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ID0802811500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8028

  • date_rangeDatum: 25. Mai 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

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  • short_textOriginal String: Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: info_outline

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    Plenarprotokoll 8/28 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 2003 A Fragestunde — Drucksache 8/458 vom 20. 05. 1977 — Kritik des Bundeskanzlers an dramatisierenden Äußerungen von Generalen, Politikern und Journalisten über die Unterlegenheit der NATO im Bereich der konventionellen Streitkräfte in Europa MdlAnfr A3 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . , 2003 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2003 C, D Äußerung des Bundeskanzlers über unterschiedliche Interessen der USA und der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Menschenrechtspolitik MdlAnfr A4 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . . 2003 D, 2004 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2004 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2004 C Einführung eines rostfreien Auspuffes für alle Personenkraftwagen MdlAnfr Al 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jens SPD MdlAnfr A2 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . . 2004 D, 2005 A, B, C, D ZusFr Dr. Jens SPD 2005 A, C ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 2005 A Besetzung von lediglich 90 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen bis Ende dieses Jahrzehnts nach einer Kammerumfrage des Deutschen Industrie- und Handelstags MdlAnfr A41 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi 2005 D, 2006 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 2006 B, C Finanzielle Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungshilfe für das Flüchtlingslager Selebi Pikwe in Botswana MdlAnfr A6 20.05.77 Drs 08/458 Stommel CDU/CSU MdlAnfr A7 20.05.77 Drs 08/458 Stommel CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . 2006 D, 2007 A, B, C, 2008 A, B ZusFr Stommel CDU/CSU 2007 A, C, D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 2007 B, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2007 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 2008 A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 2008 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 Zusagen von Frau Bundesminister Schlei an das Namibia-Institut in Lusaka hinsichtlich der Beschaffung von Privatspenden zur Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung für Namibia MdlAnfr Al2 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A13 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ 2008 B, C, D, 2009 A, B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 2008 C, D, 2009 A ZusFr Frau Erler SPD 2009 A Wiederherstellung der Anstellung in Besoldungsgruppe A 10 für technische Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamte aus dem Polizeidienst bei Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes MdlAnfr A14 20.05.77 Drs 08/357 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2009 B, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . . 2009 D Gewährung einer Amtszulage für Beamte des einfachen Dienstes in Besoldungsgruppe A5 MdlAnfr A 15 20.05.77 Drs 08/357 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 2010 A Zahl der vom Verfassungsschutz überprüften Beschäftigten von kerntechnischen Anlagen sowie Höhe dieser Zahl bei Verwirklichung einer Kernkraftwerksleistung von 30 000 MW im Jahre 1985 MdlAnfr A16 20.05.77 Drs 08/458 Schäfer (Offenburg) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 2010 B, C, D, 2011 A, B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . . 2010 C ZusFr Ey CDU/CSU 2010 D ZusFr Gärtner FDP 2010 D ZusFr Frau Erler SPD 2011 A ZusFr Ueberhorst SPD • 2011 A Schwierigkeiten bei der Auftragseingangsstatistik sowie Auftragseingänge in Berlin MdlAnfr A17 20.05.77 Drs 08/458 Angermeyer FDP MdlAnfr A18 20.05.77 Drs 08/458 Angermeyer FDP Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 2011 B Verhältnis der Ausgaben für militärische Verteidigung zu den Ausgaben für zivile Verteidigung MdlAnfr A21 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 2011 D, . 2012 A, B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . 2012 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 2012 B Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit MdlAnfr A32 20.05.77 Drs 08/458 Milz CDU/CSU MdlAnfr A33 20.05.77 Drs 08/458 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 2012 D, 2013 A, B, C, D ZusFr Milz CDU/CSU 2013 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 2013 D ZusFr Frau Erler SPD 2013 D Bereitstellung der Mittel für bereits beantragte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der insbesondere im Zonenrandgebiet unbefriedigenden Beschäftigungslage MdlAnfr A34 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2014 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 2014 B Absinken der Zahl der Arbeitslosen unter die Millionengrenze nach den Berechnungen des Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A35 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Dollinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2014 B, C ZusFr Dr. Dollinger CDU/CSU 2014 C Übereinstimmung des § 9 der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes vom 1. Juli 1975 über die Berechnung des Einkommens aus der Landwirtschaft mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 1971 MdlAnfr A38 20.05.77 Drs 08/458 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 2014 D, 2015 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 2015 A Rechtsgrundlage der vom Bundesrechnungshof beanstandeten ermäßigten Kostenbe- Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 III rechnung für die Israel-Reise des SPD-Vorsitzenden Brandt MdlAnfr A45 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A46 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2015 B, C, D, 2016 A, B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . 2015 D, 2016 A, B Tiefflugeinsätze von Starfightern über geschlossenen Ortschaften entlang der Allgäuer Bergkette MdlAnfr A48 20.05.77 Drs 08/458 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 2016 C Erstellung eines Gutachtens über Erkenntnisse der Einwirkungen von Gewaltverbrechen und Grausamkeiten im Fernsehen MdlAnfr A52 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 2017 A, B, C ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 2017 B, C Gültigkeit von gegenwärtig 1 480 Bundesgesetzen und 2 280 Rechtsverordnungen; Liste über die bei Führung eines mittelständischen Unternehmens zu beachtenden Gesetze MdlAnfr A58 20.05.77 Drs 08/458 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A59 20.05.77 Drs 08/458 Hauser (Krefeld) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 2017 D, 2018A, B, C, D, 2019A, B, C, D ZusFr Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . 2018 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 2018 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2018 D ZusFr Gärtner FDP 2019 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2019 B ZusFr Ey CDU/CSU 2019 C ZusFr Rawe CDU/CSU . . . . . . . 2019 D Auswirkungen der Aufhebung der Frachtausnahmetarife 382 bis 384 in Abt. 2 der Bundesbahn auf das Frachtaufkommen, dargestellt am Beispiel der Bundesbahndirektion Nürnberg MdlAnfr A76 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 2020 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 2020 C, D Zurverfügungstellung einer Funkfrequenz für die Einführung eines sogenannten TELETRACERS sowie Einsparung von Kosten durch dieses System MdlAnfr A81 20.05.77 Drs 08/458 Spitzmüller FDP MdlAnfr A82 20.05.77 Drs 08/458 Spitzmüller FDP Antw PStSekr Wrede BMV 2021 A, B ZusFr Spitzmüller FDP 2021 B Finanzielle Auswirkungen durch die Einführung des Zeittakts bzw. des Nahbereichs im Fernsprechverkehr MdlAnfr A86 20.05.77 Drs 08/458 Gärtner FDP MdlAnfr A87 20.05.77 Drs 08/458 Gärtner FDP Antw PStSekr Wrede BMV 2021 C, D, 2022 A, B, C ZusFr Gärtner FDP . . . . 