Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 17. 6.
Dr. van Aerssen * 17. 6.
Dr. Aigner * 17. 6.
Alber * 17. 6.
Angermeyer 24. 6.
Bahr 17. 6.
Dr. Bangemann 17. 6.
Dr. Bayerl * 17. 6.
Blumenfeld 17. 6.
Böhm (Melsungen) 17. 6.
Breidbach 17. 6.
Büchler (Hof) 17. 6.
Dr. Dollinger 17. 6.
Dr. Dregger 17. 6.
Eickmeyer 17. 6.
Engelhard 17. 6.
Engholm 17. 6.
Eymer (Lübeck) 17. 6.
Fellermaier * 17. 6.
Flämig * 17. 6.
Dr. Früh * 17. 6.
Dr. Fuchs * 17. 6.
Gansel 17. 6.
Frau Geier 17. 6.
Dr. George 17. 6.
Haase (Fürth) * 17. 6.
Handlos 17. 6.
Helmrich 17. 6.
Heyenn 17. 6.
Hoffmann (Saarbrücken)* 17. 6.
Hoppe 24. 6.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6.
Jung * 17. 6.
Jungmann 17. 6.
Katzer 24. 6.
Dr. Klein (Göttingen) 17. 6.
Dr. Klepsch * 17. 6.
Klinker * 17. 6.
Konrad 17. 6.
Kuhlwein 17. 6.
Kunz (Berlin) 17. 6.
Dr. Graf Lambsdorff 17. 6.
Lange * 17. 6.
Dr. Langguth 17. 6.
Dr. Lauritzen 17. 6.
Lemp * 17. 6.
Frau Dr. Lepsius 17. 6.
Lücker * 17. 6.
Luster 17. 6.
Lutz 17. 6.
Dr. Marx 24. 6.
Müller (Bayreuth) 17. 6.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
**für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Müller (Mülheim) 30. 6.
Müller (Wadern) * 17. 6.
Dr. Müller-Hermann * 17. 6.
Neuhaus 17. 6.
011esch 17. 6.
Oostergetelo 17. 6.
Paintner 17. 6.
Dr. Reimers 17. 6.
Reuschenbach 17. 6.
Dr. Riesenhuber 17. 6.
Rohde 17. 6.
Rühe 17. 6.
Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6.
Schmidt (Kempten) 17. 6.
Schmidt (München) * 17. 6.
Schmöle 17. 6.
Schreiber * 17. 6.
Schröder (Lüneburg) 17. 6.
Schwabe * 17. 6.
Dr. Schwarz-Schilling 17. 6.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 17. 6.
Dr. Schwörer * 17. 6.
Seefeld 24. 6.
Sieglerschmidt * 17. 6.
Frau Simonis 17. 6.
Dr. Starke (Franken) * 17. 6.
Dr. Staudt 17. 6.
Frau Steinhauer 24. 6.
Frau Tübler 17. 6.
Ueberhorst 17. 6.
Dr. Vohrer ** 17. 6.
Frau Dr. Walz * 17. 6.
Wawrzik * 17. 6.
Dr. Wendig 24. 6.
Wissebach 17. 6.
Wissmann 17. 6.
Wrede 17.6.
Würtz * 17. 6.
Dr. Zeitel 17. 6.
Zeyer * 17. 6.
Zywietz * 17. 6.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 8 und 9) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß berechtigte Aussichten bestehen, „im Verlauf dieses Sommers" eine „Deutsche Nationalstiftung" nun zu begründen?
Ist die Bundesregierung notfalls - und gegebenenfalls wann - bereit, bei weiter anhaltenden Widerständen durch einige Bundesländer eine vorläufige Gründung vorzunehmen, damit endlich eine kunstpolitische Arbeit auf Bundesebene im Rahmen einer Nationalstiftung beginnen kann?
Zu Frage A 8:
Die Bundesregierung hat erst kürzlich auf die Mündliche Anfrage des Kollegen Ey erklärt, sie
2464* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
I habe sich mit Nachdruck für die Verwirklichung der Deutschen Nationalstiftung eingesetzt und werde es auch in Zukunft tun.
Ob die Bemühungen der Bundesregierung noch „im Laufe dieses Sommers" zur Gründung der Deutschen Nationalstiftung führen, hängt entscheidend von der Haltung der Länder ab.
Es ist beabsichtigt, den Punkt Nationalstiftung offiziell auf die Tagesordnung der nächsten Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 1. Juli 1977 zu setzen. Die Bundesregierung hofft, daß bis dahin die Abstimmung zwischen Bund und Ländern in den derzeit noch offenen Fragen vorangebracht werden kann.
Zu Frage A 9:
Die Bundesregierung hält die Errichtungen einer Deutschen Nationalstiftung für notwendig und dringlich. Sie hat sich daher in Verhandlungen mit den Ländern für die baldige Errichtung einer deutschen Nationalstiftung eingesetzt.
Die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 hat für den Fall, daß sich die Verhandlungen mit den Ländern noch länger hinziehen sollten, die Absicht des Bundes deutlich gemacht, als ersten Schritt im Rahmen seiner Zuständigkeit eine Zwischenlösung zu finden, um die Stiftung endlich ins Leben zu rufen.
Darüber hinausgehende Erklärungen hält die Bundesregierung beim gegenwärtigen Stand der Abstimmung mit den Ländern nicht für sachdienlich.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 14) :
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die beihilferechtlichen Benachteiligungen von Beamten abzubauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind?
Der Dienstherr stellt den Beamten zusammen mit der Besoldung einen Durchschnittsbetrag der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung. Die Beihilfevorschriften gehen deshalb davon aus, daß der Beamte mit diesen Mitteln eine angemessene Krankenversicherung abschließt. Die Beihilfe ist ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung, die neben der zumutbaren Eigenbelastung des Beamten ergänzend in angemessenem Umfang einzugreifen hat, um in Krankheitsfällen die wirtschaftliche Lage des Beamten durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erleichtern.
Die Beamten, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben u. a. die Möglichkeit, sich auf Krankenschein behandeln zu lassen. Da den Beamten in diesen Fällen keine oder keine nennenswerten Aufwendungen entstehen, ist für die
Gewährung von Beihilfen als ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn kein Raum.
Das Problem hätte sicherlich nicht die Bedeutung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung eine beihilfekonforme, d. h. restkostendeckende Versicherung ermöglichen könnte, wie dies bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist.
Die Beihilfevorschriften werden gegenwärtig gemeinsam mit den Ländern überprüft, um alle Möglichkeiten einer Vereinfachung auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage geprüft, ob mit einer Regelung, die sich systemkonform an die Wahlmöglichkeit des § 27 des Abgeordnetengesetzes anlehnt und auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt bleibt, eine Vereinfachung des Beihilferechts zu erreichen ist.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 17) :
Trifft es zu, daß auch höhere Beamte der Bundesbehörden Sonderkonditionen bei der Vergabe von Krediten durch Banken, deren Kapitalmehrheit von der öffentlichen Hand gehalten wird, erhalten, und wenn ja, wird die Bundesregierung auf Grund dieser Tatsache zu bestimmten Reaktionen veranlaßt?
Es trifft nicht zu, daß höhere Bundesbeamte Kredite zu Sonderkonditionen von Kreditinstituten, deren Kapitalmehrheit beim Bund liegt, erhalten.
Es besteht daher keine Veranlassung für die Bundesregierung, insoweit tätig zu werden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 18) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die seit mehreren Jahren geltenden steuerlichen Pauschbeträge für die aus Anlaß von Dienstreisen entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung ohne gleichzeitige Änderung der für den öffentlichen Dienst geltenden Regelungen des Bundesreisekostengesetzes anzuheben?
Erst in jüngster Zeit im Bereich der Reisekostenvergütungen im öffentlichen Dienst angestellte Untersuchungen haben die Erfahrung bestätigt, daß die notwendigen Mehrauslagen für Verpflegung in der Regel noch aus dem Tagegeld gedeckt werden können. Entsprechende Schlüsse lassen sich auch für den steuerlichen Bereich ziehen.
Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, für das laufende Jahr eine Anhebung der steuerlichen Reisekosten-Pauschbeträge vorzuschlagen. Die Frage, ob eine isolierte Erhöhung der steuerrechtlichen Pauschbeträge durchgeführt werden sollte, stellt sich daher im Augenblick nicht.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2465*
Bei einer wesentlich neuen Sachlage könnte die Beurteilung anders lauten. Nach wie vor wird die Bundesregierung aber eine gleichmäßige Entwicklung der Reisekostenvorschriften im öffentlichen Dienst und im Steuerrecht anstreben, denn die Kostenentwicklung kann in beiden Bereichen nicht unterschiedlich beurteilt werden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 21) :
Mit welchen Steuermehreinnahmen gegenüber der bisherigen Handhabung rechnet die Bundesregierung, wenn die neuen Regelungen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer wirksam werden?
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer faßt Erlasse des Bundesministers der Finanzen zusammen, die bereits seit Jahren bestehen.
Zum Teil handelt es sich um Einzelfälle, die in der Vergangenheit in der Besteuerungspraxis der Länder aufgetreten sind. Es gibt die Grundsätze wieder, die bei der Umsatzbesteuerung derartiger Zuwendungen zu beachten sind. Das Rundschreiben soll eine gleichmäßige und einheitliche Verwaltungspraxis sicherstellen.
Die Bundesregierung erwartet aus der Besteuerung dieser Umsätze grundsätzlich keine Mehreinnahmen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen A 22 und 23) :
Trifft es zu, daß der Personalrat des Bundesfinanzministeriums sich darüber beklagt hat, daß der Bundesfinanzminister personalpolitische Entscheidungen getroffen hat, ohne die Personalvertretung zu informieren und anzuhören?
Aus welchem Grund hat es der Bundesfinanzminister bejahendenfalls unterlassen, von dem von ihm vorgesehenen größeren Personalrevirement den Personalrat zu unterrichten und anzuhören?
Der Bundesminister der Finanzen beteiligt die Personalvertretung in allen Fällen, in denen das Bundespersonalvertretungsgesetz eine Beteiligung vorschreibt.
Die in letzter Zeit im Bundesministerium der Finanzen getroffenen Entscheidungen über die Besetzung von Ministerialdirektoren-, Ministerialdirigenten- und Ministerialratsdienstposten hat der Gesetzgeber ausdrücklich von der Mitbestimmung durch die Personalvertretung ausgenommen.
Die von Ihnen angesprochenen, über die gesetzliche Regelung hinausgehenden Beteiligungswünsche der Personalvertretung sind bei einem Gespräch des Bundesministers mit dem Personalrat im Rahmen der gesetzlich gebotenen vertrauensvollen Zusammenarbeit ausführlich erörtert worden.
Pressemeldungen, wonach der Bundesminister der Finanzen Rechte der Personalvertretung verletzt haben soll, sind deshalb völlig unzutreffend.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 28) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Forschungsarbeit des Instituts für Mittelstandsforschung an den Universitäten Köln und Bonn nach der Umstrukturierung und der Reorganisation des Instituts. und ist die Bundesregierung bereit, Abstand zu nehmen von ihren bisherigen Plänen zur Einengung der Forschungstätigkeit am Institut durch Satzungsänderung, nachdem sowohl der Vorstand des Instituts wie auch die Dekane der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn sowie der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln es abgelehnt haben, dieser Änderung ihre Zustimmung zu geben?
Durch die im Jahre 1974 erfolgte Reorganisation des Instituts für Mittelstandsforschung sind die Voraussetzungen für eine effizientere Forschungstätigkeit des Instituts geschaffen worden. Dies kommt auch in einer erheblichen Steigerung der Zahl der wissenschaftlichen Publikationen des Instituts zum Ausdruck. Die in den letzten Jahren im Rahmen der jährlichen Forschungsprogramme durchgeführten Untersuchungen stellen nach Auffassung der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Analyse der Lage und Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft dar.
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Forschungstätigkeit des Instituts für Mittelstandsforschung einzuengen. Die Gründe, die die Bundesregierung veranlaßt haben, bestimmte Änderungen der Satzung des Instituts vorzuschlagen, sind Ihnen bereits mit Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 13. Dezember 1976 auf Ihre entsprechende schriftliche Frage mitgeteilt worden. Ihnen ist daher bekannt, daß die Rahmenvereinbarung von Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Art. 91 b GG eine weitere Förderung des Instituts für Mittelstandsforschung durch den Bund nur dann noch zuläßt, wenn das Institut als eine Einrichtung der Ressortforschung anzusehen ist. Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen haben deshalb allein den Zweck, die weitere institutionelle Förderung des Instituts durch den Bund sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse daran, das Institut für Mittelstandsforschung auch künftig fördern zu können. Sie bedauert deshalb, daß der Vorstand des Instituts sowie die Dekane der zuständigen Fakultäten an den Universitäten Köln und Bonn die notwendigen Änderungen der Satzung des Instituts bisher in einigen Punkten nicht
2466* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
glauben akzeptieren zu können. Die Bundesregierung wird sich jedoch bemühen, in Gesprächen mit den Beteiligten eine Lösung zu finden, die den Erfordernissen der Rahmenvereinbarung Rechnung trägt.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen A 32 und 33) :
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung selbst und bei der Europäischen Kommission für den Fall getroffen, daß der Customs Court in New York im Countervailing-Duty-Verfahren der US-Steel gegen die US-Regierung ein Urteil analog dem Zenith-Urteil vom 12. April 1977 erläßt und die US-Regierung nach dem geltenden Trade Act 1974 von Importeuren deutschen Stahls bereits mit der Veröffentlichung des Urteils erster Instanz die Hinterlegung von Sicherheiten für nahezu 15 % des Einfuhrwerts verlangen muß und damit protektionistische Wirkungen bereits während des bis zur Entscheidung der streitigen Rechtsfrage durch den Supreme Court mehrere Jahre schwebenden Verfahrens entstehen?
Hat die Bundesregierung in Kenntnis der Tatsache, daß der Export der deutschen Stahlindustrie nach USA von einem durchschnittlichen Rohstahläquivalent von 1,5 Millionen t inzwischen ohnehin schon auf ein Rohstahläquivalent von 0,85 Millionen t zurückgegangen ist, Vorkehrungen für den zusätzlich zu erwartenden Beschäftigungsausfall bei den deutschen Hüttenwerken getroffen oder geplant z. B. durch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hüttenwerke bei der Versorgung mit Kohle und Koks oder durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen z. B. im Rahmen des Sanierungsprogramms der Deutschen Bundesbahn?
Zu Frage A 32:
Die Bundesregierung steht wegen des Verfahrens vor dem Zollgericht in New York in ständigem Kontakt mit der amerikanischen Regierung. Sie koordiniert sich ferner fortlaufend mit der Kommission hinsichtlich des gemeinschaftlichen Vorgehens. Die Gemeinschaft hat anläßlich der Prüfung des Zenith-Falls im GATT erklärt, daß sie bereits die Forderung nach Hinterlegung von Sicherheiten als eine Verletzung des GATT ansieht und im Falle einer Beeinträchtigung ihrer Exporte andere GATT-Verfahren als Japan angerufen hätte. Der EG-Ministerrat wird sich voraussichtlich am 21. Juni 1977 mit der Situation befassen.
Gegenwärtig sind die Bemühungen der Gemeinschaft vor allem darauf gerichtet, den Gefahren einer negativen Entscheidung des amerikanischen Zollgerichts soweit wie nur irgend möglich entgegenzuwirken. Die Gemeinschaft bemüht sich insbesondere um folgendes:
1. Um einen möglichst langen Aufschub der Entscheidung des amerikanischen Zollgerichts.
2. Um eine Darlegung, daß sich der US-Steel-Fall und der Zenith-Fall in wesentlichen Punkten unterscheiden und daß daher die Entscheidung im letzteren Fall nicht auf den US-Steel-Fall übertragbar ist.
3. Die amerikanische Regierung und Gesetzgebung in geeigneter Form darauf vorzubereiten, daß für den Fall einer unbefriedigenden juristischen Entscheidung eine politische Lösung des Problems gefunden werden muß.
Zu Frage A 33:
Die Frage, dem deutschen Bergbau eine Förderbeihilfe zu gewähren, um auch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie bei der Versorgung mit Kohle und Koks zu erreichen, wird zur Zeit geprüft.
Ein Sonderprogramm für die deutsche Stahlindustrie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist von der Bundesregierung nicht vorgesehen. Jedoch wird sich ihr 16-Mrd.-Programm für Zukunftsinvestitionen auch auf die Stahlindustrie günstig auswirken, da im Rahmen dieses Programms zu einem maßgebenden Teil Infrastrukturvorhaben finanziert werden, für die zwangsläufig beträchtliche Mengen Stahl vonnöten sind. Auch von der Deutschen Bundesbahn sind Aufträge zu erwarten, weil im Rahmen des 16-Mrd.-Programms höhengleiche Bahnübergänge beseitigt werden sollen. Die Bundesbahn wird sich im übrigen bemühen, ihre Waggon- und Lokomotivbeschaffung auf höherem Niveau als ursprünglich vorgesehen zu verstetigen. Auch dies dürfte der Stahlindustrie zugute kommen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 34) :
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen antragstellende Kommunen Objekte zur Förderung nach dem Programm für Zukunftsinvestitionen eingereicht haben, die ohnehin gebaut worden wären, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die Folge eines solchen Verfahrens, daß dann die erhofften konjunkturbelebenden Wirkungen des Programms nicht eintreten würden?
Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt, in denen Kommunen Mittel aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen für Projekte beantragt haben, die bereits fest eingeplant und mit deren Realisierung ohnehin begonnen worden wäre. Dabei muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß die Prüfung der Projektanträge und die Auswahl der Projekte den zuständigen Landesministerien obliegt. Der Bund hat nach unserer Finanzverfassung bei diesen in die Aufgabenkompetenz der Länder fallenden kommunalen Maßnahmen nicht die Möglichkeit, Einfluß auf die Projektauswahl zu nehmen. Nur bei Projekten, die der Zielsetzung des Programms nicht entsprechen, hätte der Bund die Möglichkeit, eine Förderung mit Bundesmitteln zu verweigern.
Die Bundesregierung hat in den Besprechungen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden die Zusätzlichkeit der Maßnahmen zu einem entscheidenden Kriterium für die zu berücksichtigenden Projekte gemacht und mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß bloße Umfinanzierungen der Zielsetzung des Programms widersprächen.
In der gemeinsamen Erklärung des Herrn Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder zum Programm für Zukunftsinvestitionen vom 6. Mai 1977 wurde die feste Absicht bekundet, „die Zu-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2467*
sätzlichkeit der im Investitionsprogramm vorgesehenen Ausgaben zu sichern und Umfinanzierungen zu vermeiden". Nach den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Durchführung des Programms darf die Finanzhilfe des Bundes nur für Vorhaben eingesetzt werden, „die am 23. März 1977 weder veranschlagt noch begonnen waren und ohne dieses Programm aus finanziellen Gründen nicht oder später in Angriff genommen werden würden".
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 38) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit zu verhindern, daß an Tieren blutige Versuche oder schwere gesundheitsschädigende Eingriffe an Instituten vorgenommen werden, die der öffentlichen Kontrolle durch staatliche Organe oder Tierschutzvereinigungen entzogen sind, und kann darüber hinaus sichergestellt werden, daß in Zeitungswerbungen für Tierankäufe zu diesem Zweck die Absicht der Inserenten unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden muß?
Das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972 schreibt für Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwekken an Wirbeltieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, eine Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde vor. Es regelt darüber hinaus in detaillierten Vorschriften die Voraussetzungen für eine Genehmigungserteilung, die Einzelheiten bei der Durchführung solcher Tierversuche bis zur Frage der Verantwortlichkeit sowie die Überwachung und die Aufzeichnungspflicht. Das Gesetz schreibt außerdem vor, daß Einrichtungen, in denen an Versuchstieren derartige Eingriffe oder Behandlungen durchgeführt werden, grundsätzlich durch die nach Landesrecht zuständige Behörde zu beaufsichtigen sind.
Das Tierschutzgesetz enthält somit alle notwendigen Vorschriften zur Sicherstellung der Aufsicht durch die zuständigen Behörden. Die Überwachung dieser Vorschriften obliegt nach § 15 des Gesetzes ausschließlich den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
In der Überlegung, bei Zeitungswerbungen für Tierankäufe die Angabe der Absicht einer weiteren Verwendung der Tiere durch den Inserenten zu verlangen, vermag die Bundesregierung keinen rechtlich wie praktisch gangbaren Weg zur Verbesserung des Schutzes der betreffenden Tiere zu erkennen. Die Angabe einer Verwendungsabsicht ohne eine Kontrolle wäre wertlos; ihre Kontrolle jedoch würde einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern.
Soweit es sich bei den zu Versuchszwecken erworbenen Tieren um Hunde oder Katzen handelt, schreibt bereits das Tierschutzgesetz die Angabe von Name und Anschrift des Vorbesitzers solcher Tiere vor. Der zuständigen Behörde sind diese Aufzeichnungen auf Verlangen zur Einsichtnahme auszuhändigen. Damit kann im Einzelfall eine Prüfung der Herkunft der betreffenden Versuchstiere veranlaßt werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 45) :
Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der derzeitigen Arbeitsmarktlage die Spätheimkehrer in bezug auf die flexible Altersgrenze genauso zu behandeln wie die Schwerbeschädigten?
Seit Einführung der flexiblen Altersgrenze hat jeder ehemalige Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangene, der von den Folgen der Kriegsteilnahme und der Kriegsgefangenschaft so betroffen ist, daß er schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist, unter den im Gesetz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Altersruhegeld von der Vollendung des 62. Lebensjahres an zu beantragen. Eine Regelung, die es allen Spätheimkehrern ermöglichen würde, das flexible Altersruhegeld unabhängig vom Gesundheitszustand schon von der Vollendung des 62. Lebensjahres an in Anspruch zu nehmen, würde ich für problematisch halten.
Bei den Vorarbeiten zum Rentenreformgesetz und bei der parlamentarischen Beratung über die Einführung der flexiblen Altersgrenze ist die Frage einer besonderen Altersgrenze für bestimmte Personengruppen eingehend erörtert worden. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde festgestellt, daß eine auf bestimmte Gruppen abgestellte Regelung sehr schwierige Abgrenzungsprobleme geschaffen hätte. Wahrscheinlich wäre von anderen, nicht berücksichtigten Gruppen die Forderung nach Gleichbehandlung erhoben worden. Denn was in diesem Zusammenhang den Spätheimkehrern zugebilligt worden wäre, hätte man den Verfolgten des Nationalsozialismus, den Vertriebenen und Flüchtlingen, um nur einige Gruppen zu nennen, kaum verweigern können.
Von dieser Grundauffassung möchte sich die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zu einer Weiterentwicklung der flexiblen Altersgrenze auch in Zukunft leiten lassen. Die von Ihnen angesprochene derzeitige Arbeitsmarktlage würde jedenfalls keinen ausreichenden Grund für eine Sonderregelung zugunsten der Spätheimkehrer bieten.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 46 und 47) :
Welchen Prozentsatz wird das Rentenniveau mit 45 Versicherungsjahren nach dem Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetz mit der Anpassung am 1. Juli 1977 erreichen?
Ist schon einmal seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ein derartig hohes Rentenniveau erreicht worden?
Das Altersruhegeld eines Rentners, der in seinem Erwerbsleben immer das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient und demzufolge einen Vom-
2468* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
hundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von 100 v. H. erreicht hat, beträgt bei 45 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren von Juli 1977 an monatlich 1 134,10 DM. Hierdurch erreicht ein solcher Rentner im Jahre 1977 ein Gesamteinkommen, das 74,2 % des für dieses Jahr vorausgeschätzten Nettoverdienstes eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers beträgt.
Zu Ihrer zweiten Frage ist festzustellen, daß das von mir soeben festgestellte Rentenniveau seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland noch niemals erreicht war.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 48 und 49) :
Zu welchen Ergebnissen hat die angekündigte Überprüfung der Arbeitszeitordnung bisher geführt?
Welche Änderungen der Arbeitszeitordnung werden insbesondere hinsichtlich der Arbeitspausen angestrebt?
Die bisherige Überprüfung des geltenden Arbeitszeitrechts ist noch nicht abgeschlossen, so daß irgendwelche mitteilbaren Ergebnisse noch nicht vorliegen. Eines zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab: Der weite, in der Arbeitszeitordnung verankerte Rahmen für die Zulässigkeit von Überstunden und Sonderschichten wird näher an die tarifvertraglichen Regelungen heranzuführen sein.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Bei der Regelung der Ruhepausen wird ein Kompromiß zwischen in ihren Wirkungen gegenläufigen Interessen gesucht werden müssen. Arbeitsmediziner fordern in Diskussionen zum Teil eine Verlängerung der Ruhepausen wegen der zunehmenden Intensivierung der Arbei. Andererseits sind die Arbeitnehmer daran interessiert, daß die Gestaltung der Ruhepausen sich nicht nachteilig auf die Freizeit auswirkt. Die Diskussion dieser Problematik ist noch nicht abgeschlossen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 51 und 52) :
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Wehrpflichtigen der Bundeswehr alle öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos benutzen können?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über eine Kostenbeteiligung zu verhandeln?
Zu Frage A 51:
Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst leisten, erhalten monatlich eine Freifahrt auf der Deutschen Bundesbahn in der 2. Klasse zwischen Standort und Wohnort (Familienheimfahrt). Besteht auf dieser Strecke keine oder nur eine unzureichende Eisenbahnverbindung, wird das für die Benutzung sonstiger öffentlicher Verkehrsmittel zu Lande (z. B. Post- oder Bahnbus) verauslagte Fahrgeld erstattet. Für weitere beliebige Fahrten auf allen inländischen Eisenbahnen ist nur der halbe Fahrpreis zu zahlen (Bundeswehrurlauber-Fahrkarte). Diese Fahrpreisermäßigung wird auch den Wehrübenden gewährt.
Der der Deutschen Bundesbahn für Freifahrten und ermäßigte Fahrten entstehende Fahrgeldausfall muß aus dem Verteidigungshaushalt erstattet werden. Hierfür wurden 1976 verausgabt:
a) für Familienheimfahrten (nur Grundwehrdienstleistende) : 58,8 Millionen DM,
b) für Bundeswehrurlauber-Fahrkarten (Grundwehrdienstleistende einschließlich Mannschaften und Unteroffiziere auf Zeit) : 27,8 Millionen DM,
somit insgesamt 86,6 Millionen DM.
Die Freifahrten auf der Deutschen Bundesbahn wurden von den Grundwehrdienstleistenden 1975 nur zu rd. 40 v. H. in Anspruch genommen, in den Jahren zuvor zu rd. 43 v. H. Die Zahlen für 1976 liegen noch nicht vor. Sonstige öffentliche Verkehrsmittel (Bahn- oder Postbus) werden nur zu einem geringen Anteil in Anspruch genommen, der die Ausnutzungsquote nicht beeinflußt.
Mit dieser Regelung erfüllt der Bundesminister der Verteidigung seine Fürsorgeverpflichtung gegenüber den Grundwehrdienstleistenden in bezug auf Familienheimfahrten. Sie ermöglicht es dem Soldaten, während der Dauer des Grundwehrdienstes den Kontakt mit seinen Angehörigen durch regelmäßige Besuche aufrechtzuerhalten.
Ob sie den in letzter Zeit gestiegenen Anforderungen im Hinblick auf die Anzahl der Fahrten noch genügt, wird z. Z. durch Untersuchungen über das Fahrverhalten der Grundwehrdienstleistenden geprüft.
Eine kostenlose Beförderung auf öffentlichen Nahverkehrsmitteln würde für die Grundwehrdienstleistenden eine seit langem gewünschte Entlastung darstellen. Dies wäre von der Sache her auch gerechtfertigt. Sie würde eine große Hilfe für die Soldaten bedeuten, zu ihrer Zufriedenheit beitragen und die in diesem Punkte bestehende Unruhe in der Truppe beseitigen. Die Verkehrsträger jedoch fordern vollen Kostenausgleich. Bei Zusammenfassung aller bei der Vielzahl der Nahverkehrsbetriebe hierdurch entstehenden Mindereinnahmen an einer zentralen Stelle, etwa den Verteidigungshaushalt, würden erhebliche Summen anfallen, abgesehen von einem nicht vertretbaren Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand. Mittel für diesen Zweck sind z. Z. im Verteidigungshaushalt nicht vorhanden. Wie sich absehen läßt, können sie auch in absehbarer Zukunft nicht bereitgestellt werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2469*
Zu Frage A 52:
Mit dem Bundesminister für Verkehr, den Ländern und den Nahverkehrsträgern sind bereits vor Jahren Verhandlungen wegen einer Tarifermäßigung für Grundwehrdienstleistende auf öffentlichen Nahverkehrsmitteln geführt worden. Ziel dieser Verhandlungen war es, den Grundwehrdienstleistenden ähnliche Fahrpreisermäßigungen, wie sie Schülern und Studenten gewährt werden, einzuräumen. Im Ergebnis sind die in der Tarifbildung autonomen Verkehrsträger auch bereit, Grundwehrdienstleistenden verbilligte Tarife einzuräumen, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß sie für die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen vollen Ausgleich erhalten. Die Ausgleichsforderung wird auch von den obersten Landesverkehrsbehörden erhoben. Da der geforderte Ausgleich nicht unberechtigt ist, hätte ihn der Bund zu leisten. Dier hierfür erforderlichen Mittel müßten aus dem Verteidigungshaushalt bereitgestellt werden.
Meinen Bitten und Bemühungen ist lediglich die Stadt Braunschweig nachgekommen; sie gewährt seitdem auf ihren Verkehrsmitteln Grundwehrdienstleistenden Fahrpreisermäßigungen wie Studenten, ohne auf Ausgleichszahlungen zu bestehen. Auf der Insel Sylt werden außerdem Soldaten bestimmte Fahrpreisermäßigungen, wie sie die Inselbewohner erhalten, eingeräumt. Wie das Beispiel der Stadt Braunschweig zeigt, ist es durchaus möglich, Grundwehrdienstleistenden zumindest Fahrpreisermäßigungen ohne Ausgleichszahlungen aus dem Verteidigungshaushalt einzuräumen. Die Bundesregierung ist bereit, bei den Bundesländern erneut vorstellig zu werden. Einen Erfolg in diesen äußerst schwierigen Bemühungen sieht sie allerdings nur dann, wenn sie durch das Parlament nachhaltig unterstützt wird.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Fragen A 53 und 54) :
Treffen erneute Pressemeldungen entgegen den bisherigen Dementis des Bundesverteidigungsministeriums zu, wonach Leopard-Panzer über Lizenzhersteller in Italien oder auch auf anderem Wege in den Besitz bzw. zum Test in die Hände der Sowjets oder auch anderer Warsdiauer-Pakt-Länder gelangt sind?
Ist die Bundesregierung bereit, notfalls eingehende Überprüfungen und Untersuchungen auch in Verbindung mit der italienischen Regierung anzustellen, um diese Meldungen einwandfrei zu klären und das Parlament restlos über die Vorgänge zu informieren?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages am 15. Juni 1977 in einer vertraulichen Sitzung ausführlich über den Fragenkomplex unterrichtet.
Als Ergebnis ist festzuhalten:
Der Bundesregierung liegen inzwischen nachrichtendienstliche Erkenntnisse vor, die vermuten lassen, daß sich in Libyen einzelne Kampfpanzer des
Typs Leopard 1, Version A 1, befinden können.
Die Herkunft dieser Panzer ist bis heute ungeklärt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 55 und 56) :
Dürfen Soldaten an Kundgebungen und Veranstaltungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (z. B. am 1. Mai) in Uniform teilnehmen und dabei wie jeder Staatsbürger Plakate tragen?
Sind auf Veranlassung des Bundesverteidigungsministeriums am 1. Mai 1977 bei Veranstaltungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes in der gesamten Bundesrepublik gezielte Aufklärungsaktionen gegen teilnehmende Soldaten in Uniform vorgenommen worden?
Zu Frage A 55:
Das Soldatengesetz verbietet den Soldaten im § 15 Abs. 3 die außerdienstliche Teilnahme in Uniform an politischen Veranstaltungen.
Veranstaltungen der Berufsverbände werden generell nicht als politische Veranstaltungen im Sinne des § 15 Soldatengesetz angesehen. Sie werden aber dann politische Veranstaltungen, wenn sie nicht nur der Wahrung und Förderung berufsbezogener Belange ihrer Mitglieder dienen, sondern auch allgemeine, insbesondere im Widerstreit der Meinungen stehende politische Fragen behandeln. In diesem Fall darf der Soldat keine Uniform tragen. Die Grenzen sind fließend.
