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ID0801201500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/12 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 12. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Inhalt: Würdigung des Wirkens des Abg. Dr. Erhard aus Anlaß seines 80. Geburtstages Präsident Carstens 523 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 524 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 524 C Beratung des Berichts der Bundesregierung nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 8/28 — Rohde, Bundesminister BMBW . . . . . 526 B Dr. Hornhues CDU/CSU 529 A Vogelsang SPD 533 B Frau Schuchardt FDP 535 B Daweke CDU/CSU . . . . . . . . 538 B Westphal SPD 540 A Nächste Sitzung 542 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 543* A Anlage 2 Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Tanker MdlAnfr A73 28.01.77 Drs 08/66 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 543* B Anlage 3 Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Tanker MdlAnfr A74 28.01.77 Drs 08/66 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 543* C Anlage 4 Verlegung der Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn von Frankfurt nach Mainz MdlAnfr A75 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 544* A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Anlage 5 Verlust von 1 200 Arbeitsplätzen durch Auflösung zentraler Stellen der Deutschen Bundesbahn in Regensburg MdlAnfr A76 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A77 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 544* A Anlage 6 Verlegung des Dezernats 17 des Bundesbahnzentralamts Minden nach München MdlAnfr A80 28.01.77 Drs 08/66 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 544* C Anlage 7 Ausdehnung des Angebots der zweiten Klasse in Intercity-Zügen; Maßnahmen zur Schadensbekämpfung für den Fall einer Meeresverpestung durch große Öltanker vor der deutschen Küste MdlAnfr A81 28.01.77 Drs 08/66 Marschall SPD MdlAnfr A82 28.01.77 Drs 08/66 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 544* D Anlage 8 Einführung einer Numerierung der Autobahnausfahrten MdlAnfr A83 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 545* B Anlage 9 Ermöglichung eines ortsnahen Kaufs der Seniorenfahrkarte für die ältere Bevölkerung in ländlichen Räumen MdlAnfr A84 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 545* B Anlage 10 Steuerung einer gleichmäßigen Auslastung der mittelständischen Straßenbaukapazitäten durch die Auftragsvergabe MdlAnfr A85 28.01.77 Drs 08/66 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 545* C Anlage 11 Verhaftungen auf den Zugangswegen von und nach Berlin unter Berufung auf die Mißbrauchsklausel MdlAnfr A86 28.01.77 Drs 08/66 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 545* D Anlage 12 Verweigerung der Beförderung von mit einem „D" gekennzeichneten Sendungen nach West-Berlin durch die DDR-Postämter MdlAnfr A87 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 546* B Anlage 13 Behandlung von Wertsendungen durch die Bundespost MdlAnfr A88 28.01.77 Drs 08/66 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 546* C Anlage 14 Störungen des Fernsehempfangs durch Hochhäuser MdlAnfr A89 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 546* D Anlage 15 Kennzeichen für Postsendungen aus der DDR bzw. Ost-Berlin nach West-Berlin gemäß dem Postabkommen und davon abweichende Praktizierung seitens der DDR-Post MdlAnfr A90 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Abelein CDU/CSU MdlAnfr A91 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 547* A Anlage 16 Abstimmung der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft im Sicherheitsrat bei einem Beschluß zu den Differenzen zwischen Botswana und Rhodesien; Einstellung der Verkündung der sich auf- den sowjetischen Sektor Berlins erstreckenden DDR-Gesetzgebung im Verordnungsblatt des Ost-Berliner Magistrats MdlAnfr A105 28.01.77 Drs 08/66 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A106 28.01.77 Drs 08/66 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 547* C Anlage 17 Einwände Moskaus und Ost-Berlins gegen die Mitgliedschaft eines Bediensteten des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 III Bundeskartellamts in der Arbeitsgruppe Verhaltenskodex der transnationalen Monopole; Haltung der Bundesregierung zu der von Griechenland erhobenen Milliardenforderung MdlAnfr A107 28.01.77 Drs 08/66 Gierenstein CDU/CSU MdlAnfr A108 28.01.77 Drs 08/66 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 547* D Anlage 18 Auslieferung der wegen angeblichen Rauschgiftschmuggels in der Türkei verurteilten deutschen Staatsbürger Angela und Angelo Winkler nach der Bundesrepublik Deutschland zur Verbüßung der Freiheitsstrafe MdlAnfr A109 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU MdlAnfr A110 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 548* B Anlage 19 Verhaftung von vier ausreisewilligen Volksdeutschen in Moskau MdlAnfr A111 28.01.77 Drs 08/66 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 548* C Anlage 20 Gefährdung des Austauschs von Buchausstellungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion durch Einwände der Sowjets hinsichtlich der Präsentation der Berliner Verlage; Behinderung von Kunstausstellungen in Privatwohnungen in der Sowjetunion MdlAnfr A113 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Fuchs CDU/CSU MdlAnfr A114 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 548* D Anlage 21 Maßnahmen zur Erwirkung der Ausreise für 1 800 Volksdeutsche in der Sowjetunion MdlAnfr A117 28.01.77 Drs 08/66 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 549* B Anlage 22 Forderung sowjetischer Stellen nach Ablösung des Leiters der Osteuroparedaktion der Deutschen Welle, Botho Kirsch SchrAnfr B4 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 549* C Anlage 23 Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen von Tur Abdin in der Türkei; Gewährung von politischem Asyl in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B5 28.01.77 Drs 08/66 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B6 28.01.77 Drs 08/66 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 549* D Anlage 24 Einsperrung eines Leningrader Angehörigen der Bürgerrechtsbewegung in eine psychiatrische Klinik aus politischen Gründen SchrAnfr B7 28.01.77 Drs 08/66 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 550* B Anlage 25 Verwaltungsaufwand des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz SchrAnfr B8 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 550* B Anlage 26 Hilfeleistung für Flüchtlinge aus Indochina SchrAnfr B9 28.01.77 Drs 08/66 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 550* D Anlage 27 Betreuung des politischen Gefangenen Klaus Dieter Genuit durch die deutsche Botschaft in Argentinien SchrAnfr B10 28.01.77 Drs 08/66 Krockert SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 551* B Anlage 28 Übernahme der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts über die Zugehörigkeit der IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 deutschen Ostgebiete durch das Bundessozialgericht SchrAnfr B11 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 551' D Anlage 29 Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen durch staatlich gelenkte polnische Propaganda gegen deutsche Zeitungen und Bürgerrechtler SchrAnfr B12 28.01.77 Drs 08/66 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 552* A Anlage 30 Gewährung von Leistungen an Aussiedler aus den Ostblockstaaten nach dem Häftlingshilfegesetz SchrAnfr B13 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 552* B Anlage 31 Untersuchung des Störfalls im Kernkraft- werk Gundremmingen vom 13. Januar 1977 SchrAnfr B14 28.01.77 Drs 08/66 Fellermaier SPD SchrAnfr B15 28.01.77 Drs 08/66 Fellermaier SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 552* C Anlage 32 Zunehmende Verwendung der unzulässigen Bezeichnung „BRD" an Stelle des im Grundgesetz ohne Abkürzungsmöglichkeit festgelegten Begriffs „Bundesrepublik Deutschland" SchrAnfr B16 28.01.77 Drs 08/66 Nordlohne CDU/CSU SchrAnfr B17 28.011.77 Drs 08/66 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 553* A Anlage 33 Vergabe von Reinigungsarbeiten für Diensträume der Bundesanstalt Technisches Hilf s-werk als Werkvertrag an nicht in die Handwerksrolle eingetragene Einzelpersonen SchrAnfr B18 28.01.77 Drs 08/66 Gattermann FDP SchrAnfr B19 28.01.77 Drs 08/66 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 553' B Anlage 34 Anpassung des Bundesreisekostengesetzes an die Kostensteigerungen SchrAnfr B20 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 553* D Anlage 35 Einstellung der Bundeszentrale für politische Bildung gegen das Lernziel „Gesamtdeutsches Bewußtsein" und deren Vereinbarkeit mit der Verpflichtung zur Förderung der Wiedervereinigung SchrAnfr B21 28.01.77 Drs 08/66 Graf Huyn CDU/CSU SchrAnfr B22 28.01.77 Drs 08/66 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 554* B Anlage 36 Erleichterung der Genehmigung von Kohlekraftwerken durch Änderung des BundesImmissionsschutzgesetzes SchrAnfr B23 28.01.77 Drs 08/66 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 554* D Anlage 37 Entsorgung sowie Genehmigungsauflagen für das Kernkraftwerk Isar I in der Gemeinde Ohu bei Landshut SchrAnfr B24 28.01.77 Drs 08/66 Paintner FDP SchrAnfr B25 28.01.77 Drs 08/66 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 555* A Anlage 38 Auffassung der Verbände der Wasserversorgung und -wirtschaft über die von den Rheinanliegerstaaten beschlossene Chlorid- und Chemiekonvention SchrAnfr B26 28.01.77 Drs 08/66 Konrad SPD SchrAnfr B27 28.01.77 Drs 08/66 Konrad SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 555* D Anlage 39 Staatliche Anerkennung der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) mit deren Studiengängen und Examen SchrAnfr B28 28.01.77 Drs 08/66 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 556* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 V Anlage 40 Ergebnis der Untersuchungen des letzten Betriebsunfalls im Kernkraftwerk Gundremmingen SchrAnfr B29 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAnfr B30 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 557* C Anlage 41 Angaben über in den Schulsport integrierte Leistungssporteinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B31 28.01.77 Drs 08/66 Scheffler SPD SchrAnfr B32 28.01.77 Drs 08/66 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 558* A Anlage 42 Interpretation von Ausführungen des Bundeskanzlers hinsichtlich einer Zuordnung der deutschen Ostgebiete zu Osteuropa. SchrAnfr B33 28.01.77 Drs 08/66 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 558* B Anlage 43 Entschädigung westdeutscher Eigentümer nicht nutzbarer Grundstücke im Grenzgebiet der DDR SchrAnfr B34 28.01.77 Drs 08/66 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 558* C Anlage 44 Bevorzugung von Abgeordneten der Regierungskoalition gegenüber denen der Opposition durch Bundesbehörden bei örtliche kommunale Probleme betreffenden Interventionen SchrAnfr B35 28.0137 Drs 08/66 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 558* D Anlage 45 Entlassung der zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten nach 15 Jahren Haftzeit SchrAnfr B36 28.01.77 Drs 08/66 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 559* A Anlage 46 Veräußerung von Teilen des dem Bund gehörenden Geländes zwischen der Schleißheimer und der Ingolstädter Straße an die Stadt München SchrAnfr B37 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 559* B Anlage 47 Mehrwertsteuererhöhung als Voraussetzung für die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung unterhaltspflichtiger geschiedener und getrennt lebender Eltern SchrAnfr B38 28.01.77 Drs 08/66 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 559* C Anlage 48 Höhe der Mittel für die Förderung der Westpfalz und des Zonenrandgebietes in der 7. Legislaturperiode sowie Erhöhung der Förderung für die Westpfalz SchrAnfr B39 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B40 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 560* A Anlage 49 Unterbindung von Boykottaktionen in der Bundesrepublik Deutschland gegen Israel SchrAnfr B41 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 560* B Anlage 50 Ergänzung des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung um einen Bericht über die strukturpolitische Entwicklung sowie Beurteilung der wachsenden Kluft zwischen strukturstarken und strukturschwachen Regionen Hilfe für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, wie z. B. das Emsland, und für wegen ihrer textilen Monostruktur arbeitsmarktpolitisch gefährdete Räume in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen SchrAnfr B42 28.01.77 Drs 08/66 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B43 28.01.77 Drs 08/66 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B44 28.01.77 Drs 08/66 Seiters CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 SchrAnfr B45 28.01.77 Drs 08/66 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 560* C Anlage 51 Auswirkungen auf das Energieprogramm bei Fertigstellung nur der im Bau befindlichen Kernkraftwerke sowie Anzahl der am 31. Dezember 1976 fertiggestellten und der im Bau und in der Planung befindlichen Kernkraftwerke SchrAnfr B46 28.01.77 Drs 08/66 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B47 28.01.77 Drs 08/66 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 561* C Anlage 52 Bevorzugte Aufnahme der Räume mit hoher Arbeitslosigkeit als Fördergebiete nach Änderung der Kriterien für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B48 28.0137 Drs 08/66 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B49 28.01.77 Drs 08/66 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 562* B Anlage 53 Höhe der von einer staatlichen Genehmigung abhängigen Investitionen und Folgerungen für die Wirtschaftspolitik SchrAnfr B50 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 563* A Anlage 54 Einführung einer preiswerteren Versicherungsklasse für auf einige Rechte verzichtende Autofahrer SchrAnfr B51 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 563* B Anlage 55 Ausbau und Modernisierung von Wasserkraftwerken SchrAnfr B52 28.01.77 Drs 08/66 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B53 28.01.77 Drs 08/66 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 563* C Anlage 56 Ausbau von Handels- und Gewerbezentren und Fußgängerzonen im Rahmen des geplanten mittelfristigen Investitionsprogrammes SchrAnfr B54 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 564* A Anlage 57 Verbesserung der Finanzierung bei Flurbereinigungsmaßnahmen SchrAnfr B55 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 564* B Anlage 58 Ausdehnung der Höchstbezugsfrist für Kurzarbeitergeld über 24 Monate hinaus durch Novellierung des § 67 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes SchrAnfr B56 28.01.77 Drs 08/66 Prangenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 565* A Anlage 59 Einführung einer ärztlichen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Absolventen des Berufsgrundbildungsjahres SchrAnfr B57 28.01.77 Drs 08/66 Dr. von Bismarck CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 565* C Anlage 60 Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes eines Kindes vor der Rechtswirksamkeit eines Adoptionsvertrages SchrAnfr B58 28.01.77 Drs 08/66 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 565* D Anlage 61 Unterschiedliche Handhabung der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Boxer aus Drittländern an Amateurboxsportvereine SchrAnfr B59 28.01.77 Drs 08/66 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 565* D Anlage 62 Beschäftigung Schwerbehinderter im Bundesdienst sowie Anzahl der nachträglich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 VII als Schwerbehinderte anerkannten Bundesbediensteten seit Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes SchrAnfr B60 28.01.77 Drs 08/66 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr B61 28.01.77 Drs 08/66 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr B62 28.01.77 Drs 08/66 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 566* B Anlage 63 Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz im Rahmen der Bemühungen zugunsten der Teilzeitarbeit SchrAnfr B63 28.01.77 Drs 08/66 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 567* A Anlage 64 Zahl und Ursachen der Unfälle mit Landwirtschaftlichen Fahrzeugen von 1970 bis 1976 sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Landwirtschaft SchrAnfr B64 28.01.77 Drs 08/66 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 567* C Anlage 65 Schaffung einer Grundlage für eine Haftung der Rentenversicherungsträger SchrAnfr B65 28.01.77 Drs 08/66 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 568* B Anlage 66 Höhe und Verwendung der für Kosten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sowie Ubernahme der Druckkosten für ein von der Kommission erstelltes Gutachten durch den Bundestag SchrAnfr B66 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B67 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B68 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 568* C Anlage 67 Entlassung von Nebenerwerbslandwirten aus der Krankenversicherungspflicht für landwirtschaftliche Unternehmer SchrAnfr B69 28.01.77 Drs 08/66 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 569* A Anlage 68 Aufgaben des sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr für die innere Führung und den Verteidigungsauftrag SchrAnfr B70 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 569* D Anlage 69 Vorverlegung des Termins für die Belegung der Loncin-Kaserne in Euskirchen mit Einheiten der Bundeswehr Einstellung von Zivilbediensteten bei der Bundeswehr mit Eintrittsalter unter 50 Jahren SchrAnfr B71 28.01.77 Drs 08/66 Milz CDU/CSU SchrAnfr B72 28.01.77 Drs 08/66 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 570* B Anlage 70 Ablehnung von Massenimpfungen gegen Grippe durch das Bundesgesundheitsamt SchrAnfr B73 28.01.77 Drs 08/66 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 571* A Anlage 71 Erschwerung des Zugangs ungeeigneter Personen zum Heilpraktikerberuf durch Novellierung des Heilpraktikergesetzes SchrAnfr B34 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 571* B Anlage 72 Nachweis der Wirksamkeit der vom Bundesgesundheitsamt zugelassenen Diphterieantitoxinseren sowie Angabe der Quellen der Publikation der Ergebnisse SchrAnfr B35 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B76 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 571* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Anlage 73 Sicherstellung des Baubeginns der Autobahnabschnitte A52 im Bereich Niederkrüchten und Schwalmtal für 1979 SchrAnfr B77 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 571 * D Anlage 74 Abstellung des Verkehrslärms am Emscherschnellweg durch Schallschutzmaßnahmen SchrAnfr B78 28.01.77 Drs 08/66 Schmöle CDU/CSU SchrAnfr B79 28.01.77 Drs 08/66 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 572* A Anlage 75 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung als Konsequenz aus einem Urteil des OLG Köln zum umweltbewußten Verhalten von Autofahrern bei Wartezeiten in Verkehrsstaus und vor Bahnschranken SchrAnfr B80 28.01.77 Drs 08/66 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 572* B Anlage 76 Beachtung der Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Lärmschutzes, bei der Planung von Schnellbahnstrecken durch die Bundesbahn SchrAnfr B81 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 572* C Anlage 77 Einhaltung von § 5 der Zusatzvereinbarung zum Vertrag mit Frankreich über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg SchrAnfr B82 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 572* D Anlage 78 Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes und zukünftiger Verkehrstechnologien bei der Planung von Bundesfernstraßen SchrAnfr B83 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 573* B Anlage 79 Ausbau der S-Bahn Hagen–DüsseldorfNeuss–Mönchengladbach SchrAnfr B84 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B84 28.01.77 Drs 08/66 Feinendegen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 573* C Anlage 80 Reduzierung der Ausbildungsplätze der Bundesbahn insbesondere für Elektroanlagen-Installateure und Energieanlagen-Elektroniker in Ostbayern SchrAnfr B85 28.01.77 Drs 08/66 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B86 28.01.77 Drs 08/66 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 573* D Anlage 81 Verzögerungen beim Bau des Erpe-Stausees durch die Unklarheit über das Weiterbestehen der Bundesbahnstrecke VolkmarsenWolfhagen SchrAnfr B87 28.01.77 Drs 08/66 Walther SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 574* A Anlage 82 Schlüsse aus der Zunahme der Flugunfälle in Baden-Württemberg auf die Entwicklung im Bundesgebiet sowie Erhöhung der Luftverkehrssicherheit SchrAnfr B88 28.01.77 Drs 08/66 Seefeld SPD SchrAnfr B89 28.01.77 Drs 08/66 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 574* A Anlage 83 Bau der Umgehungsstraße Hasselbach im Zuge der B 8 SchrAnfr B90 28.01.77 Drs 08/66 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B91 28.01.77 Drs 08/66 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 574* C Anlage 84 Nichtvergabe des Kraftfahrzeugkennzeichens „L" bei der Zuteilung der Kennzeichen an Städte und Kreise SchrAnfr B92 28.01.77 Drs 08/66 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 574* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 IX Anlage 85 Verstopfung der Ortsdurchfahrt durch Isny im, Zuge der B 12 Anfang der achtziger Jahre Einstufung der A 96 in die Dringlichkeitsstufe I a zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Stadt Friedrichshafen SchrAnfr B93 28.01.77 Drs 08/66 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B94 28.01.77 Drs 08/66 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 575* A Anlage 86 Bau der Umgehungsstraße B 221 in Niederkrüchten SchrAnfr B95 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 575* B Anlage 87 Einbeziehung der nach Wiesbaden eingegliederten ehemaligen Gemeinden des Main-Taunus-Kreises in das Telefonortsnetz Wiesbaden sowie Beschriftung von Postsendungen gemäß der neuen Gebietseinteilung bei Vorenthaltung der Vorteile aus der Eingemeindung SchrAnfr B96 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B97 28.01.e Drs 08/66 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 575* C Anlage 88 Umstellung des Fernsprechnetzes im vorderpfälzischen Raum nach der Gebietsneugliederung SchrAnfr B98 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 576* A Anlage 89 Verstümmelung des Namens der Stadt Mönchengladbach auf Postscheckvordrukken SchrAnfr B99 28.01.77 Drs 08/66 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 576* B Anlage 90 Verschlechterung der Arbeitsmarktlage im Raum Kassel durch die Eingliederung des Postamts Hofgeismar in den Zuständigkeitsbereich der Oberpostdirektion Münster SchrAnfr B100 28.01.77 Drs 08/66 Walther SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 576* D Anlage 91 Aufführung der Fernsprechteilnehmer bei Grenzüberschneidungen zwischen postalischer und politischer Zuständigkeit in beiden amtlichen Fernsprechbüchern SchrAnfr B101 28.01.77 Drs 08/66 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 577* A Anlage 92 Hinausschiebung der Fertigstellungstermine für Investitionszuschüsse im Bauwesen über den 30. Juni 1977 hinaus SchrAnfr B 102 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 577* C Anlage 93 Verweigerung der Einreise in die DDR für Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin vom 14. bis 16. Januar 1977 SchrAnfr B103 28.01.77 Drs 08/66 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 578* A Anlage 94 Befugnis der Ständigen Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland zur Erteilung von Visa für die Einreise in die DDR SchrAnfr B104 28.01.e Drs 08/66 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BKA . . . 