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ID0802926100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Glotz und des Abg Sund auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 2035 A Eintritt des Abg. Lambinus und des Abg Eickmeyer in den Deutschen Bundestag . 2035 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2035 B Wahl des Abg. Glombig als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . . . . . . . 2035 B Wahl des Abg. Lemp als Vertreter im Europäischen Parlament . . . . . . . . . 2035 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß und Akt des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung — Drucksache 8/360 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz) — Drucksache 8/361 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksache 8/362 — Genscher, Bundesminister AA 2035 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 2037 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 2040 C Dr. Bangemann FDP 2042 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 2046 C Seefeld SPD 2048 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Deutschlandpolitik — Drucksachen 8/118, 8/255 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/238 — Dr. Abelein CDU/CSU . . . . . . . . 2050 D Dr. Kreutzmann SPD . . . . . . . 2056 A Hoppe FDP 2061 B Franke, Bundesminister BMB . 2067 D, 2116 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 Dr. Zimmermann CDU/CSU . . . . 2078 D Dr. Schmude SPD 2083 B, 2121 B Jung FDP . . . . . . . 2087 B, 2131 C Baron von Wrangel CDU/CSU . . . . 2090 D Schulze (Berlin) SPD 2093 A Jäger (Wangen) CDU/CSU 2095 D Büchler (Hof) SPD 2099 C Graf Huyn CDU/CSU 2103 A Friedrich (Würzburg) SPD . . 2106 A, 2124 B Dr. Gradl CDU/CSU . . . . . . . . 2111 A Kunz (Berlin) CDU/CSU 2118 B Dr. Kohl CDU/CSU . 2123 C, 2124 A, 2128 A Wehner SPD 2123 D Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 2124 C Dr. Ehmke SPD 2126 B Böhm (Melsungen) CDU/CSU 2129 A Schmöle CDU/CSU 2131 D Voigt (Frankfurt) SPD . . . . . . 2133 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude — Drucksache 8/286 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/471 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses --- Drucksachen 8/453, 8/463 — Gobrecht SPD . . . . . . . 2136 A, 2139 A Dr. Voss CDU/CSU . . . . . . . . . 2137 A Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 2140 C Köster CDU/CSU 2143 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 8/370 — de Terra CDU/CSU . . . . . . . . 2145 D Horn SPD 2146 B Ludewig FDP 2146 D Fragestunde — Drucksache 8/458 vom 20. 05. 1977 — Umsiedlung der weißen Bevölkerung aus Südwestafrika im Falle der Machtübernahme der schwarzen Mehrheit nach Südamerika MdlAnfr A109 20.05.77 Drs 08/458 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 2072 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 2072 B Einheitliches Konzept der EG für die am 23. Mai beginnende 6. UN-Seerechtskonferenz sowie Sicherstellung der Fanggründe vor den Küsten Kanadas, Norwegens, der USA und Islands für die deutsche Fischerei nach Errichtung der 200-Seemeilen-Wirtschaftszone MdlAnfr A118 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU MdlAnfr A119 20.05.e Drs 08/458 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2072 C, D, 2073 A, C ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . . 