbst, um die es dabei geht, verdient wegen der sehr einschneidenden Korrektur der bisherigen Budgetpraxis eine unbefangene und sehr sorgfältige Prüfung, um innerhalb der neu gezogenen Grenzlinie und unter Beachtung der gewährten Orientierungshilfen eine verfassungskonforme Staatspraxis zu entwickeln, die nun wirklich optimal ist.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

Dazu, meine Damen und Herren, fiel Herrn Kollegen Kohl hier heute nichts weiter ein, als Mißbilligung zu verbreiten.

(Löffler [SPD]: Er wird ja auch dirigiert, der Herr Kohl!)

Immerhin durfte er als erster Sprecher der Opposition ans Pult;

(Beifall bei der FDP)

ob damit auch die Frage nach der Nummer 1 der Opposition entschieden ist,

(Zuruf von der CDU/CSU: Wirklich billig!) lasse ich dahingestellt.


(Beifall bei der FDP und der SPD)

Vielleicht empfiehlt es sich, es noch bei der Formel zu belassen: Erst sprach Herr Kohl, und dann kamen die Sprecher der Opposition.
Allerdings, meine Damen und Herren, hat Herr Kohl heute versucht, sich als gelehriger Schüler zu zeigen. Mir scheint jedenfalls, daß die Peitsche hier immer noch Franz Josef Strauß schwingt.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Er hat in dieser Sache schließlich auch die Kampagne gegen den Bundeskanzler eröffnet.
Wenn jedoch ausgerechnet Herr Kollege Strauß mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts un-



Hoppe
ter dem Arm vor das deutsche Volk tritt, den Oppositionsführer neben sich, und den Bundeskanzler Mores lehren will, ist das allein eigentlich schon provozierend genug.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Nur dank der für Herrn Kollegen Strauß gnädigen Wohltat des Vergessens kann er der Bevölkerung die Rolle eines Gralshüters der Finanzen und des Rechts vorgaukeln.

(Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD)

Jene aber, die in den vergangenen Jahren ihre praktischen und politischen Erfahrungen im Umgang mit ihm sammeln konnten, müssen sich doch einfach veralbert vorkommen.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Ausgerechnet Franz Josef Strauß, der im Umgang mit dem Recht und mit den Finanzen eine lange Schleifspur des Fehlverhaltens hinterlassen hat,

(Beifall bei der FDP und der SPD)

will sich hier zum Tugendknaben der Nation aufspielen.

(Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD)

Es spricht nicht gerade für den Oppositionsführer, daß er selbst in einer so delikaten Frage Franz Josef Strauß den Ton angeben läßt.

(Strauß [CDU/CSU] : Glauben Sie, daß Ihre persönlichen Beleidigungen hier zum Thema gehören? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Etwas niveaulos! — Lachen und Zurufe von der FDP und der SPD)

— Verehrter Herr Kollege Strauß, ich will die Vergangenheit nicht wieder beleben,

(Strauß [CDU/CSU] : Aber ich gern!) aber ich darf doch wenigstens daran erinnern.


(Beifall bei der FDP und der SPD — Wohlrabe [CDU/CSU] : Er hat keinen Verfassungsbruch begangen! Alles Geschwätz!)

