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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/18 Deutscher Stenographischer Bericht 18. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Inhalt: Anteilnahme am Schicksal der Opfer der Erdbebenkatastrophe in Rumänien . . . 1001 A Begrüßung des Chef-Ombudsmanns des Königreiches Schweden 1027 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1977) — Drucksache 8/119 — in Verbindung mit Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen von 1976 bis 1990 sowie Empfehlung des Sozialbeirats zur Anpassung der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung — Drucksache 8/132 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/167 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1001 D, 1059 A Franke CDU/CSU . . . . . . . . . 1010 C Glombig SPD 1018 B Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . 1025 D Geisenhofer CDU/CSU .. . . . . . . 1031 A Gansel SPD 1036 D Dr. Blüm CDU/CSU . . . . . . . . 1062 C Sund SPD 1067 D Cronenberg FDP 1069 A Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 1071 D Egert SPD 1075 C Hölscher FDP 1079 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 1036 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses — Drucksache 8/183 — in Verbindung mit Wahl der Wahlmänner — Drucksache 8/184 — . . . . 1058 A, 1082 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost — Drucksache 8/185 — 1059 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksache 8/111 — Dr. Schwenk (Stade) SPD 1083 A Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . 1085 B Engelhard FDP 1088 B Frau Schleicher CDU/CSU . . . . . . 1089 D Fiebig SPD 1092 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 1095 C Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 1096 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes — Drucksache 8/126 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 8/154 — Biermann SPD 1097 C Frau Tübler CDU/CSU 1099 C Hölscher FDP 1103 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften — Drucksache 8/130 — 1107 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksachen 8/134, 8/169 — 1107 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts — Drucksache 8/141 — . . . . . . . . 1107 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 8/79 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/187 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/125 — . . . . . . . . 1107 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 10/76 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1976) — Drucksache 8/148 — 1108 B Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 12/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Portugal — EGKS) — Drucksache 8/149 — 1108 B Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 13/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Algerien, Marokko und Tunesien — EGKS) — Drucksache 8/150 — 1108 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur sechsten Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe — Drucksachen 7/5810, 8/113 — . . . . 1108 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Än- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 III derung der Verordnungen (EWG) Nr. 787/69, (EWG) Nr. 2305/70 und (EWG) Nr. 2306/70 über die Finanzierung von Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Getreide und Reis, für Rindfleisch sowie für Milch und Milcherzeugnisse — Drucksachen 7/5915, 8/123 — . . . . . 1108 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie vom 20. Juli 1976 über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen zur Ermittlung des Produktionspotentials bestimmter Baumobstanlagen (76/625/EWG) — Drucksachen 8/8, 8/124 — 1108 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 907/73 des Rates vom 3. April 1973 zur Errichtung eines Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit zu der vom Europäischen Parlament zur Unterrichtung vorgelegten Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 907/73 des Rates vom 3. April 1973 zur Errichtung eines Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit — Drucksache 7/3025, 7/3349, 8/128 — . . 1108 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmidhuber, Dr. Wittmann (München), Klein (München), Kraus, Dr. Riedl (München), Geisenhofer und Genossen Rangierbahnhof München-Nord — Drucksache 8/146 — 1109 A Erklärung nach § 36 GO Dr. Müller CDU/CSU . . . . . . . . 1109 A Fragestunde — Drucksache 8/168 vom 11. 03. 1977 — Bedeutung der Einlassung des Bundeskanzlers vor dem Landgericht Traunstein, er sei, als er einer gegen ihn gerichteten einstweiligen Verfügung zuwiderhandelte, „einem nicht zu übersehenden Streß ausgesetzt" gewesen MdlAnfr A142 11.03.77 Drs 08/168 Nordlohne CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . . 1040 D, 1041 A, B, C, D, 1042 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . . . . . 1041 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . 1041 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 1041 C ZusFr Dr. Waigel CDU/CSU 1041 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 1041 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 1041 D Gespräch des russischen Bürgerrechtlers Andrej Amalrik mit Staatsminister Wischnewski MdlAnfr A143 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 1042 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1042 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1042 C ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 1042 D Reaktion der Sowjetunion auf die Weigerung des Bundeskanzlers, den russischen Bürgerrechtler Amalrik zu empfangen, sowie Gespräch des Staatsministers Wischnewski mit Amalrik MdlAnfr A144 11.03.77 Drs 08/168 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 1043 A, B, C, D, 1044 A, B, C, D, 1045 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 1043 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1043 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1043 D ZusFr Lagershausen CDU/CSU 1043 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1044 A ZusFr Gansel SPD 1044 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 1044 B ZusFr Nordlohne CDU/CSU 1044 C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 1044 C ZusFr Conradi SPD 1044 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1044 D Beanstandung der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen „Dokumentation zur Entspannungspolitik der Bundesregierung" MdlAnfr A147 11.03.77 Drs 08/168 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . . . 1045 A, C, D, 1046 A, B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 1045 C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1046 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1046 A ZusFr Rawe CDU/CSU . . . . . . . 1046 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 1046 C Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 2. März 1977 über Kosten von 10 Millionen DM für die als verfassungswidrig erklärte Anzeigenserie der Bundesregierung MdlAnfr A148 11.03.77 Drs 08/168 Gerlach (Obernau) CDU/CSU MdlAnfr A149 11.03.77 Drs 08/168 Gerlach (Obernau) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 1046 C, D, 1047 A, B, C, D, 1048 B, C, D, 1049 A, B, C, D, 1050 A, B, C, D, 1051 A, B, C, D, 1052 A, B, C, D, 1053 A, B ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . . 1046 D, 1050 A, B ZusFr Engholm SPD 1047 A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . 1047 B, 1050 D ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD 1047 C, 1051 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1047 D ZusFr Ey CDU/CSU 1047 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1048 A ZusFr Rawe CDU/CSU 1048 B ZusFr Jahn (Marburg) SPD . . 1048 C, 1051 C ZusFr Conradi SPD 1048 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1049 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 1049 B ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 1050 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 1051 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 1051 B ZusFr Dr. Waigel CDU/CSU 1051 D ZusFr Frau Simonis SPD 1052 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU 1052 B ZusFr Hansen SPD 1052 C ZusFr Rühe CDU/CSU 1052 D ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 1053 A Höhe der dem Bund durch Herstellung und Vertrieb der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 aufgeführten Publikationen „Arbeitsbericht '76" und „Unsere soziale Sicherung" entstandenen Kosten MdlAnfr A150 11.03.77 Drs 08/168 Rawe CDU/CSU MdlAnfr A151 11.03.77 Drs 08/168 Rawe CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . . . . . 1053 C, D, 1054 B, C, D, 1055 A, B, C, D, 1056 A, B, C ZusFr Rawe CDU/CSU . . 1053 C, D, 1054 B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 1054 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1054 D ZusFr Frau Simonis SPD 1055 A, B ZusFr Hartmann CDU/CSU 1055 B ZusFr Jahn (Marburg) SPD . . . . . 1055 C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 1056 A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . 1056 B ZusFr Hansen SPD 1056 B ZusFr Möllemann FDP 1056 C Herstellungs- und Vertriebskosten der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 aufgeführten Faltblätter der Bundesregierung MdlAnfr A152 11.03.77 Drs 08/168 Rühe CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 1056 D, 1057 A, B, C, 1058 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1057 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1057 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 1057 B ZusFr Nordlohne CDU/CSU 1057 C ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . 1057 D Nächste Sitzung 1109 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1111* A Anlage 2 Vereinbarkeit des im neuen § 1356 BGB zum Ausdruck gebrachten Verständnisses von der Rolle der Frau in Familie und Beruf mit der Aufforderung in der Zeitschrift der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zum Verzicht auf eigene berufliche Ambitionen MdlAnfr A14 11.03.77 Drs 08/168 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1111* B Anlage 3 Befreiung ausbildungswilliger Betriebe von der Berufsausbildungsabgabe MdlAnfr A37 11.03.77 Drs 08/168 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A38 11.03.77 Drs 08/168 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1111* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 V Anlage 4 Festlegung der durch das „Programm zur Durchführung vordringlicher Maßnahmen zur Minderung der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen" geförderten Regionen MdlAnfr A39 11.03.77 Drs 08/168 Frau Karwatzki CDU/CSU MdlAnfr A40 11.03.77 Drs 08/168 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1112* A Anlage 5 Beschäftigung von Hochschulassistenten als Angestellte, um sie in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen MdlAnfr A42 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1112* B Anlage 6 Erosionsschäden durch übermäßige Trinkwasserentnahme MdlAnfr A43 11.03.77 Drs 08/168 Schwabe SPD MdlAnfr A44 11.03.77 Drs 08/168 Schwabe SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1112* B Anlage 7 Höhe der durch die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Wahlkampfausgaben sowie Ersatzansprüche zugunsten des Bundeshaushalts gegen SPD, FDP und die Bundesregierung MdlAnfr A46 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Waigel CDU/CSU MdlAnfr A47 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1112* C Anlage 8 Möglichkeit der Halbtagsbeschäftigung von Beamtinnen und weiblichen Angestellten in Behörden; Verwirklichung der in der Entschließungsdrucksache zur „Integration der Wanderarbeitnehmer in die Gesellschaft der Aufnahmeländer" des Europarats gestellten Forderungen MdlAnfr A48 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD MdlAnfr A49 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1113* A Anlage 9 Medikamentöse Beeinflussung des Hochleistungssports sowie Auswirkungen auf die Förderungsziele des Spitzensports MdlAnfr A50 11.03.77 Drs 08/168 Büchner (Speyer) SPD MdlAnfr A51 11.03.77 Drs 08/168 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1113* C Anlage 10 Kenntnis der Bundesregierung von an Spitzensportlern durchgeführten medikamentösen Experimenten vor und während der Olympischen Spiele 1976 sowie Nichtzahlung von „Erfolgsprämien" aus Sportförderungsmitteln für durch Medikamente erreichte Leistungssteigerungen MdlAnfr A52 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Nöbel SPD MdlAnfr A53 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1114* B Anlage 11 Unterbindung der Verabreichung von Anabolika an Hochleistungssportler sowie Nichtverabreichung rezeptpflichtiger Medikamente an Hochleistungssportler als Bedingung für die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Hochleistungssports MdlAnfr A54 11.03.77 Drs 08/168 Kuhlwein SPD MdlAnfr A55 11.03.77 Drs 08/168 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1114* D Anlage 12 Beschäftigung von Insassen eines „Ubernachtungs- und Wohnheimes" als Reinigungskräfte im Kernforschungszentrum Karlsruhe und in den Kernkraftwerken Obrigheim und Gundremmingen; Sicherheit für kerntechnische Anlagen bei Erdbeben MdlAnfr A56 11.03.77 Drs 08/168 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A57 11.03.77 Drs 08/168 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1115* C Anlage 13 Uberarbeitung der Richtlinien für die Aufklärung von Vermißtenschicksalen sowie Vergabe von Forschungsaufträgen über Motivation und Verhalten sogenannter „abhängiger Jugendlicher" VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 MdlAnfr A58 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD MdlAnfr A59 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1116* B Anlage 14 Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörde und Datenschutzbeauftragten zur Strafverfolgung von Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz und bei der Kontrolle der Eingabe personenbezogener Daten MdlAnfr A60 11. 03. 77 Drs 08/168 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A61 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1116* C Anlage 15 Erstattung der Kosten für die von den Koalitionsparteien verteilten 3 685 072 Druckschriften MdlAnfr A62 11.03.77 Drs 08/168 Glos CDU/CSU MdlAnfr A63 11.03.77 Drs 08/168 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1117* A Anlage 16 Rückzahlung der den Regierungsparteien SPD und FDP gemachten geldwerten Leistungen an die Bundeskasse MdlAnfr A64 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A65 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1117* B Anlage 17 Vorausschätzungen über die Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A68 11.03.77 Drs 08/168 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1117* D Anlage 18 Steuerleistungen bäuerlicher Spitzenverdiener nach dem Agrarbericht MdlAnfr A70 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1118* A Anlage 19 Subventionierung der durch die französische Firma Interagra in die UdSSR exportierten 36 000 Tonnen Butter durch die EG MdlAnfr A71 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1118* D Anlage 20 Wiedereinbeziehung der Arbeitnehmer in der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei in die Förderungsmaßnahmen des Landarbeiterwohnungsbaues MdlAnfr A72 11.03.77 Drs 08/168 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A73 11.03.77 Drs 08/168 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1119* B Anlage 21 Bereitstellung von EG-Mitteln zur Verbilligung der Schulmilchspeisung MdlAnfr A74 11.03.77 Drs 08/168 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BMI . . . . . 