2072 D, 2073 B Benachteiligung deutscher Futtermittelhersteller beim Einkauf von Magermilchpulver bei EG-Ausschreibungen durch unterschiedliche Währungsberechnungen; Verwendung von Magermilchpulver zur Kälberfütterung über einen Beimischungszwang sowie Verbilligung des Magermilchpulvers für diesen Zweck MdlAnfr A63 20.05.77 Drs 08/458 Peters (Poppenbüll) FDP MdlAnfr A64 20.05.77 Drs 08/458 Peters (Poppenbüll) FDP Antw PStSekr Gallus BML 2073 D, 2074 A, C, D ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP . . . 2074 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 2074 D Staatliche Verbilligung von Trinkmilch für Kindergärten und Schulen MdlAnfr A65 20.05.77 Drs 08/458 Frau Geier CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 2075 A, B, C, D, 2076 A ZusFr Frau Geier CDU/CSU 2075 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 2075 B ZusFr Susset CDU/CSU 2075 C ZusFr Würtz SPD 2075 C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 2075 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2075 D Deklarationsform für Gemengeteile bei Mischfuttermitteln MdlAnfr A66 20.05.77 Drs 08/458 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 2076 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 III Ermittlung der genauen Zahl der neugeschaffenen Ausbildungsplätze zur Kontrolle über die Angaben des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsausbildung MdlAnfr A43 20.05.77 Drs 08/458 Heyenn SPD MdlAnfr A44 20.05.77 Drs 08/458 Heyenn SPD Antw PStSekr Engholm BMB . . . . . 2076 C, 2077 A, B, C, D, 2078 A ZusFr Heyenn SPD . . . 2076 D, 2077 A, B, C ZusFr Milz CDU/CSU 2077 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2078 A Ausnutzung der Ausbildungskapazitäten bei Bundesbahn und Bundespost MdlAnfr A102 20.05.77 Drs 08/458 Walther SPD Antw PStSekr Engholm BMB . . . . 2078 B Nächste Sitzung 2147 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2149* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 2035 29. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 5. Dr. Ahrens " 27. 5. Alber * 27. 5. Dr. Bangemann 27. 5. Dr. Bayerl * 27. 5. Dr. Becher (Pullach) 27. 5. Blumenfeld* 27. 5. Buchstaller *** 27. 5. Dr. Corterier *** 27. 5. Damm *** 27. 5. Fellermaier * 27. 5. Flämig *** 27. 5. Francke (Hamburg) 26. 5. Dr. Fuchs * 27. 5. Dr. Geßner *** 27. 5. Grüner 26. 5. Haase (Fürth) * 27. 5. von Hassel 27. 5. Dr. Hupka *** 27. 5. Dr. Jaeger *** 27. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 5. Katzer 27. 5. Dr. h. c. Kiesinger 26. 5. Dr. Klepsch*** 27. 5. Kunz (Berlin) *** 27. 5. Dr. Graf Lambsdorff 26. 5. Lange *** 27. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer ** 27. 5. Lücker * 27. 5. Dr. Marx *** 27. 5. Mattick *** 27. 5. Möhring *** 27. 5. Möllemann *** 27. 5. Dr. Müller ** 27. 5. Dr. Narjes 27. 5. Neuhaus 27. 5. Neumann * 27. 5. Ollesch *** 27. 5. Pawelczyk *** 27. 5. Petersen 27. 5. Picard 27. 5. Dr. Reimers 27. 5. Schmidt (München) * 27. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 5. Dr. Schöfberger 27. 5. Schreiber * 27. 5. Schwabe * 27. 5. Dr. Schwarz-Schilling 27. 5. Dr. Schwencke (Nienburg)** 27. 5. Dr. Schwörer * 26. 5. Frau Schuchardt 27. 5. Sieglerschmidt * 27. 5. Dr. Starke (Franken) * 26. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Voigt (Frankfurt) *** 27. 5. Dr. Waigel 27. 5. Dr. Wallmann 26. 5. Frau Dr. Walz * 27. 5. Dr. Wendig 27. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 26. 5. Dr. Zeitel 26. 5. Zeyer * 26. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Voss


