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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/23 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 23. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Inhalt: Begrüßung des Speaker und einer Delegation des Repräsentantenhauses von Neuseeland 1475 A Begrüßung des Ministers Ghosaibi aus Saudi-Arabien 1547 B Eintritt des Abg. Dr. Rose in den Deutschen Bundestag 1475 B Wahl des Abg. Jung zum Mitglied des Europäischen Parlaments 1475 C Erweiterung der Tagesordnung 1475 B Überweisung des Jahresberichts 1976 des Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß gemäß § 116 b GO 1581 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 1581 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 1475 D Aussprache über den Agrarbericht 1977 der Bundesregierung — Drucksachen 8/80, 8/81 — Dr. Ritz CDU/CSU 1475 D Müller (Schweinfurt) SPD . . . . . . 1481 D Peters (Poppenbüll) FDP . . . . . . 1487 B Kiechle CDU/CSU . . . . . . . . 1490 A Oostergetelo SPD 1494 B Paintner FDP 1496 D Susset CDU/CSU 1498 C Grunenberg SPD 1500 C Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . . . 1501 C Ertl, Bundesminister BML . . . . . . 1502 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/292 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude — Drucksache 8/286 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Möglichkeiten zur Einführung eines Einkommensteuertarifs mit durchgehendem Progressionsverlauf — Tarifbericht (§ 56 EStG) —— Drucksache 8/62 — Dr. Apel, Bundesminister BMF . 1525 B, 1555 D Dr. Kreile CDU/CSU 1532 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Dr. Böhme (Freiburg) SPD 1539 D Frau Funcke FDP 1545 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 1550 A Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 1551 D Dr. Schäuble CDU/CSU 1559 A Gobrecht SPD 1560 D Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 1562 C Vogt (Düren) CDU/CSU 1566 B Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1977 (Anlage zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1977) — Drucksache 8/270, Anlage zur Drucksache 8/270 — Dr. Apel, Bundesminister BMF 1568 A Dr. Waigel CDU/CSU 1568 C Reuschenbach SPD 1571 C Dr. Haussmann FDP 1573 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/287 — Ravens, Bundesminister BMBau . . . . . 1574 A Prangenberg CDU/CSU 1576 A Waltemathe SPD 1577 C Wurbs FDP 1579 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 8/205 — . . . . . . . . 1579 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 8/211 — . . . . . . . . 1580 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. September 1971 zur Bekämpfung widerredrtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt — Drucksache 8/216 — 1580 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und zu dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/217 — . . . . . . . . 1580 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/218 — 1580 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund — Drucksache 8/65 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/278 — . . . . . . . . 1580 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Schaffung einer gemeinschaftlichen Ausfuhranmeldung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Bestimmung des Ursprungs bestimmter Wirkwaren sowie bestimmter Bekleidungen und Schuhe des Kapitels 60 bzw. der Tarifnummern ex 42.03, 61.01, 61.02, 61.03, 61.04, 61.09, 64.01, 64.02, 64.03 und 64.04 des Gemeinsamen Zolltarifs Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die im grenzüberschreitenden Reiseverkehr geltende Regelung für die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern — Drucksachen 8/38, 8/61, 8/106, 8/230 — . 1580 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu 25 Wahleinsprüchen — Drucksache 8/263 — 1580 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Beirat für handelspolitische Vereinbarungen — Drucksache 8/304 — . . . . . . . . 1581 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 III Fragestunde — Drucksache 8/285 vom 15. 04. 1977 — Nennung nicht nur der Produktion, sondern auch des Autors und des Regisseurs bei der Verleihung der Bundesfilmpreise sowie Einbeziehung des Filmautors in die Mitbestimmung über die Verwendung des mit der Auszeichnung verbundenen Geldpreises MdlAnfr A59 15.04.77 Drs 08/285 Lattmann SPD MdlAnfr A60 15.04.77 Drs 08/285 Lattmann SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1506 D, 1507 A, B, C, D ZusFr Lattmann SPD 1507 A, B, D Vermeidung unterschiedlicher Gerichtsurteile bei Bauaufträgen für gleiche Kraftwerkstypen MdlAnfr A64 15.04.77 Drs 08/285 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 1508 A, B, C ZusFr Engelsberger CDU/CSU . . . . 1508 B, C Zurückweisung der Inhaber von durch chilenische Auslandsvertretungen ausgestellten chilenischen Reisepässen und Vereinbarkeit dieser Praxis mit dem Grundrecht auf politisches Asyl MdlAnfr A65 15.04.77 Drs 08/285 Frau Erler SPD MdlAnfr A66 15.04.77 Drs 08/285 Frau Erler SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 1508 D, 1509 A ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 1509 A Abgrenzung der im Bundesdatenschutz verwendeten Formeln „berechtigte Interessen" und „schutzwürdige Belange" beim praktischen Vollzug des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie Bewertung der im BDSG gegebenen Definition des Dateibegriffs, nach dem personenbezogene manuell geführte Daten nicht unter das Gesetz fallen MdlAnfr A67 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A68 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 1509 B, C, D, 1510 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . 1509 C, D, 1510 A, B Zusammenarbeit von Jugendorganisationen mit kommunistischen Gruppierungen unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsschutzes MdlAnfr A69 15.04.77 Drs 08/285 Milz CDU/CSU MdlAnfr A70 15.04.77 Drs 08/285 Milz CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 1510 B, C, D, 1511 A, B ZusFr Milz CDU/CSU . . . 1510C, D, 1511 A Gründe für die Bereitschaft der Bundesregierung, Deutsche, die Ostdeutschland verlassen wollen, polnischen Wünschen entsprechend nicht mehr als „Vertriebene" zu bezeichnen, sowie Einstellung der Bundesregierung zu weiteren polnischen Forderungen nach sogenannter Revision unserer Rechtsordnung MdlAnfr A159 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 1511 B, C, D, 1512 A, B, C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 1511 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1511 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1512 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1512 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 1512 B ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 1512 B ZusFr Milz CDU/CSU 1512 C Erklärung des Staatsministers Wischnewski zur Frage der Übernahme des Amts des Regierenden Bürgermeisters von Berlin MdlAnfr A138 15.04.77 Drs 08/285 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 1512 D, 1513 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 1512 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1513 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 1513 A Äußerung Staatsminister Wischnewskis zur Frage der Übernahme des Amts des Regierenden Bürgermeisters von Berlin MdlAnfr A139 15.04.77 Drs 08/285 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . 1513 B, C, D, 1514 A,B,C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 1513 C ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 1513 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 1514 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1514 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 1514 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 1514 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 1514 C Beurteilung der Amtsführung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frau Schlei, angesichts der von ihr praktizierten Form der Selbstdarstellung IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 der Bundesregierung während ihrer Afrikareise MdlAnfr A140 15.04.77 Drs 08/285 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A141 15.04.77 Drs 08/285 Nordlohne CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 1514 C, D, 1515A, B, C, D, 1516A, B, C, D, 1513 A, B ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . 1514 D, 1517 A ZusFr Ey CDU/CSU 1515 A ZusFr Frau Dr. Focke SPD 1515 B ZusFr Rühe CDU/CSU 1515 C ZusFr Kaffka SPD . . . . . . . . 1515 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1515 D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 1516 A ZusFr Braun CDU/CSU 1516 A ZusFr Schlaga SPD . . . . . . . . 1516 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 1516 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 1516 D ZusFr Frau Erler SPD 1516 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1517 B Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland in Afrika durch Frau Bundesminister Schlei MdlAnfr A142 15.04.77 Drs 08/285 Rühe CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 1517 C, D, 1518 A, B ZusFr Rühe CDU/CSU 1517 C ZusFr Frau Erler SPD 1517 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1517 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 1518 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 1518 B Aussage des Bundeskanzlers über die Folgen einer Beendigung der sozialliberalen Regierungskoalition MdlAnfr A145 15.04.77 Drs 08/285 Ey CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 1518 C, D, 1519A, B, C, D, 1520 A, B, C, D, 1521 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 1518 C, D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 1518 D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 1519 A ZusFr Lintner CDU/CSU 1519 A ZusFr Milz CDU/CSU 1519 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1519 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 1519 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1519 D ZusFr Rawe . CDU/CSU . . . . 1520 A, 1521 B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 1520 B ZusFr Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . . 1520 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 1520 C, D ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 1520 D, 1521 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 1521 B Darstellung des Ergebnisses des Gesprächs des Bundeskanzlers im Vatikan MdlAnfr A146 15.0437 Drs 08/285 Ey CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 1521 C, D, 1522 A, B, C, D, 1523 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 1521 D, 1522 A ZusFr Lintner CDU/CSU 1522 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1522 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1522 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1522 C ZusFr Hartmann CDU/CSU 1522 D ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 1522 D, 1523 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . • . . 1523 A Verlangen der Tschechoslowakei nach Angaben über den Verlust der Staatsbürgerschaft und über die Ausreise bei Visaanträgen in der CSSR geborener deutscher Staatsbürger MdlAnfr A147 15.04.77 Drs 08/285 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A148 15.04.77 Drs 08/285 Lintner CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1523 B, D, 1524 A, B ZusFr Lintner CDU/CSU . . . 1523 D, 1524 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1524 A Eingliederung deutschstämmiger Umsiedler aus Osteuropa unter Zugrundelegung des Flüchtlings- oder Vertriebenenstatus MdlAnfr A149 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Penner SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 1524 B, C, D ZusFr Dr. Penner SPD 1524 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1524 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 1524 D Nächste Sitzung 1581 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1583' A Die schriftlichen Antworten auf die noch nicht beantworteten Fragen aus der Ducksache 8/285 vom 15. 04. 1977 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 23. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1475 23. Sitzung Bonn, den 21. April 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1583* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahlers 21.4. Alber * 21.4. Dr. Althammer 21.4. Amrehn 21.4. Batz 21.4. Prof. Dr. Biedenkopf 21.4. Frau von Bothmer 21.4. Buchstaller 21.4. Dr. Dregger 21.4. Prof. Dr. Erhard 21.4. Dr. Evers 21.4. Flämig*** 21.4. Friedrich (Würzburg) 21.4. Frau Geier 21.4. Haase (Fürth) * 21.4. Hoffmann (Saarbrücken) * 21.4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Katzer 21.4. Dr. h. c. Kiesinger 21.4. Koblitz 21.4. Kunz (Berlin) * 21.4. Dr. Kunz (Weiden) *** 21. 4. Lampersbach 21.4. Landré 21.4. Dr. Lauritzen 21. 4. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 4. Müller (Mülheim) * 21.4. Müller (Wadern) * 21. 4. Dr. Müller-Hermann * 21.4. Nagel 21.4. Neuhaus 21.4. Scheu 21.4. Schmidt (München) * 21.4. Schreiber * 21.4. Spillecke * 21.4. Dr. Spöri 21.4. Frau Tübler 21.4. Dr. Warnke 21.4. Wawrzik * 21.4. Würtz * 21.4. Zeyer * 21.4. Plenarprotokoll 8/23 (Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 23. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Inhalt: Anlage 2 Änderung der Verwaltungsordnung über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen MdlAnfr A10 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1585* A Anlage 3 Anregung des Bundeskanzlers an den Bundesjustizminister vom 25. Juni 1975, im Gefängnis Stuttgart-Stammheim Abhöreinrichtungen einzusetzen MdlAnfr A37 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A38 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1585* B Anlage 4 Kennzeichnung von Tiefkühlkost mit einer sich bei unsachgemäßer Lagerung farblich verändernden Substanz zum Schutz der Verbraucher MdlAnfr A40 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1585* B Anlage 5 Beschleunigung der Sicherheitsüberprüfungen für politische Häftlinge in Chile MdlAnfr A61 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Geßner SPD MdlAnfr A62 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1585* D Anlage 6 Zahl der versehentlichen Überschreitungen der Grenze zur DDR seit 1975 MdlAnfr A63 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1586* A Anlage 7 Milderung der durch die Kälteperiode in den letzten Wochen verursachten Schäden in der Landwirtschaft, insbesondere im Obst- und Weinbau MdlAnfr A71 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A72 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1586* B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 8 Anwendung des „Windhundverfahrens" zur Einhaltung der Fangquote für Dorsch in der Ostsee für die Kutterfischerei und Vermeidung wirtschaftlicher Folgen durch die Zuteilung bestimmter Fangquoten für jeden Fischkutter sowie Erhöhung der deutschen Dorschquote durch Tausch mit anderen Ostseeanliegerstaaten MdlAnfr A73 15.04.77 Drs 08/285 Konrad SPD MdlAnfr A74 15.04.77 Drs 08/285 Konrad SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1586* D Anlage 9 Zukunft des Nürburgrings sowie Verbleiben des Bundes als Gesellschafter in der Nürburgring GmbH MdlAnfr A75 15.04.77 Drs 08/285 Josten CDU/CSU MdlAnfr A76 15.04.76 Drs 08/285 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1587* B Anlage 10 Konsequenzen aus den Beschlüssen der 6. Internationalen Konferenz für Unfall- und Verkehrsmedizin zum Thema Sicherheitsgurte für das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung MdlAnfr A77 15.04.77 Drs 08/285 Tönjes SPD MdlAnfr A78 15.04.77 Drs 08/285 Tönjes SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1587* C Anlage 11 Ausrüstung des Flughafens Frankfurt/ Main als einzigem deutschen Flughafen mit einer Vorfeld-Radaranlage (ASDE) sowie Fehlen von Radaranlagen in den Flughäfen Nürnberg und Saarbrücken MdlAnfr A79 15.04.77 Drs 08/285 Hartmann CDU/CSU MdlAnfr A80 15.04.77 Drs 08/285 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . .. . 1587* C Anlage 12 Gleichzeitige Unterrichtung aller Bundestagsabgeordneten über geplante Maßnahmen im Verkehrsbereich in ihren Wahlkreisen MdlAnfr A81 15.04.77 Drs 08/285 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A82 15.04.77 Drs 08/285 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1588* A Anlage 13 Auflösung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Minden/Weser MdlAnfr A83 15.04.77 Drs 08/285 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1588* B Anlage 14 Sondergenehmigung des Bundesverkehrsministeriums für einen Krankentransport der Deutschen Rettungsflugwacht von Bozen nach dem DDR-Flughafen Berlin-Schönefeld MdlAnfr A84 15.04.77 Drs 08/285 Schulze (Berlin) SPD MdlAnfr A85 15.04.77 Drs 08/285 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1588* C Anlage 15 Ursachen für die ansteigende Zahl der bei Straßenverkehrsunfällen verunglückten Kinder und Jugendlichen MdlAnfr A86 15.04.77 Drs 08/285 Curdt SPD MdlAnfr A87 15.04.77 Drs 08/285 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1588* D Anlage 16 Ankündigung der Einführung eines 8-Minuten-Zeittakts für die ganze Bundesrepublik schon wenige Tage nach dem Beginn eines Großversuchs MdlAnfr "A88 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 1589* C Anlage 17 Leistungen der Bundespost im Postzeitungsdienst MdlAnfr A89 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 1589* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 HI Anlage 18 Auflösung von Fernsprechstellen in ländlichen Orten MdlAnfr A90 15.04.77 Drs 08/285 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 1590* A Anlage 19 Einführung des vollautomatischen Fernsprechverkehrs mit der DDR MdlAnfr A91 15.04.77 Drs 08/285 Francke (Hamburg) CDU/CSU MdlAnfr A92 15.04.77 Drs 08/285 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 1590* B Anlage 20 Entwicklung des Verkaufs von Zuschlagmarken zu einer „Sondersteuer für Philatelisten" MdlAnfr A93 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 1590* D Anlage 21 Berücksichtigung des Leistungsprinzips bei der Honorarbemessung in den Musterentwürfen der öffentlichen Hand für Architektenverträge MdlAnfr A94 15.04.77 Drs 08/285 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1591* A Anlage 22 Entwicklung im Bereich des Wohnungsbaus in den Jahren 1977/78; Auswirkungen des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes auf die Investitionsbereitschaft im Mietwohnungsbau MdlAnfr A95 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A96 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1591* C Anlage 23 Förderung der Privatisierung von Wohnungsbeständen MdlAnfr A97 15.0437 Drs 08/285 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A98 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1591* D Anlage 24 Energieeinsparung durch Berechnung der Heizkosten insbesondere im Wohnbereich nach dem tatsächlichen Verbrauch statt nach der Quadratmeterzahl MdlAnfr A99 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1592* B Anlage 25 Zuschüsse für Berlinfahrten ausländischer Schüler- und Studentengruppen seit 1970 MdlAnfr A100 15.04.77 Drs 08/285 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1592* C Anlage 26 Begründung der DDR für die steigende Zahl der Einreiseverweigerungen MdlAnfr A101 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1592* D Anlage 27 Inhalt des Verhandlungspakets der Bundesregierung für die Gespräche mit der DDR MdlAnfr A102 15.04.77 Drs 08/285 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A103 15.04.77 Drs 08/285 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1593* A Anlage 28 Entsorgung der Kernkraftwerke angesichts der Schwierigkeiten bei der Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen MdlAnfr A104 15.04.77 Drs 08/285 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1593* B Anlage 29 Wirtschaftlichkeit von Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Anlagen sowie deren Umweltbelastung und Standortunabhängigkeit in bezug auf die Verfügbarkeit von Kühlwasser MdlAnfr A105 15.04.77 Drs 08/285 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A106 15.04.77 Drs 08/285 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1593* D IV Deutsdier Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 30 Unterschied zwischen einer Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Anlage und einer Hochtemperaturreaktor (HTR)-Zweikreisanlage mit Dampfkraftprozeß sowie Vorteile des ersteren gegenüber dem zweiten MdlAnfr A107 15.04.77 Drs 08/285 Grunenberg SPD MdlAnfr A108 15.04.77 Drs 08/285 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1594' A Anlage 31 Entwicklungsprobleme und Marktchancen der Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)Anlagen MdlAnfr A109 15.04.77 Drs 08/285 Amling SPD MdlAnfr A110 15.04.77 Drs 08/285 Amling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1594* B Anlage 32 Forderung nach einem gemeinsamen Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Grundkonzept für Stromerzeugung und Prozeßwärme MdlAnfr A111 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Steger SPD MdlAnfr A112 15.0437 Drs 08/285 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1594* D Anlage 33 Entwicklung der Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Linie in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A113 15.04.77 Drs 08/285 Scheffler SPD MdlAnfr A114 15.04.77 Drs 08/285 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1595* B Anlage 34 Lagerung radioaktiver Stoffe im Salzbergwerk Asse in Remlingen MdlAnfr A115 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Linde SPD MdlAnfr A116 15.0437 Drs 08/285 Dr. Linde SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . ..1595* D Anlage 35 Folgerungen aus dem Ergebnis der Lagerstättenforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft; Vorräte an Mineralöl, Erdgas, Stein- und Braunkohle, Uran und Thorium in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A117 15.04.77 Drs 08/285 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A118 15.04.77 Drs 08/285 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1596* B Anlage 36 Vertragliche Absicherung der Uranversorgung der deutschen Atomkraftwerke bis Mitte der 80er Jahre MdlAnfr A119 15.04.77 Drs 08/285 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1597* A Anlage 37 Förderung der „Studienplatz-Tauschbörse" der Vereinigten Deutschen Studentenschaften aus öffentlichen Mitteln MdlAnfr A120 15.04.77 Drs 08/285 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1597* B Anlage 38 Handhabung der Härtefallentscheidung für die Zulassung zu Universitäten in den Bundesländern MdlAnfr A121 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1597* C Anlage 39 Erleichterung der politischen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Aussiedler durch Fernunterricht MdlAnfr A122 15.04.77 Drs 08/285 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1597* D Anlage 40 Verlängerung der Übergangsfrist in der Ausbilder-Eignungsverordnung MdlAnfr A123 15.04.77 Drs 08/285 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A124 15.04.77 Drs 08/285 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1598* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 V Anlage 41 Änderung der Richtlinien für die Graduiertenförderung betr. Stipendien für Promotionen an ausländischen Universitäten MdlAnfr A125 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1598* B Anlage 42 Finanzielle Beteiligung der OPEC-Länder an der staatlichen „Dreieckskooperation" in der Entwicklungshilfe MdlAnfr A126 15.04.77 Drs 08/285 Petersen CDU/CSU MdlAnfr A127 15.04.77 Drs 08/285 Petersen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1598* C Anlage 43 Anteil der im Haushalt 1977 für die Förderung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit von Kirchen, politischen Stiftungen und privaten Trägern bereitgestellten Mittel an der gesamten deutschen bilateralen Entwicklungshilfe; Anteil der 1975 und. 1976 für die Agrarhilfe und Nahrungsmittelversorgung der Entwicklungsländer aufgebrachten Mittel an der gesamten bilateralen deutschen Entwicklungshilfe MdlAnfr A128 15.04.77 Drs 08/285 Höffkes CDU/CSU MdlAnfr A129 15.04.77 Drs 08/285 Höffkes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1599* A Anlage 44 Verpflichtungen, Regierungsabkommen, Darlehnsverträge und Auszahlungen im Rahmen der deutschen bilateralen und multilateralen Entwicklungshilfe MdlAnfr A130 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hoffacker CDU/CSU MdlAnfr A131 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1599* B Anlage 45 Konzept der Bundesregierung für die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit MdlAnfr A132 15.0437 Drs 08/285 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . 1599* C Anlage 46 Kritik ehemaliger Exekutivdirektoren an der Weltbank MdlAnfr A133 15.04.77 Drs 08/285 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1599* D Anlage 47 Steigerung des Haushaltsansatzes 1977 für die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamts im Ausland MdlAnfr A134 15.04.77 Drs 08/285 Stommel CDU/CSU MdlAnfr A135 15.04.77 Drs 08/285 Stommel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1600* A Anlage 48 Vereinfachung des Planungs-, Durchführungs- und Prüfungsverfahrens bei Projekten der deutschen Entwicklungshilfe seit Verabschiedung der Gymnicher Thesen MdlAnfr A136 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1600* C Anlage 49 Zusammenhang zwischen der Durchführung der Geburtenkontrolle durch die frühere indische Regierung und den Hilfeleistungen der Bundesrepublik Deutschland an den Staat Indien MdlAnfr A137 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1600* D Anlage 50 Bewertung des Verhaltens von Frau Bundesminister Schlei während ihrer Afrikareise hinsichtlich ihrer Wirkung auf die deutsch-afrikanischen Beziehungen; Erwägungen, Frau Bundesminister Schlei aus ihrem Regierungsamt zu entlassen MdlAnfr A143 15.04.77 Drs 08/285 Frau Schleicher CDU/CSU MdlAnfr A144 15.04.77 Drs 08/285 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . .. 1600* D Anlage 51 Absage einer für Ende März 1977 in Wilna geplanten Ausstellung über das Ruhrgebiet durch die sowjetischen Behörden VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 MdlAnfr A150 15.04.77 Drs 08/285 Schmöle CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1601' B Anlage 52 Korrekte Wiedergabe des Namens der Bundesrepublik Deutschland in russischen Dokumenten des Sicherheitsrats und im russischen Text des Moskauer Vertrags vom 12. August 1970 MdlAnfr A151 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Gradl CDU/CSU MdlAnfr A152 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Gradl CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1601' C Anlage 53 Kosten der Reise des Bundesaußenministers Genscher vom 20, bis 29. April nach Indien MdlAnfr A153 15.04.77 Drs 08/285 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A154 15.04.77 Drs 08/285 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1602* B Anlage 54 Forderung des polnischen Botschafters nach Änderung der Worte „Vertreibung" und „Vertriebene" in den Gesetzen des Bundes und der Länder MdlAnfr A155 15.04.77 Drs 08/285 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A156 15.04.77 Drs 08/285 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1602* C Anlage 55 Haltung der Bundesregierung zu der bei den MBFR-Verhandlungen in Wien anzustrebenden Reduzierung der Streitkräfte in Mitteleuropa; Institutionalisierung von Nachfolgeorganen der KSZE in Gestalt ständiger Kommissionen MdlAnfr A157 15.04.77 Drs 08/285 Graf Huyn CDU/CSU MdlAnfr A158 15.04.77 Drs 08/285 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1602* D Anlage 56 Haltung der Bundesregierung zu der polnischen Auffassung, das Festhalten an der Fortexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 sei entspannungsfeindlich, sowie Bedeutung des Wiedervereinigungsgebots des Grundgesetzes und der Aussagen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts, das Land Berlin sei ein Laid der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A160 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1603* B Anlage 57 Erörterung der Verletzung der Menschenrechte Deutscher in der DDR und in den Vertreibungsgebieten in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen MdlAnfr A161 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1603* D Anlage 58 Zurückhalten von 43 deutschen Kindern in der CSSR MdlAnfr A162 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1604* B Anlage 59 Aussage des deutschen Botschafters in Santiago, Erich Strätling, über die Anwesenheit chilenischer politischer Gefangener in der „Colonia Dignidad" MdlAnfr A163 15.04.77 Drs 08/285 Hansen SPD MdlAnfr A164 15.04.77 Drs 08/285 Hansen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1604* C Anlage 60 Festhalten deutscher Staatsbürger in der „Colonia Dignidad" in Chile MdlAnfr A165 15.04.77 Drs 08/285 Schlaga SPD MdlAnfr A166 15.04.77 Drs 08/285 Schlaga SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1604* D Anlage 61 Ausdehnung des Prinzips der Nichteinmischung in die Souveränitätsangelegenheiten eines Staates auf die Menschenrechte SchrAnfr B1 15.04.77 Drs 08/285 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1605* A Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 VII Anlage 62 Besetzung • größerer Botschaften mit nur einem Vertrauensmann für die ausländischen Ortskräfte SchrAnfr B2 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1605* B Anlage 63 Verdeutlichung der Nichtunterstützung der chilenischen Militärregierung durch das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in der UNO SchrAnfr B5 15.04.77 Drs 08/285 Coppik SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1605* D Anlage 64 Anzahl der polnischen Kulturwochen 1977 in der Bundesrepublik Deutschland und in Polen SchrAnfr B6 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1606* A Anlage 65 Anzahl der ausreisewilligen wegen des Ausreisebegehrens vorübergehend inhaftierten deutschstämmigen Sowjetbürger SchrAnfr B7 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1606* A Anlage 66 Anspruch der Kinder ehemaliger Beamter auf Waisengeld und Unterhalt bei Nichtzulassung zum Hochschulstudium SchrAnfr B8 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B9 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1606* B Anlage 67 Überbesetzung des Lagers Zirndorf wegen Nichteinhaltung der Aufnahmequoten für asylsuchende Ausländer durch verschiedene Bundesländer sowie Anstieg der Zahl der Asylsuchenden in Berlin SchrAnfr B10 15.04.77 Drs 08/285 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B11 15.04.77 Drs 08/285 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1607* D Anlage 68 Verweigerung der Einreise -in die Bundesrepublik Deutschland für nach Skandinavien Reisende mit gültigen französischen Pässen sowie Gleichbehandlung aller Reisenden mit gültigen Pässen SchrAnfr B12 15.04.77 Drs 08/285 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B13 15.04.77 Drs 08/285 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1608* A Anlage 69 Anzahl der zu erbauenden Kernkraftwerke im Länderdreieck Bundesrepublik Deutschland—Frankreich—Luxemburg sowie Folgen der Verwendung der Mosel zur Kühlung der Kernkraftwerke SchrAnfr B14 15.04.77 Drs 08/285 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAnfr B15 15.04.77 Drs 08/285 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1608* C Anlage 70 Zusammensetzung, Verbindungen und politischer Standort des „Komitees Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" SchrAnfr B16 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B17 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B18 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1609* A Anlage 71 Aufforderung der Bundesregierung an SPD-regierte Länder, Besetzungen von Bauplätzen von Kernkraftwerken in Kauf zu nehmen, als Konsequenz aus einem Interview mit dem Bundesforschungsminister nach den Ereignissen von Grohnde SchAnfr B19 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1609* C Anlage 72 Deckung des Papierbedarfs der Bundesbehörden aus wieder verwertetem Altpapier SchrAnfr B21 15.04.77 Drs 08/285 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B22 15.0437 Drs 08/285 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 1609* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 73 Gewährleistung des Brandschutzes in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B23 15.04.77 Drs 08/285 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B24 15.04.77 Drs 08/285 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1610* B Anlage 74 Unterschiede in den Möglichkeiten polizeilichen Handelns bei der Bekämpfung von Verbrechen und bei der Bekämpfung von Vergehen SchrAnfr B25 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1611* A Anlage 75 Gebührenfreie Übersetzung ausländischer Urkunden durch die Ausgleichsämter SchrAnfr B26 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1611* B Anlage 76 Entgelt für bisher unentgeltliche Auskünfte nach Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes SchrAnfr B27 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1611* D Anlage 77 Anerkennung von Realschul- und Gymnasiumsabschlußzeugnissen von Spätaussiedlern SchrAnfr B28 15.04.77 Drs 08/285 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1612* A Anlage 78 Entnahme von Blutproben beim Verdacht der verkehrsgefährdenden Alkoholisierung gegen den Willen des Betroffenen durch Änderung des § 81 a StPO SchrAnfr B29 15.04.77 Drs 08/285 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1612* A Anlage 79 Nichtabruf von Investitionsmitteln aus öffentlichen Haushalten für durch Gerichtsverfahren aufgeschobene Investitionsvorhaben sowie Anzahl der hierdurch nicht geschaffenen Arbeitsplätze SchrAnfr B30 15.04.77 Drs 08/285 Reuschenbach SPD SchrAnfr B31 15.04.77 Drs 08/285 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1612* B Anlage 80 Neugestaltung der sich im Bundesbesitz befindenden Kreditinstitute SchrAnfr B32 15.04.77 Drs 08/285 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1612* C Anlage 81 Anzahl der Beiräte bei der Bundesregierung, bei nachgeordneten Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Bundes sowie für Gutachten dieser Gremien veranschlagte Mittel im Entwurf des Bundeshaushalts 1977 SchrAnfr B33 15.04.77 Drs 08/285 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B34 15.04.77 Drs 08/285 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1612* D Anlage 82 Erhöhung der Kilometergeldpauschale SchrAnfr B35 15.04.77 Drs 08/285 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1613* A Anlage 83 Britischer Vorschlag zur zusätzlichen Besteuerung von Zigaretten mit hohem Teergehalt SchrAnfr B36 15.04.77 Drs 08/285 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . 1613* B Anlage 84 Abschreibungsvergünstigungen für Sonnenenergieanlagen bauende Firmen SchrAnfr B37 15.04.77 Drs 08/285 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1613* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 IX Anlage 85 Steuerausfall und Verwaltungsvereinfachung durch die Abschaffung der Besteuerung des Nutzungswerts der eigenen Wohnung SchrAnfr B38 15.04.77 Drs 08/285 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B39 15.04.77 Drs 08/285 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1613* D Anlage 86 Äußerung des Bundesfinanzministers über die Höhe des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst und Höhe der dafür im Haushaltsentwurf eingestellten Mittel SchrAnfr B40 15.04.77 Drs 08/285 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B41 15.04.77 Drs 08/285 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1614* B Anlage 87 Flexibilität bei der Verwirklichung des sogenannten Vier-Augen-Prinzips im Rahmen des Kreditwesengesetzes SchrAnfr B42 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1614* D Anlage 88 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes für die Beamten des mittleren Zolldienstes auf 24 Monate SchrAnfr B43 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1615* A Anlage 89 Auswertung der von 1945-1948 abgegebenen Anmeldungen für Vermögensverluste außerhalb des Reichsgebietes nach dem Stand von 1937 zur Feststellung der Vermögensverluste der Deutschen in anderen Staaten SchrAnfr B44 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1615* A Anlage 90 Verlängerung der Ausbildungsdauer und des Vorbereitungsdienstes im mittleren Zolldienst auf 24 Monate SchrAnfr B45 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B46 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1615* B Anlage 91 Ausarbeitung einer gemeinsamen europäischen Energieversorgungspolitik SchrAnfr B48 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 1615* Ç Anlage 92 Bereitstellung von 20 000 MW Stromerzeugung pro Jahr durch Industriekraftwerke im Rahmen der Wärmekraftkoppelung; Widerstände gegen die von der Bundesregierung geförderte Fernwärmeschiene im Ruhrgebiet SchrAnfr B49 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Steger SPD SchrAnfr B50 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Steger SPD _ SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 1616* A Anlage 93 Zinsverbilligte Darlehen vom Staat für neue Energiesysteme SchrAnfr B56 15.04.77 Drs 08/285 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 1617* A Anlage 94 Unterstützung wirtschaftswissenschaftlicher Institutionen durch das Bundeswirtschaftsministerium sowie Beitrag des Bundesforschungsministers zu einer verbesserten Strukturpolitik durch die von ihm vergebenen Gutachten zur Wirtschaftspolitik SchrAnfr B59 15.04.77 Drs 08/285 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B60 15.04.77 Drs 08/285 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 1617* B Anlage 95 Steuerliche Vergünstigungen für Wasserkraftwerke SchrAnfr B61 15.04.77 Drs 08/285 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 1618* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 96 Inhalt des Berichts über das Finanz- und Managementgebaren der Welternährungsorganisation SchrAnfr B62 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1618* D Anlage 97 Aufnahme der Talsperre Nonnweiler (Saarland) in das Programm für Zukunftsinvestitionen SchrAnfr B63 15.04.77 Drs 08/285 Peter SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1619* A Anlage 98 Beteiligung des Bundes ant Bau einer Vorsperre für die Edertalsperre zur Vermeidung der Wasserspiegelschwankungen SchrAnfr B64 15.04.77 Drs 08/285 Walther SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1619* B Anlage 99 Verbot des Streuens von Gift aus Hubschraubern über Wäldern während des Sommers SchrAnfr B65 15.04.77 Drs 08/285 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1619* C Anlage 100 Verbot der Einfuhr von Robbenfellen sowie Maßnahmen gegen das Abschlachten junger Robben SchrAnfr B66 15.04.77 Drs 08/285 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B67 15.04.77 Drs 08/285 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1620* A Anlage 101 Finanzierung von Umschulungskursen durch die Bundesanstalt für Arbeit für Berufe mit hoher Arbeitslosenquote SchrAnfr B68 15.04.77 Drs 08/285 Schröder (Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1620* C Anlage 102 Unterschiedliche Behandlung von Kriegs- und Zivilbeschädigten bei der Erteilung von Berechtigungsscheinen für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr SchrAnfr B69 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1621* A Anlage 103 Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Hauswirtschaftsbereich SchrAnfr B70 15.04.77 'Drs 08/285 Hasinger CDU/CSU SchrAnfr B71 15.04.77 Drs 08/285 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1621* B Anlage 104 Erhöhung des Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen SchrAnfr B72 15.04.77 Drs 08/285 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1621* D Anlage 105 Anteil der selbstbeteiligungsfreien Verordnungen von Arzneimitteln SchrAnfr B73 15.04.77 Drs 08/285 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1622* A Anlage 106 Anzahl der in der Wirtschaft und im Bereich der öffentlichen Hand beschäftigten Schwerbehinderten SchrAnfr B74 15.04.77 Drs 08/285 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1622* C Anlage 107 Anteil der Gastarbeiter in der Waggonbauindustrie SchrAnfr B75 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 1622* D Anlage 108 Unterschiedliche Kontrolle der Arbeitsplatzsicherung durch die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaft in Reparaturabteilungen von Firmen der Fernseh- und Rundfunkbranche SchrAnfr' B36 15.04.77 Drs 08/285 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1623* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1973 XI Anlage 109 Erlaß der Wahlordnung nach dem Mitbestimmungsgesetz SchrAnfr B77 15.04.77 Drs 08/285 Russe CDU/CSU SchrAnfr B78 15.04.77 Drs 08/285 Russe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1623* C Anlage 110 Aufnahme der innerstädtischen Durchgangsstraße L 405 in das Militärstraßen-Grundkonzept SchrAnfr B79 15.04.77 Drs 08/285 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1624* A Anlage 111 Preisvergleiche für Dienstleistungen für die Bundeswehr SchrAnfr B80 15.04.77 Drs 08/285 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1624* A Anlage 112 Anrechnung der im englischen Schuldienst als Lehrassistentin verbrachten Zeit auf das Besoldungsdienstalter eine Fachschullehrkraft SchrAnfr B81 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1624* C Anlage 113 Vergrößerung der Zahl der Ausbildungsplätze für Flugbetriebsmechaniker und Metallflugzeugbauer bei der Technischen Schule der Luftwaffe 3 in Faßberg; Zukunft der Technikerausbildung in den Teilstreitkräften SchrAnfr B82 15.04.77 Drs 08/285 Sund SPD SchrAnfr B83 15.04.77 Drs 08/285 Sund SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1624* D Anlage 114 Abbruch der Studien durch Studierende an Bundeswehrhochschulen sowie Verhalten und Leistung der zurückgekehrten Offiziere beim weiteren Dienst in der Truppe SchrAnfr B84 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B85 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B86 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B87 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1625* A Anlage 115 Einordnung der Tätigkeit als Heileurhythmist in die sogenannten Katalogberufe wie Heilpraktiker und Krankengymnast sowie steuerliche Gleichstellung mit anderen Heilberufen SchrAnfr B88 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Stavenhhagen CDU/CSU SchrAnfr B89 15.04 77.Drs 08/285 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 1625* D Anlage 116 Ursachen der Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Bürger SchrAnfr B90 15.04.77 Drs 08/285 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 1626* A Anlage 117 Aufhebung des Halbierungserlasses vom 5. September 1942 zur Gleichstellung der Versorgung von psychisch und somatisch Kranken SchrAnfr B91 15.04.77 Drs 08/285 Picard CDU/CSU SchrAnfr B92 15.04.77 Drs 08/285 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 1626* D Anlage 118 Änderung des Bundes-Seuchengesetzes hinsichtlich der Meldepflicht von Scharlacherkrankungen SchrAnfr B93 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Sperling SPD SchrAnfr B94 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 1627* B Anlage 119 Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung des § 218 StGB SchrAnfr B95 15.04.77 Drs 08/285 Frau Simonis SPD XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 SchrAnfr B96 15.04.77 Drs 08/285 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 1627* D Anlage 120 Schließung des Autobahnrings um München von der BAB München—Lindau liber die BAB München—Garmisch zur BAB München—Salzburg SchrAnfr B97 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1628* C Anlage 121 Hochstufung der L 405 zu einem Teilstück der A 54 SchrAnfr B98 15.04.77 Drs 08/285 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1628* D Anlage 122 Grundsätze der Bundesanstalt für Flugsicherung bei der Ahndung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Einhalten vorgegebener Flugrouten SchrAnfr B99 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1629* A Anlage 123 Ausnutzung der freien Kapazität im Luftlinienverkehr durch eine Auflockerung der strengen Abgrenzung zwischen Linien- und Charterverkehr SchrAnfr B100 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Vohrer FDP SchrAnfr B101 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 1629* B Anlage 124 Rückwirkende Rentenzahlung an Bundesbahnbedienstete trotz des Erhalts voller Bezüge für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung der Rente SchrAnfr B102 15.04.77 Drs 08/285 Köster CDU/CSU SchrAnfr B103 15.04.77 Drs 08/285 Köster CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1630* A Anlage 125 Antitrustverfahren gegen Preisabsprachen der in der Nordatlantikkonferenz zusammengeschlossenen Linienreedereien sowie Aufhebung des amerikanischen „Shipping Act" von 1916 SchrAnfr B104 15.04.77 Drs 08/285 Wuwer SPD SchrAnfr B105 15.04.77 Drs 08/285 Wuwer SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1630* B Anlage 126 Unentgeltliche Zurverfügungstellung der vier von der Stadt Ansbach schon als öffentliche Verkehrswege genutzten Straßengrundstücke nördlich und südlich der Bahnlinie Ansbach—Crailsheim SchrAnfr B106 15.04.77 Drs 08/285 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1630* D Anlage 127 Zulassung von Fahrbahnmarkierungen an Stelle von Blechschildern in Städten mit geschlossenem historischem Stadtbild, wie z. B. Rothenburg lob der Tauber SchrAnfr B107 15.04.77 Drs 08/285 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1630* D Anlage 128 Bau von 2 000 Güterwagen im Eisenbahnausbesserungswerk Trier der Bundesbahn SchrAnfr B108 15.04.77 Drs 08/285 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAnfr B109 15.04.77 Drs 08/285 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1631* B Anlage 129 Schaffung von Lärmschutzvorrichtungen bei neugebauten Bundesstraßen und Bundesautobahnen SchrAnfr B110 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1631 * B Anlage 130 Verschleierung der ansteigenden Zahl der "Beinahezusammenstöße" im Luftverkehr Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 XIII SchrAnfr B112 15.04.77 Drs 08/285 Kleinert FDP SchrAnfr B113 15.04.77 Drs 08/285 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 1631* C Anlage 131 Aufrechterhaltung und Elektrifizierung der Bahnstrecke Rottweil—Villingen SchrAnfr B114 15.04.77 Drs 08/285 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B115 15.04.77 Drs 08/285 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1632* A Anlage 132 Bau der Emsland-Autobahn A 30 SchrAnfr B116 Y5.04.77 Drs 08/285 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1632* B Anlage 133 Berücksichtigung der zentralen Lage Frankfurts bei Festlegung des Standorts der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung für das hessische Untermaingebiet SchrAnfr B117 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1632* C Anlage 134 Einschränkung des Notrufdienstes in mehreren Autobahnmeistereien des Landes Baden-Württemberg SchrAnfr B118 15.04.77 Drs 08/285 Seefeld SPD SchrAnfr B119 15.04.77 Drs 08/285 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1632* D Anlage 135 Theoretische Ausbildung gehörloser Mitbürger für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis im Verkehrs-Institut Bielefeld-Quelle SchrAnfr B120 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B121 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1633* A Anlage 136 Schwierigkeiten bei der Lkw-Abfertigung am Grenzübergang Freilassing—Saalbrücke SchrAnfr B122 15.04.77 Drs 08/285 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1632* C Anlage 137 Schließung des Bundesbahnausbesserungswerks Karlsruhe SchrAnfr B123 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Corterier SPD SchrAnfr B124 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Corterier SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1634* A Anlage 138 Beschluß der bundesweiten Einführung des Zeittakts vor Abschluß eines Großversuchs SchrAnfr B125 15.04.77 Drs 08/285 Spitzmüller FDP SchrAnfr B126 15.04.77 Drs 08/285 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Haar BMP 1634* C Anlage 139 Errichtung von Sonderkindergärten für überwiegend körperlich Behinderte in reinen Wohngebieten SchrAnfr B127 15.04.77 Drs 08/285 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1635* A Anlage 140 Familienzusammenführung von Herrn Hans-Ulrich Schneider, Cottbus, mit seinen Eltern in Eglharting/Oberbayern SchrAnfr B128 15.04.77 Drs 08/285 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1635* B Anlage 141 Wiederzuführen der während des Krieges ausgelagerten und seitdem in der DDR befindlichen Gemälde in die Bestände des Wiesbadener Museums SchrAnfr B129 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1635* C XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 142 Zahl der im Wege der Familienzusammenführung aus der DDR 1976 und 1977 ausgereisten Personen SchrAnfr B130 15.04.77 Drs 08/285 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B131 15.04.77 Drs 08/285 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1636* A Anlage 143 Konsequenzen aus den Ergebnissen der am 25. Januar in Brüssel der EG-Kommission übergebenen ,Marktstudie Halbleiter" SchrAnfr B132 15.04.77 Drs 08/285 Frau Dr, Walz CDU/CSU SchrAnfr B133 15.04.77 Drs 08/285 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B134 15.04. 