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    Plenarprotokoll 8/32 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 32. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Inhalt: Eintritt des Abg. Wissebach in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . 2337 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2337 B Bestellung des Abg. Dr. Penner als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . . . . 2337 B Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Scheu zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank . . . . . . . 2337 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 2337 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) — Drucksache 8/292 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/582 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/555 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 2337 D Kühbacher SPD . . . . . . . . . . . 2340 A Spilker CDU/CSU . . . . . . . . . . 2343 A Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . . . . 2346 B Frau Funcke FDP . . . . . . . . . . 2349 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . . 2352 A Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . . . 2358 A Dr. Böhme (Freiburg) SPD 2362 B Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 2367 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 2374 A Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 2375 C Erklärungen zur Abstimmung nach § 59 GO Waltemathe SPD 2378 B Hansen SPD 2378 B Coppik SPD 2378 C Meinike (Oberhausen) SPD 2378 C Namentliche Abstimmungen . . 2370 B, 2372 B, 2376 B, 2378 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/287 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/581 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/519 — Prangenberg CDU/CSU 2397 D Meininghaus SPD 2399 A Gattermann FDP 2400 D, 2405 D Frau Pack CDU/CSU 2402 A Menzel SPD 2403 B Niegel CDU/CSU 2404 C Ravens, Bundesminister BMBau 2407 B Nordlohne CDU/CSU 2410 D Waltemathe SPD 2414 B Wurbs FDP 2416 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/457 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/611 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/605 — Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 2419 B Berger CDU/CSU . . . . . . . . . 2420 C Liedtke SPD 2423 B Dr. Wendig FDP . . . . . . . . . 2426 A Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . 2427 C Frau Schuchardt FDP 2429 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß und Akt des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung — Drucksache 8/360 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/596 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/561 — Kunz (Berlin) CDU/CSU 2431 D Schmidt (München) SPD . . . . . . . 2433 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 2436 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 8/466 —Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/597 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/580 — 2438 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen, zu den Europäischen Zusatzübereinkommen vom 1. Mai 1971 zu diesen Übereinkommen sowie zum Protokoll vom 1. März 1973 über Straßenmarkierungen — Drucksache 8/178 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/486 — . . . . . . . . 2438 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/540 — 2438 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 23. Juli 1975 über den vorläufigen Beitritt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 III Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/170 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/572 — 2439 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Mai 1975 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Staat Israel andererseits — Drucksache 8/175 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/568 — 2439 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 über die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen — Drucksache 8/490 — 2439 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/354 — 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — Drucksache 8/456 — 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen — Drucksache 8/473 — . . . . . . . . 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes — Drucksache 8/465 — 2439 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Dr. Luda, Tillmann, Dreyer, Frau Hoffmann (Hoya), Milz; Dr. Riedl (München), Regenspurger, Biechele, Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU Telefon-Nahbereiche ohne Zeittakt — Drucksachen 8/308, 8/566 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abgeordneten Mahne, Wuttke, Stahl (Kempen), Topmann, Ollesch, Hoffie und der Fraktionen der SPD, FDP Versuchsbetrieb in Telefon-Nahbereichen — Drucksachen 8/342, 8/567 — Straßmeir CDU/CSU 2440 A Mahne SPD 2442 C Hoffie FDP 2443 D Beratung der Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Mai 1977 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/535 — Kirschner SPD . . . . . . . . . . . 2444 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/467 — 2446 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/468 — . . . . . . . . 2446 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/469 — . . . . . . . . 2446 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/470 — 2446 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über die Verdienste der ständig in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter — Drucksachen 8/145, 8/441 — 2446 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Vierten Richtlinie (EWG) des Rates aufgrund von Artikel 54 Abs. 3 Buchstabe g zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter hinsichtlich der Gliederung und des Inhalts des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie hinsichtlich der Bewertungsmethoden und der Offenlegung dieser Dokumente vorgeschrieben sind — Drucksachen VI/2875, 8/451 — 2446 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung der Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Kohleeinsatzes für die Stromerzeugung — Drucksachen 8/78, 8/520 — 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Entschließungsantrag über die Regionalpolitik der Gemeinschaft bezüglich der Regionen beiderseits der Binnengrenzen der Gemeinschaft — Drucksachen 7/5920, 8/521 — 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Finanzierung konjunktureller Haldenbestände an Steinkohle, Koks und Briketts — Drucksachen 8/271, 8/541 — . . . . . 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1. Juli 1977 bis 30. Juni 1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe, der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei — Drucksachen 8/209, 8/276, 8/253, 8/269, 8/524 — 2447 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Zusatzprotokolls und des Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur erneuten Verlängerung der Verordnungen (EWG) Nr. 1509/76 und 1522/76 über die Einfuhr von Sardinenzubereitungen oder -konserven mit Ursprung in Tunesien bzw. Marokko in die Gemeinschaft Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Ägypten, Jordanien, im Libanon und in Syrien (1977) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr einiger Erzeugnisse des Weinbaus mit Ursprung in Griechenland Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Aufschub der Anwendung der durch die Verordnungen (EWG) Nr. 3230/76, 3231/76, 3233/76, 3234/76 und 3235/76 festgesetzten Richtplafonds für die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 V Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in einigen EFTA-Ländern — Drucksachen 8/162, 8/227, 8/297, 8/268, 8/254, 8/525 — . . . . . . . . 2447 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Kleie und anderen Rückständen vom Sichten, Mahlen oder anderen Bearbeitungen von Getreide mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten Verordnung (EWG) des Rates über die Reiseinfuhren aus der Arabischen Republik Ägypten — Drucksachen 8/163, 8/522 — 2447 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Erhaltung der Vogelarten — Drucksachen 8/41, 8/523 — 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Qualitätsanforderungen an Muschelzuchtgewässer — Drucksachen 7/5893, 8/542 — . . . . 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag. einer Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 8/248, 8/545 — 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften angewandt werden — Drucksachen 8/315, 8/546 — . . . . . 2448 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für »das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über das Vorgehen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Einführung eines Beratungsverfahrens und zur Schaffung eines Ausschusses auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Unterstützung von Vorhaben von gemeinschaftlicher Bedeutung auf dein Gebiet der Verkehrsinfrastruktur — Drucksachen 7/5619, 8/553 — . . . . . 2448 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr — Drucksachen 7/4923, 8/554 — . . . 2448 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/77 — Zollpräferenzen 1977 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 8/332, 8/480 — 2448 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den aufhebbaren Verordnungen der Bundesregierung Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — — Drucksachen 8/236, 8/237, 8/526 — . . . 