Das Tragen von Plakaten ist entsprechend zu beurteilen. Ob Soldaten bei Teilnahme an diesen Veranstaltungen Plakate tragen dürfen, hängt von Form und Inhalt ab. Durch Form und Inhalt der Plakate können aber auch andere als die im § 15 Soldatengesetz festgelegten Dienstpflichten verletzt werden.
Zu Frage A 56:
Nein! Derartige Aufklärungsaktionen sind nicht veranlaßt worden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 62) :
Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in dem mit dem ADAC herausgegebenen Urlaubsführer „Familienferien' die familiengerechten Urlaubs- und Erholungsgebiete im Frankenwald (Kreis Kronach) und im Coburger Land unberücksichtigt gelassen?
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit fördert seit vielen Jahren die Herausgabe von Ferienverzeichnissen für Familien und
2470* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
macht sich dabei seit etwa drei Jahren die touristischen Erfahrungen und die organisatorischen Möglichkeiten des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs zunutze. Der ADAC hat in Abstimmung mit dem Ministerium Kriterien für die Auswahl der für Familienferien geeigneten Landschaften und Orte erarbeitet, die auszugsweise auf Seite 5 und 6 des Katalogs dargestellt sind. U. a. gehören zu diesen Kriterien auch eine Mindestzahl von 300 Betten pro Ferienort und die Ausstattung mit einem beheizten Schwimmbad.
Das Feriengebiet Fränkische Schweiz ist in der Landschafts- und Ortsbeschreibung auf den Seiten 61 f. berücksichtigt worden. Eine Nachfrage beim ADAC hat ergeben, daß die von Ihnen genannten Erholungsgebiete im Frankenwald (Kreis Kronach) und im Coburger Land aus folgenden Gründen nicht in den Katalog aufgenommen worden sind:
Die Orte Bad Steben und Nordhalben im Frankenwald zeigten nach Rücksprache mit dem ADAC kein Interesse an der Aufnahme in den Ferienkatalog. Städte in der Größenordnung von Coburg oder Kulmbach scheiden als aufzunehmende Urlaubsorte grundsätzlich aus. Alle übrigen Gemeinden in den von Ihnen genannten Gebieten lagen in ihrem Bettenangebot unter der erforderlichen Mindestzahl.
Ich stelle anheim, daß die oberfränkischen Gemeinden aus dem von Ihnen angegebenen Gebiet an den ADAC herantreten, um bei der Neuauflage des Katalogs im Herbst 1977 berücksichtigt zu werden. Der ADAC wird jeden eingehenden Antrag prüfen und den Katalog bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend erweitern.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 64 und 65) :
Gedenkt die Bundesregierung, wie die Product-Safety-Commission der USA die Verwendung von Tris bei der Appretur von Bekleidungsstoffen zu verbieten, wie dies in Newsweek vom 18. April berichtet wurde?
Was hat die Bundesregierung bereits getan, um die Einfuhr von mit Tris appretierten Stoffen und Bekleidungsgegenständen zu verhindern?
Bekleidungsgegenstände, Stoffe für ihre Herstellung und Flammschutzappreturen für Bekleidungsstoffe sind Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Nach § 30 dieses Gesetzes ist es in der Bundesrepublik Deutschland bereits jetzt verboten, Bedarfsgegenstände derart herzustellen oder zu behandeln, daß sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen. Nach der gleichen Bestimmung ist es verboten, derartige Gegenstände oder Mittel als Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen. Sie dürfen nach § 47 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes auch nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden.
Bisher gibt es auch keine Hinweise dafür, daß in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt TrisFlammschutzappreturen für Bekleidungsgegenstände und Bettwäsche eingesetzt werden.
Unabhängig hiervon prüft das Bundesgesundheitsamt z. Z., inwieweit die in den USA erhobenen Bedenken gerechtfertigt sind. Außerdem hat die Bundesregierung den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden schon mit Schreiben vom 5. April 1977 den Sachverhalt mitgeteilt und empfohlen, die mit der Überwachung beauftragten Untersuchungsämter zu veranlassen, die erwähnten Bedarfsgegenstände und möglichst auch Spielwaren aus Textilien auf das genannte Flammschutzmittel qualitativ und quantitativ zu kontrollieren. Ergebnisse liegen ihr insoweit noch nicht vor.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 68) :
Hat die Bundesregierung vorgesehen, in dieser Legislaturperiode das Pflegegeld für Zivilgeschädigte nach dem Bundessozialhilfegesetz dem Pflegegeld für Kriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz anzupassen, und wenn ja, in welcher Richtung wird diese Anpassung vorgenommen werden?
Die regelmäßige Anpassung des Pflegegeldes nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist in § 69 Abs. 4 und 6 des Gesetzes im einzelnen geregelt: danach wird das erhöhte Pflegegeld für Schwerstbehinderte im Sinne des § 24 Abs. 2 des Gesetzes in Höhe des Mindestbetrages der Pflegezulage für Blinde nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt, was zur Folge hat, daß dieses Pflegegeld an der regelmäßigen Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung teilnimmt; zum 1. Juli 1977 soll es sich nach dem vom Bundestag beschlossenen 9. Anpassungsgesetz der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes von bisher 599 DM auf künftig 658 DM monatlich erhöhen.
Das sogenannte einfache Pflegegeld wird demgegenüber in zweijährlichem Abstand jeweils durch Rechtsverordnung der Bundesregierung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung der Arbeiter neu festgesetzt. Auf Grund einer am 21. April 1977 erlassenen Rechtsverordnung wird sich dieses Pflegegeld zum 1. Juli 1977 von bisher 200 DM auf künftig 244 DM monatlich erhöhen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 69 und 70) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2471*
Wie beurteilt die Bundesregierung die finanzielle Situation des deutschfranzösischen Jugendwerks, insbesondere die finanziellen Aussichten für 1978?
Wird die Bundesregierung Bestrebungen unterstützen, die darauf gerichtet sind, den Anteil berufstätiger Jugendlicher an den Förderungsmaßnahmen des deutsch-französischen Jugendwerks zu erhöhen?
Zu Frage A 69:
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Abkommens vom 22. Juni 1973 werden die für die Tätigkeit des Jugendwerks erforderlichen Mittel nach Prüfung des von dem Kuratorium erstellten Haushaltsentwurfes zu gleichen Teilen von den beiden Regierungen zur Verfügung gestellt. Der Bemessung der Regierungsbeiträge wird nach einer Vereinbarung der Wechselkurs zugrunde gelegt.
Frankreich leistet seit 1972 unverändert einen jährlichen Beitrag von 23 612 500 FF.
Aufgrund der unterschiedlichen Wechselkursparitäten der vergangenen Jahre sank der deutsche Regierungsbeitrag:
von ca. 15 Millionen DM 1972 auf ca. 13 Millionen DM 1977.
Die Bundesregierung betrachtet diese finanzielle Entwicklung des Jugendwerkes mit Sorge und hat hierüber wiederholt mit der französischen Seite Beratungen geführt.
Anläßlich der Sitzung des Kuratoriums des Deutsch-Französischen Jugendwerkes am 6./7. Juni teilte die französische Regierung dem Kuratorium mit, daß mit einer Erhöhung ihres Regierungsbeitrages zum Haushalt des Deutsch-Französischen Jugendwerkes für 1978 gerechnet werden kann (1977: 23,6 Millionen FF). Über die Höhe kann erst später entschieden werden. Dementsprechend werden auch die DM-Beträge dem Deutsch-Französischen Jugendwerk zur Verfügung gestellt werden.
Daher wird für 1978 die Finanzsituation des Jugendwerkes von der Bundesregierung günstiger beurteilt.
Zu Frage A 70:
Die Bundesregierung wird alle Bestrebungen unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, den Anteil berufstätiger und in der Ausbildung befindlicher Jugendlicher an den Förderungsmaßnahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes zu erhöhen. Dies ist seit längerer Zeit erklärtes Ziel des Deutsch-Französischen Jugendwerkes. Ich möchte jedoch betonen, daß einer stärkeren Einbeziehung dieser Gruppen von Jugendlichen objektive Schwierigkeiten entgegenstehen. Das Kuratorium des Deutsch-Französischen Jugendwerkes hat zuletzt in seiner Sitzung am 25./26. Oktober 1976 nachdrücklich die Forderung nach einer Erhöhung des Anteils der berufstätigen Jugend am deutsch-französischen Jugendaustausch erhoben.
Der Anteil der in der Ausbildung befindlicher bzw. berufstätiger Jugendlicher an den Maßnahmen des Jugendwerkes betrug im Jahre 1975 rd. 32 v. H.
Der Anteil konnte durch entsprechende Bemühungen des Jugendwerkes für das Jahr 1976 auf rd. 37 v. H. erhöht werden.
Die Bemühungen des Jugendwerkes sind weiterhin darauf ausgerichtet, im verstärkten Maße berufstätige Jugendliche am deutsch-französischen Jugendaustausch zu beteiligen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 71):
Ist die Bundesregierung bereit, sich neben den Ländern und Gemeinden direkt an der Finanzierung von psychiatrischen Maßnahmen zu beteiligen, um so zu einer Verbesserung der Versorgung vieler psychisch Kranker und geistig Behinderter beizutragen?
Im Rahmen des § 23 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind den Bundesländern gesonderte Beträge zur Förderung auch von Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung eingeräumt worden. Die Bundesländer haben von diesem Angebot weitgehend Gebrauch gemacht. So wurden von der Bundesregierung 1975 36,4 Millionen DM und 1976 60,4 Millionen DM für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.
Zur Verbesserung der Behandlungssituation psychisch Kranker ist die Entwicklung flankierender Dienste im vor- und nachstationären Raum vordringlich. Die Psychiatrie-Enquete hat Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese komplementären Dienste ausgestaltet sein könnten. Seit 1976 wird aus Mitteln des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit ein „Modellverbund Psychiatrie" gefördert, mit dem in verschiedenen alternativen Ansätzen die Entwicklung von Versorgungsketten erprobt wird. Dafür wurden bislang Mittel in Höhe von 1,75 Millionen DM bereitgestellt. Im speziellen Bereich der Versorgung suchtkranker Personen fördert der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit nach Auslaufen des jetzigen „Großmodells" ab Januar 1978 ein mit den Ländern im einzelnen vorbereitetes psychosoziales Anschlußprogramm. Mit ihm soll die Früherfassung und -behandlung abhängig kranker junger Menschen verbessert werden. Der jährliche Aufwand dafür beläuft sich auf insgesamt rund 4,5 Millionen DM; die Länder bringen für dieses Programm einen Betrag in gleicher Höhe auf. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen ihrer beschränkten Zuständigkeit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Versorgung psychisch Kranker zu verbessern.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 72):
Was hat die Bundesregierung inzwischen unternommen bzw. erreicht, nachdem sie auf meine mündliche Anfrage vom 15. April 1976 zum Problem Verhinderung der Einreise von Motorradfah-
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rern aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR zugesichert hat, in der Kommission nach Artikel 32 des Verkehrsvertrags weiterhin den Standpunkt zu vertreten, daß eine Einreiseerlaubnis nach dem Wortlaut des Vertrags für Kraftfahrzeuge schlechthin, also auch für Motorräder, gelten muß?
Die Delegation ,der Bundesrepublik Deutschland hat die Einreise in die DDR mit Motorrädern erst in der letzten Sitzung der Kommission nach Art. 32 des Verkehrsvertrages am 23. März 1977 erneut angesprochen. Eine Antwort der Delegation der DDR steht in dieser Frage noch aus.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 73 und 74) :
Ist es richtig, daß nach der vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn beabsichtigten Stillegung des Ausbesserungswerks Karlsruhe bereits im ersten Halbjahr 1978 ca. 550 Mitarbeiter des Ausbesserungswerks Karlsruhe frei werden, und daß diese Mitarbeiter bei der Deutschen Bundesbahn nicht produktiv eingesetzt werden können?
Ist es richtig, daß die Einstellung der Nahverkehrswagenfertigung im Ausbesserungswerk Karlsruhe auf dem Bedarf von ca. 4 200 Nahverkehrswagen für das ursprünglich geplante betriebswirtschaftlich optimale Streckennetz basiert, und ist überprüft worden, ob für das inzwischen von der Staatssekretärsgruppe erarbeitete Streckennetz nicht doch eine größere Zahl von Nahverkehrswagen benötigt wird und damit eine Weiterführung der Nahverkehrswagenfertigung der Bedarfsdeckung dienen würde?
Zu Frage A 33:
Die Deutsche Bundesbahn wird die Fertigung neuer Nahverkehrswagen im Ausbesserungswerk Karlsruhe im 2. Halbjahr 1978 wegen fehlenden Bedarfs einstellen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn prüft derzeit, welche Arbeiten dann den 500 Mitarbeitern in der Neubauabteilung bis zur Schließung der Dienststelle ersatzweise zugewiesen werden können.
Zu Frage A 74:
Ein Bedarf an weiteren Nahverkehrswagen der Reihe „4 n" besteht nach den jüngsten Erhebungen der Deutschen Bundesbahn nicht.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 76) :
Treffen Berichte zu, wonach bei der Deutschen Bundesbahn und bei der Deutschen Bundespost im Jahr 1976 und im laufenden Haushaltsjahr zahlreiche Überstunden gemacht, sowie bei der Vergabe von Leistungen und Lieferungen an Firmen, die für die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn tätig werden — z. B. Leitungsbau zur Elektrifizierung —, in den Verträgen Überstunden nicht ausgeschlossen wurden, und was ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit zu tun, um statt zusätzlicher Überstunden Neueinstellungen zu erreichen?
Im Eisenbahn-Betrieb lassen sich Überzeitarbeiten im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen nicht vermeiden. Solche Mehrleistungen werden aber im allgemeinen durch Gewährung von Freizeit ausgeglichen. Wegen des derzeitigen Personalüberhangs bei der Deutschen Bundesbahn (DB) können neue Arbeitsplätze dafür nicht eingerichtet werden.
In den Verträgen mit Unternehmen über Leistungen und Lieferungen werden Überstunden von der DB grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Dies ist auch nicht erforderlich, weil die Auftragnehmer im eigenen Interesse darauf bedacht sind, Überstunden in ihren Betrieben wegen der finanziellen Mehrbelastung zu vermeiden.
Bei der Deutschen Bundespost (DBP) kommen jährlich ca. 12 Millionen Überstunden auf. Von diesen Überstunden sind 80 v. H. in der Regel betriebsbedingt unvorhersehbar und unvermeidbar. Ca. 20 v. H. beruhen auf gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen.
Im Rahmen der geltenden Vorschriften werden bei der DBP
— ca. 60 v. H. aller Überstunden durch Freizeit ausgeglichen;
— für diesen Freizeitausgleich sind bereits Vertreterposten — d. h. zusätzliche Arbeitsplätze — eingerichtet.
Der Anteil der Barabgeltung, insgesamt 40 v. H., ist unterschiedlich nach den Personengruppen zu beurteilen:
— Bei Arbeitnehmern beträgt der Anteil der Barabgeltung ca. 60 v. H.
Eine Verringerung zugunsten des Freizeitausgleichs (und damit Arbeitsplätze für Vertreter) wäre nur nach Änderung der tarifvertraglichen Bestimmungen unter Zustimmung der Gewerkschaften zu erreichen.
— Bei den Beamten liegt der Anteil der Barabgeltung bei ca. 30 v. H.
Eine Verringerung dieses Anteils ist zwar nach der Rechtslage möglich, findet aber ihre Grenzen an Schwierigkeiten beim Vertretereinsatz (gleichmäßige Auslastung der Vertreter). Hinzu kommt, daß es sich bei der Barabgeltung häufig nur um den Ausgleich einzelner Stunden handelt, für die ein Vertretereinsatz organisatorisch und betrieblich nicht möglich ist.
Aus diesen Gründen sind bei der DBP Neueinstellungen anstelle von Überstunden nicht möglich.
Mit einer Vertragsvereinbarung, nach der für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen Überstunden ausgeschlossen sind, würde in den öffentlichen Einkauf allgemein ein vergabefremdes Element Eingang finden, das die Dispositionsmöglichkeit des Auftragnehmers und letztlich die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung und damit den Preis tangiert. Problematisch wären auch die Überwachung der Einhaltung einer solchen vertraglichen Vereinbarung und die Konsequenzen, die bei Verletzung der Vertragsvereinbarung zu ziehen wären.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2473*
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wendt (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 78):
Welche Uberlegungen gibt es zur Verbesserung der Türsicherungen von Zügen der Deutschen Bundesbahn, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Nach umfangreichen Versuchen hat sich die DB 1975 — zunächst im internationalen Alleingang — für eine automatische Türverriegelung entschieden. Dieses System hat sich bereits bei ca. 850 Nahverkehrs- und rd. 270 Fernverkehrswagen bewährt. Alle Neubauwagen, darunter die ab 1977 zu liefernden 100 europäischen Standardreisezugwagen, werden diese elektromagnetischen Türsicherungen erhalten.
Als Übergangslösung für die noch vorhandenen Altbauwagen hat die DB u. a. folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit angeordnet:
— Einbau von Sicherheitstürdrückern (bisher 10 000 Stück),
— Umänderung des WC-Türanschlages, um Türverwechselungen zu vermeiden (bisher 2 300 Stück).
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen A 79 und 80) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des vom ADAC durchgeführten Autobahntoilettentests, und was gedenkt sie zu tun, um kurzfristig für ein Höchstmaß an Sauberkeit und Hygiene zu sorgen?
Besteht das Risiko, daß Untersuchungsergebnisse, wie sie jetzt beim Autobahntoilettentest festgestellt wurden, im Prinzip in ähnlicher Form auch bei Bundesbahn- und anderen öffentlichen Toiletten zu erwarten sind, und was müßte geschehen, um nachhaltig und wirkungsvoll derartige Gefahren für die Gesundheit zu bekämpfen?
Zu Frage A 79:
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Untersuchungsergebnisse, geht aber davon aus, daß die vom ADAC veröffentlichten zutreffen. Sie hält die Ergebnisse ebenso wie der ADAC für alarmierend. Die Verpächterin der Autobahnnebenbetriebe, die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN), wurde deshalb aufgefordert, umgehend in Zusammenarbeit mit dem ADAC und dem den Test begleitenden Institut ein Programm vorzulegen, das die Beseitigung der festgestellten Mißstände soweit wie möglich garantiert.
Zu Frage A 80:
Es ist nicht ausgeschlossen, daß ähnliche bakteriologische Ergebnisse, wie sie der ADAC im Sanitärbereich der Autobahnnebenbetriebe festgestellt hat, auch in anderen öffentlichen Toiletten auftreten können, die von einer großen Zahl von Personen benutzt werden, die die einfachsten Regeln der Sauberkeit mißachten und die im Verhältnis zur hohen Benutzerzahl nicht in genügend engem zeitlichen Abstand gewartet werden können.
Das von Ihnen angesprochene Testergebnis des ADAC ist der Deutschen Bundesbahn (DB) nicht bekannt, so daß entsprechende Folgerungen noch nicht möglich sind, wobei jedoch zu erwähnen ist, daß die WC-Anlagen und Waschräume (Waschbecken im Abort, Seife, Handtuch) in den Reisezugwagen der DB täglich mindestens einmal gründlich gereinigt und anschließend vorbeugend mit Flächendesinfektionsmitteln behandelt werden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 81) :
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die in einer ADAC-Untersuchung festgestellte Gefährdung der Benutzer von Autobahntoiletten und Babywickelräumen in Autobahnraststätten durch Krankheitserreger wie z. B. Staphylokokken, Salmonellen und Kolibakterien einzuleiten?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Untersuchungsergebnisse, geht aber davon aus, daß die vom ADAC veröffentlichten zutreffen. Sie hält die Ergebnisse ebenso wie der ADAC für alarmierend. Die Verpächterin der Autobahnnebenbetriebe, die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN), wurde deshalb aufgefordert, umgehend in Zusammenarbeit mit dem ADAC und dem den Test begleitenden Institut ein Programm vorzulegen, das die Beseitigung der festgestellten Mißstände soweit wie möglich garantiert.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen A 83 und 84) :
Wie ist der Widerspruch zu erklären, der m. E. darin besteht, daß die Bundesregierung auf meine mündliche Frage (laut Drucksache 8/129 Nr. 127) bestätigt, der Umfang der wegen fehlender Schallschutzregelung nicht durchführbaren Straßenbauvorhaben sei ihr bekannt, wähend sie auf meine Zusatzfrage (Stenographischer Bericht über die 24. Sitzung vom 4. Mai 1977) die Erstellung einer entsprechenden Liste als schwierig und langwierig bezeichnet?
Welche Straßenbaumaßnahmen der Dringlichkeitsstufe A des verabschiedeten Bedarfsplans konnten wegen fehlender Schallschutzregelung bisher nicht begonnen werden?
Die Bundesregierung sieht in ihren Aussagen zu den beiden angesprochenen Fragen keinen Widerspruch.
Die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde am 3. 3. 1977 (Frage A 127) bezog sich auf die Tatsache, daß zahlreiche Straßenbauvorhaben nicht oder nicht zeitgerecht begonnen werden konnten, weil es wegen des Fehlens einer Schallschutzrege-
2474* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17, Juni 1977
lung zu Schwierigkeiten bei der planerischen Vorbereitung und bei der Durchsetzung der Planungen gekommen ist.
Der Umfang dieser Straßenbauvorhaben ist nicht eindeutig zu ermitteln, da es in aller Regel für derartige Verzögerungen mehrere Ursachen gibt, die in ihren Auswirkungen auf den Ablauf der baureifen Vorbereitungen im einzelnen schwer quantifizierbar sind.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 86) :
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, daß Kraftfahrer in die falsche Fahrbahn auf Autobahnen geraten, wie es in letzter Zeit häufig passiert ist und dabei ein erhebliches Unfallrisiko heraufbeschworen wurde?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß vereinzelt Kraftfahrer in die falsche Fahrbahn auf Autobahnen geraten sind. Um für die Zukunft Abhilfe zu schaffen, hat der Bundesminister für Verkehr nach eingehender Erörterung mit den zuständigen obersten Straßenverkehrs- und Baubehörden der Bundesländer die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, diesen Komplex näher zu untersuchen. Von der BASt wurde ein Untersuchungsprogramm zur Verhinderung von Falscheinfahrten an Autobahnanschlußstellen aufgestellt und eine Arbeitsgruppe „Falscheinfahrten" eingesetzt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist abzuwarten.
Darüber hinaus besteht zwischen dem Bundesminister für Verkehr und den zuständigen obersten Landesbehörden Übereinstimmung, zur Verhinderung falschen Einfahrens neben dem Zeichen 222 („Rechts vorbei") das Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt" als Regelausführung beidseitig, ggf. in. Übergröße, aufzustellen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 87) :
Trifft es zu, daß Konzessionen zum gewerblichen Güterkraftverkehr 1949 für 5 DM ausgegeben wurden und diese Konzessionen heute für 80 000 DM bis 170 000 DM privat weiterverkauft werden, und falls dies zutrifft, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Güterfernverkehrskonzession durch die Genehmigungsbehörden der Länder liegt heute zwischen 200,— DM und 300,— DM. Es trifft zu, daß diese Genehmigungen auf Grund der Kontingentierung einen sehr hohen wirtschaftlichen Wert haben, der 100 000,— DM und mehr beträgt. Es ist Sache der Länder, den Handel mit Genehmigungen zu unterbinden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 89) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die DDR eine drastische Erhöhung der jährlichen Pauschale für Mehrleistungen der DDR im innerdeutschen Brief- und Paketverkehr fordert, und welche Haltung wird die Bundesregierung gegebenenfalls gegenüber dieser Forderung einnehmen?
Es trifft zu, daß zur Zeit mit der DDR Verhandlungen über eine Neufestsetzung der Höhe der Pauschale für den gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehr geführt werden.
Im Jahr 1970 war für die Abgeltung des gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehrs zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) einerseits und der DDR und Berlin (Ost) andererseits eine Pauschale von 30 Millionen DM zugunsten der DDR-Postverwaltung vereinbart worden. Diese Regelung, die durch das im letzten Jahr geschlossene Regierungsabkommen übernommen worden ist, sieht vor, daß beide Seiten die Möglichkeit haben, für die Zeit nach 1976 eine Änderung der Höhe der Pauschale zu verlangen. Die DDR hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Bei der Neufestsetzung der Höhe der Pauschale werden die seit 1970 eingetretenen Veränderungen sowohl in der Verkehrsentwicklung als auch in der Kostenentwicklung zu berücksichtigen sein.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Luster (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 90) :
Wird die Bundesregierung bei der bevorstehenden Verhandlungsrunde mit der DDR auch die bisher nicht eingehaltenen Vereinbarungen des Postabkommens, wie beispielsweise die Weigerung Ost-Berlins, die ausgehandelte Ausdehnung des automatischen Telefonverkehrs durch entsprechende Schaltungen zu verwirklichen, zur Sprache bringen, und wie gedenkt sie, die Einhaltung von Verträgen durch die DDR in Zukunft durchzusetzen?
Ein erheblicher Teil des Fernsprechverkehrs zwischen den beiden Teilen Deutschlands wird bereits vollautomatisch abgewickelt. So kannten im letzten Jahr vom Bundesgebiet aus rd. 32 %, von Berlin (West) aus sogar rd. 92 % aller abgehenden Gespräche von den Teilnehmern selbst gewählt werden.
Die Ausdehnung des vollautomatischen Fernsprechverkehrs spielt bei den gegenwärtig geführten Verhandlungen naturgemäß eine wichtige Rolle. Selbstverständlich wird die Bundesregierung auch jede sonst sich bietende Gelegenheit zum Anlaß nehmen, bei der DDR auf eine Einhaltung von vertraglich übernommenen Verpflichtungen hinzuwirken.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2475*
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pfennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 91) :
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die hohe Zahl von Zurückweisungen im Paketverkehr mit der DDR und die hohe Verlustquote an Sendungen endlich abzubauen?
Es enspricht allgemeinen Gepflogenheiten aller Staaten, Einfuhrvorschriften zu erlassen, die auch für den Postverkehr Bedeutung haben. Die Vertragswerke des Weltpostvereins tragen dieser Tatsache Rechnung und bestimmen, daß Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist, nicht in Postsendungen aufgenommen werden dürfen. Die Einfuhrvorschriften der DDR sehen vor, daß bei festgestellten Verstößen die Sendungen durch die Zollorgane der DDR entweder entschädigungslos eingezogen oder an den Absender zurückgesandt werden.
Die Bundesregierung hat sich stets für Erleichterungen auf diesem Gebiet eingesetzt. Erfreulicherweise konnte in den letzten Jahren eine Lockerung der strengen Einfuhrvorschriften und Einfuhrkontrollen der DDR erreicht werden. Dementsprechend ist ein erheblicher Rückgang der Paketverluste und Zurückweisungen zu verzeichnen. So ging die Zahl der Verluste von 96 047 Paketen im Jahr 1970 auf 18 761 im Jahr 1976 zurück. Die Zahl der zurückgewiesenen Pakete verringerte sich im selben Zeitraum sogar von 403 971 auf 71 427.
Die Bundesregierung wird selbstverständlich auch weiterhin auf Erleichterungen im Geschenkpaketverkehr mit der DDR hinwirken.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.- Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 92) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einzubringen, der einen Beförderungsvorbehalt für Paketsendungen bis zu 10 kg zugunsten der Deutschen Bundespost vorsieht?
Angesichts der Wettbewerbsvorteile der privaten Konkurrenz im Paketdienst werden im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen auch Überlegungen über die Einführung eines beschränkten Beförderungsvorbehalts für Paketsendungen angestellt. Eine derartige Maßnahme wirft neben schwerwiegenden wirtschaftlichen, betrieblichen und personellen Problemen insbesondere auch die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit auf. Eine Untersuchung die sich auch auf die Möglichkeiten anderer gesetzgeberischer Maßnahmen zum Schutz des Paketdienstes vor ungleichem Wettbewerb durch gewerbliche Beförderer erstreckt, ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage, ob die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Einführung eines Beförderungsvorbehalts für Paketsendungen einzubringen beabsichtigt, kann daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen A 93 und 94) :
Welche Ausbildungskapazitäten einschließlich des Fernmeldehandwerks standen der Deutschen Bundespost in den Jahren 1976 und 1977 zur Verfügung, und wieviel Ausbildungsplätze sind hiervon besetzt worden?
Trifft es zu, daß insbesondere Ausbildungsplätze für den fernmeldetechnischen Dienst vernichtet und im Jahr 1977 durch Ausbildungsplätze für andere postdienstliche Zwecke ersetzt wurden, und was sind gegebenenfalls die Gründe hierfür?
Eine Ausbildungskapazität läßt sich bei der Deutschen Bundespost nur in den technischen Ausbilgungsgängen zum Fernmeldehandwerker und zum Elektromechanikerhandwerk festlegen; im nichttechnischen Bereich werden die Nachwuchskräfte nicht an besonderen Ausbildungsplätzen, sondern an betrieblichen Arbeitsplätzen ausgebildet, so daß hier eine bestimmte Ausbildungskapazität nicht angegeben werden kann.
1976 hat die Deutsche Bundespost die Ausbildungsplätze im Fernmeldehandwerk durch folgende Maßnahmen voll genutzt:
3 900 Einstellungen, obwohl kein Bedarf an Nachwuchskräften vorlag,
800 Einstellungen aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung,
800 Plätze durch Maßnahmen Dritter gegen Kostenerstattung.
1977 stellt die Deutsche Bundespost ohne Eigenbedarf 4 000 Auszubildende im Fernmeldehandwerk ein. Sie erwartet eine noch höhere Nutzung der Ausbildungskapazität durch Maßnahmen Dritter, so daß auch in diesem Jahr wieder die volle Nutzung erreicht werden dürfte.
Die vorhandene Ausbildungskapazität im Elektromechanikerhandwerk von 200 Plätzen wurde 1976 als auch 1977 durch bedarfsgerechte Einstellungen voll genutzt.
Im Hinblick auf die immer dringlicher werdende Notwendigkeit, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch vernünftige Übergänge vom Ausbildungssystem in das Beschäftigungssystem zu gewährleisten, hat sich die Deutsche Bundespost entschlossen, ihr Ausbildungsangebot insoweit umzuschichten, daß sie verstärkt Ausbildungsmöglichkeiten im Postbereich anbietet.
Insgesamt hat die Deutsche Bundespost ihr Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Jahr um mehr als 12 % ausgeweitet, sie wendet allein für die in diesem Jahr über den Bedarf hinaus abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse etwa 350 Millionen DM auf.
2476* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Sollte sich herausstellen, daß die noch vorhandenen freien Ausbildungsplätze im Fernmeldehandwerk, die zur Nutzung durch Dritte vorgesehen sind, nicht voll ausgenutzt werden, so wird der Bundespostminister nach Möglichkeiten suchen, trotz der vorgenannten, bereits vollzogenen Erhöhung der Ausbildungsmöglichkeiten um mehr als 12 0/o auch diese Plätze zur Ausbildung von Jugendlichen zu nutzen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 99) :
Wie wird die Bundesregierung langfristig sicherstellen, daß nach der im nächsten Jahrzehnt erwarteten Einführung des Satellitenfernsehens die Fernsehprogramme der Bundesrepublik Deutschland auch in allen Teilen der DDR empfangen werden können?
Der Zeitpunkt für die Inbetriebnahme von operationellen Fernsehrundfunk-Satelliten ist noch nicht abzusehen. Dies gilt insbesondere für Länder, die bereits über gut ausgebaute terrestrische Fernsehnetze verfügen.
Trotzdem wurden auf der weltweiten Planungskonferenz für den Rundfunkdienst über Satelliten in Genf 1977 bereits die Kriterien festgelegt, die von den einzelnen Ländern bei der Inbetriebnahme von Rundfunksatelliten eingehalten werden müssen. Obgleich sich die Konferenz aus technischen Gründen in ihrer Grundhaltung gegen eine über die eigenen Landesgrenzen hinausgehende Fernsehversorgung ausgesprochen hat, konnte erreicht werden, daß die für die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland im Satellitenplan ausgewiesenen Fernsehkanäle nahezu im gesamten deutschsprachigen Raum empfangbar sein werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU (Drucksache 8/571 Fragen A 101 und 102) :
Sind der Bundesregierung der in der Broschüre Menschenrechte Nr. 2 April/Mai 1977 (herausgegeben von der Gesellschaft für Menschenrechte e. V., Frankfurt) geschilderten innerdeutschen Familienschicksale und Fälle von Wünschen einer Familienzusammenführung bekannt?
Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls bisher konkret unternommen, um diesen betroffenen deutschen Familien im anderen Teil Deutschlands zur Freiheit zu verhelfen und somit die Regierung der DDR an die Beschlüsse der KSZE von Helsinki zu erinnern?
Zu Frage A 101:
Der Bundesregierung sind die geschilderten Schicksale bekannt.
Zu Frage A 102:
Die Maßnahmen der Bundesregierung richten sich nach der Sachlage im Einzelfall. Dabei sind hier drei Kategorien zu unterscheiden. Erstens Fälle der Familienzusammenführung (3), zweitens laufende Strafverfahren (7) und drittens rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren (6).
Es sind jeweils die dem Stadium eines Falles entsprechenden Schritte unternommen worden. Die Einzelheiten sollten — wie bisher — nicht öffentlich erörtert werden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen A 103 und 104) :
Warum hat die Bundesregierung in der vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen herausgegebenen Dokumentation „Die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, 1969 bis 1976" (April 1977) nicht darauf hingewiesen, daß bekannte Orchester und Theater aus der DDR im Rahmen von Parteiveranstaltungen der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) spielten, obwohl offensichtlich einige Tournees der in dieser Dokumentation genannten Orchester für DKP-Veranstaltungen genutzt wurden?
Welche Theater bzw. Orchester aus der DDR haben in den Jahren von 1973 bis 1977 in welchen Städten auf Parteiveranstaltungen der DKP gastiert?
Zu Frage A 103:
Es ist bekannt, daß Kulturorchester und Bühnenensembles aus der DDR im zeitlichen Zusammenhang mit gewerblich angebotenen und veranstalteten Gastspielen im Bundesgebiet auch bei DKP-Veranstaltungen auftreten. Die Bundesregierung rechnet derartige Veranstaltungen nicht der kulturellen Zusammenarbeit zu, deren Entwicklung im Grundlagenvertrag vereinbart worden ist. Insofern sind diese Veranstaltungen nicht in der Dokumentation über die Entwicklung der innerdeutschen Beziehungen erwähnt worden.
Zu Frage A 104:
Der Bundesregierung sind solche „Anschlußgastspiele" meist nur aus Anzeigen und Berichten der Presse, insbesondere in der kommunistischen Tageszeitung UZ, und zudem nur lückenhaft bekannt. Diese Informationen sind im einzelnen nicht verifiziert worden, weil die Veranstaltungen nicht den innerdeutschen Kulturbeziehungen zugerechnet werden.
Anlage 40
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 105) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2477*
Wie beurteilt die Bundesregierung das Programm der 28. ordentlichen Hauptversammlung der Max-Planck-Gesellschaft in Kassel, insbesondere die umfangreichen Besichtigungen und das Thema des Festvortrags „Scherz und Ernst in der vergleichenden Jurisprudenz" im Hinblick auf die Aufgabenstellung der MaxPlanck-Gesellschaft und die Effizienz der dort eingesetzten Steuermittel, und was will die Bundesregierung tun, um eine aufgabenadäquate Verwendung der Steuergelder sicherzustellen?
Nach Meinung der Bundesregierung wäre es verfehlt, wollten staatliche Stellen Wissenschaftler deswegen kritisieren, weil sie sich scherzhaft mit dem Ernst oder gar ernsthaft mit dem Scherz wissenschaftlich auseinandersetzen.
Anlage 41
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 106) :
Treffen Presseberichte zu, nach denen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1968 Israel behilflich war, 200 t Uran von einem Frachtschiff nach Israel verschwinden zu lassen, und ist nach einem Hinweis aus der gleichen Quelle der Bundesnachrichtendienst an dieser Aktion mitbeteiligt gewesen?
Über den Sachverhalt hat EG-Kommissar Brunner vor dem Europäischen Parlament in Straßburg am 10. Mai 1977 ausführlich berichtet (vgl. Sitzungsberichte vom 10. Mai 1977 S. 55 ff.).
Die Bundesregierung verfügt über keine zusätzlichen Informationen.
Die Presseberichte sind danach unzutreffend.
Anlage 42
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen A 107 und 108) :
Treffen Pressemeldungen zu, daß die Entwicklung einer Schweißbrille vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert wird, obwohl die üblichen Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, und daß die Förderung nur deshalb erfolgt, weil der Bundesminister, offenbar ohne Kenntnis des Sachverhalts, auf einem Kongreß behauptet hat, sein Ministerium fördere dieses Projekt?
Wie ist dieses Verfahren gegebenenfalls mit den Geboten einer geordneten Haushaltsführung und einer sparsamen Verwendung von Steuergeldern zu vereinbaren?
Zu Frage A 107:
Die zitierte Pressemeldung trifft nicht zu.
Das betreffende Projekt ist bereits 7 Monate vor dem erwähnten Kongreß nach vorausgegangener gutachtlicher Prüfung bewilligt worden. Die für eine Bewilligung üblichen Förderungsvoraussetzungen waren erfüllt.
Zu Frage A 108:
Da die in der Ziffer 1 der Frage aufgestellte Behauptung nicht zutrifft, entfällt eine Stellungnahme zu Frage 2.
Anlage 43
Antwort
des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 111) :
Hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung dem Sender Radio Moskau das vor kurzem in der Bundesrepublik Deutschland erschienene Memoirenbuch von Willy Brandt übersandt, und wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen?
Das Buch von W. Brandt „Begegnungen und Einsichten" wurde zu Beginn des Jahres an eine Reihe von Publizisten, Politologen und Historiker in der Sowjetunion und in anderen osteuropäischen Ländern, darunter auch an den Chefredakteur der sowjetischen Zeitschrift „Im Ausland", versandt. „Radio Moskau" hat das Buch nicht erhalten, allerdings am 22. Mai 1977 im Rahmen einer Presseschau auf die Veröffentlichung eines Kapitels des Buches in der Zeitschrift „Im Ausland" hingewiesen und die redaktionelle Vorbemerkung wiedergegeben.
Zu den Überlegungen des Presseamtes darf ich folgendes bemerken: Ankauf und Verteilung von Veröffentlichungen prominenter Politiker aller Parteien, die dem Deutschen Bundestag angehören, haben schon immer und unter allen Bundesregierungen zu den vom Presse- und Informationsamt wahrgenommenen Aufgaben der politischen Öffentlichkeitsarbeit im Ausland gehört, nicht nur die Ziele der deutschen Politik im Ausland darzustellen, sondern auch ein umfassendes Deutschlandbild zu vermitteln. So sind Veröffentlichungen z. B. von Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger, Franz Josef Strauß, Willy Brandt, Helmut Schmidt und Hans-Dietrich Genscher im Ausland verbreitet worden.
Das Presse- und Informationsamt sieht es als Aufgabe und Verpflichtung an, den freien Informationsaustausch im Sinne der Schlußakte der KSZE, Korb III, aktiv zu fördern. Der Verbreitung von Informationen und Literatur zur Zeitgeschichte und zu politischen Gegenwartsfragen der Bundesrepublik Deutschland kommt dabei besonders im Austausch mit den osteuropäischen Ländern besondere Bedeutung zu. Sie dient der auch von der Opposition im Deutschen Bundestag wiederholt geforderten Intensivierung des freien Informationsflusses zwischen Westen und Osten und trägt dazu bei, die in Osteuropa noch immer bestehenden Informationslücken über die Bundesrepublik Deutschland auszufüllen.
Bei dem Buch von W. Brandt handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der politischen Entwicklungen von 1960 bis 1976 aus der Sicht eines Mannes, der als Regierender Bürgermeister von Berlin, als Außenminister und als Bundeskanzler diese Entwicklungen, insbesondere die deutsche Entspannungspolitik gegenüber Osteuropa, verantwortlich mitgestaltet oder maßgeblich beeinflußt hat. Das Buch vermittelt dem politisch interessierten Leser in Osteuropa neue Einsichten in die Entscheidungsprozesse der deutschen und europäischen Politik. Es ist somit geeignet, Fehldeutungen der deutschen Politik entgegenzuwirken. Die Verbreitung des Buches
2478* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
dient, wie die Reaktionen der Empfänger betätigen, der Verdeutlichung unserer Friedenspolitik und damit der Normalisierung unserer Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten.
Anlage 44
Antwort
des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 112) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ihre am 7. Juli 1976 im Fränkischen Tag erschienene Gegendarstellung zu Aussagen der CSU hinsichtlich der Informationspolitik der Bundesregierung vor der Wahl am 3. Oktober 1976, deren Inhalt nach Ergehen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 unhaltbar geworden ist, vor dem Wähler in geeigneter Weise zu korrigieren?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Inhalt der am 7. Juli 1976 im „Fränkischen Tag" veröffentlichten Gegendarstellung auf eine Anzeige der CSU vom 2. Juli 1976 zu korrigieren.
Mit der Gegendarstellung hatte sich die Bundesregierung gegen Behauptungen einer in ganz Bayern erscheinenden Anzeige der CSU mit der Überschrift „Sozialisten und Propaganda" zur Wehr gesetzt. Daß die Bundesregierung hierzu Anlaß hatte, hat sich auch durch die bekannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 nicht nachträglich geändert. Vor allen Dingen hat das Gericht die Angaben der CSU-Anzeige zur Höhe der angeblich für „Propaganda" verwendeten Steuergelder nicht bestätigt.
Außerdem hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, daß die Grenzen zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrigem Hineinwirken in den Wahlkampf bisher umstritten waren und ihr Verlauf in dieser Entscheidung erstmals näher präzisiert werde. Weiter heißt es, diese Grenzen seien „nicht nur bei der Bundestagswahl 1976, sondern auch schon zuvor in zunehmendem Maße von den Regierungen in Bund und Ländern überschritten worden".
Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, sich mit dem Sachverhalt der CSU-Anzeige, der Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht geworden ist, erneut zu befassen, da der Rechtsstreit durch die Entscheidung des Gerichts vom 2. März 1977 abgeschlossen ist.
Anlage 45
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage A 122) :
Wieviel unerledigte Ausreisefälle sind der Bundesregierung aus Ostblockstaaten insgesamt und aufgegliedert nach den einzelnen Staaten bekannt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele solcher Fälle insgesamt vorliegen. Ihr Interesse konzentriert sich auf deutsche Staatsangehörige und Personen deutscher Volkszugehörigkeit. Sie ist bei ihren Bemühungen auf die beim DRK-Suchdienst Hamburg über registrierte sogenannte offene Ausreisewünsche Deutscher und Volksdeutscher in Osteuropa vorliegenden Zahlen angewiesen. Es handelt sich dabei um Bekundungen des Ausreisewunsches von in den Ostblockländern lebenden Personen innerhalb eines gewissen Zeitraums gegenüber dem DRK-Suchdienst direkto durch die ausreisewilligen Personen selbst oder — in der Mehrzahl der Fälle — indirekt durch in der Bundesrepublik Deutschland lebende Angehörige. Es sind somit auch darin Fälle enthalten, in denen die ausreisewillige Person inzwischen gestorben ist oder diese auf die Ausreise verzichtet hat. Weiter ist zu berücksichtigen, daß die Personen, deren Ausreisewunsch gegenüber dem DRK bekundet worden ist, nicht notwendigerweise einen Ausreiseantrag gestellt haben muß.
Die Bundesregierung ist bemüht, sich in Zusammenarbeit mit dem DRK-Suchdienst laufend ein möglichst zutreffendes Bild der Zahlenentwicklung zu machen. Sie sieht sich jedoch außerstande, präzise Auskünfte zu erteilen, da die Zahlen fluktuieren. Auch würde die amtliche Bekanntgabe von Zahlen eine weitere positive Entwicklung der Ausreisen beeinträchtigen können. Die Bundesregierung will jedoch nach Kräften dazu beitragen, daß alle Fälle gelöst werden.
Anlage 46
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/571 Frage A 123) :
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung inzwischen zur Prüfung der Frage eingeleitet, ob Mitglieder der iranischen Botschaft in Bonn für den iranischen Geheimdienst SAVAK arbeiten, und beabsichtigt die Bundesregierung, im Fall einer Bestätigung dieses Verdachts die Betreffenden zu unerwünschten Personen zu erklären und aus der Bundesrepublik Deutschland auszuweisen?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, daß Angehörige der iranischen Botschaft in Bonn Tätigkeiten durchführen, die mit ihrem diplomatischen Status unvereinbar sind. Iranische Oppositionsgruppen haben zwar Anschuldigungen gegen verschiedene Mitglieder der iranischen Botschaft erhoben. Sie haben für diese Anschuldigungen aber keine rechtlich relevanten Beweise vorgelegt. Es besteht deshalb auch keine Veranlassung, die Frage zu prüfen, ob die Anwesenheit der genannten Diplomaten in der Bundesrepublik Deutschland unerwünscht wäre.
Ich darf im übrigen auf die Beantwortung Ihrer Frage während der 16. Sitzung am 3. März 1977 durch den Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Baum hinweisen und hier insbesondere auf den zweiten Teil seiner Ausführungen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2479*
Anlage 47
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 1) :
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Veröffentlichung des Goethe-Instituts in Hongkong, in der die Bundesrepublik Deutschland als Germany dargestellt wird und Berlin derartig an den Rand gedrängt ist, daß noch nicht einmal Platz für den vollen Namen ist?
Die Anfrage bezieht sich auf die Programmbroschüre des Goethe-Instituts Hongkong für die Monate März, April und Mai 1977. Auf Seite 49 ist eine Karte abgedruckt, auf der die Unterrichtsstätten des Goethe-Instituts in der Bundesrepublik Deutschland verzeichnet sind. Diese Karte ist auszugsweise dem Sprachkursprospekt des Goethe-Instituts für das Programmangebot an den Unterrichtsstätten im Inland für 1977 entnommen. Es handelt sich dabei nicht um eine politische Landkarte, sondern um eine Orientierungshilfe für Kursteilnehmer aus aller Welt, die sich für das Programmangebot des Goethe-Instituts interessieren.
Es ist nicht richtig, daß auf der Karte in der Programmbroschüre der Zweigstelle Hongkong „die Bundesrepublik Deutschland als Germany" dargestellt wird. Es ist vielmehr der Werbe-Slogan „learn German in Germany" über die Orientierungskarte gedruckt, wobei sinnvollerweise das Wort Germany über dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland erscheint.
Der Eindruck, daß Berlin — und im übrigen auch Passau „an den Rand gedrängt sind", entstand dadurch, daß der Drucker in Hongkong bei der Reproduktion der Orientierungskarte durch den Zuschnitt seines Broschüren-Formats am rechten Kartenrand in Schwierigkeiten gekommen ist, wie unschwer aus einem Vergleich der Originalkarte mit ihrem schmaleren Abdruck in der Hongkong-Broschüre ersichtlich ist.
Die Zweigstellen des Goethe-Instituts kennen die offizielle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" — mit den entsprechenden fremdsprachlichen Fassungen. Es ist jedoch durchaus im Interesse der Deutschen Kulturpolitik, wenn für Sprachkurse an den Goethe-Instituten in der Bundesrepublik im englischsprachigen Ausland schlicht mit dem Werbe-Slogan „learn German in Germany" geworben wird.
Anlage 48
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 2) :
Ist der Bundesregierung die Information von Professor Dr. Karl Josef Partsch, Mitglied der Deutschen Delegation hei der Tagung des UN-Unterausschusses für rassische und nationale Diskriminierung in Wien, bekannt, derzufolge die Deutschen in der Tschechoslowakei als Staatenlose nicht in den Genuß der Schutzvorschriften für Arbeiter gelangen, und ist sie bereit, mit der Prager Regierung über die rechtliche Gleichstellung der Deutschen zu verhandeln?
Auf der 15. Tagung des VN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 28. März bis 15. April 1977 in Wien hat der in persönlicher Eigenschaft tätige Sachverständige der Bundesrepublik Deutschland Professor Dr. Karl Josef Partsch sich mit seiner Frage zur sozialen Gleichstellung von ausländischen Arbeitskräften in der CSSR nicht ausdrücklich auf die Lage der Deutschen bezogen.
Seine diesbezüglichen Äußerungen sind von der Presse ungenau wiedergegeben worden.
Im übrigen kann von einer rechtlichen Ungleichbehandlung der Personen deutscher Nationalität auf sozialem Sektor keine Rede sein.
Deutsche, die in der CSSR leben, haben auf Antrag oder spätestens durch Kollektiveinbürgerung aufgrund des Gesetzes Nr. 34 von 1953 die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit erworben und werden daher in Fragen des Arbeitsschutzes und der Sozialversicherung mit allen anderen tschechoslowakischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz Nr. 144 von 1968 vor, daß auch Personen deutscher Nationalität, die im Einzelfall nicht eingebürgert worden sind, die gleichen Rechte genießen wie die Tschechoslowaken.
Anlage 49
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-
Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 3) :
In welchem Umfang sind Arbeitsplätze bei den US-Streitkräften zum Nachteil der deutschen Zivilbediensteten in den Jahren 1975 bis 1977 mit Familienangehörigen von Soldaten oder auch Touristen besetzt worden, und welche Schritte wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen?
Nach Mitteilungen, die das Auswärtige Amt vom Bundesministerium der Finanzen und von den Behörden der amerikanischen Streitkräfte erhielt, gab es bei den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten amerikanischen Streitkräften Ende 1974 ca. 12 300 zivile Arbeitsplätze, die zuvor von deutschen oder anderen nicht amerikanischen Arbeitnehmern besetzt waren und später Angehörigen von Mitgliedern der amerikanischen Streitkräfte und des zivilen Gefolges oder amerikanischen Touristen überlassen wurden. 1976 belief sich die Anzahl dieser Arbeitsplätze auf ca. 11 000. Für 1977 liegen noch keine Zahlenangaben vor.
Die Bundesregierung führt seit 1976 mit der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika und dem amerikanischen Hauptquartier Verhandlungen mit dem Ziel, die Beschäftigung von amerikanischen Touristen grundsätzlich zu unterbinden und die Zahl der beschäftigten Angehörigen von Mitgliedern der Truppe oder des zivilen Gefolges zu begrenzen. Da die vertragsrechtlichen Bestimmungen in dieser Frage nicht eindeutig sind, haben die deutschen Unterhändler das Schwergewicht auf politische und wirtschaftliche Argumente gelegt. Ein Kompromiß scheint sich anzubahnen.
2480* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Anlage 50
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 4) :
Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland für die Unterhaltung des Spandauer Gefängnisses jährliche Zahlungen in Höhe von rd. 1 Million DM leistet und, falls ja, ist die Bundesregierung bereit, diese Zahlungen umgehend einzustellen, um künftig jede Mitschuld am inhumanen Strafvollzug gegen Rudolf Heß zu vermeiden?
Im Haushaltsjahr 1976 wurden zu Lasten des Berliner Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalts für die Unterhaltung des Alliierten Militärgefängnisses Spandau 594 958,30 DM aufgewandt. Daneben wurden aus Mitteln des Berliner Landeshaushalts — Senatsverwaltung für Justiz — Abschnitt 0611 Hst. 540 21 — 841 996,18 DM gezahlt. Insgesamt beliefen sich damit die Aufwendungen (Bundes- und Landeshaushalt) für das Haushaltsjahr 1976 auf 1 436 954,48 DM.
Die vier Mächte haben sich in bestimmten Bereichen noch Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Deutschland als Ganzes vorbehalten. Teil dieser Vorbehaltsrechte ist auch die auf der Übernahme der obersten Gewalt in Deutschland durch die vier Mächte im Jahre 1945 beruhende Vollstreckung der Urteile des Nürnberger Gerichtshofes. Die Bundesrepublik Deutschland ist durch besatzungsrechtliche Bestimmungen, die aufgrund dieser Vorbehaltsrechte noch in Kraft sind, zu diesen Zahlungen an die drei Mächte verpflichtet. Von einer „Mitschuld" der Bundesregierung, von der Sie sprechen, kann daher keine Rede sein.
Im übrigen hat die Bundesregierung wiederholt ihren Standpunkt in der Frage der Inhaftierung von Rudolf Hess deutlich gemacht. Sie ist zusammen mit den drei westlichen Alliierten der Auffassung, daß Rudolf Hess aus humanitären Gründen freigelassen werden sollte. Alle Vorstöße zur Begnadigung von Rudolf Hess sind bislang jedoch am Widerstand der Sowjetunion gescheitert. Die Bundesregierung kann aber bei ihren Bemühungen um eine Begnadigung von Rudolf Hess nicht gegenüber den drei Westmächten bestehende Rechtspflichten verletzen.
Anlage 51
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 5) :
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die Wahrnehmung der Redite der Bundesrepublik Deutschland aus dem Spitzbergenabkommen von 1920, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Ihre Frage, welche Informationen die Bundesregierung über die Wahrnehmung der Rechte der Bundesrepublik Deutschland aus dem SpitzbergenAbkommen von 1920 besitzt, und welche Folgerungen sie daraus zieht, beantworte ich wie folgt:
Die Bundesregierung beobachtet die Lage in Spitzbergen mit großer Aufmerksamkeit. Unser Botschafter in Oslo stattete Spitzbergen im August 1976 einen Besuch ab, um sich durch persönlichen Augenschein von der Situation auf dem Archipel zu überzeugen. Er führte eingehende Gespräche mit dem Sysselman, dem Vertreter der norwegischen Regierung auf Spitzbergen.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung bereit, alle wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vorhaben deutscher Firmen und Institutionen im Gebiet von Spitzbergen nachdrücklich zu unterstützen. Von Ende März bis Mai 1977 hat ein „Versorger" (neuartiger Schiffstyp zur Versorgung von Bohrinseln) in den Gewässern um Spitzbergen eine fünfwöchige Versuchsfahrt zur Erprobung des Verhaltens des Fahrzeugs im Eisgang durchgeführt; die Versuchsfahrt wurde in Zusammenarbeit zwischen der Hamburgischen Schiffbau-Versuchsanstalt und einer Tochtergesellschaft der Preussag durchgeführt.
In Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Spitzbergen-Vertrag von 1920 steht die Bundesregierung in Kontakt mit der norwegischen Regierung, die die Territorialhoheit über den Archipel ausübt. Dieser Kontakt bietet Gelegenheit, die Haltung der Bundesregierung zu allen uns interessierenden Entwicklungen klarzustellen. Als jüngstes Beispiel ist die Einführung einer Fischereischutzzone um Spitzbergen durch die norwegische Regierung am 3. Juni 1977 zu nennen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu dieser Frage ist noch im Gang.
Die Bundesregierung nimmt somit ihre Rechte aus dem Spitzbergen-Vertrag entsprechend den Gegebenheiten und Erfordernissen der Lage in vollem Umfang wahr.
Anlage 52
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 6) :
Trifft es zu, daß das Auswärtige Amt mehrere Eingaben von Bundesbürgern erhielt, die sich auf die Bestände der Deutschen (Preußischen) Staatsbibliothek in polnischen Bibliotheken beziehen und auf diese Anfragen bisher keine Antwort von seiten des Auswärtigen Amts erfolgte?
Das Auswärtige Amt hat vornehmlich zu den nach dem Kriege vermißten Musikautographen der ehemals Preußischen Staatsbibliothek, die kürzlich in Polen wiederauftauchten, Anfragen, darunter auch von Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten. Diese Anfragen wurden mit gebührender Sorgfalt bearbeitet, sie sind — soweit ersichtlich — seitens des Auswärtigen Amtes auch beantwortet worden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2481*
Anlage 53
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 7 und 8) :
Trifft es zu, daß die deutsche Privatschule in Karibib (Südwestafrika) durch die Bundesregierung vor die Alternative gestellt worden ist, entweder keine deutschen Kinder mehr einzuschulen und dafür bis zum Auslaufen der letzten Jahrgänge weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten oder im Fall der Weigerung diese Unterstützung mit Ablauf des Jahrs 1978 zu verlieren?
Welche Gründe hat die Bundesregierung nach dem Entzug der Bonner Unterstützung der deutschen Privatschule in Lüderitzbucht, nun auch einer weiteren Privatschule in Deutsch-Südwest-Afrika die Existenzgrundlage zu nehmen?
Wegen der geringen Schülerfrequenz in der Mittelstufe der Deutschen Privatschule Karibib/Namibia (PSK) und im Hinblick auf die hochrangig geförderte und zur deutschen und südafrikanischen Hochschulreife führende Deutsche Höhere Privatschule Windhuk (DHPS) sah sich das Auswärtige Amt 1972 nicht in der Lage, die von der PSK angestrebte Förderung für den Ausbau der Oberstufe bis zum örtlichen Abschluß (matrik) zu gewähren. Da die Schülerzahl weiter abnahm, wurde schließlich im Januar 1974 entschieden, daß sich die amtliche deutsche Förderung nur noch auf die Klassen 1 bis 6 der Primarstufe erstrecken wird. Der Rückgang der Schülerzahlen setzte sich aber fort. Wenn am Ende des Schuljahres 1974 noch 136 Schüler die bestehenden neun Klassen besuchten, so begann das Schuljahr 1975 mit 126 Schülern, um im Laufe des Schuljahres auf 120 abzusinken. Es gelang nicht, den Fortbestand der Schule als einer Zubringerschule für die DHPS Windhuk beispielsweise dadurch sicherzustellen, daß die Eltern bei Überfüllung der Primarstufe in Windhuk ihre Kinder nach Karibib schickten. Sie wendeten sich dann lieber sofort an die deutschsprachige staatliche Schule in Windhuk. Einige Ortskräfte kündigten im Hinblick auf ihre Zukunft ihre Verträge, um offenbar noch bei den staatlichen Schulen Anschluß zu finden.
Auf dem Hintergrund dieser Entwicklung muß der Umfang der personellen und finanziellen deutschen Förderung gesehen werden. Im Jahre 1974 betrug sie DM 525 000,— für neun vermittelte Lehrer und DM 315 000,— für Schulbeihilfe und Lernmittel; insgesamt DM 840 000,—.
Trotz der Reduzierung der Zahl der vermittelten Lehrer von neun auf sieben erreichte die Gesamtförderung im Jahre 1975 DM 858 000,—, und nach weiterer Reduzierung der vermittelten Lehrer von sieben auf vier im Jahre 1976 noch DM 569 000,—.
Im Verhältnis zu diesem hohen amtlichen personellen und finanziellen Einsatz muß der kulturpolitische Nutzen der Schule in Karibib als außerordentlich gering angesehen werden. Überdies sind die unmittelbar Betroffenen, die deutschsprachigen Eltern, offenbar nicht mehr bereit, für ihre Schule besondere Opfer zu bringen.
Nach ausführlichen Überlegungen im Auswärtigen Amt wurde der Schule Karibib im Herbst 1975 mitgeteilt, daß die amtliche Förderung auch der Grundschule eingestellt werden müsse. Für den Förderungsabbau wurden zwei Alternativen vorgeschlagen:
a) Wenn die PSK ab 1. Januar 1977 keine Schulanfänger mehr aufnimmt, kann die Schule solange mit einer abgestuften Förderung rechnen, bis die Schulanfänger des Jahres 1976 die Primarstufe durchlaufen haben.
b) Wenn die Schule sich entscheidet, ihre Existenz aus eigener Kraft zu erhalten, wird die Förderung ab 1977 innerhalb eines Übergangsplanes abgebaut, der eine kürzere Frist vorsieht, da die bei der Alternative a einzugehende Verpflichtung nicht übernommen wird. Der Schule wird ein Zeitraum von zwei Jahren vorgeschlagen. Die deutsche Förderung würde dann zum 31. Dezember 1978 auslaufen.
Im Juli 1976 hat sich die Schule Karibib für die Alternative b entschieden.
Das Auswärtige Amt bedauert die mangelnde Bereitschaft der deutschsprachigen Eltern, ihre Schule wirkungsvoll zu unterstützen und die fehlende Einsicht für die Entscheidung des Auswärtigen Amts, die sehr umfangreiche personelle und finanzielle Förderung in Namibia auf eine leistungsfähige Institution zu konzentrieren, wie sie in der DHPS Windhuk gegeben ist. Der immer stärker reduzierte kulturpolitische Nutzen der PSK sowie die weltweit im gesamten deutschen Auslandsschulwesen eingeleiteten Umstrukturierungsmaßnahmen, die nicht zuletzt auch durch die außerordentliche angespannte Haushaltslage erforderlich sind, machten die Einstellung der Förderung der PSK unumgänglich.
Anlage 54
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 9) :
Betrachtet der Bundeskanzler das weiterhin ungelöste Kriegsgräberproblem mit Tausenden von Gräbern deutscher Soldaten in Jugoslawien auch als ein „sehr kleines Problem", nachdem er in einem Interview mit Tanjug vor seiner Reise nach Belgrad feststellte, es gebe zwischen Bonn und Belgrad nur noch „sehr kleine Probleme"?
Es ist zutreffend, daß der Bundeskanzler in einem Interview, das er dem jugoslawischen Fernsehen am 26. Mai 1977 geben hat, äußerte, es gäbe zwischen den beiden Ländern „bestenfalls ganz kleine Probleme". Wie auch der Kontext, in dem diese Äußerung steht, deutlich erkennen läßt, ist diese Bemerkung des Bundeskanzlers in dem Sinne zu verstehen, daß grundsätzliche politische Probleme, die die bilateralen Beziehungen auf längere Zeit wesentlich belasten könnten, zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien nicht bestehen. Sie werden meine Auffassung teilen, daß die Kriegsgräberfrage, so schmerzlich sie für die Betroffenen auch ist, nicht zu dieser Kategorie von politischen Problemen gehört.
Ich weise abschließend darauf hin, daß sowohl der Bundeskanzler bei seinem jüngsten Aufenthalt
2482* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
in Jugoslawien wie auch ich selbst die Kriegsgräberfrage gegenüber unseren jugoslawischen Gesprächspartnern mehrfach und mit Nachdruck angesprochen haben.
Anlage 55
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen B 10 und 11) :
Was hat die Bundesregierung unternommen, um das Leben der deutschen Staatsbürgerin Elisabeth Käsemann zu retten, die am 8. März 1977 in Buenos Aires entführt wurde und nun angeblich bei einem Feuergefecht ums Leben gekommen ist?
Welche politischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache des Verschwindens von drei deutschen Staatsbürgern, der Inhaftierung von weiteren 30 Deutschen und dem jetzigen Tod von Elisabeth Käsemann in Argentinien zu ziehen?
Zu Frage B 10:
Am 23. März 1977 wurde die Botschaft Buenos Aires von der Botschaft Madrid über das Auswärtige Amt fernmündlich unterrichtet, daß Elisabeth Käsemann am 8. März in Buenos Aires festgenommen worden sei (Mitteilung des Vaters Prof. Käsemann an die Botschaft Madrid am 21. März 1977 auf Grund von Informationen aus argentinischen Bekanntenkreisen der Tochter Käsemann).
Seitdem waren das Auswärtige Amt und die Botschaft Buenos Aires fortlaufend und nachdrücklich bemüht, von den argentinischen Behörden eine Aufklärung über Aufenthalt und Befinden von Frl. Käsemann zu erhalten. Auch zahlreiche andere Stellen und Privatpersonen wurden in engem Kontakt mit Professor Käsemann in diese Bemühungen einbezogen.
Die argentinischen Stellen erklärten, nichts über den Aufenthalt von Frl. Käsemann zu wissen. Auf die Meldung einer engen Freundin von Frl. Käsemann, sie habe während einer eigenen Inhaftierung von 3 Tagen etwa am 12. oder 13. März 1977 mit verbundenen Augen Frl. Käsemann an der Sprache erkennen können, wurden die Bemühungen um Aufklärung des Schicksals von Elisabeth Käsemann verstärkt.
Am 20. Mai erhielt die Botschaft aus inoffizieller Quelle die Information, Frl. Käsemann befinde sich im Gewahrsam von Sicherheitskräften, aber wohlauf und könne eventuell durch eine Kautionszahlung frei kommen. Im Widerspruch hierzu erschienen am 2. Juni 1977 in Buenos Aires Zeitungsberichte über die Tötung von Montonero-UntergrundKämpfern, einschließlich der Ausländerin Käsemann, bei der Aushebung einer Leitungsbesprechung. Wiederholte dringende Ersuchen der Botschaft um eine Stellungnahme hierzu beantwortete das argentinische Außenministerium am 6. Juni 1977 mit der Bestätigung, daß Frl. Käsemann am 24. Mai 1977 bei einem Feuergefecht zwischen Montoneros und Sicherheitsstreitkräften erschossen worden sei.