Man kann sich in der Politik nicht immer vor ungebetenen Freunden schützen, aber man kann und muß verhindern, daß man dann mit ihrer Meinung identifiziert wird, wenn sie in wichtigen politischen Grundsatzfragen zu einer Belastung werden könnten.
Meine Damen und Herren, welche Bedeutung die vom Verfassungsgericht entschiedene Streitfrage für die Abwicklung des Haushalts und den Gestaltungsanteil der einzelnen Verfassungsorgane hat, ist sehr gut an den Veränderungen deutlich zu machen, die der Haushaltsplan 1977 von der Einbringung im Parlament bis zur dritten Lesung, also auch noch über die Beschlüsse der zweiten Lesung hinaus, erfahren wird. Der Entwurf sah Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 171,8 Milliarden DM vor. Nach der zweiten Lesung wird er dem Parlament mit einem Volumen von rund 171,3 Milliarden DM zur Verabschiedung vorliegen. Der Saldo weist also ein Minus von rund 500 Millionen DM auf und scheint damit vordergründig ein bescheidenes Beratungsergebnis auszudrücken. Doch ist es während der Beratungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu erheblichen Umschichtungen gekommen.
Die Einnahmen konnten um rund 1,5 Milliarden DM verbessert und die Nettokreditaufnahme konnte gegenüber dem Entwurf um mehr als 2 Milliarden DM gesenkt werden. Auf der Ausgabenseite haben wir uns durch Kürzungen Luft für die Rate des Jahres 1977 des Zukunftsinvestitionsprogramms in Höhe von 527 Millionen DM und für die Unterstützung des Bergbaues in Höhe von 230 Millionen DM geschaffen. Außerdem — dies geschah allerdings zum erheblichen Teil über Kreditfinanzierung — ist das Arbeitsbeschaffungsprogramm mit 400 Millionen DM in den Entwurf eingearbeitet worden, und darüber hinaus haben wir einen Investitionszuschuß an die Deutsche Bundesbahn um weitere 1 Milliarde DM aus Steuermehreinnahmen geleistet. Die Gratwanderung einer finanzpolitischen Operation, die sich in besonderem Maße an den wirtschaftspolitischen Erkenntnissen der Gegenwart orientiert, hat sich also, Einnahmen und Ausgaben einmal grob zusammengezogen, auf einem Manövrierfeld abgespielt, das mit rund 5 Milliarden DM Finanzmasse abgesteckt ist.
Bei einem Gesamtvolumen des Haushalts von 171 Milliarden DM zeigen diese Zahlen sehr eindrucksvoll, wie klein der Bewegungsspielraum ist, der dem Parlament verbleibt, um den Haushaltsentwurf der Regierung umzuformen und ihm eine eigene parlamentarische Handschrift zu geben. Demgegenüber beliefen sich die vom Bundesfinanzminister 1973 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf mehr als 4 Milliarden DM, wovon 2 Milliarden DM nach Karlsruhe flossen. Allein aus diesem Zahlenvergleich wird deutlich, warum das Verfassungsgericht die Notbremse gezogen hat. Wir sind durch das sehr großzügig gehandhabte Notbewilligungsrecht tatsächlich in eine bedenkliche Staatspraxis hineingeraten,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

bei der die Haushaltskontrolle und der Haushaltseingriff des Parlaments in wichtigen Bereichen weitgehend durch die Exekutiventscheidungen überlagert wurden.

(Beifall bei der FDP)

Gerade im Zentrum des parlamentarischen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereichs ist es damit zu einer bedenklichen Aushöhlung gekommen.

(Dr. Hennig [CDU/CSU] : Geben Sie Franz Josef Strauß doch recht!?)

Dies alles ist aber nicht so sehr ein Vorwurf an die Regierung; denn sie konnte diesen Machtzuwachs in der Exekutive nur praktizieren, weil ihr der Raum dazu vom Parlament überlassen wurde. Dieser Prozeß ist parteipolitisch keineswegs einseitig verlaufen. In wechselnder Funktion haben wir alle, Parteien im Parlament oder in der Regierung, Regierende und Opponierende, an dieser Entwicklung mitgewirkt. So hatten wir tatsächlich alle zusammen fast einen Zustand erreicht, in dem das Parlament sich darauf beschränkte, einen Haushalt in Kraft zu setzen und dann zuzusehen, wie die Regie-



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rungen mit dieser Ermächtigung und zusätzlich mit dem Instrument der über- und außerplanmäßigen Ausgaben virtuos Haushaltspolitik trieben.
Dieser Prozeß ging im übrigen mit einer sehr eigenwilligen Auslegung der verfassungsrechtlichen Grundsätze einher; denn so unklar, wie immer wieder behauptet wird, ist die Verfassungsbestimmung eigentlich nicht. Voraussetzung für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist das unvorhergesehene Ereignis und die Unabweisbarkeit seiner Finanzierung. Aber, meine Damen und Herren, was war daraus geworden? Fast könnte man glossierend sagen, daß immer dann über- und außerplanmäßige Ausgaben am Jahresende geleistet wurden, wenn unvorhergesehen Geld in der Kasse blieb und die Handelnden ein unabweisbares Verlangen befiel, diese Beträge für einen guten Zweck und zur Entlastung künftiger Haushalte auszugeben.