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diesen Entwurf grundsätzlich, weil er zur Verwirklichung vernünftiger und erstrebenswerter vermögens-, arbeitsmarkt-, städtebau- und wohnungspolitischer Ziele beitragen kann.
    Aber leider muß ich zugleich einen gehörigen Tropfen Wermut in diesen Wein gießen; denn, meine Damen und Herren von der Koalition, dieser Gesetzentwurf könnte noch bedeutend besser sein, wenn sich Ihre Mitglieder im Finanzausschuß nicht den Alternativen in Form von Änderungsanträgen verschlossen hätten.
    Die Berechtigung und die Brauchbarkeit dieser Änderungsanträge sind nämlich schon daraus zu ersehen, daß auch einige Kollegen aus dem Lager der Koalition zumindest einige Änderungen für prüfens-
    und erstrebenswert hielten. Aber das zustande gekommene Ergebnis hat einmal mehr gezeigt, daß Ihr ständiges Geschrei nach Alternativen, Verbesserungsvorschlägen und sachlicher Mitarbeit reine Heuchelei ist. In Wirklichkeit wollen Sie das alles gar nicht.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Sie beten es nur immer wieder wie die Leier einer Gebetsmühle herauf und herunter, um der Öffentlichkeit vorzuführen, daß nur Sie Ideen hätten und der Sachverstand allein bei Ihnen sei.
    Erlauben Sie mir einige Bemerkungen. Erstens haben Sie unseren Antrag auf Berücksichtigung einer familiengerechten Komponente bei § 7 b des Einkommensteuergesetzes abgelehnt, nämlich das Abschreibungsvolumen um 50 000 DM für Steuerpflichtige mit mehr als zwei Kindern zu erhöhen. Dabei hatte der Kollege Gobrecht in der ersten Lesung wörtlich ausgeführt — ich darf mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren —:
    Schließlich — und das ist uns wichtig —: Wir werden im Gesetzgebungsverfahren, das jetzt eingeleitet ist, prüfen, ob und wie eine familiengerechte Komponente, wie z. B. der Bundesrat sie zu Recht gefordert hat,
    — das, meine Damen und Herren, war genau das, was wir zum Inhalt unseres Antrages gemacht haben —eingebaut werden kann. Denn es ist ja ganz
    offensichtlich, daß Familien mit mehreren Kin-
    dern sehr viel eher ein größeres Maß an Wohnraum brauchen.
    An einer anderen Stelle seiner Rede erklärte er dann, eine solche familiengerechte Komponente sei natürlich nur im Wege der Systemveränderung und der Systemumstellung unseres Abschreibungsrechtes möglich. Herr Dr. Böhme, Obmann der SPD-Fraktion im Finanzausschuß, begründete die Ablehnung mit „steuersystematischen Gründen". Diese Begründung ist jedoch völlig unzutreffend und falsch. Gott sei Dank vermag auch keine Mehrheit etwas daran zu ändern.
    Wenn nämlich etwas am § 7 b systemwidrig ist, so ist es die Beschränkung des Volumens überhaupt. Denn normalerweise vollzieht sich eine Abschreibung von den tatsächlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten und nicht von einem mehr oder weniger willkürlich festgesetzten Betrag, wie hier z. B. vom Betrag von 150 000 oder 200 000 DM. Keinesfalls ist dagegen die Erhöhung dieses Volumens systemwidrig, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Erhöhung — wie in unserem Änderungsvorschlag vorgesehen — auf Grund persönlicher Merkmale erfolgt. Denn es ist ganz eindeutig und klar, daß die genannten persönlichen Merkmale weder den Abschreibungszeitraum noch den Abschreibungssatz und damit die Abschreibung selbst beeinflussen, sondern lediglich das Volumen, von dem abgeschrieben wird und das ohnehin aus systematischen Gründen nicht hätte der Höhe nach beschränkt werden dürfen.
    Wir von der CDU/CSU haben daher bei unseren Anträgen im Finanzausschuß bewußt auf Vorschläge verzichtet, bei denen persönliche Merkmale, beispielsweise die Zahl der Kinder, den Abschreibungssatz erhöht — etwa von 5 % auf 6 % oder X-% — oder die Abschreibungszeit etwa um 8 auf 9 oder X-Jahre verlängert hätten.

