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  • date_rangeDatum: 18. März 1977

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 1133 A Beratung des Agrarberichts 1977 der Bundesregierung — Drucksachen 8/80, 8/81 — Ertl, Bundesminister BML 1134 D Nächste Sitzung 1141 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1143* A Anlage 2 Erlaß von Vorschriften über die Arbeitsweise von Detektiven zum Schutz der Persönlichkeit vor willkürlichen Überprüfungsmethoden MdlAnfr A106 11.03.77 Drs 08/168 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1143* B Anlage 3 Zunahme von Ausnahmeregelungen im Rahmen des Interzonenhandelsabkommens für die Schiffahrt zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für deutsche Seeleute auf deutschen Schiffen MdlAnfr A115 11.03.77 Drs 08/168 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1144* A Anlage 4 Benutzung der Bundesrepublik Deutschland als Umschlagplatz für den Transport von Waffen nach Süd-Afrika MdlAnfr A118 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schachtschabel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1144* B Anlage 5 Haltung der Bundesregierung zur Forderung nach einem Bundesenergieministerium; Erwägung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen im Rahmen eines Energie-Ersparnisplanes MdlAnfr A119 11.03.77 Drs 08/168 Haberl CDU/CSU MdlAnfr A l20 11.03.77 Drs 08/168 Haberl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1144* B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Anlage 6 Vereinbarkeit der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen Informationen für Arbeitnehmer „aus Bonn" mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr A145 11.03.77 Drs 08/168 Franke CDU/CSU MdlAnfr A146 11.03.77 Drs 08/168 Franke CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 1144* D Anlage 7 Interpretation des Viermächteabkommens durch den DDR-Staatsratsvorsitzenden Honecker MdlAnfr A162 11.03.77 Drs 08/168 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1145* B Anlage 8 Veto des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Ottawa gegen die Aufführung des Films „Es herrscht Ruhe im Land" im dortigen Goethe-Institut MdlAnfr A163 11.03.77 Drs 08/168 Lattmann SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1145* C Anlage 9 Ergebnis der Besprechungen mit dem italienischen Fremdenverkehrsminister Antoniozzi bezüglich der Hebung der Ladung des Giftschiffes Cavtat MdlAnfr A165 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1146* A Anlage 10 Verstoß der DDR gegen das Viermächteabkommen durch Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Kraftfahrzeuge in Berlin (Ost) MdlAnfr A168 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A169 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1146* B Anlage 11 Verstoß der DDR gegen das Viermächteabkommen durch Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr in Berlin (Ost) MdlAnfr A170 11.03.77 Drs 08/168 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1146* D Anlage 12 Interpretation des Viermächteabkommens bezüglich Berlin (Ost) MdlAnfr A171 11.03.77 Drs 08/168 Lagershausen CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1147* A Anlage 13 Abwehr der Einmischung der Ostblockstaaten in die innerstaatliche deutsche Rechtsordnung MdlAnfr A176 11.03.77 Drs 07/168 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1147* A Anlage 14 Maßnahmen zur Verbreitung der deutschen Sprache in Großbritannien, insbesondere durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst und das Goethe-Institut MdlAnfr A177 11.03.77 Drs 08/168 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1147* C Anlage 15 Repressalien der tschechoslowakischen Regierung gegen Unterzeichner der Charta 77 MdlAnfr A178 11.03.77 Drs 08/168 Graf Huyn CDU/CSU MdlAnfr A179 11.03.77 Drs 08/168 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1147* D Anlage 16 Ermöglichung der Ausreise für in der Sowjetunion lebende Deutsche MdlAnfr A180 11.03.77 Drs 08/168 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1148* B Anlage 17 Empfang einer Delegation der Deutschen Friedensunion durch die Deutsche Botschaft in Wien MdlAnfr A181 11.03.77 Drs 08/168 1148* C Regenspurger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA Anlage 18 Einladung der sowjetischen Marine zur Kieler Woche durch den Kieler Magistrat MdlAnfr A183 11.03.77 Drs 08/168 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1148* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 III Anlage 19 Renovierung des Palais Schaumburg für 265 000 DM SchrAnfr B1 11.03.77 Drs 08/168 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 1149* A Anlage 20 Behinderung des Deutschen Fernsehens bei der Berichterstattung über den Hotelbrand in Moskau SchrAnfr B2 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1149* B Anlage 21 Zukunft der deutschen Schulen im Auslandsgebiet des Ostseeraumes sowie Möglichkeiten der Begegnung mit Kindern des Gastlandes SchrAnfr B3 11.03.77 Drs 08/168 Ey CDU/CSU SchrAnfr B4 11.03.77 Drs 08/168 Ey CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1149* D Anlage 22 Auslegung der Äußerungen des früheren US-Außenministers Kissinger im „Spiegel" durch die Bundesregierung SchrAnfr B5 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1150* B Anlage 23 Freilassung des in der CSSR inhaftierten deutschen Journalisten Werner Gengenbach SchrAnfr B6 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1150* D Anlage 24 Einsatz eines Störsenders in der Sowjetunion gegen die Sender Free Europe, Radio Liberty und die Deutsche Welle SchrAnfr B7 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1150* D Anlage 25 Anpassung des deutschen Rechts an den Warschauer Vertrag SchrAnfr B8 11.03.e Drs 08/168 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1151* A Anlage 26 Unterstützung südafrikanischer Gewalttäter mit einer Spende der Bundesrepublik Deutschland an Botswana SchrAnfr B9 11.0337 Drs 08/168 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1151* D Anlage 27 Verfolgung von Bürgerrechtlern durch Anwendung psychiatrischer Zwangsbehandlungen in Rumänien SchrAnfr B10 11.03.77 Drs 08/168 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1151* D Anlage 28 Nichtteilnahme der Europäischen Gemeinschaft an dem Gipfeltreffen zur Wirtschaftspolitik SchrAnfr B11 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1152* A Anlage 29 Ausdehnung der im Rahmen des EG-Rechts vorgeschlagenen Konsultationsverfahren für Kraftwerke auf Atommülldeponien und Wiederaufbereitungsanlagen SchrAntw B12 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1152* B Anlage 30 Aufrechterhaltung der im Haushaltstrukturgesetz erfolgten Heraufsetzung des Ruhestands-Antragsalters für Beamte SchrAnfr B13 11.03.77 Drs 08/168 Krockert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1152* D Anlage 31 Verfahren für die Errichtung von Zwischenlagerbecken für Kernbrennelemente SchrAnfr B14 11.03.77 Drs 08/168 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1153* A Anlage 32 Neugestaltung des Beihilferechts SchrAnfr B15 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schmude SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1153* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Anlage 33 Einsatz des BGS in Brokdorf SchrAnfr B16 11.03.77 Drs 08/168 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1153* D Anlage 34 Anstellung ehemaliger Extremistenführer als freie Mitarbeiter bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Möglichkeit, feste Anstellungsverhältnisse einzuklagen SchrAnfr B17 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1154* B Anlage 35 Daten über die soziale Struktur des Kreises der Empfänger des Bundesverdienstkreuzes sowie Anzahl der Ablehnungen und Anteil der mit dem Verdienstkreuz ausgezeichneten Frauen SchrAnfr B18 11.03.e Drs 08/168 Frau Simonis SPD SchrAnfr B19 11.03.77 Drs 08/168 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1154* B Anlage 36 Gesundheitlicher Schutz der Leistungssportler als Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Förderungsmittel SchrAnfr B20 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B21 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 1154* D Anlage 37 Evakuierung der Städte Schweinfurt und Würzburg bei einem Unfall in dem im Bau befindlichen Kernkraftwerk Grafenrheinfeld sowie Entscheidung über die Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk und Ausarbeitung der Evakuierungspläne SchrAnfr B22 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B 23 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B24 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1155* C Anlage 38 Verfahren der Eingliederung von deutschstämmigen Umsiedlern aus Osteuropa in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B25 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1156* B Anlage 39 Änderung des Dienstrechts SchrAnfr B26 11.03.77 Drs 08/168 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1156* C Anlage 40 Äußerungen eines Regierungsvertreters über den Verlauf der Grenze zur DDR; Behinderung der freien Berichterstattung und Beleidigung durch den Leiter der OstBerliner Delegation in der Grenzkommission SchrAnfr B27 11.03.77 Drs 08/168 Gierenstein CDU/CSU SchrAnfr B28 11.03.77 Drs 08/168 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1157* A Anlage 41 Ablehnung der Einbeziehung des Landesverbandes Berlin in die Kontakte zwischen der deutschen und der rumänischen Sportjugend durch Rumänien SchrAnfr B29 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1153* B Anlage 42 Wiederherstellung der Konkursfestigkeit von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1976 SchrAnfr B30 11.03.77 Drs 08/168 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1153* C Anlage 43 Aufhebung der Gebührenfreiheit bei der Erzwingungshaft SchrAnfr B31 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1158* A Anlage 44 Unterbindung der Forderung von sogenannten „Wohnungswechselpauschalen" Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 V von Mietern durch Hausverwertungs- und -verwaltungsfirmen SchrAnfr B32 11.03.77 Drs 08/168 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1158* B Anlage 45 Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an das Ergebnis der Verhandlungen des ADAC mit der Automobilwirtschaft hinsichtlich des Verbraucherschutzes SchrAnfr B33 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1158* D Anlage 46 Versteuerung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch bei tatsächlich unter der Vergleichsmiete liegenden Mieteinnahmen SchrAnfr B34 11.03.77 Drs 08/168 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1159* B Anlage 47 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Philippinen SchrAnfr B35 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1159* D Anlage 48 Einkommensteuerveranlagung über die tatsächlichen Mieteinkünfte hinaus bei Nichtausschöpfung der Möglichkeiten zur Mieterhöhung SchrAnfr B36 11.03.77 Drs 08/168 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1160* A Anlage 49 Nichtbelegung der Umsätze des Kunsthandels in der Schweiz mit Mehrwertsteuer SchrAnfr B37 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1160* B Anlage 50 Nachträgliche Begünstigung von Ausbaumaßnahmen an Altbauten nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes SchrAnfr B39 11.03.77 Drs 08/168 Scheffler SPD SchrAnfr B40 11.03.77 Drs 08/168 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1160* D Anlage 51 Verlängerung der durch das Kreditwesengesetz vorgeschriebenen Frist zur Verwirklichung des sogenannten ,,Vier-Augen-Prinzips" in den Kreditinstituten SchrAnfr B41 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1161* A Anlage 52 Zahl der Bauherren ohne Anspruch auf Steuervergünstigung nach § 7 b EStG wegen Errichtung von Wohnungen in der Zeit vom 9. Mai bis 30. November 1973 und Höhe der Steuermehreinnahmen sowie Ermöglichung der Inanspruchnahme des § 7 b EStG für Bauherren, die in der Zeit vom 9. Mai bis 31. Dezember 1973 einen Bauantrag gestellt haben SchrAnfr B42 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B43 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B 44 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1161* D Anlage 53 Erprobung von Verfahren zur Berechnung der mittelbaren Kosten von Gesetzen SchrAnfr B45 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1162* B Anlage 54 Änderungen des vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen angewandten Rechts auf Grund der Auffassungen des Bundeskanzlers SchrAnfr B46 11.03.77 Drs 08/168 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1162* D Anlage 55 Herstellung des Gleichgewichts zwischen wirtschaftsstarken und strukturschwachen Räumen durch das Investitionsprogramm und Erhaltung der Bahnanschlüsse in den Schwerpunktorten SchrAnfr B47 11.03.77 Drs 08/168 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1163* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Anlage 56 Nichtförderung von Großhandelsbetrieben durch Investitionszulagen gemäß § 1 des Investitionszulagengesetzes SchrAnfr B48 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAnfrB49 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1163* D Anlage 57 Zuschüsse aus dem EG-Fonds für West-mittelfranken in den Jahren 1977/1978 SchrAnfr B50 11.03.77 Drs 08/168 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B 51 11.03.77 Drs 08/168 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1164* B Anlage 58 Steigerung der Produktivität unserer Wirtschaft SchrAnfr B52 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B53 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1164* D Anlage 59 Energiepolitische Zielsetzungen der Bundesregierung im Stromerzeugungsbereich SchrAnfr B54 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1165* B Anlage 60 Sicherstellung der Beseitigung von Motoröl in umweltunschädlicher Weise angesichts des zunehmenden Verkaufs von Motoröl ohne eigene Altölbeseitigung SchrAntw B55 11.03.77 Drs 08/168 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1165* C Anlage 61 Vorabunterrichtung von SPD-Abgeordneten über die vorläufigen Grundsätze und Schwerpunkte eines mehrjährigen Infrastrukturprogramms zur wachstumspolitischen Vorsorge; Investitionszulage für kleinere mittelständische Betriebe SchrAnfr B56 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B57 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1166* A Anlage 62 Verhinderung einer Überschwemmung des inländischen Textilmarktes mit Einfuhren aus Staatshandelsländern mit Niedrigpreisofferten SchrAnfr B58 11.03.77 Drs 08/168 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B59 11.03.77 Drs 08/168 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1166* C Anlage 63 Berücksichtigung der Kriterien und Maßstäbe der Raumordnung bei dem beabsichtigten langfristigen Investitionsprogramm für den Infrastrukturausbau; Bedeutung der Enquete über die Bauwirtschaft SchrAnfr B60 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B61 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1167* A Anlage 64 Erlaß einer Verordnung zum Außenwirtschaftsgesetz hinsichtlich des Nuklearexports SchrAnfr B62 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B63 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1168* A Anlage 65 Einfluß des wirtschaftlichen Geschehens jenseits der deutschen Grenzen auf die einzelnen Faktoren der Entwicklung im Bundesgebiet angesichts flexibler Wechselkurse SchrAnfr B64 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1168* C Anlage 66 Ausgleich der sich durch unterschiedliche Fangbedingungen in der Ostsee ergebenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Kutterfischer SchrAnfr B65 11.03.77 Drs 08/168 Carstens (Fehmarn) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 1 169* A Anlage 67 Verweisung der Sowjetunion auf die alleinzuständige Europäische Gemeinschaft in den Fischereiverhandlungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, .den 18. März 1977 VII SchrAnfr B66 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1169* D Anlage 68 Subventionierung der nach Bulgarien exportierten Butter durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft SchrAnfr B67 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1170* A Anlage 69 Anforderungen an Behinderte in Werkstätten nach der Rechtsverordnung zu § 55 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes SchrAnfr B68 11.03.77 Drs 08/168 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1170* B Anlage 70 Erlaß der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz SchrAnfr B69 11.0337 Drs 08/168 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B70 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1170* C Anlage 71 Zahl der in den Jahren 1973 bis 1976 anerkannten und zum Ersatzdienst einberufenen Kriegsdienstverweigerer SchrAnfr B71 11.03.77 Drs 08/168 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1171* A Anlage 72 Änderung des Auszahlungsmodus der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft SchrAnfr B72 11.0337 Drs 08/168 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1171* B Anlage 73 Höhe der jährlich von den Rentenversicherungsträgern zu zahlenden Postgebühren für die Abwicklung der Rentenzahlungen SchrAnfr B73 11.03.77 Drs 08/168 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1172* A Anlage 74 Zahl der in den letzten drei Jahren anerkannten und zum Ersatzdienst einberufenen Wehrdienstverweigerer SchrAnfr B74 11.03.77 Drs 08/168 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B75 11.03.77 Drs 08/168 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1172* B Anlage 75 Entschädigung von Unfallrentenberechtigten, die sich für ihre Abfindungssumme Grundbesitz in den deutschen Ostgebieten erwarben, über den Rahmen des Lastenausgleichs hinaus SchrAnfr B76 11.03.77 Drs 08/168 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B77 11.03.77 Drs 08/168 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1172* D Anlage 76 Gewährung besonderer Leistungen zur Förderung der Mobilität an längerfristig Arbeitslose; verstärkte arbeitspolitische Hilfen für beruflich nicht qualifizierte Jugendliche; Bezuschussung der Teilzeitarbeit von Arbeitslosen durch die Bundesanstalt für Arbeit SchrAnfr B38 11.03.77 Drs 08/168 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B39 11.03.77 Drs 08/168 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B80 11.03.77 Drs 08/168 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B81 11.03.77 Drs 08/168 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1173* A Anlage 77 Anerkennung von Rentenansprüchen der nach Australien ausgewanderten Deutschen SchrAnfr B82 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B83 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 1174* A Anlage 78 Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Arbeitnehmer in bundeseigenen Unternehmen und im öffentlichen Dienst VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 SchrAnfr B84 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Spöri SPD SchrAnfr B85 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1174* C Anlage 79 Vorlage des Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes SchrAnfr B86 11.03.77 Drs 08/168 Kratz SPD SchrAnfr B87 11.03.77 Drs 08/168 Kratz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1175* B Anlage 80 Beisteuerung von MRCA-Know-how der Firma Messerschmitt-Bölkow-Blohm zum indischen Flugzeugobjekt HF-73 SchrAnfr B88 11.03.77 Drs 08/168 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1175* C Anlage 81 Rentenzahlungen auf Grund der Reichsversicherungsordnung oder des Angestelltenversicherungsgesetzes an Rentner in der Tschechoslowakei SchrAnfr B89 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1176* B Anlage 82 Unterbringung der bei einer Auflösung der Freiwilligen-Annahmestelle IV in Wiesbaden betroffenen Soldaten und Zivilbediensteten im Bereich Wiesbaden SchrAnfr B90 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jentsch CDU/CSU SchrAnfr B91 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jentsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1176* C Anlage 83 Einfuhr von Uniformeffekten aus Niedriglohn-Ländern SchrAnfr B92 11.03.77 Drs 08/168 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1177* B Anlage 84 Belegung der Loncin-Kaserne in Euskirchen durch Bundeswehreinheiten SchrAnfr B93 11.03.77 Drs 08/168 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1177* C Anlage 85 Reaktionsfähigkeit der NATO bei einem Blitzangriff sowjetischer Panzer SchrAnfr B94 11.03.77 Drs 08/168 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1177* D Anlage 86 Ausstattung der von den in den Niederlanden stationierten Bundeswehreinheiten eingesetzten Kraftfahrzeuge mit Anschnallgurten SchrAnfr B95 11.03.77 Drs 08/168 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B96 11.03.77 Drs 08/168 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1178* A Anlage 87 Transport des in seinem Skiurlaub von einer Bänderzerrung betroffenen Bundesministers Ravens mit einer Bundeswehrmaschine von Klagenfurt nach Bremen SchrAnfr B97 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Probst CDU/CSU SchrAnfr B98 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1178* C Anlage 88 Erfahrungen mit Betriebsabrechnungen in Verwaltungen des öffentlichen Dienstes über Kostenstrukturen sowie sich daraus ergebende Konsequenzen für zusätzliche Personaleinstellungen SchrAnfr B99 11.03.77 Drs 08/168 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 1178* D Anlage 89 Lockerung der Bestimmungen über die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Ärzte aus Entwicklungsländern SchrAnfr B100 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1179* A Anlage 90 Gesetzliche Grundlagen für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im Notstand, für die Schaffung eines zentralen Krankenbettennachweises und für eine ausreichende Bevorratung von Arzneimitteln; Zusammenarbeit des militärischen und des zivilen Sanitäts- und Gesundheitswesens Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 IX SchrAnfr B101 11.03.77 Drs 08/168 Möllemann FDP SchrAnfr B102 11.03.77 Drs 08/168 Möllemann FDP SchrAnfr B103 11.03.77 Drs 08/168 Möllemann FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1179* C Anlage 91 Nachweis der Wirksamkeit lebenden Masernimpfstoffs SchrAnfr B104 11.03.77 Drs 08/168 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B105 11.03.77 Drs 08/168 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1179* D Anlage 92 Neubau der B 299 zwischen Altötting und Traunstein mit Anbindung der B 304 SchrAnfr B106 11.03.77 Drs 08/168 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1180* B Anlage 93 Ausbau des Autobahnzubringers Nord von Villingen-Schwenningen und der Umgehung des Stadtteils Schwenningen im Zuge der B 27 sowie Elektrifizierung des Bundesbahnverbindungsstücks Villingen—Rottweil im Rahmen des Investitionsprogramms SchrAnfr B107 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B108 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1180* B Anlage 94 Verstöße gegen die An- und Abflugbestimmungen des Rhein-Main-Flughafens in den Jahren 1974 bis 1976 SchrAnfr B109 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1180* C Anlage 95 Ausbau der Bundesautobahn GießenBremen SchrAnfr B110 11.03.77 Drs 08/168 Walther SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1180* D Anlage 96 Sperrung des bundeseigenen Schutz- und Sicherheitshafens List/Sylt SchrAnfr B111 11.03.77 Drs 08/168 Sick CDU/CSU SchrAnfr B112 11.03.77 Drs 08/168 Sick CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1181* A Anlage 97 Einführung einer Verkehrsregelung, nach der Fahrzeuge an Verkehrsampeln auch bei Rotlicht unter Beachtung des Querverkehrs nach rechts abbiegen dürfen SchrAnfr B113 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schmude SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1181* B Anlage 98 Bau einer zweiten Schleusenkammer in Geesthacht im Rahmen des geplanten Investitionsprogramms; Ausbau des Elbe-LübeckKanals SchrAnfr B114 11.03.77 Drs 08/168 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B115 11.03.77 Drs 08/168 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1181* C Anlage 99 Einbeziehung der A 5 (früher A 10) in die Untersuchungen zur Feststellung des weiteren Bedarfs sowie Bedeutung dieser Strecke als Wirtschaftsverbindung zwischen den Großräumen Unterweser und OstwestfalenLippe und Gießen/Wetzlar/Frankfurt SchrAnfr B116 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAnfr B117 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1181 * D Anlage 100 Anhörung der betroffenen Gemeinden bei Streckenstillegungen der Bundesbahn, wie z. B. Dreiseenbahn Seebrugg—Titisee SchrAnfr B118 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B119 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1182* B Anlage 101 Anhebung des Verkehrsaufkommens auf den Teilstrecken zwischen Mol/Belgien und Haelen/Niederlande der Eisenbahnlinie Antwerpen—Mönchengladbach—Düsseldorf durch Vereinbarungen mit den belgischen und niederländischen Staatsbahnen sowie Maßnahmen zur Steigerung des Verkehrs- X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 aufkommens auf der Teilstrecke DalheimLandesgrenze—Mönchengladbach SchrAnfr B120 11.03.77 Drs 08/168 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B121 11.03.77 Drs 08/168 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1182* C Anlage 102 Einstellung des Waggonbaus in den Ausbesserungswerken Karlsruhe und Trier der Bundesbahn zur Abwehr existenzgefährdender Einbußen der Waggonindustrie und der übrigen Zulieferindustrien SchrAnfr B122 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B123 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B124 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1182* D Anlage 103 Nutzung der Hallen des ehemaligen Ausbesserungswerks Braunschweig der Bundesbahn für die Aufarbeitung von Brückenteilen an Stelle des Neubaus einer Werkhalle für 12 Millionen DM in der Nähe von Hannover SchrAnfr B125 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B126 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1183* B Anlage 104 Umbenennung des Bahnhofs Baden-Oos in Bahnhof Baden-Baden SchrAnfr B127 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1183* C Anlage 105 Zulassung von Spikes-Reifen bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes SchrAnfr B128 11.03.77 Drs 08/168 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1183* D Anlage 106 Pläne der Bundesbahn zur Änderung des Bahnsteigs im Bahnhof Norddeich-Mole SchrAnfr B129 11.03.77 Drs 08/168 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr B130 11.03.77 Drs 08/168 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1184* A Anlage 107 Ausbau der B 42 im Ortsbereich Rheinbrohl; Planfeststellungsverfahren für die Trassierung der EB 42 im Ortsbereich Erpel/ Rhein SchrAnfr B131 11.03.77 Drs 08/168 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B132 11.03.77 Drs 08/168 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1184* B Anlage 108 Wirtschaftlichkeit der Bundesbahnstrecke Wiesau—Waldsassen sowie der Strecken des Zonenrandgebiets SchrAnfr B133 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B134 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1184* C Anlage 109 Herabsetzung der Gebühren für Fernsprechanschlüsse in landwirtschaftlichen Streusiedlungen, z. B. im Schwarzwald SchrAnfr B135 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B136 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 1184* D Anlage 110 Zuordnung des postalischen Einzugsbereichs des ehemaligen Landkreises Duderstadt mit der Stadt Duderstadt und der Samtgemeinde Gieboldehausen zum Postamt Göttingen SchrAnfr B137 11.03.77 Drs 08/168 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 1185* B Anlage 111 Ausschluß angestellter und beamteter Künstler von der Ausschreibung eines öffentlichen Wettbewerbs für die künstlerische Gestaltung einer Wandfläche im Foyer der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugunsten freischaffender Künstler SchrAnfr B138 11.03.77 Drs 08/168 Picard CDU/CSU SchrAnfr B139 11.03.77 Drs 08/168 Picard CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 XI SchrAnfr B140 11.03.77 Drs 08/168 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1185* C Anlage 112 Erwerb eines weiteren Hauses für Repräsentationsverpflichtungen der Bundesregierung SchrAnfr B141 11.03.77 Drs 08/168 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1186* A Anlage 113 Einweihung von Gebäuden der Bundespost und Bundesbahn durch Geistliche SchrAnfr B142 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1186* B Anlage 114 Anspruch auf Wohngeld bei Ableistung des Grundwehrdienstes SchrAnfr B143 11.03.77 Drs 08/168 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1186* B Anlage 115 Erhebung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Visumgebühren für Touristen aus Berlin und aus dem übrigen Bundesgebiet bei Reisen in die DDR SchrAnfr B144 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1186* D Anlage 116 Äußerung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, Franke, über eine Herabsetzung des Reisealters für DDR-Bürger SchrAnfr B145 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1187* B Anlage 117 Erkenntnisse über krankheitsverursachende Faktoren in der Umwelt durch statistische Auswertung von Krankheitsfällen, insbesondere Krebs, nach geographischen Gesichtspunkten SchrAnfr B146 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1187* C Anlage 118 Lernmittelfreiheit in den Bundesländern SchrAnfr B150 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1188* A Anlage 119 Staatliche Unterstützung deutscher Wissenschaftler im Ausland SchrAnfr B151 11.03.77 Drs 08/168 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAnfr B152 11.03.77 Drs 08/168 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1188* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1133 19. Sitzung Bonn, den 18. März 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner* 18. 3. Amrehn ** 18. 3. Dr. Arnold 18. 3. Bahr 18. 3. Blumenfeld * 18. 3. Böhm (Melsungen) 18. 3. Dr. Dregger 18. 3. Engelsberger 25. 3. Dr. Evers 18. 3. Fellermaier * 18. 3. Flämig * 18. 3. Frau Dr. Focke 18. 3. Frau Geier 18. 3. Haase (Fürth) * 18. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Katzer 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Dr. Klepsch * 18. 3. Dr. Köhler (Duisburg) 18. 3. Lampersbach 18. 3. Lange * 18. 3. Müller (Mülheim) * 18. 3. Dr. Riesenhuber 18. 3. Scheu 25. 3. Schmidt (München) * 18. 3. Schmidt (Wattenscheid) 18. 3. Schwabe * 18. 3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld ' 18. 3. Sieglerschmidt ' 18. 3. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 25. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Dr. Staudt 25. 3. Sybertz 25.3. Dr. Waffenschmidt 18. 3. Frau Dr. Walz * 18. 3. Dr. Warnke 18. 3. Wawrzik * 18. 3. Weber (Heidelberg) 18. 3. Wehner 18. 3. Würtz ' 18. 3. Zeyer ' 18. 3. Zink 18. 3. Zywietz * 18. 3. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 106) : Beabsichtigt die Bundesregierung, etwa analog der Neufassung der Verordnung über die Pflichten der Makler, Vorschriften für Anlagen zum Stenographischen Bericht die Arbeitsweise von Detekteien zu erlassen, um den Schutz der Persönlichkeit vor willkürlichen Überprüfungsmethoden sicherzustellen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausreichen. Sie hält daher den Erlaß weitergehender Vorschriften nicht für erforderlich. Detekteien werden grundsätzlich nur im Auftrag ihrer Kunden tätig. Der ihnen für die Überprüfung eingeräumte Spielraum ist durch eine Reihe von Rechtsvorschriften vorgegeben. Nach § 32 Abs. 2 des am 1. Januar 1978 in Kraft tretenden Bundesdatenschutzgesetzes ist die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber nur zulässig, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Der Betroffene ist nach § 34 Abs. 1 über die Speicherung der Daten zu benachrichtigen, wenn erstmals zu seiner Person Daten übermittelt werden. Erfaßt werden sämtliche in Dateien gespeicherte Daten, unabhängig von dem hierbei angewandten Verfahren der Speicherung. Nicht hierzu gehören Akten und Aktensammlungen. Die Vertraulichkeit des Wortes wird durch § 201 StGB geschützt. Hiernach macht sich u. a. strafbar, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört. Zwischen Bundes- und Landesressorts wird zur Zeit erörtert, ob daraüber hinaus der Erwerb bestimmter Abhöranlagen - insbesondere sog. „Wanzen" - von einer Erlaubnis abhängig gemacht und eine entsprechende Gesetzesinitiative ergriffen werden soll. Gegen willkürliche Überprüfungsmethoden kann unter Umständen auch mit Hilfe weiterer strafrechtlicher Vorschriften vorgegangen werden. In Betracht kommen z. B. die §§ 123 (Hausfriedensbruch), 202 (Verletzung des Briefgeheimnisses), 223 ff. (Körperverletzung), 240 (Nötigung) und 253 (Erpressung). Schließlich stehen auch gewerberechtliche Mittel zur Verfügung. Sofern sich ein Detektiv bei seinen Recherchen unerlaubter Methoden bedient, ist seine Zuverlässigkeit in Frage gestellt, so daß eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO in Betracht kommen kann. Zur Aufdeckung etwaiger Mißstände haben die Bundesländer nach § 38 Satz 1 Nr. 4 GewO Auskunftei- und Detekteiverordnungen erlassen, die eine Kontrolle der Betriebe ermöglichen. Die Beauftragten der zuständigen Behörde sind hiernach befugt, in den Geschäftsbetrieb Einsicht zu nehmen. Der Gewerbetreibende muß über seine Geschäftsvorfälle Aufzeichnungen machen, einschlägige Unterlagen und Belege sammeln, den Behörden diese Aufzeichnungen auf Verlangen vorlegen sowie jede für die Überwachung des Gewerbebetriebes erforderliche Auskunft erteilen. Im Hinblick auf die Vielzahl der schon bestehenden rechtlichen Handhaben erübrigen sich somit weitergehende Maßnahmen. 1144* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 115) : Ist die Bundesregierung bereit, Ausnahmeregelungen im Rahmen des Interzonenhandelsabkommens für die Seeschiffahrt dann zu treffen, wenn dadurch zusätzliche Arbeitsplätze für deutsche Seeleute auf deutschen Schiffen geschaffen werden? Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den innerdeutschen Handel im Rahmen des geltenden Handelsabkommens, des Berliner Abkommens, zu fördern und zu erweitern. Die Bundesrepublik Deutschland kann letztlich nur in dem Umfange Warenlieferungen und Dienstleistungen an die DDR tätigen, wie sie umgekehrt bereit ist, von dort Waren abzunehmen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grunde kann die Bundesregierung Warenbezüge aus der DDR über 3. Länder grundsätzlich nicht zulassen, weil diese den innerdeutschen Handel schmälern würden. Von dieser Regelung kann auch für den hier angesprochenen Bereich des Erwerbs von Seeschiffen aus der DDR über dritte Länder keine Ausnahme gemacht werden. Dieser Regelung kommt gerade insofern beschäftigungspolitische Bedeutung zu, als hierdurch — wie dargelegt — die Liefermöglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des innerdeutschen Handels gesteigert werden sollen. Einem direkten Bezug von Seeschiffen aus der DDR steht nichts im Wege. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 118) : Trifft es zu, daß zwar Waffen, die in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt werden, nicht nach Süd-Afrika exportiert werden, aber die Bundesrepublik Deutschland gemäß verschiedenen Pressemeldungen doch als Umschlagplatz des Transports von Waffen, die in anderen Ländern hergestellt worden sind, nach Süd-Afrika benutzt wird? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Bundesrepublik Deutschland als Umschlagplatz für Waffentransporte nach Südafrika benutzt wird. Soweit es sich um Kriegswaffen handelt, ist die Beförderung durch das Bundesgebiet ohne Genehmigung gar nicht zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um Waffen aus ausländischer Produktion handelt. Eine solche Genehmigung ist bisher erst einmal erteilt worden; dabei ging es um 4 Sturmgewehre mit Munition für einen Schweizer Schießclub, der seine traditionellen jährlichen Schießübungen 1975 im südwestlichen Afrika abhielt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haberl (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 119 und 120) : Beabsichtigt die Bundesregierung, der Forderung nach einem Bundesenergieministerium Rechnung zu tragen, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dieser Frage ein? Erwägt die Bundesregierung im Rahmen eines Energie-Ersparnis-Planes eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen, und liegen dem Bundeswirtschaftsministerium Zahlen vor, die eine Einsparung von Vergaserkraftstoffen dadurch erwarten lassen? Zu Frage A 119: Die Bundesregierung hat die Geschäftsverteilung zwischen den einzelnen Ressorts anläßlich ihrer Konstituierung festgelegt. Dabei wird die Energiepolitik als integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik vom Bundesministerium für Wirtschaft federführend verantwortet. In allen Detailfragen der Energiepolitik, die den Zuständigkeitsbereich anderer Bundesministerien berühren, erfolgt eine enge Abstimmung. Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung dieser Geschäftsverteilung. Zu Frage A 120: Die Bundesregierung wird am 23. März 1977 über weitere energiesparende Maßnahmen beschließen. Die Frage der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen läßt sich erst nach Auswertung des abgeschlossenen Großversuchs unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit klären. Wenn maßgebende Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit für eine solche Einführung sprechen, wird auch das Ausmaß der Energieeinsparung beachtet werden müssen. Obwohl der Umfang der Energieeinsparung nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen relativ gering ist, wird ihr international hohes Gewicht beigemessen. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 Stundenkilometer wird die Energieeinsparung auf 1,5 bis 2 °/u, das sind jährlich 300 000 t bis 400 000 t Vergaserkraftstoff, geschätzt. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 Stundenkilometer ist der Einsparungseffekt wesentlich geringer. Er wird grob geschätzt auf weniger als 0,5 °/o, also weniger als 100 000 t Vergaserkraftstoff jährlich beziffert. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Franke (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 145 und 146) : Hält die Bundesregierung die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer „aus Bonn" nach Inhalt und Aufmachung mit der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Grenzen der Selbstdarstellung der Bundesregierung für vereinbar? Ist es mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vereinbar, daß die Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer "aus Bonn" gezielt an Betriebsräte und über gewerkschaftliche Vertrauensleute in Betrieben verteilt werden? 1. Der Arbeitnehmer-Informationsdienst „aus Bonn" ist auch nach Inhalt und Aufmachung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abgrenzung zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit vereinbar. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1145* Als monatlich erscheinendes Periodikum wendet sich der Dienst speziell an Betriebs- und Personalräte, also an einen Personenkreis, der unmittelbar am Arbeitsplatz mit Arbeitnehmerfragen befaßt ist. Er informiert sachbezogen über die Politik der Bundesregierung auf den Gebieten, die den Adressatenkreis angehen. Wenn er dabei durch Offenlegung der Zusammenhänge das Verständnis für erforderliche, auch unpopuläre, Maßnahmen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik zu wecken sucht und über den Inhalt von Gesetzen und die aus ihnen erwachsenden Rechte und Pflichten aufklärt, so entspricht das genau dem, was das Bundesverfassungsgericht (S. 27-29) als zulässige und notwendige Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit umschrieben hat. Im übrigen darf ich bemerken, daß der Dienst selbstverständlich unabhängig von Wahlkampfzeiten erscheint und wegen seiner relativ niedrigen Auflage auch nicht zu einem „parteiergreifenden Hineinwirken" in den Wahlkampf geeignet wäre. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wird sorgfältig darauf achten, daß der Dienst mit den Kriterien, die das Urteil aufstellt, übereinstimmt. 2. Die Bundesregierung hält auch den Vertrieb des Arbeitnehmer-Informationsdienstes „aus Bonn" mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für vereinbar. Er ist für Betriebs- und Personalräte bestimmt. Für eine Weiterverteilung in den Betrieben würde die monatliche Auflage von ca. 40 000 Exemplaren schwerlich ausreichen. Es ist überflüssig, darauf hinzuweisen, daß Betriebs- und Personalräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und nach dem Personalvertretungsgesetz zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet und auch die Gewerkschaften satzungsgemäß unabhängige, überparteiliche Organisationen sind. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 162) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DDR-Staatsratsvorsitzenden Honecker, daß das Viermächteabkommen ausschließlich West-Berlin betreffende Angelegenheiten regele, und wenn nein, in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung ihre Interpretation des Viermächteabkommens gegenüber der DDR erneut zum Ausdruck zu bringen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des DDR-Staatsratsvorsitzenden nicht. Die Drei Mächte haben in ihrer Erklärung vom 6. Januar 1977, der sich die Bundesregierung am 7. Januar 1977 angeschlossen hat, erneut deutlich gemacht, daß das Viermächte-Abkommen für ganz Berlin gilt. Ihr Protest bei der Sowjetunion vom 11. Januar d. J. ist ein Beispiel für diese Haltung. Die Bundesregierung ist sich mit den Drei Mächten einig. Sie geht in ihrer eigenen Berlin-Politik von der Geltung des Viermächte-Abkommens für ganz Berlin aus. Ein Gesprächsgegenstand kann die von der DDR vertretene Auffassung jedoch in den innerdeutschen Beziehungen nicht sein, da es um die Interpretation des Viermächte-Abkommens geht, die in erster Linie Sache der Signatarstaaten dieses Abkommens ist. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 163): Trifft es zu, daß der Botschafter der Bundesrepublik in Ottawa gegen die Aufführung des Films „Es herrscht Ruhe im Land" im dortigen Goethe-Institut sein Veto eingelegt hat, obwohl es sich um einen Film handelt, der in Absprache mit dem Auswärtigen Amt von der Zentralverwaltung des Goethe-Instituts als Teil eines Filmpakets ausgewählt und den Auslandsstellen angeboten worden ist, und wie beurteilt die Bundesregierung im bejahenden Fall diesen Gebrauch des Vetorechts angesichts der Tatsache, daß der Film „Es herrscht Ruhe im Land" künstlerisch besonders interessant ist und deswegen auch mit dem Bundesfilmpreis „Goldene Schale l976" ausgezeichnet wurde und überdies entschieden gegen diktatorische Herrschaftssysteme, für eine freiheitlich-demokratische Ordnung und die Bewahrung der Menschenrechte eintritt? Nach der vorliegenden Berichterstattung der Deutschen Botschaft Ottawa übersandte die Leiterin der Nebenstelle Ottawa des Goethe-Instituts um den 25. November 1976 ihren Programmentwurf für Januar/Februar 1977 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Darin war im Rahmen einer mit dem kanadischen Film-Institut geplanten Veranstaltungsreihe über den jungen deutschen Film für den 27. Januar 1977 der Film „Es herrscht Ruhe im Land" mit folgender Anmerkung angekündigt: „Der in diesem Jahr mit dem westdeutschen staatlichen Filmpreis ausgezeichnete Film, Peter Lilienthals Gleichnis, beruht auf jüngsten Entwicklungen in . .. (hier war ein bestimmtes Land genannt); er zeigt ein unbekanntes lateinamerikanisches Land in dem eine Diktatur jegliche Opposition durch Terror erstickt hat." Der Botschafter ließ der Nebenstellenleiterin seine Bedenken gegen diese Ankündigung zur Kenntnis bringen. Er bestätigte diese am 30. November 1976 schriftlich, nachdem er erfahren hatte, daß die Nebenstellenleiterin ihrerseits diese Frage dem GoetheInstitut zur Kenntnis gebracht hatte. Er unterrichtete das Auswärtige Amt über seinen Einspruch. Daraufhin wurde die Botschaft am 13. Dezember 1976 fernschriftlich unterrichtet, daß eine Aufführung des mit dem Bundesfilmpreis ausgezeichneten Films durch die Zweigstellen des Goethe-Instituts im Ausland grundsätzlich zu begrüßen sei und daß der Film in einem nicht näher bezeichneten südlichen Land spiele und in ihm kein unmittelbarer nachweislicher Bezug auf das in der Ankündigung Genannte oder auf ein anderes Land genommen wird. Der Botschafter hat daraufhin seine Bedenken am 14. Dezember 1976 zurückgezogen. Der Film wurde am 27. Januar 1977 im Rahmen der Serie des kanadischen Film-Instituts gezeigt. Aus der Sicht des Auswärtigen Amts waren die Bedenken des Botschafters gegen die gewählte Form 1146+ Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 der Ankündigung begründet. Der darin enthaltene Hinweis auf ein bestimmtes Land war durch den Film selbst nicht gedeckt und hätte unter Umständen im Gastland zu Einsprüchen von dritter Seite führen können. Ich möchte jedoch hinzufügen, daß durch eine rechtzeitige offene Klärung dieser Bedenken zwischen Botschaft und Nebenstelle die Ankündigung des Films hätte noch rechtzeitig geändert und damit überflüssiger Ärger vermieden werden können. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 165): Welches Ergebnis haben die Besprechungen der Bundesregierung mit dem italienischen Fremdenverkehrsminister Dario Antoniozzi in Bonn bezüglich der Hebung der Ladung des Giftschiffes Cavtat in der südlichen Adria gehabt, dessen Ladung eine Gefahr für deutsche Touristen darstellt? Nach meinen Feststellungen hat der italienische Fremdenverkehrsminister Dario Antoniozzi bei seinem offenbar privaten Aufenthalt in Bonn am 23./24. Februar 1977 keinen Kontakt mit der Bundesregierung gehabt. Deshalb konnte mit ihm auch nicht über die Hebung der Ladung des Frachtschiffes Cavtat gesprochen werden. Im übrigen darf ich Sie auf die Beantwortung der Frage des Kollegen Hansen verweisen, in der mein Kollege von Dohnanyi am 10. Februar 1977 die Auffassung der Bundesregierung mitgeteilt hat (Stenographischer Bericht S. 761). Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 168 und 169) : Ist das Verhalten der DDR-Regierung, in Berlin (Ost) eine Straßenbenutzungsgebühr für Kraftfahrzeuge einzuführen, nach Auffassung der Bundesregierung ein klarer Verstoß gegen das Viermächteabkommen über Berlin, das einseitige Änderungen im Gebiet von Berlin untersagt, und teilen auch die drei freien Schutzmächte Berlins diese Auffassung? Hat die Bundesregierung die drei westlichen Schutzmächte Berlins aufgefordert, gegen die Verletzung des Viermächteabkommens durch die DDR vorzugehen und bejahendenfalls mit welchem Ergebnis? Zu Frage A 168: Die Bundesregierung und die Drei 'Mächte sind in dieser Angelegenheit einer Meinung. Die Einführung der Straßenbenutzungsgebühr für Berlin (Ost) gehört zu den Versuchen der DDR während der letzten Wochen, unter Verletzung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971, das auf ganz Berlin Anwendung findet, den Status Groß-Berlins einseitig zu verändern. Die Drei Mächte haben bekanntlich gegen derartige Versuche am 11. Januar 1977 in Moskau protestiert. Die Drei Mächte haben festgestellt, daß weder Handlungen noch Erklärungen dritter Staaten die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder den Viermächtestatus von Groß-Berlin, die unverändert bleiben, berühren können. Sie haben der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Sowjetunion ihren Verpflichtungen in bezug auf Berlin nachkommt. Zu Frage A 169: Die Frage geht von einer unzutreffenden Bewertung der Einstellung aus, mit der die Drei Mächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin wahrnehmen, wenn sie unterstellt, daß die Drei Mächte in diesem Zusammenhang zu irgend etwas aufgefordert werden müßten. Darüber hinaus konsultieren die Drei Mächte die Bundesregierung gemäß Art. 6 des Deutschlandvertrages in der Fassung vom 23. Oktober 1954 hinsichtlich der Ausübung ihrer Rechte in bezug auf Berlin. Die Bundesregierung wirkt ihrerseits mit den Drei Mächten zusammen, um es ihnen zu erleichtern, ihre Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin zu genügen. Der Inhalt dieser Konsultationen ist vertraulich. Ich kann deshalb dazu nicht weiter Stellung nehmen. Sie können davon ausgehen, daß in diesen Konsultationen die jeweilige berlinpolitische Situation gemeinsam analysiert und so zur Formulierung der westlichen Berlinpolitik in jedem Einzelfall beigetragen wird. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 170) : Teilen auch die drei westlichen Schutzmächte die Auffassung, daß die DDR-Regierung mit der Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr in Berlin (Ost) eindeutig gegen das Viermächteabkommen über Berlin verstoßen hat und welche Schritte beabsichtigen sie gegen diesen Verstoß zu unternehmen? Die Drei Mächte haben öffentlich erklärt, daß die Einführung der Straßenbenutzungsgebühr für Fahrten nach Berlin (Ost) zu den Versuchen der DDR der letzten Wochen gehört, unter Verletzung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971, das auf ganz Berlin Anwendung findet, den Status GroßBerlins einseitig zu verändern. Die Drei Mächte haben bekanntlich gegen derartige Versuche am 11. Januar 1977 in Moskau protestiert. Die Drei Mächte haben festgestellt, daß weder Handlungen noch Erklärungen dritter Staaten die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder den Viermächte-Status von Groß-Berlin, die unverändert bleiben, berühren können. Sie haben der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Sowjetunion ihren Verpflichtungen in bezug auf Berlin nachkommt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1147* Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 171): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Viermächteabkommen über Berlin in seinem ersten Teil für ganz Berlin gilt und damit auch eine einseitige Veränderung des Rechtsstatus von Berlin (Ost) untersagt? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß das Viermächteabkommen vom 3. September 1971 für ganz Berlin gilt. Nur der Teil II dieses Abkommens bezieht sich ausdrücklich auf Berlin (West), wie sich aus seiner Überschrift „Bestimmungen, die die Westsektoren Berlins betreffen" ergibt. Das Verbot der einseitigen Veränderung des Rechtsstatus von Groß-Berlin, an dem Berlin (Ost) teilhat, ergibt sich nicht nur aus dem Viermächteabkommen, sondern ist wesentliches Merkmal dieses Status selbst, der eben ein Viermächte-Status ist und deshalb nur durch Vereinbarungen aller Vier Mächte verändert werden könnte. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 176): Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung gegen die konzertierte Aktion der Ostblockstaaten zur Einmischung in die freiheitliche, innerstaatliche deutsche Rechtsordnung, die Rechtsprechung und die die Schranken des Völkerrechts nicht verletzende Gesetzgebung, insbesondere das Staatsangehörigkeitsrecht, das Paßgesetz, das Bundesvertriebenengesetz, das Strafgesetzbuch zu unternehmen, die sich u. a. in den Forderungen des Justizministers und des Botschafters der Volksrepublik Polen, im Interview von Justizminister Bafia in der Polityka, in dem Artikel „Westdeutsche Rechtsbrüche" im Sprachrohr des DDR-Außenministeriums „horizonte", zahlreichen sowjetischen Veröffentlichungen dazu in der letzten Zeit und in der Konferenz der ZK-Sekretäre der kommunistischen Parteien in Sofia niederschlägt? Ihre Frage enthält sehr unterschiedliche Elemente. Was das Treffen der ZK-Sekretäre in Sofia betrifft, so ist es eine Mutmaßung, daß es die von Ihnen angesprochenen Fragen zum Thema gehabt hätte. Zu kritischen Publikationen in osteuropäischen Zeitungen ist zu sagen, daß die Bundesregierung es nicht als ihre Aufgabe betrachtet, sich mit Äußerungen ausländischer Medien auseinanderzusetzen. Soweit Fragen, die sich auf die deutsche Gesetzgebung beziehen, in Regierungsgesprächen an die Bundesregierung herangetragen werden, erläutert die Bundesregierung die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und legt dar, daß diese sich an der Verfassung und dem internationalen Recht orientiert. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 177): Wie und in welchem Umfang wird der Aufenthalt britischer Studenten und Absolventen der deutschen Sprache in Deutschland gepflegt, und was tut im einzelnen der Deutsche Akademische Austauschdienst und das Goethe-Institut in Großbritannien für die Verbreitung der deutschen Sprache, insbesondere im Verhältnis zu früheren Handhabungen? Zum ersten Teil Ihrer Frage bezüglich der britischen Studenten in der Bundesrepublik Deutschland: Großbritannien gehört zu den Schwerpunktländern der kulturellen Beziehungen und des akademischen Austausches. Der Aufenthalt britischer Studenten in der Bundesrepublik Deutschland wird in jeder möglichen Weise gefördert! Außer den staatlicherseits unterstützten Programmen bestehen auch enge Verbindungen zwischen deutschen und britischen Hochschulen. Es studieren ca. 1 000 britische Studenten in der Bundesrepublik Deutschland. Alle Einzelheiten werde ich mir erlauben, Ihnen noch heute in einem gesonderten Schreiben zuzuleiten. Zum zweiten Teil der Frage: Für die Verbreitung der deutschen Sprache in Großbritannien sind ca. 60 Lektoren des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Großbritannien tätig. Die Zweigstellen des Goethe-Instituts in London, Manchester und Glasgow und die Nebenstelle in York betrieben eine sehr rege Spracharbeit. Auch hierzu werde ich Ihnen weitere Einzelheiten gesondert mitteilen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 178 und 179): Trifft es zu, daß Unterzeichner der Charta 77 neben Verhaftungen, Festnahmen und Entlassungen jetzt auch zusammen mit ihren Ehegatten von den tschechoslowakischen Behörden um Wohnung, Renten- und Krankenversicherung gebracht werden, und wird sich die Bundesregierung der Verfolgten unter Berufung auf die Vereinbarungen von Helsinki in einer Weise annehmen, die mit dem Einsatz des niederländischen Außenministers für sie vergleichbar ist? Wurden in der Tschechoslowakei unter Verletzung der Vereinbarungen von Helsinki und der Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen Personen, die die Charta 77 verteilten, verhaftet und eine strafrechtliche Verfolgung unter Vorschiebung anderer angeblicher Delikte gegen sie eingeleitet, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung gegen das vertragswidrige Verhalten des Prager Regimes unternommen? Zu Frage A 178: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der niederländische Außenminister während seines Besuchs in Prag die von Ihnen angeführten Fragen behandelt hat. Generell wird es kaum möglich sein, daß sich ausländische Regierungen im einzelnen mit 1148* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Sachverhalten befassen, wie sie in Ihrer Frage angesprochen werden. Die Bundesregierung steht generell auf dem Standpunkt, daß jedem Bürger eines Staates das Recht zugestanden werden muß, sich unbeeinträchtigt von Zwangsmaßnahmen oder Schikanen mit friedlichen Mitteln für die Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte einzusetzen, die in Menschen- und Bürgerrechtspakten der Vereinten Nationen und in der Schlußakte von Helsinki bekräftigt worden sind. Die Bundesregierung hat dies wiederholt zum Ausdruck gebracht, auch gegenüber der tschechoslowakischen Regierung. Zu Frage A 179: Die Bundesregierung hat wiederholt klargemacht, daß sie die Behandlung der Unterzeichner der Charta 77 für nicht vereinbar mit dem Geist der internationalen Pakte für bürgerliche und politische Rechte hält. Ich verweise hierzu unter anderem auf die Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Czaja vom 3. Februar 1977. Sie hat dies auch gegenüber der tschechoslowakischen Regierung zum Ausdruck gebracht. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 180) : Was unternimmt die Bundesregierung, um den Deutschen, die in Moskau für ihre Ausreise in den freien Teil Deutschlands demonstriert hatten und daraufhin festgenommen wurden, die Ausreise zu ermöglichen, und was hat die Bundesregierung getan, um zu erreichen, daß alle im sowjetischen Herrschaftsbereich lebenden Deutschen ohne persönliche und berufliche Nachteile überhaupt einen Antrag auf Ausreise stellen können? Ich darf annehmen, daß sich Ihre Frage auf eine dpa-Meldung vom 8. März 1977 bezieht. Die darin erwähnte Demonstration und anschließende Festnahme von 10 Sowjetbürgern deutscher Volkszugehörigkeit ist der Bundesregierung ebenfalls über Journalisten bekanntgeworden. Sie bleibt — wie in anderen Fällen zuvor — bemüht, den Betroffenen und ihren Angehörigen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu helfen, falls diese mit ihr Kontakt aufnehmen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich auf die auch von dieser Stelle aus wiederholt dargelegten Bemühungen der Bundesregierung verweisen, der Lösung der Probleme der Ausreisewilligen durch eine konsequente Politik der Familienzusammenführung zu helfen. Die Bundesregierung beobachtet, genauso wie Sie, Herr Abgeordneter, mit Aufmerksamkeit die ihr zur Kenntnis gelangten restriktiven Maßnahmen sowjetischer Behörden gegenüber Ausreisewilligen. Die Bundesregierung wird, wie sie schon wiederholt erklärt hat, diese und andere Vorgänge im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki beurteilen und berücksichtigen; sie weist darauf hin, daß trotz aller noch nicht zu voller Befriedigung gelösten Probleme ihre bisherigen Bemühungen Ergebnisse gezeitigt haben, die es allein im letzten Jahr knapp 10 000 Betroffenen ermöglichte, aus der Sowjetunion zu uns zu kommen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 181) : Aus welchen Gründen hat die deutsche Botschaft in Wien die Delegation der Deutschen Friedensunion, die Anfang März mit Besuchen bei Vertretungen der an den MBFR-Verhandlungen beteiligten Staaten ihre prosowjetische Abrüstungskampagne in der Bundesrepublik Deutschland einleitete, zu einem Gespräch empfangen und dadurch aufgewertet? 1. Mitglieder einer Delegation der Deutschen Friedensunion sind von unserer MBFR-Vertretung —in den Räumen der Botschaft Wien — deshalb empfangen worden, weil es sich hier um eine Gelegenheit handelte, unsere Politik zu MBFR darzulegen und etwaige unklare Vorstellungen richtigzustellen. Es kam uns darauf an, die westliche Position bei den MBFR-Verhandlungen zu erläutern, wobei darauf hingewiesen werden konnte, daß es sich dabei um die gemeinsame Position des NATO-Bündnisses handelt. 2. Auch die Delegation der USA und der Niederlande waren bereit, der Bitte der DFU um ein Informationsgespräch stattzugeben und eine Abordnung der 30köpfigen Gruppe zu empfangen. 3. Es wurde nicht die gesamte Gruppe, sondern fünf ihrer Mitglieder von einem nachgeordneten Beamten aufgrund der Presseerklärungen der westlichen Delegationen unterrichtet. Ein Mitglied der Abordnung identifizierte sich übrigens ausdrücklich als Nichtmitglied der DFU. 4. Angesichts dieser Art der Wahrnehmung durch unsere MBFR-Delegation vermag ich in dem Vorgang auch keine Aufwertung der DFU zu erblicken, die Sie offenbar befürchten. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 183): Ist der Bericht der „Lübecker Nachrichten" vom 10. März 1977 zutreffend, die einstimmig beschlossene Einladung des Kieler Magistrats an die Sowjetische Marine zur Kieler Woche sei im Bundeskanzleramt auf Ablehnung gestoßen, und wird die Bundesregierung eine solche Einladung sowohl unter sicherheitswie auch entspannungspolitischen Aspekten fördern oder erschweren? Wie Ihnen bekannt ist, nimmt die Bundesregierung zu Pressemeldungen grundsätzlich nicht Stellung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1149* Zu dem Vorgang selbst möchte ich aber dennoch sagen, daß der Bundesregierung von einer Ablehnung einer Einladung an die sowjetische Marine zu den Kieler Wochen nichts bekannt ist. Vielmehr ist nach meinen Informationen eine Einladung des Kieler Magistrats an die zuständigen sowjetischen Stellen kürzlich ergangen. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 1) : Trifft eine Pressemeldung zu, derzufolge das Palais Schaumburg für 265 000 DM einer Gesamtrenovierung unterzogen wurde, und wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln im Haushaltsjahr 1976 sind die entsprechenden Mittel genommen worden? Für die notwendige Renovierung des Paleis Schaumburg sind im Haushaltsjahr 1976 295 000 DM verausgabt worden. Die Mittel hierfür waren im Haushaltsplan 1976 bei Kap. 0401 Tit. 519 01 veranschlagt. Auf die Erläuterungen zu diesem Titel weise ich hin. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 2) : Was hat die Bundesregierung gegen die die Vereinbarungen von Helsinki verletzende Behinderung des Deutschen Fernsehens bei der Berichterstattung über den Moskauer Hotelbrand unternommen, und ist sie dabei insbesondere gemeinsam mit den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft und ihren übrigen nordatlantischen Verbündeten aufgetreten? Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau hat das Auswärtige Amt von den zum Teil erheblichen Behinderungen unterrichtet, deren Opfer westliche Korrespondenten nach dem Brand des Moskauer Hotels „Rossija" und einem anderen Brand im Moskauer Stadtzentrum am 26./27. Februar 1977 wurden, u. a. der ARD-Korrespondent und sein Kameramann, der ZDF-Korrespondent und der Korrespondent des WDR. Alle drei Korrespondenten haben sich in unterschiedlicher Schärfe schriftlich bei der Presseabteilung des sowjetischen Außenministeriums wegen dieser Behandlung beschwert. Das Auswärtige Amt hat von einer offiziellen Demarche abgesehen, da jede Intervention der Bundesregierung zugunsten der Presse gegenüber der Sowjetunion geeignet ist, die klare Trennung zwischen Regierung und Presse zu verwischen. Die Position der Bundesregierung im Falle sowjetischer Beschwerden (deutsche Sowjetberichterstattung, Deutsche Welle, usw.) wird auf diese Weise tendenziell geschwächt. Deshalb sollen Demarchen vor allem dann vorgenommen werden, wenn sie konkret Abhilfe schaffen können. Im vorliegenden Fall waren aber die Behinderungen bereits wieder entfallen. Die betroffenen Korrespondenten haben selbst zur Wahrung ihres Rechtsstandpunktes das Nötige getan. Nach Auffassung der Bundesregierung wird in Fällen wie den vorliegenden eine Wiederholungsgefahr nicht durch amtliche Schritte abgewendet. Dem steht in einer solchen Ausnahmesituation bislang noch das sowjetische Verhältnis zur Presse entgegen, welches ein Informationsbedürfnis der eigenen Öffentlichkeit nur in engen Grenzen anerkennt und westlichem Informationsinteresse — im Hinblick auf die drei betroffenen Korrespondenten zu Unrecht — als Sensationsmache mißtraut. Auch die US-Botschaft in Moskau hat gegen die Behandlung zweier amerikanischer Korrespondenten — in einem Fall wurde sogar Brachialgewalt angewandt — nicht protestiert. Die Bundesregierung wird dennoch bei geeigneter Gelegenheit auf den Vorfall zurückkommen und dabei auch nach den Rechtsgrundlagen fragen, auf Grund derer die sowjetischen Behörden gegen die deutschen Korrespondenten eingeschritten sind. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß die Vereinbarungen von Helsinki zwar einen hohen politischen Rang haben, aber völkerrechtlich nicht verbindlich sind. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 3 und 4): Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft der deutschen Schulen im Auslandsgebiet des Ostseeraumes? Sind Strukturveränderungen in den Schulsystemen zu erwarten, insbesondere hinsichtlich der Begegnungsmöglichkeiten mit Kindern des Gastlandes während der vorschulischen und schulischen Ausbildung? Die Bundesregierung bemüht sich seit einer Reihe von Jahren, ihre Vorstellungen von den Aufgaben und Möglichkeiten der Deutschen Schulen im Ausland in jedem einzelnen Fall sorgfältig mit den privaten Schulträgern zu erörtern und zu einer einvernehmlichen Gestaltung der Schulstruktur zu gelangen. Hierzu sieht sich die Bundesregierung sowohl durch pädagogische wie durch finanzielle Überlegungen veranlaßt. Die Aufgabe der Deutschen Schulen wird verständlicherweise von ihren Trägern, den ausländischen Schulvereinen, oft anders gesehen als von der Bundesregierung. Die starke Kostensteigerung hat weltweit auch die Personal- und Sachkosten der Schulen getroffen; die Sparmaßnahmen der Bundesregierung gelten selbstverständlich auch für den Schulfonds des Auswärtigen Amts. Eines der wesentlichsten Ergebnisse der Überlegungen der Bundesregierung ist es, in den sog. Begegnungsschulen vorrangig den Sekundarschulbereich 1150* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 zu fördern. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, daß das Erlernen einer fremden Sprache sowie der Unterricht in einer fremden Sprache erst nach Abschluß des Lese- und Schreiblernstadiums in der Muttersprache beginnen sollten. Diese Überlegung wird durch zahlreiche Erfahrungen an den Deutschen Schulen im Ausland gestützt. Daraus ergibt sich, daß diese Schulen in den Bereichen Kindergarten und Grundstufe den Unterricht dann aus eigener Kraft und mit Ortskräften bestreiten müssen, ohne daß dadurch die Begegnungsmöglichkeiten zwischen deutschen und Kindern des Gastlandes ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung wird nach wie vor bemüht bleiben, das vorhandene Netz der Deutschen Schulen im Ausland zu erhalten und zu fördern. Daran ist sie ebenso aus kulturpolitischen wie aus wirtschaftspolitischen Gründen interessiert. Das gilt auch für Skandinavien, wo die vorhandenen Deutschen Schulen nach wie vor eine wichtige Rolle spielen. An der Deutschen Schule Helsinki konzentriert sich die Bundesregierung auf die Förderung der Sekundarstufe. Die Schule führt zum finnischen und deutschen Abschluß (Reifeprüfung). In Stockholm hat es sich gezeigt, daß das Konzept einer Begegnungsschule dem schwedischen Bedarf und Interesse zu wenig entspricht. Es gibt kaum einen schwedischen Schüler, der den Abschluß der Reifeprüfung anstrebt. Infolgedessen hat sich die Bundesregierung entschlossen, ihre Förderungsmaßnahmen künftig auf die schulische Versorgung deutscher Staatsangehöriger zu konzentrieren. In Kopenhagen besteht die älteste Deutsche Schule im Ausland überhaupt. Sie ist vollständig in das dänische Schulsystem integriert und führt zum dänischen Abschluß. Außerdem hat die Bundesregierung in den letzten Jahren immer stärker ihre Aufmerksamkeit der Verbreitung und Pflege des Deutschen an den staatlichen Schulen im Ausland gewidmet, um eine Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Stellen dieser Länder anzustreben. Auf diese Weise wird das Ziel verfolgt, dem steigenden Interesse an der deutschen Sprache Rechnung zu tragen und die internationale Zusammenarbeit und Verständigung auch durch eine aktive Sprachpolitik zu fördern. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 5) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die in der Frage A 130 (Drucksache 8/86) enthaltene Auslegung der Äußerungen des früheren US-Außenministers Kissinger im Spiegel" für „unzutreffend" bezeichnet (Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 2. März 1977, S. 764), und hat sich das Auswärtige Amt vor dieser Antwort bei Herrn Kissinger versichert, daß die in der Frage A 130 gezogene Folgerung aus dem Interview nicht zutrifft? Die Bundesregierung teilt die im „Spiegel" vom 31. Januar 1977 auf Seite 90 wiedergegebene Ansicht des früheren amerikanischen Außenministers Kissinger, daß „Wirtschaftsprogramme, die an bestimmte außenpolitische Projekte gekoppelt sind, die Möglichkeit bieten, erstens spezifische außenpolitische Abkommen auch zu treffen und zweitens Anreize zur Zusammenarbeit, Anreize zur Zurückhaltung darstellen". Wirtschaftliche Vereinbarungen, die mit osteuropäischen Ländern getroffen werden, wirken sich im allgemeinen auch positiv auf die Gestaltung der politischen Beziehungen aus und bieten Anreize zu einer vertieften Zusammenarbeit. Die in Frage A 130 (Drucksache 8/86) enthaltene Interpretation der Äußerungen Kissingers, daß „also Wirtschaftsabkommen mit Ostblockstaaten auch mit gleichwertigen politischen und humanitären Gegenleistungen zu verknüpfen sind", hält die Bundesregierung in dieser Form nicht für zutreffend: Kissinger hat sich während seiner Amtszeit wiederholt gegen eine solche Verknüpfung gewandt, so gegen das Jackson-Amendment zum Trade Reform Act von 1974, das die Gewährung der Meistbegünstigung an die Sowjetunion von der freien Ausreise jüdischer Bevölkerungskreise aus der Sowjetunion abhängig macht. Kissinger wandte sich ferner auch dagegen, daß die Gewährung zinsvergünstigter Kredite durch die amerikanische Export-Importbank an die Sowjetunion von humanitären Gegenleistungen abhängig gemacht wurde. Die Bundesregierung sah daher keine Veranlassung, Herrn Kissinger um eine Stellungnahme zu bitten, da die in der Frage A 130 aus dem „Spiegel"-Interview gezogene Folgerung ganz offensichtlich nicht zutreffend war. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 6) : Wie ist der Stand der Bemühungen, dem seit Februar 1974 in der Tschechoslowakei inhaftierten deutschen Journalisten Werner Gengenbach zur Freilassung zu verhelfen? Die Bundesregierung hat sich wiederholt, zuletzt im März 1977, gegenüber der tschechoslowakischen Regierung für eine vorzeitige Haftentlassung von Herrn Gengenbach eingesetzt. Sie bedauert, daß diese Schritte bisher nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin um die Freilassung von Herrn Gengenbach bemühen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 7): Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach in der Sowjetunion unmittelbar nach neuerlichen scharfen Angriffen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1151* der sowjetischen Medien gegen die westlichen Sendestationen Radio Free Europe, Radio Liberty und Deutsche Welle (22. Februar 1977) ein neuer, überstarker Störsender gegen die genannten Medien in Tätigkeit gesetzt worden ist? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, daß die Sowjetunion nach dem in Ihrer Anfrage erwähnten Datum einen neuen Störsender gegen Sendungen der genannten Rundfunkanstalten in Betrieb genommen hat. Auch eine verstärkte Störtätigkeit gegen die Sendungen dieser Anstalten seit dem von Ihnen genannten Zeitpunkt konnte bisher nicht festgestellt werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 8): Trifft es zu, daß der Bundesjustizminister — wie der polnische Justizminister behauptet — Verständnis für dessen Forderung bekundet hat, deutsches Recht dem Vertrag mit Warschau anzupassen, und wie lauten die polnischen Auffassungen im einzelnen, denen die Bundesregierung entsprechen und denen sie nicht nachkommen will? Ihre Frage beruht auf der Annahme, daß der polnische Justizminister Professor Dr. Jerzy Bafia eine Behauptung der von Ihnen geschilderten Art aufgestellt hat. Der Bundesregierung ist von einer solchen Erklärung des polnischen Justizministers nichts bekannt. Möglicherweise liegt Ihrer Annahme eine nicht zutreffende Interpretation des nach Abschluß des Besuchs des polnischen Justizministers herausgegebenen Kommuniqués zugrunde, oder auch eine Interpretation des Interviews, das Minister Bafia der Polnischen Wochenschrift „Polityka" über diesen Besuch gewährt hat. In beiden Fällen würde es sich um ein Mißverständnis handeln. Die hier maßgeblichen Sätze aus der gemeinsamen Erklärung, die Minister Bafia und Bundesminister Dr. Vogel abgegeben haben (vgl. Bulletin vom 15. Februar 1977 S. 123), lauten: Beide Minister machten Ausführungen zu der Frage, welche Bedeutung der Vertrag vom 7. Dezember 1970 und die seitdem getroffenen Vereinbarungen für den Verantwortungsbereich der Justizminister besitzen. Minister Prof. Dr. Bafia wies auf die Notwendigkeit hin, die Rechtsbestimmungen und die juristische Interpretation an den Buchstaben und den Geist des Vertrages vom 7. Dezember 1970 anzupassen, gemäß dem allgemein anerkannten Prinzip des übergeordneten Charakters des internationalen Rechts und betonte die Bedeutung dieses Problems für den weiteren Fortschritt im Normalisierungsprozeß der gegenseitigen Beziehungen. Bundesminister Dr. Vogel unterstrich den Gedanken der Berücksichtigung international anerkannter Prinzipien, wie sie beispielsweise auch in der Schlußakte von Helsinki ihren Niederschlag gefunden haben, bei der nationalen Rechtsetzung und Rechtspraxis. Er wies darauf hin, daß die Bundesrepublik Deutschland dabei an ihre Verfassung und die Gesamtheit ihrer vertraglichen Verpflichtungen gebunden sei. Die Minister vereinbarten, den Meinungsaustausch über die rechtlichen Aspekte dieser Probleme im Interesse eines besseren Verständnisses für die jeweils andere Rechtsordnung fortzusetzen. In dem Interview in der Wochenzeitung „Polityka" vom 5. März 1977 nahm der polnische Justizminister nach der vorliegenden Übersetzung auf diese Sätze der gemeinsamen Erklärung teilweise wörtlich Bezug und fuhr wie folgt fort: Diese Feststellungen behandeln wir als Beweis eines gewissen Verständnisses, also auch Akzeptes der Tatsache, daß die von mir dargelegten Probleme eines praktischen Interesses bedürfen. Wir hoffen, daß dieses Verständnis auch praktische Handlungen nach sich zieht. Minister Bafia hat damit nicht behauptet, Bundesminister Dr. Vogel habe Verständnis für seine Forderungen bekundet, deutsches Recht dem Vertrag mit Warschau anzupassen. Die Stellungnahme Bundesministers Dr. Vogel zur Bedeutung des Vertrages vom 7. Dezember 1970, die in den genannten Sätzen der gemeinsamen Erklärung wiedergegeben ist, wahrt in vollem Umfang den Rechtsstandpunkt der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CDU) (Drucksache 8/168 Frage B 9) : Dient die Spende der Bundesregierung an Botswana der Unterstützung südafrikanischer Gewalttäter, die sich der Strafverfolgung durch die Flucht entzogen haben, und wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung dies mit ihrem Bekenntnis zur Gewaltlosigkeit? Der deutsche Geschäftsträger in der botsuanischen Hauptstadt Gaborone hat am 14. Februar dem botsuanischen Außenminister Mogwe im Auftrag der Bundesregierung einen Scheck über 100 000,— DM übergeben. Die Spende erfolgte als Maßnahme der humanitären Hilfe zur Unterstützung der botsuanischen Regierung bei der Versorgung von Flüchtlingen aus dem südlichen Afrika. Die Mittel sind für die Beschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen für den Ausbau des Flüchtlingslagers Francistown bestimmt. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 10): 1152* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Wird das von der Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten zur Verfolgung von Bürgerrechtlern angewandte Mittel, sie einer psychiatrischen Zwangsbehandlung zu unterziehen, jetzt auch in Rumänien angewandt, und werden damit — bejahendenfalls — die Vereinbarungen von Helsinki ein weiteres Mal auf kommunistischer Seite verletzt? Der Bundesregierung sind Presseberichte bekannt, denen zufolge der rumänische Schriftsteller Paul Goma erklärt hat, daß in Rumänien Einweisungen in psychiatrische Anstalten aus politischen Gründen vorgenommen worden seien. Bestätigende Informationen hierüber liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 11): Trifft es zu, daß die Europäische Gemeinschaft auf dem in Aussicht genommenen Gipfeltreffen zur Wirtschaftspolitik nicht vertreten sein wird, da sich der Ministerrat nicht darüber einigen konnte, und was hat die Bundesregierung getan, damit die Fragen, für die die Europäische Gemeinschaft und ihre Organe allein zuständig sind, dort geltend gemacht werden können? Über die Frage, ob die Europäische Gemeinschaft auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der führenden westlichen Industrieländer am 7./8. Mai 1977 in London vertreten sein wird, ist bisher nicht entschieden worden. Voraussichtlich wird sich der Europäische Rat am 25./26. März in Rom mit dieser Angelegenheit befassen. Die Bundesregierung hatte sich schon bei der Vorbereitung des Gipfeltreffens in Puerto Rico am 27./28. Juni 1976 für eine Teilnahme der Gemeinschaft ausgesprochen. Ihre Haltung ist unverändert. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/168 Frage B 12): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß Frankreich im grenznahen Bereich in den Stollen der oberelsässischen Kali-Bergwerke eine Atommülldeponie und nördlich von Fessenheim ein zweites Kernkraftwerk plant, zu ergreifen, um die im Rahmen des EG-Rechts vorgeschlagenen gemeinschaftlichen Konsultationsverfahren für Kraftwerke auf Atommülldeponien und Wiederaufbereitungsanlagen auszudehnen? Wie der Bundesregierung aus ihren intensiven Kontakten mit den französischen Behörden bekannt ist, bestehen dort keinerlei Pläne zur Errichtung von Lagerstätten für radioaktive Abfälle oder von Wiederaufarbeitungsanlagen für Kernbrennstoffe im deutsch-französischen Grenzgebiet. Entsprechende Meldungen in der elsässischen Presse wurden seitens der zuständigen französischen Stellen sofort und eindeutig dementiert. Hingegen laufen in ausgedienten oberelsässischen Kalisalzgruben Versuche zur sicheren Lagerung toxischen Sondermülls aus der chemischen Industrie (Arsen, Quecksilbersalze etc.), an denen Fachleute des französischen Atomenergiekommissariats (CEA) als technische Gutachter mitwirken. Das Ziel der Versuche ist, auch für solche — nichtradioaktiven — Abfälle eine sichere und umweltneutrale Lagerung zu ermöglichen. Für die von Ihnen angeregte Änderung des EG- Rechts besteht insofern kein Anlaß, als das in Artikel 37 des Euratom-Vertrags festgelegte Konsultationsverfahren sich auf alle Anlagen bezieht, die radioaktive Stoffe an das Wasser, den Boden oder den Luftraum ableiten. Dies würde neben Kernkraftwerken in jedem Fall auch Wiederaufarbeitungsanlagen und Lagerstätten für radioaktive Abfälle einschließen. Was die Planung grenznaher Kernkraftwerke betrifft, so bestehen hier im Rahmen der „deutschfranzösischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Strahlenschutzes (DFK) " enge Kontakte zu den in Frankreich für die Sicherheit der Kernenergie zuständigen Stellen. Die Bundesregierung nutzt diese Kontakte, um auf einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard aller nahe der deutschen Grenze gelegenen Kernkraftwerke hinzuwirken und jede unzulässige Gefährdung der im grenznahen Raum lebenden deutschen Bevölkerung auszuschließen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 13): Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Haushaltsstrukturgesetz Art. 3 § 1 erfolgte Heraufsetzung des Ruhestands-Antragsalters für Beamte dauernd aufrechtzuerhalten, obwohl erstens weibliche Beamte nunmehr wesentlich schlechter gestellt sind als weibliche Angestellte oder Arbeiterinnen (flexible Altersgrenze), und obwohl zweitens schon erkennbar ist, daß sich dadurch mitten in einer für viele junge Menschen ohnehin schwierigen Beschäftigungslage die Ausbildungs- und Einstellungschancen junger Bewerber(innen) weiter verschlechtert haben? Die Bundesregierung hat schon in der Begründung zum Haushaltsstrukturgesetz darauf hingewiesen, daß bei den Altersgrenzen, bei deren Erreichen ein Beamter (Richter) auf Antrag auch ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden kann, wie auch bei den vorgezogenen Altersgrenzen nach angemessener Zeit zu prüfen sein werde, ob die Maßnahme auf Dauer aufrechterhalten werden könne (vgl. die Ausführungen zu Art. 3 § 1 Nr. 1 (§§ 42 und 45 BBG) — Drucksache 7/4127 —). Wegen der in Ihrer Frage dargestellten Situation, insbesondere wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt, habe ich bereits veranlaßt zu prüfen, ob die bis zum Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes geltenden Regelungen schon bald wiederhergestellt werden können. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1153* Die Erörterungen in dieser Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen, so daß ich um Ihr Verständnis bitte, wenn ich zur Zeit noch keine Angaben über das voraussichtliche Ergebnis machen kann. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 14) : Wie ist im einzelnen das Verfahren ausgestaltet für die Errichtung von Zwischenlagerbecken für Kernbrennelemente, und welche rechtlichen Befugnisse stehen dabei im Detail der Bundesregierung, der Landesregierung und den betroffenen Kommunen zu? Für die Aufbewahrung von Kernbrennelementen in einem Zwischenlager, das nicht Teil eines Kernkraftwerkes oder z. B. einer Wiederaufbereitungsanlage ist, ist eine Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes erforderlich. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn ein Bedürfnis für eine derartige Aufbewahrung besteht und insbesondere die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe getroffen ist. Für die Erteilung der Genehmigung ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Atomgesetzes die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zuständig. Sie handelt dabei nach meinen fachlichen Weisungen. Ferner ist für die Errichtung eines Zwischenlagers für Kernbrennelemente eine Baugenehmigung erforderlich. Die Erteilung der Genehmigung richtet sich nach dem Bundesbaugesetz und der in Betracht kommenden Landesbauordnung. Dabei können Fragen der kommunalen Bauleitplanung, der Raumordnung, der Landschaftspflege, des Naturschutzes und des Wasserrechts berührt sein. Daher sind die kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer gemeindlichen Planungshoheit und das Land in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich beteiligt. Das Baugenehmigungsverfahren richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. In diesem Bereich stehen dem Bund keine Verwaltungsbefugnisse zu. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 15) : Welche Folgerungen für die Neugestaltung des Beihilferechts wird die Bundesregierung daraus ziehen, daß ein Beamter, der freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung angehört, bei Behandlung als Kassenpatient wegen der in vollem Umfang gewährten Sachleistung Beihilfeansprüche nicht hat, bei Behandlung als Privatpatient hingegen zusätzlich zur Erstattungsleistung der Krankenversicherung Beihilfe erhält und dadurch nicht selten zu einer Erstattungssumme kommt, die die tatsächlich entstandenen Krankheitskosten überschreitet? Die auf das Beamtenrecht zugeschnittenen Beihilfevorschriften des Bundes gehen davon aus, daß der Beamte zunächst in angemessenem Umfange Vorsorge aus eigenen Mitteln trifft — in den Dienst- und Versorgungsbezügen ist ein entsprechender Anteil hierfür enthalten — und diese Vorsorge aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Beihilfen ergänzt wird. Die Beihilfen sind so bemessen, daß sie zusammen mit den Versicherungsleistungen die entstandenen Aufwendungen in der Regel decken. Es ist richtig, daß die Beihilfefähigkeit von Sachleistungen der Ersatzkassen nach den Beihilfevorschriften ausgeschlossen ist. Hierfür ist maßgebend, daß dem Beamten keinerlei Aufwendungen entstehen; für ergänzende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn ist insoweit kein Raum. Bei Behandlung als Privatpatient erhält der Beamte hingegen zusätzlich zu der Erstattung der Krankenversicherung Beihilfen, wenn ihm eigene Aufwendungen entstehen. Dies kann in der Tat dazu führen, daß Beihilfe und Kassenleistung zusammen die tatsächlich entstandenen Krankheitskosten übersteigen. Das Problem hätte sicherlich nicht die Bedeutung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung eine beihilfekonforme, d. h. restkostendeckende Versicherung ermöglichen könnte, wie dies bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Die Bundesregierung strebt eine Regelung an, die diesen Schwierigkeiten Rechnung trägt. Die Vorarbeiten für eine entsprechende Regelung sind bereits weit gediehen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 16) : Trifft es zu, daß beim Einsatz von BGS-Kräften in Brokdorf eine Hundertschaft auf dem Landweg von Schwandorf zum Einsatzort gebracht werden mußte, weil näher stationierte Einsatzkräfte nicht mehr verfügbar waren, und wenn ja, wo waren die bei näher gelegenen Standorten stationierten Grenzschutzbeamten eingesetzt, und wie viele Beamte waren insgesamt in irgendeiner Form an der Aktion Brokdorf beteiligt? Es trifft zu, daß im Zusammenhang mit dem Einsatz in Brokdorf am 19. Februar 1977 auch eine Hundertschaft des Bundesgrenzschutzes aus dem Standort Schwandorf auf dem Landweg in den Einsatzraum verlegt wurde. Auf Anforderung des Landes Schleswig-Holstein wurden BGS-Kräfte in Stärke von 3 Abteilungen (insgesamt 11 Hundertschaften, Führungsstäbe und Spezialkräfte) zur Unterstützung der Polizei aus Anlaß der Demonstrationen am 19. Februar 1977 eingesetzt. Die Masse dieser BGS-Kräfte stellten die Grenzschutzkommandos Küste und Nord. Im Hinblick auf den Ausbildungswert weiträumiger Marschbewegungen von BGS-Verbänden und Einheiten wurden jedoch auch Einheiten aus den Grenzschutzkommandos Mitte und Süd in SchleswigHolstein im Rahmen dieser Abteilungen eingesetzt. 1154* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Daneben verblieben bei den Grenzschutzkommandos Kräfte für die Grenzüberwachung in ihren Abschnitten. Für nicht auszuschließende unvorhergesehene Einsätze im Bundesgebiet wurden in den Grenzschutzkommandos Mitte und Süd einige Einheiten kurzfristig abrufbereit gehalten, darunter auch die Einheit in Schwandorf. Von diesen Kräften wurden aufgrund einer nachträglichen dringenden Anforderung des Landes Schleswig-Holstein zwei Hundertschaften ebenfalls in den Einsatzraum verlegt; eine der beiden Hundertschaften war die aus Schwandorf. Insgesamt wurden ca. 4 000 Polizeivollzugsbeamte des BGS — zur Unterstützung der Polizei in Schleswig-Holstein, — zur Verstärkung des Grenzschutzeinzeldienstes an verschiedenen Grenzübergängen, — zum Schutz eigener Einrichtungen und als Bereitschaftskräfte herangezogen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 17): Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Tatsache, daß ehemalige Extremistenführer, die eindeutig unter die Bestimmungen des Radikalenbeschlusses fallen, bei den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten die Möglichkeit der freien Mitarbeit erhalten und auf diese Weise nach den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen die Gelegenheit bekommen, sich in feste Anstellungsverhältnisse bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf dem Gerichtsweg einzuklagen, und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dafür zu sorgen, daß solche Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr möglich sein werden? Die Bundesregierung kann zu dieser Frage grundsätzlich nur für die Rundfunkanstalten des Bundesrechts Deutsche Welle und Deutschlandfunk Stellung nehmen. Nach Auskunft der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks werden dort keine „ehemaligen Extremistenführer, die eindeutig unter die Bestimmungen des Radikalenbeschlusses fallen", beschäftigt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen B 18 und 19) : Liegen der Bundesregierung Daten über die soziale Struktur des Empfängerkreises des Bundesverdienstkreuzes vor, und ist ihr bekannt, wie viele Personen und mit welchen Gründen die Annahme der Auszeichnung abgelehnt haben? Wie groß ist der Anteil von Frauen am Empfängerkreis? Zu Frage B 18: Die Berufsstruktur der mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichneten Bürger kann aus den Auszeichnungen für das Jahr 1976, das für die Gesamtentwicklung typisch ist, dargestellt werden: Politiker 3,35 % Arbeitnehmer 33,52 % Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen 21,98 % Angehörige der Bundeswehr 3,88 % Angehörige der Rechtspflege 0,66% Angehörige der freien Wirtschaft 10,83 % Angehörige der freien Berufe 21,98 % Bedienstete der Religionsgemeinschaften und ihrer Einrichtungen 2,94 % Angehörige des kulturellen Bereichs 0,86 % Von Bedeutung ist dabei, in welchen Bereichen die Verdienste erworben wurden. Etwa 25 % aller Ordensverleihungen entfallen auf den sozialen Bereich, in dem ein großer Teil der Angehörigen der freien Berufe, Arbeitnehmer und Beamte für nebenberuflichen Einsatz ausgezeichnet wurden. Etwa 15 °/o der Auszeichnungen gelten dem politischen Bereich, in dem die Arbeitnehmer an der Spitze stehen (danach freie Berufe, Beamte, freie Wirtschaft). Die Ablehnungen des Verdienstordens belaufen sich auf etwa 0,1 %. Die Gründe für einen Verzicht auf den Verdienstorden werden in den seltensten Fällen genannt. Zu Frage B 19: Der Anteil der Frauen am Empfängerkreis beträgt rund 13 %. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. MüllerEmmert (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen B 20 und 21) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um insbesondere im Zusammenwirken mit den Führungsgremien des deutschen Sports und der Sportwissenschaft sicherzustellen, daß der gesundheitliche Schutz der Leistungssportler — auch auf Grund der nachdrücklich im olympischen Jahr 1976 sichtbar gewordenen Fehlentwicklungen — als Grundvoraussetzung aller leistungssportlichen Ziele und Förderungsmaßnahmen beachtet wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gewährung öffentlicher Förderungsmittel von einzelnen Sportfunktionären und Sportmedizinern nicht als Schutzbehauptung dazu herangezogen werden kann, den hochleistungssportlichen Erfolg — auch unter Einsatz von medikamentösen Hilfsmitteln, bis hin zur Gefahr von Persönlichkeitsveränderungen, wie z. B. in der Schwerathletik — anzustreben? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung steht der medizinischen und pharmakologischen Leistungsbeeinflussung seit je- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1155* her kritisch gegenüber. Sie hat deshalb bereits im Jahre 1974 einen Beauftragten für Doping-Analytik bestellt, der durch die Feststellung spezieller Dopingstoffe und die Entwicklung neuartiger Untersuchungsverfahren dazu beiträgt, den leistungsverzerrenden Mißbrauch von Dopingmitteln zu verhindern und gesundheitliche Schäden im Hochleistungssport zu verhüten. Um aus positiven und negativen Erfahrungen insbesondere der Olympischen Spiele 1976 praktische Konsequenzen zu ziehen, habe ich in jüngster Zeit das Bundesinstitut für Sportwissenschaft beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Bundesausschuß Leistungssport des Deutschen Sportbundes eine Arbeitsgruppe „Hochleistungssport" einzurichten. Diese Arbeitsgruppe soll sich auch mit dem gesundheitlichen Schutz der Leistungssportler befassen, den ich mit Ihnen seit jeher als Grundvoraussetzung aller leistungssportlichen Ziele und Förderungsmaßnahmen ansehe. Flankierend dazu fördert das Bundesinstitut für Sportwissenschaft verschiedene Forschungsvorhaben, die Möglichkeiten und Grenzen einer humanen Leistungsbeeinflussung aufzeigen sollen. Beispielhaft möchte ich folgende — noch nicht abgeschlossene — Projekte nennen: — H+- und Alkali-Ionenpermeabilität der Skelettmuskulatur bei Arbeit, Ermüdung, Erholung und ihre Beeinflussung durch Training — Untersuchung der Einflüsse verschiedener chemischer Körper auf das Leistungsverhalten — Untersuchungen zur hormonalen Regulation insbesondere des Fettstoffwechsels bei Körperarbeit — Dopinganalytik, Verbesserung der Routineverfahren; Pharmakokinetik von Dopingmitteln. Das Bundesministerium des Innern hat sich gerade in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit den von Ihnen angesprochenen Fragen auseinandergesetzt und sich nach einer sorgfältigen Abstimmung mit führenden Vertretern der Sportmedizin anläßlich der Einweihung des neuen Instituts für Leistungs- und Sportmedizin der Medizinischen Universitätsklinik Freiburg bemüht, Anstöße zur Lösung des Problems der Leistungsbeeinflussung zu geben. Wie Sie wissen, ist der Einsatz medikamentöser Hilfsmittel im Hochleistungssport spätestens seit dem Deutschen Sportärztekongreß im Oktober 1976 Gegenstand eingehender Beratungen mehrerer wissenschaftlicher Gremien und Organisationen des Sports. Z. B. haben der Deutsche Sportbund und das Nationale Olympische Komitee für Deutschland eine gemeinsame Kommission gebildet, die sich mit der Frage der medizinisch-pharmakologischen Leistungsbeeinflussung und ihren sozialen, sportpolitischen, ethischen und pädagogisch-psychologischen Folgen befaßt. Die Bundesregierung erwartet von dieser Kommission auch eine Bestandsaufnahme der tatsächlich nachweisbaren Dopingfälle. Darüber hinaus hat der Deutsche Sportärztebund eine Fachkommission eingerichtet, die sich die Aufgabe gestellt hat, die Dopingliste innerhalb der Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes fortzuschreiben. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen und wird jede Maßnahme unterstützen, die den gesundheitlichen Schutz der Leistungssportler verbessert. Zu Frage B 21: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 22, 23 und 24) : Ist die Bundesregierung bereit, zu den Meldungen unterfränkischer Tageszeitungen Stellung zu nehmen, nachdem im Falle einer atomaren Verseuchung durch einen Unfall in dem im Bau befindlichen Kernkraftwerk Grafenrheinfeld die Stadt Schweinfurt und große Teile der Stadt Würzburg evakuiert werden müßten, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Evakuierung überhaupt für technisch durchführbar? Glaubt die Bundesregierung im Verneinungsfalle, eine Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk bejahen zu können? Wurden die angesprochenen Evakuierungspläne bereits zusammen mit den ersten Planungen des Kernkraftwerkes ausgearbeitet? Zu Frage B 22: Die Planung von Notfallschutzmaßnahmen stellt in Ergänzung zu der sicherheitstechnischen Konzeption einer Anlage eine zusätzliche Maßnahme dar, um den potentiellen Gefahren für die Umwelt und die Bevölkerung bei einem eventuellen kerntechnischen Notfall präventiv zu begegnen. Mit dieser Zielsetzung sehen daher die „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" des Bundesministers des Innern die Planung von Evakuierungsmaßnahmen für die Zentralzone und sektoral für die Mittelzone vor. Die Städte Schweinfurt und Würzburg liegen außerhalb des Bereichs, für den eine Evakuierung als Schutzmaßnahme in Betracht gezogen werden müßte. Grundsätzlich hält die Bundesregierung eine Evakuierung auch größerer Bevölkerungsgruppen für durchführbar, falls dies nach Lage des Einzelfalls erforderlich sein sollte. Die Erfahrungen mit Evakuierungsmaßnahmen im internationalen Bereich bei Unfällen in chemischen Anlagen oder bei Naturkatastrophen bestätigen diese Auffassung. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hat der 1. Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld zugestimmt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist aufgrund der Standortbewertungsdaten, die die Anforderungen aus der Sicht des Katastrophenschutzes implizit enthalten, u. a. auch geprüft 1156* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 worden., ob der vorgesehene Standort unter Gesichtspunkten der Katastrophenschutzplanung und -abwehr geeignet ist. Im Zeitpunkt der 1. Teilbetriebsgenehmigung müssen in dem erforderlichen Umfang konkrete Katastrophenschutzmaßnahmen geplant und entsprechende Pläne durch die für Angelegenheiten des allgemeinen Katastrophenschutzes zuständigen Behörden der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Gegenstand des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist jedoch nicht die materielle Überprüfung dieser Pläne auf ihre Durchführbarkeit. Insoweit ist im Genehmigungsverfahren davon auszugehen, daß die im Rahmen ihrer Kompetenz nach Art. 30 GG tätig gewordenen Behörden des allgemeinen Katastrophenschutzes aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung die reale wie zeitliche Durchführbarkeit der vorgesehenen Notfallschutzmaßnahmen gewährleisten. Vorhandene Pläne sind daher im Genehmigungsverfahren als Faktum zur Abdeckung des Restrisikos zugrunde zu legen. Zu Frage B 24: Vollständig ausgearbeitete Notfallschutzpläne, die im Katastrophenschutzplan der zuständigen Behörde des allgemeinen Katastrophenschutzes auch Evakuierungspläne enthalten, sind erst bei Inbetriebnahme eines KKW erforderlich. Es ist davon auszugehen, daß die Einzelpläne parallel mit der Errichtung der Anlage im Benehmen zwischen Betreibern bzw. Herstellern und den Behörden ausgearbeitet werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 25): Trifft es zu, daß die Eingliederung von deutschstämmigen Umsiedlern aus Osteuropa in die Bundesrepublik Deutschland sich auch nach Gesetzen vollzieht, denen der Flüchtlings- oder Vertriebenenstatus zugrunde liegt, und beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung dieses Verfahrens vorzunehmen? Der Begriff des Aussiedlers ist in der Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG definiert und im Gesetz ausdrücklich genannt. Danach stellen Aussiedler eine eigene Gruppe innerhalb der Personen dar, die nach diesem Gesetz zu betreuen sind. Da sich die Aussiedler bei ihrem Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland in einer vergleichbaren Lage wie die Vertriebenen befinden, haben sie Anspruch auf die gleichen Vergünstigungen wie diese. In rund zwei Jahrzehnten hat sich diese Regelung als zweckmäßig für die Eingliederung der Aussiedler erwiesen. Sie sollte deshalb nur geändert werden, wenn dadurch Verbesserungen für die Betroffenen erzielt würden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 26) : Auf welche Vorstellungen im einzelnen stützt der Bundeskanzler seine Ankündigungen, die Bundesregierung werde Änderungen des für die öffentlichen Bediensteten geltenden Rechts vorschlagen? Die Ziele für die Gestaltung des öffentlichen Dienstrechts sind in dem Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform dargestellt, das die Bundesregierung im Mai 1976 beschlossen und auf das der Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom Dezember 1976 noch einmal hingewiesen hat. Dieses Programm enthält eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Vorhaben. Als kurzfristiges Rechtsetzungsvorhaben ist zum Beispiel eine Neufassung der Bundeslaufbahnverordnung hervorzuheben. Sie soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Auf der Grundlage des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 wird sie eine entsprechende Neuzuordnung der Bildungsabschlüsse, die Einführung der Fachhochschulausbildung für den gehobenen Dienst und eine Verbesserung der Ausbildung für den mittleren Dienst vorsehen. Mit einer Fortentwicklung der Aufstiegsverfahren wird eine Verbesserung der Durchlässigkeit im Laufbahnsystem angestrebt. Geeignete jüngere Mitarbeiter sollen sich früher als bisher durch eine weitere Ausbildung für den Gesamtbereich der nächsthöheren Laufbahn qualifizieren können. Bewährten dienstälteren Beamten wird ein Aufstiegsziel durch eine verwendungsgerechte Vorbereitung auf Aufgabenbereiche der höheren Laufbahn eröffnet. Der Wettbewerb soll offener, die Eignungsauswahl mehr an den Anforderungen der Verwendungsbereiche orientiert werden. Das gleiche Ziel wird durch verbesserte Auswahlkriterien und Eignungsnachweise für die Übertragung von Dienstposten und für Beförderungen angestrebt. Hinzu kommt eine wirksamere Ausgestaltung der Probezeiten. Auch die Ausbildung und die Fortbildung werden stärker an den Anforderungen der Verwendung ausgerichtet. Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode sind weitere Verbesserungen im Bereich der Personalsteuerung vorgesehen. Ein anderes kurzfristiges Rechtsetzungsvorhaben ist — wie in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers angekündigt — die Erweiterung der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst, für die zur Zeit eine Konzeption erarbeitet wird. Bei der Dienstrechtsreform geht es aber nur zum Teil um Gesetze und Verordnungen. Denn die Probleme im öffentlichen Dienst liegen vor allem auf dem Gebiet der Personalwirtschaft und beruhen weniger auf unzureichenden Gesetzen als auf dem Fehlen der erforderlichen Hilfsmittel zur Anwendung des geltenden Rechts und zur Steuerung zukünftiger Entwicklungen. An den im Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform genannten Vorhaben wird mit Nachdruck gearbeitet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1157* Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 27 und 28): Trifft es zu, daß ein Vertreter der Bundesregierung Außerungen gemacht hat, die so verstanden werden konnten, daß die Bundesregierung nicht mit letzter Konsequenz bei ihrem verfassungsmäßigen und vertraglichen Auftrag zu bleiben gedenkt, die Demarkationslinie zum Ostberliner Herrschaftsbereich der Rechtslage entsprechend als am östlichen Elbufer verlaufend zu beschreiben, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um die dadurch eingetretene Gefährdung der deutschen Interessen abzuwenden? Trifft es zu, daß der Leiter der Ostberliner Delegation in der Grenzkommission sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes einer Beleidigung schuldig gemacht und versucht hat, die freie Berichterstattung zu behindern, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls getan, um das Grundrecht der Informations-und Meinungsfreiheit sowie die Ehre des Beleidigten zu schützen? Zu Frage B 27: Die in Ihrer Frage enthaltene Annahme trifft nicht zu. Die Bundesregierung hat vielmehr durch ihre Vertreter bei jeder Gelegenheit deutlich gemacht, daß auch im Elbeabschnitt die Grenze zur DDR nur gemäß den Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte und damit entsprechend dem Auftrag des Grundlagenvertrages festgestellt werden kann. Wegen der Einzelheiten verweise ich vor allem auf die Antwort der Bundesregierung vom 5. November 1975 in BT-Drucksache 7/4274 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU- Fraktion. Es kann deshalb auch keine Rede davon sein, daß verfassungsmäßige Aufträge oder Interessen der Bundesrepublik Deutschland jemals in Frage gestellt worden seien. Zu Frage B 28: Diese Frage bezieht sich vermutlich auf einen Vorfall bei Fernsehaufnahmen in Braunlage am 9. März 1977 bei Gelegenheit der 31. Sitzung der Grenzkommission. Der Vorfall ist, soweit hier bekannt, zwischen den unmittelbar Beteiligten erörtert und als beigelegt betrachtet worden. Von einer möglichen Beeinträchtigung des Grundrechts der Informations- und Meinungsfreiheit kann weder im Zusammenhang mit der Sitzung der Grenzkommission in Braunlage noch bei den vorausgegangenen Sitzungen in der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 29) : Trifft es zu, daß jetzt auch der staatlich gelenkte Sport in Rumänien die Einbeziehung des Landesverbandes Berlin in die angestrebten Kontakte mit der Deutschen Sportjugend ablehnt sowie sich weigert, Berlin zusammen mit dem übrigen Bundesgebiet zu besuchen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Haltung auf die deutsch-rumänischen Beziehungen? Es trifft zu, daß der rumänische kommunistische Jugendverband, der der Partner der Deutschen Sportjugend ist, es im Frühjahr 1976 abgelehnt hat, bei einer Reise einer rumänischen Delegation in die Bundesrepublik Deutschland auch nach Berlin (West) zu fahren. Einer Delegation der Deutschen Sportjugend, die sich vor kurzem in Rumänien aufhielt, ist es nicht gelungen, den rumänischen Jugendverband von dieser Haltung abzubringen. Die Einbeziehung Berlins in den eigentlichen Sportverkehr mit Rumänien bereitet keine Schwierigkeiten. Er vollzieht sich auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Deutschen Sportbund und dem rumänischen Nationalrat für Leibeserziehung und Sport. Damit ist auch Ihre zweite Frage beantwortet. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/168 Frage B 30) : Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls auf Grund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1976, wonach Auflassungsvormerkungen im Grundbuch künftig nicht mehr als „konkursfest" angesehen werden können, zur weiteren Aufrechterhaltung eines sicheren Rechts- und Geschäftsverkehrs zu tun, nachdem die Makler- und Bauträgerverordnung vom 11. Juni 1975 in Verbindung mit dem Änderungsgesetz zu § 34 c der Gewerbeordnung zum Schutz der Grundstückserwerber bestimmen, daß Bauträger für die von ihnen angebotenen Objekte erst dann Geld von Käufern kassieren dürfen, wenn für den Erwerber die Eintragung einer Auflassungsvormerkung gewährleistet ist? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Oktober 1976 — V ZR 4/75 — entschieden, daß der Konkursverwalter die Erfüllung des durch eine Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Übereignung eines Grundstücks ablehnen kann, wenn der zugrunde liegende Vertrag den Veräußerer auch zur Erstellung eines Bauwerks auf dem Grundstück verpflichtet und mit dem Bauwerk noch nicht begonnen worden ist. Es ist nicht ausdrücklich entschieden worden, wie die Rechtslage wäre, wenn mit dem Bauwerk bereits begonnen worden ist. Es ist nicht zu verkennen, daß in diesem Bereich zur Zeit eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht und etwa betroffene Bürger beunruhigt sind. Eine gesetzliche Lösung der hier aufgetretenen Probleme erscheint der Bundesregierung vordringlich. Ich habe daher dem Deutschen Bundestag am 2. März 1977 bei der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachen- und grundbuchrechtlicher Vorschriften usw. (Drucksache 8/89) vorgeschlagen, die im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1976 stehenden Fragen im Rahmen des Entwurfs mitzuberaten. Nach den bisherigen Überlegungen könnte es sich empfehlen, § 24 KO dahin zu ergänzen, daß der Gläubiger, dessen Anspruch durch eine Vormerkung gesichert ist, auch dann Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann, wenn der Gemeinschuldner 1158* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 noch andere Verpflichtungen übernommen hat und diese nicht oder nicht vollständig erfüllt sind. § 50 Abs. 4 VerglO wäre dem anzupassen. Die ins Auge gefaßten Regelungen sollten grundsätzlich auch für bereits eingetragene Vormerkungen gelten. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 31) : Ist die Bundesregierung bereit, sich über die großen Belastungen, die Justiz und Polizei bei der Erzwingungshaft für zahlungsunwillige Verkehrssünder entstehen, Unterlagen zu beschaffen, die ihren Standpunkt hinsichtlich der Zahlungsmoral untermauern können, und ist sie u. U. bereit, die Gebührenfreiheit bei der Erzwingungshaft aufzuheben? Der Bundesminister der Justiz hat auf Grund Ihrer Anfrage die Landesjustizverwaltungen um Stellungnahme zu den aufgezeigten Fragen gebeten. Sobald diese Stellungnahmen vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob es sich empfiehlt, in einem Gesetzentwurf die Einführung einer Gebühr für die Erzwingungshaft vorzuschlagen. Ich werde Sie über das Ergebnis unterrichten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hausverwertungs- und -verwaltungsfirmen von Mietern sogenannte „Wohnungswechselpauschalen" fordern, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, solche Praktiken durch gesetzgeberische Maßnahmen zu unterbinden? Ich verstehe den Begriff „Wohnungswechselpauschale" dahin, daß dem Mieter, der innerhalb desselben Hauses oder innerhalb des sonstigen Wohnungsbestandes desselben Vermieters eine andere frei werdende Wohnung beziehen möchte, ein besonderes pauschaliertes Entgelt abverlangt wird. Darüber, ob und inwieweit eine solche Forderung bei von Hausverwertungs- und -verwaltungsgesellschaften verwaltetem Wohnbesitz in Übung ist, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse nicht vor. Zur rechtlichen Bewertung darf ich — ohne den im Streitfall zur Entscheidung berufenen Gerichten vorgreifen zu wollen — folgendes bemerken: Eine Wohnungswechselpauschale könnte vom Mieter nur aufgrund einer von ihm eingegangenen vertraglichen Verpflichtung geschuldet werden. Dabei kommt als Grundlage eine vertragliche Abrede zwischen Mieter und Vermieter, letzterer gegebenenfalls vertreten durch eine Hausverwertungs- geltendem Recht ist der Vermieter in seiner Entscheidung frei, ob und mit wem er einen Mietvertrag abschließen will; er ist bei Vertragsabschluß auch hinsichtlich der Höhe des mietrechtlichen Entgelts —. abgesehen von den Grenzen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz — nicht beschränkt. Das ermöglicht es aber dem Vermieter, den Abschluß des Mietvertrages — und damit auch die einem Neuabschluß entsprechende grundlegende Vertragsänderung bei einem vom Mieter gewünschten Wohnungswechsel — davon abhängig zu machen, daß der Mieter neben dem laufenden Mietzins einen bestimmten Betrag als Einmalleistung erbringt. Eine Gesetzesänderung, die dies ausschließen würde, würde sich als ein Einbruch in die Freiheit der Preisgestaltung darstellen, der nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Erwägung gezogen werden sollte. oder -verwaltungsfirma, in Betracht. Gegen eine solche Vereinbarung ergeben sich — soweit nichtpreisgebundener Wohnraum in Betracht steht — keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken. Nach Anders als der Vermieter kann allerdings die Firma, die die Wohnung für den Vermieter nur verwaltet, eine entsprechende Forderung für sich selbst durch eine im eigenen Namen abgeschlossene Vereinbarung mit dem Mieter rechtswirksam nicht begründen. § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745) schließt einen Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnraum aus, wenn der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Verwalter der Wohnungsvermittler ist. Damit ist zugleich ausgeschlossen, daß der Verwalter rechtswirksam vom Mieter ein Entgelt dafür verlangen kann, daß er sich bereit findet, von einer ihm seitens des Vermieters eingeräumten Vetretungsmacht Gebrauch zu machen und den Mietvertrag im Namen des Vermieters abzuschließen oder zu ändern. Dies gilt auch, soweit der Verwalter das verlangte Pauschalentgelt auf die auf ihn im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel zukommenden Tätigkeiten wie Ausstellen des neuen Vertrages, Abnahme der bisherigen Wohnung, Umstellung von Buchungsunterlagen und ähnliches stützt. Für solche Tätigkeiten und Nebenleistungen einer beim Abschluß eines Wohnungsmietvertrages zwischen Vermieter und Mieter eingeschalteten dritten Person ist nämlich die Vereinbarung eines Entgelts gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung generell ausgeschlossen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 33) : Trifft die Behauptung des ADAC (Pressemitteilung des ADAC vom 17. Februar 1977) zu, daß die vom ADAC in Verhandlung mit der Automobilwirtschaft erreichten Geschäftsbedingungen über das hinausgehen, was an Verbraucherschutzgesetzen in Kraft ist, und will die Bundesregierung gegebenenfalls die gesetzlichen Bestimmungen an dieses Verhandlungsergebnis anpassen? Die in der Pressemitteilung des ADAC vom 17. Februar 1977 genannten Verkaufsbedingungen für Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1159* ) Neuwagen liegen in ihrer endgültigen Fassung der Bundesregierung noch nicht vor. Die bisher bekannt gewordene Fassung hält sich im großen und ganzen im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften. Es trifft zu, daß die erwähnten Verkaufsbedingungen dem Käufer in Einzelpunkten weitergehende Rechte einräumen als die gesetzlichen Vorschriften — einschließlich des am 1. April 1977 in Kraft tretenden Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen — zwingend vorschreiben; teilweise bleiben sie jedoch auch dahinter zurück. Eine dem Kunden günstigere Regelung bedeutet insbesondere die auf 12 Monate festgesetzte Garantie. Eine Anpassung der für das Kaufrecht insgesamt zwingenden gesetzlichen Vorschriften an dieses im Zusammenhang mit dem Kauf von Neuwagen erreichte Verhandlungsergebnis — etwa durch Verlängerung der allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsfristen für den Verkauf beweglicher Sachen von 6 auf 12 Monate — wird von der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen; denn die in den Verkaufsbedingungen vorgesehene Verlängerung der Gewährleistungsfrist ist verknüpft mit einer Verkürzung der dem Kunden nach dem Gesetz an sich zustehenden Gewährleistungsrechte. Während nämlich nach der gesetzlichen Gewährleistungsregelung dem Käufer bei Mängeln der Kaufsache sofort ein wahlweises Recht auf Wandelung oder Minderung und beim Verkauf von Gattungssachen zusätzlich auch auf Ersatzlieferung zusteht, räumen die erwähnten Verkaufsbedingungen dem Käufer zunächst nur ein Recht auf Mängelbeseitigung ein und geben ihm die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Wandelung oder Minderung nur für den Fall des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Gegen eine Anpassung des Gesetzes spricht überdies, daß die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten für den Verkauf beweglicher Sachen aller Art gilt, nicht nur für neue Kraftfahrzeuge. Auch wäre im Falle einer Anpassung zu befürchten, daß den Kunden über die gesetzliche Mindesregelung hinausgehende Rechte künftig nicht mehr eingeräumt würden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/168 Frage B 34): Trifft es zu, daß die Vergleichsmietenvorschrift des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes dazu führt, daß Vermieter, die aus sozialen oder sonstigen Gründen ihre Wohnungen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, bei der Einkommensteuer die Mieteinnahme zu versteuern haben, die sie nach dem Vergleichsmietenprinzip hätten erzielen können und nicht diejenige, die sie tatsächlich erzielt haben, und ist dieses Ergebnis gewollt, bzw. was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen? Vermietet der Eigentümer eines Wohnhauses Wohnräume, so werden bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen angesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der tatsächlich erzielte Mietzins der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Verzichtet der Hauseigentümer gegenüber einem Mieter, mit dem er nicht durch verwandtschaftliche Beziehungen verbunden ist, auf Mieterhöhungen, kann dies in der Regel nicht dazu führen, daß höhere Mieteinnahmen als die tatsächlich vereinnahmten angesetzt werden. Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn die Wohnung verbilligt an Angehörige oder solche Personen überlassen wird, mit denen der Vermieter durch besondere persönliche Beziehungen verbunden ist. In diesen Fällen schreibt § 12 Ziff. 2 EStG den Ansatz der ortsüblichen Miete vor, die für eine Wohnung vergleichbarer Ausstattung, Größe und Lage anzusetzen ist. Diese Miete wird als Einnahme für die Besteuerung unabhängig von dem tatsächlich vereinnahmten Mietzins zugrunde gelegt. Die genannte Vorschrift soll im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung aller Bürger verhindern, daß Aufwendungen für die private Lebensführung — hier der Verzicht auf Einnahmen — sich steuermindernd auswirken. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 35) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Abschluß des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik und den Philippinen zu beschleunigen? Die Bundesregierung bemüht sich seit längerem, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit den Philippinen abzuschließen. Daß dies nach vier Verhandlungsrunden noch nicht möglich war, ist in erster Linie auf den geringen Verhandlungsspielraum der philippinischen Delegation zurückzuführen. Die deutsche Delegation hat sich in der letzten Verhandlungsrunde im Interesse eines Vertragsabschlusses zu Konzessionen bereit erklärt, die im Vergleich zur bisherigen deutschen Vertragspolitik sehr weit gingen. Da ein entsprechendes Entgegenkommen der philippinischen Seite überraschenderweise ausblieb, ist es im Mai vorigen Jahres nicht zu dem erwarteten Abschluß gekommen. Die Bundesregierung hat der philippinischen Regierung auf diplomatischem Weg inzwischen ihre Bereitschaft zur baldigen Fortsetzung der Verhandlungen unter der Voraussetzung zu erkennen gegeben, daß diese etwas mehr Verhandlungsspielraum besäße. Es bleibt abzuwarten, wie die philippinische Regierung hierauf reagieren wird. 1160* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Anlage 48 Antwort des Parl Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 36) : Trifft es zu, daß — wie in der Presse gemeldet — ein Vermieter von Wohnraum riskiert, bei der Einkommensteuer über die tatsächlichen Mieteinkünfte hinaus veranlagt zu werden, wenn er beispielsweise freiwillig und aus sozialer Rücksicht auf einen langjährigen Mieter darauf verzichtet hat, Möglichkeiten zur Mieterhöhung voll auszuschöpfen, und wie wird die Bundesregierung zutreffendenfalls ein solches systemfremdes Mindestpreis-Regulativ der Finanzverwaltung gesetzlich verhindern? Vermietet der Eigentümer eines Wohnhauses Wohnräume, so werden bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen angesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der tatsächlich erzielte Mietzins der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Verzichtet der Hauseigentümer gegenüber einem Mieter, mit dem er nicht durch verwandschaftliche Beziehungen verbunden ist, auf Mieterhöhungen, kann dies in der Regel nicht dazu führen, daß höhere Mieteinnahmen als die tatsächlich vereinnahmten angesetzt werden. Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn die Wohnung verbilligt an Angehörige oder solche Personen überlassen wird, mit denen der Vermieter durch besondere persönliche Beziehungen verbunden ist. Ein solcher Sachverhalt ist offenbar die Grundlage der von Ihnen zitierten Pressemitteilung gewesen. In diesen Fällen schreibt § 12 Ziff. 2 EStG den Ansatz der ortsüblichen Miete vor, die für eine Wohnung vergleichbarer Ausstattung, Größe und Lage anzusetzen ist. Diese Miete wird als Einnahme für die Besteuerung unabhängig von dem tatsächlich vereinnahmten Mietzins zugrunde gelegt. Die genannte Vorschrift soll im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung aller Bürger verhindern, daß Aufwendungen für die private Lebensführung — hier der Verzicht auf Einnahmen — sich steuermindernd auswirken. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 37): Trifft es zu, daß in der Schweiz die Umsätze des Kunsthandels der Mehrwertsteuer nicht unterliegen, sondern nur die Gewinne, und was unternimmt — bejahendenfalls — die Bundesregierung, um den dadurch drohenden Wettbewerbsnachteil für den deutschen Kunsthandel abzuwenden? Umsätze des Kunsthandels unterliegen derzeit in der Schweiz — entgegen Ihrer Annahme — der Eidgenössischen Warenumsatzsteuer, sofern der Jahresgesamtumsatz des Unternehmers 35 000 sfr. übersteigt. Die Steuer beträgt 5,6 °/o. Die Schweiz beabsichtigt allerdings, im Zuge der Einführung des Mehrwertsteuersystems die Umsätze von gebrauchten Gegenständen einschließlich der Kunstgegenstände vom 1. Januar 1978 an einer sog. Differenzbesteuerung zu unterwerfen, bei der die Steuer nach dem Unterschiedsbetrag zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis bemessen wird. Das neue Mehrwertsteuergesetz ist vom Parlament beschlossen worden. Es tritt jedoch erst in Kraft, wenn es in einer Volksabstimmung angenommen wird. Die Probleme der Umsatzbesteuerung von Gebrauchtgegenständen sind in der Bundesrepublik Deutschland bereits eingehend geprüft worden. Es ist nicht beabsichtigt, eine unserem Mehrwertsteuersystem fremde Sonderregelung zu treffen, wie sie für das Schweizer Recht vorgesehen ist. Der kulturellen Bedeutung der Kunstgegenstände wird dadurch Rechnung getragen, daß auf die Lieferungen dieser Gegenstände der ermäßigte Steuersatz von 5,5 °/o angewandt wird. Im übrigen wäre eine solche Sonderregelung ohnehin zur Zeit nicht möglich, da sich der Rat der Europäischen Gemeinschaften in Artikel 32 der vorgesehenen Sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern vorbehalten hat, vor dem 31. Dezember 1977 eine gemeinschaftliche Regelung für die Besteuerung von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken zu erlassen. Wettbewerbsnachteile können sich aus einer günstigeren umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Lieferungen von Kunstgegenständen in anderen Staaten für den deutschen Kunsthandel nicht ergeben. Wettbewerbsverzerrungen werden durch den Grenzausgleich ausgeschlossen, der zu einer umsatzsteuerlichen Entlastung bei der Ausfuhr führt und andererseits eine der inländischen Belastung entsprechende Besteuerung im Falle der Einfuhr vorsieht. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen B 39 und 40) : Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bestimmt, von der Steuerbegünstigung des § 7 b EStG Ausbaumaßnahmen auszunehmen, sofern die Genehmigung für den Ausbau zwar nach dem 31. Dezember 1964 gestellt wurde und die ausgebauten bzw. neu erstellten Gebäudeteile zu mehr als 80 % Wohnzwecken dienen, der Ausbau aber erst nach dem 31. Dezember 1964 begonnen wurde? Bestehen bei der Bundesregierung Absichten, künftig auch die in Frage 39 bezeichneten Ausbaumaßnahmen nach § 7 b EStG zu begünstigen, und innerhalb welcher Zeit wird gegebenenfalls damit zu rechnen sein? Entgegen Ihrer Auffassung können Herstellungskosten für Ausbauten und Erweiterungen an einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder an einer Eigentumswohnung nach § 7 b EStG erhöht abgeschrieben werden, wenn das Ein- oder Zweifamilienhaus oder die Eigentumswohnung vor dem 1. Januar 1964 fertiggestellt worden ist. Zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf Baugenehmigung für den Ausbau oder die Erweiterung gestellt worden ist und zu welchem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1161* Zeitpunkt mit der Ausbaumaßnahme begonnen wurde, ist ohne Bedeutung. Ich nehme an, daß damit auch Ihre zweite Frage beantwortet ist. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, daß auch der Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude die bisherige Abschreibungsbegünstigung für Ausbauten und Erweiterungen übernimmt. Da künftig jede Anschaffung eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung nach dem 31. Dezember 1976 begünstigt sein soll, beschränkt die Neuregelung zur Vermeidung der zweifachen Inanspruchnahme des § 7 b EStG die Abschreibungsbegünstigung für Ausbauten und Erweiterungen auf Gebäude und Eigentumswohnungen, die vor dem 1. Januar 1977 angeschafft worden sind. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 41): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es der Mehrzahl der Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme über 10 Millionen DM wegen des mangelnden Angebots an qualifizierten und die notwendigen Voraussetzungen erfüllenden Personen nicht möglich sein wird, innerhalb der durch das Kreditwesengesetz vorgeschriebenen Frist bis zum 1. Mai 1977 das sogenannte „VierAugen-Prinzip" zu verwirklichen, und ist die Bundesregierung deshalb bereit, eine globale, angemessene Fristverlängerung vorzunehmen, die es den betreffenden Instituten ermöglicht, das „Vier-Augen-Prinzip" sinnvoll und ohne nachteilige Folgen für eine leistungsfähige und solide Geschäftsführung einzuführen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere ein Teil der Kreditgenossenschaften mit einer Bilanzsumme über 10 Millionen DM Schwierigkeiten hat, bis zum 30. April 1977 einen zweiten Geschäftsleiter einzustellen, um so das durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 24. März 1976 (Bundesgesetzblatt I S. 725) eingeführte sog. Vier-Augen-Prinzip zu verwirklichen. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß die Volks- und Raiffeisenbanken ihren Bedarf an Führungskräften aus der eigenen Organisation decken wollen, die Kapazität der Schulungseinrichtungen in der Genossenschaftsorganisation (Bundesgenossenschaftsschule in Montabaur und regionale Verbandsschulen) aber nicht ausreichte, innerhalb eines Jahres eine genügende Zahl qualifizierter Geschäftsleiter aus dem Kreis der Mitarbeiter von Kreditgenossenschaften auszubilden. Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß die Verwirklichung des Vier-Augen-Prinzips nicht mit einer Senkung der Anforderungen an die Qualifikation von Geschäftsleitern erkauft werden darf. Deshalb ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bereit, großzügig von der ihm durch Artikel 2 § 4 Abs. 2 der o. g. KWG-Novelle eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, aus besonderen Gründen auf Antrag die Übergangsfrist zu verlängern. Das Bundesaufsichtsamt beabsichtigt, z. B. allen Verlängerungsanträgen stattzugeben, bei denen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: — Eine Kreditgenossenschaft steht vor einer Fusion (Wie Sie wissen, strebte die Genossenschaftschaftsorganisation schon lange vor Einführung des Vier-Augen-Prinzips eine Fortsetzung des seit 15 Jahren in Gang befindlichen Konzentrationsprozesses bei den Kreditgenossenschaften an. Ihr Ziel ist es, die z. Z. noch bestehenden rund 5 000 Kreditgenossenschaften auf etwa 3 000 Institute zu verringern.) ; — eine Kreditgenossenschaft benennt einen geeigneten Geschäftsleiterkandidaten (aus dem eigenen Institut oder aus einer anderen Kreditgenossenschaft), der in Kürze die Ausbildung an den Genossenschaftsschulen abgeschlossen haben wird; — eine Kreditgenossenschaft legt dar, daß ihr ernsthaftes Bemühen um einen zweiten Geschäftsleiter bisher ohne Erfolg geblieben ist (z. B. wegen besonderer Standortnachteile und dergleichen). Weitere Verlängerungsgründe sind denkbar. Durch eine solch großzügige Verlängerungspraxis und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bankenaufsicht mit den betroffenen Verbänden des Kreditgewerbes läßt sich der momentane durch die Ausbildungskapazität bedingte Personalengpaß in absehbarer Zeit überwinden. Die von Ihnen angeregte globale Fristverlängerung läßt Artikel 2 § 4 Abs. 2 der KWG-Novelle nicht zu. Hierfür wäre eine Gesetzesänderung notwendig, für die jedoch aus den zuvor genannten Gründen kein Bedürfnis besteht. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 42, 43 und 44) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl derjenigen Bauherren ein, die in der Zeit vom 9. Mai 1973 bis 30. November 1973 Wohnungen errichtet haben und keine Steuervergünstigung in Form des § 7 b EStG beanspruchen konnten? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die damit verbundenen Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer durch die Nichtbeanspruchung des § 7 b EStG ein? Sieht sich die Bundesregierung im Rahmen der Neuregelung des § 7 b EStG in der Lage, auch den Bauherren, die in der Zeit vom 9. Mai bis 31. Dezember 1973 einen Bauantrag gestellt haben, in irgendeiner Form die Möglichkeit zu verschaffen, zumindest für die Restdauer eine Beanspruchung des § 7 b EStG zu ermöglichen? Zu Frage B 42: Statistische Angaben über die während der Geltung der dritten Konjunktur-Verordnung in der Zeit vom 9. Mai bis 31. Dezember 1973 gestellten Bauanträge liegen nicht vor. Statistisch erfaßt werden nur die Baugenehmigungen. Geht man davon aus, daß die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bauanträgen bei den Bauämtern etwa 4 Monate beträgt (also Verschiebung um 4 Monate von der Antragstellung bis zur Baugenehmigung), könnte auf dieser 1162* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, reitag, den 18. März 1977 Grundlage eine grobe Schätzung der Zahl der Bauherren, die keine Vergünstigung nach § 7 b EStG beanspruchen konnten, durchgeführt werden. In der Zeit vom 1. September 1973 bis 30. April 1974 wurden rd. 96 000 Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser erteilt (Eigentumswohnungen werden in dieser Statistik nicht erfaßt). Zu Frage B 43: Unterstellt man, daß rd. 96 000 Bauherren die Steuervergünstigung nach § 7 b EStG nicht in Anspruch nehmen konnten, ergeben sich (ohne Eigentumswohnungen) Steuermehreinnahmen in einer Größenordnung von etwa 170 Millionen DM jährlich. Bezogen auf einen 8jährigen Begünstigungszeitraum belaufen sich danach die Steuermehreinnahmen auf schätzungsweise rd. 1,4 Milliarden DM. Zu Frage B 44: Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung vom 2. März 1977 den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude beschlossen. Der Entwurf sieht nicht die Aufhebung der 3. Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 7. Juni 1973 vor. Der Bauherr kann also nicht die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bei Ein-, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen vornehmen, für die der Bauantrag zwischen dem 9. Mai 1973 und dem 31. Dezember 1973 gestellt worden ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die nachträgliche Aufhebung von konjunkturpolitischen Maßnahmen, die im Jahre 1973 geboten waren, die Ernsthaftigkeit staatlicher Maßnahmen in künftigen ähnlichen Fällen in Frage stellen könnte. Die Bürger könnten sich veranlaßt sehen, konjunkturpolitisch unerwünschte Handlungen vorzunehmen in der Hoffnung, daß die negativen Folgen später wieder rückgängig gemacht werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 45) : Sind der Bundesregierung Rechenverfahren bekannt, nach denen die mittelbaren Kosten von Gesetzen berechnet werden können, und ist die Bundesregierung bereit, solche Rechenverfahren zu erproben? Die nach § 40 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Besonderer Teil, (GGO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1976 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 550) in der Begründung einer Gesetzesvorlage anzugebenden Kosten des Vollzugs — gegliedert nach Personalausgaben und sächlichen Verwaltungsausgaben — sind im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen zu errechnen, notfalls zu schätzen. Insbesondere die als mittelbare Kosten anzusehenden Verwaltungsausgaben werden im allgemeinen nur überschlägig geschätzt werden können, weil systematisierte Berechnungsverfahren mit Ausnahme der Vorausberechnung des Kostenaufwands für Statistikgesetze derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Bei Statistikgesetzen wird die Errechnung der personellen und der sächlichen Kosten vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern anhand eines erprobten Kalkulationsschemas vorgenommen, sobald ausreichende Vorstellungen über die Einzelheiten einer in Aussicht genommenen Erhebung vorliegen. Dieses Kostenermittlungsverfahren beruht hinsichtlich der Aufgliederung in Arbeitsgänge, Anzahl wie Eignung des erforderlichen Personals und der einzusetzenden Zeitfaktoren auf gesicherten Erfahrungswerten früherer Erhebungen. Es ist auf andere Gesetzesvorhaben nicht ohne weiteres übertragbar. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes angewandte Personalbemessungsverfahren, mit denen ebenfalls Aussagen über Kostenauswirkungen von Gesetzen gewonnen werden können, beziehen sich im allgemeinen auf bereits laufende Aufgaben und eignen sich daher kaum zur Vorausberechnung der Kostenauswirkungen von Gesetzen, die sich noch im Entwurfsstadium befinden. Um eine bessere Grundlage für die Ermittlung der Personalkostenauswirkungen neuer Gesetze zu schaffen, hat das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer im Auftrag der Bundesregierung einen Vorschlag für ein analytisches Verfahren zur möglichst genauen Vorausschätzung der personellen Folgekosten entwickelt. Der Deutsche Bundestag hat dieses Vorhaben in der Sitzung am 3. Juni 1976 (Stenographischer Bericht, Seiten 17576 ff.; vgl. auch Drucksache 7/5182) behandelt. Das Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit vier Bundesländern am Schwerbehindertengesetz erprobt. Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung wertet die dabei gewonnenen Erkenntnisse derzeit aus. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, wird die Bundesregierung dem Haushaltsausschuß und dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages darüber berichten. Sollten sich noch weitere Erprobungen anhand anderer Gesetze als notwendig erweisen, wird die Bundesregierung nicht zögern, sie vorzunehmen. Die Ermittlung sächlicher Verwaltungskosten ist im allgemeinen nur aufgrund summarischer Schätzungen unter Berücksichtigung der Organisation der Arbeitsabläufe möglich. Für die Kostenermittlung von Büroarbeitsplätzen wurden in einigen Verwaltungen Richtsätze festgelegt, die sich auf durchschnittliche Erfahrungswerte gründen, so daß es insoweit einer Erprobung nicht bedarf. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 46) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1163* Was beanstandet der Bundeskanzler im einzelnen am Geschäftsgebaren der Versicherer, und zu welchen Änderungen des vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen angewandten Rechts geben die Auffassungen des Bundeskanzlers Anlaß? Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte"), die vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden müssen, sind juristisch exakt formuliert und müssen es sein, um die beiderseitigen Rechte und Pflichten festzulegen und im Streitfall den Gerichten die Nachprüfung zu ermöglichen. Gerade wegen dieser juristisch-abstrakten Sprache sind sie aber häufig den Versicherungsnehmern nicht recht verständlich und werden oft nicht im Zusammenhang gelesen. Das gilt auch für die in einigen Versicherungszweigen geltenden, voneinander abweichenden Prämien- und Summenanpassungsklauseln. Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn den Versicherungsnehmern zusätzlich in einfachen, volksnahen Beschreibungen eine Art Ratgeber in die Hand gegeben würde. Ein Anfang wird auf einem Gebiet z. Z. gemacht. Neben dieser allgemeinen Verbesserung der Information gilt es, Mißstände im Einzelfall zu beseitigen. So ist es z. B. zu beanstanden, wenn sich reine Angebote der Versicherer, die der Versicherungsnehmer annehmen ober ablehnen kann, nicht deutlich genug von Mitteilungen über Vertragsänderungen unterscheiden, zu denen der Versicherer einseitig oder unter Mitwirkung der Aufsichtsbehörde oder sonstiger neutraler Stellen berechtigt ist. Hier hat das Bundesaufsichtsamt korrigierend eingegriffen und wird es in ähnlichen Fällen wieder tun. Bundesregierung und Bundesaufsichtsamt beobachten aufmerksam die Entwicklung. Die Äußerungen des Bundeskanzlers sollten in diesem Zusammenhang auch als Appell an die Verantwortlichen in der Versicherungswirtschaft verstanden werden, von sich aus zu mehr Transparenz beizutragen. Das Bundesaufsichtsamt verfügt über ausreichende Handhaben, um Mißstände abzustellen. Rechtsänderungen sind daher z. Z. nicht geplant. Anlage 55 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 47) : In welcher Weise will die Bundesregierung sicherstellen, daß das geplante Investitionsprogramm die Ungleichgewichte zwischen wirtschaftsstarken und strukturschwachen Räumen abbauen kann, und kann die Bundesregierung sicherstellen, daß nach den neuerlichen Empfehlungen des Staatssekretärsausschusses wenigstens die Schwerpunktorte der Wirtschaftsförderung ihre vorhandenen Bahnanschlüsse behalten werden? Das „Mehrjährige öffentliche Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge" zielt darauf ab, durch einen schwerpunktmäßigen Ausbau der öffentlichen Infrastruktur die Perspektiven für ein stetiges Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu verbessern. Wie schon aus der Erklärung der Bundesregierung vom 16. Dezember 1976 zu entnehmen ist, werden dabei auch die besonderen Belange der strukturschwächeren Wirtschaftsräume berücksichtigt. Dementsprechend wird die Bundesregierung bei ihren Gesprächen mit den Ländern über Programmstruktur und Auswahl der Maßnahmen darauf achten, daß die regionale Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sichergestellt wird. Welches Verfahren und welche Methoden dabei angewandt werden, muß allerdings der Abstimmung mit den Ländern vorbehalten bleiben. Was die Aufrechterhaltung der vorhandenen Bahnanschlüsse in Schwerpunktorten der Wirtschaftsförderung anbetrifft, so wird bei den Entscheidungen über das künftige Bundesbahnnetz den Erfordernissen der regionalen Wirtschaftspolitik Rechnung getragen. Da allerdings das künftige Netz im einzelnen noch nicht festgelegt ist, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden, wo der Schienenpersonenverkehr auf die Straße verlagert wird. Gleiches gilt für Einschränkungen im Güterverkehr, die im übrigen nur dort in Betracht kommen, wo vorhandene Gleisanschlüsse nicht mehr ausreichend genutzt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 48 und 49): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß aus der Tatsache, daß Großhandelsbetriebe in Teil II Abschnitt 2.3 des 5. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Bundestagsdrucksache 7/4742) nicht aufgeführt werden, zu schließen ist, daß Unternehmen dieses Wirtschaftszweiges generell nicht durch Investitionszulagen gem. §1 Investitionszulagengesetz gefördert werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, auch solchen Großhandelsunternehmen, welche mehr als 60 % ihres Umsatzes mit Abnehmern in nicht benachbarten Kerngebieten auf Dauer tätigen, die Investitionszulage mit der Begründung zu verweigern, Handelsbetriebe der genannten Art würden keinen „Primäreffekt" auslösen, und ist nach Meinung der Bundesregierung bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmals „ihrer Art nach" (§ 2 Abs. 2 Ziff. 2 Investitionszulagengesetz) auf die typischen Leistungen des antragstellenden Großhandelsunternehmens abzustellen, oder welche konkreten anderen Kriterien sind maßgebend? Der 5. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nennt in Teil II Nr. 2.3. zwar Betriebe, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Investitionszulagengesetz 1975 erfüllen. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Zwischen der Förderung mit Mitteln der o. a. Gemeinschaftsaufgabe und der regionalen Zulage nach § 1 Investitionszulagengesetz bestehen gewisse Unterschiede. Nach den Ihnen bekannten Bestimmungen in Teil II des o. a. Rahmenplanes können die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe grundsätzlich nicht an Dienstleistungsunternehmen — von den ausdrücklich genannten Ausnahmen abgesehen —, sondern nur an Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und an Fremdenverkehrsbetriebe gewährt werden; soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft er- 1164* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 forderlich ist, kann auch der Ausbau der Infrastruktur mit Investitionszuschüssen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Die regionale Investitionszulage kann zwar nicht für Infrastrukturmaßnahmen, wohl aber für alle Investitionen in gewerblichen Betriebsstätten in Frage kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere können im Gegensatz zu der o. a. Gemeinschaftsaufgabe grundsätzlich alle Dienstleistungsunternehmen anspruchsberechtigt sein, sofern sie volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionen im Sinne des § 2 Abs. 2 Investitionszulagengesetz 1975 durchführen. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, daß Handelsleistungen im Großhandel insgesamt gesehen der Art nach regelmäßig überwiegend nur regional abgesetzt werden. Angesichts dieser Feststellung ist es wegen der generalisierenden Betrachtungsweise des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Investitionszulagengesetz, die auf das typische Branchenbild abstellt, leider nicht möglich, die Bescheinigung dann zu erteilen, wenn das antragstellende Großhandelsunternehmen nachweist, daß seine Leistungen ausnahmsweise überwiegend überregional abgesetzt werden. Die von Ihnen angesprochene Bescheinigungspraxis des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn entspricht der gesetzlichen Regelung. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 50 und 51): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der westmittelfränkische Raum nach wie vor erhebliche Investitionen zur Überwindung seiner Strukturschwäche benötigt, und wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß dazu auch aus dem EG-Fonds Mittel zur Verfügung gestellt werden? In welcher Höhe werden voraussichtlich und für welche bestimmte Maßnahmen Zuschüsse aus dem EG-Fonds für Westmittelfranken im Jahre 1977 und 1978 zu erwarten sein? Zu Frage B 50: Der westmittelfränkische Raum gehört zum Regionalen Aktionsprogramm „Westbayerisches Fördergebiet". Nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (BT-Drucksache 7/4742) sollen in diesem Gebiet jahresdurchschnittlich Investitionen in Höhe von rd. '439 Millionen DM zur Schaffung neuer und zur Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze mit öffentlichen Investitionshilfen wie Investitionszulagen und Haushaltsmittel dieser Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden. Hinzu kommen weitere Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur dieses Raumes in Höhe von jahresdurchschnittlich rd. 14 Millionen DM, die ebenfalls mit Haushaltsmitteln dieser Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden sollen. Für einen Teil dieser Investitionen wurden bereits Mittel des Europäischen Regionalfonds beantragt; diese Mittel, die der Bundesrepublik Deutschland in Form von Erstattungen für gewährte regionale Hilfen bzw. öffentliche Ausgaben zufließen, stehen jedoch nicht zusätzlich für die von Bund und Ländern gemeinsam praktizierte regionale Wirtschaftsförderung zur Verfügung, sondern treten generell an die Stelle bereits gewährter Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Zu Frage B 51: Im Rahmen des für die Jahre 1975 bis 1977 beschlossenen Europäischen Regionalfonds stehen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt rd. 300 Millionen DM zur Verfügung, davon entfällt ein Anteil in Höhe von rd. 65 Millionen DM auf die bayerischen Fördergebiete der o. g. Gemeinschaftsaufgabe. Über die Höhe der Beteiligung des Europäischen Regionalfonds an Investitionsvorhaben im westmittelfränkischen Raum entscheidet die bayerische Staatsregierung durch ihre Vorschläge entsprechender Vorhaben, für die die Bundesrepublik Deutschland bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Anträge auf Erstattung aus dem Regionalfonds stellt. So wurden bisher für Maßnahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze rd. 2,9 Millionen DM und für Infrastrukturinvestitionen weitere 4,0 Millionen DM aus Mitteln des Europäischen Regionalfonds für das Regionale Aktionsprogramm „Westbayerisches Fördergebiet" beantragt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Meinung des französischen Premierministers Barre, der in einem Gespräch mit dem Präsidenten der EG-Kommission, Roy Jenkins, laut Artikel der „Stuttgarter Zeitung" Nr. 50 vom Mittwoch, 2. März 1977, die Ansicht vertreten hat, „selbst dann, wenn die deutsche Inflationsrate diesen Satz etwas unterschreiten würde, blieben nach Barre die französischen Erzeugnisse auf dem deutschen Markt wettbewerbsfähig, da die Produktivität in Frankreich bei den meisten Produkten höher als in der Bundesrepublik liege", und wenn ja, was sind die Gründe für diese Situation der französischen Wirtschaft, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Was tut die Bundesregierung, um die Produktivität unserer Wirtschaft zu steigern, und ist diese Äußerung des französischen Premierministers nicht ein Hinweis auf die dringende Notwendigkeit zur Förderung der Investitionen, die in Frankreich erheblich besser behandelt werden als in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage B 52: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, auf welche Untersuchung sich im einzelnen die Äußerung des französischen Premierministers Barre stützt. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, daß Vergleiche über das Produktivitätsniveau unter statistisch methodischen Gesichtspunkten außerordentlich problematisch sind. Während bereits Produktivitätsvergleiche über mehrere Zeitperioden auf nationaler Ebene eine gewisse Unschärfe für die Beurteilung im einzelnen aufweisen, ist die Berechnung von aussagefähigen natio- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1165* nalen Niveauvergleichen für die Produktivität zwischen einzelnen Wirtschaftszweigen um so schwieriger. Internationale Gegenüberstellungen haben darüber hinaus ihre besondere Problematik. Dies ist insbesondere auf die Unterschiede bei den Basisstatistiken und das Problem der Umrechnung in vergleichbare Währungseinheiten zurückzuführen. Angesichts der geschilderten Unsicherheiten bezüglich internationaler Produktivitätsvergleiche sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit spezifischer Konsequenzen aus der Äußerung des französischen Premierministers. Im übrigen ist die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft am besten an den Außenhandelssalden abzulesen: 1976 haben wir für 33,6 Milliarden DM Waren nach Frankreich ausgeführt und für 25,8 Milliarden DM von dort eingeführt. Der gesamte Handelsbilanzüberschuß der Bundesrepublik betrug im letzten Jahr 34,5 Milliarden DM, während Frankreich ein Handelsbilanzdefizit von 41,3 Milliarden Ffr hatte. Zu Frage B 53: Die Bundesregierung wendet erhebliche Mittel zur Steigerung der Produktivität unserer Wirtschaft auf. Im Jahre 1976 wurden insgesamt 546 Millionen DM an Finanzhilfen zur Produktivitätssteigerung für Betriebe oder Wirtschaftszweige gezahlt. Außerdem entstanden dem Bund beträchtliche Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen, die der Förderung des Produktivitätsfortschritts und des Wachstums von Betrieben oder Wirtschaftszweigen dienten. Darüber hinaus wurden der Wirtschaft durch die Bundesregierung Anpassungshilfen gewährt mit dem Ziel, den Strukturwandel in der Volkswirtschaft abzusichern. Diese Hilfen tragen ebenso wie die „reinen" Produktivitätshilfen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft bei. Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung zur zentralen Bedeutung der Investitionen für die Wiedergewinnung eines hohen Beschäftigungsstandes. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 54) : Entspricht es den energiepolitischen Zielvorstellungen der Bundesregierung, daß seit Anfang 1971 15 500 Megawatt Kraftwerkskapazitäten auf Heizöl- und Erdgasbasis gebaut worden sind und weitere 3 500 Megawatt demnächst in Betrieb gehen, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls ihre energiepolitischen Zielsetzungen im Stromerzeugungsbereich durchsetzen? Die seit Anfang 1971 auf Basis von Heizöl und Erdgas in Bau gegangenen Kraftwerke konnten durch das weitgehende Bauverbot des Dritten Verstromungsgesetzes nicht mehr verhindert werden. Dies gilt auch für die 1977 noch in Betrieb gehenden Heizöl- und Erdgaskraftwerke mit einer Leistung von rd. 2 000 MW. Für alle genannten Kraftwerke ist jedoch gemäß 3. Verstromungsgesetz der Brennstoffeinsatz genehmigungspflichtig. Damit ist sichergestellt, daß die energiepolitischen Zielvorstellungen im Rahmen der vorhandenen Kraftwerkskapazitäten erreichbar sind. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 55) : Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, daß Motoröl in umweltunschädlicher Weise beseitigt wird, wenn Motoröl zunehmend in Kaufhäusern, Supermärkten und ähnlichen Unternehmen ohne eigene Altölbeseitigung verkauft wird? Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag in dreijährigen Abständen auf Grund des § 2 Abs. 4 des Altölgesetzes vom 23. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1419) über die Entwicklung auf dem Altöl-Gebiet zu berichten. Der jüngste Bericht ist dem Deutschen Bundestag mit Schreiben vom 1. April 1975 vorgelegt und als BT-Drucksache 7/3455 veröffentlicht worden. In dem Bericht wird auch auf die Sie interessierende Frage der sogenannten Selbstwechsler-Altöle eingegangen. Aus dem Bericht und aus sonst vorliegenden Unterlagen kann zusammenfassend gefolgert werden: 1. Handelsöle sind bis zu 50 % billiger als Markenöle an Tankstellen; die Bundesregierung begrüßt diesen Preiswettbewerb. 2. Die vom Einzelhandel verkauften Motorenöle werden zur Hälfte zum Nachfüllen verwendet; die bei Selbstwechslern als Altöl anfallenden Restmengen von jährlich 6 000 t werden z. T. durch Sammelstellen erfaßt, teilweise auf eine nicht bekannte Weise beseitigt. Jedoch sind weder durch „private" Ölwechsel verursachte Umweltschäden bekanntgeworden, noch liegen Anhaltspunkte für einen massierten Anfall derartiger Altöle vor. 3. Der deutsche Einzelhandel hat sich, wie sich aus dem Schreiben vom 20. März 1975 ergibt, zu einer Selbsthilfeaktion verpflichtet. Demzufolge ist heute im Handel, ergänzt durch begrüßenswerte Maßnahmen vieler Gemeinden, ausreichende private und öffentliche Aufnahmekapazitäten für Selbstwechsler-Altöle vorhanden. Beispiele: Allein in Bayern sind 620 öffentliche Annahmestellen eingerichtet worden. Im Handelsbereich hat eine behördliche Stichprobe in Hamburg ergeben, daß 21 Betriebe auf eigene Annahmestellen verweisen, 5 auf Tankstellen, 5 auf kommunale Einrichtungen und 3 auf Pflichtabholer nach dem Altölgesetz. 4. Von Tankstellen werden zunehmend neue Ölwechseltechniken verwendet, die ein Absaugen des 1166* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Altöls durch die Peilstaböffnung ermöglichen; die Geräte stehen dem Autofahrer oft kostenlos zur Verfügung. Die Automobilindustrie läßt an einigen Modellen die herkömmliche Ölablaßschraube weg, so daß ein Ölwechsel nur noch mittels Saugsonden möglich ist. Beide technischen Neuerungen können die umweltfreundliche Entwicklung auf diesem Gebiet verstärken. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 56 und 57) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung Informationen über die vorläufigen Grundsätze und Schwerpunkte eines mehrjährigen Infrastrukturprogramms zur wachstumspolitischen Vorsorge vorab Abgeordneten der SPD zugänglich gemacht und anheimgestellt hat, etwaige Wünsche und Anregungen zu dem beabsichtigten Infrastrukturprogramm durch Bürgermeister oder Landräte direkt an das Bundeskanzleramt heranzutragen? Beabsichtigt die Bundesregierung, den § 2 des Investitionszulagengesetzes vom 18. August 1969 in der Fassung vom 24. Februar 1975 derart zu ändern, daß auch kleinere mittelständische Betriebe, die ihre Produkte nicht in der Mehrzahl überregional absetzen, in den Genuß der Investitionszulage kommen können? Zu Frage B 56: Der Bundesregierung ist ein Schreiben des Kollegen Simpfendörfer von der SPD-Fraktion an die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister des Wahlkreises 176 bekannt, in dem er alle Adressaten auffordert, Wünsche und Anregungen entweder direkt an das Bundeskanzleramt heranzutragen oder sich mit den zuständigen Landesbehörden fernmündlich oder schriftlich in Verbindung zu setzen. Der Vorschlag des Kollegen Simpfendörfer ist von der Bundesregierung nicht veranlaßt und auch nicht mit ihr abgestimmt worden. Im übrigen befinden sich die Grundsätze und Schwerpunkte des geplanten Programms für Zukunftsinvestitionen noch in der Abstimmung zwischen den Bundesressorts. Zu Frage B 57: Seit der Novellierung des Investitionszulagengesetzes im Jahre 1973 ist nicht mehr der Einzelnachweis erforderlich, daß die in der Betriebsstätte des Investors erzeugten Güter bzw. erbrachten Leistungen überwiegend überregional abgesetzt werden. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Investitionszulagengesetz 1975 ist nur noch entscheidend, ob die Güter oder Leistungen „ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden". Durch diese generalisierende Betrachtungsweise werden insbesondere kleinere Betriebe im mittelständischen Bereich begünstigt, die zwar für ihre Güter bzw. Leistungen diesen Artbegriff erfüllen, jedoch selbst nicht nachweisen können, daß gerade die von Ihnen erzeugten Güter bzw. erbrachten Leistungen überwiegend in anderen Wirtschaftsregionen abgesetzt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, durch eine Änderung des § 2 Investitionszulagengesetz 1975 den Kreis der hiernach anspruchsberechtigten Unternehmen zu erweitern. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 58 und 59): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland der Textilimportüberschuß — insbesondere wegen der Einfuhren aus den EG-Ländern und den Niedrigpreisländern — ständig angewachsen ist, die Zahl der Textilbetriebe gleichzeitig aber von 1972 bis 1976 um fast 700 auf ca. 2 700 und entsprechend auch die Beschäftigtenzahl zurückgegangen ist, und welche Konsequenz zieht sie daraus? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im einzelnen, wettbewerbsverzerrende Praktiken innerhalb der EG-Länder (staatliche Beihilfen) abzubauen, die Entwicklung der Textileinfuhren aus Niedrigpreisländern für die Textilindustrie kalkulierbar zu gestalten und zu verhindern, daß Staatshandelsländer mit Niedrigpreisofferten den inländischen Textilmarkt überschwemmen? Zu Frage B 58: Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß die Textil- und Bekleidungsindustrie einem tiefgreifenden Strukturwandlungsprozeß unterworfen ist. Dies ist vornehmlich zurückzuführen auf Wandlungen in den Verbrauchergewohnheiten und Veränderungen der internationalen Standortqualitäten, die zu einer Verschärfung der Importkonkurrenz geführt haben. Im Hinblick auf die sich daraus ergebenden beschäftigungspolitischen Konsequenzen wird der Textil- und Bekleidungsindustrie unter allen gewerblichen Bereichen der umfangreichste außenhandelspolitische Flankenschutz gewährt. Hierdurch sollen bruchartige Entwicklungen vermieden und der strukturelle Anpassungsprozeß erleichtert werden. Zu Frage B 59: Die Bundesregierung beobachtet mit großer Sorge das in letzter Zeit zunehmende Bestreben einiger EG-Mitgliedstaaten, spezifische Beihilfen zugunsten der Textil- und Bekleidungsindustrie einzuführen. Sie bemüht sich mit allem Nachdruck in Brüssel bei der für die Genehmigung von Beihilfen zuständigen EG-Kommission darum, wettbewerbsverzerrende Beihilfen abzubauen und die Gewährung neuer Beihilfen zu vermeiden. Die Entwicklung der Textileinfuhren aus Niedrigpreisländern wird durch das Welttextilabkommen kalkulierbar gestaltet. Durch den Abschluß von Selbstbeschränkungsabkommen mit den wichtigsten Lieferländern bzw. durch einseitige Beschränkungen seitens der Gemeinschaft sowie durch die Anwendung der sog. „Lastenteilungsformel" sind die Zuwachsraten der Einfuhren in die Bundesrepublik erheblich verringert worden. Gegenwärtig wird das Welttextilabkommen neu ausgehandelt. Dabei tritt die Bundesregierung für eine Verlängerung und Verbesserung des Welttex- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1167* tilabkommens ein, mit der einigen Schwächen bei der Anwendung des Abkommens durch die Europäischen Gemeinschaften entgegengewirkt werden soll. Insbesondere soll eine stärkere Differenzierung der jährlichen Zuwachsraten bei sensiblen Produkten nach der Lieferstärke der Exportländer erreicht werden. Gegenüber den Staatshandelsländern ist der Textil- und Bekleidungssektor umfassend vor Marktstörungen geschützt. Alle sensiblen Produkte unterliegen mengenmäßigen Beschränkungen; die Liefermöglichkeiten werden jährlich von der Gemeinschaft u. a. unter Berücksichtigung der Konjunkturlage in den einzelnen Sparten autonom festgelegt. Soweit Lieferungen zu ungerechtfertigt niedrigen Preisen erfolgen, bietet das Preisprüfungsverfahren, das im vergangenen Jahr durch Kürzung der Fristen und bessere statistische Beobachtung noch effizienter ausgestaltet worden ist, der Wirtschaft wirksamen Schutz vor Schäden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 60 und 61) : Inwieweit ist gewährleistet, daß bei dem beabsichtigten langfristigen Investitionsprogramm für den Infrastrukturausbau Kriterien und Maßstäbe der Raumordnung berücksichtigt werden; von welchen Kriterien geht die Bundesregierung bei der Festlegung der Prioritäten und der regionalen Bedarfsanforderungen aus? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung heute noch der Enquete über die Bauwirtschaft zu, was hat sie bisher unternommen, um die Vorschläge der Bauenquete zu verwirklichen und welche Konsequenzen ist sie bereit, künftig noch aus der Bauenquete auch hinsichtlich einer Intensivierung der Bauforschung zu ziehen? Zu Frage B 60: Das „Mehrjährige öffentliche Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge" zielt darauf ab, durch einen schwerpunktmäßigen Ausbau der Infrastruktur verbesserte Rahmenbedingungen für ein stetiges Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu schaffen. Nach der Erklärung der Bundesregierung vom 16. Dezember 1976 werden dabei die besonderen Belange strukturschwächerer Wirtschaftsräume berücksichtigt. Entsprechend ist die Bundesregierung auch bei ihren Gesprächen mit den Ländern über Programmstruktur und -inhalt bemüht, eine regionale Ausgewogenheit unter ausreichender Berücksichtigung strukturschwacher Gebiete sicherzustellen. Damit würde zugleich dem Anliegen der Raumordnung weitgehend Rechnung getragen. Welche Kriterien und Verfahren dabei für einzelne Programmteile und Maßnahmen angewandt werden, bleibt allerdings den noch laufenden Abstimmungsverhandlungen mit den Ländern vorbehalten, so daß sich Abschließendes noch nicht sagen läßt. Zu Frage B 61: 1. Die Ende 1973 fertiggestellte Enquete über die Bauwirtschaft hat in vielen Punkten nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Dazu gehören z. B. die Untersuchungen und Empfehlungen zu Fragen der Rationalisierung und Industrialisierung des Bauwesens, der Problembereich Verstetigung des Baugeschehens oder die Ausführungen zu Organisation und Führung der Unternehmen, die sich direkt an die Wirtschaft wenden. Andere Teile der Enquete — vor allem diejenigen prognostischen Charakters — sind inzwischen von der Entwicklung der letzten Jahre überholt. 2. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zur Enquete deutlich gemacht, daß sie mit vielen Vorschlägen der Gutachter übereinstimmt. Allerdings ist bei zahlreichen der in der Enquete gegliederten — und häufig schon sehr alten — Problemen der Bauwirtschaft nur eine langfristige Lösung in kleinen Schritten möglich. Dennoch kann auf eine Reihe von Maßnahmen hingewiesen werden, die die Bundesregierung u. a. als Konsequenz aus der Enquete ergriffen hat: — So wird die Konjunkturpolitik verstärkt an mittelfristigen Erfordernissen ausgerichtet. Dabei hat die Geldpolitik die Finanzpolitik von der stabilitätspolitischen Aufgabe entlastet, was nicht zuletzt im Interesse der öffentlichen Bauinvestitionen liegt. Auch das mehrjährige Programm für Infrastrukturinvestitionen wird verstetigend wirken. — Im Bereich der Wettbewerbspolitik befaßt sich ein im Bundesministerium für Wirtschaft eingerichteter Gesprächskreis mit konkreten Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt. — In der Bildungspolitik ist die von den Gutachtern genannte Stufenausbildung inzwischen verwirklicht. 3. Die in der Bau-Enquete enthaltenen Vorschläge zur Intensivierung der Bauforschung wurden von der Bundesregierung sehr eingehend geprüft und behandelt. Die Frage einer Bauforschungsabgabe wird auf Veranlassung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im Forschungsrat der Arbeitsgemeinschaft für Bauforschung erörtert; wegen der grundsätzlichen Bedenken der Bauwirtschaft ist jedoch eine schnelle Lösung nicht in Sicht. Die Bereitschaft der Bauwirtschaft zu einer Bauforschungsabgabe ist jedoch erforderlich. Die sehr weit gediehenen Pläne zur Schaffung einer zentralen Bauforschungsinstitution scheiterten letztlich an ihren finanziellen Konsequenzen. Dafür soll die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft für Bauforschung, eines Zusammenschlusses der Bauforschung fördernden Stellen innerhalb der Bundesrepublik, intensiviert werden. Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft für Bauforschung ist es insbesondere, einen ständigen Überblick über die zahlreichen Forschungsaktivitäten zu ermöglichen und Forschungsprioritäten und Forschungsziele festzulegen. Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft für Bauforschung ist beim Bundesministerium für Raumordflung, Bauwesen und Städtebau eingerichtet worden. Eine verbesserte Dokumentation der Bauforschungsergebnisse wird durch das im Aufbau be- 1168* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 findliche Fachinformationssystem 8 (Raumordnung, Bauwesen und Städtebau) erreicht. Federführend ist der Bundesminister für Forschung und Technologie. U. a. ist eine Datenbank für Bauforschungsaktivitäten in Vorbereitung. Zur besseren Umsetzung neuer Erkenntnisse aus der Bauforschung sind zahlreiche Maßnahmen eingeleitet worden. U. a. verweise ich auf die Mitteilungsblätter der Arbeitsgemeinschaft für Bauforschung, die Schriftenreihe „Kurzberichte aus der Bauforschung" (IRB, Stuttgart) und die Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Nur im Zusammenwirken staatlicher und privater Stellen wird es künftig möglich sein, die zahlreichen und zum Teil schwierigen Probleme einer Lösung näherzubringen. Die Bundesregierung wird dabei im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik die Anregungen der Enquete in ihre Überlegungen einbeziehen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 62 und 63) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Verordnung zum Außenwirtschaftsgesetz zu erlassen, um die aufgrund der Londoner Richtlinien für den Nuklearexport gemachten Vereinbarungen in innerdeutsches Recht umzusetzen, und in welchem Umfange soll die Legislative bei der Abfassung der geplanten Verordnungen eingeschaltet werden? In welchem Umfange wird der Atomwaffen-Sperrvertrag durch die Londoner Richtlinien für den Nuklearexport ergänzt, und will die Bundesregierung die Erweiterung des AtomwaffenSperrvertrages über die Änderung der Kernenergieliste beim Außenwirtschaftsgesetz unter Umgehung des Deutschen Bundestages, der den Atomwaffen-Sperrvertrag verabschiedet hat, herbeiführen, und welche Gründe hat die Bundesregierung gegebenenfalls für dieses Vorgehen? Zu Frage B 62: Die soeben vom Bundeskabinett beschlossene 33. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — nimmt im wesentlichen eine Konkretisierung bestehender Ausfuhrbeschränkungen vor (entspr. Art. III Abs. 2 des Atomwaffensperrvertrages). So wird nunmehr ausdrücklich bestimmt, daß TurboGebläse oder -Verdichter unabhängig von ihren technischen Daten der Ausfuhrgenehmigung unterliegen, sofern sie für die Verwendung in Schwerwasseranlagen bestimmt sind. Mit der Neufassung der Warennummer für TurboGebläse und -Verdichter soll auf der Grundlage der bestehenden Verordnungsermächtigung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Verwendung dieser Geräte zu friedlichen Zwecken sichergestellt werden. Der Umfang der Mitwirkung der Legislative an der Rechtsverordnung ergibt sich aus § 27 AWG. Nach § 27 Abs. 2 Satz 3 AWG kann der Bundestag binnen vier Monaten nach der Verkündung die Aufhebung der Rechtsverordnung verlangen. Zu Frage B 63: Die Londoner Richtlinien bilden nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Lieferländer keinen völkerrechtlichen Vertrag, sondern eine politisch-moralische Selbstbindung der jeweiligen Regierungen. Im einzelnen hat hierzu der Staatsminister im Auswärtigen Amt in einer Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. März 1976, 227. Sitzung — 7. Wahlperiode, Stellung genommen. Einer besonderen Umsetzung durch Gesetz oder Verordnung bedürfen die derzeitigen Richtlinien nicht, da sie im Rahmen der geltenden Ausfuhrbeschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes ausreichend berücksichtigt werden können. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 64) : Wie beurteilt die Bundesregierung — insbesondere der Bundeskanzler — angesichts flexibler Wechselkurse den Einfluß des wirtschaftlichen Geschehens jenseits der deutschen Grenzen auf die einzelnen Faktoren der Entwicklung im Bundesgebiet? Die Wirtschaftsentwicklung in unseren wichtigsten Partnerländern hat angesichts der sehr engen Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit derjenigen der europäischen Partnerländer und darüber hinaus der Weltwirtschaft auch im System weitgehend flexibler Wechselkurse große Rückwirkungen auf die Entwicklung in der Bundesrepublik; ebenso gehen von der deutschen Konjunktur erhebliche Impulse auf unsere Partnerländer aus: Der Umfang der realen Nachfrage des Auslandes bestimmt direkt in mehr oder weniger hohem Maße die Absatzmöglichkeiten der einzelnen Wirtschaftszweige im Ausland. Nach einer Untersuchung des DIW 1) lag die direkte Abhängigkeit der einzelnen Wirtschaftszweige von der Warenausfuhr im Jahre 1975 zwischen weniger als 1 % und mehr als 56 % (Schiffbau). Hinzu kommen die hiervon ausgehenden indirekten Wirkungen, die sich auf die gesamte Wirtschaft verteilen. Außerdem kann eine divergierende Preis- und Kostenentwicklung im Ausland und in der Bundesrepublik die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Wirtschaftszweige in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Das System flexibler Wechselkurse muß nicht — zumindest vorübergehend — solche Verschiebungen in den Kosten- und Preisrelationen voll ausgleichen, da der Wechselkurs von einer Reihe anderer Elemente, z. B. den Zinsrelationen oder Erwartungen in die künftige Entwicklung, beeinflußt wird. Da der deutsche Export von Waren und Dienstleistungen sich auf rd. 29% (1976) des Bruttosozialprodukts beläuft, sind in der Bundesrepublik stabile 1) DIW Wochenbericht 22/76 v. 3. Juni 1976 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1169* wirtschaftliche Verhältnisse und ein stetiges und ausgewogenes Wirtschaftswachstum in unseren Partnerländern von außerordentlich großer Bedeutung. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 65): Trifft es zu, daß Kutterfischer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in der Ostsee mit Netzen fischen, deren Maschen erheblich enger sind als die von den deutschen Kutterfischern nach den geltenden deutschen Vorschriften verwendeten, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um Wettbewerbsnachteile der deutschen Kutterfischer auszugleichen, die sich aus diesen unterschiedlichen Fangbedingungen ergeben? Es trifft zu, daß nach Behauptungen deutscher Kutterfischer in der Ostsee deren dänische Kollegen auf Hering und Sprotte mit Netzen fischen, die erheblich enger sein sollen als die von den deutschen Fischern nach den geltenden deutschen Vorschriften verwendeten. Ursächlich hierfür dürfte u. a. sein, daß nach der schleswig-holsteinischen Fischereiordnung vom 9. Juni 1971 in der gesamten Ostsee nicht mit Maschen unter 16 mm auf Hering und Sprotte gefischt werden darf, während es dänische Maschenvorschriften insoweit bislang nur für die dänische Fischereizone gibt (18 mm). Zur Harmonisierung der Maschenweiten und zum Schutz insbesondere der Heringsbestände hat die Ostsee-Fischereikommission auf ihrer 2. Sitzung Ende 1976 u. a. beschlossen, für die gesamte westliche Ostsee einheitliche Maschenweiten einzuführen, und zwar 18 mm für die Herings- und 10 mm für die Sprottenfischerei. Als die Bundesregierung von den jüngsten Meldungen Kenntnis erhielt, daß eine vermehrte Heringsfischerei durch dänische Fischer in der westlichen Ostsee mit kleinen Netzen ausgeübt werde, hat sie sich sofort mit der dänischen Fischereiverwaltung in Verbindung gesetzt. Die dänische Seite hat der Bundesregierung versichert, daß in kürzester Frist die im Rahmen der Ostsee-Fischerei-Kommission vereinbarten neuen Maschenbestimmungen in innerdänisches Recht transformiert sein würden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dies noch im März 1977 der Fall sein dürfte. Zusätzlich sind von dänischer Seite vermehrte Überwachungsanstrengungen zur Einhaltung der neuen Bestimmungen zugesagt worden. Auch die deutschen Bestimmungen werden alsbald angepaßt werden, spätestens nachdem die Ostsee-Fischereikonvention deutscherseits ratifiziert ist. Bei den Bemühungen um einheitliche Maschenweiten gilt es nicht so sehr, direkte Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Kleinmaschige Netze werden gezielt zur sogenannten Industriefischerei eingesetzt, d. h. zum Fischfang ohne Bedeutung der Fischgröße u. a. zur Fischmehlproduktion. Im Gegensatz zur Industriefischerei, die der wesentliche Zweig der dänischen Seefischerei ist, wird deutscherseits nur Fischfang auf marktfähige Fische zum direkten menschlichen Verzehr, sogenannte Konsumfischerei, betrieben. Von daher gibt es keinen direkten Wettbewerb zwischen Fischereien mit verschiedenen Netzgrößen. Die deutschen Fischer, .die deutsche Fischereiwirtschaft und die Bundesregierung sind aber besorgt, daß die Industriefischerei die Fischbestände zum Nachteil der Konsumfischerei nachhaltig schädigt. Aus diesem Grunde setzt sich die Bundesregierung seit langem auch bezüglich der Ostsee für Beschränkungen der Industriefischerei ein. Die Einführung einer Heringsmasche von 18 mm für die gesamte westliche Ostsee ist ein bedeutsamer Erfolg auf diesem Weg. Leider konnten bisher wegen dänischen und schwedischen Widerstands andere Vorschläge wie u. a. Heringsmindestmaß, strikte Beifangregelungen oder gar ein Verbot der Industriefischerei in der Ostsee nicht durchgesetzt werden. Die Bundesregierung wird nichtsdestoweniger in allen geeigneten Gremien ihre Bemühungen fortsetzen, daß sachgerechte Beschränkungen für die Industriefischerei getroffen und der Konsumfischerei eindeutige Priorität eingeräumt wird. Anlage 67 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 66) : Trifft es zu, daß in den Fischereiverhandlungen die Sowjetunion darauf besteht, vertragliche Vereinbarungen nur mit den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft und nicht mit dieser selbst abzuschließen, und wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Sowjetunion auf die alleinzuständige Europäische Gemeinschaft und deren vertretungsberechtigte Organe verwiesen wird? In den Fischereiverhandlungen der EG mit der Sowjetunion, die am 19. April fortgesetzt werden, ist noch eine Reihe von Sach- und Rechtsfragen offen geblieben. Hierzu gehört auch die Frage der Vertragsparteien eines Abkommens. Die Verhandlungsführer der Gemeinschaft haben gegenüber der sowjetischen Delegation unmißverständlich darauf hingewiesen, daß Vertragspartei eines Abkommens die Gemeinschaft sein müsse; dies ergebe sich aus der Zuständigkeit der Gemeinschaft und sei nicht negotiabel. Diese von den Verhandlungsführern der Kommission eingenommene Haltung ist zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft unstreitig. Es steht außer Frage, daß die Bundesregierung sich auch weiterhin für die volle Beachtung der gemeinschaftlichen Verhandlungs- und Abschlußkompetenz einsetzen wird. Gerade die deutsche Delegation hatte — woran ich in diesem Zusammenhang erinnern möchte —bei den Beratungen der Außenminister in Den Haag am 29. Oktober 1976 maßgeblichen Anteil daran, daß der Weg für Drittlandsverhandlungen durch die Gemeinschaft freigemacht werden konnte. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 67): Trifft es zu, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft entgegen ihren Versicherungen, keine Butterexporte in den Ostblock zu subventionieren, nach der Verbilligung eines französischen Exports in die Sowjetunion nunmehr auch noch für eine Ausfuhr nach Bulgarien einen Zuschuß für 400 Tonnen Butter bewilligt hat, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um dieser Praxis der Kommission der Europäischen Gemeinschaft Einhalt zu gebieten? Es ist Angelegenheit der Kommission, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Bindung aufrechterhält, die sie sich selbst auferlegt hat. Die Bundesregierung hat eine derartige Bindung nicht verlangt und hat auch keine Möglichkeit, .den Entscheidungen der EG-Kommission „Einhalt zu gebieten", da nach dem EWG-Vertrag die Kompetenz für die Festsetzung von Erstattungen bei der EG-Kommission liegt. Die Bundesregierung hat immer wieder betont, daß sie ein Gleichgewicht zwischen den Absatzmaßnahmen bei Butter auf dem Binnenmarkt und im Export für erforderlich hält und daß beim Export keine besonderen Konditionen für einzelne Länder gewährt werden sollten, die vom Weltmarktpreisniveau her nicht gerechtfertigt sind. Dies ist auch hier nicht der Fall. Im übrigen erlaube ich mir, auf meine Antwort zu verweisen, die ich Herrn Abgeordneten Dr. Ottfried Hennig auf seine Frage bezüglich der Butterausfuhren in der Fragestunde am 17. März erteilen werde. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 68) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in ihrer Rechtsverordnung zu § 55 Abs. 3 Schwerbehindertengesetz nicht nur Anforderungen an die Werkstätten für Behinderte, sondern darüber hinaus zugangsregelnde Anforderungen an die Behinderten festlegen will und daß dadurch, wie die Arbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte geltend macht, das Bestimmungsrecht der Leistungsträger über den gesetzlich gebotenen Rahmen hinaus eingeengt würde? Die Rechtsverordnung nach § 55 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) wird im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorbereitet. Der vorgesehene Entwurf beruht auf den Ergebnissen der Vorarbeiten, über die die Bundesregierung in den Antworten auf die Kleinen Anfragen zur Konzeption der Werkstatt für Behinderte und zur Anerkennung von Werkstätten für Behinderte (Drucksachen 7/5483 und 7/3999) in der vergangenen Legislaturperiode ausführlich berichtet hat. Die Grundzüge dieses Entwurfs sind im Beirat für die Rehabilitation der Behinderten (§ 32 SchwbG) und im Beratenden Ausschuß für Behinderte bei der Bundesanstalt für Arbeit (§ 31 SchwbG) 'behandelt worden. Grundsätzliche Einwände sind dort nicht erhoben worden, insbesondere auch nicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte, den dort vertretenen Behindertenorganisationen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Da neuerdings aber insbesondere von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Referentenentwurf geltend gemacht werden, sind die ursprünglich für Ende Februar 1977 in Aussicht genommenen Erörterungen mit den interessierten Organisationen, den hauptbeteiligten Rehabilitationsträgern und den Ländern zunächst zurückgestellt worden, um vorweg mit der Bundesarbeitsgemeinschaft und ,den Behindertenorganisationen, die die hauptsächlichen Träger der Werkstätten für Behinderte sind, ein eingehendes Grundsatzgespräch zu führen. Dieses Gespräch wird voraussichtlich schon am 22. März 1977 stattfinden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 69 und 70) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die in den Koalitionsvereinbarungen vorgesehene Wahlordnung für die Aufsichtsratswahl in Unternehmen, die unter das Mitbestimmungsgesetz fallen, zu verabschieden? Beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall einer längeren Verzögerung der Verabschiedung der Wahlordnung grundsätzliche Richtlinien bekanntzugeben, damit die Verabschiedung widersprüchlicher Wahlordnungen zwischen den Tarifpartnern verhindert wird? Die Arbeiten an den umfangreichen und rechtstechnisch nicht einfachen drei Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz sind noch nicht abgeschlossen, so daß ich den genauen Termin für den Erlaß dieser Rechtsverordnungen noch nicht angeben kann. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, die Wahlordnungen so rechtzeitig zu erlassen, daß die Masse der unter das Mitbestimmungsgesetz fallenden Unternehmen, die das Gesetz erst ab Mitte 1978 anwenden wird, die Aufsichtsratswahlen bereits an Hand dieser Regelungen durchführen kann. Soweit Aufsichtsratswahlen nach dem neuen Gesetz bereits vor Erlaß der Wahlordnungen durch die Bundesregierung durchgeführt werden, ist der die Wahl leitende Wahlvorstand bei der Festlegung der Einzelheiten des Wahlverfahrens selbstverständlich an die Vorschriften des Gesetzes und an allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze gebunden, im übrigen aber frei. Dadurch ist nicht auszuschließen, daß die Unternehmen, die die Wahl vor Erlaß von Wahlordnungen durch die Bundesregierung einleiten, in gewissen Einzelheiten voneinander abweichende Verfahrensregeln anwenden. Eine ähnliche Situation hat es bereits im Anwendungsbereich des Betriebs- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1171* verfassungsgesetzes von 1952 gegeben. Damals haben Aufsichtsratswahlen nach von den Wahlvorständen selbst beschlossenen Wahlordnungen über die mittelbare Wahl stattgefunden, nachdem die seinerzeitige Bundesregierung von ihrer Ermächtigung zum Erlaß einer Wahlordnung keinen Gebrauch gemacht hatte. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 71): Wie viele Kriegsdienstverweigerer wurden jeweils 1973, 1974, 1975 und 1976 anerkannt und wie viele davon bis heute je Jahrgang auch tatsächlich zum Ersatzdienst einberufen? Nach den mir vorliegenden Unterlagen wurden in den Jahren 1973 bis 1976 insgesamt 70 271 Wehrpflichtige aller Geburtsjahrgänge als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, davon im Jahre 1973 16 649 1974 18 621 1975 18 496 1976 16 505. Während des gleichen Zeitraumes haben 44 041 anerkannte Kriegsdienstverweigerer die Dienstpflicht erfüllt. Außerdem befanden sich Ende 1976 weitere 17 033 Dienstpflichtige im Dienst. Eine Aufteilung dieser Dienstpflichtigen nach Jahren, in denen diese als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, wird nicht vorgenommen, weil bei Einberufung das Geburtsjahr und die Verfügbarkeit zu berücksichtigen sind. Nach § 24 Zivildienstgesetz werden die Dienstpflichtigen in der Regel bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres herangezogen. Das Datum der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer innerhalb der Geburtsjahrgänge wird für die Durchführung des Zivildienstes nicht benötigt und aus diesem Grunde bisher nicht statistisch erfaßt. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 72): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft unzumutbar ist, daß Leistungen ihrer Zusatzversorgung gem. § 15 ZVALG für die Zeit vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des laufenden Jahres nachträglich festgesetzt und in einer Summe jeweils zum Ende eines Kalenderjahres ausgezahlt werden, mit der Folge, daß die Arbeitnehmer trotz ihres bereits begründeten Versorgungsanspruches eine um 18 Monate verzögerte Auszahlung erfahren, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diesen Auszahlungsmodus zu ändern? Die Tarifvertragsparteien der Land- und Forstwirtschaft haben am 20. November 1973 tarifvertraglich eine überbetriebliche Zusatzaltersversorgung vereinbart. Dieser Tarifvertrag sieht die Zahlung von Beihilfen zu den Altersruhegeldern, den Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie den Witwen- bzw. Witwerrenten der gesetzlichen Rentenversicherungen vor. Nach § 11 Abs. 2 des Tarifvertrages werden die Beihilfen möglichst für jeweils zwölf Monate, und zwar nachträglich gezahlt. Die von Ihnen angesprochenen Ausgleichsleistungen aus Bundesmitteln erhalten langjährige Landarbeiter, für die wegen ihres vorgerückten Alters keine oder nur wenige Beiträge an das tarifvertraglich vereinbarte Zusatzversorgungswerk entrichtet wurden und die deshalb keine oder nur geringe Beihilfen des Zusatzversorgungswerks erhalten. Die Ausgleichsleistung, die in §§ 11 ff. des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1660) geregelt ist, lehnt sich in ihrer Ausgestaltung weitgehend an die Beihilferegelung des Tarifvertrages an. Das Gesetz sieht daher — ähnlich wie der Tarifvertrag — vor, daß die Ausgleichsleistung für Zeiten vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des jeweils laufenden Jahres nachträglich festgestellt und in einer Summe ausgezahlt wird. Die Auszahlung soll in dem Haushaltsjahr erfolgen, in dem die Ausgleichsleistung festgestellt worden ist (§ 15 Abs. 2 ZVALG). Die Regelung des Tarifvertrages ist durch die Tarifvertragsparteien der Land- und Forstwirtschaft vereinbart worden, um die Verwaltungskosten des Zusatzversorgungswerks, die aus Beiträgen gedeckt werden, möglichst niedrig zu halten. Diese Erwägung gilt auch für die Auszahlungsregelung der Ausgleichsleistung. Der Bundesmittelhöchstbetrag von 31 000 000 DM (§ 13 ZVAG) dient zur Deckung der Kosten der Ausgleichsleistung und der Verwaltungskosten. Um den für Ausgleichsleistungen zur Verfügung stehenden Betrag so hoch wie möglich zu halten, hat der Gesetzgeber daher ebenfalls einen Auszahlungsmodus gewählt, der besonders niedrige Verwaltungskosten verbürgt. Der Haushaltsplan der Zusatzversorgungskasse sieht 1977 für die Auszahlung der Ausgleichsleistungen Verwaltungskosten in Höhe von 148 500 DM vor. Dieser Betrag würde sich bei monatlicher Zahlung mindestens verzehnfachen. Der Bundesregierung ist bislang nicht bekanntgeworden, daß diese Regelung für unzumutbar gehalten wird. Auch die bei der Vorbereitung des Berichts der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes, der dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1977 vorgelegt wird, beteiligten Stellen und Organisationen haben in der jährlichen nachträglichen Zahlung der Ausgleichsleistung kein Problem gesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher zur Zeit nicht, den Auszahlungsmodus der Ausgleichsleistung zu ändern. Die Bundesregierung wird Ihre Anfrage jedoch bei der Abfassung des Erfahrungsberichts berücksichtigen. Der Deutsche Bundestag wird daher Gelegenheit haben, den Auszahlungsmodus der Ausgleichsleistung zu prüfen. 1172* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/168 Frage B 73) : Trifft es zu, daß die Rentenversicherungsträger für die Abwicklung der Rentenzahlungen jährlich ca. 140 Millionen DM Gebühren an die Bundespost zu zahlen haben, bei einer entsprechenden Abwicklung über den Banken- und Sparkassenapparat aber zwischen 70 und 100 Millionen DM eingespart werden könnten, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung hieraus gegebenenfalls ziehen? Die von Ihnen genannte Gebührenhöhe kann von der Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zahlten der Deutschen Bundespost an Vergütungen für die Zahlung der Renten 1974 94,9 Millionen DM, 1975 122,1 Millionen DM und 1976 103,7 Millionen DM; sie werden nach den Schätzungen der Bundespost 1977 90,5 Millionen DM und 1978 70 Millionen DM zu zahlen haben. Bei den Schätzungen für 1977 und 1978 ist die Zunahme der Zahl der Renten berücksichtigt. Ich bin nicht der Auffassung, daß durch eine Rentenzahlung über Kreditinstitute Einsparungen erzielt werden können. Die verhältnismäßig hohen Kosten entstehen dadurch, daß von der im Gesetz eingeräumten Möglichkeit der bargeldlosen Rentenzahlung nicht in vollem Umfang Gebrauch gemacht wird. So entfielen z. B. von den 103,7 Millionen DM des Jahres 1976 allein 36 Millionen DM, also mehr als ein Drittel, auf die Kosten für Barzahlungen am Schalter der Postämter und für Hauszustellungen, obwohl 91 % der Renten bargeldlos gezahlt werden. Die Bundesregierung wird sich weiterhin bemühen, die bargeldlose Rentenzahlung zu intensivieren, um die Kosten zu senken. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 74 und 75) : Wie viele anerkannte Wehrdienstverweigerer wurden in den letzten drei Jahren jeweils dem Ersatzdienst zugewiesen? Wie viele Wehrdienstverweigerer leisteten in diesen drei Jahren in den einzelnen Ersatzdienstbereichen (soziale Dienste, Rotes Kreuz, THW, ZBS) Ersatzdienst? In den letzten drei Kalenderjahren sind insgesamt 59 766 Personalakten anerkannter Kriegsdienstverweigerer beim Bundesamt für den Zivildienst registriert worden. Davon entfielen auf 1974 19 501 Personalakten, 1975 21 305 Personalakten und 1976 18 960 Personalakten. Im gleichen Zeitraum haben 35 521 anerkannte Kriegsdienstverweigerer ihre Dienstpflicht erfüllt, weitere 17 033 leisteten Ende 1976 Dienst. Wie viele dieser Dienstpflichtigen in den letzten drei Jahren als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, ist nicht ermittelt worden, weil bei der Einberufung zum Zivildienst das Alter des Dienstpflichtigen und nicht der Zeitpunkt der Anerkennung maßgebend ist. In den einzelnen Beschäftigungsbereichen leisteten zu den angegebenen Stichtagen Zivildienst: 31. De- 31. De- zember zember 1976 1975 Pflegehilfe- und Betreuungsdienst 7 713 7 830 Handwerkliche Tätigkeiten 1 743 1 610 Garten- oder landwirtschaftliche Tätigkeiten 373 326 Kaufmännische oder Verwaltungstätigkeiten 2 527 2 239 Versorgungstätigkeiten 845 913 Verwaltungsmaßnahmen 54 38 Kraftfahrdienste 819 614 Krankentransport und Unfallrettung 2 154 2 026 Individuelle Betreuung Behinderter 63 1 Die Aufteilung nach Beschäftigungsbereichen, in denen Zivildienstleistende tätig sind, wird erst seit Mitte 1974 vorgenommen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 76 und 77) : Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß Unfallrentenberechtigte, die sich vor und während des 2. Weltkrieges statt der Rente eine Abfindung haben auszahlen lassen und damit zweckgebunden Grundbesitz in den deutschen Ostgebieten erworben haben, für den Verlust dieses Grundbesitzes nur im Rahmen des Lastenausgleichs entschädigt werden können, und wenn nein, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Ist der Bundesregierung die Anzahl der geschilderten Fälle bekannt und gedenkt sie, den Betroffenen über den Lastenausgleich hinaus eine Entschädigung zu gewähren? Zur Frage nach einer weiteren Entschädigung für Unfallverletzte, deren Rente seinerzeit zum Erwerb von Grundbesitz abgefunden worden ist und die infolge der Vertreibung aus den ehemals deutschen Ostgebieten diesen Grundbesitz verloren haben, bin ich der Auffassung, daß im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für diese Fälle keine Sonderregelung getroffen werden soll. Der Verlust von Grundeigentum durch Kriegseinwirkung wird im Rahmen des Lastenausgleichs entschädigt; dies gilt in gleicher Weise für Vertriebene wie auch für die durch Bombenangriffe Geschädigten, und zwar unabhängig davon, in welchen Gebieten des ehemaligen Deutschen Reiches der Schaden eingetreten ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1173* Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß der Bundesregierung nicht bekannt ist, in wieviel Fällen durch Kriegseinwirkungen Grundbesitz zerstört worden oder verloren gegangen ist, der mit Hilfe einer Kapitalabfindung aus der Unfallversicherung erworben worden ist. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 78, 79, 80 und 81): Ist die Bundesregierung bereit, die Gewährung von besonderen Leistungen zur Förderung der Mobilität an längerfristig Arbeitslose nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit vom 10. November 1976 um einen Monat — bis 30. Juni 1977 — zu verlängern im Hinblick darauf, daß sich für viele langfristig Arbeitslose erst Mitte des Jahres Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben werden? Ist die Bundesregierung bereit, den Problemgruppen des Arbeitsmarktes, insbesondere den beruflich nicht qualifizierten Jugendlichen, auch weiterhin verstärkte arbeitsmarktpolitische Hilfen zu gewähren, wie sie die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit vom 5. Februar 1976 vorsah, und hierfür gegebenenfalls weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Ist die Bundesregierung bereit, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit analog der in den Niederlanden gefundenen Lösung beizutragen, indem sie das Arbeitsförderungsgesetz dahin gehend ergänzt, daß Arbeitslose, die sich für eine Vollzeitarbeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen und mangels geeigneter offener Stellen vorübergehend eine Teilzeitbeschäftigung verrichten, von der Bundesanstalt für Arbeit Zuschüsse erhalten können und würde durch solch eine Regelung nicht die Bundesanstalt für Arbeit entlastet (Einsparung von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe) und einer Leistung unerwünschter Überstunden entgegengewirkt werden (Einstellung von Teilzeitkräften anstelle sonst notwendig werdender Mehrarbeit)? Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 der Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Gewährung von besonderen Leistungen zur Förderung der Mobilität vom 10. November 1976 dem langfristig Arbeitslosen nicht hilft, da auf Grund der zwischenzeitlich erfolgten Tariferhöhungen dieser Personenkreis die Voraussetzungen in der Regel nicht erfüllt, und ist die Bundesregierung bereit, die im § 5 a. a. O. genannten Voraussetzungen — gegebenenfalls durch Einführung einer Härteklausel — für langfristig Arbeitslose entsprechend zu ergänzen? Zu Frage B 78: Die Bundesregierung sieht sich noch nicht in der Lage zu entscheiden, ob die besonderen Mobilitätshilfen nach dem Programm vom 10. November 1976 auch für die Aufnahme einer Tätigkeit nach dem 31. Mai 1977 gewährt werden sollen. Hierzu muß erst abgewartet werden, wie die Hilfen in den beiden kommenden Monaten in Anspruch genommen werden. Für die von Ihnen erwähnten langfristig (länger als ein Jahr) Arbeitslosen können im übrigen die Eingliederungsbeihilfen aus Bundesmitteln nach dem Programm vom vergangenen November bis Ende 1977 geleistet werden. Zu Frage B 79: Die mit dem Jahreswirtschaftsbericht 1976 beschlossenen Förderungsmöglichkeiten für jugendliche Arbeitslose sind vom arbeitsmarktpolitischen Programm vom 10. November 1976 aufgenommen und weitergeführt worden. So wurden die bisher im Rahmen der „Vereinbarung über zusätzliche Arbeitsförderungsmaßnahmen" vom 5. Februar 1976 geförderten Jugendlichen ohne Berufsausbildung in die neue Verordnung zur Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung bei ungünstiger Beschäftigungslage einbezogen. Die im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht 1976 erhöhten Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden ebenfalls im Jahre 1977 verstärkt. weitergeführt. Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit sind für 1977 755 Millionen DM (1976: 350 Millionen DM einschließlich 100 Millionen DM Bundesmittel) vorgesehen. Darüber hinaus stellt die Bundesanstalt für Arbeit auch im Jahre 1977 in erheblichem Umfang Mittel für Maßnahmen zur Berufsvorbereitung zur Verfügung, um die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen für jüngere Arbeitnehmer zu verbessern. Ebenso können die mit dem arbeitsmarktpolitischen zusätzlichen arbeitsmarktpolitischen Vermittlungshilfen aus Bundesmitteln Jugendlichen zugute kommen. Mobilitätszulagen, Umzugskosten und Einrichtungsbeihilfen werden auch Auszubildenden bzw. Arbeitslosen gewährt, die ein Ausbildungsverhältnis aufnehmen. Zu Frage B 80: Wie mir von der niederländischen Regierung mitgeteilt wird, besteht die von Ihnen erwähnte Regelung in den Niederlanden nicht. Ihre Einführung sei auch nicht beabsichtigt. Für den deutschen Arbeitsmarkt brächte eine solche Maßnahme keine Entlastung, da die Arbeitslosenquote der Teilzeitbeschäftigten besonders hoch ist (11,7 0/0; Ende Februar 1977) und somit gerade hier ausgeprägte Vermittlungsschwierigkeiten gegeben sind. Diese Vermittlungsprobleme würden durch eine derartige Regelung nur noch verschärft. Schon deshalb wäre die zusätzliche finanzielle Belastung der Bundesanstalt für Arbeit nicht zu vertreten. Zu Frage B 81: Die Richtlinien zur Gewährung von besonderen Leistungen zur Förderung der Mobilität (Mobilitätshilfen) an Arbeitslose vom 10. November 1976 sollen längerfristig Arbeitslosen einen Anreiz zur erhöhten Mobilität bieten. Neben Leistungen bei regionaler Mobilität sehen sie daher auch Leistungen vor, wenn längerfristig Arbeitslose ein Arbeitsverhältnis eingehen, in dem sie ein mehr als 15 v. H. geringeres Bruttoentgelt als in ihrem letzten Arbeitsverhältnis erhalten oder wenn sie eine andersartige Tätigkeit als im letzten Arbeitsverhältnis aufnehmen. Beide Leistungen sollen kein Ausgleich für soziale Nachteile infolge besonders langer Arbeitslosigkeit sein, sondern dem Arbeitslosen den Entschluß er-leichtern, eine geringer bezahlte, schwerer erreichbare oder eine andersartige Tätigkeit anzunehmen. Daher ist auch bei längerer Arbeitslosigkeit weder die Zugrundelegung eines fiktiven Bruttoarbeitsentgelts noch eine Art „Gleitzahl" für Bruttoarbeitsentgelte aus früheren Jahren vorgesehen. 1174* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Zu berücksichtigen ist auch, daß Arbeitslose, die Leistungsempfänger (Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe) sind, zumutbare Arbeitsangebote annehmen müssen, wenn sie ihren Leistungsanspruch nicht beeinträchtigen wollen. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto eher muß von dem Arbeitslosen erwartet werden, daß er im Rahmen der Zumutbarkeit auch geringer bezahlte oder andersartige Tätigkeiten annimmt. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 82 und 83) : Ob und in welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, Rentenansprüche deutscher Auswanderer, die entweder naturalisiert oder nichtnaturalisiert in Australien leben, anzuerkennen? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob alle deutschen Auswanderer — ohne Rücksicht auf das Auswanderungsland — in der Frage der Rentenansprüche gleich behandelt werden und wenn nicht, aus welchem Grund? Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung werden Leistungen grundsätzlich nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin gezahlt, sofern nicht im Gesetz selbst oder in zwischenstaatlichen Abkommen Ausnahmen zugelassen sind. Aus diesem Grund ruht in der Regel die Rente an Berechtigte im Ausland, unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen Staatsangehörigen oder um einen Ausländer handelt. Das Gesetz läßt allerdings für deutsche Staatsangehörige die Gewährung von Renten ins Ausland insoweit zu, als dem leistungsverpflichteten Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge des Rentenberechtigten zugeflossen sind. An Ausländer im Ausland wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung — vorbehaltlich zwischenstaatlicher Abkommen — grundsätzlich nicht gezahlt. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden hierbei nicht — von Sondertatbeständen aufgrund nationalsozialistischer Ausbürgerungsmaßnahmen abgesehen — zwischen Ausländern, die früher deutsche Staatsangehörige waren und anderen Ausländern. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, diese Personengruppen hinsichtlich ihres Rentenanspruches verschieden zu behandeln. Darüber hinaus soll die Regelung den Abschluß von zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen erleichtern, in denen eine Leistung der Rentenversicherung auch an Ausländer vielfach vorgesehen ist. Der australischen Regierung ist die grundsätzliche Bereitschaft der deutschen Seite zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über soziale Sicherheit seit vielen Jahren bekannt. Gegen Ende des Jahres 1973 ist ihr ein Arbeitspapier übersandt worden, das die deutschen Vorstellungen über die Form und den Inhalt eines solchen Abkommens enthielt. Im Mai des Jahres 1975 haben in Bonn erste vorbereitende Gespräche zwischen deutschen und australischen Regierungssachverständigen stattgefunden, in denen die australichen Regierungsvertreter nunmehr auch mündlich über die Vorstellungen der deutschen Seite unterrichtet worden sind. Die in Aussicht gestellte Stellungnahme der australischen Regierung zu dem Ergebnis der Besprechungen liegt bisher noch nicht vor. Erst nach ihrem Eingang kann geprüft werden, ob, in welcher Form und mit welchem Inhalt der Abschluß eines Abkommens über soziale Sicherheit, in dem auch die Frage der Rentenzahlung geregelt werden könnte, in Betracht kommt. Im geltenden Recht ist eine Gleichbehandlung aller deutschen Auswanderer in der Frage ihrer Rentenansprüche sichergestellt. Allerdings wird dieses Recht vielfach durch zwischenstaatliche Abkommen überlagert, die zur Frage der Rentenzahlung unterschiedliche Vereinbarungen enthalten können. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen B 84 und 85) : In welchem Umfange kommen öffentliche Arbeitgeber und bundeseigene Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer nach, und in welchem Umfange machen sie von der Möglichkeit der Zahlung einer Ausgleichsabgabe Gebrauch? In welchem Umfange macht die öffentliche Hand und bundeseigene Unternehmen von den Mitteln des Sonderprogrammes von Bund und Ländern zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte Gebrauch? Abgesehen von der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn erfüllen die Bundesdienststellen ihre Beschäftigungspflicht voll, so daß der Bundeshaushalt mit der Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsabgabe nicht belastet ist (vgl. Drucksache 7/5585 — neu —). Bei der Deutschen Bundespost sind über 9 000, bei der Deutschen Bundesbahn über 11 000 Schwerbehinderten-Pflichtplätze unbesetzt. Aus dem Haushalt der Bundespost sind deshalb für das Jahr 1975 11 115 931,65 DM, aus dem Haushalt der Bundesbahn 13 452 062,23 DM an Ausgleichsabgabe gezahlt worden. Über die Gründe für die unzureichende Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei Bahn und Post und die Maßnahmen zur Abhilfe hat die Bundesregierung bereits berichtet. Ich weise insoweit auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jung vom 13. September 1976 (Drucksache 7/5761) hin. Über den Umfang, in dem Länder und Gemeinden die Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz erfüllen, liegt mir ein Bericht der Bundesanstalt für Arbeit vor, der auf einer vorläufigen Auswertung der Anzeige gemäß § 10 des Schwerbehindertengesetzes für das Jahr 1975 beruht. Danach sind die Bundesländer der ihnen obliegenden Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1175* Beschäftigungspflicht am Stichtag 1. Oktober 1975 wie folgt nachgekommen: Schleswig-Holstein 3,0 v. H. Hamburg 3,7 v. H. Niedersachsen 6,4 v. H. (nur Ministerien und Staatskanzleien, ohne nachgeordnete Dienststellen) Bremen 4,6 v. H. Nordrhein-Westfalen 3,9 v. H. Hessen 3,7 v. H. Rheinland-Pfalz 4,7 v. H. Saarland 3,2 v. H. Baden-Württemberg 3,0 v. H. Bayern 3,6 v. H. Berlin 6,3 v. H. Über die Belastung der Länderhaushalte mit der Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsabgabe stehen mir Zahlenangaben derzeit noch nicht zur Verfügung. Zur Zeit ist mir auch noch nicht bekannt, in welchem Umfang Bund und Länder im Jahre 1976 ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Die Anzeigen der -Arbeitgeber für diesen Zeitraum werden derzeit eingeholt, sie sind bis zum 31. März 1977 an die Arbeitsämter zu erstatten. Das Ergebnis der Auswertung dieser Anzeigen kann frühestens Ende 1977 erwartet werden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Mit Hilfe des „Sonderprogramms von Bund und Ländern zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte" konnten bis Ende Februar 1977 93 arbeitslose Schwerbehinderte auf Dauer-Arbeitsplätze im Bereich des öffentlichen Dienstes vermittelt werden. Dem stehen 1 391 arbeitslose Schwerbehinderte gegenüber, die von privaten Arbeitgebern unter Inanspruchnahme von Zuschüssen aus dem Sonderprogramm neu eingestellt worden sind. Die Bundesregierung prüft derzeit die Gründe für die unzureichende Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Dienst. Sie wird nach Abschluß der Prüfung mit konkreten Vorschlägen und Anregungen an die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände herantreten. Sie wird in diesem Zusammenhang nochmals auf die Möglichkeiten des Sonderprogramms hinweisen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kratz (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen B 86 und 87): Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundestag in absehbarer Zeit den Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes vorzulegen, das die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitordnung ablösen soll? Welche Intentionen wird die Bundesregierung bejahendenfalls mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs verfolgen? Die im Jahre 1938 erlassene Arbeitszeitordnung geht materiell auf die Arbeitszeitverordnungen aus den Jahren 1919/1923 zurück. Die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen in Betrieben und Verwaltungen haben sich inzwischen wesentlich geändert. Aus diesen Gründen wird zur Zeit geprüft, wie ein zeitgerechtes Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeitordnung ablösen könnte. Nach Abschluß dieser Prüfung wird die Bundesregierung entscheiden, ob der Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden kann. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 88): Trifft es zu, daß die Firma Messerschmitt-Bölkow-Blohm zum indischen Flugzeugprojekt HF-73 soviel MRCA-Know-how beigesteuert hat, daß der einzige Unterschied zum MRCA im Starrflügel der HF-73 besteht, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Tatsache einerseits mit dem Geheimhaltungsbedürfnis und andererseits mit dem bekundeten Willen der Bundesregierung, keine Lockerung oder Umgehung der Exportbeschränkungen zuzulassen? 1. Mitarbeit der Firma MBB im Rahmen des indischen Flugzeugprojektes HF-73. Während der Tätigkeit von Prof. Tank bei der Hindustan Aircraft (Indien) in den 60er Jahren entstand das Kampfflugzeug HF-24. Seit 1971/72 ist Prof. Tank Mitarbeiter der Firma MBB. Aus dieser Situation heraus erhielt Firma MBB im Jahr 1973 von der Hindustan Aircraft einen Auftrag für ein Gutachten über die Weiterentwicklung der HF-24 unter Verwendung des Triebwerkes RB-199 (in Entwicklung damals für das MRCA). Dieses Gutachten wurde von einem MBB-Team 1973 anläßlich eines 3-4 wöchigen Indienaufenthaltes erstellt, wobei der Projektvorschlag HF-24 MK III oder auch nachfolgend HF-73 genannt entstand. Danach folgten nur noch geringe Aktivitäten seitens Firma MBB, bis es 1975 zum Abbruch der Arbeiten an diesem Vorhaben kam, da die Bundesrepublik Deutschland eine Verwendung des Triebwerkes RB-199 für andere Projekte außer MRCA untersagte. 2. Unterschiede zwischen den Flugzeugen HF-73 und MRCA. Die HF-73 unterscheidet sich in folgenden wesentlichen Punkten vom MRCA: — Einsitzer — Doppelleitwerk — Keine Schwenkflügel, völlig anderer Flügel- und Leitwerksgrundriß — Max. Gewicht 10 t gegenüber 18 t MRCA — Keine Allwetter-Kampffähigkeit Es liegt somit eine grundverschiedene Konzeption beider Flugzeuge vor. 1176* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Leichte geometrische Ähnlichkeit besteht nur im Bereich der Triebwerkseinläufe. Diese Ähnlichkeit ergibt sich zwangsläufig durch den Einbau der gleichen Triebwerke. 3. Geheimhaltungsvorschriften. Es liegt keine Information vor, daß Firma MBB gegen die im Rahmen MRCA ihr auferlegten Sicherheitsvorschriften in irgendeiner Weise verstoßen hat. In Kap. 2 wird die grundlegend verschiedene Konzeption beider Projekte aufgezeigt, d. h., daß schon von der Sache her keine Notwendigkeit bestand, sicherheitsrelevante MRCA-Daten direkt in das Projekt HF-73 einzubringen. Weiterhin bietet der im Jahr 1975 erfolgte Abbruch der Arbeiten an dem Projekt HF-73 eine zusätzliche Sicherheit, da die Entwicklung des MRCA in der Zwischenzeit weiter vorangeschritten ist. 4. Exportbeschränkung. Firma MBB hatte bis 1973 nur im Rahmen eines Gutachtens Kontakte mit der indischen Flugzeugfirma, die seit 1975 nach vorliegendem Kenntnisstand völlig ruhen. Eine Ausweitung der Aktivitäten seitens Firma MBB, die eine Lockerung oder Umgehung der Exportbeschränkung hätte beinhalten können, erfolgte nach vorliegenden Informationen nicht. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 89): An wie viele Berechtigte und mit welchem Gesamtbetrag werden Rentenzahlungen aufgrund der Reichsversicherungsordnung oder Angestelltenversicherungsgesetzes an Personen in der Tschechoslowakei bezahlt, und wie viele dieser Personen sind deutsche Staatsangehörige? Das derzeitige Zahlenmaterial der Versicherungsträger reicht nicht aus, um den Gesamtbetrag entsprechend Ihrer Anfrage aufzuschlüsseln, weil neben dem Postauslandszahlverfahren auch noch im Transferverfahren Renten an Berechtigte in die CSSR gezahlt werden. Nach dem Bestandsband der Deutschen Bundespost — Rentenrechnungsstelle Stuttgart — wurden im Januar 1977 an Berechtigte in der CSSR folgende Zahlungen geleistet: davon Ver- an deut- davon Gesamtsiche- Zahl- Gesamt- sche betrag an deutrungs- fälle betrag Staats- sche Staatsangeträger ange- hörige hörige ArV 38 21 085 24 10 200 AnV 32 12 485 11 6 644 Zum 1. Juli 1977 soll die Umstellung bei allen Versicherungsträgern auf das Postauslandszahlverfahren abgeschlossen sein. Danach ist ein Überblick über die gesamte Rentenzahlung in die CSSR möglich. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 90 und 91): Beabsichtigt der Bundesverteidigungsminister, die Freiwilligen-Annahmestelle IV in Wiesbaden aufzulösen, und wenn ja, wann? Wie viele Bedienstete sind gegebenenfalls dadurch betroffen, und wird der Bundesverteidigungsminister die von der SchlieBung betroffenen Soldaten und Zivilbediensteten im Bereich Wiesbaden unterbringen? 1. Die Frage, ob die Absicht besteht, die Freiwilligen-Annahmestelle IV in Wiesbaden als solche aufzulösen, ist zu bejahen. Diese Annahmestelle wird aber nicht ersatzlos gestrichen, sondern mit der Annahmestelle III in Düsseldorf zu einer größeren Dienststelle verschmolzen. Die Zusammenlegung der beiden Annahmestellen erfolgt im Rahmen einer Neuordnung der gesamten Freiwilligenannahme-Organisation, der eingehende Überprüfungen und Untersuchungen vorausgingen, die sich über mehrere Jahre erstreckten. Dabei hat sich herausgestellt, daß nur durch die Neugliederung Personalerhöhungen vermieden werden können, die sonst unausbleiblich wären. Eine größere Annahmestelle kann wesentlich rationeller und effektiver arbeiten als zwei getrennte kleine. Dies haben die Erfahrungen mit den großen Annahmestellen in Hannover und München gezeigt. In der künftigen Annahmestelle „Mitte" können z. B. auch Luftwaffen-Bewerber geprüft werden, was bisher weder in Düsseldorf noch in Wiesbaden möglich war. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß sich die Freiwilligenannahme-Organisation nicht mehr so eng an die Wehrbereiche anlehnen wird wie bisher. Bei der regionalen Zuordnung der Bewerber wird man sich künftig hauptsächlich an den Entfernungen und den Verkehrsverbindungen der Bewerber orientieren. Außerdem mußte für die beiden bisherigen Annahmestellen III und IV, die sowohl in Wiesbaden wie in Düsseldorf nur sehr mangelhaft untergebracht waren, ohnehin eine neue Unterkunft gesucht werden. Die Tatsache, daß nur in Düsseldorf eine bundeseigene Liegenschaft zur Verfügung steht, während man in Wiesbaden auf ein kostenaufwendiges Mietobjekt hätte ausweichen müssen, hat auch dazu beigetragen, daß die Entscheidung für Düsseldorf gefallen ist. Die Zusammenfassung beider Annahmestellen sollte ursprünglich bereits im Herbst 1976 erfolgen. Da sich Verzögerungen bei den erforderlichen Umbauten abzeichneten, wurde der Termin auf Ende dieses Jahres verschoben. Die Verlegung soll zwi- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1177* schen dem 1. November und dem 31. Dezember 1977 vorgenommen werden. 2. Die derzeitige Freiwilligen-Annahmestelle IV in Wiesbaden umfaßt 41 Soldaten und 38 Beamte, Angestellte und Arbeiter. Von den Soldaten verbleiben 25 in ihren bisherigen Standorten, wo sie im Rahmen der Wehrdienstberatung weiterhin tätig sind. Die Zahl der restlichen für eine Versetzung in Frage kommenden Soldaten vermindert sich weiterhin dadurch, daß einige derzeitige Stelleninhaber im Laufe dieses Jahres zur Ruhe gesetzt werden. Für die zu versetzenden Soldaten wird — wie in allen solchen Fällen — ein „Sozialplan" aufgestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird den sozialen Aspekten für das zivile Personal gewidmet. Soweit irgend möglich, werden freiwerdende Zivilbedienstete, die nicht versetzt werden können, in andere Bundeswehrdienststellen im Raume Wiesbaden übernommen. Die personalbearbeitenden Stellen in meinem Hause und die betreffenden Dienststellen im nachgeordneten Bereich sind angewiesen, bei der Durchführung notwendiger organisatorischer Maßnahmen die Auswirkungen auf die betroffenen Arbeiter und Angestellten sorgfältig zu untersuchen und alles zu tun, um soziale Härten zu vermeiden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 92) : Inwieweit trifft es zu, daß im Auftrag der Bundeswehr über deutsche Firmen (teilweise Schreibtischfirmen) mit Sondergenehmigung Uniformeffekten aus Niedriglohn-Ländern eingeführt werden und damit den einschlägigen Textilbetrieben in der Bundesrepublik Deutschland keine zusätzliche Konkurrenz geboten wird, die zur Gefährdung und zum Abbau von Arbeitsplätzen in Uniform-Ausstattungsbetrieben führt, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Für die Soldaten der Bundeswehr werden Abzeichen aus Metall und Textil in erheblichem Umfang benötigt. Metall- sowie Textilabzeichen in gewebter und maschinengestickter Ausführung wurden bisher ausschließlich von deutschen Firmen in der Bundesrepublik Deutschland gefertigt. Dagegen halben deutsche Firmen, .die diese Artikel auch selbst fertigen, also keine „Schreibtischfirmen" sind, die bei Offizieren gebräuchlichen handgestickten Abzeichen aus Kostengründen im Wege der Untervergabe im Ausland fertigen lassen. An einer solchen Untervergabe können deutsche Firmen schon allein deshalb nicht gehindert werden, weil nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag zu erteilen ist. Der Anbieter hat der ausschreibenden Stelle die Untervergabe in das Ausland lediglich anzuzeigen. Unter diesen Umständen sehe ich mich außerstande, die Beschaffung im Ausland gefertigter Uniformeffekten zu unterbinden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 93) : Hält es die Bundesregierung für möglich, daß eine teilweise Belegung der Loncin-Kaserne in Euskirchen durch Bundeswehr einheiten zwischen 1978 und 1981 etappenweise erfolgen kann, je nachdem, wann einzelne Bereiche der Kaserne nach Fertigstellung der Bauarbeiten belegt werden können? Die teilweise Belegung der Loncin-Kaserne je nach Stand der Bauarbeiten ist grundsätzlich möglich und wird vom späteren Nutzer der Kaserne, dem Führungsstab des Heeres, in Erwägung gezogen. Voraussetzung ist jedoch, daß außer der Unterbringung auch die wirtschaftliche Betreuung der Soldaten und zivilen Arbeitskräfte sichergestellt ist. Die Truppenunterkünfte müssen grundinstandgesetzt, die Wirtschaftsgebäude umgebaut, erweitert bzw. neu erstellt werden. Eine sofortige Belegung ist daher auch teilweise nicht möglich. Wie ich Ihnen bereits am 3. Februar 1977 mitgeteilt habe, ist der Baubeginn für das II. Quartal 1978 geplant; voraussichtlicher Abschluß 1981. Eine etappenweise Teilbelegung einzelner Bereiche der Loncin-Kaserne kann nicht vor Ende 1979 erwartet werden. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um durch den Einsatz mehrerer Baufirmen die Bauarbeiten zu einem früheren Termin fertigzustellen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 94): Ist die Bundesregierung in der Lage, die Aussage des früheren britischen Abrüstungsministers, Lord Chalfont, zu bestätigen, daß westliche Positionen von den sowjetischen Panzern überrollt werden könnten, noch ehe die NATO-Truppen Zeit gefunden hätten, in ihre Stellungen einzurücken, da die Strategie des Westens von einer mehrwöchigen politischen Frühwarnzeit ausgehe, tatsächlich aber nur mit einer Vorwarnung von wenigen Tagen gerechnet werden könne, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, gemeinsam mit ihren NATO-Partnern aus dieser Feststellung eines britischen Verteidigungsexperten die notwendigen Konsequenzen zu ziehen? Zunächst einmal stellt die Bundesregierung fest, daß keine Absichten der Sowjetunion erkennbar sind, ihren Machtbereich in Europa durch Krieg auszuweiten. Unsere Verteidigungsanstrengungen und diejenigen unserer Bündnispartner sind weiterhin in erster Linie darauf gerichtet, unsere Sicherheit neben unseren Entspannungsbemühungen durch wirksame und glaubwürdige Abschreckung zu gewährleisten. In Ihrer Fragestellung gehen Sie von dem für die Sowjetunion absolut günstigsten und dem für die NATO absolut ungünstigsten Fall aus. Für einen Überraschungsangriff auf die Bundesrepublik Deutschland sind beachtliche Bewegungen 1178* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 und Vorbereitungen nötig. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik können diese nicht verborgen bleiben. Einen vollkommen unerkannten Aufmarsch gibt es nicht. Es wird also in jedem Fall politische, militärische und psychologische Indikationen verschiedener Art geben, aus denen insgesamt für die NATO eine Warnzeit resultiert, die der NATO im Rahmen ihrer Verteidigungsvorbereitungen angemessene Reaktionen ermöglicht. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 95 und 96) : Sind bei den in den Niederlanden stationierten Einheiten der Bundeswehr die eingesetzten Kraftfahrzeuge so ausgestattet, daß die Benutzer der Kraftfahrzeuge der in den Niederlanden geltenden Anschnallpflicht genügen können, und müssen Soldaten, die trotz vorhandener Vorrichtungen sich während der Fahrt nicht anschnallen, mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen rechnen? Ist bekannt, bei wieviel in Kraftfahrzeugen erlittenen Unfallschäden die Folgen für die verunglückten Soldaten deshalb erheblich waren, weil wegen nicht vorhandener Anschnallgurte ein Anschnallen während der Fahrt nicht möglich war? Die bei den Einheiten der Bundeswehr in den Niederlanden eingesetzten Dienstkraftfahrzeuge entsprechen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Kraftfahrzeuge sind, soweit es die nationalen Bestimmungen — die nach den internationalen Verträgen auch in den Gastländern gültig sind — vorschreiben, mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Die Kraftfahrvorschrift für die Bundeswehr (ZDv 43/2) bestimmt, „bei Fahrten mit Dienstkraftfahrzeugen, die mit Sicherheits- oder Haltegurten ausgerüstet sind, sind diese von den Insassen anzulegen". Die Möglichkeit, bei Nichtbeachtung dieser Anordnung gegen Soldaten disziplinar einzuschreiten, ist daher gegeben. Weder die amtliche Unfallstatistik des Bundesministers für Verkehr noch die in meinem Hause geführte Statistik über Unfälle mit Dienstkraftfahrzeugen der Bundeswehr gegen Auskunft darüber, inwieweit Sicherheitsvorschriften die Unfallfolgen beeinflußt haben. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen bezeugen jedoch, daß das Befolgen der Anschnallpflicht die Verletzungsgefahr und den Umfang der Verletzungen bei Verkehrsunfällen erheblich mindert. Die seit 1970 zugelassenen Fahrzeuge der Bundeswehr sind den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Die Kraftfahrzeuge der zweiten Generation werden mit den Sicherheitsvorrichtungen beschafft, so daß in absehbarer Zeit alle Kraftfahrzeuge der Bundeswehr mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 97 und 98) : Treffen Berichte der Süddeutschen Zeitung vom 15./16. Januar zu, daß Bundesminister Ravens anläßlich einer Bänderzerrung, die er sich während eines privaten Skiurlaubs in Kärnten zuzog, mit einer Bundeswehrmaschine von Klagenfurt nach Bremen gebracht worden ist, und aus welchen Gründen wurde auf dieses Transportmittel zurückgegriffen? Wie hoch sind die entstandenen Kosten, und wer wird dafür aufkommen? Es trifft zu, daß Bundesminister Ravens mit einer Bundeswehrmaschine am 9. Januar 1977 von Klagenfurt nach Bremen geflogen wurde. Der Flug war erforderlich, da sich Minister Ravens am Vortage eine schwere Bänderzerrung zugezogen hatte, der behandelnde Arzt ihn für diesen Tag als nicht transportfähig mit der Bahn erklärte und nur durch den Flug der Minister seinen übernommenen Verpflichtungen nachkommen konnte. Die Kosten des Fluges wurden von Bundesminister Ravens persönlich übernommen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 99) : Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung mit Betriebsabrechnungen in Verwaltungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Marinearsenal) über Kostenstrukturen im Vergleich zur privaten Wirtschaft, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für zusätzliche Personaleinstellungen? Im Jahre 1970 wurde neben der kameralistischen Haushaltsrechnung für den Bereich der Bundeswehr ein Kostenrechnungsverfahren entwickelt und eingeführt. Wie die Kostenrechnungssysteme der privaten Wirtschaft unterscheidet die Bundeswehr-Kostenrechnung die Teilbereiche der Istkostenrechnung, Plankostenrechnung und Kostenstatistik und wendet die Verfahren der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung an. In erster Linie dient dieses System Planungszwecken. Gleichzeitig sind hiermit aber auch die Voraussetzungen für eine innerbetriebliche Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsabrechnung) gegeben. Da jedoch die von dem „Unternehmen Bundeswehr" produzierte Gesamtleistung nicht am Markt angeboten wird und demnach keinen Marktwert im eigentlichen Sinne hat, beschränkt sich die Betriebsabrechnung im wesentlichen auf die Bereiche der Bundeswehr, in denen quantifizierbare Leistungen erbracht werden. Dies sind vor allem die Instandsetzungsbetriebe und -einrichtungen der Bundeswehr, zu denen auch die Werften der Luftwaffe und das Marinearsenal gehören. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1179' Die Instandsetzungsleistungen dieser Einrichtungen werden mit dem Ziel der Wirtschaftlichkeitskontrolle perioden- und stückbezogen ermittelt. Vergleiche mit Kostenstrukturen und Instandsetzungsleistungen entsprechender Betriebe der privaten Wirtschaft sind grundsätzlich möglich und werden dann durchgeführt, wenn dies unter Beachtung Bundeswehr-spezifischer Forderungen sinnvoll und notwendig erscheint. Es wird angestrebt, wie bisher diese Aufgaben ohne zusätzliche Personaleinstellungen durchzuführen. Anlage 89 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 100) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen über den Aufenthalt mit Arbeitsgenehmigung von Ärzten aus Entwicklungsländern so zu lockern, daß der insbesondere im Zonenrandgebiet nodi herrschende katastrophale Ärztenotstand z. B. in Neualbenreuth/Lkrs. Tirschenreuth durch eine Arbeitsgenehmigung für einen dort von der Sozialhilfe lebenden syrischen Arzt bereinigt werden kann? Nach den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten ist für die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 der Bundesärzteordnung die ausschließliche Zuständigkeit der Länder gegeben. Hinsichtlich der Erlaubniserteilung nach § 10 der Bundesärzteordnung kann nur dann über einen bestimmten Zeitraum hinaus eine Erlaubnis erteilt werden, wenn dies zum Abschluß einer begonnenen Weiterbildung notwendig ist oder ausnahmsweise wenn es im Interesse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung liegt. Die Länderbehörden richten sich bei den Erlaubniserteilungen nach § 10 der Bundesärzteordnung im übrigen nach einer Entschließung der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder vom November 1971, wonach in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der WHO und des Weltärztebundes Staatsangehörige aus Entwicklungsländern im Interesse der ärztlichen Versorgung ihrer Heimatländer grundsätzlich unmittelbar nach Abschluß ihrer ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und nur auf ausdrücklichen Wunsch des entsendenden Entwicklungslandes zur Durchführung einer Weiterbildung in der Bundesrepublik zugelassen werden sollen. Dieser Grundsatz soll auch bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen berücksichtigt werden. Die Vorschrift des § 10 der Bundesärzteordnung berücksichtigt nach Auffassung der Bundesregierung in ausreichendem Maße die Bedürfnisse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung, so daß eine Änderung 'dieser Vorschrift nicht notwendig erscheint. Soweit Einzelfälle zur Entscheidung anstehen, empfiehlt es sich im übrigen, sich an die zuständigen Länderbehörden zu wenden. Anlage 90 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/168 Fragen B 101, 102 und 103): Reichen nach Auffassung der Bundesregierung die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen aus, um im Fall eines äußeren Notstandes zur Sicherstellung eines funktionierenden Gesundheitswesens die ärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und insbesondere die in gesundheitsdienstlichen Berufen ausgebildeten Personen zu erfassen, oder wird die Bundesregierung den Entwurf eines diesbezüglichen Gesundheitssicherstellungsgesetzes einbringen? Ist sie außerdem bereit, falls die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, in einem neu vorzulegenden Gesetz auch die erforderlichen Kontroll- und Weisungsrechte gegenüber Krankenhausträgern zu berüdcsichtigen, einen zentralen Krankenbettennadiweis zu schaffen, die Bevorratung ausreichender Arzneimittelbestände und deren Verteilung zu gewährleisten? Ist Vorsorge getroffen, und wenn ja, in welcher Form für eine den Interessen sowohl der Streitkräfte als auch der Zivilbevölkerung dienende wirkungsvolle Zusammenarbeit des militärischen und des zivilen Sanitäts - und Gesundheitswesens? Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen, bei denen auch die Ergebnisse der soeben beendeten „Wintex"-Übungen einbezogen werden, prüft der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Abstimmung mit dem Bundesminister des Innern, dem Bundesminister der Verteidigung und den übrigen beteiligten Ressorts, in welchem Umfange die bestehenden gesetzlichen Regelungen einer Ergänzung bedürfen, um im Falle eines äußeren Notstandes ein funktionierendes Gesundheitswesen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird auch zu entscheiden sein, ob die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bundes und der Länder gegebenenfalls erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen durch Änderung von Einzelgesetzen oder durch ein besonderes Gesundheitssicherstellungsgesetz zu treffen sind. Der Sicherung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung, der Erfassung der in den Heilberufen ausgebildeten Personen, der Bevorratung und Verteilung ausreichender Arzneimittelbestände, der Gewährleistung der stationären Versorgung und der Zusammenarbeit des militärischen und zivilen Sanitäts- und Gesundheitswesen wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Der Frage, ob hierfür ausreichende gesetzliche Grundlagen vorhanden sind oder geschaffen werden müssen, kommt deshalb im Rahmen der Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts und den Ländern besonderes Gewicht zu. Anlage 91 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 104 und 105) : Mit welcher Begründung bezeichnet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Frage B 41 — Drucksache 7/5263 — den Nachweis der Wirksamkeit lebenden Masernimpfstoffs durch kontrollierte klinische Versuche als belegt, und wie vereinbart sie dies mit der Feststellung des Paul-Ehrlich-Instituts, aus der hervorgeht, daß in Feldversuchen unter anderem nur Konversionsrate und Nebenwirkungen untersucht wurden, die Wirksamkeit der Impfung selbst aber nicht geprüft wurde? 1180* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Wie ist das Paul-Ehrlich-Institut bei der Begutachtung des lebenden Masernimpfstoffs im einzelnen der Arzneimittelprüfrichtlinie nachgekommen, wie wurde insbesondere der Nachweis der Wirksamkeit konkret belegt und die Unbedenklichkeit hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen abgeschätzt, und sind die darüber vorhandenen Unterlagen veröffentlicht oder für interessierte Wissenschaftler nachprüfbar? Zu Frage B 104: Bei der Beurteilung der Wirksamkeit wurden nicht nur die Konversionsraten, sondern auch die Schutzwirkung gegen die klinische Erkrankung berücksichtigt. Als Belege werden u. a. die RhodeIsland-Study, veröffentlicht: Scott, H. D.: American Journal Epidemiology 94 ab Seite 37 (1971) und der Bericht des MRC: Measles Vaccines Committee, veröffentlicht in Practioner, Band 206, ab S. 458 (1971) , herangezogen. Zu Frage B 105: Publizierte Berichte über Attenuierung wurden überprüft. Die Arzneimittelprüfrichtlinie war nur begrenzt anwendbar, da Marker zur Charakterisierung und Unterscheidung von Wildvirus nicht existieren. Der Nachweis der Wirksamkeit ist durch die angegebene Literatur, die auch zu Unbedenklichkeit und möglichen Nebenwirkungen Stellung nimmt, erbracht. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 106) : Welche konkreten Planungen bestehen derzeit hinsichtlich des Neubaus der B 299 zwischen Altötting und Traunstein, und wie soll gegebenenfalls die B 304 an diese neutrassierte Straße angebunden werden? Der Neubau der B 299/B 304 zwischen Garching und Traunstein ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in Dringlichkeitsstufe Ia eingereiht und hat damit die höchste Priorität erhalten. Der Teilabschnitt Altötting—Garching der B 299 befindet sich in Dringlichkeitsstufe Ib. Für die Gesamtstrecke muß von der Bayer. Straßenverwaltung zunächst das nach Landesrecht geregelte Raumordnungsverfahren durchgeführt werden; das Verfahren wird noch im Frühjahr 1977 eingeleitet. Dem Bundesverkehrsministerium liegen von dem Projekt bisher keine Planunterlagen vor. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 107 und 108): Wird die Bundesregierung in ihr angekündigtes kreditfinanziertes Investitionsprogramm dringende Verkehrsinvestitionen aufnehmen, wie z. B. den Bau des Autobahnzubringers Nord von Villingen/Schwenningen, die Umgehung des Stadtteils Schwenningen im Zuge der B 27 und die Elektrifizierung des Bundesbahnverbindungsstücks Villingen/Rottweil? Wann ist mit einer Entscheidung über dieses Programm zu rechnen? Zu Frage B 107: Das in Vorbereitung stehende „Programm für Zukunftsinvestitionen" soll Verkehrswegeinvestitionen des Bundes zur Hebung der Verkehrssicherheit und zur Strukturverbesserung in strukturschwachen Gebieten enthalten. Wesentliche Voraussetzungen für die Aufnahme einer Maßnahme in das Programm sind: Nachgewiesene Dringlichkeit, Zusätzlichkeit und Baureife. Die Projektvorschläge werden zur Zeit mit den Ländern erörtert. Zu Frage B 108: Die Beratung des Programms für Zukunftsinvestitionen im Bundeskabinett ist für Ende März vorgesehen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 109) : Wie viele Verstöße gegen die An- und Abflugbestimmungen des Rhein-Main-Flughafens wurden in den Jahren 1974/75/76 festgestellt, und wie und in welchem Umfange wurden sie geahndet? In den Jahren 1974-1976 ist gegen die An- und Abflugbestimmungen am Flughafen Frankfurt/Main in folgendem Umfang verstoßen worden: 1974 1975 1976 Verstöße Anflüge — — 1* insgesamt Abflüge 18 8 59** Davon Anzahl gravierender Verstöße, die mit Bußgeld geahndet wurden 6 3 3 Soweit die Verstöße nicht mit Bußgeld (800,— DM bis 2 400,— DM) geahndet wurden, sind Ermahnungen oder Verwarnungen ausgesprochen worden. Im Jahre 1976 wurde mit 59 Verstößen gegen die Abflugbestimmungen (**) eine relativ hohe Zahl registriert. Darin sind jedoch 40 als geringfügig zu bezeichnende seitliche Abweichungen von den Standardflugrouten enthalten, für die über die jeweilige Fluggesellschaft den Piloten Ermahnungen ausgesprochen wurden. Bei dem Verstoß im Anflugbereich im Jahre 1976 (*) handelt es sich um das Verfehlen des Endanflugkurses und Überfliegen der Caltex-Raffinerie durch ein pakistanisches Passagierflugzeug. Die Ursache für diesen Vorfall liegt in einem Pilotenfehler begründet. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/168 Frage 110) : Besteht auf absehbare Zeit die Möglichkeit eines vorgezogenen Ausbaus der für die Infrastruktur des unterentwickelten nordwesthessischen Raumes dringend notwendigen Bundesautobahn Gießen—Bremen, zumindest im nordhessischen Bereich? 1 Der Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen richtet sich nach dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 und dem diesem Gesetz als Anlage beigefügten, 1975 unter Mitwirkung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages überprüften. Bedarfsplan. Die A 5 Bremen—Gießen ist im hessischen Bereich als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Mit dem Bau dieser Autobahn in Hessen kann daher in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Sdiriftlichn Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 111 und 112) : Treffen Meldungen zu, daß der Bundesverkehrsminister beabsichtigt, den bundeseigenen Hafen List/Sylt nicht mehr als Schutz- und Sicherheitshafen zu betreiben und diesen mit Wirkung vom 1. April 1977 zu sperren, und wenn ja, wie wird diese Maßnahme begründet? Von wie vielen Schiffen und in weichen Eigenschaften wurde der Hafen in den letzten Jahren benutzt? Zu Frage B 111: Wegen geringer Inanspruchnahme als Schutz- und Sicherheitshafen liegen die Voraussetzungen für eine Bundeszuständigkeit für den Hafen List nicht mehr vor. Darüber hinaus ist der Bedarf an. Schutzhafenkapazität für das nordfriesische Küstengebiet mit dem bundeseigenen Hafen Hörrum voll abgedeckt. Das Land Schleswig-Holstein ist deshalb gebeten worden, die Verwaltung der landeseigenen Lister Hafengrundstücke und damit. auch den Hafen zu übernehmen, damit eine Sperrung durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes unterbleiben kann. Als Termin zur Übernahme der Grundstücke und Anlagen war der 1. April 1977 vorgeschlagen worden. Zu Frage B 112: Im Hafen List sind in den vergangenen 4 Jahren, jeweils im Zeitraum Juli/Juni, nachstehende Belegungsfälle registriert worden: Inanspruchnahme 1972/73 1973/74 1974/75 1975/76 als Schutz- und Sicherheitshafen 53 204 140 116 aus anderen Gründen 2 104 4 022 3 611 4 128 insgesamt 2 157 4 226 3 751 4 244 Anlage 97 Antwort des Parl._ Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 113): Sind der Bundesregierung die praktischen Erfahrungen mit der z. B. in der DDR geltenden Verkehrsregelung bekannt, nach der Fahrzeuge an Verkehrsampeln auch bei Rotlicht unter Beachtung des Querverkehrs nach redits abbiegen dürfen, und zieht die Bundesregierung in Betracht, diese Regelung auch im Bundesgebiet einzuführen? Der Bundesregierung liegt kein Zahlenmaterial darüber vor, ob diese Regelung unfallträchtig ist oder nicht. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine solche Regelung einzuführen: „Rot" bei einer Lichtzeichenanlage bedeutet nicht nur bei uns, sondern weltweit „Halt" (Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968). Besteht im Einzelfall ein Bedürfnis, das Rechtsabbiegen während der Rotphase zuzulassen, kann dies — ebenfalls in Übereinstimmung mit der internationalen Vereinbarung - durch einen grünen Pfeil geschehen. Nur eine solche Regelung ist klar und eindeutig. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 114 und 115): Ist die Bundesregierung bereit, in ihr geplantes Investitionsprogramm den Bau einer zweiten Schleusenkammer in Geesthacht aufzunehmen, um dem sich erhöhenden Verkehrsaufkòmmen gerecht zu werden und reparaturbedingte Sperrungen einer wichtigen Binnenwasserstraße zu vermeiden? Wann und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung den schon seit langem erhobenen Forderungen nach einem Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals zu entsprechen? Zu Frage B 114: Der Baueiner zweiten Schleusenkammer in Geesthacht ist vom Bundesminister für Verkehr in die Überlegungen zum Programm für Zukunftsinvestitionen einbezogen worden. Eine endgültige Aussage ist erst nach Verabschiedung des Programms durch das Bundeskabinett möglich. Zu Frage B 115: Die Bewertung von Maßnahmen am Elbe-LübeckKanal nach den Maßstäben des „Koordinierten Investitionsprogramms für die Bundesverkehrswege" (KIP) hat für die erwogenen Ausbaustrategien (Mindestsicherung, Grundinstandsetzung, Ausbau) ein verhältnismäßig ungünstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben. Trotzdem ist die Mindestsicherung des Kanals (Befestigung der Ufer, Beseitigung von Untiefen) aus rechtlichen Gründen in das KIP aufgenommen worden. Im Haushalt 1977 sind Ausgaben hierfür vorgesehen. Weitergehende Maßnahmen sieht der Bundesminister für Verkehr nicht vor. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 116 und 117): Kann die Bundesregierung, unter Bezugnahme auf die von ihr gegebene Antwort zu der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) — Drucksache 8/86 Frage B 55 — sicherstellen, daß auch die A 5 (früher A 100) mit in die .gegenwärtig` angestellten Untersuchungen zur Feststellung des möglichen und tatsächlichen weiteren Bedarfs einbezogen wird, und wann ist mit dem Ergebnis der Untersuchung zu rechnen? Ist der Bundesregierung bekannt und wie gegebenenfalls gedenkt sie zu würdigen, daß eine nach den vorgegebenen Kriterien durchgeführte "Handberechnung" der Landesstraßenbauverwaltung in Münster einen hohen Wertigkeitsgrad erbracht hat, der veranschaulicht, welche Bedeutung dieser Strecke als Wirtschaftsverbindung zwischen den Großräumen Unterweser und Ostwestfalen-Lippe und Gießen/Wetzlar/Frankfurt einerseits und als raumordnerische Aufschließungsmaßnahme für die angrenzenden wirtschaftsschwachen Räume andererseits zukommt? Die A 5 Bremen—Gießen wird gegenwärtig wie alle Maßnahmen des „möglichen weiteren Bedarfs daraufhin untersucht, ob tatsächlich ein Bedarf für sie gegeben ist und in welche Dringlichkeit sie ggf. einzureihen wäre. Ergebnisse können nach dem derzeitigen Arbeitsstand nicht vor Ende 1978 erwartet werden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die A 5 in einem Teilabschnitt in Nordrhein-Westfalen nach einer Berechnung der Straßenbauverwaltung des Landes gerade noch die Dringlichkeitsstufe I b er- reichen würde, ein vordringlicher Bedarf demnach also nicht gegeben wäre. Der Bundesfernstraßenbau richtet sich nach dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 und dem diesem Gesetz als Anlage beigefügten Bedarfsplan. Eine Höherstufung der dort als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesenen A 5 kann nicht vor der nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplanüberprüfung erfolgen. Die Überprüfung des „möglichen weiteren Bedarfs" wird die Bedeutung der A 5 im Netzzusammenhang zum Gegenstand haben und insofern über die Aussagen der erwähnten Handbewertung hinausgehen. Das Ergebnis kann nicht vorweggenommen werden. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 118 und 119) : Treffen Informationen zu, daß die Deutsche Bundesbahn die Verkürzung ihres Streckennetzes dadurch präjudiziert, daß im Jahresfahrplan 1977/78 Züge auf .Nebenstrecken entfallen oder durch b Bahnbusse ersetzt werden, ohne daß die an der Aufrediterhaltung des Schienenverkehrs aus wirtschaftlichen und fremden-verkehrlichen Gründen interessierten Gemeinden zu dieser Maßnahme auch nur gehört werden (z. B. Dreiseenbahn Seebrugg- Titisee und zurück)? Billigt die Bundesregierung 'gegebenenfalls das Vorgehen der Bundesbahn in einer Zeit, in der alle Behörden gehalten sind, weitreichende Entscheidungen nur nach Anhörung aller Beteiligten zu treffen, langjährige Verträge mit privaten Busunternehmern abzuschließen, bevor auch nur eine Kontaktaufnahme mit den negativ betroffenen Gemeinden hergestellt worden ist? Die Deutsche Bundesbahn (DB) stützt sich bei der Gestaltung der Reisezugfahrpläne auf Ergebnisse ihrer Verkehrszählungen. Sie entscheidet danach in eigener Zuständigkeit über ihre Fahrpläne. Nach § 48 ner Zuständigkeit über ihre Fahrpläne. Nach § 48 Bundesbahngesetz (BbG) gibt sie den Ländern bei der Bearbeitung der Reisezugfahrpläne Gelegenheit zur Stellungnahme. Die finanzielle Lage zwingt die DB, ihr Leistungsangebot an die rückläufige Entwicklung der Nachfrage in diesem Angebotsbereich anzupassen. Diese Maßnahmen werden allein unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirtschaftlichkeit der DB getroffen. Auf der Dreiseenbahn Seebrugg—Titisee werden 2 bisher täglich verkehrende Nahverkehrszüge (N 6472 und 6493) sowie eine Zugleistung an Samstagen (N 6492) durch kostengünstigere Bahnbusse ersetzt. Die zum Ausfall vorgesehenen Züge sind mit 14 bis 20 Reisenden je Zug so schwach besetzt, daß sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr beibehalten werden können. Die örtlich zuständige BD Karlsruhe hat in dem regelmäßig stattfindenden Regionalgespräch mit der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (am 9. Februar 1977 in Freiburg) die geplanten Maßnahmen erörtert. Die IHK beteiligt an diesen Gesprächen, soweit aus ihrer Sicht erforderlich, auch örtliche Stellen. Anlage 101 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 120 und 121): Sind der Bundesregierung die zwischen der belgischen und der niederländischen Staatsbahn getroffenen Vereinbarungen bekannt, die mit dem Ziel geschlossen wurden, das Verkehrsaufkommen auf der Teilstrecke zwischen Mol/Belgien und Haelen/ Niederlande der Eisenbahnlinie Antwerpen Mönchengladbach--Düsseldorf erheblich anzuheben, und welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen im einzelnen, und zu welchen Konsequenzen für die Deutsche Bundesbahn geben sie Veranlassung? Ist die Bundesregierung bereit, durch eigene Maßnahmen oder gegebenenfalls Vereinbarungen mit den belgischen und niederländischen Staatsbahnen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß auch auf der Teilstrecke zwischen Dalheim—Landesgrenze und Mönchengladbach das Verkehrsaufkommen gesteigert werden kann, zumal diese Strecke die Entfernung zwischen Antwerpen und Düsseldorf erheblich verkürzt? Der Bundesregierung sind die zwischen der belgischen und der holländischen Eisenbahn getroffenen Vereinbarungen nicht bekannt. Da es sich um eine interne Angelegenheit dieser Bahnen handelt, werden andere Regierungen nicht informiert, da sie hiervon nicht berührt werden. Der Grenzübergang Dalheim ist für den internationalen Wagenladungsverkehr mit Holland und Belgien zugelassen. Seine Kapazität ist ebenso wie die des Grenzüberganges Aachen West nicht ausgenutzt. Es können daher zusätzliche Güterverkehre über diese Grenzübergänge geleitet werden, so daß eisenbahnseitige Infrastrukturmaßnahmen zur Steigerung des Verkehrsaufkommens aus wirtschaftlichen Gründen nicht erforderlich sind. Im übrigen, ist es seit Jahren erklärtes Ziel der Bundesregierung, durch gezielte ordnungs- und investitionspolitische Maßnahmen den internationalen Eisenbahnverkehr zu fördern. So bat z. B. Bundesminister Gscheidle in der letzten Ministerratsitzung in Brüssel am 16. Dezember 1976 eine Initiative zur gemeinschaftlichen Eisenbahnpolitik ergriffen. Diese soll sich über den Rahmen der einzelnen EG-Mitgliedstaaten hinaus an dem geographisch erweiterten und an neue Wirtschaftsstrukturen orientierten EG-Raum ausrichten. Die Bundesregierung wird auch zukünftig alles tun, um mit derartigen Initiativen zu praktischen Ergebnissen zu kommen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 122, 123 und 124): Kane die Deutsche Bundesbahn mit dein Einverständnis der Bundesregierung rechnen, wenn sie der Empfehlung des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn vom 18. Februar 1977 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1183` folgt und bis zum Jahre 1982 in den Ausbesserungswerken Karlsruhe und Trier die Eigenproduktion von rollendem Material fortsetzt — also eine Tätigkeit der Deutschen Bundesbahn, die im Bundesbahngesetz nicht vorgesehen ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Eigenproduktion der Deutschen Bundesbahn in den Ausbesserungswerken sowie durch erwartete Transportverluste existenzgefährdende Einbußen für die deutsche Waggonindustrie entstehen, die zwangsläufig zu Kurzarbeit und Entlassungen führen müssen? Ist sielt die Bundesregierung bewußt, daß Beschäftigungslage und Existenz der der Deutschen Bundesbahn seit Anbeginn zuliefernden Industrie ausschließlich davon abhängt, daß es gelingt, attraktivere Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr anzubieten, um die Ertragslage der Deutschen Bundesbahn zu verbessern und insbesondere einen großen Teil des Personen-und Güterverkehrs von der Straße wieder auf die Schiene zu bringen? Zu Frage B 122: Über die Absicht der Deutschen Bundesbahn, im Ausbesserungswerk Trier vorübergehend die Neufertigung von Güterwagen aufzunehmen, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplans der DB für 1977 abschließend entscheiden. Die Abstimmungsgespräche dauern z. Z. noch an. Im Ausbesserungswerk Karlsruhe werden z. Z. Nahverkehrsreisezugwagen der Bauart „4n" hergestellt, deren Fertigung ausläuft. Der Vorstand der DB ist beauftragt, das Neubauprogramm unter Berücksichtigung der Sozialverträglichkeit schnellstmöglich einzustellen. Zu Frage B 123: Es ist bekannt, daß die Eigenfertigung von Fahrzeugen bei der Deutschen Bundesbahn die Auslastung der Waggonindustrie beeinträchtigen kann. Der Gesamtbelegschaft bei der Deutschen Waggonindustrie mit 8 900 Mitarbeitern stehen bei der DB derzeit 550 Werkstättenarbeiter im Wagenbau gegenüber. Dies sind 6,2 % der Firmenkapazität. Zu Frage B 124: Die Deutsche Bundesbahn bemüht sich, ständig attraktive Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr anzubieten, nicht zuletzt um die auf die Straße abgewanderten Verkehre wieder für die Schiene zu gewinnen und dadurch die Ertragslage zu verbessern. Diese Verkehre können zunächst mit dem vorhandenen Fahrzeugpark abgewickelt werden. Existenz- und Beschäftigungslage der Waggonindustrie hängen nach Auffassung der Bundesregierung langfristig auch davon ab, inwieweit es den Unternehmen gelingt, vorhandene Produktionskapazitäten der sinkenden Nachfrage vor allem auf dem deutschen Markt schrittweise anzupassen oder Lieferaufträge nicht nur von der DB zu erhalten, also neue Märkte zu erschließen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 125 und 126): Trifft es zu, daß die Bundesbahndirektion Hannover den Neubau einer Werkhalle in einer Kostenhöhe von 12 Millionen DM in der Nähe Hannovers plant? Ist die Bundesregierung bereit, wegen der hohen Verschuldung der Bundesbahn auf diese einzuwirken, den Neubau nicht vorzunehmen und die vorgesehene Aufarbeitung von Brückenteilen in die Hallen des ehemaligen Ausbesserungswerkes Braunschweig zu verlagern, um damit den Verlust von 550 Arbeitsplätzen durch Schließung des Ausbesserungswerkes Braunschweig zum Teil auszugleichen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) prüft die Möglichkeit, die bisher an drei Orten untergebrachte Brükkenmeisterei aus wirtschaftlichen Gründen zusammenzulegen. Die Planung der DB umfaßt mehrere Varianten, u. a. die Standorte Lehrte und das Ausbesserungswerk Braunschweig. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der DB dauern z. Z. noch an. Auf die organisatorische Konzentration in diesem Bereich hat die Bundesregierung keine Einflußmöglichkeit. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 127): Bis wann wird der Bahnhof Baden-Oos in Bahnhof Baden-Baden umbenannt angesichts der Tatsache, daß Baden-Oos lediglich ein Stadtteil von Baden-Baden ist? Die Umbenennung ist nach der Stillegung der Strecke Baden-Oos/Baden-Baden vorgesehen. Die Deutsche Bundesbahn hat das hierfür erforderliche Stillegungsverfahren bereits am 4. Februar 1977 eingeleitet. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 128): Ist die Bundesregierung bereit, künftig die Benutzung von sogenannten „Spikes-Reifen" bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes zuzulassen, um bei entsprechender Witterung einen schnellen Einsatz am Unfallort zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist mit den Länderregierungen nach wie vor der Auffassung, daß das Spikes-Verbot ohne jedwede bundesweite Ausnahme notwendig ist. Außerdem haben die Verkehrspolitiker aller drei Bundestagsfraktionen die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, keine Ausnahmen zuzulassen. Die kurze Zeit, in der mit vereisten Straßen gerechnet werden muß, kann mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit Hilfe der neu entwickelten Winterreifen ohne Gefahr für Leib und Leben überbrückt werden. Die Erteilung von Einzelausnahmen durch oberste Landesbehörden ist zwar rechtlich möglich, wird jedoch, wenn überhaupt, äußerst restriktiv gehandhabt. Im übrigen waren vor Einführung des Spikes-Verbots ohnehin Spikes-Reifen nur zulässig an Personenkraftwagen und an Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t. Da Krankenkraftwagen und Rettungswagen zum Teil über dieser Gewichtsgrenze liegen, kam bereits vor dem Verbot eine Ausrüstung mit Spikes-Reifen nicht in Betracht. 1184* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 129 und 130) : Sind dem Bundesverkehrsminister die Planungsabsichten der Deutschen Bundesbahn für die Änderung des Bahnsteigs am Bahnhof Norddeich-Mole bekannt, und hat er in diesem Zusammenhang auch die Einwendungen und Vorschläge der Inselgemeinde Nordseebad Juist zur Kenntnis genommen? Falls ja, ist der Bundesverkehrsminister bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß die Ostseite des Bahnsteigs im Interesse der Gäste der Insel Juist erhalten bleibt und darüber hinaus zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer eine Uberdachung des ganzen Bahnsteigs sowie ein Windschutz nach Westen errichtet wird? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat dem Bundesminister für Verkehr (BMV) mit Schreiben vom 22. Oktober 1976 einen Antrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Verbesserung der Umsteigeverhältnisse in Norddeich Mole vorgelegt. Der Antrag konnte bisher noch nicht genehmigt werden, da die rechtlichen Voraussetzungen zum Teil noch nicht erfüllt sind. Die Einwendungen der Inselgemeinde Nordseebad Tuist sind dem BMV bekannt. Er muß es sich jedoch versagen, in das laufende Planfeststellungsverfahren einzugreifen. Bezüglich der Überdachung des Bahnsteiges ist zu bemerken, daß auch hier die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Voraussetzung für die Gewährung von Investitionszuschüssen nach GVFG — § 3 Ziffer 1 c) zu beachten sind. Zum Windschutz hat die DB mitgeteilt, daß im Bereich der Abgangsanlage nachträglich ein Wetterschutzdach mit Windfang eingeplant worden sei. Der Regierungspräsident (RP) von Aurich als Begutachtungsbehörde ist hiervon nach Angaben der DB noch nicht unterrichtet, da die Stellungnahme der DB an den RP zu den Einwendungen der Gemeinde Juist noch aussteht. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen B 131 und 132) : Wann und in welcher Bauzeit ist mit dem Ausbau der B 42 im Ortsbereich Rheinbrohl zu rechnen, nachdem das Planfeststellungsverfahren im wesentlichen abgeschlossen ist? Inwieweit sind die Planfeststellungsverfahren für die Trassierung der EB 42 im Ortsbereich Erpel/Rhein abgeschlossen, so daß mit dem Beginn der Ausbaumaßnahmen gerechnet werden kann? Zu Frage B 131: Die Planung der Umgehungsstraße Rheinbrohl im Zuge der B 42 ist noch nicht rechtskräftig. Einwendungen von betroffenen Grundstückseigentümern im Planfeststellungsverfahren konnten bisher noch nicht ausgeräumt werden. Es ist beabsichtigt, mit den Bauarbeiten zu beginnen, sobald die Pläne rechtskräftig sind. Als Bauzeit muß mit etwa vier Jahren gerechnet werden. Zu Frage B 132: Nach langwierigen Verhandlungen hat der Gemeinderat von Erpel der Linienführung der B 42 im Bereich Erpel grundsätzlich zugestimmt. Zur Zeit wird der Entwurf bearbeitet. Das raumplanerische Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 Abs. 1 FStrG auf Landesebene steht kurz vor dem Abschluß. Nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Bundesressorts wird die Linienführung vom Bundesminister für Verkehr bestimmt. Erst dann kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im Zeitraum des 2. Fünfjahresplans (1976-1980) zu beginnen. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 133 und 134) : In welchem Jahr wurde die letzte betriebswirtschaftliche Rechnung der Deutschen Bundesbahn für die Strecke Wiesau—Waldsassen erstellt, und wie sieht sie aus, wobei vor allem um Beantwortung der Frage gebeten wird, ab welchem Frachtaufkommen aus Waldsassen allein (unter Beibehaltung des derzeitigen Frachtaufkommens von Mitterteich und Steinmühle) die rechnerische Wirtschaftlichkeit dieser Strecke erreicht wird? Wie hoch ist das Defizit der Bundesbahn auf den Strecken des Zonenrandgebietes, unterteilt nach Fracht- und Personenverkehr, und welcher Ausfall an Einnahmen würde die Stillegung der im betriebswirtschaftlichen Netz der Deutschen Bundesbahn nicht mehr vorgesehenen Strecken des Zonenrandgebietes für die betriebswirtschaftliche Gesamtrechnung zur Folge haben? Zu Frage B 133: Im Rahmen der Netzoptimierung der Deutschen Bundesbahn (DB) wurde erstmals der Güterverkehr der DB-Strecke Wiesau— Waldsassen vor kurzem untersucht. Hiernach ist der Wagenladungsverkehr für den betrachteten Zehnjahreszeitraum erhaltungswürdig, sofern nicht das derzeitige Gutaufkommen erheblich zurückgeht. Zu Frage B 134: Das Wirtschaftsergebnis der DB ist eine Gesamtkostenrechnung, die nicht nach regionalen Gebieten (z. B. Zonenrandgebiet) untergliedert ist. Es ist deshalb nicht möglich, ein Defizit für das Zonenrandgebiet besonders auszuweisen. Der Ausfall der Einnahmen bei Stillegung aller Strecken des Zonenrandgebietes außerhalb des betriebswirtschaftlich optimalen Netzes kann erst nach Vorlage der strekkenbezogenen Rechnungen quantifiziert werden. Diese Rechnungen liegen z. Z. noch nicht für alle Strecken vor. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 135 und 136) : Wird die Bundesregierung die seit einiger Zeit für Anschlüsse an das Fernmeldenetz von bestehenden landwirtschaftlichen Streusiedlungen, z. B. im Schwarzwald, besonders hohen Gebühren herabsetzen, da diese landwirtschaftlichen Betriebe oft mehrere Kilometer vom geschlossenen Ort entfernt sind, auf das Telefon besonders angewiesen sind und die teilweise mehrere tausend Mark betragenden Gebühren nur schwer aufbringen können? Könnte in der Höhe der Gebühren nicht ein Unterschied gemacht werden, ob es sich um landwirtschaftliche Betriebe handelt oder etwa um Ferienhäuser oder Jagdhütten? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1185* Zu Frage B 135: Die Deutsche Bundespost schließt auch Postkunden, die weit außerhalb zusammenhängender Ortschaften und Wirtschaftsräume wohnen, an das Fernmeldenetz an. Dazu müssen besondere Kabel- und Freileitungslinien errichtet werden, die in ihrem Aufbau und ihrer Unterhaltung sehr kostspielig sind. Die Kosten für die Einrichtung von Fernsprechern in abseits gelegenen Gebieten liegen daher weit über denen für die Einrichtung eines normalen Hauptanschlusses und sind mit der für die Festsetzung der pauschalen Anschließungsgebühr zugrunde gelegten Kalkulation nicht vereinbar. Bei einem Verzicht auf eine Erstattung der Mehrkosten würden für die Post Einnahmeverluste eintreten, die letztlich von allen anderen Fernsprechteilnehmern getragen werden müssen, weil die pauschalierten Anschließungsgebühren bei Einbeziehung solcher Anschlüsse in die Kalkulation erhöht werden müßten. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Grundsätze, nach denen die Deutsche Bundespost zu leiten ist, ist ein Verzicht der Mehrkostenerstattung für Einzel- und Aussiedlerhöfe leider nicht vertretbar. Im übrigen hat die Bundesregierung der besonderen Situation dieser Betriebe dadurch Rechnung getragen, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei Stellung eines entsprechenden Förderungsantrages im Rahmen der geltenden Förderungsrichtlinien Erschließungsbeihilfen gewährt. Zu den Kosten für die Erchließung zählen unter anderem auch diejenigen für den Anschluß an das öffentliche Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost. Zu Frage B 136: Da die Mehrkosten in dem einen wie in dem anderen Fall entstehen, kann bei der Gebührenberechnung kein Unterschied gemacht werden. Landwirtschaftliche Betriebe können jedoch die erwähnten Erschließungsbeihilfen beantragen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 137): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost beabsichtigt, bei der Auflösung des Postamtes Duderstadt die bisher von dort bediente Samtgemeinde Gieboldehausen, Landkreis Göttingen, nicht dem Postamt Göttingen zuzuordnen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es richtig wäre, bei Würdigung der politischen Situation an der Zonengrenze den postalischen Einzugsbereich des ehemaligen Landkreises Duderstadt, der am 1. Januar 1973 Bestandteil des neuen Großkreises Göttingen wurde, mit der Stadt Duderstadt und der Samtgemeinde Gieboldehausen geschlossen dem Postamt Göttingen zuzuordnen? Durch die Zusammenfassung des Verwaltungsdienstes der Postämter Duderstadt und Göttingen beim Postamt Göttingen wird die postalische Versorgung von Landgemeinden und die Abgrenzung postalischer Leiteinheiten grundsätzlich nicht geändert. Gegenwärtig werden die zur Samtgemeinde Gieboldehausen gehörenden Gemeinden Gieboldehausen und Bilshausen mit insgesamt rund 5 600 Einwohnern über Northeim und die übrigen 8 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt rund 8 100 Einwohnern über Duderstadt mit Post versorgt. Die Oberpostdirektion Hannover/Braunschweig prüft z. Z., ob es für die Bedienung der Postkunden vorteilhaft und nach postbetrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßig wäre, alle der Samtgemeinde Gieboldehausen angehörenden Gemeinden auch hinsichtlich des Postverkehrs als einheitlichen Bereich zu behandeln und geschlossen in den Versorgungsbereich eines Postamts einzugliedern. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 138, 139 und 140) : Hält die Bundesregierung die Ausschreibung eines öffentlichen Wettbewerbs durch die Bundesbaudirektion Berlin zum Entwurf einer künstlerisch gestalteten Wandfläche im Foyer des Neubaus der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin für angebracht, wonach neben allen freischaffenden auch alle angestellten und beamteten Künstler teilnahmeberechtigt sind? Sind nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der Existenzschwierigkeiten freischaffender Künstler öffentliche Wettbewerbe mit Teilnahmeberechtigung für angestellte und beamtete Künstler überhaupt vertretbar, und ist die Bundesregierung bereit, in der eigenen Verwaltung anzuordnen, daß für öffentliche Aufträge in der Regel nur freischaffende Künstler zu Wettbewerben aufgefordert werden? Wie gedenkt die Bundesregierung, freischaffende Künstler allgemein zu fördern' und insbesondere dafür zu sorgen, daß die für die künstlerische Gestaltung an öffentlichen Bauvorhaben mindestens vorrangig aufzufordernden freischaffenden Künstler im Gegensatz zu häufiger Übung wenigstens Ersatz der Kosten für Material und die aufgewandte Zeit erhalten? Im Rahmen der Durchführung von bedeutenden Baumaßnahmen des Bundes werden für ihre künstlerische Ausgestaltung in der Regel Wettbewerbe ausgeschrieben. Sie sind primär auf die Gewinnung künstlerischer Ideen ausgerichtet und dienen dazu, durch alternative Vorschläge gute Lösungen und geeignete bildende Künstler als Partner für die gestellte Aufgabe zu finden. Da bei diesen künstlerischen Wettbewerben in Anlehnung an die Grundsätze und Richtlinien für Architektenwettbewerbe (GRW) gem. § 661 BGB verfahren wird, besteht nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung keine Möglichkeit, eine bestimmte Gruppe von geeigneten Bewerbern bei der Auslobung öffentlicher Wettbewerbe zu bevorzugen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, daß eine nicht geringe Zahl bildender Künstler in einem festen Dienstverhältnis z. B. als Lehrer an Akademien und Hochschulen steht. Ihnen muß Gelegenheit gegeben werden, sich aufgrund der Praxisnähe im Wettbewerb zu bewähren, was sowohl im Interesse dieses Personenkreises selbst als auch in dem der Öffentlichkeit liegt. Es ist z. B. sachlich auch nicht gerechtfertigt, eine Gruppe von Künstlern auszuschließen, die — um ihren Lebensunterhalt zu verdienen — eine berufsfremde Nebentätigkeit als Angestellte übernommen haben. Diese Gesichtspunkte werden daher auch bei der Erarbeitung grundsätzlicher Regelungen des Bundes für die Durchführung künstlerischer Wettbewerbe 1186* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 analog den neuen — vor der Einführung stehenden — „Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW 76)" Berücksichtigung finden und in diesem Bereich zu einer Gleichbehandlung der Künstler mit dem Architekten führen. Auch die erwähnte Erstattung der Materialkosten und eine Honorierung des Zeitaufwandes würde dem Wettbewerbsgedanken zuwiderlaufen. Abschließend darf ich auf den von der Bundesregierung am 2. Juni 1976 beschlossenen Maßnahmenkatalog zur „Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler und Publizisten" verweisen, der u. a. auch die Erweiterung des Arbeits- und Auftragsmarkts für bildende Künstler durch mehr Aufträge und Ankäufe von Bund, Ländern und Gemeinden zum Inhalt hat. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 141): Ist eine Pressemeldung zutreffend, derzufolge die Bundesregierung beabsichtigt, ein weiteres Haus für Repräsentationsverpflichtungen zu erwerben? Bei der Planung für den Ausbau Bonns als Bundeshauptstadt prüft die Bundesregierung, wie die Repräsentationsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland am besten erfüllt werden können. Eine Aussage über konkrete Maßnahmen ist gegenwärtig noch nicht möglich. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 142): Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage vom 3. Februar 1977 (Stenographischer Bericht der 14. Sitzung vom 10. Februar 1977, Anlage 8) dahin gehend zu verstehen, daß bei der Inbetriebnahme öffentlicher Gebäude Geistliche nicht nur eingeladen werden, sondern dabei auch, soweit dies örtlich üblich ist, Segensgebete sprechen dürfen, und bezieht sich diese Regelung auch auf die Sondervermögen Bundespost und Bundesbahn? Für die Ausgestaltung von Einweihungsfeiern bestehen keine allgemein verbindlichen Vorschriften. Wenn im Rahmen des Ortsüblichen eine Teilnahme von Geistlichen vorgesehen wird, ist das auch in dem Sinne zu verstehen, daß eine aktive Beteiligung an der Ausgestaltung der Feier in Betracht kommt. Soweit bekannt, wird im Bereich der Sondervermögen Bundesbahn und Bundespost im gleichen Sinne verfahren. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 143): Trifft es zu, daß Wehrpflichtige, die vor Einberufung zum Grundwehrdienst in häuslicher Gemeinschaft einer Familie lebten, die wohngeldberechtigt war, auch während der zeitlich begrenzten Grundwehrdienstableistung Anspruch auf Wohngeld haben und dies an die Familie mitausbezahlt wird? Dies trifft zu: Gewährung und Höhe des Wohngeldes sind unter anderem von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder abhängig. Zum Haushalt rechnen auch Familienmitglieder, die vorübergehend abwesend sind (§ 4 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Wohngeldgesetzes — 2. WoGG). Angehörige der Bundeswehr sind in der Regel als vorübergehend abwesend anzusehen, wenn sie ihrer Wehrpflicht genügen oder sich als Soldaten auf Zeit für eine Dauer bis zu zwei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet haben (Nummer 4.7 Satz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz — WoGVwV — in der Fassung vom 2. Januar 1974 — Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 6 vom 10. Januar 1974). Auch wenn also ein Familienmitglied außerhalb des Wohnorts der wohngeldberechtigten Familie seiner Wehrpflicht genügt, bleibt dem Familienhaushalt in der Regel die Berechtigung zum Bezug von Wohngeld in gleicher Höhe wie bisher erhalten. Die Ableistung des Wehrdienstes ist somit ohne Einfluß auf den Wohngeldanspruch der Familie, falls nicht besondere Umstände vorliegen, die eine andere Beurteilung rechtfertigen. Liegt ein solcher Ausnahmefall vor (der Wehrpflichtige hat z. B. geheiratet oder auf andere Weise die Bindung an den elterlichen Haushalt aufgegeben), so besteht keine soziale Notwendigkeit, dem Familienhaushalt über den laufenden Bewilligungszeitraum hinaus die Berechtigung zum Bezug von Wohngeld in der bisherigen Höhe zu erhalten. Der Wehrpflichtige gehört dann schon während des Wehrdienstes nicht mehr zum Familienhaushalt. Gewährung und Höhe des Wohngeldes müssen sich in diesem Fall allein nach der Zahl und den Verhältnissen der im Familienhaushalt verbliebenen Familienmitglieder richten. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 144) : Trifft es zu, daß Touristen, die von Berlin aus in das Ostberliner Herrschaftsgebiet reisen wollen, zwecks Demonstrierung der kommunistischen Drei-Staaten-Theorie hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr und der sog. Visumgebühr ungleich behandelt werden je nach dem, ob sie in Berlin oder im übrigen Bundesgebiet ihren Wohnsitz haben, wobei das amtliche Deutsche Reisebüro (DER) als Gehilfe in Erscheinung tritt, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um für alle Touristen eine einheitliche Behandlung aufgrund der günstigsten Regelung zu erreichen? Die Einreisen von Deutschen aus dem Bundesgebiet und Deutschen aus Berlin (West) in die DDR beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen: für Westberliner gilt die zusammen mit dem Viermächte-Abkommen am 4. Juni 1972 in Kraft getretene „Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs", während Westdeutsche aufgrund der DDR-Anordnung über „Einreisen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 1187* von Bürgern der BRD" vom 17. Oktober 1972 in der Fassung vom 14. Juni 1973 in die DDR reisen können. Eine Auswirkung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zeigt sich darin, daß Westdeutsche bei Reisen in die DDR die Visagebühren individuell entrichten müssen, während die Visagebühren für Westberliner zwischen dem Senat und der DDR-Regierung abgerechnet werden. Nach Auffassung der Bundesregierung läßt sich aus den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für Westdeutsche und Westberliner bei Reisen in die DDR nicht eine Drei-Staaten-Theorie herleiten. Touristenreisen in die DDR sind für Westdeutsche möglich aufgrund entsprechender Vereinbarungen zwischen westdeutschen Reisebüros und der Generaldirektion des Reisebüros der DDR; § 2 der zitierten Anordnung vom 17. Oktober 1972 hat diese Möglichkeit eröffnet. Für Westberliner sind Touristenreisen in die DDR möglich auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen dem Deutschen Reisebüro (DER) in Berlin (West) und dem Reisebüro der DDR, wie es Artikel 5 der Reise-und Besuchervereinbarung vorsieht. Auf diesen Rechtsgrundlagen haben verschiedene Reisebüros im Bundesgebiet und das erwähnte Reisebüro in Berlin (West) Vereinbarungen mit dem DDR-Reisebüro in Ost-Berlin getroffen und führen Touristenreisen in die DDR durch. Die Visagebühren, die, wie bereits dargelegt, nur von Westdeutschen individuell entrichtet zu werden brauchen, sind in der Regel in dem Pauschalpreis des Reisebüros inbegriffen, doch erhebt die DDR in der Praxis bei derartigen Touristenreisen für Mehrtagereisen anstelle der an sich vorgeschriebenen Visa-gebühr von 15,— DM pro Person nur eine solche von 1,50 DM und bei Eintagesreisen anstelle der an sich vorgeschriebenen Visagebühr von 5,— DM nur eine solche von 0,50 DM. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es sich bei den Verträgen zwischen den privatwirtschaftlich betriebenen Reisebüros im Bundesgebiet und in Berlin (West) und dem Reisebüro der DDR um interne Geschäftsvorgänge handelt, über deren Inhalt die betreffenden Firmen der Bundesregierung gegenüber nicht rechenschaftspflichtig sind. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 145): Wie steht die Bundesregierung zu der Ankündigung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, Franke, in einem ddp-Interview am 2. Oktober 1976, es sei „sehr wahrscheinlich", daß sich bis zum Jahresende eine Herabsetzung des Reisealters für DDR-Bürger in Verhandlungen zwischen Bonn und Ost-Berlin erreichen lassen werde, und für welchen Zeitraum rechnet die Bundesregierung mit einer Verwirklichung dieser einen Tag vor der Bundestagswahl gemachten Ankündigung? Bundesminister Franke hat in dem von Ihnen genannten Interview am 2. Oktober 1976 auf eine telefonische Anfrage des Deutschen Depeschen-Dienstes hin die Hoffnung geäußert, daß eine Herabsetzung des Reisealters für DDR-Bürger möglichst bald zu erreichen sein wird. Leider war eine solche Verbesserung der Reisemöglichkeiten bisher nicht möglich. Wann die Regierung der DDR bereit ist, den Wünschen zu entsprechen, vermag ich zur Zeit nicht zu sagen. Seien Sie aber versichert, daß die Bundesregierung sich ständig um eine Verbesserung des innerdeutschen Reiseverkehrs bemüht und zu diezem Zwecke mit der Regierung der DDR Gespräche führt, in denen die Fragen des Reiseverkehrs allgemein und anhand von konkreten Einzelfällen angesprochen werden. Anlage 117 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/168 Frage B 146): Wie beurteilt die Bundesregierung die statistische Auswertung von Krankheitsfällen, namentlich auf dem Gebiet der Krebserkrankungen, nach geographischen Gesichtspunkten, und sieht sie Möglichkeiten, diese Technik für die Erlangung wichtiger Hinweise auf krankheitsverursachende Faktoren in der Umwelt nutzbar zu machen? Die Bundesregierung mißt der epidemiologischen Forschung, die sich insbesondere auch auf die statistische Auswertung von Krankheitsfällen stützt, große Bedeutung zu, da mit ihr wichtige Hinweise nicht nur auf geographische Einflüsse, sondern auch auf die Auswirkungen aller Umweltfaktoren einschließlich der Faktoren, die über anerzogene oder erworbene Verhaltensweisen wirksam werden, für die Entstehung und die Häufigkeit bestimmter Erkrankungen gewonnen werden können. Im Rahmen des Entwurfs eines mehrjährigen Forschungsprogramms „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit" sind gerade die epidemiologischen Forschungsfelder deutlich hervorgehoben worden. Die epidemiologische Feldforschung hat im Rahmen der Aufgaben der Bundesregierung auch in der zurückliegenden Zeit schon in beachtlichem Umfange Berücksichtigung gefunden. Der Bundesregierung steht dazu u. a. das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie beim Bundesgesundheitsamt in Berlin zur Verfügung. Aus Mitteln des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit sind nicht nur allgemeine Feldstudien zur Ermittlung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung z. B. in Hessen oder zur Klärung einer besonderen gesundheitlichen Umweltsituation z. B. in Nordenham durchgeführt worden, sondern auch die Einrichtung sog. „Krebsregister", mit denen regionale Aussagen über Art und Häufigkeit bestimmter bösartiger Neubildungen erarbeitet werden können. Derzeit wird geprüft, ob es weiterer regionaler Krebsregister bedarf, um die epidemiologischen Aussagen vertiefen zu können. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage betreffend Krebsforschung (BT-Drucksache 7/4711) hinweisen, in der folgendes festgestellt worden ist: „Viele für die Krebsbekämpfung wichtige Daten können nur an größeren Kollektiven und durch vergleichende Beobachtungen gewonnen werden. Gesetzmäßigkeiten, Trends, geographische Unterschiede der Häufigkeit sowie Abhängigkeit von Geschlecht, Alter oder Beruf wären als Beispiele zu 1188* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1977 nennen. Die statistische Gruppenerforschung, die Epidemiologie, ist für bestimmte Aspekte der Krebsforschung und für die organisierte Krebsbekämpfung von zentraler Bedeutung." Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 150): In welchen Ländern der Bundesrepublik Deutschland besteht nach den Informationen der Bundesregierung noch völlige Lernmittelfreiheit, in welchen Ländern ist die Lernmittelfreiheit eingeschränkt und wodurch, und wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmenden Trend zum Abbau der Lernmittelfreiheit? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen besteht völlige, durch Verfassung oder Gesetz garantierte Lernmittelfreiheit in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit besteht in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Rheinland-Pfalz erhalten nur Eltern mit mehr als drei Kindern auf Antrag Gutscheine für den Erwerb von Schulbüchern oder anderer Lernmittel. Im Saarland besteht ebenfalls ein Gutscheinverfahren, das noch zusätzlich an das Einkommen der Familien gebunden ist. Keine Lernmittelfreiheit besteht in Niedersachsen. In besonderen sozialen Härtefällen können Erziehungsbeihilfen beim Schulträger beantragt werden. Weitere Informationen über die Situation der Lernmittelfreiheit in den Bundesländern stehen der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Solche Auskünfte müßten bei den Ländern eingeholt werden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich auf die Zuständigkeit der Länder auch insoweit verweise, als eine Beurteilung von Trends in der Entwicklung der Lernmittelfreiheit nur von ihnen abzugeben ist. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 151 und 152) : In welchem Umfang werden deutsche Wissenschaftler durch staatliche Stellen im Ausland unterstützt, und ist diese Unterstützung zeitlich befristet? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um einen längerfristigen, gegebenenfalls unbefristeten Auslandsaufenthalt deutscher Hochschullehrer mit staatlichen Mitteln zu ermöglichen? Zu Frage B 151: Bei der Entsendung deutscher Wissenschaftler zu einer Tätigkeit im Ausland bedient sich die Bundesregierung der Hilfe einer Mittlerorganisation, und zwar der Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Diese aufgrund einer Absprache vom 25. Januar 1968 zwischen dem Auswärtigen Amt und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete Vermittlungsstelle wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes und des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert. Die Mittel des Auswärtigen Amtes dienen der Vermittlung von deutschen Wissenschaftlern ins Ausland aus überwiegend kulturpolitischen Gründen, die Mittel des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind für deutsche Wissenschaftler bestimmt, die an Hochschulen in Entwicklungsländern tätig sind und an deren Tätigkeit ein besonderes entwicklungspolitisches Interesse besteht. Die Mittel werden im Rahmen der „Gemeinsamen Richtlinien für wissenschaftliche Lehrkräfte" von 1974 vergeben und ermöglichen die Zahlung von Ausgleichszahlungen (Aufstockung des von der Gasthochschule gezahlten Gehalts, Reisekosten, Vorstellungskosten, Sozialversicherungsbeiträge u. ä.). Die von der Vermittlungsstelle entsandten deutschen Wissenschaftler sollen, bei einer durchschnittlichen Förderungsdauer von zwei Jahren, nicht länger als fünf Jahre im Ausland tätig sein, da nach einem längeren Aufenthalt die Wiedereingliederung in das Hochschulleben in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend schwieriger wird. Deutsche Wissenschaftler, die langjährig im deutschen Interesse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Lehre und Forschung tätig gewesen sind, können nach ihrer Rückkehr, sofern sie sich in einer von ihnen nicht zu vertretenen wirtschaftlichen Notlage befinden, aus Mitteln des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft eine Unterstützung erhalten, die zeitlich nicht befristet ist. Zu Frage B 152: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beschäftigt sich schon seit einiger Zeit, vor allem in Anbetracht der zunehmenden Zahl junger habilitierter deutscher Wissenschaftler, mit der Suche nach Möglichkeiten einer längerfristigen Lehr- und Forschungstätigkeit für deutsche Wissenschaftler an ausländischen Hochschulen. Die mit der späteren Wiedereingliederung verbundenen Fragen, u. a. die Sicherung eines Arbeitsplatzes in der Bundesrepublik, die evtl. dienstrechtliche und besoldungsmäßige Anrechnung der Auslandstätigkeit, das Weiterbestehen der sozialen Sicherung nach einem längeren Auslandsaufenthalt, sind insgesamt noch nicht zufriedenstellend gelöst, so daß die Entsendung deutscher Wissenschaftler, besonders soweit sie bereits Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes waren, für eine längerfristige Tätigkeit im Ausland mit gewissen Risiken verbunden ist. Was die Nachfrage des Auslandes hinsichtlich einer Beschäftigung deutscher Wissenschaftler angeht, so ist nach bisherigen Erfahrungen festzustellen, daß diese vor allen Dingen Natur- und Ingenieurwissenschaftlern, Land- und Forstwirten und Veterinärmedizinern gilt, deutlich weniger Geisteswissenschaftlern. Zur Klärung der Nachfragesituation und mit einer längerfristigen Tätigkeit deutscher Wissenschaftler im Ausland verbundenen Fragen beabsichtigt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, demnächst eine Studie zu vergeben.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll heute morgen nur der Agrarbericht 1977 eingebracht werden; danach wird die Sitzung beendet werden, um den Fraktionen Gelegenheit zu Fraktionssitzungen zu geben.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Entwurf für ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Osterreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren
Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Osterreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren (Drucksache 8/157)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates betreffend Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den Handel mit Textilerzeugnissen (Drucksache 8/158)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1823/76 des Rates über die Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Baumwollgarnen, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit Ursprung in Mexiko, in die Länder der Benelux (Drucksache 8/159)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Einfuhrregelung für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in der Republik Korea in die Länder des Benelux (Drucksache 8/160)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Zusatzprotokolls und des Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik (Drucksache 8/162)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
über die Reiseinfuhren aus der Arabischen Republik Ägypten
über die Einfuhr von Kleie und anderen Rückständen vom Sichten, Mahlen oder anderen Bearbeitungen von Getreide mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten (Drucksache 8/163)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der nichtassoziierten Entwicklungsländer (Drucksache 8/164)
überwiesen an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik und
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik und
Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen mit der Libanesischen Republik über den Abschluß eines Interimsabkommens zu eröffnen (Drucksache 8/179)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Juteerzeugnisse mit Ursprung in der Republik Indien (Drucksache 8/180)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3168/76 zur Festlegung der Bedingungen für den Verschnitt und die Verarbeitung von Erzeugnissen des Weinsektors mit Ursprung in Drittländern in den Freizonen im Gebiet der Gemeinschaft (Drucksache 8/181)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 30 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 8/182)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Auf Wunsch des federführenden Ausschusses hat der Präsident des Deutschen Bundestages die nachstehenden EG-Vorlagen der 6. und 7. Wahlperiode erneut überwiesen:
Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanz, der Wirtschaft und des Rechnungswesens und



