Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe die Frage 64 des Abgeordnete Peters auf:
Ist die Bundesregierung bereit, sich bei der EG dafür einzusetzen, daß der sogenannte Null-Austauscher für die Kälberfütterung, der bisher keine Anteile Magermilchpulver enthält, über einen Beimischungszwang bestimmte Anteile Magermilchpulver enthalten muß, und daß die Verbilligung für Magermilchpulver zur Verfütterung an Kälber erhöht wird?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des Marktes für Kälberfuttermittel, wo durch sogenannte Null-Austauscher das Magermilchpulver aus Milchaustauschfuttermitteln graduell verdrängt wird, sehr aufmerksam. Eine Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Anteile an Magermilchpulver besteht nur dann, wenn für die Herstellung von Milchaustauschern eine Beihilfe beantragt wird, die mindestens 60 °/o Magermilchpulver enthalten.
Für eine weitgehende Beimischungsauflage also ohne Bindung an die Beihilfegewährung — oder gar ein Verbot der Herstellung der „Null-Austauscher" besteht gegenwärtig keine futtermittelrechtliche Handhabe.
Die Bundesregierung hat das Problem der „NullAustauscher", zu dessen wirksamer Lösung es einer gemeinschaftsweiten Regelung bedürfte, wiederholt in Brüssel zur Sprache gebracht. Der eine Weg über die Anhebung der Beihilfen für Magermilchpulver zur Herstellung von Kälberfuttermitteln wurde bereits beschritten. Die vorgenommene Anhebung auf 39 Rechnungseinheiten reicht jedoch nicht aus; die Bundesregierung strebt vielmehr eine weitere Erhöhung der Verfütterungsbeihilfen an. Ob außer der erweiterten Verbilligung noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, läßt , sich noch nicht absehen. Insbesondere bleibt zu prüfen, ob es eines — aus grundsätzlichen marktwirtschaftlichen Erwägungen problematischen — futtermittelrechtlichen Eingriffs bedarf und ob sich gegebenenfalls Möglichkeiten für dessen gemeinschaftsweite Durchsetzung böten.