    (Conradi [SPD]: Sie wollten ja auch nichts für Kinderreiche tun, sondern für reiche Kinder!)

    — Nein, wir wollten auch etwas für Kinderreiche tun. — Die Fraktion der CDU/CSU ist aber aus überzeugenden Gründen nicht bereit, auf eine familiengerechte Komponente in § 7 b zu verzichten. Deshalb wird der Kollege Köster hier einen weiteren Änderungsantrag einbringen und begründen.
    Als recht kurios erscheint mir, daß man gesetzliche Verbesserungen, wie hier die familiengerechte Komponente, als systemwidrig abtut, obwohl dies nicht zutrifft, gleichzeitig aber auf jede Möglichkeit lauert, das System unserer steuerlichen Abschreibung radikal zu ändern, um über einen Abzug von der Steuer zu einem Subventionssystem zu gelangen. Dies wäre ein weiterer Schritt in das so sehnlich erwartete und so heiß herbeigesehnte überbürokratisierte Funktionärssystem, in dem man in der sattsam bekannten Weise immer mehr lenken zu können glaubt. Mit dem Zulagesystem wäre natürlich eine Einkommenbegrenzung verbunden. Dann wären wir mit § 7 b genau an der Stelle, wo nur noch diejenigen förderungswürdig sind, die gar keine eigene



    Dr. Voss
    Wohnung erwerben können, weil sie finanziell nicht dazu in der Lage sind.
    Zweitens. Ihre von Ihnen verbal immer so hochgelobte Liebe zu Berlin vermochten Sie bei den Beratungen auch in Grenzen zu halten. Denn entgegen den Ausführungen des Kollegen Gobrecht, „Berlin sei bei Sozialdemokraten ganz besonders gut aufgehoben", konnten Sie sich nicht dazu durchringen, auch den Erwerb von Mehrfamilienhäusern, die vor 1918 erbaut worden sind, steuerlich zum Zwecke der Modernisierung zu begünstigen. Zwei Drittel dieses 450 000 Wohneinheiten umfassenden Altbaubestandes in Berlin, kann von den jetzigen Eigentümern nach der jetzt auf Grund von § 14 b Berlinförderungsgesetz geltenden Regelung nicht modernisiert werden, weil die Eigentümer finanziell dazu nicht in der Lage sind.
    Auch der Berliner Wirtschaftssenator hatte sich in einem Schreiben vom Januar dieses Jahres für die von uns vertretene Begünstigung des Erwerbes ausgesprochen. Es wäre interessant, zu erfahren, warum und wodurch sein Sinneswandel herbeigeführt worden ist.
    Die für die Ablehnung gegebene Begründung, die Mieten würden steigen und minderbemittelte Mieter müßten ausziehen, ist jedenfalls sehr vordergründig. Wenn nämlich in Berlin über die jetzt bestehenden Möglichkeiten hinaus nichts geschieht, werden die minderbemittelten Mieter spätestens in einigen Jahren ausziehen müssen, weil die Häuser dann verfallen sind und die Baupolizei eingreifen muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber dies scheint Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, nicht sonderlich zu interessieren, weil Sie selbst nicht mehr daran glauben, daß Sie dann noch in Berlin politisch verantwortlich sind. Nur müssen Sie wissen, daß Sie den Steuerzahler durch Ihre jetzigen Versäumnisse und Fehlentscheidungen zusätzlich und übermäßig belasten.
    Drittens. Nach alledem, was wir im Finanzausschuß erlebt haben, war nicht mehr zu erwarten, daß Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, bei der Grunderwerbsteuerbefreiung durch eine Verlängerung der Fünfjahresfrist für die Eigennutzung die Nachteile beseitigen würden, die Sie durch Ihre Änderungen des Mietrechts herbeigeführt hatten;

    (Dr. Schneider [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    denn danach ist es durchaus möglich, daß ein Erwerber, der die erworbene Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus für drei Jahre vermietet hat, was ihm durchaus freisteht, innerhalb der Fünfjahresfrist diese auch eigennutzt, weil sich der Mieter auf Kündigungs- und Räumungsschutz beruft. Erfahrene Rechtsanwälte vermögen Räumungen nach dem jetzt geltenden Mietrecht bis zu sieben Jahren hinauszuzögern.

