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    Plenarprotokoll 8/32 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 32. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Inhalt: Eintritt des Abg. Wissebach in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . 2337 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2337 B Bestellung des Abg. Dr. Penner als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . . . . 2337 B Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Scheu zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank . . . . . . . 2337 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 2337 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) — Drucksache 8/292 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/582 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/555 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 2337 D Kühbacher SPD . . . . . . . . . . . 2340 A Spilker CDU/CSU . . . . . . . . . . 2343 A Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . . . . 2346 B Frau Funcke FDP . . . . . . . . . . 2349 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . . 2352 A Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . . . 2358 A Dr. Böhme (Freiburg) SPD 2362 B Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 2367 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 2374 A Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 2375 C Erklärungen zur Abstimmung nach § 59 GO Waltemathe SPD 2378 B Hansen SPD 2378 B Coppik SPD 2378 C Meinike (Oberhausen) SPD 2378 C Namentliche Abstimmungen . . 2370 B, 2372 B, 2376 B, 2378 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/287 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/581 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/519 — Prangenberg CDU/CSU 2397 D Meininghaus SPD 2399 A Gattermann FDP 2400 D, 2405 D Frau Pack CDU/CSU 2402 A Menzel SPD 2403 B Niegel CDU/CSU 2404 C Ravens, Bundesminister BMBau 2407 B Nordlohne CDU/CSU 2410 D Waltemathe SPD 2414 B Wurbs FDP 2416 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/457 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/611 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/605 — Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 2419 B Berger CDU/CSU . . . . . . . . . 2420 C Liedtke SPD 2423 B Dr. Wendig FDP . . . . . . . . . 2426 A Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . 2427 C Frau Schuchardt FDP 2429 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß und Akt des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung — Drucksache 8/360 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/596 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/561 — Kunz (Berlin) CDU/CSU 2431 D Schmidt (München) SPD . . . . . . . 2433 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 2436 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 8/466 —Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/597 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/580 — 2438 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen, zu den Europäischen Zusatzübereinkommen vom 1. Mai 1971 zu diesen Übereinkommen sowie zum Protokoll vom 1. März 1973 über Straßenmarkierungen — Drucksache 8/178 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/486 — . . . . . . . . 2438 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/540 — 2438 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 23. Juli 1975 über den vorläufigen Beitritt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 III Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/170 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/572 — 2439 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Mai 1975 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Staat Israel andererseits — Drucksache 8/175 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/568 — 2439 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 über die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen — Drucksache 8/490 — 2439 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/354 — 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — Drucksache 8/456 — 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen — Drucksache 8/473 — . . . . . . . . 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes — Drucksache 8/465 — 2439 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Dr. Luda, Tillmann, Dreyer, Frau Hoffmann (Hoya), Milz; Dr. Riedl (München), Regenspurger, Biechele, Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU Telefon-Nahbereiche ohne Zeittakt — Drucksachen 8/308, 8/566 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abgeordneten Mahne, Wuttke, Stahl (Kempen), Topmann, Ollesch, Hoffie und der Fraktionen der SPD, FDP Versuchsbetrieb in Telefon-Nahbereichen — Drucksachen 8/342, 8/567 — Straßmeir CDU/CSU 2440 A Mahne SPD 2442 C Hoffie FDP 2443 D Beratung der Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Mai 1977 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/535 — Kirschner SPD . . . . . . . . . . . 2444 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/467 — 2446 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/468 — . . . . . . . . 2446 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/469 — . . . . . . . . 2446 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/470 — 2446 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über die Verdienste der ständig in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter — Drucksachen 8/145, 8/441 — 2446 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Vierten Richtlinie (EWG) des Rates aufgrund von Artikel 54 Abs. 3 Buchstabe g zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter hinsichtlich der Gliederung und des Inhalts des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie hinsichtlich der Bewertungsmethoden und der Offenlegung dieser Dokumente vorgeschrieben sind — Drucksachen VI/2875, 8/451 — 2446 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung der Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Kohleeinsatzes für die Stromerzeugung — Drucksachen 8/78, 8/520 — 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Entschließungsantrag über die Regionalpolitik der Gemeinschaft bezüglich der Regionen beiderseits der Binnengrenzen der Gemeinschaft — Drucksachen 7/5920, 8/521 — 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Finanzierung konjunktureller Haldenbestände an Steinkohle, Koks und Briketts — Drucksachen 8/271, 8/541 — . . . . . 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1. Juli 1977 bis 30. Juni 1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe, der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei — Drucksachen 8/209, 8/276, 8/253, 8/269, 8/524 — 2447 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Zusatzprotokolls und des Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur erneuten Verlängerung der Verordnungen (EWG) Nr. 1509/76 und 1522/76 über die Einfuhr von Sardinenzubereitungen oder -konserven mit Ursprung in Tunesien bzw. Marokko in die Gemeinschaft Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Ägypten, Jordanien, im Libanon und in Syrien (1977) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr einiger Erzeugnisse des Weinbaus mit Ursprung in Griechenland Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Aufschub der Anwendung der durch die Verordnungen (EWG) Nr. 3230/76, 3231/76, 3233/76, 3234/76 und 3235/76 festgesetzten Richtplafonds für die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 V Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in einigen EFTA-Ländern — Drucksachen 8/162, 8/227, 8/297, 8/268, 8/254, 8/525 — . . . . . . . . 