2448 C Fragestunde — Drucksache 8/571 vom 10. 06. 1977 — Absprachen zwischen Abgeordneten bzw. Fraktionen der Koalition und Bundesministerien über Große, Kleine, Mündliche und Schriftliche Anfragen und ihre Beantwortung MdlAnfr A109 10.06.77 Drs 08/571 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A110 10.06.77 Drs 08/571 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 2380 D, 2381 A, B, C, D ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . 2380 D, 2381 A, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2381 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2381 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 2381 B, 2382 A Auffassung des Präsidenten Carter über Bestrebungen der DDR zur Aushöhlung des Viermächtestatus von Ost-Berlin MdlAnfr A126 10.06.77 Drs 08/571 Spranger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 2382 B, C, D, 2383 A ZusFr Spranger CDU/CSU 2382 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .. . . . 2382 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2383 A Kontrolle der Besucher der deutschen Botschaft in Moskau durch sowjetische Organe sowie Hilfsmaßnahmen für die nach dem Besuch der Botschaft am 18. Mai 1977 verhafteten Deutschen MdlAnfr A113 10.06.77 Ors 8/571 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A114 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2383 B, C, D, 2384 A, B, C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 2383 C, D, 2384 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 2383 D, 2384 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2384 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2384 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2384 C Ermöglichung des Beitritts von Portugal, Griechenland und Spanien zur EG noch in diesem Jahr; Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EFTA und EG MdlAnfr A115 10.06.77 Drs 08/571 Krey CDU/CSU MdlAnfr A116 10.06.77 Drs 08/571 Krey CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2384 D, 2385 B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . . 2385 B Auflösung des deutschen Konsulats in Windhuk und Kündigung des Kulturabkommens mit Südafrika für den Bereich Südwestafrikas; Stellung der Bundesregierung zu dem Verfassungsentwurf der Windhuker Turnhallenkonferenz MdlAnfr A117 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A118,10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2385 D, 2386 A, 2387 A, B, C, D, 2388 A, B, C, D, 2389 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 2386 D, 2387 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . 2387 C, 2388 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 2387 D, 2388 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 2388 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . 2388 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 2388 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 2389 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 2389 B ZusFr Broll CDU/CSU 2389 C Schließung des deutschen Generalkonsulats in Südwestafrika MdlAnfr A119 10.06.77 Drs 08/571 Niegel CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2389 D, 2390 A, B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU 2390 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2390 C ZusFr Spranger CDU/CSU 2390 D Verhaftung von acht ausreisewilligen deutschstämmigen Sowjetbürgern in Moskau sowie Erteilung der Ausreisegenehmigung an die Verhafteten MdlAnfr A120 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A121 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2391 A, B, C, D, 2392 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 2391 B, D, 2392 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2391 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2392 A Ausklammerung strittiger bilateraler Fragen in den bevorstehenden deutsch-sowjetischen Besprechungen sowie Zahl der Aussiedler aus den Ostblockstaaten nach August 1975 MdlAnfr A124 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Czaja CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 VII MdlAnfr A125 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2392 A, D, 2393 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 2392 C, D, 2393 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2393 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 2393 C Fortfall der zusätzlichen .Fahrpreisermäßigung für Geschwister bei Schülerzeitkarten der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A75 10.06.77 Drs 08/571 Frau Pack CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . 2394 A, B, C ZusFr Frau Pack CDU/CSU 2494 B, C Verringerung der Schallemissionen von Kraftfahrzeugreifen durch technische Richtlinien für inneren Aufbau, Breite, Profil und zulässige Höchstgeschwindigkeit MdlAnfr A82 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Laufs .CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . 2394 D, 2395 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 2394 D, 2395 A Ursachen für die Hinweisschilder „80 km Höchstgeschwindigkeit bei Nässe" an Neubaustrecken von Autobahnen MdlAnfr A85 10.06.77 Drs 08/571 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . ... 2395 A, B, C ZusFr Broil CDU/CSU . . . . . . . 2395 B, C Senkung alkoholbedingter Unfälle durch die Herabsetzung der Alkoholtoleranzgrenze auf 0,8 Promille MdlAnfr A88 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 2395 C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 2395 D Auswirkungen der Umwandlung des Kraftpostreisedienstes in eine privatrechtliche Bus-GmbH für das beschäftigte Personal und auf die Verkehrsversorgung der betroffenen Gebiete MdlAnfr A97 10.06.77 Drs 08/571 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . 2396 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . 2396 B Einführung eines verbilligten Nachtstundentarifs (Mondscheintarif) im übernationalen Telefonverkehr, insbesondere innerhalb der EG-Staaten MdlAnfr A98 10.06.77 Drs 08/571 Gobrecht SPD Antw PStSekr Haar BMV . 2396 C, D, 2397 A ZusFr Gobrecht SPD . . . . . 2396 C, D Rückgang der Zahl der aus DDR-Haftanstalten vorzeitig entlassenen politischen Ge- fangenen MdlAnfr A100 10.06.77 Drs 08/571 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . 2397 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 2397 B, C Nächste Sitzung . 2448 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2449* A Anlagen 2 bis 6 Erklärungen der Abgeordneten Waltemathe, Hansen, Coppik, Meinike (Oberhausen), Dr. Schmitt-Vockenhausen gemäß § 59. der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuer- gesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) . . 2449* C, D, 2450* B, D, 2451* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2337 32. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2449* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 17. 6. Dr. van Aerssen * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Alber * 17. 6. Angermeyer 24. 6. Dr. Bangemann 24. 6. Dr. Bayerl * 17. 6. Blumenfeld * 17. 6. Breidbach 17. 6. Fellermaier * 17. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Früh * 17. 6. Dr. Fuchs * 17. 6. Haase (Fürth) * 17. 6. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 6. Hoppe 24. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Jung * 17. 6. Dr. Jaeger *** 16. 6 Katzer 24. 6. Dr. Klepsch * 17. 6. Klinker * 17. 6. Kunz (Berlin) * 17. 6. Lange * 17. 6. Lemp * 17. 6. Lücker * 17. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Müller ** 16. 6. Müller (Mülheim) * 17. 6. Müller (Wadern) * 17. 6. Reddemann ** 16. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Schmidt (München) * 17. 6. Schreiber * 17. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Frau Tübler 17. 6. Dr. Vohrer ** 17. 6. Frau Dr. Walz * 17. 6. Wawrzik * 17. 6. Dr. Wendig 24. 6. Würtz * 17. 6. Zeyer * 17. 6. Zywietz * 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Waltemathe (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Das zur Abstimmung vorliegende Gesetzespaket enthält im Bereich der Vermögensteuer Entlastungen in Höhe von jährlich 1,5 Milliarden DM, die verhältnismäßig wenigen Steuerpflichtigen zugute kommen. Diese Steuernachlässe zugunsten Vermögender sind konjunkturpolitisch ohne Wirkung und widersprechen sozialer und steuerlicher Gerechtigkeit. Der Einnahmeverlust verringert den Spielraum politischer Gestaltungsmöglichkeit für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Entlastungen der Hauptgruppe ,der Steuerzahler: der Lohnsteuerpflichtigen. Damit ist das Steuerpaket, das bescheidene Entlastungen für Arbeitnehmer, ferner die Erhöhung des Kindergeldes für die zweiten und weiteren Kinder sowie die Senkung der Gewerbesteuer enthält, insgesamt nicht sozial ausgewogen. Als Sozialdemokrat verkenne ich nicht die Notwendigkeit, in einer Koalition Kompromisse zu schließen. Diese Notwendigkeit schließt gleichzeitig aus, daß ein Partner sich allein mit seinen Vorstellungen durchsetzt. Im Falle der Vermögensteuersenkung um 1,5 Milliarden DM vermag ich keine Spurenelemente sozialdemokratischer Vorstellungen zu erkennen. Da ich einerseits die Neuregelungen im Mehrwertsteuer-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Kindergeldbereich nicht ablehne, andererseits aber der Senkung der Vermögensteuersätze nicht zustimmen kann, enthalte ich mich bei der Schlußabstimmung über das Gesamtgesetz der Stimme. In dieser Haltung fühle ich mich nicht zuletzt bestärkt durch die Stellungnahme des DGB vom 3. Mai 1977, in der es heißt, daß die im Steueränderungsgesetz enthaltenen Steuervorhaben beschäftigungspolitisch schädlich und darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmern nicht zu rechtfertigen sind. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Hansen (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Ich habe ebenso wie mein Kollege Coppik in zweiter Lesung des Steueränderungsgesetzes 1977 gegen die Senkung der Vermögensteuer gestimmt und werde in dritter Lesung bei der Schlußabstim- 2450* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 mung über das vorliegende Gesetz ebenfalls mit „Nein" stimmen. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Mehrwertsteuer und Senkung der Vermögensteuer bedeutet das Gesetz eine Vermögensumverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer und zugunsten von Besitzern großer Vermögen. Die vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes und der Höchstbeträge bei den Sonderausgaben und der Versorgungspauschale vermag die soziale Unausgewogenheit des Gesetzes nicht zu beseitigen. Das 1,5-Milliarden-Geschenk an die Besitzer großer Vermögen schafft außerdem keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz, beraubt aber Bund, Länder und Gemeinden der Mittel, mit denen über direkte staatliche Investitionen viele Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Dieses Steuergeschenk an die Vermögenden widerspricht allen steuerpolitischen Beschlüssen der SPD und unserem Wahlprogramm. Eine Vermögensverteilung zugunsten der Unternehmer hat nichts mit sozialdemokratischer Politik gemein. Wir wissen, daß viele Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion unsere Meinung teilen. Im Gegensatz zu uns glauben sie aber, dem Gesetz zustimmen zu müssen, weil es sich um eine Koalitionsfrage oder eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers handele. Wir teilen nicht diese Auffassung. Die Abstimmung über das Steuergesetz ist keine Abstimmung über die Koalition oder über den Bundeskanzler. Diese Koalition hätte keine tragfähige Grundlage, wenn der FDP Steuergeschenke an die Millionäre wichtiger wären als das Bündnis mit der SPD. Wer unsere Entscheidung mit dem prinzipien- und bedenkenlosen Abstimmungsverhalten der CDU/CSU in Verbindung zu bringen versucht, handelt unredlich. Gerade weil wir eine CDU/CSU-Regierung für verhängnisvoll halten, treten wir dafür ein, daß sich der Abstand zwischen sozialdemokratischen Grundpositionen und der praktischen Politik der Koalition nicht vergrößert. Deshalb sage ich „Nein" zu diesem Gesetz. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Coppik (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Ich habe ebenso wie mein Kollege Hansen in zweiter Lesung des Steueränderungsgesetzes 1977 gegen die Senkung der Vermögensteuer gestimmt und werde in dritter Lesung bei der Schlußabstimmung über das vorliegende Gesetz ebenfalls mit „Nein" stimmen. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Mehrwertsteuer und Senkung der Vermögensteuer bedeutet das Gesetz eine Vermögensumverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer und zugunsten von Besitzern großer Vermögen. Die vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes und der Höchstbeträge bei den Sonderausgaben und der Vorsorgepauschale vermag die soziale Unausgewogenweit des Gesetzes nicht zu beseitigen. Das 1,5-Milliarden-Geschenk an die Besitzer großer Vermögen schafft außerdem keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz, beraubt aber Bund, Länder und Gemeinden der Mittel, mit denen über direkte staatliche Investitionen viele Arbeitsplätze geschaffen werden können. Dieses Steuergeschenk an die Vermögenden widerspricht allen steuerpolitischen Beschlüssen der SPD und unserem Wahlprogramm. Eine Vermögensumverteilung zugunsten der Unternehmer hat nichts mit sozialdemokratischer Politik gemein. Wir wissen, daß viele Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion unsere Meinung teilen. Im Gegensatz zu uns glauben sie aber, dem Gesetz zustimmen zu müssen, weil es sich um eine Koalitionsfrage oder eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers handle. Wir teilen nicht diese Auffassung. Die Abstimmung über das Steuergesetz ist keine Abstimmung über die Koalition oder über den Bundeskanzler. Diese Koalition hätte keine tragfähige Grundlage, wenn der FDP Steuergeschenke an die Millionäre wichtiger wären als das Bündnis mit der SPD. Wer unsere Entscheidung mit dem prinzipien- und bedenkenlosen Abstimmungsverhalten der CDU/CSU in Verbindung zu bringen versucht, handelt unredlich. Gerade weil wir eine CDU/CSU-Regierung für verhängnisvoll halten, treten wir dafür ein, daß sich der Abstand zwischen sozialdemokratischen Grundpositionen und der praktischen Politik der Koalition nicht vergrößert. Deshalb sagen wir „Nein" zu diesem Gesetz. Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977): Das zur Abstimmung vorliegende Gesetzespaket enthält im Bereich der Vermögensteuer Entlastungen in Höhe von jährlich 1,5 Milliarden DM, die verhältnismäßig wenigen Steuerpflichtigen zugute kommen. Diese Steuernachlässe zugunsten Vermögender werden dabei noch über die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung, die ursprünglich zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen sollte, finanziert. Diese Steuerentlastungen sind konjunkturpolitisch ohne Wirkung und widersprechen den Grundsätzen sozialer und steuerlicher Gerechtigkeit. Der Einnahmeverlust verringert den Spielraum politischer Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Entlastun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2451* gen der Hauptgruppe der Steuerzahler: der Lohnsteuerpflichtigen. Damit ist das Steuerpaket, das geringe Entlastungen für Arbeitnehmer, ferner die Erhöhung des Kindergeldes für die zweiten und weiteren Kinder sowie die Senkung der Gewerbesteuer enthält, insgesamt sozial unausgewogen. Im Hinblick darauf, daß bei der Schlußabstimmung über das Steueränderungsgesetz 1977 gleichzeitig über Notwendiges — wie die Erhöhung des Kindergeldes —, über Vertretbares — wie die steuerliche Besserstellung Unterhaltspflichtiger —, aber auch über Unverantwortliches — wie die Senkung der Vermögensteuer — zu befinden ist und der Abstimmung darüber hinaus in unverantwortlicher Weise andere als steuerpolitische Gesichtspunkte unterstellt werden, enthalte ich mich bei der Schlußabstimmung der Stimme. In dieser meiner Haltung fühle ich mich nicht zuletzt durch die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 3. Mai 1977 bestärkt, in der es heißt, daß die im Steueränderungsgesetz 1977 enthaltenen Steuervorhaben beschäftigungspolitisch schädlich und darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmern nicht zu rechtfertigen sind. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) gemäß j 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977): Ich stimme dem Steuerpaket zu, weil ich mich verpflichtet fühle, die von mir getragene Regierung Schmidt/Genscher zu stützen. Die Bundesregierung hat das Steuerpaket im Sinne der Ziffern 34 und 35 der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 vorgelegt. Dabei hat sie nach meiner Auffassung den Grundsatz der Regierungserklärung in Ziffer 93 nicht berücksichtigt, wonach keine erheblichen finanzwirtschaftlichen Belastungen für die Gemeinden ohne finanziellen Ausgleich erfolgen sollen. Ich bedauere dies um so mehr, als seit dem Gemeindefinanzreformgesetz meines Erachtens Bund und Länder eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, daß die verbesserte Finanzmasse der Gemeinden weiter entwickelt und nicht einseitig verringert wird. Ich habe die Erklärungen der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen über ihre weiteren Bemühungen um die Finanzlage der Kommunen zur Kenntnis genommen und erwarte von den weiteren Verhandlungen im Vermittlungsausschuß und über die Verteilung der Mehrwertsteuer zwischen Bund und Ländern, daß Lösungen gefunden werden, die 1. den Gemeinden für ihre Ausfälle einen sowohl qualitativen als auch quantitativen Ausgleich schaffen und 2. damit sicherstellen, daß die Gemeinden nicht in noch größere Abhängigkeit von den Ländern geraten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz-Josef Nordlohne


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Tage mit Zustimmung aller drei Fraktionen den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes verabschieden. Das Inkrafttreten des Gesetzes soll zum 1. Januar 1978 erfolgen. Zwischen dem Zeitpunkt der eigentlichen letzten Wohngeldverbesserung und dem 1. Januar 1978 liegen damit genau sieben Jahre. Dieses darf niemanden verwundern, der sich die letzten Regierungserklärungen der SPD/FDP-Koalitionsregierungen anschaut. Offentlich wurde zwar immer wieder erklärt: „Die Fortentwicklung des Wohngeldrechts wird ein Schwerpunkt der wohnungspolitischen Gesetzgebungsarbeit der nächsten Jahre sein." Die tatsächlichen Leistungen auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren waren aber genauso dürftig wie die Berücksichtigung in den bisherigen Regierungserklärungen.