    (Dr. Schneider [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Viertens. In ebenfalls nicht überzeugender Weise lehnten Sie unseren Änderungsantrag ab, die Härten, die durch die 3. Konjunkturverordnung vom 7. Juni 1973 entstanden sind, wenigstens ab 1. Januar 1977 für die noch verbleibende Restzeit der
    normalen acht Abschreibungsjahre zu mildern; denn nach dieser Verordnung sollten die Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, für die der Antrag auf Baugenehmigung innerhalb des Zeitraums zwischen dem 8. Mai 1973 und dem 1. Mai 1974 gestellt worden waren, keine Abschreibung nach § 7 b erfahren können.
    Die Fraktion der CDU/CSU hat sich immer gegen diese Maßnahmen gewandt, weil sie sie für falsch und konjunkturschädlich gehalten hat. Diese Erkenntnis kam dann auch der damaligen Regierung, jedoch leider — wie fast immer — zu spät. Es wurde nur die Laufzeit dieser Verordnung auf den 1. Dezember 1973 begrenzt. Hier und heute hätte die Möglichkeit bestanden, vergangene Fehler und dadurch für den Bürger entstandene Härten, verbunden mit einem Beweis für Lernfähigkeit, zum Teil wiedergutzumachen.
    Statt dessen zogen Sie sich darauf zurück, daß die nachträgliche Aufhebung von konjunkturpolitischen Maßnahmen die Glaubwürdigkeit künftiger Maßnahmen in Frage stellen könnte. Ich meine, meine Damen und Herren von der Koalition, auch hier unterschätzen Sie die Vernunft und das Einsichtsvermögen unserer Burger. Unsere Bürger stellen nämlich darauf ab, ob es jemand verdient, daß man ihm glaubt, und ob das, was er macht, vernünftig ist. Diesbezüglich scheint mir diese Bundesregierung aber schon so weit unterhalb des Nullpunkts zu sein, daß sie hier verhältnismäßig unbeschwert agieren kann.

    (Zuruf der Abg. Dr. Schneider [CDU/CSU])

    Fünftens. Ein weiterer kritischer Punkt ist, daß die Landkreise und die kreisfreien Städte infolge der Grunderwerbsteuerbefreiungen durch Einnahmeverluste belastet werden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir wissen, daß dies im Rahmen dieses Gesetzes nicht regelbar ist, erwarten aber, daß die Bundesregierung bei den Verhandlungen über die Steuerneuverteilung hier Abhilfe schafft.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Sechstens. Daß es einige sinnvolle Gründe für den uns hier vorliegenden Gesetzentwurf gibt, habe ich bereits zu Anfang gesagt. Aber dies erübrigt nicht die Frage, ob nicht hinter diesem Gesetzentwurf doch in erster Linie große Wohnungsbaugesellschaften stehen, die sich von ihrem alten Wohnungsbestand trennen wollen, um ihn nicht modernisieren zu müssen und um liquide Mittel zu erlangen zum Bau neuer Wohnungen und zur Sanierung von ihnen nahestehenden Wohnungsbauunternehmen. Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der „Neuen Heimat", Vietor, mit dem Tenor „Die Mieter — Eigner ihrer Sozialwohnung" zeigen durchaus in diese Richtung.
    Zum Schluß, meine Damen und Herren von der Koalition, möchte ich Ihnen meine Dankbarkeit für den Fall ankündigen, daß Sie mir einmal mitteilen könnten, wie Alternativen, Verbesserungsvorschläge und Mitarbeit aussehen müßten, damit sie von