578* C Anlage 95 Anzahl der von Bewohnern der DDR stammenden Eingaben an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR SchrAnfr B105 28.01.e Drs 08/66 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BKA . . . 578* C Anlage 96 Ausdehnung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf Absolventen des Berufsgrundbildungsjahrs in Vollzeitschulform SchrAnfr B106 28.01.77 Drs 08/66 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 578* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Anlage 97 Schaffung einfacherer Berufsbilder für Absolventen der Sonderschulen SchrAnfr B107 28.01.77 Drs 08/66 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 579* B Anlage 98 Einbeziehung der Schüler des Berufsgrundbildungsjahres in die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz SchrAnfr B108 28.01.77 Drs 08/66 Dr. von Bismarck CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 579* D Anlage 99 Berücksichtigung einer Tätigkeit in Krankenhäusern etc. während der Zeit des Wartens auf einen Studienplatz bei der Zulassung zum Medizinstudium SchrAnfr B109 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 580* B Anlage 100 Termin für die Anpassung der Leistungen nach dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes SchrAnfr B110 28.01.77 Drs 08/66 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 580* D Anlage 101 Verfügung des belgischen Unterrichtsministers über die Entrichtung von Schulgeld ausländischer Kinder, deren Eltern nicht in Belgien wohnen SchrAnfr B111 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 581* A Anlage 102 Erstattung der Internatskosten für Kinder von Aussiedlern aus osteuropäischen Ländern SchrAnfr B112 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 581* B Anlage 103 Beurteilung der Forschungsinsel Nordsee SchrAnfr B113 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 581* C Anlage 104 Nutzung der Forschungen der NASA für das deutsche Wasserhyazinthenprojekt im Sudan SchrAnfr B114 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU • SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 581* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 523 12. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 4. 2. Ahrendt 11.2. Dr. Aigner * 4. 2. Alber * 4. 2. Dr. Bangemann 4. 2. Blumenfeld * 4. 2. Eimer 4. 2. Dr. Evers 4. 2. Fellermaier * 4. 2. Dr. Fuchs * 4. 2. Haase (Fürth) * 4. 2. Hoffie 4. 2. Graf Huyn 4. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 2. Klinker * 4. 2. Dr. Kreile 4. 2. Kunz (Berlin) * 4. 2. Leicht 4. 2. Lücker * 4. 2. Dr. Mende 4. 2. Dr. Miltner 4. 2. Milz 4. 2. Dr. Müller-Hermann * 4. 2. Müller (Wadern) 4. 2. Schmidt (München) * 4. 2. Schulte (Unna) 4. 2. Schwabe * 4. 2. Dr. Schwörer * 4. 2. Seefeld * 4. 2. Spilker 4. 2. Spillecke * 4. 2. Dr. Starke (Franken) * 4. 2. Dr. Staudt 11.2. Frau Tübler 4. 2. Dr. Wallmann 4. 2. Frau Dr. Walz * 4. 2. Dr. Warnke 4. 2. Wawrzik * 4. 2. Prof. Dr. Zeitel 4. 2. Zeyer * 4. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 73): Ist die Bundesregierung bereit, Konsequenzen aus der Havarie des 1953 gebauten liberianischen Tankers „Argo Merchant” am 15. Dezember 1976 vor der Ostküste der Vereinigten Staaten in der Weise zu ziehen, indem sie sich auf internationaler Ebene für eine Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Tanker einsetzt, insbesondere bezüglich Ausrüstung und Alter noch in Fahrt befindlicher Tanker? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung ist im Rahmen der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation (IMCO) ständig darum bemüht, daß die bestehenden internationalen Schiffssicherheitsbestimmungen und die Spezialvorschriften für Tanker verbessert und zügig in Kraft gesetzt werden. Sollte die Auswertung der jüngsten Tankerunfälle ergeben, daß die Bestimmungen nicht ausreichen, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß notwendige Verbesserungen vorgenommen werden. Die z. Z. vorliegenden Informationen deuten jedoch darauf hin, daß nicht das Fehlen, sondern die mangelnde Beachtung von Sicherheitsbestimmungen und menschliches Versagen zu der Havarie der „ARGO MERCHANT" geführt haben. Die Bundesregierung bemüht sich daher vor allem um eine Verbesserung der Durchsetzung bestehender internationaler Bestimmungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 74): Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der besorgniserregenden Zahl von sechs Tankerhavarien, allein im Dezember 1976, solchen Tankern die Durchfahrt durch nationale Gewässer zu verbieten, die nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen genügen, um Katastrophen der Art, wie sie im Atlantik zu befürchten sind, entgegenzuwirken? Die für Schiffe unter deutscher Flagge gültigen innerstaatlichen Schiffssicherheitsbestimmungen entsprechen den internationalen Vorschriften. In Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1976 (Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP - BT-Drucksache 7/ 5557 ) setzt sich die Bundesregierung auf der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen dafür ein, daß auch für Schiffe unter fremder Flagge, die das Küstenmeer durchfahren, nur internationale Vorschriften zur Anwendung kommen. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen erfolgt aus völkerrechtlichen Gründen und aus Gründen der Zweckmäßigkeit in den Häfen. Die Bundesregierung setzt sich auf der Seerechtskonferenz dafür ein, die Überwachung zu verbessern, indem Schiffe, die nicht den internationalen Vorschriften entsprechen, durch verstärkte Kontrollen in den Ladehäfen am Auslaufen gehindert werden. Sie hat die von der IMCO im letzten Jahr beschlossenen verschärften Kontrollmaßnahmen gegen nicht normengemäße Schiffe unterstützt und wird sie übernehmen. Ein Verbot der Durchfahrt solcher Schiffe durch das Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland würde gegen das völkerrechtliche Gebot verstoßen, Schiffen unter fremder Flagge die friedliche Durchfahrt zu gestatten. 544* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 75) : Trifft es zu, daß die zentrale Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn von Frankfurt nach Mainz verlegt werden soll, und welche Vor- und Nachteile sind mit dieser Maßnahme voraussichtlich verbunden? Auf Antrag des Vorstandes der DB hat der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn am 13. Oktober 1976 beschlossen, die Zentrale Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn (ZVL) von Frankfurt nach Mainz zu verlegen. Diese Maßnahme muß vom Bundesminister für Verkehr genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn wird z. Z. vom Bundesminister für Verkehr geprüft. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen A 76 und 77): Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, nach der Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg jetzt auch die zentralen Stellen Brückenmeisterei, Fernmeldemeisterei, Gleislager und Signalmeisterei mit rund 1200 Arbeitsplätzen in Regensburg aufzulösen? Hält es die Bundesregierung für geboten, daß bei der Entscheidung über eine Auflösung von zentralen Stellen der Deutschen Bundesbahn in Regensburg berücksichtigt wird, daß der ostbayerisdie Raum mit der Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg bereits eine große Anzahl von hochwertigen Arbeitsplätzen verloren hat und im Gegensatz zu den anderen Städten, in denen ebenfalls Bundesbahndirektionen aufgelöst wurden, in Regensburg keine entsprechenden Ersatzstellen eingerichtet wurden? Die Maßnahmen auf dem Gebiet der Konzentration von zentralen Dienststellen im Bundesbahnbereich fallen nach dem Bundesbahngesetz in die Zuständigkeit des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist vorgesehen, daß in jedem Bundesbahndirektionsbezirk nur je eine der von Ihnen genannten zentralen Dienststellen verbleibt. Im Bahndirektion-Bezirk Nürnberg befinden sich aber je 2 zentrale Dienststellen, die verwaltungsmäßig vereinigt werden sollen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn erwartet dadurch Einsparungen von 60 bis 80 Dienstkräften. Alle übrigen Kräfte würden ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz behalten. Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn sind auch in Regensburg für den Verlust der Bundesbahndirektion Ersatzstellen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen eingerichtet worden, soweit es unternehmenspolitisch vertretbar war. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 80) : Treffen Pressemeldungen zu, daß das Dezernat 17 des Bundesbahnzentralamts Minden nach München verlegt werden soll, und wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn treffen die Pressemeldungen zu. Die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit zu treffenden Maßnahmen erfolgen nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn, um bei den beiden Zentralämtern in Minden und München einen optimalen Rationalisierungsstand zu erreichen. Das Dezernat 17 in Minden ist für bautechnische Fragen zuständig, die sonst alle beim Bundesbahnzentralamt in München behandelt werden. In München ist hierfür eine besondere Abteilung eingerichtet. Der Dezernent 17 in München ist schon jetzt auch für das Dezernat 17 in Minden zuständig. Betroffen sind in Minden 8 Arbeitsplätze. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/66 Fragen A 81 und 82) : Begründen die Erfahrungen der Deutschen Bundesbahn mit der versuchsweisen Einführung der zweiten Klasse in Intercity-Zügen eine weitere Ausdehnung dieses Angebots? Welche Möglichkeiten zur Schadensbekämpfung stehen für den Fall einer Meeresverpestung durch große Öltanker vor der deutschen Küste zur Verfügung, bzw. welche weiteren Maßnahmen sind seitens der zuständigen Stellen vorgesehen? Zu Frage A 81: Aufgrund der Erfahrungen mit der versuchsweisen Einführung der 2. Klasse in IC-Zügen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn dieses Angebot auszudehnen. Die z. Z. mit einem 2. Klasse-Angebot zwischen Bremen und München verkehrenden 3 Zugpaare sollen ab dem Sommerfahrplan 1977 um ein weiteres Zugpaar zwischen Stuttgart und Dortmund erweitert werden. Zu Frage A 82: Über die Bekämpfung von Ölunfällen wurde am 23. Mai 1975 ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Küstenländern abgeschlossen, das die Organisation und Kostentragung von Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen als gemeinsame Aufgabe regelt. Die Maßnahmen zur Ölbekämpfung befinden sich in allen Ländern noch in der Entwicklung. Z. Z. stehen folgende technische Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Leichterung eines havarierten Tankers 2. Abschöpfung von ausgelaufenem 01 3. Auflösung von Öllachen durch Dispergatoren Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 545* Zu 1.: Der gemeinsame Ölunfallausschuß See/Küste untersucht unter Auswertung von amerikanischen Erfahrungen diese Möglichkeit. Geprüft wird der Aufbau eines Leichterungssystems (Vorhaltung von Tank- und Tankschiffskapazität) gemeinsam mit den Nachbarstaaten. Zu 2.: Die Abschöpfung von Öl, nach der Leichterung das wirksamste Mittel, steht noch am Anfang der Entwicklung, Abschöpfgeräte sind nur bei einem Seegang bis Stärke 3 einsetzbar. Ein erstes selbstfahrendes Abschöpfgerät mittlerer Größe soll 1978 zur Verfügung stehen. Zu 3.: Die Ölbekämpfung mit Chemikalien ist die am weitesten entwickelte Methode, die allerdings die Ölverschmutzung nicht unmittelbar beseitigt. Die Chemikalien bewirken, daß die Öllachen ihren Zusammenhalt verlieren und durch Wind und Strömung auseinandergetrieben werden. Seite 1976 werden an der deutschen Küste nach und nach mehrere Bundesfahrzeuge mit einem Sprühsystem zum Aufbringen des Chemikals ausgerüstet. Zur Lagerung der Dispergatoren läuft ein Beschaffungsprogramm von Kunststofftanks, die einsatzbereit in 5 Nordsee- Zu 4.: und 2 Ostseehäfen lagern und im Einsatzfalle komplett an Bord übernommen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 83) : Denkt die Bundesregierung daran, eine Numerierung von Autobahnausfahrten einzuführen, um eine erleichterte Orientierung zu garantieren? Die Bundesregierung hat in der Ergänzung zur wegweisenden Beschilderung im Jahre 1974 die Autobahnnumerierung eingeführt. Sie ist der Auffassung, daß zunächst diese Numerierung in der Beschilderung vollständig angebracht sein sowie eine gewisse Eingewöhnungs- und Bewährungszeit abgewartete werden muß, bevor eine Numerierung der Autobahnknoten, darunter fallen auch Autobahnausfahrten, näher ins Auge gefaßt werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die ältere Bevölkerung in den ländlichen Räumen, deren Bahnhöfe nicht mehr besetzt sind, die Möglichkeit erhält, die Seniorenkarte der Deutschen Bundesbahn ortsnah zu kaufen oder mit ermäßigtem Tarif im Bahnbus bis zur nächsten Ausgabestelle der Seniorenkarte zu reisen? Bei dem Sonderangebot „Senioren-Paß” handelt es sich um ein rein kommerzielles Angebot der Deutschen Bundesbahn. Das Sonderangebot ist ausschließlich auf den Schienenverkehr abgestimmt und hat den Zweck, die vorhandenen Kapazitäten zu füllen. Zusätzliche Investitionen wie z. B. die Einrichtung von Verkaufsstellen für die ländliche Bevölkerung oder ermäßigte Fahrpreise im Bahnbus für die Fahrt zur nächsten Verkaufsstelle würden den angestrebten Erfolg in Frage stellen. Um aber den Fahrgästen, die auf unbesetzten Bahnhöfen zusteigen, entgegen zu kommen, können die ermäßigten Rückfahrkarten seit einiger Zeit auch im Zug erworben werden. Damit dürfte Ihrem Anliegen weitgehend entsprochen sein. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 85) : Hält es die Bundesregierung zur längerfristigen Behebung der bedrohlichen und künftig auch nicht auszuschließenden Entwicklung für die durchweg mittelständisch strukturierte Straßenbauwirtschaft für erforderlich, daß die Auftragsvergabe zur gleichmäßigen Auslastung der Straßenbaukapazitäten verstetigt und die zur Verfügung stehenden Mittel vor Ende des Haushaltsjahrs rechtzeitig abgebaut werden, und ist die Bundesregierung bereit, aufklärende Informationen an die Bevölkerung über die volkswirtschaftliche Bedeutung und Notwendigkeit des Straßenbaus auch im Sinne des Umweltschutzes herauszugeben? Die Bundesregierung ist stets um einen möglichst kontinuierlichen Straßenbau bemüht. Die Finanzierung des Bundesfernstraßenbaues ist stetig, allerdings hat der Bundesfernstraßenbau nur einen Anteil von 35 Vo am gesamten Straßenbauauftragsvolumen. Die Bundesregierung hat ferner ihre lang- und mittelfristigen Planungen der Öffentlichkeit bekannt gemacht, so daß für die Straßenbauwirtschaft ausreichende Dispositionshinweise gegeben sind. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden optimal eingesetzt, Haushaltsreste sind nicht vermeidbar. Sie sind in der Regel nicht größer als 3 %. Durch äußerst flexible Handhabung der Mittelbewirtschaftung im Bereich der Bundesfernstraßen wird ständig versucht, die Reste auf ein Minimum zu bringen. Im übrigen werden die Reste in der Regel im nächsten Haushaltsjahr für den Bundesfernstraßenbau wieder freigegeben. Die Bundesregierung mißt der aufklärenden Information der Bevölkerung großen Wert bei. Sie hat dies in der Vergangenheit über die verschiedenen Medien regelmäßig getan und wird die Information künftig in zunehmendem Maße fortsetzen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 86) : 546* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Trifft es zu, daß Ost-Berlin Verhaftungen auf den Zugangswegen von und nach Berlin unter Berufung auf die Mißbrauchsklausel vorgenommen hat, die durch deren Inhalt nicht abgedeckt sind, und was hat die Bundesregierung unternommen, um bei der Verfolgung von wirklichen Straftaten zu einer sachlichen Zusammenarbeit zu kommen, die politischen Hintergedanken Ost-Berlins keinen Vorschub leistet? Über die Zulässigkeit der Festnahme eines Transitreisenden im Verkehr von und nach Berlin (West) hat es seit Inkrafttreten des Transitabkommens in drei Fällen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Meinungsverschiedenheiten gegeben. In allen drei Fällen ging es um die unterschiedliche Auslegung einer und derselben Bestimmung durch die Stellen beider Staaten. Die Bundesregierung hat über diese Kontroverse u. a. in der Sitzung des innerdeutschen Ausschusses am 16. April 1975 eingehend berichtet. Auf die näheren Einzelheiten kann ich hier nicht eingehen, weil die Sitzungen der Transitkommission, in der diese Fragen erörtert worden sind, grundsätzlich vertraulich sind. Die Bundesregierung ist aber bereit, hierüber erneut im innerdeutschen Ausschuß zu berichten. Mitteilungen von DDR-Organen über angeblich begangene Straftaten, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen sind, werden — soweit es sich nicht bereits um Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR an die zuständige Staatsanwaltschaft handelt — den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 87) : Trifft es zu, daß sich die Postämter in der „DDR" in vertragswidriger Weise weigern, vorschriftsmäßig mit einem „D" vor der Postleitzahl gekennzeichnete Sendungen nach West-Berlin zur Beförderung anzunehmen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung gegen den Bruch der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung mit Ost-Berlin unternommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich die Postämter in der DDR weigern, vorschriftmäßig mit einem „D" vor der Postleitzahl gekennzeichnete Sendungen nach Berlin (West) zur Beförderung anzunehmen. Zwar ist in Einzelfällen die Kennung „D" auf Sendungen gestrichen oder durch eine andere Kennung ersetzt worden. Die Einzelfälle gestatten jedoch bisher nicht den Schluß, daß eine zentrale Weisung in diesem Sinn ergangen ist. Allerdings muß aufgrund von Beobachtungen der in Berlin (West) eingehenden Post aus der DDR und Berlin (Ost) angenommen werden, daß von einem Teil der Absender die notwendige Kennzeichnung der nach Berlin (West) gerichteten Postsendungen noch nicht angewendet wird. Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen hat daher das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR schon gebeten, darauf hinzuwirken, daß Absender in der DDR und Berlin (Ost) auch im Postverkehr mit Berlin (West) die vereinbarte Kennung „D" vor der Postleitzahl angeben. In gleicher Weise hat die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der anderen Seite auf die Verwendung der Kennung „D" in Anschriften von Postsendungen nach Berlin (West) hingewiesen. Die Deutsche Bundespost beobachtet jedoch weiterhin die aus der DDR und Berlin (Ost) in Berlin (West) eingehenden Postsendungen auf Verwendung der Kennung „D" vor der Postleitzahl. Vom Ergebnis der Beobachtungen wird abhängen, ob weitere Schritte gegenüber der DDR notwendig werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/66 Frage A 88) : Gedenkt die Bundesregierung, auf Grund ihrer Aufsichts- und Leitungsfunktion bei der Deutschen Bundespost darauf hinzuwirken, bei der Behandlung von Wertsendungen größere Sicherheit zu gewährleisten, und wie sehen gegebenenfalls die entsprechenden Maßnahmen aus? Die bei der Zustellung von Wertpaketen zu beachtenden Sicherheitsvorschriften haben sich bisher als ausreichend erwiesen. Die sicherheitsmäßige Behandlung eines Wertpaketes richtet sich, da der Deutschen Bundespost weder der Inhalt noch der tatsächliche Wert bekannt ist, nach dem vom Absender auf der Sendung angegebenen Wert. Der Diebstahl von 11 Wertpaketen am 24. Januar 1977 in Düsseldorf hat deutlich gemacht, daß bei Wertpaketen an Geldinstitute damit gerechnet werden muß, daß die Wertangabe u. a. aus Gründen der Gebührenersparnis niedrig gehalten wird und in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen hohen Wert der Sendung steht. Um auch in solchen Fällen die Sicherheit für die anvertrauten Sendungen und für das Zustellpersonal zu gewährleisten, sind die Postdienststellen angewiesen worden, bei einer verstärkten Zustellung von Wertpaketen an Geldinstitute, so z. B. in sog. Bankenvierteln, zusätzliche materielle und personelle Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 89) : Welchen Stand haben die Beratungen über eine gesetzliche Lösung des Problems der Störungen des Fernsehempfangs durch Hochhäuser (Hochhausabschattung) erreicht? Der Bundespostminister hat eine Konzeption erarbeitet, die im Rahmen der Bundesregierung und mit den Ländern diskutiert wird. Die Staatskanzleien der Länder haben eine aus vier Rundfunkreferenten bestehende Arbeitsgruppe Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 547* eingesetzt, die ebenfalls Lösungsvorschläge für das immer dringlicher werdende Problem erarbeiten soll. Die baurechtlichen Lösungsvorschläge der Deutschen Bundespost werden in diese Diskussion eingebracht. Darüber hinaus hat die Deutsche Bundespost mit einzelnen Ländern und Landtagsfraktionen ihr Konzept verhandelt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen A 90 und 91) : Welche Kennung ist für Postsendungen aus der DDR bzw. Berlin (Ost) nach Berlin (West) gemäß dem Postabkommen vom 27. Februar 1976 vereinbart worden? Inwieweit ist der Bundesregierung eine davon abweichende Praktizierung seitens der DDR-Post bekannt, und welche Schritte hat sie gegebenenfalls gegenüber der DDR-Regierung unternommen? Zu Frage A 90: Nach Art. 3 des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik über den Postverkehr vom 30. März 1976 wird im gegenseitigen Postverkehr als Kennung vor den Postleitzahlen das jeweilige für den grenzüberschreitenden Kraftfahrzeugverkehr geltende