Präsident Carstens
Richtlinie des Rates zur Festsetzung der Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanz, der Wirtschaft und des Rechnungswesens und
Empfehlung des Rates betreffend das Großherzogtum Luxemburg (Drucksache VI/1051)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Drucksache 7/940)
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Rechtsausschuß
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend ein Aktionsprogramm für die europäischen Luftfahrtindustrie und Luftfahrt und
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Zivilluftfahrtindustrie und der Zivilluftfahrt und
Entwurf einer Entschließung der im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend Kauf und Entwicklung von Luftwaffensystemen (Drucksache 7/4195)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Forschung und Technologie Haushaltsausschuß
Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Gründung eines Instituts der Europäischen Gemeinschaften für Wirtschaftsanalyse und Wirtschaftsforschung (Drucksache 7/4236)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Haushaltsausschuß
Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien über den Handel mit Kokoserzeugnissen (Drucksache 7/5600)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die zulässigen Skalen von Nennfüllmengen bestimmter Erzeugnisse in Fertigpackungen (Drucksache 7/5711)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Beschluß des Rates zur Festlegung eines technologischen
Forschungsprogramms für den Schuhsektor (Drucksache 7/5720)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung des Rates betreffend Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien über den Handel mit Textilerzeugnissen (Drucksache 7/5731)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung des Rates betreffend Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kolumbien über den Handel mit Textilerzeugnissen (Drucksache 7/5744)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Mitteilung an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Sao Tomé e Principe Kap-Verde im Hinblick auf deren Beitritt zum AKP-EWG-Abkommen von Lomé (Drucksache 7/5780)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Richtlinie des Rates zur Beseitigung der Systeme der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit Drittländern (Drucksache 7/5795)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Mitteilung an den Rat betreffend Abweichung von Artikel 1 des den Abkommen zwischen der EWG und den EFTA- Staaten als Anlage beigefügten Protokolls Nr. 3 im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Artikels 23 auf die in der dem genannten Protokoll als Anlage beigefügten Liste C genannten Waren (Drucksache 7/5807)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1977) (Drucksache 7/5842)
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Verordnungen (EWG) des Rates
zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Osterreich (1977) zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Finnland (1977)
zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Island (1977)

zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen (1977)

zur Festsetzung von Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Portugal (1977)

zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Schweden (1977)

zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz (1977)

Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Einrichtung einer Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Osterreich (1977)

Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Einrichtung einer Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Schweden (1977) (Drucksache 7/5819)
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung des Rates zur Errichtung einer europäischen Agentur F R handelspolitische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern (Drucksache 7/5847)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Haushaltsausschuß
Mitteilung an den Rat über den Beitritt von drei früheren ÜLG zum AKP/EWG-Abkommen von Lomé und Vorschläge für verschiedene diesbezügliche Rechtsakte (Drucksache 7/5850)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in der Republik Singapur (Drucksache 7/5873)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in Malaysia (Drucksache 7/5874)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung des Rates zur Verlängerung der Verordnungen (EWG) Nr. 1509/76 und 1522/76 über die Einfuhr von Sardinenzubereitungen oder -konserven mit Ursprung in Tunesien bzw. Marokko in die Gemeinschaft (Drucksache 7/5875)
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr einiger Erzeugnisse des Weinbaus mit Ursprung in Griechenland in die drei neuen Mitgliedstaaten (Drucksache 7/5876)
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung des für das Jahr 1976 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 4 Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 7/5894)
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:
Beratung des Agrarberichts 1977 der Bundesregierung
— Drucksachen 8/80, 8/81 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Haushaltsausschuß
Ich erteile dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Kalenderjahr 1976 war für die Landwirtschaft in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich.