2021 D, 2022 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2022 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2022 C Sonderregelungen für das Zonenrandgebiet bei der Einführung des Nahbereichs im Fernsprechverkehr MdlAnfr A88 20.05.77 Drs 08/458 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . 2022 D, 2023 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 2023 A Lagerung radioaktiven Mülls im Iran MdlAnfr A98 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Spöri SPD Antw StSekr Haunschild BMFT 2023 C, D, 2024 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . 2023 D, 2024 A Nächste Sitzung 2024 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2025* A Anlage 2 Einschränkung des vom Bund erstellten und verteilten Informationsmaterials mit begrenztem Zeitwert MdlAnfr A5 20.05.77 Drs 08/458 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 2025* C Anlage 3 Förderungsmaßnahmen für den Main zur Verwirklichung dringender Projekte IV Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 MdlAnfr A19 20.05.77 Drs 08/458 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A20 20.05.77 Drs 08/458 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2025* D Anlage 4 Erschwerung der Fahndungserfolge der Polizei in der Schwerstkriminalität durch die Verpflichtung der Beamten auf das Legalitätsprinzip sowie Möglichkeit der Befreiung der Polizeibeamten in bestimmten Bereichen der Schwerstkriminalität von der Bindung des § 163 StVO MdlAnfr A22 20.05.77 Drs 08/458 Pensky SPD MdlAnfr A23 20.05.77 Drs 08/458 Pensky SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2026* B Anlage 5 Veranlassung der DDR zur Verhinderung des Einleitens von Abfällen der Kaliindustrie in die Werra MdlAnfr A24 20.05.77 Drs 08/458 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2026* C Anlage 6 Gewährleistung der Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung der Beamten bei Einführung der Spitzenposition auf Zeit sowie Verwendung der Betroffenen nach Ablauf der Amtszeit MdlAnfr A25 20.05.77 Drs 08/458 Regenspurger CDU/CSU MdlAnfr A26 20.05.77 Drs 08/458 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2026* D Anlage 7 Anerkennung der von den Organisatoren der „Bonner Friedenswoche 1977" ausgestellten Spendenquittungen als steuerabzugsfähig MdlAnfr A27 20.05.77 Drs 08/458 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2027* A Anlage 8 Eigenkapitalsituation der öffentlich-rechtlichen Sparkassen nach der letzten Änderung des Körperschaftsteuersatzes MdlAnfr A28 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2027* B Anlage 9 Änderungen im Konzept der Bundesregierung zur Rentensanierung infolge der Nichterwirtschaftung des von der Bundesanstalt für Arbeit in ihrem Haushaltsvoranschlag ausgewiesenen Überschusses MdlAnfr A30 20.05.77 Drs 08/458 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2027* D Anlage 10 Herstellungskosten der Broschüre mit dem Geschäftsbericht 75 der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sowie Kostenanteil für die Farbdarstellungen MdlAnfr A31 20.05.77 Drs 08/458 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2028* A Anlage 11 Senkung der Winterbauumlage trotz beschäftigungs- und konjunkturpolitisch wünschenswerter Förderung des Winterbaus MdlAnfr A36 20.05.77 Drs 08/458 Reuschenbach SPD MdlAnfr A37 20.05.77 Drs 08/458 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2028* B Anlage 12 Eigentumsvorbehalt der RVO-Kassen gegenüber ihren Mitgliedern bei Nutzung kasseneigener Hilfsmittel, wie z. B. Hörgeräte, sowie Haftung des Versicherten für deren Beschädigung MdlAnfr A39 20.05.77 Drs 08/458 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A40 20.05.77 Drs 08/458 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2028* C Anlage 13 Rückgang der Zahl von Ausbildungsplätzen für den Beruf „Hauswirtschafterin im städtischen Bereich" MdlAnfr A42 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2029* A Anlage 14 Schäden an Fauna und Flora durch Lande-und Startübungen des Senkrechtstarters Harrier in einem Naturpark MdlAnfr A47 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2029* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 V Anlage 15 Schaffung der Möglichkeit der Eintragung von Röntgen- und Radionukleiduntersuchungen und -behandlungen auf dem Notfallausweis MdlAnfr A53 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 2029* C Anlage 16 Unangemessene Benachteiligung der Medizinstudenten durch die Studienzeitverlängerung MdlAnfr A54 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Evers CDU/CSU MdlAnfr A55 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 2030* A Anlage 17 Bauliche und verkehrstechnische Vorkehrungen für den bei Streckenstillegungen der Bundesbahn erhöhten Verkehr auf den entsprechenden Straßen MdlAnfr A67 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2030* B Anlage 18 Verbesserung der straßenverkehrsrechtlichen Schutzbestimmungen für Kinder MdlAnfr A68 20.05.77 Drs 08/458 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2030* B Anlage 19 Verlagerung der beim Bundesbahnwerk Limburg unterhaltenen Dieselfahrzeuge und Reisezugwagen nach Gießen bzw. Frankfurt; Zahlenangaben über den Verlust von Lokführerarbeitsplätzen beim Bundesbahnwerk Limburg MdlAnfr A70 20.05.77 Drs 08/458 Hanz CDU/CSU MdlAnfr A71 20.05.77 Drs 08/458 Hanz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2030* C Anlage 20 Folgen für die Beschäftigten des Bundesbahnwerks Limburg und ihre Familien durch eine Verlagerung der Arbeitsplätze nach Frankfurt oder Gießen; Auswirkungen der Verlegung des Güterverkehrs Ko- blenz—Gießen auf die Strecke GieBenFrankfurt—Koblenz MdlAnfr A72 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Langner CDU/CSU MdlAnfr A73 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2030* D Anlage 21 Beschäftigung der im Fall von Streckenstilllegungen im Bereich Limburg, Rhein—Lahn und Westerwald beim Bundesbahnwerk Limburg überzähligen Lokführer MdlAnfr A74 20.05.77 Drs 08/458 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU MdlAnfr A75 20.05.77 Drs 08/458 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2031* A Anlage 22 Übertragung der Konditionen der Seniorenpässe im Falle der Verlagerung des Schienenverkehrs auf die Straße MdlAnfr A77 20.05.77 Drs 08/458 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2031* B Anlage 23 Anordnung der zeitlichen Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen an Wochenenden auch für Verkehrsflughäfen; Maßnahmen gegen Lärmbelastungen durch Mopeds und Motorräder MdlAnfr A78 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A79 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2031* C Anlage 24 Nachteile für Gemeinden in dünn besiedelten Gegenden durch die beabsichtigte Einrichtung von öffentlichen Fernsprechstellen in Gemeindehäusern und Gaststätten an Stelle weiterer Telefonzellen MdlAnfr A80 20.05.77 Drs 08/458 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 2032* A Anlage 25 Einführung eines Zeittakts im Funkfernsprechverkehr SchrAnfr B91 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 2032* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 Anlage 26 Schließung von Poststellen in den Landkreisen Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld und Haßberge sowie Zahl der betroffenen Arbeitsplätze SchrAnfr B92 20.05.77 Drs 08/458 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B93 20.05.77 Drs 08/458 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 2032* C Anlage 27 Anwachsen der Warteliste für Fernsprechneuanschlüsse durch Nichtbesetzung von 200 Arbeitsplätzen beim Fernmeldeamt Recklinghausen SchrAnfr B94 20.05.77 Drs 08/458 Menzel SPD SchrAnfr B95 20.05.77 Drs 08/458 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 2032* D Anlage 28 Verminderung der Poststellen auf dem Lande und Einführung fahrbarer Postschalter in den Landkreisen Grafschaft Hoya und Fallingbostel SchrAnfr B96 20.05.77 Drs 08/458 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 2033` B Anlage 29 Kritik der Deutschen Postgewerkschaft an den Arbeitsbedingungen im Bereich des Fernmeldeamtes Recklinghausen und an der Unterbringung der Post in Herten-Westerholt SchrAnfr B97 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Steger SPD SchrAnfr B98 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 2033* C Anlage 30 Einführung eines Nacht- und Sonntagstarifs für Ferngespräche ins Westeuropäische Ausland SchrAnfr B99 20.05.77 Drs 08/458 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 2034* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 2003 28. Sitzung Bonn, den 25. Mai 1977 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 27. 