    Dr. Voss
    Ihnen nicht so, wie ich es soeben geschildert habe, abgespeist und abgetan würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Gobrecht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Gobrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein sehr verehrter Vorredner hat verbal versucht, dem großen Meister Franz Josef Strauß nachzueifern. Aber ich habe den Eindruck, daß er durch das Vorlesen ein bißchen daran gehindert worden ist, so recht zum Ausbruch zu kommen.
    Meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die Ausdehnung des § 7 b und die Erweiterung der Grunderwerbsteuerbefreiung für alle Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser. Dabei geht es uns darum,
    erstens dem Wunsch unserer Bürger nach Eigenturn beim Wohnen, nach dem eigenen Haus, der eigenen Wohnung auch dann Rechnung zu tragen, wenn das im Rahmen eines Neubaus zu teuer ist. — Dies ist der vermögenspolitische Aspekt der Neuregelung.
    Zweitens geht es uns darum, der Ausblutung der Innenstadtbereiche unserer großen Städte entgegenzuwirken, der Abwanderung junger Familien Einhalt zu gebieten und die Erneuerung des Altwohnbaubestands mit privaten Mitteln zu fördern. — Dies ist der städtebauliche und wohnungspolitische Aspekt.
    Drittens geht es uns darum, den Wunsch nach Eigentum im Wohnbereich und die erforderliche Mobilität der Bürger zu synchronisieren, indem die Möglichkeit eingeführt wird, die Sonderabschreibungen des § 7 b mitzunehmen, wenn der Wohnort gewechselt wird. — Dies ist der arbeitsmarktpolitische Aspekt.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, einige wichtige Punkte ansprechen.
    Erster Punkt. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist — im Gegensatz zu dem Eindruck, den mein Vorredner zu erwecken versucht hat — für eine familienfreundliche Komponente beim § 7 b und zugleich für eine gerechtere Ausgestaltung dieser Steuerentlastungsvorschrift. Diese Vorhaben waren im jetzigen Gesetzgebungsverfahren nicht sogleich zu verwirklichen, weil hiermit — und das muß jeder,, der sich mit diesen Dingen beschäftigt, einräumen — schwierige Fragen verbunden sind, die wir jedenfalls — die Mehrheit im Finanzausschuß und in diesem Haus — nicht übers Knie brechen wollten. Außerdem wollten wir aber andererseits keine zeitlichen Verzögerungen; denn die Bürger erwarten zu Recht von uns nach der Ankündigung, daß diese neuen Begünstigungen so schnell wie möglich rückwirkend zum 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt werden.
    Wir haben deshalb — und das zu betonen ist mir sehr wichtig — gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Entschließung diesem Hohen Haus
    vorgelegt, die die Bundesregierung ersuchen soll, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1978 Modellrechnungen und Alternativmöglichkeiten vorzulegen, die eine Umstellung der Sonderabschreibungen des § 7 b Einkommensteuergesetz auf ein System der Direktförderung oder des Abzugs von der Steuerschuld jeweils unter Berücksichtigung familienfreundlicher Komponenten zum Gegenstand haben. Wir haben die Absicht, noch in dieser Legislaturperiode daraus Folgerung zu ziehen.
    Daß eine Zustimmung von Sozialdemokraten zu den Vorschlägen der Opposition, nämlich die Höchstbeträge erheblich heraufzusetzen und, wie ein Kollege in einem Zwischenruf vorhin schon gesagt hat, im Grunde genommen sozusagen Reiche und nicht Kinderreiche zu begünstigen, nicht in Frage kommt, bedarf sicher keiner weiteren Begründung.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn die CDU/CSU heute auf rosa Papier uns für die morgige Abstimmung zu diesem Thema einen neuen Änderungsantrag vorlegt, dann möchte ich aus Höflichkeitsgründen annehmen, daß der CDU/ CSU-Fraktion ihre Mitglieder im Finanzausschuß abhanden gekommen waren, als sie über diesen Entschließungsentwurf abgestimmt und das hier vorgelegt hat; denn bestenfalls — mit Höflichkeit — ist daraus guter Wille zu erkennen. Aber am Sachverstand mangelt es doch sehr. Ich will mich auf knappe Fragen beschränken.
    Erstens. Wie soll denn die jeweils richtige Kinderzahl bei Absetzung für Abnutzung einkommensteuersystematisch überhaupt eingeordnet werden?

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Das steht alles in der Begründung! Sie müssen die Begründung lesen!)

    — Das habe ich sehr wohl gelesen. Warten Sie einmal ab, das kommt noch viel schlimmer.
    Zweitens. Der Begriff „eigengenutzt" ist im § 7 b Einkommensteuergesetz fremd. Das ist offenbar mit dem Grunderwerbsteuergesetz verwechselt. Das ist zwar in diesem Zusammenhang nahebei; aber die Verwechselung ist doch nicht ganz verzeihlich für eine so große Fraktion. Selbst wenn man das so wollte, wie es dieser Änderungsantrag vorsieht, muß man fragen, wann denn Kinder und welche Kinder berücksichtigt werden sollen, ob die da wohnen oder auswärts studieren, ob der Kindbegriff des Einkommensteuergesetzes oder der anderer Gesetze verwendet werden soll. Ich will es einmal dabei bewenden lassen.
    Aber schließlich die vierte Frage — und das wundert mich sehr und paßt natürlich gut zur deutschlandpolitischen Debatte, die wir hier gehabt haben —: Wie ist es denn möglich, daß eine so große Fraktion wie die der Opposition hier einen Entscheidungsvorschlag vorlegt, der für den § 7 b im Bundesgebiet eine solche Kinderbegünstigung vorsieht, aber die Kinder in Berlin ausnimmt? Da muß man doch wirklich sagen, in der deutschlandpolitischen Debatte werden Krokodilstränen geweint, und