77 Drs 8/85 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1636* B Anlage 144 Informierung der betroffenen Bevölkerung im Landkreis Lüchow-Dannenberg über die Probleme der Kernenergieentsorgung SchrAnfr B135 15.04.77 Drs 08/285 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1637* A Anlage 145 Auswirkungen der amerikanischen Atompolitik auf die Pläne der Bundesregierung und die deutsche Nuklearexportpolitik SchrAnfr B136 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B137 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1637* B Anlage 146 Ausbildungsförderung und Befreiung von der Zahlung der Ausbildungsvergütung für Betriebe, die ihre Auszubildenden zeitweise in überbetriebliche Ausbildungsstätten schicken SchrAnfr B138 15.04.77 Drs 08/285 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1637* D Anlage 147 Maßnahmen gegen die Stagnation in den Studienanfängerzahlen und gegen unsoziale Auswirkungen des Verzichts auf ein Hochschulstudium; Vergrößerung der Verwendungsbreite von Hochschulabsolventen SchrAnfr B139 15.04.77 Drs 08/285 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAnfr B140 15.04.77 Drs 08/285 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1638* D Anlage 148 Reform der Berufs- und Laufbahnstruktur SchrAnfr B141 15.04.77 Drs 08/285 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B142 15.04.77 Drs 08/285 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1639* C Anlage 149 Untersuchung über die innere Organisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit SchrAnfr B143 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B144 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1640* C Anlage 150 Untersuchung über die innere Organisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit SchrAnfr B145 15.04.77 Drs 08/285 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1640* D Anlage 151 Untersuchung über die innere Organisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit SchrAnfr B146 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAnfr B147 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1641* A Anlage 152 Untersuchung über die innere Organisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit SchrAnfr B148 15.04.77 Drs 08/285 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1641* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 XV Anlage 153 Kapitalhilfeumschuldungen in den Jahren 1970 bis 1976 sowie Angabe der Entwicklungsländer SchrAnfr B149 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B150 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . 1641* C Anlage 154 Untersuchung über die innere Organisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit SchrAnfr B151 15.04.77 Drs 08/285 Frau Fischer CDU/CSU SchrAnfr B152 15.04.77 Drs 08/285 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1641* D Anlage 155 Bezuschussung der von den Jungsozialisten in der SPD im Ausland betriebenen „Erwachsenenbildung" SchrAnfr B153 15.04.77 Drs 08/285 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1642* A Anlage 156 Zuwendungen an die Jungsozialisten aus Mitteln für die Entwicklungshilfe sowie aus den Bundeshaushalten in den Jahren 1972 bis 1976 SchrAnfr B154 15.04.77 Drs 08/285 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B155 15.04.77 Drs 08/285 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 1642* B Anlage 157 Erfahrungen mit dem Tunesien-Projekt mit vereinfachten Abwicklungsverfahren; An- teil des Rohstoffsektors an der bilateralen finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in den Jahren 1975 bis 1977 SchrAnfr B156 15.04.77 Drs 08/285 Josten CDU/CSU SchrAnfr B157 15.04.77 Drs 08/285 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1642* D Anlage 158 Anteil der Lieferung von Schiffen an der gesamten deutschen bilateralen Kapitalhilfe im Jahre 1976 und in den kommenden Jahren SchrAnfr B158 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1643* B Anlage 159 Verwendung der deutschen Mittel in Botswana SchrAnfr B159 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1643* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1585* Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des -Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 10) : Wie steht die Bundesregierung zu einer Änderung der Verwaltungsordnung über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen, nach der zeitweilig zu Wohnzwecken genutzte Kellerräume, wie Hobbyräume, Kinderspielzimmer oder Partykeller zur Hälfte der Gesamtwohnfläche des Eigenheims zugerechnet werden sollen, und in schätzungsweise wie vielen Fällen wurde dies wegen einer Überschreitung der für steuerbegünstigte Wohnungen gesetzten Wohnflächengrenze zu Nachteilen (Entzug öffentlicher Mittel, zum Wegfall der 10jährigen Grundsteuerbefreiung und zu Steuernachzahlungen) führen? Die von der Bundesregierung beschlossene und derzeit dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegende „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung und Ergänzung der Verwaltungsanordnung über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen und über die Grundsteuervergünstigung nach dem II. Wohnungsbaugesetz" sieht in künftigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen mindestens eine teilweise Berücksichtigung der von Ihnen angesprochenen Räume bei der Wohnflächenberechnung vor. Eine nachträgliche Rücknahme des Anerkennungsbescheides oder ein Widerruf der Mittelgewährung bei Wohnungen, die bereits als steuerbegünstigt anerkannt oder aufgrund ihrer öffentlichen Förderung steuerbegünstigt sind, kommt jedoch schon wegen des allgemeinen Grundsatzes des Vertrauensschutzes nicht in Betracht. Das ist in der vorgesehenen Änderungsregelung ausdrücklich klargestellt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 37 und 38) : Hat Bundeskanzler Schmidt in einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Vogel am 25. Juni 1975 den Einsatz von Abhöreinrichtungen (Wanzen) im Stuttgart-Stammheimer Gefängnis angeregt und um „kurze Äußerung gebeten", warum die Telefongespräche der in Stuttgart-Stammheim einsitzenden Untersuchungsgefangenen auch mit ihren Verteidigern nicht .durch entsprechende Einrichtungen abgehört werden"? Auf welche Rechtsnormen stützte sich der Bundeskanzler gegebenenfalls bei seiner Anregung an den Bundesjustizminister? Ihre erste Frage beantworte ich mit Nein. Damit entfällt eine Antwort auf Ihre weitere Frage. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/285 Frage A 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. in Schweden zum Schutz des Verbrauchers und zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden Tiefkühlkost mit einer farblichen Substanz, die im Falle einer nicht kontinuierlich vorhanden gewesenen Mindesttemperatur farbliche Veränderungen aufweist, gekennzeichnet ist, und wird die Bundesregierung in Anerkennung eines Sicherheitsbedürfnisses für breite Kreise der Verbraucher eine solche Regelung ebenfalls anstreben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Schweden die Packungen von Tiefkühlerzeugnissen mit Indikatoren versehen werden, die Temperaturänderungen bzw. Überschreitungen bestimmter Temperaturen durch Farbänderung anzeigen. Diese Indikatoren auf der Oberfläche der Packungen reagieren im wesentlichen auf Temperaturschwankungen in Tiefkühltruhen und Lagerräumen. Sie lassen jedoch nur bedingt Rückschlüsse auf die Temperatur des Tiefkühlerzeugnisses selbst zu. Nach den mir vorliegenden Informationen haben bisher durchgeführte Untersuchungen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt, jedoch wird die Bundesforschungsanstalt für Ernährung in Karlsruhe weitere Versuche mit derartigen Kontrollindikatoren anstellen, um zu prüfen, ob der Verbraucher durch Einsatz solcher Indikatoren über die „Temperaturgeschichte" des Erzeugnisses, d. h. über den Temperaturverlauf während der gesamten Kühlkette, hinreichend unterrichtet werden kann. Von dem Ergebnis dieser Untersuchungen wird es abhängen, ob die Anwendung von Farbindikatoren auch in der Bundesrepublik Deutschland zur Überwachung der Lagertemperaturen von Tiefkühlkost zweckmäßig ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 61 und 62) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Sicherheitsprüfungen politischer Häftlinge, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden wollen, schneller als bisher vonstatten gehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß etwa 100 Gefangene in Chile, deren Ausreisegenehmigung von der dortigen Regierung bereits unterzeichnet worden ist, eher entlassen werden könnten, wenn die Sicherheitsprüfungen beschleunigt durchgeführt werden würden? Zu Frage A 61: Wegen des humanitären Charakters der Aufnahme von chilenischen Staatsangehörigen, auf die sich Ihre Frage offenbar bezieht, hat die Bundesregierung stets größten Wert darauf gelegt, daß das Aufnahmeverfahren einschließlich der von der Innenministerkonferenz als Aufnahmevoraussetzung geforderten Sicherheitsüberprüfung, schnellstmöglich abgewickelt wird. Herr Kollege Baum hat darüber bereits in der Fragestunde vom 2. Februar 1977 auf eine Frage des Herrn Kollegen Conradi berichtet. Die Bundesrepublik Deutschland hat — worauf ich in diesem Zusammenhang hinweisen möchte — bisher rund 2 400 chilenische Staatsangehörige aufgenommen und hält damit eine Spitzenstellung unter 1586' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 den Ländern, die chilenischen Flüchtlingen Schutz und Hilfe gewähren. Zu Frage A 62: Die von Ihnen genannte Zahl kann ich nicht bestätigen. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt,. daß noch nicht alle chilenischen Aufnahmebewerber, deren Strafen in Ausweisungen umgewandelt wurden, ein Visum der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben. In diesen Fällen handelt es sich zum Teil um Personen, deren Sicherheitsüberprüfung noch nicht abgeschlossen werden konnte. Zum Teil handelt es sich aber auch um Personen für deren Aufnahme die gesetzlich vorgeschriebene und von der Bundesregierung erbetene Zustimmung eines Bundeslandes noch nicht vorliegt. Auch in diesen Fällen bleibt die Bundesregierung bemüht, so schnell wie möglich eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 63) : Wie groß war die Zahl der aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit vorgekommenen Überschreitungen der innerdeutschen Grenze in den Jahren 1975, 1976 und im bisher überschaubaren Verlauf des Jahrs 1977? Nach Feststellung eigener Grenzsicherungsorgane wird die Grenze zur DDR vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus gelegentlich aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit überschritten. In allen ersichtlich werdenden Fällen werden die Personen von eigenen Grenzsicherungsorganen angesprochen, über den Grenzverlauf belehrt sowie auf die mit Betreten des DDR-Gebietes verbundenen Gefahren für Leib und Leben hingewiesen. Die Bemühungen der Bundesregierung, ihrerseits alles zu tun, um aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit vorkommende Überschreitungen der innerdeutschen Grenze zu verhindern, haben sich dahin gehend ausgewirkt, daß die entsprechenden Zahlen in den von Ihnen angesprochenen Jahren 1975, 1976 und den bisher überschaubaren Verlauf des Jahres 1977 deutlich zurückgegangen sind. Ich bin selbstverständlich gerne bereit, Ihnen zu Ihrer persönlichen Unterrichtung weitere Informationen zukommen zulassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 71 und 72) : Liegen der Bundesregierung Angaben über die schädlichen Auswirkungen der Kälteperiode in den letzten Wochen auf die Landwirtschaft, insbesondere auf den Obst- und Weinbau, vor, und welches Ausmaß nehmen nach den Informationen der Bundesregierung die Schäden an? Ist die Bundesregierung bereit, die schädlichen Auswirkungen auf die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe durch Maßnahmen ähnlich denen im Rahmen der letztjährigen Dürrekatastrophe, insbesondere im Steuer- und Darlehensbereich, zu mildern? Zu Frage A 71: Der Bundesregierung liegen bisher keine Meldungen über nachhaltige schädliche Auswirkungen der Kälteperiode in den letzten Wochen auf die Landwirtschaft einschließlich der Bereiche Obst- und Weinbau vor. Zu Frage A 72: Die Bundesregierung muß bei dieser Fragestellung darauf hinweisen, daß für Hilfsmaßnahmen im Falle witterungsbedingter Schäden nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig sind. Finanzielle Hilfen des Bundes können aus dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Repräsentation erst dann einsetzen, wenn Katastrophenschäden nationalen Ausmaßes entstanden sind. Nur unter dieser Voraussetzung konnte die Bundesregierung im Jahre 1976 Hilfsmaßnahmen für die durch die Dürre Betroffenen ergreifen. Dessenungeachtet hat die Mehrzahl der Länder dem Bund eine Kompetenz für finanzielle Hilfsmaßnahmen bestritten. Unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten und in Anbetracht der Antwort zur 1. Frage sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit und Veranlassung, tätig zu werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 73 und 74) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung zur Einhaltung der Fangquote für Dorsch in der Ostsee für die Kutterbetriebe das „Windhundverfahren" gewählt hat, und wären bei Zuteilung bestimmter Fangquoten für jeden Fischkutter die jetzt von der Kutterfischerei in der Ostsee wegen der in Kürze bevorstehenden vollständigen Ausnutzung der Dorschfangquote befürchteten wirtschaftlichen Folgen zu vermeiden gewesen? Haben die von der Bundesregierung eingeleiteten Verhandlungen mit anderen Ostseeanliegerstaaten um eine Erhöhung der deutschen Dorschquote durch Tauschangebote (Hering gegen Dorsch) bereits zu Erfolgen geführt, oder können diese mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kürze erwartet werden? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung hat bisher nicht reglementierend durch ein bestimmtes administratives Verfahren zur Einhaltung der Fangquoten für Dorsch in die Ostseefischerei eingegriffen. Angesichts der auch für die deutschen Fischer überraschend hohen Fänge bereits im Frühjahr dieses Jahres wird die Bundesregierung jedoch in Kürze auf der Grundlage einer vorbereiteten Rechtsverordnung in Abstimmung mit den betroffenen Fischereiverbänden die weitere Fischerei von einer Fanggenehmigung abhängig machen. Damit wird verhindert werden, daß infolge vorzeitiger Quotenausschöpfung die auf die Ostsee angewiesenen eigentlichen Ostseefischer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1587* negative wirtschaftliche Folgen erleiden. Die nach bisherigen Fangdaten noch offenen 50 % der deutschen Dorschquote von insgesamt 18 000 t für das Jahr 1977 bieten dafür eine ausreichende Grundlage. Im übrigen ist die Bundesregierung der Ansicht, daß eine bereits zu Jahresbeginn vorgenommene verwaltungsmäßige Festlegung von bestimmten Fangmengen für jeden einzelnen Fischkutter, der möglicherweise in der Ostsee eingesetzt würde, weder unter marktwirtschaftlichen noch unter fischereipolitischen Gesichtspunkten zu rechtfertigen gewesen wäre. Zu Frage A 74: Die von der Bundesregierung aufgenommenen Kontakte mit dem Ziel einer Erhöhung der im Rahmen der Ostseefischerei-Konvention beschlossenen deutschen Dorschquote im Tauschwege gegen Quotenanteile an Hering bzw. Sprotten haben bisher zu keinen abschließenden Ergebnissen geführt. Endgültige Klarheit dürfte jedoch in Kürze zu erwarten sein. Über die Erfolgsaussichten eines Quotentausches läßt sich derzeit noch kein verbindliches Urteil abgeben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft des Nürburgrings als internationale Rennstrecke? Hält die Bundesregierung an ihrer Antwort vom 29. Dezember 1971 an midi, daß der Bund als Gesellschafter in der Nürburgring GmbH verbleibt, fest? Zu Frage A 75: Die Bundesregierung geht davon aus, daß auf dem Nürburgring auch nach der Absage des Großen Preises in Zukunft internationale Rennen ausgetragen werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Internationale ADAC-300-km-Rennen vom 25. bis 27. März und das Internationale ADAC-Eifel-Rennen vom 30. April bis 1. Mai dieses Jahres. Zu Frage A 76: Der Bundesminister für Verkehr hat, wie auch jeder andere für Bundesbeteiligungen zuständige Bundesminister, gemäß § 65 Bundeshaushaltsordnung jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Beibehaltung seiner Beteiligungen weiterbestehen. Die in diesem Rahmen und unabhängig von der Absage des Großen Preises laufende Überprüfung der Beteiligung an der Nürburgring GmbH wird fortgeführt. Das Ergebnis der Überprüfung liegt noch nicht vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 77 und 78): Welche Beschlüsse hat die 6. Internationale Konferenz für Unfall- und Verkehrsmedizin zum Thema Sicherheitsgurte gefaßt? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung hieraus für ihr Verkehrssicherheitsprogramm ziehen? Die Konferenz hat in erster Linie empfohlen, eine gesetzliche Anlegepflicht für 3-Punkt-Sicherheitsgurte einzuführen. Eine solche Rechtspflicht gibt es bei uns seit dem 1. Januar 1976. Weitere Empfehlungen beziehen sich u. a. auf die Ausdehnung der Ausrüstungspflicht sowie auf Kinderrückhaltesysteme. Insoweit sind internationale Erörterungen im Rahmen von ECE und EG (UN-Economic Commission for Europe [UN-Wirtschaftskommission für Europa] und Europäische Gemeinschaft) im Gange. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 79 und 80) : Trifft es zu, daß von den Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland nur der Flughafen Frankfurt/Main mit einer Vorfeld-Radaranlage (ASDE) ausgerüstet ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun? Trifft es zu, daß die Flughäfen Nürnberg und Saarbrücken nicht einmal mit einer Radaranlage zur Überwachung des Luftraums ausgerüstet sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun? Zu Frage A 79: Rollfeldüberwachungs-Radaranlagen, von denen eine auf dem Flughafen Frankfurt installiert ist, gehören nicht zu den Einrichtungen, deren Betrieb für die sichere Durchführung der Vorfeldkontrolle international vorgeschrieben sind. In der täglichen Betriebsabwicklung werden Vorschriften angewandt, welche die sichere Durchführung der Vorfeldkontrolle auch ohne Zuhilfenahme von Radar ermöglichen. És ist daher weder im Inland noch im Ausland vorgesehen, sämtliche Flughäfen mit derartigen Anlagen auszurüsten. Die Bundesanstalt für Flugsicherung hält es für notwendig, Rollfeldüberwadiungs-Radaranlagen auf denjenigen Flughäfen einzusetzen, die mit Landehilfen der Betriebsstufe III a ausgerüstet werden. Das Ausbauprogramm der Flugsicherung sieht daher die Beschaffung weiterer Anlagen vor. Gegenwärtig ist noch kein Flughafen in der Bundesrepublik mit Landehilfen der Betriebsstufe III a ausgerüstet. Zu Frage A 80: Die sichere Abwicklung der An- und Abflugkontrolle an Flughäfen mit einer Luftverkehrssituation wie z. B. Nürnberg ist unter Anwendung internationaler Vorschriften ohne Zuhilfenahme einer Radar- 1588* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 anlage möglich. Nicht aus Gründen der Sicherheit, wohl aber, um die Verkehrsabwicklung flexibler gestalten zu können, ist jedoch bei Verkehrssituationen wie in Nürnberg eine radargestützte Anflugkontrolle wünschenswert. Seit Juli 1976 laufen die Arbeiten für den Neubau der radargestützten Anflugkontrolle am Flughafen Nürnberg. Mit dem Abschluß der Arbeiten und der Inbetriebnahme der Radareinrichtung ist im Jahre 1978 zu rechnen. Der Flughafen Saarbrücken liegt im Zuständigkeitsbereich einer militärischen Flugsicherungszentrale. Die Flugsicherungsdienste werden — mit Ausnahme der Platzkontrolle — von alliierten Streitkräften an einem in der Nähe gelegenen Flugplatz (Ramstein) durchgeführt. Die dortige militärische Radaranlage zusammen mit dem Instrumentenlandesystem am Flughafen Saarbrücken gewährleistet eine sichere Verkehrsabwicklung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 81 und 82): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß alle Mitglieder des Bundestages über geplante Maßnahmen im Verkehrsbereich in ihren Wahlkreisen, die aus dem Investitionsprogramm teilweise oder ganz finanziert werden, gleichzeitig unterrichtet worden sind? Kann die Bundesregierung verbindlich zusichern, daß keine bevorzugte Information der Mitglieder der Regierungskoalition erfolgt? Zu Frage A 81: Das Informationsmaterial des Bundesministers für Verkehr über das „Programm für Zukunftsinvestitionen" ist am 23. März 1977 zur Verteilung an die Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages im Bundeshaus abgeliefert worden. Eine Information über Maßnahmen in den Wahlkreisen ist nicht erfolgt; lediglich über die in den einzelnen Bundesländern vorgesehenen. Zu Frage A 82: Ja. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 83) : Sind der Bundesregierung Pläne der Wasser- und Schiffahrtsdirektion in Hannover bekannt, das Wasser- und Schiffahrtsamt Minden—Weser aufzulösen, und wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor? Der Bundesregierung sind keine derartigen Pläne bekannt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die' Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 84 und 85) : Trifft es zu, daß das Bundesverkehrsministerium von der Deutschen Rettungsflugwacht, wie der „Berliner Tagesspiegel" berichtete, neben einer vorliegenden Genehmigung der Bundesanstalt für Flugsicherung noch eine Sondergenehmigung durch das Bundesverkehrsministerium bei einem Krankentransport von Bozen nach dem DDR-Flughafen Schönefeld verlangte, und wenn ja, welche Gründe sprechen für die doppelte Genehmigungspflicht? Wieviel Berlinflüge der Deutschen Rettungsflugwacht sind bisher genehmigt worden? Zu Frage A 84: Es trifft zu, daß das Bundesverkehrsministerium unabhängig von der rein technischen Flugfreigabe durch die Flugsicherung von jedem deutschen Luftfahrzeug grundsätzlich die Einholung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausflugerlaubnis zum Verlassen des Bundesgebietes für einen Flug in einen Nicht-Mitgliedstaat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) verlangt, gleichgültig welchem Zweck der Flug dient. Für den am 11. März 1977 durchgeführten Krankentransport eines verletzten Westberliners von Bozen nach Berlin-Schönefeld wurde ein in der Bundesrepublik registriertes Luftfahrzeug eingesetzt, ohne daß vorher die hierfür notwendige Ausflugerlaubnis beantragt worden war. Gerade im Hinblick auf die Prüfung von gegebenen Transportmöglichkeiten nach West-Berlin muß auf die Einholung der Ausflug- bzw. Einflugerlaubnis besonderer Wert gelegt werden, wobei selbstverständlich die bei einem Krankentransport vorliegende Notsituation entsprechende Berücksichtigung erfährt. Zu Frage A 85: Mit Ausnahme des Fluges am 11. März 1977 ist bisher kein Fall einer Ausfluggenehmigung eines von der Deutschen Rettungsflugwacht organisierten Krankentransportes nach Berlin durch die Bundesregierung akut geworden, da sämtliche Flüge nach Berlin-Schönefeld mit nicht in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Luftfahrzeugen durchgeführt sind. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 86 und 87) : Welche Ursachen führen nach Ansicht der Bundesregierung zum Ansteigen der Zahl der bei Straßenverkehrsunfällen verunglückten Kinder und Jugendlichen? Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Zu Frage A 86: Die Entwicklung der bei Straßenverkehrsunfällen verunglückten Kinder und Jugendlichen verlief im Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1589' Jahre 1976 — verglichen mit 1975 — im einzelnen unterschiedlich. a) Bei Kindern von 0-15 Jahren — als Fußgänger war eine Abnahme um — 3,4 % (an Verletzten und Toten) zu verzeichnen, — bei radfahrenden Kindern dagegen ist eine Zunahme um 12,3 % (Verletzte und Tote) eingetreten, — die Zahl der als Mitfahrer verunglückten Kinder hat sich nur etwas erhöht (+2,2 %). Das Statistische Bundesamt bezeichnet als maßgebliche Ursache für die Entwicklung der Unfälle bei den radfahrenden Kindern die offensichtliche — statistisch aber nicht belegbare — gesteigerte Mobilität der Kinder durch eine stärkere Benutzung des Fahrrades; bei den Kindern als Mitfahrer erklärt sich die Zunahme aus dem Anwachsen des Pkw-Bestandes. b) Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahren Die Gefährung dieser Altersgruppe durch Unfälle im Straßenverkehr hat im Laufe der letzten Jahre stark zugenommen. Zu einem wesentlichen Anteil ist die auf das Ansteigen der Unfälle von Moped-und Mofa-Fahrern zurückzuführen. c) In der Altersgruppe der 18- bis 21jährigen ist eine starke Zunahme der Unfälle von Fahrern und Mitfahrern von Krafträdern und Kraftrollern zu beobachten. Das Statistische Bundesamt bezeichnet als maßgebliche Ursache für diese Entwicklung die starke Zunahme des Bestandes von Mofas, Mopeds und Motorrädern. Von Mitte 1975 bis Mitte 1976 haben die Mofas und Mopeds um 7,6 % (d. h. 130 890 Fahrzeuge) zugenommen; die Zahl der zugelassenen Motorrädern hat sich im gleichen Zeitraum um 12 % (d. h. um 52 075 Fahrzeuge) erhöht. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung hat zur Aufhellung der Unfallentwicklung des Zweiradverkehrs die Bundesanstalt für Straßenwesen um einen Bericht gebeten, der seit Februar 1977 vorliegt. Die Bundesregierung prüft zur Zeit gemeinsam mit den Bundesländern alle geeigneten Maßnahmen, um dieser Unfallentwidclung entgegenzuwirken, insbesondere — ob für Benutzer motorisierter Zweiräder die Pflicht, Schutzhelme zu tragen, eingeführt werden soll, — ob und inwieweit für Fahrer von Kleinkrafträdern zusätzlich zur theoretischen eine praktische Ausbildung und Prüfung für die Erteilung der Fahrerlaubnis vorzusehen ist. Maßnahmen der Aufklärung aller Gruppen der Zweiradfahrer werden vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat und seinen Mitgliedern mit ideeller und finanzieller Unterstützung der Bundesregierung durchgeführt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/285 Frage A 88) : Welche Gründe haben den Bundespostminister bewogen, schon wenige Tage nach dem Beginn eines Großversuchs zum 8-Minuten- Zeittakt für Ortsgespräche ein mögliches Ergebnis dieses Versuchs vorwegzunehmen und schon jetzt die Einführung dieses Zeittakts für die ganze Bundesrepublik anzukündigen, und welchen Sinn mißt die Bundesregierung dem weiteren Ablauf des Großversuchs noch zu? Es trifft nicht zu, daß die Einführung des 8-Minuten-Zeittakts für die ganze Bundesrepublik angekündigt wurde. Richtig ist, daß der Bundespostminister erst nach Vorliegen der Versuchsergebnisse dem Postverwaltungsrat einen Vorschlag über den endgültig anzuwendenden Zeittakt machen wird. Dieser Zeittakt wird jedoch keinesfalls kürzer als 8 Minuten sein. Der Minister hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Versuche allein dazu dienen festzustellen, welcher maximale Zeittakt im Hinblick auf die technischen und finanziellen Möglichkeiten realisierbar ist. Die Notwendigkeit eines Zeittaktes zu testen ist nicht Zweck des Probebetriebs. Der Minister hat dies u. a. unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluß über die Einführung dieser Versuche am 28. Januar 1976, in der Bundespressekonferenz am gleichen Tage, in der Nahverkehrsbereichs-Debatte des Bundestages am 13. Februar 1976 sowie in einem Schreiben vom 14. Mai 1976 an alle Mitglieder des Bundestages deutlich gemacht, in dem unter 3. zum Zweck der Versuche ausgeführt wird: „Der nun in 6 Knotenvermittlungsstellenbereichen angestellte Versuch soll — da keinerlei internationale Erfahrungen mit Zeittakten über 4 Minuten vorliegen — Aufschluß darüber geben, welcher maximale Zeittakt im Hinblick auf technische und finanzielle Auswirkungen ermöglicht werden kann." Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 89) : Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung bisher aus dem Bericht der Gemeinsamen Kommission Postzeitungsdienst vom 3. Dezember 1975 gezogen, gibt es inzwischen eine Nachfolgekommission, und welche Vorstellungen und Vorschläge sind bisher in dieser neuen Kommission in bezug auf die Leistungen der Deutschen Bundespost im Postzeitungsdienst erarbeitet worden? Die Vertreter der Verlegerschaft und der Deutschen Bundespost sind in dem Bericht der Gemeinsamen Kommission Postzeitungsdienst vom 3. Dezember 1975 zu einvernehmlichen Vorschlägen gekommen. Danach sollen die sogenannten Besonderen Dienste des Postzeitungsdienstes — Beanschriftung, Verpackung und Inkasso — zum 1. Januar 1979 eingestellt werden. Außerdem wurden Gespräche 1590* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 darüber vereinbart, wie durch eine Verbesserung der Ertragslage eine gewisse Konsolidierung des Postzeitungsdienstes erreicht werden kann. Nach den beiderseitigen positiven Erfahrungen aus der Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Kommission Postzeitungsdienst wurde ein Arbeitskreis Post/ Presse gegründet. Der Arbeitskreis hat sich am 7. Dezember 1976 konstitutiert. Die erste Arbeitssitzung dieses Gremiums findet am 20. April 1977 statt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 90) : Entspricht es den Grundsätzen der Raumordnung, insbesondere der Gerechtigkeit und der gleichwertigen Lebenschancen der Bürger des flachen Landes, wenn die Deutsche Bundespost in ländlichen Orten, die im Zuge der Gemeindegebietsreform größeren Gemeinden zugeordnet werden, die bisherigen Fernsprechstellen auflöst und sich weigert, dort zumindest öffentliche Fernsprechzellen zu Installieren? Die Deutsche Bundespost hat von 1966 bis 1976 die Zahl der öffentlichen Sprechstellen von rund 69 000 auf rund 145 000 erhöht. Die Deutsche Bundespost liegt bei der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Sprechstellen, die gerade der ländlichen Bevölkerung zugute gekommen ist, in Europa an erster Stelle. Auf 436 Einwohner entfällt eine öffentliche Sprechstelle. Fast alle Orte mit über 200 Einwohnern sind mit postöffentlichen Münzfernsprechern versorgt. Die Deutsche Bundespost betrachtet deshalb die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Sprechstellen im wesentlichen als abgeschlossen, da auch die Zahl der privaten Fernsprechhauptanschlüsse gerade in den letzten Jahren enorm zugenommen hat, was sich natürlich auf die Inanspruchnahme der öffentlichen Sprechstellen auswirkt. Damit soll allerdings nicht gesagt sein, daß in dem einen oder anderen Fall neue öffentliche Sprechstellen auch in Zukunft noch eingerichtet werden, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse und eine wirtschaftlich noch zu vertretende Einnahmeerwartung vorliegt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 91 und 92) : Ist der Bundesregierung, die auf eine mündliche Anfrage von mir erklärte, "Zu einer weitergehenden Ausdehnung der vollautomatischen Betriebsweise für den Verkehr vom Bundesgebiet aus hat sich die DDR-Postverwaltung bisher angesichts des Ausbaustandes ihres Fernmeldenetzes noch nicht in der Lage gesehen", bekannt, daß der Einrichtung des vollautomatischen Fernsprechverkehrs in Wahrheit keine besonderen technischen Schwierigkeiten entgegenstehen, die Umstellung in wenigen Monaten erfolgen könnte und daß insoweit die ihr gegebene Auskunft der Postverwaltung der DDR den Tatsachen nicht entspricht? Wird die Bundesregierung in die Verhandlungen über die Neufestsetzung der jährlichen Postpauschalsumme die Erfüllung der Vereinbarung über die Einführung des vollautomatischen Selbstwählverkehrs einbeziehen und einer eventuellen Erhöhung der Pauschalsumme nur unter der Voraussetzung zustimmen, daß alle vertraglichen Postvereinbarungen vorher erfüllt werden? Zu Frage A 91: Das Fernmeldenetz der Deutschen Post der DDR hat bei weitem nicht den technischen Ausbaustand erreicht, den das Netz der Deutschen Bundespost besitzt. Auch sind im Gegensatz zur Bundesrepublik innerhalb der DDR auch heute noch zahlreiche Ortsnetze nicht in den Selbstwählferndienst einbezogen. Der Hemmgrad des Fernsprechverkehrs, das heißt die mögliche Belastbarkeit des Fernmeldenetzes in der DDR, ist nicht bekannt. Die Bundesregierung sieht sich daher nicht in der Lage, zu den Aussagen der Postverwaltung der DDR über ihre technischen Möglichkeiten Stellung zu nehmen. Zu Frage A 92: Die Bundesregierung hat wiederholt darauf gedrängt, daß die Postverwaltung der DDR ihrer Verpflichtung zum Ausbau der vollautomatischen Verkehrsbeziehungen so bald wie möglich nachkommt. Die Bundesregierung wird jede sich bietende Gelegenheit zum Anlaß nehmen, die Ausweitung des vollautomatischen Fernsprechdienstes zu erreichen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 93) : Ist es nachweisbar und vom Bundespostminister zu bestätigen, daß nur und ausschließlich Briefmarkensammler Zuschlagsmarken kaufen bzw. daß bis zu 95 % von den Versandstellen für Sammlermarken in Frankfurt und Berlin verkauft werden, so daß die Offentlichkeit solche Zuschlagsmarken praktisch überhaupt nicht zur Kenntnis nimmt, und sich diese zu einer regelrechten „Sondersteuer für Philatelisten" entwickelt haben, wie der Bund Deutscher Philatelisten e. V. mitgeteilt hat? Von den Versandstellen für Sammlermarken sind ausgeliefert worden: — Wohlfahrtsmarken „Deutsche Bundespost" 1975 38 % — Jugendmarken „Deutsche Bundespost" 1976 43 % — Wohlfahrtsmarken „Deutsche Bundespost Berlin" 1975 87 % — Jugendmarken „Deutsche Bundespost Berlin" 1976 96% Die Versandstellen beliefern nicht nur Philatelisten, sondern auch Händler und andere. Der Anteil der tatsächlich zu Sammlerzwecken bezogenen Wertzeichen läßt sich nicht eindeutig ermitteln. Es dürfte jedoch davon auszugehen sein, daß rund 80 % der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1591* von der Deutschen Bundespost verkauften Zuschlagsmarken zu Sammlerzwecken erworben werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Deutsche Bundespost von den Wohlfahrtsmarken nur etwa 50 °/o der Gesamtauflage verkauft. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/285 Frage A 94) : Trifft es zu, daß die Vertragsmusterentwürfe der öffentlichen Hand, vor allem des Bundes und der Länder (ARGEBAU), für Architektenverträge grundsätzlich das Leistungsbild auf das Leistungsbild der früheren Gebührenordnung für Architekten (GOA) und die Honorarsätze auf die Mindestsätze der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) herabdrücken, und steht dieses Verhalten der öffentlichen Hand nicht im Widerspruch zu den Intentionen des Honorarermächtigungsgesetzes vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1749), mit der Erarbeitung moderner Leistungsbilder und der Festlegung von Höchst- und Mindestsätzen in der HOAI einen Spielraum zu schaffen, der eine bessere Anpassung des Honorars an die zu erbringende Leistung des Architekten, also einer stärker am Leistungsprinzip orientierten Honorarbemessung ermöglichen sollte? Den im Rahmen der Vorschriften für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) konzipierten Vertragsmustern und Hinweisen für den Abschluß von Verträgen mit freischaffend Tätigen auf dem Gebiet der Gebäude- und Tragwerksplanung liegt die am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugrunde. Den Vertragsmustern werden selbstverständlich sowohl die neu gestalteten Leistungsbilder als auch die Gebührenrahmen der HOAI zugrunde gelegt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen und wegen des Erfordernisses eines einheitlichen Verwaltungshandelns soll es jedoch der örtlichen Baudienststelle nicht allein überlassen sein, den Spielraum zwischen Mindest- und Höchstsatz der Gebühren auszufüllen; sie haben vielmehr bei Abweichung von den Mindestsätzen jeweils die Zustimmung der technischen Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz einzuholen. Entsprechend dem Gesetzeshinweis ist dabei materiell ein Abweichen von den Mindestsätzen möglich, wenn im konkreten Fall besondere Anforderungen gestellt werden, die den Bearbeitungsaufwand wesentlich erhöhen und die nicht bereits bei der Einordnung der Bauwerke in die Honorarzonen nach der HOAI berücksichtigt worden sind. Allgemein sei in diesem Zusammenhang der Hinweis erlaubt, daß sich gegenüber der früheren Honorarordnung (GOA) die Mindestsätze der Honorare nach der jetzt geltenden HOAI wesentlich erhöhen. Soweit im BMBau bekannt, gestalten die anderen öffentlichen Auftraggeber — d. h. die Bundesländer und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände — ihre Vertragsmuster in gleicher Weise. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 95 und 96) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Wohnungsbaus Im Bereich des Eigenheim- und Eigentumswohnungsbaus, des Mietwohnungsbaus und des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 1977 und 1978? Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch in der Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 83 der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 10. Februar 1977, wonach die Bundesregierung für das nächste Jahr einen Bericht über den Zusammenhang der Mietrechtsvorschriften des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes und der mangelnden Investitionsbereitschaft im Mietwohnungsbau angekündigt hat, mit der Antwort in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 20. Januar 1977 auf die Fragen Nummern 59 und 60, es sei eine mindestens vierjährige Beobachtungszeit erforderlich, um hinreichende Erfahrungen über die Auswirkungen des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes zu sammeln? Zu Frage A 95: Soweit gegenwärtig erkennbar, dürfte sich die Wohnungsbautätigkeit bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen auch 1977/1978 auf einem vergleichsweise hohen Niveau bewegen. Im freifinanzierten Mietwohnungsbau ist die Investitionstätigkeit dagegen unverändert schwach. Auf die Gründe für diese Entwicklung ist bereits in der Antwort auf die Frage Nr. A 82/83 für die Fragestunde am 9./10. Februar 1977 ausführlich eingegangen worden (Drucksachen Nr. 8/14). Im sozialen Wohnungsbau ist unter dem Einfluß der Terminsetzungen des Investitionszuschußgesetzes im laufenden Jahr mit einem recht günstigen Fertigstellungsvolumen zu rechnen. Die sich an- schließende Entwicklung wird zunächst durch das auch 1977 in voller Höhe aufrechterhaltene Regional- und Intensivprogramm des Bundes positiv beeinflußt. Darüber hinausgehende Aussagen sind nur schwer möglich. Sie würden zudem wegen der Ungewißheit über das ab 1978 bei Bund und Ländern zur Verfügung stehende Förderungsvolumen spekulativen Charakter haben. Zu Frage A 96: Der Widerspruch findet seinen Grund in einem bedauerlichen Schreibfehler. Die Bundesregierung wird entsprechend einer Entschließung des 7. Deutschen Bundestages den Erfahrungsbericht über das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene Zweite Wohnraumkündigungsschutzgesetz nach einer vierjährigen Beobachtungsphase vorlegen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 97 und 98) : Hält die Bundesregierung es wohnungsbaupolitisch sowie Im Hinblick auf die Aufgabenstellung der Baugesellschaften für wünschenswert, daß diese in immer stärkerem Maße das Schwergewicht ihrer Tätigkeit auf die Verwaltung ihrer eigenen Wohnungsbestände verlagern, und wenn nein, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? 