5. Alber * 27. 5. Dr. Bayerl * 27. 5. Dr. Becher (Pullach) 27. 5. Dr. von Bismarck 25. 5. Damm *** 27. 5. Dr. Dregger 25. 5. Fellermaier * 27. 5. Flämig *** 27. 5. Francke (Hamburg) 25. 5. Dr. Fuchs * 27. 5. Dr. Geßner *** 27. 5. Glombig 25. 5. Haase (Fürth) * 27. 5. von Hassel 27. 5. Dr. Hupka *** 27. 5. Dr. Jaeger *** 27. 5. Katzer 27. 5. Kiechle 25. 5. Dr. h. c. Kiesinger 25. 5. Dr. Klepsch *** 27. 5. Kunz (Berlin) * 25. 5. Lange * 25. 5. Lücker * 27. 5. Dr. Müller ** 27. 5. Dr. Narjes 27. 5. Neuhaus 27. 5. Neumann *** 26. 5. 011esch *** 26. 5. Pawelczyk *** 27. 5. Petersen 27. 5. Picard 27. 5. Dr. Rose 25. 5. Schmidt (München) * 27. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 27. 5. Dr. Schöfberger 27. 5. Schreiber * 27. 5. Schwabe * 27. 5. Dr. Schwarz-Schilling 27. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 27. 5. Sieglerschmidt 25. 5. Dr. Starke (Franken) * 26. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Strauß 25. 5. Sybertz 25. 5. Frau Tübler 27. 5. Dr. Waigel 27. 5. Frau Dr. Walz * 27. 5. Wawrzik * 25. 5. Dr. Wendig 27. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 26.5. Würtz * 25.5. Dr. Zeitel 26. 5. Zywietz * 25. 5. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die mündliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/458 Frage A 5) : Hält die Bundesregierung es für notwendig, daß vom Bund sowie von Organisationen, die vom Bund gefördert werden, Informationsmaterial mit begrenztem Zeitwert so zahlreich, insbesondere aber in aufwendiger Form, hergestellt und verteilt wird, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung dagegen ergreifen? Die Bundesregierung ist gehalten, bei jeder ihrer oder von ihr verantworteten Veröffentlichungen entsprechend dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit sehr genau zu prüfen, welche Aussage und welcher Aufwand erforderlich ist, um Informationen wirksam ihren Adressaten zu vermitteln. Ob dieser Grundsatz ohne einsichtigen Grund hier oder da nicht eingehalten wird, müßte natürlich im Detail geprüft werden. Es kann jedoch - wie bei den Service-Fibeln des Presse- und Informationsamtes, die ihren Rezipienten eine auf Dauer angelegte Unter- I lage bieten sollen - der kommunikativen Wirkung wegen durchaus notwendig sein, den Wert des Inhalts einer Publikation auch in der Aufmachung herauszustellen. Für Informationsmaterial mit „begrenztem Zeitwert", auf das Ihre Frage zielt, ist ein hoher Aufwand in der Regel nicht erforderlich. Das Presse- und Informationsamt wird Ihre Anregung aufgreifen und in einem Koordinationsgespräch mit den Ressorts zur Sprache bringen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 19 und 20) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Tatsache, daß beim mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge im Bereich der wasserwirtschaftlichen Zukunftsvorsorge nur Sanierungsmaßnahmen von Rhein und Bodensee aufgenommen sind, auch dafür Sorge zu tragen, daß für den Main als einem stark belasteten Gewässer ebenfalls Förderungsmaßnahmen zur Verwirklichung dringender Projekte vorbereitet und ermöglicht werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Main ein stark belastetes Gewässer ist und deshalb zur Verbesserung Förderungsmaßnahmen notwendig sind, bzw. wann glaubt man, solche Maßnahmen zu fördern und in welchem Umfang? Für das Rhein-Bodensee-Programm stellen Bund und Länder im Rahmen des mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramms zur wachstums- und 2026* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 umweltpolitischen Vorsorge jeweils 800 Millionen DM bereit. Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen gefördert werden, die der Sanierung von Rhein und Bodensee dienen. Dabei ist die Förderung nicht auf Maßnahmen unmittelbar an diesen Gewässern beschränkt. Vielmehr ist in dem Bund-Länder-Verwaltungsabkommen, das die Grundlage des Programms darstellt, ausdrücklich vereinbart worden, daß auch Maßnahmen in deren Einzugsgebiet gefördert werden, sofern es sich um Schwerpunkte der Gewässerverschmutzung handelt und die Gewässergüte von Rhein bzw. Bodensee dadurch stark beeinflußt wird. Ausschlaggebend für die Ausdehnung auf das Einzugsgebiet war die Erkenntnis, daß gerade aus den Nebenflüssen eine ganz erhebliche Schmutzfracht in den Rhein eingebracht wird, die die Gewässergüte des Rheins in hohem Maße beeinträchtigt. Das gilt mit Sicherheit für den Main, der auch nach Auffassung der Bundesregierung ein stark belastetes Gewässer ist. In welcher Weise die den einzelnen Bundesländern zustehenden Anteile an den Gesamtmitteln des Rhein-Bodensee-Programms auf bestimmte Gewässer bzw. auf einzelne Projekte aufgeteilt werden, liegt im Ermessen der Länder, wobei der Bund im Wege des Ausschlusses einzelner von den Ländern vorgesehener Projekte auf die gemeinsam festgelegte Zweckbindung hinwirken kann. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß der Main in erheblichem Umfang einbezogen werden wird, zumal dies auch den mir bekannten Vorstellungen der Länder Bayern und Hessen entspricht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen A 22 und 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Fahndungserfolge der Polizei in bestimmten Bereichen der Schwerstkriminalität (politische Gewalttaten, Rauschgift, Waffenschmuggel, Kidnapping) durch die Verpflichtung der Beamten auf das Legalitätsprinzip (§ 163 StPO) erschwert werden — besonders, da in diesen Bereichen die Rechtsbrecher sich zunehmend organisieren und führende Polizeipraktiker bereits den „Import" einer Kidnapping-Industrie nach italienischem Vorbild befürchten — und durch welche konkreten Maßnahmen könnte die Bundesregierung dem entgegenwirken? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine entsprechende Änderung des Bundesrechts in zeitlich begrenzten Modellversuchen Polizeibeamte nach Zustimmung eines Gerichts oder eines Richters in bestimmten Bereichen der Schwerstkriminalität von den engen Bindungen des § 163 StPO zu befreien, um sie als „under cover agents" einsetzen zu können, und was wird sie auf Grund ihrer Einschätzung der Sach- und Rechtslage in ihrem Verantwortungsbereich tun? Bei der Aufklärung von Straftaten vor allem im Bereich der organisierten Schwerstkriminalität erweist es sich in bestimmten Fällen als zweckmäßig, sog. „Untergrundfahnder" der Polizei (,,under cover agents") einzusetzen. Die Beamten unterliegen dabei selbstverständlich den Vorschriften des Strafverfahrensrechts. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder die in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme ein- gehend prüfen. Die Prüfung wird sich auch auf die Frage erstrecken müssen, ob die genannten Ermittlungsmethoden zu dem in der Strafprozeßordnung verankerten Legalitätsprinzip in einem Spannungsverhältnis stehen und ob es besonderer Maßnahmen bedarf, um einem solchen Spannungsverhältnis Rechnung zu tragen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 24) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bei der DDR unternommen, um eine Versalzung des Wassers der Werra durch Einleitung von Abfällen bei der Kaligewinnung durch die Kaliindustrie der DDR zu verhindern? Die Versalzung der Werra ist das wichtigste Umweltproblem im Verhältnis zur DDR. Die Bundesregierung hält daher seine Lösung für vorrangig. Bereits bei der ersten Gesprächsrunde der Umweltverhandlungen mit der DDR im November 1973 war die Werraversalzung ein vordringliches Problem. Die in der Folgezeit von der Bundesregierung angestrebten Verhandlungen über eine Gewässervereinbarung konnten bisher nicht aufgenommen werden. Die Bundesregierung prüft zur Zeit zusammen mit den Ländern, ob erfolgversprechende Möglichkeiten bestehen, Gespräche mit der DDR über diese Fragen in Gang zu bringen. Sie wird in ihrem zähen Bemühen, über Verhandlungen eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, nicht nachlassen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 25 und 26) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um nach der angekündigten Einführung der Spitzenposition auf Zeit die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung, wie sie bei Beamten auf Lebenszeit üblich ist, auch bei den Inhabern der Spitzenpositionen auf Zeit zu gewährleisten? Sollen die Betroffenen nach Ablauf der Amtszeit bei NichtWiederbestellung in andere Positionen umgesetzt oder in den Ruhestand versetzt werden? Der Vorschlag, Spitzenpositionen künftig Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nur auf Zeit zu übertragen, geht zurück auf Überlegungen der Studienkommission zur Reform des öffentlichen Dienstrechts. Im Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Dienstrechtsreform ist das Thema mit der Maßgabe erwähnt, daß erst noch untersucht werden muß, ob und wie der Vorschlag in ein unter personalwirtschaftlichen, verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Gesichtspunkten praktikables Konzept umzusetzen ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 2027* Wegen der Schwierigkeit und Vielzahl der mit diesem Projekt aufgeworfenen Probleme, der einschneidenden Wirkung, die ein solcher Eingriff in die bisherige Struktur des öffentlichen Dienstrechts hätte und vor allem wegen der Frage, ob sich geeignete Regelungen zur Sicherstellung der im Interesse objektiver und sachgerechter Amtsführung notwendigen Unabhängigkeit finden lassen, wurde eine aus Vertretern von Bundes- und Landesressorts zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundesministeriums des Innern gebildet, die diesen gesamten Komplex einer eingehenden Prüfung unterzieht. Ihr Ziel ist es, unter anderem auch solche Regelungen vorzuschlagen, die die von Ihnen angesprochene Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung aufrechterhält. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 27) : Ist es zutreffend, daß die von den Organisatoren der „Bonner Friedenswoche 1977", die vom 4. bis 14. Mai 1977 stattgefunden hat, ausgestellten Spendenquittungen von den Finanzämtern als steuerabzugsfähig anerkannt werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun, daß so unser Staat und die Steuerzahler an der Finanzierung dieses Unternehmens mit beteiligt werden? Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, im 'Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder festzustellen, ob der in Ihrer Frage unterstellte Sachverhalt zutrifft. Erst nach Abschluß der Ermittlungen kann entschieden werden, ob und ggf. auf welche Weise die Finanzbehörden tätig werden müssen. Die Bundesregierung wird Sie darüber im Rahmen des rechtlich Möglichen unterrichten. Die Entscheidung im Einzelfall über die Abzugsfähigkeit von Spenden, die im Jahre 1977 gezahlt wurden, steht in der Regel im Rahmen der Veranlagung oder des Lohnsteuerjahresausgleichs erst im Jahre 1978 an. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 28) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigenkapitalsituation der öffentlich-rechtlichen Sparkassen nach der letzten Änderung des Körperschaftsteuersatzes, trifft es zu, daß die Steuerlastquote der Sparkassen mit über 60 % erheblich über der Steuerlast der Großbanken liegt, die sich nach Berechnungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands nur auf rund 40 0/o belaufen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Körperschaftsteuerbelastung der Sparkassen ist bereits vor der Körperschaftsteuerreform durch das Haushaltsstrukturgesetz auf das heute geltende Niveau angehoben worden. Damit wurde den Ergebnissen des Berichts der Bundesregierung über Wettbewerbsverschiebungen im Kreditgewerbe aus dem Jahre 1968 Rechnung getragen. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme ist bei den Sparkassen bereits vor der Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes rückläufig gewesen. Ob sich diese Tendenz aufgrund der Anhebung der Körperschaftsteuer verstärken wird, kann noch nicht beurteilt werden. Das Problem der ausreichenden Eigenkapitalausstattung wird z. Z. von der Studienkommission „Grundsatzfragen der Kreditwirtschaft" für den Bereich des gesamten Kreditgewerbes geprüft. Von dem Ergebnis dieser Prüfung hängt es ab, ob eine Änderung des Bankaufsichtsrechts zu erwägen sein wird. Berechnungen über die Steuerlastquoten der Sparkassen und der Großbanken nach Inkrafttreten der Körperschaftsteuerreform liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. Eine Nachprüfung der von Ihnen angegebenen Zahlen ist ohne eine eingehende Stellungnahme des Verbandes zu den Grundlagen seiner Berechnung nicht möglich. Selbst wenn die Berechnungen des Verbandes als richtig unterstellt werden, lassen sich hieraus keine steuerlichen Schlußfolgerungen ziehen. Die Aussagekraft von Steuerlastquoten ist gering, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängen. Entscheidend ist die steuerliche Belastung der einbehaltenen Gewinne, die im Wettbewerb eingesetzt werden. Hier ist den Belangen der Sparkassen mit einem Steuersatz von 44 0/0 gegenüber einem Satz von 56 % für die Aktienbanken ausreichend Rechnung getragen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 30) : Zu welchen Änderungen im Konzept der Bundesregierung zur Rentensanierung gibt die Tatsache Anlaß, daß die Bundesanstalt für Arbeit wegen der Verschlechterung der Lage auf dem Arbeitsmarkt den in ihrem Haushaltsvoranschlag ausgewiesenen Überschuß nicht erwirtschaften kann? Es ist zutreffend, daß die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den ersten vier Kalendermonaten dieses Jahres weniger günstig verlief, als noch Anfang dieses Jahres angenommen worden ist. Gleichwohl ist derzeit nicht davon auszugehen, daß der Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit erheblich anders abschließen wird als vorausgeschätzt. Die Entwicklung gibt daher keinen Anlaß, die Konzeption zur Konsolidierung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ändern. Diese Konzeption beruht auf einer vorsichtigen Vorausschau der wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Jahren. Die Regelungen, die im Rahmen der Konzeption der Bundesregierung der Bundesanstalt für Arbeit neue Aufgaben zuweisen, werden erst 1979 wirksam. Die Bundesregierung ist davon 2028* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 überzeugt, daß die von ihr eingeleiteten wirtschaftspolitischen Maßnahmen den weiteren Wirtschaftsaufschwung kräftigen und es der Bundesanstalt für Arbeit ermöglichen werden, die im 20. Rentenanpassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/458 Frage A 31): Wie hoch lagen die Herstellungskosten für die Broschüre mit dem Geschäftsbericht 75 der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, und wie hoch lag speziell der Kostenanteil für die Farbdarstellungen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegen eine derartige aufwendige Form der Information ergreifen? Der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sind für die Herstellung des Geschäftsberichtes 1975 folgende Kosten entstanden: Für die Kurzfassung 33 012,72 DM (für 30 000 Stück) für die ausführliche Ausgabe 83 570,45 DM (für 3 000 Stück) insgesamt 116 583,17 DM Die Vorlage des Geschäftsberichts u. a. auch an den Deutschen Bundestag beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Der Geschäftsbericht dient darüber hinaus der Information der Selbstverwaltung, der Versicherten und der interessierten Öffentlichkeit. Eine solche Selbstdarstellung des Versicherungsträgers im Rahmen seiner Selbstverwaltung ist im Grundsatz nicht zu beanstanden. Die Entscheidung darüber, ob der Rahmen des Zulässigen überschritten wurde, obliegt der Aufsichtsbehörde. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen A 36 und 37) : Trifft es zu, daß das Bundesarbeitsministerium eine Senkung der Winterbauumlage für richtig hält und anstrebt? Teilt das Bundesarbeitsministerium die Auffassung, daß eine Ausweitung von Winterbaumaßnahmen beschäftigungs- und konjunkturpolitisch wünschenswert ist? Die von Betrieben des Baugewerbes aufzubringende Umlage ist dazu bestimmt, die Ausgaben für die Produktive Winterbauförderung zu decken. Die Einnahmen aus der Umlage waren in den beiden letzten Förderungsperioden jeweils höher als die Ausgaben. Sie werden auch in der laufenden Förderungsperiode 1976/1977 voraussichtlich die Ausgaben übersteigen, obwohl die Förderungszeit um zwei Wochen verlängert worden ist. Diese Entwicklung legt es nahe, den Umlagesatz anzupassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung hat in verschiedenen Vorlagen an das Parlament, z. B. in ihren Winterbauberichten, stets hervorgehoben, daß eine Zunahme der Bautätigkeit im Winter beschäftigungs- und konjunkturpolitisch wünschenswert ist. Diese Auffassung kommt auch in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. April 1972 zum Ausdruck, mit der die Bundesregierung ersucht wird, ihre bisherigen Bemühungen zur Verwirklichung des ganzjährigen Bauens zu verstärken. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung grundsätzlich fest. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß RVO-Kassen ihren Mitgliedern einen Vertrag über die Nutzung eines kasseneigenen Hilfsmittels zur Unterschrift vorlegen, der einen Eigentumsvorbehalt für Hilfsmittel, wie z. B. Hörgeräte, beinhaltet, obwohl eine solche Regelung gesetzlich nicht vorgesehen ist, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Billigt die Bundesregierung jene Vertragsklausel der RVO-Kassen, mit der der Versicherte für alle Beschädigungen oder Gefahren haften soll, die möglicherweise von einem solchen Hilfsmittel ausgehen könnten, obwohl das Hilfsmittel nach dem gleichen Vertrag Eigentum der Kasse bleiben soll und üblicherweise der Eigentümer das Risiko selbst zu tragen hätte, und wenn nein, wird sie auf eine Änderung hinwirken? Die Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze sagen nichts über die Eigentums- und Besitzverhältnisse an Hilfsmitteln aus, die dem Versicherten im Rahmen der Krankenpflege auf Kosten der Krankenkasse gewährt werden. Es gelten deshalb die allgemeinen Regelungen, insbesondere die des Bürgerlichen Rechts. Danach ist davon auszugehen, daß die Krankenkasse an Hilfsmitteln, die auf ihre Kosten erworben worden sind und den Versicherten zur Verfügung gestellt werden, in der Regel Eigentum erwirbt. Sie kann das Eigentum dem Versicherten übertragen, ist dabei jedoch an den in § 182 Abs. 2 RVO festgelegten Grundsatz gebunden, wonach die Gewährung von Krankenpflege ausreichend und zweckmäßig sein muß und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf. Daraus kann sich im Einzelfall für die Krankenkasse die Verpflichtung ergeben, sich das Eigentum vorzubehalten, z. B. bei wertvollen Hilfsmitteln. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger im Gemeinsamen Rundschreiben vom 10. Juni 1975 u. a. zum Eigentumsvorbehalt des Versicherungsträgers unter Berücksichtigung dieser Rechtslage Grundsätze erarbeitet haben. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken: Nach den allgemeinen Vorschriften richtet sich auch die Haftung für Beschädigungen eines solchen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 2029* ) Hilfsmittels oder für von ihm ausgehende Gefahren. Hat sich die Krankenkasse das Eigentum an dem Hilfsmittel vorbehalten, haftet sie bzw. der Verkäufer des Hilfsmittels für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Hilfsmittels. Im übrigen ist der , Versicherte zu sachgemäßem Gebrauch und Behandlung des Hilfsmittels verpflichtet wie jeder Besitzer. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen allerdings wie im Bürgerlichen Recht das Maß des Zumutbaren nicht überschreiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 42) : Trifft es zu, daß die Zahl der Ausbildungsplätze für den Ausbildungsberuf „Hauswirtschafterin im städtischen Bereich" ständig sinkt, worin sind — gegebenenfalls — die Ursachen zu sehen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Statistiken hat die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf „Hauswirtschafterin im städtischen Bereich" in den Jahren 1972 bis 1975 zugenommen. Nur im Jahr 1976 war die Zahl der Ausbildungsverhältnisse zwar niedriger als in den Jahren 1974 und 1975, aber noch höher als in den Jahren 1972 und 1973. Der Bundesregierung sind die genauen Ursachen des Rückgangs im Jahre 1976 nicht bekannt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 47) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß eintägige Lande- und Startübungen des Senkrechtstarters Harrier in einem Naturpark irreparable Schäden an Flora und Fauna, insbesondere im Hinblick auf die Brutzeit der Vögel, verursachen, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Wie mir bekannt ist, haben Sie ein Staatsexamen in Biologie abgelegt und Ihre Doktorarbeit über ein Thema aus dem Bereich der Zoologie geschrieben. Sie sind daher in Fragen des Umwelteinflusses auf Fauna und Flora im Gegensatz zu mir Fachmann. Ich habe versucht, mir einen umfassenden Überblick über mögliche Schäden durch Start- und Landeübungen des Senkrechtstarters Harrier zu verschaffen. Nach den mir zugänglichen Erkenntnissen wird die Tierwelt — speziell die Vogelwelt — in erster Linie durch Umweltveränderungen sowie den Wochenendausflugsbetrieb gestört. Im allgemeinen tritt eine schnelle Gewöhnung an den Flugbetrieb ein, wie zum Beispiel auch das Vogelschlagproblem auf den Flugplätzen zeigt. So ist die Vogelwelt der Wahner Heide trotz des Flughafens Köln/Bonn und des Truppenübungsplatzes zahlreicher als in vergleichbaren Gebieten, die jedermann zugänglich sind. Ähnlich dürfte es sich mit den Einflüssen des Harriers auf die Pflanzenwelt verhalten. Durch Abgase eintretende Schäden dürften nicht größer sein als im Bereich von Verkehrsflughäfen. Da das Übungsgelände „Die Leuth" den britischen Streitkräften gemäß Artikel 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zur Verfügung steht, hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, gelegentliche Übungen der britischen Streitkräfte im Rahmen ihres Verteidigungsauftrages zu unterbinden. Ich darf mich hierbei auch auf die Antwort meines Kollegen Haehser auf Ihre entsprechende Frage in der Fragestunde am 12./13. Mai 1977 beziehen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 53) : Ist die Bundesregierung bereit, wegen der Notwendigkeit der Kenntnis der künstlichen Strahlenbelastung für den Menschen und angesichts seines sehr begrenzten Erinnerungsvermögens an bisher stattgefundene Belastungen dieser Art, die Eintragungsmöglichkeit für Röntgen- und Radionukleiduntersuchungen und -behandlungen auf dem vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Bundesländern herausgegebenen Notfallausweis zu schaffen? Der bundeseinheitliche Notfallausweis