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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8032

  • date_rangeDatum: 16. Juni 1977

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/32 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 32. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Inhalt: Eintritt des Abg. Wissebach in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . 2337 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2337 B Bestellung des Abg. Dr. Penner als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . . . . 2337 B Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Scheu zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank . . . . . . . 2337 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 2337 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) — Drucksache 8/292 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/582 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/555 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 2337 D Kühbacher SPD . . . . . . . . . . . 2340 A Spilker CDU/CSU . . . . . . . . . . 2343 A Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . . . . 2346 B Frau Funcke FDP . . . . . . . . . . 2349 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . . 2352 A Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . . . 2358 A Dr. Böhme (Freiburg) SPD 2362 B Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 2367 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 2374 A Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 2375 C Erklärungen zur Abstimmung nach § 59 GO Waltemathe SPD 2378 B Hansen SPD 2378 B Coppik SPD 2378 C Meinike (Oberhausen) SPD 2378 C Namentliche Abstimmungen . . 2370 B, 2372 B, 2376 B, 2378 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/287 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/581 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/519 — Prangenberg CDU/CSU 2397 D Meininghaus SPD 2399 A Gattermann FDP 2400 D, 2405 D Frau Pack CDU/CSU 2402 A Menzel SPD 2403 B Niegel CDU/CSU 2404 C Ravens, Bundesminister BMBau 2407 B Nordlohne CDU/CSU 2410 D Waltemathe SPD 2414 B Wurbs FDP 2416 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/457 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/611 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/605 — Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 2419 B Berger CDU/CSU . . . . . . . . . 2420 C Liedtke SPD 2423 B Dr. Wendig FDP . . . . . . . . . 2426 A Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . 2427 C Frau Schuchardt FDP 2429 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß und Akt des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung — Drucksache 8/360 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/596 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/561 — Kunz (Berlin) CDU/CSU 2431 D Schmidt (München) SPD . . . . . . . 2433 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 2436 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 8/466 —Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/597 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/580 — 2438 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen, zu den Europäischen Zusatzübereinkommen vom 1. Mai 1971 zu diesen Übereinkommen sowie zum Protokoll vom 1. März 1973 über Straßenmarkierungen — Drucksache 8/178 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/486 — . . . . . . . . 2438 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/540 — 2438 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 23. Juli 1975 über den vorläufigen Beitritt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 III Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/170 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/572 — 2439 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Mai 1975 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Staat Israel andererseits — Drucksache 8/175 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/568 — 2439 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 über die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen — Drucksache 8/490 — 2439 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/354 — 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — Drucksache 8/456 — 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen — Drucksache 8/473 — . . . . . . . . 2439 C Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes — Drucksache 8/465 — 2439 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Dr. Luda, Tillmann, Dreyer, Frau Hoffmann (Hoya), Milz; Dr. Riedl (München), Regenspurger, Biechele, Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU Telefon-Nahbereiche ohne Zeittakt — Drucksachen 8/308, 8/566 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abgeordneten Mahne, Wuttke, Stahl (Kempen), Topmann, Ollesch, Hoffie und der Fraktionen der SPD, FDP Versuchsbetrieb in Telefon-Nahbereichen — Drucksachen 8/342, 8/567 — Straßmeir CDU/CSU 2440 A Mahne SPD 2442 C Hoffie FDP 2443 D Beratung der Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Mai 1977 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/535 — Kirschner SPD . . . . . . . . . . . 2444 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/467 — 2446 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/468 — . . . . . . . . 2446 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/469 — . . . . . . . . 2446 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/470 — 2446 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über die Verdienste der ständig in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter — Drucksachen 8/145, 8/441 — 2446 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Vierten Richtlinie (EWG) des Rates aufgrund von Artikel 54 Abs. 3 Buchstabe g zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter hinsichtlich der Gliederung und des Inhalts des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie hinsichtlich der Bewertungsmethoden und der Offenlegung dieser Dokumente vorgeschrieben sind — Drucksachen VI/2875, 8/451 — 2446 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung der Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Kohleeinsatzes für die Stromerzeugung — Drucksachen 8/78, 8/520 — 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Entschließungsantrag über die Regionalpolitik der Gemeinschaft bezüglich der Regionen beiderseits der Binnengrenzen der Gemeinschaft — Drucksachen 7/5920, 8/521 — 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Finanzierung konjunktureller Haldenbestände an Steinkohle, Koks und Briketts — Drucksachen 8/271, 8/541 — . . . . . 