    Schauen wir uns die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 an, betrachten wir uns die Regierungserklärung vom 18. Januar 1973. Dort heißt es:
    Ich will ... sagen, daß unsere Wohnungsbaupolitik, die individuelle Wohngeldhilfe und die Modernisierung der Bautätigkeit fortgeführt werden sollen.
    In der Regierungserklärung Schmidt/Genscher vom 17. Mai 1974 heißt es schlicht und ergreifend als eine Feststellung:



    Nordlohne
    Heute wird dreimal so viel Wohngeld gezahlt wie 1969, fast anderthalb Millionen Haushalte erhalten heute Wohngeld.
    Nichts an Absichtserklärungen über das, was unternommen werden soll. In der letzten Regierungserklärung ist auf die Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 1978 eingegangen worden.
    Weil in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes am 21. April 1977, aber auch am heutigen Tage wieder sowohl der zuständige Bundesminister Ravens als auch die Mitglieder der Koalitionsfraktionen darauf hingewiesen haben, das Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs sei auf eine Entschließung des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 1975 und auf die letzte Regierungserklärung zurückzuführen, möchte ich doch folgendes ganz eindeutig richtigstellen. In der Begründung des Gesetzentwurfes selbst wird festgestellt — Drucksache 8/287 Teil A Seite 49 —, daß der Deutsche Bundestag bereits anläßlich der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes 1973 eine von allen drei Fraktionen eingebrachte Entschließung einstimmig verabschiedet hat, die von der Bundesregierung eine frühestmögliche Anpassung des Wohngeldgesetzes forderte. Ich erinnere an die Diskussion mit der früheren Kollegin Meermann. Wir waren uns alle miteinander darüber einig, was frühestmögliche Wohngeldanpassung bedeutet, und zwar auch im Hinblick auf den vorzulegenden Wohngeld- und Mietenbericht. Diese im November 1973 von uns im zuständigen Fachausschuß eingebrachte und vom Fachausschuß und vom Parlament einstimmig angenommene Entschließung lautete — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Einkommensgrenzen in § 19 angemessen erhöht werden ...
    Praktisch alles das, was zu einem großen Teil heute in der Wohngeldgesetznovellierung festgeschrieben wird.
    Dieser damals vom Deutschen Bundestag einstimmig gefaßten Entschließung kam die Bundesregierung, wie Ihnen bekannt ist, seinerzeit nicht nach. Unter dem verstärkten Druck der Öffentlichkeit, den harten Angriffen von Verbänden wie z. B. dem Deutschen Mieterbund und dem DGB sowie unter dem Eindruck einer weiteren gemeinsamen Entschließung dieses Hohen Hauses, auf die ich vorhin Bezug nahm, sah die Bundesregierung keine Möglichkeit mehr, sich ihrer Verpflichtung zu entziehen. Diese seit einigen Jahren bereits überfällige Wohngeldgesetznovellierung, die jetzt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Erkenntnisse des Mieten-
    und Wohngeldberichtes 1975 zum 1. Januar 1978 erfolgt, ist also nicht das Ergebnis einer aus eigener Erkenntnis erwachsenen wohnungsbau- und sozialpolitischen Vorstellung dieser Regierung, sondern die Erfüllung eines Auftrages dieses gesamten Hauses aus dem November 1973, der auf unsere Initiative zurückging. Eine solche Novellierung hätte auf Grund der Erkenntnisse des Mietenberichtes 1972 und des Wohngeld- und Mietenberichtes 1975 bereits zum 1. Januar 1976, also volle zwei Jahre vorher, erfolgen müssen.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Mangels fehlender Finanzmittel war das jedoch nicht möglich, wie sowohl die Bundesregierung als auch die sie tragenden Parteien erklärten.
    Hier muß einfach festgestellt werden, daß sich der zuständige Bundesminister in den Verhandlungen mit dem zuständigen Finanzminister über den Finanzrahmen wohl nicht hat verständigen, jedenfalls nicht hat durchsetzen können; sonst hätten wir eben eine andere Situation vorgefunden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Ich habe mir erlaubt, uns das gemeinsam in Erinnerung zu rufen, damit kein verfälschtes Bild über die Wirklichkeit der Aktivitäten der bisherigen Bundesregierungen als auch der jetzigen Bundesregierung im Bereich des Wohngeldes entsteht.