1119* C Anlage 22 Wettbewerbsnachteile des deutschen Güterkraftgewerbes gegenüber im Ausland ansässigen Unternehmen infolge der hohen Steuerbelastung für Lastwagen im Bundesgebiet MdlAnfr A75 11.03.77 Drs 08/168 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1119* D Anlage 23 Erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer durch den Bau von Bundesautobahnen in Weidegebieten sowie Herstellung einer Rechtsgrundlage für Verkehrsschutzzonen MdlAnfr A76 11.03.77 Drs 08/168 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1120* B Anlage 24 Errichtung von Wasserentnahmestellen bzw. Brunnen an waldbrandgefährdeten Teilstücken von Bundesautobahnen MdlAnfr A77 11.03.77 Drs 08/168 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1120* D Anlage 25 Abstimmung des Strecken- und Nebenstrekkenstillegungskonzepts der Bundesbahn mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 VII den Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhaltung oder Neuschaffung von Arbeitsplätzen MdlAnfr A78 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Evers CDU/CSU MdlAnfr A79 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1120* D Anlage 26 Weitergabe einer der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH zugestellten Beschwerde über eine Autobahnraststätte an den betreffenden Pächter MdlAnfr A80 11.03.77 Drs 08/168 Blank SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1121* A Anlage 27 Bau einer NATO-Straße mit Brückenkopf am Rhein quer durch das Naturschutzgebiet Kühkopf-Knoblauchsaue (Hessen) ; wissenschaftliche Untersuchungen über die Auswirkungen des dem Streusalz beigemischten Kalziumchlorids auf die Bremsleistung von Scheibenbremsen MdlAnfr A81 11.03.77 Drs 08/168 Hoffie FDP MdlAnfr A82 11.03.77 Drs 08/168 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 1121* B Anlage 28 Verhinderung von Zusammenstößen von Flugzeugen MdlAnfr A83 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1121* C Anlage 29 Einrichtung von Nahverkehrsbereichen mit Zeittakt in Berlin und weiteren Teilen des Bundesgebietes MdlAnfr A84 11.03.77 Drs 08/168 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A85 11.03.77 Drs 08/168 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1121* D Anlage 30 Zeitpunkt der Einrichtung des vollautomatischen Fernsprechverkehrs mit der DDR MdlAnfr A86 11.03.77 Drs 08/168 Francke (Hamburg) CDU/CSU MdlAnfr A87 11.03.77 Drs 08/168 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 1122* B Anlage 31 Einbeziehung der Deutschen Bundespost in die Uberlegungen zur Kraftfahrzeug-Steuerreform MdlAnfr A88 11.03.77 Drs 08/168 Curdt SPD MdlAnfr A89 11.03.77 Drs 08/168 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 1122* D Anlage 32 Rückgang der Zahl der mit dem Pkw einreisenden Besucher aus Berlin (West) seit Einführung der Straßenbenutzungsgebühr in Berlin (Ost) MdlAnfr A90 11.03.77 Drs 08/168 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1123* A Anlage 33 Veranlassung der DDR zur Zurücknahme der geforderten Straßenbenutzungsgebühr für Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und für Ausländer in Berlin (Ost) MdlAnfr A91 11.03.77 Drs 08/168 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1123* B Anlage 34 Ermutigung der SED-Machthaber zur Einführung der Straßenbenutzungsgebühr in Berlin (Ost) auch durch die Reaktion der Bundesregierung auf frühere Rechtsverstöße der DDR-Regierung MdlAnfr A92 11.03.77 Drs 08/168 Lagershausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1123* C Anlage 35 Verletzung der Regeln des Völkerrechts durch die DDR bei Verwendung mit DumDum-Geschossen vergleichbarer Geschosse an den Sperrzäunen an der innerdeutschen Grenze MdlAnfr A93 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1123* D Anlage 36 Zahlung der für die laufenden Prämienbzw. Bausparer vorgesehenen Vergünstigungen ohne Rücksicht auf die Einkommensgrenze MdlAnfr A94 11.03.77 Drs 08/168 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A95 11.03.77 Drs 08/168 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1124* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Anlage 37 Neuprägung des 50-Pfennig-Stücks mit geriffeltem Rand zur besseren Unterscheidung der 5-, 10- und 50-Pfennig-Stücke durch Blinde MdlAnfr A96 11.03.77 Drs 08/168 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1124* C Anlage 38 Nachträgliche Bewilligung der erweiterten Vergünstigungen des § 7 b des Einkommensteuergesetzes für Altbaumodernisierung MdlAnfr A97 11.03.77 Drs 08/168 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1124* D Anlage 39 Novellierung des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der Besteuerung gewerkschaftlicher Streikunterstützung MdlAnfr A98 11.03.77 Drs 08/168 Engholm SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1125* B Anlage 40 Novellierung des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der Besteuerung gewerkschaftlicher Streikunterstützung MdlAnfr A99 11.03.77 Drs 08/168 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1125* D Anlage 41 Besteuerung von Kraftfahrzeugen aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland bei Beibehaltung der Straßenbenutzungsgebühr in Berlin (Ost) MdlAnfr A100 11.03.77 Drs 08/168 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1126* B Anlage 42 Gewinnschmälernde Kosten der Betriebe durch die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachbezügen bei unternehmensseitig organisierten Sammelfahrten für Arbeitnehmer MdlAnfr A101 11.03.77 Drs 08/168 Ey CDU/CSU MdlAnfr A102 11.03.77 Drs 08/168 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1126* B Anlage 43 Aussage des Bundeskanzlers über das Abbuchungsverfahren MdlAnfr A104 11.03.77 Drs 08/168 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1126* D Anlage 44 Nachträgliche Bewilligung der erweiterten Vergünstigungen des § 7 b des Einkommensteuergesetzes für Altbaumodernisierung MdlAnfr A105 11.03.77 Drs 08/168 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1127* A Anlage 45 Gewährleistung der Erteilung der erforderlichen Auskünfte der Versicherungsanstalten für die Berechnung des Versorgungsausgleichs nach Inkrafttreten des neuen Ehescheidungsrechts MdlAnfr Al21 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1127* B Die Fragen A 122 und A 123 — Drucksache 8/168 vom 11.03.77 — des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 46 Zulänglichkeit der Regelungen des § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes hinsichtlich des Schutzes der Arbeitnehmer vor Uberprüfung ihrer politischen Aktivitäten und Ansichten durch Detekteien MdlAnfr Al24 11.03.77 Drs 08/168 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1127* C Anlage 47 Bedingungen für Sportorganisationen zur Beschäftigung von Zivildienstleistenden MdlAnfr Al27 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1128* A Anlage 48 Vorlage des Berichts über die Ausführung des in Artikel 119 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen MdlAnfr Al28 11.03.77 Drs 08/168 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1128* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 IX Anlage 49 Stellungnahme des Bundeskanzlers zu den Bescheiden der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MdlAnfr Al29 11.03.77 Drs 08/168 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1128* C Anlage 50 Terminplanungen für den Erlaß der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz angesichts der fällig werdenden Aufsichtsratswahlen MdlAnfr A130 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A131 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 1128* D Anlage 51 . Angabe „Berlin, Hauptstadt der DDR" als Reiseziel auf dem Antrag auf Einreise in die DDR durch einen Beschäftigten des Bundes MdlAnfr A132 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1129* B Anlage 52 Herausgabe eines Artikels des Bundesamtes für den Zivildienst in der Zeitschrift „der zivildienst" „Jeder Zivildienst ist immer nodi besser als die Bundeswehr" MdlAnfr A133 11.03.e Drs 08/168 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1129* C Anlage 53 Definition des Begriffes Vollbeschäftigung MdlAnfr A134 11.03.77 Drs 08/168 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1129* D Anlage 54 Einberufung von Wehrpflichtigen des Tauglichkeitsgrades 3 zum Grundwehrdienst MdlAnfr A135 11.03.77 Drs 08/168 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A136 11.03.77 Drs 08/168 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1130* B Anlage 55 Einsichtnahme verbündeter Staaten in die vom amerikanischen Kongreß angeforderte Parker-Studie Aber luftgestützte Radar- und Führungssysteme (AWACS); Vergleichsergebnisse der luftgestützten Radar- und • Führungssysteme (AWACS) der Firmen Boeing und Grummon MdlAnfr A140 11.03.77 Drs 08/168 Würtz SPD MdlAnfr A141 11.03.77 Drs 08/168 Blank SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1130* C Anlage 58 Wahlrecht deutscher Staatsangehöriger mit ständigem Wohnsitz im Ausland bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 1978 MdlAnfr A161 11.03.77 Drs 08/168 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1131* A Anlage 57 Forderung der Sowjetunion, der Verkehrsweg von Rotterdam bis zum Schwarzen Meer müsse für alle Lander „entsprechend den allgemein anerkannten Prinzipien der Freiheit der internationalen Schiffahrt zugängig sein" MdlAnfr A164 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 1131* A Anlage 58 Verantwortliche für die Herausgabe der als verfassungswidrig festgestellten Anzeigen der Bundesregierung; Ersetzung des der Bundeskasse durch den verfassungswidrigen Einsatz öffentlicher Mittel entstandenen Schadens MdlAnfr A172 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A173 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1131* B Anlage 59 Einschätzung des tarnkommunistischen Charakters der DFU durdi die Bundesregierung MdlAnfr A182 11.03.77 Drs 08/168 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1131* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1001 18. Sitzung Bonn, den 17. März 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 18.3. Alber * 17. 3. Amrehn ** 18. 3. Dr. Arnold 17. 3. Blumenfeld * 18. 3. Böhm (Melsungen) 18. 3. Engelsberger 25. 3. Flämig * 18. 3. Frau Dr. Focke ' 18. 3. Dr. Früh * 17. 3. Dr. Geßner ** 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Katzer 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Klinker * 17. 3. Lampersbach 17. 3. Lange * 18. 3. Dr. Mende* 17. 3. Müller (Mülheim) * 18. 3. Scheu 25. 3. Schmidt (München) * 18. 3. Schmidt (Wattenscheid) 18. 3. Schreiber * 17. 3. Schwabe * 18. 3. Dr. Schwörer • 18. 3. Sieglerschmidt* 18. 3. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 25. 3. Spiellecke ' 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Dr. Staudt 25. 3. Sybertz 25. 3. Dr. Waffenschmidt 18. 3. Frau Dr. Walz * 18. 3. Wawrzik * 18. 3. Würtz * 18. 3. Zeyer* 18. 3. Zywietz * 18. 3. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 14): Hält die Bundesregierung mit dem im neuen § 1356 BGB zum Ausdruck gebrachten Verständnis von der Rolle der Frau in Familie und Beruf für vereinbar, daß in der Zeitschrift der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte „Gesundheit im Beruf" (medizinisch-literarischer Beitrag zur Volksgesundheit) Heft 3/1976 unter dem Titel „Die Frau als Partner des Erfolgreichen" die Frau aufgefordert wird (mit ausdrücklicher Billigung der Redaktion), auf eigene berufliche Ambitionen und die damit weitgehend verbundene persönliche Entwicklung zu verzichten, um Erfolg und Karriere des Ehemannes zu fördern? Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist eine Selbstverwaltungskörperschaft, auf deren Presseveröffentlichungen die Bundesregierung aus Anlagen zum Stenographischen Bericht grundsätzlichen Erwägungen keinen Einfluß ausübt. Zu einem aufsichtsrechtlichen Einschreiten gibt der von Ihnen angesprochene Artikel keinen Anlaß, zumal sich die Redaktion im Vorwort ausdrücklich nicht damit identifiziert. In der Sache ist die Bundesregierung allerdings der Meinung, daß entsprechend der ab 1. Juli 1977 geltenden Fassung des § 1356 Bürgerliches Gesetzbuch die Frauen bei ihren Bemühungen, die Rollenverteilung in der Ehe entsprechend den individuellen Gegebenheiten vorzunehmen, zu unterstützen sind. Die Bundesregierung hält eine berufliche Tätigkeit von Ehefrauen für ebenso legitim wie die von Ehemännern. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 37 und 38): Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um ausbildungswillige Betriebe, die seit Jahren überdurchschnittlich Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt und hierfür die finanzielle Belastung getragen haben, von der Berufsausbildungsabgabe zu befreien? Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß solche ausbildungswillige Betriebe und Unternehmen trotz Gewährung eines Ausbildungszuschusses durch die Berufsausbildungsabgabe einer Mehrbelastung unterworfen werden und wie beurteilt sie die Auswirkung dieser Bestimmung auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und Unternehmen? Eine Freistellung von ausbildungswilligen Betrieben von der Berufsausbildungsabgabe ist der Sache nach nicht gerechtfertigt. Vielmehr sind die Ausbildungsleistungen der Betriebe im Rahmen der Berufsausbildungsfinanzierung nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz durch Gewährung finanzieller Hilfen berücksichtigt. Betriebe, die gemessen an ihrem Nachwuchsbedarf und ihrer Wirtschaftskraft in einem ausreichenden Umfang ausbilden, werden durch die Berufsausbildungsfinanzierung entlastet werden. Die von ihnen zu leistende Umlage wird von den an sie zu zahlenden Zuschüssen überstiegen. Bei der Frage nach der Belastung von Ausbildungsbetrieben muß auch berücksichtigt werden, daß als Folge der Freibetragsregelung - eine Umlage wird nur von der Lohn- und Gehaltssumme gezahlt, die DM 400 000 jährlich übersteigt - ca. 90 °/o aller Unternehmen von der Zahlung zur Umlage freigestellt werden. Diese Freistellung wirkt sich für die meisten Ausbildungsbetriebe besonders günstig aus, da der Anteil kleiner und mittlerer Betriebe an der Berufsausbildung besonders groß ist. Bei einem Vergleich der Abgaben und Zuschüsse muß zudem gesehen werden, daß die Abgabe als Betriebsausgabe zu Steuerersparnissen führen kann und dann auf der Belastungsseite je nach Steuersatz nur mit 40 % oder 50 % des abzuführenden Betrages zu Buche schlägt. Damit die Zuschüsse nicht auf der Einnahmensseite einer Besteuerung unterliegen, wird die Bundesregierung bemüht sein, die dafür erforderliche gesetzliche Regelung zügig einzuleiten. 1112* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 39 und 40): Ist bereits im Detail festgelegt, welche Regionen (StädteKreise) in welchem Maße vom „Programm zur Durchführung vordringlicher Maßnahmen zur Minderung der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen" der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung gefördert werden? Welche Förderungen sind für welche Regionen (Städte-Kreise), insbesondere aber für den Bereich der Stadt Duisburg vorgesehen? Zu Frage A 39: Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hat am 15. November 1976 ein Programm zur Durchführung vordringlicher Maßnahmen zur Minderung der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen verabschiedet. Das Programm enthält nur globale Angaben für das Bundesgebiet insgesamt. Nach dem Beschluß der Kommission soll das Programm unter Einbeziehung von neueren Daten von Bund, Ländern und Wirtschaft fortgeschrieben und im vollzeitschulischen Bereich (Berufsgrundbildungsjahr, Berufsfachschulen) weiter konkretisiert werden. Der Bund bemüht sich gegenwärtig in Zusammenarbeit mit den Ländern darum, daß dabei regionale und sektorale Gesichtspunkte stärker Eingang finden. Zu Frage A 40: Antwort auf diese Frage können nur die Landesregierungen und für die Stadt Duisburg die Landesregierung Nordrhein-Westfalen geben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 8/168 Frage 42) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten im Wege der Rahmengesetzgebung des Bundes Hochschulassistenten generell nicht mehr als Beamte auf Widerruf, sondern im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen, um sie auf diese Weise in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen? Diese Möglichkeit ist im geltenden Recht bereits vorgesehen. § 48 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes bestimmt, daß für die Hochschulassistenten statt eines Beamtenverhältnisses auf Zeit auch ein Angestelltenverhältnis begründet werden kann. Die Länder sind hiernach rechtlich in der Lage, Hochschulassistenten auch im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwabe (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 43 und 44) : Wieweit sind im Bundesgebiet durch übermäßige Trinkwasserentnahmen Erosionsschäden und ähnliche Folgen entstanden? Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung Möglichkeiten, derartigen Schäden zu begegnen? Erosionsschäden und ähnliche Folgen, die durch eine übermäßige Trinkwasserentnahme entstehen sollen, sind der Bundesregierung für das Bundesgebiet nicht bekannt. Für das Entstehen von Erosionsschäden sind in aller Regel die jeweiligen örtlichen und regionalen hydrogeologischen und bodenkundlichen Gegebenheiten bestimmend. Die Möglichkeiten, derartigen Schäden zu begegnen, liegen bei den Ländern; Das Entnehmen von Grundwasser bedarf nach den §§ 2 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit den Ausführungsvorschriften der Länder einer Erlaubnis oder Bewilligung von der zuständigen Landeswasserbehörde. Es ist Sache der zuständigen Landeswasserbehörde, im Einzelfalle die örtlichen Bedingungen zu prüfen und danach über die Maßnahmen zu entscheiden, die zum Schutz vor Schäden erforderlich sind. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 46 und 47) : Welche Kosten sind dem Bundeshaushalt durch die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Wahlkampfausgaben entstanden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß wegen der verfassungswidrigen Ausgaben Ersatzansprüche zugunsten des Bundeshaushalts gegen SPD und FDP sowie gegen den Bundeskanzler und gegen Bundesminister geltend gemacht werden müssen, und wenn ja, wann wird sie dies tun? Zu Frage A 46: Die Kosten der vom Bundesverfassungsgericht auf den Seiten 38 bis 51 seines Urteils vom 2. März 1977 beanstandeten Maßnahmen, für die das Gericht nicht den Begriff „Wahlkampfausgaben" verwendet, haben sich auf 11 329 989 DM belaufen. Zu Frage A 47: Sie gehen, wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, von der Existenz von Ersatzansprüchen aus, nennen freilich nicht die Rechtsgrundlagen, auf die solche Ansprüche gestützt werden könnten. Letzteres ist mir durchaus verständlich. Ich vermag nämlich nicht zu erkennen, wo die rechtliche Basis für die von Ihnen angenommenen Ansprüche gefunden werden könnte, zumal die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 1977 ausdrücklich festgestellt hat, „bisher umstritten" waren und „in dieser Entscheidung erstmals näher präzisiert" worden sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1113* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 48 und 49) : Sieht die Bundesregierung Chancen, insbesondere den Beamtinnen und weiblichen Angestellten in Behörden, die ihre Ganztagstätigkeit gern in Halbtagsstellen umwandeln möchten, dazu die Möglichkeit zu geben, und was hat sie bereits veranlaßt, um solche Begehren auch rechtlich abzusichern? Hat der Bundesregierung die Entschließungsdrucksache Nr. 3332 zur „Integration der Wanderarbeiter in die Gesellschaft der Aufnahmeländer" der Beratenden Versammlung des Europarats vom 26. September 1973 zur Stellungnahme vorgelegen, und was hat sie zur Verwirklichung des insbesondere darin geforderten Kommunalwahlrechts für ständig hier lebende Gastarbeiter inzwischen unternommen? Zu Frage A 48: Zu Ihrer Frage bemerke ich zunächst, daß mit Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes Teilzeitbeschäftigung frei vereinbart werden kann. Besonderer — tarifrechtlicher — Maßnahmen bedarf es daher auf diesem Sektor nicht. Auch Beamte (Beamtinnen) können unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt eine Teilzeitbeschäftigung ausüben: Ihnen kann auf Antrag die Arbeitszeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt werden, wenn sie mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren oder einem nach amtsärztlichen Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben und diese Personen tatsächlich betreuen oder pflegen. Vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktsituation und nicht zuletzt auch aus gesellschaftspolitischen Gründen hat die Bundesregierung bereits vor einiger Zeit die Initiative ergriffen, um die dienstrechtlichen Vorschriften über die Teilzeitbeschäftigung von Beamten auszudehnen. Nachdem die Erörterungen dieser Frage in den zuständigen Bund-LänderArbeitskreisen abgeschlossen sind und sich auch die leitenden Beamten des Bundes und der Länder mit der Angelegenheit befaßt haben, wird auf Antrag des Bundesministers des Innern die Innenministerkonferenz das Thema der Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten auf ihrer nächsten Sitzung am 17./18. März 1977 behandeln. Ich gehe davon aus, daß es dort zu einer von Bund und Ländern gleichermaßen getragenen Lösung kommen wird. Zu Frage A 49: Die genannte Empfehlung der Beratenden Versammlung des Europarates ist der Bundesregierung bekannt. Inzwischen wird das Kommunalwahlrecht für Ausländer auch in einer Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Gemeinschaften behandelt. Da für diese Frage nach dem Grundgesetz ausschließlich die Länder zuständig sind, steht die Bundesregierung seit längerem mit ihnen darüber in Verbindung. Die Meinungsbildung der Länder ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Buchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 50 und 51): Wie beurteilt die Bundesregierung die besonders nach den Olympischen Spielen 1976 in Montreal bekanntgewordene medikamentöse Beeinflussung des Hochleistungssports und die Tatsache, daß auch Sportler aus der Bundesrepublik Deutschland mit zweifelhaften "medizinischen Hilfen" versorgt wurden? In welcher Weise sind konkrete Auswirkungen auf die Förderungsziele des Spitzensports durch die Bundesregierung aufgrund der Erklärung von Bundeskanzler Helmut Schmidt anläßlich des Empfangs der deutschen Olympiamannschaft vom 9. September 1976 im Zusammenhang mit der inhaltlichen Ausgestaltung des „humanen Leistungssports" zu erwarten? Zu Frage A 50: Es wäre— wie der Herr Bundeskanzler anläßlich des Empfangs der deutschen Olympia-Mannschaft am 9. September 1976 ausgeführt hat — sicherlich eine verhängnisvolle Fehlentwicklung, wenn aus einem Sport mit Rekorden ein Sport aus Retorten würde. Andererseits darf nicht verkannt werden, daß die Grenzen zwischen physiologischen und unphysiologischen Hilfen zur Förderung der individuellen Leistung des Spitzensportlers fließend sind. Will man mit der Weltspitze des Sports Schritt halten, wird nicht von vornherein jede Form der Leistungsförderung ausgeschlossen werden können; andernfalls würden wir unseren Athleten Chancengleichheit in der internationalen Konkurrenz verwehren. Was in anderen Staaten erfolgreich als Trainings-und Wettkampfhilfe erprobt worden ist und sich in jahrelanger Praxis ohne Gefährdung der Gesundheit der Athleten bewährt hat, kann auch unseren Athleten nicht vorenthalten werden. Die Bundesregierung stimmt jedoch mit Ihnen darin überein, daß es bei den Olympischen Spielen in Montreal in Einzelfällen auch zweifelhafte medizinische Hilfen gegeben hat. Dieser Art von Leistungsbeeinflussung wirkt die Bundesregierung mit ihren Mitteln und Möglichkeiten entgegen. Zu Frage A 51: Die Bundesregierung steht der medizinischen und pharmakologischen Leistungsbeeinflussung seit jeher kritisch gegenüber. Sie hat deshalb bereits im Jahre 1974 einen Beauftragten für Doping-Analytik bestellt, der durch die Feststellung spezieller Dopingstoffe und die Entwicklung neuartiger Untersuchungsverfahren dazu beiträgt, den leistungsverzerrenden Mißbrauch von Dopingmitteln zu verhindern und gesundheitliche Schäden im Hochleistungssport zu verhüten. Um aus positiven und negativen Erfahrungen insbesondere der Olympischen Spiele 1976 praktische Konsequenzen zu ziehen, habe ich in jüngster Zeit das Bundesinstitut für Sportwissenschaft beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Bundesausschuß Leistungssport des Deutschen Sportbundes eine Arbeitsgruppe „Hochleistungssport" einzurichten. 1114* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Diese Arbeitsgruppe soll sich auch mit dem gesundheitlichen Schutz der Leistungssportler befassen, den der Bundesminister des Innern seit jeher als Grundvoraussetzung aller leistungssportlichen Ziele und Förderungsmaßnahmen ansieht. Flankierend dazu fördert das Bundesinstitut für Sportwissenschaft verschiedene Forschungsvorhaben, die Möglichkeiten und Grenzen einer humanen Leistungsbeeinflussung aufzeigen sollen. Beispielhaft möchte ich folgende — noch nicht abgeschlossene — Projekte nennen: — Wasserstoff- und Alkali-Ionenpermeabilität der Skelettmuskulatur bei Arbeit, Ermüdung, Erholung und ihre Beeinflussung durch Training — Untersuchung der Einflüsse verschiedener chemischer Körper auf das Leistungsverhalten — Untersuchungen zur hormonalen Regulation insbesondere des Fettstoffwechsels bei Körperarbeit — Dopinganalytik, Verbesserung der Routineverfahren; Pharmakokinetik von Dopingmitteln. Vor kurzem haben der Deutsche Sportbund und das Nationale Olympische Komitee für Deutschland eine Gemeinsame Kommission gebildet, die sich mit der Frage der medizinisch-pharmakologischen Leistungsbeeinflussung und ihren sozialen, sportpolitischen, ethischen und pädagogisch-psychologischen Folgen befaßt. Die Bundesregierung erwartet von dieser Kommission auch eine Bestandsaufnahme der tatsächlich nachweisbaren Dopingfälle. Darüber hinaus hat der Deutsche Sportärztebund eine Fachkommission eingerichtet, die sich die Aufgabe gestellt hat, die Dopingliste innerhalb der Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbunds fortzuschreiben. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen und wird jede Maßnahme unterstützen, die den gesundheitlichen Schutz der Leistungssportler verbessert und die „sportmedizinischen Grauzonen", von denen der Herr Bundeskanzler am 9. September 1976 gesprochen hat, näher ausleuchtet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 52 und 53): Waren der Bundesregierung die bei einer Vielzahl von Spitzensportlern durchgeführten medikamentösen und andere auf Leistungssteigerung ausgerichteten Experimente und Maßnahmen vor und während der Olympischen Spiele 1976 bekannt? Wie beurteilt die Bundesregierung die bekanntgewordenen Versuche, beispielsweise bei den Spitzenschwimmern durch die Auffüllung der Därme mit Luft Leistungssteigerungen zu erreichen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß insbesondere die zwischen dem Deutschen Schwimmverband und den Urhebern vereinbarte "Erfolgsprämie", die angeblich zwischen 100 000 DM und 250 000 DM lag, weder direkt noch indirekt aus Sportförderungsmitteln gezahlt werden darf? Der Bundesregierung ist vor den Olympischen Spielen in Montreal bekanntgeworden, daß der von Ihnen angesprochene Fachverband sich um Informationen über eine bislang nicht bekannte Methode zur Leistungssteigerung bei Spitzensportlern bemühe. Um welche Methode es sich dabei handelte, war meinem Hause nicht bekannt. Der Verband wurde darauf hingewiesen, daß Sportförderungsmittel der Bundesregierung für die Vorbereitung und Betreuung unserer Athleten bei den Olympischen Spielen nur unter der Voraussetzung zur Verfügung stünden, daß die Maßnahme — nicht zu einer gesundheitlichen Schädigung des Sportlers führe — nicht gegen die Dopingbestimmungen des Internationalen Olympischen Komitees und des zuständigen Internationalen Fachverbands verstoße — die ausdrückliche Zustimmung des NOK für Deutschland finde. Ob und in welchem Umfange der Verband tatsächlich zur Zahlung eines Erfolgshonorars oder einer anderen Leistung verpflichtet ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist mir lediglich bekannt, daß die Gespräche des Verbands mit den Urhebern noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung jedenfalls teilt Ihre Auffassung, daß das zwischen Verband und den Urhebern vereinbarte Erfolgshonorar nicht aus Sportförderungsmitteln gezahlt werden darf. Die Bundesregierung hält die von Ihnen erwähnten Versuche aus sportethischen Gründen für bedenklich. Ob an einer Vielzahl von Spitzensportlern medikamentöse oder andere bedenkliche Manipulationen vorgenommen wurden und welcher Art diese ggf. waren, ist mir auch heute noch nicht bekannt. Die Aufklärung dieser Frage wird sicherlich zu einer der wichtigsten Aufgaben der vom Deutschen Sportbund und vom Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland eingesetzten „Doping-Kommission" sein, deren Arbeit vom Bundesministerium des Innern jede nur mögliche Unterstützung erhalten wird. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß die Einnahme von Anabolika zu erheblichen Nebenwirkungen führt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Verabreichung von Anabolika an Hochleistungssportler ohne entsprechende medizinische Indikation zu unterbinden? Ist die Bundesregierung bereit, die Vergabe von Mitteln zur Förderung des Hochleistungssports von der Bedingung abhängig zu machen, daß den Hochleistungssportlern keine rezeptpflichtigen Medikamente ohne entsprechende medizinische Indikation verabreicht werden? Zu Frage A 54: Die Applikation eines jeden pharmakologischen Wirkstoffes hat neben der erwünschten Wirkung auch Nebenwirkungen. So ist auch die Anwendung von Anabolika — selbst die medizinisch indizierte Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1973 1115' — nicht frei von Nebenwirkungen. Ob die Einnahme bzw. Applikation von Anabolika bei Spitzensportlern zu erheblichen Nebenwirkungen führt, ist von Präparat, Dosis, Behandlungsdauer und verschiedenen individuellen Faktoren abhängig. Die Anabolika werden von der Medizinischen Kommission des Internationalen Olympischen Komitees, der Medizinischen Kommission des Internationalen Leichtathletik-Verbandes und anderen internationalen Sportföderationen als Dopingmittel beurteilt. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie wirkt deshalb dieser Art von Leistungsbeeinflussung mit ihren Mitteln und Möglichkeiten entgegen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Bundesregierung u. a., dem IAAF-Council (Rat des Internationalen Leichtathletik-Verbandes), der sich am 18. März 1977 in Düsseldorf mit der Dopingfrage befaßt, durch ihren Beauftragten für Doping-Analytik vorzuschlagen, daß Anabolika-Untersuchungen nicht erst bei Wettkämpfen, sondern bereits in der Trainingsphase durchgeführt werden. Ein genereller Ausschluß der Anwendung von anabolen Hormonen ist auch deshalb angezeigt, weil nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen die im Sport angestrebte Wirkung von Anabolika in Frage gestellt wird. Zu Frage A 55: Die Bundesregierung geht davon aus, daß den Hochleistungssportlern ebenso wie anderen Bürgern unseres Landes grundsätzlich keine rezeptpflichtigen Medikamente ohne entsprechende medizinische Indikation verabreicht werden. Andererseits ist die Rezeptpflichtigkeit der Medikamente kein Kriterium für die Zulässigkeit ihrer Anwendung im Sport. Beispielsweise gibt es Dopingmittel rezeptfrei in den Apotheken zu kaufen. Entscheidend muß sein, ob und welche Wirkstoffe in den Dopinglisten der nationalen und internationalen Sportverbände aufgeführt und verboten sind. Die Bundesregierung verspricht sich von der Arbeit der vom Deutschen Sportbund und dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland sowie dem Deutschen Sportärztebund eingesetzten Kommissionen, die mit dem Problem der Anwendung von medizinisch-pharmakologischen Hilfen befaßt sind, eine Vervollständigung des Katalogs der unerlaubten medizinischen Maßnahmen. Sie wird jede derartige Bemühung unterstützen, die den gesundheitlichen Schutz der Leistungssportler verbessert. Gegebenenfalls können Verstöße gegen die Bestimmungen der nationalen und internationalen Sportverbände zu Konsequenzen bei der Mittelvergabe führen. Die Bundesregierung sieht sich jedoch außerstande, die Verabreichung von rezeptpflichtigen Medikamenten an Hochleistungssportler, die sich solche Medikamente ohne Kenntnis des Sportfachverbandes beschaffen, generell zu unterbinden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 56 und 57): Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach im Kernforschungszentrum Karlsruhe und in den Kernkraftwerken Obrigheim und Gundremmingen sich unter den Putzkolonnen, die täglich die sogenannten heißen Reaktorbereiche von radioaktivem Staub reinigen, auch Insassen eines „Übernachtungs- und Wohnheimes" befinden, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus gegebenenfalls zu ziehen? Sind nach den geologischen Erkenntnissen ähnliche Erdbeben mit ähnlichen Folgewirkungen für kerntechnische Anlagen wie in Rumänien für die Bundesrepublik Deutschland ausschließbar, und, wenn nein, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls für die Sicherheit soldier Anlagen ziehen? Zu Frage A 56: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den kerntechnischen Anlagen im Rahmen von Reparaturarbeiten auch betriebsfremdes Personal eingesetzt wird. Dieses Fremdpersonal arbeitet unter der Aufsicht des mit der Anlage vertrauten Eigenpersonals der Anlagen. Die Anforderungen an die Qualifikation des Fremdpersonals richtet sich nach den durchzuführenden Arbeiten. Die Fremdfirmen beschäftigen im allgemeinen ein qualifiziertes Stammpersonal, das seine Ausbildung insbesondere durch längere Tätigkeiten in verschiedenen Anlagen erhalten hat. In Bedarfsfällen haben Fremdfirmen für kurzfristig anfallende Reinigungsarbeiten weiteres Personal zur Verfügung gestellt, das durch eine Belehrung vor Ort angeleitet wurde. Für diese Arbeiten war keine besondere Qualifikation erforderlich. Die in Pressemeldungen angeprangerten Anwerbungsmethoden bei diesen nur kurzzeitig eingesetzten Personen waren den Anlagenbetreibern und Aufsichtsbehörden nicht bekannt. Die Überwachung des Fremdpersonals wird sich mit dem Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung am 1. April 1977 entscheidend verbessern. Aufgrund des § 20 a StrlSchV wird der Inhaber einer Fremdfirma Strahlenschutzverantwortlicher, der im Rahmen des in § 31 StrlSchV aufgeführten Pflichtenkataloges für das eigene Personal zu sorgen hat. Der Inhaber einer Fremdfirma kann dann die Sorge für sein Personal nicht mehr wie bisher nur dem Strahlenschutzverantwortlichen der fremden Anlage oder Einrichtung überlassen. Zur besseren Kontrolle des Fremdpersonals dient insbesondere das Erfordernis der Führung eines Strahlenpasses für jede einzelne beruflich strahlenexponierte Person, die in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig wird. Zu Frage A 57: Die Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland werden unter Berücksichtigung der geologischen Verhältnisse des jeweiligen Standortes gegen Erdbeben ausgelegt. Die Praxis der Auslegung von Kernkraftwerken gegen Erdbeben hat sich niedergeschlagen in der Regel Nr. 2201 des Kerntechnischen Ausschusses: „Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen". 