2446 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1. Juli 1977 bis 30. Juni 1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe, der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei — Drucksachen 8/209, 8/276, 8/253, 8/269, 8/524 — 2447 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Zusatzprotokolls und des Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur erneuten Verlängerung der Verordnungen (EWG) Nr. 1509/76 und 1522/76 über die Einfuhr von Sardinenzubereitungen oder -konserven mit Ursprung in Tunesien bzw. Marokko in die Gemeinschaft Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Ägypten, Jordanien, im Libanon und in Syrien (1977) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr einiger Erzeugnisse des Weinbaus mit Ursprung in Griechenland Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Aufschub der Anwendung der durch die Verordnungen (EWG) Nr. 3230/76, 3231/76, 3233/76, 3234/76 und 3235/76 festgesetzten Richtplafonds für die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 V Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in einigen EFTA-Ländern — Drucksachen 8/162, 8/227, 8/297, 8/268, 8/254, 8/525 — . . . . . . . . 2447 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Kleie und anderen Rückständen vom Sichten, Mahlen oder anderen Bearbeitungen von Getreide mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten Verordnung (EWG) des Rates über die Reiseinfuhren aus der Arabischen Republik Ägypten — Drucksachen 8/163, 8/522 — 2447 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Erhaltung der Vogelarten — Drucksachen 8/41, 8/523 — 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Qualitätsanforderungen an Muschelzuchtgewässer — Drucksachen 7/5893, 8/542 — . . . . 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag. einer Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 8/248, 8/545 — 2447 D Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften angewandt werden — Drucksachen 8/315, 8/546 — . . . . . 2448 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für »das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über das Vorgehen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Einführung eines Beratungsverfahrens und zur Schaffung eines Ausschusses auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Unterstützung von Vorhaben von gemeinschaftlicher Bedeutung auf dein Gebiet der Verkehrsinfrastruktur — Drucksachen 7/5619, 8/553 — . . . . . 2448 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr — Drucksachen 7/4923, 8/554 — . . . 2448 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/77 — Zollpräferenzen 1977 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 8/332, 8/480 — 2448 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den aufhebbaren Verordnungen der Bundesregierung Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — — Drucksachen 8/236, 8/237, 8/526 — . . . 2448 C Fragestunde — Drucksache 8/571 vom 10. 06. 1977 — Absprachen zwischen Abgeordneten bzw. Fraktionen der Koalition und Bundesministerien über Große, Kleine, Mündliche und Schriftliche Anfragen und ihre Beantwortung MdlAnfr A109 10.06.77 Drs 08/571 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A110 10.06.77 Drs 08/571 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 2380 D, 2381 A, B, C, D ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . 2380 D, 2381 A, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2381 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2381 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 2381 B, 2382 A Auffassung des Präsidenten Carter über Bestrebungen der DDR zur Aushöhlung des Viermächtestatus von Ost-Berlin MdlAnfr A126 10.06.77 Drs 08/571 Spranger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 2382 B, C, D, 2383 A ZusFr Spranger CDU/CSU 2382 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .. . . . 2382 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2383 A Kontrolle der Besucher der deutschen Botschaft in Moskau durch sowjetische Organe sowie Hilfsmaßnahmen für die nach dem Besuch der Botschaft am 18. Mai 1977 verhafteten Deutschen MdlAnfr A113 10.06.77 Ors 8/571 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A114 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2383 B, C, D, 2384 A, B, C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 2383 C, D, 2384 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 2383 D, 2384 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2384 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2384 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2384 C Ermöglichung des Beitritts von Portugal, Griechenland und Spanien zur EG noch in diesem Jahr; Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EFTA und EG MdlAnfr A115 10.06.77 Drs 08/571 Krey CDU/CSU MdlAnfr A116 10.06.77 Drs 08/571 Krey CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2384 D, 2385 B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . . 2385 B Auflösung des deutschen Konsulats in Windhuk und Kündigung des Kulturabkommens mit Südafrika für den Bereich Südwestafrikas; Stellung der Bundesregierung zu dem Verfassungsentwurf der Windhuker Turnhallenkonferenz MdlAnfr A117 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A118,10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2385 D, 2386 A, 2387 A, B, C, D, 2388 A, B, C, D, 2389 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 2386 D, 2387 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . 2387 C, 2388 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 2387 D, 2388 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 2388 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . 2388 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 2388 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 2389 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 2389 B ZusFr Broll CDU/CSU 2389 C Schließung des deutschen Generalkonsulats in Südwestafrika MdlAnfr A119 10.06.77 Drs 08/571 Niegel CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2389 D, 2390 A, B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU 2390 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2390 C ZusFr Spranger CDU/CSU 2390 D Verhaftung von acht ausreisewilligen deutschstämmigen Sowjetbürgern in Moskau sowie Erteilung der Ausreisegenehmigung an die Verhafteten MdlAnfr A120 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A121 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2391 A, B, C, D, 2392 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 2391 B, D, 2392 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2391 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2392 A Ausklammerung strittiger bilateraler Fragen in den bevorstehenden deutsch-sowjetischen Besprechungen sowie Zahl der Aussiedler aus den Ostblockstaaten nach August 1975 MdlAnfr A124 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Czaja CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 VII MdlAnfr A125 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 2392 A, D, 2393 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 2392 C, D, 2393 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2393 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 2393 C Fortfall der zusätzlichen .Fahrpreisermäßigung für Geschwister bei Schülerzeitkarten der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A75 10.06.77 Drs 08/571 Frau Pack CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . 2394 A, B, C ZusFr Frau Pack CDU/CSU 2494 B, C Verringerung der Schallemissionen von Kraftfahrzeugreifen durch technische Richtlinien für inneren Aufbau, Breite, Profil und zulässige Höchstgeschwindigkeit MdlAnfr A82 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Laufs .CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . 2394 D, 2395 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 2394 D, 2395 A Ursachen für die Hinweisschilder „80 km Höchstgeschwindigkeit bei Nässe" an Neubaustrecken von Autobahnen MdlAnfr A85 10.06.77 Drs 08/571 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . ... 2395 A, B, C ZusFr Broil CDU/CSU . . . . . . . 2395 B, C Senkung alkoholbedingter Unfälle durch die Herabsetzung der Alkoholtoleranzgrenze auf 0,8 Promille MdlAnfr A88 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 2395 C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 2395 D Auswirkungen der Umwandlung des Kraftpostreisedienstes in eine privatrechtliche Bus-GmbH für das beschäftigte Personal und auf die Verkehrsversorgung der betroffenen Gebiete MdlAnfr A97 10.06.77 Drs 08/571 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . 2396 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . 2396 B Einführung eines verbilligten Nachtstundentarifs (Mondscheintarif) im übernationalen Telefonverkehr, insbesondere innerhalb der EG-Staaten MdlAnfr A98 10.06.77 Drs 08/571 Gobrecht SPD Antw PStSekr Haar BMV . 2396 C, D, 2397 A ZusFr Gobrecht SPD . . . . . 2396 C, D Rückgang der Zahl der aus DDR-Haftanstalten vorzeitig entlassenen politischen Ge- fangenen MdlAnfr A100 10.06.77 Drs 08/571 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . 2397 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 2397 B, C Nächste Sitzung . 2448 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2449* A Anlagen 2 bis 6 Erklärungen der Abgeordneten Waltemathe, Hansen, Coppik, Meinike (Oberhausen), Dr. Schmitt-Vockenhausen gemäß § 59. der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuer- gesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) . . 2449* C, D, 2450* B, D, 2451* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2337 32. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2449* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 17. 6. Dr. van Aerssen * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Alber * 17. 6. Angermeyer 24. 6. Dr. Bangemann 24. 6. Dr. Bayerl * 17. 6. Blumenfeld * 17. 6. Breidbach 17. 6. Fellermaier * 17. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Früh * 17. 6. Dr. Fuchs * 17. 6. Haase (Fürth) * 17. 6. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 6. Hoppe 24. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Jung * 17. 6. Dr. Jaeger *** 16. 6 Katzer 24. 6. Dr. Klepsch * 17. 6. Klinker * 17. 6. Kunz (Berlin) * 17. 6. Lange * 17. 6. Lemp * 17. 6. Lücker * 17. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Müller ** 16. 6. Müller (Mülheim) * 17. 6. Müller (Wadern) * 17. 6. Reddemann ** 16. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Schmidt (München) * 17. 6. Schreiber * 17. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Frau Tübler 17. 6. Dr. Vohrer ** 17. 6. Frau Dr. Walz * 17. 6. Wawrzik * 17. 6. Dr. Wendig 24. 6. Würtz * 17. 6. Zeyer * 17. 6. Zywietz * 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Waltemathe (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Das zur Abstimmung vorliegende Gesetzespaket enthält im Bereich der Vermögensteuer Entlastungen in Höhe von jährlich 1,5 Milliarden DM, die verhältnismäßig wenigen Steuerpflichtigen zugute kommen. Diese Steuernachlässe zugunsten Vermögender sind konjunkturpolitisch ohne Wirkung und widersprechen sozialer und steuerlicher Gerechtigkeit. Der Einnahmeverlust verringert den Spielraum politischer Gestaltungsmöglichkeit für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Entlastungen der Hauptgruppe ,der Steuerzahler: der Lohnsteuerpflichtigen. Damit ist das Steuerpaket, das bescheidene Entlastungen für Arbeitnehmer, ferner die Erhöhung des Kindergeldes für die zweiten und weiteren Kinder sowie die Senkung der Gewerbesteuer enthält, insgesamt nicht sozial ausgewogen. Als Sozialdemokrat verkenne ich nicht die Notwendigkeit, in einer Koalition Kompromisse zu schließen. Diese Notwendigkeit schließt gleichzeitig aus, daß ein Partner sich allein mit seinen Vorstellungen durchsetzt. Im Falle der Vermögensteuersenkung um 1,5 Milliarden DM vermag ich keine Spurenelemente sozialdemokratischer Vorstellungen zu erkennen. Da ich einerseits die Neuregelungen im Mehrwertsteuer-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Kindergeldbereich nicht ablehne, andererseits aber der Senkung der Vermögensteuersätze nicht zustimmen kann, enthalte ich mich bei der Schlußabstimmung über das Gesamtgesetz der Stimme. In dieser Haltung fühle ich mich nicht zuletzt bestärkt durch die Stellungnahme des DGB vom 3. Mai 1977, in der es heißt, daß die im Steueränderungsgesetz enthaltenen Steuervorhaben beschäftigungspolitisch schädlich und darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmern nicht zu rechtfertigen sind. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Hansen (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Ich habe ebenso wie mein Kollege Coppik in zweiter Lesung des Steueränderungsgesetzes 1977 gegen die Senkung der Vermögensteuer gestimmt und werde in dritter Lesung bei der Schlußabstim- 2450* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 mung über das vorliegende Gesetz ebenfalls mit „Nein" stimmen. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Mehrwertsteuer und Senkung der Vermögensteuer bedeutet das Gesetz eine Vermögensumverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer und zugunsten von Besitzern großer Vermögen. Die vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes und der Höchstbeträge bei den Sonderausgaben und der Versorgungspauschale vermag die soziale Unausgewogenheit des Gesetzes nicht zu beseitigen. Das 1,5-Milliarden-Geschenk an die Besitzer großer Vermögen schafft außerdem keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz, beraubt aber Bund, Länder und Gemeinden der Mittel, mit denen über direkte staatliche Investitionen viele Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Dieses Steuergeschenk an die Vermögenden widerspricht allen steuerpolitischen Beschlüssen der SPD und unserem Wahlprogramm. Eine Vermögensverteilung zugunsten der Unternehmer hat nichts mit sozialdemokratischer Politik gemein. Wir wissen, daß viele Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion unsere Meinung teilen. Im Gegensatz zu uns glauben sie aber, dem Gesetz zustimmen zu müssen, weil es sich um eine Koalitionsfrage oder eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers handele. Wir teilen nicht diese Auffassung. Die Abstimmung über das Steuergesetz ist keine Abstimmung über die Koalition oder über den Bundeskanzler. Diese Koalition hätte keine tragfähige Grundlage, wenn der FDP Steuergeschenke an die Millionäre wichtiger wären als das Bündnis mit der SPD. Wer unsere Entscheidung mit dem prinzipien- und bedenkenlosen Abstimmungsverhalten der CDU/CSU in Verbindung zu bringen versucht, handelt unredlich. Gerade weil wir eine CDU/CSU-Regierung für verhängnisvoll halten, treten wir dafür ein, daß sich der Abstand zwischen sozialdemokratischen Grundpositionen und der praktischen Politik der Koalition nicht vergrößert. Deshalb sage ich „Nein" zu diesem Gesetz. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Coppik (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977) : Ich habe ebenso wie mein Kollege Hansen in zweiter Lesung des Steueränderungsgesetzes 1977 gegen die Senkung der Vermögensteuer gestimmt und werde in dritter Lesung bei der Schlußabstimmung über das vorliegende Gesetz ebenfalls mit „Nein" stimmen. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Mehrwertsteuer und Senkung der Vermögensteuer bedeutet das Gesetz eine Vermögensumverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer und zugunsten von Besitzern großer Vermögen. Die vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes und der Höchstbeträge bei den Sonderausgaben und der Vorsorgepauschale vermag die soziale Unausgewogenweit des Gesetzes nicht zu beseitigen. Das 1,5-Milliarden-Geschenk an die Besitzer großer Vermögen schafft außerdem keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz, beraubt aber Bund, Länder und Gemeinden der Mittel, mit denen über direkte staatliche Investitionen viele Arbeitsplätze geschaffen werden können. Dieses Steuergeschenk an die Vermögenden widerspricht allen steuerpolitischen Beschlüssen der SPD und unserem Wahlprogramm. Eine Vermögensumverteilung zugunsten der Unternehmer hat nichts mit sozialdemokratischer Politik gemein. Wir wissen, daß viele Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion unsere Meinung teilen. Im Gegensatz zu uns glauben sie aber, dem Gesetz zustimmen zu müssen, weil es sich um eine Koalitionsfrage oder eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers handle. Wir teilen nicht diese Auffassung. Die Abstimmung über das Steuergesetz ist keine Abstimmung über die Koalition oder über den Bundeskanzler. Diese Koalition hätte keine tragfähige Grundlage, wenn der FDP Steuergeschenke an die Millionäre wichtiger wären als das Bündnis mit der SPD. Wer unsere Entscheidung mit dem prinzipien- und bedenkenlosen Abstimmungsverhalten der CDU/CSU in Verbindung zu bringen versucht, handelt unredlich. Gerade weil wir eine CDU/CSU-Regierung für verhängnisvoll halten, treten wir dafür ein, daß sich der Abstand zwischen sozialdemokratischen Grundpositionen und der praktischen Politik der Koalition nicht vergrößert. Deshalb sagen wir „Nein" zu diesem Gesetz. Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977): Das zur Abstimmung vorliegende Gesetzespaket enthält im Bereich der Vermögensteuer Entlastungen in Höhe von jährlich 1,5 Milliarden DM, die verhältnismäßig wenigen Steuerpflichtigen zugute kommen. Diese Steuernachlässe zugunsten Vermögender werden dabei noch über die vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung, die ursprünglich zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen sollte, finanziert. Diese Steuerentlastungen sind konjunkturpolitisch ohne Wirkung und widersprechen den Grundsätzen sozialer und steuerlicher Gerechtigkeit. Der Einnahmeverlust verringert den Spielraum politischer Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Entlastun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2451* gen der Hauptgruppe der Steuerzahler: der Lohnsteuerpflichtigen. Damit ist das Steuerpaket, das geringe Entlastungen für Arbeitnehmer, ferner die Erhöhung des Kindergeldes für die zweiten und weiteren Kinder sowie die Senkung der Gewerbesteuer enthält, insgesamt sozial unausgewogen. Im Hinblick darauf, daß bei der Schlußabstimmung über das Steueränderungsgesetz 1977 gleichzeitig über Notwendiges — wie die Erhöhung des Kindergeldes —, über Vertretbares — wie die steuerliche Besserstellung Unterhaltspflichtiger —, aber auch über Unverantwortliches — wie die Senkung der Vermögensteuer — zu befinden ist und der Abstimmung darüber hinaus in unverantwortlicher Weise andere als steuerpolitische Gesichtspunkte unterstellt werden, enthalte ich mich bei der Schlußabstimmung der Stimme. In dieser meiner Haltung fühle ich mich nicht zuletzt durch die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 3. Mai 1977 bestärkt, in der es heißt, daß die im Steueränderungsgesetz 1977 enthaltenen Steuervorhaben beschäftigungspolitisch schädlich und darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmern nicht zu rechtfertigen sind. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) gemäß j 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1977): Ich stimme dem Steuerpaket zu, weil ich mich verpflichtet fühle, die von mir getragene Regierung Schmidt/Genscher zu stützen. Die Bundesregierung hat das Steuerpaket im Sinne der Ziffern 34 und 35 der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 vorgelegt. Dabei hat sie nach meiner Auffassung den Grundsatz der Regierungserklärung in Ziffer 93 nicht berücksichtigt, wonach keine erheblichen finanzwirtschaftlichen Belastungen für die Gemeinden ohne finanziellen Ausgleich erfolgen sollen. Ich bedauere dies um so mehr, als seit dem Gemeindefinanzreformgesetz meines Erachtens Bund und Länder eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, daß die verbesserte Finanzmasse der Gemeinden weiter entwickelt und nicht einseitig verringert wird. Ich habe die Erklärungen der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen über ihre weiteren Bemühungen um die Finanzlage der Kommunen zur Kenntnis genommen und erwarte von den weiteren Verhandlungen im Vermittlungsausschuß und über die Verteilung der Mehrwertsteuer zwischen Bund und Ländern, daß Lösungen gefunden werden, die 1. den Gemeinden für ihre Ausfälle einen sowohl qualitativen als auch quantitativen Ausgleich schaffen und 2. damit sicherstellen, daß die Gemeinden nicht in noch größere Abhängigkeit von den Ländern geraten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem gemeinsam mit idem Kollegen Kühbacher vorgelegten Bericht auf der Drucksache 8/555 möchte ich einige Anmerkungen machen.