1592* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer breiten Vermögensbildung die Privatisierung von Wohnungsbeständen zu fördern, und wenn ja, auf welche Art und Weise? Zu Frage A 97: Nein. Die Bundesregierung sieht jedoch in dem auch 1977 in voller Höhe aufrechterhaltenen Regional- und Intensivprogramm eine wirksame Maßnahme, um hier möglichen Gefahren zu begegnen. Nicht zuletzt unter dem Einfluß der Anreizwirkungen des Investitionszuschußgesetzes dürfte der soziale Wohnungsbau im laufenden Jahr ein vergleichsweise günstiges Ergebnis erzielen, an dem vor allem auch die von Ihnen angesprochenen Baugesellschaften wesentlich beteiligt sein werden. Im übrigen sind nach geltendem Recht nur die Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur Bautätigkeit verpflichtet. Sie dürfen ihre Bautätigkeit nur dann einstellen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den weiteren Wohnungsbau fehlen. Über die Zulässigkeit einer Baupause wird von der zuständigen Landesbehörde entschieden. Zu Frage A 98: Im Eigentum der öffentlichen Hand stehen nur rd. 4 v. H. des Wohnungsbestandes. Dabei handelt es sich großenteils um Dienstwohnungen, die für eine Privatisierung nicht in Frage kommen. Eine echte Privatisierung von Wohnungsbeständen kommt somit nur in Ausnahmefällen in Betracht. Ich nehme jedoch an, daß Sie mit Ihrer Frage auf die mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnungsbestände des sozialen Wohnungsbaues zielen, die sich im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, freier Wohnungsunternehmen oder privater Eigentümer befinden. Diese Wohnungsbestände werden auch in der Zukunft für die Behebung individueller Wohnungsnotstände, wie z. B. auch für die Unterbringung der Aussiedler benötigt. Dies schließt indessen nicht aus, daß in geeigneten Fällen Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaues nach Umwandlung in Eigentumswohnungen an die bisherigen Mieter veräußert werden. Der neue § 7 b EStG bietet hierbei zusammen mit der Erweiterung der Grunderwerbsteuerbefreiung eine wesentliche Hilfe. Das darf jedoch nicht zu einer Verdrängung von Mietern führen. Darüber hinaus hält die Bundesregierung eine zusätzliche Förderung mit direkten Hilfen grundsätzlich nicht für erforderlich und gegenwärtig auch nicht für vertretbar, da schön aus beschäftigungspolitischen Gründen alle verfügbaren Förderungsmittel für bauwirksame Maßnahmen eingesetzt werden müssen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 99) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der von ihr propagierten Energiesparmaßnahmen die Heizkosten insbesondere im Wohnbereich nicht mehr nach der Quadratmeterzahl sondern nach dem tatsächlich erfolgten Verbrauch zu berechnen? Durch das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden hat die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, durch Rechtsverordnung eine „meßtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung" vorzuschreiben. Die Bundesregierung hat die Absicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Vorarbeiten für die Verordnung sind aufgenommen. Näheres über die inhaltliche Ausgestaltung dieser Verordnung läßt sich derzeit noch nicht sagen. Soviel aber dürfte nach den technischen, Erkenntnissen jetzt schon feststehen, daß keinesfalls mehr allein die „Quadratmeterzahl", also die beheizte Wohnfläche, sondern die verbrauchte Wärme die eigentliche Berechnungsgrundlage sein wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 100) : Welche Zuschüsse und in welcher Höhe zahlten bzw. zahlt die Bundesregierung seit 1970 für Berlinfahrten ausländischer Schüler- und Studentengruppen, wie viele Personen sind auf diese Weise gefördert worden, und wie gedenkt die Bundesregierung in dieser Hinsicht in Zukunft zu verfahren? Seit 1970 hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen Berlinfahrten ausländischer Schüler- und Studentengruppen mit insgesamt 1 178 000,— DM bezuschußt. Mit diesen Mitteln wurden 899 Gruppen mit 33 348 Teilnehmern gefördert. Für das Haushaltsjahr 1977 sind für diesen Zweck 240 000,— DM vorgesehen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft durch eine finanzielle Förderung und eine sachgerechte Informationsarbeit den Wunsch ausländischer Jugendlicher, Berlin zu besuchen, unterstützen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 101) : Welche Begründung hat die DDR dem Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin, Staatssekretär Gaus, für die seit Anfang dieses Jahres steigende Zahl von Zurückweisungen aus der Bundesrepublik Deutschland von der Einreise in die „DDR" beziehungsweise nach Ost-Berlin gegeben, und steht diese Begründung nach Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit den diesbezüglichen Vereinbarungen über den Reiseverkehr? Der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Staatssekretär Gaus, hat bei Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1593* der DDR-Regierung gegen die seit Anfang dieses Jahres steigende Zahl von Zurückweisungen protestiert. Die DDR-Regierung hat sich in ihrer Antwort darauf berufen, daß es ihre innere Angelegenheit sei, welchen Personen sie die Einreise in ihr Hoheitsgebiet gestatte. Im Hinblick auf die Vertraulichkeit der Gespräche kann ich Ihnen nähere Einzelheiten nicht mitteilen. Durch die Briefwechsel über Reiseerleichterungen bei Unterzeichnung des Verkehrsvertrages und des Grundlagenvertrages ist weder dem einzelnen ein Rechtsanspruch auf Einreise in die DDR eingeräumt noch der DDR die Befugnis genommen worden, über die Einreise in ihr Territorium selbständig zu entscheiden. Auch ein Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrecht der Bundesregierung bei der Frage, wer in die DDR einreisen darf, ist nicht vorgesehen. Hierauf hat der Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 16. März 1977 bereits hingewiesen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 102 und 103) : Welchen Inhalt hat das Verhandlungspaket, das die Bundesregierung der Regierung der DDR vorlegen will, und sind darin neue finanzielle Leistungen an die DDR in Aussicht genommen? Für wann sind die Gespräche dieser neuen Verhandlungsrunde mit der DDR in Aussicht genommen, und wird die Öffentlichkeit vorher über den beabsichtigten Inhalt von der Bundesregierung unterrichtet? Eine öffentliche Erörterung von konkreten Einzelproblemen aus laufenden oder geplanten Verhandlungen mit anderen Staaten ist nicht üblich, der Sache nicht nützlich und der Position der Bundesrepublik Deutschland in diesen Verhandlungen nicht förderlich. Selbstverständlich wird die Bundesregierung, wie bisher auch, die parlamentarischen Gremien über Verhandlungen mit der DDR informieren, wenn und soweit Ergebnisse fixiert sind. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/285 Frage A 104) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Uranwiederaufbereitung speziell bei hochabgebrannten Kernbrennstoffen ein technisch noch ungelöstes Problem ist (so ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23. März 1977), und welche Konsequenzen ergeben sich angesichts der diesbezüglichen Erfahrungen in den USA und in Frankreich für die geplante Wiederaufbereitungsanlage in der Bundesrepublik Deutschland für die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke generell? Die Bundesregierung teilt die in der FAZ *) wiedergegebene Meinung nicht. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente erfolgt auf der Basis bekannter chemischer Trennverfahren. Die aus dem Vorhandensein spaltbaren Materials (Uran, Plutonium) und anderer hochradioaktiver Stoffe resultierenden Schwierigkeiten (z. B. Abschirmung, Fernbedienung, Kritikalitätskontrolle) werden heute grundsätzlich beherrscht. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der militärischen Wiederaufbereitung wurden ab Anfang der 60er Jahre auch im nichtmilitärischen Bereich Aufarbeitungsanlagen betrieben, z. B. in USA, Frankreich, Großbritannien, Belgien und Deutschland. Nach der Aufarbeitung niedrig abgebrannter Brennstoffe sind inzwischen auch etwa 600 t hochabgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren mit heutigen Brennstoffkennwerten aufgearbeitet worden. Die Schilderungen über schwere Störfälle und Anlagenschließungen entsprechen nicht den Tatsachen. Die Erfahrungen aus dem Betrieb dieser Anlagen stehen der deutschen Industrie aufgrund des internationalen Erfahrungsaustausches zur Verfügung. Zusätzlich bietet unsere eigene Versuchsanlage in Karlsruhe die Möglichkeit, Entwicklungen und Erprobungen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Anlagensicherheit projektbegleitend durchzuführen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 105 und 106) : Wie stellt sich aus heutiger Sicht die Wirtschaftlichkeit von Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Anlagen dar? Wie ist die Umweltbelastung durch die Abwärme sowie die Standortunabhängigkeit einer Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Anlage in bezug auf die Verfügbarkeit von Kühlwasser zu beurteilen? Zu Frage A 105: Nach neueren Berechnungen der Partner im HHT- Projekt sind bei einer großen Anlage die Anlagekosten für das ausgewählte Konzept in integrierter Bauweise und mit einer Turbine mit den heutigen Kosten einer Leichtwasserreaktor-Anlage vergleichbar, wobei der höhere Wirkungsgrad einer HHT-Anlage zu berücksichtigen ist. Hierbei ist allerdings zu bemerken, daß die Leichtwasserreaktorkosten wesentlich besser bekannt sind als die aufgrund des Entwicklungsstands noch mit deutlichen Unsicherheiten behafteten Kosten einer HHT-Anlage und daß daher die Aussage der Kosten-Vergleichbarkeit noch näher zu prüfen sein wird. Zu Frage A 106: Wegen des hohen Wirkungsgrades für die Stromerzeugung ist die Abwärme einer HHT-Anlage relativ geringer als bei anderen Systemen. Da nur bei *) Frankfurter Allgemeine Zeitung 1594* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 HHT-Anlagen wegen des Gasturbinenprozesses die Abwärme als Fernwärme genutzt werden kann, ohne daß der Stromerzeugungs-Wirkungsgrad gesenkt wird, bietet sich eine Nutzung der Abwärme für die Fernwärmeversorgung an. Wo eine solche Nutzung nicht möglich ist, kann sie wegen des hohen Temperaturniveaus günstig mit Trockenkühltürmen an die Umgebungsluft abgeführt werden. Kühlwasser wird dabei nicht benötigt. Damit ist die HHT- Anlage von der Verfügbarkeit von Kühlwasser unabhängig. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 107 und 108) : Worin besteht der spezifische Unterschied zwischen einer Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Anlage und einer Hochtemperaturreaktor (HTR)-Zweikreisanlage mit Dampfkraftprozeß? Welchen Vorteil erwartet man von Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Anlagen gegenüber Hochtemperaturreaktor (HTR)- Zweikreisanlagen mit Dampfkraftprozeß? Zu Frage A 107: Bei einer HTR-Zweikreis-Anlage durchströmt das aus dem Reaktor austretende heiße Heliumgas die Dampferzeuger und gibt dort den größten Teil seiner Wärmeenergie zur Verdampfung von Wasser ab. Der so erzeugte Dampf treibt dann eine konventionelle Dampfturbine. Bei einer HTR-Einkreis-Anlage (HHT) wird dagegen der Energieinhalt des heißen Heliums direkt zum Antrieb einer Gasturbine benutzt; der Sekundärkreis mit Dampfturbine entfällt. Zu Frage A 108: Beim Gasturbinenprozeß verbessert eine Erhöhung der Helium-Temperatur am Reaktoraustritt direkt den Wirkungsgrad der Energieumwandlung in Strom, während bei Dampfkraftprozessen aus metallurgischen und wirtschaftlichen Gründen die obere Prozeßtemperatur im Dampfturbinenkreislauf auf 540° C begrenzt ist. Der Gasturbinenprozeß nutzt also auch die für Dampfkraftprozesse nicht zugänglichen Temperaturbereiche oberhalb dieser Temperatur von 540° C bis zu der bei bisherigen Kraftwerken erreichbaren Temperatur von 800° C bis 900° C. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 109 und 110) : Welche wesentlichen Entwidclungsprobleme bestehen für eine Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Anlage zur Zeit noch, und wann könnten sie frühestens gelöst sein? Wie sind die Marktchancen des Helium-Hochtemperaturreaktors (HHT) zu beurteilen? Zu Frage A 109: Die Entwicklungsprobleme rühren vorwiegend aus dem Materialsektor her, wo Fragen zu den Heißgasleitungen, den wärmetauschenden Komponenten und der Turbinenbeschaufelung für Temperaturen oberhalb 800° C durch Experimente und Erarbeiten von konstruktiven Lösungen zu klären sind. Im Materialprogramm für die Prozeßwärme sind Langzeittests für verschiedene Materialien angelaufen. Spezielle Untersuchungen für eine Heißgasleitung sowie Turbinentests werden in diesem Jahr in der Hochtemperatur-Helium-Versuchsanlage (HHV) in Jülich anlaufen. Ein neues Turbinenmaterial für Temperaturen um 950° C ist in der Entwicklung. Insgesamt ist nicht damit zu rechnen, daß baureife und genehmigungsfähige Unterlagen für eine erste HHT-Anlage vor 1982 vorgelegt werden können. Zu Frage A 110: Bei voller Realisierung der derzeitigen Erwartungen der HHT-Projektpartner würde die HHT-Linie ein erhebliches Marktpotential aufweisen. Allerdings ist eine realistische Beurteilung der Marktchancen. für HHT-Anlagen heute noch kaum möglich, da — auf dem Hintergrund einer ohnehin starken Unsicherheit auf dem Kernenergiegebiet — der HHT-Markt von einer Reihe zusätzlicher, heute noch nicht bestimmbarer Einflußfaktoren abhängen wird. Wesentliche noch offene bzw. zu klärende Fragen betreffen z. B. — die Bestätigung der technisch/wirtschaftlichen Erwartungen der HHT-Partner (z. B. hinsichtlich Anlagekosten) — die sich langfristig ergebende Konkurrenzsituation zu alternativen Energieerzeugungssystemen — die generellen künftigen Anforderungen an Kernkraftwerke, sowohl aus dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren als auch hinsichtlich der Abwärmeableitung - die speziellen Genehmigungsanforderungen für HHT-Anlagen, deren Erreichbarkeit und Auswirkungen erst nach hinreichender Konkretisierung des HHT-Konzeptes beurteilt werden können - die Erfüllbarkeit der betreiberseitigen Anforderungen z. B. auch an Wartungs- und Reparaturbedingungen — der Brennstoffkreislauf (ebenso wie bei anderen HTR-Linien), so z. B. die Wahl des Brennstoffs und die Entsorgungsfrage — Gegenstand und Umfang künftiger internationaler Kooperationsbeziehungen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 111 und 112) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1595* Kann die Forderung nach einem gemeinsamen Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Grundkonzept für Stromerzeugung und Prozeßwärme erfüllt werden, obwohl das Bundesforschungsministerium mehrfach seine Absicht erklärt hat, nach einem 1977 stattfindenden Auswahlprozeß künftig nur noch eine stromerzeugende Helium-Hochtemperaturreaktor (HTR)-Linie weiter zu verfolgen? Wie wären für den Fall, daß Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT) als Stromerzeugungslinie gewählt würde, die Chancen einer arbeitsteiligen und damit für die Bundesregierung kostensenkenden internationalen Zusammenarbeit zu beurteilen? Zu Frage A 111: Für einen Hochtemperaturreaktor (HTR) zur Wärmedarbietung für die Prozeßwärme werden Heliumtemperaturen um 950° C angestrebt. Auch für eine HHT-Anlage sind, anders als bei Zweikreis- HTR-Kraftwerken möglichst hohe Temperaturen (mindestens 850° C) wünschenswert, da bei HHT eine Erhöhung der Gastemperatur direkt mit einer Verbesserung des Wirkungsgrades für die Stromerzeugung verbunden ist. Das für die nukleare Prozeßwärme etablierte Materialprogramm kann in weiten Bereichen auch die Materialprobleme von HHT-Anlagen abdecken. Das nukleare Wärmeerzeugungssystem kann bei der Anwendung für Prozeßwärme- und HHT-Anlagen vom gleichen Grundkonzept ausgehen. Eine HHT-Anlage dürfte daher von den technischen Anforderungen her besonders große Gemeinsamkeiten mit einer Prozeßwärme-Anlage aufweisen. Zu Frage A 112: Für den Fall, daß beim Konzeptentscheid für eine HTR-Stromerzeugungsanlage ein HHT-Konzept gewählt werden sollte, kann mit der weiteren Mitwirkung der Schweiz gerechnet werden; hierbei wäre zu erwarten, daß 10 bis 15 % der Entwicklungskosten von der Schweiz getragen würden. Auch eine Beteiligung Frankreichs an der Entwicklung erscheint möglich. Die Rahmenvereinbarung BMFT/US-ERDA vom 11. Februar 1977 nennt im Rahmen der zu prüfenden alternativen Kooperationsmodelle auch HHT als möglichen Gegenstand einer Zusammenarbeit im Bereich der gasgekühlten Reaktoren; über konkrete Fragen zu Form und Inhalt einer HHT-Kooperation wäre zu gegebener Zeit noch zu verhandeln. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 113 und 114) : Seit wann wird die Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)- Linie in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt, und welche Kosten sind der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland bisher für die Förderung dieser Entwicklung entstanden? Wie sieht nach den Untersuchungen der letzten l 1/2 Jahre die heutige bauliche Konzeption für den Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT) aus, und welche Änderungen haben sich seit dem Sommer 1975 ergeben, wo in einem öffentlichen Statusbericht in Jülich die' bis dahin erreichten Ergebnisse des Helium-Hochtemperaturreaktor (HHT)-Projekts zu einem Weiterverfolgen dieser Linie nicht ermutigten? Zu Frage A 113: Nach Vorarbeiten in den Jahren ab 1969 ist das HHT-Programm 1972 in einer ersten Entwicklungsphase aufgenommen worden. 1973 wurde für die HHT-Entwicklung eine Zusammenarbeit mit der Schweiz vereinbart, wobei eine Übernahme von ca. 10 % der Arbeiten und der Gesamtkosten durch die Schweizer Seite festgelegt wurde. Die Kosten des deutschen Arbeitsanteils an der HHT-Entwicklung im Zeitraum von 1969 bis 1976 betrugen ca. 157 Millionen DM, von den ca. — 88 Millionen DM aus dem Wirtschaftsplan der Kernforschungsanlage Jülich (KFA) — 63 Millionen DM als Zuwendungen an Firmen und Hochschulinstitute vom BMFT und — 6 Millionen DM von den beteiligten deutschen Industriefirmen als Eigenanteil getragen wurden. Zu Frage A 114: Die Partner im HHT-Projekt haben sich für die integrierte Bauweise entschieden, bei der der Reaktor, die Komponenten und auch die Turbine in einem Spannbetonbehälter untergebracht sind. Die nicht integrierte Bauweise wurde aus Kostengründen und wegen größerer Genehmigungsprobleme aufgegeben. Wesentliche seit Sommer 1975 vorgenommene Änderungen bestehen im Übergang von drei kleineren auf eine große Heliumturbine, um die Anlage kosten zu senken, und in einer Verfeinerung der Kreislaufführung zwecks Erhöhung des Wirkungsgrads. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Linde (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 115 und 116) : Ist die vorliegende Sicherheitsstudie als Grundlage der Genehmigung für das Betreiben des Salzbergwerks Asse in Remlingen zur Lagerung radioaktiver Stoffe nach dem Grubenunglück im Kalibergwerk Ronnenberg im Jahr 1975 noch zutreffend? Ist beabsichtigt, ab April 1977 die Lagerung von hoch-mittelaktiven AVR-Brennelementen in der Asse als Endlagerung zu betreiben, und ist dies unbedenklich unter Berücksichtigung von Seite 203 des Jahresberichts 1975 der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung m. b. H., München, die die Möglichkeit tektonischer Veränderungen und damit auch von Wassereinbrüchen nicht ausgeschlossen hat? Zu Frage A 115: Die „Sicherheitsstudien für die Einlagerung radioaktiver Rückstände im Salzbergwerk Asse II" sind nach wie vor eine Unterlage für die Erteilung von Genehmigungen zur Einlagerung redioaktiver Abfälle in das Salzbergwerk Asse durch das Bergamt Goslar. Sie wurden im Juli 1975 durch den Teil „Endlagerung verbrauchter Brennelemente aus dem AVR- Versuchskernkraftwerk im Salzbergwerk Asse" ergänzt. In diesen Sicherheitsstudien ist von jeher ein möglicher Wasser- oder Laugeneinbruch als „größter an- 1596* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 zunehmender Unfall (GAU)" für das Versuchsendlager Asse definiert und allen Sicherheitsüberlegungen und -einrichtungen zugrunde gelegt worden. Das von Ihnen angesprochene Unglück im Kalibergwerk Ronnenberg im Juni/Juli 1975 hat somit keine grundlegend neue Betrachtungsweise für die Sicherheit des Salzbergwerkes Asse zur Folge gehabt. Neue wissenschaftliche Detailerkenntnisse aus den Vorgängen in Ronnenberg werden jedoch zur Zeit ausgewertet und im Laufe des Jahres 1977 bei der Fortschreibung der Sicherheitsstudien für das Salzbergwerk Asse berücksichtigt. Zu Frage A 116: In einem einmaligen Forschungsvorhaben ist beabsichtigt, ab Mai 1977 ca. 100 000 abgebrannte carbidische Brennelemente aus dem AVR-Versuchskernkraftwerk Jülich im Salzbergwerk Asse einzulagern. Die entsprechenden Genehmigungen des Bergamtes Goslar und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig liegen vor. Diese abgebrannten Brennelemente gehören aufgrund ihrer Radioaktivität zur obersten Kategorie der mittelradioaktiven Abfälle. Das eindeutige Unterscheidungsmerkmal zu hochaktiven Abfällen ist die geringe Wärmeproduktion. In sämtlichen GSF-Jahresberichten hat das Institut für Tieflagerung über die Ergebnisse von Gebirgsbeobachtungen im Salzbergwerk Asse berichtet. Insofern stellen die auf S. 203 des GFS-Jahresberichtes 1975 mitgeteilten Ergebnisse nichts außergewöhnliches dar. Bei den dabei erwähnten Vorgängen handelt es sich allerdings nicht um „tektonische Veränderungen", sondern um normale Gebirgsbewegungen, wie sie um jeden untertägigen Hohlraum, insbesondere im Salzgebirge, auftreten. Diese Gebirgsbewegungen und auch der mögliche Wasser- oder Laugeneinbruch (vgl. Antwort zu Frage 115) sind selbstverständlich in die Sicherheitsbetrachtungen zur Einlagerung der AVR-Brennelemente einbezogen worden. In diesem Forschungsvorhaben wird bewußt auf eine Rückholbarkeit verzichtet, da einerseits ein entsprechendes Versiegelungssystem für Lagerbohrlöcher erprobt und andererseits gerade durch diese Versiegelung der Bohrlöcher ein erheblicher Gewinn für die Sicherheit erzielt wird. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 117 und 118) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Denkschrift zur Lage der Lagerstättenforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, und was hat sie unternommen, um die dortigen Vorschläge in den verschiedensten Programmen der Bundesregierung zu berücksichtigen? Wie hoch beurteilt die Bundesregierung die Vorräte an Mine-raidi, Erdgas, Steinkohle, Braunkohle, Uran und Thorium in der Bundesrepublik Deutschland, und in welchem Umfang kann durch verbesserte Lagerstättenforschung eine Erhöhung der bekannten Vorräte erreicht werden? Zu Frage A 117: Von der Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Lagerstättenforschung wurde der erste Teil, Mineralische Rohstoffe, Mitte 1975, der zweite Teil, Fossile energieliefernde Rohstoffe, Anfang 1977 der Offentlichkeit vorgestellt. Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Lagerstättenforschung bewußt und hat entsprechende Förderungsmaßnahmen mit dem Rahmenprogramm Energieforschung 1974-77 und mit dem Rahmenprogramm Rohstofforschung 1977-79 aufgenommen. Ein wesentlicher Teil der in der Denkschrift aufgeführten Forschungsprobleme wird bereits in laufenden Förderungsvorhaben des Bundesministeriums für Forschung und Technologie bearbeitet. Mehrere Mitarbeiter der Denkschrift sind Mitglieder von Sachverständigenkreisen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie. Auch auf diesem Wege werden die Erkenntnisse der Denkschrift bei der Auswahl von Förderungsobjekten verwertet. Zu Frage A 118: Daten über die Vorräte an Energierohstoffen werden in einer Studie der Bundesanstalt für Geophysik und Rohstoffe vom März 1976 zusammengestellt. Dieser Studie sind die derzeit bekannten Vorratszahlen zu entnehmen. Nur bei Stein- und Braunkohle gibt es in der Bundesrepublik reichhaltige Vorräte. Die Lagerstättenerkundung im Steinkohlenbergbau dient im wesentlichen zur Verbesserung der Abbauplanung der Zechen. Über die bekannten Erdöl- und Erdgasvorräte (72 Millionen t bzw. 300 Milliarden m3) hinaus werden in der Bundesrepublik Vorkommen in ähnlicher Höhe (100 Millionen t bzw. 200 Milliarden m3) für möglich gehalten. Angesichts der zumindest längerfristig zu befürchtenden Versorgungsengpässe ist — wie bei einer Reihe weiterer Rohstoffe — eine verstärkte Lagerstättenerkundung wünschenswert. Es ist allerdings nicht zu erwarten, daß über die bisherigen Schätzungen hinaus sehr große, ins Gewicht fallende Kohle-, Öl- oder Uranvorkommen entdeckt werden. Allerdings erhöht sich die Ungewißheit bei größeren Tiefen. Deshalb soll auch im Rahmen des Rohstofforschungsprogramms die Entwicklung neuer Prospektions- und Explorationstechnologien gefördert werden. Durch die Entwicklung verbesserter Förderverfahren, die mit dem Rahmenprogramm Energieforschung aufgenommen wurde, wird es möglich werden, die Ausbeutung der Erdöllagerstätten erheblich (bis zu einem Faktor 2) zu verbessern. Die Bundesrepublik verfügt über keine nennenswerten bekannten Uranlagerstätten. Die Lagerstättenforschung auf diesem Gebiet wird verstärkt. Die Deckung des Thoriumbedarfs. des THTR stellt kein Problem dar, die Erkundung neuer Lagerstätten ist nicht erforderlich. Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1597* Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 119): Kann die Bundesregierung ihre wiederholt abgegebene Erklärung, daß die Uranversorgung der deutschen Atomkraftwerke bis Mitte der 80er Jahre vertraglich abgesichert sei, trotz des amerikanischen Uranlieferstopps aufrechterhalten, und auf welche Fakten stützt sich bejahendenfalls eine solche Zusicherung? Die Natururanversorgung deutscher Kernkraftwerke ist bis Anfang der 80er Jahre durch Lieferverträge gesichert. Das derzeitige kanadische Exportembargo für Natururan in die EURATOM-Staaten beruht auf dem unbefriedigenden Verlauf der Safeguards-Verhandlungen zwischen EURATOM und Kanada. Die Unterbrechung der kanadischen Natururanlieferungen hat vorerst keine Auswirkungen auf den Betrieb unserer Kernkraftwerke. Sie bringt allerdings Schwierigkeiten bei der Anlieferung von Natururan für die Erfüllung von abgeschlossenen Anreicherungsverträgen. Hier hat die deutsche Elektrizitätswirtschaft jedoch Möglichkeiten zum Ausgleich, sei es durch Leihgeschäfte oder den Rückgriff auf Material, das infolge der Verzögerungen von Kernkraftwerksprojekten erst später gebraucht wird. Durch einen solchen Ausgleich könnte eine Unterbrechung der kanadischen Lieferungen und selbst ein völliger Lieferausfall für mindestens zwei Jahre überbrückt werden. Darüber hinaus verfügt der Bund über einen Vorrat an angereichertem Uran, der für weitere zwei Jahre einen kanadischen Lieferausfall ausgleichen könnte. Die derzeitigen Lieferschwierigkeiten aus den USA betreffen nur hochangereichertes Uran, das für den Betrieb einiger Forschungsreaktoren benötigt wird. Die Lieferschwierigkeiten sind im Zusammenhang mit der gegenwärtig laufenden Überprüfung der amerikanischen Nuklearexportpolitik zu sehen. Die für unsere Energieversorgung wichtigen Lieferungen von Natururan und Anreicherungsdienstleistungen aus den USA sind hiervon nicht betroffen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/285 Frage A 120) : Unter welchen Voraussetzungen wäre der Bundeswissenschaftsminister bereit, die „Studienplatz-Tauschbörse" der Vereinigten Deutschen Studentenschaften aus öffentlichen Mitteln zu fördern? Angesichts der gegenwärtigen Zulassungssituation in vielen Studiengängen und angesichts der Probleme, die die Verteilung auf die einzelnen Hochschulen im Rahmen des ZVS-Verfahrens für viele Studienbewerber mit sich bringt, hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß die staatliche Seite beim Studienplatztausch Hilfe anbietet. Die Bundesregierung bekräftigt ihre bisherige Meinung, daß der Studienplatztausch durch eine zentrale staatliche Stelle gefördert werden sollte. Sie bedauert deshalb, daß sich die dafür zuständigen Länder bisher weder in der KMK noch in der ZVS auf eine entsprechende Studienplatztausdi-Stelle verständigen konnten, und wird in den dafür zuständigen Gremien weiterhin auf eine baldige positive Entscheidung der Länder drängen. Da die Bundesregierung prinzipiell für eine zentrale staatliche Vermittlungsstelle eintritt, erübrigt sich die Frage, ob die „Studienplatz-Tauschbörse" der Vereinigten Deutschen Studentenschaften aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft gefördert werden könnte. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/285 Frage A 121): Ist der Bundesregierung auch aus anderen Bundesländern eine ähnliche Praxis der Handhabung der Härtefallentscheidung für die Zulassung zu Universitäten bekannt, wie sie von einem entsprechenden Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags festgestellt worden ist, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Regelung des Zulassungsverfahrens für die Hochschulen? Für die Durchführung des Zulassungsverfahrens und damit auch für die Konkretisierung der Vorschriften über die Anerkennung von Härtefällen sind ausschließlich die Länder zuständig. Die Länder haben in Ausfüllung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen und des Hochschulrahmengesetzes insoweit einheitliche Durchführungsverordnungen erlassen. Der Verwaltungsausschuß der ZVS hat darüber hinaus einheitliche Härtefallrichtlinien beschlossen. Die Entscheidung über die einzelnen Härtefallanträge trifft die im Zulassungshauptantrag an erster Stelle genannte Hochschule. Der Bundesregierung sind Einzelheiten über die Praxis der Handhabung von Härtefallentscheidungen in den verschiedenen Hochschulen nicht bekannt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1977 zum Thema Numerus clausus darauf hingewiesen, daß Härteklauseln „die Funktion haben, innerhalb eines notwendig schematisierenden Auswahlsystems für Massenverfahren einen Ausgleich für die mit dem System selbst verbundenen Unbilligkeiten im Einzelfall zu schaffen". Die Bundesregierung wird darauf drängen, daß die Länder und ihre Hochschulen bei den konkreten Härtefallentscheidungen diesem Gesichtspunkt Rechnung tragen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 122) : 1598* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer fernunterrichtlichen Betreuung von Aussiedlern, die bereits im Herkunftsland einsetzt, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um Aussiedlern durch Fernunterricht die politische, gesellschaftliche und berufliche Integration zu erleichtern? Die Frage bezieht sich offensichtlich auf die der Bundesregierung bekannten Vorschläge eines deutschen Fernlehrinstituts, potentielle Aussiedler bereits im Ausland auf die Eingliederung in das Leben in der Bundesrepublik im Wege des Fernunterrichts vorzubereiten. Über die damit zusammenhängenden Fragen ist noch nicht abschließend entschieden. Das Fernlehrinstitut wird in absehbarer Zeit einen Bescheid des Bundesministers des Innern erhalten. Der Bundesminister des Innern ist gern bereit, Ihnen eine Durchschrift der Antwort zuzuleiten. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 123 und 124): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bundesregierung beabsichtigt, die zum 1. September 1977 auslaufende Übergangsfrist in der Ausbilder-Eignungsverordnung zu verlängern, und für welchen Zeitraum ist dies beabsichtigt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die in diesem Zusammenhang notwendigen Ausnahmeregelungen großzügiger als bisher zu gestalten? Die Bundesregierung hat inzwischen die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft am 21. März 1977 erlassen (BGBl. I S. 498). Die Verordnung ist am 1. April 1977 in Kraft getreten. Nach § 8 Abs. 2 kann hiernach die zuständige Stelle in Ausnahmefällen bis zum 31. Dezember 1984 vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse befreien, wenn eine Gefährdung der Auszubildenden nicht zu erwarten ist. Über die befristete Befreiung von der Ausbilder-Eignungsprüfung entscheidet allein die zuständige Stelle. Grundlage dafür bildet das Berufsbildungsgesetz. Hiernach ist die zuständige Stelle auch verpflichtet, alle übrigen Voraussetzungen für eine den Eignungsanforderungen des Gesetzes entsprechende Berufsausbildung zu prüfen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 125) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Richtlinien für die Graduiertenförderung, die die Förderung einer Promotion an einer ausländischen Universität durch ein Stipendium nur zulassen, wenn diese Promotion an einer deutschen Universität nicht möglich ist, weder der Notwendigkeit des internationalen Bildungs- und Wissenschaftsaustauschs, insbesondere in der Europäischen Gemeinschaft, entsprechen noch der besonderen Situation von Studierenden Rechnung tragen, die, in einer Grenzregion beheimatet, an einer benachbarten ausländischen Universität (wie etwa Straßburg) promovieren wollen, und ist die Bundesregierung zu einer Änderung dieser Richtlinien bereit? Nach dem .Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz), auf das sich Ihre Frage bezieht, kann eine Promotion nur dann gefördert werden, wenn sie durch eine im Inland gelegene Hochschule erfolgt. Der Stipendiat kann aber seinen für die Promotion zu erbringenden wissenschaftlichen Beitrag auch im Ausland leisten. Hierfür enthält das Gesetz besondere Regelungen. Ausgeschlossen ist nach dem Graduiertenförderungsgesetz, daß die Förderung für eine Promotion an einer ausländischen Hochschule gewährt wird. Denn hierfür gibt es besondere Programme. So vergibt der Deutsche Akademische Austauschdienst aus Bundesmitteln Stipendien für deutsche Graduierte, die an einer ausländischen Hochschule promovieren wollen. Im Einzelplan des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft sind im Jahr 1977 hierfür 5,5 Millionen DM vorgesehen gegenüber 30 Millionen für die gesamte Graduiertenförderung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bestehenden Förderungsmöglichkeiten in ihrer Struktur auch den Notwendigkeiten des internationalen Bildungs- und Wissenschaftsaustausches Rechnung tragen. Eine Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes hält sie insoweit nicht für geboten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 126 und 127): Welche konkreten Projekte mit welchem finanziellen Umfang nach dem Modell der vom früheren Bundesminister Bahr angekündigten staatlichen .Dreieckskooperation" (also nicht der schon früher praktizierten Parallelfinanzierung) sind bisher mit Geldern der OPEC-Länder begonnen worden? Welche konkreten finanziellen Zusagen der erdölproduzierenden Länder liegen für solche Projekte vor? Zu Frage A 126: Die Bundesregierung versteht unter Dreieckskooperation die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit erdölexportierenden Ländern zugunsten ärmerer Entwicklungsländer, wobei sie bereit ist, das notwendige Potential an technischem und administrativem Wissen, ggf. auch Finanzierungsmittel zu günstigen Bedingungen zur Planung und Durchführung von Entwicklungsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Es sind 20 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 1,8 Milliarden US-Dollar (= 4,5 Milliarden DM) begonnen worden. Die Projekte sind im einzelnen im Anhang zu dem Informationsvermerk über Dreieckskooperation aufgeführt, der allen Mitgliedern des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit, also auch Ihnen, von der Bundesregierung vorgelegt worden ist. Zu Frage A 127: Die Gesamtzusagen seitens der OPEC-Länder für die genannten Projekte (d. h. ohne die in Vorbereitung befindlichen) belaufen sich auf rund 650 Millionen US-Dollar. Der deutsche Beitrag beträgt etwa Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1599* 351 Millionen US-Dollar und der der übrigen Finanziers (andere Industrieländer, Weltbank) rund 800 Millionen US-Dollar. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 128 und 129) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Anteil der Mittel, die im Haushalt 1977 für die Förderung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit von Kirchen, politischen Stiftungen und privaten Trägern bereitgestellt werden, an der gesamten deutschen bilateralen Entwicklungshilfe, und wie wird sich dieser Anteil in den kommenden Jahren entwickeln? Wie hoch war in den Jahren 1975 und 1976 der Anteil, der für die Agrarhilfe und die Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung der Entwicklungsländer aufgebrachten Mittel an der gesamten bilateralen deutschen Entwicklungshilfe, und wie hoch wird dieser Anteil bei den Zusagen im Jahr 1977 sein? Zu Frage A 128: Die Bundesregierung hält den Anteil der Mittel für die genannten nicht-staatlichen Träger im Verhältnis zu den Mitteln für die bilaterale staatliche technische und finanzielle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen für insgesamt angemessen. Sie wird sich bemühen, den Anteil der Mittel für die genannten privaten Träger an der bilateralen staatlichen Entwicklungshilfe in den kommenden Jahren in etwa konstant zu halten. Zu Frage A 129: Der Anteil der Agrarhilfe an den gesamten Zusagen der bilateralen deutschen Entwicklungshilfe betrug 1975 14,6 % und 1976 14,4 %. Der Anteil wird sich 1977 etwa in derselben Größenordnung halten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 130 und 131) : Wie hoch belaufen sich zur Zeit im Rahmen der deutschen bilateralen und multilateralen Entwicklungshilfe die belegten Verpflichtungen, die abgeschlossenen Regierungsabkommen, die abgeschlossenen Darlehensverträge und die Auszahlungen? In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den Jahren 1975 und 1976 Entwicklungshilfezusagen, die sich auf einen mehrjährigen Zeitraum beziehen, abgegeben, und in welchem Umfang sind solche Zusagen für das Jahr 1977 geplant? Zu Frage A 130: Die belegten Verpflichtungen der deutschen bilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit belaufen sich nach dem Stand vom 31. Dezember 1976 auf insgesamt 37,7 Milliarden DM. Über die abgeschlossenen Regierungsabkommen wird keine Gesamtstatistik geführt. Die Auszahlungen haben einen Stand von 26,4 Milliarden DM erreicht. Darlehensverträge, die im bilateralen Bereich lediglich bei der finanziellen Zusammenarbeit abgeschlossen werden, erreichen zu dem genannten Stichtag eine Gesamtsumme von 23,5 Milliarden DM. Bei der multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit haben die insgesamt eingegangenen Verpflichtungen am 31. Dezember 1976 eine Gesamtsumme von 8,0 Milliarden DM erreicht. Die Auszahlungen belaufen sich auf 4,3 Milliarden DM. Zu Frage A 131: Die Bundesregierung hat im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit Zusagen für einen mehrjährigen Zeitraum in folgender Höhe abgegeben: 1975: 806,758 Millionen DM 1976: 877,948 Millionen DM Für das Jahr 1977 sind solche Zusagen in Höhe von 748,7 Millionen DM geplant. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Klein (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 132) : Welches ist das Konzept der Bundesregierung für die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit? Die Bundesregierung informiert die zuständigen Bundestagsausschüsse regelmäßig u. a. durch Vorlage des Bewirtschaftungsplans zu Kapitel 23 02, Titel 53101 über ihre konzeptionellen Absichten und die im jeweiligen Haushaltsjahr geplanten Vorhaben zur Unterrichtung der Offentlichkeit über Entwicklungspolitik. Es würde den Rahmen der Fragestunde sprengen, wenn ich die Konzeption hier noch einmal darstellen wollte. Ich bin aber gern bereit, Ihnen den letzten Informationsvermerk, der dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit zugeleitet wurde und der die Konzeption im einzelnen erläutert, persönlich zur Verfügung zu stellen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Klein (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 133) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik an der Weltbank, die von ehemaligen Exekutivdirektoren geäußert wurde, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, die Stellung der Weltbank gegebenenfalls durch Einflußnahme auf ihre Bankpolitik zu starken? Zu Frage A 133: Die Bundesregierung sieht in der Weltbank eine bewährte multilaterale Institution für die Entwicklungsfinanzierung, die hervorragende Arbeit leistet. Die Bank wird auch in Zukunft eine wesentliche Rolle für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern spielen und wird dabei auf die Unterstützung der Bundesregierung rechnen können. Die Bundesregierung hat die Kritik der beiden ehemaligen Exekutivdirektoren, die sich vor allem auf eine angeblich zu ehrgeizige Expansionspolitik 1600S Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 der Bank richtet, mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Grundsatzdiskussion über die künftige Rolle der Bank ist im Direktorium gerade erst angelaufen und wird sich bis in das Jahr 1978 erstrekken. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, diesen komplizierten Entscheidungsprozeß durch verfrühte Stellungnahmen unnötig zu erschweren. Die in der erwähnten sehr komplexen Kritik enthaltenen Denkanstöße werden jedoch bei der Entwicklung der deutschen Position in die Überlegungen einbezogen werden. Grundsätzlich tritt die Bundesregierung für eine weitere Stärkung der Weltbank ein. Dazu gehört auch die Prüfung der Frage eines maßvollen Wachstums des Ausleihevolumens. Dabei wird es oberstes Ziel der Bundesregierung bleiben, der Bank eine gesunde Finanzstruktur und damit das unbestrittene hervorragende Kreditstanding zu erhalten, das ihr den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten sichert. In diesem Sinne wird die Bundesregierung in engem Zusammenwirken mit den anderen Anteilseignern ihren Einfluß im Direktorium und im Gouverneursrat der Bank geltend machen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stommel (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 134 und 135) : In welchem Umfang und mit welchen Schwerpunkten hat das Bundespresseamt im Jahr 1976 im Ausland entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit betrieben? Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung des Haushaltsansatzes für entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 1977, nachdem im vergangenen Jahr ein Haushaltsrest von 400 000 DM zu verzeichnen ist? Zu Frage A 134: Dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung stehen seit Beginn des Haushaltsjahres 1976 keine besonderen Mittel aus dem Einzelplan 23 für eine spezifische entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit Ausland zur Verfügung. Deshalb wird die Entwicklungspolitik wie alle anderen Politikbereiche im Rahmen der allgemeinen politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland dargestellt, so beispielsweise in den im Auftrag des Presse- und Informationsamts verbreiteten Publikationen und Filmen. Darüber hinaus wurden einige begonnene Film- und Ausstellungsvorhaben abgeschlossen. Bedingt durch die Haushaltslage konnten aber keine besonderen Schwerpunkte gesetzt werden. Zu Frage A 135: Es ist einhellige Meinung, daß das Nord-Süd-Verhältnis zu einer der wichtigsten politischen Aufgaben geworden ist. Wenn demgemäß von der Offentlichkeit größere Anstrengungen für den notwendigen Ausgleich mit der Dritten Welt erwartet werden, dann muß sie auch erfahren, warum dies in ihrem eigenen Interesse liegt. Die vorgesehene Erhöhung der Mittel für entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit ist erforderlich, um diesen Informationsbedarf zu decken. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 136) : Bei welchen konkreten Programmen und Projekten der deutschen Entwicklungshilfe ist seit Verabschiedung der Gymnicher Thesen das Planungs-, Durchführungs- und Prüfungsverfahren vereinfacht und verbessert worden? Die Bundesregierung bemüht sich ständig um eine Vereinfachung und Verbesserung von Verfahrensabläufen. Als besonders schwierig erweist sich diese Aufgabe im Bereich der Entwicklungspolitik, weil hier die auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik zugeschnittenen Gesetze und Verwaltungsvorschriften auf Beziehungen zu anderen Staaten angewandt werden müssen, die hierüber zum Teil andere Vorstellungen haben. Die Bundesregierung betrachtet als ein wichtiges Mittel der Vereinfachung die Konzentration eines Teils der Entwicklungshilfemittel auf größere Projekte. 1975 und 1976 wurden für die wichtigsten 10 Projekte dieser Art rund 950 Millionen DM bereitgestellt. Eine Liste dieser Projekte kann ich Ihnen zur Verfügung stellen. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist auch das Pilotprojekt Tunesien, zu dem aufgrund einer Anfrage (Nr. 155) des Abgeordneten Josten berichtet wird. Verwiesen wird weiter auf das Instrument der Mehrjahreszusagen und der Finanzierungsbeiträge. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 137) : Wie beurteilt die Bundesregierung Nachrichten (vgl. Bonner Rundsdiau vom 11. März 1977), denen zufolge die frühere indische Regierung ihr familienpolitisches Programm, insbesondere die Geburtenkontrolle, mittels Zwangssterilisationen und Gewalt in einer Weise durchgeführt hat, die als Barbarei zu bezeichnen ist, und kann die Bundesregierung zusichern, daß die Hilfe der Bundesrepublik Deutschland an den Staat Indien oder sonstige Leistungen aus Mitteln der Bundesrepublik, die indirekt oder direkt nach Indien geflossen sind, in keinem irgendwie gearteten Zusammenhang direkt oder indirekt zu der Art und Weise beigetragen haben, mit der die indische Regierung unter Verstoß gegen menschliche Würde und Menschenrecht ihr Programm zur Beschränkung der Kinderzahl verfolgt hat? Der erste Teil Ihrer Frage betrifft einen Bereich, für den die Bundesregierung nicht verantwortlich ist und zu dem ich daher hier keine Stellung nehmen möchte. Zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich versichern, daß durch deutsche Entwicklungshilfe weder direkt noch indirekt Zwangsmaßnahmen der Geburtenkontrolle in Indien gefördert worden sind. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 143 und 144) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1601* Inwieweit treffen die in dem Bericht in der Nummer 15 des Magazins "Der Spiegel" enthaltenen einzelnen Tatsachenbehauptungen über das Verhalten von Frau Bundesminister Marie Schlei und ihrer Begleitung während ihrer Afrikareise zu, und welche Bewertung gibt die Bundesregierung diesen Tatsachen gegebenenfalls sowohl hinsichtlich ihrer Wirkung auf die deutsch-afrikanischen Beziehungen als auch hinsichtlich der Eignung der Bundesministerin für die politische Arbeit auf den Gebieten Entwicklungshilfe, Weltwirtschaftsordnung und Nord-Süd-Konflikt? Welche Folgerung gedenkt die Bundesregierung aus ihrer Bewertung zu ziehen, und erwägt sie dabei insbesondere, Frau Bundesminister Schlei aus ihrem Regierungsamt zu entlassen? In meiner Antwort auf die Frage Nr. 140 des Herrn Kollegen Nordlohne habe ich folgendes ausgeführt: „Die zur Afrikareise von Frau Bundesminister Schlei im SPIEGEL und anderen Presseorganen wiedergegebenen Zitate sind zu einem großen Teil aus dem Zusammenhang gerissen und deshalb nicht richtig wiedergegeben worden. Einige wörtlich wiedergegebene Äußerungen sind ganz offensichtlich nicht gesagt worden. Frau Bundesminister Schlei hat auf ihrer Reise nach Botsuana, Sambia und Kenia mit den dortigen Regierungen konkrete Fragen unserer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit erörtert. Aus den Reaktionen der Gesprächspartner, Mitteilungen unserer Botschaften in diesen Ländern und umfangreichen Medienberichten in diesen Ländern wissen wir, daß die Ausführungen von Frau Bundesminister Schlei bei den Gesprächspartnern ein sehr positives Echo gefunden haben und als nützliche Erläuterung unserer Entwicklungspolitik bzw. unserer Afrikapolitik bezeichnet worden sind. Hieraus ergibt sich, daß die Reise von Frau Bundesminister Schlei zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur weiteren Vertiefung der deutsch-afrikanischen Beziehungen beigetragen und dadurch die in sie gesetzten Erwartungen voll erfüllt hat." Für die Bundesregierung besteht deshalb keine Veranlassung, die Eignung von Frau Bundesminister Schlei für den ihr übertragenen Tätigkeitsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Gegenstand von Erörterungen zu machen. Daraus ergibt sich auch, daß die Bundesregierung keinen Anlaß hat, aus ihrer Bewertung der Afrikareise von Frau Bundesminister Schlei negative Folgerungen zu ziehen. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 150) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß die für Ende März 1977 in Wilna vom Ruhrkohlensiedlungsverband und von der Rheinisch-Westfälischen Auslandsgesellschaft geplante Ausstellung über das Ruhrgebiet, die laut Pressemeldungen ohne Begründung durch die sowjetischen Behörden abgesagt worden ist, doch noch gezeigt werden kann, und auf welche Weise will die Bundesregierung in Zukunft ähnliches Vorgehen der Sowjetunion verhindern? Die für Ende 1977 in Wilna geplante Ruhrgebietsausstellung wurde auf deutscher Seite vom Ruhrsiedlungsverband, der Stadt Bochum und der Rheinisch-Westfälischen Auslandsgesellschaft, Dortmund, vorbereitet. Diese Stellen haben unmittelbar mit den sowjetischen Behörden verhandelt. Das Auswärtige Amt wurde zwar unterrichtet, es ist in die Verhandlungen jedoch nicht eingeschaltet. Die deutschen Veranstalter haben nunmehr mit den Sowjets verabredet, daß als Ersatz für Wilna die Ausstellung am 25. Mai 1977 in Nowgorod eröffnet werden soll. Sie ist übrigens bereits zweimal im Herbst 1976 in der UdSSR — nämlich in Rostow und Donezk — gezeigt worden. Sollte es sich in diesem oder in ähnlich gelagerten Fällen als notwendig erweisen, wird die Bundesregierung auf diplomatischem Wege das Nötige tun, um die Interessen der deutschen Veranstalter zu wahren. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gradl (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 151 und 152) : Trifft es zu, daß in den Vereinten Nationen die für Konferenzdienste zuständige Abteilung von UN-Untergeneralsekretär Lewandowski sich weigert, den Namen der Bundesrepublik Deutsdiland in russischen Dokumenten des Sicherheitsrats richtig wiederzugeben? Was hat die Bundesregierung gegen diese Verletzung internationaler Gepflogenheiten unternommen, und wie lautet der Name der Bundesrepublik Deutschland im russischen Text des Moskauer Vertrags vom 12. August 1970? Zu Frage A 151: Es trifft zu, daß es seit Anfang des Jahres Schwierigkeiten bei der Übersetzung unserer Staatsbezeichnung der Bundesrepublik Deutschland in Dokumenten des Sicherheitsrats gibt. Statt der korrekten Form „Federativnaja Respublika Germania" wird die Genitivform „F. R. Germanii" verwendet, die der seit langem bekannten sowjetischen Auffassung entspricht. Außerdem wurde die Bundesrepublik Deutschland in Dokumenten des Sicherheitsrats, die eine alphabetische Aufzählung von Staaten enthalten, im Russischen nicht wie üblich unter dem Anfangsbuchstaben des vorangestellten Ländernamens (also nicht „G" = „Germania"), sondern unter „F" = Federativnaja Respublika Germanii" eingeordnet. Diese Fragen haben in den Vereinten Nationen schon wiederholt zu Schwierigkeiten geführt. Ich darf an die Antwort der Bundesregierung vom 25. Juli 1975 auf die Frage des Abgeordneten Wohlrabe erinnern. Seinerzeit konnten die Schwierigkeiten grundsätzlich ausgeräumt werden. Die Praxis des VN-Sekretariats entsprach im vergangenen Jahr weitgehend unseren Vorstellungen. Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, auf die Rolle einzelner Sekretariatsbeamter einzugehen. Für sie ist der maßgebliche Gesprächspartner in diesen Fragen nur der Generalsekretär, der für den Verwaltungsapparat der Vereinten Nationen die Verantwortung trägt. Zu Frage A 152: Die Bundesregierung geht davon aus, daß es das Recht jedes Mitgliedstaates der Vereinten Nationen 1602* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 ist, selber die Bezeichnung zu wählen, unter der er in den VN geführt werden will. Die Bundesregierung hat sich unmittelbar an Generalsekretär Waldheim gewandt und ihn mündlich und schriftlich aufgefordert, für eine korrekte Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland durch das Sekretariat zu sorgen. Nachdem wiederholte Schritte des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland in New York bei Generalsekretär Waldheim zunächst zu keiner Abhilfe führten, hat die Bundesrepublik Deutschland mit Note vom 22. März 1977 gegenüber dem Generalsekretär erneut protestiert. Diese Protestnote ist allen VN-Mitgliedstaaten als Dokument der VN zugeleitet worden. Das Sekretariat hat nunmehr in einem der beiden streitigen Punkte unserer Forderung Rechnung getragen und führt die Bundesrepublik Deutschland auch in den SR-Dokumenten in alphabetischen Listen wieder unter „G" statt unter „F" auf. In der noch nicht gelösten Übersetzungsfrage bestehen wir gegenüber dem Generalsekretär auf unserer Position. Zum zweiten Teil der Frage: in der russischen Sprachfassung des Moskauer Vertrages vom 12. August 1970 lautet die Bezeichnung der Bundesrepublik: Federativnaja Respublika Germanii. Diese Genitiv-Form findet sich auch in früheren bilateralen Verträgen — z. B. im deutsch-sowjetischen Handelsvertrag vom 25. April 1958 und im Konsularvertrag vom 25. April 1958. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 153 und 154) : Mit wie vielen Personen reist Bundesaußenminister Genscher vom 20. bis 29. April nach Indien? Für wie viele dieser Personen und mit welchem finanziellen Gesamtaufwand übernimmt die Bundesregierung die Kosten für diese Reise? Zu Frage A 153: Außer Bundesaußenminister Genscher und seiner Frau nehmen an der Reise vom 20. bis 29.. April nach Indien, Sri Lanka, Indonesien und Singapur bis zu 96 Personen teil: Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen: Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft, der Präsident der Deutsch-Indischen Gesellschaft, 10 Beamte des Auswärtigen Amts, 1 Beamter des BMWi, 1 Angehöriger des BPA, 12 Angehörige der Sicherungsgruppe (Personen- und Flugsicherung), bis zu 32 Vertreter der deutschen Wirtschaft und bis zu 29 Journalisten in unterschiedlicher Zahl und Zusammensetzung an den verschiedenen Reiseorten, 1 begleitender Arzt (Angehöriger des Auswärtigen Amts) ; der Rest ist technisches Personal. Die Besuche in den vier Ländern dienen nicht nur der Pflege der außenpolitischen, sondern auch der wirtschaftlichen Beziehungen zu Südost-Asien. Unser Interesse am Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zu diesen Ländern geht Hand in Hand mit unseren Bemühungen um Erhaltung von Arbeitsplätzen in der deutschen Exportindustrie. Die Mitreise einer großen Zahl von führenden Persönlichkeiten der deutschen Wirtschaft ist deswegen sehr zu begrüßen. Das Bundesministerium für Wirtschaft unterstreicht durch seine hochrangige Beteiligung ebenfalls die Bedeutung, die es diesem Aspekt beimißt. Zu Frage A 154: Für 36 Personen einschließlich aller Bundesbediensteten übernimmt die Bundesregierung die Reisekosten voll, für vier Personen die anteiligen Flugkosten, die an die Bundeswehr bei Benutzung einer Bundeswehrmaschine zu entrichten sind. Im gegenwärtigen Zeitpunkt kann der dabei entstehende Gesamtaufwand nicht beziffert werden. Dies insbesondere deshalb, weil noch nicht endgültig feststeht, in welchem Ausmaß die jeweiligen Gastländer Kosten für die Unterbringung der Delegation übernehmen. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 155 und 156) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Botschafter der Volksrepublik Polen im Auswärtigen Amt vorstellig geworden Ist und die Änderung der Worte „Vertreibung" und Vertriebene' in den Gesetzen des Bundes und der Länder gefordert hat? Ist es richtig, daß es über diese ungewöhnliche Forderung zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen dem Staatssekretär Gehlhoff und dem polnischen Botschafter gekommen ist, und betrachtet die Bundesregierung das Vorgehen des polnischen Botschafters als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage A 155: Den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt kann ich in der unterstellten Form nicht bestätigen. Wie ich in meiner Antwort vom 24. März 1977 auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Czaja ausgeführt habe, sieht es die polnische Seite als problematisch an, daß Personen, die aufgrund eines Ausreiseantrages in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln, als Vertriebene behandelt werden. Dies hat der polnische Botschafter auch in Gesprächen gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht. Zu Frage A 156: Aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt sich, daß kein Anlaß für eine Auseinandersetzung gegeben war. Die von Ihnen angenommene Auseinandersetzung zwischen dem polnischen Botschafter und Staatssekretär Gehlhoff hat nicht stattgefunden. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 157 und 158) : Ist es die Auffassung der Bundesregierung, daß die bei den MBFR-Verhandlungen in Wien anzustrebende Reduzierung der Streitkräfte in Mitteleuropa „allseitig, gleichmäßig und gleichzeitig" erfolgen soll, und was gedenkt sie verneinendenfalls zu unternehmen, um in der Offentlichkeit und bei den Verhandlungspartnern Zweifel an ihrer Haltung auszuräumen? Hat die Bundesregierung nunmehr die Absicht, in Gestalt ständiger Kommissionen Nachfolgeorgane der KSZE institutionalisieren zu lassen, nachdem sie bisher entsprechende sowjetische Ansinnen zurückgewiesen hatte, und welche Erfahrungen mit östlicher Erfüllung der in der Schlußakte von Helsinki einggangenen Verpflichtungen ermuntern gegebenenfalls zu einem derartigen Sinneswandel? Zu Frage A 157: Die Auffassung der Bundesregierung zu den MBFR-Verhandlungen ist eindeutig und hat sich nicht geändert. Sie ist identisch mit der Haltung der NATO-Partner, wie der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 ausdrücklich festgestellt hat. Der Bundesminister des Auswärtigen hat das Ziel von MBFR wie folgt umrissen: Bei den Verhandlungen über beiderseitige und ausgewogene Truppenverminderungen (MBFR) geht es, in der Sprache der NATO, um die Herstellung eines ungefähren Gleichstandes der Landstreitkräfte in der Form einer übereinstimmenden kollektiven Gesamthöchststärke für den Personalbestand der Landstreitkräfte auf beiden Seiten und die Verminderung der bei den Panzern bestehenden Disparitäten. Zu Frage A 158: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, der Errichtung ständiger Kommissionen, die als Folgeorgane der KSZE angesehen werden könnten, zuzustimmen. Die seit langem eingenommene Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage ist dem Bundestag seit der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU vom Oktober 1974 und der Kleinen Anfrage der SPD/FDP vom Juni 1976 bekannt. Sie hat sich nicht geändert. Sie ist abgestimmt mit unseren westlichen Verbündeten, insbesondere im Kreise der Neun, wo sie zuletzt durch die Ministertagung der EPZ in London am 18. April 1977 bestätigt wurde. Maßgebend für diese Haltung ist vor allem der Stellenwert, den die Bundesregierung der KSZE-Schlußakte beimißt. Von ihrem Inhalt könnten spektakuläre Initiativen auf prozeduralem Gebiet allenfalls ablenken. Die Bundesregierung entnimmt Ihrer Frage mit Befriedigung, daß sich die Opposition diese positive Einschätzung der Schlußakte zu eigen macht, indem sie die Notwendigkeit ihrer Erfüllung durch die Sowjetunion betont. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 160) : Teilt die Bundesregierung die polnische Auffassung, daß das Festhalten an der verfassungsrechtlich verbindlichen Position der Fortexistenz des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 ein entspannungsfeindlicher Tatbestand sei, und wie bewertet sie im Zusammenhang mit ihrer Ostpolitik rechtlich und politisch das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes sowie die Aussagen von Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht, daß das Land Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sel? Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, auf welche Äußerungen Sie sich beziehen. Ich kann daher nur vermuten, daß Sie sich auf Äußerungen der polnischen Presse beziehen, die am 2. März 1977 Gegenstand einer von der Bundesregierung beantworteten Anfrage waren (vgl. Protokolle des Deutschen Bundestages 1977 S. 1303) . Ich wiederhole nochmals, daß es für die Bundesregierung keinen Anlaß gibt, sich mit Presseäußerungen auseinanderzusetzen. Zum Standpunkt der Bundesregierung zu den von Ihnen angesprochenen Sachfragen ist folgendes zu sagen: Die Frage der Grenzen von 1937 ist kein Streitpunkt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen haben im Warschauer Vertrag übereinstimmend festgestellt, daß die Oder-Neiße-Linie die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet. Die Bundesregierung hat zugleich klargestellt, daß sie nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handeln kann. Ein Friedensvertrag mit einem wiedervereinigten Deutschland wird durch diesen Vertrag weder vorweggenommen noch ersetzt. Was das Verhältnis zwischen Ostpolitik und Wiedervereinigung betrifft, so hat die Bundesregierung ihre außenpolitischen Partner niemals im Zweifel darüber gelassen, daß sie an dem Ziel festhält, einen Zustand in Europa zu erreichen, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Zur Stellung des Landes Berlin verweise ich darauf, daß die Militärgouverneure der Drei Westmächte bekanntlich in ihrem Schreiben vom 12. Mai 1949 an den Präsidenten des Parlamentarischen Rats zu den Artikeln 23 und 144 Abs. 2 des Grundgesetzes hinsichtlich der Beteiligung Berlins am Bund folgenden Vorbehalt machten, „demzufolge Berlin . .. nicht durch den Bund regiert werden wird". Außerdem wurde Art. 1 Abs. 2 der Berliner Verfassung vom 1. Oktober 1950, in dem es heißt: „Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland", durch die Alliierte Kommandantur suspendiert. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 161) : Hat der deutsche Vertreter in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen bei der letzten allgemeinen Debatte die Verletzungen der Menschenrechte Deutscher am Eisernen Vorhang, in der DDR, in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße und in den verschiedenen anderen Vertreibungsgebieten zur Sprache gebracht, oder hat er das abermals unterlassen? Auf der 33. Tagung der VN-Menschenrechtskommission in Genf vom 7. Februar bis zum 11. März 1977 hat die Delegation der Bundesrepublik Deutschland mit aller Entschiedenheit den von der Bundesregierung wiederholt bekräftigten Standpunkt ver- 1604* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 treten, Schutz und Förderung der Menschenrechte dürften nicht auf einige wenige Regionen der Welt beschränkt werden; Menschenrechtsverletzungen müßten vielmehr von der VN-Menschenrechtskommission in allen Teilen der Welt überprüft werden. Wir würden es daher begrüßen, wenn gerade diejenigen Länder, die so oft ihre Besorgnis über die Entwicklung der Menschenrechte in Chile, Südafrika und in anderen Teilen der Welt ausgesprochen haben, eine ähnlich verantwortungsbewußte Haltung gegenüber der menschenrechtlichen Situation in ihrem eigenen Bereich zeigen würden. Die Bundesregierung hat im übrigen amerikanische Bemühungen unterstützt, im Rahmen der allgemeinen Menschenrechtsdiskussion den Schutz der Menschenrechte im kommunistischen Machtbereich anzusprechen. Sie wird sich weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten weltweit für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte — insbesondere soweit die Menschenrechte Deutscher betroffen sind — einsetzen. Bei der Erörterung des Themas „Selbstbestimmungsrecht für Völker unter kolonialer und rassistischer Herrschaft" hat unsere Delegation hervorgehoben, das Selbstbestimmungsrecht müsse auch für Mitteleuropa und für das deutsche Volk gelten. Der DDR-Beobachter erwiderte hierauf in Ausübung des Antwortrechts, sein Land habe sich „für immer" für den Sozialismus entschieden. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 162) : Mit welchen Begründungen halten die Behörden der CSSR nodi 43 deutsche Kinder (siehe dpa vom 5. April 1977), deren Ausreise zu ihren Eltern in der Bundesrepublik Deutschland vereinbart worden war, nodi immer zurück? Die Meldung, daß die tschechoslowakischen Behörden 43 Kinder zurückhalten, deren Ausreise vereinbart worden war, trifft nicht zu. Richtig ist: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich in der Bundesrepublik Deutschland lebende Eltern um die Familienzusammenführung mit 59 in der CSSR zurückgebliebenen Kindern bemühen. Die Botschaft Prag hat diese Fälle mehrfach mit der tschechoslowakischen Regierung erörtert und zwar auch in Fällen, in denen die hier lebenden Eltern nicht Deutsche sind .und eine Aktivlegitimation daher fehlte. Insgesamt 35 Kinder haben inzwischen nach Mitteilung des tschechoslowakischen Außenministeriums, zuletzt von Februar und März d. J., Ausreisegenehmigungen erhalten. Die ungelösten Fälle werden weiterhin erörtert. In diesen Fällen hat sich herausgestellt, daß noch nicht alle Formalitäten erfüllt sind. Die hier lebenden Eltern sind verständigt und gebeten worden, ihrerseits erforderliche Schritte einzuleiten. Anlage 59 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 163 und 164) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage (Die Welt vom 29. März 1977) des deutschen Botschafters in Santiago, Erich Strätling, er habe bei einem Besuch in der „Colonia Dignidad" keinerlei Indiz für die Anwesenheit chilenischer politischer Gefangener gefunden? Ist auf Grund der Aussage des deutschen Botschafters davon auszugehen, daß die von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 24. März angekündigte unbedingt erforderliche eingehende Untersuchung der Vorwürfe gegen die „Colonia Dignidad” bereits abgeschlossen ist, und wenn ja, stimmt das Ergebnis mit den Aussagen des Botschafters überein? In seiner Mitteilung an die Presse gibt Botschafter Strätling lediglich seine eigenen Wahrnehmungen während eines siebenstündigen Aufenthalts in der „Colonia Dignidad" am 15. November 1976 wieder. Die Bundesregierung zweifelt nicht an der korrekten und vollständigen Wiedergabe dieser Wahrnehmungen durch Botschafter Strätling. Seit dem Besuch von Botschafter Strätling in der „Colonia Dignidad" sind jedoch neue schwerwiegende Vorwürfe gegen die Siedlung erhoben worden. Sie haben die Bundesregierung veranlaßt, eine neue Untersuchung einzuleiten. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird dadurch verzögert und erschwert, daß sich die zu prüfenden Vorgänge außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben. Die Botschaft hat — da sich die Kolonie auf chilenischem Boden befindet — keinerlei Hoheitsrechte und kann Untersuchungsmaßnahmen nicht zwangsweise durchsetzen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß sich derzeit ein Direktionsmitglied der „Colonia Dignidad" in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, um gerichtliche Schritte gegen die Personen und Stellen einzuleiten, die für die Veröffentlichung der von der „Colonia Dignidad" als verleumderisch empfundenen Behauptungen verantwortlich sind. Anlage 60 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 165 und 166) : Treffen Vorwürfe zu („stern” vom 17. März 1977) , wonach deutsche Staatsbürger gegen ihren Willen in der „Colonia Dignidad" in Chile festgehalten werden? Wie ist das Verhalten von Angestellten der deutschen Botschaft in Santiago zu erklären, die zur Verlängerung der Pässe der in der Kolonie lebenden deutschen Staatsbürger eigens in das 350 km von Santiago entfernt gelegene „Landgut" reisen, statt die betroffenen Deutschen in die chilenische Hauptstadt kommen zu lassen? 1. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß deutsche Staatsangehörige gegen ihren Willen in der „Colonia Dignidad" in Chile festgehalten werden. 2. Nach den §§ 14 (4) und 15 (4) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über das Paßwesen braucht ein Paßbewerber, der weder am Ort der Paßbehörde im Ausland wohnt noch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1605* sich dort aufhält, vor ihr zur Antragsstellung bzw. Aushändigung des Reisepasses dann nicht zu erscheinen, wenn es ihm wegen weiter Entfernung vom Ort der Paßbehörde nicht zuzumuten ist. Die Angehörigen der Deutschen Botschaft in Santiago verhalten sich also korrekt, wenn sie die deutschen Staatsangehörigen, die in der über 400 km von Santiago entfernt liegenden „Colonia Dignidad" leben, zur Verlängerung ihrer Pässe nicht in die Kanzlei der Botschaft bitten. Die Botschaft entsendet gelegentlich einen Beamten zu einem kurzen Besuch in die Kolonie, um auf diese Weise einen Kontakt sowie Einblick in das Leben dieser sehr abgeschlossen lebenden Gemeinschaft zu erhalten. Bei diesem Anlaß werden mitunter auch konsularische Angelegenheiten erledigt. Anlage 61 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Prinzip der Nichteinmischung in die Souveränitätsangelegenheiten eines Staates auch auf die Menschenrechte ausgedehnt werden kann, oder ist sie der Auffassung, daß den Menschenrechten ein übergeordneter Rang zugebilligt werden muß? Das dem klassischen Völkerrecht entstammende Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates ist in der Rechtsentwicklung nach dem 2. Weltkrieg zunehmend in ein Spannungsverhältnis zum neu aufkommenden internationalen Schutz der Menschenrechte geraten. Das Interventionsverbot gilt indessen im Völkerrecht nach wie vor, und zwar grundsätzlich auch im Bereich der Menschenrechte. Die wachsende Bedeutung der Menschenrechte hat im Völkerrecht allerdings dazu geführt, daß im Bereich des Schutzes der Menschenrechte die Schwelle des Einmischungsverbots gesenkt worden ist. Einen übergeordneten Rang gegenüber dem Einmischungsverbot haben die Menschenrechte im Völkerrecht dagegen nicht erreicht. Bei der Frage, ob und gegebenenfalls auf welche Weise die Bundesregierung wegen einer Menschenrechtsverletzung bei einer anderen Regierung demarchieren soll, läßt sie sich im Rahmen des völkerrechtlich Zulässigen in erster Linie davon leiten, ob dies für die betroffenen Menschen etwas zu bewirken vermag.. Anlage 62 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 2) : Wird das Auswärtige Amt bei dem Erfahrungsbericht zu § 91 des Personalvertretungsgesetzes auch zu der Frage Stellung nehmen, ob bei größeren Botschaften in Vertrauensmann für die ausländischen Ortskräfte genügt? Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hatte seinerzeit den federführenden Bundesminister des Innern gebeten, bis zum 1. Januar 1978 einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Regelung in § 91 BPersVG sich bewährt hat und ob die Bundesregierung keine Möglichkeit sieht, sie zu ändern, damit auch den deutschen Ortskräften im Ausland das Wahlrecht zu Personalvertretungen eingeräumt werden kann. Sie sehen aus dieser Frage, daß der Bericht vom Bundesminister des Innern zu erstellen ist und er sich seinem Wortlaut nach nur auf die deutschen Ortskräfte im Ausland bezieht. Ich nehme jedoch an, daß sich der Bundesminister des Innern zur Erstellung des Berichts mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen wird. Ich halte es durchaus für denkbar, daß in die Stellungnahme des Auswärtigen Amts auch eine Antwort auf die von Ihnen aufgeworfene Frage einfließen wird. Vorab möchte ich jedoch bereits sagen, daß das Verwaltungsgericht Köln auf einen Antrag der Gewerkschaft ÖTV in einem Beschluß vom 22. September 1976 die gegenwärtige Regelung des § 91 — soweit deutsche Ortskräfte betroffen sind — für verfassungsgemäß gehalten hat. Bei der Frage, ob bei größeren Botschaften ein Vertrauensmann für die ausländischen Ortskräfte genügt, werden sicher auch die Verhältnisse in den kommunistischen Ländern Osteuropas zu berücksichtigen sein, wo es kaum deutsche, wohl aber zahlreiche ausländische Ortskräfte gibt. Anlage 63 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 5) : Wird die Bundesregierung künftig durch ihr Abstimmungsverhalten in der UNO deutlich machen, daß sie die chilenische Militärregierung wegen der fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen nicht unterstützt? Wie bisher wird die Bundesregierung auf künftig in den Vereinten Nationen bei der Behandlung der Frage von Menschenrechtsverletzungen in Chile durch ihr Abstimmungsverhalten und ihre Erklärungen deutlich machen, daß sie die chilenische Regierung nicht unterstützt, sondern nachdrücklich für die volle Wiederherstellung der Menschenrechte in diesem Land eintritt. In Übereinstimmung mit ihrer grundsätzlichen Forderung nach Wahrung der Menschenrechte in allen Teilen der Welt hat die Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen in Chile in der VN-Generalversammlung, im Wirtschafts- und Sozialrat und in der VN-Menschenrechtskommission scharf kritisiert und sich intensiv für die Bildung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der VN-Menschenrechtskommission zur Untersuchung der menschenrechtlichen Lage in Chile eingesetzt. Trotz ihrer Bedenken wegen der einseitigen und selektiven Behandlung der Chile-Frage in den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung im wesentlichen auch die von dem zuständigen VN-Gremien in dieser Frage verabschiedeten Resolutionen mitgetragen. Die Maßnahmen der Vereinten Nationen haben zusammen mit bilateralen Bemühungen westlicher Staaten und dem Druck der Weltöffentlichkeit dazu beigetragen, die chilenische Regierung in einer Reihe von Fällen zu einer Änderung ihrer menschenrechtswidrigen Praktiken zu veranlassen. Diese gemeinsamen Bemühungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung fortgesetzt werden, um weitere Verbesserungen für die Menschen in Chile zu erreichen. Anlage 64 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 6) : Wieviel polnische Kulturwodien finden 1977 in der Bundesrepublik Deutschland und wieviel deutsche Kulturwochen 1977 in der Volksrepublik Polen statt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen 1977 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt vier polnische Kulturwochen respektive polnische Kulturtage stattfinden. Im gleichen Zeitraum sind zwei ähnliche deutsche Veranstaltungen in Polen vorgesehen. Anlage 65 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 7) : Wie groß ist nach Kenntnis der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau die Zahl der aussiedlungswilligen Sowjetbürger deutschen Volkstums, die seit der Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte wegen des Ausreisebegehrens vorübergehend inhaftiert oder mit Gefängnis bestraft worden sind? Die der Botschaft in Moskau bekanntgewordenen vorübergehenden Verhaftungen bzw. Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von sowjetischen Bürgern deutschen Volkstums sind in keinem der Fälle auf den Ausreisewunsch der Betroffenen, sondern vielmehr auf andere Tatbestände wie Demonstrationen, Rückgabe von Pässen usw. gestützt worden. Die Kenntnis unserer Botschaft über Maßnahmen sowjetischer Behörden gegenüber dem angesprochenen Personenkreis beruht im übrigen auf unvollständigen und im einzelnen nicht nachprüfbaren Angaben. Dies hindert die Bundesregierung jedoch nicht, derartige Informationen über restriktive Maßnahmen von sowjetischen Behörden gegenüber Ausreisewilligen mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis zu nehmen und im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki zu beurteilen sowie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um Erleichterung des Schicksals dieser Personen zu bemühen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 8 und 9) : Entspricht es der gegenwärtigen Rechtslage, daß waisengeldberechtigte Kinder ehemaliger Beamter bzw. ihrer Unterhaltsverpflichteten bei Ablehnung eines Studienplatzes sowohl den Anspruch auf Waisenrente wie auch der Anspruch auf Waisengeld und auch den Anspruch auf Kindergeld verlieren, und daß dar- über hinaus auch keine Steuerfreibeträge durch Eintragung auf der Lohnsteuerkarte mehr gewährt werden? Hält die Bundesregierung diese unverschuldete Schlechterstellung der waisengeldberechtigten Kinder bzw. ihrer Unterhaltsverpflichteten für zumutbar, und welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, um dem hier offenbar bestehenden Mißstand abzuhelfen? Zu Frage B 8: a) Das Kindergeld wird nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gezahlt, wenn sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt Urteil vom 26. Oktober 1976 — 12 RKg 1/76 —) ist Kindergeld auch während einer vom Auszubildenden nicht zu beeinflussenden Zwangspause zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zu zahlen, wenn die Fortsetzung der Ausbildung objektiv absehbar ist und der Auszubildende die Absicht hat, sich während dieser Zwangspause sinnvoll zu beschäftigen, dies aber nicht gelingt. Im übrigen gilt seit 1. September 1976 die Regelung des § 2 Abs. 4 a BKGG. Danach werden Kinder, die das 18., aber noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben, bei der Gewährung von Kindergeld berücksichtigt, wenn sie keinen Ausbildungs-(Studien-) oder Arbeitsplatz haben, weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe beziehen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für ein Kind, dessen Ehegatte oder früherer Ehegatte erwerbstätig ist oder sog. Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Rente) bezieht, es sei denn, daß er dem Kinde dem Grunde nach nicht unterhaltspflichtig ist. b) Das beamtenrechtliche Waisengeld wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag gewährt, solange die in § 2 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 BKGG genannten Voraussetzungen gegeben sind. Diese in § 61 Abs. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) niedergelegte Regelung knüpft insoweit an die im Bundeskindergeldgesetz geltenden Regelungen für die Gewährung des Kindergeldes an, wonach Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, u. a. berücksichtigt werden, wenn sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Dies schließt auch die Berücksichtigung von Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wie beim Kindergeld ein. Die oben erwähnte Regelung des § 2 Abs. 4 a BKGG ist auf das beamtenrechtliche Waisengeld wegen der ausdrücklichen Verweisung auf § 2 Abs. 1, Abs. 3 und 4 BKGG in § 61 Abs. 2 BeamtVG nicht anwendbar. Eine isolierte Regelung des BKGG, die dort allen Personen in gleicher Lage auch in gleicher Weise zugute kommt, auf das beamtenrechtliche Waisengeld von jugendlichen Arbeitslosen, deren Vater (oder Mutter) Beamter war und verstorben ist, erschien wegen der damit verbundenen Bevorzugung gegenüber anderen jugendlichen Arbeitslosen nicht vertretbar. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1607* c) Die Waisenrente wird in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 595, 1267 der Reichsversicherungsordnung, § 44 des Angestelltenversicherungsgesetzes, § 67 des Reichsknappschaftsgesetzes) grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Sie wird längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, wenn das Kind sich in Schuloder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges so-soziales Jahr leistet oder wenn das Kind infolge einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Bei Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstpflicht wird die Waisenrente auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. In der Regel sehen die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegende Zeit bis zu etwa drei Kalendermonaten als Schul- oder Berufsausbildung an. Für die Dauer einer längeren Unterbrechung zahlen sie die Waisenrente, wenn der spätere Beginn des nächsten Ausbildungsabschnitts unvermeidbar ist. Dies gilt bei Nichtzulassung zum Studium infolge Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) im allgemeinen nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Studienplatz-Vergabestelle erstmalig über die Nichtzulassung zum Studium entschieden hat. Im Bereich der sozialen Entschädigung erhält die Waise, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, längstens bis zum 27. Lebensjahr, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus, Waisenrente (§ 45 Abs. 3 Bundesversorgungsgesetz). Die Rente wird auch während der üblichen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt. Hierzu zählen jedoch nicht Wartezeiten, die auf die Nichtzulassung zum Studium infolge einer Zulassungsbeschränkung zurückzuführen sind. Eine dem § 2 Abs. 4 a BKGG entsprechende Regelung gibt es in den vorgenannten Bereichen nicht. d) Einkommensteuerrechtlich (lohnsteuerrechtlich) werden Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich mangels Studienplatz nicht in Berufsausbildung befinden, bisher — sofern nicht eine der Voraussetzungen des § 32 Abs. 6 Ziff. 2 bis 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Berücksichtigung von Kindern gegeben ist — nicht berücksichtigt. Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1977 (BR-Drucksache 145/77) sieht jedoch hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindern mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 1977 eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes an § 2 Abs. 4 a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) vor. Danach sollen Kinder, die das 18., aber noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben und entweder ausbildungswillig sind, aber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, oder keine Ausbildung mehr anstreben, jedoch keinen Arbeitsplatz finden, einkommensteuerrechtlich (lohnsteuerrechtlich) ebenso berücksichtigt werden, wie nach dem Bundeskindergeldgesetz. Im übrigen wird noch auf folgendes hingewiesen: Wird ein Kind unterhalten, für das weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder auf andere Leistungen für Kinder (§ 8 Abs. 1 BKGG) hat, so wird auf Antrag die Einkommensteuer (Lohnsteuer) dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen bis zu 3 000 DM im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Voraussetzung ist, daß die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so werden diese auf den abziehbaren Betrag angerechnet, soweit sie 3 600 DM im Kalenderjahr übersteigen (§ 33 a Abs. 1 EStG). Zu Frage B 9: Aus den vorstehenden Darlegungen wird deutlich, in welchem Umfang dem von Ihnen angesprochenen Anliegen schon Rechnung getragen ist oder wird. Darüber hinaus wird mit den beteiligten Bundesressorts geprüft, ob und welche weiteren Folgerungen hieraus insbesondere aufgrund der genannten jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zugunsten der von Ihnen angesprochenen Fälle zu ziehen sind. Über das Ergebnis werde ich Sie zu gegebener Zeit gerne unterrichten. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 10 und 11) : Trifft es zu, daß das Lager Zirndorf seit Wochen überbesetzt ist, weil einige Bundesländer die gemeinsam vereinbarten Aufnahmequoten von asylsuchenden Ausländern nicht einhalten, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun? Trifft es ferner zu, daß gerade in Berlin die Zahl der asylsuchenden Ausländer in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen ist, Berlin aber die Asylsuchenden nicht mehr nach Zirndorf abgeben kann und dies in Berlin zusätzliche schwer zu verkraftende Probleme schafft, und welche Hilfen ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, hier anzubieten? Zu Frage B 10: Das bayerische Sammellager für Ausländer in Zirndorf wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 18. Januar 1977 wegen Überfüllung geschlossen. Ich beziehe mich insoweit auf meine Antworten vom 21. Januar 1977 auf die Schriftlichen Fragen B 52/53 des Herrn Kollegen Haase (Fürth) (vgl. Sitzungsprotokoll vom 21. Januar 1977, S. 397). Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat sich auf ihrer Sitzung am 18. März 1977 eingehend mit den sich hieraus ergebenden Problemen befaßt. Jedes Land wird Vorsorge treffen, daß verteilte Asylbewerber zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Sammellagers in Zirndorf unverzüglich nach der Verteilung in einer Aufnahmestätte in dem jeweiligen Aufnahmeland aufgenommen werden können. Die Innenministerkonferenz ist davon ausgegangen, daß damit die Voraus- 1608* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 setzungen für eine Wiedereröffnung des Sammellagers für Ausländer gegeben seien. Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern inzwischen mitgeteilt hat, steht das Sammellager für Ausländer ab 21. April 1977 wieder für die Aufnahme von Asylsuchenden zur Verfügung. Zu Frage B 11: Die Schließung des bayerischen Sammellagers für Ausländer hatte zur Folge, daß Asylsuchende nicht mehr nach Zirndorf geleitet werden konnten. Sie verblieben in den Ländern, in denen sie sich als Asylbegehrende meldeten. Da sich ein großer Teil der Asylsuchenden in Berlin (West) als Asylbegehrender meldet, hatte das Land Berlin erheblich mehr als die Quote von 8 °/o der Asylsuchenden aufzunehmen. Es ist vorgesehen, daß alle Asylbegehrenden, die wegen der Lagerschließung nicht nach Zirndorf weitergeleitet werden konnten, bei der künftigen quotenmäßigen Verteilung angerechnet werden. Berlin wird somit für einen bestimmten Zeitraum künftig keine Asylbegehrenden zugeteilt erhalten. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 12 und 13) : Wird Einreisenden in die Bundesrepublik Deutschland, die mit gültigen französischen Pässen nach Skandinavien reisen wollen, die Einreise verweigert, und wenn ja, auf Grund welcher Rechtsvorschriften? Wie wird gesichert, daß es bei der Auswahl von Personen, für die Einschränkungen hinsichtlich der Einreisebestimmungen vorliegen (z. B. Landfahrer), nicht zu Irrtümern kommt, und ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Regelungen zu treffen, die die Gleichbehandlung aller Reisenden mit gültigen Pässen herbeiführen? Reisenden mit gültigen französischen Reisepässen, die durch die Bundesrepublik Deutschland nach Skandinavien reisen wollen, kann gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 des Ausländergesetzes die Einreise in das Bundesgebiet dann verweigert werden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 des Ausländergesetzes vorliegen. U. a. ist ein Ausweisungsgrund dann gegeben, wenn ein Ausländer als Landfahrer umherzieht (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 8 AuslG). Bei der Durchführung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland kann es im Einzelfall zweifelhaft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise tatsächlich vorliegen. In einem solchen Fall kann die Entscheidung über die Einreise so lange hinausgeschoben werden, bis aufgetretene Zweifel behoben sind. So wurde z. B. einer Gruppe von Landfahrern an der Grenzübergangsstelle Aachen— Autobahn Nord am 5. März 1977 die Durchreise durch das Bundesgebiet erst gestattet, nachdem sich auf Grund von Rückfragen bestätigt hatte, daß diese Gruppe tatsächlich nach Dänemark einreisen kann, ein Umherziehen als Landfahrer in der Bundesrepublik Deutschland also nicht zu befürchten ist. Wie sich in diesem Falle erwiesen hat, stellen Ausbildung und Erfahrung der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Beamten sicher, daß bei der Anwendung des Ausländergesetzes regelmäßig sachgemäße, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung tragende Entscheidungen getroffen werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 14 und 15) : Welche Kernkraftwerke sollen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Länderdreieck Bundesrepublik Deutschland- Frankreich—Luxemburg in einem Bereich von ca. 100 km in den nächsten 15 Jahren gebaut werden, und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus für die Umwelt? In welchem Umfang wird insbesondere die Mosel zur Kühlung der geplanten Kernkraftwerke oder anderer Kraftwerke verwandt, und welche Folgen hat dies für die Wasserführung der Mosel und für das Klima im Moseltal? Zu Frage B 14: Das Großherzogtum Luxemburg plant im Dreieck Frankreich-Luxemburg-Deutschland den Bau eines Kernkraftwerks bei Remerschen an der Mosel mit einer Leistung von zunächst 1 200, in der Endphase 2 400 MW. Frankreich will bei Cattenom, etwa 15 km oberhalb Remerschen, ein Kernkraftwerk mit einer Gesamtleistung von 4 500 MW errichten, dessen erste Ausbaustufe 2 X 900 MW umfassen soll. Auf deutscher Seite gibt es derzeit keine konkreten Kernkraftwerksprojekte in dem genannten Raum. Zur — radiologischen - Umweltbelastung ist folgendes zu sagen: Obwohl sich die Anlagen teilweise unmittelbar an der deutschen Grenze befinden, wird die Strahlenbelastung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowohl über das Abwasser als auch über die Abluft nur wenige Millirem (mrem) betragen. Die natürliche Strahlenbelastung liegt dazu im Vergleich bei durchschnittlich 110 mrem/Jahr. Die Bundesregierung steht im übrigen mit beiden Nachbarstaaten in engem Kontakt, um einer Gefährdung der im Grenzgebiet lebenden deutschen Bevölkerung durch grenznahe kerntechnische Einrichtungen entgegenzuwirken. Zu Frage B 15: Die Klärung der Fragen über die Auswirkungen geplanter Kernkraftwerke an der Mosel auf das Gewässer ist im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel gegen Verunreinigung auf Anregung der deutschen Delegation schon frühzeitig in Angriff genommen worden. Die Fertigstellung eines umfassenden Entwurfs für Regelungen, die eine übermäßige Belastung der Mosel vermeiden sollen, ist in Kürze zu erwarten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1609* Diese Regelungen werden auch Maßnahmen vorsehen, die nachteilige Auswirkungen auf die Wasserführung der Mosel ausgleichen. Insbesondere soll während Zeiten niedriger Wasserführung Zuschußwasser aus Speicherbecken die durch den Betrieb von Naßkühltürmen entstehenden Wasserverluste ausgleichen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 16, 17 und 18) : Welche Personen mit welcher politischen Zugehörigkeit repräsentieren das „Komitee ,Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit' "? Ist das Urteil gerechtfertigt, bei dem „Komitee ,Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit' " handele es sich um eine kommunistische Hilfsorganisation? Welle Verbindungen ergeben sich seitens des .Komitees ,Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit'" zu anderen politischen Organisationen, und inwieweit gibt es Erkenntnisse darüber, daß bereits jetzt aktiv Angehörige von im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in dieser Organisation mitarbeiten? Zu Frage B 16: Das „Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) ist unter maßgeblicher Förderung und Beteiligung der „Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP), ihrer Nebenorganisationen und von ihr beeinflußter Organisationen am 7. Dezember 1974 in Bonn auf dem „Kongreß für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" gegründet worden. Es hat keine feste organisatorische Form, wirbt aber für den Beitritt von Mitgliedern. Die organisatorische Vorbereitung der Aktivitäten des Komitees — die einer größeren Offentlichkeit bekanntgewordenen Aktivitäten sind bisher im wesentlichen auf „Abrüstungsdemonstrationen" in den Jahren 1976 und 1977 beschränkt — besorgt das „Büro des KFAZ". Es ist das Leitungsgremium des KFAZ und besteht derzeit aus 8 Mitgliedern. Die laufenden Geschäfte erledigt ein Geschäftsführer. Von diesen 9 Personen gehört der überwiegende Teil als Mitglieder, zum Teil sogar als leitende Funktionäre Organisationen an, die unter kommunistischem Einfluß stehen und die vom KFAZ teilweise auch technische und organisatorische Hilfe leisten. Dies sind u. a.: „Deutsche Friedens-Union" (DFU) „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) „Weltfriedensrat", eine internationale prokommunistische Vereinigung. Zu Frage B 17: In der Anlage 29 zur Niederschrift der 244. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages am 19. Mai 1976 hat Herr Kollege Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Herrn Kollegen Spranger folgende Antwort gegeben: Das Komitee ist eine kommunistisch beeinflußte Organisation, die sich um eine Zusammenarbeit zwischen Kommunisten und Nicht- KommunistenKommunisten auf dem Gebiet der Friedens und Abrüstungspropaganda bemüht. Dies trifft auch heute noch zu. Zu Frage B 18: Das Komitee hat Verbindungen zu den a. a. O. genannten Organisationen. Zur DKP wie zu deren Nebenorganisationen SDAJ und MSB-Spartakus unterhält das Komitee Verbindungen. Im Büro des Komitees und z. T. bei seinen Veranstaltungen arbeiten auch 2 Personen mit, die zugleich einer demokratischen Partei angehören. Einzelne Mitglieder demokratischer Parteien sowie örtliche Gruppierungen innerhalb demokratischer Organisationen haben den Aufruf zu den diesjährigen „Abrüstungsdemonstrationen" des KFAZ am 21./22. Mai in Bremen, Essen Frankfurt und München unterzeichnet. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 19) : Kann aus dem Interview (.Der Spiegel' vom 28. März 1977) des Bundesforschungsministers, der in diesem Interview unter Bezugnahme auf die Ereignisse von Grohnde am Sonnabend, dem 19. März 1977, feststellt, .Wir (die SPD) haben bisher Polizei nicht gegen Demonstranten eingesetzt. die Bauplätze besetzen wollten", geschlossen werden, daß die Bundesregierung SPD-regierte Länder auffordern will, die Besetzung von Bauplätzen mit allen zerstörerischen Folgen zu Lasten der Steuerzahler in Kauf zu nehmen? Aus dem von Ihnen erwähnten Interview des Herrn Bundesministers für Forschung und Technologie kann die in Ihrer Frage dargelegte Schlußfolgerung nicht gezogen werden. Die Auffassung der Bundesregierung zu den von Ihnen angesprochenen Fragen ergibt sich aus der am 4. Februar 1977 veröffentlichten Erklärung zu den damals geplanten Demonstrationen in Brokdorf (Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 10 vom 8. Februar 1977 S. 98/99). Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen- des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 21 und 22) : Welche Bundesministerien decken ihren Papierbedarf mit wieder verwertetem Altpapier, und in welchem Umfang geschieht dies? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß der Papierbedarf in ihrem Bereich in möglichst großem Umfang durch wieder verwertetes Altpapier gedeckt wird, und welle Möglichkeiten sieht sie hierfür? Zu Frage B 21: Über den Anteil von Altpapier bei bestimmten in den Bundesministerien verwendeten Gebrauchspapieren, z. B. Packpapier und Papier für den 1610* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Hygienesektor, liegen keine Aufzeichnungen vor. Für die Herstellung dieser Papiere wird seit jeher weitgehend Altpapier verwendet. Aus Altpapier hergestelltes umweltfreundliches Schreibpapier (sogenanntes UF-Papier) wird in nennenswertem Umfange bisher nur im Bundesministerium des Innern verwendet. Im Offset-Druck (Bürovervielfältigung) wurden seit 1975 5 Millionen Blatt mittelfeines und 3 Millionen Blatt holzfreies UF-Papier verbraucht. Damit wurde nahezu der gesamte Papierbedarf für diesen Bereich abgedeckt. Im Schreibdienst wurden bislang 150 000 Blatt mittelfeines UF-Schreibpapier verbraucht. Zu Frage B 22: Das Bundesministerium des Innern hat die obersten Bundesbehörden bereits im Februar 1976 aufgefordert, in ihren Geschäftsbereichen UF-Papier zu verwenden. Die obersten Bundesbehörden konnten dieser Empfehlung bisher nur zum Teil folgen. UF-Papier entspricht noch nicht in jedem Falle den Qualitätsmerkmalen, die üblicherweise an Schreibpapier zu stellen sind. Nach diesen Qualitätsmerkmalen läßt sich z. B. die maschinelle Bearbeitbarkeit und die Archivierbarkeit von Schreibpapier beurteilen. Einige Qualitätsmerkmale sind in DIN-Normen festgelegt. Im Zuge der Überprüfung der Qualitätsanforderungen für Papier im Behördenbereich werden, wie im Abfallwirtschaftsprogramm '75 vorgegeben, Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Verwendbarkeit des UF-Papiers gefördert. Die Erprobung im Bundesministerium des Innern hat die Notwendigkeit solcher Untersuchungen bestätigt. Bestimmte Sorten von UF-Schreibpapier haben nämlich zu Störungen im Büro-Offsetdruck geführt. Geprüft werden soll auch, ob sich beschriftetes UF-Papier mit Grauton zur Mikroverfilmung eignet. Es ist zu erwarten, daß die Untersuchungsergebnisse auch das Interesse der Papierindustrie finden und diese hierdurch zur Herstellung von UF-Papier veranlaßt wird, das noch besser für den Bürobedarf geeignet ist. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 23 und 24) : Sind Informationen zutreffend — vgl. Artikel „Kollege kommt gleich" in der „Wirtschaftswoche" Nummer 15 vom 1. April 1977 —, wonach der Brandschutz in der Bundesrepublik Deutschland durch die freiwilligen Feuerwehren deswegen nicht mehr gewährleistet sei, weil Hunderte von Löschfahrzeugen ausgemustert werden müssen, da für deren Ersatz der Bund keine finanziellen Verpflichtungen übernehmen will, auch nicht im Rahmen des erweiterten Katastrophenschutzes? Sieht, die Bundesregierung Möglichkeiten, auch im Rahmen ihrer Verpflichtungen im erweiterten Katastrophenschutz, dazu beizutragen, daß der unbedingt notwendige Brandschutz in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet wird? Zu Frage B 23: Der von Ihnen angesprochene Artikel „Kollege kommt gleich" in der Zeitschrift „Wirtschaftswoche" Nr. 15 vom 1. April 1977 erweckt den Eindruck, daß der Bund allgemein für den Brandschutz zuständig sei. Diese Darstellung entspricht nicht der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Gemäß Art. 30 GG obliegt die Vorsorge gegen Brandgefahren und -schäden im Frieden ausschließlich den Ländern. Nach den Landesbrandgesetzen sind die Gemeinden Träger dieser Aufgabe. Länder und Kommunen trifft mithin nach dem Grundsatz des Art. 104 a Abs. 1 GG die Verantwortung zur Finanzierung des friedensmäßigen Brandschutzes. Die hierfür benötigten Mittel werden in den Haushalten der Gemeinden bereitgestellt, die außerdem aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer (Landessteuer) Zuschüsse zum Erwerb von Löschfahrzeugen und sonstiger Feuerwehrausstattung erhalten. Demgegenüber besitzt der Bund nach Art. 73 Nr. 1 GG lediglich für den Katastrophenschutz im Verteidigungsfall die Gesetzgebungsbefugnis. Es ist auf dieser Grundlage das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 erlassen worden, das die oben aufgezeigte Zuständigkeitsverteilung unberührt läßt und allein die V-Fall-spezifische Gefahren- und Schadensabwehr regelt. Die für diese Zwecke aus Bundesmitteln beschaffte Ausrüstung kann zwar auch bei Notsituationen im Frieden eingesetzt werden. Das darf allerdings nicht dazu führen, daß die Leistungen der Länder und Kommunen für den grundgesetzlich in ihre Verantwortung gestellten friedensmäßigen Brand- und Katastrophenschutz nachlassen. Zu Frage B 24: Der Bund wendet auf dem Gebiet des Brandschutzes jährlich rund 5 Millionen DM für zusätzliche Ausbildung auf und hat bisher insgesamt 3 789 Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Ein Teil dieser Fahrzeuge, die inzwischen länger als 15 Jahre in Betrieb sind, steht zur Ersatzbeschaffung an. Die knappen Haushaltsmittel setzen jedoch einem solchen Vorhaben Grenzen und zwingen zu einem Kompromiß zwischen dem sachlich Wünschenswerten und dem finanziell Möglichen. Bei den derzeitigen Überlegungen zur Neuordnung des Katastrophenschutzes wird auch für den Brandschutz eine Lösung angestrebt, die den Beitrag des Bundes für diesen Bereich verfahrenstechnisch vereinfacht und dadurch in seiner Effektivität steigert. Außerdem laufen z. Z. Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung über eine kostenlose Überlassung von ausgemusterten, aber noch gut erhaltenen Brandschutzfahrzeugen aus Bundeswehrbeständen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1611* Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 25): Unterscheiden sich die Möglichkeiten polizeilichen Handelns bei der Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen von denen im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Aufklärung von Vergehen, und bejahendenfalls, worin besteht der Unterschied? Die Möglichkeiten polizeilichen Handelns sind grundsätzlich nicht davon abhängig, ob es sich um die Bekämpfung und Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens handelt. Unterschiede finden sich aber in den Vorschriften über den Schußwaffengebrauch gegenüber Personen. Ich darf hierzu auf § 10 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vom 10. März 1961 (BGBl I S. 165), zuletzt geändert durch Art. 326 Nr. 6 sowie Art. 37 EGStGB vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) verweisen. Im Bereich der Bundesländer sind dem UZwG des Bundes entsprechende Regelungen zum Teil in den jeweiligen Landespolizeigesetzen (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein), zum Teil in Landesgesetzen bzw. -verordnungen über die Ausübung und Grenzen des unmittelbaren Zwanges (Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland) enthalten. Sie sind — mit Ausnahme von drei abweichenden Länderregelungen — mit der im UZwG des Bundes getroffenen Regelung identisch. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 26) : Haben die Anweisungen des Präsidenten des Bundesausgleichsamts im Rundschreiben vom 19. März 1977 bezüglich der Übersetzung ausländischer Urkunden durch die Ausgleichsämter insofern einen Erfolg gehabt, daß alle Ausgleichsämter der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich alle für behördliche Zwecke notwendigen ausländischen Urkunden den Aussiedlern gebührenfrei übersetzen, also über die notwendigen Mitarbeiter dafür verfügen, ohne daß unvertretbare Verzögerungen eintreten? Das Rundschreiben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes vom 19. März 1977 enthält keine ausdrücklichen Regelungen zur Frage der Übersetzung von Urkunden. Die Ausgleichsämter werden hier gebeten, ihre personellen und organisatorischen Dispositionen an die gestiegene Zahl der Aussiedler anzupassen, Aussiedleranträge zügig zu bearbeiten und alle Aussiedler eingehend zu beraten. Gemäß § 35 des Feststellungsgesetzes haben die Aussiedler die von ihnen geltend gemachten Schäden nachzuweisen. Danach haben die Aussiedler im Grundsatz auch die Kosten für die dafür etwa erforderliche Übersetzung von Urkunden zu tragen. Die Frage der kostenlosen Übersetzung von Urkunden wurde u. a. auch auf der Dienstbesprechung des Bundesausgleichsamtes mit den Leitern der Landesausgleichsämter vom 10. bis 12. Februar 1977 in Bochum erörtert. Hierbei bestand Einvernehmen darüber, unbeschadet der vorstehend genannten gesetzlichen Regelung müsse gewährleistet sein, daß Antragsteller nicht mit den Kosten für die Übersetzung von Urkunden, die von den Ausgleichsämtern im Feststellungsverfahren oder Leistungsverfahren benötigt werden, belastet werden. Hierbei wird zur Zeit wie folgt verfahren: Teils werden die Aussiedler von den Übersetzungskosten freigestellt, teils übersetzen die Ausgleichsämter die Urkunden selbst; in Nordrhein-Westfalen schließlich erfolgt die Übersetzung in der Regel kostenfrei im Durchgangswohnheim Unna-Massen. Im übrigen wird weitgehend pragmatisch vorgegangen. Vielfach sind Bedienstete der Ausgleichsämter in der Lage, die vorgelegten Urkunden zu übersetzen; daneben liefern in gewissem Umfang die Heimatauskunftsstellen den Ausgleichsämtern die benötigten Übersetzungen. Schließlich werden Übersetzungen auch von Landsmannschaften gefertigt. Wesentliche Schwierigkeiten in diesem Bereich, insbesondere unvertretbare Verzögerungen bei der Übersetzung von Urkunden, sind hier nicht bekanntgeworden. Sollten solche Verzögerungen auftauchen, werde ich um Abhilfe bemüht sein. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 27) : Läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Charakter des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als Auffanggesetz mit subsidiärer Wirkung ableiten, daß für bisher, weil nicht geregelt, unentgeltliche Auskünfte gemäß weitergeltender vorrangiger Rechtsvorschriften nach Inkrafttreten des BDSG ein Entgelt verlangt werden kann, und falls nein, wie vereinbart sich dies mit dem Gleichheitsgrundsatz, und welche Forderungen wird sie daraus ziehen? Nach § 45 BDSG gehen besondere Rechtsvorschriften des Bundes den Vorschriften des BDSG vor, soweit sie auf Dateien gespeicherte personenbezogene Daten anzuwenden sind. Das bedeutet, daß § 13 Abs. 4 BDSG über die Gebührenpflicht der Auskunft an den Betroffenen und die entsprechenden Bestimmungen der danach von der Bundesregierung zu erlassenden Rechtsverordnung dann anzuwenden sind, wenn besondere Rechtsvorschriften für Auskünfte an Bürger keine Gebührenregelung enthalten. Anders wäre es, wenn in den besonderen Rechtsvorschriften über die Auskunftserteilung die Gebührenfreiheit ausdrücklich bestimmt ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, dies in der in Vorbereitung befindlichen Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 4 BDSG klarzustellen. Die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz stellt sich nach der vom BDSG geschaffenen Rechtslage demnach nicht. 1612* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 28) : Ist die Bundesregierung bereit, sich zur Erleichterung der Startchancen für Spätaussiedler für die Anerkennung von Realschul- und Gymnasiumsabschlußzeugnissen einzusetzen? Die Anerkennung von Schulzeugnissen liegt im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder. Entsprechende Vereinbarungen zwischen den Ländern werden in der Ständigen Konferenz der Kultusminister getroffen. Die Bundesregierung wirkt an diesen Vereinbarungen nicht mit, und sie hat auch keine Möglichkeit, auf die Erlasse der Kultusministerien der Länder zur Frage der Anerkennung von Schulzeugnissen materiell Einfluß zu nehmen. Auch aus der Sicht der Bundesregierung wäre eine angemessene und bundeseinheitliche Regelung der Angelegenheit im Interesse der Betroffenen wünschenswert. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 29) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den § 81 a der Strafprozeßordnung dergestalt zu ändern, daß Ärzte im öffentlichen Dienst im gemeinnützigen Interesse und zur Erhöhung der Sicherheit auf den Verkehrswegen in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sind, Vorgeführten beim Verdacht der verkehrsgefährdenden Alkoholisierung auf polizeiliches Ersuchen hin auch gegen deren Willen Blutproben zu entnehmen? Der Bundesregierung ist das in der Frage angesprochene Problem bekannt. Praktische Schwierigkeiten bei der Durchführung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr zum Gegenstand haben, sind ihr jedoch — von vereinzelten Ausnahmefällen abgesehen — bisher nicht zur Kenntnis gelangt. Sowohl die freiberuflich als auch die im öffentlichen Dienst tätigen Ärzte kommen ganz überwiegend den Ersuchen der Polizei um Entnahme von Blutproben nach. Gleichwohl wird sich die Bundesregierung mit dem angesprochenen Problem befassen und die bestehenden gesetzlichen Regelungen überprüfen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 30 und 31): Kann die Bundesregierung darlegen, in welchem Umfang Investitionsmittel der verschiedensten Art zur Zeit aus den öffentlichen Haushalten (Bund, einschließlich Bundesbahn und Bundespost, Länder u. a. Gebietskörperschaften) 1976 nicht abfließen konnten, weil die infrage kommenden Investitionsvorhaben durch Einsprüche und Gerichtsverfahren aufgeschoben sind? Kann die Bundesregierung schätzen, um wieviel Arbeitsplätze es sich bei diesen Objekten — aufgeteilt nach wichtigen Branchen — handelt, die wegen der Verzögerung der Investitionen nicht bzw. vorläufig nicht geschaffen werden? Die Bundesregierung kann auf Grund vorhandener Unterlagen nicht beziffern, in welchem Umfang Investitionsmittel aus den öffentlichen Haushalten im Jahre 1976 nicht abfließen konnten, weil die Investitionsvorhaben durch Einspruch und Gerichtsverfahren aufgeschoben sind. Es wären umfangreiche Erhebungen erforderlich, um darüber Angaben machen zu können. Solche Erhebungen würden einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Sie müßten darüber hinaus auch unvollständig bleiben, weil die Bundesregierung solche Feststellungen nur für ihren Zuständigkeitsbereich, nicht aber für den Bereich der Länder und sonstiger Gebietskörperschaften treffen könnte. Auch bei Feststellung der durch Gerichtsverfahren entstandenen Investitionsverzögerungen ließen sich kaum mehr als Vermutungen darüber anstellen, welche Auswirkungen sich daraus auf den Arbeitsmarkt ergeben. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 32) : Trifft eine Pressemeldung („Die Welt" vom 21. März 1977) über eine Neugestaltung der sich im Bundesbesitz befindenden Kreditinstitute zu, und wenn nein, welche Vorstellung hat die Bundesregierung zu den angesprochenen Problemen (Zukunft der Bau- und Bodenbank, KfW)? Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 9. Februar 1977 die Bundesregierung gebeten, ihr bankenpolitisches Engagement insgesamt zu überprüfen und dem Haushaltsausschuß binnen sechs Monaten hierüber Bericht zu erstatten. Dieser Bericht wird zur Zeit erarbeitet. Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn ich daher davon absehe, auf Einzelheiten bereits jetzt einzugehen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 33 und 34) : Wieviel Beiräte existieren insgesamt bei der Bundesregierung, nachgeordneten Behörden sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Bundes, und welche Kosten werden hierdurch verursacht? In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Entwurf des Bundeshaushalts 1977 Mittel veranschlagt, die von den obersten Bundesbehörden, den nachgeordneten Dienststellen und den öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Bundes für Gutachten bzw. gutachtliche Stellungnahmen verausgabt werden können? Zu Frage B 33: Bei der Bundesregierung, den nachgeordneten Behörden sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Bundes sind für 1977 nach dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans 358 Beiräte, Ausschüsse, Arbeitskreise, Kommissionen und ähnliche Gremien vorgesehen. Als voraussichtliche Kosten hierfür sind 9,9 Millionen DM veranschlagt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1613* Zu Frage B 34: Im Entwurf des Haushaltsplans 1977 sind für wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen auf den verschiedensten Gebieten insgesamt rund 33 Millionen DM vorgesehen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 35) : Hat die, Bundesregierung die Absicht, im Rahmen der beabsichtigten Steueränderungsgesetze die seit Jahren unverändert gebliebene Kilometergeldpauschale in Höhe von 0,32 DM zu erhöhen? Der Kilometer-Pauschsatz, der für die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs zu Dienstreisen und zu Dienstgängen ohne besonderen Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich anerkannt wird, ist mit Wirkung ab 1. November 1973 von 0,25 DM auf 0,32 DM (bei Pkw-Benutzung) angehoben worden. Er ist auf der Basis der Kosten für ein Fahrzeug der Mittelklasse errechnet und orientiert sich im übrigen an der sogenannten Wegstreckenentschädigung, die im öffentlichen Dienst gezahlt wird. In jüngster Zeit für den öffentlichen Dienst angestellte Untersuchungen haben ergeben, daß in der Regel eine Kostendeckung auch bei 0,32 DM noch erreicht wird. Die Bundesregierung sieht deshalb — aber auch angesichts der Haushaltssituation — keine Möglichkeit, eine Erhöhung dieses Kilometersatzes vorzuschlagen. Soweit im Einzelfall durch den Kilometer-Pauschsatz die tatsächlichen Kosten nicht abgedeckt sind, kann dies steuerlich durchaus berücksichtigt werden. Die Aufwendungen, die bei der dienstlichen Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs anfallen, können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist dann allerdings, daß die tatsächlichen Kosten im einzelnen nachgewiesen werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 36) : Wie wird die Bundesregierung zu dem britischen Vorschlag gegenüber der Europäischen Gemeinschaft Stellung nehmen, Zigaretten mit hohem Teergehalt zusätzlich zu besteuern, und wird die Bundesregierung eventuell in gleicher Richtung Eigeninitiativen vorantreiben? Die Bundesregierung hält den britischen Vorschlag, Zigaretten mit hohem Schadstoffgehalt zusätzlich zu besteuern, nicht für zweckmäßig. Der gesundheitspolitische Erfolg wäre zweifelhaft, für die Harmonisierung der Tabaksteuer in der EG würde er aber einen Rückschritt bedeuten. Die gesundheitspolitisch erstrebte Wirkung ist — wenn überhaupt — am besten durch gemeinschaftliches Vorgehen zu erreichen. Die Frage einer einheitlichen Regelung für eine Besteuerung nicht nur der Zigaretten, sondern aller Tabakerzeugnisse in der EG nach ihrem Schadstoffgehalt wird im Rahmen der Tabaksteuerharmonisierung unter Berücksichtigung der gesundheitspolitischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte geprüft. Diese Prüfung wird von der Bundesregierung unterstützt. Nach dem Vorschlag soll es den Mitgliedstaaten jedoch künftig freistehen, für Zigaretten, deren Schadstoffgehalt einzelstaatlich zu bestimmende Grenzwerte überschreitet, zusätzlich zur Tabaksteuer einen Steuerzuschlag zu erheben. Damit würde der einzige Erfolg zunichte gemacht, der bisher bei der Harmonisierung der Tabaksteuer erzielt werden konnte. Seit 1973 dürfen die Mitgliedstaaten auf Zigaretten jeweils nur noch einen einheitlichen Steuersatz anwenden. Solange die Verbauchsteuern nicht harmonisiert sind, können aber die Grenzkontrollen innerhalb der EG nicht wegfallen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/285 Frage B 37) : Ist vorgesehen, für einzelne Privatpersonen und Firmen besondere Abschreibungsvergünstigungen für Sonnenenergieanlagen einzuführen, und wird es möglich sein, daß Firmen, die Sonnenenergieanlagen bauen und über ihre Arbeit statistische Aufzeichnungen führen, gefördert werden? Am 23. März 1977 sind Grundlinien und Eckwerte für die Fortschreibung des Energieprogramms verabschiedet worden. Danach wird die Bundesregierung mit der Fortschreibung des Programms im weiteren Verlauf dieses Jahres ein Energieeinsparprogramm vorlegen. In diesem Zusammenhang wird eine Förderung von Solarkollektoren in privaten Wohngebäuden geprüft. Im betrieblichen Bereich können Sonnenenergie-anlagen (Rekuperatoren) im Rahmen des § 4 a Investitionszulagengesetz gefördert werden. Darüber hinausgehende besondere Abschreibungsvergünstigungen sind nicht geplant; auch sind keine Förderungsmaßnahmen zugunsten von Firmen vorgesehen, die Sonnenenergieanlagen herstellen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 38 und 39) : Welcher jährliche Steuerausfall würde die Abschaffung der Besteuerung des Nutzungswerts der eigenen Wohnung (auch in Mehrfamilienhäusern) verursachen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Abschaffung der Besteuerung des Nutzungswerts zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung führt? 1614* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Zu Frage B 38: Der jährliche Steuerausfall bei Abschaffung der Mietwertbesteuerung läßt sich mangels ausreichender statistischer Unterlagen nicht genau ermitteln. Nach sehr grober Schätzung dürften die Mindereinnahmen auf über 1/2 Milliarde DM zu veranschlagen sein. Zu Frage B 39: Nach Auffassung der Bundesregierung läßt der Wegfall der Besteuerung des Mietwerts der eigenen Wohnung keine spürbare Verwaltungsvereinfachung erwarten, weil den hierbei eintretenden Verwaltungsvereinfachungen auf der anderen Seite Verwaltungsmehrarbeiten gegenüberstünden. Zwar würden bei einem eigengenutzten Einfamilienhaus oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung weder ein Nutzungswert noch die mit dem Gebäude oder der Wohnung zusammenhängenden Aufwendungen ermittelt und berücksichtigt werden müssen, so daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer allein wegen eines eigengenutzten Einfamilienhauses oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung entfallen könnte. Benutzt dagegen der Eigentümer zu eigenen Zwecken eine Wohnung in einem Gebäude, welches mehrere Wohnungen enthält, so müßten die mit dem Haus in Zusammenhang stehenden Aufwendungen aufgeteilt werden. Sie könnten nur insoweit als Werbungskosten abgezogen werden, als sie auf die vermieteten Räume entfallen. Diese Aufgabe würde die Finanzverwaltung vor ähnliche Probleme stellen, wie sie bisher schon bei der Ermittlung des ortsüblichen Mietwerts der selbstgenutzten Wohnung zu verzeichnen waren. Schließlich sollte für die Frage der Verwaltungsvereinfachung nicht außer acht bleiben, daß beim Wegfall der Mietwertbesteuerung Rechtsgestaltungen nicht auszuschließen wären, nach denen Eigentümer von Wohngebäuden sich gegenseitig Wohnungen zu einem niedrigeren Mietzins vermieten, um die anfallenden Aufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten abziehen zu können. Die Ermittlung solcher Fälle und die Feststellung der dann anzusetzenden ortsüblichen Miete würde die Finanzverwaltung erheblich belasten. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 40 und 41): Treffen Berichte der „Bild-Zeitung" vom 2. April 1977 zu, wonach der Bundesfinanzminister in einem Gespräch erklärt haben soll, er habe mit einem viel höheren Tarifabschluß im öffentlichen Dienst gerechnet? Welchen prozentualen Tarifabschluß im öffentlichen Dienst hat die Bundesregierung bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 1977 einkalkuliert, und in welcher Höhe und wo wurden dementsprechend Mittel in den diesjährigen Haushaltsentwurf eingestellt? Zu Frage B 40: Der Bundesminister der Finanzen hat — wie auch vor dem Bundesrat am 1. April 1977 — im Zusammenhang mit Ausführungen zu Schätzansätzen unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung auf Einsparungsmöglichkeiten bei Personalausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf des Haushalts 1977 hingewiesen. Die Einsparungsmöglichkeiten sind weniger auf die Tarifabschlüsse im öffentlichen Bereich als auf die gesamte Personalentwicklung und die damit verbundenen geringeren IstAusgaben des vergangenen Jahres zurückzuführen. Die Tarifabschlüsse halten sich im übrigen im Rahmen der von der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht für konjunktur- und wirtschaftspolitisch vertretbar gehaltenen Größenordnung. Zu Frage B 41: Die Bundesregierung hatte im Entwurf des Haushaltsplans 1977 als Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor im Kapitel 60 02 — Titelgruppe 01 — insgesamt 3,3 Milliarden DM vorgesehen. Dieser Betrag ist durch die Ergänzungsvorlage vom 15. April 1977 um 360 Millionen DM ermäßigt worden. In den verbleibenden 2,94 Milliarden DM sind die Belastungen aus den Tarifabschlüssen und Besoldungsänderungen des Jahres 1976, die sonstigen voraussichtlichen Belastungen — z. B. Sozialversicherungsbeiträge für Wehrpflichtige u. ä. — sowie die notwendigen Beträge für Tarif- und Besoldungsverbesserungen 1977 enthalten. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich entsprechend der Übung in allen vorangegangenen Jahren davon absehe, prozentuale Angaben im Zusammenhang mit der Vorsorge im Tarifbereich zu machen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 42) : Weshalb wird bei der Verwirklichung des sogenannten Vier- Augen-Prinzips im Rahmen des Kreditwesengesetzes, wie aus informierten Kreisen zu erfahren ist, nicht mit der Flexibilität verfahren, wie sie von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage B 41, Drucksache 8/168 (Plenarprotokoll 8/19), zugesagt wurde, und wird die Bundesregierung darauf bestehen, daß sich das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen künftig starker an die Zusagen der Regierung hält? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in seiner Aufsichtspraxis bei der Verwirklichung des sogenannten Vier-Augen-Prinzips, das durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 24. März 1976 (Bundesgesetzblatt I Seite 725) eingeführt wurde, weniger flexibel verfährt, als dies in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage Nr. 41 Teil B der Bundestagsdrucksache 8/168 (Bundestagsprotokoll 8/19 Seite 1161 — Anlage 51 —) zugesagt wurde. Ich stelle Ihnen anheim, dem Bundesminister der Finanzen die Fälle zu nennen, die Grundlage Ihrer Annahme sind, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen halte sich nicht an die von der Bundesregierung gegebenen Zusagen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1615* Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 43) : Ist die Bundesregierung bereit, in Anlehnung an § 3 Abs. 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes vom 14. September 1976 den Vorbereitungsdienst far die Beamten des mittleren Zolldienstes noch im Jahr 1977, spätestens jedoch 1978, im Interesse einer qualifizierten Ausbildung auf 24 Monate zu verlängern, wie dies zur Zeit bei den Bundesländern für die Beamten des mittleren Dienstes in den Steuerverwaltungen geschieht? Wie bei den Steuerbeamten wird auch der Vorbereitungsdienst für die Beamten des mittleren Zolldienstes auf 24 Monate verlängert. Die Vorarbeiten dafür sind in Angriff genommen. Jedoch wird sich diese Maßnahme im Haushaltsjahr 1977 nicht mehr realisieren lassen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 44) : Sind die auf Grund des Gesetzes Nr. 53 der Militärregierung in den Jahren 1945 bis 1948 abgegebenen sogenannten MGAX (1)-Vermögensanmeldungen für Vermögensverluste außerhalb des Reichsgebiets nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 zur Feststellung der Vermögensverluste der Deutschen in anderen Staaten ausgewertet worden, und gegebenenfalls in welcher Form? Die MGAX (1)-Anmeldungen sind unter Mitwirkung der ehemaligen Dienststelle für Auslandsvermögen und des Statistischen Bundesamtes ausgewertet und die Ergebnisse in einer Kartei für Auslandsschäden festgehalten sowie in listenmäßigen Übersichten zusammengefaßt worden. In die Kartei und die dazugehörenden Übersichten sind alle für eine Feststellung der Vermögensverluste wesentlichen Daten aus den Anmeldungen übernommen worden, aufgegliedert nach Anmeldern (natürliche und juristische Personen), Ländern Zahl der Fälle, Art der Vermögensverluste (Grundbesitz, Mobilien, Bankguthaben, Forderungen, Wertpapiere usw.) und Wert der Vermögensgegenstände. Außerdem besteht eine nach 13 Größenklassen geordnete Tabelle der Schadensfälle. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 45 und 46) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung wiederholt zugesagt hat, die Ausbildungsdauer für den mittleren Zolldienst parallel zur Ausbildungsdauer für Steuerbeamte des mittleren Dienstes zu verlängern, und daß die Ausbildungsdauer für Steuerbeamte des mittleren Dienstes und für weitere Laufbahnen bereits in diesem Jahr auf 24 Monate verlängert wird? Beabsichtigt die Bundesregierung auch den Vorbereitungsdienst far den mittleren Zolldienst noch in diesem Jahr auf 24 Monate zu verlängern, oder aus welchen Gründen hält sie nunmehr ein unterschiedliches Vorgehen in bezug auf die verschiedenen Laufbahnen für gerechtfertigt? Der Vorbereitungsdienst für die Beamten des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung der Länder ist durch § 3 Absatz 3 Satz 1 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1976 — Bundesgesetzblatt I S. 2793 — auf 24 Monate verlängert worden. Auch der Vorbereitungsdienst für die Beamten des mittleren Zolldienstes wird auf 24 Monate verlängert. Die Vorarbeiten dafür sind in Angriff genommen. Jedoch wird sich diese Maßnahme im Haushaltsjahr 1977 nicht mehr realisieren lassen. Anlage 91 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 48) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Aussage der Versammlung der Westeuropäischen Union in der Empfehlung 295, daß eine enge Verbindung zwischen der Sicherheit Europas und der Gewährleistung seiner Energieversorgung besteht und dennoch die Regierungen Westeuropas nicht bereit sind, Im europäischen Rahmen eine gemeinsame Energieversorgungspolitik auszuarbeiten, und durch welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung, ihrerseits in dieser Frage Beiträge zu leisten? Die Bundesregierung hat sich stets nachdrücklich für eine gemeinschaftliche europäische Energiepolitik mit dem Ziel eingesetzt, die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen. Diesem Ziel sind die Europäischen Gemeinschaften seit dem Beschluß der Kopenhagener Gipfelkonferenz im Dezember 1973, ein Energieprogramm zu entwickeln, das „eine Diversifizierung der Versorgung durch Entwicklung der vorhandenen Ressourcen, eine beschleunigte Erforschung neuer Energiequellen und die Schaffung neuer Produktionskapazitäten mit dem Ziel einer harmonischen EntwicklungbestehenderProjekte" umfassen soll, nähergekommen, wenn auch Forschritte in diesem Bereich langsamer zu realisieren waren als erwartet wurde. Einen ersten grundlegenden Schritt stellt die Ratsresolution vom 17. Dezember 1974 über die zahlenmäßigen Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik bis 1985 dar. Der Europäische Rat beschloß am 1./2. Dezember 1975, unter wirtschaftlich zufriedenstellenden Bedingungen Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz bestehender und die Entwicklung zusätzlicher Energiequellen der Gemeinschaft fördern sollen, und über Maßnahmen für den Fall einer Ölkrise zu entscheiden. Diese letztere sogenannte „Krisenregelung" wurde vom Rat am 29. März 1977 verabschiedet; bezüglich der Forderung und des Schutzes der Investitionen im Energiebereich beauftragte der Rat die Kommission, ihm für seine nächste Tagung über Energiefragen im Juni ein Bündel von Maßnahmen einschließlich des sog. Mindestschutzpreises zur Entscheidung vorzulegen. Ferner ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) im Rahmen der von ihm festgesetzten Beträge Anleihen aufzunehmen, deren Aufkommen in Form von Darlehen zur Finanzierung 1616* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 von Investitionsvorhaben für die industrielle Erzeugung von Elektrizität in Kernkraftwerken und für die industriellen Anlagen des Brennstoffkreislaufs verwendet wird. Zur Förderung der verstärkten Nutzung der Kokskohle kam der Rat überein, das gegenwärtige System bis 1981 zu verlängern. Darüber hinaus prüfen die Gemeinschaften eine Reihe konkreter Einzelvorhaben zur Förderung der Produktion zusätzlicher Energien innerhalb der Gemeinschaft und zur Intensivierung des Programms der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Energieeinsparung. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen durch geeignete Initiativen in allen Bereichen. Anlage 92 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 49 und 50) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der industriellen Kraftwirtschaft, daß 20 000 MW Stromerzeugung pro Jahr durch Industriekraftwerke im Rahmen der Wärmekraftkoppelung bereitgestellt werden können, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um diese Angebotsausweitung im Elektrizitätsbereich wirksam werden zu lassen? Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Presse publizierten Widerstände gegen die von der Bundesregierung geförderte Fernwärmeschiene im Ruhrgebiet, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um — gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen — diese Widerstände zu überwinden? Zu Frage B 49: Der Bundesregierung ist bekannt, daß es die Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft (VIK) rechnerisch für möglich hält, langfristig auf Basis Kraft- Wärme-Kopplung zusätzliche elektrische Leistung von rund 20 000 MW bereitzustellen. Dabei entfallen aber laut VIK nur gut 10 000 MW auf die Industrie; der Rest bezieht sich auf theoretische Berechnungen zum künftigen Fernwärmepotential und die zu dessen Deckung erforderliche Wärmeleistung, die bei Kraft-Wärme-Kopplung im wesentlichen aus zusätzlich zu errichtender Kraftwerkskapazität bestehen müßte. Eine entsprechende Umrüstung vorhandener industrieller Wärmeerzeugungsanlagen auf gleichzeitige Stromerzeugung stößt jedoch auf verschiedene praktische Schwierigkeiten, die auch die VIK erwartet. Ein Teil der Anlagen ist schon aus technischen Gründen zur Kraft-Wärme-Kopplung nicht geeignet, z. B. Niederdruckkessel. Darüber hinaus müßte die Kesselleistung der vorhandenen Eigenanlagen mit einem erheblichen Investitionsaufwand wesentlich gesteigert werden, damit auch bei gleichzeitiger Stromerzeugung der bestehende industrielle Wärmebedarf weiterhin gedeckt werden kann. In. der Regel kommt die von der VIK angesprochene Konzeption daher einem Neubau von Kraftwerken gleich; vor allem in Ballungsgebieten könnten dabei auch neue Umweltprobleme entstehen. Die Kraft-Wärme-Kopplung würde zwar zu einer um rd. 50 °/o besseren Ausnutzung des Brennstoffeinsatzes als bei der reinen Stromerzeugung führen. Bei dem erforderlichen zusätzlichen Primärenergieeinsatz würde es sich aber wahrscheinlich überwiegend um Erdgas und Heizöl handeln; dieser Mehreinsatz würde den energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung grundsätzlich entgegenlaufen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß diese industrielle Stromdarbietung wegen ihres Zusammenhangs mit der industriellen Produktion mit der Stromnachfrage in der öffentlichen Elektrizitätsversorgung nicht immer übereinstimmt. Weiter müßte für einen zusätzlichen Ausbau der industriellen Eigenerzeugung die notwendige Reserveleistung sichergestellt werden; dies dürfte in der Regel nur über die öffentliche Elektrizitätsversorgung möglich sein, die dafür dann zusätzliche Kraftwerkskapazität bereitstellen müßte. Es ist somit wohl nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich, in vorhandenen industriellen Wärmeerzeugungsanlagen einen Stromerzeugungsprozeß zwischenzuschalten. Die Bundesregierung fördert die industrielle Kraft-Wärme-Kopplung daher in erster Linie wegen der möglichen Energieersparnis; dabei ist vor allem auf die Investitionszulage hinzuweisen. Dies gilt auch für den Ausbau der öffentlichen Fernwärmeversorgung, den Bund und Länder zusätzlich im Rahmen des jetzt verabschiedeten Programms für Zukunftsinvestitionen mit erheblichen Mitteln fördern. Zu Frage B 50: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß das vorhandene wirtschaftliche Fernwärme-Potential der Ballungsgebiete — insbesondere unter Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung und der industriellen Abwärmenutzung — erschlossen werden muß. In regionalen Verbrauchsschwerpunkten wie dem Ruhrgebiet, kann aufgrund des Zusammenschlusses von Einzelnetzen und der Wärmebereitstellung aus Groß-Heizkraftwerken und einer Vielzahl industrieller Wärmeerzeuger ein Verbundnetz wirtschaftlich sinnvoll sein. Bei solch einem Verbund unterschiedlich strukturierter und betriebener Netze sind noch technologische Probleme zu lösen, die durch Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen behoben werden müssen. Daher fördert die Bundesregierung den Ausbau der Fernwärmeschiene Ruhr. Der in der Presse vertretenen Meinung, es gebe umweltfreundlichere, betriebswirtschaftlich und technisch günstigere Energieformen als die Fernwärmeschiene im Ruhrgebiet, muß entgegengehalten werden, daß es sich hierbei prioritär um ein Demonstrationsprojekt mit Forschungscharakter handelt, mit dem ein Erfahrungspotential für weitere Verbundesnetze geschaffen werden soll. Es ist möglich, daß bei der Ausgestaltung des Projekts lokale Probleme entstehen. Soweit hierdurch vorgegebene Ziele gefährdet sind, wird sich das betreffende Ressort im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen für eine Klärung dieser Fragen einsetzen. Für die weitere Entwicklung der Fernwärme geht die Bundesregierung davon aus, daß der kontinuierliche Ausbau unter Berücksichtigung von wirt- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1617* schaftlichen Gesichtspunkten zum Zusammenschluß vorhandener Einzelnetze führen kann. Auf diese Zielsetzungen hat die Bundesregierung wiederholt hingewiesen. Anlage 93 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 56) : In welchem Umfang gibt es heute schon vom Staat zinsverbilligte Darlehen für neue Energiesysteme, und wo kann ein normaler Bürger sich darüber informieren und entsprechende Anträge stellen? Weder für Unternehmen noch für den einzelnen Bürger gibt es derzeit die Möglichkeit zur Inanspruchnahme vom Staat gewährter zinsverbilligter Darlehen zur Einführung neuer und energiesparender Energiesysteme. Auf der Grundlage des § 4 a Investitionszulagengesetz können jedoch für energiesparende Investitionen (z. B. Wärmepumpen, Rekuperatoren zur Wärmerückgewinnung, Sonnenkollektoren usw.) Zuschüsse in Höhe von 7,5 % der Investitionssumme in Anspruch genommen werden, soweit diese Investitionen im Anlagevermögen eines Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerpflichtigen erfolgen. Aus steuersystematischen Gründen ist eine Förderung neuer energiesparender Systeme nach § 4 a Investitionszulagengesetz im Privatbereich nicht möglich. Neue energiesparende Heiz- und Warmwasserbereitungssysteme im Haushaltsbereich nehmen jedoch — im Rahmen der übrigen steuerlichen Voraussetzungen — an den Abschreibungen nach § 7 b EStG und § 82 a EStDV teil. Im Rahmen der Fortschreibung des Energieprogramms wird z. Z. geprüft, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen für eine Förderung energiesparender Systeme im Privatbereich in Betracht kommen können. Anlage 94 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 59 und 60) : In welchem Umfang werden wirtschaftswissenschaftliche Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland direkt oder indirekt durch das Bundeswirtschaftsministerium und gegebenenfalls durch andere Bundesministerien in ihrer Arbeit durch Aufträge unterstützt, und welche Zuwendungen sind für die Jahre 1974 bis 1976 von seiten der Bundesregierung im einzelnen erbracht worden? Welchen Beitrag leistet der Bundesforschungsminister mit dem von ihm vergebenen Gutachten zur Wirtschaftspolitik zu einer verbesserten Strukturpolitik der Bundesregierung, und wie haben sich die Erkenntnisse aus den vom Bundesforschungsminister vergebenen Gutachten und Studien in politischen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministers zu einer verbesserten Strukturpolitik niedergeschlagen? Zu Frage B 59: Im Einzelplan des Bundesministers für Wirtschaft sind bei Titel 09 02-526 04 Haushaltsmittel veranschlagt, um Aufträge der Bundesressorts an wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute abzugelten. Mit einzelnen Instituten wie Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, München, Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung, Hamburg, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, bestehen Rahmenverträge, in denen grundsätzliche Regelungen über die Zusammenarbeit getroffen worden sind. Daneben bestehen weitere Rahmenverträge mit einigen kleineren Instituten. Außerdem gibt es Einzeltitel für Spezialgebiete wie Mittelstandsforschung, Handels- und Absatzforschung, Fremdenverkehrsforschung, Handwerksforschung; allerdings ist die finanzielle Ausstattung dieser Titel gering. Eine Unterstützung — direkt oder indirekt — im Sinne von finanziellen Zuschüssen ohne Gegenleistung wurde Wirtschaftsforschungsinstituten in den Jahren 1974 bis 1976 vom Bundesminister für Wirtschaft nicht gewährt. Die Kosten der institutionellen Absicherung der Wirtschaftsforschungsinstitute (IfW, DIW, HWWA, RWI, Ifo) trugen bisher die Bundesländer. Nach der Rahmenvereinbarung „Forschungsförderung" nach Art. 91 b GG will sich der Bund daran ab 1977 mit 50 % beteiligen. Der Bundesminister für Wirtschaft hat bisher ausschließlich Aufträge vergeben. Charakteristikum von Forschungsaufträgen ist, daß sich finanzielle Leistung und Auftragswert entsprechen müssen. Die Untersuchungen sollen zur Entscheidungshilfe zusätzliche externe Kenntnisse über exakt umschriebene Sach- und Problembereiche erschließen. Für Forschungsaufträge standen dem Bundesminister für Wirtschaft bei Titel 09 02-526 04 folgende Beträge zur Verfügung: 1974 = 4 500 000 DM 1975 = 5 200 000 DM 1976 = 6 012 000 DM. Der Anteil des Bundesministeriums für Wirtschaft an der Finanzierung der fünf großen Institute betrug etwa 10 °/o. Zu Ihrer weiteren Information füge ich ein Schreiben an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Herrn Dr. Rainer Barzel, vom 23. März 1977 bei, in dem • zur Finanzstruktur der Wirtschaftsforschungsinstitute und über die Abgeltungsbeträge Näheres ausgeführt wird. Zu Frage B 60: Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat einige wirtschaftspolitisch relevante Studien und Gutachten in Auftrag gegeben. Sie sollen dazu beitragen, die Wirksamkeit der Förderprogramme des Bundesministers für Forschung und Technologie zu verbessern, indem sie unter anderem über die wirtschaftlichen Zusammenhänge der Forschungs- und Technologieförderung informieren. Soweit sich 1618* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 aus den vom Bundesminister für Forschung und Technologie in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien Erkenntnisse ergeben, die für die Strukturpolitik der Bundesregierung von Interesse sind, werden diese vom Bundeswirtschaftsministerium sorgfältig ausgewertet. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die erwähnten Gutachten und Studien nicht auf wirtschaftspolitische Maßnahmen abzielen, sondern Orientierungshilfen für die Forschungs- und Technologiepolitik geben sollen. Schließlich darf nicht verkannt werden, daß der Umsetzung strukturpolitisch relevanter wirtschaftswissenschaftlicher Gutachten in praktische Strukturpolitik Grenzen gezogen sind. Dies gilt auch für spezifisch ökonomisch ausgerichtete Branchenanalysen, die vom Bundeswirtschaftsministerium vergeben worden sind. Diese Untersuchungen haben in der Vergangenheit in der Regel nur die Einflüsse von ökonomischen Datenänderungen auf den betreffenden Sektor untersucht und gesamtwirtschaftliche Interdependenzen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat daher zur Prüfung der methodischen und statistischen Möglichkeiten einer gesamtwirtschaftlich konsistenten Strukturanalyse und für die Entwicklung eines Konzeptes einer kontinuierlichen Strukturberichterstattung Aufträge an fünf Wirtschaftsforschungsinstitute erteilt. Anlage 95 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 61) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die steuerlichen Vergünstigungen für Wasserkraftwerke, auf die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister Grüner am 2. Februar 1977 in seiner Antwort auf meine diesbezügliche parlamentarische Anfrage hingewiesen hat, für kleinere und mittlere Unternehmen nicht zur Anwendung kommen können, weil bei der unrealistischen Obergrenze von 8 0/o der Verzicht auf eine Privatentnahme verbunden wäre, und ist die Bundesregierung bereit, bei der angekündigten Verlängerung der aus dem Jahr 1944 stammenden Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken dem Umstand Rechnung zu tragen, daß weitestgehend nur Kapitalgesellschaften beim Ausbau der Wasserkraftwerke steuerliche Vergünstigungen erhalten und alle mittelständischen Betriebe leer ausgehen? Der Ausbau der Wasserkräfte in der Bundesrepublik Deutschland ist vor allem auf Grund der bisherigen Förderung verhältnismäßig weit fortgeschritten; die noch verbleibenden ausbaufähigen Wasserkräfte können nur noch einen relativ geringen zusätzlichen Beitrag zur Deckung des Energiebedarfs leisten. Bei den noch auszubauenden Wasserkräften handelt es sich neben Pumpspeicherwerken im wesentlichen um Projekte, die im Rahmen der Regulierung von Flüssen oder des Baues von Schiffahrtsstraßen vorgesehen sind. Die in Planung befindlichen Vorhaben sind zum Teil noch nicht soweit fortgeschritten, daß mit ihrem Bau bis Ende 1977 begonnen werden könnte. Ziel der Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken vom 26. Oktober 1944 (RGBl. I S. 278) ist es daher, den Begünstigungszeitraum über den 31. Dezember 1977 hinaus zu verlängern. Mit der Verordnung wird dem Umstand Rechnung getragen, daß Wasserkraftwerke einen wesentlich höheren Kapitaleinsatz erfordern als z. B. Kohlekraftwerke. Die steuerliche Begünstigung soll die aus diesem Grunde notwendige höhere Kapitalbildung erleichtern. Die von Ihnen angesprochene Vorschrift in § 8 der Verordnung i. d. F. des Gesetzes vom 20. Februar 1969 (BGBl. I S. 141), nach der der Steuervorteil entfällt, wenn die Ausschüttungen bzw. Entnahmen 8 % des Kapitals übersteigen, sollte nach dem Willen des ursprünglichen Verordnungsgebers sicherstellen, daß der Vorteil tatsächlich zur Kapitalbildung und nicht zur Erhöhung von Entnahmen bzw. Ausschüttungen verwandt wird. Diese Einschränkung gilt für natürliche wie für juristische Personen. Konkrete Klagen kleiner und mittlerer Unternehmen über eine diskriminierende Wirkung dieser Regelung sind der Bundesregierung in den letzten Jahren nicht bekanntgeworden. Die Bundesregierung hat deshalb bei der Vorlage des Steueränderungsgesetzes 1977, mit dem die genannte Verordnung bis 1985 verlängert werden soll, keine Veranlassung gesehen, eine entsprechende Änderung vorzuschlagen. In der Kürze der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte sie auch die Prüfung der materiellen Problematik nicht abschließen; sie wird dazu im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Stellung nehmen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 62) : Welchen Inhalt hat der kritische Bericht unabhängiger Revisoren über das Finanz- und Managementgebaren der Welternährungsorganisation, und zu welchen Überlegungen gibt das Ergebnis der Bundesregierung Anlaß? Der übliche Prüfungsbericht des unabhängigen Revisors über die Haushaltsführung der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen — FAO — und des Welternährungsprogramms — WEP — für den zurückliegenden Zweijahreshaushalt 1974/75 beanstandet u. a. — unzureichende Computerbenutzung wegen Fehlens von ausreichend vorgebildetem Personal — Unstimmigkeiten innerhalb der Organisation hinsichtlich der Einstufung von Personal — Schwierigkeiten der Abrechnung von Überstunden von Kraftfahrern, z. B. bei Wartezeiten an Flughäfen — finanzpolitisch ungünstige Anlage von Treuhandfondsmitteln, d. h. Haltung zu hoher Anteile auf laufende Konten im Falle des Internationalen Düngemittelversorgungsprogramms — gewisse Fehlleitungen und Verluste von Nahrungsmittelhilfe-Lieferungen nach Bangladesh. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1619* Der Bericht des unabhängigen Prüfers, Exchequer & Audit Department, Audit House, London, — des „Bundesrechnungshofes der FAO", so könnte man sagen — wird der 19. FAO-Konferenz im November d. J. vorgelegt. Der FAO-Rat hat auf Empfehlung des Finanzausschusses dem seit 1. Januar 1976 amtierenden neuen FAO-Generaldirektor bereits auferlegt, die Beanstandung abzustellen. Die Bundesregierung erwartet, daß dieser entsprechend handelt. Die Bundesregierung wird, wie bisher, auch in Zukunft im Rat und auf der Konferenz ihr besonderes Augenmerk auf ein korrektes Haushalts- und Verwaltungsgebaren der FAO lenken. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 63) : Beabsichtigt die Bundesregierung, für die Aufnahme der Talsperre Nonnweiler (Saarland) in dem vom Saarland mitzufinanzierenden Teil des Programms für Zukunftsinvestitionen einzutreten, und wenn ja, welche Voraussetzungen müßten nach Auffassung der Bundesregierung für die Realisierung des Projekts noch geschaffen werden? Die Bundesregierung wird die Aufnahme der Talsperre Nonnweiler im Saarland in das Programm für Zukunftsinvestitionen begrüßen, soweit die Talsperre unter die hier in Frage kommenden Maßnahmen des Programms „Wasserversorgung ländlicher Gemeinden" und „Abwehr von Erosion und Überschwemmung" fällt. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist die Anmeldung der Talsperre in dem Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", nach dem die Maßnahmen in der Zuständigkeit meines Hauses durchgeführt werden sowie der Beschluß des Planungsausschusses über diesen Rahmenplan. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Talsperre innerhalb der etwa vierjährigen Laufzeit des Programms müssen gegeben sein. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 64) : Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den häufig auftretenden Wasserspiegelschwankungen in der Edertalsperre und den damit verbundenen Problemen der ansässigen Fremdenverkehrsunternehmen dadurch Abhilfe zu schaffen, daß an geeigneter Stelle eine Vorsperre gebaut wird, und ist die Bundesregierung bereit, die Trägerschaft und damit die Folgekosten eines Projekts zu übernehmen, wenn, wie bereits von der hessischen Landesregierung zugesagt, das Land Hessen die Investitionskosten für die Vorsperre weitgehend übernimmt? Die Errichtung einer Vorsperre an der Edertalsperre würde keinerlei Nutzen für die Verkehrsaufgaben des Bundes bringen. Die Bundesregierung sieht sich daher nicht in der Lage, aus ihrem Auftrag zur Verwaltung der Bundeswasserstraßen eigene Maßnahmen durchzuführen oder anteilige Kosten zu übernehmen. Dies gilt auch für eine mögliche spätere Übernahme der Unterhaltungslast. Die Bundesregierung ist jedoch jederzeit mit Ausbaumaßnahmen an der Edertalsperre durch das Land Hessen zur Förderung des Fremdenverkehrs einverstanden und auch bereit, eine Vereinbarung über die Abstimmung des Betriebes beider Sperren abzuschließen. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 65) : Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, und wird sie gegebenenfalls einleiten, damit eine offenbar vorhandene Gesetzeslücke geschlossen wird, und es in Zukunft nicht mehr gestattet ist, daß während der Sommerzeit über Waldungen Gift durch Hubschrauber abgestreut wird? Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nur eingeführt oder in der Bundesrepublik gewerbsmäßig vertrieben werden, wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsamt zugelassen sind. Die mit der Anwendung zusammenhängenden Auflagen werden dem Antragssteller mit der Zulassung erteilt. Sie dienen in erster Linie dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Das strenge Zulassungsverfahren gilt im allgemeinen als mustergültig und beispielhaft — vor allem, vom Ausland her gesehen. Die Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln von Luftfahrzeugen aus hat in den letzten Jahren weltweit an Bedeutung gewonnen. In Anbetracht dieser Gegebenheit hat die Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung über die Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln von Luftfahrzeugen aus vorbereitet und mit Datum vom 5. Januar 1977 den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet. Durch die vorgesehene Verordnung soll der Einsatz von Luftfahrzeugen bei der Ausbringung von Pflanzenbehandlungsmitteln generell geregelt werden. Beschränkungen und Verbote für die Anwendung bestimmter Wirkstoffe, auch im Rahmen der Ausbringung mittels Luftfahrzeugen, wurden bisher und werden auch in Zukunft durch die Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel geregelt, die ständig den neuesten Erkenntnissen angepaßt wird. Der Verordnungsentwurf sieht eine grundsätzliche Genehmigung der Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln von Luftfahrzeugen aus durch die für den Ort der Anwendung zuständige Behörde vor. Dieser sind vor dem Einsatz bestimmte Unterlagen vorzulegen. 1620` Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 66 und 67): Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Rechtsverordnung oder auf Grund anderer Rechtsnormen zu bestimmen, die Einfuhr von Fellen junger Robben zu verbieten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sonst noch, dem Abschlachten von jungen Robben im Ausland Einhalt zu gebieten? Zu Frage B 66: Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Möglichkeit, die Einfuhr von Fellen junger Robben in die Bundesrepublik zu verbieten. Die Einfuhr international gefährdeter Tierarten richtet sich vornehmlich nach den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. In diesem für die Bundesrepublik Deutschland im Juni 1976 in Kraft getretenen Übereinkommen ist ein generelles Verbot der Einfuhr von Robben sowie deren Teilen und Erzeugnissen nicht vorgesehen. In den Anhängen zum Übereinkommen ist derzeit lediglich die Mönchsrobbe (Monachus spp) als eine von der Ausrottung bedrohte Art im Sinne des Übereinkommens aufgeführt und unterliegt damit grundsätzlich einem Handelsverbot. Bei den in Kanada gejagten Robben handelt es sich um nach Ansicht der Experten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens weder von der Ausrottung noch sonst ernsthaft in ihrem Bestand gefährdete Arten. Die Bundesregierung wird aber darüber hinaus im Rahmen der nach § 23 BNatSchG zu erlassenden Import- und Exportverordnung prüfen, ob es möglich, erforderlich und zweckmäßig ist, die Einfuhr von Fellen junger Robben einer Handelskontrolle zu unterwerfen oder gar zu verbieten. Darüber hinaus wird geprüft, ob Robben als wandernde Art im Rahmen des von der Bundesregierung vorbereiteten internationalen Übereinkommens über wandernde Arten erfaßt werden können und sollen. Der Verordnungsentwurf gemäß § 23 BNatSchG über den Ex- und Import sowie die Durchfuhr von Tieren und Pflanzen und Teilen von ihnen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird zur Zeit erarbeitet. Die Frage des Schutzes von in der Bundesrepublik Deutschland nicht heimischen Arten im Rahmen dieser VO ist noch nicht abschließend geprüft. Zu Frage B 67: Die Bundesregierung hat im übrigen keine Möglichkeit, auf die Auswahl der zur Jagd freigegebenen Tierarten in Kanada und auf die bei der Jagd angewendeten Methoden wirksam Einfluß zu nehmen. Die betr. Robbenarten sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen nicht gefährdet, daher kann die Bundesregierung auch im internationalen Rahmen als Alternative zu nationalen Gesetzen keinen Einfluß auf die Robbenjagd in anderen Staaten nehmen. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 68) : Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß von den gegenwärtig 1,25 Millionen Arbeitslosen 282 500 Arbeitslose aus Büro-, Verwaltungs- und sonstigen kaufmännischen Berufen kommen, für sinnvoll, Umschulungskurse über die Bundesanstalt für Arbeit in diese Berufe hinein zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin zu finanzieren? Der beachtliche Anteil der Angehörigen der Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufe an den Arbeitslosen hat dazu geführt, daß Umschulungswünsche in dieser Richtung in jedem Einzelfall besonders kritisch geprüft werden. Daß trotzdem von den z. B. Ende September 1976 an Umschulungsmaßnahmen teilnehmenden 16 990 Männern 2 010 und von den zu diesem Zeitpunkt an solchen Maßnahmen teilnehmenden 9 518 Frauen 3 003 in diese Berufe umgeschult werden, ist auf folgende Gründe zurückzuführen: 1. Es laufen noch Maßnahmen aus, die in einer Zeit begonnen worden sind, in der sich die außergewöhnlich starke Rationalisierung im Büro noch nicht zeigte (eine Umschulung dauert bis zu drei Jahren). 2. Bei Teilnehmern mit körperlichen Behinderungen kann eine Umschulung in Büroberufe die einzig sinnvolle Maßnahme sein. 3. Im Einzelfall können individuelle Gründe und regionale Aspekte zu einer Umschulung in diese Richtung zwingen. 4. Bei der Mehrzahl dieser Umschulungen handelt es sich um die berufliche Qualifizierung von bisher als Bürohilfskraft tätigen Arbeitnehmern. Die Arbeitsämter versuchen die Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Bürohilfskräfte, die trotz aller Bemühungen der Beratungsdienste der Arbeitsämter im allgemeinen nicht für eine Umschulung in einen handwerklichen oder gewerblichen Beruf gewonnen werden können, durch qualifizierende Umschulung in einen verwandten Beruf krisenfester zu machen. Von den Ende September 1976 in diese Berufe umschulenden Teilnehmern strebten von den 3 003 Frauen 2 404 und von den 2 010 Männern 2 000 einen Abschluß als Bürofachkraft an. Trotz der erwähnten Schwierigkeiten sind die Arbeitsämter in jedem Einzelfalle bemüht, die Umschulungswilligen, bei denen es sich zu zwei Dritteln um Arbeitslose handelt, für die für sie sinnvollste Umschulung zu gewinnen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den gril 1977 1621* Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 69) : Welche Gründe macht die Bundesregierung für die unterschiedliche Behandlung von Kriegs- und Zivilbeschädigten bei den Voraussetzungen für die Erteilung von Berechtigungsscheinen für die unentgeltliche Beförderung auf öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr geltend (Kriegsbeschädigte: 70 %i MdE, Zivilbeschädigte: 50 °/e MdE, Geh- und Stehbehinderung, Einkommensobergrenze 978 DM), und was wird sie tun, um die beiden Beschädigtengruppen gleichzustellen? Die Bundesregierung hat bereits 1973 die Notwendigkeit einer Neuordnung der Vorschriften über Vergünstigungen für Behinderte nach finalen Gesichtspunkten angestrebt. Dementsprechend hat der Gesetzgeber in § 45 des Schwerbehindertengesetzes vom 29. April 1974 den Willen bekundet, Vorschriften über Vergünstigungen für Behinderte so zu gestalten, daß die Vergünstigungen der Art und Schwere der Behinderung Rechnung trügen — unabhängig von der Ursache der Behinderung. Daraufhin hat die Bundesregierung Ende 1974 den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet (Bundesrats-Drucksache 736/74). Dieser Entwurf verfolgt das Ziel, alle Schwerbehinderten, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, in die Freifahrtvergünstigung einzubeziehen. Darüber hinaus sollte die Vergünstigung von den Einkommensverhältnissen des Behinderten unabhängig werden. Diesem Gesetzentwurf hat der Bundesrat aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin angesichts der Haushaltslage in Bund und Ländern in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Die Bundesregierung wird sich mit der Frage der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr in dieser Legislaturperiode erneut befassen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 70 und 71) : Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, zusätzliche Ausbildungsplätze im Hauswirtschaftsbereich (durch Hauswirtschaftsmeisterinnen) durch finanzielle Hilfen zu schaffen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß mögliche Ausbildungskapazitäten in privaten Haushalten, in denen Hauswirtschaftsmeisterinnen arbeiten, wegen der tariflichen Vergütungen und der damit verbundenen sozialen Leistungen an die Auszubildenden brach liegen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun? Zu Frage B 70: Nach Auffassung der Bundesregierung unterscheidet sich die Ausbildungssituation im Bereich der Hauswirtschaft nicht wesentlich von derjenigen in anderen Bereichen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, für diesen Ausbildungsbereich besondere finanzielle Hilfen einzuführen. Finanzielle Hilfen für die Ausbildung in der städtischen und ländlichen Hauswirtschaft können jedoch im Rahmen der von der Bundesregierung — teils in Zusammenarbeit mit den Ländern — erlassenen Sonderprogramme gewährt werden. So hat die Bundesregierung auf Grund der Vereinbarung über die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung den Ländern in den Jahren 1976 bis 1979 400 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Aus dieser Summe können auch nach Projektauswahl durch die Länder im beruflichen Schulbereich Ausbildungsplätze für die Hauswirtschaft geschaffen werden. Entsprechendes gilt für die 250 Millionen DM, die die Bundesregierung in den Jahren 1977 bis 1980 für den Bau und Ausbau beruflicher Vollzeitschulen den Ländern zur Verfügung stellen will. Durch eine am 1. April 1977 in Kraft getretene Änderung der Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung soll es den Jugendlichen und ihren Eltern außerdem erleichtert werden, bei bestehenden regionalen Engpässen sich für eine Ausbildung außerhalb ihres Wohnortes zu entscheiden. Zu diesem Zweck wurden die Freibeträge vom Elterneinkommen überdurchschnittlich erhöht, wenn die Aufnahme einer geeigneten Berufsausbildung nur bei einer Unterbringung des Auszubildenden außerhalb des Elternhauses möglich ist. Zu Frage B 71: Es ist nicht auszuschließen, daß auch im Bereich der Hauswirtschaft — ebenso wie in anderen Ausbildungsbereichen — wegen der an die Auszubildenden zu zahlenden Vergütung vorhandene Ausbildungskapazitäten nicht in vollem Umfang genutzt werden. Auf die Zahlung dieser Ausbildungsvergütung kann jedoch nicht verzichtet werden. Eine Erstattung dieser Kosten durch die öffentliche Hand kommt u. a. wegen der Präjudizwirkung auch für andere Ausbildungsbereiche nicht in Betracht. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß der Bundesregierung das im Ausbildungsplatzförderungsgesetz geschaffene Instrumentarium zur Verfügung steht, von dessen Anwendung sie zunächst für das Jahr 1977 noch abgesehen hat. Die nach diesem Gesetz vorgesehenen Zuschüsse für zusätzliche oder neu begründete Ausbildungsplätze würden auch den privaten Haushalten den Abschluß von Ausbildungsverhältnissen erleichtern. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 72) : 1622* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Wird die Bundesregierung im Hinblick auf die hohe Arbeitslosenquote der Teilzeitbeschäftigten (11,7 % Ende Februar 1977) Förderungsmaßnahmen einleiten mit dem Ziel, das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu erhöhen? Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 deutlich auf die Notwendigkeit eines verstärkten Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen hingewiesen und angekündigt, daß die Bundesregierung zusammen mit den Ländern prüfen werde, welche Möglichkeiten sich hierfür im öffentlichen Dienst bieten. Auch die Sozialpolitische Gesprächsrunde hat sich am 10. März 1977 mit der Frage der Ausdehnung der Teilzeitarbeit befaßt. Die beteiligten Ressorts untersuchen gegenwärtig, wie dem Erfordernis, die Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten zu erweitern, entsprochen werden kann. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 73) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß mehr als 50 % der den Apotheken vorgelegten Verordnungen anteilsfrei sind (nach einer Hochrechnung des norddeutschen Apothekenrechenzentrums waren es 1976 59,89 %), wie hat die Bundesregierung den Umfang der anteilsfreien Verordnungen ermittelt, und von welchen Zahlen Ist sie hierbei im Rahmen der beabsichtigten Kostendämpfung in der Krankenversicherung ausgegangen? Nach § 182 a Reichsversicherungsordnung sind von der Zahlung einer Arzneikostenbeteiligung befreit: Rentner, Studenten, Praktikanten, Schwerbehinderte sowie Versicherte, denen Krankengeld oder Übergangsgeld gewährt wird. Entsprechendes gilt für mitversicherte Familienangehörige nach § 205 Reichsversicherungsordnung. Aus dem Rechnungswesen und der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht zu entnehmen, bei wieviel Verordnungen von Arzneimitteln keine Zuzahlung zu leisten ist. Die Bundesregierung ist insoweit auf Angaben der Apotheken und deren Verrechnungsstellen angewiesen. Bereits im Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Ablösung der Verordnungsblattgebühr durch eine Beteiligung der Versicherten an den Arznei-, Verbands- und Heilmittelkosten nach § 182 a Reichsversicherungsordnung — Bundesrats-Drucksache 98/72 — wurde darauf hingewiesen, daß nach den Ermittlungen der Verrechnungsstelle der Bayerischen Apotheken die gebührenfreien Verordnungsblätter einen Anteil von rund 55 v. H. haben. Nach einer erneut durchgeführten Analyse auf Grund der Ergebnisse dieser Verrechnungsstelle für den Monat November 1975 hat sich ergeben, daß der Anteil der gebührenfreien Verordnungsblätter inzwischen rund 57 v. H. aller Verordnungsblätter beträgt. Die Bundesregierung ist bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der Veränderung der Befreiungsmöglichkeiten von der Arzneikostenbeteiligung im Entwurf eines Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes von dem Ergebnis der Bayerischen Verrechnungsstelle ausgegangen. Nach dem Entwurf eines KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetzes sind nur noch Verordnungsblätter für mitversicherte Kinder und für Versicherte mit längerdauernden Krankheiten befreit. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 74) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Schwerbehinderte zur Zeit im Bereich der freien Wirtschaft einerseits und im Bereich der öffentlichen Hand andererseits beschäftigt sind, und ob die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten so groß ist, daß in beiden angesprochenen Bereichen von einer Ausschöpfung des Pflichtsatzes von 6 % gemäß § 4 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes ausgegangen werden kann? Das vorliegende Zahlenmaterial läßt noch keinen sicheren Schluß auf die Zahl der zur Zeit im Bereich der Wirtschaft und im Bereich des öffentlichen Dienstes beschäftigten Schwerbehinderten zu. Derzeit ist es daher auch noch nicht möglich, eine Aussage darüber zu machen, ob ein Überhang an Pflichtplätzen für Schwerbehinderte besteht. Nach dem Ergebnis der Betriebserhebung durch die Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 1975 waren 450 283 Pflichtplätze (= 3,6 v. H.) bei den privaten Arbeitgebern und 168 796 (= 4,3 v. H.) bei den öffentlichen Arbeitgebern mit Schwerbehinderten besetzt. Die sich daraus ergebende durchschnittliche Erfüllungsquote von 3,8 v. H. hat sich nach dem Ergebnis einer Sondererhebung der Bundesanstalt für Arbeit (Stichtag: 31. Dezember 1976) auf 4,2 v. H. erhöht. Des weiteren ist davon auszugehen, daß die große Zahl der von den Versorgungsämtern positiv entschiedenen Anträge auf Feststellung der Eigenschaft als Schwerbehinderter die Beschäftigungsquote weiter erhöht hat. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die zur Zeit noch unerledigten Anträge und die weiterhin eingehenden Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft mit einer weiteren Erhöhung der im Arbeitsleben stehenden Zahl Schwerbehinderter zu rechnen. Sicheres Zahlenmaterial für das Jahr 1976 wird erst zur Verfügung stehen, wenn die derzeit laufende Betriebserhebung durch die Bundesanstalt für Arbeit abgeschlossen sein wird. Das Ergebnis der Auswertung der Anzeigen, die von den Arbeitgebern gemäß § 10 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes bis zum 31. März 1977 an die Arbeitsämter zu erstatten waren, kann frühestens Ende des Jahres erwartet werden. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 75) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1623* Wie hoch ist der Anteil der Gastarbeiter in der deutschen Waggonbauindustrie absolut und in Prozenten der dort Beschäftigten, wobei vor allem die Zahlen aus den Betrieben in den Fördergebieten von Interesse wären? Nach der Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit waren am 30. Juni 1976 im Waggonbau insgesamt 23 891 Arbeitnehmer, darunter 3 905 (= 16,3 %) Ausländer beschäftigt. In der Aufgliederung nach Landesarbeitsamtbezirken ergibt sich folgendes Bild: Insgesamt darunter Ausländer Anteil in % Schleswig-Holstein-Hamburg 835 207 24,8 Niedersachsen-Bremen 4 126 467 11,3 Nordrhein-Westfalen 8 018 1 438 17,9 Hessen 2 221 53 2,4 Rheinland-Pfalz-Saarland 812 71 8,7 Baden-Württemberg 2 647 700 26,4 Nordbayern 28 — — Südbayern 2 599 235 9,0 Berlin West 2 605 734 28,2 Für kleinere regionale Einheiten liegen der Bundesanstalt für Arbeit keine Ergebnisse vor. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Firmen der Fernseh- und Rundfunkbranche in ihren Reparaturabteilungen unterschiedlicher Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaft unterliegen und damit die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gleiche Aufmerksamkeit erfährt, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit Arbeitnehmer in Firmen, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind, aber dennoch gleichgeartete Reparaturen an verkauften Apparaten durchführen, die gleiche Arbeitsplatzsicherung erhalten, wie sie bei Handwerksbetrieben vorgeschrieben sind? Für die Betriebe der Rundfunk- und Fernsehbranche gelten wie für jeden anderen gewerblichen Betrieb die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften. Die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen die Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder. Außerdem sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten, deren Beachtung durch die technischen Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften kontrolliert wird. Die Aufsicht der Gewerbeaufsichtsbehörden und der Berufsgenossenschaften erfolgt unabhängig von der Eintragung eines Betriebes in die Handwerksrolle. Eine ungleiche Behandlung von Betrieben einer Branche hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen an die Arbeitsplätze kann sich weder aus den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften noch bei der Aufsichtstätigkeit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften ergeben. Anlage 109 Antwort des Pari. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 77 und 78) : Hat die Bundesregierung die Absicht, von ihrer Ermächtigung nach § 39 des Mitbestimmungsgesetzes Gebrauch zu machen und Vorschriften zu erlassen zur Ordnung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der unter das Mitbestimmungsgesetz fallenden Unternehmen, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls alle aus dem Mitbestimmungsgesetz resultierenden und grundsätzlich zu regelnden Fragen des Wahlverfahrens normieren, und falls Teilregelungen geplant sind, worauf erstrecken sich diese? Bis wann ist gegebenenfalls mit dem Erlaß der in Frage 77 erwähnten Wahlordnungsvorschriften zu rechnen, und kann die Bundesregierung insbesondere verbindlich versichern, daß die Fragen des Wahlverfahrens in Konzernen und Unternehmen mit mehreren Betrieben innerhalb der nächsten acht Wochen auf dem Verordnungswege normiert werden, um die derzeit bestehende Unsicherheit in der Wirtschaft und das Risiko hoher Kosten infolge von Wahlanfechtungen zu vermindern? Die Bundesregierung hat nach wie vor die Absicht, von der in § 39 des Mitbestimmungsgesetzes enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und Wahlordnungen zu erlassen, die das im Mitbestimmungsgesetz geregelte Wahlverfahren konkretisieren und seine Durchführung in der Praxis erleichtern. Es ist beabsichtigt, das gesamte Wahlverfahren zum Gegenstand der Wahlordnungen zu machen. Die Bundesregierung bleibt bemüht, die Wahlordnungen so rechtzeitig zu erlassen, daß die Masse der unter das Mitbestimmungsgesetz fallenden Unternehmen, die das Gesetz erst ab Mitte 1978 anwenden wird, die Aufsichtsratswahlen bereits an Hand dieser Regelungen durchführen kann. Ich kann jedoch noch nicht verbindlich sagen, wann die Wahlordnungen erlassen werden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der Aufsichtsratswahlen vor dem Erlaß der Wahlordnungen der Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtlich zulässig ist. Dem dürften auch keine entscheidenden praktischen Schwierigkeiten entgegenstehen, da das Wahlverfahren bereits im Gesetz recht ausführlich geregelt ist. So sind dem Vernehmen nach in einer Reihe von Unternehmen bereits Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz im Gange und in einem Unternehmen bereits abgeschlossen. Dabei dürfte das Risiko von Wahlanfechtungen nicht wesentlich höher einzuschätzen sein als bei Wahlen, die nach Erlaß der Wahlordnungen durchgeführt werden. Denn nach den bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes dürfte die Abgrenzung der leitenden Angestellten in erster Linie als Grund für eine Wahlanfechtung in Betracht kommen. Diese Abgrenzung ist aber eine allein aus dem Gesetz heraus zu beantwortende Rechtsfrage. Die Wahlordnungen können hierfür kein Verfahren vorsehen, das eine Gewähr für die Richtigkeit der Abgrenzung bieten und Wahlanfechtungen ausschließen könnte. 1624* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 79): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die L 405 zum Militärstraßen-Grundkonzept des Bundes gehört, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde die als innerstädtische Durchgangsstraße geplante L 405 in das Militärstraßen-Grundkonzept aufgenommen? Es ist nicht vorgesehen, die als innerstädtische Durchgangsstraße in Solingen verlaufende Landesstraße 405 in das Militärstraßengrundnetz aufzunehmen. Sie wird vielmehr nur insoweit dem Militärstraßengrundnetz zugeordnet werden, als sie Teil der zukünftigen Bundesautobahn 208 Langenfeld- Solingen—Lüdenscheid werden wird. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß das Militärstraßengrundnetz im Frieden lediglich eine Grundlage für die Planung des militärischen Straßenverkehrs darstellt, diesem jedoch nicht vorbehalten ist. Ihre Nutzung kommt erst im Spannungsoder Verteidigungsfall in Betracht. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 80) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei Preisvergleichen für Dienstleistungen für die Bundeswehr, die sowohl von Privatunternehmen wie von Instandsetzungsbetrieben und -einrichtungen der Bundeswehr erbracht werden, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für materielle und personelle Planungen im Bereich der Bundeswehr? Vergleiche von Kostenstrukturen, -inhalten und -umfängen vergleichbarer Instandsetzungsleistungen privater Betriebe und Bundeswehr-Instandsetzungseinrichtungen werden bei Bedarf für verschiedene Systeme und Geräte durchgeführt. So können z. B. die mit Hilfe eines bei den Instandsetzungs-Werken des Heeres eingeführten Betriebsabrechnungsbogens ermittelten Stundenverrechnungssätze nach Inhalt und Struktur mit den von privaten Betrieben in Rechnung gestellten Lohnkostensätzen verglichen werden. Solche Vergleiche liefern Anhaltspunkte für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Instandsetzungseinrichtungen der Bundeswehr. Aus den gewonnenen Erkenntnissen können sich personelle, materielle, organisatorische und verfahrenstechnische Folgerungen für den innerbetrieblichen Bereich mit dem Ziel ergeben, die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu fördern. Eine allein daraus resultierende weitere Beeinflussung personeller und materieller Planungen kann deswegen nicht in Betracht kommen, weil die Bundeswehr einerseits aus logistischen und taktischen Erwägungen sowohl eigene Instandsetzungsleistungen erbringen muß, andererseits aber aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen und Kapazitätsgründen auf Instandsetzungs-Leistungen privater Betriebe nicht verzichten kann. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 81): Hält das Bundesverteidigungsministerium die Entscheidung der Wehrbereichsverwaltung II für richtig, eine im englischen Schuldienst verbrachte Zeit als Lehrassistentin nicht auf das Besoldungsdienstalter einer Fachschullehrkraft anzurechnen? Die Tätigkeit im ausländischen Schuldienst kann der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn gleichgestellt und somit beim Besoldungsdienstalter berücksichtigt werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die Tätigkeit für die Einstellung ursächlich oder mitbestimmend war (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz). In dem Fall, auf den sich Ihre Anfrage offensichtlich bezieht, war die betreffende Lehrkraft während des Studiums vom 1. Oktober 1965 bis 12. Juli 1966 als Assistant Teacher in Großbritannien tätig. Die Tätigkeit war für die Einstellung in den Fachschuldienst der Bundeswehr weder ursächlich noch mitbestimmend. Außerdem handelte es sich um keine Tätigkeit als ausgebildete Lehrkraft, sondern um eine Praktikantentätigkeit während der Ausbildung. Die Zeit dieser Tätigkeit kann somit nicht als hauptberufliche Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters berücksichtigt werden. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 82 und 83) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Zahl der Ausbildungsplätze in den Bereichen Flugbetriebwerksmechaniker und Metallflugzeugbauer bei der Technischen Schule der Luftwaffe 3 in Faßberg zu vergrößern? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Zukunft der Technikerausbildung in den Teilstreitkräften? Im Bereich der Bundeswehr wurden seit 1975 rund 950 Ausbildungsplätze zusätzlich eingerichtet. Der haushaltsmäßige Rahmen ist voll ausgeschöpft. Die Bundesregierung sieht z. Z. daher keine Möglichkeit, die Zahl der Ausbildungsplätze für die Ausbildungsberufe Flugtriebwerkmechaniker und Metallflugzeugbauer bei der Technischen Schule der Luftwaffe 3 in Fallberg zu erhöhen. Die Einrichtung der Fachschulen in den Streitkräften erfolgt aufgrund des vom Deutschen Bundestag gebilligten Konzepts für die „Neuordnung von Ausbildung und Bildung in den Bereichen der Unteroffiziere und der Offiziere des militärfachlichen Dienstes" (Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 1974, S. 4942). Die zweijährige Fachschulausbildung, die zum zivilberuflichen Abschluß des staatlich geprüften Technikers führt, ist vorgesehen für Feldwebel, die in die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1625* Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes überführt werden und für Feldwebel, die als Soldaten auf Zeit mit mindestens 12jähriger Dienstzeitverpflichtung oder als Berufssoldaten übernommen werden sollen und die aufgrund ihrer Eignung für besonders qualifizierte Verwendungen vorgesehen sind. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 84, 85, 86 und 87) : Wie viele Studenten an den Hochschulen der Bundeswehr bestanden das Examen nicht bzw. wurden vorzeitig vom Studium abgelöst, und in welchem Verhältnis steht die Zahl dieser zur Gesamtheit der Studierenden an den Bundeswehrhochschulen? Sind hierbei Schwerpunkte innerhalb bestimmter Studienrichtungen erkennbar, und welches waren die hauptsächlichen Ursachen für eine vorzeitige Ablösung? Liegen der Bundesregierung Erfahrungsberichte über das Verhalten und die Leistungsmotivation dieser zurückgekehrten Offiziere beim weiteren Dienst in der Truppe vor? Ist die Bundesregierung gewillt, die Dienstzeit für Offiziere, die den Anforderungen eines Studiums nicht genügen, zunächst auf insgesamt vier Jahre festzusetzen, um einerseits eine Grundlage für eine eventuelle längere Verpflichtungszeit zu erlangen, andererseits aber für die Betroffenen einen beruflichen Neubeginn nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr nicht unnötigerweise hinauszuzögern? Zu Frage B 84: Seit Aufnahme des Lehrbetriebs an den Hochschulen der Bundeswehr im Oktober 1973 wurden insgesamt 702 studierende Soldaten vor Beginn der Diplomhauptprüfung vom Studium abgelöst. Bezogen auf den einzelnen Studienjahrgang entspricht diese Zahl einer Ablösequote von ca. 30 %. 6 Studierende des Jahrgangs 1973 haben die Diplomhauptprüfung bisher endgültig nicht bestanden; mit einer endgültigen Erfolgsquote von ca. 70 % wird gerechnet. Zu Frage B 85: In der Rangfolge der Erfolgsquoten der einzelnen Studiengänge liegt im Studienjahr 1973 der Studiengang Pädagogik bisher an der Spitze, gefolgt von Wirtschafts- und Organisationswissenschaften, Elektrotechnik, Luft- und Raumfahrttechnik, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Vermessungswesen und Informatik. Diese Ergebnisse sind im Hinblick auf die Aufbauphase allerdings nicht repräsentativ. Es muß davon ausgegangen werden, daß die hauptsächliche Ursache für eine vorzeitige Ablösung mangelnde Leistung ist. Mangelnde Leistung kann ihre Ursache haben in — mangelnder Eignung oder Begabung für einen bestimmten Studiengang, — mangelnder Motivation. Darüber, welche Kriterien im Einzelfall vorliegen, liegen gesicherte Erkenntnisse nicht vor. Zu Frage B 86: Für ein umfassendes Urteil über das Verhalten und die Leistungen dieser Offiziere in der Truppe liegen noch keine ausreichenden Erfahrungen vor. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen kann jedoch folgendes gesagt werden: — Das Leistungsbild gleicht im wesentlichen dem der übrigen Zeitoffiziere in der entsprechenden Funktionsebene. — Die überwiegende Zahl der abgelösten Offiziere ist leistungsbereit und entspricht den an sie gegestellten Anforderungen. — Eine kleinere Gruppe ist weniger leistungsstark; hierunter befinden sich auch solche Offiziere, die zwar zu besseren Leistungen befähigt wären, aber nach Abbruch des Studiums kein Interesse mehr am längeren Verbleiben im Dienst haben. Zu Frage B 87: Es ist vorgesehen, die Dienstzeit für studierende Offiziere, die sich auf 12 Jahre verpflichten, zunächst nur auf 4 Jahre statt wie bisher auf 6 Jahre festzusetzen. Nach erfolgreichem Grundstudium (Vordiplom) wird die Dienstzeit auf 6 Jahre, nach Abschluß des Studiums auf 12 Jahre festgesetzt. Bei Offizieren, die vor Ablauf von 4 Jahren Dienstzeit im Studium scheitern, wird die Dienstzeit nach 4 Jahren enden. Sie können jedoch ihre Weiterverpflichtung beantragen. Die Entscheidung hierüber richtet sich nach Eignung und Bedarf. Entsprechendes gilt für Offiziere, die bis zum Ablauf des 6. Dienstjahres im Studium erfolglos bleiben. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 88 und 89) : Ist die Bundesregierung bereit festzustellen, daß die Heileurhythmie eine spezielle Therapieform der anthroposophischen Medizin ist und der Heileurhythmist deshalb in die sogenannten Katalogberufe wie Heilpraktiker und Krankengymnast einzuordnen ist? Ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen. Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Tätigkeit als Heileurhythmist in steuerlicher Hinsicht den anderen Heilberufen gleichgestellt wird? Zu Frage B 88: Nach Auffassung der Bundesregierung und in Übereinstimmung mit der Auffassung der obersten Landesgesundheitsbehörden ist der Beruf des Heileurhythmisten bisher nicht den Heilberufen zugerechnet worden. Die Bundesregierung ist jedoch grundsätzlich bereit, diese Frage erneut zu prüfen, wenn ihr weiteres Material vorgelegt wird. 1626* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Zu Frage B 89: Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, durch eine Berufsregelung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Tätigkeit als Heileurhythmist in steuerlicher Hinsicht anderen Heilberufen gleichgestellt wird. Ob eine Berufsregelung für den Beruf des Heileurhythmisten getroffen wird, hängt im wesentlichen von dem Ergebnis der Prüfung ab, inwieweit dieser Beruf den Heilberufen zuzurechnen ist. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 90) : Kann die Bundesregierung detailliert Auskunft geben über die Ursachen, die dazu führen, daß Bürger Sozialhilfe in Anspruch nehmen, sollte die Auskunft nicht gegeben werden können, hält sie es dann für notwendig, Initiativen zu entwickeln, um eine solche detaillierte Ursachenstatistik zu erstellen? Die Entwicklung der Anzahl der Sozialhilfeempfänger (nach den neuesten vorläufigen Zahlen von 1975 etwas über 2 Millionen Personen) wird nicht nur durch Mangelerscheinungen beeinfußt wie z. B. die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren, sondern ist auch durch positive Faktoren bedingt wie z. B. durch die verbesserten Leistungen der 3. Novelle zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und durch eine wirksamere Unterrichtung der Bevölkerung durch die Bundesregierung sowie andere verantwortliche Stellen über ihre Ansprüche. Detailliertere Auskünfte über die wesentlichen Ursachen der Sozialhilfebedürftigkeit lassen sich nach der Sozialhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes nur für Teilbereiche der Sozialhilfe geben, nämlich für die Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht aber für die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt unterscheidet sich von der Hilfe in besonderen Lebenslagen u. a. insbesondere dadurch, daß bei ihr das eigene Einkommen des Hilfeempfängers auf die Sozialhilfe voll angerechnet wird, während es bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen unterhalb bestimmter Einkommensfreigrenzen grundsätzlich anrechnungsfrei bleibt. Etwas mehr als die Hälfte aller Sozialhilfeempfänger bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach der Sozialhilfestatistik von 1974 — neuere Zahlen liegen dazu noch nicht vor — sind bei den Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (in- und außerhalb von Anstalten) die wesentlichen Ursachen der Sozialhilfebedürftigkeit zu — 48,7 %unzureichendes Einkommen — 14,7 % Krankheit — 7,7 % Ausfall des Ernährers — 2,3 % Tod des Ernährers — 1 % unwirtschaftliches Verhalten — 25,6 % sonstige Anlässe. Das Verhältnis dieser Anteile zueinander hat sich in den letzten Jahren vor 1974 insgesamt kaum verändert, der Anteil der Krankheit als wesentliche Ursache ist jedoch — vermutlich bedingt durch verbesserte Regelungen in der Sozialversicherung — zurückgegangen. Unter die bei weitem überwiegende Ursache „unzureichendes Einkommen" fallen teilweise auch Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ohne jedes eigene Einkommen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß 1974 nur rd. 1/4 der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ohne jedes eigene Einkommen war. Von der restlichen Mehrheit, die über ein eigenes Einkommen verfügte, bezogen außerhalb von Anstalten — 53 % Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung — 12 % private Unterhaltsleistungen — 7 % Einkünfte aus Erwerbstätigkeit — 4,7 % Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe der Rest sonstige Einkünfte. Für die Hilfe in besonderen Lebenslagen enthält die Sozialhilfestatistik zwar, wie bereits bemerkt, keine Ursachenstatistik, vielfach dürften aber die gleichen Ursachen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt auch in diesem Bereich eine Rolle spielen. Daneben sind bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen naturgemäß die besonderen individuellen Anlässe für die Sozialhilfebedürftigkeit kausal — wie z. B. Krankheit für die Krankenhilfe, Pflegebedürftigkeit für die Hilfe zur Pflege oder Behinderung für die Eingliederungshilfe. Zusammenfassend ist zu sagen, daß die Sozialhilfestatistik bereits eine Reihe von wichtigen Aussagen zu den Ursachen von Sozialhilfebedürftigkeit ermöglicht. Neben der laufenden jährlichen Sozialhilfestatistik werden von Zeit zu Zeit auf der Grundlage zusätzlicher Rechtsverordnungen für einzelne Hilfearten der Sozialhilfe einmalige Zusatzstatistiken erstellt — so z. B. 1972 für die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten; für die Hilfe zur Pflege ist die Durchführung einer Zusatzstatistik demnächst beabsichtigt. Ergänzend ist zu bemerken, daß das Statistische Bundesamt auf Anregung der zuständigen Bundesministerien eine verbesserte Statistik über das verfügbare Einkommen von privaten Haushalten in der Bundesrepublik vorbereitet, aus der auch weitere Informationen über die Lage von Sozialhilfeempfängern zu erwarten sein dürften. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 91 und 92) : Hat die Bundesregierung sich inzwischen um die ersatzlose Streichung des Halbierungserlasses vom 5. September 1942 bemüht, der eine Gleichstellung der Versorgung von psychisch und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1627* somatisch Kranken bisher verhinderte, und wenn ja, warum sind diese Bemühungen bisher erfolglos geblieben (s. meine Fragen B 62 und 63 in Drucksache 7/2008 und die mir darauf erteilte Antwort) ? Womit anders Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Weitergeltung des in Frage 91 genannten Erlasses zu rechtfertigen, wenn nicht mit den in ihm gegebenen Möglichkeiten, bei psychisch Kranken, im Erlaß .Geisteskranke genannt. anders als bei somatisch Kranken, die Hälfte der durch den Kranken verursachten Kosten letzten Endes auf seine Angehörigen abzuwälzen und so einen kostendampfenden Effekt zu erzielen? Der sogenannte Halbierungserlaß vom 5. September 1942 regelt lediglich die Kostenverteilung zwischen den Trägern der „öffentlichen Fürsorge" und der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Unterbringung von Versicherten in psychiatrischen Krankenhäusern als Nachfolger der früheren Heil- oder Pflegeanstalten. Der Halbierungserlaß betrifft nicht die Versorgung psychisch Kranker in andern Krankenanstalten und bei ambulanter Behandlung. Nach meinen Feststellungen spielt die Kostenregelung des Halbierungserlasses in der Praxis jedoch kaum eine Rolle mehr, weil er inzwischen durch Ersatzvereinbarungen — meistens auf regionaler Ebene — zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern weitgehend abgelöst worden ist. Diese Ersatzvereinbarungen enthalten durchweg zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen und damit indirekt zugunsten der psychisch Kranken erheblich günstigere Kostenregelungen bei der stationären Unterbringung. Es ist aber nicht zu übersehen, daß die Tatsache der rechtlichen Fortgeltung des Halbierungserlasses und der Inhalt eines Teils der recht unterschiedlichen Ersatzvereinbarungen die vollständige Gleichstellung der psychisch Kranken mit den somatisch Kranken behindern. Zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besteht Einigkeit über die Aufhebung des Halbierungserlasses. Bereits im Entwurf eines Krankenversicherungsweiterentwicklungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/3336 vom 7. März 1975) war diese Aufhebung vorgesehen. Während der parlamentarischen Beratung ist auf Antrag des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung die entsprechende Vorschrift gestrichen worden. Ich verweise hierzu auf die Bundestags-Drucksache 7/5365, Seite 5. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 93 und 94) : Hält die Bundesregierung es für nötig, trotz des geänderten Krankheitsbilds Scharlach auch weiterhin als meldepflichtig nach dem Bundes-Seuchengesetz einzustufen? Ließen sida Kosten durch eine Änderung des Bundes-Seuchengesetzes senken, wenn auf Grund neuerer Erkennntnisse nicht mehr als notwendig einleuchtende Desinfizierungsmaßnahmen in Kindergärten, Schulen und Wohnungen zukünftig unterblieben? Zu Frage B 93: Die Zahl der an Scharlach Erkrankten belief sich im Jahre 1975 auf 39 210. Damit steht der Scharlach zahlenmäßig an der Spitze der im Bundes-Seuchengesetz aufgezählten meldepflichtigen Erkrankungen. An diesem Faktum hat sich trotz der Verbesserung der therapeutischen Möglichkeiten in den letzten 10 Jahren nichts geändert. Gleichwohl könnte man eine Streichung aus dem Katalog der meldepflichtigen Krankheiten erwägen, da sich angesichts des meist leichten Verlauf aus der Meldung keine wesentlichen seuchehygienischen Maßnahmen ergeben. Dieses wird bei den Beratungen über den Referentenentwurf zur Novelle des Bundes-Seuchengesetzes zu prüfen sein. Zu Frage B 94: § 39 Abs. 1 Satz 1 Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) lautet: „Wenn anzunehmen ist, daß Räume, Gegenstände oder menschliche Ausscheidungen mit Erregern meldepflichtiger Krankheiten behaftet sind, so ist die Entseuchung anzuordnen." Die Formulierung „Wenn anzunehmen ist" ermöglicht die laufende Anpassung der für erforderlich angesehenen Maßnahmen an den aktuellen Stand der Wissenschaft, ohne daß jeweils eine Gesetzesänderung vorgenommen werden muß. Ich habe das Bundesgesundheitsamt um die Erstellung eines Merkblatts über die bei den einzelnen meldepflichtigen Erkrankungen erforderlichen Maßnahmen gebeten. Ein Entwurf dieses Merkblatts ist bereits den Ländern zur Diskussion zugestellt worden. Ich hoffe, daß dieses Merkblatt überflüssige Maßnahmen verhindern und damit zu einer Kosteneinsparung führen wird. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 95 und 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele hilfebedürftige Frauen die durch die Neufassung des § 218 StGB ermöglichten Schwangerschaftsabbrüche seit Inkrafttreten in Anspruch genommen haben, und kann die Bundesregierung darüber Zahlen vorlegen? Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob sich das Nord-Süd-Gefälle bei der Berstung bzw. Praktizierung der durch die Neufassung des § 218 StGB geregelten Verfahren verstärkt hat, so daß auf Grund dieses Gefälles immer noch Frauen ins Ausland reisen, um einen Eingriff vornehmen zu lassen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine einheitliche Anwendung des § 218 StGB sicherzustellen? Zu Frage B 95: Die Ergebnisse der nach Art. 4 des 5. Strafrechtsreformgesetzes vorgeschriebenen Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche liegen für das 2. Halbjahr 1976 vor. Im Erhebungszeitraum sind auf Grund der von Ärzten dem Statistischen Bundesamt zugeleiteten Zählblätter 13 044 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet worden. Es entfallen auf — die Notlagenindikation 5 851 = 45 % — die allgemein-medizinische Indikation 4 937 = 38 % 1628' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 — die psychiatrische Indikation 1 405 = 11 % — die eugenische Indikation 678 = 5 % — die ethische Indikation 31 = 0,2 % — unbekannt 142 = 1 %. Diese erste Statistik über Schwangerschaftsabbrüche nach Inkrafttreten der Reform gibt mit Sicherheit infolge Anlaufschwierigkeiten bei der Erfassung nicht alle durch das neue Recht legalisierten Schwangerschaftsabbrüche wieder. Zu Frage B 96: Für die soziale Beratung gibt es in der Bundesrepublik ca. 650 anerkannte Beratungsstellen, die sich ausgewogen auf die einzelnen Länder verteilen. Die Anzahl der anerkannten Beratungsstellen wird sich noch weiter erhöhen. Das wird dazu führen, daß Beratungsstellen, die nach Berichten einzelner Träger bisher in besonderem Maße beansprucht worden sind, entlastet werden, sofern regional und örtlich genügend darauf geachtet wird, daß den Ratsuchenden ein nach Wertorientierung der Träger ausgewogenes Beratungsangebot zur Verfügung steht. Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die soziale Beratung wegen fehlender Angebote unterblieben wäre. Bei der Handhabung des neuen Rechts ist allerdings zu beobachten, daß es im allgemeinen leichter ist, zu einer Indikationsfeststellung als zu einem Schwangerschaftsabbruch zu kommen. Allerdings gibt es häufig Klagen von Ärzten über die Schwierigkeit, auf Grund von kaum überprüfbaren Angaben der schwangeren Frauen zu erkennen, ob sie sich in einer sozialen Notlage befinden, die einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen würde. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es Krankenhäuser gibt, die nur dann einen Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikationen vornehmen, wenn die Indikationsbescheinigung eines Arztes durch einen weiteren Arzt überprüft und anerkannt worden ist. Die Möglichkeiten schwangerer Frauen, nach der Indikationsfeststellung in zumutbarer Entfernung ein Krankenhaus zu finden, das den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, sind in der Bundesrepublik uneinheitlich. Ein Gefälle ergibt sich weniger von Land zu Land als durch regionale und örtliche Besonderheiten. Schwierigkeiten gibt es vor allem in Räumen, in denen es ausschließlich oder überwiegend konfessionelle Krankenhäuser gibt, die Schwangerschaftsabbrüche auf der Grundlage der sozialen Notlage gar nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang durchführen. Ein Nord-Süd-Gefälle gibt es in soweit, als im süddeutschen Raum auch kommunale Krankenhäuser generelle • Beschlüsse gefaßt haben, keine Schwangerschaftsabbrüche auf der Grundlage der sozialen Notlage durchzuführen. Die Bundesregierung hat mehrfach darauf hingewiesen, daß sie diese Beschlüsse mit dem geltenden Recht nicht für vereinbar hält. Aus der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß es insgesamt in den Möglichkeiten, zu einem nicht-rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch zu kommen, ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Die Weigerung kommunaler Krankenhäuser im süddeutschen Raum führt allerdings dazu, daß in einzelnen Regionen Frauen in weiterer Entfernung ein Krankenhaus in Anspruch nehmen müssen. Schwangerschaftsabbrüche im Ausland finden nach wie vor statt, jedoch mit rückläufiger Tendenz. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit in Kürze einen Bericht über die bisherige Handhabung der Reformvorschriften zuleiten, der weitere Informationen enthalten wird. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 97): Welche Absichten hat die Bundesregierung nunmehr hinsichtlich der Schließung des Autobahnrings um München von der BAB München—Lindau über die BAB München—Garmisch zur BAB München—Salzburg, nachdem die Gemeinde Pullach im Isartal zufolge eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts München nicht mehr länger verpflichtet ist, die für die sogenannte Trasse I erforderlichen Grundstücksflächen vorzuhalten, wird die Bundesregierung jetzt eine Finanzierung der sogenannten Trasse V in Betracht ziehen oder auf die Schließung des Autobahnrings verzichten? Die Abschnitte Südwest (A 96 bis A 95) und Süd (A 95 bis A 8) des Autobahnringes München (A 99) sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „möglicher weiterer Bedarf" dargestellt. Konkrete Bauabsichten bestehen hier noch nicht. Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat für verschiedene Trassenvarianten zur zukünftigen Trassensicherung vorsorglich das Raumordnungsverfahren beantragt. Der Bund ist an diesem Verfahren nicht beteiligt, hat jedoch in verwaltungsinternen Gesprächen, dargelegt, daß er speziell für die untersuchte Trasse V ein überwiegendes Interesse des echten Fernverkehrs — und damit eine Übernahme der Baulast durch den Bund — anerkennen könne. Die Interessen des Bundes werden von der nun getroffenen Entscheidung gegen die Trasse I nicht berührt. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 98) : Bleibt die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Haltung, die L 405 nicht zu einem Teilstück der BAB A 54 hochzustufen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1629* Die A 54 südlich Solingen ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „möglicher weiterer Bedarf" nur nachrichtlich dargestellt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die L 405 zur A 54 hochzustufen. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 99) : Nach welchen Grundsätzen werden von der Bundesanstalt für Flugsicherung Verstöße gegen die Bestimmungen über das Einhalten vorgegebener Flugrouten geahndet, und werden insbesondere Abweichungen, die sicherheitsrelevante Anlagen (u. a. Raffinerien, Kernkraftwerke) in Mitleidenschaft ziehen können (z. B. durch sich lösende Teile des Fahrwerks, des Leitwerks von Flugzeugen usw.), in der Ahndungspraxis verschärfend berücksichtigt? Abweichungen von vorgeschriebenen An- und Abflugstrecken stellen Verstöße gegen § 27 a Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Ordnungswidrigkeiten nach § 43 Nr. 30 LuftVO in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) dar. Die Ahndungsmaßnahmen erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Die Höchstgrenze der möglichen Geldbußen beträgt gemäß § 17 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 LuftVG bei vorsätzlichem Handeln 5 000,— DM und bei fahrlässigem Handeln 2 500,— DM. Die Höhe der festgesetzten Geldbußen richtet sich nach der Schwere der Abweichungen und den dadurch ursächlich eingetretenen Folgen. Mögliche Schäden, die bei einer Abweichung von der vorgeschriebenen Abflugstrecke durch herabfallende Flugzeugteile entstehen könnten, können bei Anwendung des OWiG nicht berücksichtigt werden. Derart eintretende Schäden sind nach § 5 LuftVO als Störungen bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs anzusehen und werden vom Luftfahrt-Bundesamt untersucht und weiterverfolgt. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/285 Fragen B 100 und 101) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine bessere Ausnutzung der freien Kapazitäten Im Luftlinienverkehr durch eine Auflockerung der strengen Abgrenzung zwischen Linien- und Charterverkehr zu erreichen? Inwieweit kann es nach Ansicht der Bundesregierung des Bundesverkehrsministeriums sein, das teilweise anachronistische und marktwirtschaftsfeindliche System der IATA-Flugtarife zu kontrollieren, und inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß sich durch eine restriktivere Genehmigungspraxis nach § 21 des Luftverkehrsgesetzes auch in diesem Bereich das System freier Wechselkurse voll durchsetzt? Zu Frage B 100: Eine bessere Auslastung freier Kapazitäten im Fluglinienverkehr kann durch die Zulassung sog. Partcharter auf Liniendiensten erreicht werden. Darunter versteht man die Möglichkeit der Mitnahme von Charterfluggästen in den im Fluglinienverkehr eingesetzten Luftfahrzeugen. Diese Forderung wird vielfach von ausländischen Flugliniengesellschaften erhoben, die über beträchtliche Überkapazitäten verfügen, weil sie im Verhältnis zu dem tatsächlichen Luftverkehrsaufkommen ihrer Heimatstaaten überdimensioniert sind. Die Zulassung der Partcharter auf Liniendiensten würde einerseits diese Flugliniengesellschaften nicht veranlassen, die unerwünschte Überkapazität abzubauen, zum anderen nicht nur das deutsche Fluglinienunternehmen Lufthansa, sondern auch die deutschen Charterfluggesellschaften wettbewerblich benachteiligen und damit dem deutschen Interesse an der Erhaltung wirtschaftlich gesunder und sicherer Luftfahrtunternehmen zuwiderlaufen. Angesichts des von der Deutschen Lufthansa AG — nicht zuletzt durch die Einführung vielfältiger Sondertarife — erreichten überdurchschnittlichen Sitzladefaktors von fast 60 % besteht auch keine Notwendigkeit zur weiteren Öffnung der Liniendienste durch die Zulassung von Partcharter. Zu Frage B 101: Im internationalen Fluglinienverkehr herrscht kein freier, sondern ein durch ein System detaillierter Luftverkehrsabkommen zwischen den Staaten geregelter Markt. Da sich hier eine große Zahl staatlicher und privatwirtschaftlich organisierter Fluggesellschaften in einem ungleichen Wettbewerb gegenüberstehen, sehen sämtliche Abkommen zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen die Festlegung der Fluglinientarife durch die beteiligten Fluggesellschaften und ihre Genehmigung durch die Regierungen vor. Dem reibungslosen Ablauf des anschlußorientierten internationalen Fluglinienverkehrs mit gegenseitigem Austausch von Beförderungsleistungen dient ferner die in den Abkommen verankerte multilaterale Tarifbildung innerhalb der International Air Transport Association (IATA) . Die Durchsetzung des Systems freier Wechselkurse widerspricht der multilateralen Tarifbildung. Diese setzt nämlich eine feste Basis für die weltweit einheitlich festzulegenden Tarife voraus. Allerdings ist die bisher von der IATA benutzte Tarifbasis durch die in den letzten Jahren eingetretene Währungsentwicklung erschüttert worden. Die hierdurch entstandene unbefriedigende Situation sucht die Bundesregierung dadurch zu beseitigen, daß sie sich bei der Lufthansa und der IATA intensiv für eine Verbesserung des multilateralen Tariffestsetzungsverfahrens, insbesondere aber auch für eine Angleichung der weltweit festgelegten Verrechnungskurse der Basistarife an die derzeitigen Wechselkurse der Landeswährungen einsetzt. Dies Problem kann nur international gelöst werden. Abgesehen davon werden aber die für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Fluglinientarife innerhalb des Verfahrens nach § 21 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) selbstverständlich in Deutscher Mark genehmigt und sind in dieser Währung für alle Fluggesellschaften verbindlich. 1630* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 102 und 103) : Ist es möglich, daß die Sozialverwaltung Nord der Deutschen Bundesbahn zu Recht Renten auch noch rückwirkend vom Zeitpunkt der Antragstellung zahlt, wenn der Beamte zwischen Antragstellung und Bewilligung volle Bezüge erhalten hat? Zahlt die Deutsche Bundesbahn für Angestellte und Arbeiter für die Zeit zwischen Antragstellung und dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend eine Rente, auch wenn aus der Krankenversicherung volle Krankenbezüge gezahlt worden sind? Zu Frage B 102: Ja. Altersruhegeld und Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind gemäß § 1290 Abs. 1 und 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) / § 67 Abs. 1 und 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) vom Beginn des Antragsmonats an zu gewähren, wenn der Antrag später als drei Monate nach Erfüllung der Voraussetzungen gestellt wird. Beamte, bei denen der Versorgungsfall — wegen Vollendung des 65. Lebensjahres oder wegen Dienstunfähigkeit (§§ 41 und 42 Bundesbeamtengesetz) — noch nicht eingetreten ist, erhalten daneben ihre Dienstbezüge. Zu Frage B 103: Ja. Gemäß § 183 Abs. 3 RVO endet der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tage, von dem an Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld zugebilligt wird. Ist über diesen Zeitpunkt hinaus Krankengeld gezahlt worden, so geht der Anspruch auf Rente bis zur Höhe des gezahlten Krankengeldes auf die Kasse über. (Übersteigt das Krankengeld die Rente, so kann die Kasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern.) Dagegen werden Krankenbezüge (Lohnfortzahlung) unter den Voraussetzungen des § 21 des Tarifvertrages für die Angestellten der Deutschen Bundesbahn (AnTV) / § 27 des Lohntarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundesbahn (LTV) — so auch § 37 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) / § 42 Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes (MTB II) — (wie die Dienstbezüge der Beamten — vgl. unter Frage 102) neben der gesetzlichen Rente gezahlt. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 104 und 105) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, nach denen die Antitrustbehörde des Justizministeriums der USA Maßnahmen gegen die gemeinsame Festsetzung der Frachtraten und der Ladungsaufteilung durch die in der Nordatlantikkonferenz zusammengeschlossenen amerikanischen und europäischen Linienreedereien ergreifen will und in diesem Zusammenhang auch für die Aufhebung des amerikanischen „Shipping Act" von 1916 eintritt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Bestrebungen? Welche Haltung wird sie gegebenenfalls hierzu einnehmen? Ja. Die Antitrustabteilung des amerikanischen Justizministeriums hat im August 1976 ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach amerikanischem Kartell (Antitrust) recht gegen amerikani- und europäische Linienreedereien einschließlich eines deutschen Unternehmens eingeleitet. Daneben empfiehlt eine Studie des amerikanischen Justizministeriums Änderungen des US-Shipping Act 1916, die Vereinbarungen über Ladungsanteile und Frachtraten nach amerikanischem Recht weiter erheblich beschränken würden. Ob diese Studie praktische Bedeutung erlangt, bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung und die anderen betroffenen westeuropäischen Länder stehen bereits im Kontakt mit den zuständigen amerikanischen Stellen, um Schwierigkeiten, die sich für die Linienschifffahrt aus der unterschiedlichen kartellrechtlichen Behandlung der Schiffahrtskonferenzen in Europa und den USA ergeben, soweit möglich, abzumildern. Es wird zur Zeit geprüft, ob und welche Absprachen mit den USA zur Lösung dieser Fragen getroffen werden können. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 106) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, auf die Bundesbahndirektion Nürnberg dahin gehend einzuwirken, daß vier von der Stadt Ansbach schon seit Jahrzehnten als öffentliche Verkehrswege genutzte Straßengrundstücke nördlich und südlich der Bahnlinie Ansbach—Crailsheim der Stadt unentgeltlich gemäß j 6 des Bundesfernstraßengesetzes zur Verfügung gestellt werden? Eine unentgeltliche Überlassung der Wegeflächen an die Stadt Ansbach nach § 6 Bundesfernstraßengesetz kann nicht in Betracht kommen, da der hierfür erforderliche Wechsel des Trägers der Straßenbaulast nicht eintritt. Die in § 28 Bundesbahngesetz niedergelegten Wirtschaftsführungsgrundsätze erlauben es der Deutschen Bundesbahn darüber hinaus nicht, die Flächen unentgeltlich abzugeben. Da eine Verletzung geltenden Rechts somit nicht vorliegt, hat der Bundesminister für Verkehr im Rahmen seiner Rechtsaufsicht keine Veranlassung, auf die Bundesbahndirektion Nürnberg einzuwirken und dadurch die mit der Stadt Ansbach schwebenden Verkaufsverhandlungen zu beeinflussen. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 107) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1631* Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob in Städten mit geschlossenem historischem Stadtbild, wie z. B. in Rothenburg ob der Tauber, in gegebenen Fällen Fahrbahnmarkierungen anstelle von Blechschildern zugelassen werden können, um eine Störung des historischen Stadtbildes zu vermeiden, oder welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sonst, über die entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung dauerhafte Verkehrsregelung anders als durch Blechschilder möglich zu machen? Zu Frage B 107: Die Anordnung und Aufstellung von Verkehrszeichen ist eine Angelegenheit der Länder. Deren örtliche Behörden haben es in der Hand, durch sparsame Verwendung der Verkehrszeichen die Störung historischer Stadtbilder in erträglichen Grenzen zu halten. Notwendige verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen können aber nur durch das in der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehene System von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Fahrbahnmarkierungen erfolgen. Insoweit sind wir durch das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968, durch das Europäische Zusatzübereinkommen hierzu vom 1. Mai 1971 sowie durch das Protokoll über Straßenmarkierungen vom 1. März 1973 gebunden. Die strikte Beachtung dieser Konventionen ist auch im Hinblick auf den bei uns sehr starken internationalen Verkehr (1976: 120 Millionen Kraftfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr) besonders wichtig. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 108 und 109) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre Zustimmung zu dem Bau von 2 000 Güterwagen im Eisenbahnausbesserungswerk Trier der Deutschen Bundesbahn zu erteilen, und ist sie bereit, die Finanzierung dieser Maßnahme sicherzustellen? Wann wird mit der Fertigung dieser Güterwagen im Eisenbahnausbesserungswerk Trier begonnen, und bis zu welchem Zeitpunkt sind die Arbeitsplätze im Eisenbahnausbesserungswerk Trier gesichert? Über die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn geplante Neufertigung von Güterwagen im Ausbesserungswerk Trier wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen im Rahmen der DB (Deutsche Bundesbahn)- Wirtschaftsplangenehmigung für 1977 entscheiden. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu den angeschnittenen Fragen sind mir deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 110) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß bei neugekauten Bundesstraßen und Bundesautobahnen ein Höchstmaß an Lärmschutz für die angrenzenden Bewohner geschaffen wird, und zwar möglichst im Zuge des Baues dieser Straßen, da in diesem Zeitpunkt die Maßnahmen meistens billiger zu haben sind als zu einem späteren Termin? Entsprechend der Regierungserklärung wird die Bundesregierung konzentriert an der Bekämpfung des Verkehrslärms weiterarbeiten. Sie wird bemüht sein, normative Grundlagen dafür zu schaffen, daß bei dem Neubau und der wesentlichen Änderung von Bundesfernstraßen den Anwohnern entsprechend den örtlichen Verhältnissen ein angemessener Schutz vor Verkehrslärm zuteil wird. Soweit es sich dabei um Schallschutzmaßnahmen an Straßen (z. B. Lärmschutzwände und -wälle) handelt, werden diese am zweckmäßigsten im Zuge des Baues bzw. der Änderung der Bundesfernstraßen zu errichten sein. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/285 Fragen B 112 und 113) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Maßnahme des Präsidenten des Bundesamts für Flugsicherung in Frankfurt berechtigt ist, der laut Presseberichten den Flugleitern untersagt. hat, von ihnen selbst festgestellte „Beinahezusammenstöße" an die Fahndungsstelle weiterzuleiten und im Gegensatz zur bisher praktizierten Berichtspflicht nur noch die Weitergabe der von Piloten gemeldeten „Beinahezusammenstößen" genehmigt hat, und falls nicht, was gedenkt sie zu unternehmen? Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei dieser Maßnahme des Präsidenten um eine Verschleierung der immer mehr ansteigenden Zahl der „Beinahezusammenstöße" oder um eine geeignete Maßnahme zur Lösung des Problems? Die von Ihnen zitierte Pressenotiz gibt den Sachverhalt nicht richtig wieder. Es kann keine Rede davon sein, daß den Fluglotsen untersagt wurde, von ihnen selbst festgestellte gefährliche Begegnungen an die Fahndungsstelle weiterzuleiten. Die Fluglotsen sind vielmehr durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Flugsicherung darauf hingewiesen worden, daß sie die seit Jahren bestehenden Vorschriften bezüglich der Weiterleitung von Meldungen einzuhalten und daß sie ungeprüfte Meldungen über gefährliche Begegnungen nicht von sich aus in die Öffentlichkeit zu tragen haben. Für die Fluglotsen besteht die Verpflichtung, eine ihnen von dem Flugzeugführer gemeldete gefährliche Begegnung an die Zentralstelle der Bundesanstalt für Flugsicherung weiterzuleiten und darüber hinaus alle von ihnen selbst festgestellten Besonderheiten im Betriebsablauf zu melden. Die Meldungen werden sodann in einem Ausschuß unabhängiger Fachleute daraufhin überprüft, ob es sich tatsächlich um eine gefährliche Begegnung gehandelt hat oder nicht. Es kann jedoch nicht gebilligt werden, daß Flugzeugführer, die keine Meldung abgeben wollen, weil sie sich nicht gefährdet fühlen, von Fluglotsen gleichwohl dazu gedrängt werden, eine Meldung abzugeben. Ferner kann nicht hingenommen werden, daß Meldungen über betriebliche Vorkommnisse, die von dem hierfür zuständigen Ausschuß noch nicht als gefährliche Begegnungen eingestuft wurden, von Fluglotsen bereits als solche an die Offentlichkeit weitergeleitet werden. Es mußte daher aus gegebener Veranlassung darauf hingewiesen werden, daß alle Meldungen dieser Art, wie 1632* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 bisher, an die zuständige Fahndungsstelle bei der Bundesanstalt für Flugsicherung gehen und diese die Offentlichkeit entsprechend unterrichtet. Aus diesem Grunde ist die Annahme unbegründet, durch das Vorgehen der Bundesanstalt für Flugsicherung solle die Zahl der gefährlichen Begegnungen verschleiert werden. Im übrigen trifft Ihre Annahme, die Zahl der gefährlichen Begegnungen steige immer mehr an, nicht zu. Richtig ist vielmehr, daß der „18-Punkte-Maßnahmenkatalog" des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers der Verteidigung im Luftraum oberhalb 3 000 m, d. h. dort, wo vorzugsweise der gewerbliche Luftverkehr stattfindet, bereits zu einer erheblichen Verringerung der gefährlichen Begegnungen geführt hat. Die am 25. März 1977 den zuständigen Bundestagsausschüssen erneut vorgetragenen weiteren Maßnahmen werden ebenfalls dazu beitragen, eine Verringerung der gefährlichen Begegnungen und damit eine Erhöhung der Sicherheit im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 114 und 115) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine, nach wie vor in der Diskussion stehende, Stillegung der Bahnlinie Rottweil—Villingen, der weitere Ausbau des Oberzentrums Villingen—Schwenningen stark behindert würde, und Ist sie daher bereit, diese Strecke aufrechtzuerhalten? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese Strecke zu elektrifizieren, und bis wann ist damit zu rechnen? Eine Stillegung der Gesamtstrecke steht nicht zur Diskussion, weil nach den Vorstellungen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn der Streckenabschnitt Villingen-Schwenningen zum betriebswirtschaftlich optimalen Netz gehört. Die Arbeiten zur Ermittlung des künftigen gesamtwirtschaftlich notwendigen Streckennetzes sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatssekretärsarbeitsgruppe hat zur Beantwortung der vom Kabinett gestellten Fragen einen Bericht erarbeitet, der gegenwärtig beraten wird. Vor Abschluß dieser Untersuchungen können zu einzelnen Strecken keine konkreten Aussagen gemacht werden. Bei diesem Sachstand ist somit eine Entscheidung über eine mögliche Elektrifizierung der angesprochenen Strecke gegenwärtig nicht sinnvoll. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 116) : Wird durch die im Rahmen des Investitionssonderprogramms geplante Anbindung Emdens an die Hansalinie der Bau der Emsland-Autobahn A 30 in irgendeiner Weise berührt, insbesondere verzögert, und wie ist aus der Sicht der Bundesregierung die heutige zeitliche Planung der A 30 angesichts der Tatsache, daß die niedersächsische Landesregierung dieser Bundesfernstraße aus ihrer Sicht höchste Priorität zugeordnet hat? Durch die im Rahmen des Programmes für Zukunftsinvestitionen vorgesehenen Maßnahmen zur Anbindung Emdens an die Bundesautobahn (BAB) A 1 (Hansalinie) wird der Bau der BAB A 31 (Emslandlinie) nicht berührt. Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes ist die mittelfristige Bau- und Investitionsplanung für die BAB A 31 auf niedersächsischem Gebiet zwischen der BAB A 30 und der BAB A 22 (Küstenautobahn) derzeit auf einen Baubeginn nach 1985 ausgerichtet. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/285 Frage B 117) : Wird die Bundesregierung bei der vorgesehenen Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung berücksichtigen, daß im hessischen Untermaingebiet neben einer starken Wassersportbewegung vor allem der Schiffahrtsverkehr mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (01e, Chemikalien) eine besonders große Rolle spielt, und wird deshalb bei der Festlegung des Standorts der zuständigen Behörde bedacht werden, daß eine zentrale Lage im Schwerpunkt des Geschehens (Frankfurt) zugleich die beste Gewähr für die Abwehr von Gefahren bietet? Nach der zum 1. Januar 1977 vorgenommenen Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen erfolgt nunmehr die Neuordnung der Unterinstanz (Wasser- und Schiffahrtsämter — WSÄ — mit Aufsichtsbezirken und Bauhöfen). Zur Vorbereitung der Entscheidungen sind die Präsidenten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen beauftragt worden, bis Mitte 1977 Vorschläge für die Neugliederung der Ämter einschließlich der Aufsichtsbezirke und Bauhöfe vorzulegen. Hierbei sind das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Bericht der Projektgruppe des BMV „WSV-Org" zu beachten. Es ist sichergestellt, daß alle Anregungen berücksichtigt werden, die die vorliegende Konzeption verbessern. Die Entscheidung über die Vorschläge zur Neuordnung der Unterinstanz wird voraussichtlich Ende 1977 getroffen werden. Bezüglich des künftigen Standortes für ein WSA im Untermaingebiet können deswegen im Augenblick noch keine Angaben gemacht werden. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 118 und 119) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Bundesregierung im Land Baden-Württemberg eine Rationalisierung des Fernsprechvermittlungsdienstes entlang den Bundesautobahnen beabsichtigt und dabei den Notrufdienst in mehreren Autobahnmeistereien einschränken will? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1633* Wenn ja, wie soll sichergestellt werden, daß die zahlreichen Aufgaben in den Vermittlungsstellen der Autobahnmeistereien zur Aufrechterhaltung eines fließenden Verkehrsablaufs ohne Zeitverlust und sonstige Beeinträchtigungen in der bisher bewährten Form weitergeführt werden können? Zu Frage B 118: Es entspricht den Tatsachen, daß die Bundesregierung im Land Baden-Württemberg — wie im gesamten Bundesgebiet — eine Rationalisierung des Fernsprechvermittlungsdienstes an den Bundesautobahnen beabsichtigt. Dabei sollen die Notrufabfragen von bis zu 3 Autobahnmeistereien in einer zusammengefaßt werden. Eine Einschränkung des Notrufes ist damit nicht verbunden, wohl aber eine Kostensenkung. Zu Frage B 119: Durch technische Maßnahmen (automatische Anzeige des Rufsäulenstandortes in den Autobahnmeistereien, Umstellung auf das Fernsprechdurchwahlsystem usw.) ist sichergestellt, daß der Fernsprechdienst der Autobahnmeistereien in der bisher bewährten Form weitergeführt wird. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 120 und 121) : Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig, für gehörlose Mitbürger die theoretische Ausbildung für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis und die notwendige Weiterbildung der Gehörlosen, die schon eine Fahrerlaubnis haben, als geschlossene Maßnahme im Verkehrs-Institut Bielefeld-Quelle zu konzentrieren, das seit vier Jahren Gehörlose zum Führen von Kraftfahrzeugen theoretisch ausbildet, und wenn ja, wird sie entsprechende Initiative ergreifen? Wie steht die Bundesregierung zu der Überlegung, in Problemfällen aus diesem Bereich eine notwendige Eignungsuntersuchung in Form eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in Abstimmung mit diesem Institut und dem TÜV Bielefeld vornehmen zu lassen? Zu Frage B 120: Es ist sicher zweckmäßig, die Erfahrungen des Verkehrsinstituts Quelle bei der Ausbildung Gehörloser zum Erwerb der Fahrerlaubnis und deren Weiterbildung zu nutzen. Für die Bundesregierung liegen jedoch keine gefestigten Erkenntnisse vor, die dazu zwingen, eine Regelung zu treffen, wonach die Ausbildung Gehörloser nur einem einzigen Institut oder einer Fahrschule zugewiesen werden kann. Die Bundesregierung hat sich vielmehr darauf beschränkt, die Ausbildung in den Fahrschulen allgemein durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 31. Mai 1976 zu regeln. Zu Frage B 121: Gesetzlich geregelt ist derzeit nur, daß die Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen u. a. die Vorlage eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle gefordert werden kann (§§ 12 Abs. 1, 15 b Abs. 2 StVZO). Eine darüber hinausgehende Festlegung bestimmter Institute für einen bestimmten Personenkreis durch Gesetz gibt es nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Eine solche Regelung sollte vielmehr durch Absprache zwischen den zuständigen Behörden und Stellen in Bund und Ländern erfolgen, zumal es sich hier um eine Frage der Durchführung des Straßenverkehrsrechts handelt, wofür ohnehin primär die Behörden der Länder zuständig und verantwortlich sind. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 122) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß beim Grenzübergang Freilassing—Saalbrücke hinsichtlich der Lkw-Abfertigung ernsthafte Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten bestehen, nachdem ein von allen Beteiligten akzeptiertes Ausbaukonzept inzwischen wieder verworfen worden ist, und hält die Bundesregierung noch eine Lösung für möglich, die sowohl den Erfordernissen des grenzüberschreitenden Lkw-Verkehrs als auch den Vorstellungen der Stadt Freilassing gerecht wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß beim Grenzübergang Freilassing-Saalbrücke auf der deutschen Ausreiseseite gelegentlich Stauungen auftreten, weil für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr (Pkw und Lkw) nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Um den Verkehr aufgliedern zu können, wollte die Bundesfinanzverwaltung Parkplätze für die Lkw schaffen oder die Straße unmittelbar vor dem Grenzübergang um drei Spuren für Lkw erweitern. Die Stadt Freilassung sprach sich gegen diese Maßnahmen aus, weil dadurch nach ihrer Auffassung das angrenzende Landschaftsschutzgebiet gefährdet würde. Außerdem ergäben sich Schwierigkeiten beim Grunderwerb, weil nicht alle Eigentümer der Grundstücke, die beschafft werden müßten, zum Verkauf bereit seien. Die Stadt Freilassing schlug deshalb vor, nur eine zusätzliche Spur als Standspur für Lkw zu schaffen. Die Bundesfinanzverwaltung war zunächst damit einverstanden. Anläßlich einer Besprechung mit den örtlichen Behörden im März 1977 wurden jedoch gegen diesen Plan vor allem von der Verkehrspolizei Bedenken erhoben, weil durch das Überwechseln der Lkw von der Standspur auf die stark befahrene Bundesstraße der fließende Pkw-Verkehr erheblich gefährdet würde. Die Oberfinanzdirektion München wird nunmehr erneut an die Stadt Freilassing herantreten, um eine bessere, auch verkehrsrechtlich unbedenkliche Lösung zu finden. Es besteht Aussicht, daß die Beteiligten sich einigen, zwei zusätzliche Spuren für Lkw zu schaffen, von denen dann eine als Standspur und die andere als zusätzliche Fahrspur benutzt werden kann. 1634* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 123 und 124) : Trifft es zu, daß das Bundesbahnausbesserungswerk Karlsruhe im Vergleich zu anderen Reisezugwagenwerken der Deutschen Bundesbahn, aber auch zur Privatindustrie, am wirtschaftlichsten arbeitet? Hält es die Bundesregierung, falls dies zutreffen sollte, für vertretbar, daß dieses Werk, wie vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn angekündigt wurde, geschlossen werden soll? Beim Ausbesserungswerk Karlsruhe handelt es sich um das einzige Reisezugwagenwerk der Deutschen Bundesbahn mit industrieller Neufertigung. Ein Kosten- und Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den fünf anderen R-Werken, die ausschließlich Reparaturen und Fristarbeiten durchführen, ist daher nicht möglich. Das Hauptprüfungsamt für die DB hat in einer Vergleichsrechnung ermittelt, daß die Selbstkosten der DB für den Nahverkehrswagen der Reihe „4n", der bis zum Jahre 1965 auch von den Waggonbaufirmen gefertigt wurde, auf der Kostenbasis 1973 rund 5 % unter dem Einkaufspreis bei der Industrie lagen. Der Vorstand der DB hält die bereits im Jahre 1969 erwogene Schließung des AW Karlsruhe nunmehr für unvermeidlich, weil — ein weiterer Bedarf an Reisezugwagen des Typs „4n" nicht mehr besteht, — der Überhang an Werkstättenkapazität abgebaut und der Personalbestand dem Arbeitsaufkommen angepaßt werden muß und — sich Möglichkeiten, andere Arbeiten entsprechenden Umfangs nach Karlsruhe zu vergeben, in den nächsten Jahren nicht abzeichnen. Über das weitere Vorgehen hat der Vorstand der DB die Personalvertretungen und die Direktion Karlsruhe am 1. April 1977 unterrichtet. Ich selbst hatte am 13. April 1977 Gelegenheit, in Vertretung des Herrn Ministers die Gesamtsituation mit Vertretern des Personalrats und der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands in einem längeren Gespräch eingehend zu erörtern. Einen Antrag auf Stillegung des Werkes Karlsruhe hat die Deutsche Bundesbahn bisher noch nicht gestellt. Sie können davon ausgehen, daß der Bundesminister für Verkehr die strukturellen Besonderheiten der Region Karlsruhe und die Sozialverträglichkeit der geplanten Maßnahme eingehend prüfen und bei seiner abschließenden Entscheidung auch berücksichtigen wird. Insbesondere wird auf Initiative des BMV hin im Benehmen mit der Deutschen Bundesbahn untersucht, welche Arbeiten dem Werk in der Übergangsphase noch zugewiesen werden können. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/285 Fragen B 125 und 126) : Treffen Zeitungsmeldungen vom 3. April 1977 zu, daß entgegen allen bisherigen Erklärungen, wonach die Entscheidung über eine Neuordnung des Telefontarifs erst nach Abschluß eines Großversuchs mit dem 8-Minuten-Takt im süddeutschen Raum Ende dieses Jahrs fallen solle, die bundesweite Einführung des 8-Minuten-Takts für Ortsgespräche bereits beschlossen ist, und welche Gründe waren gegebenenfalls für diese vorzeitige Entscheidung maßgebend? Zu welchem Zeitpunkt sollen Zeittakt und Nahbereich tatsächlich bundesweit eingeführt werden, und in welchem Umfang sind zu diesem Zweck bereits neue Telefonanlagen errichtet worden? Zu Frage B 125: Die Zeitungsmeldungen vom 3. April 1977, daß der 8-Minuten-Zeittakt eine bereits seit langem beschlossene Sache ist, treffen nicht zu. Richtig ist, daß der Bundespostminister erst nach Vorliegen der Versuchsergebnisse dem Postverwaltungsrat einen Vorschlag über den endgültig anzuwendenden Zeittakt machen wird. Dieser Zeittakt wird keinesfalls kürzer als 8 Minuten sein. Der Minister hat jedoch nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Versuche nicht den Zweck haben, die Notwendigkeit eines Zeittakts an sich zu testen, sondern daß sie im wesentlichen dazu dienen festzustellen, welcher maximale Zeittakt im Hinblick auf die technischen und finanziellen Möglichkeiten realisierbar ist. Er hat dies unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluß über die Einführung dieser Versuche am 28. Januar 1976, in der Bundespressekonferenz am gleichen Tage, in der Nahverkehrsbereichs-Debatte des Bundestages am 13. Februar 1976 sowie in einem Schreiben vom 14. Mai 1976 an alle Mitglieder des Bundestages deutlich gemacht, in dem unter 3. zum Zweck der Versuche ausgeführt wird: „Der nun in 6 Knotenvermittlungsstellenbereichen angestellte Versuch soll — da keinerlei internationale Erfahrungen mit Zeittakten über 4 Minuten vorliegen — Aufschluß darüber geben, welcher maximale Zeittakt im Hinblick auf technische und finanzielle Auswirkungen ermöglicht werden kann." Zu Frage B 126: Mit der Einführung von Nahbereichen werden aufgrund der erheblichen Verbilligungen Verkehrssteigerungen verbunden sein, die zu beträchtlichen Mehrinvestitionen im Selbstwählfernnetz der Deutschen Bundespost führen werden. Da die Verkehrssteigerungen erst nach Vorliegen der Versuchsergebnisse abgeschätzt werden können, kann auch dann erst über den Zeitpunkt der Einführung des Nandienstes mit Zeittakt entschieden werden. Für den Zeittakt wurden — außer in den Versuchsbereichen — bisher keine Investitionen getätigt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1635* Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 127) : Muß das Bundesbaugesetz geändert werden, damit derartige Urteile, wie das des Verwaltungsgerichts Lüneburg, das auf Klage von vier Hausbesitzern, die meinten, in unmittelbarer Nachbarschaft mit einem Sonderkindergarten für überwiegend körperlich Behinderte nicht leben zu können und daher gegen diese Einrichtung klagten, und durch ein aufsehenerregendes Urteil, wonach der Sonderkindergarten als unzulässig erklärt wurde, Recht erhalten haben, mit der Begründung, im Bebauungsplan werde die Siedlung als reines Wohngebiet ausgewiesen, nicht mehr gefällt werden können? Das in der Frage angesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Luneburg liegt hier nicht vor. Grundsätzlich gibt aber das Bundesbaugesetz ausreichende Möglichkeiten, um Flächen festsetzen zu können, auf denen Sonderkindergärten für überwiegend körperlich Behinderte errichtet werden dürfen. So besteht einmal die Möglichkeit, daß die Gemeinden in dem Bebauungsplan Flächen für den Gemeinbedarf festsetzen und dabei bestimmen, daß auf diesen Flächen Sonderkindergärten errichtet werden sollen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BBauG). Auch in Gebieten, die dem Wohnen dienen, wie in Kleinsiedlungsgebieten, allgemeinen Wohngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten (§§ 2, 4, 5 und 6 BauNVO) sowie in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten (§§ 7, 8 und 9 BauNVO) ist die Errichtung von Sonderkindergärten möglich. Unzulässig sind solche Einrichtungen jedoch in reinen Wohngebieten; denn diese Gebiete dienen nach der Definition des § 3 Abs. 1 BauNVO ausschließlich dem Wohnen. Hier sind allein Wohngebäude zulässig sowie ausnahmsweise Läden und nichtstörende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, ferner kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Heime mit Anstaltsunterbringung oder Sonderkindergärten sind in diesen Bereichen unzulässig. Soweit ein Gebiet als reines Wohngebiet in einem Bebauungsplan festgesetzt ist, hat die Gemeinde es aber in der Hand, diesen Bebauungsplan zu ändern und anstelle des reinen Wohngebiets beispielsweise ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) auszuweisen. Dann sind in einem solchen Gebiet Anlagen für soziale Zwecke, also auch Kindergärten für überwiegend körperlich Behinderte, zuzulassen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, durch Änderung des Bebauungsplans in einem reinen Wohngebiet bei gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander Grundstücke als Gemeindebedarfsflächen auszuweisen und somit den gewollten Nutzungszweck: „Sonderkindergarten für überwiegend körperlich Behinderte" für bestimmte Flächen festzusetzen. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 128) : Welche Schritte hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen unternommen, um mit Nachdruck die Familienzusammenführung von Herrn Hans-Ulrich Schneider, wohnhaft H.