1116* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Danach ist für die Auslegung das sogenannte „Auslegungserdbeben" das Erdbeben mit der für den Standort größten Intensität, welches unter Berücksichtigung der näheren Umgebung des Standortes in der Vergangenheit aufgetreten ist. Alle sicherheitsrelevanten Komponenten sind so auszulegen, daß ein Weiterbetrieb auch nach mehrmaligem Auftreten dieses Auslegungserdbebens möglich ist. Darüber hinaus wird gegenüber dem sogenannten „Sicherheitserdbeben" Vorsorge getroffen. Das Sicherheitserdbeben ist das Erdbeben, das unter den geologisch-tektonischen Gegebenheiten des Standortes wissenschaftlich denkbar ist. Auch hei Eintreten dieses Erdbebens müssen die sicherheitsrelevanten Komponenten des Kernkraftwerkes funktionsfähig bleiben. Für die Auslegung der Kernkraftwerke gegen Erdbeben werden die weltweiten Erfahrungen auf diesem Gebiet genutzt. Danach ist die Seismizität z. B. von Italien (Friaul), Jugoslawien und Rumänien verschieden von derjenigen Mitteleuropas. Infolgedessen können aus den Erfahrungen der Erdbeben in den genannten Regionen keine unmittelbaren Schlüsse auf die erdbebensichere Auslegung der Kernkraftwerke' in der Bundesrepublik Deutschland gezogen werden Anlage 13 Antwort des Parl Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 58 und 59) : Kann die Bundesregierung sagen, wann die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Richtlinien für die Ermittlung bzw. Aufklärung von Vermißtenschicksalen überarbeitet sind und wann sie dem zuständigen Arbeitskreis der Innenministerkonferenz zur Beschlußfassung vorgelegt werden? Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die mangelnden Erkenntnisse über Motivation und das Verhalten sogenannter „Abhängiger Minderjähriger" Forschungsaufträge zu vergeben, da audi nach Auffassung des Direktors des Max-PlanckInstitutes für ausländisches und internationales Strafrecht sich die Kriminologie bislang mit der fraglichen Erscheinung der Vermißtenschicksale nur sehr stiefmütterlich, ja fast gar nicht befaßt hat? Zu Frage A 58: Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes — abgekürzt AG Kripo genannt — hat eine Fachkommission mit der Überarbeitung der „Richtlinien für die Ermittlung von Vermißten, die Identifizierung von unbekannten Toten und die Feststellung von unbekannten hilflosen Personen" beauftragt. Die Fachkommission hat einen Vorschlag für die Neufassung der Richtlinien vorgelegt. Die AG Kripo hat vorgesehen, darüber in ihrer nächsten Sitzung am 4. Mai 1977 zu beraten. Billigt die AG Kripo den Entwurf, wird er dem zuständigen Arbeitskreis der Innenministerkonferenz zur Zustimmung vorgelegt. Zu Frage A 59: Wie Herr Kollege Baum Ihnen bereits schriftlich mitteilen konnte, wollen das Bundesministerium des Innern, das Bundeskriminalamt und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gemeinsam prüfen, wie eine Aufhellung der Motivation und des Verhaltens vermißt gewesener Minderjähriger erreicht werden kann. Die erste Besprechung in dieser Angelegenheit ist für Ende dieses Monats terminiert. Das Vorhaben wird wahrscheinlich in eine Untersuchung eingebettet werden müssen, die uns empirisch fundierte Kenntnisse über Zusammenhänge zwischen bestimmten Erziehungsformen und Jugenddelinquenz erbringen soll. Über den Fortgang und das Ergebnis dieses Vorhabens werden Sie, wie bereits zugesichert, unterrichtet werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 60 und 61): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehenen Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten zur Strafverfolgung bei aufgedeckten Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie ihre rechtlichen Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten? Läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Fassung der Katalogziffer 7 der Anlage zu § 6 des Bundesdatenschutzgesetzes eine dem unterschiedlichen Schutzbedarf personenbezogener Dateneingaben angemessene Relativierung der Maßnahmen zur Eingabekontrolle zu? Zu Frage A 60: Weder die Aufsichtsbehörden noch der Bundesdatenschutzbeauftragte oder die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind zur Strafverfolgung bei aufgedeckten Verstößen gegen das BDSG befugt. Diese obliegt ausschließlich den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden, die ihrerseits nur auf Antrag des Betroffenen hin tätig werden können (§ 41 Abs. 3 BDSG). Soweit es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten handelt (§ 42 BDSG), kann jedoch die Aufsichtsbehörde mit den Befugnissen der zur Verfolgung und Ahndung zuständigen Verwaltungsbehörde betraut werden (§ 36 OWiG). Rechtliche Eingriffsmöglichkeiten besitzen der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörde insoweit, als sie zur Durchführung ihrer Kontrollaufgaben Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen und Dienst- bzw. Geschäftsräume betreten können. Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind ähnliche Befugnisse als Voraussetzung ihrer gesetzlich vorgesehenen Kontrollaufgaben von den jeweiligen Unternehmensleitungen zu übertragen. Soweit Verstöße gegen das BDSG im nicht-öffentlichen Bereich gewerberechtlich oder nach anderen aufsichtsrechtlichen Vorschriften relevant sind, kann dies Sanktionen zum Beispiel nach Maßgabe der Gewerbeordnung auslösen (vgl. § 30 Abs. 4 BDSG). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1117* Die Bundesregierung erachtet die dargestellten Befugnisse für eine effektive Kontrolle des Datenschutzes als ausreichend. Eine abschließende Bewertung ist erst aufgrund der beim Vollzug des Gesetzes gewonnenen Erfahrungen möglich. Zu Frage A 61: Ja, die Anlage zu § 6 BDSG enthält eine Reihe von Zielvorgaben, zu deren Erfüllung bestimmte Maßnahmen erforderlich sind. Welcher Art diese Maßnahmen im Einzelfall zu sein haben, unterliegt einem doppelten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Es sind einmal nur die Maßnahmen erforderlich, deren Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht (§ 6 Abs. 1 BDSG), ferner richten sie sich nach der Art, d. h. u. a. auch nach dem Empfindlichkeitsgrad der zu schützenden Daten (Anlage zu § 6). Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 62 und 63) : Wie hoch waren die Kosten der in dem Urteil vom 2. März 1977 (2 BvE 1/76) unter V. 2. b) aufgeführten 3 685 072 Druckschriften, die an die Koalitionsparteien und ihre Untergliederungen verteilt wurden? Wird die Bundesregierung von den so begünstigten Koalitionsparteien die Erstattung dieses Betrages verlangen? Zu Frage A 62: Die Kosten der in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 unter V 2 b der Urteilsgründe genannten 3 685 072 Exemplare von Druckschriften haben 2 229 952 DM betragen. Zu Frage A 63: Ihre Frage betrifft denselben Gegenstand, auf den sich — im Rahmen einer weitergehenden Fragestellung — auch Herr Kollege Dr. Waigel in der Frage 47 bezogen hat. Ich darf mich deshalb auf die Darstellung beziehen, die ich insoweit bereits gegeben habe. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 64 und 65): Wie hoch ist die Summe der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 angesprochenen geldwerten Leistungen an die Regierungsparteien SPD und FDP, und welche zusätzlichen Leistungen sind von der Bundesregierung für Parteizwecke in Form von Bereitstellung von Dienstwagen, Ausarbeitungen von Beamten und Dienstreisen von Beamten, zum Beispiel aus dem Bundesfinanzministerium, gemacht worden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß verfassungs- und damit rechtswidrig an die Regierungsparteien gemachte geldwerte Leistungen in die Bundeskasse zurückfließen? Zu Frage A 64: Der erste Teil Ihrer Frage bezieht sich offenbar auf die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Maßnahmen mit Ausnahme der Anzeigen. Die Kosten dieser Maßnahmen beliefen sich auf 3 972 076 DM. Zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich darauf hinweisen, daß nach den mir vorliegenden Erkenntnissen „für Parteizwecke" weder Dienstwagen bereitgestellt noch Ausarbeitungen von Beamten gefertigt oder Dienstreisen von Beamten durchgeführt worden sind. Selbstverständlich gab es, gibt es und wird es immer Fälle geben, in denen solche Maßnahmen in Verbindung stehen mit Veranstaltungen von Parteien. Der Charakter als Dienstgeschäft wird dadurch aber nicht berührt. So ist es üblich und erforderlich, daß Vertreter des Presse- und Informationsamtes wie auch andere Ressorts z. B. als Beobachter an Parteitagen teilnehmen und den Bundeskanzler bei Reisen welcher Art auch immer begleiten, weil die Unterrichtung des Bundeskanzlers und seine Informationspolitik natürlich auch während solcher Reisen weitergehen müssen. Für die anderen Ressorts gilt Entsprechendes. Zu Frage A 65: Die Antwort auf diese Frage ist bereits in den Ausführungen enthalten, die ich zu der entsprechenden Frage des Herrn Kollegen Dr. Waigel (Frage 47) gemacht habe. Ich darf hierauf, um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 68) : Welche Vorausschätzungen über die Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland wurden angestellt, insbesondere wie sieht das Vorausschätzungsergebnis für das Jahr 2 030 aus, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der sich abzeichnenden Entwicklung? Das Statistische Bundesamt hat im Dezember 1975 und im Juni 1976 eine Vorausschätzung der deutschen Bevölkerung bis zum Jahre 1990 veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser zwischen Bund und Ländern abgestimmten Berechnung sind in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik" veröffentlicht. Ich habe veranlaßt, daß Ihnen je ein Sonderdruck der genannten Veröffentlichungen zugeleitet wird. Für das Jahr 2030 sind entsprechend einem Wunsch des Bundestagsausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit insgesamt vier Modellberechnungen durchgeführt worden. Danach liegen, je nach den zugrunde gelegten Annahmen für die Entwicklung der Geburtenhäufigkeit, die Bevölkerungszahl zwischen 32,1 Millionen und 64,2 Millionen. Hinsichtlich der aus diesen Vorausschätzungszahlen zu ziehenden Konsequenzen weise ich darauf hin, daß in den von der Bundesregierung vorgelegten 1118* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Berichten mit Angaben zur langfristigen Entwicklung, d. h., für den bis 1990 reichenden Zeitraum von 15 Jahren, auch die genannten demographischen Daten und daraus abgeleitete Prognosen berücksichtigt werden. Dies trifft z. B. für den Jahreswirtschaftsbericht, den Sozialbericht, die Perspektivprojektion der Wirtschaftsentwicklung und den Rentenanpassungsbericht zu. Die über den Zeithorizont von 1990 hinaus zu erwartenden Änderungen der Bevölkerungsstruktur und die daraus resultierenden neuen Aufgaben sind u. a. auch in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angesprochen, auf die ich insoweit verweisen darf. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 70): Wie erklärt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 1. März 1977 (Seite 12) angeführten Zahlen aus dem Agrarbericht 1977 (Seite 284 ff.), wonach die „Steuerleistungen bäuerlicher Spitzenverdiener" auch für Steuersachverständige unverständlich niedrig sind? Der genannte Zeitungsartikel vom 1. März 1977 gibt die Steuerleistungen der Landwirtschaft aus drei Gründen nicht korrekt wieder: 1. Das Gesamteinkommen ist als Bezugsgröße für die Steuerleistung ungeeignet, weil es auch steuerfreie Einnahmen, wie z. B. Renten, Kindergeld usw. enthält. 2. In einer der in dem o. g. Artikel herangezogenen Betriebsgruppen ist zudem durch die Fehlbuchung einer Buchstelle in der Position „Sonstige Einkommen" das Gesamteinkommen zu hoch ausgewiesen. Ich darf hier anfügen, daß diese Fehlbuchung keine Auswirkungen auf die Ermittlung des landwirtschaftlichen Reineinkommens hat. 3. In dem genannten Artikel werden Zahlen des Agrarberichts zueinander in Beziehung gesetzt, die von ihrem Begriffsinhalt her als Maßstab für die Steuerleistung der Landwirtschaft ungeeignet sind; dies, obwohl an anderer Stelle des Materialbandes besser geeignete Zahlen ausgewiesen sind (S. 231). Daneben muß noch auf folgendes hingewiesen werden: Ein direkter Bezug der im Agrarbericht ausgewiesenen Steuerleistungen auf die ebenfalls dort ausgewiesenen „betriebswirtschaftlichen Gewinne" erscheint problematisch, weil letztere um Sonderabschreibungen und steuerliche abzugsfähige Einkommensteile höher sind als die „steuerlichen Gewinne", die im Agrarbericht nicht ausgewiesen werden. Bei jeder Wertung von Durchschnittszahlen über Steuerleistungen der Landwirte ist zudem zu beachten, daß von den insgesamt rund 400 000 Vollerwerbsbetrieben etwa 80 000 Betriebe buchführungspflichtig sind. Diese Betriebe werden entweder aufgrund ihrer Steuerbuchführung oder aufgrund von Schätzungen der Finanzämter zur Einkommensteuer veranlagt. Diese meist größeren Betriebe zahlen dabei, gleiche steuerliche Gewinne unterstellt, anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbare Einkommensteuern. Die „Steuerleistungen bäuerlicher Spitzenverdiener" im Sinne Ihrer Fragestellung sind also mit denen anderer Wirtschaftsbereiche durchaus vergleichbar. Die übrigen rund 320 000 meist kleineren Vollerwerbsbetriebe mit überwiegend geringeren Gewinnen unterliegen dagegen der Durchschnittsatzbesteuerung nach § 13 a Einkommensteuergesetz, die in vielen Fällen zu keiner Steuerleistung führt. Diese Art der Besteuerung findet ihre Begründung im § 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955; hiernach ist die Landwirtschaft u. a. mit den Mitteln der Steuerpolitik „in den Stand zu setzen, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen und ihre Produktivität zu steigern". Werden die Steuerleistungen beider Gruppen zu einem statistischen Durchschnitt zusammengerechnet, so erscheint die Steuerleistung der Landwirtschaft relativ gering, ein Ergebnis, das für Steuersachverständige durchaus nicht unverständlich ist. Ob Art und Umfang der Besteuerung der Landwirtschaft auch heute noch sachgerecht sind und den Prinzipien der Steuergerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft entsprechen, wird derzeit von einer Kommission unabhängiger Wissenschaftler untersucht. Ich möchte dem im Herbst zu erwartenden Untersuchungsergebnis dieser Kommission nicht vorgreifen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahme der EG, den Export von 36 000 Tonnen Butter in die UdSSR durch die französische Firma Interagra mit mehr als 200 Millionen DM zu subventionieren? Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß Überschüsse — wie derzeit bei Milch . — durch geeignete agrarpolitische Maßnahmen verhindert werden müssen. Sie hat dies insbesondere bei der Bestandsaufnahme der EG-Agrarpolitik in den vergangenen beiden Jahren sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Wie ich bereits in der zu diesem Thema gestellten Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger vom 25. Februar 1977 Drucksache 8/129 Frage B 76 ausgeführt habe, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß Gemeinschaftsmittel nicht vorrangig für Exporte von Butter zur Verfügung gestellt werden sollten. Sie vertritt vielmehr die Auffassung, daß mit Hilfe der Gemeinschaftsmittel ein Gleichgewicht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1119* zwischen den Absatzmaßnahmen im Export und auf dem Binnenmarkt ermöglicht werden muß. Sie hat sich in diesem Sinne bei allen Verhandlungen mit der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten ausgesprochen. Dabei ist sich die Bundesregierung jedoch darüber im klaren, daß angesichts der derzeitigen Situation auf dem Buttermarkt der Gemeinschaf t mit Hilfe einer Förderung des Absatzes von Butter auf dem Binnenmarkt die zu erwartenden Butterüberschüsse nicht in vollem Umfang abgesetzt werden können, sondern daß hierzu auch der Export in dritte Länder zu den jeweiligen Weltmarktpreisen notwendig ist. Ebenso ist ihr bewußt, daß Absatzmaßnahmen auf dem Binnenmarkt teurer sein können als der Export. Im übrigen muß berücksichtigt werden, daß verschiedene Länder in der Gemeinschaft zu den klassischen Exportländern für Milchprodukte gehören, für die dieser Export aus Gründen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer Zahlungsbilanz von besonderer Bedeutung ist. Der Export von 36 000 t Butter in die UdSSR durch eine französische Firma erfolgt zu den Konditionen, die im Weltmarkt z. Z. üblich sind und die auch bei Exporten in andere Drittländer angewandt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 72 und 73): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine Gesetzesinitiative die Arbeitnehmer in der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei wieder in die Förderungsmaßnahmen des Landarbeiterwohnungsbaues einzubeziehen, wie das vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" am 1. Januar 1973 möglich war? Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang meine Auffassung, daß die genannten Förderungsmaßnahmen sich in der Vergangenheit positiv auf die Entwicklung der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei ausgewirkt haben, und sieht sie nicht auch die Notwendigkeit, im Interesse der Seßhaftmachung qualifizierter junger Nachwuchskräfte in der Fischerei neue Förderungsmöglichkeiten des Wohnungsbaues für diesen relativ kleinen Personenkreis zu schaffen? Die Seefischerei ist seit jeher als Gewerbebetrieb angesehen worden. Dementsprechend wird sie auch steuerlich nicht der Landwirtschaft zugeordnet (vergl. § 13 EStG). Eine Förderung von in der Seefischerei tätigen Arbeitnehmern ist daher im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nicht möglich, da § i Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GemAgrG) nur Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft vorsieht. Die Bundesregierung hält eine Gesetzesinitiative zur Änderung des GemAgrG mit dem Ziel einer Einbeziehung der Arbeitnehmer in der Seefischerei in die Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 dieses Gesetzes nicht für erfolgversprechend. Die Gesetzesänderung würde der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Angesichts der der Bundesregierung bekannten ablehnenden Haltung der nicht von dem Problem berührten Bundesländer dürfte eine Zustimmung der Bundesratsmehrheit nicht zu erreichen sein. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn für die nicht selbstständigen Kutterfischer Förderungsmöglichkeiten entsprechend denen für Landarbeiter geschaffen werden könnten. Sie sieht dies aber als eine Aufgabe an, die in erster Linie den Küstenländern obliegt, zumal sich schon aus dem relativ kleinen in Frage kommenden und nur in den Küstenländern lebenden Personenkreis eine Beschränkung der Aufgabe auf diese Länder ergibt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 74) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über die Gemeinschaftsaufgaben der EG Zuschüsse zur Verbilligung der Schulmilchspeisung bereitzustellen? Im Rahmen des Aktionsprogramms hat die Kommission vorgeschlagen, für die Durchführung von Schulmilchprogrammen einen Gemeinschaftsbeitrag in Höhe von 50 % des Richtpreises zu leisten. Die öffentlichen finanziellen Leistungen in den Mitgliedstaaten müssen mindestens 25 %des Richtpreises, das sind zur Zeit rund 15 Pfennig je kg Milch, betragen. Das es sich bei der Schulmilchspeisung nicht um eine Strukturmaßnahme handelt, scheidet eine Finanzierung des nationalen Anteils im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe aus. Verfassungsrechtlich sind für das Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland die Länder zuständig. Ihnen obliegt daher auch die Mitfinanzierung einer Schulmilchspeisung. Der Wortlaut der EG-Verordnung stellt daher auch nicht auf eine Mitfinanzierung des Mitgliedstaates ab, sondern läßt zu, daß auch sonstige öffentliche Körperschaften (z. B. Kommunen, soziale Einrichtungen, Schulträger) die Finanzierung des nationalen Anteils des Beitrages übernehmen können. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 75): Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, aus denen hervorgeht, daß dem deutschen Güterkraftgewerbe infolge der hohen Steuerbelastung für Lastwagen im Bundesgebiet Wettbewerbsnachteile gegenüber im Ausland ansässigen Unternehmen entstehen, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt sie daraus zu ziehen? 112* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Die Kfz-Steuer beträgt nach den hier vorliegenden Informationen für einen 5-achsigen 38-t-Lastzug in einzelnen EWG-Mitgliedstaaten: Belgien rd. 3 140 DM Bundesrepublik Deutschland rd. 9 365 DM Dänemark (ohne Dieselzuschlag) rd. 3 430 DM Frankreich rd. 290 DM Großbritannien (38-t-Zug allerdings nicht zugelassen) rd. 1 878 DM Italien rd. 850 DM Luxemburg rd. 1 590 DM Niederlande rd. 3 300 DM Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, — daß in Deutschland die Kfz-Steuer nur etwa 5 % der Gesamtkosten eines Schwerlastzuges ausmacht und — daß andere Kosten wie z. B. Nutzfahrzeug-Preise und Fahrerlöhne die Wettbewerbsfähigkeit im grenzüberschreitenden Verkehr stärker beeinflussen können als die Kfz-Steuer. Die Mineralölsteuer hat keine Auswirkungen auf den Wettbewerb im grenzüberschreitenden Verkehr. Jeder Unternehmer, der eine bestimmte Verkehrsverbindung befährt, unterliegt unabhängig von seiner Nationalität der gleichen MineralölsteuerBelastung. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 76) : Besteht nach Auffassung der Bundesregierung durch den Bau von Bundesautobahnen in Weidegebieten, z. B. im Alpengrünland, eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer und erwägt die Bundesregierung die Herstellung einer Rechtsgrundlage für Verkehrsschutzzonen, wie man sie in der Schweiz und in Frankreich kennt? Für Gefahren, die dadurch entstehen, daß Vieh wegen mangelnder Einzäunung der Weidegrundstücke auf die Straße laufen kann, ist nach der Rechtsprechung nicht der Betrieb der Autobahn ursächlich, sondern die Unterlassung der Schutzmaßnahmen auf den Anliegergrundstücken. Aus diesem Grunde haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Bundesgerichtshof eine Verpflichtung des Straßenbaulastträgers, Weidezäune zu errichten, verneint. Die Schaffung einer besonderen Verpflichtung für die Errichtung von Weidezäunen durch den Straßenbaulastträger wird nicht für zweckmäßig gehalten, weil es sich hier um Aufgaben handelt, die von den Eigentümern der Weidegrundstücke wahrgenommen werden müssen und auch am besten erledigt werden können. Allerdings hat der Träger der Straßenbaulast schon nach geltendem Recht die Kosten der Einzäunung zu entschädigen, wenn das Weidegrundstück eines Eigentümers als Folge der Inanspruchnahme von Gelände für den Straßenbau durchschnitten wird. In diesem Fall sind die Aufwendungen ausschließlich durch die Landinanspruchnahme bedingt; sie wären sonst dem Eigentümer von Weidegrundstücken nicht entstanden. In der Schweiz ist der Begriff „Verkehrsschutzzonen" nicht bekannt. Nach Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung über die Nationalstraßen vom 24. März 1964 gehören zu den Nationalstraßen je nach Ausbauform und entsprechend den Erfordernissen auch Einfriedigungen. Solche Einfriedigungen können vielfältigen Zwecken dienen (z. B. Schutz vor Wild, vor Vieh, Abhalten der Fußgänger vom Betreten der Fahrbahn). Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland werden allerdings nach Artikel 57 des Bundesgesetzes über die Nationalstraßen vom 8. März 1960 die Kosten der Unterhaltung der Nationalstraßen in der Regel von den Kantonen getragen. Im Hinblick auf die Größe des Bundesfernstraßennetzes und die Begrenzung der finanziellen Mittel läßt sich eine komplette Einfriedigung der Bundesfernstraßen auf Kosten des Bundes als Straßenbaulastträger nicht verwirklichen. Sie kommt nur in unabweisbar notwendigen Fällen in Betracht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 77) : Sieht die Bundesregierung in waldbrandgefährdeten Teilstücken von Bundesautobahnen die Möglichkeit zur Herrichtung von Wasserentnahmestellen bzw. Brunnen an der Autobahn? Die Bekämpfung von Waldbränden ist eine Aufgabe der Bundesländer. Sie entscheiden deshalb auch über die Zweckmäßigkeit von Feuerlöscheinrichtungen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 78 und 79) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gegenüber der Deutschen Bundesbahn zu ergreifen, um zu gewährleisten, daß im Zuge der Neukonzipierung des Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn keine Nebenstrecken stillgelegt werden, die für die Industrieansiedlung lebenswichtig sind und durch deren Stillegung vorhandene Arbeitsplätze gefährdet oder zusätzliche Arbeitsplätze nicht geschaffen werden können? Gibt es konkrete Überlegungen der Bundesregierung, durch die eine Abstimmung des Streckenstillegungskonzepts der Bundesbahn mit den Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhaltung oder Neuschaffung von Arbeitsplätzen gewährleistet wird, und durch welche interministeriellen Maßnahmen wird die Einhaltung dieses Konzepts sichergestellt? Durch eine entsprechende gesamtwirtschaftliche Bewertung stellt die Bundesregierung sicher, daß die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1121' für die Erhaltung von Arbeitsplätzen notwendigen Strecken erhalten bleiben. Jede Streckenstillegung bedarf im übrigen der vorherigen Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 80) : Wie beurteilt das Bundesverkehrsministerium das Verhalten der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH, die Beschwerde eines Bürgers über eine Autobahnraststätte an den betreffenden Pächter weiterzugeben und damit eine Klagedrohung des Pächters gegen den beschwerdeführenden Bürger auszulösen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine solche Verfahrensweise für die Zukunft zu unterbinden? Soweit sich Benutzer von Autobahnraststätten mit Beschwerden an die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN) gewandt haben, war es bisherige Praxis, daß die GfN die jeweils betroffenen Betriebspächter unter Übersendung des Beschwerdeschreibens zur Stellungnahme aufgefordert, diesen zugleich aber auch anheimgegeben hat, die Angelegenheit mit dem Beschwerdeführer unmittelbar zu klären. Das Bundesverkehrsministerium wird sich umgehend für eine Änderung dieses Verfahrens einsetzen. In Zukunft sollten an die GfN gerichtete Beschwerden von dieser nur noch selbst, nach eingehenden Kontrollen und nach Rückfragen wegen der sachlichen Vorwürfe bei dem betroffenen Pächter, beantwortet werden. Diese Praxis liegt im Interesse sowohl der Kunden der Autobahnraststätten als auch der GfN, die ständig um diese Kunden wirbt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/168 Fragen A 81 und 82) : Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dafür, eine NATO-Straße mit Brückenkopf am Rhein quer durch das Naturschutzgebiet Kühkopf-Knoblauchsaue (Hessen) zu bauen, da sowohl einige Kilometer nördlich (in Gernsheim und Bibesheim) als auch wenige Kilometer südlich bereits NATO-Straßen existieren, und steht eine solche Trassierung nicht in Widerspruch zu den vielen in diesem Gebiet unternommenen bzw. eingeleiteten ökotechnischen Maßnahmen für die gesamte Rheinebene, insbesondere zur Gesundung des hessischen Oberrheingebiets? Wie beurteilt die Bundesregierung die ersten Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, daß nämlich dem Streusalz beigemischtes Kalziumchlorid nachteilige Wirkungen auf die Bremsleistung von Scheibenbremsen hat, und welche Möglichkeiten sieht sie, diesem negativen Effekt zu begegnen? Zu Frage A 81: Es ist nicht beabsichtigt, die vorhandene Wegeverbindung durch das Naturschutzgebiet KühkopfKnoblauchsaue auszubauen. Zu Frage A 82: In diesem Winter sind auf einigen Versuchsstrekken Salzgemische mit einem geringen Anteil von Kalziumchlorid zur Bekämpfung der Winterglätte auf Straßen verwendet worden. Ob sich die Kalziumchlorid-Beimengungen nachteilig auf die Bremswirkung von Scheibenbremsen auswirken, ist nicht erwiesen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht diesen Fragenkomplex; wissenschaftlich gesicherte Untersuchungsergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird der Bundesminister für Verkehr prüfen, ob Maßnahmen zu treffen sind. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 83) : Hat die Bundesregierung auf Grund der Häufung von Beinahezusammenstößen von Flugzeugen in der Luft in der letzten Zeit Maßnahmen ergriffen, um Zusammenstöße zu verhindern und gefährlich nahe Begegnungen in Zukunft zu vermeiden und gegebenenfalls welche? Die Anzahl der im Januar und Februar dieses Jahres eingegangenen Meldungen über gefährliche Begegnungen liegt unter den Vergleichszahlen des Vorjahres. Der Anschein einer Häufung wird dadurch erweckt, daß in diesen Tagen jeder vermeintliche Vorfall, an denen ein militärisches Luftfahrzeug beteiligt war, vor einer nüchternen Untersuchung und Bewertung in die Presse gebracht und z. T. auch aufgebauscht wird. Der Bundesminister für Verkehr und der Bundesminister der Verteidigung haben Anfang 1976 einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der Zug um Zug verwirklicht wird. Die kurzfristig wirkenden Maßnahmen dieses Katalogs haben bereits im Jahre 1976 zu einer Reduzierung der gefährlichen Begegnungen zwischen zivilen Passagierflugzeugen und militärischen Hochleistungs-Strahlflugzeugen im Luftraum oberhalb 3 000 m um mehr als 60 % geführt. Insgesamt liegen die Zahlen der gefährlichen Begegnungen im Jahre 1975 und 1976 unter den entsprechenden Jahreszahlen von 1972 und 1973. Die Zahl der gefährlichen Begegnungen der Kategorie A (unmittelbare Gefahr) hat im übrigen von 1972 auf 1976 um rd. 40 % abgenommen. Die Bundesminister für Verkehr und der Verteidigung werden den vereinbarten Maßnahmekatalog weiter zügig realisieren. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 84 und 85): 1122* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Beabsichtigt der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen auch weiterhin in Berlin unabhängig davon, daß dort keine neuen Nahverkehrsbereiche geschaffen werden, den Zeittakt einzuführen, und wenn ja, ab wann? Hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen über die Versuche in den sechs Nahverkehrsbereichen hinaus Vorkehrungen dafür getroffen, um nach Abschluß der Versuche gleich in weiteren Teilen des Bundesgebietes Nahverkehrsbereiche mit Zeittakt einzurichten, und wenn ja, welche Gebiete sind dafür vorgesehen? Zu Frage A 84: Für die Einführung des Zeittaktes im Ortsnetz im Zusammenhang mit der Bildung von Nahbereichen sind technische Gründe maßgebend. Die Entwicklung der Telekommunikation — Datenverkehr, Fernkopieren usw. — bringt die Gefahr mißbräuchlicher Benutzung des Fernsprechnetzes mit sich. Das gilt auch für das Ortsnetz von Westberlin, mit allen negativen Folgen, die sich für die Fernsprechkunden ergeben. Berlin sollte auch grundsätzlich nicht durch besondere Regelungen als eigene politische Einheit behandelt werden. Der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen beabsichtigt jedoch, systemgerecht für Berlin ein Äquivalent für das Fehlen eines Nahverkehrsbereichs zu schaffen. Zu Frage A 85: Viele Städte und Gemeinden — unterstützt von Politikern — beantragen gegenwärtig beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen — entweder, ihren Bereich in die Nahbereichs-Versuche mit 8-Minuten-Zeittakt einzubeziehen, — oder, bei der Umstellung des Fernsprechsystems möglichst frühzeitig berücksichtigt zu werden. Im Hinblick auf die erheblichen Vorlaufzeiten bei Planung und Aufbau von technischen Einrichtungen sowie Kabelanlagen trifft die Deutsche Bundespost deshalb alle Vorkehrungen, um nach Abschluß der Versuche eine zügige Einführung des neuen Systems zu gewährleisten. Sobald die Versuchsergebnisse vorliegen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres, wird auch über das Vorgehen zur Einführung im Bundesgebiet entschieden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 86 und 87): Welche Gründe liegen vor, die dazu geführt haben, daß die Vereinbarung nach dem Protokoll über die Verhandlungen vom 30. September 1971 mit einer Delegation des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik, Ziffer 3.6, nach dem bis zum 31. Dezember 1974 schrittweise der vollautomatische Fernsprechverkehr eingerichtet werden sollte, bis heute nicht von der DDR erfüllt wurde, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu erreichen? Wann ist damit zu rechnen, daß der vollautomatische Fernsprechverkehr mit der „DDR" eingerichtet wird? Zu Frage A 86: Nach der Unterzeichnung des Protokolls vom 30. September 1971 ist die Zahl der Fernsprechleitungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands nach und nach von 104 Leitungen auf gegenwärtig 719 Leitungen erhöht worden. Von Berlin (West) aus sind inzwischen sowohl Berlin (Ost) als auch etwa 250 Ortsnetze in der DDR, die sich auf alle Bezirke verteilen, vollautomatisch erreichbar. Vom Bundesgebiet aus können — außer im Zentralvermittlungsstellenbereich Hannover — alle Teilnehmer ihre Gespräche nach Berlin (Ost) im Selbstwählferndienst führen. Dementsprechend wurden im Jahr 1976 im Verkehr mit der DDR-Postverwaltung vom Bundesgebiet aus etwa 32 v. H. von Berlin (West) aus sogar 92 v. H. der abgehenden Gespräche bereits vollautomatisch abgewickelt. Zu einer weitergehenden Ausdehnung der vollautomatischen Betriebsweise für den Verkehr vom Bundesgebiet aus hat sich die DDR-Postverwaltung bisher angesichts des Ausbaustandes ihres Fernmeldenetzes noch nicht in der Lage gesehen. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung drängt darauf, daß die Postverwaltung der DDR ihrer Verpflichtung zum Ausbau des vollautomatischen Verkehrs sobald wie möglich nachkommt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 88 und 89) : In welchem Umfang ist die Deutsche Bundespost in die Überlegungen zur Kraftfahrzeug-Steuerreform einbezogen? Hat die Deutsche Bundespost bereits Überlegungen angestellt, wie sie gegebenenfalls diese Aufgaben organisatorisch und personell lösen könnte? Zu Frage A 88: Die Deutsche Bundespost hat bereits während der Verhandlungen zur Kraftfahrzeugsteuer-Reform gegenüber den beteiligten Bundes- und Länderressorts ihre Bereitschaft erklärt, den Verkauf von Kraftfahrzeugsteuer-Plaketten für Personenkraftwagen zu übernehmen. Vorgesehen waren rd. 7 500 Verkaufsschalter; das wäre eine bedarfsadäquate Regelung, die durch ein anderes Vertriebsnetz kaum ebenso wirtschaftlich geboten werden könnte. Die Deutsche Bundespost hält nach wie vor ihr Angebot aufrecht, den Vertrieb von KraftfahrzeugsteuerPlaketten für Personenkraftwagen nach dem bereits erarbeiteten Konzept zu übernehmen. Zu Frage A 89: Das bisherige Konzept der Deutschen Bundespost für den Verkauf von Kraftfahrzeugsteuer-Plaketten sieht vor: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1123* Ausschließlicher Vertrieb der Kraftfahrzeugsteuer-Plaketten durch die Deutsche Bundespost bei 6 300 Postämtern mit rd. 7 500 Verkaufsschaltern im Verbundbetrieb — Die Plaketten können erworben werden a) gegen bar, b) gegen eurocheques und c) gegen andere Schecks im Ausweisverfahren. Insgesamt werden beim individuellen Steuerjahr Plaketten für 17 Mio. Pkw-Halter jährlich und beim einheitlichen Steuerjahr für 15 Mio. Pkw-Halter in einer Verkaufszeit von 6 Wochen vertrieben werden. Erlösabführung und Abrechnung mit den Auftraggebern werden zentral von der Generalpostkasse abgewickelt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 90) : Um welche Anzahl, im Verhältnis zum vergleichbaren Zeitraum in den Vorjahren, haben sich seit der Einführung der Straßenbenutzungsgebühr in Berlin (Ost) die mit dem Pkw einreisenden Besucher aus Berlin (West) vermindert? In der Zeit vom 1. bis 14. März 1977 ist der PkwVerkehr nach Ost-Berlin im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 1976 um rd. 27 % zurückgegangen. Davon sind betroffen a) ausländische Pkw mit 23,9 % b) westdeutsche Pkw mit 23,5 % c) Westberliner Pkw mit 32,3 % In absoluten Zahlen ausgedrückt: 1976 1977 Rückgang Pkw Pkw Pkw insgesamt 24 729 18 012 6 717 a) ausländische Pkw 7 740 5 889 1 851 b) westdeutsche Pkw 7 076 5 412 1 664 c) Westberliner Pkw 9 913 6 711 3 202 Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 91): Hat die Bundesregierung bereits ein förmliches Verlangen an die Regierung der DDR gerichtet, die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und für Ausländer in Berlin (Ost) unverzüglich zurückzunehmen, und wann wird sie das verneinendenfalls tun? Bundesregierung und Senat von Berlin sind nach Bekanntwerden der Absicht der DDR, in Ost-Berlin Straßenbenutzungsgebühren zu erheben, unverzüglich auf vier Ebenen gegen diese Maßnahme der DDR vorstellig geworden. Der Senatsvertreter hat auf der Beauftragtenebene Stellung genommen. Staatssekretär Gaus ist im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR vorstellig geworden. Der zuständige Abteilungsleiter im Bundeskanzler- ' amt hat den amtierenden Leiter der Ständigen Vertretung der DDR in das Bundeskanzleramt gebeten. Schließlich hat Staatsminister Wischnewski gegenüber dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR die Maßnahme angesprochen. Auf allen vier Ebenen ist auf die einseitige Veränderung der Lage durch die DDR, die damit verbundene Erschwerung des Besucherverkehrs und die daraus folgende erneute schwerwiegende Belastung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten hingewiesen worden. Gleichzeitig ist nachdrücklich die Erwartung vorgetragen worden, daß die DDR ihre Entscheidung überprüfen möge. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 92) : Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die SED-Machthaber zu ihren jüngsten Schikanen durch Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr in Berlin (Ost) auch durch die Reaktion der Bundesregierung auf frühere Rechtsverstöße der DDR-Regierung ermutigt worden sind? Ja. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 93) : Sind die Geschosse der Selbstschutzanlagen an den „DDR"-Sperrzäunen an der innerdeutschen Grenze mit Dumdum-Geschossen vergleichbar und daher im Widerspruch zu elementaren Regeln des Völkerrechts? In waffentechnischer Hinsicht ist die Wirkung der Selbstschußanlagen nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern mit der Wirkung von Dumdum-Geschossen vergleichbar. Dumdum-Geschosse verursachen aufgrund ihrer Form und ihres Materials (nämlich flacher Kopf und relativ leicht verformbares Metall) besonders schwere Verletzungen. Glatte Durchschüsse sind weder mit derartigen Geschossen noch mit den Eisenwürfeln der SM 70-Anlage möglich. Es ist deshalb davon auszugehen, daß die Anwendung von schußtechnischen Anlagen der beschriebenen Art heute nach den Regeln des allgemeinen Völkerrechts generell ebenso untersagt ist, wie der 1124* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Gebrauch von sogenannten Dumdum-Geschossen, deren Verwendung in der III. Haager Deklaration von 1899 für den Kriegsfall verboten wurde. Die DDR hat am 5. April 1976 mit Wirkung vom 22. Dezember 1958 die Erklärung der Teilnehmerstaaten an der Haager Friedenskonferenz als für sich anwendbar erklärt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser aus die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 94 und 95) : Wie viele Prämien- bzw. Bausparer haben im Jahr 1976 bzw. werden voraussichtlich 1977 auf ihre Vergünstigungen verzichten müssen, weil sie die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen infolge von vorgenommenen oder zu erwartender Lohnerhöhungen überschritten haben, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Können die betroffenen Arbeitnehmer — insbesondere die langfristig disponierenden Bausparer — damit rechnen, daß die Einkommensgrenze in absehbarer Zeit erhöht oder die Vorschriften wenigstens insoweit geändert werden, daß die jeweilige Prämie für laufende Verträge ohne Rücksicht auf die Einkommensgrenze gewährt wird? Zu Frage A 94: Eine sichere Aussage darüber, wieviele Sparer in bestimmten Jahren über die Einkommensgrenze für die Sparförderung hinauswachsen, ist nicht möglich. Man wird aber davon ausgehen können, daß im Jahre 1976 etwa 2 vom Hundert der Lohnsteuerpflichtigen mit ihrem zu versteuernden Einkommen die Einkommensgrenze überschritten haben. Im Jahre 1977 wird die Zahl voraussichtlich bei 4 vom Hundert liegen. Die Bundesregierung sieht zur Zeit im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage keine Möglichkeit, die Einkommensgrenze bei der Sparförderung anzuheben. Sie ist im übrigen der Auffassung, daß die derzeitige Einkommensgrenze trotz der zwischenzeitlichen Einkommensentwicklung ihrem Zweck noch gerecht wird, die Sparförderung auf Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen zu beschränken. So konnten z. B. Ehegatten mit 2 Kindern, von denen ein Ehegatte Arbeitnehmer war, für 1976 noch eine Prämie erhalten, wenn der Bruttoarbeitslohn 1975 bis zu 58 294 DM betrug. Zu Frage A 95: Aus den genannten Gründen können die Sparer nicht mit einer Anhebung der Einkommensgrenze rechnen. Eine Änderung der Vorschriften der Sparförderung dahin, daß das zu Beginn des Sparvertrags für die Prämiengewährung maßgebende zu versteuernde Einkommen auch für spätere Sparjahre zugrunde gelegt wird, würde dem mit der Einführung einer allgemeinen Einkommensgrenze verfolgten Ziel widersprechen. Sparern, die während der Laufzeit des Vertrags die Einkommensgrenze überschreiten, steht es frei, die Einzahlungen auf den Vertrag einzustellen oder weitere Sparbeiträge ohne Prämienbegünstigung zu leisten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 96) : Ist die Bundesregierung bereit, bei einer Neuprägung des 50-Pfennig-Stücks den bis zum Jahre 1972 vorhandenen geriffelten Rand wiederherzustellen, damit für Blinde eine bessere Unterscheidung zwischen 5-, 10- und 50-Pfennig-Stücken möglich ist? Der Übergang auf die 50-Pf-Münze mit glattem Rand im Jahre 1952 war notwendig geworden, weil geriffelte Münzen bei der Verwendung in Automaten zu Schwierigkeiten geführt hatten: Die Münzen blieben öfter in Automaten stecken und führten dadurch zu Betriebsstörungen. Sie waren in Münzprüfgeräten schlechter zu identifizieren. Außerdem hatte die Riffelung ihren ursprünglichen Sinn verloren; sie stammte aus der Zeit der Edelmetallmünzen und sollte den Abrieb erkennbar machen. Ihre Herstellung verursachte größere Kosten als die Herstellung von Münzen mit glattem Rand. Da die Riffelung der 50-Pf-Münze ihre Identifizierung für Blinde erleichterte, waren der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich des Übergangs zur 50-Pf-Münze mit glattem Rand Kontakte mit dem Blindenverband in Stuttgart vorangegangen. Der Verband hatte die Auffassung vertreten, daß der Riffelrand zwar ein willkommenes, aber verzichtbares Unterscheidungsmerkmal für den von ihm vertretenen Personenkreis darstelle. Blinde identifizieren Münzen in erster Linie durch Betasten der Wert- und Bildseite und anhand des unterschiedlichen Durchmessers. Nachdem im Frühjahr 1976 der Deutsche Blindenverband, Bonn, wegen einer Wiedereinführung des geriffelten Randes vorstellig geworden war, wurde ein technischer Fachausschuß erneut mit der Problematik befaßt. Dem Ausschuß gehörten unter Vorsitz des Bundesfinanzministeriums Vertreter der betroffenen Wirtschaftsbereiche, der Münzämter, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn an. Der Ausschuß gelangte einstimmig zu dem Ergebnis, daß auch bei Würdigung des begrenzten Vorteils für Blinde eine Rückkehr zur Riffelprägung nicht angebracht wäre. Dieses Ergebnis wurde Ende letzten Jahres dem Vorsitzenden des Deutschen Blindenverbandes mündlich erläutert und von ihm mit Verständnis aufgenommen. Bei der gegebenen Sachlage beabsichtigt die Bundesregierung nicht, geriffelte 50-Pf-Münzen wieder einzuführen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 97): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1125* In welcher Weise ist sichergestellt, daß Bauherren, die durch die Konjunkturverordnung vom März 1973 gehindert wurden, die Vergünstigungen des § 7 b des Einkommensteuergesetzes für sich in Anspruch zu nehmen, diese Möglichkeit bei der Erweiterung des § 7 b wieder eingeräumt wird? Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung vom 2. März 1977 den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude beschlossen. Der Entwurf sieht die Aufhebung der 3. Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 7. Juni 1973 nicht vor. Der Bauherr kann also nicht die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bei Ein-, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen vornehmen, für die der Bauantrag zwischen dem 9. Mai 1973 und dem 31. Dezember 1973 gestellt worden ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die nachträgliche Aufhebung von konjunkturpolitischen Maßnahmen, die im Jahre 1973 geboten waren, die Ernsthaftigkeit künftiger staatlicher Maßnahmen in ähnlichen Fällen in Frage stellen könnte. Die Bürger könnten künftig konjunkturpolitisch unerwünschte Handlungen vornehmen und dabei hoffen, daß negative Folgen später rückgängig gemacht werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 98) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Besteuerung gewerkschaftlicher Streikunterstützung einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 GG darstellt, und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls eine Klarstellung durch Novellierung des Einkommensteuergesetzes? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Besteuerung von Streikunterstützungen einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 GG darstelle. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit schließt, auch nach der vom Bundesfinanzhof vertretenen Rechtsauffassung, die Besteuerung von Streikunterstützungen nicht aus. Streikunterstützungen, die Gewerkschaften an ihre streikenden Mitglieder zahlen, werden zwar nicht unmittelbar aus Anlaß oder als Ausfluß des Arbeitsverhältnisses zugewendet. Sie sind steuerrechtlich jedoch als Entschädigung für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn anzusehen. Sie sind deshalb, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich zur Einkommensbesteuerung heranzuziehen. Eine Freistellung von der Steuerpflicht würde als einseitige Begünstigung einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellen, weil Unterstützungen, die aus dem Unterstützungsfonds der Arbeitgeber an bestreikte Betriebe gezahlt werden, bei diesen steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen. Die Aufnahme einer Befreiungsvorschrift für Streikgelder müßte aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes zwangsläufig Befreiungen für weitere Entschädigungen, die bisher steuerpflichtig sind, nach sich ziehen. Streikende Arbeitnehmer würden infolge des Jahresprinzips der Einkommen-(Lohn-)steuer bei einer Steuerfreiheit der Streikgelder gegenüber anderen Arbeitnehmern Steuervorteile erlangen. Da die Streikgelder beim Lohnsteuer-Jahresausgleich dann nicht in die Jahreslohnsumme einbezogen werden könnten, hätte dies zur Folge, daß der Lohnausfall während der Dauer des Streiks zu Rückerstattungen auch der auf den Arbeitslohn bereits entrichteten Lohnsteuer führen würde. In der Praxis entsteht in einer Vielzahl von Fällen eine Steuerbelastung nicht oder nur in geringem Umfang. Bei der Einkommensteuer-Veranlagung eines Arbeitnehmers bleiben nämlich bis zu bestimmten Einkommensgrenzen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, nach § 46 EStG unberücksichtigt, wenn diese Einkünfte 800 DM nicht übersteigen. Nach § 70 EStDV setzt überdies die Besteuerung erst dann voll ein, wenn diese Einkünfte 1 600 DM im Jahr übersteigen. Die Bundesregierung beasichtigt deshalb nicht, eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Streikunterstützungen vorzuschlagen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 99): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Finanzämter gewerkschaftliche Streikunterstützung für steuerpflichtig erklärten, und beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen eine Gesetzesänderung vorzunehmen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Besteuerung von Streikunterstützungen einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 GG darstelle. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit schließt, auch nach der vom Bundesfinanzhof vertretenen Rechtsauffassung, die Besteuerung von Streikunterstützungen nicht aus. Streikunterstützungen, die Gewerkschaften an ihre streikenden Mitglieder zahlen, werden zwar nicht unmittelbar aus Anlaß oder als Ausfluß des Arbeitsverhältnisses zugewendet. Sie sind steuerrechtlich jedoch als Entschädigung für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn anzusehen. Sie sind deshalb, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich zur Einkommenbesteuerung heranzuziehen. Eine Freistellung von der Steuerpflicht würde als einseitige Begünstigung einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellen, weil Unterstützungen, die aus dem Unterstützungsfonds der Arbeitgeber an bestreikte Betriebe gezahlt werden, bei diesen steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen. 1126' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 Die Aufnahme einer Befreiungsvorschrift für Streikgelder müßte aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes zwangsläufig Befreiungen für weitere Entschädigungen, die bisher steuerpflichtig sind, nach sich ziehen. Streikende Arbeitnehmer würden infolge des Jahresprinzips der Einkommen-(Lohn-)steuer bei einer Steuerfreiheit der Streikgelder gegenüber anderen Arbeitnehmern Steuervorteile erlangen. Da die Streikgelder beim Lohnsteuer-Jahresausgleich dann nicht in die Jahreslohnsumme einbezogen werden könnten, hätte dies zur Folge, daß der Lohnausfall während der Dauer des Streiks zu Rückerstattungen auch der auf den Arbeitslohn bereits entrichteten Lohnsteuer führen würde. In der Praxis entsteht in einer Vielzahl von Fällen eine Steuerbelastung nicht oder nur in geringem Umfang. Bei der Einkommensteuer-Veranlagung eines Arbeitnehmers bleiben nämlich bis zu bestimmten Einkommensgrenzen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, nach § 46 EStG unberücksichtigt, wenn diese Einkünfte 800 DM nicht übersteigen. Nach § 70 EStDV setzt überdies die Besteuerung erst dann voll ein, wenn diese Einkünfte 1 600 DM im Jahr übersteigen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Streikunterstützungen vorzuschlagen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 100) : Wird die Bundesregierung für den Fall, daß die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr in Berlin (Ost) nicht rückgängig gemacht wird, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Besteuerung von Kraftfahrzeugen aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht? Ob DDR-Fahrzeuge in die Kraftfahrzeugbesteuerung einbezogen werden, ist im Rahmen einer von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereiteten größeren Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu entscheiden. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe müssen sowohl von der Konferenz der Landesfinanzminister als auch vom Bundeskabinett gebilligt werden. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich diesen Entscheidungen nicht vorgreifen kann. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 101 und 102) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die im Entwurf des Bundesministers der Finanzen vorgesehene Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen insbesondere bei seit langem bestehenden unternehmensseitig organisierten Sammelfahrten den jeweiligen Betrieben erhebliche gewinnschmählernde Kosten entstehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Absicht besonders Unternehmen in dünn besiedelten ländlichen Räumen trifft, die nur über größere Entfernungen eine ausreichende Anzahl von Arbeitskräften beschaffen können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die Umsatzbesteuerung von Sammelfahrten, die Unternehmer für ihre Arbeitnehmer durchführen, Kosten entstehen. Die Kosten belasten den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber entsprechend dem System der Umsatzsteuer die Steuer auf den Arbeitnehmer überwälzt. Die Bundesregierung hält diese Belastung für gerechtfertigt, weil auch die Leistungen von öffentlichen Verkehrsbetrieben bei der Beförderung von Arbeitnehmern der Umsatzsteuer unterliegen. Die Besteuerung der Sammelfahrten verhindert einen dem System der Umsatzsteuer widersprechenden unbelasteten Letztverbrauch und wahrt den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Die Regelung belastet Beförderungsleistungen in dünn besiedelten ländlichen Räumen nicht stärker als in Ballungsgebieten. Im übrigen handelt es sich nicht um eine Neuregelung. Nach Angaben der obersten Finanzbehörden der Länder ist schon in der Vergangenheit so verfahren worden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 104) : Auf welche Tatsachen stützt sich die Aussage des Bundeskanzlers, daß der Bürger beim Abbuchungsverfahren gar nicht mehr entscheiden kann, ob er eine solche Abbuchung bezahlen will oder nicht, und weldie konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ergreifen? Der Herr Bundeskanzler hat in dem Interview seine Besorgnis ausgedrückt, daß die Bürger durch die Computersprache überfordert würden. Er erwähnte hierbei ausdrücklich die in Computerschrift ausgedruckten Rechnungen der öffentlichen Versorgungsunternehmen und der Versicherungen. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit für die Unternehmen, ihre Rechnungen maschinell unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zu erstellen. Sie ist aber besorgt, daß viele Bürger die von Computern ausgedruckten Abrechnungen nicht nachvollziehen und überprüfen können. Die Schwierigkeiten liegen nicht im Lastschriftverfahren; dieses berechtigt den Bankkunden, innerhalb von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen die Rückbelastung seines Kontos zu verlangen. Falls ein Bankkunde von den technischen Erleichterungen des Lastschriftverfahrens keinen Gebrauch machen will, hat er jederzeit die Möglichkeit, dieses zu widerrufen und seine Rechnungen im Überweisungsverfahren zu bezahlen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1127* Beschwerden über Mißstände beim Lastschriftverfahren sind der Bundesregierung im Laufe der 13 Jahre seit Einführung des gegenwärtigen Lastschriftverfahrens nur ganz vereinzelt vorgetragen worden. Die Einzelfälle könnten weitgehend bereinigt werden. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, irgendwelche gesetzlichen oder sonstigen Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 105) : Ist die Bundesregierung bereit, nachdem nunmehr die Sonderabschreibung des § 7 b EStG auch für den Erwerb von Altbauten und Übertragbarkeit eingeführt werden soll, im Zuge der steuerlichen Gleichbehandlung und Gerechtigkeit denen nachträglich die Möglichkeit der Abschreibung nach § 7 b zuzubilligen, die sie infolge der Aussetzung durch die Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen nicht erhielten? Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung vom 2. März 1977 den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude beschlossen. Der Entwurf sieht die Aufhebung der 3. Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 7. Juni 1973 nicht vor. Der Bauherr kann also nicht die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bei Ein-, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen vornehmen, für die der Bauantrag zwischen dem 9. Mai 1973 und dem 31. Dezember 1973 gestellt worden ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die nachträgliche Aufhebung von konjunkturpolitischen Maßnahmen, die im Jahre 1973 geboten waren, die Ernsthaftigkeit künftiger staatlicher Maßnahmen in ähnlichen Fällen in Frage stellen könnten. Die Bürger könnten künftig konjunkturpolitisch unerwünschte Handlungen vornehmen und dabei hoffen, daß negative Folgen später rückgängig gemacht werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 121) : Liegen der Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber vor, daß mit dem Inkrafttreten des neuen Ehescheidungsrechtes auch die einzelnen Versicherungsanstalten die für die Berechnung des Versorgungsausgleichs erforderlichen Auskünfte erteilen können, und welche Zeit werden die Versorgungsämter benötigen, diese Auskünfte den Gerichten zu übermitteln, oder werden die Versicherungsanstalten zur Vorbereitung eines Ehescheidungsverfahrens auf Anfrage auch bereits den Parteien oder ihren Prozeßbevollmächtigten Auskünfte erteilen? Die Rentenversicherungsträger sind ab 1. Juli 1977 in der Lage, die erforderlichen Auskünfte über die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen. Welche Zeit sie für diese Auskunfts erteilung benötigen werden, läßt sich nicht generel sagen. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab, ins besondere auch von der Bereitschaft des versicher ten Ehegatten, bei der Klärung des Versicherungs kontos mitzuwirken. Da es sich jedoch bei den überwiegenden Teil der Ehegatten, die sich schei den lassen, um relativ junge Leute mit einem voll ständigen Versicherungskonto handelt, ist in der Masse der Fälle nicht damit zu rechnen, daß die Er teilung der Auskünfte Kontenklärungen erfordern Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Versicherungsträger nach § 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch verpflichtet sind, dem versichertes Ehegatten bereits vor dem Scheidungsverfahren ein( Auskunft über die von ihm in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen, wenn er eh berechtigtes Interesse an der Auskunft hat. Ein sol ches Interesse ist dann gegeben, wenn der ver sicherte Ehegatten mit einem konkreten Scheidungsanliegen einen Rechtsanwalt aufgesucht hat und die ser bei dem Versicherungsträger eine Auskunft ein holt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Druck sache 8/168 Frage A 124) : Hält die Bundesregierung die Regelungen des § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes für ausreichend, um Arbeitnehmer vor eine vom Arbeitgeber veranlaßten Überprüfung auch ihrer politischen Aktivitäten und Ansichten durch private Detekteien zu schützen und die Offenlegung aller bereits eingeholten Auskünfte zu gewährleisten, und wenn nein, welche Konsequenzen wird sie ziehen? Nach allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsvertragsrechts darf der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht rechtswidrig verletzen. Er darf insbesondere den Arbeitnehmer nicht nach Angelegenheiten aus dessen Privatleben fragen, wenn diese Angelegenheiten für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht von Bedeutung sind oder der Arbeitgeber nicht aus besonderen Gründen an ihrer Kenntnis ein berechtigtes Interesse hat. Erst recht darf er Angelegenheiten aus dem Privatleben des Arbeitnehmers nicht durch eine private Detektei ausforschen lassen. Die Grundsätze über die Beschränkung des Frage. rechts und den Persönlichkeitsschutz sind in der Rechtsprechung und der Wissenschaft anerkannt Sie sollen in einem Gesetzentwurf über das Arbeits vertragsrecht geregelt werden, dessen Beratung die Arbeitsgesetzbuchkommission im Dezember 1975 abgeschlossen hat. Zur Offenlegung von eingeholten Auskünften möchte ich auf § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes. hinweisen. Danach hat der Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Hierzu zählen alle Unterlagen, die übel seine Person geführt werden, unabhängig davon, 1128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 ob sie in einer geschlossenen Akte aufbewahrt werden oder ob der Arbeitgeber sie vertraulich behandeln will. Damit ist auch die Offenlegung der eingeholten Auskünfte über den Arbeitnehmer gewährleistet. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 127): Welche Bedingungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung Sportorganisationen wie z. B. auch Stadtsportbünde oder einzelne Sportvereine erfüllen, damit sie in ihren Bereichen — und zwar dort, wo Sport als Beitrag zur Lebenshilfe von besonderer Bedeutung ist — Zivildienstleistende beschäftigen können? Sportorganisationen der von Ihnen genannten Art können, wenn sie Zivildienstleistende nur in Bereichen einsetzen wollen, die der Lebenshilfe dienen — wie z. B. im Alten- und Behindertensport —, zu den gleichen Bedingungen wie alle übrigen Einrichtungen des sozialen Bereichs als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes anerkannt werden. Mit 20 Sportorganisationen wird zur Zeit im Einverständnis mit dem Beirat für den Zivildienst und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund in einem Modellversuch der Einsatz von Zivildienstleistenden in anderen Bereichen des Sports erprobt. Der Versuch wird Ende April 1977 abgeschlossen sein. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 128) : Wann wird die Bundesregierung den nächsten Bericht über die Ausführung des in Artikel 119 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen gemäß Beschluß des Bundestages vom 8. Dezember 1966 vorlegen? Die Bundesregierung beabsichtigt, ihren nächsten Bericht zu Artikel 119 EWG-Vertrag dem Deutschen Bundestag im Mai dieses Jahres vorzulegen. Dieser Vorlagetermin ergibt sich daraus, daß im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zunächst noch ein Gespräch mit den Vertretern der Spitzenverbände der Tarifvertragsparteien stattfinden mußte. In dieser Besprechung wurden die Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände zu den Forschungsberichten der Professoren Rohmert und Rutenfranz über die arbeitswissenschaftliche Beurteilung der Belastung und Beanspruchung an unterschiedlichen industriellen Arbeitsplätzen behandelt. Sodann ist der Berichtsentwurf noch den Ländern zur Stellungnahme und eventuellen Ergänzung zuzusenden, bevor er dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden kann. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 129) : Was ist dem Bundeskanzler im einzelnen an den Bescheiden der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unverständlich (s. Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 26. Februar 1977), und was schlägt er zur Abhilfe jeweils vor? Der Herr Bundeskanzler hat sich nicht generell zu Bescheiden der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, sondern zu einigen, ihm offensichtlich bekannten Rentenberechnungen geäußert. Es ist zutreffend, daß manche Rentenbescheide wegen komplizierter Sachverhalte nicht leicht verständlich sind. Insgesamt ist jedoch festzustellen, daß die Lesbarkeit der Bescheide der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sich in den letzten Jahren erhöht hat und weiter erhöhen wird. Dies ist eine ständige Aufgabe aller derer, die mit dem Einsatz von Computern zu tun haben. Wir können im Verwaltungsleben auf Computerbescheide nicht mehr verzichten, wollen vielmehr durch eine bessere Ausgestaltung zu mehr Transparenz kommen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 130 und 131): Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihren Terminplanungen für den Erlaß der drei Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz bedacht, daß auch bereits jetzt in zahlreichen Fällen Aufsichtsratswahlen aufgrund des Mitbestimmungsgesetzes notwendig werden, und wie läßt sich nach Ansicht der Bunderegierung auch ohne wirksame Wahlordnungen dennoch eine reibungslose und vor allem rechtsgültige Aufsichtsratswahl durchführen? Hält die Bundesregierung insbesondere anstelle der fehlenden Wahlordnungen den Abschluß von Betriebsvereinbarungen über das Wahlverfahren, die Durchführung der Wahl und die Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Gruppen für zulässig, wie es in der Praxis bereits häufig geschieht, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Frage der Fortdauer der Amtszeit solcher Aufsichtsräte über den Zeitpunkt des Erlasses der Wahlordnungen hinaus, die aufgrund einer Betriebsvereinbarung gewählt worden sind, die möglicherweise im Widerspruch zu den noch ausstehenden Wahlordnungen stehen? Wie die Bundesregierung aufgrund anderer Fragen zu diesem Problem bereits ausgeführt hat, sind die Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt auch dann durchzuführen, wenn die Bundesregierung von ihrer Ermächtigung zum Erlaß von Wahlordnungen noch keinen Gebrauch gemacht hat. In diesem Falle kann aber nicht der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung über das Wahlverfahren treffen, vielmehr obliegt es dem obersten Wahlvorstand, der die Wahlen im Unternehmen oder Konzern insgesamt leitet, die Einzelheiten des Wahlverfahrens festzulegen. Er ist dabei an die im Mitbestimmungsgesetz enthaltenen Regelungen über das Wahlverfahren sowie an allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze gebunden. Die vergleichsweise große Ausführlichkeit der Regelungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1129* des Wahlverfahrens im Mitbestimmungsgesetz wirkt sich bei diesem Vorgehen für den Wahlvorstand positiv aus. Die Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Arbeitnehmerkategorien, die Sie in Ihrer zweiten Frage ansprechen, ist in jedem Falle eine Entscheidung über eine Rechtsfrage; das heißt, daß eine Betriebsvereinbarung hierüber nur den Beweis einer übereinstimmenden Ansicht der Beteiligten im Unternehmen darstellt, nicht aber eine die betroffenen Arbeitnehmer bindende Entscheidung. Eine Wahlordnung, sei es eine von der Bundesregierung erlassene oder auch eine vom Wahlvorstand festgelegte, kann folglich insoweit stets nur ein geeignetes Verfahren für die Aufstellung der Wählerlisten bestimmen. Was nun die Möglichkeit anlangt, daß die von der Bundesregierung erlassenen Wahlordnungen in Einzelheiten nicht mit den in einigen Unternehmen bereits angewandten Regelungen übereinstimmen, so kann ich Ihnen mitteilen, daß daran gedacht ist, zur Vermeidung von rechtlichen Unklarheiten in die von der Bundesregierung zu erlassenden Wahlordnungen eine Übergangsvorschrift aufzunehmen, wonach vor Erlaß dieser Wahlordnungen eingeleitete Verfahren fortgeführt werden können. Eine vor dem Erlaß unter Beachtung des Gesetzes und rechtsstaatlicher Grundsätze durchgeführte und bereits abgeschlossene Aufsichtsratswahl bleibt ohnehin rechtlich gültig. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 132): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Angabe „Berlin, Hauptstadt der DDR" als Reiseziel auf dem Antrag auf die Einreise in die DDR durch einen Beschäftigten des Bundes als illoyal gegenüber seinem Dienstherrn anzusehen ist, und hält die Bundesregierung die im konkreten Fall durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte erfolgte dienstliche Belehrung für angemessen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Senats von Berlin, daß von den im öffentlichen Dienst Beschäftigten auch außerhalb des Dienstes aus Loyalität gegenüber ihrem Dienstherren die Verwendung von Bezeichnungen, die mit dem Viermächte-Status von Berlin in Einklang stehen, verlangt werden kann. In dem von Ihnen angesprochenen Fall ist dem Betroffenen lediglich ein an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gerichtetes Schreiben des Landesverwaltungsamtes Berlin, in dem die im Einreiseantrag verwendete Terminologie beanstandet wurde, vom zuständigen Personal-Hauptsachbearbeiter mit der Bitte um Kenntnisnahme zugeleitet worden. Eine Belehrung durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist entgegen anderslautenden Pressemeldungen nicht erfolgt. Die Bundesregierung hält diese Behandlung der Angelegenheit nicht für unangemessen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 133): Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die vom Bundesamt für den Zivildienst herausgegebene Zeitschrift „der zivildienst" in ihrer Nr. 1/1977 unter der Überschrift „Jeder Zivildienst ist immer noch besser als die Bundeswehr" einen Artikel veröffentlicht, der den Zivildienst „als kleineres von zwei Übeln" und damit auch den Wehrdienst als Übel darstellt und der davon spricht, daß der Zivildienst, soweit seine Durchführung nicht auf nichtstaatliche Träger übertragen wird, „zu einem staatlichen Zwangsdienst ausarten" muß, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um zu vermeiden, daß auf Kosten des Steuerzahlers Propaganda dieser Art verbreitet wird? Der von Ihnen genannte Artikel enthält den Bericht des Mitglieds einer Gruppe von Schweizer Bürgern über deren Eindrücke bei einer Reise zur Information über den Zivildienst in der Bundesrepublik Deutschland. Die Redaktion der Zeitschrift war der Auffassung, daß die Beobachtungen über den Zivildienst aus der Sicht eines Landes, in dem zur Zeit die Einführung einer entsprechenden Einrichtung diskutiert wird, für die Leser der Zeitschrift von Interesse sein würde. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Veröffentlichung dieses Berichts zu beanstanden. Aus dem Zusammenhang des Beitrags ist eindeutig erkennbar, daß die von Ihnen beanstandeten Textstellen subjektive Einstellungen Dienstleistender zum Zivildienst wiedergeben, also weder Ansichten des Autors noch der Redaktion darstellen. Letzteres wird auch durch den Hinweis im Impressum der Zeitschrift damit klargestellt, daß mit Namen gekennzeichnete Beiträge nicht in jedem Fall der Meinung des Bundesamts für den Zivildienst entsprechen. Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, Erfahrungsberichte ausländischer Besucher der Bundesrepublik zu bewerten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 134): Wie lautete nach Auffassung der Bundesregierung und insbesondere des Bundeskanzlers zu welchem Zeitpunkt aufgrund welcher Erwägungen die Definition des Begriffes Vollbeschäftigung? Vollbeschäftigung gehört zu den unbestrittenen Aufgaben der Wirtschafts-, Finanz- und Gesellschaftspolitik. Aus diesem Grunde hat auch der Gesetzgeber einen hohen Beschäftigungsstand als Ziel einer Reihe von Gesetzen festgeschrieben. Ich erinnere an das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, an das Arbeitsförderungsgesetz, aber auch an den EWG-Vertrag. In diesen Gesetzen wurde auf eine allgemein gültige oder auch nur temporär verbindliche Definition des Begriffs der Vollbeschäftigung verzichtet. Eine abstrakte Diskussion über den Begriff der Vollbeschäf- 1130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 tigung halte ich hier nicht für sinnvoll, weil sie einerseits auf theoretische Schwierigkeiten stößt, wie auch z. B. die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel in ihrem Gutachten (vgl. Seiten 109 ff.) eingehend dargelegt hat. Auf der anderen Seite kann eine solche Diskussion — für sich genommen — keinen Beitrag dazu leisten, die eigentlichen Probleme der Beschäftigungspolitik zu lösen. Entscheidendes Ziel der Vollbeschäftigungspolitik muß es sein, dazu beizutragen, daß für alle ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zur Verfügung steht. Die Arbeit zur Wiederherstellung und zur Sicherung der Vollbeschäftigung ist daher — wie der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 zum Ausdruck gebracht hat — vorrangige Aufgabe der Bundesregierung für die 8. Legislaturperiode. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in der Sozialpolitischen Gesprächsrunde am 10. März 1977 die Überwindung der derzeitigen Arbeitslosigkeit als Schwerpunktaufgabe der Bundesregierung bezeichnet und an alle Verantwortlichen, auch an die Tarifvertragsparteien, appelliert, zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung beizutragen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 135 und 136) : Bei wie vielen Kreiswehrersatzämtern sind 1977 wie viele Wehrpflichtige des Tauglichkeitsgrades 3 bereits zum Grundwehrdienst einberufen worden, und für wie viele Wehrpflichtige dieses Tauglichkeitsgrades ist für 1977 bereits eine evtl. Einberufung angekündigt worden? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß Wehrpflichtige des Tauglichkeitsgrades 3 im Juli 1976 durch die Kreiswehrersatzämter die Mitteilung erhielten, daß sie in absehbarer Zeit nicht einberufen würden und daß dies bei persönlichen und beruflichen Planungen berücksichtigt werden könne, um sechs Monate später doch einen Bescheid über die vorgesehene Einberufung zu erlassen? Zu den Einberufungsterminen 3. Januar und 16. Februar 1977 haben die Kreiswehrersatzämter rund 5 000 wehrdienstfähige Wehrpflichtige des Tauglichkeitsgrades 3 einberufen. Zum 1. April 1977 haben 5 104 Wehrpflichtige mit dieser Eignung einen Einberufungsbescheid erhalten. Die Zahl der entsprechenden Wehrpflichtigen, die zu den späteren Einberufungsterminen in diesem Jahr einberufen werden sollen, ist nicht genau vorhersehbar. Ab 1974 waren die Wehrersatzbehörden angewiesen, Wehrpflichtige des Tauglichkeitsgrades 3 erst dann einzuberufen, wenn die eignungsgerechte Bedarfsdeckung mit besser geeigneten Wehrpflichtigen nicht möglich war. Die Wehrpflichtigen wurden schriftlich unterrichtet, daß sie mit einer Einberufung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen hätten und dies bei ihren beruflichen und persönlichen Planungen berücksichtigen könnten. Am 27. Juli 1976 wurde dann im Hinblick auf die Wehrersatzlage angeordnet, derartige Mitteilungen nicht mehr auszuhändigen. Ihrer Frage liegen offenbar die Fälle zugrunde, in denen Wehrpflichtige noch im Juli, und zwar vor dem von mir erwähnten 27. Juli 1976 Mitteilungen über die einstweilige Nichteinberufung erhalten haben. Es trifft zu, daß ein Teil dieser Wehrpflichtigen bereits nach 6 Monaten einberufen wurde. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, daß der Wehrpflichtige die Möglichkeit hatte, aufgrund beruflicher oder privater Dispositionen eine Zurückstellung zu beantragen. Da dennoch Härtefälle aufgetreten sind, wurde mit Erlaß vom 14. Januar 1977 angeordnet, daß Wehrpflichtige, die das von mir bereits genannte Schreiben erhalten hatten, frühestens für einen Zeitpunkt einzuplanen sind, der ein Jahr nach Erhalt dieses Schreibens liegt. Die Wehrpflichtigen sind in jedem Falle vor der Einberufung zu hören. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Würtz (SPD) und Blank (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 140 und 141): Trifft es zu, daß, wie in dem in der Interavia/Eildienst vom 1. März 1977 zum Thema AWACS erschienenen Artikel dargestellt, den Regierungen verbündeter Staaten der Einblick in die vom amerikanischen Kongreß angeforderte Parker-Studie verweigert wurde, und befürchtet die Bundesregierung, daß ihr widitige Informationen vorenthalten werden könnten? Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika entgegen dem Wunsch der Regierung der Bundesrepublik Deutschland Vergleichsergebnisse der luftgestützten Radar- und Führungssysteme (AWACS) der Firma Boeing und der Firma Grummon zurückhält und damit eine sachgerechte Bewertung dieses Waffensystems durch das Bundesministerium der Verteidigung erschwert? Pressemeldungen, nach denen die Herausgabe der sog. Parker-Studie verweigert wurde, sind unzutreffend. Sie wurde offiziell nicht angefordert, da der Militärattaché in Washington bereits im April 1976 über den Inhalt berichtet hat. Ein deutscher Offizier der NATO-AWACS-Arbeitsgruppe hat die Studie inzwischen in der US-Botschaft gelesen. Es handelt sich um ein 15-SeitenPapier, erstellt im Januar 1976 von einem Oberstleutnant Parker der US-Luftwaffe und einem Stabsoffizier der US-Marine im Pentagon. Der darin angestellte Vergleich zwischen den Frühwarnsystemen AWACS der Fa. Boeing und HAWKEYE der Fa. Grummon enthält keine Angaben, die nicht schon bei einer vergleichenden Bewertung durch die NATO 1974 bekannt waren. Insgesamt kommt der Bericht zu einem für das System HAWKEYE eher noch negativen Ergebnis als die NATO. Die Zurückhaltung bei der Verteilung des Papiers ist möglicherweise auf befürchtete Nachteile für das HAWKEYE-Programm zurückzuführen. Für die Beurteilung des AWACS im Bundesministerium der Verteidigung ist die Studie ohne Bedeutung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1977 1131* Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 161): Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und dort auch ihrem Beruf nachgehen — abgesehen von Angehörigen des diplomatischen Dienstes und der Bundeswehr —, bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 1978 von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können und dies auch im Wahlrecht zu verwirklichen? Die Bundesregierung wird in Kürze den Entwurf eines Europawahlgesetzes vorlegen. In diesem Entwurf ist vorgesehen, daß über den Kreis der zum Deutschen Bundestag Wahlberechtigten hinaus für die Wahl zum Europäischen Parlament auch alle Deutschen wahlberechtigt sein sollen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften leben. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 164) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung gegenüber der Forderung der Sowjetunion, der Verkehrsweg von Rotterdam bis zum Schwarzen Meer müsse für alle Länder „entsprechend den allgemein anerkannten Prinzipien der Freiheit der internationalen Schiffahrt zugängig sein", wie sie in einer Publikation der Botschaft der UdSSR in der Bundesrepublik erhoben wurde? Main und Main-Donau-Kanal sind nationale Wasserstraßen, die ausschließlich in die deutsche Verkehrshoheit fallen. Die Bundesregierung ist allerdings bereit, mit allen interessierten Staaten das Recht zum Befahren ihrer nationalen Wasserstraßen und die Bedingungen für die Teilnahme am Verkehr zu regeln. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 172 und 173): Wer ist für die Herausgabe der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 (2 BvE 1/76) ausdrücklich aufgeführten und als verfassungswidrig festgestellten Anzeigen der Bundesregierung verantwortlich? Werden die Mitglieder der Bundesregierung der Bundeskasse den Schaden ersetzen, der nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgeridits vom 2. März 1977 durch den verfassungswidrigen „Einsatz öffentlicher Mittel in einer Größenordnung von 10 Millionen DM für eine Reihe großformatiger Anzeigenserien" entstanden ist? Zu Frage A 172: Für die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter V 1 der Urteilgründe beanstandeten Anzeigen trägt der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung als der die Anzeigen publizierenden Behörde die Verantwortung. Zu Frage A 173: Auch diese Ihre Frage habe ich schon im Rahmen der Beantwortung der Frage 47 des Herrn Kollegen Dr. Waigel behandelt. Auf meine Ausführungen hierzu nehme ich Bezug. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Druchsache 8/168 Frage A 182): Hält die Bundesregierung an der Einschätzung des tarnkommunistischen Charakters der DFU durch frühere Bundesregierungen fest, und was folgt daraus für die Einschätzung der im Gefolge der DFU in der prosowjetischen Abrüstungskampagne operierenden übrigen Organisationen? Der Bericht „Verfassungsschutz 1975" bezeichnet die „Deutsche Friedensunion" (DFU) als eine mit maßgeblicher Beteiligung der illegalen KPD gegründete und auch derzeit kommunistisch beeinflußte Organisation. Bereits der Bericht „ Verfassungsschutz 1968" hatte die DFU als eine kommunistisch beeinflußte Vereinigung genannt. Die Bundesregierung hält an dieser Bewertung fest, die bereits in der Fragestunde am 23. Juli 1976 auf die Anfrage des Herrn Kollegen Spranger abgegeben wurde. Die politische und rechtliche Einschätzung von Organisationen orientiert sich primär an ihren satzungsmäßig festgelegten Zielen sowie an ihren tatsächlichen Aktivitäten. Zusammenarbeit oder gar Bündnisse mit anderen Organisationen sind nur ein Teil der Aktivitäten und gestatten für sich allein genommen keine verläßliche Einschätzung der zu beurteilenden Organisation.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär de With.
    Dr. de With, Parl. Staassekretär beim Bundesmister der Justiz: Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir nach dieser Debatte nur einige wenige kurze Ausführungen.
    Nach meinem Dafürhalten hat diese Debatte gezeigt, daß die Notwendigkeit des Reformwerkes im Grunde nicht bestritten ist. Die geltende Regelung des Eltern-Kind-Verhältnisses stammt im Grunde genommen aus der Zeit des vergangenen Jahrhunderts, und es liegt deshalb auf der Hand, daß diese Regelung im Kern nicht den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechen kann. Weitgehende Einigkeit besteht trotz mancher Vorbehalte im einzelnen auch, wie ich mit Freude feststellen kann, über die Hauptziele der Neuregelung, nämlich die elterlichen Rechte und Pflichten neu zu beschreiben, den Schutz der gefährdeten Kinder auch auf dem Sektor des Familienrechts zu verbessern und dem Gedanken der zunehmenden Selbstverantwortlichkeit der Heranwachsenden Rechnung zu tragen.
    Nun ist hier in diesem Hohen Hause allerdings die Besorgnis geäußert worden, der Entwurf entspreche nicht voll dem Elternrecht und ziele unter Umständen darauf ab, das Elternrecht auszuhöhlen und die Familie zu zerstören. Ich möchte hier klar zum Ausdruck bringen, daß der Entwurf, der im Grundsatz dem Regierungsentwurf aus der letzten Wahlperiode entspricht, dieses nicht beabsichtigt und daß ein solches Ergebnis von mir auch nicht gebilligt werden würde. Die Begründung des Regierungsentwurfes — das sei eingeräumt — enthielt einige wenige mißdeutbare Formulierungen, die aber den Text — dies muß doch beachtet werden — in keiner Weise getragen haben. Zudem hat sich Minister Vogel hiervon in der Debatte am 8. November ausdrücklich distanziert. Diese Worte finden sich auch nicht mehr in der Begründung des Entwurfs der Koalitionsfraktionen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Der Bezug!)

    — Sie sollten nichts hineindeuten, was nicht darin steht.
    Mit dem Hinweis auf die Pflicht zur Beachtung des Elternrechts und zum Schutz und zur Förderung der Familie und ihrer Selbstverantwortlichkeit gemäß Art. 6 des Grundgesetzes hätte eigentlich die Voraussetzung dafür gegeben sein sollen, daß Sie auf diese mißdeutbaren Äußerungen nicht mehr zurückkommen. Dem war aber nicht so. Dies ist zu bedauern.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der I Opposition, ich werde leider das Gefühl nicht los, daß Sie wieder in die Politik der letzten Legislaturperiode verfallen. Mit dieser Politik haben Sie damals bei der Reform des Sexualstrafrechts begonnen, als einige aus Ihren Reihen den Eindruck erweckten, als stürze das sittliche Abendland zusammen. Am Ende haben Sie dann die Abstimmung freigegeben, und der Großteil Ihrer Fraktion hat zugestimmt.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Sie bringen all das Alte wieder auf den Tisch!)

    Daselbe gilt für die Reform des § 218. Auch in diesem Fall hatte sich Ihr Entwurf am Ende dem unseren sehr angenähert. Nicht anders war es auch bei der Reform des Ehe- und Scheidungsrechts. Ich erinnere mich noch sehr deutlich an das, was hier unser Kollege Lenz gesagt hat. Ich möchte seine Worte jetzt nicht wiederholen. Am Ende erfolgte auch in diesem Fall die Zustimmung.
    Ich frage mich: Was soll diese Form der Verdächtigung gegenüber diesem Gesetzeswerk, das doch nach der Begründung und nach den Klarstellungen eindeutig ist? Ich meine, man sollte dem Entwurf nicht Tendenzen unterstellen, die er nicht hat.


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stark?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Selbstverständlich.