2447 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Kleie und anderen Rückständen vom Sichten, Mahlen oder anderen Bearbeitungen von Getreide mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten Verordnung (EWG) des Rates über die Reiseinfuhren aus der Arabischen Republik Ägypten — Drucksachen 8/163, 8/522 — 2447 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Erhaltung der Vogelarten — Drucksachen 8/41, 8/523 — 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Qualitätsanforderungen an Muschelzuchtgewässer — Drucksachen 7/5893, 8/542 — . . . . 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag. einer Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 8/248, 8/545 — 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften angewandt werden — Drucksachen 8/315, 8/546 — . . . . . 2448 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für »das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über das Vorgehen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Einführung eines Beratungsverfahrens und zur Schaffung eines Ausschusses auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Unterstützung von Vorhaben von gemeinschaftlicher Bedeutung auf dein Gebiet der Verkehrsinfrastruktur — Drucksachen 7/5619, 8/553 — . . . . . 2448 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr — Drucksachen 7/4923, 8/554 — . . . 2448 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/77 — Zollpräferenzen 1977 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 8/332, 8/480 — 2448 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den aufhebbaren Verordnungen der Bundesregierung Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — — Drucksachen 8/236, 8/237, 8/526 — . . . 2448 C Fragestunde — Drucksache 8/571 vom 10. 06. 1977 — Absprachen zwischen Abgeordneten bzw. Fraktionen der Koalition und Bundesministerien über Große, Kleine, Mündliche und Schriftliche Anfragen und ihre Beantwortung MdlAnfr A109 10.06.77 Drs 08/571 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A110 10.06.77 Drs 08/571 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 2380 D, 2381 A, B, C, D ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . 2380 D, 2381 A, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2381 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2381 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 2381 B, 2382 A Auffassung des Präsidenten Carter über Bestrebungen der DDR zur Aushöhlung des Viermächtestatus von Ost-Berlin MdlAnfr A126 10.06.77 Drs 08/571 Spranger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 2382 B, C, D, 2383 A ZusFr Spranger CDU/CSU 2382 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .. . . . 2382 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2383 A Kontrolle der Besucher der deutschen Botschaft in Moskau durch sowjetische Organe sowie Hilfsmaßnahmen für die nach dem Besuch der Botschaft am 18. Mai 1977 verhafteten Deutschen MdlAnfr A113 10.06.77 Ors 8/571 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A114 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2383 B, C, D, 2384 A, B, C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 2383 C, D, 2384 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 2383 D, 2384 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2384 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2384 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2384 C Ermöglichung des Beitritts von Portugal, Griechenland und Spanien zur EG noch in diesem Jahr; Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EFTA und EG MdlAnfr A115 10.06.77 Drs 08/571 Krey CDU/CSU MdlAnfr A116 10.06.77 Drs 08/571 Krey CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2384 D, 2385 B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . . 2385 B Auflösung des deutschen Konsulats in Windhuk und Kündigung des Kulturabkommens mit Südafrika für den Bereich Südwestafrikas; Stellung der Bundesregierung zu dem Verfassungsentwurf der Windhuker Turnhallenkonferenz MdlAnfr A117 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A118,10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2385 D, 2386 A, 2387 A, B, C, D, 2388 A, B, C, D, 2389 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 2386 D, 2387 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . 2387 C, 2388 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 2387 D, 2388 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 2388 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . 2388 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 2388 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 2389 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 2389 B ZusFr Broll CDU/CSU 2389 C Schließung des deutschen Generalkonsulats in Südwestafrika MdlAnfr A119 10.06.77 Drs 08/571 Niegel CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2389 D, 2390 A, B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU 2390 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2390 C ZusFr Spranger CDU/CSU 2390 D Verhaftung von acht ausreisewilligen deutschstämmigen Sowjetbürgern in Moskau sowie Erteilung der Ausreisegenehmigung an die Verhafteten MdlAnfr A120 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A121 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2391 A, B, C, D, 2392 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 2391 B, D, 2392 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2391 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2392 A Ausklammerung strittiger bilateraler Fragen in den bevorstehenden deutsch-sowjetischen Besprechungen sowie Zahl der Aussiedler aus den Ostblockstaaten nach August 1975 MdlAnfr A124 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Czaja CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 VII MdlAnfr A125 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2392 A, D, 2393 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 2392 C, D, 2393 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2393 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 2393 C Fortfall der zusätzlichen .Fahrpreisermäßigung für Geschwister bei Schülerzeitkarten der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A75 10.06.77 Drs 08/571 Frau Pack CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . 2394 A, B, C ZusFr Frau Pack CDU/CSU 2494 B, C Verringerung der Schallemissionen von Kraftfahrzeugreifen durch technische Richtlinien für inneren Aufbau, Breite, Profil und zulässige Höchstgeschwindigkeit MdlAnfr A82 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Laufs .CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . 2394 D, 2395 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 2394 D, 2395 A Ursachen für die Hinweisschilder „80 km Höchstgeschwindigkeit bei Nässe" an Neubaustrecken von Autobahnen MdlAnfr A85 10.06.77 Drs 08/571 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . ... 2395 A, B, C ZusFr Broil CDU/CSU . . . . . . . 