    Lassen Sie mich zu den Wohngeldberatungen im Zusammenhang mit dem jetzigen Entwurf sagen, daß zwischen dem Tage der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs und dem heutigen Tag der abschließenden dritten Lesung genau vier Sitzungswochen lagen, wir also nur wenige Sitzungen zur Verfügung hatten, um dieses umfassende Werk durchzuarbeiten. Auf Antrag der CDU/CSU fand dabei erstmals eine Anhörung von Sachverständigen über den praktischen Vollzug dieses Gesetzes statt. Eine so zügige Beratung wäre ohne die intensive Arbeit des Ausschußsekretariats, des federführenden Ministeriums und der sonstigen beteiligten Ministerien nicht möglich gewesen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt an dieser Stelle allen hieran Beteiligten sehr herzlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Gerade wegen dieser kurzen Beratungszeit bestand für alle drei Fraktionen dieses Hauses nur die Möglichkeit, sich ausschließlich mit dem Text und den neuen Tabellenwerken sowie der Vereinfachung der praktischen Anwendung des künftigen Gesetzes zu befassen. Ich will auch angesichts des Beitrages von Herrn Menzel vorhin sagen: Ich bin der Meinung, wir hätten uns intensiver unterhalten müssen; denn dann bestünde nicht die irrige Auffassung, daß wegen der Hereinnahme eines erhöhten Betrages bei den Obergrenzen für das vierte und jedes weitere zum Haushalt rechnende Familienmitglied entscheidende Verbesserungen eintreten würden. Meine Damen und Herren, dort sind 27 Positionen in der Größenordnung von 2 bis 9 DM verändert. Wenn zu einer Familie mit drei Kindern zwei weitere Kinder hinzugezählt werden, würde sie in einer solchen Situation zweimal zwei oder zweimal drei Mark dazubekommen, macht sechs Mark. Da aber die Spalte der Einkommensgrenzen, nach denen sich die Wohngeldgewährung errechnet, von 20 DM zu 20 DM differenziert, fällt dies überhaupt nicht ins Gewicht. Deswegen ist eben der Antrag der CDU/CSU fundierter.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist der entscheidende Punkt!)




    Nordlohne
    Gerade wegen der kurzen Zeit hat es eine ganze Reihe von Fragen gegeben, die offengeblieben sind. Ein großer Teil der im Entwurf enthaltenen Vorschriften wurde — dies sagen wir auch in allem Freimut — einstimmig angenommen. Wir begrüßen ausdrücklich die nicht unerhebliche Anhebung der Mietobergrenzen. Einige Punkte wurden kontrovers behandelt. Wir haben dies hier in der zweiten Beratung fortgesetzt, da seitens unserer Fraktion andere Vorstellungen über den richtigeren und besseren Weg bestanden. Die Kollegin Pack und der Kollege Prangenberg haben sich genau wie der Kollege Niegel vorhin dazu noch einmal bei der Begründung der Anträge geäußert.
    Der entscheidende Fehler, der seitens der Koalitionsparteien FDP und SPD bei diesem Gesetzentwurf gemacht worden ist, liegt nach unserer Auffassung in der Tatsache begründet, daß man den Vorstellungen der Opposition nicht gefolgt ist, bei der Freibetragsregelung nach § 17 eine Zwei- und keine Dreiteilung vorzunehmen. Ganz abgesehen davon, daß in der Fallgruppeneinteilung bei der Unterteilung sehr wohl auch Ungerechtigkeiten liegen, führt diese beabsichtigte Regelung zu einer erheblichen Anhebung des bisher schon sehr hohen Verwaltungsaufwandes von rund 9 %. Verehrter Herr Kollege Gattermann, hier scheiden sich die Geister. Hier geht die Opposition eben den Weg nicht mit, daß man sagt, dies würde nicht zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Diese Regelung führt bei den Antragstellern, sowohl bei den bisherigen Wohngeldempfängern als auch bei den neuen Antragstellern sehr wohl zur verstärkten Beibringung von Antragsunterlagen, Bescheinigungen und dergleichen. Es wäre ganz einfach gewesen, zwischen denen zu unterscheiden, die zu einem Personenkreis zählen, der zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften hat, und den Antragstellern, die keine derartigen zusätzlichen Ausgaben machen müssen.
    In diesem Zusammenhang wäre es interessant, zu wissen, wie sich die Ländervertreter in 'dieser Frage tatsächlich eingelassen haben. Soweit ich informiert bin, haben sie sich gegen die Dreiteilung gewandt mit der Begründung, daß eine etwaige positive Wirkung unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten nicht aufgefangen wird durch den hohen Verwaltungsaufwand und insbesondere durch die Verzögerung bei der Bearbeitung der Anträge. Die Antragsteller müssen länger auf ihre Bescheide warten. In vielen Fällen müssen Vorauszahlungen geleistet werden.
    Nicht glücklich ist die Hereinnahme von Beziehern von Arbeitslosengeld in den Personenkreis, dem ein Freibetrag von 22,5 % zu gewähren ist. SPD und FDP geben bei dieser von ihnen im Ausschuß erhobenen und auch mit Mehrheit durchgesetzten Forderung zu, daß für sie die Arbeitslosigkeit in diesem Lande für die Zukunft ein Dauerzustand sein wird. Ihr Obmann, Herr Krockert, hat bei der Forderung dieses 22,5%igen Freibetrages gesagt — ich zitiere —, daß es vielmehr darum gehe, dem Bezieher von Arbeitslosengeld im Vergleich zu seinem bisherigen Einkommen aus seinem Arbeitsverhältnis eine Art Besitzstandswahrung beim Wohngeld einzuräumen. Herr Krockert, dies geht nicht. Aber der § 29, auf den ich noch zu sprechen komme, sieht eine ausgezeichnete Lösung vor, wie man dem Anliegen gerecht wird. Für den Fall der Arbeitslosigkeit, so haben Sie gesagt, soll die Verschlechterung des Lebensstandards nicht noch zusätzlich durch eine Kürzung des Wohngeldes verschärft werden. Verehrter Herr Kollege Krockert, ich muß Ihnen sagen, daß wir im Fachausschuß in dieser Frage, wie ich finde, aneinander vorbei diskutiert haben.
    Die derzeitige Rechtslage ist, daß der Wohngeldbezieher, der arbeitslos wird, im Augenblick des Eintritts der Arbeitslosigkeit bei der Wohngeldbewilligungsstelle einen Antrag auf Erhöhung seines Wohngeldes stellen kann, und zwar nach § 29 des geltenden Wohngeldgesetzes. Dort heißt es:
    Hat sich im laufenden Bewilligungszeitraum . . . das Familieneinkommen um mehr als 15 vom Hundert verringert, so wird das Wohngeld auf Antrag neu bewilligt, wenn dies zu einer Erhöhung des Wohngeldes führt.
    Im Falle der Arbeitslosigkeit ist eine 15%ige Verringerung des Familieneinkommens in jedem Fall gegeben, so daß in diesen Fällen eine neue und erhöhte Wohngeldzahlung erfolgt. Da dies den Arbeitslosen kaum bekannt ist, habe ich am 19. Februar 1975 die Bundesregierung gefragt, ob sie bereit ist, dem Personenkreis der Arbeitslosenhilfeempfänger und der Kurzarbeiter, die nach § 29 des Wohngeldgesetzes einen erhöhten Wohngeldanspruch, also eine Umrechnung ihres Wohngeldes, geltend machen können, in erhöhtem Maße zu informieren. Der Parlamentarische Staatssekretär hat damals auf meine Frage erklärt, die Bundesregierung werde bereit sein, auf diesen Tatbestand in geeigneter Form hinzuweisen. Ich will dies hier noch einmal ausdrücklich wiederholen, weil ich es als zwingend notwendig ansehe, daß diese Dinge in der Öffentlichkeit sehr deutlich bekanntgemacht werden.
