Rede:
ID0803402200

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8034

  • date_rangeDatum: 21. Juni 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:30 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Präsident Carstens: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 9 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter,: 1
    3. gestatten: 1
    4. Sie: 1
    5. eine: 1
    6. Zwischenfrage: 1
    7. des: 1
    8. Abgeordneten: 1
    9. Vogel?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, ich möchte das geschlossen darstellen. Wir haben den Herrn Kohl auch nicht gestört.
    Aber wenn sich Herr Althammer schon zu Wort meldet: Herr Althammer hat am 24. Juni 1976 hier im Bundestag erklärt:
    Über die Notwendigkeit der Maßnahmen wird hier nicht gerichtet, sondern allein über die verfassungsrechtliche Frage,
    — das haben Sie heute auch noch einmal betont —
    ob der Finanzminister diese Bewilligung ohne das Parlament hätte erteilen dürfen.
    Über diese Frage hat bekanntlich das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit hat das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig festgestellt, daß die Staatspraxis, wie sie von den CDU-geführten Regierungen von 1949 bis 1969 geübt wurde, mit der Verfassung nicht in Einklang gestanden hat.

    (Rawe [CDU/CSU] : Das ist doch nicht wahr, das steht nirgendwo drin! — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sie wissen, daß wir 1969 eine Haushaltsreform hatten!)

    — Die CDU/CSU-Fraktion behauptet in ihrer Begründung, — —

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sagen Sie doch nicht ständig die Unwahrheit!)

    — Hören Sie zu! Ich war damals selbst beteiligt, Herr Kollege Jenninger.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sagen Sie es doch in der Offentlichkeit!)

    — Das will ich Ihnen gerade vortragen.
    Die CDU/CSU behauptet in ihrer Begründung des Antrages, die Haushaltsrechtsreform des Jahres 1969 habe Änderungen in der Rechtslage herbeigeführt. Dies ist unrichtig, meine Damen und Herren, das wissen Sie ganz genau. Um so heuchlerischer ist es, daß Sie es in der Begründung Ihres Antrages schreiben.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Verfasser des Antrages müssen ganz genau wissen — und sie wissen es auch —, das Art. 112 des Grundgesetzes nur insoweit geändert wurde, als ein Satz 3 angefügt wurde — die Änderung ist rein redaktionell —, nämlich: „Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden." In § 37 der Bundeshaushaltsordnung ist die nähere Regelung zu Art.
    112 zwar eine Erläuterung des Begriffs Unabweisbarkeit, damit ist aber der Wesensgehalt von Art. 112 des Grundgesetzes nicht verändert und konnte auch gar nicht verändert werden. In § 37 ist dann aufgenommen, daß die Regierung vierteljährlich einen Bericht über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben vorzulegen hat.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Das ist wohl das Wichtigste daran!)

    Es ist interessant und spricht für das, was ich eben vortrage, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung mit nicht einem Wort auf § 37 der Haushaltsordnung eingegangen ist. Das hätte sonst gar nicht unterlassen werden können.
    Man fragt sich, was der Antrag der CDU/CSU soll. Mit diesem Antrag, Herr Kohl, können Sie doch nicht Ihre mangelnde Alternative ersetzen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Mit diesem Antrag zeigen Sie doch nur Ihre Hilflosigkeit, die Sie jetzt eben in Ihrer Rede wiederum demonstriert haben. Sie können nur Fragen stellen. Das haben Sie schon ganz weit entwickelt, erfreulicherweise weit entwickelt, daß Sie heute überhaupt schon Fragen stellen können. Denn bisher konnten Sie nicht einmal richtig Fragen stellen.