    Zunächst möchte ich den Damen und Herren vorn Sekretariat des Finanzausschusses und vom Ministerium für die wertvolle Hilfe danken, die sie uns bei der Erstellung des Berichts geleistet haben. Durch den über den Beratungen des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1977 liegenden Termindruck haben wir den Mitarbeitern gewiß einiges an Arbeit zugemutet. Dieser Termindruck war dadurch verursacht, daß der am 21. April in erster Lesung behandelte Gesetzentwurf bis zur Sommerpause verabschiedet sein muß, wenn die geplanten Steueränderungen zum 1. Januar 1978 in Kraft treten sol-



    Dr. Schäuble
    len. Insbesondere eine Veränderung der Mehrwertsteuersätze erfordert für die betroffene Wirtschaft eine Anpassungsfrist von mindestens einem halben Jahr. Im übrigen werden Steuerverwaltung und Steuerpflichtige wie steuerliche Berater ohnedies einige Mühe haben, sich in verhältnismäßig kurzer Zeit auf eine Fülle von gesetzlichen Änderungen einzustellen.
    Meine Damen und Herren, zwei Ereignisse haben den Gang der Beratungen des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes im Finanzausschuß im wesentlichen geprägt.
    Das eine Ereignis war eine öffentliche Anhörung, die der Finanzausschuß am 4. Mai durchgeführt hat und in der eine große Zahl von durch das Gesetz betroffenen Verbänden Stellung genommen hat. Über den Inhalt der im Hearing abgegebenen Stellungnahmen haben wir im schriftlichen Bericht ausführlich berichtet. Die Einmütigkeit der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch praktisch alle Verbände — wenngleich teilweise mit unterschiedlicher Begründung — hat ihren Eindruck auf die Beratungen im Finanzausschuß nicht verfehlt. Die Verbände haben ganz überwiegend eine Notwendigkeit, die öffentlichen Haushalte derzeit durch Steuererhöhungen zu konsolidieren, nicht anerkannt. Wenngleich — was kaum überraschen kann — die im Entwurf in den Art. 2 ff. vorgesehenen steuerlichen Entlastungen teilweise von den Verbänden begrüßt worden sind, hat die Mehrzahl der Verbände klar zum Ausdruck gebracht, daß diese Entlastungen den Preis einer Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht rechtfertigen bzw., daß auf die Entlastungen notfalls verzichtet werde, wenn die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht anders zu verhindern sei.
    Das andere Ereignis, das unsere Beratungen wesentlich beeinflußt hat, war die Vorlage der Schätzergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen" am 25. Mai. Die CDU/CSU-Fraktion hatte im Finanzausschuß zu Beginn der Beratungen des Steueränderungsgesetzes beantragt, daß eine gegenüber der letzten Schätzung vom Dezember 1976 aktualisierte Steuerschätzung vor Abschluß der Beratungen vorgelegt werde. Diese aktualisierten Schätzungen sind dem Ausschuß am 25. Mai vorgelegt worden. Ihr Ergebnis ist, daß die gesamten Steuereinnahmen für das Jahr 1977 gegenüber der Schätzung vom Dezember 1976 um 4,4 Milliarden DM höher geschätzt wurden. Das Ergebnis dieser neuen Steuerschätzung war um so eindrucksvoller, als die gesamtwirtschaftlichen Annahmen, die der Steuerschätzung jeweils zugrunde gelegt wurden, sich im Mai 1977 ungünstiger darstellten als bei der Steuerschätzung im Dezember 1976.
    Die Vertreter der Koalitionsfraktionen haben diese neuen, wesentlich höheren Steuerschätzungen im Finanzausschuß zum Anlaß genommen, die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Art. 1 des Gesetzentwurfs von den geplanten 13 % auf nunmehr 12 % bzw. beim halbierten Steuersatz von 6,5 % auf 6 % abzumildern.
    Damit hat sich auch die Begründung derer, die für den Gesetzentwurf plädiert haben, wesentlich verändert. Während der Entwurf bei seiner Vorlage wesentlich auch mit der Notwendigkeit eines Abbaus der Haushaltsdefizite begründet worden war, wurde der Entwurf nach der Vorlage der neuen Steuerschätzungen und nach der in Art. 1 vorgenommenen Verringerung der Mehrwertsteuererhöhung mit der Notwendigkeit einer gewissen Umschichtung der Steuerbelastung vor allem bei den ertragsunabhängigen Steuern zur konjunkturpolitischen Belebung und insbesondere beim Kindergeld mit dem Zwang zum sozialen Ausgleich begründet.
    Die Vertreter der CDU/CSU haben sich demgegenüber durch die neuen Steuerschätzungen in ihrer Argumentation gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer überhaupt bestärkt gefunden. Die CDU/CSU hat die Ablehnung einer Erhöhung der Mehrwertsteuer im Finanzausschuß im wesentlichen mit folgenden Argumenten begründet.
    Erstens. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bedeute unmittelbar eine weitere spürbare Preiserhöhung. Sie verstärke damit erneut in einer insgesamt ungewissen stabilitätspolitischen Lage inflatorische Tendenzen und stehe im Widerspruch zu allen Stabilitätsbemühungen. Mittelbar würde über eine Erhöhung der Preise auch eine weitere Lohnerhöhung induziert, die als weitere Kostenbelastung für die Wirtschaft die Bemühungen um einen Abbau der Arbeitslosigkeit erschwerden würde. Außerdem würde sich über die Erhöhung von Preisen und Löhnen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auch eine starke Mehrbelastung für die öffentlichen Haushalte in der Größenordnung von etwa 3 Milliarden DM ergeben.
