Rede:
ID0802926300

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    6. Matthäus.: 1
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    Plenarprotokoll 8/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Glotz und des Abg Sund auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 2035 A Eintritt des Abg. Lambinus und des Abg Eickmeyer in den Deutschen Bundestag . 2035 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2035 B Wahl des Abg. Glombig als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . . . . . . . 2035 B Wahl des Abg. Lemp als Vertreter im Europäischen Parlament . . . . . . . . . 2035 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß und Akt des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung — Drucksache 8/360 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz) — Drucksache 8/361 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksache 8/362 — Genscher, Bundesminister AA 2035 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 2037 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 2040 C Dr. Bangemann FDP 2042 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 2046 C Seefeld SPD 2048 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Deutschlandpolitik — Drucksachen 8/118, 8/255 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/238 — Dr. Abelein CDU/CSU . . . . . . . . 2050 D Dr. Kreutzmann SPD . . . . . . . 2056 A Hoppe FDP 2061 B Franke, Bundesminister BMB . 2067 D, 2116 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 Dr. Zimmermann CDU/CSU . . . . 2078 D Dr. Schmude SPD 2083 B, 2121 B Jung FDP . . . . . . . 2087 B, 2131 C Baron von Wrangel CDU/CSU . . . . 2090 D Schulze (Berlin) SPD 2093 A Jäger (Wangen) CDU/CSU 2095 D Büchler (Hof) SPD 2099 C Graf Huyn CDU/CSU 2103 A Friedrich (Würzburg) SPD . . 2106 A, 2124 B Dr. Gradl CDU/CSU . . . . . . . . 2111 A Kunz (Berlin) CDU/CSU 2118 B Dr. Kohl CDU/CSU . 2123 C, 2124 A, 2128 A Wehner SPD 2123 D Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 2124 C Dr. Ehmke SPD 2126 B Böhm (Melsungen) CDU/CSU 2129 A Schmöle CDU/CSU 2131 D Voigt (Frankfurt) SPD . . . . . . 2133 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude — Drucksache 8/286 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/471 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses --- Drucksachen 8/453, 8/463 — Gobrecht SPD . . . . . . . 2136 A, 2139 A Dr. Voss CDU/CSU . . . . . . . . . 2137 A Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 2140 C Köster CDU/CSU 2143 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 8/370 — de Terra CDU/CSU . . . . . . . . 2145 D Horn SPD 2146 B Ludewig FDP 2146 D Fragestunde — Drucksache 8/458 vom 20. 05. 1977 — Umsiedlung der weißen Bevölkerung aus Südwestafrika im Falle der Machtübernahme der schwarzen Mehrheit nach Südamerika MdlAnfr A109 20.05.77 Drs 08/458 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 2072 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 2072 B Einheitliches Konzept der EG für die am 23. Mai beginnende 6. UN-Seerechtskonferenz sowie Sicherstellung der Fanggründe vor den Küsten Kanadas, Norwegens, der USA und Islands für die deutsche Fischerei nach Errichtung der 200-Seemeilen-Wirtschaftszone MdlAnfr A118 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU MdlAnfr A119 20.05.e Drs 08/458 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2072 C, D, 2073 A, C ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . . 2072 D, 2073 B Benachteiligung deutscher Futtermittelhersteller beim Einkauf von Magermilchpulver bei EG-Ausschreibungen durch unterschiedliche Währungsberechnungen; Verwendung von Magermilchpulver zur Kälberfütterung über einen Beimischungszwang sowie Verbilligung des Magermilchpulvers für diesen Zweck MdlAnfr A63 20.05.77 Drs 08/458 Peters (Poppenbüll) FDP MdlAnfr A64 20.05.77 Drs 08/458 Peters (Poppenbüll) FDP Antw PStSekr Gallus BML 2073 D, 2074 A, C, D ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP . . . 2074 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 2074 D Staatliche Verbilligung von Trinkmilch für Kindergärten und Schulen MdlAnfr A65 20.05.77 Drs 08/458 Frau Geier CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 2075 A, B, C, D, 2076 A ZusFr Frau Geier CDU/CSU 2075 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 2075 B ZusFr Susset CDU/CSU 2075 C ZusFr Würtz SPD 2075 C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 2075 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2075 D Deklarationsform für Gemengeteile bei Mischfuttermitteln MdlAnfr A66 20.05.77 Drs 08/458 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 2076 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 III Ermittlung der genauen Zahl der neugeschaffenen Ausbildungsplätze zur Kontrolle über die Angaben des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsausbildung MdlAnfr A43 20.05.77 Drs 08/458 Heyenn SPD MdlAnfr A44 20.05.77 Drs 08/458 Heyenn SPD Antw PStSekr Engholm BMB . . . . . 2076 C, 2077 A, B, C, D, 2078 A ZusFr Heyenn SPD . . . 2076 D, 2077 A, B, C ZusFr Milz CDU/CSU 2077 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2078 A Ausnutzung der Ausbildungskapazitäten bei Bundesbahn und Bundespost MdlAnfr A102 20.05.77 Drs 08/458 Walther SPD Antw PStSekr Engholm BMB . . . . 2078 B Nächste Sitzung 2147 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2149* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 2035 29. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 5. Dr. Ahrens " 27. 