wurde vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Bundesländern zur Dokumentation medizinischer Risikofaktoren geschaffen, um in solchen Fällen den Notarzt nach einem Unfall oder bei einer plötzlich auftretenden Gesundheitsstörung mit Bewußtlosigkeit die erforderlichen Informationen für sein therapeutisches Handeln zu geben. Die im Notfallausweis dokumentierten medizinischen Daten haben somit die Aufgabe, im akuten Notfall lebensbedrohliche Komplikationen abzuwenden. Die therapeutische Anwendung von ionisierenden Strahlen oder radioaktiven Stoffen auf den Menschen erfolgt in der Regel aufgrund einer schweren Organerkrankung, deren Eintragung in den Notfallausweis vorgesehen ist. Im Gegensatz dazu ist die Strahlenbelastung des einzelnen durch medizinisch-diagnostische Anwendung von ionisierenden Strahlen oder radioaktiven Stoffen im akuten Notfall für das ärztliche Handeln ohne Bedeutung, weshalb die Bundesregierung deren Dokumentation im Notfallausweis nicht für gerechtfertigt hält. Aufzeichnungen über die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen oder radioaktiver Stoffe am Menschen sind aber sowohl nach der Röntgen-Verordnung als auch nach der Strahlenschutz-Verordnung durch den behandelnden Arzt gesetzlich vorgeschrieben. 2030* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die durch .Änderung der Approbationsordnung bedingte Studienzeitverlängerung für Mediziner und die im Zusammenhang damit entstandene Unruhe in der Studentenschaft? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Studienzeitverlängerung zu einer unangemessenen Benachteiligung der Medizinstudenten dadurch geführt hat, daß das bisherige bezahlte Medizinalassistentenjahr nunmehr unentgeltlich während der Studienzeit zu erbringen ist und daß dadurch tendenziell der Ärztemangel eher vergrößert als verringert wird, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Zu Frage A 54: Eine Verlängerung der Studienzeit in der Medizin von einem halben Jahr durch das Änderungsgesetz zur Bundesärzteordnung von 1969 war erforderlich, um eines der wesentlichen Ziele der Reform der ärztlichen Ausbildung zu erreichen und eine Ausbildung am Krankenbett durch Einbeziehung der praktischen Ausbildung in das Studium sicherzustellen. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von dieser Zielsetzung abzugehen. Zu Frage A 55: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Studienzeitverlängerung in der Medizin zu einer unangemessenen Benachteiligung der Medizinstudenten geführt habe. Durch die Verlängerung der Studienzeit und die wesentlich größere Praxisnähe ist die medizinische Ausbildung entsprechend den Forderungen aller Beteiligten wesentlich verbessert worden. Insgesamt konnte die ärztliche Ausbildung durch den Wegfall der Medizinalassistentenzeit sogar verkürzt werden. Angesichts dieser Verkürzung sieht die Bundesregierung keinen Grund, mit einer Vergrößerung eines Ärztemangels rechnen zu müssen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 67) : Welche baulichen und verkehrstechnischen Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um im Fall von Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn den dadurch erhöhten Verkehr auf den entsprechenden Straßen weiterhin sicher und flüssig zu gestalten? Jede Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busverkehr wird im einzelnen streckenweise überprüft. Die notwendigen Maßnahmen hängen vom Einzelfall ab. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 68) : Erwägt die Bundesregierung eine Verbesserung der straßenverkehrsrechtlichen Schutzbestimmungen für Kinder, ähnlich denen der Schweiz und Osterreichs, und wenn ja, wieweit sind solche Überlegungen bereits in das Stadium konkreter Vorbereitungen eingetreten? Die Bundesregierung ist mit Ihnen einig, daß alles getan werden muß, um einen bestmöglichen Schutz für unsere Kinder im Straßenverkehr zu erreichen. Eine Änderung oder Ergänzung des geltenden Straßenverkehrsrechts ist hierzu jedoch nicht erforderlich. Im Ergebnis besteht auch kein Unterschied zwischen unserem und dem schweizerischen oder österreichischen Straßenverkehrsrecht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hanz (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 70 und 71) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die beim Bundesbahnwerk Limburg zur Zeit unterhaltenen Dieselfahrzeuge und Reisezugwagen künftig zur Unterhaltung nach Gießen bzw. nach Frankfurt zu verlagern? Wieviel Lokführerarbeitsplätze sind dem Bundesbahnwerk Limburg in den letzten zwei Jahren durch Rationalisierungs- und Einschränkungsmaßnahmen sowie Nichtberücksichtigung bei der Einführung des S-Bahnverkehrs verlorengegangen, und wieviel Lokführerarbeitsplätze gehen verloren, wenn ab Einführung des Sommerfahrplans die Durchgangsgüterzüge nicht mehr auf der Lahn-Strecke verkehren? Zu Frage A 70: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn: „Ja". Zu Frage A 71: In den letzten zwei Jahren ist der Bedarf an Dienstkräften im Lokomotivfahrdienst des Bahnbetriebswerks Limburg aufgrund der Verkehrsentwicklung von 194 auf 176 Mitarbeiter (= 18) zurückgegangen. Seit dem Fahrplanwechsel am 22. Mai 1977 hat sich der Bedarf um weitere 5 Mitarbeiter auf nunmehr 171 verringert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 72 und 73) : Hält es die Bundesregierung für die Beschäftigten des Bundesbahnwerks Limburg und ihre Familien für sozial zumutbar, Arbeitsplätze im Ballungsraum Frankfurt oder Gießen wahrzunehmen mit der Folge, daß sie ihre Eigenheime aufgeben müßten oder die Woche über am Arbeitsplatz verbleiben müßten oder noch erheblich größere Ausbleibezeiten in Kauf nehmen müßten, als dies bereits jetzt der Fall ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verlegung des Güterverkehrs Koblenz—Gießen auf die Strecke Gießen—Frankfurt--Koblenz? Zu Frage A 72: Bei allen Umsetzungen werden die Gesetze und Tarifverträge beachtet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 2031* Zu Frage A 73: Diese Änderung des Leitungsweges erfolgte am 22. Mai 1977. Eine Beurteilung der Auswirkungen kann gegenwärtig noch nicht gegeben werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 74 und 75) : Trifft es zu, daß der Schienenpersonennahverkehr von den zur Zeit überprüften Strecken im Bereich Limburg, Rhein-Lahn und Westerwald auf die Straße verlagert werden soll, und wenn ja, wie viele Lokführer würden beim Bundesbahnwerk Limburg dadurch überzählig? Wo sollen gegebenenfalls diese Lokführer in Zukunft beschäftigt werden, und weigert sich die Bundesbahndirektion bisher, — wenn ja, warum — dem Bundesbahnwerk Limburg Lokführerleistungen im Frankfurter-Verkehrsbund (FVV) zuzuweisen? Die Einzeluntersuchungen der Deutschen Bundesbahn sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Konkrete Aussagen zu Detailfragen sind deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Auswirkungen auf den Triebfahrzeug- und Lokführerdienst des Bahnbetriebswerks Limburg lassen sich von der DB ebenfalls erst nach Abschluß der Bewertung übersehen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung bereit, im Falle aufgelassener Schienenstrecken und Verlagerung des Verkehrs auf die Straße auch die Konditionen der Seniorenpässe entsprechend zu übertragen? Die Gestaltung der Tarife und der Sonderangebote im Personenverkehr fällt nach dem Bundesbahngesetz (BbG) in die kaufmännische Eigenverantwortung der Deutschen Bundesbahn. Bei dem Angebot „Seniorenpaß" handelt es sich um eine Fahrpreisermäßigung für den Schienenverkehr, die versuchsweise gewährt wird und nach erfolgreichem Testlauf als ein Dauerangebot in die Tarife für den Personenverkehr aufgenommen werden soll. Ziel dieses Sonderangebotes ist es, freie Kapazitäten des Schienenverkehrs für größere Reiseweiten zu nutzen. Die von den Ausgabestellen der DB ausgefertigten Senioren-Halbpreiskarten können jedoch wi bisher auch auf den Buslinien der