    Zweitens. In der gegenwärtigen schwierigen konjunkturpolitischen Lage sei nach Auffassung der Opposition jede Erhöhung der Steuerbelastung falsch. Nur über einen allmählichen Abbau der gesamten Steuerbelastung sei die dauerhafte wirtschaftliche Belebung zu erreichen, die entscheidende Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sei. Die CDU/CSU hat im Finanzausschuß die Auffassung vertreten, daß die Wirtschaft ein deutlich sichtbares Signal dafür brauche, daß der Marsch in den Steuer- und Abgabestaat nicht weiter fortgesetzt werde, weil nur durch ein solches Signal die psychologische Basis für eine größere Investitionsbereitschaft zurückgewonnen werden könne. Der große Vertrauensverlust in allen wirtschaftlichen Bereichen sei eine entscheidende Ursache für die derzeitigen konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Probleme, und dieser Vertrauensverlust hänge nach Auffassung der Opposition entscheidend mit der Überforderung der Wirtschaft durch Steuern und Abgaben zusammen.
    Drittens. Die Opposition hat im Finanzausschuß auch darauf hingewiesen, daß nach ihrer Auffassung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer die notwendige wirtschaftliche Belebung auch von der Seite der privaten Nachfrage her erschwere, weil über die preistreibende Wirkung der Erhöhung der Mehrwertsteuer die private Nachfrage beschnitten werde.
    Viertens. Die Opposition hat im Finanzausschuß ferner die Auffassung vorgetragen, daß die im Steueränderungsgesetz vorgesehenen steuer-
    Deutscher Bundestag— 8. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1977 2339
    Dr. Schäuble
    lichen. Entlastungen und Verbesserungen beim Kindergeld im wesentlichen nur eine nicht einmal zureichende — Korrektur der durch das Zusammenwirken von Inflation und Steuerprogression verursachten heimlichen Steuererhöhungen darstellten. Solche heimlichen Steuererhöhungen müßten aber nach Auffassung der Opposition aus dem Mehrertrag dieser heimlichen Steuererhöhungen selbst korrigiert werden. Eine Korrektur heimlicher Steuererhöhungen über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sei nicht möglich, sondern führe im Gegenteil zu einer weiteren Erhöhung der Gesamtsteuerbelastung. Wenn beispielsweise im Jahre 1977 die Steuereinnahmen, gemessen am Wachstum des Bruttosozialprodukts, überproportional in der Größenordnung von ca. 7,3 Milliarden DM wachsen würden, müßten notwendige steuerliche Entlastungsmaßnahmen und Verbesserungen beim Kindergeld aus eben diesem überproportionalen Wachstum der Steuereinnahmen finanziert werden, wenn nicht die Steuerlastquote weiterhin unaufhaltsam steigen solle.
    Fünftens. Die Opposition hat im Finanzausschuß vorgetragen, daß eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zum Ausgleich des bei einer grundlegenden Strukturreform unseres steuerlichen Belastungssystems entstehenden Steuerausfalls grundsätzlich nicht auszuschließen sei. Insbesondere im Zuge einer wirklichen Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaften seien derartige Überlegungen unausweichlich. Der vorgelegte Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1977 beinhalte aber nach Auffassung der Opposition keinerlei grundlegende Strukturreform unseres Steuersystems, sondern nehme lediglich einige kleinere Reparaturen von Fehlentwicklungen in der Folge des Steueränderungsgesetzes 1975 und in der Folge der heimlichen Steuererhöhungen vor. Eine grundlegende Strukturreform des steuerlichen Belastungssystems benötige nach Auffassung der Opposition einen längeren Atem und günstigere gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen als die derzeit gegebenen. Der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1977 bedeute nicht einmal einen kleinen Schritt in Richtung auf eine wirkliche Steuerharmonisierung innerhalb -der Europäischen Gemeinschaften. Gerade um die Möglichkeit einer solchen Strukturreform und einer Harmonisierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaften offenzuhalten, müsse aber nach Auffassung der Opposition das Instrument einer Erhöhung der Mehrwertsteuer jetzt aufgespart bleiben. Wenn zur Korrektur heimlicher Steuererhöhungen bereits die Mehrwertsteuer erhöht werde, dann werde die Manövriermasse für eine wirkliche Strukturreform und Steuerharmonisierung bereits vorher aufgebraucht.
    Die Opposition verwies dabei auch auf das Beispiel der Erhöhung der Mineralölsteuer im Jahre 1973, durch die die notwendige Finanzmasse für eine grundlegende Reform des Kraftfahrzeugsteuersystems gegen den Widerstand der Opposition verbraucht und damit die Chance einer solchen Reform der Kraftfahrzeugsteuer mit der Wirkung einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und Einsparung auf absehbare Zeit vertan worden seien.
    Sechstens. Die Opposition hat schließlich im Finanzausschuß vorgetragen, daß der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1977 zu völlig untragbaren Verschiebungen im Steueraufkommen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden führen werde. Während der Bund bei Verwirklichung des Gesetzentwurfs im Saldo durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die steuerlichen Entlastungen bzw. die Verbesserungen des Kindergeldes immer noch ein positives Ergebnis erziele, würden sowohl die Länder als auch insbesondere die Gemeinden im Ergebnis Mindereinnahmen erzielen, die durch die preis-
    und lohntreibende Wirkung einer Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Haushalte von Ländern und Gemeinden noch verstärkt würden. Insbesondere die Haushalte der Kommunen dürften aber gerade aus konjunkturpolitischen Gründen nicht weiter belastet werden, weil der Anteil der investiven Ausgaben gerade im Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände besonders stark zurückgegangen sei und weil gerade die Investitionsausgaben von kommunaler Seite am ehesten eine konjunkturpolitische Belebung auf breiter Ebene bewirken könnten.
