Rede von
Erwin
Horn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinsichtlich dessen, was
Herr Kollege de Terra gesagt hat, stimme ich damit überein, daß wir im Ausschuß die Übergangsvorschriften tatsächlich noch einmal prüfen sollten. Ich sage ganz freimütig, daß ich nicht in der Lage bin, abzuschätzen, welche rechtlichen Auswirkungen sie haben. Aber wir sollten das noch einmal prüfen.
Dieses Gesetz schließt eine Lücke. Wer in der Bundeswehr eine Ausbildung in Anspruch nimmt, sollte auch für eine angemessene Zeit in der Bundeswehr entsprechend nutzbar verwendet werden.
Wir verfolgen dabei zwei Ziele. Einmal soll die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte gewährleistet werden. Dabei geht es um jene Funktionen, für die eine lange Ausbildung notwendig ist. Zum zweiten geht es hier auch um eine Frage der Gerechtigkeit. Ich sage das in aller Offenheit. Wir wollen hier keine Lücke für Leute offenlassen, die sich auf billige Art und Weise eine wertvolle Ausbildung sichern wollen, ohne dafür eine Leistung zu erbringen. Auch das muß man sehen.
Der Inhalt des Gesetzentwurfs besagt, daß mindestens die dreifache Zeit der Ausbildung als Dienstzeit zu erbringen ist. Das stellt nach meiner Auffassung eine sinnvolle Relation zwischen Ausbildungs-
und Verwendungszeit dar. Damit werden die Voraussetzungen erfüllt, die wir im Ausschuß immer wieder von dem neuen Bildungs- und Ausbildungskonzept verlangt haben.
Die sozialliberale Koalition verbesserte in einem erheblichen Maße die Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Solche wurden neu geschaffen. Von Anfang an haben wir aber auch betont, daß wir das nicht einfach im Sinne eines vorgegebenen Systems machen wollten. Darin waren sich alle Fraktionen einig. In den Ausbildungs- und Rechtsfragen wollten wir vielmehr jeweils an den Erfahrungen lernen, die wir bei der Entwicklung der Ausbildungsstufen gewonnen haben. Das hat in diesem Bereich als Konsequenz zu entsprechenden Verbesserungen im Ausbildungssystem geführt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein kleiner Schritt dahin, Mißbrauch zu verhindern, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr bei den Funktionsstellen zu garantieren und auch dem Soldaten eine klare Ausbildungsplanung zu eröffnen und damit zur Verbesserung des Bildungs- und Ausbildungsbereichs in der Bundeswehr beizutragen.
Wir stimmen der vorgeschlagenen Überweisung des Gesetzentwurfs zu.