5. Alber * 27. 5. Dr. Bangemann 27. 5. Dr. Bayerl * 27. 5. Dr. Becher (Pullach) 27. 5. Blumenfeld* 27. 5. Buchstaller *** 27. 5. Dr. Corterier *** 27. 5. Damm *** 27. 5. Fellermaier * 27. 5. Flämig *** 27. 5. Francke (Hamburg) 26. 5. Dr. Fuchs * 27. 5. Dr. Geßner *** 27. 5. Grüner 26. 5. Haase (Fürth) * 27. 5. von Hassel 27. 5. Dr. Hupka *** 27. 5. Dr. Jaeger *** 27. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 5. Katzer 27. 5. Dr. h. c. Kiesinger 26. 5. Dr. Klepsch*** 27. 5. Kunz (Berlin) *** 27. 5. Dr. Graf Lambsdorff 26. 5. Lange *** 27. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer ** 27. 5. Lücker * 27. 5. Dr. Marx *** 27. 5. Mattick *** 27. 5. Möhring *** 27. 5. Möllemann *** 27. 5. Dr. Müller ** 27. 5. Dr. Narjes 27. 5. Neuhaus 27. 5. Neumann * 27. 5. Ollesch *** 27. 5. Pawelczyk *** 27. 5. Petersen 27. 5. Picard 27. 5. Dr. Reimers 27. 5. Schmidt (München) * 27. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 5. Dr. Schöfberger 27. 5. Schreiber * 27. 5. Schwabe * 27. 5. Dr. Schwarz-Schilling 27. 5. Dr. Schwencke (Nienburg)** 27. 5. Dr. Schwörer * 26. 5. Frau Schuchardt 27. 5. Sieglerschmidt * 27. 5. Dr. Starke (Franken) * 26. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Voigt (Frankfurt) *** 27. 5. Dr. Waigel 27. 5. Dr. Wallmann 26. 5. Frau Dr. Walz * 27. 5. Dr. Wendig 27. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 26. 5. Dr. Zeitel 26. 5. Zeyer * 26. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Gobrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein sehr verehrter Vorredner hat verbal versucht, dem großen Meister Franz Josef Strauß nachzueifern. Aber ich habe den Eindruck, daß er durch das Vorlesen ein bißchen daran gehindert worden ist, so recht zum Ausbruch zu kommen.
    Meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die Ausdehnung des § 7 b und die Erweiterung der Grunderwerbsteuerbefreiung für alle Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser. Dabei geht es uns darum,
    erstens dem Wunsch unserer Bürger nach Eigenturn beim Wohnen, nach dem eigenen Haus, der eigenen Wohnung auch dann Rechnung zu tragen, wenn das im Rahmen eines Neubaus zu teuer ist. — Dies ist der vermögenspolitische Aspekt der Neuregelung.
    Zweitens geht es uns darum, der Ausblutung der Innenstadtbereiche unserer großen Städte entgegenzuwirken, der Abwanderung junger Familien Einhalt zu gebieten und die Erneuerung des Altwohnbaubestands mit privaten Mitteln zu fördern. — Dies ist der städtebauliche und wohnungspolitische Aspekt.
    Drittens geht es uns darum, den Wunsch nach Eigentum im Wohnbereich und die erforderliche Mobilität der Bürger zu synchronisieren, indem die Möglichkeit eingeführt wird, die Sonderabschreibungen des § 7 b mitzunehmen, wenn der Wohnort gewechselt wird. — Dies ist der arbeitsmarktpolitische Aspekt.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, einige wichtige Punkte ansprechen.
    Erster Punkt. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist — im Gegensatz zu dem Eindruck, den mein Vorredner zu erwecken versucht hat — für eine familienfreundliche Komponente beim § 7 b und zugleich für eine gerechtere Ausgestaltung dieser Steuerentlastungsvorschrift. Diese Vorhaben waren im jetzigen Gesetzgebungsverfahren nicht sogleich zu verwirklichen, weil hiermit — und das muß jeder,, der sich mit diesen Dingen beschäftigt, einräumen — schwierige Fragen verbunden sind, die wir jedenfalls — die Mehrheit im Finanzausschuß und in diesem Haus — nicht übers Knie brechen wollten. Außerdem wollten wir aber andererseits keine zeitlichen Verzögerungen; denn die Bürger erwarten zu Recht von uns nach der Ankündigung, daß diese neuen Begünstigungen so schnell wie möglich rückwirkend zum 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt werden.
    Wir haben deshalb — und das zu betonen ist mir sehr wichtig — gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Entschließung diesem Hohen Haus
    vorgelegt, die die Bundesregierung ersuchen soll, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1978 Modellrechnungen und Alternativmöglichkeiten vorzulegen, die eine Umstellung der Sonderabschreibungen des § 7 b Einkommensteuergesetz auf ein System der Direktförderung oder des Abzugs von der Steuerschuld jeweils unter Berücksichtigung familienfreundlicher Komponenten zum Gegenstand haben. Wir haben die Absicht, noch in dieser Legislaturperiode daraus Folgerung zu ziehen.
    Daß eine Zustimmung von Sozialdemokraten zu den Vorschlägen der Opposition, nämlich die Höchstbeträge erheblich heraufzusetzen und, wie ein Kollege in einem Zwischenruf vorhin schon gesagt hat, im Grunde genommen sozusagen Reiche und nicht Kinderreiche zu begünstigen, nicht in Frage kommt, bedarf sicher keiner weiteren Begründung.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn die CDU/CSU heute auf rosa Papier uns für die morgige Abstimmung zu diesem Thema einen neuen Änderungsantrag vorlegt, dann möchte ich aus Höflichkeitsgründen annehmen, daß der CDU/ CSU-Fraktion ihre Mitglieder im Finanzausschuß abhanden gekommen waren, als sie über diesen Entschließungsentwurf abgestimmt und das hier vorgelegt hat; denn bestenfalls — mit Höflichkeit — ist daraus guter Wille zu erkennen. Aber am Sachverstand mangelt es doch sehr. Ich will mich auf knappe Fragen beschränken.
    Erstens. Wie soll denn die jeweils richtige Kinderzahl bei Absetzung für Abnutzung einkommensteuersystematisch überhaupt eingeordnet werden?