    Wieso trotz der seit Jahren bestehenden gesetzlichen Regelung der Arbeitslose nun einen Freibetrag von 22,5 % erhalten soll, ist nicht ganz einzusehen, zumal bei der nun vorgesehenen Regelung im übrigen zwischen Arbeitslosengeldempfängern und Arbeitslosenhilfeempfängern unterschieden werden soll. Beide erhalten Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Beide sind arbeitslos. Demjenigen, der schon 12 Monate arbeitslos gewesen ist und dann Arbeitslosenhilfe bekommt, wird dieser Freibetrag nicht gewährt. Dies ist nach unserer Auffassung eine in höchstem Maße unsoziale Bestimmung.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, der amtierende zuständige Minister hat hier eben einiges zur Einordnung des Wohngeldwesens gesagt. Ich will das ergänzen. Die nur kurze Beratung dieses Gesetzentwurfs im Fachausschuß hat dazu geführt, daß wir eine Grundsatzdebatte über die künftige Bedeutung und die Einordnung des Wohngeldes in die gesamte Wohnungsbaupolitik nicht haben konnten.



    Nordlohne
    Ich erinnere daran, daß wir den Wohngeld- und Mietenbericht 1977, der jetzt angefertigt wird, als Grundlage hätten haben müssen, um feststellen zu können, welche Konsequenzen sich daraus für die Gesetzgebung ergeben. Dies ist in § 8 Abs. 4 des Wohngeldgesetzes festgelegt. Der Mieten- und Wohngeldbericht soll eine Hilfe für die Entscheidungsfindung bei der Gestaltung zukünftiger Gesetze auf diesem Gebiet sein. Unsere Überlegungen basieren lediglich auf dem Wohngeld- und Mietenbericht des Jahres 1975.
    Lassen Sie mich zum Wohngeldwesen überhaupt sagen, daß die Zahl der Wohngeldempfänger steigt. Die Ausgaben wachsen rapide an. Ende 1968 gab es rund 800 000 Haushalte, die Wohngeld bezogen. Die Kosten betrugen damals insgesamt 550 Millionen DM. Jetzt sind es 1,7 Millionen Haushalte, die Wohngeld beziehen. Dafür müssen 1,6 Milliarden DM aufgewandt werden. Demnächst, ab 1. Januar 1979, werden es 300 000 Haushalte mehr sein. Damit beziehen 2 Millionen Haushalte Wohngeld. Die Ausgaben dafür belaufen sich insgesamt auf 2,3 Milliarden DM. Diese Steigerung, die sehr erheblich ist, hat eine absolute Bedeutung hinsichtlich der Frage, wie wir alle miteinander die Entwicklung in der Zukunft sehen. Das ist kein Anlaß, entsprechende Erfolgsmeldungen abzusetzen.
    Ich bin der Meinung, daß wir sehr deutlich festhalten müssen, unter welchen Voraussetzungen wir in Zukunft im Wohngeldwesen erhebliche Steigerungen bekommen werden.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Die vorprogrammierten Mieten im sozialen Wohnungsbau — ich habe das an dieser Stelle schon mehrfach gesagt —, die gerade ab 1970 durch den Wegfall der Aufwendungszuschüsse vielfach durch die Erhöhung der Wohngeldzahlung ausgeglichen werden müssen, sind ein Hauptgrund für das Ansteigen der Mieten- und Lastenzuschußgewährung. Selbstverständlich spielen auch die in den letzten Jahren in außergewöhnlicher Form zu verzeichnenden Steigerungen der Nebenabgaben eine entscheidende Rolle.
    Die Hauptursache für diese Entwicklung, meine Damen und Herren, ist jedoch die inflationäre Gesamttendenz gerade im Bereich des Bauwesens. Es müssen heute — auch das ist hier oft gesagt worden — Kostenmieten von 15 DM pro Quadratmeter und mehr auf eine Miete, die in die Nähe der Mietobergrenze nach dem Wohngeldgesetz kommt, her-untersubventioniert werden. Einige Länder entschließen sich, gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die bisher vom Wohngeld nicht aufgefangenen Höchstbeträge zu bezuschussen.
    Durch diese gesamte Entwicklung im Bereich des Wohnungswesens, insbesondere des vielfach schon als unsozial zu bezeichnenden Wohnungsbaus, ist das Wohngeld seiner ursprünglichen Funktion beraubt worden. Ursprünglich sollte das Wohngeld nur einem bestimmten Personenkreis die Möglichkeit eröffnen, zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens einen Zuschuß zu den Aufwendungen für den Wohnraum zu erhalten. Diese Absicht ist heute zwar auch noch
    die gesetzlich fixierte Grundlage, wird aber weitestgehend verwischt.
    Leider muß festgestellt werden, daß das Wohngeldwesen immer mehr in die Ersatzfunktion für die verfehlte Wohnungsbaupolitik dieser Regierung und die negative Mietenentwicklung in unserem Lande hineingezogen wird.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Wir haben uns im Ausschuß — der Herr Bundesminister ist noch einmal darauf eingegangen — über die Gesamtkonzeption für den Wohnungsbau unterhalten. Es wird in der nächsten Woche im Rahmen der Haushaltsberatungen Gelegenheit sein, näher darauf einzugehen.
    Meine Damen und Herren, es muß einfach in Zukunft möglich sein — das gilt für alle im Hause vertretenen Fraktionen —, eine Konzeption zu entwickeln, die das Wohngeldwesen mit einschließt. Sonst werden wir eines Tages Wohngeldleistungen von 3,4 oder 3,5 Milliarden DM erreichen. Eine solche Konzeption sollte unser gemeinsames Anliegen sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die FDP sagt in ihrem Papier vom 25. Februar nicht zu Unrecht:
    Der Staat, d. h. die Bundesregierung, ist nunmehr aufgefordert, zu entscheiden, in welcher Richtung sie mit ihrer Wohnungsbaupolitik marschieren will.
    Die CDU/CSU erhebt hier erneut die seit Jahren bekannte Forderung, endlich ein in sich schlüssiges und mit den Ländern abgestimmtes Gesamtkonzept für den gesamten Wohnungsbaubereich vorzulegen. Im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen werden wir — darauf habe ich eben schon hingewiesen — in der nächsten Woche darauf zu sprechen kommen.
    Wir bedauern sehr, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien sowohl im Ausschuß als auch hier im Plenum in der zweiten Beratung den Anträgen und Änderungsvorschlägen der Opposition nicht gefolgt sind. In der Tat ist eine Verbesserung des jetzigen Gesetzentwurfs notwendig. Sie wäre auch möglich gewesen. Trotz dieser ablehnenden Haltung stimmen wir dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zu. Es gibt für uns überhaupt keinen Grund, einer von uns seit Jahren geforderten und längst überfälligen Wohngeldverbesserung nicht zuzustimmen. Angesichts der Fehlentwicklung in der Wohnungsbaupolitik, die seit 1969 zu verzeichnen ist, sind wir obendrein der Auffassung, daß gerade die Wohngeldbezieher, und unter ihnen in erster Linie die Rentner, nicht durch diese Entwicklung benachteiligt sein dürfen.