    (Beifall bei der SPD)

    Heute haben Sie wenigstens Fragen gestellt, aber von Alternative nichts, gar nichts. Vielmehr haben Sie gesagt, Sie werden eines Tages, Sie werden noch im Laufe dieses Jahres usw. Wir sind darauf gespannt. Nein, damit können Sie keine Politik machen, damit können Sie auch keinen Eindruck auf die Offentlichkeit machen. Denn man weiß, daß dieser Finanzminister korrekt gearbeitet und die Interessen dieses Volkes wahrgenommen hat. Man weiß, daß dieser Bundeskanzler Mut hat, das Erforderliche zu tun.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich sage es ausdrücklich: Bundesfinanzminister Helmut Schmidt hat bei den in Frage stehenden Bewegungen korrekt gehandelt; denn er durfte auf Grund der Staatspraxis davon ausgehen, daß die Maßnahmen, um die es sich handelte, von ihm nach Art. 112 des Grundgesetzes genehmigt werden konnten.
    Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, der dem erkennenden Senat vorsitzt, hat das in einem Fernsehinterview am 25. Mai dieses Jahres deutlich bestätigt, indem er es so ausdrückte, — —

    (Strauß [CDU/CSU] : Das ist die SPDKungelei!)

    — Das sind Ihre Worte, und Sie kennzeichnen sich damit selbst.

    (Wehner [SPD] : Ungeheuerlich! — Weitere Zurufe von der SPD: Ungeheuerlich!)

    Herr Strauß, Sie kennzeichnen sich; wenn Sie den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgericht so bezeichnen, dann ist es Ihre Sache. Darauf gehe ich nicht ein.

    (Strauß [CDU/CSU] : Sie wissen es ganz genau!)




    Dr. Schäfer (Tübingen)

    — Herr Strauß, Ihr Niveau ist nicht mein Niveau.

    (Beifall und Zurufe von der SPD: Ungeheuerlich!)

    Er hat dort ausdrücklich gesagt, — —

    (Strauß [CDU/CSU] : Seit wann interpretiert der Richter sein Urteil im Fernsehen?)

    — Ich komme ja gleich darauf, Herr Strauß, auf Sie komme ich ja gleich. Sind Sie deshalb schon im voraus nervös?

    (Strauß [CDU/CSU] : Wenn ich Sie anschaue, bin ich nur erheitert!)

    — Das ist fein, das freut mich. Der Vizepräsident Dr. Zeidler hat folgendes ausgeführt: „Insofern besteht also allerseits wenig Anlaß zur Selbstgerechtigkeit; denn das, was hier als verfassungswidrig gerügt worden ist, entspricht heute weiterhin dem, was auch in vielen Jahren vorher andere Finanzminister und andere Regierungen ebenso getan haben."

    (Hört! Hört! bei der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogel?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein.

    (Rawe [CDU/CSU] : Er hat Angst, daß er aus seinem Konzept kommt! Er merkt nämlich, wie falsch er liegt!)

    Es erscheint mir notwendig, dies durch einige Ausführungen zu belegen. Bundesfinanzminister Schäffer hat im Jahre 1953 3,297 Milliarden DM über- und außerplanmäßig ausgegeben. Das waren
    — hören Sie! — 13,1 % des Gesamthaushaltes. Im Jahre 1954 waren es sogar 14,3 %, nämlich 3,742 Milliarden DM. Bundesfinanzminister Etzel hat im Jahre 1958 4,19 Milliarden, gleich 9,1 % ausgegeben.

    (Amrehn [CDU/CSU] : Aber doch verfassungsmäßig!)

    Bundesfinanzminister Dahlgrün 1962 5,167 Milliarden DM gleich 9,6 %. 1968 gab Bundesfinanzminister Strauß 3,518 Millionen DM gleich 4,7 % aus.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Seit 1970 haben wir sozialdemokratische Finanzminister. Sie gaben für über- und außerplanmäßige Ausgaben aus: 1970 1 %, 1971 3,2 %, 1972 1,8 %. 1973 waren es — das steht hier zur Debatte —4,548 Milliarden DM gleich 3,6 °/o, und davon hat das Bundesverfassungsgericht die Ausgabe von 2,03 Milliarden DM als nicht verfassungsgemäß bezeichnet. Das sind 1,7 % des Gesamthaushaltes.
    Da muß man sich nun vergegenwärtigen, in welcher Situation über- und außerplanmäßige Ausgaben von dem Finanzminister Helmut Schmidt gebilligt wurden und für welche Zwecke, was er damit wollte.