    Gobrecht
    in der steuerpolitischen Debatte wird etwas vorgelegt, worin Berlin schlankweg nicht vorkommt und folglich die Kinder in Berlin unberücksichtigt blieben, wenn man das annähme. Das finde ich nicht gut.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Da gilt die allgemeine Berlin-Klausel des Einkommensteuergesetzes!)

    Fazit: Die sozialdemokratische Fraktion wird diesen Antrag mit Sicherheit ablehnen müssen, denn der Antrag ist unausgegoren und unvernünftig.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Sagen Sie doch, daß Sie die familienpolitische Komponente nicht wollen!)

    Zweiter Punkt der Punkte, die ich erwähnen wollte: Die Prüfung, die wir in den Beratungen des Finanzausschusses und schon in der Vorbereitung auf die Beratungen des Finanzausschusses in meiner Fraktion hinsichtlich der Frage vorgenommen haben, für Objekte, für die 1973 aus konjunkturellen Gründen ein Ausschluß des § 7 b festgelegt war, ab 1977 wenigstens noch die restliche Abschreibung zu gewähren, ist negativ verlaufen, weil die teilweise Aufhebung dieser Konjunkturverordnung künftige Konjunkturlenkungsmaßnahmen von vornherein in nicht zu verantwortender Weise einschränken würde und weil mit einer solchen nachträglichen Aufhebung keine zusätzliche Eigentumsförderung — und das ist ja ein Punkt, den wir mit diesem Gesetzentwurf heute wollen — verbunden wäre.
    Dritter Punkt der Punkte, die ich erwähnen will. Wir folgen hinsichtlich der Berlin-Regelung den jetzigen Vorschlägen, die die Bundesregierung im Beratungsverfahren nach Abstimmung mit Berlin aus dem Bundesrat vorgelegt hat und die nach unserer Auffassung den besonderen Belangen Berlins Rechnung tragen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion lehnt die Vorschläge der CDU/CSU ab, auch Erwerbern von vor 1918 errichteten Mehrfamilienhäusern in den ersten drei Jahren eine erhöhte Absetzung von bis zu 50 v. H. der Anschaffungskosten zu gewähren; denn dadurch entstünden in Berlin sowohl soziale als auch städtebauliche Probleme, die wir nicht akzeptieren können, nämlich z. B. unerwünscht verstärkter Eigentumserwerb durch Abschreibungsgesellschaften. Dies können wir überhaupt nicht wollen. Die Gefahr städtebaulichen Wildwuchses entstünde. Außerdem hätte eine solche Regelung einen erheblichen Einfluß auf die Entwicklung der Mieten. Im übrigen — das wundert mich doch sehr, und das sage ich an die Adresse meines Vorredners — ist es ja schon heute so, daß 15 000 bis 20 000 Wohnungen von den privaten Eigentümern in Berlin renoviert werden. Es bedarf also auch aus dieser Sicht nicht einer solchen einseitig begünstigenden Abschreibungsregelung.
    Ich komme zur Schlußbemerkung. Die sozialliberale Bundesregierung hat mit diesem Vorschlag einen guten Gesetzentwurf über die Erweiterung steuerlicher Begünstigungen bei Wohngebäuden vorgelegt. Der Gesetzentwurf bringt erhebliche Verbesserungen für unsere Bürger, indem es — neben
    vielem anderen — Eigentum im Wohnbereich ermöglicht. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)