Zu Frage B 11:
Nach der Kenntnis des Auswärtigen Amts sind in Argentinien seit der Übernahme der Regierung durch das Militär am 24. März 1976 insgesamt (einschließlich Frl. Käsemann) 35 deutsche Staatsangehörige, darunter 9 Personen, die gleichzeitig die argentinische Staatsangehörigkeit besitzen, inhaftiert worden oder verschwunden.
In allen Fällen hat sich die Deutsche Botschaft Buenos Aires im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Gewährung von konsularischem Schutz für deutsche Staatsangehörige eingeschaltet und bemüht sie sich um Freilassung bzw. Einhaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens. In 16 Fällen ist die Freilassung inzwischen erfolgt.
Die deutschen Staatsangehörigen Dieter Falk, Max Wettengel und Klaus Zieschank — die beiden letzteren besitzen gleichzeitig die argentinische Staatsbürgerschaft — sind seit über einem Jahr verschwunden. Die Umstände ihres Verschwindens — Entführung durch terroristische Gruppen oder durch eigenmächtig handelnde Sicherheitskräfte oder Selbstentführung — „Untertauchen" — und ihr weiteres Schicksal sind immer noch nicht geklärt. Die argentinische Regierung hat wiederholt erklärt, daß sie trotz aller bisher unternommenen Untersuchungen über den Verbleib der Genannten keine Erkenntnisse besitze bzw. keine neuen Erkenntnisse gewonnen habe, nachdem Peter Falk am 3. April 1976 und Max Wettengel Ende Juni/Anfang Juli 1976 freigelassen worden seien. Sie hat ebenfalls wiederholt, zuletzt mit Schreiben des argentinischen Außenministers Montes an den Bundesminister des Auswärtigen vom 1. Juni 1977, ihre feste Entschlossenheit versichert, ihre Nachforschungen fortzusetzen.
Die Bundesregierung ist beunruhigt über den Mangel an Kooperation, den die argentinischen Behörden bei der Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft in Buenos Aires bei der Aufklärung dieser Fälle gezeigt haben. Das Auswärtige Amt hat die argentinische Regierung wiederholt und mit Nachdruck auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur unverzüglichen Unterrichtung der deutschen konsularischen Vertretungen im Falle des Freiheitsentzugs oder des Todes deutscher Staatsangehöriger und zur Gewährung des Verkehrs zwischen den deutschen Konsularbeamten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen gemäß Art. 36 und 37 Abs. a) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen hingewiesen. Dies geschah sowohl über die beiderseitigen Botschafter in Bonn bzw. Buenos Aires als auch anläßlich hochrangiger Besucher. Eine Festlegung der weiteren Schritte der Bundesregierung ist noch nicht erfolgt. Sie werden von den von der argentinischen Regierung in Aussicht gestellten Auskünften und Stellungnahmen zu den noch offenen Fällen abhängen. Vor allem erwartet das Auswärtige Amt eine lückenlose Aufklärung des besonders gravierenden Falles des Todes von Elisabeth Käsemann.
Auf Grund unserer Vorstellungen hat sich die argentinische Regierung wegen der langen Verzö-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2483*
gerung der Unterrichtung der Deutschen Botschaft nunmehr förmlich entschuldigt.
Die Botschaft ist aber angewiesen worden, mit größtem Nachdruck auf einer Unterrichtung über die näheren Todesumstände zu bestehen. Sie wird dabei darauf hinweisen, daß ihr Anhaltspunkte vorliegen, daß Frl. Käsemann sich seit Anfang März 1977 und wahrscheinlich noch im Mai im Gewahrsam von Sicherheitskräften befand.
Anlage 56
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) Drucksache 8/571 Frage B 12) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung des Bundespräsidenten, die nationalen Parlamente sollten bei allen wichtigen Fragen neben den Berichterstattern der Fachausschüsse auch einen Berichterstatter hören, der die europäischen Gesichtspunkte der anstehenden Entscheidung darlegt, und welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um diesen Vorschlag zu verwirklichen?
Der Herr Bundespräsident hat in seiner Ansprache anläßlich der Verleihung des Internationalen Karlspreises am 19. Mai 1977 eine Reihe von Überlegunggen zur Fortentwicklung Europas und seiner Einigung geäußert. Seine Anregung, die nationalen Parlamente sollten bei allen wichtigen Fragen neben den Berichterstattern der Fachausschüsse einen Berichterstatter hören, der die europäischen Gesichtspunkte darlegt, findet bei der Bundesregierung großes Interesse und volle Zustimmung. Die Bundesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn das Parlament und seine Ausschüsse Vorkehrungen träfen, auf die Anregung des Herrn Bundespräsidenten einzugehen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 13 und 14) :
Sind der Bundesregierung über die von ihr in der Antwort auf die Fragen des Kollegen Schartz (Trier) — Plenarprotokoll 8/23 (Nachtrag) der 23. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. April 1977, Seiten 1608 bis 1609 — genannten Standorte von Kernkraftwerken im Länderdreieck Bundesrepublik DeutschlandFrankreich-Luxemburg hinaus auf deutscher Seite für den gesamten Verlauf der Mosel weitere mögliche oder bereits geplante Standorte für Kernkraftwerke bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Standortplanung von Kernkraftwerken im Moselgebiet grundsätzlich und insbesondere unter dem Aspekt der Umweltbelastung im Moseltal und für die ökologischen Auswirkungen für den Weinanbau in diesem Gebiet?
Wann ist die Bundesregierung in der Lage, den in ihrer Antwort angekündigten Entwurf für Regelungen, die eine übermäßige Belastung der Mosel vermeiden sollen, den Betroffenen und Interessenten zur Kenntnis zu bringen?
Zu Frage B 13:
Wie in der Beantwortung der Frage des Kollegen Schartz (Trier) am 21. April 1977 ausgeführt, planen die Moselanliegerstaaten Frankreich und Luxemburg Kernkraftwerke an der Mosel. Auf deutscher Seite ist die Planung von Standorten an der Mosel Angelegenheit der Anliegerländer Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Ergebnisse einer Standortvorsorgeplanung für Kraftwerke müssen, sobald sie vorliegen, als raumbedeutsame Planungen entsprechend § 4 Abs. 5 ROG auch mit dem Bunde abgestimmt werden. Für Planungen entlang der Mosel liegen dem Bund derzeit noch keine Unterlagen vor. Eine Beurteilung von Standortplanungen für Kraftwerke, insbesondere Kernkraftwerke, ist aber nur sinnvoll auf der Grundlage konkret ausgewiesener Standorte.
Im übrigen hat die Planung von Standorten für Kernkraftwerke an der Mosel nach den gleichen strengen Maßstäben zu erfolgen, wie sie auch an anderen Standorten Anwendung finden. Diese Maßstäbe werden durch das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, die Wassergesetze der Länder und andere wasserrechtliche Vorschriften gegeben.
Die lokalen Probleme eines Standortes, wie z. B. die ökologischen Auswirkungen des Betriebs eines Kernkraftwerkes, u. a. auf den Weinbau, bedürfen einer strengen und detaillierten Prüfung in den jeweils vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren. Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß eine erste Standortbeurteilung bereits in der Phase der Standortvorsorgeplanung durch die Länder vorgenommen wird.
Die Bundesregierung hat hierfür den Ländern Standortbewertungsdaten zur Beurteilung von Sicherheit und Strahlenschutz an die Hand gegeben.
Die Länder sind mit dem Bunde übereingekommen, dieses Instrument — das im übrigen durch Bewertungsdaten für andere Fachgebiete ergänzt wird — einheitlich anzuwenden.
Zu Frage B 14:
Die in der Antwort vom 21. April 1977 genannte Regelung zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Mosel, die für die Bundesregierung federführend durch das Land Rheinland-Pfalz in einer Arbeitsgruppe der Internationalen Moselkommission erarbeitet wird, befindet sich noch im Entwurfsstadium. Sie dürfte in ca. einem Jahre fertiggestellt sein.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 15) :
Hat der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. Hartkopf, mit seinen Erklärungen, Berlin sei „ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland" sowie, die Bundesorgane seien verfassungsrechtlich gehalten, Berlin voll und ganz als Land der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln, soweit die Vorbehalte der Westmächte nicht berührt seien, die Auffassung der Bundesregierung zutreffend wiedergegeben, und werden insbesondere die Mitglieder des Kabinetts einschließlich des Bundeskanzlers auch bei ihren öffentlichen Äußerungen diese Position einnehmen?
2484* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Die von Ihnen genannten Ausführungen von Herrn Staatssekretär Dr. Hartkopf vor dem Arbeitskreis Berlin des Kuratoriums Unteilbares Deutschland am 13./14. Mai 1977 in Berlin folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die selbstverständlich für die Bundesregierung verbindlich ist. Ich beziehe mich hierzu z. B. auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag im 36. Band der Amtlichen Sammlung, wo auf den Seiten 17 und 32 — unter Angabe weiterer entsprechender Entscheidungen dieses Gerichts — folgendes festgestellt wird:
„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.] ; 19, 377 [388] ; 20, 257 [266]",
„Das Grundgesetz verpflichtet auch für die Zukunft alle Verfassungsorgane in Bund und Ländern, diese Rechtsposition ohne Einschränkung geltend zu machen und dafür einzutreten."
Die vom Bundesverfassungsgericht angesprochene Überlagerung des deutschen Verfassungsrechts durch die Vorbehaltsrechte der drei Mächte — die auch Staatssekretär Dr. Hartkopf in seiner Rede hervorgehoben hat — gilt aufgrund von Artikel 2 des Deutschlandvertrages vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954 fort. Dort heißt es:
„Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrages verhindert hat, behalten die drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung."
Dementsprechend haben die Botschafter der drei Mächte mit Schreiben vom 3. September 1971, mit dem sie dem Herrn Bundeskanzler das ViermächteAbkommen übermittelt haben, mitgeteilt:
„Unsere Regierungen nehmen diese Gelegenheit zum Anlaß in Ausübung der Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin, die sie in Artikel 2 des Vertrags über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954 behalten haben, festzustellen, daß Teil II, Abschnitt B und D, und Anlagen II und IV des Viermächte-Abkommens betreffend das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Westsektoren Berlins mit der Position in den genannten Dokumenten, die unberührt bleibt, übereinstimmen."
Darauf hat der Herr Bundeskanzler mit Schreiben gleichen Datums u. a. geantwortet:
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat den Inhalt des Briefes Eurer Exzellenz zur Kenntnis genommen, der ihr in Ausübung der Rechte und Verantwortlichkeiten bezüglich Berlins übermittelt wurde, die gemäß Artikel 2 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954 behalten wurden und die weiterhin von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geachtet werden."
Die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Dr. Hartkopf stehen auch im Einklang mit den Erläuterungen der Bundesregierung zum Viermächte-Abkommen über Berlin, die zu dieser Frage ausführen:
„Nach dem Grundgesetz hat Berlin zwar die rechtliche Stellung eines Bundeslandes. Das deutsche Verfassungsrecht wird aber von den Vorbehaltsrechten der drei Mächte überlagert. Die Bundesorgane sind verfassungsrechtlich gehalten, Berlin wie ein Land der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln, soweit nicht die Vorbehalte ,der drei Mächte dem entgegenstehen" (Die Berlin-Regelung, BPA, Dezember 1971, S. 223).
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/571 Fragen B 16 und 17) :
Wie hat sich die Gewässergüte im Jahr 1976 im Vergleich zu der im Jahr 1974 entwickelt?
In welchen stehenden oder fließenden Gewässern hat sich die
Wassergüte verbessert, und wo hat sie sich verschlechtert?
Zu Frage B 16:
Eine Aussage über die Entwicklung der Gewässergüte für das ganze Bundesgebiet ist für den Zeitraum von 1974 bis 1976 nur sehr bedingt möglich, da nach einer von den Ländern jetzt eingeholten Auskunft neuerer Unterlagen, insbesondere Auswertungen der Ergebnisse von Gewässergüteuntersuchungen im Jahre 1976 noch nicht vorliegen. Die Länder, die sowohl für die Überwachung des Gewässerzustandes als auch für den Erhalt und die Fortschreibung eines Gütezustandsbildes zuständig sind, beurteilen im Begleitheft der 1976 herausgegebenen Gewässergütekarte den Zustand der Gewässer wie folgt:
„Die Gewässer in der Bundesrepublik Deutschland befinden sich in einem sehr unterschiedlichen, überwiegend verbesserungsbedürftigen Gütezustand. Andererseits ist aber auch festzustellen, daß die in den einzelnen Ländern in Gang gesetzten Abwasserbeseitigungsprogramme, nach denen die Gewässersanierung zunächst nach Belastungsschwerpunkten vorrangig betrieben wird, bereits erste deutliche Erfolge zeigen. In Einzelfällen sind jedoch auch Verschlechterungen im Gewässerzustand eingetreten."
Die Bundesregierung hat in ihrem Umweltbericht 1976 darauf hingewiesen, daß sich der Zustand der Gewässer trotz großer finanzieller Anstrengungen
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17, Juni 1977 2485*
des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie der Wirtschaft noch nicht entscheidend geändert hat, daß einerseits zwar weite Gewässerstrecken nach Inbetriebnahme großer kommunaler und industrieller Abwasserreinigungsanlagen inzwischen wesentlich entlastet wurden, daß der Nachholbedarf an Kläranlagen andererseits aber nach wie vor groß ist (Ziff. 223 bis 225).
Die Situation der Gewässergüte wird von Bund und Ländern also im Grundsatz gleich beurteilt. Dabei darf ich darauf hinweisen, daß vergleichbare Verhältnisse in praktisch allen Industriestaaten festzustellen sind: auf der einen Seite spürbare Fortschritte, auf der anderen noch erheblicher Nachholbedarf. Ein Blick in die letzte „Spiegel"-Ausgabe macht das deutlich: Dort wird u. a. auf die Großverschmutzer am Rhein hingewiesen, die sich noch in der Schweiz, in Frankreich und an der deutschen Rheinstrecke finden. Bei unserem Unterlieger am Rhein, den Niederlanden, ist die Situation im übrigen nicht anders.
Die Behauptung in diesem „Spiegel"-Artikel, im Rhein habe sich die Schmutzfracht einzelner Schadstoffe 1976 gegenüber 1975 verdoppelt, geht auf Messungen und Veröffentlichungen der Rheinwasserwerke zurück. Von diesen ist inzwischen allerdings bestätigt worden, daß „der starke Anstieg der Belastung mit Chlorligninen zu Beginn des Jahres 1976 vor allem auf Einleitungen der französischen Zellstoffindustrie zurückzuführen sei". In diesem Zusammenhang ist positiv zu vermerken, daß die Belastung aus den deutschen Zellstoffabriken am Rhein bis 1979 und im gesamten Bundesgebiet bis 1980 mindestens auf die Werte reduziert werden wird, die von deutscher Seite in Brüssel bei der Beratung des Entwurfs einer europäischen Zellstoffrichtlinie vorgeschlagen wurden.
Ein Vergleich der Gewässergüte 1974-1976 — also einer verhältnismäßig kurzen Zeitspanne — kann bei den Gewässern oder Gewässerabschnitten, bei denen die Abwasserschädlichkeit — im Verhältnis zur Wasserführung des Gewässers — durch Schwerpunktprojekte maßgeblich verringert werden konnte, zu eindeutigen Trendaussagen führen. Als besonders markantes Beispiel gilt die Inbetriebnahme der Kläranlage der BASF im Jahre 1974, mit der bis zu mehr als 10 Mio Schadeneinheiten (auf BSB5Basis) zurückgehalten werden, was zu einer deutlichen Verbesserung der Gewässergüte des Rheins geführt hat. Auch der jetzt in Betrieb genommene biologische Teil der Emscher-Mündungskläranlage wird kurzfristig spürbaren Einfluß auf die Gewässergüte des Rheins an der deutsch-niederländischen Grenze haben. Wie Meßergebnisse zeigen, ist durch Großprojekte am Rhein nicht nur die organische Belastung maßgeblich herabgesetzt worden, auch besonders kritische Schadstoffe werden schon spürbar verringert. Dies ergibt sich auch aus dem Entwurf eines Berichts der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung über die physikalisch-chemischen Untersuchungen des Rheinwassers in den Jahren 1972-1975, den ich Ihnen nach der demnächst vorgesehenen Verabschiedung durch die Kommission gern zuleiten werde.
Die Gewässergütekarte soll künftig alle 5 Jahre fortgeschrieben werden, diese längere Zeitspanne erlaubt es, auch den Erfolg längerfristig wirkender Sanierungsprogramme deutlich zu machen. Als Beispiel hierfür mag der Bodensee gelten; hier hat sich die Wasserbeschaffenheit durch den Bau zahlreicher Kläranlagen mit 3 Reinigungsstufen zur Eliminierung der Phosphate inzwischen in den Uferbereichen merklich gebessert, eine Verbesserung der Gewässergüte des Sees insgesamt bedarf jedoch noch weiterer intensiver Anstrengungen aller Anliegerstaaten.
Die Bundesregierung hat mit dem neuen wassergesetzlichen Instrumentarium, der 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, dem Waschmittelgesetz und dem Abwasserabgabengesetz, die Voraussetzungen zur Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere auch im Hinblick auf die Verringerung der Belastung mit besonders gefährlichen Stoffen geschaffen; mit der Bereitstellung ganz erheblicher Mittel im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms — für Rhein und Bodensee allein in Höhe von 800 Mio DM — hat sie darüber hinaus deutlich gemacht, welchen Stellenwert sie dem Gewässerschutz beimißt.
Daß sich die erst vor kurzem geschaffenen, zum Teil noch nicht in Kraft getretenen wasserrechtlichen Instrumente noch nicht voll auf die Gewässergüte auswirken konnten, steht außer Frage. Das bis Ende des Sommers vom Finanzwissenschaftlichen Institut der Universität Köln erwartete und Ihnen bereits zugesagte Gutachten über die Voraus- und Anreizwirkungen des Abwasserabgabengesetzes wird eine Abschätzung der künftigen Entwicklung sicher erleichtern.
Zu Frage B 17:
Ich habe diese auf die in den einzelnen Gewässern jeweils festzustellende Veränderung der Gewässergüte gerichtete Frage zum Anlaß genommen, die für die Wasserwirtschaft zuständigen Obersten Landesbehörden um entsprechende Angaben zu bitten. Die Länder haben wegen fehlender neuer Daten auf die genannte Gewässergütekarte hingewiesen, die zusammen mit den ergänzenden Erläuterungen im Teil 2 des Begleitheftes den Trend in der Entwicklung der Gewässergüte auch für einzelne Flußgebiete und Nebengewässer aufzeigt. Dabei wird insbesondere auch deutlich, daß die Belastung von Nebengewässern z. T. erheblich stärker ist als die der großen Flüsse und daß entsprechend gezielte Sanierungsprogramme notwendig sind, um diese Belastung zu verringern. Das genannte Sanierungsprogramm Rhein/Bodensee für die Jahre 1977 bis 1980 ist deshalb auch auf die Sanierung von Belastungsschwerpunkte in den Einzugsgebieten ausgerichtet.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 18 und 19) :
2486* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Wie beurteilt der Bundesinnenminister die Haushalts- und Stellenplanrisiken, wenn die Erweiterung der Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung für Beamte eingeführt wird und die Teilzeitbeschäftigten — z. B. in Rezessionszeiten — wieder in die Vollbeschäftigung drängen würden?
Soll die erweiterte Teilzeitbeschäftigung jedem Beamten — unabhängig von der Funktion — zugutekommen, d. h. soll es auch den teilzeitbeschäftigten beamteten Staatssekretär geben?
Zu Frage B 18:
Die Überlegungen zur Erweiterung der Teilzeitbeschäftigung für Beamte gehen unter anderem davon aus, daß die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung im Einzelfall jeweils für eine bestimmte Zeitdauer erfolgt, die für beide Seiten verbindlich ist. Damit wäre gewährleistet, daß die Personalverwaltungen, was die Teilzeitbeschäftigungszeiträume angeht, von festen und sicheren Tatbeständen ausgehen und diese ihren personellen Planungen zugrunde legen könnten. Der Gefahr unkalkulierbarer Haushalts- und Stellenplanrisiken könnten sonach weitestgehend begegnet werden.
Zu Frage B 19:
Eine nach bestimmten abstrakt-generellen Merkmalen (z. B. nach Ämtern und Besoldungsgruppen) gesetzlich festgelegte Abgrenzung der für eine Teilzeitbeschäftigung infrage kommenden Beamten wird sicher nicht vorgenommen werden können. Dies würde, von anderen praktischen und rechtlichen Problemen abgesehen, die Regelung zu unflexibel machen und auch dem mit ihr verfolgten Ziel, Teilzeitbeschäftigung einem möglichst großen Personenkreis zu eröffnen, zuwiderlaufen.
Alle Beteiligten sind sich aber darin einig, daß bei der Entscheidung über die Gewährung von Teilzeitbeschäftigung — einer in das pflichtmäßige Ermessen des Dienstvorgesetzten gestellten Personalentscheidung — unter anderem auch die dienstliche Funktion des betreffenden Beamten zu berücksichtigen ist. Eine Teilzeitbeschäftigung wird hiernach immer, aber auch nur dann in Betracht kommen, wenn die von dem Beamten ausgeübte Funktion sich dazu eignet, wenn also, anders ausgedrückt, dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Bei dieser Konzeption wird demzufolge das von Ihnen angeführte Beispiel eines „teilzeitbeschäftigten beamteten Staatssekretärs" nicht Wirklichkeit werden.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 20) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein der Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V., Jodidtabletten schon vor einem möglicherweise eintretenden Katastrophenalarm an die Bevölkerung auszuteilen?
Nachdem das Bundesgesundheitsamt die Anwendung von Kalium-Jodid-Tabletten als geeignete Notfallschutzmaßnahme zur Dosisreduktion der Schilddrüse begutachtet hat, sind die im Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages über die „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und Strahlenschutz" als Anlage A 19 im Jahre 1974 veröffentlichten „Rahmenrichtlinien für den behördlichen Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" ohne den dort gegebenen Vorbehalt bezüglich der Jodid-Tabletten von den Genehmigungsbehörden und den Ordnungsbehörden der Länder verabschiedet worden.
Die Tabletten werden nach diesen Vorstellungen zentral bevorratet und erst im konkreten Bedarfsfall an die Haushalte verteilt. Dieses Vorgehen beruht auf der Erwägung, anderenfalls durch unbedachte Einnahmen von Jodid-Tabletten bei vielen Menschen hervorgerufene, zwar nicht lebensbedrohende, aber immerhin oft unangenehme Allergien zu vermeiden. Erst in dem nur äußerst unwahrscheinlichen, mit einem konkreten nuklearen Notfall verbundenen Bedarfsfalle wird der Schutzwirkung der Jodid-Tabletten der Vorrang eingeräumt. Deshalb, und auch weil im unerwarteten Bedarfsfall die im Haushalt aufbewahrten Jodid-Tabletten erfahrungsgemäß nicht auffindbar wären, ist eine vorsorgliche Ausgabe an die Bevölkerung nicht vorgesehen. Im übrigen gewährt der Ablauf der Notfallsituation und die Art der Wirkung der Tabletten hinreichend Zeit für die Verteilung an den betroffenen Teil der Bevölkerung.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen
Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister
(CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 21 und 22) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nur bis zum 31. Dezember 1977 limitierte Entschädigungsmöglichkeit für bis zu 80 Mehr-Arbeitsstunden im Monat für Beamte über den 1. Januar 1978 hinaus wenigstens für den Bereich der Hochschulkliniken verlängert werden muß, da die geleistete Mehrarbeit insbesondere in den operativen Fächern der Medizin nach wie vor nicht in dem wünschenswerten Umfang durch Freizeit abgegolten werden kann, und wenn ja, wird sie entsprechende Maßnahmen ergreifen?
Bis zu welchem Zeitpunkt strebt die Bundesregierung eine Angleichung der Mehrarbeitsstundensätze für Beamte an die vergleichbaren Überstundensätze für Angestellte im öffentlichen Dienst an, nachdem auch der jetzt vorgelegte Entwurf eines Sechsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes erneut zeigt, daß die Beamtenbesoldung im übrigen der Steigerung der durch Tarifverhandlungen festgelegten Angestelltenvergütungen im öffentlichen Dienst der Höhe und dem Streitwert nach exakt folgt?
Zu Frage B 21:
Die Bundesregierung ermittelt z. Z., ob und ggf. in welchen Bereichen eine Notwendigkeit besteht, die bis zum 31. Dezember 1977 geltende Regelung, nach der einem Beamten in einer durch andere Maßnahmen nicht zu beseitigenden Ausnahmesituation mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde und des Finanzministers (-senators) für einen Zeitraum bis zu 80 Stunden im Monat Mehrarbeitsvergütung gezahlt werden kann, zu verlängern. Ein solches Erfordernis ist u. a. für den Gesundheitssektor (Hochschulkliniken) und für den Sicherheitsbereich angemeldet worden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2487*
Die Bundesregierung wird prüfen, ob eine Verlängerung der jetzigen befristeten Übergangsregelung für bestimmte Dienstzweige möglich ist, und dann rechtzeitig über eine entsprechende Gesetzesinitiative entscheiden.
Zu Frage B 22:
Die Vergütungssätze der seit 1972 bestehenden Mehrarbeitsvergütungsverordnung für Beamte sind in den Jahren 1973 und 1974 entsprechend der allgemeinen Besoldungserhöhung und der Regelungen im Tarifbereich angehoben worden. Auch in den Jahren 1975 und 1976 hatte die Bundesregierung eine der allgemeinen Besoldungserhöhung entsprechende Anhebung der Mehrarbeitsvergütungssätze angestrebt. Die Mehrheit der Länder hatte sich jedoch aus finanziellen Gründen nicht in der Lage gesehen, einer Erhöhung der Vergütungssätze zuzustimmen.
Die inzwischen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Dritte Änderungsverordnung zur Mehrarbeitsvergütungsverordnung, deren Verkündung im Bundesgesetzblatt z. Z. vorbereitet wird, sieht mit Wirkung vom 1. August 'dieses Jahres eine Anhebung der Mehrarbeitsvergütungssätze um durchschnittlich etwa 8 v. H. vor.
In der Gestaltung der Mehrarbeitsvergütungssätze ist die Bundesregierung nicht frei; sie ist auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. In diesem Jahr war eine Erhöhung der Vergütungssätze um durchschnittlich 8 v. H. das Äußerste, was erreicht werden konnte.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 23) :
Worauf ist es zurückzuführen, daß dem § 16 des Ende 1973 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Arbeitssicherheitsgesetzes, das alle Arbeitgeber verpflichtet, einen den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewähren, für den Bereich des öffentlichen Dienstes nach 21/2 Jahren seit Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes noch immer nicht entsprochen ist, obwohl das Arbeitsicherheitsgesetz für den Bereich der Wirtschaft bereits vollzogen ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit ein entsprechender Richtlinienentwurf nunmehr baldmöglichst in Kraft treten kann?
1. Die Bundesregierung sieht, wie sie mehrfach erklärt hat, in der Verabschiedung und Verwirklichung des Arbeitssicherheitsgesetzes einen wichtigen Bestandteil der sozialen Reformpolitik. Sie hat zur Realisierung des Gesetzesauftrags nach § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes für den Bereich der öffentlichen Hand den Entwurf einer „Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes" erarbeitet.
Ich habe bereits in meiner Antwort auf die Mündliche Frage der Kollegin Frau Simonis in ,der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. April 1977 (Sitzungsprotokoll S. 1472) dargelegt, daß der Richtlinienentwurf vom September 1975 zu meinem großen Bedauern bisher immer noch nicht offiziell in Kraft gesetzt werden konnte. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die für eine einheitliche Anwendung im öffentlichen Dienst erforderliche Abstimmung mit den Ländern noch nicht beendet ist. Das Abstimmungsverfahren gestaltet sich schwierig und hat wegen der Einwendungen aus finanzieller Sicht bisher leider nicht zum Abschluß gebracht werden können. Die Finanzminister der Länder haben aber nunmehr einen Beschluß bezüglich der Anwendung des Richtlinienentwurfs gefaßt. Der Beschluß ist den fachlich zuständigen Gremien in Bund und Ländern zugeleitet worden. Wegen einiger klärungsbedürftiger Punkte mußten Prüfungen eingeleitet werden, die noch nicht beendet sind. Ich werde mich mit allem Nachdruck dafür einsetzen, daß eine volle Realisierung des Gesetzesauftrags erreicht, d. h., daß ein den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst geschaffen werden kann.
2. Trotz des noch nicht beendeten Abstimmungsverfahrens mit den Ländern werden die Grundsätze des Arbeitssicherheitsgesetzes schon jetzt in weiten Bereichen der Bundesverwaltung verwirklicht. Das Bundesministerium des Innern hat bereits im September 1975 mit den übrigen Bundesressorts Einvernehmen erzielt, den Richtlinienentwurf ohne Verzögerungen anzuwenden, soweit entsprechendes Personal und geeignete ärztliche und technische Einrichtungen vorhanden sind und kein zusätzlicher Personal- und Kostenaufwand entsteht.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 24) :
Welche konkreten Prüfungen hat die Bundesregierung entsprechend dem Bericht über die Auswirkungen neuer Gesetze auf den Arbeits- und Personalaufwand im öffentlichen Dienst vom 3. Mai 1977 vorgesehen?
In meinem Ihnen vorliegenden Bericht an den Haushalts- und den Innenausschuß des Deutschen Bundestages über die Erprobung der vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vorgeschlagenen Ermittlungsmethode zur besseren Vorausschätzung der Auswirkungen neuer Gesetze auf den Arbeits- und Personalaufwand im öffentlichen Dienst habe ich ausgeführt, daß ich in Übereinstimmung mit dem Forschungsinstitut einen weiteren Test für nutzbringend halte. Nachdem die Anwendung des Verfahrens auf das Schwerbehindertengesetz noch keine gesicherte Entscheidungsgrundlage über seine allgemeine Verwendbarkeit erbracht hat, werde ich die Erprobung an anderen geeignet erscheinenden Gesetzgebungsvorhaben des Bundes fortführen lassen. Entsprechend den Empfehlungen des Forschungsinstituts sollen in die Erprobung nur
2488* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Gesetze bzw. Rechtsverordnungen einbezogen werden, die noch nicht verabschiedet sind, um so wirklichkeitsgetreue Ergebnisse zu erhalten. Um in einem vertretbaren Zeitraum zu konkreten Ergebnissen zu gelangen und den Testaufwand in Grenzen zu halten, wird es darauf ankommen, für die Erprobung Regelungswerke auszuwählen, die einen nicht zu großen Umfang haben, von einer relativ kleinen Zahl von Behörden vollzogen werden sollen und deren Verabschiedung in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Wie ich bereits in meinem Bericht ausgeführt habe, müßte für die Erprobungsphase in jedem Einzelfall ein Zeitraum vorgesehen werden, der jeweils das Gesetzgebungsverfahren und außerdem einen sich an die Verkündung unmittelbar anschließenden mindestens einjährigen Vollzug einschließt, um rasch ausreichende Erfahrungswerte über die tatsächlich entstandenen Personalkosten zu gewinnen. Es muß ferner von vornherein sichergestellt sein, daß sich repräsentative Vollzugsbehörden zu der später notwendigen empirischen Erhebung bereitfinden.
Angesichts dieser für den Erfolg eines Tests unverzichtbaren und sehr spezifischen Vorbedingungen ist die Auswahl geeigneter Vorhaben nicht leicht. Die dazu eingeleiteten Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen und werden voraussichtlich auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Um eine breitere Erfahrungsbasis zu gewinnen, beabsichtige ich, mindestens für zwei weitere Gesetzgebungsvorhaben die von dem Forschungsinstitut entwickelte Methode anwenden und erproben zu lassen. Sobald geeignete Objekte ausgewählt sind, bin ich gern bereit, Ihnen Näheres dazu mitzuteilen.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 25 und 26) :
Teilt die Bundesregierung die vor wenigen Tagen in einem Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Burkhard Hirsch, geäußerte Forderung, daß der Gesetzgeber tätig und von der Bundesregierung der Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden müsse, „wenn nicht binnen eines Jahrs die tarifvertragliche Regelung zwischen Verleger- und Journalistenverbänden zustande komme"?