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Das steht alles in der Begründung! Sie müssen die Begründung lesen!)

    — Das habe ich sehr wohl gelesen. Warten Sie einmal ab, das kommt noch viel schlimmer.
    Zweitens. Der Begriff „eigengenutzt" ist im § 7 b Einkommensteuergesetz fremd. Das ist offenbar mit dem Grunderwerbsteuergesetz verwechselt. Das ist zwar in diesem Zusammenhang nahebei; aber die Verwechselung ist doch nicht ganz verzeihlich für eine so große Fraktion. Selbst wenn man das so wollte, wie es dieser Änderungsantrag vorsieht, muß man fragen, wann denn Kinder und welche Kinder berücksichtigt werden sollen, ob die da wohnen oder auswärts studieren, ob der Kindbegriff des Einkommensteuergesetzes oder der anderer Gesetze verwendet werden soll. Ich will es einmal dabei bewenden lassen.
    Aber schließlich die vierte Frage — und das wundert mich sehr und paßt natürlich gut zur deutschlandpolitischen Debatte, die wir hier gehabt haben —: Wie ist es denn möglich, daß eine so große Fraktion wie die der Opposition hier einen Entscheidungsvorschlag vorlegt, der für den § 7 b im Bundesgebiet eine solche Kinderbegünstigung vorsieht, aber die Kinder in Berlin ausnimmt? Da muß man doch wirklich sagen, in der deutschlandpolitischen Debatte werden Krokodilstränen geweint, und