2395 B, C Senkung alkoholbedingter Unfälle durch die Herabsetzung der Alkoholtoleranzgrenze auf 0,8 Promille MdlAnfr A88 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 2395 C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 2395 D Auswirkungen der Umwandlung des Kraftpostreisedienstes in eine privatrechtliche Bus-GmbH für das beschäftigte Personal und auf die Verkehrsversorgung der betroffenen Gebiete MdlAnfr A97 10.06.77 Drs 08/571 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . 2396 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . 2396 B Einführung eines verbilligten Nachtstundentarifs (Mondscheintarif) im übernationalen Telefonverkehr, insbesondere innerhalb der EG-Staaten MdlAnfr A98 10.06.77 Drs 08/571 Gobrecht SPD Antw PStSekr Haar BMV . 2396 C, D, 2397 A ZusFr Gobrecht SPD . . . . . 2396 C, D Rückgang der Zahl der aus DDR-Haftanstalten vorzeitig entlassenen politischen Ge- fangenen MdlAnfr A100 10.06.77 Drs 08/571 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . 2397 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 2397 B, C Nächste Sitzung . 2448 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2449* A Anlagen 2 bis 6 Erklärungen der Abgeordneten Waltemathe, Hansen, Coppik, Meinike (Oberhausen), Dr. Schmitt-Vockenhausen gemäß § 59. der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuer- gesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) . . 2449* C, D, 2450* B, D, 2451* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2337 32. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2449* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 17. 6. Dr. van Aerssen * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Alber * 17. 6. Angermeyer 24. 6. Dr. Bangemann 24. 6. Dr. Bayerl * 17. 6. Blumenfeld * 17. 6. Breidbach 17. 6. Fellermaier * 17. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Früh * 17. 6. Dr. Fuchs * 17. 6. Haase (Fürth) * 17. 6. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 6. Hoppe 24. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Jung * 17. 6. Dr. Jaeger *** 16. 6 Katzer 24. 6. Dr. Klepsch * 17. 6. Klinker * 17. 6. Kunz (Berlin) * 17. 6. Lange * 17. 6. Lemp * 17. 6. Lücker * 17. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Müller ** 16. 6. Müller (Mülheim) * 17. 6. Müller (Wadern) * 17. 6. Reddemann ** 16. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Schmidt (München) * 17. 6. Schreiber * 17. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Frau Tübler 17. 6. Dr. Vohrer ** 17. 6. Frau Dr. Walz * 17. 6. Wawrzik * 17. 6. Dr. Wendig 24. 6. Würtz * 17. 6. Zeyer * 17. 6. Zywietz * 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Waltemathe (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Das zur Abstimmung vorliegende Gesetzespaket enthält im Bereich der Vermögensteuer Entlastungen in Höhe von jährlich 1,5 Milliarden DM, die verhältnismäßig wenigen Steuerpflichtigen zugute kommen. Diese Steuernachlässe zugunsten Vermögender sind konjunkturpolitisch ohne Wirkung und widersprechen sozialer und steuerlicher Gerechtigkeit. Der Einnahmeverlust verringert den Spielraum politischer Gestaltungsmöglichkeit für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Entlastungen der Hauptgruppe ,der Steuerzahler: der Lohnsteuerpflichtigen. Damit ist das Steuerpaket, das bescheidene Entlastungen für Arbeitnehmer, ferner die Erhöhung des Kindergeldes für die zweiten und weiteren Kinder sowie die Senkung der Gewerbesteuer enthält, insgesamt nicht sozial ausgewogen. Als Sozialdemokrat verkenne ich nicht die Notwendigkeit, in einer Koalition Kompromisse zu schließen. Diese Notwendigkeit schließt gleichzeitig aus, daß ein Partner sich allein mit seinen Vorstellungen durchsetzt. Im Falle der Vermögensteuersenkung um 1,5 Milliarden DM vermag ich keine Spurenelemente sozialdemokratischer Vorstellungen zu erkennen. Da ich einerseits die Neuregelungen im Mehrwertsteuer-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Kindergeldbereich nicht ablehne, andererseits aber der Senkung der Vermögensteuersätze nicht zustimmen kann, enthalte ich mich bei der Schlußabstimmung über das Gesamtgesetz der Stimme. In dieser Haltung fühle ich mich nicht zuletzt bestärkt durch die Stellungnahme des DGB vom 3. Mai 1977, in der es heißt, daß die im Steueränderungsgesetz enthaltenen Steuervorhaben beschäftigungspolitisch schädlich und darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmern nicht zu rechtfertigen sind. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Hansen (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Ich habe ebenso wie mein Kollege Coppik in zweiter Lesung des Steueränderungsgesetzes 1977 gegen die Senkung der Vermögensteuer gestimmt und werde in dritter Lesung bei der Schlußabstim- 2450* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 mung über das vorliegende Gesetz ebenfalls mit „Nein" stimmen. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Mehrwertsteuer und Senkung der Vermögensteuer bedeutet das Gesetz eine Vermögensumverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer und zugunsten von Besitzern großer Vermögen. Die vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes und der Höchstbeträge bei den Sonderausgaben und der Versorgungspauschale vermag die soziale Unausgewogenheit des Gesetzes nicht zu beseitigen. Das 1,5-Milliarden-Geschenk an die Besitzer großer Vermögen schafft außerdem keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz, beraubt aber Bund, Länder und Gemeinden der Mittel, mit denen über direkte staatliche Investitionen viele Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Dieses Steuergeschenk an die Vermögenden widerspricht allen steuerpolitischen Beschlüssen der SPD und unserem Wahlprogramm. Eine Vermögensverteilung zugunsten der Unternehmer hat nichts mit sozialdemokratischer Politik gemein. Wir wissen, daß viele Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion unsere Meinung teilen. Im Gegensatz zu uns glauben sie aber, dem Gesetz zustimmen zu müssen, weil es sich um eine Koalitionsfrage oder eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers handele. Wir teilen nicht diese Auffassung. Die Abstimmung über das Steuergesetz ist keine Abstimmung über die Koalition oder über den Bundeskanzler. Diese Koalition hätte keine tragfähige Grundlage, wenn der FDP Steuergeschenke an die Millionäre wichtiger wären als das Bündnis mit der SPD. Wer unsere Entscheidung mit dem prinzipien- und bedenkenlosen Abstimmungsverhalten der CDU/CSU in Verbindung zu bringen versucht, handelt unredlich. Gerade weil wir eine CDU/CSU-Regierung für verhängnisvoll halten, treten wir dafür ein, daß sich der Abstand zwischen sozialdemokratischen Grundpositionen und der praktischen Politik der Koalition nicht vergrößert. Deshalb sage ich „Nein" zu diesem Gesetz. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Coppik (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Ich habe ebenso wie mein Kollege Hansen in zweiter Lesung des Steueränderungsgesetzes 1977 gegen die Senkung der Vermögensteuer gestimmt und werde in dritter Lesung bei der Schlußabstimmung über das vorliegende Gesetz ebenfalls mit „Nein" stimmen. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Mehrwertsteuer und Senkung der Vermögensteuer bedeutet das Gesetz eine Vermögensumverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer und zugunsten von Besitzern großer Vermögen. Die vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes und der Höchstbeträge bei den Sonderausgaben und der Vorsorgepauschale vermag die soziale Unausgewogenweit des Gesetzes nicht zu beseitigen. Das 1,5-Milliarden-Geschenk an die Besitzer großer Vermögen schafft außerdem keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz, beraubt aber Bund, Länder und Gemeinden der Mittel, mit denen über direkte staatliche Investitionen viele Arbeitsplätze geschaffen werden können. Dieses Steuergeschenk an die Vermögenden widerspricht allen steuerpolitischen Beschlüssen der SPD und unserem Wahlprogramm. Eine Vermögensumverteilung zugunsten der Unternehmer hat nichts mit sozialdemokratischer Politik gemein. Wir wissen, daß viele Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion unsere Meinung teilen. Im Gegensatz zu uns glauben sie aber, dem Gesetz zustimmen zu müssen, weil es sich um eine Koalitionsfrage oder eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers handle. Wir teilen nicht diese Auffassung. Die Abstimmung über das Steuergesetz ist keine Abstimmung über die Koalition oder über den Bundeskanzler. Diese Koalition hätte keine tragfähige Grundlage, wenn der FDP Steuergeschenke an die Millionäre wichtiger wären als das Bündnis mit der SPD. Wer unsere Entscheidung mit dem prinzipien- und bedenkenlosen Abstimmungsverhalten der CDU/CSU in Verbindung zu bringen versucht, handelt unredlich. Gerade weil wir eine CDU/CSU-Regierung für verhängnisvoll halten, treten wir dafür ein, daß sich der Abstand zwischen sozialdemokratischen Grundpositionen und der praktischen Politik der Koalition nicht vergrößert. Deshalb sagen wir „Nein" zu diesem Gesetz. Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977): Das zur Abstimmung vorliegende Gesetzespaket enthält im Bereich der Vermögensteuer Entlastungen in Höhe von jährlich 1,5 Milliarden DM, die verhältnismäßig wenigen Steuerpflichtigen zugute kommen. Diese Steuernachlässe zugunsten Vermögender werden dabei noch über die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung, die ursprünglich zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen sollte, finanziert. Diese Steuerentlastungen sind konjunkturpolitisch ohne Wirkung und widersprechen den Grundsätzen sozialer und steuerlicher Gerechtigkeit. Der Einnahmeverlust verringert den Spielraum politischer Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Entlastun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2451* gen der Hauptgruppe der Steuerzahler: der Lohnsteuerpflichtigen. Damit ist das Steuerpaket, das geringe Entlastungen für Arbeitnehmer, ferner die Erhöhung des Kindergeldes für die zweiten und weiteren Kinder sowie die Senkung der Gewerbesteuer enthält, insgesamt sozial unausgewogen. Im Hinblick darauf, daß bei der Schlußabstimmung über das Steueränderungsgesetz 1977 gleichzeitig über Notwendiges — wie die Erhöhung des Kindergeldes —, über Vertretbares — wie die steuerliche Besserstellung Unterhaltspflichtiger —, aber auch über Unverantwortliches — wie die Senkung der Vermögensteuer — zu befinden ist und der Abstimmung darüber hinaus in unverantwortlicher Weise andere als steuerpolitische Gesichtspunkte unterstellt werden, enthalte ich mich bei der Schlußabstimmung der Stimme. In dieser meiner Haltung fühle ich mich nicht zuletzt durch die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 3. Mai 1977 bestärkt, in der es heißt, daß die im Steueränderungsgesetz 1977 enthaltenen Steuervorhaben beschäftigungspolitisch schädlich und darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmern nicht zu rechtfertigen sind. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) gemäß j 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977): Ich stimme dem Steuerpaket zu, weil ich mich verpflichtet fühle, die von mir getragene Regierung Schmidt/Genscher zu stützen. Die Bundesregierung hat das Steuerpaket im Sinne der Ziffern 34 und 35 der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 vorgelegt. Dabei hat sie nach meiner Auffassung den Grundsatz der Regierungserklärung in Ziffer 93 nicht berücksichtigt, wonach keine erheblichen finanzwirtschaftlichen Belastungen für die Gemeinden ohne finanziellen Ausgleich erfolgen sollen. Ich bedauere dies um so mehr, als seit dem Gemeindefinanzreformgesetz meines Erachtens Bund und Länder eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, daß die verbesserte Finanzmasse der Gemeinden weiter entwickelt und nicht einseitig verringert wird. Ich habe die Erklärungen der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen über ihre weiteren Bemühungen um die Finanzlage der Kommunen zur Kenntnis genommen und erwarte von den weiteren Verhandlungen im Vermittlungsausschuß und über die Verteilung der Mehrwertsteuer zwischen Bund und Ländern, daß Lösungen gefunden werden, die 1. den Gemeinden für ihre Ausfälle einen sowohl qualitativen als auch quantitativen Ausgleich schaffen und 2. damit sicherstellen, daß die Gemeinden nicht in noch größere Abhängigkeit von den Ländern geraten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Waltemathe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Fraktionen dieses Hauses haben vor acht Wochen, am 21. April, bei der ersten Lesung der Wohngeldnovelle zum Ausdruck gebracht, das Parlament werde einerseits gründlich, andererseits möglichst zügig die Beratungen aufnehmen und abschließen. Es hat sich ausgezahlt, daß wir Praktiker aus Wohngeldstellen verschiedener Orte und Kreise der Bundesrepublik Deutschland als Sachverständige gehört haben. Denn nunmehr können wir ein Gesetz endgültig verabschieden, das im Rahmen des vorgegebenen Finanzvolumens bessere Regelungen für die Bürger enthält, angemessenes Wohnen wirtschaftlich abgesichert zu bekommen. Das Netz sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit wird noch fester geknüpft und wohnungs- und städtebaupolitische Ziele werden durch einige Neuregelungen erreichbarer.
    In der Debatte zur ersten Lesung hat die Opposition verlangt, und Herr Nordlohne hat es gerade mit dem Antrag auf Vertagung bis zu den Haushaltsberatungen anscheinend aufs neue verlangt, das Wohngeld nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang einer Gesamtkonzeption der Städtebau- und Wohnungspolitik. Dem können wir nur zustimmen. Denn Wohngeld ist eine wesentliche Säule, aber eben nur eine Säule unserer Gesamtkonzeption.
    Wie ist die Lage? Die nach unserer Verfassung vorwiegend von den Ländern betriebene und zu betreibende Objektförderung im Wohnungsbau hat Wohnungsnot beseitigt und einen ganz erheblichen Anteil am Wieder- und Neuaufbau unserer Städte und Gemeinden gehabt. Diese Förderungspolitik hat aber auch Probleme mit sich gebracht. Seit rund zehn Jahren gibt es direkte Bauförderung in der Form abnehmender Subventionen, so daß bei Sozialwohnungen durch ein solches neues System der direkten Wohnungsbauförderung Mietsprünge bedingt wurden und bedingt werden. Es kann gar nicht bestritten werden, daß natürlich auch Wohnungsstandards verbessert wurden, daß Wohnflächen vergrößert wurden, daß sich Kredite insbesondere in den Jahren 1970 bis 1974 verteuerten und daß auch Baukostensteigerungen einen wesentlichen Anteil an der Steigerung der Kostenmieten hatten. Aber eben auch der Subventionsabbau führte zu Wohnungsmieten im sozialen Wohnungsbau, die von den breiten Schichten der Bevölkerung zum Teil nicht mehr als tragbar angesehen werden konnten. Es kommt hinzu, daß sich auch kommunale Gebühren kräftig nach oben entwickelt haben, so daß weitere Wohnkostenbelastungen das Einkommen der Wohnparteien in Anspruch nahmen.
