Rede:
ID0802510600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Zu: 1
    2. einer: 1
    3. Zusatzfrage: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Schmöle.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Inhalt: Nachruf auf den früheren Bundesminister für Wirtschaft und Bundeskanzler Prof. Dr Ludwig Erhard 1673 A Nachruf auf den Abg. Spillecke 1723 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Scheu 1673 D Erweiterung der Tagesordnung 1674 A Abwicklung der Tagesordnung 1737 C Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 1674 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/323 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens — Drucksache 8/322 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 1674 B Dürr SPD 1680 D Engelhard FDP 1684 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 1688 A Dr. Merk, Staatsminister des Freistaates Bayern 1692 B Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein- Westfalen 1696 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 1700 A Kleinert FDP 1723 C Pensky SPD 1725 D Dr. Eyrich CDU/CSU 1729 D Dr. Emmerlich SPD . . . . . . . . 1733 C Wolfgramm (Göttingen) FDP . . . . . 1736 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Enquete-Kommission Frau und Gesellschaft — Drucksache 8/305 — Frau Schleicher CDU/CSU . . . . . . . 1737 D Frau Dr. Timm SPD 1741 A Eimer (Fürth) FDP 1743 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 1744 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zeitbestimmung (Zeitgesetz) — Drucksache 8/258 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . . 1745 D Broll CDU/CSU . . . . . . . .. . . 1746 D Frau Dr. Hartenstein SPD 1748 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 1750 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Dr. Luda, Tillmann, Dreyer, Frau Hoffmann (Hoya), Milz, Dr. Riedl (München), Regenspurger, Biechele, Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU Telefon-Nahbereiche ohne Zeittakt — Drucksache 8/308 — in Verbindung mit Antrag der Abgeordneten Mahne, Wuttke, Stahl (Kempen), Topmann, 011esch, Hoffie und der Fraktionen der SPD, FDP Versuchsbetrieb in Telefon-Nahbereichen Drucksache 8/342 — Dr. Dollinger CDU/CSU . . . . . . . 1751 B Wuttke SPD 1754 B Hoffie FDP 1756 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit — Drucksache 8/12 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/320 — 1760 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) — Drucksache 8/13 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/321 — . 1760 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/259 — . . . . . . . . 1760 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 8. Juli 1976 zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über Sozialversicherung — Drucksache 8/260 — 1760 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakaoübereinkommen von 1975 — Drucksache 8/272 — 1760 C Beratung der Sammelübersicht 2 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/298 — Braun CDU/CSU 1760 D Beratung der Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/283 — 1763 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1975 (Jahresrechnung 1975) Drucksache 8/116 — 1763 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festsetzung spezifischer Reinheitskriterien für Stoffe mit antioxydierender Wirkung, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen — Drucksachen 7/5901, 8/241 — . . . . 1763 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 III Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern — Drucksachen 7/5081, 8/281 — 1763 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Verbuchung des Betrages, der aus der Anwendung unterschiedlicher Umrechnungskurse bei den Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, entsteht, im Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaf ten — Drucksachen 7/5906, 8/299 — . . . . . 1763 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Haushaltsordnung zur Änderung der Haushaltsordnung vom 25. April 1973 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 8/26, 8/300 — 1764 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Anpassung bzw. Änderung der Verordnung 2/71 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften — Drucksachen 7/5519, 8/301 — 1764 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 25. April 1973 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 7/5745, 8/302 — 1764 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) des Rates über die Verwendung der Europäischen Rechnungseinheit (ERE) in den Rechtsakten der Organe der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 7/5846, 8/303 — . . . . . 1764 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, die beruflich Vinylchloridmonomer ausgesetzt sind — Drucksachen 7/5931, 8/307 — .....1764 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/76 Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1976) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/76 Besondere Zollsätze gegenüber Portugal — EGKS) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/76 Besondere Zollsätze gegenüber Algerien, Marokko und Tunesien — EGKS) — Drucksachen 8/148, 8/149, 8/150, 8/309 — 1764 C Fragestunde — Drucksache 8/328 vom 29. 04. 1977 — Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber Abgeordneten der Opposition im Vergleich zu Abgeordneten der Koalition MdlAnfr Al24 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 1704 B, C, D, 1705 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 1704 C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 1704 D ZusFr Dr. Corterier SPD . . . . . . 1705 A ZusFr Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . . 1705 A ZusFr Dr. Nothhelfer CDU/CSU . . . . 1705 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1705 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1705 D Gefahren der politischen Zusammenarbeit mit den Führungskräften des Zentralkomitees der kommunistischen polnischen Arbeiterpartei in Fragen der Sicherheit unseres Staates und unserer Verbündeten MdlAnfr A60 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Czaja CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . . . . . 1706 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 1706 A, B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Einladung der Wahlkreisabgeordneten bei Besuchen ausländischer Regierungschefs außerhalb von Bonn sowie Unterrichtung des SPD-Bundestagsabgeordneten, nicht aber des CDU-Bundestagsabgeordneten beim Besuch des britischen Premierministers Callaghan in Brüggen MdlAnfr Al25 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr Al26 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Hammans CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . 1706 C, D, 1707 A ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 1706 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 1707 A Nichtverwirklichung der humanitären Vereinbarungen gemäß der Schlußakte der KSZE in der DDR und den anderen kommunistischen KSZE-Teilnehmerstaaten wegen Unterlassung von Initiativen bzw. trotz Verhandlungen seitens der Bundesregierung mit diesen Staaten MdlAnfr Al27 29.04.77 Drs 08/328 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr Al28 29.04.77 Drs 08/328 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 1707 A, B, D, 1708 A, B, C, D, 1709 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1707 D, 1708 A, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1708 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1709 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 1709 A Verweigerung von Genehmigungen zum Besuch von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Familienangehörigen und negative Behandlung von Anträgen auf Familienzusammenführung durch die DDR und andere kommunistische KSZE-Teilnehmerstaaten MdlAnfr Al29 29.04.77 Drs 08/328 Schmöle CDU/CSU MdlAnfr A130 29.04.77 Drs 08/328 Schmöle CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . . . 1709 B, C, D, 1710 A,B,C ZusFr Schmöle CDU/CSU . . . 1709 C, 1710 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 1709 D ZusFr Pawelczyk SPD 1709 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1710 A Nichteinhaltung der Vereinbarungen der KSZE-SchluBakte durch die DDR und die anderen kommunistischen KSZE-Teilnehmerstaaten hinsichtlich der Freizügigkeit für Reisen ihrer Bürger MdlAnfr A131 29.04.77 Drs 08/328 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 1710 D, 1711 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 1710 D, 1711 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1711 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1711 C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 1711 D Nichterfüllung der Vereinbarungen der KSZE-SchluBakte durch die DDR und die anderen kommunistischen KSZE-Teilnehmerstaaten hinsichtlich der Erweiterung des Jugendaustauschs und des Sportverkehrs MdlAnfr A134 29.04.77 Drs 08/328 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A135 29.04.77 Drs 08/328 Lagershausen CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . . 1712 A, B, C, D, 1713 A, B, C, D, 1714 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU 1712B, D, 1714 B ZusFr Schmöle CDU/CSU . . . . . . . 1712 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1712 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 1713 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . . . 1713 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 1713 B, C ZusFr Pawelczyk SPD 1713 C Nichterfüllung der Vereinbarungen der KSZE-Schlußakte durch die DDR und die anderen kommunistischen KSZE-Teilnehmerstaaten hinsichtlich Reiseerleichterungen und der Verbreitung westlicher Zeitungen MdlAnfr A138 29.04.77 Drs 08/328 Frau Pieser CDU/CSU MdlAnfr A139 29.04.77 Drs 08/328 Frau Pieser CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . 1714 B, D, 1715 A, B ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 1715 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1714 C, 1715 A Übernahme des Document Center Berlin in deutsche Verwaltung MdlAnfr A143 29.04.77 Drs 08/328 Hansen SPD Antw BMin Genscher AA 1715 C, D ZusFr Hansen SPD . . . . . . . 1715C, D ZusFr Schulze (Berlin) SPD 1715 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 V Einziehung von Reisepässen ausreisewilliger Volksdeutscher in Rumänien MdlAnfr A144 29.0437 Drs 08/328 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A145 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Hupka CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . . 1716 A, B, C, D, 1717 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1716 B, 1717 A, B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . 1716 C ZusFr Schmöle CDU/CSU 1716 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1717 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1717 C Drohungen gegen die vor der rumänischen Botschaft im Hungerstreik befindlichen Personen hinsichtlich der Behandlung ihrer Angehörigen in Rumänien MdlAnfr A146 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 1717 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 1717 D Schutz der in Südwestafrika lebenden Deutschen bei Abzug der südafrikanischen Truppen aus Südwestafrika MdlAnfr A147 29.04.77 Drs 08/328 Niegel CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . . . . . 1718 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 1718 B Käuflicher Erwerb der von der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Rumänien zur Verfügung gestellten Hilfsgüter durch die von der Katastrophe Betroffenen MdlAnfr A148 29.04.77 Dr. 08/328 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 1718 C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 1718 C Unterschiedliche Äußerungen von Staatsminister Dr. von Dohnanyi und dem deutschen Botschafter in Chile über die Colonia Dignidad MdlAnfr A149 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A150 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Möller CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . 1718 D, 1719 A, B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1719 A, B ZusFr Hansen SPD 1719 A Beseitigung von Verkehrsschildern mit Aufschriften wie z. B. „Allenstein i 100 km" wegen Verstoßes gegen den Warschauer Vertrag MdlAnfr A151 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Hennig CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . 1719 C, D, 1720 A, B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . 1719 C ZusFr Luster CDU/CSU . . . . . . . 1719 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 1719 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 1720 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 1720 B Themen für die beabsichtigten Verhandlungen mit der DDR MdlAnfr A25 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB 1720 C, D, 1721 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 1720 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1720 D ZusFr Straßmeir CDU/CSU 1720 D Adressat für die Vorwürfe des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen über die Störung der Verhandlungen zur Senkung der Altersgrenze für Besucher aus der DDR durch „ultimative Forderungen im Wahlkampf" MdlAnfr A26 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Marx CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB 1721 A, B, C, D, 1722 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . 1721 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1721 D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 1722 A Auslegung des § 10 des neuen Rundfunkgesetzes der DDR hinsichtlich des Abhörens westlicher Sender ' MdlAnfr A27 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB 1722 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 1722 B Mängel des Berufsbildungsberichts 1977 hinsichtlich der statistischen Qualität MdlAnfr A35 29.04.77 Drs 08/328 Wüster SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . 1722 D, 1723 A ZusFr Wüster SPD 1723 A Nächste Sitzung 1764 D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1765* A Anlage 2 Verhütung von Schäden und Abwicklung von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit der Ölkatastrophe in der Nordsee; Auswirkungen des Ölunfalls im Ekofisk-Feld für den deutschen Nordseeküstenbereich, insbesondere für die Fischerei und den Fremdenverkehr MdlAnfr A2 29.04.77 Drs 08/328 Zywietz FDP MdlAnfr A18 29.04.77 Drs 08/328 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1765* B Anlage 3 Unterbindung des Verkaufs von subventionierter Butter in Nidit-EWG-Länder durch Änderung der Milchmarktordnung MdlAnfr A3 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1766* A Anlage 4 Erneuerung der Decken von insbesondere durch Milchtankwagen beanspruchten Wirtschaftswegen im Rahmen der Förderung von Wirtschaftswegen MdlAnfr A4 29.04.77 Drs 08/328 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1766* C Anlage 5 Erhaltung der EG-Zuschüsse durch Bereitstellung nationaler Mittel zur Beseitigung der Sturmschäden in Niedersachsen für die Zeit nach 1978 MdlAnfr A7 29.04.77 Drs 08/328 Wolfgramm (Göttingen) FDP MdlAnfr A8 29.04.77 Drs 08/328 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1766* D Anlage 6 Transport von Säuren und Chemikalien in zum Lebensmitteltransport benutzten Tankfahrzeugen MdlAnfr A10 29.04.77 Drs 08/328 Frau Simonis SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 1767* A Anlage 7 Festlegung der Entschädigungsgrenzwerte für den Straßenlärm in Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes MdlAnfr A13 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1767* C Anlage 8 Beurteilung der Ölkatastrophe in der Nordsee MdlAnfr A15 29.04.77 Drs 08/328 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1767' D Anlage 9 Erlaß einer gesetzlichen Vorschrift zum Einbau von Abgasfiltern in Kraftfahrzeuge MdlAnfr A20 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1767* D Anlage 10 Erfindung zur Anreicherung von Uran durch Laserstrahlen; Einnahmen der Kernforschungszentren Karlsruhe und Jülich aus industrieller Nutzung dortiger Erfindungen und Patente MdlAnfr A28 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Sperling SPD MdlAnfr A29 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1768* A Anlage 11 Beeinflussung der Entwicklung der Reaktorlinien SNR und HTR in der Bundesrepublik Deutschland durch die amerikanische Kernenergiepolitik MdlAnfr A30 29.04.77 Drs 08/328 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A31 29.04.77 Drs 08/328 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1768* C Anlage 12 Lieferverzögerungen Kanadas gegenüber der EG bei Natururan MdlAnfr A32 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1769* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 VII Anlage 13 Äußerungen des Vorsitzenden des „Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz", Wüstenhagen, über die Parteiendemokratie MdlAnfr A33 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1769* B Anlage 14 Vermittlung eines graduierten Ingenieurs mit jahrelanger praktischer Berufserfahrung für Positionen bei internationalen Organisationen MdlAnfr A34 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1769* D Anlage 15 Aufnahme der aus dem Berufsbildungssystem kommenden Nachfragen, z. B. von Berufsschulen, im Berufsbildungsbericht sowie Schätzung der tatsächlichen Ausbildungskapazitäten im Handwerk MdlAnfr A36 29.04.77 Drs 08/328 Daubertshäuser SPD MdlAnfr A37 29.04.77 Drs 08/328 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1770* A Anlage 16 Regionale Anwendung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes im Jahr 1978 MdlAnfr A38 29.04.77 Drs 08/328 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1770* C Anlage 17 Differenzierung beim Handel mit den Entwicklungsländern zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder; Benachteiligung der rohstoffreichen Entwicklungsländer durch die Praxis der Hermesversicherung bei Bürgschaften und Garantien im Vergleich zu kommunistischen Staatshandelsländern MdlAnfr A39 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Hüsch CDU/CSU MdlAnfr A40 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1771* A Anlage 18 Bewilligung von Bundesmitteln für ein Projekt zur Leistungssteigerung der Schwimmsportler für die Olympiade in Montreal MdlAnfr A48 29.04.77 Drs 08/328 Krockert SPD MdlAnfr A49 29.04.77 Drs 08/328 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 1771* D Anlage 19 Im öffentlichen Dienst beschäftigte Angehörige von Gruppen der „Neuen Linken" MdlAnfr A50 29.04.77 Drs 08/328 Schwarz CDU/CSU MdlAnfr A51 29.04.77 Drs 08/328 Schwarz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1772* B Anlage 20 Fassung der Gesetze in einer den Bürgern verständlichen Sprache sowie Abschaffung überflüssiger Gesetze und Rechtsverordnungen MdlAnfr A52 29.04.77 Drs 08/328 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU MdlAnfr A53 29.04.77 Drs 08/328 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1772* D Anlage 21 Zeitlicher und finanzieller Aufwand infolge unverständlich formulierter Gesetze und Verordnungen MdlAnfr A54 29.04.77 Drs 08/328 Feinendegen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1773* B Anlage 22 Verbesserung der hygienischen Verhältnisse in den Bundesgrenzschutz-Unterkünften des Bundespräsidialamts und des Auswärtigen Amts MdlAnfr A55 29.04.77 Drs 08/328 Krey CDU/CSU MdlAnfr A56 29.04.77 Drs 08/328 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1773* D Anlage 23 Mitgliedschaft des Vorsitzenden des „Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz", Hans Helmuth Wüstenhagen, in der Kommunistischen Partei Deutschlands sowie seine Tätigkeit als Korrespondent in Bayern und als Redakteur in Ost-Berlin für das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland" MdlAnfr A57 39.04.77 Drs 08/328 Klein (München) CDU/CSU MdlAnfr A58 29.04.77 Drs 08/328 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1774* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 24 Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des Personenstandsgesetzes MdlAnfr A59 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 1774* B . Anlage 25 Unterlassung parteipolitischer Begünstigung in Sendungen der Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts, insbesondere des Bundesrechts MdlAnfr A61 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1774* C Anlage 26 Weiterentwicklung der Deutschen Nationalstiftung MdlAnfr A62 29.04.77 Drs 08/328 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1775* A Anlage 27 Möglichkeit der nachträglichen Namensänderung für Frauen, die vor dem i. Juli 1976 geheiratet haben MdlAnfr A63 29.04.77 Drs 08/328 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A64 29.04.77 Drs 08/328 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1775* B Anlage 28 Gesetzesvorschläge über die Angleichung der Bewertung von Grund und Boden im steuerlichen und städtebaulichen Bereich MdlAnfr A65 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1775* C Anlage 29 Verwechslung des alljährlich zu erstattenden Finanzberichts mit dem einmaligen Tarifbericht nach § 56 EStG durch den Parlamentarischen Staatssekretär Offergeld sowie Ausführungen im Finanzbericht über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte MdlAnfr A66 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A67 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1775* D Anlage 30 Zuständigkeit des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen für die aufsehenerregenden Vorgänge um die Hessische Landesbank MdlAnfr A68 29.04.77 Drs 08/328 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1776* B Anlage 31 Kosten pro Ausbildungsplatz in der Ausbildungs- und Fortbildungsstätte der Deutschen Bundesbank auf Schloß Hachenburg sowie Ausgaben der Bundesbank für den Erwerb und den Ausbau des Schlosses MdlAnfr A69 29.04.77 Drs 08/328 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1776* C Anlage 32 Verkauf oder Übernahme von Dienstwohnungen für amtierende oder ehemalige Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre durch den Bund sowie Zahl der in Bonn und Umgebung an Mitglieder der Bundesregierung vermieteten bundeseigenen Wohnungen MdlAnfr A70 29.04.77 Drs 08/328 Hartmann CDU/CSU MdlAnfr A71 29.04.77 Drs 08/328 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1776* D Anlage 33 Kosten für die Renovierung der den ehemaligen Bundesministern Bahr und Dr. Ehmke vermieteten Gebäude sowie Umwandlung des Amtssitzes des ehemaligen Bundesministers Bahr bei dessen Ausscheiden in eine bundeseigene Wohnung MdlAnfr A72 29.04.77 Drs 08/328 Regenspurger CDU/CSU MdlAnfr A73 29.04.77 Drs 08/328 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1777* B Anlage 34 Absinken der jahresdurchschnittlichen Stromverbrauchszuwachsrate der Haushalte von 1973 bis 1985 MdlAnfr A76 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1777* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 IX Anlage 35 Vorstellungen des Bundesarbeitsministers über den Solidarbeitrag der Nichtarbeitnehmer MdlAnfr A96 29.0477 Drs 08/328 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1778* A Anlage 36 Gesamtsumme der bei der Rentenversicherung durch die Nachzahlung für die nachträgliche Aufnahme Selbständiger in die Pflichtversicherung eingegangenen Beträge sowie Höhe des der Rentenversicherung zugute kommenden Anteils MdlAnfr A97 29.04.77 Drs 08/328 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A98 29.04.77 Drs 08/328 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1778* B Anlage 37 Auslegung des Konkursausfallgesetzes MdlAnfr A99 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Weber (Köln) SPD MdlAnfr A100 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1778* D Anlage 38 Kostenübernahme durch Krankenkassen für Kuren im Ausland bei bestimmten Krankheiten MdlAnfr A101 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Enders SPD MdlAnfr A102 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1779* A Anlage 39 Gestaltung des Ladenschlußgesetzes MdlAnfr A103 29.04.77 Drs 08/328 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1779* D Anlage 40 Einbeziehung geistig Behinderter in den im Personennahverkehr begünstigten Personenkreis MdlAnfr A104 29.04.77 Drs 08/328 Brandt (Grolsheim) SPD MdlAnfr A105 29.04.77 Drs 08/328 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1780* A Anlage 41 Mißbrauch von Lohnkostenzuschüssen durch Unternehmer in Niederbayern MdlAnfr A106 29.04.77 Drs 08/328 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1780* B Anlage 42 Einführung von Qualitätsnormen für medizinisch-technische Apparate MdlAnfr A107 29.04.77 Drs 08/328 Frau Geier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1780* C Anlage 43 Unterschiedliche Bezahlung ziviler Angestellter und Soldaten in der Fernmelde- und Radarstelle des Amtes für Fernmeldewesen der Bundeswehr Hof bei gleicher Arbeitsleistung; Anschaffung von Stützgürteln für Hubschrauberpiloten im Jahre 1968 sowie Anerkennung von vor Anschaffung des Stützgürtels entstandenen Wirbelsäulenschäden als Wehrdienstbeschädigungen MdlAnfr A108 29.04.77 Drs 08/328 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A109 29.04.77 Drs 08/328 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1781* A Anlage 44 Schwierigkeiten bei der Erprobung des Alpha-Jet-Triebwerks Larzac 04 MdlAnfr A110 29.04.77 Drs 08/328 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1781* C Anlage 45 Ausbildung von Offizieren der Polizei und des Militärs von Paraguay in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A111 29.04.77 Drs 08/328 Frau Erler SPD MdlAnfr A112 29.04.77 Drs 08/328 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1781* D Anlage 46 Gleiche Bedingungen bei der Zurverfügungstellung von Flugzeugen der Flugbereitschaft des BMVg für die Parteivorsitzenden MdlAnfr A113 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A114 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1782* A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den_5. Mai 1977 Anlage 47 Höhe der Kosten für die Behandlung von Alkoholkranken im Jahr 1976 sowie Zahl der Alkoholkranken und Anteil der Jugendlichen MdlAnfr A115 29.04.77 Drs 08/328 Löffler SPD MdlAnfr A116 29.04.77 Drs 08/328 Löffler SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1782* B Anlage 48 Konsequenzen aus dem Zustand auf dem Brotmarkt MdlAnfr A117 29.04.77 Drs 08/328 Kirschner SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1782* C Anlage 49 Verzicht auf eine Selbstbeteiligung der Spätaussiedler an den Aufwendungen der für ihre Kinder notwendigen schulischen Maßnahmen einschließlich der Unterbringung in Internaten im Interesse der Kostenersparnis für die öffentliche Hand MdlAnfr A118 29.04.77 Drs 08/328 Röhner CDU/CSU MdlAnfr A119 29.04.77 Drs 08/328 Röhner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1782* D Anlage 50 Anstieg des Mißbrauchs von Rauschgiften sowie Unterbindung der Lieferung von Rauschgiften aus den Niederlanden MdlAnfr Al20 29.04.77 Drs 08/328 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr Al21 29.04.77 Drs 08/328 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1783* A Anlage 51 20% Eigenkapital seitens des Trägers als Voraussetzung für eine Eigenbeteiligung der Heiminsassen beim Bau von Altenheimen durch gemeinnützige Wohlfahrtsverbände MdlAnfr Al22 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr Al23 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1783*C Anlage 52 Nichteinhaltung der Vereinbarung der KSZE-Schlußakte durch die DDR und die anderen kommunistischen KSZE-Teilnehmerstaaten hinsichtlich der Ausreise zwecks Eheschließung und der Familienzusammenführung MdlAnfr A132 29.04.77 Drs 08/328 Graf Huyn CDU/CSU MdlAnfr A133 29.04.77 Drs 08/328 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1783* D Anlage 53 Nichterfüllung der Vereinbarungen der KSZE-Schlußakte durch die DDR und die anderen kommunistischen KSZE-Teilnehmerstaaten hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen den Massenmedien und auf dem Gebiet der Kultur MdlAnfr A136 29.04.77 Drs 08/328 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A137 29.04.77 Drs 08/328 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw BMin Genscher AA 1784* A Anlage 54 Nichterfüllung der humanitären Verpflichtungen aus der KSZE-Schlußakte durch die DDR und andere kommunistische Staaten sowie Aussprache darüber auf der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad MdlAnfr A140 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Abelein CDU/CSU MdlAnfr A141 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw BMin Genscher AA 1784* D Anlage 55 Ergebnis der Kulturarbeit der Bundesregierung im Ausland im Vergleich zum Wirken der DDR MdlAnfr A142 29.0437 Drs 08/328 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw BMin Genscher AA 1785* B Anlage 56 Einstellung von Bewerbern im Auswärtigen Amt unter Umgehung der üblichen Einstellungsverfahren; Zahl der seit 1970 in den auswärtigen Dienst übernommenen Beamten des höheren und gehobenen Dienstes SchrAnfr B1 29.04.77 Drs 08/328 Helmrich CDU/CSU SchrAnfr B2 29.04.77 Drs 08/328 Helmrich CDU/CSU SchrAnfr B3 29.04.77 Drs 08/328 Helmrich CDU/CSU SchrAnfr B4 29.04.77 Drs 08/328 Helmrich CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1785* C Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 XI Anlage 57 Abschluß der Schadensregulierung für An- gehörige der früheren Botschaft in Südvietnam sowie Ergebnisse der Überprüfung der Entschädigungsrichtlinien für Auslandsbedienstete SchrAnfr B5 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1786* B Anlage 58 Überprüfung der Geltendmachung von völkerrechtlichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dänemark im Entschädigungsfall Stengel SchrAnfr B6 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1786* C Anlage 59 Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die rechtswidrige Versetzung von 25 Diplomaten in den Ruhestand SchrAnfr B7 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1787* A Anlage 60 Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft um Griechenland, Portugal, Spanien und die Türkei SchrAnfr B8 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B9 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B10 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B11 29.0437 Drs 08/328 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1787* B Anlage 61 Unterbindung des Vertriebs von Abhörgeräten (sog. Wanzen) SchrAnfr B12 29.04.77 Drs 08/328 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1788* B Anlage 62 Parteibuchkarrieren von Beamten beim Auswärtigen Amt und bei anderen Bundesbehörden SchrAnfr B13 29.04.77 Drs 08/328 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1788* D Anlage 63 Zusammenarbeit der Polizeien in Europa im Hinblick auf den grenzübergreifenden Terrorismus SchrAnfr B14 29.04.77 Drs 08/328 Engelhard FDP SchrAnfr B15 29.0437 Drs 08/328 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 1789* A Anlage 64 Verbot der Herstellung, des Vertriebs und der Anbringung von Mini-Spionen SchrAnfr B16 29.04.77 Drs 08/328 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr B17 29.04.77 Drs 08/328 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 1789* C Anlage 65 Gefährdung der Ozonschicht der Stratosphäre durch die als Treibgas in Spraydosen verwendeten Chlorfluormethane SchrAnfr B18 29.04.77 Drs 08/328 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 1790* A Anlage 66 Erkenntnisse über die politische Vergangenheit des Vorsitzenden des „Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz", Hans-Helmuth Wüstenhagen SchrAnfr B19 29.04.77 Drs 08/328 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1790* D Anlage 67 Realisierbarkeit der von Herrn Grottian vorgeschlagenen Änderungen in der Besoldung des öffentlichen Dienstes SchrAnfr B20 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 1790* D Anlage 68 Verhandlungen mit der DDR über die Verminderung der Chloridbelastung der Weser und Werra durch Kaliabwässer SchrAnfr B21 29.04.77 Drs 08/328 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 1791* A XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 69 Sicherheitsnormen für beim Kernreaktorbau verwendete Materialien SchrAnfr B22 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Sperling SPD SchrAnfr B23 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1791* B Anlage 70 Rechtsprechung im Bereich der Mietanpassung nach dem Wohnraumkündigungsschutzgesetz SchrAnfr B25 29.04.77 Drs 08/328 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1791* C Anlage 71 Verteilung der Subventionen des Bundes auf Großunternehmen und mittlere bzw. kleinere Unternehmen SchrAnfr B27 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1792* A Anlage 72 Sicherheitsausstattung der Dienstfahrzeuge der Bundeszollverwaltung und des Zollfahndungsdienstes SchrAnfr B28 29.04.77 Drs 08/328 Engholm SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1792* B Anlage 73 Steuerfreiheit der Altersrenten von in Frankreich tätig gewesenen Wanderarbeitnehmern SchrAnfr B29 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1792* B Anlage 74 Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Kläranlage Hügelsheim (Baden) SchrAnfr B30 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1792* D Anlage 75 Besteuerung der Förderungs- und Kostenerstattungsbeträge nach dem Städtebauförderungsgesetz für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen SchrAnfr B31 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1793* A Anlage 76 Beim Bundesverwaltungsgericht auf Grund der Ablehnung von Anträgen auf Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" anhängige Prozesse SchrAnfr B32 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Steger SPD SchrAnfr B33 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1793* C Anlage 77 Auffassung des Bundesministers Matthöfer über die Realisierbarkeit der vom Kabinett festgelegten Eckdaten des Energieprogramms im Bereich des Kernenergiebedarfs SchrAnfr B34 29.04.77 Drs 08/328 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B35 29.04.77 Drs 08/328 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1794* A Anlage 78 Gefährdung der Verlängerung des Welttextilabkommens durch die Haltung der Bundesrepublik Deutschland bei den Verhandlungen in der EG SchrAnfr B36 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B37 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1794* B Anlage 79 Einführung eines neuen Studienfachs Öffentliche Betriebswirtschaftslehre — Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmer SchrAnfr B 38 29.04.77 Drs 08/328 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1795* B Anlage 80 Veralterung unserer Industrieanlagen durch die von 1973 bis 1976 entstandene Investitionslücke sowie steuerliche Entlastung der Wirtschaft zur Förderung von Privatinvestitionen SchrAnfr B39 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B40 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1795* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 XIII Anlage 81 Ergebnisse des 1975 bei den Bundesministerien für Wirtschaft und für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gebildeten Gesprächskreises zur „Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt" SchrAnfr B41 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1796* A Anlage 82 Erschließung der Kaolinvorkommen im bayerischen Landkreis Tirschenreuth SchrAnfr B42 29.04.77 Drs 08/328 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1796* C Anlage 83 Unterbindung der wechselnden Nutzung von Tankfahrzeugen für den Transport von Nahrungsmitteln und Chemikalien SchrAnfr B44 29.04.77 Drs 08/328 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1796* D Anlage 84 Durchführung von Umschulungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz SchrAnfr B46 29.04.77 Drs 08/328 Kleinert FDP SchrAnfr B47 29.04.77 Drs 08/328 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1393* A Anlage 85 Einführung einer internationalen Kreditkarte für Krankheitskosten SchrAnfr B48 29.04.77 Drs 08/328 Büchner (Speyer) SPD SchrAnfr B49 29.04.77 Drs 08/328 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1797* C Anlage 86 Entlassung mehrerer Redakteure aus der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Redaktion der in Bonn erscheinenden Berufswahlmagazine „Abi" und „Uni" SchrAnfr B50 29.04.77 Drs 08/328 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1798* A Anlage 87 Erfahrungen mit der Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit SchrAnfr B51 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B52 29.0437 Drs 08/328 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1798* A Anlage 88 Gesetzliche Möglichkeiten zur Finanzierung der beruflichen Fortbildung und Umschulung von Hausfrauen durch Arbeitsämter SchrAnfr B53 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B54 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1798* C Anlage 89 Initiative der Bundesregierung oder des Landes Berlin zur Änderung des Ladenschlusses SchrAnfr B55 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAnfr B56 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1399* B Anlage 90 Einbeziehung der Kfz-Werkstätten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr in die Berufsausbildung der Jugendlichen, insbesondere im Zonenrandgebiet SchrAnfr B57 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1799* C Anlage 91 Änderung der Arbeitszeitverordnung SchrAnfr B58 29.04.77 Drs 08/328 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1399* D Anlage 92 Verwirklichung des geplanten Modells einer wirtschaftlichen Bauweise von Krankenhäusern SchrAnfr B59 29.04.77 Drs 08/328 Vogelsang SPD SchrAnfr B60 29.04.77 Drs 08/328 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1800* A Anlage 93 Erlaß der Wahlordnung nach dem neuen Mitbestimmungsgesetz bis zum 30. Juni 1977 SchrAnfr B61 29.0437 Drs 08/328 Russe CDU/CSU SchrAnfr B62 29.04.77 Drs 08/328 Russe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1800* B Anlage 94 Vorlage des Entwurfs einer Verordnung auf Grund der Ermächtigung in § 9 Abs. 6 des Schwerbeschädigtengesetzes SchrAnfr B63 29.04.77 Drs 08/328 Geisenhofer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1800* D XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 95 Befreiung höherverdienender Nebenerwerbslandwirte von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht SchrAnfr B64 29.04.77 Drs 08/328 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1801* A Anlage 96 Lage des Kernkraftwerkes Biblis im Bereich eines Tiefflugbandes der Luftwaffe SchrAnfr B65 29.04.77 Drs 08/328 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1801* B Anlage 97 Verhinderung der Einberufung wehrpflichtiger Studenten während der Vorlesungszeit SchrAnfr B66 29.04.77 Drs 08/328 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1802* A Anlage 98 Anbringen von Anschlägen an den „Schwarzen Brettern" der Truppenunterkünfte durch Gewerkschaften und Soldatenverbände SchrAnfr B67 29.04.77 Drs 08/328 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B68 29.04.77 Drs 08/328 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1802* B Anlage 99 Zulassung von Übungseinsätzen des Radarführungsdienstes der Luftwaffe im Rahmen der Luftverteidigung SchrAnfr B69 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B70 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1802* D Anlage 100 Munitionstransporte der Bundeswehr und der englischen Streitkräfte durch das Er- holungsgebiet Düshorn, Kreis Fallingbostel SchrAnfr B71 29.04.77 Drs 08/328 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1803* A Anlage 101 Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Selbsttötungsversuche und Selbsttötungen in der Bundeswehr SchrAnfr B72 29.04.77 Drs 08/328 Würtz SPD SchrAnfr B73 29.04.77 Drs 08/328 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1803* B Anlage 102 Durchführung der Wehrfliegertauglichkeitsuntersuchung für Piloten SchrAnfr B74 29.04.77 Drs 08/328 Ludewig FDP SchrAnfr B75 29.04.77 Drs 08/328 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1803* D Anlage 103 Auswirkungen der geplanten Einführung des Heeresmodells 4 auf die Landesverteidigung, insbesondere auf die zivile Verteidigung mit Schwerpunkt Objektschutz SchrAnfr B76 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1804* B Anlage 104 Künftige Funktionen des Abteilungsleiters im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Ministerialdirektor Dr. med. Lösken, bei seiner Nichtversetzung in den einstweiligen Ruhestand SchrAnfr B77 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B78 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1805* A Anlage 105 Ausgaben im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe in den Jahren 1974, 1975 und 1976 SchrAnfr B79 29.04.77 Drs 08/328 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B80 29.04.77 Drs 08/328 Kiechle CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1805* C Anlage 106 Gefahren im Zusammenhang mit der transzendentalen Meditation SchrAnfr B81 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1805* D Anlage 107 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Nürnberg—Stuttgart SchrAnfr B82 29.04.77 Drs 08/328 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B83 29.04.77 Drs 08/328 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1806* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 XV Anlage 108 Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über die Anbindung des Eisenbahnnetzes zwischen Aachen und dem südlimburgischen Gebiet SchrAnfr B84 29.04.77 Drs 08/328 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1806' B Anlage 109 Beinahezusammenstöße im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B85 29.04.77 Drs 08/328 Jung FDP SchrAnfr B86 29.04.77 Drs 08/328 Jung FDP SchrAnfr B87 29.04.77 Drs 08/328 Jung FDP SchrAnfr B88 29.04.77 Drs 08/328 Jung FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . : . . 1806* C Anlage 110 Vernichtung mittelständischer Betriebe durch die künftige Herstellung von Signaltafeln und Schildern für die Bundesbahn in eigenen Regiebetrieben SchrAnfr B89 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B90 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1807* A Anlage 111 Einsprüche gegen die Linienführung der A 30 im Bereich Altenrheine SchrAnfr B91 29.04.77 Drs 08/328 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1807* C Anlage 112 Bau der Bundesautobahn A 56 Bonn—Düren SchrAnfr B92 29.04.77 Drs 08/328 Milz CDU/CSU SchrAnfr B93 29.04.77 Drs 08/328 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1807* C Anlage 113 Änderung des Systems der Strafpunktvergabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt sowie Neuregelung der Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog SchrAnfr B94 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B95 29.04.77 Drs 08/328 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1807* D Anlage 114 Ergebnisse der Verhandlungen der Bundesbahn über die Vermittlung freier Bundesbahnausbildungskapazitäten an private oder andere Träger SchrAnfr B96 29.04.77 Drs 08/328 Engholm SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV .. . . . 1808* B Anlage 115 Ausschaltung der sich durch von Flugzeugtragflächen lösende Eisbrocken insbesondere auf dem Flughafen Frankfurt/Main ergebenden Gefahren SchrAnfr B97 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1808* D Anlage 116 Anbringung einer Lärmschutzanlage im Stadtteil Aachen-Verlautenheide SchrAnfr B98 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1809* A Anlage 117 Ausschöpfung der Ausbildungskapazität bei der Bundesbahn SchrAnfr B99 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1809* B Anlage 118 Genehmigung des Einsatzes von Motor- booten für Rettungszwecke auf dem Edersee SchrAnfr B100 29.04.77 Drs 08/328 Walther SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1809* C Anlage 119 Auslastung der Ausbildungskapazitäten im Ausbesserungswerk der Bundesbahn in Kassel SchrAnfr B101 29.04.77 Drs 08/328 Walther SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1809* D Anlage 120 Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen auf den Bohrinseln von den deutschen Küsten SchrAnfr B102 29.04.77 Drs 08/328 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1810* A XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 121 Überprüfung der Katastrophenpläne zur Bekämpfung einer „Ölpest" vor den deutschen Küsten SchrAnfr B103 29.04.77 Drs 08/328 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1810* B Anlage 122 Ergebnis der Verhandlungen mit Italien über eine Erhöhung des Kontingents im Straßengüterverkehr SchrAnfr B104 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 1810* D Anlage 123 Erhöhung der Lärmbelästigung durch die Begradigung der Streckenführung der Bundesbahn in Mörfelden SchrAnfr B105 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1811* A Anlage 124 Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen bei Ölbohrungen auf offener See und für unter deutscher Flagge fahrende Öltanker sowie internationale Zusammenarbeit bei Ölunfällen auf dem Meer und Sicherstellung einer Schadensregulierung nach dem Verursacherprinzip SchrAnfr B106 29.04.77 Drs 08/328 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B107 29.04.77 Drs 08/328 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1811* B Anlage 125 Beseitigung des unhygienischen Zustandes der sanitären Anlagen in der Autobahnraststätte Helmstedt-Süd SchrAnfr B108 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1811* D Anlage 126 Fertigstellung der Autobahn München–Deggendorf SchrAnfr B109 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1812* A Anlage 127 Stand der Disziplinarverfahren auf Grund des Bummelstreiks der Fluglotsen 1973 SchrAnfr B110 29.04.77 Drs 08/328 Hoffie FDP SchrAnfr B111 29.04.77 Drs 08/328 Hoffie FDP SchrAnfr B112 29.04.77 Drs 08/328 Hoffie FDP SchrAnfr B113 29.04.77 Drs 08/328 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1812* B Anlage 128 Aushöhlung der Ziele des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes und des sozialen Wohnungsbaus durch Ablösung der Bundestreuhandmittel mit Arbeitgeberdarlehen der künftigen Mieter SchrAnfr B121 29.04.77 Drs 08/328 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1812* D Anlage 129 Individuelle Heizkostenabrechnung gemäß der in der Neubaumietenverordnung vorgesehenen Regelung SchrAnfr B122 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B123 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1813* C Anlage 130 Statistische Erfassung der Jugendlichen aus früheren Schulentlaßjahren im Beruf sbildungsbericht SchrAnfr B127 29.04.77 Drs 08/328 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1813* D Anlage 131 Ausweitung berufsbegleitender Studiengänge SchrAnfr B128 29.04.77 Drs 08/328 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1814* A Anlage 132 Konsequenzen aus dem Überschuß von Akademikern SchrAnfr B129 29.04.77 Drs 08/328 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1814* C Anlage 133 Zusagen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frau Schlei, an den Führer der SWAPO SchrAnfr B130 29.04.77 Drs 08/328 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1815* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1673 25. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1977 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 24. Sitzung, Seite 1646 C: In der Überschrift ist statt „Fallvorlagen" zu lesen: „Zollvorlagen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 5. Alber * 5. 5. Dr. Althammer 5. 5. Dr. Bangemann * 5. 5. Batz 5. 5. Engelsberger 5. 5. Dr. Fuchs /* 5. 5. Handlos 5. 5. von Hassel 5. 5. Hauser (Krefeld) 5. 5. Hofmann (Kronach) 5. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 5. 5. Jung 5. 5. Katzer 5. 5. Dr. h. c. Kiesinger 5. 5. Dr. Klepsch * 5. 5. Klinker * 5. 5. Dr. Kreile 5. 5. Kretkowski 5. 5. Kunz (Berlin) * 5. 5. Dr. Lauritzen 5. 5. Lintner 5. 5. Lücker * 5. 5. Müller (Wadern) * 5. 5. Dr. Müller-Hermann * 5. 5. 011esch 5. 5. Schreiber * 5. 5. Dr. Schwörer * 5. 5. Dr. Starke (Franken) * 5. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 13. 5. Dr. Waigel 5. 5. Frau Dr. Walz * 5. 5. Wawrzik * 5. 5. von Wrangel 5. 5. Würtz * 5. 5. Zebisch 5. 5. Zeyer * 5. 5. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/328 Fragen A 2 und 18) : Welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ölkatastrophe in der Nordsee gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine vorbeugende Schadenabwehr sicherzustellen, und ist sie bereit, insbesondere die Redite Betroffener Im Schadenfalle gegenüber verantwortlichen Verursachern mit Nachdruck zu vertreten und Im Fall nicht abgedeckter Restschäden selbst schnelle und unbürokratische Hilfe zu gewähren? Anlagen zum Stenographischen Bericht Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung möglicherweise infolge des Ölunfalls im Ekofisk-Feld für die Unversehrtheit der Umwelt im deutschen Nordseeküstenbereich, und welche schädlichen Folgen sind insbesondere für die deutsche Fischerei und eventuell andere Erwerbszweige (z. B. den Fremdenverkehr) durch direkte und Indirekte Einflüsse schon jetzt absehbar? Zu Frage A 2: Es besteht für die deutsche Nordseeküste keine Gefahr, nachdem der unkontrollierte Ölaustritt am 30. April, 11.25 Uhr gestoppt worden ist. Vorbeugende Maßnahmen, um Schäden von der Küste abzuwehren, sind daher z. Z. nicht erforderlich. Der Bund unterhält einen ständig besetzten zentralen Meldekopf in Cuxhaven, dem alle Ölunfälle und Ölverschmutzungen gemeldet werden. Bei Gefährdung der deutschen Küsten wird eine Einsatzleitungsgruppe (ELG) aus einem Beauftragten des Bundes und je einem Beauftragten der voraussichtlich von dem 01 bedrohten Küstenländer einberufen, die über notwendige Maßnahmen entscheidet. Das System hat sich als funktionsfähig erwiesen und bei bisherigen Unfällen voll bewährt. In der Anwendung der Abwehrtechniken bestehen heute noch weltweit Probleme. Vorrangig werden Abschöpftechniken entwickelt. In der Bundesrepublik Deutschland stehen kleinere Abschöpfgeräte und schwimmende Ölsperren für Ruhewasserbereiche zur Verfügung. Ein seegehendes Abschöpfgerät wird 1978 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden für extreme Gefährdungssituationen nichttoxische Dispergatoren in 5 Nordsee- und 2 Ostseehäfen in transportablen Kunststofftanks im ausreichenden Umfange vorgehalten. Außerdem sind etwa notwendig werdende Ergänzungen der Bestände seitens der Lieferfirmen jederzeit möglich. Drei seegehende Schiffe sind mit Spezialsprühsystemen, Sprühkanonen und Gassprühgeräten ausgerüstet. Weitere Gerätebeschaffungen sind vorgesehen. Da die Einsatzmöglichkeiten und die Wirkung von Dispergatoren begrenzt sind, wird z. Z. die Weiterentwicklung von mechanischen Abschöpfsystemen für den Einsatz auch bei ungünstigen Wind- und Seegangssituationen vorangetrieben. Ein vollständiger Schutz von Küsten gegen Ölverschmutzungen ist nach dem Stand der Technik bisher weltweit noch nicht möglich. Es ist daher vorrangig, durch Sicherheitsmaßnahmen vor Ort möglichen Ölunfällen vorzubeugen. Fragen des Schadensersatzes stellen sich nicht. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung berechtigte Ansprüche Betroffener in geeigneter Form unterstützen würde. Die Bereitschaft der Bundesregierung, bei Schäden erforderlichenfalls schnelle und unbürokratische Hilfe zu gewähren, ist im übrigen bei Katastrophenfällen. in vergangenen Jahren bewiesen worden (Beispiele: Flutkatastrophe 3. 1. 1976 Hamburg, Durchbruch Elbe-Seiten-Kanal, Brandkatastrophe Lüneburger Heide). 1766* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Zu Frage A 18: Eine Gefährdung der Meeresumwelt im deutschen Nordsee-Küstenbereich ist im gegenwärtigen Zeitpunkt und nach Kenntnis der Lage nicht zu erwarten. Sollte jedoch 01 in unseren Bereich gelangen, könnte die Fischerei gewisse Schäden durch Verkleben der. Netze durch Ölklumpen erleiden. Auch könnte eine gewisse Verschmutzung der Strände nicht ausgeschlossen werden. Nach Ansicht des Ölunfallausschusses dürfte jedoch die Form, in der das 01 überhaupt an die Strände unseres Bereiches kommen könnte, leicht zu beseitigen sein. Ob etwa auch negative Einflüsse auf den Fremdenverkehr zu erwarten sind, ist zur Zeit nicht absehbar. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 3) : Wird die Bundesregierung sich bei anstehenden Verhandlungen im Ministerrat der EG für eine Änderung der Milchmarktordnung einsetzen, so daß der Verkauf von Butter in NichtEWG-Länder und damit das Zahlen von Exportsubventionen in Millionenhöhe in Zukunft nicht mehr erforderlich sind? Die Bundesregierung hat sich bereits seit geraumer Zeit für geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Erzeugung und Absatz am Milchmarkt eingesetzt und entsprechende Vorschläge unterbreitet. Die in der Vorwoche in Luxemburg erreichte Entscheidung über die Agrarpreise 1977/78 enthält folgende Hauptelemente : vorsichtige Preispolitik, strukturelle Anpassung der Milcherzeugung und finanzielle Mitverantwortung der Landwirte. Hinzu kommen die flankierenden Maßnahmen des Aktionsprogramms „Milch", das in wesentlichen Punkten auf deutsche Bemühungen zurückgeht. Alle diese Maßnahmen werden langfristig dazu beitragen, die Ausgaben für die Milchmarktorganisation zu drosseln. Solange jedoch zwischen den Preisen der Gemeinschaft und dem sogenannten Weltmarktpreis Lücken klaffen, deren Ursachen letztlich in ganz anderen volkswirtschaftlichen Zusammenhängen liegen als sie von der Agrarmarktpolitik beeinflußbar sind, werden sich Erstattungen beim Export in Drittländer nicht vermeiden lassen. Die Bundesregierung hat jedoch wiederholt durch ihre Initiativen in Brüssel deutlich gemacht, daß nach ihrer Auffassung Gemeinschaftsmittel nicht vorrangig für den Export zur Verfügung gestellt werden dürfen. Sie hat sich daher mit Nachdruck für gleichgewichtige Maßnahmen zur Förderung des Butterabsatzes innerhalb der Gemeinschaft eingesetzt. Die im Rahmen des Aktionsprogramms beschlossene Sonderaktion zur verbilligten Abgabe von 100 000 t Butter in den letzten Monaten des Jahres ist in diesem Lichte zu sehen. Leider ist es trotz aller Bemühungen von deutscher Seite bisher nicht gelungen, eine kontinuierliche Abgabe verbilligter Butter als „Molkereibutter" zu erreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 4) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Förderung von Wirtschaftswegen auch die Dedcenerneuerung vorhandener Wirtsdiaftswege, insbesondere im Hinblick auf die besondere Beanspruchung durch die Milchtankwagen, einzubeziehen? Bedingt durch eine in den letzten Jahren eingetretene Veränderung der Verkehrsbeanspruchung von Wirtschaftswegen, hat der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" auf meinen Vorschlag die Förderungsgrundsätze zum Rahmenplan 1977 dahin gehend geändert, daß bisher nicht ausreichend befestigte ländliche Wege in die Förderung einbezogen werden können. Damit ist der bauausführenden Behörde die Möglichkeit gegeben, unter Würdigung der örtlichen Verhältnisse nach Lage des Einzelfalles zu entscheiden. Mit den Bundesländern besteht Einvernehmen, daß die wiederholte Förderung von Wegen mit öffentlichen Mitteln jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt sein soll. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/328 Fragen A 7 und 8) : Wieweit wird die Bundesregierung für die Zukunft Mittel zur Beseitigung der Sturmschäden in den niedersächsischen Wäldern für die Zeit nach 1978 zur Verfügung stellen? Inwieweit hat die Bundesregierung berücksichtigt, daß bei Streichung der nationalen Mittel zwingend gemäß § 18 der Verordnung 17/64/EWG die Zuschüsse der Europäischen Gemeinschaft, die zugesagt oder bereits gezahlt sind, verlorengehen? Zu Frage A 7: Die derzeit geltende mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung sieht für die Zeit nach 1978 keine Bundesmittel zur Beseitigung der Sturmschäden in den niedersächsischen Wäldern vor. Bis einschließlich 1976 hat der Bund rd. 92 Millionen DM zur Beseitigung der Sturmschäden vom 13. November 1972 bereitgestellt. Im Entwurf des Einzelplans 10 sind für 1977 8 Millionen DM enthalten. Für 1978 sieht die mittelfristige Finanzplanung weitere 8 Millionen DM vor. Zu Frage A 8: Der Hinweis auf § 18 der Verordnung Nr. 17/64/ EWG des Rates bezieht sich wohl speziell auf die Bestimmung, daß sich der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet das Vorhaben verwirklicht werden soll, an der Finanzierung beteiligt. Diese Bestimmung läßt es nach der bisherigen Praxis der EG-Kommission offen, welche Gebietskörperschaften des Mitgliedstaates (Bund, Land oder gar Gemeinde) sich mit öffentlichen Mitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligt. Es liegt im Interesse der Bundesregierung, daß die beachtlichen Zuschüsse der EG, für die sich Bundesminister Ertl nachdrücklich eingesetzt hat, nicht verlorengehen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 10) : Treffen Berichte zu, nach denen in der Bundesrepublik Deutschland Tankfahrzeuge, die zum Transport von Lebensmitteln benutzt werden, auch zum Transport von Säuren und nicht zur Lebensmittelherstellung benötigten Chemikalien benutzt werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Der Bundesregierung sind derartige Fälle bekannt. Auf bereits mehrfach gestellte gleichartige Anfragen hat die Bundesregierung sich dahin gehend geäußert, daß der bekannten gesundheitlich-hygienischen Problematik des wechselseitigen Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Tankfahrzeugen in der bundeseinheitlichen Lebensmittelhygiene-Verordnung, die zur Zeit vorbereitet wird, begegnet werden soll. Dabei soll sichergestellt werden, daß Lebensmittel beim Transport nicht ekelerregend oder sonst nachteilig beeinflußt werden können. Aber auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen bereits Möglichkeiten, gegen diese bedenklichen Transporte vorzugehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß der Bundesminister der Finanzen nach vorheriger Absprache mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in einer am 26. April 1976 an die Oberfinanzdirektionen gerichteten „Vorläufigen Dienstanweisung für Kontrollen des Treibstoffs zum Betrieb von Dieselmotoren" u. a. eine Vorschrift dahin gehend aufgenommen hat, daß anläßlich der Kontrollen von Tanklastwagen, Tankanhängern und Sattelschleppern mit Tankaufliegern stets zusätzlich anhand des Fahrtenbuches oder sonstiger Fahrtunterlagen zu prüfen ist, ob lebensmittelrechtlich bedenklich erscheinende Wechseltransporte von Lebensmitteln und anderen Stoffen (z. B. Cemikalien) vorliegen. Im Verdachtsfall soll Unverzüglich die nächstgelegene örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde unterrichtet werden. Diese Maßnahme eröffnet bereits jetzt die Möglichkeit zu verstärkter Überwachung von Lebensmitteltransporten auf deren hygienische Unbedenklichkeit im Rahmen der landesrechtlichen Hygienevorschriften. Bei Erzeugnissen des Weinsektors ist der wechselseitige Transport bereits ausdrücklich verboten und strafbar; die Transportbehältnisse müssen mit der dauerhaften Aufschrift „Nur für Lebensmitteltransporte" gekennzeichnet sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche, Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 13) : Bis wann ist damit zu rechnen, daß in Vollzug des Bundes-. Immissionsschutzgesetzes die Entschädigungsgrenzwerte für den Straßenlärm festgelegt werden, und Ist beabsichtigt, hierbei auch entscheidend das finanzielle Leistungsvermögen der Städte und Gemeinden mit zu berücksichtigen? Die Bundesregierung beabsichtigt in dieser Legislaturperiode die Immissionsgrenzwerte an Verkehrswegen zu regeln. Es kann noch kein genauer Zeitpunkt angegeben werden, wann eine normative Regelung des Schallschutzes an Straßen erfolgen wird. Wesentlich für die Festlegung der Höhe der Grenzwerte sind unter anderem die damit verbundenen Kosten für die öffentlichen Baulastträger von Straßen. Dabei muß besonders das finanzielle Leistungsvermögen der Gemeinden berücksichtigt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ölkastastrophe in de: Nordsee, und was gedenkt sie in diesem Fall zu tun? Unkontrollierter Ölaustritt von Plattform „BRAVO" im EKOFISK ist am 30. April, 11.25 Uhr gestoppt worden. Das ausgetretene 01 ist zum Teil verdunstet und abgebaut, zum Teil hat es sich in kleine Einzelflächen aufgelöst und sich in nördlicher bis nordöstlicher Richtung verteilt. Die deutsche Nordseeküste ist nicht gefährdet, so daß keine Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich sind. Eine Beurteilung des Vorfalls im einzelnen ist zur Zeit noch nicht möglich. Bei einer etwaigen Gefährdung unserer Küste würde der vom Bund und den vier Küstenländern gemeinsam eingerichtete Ölunfallausschuß See/ Küste über Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere über den Einsatz von Bekämpfungsmitteln, entscheiden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 20) : Ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzgeberische Initiative einzuleiten, damit künftig, ebenso wie in den USA, in Kraftfahrzeugen Abgasfilter eingebaut werden müssen? 1768* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 In Verfolg des Umweltprogramms der Bundesregierung und in Übereinstimmung mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden Grenzwerte für die noch zulässigen Mengen an unerwünschten Bestandteilen im Abgas festgelegt. Dieses bewährte Verfahren fördert zwangsläufig die technisch und wirtschaftlich optimalen Lösungen. Es ist somit nicht notwendig, eine bestimmte technische Lösung, wie den Einbau von Abgasfiltern, vorzuschreiben. In § 47 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StZVO) — zuletzt geändert am 16. Juni 1975, BGB1. I S. 1398 — sowie in den Anhängen XI, XIV und XV der StVZO sind die Anforderungen an das zulässige Abgasverhalten von sowohl neuen als auch im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen enthalten. Besondere, darüber hinausgehende gesetzgeberische Initiativen sind nicht erforderlich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 28 und 29) : Trifft es zu, daß 1974 im Kernforschungszentrum Karlsruhe eine Erfindermeldung zur Anreicherung von Uran durch Laserstrahlen eingegangen ist, und was ist gegebenenfalls daraus geworden? Wie hoch sind die Einnahmen der Kernforschungszentren Karlsruhe und Jülich aus der industriellen Nutzung der dort gemachten Erfindungen und Patente? Zu Frage A 28: Ein am 24. 9. 1974 eingegangener Diskussionsvorschlag auf diesem Gebiet (Anreicherung von Uran durch Laserstrahlen) konnte nach Auskunft der Patentabteilung der Gesellschaft für Kernforschung mbH Karlsruhe (GfK) nicht weiterverfolgt werden, da er bereits von anderen Wissenschaftlern entwickelt worden war, insbesondere amerikanischen Forschern. Der Vorschlag war nach Auskunft der GfK Stand der Technik. Der gleiche Diskussionsvorschlag wurde vom selben Erfinder am 8 3. 1976 nochmals bei der Patentabteilung der GfK unter dem Titel „Potentiostatische Isotopentrennung aus angeregter Phase" als Erfindermeldung eingereicht, welche von der GfK ebenfalls nicht weiterverfolgt und am 1. 4. 1976 nach den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen freigegeben wurde. Zu Frage A 29: Die Einnahmen der Gesellschaft für Kernforschung mbH Karlsruhe (GfK) und der Kernforschungsanlage Jülich GmbH (KFA) aus der industriellen Nutzung der dort gemachten Erfindungen und Patente betrugen bis Ende 1976 insgesamt 3,9 Millionen DM (davon 1976 826 000,— DM). Hiervon entfielen auf die GfK 3,7 Millionen DM (davon 1976 780 000 DM) und auf die KFA 0,2 Millionen DM (davon 1976 46 000,— DM). In diesen Zahlen sind die Einnahmen der beiden Großforschungszentren aus wissenschaftlich-technischen Dienstleistungen sowie die Erlöse aus sonstigen der industriellen Nutzung zugute kommenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten nicht enthalten. Im übrigen gibt die Höhe der Einnahmen aus Erfindungen und Patenten noch keine Auskunft über den mit der industriellen Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Zentren verbundenen volkswirtschaftlichen Nutzen, der langfristig weitaus höher veranschlagt werden muß. Es wäre unrichtig, den Erfolg beim Transfer von Forschungsergebnissen in die industrielle Nutzung an der Höhe der Lizenzeinnahmen zu messen. Im allgemeinen werden die Ergebnisse staatlicher Forschung veröffentlicht, um damit eine breite Weiterentwicklung bis zur Marktreife anzuregen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 30 und 31) : Auf weiche Weise wird die vom Präsidenten der USA verkündete Neuorientierung der Kernenergiepolitik die Entwicklung der beiden fortgeschrittenen Reaktorlinien SNR und HTR in der Bundesrepublik Deutschland beeinflussen? Welche Strategie wird die Bundesrepublik Deutschland verfolgen, um auch für die Zukunft die Option für beide Linien offenzuhalten? Zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland besteht seit langem eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung über fortgeschrittene Reaktorlinien. Erst kürzlich, im Februar, wurde ein Abkommen über die weitere Zusammenarbeit bei den gasgekühlten Reaktoren unterzeichnet. Die von Präsident Carter im April verkündete Neuorientierung der Energiepolitik der amerikanischen Regierung bedeutet keinesfalls eine Einstellung der Forschungsanstrengungen. Auch hinsichtlich des Schnellbrutreaktors ist lediglich die kommerzielle Nutzung, die auch in der Bundesrepublik Deutschland noch lange nicht ansteht, auf unbestimmte Zeit aufgeschoben worden. Auch unter Berücksichtigung der hierdurch verursachten Kürzungen am amerikanischen Schnellbrüterprogramm verbleibt in diesem Programm für Forschungsanstrengungen noch ein Mehrfaches der Mittel, die in der Bundesrepublik Deutschland für die Schnellbrüterentwicklung vorgesehen sind. Sie sehen daraus, daß die amerikanische Regierung sich ebenfalls alle Optionen offenhält. Im übrigen hat der amerikanische Präsident selbst geäußert, daß sich andere Länder mit weniger Ressourcen hinsichtlich der Versorgung mit Uran in einer anderen Lage befinden. Die Bundesregierung hat in dem Programm Energieforschung, welches das Bundeskabinett am 27. April 1977 beschlossen hat, ausführlich im Zusammenhang dargelegt, warum und mit welchen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1769* Mitteln sie die Entwicklung der fortgeschrittenen Reaktorlinien, schnelle Brutreaktoren und Hochtemperaturreaktoren vorantreiben will, um auch für die Zukunft die Option für beide Linien offenzuhalten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 32) : Welchen Umfang haben die bisherigen Lieferverzögerungen Kanadas gegenüber der Europäischen Gemeinschaft bei Natururan, und welche Bedingungen knüpft Kanada an eine Wiederaufnahme seiner Lieferungen? Von der Unterbrechung der kanadischen Natururanlieferungen sind bisher 525 t Uran in Form von Uranhexafluorid betroffen, die bis einschließlich Mai 1977 an Kunden in der Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert werden sollten. Über den Umfang der bisherigen Lieferverzögerungen aus Kanada in andere Länder der Europäischen Gemeinschaft liegt der Bundesregierung kein Zahlenmaterial vor. Bedingung für die Wiederaufnahme der Natururanlieferung an die Europäische Gemeinschaft ist die Anpassung des Abkommens Euratom/Kanada von 1959 an die neuen einseitigen kanadischen Nonproliferationsbedingungen, die über den Nichtverbreitungsvertrag hinausgehen. Anlage '13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 33) : Sind Feststellungen wie die des Vorsitzenden des •Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz", Wüstenhagen, daß diese Art der Parteiendemokratie, wie wir sie haben, etwas längst Überholtes darstelle und die repräsentative Demokratie teilweise abgeschafft werden solle, Anlaß für die Bundesregierung, etwaige Untersuchungsaufträge, die Herrn Wüstenhagen erteilt worden sind, zurückzuziehen? Da über die in Ihrer Frage angesprochenen angeblichen Aufträge an Herrn Wüstenhagen in der Öffentlichkeit anscheinend Unklarheit besteht, erlauben Sie, daß ich die Sachlage darlege: Der Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz e. V. hat im Februar 1976 einen Antrag auf Forschungsförderung beim Bundesminister für Forschung und Technologie eingereicht, mit dem die „politischen, strukturellen und ökonomischen Möglichkeiten der Einführung energiesparender Maßnahmen im Haushaltsbereich" unter Einbeziehung der Bewußtseinsbildung bei der Bevölkerung untersucht werden sollte. Angesichts der Bedeutung, die einem rationelleren Energieeinsatz gerade im Haus- haltsbereich gegeben werden muß und der Notwendigkeit, die Forschungs- und Entwicklungspolitik in die bislang wenig erforschten Zusammenhänge rationeller Energieverwendung in diesem Bereich einzubetten, besteht und bestand nadi wie vor ein ausgesprochener Bedarf für Solche Untersuchungen. Der Bundesminister für Forschung und Technologie be grüßte deshalb grundsätzlich einen solchen Antrag und leitete eine sorgfältige Begutachtung des Projektvorschlags ein. Aufgrund der Gutachten wurde im Juli 1976 eine Projektdefinitionsphase bewilligt, in der das Arbeitsprogramm unter Abgrenzung zu anderen Projekten, unter Heranziehung der erforderlichen methodisch-wissenschaftlichen Kenntnisse für eine empirische Forschung und Nachweis der Eignung der BBU und des von ihr gegründeten Instituts für die Durchführung eines solchen Vorhabens genauer definiert werden sollte. Diese Projektdefinitionsphase wurde Ende des Jahres 1976 abgeschlossen. Der inzwischen vorgelegte Arbeitsbericht wurde im einzelnen durch das allgemeine Begutachtungsverfahren geprüft. Angesichts der Wichtigkeit solcher Untersuchungen ist es bedauerlich, daß nach Auswertung der vorliegenden Gutachtervoten eine weitere Förderung des Projekts nicht in Aussicht genommen werden kann. Im übrigen wird sich auch der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages nochmals mit dem Punkt befassen, nachdem er einen Bericht erbeten hat. Zu den von Ihnen angeführten Feststellungen, die den Vorsitzenden der BBU, Herrn Wüstenhagen, zugeschrieben werden, kann ich nicht Stellung nehmen, da mir weder Zitat noch Zusammenhang bekannt sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen einen graduierten Ingenieur, der jahrelange praktische Berufserfahrung als freiberuflicher Leiter eines Bauingenieurbüros hat, für Positionen bei internationalen Organisationen für praktisch nicht vermittelbar hält, weil der Ausbildungsabschluß eines graduierten Ingenieurs nicht einem abgeschlossenen Hochschulstudium gleichgesetzt werde, und teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß diese Situation allen Bemühungen um mehr Chancengerechtigkeit und Durchlässigkeit in den Berufslaufbahnen auch für Nichthochschulabsolventen widerspricht? Das mit der Vermittlung von Deutschen für eine Verwendung in Internationalen Organisationen beauftragte „Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen" in Frankfurt hat die Aufgabe, eine Vorauswahl unter den Bewerbern zu treffen und geeignete Bewerber den zuständigen Bundesministerien zu benennen, wenn sie die Qualifikationen erfüllen, die für die jeweils in Betracht kommende offene Stelle erforderlich sind. Im allgemeinen werden nur Führungspositionen ausgeschrieben. Hierfür wird in den Internationalen Organisationen von dem Bewerber in der Regel ein Hochschulabschluß gefordert, der im Anschluß an 1770* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 ein mindestens 4jähriges Universitätsstudium erworben wird. Graduierte Ingenieure mit Hochschulabschluß nach 3 Jahren haben kaum Chancen, den formalen Anforderungen in den Stellenausschreibungen der Internationalen Organisationen zu entsprechen. Eine Änderung dieser Praxis zugunsten von Absolventen 3jähriger Studiengänge dürfte erst dann aussichtsreich verfolgt werden können, wenn die innerstaatlichen Regelungen und Rechtsnormen entsprechend weiterentwickelt sind. § 18 des Hochschulrahmengesetzes schafft dafür eine wichtige Voraussetzung. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 36 und 37) : Trifft es zu, daß im Berufsbildungsbericht für 1977 — wie von dem Göttinger Wissenschaftler Baethge festgestellt — die aus dem Berufsbildungssystem selbst kommenden Nachfragen (z. B. von Berufsfachschulen) nicht erfaßt sind, und will die Bundesregierung gegebenenfalls diese Gruppe künftig statistisch exakt erfassen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zugrundelegung der zusätzlichen Ausbildungsplätze der Handwerkskammer Osnabrück bei der Hochrechnung der Angebotszahlen für das Handwerk insofern nicht repräsentativ sein konnte, weil wegen einer Schuljahresumstellung in Niedersachsen die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen weit unterdurchschnittlich war, wie hoch schätzt die Bundesregierung die tatsächlichen zusätzlichen Ausbildungskapazitäten im Handwerk, und will sie künftig eine exakte Angebotsschätzung im Handwerk garantieren? Zu Frage A 36: Dieser Einwand trifft nicht zu; der Berufsbildungsbericht erfaßt auf der Nachfrageseite auch solche Jugendliche, die eine berufliche Vollzeitschule absolvieren und anschließend eine (verkürzte) betriebliche Berufsausbildung beginnen. Der Berufsbildungsbericht geht davon aus, daß 1977 rd. 60 000 Jugendliche aus dem Berufsbildungssystem (aus Berufsfachschulen, Berufsgrundbildungsjahr) als Nachfragende nach betrieblichen Ausbildungsplätzen auftreten werden. Zu Frage A 37: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zahl der Nachfragenden — die ihrerseits entscheidend dafür ist, wieviel besetzbare Ausbildungsplätze offen bleiben — von der Zahl der Schulentlassenen und in den einzelnen Regionen auch von der Schuljahrumstellung abhängt. Die mit der Schuljahresumstellung in Niedersachsen zusammenhängenden Auswirkungen auf die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen sind im Hauptausschuß des BIBB im Hinblick auf die Zugrundelegung von Angaben aus dem Handwerkskammerbereich Osnábrück erörtert worden. Den Entscheidungen des Hauptausschusses lagen aber nicht nur die Ergebnisse der Umfrage im Handwerkskammerbereich Osnabrück, sondern auch des Handwerkskammerbereiches Düsseldorf, Schnellumfragen in ande- ren Handwerkskammerbereichen wie z. B. Nürnberg und Hildesheim sowie Berechnungen und Schätzungen aus anderen Wirtschaftszweigen und Ausbildungsbereichen zugrunde. Die Bundesregierung bewertet die Angaben der Beauftragten der Arbeitgeber im Hauptausschuß des Bundesinstituts nicht als das Ergebnis einer Hochrechnung, sondern als eine Vorausschätzung des Angebotes unter den Normen des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes, das jetzt durch konkrete Entscheidungen der einzelnen Betriebe realisiert werden muß. Die Bundesregierung ist gegenwärtig dabei, die verschiedenen Möglichkeiten zur Verbesserung der methodisch-statistischen Basis (z. B. Betriebsbefragung) für eine Angebotsvorausschätzung zu prüfen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 38) : Liegen die von dem Göttinger Wissenschaftler Martin Baethge in der Frankfurter Rundschau vom 29. März 1977 festgestellten regionalen Angebotsdisparitäten und Versorgungslücken tatsächlich vor, und ist die Bundesregierung bereit, den Einsatz des Finanzierungsinstruments des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes im Jahr 1978 regional zu differenzieren? Im Berufsbildungsbericht wurde dargelegt, daß ein regionales Ungleichgewicht des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes besteht und in 37 von 142 Arbeitsamtsbezirken eine — gemessen an den Schulabgängerzahlen — Versorgungslücke anzutreffen ist. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß das regionale Angebot an Ausbildungsplätzen im dualen System nur in dem Maße gesteigert werden kann, wie in den einzelnen Regionen Betriebe vorhanden sind, die für die Durchführung der Berufsausbildung ganz oder teilweise geeignet sind. Ein darüber hinausgehendes Angebot kann nur durch alternative Einrichtungen gesichert werden. Darum hat die Bundesregierung erhebliche Mittel hierfür zur Verfügung gestellt. Dies geschieht beispielsweise im Rahmen des Programms für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung; hier unterstützt der Bund mit 400 Mio. DM die Länder bei ihren Maßnahmen zum Ausbau beruflicher Schulen des Programms für Zukunftsinvestitionen: — hier sind vom Bund weitere 250 Mio. DM für den Bau und die Ausstattung beruflicher Ausbildungseinrichtungen vorgesehen und — für die Ergänzung der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten um weitere 100 Mio. DM — zusammen mit dem Länderanteil werden im Rahmen dieses Programms insgesamt 600 Mio. DM bereitgestellt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1771* der Förderung überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten; zusammen mit den 100 Mio. DM aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen hat der Bund von 1974 bis 1980 dafür 830 Mio. DM vorgesehen; hierdurch werden auch die Länder von, diesen Aufgaben entlastet und in die Lage versetzt, ihre Mittel gezielt für berufliche Schulen einzusetzen. Die Frage einer regionalen Differenzierung finanzieller Hilfen nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz wird im Rahmen der Prüfung mitzuentscheiden sein, die die Bundesregierung gemeinsam mit allen an der Berufsausbildung beteiligten Gruppen, insbesondere im Hauptausschuß, aufgrund des Berufsausbildungsberichts 1978 bezüglich einer Durchführung der Berufsausbildungsfinanzierung vorzunehmen hat. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 39 und 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, beim Handel zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu differenzieren, ohne daß das reale Importvolumen aus den Entwicklungsländern insgesamt beeinträchtigt wird? Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß rohstoffreiche Entwicklungsländer durch die Praxis der Hermesversicherung bei Bürgschaften und Garantien im Vergleich zu kommunistischen Staatshandelsländern benachteiligt werden? Zu Frage A 39: Die Bundesregierung bejaht die Notwendigkeit, den am wenigsten entwickelten Ländern im Handelsbereich eine besondere Vorzugsbehandlung zu gewähren. GATT-Verhandlungen: Bei der Ausgestaltung des, EG-Angebots für tropische Erzeugnisse, das am 1. Januar 1977 im Rahmen der GATT-Verhandlungen in Kraft getreten ist, wurde den Handelsinteressen der am wenigsten entwickelten Länder besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In den anderen Bereichen der GATT-Verhandlungen wird parallel mit dem Abschluß allgemeiner Lösungen darauf hinzuwirken sein, daß die Situation der am wenigsten entwickelten Länder durch geeignete Sondermaßnahmen Rechnung getragen wird. Allgemeines Zollpräferenzsystem: Im Rahmen des allgemeinen Zollpräferenzsystems hat die Europäische Gemeinschaft auf Anregung der Bundesregierung seit Beginn des Jahres 1977 zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder die bisherigen Länderhöchstgrenzen für die Mehrzahl der Präferenzwaren beseitigt. Damit erhalten diese Länder bei der zollbegünstigten Einfuhr ihrer Produkte eine bessere Chance als die übrigen Entwicklungsländer. Aufgrund des bisherigen günstigen Einfuhrtrends aus Entwicklungsländern ist anzunehmen, daß diese Maßnahmen zu einer zusätzlichen Einfuhrsteigerung führen, die die Absatzchancen der anderen Entwicklungsländer nicht beeinträchtigen. Lomé-Abkommen: Die Mehrzahl der am wenigsten entwickelten Länder genießt im Rahmen des Lomé-Abkommens eine unbegrenzte Zollfreiheit für alle Erzeugnisse des industriellen Bereichs und eine besondere handelspolitische Präferenzierung. Alle diese Maßnahmen verdeutlichen, daß die Bundesregierung bemüht ist, im Handelsbereich zugunsten der am wenigsten enwickelten Länder zu differenzieren, ohne dabei das Importvolumen der Entwicklungsländer insgesamt zu beeinträchtigen. Zu Frage A 40: Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die Ausrichtung an ökonomischen Da- ten, die einen Schluß auf die Wirtschaftskraft, insbesondere die Transferkraft eines Landes und seine zu erwartende Entwicklung zulassen, wichtigstes Kriterium bei der Vergabe von Exportbürgschaften sein muß. Dies gilt unterschiedslos gegenüber allen Ländern. Die unterschiedliche Devisentransferkraft einzelner Länder hat zu einer differenzierten Handhabung des Bürgschaftsinstrumentariums sowohl bei den Staatshandelsländern als auch bei den Ländern der Dritten Welt geführt. In diesem Zusammenhang ist der Rohstoffreichtum eines Landes und die Pflege von Wirtschaftsbeziehungen zu diesen Ländern von hoher Bedeutung. Dies kann jedoch bei den Ländern, die zwar über wichtige Rohstoffe verfügen, dennoch erhebliche Devisenprobleme haben, nicht zur Übernahme von Verpflichtungen durch die Bundesregierung führen, die aus risikopolitischen Gründen nicht vertretbar erscheinen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 48 und 49) : Trifft es zu, daß im Juni vergangenen Jahrs eine Viertelmillion DM aus Bundesmitteln für ein Projekt bewilligt wurde, das vorsah, deutschen Schwimmsportlern zur Leistungssteigerung Luft in einen rückwärtigen Körperteil zu blasen bzw. zu pumpen, und ist dieser Betrag tatsächlich ausgezahlt worden, obwohl nach Presseberichten die Luft im olympischen Montreal wegen mangelnder technischer Voraussetzungen — womit wohl Blasebälge oder Luftpumpen gemeint sind — offenbar ohne jede Wirkung anderweitig entwichen ist? Hat sich das zuständige Bundesministerium gegebenenfalls vor seiner Zusage des näheren darüber Aufschluß verschafft, welche Wirkung von der mit Bundesmitteln zu fördernden Maßnahme zu erwarten war, ob insbesondere die eingeführte Außenluft auftrieberzeugend im Körper verharren sollte? Zu Frage A 48: Wie die Bundesregierung schon in ihrer Antwort auf die Anfrage des Kollegen Dr. Nöbel im März 1977 zum Ausdruck gebracht hat, wurde dem Deutschen Schwimmverband im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen eine finanzielle Unterstützung für ein leistungsförderndes Vorhaben in Aussicht gestellt. Seinerzeit war der Bundesregierung ebensowenig wie dem Deutschen Schwimmverband bekannt, um welche Art von Leistungsförderung es sich handelte. Sie hat deshalb ihre grundsätzliche Bereitschaft zur finanziellen Hilfe von bestimmten Auflagen abhängig gemacht, die vor allem den Schutz des Sportlers vor gesundheitlichen Schädigungen und die Übereinstimmung mit den Regelungen der internationalen Sportorganisationen, aber auch die Wahrung sportethischer Belange sicherstellen sollten. Wie sich später herausgestellt hat, sind die Bedingungen nicht erfüllt worden. Es bestand und besteht deshalb keine Veranlassung, für die von Ihnen erwähnte konkrete Einzelmaßnahme Bundesmittel bereitzustellen. Zu Frage A 49: Wie ich bereits ausgeführt habe, war der Bundesregierung die Art der Leistungssteigerung nicht bekannt. Sie konnte sich deshalb im Zeitpunkt ihrer Entscheidung über eine etwaige Mittelvergabe auch keinen Aufschluß hinsichtlich der Wirkung der leistungsfördernden Maßnahme verschaffen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwarz (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 50 und 51) : Wie hat sich die Zahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Angehörigen von Gruppen der „Neuen Linken" im Jahr 1976 gegenüber den Vorjahren verändert? Wie verteilen sich die im öffentlichen Dienst beschäftigten Angehörigen der „Neuen Linken" auf die einzelnen Zweige des öffentlichen Dienstes bzw. auf die verschiedenen Gruppen der „Neuen Linken"? Ende 1976 waren — soweit bekannt — 621 Mitglieder und aktive Anhänger linksextremistischer Kern- oder Nebenorganisationen im Bereich der „Neuen Linken" im öffentlichen Dienst beschäftigt, davon 55 im Bundesdienst, 464 im Landesdienst, 97 im Kommunaldienst und 5 bei anderen öffentlichen Einrichtungen. Diese Bediensteten gehören zu den insgesamt 2 503 Extremisten — 1 944 Linksextremisten, 559 Rechtsextremisten —, die im Jahre 1976 im öffentlichen Dienst mit seinen rd. 4 Millionen Beschäftigten erfaßt wurden. Die Vergleichszahlen bezüglich der 1976 im öffentlichen Dienst festgestellten Mitglieder und aktiven Anhänger der „Neuen Linken" sind für 1972: 234, 1973: 294, 1974: 371 und 1975: 543. Die Steigerung beruht nicht nur auf einem realen Zuwachs durch Neuzugänge zum öffentlichen Dienst, sondern ist z. T. auch auf verbesserte Erfassungsmethoden und darauf zurückzuführen, daß die betreffenden Personen erst längere Zeit nach ihrer Einstellung als Extremisten erkannt worden sind. Zur Verteilung der Angehörigen der „Neuen Linken" auf die einzelnen Zweige des öffentlichen Dienstes liegen mir lediglich Zahlen für -die 6 vornehmlich in Erscheinung getretenen maoistischen Organisationen der „Neuen Linken" vor. Ende 1976 waren — soweit bekannt — 494 Mitglieder und aktive Anhänger dieser Kernorganisationen und ihrer Nebenorganisationen im Bundes-, Landes- oder Kommunaldienst sowie bei anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten tätig. Diese 494 im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen verteilten sich auf die jeweiligen Organisationen — Kernorganisation und Nebenorganisationen --wie folgt: KBW: 189, KPD: 153, KPD/ML: 93, KB: 44, KABD: 11, AB: 4. Von 349 der hier in Rede stehenden 494 Beschäftigten ist die Tätigkeit in einem Verwaltungszweig bekannt: 6 arbeiten bei der Bundesbahn, 35 bei der Deutschen Bundespost, 222 an Schulen als Lehrer, 41 an Hochschulen als wissenschaftliches Personal, 20 an Schulen und Hochschulen als sonstiges Personal und 25 bei der Justiz. Eine weitergehende Aufschlüsselung der in meiner Antwort auf Ihre erste Frage genannten 621 Beschäftigten nach Organisationen und Tätigkeit in Verwaltungszweigen war wegen der Kürze der zur Beantwortung Ihrer Frage vorgegebenen Zeit nicht möglich. Sie verlangt umfangreiche Arbeiten zur Erhebung und Auswertung der entsprechenden Daten und die Mitwirkung der zuständigen Einstellungsbehörden der Länder, Kommunen und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten. Sie wird voraussichtlich auch keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte für die Verteilung der Beschäftigten auf Verwaltungszweige ergeben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 52 und 53) : Was unternimmt die Bundesregierung, um die in ihrem Auftrag tätige Ministerialbürokratie dazu zu bewegen, Gesetze in eine verständliche Sprache zu fassen, die alle Bürger verstehen können, ohne den Rat leider oft auch ratloser Experten in Anspruch nehmen zu müssen? Ist die Bundesregierung schon einmal auf die Idee gekommen, die Ministerialbürokratie mit der Prüfung zu beauftragen, ob es nicht viele überflüssige Gesetze und Rechtsverordnungen gibt, die im Sinne von Bürgernähe und Klarheit abgeschafft werden können, statt immer neue und immer mehr Rechtsvorschriften zu erarbeiten, die die Rechtsordnung immer verwirrender, ihren Vollzug immer teuerer und damit für die Bürger immer unverständlicher machen? Zu Frage A 52: Daß Gesetze unverständlich formuliert seien, ist eine alte Klage. Ich vermag Ihre Meinung nicht zu teilen, daß es nur eines Anstoßes gegenüber der Ministerialbürokratie bedürfe, um hier eine Änderung herbeizuführen. Einmal steht es der Bundesregierung nicht an, in eine Wertung der Gesetzgebungsarbeit der gesetzgebenden Körperschaften einzutreten, die letztlich für die endgültige Fassung der Gesetze verantwortlich sind. Auch setzt die 1 Kompliziertheit vieler Sachmaterien eine für jeden Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1773* Laien verständliche Formulierung gewisse Grenzen, so daß Abhilfe, soweit notwendig, nur beschränkt möglich wäre. Seitens der Bundesregierung wird bisher jeder Gesetzentwurf gemäß § 35 Abs. 1 GGO II im Rahmen einer Rechts- und' Verwaltungsförmigkeitsprüfung auch auf sprachliche Klarheit und Verständlichkeit geprüft. Bevor Gesetzesentwürfe dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden, sind sie gemäß § 37 GGO II — von besonderen Ausnahmen abgesehen — der „Gesellschaft für deutsche Sprache" zuzuleiten, um ihr Gelegenheit zu geben, sprachliche Verbesserungsvorschläge zu machen. Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung führt in ihren Programmen Fortbildungsveranstaltungen durch, bei denen die Problematik der Gesetzessprache behandelt wird. Zu Frage A 53: Alle Bundesregierungen waren bestrebt, überflüssige Regelungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen zu eliminieren. Diesem Ziele diente insbesondere das Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I S. 437), nach dessen § 1 Abs. 1 das Bundesrecht nach dem Stande vom 31. Dezember 1963 festzustellen und nach Sachgebieten in einem besonderen Teil des Bundesgesetzblattes (Teil III) zu veröffentlichen war. An diesem Tage trat auch die Ausschlußwirkung für die nicht in die Sammlung aufgenommenen Rechtsvorschriften ein. Der jeweilige Normbestand der Bundesgesetzgebung wird jährlich in den Fundstellennachweisen A und B des Bundesrechts fortgeschrieben. Weiterhin wird bei jeder Gesetzesnovellierung überprüft, ob bestehende Rechtsvorschriften entbehrlich geworden sind. Dies ist gemäß § 36 Abs. 4 GGO II ggf. ausdrücklich in der jeweiligen Gesetzesnovelle kenntlich zu machen. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung das Ziel, unübersichtliche Materien des Bundesrechts durch Konzentration einfacher zu gestalten. So diente ein erheblicher Teil der in der vergangenen Legislaturperiode erlassenen Vorschriften der Bereinigung der Rechtszersplitterung, der Rechtsvereinheitlichung sowie der Aufhebung entbehrlich gewordener Vorschriften und Gesetze. Ich verweise auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU betr. Umfang und Folgen der Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes für Staat und Bürger, die im März dieses Jahres beantwortet worden ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Feinendegen (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung den zeitlichen und finanziellen Aufwand, der nicht nur bei der öffentlichen Verwaltung, sondern auch bei Bürgern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen durch die Flut von häufig unverständlich formulierten Gesetzen und Verordnungen verursacht wird, und zwar durch die auf Grund solcher Gesetze und Verordnungen notwendige Bearbeitung von Formularen und durch die Inanspruchnahme von Fachberatern? Die Frage geht von der Unterstellung aus, es gebe eine Flut häufig unverständlich formulierter Gesetze und Verordnungen. Die Bundesregierung wird in eine Wertung der Gesetzgebungsarbeit des Hohen Hauses nicht eintreten. Auch soweit sie selbst für den Erlaß von Vorschriften verantwortlich ist, teilt sie Ihre Auffassung, Herr Abgeordneter, nicht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, betreffend Umfang und Folgen der Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes für Staat und Bürger, Drucksache 8/212. Da wir also schon in den Voraussetzungen nicht übereinstimmen, aus denen Sie Ihre Frage ableiten, besteht für die Bundesregierung auch kein Anlaß, den zeitlichen und finanziellen Aufwand zu beurteilen, der bei öffentlicher Verwaltung, Bürgern und Privatunternehmen durch angeblich unverständlich formulierte Gesetze und Verordnungen entsteht. Sofern Sie bestimmte Einzelfälle aufgreifen wollen, in denen Betroffenen unangemessene Belastungen durch die Bearbeitung von Formularen oder durch Inanspruchnahme von Fachberatern erwachsen sein sollen, bin ich gern bereit, solchen Vorgängen nachzugehen und dazu Stellung zu nehmen oder eine Stellungnahme der zuständigen Stelle zu veranlassen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 55 und 56) : Trifft es zu, daß in der Bundesgrenzschutz-Unterkunft im Auswärtigen Amt unzulängliche hygienische Verhältnisse bestehen, und wenn ja, seit wann bestehen diese unzulänglichen Verhältnisse, und seit wann sind sie der Bundesregierung bekannt? Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Bundesregierung zu gründlichen Verbesserungen der Bundesgrenzschutz-Unterkünfte im Bundespräsidialamt und im Auswärtigen Amt bereit? Das Auswärtige Amt hat im Jahre 1972 die jetzigen Unterkunftsräume für den Bundesgrenzschutz zur Verfügung gestellt und hergerichtet. Im September 1976 hat die Grenzschutzabteilung unter Berücksichtigung der besseren Unterbringung bei anderen Objekten um ein größeres Maß an Komfort gebeten. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen wurden noch im September 1976 erörtert. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden in das Haushaltsjahr 1977 nachgeschoben. Die Durchführung der Maßnahmen ist unmittelbar nach Verabschiedung des Haushalts 1977 vorgesehen, so daß mit einer Beendigung der Arbeiten noch in diesem Jahr zu rechnen ist. 1774* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Die Unterkunftsräume des Bundesgrenzschutzes im Bundespräsidialamt wurden im Jahre 1976 mit einem Kostenaufwand von etwas mehr als 30 000 DM renoviert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Klein (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 57 und 58) : Liegen der Bundesregierung auf Grund der gemäß § 3 des Verfassungsschutzgesetzes gesammelten Auskünfte, Nachrichten und sonstigen Unterlagen über verfassungsfeindliche Bestrebungen Erkenntnisse vor, denenzufolge der Vorsitzende des Bun- desverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz', Hans-Helmuth Wüstenhagen, Ende 1947 Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands geworden sein soll? Liegen der Bundesregierung auf Grund der gemäß § 3 des Verfassungsschutzgesetzes gesammelten Auskünfte, Nadirichten und sonstigen Unterlagen über verfassungsfeindliche Bestrebungen Erkenntnisse darüber vor, daß Hans-Helmuth Wüstenhagen 1948 zunächst als Korrespondent in Bayern und später als Redakteur in Ost-Berlin für das SED-Zentralorgan .„Neues Deutschland” tätig war? Zu Ihrer Frage möchte ich eine grundsätzliche Bemerkung machen: Informationen und Erkenntnisse, die das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung gewinnt, insbesondere wenn sie sich auf einzelne Personen beziehen, sind — zumeist auch schon aus Geheimhaltungsgründen — nicht dazu bestimmt, der Offentlichkeit mitgeteilt zu werden. Nur _in Ausnahmefällen kann aufgrund sorgfältiger Beurteilung der Redits- und Interessenlage eine Aufklärung der Cffentlichkeit über akute, von einzelnen Personen ausgehende verfassungsfeindliche oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen geboten sein. Deshalb ist es grundsätzlich nicht möglich, derartige Informationen, über die das Bundesamt verfügt, öffentlich bekanntzugeben. Es ist aber ebensowenig möglich, auch nur indirekt mitzuteilen, daß das Bundesamt über keine _oder über andere Informationen verfügt. Würde anders verfahren, würde nicht nur die Tätigkeit des Amtes erschwert, es würden auch berechtigte Personenschutzinteressen verletzt. Diese grundsätzlichen Erwägungen veranlassen mich, Ihre Fragen nicht zu beantworten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 59) : Wann wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes vorlegen, nadidem der 7. Deutsche Bundestag im Juni 1976 einmütig den Antrag (Drucksache 7/4940) angenommen hat, die Bundesregierung möge ein rechtlich geordnetes Verfahren schaffen, indem in Fällen von Geschlechtsumwandlungen auf Grund medizinischer Eingriffe festgestellt wird, ob die betroffenen Personen (Transsexuelle) künftig auch in rechtlicher Hinsicht dem anderen bzw. neuen Geschlecht zuzurechnen sind? Der Bundesminister des Innern hat auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages die Bundesressorts gebeten, ihm mitzuteilen, welche gesetzlichen Regelungen erforderlich sind, um die Folgen zu berücksichtigen, die sich aus einer Änderung der Geschlechtsangabe im Geburtenbuch ergeben. Dies kommt insbesondere in Betracht in Bezug auf eine bestehende Ehe und die Möglichkeit einer künftigen Eheschließung sowie auf Renten- und Versorgungsansprüche der betroffenen Personen und Unterhaltsansprüche gegen sie. Zu dieser vielschichtigen Problematik können sich die Bundesressorts zum Teil erst nach Anhörung dritter Stellen abschließend äußern. Die Bundesregierung ist im Interesse der Betroffenen bestrebt, den Abstimmungsprozeß zu beschleunigen. Sie hofft, noch in diesem Jahre einen Gesetzentwurf verabschieden zu können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 61) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei Sendungen von Rundfunkanstalten des öffentlichen, insbesondere des Bundesrechts sowohl jede einseitige parteipolitische Begünstigung zu unterlassen ist (vgl. § 23 des Gesetzes über die Rundfunkanstalten des Bundesrechts), als auch das auf den Hörer und Zuschauer bezogene Freiheitsprinzip des Rundfunks es gebietet, der freien, fairen, wahrheitsgetreuen und sachlichen Information über politische Vorgänge und die verschiedenen in der Öffentlichkeit dazu bestehenden Meinungen, unter Beachtung der journalistischen Rechte zu sachlicher Kritik und im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, zu dienen, und wenn ja, halten sich die zahlreichen Vertreter der Bundesregierung in den Anstaltsorganen der Sender des Bundesrechts daran? Alle Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts haben die gesetzlich normierten allgemeinen Sendegrundsätze zu beachten. Die Rundfunkanstalten des Bundesrechts machen hier keine Ausnahme. Der erste Teil Ihrer Frage ist daher für die Bundesregierung uneingeschränkt zu bejahen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage, ob sich die — ich zitiere — „Vertreter der Bundesregierung" in den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten des Bundesrechts an die Sendegrundsätze halten, ist zunächst festzustellen, daß wegen der Selbstverantwortung der Organe der Rundfunkanstalten des Bundesrechts die Bundesregierung — wie übrigens auch die in den §§ 3 und 7 Bundesrundfunkgesetz (BRG) aufgeführten gesellschaftlich-relevanten Kräfte — „Mitglieder" also keine „Vertreter" —in die Aufsichtsgremien entsenden und diese Gremienmitglieder kraft der ausdrücklichen Vorschrift des § 10 Absatz 4 BRG auftrags- und weisungsfrei, also unabhängig sind. Die Bundesregierung geht indessen davon aus, daß alle Mitglieder der Aufsichtsgremien im Rahmen ihrer Aufgaben sich an das Gesetz und Recht halten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1775* Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 62): Welche Anstrengungen unternimmt die Regierung zur Weiterentwicklung der Deutschen Nationalstiftung, und wie „viele Träume" — so der damalige Bundeskanzler Brandt vor dem Plenum des Deutschen Bundestages in der Regierungserklärung 1972 (Stenographischer Bericht über die 7. Sitzung vom 18. Januar 1973, Seite 130) — haben sich bisher erfüllt? Die Bundesregierung hat sich, ich möchte das erneut betonen, mit Nachdruck für die Verwirklichung der Deutschen Nationalstiftung eingesetzt und wird es auch in Zukunft tun. In der Regierungserklärung vom 16. 12. 1976 hat die Bundesregierung diese Haltung nochmals bekräftigt. Schon 1976 hatte die Bundesregierung Haushaltsmittel für die Stiftung bereitgestellt. 1977 ist das ebenso der Fall. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist Vorsorge getroffen. Da die Deutsche Nationalstiftung angesichts ihrer kulturpolitischen Bedeutung von Bund und Ländern gemeinsam errichtet werden sollte, kommt es der Bundesregierung insbesondere darauf an, zu einer Übereinstimmung mit den Ländern zu gelangen. Bundesminister Prof. Maihofer hat deshalb in der Kultusministerkonferenz am 11. 3. 1977 auf der Grundlage der bereits gemeinsam erarbeiteten Satzung seine Abstimmung mit den Ländern fortgesetzt. Die Bundesregierung sieht es als vordringliche Aufgabe an, auch mit den Regierungschefs der Länder zu einer gemeinsam getragenen Lösung zu gelangen. Sie hofft, daß ein für den 6. 5. 1977 anläßlich der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz angestrebtes Gespräch zwischen Bund und Ländern in der Übereinstimmung einen weiteren Schritt voranführt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/328 Frage A 63 und 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es immer wieder Standesämter gibt, die den Frauen, die vor dem 1. Juli 1976 geheiratet haben und die von der im neuen Eherecht eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, dem Familiennamen ihren Geburtsnamen voranzustellen, die unrichtige Auskunft erteilen, dies sei . nicht möglich, und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den entspredienden Länderbehörden —, die Standesämter auf die seit dem 1. Juli 1976 bestehende Rechtslage aufmerksam zu madien, damit Frauen, die eine Namensänderung vorzunehmen wünschen, diese Möglichkeit nicht durch eine falsche Auskunft verlorengeht? Wie lange besteht die Möglichkeit einer solchen nachträglichen Namensänderung für Ehefrauen, die vor dem 1. Juli 1976 geheiratet haben? Zu Frage A 63: Die Innenministerien der Länder haben die Standesbeamten noch vor dem 1. Juli 1976 auf die neuen namensrechtlichen Vorschriften aufmerksam gemacht. Sie haben dabei auch darauf hingewiesen, daß selbst Frauen, die vor dem 1. Juli 1976 dem Ehenamen ihren Mädchennamen hinzugefügt haben, von § 1355 Abs. 3 BGB n. F. Gebrauch machen und dem Ehenamen ihren Geburtsnamen voranstellen können. Fälle der von Ihnen geschilderten Art sind der Bundesregierung nicht bekanntgeworden. Ich bin aber gern bereit, Ihnen vorliegende Beschwerden den zuständigen Landesinnenministerien zuzuleiten, und wäre dankbar, wenn Sie mir für die einzelnen Fälle nähere Angaben mitteilen würden. Zu Frage A 64: Die Geltung der in Artikel 12 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 enthaltenen Übergangsvorschrift, nach der der Anwendung des § 1355 Abs. 3 BGB n. F. nicht entgegensteht, daß die Ehefrau nach den vor dem 1. Juli 1976 geltenden Vorschriften (§ 1355 Satz 2 BGB a. F.) dem Ehenamen ihren Mädchennamen hinzugefügt hat, ist zeitlich nicht befristet. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 65) : Welcher Art sind die praktischen Lösungen für ein zeitnahes Bewertungsrecht aller bodenbezogenen Steuern, die die Bundesregierung nach einer im Bulletin Nr. 15 vom 19. Februar 1977 abgedruckten Rede des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau anstrebt, um die Bewertung des Grund und Bodens im steuerlichen und städtebaulichen Bereich einander anzugleichen, welche konkreten Vorbereitungsarbeiten hat die Bundesregierung bisher getroffen, und bis wann ist sie in der Lage, entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen? Der Besteuerung des Grundbesitzes müssen nach Auffassung der Bundesregierung möglichst zeitnahe Einheitswerte zugrunde gelegt werden. Eine zeitnahe Bewertung wird zugleich eine Annäherung der Bewertung des Grund und Bodens im steuerlichen und im städtebaulichen Bereich bedeuten. Zur Vorbereitung einer neuen Hauptfeststellung wird gegenwärtig ein von einem Arbeitsausschuß aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums und der Länderfinanzverwaltungen entwickeltes neues Bewertungsverfahren von einer Reihe von Finanzämtern auf seine Praktikabilität geprüft. Die Bundesregierung 'wird erst nach Auswertung der Ergebnisse dieser Probebewertungen über den Fortgang der Vorbereitungsarbeiten für eine neue Hauptfeststellung befinden können. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 66 und 67) : Unterliegt der Parlamentarische Staatssekretär Offergeld in seiner Antwort auf meine mündliche Frage (21. Sitzung vom 1776* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 24. März 1977, Stenographischer Bericht Seite 1371, Anlage 23) nicht einem Irrtum, indem er den alljährlich zu erstattenden Tarifbericht zur Feststellung der heimlichen Steuererhöhungen mit dem Tarifbericht nach § 56 EStG zur Einführung eines durchgehenden Tarifs verwechselt (vgl. 113. Sitzung vom 10. Juli 1974, Stenographischer Bericht, Berichterstatter Dr. Schäfer, Seite 7643, Buchstaben c und d sowie 114. Sitzung vom 25. Juli 1974, Stenographischer Bericht, Dr. Häfele, Seite 7658, Buchstaben b und c) ? Wird die Bundesregierung künftig — ihrer bei dem Kompromiß zur Steuerreform eingegangenen Verpflichtung gemäß — im Finanzbericht „über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Ausgaben und die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte berichten und darlegen, ob und gegebenenfalls welche Folgerungen sie daraus zieht'? Bei seiner Antwort auf Ihre Frage vom 24. März 1977 hat mein Kollege Offergeld nicht die beiden von Ihnen genannten Berichte verwechselt. Die Bundesregierung hatte in der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses über das Steuerreformgesetz am 5. Juli 1974 auf eine Forderung des Bundesrates vom 21. Juni 1974 nach einem jährlichen Tarifbericht die Erklärung abgegeben, sie werde im Rahmen des Finanzberichts über Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Ausgaben und die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte berichten und darlegen, ob und gegebenenfalls welche Forderungen daraus zu ziehen sind. Diese Erklärung galt jedoch, wie- Herr Offergeld in der Bundestagssitzung am 10. Juli 1974 ausdrücklich betont hat, nur für den Fall der Annahme dieses Vermittlungsvorschlags. Ich empfehle Ihnen das Protokoll über die 113. Sitzung vom 10. Juli 1974, Seite 7645 D zur Lektüre. Der Bundesrat hat in der Sitzung am 12. Juli 1974 dem Vermittlungsvorschlag nicht zugestimmt. Damit war auch die von Ihnen erwähnte Erklärung der Bundesregierung hinfällig. Im zweiten Vermittlungsvorschlag vom 18. Juli 1974 (BT-Drucksache 7/2408) wurde dann der Tarifbericht nach § 56 EStG beschlossen, der durch die Annahme im Bundestag und Bundesrat auch Gesetzeskraft erlangt. Dieser Bericht ist dem Bundestag mit Drucksache 8/62 am 27. Januar 1977 vorgelegt worden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 68) : Handelt es sich bei den aufsehenerregenden Vorgängen um die Hessische Landesbank (Helaba) ganz oder teilweise um Vorgänge, die der Aufsicht des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen unterliegen, und wenn ja, wie kann die Bundesregierung diese Vorgänge in Anbetracht der Tatsache erklären, daß sie durch mehrfache öffentliche Anfragen im Parlament seit Herbst 1972 auf den Fall Helaba aufmerksam gemacht worden ist? Zum ersten Teil Ihrer Frage bemerke ich, daß die Hessische Landesbank — wie alle Kreditinstitute in der Bundesrepublik — der Beaufsichtigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen unterliegt. Daneben besteht — wie bei allen anderen Landesbanken die Aufsicht durch die zuständige Landesregierung. Zu Teil zwei Ihrer Frage ist zu sagen, daß das Bundesaufsichtsamt stets alle ihm zustehenden Er- kenntnismöglichkeiten pflichtgemäß ausgeschöpft hat und dabei selbstverständlich auch den Informationsgehalt parlamentarischer Anfragen verwertet. Die von Ihnen vermutlich angesprochenen Vorgänge haben ihre Ursache in geschäftspolitischen Entscheidungen, die z. T. noch in die Zeit vor 1972 und vor Ihre erste Anfrage in dieser Sache im Oktober 1973 zurückreichen. Sie zu beurteilen oder auch nur zu kommentieren ist nicht Aufgabe der Bundesregierung oder des Bundesaufsichtsamtes, solange nicht Vorschriften des Kreditwesengesetzes verletzt wurden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 69) : Wie hoch sind die einmaligen und die laufenden Kosten pro Ausbildungsplatz in der Ausbildungs- und Fortbildungsstätte der Deutschen Bundesbank auf Schloß Hachenburg, und hält die Bundesregierung die Ausgaben der Deutschen Bundesbank für den Erwerb und den Ausbau des Schlosses unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel für angemessen? Die Deutsche Bundesbank ist in ihrer Verwaltung und Wirtschaftsführung selbständig. Sie wird vom Bundesrechnungshof geprüft. Höhe und Angemessenheit der Kosten pro Ausbildungsplatz in Schloß Hachenburg entziehen sich daher der Kenntnis und Beurteilung durch die Bundesregierung. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank hat sie Schloß Hachenburg im Dezember 1974 für 4,9 Millionen DM erworben. Das Schloß soll als zentrale Aus- und Fortbildungsstätte verwendet werden. Gegenwärtig stehen 45 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Eine Erweiterung auf 125 Ausbildungsplätze ist geplant. Die Deutsche Bundesbank ist derzeit nicht in der Lage, die einmaligen und laufenden Kosten pro Ausbildungsplatz festzustellen Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/ CSU) (Druckchase 8/328 Fragen A 70 und 71) : Welche Wohnungen, in denen im Zeitpunkt der Umwandlung oder des Verkaufs Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Bundesregierung oder Parlamentarische Staatssekretäre wohnten, sind seit dem 1. Januar 1972 verkauft oder in „bundeseigene Wohnungen' umgewandelt worden, an wen und zu welchem Preis erfolgten die Verkäufe? Welche bundeseigenen Wohnungen in Bonn und Umgebung sind derzeit an Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Bundesregierung oder an Parlamentarische Staatssekretäre vermietet? Zu Frage A 70: Bundeseigene Wohnungen, in denen Mitglieder der Bundesregierung oder Parlamentarische Staats- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1777* Sekretäre nach dem 1. Januar 1972 wohnten oder noch wohnen, sind nicht verkauft worden. Amtswohnungen in bundeseigenen Gebäuden, die als solche nicht mehr benötigt werden, gehen nach entsprechender Mitteilung des zuständigen Ressorts. automatisch wieder in das allgemeine Grundvermögen über. Sie werden damit wieder zu Bundesmietwohnungen und sind nach den hierfür geltenden Bestimmungen durch Vermietung zu nutzen. In dem von Ihnen genannten Zeitraum sind zwei Amtswohnungen den . bisherigen Amtswohnungsinhabern nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt als Bundesmietwohnungen nach den geltenden Bestimmungen vermietet worden. Es handelt sich dabei um die Einfamilienhäuser Bonn-Bad Godesberg, Fasanenstraße 5 und Bad Honnef, Dr.-Konrad-AdenauerStraße 19. Zu Frage A 71: Die Vermietung der rd. 172 000 Bundesdarlehenswohnungen und der rd. 50 000 bundeseigenen Mietwohnungen erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes. Diese erstreckt sich u. a. auf Bundesbedienstete, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Mitglieder der Bundespressekonferenz. In ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordnete ist auch den Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären die Anmietung einer solchen Wohnung möglich. An den letztgenannten Personenkreis sind zur Zeit vermietet 3 Einfamilienhäuser und eine Etagenwohnung. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser. auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 72 und 73): Mit welchen Kosten sind die an die ehemaligen Bundesminister Bahr und Dr. Ehmke vermieteten Gebäude bei deren Einzug renoviert worden? Treffen Pressemeldungen zu, wonach das derzeit an den ehemaligen Bundesminister Bahr vermietete Gebäude früher Amtssitz des Bundesministers war und bei seinem Ausscheiden als Bundesminister in eine ,,bundeseigene Wohnung' umgewandelt worden ist, und welche Grunde waren gegebenenfalls hierfür maßgebend? Zu Frage A 72: Bei den von Ihnen angeführten Gebäuden handelt es sich um Häuser, von denen eines 1936 und das andere 1950/51 erbaut worden ist. Für die Verwendung als Amtswohnungen war es erforderlich, beide Gebäude instandzusetzen und umzubauen. Dies erforderte in einem Fall einen Kostenaufwand in Höhe von 90 225,18 DM, bei dem älteren Anwesen einen solchen in Höhe von 106 623,17 DM. Zu Frage A 73: Das von Herrn Kollegen Bahr zur Zeit bewohnte Einfamilienhaus war bis zu dessen Ausscheiden als Bundesminister für besondere Aufgaben Amtswohnung dieses Ministers. Nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt bestand kein Bedarf mehr, das Haus weiterhin als Amtswohnung zu nutzen. Das Haus wurde damit automatisch wieder zu einer Bundesmietwohnung und war nach den hierfür geltenden Bestimmungen durch Vermietung zu nutzen. Es be standen keine Bedenken, das Haus an den bisherigen Wohnungsinhaber zu vermieten, zumal dieser seinerzeit als Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit weiterhin Mitglied der Bundesregierung und auch Abgeordneter des Deutschen Bundestages war. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einem verbandsinternen Gutachten des Verbands deutscher Elektrizitätswerke die jahresdurchschnittliche Stromverbrauchzuwachsrate der Haushalte von 1973 bis 1980 auf 3,6 V. und von 1980 bis 1985 auf 1,5 % fällt, und welche Konsequenzen zieht hieraus die Bundesregierung für die jüngst verabschiedeten energiepolitischen Eckdaten? Die verbandsinterne Studie der VDEW liegt hier noch nicht vor; VDEW wird sie uns jedoch in diesen Tagen zuleiten. Nach Auskunft der VDEW handelt es sich um eine von zahlreichen Untersuchungen und Überlegungen über die voraussichtliche Stromverbrauchsentwicklung, wie sie laufend in Wirtschaftsverbänden als unverzichtbare Voraussetzung für die interne Meinungsbildung angestellt werden. Die Studie sei seinerzeit nach der Ölkrise unter der Fragestellung erarbeitet worden, inwieweit 01 im Haushaltsbereich durch Strom substituiert werden kann. Sie befasse sich unter bestimmten Prämissen ausschließlich mit der Entwicklung des Stromabsatzes im Haushaltsbereich ohne Berücksichtigung des Heizstromabsatzes, der insbesondere in den letzten Jahren die Zuwachsrate der Haushaltskunden hierzu entscheidend mitbestimmt hat. Die Frage des Leistungsbedarfs sei dagegen nicht behandelt worden — aus den Ergebnissen der Studie könnten daher auch keine Rückschlüsse auf das Kraftwerksbauprogramm gezogen werden. Wegen dieser beschränkten Aussagefähigkeit sei die Studie auch nicht zur Veröffentlichung geeignet gewesen. VDEW bestätigt im übrigen die in der Presse genannten möglichen Zuwachsraten des Haushaltsstromverbrauchs ohne Heizstrom von 3,6 °/o p. a. für die Jahre 1973 bis 1980, und von 2,7 % p. a. für den Zeitraum 1973 bis 1985, entsprechend 1,5 % p. a. für 1980 bis 1985. Diese Werte entsprächen nach Berechnungen der VDEW einem gesamten Stromverbrauchszuwachs der öffentlichen Elektrizitätsversorgung in den nächsten 10 Jahren von jährlich 5 bis 7 %. Für eine eingehende vergleichende Analyse dieser Aussagen wäre eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Prämissen und Methoden der Un- 1778* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 tersuchung notwendig. Auch die Bundesregierung geht im übrigen im Haushaltsbereich von abnehmenden Zuwachsraten aus. Dies gilt u. a. für den Einsatz elektrischer Haushaltsgeräte. Hier zeichnen sich nicht nur Sättigungstendenzen in der Ausstattung ab, sondern beachtliche Stromeinsparungen im Rahmen des Erneuerungsbedarfs, da der spezifische Stromverbrauch bei neuen Geräten erheblich unter dem alter Anlagen liegt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 96) : Welche Vorstellung hat der Bundesarbeitsminister hinsichtlich des von ihm sog. Solidarbeitrags der Nichtarbeitnehmer? Die Bundesregierung hat im Arbeitsförderungsbericht vom 23. März 1973 — das ist die Bundestags-Drucksache 7/403 —, in dem die Möglichkeiten für eine Neuregelung der Finarizierungsvorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes ausführlich dargestellt werden, unter anderem auch die Einführung eines Arbeitsmarktbeitrages für alle Erwerbstatigen erörtert. Sie hat dabei das Für und Wider einer solchen Lösung und die in diesem Zusammenhang sich ergebenden verfassungsrechtlichen und verwaltungspraktischen Probleme ausführlich dargelegt. Diese Frage ist in der Folgezeit in den gesetzgebenden Körperschaften, denen dieser Bericht zu erstatten war, nicht zu Ende diskutiert worden. Gesellschaftliche Gruppen haben die Frage in jüngster Zeit wieder aufgeworfen. Deshalb ist damit zu rechnen, daß die politischen Entscheidungsgremien sich erneut damit auseinandersetzen werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drudcsache 8/328 Fragen A 97 und 98) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gesamtsumme die bei der Rentenversicherung durch die Nachzahlung für die nachträgliche Aufnahme in die Pflichtversicherung durch Selbständige aufgelaufenen Beträge ausmachen? Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, welcher Anteil der in Frage 97 genannten Gesamtsumme der Rentenversicherung in voller Höhe zugutekommt, weil ein Teil des in Frage kommenden Personenkreises aus zeitlichen Gründen die Rentenanwartschaft nicht erreicht? Von dem Redit auf Nachentriditung von Beiträgen zur Rentenversicherung konnten nicht nur Selbständige sondern auch andere Personengruppen, so z. B. Hausfrauen, Gebrauch machen. Welche Beträge speziell von den Selbständigen, die die Pflichtversicherung auf Antrag gewählt haben, in der Zeit von Oktober 1972 — das ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rentenreformgesetzes — bis heute nachentrichtet worden sind, läßt sich aus den vorhandenen Unterlagen der Versicherungsträger im einzelnen nicht ermitteln. Ich kann Ihnen jedoch zu diesem Bereich — und zwar für den Zeitraum bis Ende 1976 — folgendes mitteilen: 1. Von der Pflichtversicherung auf Antrag haben rd. 100 000 Selbständige Gebrauch gemacht (17 941 in der Arbeiterrentenversicherung, 80 099 in der Angestelltenversicherung). 2. Es ist auf Grund der verschiedenen Nachentriditungsmöglichkeiten nach dem Rentenreformgesetz insgesamt 1 360 395 Anträge auf Nachentrichtung bis Ende 1976 genehmigt worden, davon 491 707 in der Arbeiterrentenversicherung und 868 688 in der Angestelltenversicherung. Für Pflichtversicherte, die eine Nachentrichtung für Zeiten der Selbständigkeit beantragt haben, be- trägt die Zahl der genehmigten Anträge 143 073. 3. Für den genannten Zeitraum sind insgesamt rd. 7 650 Millionen DM an Beiträgen zur Rentenversicherung nachentrichtet worden. Eine Aufschlüsselung dieses Betrages auf Pflichtversicherte auf Antrag und andere Personengruppen ist nicht möglich. Mit der Entrichtung von Beiträgen — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — erwirbt der Selbständige, wie jeder andere Versicherte auch, einen Schutz gegen die von der Rentenversicherung abgedeckten Risiken. Dabei steht in diesem Umlageverfahren dem Beitrag des einzelnen nicht das Risiko für diesen einzelnen gegenüber; vielmehr wird mit den Beiträgen aller Versicherten — gemäß dem in der Rentenversicherung verwirklichten Solidarprinzip — das Risiko der Versichertengemeinschaft insgesamt getragen. Abgesehen von diesen grundsätzlichen Bemerkungen möchte ich noch auf folgendes hinweisen: Es muß davon ausgegangen werden, daß so gut wie alle Selbständigen die Wartezeit und die meisten Selbständigen die Voraussetzungen für die Anrechnung beitragsloser Zeiten erfüllen. Zusammen mit der Beitragsnachentrichtung dürften in vielen Fällen sogar von Anfang an die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits und Hinterbliebenenrente erfüllt sein. Die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende negative Beurteilung kann ich daher nicht teilen; vielmehr kann davon ausgegangen werden, daß diejenigen, die von der Nachentrichtung Gebrauch gemacht haben, sich über die positiven Wirkungen ihrer Beitragsleistungen durchaus bewußt waren. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 99 und 100) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1779* Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch eine nicht dem Zweck des Konkursausfallgesetzes ensprechende Auslegung, insbesondere in Fällen der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse oder des unterlassenen Konkursantrags, den betroffenen Arbeitnehmern erhebliche Schäden entstehen können, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die. Bundesregierung bereit, das Konkursausfallgesetz dahin auszulegen und die Bundesanstalt für Arbeit entsprechend anzuweisen, daß ein Fall der Insolvenz im Sinne des Konkursausfallgesetzes immer dann anzunehmen ist, wenn tatsächlich und unstreitig die Lohn- und Gehaltsansprüche bestehen bzw. gerichtlich festgestellt sind, und eine Zwangsvollstreckung fruchtlos ausgefallen ist bzw. der bisherige Arbeitgeber nicht mehr aufzufinden ist, oder rechtlich, z. B. durch Liquidation, Löschung im Handelsregister oder Stillegung des Betriebs dieser bzw. der Inhaber nicht mehr aufzufinden sind? Ein Anspruch auf Konkursausfallgeld besteht dann, wenn der Arbeitnehmer das ihm zustehende Arbeitsentgelt deshalb nicht erhält, weil der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist. Dagegen ist das Konkursausfallgeld nicht dazu bestimmt, vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers zu überbrücken. Die Zahlungsunfähigkeit eines Arbeitgebers steht im allgemeinen erst dann zweifelsfrei fest, wenn das Konkursgericht das Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt hat. Wenn eindeutig feststeht, daß ein Konkursverfahren mangels Masse nicht in Betracht kommt, ist der Zeitpunkt der endgültigen Betriebseinstellung maßgebend; diesen hat dann das Arbeitsamt festzustellen. Die von Ihnen genannten Tatbestände können zwar einen vorläufigen Hinweis auf eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geben, für sich allein reichen sie jedoch nicht aus, um diese eindeutig festzustellen. An dieser Regelung muß schon aus praktischen Gründen festgehalten werden. Sie wirkt sich im wesentlichen auch nicht zum Nachteil der von einem Unternehmenszusammenbruch betroffenen Arbeitnehmer aus. Die Arbeitnehmer erhalten für die Zeit bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens bis zu einer Gesamtdauer von 3 Monaten Konkursausfallgeld. Sollte ausnahmsweise zu dem Zeitpunkt, in dem die 3 Monate abgelaufen sind, auf die der Gesetzgeber die Zahlung des Konkursausfallgeldes beschränkt hat, noth keine Entscheidung des Gerichts vorliegen, ist es den betroffenen Arbeitnehmern zumutbar, zu kündigen und gegebenenfalls auch Arbeitslosengeld zu beantragen. Eine Ergänzung der Tatbestände, die einen Anspruch auf Konkursausfallgeld begründen, ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 101 und 102) : Ist die Bundesregierung bereit — notfalls durch eine entsprechende gesetzgeberische Initiative — darauf hinzuwirken, daß die Krankenkassen die Kosten für Kuren im Ausland bei den Krankheiten übernehmen, deren Heilung nur unter besonderen Klimabedingungen Erfolg verspricht, was sich z. B. bei Psoriasis (Schuppenflechte) erwiesen hat? Ist die Bundesregierung bereit- notfalls durch eine entsprechende gesetzgeberische Initiative — darauf hinzuwirken, daß die Krankenkassen die Kosten für solche privatärztliche Behandlungsmethoden übernehmen, die z. B. bei Rheumaleiden nach erfolgloser Anwendung herkömmlicher Methoden nachweisbar allein zur Heilung führen? Die Krankenkassen erbringen ihre Leistungen in dem ihnen durch Gesetz und Satzung vorgegebenen Umfang und in eigener Verantwortung. Maßgebend ist dabei, daß die Behandlung medizinisch notwendig und zweckmäßig ist. Mit Schreiben vom 1. März 1974 habe ich die Spitzenverbände der Träger der Krankenversicherung und der Rentenversicherung auf Behandlungsmöglichkeiten von an Schuppenflechte (Psoriasis) erkrankten Menschen im Ausland, insbesondere in Jugoslawien und in Israel, aufmerksam gemacht. Ob im Einzelfall eine Behandlung auch unter besonderen Klimabedingungen im Ausland notwendig und zweckmäßig ist, hat die Krankenkasse nach den vorliegenden Umständen zu entscheiden. Die Entscheidung der Krankenkasse kann der Versicherte, der sich beschwert fühlt, mit Hilfe der zulässigen Rechtsbehelfe überprüfen lassen. Unter diesen Umständen sehe ich keinen Anlaß, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Ich rege vielmehr an, die Notwendigkeit einer von der Krankenkasse abgelehnten Maßnahme überprüfen zu lassen. Der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt, den der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung bei ärztlicher Behandlung in Anspruch nehmen kann, ist in der Entscheidung über die im Einzelfall notwendige Therapie frei. Allgemein gilt nur, daß sowohl im Interesse des Versicherten als auch im Interesse der Versichertengemeinschaft vorgesdirieben ist, daß die Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst zur Erzielung des Heilerfolges notwendig und zweckmäßig sein muß. Darin ist eingeschlossen, daß die Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt ist. Diese gesetzliche Regelung wird von der Bundesregierung als ausreichend angesehen, um dem Versidierten die geeignete und erfolgversprechende Behandlung in der kassenärztlichen Versorgung zukommen zu lassen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 103) : Welche Vorstellungen hat der Bundesarbeitsminister hinsichtlich der Gestaltung des Ladenschlußgesetzes? Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat nicht die Absicht, eine Änderung des Ladenschlußgesetzes vorzuschlagen. Das Gesetz stellt einen Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher dar. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist der Auffassung, daß eine bessere Lösung als der gegenwärtige Kompromiß nicht in Sicht ist. 1780* Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 104 und 105) : Hat die Bundesregierung die Absicht, unter bestimmten Voraussetzungen auch geistig Behinderte in den im Personennahverkehr begünstigten Personenkreis mit einzubeziehen? Falls dies zutrifft, was ist bisher veranlaßt worden, um einen entsprechenden Gesetzentwurf so bald wie möglich vorzulegen? Nach § 45 des Schwerbehindertengesetzes vom 29. April 1974 muß es Ziel der Gesetzgebung sein, die Vorschriften über Vergünstigungen für Behinderte so zu gestalten, daß die Vergünstigungen der Art und Schwere der Behinderung Rechnung tragen, und zwar unabhängig von der Ursache der Behinderung. Dementsprechend hat die Bundesregierung bereits Ende 1974 den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vorgelegt. Durch dieses Gesetz sollten alle Schwerbehinderten im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes, also auch geistig Behinderte, in die Freifahrtvergünstigung im öffentlichen Personenverkehr einbezogen werden. Voraussetzung sollte sein, daß sie infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Eine solche Beeinträchtigung sollte bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 80 v. H. unterstellt werden. Dieser Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit dürfte, wenn nicht bei allen, so doch sei einem Großteil der geistig Behinderten, gegeben sein. Der Bundesrat hat gegen den vorgelegten Gesetzentwurf aus finanziellen Gründen Bedenken erhoben. Der Entwurf wurde daher in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt. Es ist beabsicht, dieses Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode erneut aufzugreifen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 106) : Trifft es zu, daß — wie die „Welt der Arbeit" Nr. 16 vom 22. April 1977 berichtet — einige Unternehmen in Niederbayern Lohnkostenzuschüsse mißbräuchlich beantragt und erhalten haben, und wie will die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen , daß Investitionszuschüsse auch effektiv und korrekt an der riditigen Stelle verwendet werden? Mit Hilfe von Leistungen nach dem Programm der Bundesregierung zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum bei Stabilität vom 12. Dezember 1974 konnten im Landesarbeitsamtsbezirk Südbayern über 15 000 Arbeitslose auf Arbeitsplätze vermittelt werden. Es trifft zu, daß es hierbei zu Versuchen mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Lohnkostenzuschüssen durch Arbeitgeber gekommen ist. Die Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Gewährung von besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen vom 16. Dezember 1974 enthalten die ausdrückliche Bestimmung, daß die Leistungen zurückzufordern sind, wenn sie aufgrund falscher Angaben zu Unrecht gewährt wurden. Gewährte Lohnkostenzuschüsse sind auch zurückzufordern, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten nach der Einstellung einen Arbeitnehmer entläßt, es sei denn, daß in der Person des Arbeitnehmers ein wichtiger Grund gegeben ist. Bis Ende April 1977 wurden in Südbayern 56 282 DM von Arbeitgebern zurückgezahlt. Auch in Zukunft soli durch Regelungen, die den Bestimmungen der Richtlinien entsprechen, sichergestellt werden, daß mißbräuchliche Inanspruchnahmen möglichst ausgeschlossen werden und zu Rückforderungen der Leistungen führen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Geier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es nach Aussagen des Verbands der niedergelassenen Arzte (NAV) in Köln für medizinisch-technische Apparate keine verbindlichen Qualitätsnormen — selbst in der medizinischen Nukleartedinik — gibt, was zu Mehrfachuntersuchungen infolge abweichender Meßergebnisse der verschiedenen Geräte führt, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls treffen, um die daraus resultierenden — insbesondere finanziellen — Schäden für Privatpatienten und Krankenkassen, vor allem im Hinblick auf.die Kostendämpfung im Gesundheitswesen abzuwenden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich der Verband der niedergelassenen Ärzte für die Normung medizinischer Untersuchungsverfahren einsetzt. Die Weltgesundheitsorganisation hat bereits 1975 Vorschläge für eine Standardisierung medizinischer Untersuchungsverfahren vorgelegt. Ziel der Stan- dardisierung ist die Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse bei gleichzeitiger Qualitätssicherung der Geräte. Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit dem für die beabsichtigten Normungsaufgaben zuständigen Normenausschuß „Medizin" des Deutschen Instituts für Normung e.V. in Berlin. Die Finanzierung der Ausschußarbeiten wird z. Z. zwischen dem Vorsitzenden des Normenausschusses und den zuständigen Bundesressorts das sind der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesminister für Forschung und Technologie — besprochen. Die Mehrheit der Ärzte beteiligt sich bereits ail externen Qualitätskontrollen im Bereich der Labormedizin, allerdings auf freiwilliger Basis. Jedoch kann seit dem 1. Januar 1977 die Untersuchung auf Zucker nur von den Ärzten abgerechnet werden, die Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1781* sich der Qualitätskontrolle unterziehen. Ab 1. Januar 1978 ist eine erhebliche Erweiterung dieser Qualitätskontrollen vorgesehen. In der Nuklearmedizin liegen die Probleme der Mehrfachuntersuchungen kaum im technischen Bereich, vielmehr in der Interpretation der Befunde, wodurch differentialdiagnostisch gelegentlich Kontrolluntersuchungen notwendig werden. Im übrigen gibt es bereits von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgestellte Richtlinien für die Geräteausstattung. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 108 und 109) : Trifft es zu, daß in der Fernmelde- und Radarstelle des Amts für Fernmeldewesen der Bundeswehr Hof/Saale zivile Angestellte und Soldaten bei gleicher Arbeitsleistung an denselben Geräten im Widerspruch zu tarifrechtlichen Grundsätzen unterschiedlich bezahlt bzw. besoldet werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um hier Abhilfe zu schaffen? Trifft es zu, daß im Jahr 1968 für Hubschrauberpiloten Stützgürtel angeschafft wurden, um zu verhindern, daß Rüdcgratsdhäden durch Schwingungsbelastungen entstehen, und sind Wirbelsäulenschäden, die durch Schwingungsbelastungen vor Anschaffung des Stützgürtels entstanden sind, Wehrdienstbeschädigungen im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes? Zu Frage A 108: Es trifft nicht zu, daß die unterschiedlichen Bezahlungen bzw. Besoldungen für gleiche Arbeitsleistungen im Widerspruch stehen zu tarifrechtlichen Grundsätzen. Vielmehr ist in dieser Dienststelle die unterschiedliche Bezahlung von Soldaten einerseits — übrigens sind nicht nur Soldaten benachteiligt, wie Sie erwähnt haben, sondern auch Beamte - und den Angestellten andererseits in den bestehenden unterschiedlichen Rechts- und Statusverhältnissen begründet. Ich habe eine Prüfung veranlaßt, ob und inwieweit hier Abhilfe geschaffen werden kann. Diese Prüfung wird jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Zu Frage A 109: Es trifft zu, daß aufgrund einer militärischen Forderung aus dem Jahre 1968 ab 1971 für Hubschrauberpiloten Stützgürtel angeschafft wurden, um vermehrt auftretenden Beschwerden im Bereich der Lendenmuskulatur der Piloten entgegenzuwirken. Wirbelsäulenschäden, die durch Schwingungsbelastungen vor Anschaffung des Stützgürtels entstanden, sind Wehrdienstbeschädigungen im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes, wenn nach fach- und versorgungsärztlicher Begutachtung die Gesundheitsstörungen durch die Dienstverrichtung verursacht oder verschlimmert wurden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache' 8/328 Frage A 110) : Gibt es — wie in „Flug Revue Informationen 14/77' gemeldet — erhebliche Schwierigkeiten bei der Erprobung des Alpha-Jet-Triebwerks Larzac 04, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen und einsatzmäßigen Folgen dieser Entwicklung für die Bundesrepublik Deutschland? Die freimütige Diskussion der bei der Entwicklung des Larzac 04 auftretenden technischen Schwierigkeiten kann den Eindruck erwecken, daß diese Schwierigkeiten größer sind als bei einem Programm dieser Größe sonst üblich. Dieser Eindruck ist falsch; die bestehenden technischen Einzelprobleme werden in der laufenden Entwicklung und Erprobung einer Lösung zugeführt. Sie sind auch in ihrer Gesamtheit nicht als „erhebliche Schwierigkeiten" einzustufen. Vielmehr ist zu betonen, daß keines der Probleme das Programm in Frage stellt und daß aufgrund der erzielten und nachgewiesenen Leistungen davon auszugehen ist, daß die technischen Lieferbedingungen erfüllt werden und das Waffensystem damit den Forderungen der deutschen Luftwaffe entsprechen wird. Wenn im Laufe des letzten Jahres gelegentlich von Besorgnissen gesprochen wurde, dann nur, um bei der gegebenen Vertragslage die Forderungen des deutschen Bedarfsträgers durchsetzen zu können. Dies war deswegen notwendig, weil die Forderungen des französischen Bedarfsträgers aufgrund anderer Einsatzprofile geringer sind. Der vereinbarte Anteil der Entwicklungskosten für das Triebwerk, der auf die Bundesrepublik entfällt, ist im Haushalt eingebracht und abgedeckt. Die Gesamtkosten für die Entwicklung werden, gemessen auch an internationalem Standard, als relativ gering eingestuft. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 111 und 112) : Trifft es zu, daß Offiziere der Polizei und des Militärs von Paraguay, die laut Bericht des Magazins Stern vom 28. April 1977 Hauptstützen eines Regimes sind, das sich mit Rauschgiftschmuggel und Folterungen der Bevölkerungen an der Macht hält, in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden? Beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls auch weiterhin, diese Ausbildung im Rahmen der Militärhilfe fortzuführen? Es werden in der Bundeswehr 3 Offiziere mit dem Dienstgrad Oberleutnant/Hauptmann der Streitkräfte Paraguays ausgebildet, nicht jedoch Offiziere der Polizei. Bei der Entscheidung über die Fortsetzung der militärischen Ausbildungshilfe für Paraguay nach 1977 wird die weitere Entwicklung in diesem Land erneut, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt des zunehmenden Gewichts der Menschenrechtsfrage in den internationalen Beziehungen zu prüfen sein. 1782* Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 113 und 114): Hält die Bundesregierung an der von ihr vertretenen Auffassung fest (Plenarprotokoll 8115, Seite 772), daß Flugzeuge der Flugbereitschaft BMVg jedem Parteivorsitzenden zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, wie sie dem SPD-Vorsitzenden Brandt anläßlich seiner Reise nach Israel eingeräumt worden sind, wenn auf Grund von sicherheitsmäßigen Bedenken des Bundeskanzleramts derartige Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind, oder hat sie auf Grund eines vorliegenden gleichartigen Falls ihre Meinung dahin gehend geändert, daß für Parteivorsitzende, die nicht den Koalitionsparteien angehören, bedeutend höhere Kosten zu fordern sind? Wird die Bundesregierung auch für die Israelreise des SPD-Vorsitzenden Brandt dieselben Kostensätze fordern (nämlich 9 500 DM pro Flugstunde, statt wie bisher die Kosten 1. Klasse des öffentlichen Linienverkehrs), und welche konkreten Schritte hat aie bejahendenfalls bereits eingeleitet? Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, daß Flugzeuge der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung jedem Parteivorsitzenden zur Verfügung gestellt werden, wenn aufgrund von Bedenken des Bundeskriminalamtes ähnliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind. Die Bundesregierung beabsichtigt auch nicht, für Parteivorsitzende, die nicht den Koalitionsparteien angehören, höhere Kosten zu fordern. Ich darf Sie jedoch darauf hinweisen, daß der Bundesrechnungshof inzwischen die für die Israelreise des SPD-Vorsitzenden Brandt berechneten Kosten beanstandet hat. Der Bundesrechnungshof vertritt den Standpunkt, daß für diese Reise die Voraussetzungen für den Ansatz ermäßigter Kostensätze nicht vorgelegen haben; es seien daher die vollen Kosten zu erheben. Die Erörterungen mit dem Bundesrechnungshof sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 47 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 115 und 116) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch im Jahr 1976 die Behandlungskosten von Krankheiten waren, die auf übermäßigen Alkoholgenuß zurückzuführen sind, und wie hat sich dieser Betrag in den letzten Jahren entwickelt? Wie groß ist die Zahl der Alkoholkranken, und welcher Anteil entfällt davon auf Jugendliche? Zu Frage A 115: Der Bundesregierung sind die durch Alkoholmißbrauch bedingten Behandlungskosten im Jahre 1976 nicht bekannt. Diese Zahlen lassen sich auch nicht ermitteln, weil eine Reihe von Erkrankungen nicht als durch Alkoholmißbrauch verursacht erkannt und diagnostiziert werden oder Alkoholmißbrauch bei organischen Erkrankungen lediglich eine mitverschuldende Ursache ist. Aus der Gesamtentwicklung muß aber geschlossen werden, daß sich die Häufigkeit von Folgeerkrankungen erhöht hat, folglich auch die dadurch bedingten Gesamtkosten. Zu Frage A 116: Die Bundesregierung hat aufgrund des Gesamtkonsums alkoholischer Getränke schon 1972 errechnet, daß mit etwa 900 000 Alkoholkranken in der Bevölkerung gerechnet werden müsse. Seither ist der Gesamtkonsum weiter gestiegen. Das gemeinsame Aktionsprogramm des Bundes und der Länder zur Eindämmung und Verhütung des Alkoholmißbrauchs geht von 900 000 bis 1 Million Alkoholkranken aus, das sind etwa 2 % der Bevölkerung. Diese Zahlen werden von anderer Seite, z. B. dem Deutschen Städtetag bestätigt. Höherliegende Schätzungen können auf dieser Basis nicht bestätigt werden. Nach übereinstimmender Auffassung dürften etwa 10 0/o aller Alkoholkranken jungen Menschen im Alter bis zu 25 Jahren sein. Mit „alkoholkrank" meint man im übrigen alle Formen von Folgekrankheiten nach übermäßigem Alkoholkonsum, also nicht nur süchtige Trinker. Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/328 Frage A 117) : Wann gedenkt die Bundesregierung aus dem derzeitigen Zustand auf dem Brotmarkt die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und eine dem gesundheitspolitischen Bedürfnis entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen? Durch das geltende Lebensmittelrecht ist gewährleistet, daß nur gesundheitlich einwandfreies und ordnungsgemäß gekennzeichnetes Brot in den Verkehr gebracht werden darf. Ein gesundheitspolitisches Bedürfnis zum Erlaß neuer Rechtsvorschriften besteht daher nicht. Die Bundesregierung wird jedoch prüfen, ob durch Festlegung von Mindestanforderungen in einer neuen Rechtsvorschrift die Qualität der auf dem Markt befindlichen Brotsorten noch gesteigert werden kann und welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich hieraus ergeben würden. Anlage 49 Antwort des Staassekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 118 und 119) : Trifft es zu, daß der Betrag, den die öffentliche Hand aufwenden müßte, wenn auf eine Selbstbeteiligung der Spätaussiedler an den Aufwendungen für die Unterbringung ihrer Kinder in Internatsschulen zwecks Heranführung an den Leistungsstand in den deutschen Schulen ganz verzichtet würde, geringer sein würde, als die gegenwärtig aufgewendeten bzw. aufzuwendenden Verwaltungskosten, die den Trägern durch Geltendmachung und Beitreibung des Selbstbeteiligungsanteils entstehen und die der öffentlichen Hand entstehen wurden, wenn sie diese Beträge vorschießen und dann selbst beitreiben würde, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Ist die Bundesregierung bereit, aus diesen Erwägungen und im Interesse der Kostenersparnis für die öffentliche Hand insgesamt auf die Selbstbeteiligung der Spätaussiedler an den Kosten der für ihre Kinder notwendigen schulischen Maßnahmen einschließlich außerhäuslicher Unterbringung zu verzichten und auch diesen Restbetrag auf den Garantiefonds zu übernehmen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1783* Die Beteiligung der Unterhaltspflichtigen an den Kosten für den mit Internatsunterbringung verbundenen Förderschulbesuch ihrer Kinder wird auf 2 v. H. der Gesamtausgaben des Garantiefonds geschätzt. Der Betrag, der bei einem Verzicht auf die Beteiligung der Unterhaltspflichtigen zusätzlich aufzubringen wäre, würde allein im Haushaltsjahr 1977 rd. 2 Millionen DM betragen. Diese Mehrausgaben wären vom Bund aufzubringen. Mittel hierfür stehen im Bundeshaushalt 1977 und im Finanzplan bis 1980 nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung ist jedoch auch der Auffassung, daß die durch einen Verzicht auf Selbstbeteiligung der Unterhaltspflichtigen bei Ländern und Kommunen zu erzielenden Einsparungen an Verwaltungskosten nicht den Mehrausgaben beim Bund entsprechen würden. Denn auch bei einem Wegfall der Eigenleistungen müßte die Verwaltung die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen (Status, Bedarf, Abzug anderer Leistungen etc.) in jedem Einzelfall weiterhin prüfen. Kosten für die Geltendmachung und Beitreibung der Elternbeiträge dürften nur bei einer relativ geringen Zahl von Einzelfällen anfallen. Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen A 120 und 121) : Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Meldungen, wonach ein erneutes Anwachsen bei mißbräuchlicher Benutzung von Rauschgiften, die zu einer wachsenden Zahl von Todesfällen geführt haben, vor allem im ländlichen Raum, festzustellen ist, und in welcher Weise werden Gegenmaßnahmen ergriffen? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit bzw. schon tätig geworden, um in Verhandlungen mit der niederländischen Regierung zu erreichen, daß auch von dort aus Maßnahmen ergriffen werden, damit die Lieferungen vom Hauptumschlagplatz (Amsterdam) für die in der Bundesrepublik Deutschland vertriebenen und benutzten Rauschgifte unterbunden werden? Zu Frage A 120: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die in der zurückliegenden Zeit vermehrt zu beobachtenden Todesfälle insbesondere durch Heroinmißbrauch vor allem im ländlichen Raum festzustellen wären. Nach wie vor besteht der Eindruck, daß es bestimmte Ballungsgebiete gibt, die jedoch überwiegend in Großstädten anzutreffen sind; allerdings sind örtlich auch Jugendtreffpunkte in stadtnahen, jedoch schon ländlichen Gebieten bekannt. Die örtlichen Einrichtungen zur Beratung und Behandlung drogengefährdeter und -abhängiger Jugendlicher versuchen ihre Außenarbeit auf diese Besonderheiten abzustellen. Inbesondere die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten Einrichtungen sind auf die Bedeutung dieser Außenkontakte immer wieder hingewiesen worden. Das ab 1978 vorgesehene Anschlußprogramm wird noch größeres Gewicht auf diese Arbeiten im Vorfeld der Einrichtungen legen. Zu Frage A 121: Die Bundesregierung hat sowohl bilateral als auch im Rahmen der gemeinsamen Kooperation der EG-Staaten zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs das Problem des Zustroms illegaler Rauschdrogen aus den Niederlanden angesprochen. Die niederländische Regierung hat Verständnis für die auch von anderen beteiligten Ländern geäußerte Besorgnis gezeigt und Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet. Diese Maßnahmen haben ebenso erste Erfolge gebracht, wie die gemeinsamen bilateralen Fahndungsmaßnahmen von Polizei und Zoll. Insgesamt besteht der Eindruck, daß sich die Situation schrittweise bessert. Darüber hinaus wird die Bundesregierung bemüht bleiben, im Rahmen der aufgezeigten Kontakte eine noch weitergehende Lösung des Problems zu erreichen. Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 122 und 123) : Beabsichtigt die Bundesregierung, daran festzuhalten, daß beim Bau von Altenheimen durch gemeinnützige Wohlfahrtsverbände als Voraussetzung für eine Eigenbeteiligung der Heiminsassen seitens des Trägers 20 % Eigenkapital vorhanden sein müssen, wie dies der Entwurf einer Verordnung zu § 14 Abs. 4 des Gesetzes über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimgesetz) vorsieht? Welche Alternativen zu dem Eigenkapitalanteil von 20 % könnten in Betracht kommen, nachdem gemeinnützige Verbände diese Voraussetzung so gut wie nicht erfüllen können? In einem ersten Diskussionsentwurf über die inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung zu § 14 Abs. 4 des Heimgesetzes ist u. a. vorgesehen, die Entgegennahme von Finanzierungsbeiträgen der Heimbewohner dann auszuschließen, wenn die Eigenmittel des Trägers einer Einrichtung 20 vom Hundert der Gesamtkosten eines Vorhabens nicht erreichen. Diese Überlegungen dienen einer besseren Absicherung finanzieller Leistungen von Heimbewohnern und basieren auf bewährten Förderungsgrundsätzen bei der Gewährung von Darlehen und sonstigen Zuwendungen. Der besonderen Situation der gemeinnützigen Verbände wird hierbei dadurch Rechnung getragen, daß für sie Befreiungsregelungen von der genannten Beschränkung vorgesehen sind. Wie letztlich die Verordnung gefaßt wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht abschließend sagen. Dies hängt insbesondere auch von den Ergebnissen der noch laufenden Beratungen mit den Ländern und den Verbänden ab. Anlage 52 Antwort des Bundesministers Genscher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 132 und 133) : Weshalb werden die Vereinbarungen in Nummer 1 Buchstabe c des dritten Teils der KSZE-Schlußakte, wonach Gesuche auf Ausreise aus der DDR und anderen kommunistisch beherrschten KSZE-Teilnehmerländern zum Zwecke der Eheschließung wohlwollend und auf der Grundlage humanitärer Erwägungen behandelt werden sollen, von diesen Staaten bisher nur in Ausnahmefällen beachtet, und wird die Bundesregierung dieses Verhalten bei der Belgrader Folgekonferenz zur Sprache bringen? 1784* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Borin, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Weshalb lehnen es die DDR und andere KSZE-Teilnehmerstaaten in zahlreichen Fällen ab, die Vereinbarungen in Nummer 1 Buchstabe c Absatz 3 des dritten Teils der KSZE-Schlußakte zu erfüllen, wonach u. a. minderjährigen Kindern die Verlegung ihres Wohnsitzes in den Staat gestattet werden soll, in dem ihre Eltern normalerweise ansässig sind, und wird die Bundesregierung diese Falle bei der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad zur Sprache bringen? Die Bundesregierung wird dieses Verhalten in Belgrad zur Sprache bringen. Sie hält eine Verbesserung der Praxis für wünschenswert und geht deshalb davon aus, daß die infrage kommenden Staaten die erforderlichen Voraussetzungen schaffen. Ich verweise im übrigen auf meine Antworten in der heutigen Fragestunde. Für die Beantwortung der Frage 133 gilt, was ich in Beantwortung der Frage 132 gesagt habe. Anlage 53 Antwort des Bundesministers Genscher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 136 und 137): Welche der in Nummer 2 Buchstabe b des dritten Teils der KSZE-Schlußakte vorgesehenen kurz- oder langfristigen Abkommen oder Vereinbarungen zur .verstärkten Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Massenmedien einschließlich Presseagenturen, sowie zwischen Verlagen und Verlagsorganisationen' sind inzwisdien mit der DDR und den anderen kommunistischen KSZE-Teilnehmerstaaten abgeschlossen worden, und welche konkreten Schritte zu Verhandlungen hierüber hat die Bundesregierung seit den Beschlüssen von Helsinki unternommen? In welchem Umfang Ist die in Nummer 3, Abschnitt .Erweiterung der Beziehungen' des dritten Teils der KSZE-Schlußakte, erklärte Absidit der Teilnehmerstaaten, .zur Durchführung . der Förderung unmittelbarer Kontakte und Verbindungen zwischen Personen, die auf dem Gebiet der Kultur tätig sind,... zu schreiten, auch von der DDR und den anderen kommunistischen Teilnehmerstaaten verwirklicht worden, und wird die Bundes- regierung die völlig unbefriedigende Entwicklung in diesem Bereich auf der Belgrader Folgekonferenz zur Sprache bringen? Zu Frage A 136: Die Bundesregierung fördert die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen der Massenmedien einschließlich der Presseagenturen sowie von Verlagen und Verlagsorganisationen mit osteuropäischen Ländern dadurch, daß in den Kulturabkommen mit diesen Ländern Rahmenbedingungen für Einzelabkommen im Informationsbereich vorgesehen werden. Seit Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki hat die Bundesregierung Kulturabkommen mit Bulgarien und Polen unterzeichnet und mit Ungarn paraphiert. Bereits vorher wurden Kulturabkommen mit der Sowjetunion und Rumänien sowie mit Jugoslawien abgeschlossen. Der Abschluß von Einzelabkommen über die Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Massenmedien einschließlich Presseagenturen und von Verlagen und Verlagsorganisationen ist auf deutscher Seite Sache der betreffenden autonomen Organisationen und privaten Unternehmen, die hierüber frei entscheiden können. Die Bundesregierung wirkt hierauf nicht ein, da sie der Auffassung ist, daß der Informationsbereich frei von staatlichem Einfluß sein soll. Deshalb ist die Bundesregierung auch nicht in der Lage, eine vollständige Ubersicht über die z. Z. bestehenden Abkommen und Vereinbarungen dieser Art zu geben. Der Bundesregierung sind u. a. folgende Beispiele bekannt: 1. *Die dpa unterhält seit Jahren Austauschverträge mit den Staatsagenturen der osteuropäischen Länder. 2. Im November 1976 wurde ein Vertrag zwischen der ARD unter Federführung des WDR und dem sowjetischen Staatskomitee für Fernsehen und Rundfunk über Zusammenarbeit abgeschlossen. 3. Außerdem besteht eine Reihe schriftlicher und mündlicher Absprachen zwischen deutschen Organisationen und Zeitungsredaktionen mit ihren entsprechenden Partnern in den osteuropäischen Ländern über den Austausch von Informationen und Besuchern. 4. Es gibt ferner mehrere Lizenzvereinbarungen zwischen deutschen und osteuropäischen Verlagen. Zu Frage A 137: Zwischen „Personen" aus der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern des Warschauer Paktes, „die auf dem Gebiete der Kultur tätig sind", bestanden bereits vor der KSZE vielfältige unmittelbare Kontakte und Verbindungen. Dies gilt für die Universitätslehrer, Wissenschaftler, Studenten und ausübenden Künstler. Die Teilnehmerstaaten der KSZE haben es sich durch die Unterzeichnung der Schlußakte zum Ziel gesetzt, diese unmittelbaren Beziehungen weiter zu fördern und zu ermutigen. Bei der Verwirklichung der Schlußakte sind bereits gewisse Fortschritte auf diesen Gebieten erzielt worden, es handelt sich jedoch um eine langfristige Entwicklung, für die das Belgrader Folgetreffen nicht Endstation, sondern Zwischenstation sein soll. Die Bundesregierung wird im Zuge des Belgrader Folgetreffens, entsprechend dem Auftrag der Schlußakte über die Durchführung ihrer Bestimmungen, einen vertieften Meinungsaustausch führen und dabei selbstverständlich auch die Fragen der Entwicklung der persönlichen Kontakte, soweit die bisherige Implementierung ihr ungenügend erscheint, zur Sprache bringen. Anlage 54 Antwort des Bundesministers Genscher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen A 140 und 141): Hat der Bundeskanzler geäußert, daß man die KSZE-Folgekonferenz nicht zu einem Tribunal für die DDR oder andere kommunistische Staaten machen dürfe oder daß die kommunistischen Staaten in Belgrad wegen unterlassener Erfüllung der humanitären Vereinbarungen in der KSZE-Schlußakte nicht auf die Anklagebank gesetzt werden dürften, und bedeuten diese Äußerungen bejahendenfalls, daß die Bundesregierung nidit bereit ist, die Nichterfüllung der meisten Vereinbarungen über .Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen' im dritten Teil der Schlußakte von Helsinki durch die kommunistischen Regierungen zur Sprache zu bringen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Schutzpflicht, die der Bundesregierung für alle Deutschen obliegt, gebietet, die Nichterfüllung der humanitären Vereinbarungen in der Schlußakte von Helsinki durch die DDR und andere kommunistische Staaten auf der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad zur Sprache zu bringen und diese Staaten zur Erfüllung der Vereinbarungen anzuhalten? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1785* Zu Frage A 140: Eine Äußerung des Bundeskanzlers über die KSZE-Folgekonferenz, die den von Ihnen angegebenen Wortlaut hätte, ist mir nicht bekannt. Ich verweise aber auf die entspredienden Ausführungen des Bundeskanzlers vom 23. März 1977 vor dem Deutschen Bundestag, in denen es heißt: „Ich will dazu für die Bundesregierung sagen, daß nach unserer Auffassung in Belgrad durchaus kritisch geprüft werden sollte, was alle beteiligten Staaten seit Helsinki in Verwirklichung der gemeinsamen Absichtserklärung erreicht und was sie bewirkt haben. Aber ich stimme ausdrücklich der Ansicht des Kollegen Hoppe zu: Es kann keinen Sinn haben aus Belgrad ein Forum für gegenseitige Vorwürfe zu machen und damit den Prozeß abzuschneiden, den wir in Helsinki gerade erst in Gang gebracht haben." Es wird demnach nach Auffassung der Bundesregierung in Belgrad darum gehen, einerseits eine nüchterne, alle drei Körbe in gleicher Weise umfassende Bilanz der bisherigen Implementierungsmaßnahmen zu ziehen, und andererseits zu prüfen, wo und in welcher Weise die Implementierung verbessert werden kann. Zu Frage A 141: Die Bundesregierung weist darauf hin, daß es den nicht zuletzt von ihr geforderten Absichtserklärungen der Schlußakte von Helsinki und ihrem hartnäckigen Festhalten an dem Erfordernis der Lösung humanitärer Fragen in zahlreichen Verhandlungen und Begegnungen mit Politikern und Diplomaten aus den in Fragen kommenden Ländern zu danken ist, daß wir seit Unterzeichnungen der Schlußakte über 60 000 Deutsche aus Osteuropa in der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen und ihnen ihrem Wunsch und Willen entsprechend hier eine neue. Heimat bieten konnten. Die Bundesregierung läßt sich in dem Bemühen, menschliches Leid zu lindern, von niemandem übertreffen. Sie wird deshalb selbstverständlich bei der in Belgrad zu ziehenden Bilanz nicht nur auf die erfreulichen Ergebnisse der Familienzusammenführung und damit verbundener Fragen hinzuweisen haben, sondern sich auch kritisch zu Erscheinungen äußern, die ihrer Auffassung von der Implementierung der Absichtserklärungen der Schlußakte nicht entsprechen. Allerdings muß es unser Ziel bleiben, den Prozeß der Entspannung, der diese Entwicklung erst ermöglicht hat, fortzusetzen. Anlage 55 Antwort des Bundesministers Genscher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage A 142) : Wie beurteilt die Bundesregierung Ausmaß und Ergebnis ihrer Kulturarbeit im Ausland im Vergleich zum Wirken der DDR, und wie gedenkt sie, künftig der erfolgreichen Offensive der DDR auf diesem Gebiet entgegenzuwirken? Die Bundesregierung beurteilt Ausmaß und Ergebnis ihrer kulturellen Tätigkeit im Ausland im Vergleich zum Wirken der DDR durchweg positiv. Unsere kulturellen Leistungen im Ausland sind mit Ausnahme in den kommunistischen Staaten viel umfangreicher und im Ergebnis auch bedeutend erfolgreicher als die Kulturarbeit der DDR. Eine starke Zunahme der Kulturarbeit der DDR war in letzter Zeit nirgends zu beobachten. Von einer „erfolgreichen Offensive" der ,DDR auf diesem Gebiet kann deshalb nicht gesprochen werden. Es besteht keine Veranlassung, unsere kulturelle Tätigkeit von dem kulturellen Wirken der DDR beeinflussen zu lassen. Die Bundesregierung wird daher ihre Kulturpolitik auch weiterhin nach außen-und kulturpolitischen Erfordernissen der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Im übrigen darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die große Anfrage der CDU/CSU zur Deutschlandpolitik verweisen,. wo auch die Haltung der Bundesregierung zur DDR-Kulturarbeit im Ausland dargelegt wurde. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Helmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 1, 2, 3, und 4) : Trifft die Nachricht in der Zeitung „Die Welt" vom 13. April 1977 zu, nach der Beamte im Auswärtigen Amt sich wegen der zunehmenden Einstellung von Bewerbern unter Umgehung der üblichen Einstellungsverfahren an den Personalrat gewandt haben? Wie viele Beamte des höheren und gehobenen Dienstes wurden seit 1970 in den auswärtigen Dienst übernommen? Wie viele der seit 1970 in den auswärtigen Dienst übernommenen Beamten des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes sind Beamte mit den vorgesehenen laufbahnmäßigen Voraussetzungen gemäß §§ 18 und 19 des Bundesbeamtengesetzes mit einer Ausbildung im auswärtigen Dienst, Beamte mit den vorgesehenen laufbahnmäßigen Voraussetzungen gemäß §§ 18 und 19 des Bundesbeamtengesetzes und einer vorherigen Ausbildung in anderen Verwaltungen, sog. andere als Laufbahnbewerber gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 b des Bundesbeamtengesetzes bzw. ohne Erfüllung der unmittelbaren Eingangsvoraussetzungen in den gehobenen Dienst aus dem mittleren Dienst und in den höheren Dienst aus dem gehobenen Dienst aufgestiegen? Hat der Bundespersonalausschuß bei Bewerbern gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 b des Bundesbeamtengesetzes in allen Fällen die Befähigung für eine Einstellung in den auswärtigen Dienst nach § 21 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes festgestellt? Zu Frage B 1: Es trifft zu, daß sich Beamte des Auswärtigen Amts an den Personalrat des Auswärtigen Amts mit einem Papier gewandt haben, in dem Bedenken wegen der angeblich zu hohen Zahl von im Auswärtigen Dienst tätigen Beamten erhoben werden, die nicht die amtseigene Ausbildung durchlaufen haben. Zu Frage B 2: Seit 1970 wurden 289 Beamte in den höheren und 252 Beamte in den gehobenen Auswärtigen Dienst übernommen. Zu Frage B 3: Von den seit 1970 in den Auswärtigen Dienst übernommenen Beamten sind 1786* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 a) 198 Beamte des höheren und 173 Beamte des gehobenen Auswärtigen Dienstes mit den vorgesehenen laufbahnmäßigen Voraussetzungen gemäß §§ 18 und 19 des Bundesbeamtengesetzes mit einer Ausbildung im Auswärtigen Dienst, b) 14 Beamte des höheren und 79 Beamte des gehobenen (davon 19 Beamte einer Fachlaufbahn für die Bereiche Bibliothek, Archiv sowie Chiffrier- und Fernmeldewesen) Auswärtigen Dienstes mit den vorgesehenen laufbahnmäßigen Voraussetzungen gemäß §§ 18 und 19 des Bundesbeamtengesetzes und einer vorherigen Ausbildung in anderen Verwaltungen, c) 40 Beamte des höheren und 47 Beamte des gehobenen Auswärtigen Dienstes als sog. andere als Laufbahnbewerber gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 b des Bundesbeamtengesetzes, d) 37 Beamte des gehobenen Dienstes und kein Beamter des mittleren Auswärtigen Dienstes ohne Erfüllung der unmittelbaren Eingangsvoraussetzungen in den höheren bzw. aus dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufgestiegen. Zu Frage B 4: Der Bundespersonalausschuß hat bei allen Bewerbern gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 b in allen Fällen die Befähigung für eine Einstellung in den Auswärtigen Dienst nach § 21 Satz 2 BBG festgestellt. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 5) : Zu welchen Ergebnissen hat die Überprüfung der Entschädigungsrichtlinien für Auslandsbedienstete bei Kriegs- und Bürgerkriegsschaden innerhalb der Ressorts der Bundesregierung geführt, und konnten dabei insbesondere nunmehr die Schadensfälle der Angehörigen der letzten Botschaft in Süd-Vietnam abschließend und zufriedenstellend geklärt werden? 1. Die Entschädigungsrichtlinien werden zur Zeit im federführenden Bundesministerium des Innern überarbeitet mit dem Ziel, die bei der Anwendung der Richtlinien auf Fälle des Totalverlustes des Hausrats aufgetretenen Auslegungsschwierigkeiten auszuräumen. Das Auswärtige Amt wird sich dabei für eine Fassung der Richtlinien einsetzen, die die bisherige Schlechterstellung der Bediensteten gegenüber normalen, durch Privatversicherung abdeckbaren Hausratsschäden beseitigt. 2. Bei der Schadensregulierung für Angehörige der früheren Botschaft Saigon haben 11 Bedienstete unter Nachreichung von Unterlagen eine günstigere Schadensbewertung beantragt. Sechs Fälle konnten durch eine Anhebung der Ersatzleistung erledigt werden. In den übrigen fünf Fällen ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Eine wirklich befriedigende Lösung ist jedoch, wie Ihnen bereits früher auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt wurde, auf der Basis der zur Zeit noch geltenden Entschädigungsrichtlinien nicht möglich. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 6) : Ist im Entschädigungsfall Stengel, der seit einem Vierteljahrhundert nach dem Bericht des Spiegel vom 11. April 1977 vergeblich auf eine Entscheidung bezüglich seiner Entschädigung wartet, von den zuständigen Behörden geprüft worden, ob in diesem Fall völkerrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Dänemark möglich sind, ist das Auswärtige Amt damit befaßt worden, oder wird es sich nunmehr im Sinne der in der Verfassung verankerten Schutzpflicht für die Grundrechte auch dieses deutschen Staatsangehörigen damit befassen? Das Auswärtige Amt ist mit der Entschädigungsangelegenheit des Herrn Stengel bisher nicht befaßt worden und sieht sich aus folgenden Gründen nicht in der Lage, sich seiner Angelegenheiten anzunehmen. Die Bundesrepublik hat keine Handhabe, im Sinne Ihrer Frage, Schadensersatzansprüche wegen in Folge des Krieges beschlagnahmten deutschen Vermögens gegenüber Dänemark geltend zu machen. In Artikel 3, Abs. 1, 6. Teil des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) i. d. F. vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 55 II 301 ff.) hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, keine Einwendungen gegen die Maßnahmen zu erheben, die gegen das deutsche Auslandsvermögen durchgeführt worden sind, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, oder neutralen Staaten geschlossen haben. Dänemark hat sich dem Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946 angeschlossen und durch das Gesetz vom 30. März 1946 über die Konfiskation von deutschem und japanischem Eigentum die Enteignung des deutschen Vermögens als feindliches Eigentum geregelt. Von der Einziehung als „feindliches Eigentum" nach diesem Gesetz war das Eigentum von Personen deutscher Staatsangehörigkeit sowie von Staatenlosen mit vormalig deutscher Staatsangehörigkeit betroffen. Die Enteignungsvorschriften fanden auf in wie außerhalb Dänemarks ansässige Deutsche Anwendung, dabei war für die Beurteilung der Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit bei Inkrafttreten des Konfiskationsgesetzes vom 30. März 1946 maßgebend. Die Durchführung des Gesetzes war einem Kommissar für die Konfiskation deutschen und japanischen Eigentums übertragen, der das beschlagnahmte Eigentum durch Verkauf verwertete und den Erlös an die Dänische Nationalbank abführte. Der dänische Handelsminister war nach den Bestimmungen des Konfiskationsgesetzes unter Mitwirkung eines Ausschusses befugt, beschlagnahmtes Eigentum auf Antrag für Deutsche freizugeben, die aus besonderen Gründen nicht als feindlich angesehen wurden. Freigabeanträge konnten bis zum 1. Juli 1951 bei dem Ministerium eingereicht werden; z. T sind auch nach Ablauf der Antragsfrist eingegangene Anträge angenommen worden. Die dänischen Behörden haben ihre Entscheidungen über die eingereichten Freigabeanträge in den Jahren 1959 und 1960 zum Abschluß gebracht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1787* Da der Verlust des Eigentums des Herrn Stengel in Dänemark nicht auf Eingriffen der öffentlichen Gewalt der Bundesrepublik Deutschland beruht, ist eine Entschädigungspflicht nach Art. 14 Abs. 3 GG nicht entstanden. Zu der Frage eines Ausgleichs für den Herrn Stengel angeblich entstandenen Schaden nach dem Lastenausgleichsgesetz oder Reparationsschädengesetz, deren Beurteilung den zuständigen Ausgleichsbehörden obliegt, kann das Auswärtige Amt keine Stellung nehmen. Anlage 59 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordnete Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 7): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Ruhestandsversetzung von 25 Diplomaten gemäß § 36 des Bundesbeamtengesetzes rechtswidrig gewesen ist? Sämtliche Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes, die 1970 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, haben inzwischen die gesetzliche Altersgrenze überschritten. Ihre Reaktivierung kommt daher aus gesetzlichen Gründen nicht mehr in Betracht. Die Bundesregierung zieht die notwendigen Konsequenzen aus den Urteilen durch Nachzahlung von Gehalt. Es ist vorgesehen, den Klägern den Unterschiedsbetrag zwischen ihren Ruhestandbezügen und ihren Bezügen, die sie als aktive Beamte erhalten hätten, für den Zeitraum zwischen der einstweiligen Ruhestandsversetzung und dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze nachzuzahlen. Außerdem werden die tragenden Gründe der ergangenen Urteile in Zukunft beachtet. Die Gerichtsentscheidungen bringen Klarheit für ein Rechtsgebiet, dessen Einzelheiten bisher nur teilweise durch die Rechtsprechung geklärt worden waren. Daß das Rechtsgebiet des § 36 BBG Unklarheiten aufwies, zeigt schon die Tatsache, daß in der ersten Instanz die Klage der Beamten abgewiesen worden war; erst die zweite und dritte Instanz gaben den Klägern Recht. Anlage 60 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 8, 9, 10 und 11) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Verhandlungen über den Beitritt Griechenlands, Portugals, Spaniens und der Türkei zur EG nadi einem Gesamtkonzept geführt werden sollen? Welche Schätzungen wurden über die durch eine Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft um Griechenland, Portugal, Spanien und der Türkei verursachten Kosten für die Gemeinschaft angestellt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Erweiterung der Gemeinschaft um Staaten, deren Wirtschaftsstrukturen weit unter denen der bisherigen Mitgliedstaaten liegen, die europäische Integration auf allen Gebieten erleichtern oder erschweren wird? Wie steht die Bundesregierung zu der Erklärung von Präsident Jenkins, daß im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft möglicherweise institutionelle Veränderungen notwendig seien (Präsident Jenkins vor dem politischen Ausschuß des Europäischen Parlaments)? 1. Aus der ersten Erweiterungsrunde, also dem Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Irlands, verfügt die Gemeinschaft über ein Gesamtkonzept, das auf folgenden Grundregeln beruht: — Die der EG beitretenden Staaten übernehmen das gesamte Gemeinschaftsrecht (Gründungsverträge und Optionen, Folgerecht, Abkommen mit Drittländern), — Anpassungsprobleme werden durch befristete Übergangsregelungen gelöst, — alle mit dem Beitritt verbundenen Fragen sind vor Unterzeichnung des Beitrittsvertrages zu klären. Diese Grundsätze müssen nach Ansicht der Bundesregierung auch bei einem Beitritt Griechenlands und Portugals gelten; bei den laufenden Verhandlungen mit Griechenland werden sie bereits angewandt. Beitrittsanträge anderer Länder liegen der EG derzeit nicht vor. 2. Die EG Kommission hat in ihrer Stellungnahme zum Beitrittsantrag Griechenlands vom 29. Januar 1976 Berechnungen über die Kosten eines griechischen Beitritts auf der Grundlage des EG-Haushalts für 'das Jahr 1976 vorgenommen. Danach beläuft sich die jährliche Mehrbelastung unter der Hypothese, daß Griechenland schon 1976 EG-Mitglied gewesen wäre, auf 453 Millionen RE. Diesem Betrag stehen Mehreinnahmen der EG aus Griechenland von 151 Millionen RE gegenüber, so daß die Nettobelastung durch den Beitritt Griechenlands rund 300 Millionen RE oder 4 % des Ausgabenvolumens des EG-Haushalts 1976 (7,5 Milliarden RE) ausmachen würde. (Nach Einführung der Europäischen Rechnungseinheit — ERE — im Haushalt der EG wird der Wert einer Haushalts-RE — beim gegenwärtigen Umrechnungsverhältnis der ERE — etwa DM 2,68 entsprechen.) Über die Belastung des EG-Haushalts durch einen Beitritt Portugals liegen der Bundesregierung noch keine Berechnungen vor, da der Rat die Kommission erst am 5. April 1977 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert hat. Diese wird erfahrungsgemäß noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Berechnungen über die hypothetische Finanzbelastung durch eine etwaige EG-Mitgliedschaft von Ländern, die keinen Beitragsantrag gestellt haben, werden in der EG, soweit der Bundesregierung bekannt ist, derzeit nicht angestellt. 3. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die integrationspolitischen Ziele der Römischen Verträge auch in einer abermals erweiterten Gemeinschaft verwirklicht werden können. Sie ist sich allerdings darüber im klaren, daß es mit einer wachsen- 1788* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bunn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 den Zahl nach Wirtschaftsstruktur und Interessen unterschiedlicher Partner in der Praxis noch schwieriger und zeitraubender sein wird, Fortschritte im Kernbereich der europäischen Integration zu erzielen. Dies ist letztlich — wie übrigens auch heute schon — eine Frage des politischen Willens, der materiellen Opferbereitschaft und des Durchhaltevermögens aller EG-Partnerstaaten. Im übrigen hält die Bundesregierung auch die Einbeziehung europäischer Demokratien in die EG für einen Integrationsfortschritt im Sinne des Vertrags von Rom, nach dessen Präambel die Völker Europas, die sich zu seinen Zielen bekennen, zur Teilnahme am europäischen Einigungswerk aufgerufen sind. 4. Die Bundesregierung hält es nicht für ihre Aufgabe, Äußerungen des Präsidenten der EG-Kommission .zu kommentieren, die dieser in vertraulicher Sitzung vor einem Ausschuß des Europäischen Parlaments getan hat. Der Sache nach ist sie jedoch der Ansicht, daß die Institutionen der sich entwickelnden Gemeinschaft selbstverständlich immer verbesserungsfähig sind. Sie erinnert hierzu an den Bericht des belgischen Ministerpräsidenten Tindemans über die Europäische Union, an die Beschlüsse der Staats-und Regierungschefs auf der Pariser Gipfelkonferenz vom Dezember 1974 wie auch an ihre eigenen wiederholten Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der Gemeinschaftsorgane. Sie 'wird weiter um Fortschritte in dieser Richtung bemüht bleiben. Ihr besonderes Augenmerk gilt dabei der Erleichterung der Entscheidungsfindung im Rat, der Rolle eines direkt gewählten Europäischen Parlaments und der Stärkung der Kommission. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/328 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung bereit, über die bisherigen Bestimmungen hinaus, wonach sich der Verwender von Abhörgeräten (sog. Wanzen) nach dem Fernmeldeanlagengesetz und nadi § 201 StGB strafbar macht, den Vertrieb solcher Wanzen zu unterbinden, gegebenenfalls unter Strafe zu stellen, um so Verletzungen des Persönlichkeitsrechts wirksam vorzubeugen? Bereits im Jahre 1967 befaßten sich Bundesregierung und Bundestag bei der Einfügung des § 298 (jetzt § 201) in das Strafgesetzbuch mit der Frage, ob Herstellung, Einfuhr, Vertrieb und Erwerb von Abhörgeräten verboten oder sonst reglementiert werden sollten. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD brachten am 19. April 1967 den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten ein (Bundestagsdrucksache V/1643). Nach diesem Entwurf sollten die geschäftsmäßige Herstellung, der geschäftsmäßige Vertrieb und die Einfuhr von Abhörgeräten verboten und unter Strafe gestellt werden. Der Entwurf ist nicht Gesetz geworden. Bei den Ausschußberatungen konnte weder eine Abgrenzung nach der Bauweise noch — wegen der zunehmenden Miniaturisierung — nach der Größe gefunden werden. Der Bundestagsausschuß für Wirtschaft und Mittelstand-fragen gelangte auf Grund einer Anhörung von Sachverständigen zu dem Ergebnis, daß ein entsprechendes Gesetz die technische und wirtschaftliche Entwicklung hemmen würde. Zwar wurde es für wünschenswert erachtet, die Verwendung von Abhörgeräten unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zu verbieten. Jedoch wurde es nicht für möglich gehalten, die verbotenen Geräte von den anderen so klar abzugrenzen, daß die technische und wirtschaftliche Entwicklung der erlaubten Geräte nicht behindert wird. Der Initiativentwurf ist in der folgenden Legislaturperiode nicht wieder eingebracht worden. Im September 1974 hat die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder den Bundesminister des Innern gebeten, sich dafür einzusetzen, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringt, durch den die Herstellung, der Vertrieb, der Erwerb und die Einfuhr von Mikroabhöranlagen — vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung -- verboten werden. In meinem Haus ist daraufhin ein entsprechender erster Entwurf eines Gesetzes erarbeitet worden. Die Diskussion mit den beteiligten Bundesressorts zeigte jedoch alsbald, daß der in dem Entwurf enthaltene Lösungsversuch wie der seinerzeitige Initiativentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf ähnliche technische Abgrenzungsschwierigkeiten stieß. Der Entwurf konnte deshalb bisher nicht eingebracht werden. Im Dezember 1976 haben das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr einen Entwurf für ein Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Funkabhöranlagen erarbeitet und den beteiligten Ministerien des Bundes und der Länder sowie interessierten Kreisen der Wirtschaft zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen beabsichtigen sie, dem bayerischen Kabinett eine Gesetzesinitiative im Bundesrat vorzuschlagen. Der Entwurf bezweckt einen verstärkten Schutz vor sogenannten Minispionen. Für besonders gefährliche Abhöranlagen sieht er ein Verbot der Herstellung, des Vertriebs und der Einfuhr vor. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Bußgeld bewehrt. Die beteiligten Bundesressorts haben die Prüfung noch nicht abgeschlossen, ob der Entwurf eine geeignete Grundlage für eine gesetzliche Regelung dieser sehr schwierigen Materie darstellt. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 13) : Trifft es zu, daß Beamte des Auswärtigen Amts gegen Parteibuchkarrieren protestieren — wie die Presse meldete —, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob auch bei anderen Behörden, z. B. bei der Deutschen Bundespost, gleichartige- Vorwürfe erhoben werden, und was gedenkt sie gegebenenfalls da- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1789* für zu tun, daß bei der Besetzung von Dienstposten und bei Beförderungen nur die Beamten berücksichtigt werden, die sich auf Grund ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für eine Beförderung entsprechend qualifiziert haben? Die von Ihnen angesprochene Eingabe von Beam- ten des Auswärtigen Amtes an den Personalrat ihrer Behörde ist Gegenstand von Schriftlichen Fragen des Kollegen Helmrich ebenfalls für die Fragestunden am 4./5. Mai 1977 (Drucksache 8/328, B 1-4); sie wird vom Bundesminister des Auswärtigen beantwortet. Gleichartige, die strukturelle Zusammensetzung von Beamtenlaufbahnen betreffende Vorwürfe sind mir aus anderen Bereichen nicht bekannt. Die Bundesregierung sieht sich ebensowenig wie frühere CDU-geführte Bundesregierungen veranlaßt, an der Beachtung der für Beförderungen allein maßgebenden Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu zweifeln. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/328 Fragen B 14 und 15) : Hat — wie in einer unwidersprochenen dpa-Meldung vom 20. April 1977 mitgeteilt — ein hoher Beamter des Bundeskriminalamts auf dem 7. Ordentlichen Kongreß der „Union Internationale des Syndicats de Police (UISP) in Gelsenkirchen in einem Vortrag die angeblich schlechte Zusammenarbeit der Polizeien in Europa beklagt und unter Hinweis auf allerjüngste Praxisfälle (z. B. Mordfall Buback) erklärt, „die polizeiliche Zusammenarbeit funktioniere — aber sie funktioniere schlecht", und wenn ja, wie steht die Bundesregierung -zu dieser Erklärung? Welche konkreten Möglichkeiten und praktischen Ansätze sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, um gerade auch im Hinblick auf den grenzübergreifenden Terrorismus eine noch verstärkte internationale Koordination bzw. Kooperation zwischen den Polizeien, insbesondere mit unseren europäischen Nachbarländern zu erreichen? Ein für die Zusammenarbeit der INTERPOL-Stellen zuständiger Beamter des Bundeskriminalamtes hat auf dem 7. Ordentlichen Kongreß der Union Internationale des Syndicats de Police (UISP)" in Gelsenkirchen erklärt, daß die Zusammenarbeit der Polizeien, gemessen an den Gegebenheiten, gut funktionieren, jedoch, gemessen an den praktischen Bedürfnissen, nicht ausreichend sei. Die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sind in der Tat verbesserungsbedürftig. Der INTERPOL-Weg ist bei politisch motivierten Straftaten wegen unterschiedlicher Auffassungen einzelner Mitgliedstaaten nur beschränkt gangbar. Er steht zudem nicht für die bei der Bekämpfung des Terrorismus unabdingbare Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsdiensten und Polizeien zur Verfügung. Weitere Schwierigkeiten für die internationale Kooperation ergeben sich aus unterschiedlichen Organisationsformen und Rechtsvorschriften im Sicherheitsbereich. Auch die Kompetenzen von Justiz und Polizei sind in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen unterschiedlich geregelt. Die Bundesregierung bemüht sich seit einigen Jahren nachdrücklich und mit Erfolg darum, diese praktischen Bedürfnissen entgegenstehenden Schwierigkeiten abzubauen. Im bilateralen Verhältnis sind zu den Nachbarstaaten insbesondere auf dem Gebiet der Bekämpfung des Terrorismus wichtige Fortschritte erzielt worden, die nicht nur den Informationsaustausch betreffen, sondern auch die Zusammenarbeit im operativen Bereich. Im multilateralen Verhältnis zu den EG-Staaten sind diese Fragen auf Grund von Initiativen der Bundesregierung Gegenstand intensiver Beratungen in den von der Europäischen Konferenz der für die Innere Sicherheit zuständigen Minister am 29. Juni 1976 eingesetzten Arbeitsgruppen. Die Bundesregierung ist sich dabei bewußt, daß Erfolge auf diesem schwierigen Gebiet internationaler Zusammenarbeit nur schrittweise erzielt werden können. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen B 16 und 17) : Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund ihrer seit meiner Anfrage A 136 (Drucksache 7/511) vom 11. Mai 1973 gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse, wirksamere Maßnahmen oder zusätzliche gesetzliche Schritte gegen das Anbringen sog. Mini-Spione und das damit verbundene unerlaubte Abhören von Gesprächen, Verhandlungen usw. einzuleiten? Ist an ein Verbot der Herstellung, des Vertriebs und der Anbringung von Mini-Spionen gedacht? Die Bundesregierung hat dem in Ihrer Frage A 136, Drucksache 7/511, vom 11. Mai 1973 angesprochenen Problem auch weiterhin ihre Aufmerksamkeit gewidmet. Auch die Innenministerkonferenz hat sich im September 1974 mit der Angelegenheit befaßt. Sie hat den Bundesminister des Innern gebeten, sich dafür einzusetzen, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringt, durch den die Herstellung, der Vertrieb, der Erwerb und die Einfuhr von Mikroabhöranlagen — vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung — verboten werden. In meinem Haus ist daraufhin ein entsprechender "erster Entwurf eines Gesetzes erarbeitet worden. Die Diskussion mit den beteiligten Bundesressorts zeigte jedoch alsbald, daß der in dem Entwurf enthaltene Lösungsversuch weniger auf juristische als, vor allem auf technische Abgrenzungsschwierigkeiten stieß. Der Entwurf konnte deshalb bisher nicht eingebracht werden. Im Dezember 1976 haben das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr einen Entwurf für ein Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Funkabhöranlagen erarbeitet und den beteiligten Ministerien des Bundes und der Länder sowie interessierten Kreisen der Wirtschaft zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen beabsichtigen sie, dem bayerischen Kabinett eine Gesetzesinitiative im Bundesrat vorzuschlagen. Der Entwurf bezweckt einen 1790* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 verstärkten Schutz vor sog. Minispionen. Für besonders gefährliche Abhöranlagen sieht er ein Verbot der Herstellung, des Vertriebs und der Einfuhr vor, Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Bußgeld bewehrt. Die beteiligten Bundesressorts haben die Prüfung noch nicht abgeschlossen, ob der Entwurf eine geeignete Grundlage für eine gesetzliche Regelung dieser sehr schwierigen Materie darstellt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 18) : Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, nach denen die Ozonschicht der Stratosphäre durch Chlorfluormethane, die als Treibgas in Spraydosen Verwendung finden, gefährdet wird, und erwägt sie gegebenenfalls ein Verbot von Spraydosen mit Chlorfluormethan, wie dies in einigen anderen Ländern (USA, Kanada, Schweden) beabsichtigt wird? Bereits in der Beantwortung ,einer ähnlichen Anfrage des Abgeordneten Hoffie habe ich zu diesem Thema eingehend Stellung genommen (Sitzungsprotokolle vom 3. März 1977, S. 893, Anlage 30, Fragen A 93 und A 94). Die dort angekündigte internationale Konferenz in Washington hat vom 26. bis 28. April 1977 stattgefunden. Die folgenden Staaten waren vertreten: Australien, Bundesrepublik Deutschland, Canada, Frankreich, Italien, Japan, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, USSR, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten. Die anwesenden Leiter der 3 amerikanischen Behörden (EPA, FDA, CPSC), die mit dem Problem der Chlorfluormethane befaßt sind, erklärten, daß die Vereinigten Staaten beabsichtigen, noch in diesem Jahr mit der Kennzeichnung der mit Treibgas gefüllten Dosen und gegen Ende 1978 mit dem Auslaufen der Produktion und des Gebrauchs von Chlorfluormethan für nicht „essentielle" Treibgase zu beginnen. Ein Gesetzesbeschluß zur letzteren Regelung steht aber noch aus und kann frühestens in zwei Jahren in Kraft treten. Die kanadische Position wurde vom Leiter des Umweltschutzdienstes vorgetragen. Danach ist seit dem 1. April 1976 ein Umweltgiftgesetz in Kraft, das die Regierung ermächtigt, Vorschriften über Herstellung, Import und Verkauf von Substanzen zu erlassen, wenn sie für die Umwelt oder die Gesundheit Probleme darstellen können. Die kanadische Regierung hat von dieser Ermächtigung bisher noch keinen Gebrauch gemacht. Mit der betroffenen Industrie ist jedoch vereinbart worden, daß im Jahre 1977 der nicht „essentielle" Gebrauch von Chlorfluormethan (Haarsprays und Deosprays) auf die Hälfte der Jahresproduktion 1974 bis 1975 reduziert werden soll. Die Absichten des von Ihnen genannten 3. Landes, nämlich Schweden, sind auf der Sitzung nicht vorgetragen worden. Die Bundesrepublik Deutschland, wie auch die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften haben ebenso wie Canada bereits die grundlegende Gesetzgebung, um umweltschädliche Produkte zu beschränken oder gar zu verbieten. Diese Staaten sind schon vor der Sitzung übereingekommen, mit ihrer Industrie über eine freiwillige Einschränkung der nicht „essentiellen" Herstellung von Chlorfluormethan zu verhandeln. Mit Ausnahme von Australien, Italien und USSR waren sich die Verteter der anwesenden Staaten einig, daß man bereits auf der Grundlage der von der National Academy of Science vorgelegten Daten in Richtung auf eine Verminderung der Emissionen an Chlorfluormethan voranschreiten solle, wobei primär an eine freiwillige Umstellung des Marktes auf Spraydosen mit mechanischen Pumpen oder mit umweltfreundlichen Treibgasen gedacht ist. Wie bereits in der erwähnten Beantwortung ausgeführt wurde, ist die Chlorfluormethan-Produktion in der Bundesrepublik Deutschland bereits rückläufig. Sofern diese Entwicklung, die ich zu fördern gedenke, auch in Zukunft anhält, könnte sich ein Verbot der Spraydosen erübrigen. Wenn es sich jedoch als notwendig erweisen sollte, wird die Bundesregierung nicht zögern, die Einschränkung des Verbrauchs oder ein Verbot ins Auge zu fassen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klein (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 19) : Liegen der Bundesregierung auf Grund der gemäß § 3 des Verfassungsschutzgesetzes gesammelten Auskünfte, Nachrichten und sonstigen Unterlagen über verfassungsfeindliche Bestrebungen Erkenntnisse darüber vor, daß sich der heutige Vorsitzende des „Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz", Hans-Helmuth Wüstenhagen, im Oktober 1948 von Ost-Berlin in den freien Westen abgesetzt hat, wo er kurz darauf bei dem als rechts eingestuften und in verschiedenen Bundesländern später verbotenen "Bund Deutscher Jugend" tätig wurde? Ich verweise auf die Antwort zu Ihren mündlichen Fragen Nr. 57 und 58. Auch auf diese Frage kann ich Ihnen keine andere Antwort geben. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 20) : Hält die Bundesregierung die von Herrn Grottian vorgeschlagenen Änderungen in der Besoldung des öffentlichen Dienstes für realisierbar, und welche Initiativen will sie diesbezüglich ergreifen? Die Bundesregierung prüft z. Z. welche Maßnahmen im öffentlichen Dienst zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erfolgen können. Auch die Vorschläge von Dr. Peter Grottian gehören zu den Materialien, die in diesem Zusammenhang auszuwerten sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1791* Ich bitte um Verständnis dafür, daß jetzt zu Einzelfragen noch nicht Stellung genommen werden kann. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 21) : Welche Schritte hat und wird die Bundesregierung unternehmen, um zur Verminderung der Chloridbelastung der Weser und Werra durch Kaliabwässer in Verhandlungen mit der DDR Lösungen zu finden? Die Versalzung der Werra ist das wichtigste Umweltproblem im Verhältnis zur DDR. Die Bundesregierung hält seine Lösung für vorrangig. Bereits bei der ersten Gesprächsrunde der Umweltverhandlungen mit der DDR im November 1973 war die Werraversalzung ein vordringliches Probelm. Die DDR hat den Termin für die zweite Gesprächsrunde abgesagt. Auch die in der Folgezeit von der Bundesregierung angestrebten Verhandlungen über eine Gewässervereinbarung konnten aufgrund der Einstellung der DDR bisher nicht aufgenommen werden. Die Bundesregierung prüft zur Zeit in Kontakt mit den Ländern, ob erfolgversprechende Möglichkeiten bestehen, das Problem mit der DDR zu erörtern. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen B 22 und 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit von Kernreaktoren in der Frage der Bruchfestigkeit von Materialien, die mit Zahlen begründet wird, die in einem Näherungsverfahren und als Durchschnittswerte gewonnen wurden und bei denen die Bandbreite der im Prüfverfahren gefundenen Abweichungen in die Sicherheitskalkulation nicht eingegangen ist? Hält die Bundesregierung die in der Bundesrepublik Deutschland betriebene Materialforschung für ausreichend, um die Zahlen, von denen man bei der Sicherheitsberechnung für verschiedene beim Reaktorbau benutzte Materialien ausgeht, kritisch zu überprüfen, oder hält es die Bundesregierung für ausreichend, sich auf in der Fachliteratur vorfindbare Duchschnittswerte zu verlassen, ohne prüfen zu können, aus welcher Abweichung der Durchschnittswert gewonnen wurde? Zu Frage B 22: Herstellung und Prüfung von Reaktorkomponenten erfolgen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nach den bewährten Regeln der Technik, die im einzelnen hier nicht dargestellt werden können. Darüber hinaus werden je nach der sicherheitstechnischen Bedeutung einzelner Komponenten für die Anlage zum Teil erhebliche Mehranforderungen an Auslegung, Werkstoff, Fertigungsüberwachung, Abnahme- und Wiederholungsprüfung gestellt. Für Reaktorkomponenten werden zugelassene Werkstoffe verwendet, für deren Eigenschaften vom Hersteller Mindestwerte garantiert werden. Die Einhaltung der erforderlichen Materialkennwerte wird durch umfangreiche Prüfungen sowohl am Halbzeug als auch an der Komponente überwacht. Vor allem aber wird die Sicherheit von Kernkraftwerkskomponenten nicht anhand von Durchschnittswerten, z. B. für die Bruchfestigkeit der verwendeten Materialien beurteilt, sondern aufgrund der tatsächlichen mechanischen Eigenschaften der einzelnen Komponente, wobei insbesondere auch die Streuung der Meßergebnisse Berücksichtigung findet. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hält die in der Bundesrepublik Deutschland betriebene Materialforschung hinsichtlich der gestellten Frage für ausreichend. Sie hält jedoch weitere Forschungsarbeiten zu speziellen Einzelfragen für zweckmäßig und fördert entsprechend solche Untersuchungen, insbesondere um die quantitativen Vorhersagen über das langfristige Verhalten von Reaktorkomponenten unter den betrieblichen Einflüssen weiter zu verbessern, das im übrigen durch umfangreiche Wiederholungsprüfungen an der Anlage überwacht wird. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/328 Frage B 25) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, und welche Schlüsse will sie gegebenenfalls daraus ziehen, daß die Rechtsprechung in allen Fällen der ausgleichenden Intention des Gesetzgebers im Bereich der Mietanpassung nach dem Wohnraumkündigungsschutzgesetz gefolgt ist oder daß in den Urteilen Tendenzen zu erhöhten oder zu zu geringen Anforderungen an die Voraussetzungen einer Mieterhöhung zu erkennen sind? Die Zahl der veröffentlichten gerichtlichen — insbesondere landgerichtlichen — Entscheidungen zum Gesetz zur Regelung der Miethöhe ist noch gering. Dabei ist zu berücksichtigen, daß gerichtliche Verfahren, in denen das Gesetz zur Regelung der Miethöhe die Entscheidungsgrundlage bildet, schon wegen der für die einzelnen Mieterhöhungen einzuhaltenden Fristen erst einige Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1975 anhängig geworden sein können. Aus den vorliegenden Entscheidungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür, daß die Intentionen des Gesetzgebers für den Bereich der Mietanpassung von der Rechtsprechung tendenziell verfehlt würden. Daß nach Inkrafttreten einer Neuregelung bei der gerichtlichen Anwendung der Vorschriften im Einzelfall auch divergierende Auffassungen zutage treten, wird sich allerdings nie vermeiden lassen. Es kann jedoch erwartet werden, daß solche Divergenzen auch für den hier angesprochenen Bereich mit zunehmender Zahl der veröffentlichten Entscheidungen durch eine feste und gesicherte Spruchpraxis überwunden werden. 1792' Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Die Bundesregierung wird im übrigen — nicht zuletzt auch im Hinblick auf den nach der Entschließung des 7. Deutschen Bundestages im Jahre 1979 vorzulegenden Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes — die weitere Entwicklung der Rechtsprechung aufmerksam beobachten. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche frage des, Abgeordneten Dr. Spörl (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 27) : In welchem Verhältnis verteilen sich direkte und indirekte Subventionen des Bundes auf Großunternehmen einerseits und mittlere bzw. kleinere Unternehmen andererseits? Die Bundesregierung gibt in ihren Subventionsberichten über Finanzhilfen (direkte Subventionen) und Steuervergünstigungen (indirekte Subventionen) Auskunft, inwieweit sie Betrieben oder Wirtschaftszweigen zugute kommen. In dem Bericht sind jedoch keine Angaben darüber enthalten, welchen Unternehmensgrößen derartige Hilfen zufließen. Audi sonst gibt es keine amtlichen Statistiken, die eine hinreichende sachgerechte Beantwortung Ihrer Anfrage gestatten. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 28) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Dienstfahrzeuge der Bundeszollverwaltung mit einer vollständigen Sicherheitsausstattung sowie die Fahrzeuge des Zoilfahndungsdienstes mit Blaulicht (abnehmbar) und Martinshorn auszustatten, bzw. welche Gründe hindern die Bundesregierung an einer solchen Entscheidung? Die Bundesregierung beschafft für die Bundeszollverwaltung ausschließlich handelsübliche Kraftfahrzeuge. Diese. unterliegen dem Zulassungsverfahren entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und erfüllen somit auch die vollständigen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen sicherheitsmäßigen Anforderungen. Die Kraftfahrzeuge des Zollfahndungsdienstes können nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 35 i. V. m. § 38) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 52 [3] i. V. m. § 55 [3]) mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und mit Einsatzhörnern ausgestattet werden. Von dieser Möglichkeit wird seit langem in dem erforderlichen Maße Gebrauch gemacht. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 29) : Trifft es zu, daß die Steuerfreiheit der Altersrenten von in Frankreich tätig gewesenen Wanderarbeitnehmern, die in Anwendung von Artikel 7 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens von 1938 (Bundessteuerblatt 1953 Teil I, S. 329) gewährleistet war, durch den in das EStG 1975 und die EStDV 1975 eingefügten § 32 b gefährdet ist, und wenn ja, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen? In Ihrer Anfrage sprechen Sie die Besteuerung von Altersrenten an, die in Frankreich tätig gewesene Wanderarbeitnehmer aus der französischen Sozialversicherung beziehen. Derartige Bezüge sind nach dem heute geltenden deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 (BGBl. 1961 II S. 398, 1970 II S. 719) in der Bundesrepublik Deutschland steuerfrei. Diese Einkünfte werden jedoch — ebenso wie andere nach dem Abkommen steuerfreie Einkünfte — berücksichtigt, um den Steuersatz für das übrige — nicht abkommensbegünstigte — Einkommen zu bestimmen (sog. Progressionsvorbehalt) . Die Altersrenten wurden in dieser Weise bereits seit 1959 berücksichtigt. Der 1975 in das Einkommensteuergesetz eingefügte § 32 b EStG hat lediglich klarstellend den ausdrücklichen gesetzlichen Hinweis auf die in den Abkommen vorgesehenen Regelungen zum Progressionsvorbehalt gebracht. Er entspricht inhaltlich voll der bisherigen Verwaltungspraxis (vgl. Begründung des Finanzausschusses, Bundestagsdrucksache 7/2180 S. 20 und Abschnitt 185 der Einkommensteuerrichtlinien in der bis 1975 geltenden Fassung). Das frühere deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen, das übrigens vom 9. November 1934 stammte (RStBl. 38 S. 329), wurde bereits 1959 durch das neuere Abkommen ersetzt. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 30) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Gründe ausschlaggebend dafür waren, daß es entgegen der Ankündigung des Bundesfinanzministeriums über eine Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe von 690 000 DM für die Kläranlage Hügelsheim (Baden) zu keiner Einigung gekommen ist, und kann die Bundesregierung die Oberfinanzdirektion Freiburg veranlassen, die Verhandlungen mit der Gemeinde Hügelsheim beschleunigt zu einem positven Ergebnis zu bringen? Am 30. März 1977 ist zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Hügelsheim und Vertretern der zuständigen Oberfinanzdirektion Freiburg über eine Kostenbeteiligung an der von der Gemeinde geplanten Kläranlage verhandelt worden. Dabei ist der Gemeinde Hügelsheim die von Ihnen genannte Kostenbeteiligung von höchstens 690 000,— DM in der Form einer Bundeszuwendung nach Ziffer 2.2.1 der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung angeboten worden. Dieser Betrag, stellt ein Drittel der vom Bund ermittelten Gesamtbaukosten von 2 070 000,— DM dar. Dieses Angebot wurde von dem Bürgermeister nicht angenommen, da die Gemeinde die Gesamtbaukosten auf 2,4 Millionen DM einschätzt und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1793* J deshalb eine Bundesbeteiligung von 800 000,— DM fordert. Auch bei einigen weiteren Punkten des geplanten Übereinkommens, z. B. dem Anteil des Bundes an den Betriebskosten, konnte noch keine Einigung erreicht werden. Zur Zeit untersucht das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, ob und in welchem Umfang den Vorstellungen der Gemeinde gefolgt werden kann. Dabei ist, um das Verfahren zu beschleunigen, u. a. am 12. Mai 1977 eine Besprechung mit Vertretern der Landesbauabteilung und des Wasserwirtschaftsamtes in Karlsruhe vorgesehen. Sobald diese Ermittlungen abgeschlossen sind, wird die Oberfinanzdirektion Freiburg mit neuen Weisungen versehen und werden die Verhandlungen fortgesetzt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Finanzämter in zunehmendem Maße dazu übergehen, im Rahmen der Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage der §§ 44 und 85 des Städtebauförderungsgesetzes für Betriebsverlagerungen gewährte Sanierungsförderungsmittel sowie Kostenerstattungsbeträge nach § 43 des Städtebauförderungsgesetzes, die den Grundstüdcseigentümern zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden, bei der Veranlagung zur Einkommensteuer mitzuerfassen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine solche Praxis dem verfolgten Förderungszweck des Gesetzes nicht gerecht wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Praxis in Zukunft zu unterbinden? Zuschüsse nach dem Städtebauförderungsgesetz sind nach den für die Berücksichtigung öffentlicher Zuschüsse bestehenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen einkommensteuerrechtlich wie folgt zu• behandeln: Werden dem Eigentümer eines privaten Wohngebäudes Kosten, die bei der Modernisierung anfallen und die zu den Herstellungskosten gehören, nach § 43 StBauFG erstattet, so kann der Eigentümer entscheiden, ob er als Herstellungskosten der geförderten Baumaßnahme nur die von ihm selbst aufgewendeten Kosten — also ohne Berücksichtigung der erhaltenen Geldleistungen — als Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung ansetzen will oder ob er die Geldleistungen als sogenannte negative Werbungskosten (und damit wie Einnahmen) berücksichtigen will. Im letztgenannten Fall bleibt der gesamte Herstellungsaufwand für die geförderte Baumaßnahme Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung. Ist das Gebäude einem Betriebsvermögen zuzurechnen, so kann der Eigentümer die erhaltenen Erstattungsbeträge als Betriebseinnahmen ansetzen. Er kann die Leistungen aber auch erfolgsneutral behandeln; in diesem Fall dürfen die Gebäude nur mit den Herstellungskosten angesetzt werden, die der Bauherr selbst aufgewendet hat. Nur seine eigenen Aufwendungen bilden die Grundlage für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung. Dieses Wahlrecht ist in Abschnitt 34 der Einkommensteuer-Richtlinien 1935 niedergelegt. Handelt es sich bei den Modernisierungsaufwendungen, die der Eigentümer vornimmt, um Erhaltungsaufwand, sind die erstatteten Beträge ebenfalls als sog. negative Werbungskosten anzusetzen. Gehört das Gebäude zum Betriebsvermögen, sind die Erstattungsbeträge den Betriebseinnahmen des Bauherrn zuzurechnen. Werden einem Unternehmer wegen anderweitiger Unterbringung des Betriebs Sanierungsmittel nach § 44 StBauFG gewährt, so liegen insoweit Betriebseinnahmen vor; andererseits kann der Unternehmer die ihm durch die anderweitige Unterbringung entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen. Ich gehe davon aus, daß die Finanzämter allgemein nach diesen Grundsätzen verfahren. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der mit dem Städtebauförderungsgesetz verfolgte Förderungszweck keine Ausnahme von der geschilderten Beurteilung rechtfertigt. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 32 und 33) : Wieviel Prozesse laufen z. Z. vor dem Bundesverwaltungsgericht, die von Unternehmen angestrengt wurden, deren Antrag auf Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe .Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' abgelehnt wurden, welches ist ihr Hauptgegenstand, und welche Konsequenzen und Änderungen der geltenden Bestimmungen will die Bundesregierung unabhängig vom Ausgang dieser Prozesse ergreifen? Wieviel Prozesse hat die Bundesregierung in der Vergangenheit in Sachen Gemeinschaftsaufgabe .Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren, und zu welchen Änderungen der Förderungsbestimmungen hat dies im einzelnen geführt? Die im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ausgewiesene regionale Investitionszulage ist zur Zeit Gegenstand zweier Verwaltungsstreitverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Beide Revisionsverfahren betreffen die Auslegung des Begriffs „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" im Sinne des Investitionszulagengesetzes, und zwar im Hinblick auf Investitionen in einem Wärmekraftwerk und bezüglich der Anschaffung eines Fährschiffes. Die Bundesregierung hat bisher keine Prozesse wegen Versagung der Bescheinigung für die regionale Investitionszulage vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr am 7. Mai 1975 in sieben Verfahren die von der Bundesregierung vertretene Auslegung des Begriffes „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" nach § 1 Abs. 4 Investitionszulagengesetz 1969 bestätigt. Zur Vermeidung unnötiger Verwaltungsstreitverfahren hat die Bundesregierung bereits 1973 bei einer Novelle des Investitionszulagengesetzes den Begriff „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" durch Aufzählung mehrerer Kriterien ab- 1794* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 schließend erläutert. Diese Bestimmungen sind in § 2 Abs. 2 Investitionszulagengesetz 1975 unverändert übernommen worden und haben sich in der Praxis bewährt. Sollte der jetzt zur Beschlußfassung in Vorbereitung befindliche 6. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu einer Änderung der Förderungsbedingungen führen, wird die Bundesregierung prüfen, ob es zweckmäßig und erforderlich ist, insoweit auch die Bestimmungen des Investitionszulagengesetzes anzupassen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 34 und 35) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers Matthöfer, derzufolge die erst kürzlich vom Kabinett festgelegten Eckdaten des Energieprogramms im Bereich des Kernenergiebedarfs nicht realisierbar seien, und wenn ja, in welchem Ausmaß? Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls veranlaßt, schon überholte und unrealistische Annahmen ihrem Energieprogramm zugrunde zu legen, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die übrigen Eckdaten des Energieprogramms? Zu Frage B 34: Die Bundesregierung hat ihre Energiepolitik in den vom Bundeskabinett am 23. März 1977 verabschiedeten Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms dargelegt. Hierin wird die von den energiewissenschaftlichen Instituten im Rahmen ihrer Prognose errechnete Kernkraftwerkskapazität von ca. 30 000 MW für 1985 als energiepolitisch wünschenswert bezeichnet. Diese Kernkraftwerkskapazität kann bei Erfüllung der in den Grundlinien und Eckwerten genannten Voraussetzungen erreicht werden. Die Bundesregierung hat allerdings gleichzeitig ausgeführt, daß die jetzt eingetretenen und weiter zu befürchtenden Verzögerungen, auf die auch Herr Minister Matthöfer hingewiesen hat, es nicht ausschließen lassen, daß diese Kernkraftwerkskapazität 1985 nicht voll erreicht wird. Sie hat ferner betont, daß dies ernste Folgen für die Sicherheit der Stromversorgung haben kann. Zu Frage B 35: Wie zu Frage 34 ausgeführt, betrachtet die Bundesregierung die Aussagen der Grundlinien und Eckwerte für die Fortschreibung des Energieprogramms weiterhin als gültig. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gruner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 36 und 37): Trifft eine Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. April zu, daß es hauptsächlich die Bundesrepublik Deutschland ist, die in der Europäischen Gemeinschaft eine gemeinsame Linie für die Verhandlungen über die Verlängerung des Welttextilabkommens verhindert und damit die Verlängerung des Abkommens gefährdet, obwohl es nach Aussagen von Fachleuten „zu chaotischen Verhältnissen im Welttextilhandel kommen wird, wenn das Abkommen nicht verlängert wird", warum will die Bundesregierung der sog. Globalisierung der Einfuhren, d. h. der Begrenzung der Zuwachsraten, nicht zustimmen, obwohl alle EG-Staaten außer Dänemark und den Niederlanden sich dafür ausgesprochen haben? Was tut die Bundesregierung in Anbetracht des deutschen Ziels „weltoffene Handelspolitik und zunehmende Beteiligung der Dritten Welt am internationalen Warenaustausch" außer seit langem bestehenden für diesen Zweck wenig wirksamen Programmen wie ERP-Darlehen und regionalen Förderprogrammen, um die durch diese Einfuhrpolitik entstehenden Umstrukturierungsprobleme zu lösen, vor allem, wie sollen die wegfallenden Arbeitsplätze besonders für Frauen und wirtschaftsschwachen Gebieten ersetzt werden? Zu Frage B 36: Die Haltung der Europäischen Gemeinschaft zur Verlängerung des Welttextilabkommens konnte bisher nicht festgelegt werden, weil zwischen den Mitgliedstaaten noch keine vollständige Übereinstimmung über das Verhandlungsmandat der Kommission erzielt wurde. Der hierfür von der Kommission unterbreitete Vorschlag ist von der deutschen Delegation, um eine Gemeinschaftslösung zu ermöglichen, im wesentlichen akzeptiert worden, während andere Delegationen zusätzlich die Anwendung globaler Einfuhrbeschränkungen forderten. Diesen Forderungen haben die Kommission, Deutschland und andere Mitgliedstaaten nicht zugestimmt. Die Bundesrepublik 'Deutschland ist daher nicht hauptsächlich dafür verantwortlich, daß bislang keine gemeinsame Linie der Europäischen Gemeinschaft gefunden werden konnte. Die Bundesregierung stimmt der sog. Globalisierung der Einfuhren vor allem aus folgenden Erwägungen nicht zu: — Die weltweite Beschränkung der Textileinfuhr wird von den meisten Verhandlungspartnern in Genf abgelehnt. Die Forderung nach Globalisierung führt daher zu einer Gefährdung der Verlängerung des Welttextilabkommens mit den sich daraus ergebenden negativen Auswirkungen für die europäische Textilindustrie. Ebenso sind nicht unerhebliche Nachteile für die Exporte der Gemeinschaft generell zu befürchten. — Globale Einfuhrbeschränkungen stellen das in der Europäischen Gemeinschaft vereinbarte Ziel einer ausgeglichenen regionalen Verteilung der Einfuhren in Frage. Damit besteht die akute Gefahr einer Konzentration der Einfuhren auf dem deutschen Markt. Nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland, die von der Kommission und anderen Mitgliedstaaten geteilt wird, ist in besonders kritischen Situationen eine Begrenzung der Zuwachsraten auch ohne Globalisierung der Einfuhren möglich. Zu Frage B 37: Strukturwandlungen in der Volkswirtschaft gehen nicht nur von den Auslandskonkurrenzen aus, sondern haben mehrere Ursachen. Mit ihnen gehen jeweils Freisetzungen und Umsetzungen von Produktionsfaktoren einher. Das Problem, wie wegfallende Arbeitsplätze besonders für Frauen und in wirtschaftsschwachen Gebieten ersetzt werden sollen, wird an Gewicht verlieren, wenn der konjunkturelle Erholungsprozeß weiter fortschreitet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1795* Die von der Bundesregierung vorrangig angestrebte Wiederherstellung eines hohen Beschäftigungsstandes ist nur in einer längeren Zeitspanne zu verwirklichen. Hierzu bedarf es einer mittelfristigen Strategie der Wirtschaftspolitik, die sich nicht darauf beschränken darf, das zum Abbau der konjukturellen Arbeitslosigkeit notwendige Wirtschaftswachstum durch ausreichende Nachfrageexpansion zu sichern; sie muß vielmehr gleichzeitig darauf abzielen, strukturelle Hemmnisse zu beseitigen, die der Wiedererlangung eines hohen Beschäftigungsstandes entgegenstehen. Ein Beitrag hierzu ist das mehrjährige öffentliche Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge. Die Lösung der durch den Strukturwandel entstehenden Umstrukturierungsprobleme wird darüber hinaus auch durch vielfältige Finanzierungshilfen des Bundes und der Länder erleichtert. Neben den Maßnahmen des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich Ausbildung, Fortbildung und Umschulung sowie dem arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm vom November 1976 sind hier vor allem die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bereitgestellten Mittel zur Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze in strukturschwachen Gebieten von Bedeutung. Wenn überwiegend Frauenarbeitsplätze geschaffen werden, kann eine Förderung in den Fördergebieten auch außerhalb von Schwerpunktorten erfolgen. Auch die ERP-Kredite zur Umstellung des Produktionsprogramms bei wesentlichen sektoralen Strukturänderungen haben sich nach Auffassung der Bundesregierung bewährt. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Wissenschaftlichen Beirat für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft gemachten Vorschläge für ein an den wirtchaftswissenschaftlichen Fachbereichen einzuführendes neues Studienfach Öffentliche Betriebswirtschaftslehre — Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmer, und beabsichtigt die Bundesregierung durch eigene Aktivitäten die Verwirklichung dieser Vorschläge zu fördern? Die vom wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft e. V. unterbreiteten Vorschläge sehen vor, im Rahmen eines wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Studiums im zweiten Abschnitt auch eine Spezialisierung in Öffentlicher Betriebswirtschaftslehre zu ermöglichen bzw. diese Materie auch als Wahlfach für die Juristenausbildung vorzusehen. Dies ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen, weil hier auch Lerninhalte vermittelt werden sollen, die in den herkömmlichen Studiengängen überhaupt noch nicht oder nur unzureichend angeboten werden. Die Vorschläge der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft müssen in die Arbeit einer überregionalen Studienreformkommission „Wirtschaftswissenschaften" eingebracht werden, sobald sich die Länder über die Einsetzung der Kommissionen nach § 9 Hochschulrahmengesetz geeinigt haben und eine entsprechende Kommission gebildet worden ist. Darüber hinaus ist die Bundesregierung — vorbehaltlich der Antragsstellung durch ein Land sowie der Willensbildung in den Gremien der BundLänder-Kommission — bereit, sich im Rahmen des Modellversuchsprogramms der Bund-Länder-Kommission an einem Modellversuch zu beteiligen, der die praktische Erprobung der hier vorgelegten Vorschläge zum Gegenstand hat. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 39 und 40) : Trifft es auch nach Ansicht der Bundesregierung zu, daß — wie von Wirtschaftszeitungen in den letzten Tagen gemeldet — von 1973 bis 1976 eine Investitionslücke von 157 Milliarden DM entstanden ist, die sich in einer gefährlichen Veralterung bis hin zur „Vergreisung" unserer Industrieanlagen auswirkt, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung daraus die Konsequenz ziehen, die Unternehmen in die Lage zu versetzen, die erwirtschafteten Gewinne in größerem Umfang als bisher zur Sicherung der Betriebe einzusetzen, und wird die Bundesregierung dabei wenigstens die in unseren wichtigsten Konkurrenz- und Partnerländern üblichen Möglichkeiten, bei Abschreibungen, Rücklagen usw. eröffnen? Wann wird die Bundesregierung gesetzliche Schritte unternehmen, um die für das Wachstum so wichtigen Privatinvestitionen durch steuerliche Entlastungen der Wirtschaft kräftig in Gang zu bringen, nachdem nun auch das gewerkschaftseigene Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Institut WSI am 12. April 1977 festgestellt hat, daß das Wachstum der Investitionen der privaten Wirtschaft 1977 weder ausreichend set, um die konjunkturelle Arbeitslosigkeit wesentlich zu vermindern, nodi um das Arbeitsplatzdefizit rasch abzubauen? Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Bedeutung der Unternehmensinvestitionen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die Beschäftigung hingewiesen. Sie hat dies auch im Jahreswirtschaftsbericht 1977 getan (Bundestagsdrucksache 8/72 vom 28. Januar 1977) . Daß sich die Unternehmensinvestitionen in den Jahren 1973 bis 1975 unbefriedigend entwickelten, ist eine von niemand bestrittene Tatsache. Die Quantifizierung einer sogenannten Investitionslücke ist schon aus methodischen Gründen problematisch. Die in der Frage genannte Zahl von 157 Milliarden DM dürfte jedoch überhöht sein, weil sie wahrscheinlich auf einer Extrapolation der früheren Entwicklung beruht. Die Bundesregierung hat im übrigen ein Wirtschaftsforschungsinstitut mit der Untersuchung der damit zusammenhängenden Fragen beauftragt. Die Bundesregierung hat dem Investitionsproblem bereits 1975 mit dem Investitionszulagengesetz Rechnung getragen. 1976 haben die Investitionen der gewerblichen Wirtschaft real um rund 71/2% zugenommen. In ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1977 hat die Bundesregierung die für eine ausreichende Investitionstätigkeit erforderlichen Voraussetzungen erneut dargelegt. Die von der Wirtschaft wiederholt als für die Investitionsneigung bedeutsam bezeich- 1796* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 neten Entlastungen der Unternehmen im Bereich der ertragsunabhängigen Steuern hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften im Rahmen des Entwurfs für das Steueränderungsgesetz 1977 (Bundestagsdrucksache 8/292) zur Beschlußfassung vorgelegt. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 41) : Welche konkreten Ergebnisse und Lösungsvorschläge hat der 1975 bei den Bundesministerien für Wirtschaft und für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gebildete Gesprächskreis zur .Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt" bisher erarbeitet, und durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, besonders im Geltungsbereich der Verdingungsordnung für Bauleistungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Erscheinungen eines ruinösen Verdrängungswettbewerbs vermieden und Chancengleichheit im Wettbewerb hergestellt wird? Der Gesprächskreis zur Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt konzentrierte seine Beratungen bisher auf die Punkte — Verbesserung der Markttransparenz („Baumarktbeobachtungsverfahren ") — Einhaltung der VOB („VOB-Stellen") — Leistungsgerechter Preis (Verhinderung der „Dumpingpreise"). Zur Verbesserung der Markttransparenz hat eine Arbeitsgruppe dieses Gesprächskreises ein Baumarktbeobachtungsverfahren entwickelt, das in Nordrhein-Westfalen bereits erprobt wird und — sofern die Bauverbände dies wünschen — auch in Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland probeweise eingeführt werden kann. Eine weitere Arbeitsgruppe hat vorgeschlagen, in den Ländern VOB-Stellen einzurichten. Sie sollen der von den Bauwirtschaftsverbänden beklagten und nachgewiesenen Tendenz insbesondere kommunaler Vergabestellen entgegenwirken, von der VOB zu Lasten der Unternehmen abzuweichen. Die Einhaltung der VOB, die im Verhältnis der öffentlichen Hand zu den Unternehmen der Bauwirtschaft ein ausgewogenes Regelwerk darstellt, ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb. Der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau haben sich daher bei den Regierungschefs der Länder sehr für die Einrichtung dieser Stellen eingesetzt. Gegenwärtig existieren solche VOB-Stellen in den Bundesländern Bayern, Ham burg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die übrigen Länder prüfen zur Zeit noch die Einzelheiten für die Einführung dieser Stellen. Die Meinungsbildung zu dem Problem der „Dumping-Preise" ist noch nicht abgeschlossen. Die Vertreter der Bauwirtschaft beschweren sich in diesem Zusammenhang darüber, daß durch die Abgabe nicht mehr kostendeckender Preise von Firmen, die ihre wirtschaftliche Existenz bedroht sehen oder deren Kapazitäten nicht ausgelastet sind, aber auch durch die Zuschlagspraxis von Vergabestellen unzulässige Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Alle Überlegungen, die Einfluß auf den Preis haben, dürfen jedoch den Boden der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht verlassen. Daher können Vorschläge, die darauf hinauslaufen, generell Angebote zu „Unterkosten-Preisen" vom Zuschlag auszuschließen, nicht akzeptiert werden. Andererseits schreibt die VOB/A dem öffentlichen Auftraggeber vor, Preisangebote nicht zu akzeptieren, die in offenbarem Mißverhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Dieser Grundsatz, den jeder öffentliche Auftraggeber bereits im wohlverstandenen eigenen Interesse befolgen sollte, hat natürlich in Zeiten struktureller Anpassung besondere Bedeutung. Der Gesprächskreis erörtert daher zur Zeit, welche konkreten Möglichkeiten es gibt, dieser einschlägigen Vorschrift der VOB bessere Geltung zu verschaffen. Vielleicht lassen sich dazu auch die schon erwähnten VOB-Stellen nutzen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im bayerischen Landkreis Tirschenreuth Kaolinvorkommen entdeckt wurden, die die bisher bekannten Vorkommen in der Bundesrepublik Deutschland nach Ausmaß und Güte erheblich übersteigen, und welche Möglichkeiten sieht sie, bei der Erschließung dieser Vorkommen zu helfen? Das Kaolinvorkommen im Landkreis Tirschenreuth ist schon seit 1924 bekannt. Es erreicht an Menge und Qualität nicht die übrigen in Abbau befindlichen Vorkommen Bayerns, in denen z. T. für Jahrzehnte genügend Vorräte bekannt sind. Bei weiterem Bedarf können in der Umgebung dieser Vorkommen weitere Vorräte erschlossen werden. Sollte von der Industrie dennoch eine detaillierte Untersuchung des Vorkommens im Landkreis Tirschenreuth geplant werden, könnte die Bundesregierung auf Antrag über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung ,der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit mineralischen Rohstoffen und Erdgas ggf. diese Arbeiten fördern. Anlage 83 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 44) : Wie gedenkt die Bundesregierung die wechselnde Nutzung von Tankfahrzeugen für den Transport von Nahrungsmitteln und Chemikalien zu unterbinden, und ist sie bereit, die Kontrollbefugnisse der Beamten der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr auf diesbezügliche Inhaltskontrollen auszudehnen, notfalls mit der Konsequenz einer Personalverstärkung? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1797* Die Bundesregierung beabsichtigt eine bundeseinheitliche Lebensmittelhygiene-Verordnung zu erlassen, in der auch dem Problem des wechselseitigen Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien begegnet werden soll. Im Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2132, 2480) sind die Aufgaben und Befugnisse der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr enumerativ aufgeführt, wobei eine Befugnis auf Inhaltskontrollen auf die wechselseitige Beförderung von Lebensmitteln und anderen Gütern nicht vorgesehen ist. Eine entsprechende Befugnis könnte in der Tat nur durch Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes geschaffen werden. Die Bundesregierung wird dies prüfen. Hierzu sind bereits Schritte eingeleitet worden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/328 Frage B 46 und 47) : In welcher Anzahl und mit welchen Beträgen sind Umschulungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz durchgeführt worden? In wieviel Prozent der Fälle waren Umgeschulte vorher anderweitig beschäftigt, qualifiziert ausgebildet oder arbeitslos, und in wieviel Prozent der Fälle ermöglichte die Umschulung eine qualifizierte Beschäftigung? Zu Frage B 46: Im Jahre 1976 sind rund 12 000 Männer und rund 7 200 Frauen unter Inanspruchnahme von Förderungsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit neu in eine Umschulungsmaßnahme eingetreten. Ein Jahr zuvor waren es rund 22 000 Männer und rund 14 600 Frauen. Die finanziellen Aufwendungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz hierfür und für die Personen, die jeweils im Vorjahr mit der Umschulung begonnen hatten, haben 1976 rund 457 Millionen und 1975 rund 518 Millionen DM betragen. Darin sind sowohl die den Teilnehmern erstatteten Unkosten als auch das Unterhaltsgeld enthalten. Zu Frage B 47: Von den 19 200 Umschülern des Jahres 1976 waren 66,9 %der Männer und 57,7 % der Frauen vorher arbeitslos; 1975 waren dies 56,5% bzw. 45 %. Die übrigen Umschüler kamen aus einer Beschäftigung, die einen anderen Inhalt als der mit der Umschulung angestrebte Beruf hatte. Die Qualifikationsstufe der Umschüler vor Beginn und nach Abschluß der Umschulung hat die Bundesanstalt für Arbeit durch Sonderuntersuchungen ermittelt. Von den 1974 in Umschulungsmaßnahmen eingetretenen rund 21 000 Männern hatten vorher 39,3% überhaupt keine und weitere 10,5 O/o keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bei den rund 15 000 Frauen waren sogar 47,9 % ohne jegliche und 5,8 °/o ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die 1974 ausgelaufenen Umschulungsmaßnahmen beendeten 74,5% der Männer und 86,3 °/o der Frauen erfolgreich. Beispielsweise schlossen die Männer die Umschulung zu 37,5 °/o mit einer Lehrabschlußprüfung, zu 11,6% mit einer sonstigen staatlich anerkannten Prüfung und zu 20,9 °/o mit einer sonstigen, in der Regel einer internen Prüfung des Maßnahmeträgers ab. Diese Qualifikationsunterschiede bei Beginn und nach Abschluß der Umschulung zeigen deutlich, welche Bedeutung der beruflichen Umschulung für die berufliche Qualifizierung gerade der an- und ungelernten Arbeitnehmer beizumessen ist. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen B 48 und 49) : Befürwortet die Bundesregierung angesichts der ausgedehnten Reisetätigkeit ihrer Staatsbürger die Schaffung einer internationalen Kreditkarte für Krankheitskosten, die eine dem Heimatland vergleichbare Krankenbehandlung im Ausland ohne bürokratische Schwierigkeiten ermöglicht, entsprechend der Empfehlung 792 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats? Ist die Bundesregierung bereit, sich für den Abschluß einer entsprechenden Konvention des Europarats einzusetzen, die auch Nichtmitgliedstaaten des Europarats, einschließlich der osteuropäischen Staaten, zur Unterzeichnung offenstände? Zu Frage B 48: Die Bundesregierung befürwortet jedes Verfahren, das es ermöglicht, für deutsche Versicherte bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland auf Grund bestehender Abkommen über Soziale Sicherheit oder noch zu schaffender internationaler Regelungen eine gleichwertige Krankenbehandlung zu gewährleisten. Ob dies durch Schaffung einer internationalen Versicherungskarte, eines einheitlichen Anspruchsausweises mit längerer Gültigkeitsdauer oder auf andere Weise möglich sein wird, kann noch nicht gesagt werden. Zur Zeit befaßt sich ein Sachverständigenausschuß beim Europarat mit dieser Frage. Der abschließende Bericht dieses Ausschusses ist für Ende dieses Jahres zu erwarten. Zu Frage B 49: Die Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich bereit, sich für den Abschluß eines Europäischen Abkommens über die ärztliche Versorgung einzusetzen, das auch Nichtmitgliedstaaten des Europarates offenstände. Hierfür kommen außerhalb des Europarates westeuropäische und osteuropäische Staaten in Frage, im Verhältnis zu denen eine nicht unerhebliche Wanderungsbewegung stattfindet und die nicht bereits mit den in Betracht kommenden Mitgliedstaaten des Europa- rates durch zwei- oder mehrseitige Abkommen verbunden sind. Derartige Vereinbarungen gibt es bereits im Verhältnis zu Jugoslawien und Rumänien, während im Verhältnis zu Polen erste Verhandlungen stattgefunden haben. Urlauber, die nach Bulgarien reisen, können ohnehin schon jetzt Krankenbehandlung kostenlos in Anspruch nehmen. 1798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 50) : Trifft es zu, daß in der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Redaktion der in Bonn erscheinenden Berufswahlmagazine „Abi" und „Uni" mehreren Redakteuren ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt wurde, und wenn ja, wird die Bundesregierung weiterhin öffentliche Gelder dem Verlag zur Verfügung stellen? Die Bundesanstalt für Arbeit hat im Dezember 1976 mit der Firma Transmedia Projekt- und Verlagsgesellschaft m. b. H., Mannheim, einen Vertrag über die verlegerische Betreuung der von der Bundesanstalt herausgegebenen Zeitschriften Abi- und Uni-Berufswahlmagazin abgeschlossen. Nach diesem Vertrag ist die Auftragnehmerin verpflichtet — unter Beachtung fachlicher Vorgaben des Herausgebers — die beiden Zeitschriften zu erstellen und zu verteilen. Zuständig für die personellen Dispositionen innerhalb des Verlages und der Redaktion ist allein und ausschließlich der Verleger. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 51 und 52) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung zwischenzeitlich mit der Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gemacht, und reichen diese aus, die Bundesregierung zu veranlassen, von ihrer in ihrer Antwort auf unsere Anfrage betreffend Schwarzarbeit (Drucksache 7/2723) dargelegten ablehnenden Haltung Abstand zu nehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, über eine Verbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einen Beitrag zur Verminderung der Arbeitslosiakeit zu leisten? Zu Frage B 51: Die Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zum 1. Januar 1975 ermöglicht eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahren bei Verstößen gegen dieses Gesetz, da mit der Einstufung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit die Verfolgung nicht mehr den Gerichten, sondern zunächst den Verwaltungsbehörden der Länder obliegt. Auch wird Schwarzarbeit seitdem schärfer als zuvor geahndet (statt Geldstrafe in der Regel bis zu 10 000 DM jetzt Geldbuße bis zu 30 000 DM) . Daß die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit insgesamt durchaus wirksam sind, zeigen Zahl und Höhe der Geldbußen. Nach einer Übersicht des Zentralverbandes des deutschen Handwerks, die sich auf Meldungen der Handwerkskammern stützt, wurden im Jahre 1976 Geldbußen in einem Umfang von 1,4 Millionen DM verhängt. In letzter Zeit wurden mehrere Geldbußen über 20 000 DM bekannt. Zu Frage B 52: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das geltende Recht genügend Möglichkeiten bietet, auch gegen die Beschäftigung von Arbeitslosen als Schwarzarbeiter vorzugehen. In gesetzgeberischer Hinsicht ist das Erforderliche getan. Wie die Bundesregierung schon mehrfach betont hat, liegt der Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit bei der faktischen Feststellung und Ahndung von Gesetzesverstößen. Hierbei kommt es vorwiegend auf das Zusammenwirken aller Beteiligten bei der Ermittlung und Feststellung der Tatbestände an. Eine solche koordinierte und intensive Bekämpfung der Schwarzarbeit trägt zur Verminderung der Arbeitslosenzahl bei, deren Ausmaß sich allerdings nicht abschätzen läßt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 53 und 54) : Welche konkreten gesetzlichen Möglichkeiten gibt es derzeit, als Hausfrau eine individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung durch die Arbeitsämter finanziert zu bekommen, und durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die bestehenden Möglichkeiten zu erweitern? Beabsichtigt die Bundesregierung, die auf § 46 des Arbeitsförderungsgesetzes und des § 7 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung in der Fassung vom 18. Dezember 1975, wonach Antragsteller, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und vor Beginn der Maßnahme in den letzten drei Jahren nicht mindestens zwei Jahre lang eine die Beitragspflidit begründende Beschäftigung ausgeübt haben, eine finanzielle Förderung im Rahmen der beruflichen Fortbildung nicht erfahren können, beruhende gegenwärtige Benachteiligung insbesondere der Hausfrauen in absehbarer Zeit zu beseitigen, und welche Vorstellungen gibt es hierzu? Arbeitssuchende Hausfrauen können wie alle anderen Arbeitnehmer die Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes zur individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung in Anspruch nehmen, wenn sie für die angestrebte berufliche Tätigkeit geeignet sind, über eine bestimmte Berufspraxis verfügen und dem Kreis der Beitragszahler angehören; außerdem muß die Teilnahme an der Maßnahme arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Da die Hausfrauen, die in das Berufsleben eintreten oder wieder eintreten wollen, häufig die notwendige Beitragszeit nicht erfüllen können, hat der Gesetzgeber vor allem für diesen Personenkreis die Ausnahmeregelung des § 46 Abs. 2 AFG geschaffen. Danach kann auch ein Antragsteller, der dem Kreis der Beitragszahler bisher nicht für die geforderte Zeit angehört hat, unter bestimmten Voraussetzungen Förderungsleistungen in Anspruch nehmen; und zwar erhalten Frauen, die wegen einer Veränderung ihrer persönlichen Verhältnisse eine Beschäftigung aufnehmen müssen, ohne Teilnahme an der Bildungsmaßnahme jedoch voraussichtlich keine Arbeit finden, sowohl Unterhaltsgeld als auch volle Erstattung der Nebenkosten. Den Hausfrauen, bei denen keine begründete Notwendigkeit zur Arbeitsaufnahme besteht, werden die mit der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehenden Kosten erstattet. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß bei diesen Personen der Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1799* Die Konzentration der Förderungsleistungen auf den Kreis der Beitragszahler war ein wichtiges Anliegen des Haushaltsstrukturgesetzes. Dadurch sollte — abgesehen von der finanziellen Entlastung der Bundesanstalt für Arbeit — eine sachgerechte Beziehung zwischen Leistungsberechtigung und Beitragspflicht hergestellt werden. Wenn der Gesetzgeber darüber hinaus für Nichtbeitragszahler grundsätzlich die Erstattung der entstehenden Kosten und unter bestimmten Voraussetzungen eine volle Förderung ermöglicht hat, dann geschah dies gerade im Interesse arbeitsuchender Hausfrauen. Eine Benachteiligung dieses Personenkreises, auf die Sie in Ihrer zweiten Frage hinweisen, vermag ich darin nicht zu erblicken. Die Bundesregierung ist bemüht, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vor dem Hintergrund arbeitsmarktpolitischer Erfordernisse ständig fortzuentwickeln. Dies gilt auch und gerade für die Möglichkeiten der Förderung des Eintritts oder Wiedereintritts weiblicher Arbeitsuchender in das Berufsleben. Eine wichtige Erweiterung, die auch arbeitsuchenden Hausfrauen zugute kommt, enthält bereits die Verordnung zur Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung bei ungünstiger Beschäftigungslage vom 17. Dezember 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 3606). Danach kann ein arbeitsloser Antragsteller auch dann gefördert werden, wenn er die geforderten Praxiszeiten nach dem Arbeitsförderungsgesetz noch nicht erfüllt hat. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen B 55 und 56) : Hat die Bundesregierung die Absicht, eine Initiative zur Änderung des Ladenschlusses zu ergreifen, um den vom Bundeswirtschaftsminister angebotenen Modellversuch in Berlin zu ermöglichen, oder liegen der Bundesregierung Informationen vor, daß eine solche Initiative von dritter Seite, insbesondere seitens des Landes Berlin über den Bundesrat, ergriffen wird? Kann aus Äußerungen von Betroffenen und Interessierten geschlossen werden, daß ein Modellversuch zum Ladenschluß in Berlin erwünscht ist? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, eine Initiative zur Änderung des Ladenschlußgesetzes zu ergreifen. Das geltende Ladenschlußgesetz beruht auf einem Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher. Die Bundesregierung hat das Problem einer Änderung des Ladenschlußgesetzes wiederholt geprüft. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß eine bessere Lösung als der gegenwärtige Kompromiß nicht in Sicht ist. Informationen, daß eine Initiative von dritter Seite ergriffen wird, liegen der Bundesregierung nicht vor. Bisher sind von seiten der Verbraucher vereinzelt Wünsche nach Modellversuchen in Großstädten der Bundesrepublik geäußert worden, nicht aber nach einem Modellversuch in Berlin. Die Gewerkschaft Handel, Banken, Versicherungen, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft und die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels wenden sich gegen jeden Modellversuch. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 57): Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der großen Zahl ausbildungsplatzsuchender Jugendlicher mit gutem Beispiel voranzugehen und die gut ausgestatteten Kfz-Werkstätten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr wenigstens vorübergehend (d. h. während der Zeit, da geburtenstarke Jahrgänge zur Ausbildung anstehen) und vor allem im Zonenrandgebiet für die Berufsausbildung der Jugendlichen einzubeziehen? Im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung werden bereits seit 1960 Kraftfahrzeuginstandsetzungswerkstätten für die Berufsausbildung von Jugendlichen genutzt. Als Beitrag zur Behebung des allgemeinen Mangels an Ausbildungsplätzen wurden im Bereich der Bundeswehr seit 1975 rund 950 zusätzliche Ausbildungsplätze eingerichtet, wovon etwa 250 áuf Kfz-Berufe entfielen. Der vom Haushalt gesetzte Rahmen ist damit voll ausgeschöpft. Die bei stationären Einheiten der Bundeswehr bestehenden Kraftfahrzeugwerkstätten werden bereits zu Ausbildungszwecken im Rahmen des Möglichen genutzt. Entsprechende Werkstätten im Zonenrandgebiet unterhält die Bundeswehr nicht. Beim Bundesgrenzschutz sollen im Haushaltsjahr 1978 die Voraussetzungen für die Einstellung und Beschäftigung von 23 Auszubildenden in Kraftfahrzeugwerkstätten geschaffen werden. Eine Vermehrung dieser Stellen für Auszubildende ist in Aussicht genommen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 58) : Wann und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, die Arbeitszeitverordnung den heutigen Erfordernissen anzupassen, damit es den Betriebsräten im Einzelfall überhaupt erst ermöglicht wird, sich erfolgreich für den Abbau von Überstunden bzw. Sonderschichten zugunsten von Neueinstellungen einzusetzen? Zur Zeit wird die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung eingehend geprüft. In die Überlegungen wird auch die Frage einbezogen, ob der nach der Arbeitszeitordnung weite Rahmen der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit noch zeitgemäß ist. Wie die gesetzliche Regelung aussehen wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht sagen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz hinweisen. Danach kann der Betriebsrat schon jetzt durch sein Mitbestimmungs- 1800* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 recht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit daran mitwirken, daß Überstunden und Sonderschichten abgebaut werden. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen B 59 und 60) : Kann die Bundesregierung Auskunft geben, warum das von ihr geplante Modell einer wirtschaftlichen Bauweise von Krankenhäusern bisher noch nicht verwirklicht wurde, und was gedenkt sie zu tun, um baldmöglichst ihre Pläne zu realisieren? Teilt die Bundesregierung eventuelle von den Ländern gegen dieses Modellvorhaben vorgetragene Bedenken, und was will sie gegebenenfalls veranlassen, um diese Bedenken auszuräumen? Bei Ihrem Anliegen handelt es sich offenbar um das Projekt „Modellvorhaben Städtische Krankenanstalten Bielefeld" (Träger Stadt Bielefeld), das vom Land Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr vorgelegt worden ist. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter dem 28. September 1976 bei dem damals zuständigen Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit den Antrag gestellt, das vorgenannte Projekt als Modellvorhaben anzuerkennen und nach § 23 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die Planungskosten auf den Bund zu übernehmen. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen im Bund-Länder-Ausschuß nach § 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes am 22. Oktober 1976 zur Diskussion gestellt. Im Dezember 1976 sind von einigen Ländern Bedenken gegen ein Modellvorhaben erhoben worden. Wegen dieser Bedenken hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im vergangenen Jahr eine Entscheidung nicht mehr getroffen. Eine Entscheidung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung kannn erst auf der Grundlage einer neuen Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses getroffen werden. Die Einberufung dieses Ausschusses hat sich durch die mit dem Zuständigkeitswechsel verbundene Unterbrechung und die anstehenden Gesetzgebungsarbeiten zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen verzögert. Die nächste Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses wird am 6. und 7. Juni 1977 stattfinden. Das Projekt „Modellvorhaben Bielefeld" wird in dieser Sitzung behandelt werden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 3/328 Fragen B 61 und 62) : Teilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Fristen für das Wahlverfahren der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem neuen Mitbestimmungsgesetz je nach Struktur der betroffenen Unternehmen zwischen rd. 30 bis rd. 58 Wochen betragen, die Ansicht, daß ein Erlaß der zugesagten Wahlordnung durch den Verordnungsgeber nach dem 30. Juni 1977 dann Wahlen nach dieser erlassenen Wahlordnung für eine große Zahl der betroffenen Unternehmen fristgerecht nicht mehr ermöglicht, und wird die Bundesregierung die zugesagte Wahlordnung deshalb spätestens bis zum 30. Juni 1977 erlassen? Anerkennt die Bundesregierung, daß durch das neue Mitbestimmungsgesetz die Bestellung und Zusammensetzung des Wahlvorstands sowie der Erlaß einer Wahlordnung durch den Wahlvorstand — im Gegensatz zur damaligen Situation von 1968 — offene und streitige Fragen sind, sieht die Bundesregierung daher nicht das erhebliche Risiko von Wahlanfechtungen beim bekannten Widerstreit der Gruppeninteressen? Die Arbeitnehmervertreterwahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz lassen sich auch ohne eine von der Bundesregierung erlassene Wahlordnung durchführen. Eine Reihe Unternehmen, die unter das Mitbestimmungsgesetz fallen, hat sie deshalb auch bereits eingeleitet oder inzwischen abgeschlossen. Der Zeitpunkt des Erlasses der Wahlordnung ist folglich für die fristgerechte erstmalige Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes nicht entscheidend. Gleichwohl bleibt die Bundesregierung bemüht, die Wahlordnungen recht bald zu erlassen. Die in Ihrer zweiten Frage dargelegte Ansicht, anders als beim Betriebsverfassungsgesetz 1952 enthalte die Durchführung einer Arbeitnehmervertreterwahl nach dem Mitbestimmungsgesetz ohne eine von der Bundesregierung erlassene Wahlordnung ein größeres Anfechtungsrisiko, teile ich nicht. Die Wahlvorschriften des Mitbestimmungsgesetzes sind erheblich ausführlicher als die in den §§ 76 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes 1952. Mir ist bisher auch nicht bekanntgeworden, daß bei den inzwischen eingeleiteten Wahlverfahren besondere Streitigkeiten in den von Ihnen angeführten Bereichen aufgetreten wären. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 63) : Beabsichtigt die Bundesregierung, von der Verordnungsermächtigung in § 9 Abs. 6 des Sdiwerbeschädigtengesetzes Gebrauch zu machen, und wann ist mit der Vorlage eines Entwurfs (welchen Inhalts) beim Bundesrat zu rechnen? Die Bundesregierung kann von der Verordnungsermächtigung des § 8 Abs. 6 des Schwerbehindertengesetzes nur unter bestimmten, gesetzlich eng umgrenzten Voraussetzungen Gebrauch machen. Ob diese Voraussetzungen derzeit gegeben sind, läßt sich aus dem Ergebnis der Betriebserhebung der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 1975 nicht mit Sicherheit entnehmen. Sichere Schlüsse wird erst das Ergebnis der Betriebserhebung der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 1976 zulassen, das im Herbst dieses Jahres erwartet werden kann. Unabhängig davon prüft die Bundesregierung, auf welche Weise der Empfehlung des Beirats für die Rehabilitation der Behinderten vom 26. April 1977 gefolgt werden kann, Initiativen mit dem Ziel zu ergreifen, Klein- und Mittelbetriebe (Arbeitgeber mit weniger als 30 Arbeitsplätzen), die Auszubildende beschäftigen, von der Ausgleichsabgabe zu entlasten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1801* L) Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 64) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbaren läßt, daß Angestellte mit Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze, die zugleich landwirtschaftliche Unternehmer sind, sich gemäß § 4 a des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte wohl auf Grund einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einem anderen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber auf Grund privaten Krankenversicherungsschutzes von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte befreien lassen können, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entsprechende Schritte zu unternehmen, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen? Die Bundesregierung vermag in der von Ihnen angesprochenen Frage keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG zu erkennen. Mit dem durch das Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz eingeführten § 4 a KVLG sollen die vor seinem Inkrafttreten bestehenden unterschiedlichen Regelungen beseitigt werden. Landwirtschaftliche Unternehmer, die als Angestellte versicherungspflichtig beschäftigt sind, sind in der Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert, während Angestellte mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsverdienstgrenze, die der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte unterliegen, nach früherem Recht bei Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld erhielten. Um die unterschiedliche Regelung zu beseitigen, hat das Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz die höherverdienenden Angestellten, die zugleich landwirtschaftliche Unternehmer sind, dadurch mit den versicherungspflichtig beschäftigten angestellten Landwirten gleichgestellt, daß es ihnen die Möglichkeit eröffnete, sich von der Krankenversicherung der Landwirte befreien zu lassen und durch freiwillige Versicherung einen Krankengeldanspruch zu erwerben, wie er den versicherungspflichtigen Angestellten bereits zustand. Bei der von Ihnen beanstandeten Regelung handelt es sich um eine begünstigende Ausnahme von einer im übrigen verfassungsrechtlich unbedenklichen Inanspruchnahme zu einer gesetzlichen Pflichtversicherung (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 1977 — Az BvL 11/74 ... u. a. —). Bei der Ausgestaltung und Abgrenzung von begünstigenden Regelungen ist dem Gesetzgeber ein besonders weiter Spielraum zuzubilligen (vgl. BVerfGE 17, 210 [216]; 29, 337 [339]). Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß sich landwirtschaftliche Unternehmer nur unter den Voraussetzungen der §§ 4 und 4 a KVLG von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/328 Frage B 65) : Treffen Presseberichte zu, daß sich das Kernkraftwerk Biblis im Bereich eines Tiefflugbands der Luftwaffe befindet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage auf dem Kernkraftwerkssektor im Zusammenhang mit dem Flugverkehr? Die Tiefflugverbindungsstrecke 19 ist ein Teilabschnitt des Tiefflugstreckensystems „Low 250", das in Mindesthöhe von 250 Fuß (75 m) beflogen werden kann. Sie verläuft mit ihrer Mittellinie, von der nach beiden Seiten 1,8 km abgewichen werden kann, 6 km nördlich des Kernkraftwerks Biblis in Richtung Ost-West. Die Bundesregierung hält einen derartigen Abstand für ausreichend, um eine Gefährdung des Kernkraftwerks mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Überdies ist die Teilstrecke 19 nur noch während bestimmter Übungen und nach besonderer Genehmigung durch das Luftwaffenamt in Betrieb. Sie wird seit 2. Mai 1974 — ebenso wie das gesamte Tiefflugstreckensystem „Low 250" im Routine-Tiefflugverkehr (250 Fuß) nicht mehr beflogen. Militärischer Tiefflug wird vielmehr ohne Bindung an zentral festgelegte Flugstrecken nahezu über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Das für den militärischen Tiefflug reservierte Höhenband, das von den zivilen Flugzeugen nach Möglichkeit gemieden werden soll, liegt zwischen 500 und 1 500 Fuß (150-450 m). Ausgenommen vom Überflug durch tieffliegende Strahlflugzeuge sind zusammenhängende Stadtgebiete mit über 100 000 Einwohnern, Flugplatzkontrollzonen, Schutzzonen, die Luftverteidigungsidentifizierungszone, der Raum südlich der Grenzabstandlinie zu den neutralen Staaten Osterreich und Schweiz sowie u. a. Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse. Das Verhalten von Luftfahrzeugführern in der Nähe von Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse wird darüber hinaus in den Bestimmungen des Luftfahrthandbuches Deutschland ausdrücklich geregelt. Danach sind Luftfahrzeugführer gehalten, diese Anlagen in ausreichendem Abstand zu umfliegen, bzw. bei Überflügen die Bestimmungen des § 6 Luftverkehrsordnung über Sicherheitsmindesthöhen zu beachten. Über diese gesetzlichen Bestimmungen hinaus wurde für den militärischen Tiefflug eine Eigenbeschränkung verfügt, die für die Luftstreitkräfte verbindlich ist. Danach wurden Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse und schutzbedürftige Objekte auf allen Tiefflugarbeitskarten mit einem besonderen Symbol gekennzeichnet. So gezeichnete Anlagen sind von tieffliegenden Militärflugzeugen nach Möglichkeit völlig zu meiden, d. h., sie sind bereits bei der Planung der Streckenführung militärischer Tiefflüge auszusparen. Die Bundesregierung erachtet die getroffenen Maßnahmen als zweckmäßig und ausreichend. Der militärische Tiefflug birgt insofern kein zusätzliches Risiko, weil aus Gründen der Flugsicherheit Tiefflüge ohnehin nur bei einwandfreien Wetterlagen und ausreichender Sichtbedingungen durchgeführt werden. Dabei hat der Flugzeugführer das vor ihm liegende Terrain klar im Blickfeld und kann bei Luftnotfällen immer ausweichen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen in dieser Angelegenheit, der auch vom Bundesminister der: Verteidigung ein hoher Stellenwert zuerkannt wird, gedient zu haben. 1802* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 66) : Ist seitens des Bundesverteidigungsministers sichergestellt, daß wehrpflichtige Studenten im Interesse eines ordnungsgemäßen Studiums nicht während der Vorlesungszeit zu Wehrübungen einberufen werden? Studierende Reservisten werden wie andere Wehrpflichtige im Rahmen des Bedarfs der Streitkräfte entsprechend ihrer militärischen Ausbildung mobilmachungsmäßig eingeplant und demzufolge auch zu Wehrübungen herangezogen. Die Streitkräfte können auf sie wegen ihrer Qualifikation und wegen ihrer nicht unbedeutenden Zahl nicht verzichten. Allerdings werden die persönlichen, beruflichen und mit der Ausbildung zusammenhängenden Interessen der Wehrpflichtigen berücksichtigt. So werden die Reservisten vom Wehrdienst zurückgestellt, wenn die Heranziehung für sie aus persönlichen Gründen eine besondere Härte bedeuten würde. Im übrigen werden studierende Reservisten während der Vorlesungszeit wegen der unverhältnismäßig hohen Belastung zu länger als 12 Tage dauernden Wehrübungen nicht einberufen. Jedoch kann nicht allgemein davon ausgegangen werden, daß jede kurzfristige Unterbrechung des Studiums das Erreichen des Ausbildungszieles in Frage stellt oder die Ausbildung sonst unzumutbar beeinträchtigt. Deshalb muß jeder Einzelfall gesondert geprüft werden. Eine Regelung, daß studierende Reservisten generell von Wehrübungen zurückzustellen sind, würde den gesetzlichen Vorschriften über die Zurückstellung und dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung aller Wehrpflichtigen zuwiderlaufen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 67 und 68) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Gewerkschaft ÖTV, der verhältnismäßig wenig Soldaten angehören, das Anbringen von Anschlägen an den „Schwarzen Brettern" der Truppenunterkünfte erlaubt, während sie das den alten Soldatenverbänden — VdS/DSBK — mit ca. 200 000 Mitgliedern untersagt, und wenn ja, welche Gründe hat die Bundesregierung dafür? Ist die Bundesregierung bereit, hinsichtlich der Anbringens von Anschlägen an den .Schwarzen Brettern" der Truppenunterkünfte die Gewerkschaft ÖTV und die Soldatenverbände — VdS/DSBK — zum Zwecke der Werbung ausscheidender Soldaten gleichzubehandeln? Zu Frage B 67: Nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hat jeder Staatsbürger das Recht, zur Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange seines Dienstverhältnisses Gewerkschaften und Berufsverbände zu bilden, ihnen beizutreten und für sie tätig zu werden. Das gilt auch für Berufs- und Zeitsoldaten. Um eine ungestörte Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den beiden Berufsorganisationen, dem Deutschen Bundeswehrverband und der Gewerkschaft ÖTV — Abteilung Soldaten — zu erleichtern, hat der Bundesminister der Verteidigung in seinem diese beiden Berufsorganisationen betreffenden Erlaß nähere Einzelheiten festgelegt. U. a. wird den Berufsorganisationen der Soldaten auch gestattet, Anschlagtafeln („Schwarze Bretter") in Unterkünften und Einrichtungen der Bundeswehr, die von Soldaten genutzt werden, anzubringen, sofern die Räumlichkeiten dies zulassen und der Dienstbetrieb nicht gestört wird. Die alten Soldatenverbände „Verband deutscher Soldaten/Deutscher Soldatenbund Kyffhäuser" (VdS/ DSBK) sind nicht Berufsorganisationen im Sinne des Artikels 9 Absatz 3 des Grundgesetzes und können daher dieses Recht nicht beanspruchen. Zu Frage B 68: Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt diese Regelung, die für die anerkannten Berufsverbände der Soldaten geschaffen worden ist, auch in Zukunft nicht auf andere Verbände auszudehnen. Das Anbringen von Anschlägen an dienstlichen „Schwarzen Brettern" zum Zwecke der Werbung ausscheidender Soldaten ist auch den beiden Berufsorganisationen nicht gestattet. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 69 und 70) : Trifft es zu, daß seit Anfang März 1977 dem gesamten Radarführungschenst der Luftwaffe verboten wurde, Übungseinsätze im Rahmen der Luftverteidigung durchzuführen? Wenn ja, was will die Bundesregierung tun, um dem Personal des Radarführungschenstes, das durch dieses Verbot seine örtliche Zulassung verliert, diese Zulassung auch weiterhin zu erhalten und sicherzustellen, daß auch nadi Aufhebung des Verbots das Personal nodi in der Lage ist, über die Arbeit am Simulator hinaus Flugzeuge über Radar zu führen? Nach den Begegnungen zwischen zivilem und militärischem Luftverkehr, die in der Öffentlichkeit als gefährlich dargestellt wurden, hat der Inspekteur der Luftwaffe am 4. März 1977 die befristete Einstellung der Luftverteidigungsübungs- und -ausbildungsflüge unter Leitung des Radarführungsdienstes befohlen. Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium der Verteidigung laufen Verhandlungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftraum. Im Zuge der Realisierung dieser Maßnahmen wird der Luftverteidigungs- und -ausbildungs-Flugverkehr in Teilbereichen schon in diesem Monat wiederaufgenommen werden können. Die Erhaltung der örtlichen Zulassung des lizenzierten Radarleitpersonals ist an die Erfüllung be- Deutscher Bundestag — 8 Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1803* stimmter halbjährlicher Mindestbedingungen gebunden. Da zu erwarten ist, daß die halbjährlichen Bedingungen im Bereich der Radarleitung im ersten Halbjahr 1977 nicht voll erfüllt werden können, hat der Führungsstab der Luftwaffe vorsorglich eine Ausnahmeregelung getroffen, wonach an die Stelle echter Leitvorgänge eine doppelte Anzahl von simulierten Leitvorgängen treten kann. Da die angewandten Simulationsverfahren weitgehend den echten Einsatzverfahren entsprechen, ohne sie jedoch wegen Fehlens der realen Umweltbedingungen auf Dauer ersetzen zu können, bleibt das Radarleit-Personal in der Lage, nach Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsflugverkehrs Flugzeuge mit Radar zu führen. Ein Entzug der örtlichen Zulassung wird daher nach dieser Regelung nicht in Erwägung gezogen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 71) : Ist die Bundesregierung bereit, Munitionstransporte der Bundeswehr und der englischen Streitkräfte durch das Erholungsgebiet Düshorn, Kreis Fallingbostel, zu untersagen und für künftige Transporte eine Umleitungsregelung verbindlich vorzuschreiben, und wenn ja, wann ist mit entsprechenden Maßnahmen seitens des Bundesverteidigungsministeriums und den anderen beteiligten Stellen zu rechnen? Seit dem 22. Juni 1976 wird anmeldepflichtigen Kolonnen die Erlaubnis zum Durchfahren der Gemeinde Düshorn nicht mehr erteilt. Diese Kolonnen werden über die L 190 und die BAB Walsrode umgeleitet. Der Umweg beträgt 12 km. Für nicht anmeldepflichtige Einzel-Kfz ist keine Lenkung durch die zuständige Verkehrskommandantur möglich. Der Kommandant des Munitionsdepots Walsrode läßt allen Abholern empfehlen, mit EinzelKfz Düshorn nicht zu durchfahren. Zu einem generellen Durchfahrverbot durch die Gemeinde Düshorn auch für Einzel-Kfz kann ich mich nicht entschließen, da schwerwiegende Behinderungen des allgemeinen Straßenverkehrs durch Einzel-Kfz bisher nicht bekanntgeworden sind, die Bundeswehr beim Einsatz ihrer Dienst-Kfz an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden ist und durch eine Sperrung Düshorns die übrigen Gemeinden an den Zufahrten zum Übungsplatz zusätzlich belastet würden. Auf das Befahren der Gemeinde Düshorn durch Kfz der alliierten Streitkräfte habe ich keinen Einfluß. Ich hoffe, Sie mit diesen Ausführungen über die Sachlage ausreichend informiert zu haben und darf um Ihr Verständnis bitten. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Billow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/328 Fragen B 72 und 73) : Haben die Fälle von Selbstötungsversuchen und Selbsttötung in der Bundeswehr in den letzten drei Jahren (1974 bis 1976) zugenommen? Welche Möglichkeiten sieht der Bundesverteidigungsminister bei der Ausbildung von Führungspersonal in den Streitkräften sowie der Unterstützung von Einrichtungen innerhalb der Bundeswehr (Telefonseelsorge u. a.), um einem weiteren Ansteigen der Selbsttötungsrate entgegen zu wirken? Die Zahl der Selbsttötungsversuche ist in den letzen Jahren angestiegen; die Zahl der Selbsttötungen schwankt dagegen. Die genauen Zahlen lauten: Selbsttötungsversuche Selbsttötungen Jahr abs. Zahl bezogen abs. Zahl bezogen 1974 819 auf 87 auf 100 000 100 000 d. IstStärke der IstStärke 168,6 17,9 1975 874 182,1 97 20,2 1976 940 194,7 94 19,5 1977 Jan 110 — 7 — Febr 93 — 5 — Der Sanitätsdienst der Bundeswehr berät das Führungspersonal regelmäßig über Suicidprävention unid macht dabei auf die aus ärztlicher Sicht gegebenen Möglichkeiten aufmerksam. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 9. Oktober 1974 der Truppe ausführliche Hinweise zur Verhütung von Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen gegeben. Dabei wird insbesondere die Fürsorgepflicht der Vorgesetzten und die Zusammenarbeit von Vorgesetzten, Ärzten, Seelsorgern, Sozialarbeitern, Kameraden und ggf. auch der Angehörigen angesprochen. Darüber hinaus wurde in Gesprächen mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr und dem Katholischen Militärbischofsamt beschlossen, 'die auf den Personenkreis der Soldaten erweiterte Telefonseelsorge, wie z. B. in Koblenz auch auf andere Standorte der Bundeswehr auszudehnen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/328 Fragen B 74 und 75) : Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß die Wehrfliegertauglichkeitsuntersuchung der Piloten (WFTU), die nach den Vorschriften alle ein bis zwei Jahre stattfinden muß, so schnell wie möglich durchigeführt wird? Auf welche Weise kann erreicht werden, daß eine WFTU bei einem Angehörigen des fliegenden Personals, bei dem sich zunächst der Verdacht einer Erkrankung ergibt — der sich dann aber nicht bestätigt — so schnell wie möglich mit positivem Bescheid wieder abgeschlossen wird? Der Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr hat im Auftrag des Bundesminister der Verteidigung Bestimmungen über die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit erlassen. 1804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Eine Erstuntersuchung auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit (WFV) — früher: Wehrfliegertauglichkeitsuntersuchung — wird immer im Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe durchgeführt. Nachuntersuchungen erfolgen in der Regel jährlich, und zwar in dem Monat, der dem Geburtsmonat vorausgeht; sie muß 14 Tage vor dem Geburtstag abgeschlossen sein. Fand weniger als 6 Monate vor dem nächsten Geburtstag eine WFV-Untersuchung im Flugmedizinischen Institut statt, so ist die nächste Nachuntersuchung erst zum übernächsten Geburtstag fällig. Um Verzögerungen — z. B. durch Personalmangel — weitgehend zu verhindern, wurde angeordnet, die Einplanung der Untersuchung bereits 8 Wochen vor Fristablauf vorzunehmen. Nachuntersuchungen können auch vom zuständigen Fliegerarzt vorgenommen werden, wenn u. a. folgende Bedingungen erfüllt sind: — die letzte oder vorletzte WFV-Nachuntersuchung muß im Flugmedizinischen Institut durchgeführt worden sein; — es darf keine fliegerärztliche Sondergenehmigung vorliegen; — der zu Untersuchende darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind und die erhobenen Befunde keine Änderung des bisherigen WFV-Endurteils erfordern, kann die WFV um weitere 12 Monate verlängert werden. Dieses Verfahren darf jedoch nur in zwei aufeinanderfolgenden Jahren angewandt werden. Liegen bei einem Angehörigen des fliegenden Personals Gesundheitsstörungen vor, die eine Änderung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit bedingen könnten, ist vom zuständigen Fliegerarzt eine Untersuchung im Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck zu veranlassen. Das Flugmedizinische Institut kann von einer Untersuchung absehen, wenn die Beurteilung bereits aufgrund der übersandten Befunde möglich ist. Nach Vorliegen aller ärztlichen und psychologischen Befunde erfolgt im Flugmedizinischen Institut die Endbeurteilung, deren Ergebnis dem Fliegerarzt vorab fernschriftlich mitgeteilt wird. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 76): Welche Auswirkung hat die geplante Einführung des Heeresmodells 4 auf die Landesverteidigung, insbesondere auf die zivile Verteidigung mit Schwerpunkt Objektschutz? Der besondere Bezug zwischen dem Heeresmodell 4 und der Landesverteidigung besteht in den geplanten Veränderungen des Territorialheeres. Dieser Teil des Heeres nimmt — zusammen mit anderen im Verteidigungsfall unter nationalem Kommando verbleibenden Kräften der Bundeswehr — solche Aufgaben wahr, die als Teil der Landesverteidigung in Krisen und im Verteidigungsfall in nationaler militärischer Verantwortung wahrzunehmen sind und auch der Unterstützung der zivilen Verteidigung dienen. Die nationale Führungsorganisation des Territorialheeres (3 Territorialkommandos, 5 Wehrbereichskommandos, 29 Verteidigungsbezirkskommandas, 77 Verteidigungskreiskommandos) mit unterstellten Truppen bleibt im Heeresmodell 4 insgesamt unverändert. Nach wie vor sind die Territorialkommandos, als Planungs- und logistische Stäbe im Frieden und als Führungsstäbe im Verteidigungsfall, die bevollmächtigten Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber den NATO-Heeresgruppen und den Alliierten Taktischen Luftflotten, sowie gegenüber den nationalen Oberkommandos der allierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland. Ihnen sind, besonders zur Durchführung logistischer Unterstützungsaufgaben, Truppen unterstellt. Neu in diesem Bereich ist, daß alle Feldjägerkräfte des Heeres den Territorialkommandos zugeordnet werden sollen. Die Wehrbereichskommandos und Verteidigungsbezirkskommandos mit unterstellten Truppen stellen mit Schwerpunkt die Zusammenarbeit mit dem zivilen Bereich sicher, insbesondere im Raum- und Objektschutz, zum Schutz der Verbindungslinien und zum Sicherstellen des Ubergangs über Gewässerzonen. Hierzu können den Wehrbereichskommandos im Verteidigungsfall Pionierverbände sowie Heimatschutzkommandos und schwere Jägerregimenter oder Sicherungsregimenter unterstellt werden. Die Verteidigungskreiskommandos mit unterstellten Truppen koordinieren und führen den Raumund Objektschutz in enger Zusammenarbeit mit den zivilen Führungsstellen. Hierfür stehen ihnen auch künftig eigene Sicherungskompanien zur Verfügung. Wesentliche konzeptionelle Änderungen im Bereich des Territorialheeres erstrecken sich auf die Heimatschutztruppe, die Kampftruppen des Territorialheeres. Ihre Kräfte sollen, bei geringfügiger Erhöhung der Gesamtzahl, zukünftig wie folgt gegliedert sein: — 6 Heimatschutzkommandos (wie bisher), — 6 schwere Jägerregimenter, — 42 Sicherungsbataillone (bisher 28 Jägerbataillone (in 14 Sicherungsregimentern zusammengefaßt), — 150 Sicherungskompanien (bisher 300 Sicherungskompanien). Das Bundesministerium der Verteidigung geht davon aus, daß mit der Neustrukturierung der Heimatschutztruppe die in nationaler Verantwortung durch- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1805* zuführenden Aufgaben zur Sicherstellung der Operationsfreiheit der NATO-Streitkräfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wirksamer als bisher wahrgenommen werden können. Durch verstärkten Raumschutz soll eine Verbesserung des militärischen Objektschutzes erreicht und — wenn auch immer lageabhängig — das Einbeziehen ziviler Objekte eher ermöglicht werden. Damit werden insgesamt positive Auswirkungen auf die zivile Verteidigung erwartet. Daraus kann jedoch nicht eine Veränderung an der grundsätzlichen Verantwortung ziviler Stellen abgeleitet werden, mit polizeilichen Kräften im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch den Schutz ziviler Objekte zu gewährleisten. Hierzu erforderliche zusätzliche Kräfte werden sich nur über die Mobilisierung von Reserven für die Polizeien aufbringen lassen. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 77 und 78): Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, entgegen ihrer ursprünglichen Absicht den Abteilungsleiter im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Ministerialdirektor Dr. med. Lösken, doch nicht am 31. März 1977 in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen? Hat die Bundesregierung jetzt gänzlich von ihrer ursprünglichen Absicht Abstand genommen, und welche Funktionen wird Ministerialdirektor Dr. med. Lösken künftig wahrnehmen? Herr Ministerialdirektor Dr. med. Lösken ist mit Urkunde vom 12. April 1977 gemäß § 36 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Anlage 105 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 79 und 80) : Wie hoch sind die Ausgaben im Rahmen der örtlichen und der überörtlichen Sozialhilfe in den Jahren 1974, 1975 und 1976 gewesen? Auf welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind die jeweiligen Steigerungen der Ausgaben zurückzuführen? Eine Aufschlüsselung der Sozialhilfeausgaben nach örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern ist leider nicht möglich, weil die Sozialhilfestatistik hierzu keine Angaben enthält. Die Bruttoausgaben der Sozialhilfe in den Ländern gliedern sich wie folgt auf: Bruttoausgaben der Sozialhilfe in den Ländern (in Millionen DM, gerundete Beträge) Jahr Bundesgebiet SchlHolstein Hamburg NiederSachsen Bremen NordrhWestfalen Hessen RheinlandPfalz BadenWttb. Bayern Saar- Berlin land 1974 7 136 338 300 854 148 2 252 693 342 739 818 120 534 1975 8 411 421 357 1 015 168 2 643 777 371 902 999 143 616 Quelle: Sozialhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes in „Wirtschaft und Statistik", Heft 9/76, S. 582 Für 1976 liegen noch keine Zahlenangaben vor. Zu Ihrer Frage nach den für die Kostensteigerungen in der Sozialhilfe ursächlichen gesetzgeberischen Maßnahmen ist auf die 3. Novelle zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1974 hinzuweisen. Durch dieses Gesetz wurden die Leistungen der Sozialhilfe — vor allem für Behinderte, Pflegebedürftige und sozial Gefährdete — zum Teil erweitert und daneben verschiedene Schutzbestimmungen beim Einsatz des Einkommens und bei der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen verbessert. Auf der Grundlage der 3. BSHG-Novelle werden in den folgenden Jahren leistungssteigernde Verordnungen zur Durchführung des BSHG erlassen, z. B. zur Anhebung des Pflegegeldes und der Einkommensgrenzen. Die Kostensteigerungen in der Sozialhilfe beruhen allerdings auch auf außergesetzlichen Faktoren wie z. B. der wirtschaftlichen Rezession oder der verbesserten Unterrichtung der Bevölkerung über die Sozialhilfe. Anlage 106 Antwort des Staatssekretär Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 81): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zusammenhang mit der TM (transzendentale Meditation) die Gefahr eines Mißbrauchs als Mittel zur Ausschaltung von berechtigter Apposition und Kritik befürchtet wird, und wie beurteilt sie diese Gefahren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß im Zusammenhang mit der transzendentalen Meditation die Gefahr eines Mißbrauchs als Mittel zur Ausschaltung von berechtigter Opposition und Kritik gegeben ist. Die transzendentale Meditation ist eine Technik, die auch bei der Behandlung von Drogenabhängigen eingesetzt wird. Ihr Ziel ist es, die durch Drogen herbeigeführte besondere Stimmungslage zu ersetzen, sie dient darüber hinaus der vertieften Selbst- erfahrung. Als zusätzliche therapeutische Hilfe kann sie sinnvoll sein, die Anhänger der transzendentalen Meditation wollen sie jedoch zur ausschließlichen Methode erheben. Transzendentale Meditation ist eine Form konzentrativer Selbstentspannung und immer von eigenen, aktiven Meditationsbemühungen abhängig. Eine mißbräuchliche Verwendung, etwa zum Abbau oppositioneller oder kritischer Haltungen müßte diese Eigenaktivität beanspruchen oder ersetzen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, daß es psychologische Techniken gibt, die über das Vehikel TM derartige Absichten verfolgen. Bekannt ist dazu nichts. Bekannt ist jedoch, daß es sog. „Jugendreligionen" gibt, die durch gezielte Auflagen und Übungen bei den jungen Menschen, die sich ihnen anvertraut haben, Abwehrhaltungen durchbrechen, um sie nicht zu verlieren; mit der transzendentalen Meditation haben diese Methoden jedoch nichts zu tun. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 82 und 83) : Teilt der Bundesverkehrsminister die Auffassung, daß eine vollständige Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke NürnbergStuttgart für die verkehrliche und strukturelle Situation Westmittelfrankens von erheblichem Vorteil wäre, und aus welchen Gründen ist gegebenenfalls trotzdem diese Elektrifizierung bisher noch nicht durchgeführt worden? Wird der Bundesverkehrsminister angesichts der Notwendigkeit, die verkehrliche und strukturelle Situation Westmittelfrankens weiter zu verbessern, nunmehr unverzüglich die Deutsche Bundesbahn veranlassen, die vollständige Elektrifizierung der Strecke Nürnberg—Stuttgart durchzuführen, und wann Ist mit dem Abschluß entsprechender Arbeiten zu rechnen? Der Teilabschnitt Nürnberg—Ansbach der Verbindung Nürnberg—Stuttgart ist von der Deutschen Bundesbahn am 10. Mai 1972. auf elektrischen Betrieb umgestellt worden. Zu welchem Zeitpunkt auch der anschließende Abschnitt Ansbach—CrailsheimStuttgart in das elektrifizierte Netz einbezogen werden soll, muß der Vorstand der DB in eigener unternehmerischer Verantwortung entscheiden. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretär Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 84) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Niederlanden im östlichen Bergbaugebiet (Südlimburg) die niederländische Regierung eine Eisenbahnlinie bauen will, die abzweigend von Kerkrade-Centrum über Bleijerheide und Kohlscheid nach Aachen führen soll und die neben dem Güterverkehr auch die Schnellzugverbindung von Aachen nach Maastricht aufnehmen soll, und wird die Bundesregierung in den Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über die Anbindung des Eisenbahnnetzes zwischen Aachen und dem Südlimburgischen die Priorität im Ausbau vorhandener Einrichtungen und Trassen sehen oder den Schwerpunkt auf den Neubau einer Bahnlinie legen? Der Bundesregierung sind keine Pläne der niederländischen Regierung bekannt, eine Eisenbahnlinie von Kerkrade nach Kohlscheid neben der bestehenden Strecke über Herzogenrath zu bauen. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/328 Fragen B 85, 86, 87 und 88) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß flugsicherungsoffizielle Tonbandprotokolle angebliche Fastzusammenstöße im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland als normale Begegnungen ausweisen? Wie und in welchem Umfang hat die Bundesregierung Schlüsse aus dem Ergebnis der gemeinsamen Sitzung der Bundestagsausschüsse für Verkehr und Verteidigung gezogen, insbesondere in der Frage des Umfangs der Führung militärischer Flüge? Wie beurteilt die Bundesregierung Agentur- und Pressemitteilungen, nach denen es im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland in der ersten April-Hälfte zu acht Beinahezusammenstößen gekommen sei? Ist die Bundesregierung bereit, insbesondere die in der Süddeutschen Zeitung vom 15. April 1977 als Fluglotsenmeldung aufgeführten vier Vorfälle (Fastzusammenstoß am 5. April zwischen einer Lufthansamaschine und einem Hubschrauber im Bereich des Flughafens Frankfurt, am 6. April zwischen einer zweimotorigen Privatmaschine und Phantom-Düsenjägern über Dinkelsbühl, am 13. April zwischen einem Rettungshubschrauber im Einsatz und einer Phantom südlich von Bremen und noch einmal am 6. April zwischen einer Meßmaschine der Bundesanstalt für Flugsicherung und einem Phantom-Düsenjäger nördlich von Düsseldorf) daraufhin zu untersuchen, ob von einer Gefährdungslage auch aus Sicht der festgestellten Piloten gesprochen werden muß? Zu Frage B 85: Die Tonbänder der Flugsicherung enthalten keine offizielle Wertung von Meldungen über gefährliche Begegnungen. Die darauf dokumentierten Funkgespräche zwischen Fluglotsen und Piloten können nur die persönlichen Eindrücke der unmittelbar an einer „gefährlichen Begegnung" als Gefährdete, Beobachter oder Verursacher Beteiligten wiedergegeben. Im übrigen ist das Wort „Fastzusammenstöße" im Fachbereich ungebräuchlich; eine solche Bezeichnung wäre auch nur dann gerechtfertigt, wenn nach Abschluß der Untersuchungen die jeweilige ,,gefährliche Begegnung" in die Gefährdungskategorie A (unmittelbare Gefährdung) einzustufen ist. Zu Frage B 86: Die Bundesregierung wird ihre intensiven Bemühungen um eine Erhöhung der Sicherheit im Luftraum auf der Basis des vom Bundesminister für Verkehr und vom Bundesminister der Verteidigung im Februar 1976 vorgelegten 18-Punkte-Kataloges unvermindert fortführen. Bei der Erarbeitung von Lösungen sind die Bedürfnisse sowohl des zivilen Luftverkehrs als auch des militärischen Flugbetriebes in angemessener Weise zu berücksichtigen. Der Umfang der sicherzustellenden militärischen Flüge wird durch den Verteidigungsauftrag der Streitkräfte bestimmt. Zu Frage B 87: Die Bundesregierung sieht aufgrund der Agentur- und Pressemitteilungen keine Veranlassung zu be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1807* sonderer Besorgnis. Wenn die Agenturen und Presseorgane jeweils kurz nach dem jeweiligen Ereignis von einem „Beinahezusammenstoß" sprechen, so ist dies keine sachlich richtige Information. Vielmehr muß jeweils erst die Untersuchung Aufschluß darüber geben, ob tatsächlich eine Gefährdung vorgelegen hat. Die Anzahl der eingegangenen Meldungen ist zurückgegangen. Vom 1. Januar bis 15. April 1977 wurden 20 % weniger Meldungen abgegeben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zu Frage B 88: Die an „gefährlichen Begegnungen" beteiligten Piloten werden, sofern sie ermittelt werden können, von der Bundesanstalt für Flugsicherung im Zusammenhang mit ihren Untersuchungen stets zu den Vorfällen gehört. Bei der Beurteilung der tatsächlichen Gefährdungslage liegen dem fachlich unabhängigen Expertengremium damit neben den Untersuchungsergebnissen die Ansichten der Piloten mit vor. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 89 und 90) : Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn die Absicht hat, Signaltafeln und Schilder künftig in eigenen Regiebetrieben herstellen zu lassen und die diesbezügliche Bedarfsdeckung nicht mehr — wie bisher — über Spezialhersteller vorzunehmen, die ihre Fertigungskapazitäten speziell zu diesem Zwecke entwickelt haben, und wenn ja, sieht die Bundesregierung, daß dadurch vorhandene mittelständische Betriebe vernichtet werden? Glaubt die Bundesregierung gegebenenfalls, daß der Aufbau neuer Regiebetriebe bei der Deutschen Bundesbahn und mithin die Vernichtung vorhandener mittelständischer Betriebe sich mit den Zielsetzungen ihres sogenannten mittelstandspolitischen Aktionsprogramms in Einklang bringen läßt? Nach erfolgreicher Erprobung auf einigen Versuchsstrecken beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn (DB), ihre Strecken zur Verbesserung der Sicherheit im Schienenverkehr vermehrt mit Kilometerzeichen in Form von Tafeln auszurüsten. Wegen des Personalüberhanges im Werkstättenbereich hat die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn im Januar 1977 die bereits angelaufene Beschaffung der o. a. Kilometerzeichen bei der Industrie eingestellt und die Bundesbahn-Zentralämter Minden und München angewiesen, zunächst Möglichkeiten und Wirtschaftlichkeit einer Eigenfertigung in DB-Werkstätten zu prüfen. Eine Entscheidung kann nach Auskunft der DB frühestens in einigen Wochen erwartet werden. Der Bundesminister für Verkehr teilt Ihre Bedenken gegen die Ausweitung industrieller Fertigungen im DB-Bereich. Die Angelegenheit wird bereits seit geraumer Zeit verfolgt. Der Bundesminister für Verkehr wird hierüber im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplans der DB entscheiden. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 91) : Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Bauverzögerung die vorliegenden Einsprüche gegen die geplante Linienführung der A 30 im Bereich Altenrheine, und bis wann glaubt die Bundesregierung, daß der Abschnitt Rheine Ost bis Rheine Nord fertiggestellt werden kann? Auf Grund der Einsprüche gegen die geplante Linienführung der A 30 im Bereich Altenrheine ist mit einem Verwaltungsstreitverfahren zu rechnen, wodurch sich die Baudurchführung verzögert. Demgemäß kann der Abschnitt Rheine Ost—Rheine Nord voraussichtlich erst etwa 1982 fertiggestellt werden. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 92 und 93) : Wie weit ist der Stand der Bearbeitung zum Vorentwurf des Baus der Bundesautobahn A 56 von Bonn über Euskirchen, Vettweiß bis Düren fortgeschritten? Ist die Bundesregierung bereit, die geplante Bundesautobahn A 56, in jedem Fall das Teilstück über Euskirchen bis Vettweiß, in einem Zuge zweispurig zu bauen? Zu Frage B 92: Der Vorentwurf für den Abschnitt Düren—Zülpich liegt derzeit dem Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des Sichtvermerkes vor. Für die östlich anschließende Strecke mit Ausnahme des Bonner Bereiches ist die vorentwurfsmäßige Bearbeitung abgeschlossen. Im Abschnitt Zülpich—Dom Esch läuft z. Z. das Planfeststellungsverfahren. Zu Frage B 93: Der Bau der A 56 erfolgt auf der Grundlage des Bedarfsplanes. Entsprechend der Dringlichkeitsstufe I a soll zunächst der Abschnitt Zülpich (B 265)—Euskirchen (B 51) verwirklicht werden. Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen soll die Strecke sofort bis Swisttal (L 163) fortgesetzt werden. Die übrigen in die Dringlichkeitsstufe I b eingestuften Teilstrecken der A 56 können nach den derzeitigen finanziellen Perspektiven voraussichtlich nicht vor 1985 begonnen werden. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/328 Fragen B 94 und 95) : 1808* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Wann und wie beabsichtigt die Bundesregierung, das System der Strafpunktvergabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zu verändern, nachdem festgestellt worden ist, daß — insbesondere wegen der Tilgungsfristen für alte Verstöße — zu den 4,6 Millionen Autofahrern, die bereits ein Punktekonto in Flensburg haben, jedes Jahr weitere 100 bis 200 Tausend Bundesbürger hinzukommen? Gedenkt die Bundesregierung auf Grund der gemachten Erfahrung, in diesem Zusammenhang auch die Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog neu zu regeln? Zu Frage B 94: Eine Änderung der Tilgungsfristen für eingetragene Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 15 b der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) (Punktsystem) ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Tilgungsfristen betragen z. Z.: — 2 Jahre für Ordnungswidrigkeiten, — 5 Jahre für Straftaten bei Verurteilungen auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Monate oder auf Jugendstrafe sowie — 10 Jahre für Straftaten bei Verurteilungen auf Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Die Tilgung wird gehemmt bei Straftaten, wenn insbesondere später neue Verurteilungen wegen Straftaten hinzukommen. Bei Ordnungswidrigkeiten wird die Tilgung gehemmt, wenn insbesondere später Verurteilung wegen einer Straftat oder wegen einer neuen Ordnungswidrigkeit hinzukommen. Zweck der Regelung ist, Kraftfahrer, die wiederholt aufgefallen sind, im Verkehrszentralregister zu er- fassen. Die Verwertung der erfaßten Entscheidungen („Vergabe von Strafpunkten") ist Sache der Fahrerlaubnisbehörden der Länder und erfolgt nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 15 b StVZO. Es trifft nicht zu, daß jährlich ca. 100 000 bis 200 000 weitere Bundesbürger wegen Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen werden. Der Zuwachs vom 1. Januar 1976 bis zum 1. Januar 1977 betrug rund 70 000; dies sind — ausgehend von einem Gesamtbestand von etwa 25 Millionen Führerscheininhabern — ca. 0,3 % aller Kraftfahrer. Zu Frage B 95: Der Bußgeldkatalog wird nicht vom Bundesministerium aufgestellt. Er ist eine Angelegenheit der Bundesländer, bei der das Bundesverkehrsministerium lediglich koordinierend tätig wird. Soweit bekannt, sind Änderungen oder Ergänzungen des Bußgeldkatalogs z. Z. nicht beabsichtigt. Anlage i 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 96) : Wann und mit welchen Stellen bzw. Institutionen hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn über die Vermittlung von freien Bundesbahnausbildungskapazitäten an private oder andere Träger verhandelt, und welche Erfolge sind bis heute zu verzeichnen? Seit Dezember 1975 hat die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (HVB) auf meine Anregung hin durch ihre Bundesbahndirektionen und Dienststellen wiederholt das Angebot an freien Ausbildungsplätzen an die zuständigen Ministerien, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufsverbände, Arbeitsämter und Stiftungen herantragen lassen. Mit Ausnahme einiger weniger sehr kurzzeitiger Ausbildungsmaßnahmen haben sich jedoch keine Verträge über Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz durch Dritte realisieren lassen. Das Bundesbahn-Sozialamt hat zuletzt am 5. April 1977 die Bundesbahndirektionen erneut angewiesen, für einen Kostensatz von täglich 24,— bis 29,— DM den genannten Stellen Ausbildungsplätze anzubieten. Diese Beträge entsprechen den Kostensätzen, wie sie auch von der Deutschen Bundespost gefordert werden. Eine fernmündliche Rundfrage bei allen Direktionen am 28. April 1977 hat ergeben, daß auch nach erneuten Bemühungen keine Ergebnisse vorliegen. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 97): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich von Flughäfen, insbesondere des Flughafens Frankfurt, durch herunterfallende Eisbrocken, die sich von Flugzeugtragfläcken lösen, erhebliche Gefahren für die Bevölkerung entstehen, und sieht sie Möglichkeiten, durch entsprechende Maßnahmen diese Gefahren auszuschalten? Bereits 1975 wurden in der Bundesrepublik vereinzelt Fälle bekannt, bei denen sich größere Eisstücke von Flugzeugen, die sich dem Landeflughafen näherten, gelöst hatten und in Wohngebiete gefallen waren. Das Luftfahrt-Bundesamt wandte sich daraufhin an die . Flugzeughersteller evtl. in Frage kommender Flugzeugmuster und die zuständigen Luftfahrtbehör, den in den USA, Großbritannien, Frankreich und Holland. Aus diesen Kontakten ergab sich, daß dieses Problem auch in anderen Ländern aufgetreten war. Untersuchungen hatten ergeben, daß diese Eisstücke nicht durch Eisansatz an den Tragflächen, sondern durch Eisbildung an den Außenbordversorgungsanschlüssen für Wasser entstanden waren. Chemische Analysen hatten gezeigt, daß es sich um Wasser handelte, welches in dieser Zusammensetzung in Passagierflugzeugen als Wasch- und Toilettenspülwasser verwendet wird. Offensichtlich war in einzelnen Fällen bei der Handhabung und Wartung der Einfüll- und Auslaßöffnungen nicht genügend auf ordnungsgemäßen Verschluß und Dichtheit geachtet worden. Dadurch traten während des Fluges Wassertropfen aus, aus denen sich allmählich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1809* Eiskörper formten, die beim Sinkflug vor der Landung bei Erreichen wärmerer Luftschichten zu schmelzen anfingen und sich dabei vom Flugzeug lösten. Um die Entstehung derartiger Eisbildung zu vermeiden, wurden bereits Ende 1975 das technische Personal der deutschen Luftfahrtunternehmen und das Bodenpersonal der deutschen Flughäfen, welches bei Wartungsarbeiten bzw. bei der Abfertigung dieser Flugzeuge an den Wasserver- und -entsorgungsanschlüssen zu arbeiten hat, über das Problem informiert und angehalten, die Dichtheit der Verschlüsse eingehend zu überprüfen, um mögliche Leckagen zu vermeiden. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 98) : Sieht der Bundesverkehrsminister vor, daß die inzwischen bis zu 90 Dezibel und darüber angewachsene Lärmbelästigung des Stadtteils Aachen-Verlautenheide in Kürze durch eine geeignete Lärmschutzanlage auf das erträgliche Maß von maximal 65 bis 75 Dezibel gesenkt wird? Für den Stadtteil Aachen-Verlautenheide sind derzeit zu Lasten des Bundes keine Lärmschutzmaßnahmen geplant. Die Bundesregierung prüft jedoch z. Z., ob und inwieweit auch an Bundesautobahnen, die bereits in früheren Jahren dem Verkehr übergeben wurden, Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden können. Dem Ergebnis dieser Überlegungen kann nicht durch Entscheidungen in Einzelfällen vorgegriffen werden. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 99) : Sind Presseberichte zutreffend, daß allein im Bereich der Deutschen Bundesbahn (DB) 900 Ausbildungsplätze unbesetzt sind und die Gesamtzahl der Nachwuchskräfte um 8 600 abgenommen hat, wie vereinbart die Bundesregierung gegebenenfalls diese ungenügende Auslastung der Ausbildungskapazität der DB mit ihren eigenen Bemühungen zur Lösung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit, und durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die Ausbildungskapazität bei der DB voll auszuschöpfen? Es trifft zu, daß im Bereich der Deutschen Bundesbahn (DB) nach dem Stand vom 31. Dezember 1976 961 Ausbildungsplätze in Ausbildungsberufen nach dem Beurfsbildungsgesetz nicht genutzt werden. Die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze für Nachwuchskräfte betrug am 31. Dezember 1976 16 979 zu 22 148 am 31. Dezember 1975. Angesichts der schwierigen Situation für Jugendliche, einen Ausbildungsplatz zu finden, hat der Bundesminister für Verkehr schon im Jahre 1975 den Vorstand der DB gebeten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die im Bereich der DB nicht genutzten Ausbildungskapazitäten anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen. Diese Anregung hat der Vorstand der DB voll unterstützt und die Bundesbahndirektionen angewiesen, zur Vermittlung der freien Ausbildungsplätze Verbindung mit den Landesregierungen, Arbeitsämtern und Handwerksorganisationen aufzunehmen. Das Bundesbahn-Sozialamt hat zuletzt am 5. April 1977 die Bundesbahndirektionen erneut angewiesen, für einen Kostensatz von täglich 24,— bis 29,— DM den genannten Stellen Ausbildungsplätze anzubieten. Diese Beträge entsprechen den Kostensätzen, wie sie auch von der Deutschen Bundespost gefordert werden. Eine fernmündliche Rundfrage bei allen Direktionen am 28. April 1977 hat ergeben, daß auch nach erneuten Bemühungen keine Ergebnisse vorliegen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 100) : Trifft es zu, daß beim Ausbesserungswerk der Deutschen Bundesbahn in Kassel nur etwa 50 % der vorhandenen Berufsausbildungskapazitäten ausgelastet sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun, um diesem Zustand abzuhelfen? Nachwuchsplanung und Ausbildung im Bereich der Deutschen Bundesbahn (DB) fallen in die Zuständigkeit des Vorstandes der DB, der in der gegenwärtigen Konzentrationsphase wegen seiner Verpflichtung zu einer sparsamen Wirtschaftsführung die Zahl der Auszubildenden grundsätzlich auf den Eigenbedarf des Unternehmens abstellen muß. Es trifft zu, daß aus diesem Grunde bei 40 freien Ausbildungsplätzen im Ausbesserungswerk Kassel voraussichtlich nur 21 Auszubildende im September 1977 neu eingestellt werden können. Die DB hat sich jedoch auf Wunsch des Bundesministers für Verkehr bereit erklärt, für die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte nicht genutzte Kapazitäten anderen Interessenten gegen Kostenerstattung zu überlassen. Dies gilt auch für den angesprochenen Fall. Der Bundesregierung stehen für die Einstellung zusätzlicher Lehrlinge im Haushaltsjahr 1977 keine Fördermittel zur Verfügung. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 101) : 1810' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 Trifft es zu, daß der Unglücksfall mit Todesfolge, der sich am 24. April 1977 auf dem Edersee ereignete, dadurch hätte vermieden werden können, daß der zuständigen Rettungsstelle der Gebrauch eines Motorboots gestattet gewesen wäre, und ist die Bundesregierung nach diesem Vorfall bereit, den Einsatz von Motorbooten für Rettungszwecke auf dem Edersee zu genehmigen? Den zuständigen Rettungsstellen am Edersee ist der Einsatz von Motorbooten gestattet; dies ergibt sich eindeutig aus § 1 der Verordnung über die Zulassung und den Verkehr von Fahrzeugen auf der Eder- und der Diemeltalsperre. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 102) : Sieht die Bundesregierung nadi dem Betriebsunfall auf der Bohrinsel Bravo die Notwendigkeit, daß auf den Bohrinseln vor den Küsten der Bundesrepublik Deutschland zusätzliche technische Vorkehrungen bzw. zusätzliche Betriebs- und Sicherheitsbestimmungen vorgenommen werden müssen? Der Betriebsunfall im norwegischen Erdölfeld „Ekofisk" hat sich bei Arbeiten an einer Produktionsbohrung auf der Förderplattform „Bravo" ereignet. Vor den Küsten der Bundesrepublik gibt es noch keine Bohrungen, aus denen Öl oder Gas gefördert wird, so daß Arbeiten, wie sie auf der „Bravo" vorgenommen wurden, in unserem Fest- landsockel zur Zeit nicht durchgeführt werden. Im deutschen Festlandsockel der Nordsee sind zur Zeit zwei Bohrinseln zur Exploration von 01 und Gas in Betrieb. Nach Auffassung des nach dem vorläufigen Festlandsockelgesetz für die bergbauliche Sicherheit im deutschen Festlandsockel der Nordsee zuständigen Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld ist es nicht erforderlich, für diese Art von Tätigkeit zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Der amtliche Untersuchungsbericht zu dem Vorfall auf der Plattform „Bravo" steht von norwegischer Seite noch aus; die norwegischen Behörden haben mit der Ursachenforschung praktisch erst nach dem Abdichten der Produktionsbohrung am 29. April 1977 begonnen. Dazu- hat die norwegische Regierung eine unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt. Ob aus dem Betriebsunfall auf der „Bravo" zusätzliche Betriebs- und Sicherheitsbestimmungen für eventuelle Produktionsbohrungen im deutschen Festlandsockel herzuleiten sind, wird sich aus dem amtlichen Bericht der norwegischen Behörden ergeben; diese Frage kann daher gegenwärtig nicht abschließend beantwortet werden. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 103) : Sind die für eine „Ölpest" vor den deutschen Küsten vorgesehenen Katastrophenpläne ausreichend, um eine .Ölpest" des Ausmaßes — wie durch den Unfall auf der Bohrinsel Bravo entstanden — erfolgreidi bekämpfen zu können? Die Katastrophenpläne des Bundes und der Küstenländer bei Ölunfällen und Ölverschmutzungen regeln sich nach dem Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Ölverschmutzungen vom 20. Dezember 1974/29. April 1975. Der Bund unterhält einen ständig besetzten zentralen Meldekopf in Cuxhaven, dem alle Ölunfälle und Ölverschmutzungen gemeldet werden. Bei Gefährdung der deutschen Küsten wird eine Einsatzleitungsgruppe (ELG) aus einem Beauftragten des Bundes und je einem Beauftragten der voraussichtlich von dem 01 bedrohten Küstenländer einberufen, die über notwendige Maßnahmen entscheidet. Das System hat sich als funktionsfähig erwiesen und bei bisherigen Unfällen voll bewährt. In der Anwendung der Abwehrtechniken bestehen heute noch weltweit Probleme. Vorrangig werden Abschöpftechniken entwickelt. In der Bundesrepublik Deutschland stehen kleinere Abschöpfgeräte und schwimmende Ölsperren für Ruhewasserbereiche zur Verfügung. Ein seegehendes Abschöpfgerät wird 1978 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden für extreme Gefährdungssituationen nichttoxische Dispergatoren in 5 Nordsee- und 2 Ostseehäfen in transportablen Kunststofftanks im ausreichenden Umfange vorgehalten. Außerdem sind etwa notwendig werdende Ergänzungen der Bestände seitens der Lieferfirmen jederzeit möglich. 3 seegehende Schiffe sind mit Spezialsprühsystemen, Sprühkanonen und Gassprühgeräten ausgerüstet. Weitere Gerätebeschaffungen sind vorgesehen. Da die Einsatzmöglichkeiten und die Wirkung von Dispergatoren begrenzt sind, wird z. Z. die Weiterentwicklung von mechanischen Abschöpfsystemen für den Einsatz auch bei ungünstigen Wind- und Seegangssituationen vorangetrieben. Ein vollständiger Schutz von Küsten gegen Ölverschmutzungen ist nach dem Stand der Technik bisher weltweit noch nicht möglich. Es ist daher vorrangig, durch Sicherheitsmaßnahmen vor Ort möglichen Ölunfällen vorzubeugen. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 104) : Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit dem italienischen Verkehrsministerium am 23. und 24. Februar 1977 über eine Erhöhung des Kontingents im Straßengüterverkehr erzielt? Bei den Verhandlungen mit dem italienischen Verkehrsministerium am 23. und 24. Februar 1977 ist das Genehmigungskontingent auf 120 000 Fahrt- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1811* genehmigungen jährlich festgesetzt worden. Das entspricht — bezogen auf die vor der Erhöhung durchgeführten Fahrten — einer Erhöhung um 5 °A. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sdimitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 105) : Ist es richtig, daß die Deutsche Bundesbahn die Absicht hat, ihre Gleisführung innerhalb des Stadtbezirks Mörfelden zu begradigen, und wie beurteilt sie diese Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt, daß damit die bereits bestehende große Lärmbelästigung in Höhe von 87 bis 88 dB (A) um mindestens weitere 3 dB (A) erhöht wird? Im Zuge der Ausbaustrecke Frankfurt/Main—Mannheim beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn (DB), im Bereich von Mörfelden eine Linienverbesserung durchzuführen. Bei den genannten Schallpegeln von 87 bis 88 dB (A) handelt es sich um Spitzenpegel vereinzelter Züge. Maßgebend für die Schallsituation ist jedoch der energieäquivalente Dauerschallpegel, der sich gegenüber heute um 3 dB (A) erhöhen wird. Art und Umfang der gegebenenfalls erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind Gegenstand des noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatsekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/328 Fragen B 106 und 107): Hält die Bundesregierung die präventiven Sicherheitsmaßnahmen bei nationalen Ölbohrungsvorhaben insbesondere auf offener See und für unter deutscher Flagge fahrende Öltanker für ausreichend, und welche Maßnahmen will sie ergreifen? Sind nach Ansicht der Bundesregierung Maßnahmen — und gegebenenfalls welche — im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit erforderlich, um den in letzter Zeit sich häufenden Ölunfällen auf dem Meer entgegenzuwirken und in Katastrophenfällen eine Schadensregulierung nach dem Verursacherprinzip sicherzustellen? Zu Frage B 106: Vor den Küsten der Bundesrepublik gibt es noch keine Bohrungen, aus denen 01 oder Gas produziert wird. Im deutschen Festlandsockel der Nordsee sind z. Z. 2 Bohrinseln in Betrieb. Aufgrund des Betriebsunfalls auf der Förderplattform der „BRAVO" sind für diese Bohrinseln keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, da die Arbeiten mit deren, die bei einer Produktionsbohrung durchzuführen sind, nicht verglichen werden können. Ob und inwieweit aus dem Betriebsunfall auf der „BRAVO" zusätzliche Betriebs- und Sicherheitsbestimmungen für Produktionsbohrungen herzuleiten sind, wird sich erst aus dem amtlichen Untersuchungsbericht der norwegischen Behörden ergeben; diese Frage kann daher gegenwärtig nicht abschließend beantwortete werden. Die Bundesregierung hält die präventiven Sicherheitsmaßnahmen für unter deutscher Flagge fahrende Öltanker für ausreichend. Tankerunfälle der jüngsten Zeit sind nach den vorliegenden Informationen nicht auf das Fehlen, sondern auf die mangelnde Beachtung der einschlägigen Vorschriften zurückzuführen. Sollte jedoch eine eingehendere internationale Untersuchung der Vorfälle ergeben, daß die Vorschriften nicht ausreichen, wird sich auch die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die notwendigen Verbesserungen vorgenommen werden. Zu Frage B 107: Schäden aufgrund von Tankerunfällen werden nach Maßgabe des Internationalen Übereinkommens vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden ersetzt. Das Übereinkommen sieht eine Gefährdungshaftung des Tankschiffeigentümers vor, die durch eine Haftpflichtversicherung gesichert werden muß. Das am 18. Dezember 1971 geschlossene Übereinkommen über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden wird nach seinem Inkrafttreten zusätzliche Entschädigungsleistungen durch einen aus Beiträgen der Mineralölwirtschaft gebildeten Internationalen Entschädigungsfonds ermöglichen. Im Dezember 1976 ist von den Anrainerstaaten der Nordsee ein Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden, die sich aus der Erforschung und dem Abbau unterseeischer Rohstoffe ergeben, verabschiedet worden. Danach haftet der Inhaber einer Anlage zur Erforschung, Erschließung oder Förderung unterseeischer Erdöloder Erdgasvorkommen in der Nordsee für einen von der Anlage ausgehenden Ölverschmutzungsschaden unabhängig von einem Verschulden. Die Höhe der Haftung soll in den ersten Jahren auf ca. 90 Millionen DM für jeden Schadensfall und jede Anlage, später auf rd. 120 Millionen DM beschränkt werden können. Das Übereinkommen liegt seit dem 1. Mai 1977 zur Zeichnung aus. Vor einer Zeichnung sowie einer eventuellen Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland wird — insbesondere auf dem Hintergrund des Ölausbruchs im norwegischen Festlandsockel und seiner möglichen Folgen — sorgfältig geprüft werden müssen, ob das Übereinkommen ausreichenden Schutz gewährt. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 108) : Ist der Bundesregierung der menschenunwürdige und unhygienische Zustand der sanitären Anlagen auf der Bundesautobahnraststätte Helmstedt-Süd bekannt, der darin besteht, daß die vom nationalen und internationalen Berlin-Verkehr völlig überlasteten WC-Einrichtungen seit Jahren dem Verfall überlassen sind, und ist die Bundesregierung im Interesse des Berlin-Verkehrs 1812* DeutscHer Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 und im Interesse von Hygiene und eines zivilisatorischen Mindeststandards bereit, auf den geeigneten Wegen, insbesondere durch Einflußnahme auf die Gesellschaft für Nebenbetriebe und das Staatshochbauomt I, Hannover, für schnelle und angemessene Abhilfe zu sorgen? Die unzureichende Ausstattung der Autobahnraststätte Helmstedt-Süd mit WC-Einrichtungen ist dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Er hat daher bereits einen entsprechenden Ausbau der WC-Anlagen veranlaßt. Die hierfür notwendigen Arbeiten werden in den nächsten Tagen vergeben. Die Bauzeit beträgt etwa 6 Monate. Die Hochbauverwaltung des Landes Niedersachsen ist gebeten worden, alle Möglichkeiten zur Verkürzung der Bauzeit auszuschöpfen. Zur Überbrückung des derzeitigen Engpasses an sanitären Einrichtungen im Bereich der Autobahnraststätte Helmstedt-Süd ist auf Veranlassung des Bundesministers für Verkehr ein Toilettenwagen aufgestellt worden, der nach zwischenzeitlich erfolgtem Anschluß an die örtlichen Ver- und Entsorgungsnetze in diesen Tagen zur Benutzung freigegeben wird. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 109) : Wann ist mit der Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte der Autobahn München-Deggendorf und dessen Gesamtprojekt zu rechnen? Für die einzelnen Teilabschnitte bestehen folgende Terminvorstellungen: 1. Feldmoching (A 99)–Oberschleißheim (B 471) : im Bau; fertig 1978 2. Oberschleißheim–Eching (A 9) : Baubeginn 1977; fertig ca. 1979 3. Eching–Achering (B 11): im Bau; fertig 1979 4. Achering–Freising/Ost (B 11) : im Bau; fertig 1978 5. Freising/Ost–Landshut/West (B 11) : Baubeginn ca. 1978; fertig ca. 1981 6. Landshut/West–Landshut/Ost (B 15) : Baubeginn 1977; fertig ca. 1980 7. Landshut/Ost–Wallersdorf: Zeitpunkt noch nicht festgelegt, weil im Bedarfsplan in Dringlichkeit I b (1. Fahrbahn) und als möglicher weiterer Bedarf (2. Fahrbahn) eingestuft 8 Wallersdorf–Sautorn (B 8) : fertig 9. Sautorn–Deggendorf (A 3) : im Bau; fertig 1978 Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/328 Fragen B 110, 111, 112 und 113): Wieviel Disziplinarverfahren hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt auf Grund der Bummelaktion der Fluglotsen von 1973 eingeleitet, und in welchem Umfang konnten diese Verfahren bis heute zum Abschluß gebracht werden? Wie ist der Verfahrensstand bei den noch laufenden Disziplinarverfahren gegen Fluglotsen, und wann ist mit deren Abschluß voraussichtlich zu rechnen? Wie steht die Bundesregierung zu den in der Öffentlichkeit häufig erhobenen Vorwürfen, sie würde die Abwicklung der Verfahren nicht mit dem gebotenen Nachdrudc und schnell genug betreiben? Zu welchen Ergebnissen haben die bisher abgeschlossenen Verfahren geführt, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Ausgang? Seit dem Jahre 1973 wurden aufgrund der Aktionen von Fluglotsen insgesamt 138 förmliche und nichtförmliche Disziplinarverfahren eingeleitet. Über 90 °/o dieser Verfahren waren während bzw. im unmittelbaren Anschluß an die Aktionen eingeleitet worden. Bis heute sind 113 Verfahren abgeschlossen, 25 förmliche Verfahren sind noch anhängig. Von den 25 förmlichen Disziplinarverfahren sind zur Zeit 9 beim Bundesdisziplinargericht anhängig, 3 stehen unmittelbar vor der Anschuldigung beim Disziplinargericht und in 13 Verfahren ermitteln z. Z. noch weisungsfreie Untersuchungsführer. Eine zuverlässige zeitliche Prognose über den Abschluß der Disziplinarverfahren kann die Bundesregierung nicht abgeben. Herr der gerichtlich anhängigen Verfahren ist das Bundesdisziplinargericht; bei den übrigen Verfahren verbietet die einem Untersuchungsrichter vergleichbare Stellung der Untersuchungsführer eine fachliche Einflußnahme der Bundesregierung. Im übrigen weist die Bundesregierung den Vorwurf, die Verfahren nicht mit dem gebotenen Nachdruck abzuwickeln, zurück. Bei der Vielzahl der Verfahren, den systembedingten Schwierigkeiten insbesondere im flugbetrieblichen Bereich und der umfassenden Inanspruchnahme von Verteidigungsrechten nach der Bundesdisziplinarordnung ist ein hoher Zeitbedarf unvermeidlich. Die 113 abgeschlossenen Verfahren endeten mit folgenden Maßnahmen: 4 Geldbußen bis zu 1 000,— DM 3 Verweise 11 Mißbilligungen daneben wurden weiter 6 Mißbilligungen außerhalb von Disziplinarverfahren ausgesprochen. Die übrigen Verfahren wurden eingestellt. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 121) : Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1813* Hält die Bundesregierung es mit Sinn und Ziel des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes bzw. des sozialen Wohnungsbaus für vereinbar, daß Arbeitgeber die Freigabe von mit Bundestreuhandmitteln errichteten Wohnungen für die Belegung mit nicht nach dem Bergarbeiterwohnungsbaugesetz Wohnungsberechtigten davon abhängig machen, daß der vorgesehene Mieter dem Arbeitgeber ein Darlehen in Höhe des noch auf der Wohnung liegenden Arbeitgeberdarlehens — zu den Bedingungen, zu denen dieses gewährt wurde — gibt, und strebt die Bundesregierung — für den Fall, daß die bestehende Rechtslage dies zuläßt — eine Anderung der gesetzlichen Bestimmungen an, die ein solches Vorgehen unterbindet? Die Gewährung öffentlicher Mittel nach dem Bergarbeiter-Wohnungsbaugesetz bezweckt, den Wohnungsberechtigten im Sinne dieses Gesetzes eine Wohnung zu verschaffen, für die höchstens die Kostenmiete verlangt werden darf. Durch die zusätzliche Gewährung von Arbeitgeberdarlehen soll die Miete für diesen Personenkreis noch weiter verbilligt werden. Mit dem zusätzlichen Arbeitgeberdarlehen sichert sich der Darlehensgeber aber auch Einfluß auf die Belegung der Wohnungen. Wenn der Arbeitgeber der Vermietung der Wohnung an einen Dritten, der nicht bei ihm beschäftigt ist und auch nicht wohnungsberechtigt im Sinne des Bergarbeiter-Wohnungsbaugesetzes ist, zustimmt, wird er diesem Mieter nicht die zusätzliche Vergünstigung durch das Arbeitgeberdarlehen zuwenden wollen. Der Arbeitgeber kann dann mit dem Mieter eine Darlehensvereinbarung mit denselben Bedingungen über den noch valutierten Teil seines Arbeitgeberdarlehens treffen, seinerseits aber das Arbeitgeberdarlehen dem Bauherren (Vermieter) belassen, um die Belegungsbindung der Wohnung für eine künftige erneute Vermietung sicherzustellen. Für die Mietzeit hebt der Mieter durch die Gewährung eines Darlehens an den Arbeitgeber wirtschaftlich gesehen die Gewährung des Arbeitgeberdarlehens auf. Er stellt dem Arbeitgeber Kapital zu den Konditionen des Arbeitgeberdarlehens zur Verfügung, erhält dafür allerdings die Wohnung auch zu der unter Einschluß des Arbeitgeberdarlehens berechneten geringeren Miete. Hierin liegt kein Verstoß gegen die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung. Auch aus sonstigen Rechtsgründen ist es nicht unzulässig, wenn der Arbeitgeber den nichtwohnungsberechtigten Mietern im Sinne des Bergarbeiter-Wohnungsbaugesetzes die Vorteile des Arbeitgeberdarlehens wieder entzieht, indem er sich seitens der Mieter ein Darlehen zu den gleichen Bedingungen wie das seinerzeitige Arbeitgeberdarlehen gewähren läßt. Bei der Frage, ob der Gesetzgeber dem Arbeitgeber verbieten sollte, sich vom Mieter ein dem Arbeitgeberdarlehen entsprechendes Darlehen geben zu lassen, sollte bedacht werden, daß es auch im Bereich der mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten geförderten Wohnungen zulässig und üblich ist, von solchen Mietern besondere Leistungen zu verlangen, die die ursprünglichen Voraussetzungen hinsichtlich der Zweckbestimmung der Wohnung nicht erfüllen. Ein gesetzlicher Eingriff in das Verhältnis zwischen Darlehensgeber und nicht-wohnungsberechtigten Mietern der mit einem Arbeitgeberdarlehen geförderten Wohnung ist nicht beabsichtigt. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler. (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksadie 8/328 Fragen B 122 und 123) : Hält die Bundesregierung die in der Neubaumietenverordnung vorgesehene Regelung, wonach die Kosten für den Betrieb zentraler Heizungsanlagen nadi der Wohnfläche der beheizten Räume ohne Berücksichtigung des Mehr- oder Minderverbrauchs des einzelnen Mieters umgelegt werden können, und die Tatsache, daß die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen von dieser Form der Heizkostenabrechnung in großem Umfang Gebrauch machen, für geeignet, zu einem sparsameren Energieverbrauch beizutragen, und wenn nein, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß von der in der Neubaumietenverordnung gleichfalls vorgesehenen Möglichkeit, bei der Abrechnung der Heizkosten Meßgeräte einzusetzen, die den individuellen Verbrauch berücksichtigen, verstärkt Gebrauch gemacht wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Umlegung von Heizkosten nach der Wohnfläche der beheizten Räume nicht zum sparsamen Energieverbrauch anregt. Sie hat deshalb bereits in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Voss (Anlage 24 zum Stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. April 1977) erklärt, sie werde eine Verordnung zum Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden erlassen, in der eine „meßtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung" vorgeschrieben werden wird. Wie in der zitierten Antwort ausgeführt, läßt sich näheres über die inhaltliche Ausgestaltung dieser Verordnung derzeit noch nicht sagen; nadi den technischen Erkenntnissen dürfte aber schon jetzt feststehen, daß keinesfalls mehr allein die „Quadratmeterzahl", also die beheizte Wohnfläche, sondern die verbrauchte Wärme die eigentliche Berechnungsgrundlage sein wird. Die gegenwärtig für preisgebundene Wohnungen bestehende alternative Regelung in der Neubaumietenverordnung 1970 wird zu gegebener Zeit entsprechend geändert werden. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 127): Trifft es zu, daß bei dem Berechnungsmodus des Berufsbildungsberichts — wie von Baethge festgestellt — die Jugendlichen aus früheren Schulentlaßjahren, die in der Berufsbildungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit ca. 1/s der Ratsuchenden ausmachen, nicht enthalten sind, und will die Bundesregierung diese Gruppe gegebenenfalls in künftigen Berichten statistisch erfassen? Der Einwand des von Ihnen zitierten Wissenschaftlers ist nicht richtig, da in der für die Nachfrageentwicklung relevanten Quotenberechnung auch die Schulentlassenen früherer Jahrgänge enthalten sind. Der Berufsbildungsbericht weist ausdrücklich darauf hin, daß eine für 1977 niedrigere als mit 65% bis 66 %angenommene Übergangsquote der Schulabgänger aus dem Sekundarbereich I „den Tatbestand nicht beachten würde, daß in dem rechnerischen Ergebnis dieser Quotenberechnung, 1814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 genauso wie im Vorjahr, auch die Schulentlassenen vergangener Schuljahr enthalten sind, d. h. Ausbiklungsplatzsuchende, die im Vorjahr wegen des Ausbildungsplatzmangels oder aus anderen Gründen vorübergehend auf einen Ausbildungsplatz verzichteten bzw. verzichten mußten". Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 128) : Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, in den kommenden Jahren berufsbegleitende Studienmöglichkeiten auszuweiten und die Entwicklung berufsbegleitender Studiengänge und von auch auf die Berufserfahrung der Studierenden abgestimmten Curricula zu fördern? Dem Ausbau berufsbegleitender Studienmöglichkeiten kommt in der weiteren Entwicklung des Hochschulwesens wachsende Bedeutung zu. Daher hat das Hochschulrahmengesetz in § 2 Abs. 3 den Hochschulen ausdrücklich die Aufgabe zugewiesen, ein „weiterbildendes Studium" zu ermöglichen. Traditionell sind solche berufsbegleitenden Studienangebote durch die Möglichkeit zur Einschreibung als Gasthörer und durch eine Anzahl von Weiterbildungsveranstaltungen der Hochschulen gegeben, wobei allerdings, wie der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in seiner „Bildungspolitischen Zwischenbilanz" vom Februar 1976 hervorgehoben hat, das „große Lehr- und Lernpotential der Hochschulen (...) heute für die Weiterbildung nur wenig genutzt" ist (S. 78). Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird sich weiterhin dafür einsetzen, daß der Weiterbildungsauftrag der Hochschulen auch in der Gesetzgebung der Länder entsprechend verankert wird. Der Bund ist bereit, die Entwicklung und Erprobung solcher Studienangebote im Rahmen seiner Möglichkeiten zu fördern (Forschungsvorhaben, Modellversuche). Als Studienmöglichkeit, die den Bedürfnissen des berufsbegleitenden Studiums in besonderer Weise gerecht wird, hat sich das Fernstudium im Medienverbund erwiesen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat hier z. B. über das Deutsche Institut für Fernstudien und die Fernuniversität Hagen erhebliche Mittel eingesetzt, um Studienmöglichkeiten zu schaffen, die etwa Lehrern den Erwerb weiterer Lehrbefähigungen oder — im Rahmen der Funkkollegs — zahlreichen Berufstätigen die Erlangung von Zertifikaten ermöglichen, die auch zur beruflichen Weiterqualifikation in Anspruch genommen werden. Die Studienangebote der Fernuniversität Hagen, deren Entwicklung und Erprobung der Bund im Rahmen eines Modellversuchs hälftig mitträgt, stellen insofern eine Erweiterung der bisherigen berufsbegleitenden Studienmöglichkeiten dar, als über diese Institutionen erstmals ganze Studiengänge auf dem Wege des Teilzeitstudiums absolviert werden können. Der Bundesminister für Bildung und Wissen- schaft hat verschiedentlich seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, die Weiterentwicklung gerade dieser Studienmöglidchkeiten an der Fernuniversität Hagen mit seinen Mitteln zu unterstützen. Eine am 29. April 1977 erstmals zusammengetretene Koordinierungsgruppe für Modellversuche zum Fernstudium im Medienverbund, die von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung eingesetzt worden ist, gibt Gelegenheit, die Zielvorstellungen des Bundes mit den Planungen der Länder zu verbinden. Uber diese Zusammenarbeit mit den Ländern hinaus, die auch in die Beratungen der Studienreformkommissionen einzubringen sein wird, beabsichtigt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft — gestützt auch auf eine bereits vorliegende Projektskizze —, Untersuchungen in Auftrag zu geben, die die Möglichkeiten und Bedingungen des berufsbegleitenden Teilzeitstudiums weiter klären sollen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere auch Fragen zu behandeln sein, die die Arbeits- und Lernbedingungen der Teilzeitstudenten und die Berücksichtigung ihrer Berufserfahrung betreffen. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/328 Frage B 129) : Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Berliner Wissenschaftler Peter Grottian prognostizierten Übersdiuß von Akademikern auf dem Arbeitsmarkt, und welche Konsequenzen ist sie bereit, daraus als Fortführung ihrer bildungspolitischen Reformstrategie zu ziehen? Die zunehmende Arbeitslosigkeit von jungen Hochschulabsolventen betrachtet die Bundesregierung genauso wie die Arbeitslosigkeit von anderen Jugendlichen mit Sorge. Sie sieht darin vor allem ein konjunkturelles Problem, das für Absolventen mancher Fachbereiche wie z. B. Lehramtsabsolventen durch strukturelle Probleme (Rückgang bei der jüngeren Schulbevölkerung) verschärft wird. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß durch die Expansion der Hochschulen auch langfristige Beschäftigungsprobleme entstehen können. Die mögliche Verdoppelung der erwerbstätigen bzw. erwerbswilligen Hochschulabsolventen zwischen 1970 und 1990 bringt zwangsläufig mit sich, daß die Konkurrenz unter den Hochschulabsolventen und mit Absolventen anderer Bildungsabschlüsse um Positionen im Beschäftigungssystem zunimmt. Die Bundesregierung widerspricht allerdings der Ansicht, daß in Zukunft nur Hochschulabsolventen, die für den „Ersatzbedarf" eingestellt werden, „einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz finden können" (Grottian). Bei dieser Annahme müßte der seit Jahrzehnten zu beobachtende Prozeß der Substitutionen von Nicht-Hochschulabsolventen durch Hochschulabsolventen abrupt abbrechen. Zwischen 1961 und 1970 stieg die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt um 0,2 %, dagegen die Zahl der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1977 1815* erwerbstätigen Hochschulabsolventen um 36 % In rund 400 000 oder im Jahresdurchschnitt 45 000 Fällen wurden in dieser Zeit Arbeitsplätze entweder für Hochschulabsolventen neu geschaffen oder bis dahin von Nicht-Hochschulabsolventen besetzte Plätze durch Hochschulabsolventen besetzt. Ein derartiger Prozeß der Höherqualifizierung wird sich auch in der Zukunft fortsetzen bzw. zur Verbesserung unseres Standards in der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung fortgesetzt werden müssen. Allerdings wird dieser Prozeß von einer starken Veränderung der Beschäftigungsstruktur begleitet, in deren Folge sich die Status- und Einkommenserwartungen von Hochschulabsolventen, die sich aus dem früheren generellen Nachfrageüberhang ergaben, nicht mehr aufrechterhalten lassen werden. Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gibt dem Jugendlichen das Recht, sich zu qualifizieren. Es entbindet ihn aber nicht von dem Risiko, einen nicht seinen primären Erwartungen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. In den kommenden Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge der Jahre 1958/68 — je nach Schulabschluß zeitlich versetzt — einen Ausbildungsplatz bzw. Studienplatz suchen. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß den Jugendlichen, die in den nächsten Jahren die Schule verlassen, allein wegen des zeitweiligen Anstiegs der Schulabgängerzahlen kein Verzicht auf eine qualifizierende Ausbildung zugemutet werden kann. Sie ist auch der Auffassung, daß eine hohe berufliche Qualifizierung der anstehenden starken Jahrgänge auch zur langfristigen Sicherung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft und der sozialen Stabilität angesichts des sich verändernden Altersaufbaus der Bevölkerung erforderlich ist. Die Bundesregierung wird daher an ihrer Politik, mit allen zur Verfügung stehenden Kräften die Ausbildungskapazitäten von der beruflichen Ausbildung bis hin zu den Hochschulen zu erweitern und besser zu nutzen, festhalten. Anlage 133 Antwort - des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/328 Frage B 130) : Treffen die in der Passauer Neuen Presse vom 6. April 1977 geäußerten Vermutungen zu, der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frau Marie Schlei, habe im Zusammenhang seiner Afrikareise auch den Führer der SWAPO, Herrn Sam Nujoma, getroffen, und — bejahendenfalls — welche Zusagen wurden Herrn Nujoma seitens des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit gegeben? Nein; damit erübrigt sich der zweite Teil der Frage.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 130 des Abgeordneten Schmöle auf:
    Welches sind die Gründe, aus denen insbesondere die DDR bisher die aus Nummer 1 Buchstabe b des dritten Teils der KSZE-Schlußakte sich ergebende Verpflichtung nicht erfüllt, Familienzusammenführungsanträge „in positivem und humanitärem Geist unter besonderer Berücksichtigung von Gesuchen dringenden Charakters" zu behandeln, und wird die Bundesregierung dieses Verhalten der DDR bei der Belgrader Folgekonferenz zur Sprache bringen?
    Genscher, Bundesminister: Die Schlußakte enthält in der Tat eine entsprechende Absichtserklärung. Die Familienzusammenführung in bezug auf die DDR hat
    in den letzten Jahren einen Stand von etwa 10 000 gelösten Fällen pro Jahr erreicht. Dennoch ist dieses Ergebnis nicht als voll befriedigend anzusehen. Die Bundesregierung wird im Zuge des Belgrader Folgetreffens entsprechend dem Auftrag der Schlußakte selbstverständlich auch diese Frage zur Sprache bringen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmöle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Werner Schmöle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Minister, wird die Bundesregierung auf der Belgrader Konferenz in geeigneter Form insbesondere auf die Probleme der Zusammenführung von Kindern, die in der DDR festgehalten werden, mit ihren Eltern hinweisen und uns in geeigneter Form darüber informieren, was da unternommen wurde?
    Genscher, Bundesminister: Ja.