    Gobrecht
    in der steuerpolitischen Debatte wird etwas vorgelegt, worin Berlin schlankweg nicht vorkommt und folglich die Kinder in Berlin unberücksichtigt blieben, wenn man das annähme. Das finde ich nicht gut.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Da gilt die allgemeine Berlin-Klausel des Einkommensteuergesetzes!)

    Fazit: Die sozialdemokratische Fraktion wird diesen Antrag mit Sicherheit ablehnen müssen, denn der Antrag ist unausgegoren und unvernünftig.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Sagen Sie doch, daß Sie die familienpolitische Komponente nicht wollen!)

    Zweiter Punkt der Punkte, die ich erwähnen wollte: Die Prüfung, die wir in den Beratungen des Finanzausschusses und schon in der Vorbereitung auf die Beratungen des Finanzausschusses in meiner Fraktion hinsichtlich der Frage vorgenommen haben, für Objekte, für die 1973 aus konjunkturellen Gründen ein Ausschluß des § 7 b festgelegt war, ab 1977 wenigstens noch die restliche Abschreibung zu gewähren, ist negativ verlaufen, weil die teilweise Aufhebung dieser Konjunkturverordnung künftige Konjunkturlenkungsmaßnahmen von vornherein in nicht zu verantwortender Weise einschränken würde und weil mit einer solchen nachträglichen Aufhebung keine zusätzliche Eigentumsförderung — und das ist ja ein Punkt, den wir mit diesem Gesetzentwurf heute wollen — verbunden wäre.
    Dritter Punkt der Punkte, die ich erwähnen will. Wir folgen hinsichtlich der Berlin-Regelung den jetzigen Vorschlägen, die die Bundesregierung im Beratungsverfahren nach Abstimmung mit Berlin aus dem Bundesrat vorgelegt hat und die nach unserer Auffassung den besonderen Belangen Berlins Rechnung tragen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion lehnt die Vorschläge der CDU/CSU ab, auch Erwerbern von vor 1918 errichteten Mehrfamilienhäusern in den ersten drei Jahren eine erhöhte Absetzung von bis zu 50 v. H. der Anschaffungskosten zu gewähren; denn dadurch entstünden in Berlin sowohl soziale als auch städtebauliche Probleme, die wir nicht akzeptieren können, nämlich z. B. unerwünscht verstärkter Eigentumserwerb durch Abschreibungsgesellschaften. Dies können wir überhaupt nicht wollen. Die Gefahr städtebaulichen Wildwuchses entstünde. Außerdem hätte eine solche Regelung einen erheblichen Einfluß auf die Entwicklung der Mieten. Im übrigen — das wundert mich doch sehr, und das sage ich an die Adresse meines Vorredners — ist es ja schon heute so, daß 15 000 bis 20 000 Wohnungen von den privaten Eigentümern in Berlin renoviert werden. Es bedarf also auch aus dieser Sicht nicht einer solchen einseitig begünstigenden Abschreibungsregelung.
    Ich komme zur Schlußbemerkung. Die sozialliberale Bundesregierung hat mit diesem Vorschlag einen guten Gesetzentwurf über die Erweiterung steuerlicher Begünstigungen bei Wohngebäuden vorgelegt. Der Gesetzentwurf bringt erhebliche Verbesserungen für unsere Bürger, indem es — neben
    vielem anderen — Eigentum im Wohnbereich ermöglicht. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Erweiterung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes auf Altbauten und die entsprechende Grunderwerbsteuerbefreiung sowie die zügige Beratung im Finanzausschuß. Der Bürger wartet zu Recht auf dieses Gesetz; denn mit diesem Gesetz sind erhebliche Verbesserungen und Vergünstigungen beim Erwerb und Bau von Eigentumswohnungen und Eigenheimen für den Bürger verbunden. Leider ist durch diese Änderung der § 7 b noch komplizierter geworden, als er schon ist. Bereits heute umfaßt der Wortlaut des § 7 b ungefähr fünf Schreibmaschinenseiten. Lassen Sie mich deswegen die für den Bürger interessanten Merkmale dieses Gesetzentwurfes kurz in vier Punkten zusammenfassen.
    Erstens. Jeder Bürger kann einmal im Leben für den Bau oder die Anschaffung eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, die zu mehr als zwei Dritteln Wohnzwecken dient, die Herstellungs- oder Anschaffungskosten innerhalb von acht Jahren zu je 5 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 000 DM bzw. 200 000 DM absetzen. Dabei ist das Alter des Gebäudes ohne Belang. Auch ist ohne Belang, ob ein Voreigentümer den § 7 b bereits in Anspruch genommen hat.
    Zweitens. Wenn die Absetzungen nicht voll in Anspruch genommen werden — z. B. weil der Steuerpflichtige etwa nach vier Jahren aus beruflichen Gründen unvorhergesehen umziehen muß —, kann er den § 7 b bei einem zweiten Objekt ausnutzen; er kann den § 7 b also bis zur Restlaufzeit mitnehmen.
    Drittens. Im Rahmen der Höchstbeträge sind auch die nachträglichen Herstellungskosten begünstigt. Das ist vor allem für Altbauten mit niedrigem Gebäudewert und hohem Modernisierungsaufwand von besonderem Interesse.
    Viertens. Der Erwerb der entsprechenden Gebäude ist dann, wenn sie zu zwei Dritteln Wohnzwecken dienen und innerhalb von fünf Jahren ein Jahr lang eigengenutzt werden, von der Grunderwerbsteuer befreit.
    Wir gehen davon aus, daß durch die Kombination dieser vier Merkmale einem Anliegen entsprochen wird, das aus städtebaulichen, wohnungspolitischen, vermögenspolitischen, konjunkturpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Gründen von großer Bedeutung ist.
    Erstens. In städtebaulicher Hinsicht hoffen wir, daß einer Verödung der Innenstädte, wie wir sie heute feststellen können, entgegengewirkt wird. Manche junge Familie, die sich heute entschließt, an