(Beifall bei der FDP — Zuruf von der CDU/ CSU: So ist es!)

Die in Wahrheit sehr einengenden Verfassungsbestimmungen sind dabei häufig kräftig überdehnt worden. Den Verlockungen sind die Finanzminister im Bund und in den Ländern gleichermaßen erlegen.

(Löffler [SPD] : Und aller Parteien!)

Es war darum durchaus begreiflich, daß der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 1972 dieses Problem und diese Thematik aufgegriffen hat. Das Verfassungsgericht aber hat mit seiner Entscheidung neue Maßstäbe für die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlamenten in Bund und Ländern gesetzt. Die Entscheidung ist zugleich eine Mahnung an das Parlament, sorgfältiger über seine Rechte zu wachen und nicht leichtfertig auf die Ausübung von Kompetenzen zu verzichten.

(Beifall bei der FDP — Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir haben allen Anlaß, die an die Verfassungsorgane ergangenen Mahnungen ernst zu nehmen.
Auf einen besonderen, interessanten Aspekt gilt es in diesem Zusammenhang noch hinzuweisen. Wenn es nämlich bei der Entscheidung wirklich so etwas wie eine kleine Sensation gegeben hat, dann war es die Verurteilung der Bundesregierung. Nun ist also auch die Bundesregierung zu mehr Aktivität angehalten worden.

(Schröder [Lüneburg] [CDU/CSU] : Aha! Endlich!)

Der Bundesfinanzminister wird die einsamen Entscheidungen auch bei Fortbestand seines Notbewilligungsrechts so einsam nicht mehr treffen können.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Der Meinungsaustausch mit dem Kabinett wird ihm wohltun und dem Steuerzahler wohl bekommen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Natürlich wird es auch künftig neben dem Haushalt und neben Nachtrags- und Ergänzungshaushalten außer- und überplanmäßige Bewilligungen geben müssen.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das bestreitet niemand!)

Bei strenger Anwendung der rechtlichen Voraussetzungen und bei Beachtung der haushaltspolitisch vertretbaren Dimensionen kann das bei einem fairen Zusammenspiel der beteiligten Verfassungsorgane auch völlig unproblematisch sein.

(Beifall bei der FDP)

Diese Praxis gilt es in der Zukunft erst noch zu entwickeln.
Für die Haushaltsgestaltung und für den Haushaltsvollzug nicht minder bedeutend sind die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur Öffentlichkeitsarbeit. Die Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln für Partei- und Wahlkampf wer-bung ist eine Unsitte, in der sich die Regierenden in Bund, Ländern und in den Gemeinden gleichermaßen geübt haben. Es kann deshalb nur hilfreich sein, daß das Verfassungsgericht alle — auch alle Parteien — wieder auf den Pfad der Tugend zurückführen will.
Die im Bundeshaushalt 1977 von der Koalition getroffenen Maßnahmen bezeichnet die Opposition als zu schwach und zu regierungsfromm. Es ist richtig, daß sie weitergehende Anträge auf Kürzung der Sach- und Personalmittel gestellt hat, und sie wird sie in der zweiten Lesung wieder stellen. Man wird nun über das rechte Maß des Eingriffs streiten können; aber die Zurückführung der Öffentlichkeitsarbeit auf das tatsächlich Gebotene und rechtlich Zulässige sollte uns nicht dazu verführen, nun blindwütig um uns zu schlagen.