    (Beifall bei der SPD — Abg. Haase [Kassel] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    Später vielleicht, ich muß das geschlossen darstellen; ich kenne Ihre Taktik, meine Herren.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Wir Ihre auch!)

    Man versteht diese Maßnahmen sofort, wenn man sich daran erinnert, in welche Situation wir im Herbst 1973 gekommen waren.

    (Leicht [CDU/CSU] : Das hat damit nichts zu tun!)

    Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 1973 durch Kabinettsbeschluß die notwendigen Maßnahmen beschlossen. Sie hat — und das war dringend notwendig — gehandelt. Mit diesen Beschlüssen wurde der restriktive konjunkturpolitische Kurs der Bundesregierung gelockert und durch gezielte Maßnahmen einem zu befürchtenden Konkjunktureinbruch entgegengewirkt.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Aha!)

    Eine der Folgen dieser Beschlüsse war die Durchführung der in Frage stehenden Maßnahmen. Lassen Sie mich beschreiben, was es ist. Dazu können Sie dann nein sagen. Es handelte sich um die Sicherung von Arbeitsplätzen im Bereich der Salzgitter AG und der Vereinigten Industrieunternehmungen AG sowie der Sicherung der Liquidität mittelständischer Unternehmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und um die Liquiditätssicherung bei der Bundesbahn.
    Meine Damen und Herren, am 19. Dezember hat das Kabinett beschlossen. Zwischen dem 19. Dezember und dem 31. Dezember 1973 können Sie keinen Nachtragshaushalt einbringen, beraten und verabschieden, und nach dem 31. ist die Haushaltsrechnung abgeschlossen.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Den Tatbestand hat doch das Gericht festgestellt! — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sie reden einen Schmarren daher, Herr Schäfer!)

    Somit ist festzustellen, daß mit Zustimmung des Bundesfinanzministers folgende Ausgaben geleistet wurden — ich lege Wert darauf, dies hier festzuhalten —:
    1. Überplanmäßige Zuwendung an das Sondervermögen Deutsche Bundesbahn in Höhe von 1,35 Milliarden DM;
    2. außerplanmäßige Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 480 Millionen DM;

    (Zuruf des Abg. Leicht [CDU/CSU])

    3. überplanmäßige Darlehen an die Vereinigte Industrieunternehmungen AG in Höhe von 100 Millionen DM;
    4. überplanmäßige Kapitalzuführung an die Salzgitter AG in Höhe von 100 Millionen DM.
    Die Bundesregierung hat den Bundestag vorschriftsgemäß darüber unterrichtet.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : „Vorschriftsgemäß" ist lustig!)

    Ich stelle noch einmal fest, daß alle Fraktionen des
    Bundestages die Erledigung dieser Aufgaben für er-



    Dr. Schäfer (Tübingen)

    forderlich und sachlich gerechtfertigt hielten. Wenn dies heute nicht mehr Ihre Meinung ist — und das liegt ja bei Ihnen —, wenn Sie politisch mißbilligen wollen, dann sagen Sie das offen und versuchen Sie nicht, einen Minister, der sich seinem Eid gemäß für verpflichtet hielt, Schaden vom Deutschen Volk abzuwehren, in Mißkredit zu bringen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Das hat ihm das Gericht bescheinigt!)