    Zum Abschluß dieser Wohngeldberatung lassen Sie mich wenige Sätze an den amtierenden Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Herrn Ravens, richten. Herr Ravens, Sie meinten vorhin, der Kollege Niegel und der Kollege Prangenberg sollten angesichts des Vorwurfs in bezug auf Ihre Tätigkeit in Niedersachsen nicht nervös werden. Wenn ich die zu Beginn der Woche er-



    Nordlohne
    schienenen Presseberichte sehe, dann steht für mich fest, daß Sie auf dem Parteitag der SPD Weser/Ems in Emden am vorigen Sonnabend gesagt haben, daß Sie künftig pro Woche etwa vier oder fünf Tage für die Arbeit in Niedersachsen zur Verfügung stehen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Dies macht uns überhaupt nicht nervös. Nur frage ich Sie, Herr Minister, seitens der Opposition dieses Hauses, ob diese veröffentlichte Aussage von Ihnen zutrifft und, wenn ja, wie Sie diese Aussage wenigstens annähernd einhalten wollen, wenn Sie Ihr Ministeramt in dieser Regierung, auf das Sie erst vor wenigen Monaten aufs neue vereidigt worden sind, im Interesse der Durchführung einer geordneten Raumordnungspolitik und einer geordneten Städtebaupolitik sowie der Verwirklichung einer Gesamtkonzeption in der Wohnungsbaupolitik zum Wohle unseres Landes und seiner Bürger wahrnehmen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Minister, werten Sie das bitte nicht als einen persönlichen Angriff. Aber glauben Sie im Ernst, die Opposition dieses Hauses würde es zulassen, daß Sie sich bereits jetzt durch ein solches Verhalten indirekt in Bonn abmelden können? Ich verweise auf eine dpa-Meldung vom Montag dieser Woche, wonach Sie angekündigt haben, daß Sie in der Schlußphase des niedersächsischen Wahlkampfes 1978 Ihr Ministeramt hier aufgeben und den Wechsel nach Hannover vollziehen wollen. Ich bin der Meinung, Ihre Aufgabe hier in Bonn ist so schwerwiegend und für unser aller Wohl und unser Land so notwendig und dringend, daß ich Sie bitte, hier sehr eindeutig Stellung zu beziehen. Wenn Sie der Auffassung sind, wöchentlich vier oder fünf Tage in Niedersachsen unterwegs sein zu sollen, bitte ich Sie, zu überlegen, ob Sie nicht sinnvollerweise dieses Amt hier schon jetzt aufgeben sollten, um eine andere Persönlichkeit in dieses Amt zu lassen. Denn die Aufgaben dieses Amtes erfordern die volle Präsenz und die volle Kraft für die gesamte Wohnungsbaupolitik in der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Eine sehr gute Rede!)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Das Wort hat der Herr Abgeordnete Waltemathe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Waltemathe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Fraktionen dieses Hauses haben vor acht Wochen, am 21. April, bei der ersten Lesung der Wohngeldnovelle zum Ausdruck gebracht, das Parlament werde einerseits gründlich, andererseits möglichst zügig die Beratungen aufnehmen und abschließen. Es hat sich ausgezahlt, daß wir Praktiker aus Wohngeldstellen verschiedener Orte und Kreise der Bundesrepublik Deutschland als Sachverständige gehört haben. Denn nunmehr können wir ein Gesetz endgültig verabschieden, das im Rahmen des vorgegebenen Finanzvolumens bessere Regelungen für die Bürger enthält, angemessenes Wohnen wirtschaftlich abgesichert zu bekommen. Das Netz sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit wird noch fester geknüpft und wohnungs- und städtebaupolitische Ziele werden durch einige Neuregelungen erreichbarer.
    In der Debatte zur ersten Lesung hat die Opposition verlangt, und Herr Nordlohne hat es gerade mit dem Antrag auf Vertagung bis zu den Haushaltsberatungen anscheinend aufs neue verlangt, das Wohngeld nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang einer Gesamtkonzeption der Städtebau- und Wohnungspolitik. Dem können wir nur zustimmen. Denn Wohngeld ist eine wesentliche Säule, aber eben nur eine Säule unserer Gesamtkonzeption.
    Wie ist die Lage? Die nach unserer Verfassung vorwiegend von den Ländern betriebene und zu betreibende Objektförderung im Wohnungsbau hat Wohnungsnot beseitigt und einen ganz erheblichen Anteil am Wieder- und Neuaufbau unserer Städte und Gemeinden gehabt. Diese Förderungspolitik hat aber auch Probleme mit sich gebracht. Seit rund zehn Jahren gibt es direkte Bauförderung in der Form abnehmender Subventionen, so daß bei Sozialwohnungen durch ein solches neues System der direkten Wohnungsbauförderung Mietsprünge bedingt wurden und bedingt werden. Es kann gar nicht bestritten werden, daß natürlich auch Wohnungsstandards verbessert wurden, daß Wohnflächen vergrößert wurden, daß sich Kredite insbesondere in den Jahren 1970 bis 1974 verteuerten und daß auch Baukostensteigerungen einen wesentlichen Anteil an der Steigerung der Kostenmieten hatten. Aber eben auch der Subventionsabbau führte zu Wohnungsmieten im sozialen Wohnungsbau, die von den breiten Schichten der Bevölkerung zum Teil nicht mehr als tragbar angesehen werden konnten. Es kommt hinzu, daß sich auch kommunale Gebühren kräftig nach oben entwickelt haben, so daß weitere Wohnkostenbelastungen das Einkommen der Wohnparteien in Anspruch nahmen.
    Nun kann niemand zum Nulltarif wohnen, aber es ist und bleibt die Aufgabe der öffentlichen Förderungspolitik, Wohnen zum Übertarif zu verhindern und jeden Bürger in die Lage zu versetzen, nach seinen Bedürfnissen ausreichend großen und ausreichend ausgestatteten Wohnraum zu mieten oder zu erwerben.
    Die Gesamtkonzeption der Städtebaupolitik der sozialliberalen Bundesregierung ist eine konsequente Zusammenfassung für die Lösung der wichtigsten Probleme.
    Erstens. Die Intensivförderung zugunsten besonderer Bevölkerungsgruppen wurde für den Einzelfall wesentlich erhöht. Die Länder erhalten vom Bund Finanzmittel, um den Wohnungsbau für alte Menschen, für Kinderreiche, für Behinderte und für Aussiedler wirksam zu fördern.
    Zweitens. Das starke Engagement des Bundes bei der Sanierung und bei der Modernisierung vorhandener Wohnungen und ihrer Umwelt macht den in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 angesprochenen Schwerpunkt



    Waltemathe
    deutlich, daß der Bund einen verstärkten Beitrag zur Erhaltung unserer Städte und Gemeinden zu leisten bereit ist.
    Drittens. Der Bund wird das ausschließlich von ihm finanzierte Regionalprogramm nicht nur weiterhin fortsetzen, sondern in diesem Jahr sogar verstärkt — mit insgesamt 80 000 Wohneinheiten — den Neubau von Miet- und Eigentumswohnungen fördern.