(Sehr wahr! bei der FDP und der SPD)

Die Koalition hat die Mittel zunächst einmal um 10 °/o gekürzt und erwartet von der Bundesregierung, daß sie die erforderlichen inhaltlichen und organisatorischen Korrekturen trifft, um eine kluge und aussagekräftige Presse- und Informationsarbeit treiben zu können. Dabei soll sie jenen Rationalisierungseffekt erzielen, der auch zu fühlbaren Einsparungen bei der Personalausstattung der Pressearbeit im Presseamt und in den Ressorts führen kann.
Wir erwarten die Konsequenz aus diesen Maßnahmen im Haushalt 1978. Wir möchten der Bundesregierung aber diesen Handlungsspielraum bewußt lassen, weil es uns angemessen erscheint, daß erst die mit den einzelnen Bundesländern eingeleitete Abstimmung und die Ressortkoordinierung zu einem sachlich korrekten Abschluß gebracht werden können.
Es kann auch nicht Aufgabe des Parlaments sein, sich insoweit selbst an die Stelle der Exekutive setzen zu wollen. Im Augenblick jedenfalls scheint uns eine weitergehende Kürzung der Sachmittel nicht überzeugend begründbar zu sein. Dieses Bedenken gilt auch für den Eingriff in die Stellenplä-



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ne des Presseamts und der Ressorts. Wir haben daher nicht wahllos kw-Vermerke über die Stellenpläne ausgeschüttet. Zu einem so groben Steuerungsmittel der Personalpolitik, wie es allerdings bei der Etatberatung 1976 zur drastischen Verringerung der Zahl der Planstellen eingesetzt werden mußte, wird der Haushaltsausschuß äußerstenfalls dann wieder greifen, wenn die Bundesregierung nicht bereit sein sollte, die erwarteten und gewünschten Einsparungsmaßnahmen mit dem nächsten Haushalt zu präsentieren.
Ohne der auf das nächste Jahr vertagten Maßschneiderei im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit vorgreifen zu wollen, möchte ich meine Auffassung jedenfalls dahin gehend kundtun, daß ich bei voller Würdigung der Bedeutung der Pressearbeit und bei Anerkennung der Wichtigkeit einer Informationspolitik eine weitere Kürzung der dafür zur Verfügung stehenden Finanzmasse für vertretbar halte. Auch dann werden wir fähig sein, uns den kenntnisreichen und informierten Bürger zu erhalten, auf den die Demokratie nicht verzichten kann.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Bei Licht besehen besteht kein Mangel an Information. Wir leiden eher an einem Informationsüberangebot.

(Beifall bei der FDP)

Kaum jemand ist noch in der Lage, alles das zu verwerten, was ihm täglich aufgedrängt, in den Briefkasten gestopft und auf den Tisch geschüttet wird. Natürlich können trotz dieses Überangebots immer wieder Informationslücken entstehen. Aber der Grund dafür ist nicht bei den fehlenden Finanzmitteln zu suchen, sondern liegt in dem bestehenden Koordinierungsmangel unserer gegenwärtigen Pressearbeit. Für die wirklich wichtige Öffentlichkeitsarbeit reichen die Mittel allemal aus.
Eine unnötig großzügige Finanzausstattung führt nur zu einer personalaufwendigen Papierkorbproduktion. Eine so mißverstandene Öffentlichkeitsarbeit ist nicht werbend, sondern erzeugt eher Verärgerung. Mit weniger Papier kann man oft eine größere Wirkung erreichen.
Ich hoffe deshalb nur, daß sich die Bundesregierung bei der Selbsteinschätzung ihres Mittelbedarfs für ihre Öffentlichkeitsarbeit von der Frage leiten läßt: Hätten Sie es nicht auch ein bißchen kleiner?

(Burger [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, in den Auseinandersetzungen über die Haushaltspolitik hat das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen ein gewichtiges Wort mitgesprochen. Es hilft gar nichts, hier etwas beschönigen zu wollen. Wir müssen die Fehler, die gemacht worden sind, eingestehen und den ernsten Willen zeigen, sie fortan zu vermeiden.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Politisch verständliche Entscheidungen, die später bei einer richterlichen Normenkontrolle rechtlich mißbilligt werden, hat es auch schon in der Vergangenheit gegeben, und es wird sie leider wohl
auch in der Zukunft wieder geben. Nicht, daß die Verfassungsverletzung eine läßliche Sünde der Politik wäre. Aber die Politik, die sich nun einmal in Grenzbereichen bewegen muß, wird immer wieder in der Gefahr sein, die den Handlungsspielraum einengenden Normen zu überschreiten. Die rechtsstaatliche Demokratie lebt gerade davon und zeichnet sich dadurch aus, daß das System der Machtverteilung, Machtbegrenzung und Machtkontrolle zwischen den drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative funktioniert. Der Bundespräsident Walter Scheel hat das so formuliert:
Das Prinzip der Kontrolle von Macht, welcher Art sie auch sei, ist ein Herzstück jeder rechtstaatlichen Demokratie.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