    Es stellt sich sonach nur die Frage nach der formalen Durchführung dieser Maßnahmen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß die Voraussetzungen des Art. 112 Satz 2 nicht erfüllt waren. Lassen Sie mich diese Gelegenheit wahrnehmen, einige Worte zum Bundesverfassungsgericht zu sagen; und ich denke, wir haben in diesem Hause Grund, zu der Frage der Abgrenzung Bundesverfassungsgericht und Bundestag einiges zu sagen.
    Josef Wintrich hat 1956 — er war damals Präsident des Bundesverfassungsgerichts — geschrieben:
    Die Grenze der Verfassungsgerichtsbarkeit ist also dort, wo die politische Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers beginnt.
    Und er sagte dann weiter:
    Die Verfassungsgerichte stehen nicht über der Verfassung, sondern wenden sie an. Sie sind den übrigen Verfassungsorganen gleichgeordnet, nicht übergeordnet. Das aktive Moment verfassungsgerichtlicher Tätigkeit darf daher nicht überbetont werden. Auch als Verfassungsorgane bleiben die Verfassungsgerichte normgebundene Träger der dritten Gewalt und sind keine Regierungsorgane besonderer Art.
    Die Sorge um den richtigen Standort des Bundesverfassungsgerichts hat in den letzten Jahren erneut die Sachkenner beschäftigt. Delbrück schreibt 1976:
    Für die Gestaltung seiner Beziehungen zu den anderen Verfassungsorganen und diese zu ihm bedeutet die Kennzeichnung des Standorts des Verfassungsgerichts, daß es zwar in den ihm zugewiesenen Fällen autoritativ auch gegenüber anderen Verfassungsorganen die Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit ihres Handelns zu beurteilen hat. Jedoch muß diese in einem Verhältnis der Koordination mit dem Respekt für den rechtlich umschriebenen Kompetenzraum der anderen Organe erfolgen.
    Und er schreibt weiter:
    Nicht nur besteht die allgemeine Gefahr eines Autoritätsverlustes des Gerichts, wenn es sich allzu bereit in die tagespolitischen Auseinandersetzungen hineinwagt. Vielmehr würde bei einer Fortführung oder gar Verstärkung der hier deutlich gewordenen Linie der Rechtsprechung auch die Gefahr heraufbeschworen, daß das Gericht als Institution selbst oder zumindest seine Zuständigkeit in Frage gestellt werden.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Wenden Sie diesen Satz mal auf die zitierten Fälle an!)

    Ich denke, daß das Bundesverfassungsgericht und daß wir alle Grund haben, uns diese Sätze sehr sorgfältig anzusehen. Ich denke, daß das Bundesverfassungsgericht auch versteht, daß wir an Hand von einigen Urteilen in den letzten zwei Jahren Sorge haben.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Das sollten sich die Richter bei Interviews merken!)

    Der Bundestag muß darauf bedacht sein, seine Kompetenz ungeschmälert zu erhalten.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Herr Kohl hier von „Königsrecht" spricht, dann wirkt das beinahe ein bißchen komisch. Ich kann nur sagen, mein republikanisches Herz erfreut sich königlich an diesem Ausdruck;

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    denn es ist ein Widerspruch in sich selbst, beim Parlament von „Königsrecht" zu reden, bei Dingen, die man gegen die Krone ertrotzt hat. Das kann ja dann kein Königsrecht sein.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Aber vielleicht ist es ein Kennzeichen für die Einstellung und die Haltung von Herrn Kohl. Manchmal leuchtet so etwas durch.
    Das Bundesverfassungsgericht muß bereit sein, sich der Kritik zu stellen. Es muß auch bereit sein, mit uns darüber zu streiten, wo im Interesse des Gesamtstaates die Grenze zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und politischer Entscheidung der anderen Organe zu ziehen ist. Ich habe den Eindruck, daß das Bundesverfassungsgericht dazu durchaus bereit ist. Ich möchte nur an die frühere Kritik von Herrn Carstens auf dem Gebiet der Rechtsprechung über das Verhältnis zwischen dem Bund und den den Ländern und an die sich daran anschließende, doch, wie ich glaube, einige Änderungen bringende Rechtsprechung erinnern.
    Das Urteil wird, wie ich schon sagte, von der Regierung respektiert werden. Es wird dazu führen, daß man nicht nur den Art. 112, sondern die Art. 110 bis 114 aufs neue durchdenken muß, um einerseits die Budgethoheit des Parlaments und andererseits die Handlungsfähigkeit des Staates und der verantwortlichen staatlichen Organe zu sichern. Es geht hier um eine Rangordnung zweier Grundprinzipien, die sich nicht voll decken lassen, sondern miteinander im Widerstreit stehen.
    Die Stellung der Bundesregierung ist nach unserer Verfassung stark. Nach Art. 113 kann der Bundestag kein Gesetz beschließen, das Mehrausgaben oder Mindereinnahmen mit sich bringt, und dabei vom Vorschlag der Bundesregierung gegen deren Willen abweichen. So ist die Ordnung nach dem Grundgesetz. Die Bundesregierung muß in diesen Fällen zustimmen. Die Verfassung hat die Verantwortung auf beide Organe verlagert.
    Weil der Haushalt meist verspätet verabschiedet wird, ist in Art. 111 eine starke Machtposition für die Bundesregierung geschaffen. In Art. 112 ist dem Bundesfinanzminister allein — das Kabinett kann ihn dazu nicht zwingen! — das Recht gegeben wor-