    Nun kann niemand zum Nulltarif wohnen, aber es ist und bleibt die Aufgabe der öffentlichen Förderungspolitik, Wohnen zum Übertarif zu verhindern und jeden Bürger in die Lage zu versetzen, nach seinen Bedürfnissen ausreichend großen und ausreichend ausgestatteten Wohnraum zu mieten oder zu erwerben.
    Die Gesamtkonzeption der Städtebaupolitik der sozialliberalen Bundesregierung ist eine konsequente Zusammenfassung für die Lösung der wichtigsten Probleme.
    Erstens. Die Intensivförderung zugunsten besonderer Bevölkerungsgruppen wurde für den Einzelfall wesentlich erhöht. Die Länder erhalten vom Bund Finanzmittel, um den Wohnungsbau für alte Menschen, für Kinderreiche, für Behinderte und für Aussiedler wirksam zu fördern.
    Zweitens. Das starke Engagement des Bundes bei der Sanierung und bei der Modernisierung vorhandener Wohnungen und ihrer Umwelt macht den in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 angesprochenen Schwerpunkt



    Waltemathe
    deutlich, daß der Bund einen verstärkten Beitrag zur Erhaltung unserer Städte und Gemeinden zu leisten bereit ist.
    Drittens. Der Bund wird das ausschließlich von ihm finanzierte Regionalprogramm nicht nur weiterhin fortsetzen, sondern in diesem Jahr sogar verstärkt — mit insgesamt 80 000 Wohneinheiten — den Neubau von Miet- und Eigentumswohnungen fördern.
    Viertens. Die steuerliche Möglichkeit, auch bei Erwerb bestehender Wohnungen den § 7 b des Einkommensteuergesetzes und die Grunderwerbsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, verstärkt die stadt- und wohnungserhaltende Tendenz der Städtebaupolitik des Bundes und bewirkt außerdem eine Ausweitung der Eigentumsförderung für den Eigenbedarf.
    Fünftens. Staatliche Wohnungsbauprämien bzw. die steuerliche Begünstigung von Beiträgen an Bausparkassen dienen ebenfalls dem eigentumspolitischen Ziel, vielen Bürgern, die diesen Wunsch haben, zu eigenen vier Wänden zu verhelfen oder ihr schon vorhandenes eigengenutztes Eigentum zu modernisieren und zu verbessern.
    Sechstens. Das soziale Mietrecht mit seinem Kündigungsschutz und dem Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung unterstreicht die Entschlossenheit der sozialliberalen Koalition, die Wohnung nicht als beliebige Ware, sondern als geschützten und schützenswerten Mittelpunkt des Lebens der Bürger zu behandeln und abzusichern.
    Siebentens. Die vorhin schon erwähnte Förderungssystematik im öffentlich geförderten Wohnungsbau hat dazu geführt, daß gleichartige und gleichwertige Wohnungen je nach Baujahr, Finanzierungsart, Baukostenhöhe usw. unterschiedliche Mieten oder Belastungen aufweisen. Wir alle in diesem Parlament wissen, daß der Bund keine unmittelbaren Kompetenzen hat, diese Mietverzerrungen zu beseitigen. Wir alle in diesem Parlament müssen aber trotz des Fehlens der unmittelbaren Kompetenzen ein Interesse daran haben, daß die zuständigen Bundesländer zügig Regelungen erarbeiten, die zu einer Entzerrung führen.
    Wir begrüßen, daß der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbauministern der Länder die ernsthafte Diskussion auf diese Problematik gelenkt hat. Wir hoffen auch, das alsbald konkrete Vorschläge auf den Tisch kommen, damit nicht Mieter im sozialen Wohnungsbau bei gleichen Voraussetzungen und gleichen Wohnungen unterschiedlich belastet werden.
    Achtens. Das Wohngeld könnte auch in diesem Zusammenhang ein Instrument sein, das eine ernsthaft betriebene Entzerrungspolitik zumindest flankieren könnte.
    Wenn man sich diesen Gesamtzusammenhang klarmacht, wird man jedenfalls ohne weiteres feststellen können, daß die Behauptung, es gäbe keine Gesamtkonzeption des Wohnungs- und Städtebaues, nicht ernst zu nehmen ist, sondern aus der Propagandakiste der Opposition stammt. Im übrigen wird diese Opposition nicht glaubwürdiger, wenn sie zur Wohngeldgesetzgebung einerseits feststellt, die Novelle komme zu spät,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das tut sie!)

    zum zweiten in der 7. Legislaturperiode durch den damaligen Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn Dr. Helmut Kohl, klipp und klar erklärte, keine ausgabewirksamen Forderungen zur Debatte zu stellen, wobei ausdrücklich das Wohngeld genannt wurde. Zum dritten brachte sie durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein am 1. April dieses Jahres — das war aber kein Aprilscherz — in der 444. Sitzung — das ist auch noch eine Schnapszahl! — des Bundesrates einen Antrag ein, in dem es u. a. heißt — ich darf zitieren —:
    Der Bundesrat vermag in der gegenwärtigen Situation dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Umfang der materiellen Verbesserungen, die nach voller Auswirkung der Gesetzesänderung im Jahre 1979 Mehraufwendungen von insgesamt rund 700 Millionen DM verursachen werden, nicht zustimmen.
    In der Begründung heißt es dann weiter:
    Wesentliche Einsparungen gegenüber dem Regierungsentwurf lassen sich bereits dadurch erreichen, daß die Wohngeldbeträge nicht in dem Umfange, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, angehoben werden.