Omnibus-Verkehrsge- meinschaft Bahn/Post, auf denen Schienenfahrausweise gelten, benutzt werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau 'Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen A 78 und 79): Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, daß die Verordnung vom 16. August 1976 (BGBl. I S. 2216) über zeitliche Einschränkungen des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen an Wochenenden nur auf Landeplätze angewendet wird, und ist sie bereit, für Verkehrsflughäfen, auf denen ebenfalls Leichtflugzeuge stationiert sind, im Interesse der Anwohner dieselben Ruhezeiten anzuordnen? Hält die Bundesregierung die heute geltenden Lärmgrenzwerte für Mopeds und Motorräder für angemessen, und ist sie bereit, diese herabzusetzen, um der immer stärker werdenden Lärmbelastung durch Zweiradfahrzeuge in den Wohnsiedlungen und den Naherholungsbereichen wirksam Einhalt zu gebieten? Zu Frage A 78: Maßgebend für die Nichteinbeziehung von Verkehrsflughäfen in die Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern war u. a.: Wegen der Länge der verfügbaren Start- und Landebahnen einerseits und der kurzen Start- und Landestrecken der Leichtflugzeuge andererseits erreichen diese bereits vor Überfliegen der Flughafenbegrenzung normalerweise ihre Reiseflughöhe und stören damit nicht in unzumutbarer Weise die Flughafenanlieger. Ferner tritt die Lärmentwicklung startender und landender Leichtflugzeuge im Verhältnis zu dem übrigen Verkehr mit größeren Flugzeugen zurück. Im übrigen wird der Motorflugsport mit Leichtflugzeugen fast ausschließlich von Landeplätzen, nicht aber von Verkehrsflughäfen aus betrieben. Unabhängig von der o. a. Verordnung geben die in Kraft befindlichen luftrechtlichen Vorschriften ausreichende rechtliche Möglichkeiten, räumliche und zeitliche Beschränkungen des Flugbetriebs zur Reduzierung des Fluglärms auch an den Flughäfen zu verfügen. Maßnahmen dieser Art fallen nach den einschlägigen Vorschriften in die Zuständigkeit der Länder. Zu Frage A 79: Die mit § 49 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbundenen Grenzwerte wurden bisher nach dem jeweiligen Stand der Technik und den wirtschaftlichen Möglichkeiten herabgesetzt. Wegen der engen wirtschaftlichen und politischen Verbindungen mit den Europäischen Gemeinschaften (EG) arbeitet die Bundesregierung zusammen mit der EG-Kommission und mit den übrigen EG-Mitgliedstaaten an EG-einheitlichen Vorschriften über die zulässige Geräuschentwicklung motorisierter Zweiräder, die für die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig eine Verschärfung der hier z. Z. geltenden Bestimmungen mit einschließen. Nach ihrer Fertigstellung sollen die Vorschriften in die StVZO eingefügt werden. Dieses Vorgehen entspricht § 39 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (Bundesgesetzblatt I Seite 721). Der Bundesminister für Verkehr bleibt bemüht, daß die Arbeiten in Brüssel beschleunigt abgeschlossen werden. 2032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/458 Frage A 80) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der Deutschen Bundespost, mit Ausnahme von Fremdenverkehrsorten in Gemeinden anstelle von weiteren Telefonzellen öffentliche Fernsprechstellen in Gemeindehäusern und Gaststätten einzurichten, insbesondere im Hinblick auf die in dünnbesiedelten Gegenden dringend notwendige Verfügbarkeit von jederzeit erreichbaren Not-, Hilfe- und Alarmanschlüssen? Aufgrund der gesetzlichen Auflage, ihre Leistungen aus den eigenen Einnahmen zu bestreiten, kann die Deutsche Bundespost Fernsprechhäuschen mit Münzfernsprechern, die aufwendigste Form der öffentlichen Sprechstelle, nur dort einrichten, wo ein ausreichendes allgemeines Sprechbedürfnis und damit eine gewisse Rentabilität gesichert ist. Wie bereits mehrfach erklärt wurde, sind in Abweichung von diesem Prinzip praktisch in allen Gemeinden bis herab zu 200 Einwohnern Telefonzellen aufgestellt worden. Auch hier sei nochmals darauf hingewiesen: Es ist keinesfalls daran gedacht, in kleineren Orten bestehende Telefonhäuschen wieder abzubrechen, oder die bestehenden Richtlinien zu verschlechtern. Im Gegenteil, in besonderen Fällen werden nach wie vor ohne Rücksicht auf die Einwohnerzahl Fernsprechhäuschen eingerichtet. Wenn im Zuge von Gebietsreformen oder aus betriebsorganisatorischen Gründen einzelne Poststellen, die eine öffentliche Sprechstelle hatten, wegen mangelnden Verkehrsaufkommens aufgehoben werden müssen, bemüht sich die Deutsche Bundespost zusammen mit den Gemeinden, gemeindlich öffentliche Sprechstellen bei Privatpersonen einzurichten. Die Post kommt den Gemeinden dadurch entgegen, daß Inhaber einer gemeindlich öffentlichen Sprechstelle keine Einrichtungsgebühr und keine monatlichen Grundgebühren zahlt. Berücksichtigt man noch den außergewöhnlich starken Teilnehmerzugang bei normalen Hauptanschlüssen in ländlichen Gebieten, so ist erkennbar, daß die Deutsche Bundespost in den letzten Jahren alles getan hat, um die Fernsprechversorgung und damit die Verfügbarkeit von Not-Hilfe- und Alarmanschlüssen überall durchgreifend zu verbessern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 91): Treffen Informationen zu, nach denen im Funkfernsprechverkehr eine Zeitbegrenzung bis hinunter zu drei Minuten eingeführt werden soll, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Maßnahme angesichts der in diesem Fernsprechbereich bereits außerordentlich hohen Grundgebühren? Eine Dienststelle der Deutschen Bundespost hatte wegen drohender Überlastung des Funkfernsprechverkehrs in einem zeitlich und örtlich begrenzten Betriebsversuch eine flexible Gesprächszeitbegrenzung testen wollen. Auf Anweisung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen werden die Versuche nicht durchgeführt. Eine zeitliche Begrenzung des Funkfernsprechverkehrs ist nicht beabsichtigt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 92 und 93) : Welche Poststellen in den bayerischen Landkreisen Bad Kis-singen, Rhön-Grabfeld und Haßberge sollen nach den Planungen der Deutschen Bundespost bis wann geschlossen werden? Wieviel Arbeitsplätze sind von diesen Maßnahmen unmittelbar betroffen? Die zuständigen Oberpostdirektionen beobachten ständig, ob Zahl, Umfang, Leistungsfähigkeit und Standort der bestehenden Postanstalten einer angemessenen Kundenbedienung ebenso gerecht werden wie der Verpflichtung zu wirtschaftlicher Betriebsführung. Die Oberpostdirektion Nürnberg prüft z. Z. im Bereich der Landkreise Bad Kissingen, Hassberge und Rhöngrabfeld unter Berücksichtigung der durchgeführten oder vorgesehenen kommunalen Neuordnungsmaßnahmen, ob die Weiterführung der nachstehend aufgeführten Poststellen noch gerechtfertigt ist: Poststellen Zuständige Postämter Arnshausen Bad Kissingen Wernarz Gemünden Volkers Eichelsdorf Haßfurt Kerbfeld Nassach Reckertshausen Weißbach Bad Neustadt a. d. Saale Sondernau Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, eine endgültige Entscheidung kann daher z. Z. noch nicht getroffen werden. Bei jeder der genannten Amtsstellen sind im Posthalterdienst weniger als eine vollbeschäftigte Kraft, bei allen Poststellen insgesamt rund 4,5 Kräfte eingesetzt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 94 und 95) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 2033* Trifft es zu, daß im Bereich des Fernmeldeamts Recklinghausen die Warteliste für Fernsprechneuanschlüsse sich ständig verlängert und daß für das Jahr 1977 mit ca, 15 000 wartenden Antragstellern gerechnet wird? Trifft es ferner zu, daß dieser Zustand durch etwa 200 unbesetzte Arbeitsplätze beim Fernmeldeamt Recklinghausen verursacht wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Wartezeiten der Antragsteller auf einen Neuanschluß in diesem Bereich auf eine vertretbare Zeit zu verkürzen? Zu Frage B 94: Im Bereich des Fernmeldeamtes Recklinghausen warteten Ende April 1977 7 244 Antragsteller länger als vier Wochen auf die Herstellung