    Bundesminister Ertl
    Um zunächst die erfreuliche Seite zu nennen: das Wirtschaftsjahr 1975/76 brachte, wie der Agrarbericht zeigt, ein überdurchschnittliches Einkommensergebnis.
    In den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben lag das Reineinkommen je Familien-Arbeitskraft um 20,1 % über dem Vorjahresniveau und damit deutlich über dem langfristigen Trend. Auch in den Weinbaubetrieben hat sich die Einkommenssituation nach einer guten Ernte deutlich verbessert. Insgesamt erfreulich ist auch die Lage im Gartenbau, der seine Wettbewerbsposition in der Gemeinschaft festigen konnte.
    In der Fischwirtschaft zeichnet sich nach den Absatzschwierigkeiten im Jahre 1975, die sowohl auf konjunkturelle Einflüsse als auch auf Billigangebote aus Drittländern zurückzuführen waren, eine Verbesserung der Marktsituation ab. Dadurch dürfte sich die Ertragslage der Fischereiwirtschaft wieder verbessern.
    Auch die Leistungen der Forstwirtschaft möchte ich hervorheben. Die Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion unserer Wälder ist in unserer hochindustrialisierten Gesellschaft mit all ihren Umweltbelastungen eine wichtige Aufgabe. Eine gesunde — und nur eine auch ökonomisch gesunde — Forstwirtschaft bietet die beste Gewähr dafür, daß diese Aufgabe auch in Zukunft erfüllt wird. Um so mehr muß die Ertragslage in der Forstwirtschaft in Zukunft aufmerksam verfolgt werden.
    Außergewöhnlich waren 1976 auf der anderen Seite die Witterungsbedingungen. Die deutsche Nordseeküste wurde Anfang Januar von einer schweren Sturmflut heimgesucht, die erhebliche Schäden verursachte. Der Sommer war extrem niederschlagsarm und führte in einigen Regionen zu großen Trockenschäden. Die Witterungsabhängigkeit der landwirtschaftlichen Produktion wird sich im laufenden Wirtschaftsjahr spürbar auf die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft auswirken. In den Vollerwerbsbetrieben ist deshalb 1976/77 mit einem Einkommensrückgang zu rechnen, der nach unseren gegenwärtigen Informationen bis zu 6 % betragen kann. Die Bundesregierung hat in beiden Fällen schnell und unbürokratisch geholfen und gemeinsam mit den Bundesländern Mittel zur Überwindung der Schäden bereitgestellt. Die staatliche Hilfe war von einer großen Solidarität der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten und innerhalb des Berufsstandes begleitet.
    Was wäre die Gesellschaft ohne die Bereitschaft zur Solidarität, zur selbstlosen Unterstützung derjenigen, die unverschuldet in Not geraten sind? Nicht alle Verantwortung kann dem Staat zugeschoben werden, die Ansprüche an den Staat können nicht unbegrenzt sein. Dies entspricht nicht unserer Vorstellung von Freiheit im demokratischen Sinne. Staatliche Eingriffe müssen Rahmenbedingungen setzen. Staatliche Unterstützung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Sie muß es bleiben, damit Eigeninitiative und Leistungsstreben nicht erlahmen, damit die Grundlagen unserer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung nicht gefährdet werden.
    Zu den Grundpfeilern zählt auch, daß wir eine breite Schicht selbständiger, mittelständischer Unternehmen erhalten. Unsere Agrarpolitik ist genau daraufhin ausgerichtet. Diese Politik war in den zurückliegenden Jahren erfolgreich. Es ist uns gelungen — trotz des gewaltigen Strukturwandels in der Landwirtschaft —, einer sozialen Erosion ländlicher Gebiete und jeglichen Radikalisierungstendenzen in der ländlichen Bevölkerung nicht nur entgegenzuwirken, sondern den ländlichen Raum wieder zunehmend attraktiv zu machen. Ein Blick über die Grenzen lehrt uns, daß dies nicht überall so ist.
    Auch die Verbraucher sind mit der Agrarpolitik nicht schlecht gefahren. Die Nahrungsmittelpreise sind die Bundesrepublik in den letzten Jahren weitaus schwächer angestiegen als in den anderen Mitgliedstaaten; sie haben bei uns im mehrjährigen Durchschnitt dämpfend auf den Anstieg der Lebenshaltungskosten gewirkt. Allerdings war der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln im Jahre 1976 stärker. Dies ist jedoch nicht auf Preiserhöhungen bei Marktordnungsprodukten zurückzuführen, vielmehr war der Einfluß der extremen Witterung auf die Preisentwicklung bei saisonabhängigen Produkten die Hauptursache.
    Im Mittelpunkt der Agrar- und Ernährungspolitik steht die sichere Versorgung der Verbraucher mit Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen. Es ist unser Ziel, die Qualität und Vielfalt der Produkte ständig zu verbessern. Die Verbraucher sind bei uns wie in kaum einem anderen Land durch eine vorausschauende Verbraucherpolitik geschützt.
    Der Anspruch der Bevölkerung an die Be- und Verarbeitung von Agrarprodukten steigt mit wachsendem Wohlstand. Trotzdem ist der Anteil der Nahrungsmittelausgaben in den gesamten Ausgaben für den privaten Verbrauch von 34 % im Jahre 1960 auf 24 % zurückgegangen. Ich werte dies als Ergebnis und Erfolg unserer Wettbewerbswirtschaft, die sich auf der Erzeugerstufe wie auch auf den vor- und nachgelagerten Marktstufen zum Nutzen des Verbrauchers ausgewirkt hat. Das ist übrigens ein weiterer Beweis für die Leistungsfähigkeit unserer gesamten Agrarwirtschaft, sei es Landwirtschaft, Ernährungshandwerk oder Ernährungsindustrie.
    Seit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes hat es eine Vielzahl von Verbesserungen im Agrarbericht gegeben. In diesem Jahre haben wir eine Gliederung der Testbetriebe in Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe vorgenommen und damit auch den Wünschen des Parlaments Rechnung getragen. Dadurch wird der Sektor Landwirtschaft den tatsächlichen sozialökonomischen Verhältnissen entsprechend abgebildet, wird die Bedeutung der Einkommenskombination angemessen berücksichtigt. Ich möchte hier allen testbuchführenden Betrieben für die Mitwirkung herzlich danken.
    Das Testbetriebsnetz für die landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe ist voll repräsentativ, d. h., die Ergebnisse sind für diesen ökonomisch wichtigsten Teil der Landwirtschaft verallgemeinerungsfähig. Rund 44 % aller Betriebe sind Vollerwerbsbetriebe; auf sie entfallen rund 80 % aller Milchkühe,



    Bundesminister Ertl
    Schweine und Legehennen sowie 80 % der Verkaufserlöse. Außerdem wurde zusätzlich ein Testbetriebsnetz der Forstwirtschaft geschaffen. Über welchen Sektor unserer Volkswirtschaft, meine Damen und Herren, liegt schon ein ähnlich umfassendes Informationsmaterial vor?
    Umfangreiche Informationsunterlagen dieser Art werden von Menschen und Maschinen, sprich: Computern mit allen ihren Stärken und Schwächen, erstellt. Da kann es — wie auch in früheren Grünen Berichten und Agrarberichten —trotz aller Plausibilitätskontrollen leider passieren, daß an dem umfangreichen Zahlenwerk, das in bewährter Teamarbeit in Bund und Ländern unter ungeheurem Zeitdruck erstellt wird, nachträglich einige Korrekturen vorgenommen werden müssen, zumal für diesen Agrarbericht in einigen wenigen Betrieben seitens der betreuenden Buchstellen beim Boden Wertberichtigungen vorgenommen und irrtümlich als „Sonstige Einkommen" gebucht wurden, wie meine Mitarbeiter und andere aufmerksame Leser des Agrarberichts nachträglich festgestellt haben. Diese irrtümlichen Fehlbuchungen haben in einigen Betriebsgruppen und damit auch für die Vollerwerbsbetriebe insgesamt zu überhöhten Gesamteinkommen und Bodeninvestitionen geführt, die vor der Behandlung in den Parlamentsausschüssen berichtigt werden. Das erkläre ich hier frank und frei, um alle weiteren Spekulationen auszuschließen. Entscheidend ist, daß die Kernaussagen des Agrarberichts, die sich entsprechend dem Landwirtschaftsgesetz bekanntlich auf den betrieblichen Einkommensbereich beziehen, von den genannten Fehlbuchungen, wie jeder Fachmann weiß, überhaupt nicht berührt werden. An dem im Agrarbericht 1975/76 ausgewiesenen erfreulichen Einkommenszuwachs von 20,1% je Familien-Arbeitskraft in den Vollerwerbsbetrieben ändert sich also nichts.
    Der Agrarbericht ist eine Leistungsbilanz nicht nur der Agrar- und Ernährungspolitik der Bundesregierung, sondern auch eine Bilanz der Leistungen der in der Landwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau, der Forst- und Fischwirtschaft tätigen Menschen.
    Diese Menschen verstehen sich als Unternehmer, und sie sind Unternehmer, die Risikobereitschaft zeigen und Zukunftsinvestitionen tätigen. Im Wirtschaftsjahr 1975/76 erhöhten sich die Bruttoanlageinvestitionen der Landwirtschaft insgesamt um knapp 27 %. Die Landwirtschaft war damit wichtiger Auftraggeber von Industrie und Handel. Sie hat zum Wiederaufschwung der Konjunktur und damit auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der gewerblichen Wirtschaft beigetragen. Als Unternehmer haben die Landwirte stärker als andere mit dem nicht kalkulierbaren Risiko von Witterungs- und Ernteschwankungen zu leben. Die Arbeitsbelastung ist groß. Sie ist es auch in anderen Bereichen unserer Wirtschaft. Aber kaum in einem anderen Beruf muß so häufig auf freies Wochenende, auf Urlaub verzichtet werden wie in der Landwirtschaft. Wir müssen insbesondere in unserem Bemühen um weitere Erleichterungen für die mitarbeitende Ehefrau fortfahren.
    Mit Rücksicht auf die vorgenannten Faktoren kann die Lage der Landwirtschaft nur dann sachgerecht beurteilt werden, wenn sie für einen längeren Zeitraum und wenn sie differenziert gesehen wird. So habe ich immer wieder darauf hingewiesen, daß das Ergebnis eines Wirtschaftsjahres nicht isoliert betrachtet werden darf. Überdurchschnittliche Ergebnisse, wie die des abgelaufenen Wirtschaftsjahres 1976/77, sollten nicht überbewertet werden. Genauso wenig sollte ein Einkommensrückgang, wie wir ihn für das laufende Wirtschaftsjahr 1976/77 erwarten, dramatisiert werden. Die längerfristige Einkommensentwicklung - und allein das ist das Entscheidende — ist seit 1968/69 in der Landwirtschaft ähnlich verlaufen wie in der übrigen Wirtschaft. Die Landwirtschaft hat an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung teilgenommen.
    Durchschnittsergebnisse sind jedoch nur eine Seite der Medaille. Es gibt eine Kehrseite, der wir in Zukunft noch mehr Beachtung schenken müssen als bisher; ich meine die innerlandwirtschaftliche Einkommensdifferenzierung.
    Zwei grundsätzliche Bemerkungen möchte ich zu diesem Problemkreis vorausschicken. Erstens. Häufig wird der Eindruck erweckt, als sei die Einkommensdifferenzierung innerhalb der Landwirtschaft größer als in anderen Berufs- und Bevölkerungsgruppen. Dies ist, wie jeder im Agrarbericht nachlesen kann, nicht der Fall. Gemessen am Gesamteinkommen je Familie ist die Streuung in den landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben geringer als etwa bei den Selbständigen insgesamt oder den Angestellten.
    Zweitens. Einkommensunterschiede gibt es in einer freien Marktwirtschaft in allen Bereichen. Sie beinhalten Leistungsanreize, fördern Leistungsstreben und sind Motor des wirtschaftlichen Fortschritts. Aufgabe unserer Politik muß es sein, derartige Einkommensunterschiede nicht zu vergrößern, sondern in einem sozial erträglichen Rahmen zu halten. Dies ist vor allem auch deshalb nötig, weil die Landwirtschaft in unserer hochtechnisierten Industriegesellschaft wichtige Aufgaben zu erfüllen hat.
    Wir brauchen zur Sicherung der Versorgung mit preisgünstigen Nahrungsmitteln eine leistungsfähige Landwirtschaft. Wir benötigen eine ausgewogene Siedlungsstruktur, ein gesundes Nebeneinander von landwirtschaftlichen Betrieben und Betrieben aus Handel, Handwerk und Gewerbe. Wir können auf die ökologische Schutz- und Ausgleichsfunktion der Land- und Forstwirtschaft nicht verzichten.
    Zur Verwirklichung dieser Ziele und Aufgaben haben wir in der vergangenen Legislaturperiode eine Vielzahl von Maßnahmen eingeführt bzw. den bestehenden Maßnahmenkatalog ausgebaut.
    Ich möchte darauf verzichten, die Aktivitäten im einzelnen zu nennen. Ich möchte vielmehr den Blick in die Zukunft richten; denn vor uns liegt eine Fülle von Problemen, die eine Anpassung des vorhandenen Instrumentariums an die veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordert. In der Weltwirtschaft vollziehen sich weiterhin tiefgreifende Veränderungen. Die Ölkrise von Ende



    Bundesminister Ertl
    1973 war der Ausgangspunkt, die Auseinandersetzungen um eine neue Weltwirtschaftsordnung sind die Folge. Die Konsequenzen dieses weltweiten Verteilungskampfes stellen die marktwirtschaftlich organisierten Länder, sie stellen auch unsere Volkswirtschaft vor eine Bewährungsprobe.
    Auch die Landwirtschaft ist davon nicht ausgenommen. Weltweit stehen wir vor dem Problem, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Überfluß und Mangel zu erreichen. Linderung der unmittelbaren Not und ein verstärkter Kapital- und Wissentransfer — beides ist erforderlich. Für unsere Landwirtschaft haben sich die Anpassungsbedingungen ebenfalls geändert. Die starke Sogwirkung eines schnellen Wirtschaftswachstums und einer Überbeschäftigung besteht nicht mehr. Die Wachstumsraten sind abgeflacht; ein hoher Sockel an Arbeitslosigkeit ist zum vorrangigen wirtschaftspolitischen Problem geworden.
    Die Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Sektor sind noch nicht voll zu übersehen. Trotzdem zeichnen sich die Problembereiche ab. Zunächst ist festzustellen, daß die Betriebe mit günstiger Produktionsstruktur in der Vergangenheit durchaus gute Einkommen erzielt haben. Zu diesem Bereich können die Betriebe mit einem Standardbetriebseinkommen von über 20 000 DM gezählt werden. Das sind zirka 30 % aller Betriebe, von denen jedoch knapp 60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschaftet werden. Ich bin sicher, daß diese auch zukünftig in der Lage sind, den Anschluß an die allgemeine Einkommensentwicklung weitgehend aus eigener Kraft zu halten.
    Die Situation der Nebenerwerbsbetriebe, in denen ja mehr als 50 % des Gesamteinkommens aus außerlandwirtschaftlicher Tätigkeit erzielt werden, gibt im großen und ganzen ebenfalls keinen Anlaß zur Sorge. Natürlich gibt es in dieser Betriebsgruppe, die rund 40% aller Betriebe umfaßt, Problembetriebe. Deshalb haben wir ein Nebenerwerbsprogramm eingeführt, um gezielt helfen und Anpassungserleichterungen geben zu können.
    Einen Problembereich stellen jedoch die Zuerwerbs- und die kleineren Vollerwerbsbetriebe dar. Dieser Gruppe müssen wir gerade unter den erschwerten Anpassungsbedingungen unsere besondere Aufmerksamkeit widmen; denn auf der einen Seite sind die Wachstumsmöglichkeiten der Betriebe, z. B. durch Flächenaufstockung, begrenzt, auf der anderen Seite ist es schwieriger geworden, einen außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplatz zu finden und damit den Weg der Einkommenskombination zu gehen.
    Viele dieser Betriebe liegen in landwirtschaftlich reizvollen Gebieten. Hier hat der Tourismus zahlreiche Möglichkeiten zur Einkommensverbesserung eröffnet. Durch unsere Aktion „Urlaub auf dem Bauernhof" unterstützen wir die Bemühungen der Landwirte, diesen Betriebszweig auszubauen. Auch das Bergbauernprogramm leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. In den benachteiligten Gebieten schafft es die Voraussetzungen dafür, daß die Bewirtschaftung und Pflege der Landschaft zur Sicherung funktionsfähiger ländlicher Räume aufrechterhalten bleiben.
    Meine Damen und Herren, es gibt und kann keine Patentrezepte zur Lösung der aufgezeigten Probleme geben. Eines möchte ich jedoch hervorheben: Grundvoraussetzung einer soliden Fortentwicklung unserer Politik ist das konsequente Festhalten an unserer Stabilitätspolitik. Mit Inflationspolitik werden keine Probleme gelöst, auch nicht für die Landwirtschaft.

    (Dr. Ritz [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Daß sich die deutsche Landwirtschaft dank der Stabilitätspolitik der Bundesregierung im Wettbewerb mit den EG-Mitgliedstaaten gut behaupten konnte, ist ein schlagender Beweis dafür. Als Beispiel nenne ich nur die günstige Entwicklung des deutschen Agrarexports. Deutsche Qualitätsprodukte sind in unseren Partnerstaaten und in Drittländern viel gefragt. Insgesamt belief sich die ernährungswirtschaftliche Ausfuhr 1975/76 auf rund 11 Milliarden DM. Dieser Erfolg basiert auf dem hohen Leistungsstandard unserer Landwirtschaft, aber auch des Ernährungsgewerbes. Die mittelständische Struktur dieses Bereiches gewährleistet eine hohe Flexibilität. Das hat sich auch wieder in der zurückliegenden Rezession gezeigt, in der das Ernährungsgewerbe zu den Wachstumsbranchen zählte. Den in diesem Bereich tätigen Menschen gebührt für ihre Leistungs- und Anpassungsfähigkeit unser Dank und unsere Anerkennung.
    Nach wie vor aber sieht sich die Gemeinschaft Belastungsproben ausgesetzt. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung verläuft nicht gleichgerichtet. Unterschiedliche Inflationsraten, Ungleichgewichte in den Zahlungsbilanzen und schwerwiegende Probleme auf dem Arbeitsmarkt, das ist der schwankende Grund, auf dem sich die Gemeinschaft bewegt. Solange die gemeinsame Agrarpolitik zur Lösung wirtschaftlicher und innenpolitischer Probleme benutzt wird, ist eine harmonische Fortentwicklung entsprechend den ursprünglichen integrationspolitischen Zielsetzungen nur schwer möglich. Trotzdem gibt es keine Alternative zur gemeinsamen Agrarpolitik. Vor allem darf ihr Zusammenhang mit der Zollunion im industriell-gewerblichen Bereich nicht übersehen werden.
    Daß die Gemeinschaft in wichtigen Bereichen durchaus zu einer Weiterentwicklung fähig ist, zeigen die jüngsten Erfolge in der Fischereipolitik. So haben die Mitgliedstaaten zum 1. Januar 1977 ihre Fischereizonen in abgestimmten Vorgehen auf 200 Seemeilen ausgedehnt. Die Verhandlungen mit Drittländern über die Nutzung der Fischbestände in den EG-Zonen haben inzwischen zu ersten Erfolgen geführt. Ferner konnten konkrete Maßnahmen zur Bestandserhaltung im EG-Meer — wie Heringsfangverbote — eingeleitet werden.
    Ich möchte einige Bemerkungen zur Markt- und Preispolitik machen. Der Währungsausgleich ist teuer. Eine Reduzierung der Kosten ist unerläßlich. Unbestritten ist allerdings, daß er als Instrument zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Agrarmarktes nach wie vor unentbehrlich ist.



    Bundesminister Ertl
    Die EG-Kommission hat nun in ihren Preisvorschlägen für 1977/78 vorgeschlagen, die EG-einheitlichen Marktordnungspreise um durchschnittlich rund 3 % anzuheben. Entsprechend der unterschiedlichen Kostenentwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten sind — wie in den beiden vorhergehenden Jahren — differenzierte Preisanhebungsraten für die einzelnen Mitgliedsländer vorgesehen.
    Eine Differenzierung der nationalen Preisanhebungsraten ist sicher unvermeidlich. Ich muß jedoch feststellen, daß die Vorschläge der Kommission in der vorliegenden Form unausgewogen sind. Mein Verhandlungsziel ist es, einen ausgewogenen Kompromiß zu erreichen. Er muß sowohl die europa- und stabilitätspolitischen Ziele der Gemeinschaft insgesamt als auch die berechtigten Einkommensansprüche der Landwirtschaft berücksichtigen.
    Die Preisfestsetzung, meine Damen und Herren, muß an den leistungsfähigen Vollerwerbsbetrieben ausgerichtet werden. Ich glaube, daß dies zwischen uns unstreitig ist. Die Einkommensprobleme in den übrigen Betriebsgruppen können nachhaltig nur durch andere Maßnahmen gelöst werden.
    Bevor ich darauf eingehe, noch einige Bemerkungen zum Milchmarkt: Die Probleme brennen uns hier auf den Nägeln. Ohne Mut zu unpopulären Entscheidungen drohen die Kosten jedes vertretbare Maß zu überschreiten und das ganze System zu sprengen. Das müssen wir im Interesse Europas verhindern.
    Das Aktionsprogramm der Kommission ist eine geeignete Grundlage. Eine vernünftige Preispolitik, Erzeugermitverantwortung an den Kosten der Überschußverwertung, Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämien sind geeignete Instrumente. Die vorgeschlagene Fettabgabe ist handels- und verbraucherpolitisch problematisch.
    Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der nationalen Agrarpolitik wird in der 8. Legislaturperiode wiederum die Agrarstrukturpolitik sein. Was hier in den vergangenen Jahren geleistet worden ist, zeigt sich an den Erfolgszahlen der Jahre von 1970 bis 1976: ca. 117 000 Betriebe wurden im einzelbetrieblichen Bereich gefördert. Fast 140 000 Betriebe erhielten eine Wohnhausförderung. Mehr als 90 000 Betriebe erhalten Ausgleichszulage im Rahmen des Bergbauernprogramms, ca. 90 000 km land- und forstwirtschaftliche Wege wurden ausgebaut, ca. 1,6 Millionen ha wurden im Rahmen der Flurbereinigung zugeteilt, über 2 Millionen Einwohner im ländlichen Raum wurden an die zentrale Wasserversorgung, ca. 4,1 Millionen an zentrale Abwasseranlagen angeschlossen. Der Bund hat diese Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zu 60 % mitgetragen.
    Ein Kernstück der Strukturpolitik ist das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm. Leider wird die Diskussion über dieses Programm immer wieder aus Gründen billiger politischer Effekthascherei hochstilisiert, obwohl es, wie meine Mitarbeiter und ich immer wieder aus der Praxis hören, gut läuft. Jeder weiß, daß die Zahl der vorliegenden Anträge wesentlich höher ist als das, was augenblicklich bewilligt werden kann. Auf der einen Seite, z. B. von Teilen der Wissenschaft, wird mir vorgeworfen, daß das Programm in den letzten Jahren durch Überbrückungshilfe, Aufstiegshilfe, Wohnhausförderung, Bergbauernprogramm und Nebenerwerbsförderung zu sehr aufgeweicht worden sei. Damit sei eine Rückkehr zur Gießkanne eingeleitet worden. Auf der anderen Seite — aus dem politischen Raum — wird dem Programm immer noch das Etikett einer einseitigen Wachstums- oder Vollerwerbsideologie angehängt.
    Beide Positionen dürften schlecht miteinander zu vereinbaren sein. Sie zeigen mir, daß ganz offensichtlich das Konzept richtig ist, nämlich ein flexibles Programm einzusetzen, das einerseits dem Anliegen einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel Rechnung trägt und andererseits jedem in der Landwirtschaft Tätigen eine auf seine speziellen Verhältnisse zugeschnittene Förderung anbietet.
    Die Fortentwicklung dieses Programms in den letzten Jahren hängt eng mit den veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der verringerten Mobilität im Agrarbereich zusammen.
    Ich teile nicht die Auffassung derer, die die Agrarstrukturpolitik nur unter Wachstumsgesichtspunkten sehen. Agrarstrukturpolitik heute ist Politik für alle Menschen im ländlichen Raum. Sie verfolgt mehrere Ziele einkommenspolitischer, umweltpolitischer und gesellschaftspolitischer Art. Wir können es uns einfach nicht leisten, heute eine große Anzahl von landwirtschaftlichen Betrieben in wirtschaftsschwachen Regionen zu einer sich selbst überlassenen Restgröße zu degradieren. Differenzierte Zielsetzungen erfordern auch ein differenziertes Programm. Wir müssen dabei vermehrt darüber nachdenken, wie wir den Problemgebieten, die keine außerlandwirtschaftliche Alternative haben, verstärkt helfen können.
    Für die Teilmaßnahmen des Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms, die mit sehr hohem staatlichem Mittelaufwand gefördert werden — Aussiedlung, Althofsanierung, Auffangbetriebe —, benötigen wir nach wie vor strenge Maßstäbe. Das sind z. B. Förderungsschwelle und Betriebsentwicklungsplan oder Buchführung, die eine entsprechende Eigenkapitalbildung belegt. Diese Maßstäbe sind bei der Förderung mit hohen Subventionswerten erforderlich, um Förderungswürdigkeit und Förderungsbedürftigkeit festzustellen und den Mittelaufwand vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen.
    Bei kleineren Investitionen, die nur mit Zinsverbilligung gefördert werden, benötigen wir diesen Aufwand nicht. Wir haben bei der Überbrückungshilfe, der Nebenerwerbsförderung und der Wohnhausförderung diesen Aufwand auch bisher nicht betrieben. Wir denken deshalb zur Zeit darüber nach, ob die Zinsverbilligung für kleine und mittlere Investitionen darüber hinaus noch vereinfacht werden kann.
    Bei der Fortentwicklung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung müssen wir auch darauf achten, daß Strukturpolitik und Marktpolitik aufeinander abgestimmt sein müssen. Dies wird z. B. ge-



    Bundesminister Ertl
    wisse Konsequenzen im Bereich der Milchviehhaltung haben, insbesondere in Gebieten mit Produktionsalternativen.
    Als ein besonderes Problem sehe ich neben der Berücksichtigung der kleineren Voll- und Zuerwerbsbetriebe in der Strukturpolitik die richtige Maßnahmenkombination für die benachteiligten Regionen an. Die regionale Wirtschaftsförderung stößt in diesen Gebieten an ihre Grenzen. Wir müssen deshalb nach Wegen suchen, wie wir einerseits die regionale Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik hier effektiver gestalten können und wie wir andererseits diese Aktivitäten mit struktur-, sozial- und einkommenspolitischen Mitteln wirksam ergänzen können.
    Nicht zuletzt im Interesse dieser benachteiligten Regionen habe ich mich nachdrücklich für eine angemessene Berücksichtigung des ländlichen Raumes im Rahmen des mehrjährigen Investitionsprogrammes eingesetzt. Sowohl die Maßnahmen in meinem Zuständigkeitsbereich, die Programmkomplexe „Wasserwirtschaft" und „Dorfsanierung", als auch zahlreiche Maßnahmen im Verkehrssektor lassen nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungsimpulse in ländlichen Problemgebieten erwarten.
    Ein besonderer Hinweis sei mir in diesem Zusammenhang auf die Nebenerwerbslandwirtschaft gestattet, die im letzten Jahrzehnt insbesondere in den Gebieten mit ungünstigen Produktionsverhältnissen an Bedeutung zugenommen hat. Sie trägt in diesen Gebieten in erheblichem Maße zur Erhaltung der Wirtschaftskraft und auch der Kulturlandschaft und ihres Freizeit- und Erholungswertes bei. Wir müssen die Nebenerwerbslandwirte deshalb angemessen in unserer Förderungspolitik berücksichtigen,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    sei es, um ihnen die Anpassung an arbeitswirtschaftliche Erfordernisse zu erleichtern, sei es, um für sie Arbeiten, Wohnen und Leben auf dem Lande durch Verbesserung der Wohnverhältnisse attraktiver zu gestalten.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Erste Ergebnisse von Modellvorhaben, die wir in diesem Bereich durchgeführt haben, zeigen uns, daß es hier durchaus vielversprechende Möglichkeiten gibt.
    Ich habe eingangs darauf hingewiesen, daß wir auf Solidarität in unserer Bevölkerung nicht verzichten können. Unser soziales Sicherungssystem ist auf diesem Prinzip aufgebaut. Da betrifft sowohl die Solidarität der Gesamtgesellschaft mit dem Sektor Landwirtschaft, ausgedrückt in den Bundeszuschüssen zur agrarsozialen Sicherung, das betrifft aber auch und insbesondere die innerlandwirtschaftliche Solidarität. Diese Solidarität muß durch ein ausreichendes Maß an Eigenverantwortlichkeit ergänzt werden. Unstreitig dürfte inzwischen sein, daß das sektorspezifische agrarsoziale Sicherungsystem den besonderen Problemen der Landwirtschaft und den Belangen des eigenverantwortlich wirtschaftenden Landwirts in hervorragender Weise Rechnung zu tragen vermag.
    In der vor uns liegenden Zeit wird es einmal darum gehen, den sozialen Schutz der landwirtschaftlichen Bevölkerung abzurunden. Hier denke ich insbesondere an die Versorgung der jüngeren Witwen mit waisengeldberechtigten Kindern.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Von vielleicht noch größerer Bedeutung ist es, das System in sich selbst zu sichern.
    Dabei wird es nicht zu vermeiden sein, daß mit steigendem Solidarbeitrag der Allgemeinheit in Form steigender Bundeszuschüsse verstärkt Fragen nach der Solidarität innerhalb der landwirtschaftlichen Versichertengemeinschaft gestellt werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Mit dem Ausbau der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wächst daher die Verantwortung des Berufsstandes, aus dessen Vertretern sich die Selbstverwaltungsorgane zusammensetzen. Selbstverwaltung, die wir wollen, darf nicht nur als ein Recht verstanden werden, sondern sie ist auch und vor allem eine große Verpflichtung.
    1976 haben eine Reihe von Beschlüssen und Aktivitäten der Selbstverwaltung dazu beitragen, erstmals den Kostenanstieg in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung entscheidend abzubremsen. Dafür möchte ich den Selbstverwaltungsorganen an dieser Stelle besonders danken. Die Solidarität innerhalb der Landwirtschaft geböte es allerdings, daß sowohl alle im Gesetz vorgesehenen Beitragsklassen gebildet würden, als auch der Abstand zwischen der niedrigsten und höchsten Beitragsklasse in ein Verhältnis gebracht würde, welches der Form der Solidargemeinschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besser entspräche.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Mit der vorgesehenen Ausweitung der gesetzlich als Mindestmaß vorgesehenen Größe dieser Spanne vom 2,5fachen auf das 3fache wollen wir den Selbstverwaltungen hierzu positive Denkanstöße vermitteln.
    Auch in der Unfallversicherung sollte der bisherige Trend der Kostensteigerung nicht als naturgegeben hingenommen werden. Jeder Versicherte muß selbstverständlich den notwendigen Schutz erhalten, aber ebenso selbstverständlich müssen bei jedem Mitglied Eigenvorsorge und Selbstkontrolle aktiviert werden.
    In den letzten Wochen hat sich die Öffentlichkeit eingehend mit der Besteuerung der Landwirtschaft befaßt. Ich halte es für notwendig, daß dieses Thema in der Diskussion versachlicht wird.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der FDP — Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Hauptangriffspunkt ist die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 13 a Einkommensteuergesetz. Die jetzt gültigen Wertansätze der Durchschnittssatzbesteuerung sind zuletzt 1974 heraufgesetzt worden. Die Frage, inwieweit eine Aktualisierung dieser Wertansätze vorzunehmen ist oder ob auch andere Lö-



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    sungsmöglichkeiten für eine gerechtere Besteuerung anzustreben sind, wird im einzelnen zu prüfen sein. Die Koalition ist übereingekommen, daß dieses Thema wissenschaftlich untersucht werden soll. Zu diesem Zweck ist eine unabhängige Kommission eingesetzt worden, die inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat. Wir sollten das Ergebnis, das die Kommission vorlegen wird, abwarten.
    Aus agrarpolitischer Sicht möchte ich auf folgendes hinweisen: Nach § 1 des Landwirtschaftsgesetzes ist die Teilnahme der Landwirtschaft an der fortschreitenden Entwicklung der Volkswirtschaft auch mit Mitteln der Steuerpolitik sicherzustellen.

    (Zustimmung bei der FDP — Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Steuerpolitische Hilfen sind unbestreitbar erforderlich, um die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft zu unterstützen, die in hohem Maße durch den Ersatz von Arbeit durch Kapital gekennzeichnet ist. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, daß die Verzinsung des eingesetzten Kapitals in der Landwirtschaft vergleichsweise niedrig ist. Die Landwirtschaft ist deshalb weit mehr als andere Wirtschaftszweige gezwungen, Investitionen aus erwirtschafteten Eigenmitteln zu bestreiten.
    Mein Anliegen ist nach wie vor eine gerechte Besteuerung innerhalb der Landwirtschaft. Das Hauptproblem besteht auch in diesem Zusammenhang darin, eine verwaltungsmäßig praktikable Lösung zu finden.

    (Dr. Ritz [CDU/CSU]: Jawohl!)

    Es gibt in der Landwirtschaft eine große Zahl von Kleinbetrieben; bei diesen muß abgewogen werden, inwieweit der zu erwartende Verwaltungskostenaufwand durch das Mehraufkommen an Steuern zu rechtfertigen ist.

    (Dr. Ritz [CDU/CSU] : Jawohl, einverstanden!)

    Lassen Sie mich zusammenfassen. Die von der Bundesregierung vertretene Agrar- und Ernährungspolitik hat in den vergangenen beiden Legislaturperioden nicht nur bei der Mehrzahl der Landwirte, sondern auch beim überwiegenden Teil der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung Zustimmung gefunden.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    Im politischen Raum sind keine realisierbaren Alternativen aufgezeigt worden.

    (Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    Es liegt deshalb nahe, auf diesem bewährten Weg auch in der 8. Legislaturperiode fortzufahren.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dabei wird es beim Gesetzgebungsprogramm im Agrarsektor weniger auf die Quantität ankommen als vielmehr darauf, daß wir den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns stellen.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Denn wir wollen und werden die Agrarpolitik als eine umfassende Gesellschaftspolitik für die Menschen im ländlichen Raum weiter ausbauen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir werden der steigenden Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch verstärkte Aktivitäten im Bereich der Umwelt- und Naturschutzpolitik begegnen. Schließlich werden wir auch weiterhin um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Einkommenserfordernissen der Landwirte, den Wünschen der Verbraucher und der Belastbarkeit der öffentlichen Haushalte bemüht sein.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dieses Bemühen gilt auch — und ganz besonders — im Verhältnis der EG-Staaten untereinander.
    Zum Schluß noch ein Wort an die Landwirte. In seiner Regierungserklärung vom 16. März 1976 hat der Bundeskanzler bekräftigt

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] und Dr. Ritz [CDU/ CSU] : Dezember!)

    — Dezember?! —

    (Heiterkeit — Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das wäre vorgestern vor einem Jahr gewesen! Und der 19. ist erst morgen, da haben Sie Namenstag — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — vielleicht war es die Versuchung, an den Namenstag zu denken —,

    (Heiterkeit)

    in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hat der Bundeskanzler bekräftigt, daß die Teilnahme der Landwirtschaft an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung wie in den beiden. vergangenen Legislaturperioden so auch in der neuen Legislaturperiode das Ziel bleiben wird.

    (Kiechle [CDU/CSU] : In Aussicht gestellt wird!)

    — Weil wir es bisher schon erreicht haben, können wir es auch in Aussicht stellen. Das ist der Unterschied, Herr Kollege Kiechle.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wenn man sieben Jahre etwas unter Beweis gestellt hat, kann man es für die Zukunft wieder in Aussicht stellen. Wenn man das aber vorher nicht gekonnt hat, muß man es versprechen. Das ist der Unterschied damit wir hier auch der deutschen Sprache gerecht werden.

    (Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD)

    Auch von daher besteht also keinerlei Anlaß zur Resignation, im Gegenteil, der Beruf des Landwirts hat an Attraktivität gewonnen. Eine wachsende Zahl junger Menschen läßt sich in landwirtschaftlichen Berufen ausbilden. Ich werte dies nicht als Nostalgiewelle „Zurück aufs Land", sondern als Zeichen der Zuversicht, als Beweis, daß der Beruf des Landwirts durchaus Zukunft hat. Und dies ist viel-



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    leicht der erfreulichste Aspekt: daß wir nämlich wieder feststellen können, daß die jungen Menschen auf dem Lande ihrem Beruf mit Zukunftsfreude nachgehen.
    Ich möchte am Schluß meinen Mitarbeitern für die Erstellung des Berichts danken. Ferner möchte ich all jenen danken, die ihr Tagewerk in der deutschen Landwirtschaft und Agrarwirtschaft verbringen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)