    Dr. Schäfer (Tübingen)

    den, überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zuzustimmen.
    Nach meiner Meinung ist „Bedürfnis" hier sicher ein politischer Begriff. Auch das Bundesverfassungsgericht sagt das. Ich vermag aber nicht einzusehen, daß ein „unvorhergesehenes Bedürfnis" kein politischer Begriff, sondern ein Rechtsbegriff sein soll.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wenn „Bedürfnis" ein politischer Begriff ist, dann ist ein „unvorhergesehenes Bedürfnis" ganz bestimmt ebenfalls ein politischer Begriff.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Er deformiert die Verfassung!)

    Das Budgetrecht verwirklicht sich in drei Phasen. Die erste besteht aus der Vorlage und der Beratung des Haushaltsplans und dem ermächtigenden Beschluß. In der zweiten Phase, der begleitenden Kontrolle, spielt die Vorlage nach § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung eine Rolle, in der die Bundesregierung die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mitteilt. Die dritte Phase besteht aus der nachfolgenden Kontrolle.
    Ich muß hier doch einiges hinzufügen. Wenn die CDU/CSU meint, uns Sozialdemokraten im Kampf um das Budgetrecht und die Respektierung des Parlaments übertreffen zu können, muß ich ein bißchen zurückgreifen und einiges darüber sagen, wie es gewesen ist. Wenn Herr Kohl von dem Urteil über die Wahlkampfkosten spricht, muß man sich vergegenwärtigen, wie das früher war, wie es nach 1967 war und wie es heute ist. Das muß man einfach im Protokoll der Sitzungen des Deutschen Bundestages nachlesen können.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Wie es vor dem Ersten Weltkrieg war!)

    Am 10. Juni 1953 hat der damalige Bundeskanzler Adenauer eine Kleine Anfrage der SPD wie folgt beantwortet:
    Sollte eine Auskunft über die Verwendung der Mittel aus Titel 300
    — eine berühmter Titel; die Alten kennen ihn und die Jungen; es ist der Reptilienfonds —

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das ist die tibetanische Gebetsmühle! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung zur Förderung des Informationswesens verlangt werden, so muß darauf hingewiesen werden, daß die Jahresrechnung über den Verfügungsfonds nur der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs unterliegt. Die Bundesregierung ist aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in der Lage, nähere Auskunft über die Verwendung der Mittel zu erteilen.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU]: So ist das!)

    Und dieser Reptilienfonds war groß, und dieser Reptilienfonds war ideenreich eingesetzt;

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Gewaltig war das!)

    sehr ideenreich war dieser Titel 300 eingesetzt! Nicht wahr, Herr Lenz?

    (Zurufe der Abg. Dr. Jenninger [CDU/CSU] und Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] — Zuruf von der SPD: Ihr habt davon profitiert!)

    Sie verstehen, Herr Lenz, daß ich, wenn ich Ihren Vater nenne, ihn nicht unbedingt in Verbindung mit dem Ideenreichtum anführen will. Aber es wäre durchaus sachlich richtig, zu sagen, daß der Staatssekretär Lenz im Bundeskanzleramt hier ganz beachtliche Ideen entwickelt hat, nämlich, wie man am Parlament vorbei in Bund und Ländern CDU-Wahlkampf mit Steuermitteln führen kann, ohne daß das Parlament auch nur einmal hineinsehen kann.

    (Beifall bei der SPD und der FDP) Dazu muß ich Ihnen ein bißchen etwas sagen.