Ist mit dieser Forderung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen der von Bundeskanzler Schmidt in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 vorgegebene Terminplan, wonach etwa bis zur Mitte der Wahlperiode der Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes für den Fall, daß sich die Tarifpartner nicht einigen, vorgelegt werden sollte, hinfällig geworden, und ist nun von neuen Fristen auszugehen?
Zu Frage B 25:
Die Bundesregierung hält an ihrer in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 dargelegten Absicht fest, einen auf den Bereich der inneren Pressefreiheit beschränkten Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes vorzulegen, wenn etwa bis zur Mitte der Legislaturperiode eine einvernehmliche Regelung der inneren Pressefreiheit und über die Einführung von Redaktionsstatuten zwischen den Verleger- und Journalistenverbänden nicht zustandegekommen sein sollte. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß es in diesem Bereich regelungsbedürftige Probleme gibt, die, wenn eine einvernehmliche Regelung zwischen den Verbänden nicht zustandekommt, durch den Gesetzgeber gelöst werden müssen.
Zu Frage B 26:
Der Terminplan der Bundesregierung ist nicht hinfällig geworden.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 27) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vermarktbarkeit der Endprodukte aus der Abfallverwertung, wie sie im Bundesmodell und den öffentlich geförderten Klärschlammaufbereitungsverfahren in großem Umfang angestrebt wird?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die im Bundesmodell Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen gewonnenen Sekundärrohstoffe ohne Schwierigkeiten vermarktet werden können. Im Rahmen von Vorerhebungen aufgenommene Kontakte mit Abnehmern haben großes Interesse erkennen lassen. Konkrete Verhandlungen stehen nunmehr bevor, nachdem die Landkreise Reutlingen und Tübingen den Beschluß über den endgültigen Standort des Bundesmodells gefaßt haben.
Nach Planung des Bundesmodells können pro Jahr 150 000 t Siedlungsabfälle verarbeitet werden; das entspricht den Abfällen von 400 000 Einwohnern.
In der projektierten Verfahrenskombination können aus je 100 000 t Rohmüll folgende Stoffe zurückgewonnen werden: 20 000 t Papier, 15 000 t Glas, 6 000 t Eisen, 2 000 t Kunststoffe und 25 000 t Kompost.
Gegenwärtig sind folgende Absatzpreise zu erzielen: 40 bis 100 DM/t Altpapier, ca. 50 DM/t farbgemischtes Glas, ca. 80 DM/t Eisenschrott, 110 bis 200 DM/t gemischte Kunststoffe und 0 bis 30 DM/t Kompost (meist 12 bis 18 DM/t).
Die Konditionen der dauerhaften Vermarktung hängen ab von der im Einzugsgebiet ansässigen Industrie, den Transportkosten, vom Preis vergleichbarer Rohstoffe und von den an die Produkte gestellten Qualitätsanforderungen. Um eine möglichst breite Vermarktung zu sichern, werden im Bundesmodell die verschiedensten Einsatzmöglichkeiten dieser Sekundärrohstoffe untersucht werden. So kann beispielsweise das ausgesonderte Papier in einer Kartonfabrik verarbeitet werden. Es eignet sich aber auch zur Herstellung neuer Produkte wie Formpreßkörper. Preßlinge aus Altpapier können auch der Energieerzeugung zugeführt werden.
Verschiedene Verwertungsmöglichkeiten gibt es für Altglas und Kunststoffe.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2489*
Kompost ist vor allem anwendbar im Landschaftsbau, bei der Rekultivierung von Flächen und im Wein- und Obstbau sowie in geringeren Mengen auch in der Landwirtschaft.
Der Bundesminister des Innern fördert zur Zeit insgesamt 28 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einer Forschungssumme von 5,4 Millionen DM. Diese befassen sich im weitesten Sinne mit der Verwertung von Sekundärrohstoffen aus Abfällen.
In der Bundesrepublik Deutschland werden z. Z. etwa 35 % des Klärschlammes in pumpfähiger, eingedickter, getrockneter oder kompostierter Form landwirtschaftlich verwertet. Zur Behebung noch vorhandener betriebstechnischer Schwierigkeiten fördert der Bundesminister des Innern auch auf diesem Gebiet verschiedene Forschungsvorhaben.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen B 28 und 29) :
Wird die Bundesregierung, falls sich die Vermutung bestätigt, daß das am 2. Juni 1977 in der Nähe von Soltau registrierte Beben auf eingestürzte Salzstöcke zurückzuführen ist, die von der niedersächsischen Landesregierung beabsichtigte Endlagerung von Atommüll in einem Salzstock bei Gorleben, Kreis LüchowDannenberg, einer zusätzlichen kritischen Prüfung unterziehen, nachdem auch der Leiter der Erdbebenstation der Universität Köln, Dr. Ahorner, Bedenken in dieser Richtung geäußert hat?
Hält es die Bundesregierung für möglich, daß aus diesem Grund die endgültige Genehmigung der Endlagerstätte Gorleben versagt werden muß?
Zu Frage B 28:
Falls das am 2. Juni 1977 in der Nähe von Soltau registrierte Beben auf eingestürzte Salzstöcke zurückzuführen sein sollte, wird die Bundesregierung selbstverständlich auch dies in die kritische Prüfung der Eignung des Salzstocks für die Endlagerung von Atommüll einbeziehen.
Zu Frage B 29:
Die Bundesregierung hält es zur Zeit nicht für möglich, daß aus diesem Grunde die endgültige Genehmigung des Salzstocks als Endlagerstätte versagt werden müßte.
Nach bisherigem Kenntnisstand sind die am 2. Juni 1977 im Raum Soltau/Munster registrierten Erdstöße weder als Erdbeben zu bezeichnen noch auf den Einsturz eines Salzstockes zurückzuführen. Als Ursache ist vielmehr der Einsturz räumlich begrenzter Bereiche im verkarsteten Deckgebirge anzunehmen; derartige Hohlraumzusammenbrüche in Oberflächennähe sind gerade im Bereich der Lüneburger Heide wiederholt vorgekommen und seit Jahrhunderten als solche erkannt und bekannt. Die bisherigen positiven Stellungnahmen geowissenschaftlicher Fachleute zur voraussichtlichen Eignung des Salzstockes bei Gorleben sind in Kenntnis und unter Berücksichtigung der verschiedenartigen geologischen Verhältnisse in den Räumen Soltau und Gorleben ergangen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 30 und 31):
Von welcher .zumutbaren Belastung der Beamtengehälter und -pensionen mit Beiträgen für eine nach Gewährung der Beihilfe notwendige restkostendeckende Krankenversicherung geht die Bundesregierung bei den die beamtenrechtliche Krankenfürsorge regelnden Beihilfevorschriften aus?
Hält die Bundesregierung diese vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung erwähnte „zumutbare Belastung" auch dann noch für gegeben, wenn diese Belastung durch die private Restkostenkrankenversicherung bei den Empfängern kleiner und kleinster Beamtenpensionen bis zu 20 % oder sogar 25 % ihrer Bezüge ausmacht?
Zu Frage B 30:
Dem Beamten wird eine Selbstvorsorge gegenüber den Wechselfällen des Lebens durch Abschluß einer Krankenversicherung zugemutet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß der Dienstherr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit den Bezügen einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung stellt. Die Beihilfevorschriften gehen deshalb davon aus, daß dem Beihilfeberechtigten der Abschluß einer angemessenen Krankenversicherung zuzumuten und eine zusätzliche Hilfe des Dienstherrn für den Einzelfall nur insoweit erforderlich ist, als die Aufwendungen nicht aus den Leistungen der vom Beihilfeberechtigten abgeschlossenen Krankenversicherung gedeckt werden.
Aus der Tatsache, daß der Durchschnittsbetrag für alle Beihilfeberechtigten absolut gleich hoch ist und dazu eine familienstandsabhängige prozentuale Beihilfe gewährt wird, ergibt sich, daß der Dienstherr einen umfassenden Krankheitsschutz bietet. Die Beihilfevorschriften sind so konzipiert, daß sie in der Regel zusammen mit den Leistungen der Krankenversicherung die Aufwendungen in Krankheitsfällen abdecken. Die Konkretisierung der durch die Fürsorgepflicht gebotenen ergänzenden Hilfen ist dem Ermessen des Dienstherrn überlassen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Überschreitung des Ermessens nur bejaht werden, wenn die durch die Beihilferegelung dem Beihilfeberechtigten zugemutete Selbstvorsorge derart hohe Aufwendungen erfordert, daß er sie ohne Beeinträchtigung seines standesgemäßen Lebensunterhalts nicht mehr aufbringen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich aus Anlaß einer Verfassungsbeschwerde mit dieser Frage befassen.
Zu Frage B 31:
Die Bundesregierung mißt der Frage nur theoretische Bedeutung bei. Es sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen für eine beihilfekonforme Krankenversicherung Beiträge geleistet werden müssen, die auch nur annähernd die von Ihnen genannte prozentuale Belastung erreichen. Dies schließt nicht aus, daß dies bei nichtbeihilfekonformen Versicherungen gleichwohl der Fall ist. Neben anderen Fäl-
2490* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
len kommt hier vor allem die Überversicherung in Betracht. Diese Umstände sind jedoch nicht geeignet, den Dienstherrn zu einer zusätzlichen Hilfe zu veranlassen.
Das Bundesministerium des Innern wäre dankbar, wenn ihm die erwähnten Fälle zugänglich gemacht würden. Ich bin gern bereit, die im Einzelfall für die hohe prozentuale Belastung maßgebenden Gründe prüfen zu lassen und Ihnen das Ergebnis mitzuteilen.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 32) :
Wieviel Schutzplätze stehen für die Zivilbevölkerung nach Erkenntnis der Bundesregierung in den Ländern Schweden, Dänemark, Niederlande, Frankreich, Schweiz, DDR und UdSSR zur Verfügung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung stehen für die Zivilbevölkerung an Schutzplätzen zur Verfügung:
— In Schweden ca. 5 Millionen
(Bedarfsdeckung = 65 %),
— in Dänemark ca. 1,4 Millionen
(Bedarfsdeckung = 25 %),
— in den Niederlanden ca. 2,5 Millionen, aber nur provisorischer Art,
— in Frankreich nur wenige Schutzplätze, deren genaue Zahl nicht bekannt ist,
— in der Schweiz ca. 4,8 Millionen
(Bedarfsdeckung = 80 %).
Dabei ist zu berücksichtigen, daß in den genannten Ländern unterschiedliche technische Anforderungen an den Schutzraumbau gestellt werden. Die Zahlen der in den Ländern zur Verfügung stehenden Schutzraumplätze können daher nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden.
Über die Zahl der Schutzplätze in der DDR und in der UdSSR vermag ich keine Angaben zu machen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 33) :
Zieht die Bundesregierung eine Novellierung der Mietgesetzgebung mit dem Inhalt in Erwägung, die Kündigungsfristen bei langandauernden Mietverhältnissen zugunsten der Mieter und in Abweichung von dem Prinzip der Gleichwertigkeit der Kündigungsfristen abzukürzen?
Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der 7. Deutsche Bundestag die Bundesregierung in seiner Entschließung anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes ersucht, nach Ablauf von 4 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes — d. h. also Anfang 1979 — über dessen Auswirkungen zu berichten sowie ein Gesetz zur Bereinigung des Mietrechts vorzulegen; dabei soll auch geprüft werden, inwieweit die mietrechtlichen Vorschriften unter Vermeidung einseitiger Bevorzugung oder Benachteiligung von Mietern und Vermietern der künftigen Situation am Wohnungsmarkt angepaßt werden müssen.
Im Rahmen dieses Auftrags wird auch untersucht werden, ob und inwieweit sich die Beibehaltung der verlängerten Kündigungsfristen in Fällen langdauernder Wohnraummietverhältnisse (§ 565 Abs. 2 Satz 2 BGB) empfiehlt. Diese Frage ist bereits bei der Beratung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes angesprochen worden. Dabei wurde anläßlich einer Anhörung namentlich vom Deutschen Mieterbund angeregt, im Hinblick auf den nunmehr als Dauerrecht gedachten Kündigungsschutz eine — wie bisher — für Mieter und Vermieter gleiche, aber kürzere und für alle Wohnraummietverhältnisse — unabhängig von deren Dauer — einheitliche Kündigungsfrist zu schaffen (vgl. Stenogr. Protokoll über die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1974, 6. Rechtsausschuß, Protokoll Nr. 36 S. 79 f.).
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diesen Fragenkomplex vorzeitig mit dem Ziel einer eventuellen Vorab-Regelung aufzugreifen. Ein solches Vorgehen wäre — abgesehen von Gründen der Arbeitsökonomie — schon deshalb nicht angezeigt, weil das Problem der Kündigungsfristen nicht losgelöst von der Gesamtregelung des Kündigungsschutzes gesehen werden kann.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen B 34 und 35) :
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bürger aus der DDR in Gefängnissen der Bundesrepublik Deutschland einsitzen?
Sind der Bundesregierung die Grunde für die Festnahmen bekannt?
Der Bundesregierung sind die Namen von 25 gegenwärtig im Bundesgebiet inhaftierten Deutschen bekannt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik oder in Berlin (Ost) haben oder sich selbst als „Bürger der Deutschen Demokratischen Republik" bezeichnen. Allen wird geheimdienstliche Tätigkeit vorgeworfen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2491*
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 36 und 37):
Mit welchen Staaten wird über eine Revision des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens als Folge der Körperschaftsteuerreform verhandelt, und wie ist der Stand und die Zeitplanung dieser Verhandlungen?
Mit welchen Staaten wird noch über sonstige Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verhandelt (z. B. Erbschaftsteuerabkommen Schweiz), und wie ist der Stand und die Zeitplanung dieser Verhandlungen?
1. Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Inkrafttreten der Körperschaftsteuerreform mit allen wichtigen Abkommenspartnern Verbindung aufgenommen, um ihre Einstellung zu der neuen steuerlichen Situation festzustellen und die Frage einer Abkommensrevision zu erörtern. Die Grundlage hierfür bildete die Entschließung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. Juni 1976. Insgesamt wurde bislang mit 11 Staaten — teilweise mehrmals — verhandelt, darunter mit den USA, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz, Osterreich und Japan. Eine vollständige Aufzählung ist nicht möglich, weil mit mehreren Staaten Vertraulichkeit der Gespräche vereinbart worden ist.
Herausragender Abkommenspartner sind die USA. Trotz intensiver Verhandlungen — zuletzt auf Staatssekretärsebene — konnten die Meinungsverschiedenheiten mit den USA noch nicht voll ausgeräumt werden. Es ist hierbei zutage getreten, daß die USA weiterhin eine Reform der amerikanischen Körperschaftsteuer erwägen. Die Verwaltung arbeitet zur Zeit an Vorschlägen für die Einführung eines Vollanrechnungssystems. Sollten sich die Pläne konkretisieren, könnte sich auch die amerikanische Einstellung zu den in dem Bundestagsbeschluß vom 10. Juni 1976 niedergelegten Grundsätzen ändern. Angesichts dieser Situation ruhen zur Zeit die Verhandlungen. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Situation weiter erörtert, sobald die außensteuerlichen Aspekte der amerikanischen Reformüberlegungen eine deutlichere Gestalt angenommen haben.
Differenziert ist die Lage im Verhältnis zu anderen Verhandlungspartnern. Ein Teil von ihnen wäre zu Vereinbarungen bereit, die sich in dem durch den Bundestagsbeschluß gezogenen Rahmen halten. Mit einem dieser Staaten konnte bereits ein Abkommen paraphiert werden; mit den übrigen sollen die Verhandlungen noch im Laufe des Sommers fortgeführt werden. Ein anderer Teil unserer Partner ist zu solchen Vereinbarungen nicht bereit oder zögert (nicht zuletzt mit Blick auf die noch ungeklärte Verhandlungssituation mit den USA). Einige Abkommenspartner haben dabei eine Position eingenommen, die eindeutig außerhalb der deutschen Konzessionsmöglichkeiten liegt.
Das Bild der Verhandlungen wird noch durch einen weiteren Umstand gekennzeichnet: Die Bundesregierung muß — unabhängig von der Körperschaftsteuerreform — darauf dringen, daß die deutschen Unternehmen, die im Ausland durch Tochtergesellschaften tätig sind, hinreichenden Abkommensschutz erhalten. Dies ist in den bestehenden Abkommen nicht immer der Fall. Die Bundesregierung strebt an, daß den deutschen Unternehmen im Zuge einer Abkommensrevision zumindest Regelungen auf der Grundlage einer Meistbegünstigung eingeräumt werden. Hieraus ergeben sich gegenüber einzelnen Staaten Schwierigkeiten.
2. Mit Kanada, Korea (Süd), Luxemburg und der Türkei sind neue Abkommen bzw. Revisionsabkommen unterzeichnet. Mit folgenden Staaten haben die Verhandlungen bereits zu paraphierten Vertragstexten geführt: Argentinien, Ecuador, Finnland, Großbritannien, Indonesien, Israel (auch Erbschaftsteuerabkommen), Jugoslawien, Kenia, Mauritius, Norwegen, Portugal und Ungarn.
Verhandelt wird mit Ägypten, Bangladesh, Birma, Chile, Elfenbeinküste, Indien, Italien, Libyen, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Osterreich, Philippinen, Schweiz (Erbschaftsteuerabkommen), Sri Lanka, Thailand, Tschechoslowakei, UdSSR und USA (Erbschaftsteuerabkommen). Die Bundesregierung bemüht sich um einen möglichst raschen Abschluß.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 38) :
Trifft es zu, daß im Geldüberweisungsverkehr, insbesondere bei Bausparguthaben, Darlehnsvaluta usw. Zeitspannen bis zu zehn Tagen üblich sind, bevor diese Beträge gutgeschrieben werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um diese überlangen Zeitspannen im Geldüberweisungsverkehr im Interesse der Verbraucher zu verringern?
Soweit Sie die Laufzeiten von Überweisungen im allgemeinen ansprechen, kann ich Ihre Aussage, Zeitspannen bis zu 10 Tagen seien üblich, nicht bestätigen. Im Regelfall liegen die Laufzeiten — z. T. recht deutlich — unter 10 Tagen. Dies zeigt z. B. eine Aufstellung des Betriebswirtschaftlichen Instituts der Universität Erlangen-Nürnberg in der Zeitschrift „Wirtschaftswoche" Nr. 22 vom 20. Mai 1977, S. 87; das Institut ermittelte für Überweisungen im Fernverkehr mit Überleitung in ein anderes Gironetz (einschließlich Postversand) maximal 9 Tage. Die Bankenverbände bezeichnen 1 bis 7 Tage als üblich, wenn für jeden Postversand nur 1 Tag benötigt wird.
Bei längeren Laufzeiten in Einzelfällen treffen meist mehrere unglückliche Umstände zusammen, die nur z. T. in den Verantwortungsbereich der beteiligten Kreditinstitute fallen. Ursachen können personelle und sachliche Engpässe bei überdurchschnittlicher Belastung der Institute — etwa zum Monatsende —, aber auch übermäßig lange Postlaufzeiten sein. Außerdem sind bei einem Massengeschäft wie dem Überweisungsverkehr Pannen nicht zu vermeiden. Für eine bewußte Verzögerung von Überweisungen durch Kreditinstitute liegen mir und dem zuständigen Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen keine Anhaltspunkte vor.
2492* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Die Möglichkeiten der staatlichen Bankenaufsicht, die z. Z. üblichen Laufzeiten zu verkürzen oder gegen außergewöhnlich lange Laufzeiten im Einzelfall einzuschreiten, sind gering. Hierauf hat die Bundesregierung in ihren Antworten auf frühere parlamentarische Anfragen zum gleichen Thema hingewiesen (BT-Protokolle vom 20. Februar 1975
S. 10 394 und vom 11. Februar 1976 S. 15 306). Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen geht auf Beschwerden in Einzelfällen den Vorwürfen der Bankkunden nach und wirkt dadurch gegebenenfalls bei den an einer Überweisung beteiligten Instituten auf eine Verbesserung der innerbetrieblichen Organisation und auf die Ausschaltung von Fehlerquellen hin.
Falls konkrete Mißstände Grundlage Ihrer Anfrage sein sollten, wäre ich Ihnen für nähere Informationen dankbar.
Ich darf ferner darauf hinweisen, daß auf Anregung des Bundesfinanzministeriums das Bundesaufsichtsamt in Verhandlungen mit den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes erreicht hat, daß diese den ihnen angeschlossenen Instituten empfehlen, auf den Überweisungsträgern einen Sicherungsstempel mit dem Datum des Ausführungstages anzubringen, damit der Kunde die Laufzeit kontrollieren kann. Allerdings gilt dies nur bei individuellen Überweisungen und zum Bedauern der Bundesregierung nicht auch im sog. Massenüberweisungsverkehr; nach Mitteilung der Verbände stehen hier praktische Schwierigkeiten der Anwendung eines entsprechenden Verfahrens entgegen.
Bei dem von Ihnen in Ihrer Anfrage gewählten Beispiel einer Überweisung auf ein Bausparkonto besteht hinsichtlich der Laufzeit meines Wissen kein besonderes, von dem Vorstehenden abweichendes Problem.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 39) :
Wie wurden im einzelnen die finanziellen Auswirkungen einer Abschaffung der Mietwertbesteuerung, die auf meine Anfragen (38 und 39 in Drucksache 8/285 und Anlage 85 im Stenographischen Bericht über die 23. Sitzung sowie Anfrage A 39 und Anfrage A 40 in Drucksache 8/357 und Anlage 4 im Stenographischen Bericht über die 27. Sitzung) auf über 500 Millionen DM beziffert wurden, ermittelt, und welche Annahmen liegen diesen Ermittlungen zugrunde?
Die in der Fragestunde am 21. April und 12. Mai 1977 genannten Steuermindereinnahmen bei Abschaffung der Besteuerung des Nutzungswertes der eigenen Wohnung in Höhe von etwa 500 Millionen DM sind nach den Wirtschaftsbeständen 1978 ermittelt worden. Dabei ist von fortgeschriebenen Daten aus der Wohnungsstichprobe 1972, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1973 und von Ergebnissen der Vorerhebung der Einheitswertstatistik Grundvermögen 1964 ausgegangen worden. Danach ergibt sich folgende Ausfallberechnung:
1. Nutzungswert der eigenen Wohnung:
a) In 5,152 Millionen Einfamilienhäusern wohnen schätzungsweise 80 % der Eigentümer selbst = 4,12 Millionen. Davon sind nach den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1973 gut 40 % ohne Zins- und Tilgungsbelastung = 1,65 Millionen Fälle mit durchschnittlichem Nutzungswert der eigenen Wohnung von 600 DM/ Jahr rund 1 000 Millionen DM
b) In 2,527 Millionen Zweifamilienhäusern wohnen schätzungsweise gleichfalls 80 % der Eigentümer — rund 2 Millionen. Davon 40 % ohne Zinsbelastung (vgl. Ziff. a) = rund 0,8 Millionen Fälle
mit durchschnittlichem Nettomietwert von
1 500 DM/Jahr rund 1 200 Millionen DM
c) In 2 Millionen Mehrfamilienhäusern wohnen 60 % der Eigentümer = 1,2 Millionen. Davon 40 % ohne Zinsbelastung (vgl. Ziff. a) = 0,48 Millionen Fälle mit durchschnittlichem Nettomietwert von 1 500 DM/Jahr rund 720 Millionen DM
d) Nutzungswert der
eigenen Wohnung
insgesamt: rund 2 920 Millionen DM
2. Steuereinnahmen
a) Nutzungswert der eigenen Wohnung rund 2 900 Millionen DM
b) abzüglich Abschlag von 40 % für Nichtsteuerbelastete vor allem auch infolge von Geltendmachung von steuerlichen Abzugsbeträgen u. a. rund 1 200 Millionen DM
c) Zu versteuernde
Einkünfte aus eigen-
genutzter Wohnung: 1 700 Millionen DM
d) Daraus: Steuereinnahmen bei durchschnittlichem Steuersatz von 30 % 510 Millionen DM
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2493*
Bei Abschaffung der Besteuerung des Nutzungswertes der eigenen Wohnung wäre danach mit Steuerausfällen von jährlich 500 Millionen DM (mit künftig steigender Tendenz) zu rechnen.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 43) :
Ist es richtig, daß die Finanzierung von EG-Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft häufig daran scheitert, daß die Bundesländer nicht in der Lage sind, ihren Finanzierungsanteil bereitzustellen, und wie kann die Bundesregierung den Ländern in dieser Lage helfen?
Die Förderung von Vorhaben aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, setzt voraus, daß gleichzeitig nationale Mittel bereitgestellt werden.
Im Bereich der Forstwirtschaft erfolgt die nationale Finanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", soweit es sich um Sturmschäden vom November 1972 handelt, aus besonderen Titeln des Bundes und des Landes Niedersachsen. Da die Durchführung der Maßnahmen Sache der Bundesländer ist, sind die Länder völlig frei, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auch für Vorhaben der Forstwirtschaft einzusetzen.
Mir ist bisher kein Vorhaben der Forstwirtschaft bekannt, dessen Finanzierung aus EAGFL-Mitteln daran gescheitert wäre, daß die nationale Finanzierung nicht zur Verfügung gestanden hätte.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 44) :
Ist die Bundesregierung bereit, ein Schulmilchprogramm mit einem Betrag von 25 % des Richtpreises für Milch zu fördern unter der Voraussetzung, daß die Europäische Gemeinschaft sich mit 50 % des Riditpreises beteiligt?
Ergänzend zu meinen Ausführungen vom 26. Mai 1977 darf ich zunächst auf die Bestimmung der Verordnung (EWG) Nr. 1080/77 des Rates vom 17. Mai 1977 hinsichtlich der Finanzierung der Schulmilchverbilligung hinweisen. So setzt die Beteiligung der Gemeinschaft nach Art. 2 der vorgenannten Verordnung u. a. die Beteiligung der öffentlichen Hand in den Mitgliedstaaten in Höhe von 50 % der Beteiligung der Gemeinschaft voraus. Gemäß den Erwägungsgründen der Verordnung kann es sich dabei um Mittel aus dem Staatshaushalt oder um Mittel regionaler oder örtlicher Körperschaften handeln.
Die Zuständigkeit für die Durchführung der Maßnahme liegt laut Art. 30, 83 ff. GG bei den Ländern, denen deshalb nach Art. 104 a Abs. 1 GG auch die Finanzierung obliegt.
In diesem Sinne war auch die Anfrage der Abgeordneten Erna-Maria Geier am 26. Mai 1977 von mir beantwortet worden.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 45, 46 und 47) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, wenn der Gesetzgeber oder sie selbst der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zusätzliche Aufgaben stellt, wie z. B. die Einbeziehung der Wachstumsregler in das Zulassungsverfahren, oder wenn die mit Umweltfragen befaßten Ministerien die obligatorische Zulassung von Pflanzenschutzgeräten und die intensivere Prüfung der Pflanzenbehandlungsmittel in ihrer Wirkung auf die Umwelt fordern, auch das notwendige Personal bereitgestellt werden muß?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die den Bundesforschungsanstalten, z. B. der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, auferlegten administrativen Aufgaben unbedingt der begleitenden Forschung bedürfen, und daß nur durch die Forschung Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz oder zumindest praxisreife Maßnahmen zur Verminderung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel entwickelt werden können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft infolge fehlenden Personals die vorrangigen Tätigkeiten für Prüfung und Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln nicht aufgabengerecht und in erforderlichem Umfang durchführen kann, und ist sie gegebenenfalls bereit, dem Antrag für fünf Stellen für Wissenschaftler und neun Stellen für technisches Personal stattzugeben?
Zu Frage B 45:
Wie Ihnen, Herr Kollege, bereits in der Fragestunde vom 20. Juni 1975 auf Ihre mündliche Anfrage geantwortet wurde, sah der Entwurf der Bundesregierung für das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes eine Personalverstärkung für die Biologische Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft (BBA) vor, damit die durch neue gesetzliche Aufgaben entstandenen vermehrten Arbeiten wahrgenommen werden können. Dieser Vorschlag hat jedoch — wie Ihnen gleichfalls mitgeteilt worden ist — in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages keine Zustimmung gefunden.
Zu Frage B 46:
Die Bundesregierung hat den Bundesforschungsanstalten — auch der BBA — im Rahmen ihrer Möglichkeiten hinreichend Haushaltsmittel für Personal- und Sachausgaben bereitgestellt, um neben den gesetzlichen, zwingend wahrzunehmenden Aufgaben auch Forschungsziele verfolgen zu können, die von Ihnen als „begleitende Forschung" bezeichnet werden. Neben den vielen Aktivitäten, die unmittelbar dem Umweltschutz dienen, werden z. B. in der BBA eine Vielzahl von Aufgaben wahrgenommen, die das von Ihnen bezeichnete Ziel verfolgen. Besonders das Institut für biologische Schädlingsbekämpfung der BBA, das in den letzten Jahren per-
2494* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
sonell verstärkt worden ist, entwickelte speziell Alternativen zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel und hat im Verlauf der Jahre hierbei schon beachtliche Fortschritte erzielt.
Zu Frage B 47:
Wie Sie, Herr Kollege, aus den vielen Anfragen zu diesem Fragenkomplex, insbesondere aber aus der Antwort in der Fragestunde vom 20. Juni 1975 wissen, sind der Bundesregierung die von Ihnen aufgezeigten Arbeitsrückstände bekannt.
Ich bitte um Verständnis dafür, daß die Haushaltslage des Bundes es nicht erlaubt, alle wünschenswert erscheinenden Forschungsaufgaben zu verfolgen. Unter den vielen Betätigungen wird den Forschungen der Vorrang zu geben sein, die der Bund aus gesetzlicher Festlegung zwingend wahrzunehmen hat. Wie Ihnen bereits in der Fragestunde am 20. Juni 1975 geantwortet wurde, sollte in erster Linie der Präsident der BBA im Rahmen seiner Organisationsgewalt dafür sorgen, daß Arbeitseng-passe behoben und vorrangig die gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben wahrgenommen werden. Ich halte es für sinnvoller, wenn Prioritäten hierbei vorrangig von den Fachleuten, also in erster Linie von dem Präsidenten der BBA gesetzt werden, statt dies durch aufsichtsbehördliche Weisungen anzuordnen.
Der Bundeshaushaltsplan für 1977 sieht trotz der angespannten Haushaltslage für die Pflanzenschutzmittelprüfung in der BBA 2 zusätzliche Stellen vor. Ich wäre dem hohen Hause dankbar, wenn es dieser Personalvermehrung zustimmen könnte.
Der Umfang der personellen Verstärkungen der BBA wird nicht zuletzt davon abhängen, wieweit der Deutsche Bundestag bereit ist, solchen Personalvermehrungen zuzustimmen.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 48) :
Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß die Durchführung der Sortenprüfung bei Reben zwecks Eintragung in die Sortenliste des Bundessortenamts mit dem späteren Ziel der EWG-Rebsortenklassifizierung ein Aufgabengebiet ist, das große Bedeutung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat und eine besonders schwierige Tätigkeit darstellt, und wie ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese Aufgabe längerfristig zu lösen?
Die Prüfung neuer Sorten und die Überwachung der systematischen Erhaltungszüchtung der in die Sortenliste eingetragenen Sorten nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes dient dem Schutz der Saat- und Pflanzgutverbraucher. Die Bundesregierung mißt diesen Aufgaben erhebliche Bedeutung zu. Dies gilt für Rebsorten ebenso wie für Sorten anderer Kulturarten. Die für Prüfung und Überwachung notwendigen Tätigkeiten bei Reben entsprechen denen bei anderen Kulturarten.
Die Klassifizierung von Rebsorten für Zwecke der EWG-Weinmarktordnung ist nicht Aufgabe des Bundessortenamtes sondern der Länder, in denen Weinbau betrieben wird. Allerdings besteht zwischen den Ländern und dem Bundessortenamt eine technische Zusammenarbeit, um auch das Verfahren auf diesem Gebiet so weit wie möglich zu rationalisieren (Vermeidung von Doppelarbeit; einheitliche Auswertung und Darstellung der Ergebnisse).