    Frau Matthäus-Maier
    den Stadtrand zu ziehen, um dort mit Hilfe des § 7 b einen Neubau zu errichten, wird in der Innenstadt wohnen bleiben. Auch mit den entsprechenden begünstigten Renovierungsaufträgen wird der Wohnwert in den Innenstädten erhöht werden, so daß dieses Gesetz mit Sicherheit ein Beitrag gegen die Stadtflucht sein wird.
    Ein Weiteres: Unter vermögenspolitischen Gesichtspunkten ist dieser Gesetzentwurf besonders bedeutsam, da jetzt auch weniger begüterte Kreise in den Genuß von Wohneigentum kommen werden, weil sie dann in der Lage sein werden, den sehr viel billigeren Altbau zu kaufen, statt den teuren Neubau errichten zu müssen.
    Konjunkturpolitisch — das war ja ein entscheidender Grund für dieses Gesetz — erhoffen wir uns erhebliche Renovierungsaufträge gerade für sehr alte Gebäude mit niedrigem Gebäudewert und hohem Modernisierungsbedarf. Das wird im Ausbaugewerbe zu sehr vielen zusätzlichen Aufträgen führen. Das ist auch der Grund, warum wir die zügige Verabschiedung begrüßen; denn obwohl die Bundesregierung seit Monaten erklärt, daß dieser Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 1977 wirksam werden wird, warten doch sehr viele Leute mit einer Bau- oder Kaufentscheidung ab, um sicherzugehen, daß das Gesetz auch kommt. Eine zügige Entscheidung des Bundestages ist also sehr wichtig, damit ein möglicher Attentismus verhindert wird. Deswegen haben wir auch die, wie ich finde, sehr sachliche und informative Aufklärungsanzeige der Bundesregierung vor einiger Zeit in deutschen Tageszeitungen begrüßt.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Verfassungsgericht kommt gleich!)