    Viertens. Die steuerliche Möglichkeit, auch bei Erwerb bestehender Wohnungen den § 7 b des Einkommensteuergesetzes und die Grunderwerbsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, verstärkt die stadt- und wohnungserhaltende Tendenz der Städtebaupolitik des Bundes und bewirkt außerdem eine Ausweitung der Eigentumsförderung für den Eigenbedarf.
    Fünftens. Staatliche Wohnungsbauprämien bzw. die steuerliche Begünstigung von Beiträgen an Bausparkassen dienen ebenfalls dem eigentumspolitischen Ziel, vielen Bürgern, die diesen Wunsch haben, zu eigenen vier Wänden zu verhelfen oder ihr schon vorhandenes eigengenutztes Eigentum zu modernisieren und zu verbessern.
    Sechstens. Das soziale Mietrecht mit seinem Kündigungsschutz und dem Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung unterstreicht die Entschlossenheit der sozialliberalen Koalition, die Wohnung nicht als beliebige Ware, sondern als geschützten und schützenswerten Mittelpunkt des Lebens der Bürger zu behandeln und abzusichern.
    Siebentens. Die vorhin schon erwähnte Förderungssystematik im öffentlich geförderten Wohnungsbau hat dazu geführt, daß gleichartige und gleichwertige Wohnungen je nach Baujahr, Finanzierungsart, Baukostenhöhe usw. unterschiedliche Mieten oder Belastungen aufweisen. Wir alle in diesem Parlament wissen, daß der Bund keine unmittelbaren Kompetenzen hat, diese Mietverzerrungen zu beseitigen. Wir alle in diesem Parlament müssen aber trotz des Fehlens der unmittelbaren Kompetenzen ein Interesse daran haben, daß die zuständigen Bundesländer zügig Regelungen erarbeiten, die zu einer Entzerrung führen.
    Wir begrüßen, daß der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbauministern der Länder die ernsthafte Diskussion auf diese Problematik gelenkt hat. Wir hoffen auch, das alsbald konkrete Vorschläge auf den Tisch kommen, damit nicht Mieter im sozialen Wohnungsbau bei gleichen Voraussetzungen und gleichen Wohnungen unterschiedlich belastet werden.
    Achtens. Das Wohngeld könnte auch in diesem Zusammenhang ein Instrument sein, das eine ernsthaft betriebene Entzerrungspolitik zumindest flankieren könnte.
    Wenn man sich diesen Gesamtzusammenhang klarmacht, wird man jedenfalls ohne weiteres feststellen können, daß die Behauptung, es gäbe keine Gesamtkonzeption des Wohnungs- und Städtebaues, nicht ernst zu nehmen ist, sondern aus der Propagandakiste der Opposition stammt. Im übrigen wird diese Opposition nicht glaubwürdiger, wenn sie zur Wohngeldgesetzgebung einerseits feststellt, die Novelle komme zu spät,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das tut sie!)

    zum zweiten in der 7. Legislaturperiode durch den damaligen Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn Dr. Helmut Kohl, klipp und klar erklärte, keine ausgabewirksamen Forderungen zur Debatte zu stellen, wobei ausdrücklich das Wohngeld genannt wurde. Zum dritten brachte sie durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein am 1. April dieses Jahres — das war aber kein Aprilscherz — in der 444. Sitzung — das ist auch noch eine Schnapszahl! — des Bundesrates einen Antrag ein, in dem es u. a. heißt — ich darf zitieren —:
    Der Bundesrat vermag in der gegenwärtigen Situation dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Umfang der materiellen Verbesserungen, die nach voller Auswirkung der Gesetzesänderung im Jahre 1979 Mehraufwendungen von insgesamt rund 700 Millionen DM verursachen werden, nicht zustimmen.
    In der Begründung heißt es dann weiter:
    Wesentliche Einsparungen gegenüber dem Regierungsentwurf lassen sich bereits dadurch erreichen, daß die Wohngeldbeträge nicht in dem Umfange, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, angehoben werden.
    Zum vierten haben wir im Ausschuß erlebt und werden wir — wird haben es eben von Herrn Nordlohne noch einmal bestätigt bekommen — in der nächsten Woche bei den Haushaltsberatungen in diesem Hause erleben, daß die CDU/CSU den Einzelplan auch des Ministers Ravens und seines Hauses ablehnen wird, aber natürlich den Erhöhungen des Wohngeldes zustimmt.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Das ist durchaus vertretbar, Herr Kollege Waltemathe! Das entspricht den Prinzipien der Logik!)

    — Das ist sehr logisch! Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Logik klarzumachen.
    Betrachten wir die von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesnovelle, die wirklich eine sehr gute Grundlage für unsere Beratungen und kaum verbesserungsbedürftig war, so können wir unter Zugrundelegung der Fassung, die wir dann schließlich im Ausschuß zustande brachten, nachdem wir noch einige Verbesserungen eingebaut haben, mit Befriedigung folgendes feststellen.
    Erstens. Die Wohngeldleistungen werden erheblich gesteigert. Die Mehrbeträge von 700 Millionen DM werden aber nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern nach Gesichtspunkten der Gerechtigkeit und der wohnungspolitischen Notwendigkeit.

    (Nordlohne {CDU/CSU] : Ist denn schon einmal nach dem Gießkannenprinzip verteilt worden?)




    Waltemathe
    Zweitens. An den direkten Förderungsmaßnahmen des Wohnungsbaues und der öffentlichen Wohnungspolitik ist der Anteil des Wohngeldes gestiegen. Das bedeutet, daß der individuelle Förderungsweg, der übrigens meist als der gerechtere bezeichnet wird, gegenüber der Objektförderung an Gewicht gewonnen hat.
    Drittens. Gerade die größeren Familien, die Eigentum erwerben, finden im Wohngeldrecht eine zusätzliche verbesserte Möglichkeit, die finanziellen Lasten der Abzahlung für dieses Eigentum abzumildern.
    Viertens. Größere Familien werden nach der Wohngeldnovelle einen prozentual geringeren Selbstbelastungsanteil des Nettoeinkommens tragen als etwa Ein- oder Zweipersonenhaushalte.
    Fünftens. Die Erwerbstätigen-Haushalte werden gerechter als bisher behandelt, ohne daß andere Haushalte benachteiligt werden.
    Sechstens. Das Wohngeld leistet indirekt auch einen Beitrag zur Förderung und Erleichterung der Modernisierung von Wohnungen.
    Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt, daß wir als sozialliberale Koalition den Bürgern unseres Landes ein Gesetz zur Verfügung stellen, das Hilfe zur Selbsthilfe anbietet, die soziale Gerechtigkeit erhöht, die Möglichkeiten finanziell tragbaren, gesicherten und angemessenen Wohnens ausweitet und insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Stadterhaltung leistet.
    Ich möchte für unsere Fraktion den Mitarbeitern und Referenten des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, aber auch den Mitarbeitern unseres Ausschußsekretariats, für die Hilfe, die uns während der Ausschußberatungen zuteil geworden ist, danken.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Das jetzt zur Schlußabstimmung anstehende neue Wohngeldgesetz ist eines der wesentlichsten Leistungsgesetze, das unmittelbar bei den berechtigten Bürgern auch wirklich ankommt und sich bei ihnen auswirken wird. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt diesem Gesetz zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)