Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Dr. von Geldern auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß weite Kreise der Mischfutterbranche seit Inkrafttreten der neuen futtermittelrechtlichen Vorschriften ausschließlich die geschlossene Deklarationsform bei Mischfutter anwenden und sogar mit Unterstützung einiger Landesbehörden in Wort und Schrift den Eindruck erwecken, als sei die offene Gemengteildeklaration nicht mehr zugelassen, obwohl der Ernährungsausschuß des Bundestags den Verbänden der Futtermittelwirtschaft in einem Schreiben vom 2. Mai 1975 den Wunsch mitgeteilt hat, „daß auch künftig bei Mischfuttermitteln alle Gemengteile im Interesse der landwirtschaftlichen Verbraucher offen deklariert werden", und was gedenkt die Bundesregierung konkret dafür zu tun, daß die entstandene Unsicherheit in der Landwirtschaft beim Kauf von Mischfutter beseitigt wird und nachteilige Auswirkungen der Anwendung der geschlossenen Gemengteildeklaration auf die Entwicklung der Märkte und auf die Agrarpolitik vermieden werden?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, entsprechend den wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Tierernährung hat das neue Futtermittelrecht das Schwergewicht von den Angaben über die Komponenten der Mischfuttermittel auf die Angaben der Inhaltsstoffe verlagert.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit Inkrafttreten des neuen Futtermittelrechts Unsicherheiten beim Kauf von Mischfuttermitteln entstanden sind. Dabei stehen zwei Probleme im Vordergrund: Einmal machten eine Reihe von Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch, die Gemengteile nicht mehr zu deklarieren. Viele Landwirte empfinden dies als unbefriedigend. Zum anderen wird vielfach bei Normtypfutter die verkürzte Deklaration der Inhaltsstoffe gemäß Spalte 3 der Futtermittelverordnung verwendet. In Anbetracht der Qualitätsunterschiede, die auch bei Normtypfutter möglich sind, wird diese verkürzte Deklaration häufig als unzureichend angesehen.
Auf meine Initiative hin hat die Normenkommission für Futtermittel des Zentralausschusses der deutschen Landwirtschaft, in der die beteiligten Wirtschaftsverbände und Berufsorganisationen zusammengeschlossen sind, bereits in einer Sitzung am 28. April 1977 in Anwesenheit von Vertretern meines Hauses die im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln entstandenen Schwierigkeiten beraten. Als Ergebnis dieser Sitzung wird zur Zeit geprüft, ob und inwieweit die Information des Landwirts noch erhöht werden kann. Weiterhin wird der Land- und Hauswirtschaftliche Auswertungs- und Informationsdienst in Kürze eine Aufklärungsbroschüre für Landwirte herausgeben, um aufgetretene Unsicherheiten beim Kauf von Mischfuttermitteln zu beseitigen. Ähnliche Aufklärungsmaßnahmen werden auch von einigen Ländern durchgeführt. Darüber hinaus haben sich die Vertreter der Mischfuttermittelverbände bereit erklärt, auf ihre Mitgliedsunternehmen dahin einzuwirken, daß zukünftig auf freiwilliger Grundlage auch bei Normtypfutter alle Inhaltsstoffe gemäß Spalte 5 der Futtermittelverordnung deklariert und dem Landwirt, wenn er darum bittet, in jedem Fall die Gemengteile des gelieferten Futters bekanntgegeben werden. Von einem Verband ist der Bundesregierung bereits bekannt, daß ein entsprechendes Rundschreiben an die Mitgliedsunternehmen verschickt wurde. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, daß vor einer etwaigen Änderung der Verordnung alle Möglichkeiten für eine Regelung der Probleme auf freiwilliger Basis ausgeschöpft werden sollten.