    — Sie schütteln den Kopf. Ich glaube, daß war nun wirklich ein Vorbild von sachlicher Information, auf die die Bürger auch Wert legen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Arbeitsmarktpolitisch erhoffen wir uns positive Auswirkungen auf die Mobilität. Wer hat nicht schon Nachbarn in seiner Umgebung wohnen gehabt, die ganz gerne in einer anderen Stadt einen Arbeitsplatz angenommen hätten, sich aber scheuten, weil ihnen dann der § 7 b verlorengegangen wäre? Die Kombination der Mitnahmemöglichkeit des § 7 b und der Befreiung von der Grunderwerbsteuer wird die Mobilität ganz sicher erleichtern.
    Aus mobilitätspolitischen Gründen mußten wir im Ausschuß auch den Antrag der CDU/CSU ablehnen, die Frist, binnen derer Eigennutzung von einem Jahr notwendig sein soll, von fünf auf zehn Jahre zu erhöhen. Die vorgesehene Steuerbefreiung soll dazu dienen, Bürgern, die z. B. aus beruflichen Gründen gezwungen sind, ihr Eigenheim aufzugeben und in ein anderes zu ziehen, den notwendigen Arbeitsplatzwechsel zu ermöglichen. In einem solchen Fall — sicher dem Normalfall — wird der Bürger, der in ein neues Eigenheim, in eine neue Eigentumswohnung zieht, in aller Regel darauf achten, daß diese auch frei sind, daß er also binnen weniger Wochen und Monate in dieses Objekt einziehen
    kann. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Fünfjahresfrist, binnen der nach dem Gesetzentwurf ein Jahr lang Eigennutzung Voraussetzung ist, meiner Meinung nach schon außerordentlich lang. Eine Verlängerung auf zehn Jahre ist unter diesem Gesichtspunkt völlig überflüssig. Diese Grunderwerbsteuerbefreiung hat nämlich nicht das Ziel, das An- und das Verkaufen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu begünstigen, die dann weitervermietet werden sollen.
    Nun zu dem Antrag der CDU/CSU betr. die familienpolitische Komponente. Wir haben einen solchen Antrag im Ausschuß abgelehnt, und wir von der FDP-Fraktion werden auch den neuen Antrag bei der morgigen Abstimmung ablehnen. Herr Kollege Gobrecht hat schon verschiedenes dazu gesagt. Lassen Sie mich noch andere Dinge hier hinzufügen: Wir halten die vorgesehene Abstellung einer Verlängerung des Begünstigungszeitraums auf das achte Jahr für völlig willkürlich. Warum prüfen Sie nicht die Kinderzahl im siebenten oder sechsten Jahr? Ist es nicht sehr viel sinnvoller, das erste Jahr zu nehmen? Denn wenn es richtig ist, daß der Wohnraumbedarf mit der Kinderzahl steigt — ,das stimmt in der Tat —, dann kommt es selbstverständlich auf das erste und nicht auf das achte Jahr an.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was halten Sie denn davon?)

    — Ich komme gleich dazu. Immer langsam. Wir haben ja schließlich hier einen Entschließungsantrag vorgelegt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist viel!)

    Ein Weiteres. Sie sagen in Ihrer Begründung — ich darf zitieren —, die Feststellung der Kinderzahl im achten Jahr erlaubt es jungen Familien, Wohnraum für eine gegebenenfalls noch wachsende Familie zu planen. Wie ist das zu verstehen? Wenn das Kind nun erst im neunten Jahr oder im zehnten Jahr kommt, dann ist die Vergünstigung nach § 7 b weg. Was machen Sie für den Fall, daß eine Frau im achten Jahr des Begünstigungszeitraums schwanger ist, und andere Dinge mehr? Dieses Abstellen auf das achte Jahr ist völlig willkürlich.

    (Köster [CDU/CSU] : Welches Jahr schlagen Sie vor?)