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    1362. Gesetzentwürfen: 1
    1363. zustimmen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/27 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 27. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse . 1923 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 1923 B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/351 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/337 — . . . . . . . . 1923 D in Verbindung mit Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/352 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/338 — 1934 A in Verbindung mit Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz — KOV) — Drucksache 8/167 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 8/353 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/339 — 1938 A Frau Dr. Lepsius SPD . . . . . . . 1940 C Dr. Blüm CDU/CSU 1942 B Schmidt (Kempten) FDP . 1943 A Zink CDU/CSU 1943 C Lutz SPD 1946 A Hölscher FDP 1949 B Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 1953 B Namentliche Abstimmungen . . . 1925 B, 1938 C, 1959 D, 1961 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachen- und grundbuchrechtlicher Vorschriften sowie von Vorschriften der Zivilprozeßordnung, des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und der Kostenordnung — Drucksache 8/89 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/359 — 1958 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu 13 Wahleinsprüchen — Drucksache 8/347 — 1959 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Düngemittelgesetzes — Drucksache 8/319 — 1959 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1977 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1977) — Drucksache 8/365 — . . . . . . . . 1959 B Beratung der Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/340 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 4 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/350 — 1959 B Beratung der Ubersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/310 — . . . . . . . . 1959 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Schmidhuber, Dr. Wittmann (München), Klein (München), Kraus, Dr. Riedl (München), Geisenhofer und Genossen Rangierbahnhof München-Nord — Drucksachen 8/146, 8/331 — 1959 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zur Unterrichtung durch die Bundesregierung Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksachen 8/76, 8/349 — 1959 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der nichtassoziierten Entwicklungsländer — Drucksachen 8/164, 8/312 — 1963 A Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf eines Vierten Programms für die m ittelfristige Wirtschaftspolitik — Drucksache 8/261 — 1963 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/77 — Zollpräferenzen 1977 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksache 8/332 — 1963 C Nächste Sitzung 1963 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1965* A Anlage 2 Novellierung der Arbeitszeitordnung von 1938 sowie Reduzierung der Überstunden MdlAnfr Al 06.05.77 Drs 08/357 Wüster SPD MdlAnfr A2 06.05.77 Drs 08/357 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1965* C Anlage 3 Erlaß der Verordnung nach § 75 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes MdlAnfr A3 06.05.77 Drs 08/357 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1965* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 III Anlage 4 Einnahmen aus der industriellen Nutzung ihrer Patente für die Gesellschaft für Kernforschung und die Kernforschungsanlage Jülich MdlAnfr A4 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Sperling SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 1966* A Anlage 5 Verordnung über die berufliche Fortbildung zum geprüften Pharmareferenten MdlAnfr A5 06.05.77 Drs 08/357 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Jochimsen BMBW . . 1966* C Anlage 6 Einführung der Berufsausbildungsabgabe bei Nichterfüllung des Versprechens der Arbeitgeber zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze MdlAnfr A6 06.05.77 Drs 08/357 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Jochimsen BMBW . . 1967* A Anlage 7 Unterstützung der Auslandsgeschäfte deutscher Firmen durch die deutschen Botschaf ten MdlAnfr A7 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1967* C Anlage 8 Unterstützung der Konferenz in Windhuk bei ihren Vorbereitungen zur Unabhängigkeit Südwestafrikas durch die Bundesregierung MdlAnfr A8 06.05.77 Drs 08/357 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1968* A Anlage 9 Verhinderung erneuter Flugpreiserhöhungen im Luftverkehr von und nach Berlin MdlAnfr A9 06.05.77 Drs 08/357 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A10 06.05.77 Drs 08/357 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1968* B Anlage 10 Äußerung des sowjetischen Sportministers Pawlow über die Unvereinbarkeit der Anerkennung West-Berlins in sportlicher Hinsicht als Teil der Bundesrepublik Deutschland mit dem Viermächteabkommen MdlAnfr Al2 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1968* D Anlage 11 Zustimmung der Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik Präsident Carters; Abhängigmachung des Abschlusses bilateraler Vereinbarungen über Jugend- und Kulturaustausch vom Verbot jeder Diskriminierung MdlAnfr A13 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A14 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1969* A Anlage 12 Beitrag der Bundesregierung zum Stopp der Dezimierung der kambodschanischen Bevölkerung durch willkürliche Maßnahmen der Regierung und zur Linderung der Notlage in kambodschanischen Flüchtlingslagern MdlAnfr A15 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Evers CDU/CSU MdlAnfr A16 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1969* C Anlage 13 Ergebnisse des deutsch-tschechoslowakischen Vertrages sowie Verhandlungen über die Erleichterung des Handels und des Besuchsverkehrs MdlAnfr A17 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1969* D Anlage 14 Einfuhr von Kohlen aus der CSSR für die ostbayerische Elektrizitätswirtschaft MdlAnfr A18 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Kurz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1970* B Anlage 15 Erwerb eines Reisepasses für 5 000 bis 6 000 DM vor Stellung eines Antrages auf Ausbürgerung aus der CSSR MdlAnfr A19 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1970* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Anlage 16 Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Projekt eines in den Entwicklungsländern einzusetzenden Luftschiffs; Gründe für die unterbliebene Ausschreibung des Erprobungsauftrags MdlAnfr A25 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A26 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1970* D Anlage 17 Nichterteilen der Ermächtigung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den „Spiegel" wegen der Veröffentlichung der Abhöraktion gegen Klaus Traube MdlAnfr A29 06.05.77 Drs 08/357 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1971* A Anlage 18 Berücksichtigung eines Verbots der Verregnung von biologisch ungeklärten Abwässern beim Erlaß der Rechtsverordnung zu § 15 des Abfallbeseitigungsgesetzes MdlAnfr A30 06.05.77 Drs 08/357 Stockleben SPD MdlAnfr A31 06.05.77 Drs 08/357 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1971* B Anlage 19 Ansicht der Bundesregierung über den Stellenwert der zivilen Verteidigung MdlAnfr A33 06.05.77 Drs 08/357 Gerlach (Oberhau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1971* D Anlage 20 Erfassung der Kosten und Schäden von Gewaltdemonstrationen in den Bundesländern MdlAnfr A34 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1972* A Anlage 21 Unterschiedliche Besteuerung des Mehraufwandes bei Dienstreisen; Anerkennung unterschiedlicher Pauschalbeträge durch die Finanzämter beim Abzug von Ausgaben für Arbeitskleidung als Werbungskosten MdlAnfr A35 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Langner CDU/CSU MdlAnfr A36 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1972* B Anlage 22 Wegfall des Senatszuschusses für BerlinFlüge bei nicht identischem Start- und Zielort im Bundesgebiet MdlAnfr A37 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1972* D Anlage 23 Gewährung des Pauschbetrages gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes für geistig behinderte Kinder MdlAnfr A38 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1973* A Anlage 24 Ermittlung der Steuereinnahmen aus der Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nach Einführung der Einheitswerte 64 MdlAnfr A39 06.05.77 Drs 08/357 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A40 06.05.77 Drs 08/357 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1973* B Anlage 25 Nachträgliche Gewährung des Steuervorteils nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes für zwischen Mai und Dezember 1973 erteilte Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser MdlAnfr A41 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1973* D Anlage 26 Unterschiedliche Anforderungen an die Belege zum Nachweis von abzugsfähigen Sonderausgaben durch die Finanzämter MdlAnfr A42 06.05.77 Drs 08/357 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1974* A Anlage 27 Einberufungen zum Wehrdienst während der Ausbildungszeit MdlAnfr A44 06.05.77 Drs 08/357 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1974* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 V Anlage 28 Durchführung des Auftrags zur Feststellung der psycho-physischen Belastung des fliegenden Personals sowie Auswertung der Meßdaten MdlAnfr A45 06.05.77 Drs 08/357 Würtz SPD MdlAnfr A46 06.05.77 Drs 08/357 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1974* C Anlage 29 Bestechung einer Bürgerinitiative in Berg-kamen durch eine Elektrizitätsgesellschaft zur Durchsetzung der Genehmigung zum Bau eines Steinkohlekraftwerks MdlAnfr A49 06.05.77 Drs 08/357 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1975* B Anlage 30 Gründe für die Absage des Seminars der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland zu Fragen der Menschenrechte MdlAnfr A50 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1975* C Anlage 31 Finanzierung der privaten Einrichtungen der in Stammheim inhaftierten Terroristen und der von ihnen abonnierten Zeitungen und Zeitschriften MdlAnfr A51 06.05.77 Drs 08/35 7 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1975* D Anlage 32 Termine für die Entlassung aus der Haft für die 123 wegen terroristischer Gewalttaten rechtskräftig Verurteilten sowie Zeitspanne zwischen Festnahme und Urteil MdlAnfr A52 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Hennig CDU/CSU MdlAnfr A53 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1976* A Anlage 33 Verstoß gegen Strafvorschriften durch die Motorradreklame von „Suzuki Deutschland" „Die Sportkanone für Scharfschützen" MdlAnfr A54 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1976* B Anlage 34 Höhe der Verschuldung Polens gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie Höhe der deutschen Kredite an Polen seit 1970 MdlAnfr A55 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1976* D Anlage 35 Situation des Arbeitsmarkts in Berlin sowie Stärkung der wirtschaftlichen Lage Berlins MdlAnfr A56 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Abelein CDU/CSU MdlAnfr A57 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1977* A Anlage 36 Aufforderung des Bundeskanzlers an die Arbeitgeber bei der Mai-Kundgebung des DGB in Köln ,....mit der Miesmacherei und mit der Investitionsunlust" Schluß zu machen MdlAnfr A58 06.05.77 Drs 08/357 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1977* C Anlage 37 Förderung der Fernwärme MdlAnfr A59 06.05.77 Drs 08/357 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1978* A Anlage 38 Möglichkeit von Manipulationen auf der Grundlage des § 10 Abs. 2 der Tarifverordnung bezüglich der Schadenbedarfsstatistik MdlAnfr A60 06.05.77 Drs 08/357 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1978* B Anlage 39 Förderung der Naturparks aus Bundesmitteln MdlAnfr A61 06.05.77 Drs 08/357 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A62 06.05.77 Drs 08/357 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1978* D Anlage 40 Erhöhung der deutschen Dorschfangquote im Tauschweg mit anderen OstseeanliegerStaaten MdlAnfr A63 06.05.77 Drs 08/357 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1979* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Anlage 41 Austausch von Eisenbahnerkindern zwischen der SNCF und der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A64 06.05.77 Drs 08/357 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1979* C Anlage 42 Energieeinsparung bei 1 Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 Stundenkilometer auf Autobahnen MdlAnfr A65 06.05.77 Drs 08/357 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1979* D Anlage 43 Stellungnahme der Bundesanstalt für das Straßenwesen zum Problemkreis „Tempo 100 für Omnibusse auf Autobahnen"; Untersuchungsergebnisse über die Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch Drogen MdlAnfr A66 06.05.77 Drs 08/357 Hoffie FDP MdlAnfr A67 06.05.77 Drs 08/357 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 1980* A Anlage 44 Statistik über an Straßenverkehrsunfällen beteiligte Motorradfahrer MdlAnfr A70 06.05.77 Drs 08/357 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1980* B Anlage 45 Einführung eines bürgerfreundlichen Telefonnahbereichs sowie Erwägung eines großzügigen Zeittakts erst nach öffentlicher Darlegung der wirtschaftlichen und technischen Begründungsdaten MdlAnfr A71 06.05.77 Drs 08/357 Zywietz FDP MdlAnfr A72 06.05.77 Drs 08/357 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 1980* C Anlage 46 Tarifgerechtigkeit zwischen Stadt und Land durch größere Fernsprechnahbereiche in dünner besiedelten Regionen MdlAnfr A73 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 1981* A Anlage 47 Auflegung eines zusätzlichen Wohnungsbauprogramms sowie Festlegung des Förderungsrahmens für die Wohnungsbauförderung ab 1978 in der mittelfristigen Finanzplanung; Vorsubmissionsverfahren für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge MdlAnfr A74 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A75 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1981* B Anlage 48 Vorbelastung künftiger Bundeshaushalte durch Beschaffung von Mitteln für das Regionalprogramm und für die Förderung des Städte- und Wohnungsbaus auf dem Kapitalmarkt MdlAnfr A76 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A77 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1982* A Anlage 49 Geheimanweisung der DDR-Regierung über die Rechtswidrigkeit der Anträge von DDR-Bewohnern auf Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A78 06.05.77 Drs 08/357 Röhner CDU/CSU MdlAnfr A79 06.05.77 Drs 08/357 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1982* C Anlage 50 Strafanstalten der DDR mit überwiegend politischen Häftlingen sowie Spitzeldienste krimineller gegen politische Häftlinge MdlAnfr A82 06.05.77 Drs 08/357 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 06.05.77 Drs 08/357 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1982* D Anlage 51 In Untersuchungs- und Strafhaft der DDR befindliche politische Häftlinge sowie Verbüßung der Haft in sogenannten Tigerkäfigen MdlAnfr A84 06.05.77 Drs 08/357 Milz CDU/CSU MdlAnfr A85 06.05.77 Drs 08/357 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1983* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 VII Anlage 52 Menschenrechtliche Würdigung der Einzelhaft des Schriftstellers Sigmar Faust und anderer politischer Häftlinge in sogenannten Tigerkäfigen in Strafanstalten der DDR MdlAnfr A86 06.05.77 Drs 08/357 Schmöle CDU/CSU MdlAnfr A87 06.05.77 Drs 08/357 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1983* C Anlage 53 Praktizierung psychischer Behandlungsmethoden gegenüber Untersuchungshäftlingen in der DDR MdlAnfr A88 06.05.77 Drs 08/357 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A89 06.05.77 Drs 08/357 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1984* B Anlage 54 In Untersuchungs- und Strafhaft der DDR befindliche Bewohner der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A90 06.05.77 Drs 08/357 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1984* C Anlage 55 Beschluß der Genfer Völkerrechtskonferenz über den rechtlichen Status von Guerillas SchrAnfr B1 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1984* D Anlage 56 Lagerkapazitäten für Plutonium in Kernreaktoranlagen sowie Gefährdung der Bevölkerung im Raum Hanau und Aschaffenburg durch die Einlagerungsmenge von Plutonium auf dem Werksgelände der NUKEM in Hanau-Wolfgang SchrAnfr B2 06.05.77 Drs 08/357 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B3 06.05.77 Drs 08/357 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1985* B Anlage 57 Stellung eines Antrags gemäß § 9 b des Atomgesetzes betr. die Auswahl einer Endlagerungsstätte für Energieabfallstoffe durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt SchrAnfr B4 06.05.77 Drs 08/357 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1985* C Anlage 58 Fälle von Körperverletzungen und Tötungen mit nicht erlaubnispflichtigen. Schußwaffen nach Inkrafttreten der Novelle des Waffengesetzes SchrAnfr B5 06.05.77 Drs 08/357 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1985* D Anlage 59 Nichtanerkennung der Vorschriften und Normen der Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter (AD) für Primärkomponenten in Kernkraftwerken durch die Schweiz SchrAnfr B6 06.05.77 Drs 08/357 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B7 06.05.77 Drs 08/357 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1986* A Anlage 60 Androhung der Ausweisung von Ausländern, auch aus EG-Mitgliedstaaten, wegen vergleichsweise kleiner Delikte SchrAnfr B8 06.05.77 Drs 08/357 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B9 06.05.77 Drs 08/357 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1986* D Anlage 61 Unterschied zwischen kriminalpolizeilichem Meldedienst, Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik SchrAnfr B10 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1987* C Anlage 62 Erläuterung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Forschungsmittel für die Entwicklung von Verfahren und Systemen der Datensicherung SchrAnfr B11 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B12 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1988* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Anlage 63 Gesetzgeberische Folgerungen aus dem Forschungsbericht des Hamburger MaxPlanck-Instituts zum Konkursrecht SchrAnfr B13 06.05.77 Drs 08/357 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1988* C Anlage 64 Eindämmung der Schwarzarbeit durch Einräumung einer steuerbegünstigten Überstundenpauschale SchrAnfr B14 06.05.77 Drs 08/357 Hofmann (Kronach) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1988* D Anlage 65 Lande- und Startübungen des Senkrechtstarters Harrier im Naturpark Schwalm/ Nette SchrAnfr B15 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1989* A Anlage 66 Überlassung bundeseigener Wohngebäude an die ehemaligen Bundesminister Bahr und Dr. Ehmke zu Mieten unter denen des sozialen Wohnungsbaus sowie Möglichkeit des Erwerbs dieser Gebäude durch die derzeitigen Mieter zu einem Vorzugspreis SchrAnfr B16 06.05.77 Drs 08/357 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B17 06.05.77 Drs 08/357 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1989* B Anlage 67 Verpflichtung der Bundesregierung zur Unterbringung von Angehörigen der NATO-Streitkräfte in Wohnungen des freien Wohnungsmarkts SchrAnfr B18 06.05.77 Drs 08/357 Peter SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1989* C Anlage 68 Mißbrauch von Steuervergünstigungen durch die Forderung von Mieterdarlehen zur Ablösung von Arbeitgeberdarlehen für Werkswohnungen SchrAnfr B19 06.05.77 Drs 08/357 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1990* A Anlage 69 Erhöhung der Mehrwertsteuer auf aus dem EG-Raum eingeführte Obstbranntweine mit geschützter Herkunftsbezeichnung, wie z. B. Schwarzwälder Kirschwasser, durch die italienische Regierung SchrAnfr B20 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1990* C Anlage 70 Höhe der Eigenkapitalausstattung der privaten Unternehmen SchrAnfr B21 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1990* C Anlage 71 Rohstoffprospektion und -erschließung im Landkreis Tirschenreuth für Schwefelkies, Uran und Kaolin sowie im Landkreis Neustadt/Waldnaab für Blei SchrAnfr B22 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1991* A Anlage 72 Voraussetzungen für die Bezeichnung eines Trockenmilcherzeugnisses mit 25 % Fettgehalt als Vollmilchpulver SchrAnfr B23 06.05.77 Drs 08/357 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1991* C Anlage 73 Wettbewerbsverzerrung zwischen dem Zuckerrübenanbau und der Isoglukoseproduktion SchrAnfr B24 06.05.77 Drs 08/357 Glos CDU/CSU SchrAnfr B25 06.05.77 Drs 08/357 Glos CDU/CSU SchrAnfr B26 06.05.77 Drs 08/357 Glos CDU/CSU SchrAnfr B27 06.05.77 Drs 08/357 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 1991* D Anlage 74 Öffentliche Mittel für die Rodung von Obstbäumen SchrAnfr B28 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B29 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 1992* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 IX Anlage 75 Zulassung des Pflanzenschutzmittels Tormona SchrAnfr B30 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1992* D Anlage 76 Stabilisierung des Weizenmarkts durch eine Intervention für Backweizen in den Monaten März bis Mai 1978 SchrAnfr B31 06.0577 Drs 08/357 Klinker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1993* A Anlage 77 Auswirkungen einer zeitlichen Begrenzung der Nichtvermarktungsprämie für Milch auf den Rindfleischmarkt; Mitspracherecht der Landwirtschaft bei der Verwendung der Mittel aus der Erzeugerabgabe auf die Milchproduktion SchrAnfr B32 06.05.77 Drs 08/357 Klinker CDU/CSU SchrAnfr B33 06.05.77 Drs 08/357 Klinker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1993* B Anlage 78 Schutz des deutschen Backgewerbes vor einem ruinösen Wettbewerb durch Importe billigerer Backwaren aus Frankreich; Einbeziehung von Brot und Backwaren in den für Marktordnungswaren erhobenen Währungsausgleich SchrAnfr B34 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B35 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1993* D Anlage 79 Verwendung des Militärlazaretts in Donaueschingen SchrAnfr B36 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B37 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1994* B Anlage 80 Militärische Vorbereitungen der DDR unmittelbar hinter der Zonengrenze SchrAnfr B38 06.05.77 Drs 08/357 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1994* B Anlage 81 Auslegung des Arzneimittelgesetzes durch die Exekutive sowie Inhalt der nach § 57 Abs. 2 und § 58 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes zu erlassenden Verordnungen SchrAnfr B39 06.05.77 Drs 08/357 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B40 06.05.77 Drs 08/357 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1994* C Anlage 82 Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Hygieneverordnung SchrAnfr B41 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1995* A Anlage 83 Äußerung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über die Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 1977 auf die Höhe des Kindergeldes SchrAnfr B42 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1995* B Anlage 84 Verbleiben des Wasser- und Schiffahrtsamts in Braunschweig SchrAnfr B43 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B44 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1995* C Anlage 85 Vierspuriger Ausbau der B 45 SchrAnfr B45 06.05.77 Drs 08/357 Picard CDU/CSU SchrAnfr B46 06.05.77 Drs 08/357 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1996* A Anlage 86 Aufstellen von Notrufsäulen an Bundesautobahnstrecken SchrAnfr B47 06.05.77 Drs 08/357 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1996* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Anlage 87 Förderung drängender Gemeinschaftsaufgaben mit Rücksicht auf die endgültige Aufgabe eines Schienenweges oder eines Bahnhofsgeländes, wie z. B. der Eisenbahnstrecke von Aachen-Kornelimtinster nach Aachen-Walheim und des Bahnhofsgeländes von Aachen-Walheim SchrAnfr B 48 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B49 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1996* B Anlage 88 Ausbau der B 248 und der A 39 zwischen Wolfsburg und Braunschweig sowie Einrichtung gefahrloser Überholzonen auf der B 248 SchrAnfr B50 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B51 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1996* C Anlage 89 Preiserhöhungen bei kombinierten Monatskarten im Bereich der gesamten Regionalverkehrsgesellschaft Köln SchrAnfr B52 06.05.77 Drs 08/357 Milz CDU/CSU SchrAnfr B53 06.05.77 Drs 08/357 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1996* D Anlage 90 Vereinbarkeit der beabsichtigten Stillegung von Eisenbahnstrecken in der Westpfalz mit der Notwendigkeit der Förderung von Industrieansiedlungen in benachteiligten Gebieten zur Dämpfung der Arbeitslosigkeit SchrAnfr B54 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B55 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1997* A Anlage 91 Ausschöpfung der in der Ausbildungswerkstatt des Bundesbahnbetriebswerks St. Wendel vorhandenen Ausbildungskapazität im Jahr 1977 SchrAnfr B56 06.05.77 Drs 08/357 Peter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1997* B Anlage 92 Kosten und Nutzen einer Intercity-Strecke Köln—Mannheim SchrAnfr B57 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1997* C Anlage 93 Benutzung sogenannter skate boards (Bretter auf Rollschuhrädern) in Großstädten auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sowie erhöhte Unfallgefahren bei Verwendung motorbetriebener Rollbretter auf öffentlichen Verkehrsflächen SchrAnfr B58 06.05.77 Drs 08/357 Engelhard FDP SchrAnfr B59 06.05.77 Drs 08/357 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 1997* C Anlage 94 Finanzmittel des Bundes für den Ausbau der Ingolstädter Landstraße in München (B 13) SchrAnfr B60 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1998* A Anlage 95 Genehmigungsverfahren für die Herausnahme eines Verkehrslandeplatzes aus der ADIZ SchrAnfr B61 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1998* B Anlage 96 Zunehmender Einsatz von Küstenmotorschiffen unter Billigflaggen auf dem Rhein SchrAnfr B62 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1998* C Anlage 97 Vertretbarkeit der Stillegung der Bahnlinien Kempten—Isny und Leutkirch—Bad Waldsee-Aulendorf für den Personenverkehr in raumordnungspolitischer Hinsicht SchrAnfr B63 06.05.77 Drs 08/357 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B64 06.05.77 Drs 08/357 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1998* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 XI Anlage 98 Mitwirkung der Deutschen Bundesbahn als Teilnehmerin an der Internationalen Arbeitsgruppe für die Linie AntwerpenMönchengladbach—Düsseldorf an notwendigen Maßnahmen zur Intensivierung des Verkehrsaufkommens auf dieser Strecke SchrAnfr B65 06.05.77 Drs 08/356 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1999* A Anlage 99 Ersatzbeförderungsmöglichkeiten bei Stilllegung der Bundesbahnstrecke Wiesbaden—Diez SchrAnfr B66 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B67 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1999* A Anlage 100 Finanzielle Aufwendungen für den einbahnigen Bundesautobahnneubau vom Autobahnkreuz bei Singen bis zur schweizerischen Grenze bei Bietingen; Sicherstellung einer sachkundigen ersten Hilfe für Verkehrsopfer am Unfallort; Verwendung von Bordsteinen mit abgeschrägten Kanten zur Erleichterung des Fahrens Behinderter im Rollstuhl SchrAnfr B68 06.05.77 Drs 08/357 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B69 06.05.77 Drs 08/357 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B70 06.05.77 Drs 08/357 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1999* B Anlage 101 Schilder an Ortsenden mit Hinweisen auf die nächste Ortschaft und deren Entfernung sowie Übernahme der hierfür entstehenden Kosten durch den Bund SchrAnfr B71 06.05.77 Drs 08/357 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B72 06.05.77 Drs 08/357 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1999e D Anlage 102 Auswirkung der Verordnung vom 16. August 1976 über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Lande- plätzen sowie Ausweichen auf bisher schwächer frequentierte Flugplätze SchrAnfr B73 06.05.e Drs 08/357 Kirschner SPD SchrAnfr B74 06.05.77 Drs 08/357 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 2000* A Anlage 103 Reduzierung von Poststellen in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow/ Dannenberg SchrAnfr B75 06.05.77 Drs 08/357 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 2000* B Anlage 104 Zahl der Kräfte mit Aufstiegsprüfung bei der Deutschen Bundespost, die wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht in das Eingangsamt des mittleren, gehobenen oder höheren Dienstes befördert werden konnten SchrAnfr B76 06.05.77 Drs 08/357 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B77 06.05.77 Drs 08/357 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 2000* C Anlage 105 Auslegung des § 34 des Bundesbaugesetzes hinsichtlich der Geschoßhöhe von Gebäuden SchrAnfr B78 06.05.77 Drs 08/357 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B79 06.05.77 Drs 08/357 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 2000* D Anlage 106 Beeinflussung westdeutscher Kinder während sogenannter Kinderferien in der DDR im Sinne kommunistischer Vorstellungen SchrAnfr B80 06.05.77 Drs 08/357 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B81 06.05.77 Drs 08/357 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 2001* B Anlage 107 Hintergründe für die Androhung von Disziplinarmaßnahmen für politische Veröffentlichungen des Ministerialdirektors Kreutzer durch Bundesminister Franke SchrAnfr B82 06.05.77 Drs 08/357 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 2001* D XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Anlage 108 Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Regelung des Anspruchs auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer SchrAnfr B83 06,05.77 Drs 08/357 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B84 06.05.77 Drs 08/357 Stutzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Jochimsen BMBW . 2002* A Anlage 109 Personalaufwand des öffentlichen Dienstes für die Führung der Darlehenskonten im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes SchrAnfr B85 06.05.77 Drs 08/357 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B86 06.05.77 Drs 08/357 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Jochimsen BMBW . 2002* C Anlage 110 Verwendung der Bezeichnung BRD statt Bundesrepublik Deutschland auf Schautafeln im Informationsstand des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Hannover-Messe SchrAnfr B87 06.05.77 Drs 08/357 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 2002* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1923 27. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 13. 5. Adams * 13. 5. Dr. van Aerssen * 13. 5. Dr. Aigner* 13.5. Alber* 13. 5. Dr. Bangemann * 13. 5. Dr. Bayerl * 13.5. Blumenfeld * 13. 5. Dr. Dregger 13. 5. Fellermaier * 13. 5. Flämig * 13. 5. Dr. Friderichs 13. 5. Dr. Früh * 13. 5. Dr. Fuchs * 13. 5. Haase (Fürth) * 13. 5. Haberl 13. 5. Handlos 13. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 13. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 5. Katzer 13. 5. Dr. Klepsch * 13. 5. Dr. h. c. Kiesinger 13.5. Klinker * 13. 5. Kunz (Berlin) * 13. 5. Dr. Graf Lambsdorff 13. 5. Lange * 13. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 13. 5. Lücker * 13.5. Müller (Mülheim) * 13. 5. Müller (Wadern) * 13. 5. Dr. Müller-Hermann 13. 5. Pieroth 13.5. Prof. Dr. Pinger 13. 5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 13. 5. Schmidt (München) * 13. 5. Schreiber * 13. 5. Schwabe * 13.5. Dr. Schwörer * 13.5. Seefeld * 13. 5. Sieglerschmidt * 13. 5. Dr. Starke (Franken) * 13. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Strauß 13.5. Frau Tübler 27. 5. Frau Dr. Walz * 13. 5. Wawrzik * 13. 5. Frau Will-Feld 27. 5. von Wrangel 13. 5. Würtz * 13. 5. Prof. Dr. Zeitel 13. 5. Zeyer * 13.5. Zywietz * 13. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/357 Fragen A 1 und 2) : Wann und mit welchem Inhalt will die Bundesregierung die aus dem Jahr 1938 stammende Arbeitszeitordnung novellieren? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um darauf hinzuwirken, daß in Zukunft weniger Überstunden gefahren werden? Zur Zeit wird geprüft, ob und in welchem Umfang die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung in dieser Legislaturperiode zu modernisieren ist. In die Überlegungen wird auch die Frage einbezogen, ob der nach der Arbeitszeitordnung weite Rahmen der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit noch zeitgemäß ist. Wie die gesetzliche Regelung aussehen wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht sagen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß sie dem Problem der Mehrarbeitsstunden ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden muß. Zu berücksichtigen wird sein, welche Auswirkungen auf die Entwicklung der Produktion, der Arbeitsproduktivität und der Reallöhne eintreten und welche nachteiligen Folgen hierdurch für die Beschäftigten entstehen könnten. Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen ist für etwaige Arbeitszeitverkürzungen tariflichen Vereinbarungen der Vorrang vor gesetzlichen Einschränkungen der Arbeitszeit zu geben, da tarifliche Vereinbarungen eher geeignet erscheinen, Übersteuerungsgefahren zu vermeiden und Branchenbesonderheiten zu berücksichtigen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 3) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich des Inhalts der nach § 75 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes zu erlassenden Verordnung, und wann ist mit der Zuleitung des Entwurfs an den Bundesrat zu rechnen? Durch das neue Arzneimittelgesetz wird die Ausübung der Tätigkeit eines Pharmaberaters erstmals von einer Sachkenntnis abhängig gemacht. Im Arzneimittelgesetz selbst ist bereits festgelegt, daß eine Person, die eine bestimmte Ausbildung erworben hat, damit auch die erforderliche Sachkenntnis als Pharmaberater besitzt. In § 75 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ermächtigt, zusätzlich auch andere Aus- oder Weiterbildungen als ausreichende Sachkenntnis durch Rechtsverordnung anzuerkennen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Sachkenntnis, die auf der Grundlage der vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft federführend 1966* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 erarbeiteten Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten erworben wird, als ausreichend anzuerkennen. Hierauf wird der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in seiner Antwort auf die von Ihnen gestellte weitere Frage näher eingehen. Die Rechtsverordnung soll so rechtzeitig dem Bundesrat zugeleitet werden, daß sie Anfang 1978 nach dem Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes erlassen werden kann. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/357 Frage A 4) : Mit welchen Mitteln sorgen die Gesellschaft für Kernforschung und die Kernforschungsanlage Jülich dafür, daß sie alle Einnahmen erhalten, die ihnen aus der industriellen Nutzung der dort gemachten Erfindungen und Patente zustehen? Auf die Gesellschaft für Kernforschung mbH (GfK) und die Kernforschungsanlage Jülich GmbH (KFA) findet das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) Anwendung. Demzufolge obliegt es der Geschäftsführung, als Arbeitgeber zu entscheiden, ob sie Erfindungen, die Arbeitnehmer gem. § 5 ArbnErfG melden, in Anspruch nehmen, beschränkt in Anspruch nehmen oder dem Arbeitnehmer zur Verfügung freigeben. In beiden Gesellschaften werden rund 95 % der gemeldeten Erfindungen in Anspruch genommen. Insbesondere die GfK bemüht sich, durch interne Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen die Mitarbeiter mit den Pflichten und Möglichkeiten im Rahmen des ArbnErfG vertraut zu machen. Beide Gesellschaften verfügen über Verwertungsstellen, die sich aktiv bemühen, patentiertes und nicht patentiertes Know-how der Verwertung zuzuführen. Im Falle der Freigabe ist jedoch der Erfinder selbst allein Verfügungsberechtigter seiner Erfindung, was den Verwertungsstellen Beschränkungen auferlegt. GfK und KFA wahren ihre Ansprüche aus Einnahmen, die ihnen aus der industriellen Nutzung von Erfindungen und Patenten zustehen, auf folgende Weise: — Bei Nutzung im Rahmen von Lizenzverträgen: a) Die Lizenzverträge enthalten Klauseln, durch die die Lizenznehmer verpflichtet werden, ihrer Abrechnungs- und Zahlungsverpflichtung in regelmäßigen Abständen, z. B. jährlich, nachzukommen. Bei Zahlungsverweigerung wird der verpflichtete Lizenznehmer erforderlichenfalls auf gerichtlichem Weg in Anspruch genommen. b) Die Lizenzverträge beinhalten auch das Recht, die Abrechnungen auf ihre Richtigkeit hin nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. — Bei Patentverletzung oder widerrechtlicher Entnahme: a) Bei Verdacht auf Patentverletzung muß zunächst der Tatbestand geprüft und eine lückenlose Beweissicherung durchgeführt werden, da die finanziellen Risiken von Verletzungsprozessen für den Kläger nicht abzugrenzen sind. Bislang haben die GfK und die KFA solche Prozesse nicht angestrengt, da das Beweismaterial in Verbindung mit der eigenen Schutzrechtslage keine Aussicht auf Erfolg versprach. b) Bei nachgewiesener widerrechtlicher Entnahme ist es in der Vergangenheit stets gelungen, mit dem Verletzer eine vertragliche Regelung zu treffen und damit die der GfK zustehenden Einnahmen abzusichern. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jochimsen auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 5) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich des Inhalts der von Ihr ins Auge gefaßten Verordnung über die berufliche Fortbildung zum geprüften Pharmareferenten, und wann ist mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung zu rechnen? Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beabsichtigt, auf der Grundlage des § 46 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten zu erlassen. Die Fortbildung soll so angelegt werden, daß die Absolventen in der Lage sind, die Tätigkeit eines Pharmaberaters auszuüben und den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes 1976 (AMG) zu entsprechen. Wegen des Zusammenhanges zwischen dieser Fortbildungs-Verordnung und der erforderlichen „Gleichstellungs-Verordnung" nach dem AMG darf ich auf die Beantwortung Ihrer entsprechenden Frage durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit verweisen. Es ist vorgesehen, daß in der Verordnung nach § 46 Abs. 2 BBiG der Inhalt des Fortbildungsgangs sowie die Prüfungsanforderungen für die Prüfung zum Geprüften Pharmareferenten geregelt werden. Der Fortbildungsgang soll nach dem derzeitigen Entwurf in der Regel 1 000 Unterrichtsstunden umfassen und sich an einem als Anlage zu der Verordnung beigefügten Fortbildungsrahmenplan orientieren. Als Zulassungsvoraussetzung für den Fortbildungsgang sieht der Entwurf einen mindestens mittleren Bildungsabschluß, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine angemessene Berufspraxis vor. Zur Prüfung soll zugelassen werden, wer an dem Fortbildungsgang teilgenommen hat. Es können aber unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Bewerber zugelassen werden. Die Prüfung soll aus zwei Prüfungsteilen bestehen, und zwar einem naturwissenschaftlich-medizinischen Teil und einem rechts- und wirtschaftskundlichen Teil. Die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1967* Prüfung soll, wie in solchen Fällen üblich, zweimal wiederholt werden können. Es ist beabsichtigt, die Verordnung nach § 46 Abs. 2 BBiG am 1. Januar 1978, also gleichzeitig mit dem Arzneimittelgesetz, in Kraft treten zu lassen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jochimsen auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 6) : Auf welche konkreten Tatsachen gründete der Bundeskanzler seine Ankündigung an die Arbeitgeber, die Bundesregierung werde die Berufsausbildungsabgabe sofort einführen, wenn die Versprechungen zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze für Jugendliche nicht erfüllt würden, und müßte eine solche Maßnahme nicht eine weitere Beeinträchtigung der Investitionsbereitschaft der Unternehmer darstellen? Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz sieht zur Sicherung eines qualitativ und quantitativ ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen finanzielle Hilfen vor, die dann gewährt werden können, wenn Betriebe und andere ausbildende Einrichtungen nicht in der Lage sind, durch ein ausreichendes Angebot im Sinne des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes die Ausbildung aller ausbildungswilligen Jugendlichen zu ermöglichen. Die Bundesregierung ist dem Ziel des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes verpflichtet. Sie hat die Finanzierungsregelung 1977 nicht in Kraft gesetzt, weil aufgrund der vorgelegten Daten und der Stellungnahme des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung davon ausgegangen werden kann, daß die an der Berufsbildung Beteiligten 1977 eine wesentliche Steigerung des Angebots an Ausbildungsplätzen auch ohne die Auslösung der Berufsausbildungsfinanzierung herbeiführen werden. Wenn das tatsächliche Angebot an Ausbildungsplätzen in diesem Jahr nicht der Vorausschau des Hauptausschusses entspricht, entsteht eine neue Lage, die im Interesse der Jugendlichen zum Einsatz des Finanzierungsinstrumentariums des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes zwingt. Insofern geht die Äußerung des Bundeskanzlers vom Gesetz und nicht von Tatsachen aus. In einer eventuell in Kraft zu setzenden Finanzierungsregelung nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz ist keine Beeinträchtigung der Investitionsbereitschaft der Unternehmer zu sehen. Die Abgabe kann nach § 3 Abs. 1 Ausbildungsplatzförderungsgesetz maximal 0,25 0/o der Lohn-und Gehaltssumme betragen; unter Berücksichtigung des Freibetrags von 400 000 DM und der steuerlichen Wirkung der Berufsausbildungsabgabe, die zu einer Minderung der ertragsabhängigen Steuern führt, handelt es sich hierbei um eine Minimalbelastung, die der Gesamtheit der Unternehmer wieder zugute kommt. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 7): In welchem Umfang und auf weldien Wegen unterstützen die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in ausländischen Staaten die Auslandsgeschäfte deutscher Firmen, und wie gestaltet sich dabei die Zusammenarbeit zwischen den beiden zuständigen Bundesministerien Auswärtiges Amt und Bundeswirtschaftsministerium,. wobei insbesondere die Frage der Besetzung der Botschaften mit sachverständigen Wirtschaftsreferenten von Bedeutung ist? Die Unterstützung der Auslandsgeschäfte deutscher Unternehmen ist eine der Hauptaufgaben der Wirtschaftsdienste unserer amtlichen Auslandsvertretungen. Sie richtet sich nach den jeweiligen Notwendigkeiten am Ort und übernimmt Aufgaben nur so -weit, wie sie von anderen Institutionen (z. B. Auslandshandelskammern) oder von privaten Stellen nicht erfüllt werden. Die Unterstützung ist dementsprechend von Land zu Land in Umfang und Art sehr unterschiedlich: Von der sich weitgehend auf zusätzliche Handelsauskünfte und Beratung beschränkenden Tätigkeit in westlichen Industrieländern bis zu der sich auch auf technische Detailhilfe erstreckenden intensiven Betreuung in Staatshandelsländern. Die Richtlinien für die Wirtschaftsdienste der deutschen Auslandsvertretungen sehen neben der Auskunftserteilung und der Herstellung von Kontakten auch die Förderung von Einzelgeschäften vor, was besonders bei ausländischen staatlichen Auftraggebern notwendig sein kann. Diese Förderung findet da ihre Grenze, wo sie zur Schwächung der unserer Wirtschaftsordnung entsprechenden Privatinitiative und Risikobereitschaft führen würde und wo sie eine Benachteiligung deutscher Konkurrenzunternehmen bewirken könnte. Die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Wirtschaft auf diesem Gebiet ist äußerst eng. Angehörige des BMWi finden bei Auslandsvertretungen im Bereich der Wirtschaftsdienste Verwendung. Zwischen den vom BMWi betreuten Auslandshandelskammern und den Korrespondenten der Bundesstelle für Außenhandelsinformation einerseits und den amtlichen Auslandsvertretungen andererseits bestehen genaue Absprachen über die Aufgabenverteilung im Rahmen der Unterstützung der deutschen Wirtschaftsunternehmen im Ausland. Diese Arbeitsteilung hat sich bewährt. Zur Frage der Qualität der im Wirtschaftsdienst eingesetzten Beamten kann das Auswärtige Amt mit Befriedigung feststellen, daß es ihm in den letzten Jahren gelungen ist, eine zunehmende Zahl von erfahrenen Wirtschaftsreferenten einzusetzen. Zum Teil haben sie wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung oder praktische Wirtschaftserfahrung; in jedem Fall werden sie aber in Spezialseminaren für diese Tätigkeit weitergebildet. Die aus dem BMWi übernommenen Wirtschaftsreferenten haben eine dementsprechende Qualifikation. 1968* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Insgesamt gesehen wurden die Wirtschaftsdienste der deutschen Auslandsvertretungen in den letzten Jahren verstärkt. Damit folgte das AA entsprechenden als gerechtfertigt anzusehenden Wünschen der deutschen Exportwirtschaft. Diese Verstärkung mußte zu Lasten anderer Bereiche des auswärtigen Dienstes gehen, da das Auswärtige Amt für diesen Zweck keine zusätzlichen Personalstellen erhielt. Dies ist auch der Grund, daß der zahlenmäßigen Ausstattung der Auslandsvertretungen im Wirtschaftsbereich engere Grenzen gesetzt sind als bei anderen vergleichbaren auswärtigen Diensten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 8) : Wird die Bundesregierung anders als in der Vergangenheit zukünftig die Turnhallenkonferenz in Windhuk bei ihren Vorbereitungen zur Unabhängigkeit Südwestafrikas unterstützen, und ist die Bundesregierung bereit, zum Aufbau der dann erforderlichen Verwaltung und zur Nutzung der Bodenschätze entsprechende technologische und finanzielle Hilfe zu leisten? Die Bundesregierung war stets in Übereinstimmung mit ihren westlichen Partnern der Auffassung, daß alle relevanten politischen Gruppen in Namibia — darunter also auch die „Turnhalle" — auf dem Weg in die Unabhängigkeit beteiligt werden sollten. Dies sieht die Sicherheitsratsresolution 385, de-rem Implementierung die Bundesregierung stets gefordert hat, auch ausdrücklich vor. Nur über den Weg dieser Sicherheitsratsresolution und der Beteiligung aller relevanten Kräfte kann ein international akzeptabler Weg für die Unabhängigkeit Namibias gefunden werden. Die Bundesregierung wird Namibia nach Erlangung seiner Unabhängigkeit ebenso wie andere afrikanische Staaten wirtschaftlich unterstützen. Anlage 9 Antwort des Statasministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 9 und 10) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in Verhandlungen mit den drei Alliierten darauf hinzuwirken, eine erneute Flugpreiserhöhung im Berlin-Flugverkehr in Höhe der von den alliierten Fluggesellschaften geforderten 7 Vo zu verhindern, wenn man davon ausgeht, daß die letzte Flugpreiserhöhung im Mai 1976 9,6 % betragen hat und die Flugpreise seit 1970 bei sieben Verteuerungen sich inzwischen zum Teil verdoppelt haben und für Normalbürger beinahe eine unerschwingliche Höhe erreicht haben? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß in unverzüglich durchzuführenden Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen der Drei Mächte die politische Bedeutung der Preisgestaltung des Flugverkehrs von und nach Berlin-West gegenüber den wirtschaftlichen Überlegungen wieder in den Vordergrund gerückt werden sollte, um den einzig unkontrollierten Zugang von und nach Berlin-West offenzuhalten, wobei besonders hervorzuheben wäre, daß dieser Flugverkehr außerhalb jeden Wettbewerbs einen quasi Monopolcharakter besitzt? Zu Frage A 9: Die von den im Berlin-Verkehr beteiligten Luftfahrtgesellschaften angestrebte Flugpreiserhöhung von etwa 7 % wird zur Zeit unter Berücksichtigung der maßgebenden wirtschaftlichen und politischen Faktoren von der Bundesregierung sorgfältig geprüft. Dazu haben die alliierten Luftfahrtgesellschaften bereits Zahlenmaterial über ihre Kosten-und Ertragslage im Berlin-Verkehr vorgelegt. Bei dieser Prüfung darf allerdings nicht übersehen werden, daß in den letzten Jahren mehrere Erhöhungen der Inlandsflugpreise in der Bundesrepublik Deutschland von den zuständigen deutschen Behörden aus guten Gründen genehmigt werden mußten, zuletzt zum 1. April 1977. Die offiziellen Anträge werden nach Eingang von Vertretern der Bundesregierung, des Landes Berlin und der Botschaften der drei Mächte gemeinsam beraten werden. Die deutsche Seite wird dabei darauf hinwirken, die Tarife im Luftverkehr von und nach Berlin (West) so niedrig wie möglich zu halten. Andererseits muß sie anerkennen, daß auch die alliierten Luftfahrtunternehmen, die private Erwerbsbetriebe sind, im Berlin-Verkehr wirtschaftlich arbeiten müssen. Die endgültige Entscheidung über die Anträge liegt bei den Regierungen der Drei Mächte. Zu Frage A 10: Die Bundesregierung verkennt nicht die politische Bedeutung der Tarifgestaltung im Berlinflug-Verkehr. Die politische Relevanz der Flugpreise hat ihre Haltung seit jeher maßgebend bestimmt. Das Erfordernis der Aufrechterhaltung der einzigen unkontrollierbaren Verkehrsverbindung mit Berlin (West) wurde bei den Beratungen mit den Drei Mächten stets wirksam zur Geltung gebracht. Dies wird auch bei den bevorstehenden Erörterungen einer neuen Flugpreiserhöhung geschehen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 12) : Kennt die Bundesregierung nachfolgende Äußerung des Sportministers der UdSSR, Sergej Pawlow, vom 23. März 1977 in Radio Moskau, "Allerdings entfaltete sich eine recht heftige Diskussion über die mit Westberlin zusammenhängenden Probleme. Manche Leute in der BRD möchten, daß Westberlin auch in sportlicher Hinsicht als ein Teil der BRD betrachtet wird. Wir konnten uns natürlich nicht mit einer solchen Auslegung einverstanden erklären, weil wir uns an die Leitsätze des Vierseitigen Westberlin-Abkommens halten. Während der Verhandlungen betonten wir ständig, daß wir gegenüber Westberlin vom Vierseitigen Abkommen ausgehen", und wie bewertet sie diese Äußerung im Zusammenhang mit dem Protokoll vom 29. März 1977? Der Bundesregierung ist die Äußerung des Vorsitzenden des Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der UdSSR, Herr Sergej Pawlow, vom 23. März 1977 bekannt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1969* Es ist eine Äußerung, die — wie sich bereits aus Ihrer Frage ergibt — vor der Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Sportprotokolls vom 29. März 1977, also während der Verhandlungen zwischen Herrn Pawlow und dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Herrn Weyer, gefallen ist. Das Protokoll vom 29. März 1977 selbst regelt die Einbeziehung von Berlin in den deutsch-sowjetischen Sportverkehr. Es wurde vereinbart — ich zitiere —, „daß auf der Grundlage der geltenden internationalen Regeln Bestimmungen und. Praxis und — was Berlin (West) anbetrifft — auch in Übereinstimmung mit dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 Jahrespläne für Veranstaltungen aufgestellt werden sollen". Weiterhin wurde während der Verhandlungen ein gemeinsamer deutschsowjetischer Sportkalender 1977 ausgehandelt, in dem auch Sportveranstaltungen in Berlin vorgesehen sind. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 13 und 14) : Stimmt die Bundesregierung den Auffassungen von Präsident Carter über die verschiedenen Wege einer wirksamen Menschenrechtspolitik zu, wie er sie in seinen letzten Interviews im Fernsehen und gegenüber europäischen Journalisten vertreten hat und wie sie in der Rede von Außenminister Cyrus Vance vor der Universität Georgia präzisiert wurden? Macht die Bundesregierung den Abschluß von bilateralen Vereinbarungen über Jugend- und Kulturaustausch vom vertraglichen Verbot jeder Diskriminierung der Teilnehmer und der Teilnahmebewerber wegen ihrer sprachlichen, nationalen oder sozialen Herkunft, wegen ihrer — mit der Ordnung des freiheitlichen Rechtsstaats zu vereinbarenden — politischen Überzeugung und Verbandszugehörigkeit im Sinne von Artikel 2 des Weltpakts für bürgerliche und politische Rechte abhängig? Zu Frage A 13: Die Bundesregierung hat sich stets sowohl im europäischen Rahmen wie weltweit in ihrer Außenpolitik für die Verwirklichung der Menschenrechte eingesetzt. Sie wird auch wie bisher ihre politischen Möglichkeiten einsetzen, um auf die konkrete Verwirklichung von Menschenrechten zu drängen. Sie weiß sich in dieser Zielsetzung mit der amerikanischen Regierung einig. Zu Frage A 14: Die Auswahl von Personen und Institutionen im Rahmen der Vereinbarungen ist auf jeder Seite in erster Linie Sache ihrer im Einzelfall betroffenen Organisationen. Die Bundesregierung legt Wert auf diese Selbständigkeit der jeweiligen Partner. Von diesem Grundsatz läßt sie sich auch bei Verhandlungen über Jugend- und Kulturaustausch leiten. Als Partner legen die betroffenen Organisationen der Bundesrepublik Wert auf ein breites Spektrum von Auffassungen und dringen darauf, daß sachliche Gesichtspunkte der Qualifikation nicht diskriminierend beiseite geschoben werden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 15 und 16) : Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Dezimierung der kambodschanischen Bevölkerung durch willkürliche Maßnahmen der gegenwärtigen Regierung (Vertreibung, Krankheit, Gewalt und Massenevakuierung) vor, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um einen Beitrag dazu zu leisten, daß dem in Kambodscha nicht auszuschließenden Völkermord Einhalt geboten wird? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um einen Beitrag zur Linderung der Notlage in kambodschanischen Flüchtlingslagern (angeblich über 10 000 kambodschanische Flüchtlinge allein in Thailand) zu leisten, und wie viele Flüchtlinge aus Indochina wurden auf Grund der Erklärungen der Bundesrepublik Deutschland, bis zu 1 000 Flüchtlinge aufzunehmen, tatsächlich bisher aufgenommen? Zu Frage A 15: Der Bundesregierung stehen außer den in der Presse veröffentlichten oder sonst publizierten Berichten keine Informationen über die Vorgänge in Kambodscha zur Verfügung. Diese Veröffentlichungen beruhen fast ausschließlich auf nicht immer widerspruchsfreien Angaben von kambodschanischen Flüchtlingen, die sich zumeist auch schon einige Zeit in Lagern in Thailand aufgehalten haben. Insgesamt lassen sie zwar befürchten, daß nach der Machtübernahme in Kambodscha nicht nur viele alte und kranke Menschen der offenbar mit rücksichtsloser Härte durchgeführten Umsiedlung zum Opfer gefallen sind, sondern auch eine größere Zahl von Angehörigen des alten Regimes umgekommen ist. Zu Frage A 16: Die Bundesregierung stellte dem UNHCR, dem IKRK und ICEM 1975 insgesamt 5 Millionen DM für die Unterstützung von Indochina-Flüchtlingen (ohne Differenzierung nach Ursprungsland) zur Verfügung. Im Jahre 1976 wurde dem UNHCR ein weiterer Betrag von 1 Million DM für das Hilfsprogramm für Indochina-Flüchtlinge in Thailand übergeben. In diesem Jahr wurde dem UNHCR zur Eingliederung von Indochina-Flüchtlingen, die sich auf zwei Schiffen vor der malaysischen Küste befinden, 100 000,— DM zur Verfügung gestellt. Nachdem die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder im November 1975 der Aufnahme von 1 000 Indochina-Flüchtlingen zugestimmt hatte, sind ca. 880 Flüchtlinge in das Bundesgebiet eingereist. Bezüglich der restlichen Plätze sind Aufnahmeverfahren anhängig. Die Bundesregierung hat die Innenminister der Länder ,inzwischen gebeten, einer Erhöhung der Aufnahme-Quote um 200 Plätze zuzustimmen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 17): 1970* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Welche konkreten Ergebnisse hat der in den vergangenen Jahren ausgehandelte abgeschlossene Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR für die Bundesrepublik Deutschland im allgemeinen und für die deutsche Bevölkerung an der tschechischen Grenze im besonderen gebracht, und gibt es Verhandlungen mit dem Ziel, in nächster Zeit den Handel und den Besucherverkehr zu erleichtern? Der Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der tschechoslowakischen sozialistischen Republik vom 11. 12. 1973 hat das Münchner Abkommen außer Streit gestellt und seine Rechtsfolgen in einer Weise geregelt, die den Interessen der Betroffenen gerecht wird. Entsprechend Artikel 5 des Vertrages ist seit seinem Abschluß der weitere Ausbau der gegenseitigen Beziehungen fortgeschritten. Dies gilt z. B. für das wachsende Volumen des wirtschaftlichen Austausches, aber auch für die günstige Entwicklung des Reiseverkehrs einschließlich von Verwandtenbesuchen. Die Zusammenarbeit der Rote-Kreuz-Gesellschaften zur Abwicklung von Aussiedlungswünschen ist auf der Basis des zum Vertrag gehörenden humanitären Briefwechsels wiederaufgenommen worden. Darüber hinaus ist generell die ,Lösung humanitärer Anliegen, wie z. B. der Familienzusammenführung, erleichtert worden. Die Aufnahme von Verhandlungen zu einem Kulturabkommen wird vorbereitet. In einigen Bereichen ist aus ideologischen und anderen Gründen jedoch eine nur beschränkte tschechoslowakische Bereitschaft zur Erweiterung der Beziehungen erkennbar. Dies gilt insbesondere auch für die von Ihnen angesprochene Frage des Ausbaus der Kontakte im grenznahen Bereich. Fragen des Handels und des Besucherverkehrs sind Gegenstand der laufenden Kontakte zwischen beiden Regierungen. Neben den über die Botschaften geführten Gesprächen ist in diesem Zusammenhang die letzte Sitzung des Gemischten Kooperationsausschusses, die im Dezember 1976 stattgefunden hat, zu erwähnen. Konsultationen zwischen den beiden Außenministerien werden voraussichtlich Mitte dieses Jahres stattfinden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 18) : Gibt es mittel- oder langfristige Verträge bzw. Perspektiven zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR über die Einfuhr von Kohlen für die ostbayerische Elektrizitätswirtschaft, und um welche Mengen handelt es sich gegebenenfalls dabei? Mittel- oder langfristige Verträge bzw. Perspektiven über die Einfuhr von Kohlen für ostbayerische Elektrizitätswerke bestehen zwischen der Bundesrepublik und der CSSR nur auf kommerzieller Ebene für mit Braunkohle betriebene Kraftwerke in diesem Raum. Es handelt sich hierbei um die Versorgung von zwei (2) Kraftwerken, für die Lieferverträge bis zum Jahre 1990 bzw. bis zum Jahre 1995 bestehen. Die jährliche Vertrags-Liefermenge an tschechischer Hartbraunkohle beträgt derzeit 1,2 Mio. t. Sie erhöht sich im Jahre 1979 (ab 1. 10.) auf 1,6 Mio. t und im Jahre 1981 (ab 1. 10.) auf 2,5 Mio. t. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 rage A 19) : Wie beurteilt die Bundsregierung das Verlangen und die Prozedur der Tschechoslowkei, daß ein. sogenannter Republikflüchtling erst einen gültigen Reisepaß in Höhe von 5 000 DM bis 6 000 DM erwerben muß, bis er einen Antrag auf legale Ausbürgerung stellen kann? Die von Ihnen gestellte Frage läßt sich ohne Kenntnis des konkreten Falles, den Sie im Auge haben, nicht beantworten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die CSSR und andere Staaten im Zusammenhang mit der Genehmigung des ständigen Aufenthaltes im Ausland' in bestimmten Fällen zum Beispiel die Rückerstattung von Ausbildungskosten fordern. Ohne Kenntnis, ob sich die von Ihnen genannten Kosten auf diese oder welche sonstigen Begründungen stützen, vermag die Bundesregierung den Sachverhalt nicht zu beurteilen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 25 und 26) : Treffen Pressemeldungen zu, daß eine private norddeutsche Firma angeboten hat, das zum Transport von Lasten in Entwidclungsländern zu entwickelnde Luftschiff wesentlich billiger zu bauen und zu erproben als zunächst im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts vorgesehen, und aus welchen Gründen ist eine Ausschreibung des Erprobungsauftrags unterblieben? Warum hat die Bundesregierung nicht veranlaßt, daß für das Projekt eines in den Entwicklungsländern einzusetzenden Luftschiffs nicht zuerst die weit weniger kostspieligen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und erst anschließend die technische Erprobung durchgeführt worden sind? Zu Frage A 25: Presseberichte, nach denen eine norddeutsche Firma angeboten hat, ein Luftschiff wesentlich billiger zu bauen und zu erproben, treffen nicht zu. Eine norddeutsche Firma hat lediglich im März 1976 sowohl den Bundesminister für Wirtschaft als auch den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit gebeten, Mittel in Höhe von 5 Millionen DM zur Erarbeitung einer Projektdefinition als Voraussetzung für Entwicklung und Bau eines derartigen Luftschiffes durch ein europäisches Firmenkonsortium für ein Ganzmetalluftschiff mit einer Tragkraft von 100 bis 500 t bereitzustellen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1971* Eine Ausschreibung des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit erteilten Auftrages zur Erprobung des Luftschiffes in Ghana und Obervolta war nicht möglich, da zu jener Zeit allein die Firma Westdeutsche Luftwerbung KG (WDL) in Mülheim/Ruhr kurzfristig ein Luftschiff zur Verfügung stellen konnte. Zu Frage A 26: Erst die technische Erprobung konnte einen Teil der Daten liefern oder verifizieren, die in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einzusetzen waren. Die Bundesregierung hat die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die technische Erprobung gleichzeitig veranlaßt, weil ihr wegen der Tragweite und der Konsequenzen der zu treffenden Entscheidung an einer alle Aspekte berührenden Prüfung lag. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 29) : Trifft es zu, daß die Staatsanwaltschaft Bonn entgegen ihrer Absicht kein Ermittlungsverfahren nach § 353 c StGB wegen der Veröffentlichung der Abhöraktion gegen Klaus Traube gegen das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" einleiten kann, weil die Bundesregierung die erforderliche Ermächtigung bisher nicht erteilt hat und auch nicht erteilen wird? Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bonn hat auf Grund der Veröffentlichungen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" vom 28. Februar 1977 ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer des Spiegel-Verlages Rudolf Augstein sowie gegen unbekannte Angehörige des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeri. ums eingeleitet. Mit Schreiben vom 10. März 1977 bat die Staatsanwaltschaft um Entscheidung, ob die gemäß § 353 b Abs. 3 und § 353 c Abs. 4 StGB erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt wird. Ich habe am 14. April 1977 die nach § 353 b Abs. 3 StGB erforderliche Strafverfolgungsermächtigung erteilt. Mit gleichem Schreiben ist der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden, daß die Bundesregierung über eine Strafverfolgungsermächtigung nach § 353 c StGB gegenwärtig nicht befunden hat. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/357 Fragen A 30 und 31) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die Rechtsverordnung zum § 15 des Abfallbeseitigungsgesetzes zu erlassen? Wird die zu erlassende Rechtsverordnung die fachliche Stellungnahme des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamts Berlin-Dahlem berücksichtigen und ein Verbot der Verregnung von biologisch ungeklärten Abwässern enthalten? Zu Frage A 30: Es ist beabsichtigt, von der in § 15 Abs. 2 enthaltenen Ermächtigung durch den Erlaß von zwei getrennten Rechtsverordnungen Gebrauch zu machen. Vorgezogen werden soll eine Regelung zur Verhinderung von übermäßigem Aufbringen von Wirtschaftsdüngern. Anschließend soll das Aufbringen von Abwasser, Klärschlamm und ähnlichen Stoffen geregelt werden. Die Arbeiten an den beiden Verordnungsentwürfen mußten im Jahre 1976 zurückgestellt werden, da es sich als notwendig erwies, zunächst die Ausführungsvorschriften zur Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz vom 21. Juni 1976 betreffend die Regelung besonders problematischer Industrieabfälle vorzuziehen. Inzwischen sind die Arbeiten an beiden Verordnungsentwürfen wiederaufgenommen worden. Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Verhinderung von übermäßigem Aufbringen von Wirtschaftsdüngern wird voraussichtlich nach Beendigung der Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts, den Ländern und den Fachverbänden nach der Sommerpause dem Bundesrat zugeleitet werden. Der vorliegende Referentenentwurf der Rechtsverordnung über das Aufbringen von Abwasser, Klärschlamm und ähnlichen Stoffen bedarf noch einer eingehenden Überarbeitung, da inzwischen neuere Erkenntnisse über die Verwertung von Klärschlamm angefallen sind, die — vor allem unter den Gesichtspunkten der Vermeidung von Belastungen des Bodens durch Schadstoffe — noch durch eine Expertengruppe beim Umweltbundesamt ausgewertet werden müssen. Ich bin bemüht, diese Untersuchungen soweit als möglich zu beschleunigen. Zu Frage A 31: In dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministers des Innern, der im wesentlichen auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahme des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes Berlin-Dahlem ausgearbeitet worden ist, ist ein Verbot enthalten, häusliches Abwasser ohne Abtrennung des Schlamms, Desinfektion oder andere Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen und Parasitenbefall zu verregnen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 33) : Hält die Bundesregierung an der Grundaussage des Weißbuchs 1972 über die Zivile Verteidigung fest, daß die Zivile Verteidigung ein untrennbarer und unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtverteidigung ist, oder schließt sie sich der in der letzten Zeit verschiedentlich zu hörenden Auffassung an, daß der Zivilschutz keinesfalls auf die gleiche Stufe mit den militärischen Verteidigungsanstrengungen zu stellen sei und andere Bemühungen eher ein Schritt auf dem Weg zu einer Kriegsführungsstrategie seien? Die Bundesregierung hält nach wie vor an ihrer Grundaussage im Weißbuch zur zivilen Verteidigung 1972* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 der Bundesrepublik Deutschland von 1972 fest, daß die zivile Verteidigung neben der militärischen ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtverteidigung ist. Wirksame Verteidigung und Glaubwürdigkeit der Abschreckung im NATO-Bündnis setzen ausreichenden Schutz der Bevölkerung, Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sowie Sicherstellung des lebens- und verteidigungswichtigen Bedarfs an Gütern und Leistungen voraus, und zwar auch in Krisenlagen. Die aus humanitären Gründen unerläßlichen Maßnahmen für den Überlebensschutz der Bevölkerung können in dem rein defensiven NATO-Bündnis nicht als Kriegsführungsstrategie mißverstanden werden. Unabhängig davon wird mit Aufmerksamkeit der Stand der zivilen Verteidigung im Warschauer Pakt verfolgt und im Bündnis analysiert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, mit den Ländern darüber zu verhandeln, daß Kosten und Schäden von Gewaltdemonstrationen künftig laufend erfaßt werden? Ich werde das in Ihrer Frage angesprochene Problem bei den Innenministern und -senatoren der Länder zur Diskussion stellen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 35 und 36) : Trifft es zu, daß der Mehraufwand bei Dienstreisen im Bereich verschiedener Oberfinanzdirektionen von einzelnen Finanzämtern abweichend von dem in den Lohnsteuer-Richtlinien im einzelnen festgelegten Pauschalbetrag nur mit einem Teilbetrag und in unterschiedlicher Höhe anerkannt wird (Bericht der Wirtschaftswoche vom 29. April 1977), und wenn ja, was hat die Bundesregierung getan, um dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen? Trifft es zu, daß beim Abzug als Werbungskosten als Ausgaben für Arbeitskleidung ohne Einzelnachweis Pauschalbeträge zwischen 80 DM und 250 DM und sogar bis zu 300 DM anerkannt werden und daß die Anerkennung der Höhe des Betrags sogar innerhalb einzelner Finanzämter schwankt (Bericht der Wirtschaftswoche vom 29. April 1977), und wenn ja, was hat die Bundesregierung getan, um für eine einheitliche Besteuerungspraxis und somit eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung auf diesem Gebiet zu sorgen? Ihre Frage betrifft eine Verwaltungsangelegenheit, für die die Landesfinanzverwaltungen zuständig sind. Die Bundesregierung kann deshalb zu der Darstellung in der „Wirtschaftswoche" im einzelnen nicht Stellung nehmen, sondern die Frage nur unter allgemeinen Gesichtspunkten beantworten. Mehraufwendungen für Verpflegung bei Dienstreisen können mit Pauschbeträgen als Werbungskosten anerkannt werden. Sie dürfen aber nur dann angesetzt werden, wenn sie nicht offensichtlich zu einer unzutreffenden Besteuerung führen. Liegt ein solcher Fall vor, so müssen die Pauschbeträge gekürzt werden; das Ausmaß der Kürzung richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles. Hieraus ergeben sich naturgemäß unterschiedliche Ansätze. Es bleibt dem Arbeitnehmer jedoch unbenommen, die tatsächlich entstandenen Aufwendungen im einzelnen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Diese Regelungen sind in den Lohnsteuer-Richtlinien enthalten, die bundeseinheitlich angewendet werden. Darüber hinaus haben nach mir vorliegenden Informationen einzelne Bundesländer im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Lohnsteuer- Jahresausgleich in Verwaltungsanweisungen geregelt, in welchen Fällen die Pauschbeträge nicht in voller Höhe angesetzt werden können. Die Regelungen beruhen auf örtlichen Erfahrungswerten und dienen einer rationellen Bearbeitung der genannten Anträge. Eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist dadurch nicht gegeben. Ausgaben für Arbeitskleidung müssen grundsätzlich im einzelnen nachgewiesen werden. Die Bundesländer haben im Interesse einer rationellen Bearbeitung der Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Lohnsteuer-Jahresausgleich in Verwaltungsanweisungen festgelegt, bis zu welcher Höhe derartige Ausgaben als Werbungskosten anerkannt werden können, wenn dem Antrag keine Belege beigefügt sind. Die Höhe der anzuerkennenden Beträge ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, da die Regelungen auf örtlichen Erfahrungswerten beruhen. Das Bundesfinanzministerium bemüht sich schon seit einiger Zeit, in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine einheitliche Regelung herbeizuführen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 37) : Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß der Senatszuschuß für Berlin-Flüge nicht bezahlt wird, wenn Start- und Zielort im Bundesgebiet nicht identisch sind, nicht für eine Benachteiligung jener Bundesbürger, die auf Grund ihres Wohnorts und der damit verbundenen Anfahrtswege variabel sein wollen? Berlin-Flüge, bei denen Start- und Zielort im Bundesgebiet nicht identisch sind (sogen. Gabelflüge), wurden im Jahre 1962 von der Subventionierung ausgenommen. Hierfür waren finanzielle und verkehrliche Gründe maßgebend. Auch heute noch würde eine Subventionierung der Gabelflüge preisgünstigere „Umweg"-Flüge über Berlin ermöglichen. Im übrigen besteht seit dem Inkrafttreten des Transitabkommens am 3. Juni 1972 die volle Variabilität hinsichtlich der Wahl der zugelassenen Transitstrecken. Jede Prüfung einer Erweiterung der Subventionen wird die genannten Gesichtspunkte zu berücksichtigen haben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1973* Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 38) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß im Rahmen des § 33 b des Einkommensteuergesetzes der Pauschbetrag für Blinde und für Körperbehinderte bei ständiger Hilflosigkeit in Höhe von 7 200 DM auch für schwerstbehinderte Kinder gewährt werden muß, deren Behinderung nur geistig ist, und ist die Bundesregierung bereit, die entsprechenden Initiativen zu ergreifen? Für die Gewährung des Pauschbetrags für Körperbehinderte von 7 200 DM in den in der Anfrage bezeichneten Fällen kommt es auf den Nachweis der Hilflosigkeit an. Nach einem Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung an die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder vom 22. Dezember 1976 (Bundesversorgungsblatt 2/1977, Seite 15) ist bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100 % allein wegen geistiger Behinderung — und damit bei jeder sehr schweren geistigen Behinderung — stets Hilflosigkeit anzunehmen. Auch bei Kindern mit einer weniger schweren geistigen Behinderung, die keine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100 % bedingt, kommt nach dem Rundschreiben noch häufig — anders als bei Erwachsenen — die Feststellung der Hilflosigkeit in Betracht. Das Rundschreiben wurde den für die Feststellung von Behinderungen zuständigen Versorgungsverwaltungen und ihren ärztlichen Diensten bekanntgemacht. Ich gehe also davon aus, daß entsprechende Nachweise erteilt werden. Einer weiteren Initiative der Bundesregierung bedarf es deshalb nicht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 39 und 40) : Auf Grund welcher statistischer Unterlagen hat die Bundesregierung die Mindereinnahmen bei Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung für die Steuerreformkommission und die Mehreinnahmen, die sich im Zusammenhang mit der Einführung der Einheitswerte 64 für die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung angegeben wurden, ermittelt? Worauf ist zurückzuführen, daß im Vergleich mit diesen Ermittlungen nunmehr der jährliche Steuerausfall mit über ½ Milliarde DM veranschlagt wird (Anfragen 38 und 39 in Drucksache 8/285 und Anlage 85 im Stenographischen Bericht über die 23. Sitzung) ? Wie ich bereits in der Fragestunde am 21. April 1977 ausgeführt habe, liegen statistische Unterlagen über die Steuereinnahmen aus dem Mietwert der eigengenutzten Wohnung nicht vor. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich deshalb lediglich aus der Baustatistik und aus anderen Wirtschaftsstatistiken ableiten. Bei den vor über 6 Jahren für die Steuerreformkommission ermittelten Steuerausfällen wurde von dem Baubestand bis einschließlich 1970 ausgegangen. Nach grober Schätzung ist damals davon ausgegangen worden, daß vom zu versteuernden Volumen der Einkünfte aus eigengenutzten Wohnungen in 95 % der Fälle der Nutzungswert der Wohnung durch Zinszahlungen aufgezehrt wird. Nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1973, die im September 1975 veröffentlicht wurde, hatten 40 % der Wohnungsbesitzer keine Zins- und Tilgungsbelastungen. In diesen Fällen ist grundsätzlich ein zu versteuernder Nutzungswert zu unterstellen. Eine geringere Zinsbelastung ergibt sich auch durch die Senkung des Zinssatzes für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke. Nach der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank ist dieser Zinssatz von Januar 1971 bis März 1977 um mehr als 1 %-Punkt gesunken (von 8,59 % auf 7,47 %). Berücksichtigt man ferner, daß von 1973 bis 1978 ein nicht unbeträchtlicher Teil der Eigenheimbesitzer ihre Schulden weiter getilgt haben, ergibt sich nach neuestem Datenbestand bei Abschaffung der Besteuerung der eigengenutzten Wohnung die in der Beantwortung der Anfrage genannte Größenordnung von 500 Millionen DM. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 41) : Hält die Bundesregierung es im Sinne der steuerlichen Gerechtigkeit für vertretbar, daß Bürger, die zwischen dem 8. Mai 1973 und dem 31. Dezember 1973 ihren Bauschein für ein Einfamilienhaus erhielten, von dem Steuervorteil des § 7 b ausgeschlossen bleiben, oder soll auch dieser Personenkreis in die ausstehende Neuregelung einbezogen werden? Der Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude sieht die Aufhebung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 7. Juni 1973 nicht vor. Der Bauherr kann also nach dem Entwurf die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bei Ein-, und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht vornehmen, für die der Bauantrag zwischen dem 9. Mai 1973 und dem 31. Dezember 1973 gestellt worden ist. Ich weise darauf hin, daß die Erteilung des Bauscheins für den Ausschluß der erhöhten Absetzungen bedeutungslos ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die nachträgliche Aufhebung von konjunkturpolitischen Maßnahmen, die im Jahre 1973 geboten waren, die Ernsthaftigkeit künftiger staatlicher Maßnahmen in ähnlichen Fällen in Frage stellen könnte. Die Bürger könnten künftig konjunkturpolitisch unerwünschte Handlungen vornehmen und dabei hoffen, daß negative Folgen später rückgängig gemacht werden. Die Bundesregierung sieht in der Beibehaltung der bisherigen Regelung keinen Widerspruch zur steuerlichen Gerechtigkeit. Eine Entscheidung in dieser Frage wird das Parlament bei den Beratungen des genannten Gesetzentwurfs zu treffen haben. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 42) : Trifft es zu, daß zum Nachweis von abzugsfähigen Sonderausgaben von den einzelnen Finanzämtern und sogar innerhalb der einzelnen Ämter unterschiedliche Anforderungen an die Art und den Umfang der Belege gestellt werden (Bericht der Wirtschaftswoche vom 29. April 1977), und wenn ja, worauf beruhen diese Unterschiede, und wird die Bundesregierung auf eine Vereinheitlichung der Praxis — nötigenfalls durch entsprechende Richtlinien — hinwirken? Ihre Frage betrifft eine Verwaltungsangelegenheit, für die die Landesfinanzverwaltungen zuständig sind. Die Bundesregierung kann deshalb zu der Darstellung in der „Wirtschaftswoche" im einzelnen nicht Stellung nehmen, sondern die Frage nur unter allgemeinen Gesichtspunkten beantworten. Inwieweit die Finanzämter Angaben eines Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung überprüfen, also auch für geltend gemachte Sonderausgaben einen Nachweis verlangen, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzämter und richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles. Dabei hängt die Intensität der Überprüfung notgedrungen auch von der Personal- und Arbeitslage ab. Dennoch sollte die Verwaltungspraxis möglichst einheitlich sein. Ein wesentlicher Schritt in dieser Richtung sind die Grundsätze zur Neuorganisation der Finanzämter und zur Neuordnung des Besteuerungsverfahrens, die auf Grund eines Beschlusses der Landesfinanzministerkonferenz zur Zeit eingeführt werden. Diese Grundsätze sehen für bestimmte Gruppen von Fällen, deren eingehende Überprüfung im Regelfall nicht ergiebig ist, im Interesse der Arbeitserleichterung nur eine überschlägliche Prüfung vor. Hinsichtlich der Prüfung von Sonderausgaben gilt dabei folgendes: Belege sind nur vorzulegen, wenn bei Versicherungsbeiträgen ein Betrag von 3 000 DM, bei Bausparbeiträgen 2 000 DM und bei Spenden 200 DM überschritten sind. Dabei wird davon ausgegangen, daß die Angaben des Steuerpflichtigen zutreffen. Im Einzelfall ist das Finanzamt berechtigt, eine intensivere Prüfung vorzunehmen und Belege anzufordern. Dies geschieht stichprobenweise. Die Grundsätze zur Neuorganisation sind im Bundessteuerblatt 1976 Teil I Seite 88 veröffentlicht. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/357 Frage A 44) : Trifft es zu, daß in zahlreichen Einzelfällen Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit zum Wehrdienst einberufen wurden, was für die Auszubildenden zu erheblichen und vermeidbaren Härten geführt und in den Betrieben zu einer Blockierung von Ausbildungsplätzen beigetragen hat, und ist gegebenenfalls die Bundesregierung bereit, die Einberufungspraxis flexibler zu gestalten, damit gerade im Hinblick auf die angespannte Situation auf dem Ausbildungsmarkt vermeidbare Härten vermieden werden? Die Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes stellen sicher, daß Wehrpflichtige ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife ihre erste Berufsausbildung grundsätzlich vor der Einberufung zum Grundwehrdienst abschließen können. Wehrpflichtige werden während ihrer Ausbildungszeit nur dann zum Wehrdienst einberufen, wenn sie vor Aufnahme der Ausbildung die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben haben. Die generelle Zurückstellung solcher Wehrpflichtiger ist, wie die Bundesregierung auf entsprechende Fragen der Herren Kollegen Dr. Franz und Dr. Geßner in den Fragestunden des Deutschen Bundestages am 19. 3. 1976 und am 2. 3. 1977 ausgeführt hat, aus Gleichheitsgründen nicht vertretbar. Das diesen Personenkreis betreffende Verfahren ist inzwischen jedoch flexibler gestaltet worden; eine solche Ausbildung führt dann zur Zurückstellung, wenn sich die Ausbildung durch die Einberufung über die Grundwehrdienstdauer hinaus zusätzlich um mehr als sechs Monate verzögert. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/357 Fragen A 45 und 46) : Warum wird der bereits 1974 angeordnete Auftrag zur Feststellung der psychophysischen Belastung des fliegenden Personals (Luftfahrzeugführer und Luftfahrzeugbesatzungsangehörige) nicht fortgeführt bzw. abgeschlossen? Warum werden die inzwischen gewonnenen Meßdaten (z. B. Meßflüge beim LTG 61 Penzing) nicht ausgewertet? Das Flugmedizinische Institut der Luftwaffe wurde durch einen Gutachterauftrag des Bundesministeriums der Verteidigung im März 1967 erstmalig mit der Frage der „Psycho-physischen Belastung von Luftfahrzeugführern und -besatzungsangehörigen" befaßt. Aufgrund flugmedizinischer Fragestellungen wurden bislang in den Studien bestimmte Personengruppen gezielt herausgegriffen und untersucht. Im einzelnen liegen folgende Forschungs-Teilergebnisse zur psychophysischen Belastung des fliegenden Personals vor: 1. „Über die psychophysische Belastung des Kampfbeobachters auf dem LFZ-Muster ,Phantom' " Dr. K. Gerbert, Dezember 1971 2. „Ergebnisse flugpsychologischer Studien über die psychophysischen Belastungen von Luftfahrzeugführern und Besatzungsmitgliedern" Dr. K. Gerbert, Juli 1972 3. Gutachterliche Stellungnahme zur „Psycho-physischen Belastung von Luftfahrzeugführern und Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen", OTA PD Dr. Ulbrecht, August 1972 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1975* 4. „Untersuchungen zur Objektivierung der psychophysischen Belastung von Flugzeugpiloten", Prof. Dr. Müller-Limmroth et al., Forschungsbericht aus der Wehrmedizin, Bundesministerium der Verteidigung - FBWM 73-10, 1973 5. „Über die psychophysischen Belastungen und die gesundheitliche Beanspruchung der Strahlflugzeugführer Dr. K. Gerbert, 1975 6. „Untersuchungen der Kreislaufregelung bei Vigilanzleistung und -ermüdung, bezogen auf die Belastung im Flugdienst" (Durchführung der Messungen im Einsatz der Breguet !1150 „Atlantic"), OFA Prof. Dr. Meyer-Delius, 1976. Zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist die umfangreiche Studie „Vergleichende Untersuchungen zur psycho-physischen Belastung der auf Transall C-160 eingesetzten Besatzungsmitglieder auf Langstrekkenflügen/Ausbildungspersonal für ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige". Diese flugmedizinisch-flugpsychologischForschungsarbeit auf der Basis der seit 1967 gewonnenen Erkenntnisse wurde 1974 konzipiert. Die Arbeiten werden als Sonderforschungsauftrag kontinuierlich weitergeführt. Gegenwärtig ist eine sichere Aussage über den voraussichtlichen Abschluß des Forschungsauftrages noch nicht möglich, da mit diesen Untersuchungen wissenschaftliches „Neuland betreten" wurde, wobei unter anderem auch alle methodischen Details der Arbeitsschritte erst gefunden werden müssen. Es wird angestrebt, die wissenschaftliche Aufbereitung der bisherigen Erkenntnisse, Erarbeitung von Bewertungskriterien und abschließende Beurteilung noch in diesem Jahre abzuschließen. Für die Auswertung der magnetbandgespeicherten physiologischen und operationellen Parameter mit Hilfe der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) standen Ende Februar 1976 die beantragten Betriebsmittel zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe und dem Rechenzentrum der Firma Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft (IABG). Die erarbeiteten Programme liegen seit Januar 1977 im Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe vor. Die weitere Massenauswertung und Beurteilung wird im eigenen Bereich durchgeführt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/357 Frage A 49) : Wie beurteilt die Bundesregierung rechtlich sowie politisch die Tatsache, daßMitgliedern einer Bürgerinitiative in Bergkamen durch eine Elektrizitätsgesellschaft ein Betrag von insgesamt 1,5 Millionen DM versprochen worden ist, um die Genehmigung zum Bau eines Steinkohlekraftwerks durchzusetzen, und was wird sie unternehmen, um derartige Verfahrensweisen, zu denen sich Staatssekretär Bölling bereits am 2. Mai kurz geäußert hat, in Zukunft zu verhindern? Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Dortmund hat am 6. Mai 1977 aufgrund von Presseberichten gegen die drei Sprecher der Bürgerinitiative ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Außerdem beabsichtigen laut Presseberichten Mitglieder der Bürgerinitiative, Zivilprozesse wegen der Auszahlung der Gelder zu führen. Angesichts der im Zuständigkeitsbereich nordrhein-westfälischer Gerichte und Staatsanwaltschaften anhängigen Straf- und Zivilverfahren hat die Bundesregierung von einer rechtlichen Beurteilung des Vorfalles Abstand zu nehmen. Die Bundesregierung hält es allerdings für erforderlich, daß zwischen dem Recht, seine Meinung — auch in Form einer Bürgerinitiative — frei zu äußern und dem Recht, einen zivilrechtlichen Ersatzanspruch geltend zu machen, streng unterschieden werden sollte. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/358 Frage A 50) : Aus welchen Gründen findet das Seminar der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland zu Fragen auf dem Gebiet der Menschenrechte, wofür im Einzelplan 07 ursprünglich 70 000 DM bereitgestellt waren, nun doch nicht statt? Die Bundesregierung hat sich neben anderen europäischen und außereuropäischen Regierungen zur Ausrichtung eines VN-Seminars über Menschenrechtsfragen bereit erklärt. Die Menschenrechtsabteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat jedoch zunächst Osterreich als Gastgeberland ausgewählt. Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, im Jahre 1978 oder 1979 ein solches VN-Seminar zu veranstalten, und wird sich zu gegebener Zeit um die Bewilligung der dafür erforderlichen Mittel bemühen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 51) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, aus welchen Quellen die privaten Einrichtungen finanziert wurden, die sich die in Stammheim inhaftierten Terroristen zugelegt haben, und mit welchen Mitteln die große Zahl der von ihnen abonnierten Zeitungen und Zeitschriften bezahlt werden? Die mit der Bekämpfung des Terrorismus befaßten staatlichen Organe wenden im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit ihre Aufmerksamkeit auch den Problemen zu, die Sie in Ihrer Fragestellung angeschnitten haben. Der Bundesregierung liegen dazu Erkenntnises vor, die aber aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müssen. 1976*Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 52 und 53) : Wie viele der 123 wegen terroristischer Gewalttaten rechtskräftig Verurteilten sind inzwischen bereits wieder aus der Haft entlassen worden und dann wieder in den Untergrund gegangen, und wie viele der verbleibenden Verurteilten werden in den nächsten zwei bzw. vier Jahren entlassen werden? Wie lange war bei allen diesen rechtskräftig verurteilten Terroristen die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Festnahme und rechtskräftigem Urteil? Zu Frage A 52: Aus dem Bereich der von Ihnen angesprochenen Urteile haben 99 eine Verurteilung zu Freiheitsstrafen ausgesprochen. Die Zahl der Verurteilten, die nach voller Verbüßung von Freiheitsstrafen wieder entlassen worden sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dazu müßten die zuständigen Landesjustizverwaltungen Auskunft erteilen. Die Bundesregierung wird bei den Landesjustizverwaltungen entsprechende Auskünfte einholen und die Frage alsdann beantworten. Der Bundesregierung sind drei Personen bekannt, die wegen terroristischer Gewalttaten rechtskräftig verurteilt wurden und nach Teilverbüßung der Strafe untergetaucht sind. Die Genannten befinden sich seit Juni 1972 bzw. Mai 1975 wieder in Haft. Bis zum 4. Juni 1979 stehen acht und von diesem Zeitpunkt bis zum 31. Juli 1981 stehen 12 weitere rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilte terroristische Gewaltäter zur Entlassung heran. Hierbei sind derzeit anhängige Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, deren Ausgang in einzelnen Fällen die Entlassung weiter in die Zukunft verschieben könnte, nicht berücksichtigt. Zu Frage A 53: Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung zur Zeit nicht möglich, da statistisches Material von den auch insoweit zuständigen Landesjustizverwaltungen nicht zur Verfügung steht und von den Landesjustizverwaltungen nicht ohne größeren Verwaltungsaufwand erstellt werden kann. Eine Durchschnittszahl hätte im übrigen keine große Aussagekraft. Die Bundesregierung wird aber auch zu dieser Frage die zuständigen Landesjustizverwaltungen um Auskunft bitten und anschließend die Frage beantworten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 54) : Verstoßen Anzeigen wie das anscheinend von „Suzuki Deutschland”, Heppenheim, aufgegebene Inserat mit dem Werbespruch „Die Sportkanone für Sdiarfschützen” für das Motorrad gleichen Namens bereits nach geltender Rechtslage gegen Straf- und andere Vorschriften, und wenn nein, wird die Bundesregierung dies zum Anlaß einer gesetzgeberischen Initiative nehmen? Ich verstehe die Frage dahin, daß sie die Zulässigkeit der Werbeanzeige „Die Sportkanone für Scharfschützen" auch vor dem Hintergrund der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback und seiner beiden Mitarbeiter betrifft. Die Anzeige ist zwar erst am 20. April 1977, also 13 Tage nach dem Attentat, erschienen. Presseberichten ist jedoch zu entnehmen, daß ,die Anzeige schon am 3. März 1977 beim Verlag eingegangen war und nach dem Attentat aus technischen Gründen keine Möglichkeit mehr bestanden hat, die Anzeige zurückzuziehen oder unkenntlich zu machen. Geht man von-dieser Sachlage aus, so scheidet die Anwendung strafrechtlicher Vorschriften, etwa der Vorschriften gegen öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), gegen die Anleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB) oder gegen die Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) aus, wobei offen bleiben kann, ob eine solche Anzeige, wenn sie nach dem Attentat aufgegeben worden wäre, die objektiven und subjektiven Voraussetzungen dieser Straftatbestände erfüllt hätte. Um so nachdrücklicher muß aber die allgemeine Frage gestellt werden, in welchem Umfang es hingenommen werden kann, daß die Wirtschaftswerbung sich derart aggressiver Werbeformen bedient. Nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb kann eine übermäßig auf menschliche Gewaltinstinkte abzielende Werbung unzulässig sein. Ein Verstoß gegen diese zivilrechtliche Vorschrift löst allerdings nur Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche aus. Eine strafrechtliche Sanktionierung dieser wettbewerbsrechtlichen Generalklausel kommt schon wegen des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes nicht in Betracht. Wegen der Vielgestaltigkeit der in Betracht kommenden Fälle wäre aber auch ein besonderes strafrechtlich sanktioniertes Verbot von Erscheinungsformen der aggressiven Werbung sehr problematisch, denn ein solches Verbot könnte sich entweder als zu eng oder als zu unbestimmt erweisen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist in solchen Fällen aber auch und in erster Linie die Wirtschaft selbst aufgerufen, etwa unter Einsatz der bestehenden Selbstkontroll-Einrichtungen die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Werbeformen dieser Art zu verhindern. Ich begrüße es daher, daß inzwischen der Deutsche Werberat die Verwendung eines derart aggressiven und militärischen Vokabulars mißbilligt hat. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 55) : Wie hoch ist die Verschuldung der Volksrepublik Polen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland seit 1970, und wie hoch sind die von der Bundesregierung seit 1970 verbürgten Kredite an die Volksrepublik Polen? Nach Angaben der Deutschen Bundesbank war Polen Ende 1975 gegenüber der Bundesrepublik Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1977* Deutschland mit netto rd. 3 Milliarden DM verschuldet. Die Bundesrepublik schätzt, daß die deutschen Nettoforderungen gegenüber der Volksrepublik Polen per Ende 1976 bei rd. 4 Milliarden DM gelegen haben. Angaben über die Entwicklung der Verschuldung ab 1970 liegen der Bundesregierung nicht vor. Rh bitte um Verständnis, daß die Obligozahlen, die nicht geographische Räume, sondern Einzelländer betreffen, bei uns wie auch in anderen Exportländern vertraulich behandelt werden. Ich bin deshalb gern bereit, in den Bundestagsausschüssen alle gewünschten Zahlenangaben zu machen. Zuletzt ist dies für alle Staatshandelsländer sehr detailliert in Anlage 2 zum Jahresbericht über die nach §§ 8-12, 15 und 16 Haushaltsgesetz 1976 übernommenen Gewährleistungen nach dem Stand vom 31. Dezember 1976 des Bundesministeriums für Finanzen an den Haushaltsausschuß geschehen. Selbstverständlich ist der Bundesminister für Wirtschaft auch bereit, Ihnen gegenüber in einem persönlichen Gespräch die gewünschten Informationen zu geben. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 56 und 57): Wie ist die derzeitige Situation des Arbeitsmarkts in Berlin, und welche Entwicklung verzeichneten die Investitionen der Wirtschaft in Berlin im Verlauf der letzten Jahre? Welche Vorstellungen für die Stärkung der wirtschaftlichen Situation Berlins hat die Bundesregierung? Nach den Daten für April liegt die Arbeitslosenquote in Berlin mit 4,8 % leicht über der des Bundesdurchschnitts mit 4,64)%. Im Vergleich zum Vormonat März lassen beide Zahlen die erwartete saisonübliche Frühjahrsbelebung vermissen. Die an sich geringfügig höhere Quote in Berlin ist insofern bemerkenswert, als sie seit Juni 1973 erstmals über der des Bundesdurchschnitts und auch über der des Vormonats März liegt, während sie im Bundesdurchschnitt leicht zurückgegangen ist. Andererseits hat die Zahl der Kurzarbeiter in Berlin sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch zum Vorjahresmonat deutlich stärker abgenommen als im Bundesdurchschnitt. Eine Detailanalyse wäre zunächst von der zuständigen Senatsverwaltung in Berlin vorzunehmen. Die Bruttoanlageinvestitionen zu Preisen von 1962 haben sich in den letzten beiden Jahren in Berlin im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ungünstiger entwickelt. So ergab sich für 1975 nach vorläufigen Berechnungen in Berlin ein Rückgang um 8,4 % und im Bundesdurchschnitt ein Rückgang um 4,1 %. In 1976 stiegen die Bruttoanlageinvestitionen nach den vorläufigen Ergebnissen im Bundesdurchschnitt um 4,7 %, während sie in Berlin um 3,2 % zurückgingen. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, in Berlin die gleichen wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten wie im übrigen Bundesgebiet zu schaffen. Die Stärkung der wirtschaftlichen Situation Berlins umfaßt daher eine ganze Reihe von Teilbereichen, auf denen die Bundesregierung tätig wird. So ist in dem mehrjährigen Programm füt Zukunftsinvestitionen für Berlin eine höhere Quote vorgesehen. Im Bereich von Forschung und Entwicklung sind Sonderregelungen für Berlin getroffen und weitere in der Diskussion. Zu dem Komplex gehört auch die Verbesserung der Verkehrsbindungen zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet, über deren Einzelheiten ich hier aus verständlichen Gründen nichts sagen möchte. Zu nennen ist auch die Bereitstellung einer gesicherten Energieversorgung Berlins. Die Bundesregierung wird darüber hinaus bei allen Maßnahmen, die die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik stimulieren sollen, die besonderen Belange Berlins im Auge behalten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 58) : Auf welche konkreten Tatsachen gründete Bundeskanzler Schmidt seine Aufforderung an die Arbeitgeber bei der zentralen Mai-Kundgebung des DGB in Köln, endlich Schluß zu machen „mit der Miesmacherei und mit der Investitionsunlust", und kann mangelnde Investitionsbereitschaft nicht auch ihre Ursachen in einem Fehlverhalten der Bundesregierung haben? Wie im Bulletin der Bundesregierung vom 4. Mai 1977 (Nr. 46, S. 415) nachzulesen ist, hat der Bundeskanzler auf der Maikundgebung des DGB in Köln ausgeführt: „Aber dazu ist es notwendig, daß diejenigen, die über die privaten Investitionen in unserer Wirtschaft beschließen — ich meine die Unternehmerschaft, ich meine die Leitungen der Unternehmungen —, endlich Schluß machen mit Zukunftsangst und mit Investitionsunlust." Der Bundeskanzler hebt damit auf kein bestimmtes Zitat eines Arbeitgebervertreters ab. Der Bundeskanzler bezieht sich vielmehr auf die Summe aller Erklärungen und Verlautbarungen aus dem Arbeitgeberbereich. In einer Reihe von Äußerungen sind in der Vergangenheit die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die zweifellos vorhanden sind, zumindest überzeichnet worden. Dagegen wurden Fortschritte und Erfolge, die ebenso zweifelsfrei vorhanden sind, oft ignoriert und bagatellisiert. Die gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse des Jahres 1976 — ein reales Wirtschaftswachstum von 5h/2 %, eine Inflationsrate, die zum Jahresende bereits deutlich unter 4 % lag, der beträchtliche Abbau der Kurzarbeit und die gute Zahlungsbilanzsituation der Bundesrepublik — unterstreichen die Diskrepanz zwischen der Realität und der Lagebeurteilung, wie sie von manchen im Unternehmensbereich vertreten wird. Wenn die Auffassung Ihres Fraktionskollegen Dr. h. c. Strauß richtig ist, daß „Wirtschaftspolitik 1978* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 immer auch ein Stück Psychologie" ist, — und die Bundesregierung ist in diesem Punkt derselben Meinung — dann müssen sich alle darüber im klaren sein, daß sie mit einer pessimistischen Öffentlichkeitsarbeit die Bemühungen der Bundesregierung, die Investitionsneigung bei den Unternehmen zu fördern, nicht gerade unterstützen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/357 Frage A 59) : Wird die Bundesregierung trotz der in letzter Zeit zunehmenden Kritik aus verschiedenen Kreisen von Energieversorgungsunternehmen und von Energiewissenschaftlern an der Fernwärme weitere Maßnahmen zur Förderung der Fernwärme, insbesondere zur Verdichtung und optimalen Nutzung vorhandener innerstädtischer Fernwärmenetze, ergreifen, und wenn ja, um welche Maßnahmen wird es sich handeln? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß das vorhandene wirtschaftliche Fernwärmepotential der Ballungsgebiete — insbesondere durch Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung und der industriellen Abwärmenutzung — erschlossen werden sollte. Fernwärme in dieser Form ist energiesparend, umweltschonend und tendenziell ölverdrängend. Vereinzelte Kritik betraf vor allem die Frage der Energieersparnis. Dazu ist festzustellen, daß Fernwärme auf der Basis Kraft-Wärme-Kopplung dazu beiträgt, die bei der Stromerzeugung physikalisch bedingt anfallende Abwärme zu nutzen und Verbrauchern zuzuführen, die andernfalls ihren Wärmebedarf durch zusätzlichen Primärenergieeinsatz decken müßten. Die Bundesregierung hat für den kontinuierlichen Fernwärmeausbau — auf der Basis Kraft-WärmeKopplung — die zeitlich unbefristete Investitionszulage in Höhe von 7,5 % eingeführt. Zusätzlich sind im jetzt beschlossenen Programm für Zukunftsinvestitionen erhebliche Mittel bereitgestellt, um bis 1980 einen möglichst großen Teil des wirtschaftlich erschließbaren Fernwärmepotentials auszuschöpfen. Im Rahmen der Fortschreibung des Energieprogramms wird geprüft, welche Maßnahmen im übrigen geeignet sind, eine geordnete Eingliederung der Fernwärme in den Wärmemarkt zu erleichtern. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 8/357 Frage A 60) : Trifft die in der Zeitschrift ,PS — die Motorradzeitung" Heft 3, März 1977, Seite 17, dargelegte Vermutung zu, daß auf der Grundlage des § 10 Abs. 2 der Tarifverordnung bezüglich der Schadenbedarfsstatistik Manipulationen möglich sind, weil der HUK-Verband nicht daran gehindert werden könne, in der Einzelstatistik die genügend große Anzahl .aus denjenigen Unternehmen zusammenzusuchen, die in der Motorradhaftpflicht schlecht abgeschnitten haben", und wird die Bundesregierung gegebenenfalls eine Novellierung des entsprechenden Paragraphen vornehmen? Die in der Zeitschrift „PS — Die Motorradzeitung", Heft 3/77, S. 17, geäußerte Vermutung, der HUK-Verband könne durch Zusammenfassung von Statistiken derjenigen Versicherungsunternehmen (VU), die in der Motorrad-Haftpflicht schlecht abgeschnitten haben, die Höhe der Versicherungsprämien steuern und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) als Aufsichtsbehörde könne dies nicht verhindern, trifft nicht zu. Der Schadenbedarf wird in der Gesamtstatistik im Sinne der Tarif-Verordnung für jede einzelne Wagnisgruppe grundsätzlich nach dem Wert angesetzt, der dem gesamten Schadenverlauf aller VU im letzten erfaßten Kalenderjahr entspricht. Die Gesamtstatistik erfaßte bis zu den jeweiligen Stichtagen in den Jahren 1972 bis 1975 jeweils 93,7 — 96,98 v. H. des Beitragsaufkommens in der K-Versicherung. Die Gesamtstatistik wird unter Mitwirkung der Aufsichtsbehörde erstellt; das BAV überprüft die statistischen Angaben der VU. Die Herausnahme statistischer Ergebnisse einzelner VU aus der Gesamtstatistik aus den von der Zeitschrift genannten Gründen ist daher nicht möglich. Die statistischen Angaben der bis zum Stichtag in der Gesamtstatistik nicht erfaßten VU werden anhand der vorläufigen Angaben der Gesamtstatistik ebenfalls überprüft. Änderungen der Verordnung sind daher aus den von der Zeitschrift genannten Gründen nicht notwendig. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/357 Fragen A 61 und 62) : Wird die Bundesregierung nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes am 21. Dezember 1976 die Naturparks aus Bundesmitteln weiter regelmäßig fördern, um sie bei ihren Aufgaben im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen, insbesondere auch unter dem Aspekt, daß die Förderung durch Bundesmittel die Grundlage für zusätzliche Auftragserteilungen an Unternehmen schaffen würde, was auch im Hinblick auf eine Strukturpolitik sinnvoll erscheint? Welche Beträge werden im Jahr 1977 und 1978 von der Bundesregierung für die Naturparks im Haushalt des Bundes zur Verfügung stehen, und nach welchen Kriterien werden diese Mittel vergeben? Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit Haushaltsmittel für Naturparke ohne ausdrückliche fachgesetzliche Grundlage und zuletzt nur im Vorgriff auf die erwartete Finanzierungsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Verfügung gestellt. Der Deutsche Bundestag hatte dann auch in Übereinstimmung mit den Absichten der Bundesregierung beschlossen, in das BNatSchG eine Finanzierungsvorschrift aufzunehmen, nach der der Bund Mittel für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bereitstellen konnte, sofern dies im gesamtstaatlichen Interesse und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen erforderlich sei. Der Bundesrat hat die Aufnahme einer derartigen Regelung abgelehnt. Angesichts dieser Lage hat die Bundesregierung davon abgesehen, in den Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1979* Entwurf des Haushaltsplanes 1977 Mittel zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und damit auch von Naturparken aufzunehmen. Damit ist die Bundesregierung auch nicht in der Lage, wie von ihr beabsichtigt war, insbesondere grenzübersdireitende Naturparke und Naturparke von überregionaler Bedeutung finanziell zu fördern. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Deutsche Bundestag gleichwohl entschließt, in den Haushalt 1977 Mittel für Naturschutzmaßnahmen von gesamtstaatlicher und internationaler Bedeutung einzustellen. Solange der Bundestag nicht eine derartige positive Entscheidung getroffen hat, ist eine Beantwortung der zweiten Frage nicht möglich. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 63) : Ist die Bundesregierung in den angekündigten Bemühungen erfolgreich gewesen, im Tauschweg mit anderen Ostseeanlieger-Staaten die deutsche Dorschfangquote in der Ostsee zu erhöhen, oder ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die bisherige Quote von 18 000 t für 1977 nach schwedischem Vorbild für nicht ausreichend zu erklären, um nicht innernationale Grenzen der Fangrechte zwischen Nord- und Ostsee künstlich errichten zu müssen? Die Bundesregierung setzt ihre Bemühungen fort, im Tauschwege mit anderen Ostsee-Anliegerstaaten die deutsche Dorschquote für das Jahr 1977 gegen Quotenteile an Hering bzw. Sprotte zu erhöhen. Von vier möglichen Tauschpartnern hat sich bisher einer endgültig ablehnend geäußert; zwei haben erklärt, gegenwärtig auf ein Tauschangebot nicht eingehen zu wollen, ohne es also endgültig abzulehnen. Die Fischereiverwaltung des vierten denkbaren Tauschpartners hat am 9. Mai 1977 Interesse bekundet, zusammen mit anderen Fragen auch einen Quotentausch zu diskutieren. Ein Gesprächstermin wurde noch nicht vereinbart. Die Bundesregierung hat sich dem Einspruch Schwedens gegen die im Rahmen der Ostsee-Fischerei-Kommission vereinbarten Dorschquoten nicht angeschlossen, weil eine Begrenzung des Dorschfangs in der Ostsee fischereiwissenschaftlich geboten und die deutsche Quote im Verhältnis zu den Quoten der anderen Anliegerstaaten angemessen ist. Vor allem aber hätte ein deutscher Einspruch mit Sicherheit Einsprüche anderer Länder nach sich gezogen und damit nicht nur die international vereinbarte Regulierungsmaßnahme für den OstseeDorsch zu Fall gebracht, sondern andere OstseeAnliegerstaaten zu einseitigen Maßnahmen veranlaßt, die unsere Fangmöglichkeiten in der Ostsee insgesamt gefährdet hätten. Die Bundesregierung wird — sollte eine Erhöhung der Dorsch-Quote nicht zu erreichen sein — die für den Rest des Jahres 1977 verbleibenden Fangmöglichkeiten alsbald im Verordnungswege den Fischern vorbehalten, die auf die Ostsee als einzigen Fangplatz angewiesen sind. Es ist zu erwarten, daß die Solidarität zwischen Fischern von der Norsee- und Ostseeküste diese Entscheidung mittragen wird, zumal die Fischerei auf andere Arten in der Ostsee unberührt bleibt und die Fischer von der Nordseeküste sich in den ersten Monaten dieses Jahres bereits in beträchtlichem Umfang an der. Dorsch-Fischerei beteiligt haben. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bühler (Bruchsal) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 64) : Ist die Bundesregierung bereit, den Beschluß der Deutschen Bundesbahn, vom Jahr 1978 an den Austausch von Eisenbahnerkindern zwischen der SNCF und der Deutschen Bundesbahn einzustellen, zu überprüfen, insbesondere angesichts der Tatsachen, daß zum einen die Deutsche Reichsbahn (DDR) seit Jahren ähnliche Kontakte mit der SNCF zu knüpfen versucht, deren Ablehnung von der SNCF mit der Begründung erfolgte, der Jugendaustausch werde schon mit der Deutschen Bundesbahn vollzogen, und zum anderen der über das deutsch-französische Jugendwerk abgewickelte deutsch-französische Jugendaustausch in den letzten Jahren vom Umfang her erheblich zurückgegangen ist? Der Bundesminister für Verkehr hat den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) gebeten, die Angelegenheit zu prüfen. Der Vorstand der DB wird Sie über das Ergebnis der Prüfung unmittelbar unterrichten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/357 Frage A 65) : Wie hoch wäre die Energieeinsparung im Verkehrsbereich und am gesamten Endenergieverbrauch bei Einfügung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen, und gedenkt die Bundesregierung, angesichts des Energiesparpotentials eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen? Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 Stundenkilometer auf Autobahnen wird der geschätzte Einspareffekt mit weniger als 0,5 %, also weniger als 100 000 t Vergaserkraftstoff jährlich beziffert. Der Endenergieverbrauch 1975 betrug 234 Millionen t SKE, davon entfielen auf den Verkehrssektor 46,2 Millionen t SKE. Eine Einsparung von 100 000 t Vergaserkraftstoff würde eine Einsparung von 0,064 % des Gesamtenergieverbrauchs und von 0,32 % des Verbrauchs im Verkehrssektor bringen (100 000 t Vergaserkraftstoff = 149 000 t SKE). Die Frage der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen läßt sich erst nach Auswertung des abgeschlossenen Großversuchs unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit klären. Wenn maßgebende Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit für eine solche Einführung sprechen, wird auch das Ausmaß der Energieeinsparung beachtet werden müssen. Obwohl der Umfang der 1980* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Energieeinsparung nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen relativ gering ist, wird ihr international hohes Gewicht beigemessen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/357 Fragen A 66 und 67): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Stellungnahme der Bundesanstalt für das Straßenwesen zum Problemkreis "Tempo 100 für Omnibusse auf Autobahnen", und sind in nächster Zeit von der Bundesregierung Maßnahmen (gegebenenfalls welche) auf diesem Gebiet zu erwarten, die den derzeitigen Zustand abändern? Wie beurteilt die Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse (vor allem aus den USA) über die Frage, in welchem Umfang durch Drogen allein (z. B. durch Betäubungsmittel, Rauschgifte usf.) die Fahrtüchtigkeit beeinflußt wird und dadurch eine starke Minderung der Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden konnte, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 66: Das Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist den Ländern und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Eine Besprechung mit den zuständigen obersten Landesbehörden wird am 23. Mai 1977 stattfinden. Von dem Ergebnis dieser Besprechung wird es abhängen, welche Schlußfolgerungen aus dem BASt-Gutachten gezogen werden. Zu Frage A 67: Die wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse über die Auswirkungen der unter Drogen stehenden Fahrererlaubnisinhaber auf die Fahrtüchtigkeit werden von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. Nach den bisherigen Ergebnissen ist der Nachweis der Drogeneinnahme nur schwer zu führen. Geeignete Methoden zur Prüfung an Ort und Stelle sind noch nicht verfügbar. Zwar ist bekannt, daß durch Drogen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden kann, es bestehen jedoch noch keine ausreichenden Erkenntnisse, um einen Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit nach der Einnahme von Drogen festzulegen. Weitere Untersuchungsergebnisse bleiben daher abzuwarten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 8/357 Frage A 70): Gibt es eine Statistik, aus der hervorgeht, inwieweit bei Straßenverkehrsunfällen, an denen Motorradfahrer beteiligt waren, diese daran schuldhaft beteiligt gewesen sind, und wenn nein, wird die Bundesregierung eine solche Statistik erstellen lassen? Erstmalig für 1975 sind in der Straßenverkehrsunfallstatistik vom Statistischen Bundesamt Angaben über die Hauptverursacher von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden veröffentlicht worden, die nach Verkehrsbeteiligung, Geschlecht und Altersklasse gegliedert sind. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatsseketärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/357 Fragen A 71 und 72): Ist die Bundesregierung bereit, anstelle bisheriger sehr unterschiedlicher Ortsnetze die Einführung eines bürgerfreundlichen Telefonnahbereichs, durch den auch der Kontakt beispielsweise zu Kreisbehörden möglich wird, vorrangig zu behandeln und die eventuelle Notwendigkeit eines großzügigen Zeittakts erst nach öffentlicher Darlegung der wirtschaftlichen und technischen Begründungsdaten zu erwägen? Welche grundsätzliche Notwendigkeit sieht die Deutsche Bundespost für die Einführung eines Zeittakts, wie schätzt sie die Folgewirkungen für den Bürger in der Telefonbenutzung ein, und wie sehen die Überlegungen der Deutschen Bundespost für die Amortisation der für die Einführung eines Zeittakts notwendigen Investitionen aus? Zu Frage A 71: Es ist erklärtes Ziel der Deutschen Bundespost, anstelle der jetzigen sehr unterschiedlichen Ortsnetze, die starre Gebührenbereiche darstellen, bürgerfreundliche Nahbereiche vorrangig einzuführen. Am 15. März 1977 ist der Nahbereichsverkehr bereits versuchsweise aufgenommen worden, um die verkehrsmäßigen Auswirkungen des Nandienstes mit einem 8-Minuten-Takt sowie die erforderlichen technischen Einrichtungen zu erproben. Die Deutsche Bundespost ist bereit, entsprechend dem Antrag der Koalitionsfraktionen vom 3. Mai 1977 nach einem entsprechenden Beschluß des Deutschen Bundestages außerhalb der Hauptverkehrszeiten auch Sprechdauern von 12 und 16 Minuten zu testen. Die Ergebnisse des Versuchsbetriebs werden in dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages erörtert werden. Zu Frage A 72: Die Einführung eines Zeittakts ist notwendig, um die für den normalen Fernsprechkunden schädlichen Dauerverbindungen zur Datenübertragung u. ä. im öffentlichen Fernsprechnetz in Grenzen zu halten und um ein Tarifsystem zu schaffen, das sich an der Kostenstruktur des Fernsprechdienstes orientiert. Die gleichzeitige Einführung von Nandienst und Zeittakt bringt für die Gesamtheit der Teilnehmer Gebührenvergünstigungen von mehreren Hundert Millionen DM. Unter der Voraussetzung, daß die von der Deutschen Bundespost in den Versuchsbereichen vorgenommenen Investitionen als bundesweit repräsentativ angesehen werden können, würde sich die Investitionssumme für Zeittakteinrichtungen im Bundesgebiet auf 400 Millionen DM belaufen. Über die Amortisation kann erst nach Vorliegen der Versuchsergebnisse eine nähere Auskunft gegeben werden, weil sie von der sich letztlich in den Nahbereichen entwickelnden Gesprächsdauer abhängt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1981* Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 73) : Müssen die geplanten Nahbereiche im Fernsprechverkehr nicht unterschiedlich gestaltet werden, also in dünner besiedelten Regionen größer sein, wenn diese Maßnahme mehr Tarifgerechtigkeit zwischen Stadt und Land herbeiführen soll? Im Bundesgebiet sind — entsprechend der Zahl der Fernsprechortsnetze — insgesamt rd. 3 800 Nahverkehrsbereiche zu bilden. Bei der Vielzahl der Bereiche und der Vielschichtigkeit der Besiedlung des Bundesgebietes müßte eine Nahbereichseinteilung bei der die objektiven Kriterien der unmittelbaren Nachbarschaft und der Entfernung zwischen den Ortsnetzen durch andere, nicht meßbare Anhaltspunkte ersetzt würden, eine Vielzahl von Forderungen unterschiedlichster Art hervorrufen und das gesamte Konzept der Nahverkehrsbereiche gefährden. Das von dem Bundespostminister vorgeschlagene Konzept des Nandienstes ist in hohem Maße gerecht. Untersuchungen und Verkehrsmessungen der Deutschen Bundespost haben gezeigt, daß unabhängig davon, ob es sich um dicht- oder dünnbesiedelte Gebiete handelt, die Gesprächsverteilung der Fernsprechteilnehmer — bezogen auf die Entfernung zu den jeweiligen Gesprächspartnern — in etwa gleich ist. Teilnehmer in großstädtischen Ortsnetzen können wegen des erheblichen Umfangs dieser Ortsnetze 80 % ihrer Gespräche zur Ortsgebühr abwikkeln. In ländlichen Gebieten ist dies nur für durchschnittlich 46 % möglich. Mit der Umstellung auf den Nahverkehrstarif wird der Anteil der Gespräche, die zum niedrigsten Tarif geführt werden können, im Durchschnitt bei allen Ortsnetzen ca. 70 bis 85 % betragen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 74 und 75) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der enttäuschenden Entwicklung der Auftrags- und Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft so schnell wie möglich ein zusätzliches Wohnungsbauprogramm aufzulegen, um ein weiteres Absacken der Baukonjunktur und der Wohnungsbauproduktion mit der Gefahr erneuter Versorgungsengpässe auf dem Wohnungssektor zu verhindern, und bis wann ist die Bundesregierung in der Lage, in ihrer mittelfristigen Finanzplanung verbindlich den ab 1978 für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehenden Förderungsrahmen festzulegen und damit die Ungewißheit über die ab diesem Zeitpunkt für den Wohnungsbau noch zur Verfügung stehenden Förderungsmittel zu beseitigen? Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der gegenwärtigen Auftrags- und Beschäftigungslage die Wettbewerbssituation in der Bauwirtschaft, und welche Bedeutung mißt sie in diesem Zusammenhang Vorschlägen bei, für die Vergabe öffentlicher Aufträge ein Vorsubmissionsverfahren einzuführen, wie es bereits in anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird? Zu Frage A 74: Die Bundesregierung, die die Beschäftigungsentwicklung in der Bauwirtschaft sorgfältig beobachtet, hat in diesem Jahr zunächst entgegen den Ansätzen in der mittelfristigen Finanzplanung das Regional-und Intensivprogramm 1977 in voller Höhe aufrechterhalten, weil die Gefahr bestand, daß es in der Bauwirtschaft nach Auslaufen der Konjunkturprogramme nicht zu einer autonomen Aufwärtsbewegung kommt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus bereits Ende März 1977 ein mehrjähriges Investitionsprogramm mit Investitionsausgaben von insgesamt 16 Milliarden DM beschlossen, das Beschäftigungswirkungen vor allem für die Bauwirtschaft bringen wird. Die Bundesländer haben in der vergangenen Woche diesem Programm endgültig zugestimmt. Die Bundesregierung wird darüber hinaus frühzeitig eine Entscheidung über die mittelfristige Beteiligung des Bundes an der Wohnungsbauförderung treffen. Bei den Verhandlungen über das mehrjährige Investitionsprogramm ist deutlich geworden, daß die Länder zu einer Mitfinanzierung zusätzlicher Wohnungsbauprogramme nicht bereit sind. Zu Frage A 75: Für den Bereich der Bauleistungen bildet die Verdingungsordnung für Bauleistungen auch bei der gegenwärtigen Lage der Bauwirtschaft nach wie vor die bestmögliche und allein geeignete Grundlage für die wettbewerbsgerechte Vergabe. Für die öffentlichen Auftraggeber ist die VOB zwingend vorgeschrieben, so daß die öffentliche Hand dieses wettbewerbsordnende Instrument voll einsetzt. Die Bundesregierung stellt ihrerseits die strikte Einhaltung der VOB sicher u. a. durch entsprechende Hinweise der ihrer Weisung zugänglichen Baudienststellen. Die Länder haben in ihrem Bereich gleichlautende Anordnungen getroffen. Darüber hinaus ist seit Inkrafttreten der Gemeindehaushaltsverordnungen ab Januar 1974 die Anwendung der VOB auch den kommunalen Auftraggebern zur Pflicht gemacht. Damit ist nach Auffassung der Bundesregierung alles getan, daß auf dem Baumarkt ein freier und geordneter Wettbewerb stattfinden kann. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Initiativen ergriffen. So hat sie im vergangenen Jahr den Ländern empfohlen, VOB-Beratungsstellen zu schaffen. Damit ist ein Instrument geschaffen, das dazu beiträgt, die Einhaltung der VOB sicherzustellen und dadurch zu gewährleisten, daß die berechtigten Interessen una Belange der Bauwirtschaft bei der Durchführung der Vergabeverfahren von den öffentlichen Auftraggebern berücksichtigt werden. Für den privaten Auftraggeber sind die Regelungen der VOB nicht bindend. Die Vergaben von Bauleistungen im privaten Bereich sind nur an die allgemeinen Regelungen des privaten Rechts gebunden. Ein Vorsubmissionsverfahren, d. h. ein Verfahren, bei dem vor Abgabe der Angebote an den Auftraggeber die Bieter sich insbesondere auch hinsichtlich des Preisangebotes absprechen und so eine bieterinterne Vorauswahl treffen, ist kein geeignetes Mittel zur Sicherung des Wettbewerbs; es bringt vielmehr die Gefahr der Wettbewerbsbeschränkung mit sich. Es stünde mit den geltenden Wettbewerbs- 1982* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 grundsätzen nicht in Einklang. Von den öffentlichen Auftraggebern könnte es schon deshalb nicht anerkannt werden, weil es gegen haushaltsrechtliche und vergaberechtliche Grundsätze verstoßen würde. Dieses Thema ist auch bereits mit der Bauwirtschaft im Rahmen des Gesprächskreises zur Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt erörtert worden. Die hier aufgezeigte Problematik sowie die Schwierigkeiten bei der Praktizierung des Verfahrens werden auch von der Bauwirtschaft gesehen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 76 und 77) : In welchem Umfang sind zukünftige Haushalte des Bundes dadurch vorbelastet, daß die Refinanzierung für das vom Bund allein zu tragende Regionalprogramm auf dem Kapitalmarkt stattfindet und die Zinslast sich von Jahr zu Jahr erhöht? In welchem Umfang werden andere Mittel, die der Bund zur Förderung des Städte- und Wohnungsbaus zur Verfügung stellt, ebenfalls auf dem Kapitalmarkt beschafft, und wie sieht die Zinsbelastung für die künftigen Haushalte des Bundes aus? Zu Frage A 76: Der Umfang der Vorausbelastungen künftiger Haushaltsjahre durch die laufenden Programme des BMBau ist — in den Erläuterungen zu den einschlägigen Titeln des Einzelplans 25 und — in Anlage 3 zum Einzelplan 25 dargestellt. Nach den Erläuterungen zum Regionalprogramm im Entwurf des Einzelplans 25 für das Haushaltsjahr 1977 (Kap. 25 02 Tit. 661 13) bestehen aufgrund der bisher bewilligten Regionalprogramme 1971 bis 1977 (rd. 280 000 Wohnungen) auf der Ausgabenseite folgende Vorausbelastungen: 1978: 240 275 000 DM 1979: 340 607 000 DM 1980: 429 065 000 DM 1981: 491 804 000 DM 1982: 543 604 000 DM Folgejahre: 10 936 974 300 DM Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß aufgrund der genannten Programme auch Einnahmen (Rückflüsse) zu erwarten sind, die — 1996 die Ausgaben knapp erreichen und — ab 1997 die Ausgaben deutlich übersteigen werden, so daß bei Netto-Betrachtung der Bundeshaushalt ab 1996 durch die Regionalprogramme 1971 bis 1977 nicht mehr belastet wird. Zu Frage A 77: Mit Ausnahme des Regionalprogramms werden keine weiteren im Einzelplan 25 veranschlagten Pro- gramme unmittelbar über den Kapitalmarkt abgewickelt. Im übrigen läßt sich weder für den Einzelplan 25 noch für die anderen Einzelpläne darstellen, welche Ausgaben durch Steuereinnahmen oder Netto-Kreditaufnahmen gedeckt werden, da nach § 8 BHO alle Einnahmen der Deckung aller Ausgaben dienen (Grundsatz der Gesamtdeckung). Der Grundsatz der Gesamtdeckung wird durchbrochen bei den in Kap. 25 03 veranschlagten Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau, die aufgrund von § 20 II. WoBauG aus zweckgebundenen Einnahmen für den sozialen Wohnungsbau gedeckt werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 78 und 79): Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Regierung der „DDR" in einer Geheimanweisung bestimmt hat, Ausreiseanträge von Bewohnern Mitteldeutschlands in die Bundesrepublik Deutschland seien grundsätzlich rechtswidrig und müßten mit „arbeits-und strafrechtlichen Mitteln" geahndet werden? Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls bisher unternommen oder gedenkt sie zu unternehmen, um diesen klaren Bruch der von der ,DDR" unterschriebenen Pakte der UN über bürgerliche und politische sowie über soziale Redite und den Verstoß gegen die Schlußakte der KSZE, in der auf diese Pakte Bezug genommen wurde, zu unterbinden? Eine solche Weisung des DDR-Ministerpräsidenten ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hat die Regierung der DDR um Auskunft gebeten, ob die Meldungen des SPIEGEL zutreffend seien. Die Bundesregierung hat aus diesen Kontakten die Erkenntnis gewonnen, daß eine solche Anordnung nicht besteht. Die Entwicklung im Bereich der Familienzusammenführung war in den letzten Jahren positiv. Dies gilt auch für die ersten Monate des Jahres 1977. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 82 und 83) : In welchen Strafanstalten der DDR überwiegt nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl der sogenannten politischen Häftlinge die der kriminellen Häftlinge? Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß in den Strafanstalten der DDR kriminelle Häftlinge zu Spitzeldiensten gegen die sogenannten politischen Häftlinge eingesetzt werden, und ist ein derartiges Vorgehen mit den Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vereinbar, dem auch die DDR beigetreten ist? Zu Frage A 82: Die Strafvollzugsanstalt Cottbus dient nach hiesiger Erkenntnis seit 1969 fast ausschließlich der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1983' Unterbringung politischer Gefangener. Zur Zeit sind dort etwa 600 politische Häftlinge, meist wegen Fluchtversuchs Verurteilte, untergebracht. Auch bei den meisten der in der Strafvollzugsanstalt Bautzen II untergebrachten ca. 150 Gefangenen handelt es sich um politische Häftlinge, die wegen Staatsverbrechens — Spionage oder staatsfeindlichen Menschenhandels — verurteilt worden sind. Ergänzend sei bemerkt, daß die Mehrzahl der aus politischen Gründen verurteilten Frauen in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck bei Stollberg/Erzgebirge inhaftiert ist, dort aber eine Minderheit gegenüber den kriminellen Gefangenen bildet. Zu Frage A 83: In den Strafanstalten der DDR werden vom Ministerium für Staatssicherheit sowohl kriminelle als auch politische Gefangene zur Bespitzelung der übrigen, vor allem der politischen Häftlinge, angeworben. Dieses Vorgehen ist mit den Bestimmungen der. Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte nicht vereinbar. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 84 und 85) : Wie viele Häftlige sitzen derzeit nach den Erkenntnissen der Bundesregierung wegen sogenannter politischer Delikte in der DDR in Untersuchungshaft, wie viele in. Strafhaft, und welche Veränderungen haben sich bei diesen Zahlen in den letzten fünf Jahren ergeben? Treffen Pressemeldungen (z. B. Stern vom 5. Mai 1977) zu, wonach in jeder Strafanstalt sogenannte Tigerkäfige, womit enge, unbeheizte im Keller gelegene und abgedunkelte Einzelzellen bezeichnet werden, vorhanden sind, in denen zusammenhängend bis zu 21 Tagen besonders strenge Haft wegen Verletzung bestimmter Vorschriften für Häftlinge verbüßt werden muß? Zu Frage A 84: Der Bundesregierung ist die genaue Zahl derjenigen, die sich aus politischen Gründen in der DDR in Untersuchungshaft bzw. im Strafvollzug befinden, nicht bekannt. Auch in den hier erfaßten Fällen läßt sich nicht immer ohne weiteres eine eindeutige Zurdnung vornehmen. Es gibt Tatbestände, die sowohl politische als auch kriminelle Verhaltensweisen abdecken. Vielfach sind Verurteilungen bekannt, bei denen politische Straftaten und kriminelle Verfehlungen aufgeführt werden, ohne daß erkennbar wäre, auf welchem Delikt der Schwerpunkt liegt. Bei der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben sind unter dem Begriff der politischen Häftlinge zur Zeit 2 230 Personen registriert, von denen 1 932 bereits verurteilt sind. Bei 298 Fällen ist noch kein Urteil bekannt. Im übrigen bedauere ich, nicht in der Lage zu sein, Ihre Frage nach den Veränderungen in den letzten fünf Jahren zu beantworten. Zu Frage A 85: In jeder Strafvollzugsanstalt gibt es „nach Normen ausgestattete und gesicherte Arresträume" (§ 41 Abs. 4 der Ersten Durchführungsbestimmung zum Strafvollzugsgesetz der DDR vom 7. 4. 1977). Der bisher mögliche strenge Einzelarrest bedeutete Einschließen in eine Einzelzelle im Keller mit einer Decke und einer Holzpritsche als Schlafstelle, 200 g Brot und einem Krug Malzkaffee oder Tee pro Tag und nur jeden dritten Tag eine warme Mahlzeit ohne Fleisch. Eine Sitzgelegenheit gab es tagsüber nicht. Die Arrestzellen sind auch im Winter unzulänglich geheizt. Es bleibt abzuwarten, ob die Abschaffung des strengen Einzelarrestes durch das Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) vom 7. 4. 1977 und durch die 1. Durchführungsbestimmung zu diesem Gesetz vom 7. 4. 1977 Auswirkungen auf die geschilderten Bedingungen haben wird. Der Arrest kann bis zu 21 Tage dauern. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmöle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 86 und 87) : Ist verschärfte Einzelhaft in den Strafanstalten der DDR in sogenannten Tigerkäfigen, die widersetzlichen Häftlingen, nach Pressemeldungen aus jüngster Zeit aber auch bereits aus dem Jahre 1976 zufolge, von den Gefängnisverwaltungen auferlegt wird, nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Anfang 1976 in Kraft getretenen „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" vereinbar, dem auch die DDR mit völkerrechtlich verbindlicher Wirkung beigetreten ist? Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß der in der DDR inhaftiert gewesene Schriftsteller Sigmar Faust insgesamt 63 Tage in verschärfter Einzelhaft in einer unbeheizten, verdunkelten und unmöblierten Kellerzelle, einem sogenannten Tigerkäfig, zu verbringen hatte, und sind der Bundesregierung weitere ähnliche Fälle bekannt? Zu Frage A 86: Der im Vietnamkrieg bekanntgewordene sog. Tigerkäfig kann nicht ernsthaft mit einer Arrestzelle im Strafvollzug der DDR verglichen werden. Der bisher mögliche strenge Einzelarrest bedeutete Einschließen in eine Einzelzelle im Keller mit einer Decke und einer Holzpritsche als Schlafstelle, 200 g Brot und einem Krug Malzkaffe oder Tee pro Tag und nur jeden dritten Tag eine warme Mahlzeit ohne Fleisch. Eine Sitzgelegenheit gab es tagsüber nicht. Die Arrestzellen sind auch im Winter unzulänglich geheizt. Der bisher praktizierte strenge Einzelarrest in Strafanstalten der DDR verstieß nach Auffassung der Bundesregierung gegen die Artikel 7 und 10 der Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte. Die mit dem Arrest zusammenhängenden Fragen sind jetzt geregelt im Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) vom 7. 4. 1977 und in der Ersten Durchführungsbe- 1984* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 stimmung zum Strafvollzugsgesetz, ebenfalls vom 7. 4. 1977. Nach § 32 des Strafvollzugsgesetzes ist der Arrest die schärfste von 5 Disziplinarmaßnahmen. Der Arrest darf 21 Tage — bei Jugendlichen 14 Tage — nicht übersteigen. Er kann nur vom Leiter der Strafanstaltsvollzugseinrichtung ausgesprochen werden. In § 41 Abs. 4 der Ersten Durchführungsbestimmung zum Strafvollzugsgesetz heißt es: „Einzelarrest ist in nach Normen ausgestatteten und gesicherten Arresträumen zu vollziehen. Die Arrestanten sind nicht zu produktiver Arbeit einzusetzen." Dies ist eine Änderung der bisherigen Rechtslage. Ob sich aufgrund dieser Gesetzesänderung in der Praxis Veränderungen ergeben, muß nun abgewartet werden. Zu Frage A 87: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der Schriftsteller Siegmar Faust insgesamt 63 Tage im strengen Einzelarrest verbringen mußte. Es ist bekannt, daß von der „Disziplinarmaßnahme" des Arrestes Gebrauch gemacht wird. Die Bundesregierung hat aber keine Erkenntnisse darüber, wie häufig diese Maßregel im Einzelfall angewendet wird. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatsekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen A 88 und 89) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach in den Haftanstalten der DDR insbesondere in der Untersuchungshaft, psychische Behandlungsmethoden systematisch praktiziert werden, die als Terror bezeichnet werden können, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß derartige Praktiken mit dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" unvereinbar sind, der seit Anfang 1976 auch in der DDR Geltung besitzt? Trifft es zu, daß in den Haftanstalten der DDR insbesondere gegenüber Untersuchungshäftlingen nächtliche Dauerverhöre bei Schlafverbot am darauffolgendem Tage üblich sind? Zu Frage A 88: Die Praxis des Strafvollzugs in der DDR entspricht nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Zwar unterscheiden sich die Bedingungen in den Untersuchungshaft- und Strafvollzugsanstalten der DDR im allgemeinen negativ von denen der Bundesrepublik Deutschland, jedoch liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die etwa auf systematische Mißhandlungen — weder auf Weisung noch mit Duldung der zuständigen Stellen — der Häftlinge hindeuten. Das schließt jedoch nicht aus, daß gelegentlich Übergriffe vorkommen. Bei den Vernehmungen wird psychischer Druck in Einzelfällen ausgeübt. In solchen Fällen wird gegen die Artikel 7 und 10 der Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte verstoßen. Zu Frage A 89: Wie in den Strafvollzugsanstalten der DDR, darf auch in den Untersuchungshaftanstalten tagsüber — selbst nach nächtlichen Dauerverhören — nicht geschlafen werden. Auch das Liegen ist am Tag grundsätzlich verboten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage A 90) : Wie viele Bewohner der Bundesrepublik Deutschland werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in der DDR gegenwärtig in Untersuchungshaft festgehalten und wie viele verbüßen eine Strafhaft? Zur Zeit befinden sich 79 Deutsche, die ihren letzten Wohnsitz im Bundesgebiet oder Berlin (West) hatten, in der DDR in Untersuchungshaft und 461 im Strafvollzug. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 1) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluß der Genfer Völkerrechtskonferenz über den rechtlichen Status von Guerillas? In Genf findet zur Zeit die IV. und möglicherweise abschließende Sitzungsperiode der „Diplomatischen Konferenz zur Neubestätigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts" statt. Von dieser Konferenz sollen zwei Zusatzprotokolle zu den Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 erarbeitet werden, eines für internationale Konflikte, das andere für nichtinternationale Konflikte. In einer der drei Kommissionen dieser Konferenz ist ein Artikel 42 des I. Zusatzprotokolls (welches nur internationale Konflikte betrifft) mit Mehrheit angenommen worden, durch den die bisher geltenden Regeln über den Kombattantenstatus von Guerillakämpfern weiterentwickelt worden sind. Bereits die Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 gewährten Partisanen den Kombattantenstatus, wenn u. a. die Voraussetzung erfüllt war, daß sie ein weithin erkennbares Unterscheidungskennzeichen trugen. In der völkerrechtlichen Praxis seit dem Zweiten Weltkrieg sind Guerillakämpfer z. B. in Algerien, in Vietnam und in Mosambik allerdings auch dann als Kriegsgefangene behandelt worden, wenn sie ein solches Unterscheidungskennzeichen nicht trugen. Durch den jetzt in Genf in erster Lesung auf Kommissionsebene verabschiedeten neuen Text wird diese Pflicht, sich als Kombattant erkenntlich zu machen, auf die Notwendigkeit verkürzt, be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1985* reits vor Beginn der Angriffshandlung die Waffen offen zu tragen. Andererseits wird bekräftigt, daß die Guerillas auch ihrerseits bestimmten völkerrechtlichen Verpflichtungen als Kombattanten unterworfen sind. Die deutsche Delegation hat dem Text in der Kommission mit einer Erklärung zugestimmt, die den Textauslegungen einer Vielzahl von Delegationen entspricht und besagt, daß die Waffen bereits während der Bewegung des Guerillero zum Angriffsort hin offen getragen werden müssen. Sie hat sich dabei auch von dem Gedanken leiten lassen, daß eine klare Unterstellung der Guerillero unter völkerrechtliche Verpflichtungen insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung erforderlich ist und die Realität des Guerillakrieges in diesem Jahrhundert nicht dadurch humaner gestaltet werden kann, daß dieses Phänomen von jeder völkerrechtlichen Regelung ausgespart wird. Die Haltung der deutschen Delegation im Plenum der Konferenz ist noch nicht festgelegt. In der Presseberichterstattung ist die Vermutung aufgekommen, auf der Genfer Konferenz sei eine völkerrechtliche Regelung für Terroristen, Stadt-Guerillas und ähnliche Gewalttäter getroffen worden. Diese Vermutung muß ohne jede Einschränkung als falsch und abwegig bezeichnet werden. Der sachliche Anwendungsbereich sowohl des I. wie auch des II. Zusatzprotokolls zu den Genfer Rot-Kreuz-Konventionen gibt keinen auch nur entfernt liegenden Anhaltspunkt für derartige Vermutungen. Vielmehr verbietet das interne Konflikte betreffende II. Zusatzprotokoll ausdrücklich terroristische Einzelakte. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 2 und 3) : Teilt die Bundesregierung die von verschiedenen Seiten erhobenen Bedenken gegen die zur Zeit praktizierte bzw. beabsichtigte Erhöhung der Lagerkapazitäten von Plutonium im Betriebsbereich von Kernreaktoranlagen, vor allem aber auch auf dem Werksgelände der NUKEM in Hanau-Wolfgang? Wird durch die Erhöhung der Kapazität und der Einlagerungsmenge von Plutonium auf dem Werksgelände der NUKEM in Hanau-Wolfgang die Sicherheit der Bevölkerung im Raum Hanau und Aschaffenburg gefährdet? Für den Betriebsbereich von Kernkraftwerken ist seitens der Betreiber eine Kapazitätserweiterung der Lagerbecken für bestrahlte Brennelemente beabsichtigt. Abgebrannte Brennelemente enthalten geringe Mengen an Plutonium, das im Reaktor durch Neutroneneinfang aus Uran 238 entsteht. Ich prüfe z. Z. im Rahmen meiner Bundesaufsicht die mit der beabsichtigten Kapazitätserweiterung der Lagerbecken verbundenen Sicherheitsaspekte. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Was die Lagerkapazitäten für Plutonium in Wolfgang bei Hanau betrifft, so ist festzustellen, daß die Firma NUKEM kein Plutonium lagert und bisher auch keine entsprechenden Pläne bekanntgegeben hat. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 4) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zu beauftragen, einen Antrag gemäß § 9 b des Atomgesetzes betr. die Auswahl einer Endlagerungsstätte für Energieabfallstoffe zu stellen? Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Atomgesetzes (AtG) zuständig für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (nicht zur „Auswahl einer Endlagerungsstätte ..."). Die Errichtung und der Betrieb derartiger Bundesanlagen bedürfen gem. § 9 b Abs. 1 AtG der Planfeststellung durch die zuständige Landesbehörde nach Antragstellung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Niedersachsen hat als potentiellen Standort für das geplante Entsorgungszentrum, in das auch die PTB-Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle integriert sein sollen, Gorleben benannt. Zur Zeit wird von der Bundesregierung geprüft, ob dieses der geeignetste der in Frage kommenden Standorte ist. Die PTB ist aber bereits beauftragt, vorsorglich die erforderlichen Unterlagen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zusammenzutragen; bisher liegen insbesondere die standortunabhängigen Daten vor. Nach einer noch vor der Sommerpause angestrebten Entscheidung bezüglich des von Niedersachsen vorgeschlagenen Standorts Gorleben wird die PTB alsbald die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 5) : Sind der Bundesregierung die Zahl der Fälle bekannt, bei denen nach Inkrafttreten der Novelle des Waffengesetzes mit nach diesem Gesetz nicht erlaubnispflichtigen Schußwaffen Körperverletzungen und Tötungen herbeigeführt worden sind? Die Fälle, in denen bei Begehung einer Straftat mit einer Schußwaffe geschossen und dadurch Körperverletzungen und Tötungen herbeigeführt worden sind, werden jährlich sowohl in der Polizeilichen Kriminalstatistik als auch in dem vom Bundeskriminalamt geführten Waffenmeldedienst erfaßt. In beiden Statistiken wird nicht nach Straftaten unterschieden, bei denen erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Schußwaffen verwendet worden sind. Über die Zahl der Fälle, bei denen mit erlaubnisfreien Schußwaffen Körperverletzungen und Tötungen verursacht wurden, liegen daher beim Bundeskriminalamt keine statistischen Unterlagen vor. Auch von den Landeskriminalämtern werden hierüber keine Statistiken geführt. 1986* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Im Rahmen des Waffenmeldedienstes werden seit kurzem zusätzlich Angaben darüber gemacht, wie groß der Anteil der Straftaten ist, die mit legal oder mit illegal erworbenen Schußwaffen begangen worden sind. Durch diese Erweiterung kann künftig auch die Zahl der mit erlaubnisfreien Schußwaffen begangenen Straftaten erfaßt werden. Mit ersten Ergebnissen kann frühestens Ende 1977 gerechnet werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 6 und 7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vorschriften und Normen der Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter (AD) der Bundesrepublik Deutschland für Primärkomponenten in Kernkraftanlagen von der Schweiz nicht anerkannt werden, und gedenkt die Bundesregierung, Folgerungen daraus zu ziehen? Inwieweit unterscheiden sich die schweizerischen von den bei uns gültigen Druckbehälter-Richtlinien, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls auf eine Angleichung hinwirken? Zu Frage B 6: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Schweiz bei der Sicherheitsbeurteilung von Primärkreiskomponenten in Kernkraftwerken die amerikanischen Dampfkessel- und Druckbehältervorschriften, den „Boiler and Pressure Vessel-Code" der American Society of Mechanical Engineers (ASME-Code), zugrunde legt. Die Schweiz besitzt keine eigene Reaktorbauindustrie und hat bisher vornehmlich amerikanische Kernkraftwerke gekauft, deren Primärkreiskomponenten nach den Vorschriften des ASMECode ausgelegt und hergestellt werden. Die Anwendung der deutschen AD-Merkblätter und der sonstigen einschlägigen deutschen Regeln und Richtlinien (vgl. Antwort zu Frage B 7) auf diese amerikanischen Anlagen war nicht möglich, da die verwendeten Werkstoffe und Geometrien anders als in deutschen Kernkraftwerken sind und daher andere Berechnungsverfahren erfordern. Darüber hinaus stellten die einschlägigen AD-Merkblätter nur einen Ausschnitt aus den für die Sicherheitsbeurteilung von Primärkreiskomponenten gültigen Regeln und Richtlinien dar (vgl. Antwort zu Frage B 7), der nicht losgelöst vom Gesamtsystem übernommen werden kann. Aus der Tatsache, daß die Schweiz die Primärkreiskomponenten von Kernkraftwerken nach dem ASME-Code beurteilt, gedenkt die Bundesregierung, keine Folgerungen zu ziehen. Sie hält das System aus bestehenden Regeln und Richtlinien sowie das bewährte System der Sicherheitsbegutachtung, der begleitenden KOntrolle und der wiederkehrenden Prüfung durch die im Auftrage der nach § 24 des Atomgesetzes zuständigen Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden tätigen Sachverständigen für den Regelungen des ASME-Code mindestens gleichwertig. Zu Frage B 7: Den Regelungen des ASME-Code steht in der Bundesrepublik das Gesamtsystem der Anforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Konstruktion, Berechnung, Herstellung und Prüfung von Primärkreiskomponenten in Kernkraftwerken gegenüber, das durch folgende Regeln und Richtlinien gebildet wird: — Dampfkesselverordnung — Unfallverhütungsvorschrift Druckbehälter — Technische Regeln für Dampfkessel (TRD) des Deutschen Dampfkesselausschusses — AD-Merkblätter der Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter — DIN-Normen (Werkstoffe, Schweißtechnik) — Stahl-Eisen-Prüfblätter — Merkblätter und Werkstoffbehälter der Vereinigung der Technischen Überwachungsvereine — Weisungsbeschlüsse der TÜV-Leitstelle Kerntechnik — Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission. Für die Bemessung der Bauteile werden zu Einzelfragen auch Teile des ASME-Code herangezogen. Unterschiede zwischen dem deutschen Richtliniensystem und dem in der Schweiz angewendeten ASME-Code bestehen in der methodischen Vorgehensweise bei der Ermittlung der zulässigen Spannungen, hinsichtlich der Werkstoffe und bei den jeweils zu verwendenden Berechnungsformeln. In beiden Systemen werden jedoch die gleichen für die kerntechnische Sicherheit wichtigen Gesichtspunkte behandelt. Die Bundesregierung hat den beim BMI gebildeten Kerntechnischen Ausschuß damit beauftragt, die Anforderungen an Primärkreiskomponenten in Kernkraftwerken in einer kerntechnischen Regel mit dem Titel „Komponenten des Primärkreislaufs von Leichtwasserreaktoren" zusammenzufassen; ein erster Entwurf liegt vor. Eine über diese Arbeiten hinausgehende Angleichung der Druckbehälterrichtlinien hält die Bundesregierung für nicht erforderlich. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 8 und 9) : Inwieweit hat die Bundesregierung die Praxis gebilligt oder daran mitgewirkt, die von Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz neuerlich geübt wird, Ausländer, auch aus EG-Mitgliedstaaten, schon dann mit einer Ausweisung zu bedrohen, wenn sie wegen eines Verkehrsdelikts mit einer Strafe bis zu 300 DM bestraft wurden und diese Ausweisung gleichsam nur „zur Bewährung" aussetzen? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei den Ländern und ihren nachgeordneten Dienststellen darauf hinzuwirken, daß Ausländer aus der EG, zumal dann, wenn sie langjährig straffrei, dazu noch mit einer Person deutscher Staatsangehörigkeit verheiratet sind, nicht wegen vergleichsweise Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1987* kleiner Delikte mit Ausweisung bedroht werden, oder besteht im Blick auf die Arbeitsmarktlage eine Anweisung für eine solche Maßnahme? Die Bundesregierung hat an einer Praxis, wie sie in der ersten Frage beschrieben wird, nicht mitgewirkt. Ihr ist darüber hinaus von einer solchen Praxis nichts bekannt. Ausländer können ausgewiesen werden, wenn ein Ausweisungsgrund nach § 10 Abs. 1 des Ausländergesetzes (Bundesgesetzbl. 1965 I S. 353) vorliegt. Zu diesen Ausweisungsgründen gehört auch die Verurteilung wegen einer Straftat( § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG). Liegt ein Ausweisungsgrund vor, so hat die Ausländerbehörde nach Nr. 1 zu § 10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes (GMBl. 1972 S. 331) „nach pflichtmäßigem Ermessen zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist". Hierbei hat sie ein schutzwürdiges Interesse des Ausländers am Verbleiben in der Bundesrepublik Deutschland gegen das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung abzuwägen (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 19 S. 394/396). Nach ständiger Rechtsprechung kann u. a. bei bestimmten Verkehrsdelikten (z. B. Fahren ohne Führerschein oder Trunkenheit am Steuer) zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs eine Ausweisung geboten sein (vergleiche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1973 — C 33.72). Bei Ausländern, die mit Deutschen verheiratet sind, ist der Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes zu beachten. Hierzu bestimmt Nr. 1 a zu § 10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes: „Eine Ausweisung von Ausländern, die mit Deutschen verheiratet sind, kommt nur dann in Betracht, wenn die in § 10 Abs. 1 des Ausländergesetzes genannten Gründe im Einzelfall schwer wiegen." Ausländische Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EG, die nach Gemeinschaftsrecht Freizügigkeit genießen, sind gegenüber anderen Ausländern privilegiert. Sofern ein Tatbestand nach § 10 Abs. 1 AuslG vorliegt, ist eine Ausweisung dieser Personen „nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder dann zulässig, wenn ihre Anwesenheit sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt" (§ 12 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz/EWG — Bundesgesetzbl. 1969, I S. 927). „Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein" hierzu jedoch nicht (§ 12 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz/EWG). Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß „eine Ausweisung eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EG nicht zulässig ist, wenn diese zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer verfügt wird" (Rechtssache 67/74). Eine Ausweisung kann für diesen Personenkreis mithin in Betracht kommen, wenn auf Grund sorgfältiger Prüfung zu befürchten ist, daß der Ausländer selbst die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erneut gefährden wird. Eine Anweisung der Bundesregierung, Ausländer wegen vergleichsweiser kleiner Delikte auszuweisen, besteht nicht, auch nicht im Hinblick auf die Arbeitsmarktlage; dies ist auch nicht beabsichtigt. Gegen die Ausweisung von Ausländern durch Ausländerbehörden des Landes Rheinland-Pfalz ist Widerspruch beim Regierungspräsidenten möglich. Die Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbesdieides kann sodann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren voll nachgeprüft werden. Die Bundesregierung kann davon ausgehen, daß in diesen Verfahren eine sachgerechte Überprüfung jedes Einzelfalles erfolgt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 10) : Wie unterscheiden sich kriminalpolizeilicher Meldedienst, Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik? Durch den kriminalpolizeilichen Meldedienst werden bestimmte, meist überregional tätige Straftäter, die nach den polizeilichen Feststellungen eine oder mehrere Straftaten begangen haben, und bestimmte Straftatengruppen, insbesondere Staatsschutz-, Sprengstoff- und Waffen-, Wirtschafts- und Rauschgiftdelikte, die von einem oder mehreren Tätern verübt worden sind, von der sachbearbeitenden Dienststelle dem zuständigen Landeskriminalamt und dem Bundeskriminalamt zum Zwecke der zentralen Sammlung und Auswertung gemeldet. Die Auswertung des kriminalpolizeilichen Meldedienstes hat die Erkennung von Tat- und Täterzusammenhängen (modus-operandi-Vergleichen), Schwerpunkten der Tatbegehungen und weiteren für die Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen und die Entwicklung von Bekämpfungsstrategien bedeutsamen Gesichtspunkten zum Ziel. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden sämtliche von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen — außer Verkehrsdelikten — einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Der Erfassung liegt ein unter teils strafrechtlichen, teils kriminologischen Aspekten aufgebauter Straftatenkatalog zugrunde. Bundeseinheitlich wird seit dem 1. Januar 1971 eine „Ausgangsstatistik" geführt, d. h., die bekanntgewordenen Straftaten werden erst nach Abschluß der polizeilichen Ermittlungen vor Aktenabgabe an Staatsanwaltschaft oder Gericht erfaßt. Das Zahlenmaterial wird von den elf Landeskriminalämtern dem Bundeskriminalamt übermittelt und hier zur Polizeilichen Kriminalstatistik für die Bundesrepublik Deutschland zusammengefaßt. Die Kriminalstatistik kann nur jeweils diejenigen Straftaten berücksichtigen, die der Polizei bekanntgeworden sind. Änderungen der polizeilich registrierten Kriminalität spiegeln nicht immer die tat- 1988* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 sächliche Entwicklung wider, sondern können sich auch aus einer verstärkten oder verminderten Aufhellung des kriminellen Dunkelfeldes ergeben: Die Größe dieses Dunkelfeldes wird maßgeblich durch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, vor allem aber durch die Intensität der Verbrechensbekämpfung bestimmt. Mit dieser Einschränkung gibt die Kriminalstatistik einen Überblick über die Kriminalitätsentwicklung in bestimmten Zeitabständen. Dabei erkannte Schwerpunkte sind wertvoller Ansatz für die mittel- und langfristigen polizeilichen Planungen, etwa beim Einsatz der personellen und sachlichen Mittel, bei der Verbrechensvorbeugung oder der Ursachenforschung. In der Strafverfolgungsstatistik (Verurteiltenstatistik) registriert die Justiz diejenigen strafmündigen Straftäter, die gerichtlich abgeurteilt worden sind. Die Strafverfolgungsstatistik ist mit der Polizeilichen Kriminalstatistik nur schwer vergleichbar, da sich der Erfassungszeitraum meist verschiebt, die Erfassungsgrundsätze sich unterscheiden und der einzelne Fall im Justizbereich eine andere strafrechtliche Beurteilung erfahren kann. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 11 und 12) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die im Bundesdatenschutzgesetz enthaltenen Vorschriften zur Stärkung der Rechtsposition des betroffenen Bürgers auf breiter Basis zu erläutern, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant? Plant die Bundesregierung, Forschungsmittel für die Entwicklung von Verfahren und Systemen der Datensicherung gemäß der in der Anlage zu § 6 des Bundesdatenschutzgesetzes aufgeführten Anforderungen zur Verfügung zu stellen? Zu Frage B 11: Die Bundesregierung erachtet es als eine wichtige Aufgabe, den Bürger über die ihm nach dem Bundesdatenschutzgesetz zustehenden Rechte zu unterrichten. Das Bundesministerium des Innern als das für den Datenschutz federführende Ressort bereitet z. Z. eine Publikation in der Reihe „betrifft" vor, in der neben dem Text des Gesetzes dessen wesentlicher Inhalt dargestellt und der Bürger auf die Vorschriften zur Verbesserung seiner Rechtsposition hingewiesen wird. Die Publikation wird rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (noch in diesem Monat) in einer Auflage von 30 000 Exemplaren erscheinen. Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung jede Gelegenheit, in Gesprächen mit Journalisten redaktionelle Beiträge in Presse, Funk und Fernsehen anzuregen, durch die der Bürger über seine Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz informiert wird. Zu Frage B 12: Die Bundesregierung hat dem Problem der Datensicherung stets die ihm zukommende Bedeutung beigemessen und im Rahmen ihres 2. DV-Programms Forschungsvorhaben im Wert von 41/2 Millionen DM gefördert. Die Ergebnisse werden bei der Entwicklung und Anwendung von Datenverarbeitungssystemen mitberücksichtigt. Das 3. DV-Programm eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, auch künftig Forschungsvorhaben zu fördern, die sich mit der Entwicklung von Verfahren und Systemen der Datensicherung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes befassen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 13) : Welche gesetzgeberischen Folgerungen wird die Bundesregierung aus dem Forschungsbericht des Hamburger Max-Planck-Instituts zum Konkursrecht ziehen? Der umfangreiche Bericht der Sozialwissenschaftlichen Gruppe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg über die vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Rechtstatsachenforschung zum Konkurswesen ist dem BMJ erst in der zweiten Hälfte April 1977 als Vorabdruck zugegangen. Die Bundesregierung prüft den Bericht. Bei der Kürze der Zeit kann noch nicht gesagt werden, welche Folgerungen für den Bundesgesetzgeber im Insolvenzbereich daraus gezogen werden können. Im Hinblick auf die Schwierigkeit, eine Gesamtreform des Konkursrechts in einer Legislaturperiode zu verwirklichen, wird sich für das Bundesministerium der Justiz unter Umständen die Notwendigkeit ergeben, dem Gesetzgeber in einem „Vorabgesetz" Vorschläge zur Lösung einiger Probleme zu unterbreiten, die in der gegenwärtigen Praxis als ganz besonders unbefriedigend empfunden werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 14) : Ist die Bundesregierung bereit, jedem Arbeitnehmer monatlich eine gewisse Zahl von Überstunden ohne zusätzliche Besteuerung zuzugestehen, um damit der Schwarzarbeit entgegenzuwirken? Eine steuerliche Begünstigung der Mehrheit könnte zwar einen Anreiz zur Leistung von Überstunden bieten. Eine solche Anreizwirkung wäre schon unter arbeitsmedizinischen Gesichtspunkten nicht immer unbedenklich. Vor allem aber würde die Steuerbefreiung der Mehrarbeit den arbeitsmarktpolitischen Bestrebungen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit zuwiderlaufen. Die Bundesregierung ist daher nicht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1989* bereit, eine Steuerbefreiung des Mehrarbeitslohnes einzuführen. Die Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zum 1. Januar 1975 hat die Voraussetzungen geschaffen, Schwarzarbeit einfacher, schneller und empfindlicher zu ahnden. Daß dieses Gesetz durchaus wirksam ist, zeigen Zahl und Höhe der verhängten Geldbußen. Im einzelnen weise ich hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Zeitel vom 5. Mai 1977 hin (Bundestags-Protokoll S. 1798 B). Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 15) : Wird die Bundesregierung dem Begehren der britischen Streitkräfte, eintägige Lande- und Startübungen des Senkrechtstarters Harrier im Naturpark Schwalm/Nette im Mai durchzuführen, nicht stattgeben? Nach Mitteilung des Verbindungsstabes der britischen Streitkräfte in Bonn ist beabsichtigt, am 17. Mai 1977 auf dem Übungsgelände der britischen Streitkräfte „Die Leuth" eine Gefechtsübung britischer Pioniereinheiten durchzuführen, bei der aus übungstechnischen Gründen zwei Flugzeuge des Typs „Harrier" für je zwei An- und Abflüge eingesetzt werden müssen. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, den die britischen Streitkräfte vorsorglich von der geplanten Übung unterrichtet haben, hat keine Einwendungen erhoben. Das Übungsgelände „Die Leuth" steht den britischen Streitkräften gemäß Art. 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut in dem zur Erfüllung ihrer Verteidigungsaufgaben erforderlichen Umfang uneingeschränkt zur Verfügung. Die Bundesregierung ist deshalb nicht in der Lage, die beabsichtigte Übung zu untersagen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 16 und 17) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach den ehemaligen Bundesministern Bahr und Dr. Ehmke bundeseigene Wohngebäude zu Mieten überlassen werden, die unter den Mieten im sozialen Wohnungsbau liegen? Trifft es zu, daß mit den ehemaligen Bundesministern Bahr und Dr. Ehmke Vereinbarungen bestehen, wonach die betreffenden Gebäude zu einem Vorzugspreis von den derzeitigen Mietern übernommen werden können? Zu Frage B 16: Den von Ihnen genannten Kollegen sind in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete des Deutschen Bundestages bundeseigene Wohngebäude vermietet worden. Die Mieten für diese Häuser richten sich nach den allgemeinen Tabellensätzen für Bundesmietwohnugen, die vor allem Alter, Zustand und Ausstattung der Wohnungen berücksichtigen. In der Vergangenheit haben sich die Tabellensätze an den Sätzen der Bundesdarlehenswohnungen und der öffentlich gefördeiten sozialen Wohnungen orientiert. Nachdem die Mieten dieser Wohnungen inzwischen gestiegen sind, ist durch Erlaß vom 14. Februar 1977 angeordnet worden, auch die Mieten der bundeseigenen Wohnungen zu erhöhen. Die Mieten der genannten Einfamilienhäuser werden sich in Zukunft an den Marktmieten orientieren. Zu Frage B 17: Es bestehen keine Vereinbarungen, wonach die betreffenden Gebäude zu einem Vorzugspreis von den derzeitigen Mietern übernommen werden können. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 18) : Wo in der Bundesrepublik Deutschland und in welchem Umfang ist die Bundesregierung verpflichtet, gegenwärtig und in absehbarer Zukunft zusätzliche Wohnungen für die Unterbringung von Angehörigen der Streitkräfte von Natopartnern am freien Wohnungsmarkt sicherzustellen, und kann der Bedarf durch das vorhandene Angebot gedeckt werden, oder ist die Errichtung neuer Wohnungen für diesen Zweck erforderlich? Die Bundesrepublik Deutschland ist auf Grund des Art. 48 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut verpflichtet, den Liegenschaftsbedarf der ausländischen Streitkräfte zu decken. Dazu gehört auch die Beschaffung von Wohnungen für die Mitglieder der Streitkräfte und deren Angehörige. Der Wohnungsbedarf wird von den ausländischen Streitkräften in einem durch Verwaltungsabkommen geregelten Verfahren angemeldet. Z. Z. sind für die ausländischen Streitkräfte, vornehmlich im US-Stationierungsbereich, ca. 12 000 Wohnungseinheiten anzumieten. Die Bundesvermögensverwaltung beschafft die gewünschten Wohnungen für die Streitkräfte durch Anmietung auf dem freien Wohnungsmarkt. Sie überläßt die Wohnungen den ausländischen Streitkräften zur Benutzung, wobei die Streitkräfte nach Maßgabe der bestehenden Vereinbarungen die Miete zu tragen haben. Dieses seit 1955 angewendete Verfahren hat sich bewährt. In der Vergangenheit konnten auf diese Weise ca. 32 000 Wohnungseinheiten auf dem Wohnungsmarkt beschafft und den ausländischen Streitkräften zur Verfügung gestellt werden. In Einzelfällen — meistens in abgelegenen Standorten — sind Wohnungen von Bauträgern speziell für die Streitkräfte errichtet worden. Die Streitkräfte haben dabei entweder durch Mietvorauszahlungen oder durch Zusage langer Mietzeiten zur Erleichterung der Finanzierung der Bauvorhaben beigetragen. 1990* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Bei der gegenwärtigen Situation auf dem Wohnungsmarkt besteht für eine Änderung der bisherigen Beschaffungspraxis kein Bedürfnis. Es ist nicht beabsichtigt, Bundesmittel zur Errichtung neuer Wohnungen bereitzustellen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 19) : Hält es die Bundesregierung mit der Steuergesetzgebung im Einklang stehend, wenn Arbeitgeber die Zuweisung einer Werkswohnung davon abhängig machen, daß der künftige Mieter dem Arbeitgeber ein Darlehen in Höhe und zu den Bedingungen gewährt, zu denen der Arbeitgeber für die Werkswohnung ein Arbeitgeberdarlehen gegeben hat, obwohl der Arbeitgeber für dieses Arbeitgeberdarlehen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen hat, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung im Wege der künftigen Gesetzgebung zu tun, um eine solche Praktik zu unterbinden? Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, halten Sie Steuervergünstigungen für Darlehen zur Herstellung von Werkswohnungen für ungerechtfertigt, wenn gleichzeitig die Zuweisung einer Werkswohnung von der Zahlung eines entsprechenden Darlehensbetrages durch den Mieter abhängig gemacht wird. Steuervergünstigungen für die Gewährung solscher Darlehen gibt es — von einer Ausnahme abgesehen — nicht. Die Vorschrift des § 7 c EStG, nach der Steuervergünstigungen für Darlehen gewährt wurden, die aus Mitteln des Betriebs zur Förderung des Baus von Wohnungen gegeben wurden, ist auf Darlehen beschränkt, die bis zum 31. Dezember 1961 an einen Bauherren gegeben worden sind. Für Darlehen, die nach diesem Zeitpunkt gegeben werden, können die Steuervergünstigungen dieser Vorschrift nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung sieht deshalb in diesem Zusammenhang keinen Anlaß für eine Initiative zur Änderung des Steuerrechts. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber seinerseits dem Mieter eine Werkswohnung zuweist, kann ich nicht Stellung nehmen, weil es sich hierbei um Vereinbarungen im Rahmen des individuell ausgehandelten Arbeitsvertrages handelt. Wird die mit dem Arbeitgeberdarlehen geförderte Wohnung an einen Mieter vermietet, der dem Unternehmen des Arbeitgebers nicht angehört oder hat der Arbeitgeber inzwischen sein Unternehmen aufgegeben, sind mietrechtliche Grundsätze anzuwenden. Die oben angesprochene Ausnahmeregelung betrifft den Fall des § 17 BerlinFG (Darlehensgewährung zur Förderung des Baus von Wohnungen in West-Berlin). Die Vorschrift kann in dem von Ihnen geschilderten Fall aber nicht angewendet werden, weil die Darlehensgewährung durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Darlehnsgewährung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber steht und dadurch die Anwendung des § 17 BerlinFG ausgeschlossen wird (§ 17 Abs. 3 Satz 2 BerlinFG). Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B, 20) : Trifft es zu, daß die italienische Regierung auf aus dem EG-Raum eingeführte Obstbranntweine mit geschützter Herkunftsbezeichnung (z. B. Schwarzwälder Kirschwasser) seit 15. März 1977 eine von 18 % auf 35 % erhöhte Mehrwertsteuer erhebt, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen eine derartige Diskriminierung dieser Produkte gegenüber den italienischen Erzeugnissen zu tun? Es trifft zu, daß in Italien für Obstbranntweine mit geschützter Herkunftsbezeichnung seit 15. März 1977 der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 35 % gilt. Dieser Satz gilt jedoch auch für sonstigen „Aquavit" mit geschützter Herkunftsbezeichnung und für Gin. Hierunter fallen z. B. auch Whisky und Wodka. Für „Aquavit" ohne geschützte Herkunftsbezeichnung gilt der Mehrwertsteuersatz von 18 %. Da es sich bei dem Satz von 35 % um den allgemeinen „Luxussteuersatz" der italienischen Mehrwertsteuer handelt, der für rund 25 weitere Gruppen von Erzeugnissen gilt und der auch bei Branntwein nicht auf aus dem EG-Raum eingeführte Obstbranntweine beschränkt ist, liegt ein Diskriminierungstatbestand nicht vor. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 21) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre Zielvorstellungen hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung der Deutschen Bundespost (nach den Ausführungen des Bundesfinanzministers am 21. April 1977 33 % des Kapitals) auch den privaten Unternehmen als Zielvorstellung für ihren eigenen Bereich zuzugestehen, und wird die Bundesregierung in ihrer Wirtschafts- und Steuerpolitik die entsprechende Konsequenz ziehen? In unserer marktwirtschaftlichen Ordnung kann es nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein, die Eigenkapitalquote der Wirtschaft festzulegen. Hinzu kommt, daß die Verhältnisse in den einzelnen Wirtschaftszweigen unterschiedlich sind, so daß keine einheitliche Kapitalstruktur bestehen kann. Als Beispiele seien die Grundstoffindustrie, die Banken und der Einzelhandel erwähnt, die naturgemäß stark voneinander abweichende Eigenkapitalquoten aufweisen. Die Deutsche Bundespost als spezifischer Dienstleistungsbetrieb kann ohnehin kein Maßstab für alle Betriebe sein. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß auch die privaten Unternehmen über eine angemessene Eigenkapitalausstattung verfügen sollten. Sie hat daher in der Vergangenheit steuerpolitische Maßnahmen durchgeführt, die u. a. eine Verbesserung der Kapitalstruktur der Wirtschaft zum Ziel hatten. Ich verweise z. B. auf die Körperschaftsteuerreform und auf die Einführung des Verlustrücktrages, der als Eigenkapitalreserve wirkt. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1977 hat die Bundesregierung mit der Senkung der Vermögensteuer und der Gewerbesteuer neue Vorschläge unterbreitet, deren Realisierung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zugute kommt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1991* Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 22) : Welche Konsequenzen ergeben sich aus den allgemeinen Preiserhöhungen für Rohstoffe auf den Weltmärkten für Umfang und Tempo der heimischen Rohstoffprospektion und -erschließung insbesonders im Landkreis Tirschenreuth für Schwefelkies in Pfaffenreuth, für Uran in Mähring, für Kaolin in Gumpen, im Landkreis Neustadt/Waldnaab für Blei im Mantler-Forst bei Weiden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang neue Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet mit seiner hohen Arbeitslosigkeit zu schaffen? Die Preiserhöhungen für mineralische Rohstoffe waren in den letzten Jahren nicht so bedeutend, als daß die deutsche Industrie hierdurch veranlaßt wurde, ihre Prospektionsanstrengungen zu erhöhen. Vielmehr bemühen sich die auf diesem Gebiet tätigen Firmen unabhängig von den kurz- und mittelfristigen Preisschwankungen, weltweit neue Lagerstätten zu erschließen. Auch in Deutschland werden alle Möglichkeiten untersucht, soweit ihre wirtschaftliche Gewinnung überhaupt erreichbar erscheint. Im Rahmen der Explorationsförderung werden diese Bemühungen durch die Vergabe von bedingt rückzahlbaren Zuwendungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft gefördert. Die Preise für Schwefelkies haben sich seit 1970 zwar nahezu verdoppelt, doch reicht dies vorläufig nicht aus, um die Schwefelkiesvorkommen der Grube Bayerland wirtschaftlich zu nutzen, zumal nur geringe Vorräte bekannt sind. Das Uranvorkommen in Mähringen wurde im Rahmen des Schwerpunktprogrammes „Uranprospektion Bayern" gefunden und vom Bundesministerium für Forschung und Technologie durch Gewährung von Zuschüssen gefördert; eine weitere Förderung ist vorläufig nicht vorgesehen. Die Gewerkschaft Brunhilde hat jedoch mit eigenen Mitteln die Untersuchungsarbeiten wiederaufgenommen, um zu prüfen, ob das Vorkommen bei den heute gestiegenen Uranpreisen wirtschaftlich abgebaut werden kann. Die Kaolinvorkommen in Gumpen bei Tirschenreuth sind schon seit Jahrzehnten bekannt und nach Qualität und Menge nicht vergleichbar mit anderen Kaolinvorkommen Bayerns. Da diese Vorkommen die Versorgung der Industrie noch für Jahrzehnte sicherstellen können und die Kaolinpreise in letzter Zeit nahezu konstant waren, ist kaum zu erwarten, daß eine Nutzung des Vorkommens Gumpen möglich wird. Die Bleivorkommen im Mantlerforst wurden 1976 von der Preußag AG — unabhängig von der erst in den letzten Monaten erfolgten Erhöhung der Bleipreise — untersucht. Diese Arbeiten wurden auch vom Bundesministerium für Wirtschaft durch Zuschüsse gefördert. Die Ergebnisse waren jedoch so negativ, daß eine wirtschaftliche Nutzung dieser Erze auf lange Zeit hinaus nicht denkbar ist. Die Bundesregierung unterstützt — wie oben ausgeführt — die Bemühungen der Industrie auf dem Rohstoffsektor nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt, Arbeitsplätze im Grenzgebiet zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 23): Darf nach derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ein Trokkenmilcherzeugnis mit 25 % Fett — aber stark erniedrigtem Eiweiß — und deutlich erhöhtem Milchzuckergehalt unter Verwendung von ca. 40 % Molkenpulver hergestellt und praktisch als Vollmilchpulver in den Verkehr gebracht werden, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine Änderung vornehmen? Die Anforderungen, die an die Herstellung und das Inverkehrbringen von Trockenmilcherzeugnissen zu stellen sind, ergeben sich aus der Verordnung über Milcherzeugnisse vom 15. Juli 1970 (BGB1 I S. 1150), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. Mai 1976 (BGB1. I S. 1200), und zwar insbesondere aus den Bestimmungen zu Ziffer IX der Anlage zur Verordnung über Milcherzeugnisse. Danach ist es zwar zulässig, ein Trockenmilcherzeugnis als sognanntes Gruppenerzeugnis herzustellen und auf diesem Wege etwa von den für die Standardsorten festgelegten speziellen Fettgehaltswerten abzuweichen. Ein Trockenmilcherzeugnis mit einem Fettgehalt von 25 % ist also an sich verkehrsfähig. Jedoch darf auch bei den Gruppenerzeugnissen eine Änderung in der Zusammensetzung der Trockenmasse nur durch Einstellung des Fettgehaltes, nicht aber etwa durch Zugabe von Lactose oder Molkenpulver bewirkt werden. Eine Zugabe derartiger Erzeugnisse zu Trockenmilcherzeugnissen ist in Ziffer IX der Anlage nicht vorgesehen und widerspricht im übrigen dem aus § 2 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über Milcherzeugnisse herzuleitenden Grundsatz, daß ein Mischen von Milcherzeugnissen aus Gründen der Sortenreinheit unzulässig ist. Ein unter Verwendung von Trockenmilcherzeugnissen und Molkepulver hergestelltes Produkt wäre als nachgemachtes Trockenmilcherzeugnis anzusehen. Das Herstellen und Inverkehrbringen eines solchen Produktes ist daher nach § 36 Abs. 1 Milchgesetz unter Strafandrohung verboten. Auf Grund von Hinweisen aus der Wirtschaft habe ich bereits Anfang Mai die für die Ausführung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen zuständigen Länder über das Inverkehrbringen von nachgemachten Vollmilchpulver unterrichtet und gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 24, 25, 26 und 27): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die verstärkte Produktion von Stärkezucker durch Mais (Isoglukose) Wettbewerbsnachteile für die deutschen Zuckerrübenanbauer entstehen und dadurch geschlossene Zuckerrübenanbaugebiete wie z. B. Franken in ihrer Existenz bedroht werden, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Wie verhält sich die Bundesregierung zu den diesbezüglichen Vorschlägen der EG-Kommission, welche eine auf zwei Jahre beschränkte Einbeziehung der Isoglukose in die EG-Zuckermarktordnung vorsehen? 1992• Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Gedenkt die Bundesregierung steuerliche Maßnahmen zu ergreifen, um Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, die dadurch entstehen, daß Isoglukose durch Verwendung von EG-subventioniertem Mais hergestellt wird? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in längerfristiger Hinsicht zu ergreifen, um die Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, die zwischen dem Zuckerrübenanbau und der Isoglukoseproduktion bestehen? Im Rahmen des Preispakets 1977/78 hat der EG-Ministerrat eine Marktregelung für Isoglukose beschlossen, die ab 1. Juli 1977 unbefristet in Kraft tritt und die Einführung einer zunächst auf 2 Jahre befristeten Abgabe auf Isoglukose vorsieht. Für das am 1. Juli 1977 beginnende Wirtschaftsjahr 1977/78 setzte er den Höchstbetrag der Abgabe auf 5 RE/ 100 kg Trockenmasse fest. Bereits am 19./20. Juli 1976 hat der Rat beschlossen, daß ab 1. August 1977 die Produktionserstattung für Stärke wegfällt, soweit sie zur Herstellung von Isoglukose verwendet wird. Für die Einführung steuerlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen, die durch Verwendung von EG-subventioniertem Mais bei der Herstellung von Isoglukose entstehen könnten, besteht daher kein Anlaß. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Maßnahmen zur Herstellung eines marktkonformen Wettbewerbs zwischen Rübenzucker einerseits und Isoglukose andererseits vorläufig ausreichen. Dagegen hat die Stärkeindustrie darauf hingewiesen, daß eine Abgabe dieser Höhe nicht von ihr aufgefangen werden könne und zur Einstellung der Isoglukoseproduktion führen müßte. Es bleibt deshalb abzuwarten, welche Auswirkungen die beschlossenen Maßnahmen auf die weitere Marktentwicklung haben. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/357 Fragen B 28 und 29) : In welcher Höhe ist die Rodung von Obstbäumen in den letzten fünf Jahren durch die Gewährung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln gefördert worden, und ist gegebenenfalls eine weitere Förderung dieser Art für die Zukunft vorgesehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Obstbäume eine Bereicherung der Landschaft darstellen und daß ihre Beseitigung ungünstige ökologische Wirkungen hat, und sieht sie Möglichkeiten, derartige landschaftsschädigende Maßnahmen zu stoppen und freiwerdende Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaftsstruktur, z. B. zur Anlage naturgerechter Waldränder oder zur Pflege von Laubwaldbeständen, einzusetzen? Zu Frage B 28: In der Zeit vom 1. Januar 1970 bis 31. März 1973 wurde für die Rodung von Apfel-, Birn- und Pfirsichbäumen auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 2517/69 auf Antrag eine Prämie von maximal 2 928,— DM je Hektar gewährt. In der Bundesrepublik Deutschland wurden in dieser Zeitspanne 26 091 ha prämienbegünstigt gerodet. Dafür wurden 76 385 Millionen DM an Bundesmitteln bereitgestellt, die zu 50 % aus dem EAGFL-Fonds rückerstattet wurden. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 794/76 wurde erneut die Möglichkeit geschaffen, vor dem 1. April 1977 Prämien für die Rodung bestimmter Apfel- und Birnensorten zu gewähren, die durch Überschüsse den Gemeinschaftsmarkt belasteten. In der Bundesrepublik Deutschland ist von dieser Maßnahme praktisch nur die Apfelsorte „Golden Delicious" betroffen. Nach Angaben der Länder wurden rund 500 ha gerodet. Die Prämie pro Hektar beträgt maximal 3 829,— DM und wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gewährt. Der EAGFL-Fonds trägt die Hälfte dieses Betrages. Seitens der Bundesregierung ist keine erneute Verlängerung der prämienbegünstigten Rodung vorgesehen. Inwieweit die Marktsituation in der Gemeinschaft eine Wiederholung der Maßnahme erforderlich macht, ist derzeit nicht abzusehen. Zu Frage B 29: Obstbäume können eine Bereicherung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes darstellen. Ob und inwieweit sie das im konkreten Fall tun, hängt sehr von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sowie von der Baum- und Anbauart ab. Es ist ein Unterschied, ob es sich um einen Streuobstbau, um Obstbaumalleen oder um Intensivanlagen handelt; ebenso besteht ein Unterschied hinsichtlich der Baumformen, Hochstämme sind anders zu beurteilen als zum Beispiel Spindelbüsche. Von Bedeutung ist ferner der Erhaltungs- und Gesundheitszustand der Bestände. Sollte im Einzelfall die Erhaltung gewisser Obstbäume oder Formen des Obstbaus im Interesse von Naturschutz und Landschaftspflege liegen, so ist es Sache der Länder, hierfür durch geeignete Schutzvorschriften und ggf. Zahlung von Prämien oder Entschädigungen zu sorgen. Selbst bei der Aufnahme einer Bundesfinanzierungsregelung in das BNatSchG hätte der Bund für derartige Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung stellen können, da es diese Regelung nur auf Maßnahmen von gesamtstaatlicher oder internationaler Bedeutung abgestellt hätte. Der Fortfall der Mittel zur Förderung der Obstbaumrodung, die im übrigen vorwiegend für die Rodung von Intensivkulturen und weniger von Anlagen des überwiegend landschaftsfreundlichen Streuobstbaues in Anspruch genommen wurden, kann daher nicht Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugute kommen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretär Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 30) : Ist der Bundesregierung der Widerspruch zwischen der amtlichen Zulassung des Pflanzenbehandlungsmittels Tormona durch die Biologische Bundesanstalt einerseits und den durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen in der Öffentlichkeit geäußerten grundsätzlichen Bedenken gegen die Anwendung dieses Mittels andererseits bekannt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine von der Biologischen Bundesanstalt ausgesprochene amtliche Zulassung davor zu schützen, daß sie durch eine ausführende Behörde in der Offentlichkeit in Frage gestellt wird, und was gedenkt sie zu tun, um die im vorliegenden Fall geäußerten Zweifel auszuräumen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1993* Bereits in der Fragestunde am 4. Mai 1977 habe ich ausführlich zur Anwendung von TORMONA (2,4,5-T) Stellung genommen. Dabei habe ich darauf hingewiesen, daß ich für eine abschließende Beurteilung der aufgetretenen Fragen um das von der Biologischen Bundesanstalt im Rahmen ihrer Zuständigkeit zugelassene Pflanzenbehandlungsmittel die Unterlagen des Herrn Landwirtschaftsministers von Nordrhein-Westfalen erbeten habe. Diese Unterlagen habe ich noch nicht erhalten. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 31) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß durch die vom EG-Ministerrat beschlossene Beschränkung der bisherigen Interventionsgarantie bei Weizen auf einen 3monatigen Zeitraum nach der Ernte Gefahren für die Markt- und Preisentwicklung entstehen, die auf Grund der zu erwartenden verstärkten Interventionsandienung in dieser Zeit nach vergrößert werden, und sieht sie die Möglichkeit, noch vor Beginn der diesjährigen Ernte die EG-Kommission zu veranlassen, zur Stabilisierung des Weizenmarkts die obligatorische Intervention für Bachweizen in den Monaten März, April und Mai 1978 zu beschließen? Das vom Ministerrat beschlossene System der spezifischen Intervention für Backweizen bietet grundsätzlich die Gewähr, daß die Marktpreise für Backweizen ausreichend gestützt werden. Die für die Anwendung der Preisstützung zuständige EG-Kommission hat auch im Rat während der Preisverhandlungen Ende März dieses Jahres nochmals bestätigt, daß sie außer der obligatorischen Intervention für die ersten drei Monate des Wirtschaftsjahres auch während der übrigen Dauer des Wirtschaftsjahres ausreichende Stützungsmaßnahmen ergreifen wird, falls dies notwendig wird. Das gilt insbesondere für Maßnahmen gegen Ende des Wirtschaftsjahres. Über Art und Umfang dieser Maßnahmen sollte nach Auffassung der Bundesregierung rechtzeitig Klarheit bestehen. Dafür wird sich die Bundesregierung in Brüssel einsetzen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 32 und 33) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung; daß die zeitliche Begrenzung der Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Umstellung auf die Rindfleischerzeugung bis zum 31. März 1978 zu einer ungesunden Entwicklung führt, weil infolge der Ungewißheit über die Fortsetzung der Maßnahmen die Milcherzeuger zu übereilten Entscheidungen veranlaßt werden, und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um ernsthafte Störungen auf den Rindfleischmärkten auf Grund des daher zu erwartenden verstärkten Angebots an Schlachtkühen zu verhindern? Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, daß die Landwirtschaft bei der Verwendung der von ihr selbst aufgebrauchten Mittel (Erzeugerabgabe auf die Milchproduktion) ein entscheidendes Mitspracherecht behält, und für welche Maßnahmen wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Rat und Kommission über die Verwendung der Mittel aus der Erzeugerabgabe einsetzen? Zu Frage B 32: Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht. Generell ist festzustellen, daß die vom Ministerrat beschlossene Prämienregelung gemeinschaftsweit in eine Periode rückläufiger Rinderschlachtungen fällt. Darüber hinaus ist die Regelung dadurch flexibel gestaltet, daß Hauptvoraussetzung der Prämiengewährung die Verpflichtung des Landwirts ist, keine Milch mehr zu vermarkten. Daher können Kühe weiterhin im Betrieb z. B. zur Ammenkuhhaltung genutzt werden. Sofern die Kühe nicht im Betrieb gehalten werden, können sie auch zur Ausfuhr und nicht nur zur Schlachtung verkauft werden. Vordringliches agrarpolitisches Ziel der Regelung ist die raschestmögliche Verringerung der Milchanlieferungen. Hieraus erklärt sich die zeitliche Begrenzung der Antragstellung bis zum 31. März 1978. Es kann jedoch nicht die Rede davon sein, daß die Milcherzeuger „zu übereilten Entscheidungen" veranlaßt werden, denn sie hatten ja durch die Tatsache, daß mit der Einführung der Maßnahme seit Mitte vergangenen Jahres gerechnet werden konnte, genügend Bedenkzeit. Sollten sich Störungen auf den Rindfleischmärkten ankündigen, könnte ihnen mit dem durch die Marktorganisation für Rindfleisch gebotenem Instrumentarium begegnet werden. Zu Frage B 33: In Zusammenhang mit dem Beschluß über die „Mitverantwortungsabgabe der Erzeuger" während der Agrarpreisverhandlungen vom 25./26. April 1977 in Luxemburg wurde zu dem von Ihnen angesprochenen Problem des Mitspracherechts der Erzeuger bei der Verwendung der Mittel nicht zuletzt auf Betreiben der Bundesregierung folgendes in das Protokoll aufgenommen: „Der Rat nimmt davon Kenntnis, daß die Kommission die Absicht hat, a) den Beratenden Ausschuß für Milch und Milcherzeugnisse vor der Aufstellung der zu ergreifenden Maßnahmen des Aktionsprogramms anzuhören, b) ihm das Ergebnis dieser Anhörung mitzuteilen, c) den Ausschuß zu der Anwendung der in dem unter a) genannten Programm vorgesehenen spezifischen Maßnahmen anzuhören." Die Bundesregierung wird sich mit Nachdruck bei den zuständigen Gremien der Europäischen Kornmission und des Rates für eine konsequente Anwendung des Mitspracherechts im Geiste dieser Protokollerklärung einsetzen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 34 und 35) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das deutsche Backgewerbe vor einem ruinösen Wettbewerb durch Importe wesentlich billigerer französischer Backwaren zu schützen? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Europäischen Gemeinschaft die Einbeziehung von Brot und Backwaren in den für Marktordnungswaren erhobenen Währungsausgleich zu beantragen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß eingeführte französische Backwaren in den grenznahen 1994* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 deutschen Gebieten zu Preisen angeboten werden, die unter den Verkaufspreisen deutscher Backwaren liegen. Die Preisunterschiede sind fast ausschließlich dadurch bedingt, daß die Produktionskosten einschließlich Lohnkosten in Frankreich niedriger als im Bundesgebiet sind. Das unterschiedliche Kostenniveau kann, soweit es außerhalb des agrimonetären Bereichs liegt, seitens der Bundesregierung nicht beeinflußt werden. Hinsichtlich der Rohstoffkosten ist die Differenz, die sich durch den Währungsausgleich bei Weizen ergibt, gering. Der Währungsausgleich würde, bezogen auf Brot, 0,08-0,12 DM/kg betragen. Er vermag den Preisunterschied zwischen den Verkaufspreisen für deutsches und französisches Weißbrot (1,10 — 1,70 DM/kg) auch nicht annähernd auszugleichen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich dieser Ausgleich im Rahmen der Brüsseler Preisbeschlüsse weiter vermindern wird. Gleichwohl wurde die EG-Kommission von der Bundesregierung auf die Situation hingewiesen. Sie hat zugesagt, die Frage der Einbeziehung des Brotes in den Währungsausgleich zu prüfen. Hierüber ist noch nicht entschieden. Die sogenannten feinen Backwaren (Konditorerzeugnisse) sind durch VO (EWG) Nr. 800/77, die ab 23. Mai 1977 anwendbar ist, größtenteils in den Währungsausgleich einbezogen worden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 36 und 37): Was hat die Bundesregierung mit dem Militärlazarett in Donaueschingen vor, das die französischen Streitkräfte zum 30. September 1977 an den Bund zurückgeben werden? Wird die Bundesregierung bald entscheiden, damit in Donaueschingen Klarheit besteht? Hinsichtlich der weiteren Verwendung des Militärlazaretts in Donaueschingen nach dessen Freigabe durch die französischen Streitkräfte wird zur Zeit vom Bundesministerium der Verteidigung geprüft, ob ein Anschlußbedarf der Bundeswehr besteht. Sollte er verneint werden, wird untersucht, ob die Liegenschaft für andere Aufgaben des Bundes benötigt wird. Sofern sie für Zwecke des Bundes entbehrlich ist, kann sie veräußert oder vermietet werden. Die Bedarfsprüfung der Bundeswehr wird in etwa einem Monat abgeschlossen sein. Danach wird das Bundesfinanzministerium über die weitere Verwendung der Liegenschaft entscheiden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 38) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß in der DDR unmittelbar hinter der Zonengrenze seit Anfang März dieses Jahres ungewöhnliche militärische Vorbereitungen wie z. B. militärische Sperrzonen, Truppenbereitstellungsräume mit Schußschneisen in Waldgebieten unter intensiver Absicherung gegenüber der Zivilbevölkerung getroffen werden, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Maßnahmen? Die Pressemeldungen sind nicht zutreffend. Schon seit vielen Jahren verläuft in der DDR entlang der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland, zur Tschechoslowakei und zu Polen sowie entlang der Ostsee-Küste eine durchgehende militärische Sperrzone, deren Tiefe zwischen 2 und 70 km schwankt. Darüber hinaus gibt es in der DDR eine große Anzahl weiterer militärischer Sperrgebiete, die zeitweise oder ständig eingerichtet sind. Die Anwesenheit von regulären Streitkräften im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist nichts Ungewöhnliches. Seit Jahren sind hier sowjetische und DDR-Truppen stationiert, so z. B. in Hagenow, Hillersleben und Mühlhausen, um nur drei Orte zu nennen. Über Truppenbereitstellungsräume und Schußschneisen in Waldgebieten liegen keine Erkenntnisse vor. Anlage 81 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 39 und 40) : Trifft es zu, daß entgegen dem erklärten Willen des Bundestages das Arzneimittelgesetz von der Exekutive nunmehr dahin ausgelegt wird, das Gesetz verlange auch für das Trocknen, Reinigen, Waschen, Mahlen, Zerkleinern und Mischen von Kräutern die Beschäftigung von akademisch vorgebildeten Herstellungs-und Kontrolleitern und unterwerfe die genannten Tätigkeiten einer Erlaubnispflicht, und was hat die Bundesregierung getan, um den in den Gesetzesmaterialien eindeutig zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers zur Geltung zu bringen? Welchen Inhalt werden die nach dem § 57 Abs. 2 und dem § 58 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes zu erlassenden Verordnungen haben, und wann ist mit der Zuleitung der entsprechenden Entwürfe an den Bundesrat zu rechnen? Zu Frage B 39: Mir ist nicht bekannt, daß die Notwendigkeit einer Herstellungserlaubnis für Betriebe der von Ihnen geschilderten Art von den zuständigen Behörden der Bundesländer unterschiedlich beurteilt wird. Im übrigen gehe ich davon aus, daß die im Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (BT-Drucksache 7/5091) zum Ausdruck gebrachte Auffassung bekannt ist. Eine unterschiedliche Beurteilung im Einzelfall könnte darauf zurückzuführen sein, daß die Abgrenzung zwischen Erzeugung von Rohstoffen einerseits und Herstellung von Arzneimitteln andererseits schwierig ist. In einer besonderen Arbeitsgruppe des Ausschusses Arzneimittel-, Apotheken- und Giftwesen der Leitenden Medizinalbeamten der Länder, in der auch der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mitarbeitet, sollen im Interesse einer bundeseinheitlichen Handhabung Grundsätze als Entscheidungshilfe für die Abgrenzung entwickelt werden. Zu Frage B 40: Die Bundesregierung beabsichtigt in einer Verordnung über Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, u. a. auch Vorschriften aufgrund der in § 57 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes 1976 enthaltenen Ermächtigung zu treffen. Die bisher in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1995* § 34 a Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes 1961 enthaltene Vorschrift, daß Tierhalter über die in ihrem Besitz befindlichen Arzneimittel Nachweise führen müssen, soll übernommen und durch eine entsprechende Nachweispflicht für Personen ergänzt werden, die Arzneimittel berufs- und gewerbsmäßig bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt oder Tierhalter zu sein. Diese Nachweispflicht würde also insbesondere auch für Tierheilpraktiker gelten. Es ist beabsichtigt, den Verordnungsentwurf dem Bundesrat Ende dieses Jahres zuzuleiten, so daß die Verordnung baldmöglichst nach Inkrafttreten der Ermächtigung (1. Januar 1978) verkündet werden kann. Der Erlaß einer Verordnung nach § 58 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes 1976 ist zunächst nicht beabsichtigt. In diesem Zusammenhang ist aber auf den Entwurf einer Verordnung nach § 15 Abs. 3 des Lebesmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung hinzuweisen, wonach die Anwendung bestimmter Stoffe bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, verboten oder eingeschränkt wird. Der Entwurf ist dem Bundesrat am 19. April 1977 zugeleitet worden (Bundesrats-Drucksache Nr. 180/77). Anlage 82 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 41) : Wie weit sind die Arbeiten an einer bundeseinheitlichen Hygieneverordnung, und welche Gründe stehen einem baldigen Inkrafttreten im Wege? Die Arbeiten an einer bundeseinheitlichen Lebensmittelhygiene-Verordnung haben inzwischen einen Stand erreicht, daß — wie zu vorausgegangenen-Anfragen bereits ausgeführt — ein erster Entwurf nach der diesjährigen Sommerpause versandt werden kann. Eine Prognose über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung ist gegenwärtig nicht möglich, da abgesehen von der nach § 39 Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetz vorgeschriebenen Anhörung der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft das Verordnungsvorhaben mit den Ländern abgestimmt werden muß. Anlage 83 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, durch das Steueränderungsgesetz 1977 — bei dem z. B. eine Zweikinderfamilie monatlich mit 28 DM mehr belastet wird und andererseits nur eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 DM erhält — trete „bei den kleinen Familien keine bedeutende Verbesserung", also immerhin eine Verbesserung, ein? Bei der Äußerung, um die es Ihnen geht, handelt es sich offenbar um diejenige, die Frau Bundesminister Huber bei der Ersten Lesung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1977 getan hat. Sie lautet: „Schließlich möchte ich noch etwas zu dem Vorwurf sagen, daß die Mehrwertsteuererhöhung die Kindergeldverbesserung ganz aufzehre. Es ist richtig, daß bei den kleinen Familien keine bedeutende Verbesserung eintritt." Diese Äußerung ist richtig. Ihr liegt folgende Überlegung zugrunde: Die 10 DM Kindergeld, die die Familie mit zwei Kindern vom 1. Januar 1978 an monatlich mehr erhalten soll, werden in Höhe von 8 DM monatlich dadurch aufgezehrt, daß die statistisçh erhobenen Kosten des Kinderunterhalts durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer steigen. Folglich verbleibt dieser Familie per Saldo eine Verbesserung des Familienlastenausgleichs um 2 DM monatlich. Man darf in diesem Zusammenhang nicht — wie Sie es offenbar wollen — auch die Verteuerung der Lebenshaltung der Eltern gegenrechnen, die sich aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer ergeben wird. Diese hat mit den zum 1. Januar 1978 wirksam werdenden kindbedingten Be- und Entlastungen — nur hierum ging es in der Äußerung von Frau Bundesminister Huber — nichts zu tun. Die Verteuerung der Lebenshaltung der Eltern trifft gleichermaßen die kinderlos Verheirateten. Sie muß daher bei der Bewertung des durch den Familienlastenausgleich bewirkten Einkommensabstandes zwischen Kinderlosen einerseits und Eltern andererseits außer Betracht bleiben. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 43 und 44) : Wird die Bundesregierung, nachdem sie in den letzten Jahren bereits zwei Bundesbehörden — die Oberpostdirektion Braunschweig und das Bundesbahnausbesserungswerk Braunschweig — aus Braunschweig abgezogen hat, nunmehr dafür sorgen, daß das Braunschweiger Wasser- und Schiffahrtsamt in der Stadt verbleibt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auf Grund der Wirtschaftsinteressen im Städtedreieck Braunschweig — Salzgitter — Wolfsburg das zentral zum Elbe-Seiten- und Mittelland-Kanal gelegene Wasser- und Schiffahrtsamt aus Gründen der Förderung der Wirtschaftskraft im genannten Bereich erhalten werden muß? Nach der zum 1. Januar 1976 vorgenommenen Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen erfolgt nunmehr die Neuordnung der Unterinstanz. Zur Vorbereitung der Entscheidungen sind die Präsidenten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen beauftragt worden, bis Mitte 1977 Vorschläge für die Neugliederung der Ämter einschließlich der Aufsichtsbezirke und Bauhöfe vorzulegen. Hierbei sind das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Bericht der Projektgruppe des Bundesverkehrsministeriums „WSV/Org" zu beachten. Es ist sichergestellt, daß alle Anregungen berücksichtigt werden, die die vorliegende Konzeption verbessern. Die Entscheidung über die Vorschläge zur Neuordnung der Unterinstanz wird voraussichtlich Ende 1977 getroffen werden. Eine Aussage über die künftigen Standorte der Wasser- und Schiffahrtsämter, Aufsichtsbezirke und Bauhöfe im Bereich der Oststrecke des Mittellandkanals und des Elbe-SeitenKanals, bzw. über die Erhaltung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Braunschweig ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 1996* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 45 und 46) : Wann wird der vierspurige Ausbau der Bundesstraße 45 neu, die von einer wachsenden Zahl von Verkehrsteilnehmern benutzt wird, nördlich Weiskirchens durchgeführt? Wann werden die seit Jahren bestehenden Pläne für eine flüssige Verkehrsführung der drei aufeinanderfolgenden Kreisel im Zuge der B 45, die sich immer mehr — besonders im Berufsverkehr — als Verkehrshindernis und Gefahrenpunkt erweisen, neu in Angriff genommen? Der zweibahnige Ausbau der Bundesstraße 45 (neu) zwischen Jügesheim und Tannenmühle (nördlich Weiskirchen), wodurch zugleich die Anschlußstelle Hanau (Kreuzung der A 3 mit der B 45) plankreuzungsfrei gestaltet und die 3 aufeinanderfolgenden Kreisel im Zuge der B 45 beseitigt werden, wird sofort begonnen, sobald die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Der Entwurf ist bereits genehmigt. Wie die hessische Straßenbauverwaltung mitgeteilt hat, soll im Herbst 1977 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Sofern in diesem Verfahren und bei der Durchführung des Grunderwerbs keine größeren Schwierigkeiten auftreten, kann 1979/1980 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die erforderlichen Mittel stehen im Straßenbauhaushalt des Bundes hierfür bereit. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 47): An welchen Strecken der Bundesautobahn sind Notrufsäulen noch nicht aufgestellt, und wann werden sie eingerichtet? Am 1. Januar 1977 waren von den 6 435 km unter Verkehr liegenden Bundesautobahnen 468,5 km (7,3 0/0) noch nicht mit Notrufanlagen ausgestattet. Diese 468,5 km verteilten sich auf eine Vielzahl kurzer Einzelstrecken, bei denen entweder die Verlegung des Fernmeldekabels im Gange oder die Voraussetzung für die Notrufabfrage wegen Fehlens der zugehörigen Autobahnmeisterei noch nicht erfüllt ist. Stets werden die Notrufeinrichtungen so schnell wie möglich fertiggestellt. Von der Erhebung der noch nicht mit Notrufeinrichtungen ausgestatteten Einzelstrecken wurde wegen des hohen Verwaltungsaufwandes, der dazu erforderlich wäre, Abstand genommen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 48 und 49) : Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die endgültige Aufgabe eines Schienenwegs oder eines Bahnhofsgeländes Veranlassung geben sollte, die drängenden Gemeinschaftsaufgaben zu fördern und daher solche Grundstücke an Gemeinden oder von ihnen bezeichnete Dritte für diesen Zweck zu veräußern? Ist die Bundesregierung bereit, der Deutschen Bundesbahn zu empfehlen, die Eisenbahnstrecke von Aachen-Kornelimünster nach Aachen-Walheim sowie das Bahnhofsgelände von Aachen-Walheim, die nach Auskunft des Bundesbahnbetriebsamts Aachen nicht mehr für den Bundesbahnverkehr benötigt werden, zum Zwecke vordringlicher Gemeinschaftsaufgaben zu veräußern? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) ist grundsätzlich bereit, durch Streckenstillegungen und aus sonstigen Gründen freigewordene und für Zwecke der DB dauernd entbehrliche Grundstücke auch an Gemeinden zum Verkehrswert zu veräui Bern. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 50 und 51) : Wann ist mit der Einleitung konkreter Baumaßnahmen zum Ausbau der B 248 und der A 39 zwischen den Nachbargroßstädten Wolfsburg und Braunschweig zu rechnen, nachdem hinsichtlich dieser dringend erforderlichen Verkehrsverbindung wiederholt Ausbauzusagen gegeben wurden, bisher aber kein Baubeginn erkennbar ist? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer dringend erforderlichen Zwischenlösung die durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 248 überprüfen zu lassen und dafür zu sorgen, daß gefahrlose Überholzonen eingerichtet werden, die das ausnahmslose Überholverbot von 30 km Länge sinnvoll auflocikern? Zu Frage B 50: Nach dem derzeitigen Stand der Planung ist im Bereich der Teilstrecke Mörse—Anschlußstelle Flechtorf der Bundesautobahn A 39 ein Baubeginn im Jahre 1978 vorgesehen. Zu Frage B 51: Auf die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 248 zwischen der Anschlußstelle Braunschweig-Ost und Wolfsburg hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen und -verboten, hierzu zählen auch Geschwindigkeitsbeschränkungen und .Überholverbote, fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder (§ 45 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung [StVO]). Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 52 und 53) : Welche Kreise, Städte und Gemeinden profitieren von der neuen Regelung durch die Einrichtung der Regionalverkehrsgesellschaft Köln als Versuch mit dem Ziel, durch Zusammenarbeit von Bahn und Post eine günstige Führung zu erzielen, und kann man den Versuch der Errichtung dieser Regionalverkehrsgesellschaft als gescheitert betrachten, wenn man eine Verkehrsgesellschaft gründet mit dem Ziel, kostengünstiger zu arbeiten, jedoch innerhalb eines Jahrs feststellen muß, daß erhebliche Preiserhöhungen vorgenommen werden müssen? Ist die Bundesregierung bereit, bei solchen Preiserhöhungen die Offentlichkeit bzw. die Presse oder sonstige Medien über die Größenordnung zu unterrichten, zumal im Bereich der gesamten Regionalverkehrsgesellschaft Köln bei kombinierten Monatskarten Preiserhöhungen zwischen 35 und 75 % erfolgt sind? Im Raum Rhein-Sieg-Wupper-Erft haben Bahn und Post am 1. Januar 1976 ihre Busdienste probeweise in der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) zusammengeführt. Die RVK bedient Städte und Gemeinden im Großraum Köln/Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis, im Oberbergischen Kreis, im Rheinbergischen Kreis, im Erftkreis und in Teilen des Kreises Euskirchen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1997* Ziel der Zusammenführung der Busdienste von Bahn und Post in der RVK ist es, in dem erwähnten Raum ein leistungsfähiges und wirtschaftliches Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs zu schaffen, das auch zu einer regionalen Integration der Busverkehrsdienste beizutragen vermag. Der Betriebsversuch ist noch nicht abgeschlossen; seine Ergebnisse werden in der 2. Hälfte des Jahres 1977 auf Grund von Erfahrungsberichten der Gesellschaft und der beteiligten Verwaltungen ausgewertet. Die Bekanntmachung von Fahrpreiserhöhungen im öffentlichen Personennahverkehr ist Aufgabe des Verkehrsunternehmens, nicht der Bundesregierung. Die RVK hat entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung die neuen Fahrpreise am 22. April 1977 in zahlreichen Tageszeitungen des Köln-Bonner Raumes angekündigt. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 54 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele die Deutsche Bundesbahn benutzende Personen von den diskutierten Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn in der Westpfalz (Kaiserslautern Hbf.—Lauterecken-Grumbach, Kaiserslautern Hbf.Lampertsmühle-Otterbach, Lampertsmühle-Otterbach—LautereckenGrumbach, Homburg Hbf.—Glan-Münchweiler, Glan-Münchweiler—Altenglan, Altenglan—Lauterecken-Grumbach, LautereckenGrumbach—Stauderheim, Pirmasens—Kaiserslautern Hbf.) betroffen sein werden, bzw. ist die Bundesregierung bereit, eine derartige Untersuchung zu veranlassen? Mit welcher Begründung wurden die genannten Stredcenabschnitte in den Katalog der stillzulegenden Strecken aufgenommen, und wie lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung diese Maßnahmen mit der Notwendigkeit vereinbaren, gerade in benachteiligten Gebieten wie der Westpfalz Industrieansiedlungen zur Dämpfung der Arbeitslosigkeit zu erhalten bzw. zu fördern? Die Erhebungen über die genannten Strecken zwecks Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busverkehr sind noch im Gange. Zahlen über das Reisenden- bzw. Gutaufkommen auf den untersuchten Strecken sind der Deutschen Bundesbahn (DB) und dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Ein Katalog stillzulegender Strecken liegt nicht vor; es wurden lediglich die Strecken in einer Übersicht zusammengefaßt, die z. Z. untersucht werden. Damit sind aber keinesfalls schon Entscheidungen weder zur Umstellung noch über Stillegungen vorweggenommen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 56) : In welchem Umfang wird die Deutsche Bundesbahn die in der Ausbildungswerkstatt des Bundesbahn-Betriebswerks St. Wendel vorhandene Ausbildungsplatzkapazität im Jahr 1977 aussdiöpfen? Von den 40 Ausbildungsplätzen beim Bundesbahnbetriebswerk (Bw) St. Wendel werden z. Z. 35 genutzt. Im Jahre 1977 werden in St. Wendel 12 Lehrlinge ihre Ausbildung beenden. Nach Mitteilung der zuständigen Bundesbahn-Direktion Saarbrücken sind 5 Neueinstellungen beabsichtigt. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/357 Frage B 57): Auf welcher fiachprüfbaren und zeitnahen Kosten-Nutzen-Analyse im Sinne der Erklärung des Bundesverkehrsministers vom II. Dezember 1974 beruhen die hohen Aufwendungen für Planungen einer Intercity-Strecke Köln—Mannheim? Auf Grund der Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr vom 11. Dezember 1974 für den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) ist die DB gehalten, anstelle der geplanten Strecke Köln—Groß Gerau einen anderen Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Verbindung Köln—Frankfurt/Main zu entwickeln. Eine ergänzende Trassenstudie über die Verknüpfung der Neubaustrecke mit dem vorhandenen Schienennetz im Rhein-Main-Gebiet mit einer Weiterführung bis Mannheim wurde als Forschungsvorhaben des Bundesministers für Verkehr durchgeführt und fließt in die Untersuchungen der DB ein. Anlage 93 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/357 Fragen B 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung etwa schon vorhandene Erfahrungen (z. B. Verletzungsrisiko) bzw. die möglichen künftigen allgemeinen Gefahren auf Grund der zur Zeit rapid anwachsenden Zahl sogenannter skate boards (Bretter auf Rollschuhrädern), deren durchweg minderjährige Benutzer gerade in Großstädten auf Gehwegen und in Fußgängerzonen wie° auch im Straßenverkehr bereits Belästigungen und Unfälle verursacht haben sollen, und welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Welche rechtlichen — z. B. zulassungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen, ordnungsrechtlichen, haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen — Fragen können sich gegebenenfalls für Benutzer bzw. geschädigte Dritte ergeben, wenn — wie Meldungen zeigen — demnächst auch motorbetriebene (und dadurch sehr verletzungs- und unfallträchtige) Rollbretter auf öffentlichen Verkehrsflächen auftauchen sollten, und sieht die Bundesregierung insoweit einen Anlaß zu einer gesetzgeberischen Initiative? Zu Frage B 58: Statistisches Material über das Verletzungsrisiko beim Skateboard-Fahren liegt der Bundesregierung nicht vor. Bei den Skateboards handelt es sich um „ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO. Sie gelten also verkehrstechnisch nicht als Fahrzeuge. Der Skateboard-Fahrer darf deshalb nicht die Fahrbahn benutzen, sondern muß auf dem Gehweg bleiben (§ 25 Abs. 1 StVO). Selbstverständlich ist er Verkehrsteilnehmer und muß sich deshalb so verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 Abs. 2 StVO). Gegen Auswüchse einzuschreiten ist eine Angelegenheit der Polizei der Länder. Gesetzgeberische Maßnahmen sind nicht erforderlich. Zu Frage B 59: Würden die Skateboards mit einem Motor versehen, so gilt folgendes: a) Falls die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit dieses Fahrzeugs mehr als 6 km/h beträgt, besteht — Fahrerlaubnispflicht (§ 4 StVZO) — Zulassungspflicht (§ 18 StVZO). 1998* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Mit anderen Worten: Ohne daß das Fahrzeug zugelassen ist und der Fahrzeugbenutzer eine Fahrerlaubnis erteilt bekommen hat, dürfte ein motorisiertes Skateboard im öffentlichen Verkehrsraum nicht verwendet werden. b) Die zivilrechtliche Haftung beim motorisierten Skateboard würde sich nach den §§ 7 ff. StVG, §§ 823 ff. BGB richten. c) Ein motorisiertes Skateboard würde der Pflichtversicherung unterliegen, wenn seine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt (§§ 1, 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vom 5. 4. 1965 [BGBl. I S. 213]). Auch insoweit sind gesetzgeberische Maßnahmen nicht erforderlich. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 60) : Sieht der Bund eine Möglichkeit, sich an dem Ausbau der Ingolstädter Landstraße in München (B 13) im Hinblick darauf finanziell zu beteiligen, daß diese Straße in großem Umfang von Bundeswehrfahrzeugen aus den anliegenden Kasernen benutzt wird? Die Bundeswehr ist grundsätzlich bereit, der Landeshauptstadt München die ihr satzungsgemäß zustehenden Anliegerbeiträge für den Ausbau der Ingolstädter Straße (B 13) zu zahlen. Ob und ggf. in welcher Höhe der Landeshauptstadt München ein Anspruch zusteht, konnte bisher nicht geprüft werden, da der Bundeswehr ein entsprechender Bescheid noch nicht zugegangen ist. Soweit zusätzliche militärische Forderungen (z. B. besondere Fahr- und Abbiegespuren) erfüllt werden müssen, werden diese als Maßnahmen der zivilen Infrastruktur von militärischem Interesse behandelt und von der Bundeswehr als Veranlasser bezahlt. Uber Einzelheiten wird noch mit der Stadt München verhandelt. Uber den Ausbau der B 13 von der Stadtgrenze bis zur Autobahnanschlußstelle Neuherberg ist inzwischen mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Einvernehmen erzielt worden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 61) : Wie ist das Genehmigungsverfahren für die Herausnahme eines Verkehrslandeplatzes aus der ADIZ, d. h., welche Dienststellen oder Behörden werden gehört bzw. müssen ihre Zustimmung geben, wenn ein Verkehrslandeplatz aus der ADIZ herausgenommen werden soll, und welche Dienststelle erteilt dann endlich die Genehmigung? Die Flugüberwachungszone (FlugUZ) — Air Defence Identification/Zone (ADIZ) — ist als Gebiet mit Flugbeschränkungen nach § 11 der LuftverkehrsOrdnung durch den Bundesminister für Verkehr errichtet worden. Die Ausdehnung der FlugÜZ sowie beabsichtigte Änderungen und die in der F1ugÜZ zu beachtenden Vorschriften werden von dem Bundesminister für Verkehr in Ubereinstimmung mit dem Bundesminister der Verteidigung und den zuständigen Stellen der für die Wahrung der Unversehrtheit des Luftraums der Bundesrepublik Deutschland im Frieden verantwortlichen Drei Mächte festgelegt. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß auf dem Rhein zunehmend Küstenmotorschiffe unter Billigflaggen (Zypern, Panama, Liberia, Singapur) verkehren, und daß inzwischen bereits 200 Einheiten dieses Typs festgestellt worden sind, die im direkten Rhein-See-Verkehr eingesetzt sind, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Die Schiffahrt auf dem Rhein ist unter Beachtung der geltenden Vorschriften den Fahrzeugen aller Nationen grundsätzlich gestattet und im Rhein/Seeverkehr an Preisvorschriften nicht gebunden. Dievon Küstenmotorschiffen erbrachten jährlichen Verkehrsleistungen liegen bei etwa 2 % des Gesamtverkehrs, wovon jedoch allein die deutsche Flagge etwa 2/3 abdeckt. Es ist bekannt, daß Küstenmotorschiffe, die nicht unter einer Flagge eines Rheinuferstaates fahren, etwa 200 Fahrten, und zwar nahezu ausschließlich zum Niederrhein, durchgeführt haben. Die Bundesregierung sieht in diesem mengenmäßig unbedeutenden Verkehr z. Z. keine Gefahr für etwaige Einflüsse auf die Preisgestaltung oder die allgemeine Sicherheit im Schiffsverkehr. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 63 und 64) : Erkennt die Bundesregierung an, daß die Stillegung der Bahnlinie Kempten—Isny für den Personenverkehr angesichts der Strukturschwäche des Raums Isny und besonders mit Rücksicht auf die zahlreichen Patienten, die zu ihrer Reise nach den Kuranstalten in Isny einschließlich Neutrauchburg auf das Verkehrsmittel Bundesbahn angewiesen sind, für diesen Raum zu einer raumordnungspolitisch nicht vertretbaren Beeinträchtigung und Schädigung führen würde, und wird sie gegebenenfalls daraus für das künftige Schicksal dieser Bahnlinie die erforderlichen Konsequenzen ziehen? Erkennt die Bundesregierung an, daß die Einstellung des Personenverkehrs auf der Bahnlinie Leutkirch—Bad Waldsee—Aulendorf angesichts der Strukturschwäche des von dieser Bahnlinie bedienten Raums und besonders mit Rüdrsicht auf die zahlreichen Patienten, die für ihre Reise vor allem nach den Kureinrichtungen in Bad Waldsee auf die Bundesbahn angewiesen sind, für diesen Raum und seine Gemeinden zu einer raumordnungspolitisch nicht vertretbaren Beeinträchtigung und Schädigung führen würde, und wird sie gegebenenfalls daraus für das künftige Schicksal dieser Bahnlinie die notwendigen Schlußfolgerungen ziehen? Die Strecken Kempten—Isny und Leutkirch—Aulendorf sind zur Untersuchung für eine Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busverkehr vorgesehen. In diese Untersuchungen werden auch die struktur- und regionalbedingten Erfordernisse einbezogen. Zur Zeit ist die Bundesbahn dabei, die erforderlichen Daten zusammenzustellen. Für die endgültige Entscheidung bleiben die Untersuchungsergebnisse im einzelnen abzuwarten, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 1999* Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 65) : Ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, daß unbeschadet der Überlegungen zu Streckenstillegungen bei der Deutschren Bundesbahn die Deutsche Bundesbahn als Teilnehmerin der Internationalen Arbeitsgruppe für die Linie Antwerpen—Mönchengladbach - Düsseldorf an notwendigen Maßnahmen zur Intensivierung des Verkehrsaufkommens auf dieser Strecke mitwirken kann? Der Mitwirkung der Deutschen Bundesbahn (DB) an den Arbeiten der genannten Arbeitsgruppe steht nach Ansicht der Bundesregierung nichts im Weg. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 66 und 67) : Gehört zu den 6 000 km Strecken im Personenverkehr, deren Stillegung der Bundesverkehrsminister angekündigt hat, auch die Bundesbahnstrecke Wiesbaden—Diez, und wann ist dann mit der Stillegung zu rechnen? Welche Ersatzbeförderungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung im Falle einer Stillegung angesichts der Überlastung der in diesem Gebiet vorhandenen Straßen? Die Strecke Wiesbaden—Diez ist im Reisezugverkehr für eine Untersuchung zur Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busverkehr vorgesehen, während der Güterverkehr vorbehaltlich der abschnittsweisen Betrachtungsergebnisse voraus-, sichtlich auf dieser Strecke erhalten bleiben wird. Doch bleiben die Untersuchungsergebnisse, die etwa bis Herbst vorliegen werden, zunächst abzuwarten. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 68, 69 und 70) : Mit welchen finanziellen Aufwendungen und in welchen zeitlichen Abschnitten kann der einbahnige Bundesautobahnneubau vom Autobahnkreuz bei Singen bis zur schweizerischen Grenze bei Bietingen verwirklicht und damit der angestrebte Verkehrswert zum frühestmöglichen Zeitpunkt erreicht werden, und welche Planungs- und Baumaßnahmen sind noch für 1977 vorgesehen? Sind der Bundesregierung Ergebnisse schweizerischer Untersuchungen bekannt, daß man bei 400 beobachteten Verkehrsopfern in acht Prozent der Fälle nicht primär tödliche Verletzungen festgestellt hat, treffen diese Ergebnisse vergleichsweise auch für die Bundesrepublik Deutschland zu, und was sollte gegebenenfalls unternommen werden, um am Unfallort eine sachkundige erste Hilfe sicherzustellen? Wie beurteilt die Bundesregierung Interventionen mit dem Ziel, daß in Zukunft im Straßenbau Bordsteine mit abgeschrägten Kanten verwendet werden, um u. a. Behinderten im Rollstuhl das Fahren zu erleichtern, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, dieses Ziel zu erreichen? Zu Frage B 68: Der zunächst nur einbahnige Neubau der Bundesautobahn A 98 vom jetzigen Endpunkt westlich des Autobahnkreuzes bei Singen bis zur Bundesstraße 34 bei Bietingen ist auf 89 Millionen DM veranschlagt. Von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg werden die Arbeiten so vorbereitet, daß 1978 mit dem Bau des Probestollens für den „Tannenberg-Tunnel" begonnen werden kann. Durch entsprechende zeitliche Abstimmung der eigentlichen Tunnelarbeiten sowie der Erd- und Fahrbahnarbeiten auf den Anschlußstrecken ist mit der durchgehenden Fertigstellung vom Singener Kreuz bis zur Bundesstraße 34 bei Bietingen voraussichtlich in den Jahren 1981/82 zu rechnen. Zu Frage B 69: Der Bundesregierung sind diese Untersuchungen nicht bekannt. Vergleichende Schlußfolgerungen können insoweit auch nicht gezogen werden. Zu Frage B 70: Die Bundesregierung unterstützt Bemühungen, das Los Behinderter — insbesondere der Rollstuhlfahrer — zu erleichtern. In diesem Zusammenhang ist auf den „Katalog der Schwerpunkte bei der Beseitigung baulicher und bautechnischer Hindernisse" hinzuweisen, der unter Federführung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom „Interministeriellen Ausschuß für Beseitigung baulicher und technischer Hindernisse" im Februar 1973 herausgegeben wurde. Danach sollen Bordsteine im Bereich von Fußgängerüberwegen nach Möglichkeit auf Fahrbahnhöhe, mindestens jedoch auf 3 cm Höhe abgesenkt werden. Der Bundesminister für Verkehr hat diese Frage im Jahre 1975 auf einer Dienstbesprechung mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder erörtert. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß Bordsteine an Fußgängerüberwegen auf eine Höhe von 3 cm abgesenkt werden sollen, und zwar auf der Gesamtbreite der Fußgängerüberwege. Dieses Ergebnis wird bei der Überarbeitung der Richtlinien für die Anlage und Beleuchtung von Fußgängerüberwegen berücksichtigt. Eine Absenkung der Bordsteine auf 3 cm Höhe im Bereich von Fußgängerüberwegen fordert auch die bereits genannte DIN 18024 „Bauen für Behinderte und alte Menschen". Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 10. August 1976 die obersten Straßenbaubehörden der Länder gebeten, die DIN 18024 für den Bereich der Bundesfernstraßen zu beachten, und empfohlen, bei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Länder die DIN ebenfalls anzuwenden. Die Möglichkeiten des Bundesministers für Verkehr sind aber aufgrund der nur für den Bereich der Bundesfernstraßen gegebenen Zuständigkeit begrenzt. Er hat deshalb bereits im Januar 1975, einem Wunsche des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau entsprechend, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gebeten, der Frage der Absenkung von Bordsteinen an Fußgängerüberwegen näherzutreten. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 71 und 72) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den Bundesländern auf die Gemeinden einzuwirken, daß an den Ortsenden Hinweisschilder auf die nächste Ortschaft und die Entfernung dorthin angebracht werden? Ist die Bundesregierung bereit, den Gemeinden die Kosten ganz oder teilweise zu ersetzen? 2000• Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Durch die Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr vom 27. November 1975 (BGB1. I S. 2967) wurde ein Ortsendeschild in die StVO übernommen, das — mit Entfernungsangabe — auf die nächste Ortschaft weist. Diese Vorschrift trat am 1. Januar 1976 in Kraft. Im Interesse der Kostenersparnis gilt für sie eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 1982. So können die Schilder jeweils im Zuge der normalen Erneuerung ausgewechselt werden. Die Kosten für diese Schilder müssen — ebenso wie bei allen anderen Verkehrszeichen — vom Straßenbaulastträger getragen werden (§ 5 b Straßenverkehrsgesetz). Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese gesetzliche Bestimmung zu ändern. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/357 Fragen B 73 und 74) : Wie wirkt sich die Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen vom 16. August 1976 (BGB1. I S. 2216) in der Praxis aus, wonach laut § 1 auf Flugplätzen mit mehr als 20 000 Starts zeitliche Einsdränkungen gelten, und sieht die Bundesregierung die mit dem Erlaß der Verordnung verbundenen Erwartungen als erfüllt an? Wird unter Umgehung des Willens des Gesetzgebers auf bisher schwächer frequentierte Flugplätze ausgewichen, um damit die zeitlichen Einschränkungen zu umgehen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Da die Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen erst am 1. Oktober 1976 in Kraft getreten ist, und in den Wintermonaten der Flugbetrieb mit diesem Fluggerät aus Wettergründen verhältnismäßig gering ist, ist eine fundierte Aussage über die Auswirkungen der Verordnung z. Z. noch nicht möglich. Aus dem gleichen Grunde konnten bisher auch noch keine Erkenntnisse über eine eventuelle Verlagerung des Flugbetriebs von größeren Landeplätzen auf bisher schwächer frequentierte Landeplätze gewonnen werden. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 75) : In welchem Ausmaß beabsichtigt der Bundespostminister, die Deutsche Bundespost zu einer weiteren Reduzierung von Poststellen auf dem Lande und des Einsatzes fahrbarer Postschalter zu veranlassen, und inwieweit sind davon die Landkreise Lüneburg, Uelzen und Lüchow/Dannenberg betroffen? Eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen untersucht z. Z., wie die Postversorgung auf dem Lande und in Stadtrandgebieten unter Einsatz von — ortsfesten Annahmestellen (Postämtern und Poststellen), — mobilen Annahmestellen (Fahrbaren Postschaltern) und — Landzustellern mit Annahmemöglichkeiten unter Wahrung der Kundenfreundlichkeit wirtschaftlicher gestaltet werden kann. Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, die Kriterien für die Abgrenzung dieser. organisatorischen Möglichkeiten zu bestimmen. Z. Z. bestehen für die Landkreise Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg keine konkreten Planungen, Poststellen durch fahrbare Postschalter zu ersetzen. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 76 und 77) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kräfte mit Aufstiegsprüfung bei der Deutschen Bundesbahn am 1. Januar 1977 vorhanden waren, die wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht in das Eingangsamt des mittleren, gehobenen oder höheren Dienstes befördert werden konnten? Wie lange warten diese Kräfte bereits auf ihre Beförderung, und wann ist mit der Einweisung dieser Kräfte in eine entsprechende Planstelle zu rechnen? Zu Frage B 76: Die in den höheren Dienst aufsteigenden Beamten der Deutschen Bundespost konnten bisher stets nach beendeter Einführung in das Eingangsamt der neuen Laufbahn befördert werden. Für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes liegen keine Zahlen über die Beamten vor, die trotz abgelegter Aufstiegsprüfung wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten noch nicht in das Eingangsamt befördert werden konnten. Es dürfte sich nur um Einzelfälle handeln. Nach einer Erhebung vom März 1977 konnten in der Laufbahn des mittleren Postdienstes (Fachbereich Postfachdienst) 377 Aufstiegsbeamte wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten noch nicht zum Postassistenten befördert werden. Zu Frage B 77: Über die Länge der bisherigen Wartezeiten und die möglichen Beförderungszeitpunkte stehen Unterlagen nicht zur Verfügung. Entsprechende Erhebungen würden wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes längere Zeit in Anspruch. nehmen. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 78 und 79) : Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß die im § 34 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes verwendete Formulierung„... und es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ...” nicht dazu führen muß, daß die heute üblichen Geschoßhöhen auf die früher üblichen niedrigeren Geschoßhöhen oder die vorhandenen Geschoßhöhen reduziert werden müssen, weil damit eine Gewährleistung der heutigen „gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse' oft nicht mehr gegeben ist und dadurch eine Lückenschließung nicht mehr möglich würde, und will die Bundesregierung — bejahendenfalls — die Abstimmung mit den Länderministerien dergestalt erreichen, daß in allen Bundesländern nach einheitlichen Kriterien in der Auslegung des § 34 verfahren wird? Was will die Bundesregierung unternehmen, um die durch eine wie oben angesprochene Auslegung des § 34 des Bundesbaugesetzes zu erwartenden städtebaulichen Mängel zu verhindern? Die Bundesregierung stimmt mit Ihnen darin überein, daß nach § 34 Bundesbaugesetz die in den Nachbargebäuden bestehenden Geschoßhöhen nicht einzuhalten sind, wenn dadurch in dem geplanten Ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 2001* bäude ungesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Der am 1. Januar 1977 in Kraft getretene neue § 34 Bundesbaugesetz verlangt in Abs. 1 unter andedem, daß sich das Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dies kann beispielsweise eine grundsätzliche Anpassung an die in der näheren Umgebung vorhandene Geschoßzahl und Gebäudehöhe bedeuten, aber nicht ohne weiteres auch eine Anpassung an die Geschoßhöhe in den umliegenden Gebäuden. Denn in § 34 Abs. 1 Bundesbaugesetz wird weiter verlangt, daß dein Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Eine Anpassung an die Geschoßhöhe in den Gebäuden der näheren Umgebung des Bauvorhabens darf daher nicht dazu führen, daß in dem geplanten Gebäude ungesunde Wohnverhältnisse entstehen. Schließlich sind bei der Genehmigung eines Bauvorhabens auch — und dies ist in § 29 Satz 3 Bundesbaugesetz ausdrücklich bestimmt — die Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder zu beachten, in denen aus Gründen der Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Mindestmaße für Geschoßhöhen vorgeschrieben sind. Niedrige Geschoßhöhen von Nachbarhäusern sind daher nach § 34 Abs. 1 Bundesbaugesetz nicht einzuhalten, wenn sie den heutigen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht entsprechen. Das kann allerdings, weil beispielsweise aus Gründen des Ortsbildes nur eine Gebäudehöhe entsprechend der Nachbarhäuser einzuhalten ist, dazu führen, daß in der betreffenden Baulücke ein Gebäude mit nur geringerer Geschoßzahl als die der Nachbarhäuser zugelassen wird, wenn die Nachbarhäuser eine zu niedrige Geschoßhöhe, dafür aber eine größere Geschoßzahl haben. Die Rechtslage ist insoweit eindeutig. Dennoch wird das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und -Städtebau Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zur Erörterung zu stellen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 80 und 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß verstärkt durch kommunistische Organisationen zu stark verbilligten sogenannten Kinderferien in der DDR eingeladen wird, und in welchem Umfang werden dabei öffentliche Verkehrsmittel des Bundes zu welchen Konditionen benutzt? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Weise eine Beeinflussung westdeutscher Kinder im Sinne kommunistischer Vorstellungen während der Kinderferien erfolgt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß jährlich Ferienreisen zu relativ geringen Teilnehmerbeiträgen für Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland in der DDR durchgeführt werden, und zwar mit Unterstützung der DKP von ihrer Kinderorganisation „Junge Pioniere — Sozialistische Kinderorganisation" (JP), die vor etwa drei Jahren gegründet wurde. Der Anteil dieser Reisen an den allgemeinen Fahrten Jugendlicher in die DDR ist gering. Nadi den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen nehmen daran Kinder teil, die in der Regel von der erwähnten kommunistischen Kinderorganisation erfaßt sind. Der Teilnehmerkreis dürfte von daher relativ begrenzt sein und sicherlich ist davon auszugehen, daß diese Kinder im Sinne kommunistischer Vorstellungen beeinflußt sind und daß ihnen während ihres Ferienaufenthalts ein Bild von der DDR vermittelt werden soll, das mit der offiziellen Selbstdarstellung der DDR identisch ist. Sofern für diese Reisen öffentliche Verkehrsmittel des Bundes benutzt werden, können die für alle Reisegruppen bestehenden ermäßigten Tarife genutzt werden. Inwieweit das geschehen ist, konnte in der Antwortfrist bei der Bundesbahn noch nicht festgestellt werden. In der Beurteilung dieser Art der Reisen besteht zwischen Ihnen und der Bundesregierung keine Differenz. So ist es sicher nicht notwendig zu betonen, daß für diese Reisen keine öffentlichen Zuschüsse gegeben werden. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen öffentlicher und nichtöffentlicher Einrichtungen und Verbände, um Beziehungen im Jugendbereich mit der DDR zu entfalten. In ihrem jüngsten Bericht über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1969 bis 1976 hat sie darauf hingewiesen, daß das Interesse der jungen Generation in der Bundesrepublik, die Verhältnisse in der DDR kennenzulernen und Kontakte mit der Jugend in der DDR zu finden und zu pflegen, in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Die Bundesregierung begrüßt es grundsätzlich, daß gerade auch junge Menschen die durch die Deutschlandpolitik geschaffenen Möglichkeiten zu Begegnungen mit Gleichaltrigen in der DDR in zunehmendem Maße nutzen, neue menschliche Verbindungen knüpfen und aus eigener Anschauung in kritischer Auseinandersetzung mit den Verhältnissen dort sich ein Bild von der DDR machen. Diese Entwicklung im Jugendbereich - und ich hoffe, daß Sie auch darin keine Differenzen zur Bundesregierung sehen — ist als grundsätzlich positiv zu werten. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 82) : Womit begründet die Bundesregierung die Maßnahme des Bundesministers Franke gegen den Ministerialdirektor Kreutzer, daß sich dieser unter Androhung disziplinarischer Maßnahmen jeglicher politischer Veröffentlichungen zu enthalten habe, und steht diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Tätigkeit Kreutzers in der Fritz-Erler-Gesellschaft und/oder seiner Mitteilungen über den DDR-Vertreter Kohl an den SPD-Parteivorstand? Die Bundesregierung hält sich auch in diesem Fall an die Regel, Personalangelegenheiten von Beamten nicht in der Offentlichkeit zu erörtern. 2002* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Mai 1977 Anlage 108 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jochimsen auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Fragen B 83 und 84) : Wird die Bundesregierung von ihrem Gesetzgebungsrecht Gebrauch machen, um durch eine bundeseinheitliche Regelung den Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als audi der beruflichen Weiterbildung sicherzustellen, und wenn nein, hält dann die Bundesregierung den Abbau der bestehenden Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer in der Frage des Bildungsurlaubs in der Bundesrepublik Deutschland durch landeseigene Gesetze für durchsetzbarer? Sieht die Bundesregierung in der ungleichen Handhabung des Bildungsurlaubs in den einzelnen Bundesländern eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit für Arbeitnehmer, und wenn ja, für welchen Personenkreis und für welchen Zweck sollte dann Bildungsurlaub gewährt werden, und wie gedenkt die Bundesregierung, dieser Auffassung Rechnung zu tragen? Zu Frage B 83: Der Bildungsurlaub gehört zu denjenigen Maßnahmen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Bildungsleistung, die wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen sowie wegen der Notwendigkeit der genauen Zielbestimmung und der Klärung noch offener inhaltlicher und methodischer Fragen zweckmäßigerweise in Stufen durchzuführen sind. Aus dieser Erkenntnis heraus haben sich die Unterzeichner des Übereinkommens über den bezahlten Bildungsurlaub der Internationalen Arbeitskonferenz auch zu einer Politik einer schrittweisen Förderung der Einführung des Bildungsurlaubs verpflichtet. Wenn neben den schon bestehenden und insgesamt sehr wirksamen Gesetzen des Bundes (Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz, Gesetz über Betriebsärzte und Sicherheitspersonal sowie Sonderurlaubsverordnung für den öffentlichen Dienst), zu denen wegen des sachlichen Zusammenhangs auch das Arbeitsförderungsgesetz zu zählen ist, eine Reihe von Ländern in eigenen Gesetzen vorab Bildungsurlaubsansprüche unterschiedlicher Art konstituiert haben, dann ist dieses Vorgehen durchaus nicht nachteilig. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein schrittweiser Ausbau nach einheitlichen Grundsätzen anzustreben ist. Nicht zuletzt deshalb befaßt sich die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung mit den Fragen des Bildungsurlaubs. Die Bundesregierung wird dabei diejenigen Kenntnisse einbringen können, die sie im Rahmen der seit Jahren laufenden Versuchs- und Entwicklungsprogramme des Bundes gesammelt hat. Dabei sind die Erfahrungen, die in Ländern mit Bildungsurlaubsgesetzen gemacht wurden, von großem Nutzen. Zu Frage B 84: Unter Würdigung der in Ihrer ersten Frage aufgeworfenen Probleme weist die Bundesregierung darauf hin, daß ein schrittweiser Ausbau des Bildungsurlaubs insgesamt als sinnvolle Entwicklung angesehen werden kann. Regional unterschiedliche Regelungen lassen sich allerdings nicht ausschließen. So werden z. B. Vereinbarungen auf diesem Feld auf Grund von Tarifverträgen getroffen; ein bekanntes Beispiel hierfür ist der entsprechende Tarifvertrag für den Bereich der bayerischen Metallarbeiter. Anlage 109 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jochimsen auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) (Druck- sache 8/35 Fragen B 85 und 86) : Treffen Presseberichte zu, wonach derzeit ca. 150 Angehörige des öffentlichen Dienstes ausschließlich damit beschäftigt sind, die Darlehenskonten im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu führen? Treffen Presseberichte zu, wonach der durch diese Darlehenskonten entstehende jährliche Personalaufwand ca. 4,5 Millionen DM beträgt, und — falls nein — wie hoch ist der Personalaufwand tatsächlich? Zu Frage B 85: Es trifft nicht zu, daß ca. 150 Angehörige des öffentlichen Dienstes mit der Führung der Darlehenskonten im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) befaßt sind. In der eigentlichen Kontenführung, die bei der für den Einzug zuständigen Bundeskasse liegt, sind zur Zeit 6 Beschäftigte tätig. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Rückzahlungen aus dem 1974 eingeführten Grunddarlehen erst drei Jahre nach Ausbildungsabschluß, also ab 1978, anstehen. Die 13 000 jetzt laufenden Fälle sind Zusatzdarlehen aus der Zeit vor 1974. Für die Darlehensverwaltung (Rückforderungsbescheide; allgemeiner Schriftverkehr; Erlaßfragen u. a. m.) im Bundesverwaltungsamt sind 38 Bedienstete tätig. Hier ist bereits eine große Zahl von Empfängern von Grunddarlehen erfaßt. Die Darlehensbewilligung und -auszahlung erfolgt durch die Länder zusammen mit der Antragsbearbeitung und Förderung insgesamt. Ein Mehraufwand durch den Darlehensanteil läßt sich nicht isolieren und ist in jedem Fall als sehr gering anzusehen. Zu Frage B 86: Die sogenannten Angaben zum Personalaufwand treffen nicht zu. Der Personalaufwand für die genannten 44 Stellen liegt bei etwa 2,2 Millionen DM. Ergänzend weise ich darauf hin, daß der Bundesrechnungshof zur Zeit auf Veranlassung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine Kosten/Nutzen-Analyse über die Vergabe, Verwaltung und den Einzug der nach dem BAföG geleisteten Darlehen erstellt. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/357 Frage B 87) : Warum hat die Bundesregierung auf der Hannover-Messe die Bezeichnung BRD statt Bundesrepublik Deutschland auf Schautafeln im Informationsstand des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit angewandt? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit war auf der Hannover-Messe 1977 mit einem Informationsstand zum Thema „Technologien für Entwicklungsländer" vertreten. Dabei wurde auf einer Schautafel der „Anteil der Entwicklungsländer am Import der Bundesrepublik Deutschland" dargestellt. Die ausführende Agentur verwendete dabei die Abkürzungen „EL" und „BRD". Bei der Abnahme des Standes wurde dies festgestellt, eine Korrektur veranlaßt und von der Agentur durchgeführt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind noch zwei Redner mit zusammen etwa 55 Minuten Redezeit gemeldet.