ihres Fernsprechanschlusses. Diese Warteliste wird z. Z. verstärkt abgebaut. Im April 1977 gingen ein 3 791 Anträge, ausgeführt wurden 5 270 Anträge. Wegen des überdurchschnittlich hohen Antragseingangs beim Fernmeldeamt Recklinghausen (1976 + 78 v. H. gegenüber 1975, Bundesdurchschnitt + 57 v. H.) wird es zwar nicht sofort möglich sein, die Warteliste restlos zu beseitigen, sie wird jedoch im Laufe dieses Jahres mit Sicherheit weiter abgebaut werden. Zu Frage B 95: Die Zahl der unbesetzten Arbeitsplätze verteilt sich auf alle Arbeitsbereiche des Fernmeldeamtes Recklinghausen. Nur ein geringer Teil steht mit der Warteliste für Fernsprechneuanschlüsse in Zusammenhang. Die Oberpostdirektion Münster hat im vergangenen Jahr durch innerbezirklichen Personalausgleich die Situation beim Fernmeldeamt Recklinghausen wesentlich verbessern können. Darüber hinaus konnten Arbeitskräfte durch Ausschreibung von Dienstposten des mittleren Dienstes in benachbarten Oberpostdirektions-Bezirken gewonnen werden. Vom 1. Januar 1976 bis 1. Januar 1977 wurden dem Fernmeldeamt Recklinghausen 85 Kräfte zusätzlich zugewiesen. Die Oberpostdirektion Münster wird auch in diesem Jahr ihre Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Personalsituation beim Fernmeldeamt Recklinghausen fortsetzen. Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen hat außerdem erst im März 1977 der Oberpostdirektion Münster für das Fernmeldeamt Recklinghausen eine Einstellungsermächtigung für 25 Kräfte vom Arbeitsmarkt erteilt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 96) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost eine weitere Verminderung der Poststellen auf dem Lande vorzunehmen und dafür im Ersatz fahrbare Postschalter einzuführen, und inwieweit sind gegebenenfalls davon die niedersächsischen Landkreise Grafschaft Hoya und Fallingbostel betroffen? Eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen untersucht z. Z., wie die Postversorgung auf dem Lande und in Stadtrandgebieten unter Einsatz von — ortsfesten Annahmestellen (Postämtern und Poststellen), — mobilen Annahmestellen (Fahrbaren Postschaltern) und — Landzustellern mit Annahmemöglichkeiten unter Wahrung der Kundenfreundlichkeit wirtschaftlicher gestaltet werden kann. Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, die Kriterien für die Abgrenzung dieser organisatorischen Möglichkeiten zu bestimmen. Z. Z. bestehen für die niedersächsischen Landkreise Grafschaft Hoya und Fallingbostel keine konkreten Planungen, Poststellen durch Fahrbare Postschalter zu ersetzen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 97 und 98) : Stimmt die Bundesregierung der öffentlichen Kritik der Ortsverwaltung (Fernmeldeamt) Recklinghausen der Deutschen Postgewerkschaft an den Arbeitsbedingungen im Bereich des Fernmeldeamts zu, und welche Maßnahmen will bzw. hat die Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen, um dieser Kritik Rechnung zu tragen? Ist der Bundesregierung die öffentliche Kritik sowohl von Kommunalvertretern wie der Presse im Bereich von Herten-Westerholt bekannt, wonach die vorgesehenen Räume für die neue Post in dem Gebäude des alten Rathauses viel zu klein sind, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine bessere postalische Versorgung des neugegliederten Ortsteils Westerholt zu gewährleisten? Zu Frage B 97: Die Oberpostdirektion Münster hat im vergangenen Jahr durch innerbezirklichen Personalausgleich die Situation beim Fernmeldeamt Recklinghausen wesentlich verbessern können. Darüber hinaus konnten Arbeitskräfte durch Ausschreibung von Dienstposten des mittleren Dienstes in benachbarten Oberpostdirektions-Bezirken gewonnen werden. Vom 1. Januar 1976 bis 1. Januar 1977 wurden dem Fernmeldeamt Recklinghausen 85 Kräfte zusätzlich zugewiesen. Die Oberpostdirektion Münster wird auch in diesem Jahr ihre Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Personalsituation beim Fernmeldeamt Recklinghausen fortsetzen. Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen hat außerdem erst im März 1977 der Oberpostdirektion Münster für das Fernmeldeamt Recklinghausen eine Einstellungsermächtigung für 25 Kräfte vom Arbeitsmarkt erteilt. Zu Frage B 98: Die Größe des Schaltervorraumes des Postamts Herten 6 im Gebäude des alten Rathauses entspricht den Raumvorgaben, die für alle Schalterräume der Deutschen Bundespost gelten. Das zuständige Post- 2034* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1977 amt Recklinghausen prüft jedoch gegenwärtig im Benehmen mit der Stadt Herten, wie die Raumgestaltung und der Treppenaufgang verbessert werden können. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/ 458 Frage B 99) : Plant die Bundesregierung bei den Ferngesprächen ins westeuropäische Ausland entsprechend der Regelung im Inland die Einführung eines Nacht- und Sonntagstarifs, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen? Die Deutsche Bundespost steht der Einführung verbilligter Tarife zur Nachtzeit und über das Wochenende für Ferngespräche in das Ausland grundsätzlich positiv gegenüber. Voraussetzung dafür wäre ein Mindestmaß an technischer und tariflicher Übereinstimmung unter den westeuropäischen Ländern. Diese Übereinstimmung dürfte in absehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden können, so daß die Deutsche Bundespost weder Planungen aufgenommen hat, noch über Zeitpunkt und Bedingungen solcher Tarife Auskunft geben kann.
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    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Frage 39 der Frau Abgeordneten Hürland. — Frau Abgeordnete Hürland ist nicht im Saal. Die Fragen 39 und 40 der Frau Abgeordneten Hürland werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
    Die Frage 42 des Abgeordneten Dr. Hornhues wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
    Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär zur Vefügung.
    Frage 45 des Abgeordneten Dr. Voss:
    Welche Rechtsgrundlage hatte die vom Bundesrechnungshof beanstandete ermäßigte Kostenberechnung für den SPD-Partei- vorsitzenden Brandt anläßlich seiner Reise nach Tel Aviv?
    Herr Staatssekretär.


Rede von Dr. Andreas von Bülow
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Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die Fragen 45 und 46 im Zusammenhang beantworte?

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Ist der Fragesteller einverstanden? — Dann rufe ich auch die Frage 46 des Abgeordneten Dr. Voss auf:
    Wie gedenkt die Bundesregierung sich auf Grund der Beanstandungen des Bundesrechnungshofs zu verhalten?
    Bitte.
    Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Voss, das Bundesministerium der Verteidigung ist bei der Berechnung der Kosten für den von Ihnen erwähnten Flug vom Erlaß des Ministeriums aus dem Jahre 1973 über die „Beförderung von Personen und Luftfracht in Luftfahrzeugen der Bundeswehr sowie Abrechnung der Kosten" ausgegangen. Hiernach ist bei der Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen der Bundeswehr auf außereuropäischen Strecken der Preis der niedrigsten Flugklasse dès öffentlichen Verkehrs zu berechnen. Um den Fluggästen keinen geldwerten Vorteil zu verschaffen, wurden die Kosten erhoben, die ihnen bei der Benutzung der ersten Klasse des öffentlichen Linienverkehrs entstanden wären.
    Herr Kollege Voss, die Bundesregierung wird prüfen, ob führende Persönlichkeiten des politischen Lebens, deren Sicherheit bei Teilnahme an Linienflügen gefährdet ist, nicht auch die Berechtigung erhalten sollten, die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung in Anspruch zu nehmen; sie würden damit den Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestages gleichgestellt und hätten lediglich die Aufwendungen zu erstatten, die der Bundeswehr durch ersatzweise Inanspruchnahme von Beförderungsmitteln Dritter entstehen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.