Das mit den Ländern vereinbarte Konzept hat sich bewährt. Das Bundessortenamt ist auch weiterhin bereit, über die sich aus Sortenschutz- und Saatgutverkehrsgesetz hinaus ergebenden Aufgaben bei der EWG-Rebsorten-Klassifizierung mitzuwirken.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen B 49 und 50) :
Ist es richtig, daß 1976 442 025 Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, einschließlich des Wein-, Obst-, Gemüse- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und der Fischzucht bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) beitragspflichtig versichert waren und laut „Materialband zum Agrarbericht 1977 der Bundesregierung" es in der Bundesrepublik Deutschland im Wirtschaftsjahr 1975/76 jedoch noch 539 300 landwirtschaftliche Unternehmer bzw. landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe gab?
Wie ist diese Zahlendifferenz von 97 275 zu erklären, bedeutet dies, daß 97 275 landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe in diesem Wirtschaftszeitraum aufgegeben wurden, oder daß ein sehr großer Teil dieser Betriebe keine Beiträge zur LKK entrichtet?
Zu Frage B 49:
Ihre für 1976 genannten Zahlen kann ich bestätigen. 442 022 Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft waren bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versichert; 539 300 landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe sind im Agrarbericht 1977 dargestellt.
Zu Frage B 50:
Die Geschäftsstatistik der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und die Erhebungen über die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sind nur bedingt vergleichbar, weil die Abgrenzungen beider Statistiken unterschiedlich sind.
Zu den landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben werden die Betriebe gezählt, deren Inhaber überwiegend im Betrieb tätig sind und bei denen das Einkommen des Inhaberehepaares überwiegend aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen stammt. Zu den Haupterwerbsbetrieben zählen damit auch die Zuerwerbsbetriebe; das Einkommen der Inhaber dieser Betriebe kann bis zu 50 v. H. aus außerbetrieblichem Erwerbseinkommen bestehen.
Bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen sind landwirtschaftliche Unternehmer hingegen nur dann versichert, wenn
— ihr landwirtschaftliches Unternehmen eine Existenzgrundlage im Sinne des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte bildet oder
— wenn dies nicht der Fall ist, ihre sonstigen Einkünfte lediglich geringfügig (1977: nicht über 850,— DM monatlich) sind.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2495*
Die entscheidende Abweichung zwischen den Geschäftsstatistiken der Krankenversicherung und der Betriebserhebung liegt jedoch darin, daß nur die Landwirte bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen versichert sind, die .nicht bereits wegen einer
Pflichtversicherung als Arbeitnehmer bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Damit sind die Bewirtschafter von Zuerwerbsbetrieben in der Regel nicht bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen versichert. Außerdem sind etwa 15 000 Vollerwerbslandwirte von der Versicherungspflicht nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte befreit, weil sie vergleichbaren Versicherungsschutz bei Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben.
Weitere Abweichungen der statistischen Ergebnisse beruhen darauf, daß die landwirtschaftlichen Betriebserhebungen — im Gegensatz zu den Geschäftsstatistiken der Krankenkassen — die Forstbetriebe gesondert erfassen. Andererseits werden in der landwirtschaftlichen Betriebsstatistik auch Unternehmen gezählt, die in der Hand juristischer Personen sind. Diese Unternehmen erscheinen in den Geschäftsstatistiken ,der landwirtschaftlichen Krankenkassen in der Regel nicht.
Die Geschäftsstatistiken der landwirtschaftlichen Krankenkassen sind jedoch mit den Ergebnissen der gesondert durchgeführten Arbeitskräfteerhebung vergleichbar. Nach den letzten Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung (1974) waren in der Land- und Forstwirtschaft 463 000 vollbeschäftigte Betriebsinhaber tätig. Diese Zahl stimmt mit der Geschäftsstatistik der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (1974: 469 075) nahezu überein.
Im Oktober 1974 gab es rund 1,4 Millionen Familienarbeitskräfte und rund 62 000 ständige familienfremde Arbeitskräfte, die in landwirtschaftlichen Betrieben — einschließlich Haushalten — der Betriebsinhaber vollbeschäftigt waren. Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft betrug 1974 1,7 Millionen.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schluckebier (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 52) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, den schwerbehinderten Besuchern aus der DDR den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland dadurch zu erleichtern, daß sie den Dienstleistungsbetrieben in der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Möglichkeit gibt, in der DDR ausgestellte Schwerbeschädigten- und Schwerbehindertenausweise anzuerkennen?
Die Voraussetzungen für die Ausstellung der Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte in der Bundesrepublik Deutschland und der Schwerbeschädigtenausweise in der Deutschen Demokratischen Republik sind nicht identisch. Eine generelle Anerkennung der dort ausgestellten Ausweise zum Nachweis der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen, die in der
Bundesrepublik aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften und Tarifbestimmungen von Verkehrsträgern gewährt werden, ist daher aus Rechtsgründen nicht möglich.
Das interesse von Besuchern aus der Deutschen Demokratischen Republik an der Ausstellung entsprechender Ausweise ist nach den Erfahrungen der Länder begrenzt. Dies ist darauf zurückzuführen, daß für die Besucher allenfalls Vergünstigungen in Betracht kommen, die im öffentlichen Personenverkehr eingeräumt sind.
Im Eisenbahnverkehr wird ein in der Bundesrepublik ausgestellter Ausweis nicht benötigt. Nach einer Vereinbarung der Deutschen Bundesbahn mit der Deutschen Reichsbahn berechtigen die in der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellten Schwerbeschädigtenausweise (grün) auch zur unentgeltlichen Beförderung eines Begleiters oder Blindenführhundes bei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn, wenn die Ausweise auf der Vorderseite zwei gelbe Diagonaistreifen tragen und auf der Rückseite der Vermerk über die Notwendigkeit einer Begleitung nicht gestrichen ist. Für den Nahverkehr werden mit dem sogenannten Begrüßungsgeld im allgemeinen auch Freifahrtscheine ausgehändigt.
Abgesehen davon sind aber auch Erleichterungen für Besucher aus der Deutschen Demokratischen Republik, die die Ausstellung eines Ausweises für Schwerbeschädigte oder Schwerbehinderte in der Bundesrepublik Deutschland beantragen, eingeführt worden. So ist mit den Ländern vereinbart worden, grundsätzlich auf die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen zu verzichten, weil davon ausgegangen werden kann, daß die Besucher während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik mittellos sind. Bei der Prüfung medizinischer Voraussetzungen kann auf eine versorgungsärztliche Untersuchung verzichtet werden, wenn die Körperbehinderung und die erhebliche Gehbehinderung, die die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung sind, offensichtlich sind.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 53, 54, 55 und 56) :
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der jährlich „schwarz" geleisteten Arbeitsstunden, und gegen wie viele Personen wurden bislang Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen „Schwarzarbeit" eingeleitet bzw. rechtskräftig abgeschlossen?
Wie viele Arbeitslose könnten nach Ansicht der Bundesregierung einen Arbeitsplatz finden, wenn es gelänge, die „Schwarzarbeit" vollkommen zu verhindern?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Umsatz im Rahmen der „Schwarzarbeit", und wie hoch sind die aus der ,,Schwarzarbeit" resultierenden jährlichen Einbußen an Lohnsteuer und an Sozialversicherungsbeiträgen?
Teilt die Bundesregierung die in der Presse geäußerte Meinung, daß die Gerichte bei Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit" zu großzügig verfahren, und was gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls etwa durch schärfere gesetzliche Vorschriften dagegen zu tun?
2496' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Zu Frage B 53:
Da Umfang und Ausmaß der Schwarzarbeit nicht bekannt sind, ist eine Schätzung der jährlich „schwarz" geleisteten Arbeitsstunden nicht möglich.
Die Zahl der Personen, gegen die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit eingeleitet bzw. rechtskräftig abgeschlossen ist, ist nicht bekannt. Anhaltspunkte für die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geben Übersichten des Zentralverbandes des deutschen Handwerks über Zahl und Höhe der verhängten Geldbußen. Sie zeigen, daß im Jahre 1976 Geldbußen in einem erheblichem Umfang — insgesamt 1,4 Millionen DM — verhängt wurden.
Zu Frage B 54 und B 55:
Da der Umfang der Schwarzarbeit nicht bekannt ist, sind die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zahlenmäßig nicht zu belegen. Aus den gleichen Gründen lassen sich der jährliche Umsatz im Rahmen der Schwarzarbeit sowie die sich aus der Schwarzarbeit ergebenden jährlichen Einbußen an Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen kaum realistisch abschätzen.
Auch ohne diese statistischen Angaben kann nach der Erfahrung des täglichen Lebens davon ausgegangen werden, daß sich eine intensivierte Bekämpfung der Schwarzarbeit tendenziell positiv auf die Beschäftigungssituation auswirken wird. Das Bundeskabinett hat sich daher jüngst mit diesen Problemen befaßt und die zuständigen Ressorts beauftragt, zur Entlastung des Arbeitsmarktes Möglichkeiten einer besseren Kontrolle und schärferen Bekämpfung der Schwarzarbeit zu prüfen.
Zu Frage B 56:
Die erwähnten Übersichten des Zentralverbandes des deutschen Handwerks zeigen, daß in letzter Zeit im Einzelfall hohe Geldbußen verhängt wurden. Geldbußen über 20 000 DM sind keine Seltenheit. Der Gesetzgeber dürfte genügend Möglichkeiten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geschaffen haben, zuletzt durch die zum 1. Januar 1975 vorgenommenen Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, mit denen eine schärfere Ahndung der Schwarzarbeit durch Geldbußen bis zu 30 000 DM sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ermöglicht worden sind. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Wie sie bereits mehrfach betont hat, liegt der Schwerpunkt der Bekämpfung der Schwarzarbeit bei der Ermittlung und Feststellung der Tatbestände. Hier kommt es auf das Zusammenwirken aller Beteiligten an.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter
(CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 57 und 58) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976, und ist sie der Auffassung, daß sie gemäß § 21 Abs. 3 dieses Gesetzes mit Zustimmung des Bundesrats möglichen Ausnahmeregelungen durch Rechtsverordnungen dem Anliegen spezieller Berufszweige, wie z. B. dem Bäckerhandwerk, Gaststättengewerbe, Molkereibetrieben, der Landwirtschaft und dem Bergbau hinreichend Rechnung tragen, oder hält die Bundesregierung es für angebracht, eine Novellierung des Gesetzes vorzunehmen?
Wieviel Anträge bzw. Eingaben auf Ausnahmeregelungen gemäß § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind dem Bundesarbeitsminister zugeleitet worden, und von welchen Berufsgruppen, -organisationen und Verbänden rühren sie her?
Die Bundesregierung hält eine Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das nach eingehender parlamentarischer Beratung vor ca. einem Jahr in Kraft getreten ist, nicht für angebracht. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß die Ermächtigung des § 21 Abs. 3 des Gesetzes ausreicht, dem Anliegen bestimmter Gewerbezweige gerecht zu werden.
Bisher sind 49 Eingaben bzw. Anträge auf Ausnahmeregelungen beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eingegangen. Anträge auf Ausnahmeregelungen liegen von den Verbänden folgender Berufs- und Gewerbezweige vor: Krankenpflegepersonal, Textilindustrie, Fleischer-, Bäcker- und Schornsteinfegerhandwerk, Gebäudereiniger, Kunststoffindustrie.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 59) :
Erfolgte in der Wirtschaftswoche Nr. 23 eine korrekte Veröffentlichung des Interviews mit Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg, und wenn ja, warum stellt in diesem Interview der Bundesminister mit der Aussage, daß in allen anderen Staaten die Arbeitslosenzahlen höher sind als bei uns, eine Behauptung auf, die im Widerspruch zu den auch von der Bundesregierung veröffentlichten Statistiken steht?
Herr Minister Dr. Ehrenberg wollte mit der von Ihnen angesprochenen Äußerung ein Gesamtbild von der wirtschaftlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland entwerfen. Er bezog sich dabei auf die Arbeitsmarktlage und die Preisentwicklung. Es ist wohl unbestritten, daß die Bundesrepublik — abgesehen von der Schweiz — die mit Abstand niedrigsten Preissteigerungsraten unter den westlichen Industrieländern aufweist. Aber auch bei den Arbeitslosenzahlen ist die Lage vergleichsweise günstig. So hatte die Bundesrepublik im Frühjahr 1977 (März/ April) die niedrigste Arbeitslosenquote in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, wenn man Luxemburg einmal außer acht läßt. Auch unter den großen westlichen Industrienationen nahm unser Land eine besonders günstige Stellung ein. Lediglich Japan hatte eine niedrigere Arbeitslosenquote. Dabei sind jedoch die besonderen arbeitsrechtlichen Bindungen des japanischen Arbeitnehmers an seinen Betrieb mit zu berücksichtigen, die dazu führen, daß der Abbau von durchschnittlicher Arbeitszeit, insbesondere auch im Wege der Kurzarbeit, hier größeres Gewicht hat.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2497*
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 60) :
Entspricht eine Meldung des Handelsblatts vom 25. Mai 1977 den Tatsachen, daß das Kabinett am 25. Mai 1977 eine Verstärkung der Vermittlungs- und Beratertätigkeit der Bundesanstalt für Arbeit durch Erhöhung der Zahl der Planstellen für Vermittlung von 1 000 und für die Beratung um 600 abschließend beraten hat, deren Mehrkosten auf 12 Millionen DM veranschlagt werden, und wenn ja, war das dem Bundesarbeitsminister am 26. Mai 1977 noch nicht bekannt, oder aus welchen Gründen hat er hierauf in seiner Antwort auf meine Fragen B 54 und B 55 (Plenarprotokoll 8/30, Seite 2210) nicht hingewiesen?
In meiner Antwort vom 26. Mai 1977 habe ich auf Ihre Frage hin u. a. zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung einem weiteren Ausbau der Vermittlungs- und Beratungsdienste der Bundesanstalt grundsätzlich positiv gegenübersteht. Diese Aussage entsprach dem Beschluß, den die Bundesregierung bei der Verabschiedung des arbeitsmarktpolitischen Programms vom 25. Mai 1977 gefaßt hatte. Dabei habe ich davon abgesehen, die durch die Presse und das Bulletin vom Tage der Fragestunde bereits bekanntgewordenen Einzelheiten des Beschlusses der Bundesregierung noch einmal aufzuführen.
Eine zu starke Betonung der Einzelheiten der Vorstellungen der Bundesregierung zur Personalentwicklung bei der Bundesanstalt für Arbeit schien mir auch deshalb nicht angebracht, weil die Verantwortung für einen Ausbau der Vermittlungs- und Beratungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit bei den Organen der Selbstverwaltung liegt. Diese stellen den Haushalt der Bundesanstalt auf bzw. fest.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/571 Frage B 61) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Jahresbericht der Vereinigung der Technischen Überwachungsvereine erfolgte Feststellung, daß nur jedes dritte Röntgengerät in den Krankenhäusern und Arztpraxen voll in Ordnung ist, während zwei von drei Geräten mehr oder weniger große Fehler mit zum Teil schädlichen Auswirkungen aufweisen, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf Grund der angesprochenen Tatsache zu ergreifen, um einmal die berechtigte Sorge der von Röntgenuntersuchungen Betroffenen bezüglich einer möglichen Schädigung abzubauen und zum anderen generell die Sicherheit vor unkontrollierten Strahlungsentwicklungen im Zusammenhang mit Röntgengeräten zu unterbinden?
Im Jahresbericht 1976 der Vereinigung der Technischen Überwachungsvereine sind die Ergebnisse der Strahlenschutzprüfungen enthalten, die von Sachverständigen des Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsvereins durchgeführt worden sind. Der Bericht bestätigt nachdrücklich die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung des Gesundheitsschutzes vor den Gefahren der Röntgenstrahlen, deren vorwiegende Anwendung im medizinischen Bereich erfolgt. Die Durchführung der seit dem 1. September 1973 in Kraft befindlichen Röntgenverordnung liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Bei Einhaltung der Vorschriften und sachkundigem Verhalten der mit der Anwendung von Röntgenstrahlen Befaßten ist ein wirksamer und ausreichender Schutz gewährleistet.
Der Jahresbericht 1976 der Vereinigung der Technischen Überwachungsvereine hat mich veranlaßt, die für die Durchführung der Röntgenverordnung zuständigen obersten Landesbehörden darüber zu informieren und gleichzeitig zu bitten, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Darüber hinaus habe ich um eine Unterrichtung gebeten, ob und inwieweit der TÜV-Erfahrungsbericht von den übrigen Sachverständigen und Aufsichtsbehörden bestätigt werden kann.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Franke (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 62 und 63) :
Von welchen Annahmen über die Höhe und Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme, der Bruttolohn- und -gehaltssumme je Beschäftigten sowie der Zahl der Arbeitslosen geht die Bundesregierung bei der Bemessung ihrer Einnahmeerwartung bei der Rentenversicherung für die Jahre 1977, 1978, 1979 und 1980 aus?
Von welchem Zeitpunkt stammen diese Schätzungen, und liegen der Bundesregierung neuere wirtschaftliche Annahmen vor?
Die Bundesregierung hat im Rentenanpassungsbericht 1977 im Zusammenhang mit ihren Vorschlägen zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung Berechnungen über die Finanzentwicklung in der Rentenversicherung vorgelegt, der sie die Annahmen zur mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung zugrunde gelegt hat. Danach wird von einer Steigerung der durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts der Versicherten bei mittlerem Beschäftigungsstand von 7,5 v. H. jährlich ausgegangen. Die Annahmen über die Beschäftigungsentwicklung sind im einzelnen auf den Seiten 48 und 56/57 sowie in der Übersicht 31 auf S. 60 des Rentenanpassungsberichts 1977 — Drucksache 8/119 — dargestellt.
Die genannten Annahmen sind Ende November 1976 innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden; sie liegen dem Finanzplan des Bundes 1976 bis 1980 vom Februar 1977 zugrunde und sind heute noch gültig.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 64) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung verschiedener DGB-Landesbezirke, der Bundeskonferenzen der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen und namhafter Arbeitsrichter, wonach das geltende Kündigungsschutzgesetz sein Ziel, vertragstreue Arbeitnehmer vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu
2498* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
schützen — auch nach der Einführung des beschränkten Widerspruchsrechts des Betriebsrats gemäß § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes — nur sehr unvollkommen erreicht, und erscheint der Bundesregierung eine Reform des Kündigungsschutzgesetzes zumindest in der Weise geboten, daß ein Arbeitnehmer mindestens solange weiterzubeschäftigen ist, bis das Arbeitsgericht in erster Instanz die Rechtmäßigkeit der Kündigung festgestellt hat?
Der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer ist zuletzt 1972 durch das Betriebsverfassunggesetz erheblich verbessert worden. Der Arbeitnehmer kann seither nach einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers die Weiterbeschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits verlangen, wenn der Betriebsrat der Kündigung des Arbeitnehmers aus einem der gesetzlich normierten Gründe widersprochen hat. Der Betriebsrat kann der Kündigung vor allem widersprechen, wenn eine Weiterbeschäftigung dieses Arbeitnehmers — ggf. zu geänderten Arbeitsbedingungen oder nach Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen — möglich ist. Den Betriebsräten kommt hier als „Klärungsstelle" eine wichtige Funktion zu, die diese sehr verantwortungsvoll unter Abwägung der Belange des gekündigten Arbeitnehmers und der des Betriebs und der anderen Arbeitnehmer erfüllen. Bei einer generellen Weiterbeschäftigungspflicht gegenüber dem gekündigten Arbeitnehmer würde diese Klärung durch den Betriebsrat nicht erfolgen. Es müßte dann damit gerechnet werden, daß Arbeitnehmer auch in aussichtslosen Fällen Klage erheben würden, um zumindest bis zum Abschluß des Rechtsstreits in der ersten Instanz eine Weiterbeschäftigung zu erreichen. Dies hätte nicht nur für die Arbeitsgerichtsbarkeit eine Vervielfachung der Klagen zur Folge, sondern auch für viele Betriebe erhebliche Belastungen, wenn sie z. B. den Arbeitnehmern trotz fehlender Beschäftigungsmöglichkeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen müßten.
Die Bundesregierung wird jedoch im Rahmen der Vorarbeiten für ein allgemeines Arbeitsvertragsgesetz prüfen, ob nicht durch andere Maßnahmen als durch eine generelle Weiterbeschäftigungspflicht das erstrebte Ziel, dem Arbeitnehmer nach einer sozial ungerechtfertigten Kündigung den Arbeitsplatz während des Kündigungsschutzverfahrens zu sichern, besser als bisher erreicht werden kann. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung demnächst einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorzulegen, durch den das arbeitsgerichtliche Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden soll. Auch dadurch kann die Sicherung des Arbeitsplatzes nach einer sozial ungerechtfertigten Kündigung verbessert werden.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 65) :
Trifft es zu, daß Arbeitnehmer bei aktueller Konkursgefahr für die sie beschäftigenden Unternehmen ihre Ansprüche auf Konkursausfallgeld z. B. an die Hausbank der betreffenden Unternehmen abtreten, die Banken ihre rückwirkenden oder für höchstens drei weitere Monate bestehenden Lohnforderungen übernehmen und damit eine Betriebsweiterführung ermöglichen, wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Form der Anwendung des Konkursausfallgelds unter Berücksichtigung der ursprünglichen Zielsetzung dieses Gesetzes, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Arbeitnehmer in einzelnen Fällen im Hinblick auf das künftige Konkursausfallgeld ihre Arbeitsentgeltansprüche an Kreditinstitute gegen Zahlung eines Darlehens abtreten und dadurch eine Betriebsweiterführung ermöglichen.
Die Bundesregierung stimmt mit Ihnen überein, daß das Konkursausfallgeld nicht dazu bestimmt ist, zahlungsunfähigen Arbeitgebern zu ermöglichen, den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens zu verzögern. Diese Frage hat bereits bei der Vorbereitung des Gesetzes über die Konkursausfallversicherung eine Rolle gespielt. Um einen Mißbrauch der neuen Leistung nach Möglichkeit einzuschränken, wurde der Sicherungszeitraum auf 3 Monate begrenzt. Nach Auffassung der Bundesregierung reicht diese Neuregelung aus.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 66) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den letzten TÜV-Jahresbericht bezüglich der Einhaltung der Strahlenschutzeinrichtungen im Gesundheitsbereich und welche Maßnahmen will sie zum Abstellen der erheblichen Mängel ergreifen?
Der Bericht der Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine zeigt, wie notwendig es war, eine gesetzliche Regelung für den Gesundheitsschutz vor den Gefahren vor Röntgenstrahlen im medizinischen Bereich zu treffen.
Seit 1973 müssen auch bei Röntgeneinrichtungen im Gesundheitswesen erstmals technisch und organisatorische Maßnahmen getroffen sein, die einen ausreichenden Schutz vor Strahlenschäden sicherstellen. Nach der neuen Röntgenverordnung ist für neue Geräte, aber auch für bereits in Betrieb befindliche Anlagen der Nachweis zu führen, daß ein ausreichender Strahlenschutz für Arbeitnehmer, Patienten sowie Nachbarn gewährleistet ist.
Ergebnisse der Überprüfung von Röntgeneinrichtungen sind im Jahresbericht der Technischen Überwachungs-Vereine enthalten.
Zur Beseitigung der im Bericht genannten Mängel kann die Bundesregierung nicht unmittelbar gegenüber den Beteiligten tätig werden. Die Durchführung der Röntgenverordnung liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Bei Einhaltung der seit dem 1. September 1973 in Kraft befindlichen Vorschriften und sachkundigem Verhalten der mit der Anwendung von Röntgenstrahlen Befaßten ist ein wirksamer und ausreichender Schutz gewährleistet.
Nach Vorlage des Jahresberichtes 1976 der Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine habe ich mich an die für die Durchführung der Röntgenverordnung zuständigen obersten Landesbehör-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2499*
den gewandt, damit — soweit noch nicht geschehen — Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel getroffen werden. Darüber hinaus habe ich um eine Information gebeten, ob und inwieweit der TÜV-Erfahrungsbericht, der auf die Untersuchung eines der elf Technischen Überwachungs-Vereine zurückgeht, von den anderen Sachverständigen und Aufsichtbehörden bestätigt werden kann. Erst dann ist eine abschließende Beurteilung möglich.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 67):
Wie vereinbart die Bundesregierung die vom Bundesarbeitsminister propagierte sog. Arbeitsmarktabgabe für Beamte mit dem verfassungsmäßig garantierten Beamtenstatus und dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes, der einer derartigen Sondersteuer entgegensteht, und wird sie auf Grund der Verfassungsrechtslage in Zukunft unterbinden, daß ihre Mitglieder trotz Kenntnis der verfassungsrechtlichen Bedenken derartige Vorhaben weiterverfolgen?
Die Bundesregierung hat die Frage, ob die Einführung einer Arbeitsmarktabgabe für Beamte mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist, weder im Arbeitsförderungsbericht vom 23. März 1973 (Bundestags-Drucksache 7/403) noch bei späterer Gelegenheit abschließend geprüft und entschieden. Wie Sie aus den Pressemitteilungen zum Arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung vom 25. Mai 1977 haben entnehmen können, hat sich die Bundesregierung auch hierbei weder für noch gegen eine Prüfung der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer derartigen Regelung ausgesprochen.
Bei diesem Sachverhalt ist es nicht ungewöhnlich, wenn einzelne Regierungsmitglieder ihre persönliche Meinung über das Für und Wider einer Arbeitsmarktabgabe zum Ausdruck bringen, ja, es entspricht guten demokratischen Gepflogenheiten, die Öffentlichkeit an dieser Diskussion zu beteiligen.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 68) :
Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie sich die Zahl der Beschäftigten, aufgegliedert nach Wirtschaftsunternehmen unterschiedlicher Betriebsgrößenklassen, bis in jüngste Zeit entwickelt hat, und was gedenkt sie für den Fall zu tun, daß neuere Erkenntnisse über diese Entwicklung nicht vorliegen?
Der Bundesregierung liegen statistische Unterlagen über die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen lediglich für den Bereich der Industrie vor. Die letzte Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes bezieht sich auf das Jahr 1975 und wurde im November 1976 veröffentlicht (Reihe 4, Sonderbeiträge zur Industriestatistik 1975, November 1976).
Neuere Ergebnisse sind z. Z. nicht verfügbar, können jedoch im Rahmen der Neuordnung der Statistik des Produzierenden Gewerbes, erwartet werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine beschleunigte Aufbereitung der Daten eintreten.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/571 Fragen B 69 und 70):
Gibt es deutsche Staatsbürger, die Rentenansprüche an die italienische Rentenversicherung haben und trotz Feststellungsbescheid durch die italienische Regierung noch keine Rentenzahlungen erhalten haben?
Wieviel durch die italienische Regierung unerledigte Fälle dieser Art sind der Bundesregierung bekannt, und hält es die Bundesregierung für möglich, im Zusammenhang mit den gelegentlichen Kreditverhandlungen, diesen Fragenkomplex aufzugreifen?
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß in Einzelfällen die Rentenzahlung durch den italienischen Versicherungsträger I. N. P. S. nach der Rentenfeststellung erst mit erheblicher Verzögerung aufgenommen wird. Meist handelt es sich um Fälle, in denen Ersatzansprüche dritter Stellen geltend gemacht worden sind. Da der überwiegende Teil der in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten italienischen Renten (insgesamt 2 168 im Jahre 1976) an italienische Staatsangehörige ausgezahlt wird, sind auch von den Verzögerungen in erster Linie italienische Staatsangehörige betroffen.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlenangaben vor, da die Feststellung der italienischen Rente den deutschen Versicherungssträgern nur dann bekannt wird, wenn eine Rentenfeststellung nach den EG-Verordnungen erfolgt. In diesen Fällen überwacht der deutsche Versicherungsträger die Zahlungsaufnahme und wird bei Verzögerung vorstellig. Andere Fälle werden nur durch Beschwerden der Betroffenen selbst bekannt.
Die Bundesregierung hält es in Anbetracht der in den EG-Gremien vorhandenen Möglichkeiten nicht für zweckmäßig, das Problem der verzögerten Rentenbearbeitung und -auszahlung mit dem sachfremden Problem der Kreditvergabe zu verknüpfen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die fraglichen Kredite von dem Internationalen Währungsfonds bzw. der Europäischen Gemeinschaft vergeben werden und bilaterale Fragen mit der Vergabe nicht verknüpft werden können.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 71 und 72):
Treffen Pressemeldungen zu, wonach eine zweite deutsche Firma einen Panzerabwehrhubschrauber „Fledermaus" vorgestellt hat, der auch schlechtwetter- und nachtflugtauglich sei, und wie
2500* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
vereinbart sich dies mit der Vorlage des Bundesministers Leber vom 18. April 1977 an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages, wonach es zu dem PAH 1 ,,Bo 105" keine Alternative gebe, da u. a. die volle Nachtflugfähigkeit frühestens Mitte der 80er Jahre serienreif erfüllt werden könne?
Ist die Entwicklung des nun bekanntgewordenen weiteren Panzerabwehrhubschraubers VFW-Fokker ,,Fledermaus" mit Bundesmitteln mit Zustimmung oder zumindest mit stillschweigendem Wissen der Bundesregierung erfolgt, und warum ist der Verteidigungsausschuß über diese Entwicklung nicht informiert worden, oder gab es darüber Absprachen mit den beteiligten Firmen?
Zu Frage B 71:
Pressemeldungen, wonach eine zweite deutsche Firma einen Panzerabwehrhubschrauber vorgestellt hat, der auch schlechtwetter- und nachtkampftauglich ist, sind nicht richtig.
Die vorliegenden Informationen ergeben, daß die Firmen VFW-Fokker und die britische Firma Westland die Entwicklung eines Panzerabwehrhubschraubers auf der Basis der dynamischen Komponenten des Hubschraubers „Lynx" und einer neuen PAH-Zelle im Rahmen einer Projektstudie untersucht haben. Außerdem wurde bisher lediglich auf dem Air Salon in Paris eine Attrappe im Maßstab 1:7 vorgestellt; des weiteren wurden nach Angaben der Firma VFW-Fokker Windkanalmessungen durchgeführt und eine Attrappe im Maßstab 1:1 erstellt.
Die Angaben über die nachtkampffähige Ausrüstung zeigen nur Möglichkeiten auf, ohne daß bereits konkrete Entwicklungen nachgewiesen werden.
Von einem bereits entwickelten nachtkampffähigen und schlechtwettertauglichen Hubschrauber kann nicht die Rede sein.
Zu Frage B 72:
Die bekanntgegebenen Untersuchungen der Firma VFW-Fokker für einen Panzerabwehrhubschrauber wurden von der Firma auf eigenen Entschluß, eigenes Risiko und ohne einen entsprechenden Auftrag des BMVg durchgeführt. Die Projektangaben basieren offensichtlich auf den bereits bekannten Konzeptstudien der Firma Westland und entsprechen diesen sogar weitgehend.
Die Firma Westland hat hierzu bereits im August 1975 ein Angebot vorgelegt, das zusammen mit den Konzepten anderer Firmen bewertet wurde.
Wegen
— fehlender Preisangaben
— fehlender Komponentengleichheit
— verspätetem Serienbeginn
kam der Vorschlag jedoch nicht in die engere Wahl.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 73) :
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Zeitsoldaten der Bundeswehr nach Beendigung ihrer Dienstzeit keinen Arbeitsplatz gefunden haben und ob Wechselbeziehungen bei den arbeitslosen Soldaten zur Dauer der Dienstzeit und zu dem erreichten Dienstgrad festzustellen sind?
Zur Zahl der Arbeitslosen, die unmittelbar zuvor Zeitsoldaten der Bundeswehr waren, gibt es keine statistischen Daten. Dementsprechend kann ich auch keine statistischen Angaben über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Dauer der vorherigen Dienstzeit sowie dem erreichten Dienstgrad einerseits und dem Risiko der Arbeitslosigkeit andererseits machen. Aus den beim Bundesminister der Verteidigung eingehenden Eingaben läßt sich jedoch schließen, daß kürzerdienende Soldaten eher vor Beschäftigungsschwierigkeiten stehen als längerdienende. Im allgemeinen sind längerdienende Zeitsoldaten höher beruflich qualifiziert. Für sie gelten insoweit unsere allgemeinen Erfahrungen am Arbeitsmarkt, wonach gutqualifizierte Arbeitnehmer die besseren Vermittlungschancen haben.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 74) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Abnahme der Zahl besonders kinderreicher Familien, wie sie auch im Zurückgehen der Patenschaften des Bundespräsidenten seit 1970 um fast zwei Drittel zum Ausdruck kommt, und zu welchen Maßnahmen gibt diese Entwicklung Anlaß?