    Zum vierten haben wir im Ausschuß erlebt und werden wir — wird haben es eben von Herrn Nordlohne noch einmal bestätigt bekommen — in der nächsten Woche bei den Haushaltsberatungen in diesem Hause erleben, daß die CDU/CSU den Einzelplan auch des Ministers Ravens und seines Hauses ablehnen wird, aber natürlich den Erhöhungen des Wohngeldes zustimmt.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Das ist durchaus vertretbar, Herr Kollege Waltemathe! Das entspricht den Prinzipien der Logik!)

    — Das ist sehr logisch! Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Logik klarzumachen.
    Betrachten wir die von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesnovelle, die wirklich eine sehr gute Grundlage für unsere Beratungen und kaum verbesserungsbedürftig war, so können wir unter Zugrundelegung der Fassung, die wir dann schließlich im Ausschuß zustande brachten, nachdem wir noch einige Verbesserungen eingebaut haben, mit Befriedigung folgendes feststellen.
    Erstens. Die Wohngeldleistungen werden erheblich gesteigert. Die Mehrbeträge von 700 Millionen DM werden aber nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern nach Gesichtspunkten der Gerechtigkeit und der wohnungspolitischen Notwendigkeit.

    (Nordlohne {CDU/CSU] : Ist denn schon einmal nach dem Gießkannenprinzip verteilt worden?)




    Waltemathe
    Zweitens. An den direkten Förderungsmaßnahmen des Wohnungsbaues und der öffentlichen Wohnungspolitik ist der Anteil des Wohngeldes gestiegen. Das bedeutet, daß der individuelle Förderungsweg, der übrigens meist als der gerechtere bezeichnet wird, gegenüber der Objektförderung an Gewicht gewonnen hat.
    Drittens. Gerade die größeren Familien, die Eigentum erwerben, finden im Wohngeldrecht eine zusätzliche verbesserte Möglichkeit, die finanziellen Lasten der Abzahlung für dieses Eigentum abzumildern.
    Viertens. Größere Familien werden nach der Wohngeldnovelle einen prozentual geringeren Selbstbelastungsanteil des Nettoeinkommens tragen als etwa Ein- oder Zweipersonenhaushalte.
    Fünftens. Die Erwerbstätigen-Haushalte werden gerechter als bisher behandelt, ohne daß andere Haushalte benachteiligt werden.
    Sechstens. Das Wohngeld leistet indirekt auch einen Beitrag zur Förderung und Erleichterung der Modernisierung von Wohnungen.
    Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt, daß wir als sozialliberale Koalition den Bürgern unseres Landes ein Gesetz zur Verfügung stellen, das Hilfe zur Selbsthilfe anbietet, die soziale Gerechtigkeit erhöht, die Möglichkeiten finanziell tragbaren, gesicherten und angemessenen Wohnens ausweitet und insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Stadterhaltung leistet.
    Ich möchte für unsere Fraktion den Mitarbeitern und Referenten des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, aber auch den Mitarbeitern unseres Ausschußsekretariats, für die Hilfe, die uns während der Ausschußberatungen zuteil geworden ist, danken.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Das jetzt zur Schlußabstimmung anstehende neue Wohngeldgesetz ist eines der wesentlichsten Leistungsgesetze, das unmittelbar bei den berechtigten Bürgern auch wirklich ankommt und sich bei ihnen auswirken wird. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt diesem Gesetz zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort
hat der Herr Abgeordnete Wurbs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Beiträgen der Sprecher der CDU/CSU hätte man eigentlich erwarten können, daß die Opposition das Gesetz ablehnt,

    (Burger [CDU/CSU] : Verbessern, nicht ablehnen!)

    denn sie hat ja große Bedenken geltend gemacht. So sehr ich Ihre schwierige Rolle als Opposition auch verstehe und Verständnis für Ihre Pflichtübungen habe, in jedem Fall Kritik zu üben, sollte diese Kritik jedoch konstruktiv und sachlich sein.
    Herr Nordlohne, Sie vermissen Absichtserklärungen über das Wohngeld in der Regierungserklärung. Ich glaube, Selbstverständlichkeiten sollten in der Regierungserklärung gar nicht aufgeführt werden, denn die Regierung hatte ja einen Auftrag, die Wohngeldnovellierung vorzubereiten.
    Ich darf Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, auch nach Ihrem Gesamtkonzept für den Wohnungsbau, speziell für den sozialen Wohnungsbau, dessen angebliches Fehlen Sie bei der Koalition ständig bemängeln, fragen. Mit markigen Worten verdecken Sie nicht die eigene Schwäche, keine Alternative zu bieten.
    Ich bin mir durchaus bewußt — das habe ich auch nie anders vertreten —, daß die hier vorliegende Verbesserung des Wohngeldsystems lediglich unter den gegenwärtigen Umständen ein Optimum darstellt, nicht aber schlechthin die objektiv beste Lösung ist. Das habe ich bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht.
    Nachdem die letzte Anpassung des Wohngeldes fast vier Jahre zurückliegt und in der Zwischenzeit die wirtschaftliche Entwicklung bzw. die Einkommensentwicklung und ebenso die Entwicklung der Mieten weiter fortgeschritten sind, war eine erneute Anpassung notwendig. Der Rahmen hierfür war ohnehin durch die Finanzsituation von Bund und Ländern begrenzt. So war neben der Neubestimmung der Einkommensgrenzen und der Förderungsmaßnahmen in erster Linie die Beseitigung struktureller Verzerrungen geboten. Das ist in einem ersten wichtigen Schritt auch gelungen. Jedoch hat die Entwicklung im sozialen Wohnungsbau insgesamt in den letzten Jahren immer mehr die Notwendigkeit deutlich gemacht, das geltende Förderungssystem zu überdenken. Unter diesen Umständen kommt dem Wohngeld dann natürlich eine besondere Bedeutung zu.
    Es muß meines Erachtens vermieden werden, daß berechtigte Mieterhöhungen für alle Betroffenen einfach durch höhere Wohngeldleistungen kompensiert werden, wenn das Wohngeld noch seiner eigentlichen Zweckbestimmung gerecht werden soll. Nach Auffassung der Freien Demokraten können die Wohngeldzahlungen nicht ins Uferlose steigen. Heute betragen die Leistungen von Bund und Ländern bereits rund 1,8 Milliarden DM. Die Kosten für 1978 werden um 490 Millionen DM und in den folgenden Jahren um zirka 700 Millionen DM ansteigen.