    Die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Art. 1 des Gesetzentwurfs wurde demgemäß im Finanzausschuß gegen die Stimmen der CDU/CSU beschlossen. Bei der Einzelabstimmung über die weiteren Artikel des Steueränderungsgesetzes wurde Einstimmigkeit erzielt, mit zwei Ausnahmen: Erstens. Der Absenkung der Vermögensteuersätze in Art. 6 des Entwurfs wurde von einzelnen Abgeordneten der SPD-Fraktion nicht zugestimmt. Zweitens. Die CDU/CSU hat dem Ausschluß des sogenannten Vorwegabzugs bei den Sonderausgabenhöchstbeträgen, insbesondere für Beamte, in Art. 3 Ziff. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb nicht zugestimmt, weil sie darin eine Steuererhöhung für die betroffenen Personenkreise gesehen und weil sie im übrigen die Auffassung vertreten hat, daß diese Fragen nur im Rahmen einer Gesamtüberprüfung der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeleistungen und Versorgungsbezügen in Angriff genommen werden können.
    Die CDU/CSU hat im Finanzausschuß vorgetragen, daß ihre grundsätzliche Zustimmung zum Entlastungsteil des Steueränderungsgesetzes nicht bedeute, daß der Gesetzentwurf insoweit ihren eigenen Vorstellungen voll Rechnung trage. Ihre Zustimmung im Finanzausschuß bringe lediglich zum Ausdruck, .daß sie im Interesse ihrer grundsätzlichen Zielrichtung eines allmählichen Abbaus der Gesamtsteuerbelastung diesen Maßnahmen zustimmen wolle.
    Die Opposition hat im Finanzausschuß ferner er- klärt, daß sie auf die Stellung eigener Anträge zum Entlastungsteil des Steueränderungsgesetzes verzichte, weil sie von ihr für notwendig gehaltene steuerliche Maßnahmen nicht mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie der Gesetzentwurf sie vorsieht, verbinden wolle. Ihr Ziel, so hat die CDU/CSU im Finanzausschuß vorgetragen, sei, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu verhindern und deshalb den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1977 zur Ablehnung zu bringen. Notwendige steuerliche Entlastungsmaßnahmen müßten in einer eigenen Entlastungsinitiative in Angriff genommen werden.



    Dr. Schäuble
    Meine Damen und Herren, ich möchte schließlich darauf hinweisen, daß sich schon in den Regierungsentwurf auf der Drucksache 8/292 eine offenbare Unrichtigkeit eingeschlichen hat, die auch vom Finanzausschuß versehentlich nicht verändert worden ist. Durch die Ihnen vorliegende Formulierung in Art. 1 Nr. 3 Buchst. a würde die Regelung nicht getroffen, daß die neuen Steuersätze gegebenenfalls auch bei der Einfuhrumsatzsteuer erst ab 1. Januar 1978 gelten sollen. Herr Präsident, ich möchte deshalb zu Protokoll geben, daß in Art. 1 § 1 Nr. 3 Buchst. a die Worte „im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2" als offenbare Unrichtigkeit gestrichen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, Sie haben die Ausführung des Berichterstatters Dr. Schäuble gehört.
Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Kühbacher als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Dieter Kühbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf als Mitberichterstatter ebenso wie Herr Dr. Schäuble dem Finanzsekretariat meinen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Dort ist angesichts der schwierigen Beratungen eine enorme Arbeit für dieses Parlament geleistet worden.

    (Allgemeiner Beifall)

    Nun einige Ergänzungen zu den Ausführungen von Herrn Dr. Schäuble. Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, einem Steueränderungsänderungsgesetz 1977, das in zwei wesentliche Teile zerfällt: in einen Teil der Entlastung, die sich im wesentlichen auf die Haushalte der Bürger bezieht, und in einen notwendigen Belastungsteil, um diesen Entlastungsteil im Haushaltsbereich insgesamt finanzierbar zu machen. Ich darf midi auf die Schlußabstimmung im Ausschuß beziehen und hier zu den einzelnen Artikeln einige Ausführungen machen.
    Zum Art. 1, zu dem Herr Dr. Schäuble soeben einige Ausführungen gemacht und die Position der Minderheit im Ausschuß verdeutlicht hat, komme ich zum Schluß meiner Ausführungen.
    Ich darf mit Art. 2 beginnen. Art. 2, der, volkstümlich gesprochen, die Kindergelderhöhung regelt, sieht vor, daß ab 1. Januar 1978 ein Haushalt mit zwei Kinder 10 DM und ein Hauhalt mit drei Kindern 40 DM zusätzlich erhält.
    Dies ist eine enorme Anstrengung. Die Erhöhung wird den Bundeshaushalt mit 1,77 Milliarden DM belasten.
    Art. 3 bezieht sich im wesentlichen auf die Entlastungen im Einkommen- bzw. Lohnsteuerbereich. Durch ihn wird die monatlich zu zahlende Lohnsteuer nicht unerheblich ermäßigt. Audi diesen Artikel hat der Ausschuß im wesentlichen einstimmig beschlossen, bis auf ein Detail, auf das ich in den nachfolgenden Worten noch eingehen werde.
    Einig waren wir uns im Ausschuß darüber, daß die Sonderausgabenhöchstbeträge ab 1978 erhöht werden sollten, und zwar im wesentlichen zum Ausgleich der zu erwartenden Kostensteigerungen im Sozialversicherungsbereich. Für Alleinverdiener wird diese Erhöhung auf 300 DM beziffert. Das bedeutete daß ein Alleinverdiener ab 1978 eine Steuerminderbelastung von jährlich zwischen 99 und 230 DM auf sich zukommen sieht. Bei einem Ehepaar verdoppelt sich der Betrag. Man kann davon ausgehen, daß bei einer Familie jährlich 180 bis 480 DM weniger zu zahlen sein werden. Die Familie zahlt also durch die Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge mindestens 15 DM monatlich weniger.