Es muß das grundlegende Recht der Eltern sein und bleiben, frei und verantwortlich über die Zahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand der Geburten zu entscheiden. Dies ist zuletzt auch im Weltbevölkerungsaktionsplan festgehalten worden, dem die Bundesregierung auf der Bukarester Weltbevölkerungskonferenz von 1974 zugestimmt hat. Auch in anderen Ländern ist ein überdurchschnittlich starker Rückgang der besonders kinderreichen Familien zu beobachten, eine Entwicklung, die offensichtlich im Zusammenhang mit der sehr viel stärkeren Individualisierung des generativen Verhaltens gesehen werden muß. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von sich aus auf eine Vergrößerung des Anteils etwa der Familien mit sieben Kindern, bei denen eine Patenschaft des Herrn Bundespräsidenten in Betracht kommt, hinzuwirken. Im übrigen äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend die langfristige Bevölkerungsentwicklung (Bundestags-Drucksache Nr. 8/478 vom 25. Mai 1977) eingehend zur Geburten- und Bevölkerungsentwicklung sowie auch zur gesellschaftspolitischen Beurteilung dieser Entwicklung. Ich darf — Ihr Verständnis voraussetzend — im einzelnen auf diese größere Stellungnahme verweisen.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen B 75 und 76) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2501*
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Berufsbild des Logopäden gesetzlich zu fixieren, um die Ausbildung in Form eines 6semestrigen Studiums bundeseinheitlich zu regeln und den Schutz der Berufsbezeichnung zu gewährleisten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausbildungsplätze für Logopäden zu vermehren, wobei in erster Linie eine Ausweitung der vorhandenen Ausbildungsplätze für Logopäden in Frage kommt?
Zu Frage B 75:
Die Bundesregierung hat die Vorarbeiten für den Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Logopäden aufgenommen. Dabei werden die Ergebnisse der Sachverständigen-Anhörung im Zusammenhang mit dem von der CDU/CSU in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf eines Logopädengesetzes vor dem Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit vom 23. Juni 1976 (Protokoll Nr. 80 Teil II) berücksichtigt werden. Es ist beabsichtigt, nach Klärung einiger noch offener Grundsatzfragen einen Referentenentwurf den beteiligten Institutionen zur Stellungnahme zuzuleiten.
Ein Gesetz über den Beruf des Logopäden kann — wie andere Gesetze über nichtärztliche Heilberufe — auf Grund der Kompetenznorm des Art. 74 Nr. 19 des Grundgesetzes erlassen werden, die dem Bund eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis für die Zulassung zu den ärztlichen und anderen Heilberufen zuweist. Entsprechend verwandten Regelungen der Heilberufe kann für den Logopädenberuf die Führung der Berufsbezeichnung von einer staatlichen Erlaubnis abhängig gemacht und der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Mindestanforderungen an die Ausbildung und das Nähere über die staatliche Prüfung bundeseinheitlich zu regeln. Die Fragen der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung, der Anrechenbarkeit von Ausbildungsgängen zu anderen Heilberufen und der Dauer der Ausbildung gehören zu den noch abschließend zu klärenden Grundsatzfragen.
Zu Frage B 76:
Ein Bundesgesetz über den Beruf des Logopäden ist von den Ländern durchzuführen, die somit für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen allein zuständig sind.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 77):
Welche Zuschüsse gewährt der Bund zur Erstellung von Altenheimpflegeplätzen?
Zur Erstellung von Altenpflegeheimplätzen hat der Bund nach dem Grundgesetz nur eine begrenzte Finanzierungskompetenz. Sie ist gegeben bei Modellmaßnahmen, die Erkenntnisse bringen sollen für die Entwicklung, die Weiterentwicklung oder die Überprüfung von Methoden oder Konzeptionen der Hilfen für die ältere Generation.
Im Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit sind dazu für 1977 8,5 Millionen DM vorgesehen.
Außerdem können für Projekte im Zonenrandgebiet Zuschüsse gewährt werden, soweit es sich urn überörtliche Maßnahmen handelt.
Im Rahmen des Altenwohnbauprogramms gibt es zwar keine Zuschüsse, jedoch Finanzhilfen des Bundes. Sie können gewährt werden für Wohnplätze in Abteilungen für besondere Betreuung von Altenheimen, wenn die Zahl der Wohnplätze in der Abteilung für besondere Betreuung ein Drittel aller Wohnplätze des Gesamtprojekts nicht übersteigt und die Planungsempfehlungen des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 8. Dezember 1972 eingehalten werden.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 78) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, zur Minderung der Unfallgefahr im ländlichen Straßenverkehr den schnellfließenden und langsamfließenden Verkehr durch farblich unterschiedliche Brems- und Rücklichter besser erkennbar und damit sicherer zu machen, besonders zur Verhinderung von Auffahrunfällen?
Es ist wiederholt vorgeschlagen worden, für land-und forstwirtschaftliche Fahrzeuge eine besondere rückwärtige Sicherung vorzuschreiben, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmer frühzeitig und deutlich erkennen können, daß es sich um ein langsam fahrendes Fahrzeug handelt. Hierbei ist jedoch zu bedenken, daß sich nicht nur land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge langsamer als Personenkraftwagen im Verkehr bewegen können und müssen, sondern daß auch eine große Zahl anderer Fahrzeugarten, wie z. B. Lastkraftwagen und Lastkraftwagenzüge sowie Sattelkraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Personenkraftwagen mit Anhänger usw., auf Grund ihrer geringeren Geschwindigkeit ebenfalls besonders kenntlich gemacht werden müßten. Es wären also alle langsam fahrenden Fahrzeuge besonders zu kennzeichnen, um überhaupt einen Erfolg erwarten zu können. Die bauart- und/oder betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs kann dabei keinen Maßstab geben.
Allein die Größe des Geschwindigkeitsunterschiedes im Verhältnis zu anderen Fahrzeugen auf der gleichen Straße ist maßgebend.
In der Bundesrepublik Deutschland und auch auf internationaler Ebene wird gleichwohl überlegt, wie die rückwärtige Beleuchtung bestimmter Fahrzeugarten verbessert werden kann. Von sachverständiger Seite wird eine Verbesserung allein von der Verwendung eines weiteren Paares Schlußleuchten erwartet. Die Kennzeichnung durch retroreflektierende Materialien wird abgelehnt, da diese eine Erkennbarkeit auf größere Entfernungen nicht gewährleisten und ferner durch Verschmutzung unwirksam werden.
2502* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 79):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß es in den während der Nacht verkehrenden Zügen der Deutschen Bundesbahn in letzter Zeit wiederholt zu Belästigungen alleinreisender weiblicher Fahrgäste gekommen ist, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten?
Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Zahl der durch Anzeigen oder Meldungen bekanntgewordenen Fälle, in denen alleinreisende Frauen in Nachtzügen belästigt wurden, gering. Eine Zunahme solcher Vorfälle, vor allem in letzter Zeit, ist nach den Unterlagen der Deutschen Bundesbahn nicht zu erkennen.
Die Zugbegleitpersonale der während der Nacht verkehrenden Reisezüge sind angewiesen, außer den zur Kontrolle der Fahrausweise notwendigen Kontrollgängen die Wagen besonders häufig zu begehen und dabei die Ordnung im Zuge verschärft zu überwachen.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 80, 81, 82 und 83):
Ist die Bundesregierung bereit, der mittelständischen Wirtschaft, in Sonderheit angesichts ihrer besonders schwierigen Wettbewerbslage der deutschen Binnenschiffahrt, zweckgebundene steuerfreie Investitionsrücklagen, gegebenenfalls auch zeitlich begrenzte, zu gewähren bzw. die Gewerbesteuer dahin zu ändern, daß Kredite nicht dem Kapital und die Dauerschuldzinsen nicht dem Ertrag zugerechnet werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Ist die Bundesregierung bereit, den Schlüssel zur Gewährung von ERP-Mitteln dahin zu ändern, daß bei der Frage der Förderungswürdigkeit von Schiffen nicht nur das Alter, sondern auch durchgeführte technische Verbesserungen und Rationalisierungsmaßnahmen berücksichtigt werden?
Ist die Bundesregierung bereit, das Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr in § 5 Abs. 2 in allen seinen Teilen auf Werkverkehrsunternehmen anzuwenden, die zugleich gewerbliche Transporte ausführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Konkurrenzkampf der Deutschen Bundesbahn gegen die Binnenschifffahrt gerade in jüngster Zeit die Situation der Binnenschiffer verschärft hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der mittelständischen Binnenschiffahrt entgegenzukommen?
Zu Frage B 80:
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die für die deutsche Binnenschiffahrt vorgeschlagenen Vergünstigungen im steuerlichen Bereich so genereller Art sind, daß sie für diesen Gewerbezweig nicht gesondert gewährt werden können, ohne Forderungen gleicher oder ähnlicher Art von anderen Gewerbezweigen nach sich zu ziehen.
Gegen die generelle Einführung einer steuerfreien Investitionsrücklage sprechen folgende Gründe:
— Die Bildung einer Investitionsrücklage würde im
Ergebnis die Vorwegnahme künftiger Abschreibungen bedeuten. Das wäre betriebswirtschaftlich bedenklich, weil in den Jahren, in denen die Investitionen durchgeführt werden, keine oder nur geringe Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden könnten.
— Die Bildung einer Investitionsrücklage würde wegen des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs vorzugsweise Betriebe begünstigen, deren Ertragslage so günstig ist, daß sie einer steuerlichen Finanzierungshilfe nicht bedürfen. Bei Unternehmen mit ungünstiger Ertragslage würde die Bildung einer Investitionsrücklage nicht oder nur zu geringen steuerlichen Entlastungen führen.
Die gewünschte Änderung bei der Bemessung der Gewerbesteuer (Verzicht auf Hinzurechnung der Dauerschulden zum Gewerbekapital und der Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag) würde die Gewerbesteuer in der derzeitigen Ausgestaltung als Objektsteuer in Frage stellen.
Die Einführung einer Investitionsrücklage und die vorgeschlagenen Änderungen bei der Bemessung der Gewerbesteuer würden im übrigen zu Steuerausfällen führen, die bei der derzeitigen Haushaltslage nicht vertretbar sind.
Zu Frage B 81:
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß Binnenschiffe mit einem Alter von mehr als 50 Jahren in der Regel nicht mehr den heutigen Anforderungen sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht entsprechen und deshalb nicht in das ERP-Förderungsprogramm einbezogen werden sollten. Für solche Schiffe empfiehlt sich die Abwrackaktion. Gleichwohl werden auch Schiffe gefördert, die älter als 50 Jahre sind, wenn auf Grund eines Gutachtens eines qualifizierten Experten (Germanischer Lloyd) festgestellt worden ist, daß der Zustand des Schiffes mindestens nach der Baumaßnahme dem eines modernen Fahrzeuges entspricht.
Zu Frage B 82:
Bedeutung und Tragweite des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffverkehr sind umstritten, insbesondere, ob es nach dieser Vorschrift möglich ist, Werkverkehrsunternehmen, die auch gewerbliche Transporte ausführen, hinsichtlich ihres gesamten Schiffahrtsbetriebes den Vorschriften für den gewerblichen Verkehr zu unterwerfen. Der Bundesminister für Verkehr prüft diese Frage zur Zeit auch unter dem Gesichtspunkt, ob ggf. eine Gesetzesänderung angezeigt ist.
Zu Frage B 83:
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß der Wettbewerb zwischen der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Binnenschiffahrt in jüngster Zeit schärfere Formen angenommen hat.
Die Beschäftigungslage der deutschen Binnenflotte hat seit Beginn des Jahres 1977 nachgelassen. Dieser Beschäftigungsrückgang ist jedoch nicht auf eine Abschwächung der Nachfrage, sondern auf die verbesserte Wasserführung, insbesondere des Rheins, zurückzuführen. Die bis jetzt vorliegenden statisti-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2503*
schen Unterlagen lassen nicht erkennen, daß spürbare Verkehrsverlagerungen eingetreten sind.
Auf dem Preissektor sind von seiten der DB keine Tarifmaßnahmen getroffen worden, die auf eine Verschärfung des Wettbewerbs zur Binnenschiffahrt schließen lassen.
Die Bundesregierung hält die bestehenden gesetzlichen Ordnungsvorschriften für ausreichend, einen unbilligen Preiswettbewerb im Binnenverkehr zu verhindern. Über die bisher getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der mittelständischen Binnenschiffahrtsunternehmen hinaus (Abwrackaktion, Bereitstellung von ERP-Mitteln für die Modernisierung von Binnenschiffen, finanzielle Unterstützung bei der Bildung von Genossenschaften im Zusammenhang mit der Auflösung der Schifferbetriebsverbände), hält sie z. Z. weitere Hilfen nicht für erforderlich.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 84) :
Welches sind die Themen des Forschungsvorhabens, das als ergänzende Trassenstudie über die Verknüpfung der geplanten Neubaustrecke Köln—Groß-Gerau mit dem vorhandenen Schienennetz im Rhein-Main-Gebiet mit einer Weiterführung bis Mannheim durchgeführt wird, und wann werden Ergebnisse vorliegen?
Gegenstand der Untersuchung der Trassenstudie ist die Führung der geplanten Neubaustrecke KölnGroß-Gerau durch den Ballungsraum des RheinMain-Gebietes sowie die direkte Anbindung des Rhein-Main-Flughafens an das Fernbahnnetz.
Die Studie ist abgeschlossen, eine Entscheidung über weitere Planungsschritte ist damit noch nicht getroffen. Diese ist vom Ergebnis der Bewertung der Neubaustrecke Köln—Groß-Gerau aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht abhängig. Die Untersuchungen hierzu dauern noch an.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 85) :
Kann die Bundesregierung die Feststellung des ADAC bestätigen, wonach mehr als die Hälfte aller Toiletten in Raststätten und Tankstellen an deutschen Autobahnen in einem Zustand sind, der bedenklich für die Gesundheit der Benutzer ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Zustand zu verändern?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Untersuchungsergebnisse, geht aber davon aus, daß die vom ADAC veröffentlichten zutreffen. Sie hält die Ergebnisse ebenso wie der ADAC für alarmierend. Die Verpächterin der Autobahnenbetriebe, die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN), wurde deshalb aufgefordert, umgehend in Zusammenarbeit mit dem ADAC und dem den Test begleitenden Institut ein Programm vorzulegen, das die Beseitigung der festgestellten Mißstände soweit wie möglich garantiert.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 86) :
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, in Hamburg-Bergedorf einen Halt der Interzonen- und Berlinzüge einzurichten, um für die Bewohner des Einzugsgebiets von Bergedorf (ca. 100 000) einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden?
Nach dem Bundesbahngesetz entscheidet die Deutsche Bundesbahn über ihr Fahrplanangebot in eigener Zuständigkeit. Bei der Bearbeitung der Reisezugfahrpläne gibt sie den Ländern Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 48 Bundesbahngesetz).
Die Deutsche Bundesbahn wird die Frage der Einrichtung zusätzlicher Halte in Hamburg-Bergedorf für Fernzüge von und nach Berlin sowie der DDR im Rahmen ihrer Planungsarbeiten für den Jahresfahrplan 1978/79 sehr sorgfältig prüfen. Das Ergebnis wird voraussichtlich Anfang Dezember 1977 vorliegen und in den ersten Fahrplanentwurf für den neuen Jahresfahrplan eingehen.
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 87 und 88) :
Trifft es zu, daß Überlegungen angestellt werden, das Bundesbahnbetriebsamt Schwandorf nach Weiden zu verlegen, und gegebenenfalls welche Gründe sprechen dafür, dieses Betriebsamt aus dem Schwerpunkt des betrieblichen und verkehrlichen Geschehens seines Bezirks wegzuverlegen?
Aus welchen Gründen soll entgegen den bisherigen Planungen die vereinigte Nachrichtenmeisterei im Bereich des Bundesbahnbetriebsamts Schwandorf jetzt nicht mehr in Schwandorf sondern in Weiden eingerichtet werden?
Es trifft nicht zu, daß bei der Deutschen Bundesbahn (DB) Überlegungen angestellt werden, das Bundesbahn-Betriebsamt (BA) Schwandorf nach Weiden (Oberpfalz) zu verlegen.
Die DB hat zum Standort einer vereinigten Nachrichtenmeisterei im Bereich des BA Schwandorf erklärt, daß einerseits die Einrichtung einer zentralen Nachrichtenmeisterei in Weiden (Oberpfalz) — im Gegensatz zum Standort Schwandorf — ohne Investitionen durchgeführt werden könne, andererseits ein gewisser Ausgleich für Arbeitsplatzveränderungen, die sich durch andere Organisationsmaßnahmen bei der DB in Weiden (Oberpfalz) ergeben haben, angestrebt werde. Über den endgültigen Standort der Nachrichtenmeisterei hat die DB jedoch zur Zeit noch nicht entschieden.
2504* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen B 89, 90 und 91) :
Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die Bundesstraße 256 ah Ortseinfahrt Straßenhaus bis Ortsausgang Rengsdorf als Umgehungsstraße auszubauen, und wann ist mit einem solchen Ausbau zu rechnen?
Bestätigt die Bundesregierung Meldungen aus dem Land Rheinland-Pfalz, wonach der Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr die Bundesstraße 256 im Raum Straßenhaus—Rengsdorf in die höchste Dringlichkeitsstufe aufstufen will, und ist die Bundesregierung bereit, einer solchen Aufstufung zuzustimmen?
Billigt die Bundesregierung, daß die Straßenmeistereien im nördlichen Teil des Landes Rheinland-Pfalz (u. a. auf den Bundesstraßen 8, 62, 256, 414) die durchgezogenen Mittelstreifen in unübersichtlichen Kurven, die das Verbot eines Fahrbahnwechsels deutlich machen sollen, durch Umfärben unterbrechen, wodurch die Verkehrssicherheit, belegt durch zunehmende Unfälle, erheblich herabgesetzt wird, und wenn nein, wird sie entsprechende Schritte unternehmen?
Zu Frage B 89:
Der Bundesfernstraßenbau richtet sich nach dem „Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen" und erfolgt nach Dringlichkeiten, die im Bedarfsplan bezeichnet sind, sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Bei der Überprüfung des Bedarfsplans ist die Verlegung der B 256 auf dem Abschnitt Straßenhaus–Rengsdorf als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Angaben über den Zeitpunkt der Baudurchführung der Maßnahmen, die nicht in der 1. Dringlichkeit eingestuft sind, können noch nicht gemacht werden.
Zu Frage B 90:
Eine Absicht des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz, die B 256 im Raum Straßenhaus–Rengsdorf in die höchste Dringlichkeitsstufe aufzustufen, ist nicht bekannt.
Die Notwendigkeit der Verlegung der B 256 im Bereich Straßenhaus–Rengsdorf wird im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes überprüft werden. Diese Überprüfung wird mit Beginn des 3. Fünfjahresplanes (1981-1985) abgeschlossen sein. Die Dringlichkeit und Finanzierung des Projektes wird von dem Ergebnis dieser Überprüfung abhängen.
Zu Frage B 91:
Der Bundesregierung sind die bezeichneten Maßnahmen nicht bekannt. Sie fallen nach § 45 (3) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in die Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Die Bundesregierung wird jedoch bemüht sein, vom Lande Rheinland-Pfalz eine Stellungnahme zu erhalten.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 92 und 93) :
Trifft es zu, daß der Kreisausschuß des Kreises Limburg-Weilburg den Bundesverkehrsminister persönlich im März und April 1977 zweimal schriftlich um ein Gespräch mit dem Landrat, dem
DGB-Kreisvorsitzenden und dem IHK-Kreisgeschäftsführer wegen der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Limburg—Niedernhausen gebeten hat und dies beide Male durch Antwortschreiben eines Fachreferenten im Namen des Bundesministers abgelehnt worden ist?
Trifft es ferner zu, daß ebenfalls im April 1977 der SPD-Unterbezirksvorstand Limburg-Weilburg den Bundesverkehrsminister in der gleichen Sache um ein Gespräch gebeten und er zusammen mit seinem Parlamentarischen Staatssekretär die SPD-Vertreter in Bonn empfangen hat, und wenn ja, billigt die Bundesregierung diese Bevorzugung örtlicher SPD-Funktionäre vor den gewählten und bestellten Repräsentanten der gesamten Kreisbevölkerung, der Arbeitnehmerschaft und der Wirtschaft durch den Bundesverkehrsminister?
Zu Frage B 92:
Die Behandlung der Geschäftssachen erfolgt grundsätzlich nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO I). So ist auch im vorliegenden Falle am 28. März und 18. April 1977 verfahren worden.
Zu Frage B 93:
Es trifft zu, daß Herr Parl. Staatssekretär Haar am 2. Mai 1977 am Rande einer Fraktionsvorstandssitzung im Bundeshaus mit Vertretern des SPD-Unterbezirksvorstandes Limburg-Weilburg ein informelles Gespräch geführt hat. Über den obigen Schriftwechsel hinausgehende Aussagen wurden dabei nicht gemacht.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 94) :
Welche Kosten entstünden bei der Einführung von Lastkraftwagen in den Bundesunternehmen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost, deren Schallemissionen durch die Verkapselung der Motoren eingedämmt sind, und wären nach Auffassung der Bundesregierung die dafür erforderlichen Investitionen sinnvoll?
Bis heute sind keine Lastkraftwagentypen bekannt, die serienmäßig mit gekapselten Motoren hergestellt werden. Kosten für solche Ausführungen können daher nicht angegeben werden. Die von der DB und der DBP serienmäßig bei der Automobilindustrie beschafften und typgeprüften Lkw halten die geltenden Emissionsgrenzwerte ein.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 95 und 96) :
Trifft es zu, daß am 23. Mai in Drevenack/Kreis Wesel ein Munitionstransporter der britischen Rheinarmee in Brand geraten ist und eine schwere Explosionskatastrophe nur durch das rechtzeitige Eingreifen der örtlichen Feuerwehr verhindert werden konnte, weil die Besatzung des Lkw über keinerlei eigene Feuerlöschmittel verfügte?
Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß Munitionstransporte von NATO-Einheiten auf deutschen Straßen nur noch zugelassen werden, wenn die auch für deutsche Fahrzeuge geltenden Vorschriften für die Ausrüstung mit Feuerlöschgeräten erfüllt sind?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2505*
Zu Frage B 95:
Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnten noch keine Einzelheiten über den Vorfall vom 23. Mai 1977 ermittelt werden. Die zuständigen Landesbehörden sind jedoch gebeten worden, Stellung zu nehmen und dabei insbesondere auch auf die Frage nach dem Vorhandensein von Feuerlöschmitteln in dem verunfallten Fahrzeug einzugehen.
Zu Frage B 96:
Nach den Vorschriften des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind die deutschen Vorschriften über die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen einer Truppe — vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung — nicht anzuwenden, wenn diese Fahrzeuge den Vorschriften des Entsendestaates entsprechen.
Auf Grund der bisher gesammelten Erfahrungen haben sich die Ausrüstungsvorschriften der Entsendestaaten im allgemeinen als ausreichend erwiesen.
Falls es jedoch zutrifft, daß das besagte verunfallte Fahrzeug nicht mit Feuerlöschmitteln versehen war, wird die Bundesregierung diesen Vorfall zum Anlaß nehmen, die zuständigen Stellen der Entsendestaaten in geeigneter Form eindringlich an die gebührende Berücksichtigung der Maßnahmen zu erinnern, die anläßlich oder bei der Durchführung von Munitionstransporten in Kraftfahrzeugen ergriffen werden müssen.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 97):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zur Vermeidung eines unwirtschaftlichen und zeitaufwendigen nachträglichen Ausbaus sogleich mit dem Bau der zweiten Fahrbahn der Bundesautobahn Würzburg—Ulm auf der Strecke Biebelried—Golihofen begonnen werden sollte, und ist die Bundesregierung bereit, einem entsprechenden Antrag des bayerischen Innenministeriums stattzugeben?
Die 2. Fahrbahn der Autobahn Würzburg—Ulm im Abschnitt BiebelriedGollhofen ist im Bedarfsplan, der als Anlage dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen vom 5. August 1976 beiliegt, als „möglicher weiterer Bedarf" enthalten.
An den Bedarfsplan ist die Bundesregierung gebunden. Einem Antrag des Landes Bayern, die 2. Fahrbahn sofort mitzubauen, kann daher nicht stattgegeben werden.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 98) :
Trifft es zu, daß das Wasser- und Schiffahrtsamt in Bingen im Rahmen der gesamten Neuorganisation der Wasserstraßenverwaltung eine Auflösung oder Umorganisation erfahren soll?
Nach der zum 1. Januar 1976 vorgenommenen Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen erfolgt nunmehr die Neuordnung der Unterinstanz. Zur Vorbereitung der Entscheidung sind die Präsidenten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen beauftragt worden, bis Mitte 1977 Vorschläge für die Neugliederung der Ämter einsdiließlich der Aufsichtsbezirke und Bauhöfe vorzulegen. Hierbei sind das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Bericht der Projektgruppe des Bundesverkehrsministeriums WSV/Org zu beachten. Es ist sichergestellt, daß alle Anregungen berücksichtigt werden, die die vorliegende Konzeption verbessern.
Die Entscheidung über die Vorschläge zur Neuordnung der Unterinstanz wird voraussichtlich Ende 1977 getroffen werden. Eine Aussage über die künftigen Standorte der Wasser- und Schiffahrtsämter im Bereich des Rheins ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 99) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche Verbindlichkeit der Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatzschild „Bei Nässe", nachdem das Oberlandesgericht Celle und das Bayerische Oberste Landesgericht gegensätzliche Urteile hierzu erlassen haben, und wird sie gegebenenfalls für eine gesetzgeberische Klarstellung sorgen?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß der Begriff „bei Nässe" zu unbestimmt ist und daher eine rechtliche Verbindlichkeit einer nur für diesen Fall angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung (Zeichen 274 StVO mit dem Zusatzschild „Bei Nässe") nicht gegeben ist. Diese Rechtsauffassung ist nicht nur vom OLG Celle bestätigt, sondern stützt sich auch auf mehrere Erörterungen mit den obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder, die mehrheitlich diese Auffassung teilen. Nur in wenigen Ländern ist eine solche Regelung getroffen worden, und dies im wesentlichen nur bei vorhandenen Spurrillen. Nach Beseitigung der vorhandenen Spurrillen sollen nach Auskunft der obersten Straßenverkehrsbehörden der betroffenen Länder die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben werden. Im Hinblick auf den damit vorübergehenden Charakter dieser Maßnahmen erscheint eine gesetzgeberische Klarstellung nicht erforderlich. im übrigen sind die Oberlandesgerichte zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung gehalten, bei einer Entscheidung, bei der sie von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichtes abweichen wollen, die Sache dem Bundesgerichtshof vorzulegen (§ 121 Abs. 2 GVG entspr.).
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lauritzen (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen B 100 und 101) :
2506* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Wann ist auf deutscher Seite mit einer Entscheidung über den Bau des geplanten Anschlußdeichs bis zum Hindenburgdamm nach Sylt zu rechnen, nachdem das dänische Parlament den Bau eines neuen vorgeschobenen Deichs zwischen dem EmmerleffKliff und der deutschen Grenze vor der Westküste Nordschleswigs einstimmig beschlossen hat?
Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen über ein entsprechendes Regierungsabkommen mit der dänischen Regierung?
Zu Frage B 100:
Über den Bau der Vordeichung Emmerleff Kliff—Hindenburgdamm kann entschieden werden, sobald die lfd. Diskussion über die von seiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgebrachten Bedenken abgeschlossen ist. Dem von den Vorschlägen der deutsch-dänischen Sachverständigengruppe abweichenden Alternativvorschlag bezüglich der Linienführung des neuen Deiches konnte aus küstenschutztechnischen Gründen bislang nicht zugestimmt werden. Eine baldige Entscheidung wird angestrebt.
Zu Frage B 101:
Bezüglich des vorgesehenen Regierungsabkommens ist die dänische Regierung von der Zusammensetzung der deutschen Verhandlungsdelegation informiert worden mit dem Vorschlag, Ort und Zeitpunkt der einleitenden Besprechungen an Hand erster beiderseitiger Vertragskonzeptionen vorzuschlagen. Der Beginn der Bauarbeiten nach Erstellung der baureifen Entwürfe ist z. Z. noch nicht abzusehen. Er hängt ab von der Dringlichkeit in bezug auf die Gefahrenlage an der gesamten Westküste. Dies gilt um so mehr, als die Aufnahme des Vorhabens in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" keinen Anspruch auf Mittelaufstockung des Erstattungsanteils des Bundes für das Land Schleswig-Holstein begründen kann.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 102) :
Ist der Bundesregierung eine Untersuchung des Münchener IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung bekannt, wonach der Anteil deutscher Güterkraftverkehrsunternehmen beim grenzüberschreitenden Verkehr im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz auf Grund ungleicher Wettbewerbsbedingungen bis 1976 bereits unter 30 5/o geschrumpft ist, und wenn dies zutrifft, ist die Bundesregierung bereit, die Wettbewerbsposition der deutschen Unternehmen durch steuerliche Gleichbehandlung sowie durch den Abbau kostenwirksamer technischer Vorschriften zu verbessern, und sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit auf europäischer Ebene, mit dem Ziel der Harmonisierung initiativ zu werden?
Die Untersuchung des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung ist der Bundesregierung bekannt. Hinsichtlich der Entwicklung des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs im Jahre 1976 stimmt sie nicht mit den vom Kraftfahrt-Bundesamt Ende April 1977 veröffentlichten Ergebnissen der Statistik überein. Danach wurden 1976 im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit dem Ausland 91,4 Millionen t Güter befördert, davon 29,6 Millionen t (32,3 %) mit Fahrzeugen deutscher Unternehmer. Ihr Anteil ist also nicht unter 30 % gesunken, sondern von 1975 (31,2 %) prozentual um 1,1 % und auch absolut um 5,4 Millionen t gestiegen. Unabhängig davon drängt die Bundesregierung im Rahmen der europäischen Gemeinschaften unablässig auf Fortschritte bei der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 103 und 104) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von vielen Familienpolitikern, daß die Erhöhung der Preise für Schülermonatskarten durch die Deutsche Bundesbahn zum 1. Mai 1977 und die gleichzeitige Abschaffung der sog. Geschwisterermäßigung vor allem die sozial schwachen und darüber hinaus insbesondere die kinderreichen Familien finanziell trifft, und welche neuen Möglichkeiten hat die Bundesregierung geschaffen, und welche alten Maßnahmen der Fahrgeldrückerstattung für Schüler sind erhalten geblieben, damit die durch die Erhöhung der Preise für Schülermonatskarten und die Abschaffung der Geschwisterermäßigung besonders betroffenen kinderreichen Familien die entstandenen finanziellen Einbußen wenigstens zum Teil ausgleichen können?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der meisten Familienpolitiker, daß sich durch solche Preiserhöhungen und Einsparungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn gerade die MehrKinder-Familien bestraft fühlen müssen und daß auf diese Weise die Kinderfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland noch weiter zunehmen muß?
Die Deutsche Bundesbahn (DB) muß sich bei der Gestaltung ihrer Personentarife von einer Abwägung zwischen der Verpflichtung zur Entlastung des Bundeshaushalts durch Verbesserung ihres Wirtschaftsergebnisses und den berechtigten Interessen sozial schwacher Bevölkerungskreise leiten lassen. So liegt die Begründung für die Preismaßnahmen — die in den Bereich der kaufmännischen Eigenverantwortung der DB fallen — in dem schlechten Kostendeckungsgrad des Schülerverkehrs im allgemeinen (9,7 %) und für die Karten mit Geschwister-Ermäßigung im besonderen (4,6 %).
Daß die Bundesregierung auch weiterhin bemüht bleibt, die Belastung sozial schwacher Bevölkerungskreise zu mindern, beweist der Zuschuß in Höhe von 2,3 Milliarden DM für den öffentlichen Personennahverkehr (1976), der es ermöglicht, daß die DB auch nach der Tariferhöhung vom 1. Mai 1977 billigere Tarife anbieten kann als andere ÖPNVUnternehmen.
Im übrigen bleibt ein Fahrtkostenersatz durch die Schulträger oder Bundesländer unberührt.
Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeodneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 105) :
Welche langfristigen Möglichkeiten zur Sicherung des Kalitransports aus dem Bereich des Werratals, Kreis Hersfeld/Rotenburg, zum Streckennetz der Deutschen Bundesbahn sieht die Bundesregierung unter Einbeziehung des Gesichtspunkts, daß zur Zeit ein großer Teil des Kalitransports von Heringen, Kreis Hersfeld/Rotenburg, über Gerstungen in der DDR nach Bebra erfolgen muß?
Die langfristige Möglichkeit zur Sicherung der Kalitransporte von den Bahnhöfen Heringen (Werra), Heimboldshausen und Philippstahl ergibt sich
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2507*
daraus, daß zwei Strecken zu ihrer Abfuhr bestehen, nämlich
a) Strecke der Hersfelder Kreisbahn von Heimboldshausen nach Bad Hersfeld, dem Übergangsbahnhof zur DB-Hauptstrecke Hamburg/Bremen — Hannover — Bebra — Bad Hersfeld — Fulda — Würzburg/Frankfurt (M).
Die über diese Strecke abbeförderten Transporte bewegen sich somit ausschließlich innerhalb des Hoheitsgebietes der BRD.
b) Die durch die Zonengrenzziehung beidseitig abgeschnittene kurze DB-Strecke mit den drei genannten Bahnhöfen. Die Kalitransporte dieser drei Bahnhöfe werden vorwiegend über die anschließende DR-Strecke über Gerstungen nach Bebra (DB-Bahnhof) befördert, soweit sie deren Bedienungsbereichen entstammen.
Zu b) ist außerdem zu bemerken, daß die DR für die Beförderung der Transporte über ihren Streckenabschnitt ein vertraglich festgesetztes Kilometergeld aus den Frachtanteilen der DB erhält. Da die DR an diesem Geld offensichtlich interessiert ist, das zudem erhöht werden soll, war zumindest in den letzten Jahren keine Störung des Kaliverkehrs mit Durchlauf über die DR-Strecke zu verzeichnen.
Sollte die DR aus politischen Gründen die Beförderung über ihren Streckenabschnitt unterbrechen wollen, so beständen keine Bedenken und auch keine technischen Schwierigkeiten, den gesamten Kaliverkehr über die Strecke der Hersfelder Kreisbahn abzubefördern und in dem Übergangsbahnhof Bad Hersfeld auf das DB-Netz übergehen zu lassen.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 106 und 107):
Treffen Pressemeldungen zu (z. B. „Die Welt" vorn 9. Mai 1977), wonach die Deutsche Bundespost beabsichtigt, zukünftig in Orten, die weniger als 200 Einwohner haben, keine öffentlichen Fernsprechzellen mehr aufzustellen, da dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht rentabel sei?
Ist die Bundesregierung in der Lage, wenn diese Maßnahmen verwirklicht werden sollten, ihrer Sozialpflicht nachzukommen und den Schutz und die Fürsorge für das menschliche Leben des Bürgers im Sinne des Grundgesetzes zu gewährleisten, zumal durch dieses Vorhaben ein Großteil der kleinen Orte und Weiler sowie überhaupt der gesamte ländliche Raum betroffen ist?
Zu Frage B 106:
Aufgrund der gesetzlichen Auflage, ihre Leistungen aus den eigenen Einnahmen zu bestreiten, kann die Deutsche Bundespost Fernsprechhäuschen mit mit Münzfernsprechern, die aufwendigste Form der öffentlichen Sprechstelle, grundsätzlich nur dort einrichten, wo ein ausreichendes allgemeines Sprechbedürfnis und damit eine gewisse Rentabilität gesichert ist. Wie bereits mehrfach erklärt wurde, sind jedoch in Abweichung von diesem Prinzip praktisch in allen Gemeinden bis herab zu 200 Einwohnern Telefonzellen aufgestellt worden.
Es ist keinesfalls daran gedacht, in kleineren Orten bestehende Telefonhäuschen wieder abzubrechen oder die bestehenden Richtlinien zu verschlechtern. In besonderen Fällen werden nach wie vor ohne Rücksicht auf die Einwohnerzahl Fernsprechhäuschen eingerichtet.
Wenn im Zuge von Gebietsreformen oder aus betriebsorganisatorischen Gründen einzelne Poststellen, die eine öffentliche Sprechstelle hatten, wegen mangelnden Verkehrsaufkommens aufgehoben werden müssen, bemüht sich die Deutsche Bundespost zusammen mit den Gemeinden, gemeindlich öffentliche Sprechstellen bei Privatpersonen einzurichten.
Zu Frage B 107:
Berücksichtigt man die Ausstattung der Orte bis 200 Einwohner mit öffentlichen Fernsprechzellen und den durch einen großzügigen Ausbau des Fernmeldenetzes ermöglichten starken Teilnehmerzugang bei normalen Hauptanschlüssen in ländlichen Gebieten der durch die Gewährung von Sozialanschlüssen mit Gebührenermäßigungen noch unterstützt wurde, so ist erkennbar, daß die Deutsche Bundespost alles getan hat, um die Fernsprechversorgung auch auf dem Lande durchgreifend zu verbessern.
Für die Versorgung mit Fernsprechmöglichkeiten zum Zwecke des Schutzes und der Fürsorge für das menschliche Leben stellt die Deutsche Bundespost auf Antrag der zuständigen Behörden der Länder die fernmeldetechnischen Einrichtungen. Die Einrichtung entsprechender öffentlicher Sprechstellen z. B. in Form von Polizei-Notrufsäulen, liegt nicht in der Zuständigkeit der Deutschen Bundespost. In Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden ist jedoch zusätzlich die Möglichkeit geschaffen worden, vorhandene Fernsprechzellen auf Antrag dieser Behörden mit Notrufmeldern für kostenlosen Anruf bei den Notrufabfragestellen der Polizei oder Feuerwehr (Rufnummer 1 10 bzw. 1 12) auszustatten.
Damit trägt die Deutsche Bundespost im Rahmen der ihr obliegenden Versorgungsaufgaben mit Fernsprecheinrichtungen zu Schutz und Fürsorge unserer Mitbürger bei.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 108) :
Liegen der Bundesregierung bereits Informationen über das Streckennetz vor, das bevorzugt von den privaten Paketdiensten bedient wird, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um nicht im Verlauf eines ungleichen Konkurrenzkampfes nach einer gewissen Zeit nur noch die unrentablen Räume im Paketdienst zu bedienen?
Die neuen Konkurrenten der Deutschen Bundespost im Paketdienst konzentrieren ihr Leistungsangebot auf die sog. Wirtschaftspakete, d. h. auf die
2508* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Pakete, die Industrie- und Gewerbeunternehmen vornehmlich in Ballungsgebieten regelmäßig aufliefern. Flächenmäßig decken sie im Prinzip das ganze Bundesgebiet einschließlich Berlin-West ab. Einer der neuen Konkurrenten hat allerdings die Betriebsorganisation für Annahme und Zustellung der Pakete in den Leitzonen 7 und 8 noch nicht oder nur teilweise aufgebaut.
Die Deutsche Bundespost begegnet der neuen Herausforderung durch eine aktive Marktpolitik. Die Aktivitäten umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsgüte, z. B. Schnelligkeit und Sicherheit des Transports durch den Aufbau eines Transportkettensystems unter Verwendung von Kleincontainern und die Nutzung eines besonderen Paketzugnetzes sowie Maßnahmen zur Erweiterung des Leistungsangebots. Bereits eingeführt sind die Abholung von Selbstbuchersendungen aus Firmenräumen gegen Erstattung der Selbstkosten, die für den Empfänger kostenlose Zurücknahme von Retouren, die Möglichkeit zur Vorausentrichtung der Zustellgebühr und die Erhöhung des Nachnahmebetrages. Mit einer Vielzahl von Versendern hat die Deutsche Bundespost besondere Kooperationsverträge geschlossen, durch die Vorleistungen der Firmen durch entsprechende Gebührennachlässe abgegolten werden. Ein besonderes Beispiel marktgerechter Produktgestaltung ist in diesem Zusammenhang der Kleiderhängeversand, der seit Februar 1977 mit zwei Großversandhäusern erfolgreich praktiziert wird.
Unabhängig von der auf Markterhaltung ausgerichteten Geschäftspolitik wird z. Z. untersucht, ob es zwecks Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung (bei der Deutschen Bundespost uneingeschränkte Bedienungspflicht gegenüber jedermann, während die Konkurrenten auswählen können) marktordnender Maßnahmen bedarf.
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 109) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bundesverkehrsminister bereit sein soll, die Pauschalzahlungen an die DDR-Post von 30 Millionen auf 65 Millionen DM zu erhöhen, und welche Berechnungen liegen gegebenenfalls dieser Bereitschaft zugrunde?
Bei der Neufestsetzung der Höhe der Pauschale für den gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehr mit der DDR werden sowohl die seit 1970 eingetretenen Veränderungen in der Verkehrs- als auch in der Kostenentwicklung zu berücksichtigen sein. Die Bundesregierung beabsichtigt indessen nicht, zu den in diesem Zusammenhang verschiedentlich in der Presse geäußerten Mutmaßungen öffentlich Stellung zu nehmen, solange die mit der DDR geführten Verhandlungen nicht abgeschlossen sind.
Anlage 119
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 110) :
Wie ist die kritische Aufforderung des Bundeskanzlers vor der Baubranche zu verstehen, „endlich Schluß zu machen mit der Investitionsunlust" angesichts der finanziell zwar gesicherten, verwaltungsmäßig aber nicht genutzten bzw. nicht ausgeschöpften Möglichkeiten der von der öffentlichen Hand geplanten Baumaßnahmen des vergangenen und des gegenwärtigen Jahrs?
Die Haushaltspläne des Bundes der vergangenen Jahre, die Entwürfe für das kommende Jahr und die fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung lassen erkennen, daß die Ansätze für bauliche Investitionen nominal und real nicht kleiner, sondern in wesentlichen Teilen sogar gewachsen sind.
Das gilt sowohl für den Bereich der zivilen Baumaßnahmen des Bundes, der Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Verteidigung und dem ständig in der Bedeutung steigenden Bereich der Zuwendungen für Baumaßnahmen von Stellen, die außerhalb der Verwaltung stehen. Das hierfür aufgewandte Gesamtvolumen hat inzwischen dasjenige für die unmittelbaren Maßnahmen des Bundes übertroffen.
Hinzu tritt das von der Bundesregierung beschlossene Programm für Zukunftsinvestitionen, das das Bauvolumen weiterhin steigern wird. Weiterhin werden die zur Förderung des Wohnungsbaues vom Bundesbauministerium verteilten Mittel für das Sozialprogramm 1977 und die beschlossene Aufstokkung des Regionalprogramms 1977 im sozialen Wohnungsbau zusätzliche Investitionen nach sich ziehen.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist der Stand der Realisierung der beschlossenen und geplanten Maßnahmen des Bundes im Durchschnitt befriedigend und steht im Einklang mit den Finanzplänen. Bei der großen Zahl von Maßnahmen kann indessen nicht verkannt werden, daß in Einzelfällen aufgrund unvorhersehbarer Einflüsse Verzögerungen eingetreten sind. Das Bemühen aller Beteiligten und mit der Durchführung befaßten Stellen geht dahin, die in den Einzelfällen noch bestehenden Hemmnisse unter Ausschöpfung aller gegebenen Möglichkeiten zu beseitigen.
Anlage 120
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/571 Frage B 111) :
Liegen der Bundesregierung schon erste Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang die Gemeinden nach § 2 a Abs. 3 des novellierten Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 bereits Satzungen erlassen haben, um die vom Gesetzgeber gewünschte intensivere Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung in der Praxis sicherzustellen?
Nach § 2 a Abs. 3 der am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Novelle zum Bundesbaugesetz kann die Gemeinde zum Verfahren der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bestimmen, in welcher Art und Weise, in welchen räumlichen Bereichen und innerhalb
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2509*
welcher Frist die Bürger zu beteiligen sind. Eine förmliche Satzung der Gemeinde wird nicht vorgeschrieben und ist in der Sache auch nicht geboten. Hiervon gehen auch die Erlasse der Länder zur Baugesetznovelle aus, die zum Teil Bezug nehmen auf die nach den Gemeindeordnungen der Länder und den Hauptsatzungen der Gemeinden möglichen Zuständigkeiten der Gremien und Stellen der Gemeinden.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Kenntnissen über die bisherigen Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Städtetages haben die Gemeindevertretungen einiger größerer Städte Beschlüsse zu § 2 a Abs. 3 BBauG gefaßt. Vielfach sind — noch als vorläufig deklarierte — Richtlinien,, Grundsätze, allgemeine Regeln usw. für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung beschlossen worden. Dabei haben die betreffenden Gemeindevertretungen in der Regel festgelegt, welche Gremien bzw. Verwaltungsstellen der Gemeinde für bestimmte, im einzelnen näher bezeichnete Aufgaben im Rahmen der Bürgerbeteiligung zuständig sind.
Anlage 121
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/571 Fragen B 112 und 113) :
Trifft es zu, daß die Verwaltungsvereinbarungen zum Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen erst zum Herbst 1977 abgeschlossen und wegen der dann einsetzenden Schlechtwetterzeit der u. a. beabsichtigte belebende Einfluß auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt verhindert wird?
Welche Gründe haben zu dem übermäßig langen Zeitraum für die Erarbeitung der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen geführt, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Vorgänge beschleunigen?
Bund und Länder fördern seit 1974 in gemeinsamen jährlichen Programmen die Modernisierung von Wohnungen. Durch das am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz) ist die Förderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden.
Das Wohnungsmodernisierungsgesetz muß jedoch noch ergänzt werden um eine vom Bund und den Ländern zu treffende Verwaltungsvereinbarung als Grundlage für die Verteilung der Bundesmittel. Mit Schreiben vom 21. März 1977 ist den Ländern ein Vorabentwurf der Verwaltungsvereinbarung in der Fassung übermittelt worden, wie sie sich auf Grund der Beschlüsse einer Konferenz der für das Bau-, Siedlungs- und Wohnungswesen zuständigen Minister (Senatoren) am 4. März 1977 in meinem Hause ergeben hatte. Nachdem in einer Sitzung einer Fachkommission am 25./26. April 1977 noch einige Unklarheiten ausgeräumt werden konnten, ist den Ländern mit Schreiben vom 4. Mai 1977 der endgültige, von Bundesminister Ravens unterzeichnete Text der Verwaltungsvereinbarungen übersandt worden.
Ich rechne damit, daß die Länder die Verwaltungsvereinbarung sehr bald unterzeichnen und an den Bund zurücksenden werden, so daß die Bundesmittel an die Länder verteilt werden können. Die weitere
Durchführung, d. h. die eigentliche Bewilligungstätigkeit, ist dann ausschließlich Aufgabe der Länder.
Anlage 122
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Fragen B 114 und 115):
In welcher Anzahl und in welcher Höhe wird im Jahr 1977 der Bau von Eigenheimen in Nordrhein-Westfalen und im Kreise Aachen gefördert?
Wie hoch ist der Anteil der Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen am gesamten Wohnungsbau, und wieviel werden 1977 aus dem sozialen Wohnungsbau davon gefördert?
Zu Frage B 114:
Da die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues Angelegenheit der Länder ist, liegen meinem Hause Zahlenangaben über die Förderung des Wohnungsbaues in den den Ländern nachgeordneten Gebietskörperschaften nicht vor.
Nach Auskunft des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sollen 1977 im 1. Förderungsweg 5 000 Wohnungen als Eigentumsmaßnahmen gefördert werden.
Im 2. Förderungsweg, der sich fast ausschließlich auf das Regionalprogramm des Bundes stützt, werden im Lande voraussichtlich rund 13 400 Wohnungen in Eigentumsmaßnahmen gefördert.
Zu Frage B 115:
a) Die Zahl der Baugenehmigungen hat sich wie folgt entwickelt:
1974 1975 1976
Baugenehmigungen insgesamt: 417 783 368 718 380 352
darunter
Ein- und Zweifamilien- häuser 201 614 193 989 228 424
Mehrfamilienhäuser 182 913 142 216 121 708
b) Der prozentuale Anteil der genehmigten Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern an den insgesamt genehmigten Wohnungen ist von 52,4 % im Jahre 1974 über 57,7 % im Jahre 1975 auf 65,2 % im Jahre 1976 gestiegen.
Im 1. Quartal 1977 betrug der Anteil 71,4 %. Es ist zu erwarten, daß der Anteil der Wohnungen in Eigenheimen für das gesamte Jahr 1977 auf mindestens 75 % ansteigt.
c) Nach Schätzungen der Kreditinstitute sind 1974 rund 105 000, 1975 rund 85 000, 1976 50 — 60 000 Eigentumswohnungen fertiggestellt worden.
d) 1977 werden im sozialen Wohnungsbau voraussichtlich mehr als 140 000 Wohnungen gefördert werden, davon in Ein- und Zweifamilienhäusern rund 50 %, als Eigentumswohnungen rund 10 %, als Mietwohnungen rund 40 %.
2510* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Anlage 123
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 116) :
Ist die Bundesregierung bereit, das Bundesraumordnungsprogramm in kleinere Gebietseinheiten aufzuteilen, um die Nivellierung von strukturschwachen Gebieten wie Westmittelfranken durch Aufrechnung mit strukturstarken Räumen in den jetzigen Gebietseinheiten zu beseitigen, oder was wird die Bundesregierung sonst tun, die Strukturschwäche Westmittelfrankens durch zusätzliche Förderungen zu beheben?
Das Bundesraumordnungsprogramm hat angekündigt, daß bei seiner Fortschreibung eine innergebietliche Differenzierung der Gebietseinheiten in der Weise vorgenommen werden soll, daß sich neben den großräumigen Disparitäten auch innergebietliche Disparitäten feststellen lassen. Die Arbeiten hierzu sind bereits seit einiger Zeit in Angriff genommen. Durch eine solche Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms würde künftig eine Nivellierung von strukturschwachen Gebieten wie Westmittelfranken durch Aufrechnung mit strukturstarken Räumen in den Gebietseinheiten vermieden. Es bedarf bei allen diesen Überlegungen der Zustimmung der Länder. Insoweit nehme ich auf meine Antwort auf Ihre Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9./10. Februar 1977 Bezug (Anlage 75 zum Stenographischen Bericht vom 10. Februar 1977).
Anlage 124
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 117):
Trifft es zu, daß die DDR zahlreichen verurteilten Fluchthelfern aus der Bundesrepublik Deutschland die DDR-Staatsangehörigkeit aufgezwungen hat, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zur Abwehr dieses schweren Verstoßes gegen das allgemeine Völkerrecht und gegen diese Verhinderung des Rechtsschutzes der Bundesrepublik Deutschland zu unternehmen?
Es trifft nicht zu, daß Fluchthelfern aus der Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Inhaftierung in der DDR die Staatsbürgerschaft der DDR aufgezwungen worden ist. Die DDR hat sich aber bei mehreren Inhaftierten aus der Bundesrepublik Deutschland — es sind etwa 20 Fälle bekannt — von vornherein, also schon bei der Inhaftierung, auf den Standpunkt gestellt, es handele sich um „Bürger der DDR".
In diesen Fällen handelte es sich um frühere Bewohner der DDR, die die „DDR-Staatsbürgerschaft" nach den gesetzlichen Regelungen der DDR weder durch Einzelakt noch durch das „Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft" vom 16. Oktober 1972 verloren hatten.
Die Bundesregierung hält auch gegenüber diesem Personenkreis ihren Anspruch auf Betreuung durch die Ständige Vertretung aufrecht. Sie bemüht sich auch in diesen Fällen um Hilfe und eine Entlassung in die Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 125
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 118) :
Hält die Bundesregierung auf Grund der vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen kürzlich erlassenen neuen Verwaltungsvorschrift eine Einschränkung der Förderung von Informationsreisen an die Grenze zur DDR für gerechtfertigt, und wenn nicht, ist sie bereit, sich für eine Änderung dieser Verwaltungsvorschrift einzusetzen?
Ziffer 2.3 der Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen für die Förderung von Informationsreisen an die Grenze zur DDR vom 1. April 1977 bestimmt unter anderem, daß Reisegruppen, deren Teilnehmer aus Berlin (West) oder aus dem an der Grenze zur DDR gelegenen Zonenrandgebiet kommen, nur im Ausnahmefall und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gefördert werden können. Diese einschränkende Bestimmung, die in früheren Verwaltungsvorschriften nicht enthalten war, soll sicherstellen, daß mit den vorhandenen Haushaltsmitteln zunächst solche Gruppen gefördert werden, deren Teilnehmer nicht im Zonenrandgebiet wohnen und die daher in erster Linie mit den Problemen der Teilung Deutschlands und der Notwendigkeit der Zonenrandförderung von Bund und Ländern vertraut gemacht werden müssen. Diese Regelung ist sachgerecht und zweckmäßig, da die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, alle Anträge zu befriedigen. Außerdem kann insbesondere von Reisegruppen aus dem Zonenrandgebiet — sollte deren Teilnehmern die dortige Problematik nicht ohnehin bereits bekannt sein — erwartet werden, daß die anfallenden geringen Fahrtkosten selbst getragen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, die geltenden Verwaltungsvorschriften in der von Ihnen angeregten Weise zu ändern.
Anlage 126
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 119) :
Welche Schritte gegenüber der DDR hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschleppung eines Forstbeamten am Pfingstsonntag 1977 durch Angehörige der DDR-Grenztruppen im Waldgebiet von Wichelsdorf, Kreis Hersfeld/ Rotenburg, unternommen, der sich im Zusammenhang mit einer Waldbrandbekämpfung an der Zonengrenze aufgehalten hatte?
Der betreffende Forstbeamte inspizierte am Pfingstsonntag 1977 einen grenznahen Geländestreifen in seinem Dienstbereich, in dem zwei Tage vorher ein Waldbrand vom Gebiet der DDR auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland übergesprungen war. Der Waldbrand war noch am selben Tage gelöscht worden, so daß der nachfolgende Vorfall nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der Brandbekämpfung gesehen werden kann.
Der Forstbeamte räumt in seiner Aussage gegenüber dem Bundesgrenzschutz ein, während seines Kontrollganges möglicherweise versehentlich ge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977 2511*
ringfügig auf DDR-Gebiet geraten zu sein. Dort sei ein DDR-Soldat auf ihn zugesprungen und habe ihn mit den Worten festgehalten, er befände sich auf DDR-Gebiet und solle es unverzüglich verlassen. Er habe sich losgerissen und sei auf Bundesgebiet zurückgesprungen.
Feststellungen des Bundesgrenzschutzes am Ort des Geschehens haben ergeben, daß sich der Forstbeamte offenbar in der Tat auf DDR-Gebiet befunden hat.
Anhaltspunkte für eine versuchte Verschleppung liegen nicht vor, zumal der DDR-Soldat den Forstbeamten nach dessen Aussage ausdrücklich aufgefordert hat, das Gebiet der DDR unverzüglich zu verlassen.
Ausgehend von diesem Sachverhalt hat die Bundesregierung von Schritten gegenüber der DDR abgesehen.
Anlage 127
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 120) :
Trifft es zu, daß 200 Tonnen Uranerz, die 1968 mit dem Frachter „Scheersberg" transportiert wurden, verschwunden sind, wann hat die Bundesregierung davon zum ersten Mal Kenntnis erhalten, und welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um solche Fälle künftig auszuschließen?
Über den Sachverhalt hat EG-Kommissar Brunner vor ,dem Europäischen Parlament in Straßburg am 10. Mai 1977 ausführlich berichtet (vgl. Sitzungsberichte vom 10. Mai 1977, S. 55 ff.).
Die Bundesregierung verfügt über keine zusätzlichen Informationen.
Anlage 128
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 121) :
Ist der Bundesregierung ein bereits zum Patent angemeldetes Verfahren bekannt, chlorophyll-, eiweiß- und hämoglobinhaltige Abfallstoffe, wie z. B. Faulschlamm, Unkrautpflanzen, Fischknochen, unter Druck und einer Temperatur von bis 250 Grad Celsius sowie unter Zusatz eines Hormonkatalysators nach einer kurzen Reaktionszeit zu fast schwefelfreiem Rohöl zu verschmelzen, und gedenkt die Bundesregierung, weiterführende Forschungsarbeiten auf den genannten Grundlagen zu unterstützen, falls die Angaben des Erfinders zutreffen, mit diesem Verfahren seien ca. 20 Prozent des deutschen Energiebedarfs zu decken und das Verfahren sei bei einem weiteren Ansteigen der Weltmarktpreise für Rohöl durchaus rentabel?
Das von Ihnen erwähnte Verfahren ist der Bundesregierung bekannt. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, die bis heute noch hypothetische Entstehung des Erdöls, die in Jahrmillionen erfolgte, verfahrenstechnisch nachzuahmen.
Eine Prüfung durch Sachverständige, die mit dem Verfahren der Druckhydrierung, aber auch mit dem
Einsatz von Enzymen wie Proteasen und Lipasen vertraut sind, hat ergeben, daß derartige Vorschläge zwar grundsätzlich durchführbar sind, aber keine Aussicht auf einen wirtschaftlichen Erfolg haben. Die Schätzung des Beitrags dieses Verfahrens zur Energieversorgung der Bundesrepublik in Höhe von 20 % dürfte überdies unrealistisch sein. Schwefelarme Öle aus organischen Abfällen können auch mit anderen Verfahren gewonnen werden. Die Bundesregierung fördert z. Z. Entwicklungen zur Pyrolyse von Abfällen. Hierbei kann der Prozeß so gesteuert werden, daß Ole oder niedrigere Kohlenwasserstoffe als Chemie- oder Energiestoffe gewonnen werden. Diese Verfahren versprechen im Gegensatz zu dem in der Anfrage erwähnten einen wirtschaftlichen Einsatz im Rahmen der Abfallwirtschaft.
Anlage 129
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 122) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Studierenden in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern, in den nächsten Jahren einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, und welche Ausweichberufe schlägt sie gegebenenfalls vor?
Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den geburtenstarken Jahrgängen im nächsten Jahrzehnt ein ausreichendes Angebot auf allen Stufen der Berufsbildung zu sichern. Sie ist der Überzeugung, daß den Jugendlichen, die in den nächsten Jahren die Schule verlassen, allein wegen des derzeitigen Anstiegs der Schulabgängerzahlen kein Verzicht auf eine qualifizierte Ausbildung zugemutet werden kann. Die Forderung der Bundesregierung auf eine „Öffnung der Hochschulen" ist Bestandteil einer auf dieses Ziel gerichteten Politik, die mit berücksichtigt, daß es mittelfristig weder quantitativ noch qualitativ ausreichende Ausweichmöglichkeiten für abgewiesene Studienbewerber gibt.
Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätten gibt unseren Jugendlichen das Recht, sich zu qualifizieren. Die volle Nutzung dieses Rechts ist für den einzelnen wie die Gesellschaft auch aus der inzwischen allgemeinen Erkenntnis wichtig, daß die Risiken aufgrund von zu geringer Qualifikation in aller Regel größer und dauerhafter sind als die Probleme der sogenannten „Überqualifikation". Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Spannung zwischen Berufsausbildung und Eintritt in das Berufsleben für die Hochschulabsolventen im kommenden Jahrzehnt zunehmen wird. Der Eintritt von 20 Prozent eines Jahrgangs in eine Hochschulausbildung kann nicht ohne Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem bleiben. Das Beschäftigungssystem muß in Zukunft für einen höheren Anteil von Hochschulabsolventen Arbeitsplätze bereithalten.
2512* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1977
Die Verlagerung des Positionswettbewerbs vom Bildungssystem in die Arbeitswelt als eine Folge der Aufhebung der Chancenungleichheit im Bildungssystem darf allerdings die für das Beschäftigungssystem Verantwortlichen — das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Hand — nicht untätig lassen. Die Bundesregierung ist bemüht, das in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun. Ich darf darauf hinweisen, daß sich am 1. Juli die Regierungschefs von Bund und Ländern — nach einer ersten Beratung Anfang Mai — mit diesem Gesamtkomplex befassen werden. Ich erhoffe mir von dieser Beratung wichtige Ansätze für alle Politikbereiche. Unabhängig hiervon ist es notwendig, die Informationsbasis für die Berufsentscheidungen laufend zu erweitern und zu verbessern. Diese Aufgabe wird gemäß Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere der ihr zugeordneten Zentralstelle für Arbeitsvermittlung/Frankfurt, darf ich hinweisen. Die Verbesserung der Beratung in Schule, Studium und Beruf ist eine wichtige Aufgabe, die die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern mit Nachdruck verfolgt.
Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in den letzten Jahren die Förderung von Untersuchungen der voraussichtlichen Beschäftigungsentwicklung von Hochschulabsolventen intensiviert. In der Schriftenreihe des Ministeriums „Hochschulabsolventen im Beruf" sind in den vergangenen Jahren mehrere Studien veröffentlicht worden.
Auf Nr. 2 dieser Schriftenreihe „Bedarf und Angebot an Ingenieuren und Naturwissenschaftlern in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990" darf ich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage besonders hinweisen.
Anlage 130
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/571 Frage B 123) :
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundestag den Entwurf der im Bundesgesamtplan vorgesehenen bundesgesetzlichen Regelung einer bundesweiten Weiterbildungsstatistik vorzulegen?
Aussagefähige und bundesweit vergleichbare Statistiken über die Volkshochschulstatistik hinaus sind nur erreichbar, wenn zuvor die noch offenen methodischen und definitorischen Probleme geklärt sind.
Unter diesen Gesichtspunkten hat sich der Bund an zwei Modellprojekten zur Erfassung der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg und Niedersachsen beteiligt, um dadurch zur notwendigen methodischen Weiterentwicklung beizutragen. Aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen sollen bis zum Frühjahr 1978 Vorschläge für ein methodisch und definitorisch abgesichertes Programm einer Weiterbildungsstatistik auf Bundesebene zur Diskussion gestellt werden.
Außerdem bemüht sich der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, die Spitzenverbände der Weiterbildungsträger an der Festlegung bundeseinheitlicher Verfahren zu beteiligen und Absprachen über die Bereitstellung statistischer Informationen zu treffen. Dabei soll auch das von den Ländern vereinbarte Mindestprogramm für eine Statistik der allgemeinen Weiterbildung, in dem die Mindestanforderungen seitens der Länder festgehalten sind, berücksichtigt werden.
Es wird vom Ausgang der vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Verbindung mit dem Statistischen Bundesamt eingeleiteten Bemühungen abhängen, wann und ggf. in welchem Umfang eine bundesgesetzliche Regelung der Weiterbildungsstatistik zur Schließung noch vorhandener Informationslücken zu treffen ist.
Anlage 131
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/571 Frage B 124) :
Trifft es zu, daß die seit langem beschlossene Verlegung der Deutschen Landmaschinenschule von Alsenz nach Bad Kreuznach deshalb noch nicht vorgenommen werden kann, weil noch nötige Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft nicht fertiggestellt sind, und wann ist gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Vorliegen des Gutachtens zu rechnen?
Die deutschen Lehranstalten für Agrartechnik — Deula, Darmstadt — beabsichtigen in Bad Kreuznach eine überbetriebliche Ausbildungsstätte auf dem Gebiet der Agrartechnik mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von 10,5 Millionen DM zu errichten. Dabei ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes in Höhe von 80 v. H. der förderungsfähigen Gesamtkosten vorgesehen. Dem stehen Eigenleistungen des Trägers in Höhe von 10 v. H. gegenüber. Ein Projekt dieser Größenordnung, für das neunmal soviel öffentliche wie eigene Mittel eingesetzt werden, bedarf einer gründlichen Prüfung, deren baufachlicher Teil noch nicht abgeschlossen werden konnte, zumal vom Antragsteller während des Antragsbearbeitungsverfahrens Unterlagen nachgefordert werden mußten.
Da sich der Antragsteller vom Grundstücksveräußerer hatte unter Zeitdruck setzen lassen, bat er den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Anfang Juni 1977, nachdem er eine Vorfinanzierung aus eigenen Mitteln abgelehnt hatte, ausnahmsweise der Förderung zunächst nur des Grunderwerbs zuzustimmen. Diese grundsätzliche Zustimmung wurde am 10. Juni 1977 fernschriftlich der Bundesanstalt für Arbeit als bearbeitender Stelle übermittelt. Damit ist dem augenblicklichen Anliegen des Antragstellers, soweit dies seitens des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft möglich ist, voll Rechnung getragen.