    Mit diesem Gesetz sind Ansätze in die richtige Richtung unternommen worden. Haushalte, denen im jetzigen Wohngeldsystem besonders hohe Belastungen zugemutet werden, erhalten wesentlich mehr Wohngeld, werden also entlastet. Dagegen führt die Beseitigung struktureller Verzerrungen bei Wohngeldempfängern, die schon bisher stark begünstigt waren, dazu, daß nur geringe Leistungsverbesserungen eintreten.
    Meine Damen und Herren, es war ein besonderes Anliegen der Koalition gegenüber der Regierungsvorlage eine stärkere Begünstigung kinderreicher Familien zu erreichen. Aus diesem Grunde ist auch



    Wurbs
    auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Erhöhung der bei der Gewährung des Wohngeldes zugrunde zu legenden Höchstbeträge für Mieten und Belastungen für kinderreiche Familien durchgesetzt worden. Tendenziell werden damit Anreize zum Umzug in größere Wohnungen geboten,

    (Burger [CDU/CSU] : Stimmt das auch?)

    und es wird zum Abbau von Überbelegungen beigetragen.
    Als einen weiteren Schwerpunkt der Novelle nenne ich die Vorschriften über die Ablösung des bisherigen allgemeinen Freibetrags von 30 % durch einen differenzierten, stärker am tatsächlich verfügbaren Einkommen ausgerichteten Pauschalabzug. Dieser Abzug beträgt generell 15 % und erhöht sich bei Zahlung von Versicherungsbeiträgen oder Steuern auf 22,5 % sowie bei Zahlung von Versicherungsbeiträgen und Steuern auf 30 %. Es ist noch zu erwähnen, daß den Beziehern von Arbeitslosengeld ein Pauschalabzug von 22,5 % eingeräumt worden ist.
    Meine Damen und Herren, ich möchte noch die Entschließung der Koalitionsfraktionen ansprechen, in der die Bundesregierung gebeten wird, im nächsten Wohngeld- und Mietenbericht nach Erörterung mit den Ländern Vorschläge vorzulegen, wie für Gemeinden und Ballungsrandzonen, in denen die Mieten vielfach genauso hoch sind wie in den Ballungskernen, für eine gerechte Regelung der Höhe des Wohngeldes gesorgt werden kann und wie der Verwaltungsaufwand und Verwaltungsvollzug des Gesetzes vereinfacht und Verwaltungskosten gesenkt werden können.
    Weiter stelle ich fest, daß die Reform des Wohngeldes bei einem systematischen Übergang von der Objekt- zur Subjektförderung, der auch von uns gefordert wird, zu einem Zentralthema der Wohnungspolitik geworden ist. Die Belastung der privaten Haushalte durch die Miete nimmt prozentual zu, je geringer das Einkommen ist. Sozialpolitisch wünschenswert wäre es, daß wir den umgekehrten Weg wählen könnten. Eine einer solchen Tendenz entsprechende Wohngeldregelung würde aber nach Preisen, kalkuliert auf der Basis von 1972, zusätzlich etwa 6 bis 8 Milliarden DM erfordern.
    Das Hauptproblem liegt in der Definition der zumutbaren finanziellen Belastung der privaten Haushalte durch die Miete sowie der Angemessenheit der Wohnungsversorgung hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit. Schon aus finanzpolitischen Gründen sind hier sehr enge Definitionen und auch eindeutige Nachweispflichten unausweichlich. Aus diesem Grunde bin ich der Ansicht, daß Ansätze zur Neuregelung der Subjektförderung und des Wohngeldes gefunden werden müssen. Der bisherige qualitative Ansatz — z. B. bestimmte Wohnflächennormen — und ein Belastungssatz bei einem bestimmten Durchschnittseinkommen reichen nicht mehr aus, da die diesem Ansatz zugrunde liegenden Vorstellungen von sozialer Angemessenheit und Gerechtigkeit diffus bleiben müssen. Fundierte politische Entscheidungen lassen sich wohl nur auf Grund alternativer Modellrechnungen der finanziellen Auswirkungen bestimmter Wohngeldregelungen treffen. Ohne solche Berechnungen können langfristige Konzeptionen nicht entwickelt werden, die im übrigen nur im Zusammenhang mit einer gesamten Neubestimmung der Wohnungspolitik, vor allem im sozialen Bereich, getroffen werden können. Der Lösungsvorschlag der Freien Demokraten bezieht sich deshalb zunächst nur darauf, daß solche alternativen Modellrechnungen aufgestellt werden. — Soviel zum Wohngeld.
    Nun möchte ich noch einige wenige Anmerkungen zu der Weiterentwicklung des Wohnungsbaus machen, die meines Erachtens notwendig sind, um den Zusammenhang zwischen Wohnungsbau und Wohngeld deutlich zu machen. Ich selbst habe mich bereits im Februar dieses Jahres mit dieser Problematik auseinandergesetzt und einige liberale Positionen aufgezeigt.
    Gegenwärtig ist der Wohnungsmarkt global ausgeglichen, d. h., die Zahl der Wohnungen entspricht etwa der Zahl der Haushalte. Regionale und vor allem auch soziale Ungleichgewichte dürfen jedoch nicht übersehen werden. Eine Prognostizierung des langfristigen Wohnungsbedarfs ist nur schwer zu treffen. Angestellte Schätzungen schwanken zwischen 400 000 und 500 000 einerseits und 250 000 bis 500 000 Wohnungen andererseits. Noch schwieriger sind konkrete Aussagen für die Bereiche des sozialen und freifinanzierten Wohnungsbaus zu machen. Hinreichend sicher kann lediglich festgestellt werden, daß sich der Trend zum Eigenheim in den letzten Jahren noch weiter verstärkt hat und anhält. Hier sind gerade im freifinanzierten Wohnungsbau, speziell im Bereich des Eigenheimbaus, durch die jüngst verabschiedeten Erweiterungen der Abschreibungsvergünstigungen des § 7 b des Einkommensteuergesetzes bis zu einer Höchstgrenze von 150 000 DM bzw. 200 000 DM und die damit verbundene Grunderwerbsteuerbefreiung auf einen Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Eigentumswohnungen rückwirkend ab 1. Januar 1977 weitere positive Schritte nach vorne getan worden.