    Zur Vereinfachung des Steuerverfahrens ist in Art. 3 weiter vorgesehen, daß die Vorsorgepauschale von derzeit 16 auf 18 % erhöht wird. Künftig wird also in der Lohnsteuertabelle unterstellt, • daß ein Steuerpflichtiger mindestens 360 DM für die Sozialversicherung aufzubringen hat. Davon geht der Gesetzgeber aus. Entsprechend vermindert sich der Einkommensanteil, der der progressiven Besteuerung unterliegt. Da der erhöhte Betrag bereits in die Steuertabelle eingearbeitet ist, . kann er natürlich beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mehr berücksichtigt werden. Allerdings darf ich noch darauf hinweisen, daß diese Erhöhung um zwei Prozentpunkte auch für solche Arbeitnehmer Gültigkeit erlangt, die nicht sozialversicherungspflichtig sind.
    Wir haben im Ausschuß mit Mehrheit — sicherlich nicht völlig befriedigend — die außergewöhnliche Belastung durch den Unterhalt für ein Kind aus einer geschiedenen Ehe, bei getrennt lebenden Ehegatten oder für ein nichteheliches Kind auf 600 DM jährlich angesetzt. Die Probleme der Belastung durch den Unterhalt für nichteheliche Kinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen oder bei getrennt lebenden Ehegatten haben den Ausschuß besonders intensiv beschäftigt. Zwar hat niemand im Ausschuß — das kann ich wohl feststellen — die Verfassungsmäßigkeit des jetzigen Steuerrechts bestritten, ich darf aber erwähnen, daß es im Ausschuß doch Sympathie gab für den Wahlvorschlag eines Realsplittings oder für die Übertragung der Kinderadditive bei gegenseitiger Verständigung der Ehepartner. Aus diesen vom Ausschuß ins Auge gefaßten möglichen Regelungen würden sich jedoch erhebliche verwaltungsmäßige Schwierigkeiten, aber auch nicht unerhebliche finanzielle Konsequenzen ergeben. Deshalb konnte der Ausschuß keine andere als die vorgesehene Regelung treffen.
    Ich darf in diesem Zusammenhang erwähnen, daß Art. 3 auch die Steuerfreiheit für die Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht. Auch dies ist im Ausschuß einstimmig beschlossen worden.
    Ein Detail in Art. 3, nämlich die Behandlung des sogenannten Beamtenprivilegs, wurde im Ausschuß streitig entschieden. Die Mehrheit im Ausschuß war der Meinung, daß die Möglichkeit des Vorwegabzuges mit der Folge der Geltendmachung von zusätzlichen Sonderausgaben über den normalen Höchstbetrag hinaus eine Steuernische für eine besondere Berufsgruppe darstellt, die es künftig nicht- mehr geben sollte. Bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird dem Vorwegabzugsbetrag von rund 3 000 DM der Arbeitgeber-



    Kühbacher
    anteil zur Sozialversicherung gegenübergestellt. Das aber trifft auf Beamte nicht zu. Die Mehrheit im Ausschuß war der Auffassung, diese Begünstigung entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Daher war diese Korrektur im Steueränderungsgesetz 1977 notwendig. Im übrigen war die Ausschußmehrheit der Meinung, daß diese Korrektur nur dann zu Belastungen führt, wenn die Sonderausgabenhöchstbeträge für Vorsorgemaßnahmen, Lebensversicherung und anderes, bereits voll ausgeschöpft sind. Das aber trifft nach Auffassung der Ausschußmehrheit sicherlich nicht bei allen Beamten zu.
    Zusammenfassend: Art. 3 sieht eine spürbare Steuerentlastung ab 1. 1. 1978 für alle Arbeitnehmer vor. Dies drückt sich darin aus, daß dieser Teil Mindereinnahmen von rund 2,7 Milliarden DM für die öffentlichen Haushalte erbringt.
    Zu Art. 4 — Körperschaftsteuergesetz — darf ich kurz erwähnen, daß die eigentlich mehr formale Abstimmung im Ausschuß einstimmig verlaufen ist. Hier ist eine Steuerbefreiung für die Einlagensicherung der Kreditinstitute und der gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen vorgesehen. Dies war bisher Verwaltungsübung; es ist nunmehr im Gesetz verankert worden.
    Der Art. 5 behandelt die steuerlichen Erleichterungen für kleine und mittlere Gewerbebetriebe. Während die bisher bezeichneten Artikel im wesentlichen auf den privaten Bereich abstellten, enthält hier das Steueränderungsgesetz 1977 steuerliche Erleichterungen für kleine und mittlere Gewerbebetriebe. Der Ausschuß war einmütig von der Richtigkeit dieser Regelung überzeugt und hoffte, daß sich daraus eine vermehrte Investitionstätigkeit und eine Stabilisierung kleiner und mittlerer Unternehmen ergeben werde. Deshalb war es nicht verwunderlich, daß die einzelnen Passagen einstimmig gefaßt worden sind. In der Lohnsummensteuer sind die Freibeträge von 9 000 auf 60 000 DM erhöht worden. Das heißt im Klartext, daß künftig kleinere Handwerksbetriebe keine Lohnsummensteuer mehr zu zahlen haben. Bei der Gewerbekapitalsteuer wird statt der bisherigen Freigrenze von 6 000 DM künftig ein Freibetrag von 60 000 DM gelten. Bei der Gewerbeertragsteuer wird der Freibetrag auf 24 000 DM erhöht. Etwa die Hälfte aller bisher Gewerbesteuerpflichtigen wird damit von der Gewerbesteuer befreit; sie haben künftig, soweit Gewerbesteuer noch erhoben wird, nur die Gewerbemindeststeuer zu zahlen. Dieser Entlastungsteil des Steueränderungsgesetzes macht bei den öffentlichen Haushalten Mindereinnahmen von 820 Millionen DM aus.

    (Anhaltende Unruhe)