So hat denn das Parlament bei der Ausübung seiner Kontrollfunktion darauf zu achten, daß die Exekutive ihre Aufgaben in den Grenzen gesetzmäßiger Staats- und Verwaltungspraxis erfüllt. Es wird nicht immer gelingen, diese Aufgabe lückenlos zu bewältigen. Ja, das Parlament selbst hat, wie wir wissen, rechtsfehlsame Entscheidungen getroffen, die der Überprüfung durch das Verfassungsgericht nicht standgehalten haben, und dies nun wahrlich nicht erst bei der Reform des § 218.
Deshalb ist es auch nicht sehr ersprießlich, in eine vergleichende Diskussion darüber einzutreten, ob etwa mehr Gesetzgebungsakte oder mehr Exekutivmaßnahmen für verfassungswidrig erklärt worden sind. Bei einem solchen Vergleich, einem etwas verqueren Konkurrenzdenken, müßte dann vielleicht auch noch auf die jeweilige politische Relevanz der einzelnen Maßnahme eingegangen werden. Eine solche Diskussion sollten wir uns wahrlich ersparen. Die Verfassungsgerichtsbarkeit gehört nun einmal zu unserer rechtsstaatlichen Ordnung, und wir haben die Arbeit unserer Verfassungsorgane dieser richterlichen Kontrolle bewußt unterworfen. Erst durch die in unser Verfassungssystem eingefügte Balance der Gewalten sind wir vor Regierungswillkür und Parlamentsabsolutismus bewahrt.
Diese ganze haushaltspolitische Problematik liefert nun aber keineswegs jenen Stoff, aus dem Mißbilligungsanträge gegen Bundeskanzler gemacht werden können.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Haushaltsrechtlich handelt es sich dabei im übrigen doch wohl um die Vorwegnahme der Beschlußfassung über die Entlastung der Bundesregierung für die Haushaltsrechnung 1973. Und da es keinen Zweifel daran geben kann, daß der Bundesregierung für die Jahresrechnung trotz der Feststellungen des Rechnungshofs und der Entscheidungen des Verfassungsgerichts Entlastung erteilt wird, muß auch der Mißbilligungsantrag der Ablehnung verfallen. Die rechtlichen Qualifizierungen, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat, werden von uns nicht in Zweifel gezogen. Wir sehen auch nicht den leisesten Ansatz für die Eröffnung einer kritischen Rechtsdiskussion. Wir haben deshalb auch nicht die Absicht, die Entscheidung auf



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dem politischen Feld zu korrigieren oder zu unterlaufen. Aber dies heißt noch lange nicht, daß die Gesamtbeurteilung des Sachverhalts zu einem politischen Verdikt über den Bundeskanzler führen muß.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Dazu besteht im Hinblick auf die wirtschafts- und finanzpolitischen Erwägungen des damaligen Finanzministers überhaupt keine Not. Die finanzpolitischen Zielvorstellungen haben den Widerspruch damals gar nicht herausgefordert. Die seinerzeit ins Feld geführten Gründe behalten ihre Berechtigung auch nach dem ergangenen Urteil. Deshalb stehen die vom Gericht getroffenen Feststellungen weder einer Entlastung der Bundesregierung durch den Bundestag entgegen noch berühren sie die politische Integrität des Bundeskanzlers.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine sehr verehren Damen und Herren, die Fraktion der Freien Demokratischen Partei wird deshalb dem Einzelplan 04 ihre Zustimmung geben und den Mißbilligungsantrag der Opposition ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


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    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung treten wir jetzt in die Mittagspause ein. Sie dauert bis 14 Uhr. Der Bundestag tritt um 14 Uhr zur Fortsetzung dieser Sitzung zusammen.

    (Unterbrechung von 12.37 bis 14.00 Uhr)