    (Unruhe)

    Ich bitte Sie, sich darauf einzustellen, daß die Schlußabstimmungen ungefähr kurz vor 13 Uhr stattfinden werden.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher.


Rede von Friedrich Hölscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten gebe ich in der dritten Lesung folgende Erklärung ab.
Die Notwendigkeit, die Ausgaben für die soziale Sicherheit in einem gesamtwirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu stabilisieren, wird heute eigentlich von keiner Seite mehr bestritten. Die FDP, die rechtzeitig auf diese Notwendigkeit hingewiesen hatte, begrüßt das.
Das heute zur Verabschiedung anstehende Konsolidierungsprogramm entspricht unseren Vorstellungen.
Lassen Sie mich mit der Rentenpolitik beginnen. Die Neuregelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Das Prinzip der dynamischen Rentenanpassung bleibt erhalten. Der Satz des Beitrags zur Rentenversicherung wird nicht erhöht. Die Rückkehr zum Anpassungstermin 1. Januar ab dem 1. 1. 1979, der Abbau sozialpolitisch nicht vertretbarer Leistungsvorteile und der Abbau der Überzahlungen an die Krankenversicherung der Rentner vermeiden einseitige Belastungen der Rentner wie der Beitragszahler.
Die Rentnereinkommen werden bis 1980 in demselben Umfang steigen wie die verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer. Wer das, wie es gestern wiederholt geschehen ist, als Rentenkürzung bezeichnet, verdreht die Tatsachen. Den überproportionalen Anstieg der Renten könnten wir uns unter den geänderten gesamtwirtschaftlichen Bedingungen nur um den Preis weiterer Beitragserhöhungen leisten. Der Rentenbeitrag ist aber seit 1949 von 5 % auf 18 % gestiegen. Das ständige Drehen an der Beitragsschraube ist nach Meinung der FDP keine Lösung der Finanzprobleme. Ich verweise auf die heutige Belastung der Beitragszahler mit Steuern und Sozialabgaben und auf die damit verbundenen Risiken für Vollbeschäftigung, Stabilität und Wachstum. Weitere Beitragserhöhungen widersprechen deshalb auch den Interessen der Rentner.
Für besonders wichtig hält die FDP die Strukturverbesserungen im Leistungssystem, mit denen eine sachgerechtere Zuordnung der sozialen Risiken erreicht wird.
Die Bundesanstalt für Arbeit wird künftig für die Arbeitslosen Beiträge an die Rentenversicherung leisten. Das entlastet die Rentenversicherung auch von den finanziellen Risiken der konjunkturellen Entwicklung.
Der Beitrag der Rentenversicherung wird auf den durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung zurückgeführt. Die Fortdauer der Überzahlungen würde bedeuten, daß für Rentner in der Krankenversicherung ein Risikozuschlag gezahlt wird, etwas völlig Neues. Konsequenterweise müßte man dann wohl auch für den Familienvater Risikozuschläge erheben. Das verstößt gegen das Solidarprinzip. Die FDP begrüßt, daß sich dieser Auffassung auch die Opposition angeschlossen hat, die ja auch für die Rückführung der Überzahlungen von 17 % auf 11 % ist.
Es bleibt Ziel der FDP, den jetzigen Globalbeitrag der Rentenversicherung durch individuelle Beiträge nach einer zusätzlichen Rentenerhöhung in Höhe des durchschnittlichen Kassenbeitrages zu ersetzen.



Hölscher
In diesem Konzept sieht die FDP-Fraktion auch eine Alternative zu nettoorientierten Rentenanpassungen. Das Modell der CDU/CSU, die an dem anonymen Globalbeitrag zur Krankenversicherung der Rentner festhalten will, ist für uns keine Alternative.
Hervorzuheben ist ferner die vorgesehene Teilaktualisierung, die Heranführung des Bemessungszeitraumes an die tatsächlichen Rentenanpassungen. Wir, die FDP, kehren nicht unter den Tisch, daß das Jahr 1974 mit seinen hohen Lohnsteigerungen dadurch nicht bei den Rentenanpassungen ab 1978 berücksichtigt wird. Im Vordergrund stehen für uns aber nicht die leider notwendigen Einsparungen bei den Rentenausgaben, sondern die gleichmäßigere Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung, zugleich die gleichmäßigere Entwicklung der Einkommen der Aktiven und der Rentnereinkommen. Die jetzigen Ungleichgewichte belasten die Rentenfinanzen und den Generationenvertrag.
Die Hoffnungen auf eine antizyklische Wirkung der verzögerten Rentenanpassungen haben sich ja ohnehin nicht erfüllt. Ich erinnere zu unserer aller Warnung an das Jahr 1972. Damals standen in einer Phase der Hochkonjunktur hohen Beitragseinnahmen niedrige Anpassungssätze auf Grund der geringen Lohnsteigerungen während der Rezession 1966 bis 1968 gegenüber. Die Folge waren sogenannte Leistungsverbesserungen, die schon mittelfristig nicht mehr finanziert werden können. Auch diese Erfahrungen sprechen für die von der FDP geforderte Aktualisierung.
Auf Vorschlag der FDP wird die Frage der Aufstockung zurückgestellt. Unsere Bedenken betreffen vor allem die finanziellen Risiken, die durch die künftige Bevölkerungsentwicklung noch verstärkt werden. Diese Risiken hätten alle Arbeitnehmer zu tragen, also nicht nur die besser verdienenden Arbeitnehmer, die ja wohl allein von der Möglichkeit der Aufstockung Gebrauch gemacht hätten. Diese Problematik wird bis zum Rentenanpassungsgesetz 1979 erneut geprüft. Die Frage der Beitrags-und Leistungsgerechtigkeit bei der Anpassung der Renten auf Grund freiwilliger Beiträge wird in diese Prüfung einbezogen. Aber für die FDP betone ich noch einmal: Etwaige Änderungen auf Grund dieser Prüfung können selbstverständlich nur für künftige Beitragsleistungen gelten. Ferner werden wir bis 1979 die Möglichkeit klären, befreite Angestellte in die Beitragsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit einzubeziehen.
Ob die Rechnung aufgeht, ob sich die Annahmen der mittelfristigen Finanzplanung, die auch den Konsolidierungsmaßnahmen in der Rentenversicherung zugrunde liegen, bis 1980 tatsächlich bestätigen, kann niemand mit Bestimmtheit voraussagen. Für die FDP besteht aus heutiger Sicht kein Anlaß für übertriebenen Optimismus, aber auch nicht für übertriebene Skepsis über die künftige wirtschaftliche Entwicklung. Mit liberaler Nüchternheit erklären wir: Die Neuregelungen im Rentenrecht sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die FDP wird die Weiterentwicklung sehr genau beobachten
und alles daransetzen, notwendige Korrekturen rechtzeitig durchzuführen. Die Fehler der Jahre 1975 und 1976 in der Rentenpolitik dürfen sich genausowenig wiederholen wie die Wahlgeschenke des Jahres 1972.
Lassen Sie mich persönlich noch etwas wiederholen, was ich schon gestern in der zweiten Lesung gesagt habe. Wir sollten aber auch die Zeit bis 1980 nutzen, um möglicherweise nicht mehr zeitgemäße Strukturen unseres Rentensystems zu untersuchen und zu langfristigen Lösungen auf solider Grundlage zu kommen. Dieses Umlagesystem, bei welchem ja die Aktiven mit ihren Beiträgen unmittelbar die fälligen Renten zahlen, ist nun einmal konjunkturabhängig und vor allen Dingen auch sehr abhängig von demographischen Entwicklungen. Heute werden — erinnern wir uns noch einmal daran — 18 % Beiträge für Renten gezahlt, deren Bezieher zu ihrer aktiven Zeit nur zwischen 5 und 10 % — einschließlich des Arbeitgeberanteils — zu zahlen hatten. Die Diskussion über langfristig wirkende Lösungen muß allerdings sehr sachlich und unvoreingenommen geführt werden. Wir müßten meines Erachtens gerade hier zu einem neuen Stil der Auseinandersetzung kommen. Der Stil der gestrigen Debatte bietet hier wohl keine geeignete Grundlage.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Bereich Kostendämpfung in der Krankenversicherung kommen. 1976 haben wir Freien Demokraten eine neues gesundheitspolitisches Programm auf einem Bundesparteitag beschlossen. Unsere Forderungen zielen darauf ab, ein freiheitlicheres, wirtschaftlicheres und leistungsfähigeres Gesundheitswesen zu schaffen.
Unsere Vorschläge betreffen vor allem einmal eine bessere Verbindung von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung nicht durch institutionelle, sondern durch individuelle Lösungen, das heißt durch einen Ausbau der belegärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus und durch die vermehrte Beauftragung von Krankenhausfachärzten zur ambulanten Tätigkeit. Das heißt auch im Krankenhaus Abbau des Bettenüberhangs, Kürzung der Verweildauer, wirtschaftlichere Betriebsführung, Umstrukturierung durch abgestufte Pflege und Behandlung, Entlastung durch Nachsorgekliniken und Sozialstationen. Und es heißt bei den Arzneimitteln größere Markttransparenz, verstärkte Anreize zu einem wirtschaftlicheren Verhalten für Ärzte wie für Verbraucher. Es heißt nicht zuletzt Stärkung und Ausbau der gegliederten Krankenversicherung und ihrer Selbstverwaltung gegenüber ihren Kostgängern. Es heißt ferner Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten.
Meine Damen und Herren, für die FDP kann ich in aller Nüchternheit feststellen, daß das Kostendämpfungsgesetz unseren Forderungen weitgehend entspricht. Wir sehen unsere Forderungen, die wir als Partei aufgestellt haben, mit diesem Konzept weitgehend verwirklicht.
Ich möchte einige zum Kassenarztrecht sagen. Die Verhandlungsposition der Krankenkassen wird durch dieses Gesetz gestärkt. Krankenkassen und Kassen-



Hölscher
ärzte sollen sich bei ihren Honorarverhandlungen auch an gesamtwirtschaftlichen Daten orientieren. Ihre Spitzenverbände geben entsprechende Bundesempfehlungen. Geringere Zuwachsraten der Arzteinkommen stoßen selbstverständlich nicht auf den Beifall der Betroffenen. Dies ist klar. Dafür haben wir Verständnis. Aber Behauptungen der Ärztefunktionäre, hier werde die freie Arztpraxis sozialisiert, liegen neben der Sache.

(Beifall bei der FDP)

Die vorgesehene Orientierung an gesamtwirtschaftlichen Daten ist vielmehr ein marktwirtschaftliches und kein sozialistisches Prinzip. In unserer freiheitlichen Ordnung können auch die Arzthonorare nicht losgelöst von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung steigen. Leider haben auch Sprecher der Opposition die Polemik von manchen Ärztefunktionären — ich glaube, auch hier muß man differenzieren — übernommen; sie haben sie mit der Behauptung übernommen, daß das gesamte Vertrags- und Leistungsrecht der Krankenversicherung nivelliert werde. Dabei genügt eigentlich ein Blick in den Gesetzestext, dies zu widerlegen. Der Gesetzentwurf sieht gerade nicht bundeseinheitliche Festsetzungen der jährlichen ärztlichen Gesamtvergütung für alle Kassenarten und eine gesetzlich fixierte Limitierung der jährlichen Gesamtvergütung für ärztliche Leistungen vor. Vorgesehen sind vielmehr Bundesempfehlungen, die bei den Honorarverhandlungen, die auf der Landesebene, und zwar für jede Kassenart gesondert, geführt werden, angemessen berücksichtigt werden.
Ebenso wenig führt der vorgesehene Bewertungsausschuß zu einer Nivellierung und zum Schreckgespenst der Einheitssicherung. Als ob ausgerechnet die FDP vor den Gefahren einer Einheitsversicherung gewarnt werden müßte! Mit dem Bewertungsausschuß werden die Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung des Gebührenrechts gezogen, das gerade von den Ersatzkassen weiterentwickelt wurde. Ich erinnere an die amtliche Gebührenordnung von 1965, die im wesentlichen das damalige Vertragsgebührenrecht der Ersatzkassen übernahm. Statt einer solchen Übernahme in größeren zeitlichen Abständen wird jetzt ein gleitendes Verfahren vorgesehen. Das von der FDP durchgesetzte Abstimmungsverfahren im Bewertungsausschuß stellt im übrigen sicher, daß die führende Rolle der Ersatzkassen bei der Weiterentwicklung des Gebührenrechts nicht blockiert werden kann.
Der gemeinsame Bewertungsmaßstab führt keineswegs zu einheitlichen Honoraren, vielmehr vereinbaren die Kassenverbände für die ärztlichen Leistungen entsprechend den Besonderheiten ihres Versichertenkreises auch künftig unterschiedliche Honorare. Im übrigen haben aber Pflichtkassen und Ersatzkassen bei der kassenzahnärztlichen Versorgung bereits heute einen identischen Bewertungsmaßstab. Dieser hat weder zu einheitlichen Honoraren noch zu einer Einheitsversicherung im zahnärztlichen Bereich geführt. Entsprechende Befürchtungen von Zahnärzten und Ersatzkassen sind auch niemals laut geworden.
Die angesprochenen Rahmenvorschriften ermöglichen der Selbstverwaltung eine wirksame Kostendämpfung im staatsfreien Raum. Dieses liberale Selbstverwaltungskonzept ist das genaue Gegenteil von staatlichem Dirigismus im Gesundheitswesen. Die Zustimmung der Sozialpartner als Träger der sozialen Selbstverwaltung zu unserem Konzept bestätigt das doch nur. Mit der Selbstverwaltung, deren Autonomie angeblich ausgehöhlt wird, sehen wir in einer freiwilligen konzertierten Aktion kein taugliches Ersatzmittel, eine Auffassung, die übrigens auch von dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Sewering, geteilt wird. Die vorgeschlagene konzertierte Aktion würde zu einer verstärkten staatlichen Einschaltung führen. Auch das muß man einmal sehen. Wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung sind von einem solchen Gremium trotz der verheißungsvollen Ankündigungen in keiner Weise zu erwarten. Meine Damen und Herren, wer der Selbstverwaltung die vorgesehenen Instrumente zur Kostendämpfung verweigert, setzt in Wirklichkeit selbst unser freiheitliches Gesundheitswesen aufs Spiel.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich nun zu dem nicht unbeträchtlichen Komplex der Arzneimittel kommen, der eine ganze Reihe von Bestimmungen umfaßt. Wir Freien Demokraten sind uns darüber einig, daß eine gewisse Dämpfung des Arzneimittelkonsums nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern viel mehr noch aus gesundheitlichen Gründen angebracht ist. Außerdem wollen wir versuchen, die weitgehend übliche Vergeudung von Arzneimitteln, die aus Krankenkassenmitteln bezahlt werden, einzudämmen. Die Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht überbelastet werden. Entsprechend dem Grundsatz des Kostendämpfungsgesetzes, möglichst alle Beteiligten zur Dämpfung der Kosten in Pflicht zu nehmen, enthält der Entwurf Vorschriften, welche die Ärzte, die Apotheker, die Pharmaindustrie und die Versicherten betreffen.
Die wichtigste und wohl auch umstrittenste Vorschrift des Regierungsentwurfs in diesem Bereich ist die über den Arzneimittelhöchstbetrag. Von ärztlicher Seite und von der Opposition ist der Koalition vorgeworfen worden, hier werde eine Art Kollektivhaftung der Ärzte eingeführt und obendrein die Verordnungsfreiheit des Arztes gefährdet. Ich will einmal davon absehen, daß schon nach dem Regierungsentwurf Art und Umfang des Ausgleichs der Überschreitungssumme in die Hand der Selbstverwaltung gelegt worden war. Danach hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, einen Überschreitungsbetrag sachgerecht und differenziert, also gerade nicht kollektiv und schematisch, auf die Mitglieder zu verteilen. Trotzdem haben wir im Ausschuß eine Regelung vorgeschlagen, welche die ausschließlich individuelle Verantwortung des Arztes für die wirtschaftliche Verordnungsweise noch stärker herausstellt. Der von Krankenkassen und Kassenärzten festgestellte Überschreitungsbetrag soll nunmehr ausschließlich im Wege des auch bisher schon üblichen Einzelregresses ausgeglichen werden. Auf diese Weise sichern wir, daß



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lediglich die Ärzte, die bei ihren Arzneimittelverschreibungen den für ihre Fachrichtung und die Art ihrer Praxis üblichen Durchschnitt erheblich überschreiten, in die Pflicht genommen werden. Der Vorschlag der Koalition bewegt sich hier ganz auf der Linie des bisherigen Rechts und der bisherigen Praxis, ja, er sorgt dafür, daß das Prinzip der wirtschaftlichen Verordnungsweise des Kassenarztes, das seit jeher im Gesetz steht, nunmehr den nötigen Nachdruck erhält. Die Krankenkassen sind übrigens nach der Vorschrift verpflichtet, den Kassenärztlichen Vereinigungen die zur Durchführung der einzelnen Regresse erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Von einer Kollektivhaftung der Kassenärzte und von einer irgendwie bedenklichen Einschränkung der Verordnungsfreiheit, wie dies die Opposition offenbar noch immer befürchtet, kann unseres Erachtens bei diesen systemgerechten, die individuelle Verantwortung stärkenden Vorschriften überhaupt keine Rede sein. Die FDP darf mit Fug und Recht in Anspruch nehmen, daß die hier vorgelegte Regelung eine liberale Lösung ist. Sie ist liberal, weil sie auf der individuellen Verantwortung beruht, auf sie abgestellt ist und leistungsgerecht ist. Wer darin trotzdem noch Systemveränderungen sieht, ist entweder blind oder unsachlich.

(Zustimmung bei der FDP)

In engem Zusammenhang mit der Vorschrift über den Arzneimittelhöchstbetrag steht jene andere Regelung des Entwurfs, mit der wir dem Kassenarzt durch mehr Transparenz auf dem Arzneimittelmarkt die wirtschaftliche Verordnungsweise erleichtern wollen. Auch die diesbezügliche Vorschrift haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf verbessert. Danach soll dem Arzt nunmehr durch Richtlinien ein einfach festzustellender Preisvergleich zwischen gleichen Arzneimitteln ermöglicht werden, und dies so bald wie möglich, nicht erst dann, wenn die sogenannte Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt ihre längerfristige Arbeit beendet hat. Außerdem sollen die Richtlinien dem Arzt die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen ermöglichen. Davon erhoffen wir uns, daß der Patient grundsätzlich nur die Menge an Arzneimitteln verschrieben bekommt, die er bei seiner Krankheit voraussichtlich auch braucht. Das Verrotten übergroßer Packungen in den Medikamentenschränken der Patienten ist eine Verschleuderung von Versichertengeldern und ist einfach nicht zu rechtfertigen.
Aber, meine Damen und Herren, auch der Versicherte soll einen Beitrag zu einer Kostendämpfung im Arzneimittelbereich leisten. Die von der Koalition vorgeschlagene Regelung über die Herausnahme gewisser Bagatellarzneimittel aus der Kostenerstattung scheint uns eine vertretbare, angemessene Lösung zu sein. In unserem gesundheitspolitischen Programm vom November des vergangenen Jahres haben wir zu Recht die Eigenverantwortung des Patienten für seine Gesundheit herausgestellt. Wenn wir den Versicherten nunmehr zumuten, bei geringfügigen Gesundheitsstörungen erforderliche Arzneimittel selbst zu bezahlen, so glauben wir, ihnen dies zumuten zu können. Es ist nicht Sinn der Solidargemeinschaft der Versicherten, alles und jedes aus der Verantwortung des einzelnen auf die der Gemeinschaft zu übernehmen. Wir betrachten es als heilsam, in diesem beschränkten Bereich auch dem einzelnen Patienten wieder den Sinn der Selbstveranwortung und der Wirtschaftlichkeit beizubringen, soweit er nicht vorhanden ist. Wir haben übrigens Wert darauf gelegt, daß bei der Erstellung der Richtlinien, die diese Arzneimittel zusammenstellen sollen, Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis sowie aus der Pharma-Industrie und der Apothekerschaft anzuhören sind.
Ein besonderes Anliegen von uns Liberalen war es weiterhin, eindeutig klarzustellen, daß in den Richtlinien über die Bagatellarzneimittel nicht etwa einseitig ein Großteil der sogenannten Naturheilmittel aus der Kassenerstattung herausfällt. Bereits die Begründung des Regierungsentwurfs und dann auch der Ihnen vorliegende Ausschußbericht betonen ausdrücklich, daß nicht etwa bestimmte Arzneimittelgruppen einseitig benachteiligt werden dürfen. Auch insofern wird die Therapiefreiheit des Arztes nicht eingeschränkt. Die FDP hat sich bereits bei der Reform des Arzneimittelrechts mit großem Nachdruck und mit Erfolg für angemessene Vorschriften bezüglich der homöopathischen und anderen Naturheilmittel eingesetzt. Wir werden daher auch ein besonderes Augenmerk darauf haben, daß die damals gesicherten Erfolge nicht etwa über die Schaffung der hier zur Debatte stehenden Richtlinien geschmälert werden.
Lassen Sie mich nun zu einem für uns Liberale besonders wichtigen Gebiet kommen, zur ärztlichen Versorgung im stationären und im ambulanten Bereich. Es ist eine wesentliche Forderung unseres Gesundheitsprogramms, die allzu starre Trennung zwischen diesen Bereichen aufzulockern. Wir wollen dies in beiden Richtungen tun, von seiten des ambulanten Bereichs durch die sogenannten Belegärzte und von seiten des stationären Bereichs durch mehr Krankenhausärzte, die auch ambulant behandeln. Diese beiden Forderungen unseres Gesundheitsprogramms, die eine individuelle Verzahnung der beiden ärztlichen Versorgungsbereiche gewährleisten würden, hat die FDP in den Regierungsentwurf eingebracht.
Wir finden es wenig überzeugend, wenn die Opposition die von uns vorgeschlagenen Regelungen als eine Gefährdung der niedergelassenen Ärzte ablehnt. Sie befindet sich mit dieser destruktiven Politik freilich auch in Gesellschaft mancher Ärztekreise, die heute nicht mehr zu den in ihren offiziellen Beschlüssen enthaltenen gesundheitspolitischen Vorstellungen stehen wollen. Ein Ärzteverband hat es sogar fertiggebracht, die von uns vorgeschlagene vermehrte Einbeziehung von Krankenhausfachärzten in die ambulante Versorgung — wie gesagt, eine Forderung der deutschen Ärzteschaft aus dem Jahre 1974 — in die „sozialitischen" Accessoires des Koalitionsentwurfs einzureihen.
Die sogenannte Beteiligung von Krankenhausfachärzten an der kassenärztlichen Versorgung soll — wie bisher — an die Feststellung eines Be-



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dürfnisses gebunden sein. Außerdem soll der Krankenhausträger künftig erklären, daß die Krankenhausversorgung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wir haben hier also eine zusätzliche Einschränkung angebracht. Die großartige systemverändernde Neuerung besteht lediglich darin, daß diese Möglichkeit nicht auf die leitenden Krankenhausärzte beschränkt bleiben soll. Dies ist nun auch wirklich nicht einzusehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zum Bereich Krankenhaus kommen. Die FDP-Fraktion hält daran fest, daß die Krankenversicherung auch im Krankenhausbereich als Kostenträger gleichberechtigt mitwirken muß, und zwar sowohl bei der Krankenhausbedarfsplanung als auch beim Aushandeln der Pflegesätze. Die Länder lehnen das aus Kompetenzegoismus bisher ab. Das geschieht auf dem Rücken der Beitragszahler. Wir, die FDP, erwarten von den Ländern, daß sie ihren Standort im Interesse der auch von ihnen im Krankenhaus geforderten Kostendämpfung überdenken und damit ihrer Verantwortung im Gesundheitswesen gerecht werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat schließen. Mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, zitiere ich „Die Welt" vom 28. April 1977. Es heißt dort zum Kostendämpfungsgesetz:
Wir brauchen Aktion statt Konzert. Die Aktion muß nicht so brutal sein wie bei der Bremsung des Rentenwachstums. Den Beteiligten soll ja nur auferlegt werden, in Selbstverwaltung gute Lösungen zu finden. Die Selbstverwaltung der Ärzte hat ohnehin ihre Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft, wie etwa aus der Überrundung der praktischen Ärzte durch Spezialisten hervorgeht, die den Kranken langsam und sicher um seinen Hausarzt zu bringen droht.
Deshalb nichts gegen eine konzertierte Aktion. Doch sie lebt von ihrer Unverbindlichkeit. Was jetzt benötigt wird, ist Verbindliches. Deshalb wäre es töricht, den Beteiligten — wie vorgeschlagen wurde — zwei Jahre Zeit zu geben, damit sie Harmonie miteinander üben, ehe notfalls gesetzliche Nachhilfe in Betracht kommt.
Ein halbes Jahr längere parlamentarische Beratungszeit wäre gewiß nützlich, zwei Jahre Zeitverlust wären katastrophal. Denn nach einem neuerlichen Scheitern folgt so bald kein dritter Anlauf, schon gar nicht unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl.
Meine Damen und Herren, ich schließe mich dem parteioffiziösen Organ der Opposition an. „Die Welt" hat hier recht. Die FDP wird den Gesetzentwürfen zustimmen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.