    Unabhängig von einer Verstärkung der Eigentumsbildung gehen hiervon auch positive Wirkungen für den Baumarkt aus. Allerdings gilt es auch hier, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß sich aus einer eventuellen Neukonzipierung der Vermögenspolitik keine negativen Auswirkungen auf die Förderung der Wohnungsbaufinanzierung ergeben.
    Was den freifinanzierten Mietwohnungsbau angeht, so besteht auf dem Markt noch ein gewisser Bedarf an gut ausgestatteten Wohnungen. Hier fehlt es schon seit langem an einer ausreichenden Investitionsbereitschaft, die zum einen sicherlich auf die nicht nur im Augenblick wenig angemessenen Renditen — wenn überhaupt noch Renditen zu erzielen sind — zurückzuführen sind. Zum anderen kann eine Dämpfungswirkung, die von den mietrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere von dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz, ausgeht, zumindest von vornherein nicht ausgeschlossen oder wegdiskutiert werden. Zwar gilt es, den Bericht der Bundesregierung über die Auswirkung dieses Gesetzes abzuwarten, doch ist es gerade für einen



    Wurbs
    Politiker durchaus legitim und sogar notwendig, sich Gedanken über eventuelle zukünftige Lösungen zu machen. Grundvoraussetzung ist zunächst, daß im Zuge der Stabilitäts- und Konjunkturpolitik der Bundesregierung die Bauwirtschaft aus ihrem Tief herauskommt und mit ihrer verminderten Kapazität ausgelastet wird; aber spezielle Lösungsansätze müssen sich auch auf das Kündigungsschutzgesetz beziehen. Dabei gilt es jedoch sicherzustellen, daß objektiv berechtigte Grundanliegen der Mieter nicht verletzt werden. — Soviel wollte ich zum freifinanzierten Wohnungsbau sagen.
    Nun folgen einige Bemerkungen zum sozialen Wohnungsbau. Hier gilt es, den in § 25 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festgelegten Vorrang von Eigentumsmaßnahmen nicht nur zu sichern, sondern auch — im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten — weiter auszubauen. Die bereits eingangs skizzierte Möglichkeit steuerlicher Erleichterungen nach § 7 b und der Fortfall der Grunderwerbsteuer werden sich hier positiv auswirken. Aus diesem Grunde ist auch die Entscheidung des Bundeskabinetts nur zu begrüßen, das Regionalprogramm für das Jahr 1978 unverändert, d. h. mit den gleichen Förderungsmargen und -modalitäten, wie es bisher der Fall gewesen ist, fortzuführen. Ich darf auch noch den Beschluß des Kabinetts nennen, für das Jahr 1977 weitere 30 000 Sozialwohnungen zusätzlich zu finanzieren.
    Beim sozialen Mietwohnungsbau handelt es sich gegenwärtig um das Kernproblem des Wohnungsbaues überhaupt. Die Situation ist in erster Linie durch ein immer weiteres Auseinanderklaffen der Schere von Bewilligungs- und Kostenmiete gekennzeichnet. Steigende Baukosten und höhere Ansprüche an den Wohnungskomfort vervollständigen das Bild. Um das Loch zwischen Bewilligungs- und Kostenmiete zu schließen, greift der Staat in die eigene Tasche, d. h., er subventioniert, und zwar mit rund 80 000 DM je Wohnung. Seit 1970 wird überwiegend mit dem Prinzip der degressiven Zinssubvention gearbeitet. Hier wird zwar zunächst die Mietbelastung gering gehalten, und auch die öffentlichen Haushalte sind anfangs niedriger belastet, zu einem späteren Zeitpunkt stellt sich die Problematik jedoch wieder in vollem Umfang ein. Hier wird also lediglich ein Wechsel auf die Zukunft ausgestellt. Hinzu kommt, daß die mit jeder Degressionsstufe erhöhte Kostenmiete eines Tages zur Folge haben wird, daß die Mieten auf dem freien Markt zum Teil niedriger als diejenigen im sozialen Wohnungsbau sind. Eine weitere Mietsteigerung durch Wegfall der Grundsteuervergünstigung nach zehn Jahren verstärkt die Situation zusätzlich. Die Mietverzerrungen zwischen einzelnen Sozialwohnungen sind eklatant, und zwar fast ausschließlich auf Grund der je nach Baujahr unterschiedlichen Herstellungskosten. Dies wird in Zukunft sicher nicht anders sein.
    Schließlich muß auch noch das Problem der Fehl-
    und Unterbelegung angesprochen werden, d. h. das Problem: das Einkommen von Mietern liegt über der Einkommensgrenze des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, bzw. Mieter haben mehr Wohnraum, als ihnen zusteht. Um diese Problematik in
    den Griff zu bekommen, ist es nach Ansicht der Freien Demokraten nicht zu umgehen, auf Dauer eine Umstellung der Förderung von der Objekt- auf die Subjektförderung vorzunehmen. Nur so läßt sich der von uns gesellschaftspolitisch gewünschte Effekt, die individuelle Förderung unter Umständen temporärer Versorgung von sozial Schwachen mit Wohnraum, erzielen und gleichzeitig die Belastung der öffentlichen Haushalte in erträglichen Grenzen halten.
    Meine Damen und Herren, ich möchte Sie alle von dieser Stelle aus auffordern, sich der hier angesprochenen Problematik voll bewußt zu sein. Der 8. Deutsche Bundestag hat erhebliche wohnungsbaupolitische Probleme zu lösen, die nicht unter dem Aspekt des Eigennutzes oder der politischen Schadenfreude angegangen werden sollten; hierfür sind die Probleme viel zu ernst.
    Am Schluß meiner Ausführungen möchte ich dem Ministerium, seinen Mitarbeitern und auch den Ausschußbediensteten sehr herzlich für ihre Mitarbeit danken. Vor allen Dingen danke ich der Bundesregierung, daß sie so kurz nach Beginn der Legislaturperiode ein so umfassendes Gesetzeswerk auf den Tisch gelegt hat, so daß das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 1978 in Kraft treten kann. Die Freien Demokraten stimmen dem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)