-Rau- Straße 9, Cottbus, mit seinen Eltern in Eglharting/Oberbayern zu betreiben, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung in Zukunft zu unternehmen, um diesen besonders tragischen und unmenschlichen Fall einer Familientrennung endlich zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen? Dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ist der Übersiedlungswunsch der vierköpfigen Familie Schneider bekannt. Das Übersiedlungsbegehren ist in die Bemühungen der Bundesregierung um Familienzusammenführung einbezogen. Gegenwärtig liegen allerdings noch keine Erkenntnisse über eine Bewegung in diesem Anliegen vor. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen steht mit den Eltern von Hans-Ulrich Schneider in engem Kontakt. Sie können davon ausgehen, daß die Bundesregierung in diesem wie in jedem anderen an sie herangetragenen Fall bemüht ist, alle Möglichkeiten für die betroffenen Menschen unter Berücksichtigung der Nöte und Tragik des Einzelanliegens auszuschöpfen. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 129) : Ist der Bundesregierung der Verbleib der während des Krieges aus der Gemäldegalerie des Wiesbadener Museums ausgelagerten Gemälde, die sich seitdem in Gewahrsam der DDR befinden, bekannt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß die Gemälde wieder den Beständen des Wiesbadener Museums zugeführt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich mehr als 60 Werke der bildenden Kunst, vorwiegend Gemälde, aus dem Eigentum des Städtischen Museums Wiesbaden infolge kriegsbedingter Verlagerung in Verwahrung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden befinden. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, im Rahmen der Kulturverhandlungen oder in anderem Zusammenhang mit der DDR über die gegenseitige Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter zu sprechen. Die Bundesregierung kann jedoch nicht auf die Forderung der DDR eingehen, in diese Erörterungen auch Kulturgüter einzubeziehen, die zu den Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehören; denn über diese Bestände sind im Rahmen alliierten Rechts und durch bundesgesetzliche Regelung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Verfügungen getroffen worden. Die Bundesregierung wird weiter bestrebt sein, Verhandlungen über die wechselseitige Rückführung des kriegsbedingt verlagerten Kulturguts zustande zu bringen. Über die Aussichten kann ich zur Zeit keine Voraussagen machen. 1636* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 130 und 131) : Treffen Meldungen von ddp, die in der Berliner Zeitung ,Der Tagesspiegel" vom 30. März 1977 abgedruckt sind, zu, daß nach Aussage des Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Herbert Wehner, allein 1976 rund 15 000 Menschen aus der DDR im Wege der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen durften? Wie hoch ist die Zahl der Menschen, die im Wege der Familienzusammenführung in den ersten drei Monaten des Jahrs 1977 aus der DDR ausreisen durften? Zu Frage B 130: Im Jahre 1976 sind 15 168 Personen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) übergesiedelt. Davon hatten 10 058 die Genehmigung der DDR-Behörden. Zu Frage B 131: In den ersten drei Monaten diese Jahres sind 853 Menschen im Wege der Familienzusammenführung durch die besonderen Bemühungen der Bundesregierung in die Bundesrepublik ausgereist. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 132, 133 und 134) : Wann und welche konkreten finanz-, wirtschafts- und forschungspolitischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Ergebnissen der von Ihr selbst in Auftrag gegebenen und am 25. Januar in Brüssel der EG-Kommission und den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und der Niederlande, die sich finanziell beteiligt hatten, übergebenen "Marktstudie Halbleiter" zu ziehen? Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher — unabhängig von den Konsequenzen im nationalen Bereich — den europäischen Partnern zur Entwicklung gemeinsamer Programme vorgeschlagen, um auf diesem Sektor zukunftsorientierter Technologie mit den Amerikanern und Japanern konkurrieren zu können? Auf welche Weise und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, der in dieser Studie als Ursache für die gefährdete Wettbewerbsfähigkeit festgestellten Zersplitterung der europäischen Märkte entgegenzuwirken und zu engerer Kooperation der betreffenden europäischen Industrie zu gelangen? Zu Frage B 132: Die im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie von Mackintosh-Consultants erarbeitete „Marktstudie Halbleiter" kommt u. a. zu dem Schluß, daß die europäische Halbleiterindustrie nur dann in Zukunft erfolgreich konkurrieren kann, wenn in Forschung und Entwicklung Summen ähnlicher Größenordnung wie in Japan und USA investiert werden. In den USA werden in den nächsten vier Jahren nach Schätzungen der Studie die führenden Halbleiterhersteller mit massiver staatlicher Unterstützung mehr als 2,5 Milliarden DM für Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufwenden. Im selben Zeitraum werden in Japan ca. 850 Millionen DM für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Größtintegration (Entwicklung von höchstintegrierten elektronischen Schaltungen) investiert, wovon der größere Anteil im Rahmen von Förderungsprogrammen der japanischen Regierung aufgebracht wird. Die Bundesregierung hat 1974 das Förderungsprogramm „Elektronische Bauelemente" verabschiedet, in dem für die Zeit bis 1979 286,5 Millionen DM an Förderungsmitteln vorgesehen sind. Im Laufe dieses Jahres wird ein Konzept für die künftig erforderlichen Förderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Hierbei leisten die Ergebnisse der Mackintosh-Studie eine wertvolle Hilfestellung. Erst auf der Basis dieses Konzepts kann entschieden werden, ob und unter welchen Randbedingungen ab 1978 zusätzliche Mittel für die Größtintegration bereitgestellt werden. Als flankierende Maßnahme ist vor einer Intensivierung der Technologieförderung auch der Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt zu analysieren. Zu Frage B 133: Im Rahmen der EG wird zur Zeit mit der europäischen Halbleiterindustrie über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf dem Halbleitergebiet und hier insbesondere auf dem Gebiet der Größtintegration diskutiert. Als erster Schritt wurde Ende letzten Jahres auf deutsche Initiative und mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung ein internationales Symposium über Fragen der Größtintegration in Aachen durchgeführt, das zur Klärung der Situation der europäischen Halbleiterindustrie auf diesem Gebiet beitragen sollte. Anfang dieses Jahres wurde von den europäischen Halbleiterfirmen ein technischer Bericht über die notwendigen Entwicklungen zur Größtintegration erarbeitet. Als weiteren konkreten Schritt hat die deutsche Delegation auf der letzten Sitzung am 15. März 1977 in Brüssel vorgeschlagen, die nationalen Förderungsvorhaben der beteiligten EG-Länder auf dem Gebiet der Größtintegration in Projektlisten zusammenzustellen und auszutauschen. Diejenigen Förderungsvorhaben, die eine Kooperation zwischen Industrie oder Forschungsinstituten in Europa denkbar erscheinen lassen, sollen mit Experten der jeweiligen Länder diskutiert werden. Zu Frage B 134: Um die Leistungsfähigkeit der europäischen Halbleiterhersteller zu verbessern, empfiehlt die Studie die Bildung multinationaler europäischer Halbleiterunternehmen. Darüber hinaus sollte ein Forschungsverbund zwischen diesen Halbleiterherstellern gebildet werden, der einen intensiven Informationsaustausch ermöglicht, ähnlich dem, der auf Grund der Infrastruktur in den USA gegeben ist. Voraussetzung für eine Realisierung dieser Vorschläge dürfte sein, daß Zusammenschlüsse unter Partnern zustande kommen, die im gegenseitigen Interesse liegen und neue Märkte erschließen. Dar- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1637* über hinaus müssen die Regierungen vergleichbare Anstrengungen beabsichtigen. Die Bundesregierung wird die Erörterung möglicher gemeinsamer Strategien intensiv sowohl mit den deutschen Firmen als auch im Rahmen der EG fortsetzen. Ober den Zeitpunkt, wann mit konkreten Vereinbarungen gerechnet werden kann, läßt sich z. Z. noch nichts sagen. Dies hängt auch von dem Meinungsbildungsprozeß in den anderen EG-Ländern ab. Auch durch Maßnahmen im Bereich der Normung wird der Zersplitterung der europäischen Märkte entgegengewirkt. Die Förderung der Entwicklung von gemeinschaftlichen Standards und internationalen Normen ist deshalb ein wichtiges Anliegen der laufenden Beratungen in Brüssel. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 135) : In welcher Weise informiert die Bundesregierung die von der Standortentscheidung für eine Entsorgungsanlage im Landkreis Lüchow-Dannenberg besonders betroffene Bevölkerung über die Probleme der Kernenergieentsorgung? Die Bundesregierung hat sich im letzten Jahr neben dem allgemeinen Kernenergiedialog insbesondere in Niedersachsen an einer Vielzahl von Informationsveranstaltungen zur Entsorgung beteiligt. Die Informationswirkung war dabei keineswegs auf einzelne kleine Regionen beschränkt. Darüber hinaus hatten und haben die politischen Repräsentanten des Landkreises Lüchow-Dannenberg durch Vermittlung des Bundes bereits Gelegenheit, die französische Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague zu besichtigen sowie mit kompetenten Fachleuten aus den deutschen Forschungszentren zu diskutieren und die entsprechenden Versuchseinrichtungen zu besichtigen. Nach der endgültigen Vorauswahl eines Standortes für das Entsorgungszentrum wird die Bundesregierung ihr Informations- und Diskussionsangebot für die betroffene Bevölkerung erweitern. In Aussicht genommen sind u. a. die Errichtung eines Informationszentrums, das für alle interessierten Bürger und Verbände offenstehen soll, die Durchführung von Informationsveranstaltungen mit fachkundigen Wissenschaftlern, Gruppen von interessierten Bürgern und der Industrie, die Herausgabe einer Informationsbroschüre zum Thema Entsorgung und die Erarbeitung von Informationsmaterial zum Einsatz in Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Parteien. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 136 und 137): Welche Auswirkungen haben die jüngsten Entscheidungen des amerikanischen Präsidenten über die amerikanische Atompolitik auf die Pläne der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie und die deutsche Nuklearexportpolitik? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des amerikanischen Präsidenten, den Schritt in die Plutoniumwirtschaft auf unbestimmte Zeit zu verschieben, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die deutschen Wiederaufbereitungspläne? Zu Frage B 136: Die Erklärung des amerikanischen Präsidenten vom 7. April 1977 ist in wesentlichen Punkten noch nicht genügend konkretisiert, um bereits heute endgültige Schlüsse ziehen zu können. Es wird erwartet, daß Präsident Carter in diesen Tagen eine umfassendere Erklärung zur amerikanischen Energiepolitik abgibt. Eindeutig scheint zu sein, daß die amerikanische Regierung (USA) der friedlichen Nutzung der Kernenergie grundsätzlich weiterhin eine große Bedeutung für die Energieversorgung der USA und der Welt insgesamt einräumt. Soweit bisher erkennbar, will Präsident Carter die kommerzielle Nutzung von Wiederaufarbeitung und Schnellen Brütern auf unbestimmte Zeit verschieben, ohne jedoch die entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einzustellen, diese Arbeiten sollen auf alternative Brennstoffsysteme ausgedehnt werden, wozu allerdings noch nähere Angaben fehlen. Auch über das Schicksal der fertiggestellten Wiederaufarbeitungsanlage in Barnwell, South Carolina, und des im Bau befindlichen Schnellen Brüters am Clinch River besteht noch Unklarheit. In der Pressekonferenz vom 7. April 1977 wies Präsident Carter auch darauf hin, daß andere Länder — er erwähnte hier u. a. auch die Bundesrepublik Deutschland — nach seiner Ansicht das Recht haben, ihre diesbezüglichen Projekte weiterzuverfolgen; er anerkannte, daß Länder mit geringeren heimischen Energieversorgungsmöglichkeiten als die USA hier in einer anderen Situation sind. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, ihre bisherige Politik zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu ändern. Zu Frage B 137: Was die Nuklearexportpolitik betrifft, so hat Präsident Carter die Fortsetzung des Exportembargos für Wiederaufarbeitungs- und Anreicherungstechnologien angekündigt. Die Bundesregierung hat erklärt, daß sie an der Weiterentwicklung einer weltweit akzeptierten NV-Politik interessiert ist und aktiv mitarbeitet. Ich verweise hierzu auf die Erklärung der Bundesregierung vom 7. April 1977 zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, veröffentlicht im Bulletin vom 15. April 1977. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 138) : 1638* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Ist die Bundesregierung bereit, einen Beitrag zur Vermehrung von Ausbildungsstellen zu leisten, indem sie Betriebe, die ihre Auszubildenden zeitweise in überbetriebliche Ausbildungsstätten schicken, für diese Zeit von der Zahlung der Ausbildungsvergütung befreit und eine Ausbildungsförderung (BAföG) für die Dauer der überbetrieblichen Lehrgangsteilnahme zuläßt? Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren auf verscheidene Weise Beiträge zur Erhöhung des Angebots an Ausbildungsplätzen geleistet. Für diesen Zweck sind in erheblichem Maße Haushaltsmittel bereitgestellt worden. Hierzu zählen rund 350 Millionen DM für die Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten, mit denen seit 1974 etwa 20 000 überbetriebliche Ausbildungsplätze geschaffen oder in Angriff genommen worden sind, und 100 Millionen DM für die Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen im Sonderprogramm der Bundesregierung vom 28. Januar 1976, sowie 400 Millionen DM aus Bundesmitteln, die zusammen mit den entsprechenden Ländermitteln dem beschleunigten Ausbau beruflicher Schulen mit 800 Millionen DM dienen. Auch im Programm für Zukunftsinvestitionen sind 350 Millionen DM vorgesehen, die zusammen mit den erforderlichen Komplimentärmitteln der Länder in den nächsten 3 bis 4 Jahren zusätzlich 600 Millionen DM der Verbesserung beruflicher Ausbildungsmöglichkeiten zuführen werden. Für eine Befreiung der ausbildenden Betriebe von der Zahlung der Ausbildungsvergütung für die Zeit -der überbetrieblichen Ausbildung sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine Möglichkeit. Nach § 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 hat der Ausbildende die Ausbildungsvergütung auch dann zu zahlen, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Der Versuch, durch eine Änderung der betreffenden Rechtsvorschriften eine anteilige Freistellung der ausbildenden Betriebe von 'der Zahlung 'der Ausbildungsvergütung anzustreben, sollte nicht nur vor dem Hintergrund einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte gesehen werden; einer solchen Regelung käme auch eine Präjudizwirkung zu, die eine Ausdehnung für die Zeiten der Berufsschulausbildung zur Folge haben könnte und neben einer weiteren Beanspruchung von Steuermitteln zu einer sukzessiven Änderung des dualen Systems der Berufsausbildung führen müßte. Die genannten Rechtsvorschriften hindern nicht, die ausbildenden Betriebe durch finanzielle Hilfen zu unterstützen. Durch Sonderprogramme des Bundes und der Länder sind bereits in erheblichem Umfang aus öffentlichen Mitteln Beiträge zur Stützung der Ausbildungsleistungen von Betrieben geleistet worden. Für eine begrenzte Zeit wird überbetrieblichen Ausbildungsstätten unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der laufenden Kosten erstattet. Der Bundesminister für Wirtschaft fördert im Handwerk überbetriebliche Ausbildungslehrgänge zur Anpassung an die technische Entwicklung. Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz, dessen Finanzierungsregelung im Hinblick auf den 1977 zu erwartenden Anstieg des Angebots an Ausbildungsplätzen noch nicht in Kraft gesetzt worden ist, sieht eine Unterstützung der ausbildenden Betriebe durch eine Umlagefinanzierung vor. Die Belastung der I ausbildenden Betriebe durch Ausbildungskosten kann mit dieser Finanzierungsregelung verringert werden. Die Bundesregierung wird den nächsten Berufsbildungsbericht zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorziehen und die Finanzierung schnellstens einleiten, wenn das tatsächliche Angebot an Ausbildungsplätzen nicht der Vorausschau des Hauptausschusses 'des Bundesinstituts für Berufsbildung entspricht. Die Einbeziehung von beruflichen Ausbildungsabschnitten im dualen System in den Förderungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist danach aus sachlichen Gründen nicht geboten. Entsprechend ist hierfür im BAföG gegenwärtig keine Rechtsgrundlage gegeben. Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist auf den Bereich von landesrechtlich anerkannten Schulen ab Klasse 11 und Hochschulen begrenzt (vgl. §§ 2 Abs. 1, 68 Abs. 2 BAföG). Eine Einbeziehung von Ausbildungsabschnitten im dualen System in den Förderungsbereich des BAföG würde im übrigen einen erheblichen Mittelbedarf zur Folge haben. Außerdem könnte einer solchen Maßnahme die Forderung nach Ausweitung des Förderungsbereichs auf die unteren schulischen Jahrgangsklassen folgen. Anlage 147 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 139 und 140) : Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die seit drei Jahren zu beobachtende Stagnation in den Studienanfängerzahlen und gegen mögliche unsoziale Auswirkungen des Verzichts von Hochschulberechtigten auf ein Hochschulstudium zu tun? Durch welche Vorschläge und Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Verwendungsbreite von Hochschulabsolventen zu vergrößern, um die Eingliederungsprobleme beim Übergang vom Ausbildungs- zum Beschäftigungssystem zu verringern? Zu Frage B 139: Die Gründe für das seit einigen Jahren zu beobachtende Verharren der Studienanfängerzahlen auf hohem Niveau nach einer Phase raschen Wachstums können gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist zu vermuten, daß neben anderen Einflußgrößen auch eine veränderte Einschätzung der Arbeitsmarktsituation für Hochschulabsolventen auf Entscheidungen für oder gegen ein Studium einwirkt. Auch eine undifferenzierte Diskussion des Themas „Akademikerarbeitslosigkeit" dürfte nicht ohne Einfluß geblieben sein. Die soziale Sicherung der Studenten hat gegenwärtig einen beachtlichen Stand erreicht. Vorbeugende Maßnahmen gegen mögliche unsoziale Auswirkungen des Verzichts auf ein Studium werden daher darauf konzentriert werden müssen, durch Beratung und Information unter besonderer Berücksichtigung der Belange sozial schwächerer Gruppen darauf hinzuwirken, daß die soziale Öffnung der Hochschulen nicht von der Nachfrage nach Studienplätzen her wieder rückgängig gemacht wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1639* Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Untersuchungen gefördert und veröffentlicht, die Vorausschätzungen der künftigen Situation auf dem Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen zum Gegenstand haben. Diese und andere Vorausschätzungen ergeben ein differenziertes Bild, aus dem jedoch keinesfalls generell. der Rat abgeleitet werden kann, auf ein Studium zu verzichten. Diese Tatsache der Jugendlichen und ihren Eltern, insbesondere denen aus sozial schwächeren Gruppen, bewußt zu machen, ist ein wichtiger Beitrag dazu, mehr soziales Gleichgewicht im Bildungswesen zu erreichen. Daß ein Studium heute nicht als Garantie für Status und Einkommen angesehen werden kann, muß den Jugendlichen und ihren Eltern allerdings ebenfalls zur Kenntnis gebracht werden. Die Bundesregierung wird darauf achten, daß die Information über diesen Sachverhalt gerade für sozial schwächere Studenten keinen Abschreckungseffekt auslöst. Die Bundesregierung begründet ihre Politik zur Öffnung der Hochschulen auch mit der Überlegung, daß junge Menschen, die auf ein Studium verzichten, andere berufsqualifizierende Bildungsangebote in Anspruch nehmen und so in Konkurrenz zu Jugendlichen treten, denen eine Hochschulausbildung als Alternative nicht offensteht. Der Abbau des Numerus clausus ist somit ebenfalls ein Beitrag dazu, das soziale Gleichgewicht im Bildungswesen zu stärken. Zu Frage B 140: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Hochschulausbildung durch Vermittlung breiter angelegter Qualifikationen dazu beizutragen hat, den Eintritt der Hochschulabsolventen in das Erwerbsleben zu erleichtern. Mit ihren eigenen Vorschlägen und Maßnahmen hat sich die Bundesregierung an der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern zu orientieren. Sie nutzt die begrenzten Möglichkeiten der Förderung von Modellversuchen und Forschungsvorhaben, um die Länder und die Hochschulen in ihren Bemühungen um die Reform des Studiums zu unterstützen. Ich verweise hierzu auf Modellversuche, in denen eine stärkere Berücksichtigung der Berufspraxis bereits innerhalb des Studiums entwickelt und erprobt werden soll. Beispielhaft seien genannt die Organisation des Praxisbezugs im wirtschaftswissenschaftlichen Studium an der Universität Trier, das Grundstudium für Bauingenieure an der Technischen Hochschule Darmstadt sowie verschiedene intergrierte Studiengänge an den Universitäten Hamburgs und Berlins und an der Gesamthochschule Kassel. Generelle Vorschläge für die Verbreiterung der einzelnen Ausbildungsgänge anstelle noch häufig anzutreffender Spezialisierung hat der BMBW z. B. in seiner „Bildungspolitischen Zwischenbilanz", in den „10 Thesen zu dem Verhältnis von Bildungs- und Beschäftigungssystem" sowie anläßlich der Vorstellung der von ihm herausgegebenen Studie „Eingliederungsprobleme von Absolventen tertiärer Bildungsgänge beim Übergang von Ausbildungs- zum Beschäftigungssystem in ausgewählten Ländern" vorgelegt. Das Hochschulrahmengesetz gibt in seinem § 8 den Ländern und den zuständigen staatlichen Stellen ausdrücklich auf, Studieninhalte zu entwickeln, die „im Hinblick auf Veränderungen in der Berufswelt den Studenten breitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen". Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 141 und 142) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung (entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 14. Juni 1973), dem Bundestag über den Fortgang der Angleichung der Berufs- und Laufbahnreform an die neuen Bildungsabschlüsse wieder zu berichten (letzter Bericht vom 19. Oktober 1973) ? Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung dem Bundestag ein Konzept zur Reform der Berufs- und Laufbahnstruktur vorlegen können, und von welchen Grundzügen geht die Bundesregierung bei der Erarbeitung dieses Konzepts aus? Ihre Fragen richten sich, wie den Erläuterungen im Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion vom 15. April 1977 zu entnehmen ist, zunächst auf den Bereich des öffentlichen Dienstes. Ich beantworte sie für diesen Bereich der Laufbahnreform wie folgt: Zu Frage B 141: Seit der Vorlage des Berichts der Bundesregierung betr. Berufs-/Laufbahnreform vom 19. Oktober 1973 — Drucksache 7/1129 — sind die Unterrichtungen und Erörterungen zu dem Problembereich fortgeführt worden. Insbesondere hat der federführende Ausschuß für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages noch in seiner Sitzung vom 2. Juni 1976 den Bericht zusammen mit einer weiteren Stellungnahme des Bundesministers des Innern zum Bildungsgesamtplan — Ausschußdrucksache 117 — erörtert und abschließend zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung hat ferner im Rahmen ihrer Antwort vom 30. April 1976 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Zukunftschancen der jungem Generation in der Bildung und im Beruf — Drucksache 7/5099 — zu den betreffenden Fragen Stellung genommen. Grundlage der gegenwärtigen Arbeiten zur Fortentwicklung des Laufbahnsystems ist das Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform, das die Bundesregierung im Mai 1976 beschlossen und veröffentlicht hat. In ihm sind die Ziele der Laufbahnreform — mit Blick auch auf die Entwicklungen des Bildungswesens — dargestellt. In der Regierungserklärung vom Dezember 1976 ist auf dieses Aktionsprogramm noch einmal hingewiesen worden. Das Programm enthält kurz- und mittelfristige Vorhaben. Erste Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms sollen bereits eine Neufassung der Bundeslaufbahnverordnung enthalten, deren Verabschiedung bis Ende dieses Jahres angestrebt wird. 1640* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Eine weitere Fortentwicklung der Regelungen im Bereich der Berufszugänge und Berufswege ist für die zweite Hälfte der Legislaturperiode vorgesehen. Bei diesem Entwicklungsstand erscheint es der Bundesregierung sinnvoll, gegen Ende des Jahres 1978 wieder zu berichten. Zu Frage B 142: Konzept und Grundzüge der Reform der Laufbahnstruktur im öffentlichen Dienst ergeben sich, wie schon zu Frage 141 angeführt, aus dem Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform. Die Neufassung der Bundeslaufbahnverordnung wird auf der Grundlage des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 eine entsprechende Neuzuordnung der Bildungsabschlüsse und eine Verbesserung der Ausbildung für den mittleren Dienst vorsehen und die Fachhochschulbildung für den gehobenen Dienst im einzelnen ausgestalten. Durch Fortentwicklung der Aufstiegsverfahren sollen geeignete Mitarbeiter noch mehr als bisher die Möglichkeit erhalten, sich auch nach Eintritt in den öffentlichen Dienst für höherbewertete Verwendungen weiter zu qualifizieren. Dabei soll der frühzeitige Einstieg in einer niedrigeren Einstiegsebene mehr als bisher eine reale Alternative zu einem umfassenderen Bildungserwerb — insbesondere in einem Hochschulstudium — vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst werden. Der Wettbewerb soll offener, die Eignungswahl mehr an den Anforderungen der Verwendungsbereiche orientiert werden. Außerdem ist eine wirksamere Ausgestaltung der Probezeiten, der Ausbildung und der Fortbildung vorgesehen. Auch diese Regelungen werden insgesamt zu einer differenzierteren Chancenverteilung auch im Verhältnis zwischen dem Bildungssystem und dem Laufbahnsystem des öffentlichen Dienstes beitragen. Über die Zielsetzungen hinaus wird geprüft, inwieweit bereits übergangsweise die Voraussetzungen eines funktions- und befähigungsgerechten höheren Einstiegs in Laufbahnen des öffentlichen Dienstes im Laufbahnrecht stärker betont werden können. Zur Vorbereitung von Maßnahmen in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode ist mit der Erarbeitung einer Problemstudie begonnen worden, die eine umfassende Analyse der Abhängigkeiten und Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Regelungsbereichen des Laufbahnsystems, auch mit Blick auf die Zusammenhänge mit dem Bildungsbereich und dem allgemeinen Beschäftigungssystem, zum Ziel hat. Zur Unterstützung dieser Arbeiten ist ein Forschungsauftrag erteilt worden. Aus diesen Arbeiten sollen die Vorschläge für eine weitere Fortentwicklung des Laufbahnsystems hervorgehen. Das Kernziel ist, noch besser die Übereinstimmung zwischen den Anforderungen der Dienstposten und der Befähigung der Dienstposteninhaber zu gewährleisten, dafür den Eignungswettbewerb weiter zu öffnen und zielgerecht auszugestalten, und die Bildungsabschlüsse möglichst funktionsnah den Verwendungsbereichen zuzuordnen. Notwendige Voraussetzung für die Umsetzung dieser Arbeitsergebnisse ist die Verbesserung der Instrumente der Personalsteuerung, besonders — die Entwicklung einer Funktions- und Dienstpostenanalyse, — die Verbesserung der Beurteilungs- und Eignungsfeststellungsverfahren. Die Entwicklungsarbeiten hierzu sind ebenfalls aufgenommen worden. Erprobungen sollen teils noch in diesem Jahr, teils schrittweise im Laufe dieser Legislaturperiode durchgeführt werden. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 143 und 144) : Trifft es zu, daß das Organisationsgutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, daß es im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Leitung und Basis gibt, und daß ein ausreichendes gemeinsames Aufgabenverständnis im Ministerium fehlt? Trifft es zu, daß das Organisationsgutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, daß an der Basis Vorhaben der Leitung immer wieder als unerwartet, im Widerspruch zur vorangegangenen Äußerung, als irrational und politisch nicht nachvollziehbar bezeichnet werden? Es trifft nicht zu, daß der Ergebnisbericht über die Organisationsuntersuchung diese Feststellungen enthält. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 145) : Wann wurde die Untersuchung über die innere Organisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Auftrag gegeben, seit wann liegt das Ergebnis vor, wann wird die Entscheidung über die Anwendung des Untersuchungsergebnisses im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit getroffen werden? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat am 28. Oktober 1975 ein Organisationsgutachten in Auftrag gegeben. Ziel dieses Auftrages war es zu untersuchen, wie mit knappen Personalressourcen ein steigendes und komplexer werdendes Aufgabenvolumen bewältigt werden kann. Die Untersuchung begann am 1. November 1975; sie endete mit der Übergabe des Gutachtens am 22. September 1976. Das Gutachten wird gegenwärtig ausgewertet. Soweit sich daraus Folgerungen für eine weitere Verbesserung der Arbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit ableiten lassen, werden diese im Rahmen der Organisationsgewalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu gegebener Zeit realisiert. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1641* Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 146 und 147) : Trifft es zu, daß das Bundesfinanzministerium sich der Durchführung der Untersuchung widersetzt, diese als unnötig bezeichnet und statt dessen eine Ausarbeitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit eigenen Organisationsreferats empfohlen hat? Hat das Organisationsreferat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit nicht genügend eigene Fachkenntnisse, um eine solche Untersuchung durchführen zu können? Zu Frage B 146: Die Bundesregierung hält eine Beauftragung von externen Beratungsunternehmen mit der Durchführung von Organisationsuntersuchungen in geeigneten Fällen für erforderlich. Die bisherigen Erfahrungen in den Verwaltungsbereichen von Bund, Ländern und Gemeinden zeigen, daß eine solche umfassende Untersuchung, wie sie im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit durchgeführt wurde, nur mit Unterstützung externer Berater zu bewältigen ist. Auf diese Weise wird zudem gewährleistet, daß die in der Wirtschaft und Wissenschaft vorhandenen Kenntnisse für die Verwaltung genutzt werden. Dies ist auch hier in hohem Maße bereits während der Erhebungs- und Diskussionsphase durch die ständigen intensiven Gespräche zwischen den externen Beratern und den Mitarbeitern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf allen Arbeitsebenen geschehen. Zu Frage B 147: Die fachkundige Steuerung durch das Organisationsreferat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, und damit das Zusammenwirken von externem und internem Sachverstand bei der Problemlösung war sichergestellt. Anlage 152 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klein (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 148) : Gibt es in dem Organisationsgutachten weitere kritische Anmerkungen zur Organisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, und wie lauten diese? Das Gutachten enthält eine Reihe von Feststellungen und Vorschlägen zur Arbeitsorganisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Bundesminister Frau Schlei hat bereits im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit erklärt, daß sie das Gutachten erst noch genau prüfen müsse, bevor sie ihr eigenes Urteil bilde. Anlage 153 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 149 und 150) : In welcher Höhe wurden in den Jahren 1970 bis 1976 Kapitalhilfeumschuldungen vorgenommen, und welchen Anteil hatten diese Umschuldungen an der gesamten bilateralen Kapitalhilfe? Welches waren die Entwicklungsländer, für die in den Jahren seit 1970 Kapitalhilfeumschuldungen notwendig geworden waren? Zu Frage B 149: Die Bundesregierung gab in den Jahren 1970 bis 1976 im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit Umschuldungszusagen in Höhe von 1 930,9 Millionen DM. Das gesamte Zusagevolumen betrug in dieser Zeit 13 774,8 Millionen DM. Die Umschuldungszusagen bezogen sich ganz überwiegend auf Fälligkeiten, die aus vor dem Jahre 1970 eingegangenen Verbindlichkeiten herrühren. Ein rechnerisch festgestellter Anteil an dem gesamten Zusagevolumen von 1970 bis 1976 wäre daher ohne Aussagekraft. Unter Zusage ist hier, entsprechend international festgelegten und bei Meldungen an das Development Assistance Committee (DAC) und an die Weltbank befolgten Richtlinien, der abgeschlossene Darlehensvertrag zu verstehen. Zu Frage B 150: Seit 1970 wurden Kapitalhilfe-Umschuldungen von wesentlicher Bedeutung bei den Ländern Indien, Pakistan, Bangladesh, Indonesien, Ägypten und Chile notwendig. Der Rest der Umschuldungssumme in Höhe von ca. 7 % verteilt sich auf weitere 15 Länder. Hier wurden vorwiegend Prolongationen fälliger Raten oder projektbedingte Rückzahlungserleichterungen vereinbart. Anlage 154 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 151 und 152) : Trifft es zu, daß für eine Untersuchung über die innere Organisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit durch eine Firma der Unternehmensberatung über eine halbe Million DM ausgegeben wurden? Welche weiteren Kosten werden nodi entstehen, sind Folgemaßnahmen geplant? Zu Frage B 151: Die im Zusammenhang mit der Organisationsuntersuchung entstandenen Kosten betrugen insgesamt 485 650,— DM. Zu Frage B 152: Folgemaßnahmen unter Hinzuziehung externer Beratungsunternehmen mit Kostenwirkung sind nicht geplant. 1642* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 Anlage 155 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 153) : Was prädestiniert die Jungsozialisten in der SPD im Vergleich zu den politischen Jugendverbänden der anderen im Bundestag vertretenen Parteien in den Augen der Bundesregierung dazu, bezuschußte „Erwachsenenbildung" im Ausland zu treiben? Entwicklungspolitik ist auf eine breite Unterstützung aller gesellschaftlichen. Gruppen angewiesen. Es ist deshalb zu begrüßen, wenn sich auch Organisationen, die den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehen, aktiv für die Interessen der Entwicklungsländer und ihrer Menschen einsetzen. Die Möglichkeit der Beantragung von Mitteln aus dem Titel „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger in Entwicklungsländern" steht bei der Erfüllung vor allem folgender Kriterien auch diesen Organisationen offen: — entwicklungspolitische Förderungswürdigkeit des Vorhabens — entwicklungspolitische Erfahrung und organisatorische Voraussetzungen für die Projektdurchführung bei den Trägern, die diese Voraussetzungen auch durch die Zusammenarbeit mit einer leistungsfähigen deutschen Organisation einbringen können — Übernahme eines substantiellen Eigenanteils — mindestens 25 % an der Finanzierung durch den Träger. Das von den Jungsozialisten geplante Projekt soll in enger Zusammenarbeit mit peruanischen bäuerlichen Genossenschaften, peruanischen Regierungsstellen und der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführt werden. Anlage 156 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 154 und 155) : Trifft es zu, daß die Jungsozialisten von der Bundesregierung aus Mitteln für die Entwicklungshilfe 600 000 DM erhalten haben bzw. sollen? Welche Mittel haben die Jusos in den Jahren 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976 aus den Bundeshaushalten direkt oder indirekt erhalten? Zu Frage B 154: Die Rahmenplanung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit für 1977 sieht vor, daß für ein Projekt der ländlichen Erwachsenenbildung in Peru aus dem Titel „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger in Entwicklungsländern" 600 000 DM bewilligt werden können. Träger soll die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten in der SPD sein. Es ist vorgesehen, daß das Projekt, das über 4 bis 5 Jahre laufen soll, in enger Zusammenarbeit mit peruanischen bäuerlichen Genossenschaften, peruanischen Regierungsstellen und der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführt wird. Zu Frage B 155: Die Jungsozialisten haben aus dem gesamten Bundeshaushalt Mittel in folgender Höhe erhalten: 1972 1973 1974 1975 1976 336 000 362 000 411 000 467 000 447 000 DM davon aus dem Einzelplan 23: 1 000 DM — 27 000 DM — — Zum Vergleich darf noch auf folgendes hingewiesen werden: Die im selben Zeitraum an die Jungdemokraten aus dem Bundeshaushalt geflossenen Mittel liegen im Schnitt etwa 50 % unter denen der Jungsozialisten. Die der Jungen Union im selben Zeitraum zugeflossenen Mittel übersteigen den Betrag der Jungsozialisten in jedem einzelnen Jahr beträchtlich. Sie liegen von Jahr zu Jahr unterschiedlich zwischen 14 % und 42 % über der jeweils den Jungsozialisten zugeflossenen Summe. Aus dem Einzelplan 23 flossen im genannten Zeitraum kumulativ neben den Jungsozialisten (29 000 DM) den Jungdemokraten Mittel in Höhe von 52 000 DM zu. Von den der Jungen Union aus dem Bundeshaushalt insgesamt zugeflossenen Mitteln entfallen auf den Einzelplan 23 keine Beträge. Anlage 157 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 156 und 157) : Welche konkreten Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem Tunesien-Projekt mit vereinfachtem Abwicklungsverfahren über 20 Millionen DM gemacht, und werden diesem Projekt, das von der Bundesregierung als Pilotprojekt bezeichnet wurde, ähnliche Projekte in absehbarer Zeit folgen? Wie hoch ist der Anteil des Rohstoffsektors an der bilateralen finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei den Zusagen bzw. bei den Auszahlungen in den Jahren 1975 und 1976, und wie hoch wird dieser Anteil im Jahr 1977 sein? Zu Frage B 156: Die Bundesregierung hat im März 1976 mit der tunesischen Regierung vereinbart, bei der finanziellen Zusammenarbeit ein vereinfachtes Verfahren der Projektprüfung und der Projektabwicklung mit einem sogenannten Pilotprojekt zu erproben. Dieses Projekt soll einfach, überschaubar und nicht Teil eines Großprojektes sein, es soll möglichst risikolos Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1977 1643* abgewickelt werden können. Hierfür hat die Bundesregierung einen Kapitalhilfekredit in Höhe bis zu 20 Millionen DM zugesagt. Der übliche Vorbehalt einer Prüfung durch die deutsche Seite bezieht sich ausnahmsweise nur auf die „Plausibilität" der vollständigen, von tunesischer Seite selbst geprüften Unterlagen. Konkrete Erfahrungen wird die Bundesregierung mit diesem tunesischen Projekt voraussichtlich erst in einiger Zeit machen können. Zunächst liegt es an der tunesischen Seite, das nunmehr von ihr gefundene, den vier genannten Kriterien entsprechende und vor wenigen Wochen bei der Bundesregierung beantragte Trinkwasserversorgungsprojekt entsprechend unseren genannten Anforderungen in einem Prüfungsbericht darzustellen. Ob in absehbarer Zeit ähnliche Projekte folgen können, hängt davon ab, welche Erfahrungen die Bundesregierung mit dem tunesischen Pilotprojekt macht und ob nach einem Erfolg die deutschen Regeln für das Verfahren bei der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern entsprechende Fortentwicklungen zulassen. Zu Frage B 157: Der Anteil des statistisch nicht immer klar auszugliedernden Rohstoffsektors an der bilateralen technischen Zusammenarbeit (Titel 686 01) betrug bei den Bewilligungen 1975 5,4 % und 1976 5,3 %. In der Rahmenplanung 1977 sind ca. 5 % vorgesehen. Bei den Auszahlungen war der Anteil 1975 4,1 % und 1976 5,4 %. Der Anteil des Rohstoffsektors in der Rahmenplanung der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit (Titel 866 01) belief sich 1975 auf 8,4 %, 1976 auf 6,3 % und wird 1977 voraussichtlich 7 % betragen. Bei den Auszahlungen entfielen 1975 1,5 % und 1976 1,4 % auf den Rohstoffsektor. Auch künftig ist mit erheblichen jährlichen Schwankungen beim Volumen der finanziellen Zusammenarbeit zu rechnen, weil es sich jeweils um eine geringe Zahl von verhältnismäßig großen Vorhaben handelt. Anlage 158 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 158) : Wie hoch ist der Anteil der Lieferung von Schiffen an der gesamten deutschen bilateralen Kapitalhilfe bei den Zusagen, bzw. bei den Auszahlungen im Jahr 1976, und wie wird sich dieser Anteil in den kommenden Jahren entwickeln? Die Bundesregierung sagte aus der Verpflichtungsermächtigung 1976 der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit für die Lieferung von Schiffen insgesamt (unter Einbeziehung eines besonderen Schiffbauprogrammes) 182 025 Millionen DM zu. Dies entspricht einem Anteil von 8,07 % der gesamten Zusagen aus diesem Titel in Höhe von 2 254,5 Millionen DM. Insgesamt wurde durch Mischung mit Exportkrediten ein Gesamtauftragsvolumen von 384,7 Millionen DM erreicht. Für Schiffslieferungsprojekte wurden im Jahre 1976 aus diesem Titel ausgezahlt insgesamt ca. 20 Millionen DM = 1,07 % der gesamten Auszahlungen in Höhe von 1 870,8 Millionen DM. Die Höhe des von der Bundesregierung für Schiffslieferungen vorgesehenen Betrages geht aus den vertraulichen Erläuterungen zum Titel 866 01 des Einzelplans 23 hervor, die Ihnen als Mitglied des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorliegen. Inwieweit das Schiffslieferungsprogramm auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Die Auszahlungen erfolgen nach Projektfortschritt; eine genauere Schätzung pro Jahr ist bei dem derzeitigen Stand der Projekte nicht möglich. Anlage 159 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 159) : Wird die Bundesregierung — worauf Äußerungen der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit hindeuten — Botswana die Schäden ersetzen, die es sich selbst beibrächte, wenn es die in rhodesischem Eigentum stehende Eisenbahn enteignete, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls — eine derartige Verwendung der knappen deutschen Mittel mit dem sonst von ihr verkündeten Grundsatz, daß diese den Menschen unabhängig von den politischen Verhältnissen zugute kommen sollen? Die Frage geht von der Hyothese aus, daß Botswana die rhodesische Eisenbahn auf seinem Territorium enteignen will. Davon ist der Bundesregierung nichts bekannt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hildegard Hamm-Brücher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Die Frage des Herrn Abgeordneten Lintner beantworte ich wie folgt. Die in Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, geschilderte Praxis bei Visaanträgen für die CSSR ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Sie dient der Feststellung, ob der Sichtvermerksbewerber aus der Sicht der CSSR noch tschechoslowakischer Staatsangehöriger ist. Bejahendenfalls kann der Betreffende nach den tschechoslowakischen Vorschriften, die insoweit internationaler Regel entprechen, nicht mit einem deutschen oder auch einem anderen, sondern nur
    mit einem tschechoslowakischen Paß in die CSSR einreisen. Ihm wird demzufolge auch kein Visum in seinen deutschen Paß erteilt.
    Dieses Verfahren entspricht der völkerrechtlichen Regel, wonach ein sogenannter Doppelstaatler von jedem Staat, dem er angehört, als eigener Staatsangehöriger behandelt werden kann. Nach Ansicht der Bundesregierung liegt eine Klärung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse auch im wohlverstandenen Interesse des Sichtvermerksbewerbers, da unsere Botschaft in Prag gehindert sein könnte, einem deutsch-tschechoslowakischen Doppelstaatler in der CSSR diplomatischen und konsularischen Schutz zu gewähren.
    Die erwähnte tschechoslowakische Praxis bezieht sich im übrigen nicht auf Deutsche, die bis zum Stichtag des 7. Mai 1953 aus der CSSR vertrieben wurden oder ausgewandert sind. Ihre etwaige frühere tschechoslowakische Staatsangehörigkeit ist nach tschechoslowakischem Recht erloschen. Dieser Personenkreis muß nur die Frage nach dem Zeitpunkt der endgültigen Ausreise aus der CSSR beantworten.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 148 des Abgeordneten Lintner auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß diese Praxis mit den Vereinbarungen der KSZE und dem Inhalt des Prager Vertrags vereinbart werden kann?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Abgeordneter, Staatsangehörigkeitsfragen sind in der KSZE-Schlußakte nicht geregelt. Diese ist ein politisches Dokument, nicht aber eine Konvention zur Regelung rechtlicher Fragen. Hierüber waren sich Bundesregierung und Opposition während der Genfer Verhandlung einig. Die KSZE-Schlußakte sollte kein neues regionales Völkerrecht schaffen. Ich habe das aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Oktober 1974 zitiert. Daß dies gelang, ist eine der wesentlichen Erfolge der westlichen Verhandlungsführung. Die geschilderte Praxis ist auch mit dem deutsch-tschechoslowakischen Vertrag von 1973 durchaus vereinbar. Dieser regelt bekanntlich Staatsangehörigkeitsfragen nicht, sondern läßt die sich aus der Rechtsordnung jeder der beiden Vertragsparteien ergebende Staatsangehörigkeit lebender und verstorbener Personen unberührt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lintner.