Unterscheidungskennzeichen D bzw. DDR angewendet. Die Post-und Fernmeldeverwaltungen sind nach dieser Bestimmung gehalten, darauf hinzuwirken, daß die Absender die entsprechenden Postleitzahlen und Kennungen verwenden. Gemäß Artikel 21 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Post-und Fernmeldewesens vom 30. März 1976 wird entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 das erwähnte Verwaltungsabkommen in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt. Zu Frage A 91: Aufgrund von Beobachtungen der eingehenden Post in Berlin (West) sind sehr unterschiedliche Kennungs-Angaben festzustellen. Von einem Teil der Absender in der DDR und in Berlin (Ost) wird allerdings die notwendige Kennzeichnung der nach Berlin (West) gerichteten Postsendungen noch nicht angewendet. Das Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen hat daher das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR schon gebeten, darauf hinzuwirken, daß Absender in der DDR und Berlin (Ost) auch im Postverkehr mit Berlin (West) die vereinbarte Kennung „D" vor der Postleitzahl angeben. In gleicher Weise hat die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der anderen Seite auf die Verwendung der Kennung „D" in Anschriften von Postsendungen nach Berlin (West) hingewiesen. Die Deutsche Bundespost beobachtet jedoch weiterhin die aus der DDR und Berlin (Ost) in Berlin (West) eingehenden Postsendungen auf Verwendung der Kennung „D" vor der Postleitzahl. Vom Ergebnis der Beobachtungen wird abhängen, ob weitere Schritte gegenüber der DDR notwendig werden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen A 105 und 106) : Trifft es zu, daß die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft, die dem Sicherheitsrat angehören, unterschiedlich abgestimmt haben, als ein Beschluß zu den Differenzen zwischen Botswana und Rhodesien gefaßt wurde, und was hat die Bundesregierung unternommen, um eine einheitliche Haltung der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft herbeizuführen und insbesondere eine Übereinstimmung mit der von den Vereinigten Staaten eingenommenen Haltung zu erreichen? Trifft der Inhalt von Meldungen zu, die Verkündung der DDR"-Gesetzgebung, die sich auf den sowjetischen Sektor Berlins erstrecken soll, im Verordnungsblatt des Ostberliner Magistrats werde als überflüssig eingestellt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dagegen bei den drei Schutzmächten angeregt, insbesondere für den Fall eines noch schwerwiegenden Verstoßes gegen den Status der Stadt in Gestalt eines Verzichts auf die Übernahme solcher Vorschriften durch die Ostberliner Stadtverordnetenversammlung? Zu Frage A 105: Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt: 13 Staaten stimmten mit Ja, darunter die EG-Staaten Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland sowie Kanada; zwei Staaten, Großbritannien und USA, enthielten sich der Stimme. Alle Mitglieder des Sicherheitsrates hatten in der Debatte übereinstimmend die Berechtigung der Beschwerde Botsuanas anerkannt und sein Anliegen, mehr Wirtschaftshilfe wegen der Belastungen durch den Rhodesienkonflikt zu erhalten, unterstützt. Großbritannien hat die Stimmenthaltung ausschließlich mit der Rücksichtnahme auf seine Vermittlerrolle beim Rhodesienkonflikt begründet. Die Vereinigten Staaten haben sich dieser Haltung aus den gleichen Erwägungen angeschlossen. Zu Frage A 106: Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin ist seit September 1976 nicht mehr erschienen. Die Bundesregierung befindet sich in dieser Angelegenheit in Konsultationen mit den Drei Mächten. Die Konsultationen sind vertraulich. Über ihren Inhalt kann daher nichts mitgeteilt werden. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ /CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 107 und 108) : 548* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Trifft es zu, daß Moskau und Ost-Berlin in Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen sich dagegen gewandt haben, daß ein Bediensteter des Bundeskartellamts Mitglied der deutschen Delegation in der Arbeitsgruppe Verhaltenskodex der transnationalen Monopole ist, da der Sitz des Bundeskartellamts illegal sei und im Gegensatz zum Vier-Mächte-Abkommen über Berlin stehe, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung dagegen unternommen? Trifft es zu, daß der griechische Minister für Wirtschaftskoordination bei ein und derselben Gelegenheit erklärt hat, die von Griechenland gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Milliardenforderungen seien niemals aufgegeben worden, und die Bundesregierung wolle „unter geeigneten Umständen" auf die griechischen Forderungen zurückkommen, und wie will — bejahendenfalls — die Bundesregierung das griechische Ansinnen mit Erfolg zurückweisen, wenn sie dem griechischen Minister Anlaß zu seinen Feststellungen gegeben haben sollte, wie will sie insbesondere die auf griechischer Seite gemachten Hinweise auf die Präzedenzwirkung der Leistungen an Jugoslawien und Polen entkräften? Zu Frage A 107: Es trifft zu, daß die Sowjetunion und die DDR in den Vereinten Nationen gegen die Benennung eines Vertreters des Bundeskartellamts als Mitglied der Delegation der Bundesrepublik Deutschland protestiert haben. Diese Proteste sind nicht neu. Die Drei Mächte, die für Fragen des Status von Berlin zuständig sind, haben die Behauptung der Sowjetunion, die Anwesenheit des Bundeskartellamts in Berlin (West) sei illegal, bereits mehrfach als unbegründet und falsch zurückgewiesen. Die Bundesregierung hat sich den Erklärungen der Drei Mächte angeschlossen. Die Bundesregierung konsultiert zur Zeit den Vorgang mit den Drei Mächten. Zu Frage A 108: Die Äußerungen des griechischen Ministers für Wirtschaftskoordination, Herrn Papaligouras, sind der Bundesregierung bekannt. Die angeblichen Forderungen unterliegen dem Regelungsverbot des Art. 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar 1953, dem Griechenland mit Wirkung vom April 1956 beigetreten ist. Die Vereinbarungen mit Jugoslawien und Polen sind Kapitalhilfeabkommen, denen übrigens der Bundesrat zugestimmt hat. Ein Präjudiz könnte nur geschaffen werden, wenn dieser eindeutige Unterschied verwischt würde. Anlage 18 Anwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 109 und 110): Was hat die Bundesregierung in der Angelegenheit der beiden deutschen Staatsbürger Angela und Angelo Winkler aus Wiesbaden unternommen, die in der Türkei wegen angeblichen Rauschgiftschmuggels zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind? Besteht bei einer rechtskräftigen Verurteilung die Möglichkeit, die beiden deutschen Staatsbürger zur Verbüßung der Freiheitsstraße nach Deutschland auszuliefern, und wenn ja, wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen? Zu Frage A 109: Die Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Izmir haben auf der Grundlage des Konsulargesetzes und der allgemeinen Dienstvorschriften sowie zusätzlicher Weisungen des Auswärtigen Amts die Geschwister Winkler seit Bekanntwerden der Verhaftung konsularisch betreut; u. a. durch Vermittlung eines Rechtsanwalts, Prozeßbeobachtung und Gefängnisbesuche. Sie sind insbesondere angewiesen, darauf hinzuwirken, daß die in 1. Instanz ausgesprochenen harten Strafen in der Berufungsinstanz zumindest gemildert werden. Ein Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Kassationsgericht in Ankara ist bisher nicht festgelegt. Nach Auffassung des Generalkonsulats Izmir dürfte hiermit Ende Februar zu rechnen sein. Zu Frage A 110: Eine Überstellung zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in Deutschland ist leider derzeit nicht möglich, da das deutsche Recht die Übernahme der Vollstreckung eines auf Freiheitsentzug lautenden ausländischen Urteils nicht zuläßt. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet an einer entsprechenden Änderung des deutschen Rechts. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 111) : Trifft es zu, daß am 6. Januar 1977 in Moskau vier Deutsche, die ihre Ausreise in den freien Teil Deutschlands beantragt haben, widerrechtlich verhaftet worden sind, und was unternimmt — bejahendenfalls — die Bundesregierung, um diese Menschen aus der Haft zu befreien und ihnen zur Ausreise zu verhelfen? Ich darf annehmen, daß sich Ihre Anfrage auf eine dpa-Meldung vom 7. Januar 1977 über die Ausreisewünsche deutschstämmiger Bürger der SU bezieht, die in nachfolgenden Presseberichten ergänzt und erweitert worden ist. Um Wiederholungen zu vermeiden, erlauben Sie mir auf meine schriftliche Beantwortung einer Anfrage des Kollegen Graf Stauffenberg in derselben Sache, beantwortet am 20. Januar 1977 (Prot. der 9. Sitzung vom 21. Januar 1977, S. 385) zu verweisen. Ergänzend möchte ich anfügen, daß unsere Botschaft inzwischen mitgeteilt hat, daß sie Kenntnis von den Ausreisebemühungen aller vier Betroffenen hat. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Fragen A 113 und 114) : Trifft es zu, daß der für dieses Jahr geplante Austausch von Buchausstellungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion gefährdet ist, weil die Sowjets hinsichtlich der Präsentation der Berliner Verlage als Bestandteil der deutschen Buchproduktion Schwierigkeiten bereiten, so daß der Geschäftsführer der mit der Ausrichtung befaßten Ausstellungs- und Messe-GmbH des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung, Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 549* gezwungen sah, seine für Mitte Januar geplante Reise nach Moskau abzusagen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um die sowjetische Regierung zur Einhaltung der mit dem Vier-Mächte-Abkommen über Berlin übernommenen Verpflichtungen zu bewegen? Trifft es zu, daß in der Sowjetunion selbst Kunstausstellungen in Privatwohnungen behindert und die daran Beteiligten mit Drohungen verfolgt werden, daß insbesondere die Freizügigkeit zu dem Zweck eingeschränkt wird, den Besuch solcher Ausstellungen unmöglich zu machen, und zu welchen Überlegungen geben —bejahendenfalls — diese Vorfälle der Bundesregierung im Zusammenhang mit der in diesem Jahr bevorstehenden Uberprüfung der Befolgung der Vereinbarungen von Helsinki Anlaß? Zu Frage A 113: Es ist vorgesehen, im Mai/Juni 1977 eine deutsche Buchausstellung in der Sowjetunion, und zwar in Moskau, Kiew und Leningrad durchzuführen. Die Sowjetunion wird Anfang 1978 eine Gegenausstellung in Frankfurt, München und Hamburg veranstalten. Die Teilnahme von Verlagen aus Berlin (West) an dieser Buchausstellung soll in der gleichen Form erfolgen, wie dies bei der deutschen Buchausstellung 1972 in Moskau, der ersten vergleichbaren Veranstaltung dieser Art, der Fall war. Zu Frage A 114: Es gibt Meldungen, die derartige Tatbestände berichten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Freiheit von Kunst und Wissenschaft nicht in allen Staaten nach den Grundsätzen gehandhabt wird, die für die Bundesrepublik Deutschland gelten. Die Entwicklung insbesondere der letzten Jahre — auch im Zusammenhang mit der Schlußakte von Helsinki — hat jedoch erkennen lassen, daß der Wunsch nach freier Meinungsäußerung auch in diesen Staaten zunimmt. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese Entwicklung das Vertrauen der Völker in eine friedliche Zusammenarbeit stärken wird, und sie begrüßt daher diese Entwicklung auch in der Sowjetunion. Die Bundesregierung hofft, daß im Einklang mit der Schlußakte von Helsinki diese Entwicklung auch von den zuständigen Stellen der Sowjetunion so gesehen wird. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 117): Trifft es zu, daß 1800 Deutsche in der Sowjetunion sich hilfesuchend an den Bundeskanzler mit der Bitte gewandt haben, ihnen die von den sowjetischen Behörden unter Mißachtung der Vereinbarungen von Helsinki verweigerte Ausreise zu erwirken, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung bisher zu diesem Zweck unternommen? Ich darf annehmen, daß sich Ihre Anfrage auf eine dpa-Meldung vom 27. Januar bezieht. Die darin erwähnte Petition von 1800 Sowjetbürgern deutscher Volkszugehörigkeit liegt der Bundesregierung nicht vor; unserer Botschaft ist jedoch vom Hörensagen bekannt, daß eine solche Petition existieren soll. Die Bundesregierung war und bleibt bemüht, den Betroffenen zu helfen. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß sich die Familienzusammenführungen aus der Sowjetunion seit 1969 sehr positiv entwickelt haben. Einer Gesamtzahl von 316 Fällen im Jahre 1969 stehen 1973 etwa 4 500 Fälle und 1976 fast 10 000 Fälle gegenüber. Sowohl der Sowjetunion als auch der Bundesregierung sollte für diese positive Entwicklung Anerkennung gezollt werden. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 4) : Wie beurteilt die Bundesregierung die wiederholten Forderungen des Vorsitzenden des Staatlichen Rundfunkkomitees der UdSSR, Sergej Lapin, und/oder anderer sowjetischer Stellen nach Ablösung des Leiters der Osteuroparedaktion des Senders Deutsche Welle, Botho Kirsch, und haben Vertreter der UdSSR oder der KPdSU gegenüber Vertretern der Bundesregierung außer über Botho Kirsch ihr Mißfallen über weitere deutsche Rundfunkjournalisten geäußert und/oder deren Abberufung gefordert? Aus den eigenen Unterlagen und dem Ergebnis von Nachfragen des Auswärtigen Amts bei amtlichen Stellen ist nichts über wiederholte „Forderungen des Vorsitzenden des Staatlichen Rundfunkkomitees der UdSSR Sergej Lapin und/oder anderer sowjetischer Stellen nach Ablösung des Leiters der Osteuropa-Redaktion der ,Deutschen Welle' Herrn Botho Kirsch" zu entnehmen. Solche angeblichen Forderungen sind nur in Pressemeldungen erwähnt worden. Es konnte auch nicht festgestellt werden, daß Vertreter der UdSSR oder der KPdSU gegenüber Vertretern der Bundesregierung darüber hinaus ihr Mißfallen über weitere deutsche Rundfunkjournalisten geäußert oder die Abberufung gefordert hätten. Bekannt sind dagegen kritische Äußerungen in sowjetischen Medien über Sendungen der „Deutschen Welle", wobei im vergangenen Jahr die Herren Steigner, Gross, Jaene und Ströhm namentlich genannt wurden. Ein Eingehen auf Ihre weitere Fragestellung erübrigt sich deshalb. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 5 und 6): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Ausmaß in Verfahren über die Gewährung von politischem Asyl in der Bundesrepublik Deutschland die Verfolgungsmaßnahmen gegenüber den syrisch-orthodoxen Christen von Tur Abdin in der südöstlichen Türkei hinreichend berücksichtigt werden? Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Botschaft in Ankara darauf hinzuweisen, daß es sich bei diesen Verfolgungen nicht nur um eine Schlechterstellung sondern um eine echte Verfolgung handelt, die zahlreiche Christen bereits zum Verlassen ihrer Heimat, beispielsweise dem Dorf Azech, veranlaßt haben, worüber die Frankfurter Allgemeine Zeitung in der Ausgabe vom 10. Januar 1977 berichtet hat? 550* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Ausländer haben in der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf Asyl. Ob die Anerkennungsvoraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, wird von weisungsunabhängigen Ausschüssen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge geprüft und entschieden. Diese Ausschüsse haben nach § 33 des Ausländergesetzes den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls die erforderlichen Beweise zu erheben. Dabei werden alle sachdienlichen Informationsquellen zur Beurteilung des Vorbringens des Asylsuchenden herangezogen. Aus der Unabhängigkeit dieser Ausschüsse folgt, daß die Bundesregierung nicht beurteilen kann, zu welchem Beweisergebnis diese Ausschüsse, bzw. im Rechtsmittelverfahren die zuständigen Verwaltungsgerichte, gelangen. In Einzelfällen bitten die mit dem Asylverfahren befaßten Ausschüsse und Gerichte das Auswärtige Amt, Stellungnahmen unserer Auslandsvertretungen zu bestimmten Beweisthemen einzuholen. Die rechtsstaatliche Natur dieser Verfahren verbietet es dem Auswärtigen Amt, auf die Tatsachenfeststellung und die Beurteilung dieser Tatsachen durch die deutschen Auslandsvertretungen Einfluß zu nehmen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutschen Auslandsvertretungen berufen und in der Lage sind, Vorgänge in ihren Gastländern in objektiv zutreffender Weise zu beobachten und zu beurteilen. Es kommt der Bundesregierung im Rahmen der Asylverfahren nicht zu, der Beweiswürdigung der unabhängigen Ausschüsse und der Gerichte vorzugreifen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 7) : Trifft es zu, daß ein Leningrader Angehöriger der Bürgerrechtsbewegung in einer psychiatrischen Klinik eingesperrt bleibt, obwohl sogar eine sowjetische Gutachterkommission ihn als geistig völlig normal befunden hat, und wie beurteilt gegebenenfalls angesichts eines solchen Verhaltens die Bundesregierung den sowjetischen Willen, die Vereinbarungen von Helsinki vollständig zu erfüllen? Die Bundesregierung kennt die Presseberichte über die Einweisung eines Leningrader Angehörigen der Bürgerrechtsbewegung in eine psychiatrische Klinik, hat jedoch keine Möglichkeit, die Richtigkeit dieser Berichte zu prüfen. Die Bundesregierung wird gleichwohl diesen Vorgang ebenso wie andere Vorfälle, die die Einhaltung der Menschenrechte betreffen, im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki berücksichtigen und sich auch weiterhin nachdrücklich für die Achtung der Menschenrechte einsetzen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 8) : Was kann die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, daß sich der Verwaltungsaufwand des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Aufgaben und seinen finanziellen Möglichkeiten bewegt? Das „Europäische Hochschulinstitut" wurde nach langen Jahren gemeinsamer Bemühungen der in den Europäischen Gemeinschaften vereinten Staaten am 1. November vorigen Jahres in der Badia Fiesolana bei Florenz eröffnet. In zunächst vier Abteilungen: Geschichte und Kunstgeschichte, Politikwissenschaft und Gesellschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, lehrten und forschten 1976 neun international anerkannte Professoren, unter ihnen der deutsche Historiker Prof. Dr. Walter Lipgens und der deutsche Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christoph Sasse und vier Assistenten sowie vier Forschungsbeauftragte. Sie betreuen im ersten Akademischen Jahr 1976/77 73 Forschungsstudenten, davon 66 aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, von denen 14 aus der Bundesrepublik Deutschland kommen. Erfahrungsgemäß sind die Verwaltungskosten bei allen neuen wissenschaftlichen Einrichtungen überproportional hoch, weil die Verwaltung meist bereits fast voll arbeiten muß, bevor die wissenschaftlichen Arbeiten beginnen können. Auch 1977 ist noch ein Aufbaujahr. Jedoch werden sich die aufbaubedingten Verhältnisse in diesem Jahr bereits ändern. Von denjenigen Kosten, die sich eindeutig zuordnen lassen, entfallen rund 75 % auf den wissenschaftlichen Betrieb und 25 % auf die Verwaltung. Ergänzend weise ich noch darauf hin, daß die Bundesrepublik Deutschland nur einer von 9 Vertragsstaaten ist. Wie alle anderen Unterzeichner des Übereinkommens über die Gründung des Europäischen Hochschulinstituts hat auch sie z. B. im Obersten Rat wie auch im Haushalts- und Finanzausschuß nur eine Stimme. Ihre Einwirkungsmöglichkeiten sind dementsprechend begrenzt. Zu berücksichtigen bitte ich ferner, daß sich gerade bei kleinen internationalen Einrichtungen ein vergleichsweise hoher Verwaltungsaufwand ergibt — nicht zuletzt als Folge der Vielsprachigkeit; so müssen z. B. sämtliche Dokumente in alle Amtssprachen übersetzt werden. Unabhängig davon haben sich die Vertreter der Bundesregierung vor allem im Obersten Rat und im Haushaltsausschuß des Instituts schon bisher bemüht, den Verwaltungsaufwand auf das sachlich Notwendige zu begrenzen; manche Entscheidungen sind dabei in einem Stimmenverhältnis von 8 : 1 gefallen. Die Vertreter der Bundesregierung werden ihre diesbezüglichen Bemühungen auch künftig fortsetzen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 9) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 551* Was tut die Bundesregierung, um Flüchtlingen aus dem unter kommunistische Herrschaft geratenen Indochina zu einer neuen Heimat zu verhelfen, und ist sichergestellt, daß alle Schiffe unter deutscher Flagge die in Booten flüchtenden Menschen an Bord nehmen und ihnen Hilfe leisten? Auf Anregung der Bundesregierung faßte die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder im November 1975 den Beschluß, 1 000 (tausend) Flüchtlinge aus Indochina im Bundesgebiet aufzunehmen. Diese Aktion ist nahezu abgeschlossen. Von den wenigen, hiervon noch zur Verfügung stehenden Plätzen ist die Mehrzahl (80) für Flüchtlinge reserviert, die ihre Heimat in Booten verlassen und noch keine Aufnahme in Drittländern gefunden haben (sog. boat cases). Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat inzwischen (entsprechend einem Beschluß vom 1./2. Dezember 1976) den Bundesminister des Innern gebeten, vor Erörterung der Frage eventueller weiterer Aktionen zur Aufnahme von Flüchtlingen gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt zu prüfen, inwieweit politisch verfolgten Ausländern Lebensmöglichkeiten in Ländern ihres bisherigen Lebensraumes eröffnet werden können. Die Prüfung dieses Komplexes ist noch nicht abgeschlossen. Sie erstreckt sich auch auf die Frage, ob von seiten der Bundesregierung die Eingliederung von Indochina-Flüchtlingen in Ländern Südostasiens gefördert werden kann. Im Jahre 1975 hatte die Bundesregierung dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) für die Betreuung der aus Vietnam, Laos und Kambodscha in Nachbarländer gelangten Flüchtlinge zwei Beträge von zusammen 3 Millionen DM zur Verfügung gestellt, Im Dezember 1976 wurde dem UNHCR zugunsten der in Thailand befindlichen Indochina-Flüchtlinge ein weiterer Betrag von 1 Million DM übergeben. Zur Frage der Hilfeleistung gegenüber den in Booten auf See befindlichen Flüchtlingen ist zu sagen, daß Handelsschiffe unter deutscher Flagge nach allgemein anerkannten, herkömlichen Grundsätzen des Seerechts zur Hilfeleistung auf See verpflichtet sind. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist durch die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vom 15. Dezember 1956 (BGBl. II S. 1579), geändert durch die Verordnung vom 7. Februar 1975 (BGBl. I S. 473), sowie durch die allgemeine Strafbestimmung des § 330 c StGB sichergestellt. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung anzunehmen, daß deutsche Kapitäne ihrer Hilfspflicht gegenüber auf See treibenden Indochina-Flüchtlingen gegebenenfalls nicht nachkommen würden. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 10) : Treffen Zeitungsberichte zu, wonach es bei der Betreuung des politischen Gefangenen Klaus Dieter Genuit während seiner Haft in Argentinien, nach seiner Freilassung und vor allem anläßlich seines Transfers in die Bundesrepublik Deutschland zu erheblichen Versäumnissen seitens der deutschen Botschaft in Buenos Aires gekommen ist und der Gefangene beispielsweise durch Botschaftspersonal weder vom Gefängnis zum Flughafen begleitet wurde noch entsprechende medizinische Hilfe während seiner Haftzeit erhielt? Die Zeitungsberichte, wonach bei der Betreuung von Herrn Genuit seitens der Botschaft in Buenos Aires erhebliche Versäumnisse vorgekommen sein sollen, sind nicht zutreffend. Herr Genuit wurde während seiner Inhaftierung von vier Beamten der Botschaft in Buenos Aires zu verschiedenen Zeiten im Gefängnis aufgesucht. Ein Botschaftsangehöriger hat außerdem am Tage der Abreise Herrn Genuit sowohl im Hauptquartier der Polizei, als auch auf dem Flugplatz, wohin Herr Genuit unter argentinischer Polizeibewachung in die Maschine der Lufthansa gebracht worden war, betreut. Hierbei waren keinerlei Anzeichen zu erkennen, daß Herr Genuit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen wäre, den Flug nach Hannover durchzuführen. Außerdem war in einem ärztlichen Gutachten seine Reisefähigkeit ausdrücklich bestätigt worden. Die Lufthansa, die bekanntermaßen hohe Anforderungen an die Sicherheit ihrer Fluggäste stellt, hatte keine Bedenken, daß er den Flug ohne Begleitung antrat. Während seiner Inhaftierung stand Herr Genuit laufend unter ärztlicher Beobachtung eines Gefängnisarztes. Mit seiner Schwester war vereinbart worden, daß sie ihren Bruder in Hannover abholte. Es erschien daher nicht notwendig, Herrn Genuit noch zusätzlich mit Geld auszustatten. Daß es dennoch bei dem zweistündigen Aufenthalt in Frankfurt zu Schwierigkeiten kam, wird sehr bedauert. Ein Vorwurf kann der Botschaft in Buenos Aires deswegen jedoch nicht gemacht werden. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 11) : Teilt die Bundesregierung die kürzliche Auffassung des Bundessozialgerichts (das sich seinerseits auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 stützt), daß die deutschen Ostgebiete „nicht Ausland sind", und wenn ja, wie ist dies mit der Meinung vereinbar, daß Teile Gesamtdeutschlands für die eigene Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland als zu Polen gehörig behandelt werden sollen (Antwort vom 15. Dezember 1976 auf die Frage vom 29. November 1976) ? Die von Ihnen erwähnten Feststellungen des Bundessozialgerichts aus seinem Urteil vom 30. September 1976 und des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Beschluß vom 7. Juli 1975 stehen nicht im Widerspruch dazu, daß die Bundesrepublik Deutschland in Art. 1 Abs. 1 des Warschauer Vertrages mit der Volksrepublik Polen die übereinstimmende Feststellung getroffen hat, daß die Oder-Neiße-Linie „die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet". 552* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 12) : Trifft es zu, daß die staatlich gelenkte polnische Propaganda deutsche Zeitschriften als Nachfolger der Goebbelsschen Propaganda disqualifiziert und die Bürgerrechtler zu Kollaborateuren mit der früheren Besatzungsmacht stempelt, und sieht —bejahendenfalls — die Bundesregierung darin eine Belastung (Verschlechterung) der deutschpolnischen Beziehungen und was hat sie gegebenenfalls dagegen unternommen? Die von Ihnen zitierten Äußerungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Es trifft zu, daß die polnische Seite sich mit Teilen der Berichterstattung in der deutschen Presse, insbesondere mit der „Spiegel"-Serie vom November 1976 kritisch auseinandergesetzt hat und diese ihrerseits als entstellend und für die beiderseitigen Beziehungen belastend bezeichnet hat. Die Bundesregierung betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, sich in derartige Diskussionen im Medienbereich einzuschalten. Sie mißt ihnen keine maßgebende Bedeutung für das deutsch-polnische Verhältnis bei. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 13) : Trifft es zu, daß — wie vom Land Baden-Württemberg beklagt — der Bund für die Aussiedler aus den Ostblockstaaten nicht genügend Mittel zur Verfügung stellt, um die den Aussiedlern zustehenden Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz zu erfüllen, und wenn ja, handelt es sich hier um finanzielle, verwaltungstechnische oder grundsätzliche Schwierigkeiten, die den Bund hindern, seine Verpflichtungen einzuhalten? Die Information, die Ihnen zugegangen ist, trifft nicht zu. Im Haushaltsjahr 1976 wurden dem Land zur Auszahlung von Leistungen nach §§ 9 a bis 9 c des Häftlingshilfegesetzes aus Kapitel 06 40 Titel 681 06 insgesamt 19 355 Millionen DM zugewiesen. Die Bedarfsmeldungen sind dabei im vollen Umfange berücksichtigt worden. Dies trifft auch auf die letzte Bedarfsmeldung des dortigen Innenministeriums vom 4. November 1976 zu, mit der Haushaltsmittel in Höhe von 4,1 Millionen DM angefordert wurden, „die in jedem Falle bis zum Ende des Rechnungsjahres 1976 verausgabt werden können". Am 5. und 12. November 1976 erhielt das Land — unter voller Berücksichtigung einer fernmündlichen Nachforderung — Zuweisungen in Höhe von insgesamt 4,455 Millionen DM. Für das Haushaltsjahr 1977 liegen bisher noch keine Anforderungen des Landes vor. Gleichwohl hat das Land anteilmäßig zunächst einen Betrag von 6,5 Millionen DM erhalten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Fellermeier (SPD) (Drucksache 8 /66 Fragen B 14 und 15) : Hat die Bundesregierung nach dem dritten Störfall im Kernkraftwerk Gundremmingen am 13. Januar 1977 sichergestellt, daß alle notwendigen Untersuchungen des Vorfalls eingeleitet wurden? Welche Konsequenzen hinsichtlich zusätzlicher Sicherheitsnormen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten? Der Bundesminister des Innern hat sich unverzüglich nach Auftreten des Störfalls vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen über den Vorfall und in dortiger Zuständigkeit eingeleitete Maßnahmen berichten lassen: Das Staatsministerium hatte das Landesamt für Umweltschutz eingeschaltet und den TÜV Bayern beauftragt, den Störfall zu untersuchen und die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks zu überwachen. Hinsichtlich einer Wiederinbetriebnahme hat sich das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ausdrücklich die Zustimmung vorbehalten. Um sich selbst ein Bild der Situation zu machen, hat der Bundesminister des Innern einen Beamten in Begleitung eines Sachverständigen der Gesellschaft für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz nach Gundremmingen entsandt. Der Bundesminister des Innern hat ferner die Reaktor-Sicherheitskommission beauftragt, insbesondere — die Ursachen des Störfalls zu untersuchen, — die Maßnahmen zu beurteilen, die zur Nachrüstung des Kernkraftwerks Gundremmingen zwecks Vermeidung des geschehenen oder ähnlicher Störfälle vorgesehen werden, — zu überprüfen oder Richtlinien für eine Überprüfung zu geben, ob bei anderen Anlagen vergleichbare Störfälle möglich sind, und ggf. Verbesserungsmaßnahmen anzuregen, — generell zu überprüfen, ob der Störfall im Kernkraftwerk Gundremmingen Hinweise ergibt, an welchen sonstigen Stellen und in welchem Umfang ggf. eine sicherheitstechnische Überprüfung der anderen Kernkraftwerke angezeigt ist. Die Reaktor-Sicherheitskommission hat dazu eine Ad-hoc-Kommission gebildet, die erstmals am 28. Januar in Gundremmingen tagte. Der Bundesminister des Innern wird im Rahmen der Bundesaufsicht dafür Sorge tragen, daß die aufgrund dieser Beratungen in der Reaktor-Sicherheitskommission für notwendig erachteten Überprüfungen bzw. Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, und eine Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerkes Gundremmingen nur dann zuzulassen, wenn die hierfür erforderlichen Abhilfe- und Ertüchtigungsmaßnahmen realisiert worden sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 553* Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 16 und 17): Was ist seitens der Bundesregierung im Jahre 1976 unternommen worden, um die immer stärker zunehmende Verwendung der unzulässigen Bezeichnung „BRD" anstelle des im Grundgesetz ohne Abkürzungsmöglichkeit festgelegten Begriffs „Bundesrepublik Deutschland" zu unterbinden? Was gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die in der Sendung des ZDF-Magazins vom 5. Januar 1977 getroffenen Feststellungen gegen die verstärkt aufkommende Anwendung der Bezeichnung „BRD" zu unternehmen? Zu Frage B 16: Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben sich am 11. Mai 1974 dafür ausgesprochen, daß im amtlichen Sprachgebrauch für unseren Staat die volle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verwendet werden sollte. Darauf hat die Bundesregierung auch im Deutschen Bundestag wiederholt — und zwar nicht nur im Jahre 1976 — hingewiesen. Im einzelnen verweise ich auf die Antworten, die während der 7. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf verschiedene Bundestagsanfragen gegeben worden sind (Sten. Bericht über die 165., 171., 177. und 251. Sitzung, S. 11575 A, 12019 D, 12414 f., 17862 C) sowie auf meine Antwort vom 19. Januar 1977 auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Spranger (BT-Drucksache 8/33). Zu Frage B 17: Die Bundesregierung kann zwar die Verwendung der Bezeichnung „BRD" im privaten und kommerziellen Bereich nicht verhindern; sie geht jedoch davon aus und wird hierin durch zahlreiche Anfragen und Zuschriften bestärkt, daß die Praxis der staatlichen Organe, unseren Staat korrekt als „Bundesrepublik Deutschland" zu bezeichnen, auch bei den Medien sowie in der Bevölkerung und im Bereich der Wirtschaft positive Auswirkungen zeigt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/66 Fragen B 18 und 19) : Trifft es zu, daß bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk auf der Grundlage der vom Bundesamt für Zivilschutz — VA 2-108-80 — am 1. August 1970 erlassenen Richtlinien Reinigungsarbeiten für Diensträume als Werkvertrag an nicht in die Handwerksrolle eingetragene Einzelpersonen vergeben werden, die nicht gegen Berufsunfall- und Krankheitsrisiken abgesichert sind, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung, diese Praxis fortsetzen zu lassen? Hält die Bundesregierung diese Praxis für mit der geltenden Rechtsordnung (Handwerksordnung, Vergabeordnung) vereinbar und die fehlende Absicherung der Reinigungskräfte gegen Berufsunfall- und Krankheitsrisiken sozialpolitisch verantwortbar? Zu Frage B 18: Die von Ihnen zitierten Richtlinien des Bundesamtes für Zivilschutz vom 28. Juli 1970 sind durch die „Richtlinien für die Vergabe von Reinigungsarbeiten für die Diensträume bei der Bundesanstalt THW an Reinigungskräfte" vom 1. August 1976 ersetzt worden. Danach erfolgt die Reinigung der Unterkünfte des Technischen Hilfswerks grundsätzlich durch Reinigungsfirmen. Nur sofern eine Vergabe an Reinigungsfirmen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, z. B. wegen zu geringer Größe der Unterkunft, können Werkverträge mit Reinigungskräften abgeschlossen werden. Das Werkvertragsverhältnis ist gewählt worden, um der besonderén Situation der Reinigungskräfte Rechnung zu tragen. Eine Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) bestünde auch bei einem Arbeitsvertragsverhältnis nicht, weil die Reinigungskräfte im Monat durchschnittlich nur 11 bis 13 Stunden arbeiten und damit die Pflichtgrenze von drei Monaten im Jahr nicht erreichen und außerdem weniger als 1/8 der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung verdienen (§§ 168 Abs. 2 Buchst. a; 1228 Abs. 2 RVO). Es entsprach einem Wunsch von seiten der Reinigungskräfte, ein Vertragsverhältnis zu wählen, das wie das Werkvertragsverhältnis, auf das die Vorschriften des BGB Anwendung finden, eine unkomplizierte Abwicklung gewährleistet. Zu Frage B 19: Diese Praxis ist mit der geltenden Rechtsordnung zu vereinbaren. Die Reinigungskräfte üben kein selbständiges Gewerbe im Sinne des § 1 der Handwerksordnung aus, das in die Handwerksrolle einzutragen ist. Dieses setzt voraus, daß zu der einwandfreien Ausübung des Gewerbes eine handwerkliche Befähigung und eine entsprechende Ausbildung erforderlich ist. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Sie bedürfen keiner speziellen Ausbildung. Auch die Interessen des Handwerks sind gewahrt, weil eine Beschäftigung von Reinigungskräften nur in den Fällen erfolgt, in denen die Heranziehung eines Reinigungsunternehmens nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Aus den vorstehend dargelegten Erwägungen entspricht das gewählte Vertragsverhältnis den Wünschen der Mehrzahl der Reinigungskräfte. Ich stimme Ihnen zu, daß diese Regelung aber auf keinen Fall zu Lasten der Reinigungskräfte gehen darf. Ich habe daher angeordnet, daß nochmals eingehend geprüft wird, ob durch die Anwendung der Richtlinien Benachteiligungen der Reinigungskräfte eintreten können. Hierzu müssen noch Erfahrungen gesammelt werden, weil die Richtlinien erst am 1. August 1976 in Kraft getreten sind. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 20) : 554* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Bestätigt die Bundesregierung die Erfahrung deutscher Exporteure, daß das derzeitige Bundesreisekostengesetz, das in der Privatwirtschaft uneingeschränkt angewendet wird, durch die Kostenentwicklung der letzten Jahre vor allem in afrikanischen und fernöstlichen Ländern überholt ist und die pauschalen Tagessätze, da Einzelnachweis praktisch undurchführbar ist, den Kostensteigerungen dringend angepaßt werden müssen, und wenn ja, wird die Bundesregierung entsprechend tätig werden? Die Höhe der Auslandstage- und -übernachtungsgelder ist in der Auslandsreisekostenverordnung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1438) in der Fassung vom 28. Februar 1974 (BGBl. I S. 457) geregelt. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß die letztmals im Jahre 1974 festgesetzten Auslandstage- und -übernachtungsgelder allgemein überholt sind. Das gilt auch für die von Ihnen erwähnten „afrikanischen und fernöstlichen Länder". In einigen wenigen Fällen wurde zwar auf Preissteigerungen in einzelnen Ländern hingewiesen; dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, daß sich in den letzten Jahren der Wechselkurs der als harte Währung anerkannten Deutschen Mark im Verhältnis zu den meisten ausländischen Währungen stark verbessert hat. Da der Dienstreisende das Auslandstage- und -übernachtungsgeld in Deutscher Mark erhält, kommt ihm der Kursgewinn beim Kauf ausländischer Zahlungsmittel unmittelbar zugute, was praktisch einer Erhöhung der Tage- und Übernachtungsgelder gleichkommt. Die Preissteigerungen im Ausland werden durch die Kursgewinne oft mehr als ausgeglichen. Dafür spricht auch die Entwicklung der Kaufkraftzuschläge, die Auslandsbeamte zum Ausgleich von Unterschieden zwischen der Kaufkraft der Deutschen Mark und der Kaufkraft der Währung des Gastlandes erhalten (§§ 7, 54 des Bundesbesoldungsgesetzes). Der Kaufkraftzuschlag ist für viele Auslandsdienstorte — trotz Preissteigerungen an diesen Orten — herabgesetzt worden. Im übrigen ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, daß dem Dienstreisenden zum Bestreiten der Verpflegungsauslagen nicht nur das Tagegeld, sondern auch die häusliche Ersparnis zur Verfügung steht, die nach § 9 Abs. 6 des Bundesreisekostengesetzes bei Dienstreisenden mit Hausstand bis zu 6,80 DM, bei anderen Dienstreisenden bis zu 13,60 DM je Kalendertag beträgt. Unabhängig von diesen allgemeinen Feststellungen ist die Bundesregierung bereit, die Abfindungsregelung für einzelne Länder zu ändern, wenn sich die jetzige Regelung insoweit als unzureichend herausstellen sollte. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 21 und 22) : Trifft es zu, daß die Bundeszentrale für politische Bildung sich gegen das Lernziel „Gesamtdeutsches Bewußtsein" ausspricht und eine Erziehung auf die Einheit der Nation hin als gefährlich ansieht, und wie vereinbart die Bundesregierung dies gegebenenfalls mit der vom Bundesverfassungsgericht bekräftigten Verpflichtung, alles zu unternehmen, um die Wiedervereinigung in Freiheit zu fördern, und alles zu unterlassen, was der Erreichung dieses Ziels abträglich wäre? Was hat die Bundesregierung unternommen, um ihre Bediensteten und die der ihr nach- und zugeordneten Behörden und Institutionen mit dieser Pflicht vertraut zu machen, und wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag zuwiderlaufende Handlungen und Unterlassungen vermieden werden? Zu Frage B 21: Es trifft nicht zu, daß die Bundeszentrale für politische Bildung sich gegen das Lernziel „Gesamtdeutsches Bewußtsein" ausspricht und eine Erziehung auf die Einheit der Nation hin als gefährlich ansieht. Vielmehr ist die Arbeit der Bundeszentrale auch die Wiederherstellung der staatlichen Einheit ausgerichtet. Die Bundeszentrale hält sich in vollem Umfang an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973 und die sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen. Herr Dr. Schmidt-Sinns hat in seiner Abhandlung (Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament" — B 2/77), durch die Ihre Frage offensichtlich veranlaßt ist, seine Meinung und nicht die der Bundeszentrale dargestellt. In jeder Ausgabe der Beilage befindet sich auf Seite 2 folgender Hinweis: Die Veröffentlichungen in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte" stellen keine Meinungsäußerungen des Herausgebers dar; sie dienen lediglich der Unterrichtung und Urteilsbildung. Zu Frage B 22: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag ist für die Allgemeinheit von allen Medien so umfassend dargestellt und derart intensiv diskutiert worden, daß die Bundesregierung eine zusätzliche Information für ihre Bediensteten und die ihr nach- und zugeordneten Behörden und Institutionen nicht für erforderlich hält. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 23) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um das Genehmigungsverfahren für Kohlekraftwerke zu vereinfachen, und wie gedenkt sie insbesondere eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu gestalten, um die Genehmigung von Kohlekraftwerken zu erleichtern? Voraussichtlich am 1. März 1977 wird die Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft treten. Die Verordnung wird die Grundsätze des Genehmigungsverfahrens bundeseinheitlich regeln. Sie dient der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens, wobei den berechtigten Interessen sowohl der betroffenen Industrie wie der Allgemeinheit und der Nachbarschaft Rechnung getragen wird. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorzuschlagen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 555* Für den Bau von weiteren Kohlekraftwerken ist vor allem eine sorgfältige Standortplanung von Bedeutung. Diese wird erleichtert durch das Instrument der Luftreinhaltepläne und die darauf aufbauenden Sanierungsmaßnahmen. Die hierfür notwendigen Vorschriften werden in Kürze vollständig vorliegen. Die 4. BImSchVwV über die Ermittlung von Immissionen in Belastungsgebieten ist bereits am 8. April 1975 erlassen worden. Eine Verordnung nach § 27 Abs. 4 Nr. 1 BImSchG über die Emissionserklärung und eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift nach § 46 Abs. 1 BImSchG über die Aufstellung von Emissionskatastern in Belastungsgebieten werden gegenwärtig in meinem Hause vorbereitet; mit ihrem Erlaß kann noch in diesem Frühjahr gerechnet werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/66 Fragen B 24 und 25) : Wie ist die Entsorgung für das Kernkraftwerk Isar I in der Gemeinde Ohu bei Landshut gesichert und nachgewiesen, und welche Genehmigungsauflagen wird die Bundesregierung zusätzlich erlassen? Welche Gutachten wurden im Laufe des bisherigen Genehmigungsverfahren vorgelegt oder sind noch zu erwarten, und durch welche Maßnahmen wird das Kernkraftwerk gegen äußere Einwirkungen (Truppenübungsgelände, Flugzeuge, Erdbeben, Dritte) geschützt? Zu Frage B 24: Die Bundesregierung hat durch Kabinettbeschluß vom 9. Juni 1976 deutlich gemacht, daß das Verursacherprinzip auf die Vorsorge vor Gefahren bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie, insbesondere auch auf die Entsorgung anzuwenden ist. Sie hat die Industrie aufgefordert, die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Maßnahmen zügig zu verwirklichen. Sie wird dieser Forderung weiterhin durch Genehmigungsanforderungen und Auflagen bei den Kernkraftwerken Nachdruck verleihen. Die Bundesregierung hat dies in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 nochmals bekräftigt, indem sie ausgeführt hat, daß — sie gemeinsam mit den Ländern dafür sorgen will, daß die Errichtung neuer Kernkraftwerke nur noch dann genehmigt wird, wenn für sie die Entsorgung hinreichend sichergestellt ist, und daß — bei schon in Bau oder in Betrieb befindlichen Anlagen die gesicherte Entsorgung in angemessener Frist sichergestellt werden muß. Für das Kernkraftwerk Isar ist der Nachweis ausreichender Entsorgungsvorsorge Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung mit Bestandschutz in den Grenzen der §§ 17, 18 Atomgesetz. Nähere Einzelheiten hierzu werden z. Z. noch geklärt. Zu Frage B 25: Die wichtigsten Gesamtgutachten zum Kernkraftwerk Isar (erstellt vom TÜV-Bayern) sind: 1. Standort- und Konzeptgutachten, April 1971 2. Errichtungsgutachten, Januar 1972 3. Betriebsgutachten, Mai 1976 Im Laufe des Genehmigungsverfahrens wurde außerdem eine Anzahl von Einzelgutachten erstellt, z. B. — ein seismologisches Gutachten von Prof. Dr. Förtsch vom September 1971 — ein Gutachten des Instituts für Reaktorsicherheit zur Erdbebensicherheit der Anlage vom November 1971 — ein Gutachten von Prof. Zerna zum Einfluß äußerer Explosionseinwirkungen vom Mai 1972 sowie eine Stellungnahme von Prof. Zerna zu den Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes vom Juni 1972. Bei der Auslegung des Kernkraftwerkes Isar wurden Einwirkungen von außen berücksichtigt. Das Konzept des Anlagenschutzes gegen äußere Einwirkungen besteht aus einer Kombination von baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen. Das bedeutet, daß nur einmal vorhandene sicherheitstechnisch relevante Systeme und Anlagenteile durch entsprechenden baulichen Schutz vor einer Zerstörung geschützt werden. Bei mehrfach vorhandenen Systemen und Anlagenteilen wird durch entsprechende räumliche Trennung ein Schutz gegen Zerstörung bei lokal begrenzten Einwirkungen, wie sie der Flugzeugabsturz darstellt, erreicht. Die Anlage ist bezüglich Flugzeugabsturz gegen eine statische Ersatzlast von 1 700 Megapond ausgelegt. Großflächig wirkende Beanspruchungen wie Hochwasser, Erdbeben und chemische Explosionen werden durch entsprechende Auslegung berücksichtigt. Beim Kernkraftwerk Isar kann eine Gefährdung durch die militärischen Anlagen in der Umgebung ausgeschlossen werden. Zur Verhinderung von Störmaßnahmen Dritter wurden die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Sie basieren auf einem von dem für die Zweckmäßigkeitsaufsicht zuständigen Bundesminister in Kraft gesetzten Katalog von Schutzmaßnahmen. Sie bestehen aus einem System von technisch-baulichen und administrativ-organisatorischen Maßnahmen und sind eng abgestimmt mit dem System der polizeiseitigen Präventivmaßnahmen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 8/ 66 Fragen B 26 und 27): 556* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verbände der Wasserversorgung und der Wasserwirtschaft (BGW, VKU, ARW, DVGW und VDG), wonach die am 3. Dezember 1976 von den Rheinanliegerstaaten beschlossene Chlorid- und Chemiekonvention nur eine Alibilösung ist, oder sieht die Bundesregierung in den beiden Abkommen, insbesondere in der Chlorid-Konvention, einen wirkungsvollen Anfang für vorbeugenden Gewässerschutz, und welche Konsequenzen wird sie aus ihrer Beurteilung der Konventionen ziehen? Hat der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft seine Vorstellungen zur Chlorid- und Chemiekonvention bereits vor deren Ratifizierung der Bundesregierung vorgetragen, und welche Folgerungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls daraus gezogen? Zu Frage B 26 Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der Verbände der Wasserversorgung und der Wasserwirtschaft über die am 3. Dezember 1976 von den Rheinanliegerstaaten beschlossenen Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung und gegen Verunreinigung durch Chloride. Sie wertet die Rheinschutzübereinkommen vielmehr als wichtige Grundlage für eine wirksame Verringerung der Verunreinigung des Rheins und als einen Garant für die Lebensfähigkeit des bedeutendsten europäischen Stromes. Mit dem Abschluß dieser Verträge sind die langen und intensiven Bemühungen aller Rheinanliegerstaaten, die Fragen der Salzbelastung und der chemischen Verunreinigung des Rheins im Rahmen der Internationalen Rheinschutzkommission einer Lösung zuzuführen, zu einem positiven Abschluß gebracht worden. Nicht zustimmen kann die Bundesregierung der Aussage der Verbände, die Hoffnung sei keineswegs berechtigt, daß der Rhein sauberer werde. Sie erwartet vielmehr durch die Übereinkommen positive Auswirkungen auch bei der Verbesserung der Trinkwasserversorgung. Diese Auffassung wird auch durch die Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet geteilt. Sie hat in einem an mich gerichteten Schreiben vom 27. Dezember 1976 formuliert: „Die IAWR sieht mit Vertrauen den Auswirkungen der Verträge entgegen, die sich in den Analysenergebnissen des Rohstoffes Wasser niederschlagen sollen." Messungen der Wassergütemeßstation Mainz, deren Bau und Einrichtung mit Bundesmitteln gefördert wurde, haben folgendes ergeben: Nach Inbetriebnahme der Kläranlage der BASF AG in Ludwigshafen, in der auch die Abwässer der Städte Ludwigshafen und Frankenthal mitbehandelt werden, sind — die Mittelwerte des Sauerstoffgehaltes von 2,75 mg/l auf 7,3 mg/l angestiegen und — die Mittelwerte des biochemischen Sauerstoffbedarfes von 8,5 mg/l auf 4,8 mg/l gefallen. Beide Parameter zeigen einen positiven Trend im Hinblick auf die organische Belastung des Rheins. Auch im Hinblick auf andere Schadparameter sind solche Trends feststellbar. So haben Fachleute des Wasserversorgungsbereiches in letzter Zeit zum Ausdruck gebracht, daß die Belastung des Rheins mit Quecksilber spürbar zurückgegangen ist. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß das Chloridabkommen schon vor seinem Inkrafttreten reali siert werden wird. Entsprechend einem Briefwechsel mit der französischen Regierung hat Frankreich noch im Jahre 1976 die Arbeiten für die Einpressung von zunächst täglich ca. 3 000 t der in der Elsässischen Kaliindustrie anfallenden Abfallsalze in den Untergrund und damit zur Verringerung der Einleitung in den Rhein aufgenommen. Die Bundesregierung hat ihren Beitrag zu den Kosten der Verpressungsmaßnahmen bereits überwiesen. Der Anfang für einen wirkungsvollen internationalen Gewässerschutz im Rahmen der abgeschlossenen Übereinkommen ist somit gemacht. Der Abschluß der Übereinkommen ist sicherlich kein Grund, beim Erreichten stehenzubleiben. Wie dies in den Verträgen bereits vorgesehen ist sind Ausführungsvorschriften und Regelungen für weitere Reduzierungsmaßnahmen zu erarbeiten. Die Bundesregierung wird hieran, wie bisher, intensiv mitarbeiten und besondere Beachtung der Übereinstimmung der Regelungen für den Rhein mit den in Brüssel beschlossenen oder noch festzulegenden europäischen Gewässerschutznormen schenken. Zu Frage B 27: Der Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft hat — soweit feststellbar — Vorstellungen zum Chlorid- und Chemie-Übereinkommen vor deren Unterzeichnung der Bundesregierung nicht übermittelt. Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung stets bestrebt, das Gespräch mit den sachlich zu beteiligenden Verbänden zu führen und im Rahmen der von ihr zu erfüllenden Aufgaben zu würdigen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 28) : Ist die Bundesregierung bereit, die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) mit deren Studiengängen und Examen staatlich anzuerkennen, und womit ist die bisherige Nichtanerkennung zu begründen? Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) sind — nach ihrem bisherigen Selbstverständnis — Einrichtungen der beruflichen Fortbildung. Das VWA-Studium dient Berufstätigen aus Wirtschaft und Verwaltung zur weiteren beruflichen Qualifizierung und vermittelt damit Grundlagen für einen beruflichen Aufstieg. Das VWA-Studium schließt mit einer Prüfung ab, die in einzelnen Bundesländern durch entsprechende staatliche Regelungen anerkannt sind. Soweit es um eine bundeseinheitliche staatliche Anerkennung des VWA-Studiums und der Prüfung geht, ist folgendes festzustellen: 1. Im Bereich des Beamtenrechts sind die Abschlüsse der VWA bisher als besondere Maßnahmen der Fortbildung berücksichtigt worden. Nach den Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung (§ 36 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 557* Abs. 3 und 4) sind Beamte, die durch Fortbildung ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweislich wesentlich gesteigert haben, zu fördern. Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse in diesem Sinne ist das Diplom einer VWA anzusehen. Beamten, die sich auf diese Weise fortgebildet haben, ist nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, ihre Fachkenntnisse in höher bewerteten Dienstgeschäften anzuwenden und hierbei ihre besondere fachliche Eignung nachzuweisen. Sobald über die künftige Gestaltung des Studiums an den VWA Klarheit besteht, wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit eine darüber hinausgehende Berücksichtigung im Rahmen einer Anrechnung auf die Laufbahnausbildung oder auf die Vorbildungsvoraussetzungen möglich ist. 2. Die Frage einer bundeseinheitlichen Anerkennung des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an den VWA ist bereits Gegenstand mehrerer Besprechungen zwischen dem Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, dem Bund der Diplom-Inhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien und dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gewesen. Dabei standen bisher die verschiedenen gesetzlichen Anerkennungs- und Regelungsmöglichkeiten des Bundes im Vordergrund, wie sie zur Ordnung der beruflichen Weiterbildung durch das neue Berufsbildungsgesetz eingeführt werden sollten. Das neue Berufsbildungsgesetz konnte jedoch nicht in Kraft treten, da der Bundesrat seine Zustimmung versagte. 3. Für die Beurteilung der derzeitigen Situation der VWA sind das Hochschulrahmengesetz vom 26. Januar 1976 (HRG) und das Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BBiG) maßgebend. a) So können die Bundesländer nach § 19 HRG die sogenannte Einstufungsprüfung einführen. Es handelt sich dabei um eine besondere Hochschulprüfung, in der Studienbewerber Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können, die für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind, die sie aber bereits in anderer Weise als durch ein Hochschulstudium erworben haben. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung soll der Studienbewerber in einem entsprechenden Abschnitt des Studiengangs zum Studium zugelassen werden. In einer solchen Einstufungsprüfung werden gerade auch in einem VWA-Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten Bedeutung haben können. b) Die bundeseinheitliche Anerkennung von außerschulischen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung ist, wenn von einigen Spezialnormen z. B. für Meisterprüfungen abgesehen wird, nach der derzeitigen Rechtslage nur auf der Grundlage des § 46 Abs. 2 BBiG möglich. Danach kann der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Fortbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse durch Rechtsverordnung den Inhalt, das Ziel, die Prüfungsanforderungen, das Prüfungsverfahren sowie die Zulassungsvoraussetzungen und die Bezeichnung des Abschlusses bestimmen. Von dieser Ermächtigung wird im Interesse einer hinreichenden Ordnung der beruflichen Fortbildung auch im kaufmännischen Bereich sobald wie möglich Gebrauch gemacht werden. Zur Zeit ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit der Erarbeitung der erforderlichen Grundlagen befaßt. Im Rahmen dieser Arbeiten sollen u. a. der Bestand erhoben, der Bedarf analysiert und die Konzeption für eine sinnvolle Strukturierung der kaufmännischen beruflichen Fortbildung erstellt werden. In die notwendigen Untersuchungen sind die VWA-Studiengänge ebenso wie auch andere Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung von Betriebswirten, Fachwirten etc. einzubeziehen. Von dem Ergebnis des BIBB-Projektes werden alle weiteren Überlegungen und Planungen in diesem Bereiche abhängen. Wann das Projekt abgeschlossen sein wird, läßt sich z. Z. nicht sicher beurteilen. Die Bundesregierung wird sich aber für eine zügige Durchführung der erforderlichen Arbeiten einsetzen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 29 und 30) : Welche Ergebnisse und Erkenntnisse haben die Untersuchungen des letzten Betriebsunfalls im Kernkraftwerk Gundremmingen erbracht? Welche Folgerungen für die Sicherheit der Anlagen, der Bevölkerung und der Umwelt ergeben sich daraus für bestehende und geplante Kernkraftwerke? Die Ermittlungen zu den Störfallursachen und den aus diesem Vorkommnis ggf. zu ziehenden Konsequenzen für das Kernkraftwerk Gundremmingen sowie für die übrigen Kernkraftwerke sind noch nicht abgeschlossen, alle erforderlichen Maßnahmen jedoch eingeleitet. Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde, hat das Landesamt für Umweltschutz eingeschaltet und den TÜV-Bayern beauftragt, den Störfall zu untersuchen und die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks zu überwachen. Hinsichtlich einer Wiederinbetriebnahme hat sich das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ausdrücklich die Zustimmung vorbehalten. Um sich selbst ein Bild der Situation zu machen, hat der Bundesminister des Innern einen Beamten in Begleitung eines Sachverständigen der Gesellschaft für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz nach Gundremmingen entsandt. Der Bundesminister des Innern hat ferner die Reaktor-Sicherheitskommission beauftragt, insbesondere — die Ursachen des Störfalls zu untersuchen, — die Maßnahmen zu beurteilen, die zur Nachrüstung des Kernkraftwerks Gundremmingen zwecks Vermeidung des geschehenen oder ähnlicher Störfälle vorgesehen werden, — zu überprüfen oder Richtlinien für eine Uberprüfung zu geben, ob bei anderen Anlagen vergleich- 558* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 bare Störfälle möglich sind, und ggf. Verbesserungsmaßnahmen anzuregen, — generell zu überprüfen, ob der Störfall im Kernkraftwerk Gundremmingen Hinweise ergibt, an welchen sonstigen Stellen und in welchem Umfang ggf. eine sicherheitstechnische Überprüfung der übrigen Kernkraftwerke angezeigt ist. Die Reaktor-Sicherheitskommission hat dazu eine Unterkommission gebildet, die erstmals am 28. Januar in Gundremmingen tagte. Der Bundesminister des Innern wird im Rahmen der Bundesaufsicht dafür Sorge tragen, daß die aufgrund dieser Beratungen in der Reaktor-Sicherheitskommission für notwendig erachteten Überprüfungen bzw. Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, und eine Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerkes Gundremmingen nur dann zulassen, wenn die hierfür erforderlichen Abhilfe- und Ertüchtigungsmaßnahmen realisiert worden sind. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/66 Fragen B 31 und 32) : Welche und wieviel Leistungssport orientierte Einrichtungen, die in den Schulsport integriert sind oder in einer Verbindung zur Schule stehen, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, wer ist Träger dieser Einrichtungen und wie erfolgt die Finanzierung? Sind weitere leistungssportorientierte Einrichtungen geplant, und wie beurteilt die Bundesregierung Ziele und Entwicklungstendenzen dieser Einrichtungen? Die gestellten Fragen haben eine leistungssportliche Komponente, die in die Zuständigkeit der Bundesregierung, und eine schulsportliche Komponente, die in die Zuständigkeit der Länder fällt. Um Ihre Fragen in vollem Umfang beantworten zu können, habe ich die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder um sachdienliche Angaben zur schulsportlichen Komponente gebeten. Sobald mir diese Ergebnisse vorliegen, werde ich Ihre Fragen abschließend beantworten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 33) : Hat der Bundeskanzler mit der in seiner Neujahrsansprache verwandten Bezeichnung Osteuropa" auch die Ostgebiete des ehemaligen Deutschen Reichs ansprechen wollen, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die darin zum Ausdruck kommende Auffassung oder ist sie mit mir der Meinung, daß die Bezeichnung der deutschen Ostgebiete des ehemaligen Deutschen Reichs mit „Osteuropa" die Zugehörigkeit dieser Menschen zum deutschen Volk ableugnet und damit im Gegensatz zum Grundgesetz steht? Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Ansprache zum Jahreswechsel 1976/77, auf die Sie sich beziehen, u. a. folgendes ausgeführt: Ich denke daran, daß unsere Landsleute, die aus Osteuropa zu uns gekommen sind, menschliches Interesse spüren müssen. Mir ist unerklärlich, wie aus der mit „Osteuropa" zutreffend umschriebenen geographischen Bezeichnung der Gebiete, aus denen der genannte Personenkreis zu uns gekommen ist, gefolgert werden kann, daß seine Zugehörigkeit zum deutschen Volk hätte in Zweifel gezogen werden sollen. Daß der Herr Bundeskanzler das genaue Gegenteil ausgedrückt hat, ergibt sich daraus, daß er die angesprochenen Personen als „unsere Landsleute" bezeichnet hat. Ich darf im übrigen daran erinnern, daß das Deutsche Reich, wie auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, fortbesteht. Es ist deshalb zumindest mißverständlich, wenn Sie in Ihrer Frage wiederholt vom „ehemaligen" Deutschen Reich sprechen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 34) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Entschädigung solcher Grundeigentümer zu regeln, die entlang der Zonengrenze durch die Grenzziehung nach 1945 nicht mehr in der Lage sind, ihre Grundstücke in der DDR zu nutzen? Sofern bei einem Grundstück jenseits der Grenzlinie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR eine Wegnahme im Sinne der lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften vorliegt, könnte der Geschädigte Ansprüche nach diesen Vorschriften geltend machen; dies setzt entweder einen förmlichen Entzug des Eigentums oder eine solche Verfügungsbeschränkung voraus, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen einem förmlichen Entzug entspricht. Derartige Ansprüche sind in der Vergangenheit wiederholt im Rahmen des Lastenausgleichs geregelt worden. Der bloße Nutzungsausfall erfüllt in diesem Sinne noch nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Wegnahme im Sinne der §§ 3 und 4 des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes. Es gelten insofern für die grenznahen Grundstücke keine anderen Entschädigungsgrundsätze als für andere Grundstücke im Bereich der DDR insgesamt. Eine darüber hinausgehende Regelung ist nicht beabsichtigt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 35) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 559* Ich frage die Bundesregierung aus gegebenem Anlaß, ob Abgeordnete der derzeitigen Regierungskoalition bei einer Intervention örtliche kommunale Probleme betreffend seitens der zuständigen Dienststellen des Bundes gegenüber Abgeordneten der derzeitigen Opposition in irgendeiner Weise bevorzugt werden und kommunale Stellen deshalb „auf wertvolle Hilfe verzichten" würden, wenn sie einen Oppositionsabgeordneten anstatt eines Koalitionsabgeordneten um Intervention bitten? Ihre Frage geht, wie sich aus der Formulierung ergibt, von einem konkreten Anlaß aus, der mir nicht bekannt ist. Ich sehe mich daher leider außerstande, eine detallierte Antwort zu geben. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß Abgeordnete der Regierungskoalition von Dienststellen des Bundes nicht gegenüber Abgeordneten der Opposition bevorzugt werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B36) : Beabsichtigt die Bundesregierung, initiativ zu werden, daß für die zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten generell nach 15 Jahren Haftzeit eine richterliche Überprüfung stattfindet, ob eine Entlassung möglich ist? Im Bundesministerium der Justiz ist im Jahre 1974 ein Referentenentwurf erstellt worden, der es sich zum Ziel gesetzt hatte, die Voraussetzungen für eine Aussetzung lebenslanger Freiheitsstrafen gesetzlich zu regeln. Dieser Entwurf ist zwischenzeitlich, nicht zuletzt auf Grund von Anregungen der Landesjustizverwaltungen, überarbeitet worden. Die Arbeiten an einem neuen Referentenentwurf stehen vor ihrem Abschluß. Sein Anwendungsbereich wird sich auf den Personenkreis beschränken, der schon nach bisheriger Gnadenpraxis der Länder mit einem Gnadenerweis rechnen konnte. Nachdem der Zeitpunkt der Entlassung durch Gnadenerweis in den Ländern durchaus unterschiedlich ist — hier gibt es Differenzen von mehr als fünf Jahren — soll durch eine gesetzliche Regelung eine Vereinheitlichung der Aussetzungspraxis erreicht und eine Entscheidung durch die Gerichte ermöglicht werden. Grundvoraussetzung für eine bedingte Entlassung nach 15jähriger Haftzeit ist eine günstige Sozialprognose. Solange der Schutz der Allgemeinheit, die Verteidigung der Rechtsordnung oder die besondere Schwere der Schuld eine weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe gebietet, soll jedoch eine Aussetzung des Strafrestes auch dann nicht in Betracht kommen. Eine Entscheidung über die Einbringung eines derartigen Entwurfs ist bisher nicht getroffen worden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 37) : Ist die Bundesregierung bereit, Teile des dem Bund gehörenden Geländes zwischen der Schleißheimer und Ingolstädter Straße in München für die Errichtung eines Friedhofs im Münchener Norden nach dem Grundstücksverbilligungsgesetz an die Stadt München abzugeben? Die Bundesregierung ist auch künftig grundsätzlich bereit, Liegenschaften des Bundes, die für seine Zwecke entbehrlich sind, für städtebauliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen und dabei nach Maßgabe des Grundstücksverbilligungsgesetzes Preisnachlässe zu gewähren. Der Bund hat sich schon seit längerem bereit erklärt, eine Teilfläche von 3,4 ha für den geplanten Nordfriedhof zu veräußern. Zum Abschluß des Kaufvertrages ist es — aus nicht vom Bund zu vertretenden Gründen — bisher nicht gekommen. Das von Ihnen angesprochenen Gelände zwischen der Schleißheimer und Ingolstädter Straße in München ist Teil des Bundeswehrübungsplatzes München-Feldmoching/Freimann. Es ist für den Bund zur Zeit nicht entbehrlich. Da der Übungsbetrieb jedoch weiter nach Norden verlegt wird, können Teilflächen des jetzigen Übungsgeländes von der Bundeswehr in absehbarer Zeit freigegeben werden. Die Angabe eines genauen Freigabetermins ist heute noch nicht möglich. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 38) : Welche Einschätzung des zu erwartenden Steuerausfalls hat dazu Anlaß gegeben, die Beseitigung der beträchtlichen steuerlichen Benachteiligung unterhaltsverpflichteter geschiedener und getrennt lebender Eltern sowie unterhaltsverpflichteter Eltern nichtehelicher Kinder an die Voraussetzung der Mehrwertsteuererhöhung zu binden? Die Bundesregierung beabsichtigt, die in der Regierungserklärung angekündigten Steuererleichterungen und Verbesserungen beim Kindergeld zusammen mit der Mehrwertsteuererhöhung in einem Steueränderungsgesetz dem Parlament vorzulegen. In dieses Artikelgesetz wird auch die vorgesehene Verbesserung der steuerlichen Regelung für geschiedene und getrennt lebende Eltern sowie Eltern nichtehelicher Kinder einbezogen. Dieses Verfahren gewährleistet eine möglichst schnelle Verabschiedung des geplanten Gesetzentwurfs auch im Interesse der Geschiedenen und unterhaltsverpflichteter Eltern nichtehelicher Kinder. Die Bindung an die Mehrwertsteuererhöhung ist für das Gesamtpaket der Entlastungen zu sehen und nicht nur isoliert für die Verbesserung der Lage der Geschiedenen. Insgesamt werden die steuerlichen Entlastungen und Verbesserungen beim Kindergeld zu Haushaltsmehrbelastungen im Entstehungsjahr 1978 von über 6 Milliarden DM führen. Entlastungen in dieser Größenordnung sind ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht möglich. Dies gilt auch für die vorgeschlagene Verbesserung der steuerlichen Regelungen für Geschiedene u. a., deren jährlicher Steuerausfall auf rd. 200 Millionen DM veranschlagt wird. 560* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 39 und 40) : In welcher Höhe hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode raumwirksame Mittel der Westpfalz zur Verfügung gestellt, wieviel Mittel sind in die Zonenrandgebiete geflossen, und welches ist das Verhältnis der raumwirksamen Förderung zwischen Zonenrandgebieten und Westpfalz, bezogen auf Fläche und Einwohnerzahl? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Verhältnis zwischen der Förderung der Zonenrandgebiete und der Förderung der Westpfalz in der neuen Legislaturperiode zugunsten der Westpfalz zu verändern? Zu Frage B 39: Nach den Rahmenplänen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind im Zeitraum 1972 bis 1976 Haushaltsmittel in Höhe von rd. 90 Millionen DM für die Westpfalz und rd. 1,2 Milliarden DM für das Zonenrandgebiet zur Verfügung gestellt worden; von diesen Mitteln trägt der Bund jeweils die Hälfte. Bezieht man diese Beträge auf Fläche und Einwohner des jeweiligen Gebietes, so ergeben sich: — im Zonenrandgebiet — 25 676 DM pro Quadratkilometer 169 DM pro Kopf der Bevölkerung — in der Westpfalz —21 443 DM pro Quadratkilometer 123 DM pro Kopf der Bevölkerung Zu Frage B 40: Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich keine Veränderung der bestehenden Relation zwischen der Förderung des Zonenrandgebietes und der Westpfalz. Zur besonderen Bevorzugung des Zonenrandgebietes ist sie nicht zuletzt durch das Zonenrandförderungsgesetz verpflichtet. Im übrigen ist die unterschiedliche Förderungsdringlichkeit bestimmter Teilräume vom Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stets zu berücksichtigen. Anlage 49 Antwort des Parl Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 41) : Sind der Bundesregierung antiisraelische Boykottmaßnahmen bekannt, die in etwa aus dem nachfolgend wiedergegebenen Text einer Erklärung ersichtlich werden, welcher einer Firma im Sprengel des Landgerichts Ellwangen vorgelegt wurde (We certify that the goods mentioned in the irrevocable Credit No. 5226/121/76/8925 are wholly produced or manufactured in West Germany and do not comprise any parts raw materials, labour or capital of Israeli origin. — We certify that the manufacturer is not a branch or a mother company of forms included in the Israeli Boykott Blacklist.), und verfügt gegebenenfalls die Bundesregierung über Möglichkeiten, um derartige Boykottaktionen in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß einige arabische Staaten in Durchführung der Beschlüsse der Arabischen Liga zum Israel-Boykott von ihren Vertragspartnern Erklärungen der genannten Art verlangen. Sie hat ihre eindeutige Ablehnung von Boykottmaßnahmen wiederholt deutlich gemacht, und ich darf hierzu auf die Antwort von Staatssekretär Dr. Rohwedder auf eine Anfrage des Abgeordneten Zoglmann verweisen (BT-Drucksache 7/5878 S. 11). Die Bundesregierung verfügt nicht über die Möglichkeit, deutsche Unternehmen an der Abgabe solcher Erklärungen zu hindern. Sie mißbilligt jedoch die in in der Aufforderung zu solchen Erklärungen liegende Einschüchterung deutscher Firmen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 42, 43, 44 und 45) : Ist die Bundesregierung bereit, die Aufgabenstellung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dahin zu erweitern, daß das Jahresgutachten künftig um einen Bericht über die strukturpolitische Entwicklung der Bundesrepublik ergänzt wird, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine jährliche Erfolgskontrolle der strukturpolitischen Maßnahmen des Bundes und der Länder dringend notwendig ist, und wie beurteilt sie die trotz der Maßnahmen der vergangenen Jahre größer wergende Kluft zwischen den strukturstarken und den strukturschwachen Regionen? Auf welche Weise gedenkt konkret die Bundesregierung, den Regionen zu helfen, die — wie das Emsland — an der Spitze aller Regionen der Bundesrepublik Deutschland liegen, was das Verhältnis von Arbeitslosigkeit, Geburtenüberschuß und Abwanderungen anbetrifft, und in welchem Umfang wird das von der Bundesregierung geplante Sonderprogramm diesen Gebieten zu helfen versuchen? Ist die Bundesregierung bereit, bei dem geplanten Sonderprogramm auch Maßnahmen für die Regionen vorzusehen, die — wie einzelne Räume im Westen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen — wegen ihrer textilen Monostruktur arbeitsmarktpolitisch in besonderer Weise gefährdet sind? Zu Frage B 42: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich in seinen Jahresgutachten schon bisher in nicht unerheblichem Umfang mit Fragen der Strukturentwicklung und Problemen der Strukturpolitik befaßt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Rat dies auch in Zukunft tun wird. Eine Erweiterung seines Mandats nach dem Sachverständigenratsgesetz ist dafür nicht erforderlich. Ein darüber hinausgehender Bericht über die strukturpolitische Entwicklung in der Bundesrepublik würde eine beträchtliche erweiterte personelle Ausstattung des Rates erfordern. Für eine gesamtwirtschaftlich konsistente Strukturberichterstattung sind außerdem noch komplexe methodische Probleme zu lösen. Die Bundesregierung strebt deshalb, wie in der Regierungserklärung dargelegt, eine mit der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verzahnte Strukturanalyse durch Wirtschaftsforschungsinstitute an. Da es sich bei diesem Vorhaben um methodisches Neuland handelt, hat das Bundeswirtschaftsministerium fünf Institute mit Vorstudien Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 561* über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Strukturberichterstattung beauftragt. Zu Frage B 43: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine Erfolgskontrolle der strukturpolitischen Maßnahmen des Bundes und der Länder dringend notwendig ist. Für den Bereich der regionalen Wirtschaftspolitik wird die baldige Einführung einer operationalen Erfolgskontrolle im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" angestrebt. Die vorliegenden Daten deuten nicht darauf hin, daß die Kluft zwischen den strukturstarken und strukturschwachen Regionen größer geworden ist. Berechnungen für den Zeitraum 1969 bis 1975 zeigen, daß die Fördergebiete vom allgemeinen Rückgang der Industriebeschäftigung sowohl absolut als auch relativ zumeist weniger betroffen waren als die Nicht-Fördergebiete. Zu Frage B 44: Das Emsland wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert. Für das Regionale Aktionsprogramm „Ems-Mittelweser” sind jährlich 23,7 Millionen DM an Investitionszulagen und 18,5 Millionen DM an GA-Mitteln verfügbar. Die Indikatoren Arbeitslosigkeit, Geburtenüberschuß und Abwanderungen werden nach den gegenwärtigen Regelungen bei der Abgrenzung der Fördergebiete nicht unmittelbar berücksichtigt, aber teilweise durch die Abgrenzungskriterien Arbeitskräftereservequotient, Einkommensniveau und physische Ausstattung mit Infrastruktur indirekt erfaßt. Ob und in welchem Umfang das Emsland und Regionen mit ähnlichen Problemen aus dem geplanten Sonderprogramm der Bundesregierung zusätzliche Mittel erhalten, läßt sich beim gegenwärtigen Stand der Planungen noch nicht sagen. Zu Frage B 45: Nähere Angaben zu dem mehrjährigen Programm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge, das gemeinsam mit Ländern und Gemeinden durchgeführt werden soll, können beim derzeitigen Stand der Vorbereitungen noch nicht gemacht werden. Insbesondere kann der weiteren Vorbereitung und Abstimmung des Programms mit Ländern und Gemeinden nicht vorgegriffen werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 46 und 47) : Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung, wenn nur die im Bau befindlichen Kernkraftwerke nodi fertiggestellt werden, im Hinblick auf die Zielvorstellungen ihres Energieprogramms, und wie gedenkt sie die Deckungslücke an elektrischer Energie, die 1985 auftritt, zu schließen? Wieviel Kernkraftwerke sind am Stichtag 31. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb, differenziert nach Kapazität und Standort, wieviel sind im Bau und für wieviel ist das Genehmigungsverfahren eingeleitet? Zu Frage B 46: Wenn nur die im Bau befindlichen Kernkraftwerke (einschließlich Brokdorf und Wyhl) noch fertiggestellt würden, so würde die Kernkraftwerkskapazität in der Bundesrepublik rd. 20 700 MW betragen. Da die Bundesregierung für das Jahr 1985 eine Kernkraftwerkskapazität von rd. 35 000 MW geschätzt hat, ergibt sich eine Deckungslücke von rd. 15 000 MW. Diese fehlende Kapazität müßte durch konventionelle Kraftwerke geschlossen werden. Das entspräche der Kapazität von 20 Anlagen. Diese Blöcke müßten nach Lage der Dinge mit Öl, Erdgas oder Steinkohle befeuert werden. Setzte man Öl oder Gas ein, so würde das Ziel der Bundesregierung, die Abhängigkeit der deutschen Volkswirtschaft von Importenergien zu mindern, durchkreuzt. Ein verstärkter Zubau von Steinkohlekraftwerken bringt aus Umweltschutzgesichtspunkten größere Probleme mit sich. Auf das Beispiel des Kraftwerks Voerde wird verwiesen. Zu Frage B 47: Gegenwärtig sind in der Bundesrepublik 13 Kernkraftwerke mit rd. 6 500 MW in Betrieb (siehe Anlage), 11 Anlagen mit rd. 11 000 MW im Bau, 2 Anlagen mit rd. 2 700 MW genehmigt, aber massiv gestört und 8 Anlagen mit rd. 10 000 MW im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Demnach ergibt sich eine Gesamtleistung von rd. 31 000 MW, die nach den Planungen der Elektrizitätswirtschaft bis Anfang der 80er Jahre in Betrieb genommen werden sollte. Darüber hinaus befinden sich weitere Anlagen in konkreter Unternehmensplanung, die bis Mitte der 80er Jahre in Betrieb gehen sollten und für die teilweise das raumordnerische Verfahren schon abgeschlossen bzw. beantragt wurde. (Tabelle zu diesem Text umseitig) 562* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 In Betrieb befindliche Kernkraftwerke Lfd. Eigentümer bzw. Betreiber Bezeichnung/Standort Leistung I Inbetriebnahme Nr. MW brutto 1 RWE/BAG BAK Kahl/Main 16 1961 2 Kernforschungszentrum Karlsruhe MZFR Karlsruhe 57 1966 3 RWE/BAG KRB-A Gundremmingen/ Donau 250 1966 4 Stdw. Aachen/Düsseldorf/ Bonn u. a. AVR Jülich 15 1967 5 VEW KWL Lingen 268 *) 1968 6 EVS/BW u. a. KWO Obrigheim/ Neckar 345 1968 7 Preag KWW Würgassen/Weser 670 1971 8 NWK/HEW KKS Stade/Elbe 662 1972 9 Kernforschungszentrum Karlsruhe KNK Karlsruhe 21 1974 10 RWE Biblis A/Rhein 1 200 1974 11 HEW KKB Brunsbüttel/Elbe 806 1976 NWK 12 NW GKN-I Neckarwestheim 855 1976 TWS DB 13 RWE Biblis B/Rhein 1 300 1976 Bestand am 31. 12. 1976 6 465 *) einschließlich Überhitzer Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 48 und 49) : Ist die Bundesregierung bereit, nach Vorliegen des für den Planungsausschuß Bund/Länder in Auftrag gegebenen Gutachtens eine Änderung der Fördergebietskulisse für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" dahin gehend vorzunehmen, daß Räume mit hoher Arbeitslosigkeit bevorzugt als Fördergebiete deklariert werden? Bis zu welchem Zeitpunkt ist daran gedacht, eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen? Zu Frage B 48: Zur Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung werden gegenwärtig die Kriterien Arbeitskräftereservequotient, Einkommensniveau und Ausstattung mit Infrastruktur herangezogen, wobei die Infrastruktur nur mit halbem Gewicht in den Gesamtindikator eingeht. Im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Erfolgskontrolle im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wird auch der Abgrenzungskriterienkatalog überprüft. Ob dabei auch die Arbeitslosenquote berücksichtigt wird, läßt sich beim gegenwärtigen Stand der Diskussion im Unterausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur nicht sagen. Die Indikatoreigenschaften der Arbeitslosenquote sind dadurch beeinträchtigt, daß sie mehr ein Konjunkturindikator ist und die Prognose von Arbeitslosenquoten bereits auf der Ebene von Landesarbeitsamtsbezirken erhebliche Probleme aufwirft. Selbst wenn die Arbeitslosenquote mit einem noch festzulegenden Gewicht in den Abgrenzungskriterienkatalog aufgenommen wird, so führt dies nicht zwangsläufig dazu, daß Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit Fördergebiete werden. Eine unabhängig vom Gesamtindikator vorgenommene Deklarierung von Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit zu Fördergebieten steht mit den Zielen der regionalen Wirtschaftspolitik nicht in Einklang. Zu Frage B 49: Mit einer Änderung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist nicht vor dem 1. Januar 1978 zu rechnen. Der Planungsausschuß dieser Gemeinschaftsaufgabe wird sich in einer Sitzung am Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 563* 9. Februar 1977 mit dem Vorschlag befassen, im Hinblick auf das derzeit noch nicht ausreichende Datenmaterial von einer Gebietsänderung per 1. Januar 1977 abzusehen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 50) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Teil der Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland (absolut und relativ), zu deren Benutzung eine Genehmigung staatlicher Behörden erforderlich ist (z. B. Energie, Chemie), und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für eine Wirtschaftspolitik, deren Ziel unter anderem auch die Stimulierung der Investitionstätigkeit ist? Über die von staatlichen Behörden genehmigten Investitionen liegen der Bundesregierung keine statistisch ermittelten Zahlen vor. Darüber hinaus fehlen auch entsprechende Unterlagen um den genehmigungspflichtigen Anteil an den Gesamtinvestitionen etwa abschätzen zu können. Lediglich die für Bauvorhaben im Hochbau erforderlichen Genehmigungen, die ihren Niederschlag in den Hochbauinvestitionen finden, werden für diesen Teilbereich laufend nachgewiesen. Demgegenüber ist die Durchführung von Ausrüstungsinvestitionen nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Sonderfällen an vorherige Genehmigungsverfahren gebunden, ohne daß für diese Beträge zahlenmäßige Anhaltspunkte vorliegen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 51) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei Autoversicherungen darauf hinzuwirken, daß diese eine preiswertere Versicherungsklasse für diejenigen Autofahrer einführen, die freiwillig auf einige Rechte (z. B. Mietwagen) verzichten? Die Prämienhöhe wird in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wesentlich durch den Umfang der von dem Versicherungsunternehmen zu erbringenden Schadenersatzleistungen bestimmt. Gegenstand des Haftpflichtversicherungsvertrages ist die Übernahme von Schadenersatzleistungen, für die der Versicherungsnehmer aufgrund eines von ihm verursachten Schadenfalles dem geschädigten Dritten gegenüber haftpflichtig ist. Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, im Falle eines von ihm nicht verursachten Schadenfalles auf einen Teil seiner Ansprüche zu verzichten, wirkt sich daher nicht auf die aus seinem Vertrag zu erbringenden Leistungen seines Haftpflichtversicherers, sondern nur auf die Leistungen des für den Schadenverursacher haftenden Versicherers aus. Die Versicherungsunternehmen werden zu einer Ermäßigung der Haftpflichtprämie nur dann bereit und in der Lage sein, wenn sichergestellt ist, daß die überwiegende Mehrzahl aller haftpflichtigen Fahrzeughalter derartige Verzichtserklärungen abgeben. Erst dann ist eine entsprechende Ermäßigung des Schadenaufwandes bei allen Versicherungsunternehmen zu erwarten. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, durch gesetzlichen Eingriff die Leistungsverpflichtung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer zu Lasten der Geschädigten einzuschränken. Sie wird aber alle Vorschläge der Versicherungsunternehmen, die zu einer Prämienermäßigung führen, sorgfältig prüfen. Darüber hinaus wird das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Versicherungsaufsichtsbehörden in Osterreich bitten, über die Erfahrungen zu berichten, welche Auswirkungen der dort im Jahre 1973 eingeführte sog. „Spalttarif" auf die Entwicklung des Schadenbedarfs gehabt hat. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 52 und 53) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der durch Pressenotizen bekanntgewordenen schwedischen Pläne, versuchsweise eine standardisierte und auf Automation ausgerichtete Modernisierung von kleineren Wasserkraftwerken durchzuführen, derartige Maßnahmen für die Bundesrepublik Deutschland in den Katalog der Energieförderungsmaßnahmen aufzunehmen, um eine rationellere Ausschöpfung dieser wichtigen Energiequelle durch eine Verbesserung der Ausrüstung und rentablere Gestaltung zu ermöglichen? Sieht die Bundesregierung es als vertretbar an, auf einen Ausbau und eine Modernisierung von Wasserkraftwerken zu verzichten, obwohl bei der laufenden Energieverknappung und Verteuerung jede Energiequelle optimal auszunutzen ist, zumal wenn sie eine umweltfreundliche Ausbeutung zuläßt? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß Wasserkraftwerke insbesondere wegen ihrer Umweltfreundlichkeit optimal ausgenutzt werden sollten. Die vorhandenen Wasserkraftwerke haben 1975 rd. 7,5 % der gesamten Kraftwerksleistung und rd. 5,7 % der gesamten Stromerzeugung gestellt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Schweden Vorschläge existieren, kleinere Wasserkraftwerke für die Energieerzeugung besser auszunutzen. Die Königlich Schwedische Botschaft ist gebeten worden, hierzu nähere Einzelheiten zu übermitteln. Erst wenn diese Informationen vorliegen, kann beurteilt werden, ob entsprechende Maßnahmen auch für uns geeignet wären. Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß Schweden, dessen Elektrizitätsversorgung sich zu rd. 60 % auf Wasserkraftwerke stützt, für die Nutzung der Wasserkraft weit günstigere Voraussetzungen hat als die Bundesrepublik Deutschland. Wegen der bei uns üblichen Schwankungen des Wasserangebots stehen Wasserkraftwerke den Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht verläßlich und im Durchschnitt nur mit 50-60 % ihrer Leistung zur Verfügung. In dieser Situation muß besonders geprüft werden, ob der Bau neuer kleiner Anlagen, die Modernisierung vor- 564* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1937 handener Anlagen und evtl. erforderliche zusätzliche Investitionen am Leitungsnetz eine echte Verbesserung unserer Versorgungslage bringt. Im übrigen weise ich darauf hin, daß Wasserkraftwerke steuerlich begünstigt werden. Die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken vom Jahre 1944, deren Geltung 1968 verlängert wurde, gewährt den Wasserkraftwerken, mit deren Bau bis zum 31. Dezember 1977 begonnen wird, neben gewissen Vergünstigungen für die Bauzeit eine Ermäßigung um die Hälfte der gesetzlichen Beträge auf dem Gebiet der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer auf die Dauer von 20 Jahren ab Betriebsbeginn. Eine weitere Verlängerung der Verordnung bis 1985 wird so bald wie möglich eingeleitet werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 54) : Wird die Bundesregierung im Rahmen des geplanten mittelfristigen Investitionsprogramms sicherstellen, daß auch Ausbau, Anpassung und Neugestaltung von Handels- und Gewerbezentren und Fußgängerzonen, insbesondere in Mittelzentren, gefördert werden? Zum mehrjährigen Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge, das gemeinsam mit Ländern und Gemeinden vorbereitet wird, können nähere Angaben über die zu fördernden Maßnahmen und Projekte noch nicht gemacht werden. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen sich die zu fördernden Investitionen schwerpunktmäßig auf die Bereiche Wasserwirtschaft, Verkehrssicherheit, Wohnumwelt und Energieversorgung konzentrieren. Die konkrete Ausgestaltung des Programms wird in Kürze in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden erörtert werden. Dabei wird auch die von Ihnen angeregte Förderung kommunaler Mittelzentren geprüft werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 55) : Hält es die Bundesregierung für angezeigt, die Finanzierungsverschlechterungen bei Flurbereinigungsmaßnahmen in den von der Natur benachteiligten Gebieten im Hinblick auf die landwirtschaftliche Struktur und die schwierige wirtschaftliche Situation in diesen Gebieten wieder rückgängig zu machen, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls tun? Die Bundesregierung setzt ihre finanziellen Mittel zur Förderung der Flurbereinigung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ein. Grundlage bildet dabei der jeweilige Rahmenplan mit den sogenannten Grundsätzen für die Förderung der Flurbereinigung. Nach Nr. 2.6 der Grundsätze zur Förderung der Flurbereinigung in der Fassung des Rahmenplanes für den Zeitraum 1976 bis 1979 hat die Eigenleistung der Flurbereinigungsteilnehmer im Landesdurchschnitt mindestens 20 v. H. der zuschußfähigen Ausführungskosten zu betragen. Bei der Höhe der Eigenleistung der Flurbereinigungsteilnehmer wird deshalb auf den Landesdurchschnitt abgestellt, weil so den unterschiedlichen strukturellen Bedingungen der verschiedenen Flurbereinigungsgebiete am besten Rechnung getragen werden kann. Der Förderungssatz im einzelnen Flurbereinigungsgebiet bestimmt sich nach der für die Flurbereinigungsteilnehmer tragbaren Belastung. Irgendwelche Kriterien, nach denen zwischen einer Förderung in von Natur benachteiligten Gebieten und sonstigen Gebieten zu unterscheiden wäre, erübrigen sich danach und sind in den Grundsätzen für die Förderung der Flurbereinigung auch nicht enthalten. Die in Ihrer Frage liegende Unterstellung, die Bundesregierung habe „Finanzierungsverschlechterungen bei Flurbereinigungsmaßnahmen in den von Natur benachteiligten Gebieten" vorgenommen, ist somit abwegig. Daraus folgt wiederum, daß auch keine Verschlechterungen rückgängig zu machen sind, wie Sie es von der Bundesregierung fordern. Der Hintergrund Ihrer Frage läßt sich nach meinem Verständnis nur so aufhellen: Der Deutsche Bundestag hat im Jahre 1976 zur Verstärkung verschiedener Sozialmaßnahmen (Unfallversicherung 80 Millionen DM und Krankenversicherung 40 Millionen DM) sowie anderer Maßnahmen, die ebenfalls der landwirtschaftlichen Bevölkerung zugute kommen, den von der Bundesregierung für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in Höhe von 1 345 Millionen DM vorgesehenen Plafond in Höhe von 135 Millionen DM umgeschichtet. Eine Finanzierung dieser 135 Millionen DM durch Erhöhung des Gesamthaushalts war wegen der angespannten Haushaltslage nicht möglich und bei einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik, wie sie auch die Opposition im Deutschen Bundestag immer wieder fordert, zudem nicht zu verantworten. Die Bundesregierung konnte aber die Folgen der Umschichtung noch im Jahre 1976 dadurch mildern, daß es ihr gelungen ist, einen Betrag von über 100 Millionen DM zur Abwicklung alter Verpflichtungen in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" bereitzustellen. Die Bundesregierung ist ferner nicht in der Lage, Mittelanteile der Länder eigenmächtig zu kürzen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wird vom Bund und von den Ländern gemeinsam finanziert. Der von ihnen gebildete Planungsausschuß beschließt in dem schon genannten Rahmenplan über die Mittelverteilung, wobei ein positiver Beschluß nur mit drei Vierteln der Stimmen zustande kommt. Insbesondere gegen den Willen der Länder kann mithin nichts entschieden werden. Im übrigen sind Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 565* die Länder überwiegend nachdrücklich der Auffassung, daß dem Bund jeglicher Einfluß auf die Unterverteilung der Förderungsmittel auf die Maßnahmen innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" verwehrt sei. Diese Auffassung schließt gleichzeitig den unbestrittenen Anspruch ein, auch die Prioritäten selbst zu setzen. Wenn mithin bei landesinternen Zuweisungen von Mitteln zur Förderung der Flurbereinigung von Natur benachteiligte Gebiete trotz der von Ihnen geschilderten strukturellen Mängel ggfs. sogar überproportional betroffen worden sein sollen, so liegt die Verantwortung dafür nicht bei der Bundesregierung. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß mir die strukturellen Probleme ländlicher Gebiete so bekannt sind, daß ich die Bedeutung der Flurbereinigung für die Ordnung und Entwicklung solcher Gebiete keinesfalls unterschätze. Das gilt vor allem für die benachteiligten Gebiete, die deshalb das besondere Augenmerk aller für den ländlichen Raum Verantwortlichen verdienen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 56) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Novellierung des § 67 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes vorzunehmen, die es in Ausnahmefällen der Arbeitsverwaltung ermöglicht, eine Ausdehnung der Höchstbezugsfrist für das Kurzarbeitergeld über 24 Monate hinaus zu gewähren? In meiner Antwort auf eine entsprechende Frage des Kollegen Zeyer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Monat Dezember 1976 habe ich ausgeführt, daß eine etwaige Ausdehnung der Höchstbezugsfrist für das Kurzarbeitergeld unter Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit dem Ergebnis geprüft worden ist, daß die Frist nicht heraufgesetzt werden sollte. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat mir inzwischen berichtet, daß die Bemühungen seiner Dienststellen, Betriebe, die kurz vor der Ausschöpfung der Höchstbezugsfrist für das Kurzarbeitergeld standen, zu einer dreimonatigen Unterbrechung des Bezugs dieser Leistung zu veranlassen, bei 24 Betrieben erfolgreich waren. Für diese Betriebe beginnt die Bezugsfrist nach der Unterbrechung neu zu laufen. Einige wenige Betriebe mit insgesamt rund 7 100 Kurzarbeitern werden allerdings, den Angaben des Präsidenten der Bundesanstalt zufolge, bis Ende April dieses Jahres die Höchstbezugsfrist ausgeschöpft haben, ohne anschließend wieder zur Vollarbeit übergehen zu können. Die Bundesregierung beobachtet weiterhin aufmerksam Umfang und Dauer der Kurzarbeit. Sie wird ihre Einstellung zu der Frage, ob eine weitere Ausdehnung der Höchstbezugsfrist für das Kurzarbeitergeld über 24 Monate hinaus vertretbar oder gar erforderlich ist, von der weiteren Entwicklung der Kurzarbeit abhängig machen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 57) : Trifft es zu, daß das neue Jugendarbeitsschutzgesetz wegen seiner Nichtanwendbarkeit auf Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, eine ärztliche Untersuchung nicht zu Beginn des Berufsgrundbildungsjahrs vorsieht, so daß ein Jugendlicher ein Berufsfeld wählen kann, in dem er später wegen zunächst nicht erkannter gesundheitlicher Schäden die gewünschte Berufstätigkeit nicht auszuüben vermag, und beabsichtigt die Bundesregierung, falls dies zutreffen sollte, eine entsprechende Änderung des Gesetzes herbeizuführen, die im Sinne der notwendigerweise engen Verbindung zwischen Berufsgrundbildungsjahr und anschließender betrieblicher Ausbildung läge? Eine ärztliche Untersuchung zu Beginn des Berufsgrundbildungsjahres sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht vor. Das Berufsgrundbildungsjahr fällt in die Kulturhoheit der Länder. Nur sie sind in der Lage, eine Untersuchung vor Beginn des Berufsgrundbildungsjahres einzuführen. Auf Grund einer ähnlichen Anfrage des Herrn Kollegen Sund habe ich die Länder bereits gebeten, zu prüfen, ob eine Lösung des Problems im Rahmen ihrer Zuständigkeit möglich ist. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 58) : Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, vor Rechtswirksamkeit eines Adoptionsvertrags den Krankenversicherungsschutz eines Kindes bereits bei dessen Inobhutnahme durch die Adoptiveltern sicherzustellen? Der Deutsche Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz) am 6. Mai 1976 die Bundesregierung aufgefordert, u. a. zu prüfen, ob im Interesse des Krankenversicherungsschutzes der Adoptivkinder Änderungen im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind (Bundestagsdrucksache 7/5087, Seite 31). Die Bundesregierung prüft gegenwärtig die angesprochene Frage und wird Lösungsvorschläge in dem von ihr dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Bericht unterbreiten. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 59) : 566* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Kann die Bundesregierung eine Antwort auf die Frage geben, wieso trotz Einheitlichkeit der Rechtsgrundlagen eine Reihe von Amateurboxsport-Vereinen der Bundesliga für Boxer aus Drittländern, insbesondere für sogenannte „schwarze Perlen", offenkundig Arbeitserlaubnisse erwirken können, während anderen Vereinen diese Möglichkeit versagt bleibt, und geben die bestehenden Vorschriften für die Dienststellen der Arbeitsverwaltung soviel Entscheidungsspielraum her, oder liegt der unterschiedlichen Handhabung gleicher Sachverhalte Mißbrauch zugrunde? Ausländische Arbeitnehmer, die mit einem Sichtvermerk in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfen, sind vom Anwerbestopp und der damit zusammenhängenden restriktiven Handhabung des Arbeitserlaubnisverfahrens nicht betroffen. Diese Möglichkeit haben u. a. Sportler, die den von ihnen ausgeübten Sport berufsmäßig betreiben. Der Grund für diese Ausnahmeregelung ist darin zu sehen, daß dieser Personenkreis den deutschen Arbeitsmarkt und in der Regel auch die soziale Infrastruktur nicht oder nicht wesentlich belastet. Der Austausch von Berufssportlern ist im übrigen international üblich. Im Gegensatz zu den Berufssportlern fallen ausländische Amateursportler nicht unter die vorgenannte Ausnahmeregelung. Amateursportler üben ihren — arbeitserlaubnisfreien — Sport nur in der Freizeit aus; sie gehen im übrigen einer Haupterwerbstätigkeit nach, für die sie eine Arbeitserlaubnis benötigen. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis für ihre Hauptbeschäftigung richtet sich wie bei allen anderen ausländischen Arbeitnehmern, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften sind, nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes und den dazu im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ergangenen Weisungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit. Nach diesen Weisungen kann ausländischen Arbeitnehmern, die nach dem 30. November 1974 ins Bundesgebiet eingereist sind oder einreisen, die Arbeitserlaubnis für eine erstmalige Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Dabei kann der Umstand, daß ein ausländischer Arbeitnehmer neben seiner beruflichen Beschäftigung eine amateursportliche Tätigkeit ausübt, nicht dazu führen, daß ihm die Arbeitserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt wird. Eine solche Handhabung würde dazu führen, daß der Anwerbestopp unterlaufen würde. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, in denen ausländische Amateurboxer entgegen den vorstehenden Ausführungen eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, bitte ich, mir Näheres darüber mitzuteilen, damit ich die Angelegenheit nachprüfen lassen kann. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesbach) (SPD) (Drucksache 8/66 Fragen B 60, 61 und 62) : In welchem Umfang ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachgekommen, im Bundesdienst Schwerbehinderte zu beschäftigen? Wie sehen die Vergleichszahlen in den Bundesverwaltungen aus? Wie viele Bundesbedienstete wurden — aufgeteilt nach den einzelnen Bundesministerien — seit Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes nachträglich als Schwerbehinderte anerkannt? Zu Ihren ersten beiden Fragen möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung jährlich dem Deutschen Bundestag über die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen berichtet. Der letzte Bericht datiert vom 13. Juli 1976 und ist als Bundestagsdrucksache 7/5585 — neu — veröffentlicht. Ihm können Sie im einzelnen entnehmen, in welchem Umfang die Bundesverwaltung -aufgegliedert nach Dienststellen — der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht am Stichtag 1. Oktober 1975 nachgekommen ist. Zahlen für das Jahr 1976 stehen mir noch nicht zur Verfügung, da diese nach den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes erst bis zum 31. März 1977 den Arbeitsämtern gemeldet werden. Zu Ihrer letzten Frage weise ich auf die Zahl der besetzten Pflichtplätze an den Stichtagen 1. Oktober 1973 und 1. Oktober 1975 (vgl. Anlage) hin. Die Zunahme der besetzten Pflichtplätze dürfte ganz überwiegend darauf zurückzuführen sein, daß bereits bei Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes beschäftigte Schwerbehinderte ihre Schwerbehinderteneigenschaft amtlich feststellen ließen. Geschäftsbereich Besetzte Pflichtplätze 1.10.1973 1.10.1975 Bundeskanzleramt 16 29 Auswärtiges Amt 79 145 Bundesministerium des Innern 938,5 1 193 Bundesministerium der Justiz 192 291,5 Bundesministerium der Finanzen 1 471,5 2 436,5 Bundesministerium für Wirtschaft 332 434 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 194 233 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 119 169 Bundesministerium der Verteidigung 11 315,5 12 738,5 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 111 137 Bundesministerium für Verkehr 973 1 228 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 90 106 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen 54 69 Bundesministerium für Forschung und Technologie 31 32 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 567* Geschäftsbereich Besetzte Pflichtplätze 1. 10. 1973 1. 10. 1975 Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 11 817 18 895,5 Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft 20 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 22 27 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 64 65 Anlage 63 Antwort. des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 63) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer angekündigten Bemühungen zugunsten der Teilzeitarbeit auch die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu verändern, da nach gegenwärtigem Recht eine arbeitslos gewordene Teilzeitkraft nur dann als vermittelbar gilt und Leistungen beanspruchen kann, wenn sie entweder auch zur Übernahme einer Vollzeitarbeit bereit ist oder aber die Unfähigkeit dazu amtsärztlich nachweist? Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die nur eine Teilzeitbeschäftigung ausüben wollen, nicht geändert werden. Dafür spricht auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt, der nur in begrenztem Umfang für ein Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen mobilisiert werden kann. Arbeitslose, die allein eine Teilzeitbeschäftigung anstreben, sollten auch weiterhin in der Regel nur dann Anspruch auf Arbeitlosengeld haben, wenn diese Einschränkung wegen verminderten Leistungsvermögens oder rechtlicher oder tatsächlicher Bindungen — z. B. der Betreuung von Angehörigen — begründet ist. Kann der Arbeitslose dagegen eine Vollzeitarbeit ausüben, so muß er dazu auch grundsätzlich bereit sein. Dabei wird von ihm eine Vollzeitarbeit aber erst dann erwartet, wenn ihm eine Teilzeitbeschäftigung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit vermittelt werden kann. Ohne eine solche Regelung müßte die Arbeitslosenversicherung auch dann Leistungen gewähren, wenn sie dem Arbeitslosen zwar keine Teilzeitbeschäftigung, wohl aber eine Vollzeitbeschäftigung vermitteln könnte. Die angekündigten Bemühungen der Bundesregierung zugunsten der Teilzeitarbeit, auf die Ihre Frage Bezug nimmt, richten sich darauf, das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu erweitern. In dem Maße, wie dies gelingt, vermindert sich die Notwendigkeit, Teilzeitarbeit suchende Arbeitslose auf Vollzeitarbeit zu verweisen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/66 Frage B 64) : Wie viele Angehörige von Bauernfamilien (aufgeteilt nach Altersgruppen) haben in der Bundesrepublik Deutschland von 1970 bis 1976 jährlich durch Unfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen das Leben verloren oder schwere Verletzungen erlitten, was waren die Ursachen für diese Unfälle, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Landwirtschaft zu ergreifen? Das vorliegende Statistische Material über Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft ermöglicht es nicht, die Zahl der schweren und tödlichen Unfälle von Betriebsunternehmern und Familienangehörigen, die sich im Zusammenhang mit der Benutzung landwirtschaftlicher Fahrzeuge ereignet haben, für den Zeitraum von 1970 bis 1976 nach Altersgruppen gegliedert anzugeben. Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hat jedoch für das Jahr 1975 eine Sonderauswertung durchgeführt, die generell tödliche Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft zum Gegenstand hat. Daraus ergibt sich, daß durch Benutzung von Fahrzeugen in der Landwirtschaft 409 Personen tödlich verunglückten; davon entfielen 361 Todesfälle (88 v. H.) auf Betriebsunternehmer und mitarbeitende Familienangehörige. Bei den Fahrzeugen handelt es sich also nicht nur um landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, sondern um andere Fahrzeuge wie Personenkraftwagen, Motorräder etc. Die Todesfälle verteilten sich auf folgende Altersgruppen: Alter Zahl der Todesfälle bis 15 Jahre 18 16-19 Jahre 16 20-34 Jahre 29 35-49 Jahre 68 50-64 Jahre 78 65 und älter 152 Summe 361 Von den 361 Todesfällen von Betriebsunternehmern und mitarbeitenden Familienangehörigen haben sich 169 Todesfälle im öffentlichen Straßenverkehr ereignet. Weitere 80 Unfälle mit Todesfolge sind auf seitliches oder rückwärtiges Umstürzen von Zugmaschinen zurückzuführen. Aus den Daten des Statistischen Bundesamtes lassen sich für Straßenverkehrsunfälle 1970 bis 1975, an denen landwirtschaftliche Zugmaschinen beteiligt waren, folgende Trends ablesen: Die Zahl der jährlich bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommenen Fahrer und Mitfahrer landwirtschaftlicher Zugmaschinen ist von 1970 bis 1975 um etwa 50 v. H. gesunken. Die Zahl der jährlich bei Verkehrsunfällen schwerverletzten Fahrer und Mitfahrer reduzierte sich zwischen 1970 und 1975 um 20 v. H. 568' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 85 v. H. der Unfälle ereigneten sich mit Betriebsunternehmern und Familienangehörigen, der Rest entfällt auf abhängig Beschäftigte. Den Schwerpunkt der Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Landwirtschaft sieht die Bundesregierung in der ständigen Aufklärung der in der Landwirtschaft Tätigen. Diesem Ziel dient auch das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung. In den Broschüren und Mitteilungsblättern der landwirtschaftlichen Organisationen wird laufend auch über Sicherheitsfragen beim Umgang mit Fahrzeugen berichtet. Bei der Ausbildung für landwirtschaftliche Berufe wird besonderer Wert auf die Vermittlung von Kenntnissen über die Verkehrssicherheit, besonders auch im Straßenverkehr, gelegt. Die gesetzlichen Grundlagen über die Sicherheit der in der Landwirtschaft verwendeten Fahrzeuge wurden verbessert. Seit kurzem gelten neue Vorschriften über die Beleuchtung, das Gesamtgewicht und über Umsturzschutzvorrichtungen bei den entsprechenden Fahrzeugen und Arbeitsgeräten. Angesichts der relativ günstigen Entwicklung der Unfallzahlen im Zusammenhang mit landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß über die geschilderten Maßnahmen hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Initiativen erforderlich sind. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 65) : Sieht die Bundesregierung in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach Träger der Rentenversicherung für die Richtigkeit der Angaben in ihren Broschüren nicht haften, einen Anlaß, im Interesse der Rechtssicherheit eine Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, eine zweifelsfreie Grundlage für eine Haftung der Rentenversicherungsträger zu schaffen, und wenn nein, warum nicht? Die von Ihnen angesprochene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 15. Juni 1976 — 11 RA 80/75 —) ist in einem Teil der Presse leider mißverständlich wiedergegeben worden. Das Bundessozialgericht hat nicht entschieden, daß Träger der Rentenversicherung für die Richtigkeit von Angaben in Broschüren nicht haften. Das genannte Urteil besagt, daß ein Anspruch nicht losgelöst von dem Vorliegen eines Schadens besteht. Die Klägerin hatte in dem zu entscheidenden Fall aber keinen Schaden geltend gemacht. Liegt ein Schaden vor, ist nach herrschender Meinung Raum für einen Schadensersatzanspruch, sei es auf Grund und im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs nach Artikel 34 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder einer Verletzung des öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnisses. Ich weise hierzu auf das Schrifttum zu dem neuen Recht der §§ 13 bis 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch hin und auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den entsprechenden Vorschriften des bisherigen Rechts (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1975 — 12 RJ 88/75 — und Urteil vom 11. März 1976 — 7 RAr 152/74). Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 66, 67 und 68) : Welche Haushaltsmittel sind insgesamt für Kosten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel zur Verfügung gestellt und verbraucht worden, wie hoch ist der Anteil der Kosten für die Herstellung von Abzügen des von der Kommission erstatteten Gutachtens, und wieviel Abzüge wurden für diesen Kostenanteil hergestellt? Trifft es zu, daß die Kommission für den Druck des Gutachtens in einer zur Befriedigung des Interesses an diesem Gutachten ausreichenden Auflage schließlich kein Geld mehr hatte, obwohl die der Kommission zur Verfügung gestellten Mittel auch für diesen Zweck hätten in Anspruch genommen werden und ausreichen müssen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Tatbestand? Trifft es zu, daß der Bundesarbeitsminister und/oder der Bundeswirtschaftsminister die bisherige Verbreitung des Gutachtens durch Abzüge als unzureichend ansehen und deshalb vom Deutschen Bundestag erwartet haben, er werde das Gutachten auf seine Kosten drucken und verteilen lassen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten, und ist sie bereit, Versuchen entgegenzutreten, den Bundestag zum Veröffentlichungsorgan von Kommissionen und ähnlichen Gremien zu machen? In den Jahren 1971 bis 1976 wurden für die Tätigkeit der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel rund 10,7 Millionen DM aufgewendet. Rechnet man die vom Vorgänger der Kommission, dem „Arbeitskreis Automation" (1968-1970) ausgegebenen Forschungsmittel hinzu (2,4 Millionen DM), belaufen sich die Gesamtausgaben auf rund 13 Millionen DM. Diese Mittel dienten nicht nur zur Fertigstellung des Berichtes an die Bundesregierung. So hat die ehrenamtlich arbeitende Kommission ein umfangreiches Forschungsprogramm durchgeführt. Die Forschungsergebnisse wurden in einer 140 Bände umfassenden — in der Fachwelt hoch angesehenen — Schriftenreihe veröffentlicht. Die Bände standen u. a. dem Deutschen Bundestag, den Bundestagsfraktionen und den Ländern jeweils unmittelbar nach Erscheinen kostenlos zur Verfügung. Die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel hat ihren Bericht in einer Auflage von 300 Abzügen herstellen lassen, wodurch nur sehr geringe Kosten entstanden. Exemplare wurden an den Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und an Journalisten verteilt. Die Kommission verfuhr dabei wie z. B. der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der von seinem Gutachten vor der Drucklegung nur wenige Exemplare herstellen läßt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages das besondere Interesse betont, das nach Ansicht der Bundesregierung fachlich und politisch daran besteht, daß der Bericht allen Bundestagsabgeordneten zugänglich wird. Die Bundes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 569* regierung begrüßt es, daß der Bundestag demnächst allen Bundestagsabgeordneten den Bericht zur Verfügung stellt. Der Bundesrat hat auch den Landesvertretungen der Bundesländer Exemplare des Berichts zugeleitet. Die Bundesregierung geht davon aus, daß ein über die bereits befriedigten Anforderungen hinausgehender Bedarf auch abgedeckt werden kann. Insgesamt scheint mir kein Anlaß zu den in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Befürchtungen vorzuliegen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 69) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regelung der Krankenversicherungspflicht für landwirtschaftliche Unternehmer dazu führt, daß diese sich auch auf solche im Hauptberuf krankenversicherungsfreie Personen erstreckt, die — häufig durch Erbgang — ein landwirtschaftliches Unternehmen nur im Nebenberuf bewirtschaften und für die die landwirtschaftliche Krankenversicherung nicht paßt, weil sie z. B. hauptberuflichen Angestellten kein Krankengeld und keinen Arbeitgeberzuschuß gewährt und ihr Sachleistungssystem Beamten die Inanspruchnahme von Beihilfeleistungen unmöglich macht, und beabsichtigt die Bundesregierung, im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte einzubringen, der diese Unbilligkeiten vermeidet? Einem wesentlichen Teil Ihres .Anliegens trägt bereits das Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz (KVWG) vom 28. Dezember 1976 (BGBl. I, Seite 3871) Rechnung. Landwirtschaftliche Unternehmer, die als Angestellte nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig, aber in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, können sich danach von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte befreien lassen. Dadurch können sie eine Doppelversicherung vermeiden. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn der Antrag binnen eines Monats danach gestellt wird. Wird der Antrag später gestellt, tritt die Befreiung mit dem Ersten des Monats ein, der auf die Antragstellung folgt (§ 4 a KVLG). Das Befreiungsrecht steht also nicht nur freiwillig versicherten, höherverdienenden Angestellten zu, die künftig als landwirtschaftliche Unternehmen versicherungspflichtig werden, sondern auch denjenigen zu, die vor Inkrafttreten des KVWG ihre freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben haben, weil sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG versicherungspflichtig geworden sind (über die hierzu erforderliche Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung wieder freiwillig beizutreten, vgl. unten die Ausführungen zu Art. 2 § 1 KVWG). Zu ihrem Beitrag als freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. einer Betriebskrankenkasse) erhalten diese Personen den Arbeitgeberzuschuß nach § 405 Abs. 1 RVO. Andererseits wird den landwirtschaftlichen Unternehmern, die als Angestellte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig sind und die von dem Befreiungsrecht keinen Gebrauch machen wollen (z. B. weil für sie die Gestellung einer Ersatzkraft aus der landwirtschaftlichen Krankenversicherung wichtig ist und sie den Entgeltausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch eine Zusatzversicherung abdecken wollen), Anspruch auf den Zuschuß des Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag bei ihrer landwirtschaftlichen Krankenkasse durch die neue Regelung des § 405 Abs. 2 RVO eingeräumt. Wie in § 405 Abs. 1 RVO ist als Zuschuß der Betrag zu zahlen, der als Arbeitgeberanteil bei Versicherungspflicht des Angestellten nach § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO zu zahlen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Angestellte für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat. Die Regelung in Art. 2 § 1 des KVWG ist eine notwendige Folge der sich aus § 4 a KVLG ergebenden Befreiungsmöglichkeit für landwirtschaftliche Unternehmer, die zugleich sogenannte höherverdienende Angestellte sind und die der allgemeinen Krankenversicherung freiwillig beitreten wollen, um die Voraussetzungen für die Befreiung nach § 4 a KVLG zu erfüllen. Das Beitrittsrecht für diese Personen zu einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, dem sie angehören würden oder könnten, wenn sie nach § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO versicherungspflichtig wären, ist auf drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes — also bis 31. März 1977 — befristet. Die Frage, ob Beamte die zugleich landwirtschaftliche Unternehmer sind oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, versicherungsfrei sein sollten, kann nicht isoliert für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung beantwortet werden. Sie wird bei der kommenden Kodifizierung des Krankenversicherungsrechts im Sozialgesetzbuch erörtert werden. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Frage, ob landwirtschaftliche Unternehmer, die zugleich Beamte sind, versicherungsfrei sind, aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Heilbronn dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung und Entscheidung vorliegt. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 70) : Welche Aufgaben und Effektivität hat das sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr für die Innere Führung und den Verteidigungsauftrag der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundeswehr als eine Wehrpflichtarmee in einem demokratischen Staat kann ihren Auftrag nur erfüllen, wenn sie die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen dieses Auftrages in ihre Planung miteinbezieht. Um das zu können, bedarf es eines analytischen Instrumentariums und einer kontinuierlichen wissenschaftlich begründeten Beob- 570* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 achtung. Zu diesem Zweck ist das SWInstBw geschaffen worden. Das SWInstBw führt im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung sozialwissenschaftliche Forschung und Studien für die Bundeswehr durch. Insbesondere: — Untersuchen des Verhältnisses von Bundeswehr und Gesellschaft; — Untersuchen von Problemen der Information und Kommunikation in der Bundeswehr; — Untersuchen von Problemen der Aus- und Fortbildung in den Streitkräften; — Entwickeln und Anpassen von quantitativen Verfahren, Methoden und Instrumentarien der empirischen Sozialforschung sowie der entsprechenden Verfahren der Datenverarbeitung. Die Untersuchungsergebnisse sollen vor allen Dingen Entscheidungshilfe für politische und administrative Planungen leisten. Von daher beantwortet sich die Frage nach der Effektivität. Mit der Errichtung des SWInstBw ist die Bundeswehr dem Beispiel zahlreicher anderer westlicher Armeen gefolgt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf die USA verweisen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 71 und 72) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Loncin-Kaserne in Euskirchen mit Einheiten der Bundeswehr früher belegt werden kann, als ursprünglich vorgesehen, und darauf zu drängen, die Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Kaserne zügiger voranzutreiben, um so die Strukturverbesserung und die finanziellen Angelegenheiten der Stadt Euskirchen positiver zu beeinflussen? Trifft es zu, daß innerhalb der Bundeswehr ab sofort Zivilbedienstete nur noch dann eingestellt werden, wenn deren Eintrittsalter unter 50 Jahre liegt und wenn ja, warum? Zu Frage B 71: Die Mittel für Infrastrukturforderungen der Bundeswehr müssen aufgrund der Haushaltslage gezielt eingesetzt werden. Die waffensystemabhängigen Infrastrukturforderungen des Heeres sind vorrangig zu erfüllen, um neu zulaufendes Wehrmaterial aufnehmen zu können. Im Rahmen der insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für Infrastrukturmaßnahmen geht diese vorrangige Behandlung zu Lasten anderer Forderungen. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, Truppenteile des Heimatschutzkommandos 15 in der Loncin-Kaserne zu stationieren. Die Organi- sationsform und Ausrüstung der Heimatschutzkommandos werden im Rahmen der Untersuchungen zur neuen Bundeswehrstruktur zur Zeit überprüft. Entscheidungen zur neuen Bundeswehrstruktur werden nicht vor Herbst 1977 erwartet. Wegen dieser noch ausstehenden Entscheidungen sowie unter Berücksichtigung der waffensystemabhängigen Forderungen konnte die Herrichtung der Loncin-Kaserne nicht eine erste Priorität erhalten. Ein Vorziehen des für das II. Quartal 1978 geplanten Baubeginns ist aufgrund der Haushaltslage nicht möglich. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 1981 abgeschlossen. Vorher ist eine Belegung nicht möglich. Zu Frage B 72: Die Annahme, daß ab sofort in die Bundeswehr nur noch Zivilbedienstete eingestellt werden, deren Eintrittsalter unter fünfzig Jahren liegt, trifft nicht zu. Auch in der Vergangenheit sind in die Bundeswehrverwaltung jährlich Hunderte von Angestellten und Arbeitern und vereinzelt auch Beamte eingestellt worden, die älter als fünfzig Jahre waren (vgl. Anlage). Zu den Beamten merke ich an, daß die Bundeslaufbahnverordnung das Einstellungshöchstalter für Laufbahnbeamte auf 32 (für Schwerbehinderte auf 40) und für „andere Bewerber" auf 50 Jahre festgelegt hat. Ausnahmen von diesen Höchstgrenzen kann nur der Bundespersonalausschuß zulassen; außerdem bedarf es nach der Bundeshaushaltsordnung ganz allgemein auch der Einwilligung des Bundesministers der Finanzen, wenn ein Bewerber, der älter als fünfzig Jahre alt ist, als Beamter eingestellt werden soll. Einstellung von über 50 Jahre alten Zivilbediensteten EinstellungsJahr Beamter Angestellter Arbeiter 1970 9 343 743 1971 8 450 881 1972 5 373 810 1973 9 351 600 1974 4 261 698 1975 12 163 456 1976 10 132 356 Summe 57 2 073 4 544 6 674 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 571* Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 73): Wie beurteilt die Bundesregierung die Außerung des Sprechers des Bundesgesundheitsamts, wonach Massenimpfungen gegen Grippe als nicht empfehlenswert abgelehnt werden? Nach den mir vorliegenden Informationen hat der Sprecher des Bundesgesundheitsamtes eine derartige Aussage nicht abgegeben. Es muß offenbar eine Mißdeutung vorliegen. Der Sprecher hat vielmehr zum Ausdruck gebracht, daß in einer Zeit, in der sich das aktuelle Influenza-Virus gegenüber dem Vorjährigen nicht oder nur geringfügig geändert hat („Drift-Periode") und somit noch ein relativer Impfschutz in der Bevölkerung vorhanden ist, Massenimpfungen für nicht erforderlich gehalten werden. In dem im November 1976 neu herausgegebenen Merkblatt Nr. 11 des Bundesgesundheitsamtes über Influenza werden die Personengruppen aufgeführt, für die wegen bestimmter Grundleiden oder einer besonderen Infektionsgefährdung eine regelmäßige Influenza-Schutzimpfung empfehlenswert ist. Beim Auftreten eines neuen Subtyps der Influenza A („Shift-Periode" oder Antigenschub) kann nach Ansicht des Bundesgesundheitsamtes eine Erweiterung dieser Zielgruppen notwendig werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 74): Trifft es zu, daß mehr oder weniger geeignete Unternehmer in zunehmendem Maße Ausbildungseinrichtungen für Heilpraktiker schaffen und für den Besuch dieser Einrichtungen mit der Angabe werben, daß mit minimalen Voraussetzungen und Anforderungen der Zugang zu einem gewinnträchtigen Beruf eröffnet wird, und ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag in absehbarer Zeit die Novellierung des geltenden Heilpraktikergesetzes aus dem Jahr 1939 vorzuschlagen und (oder) Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den Heilpraktikerberuf zu erlassen, um damit den Zugang wenig geeigneter oder ungeeigneter Personen zu diesem Beruf wesentlich zu erschweren? Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegen keine zuverlässigen Angaben darüber vor, daß mehr oder weniger geeignete Unternehmer in zunehmenden Maße Ausbildungseinrichtungen für Heilpraktiker schaffen und daß diese für deren Besuch mit dem Hinweis werben, daß mit minimalen Voraussetzungen und Anforderungen der Zugang zu einem gewinnträchtigen Beruf eröffnet werde. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes zu veranlassen und eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Heilpraktiker anzustreben. Im Rahmen der nach geltendem Recht vorgesehenen Überprüfung der Berufsbewerber besteht die Möglichkeit, Personen den Zugang zum Beruf zu versagen, die entsprechend den Zielen des Heilpraktikergesetzes als ungeeignet angesehen werden müssen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit steht wegen der Frage der Durchführung dieser Überprüfungen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden in Kontakt. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 75 und 76): Welche Diphterieantitoxinseren sind zur Zeit vom Bundesgesundheitsamt zugelassen auf Grund welcher übereinstimmenden, einwandfrei randomisierten und stratifizierten, drop-out-freien und nicht pseudosequentiellen kontrollierten klinischen Studien wurde die Wirksamkeit entsprechend der Arzneimittelprüfrichtlinie nachgewiesen und die Bingel'schen Ergebnisse mit dem Leerserum überzeugend entkräftet? Wo sind diese Ergebnisse publiziert, und von wem sind diese gegebenenfalls wieder in Frage gestellt worden? Diphtherie-Antitoxine werden vom Bundesamt für Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt/ Main zugelassen. Zur Zeit ist nur das Diphtherie-Antitoxin der Behringwerke zugelassen. Die Zulassung erfolgte auf Grund des Errichtungsgesetzes für das Bundesamt für Sera und Impfstoffe, das in Artikel 4 bestimmt, daß bei Arzneimitteln, die sich beim Inkrafttreten des Gesetzes im Verkehr befanden und nach landesrechtlichen Vorschriften vom PaulEhrlich-Institut geprüft werden, die Zulassung als erteilt gilt. Über die Bingelschen Leer-Serum-Berichte informiert Hans Schmidt in seinem Buch „Grundlagen der spezifischen Theraphie" (Bruno Schulz Verlag, Berlin-Grunewald, 1940) auf Seiten 504-517 ausführlich unter Anführung von insgesamt 779 Literaturangaben (Seiten 564-582 desselben Buches). Weitere Literatur Münchener Medizinische Wochenschrift 1938, Seite 441. Das in der Bundesrepublik zugelassene Diphtherie-Antitoxin entspricht den Anforderungen des Europäischen Arzneibuches. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 77): Was können die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden tun, den Baubeginn einzelner Abschnitte der Bundesautobahn A 52 im Bereich der Gemeinden Niederkrüchten und Schwalmtal für 1979 sicherzustellen? Durch die Einstufung der A 52 im Bereich Niederkrüchten/Schwalmtal in die Dringlichkeitsstufe Ia ist Vorsorge getroffen, daß die Maßnahme nach baureifer Vorbereitung finanziert werden kann. Die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist darum bemüht, daß die entwurfs- und verfahrensmäßigen Voraussetzungen für den Baubeginn baldmöglichst vorliegen. 572* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1973 Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 78 und 79): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschwerden der Anwohner des Emscherschnellwegs wegen der von dieser Bundesautobahn ausgehenden beträchtlichen Verkehrsimmissionen, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Hat die Bundesregierung konkrete Vorstellungen bzgl. der Errichtung von Schallschutzmaßnahmen am Emscherschnellweg, so u. a. für den Bereich in Gelsenkirchen, und wann ist mit dem Beginn dieser Maßnahmen zu rechnen? Zu Frage B 78: Der Bundesregierung sind Beschwerden der Anwohner der Bundesautobahn A 42 (Emscher Schnellweg) im Bereich zwischen Bottrop und Herne-Baukau wegen der von dieser Straße ausgehenden Verkehrsgeräusche bekannt. Die Belästigungen in diesem Bereich und die Beschwerden in gleichgelagerten Fällen sind für die Bundesregierung Anlaß, mit Nachdruck die rechtlichen Voraussetzungen für den Lärmschutz an Straßen zu schaffen, die vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fertiggestellt wurden. Zu Frage B 79: Dem Bundesminister für Verkehr liegen Lärmschutzentwürfe für den Emscher Schnellweg — u. a. auch für den Bereich Gelsenkirchen — vor. Die konkrete Festlegung der Schutzmaßnahmen erfolgt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung und Durchführung geschaffen sind. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 80) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts ziehen, nach dem umweltbewußte Autofahrer, die bei Dunkelheit während längerer Wartezeiten im Verkehrsstau oder vor Bahnschranken den Motor abstellen und deren Abblendlicht am Wagen sich automatisch vom Abblendlicht auf das Standlicht umschaltet, gegen das Gesetz verstoßen, und ist die Bundesregierung willens, diesen Widerspruch zwischen einer rein formellen Vorschrift und einem wünschenswerten umweltfreundlichen und energiesparenden Verhalten von Autofahrern dadurch aufzulösen, daß die Straßenverkehrs-Ordnung entsprechend geändert wird? Dieselbe Frage hat im November 1976 der Kollege Dr. Jens gestellt. Ich habe sie, wie aus der anliegenden Fotokopie der Bundestagsdrucksache 7/5949 ersichtlich, beantwortet. Die im letzten Satz der Antwort erwähnte „Anmerkung" findet sich in den Verkehrsrechtlichen Mitteilungen vom November 1975. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 24. November Ich gehe davon aus, daß Sie in der Frage den Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 29. April 1975 — Ss (OWi) 35/75 — (veröffentlicht in den Verkehrsrechtlichen Mitteilungen vom November 1975 unter Nummer 119) ansprechen. Diesem Beschluß ist folgender Leitsatz vorangestellt: „Beim Warten vor Rot darf nicht auf Standlicht heruntergeschaltet werden." Die Bundesregierung kann sich dieser Auffassung nicht anschließen. Die StVO enthält kein Verbot, vor Rot mit Standlicht allein zu warten. Verboten ist lediglich das Fahren allein mit Standlicht (§ 17 Abs. 2 Satz 1 StVO). Ein Kraftfahrzeug, das vor einer Rot zeigenden Ampel oder einer geschlossenen Bahnschranke steht, fährt aber nicht. Eine Novellierung der StVO ist deshalb nicht erforderlich. Die in der Anmerkung zum Ausdruck gebrachte Ansicht wird von der Bundesregierung geteilt. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 81) : Ist die Bundesregierung bereit, mit allen ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß diese bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Schnellbahnstrecken die Belange des Umweltschutzes, hier speziell des Lärmschutzes, beachtet, und werden für diese zum Schutze des Bürgers erforderlichen Maßnahmen notfalls auch Mehrkosten in Kauf genommen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) führt Planung, Bau und Betrieb der Neubaustrecken in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durch. Die Bundesregierung muß es sich daher versagen, in die laufenden Planungen der Neubaustrecken der DB einzugreifen. Erst bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den bei den Planungen Beteiligten und der DB im Rahmen der Planfeststellungsverfahren kann der Bundesminister für Verkehr unter Abwägung der Belange aller Beteiligten eingreifen. Bei den Investitionen werden die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen selbstverständlich berücksichtigt. Hierbei geht die Bundesregierung davon aus, daß die DB bei ihrer Planung die Baukosten und den Umweltschutz in ein ausgewogenes Verhältnis bringt. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 82) : Beabsichtigt die Bundesregierung, § 5 der Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg vom 16. Juli 1975 (BGBl. 1976 II S. 1724 ff.) zu erfüllen, und wie steht die Bundesregierung zur Auffassung zahlreicher Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 573* Experten, daß bereits bis 1978 zuverlässige Maßnahmen zur Verhinderung einer schädlichen Erosion der Rheinsohle ergriffen werden müssen und nicht auf das Ergebnis langfristiger Versuche wie zum Beispiel mit einer Geschiebebeigabe, deren Ausgang ungewiß ist, gewartet werden kann? Die Untersuchungen über Alternativmaßnahmen zur Verhinderung der Sohlenerosion des Rheins ha- ben ergeben, daß es möglich ist, die unterhalb von Iffezheim einsetzende Erosion so lange durch Zugabe von Geschiebe einzudämmen, bis die wissenschaftlichen Untersuchungen im Jahre 1980 abgeschlossen sein werden. Wie das Bundesministerium für Verkehr inzwischen mitgeteilt hat, wird die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit Frankreich Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, den nach Artikel 5 der Zusatzvereinbarung jetzt vorgesehenen Baubeginn bis 1980 auszusetzen. Hierüber ist die französische Delegation in der deutsch-französischen Ständigen Kommission für den Ausbau des Oberrheins unterrichtet worden. Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Experten, daß es nach Inbetriebnahme der Staustufe Iffezheim unerläßlich ist, Maßnahmen zur Verhinderung einer schädlichen Erosion der Rheinsohle unterhalb von Iffezheim zu ergreifen. Ein Expertenkreis des Bundes und der beteiligten Länder, dem auch die Landräte der drei betroffenen Landkreise und ein auf Vorschlag der Region berufener unabhängiger Wissenschaftler angehören, ist übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, daß auch bei ungünstigen Rheinabflüssen unterhalb von Iffezheim mit Hilfe der Geschiebezugabe als vorübergehende Maßnahme der Erosion bis zur Beendigung der Untersuchungen so entgegengewirkt werden kann, daß keine schädlichen Auswirkungen für Schiffahrt, Landeskultur und Wasserwirtschaft zu erwarten sind. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 83) : Sieht die Bundesregierung bei der Untersuchung von gesellschaftlichen Nutzen und Kosten (I 7 Vorlage VV-BHO vom 21. Mai 1973) im Rahmen der Planung von Bundesfernstraßen die Notwendigkeit, auch die Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes, des Gesundheitsinteresses der Bevölkerung sowie der möglichen zukünftigen Verkehrstechnologien zu berücksichtigen, und ist die Bundesregierung bereit, solche Kriterien beim Vergleich von Planungsalternativen in einem größeren Netzzusammenhang mit einzubeziehen? Die Verbesserung der Planungsunterlagen ist eines der Hauptziele der koordinierten Investitionsplanung für die Bundesverkehrswege, also auch für die Planung von Bundesfernstraßen. Sie ist ein kontinuierlicher Prozeß. Die umweltmäßigen Belange konnten bereits bei der Überprüfung des „Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen" berücksichtigt werden. Der Landschaftsschutz ist ein bestimmender Gesichtspunkt bei den regelmäßigen landesplanerischen Verfahren zur Vorbereitung der Festlegung der Linienführung gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Hinsichtlich anderer indirekter Wirkungen von Investitionsmaßnahmen bedarf es weiterer wissenschaftlicher Vorarbeiten. Vergebene Forschungsaufträge versprechen eine schrittweise Verfeinerung des Bewertungsverfahrens. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Hüsch und Feinendegen (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 84) : Wann wird der Bundesverkehrsminister die von ihm bereits für die Zeit vor dem 3. Oktober 1976 (Bundestagswahl) angekündigte Entscheidung über den Ausbau der S-Bahn Hagen—DüsseldorfNeuss—Mönchengladbach treffen, bzw. welche Gründe stehen der Entscheidung entgegen? Nachdem die Unterlagen der Deutschen Bundesbahn zur Ost-West-S-Bahn am 21. Dezember 1976 beim Bundesminister für Verkehr eingegangen sind, hat dieser sofort die Prüfung aufgenommen. Mit dem Lande Nordrhein-Westfalen, das in erheblichem Umfang an der Finanzierung beteiligt ist, werden z. Z. in Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozeß wesentliche Fragen abgeklärt. Nach Abschluß der Gespräche mit dem Land wird die endgültige Entscheidung getroffen werden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 85 und 86) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn bei der Einstellung von Auszubildenden gerade im strukturschwachen ostbayerischen Raum die Zahl der Ausbildungsstellen für dieses Jahr enorm reduziert hat, und — bejahendenfalls — wie soll diese strukturell außerordentlich beungünstigende Maßnahme in anderer Form aufgefangen werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Reduzierung der Ausbildungsstellen der Deutschen Bundesbahn besonders chancenreiche Zukunftsberufe wie Elektroanlagen-Installateur und Energieanlagen-Elektroniker, obwohl Ausbildungsplätze und Ausbilder vorhanden sind, überdurchschnittlich stark gekürzt wurden, und wenn ja, was wird sie dagegen unternehmen? Es trifft nicht zu, daß im Bereich der Deutschen Bundesbahn die Zahl der Ausbildungsstellen in den Ausbildungsberufen Elektroanlageninstallateur und Energieanlagenelektroniker im Kalenderjahr 1977 gegenüber dem Vorjahr rückläufig ist. Die Vergleichszahlen betragen: 1976 1977 Ausbildungsberuf: Elektroanlageninstallateur 474 657 Ausbildungsberuf : Energieanlagenelektroniker 234 256 Bei dem Ausbildungsberuf Elektroanlageninstallateur beträgt die Steigerung der Anzahl der Ausbildungsplätze gegenüber dem Vorjahr 33,6 v. H. und im Ausbildungsberuf Energieanlagenelektroniker 9,4 v. H. 574* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 87) : Trifft es zu, daß die Unklarkeit über das Weiterbestehen der Bundesbahnstrecke zwischen Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) und Wolfhagen (Landkreis Kassel) einen erheblichen Verzögerungsfaktor für den Bau des Erpe-Stausees zwischen Volkmarsen und Wolfhagen darstellt, und kann der Bauträger (hessischer Wasserverband Diemel) bei seinen weiteren Planungen davon ausgehen, daß die erwähnte Bundesbahnstrecke auch zukünftig erhalten bleibt? Der Bau des Erpestausees würde, wenn die außerhalb des betriebswirtschaftlich optimalen Netzes liegende, dem Personen- und Güterverkehr dienende eingleisige Nebenbahn Volkmarsen—Obervellmar erhalten bliebe, deren Verlegung auf ca. 1,6 km Länge erfordern. Die Arbeiten zur Ermittlung des gesamtwirtschaftlich optimalen Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn sind noch im Gange. Vor Abschluß der einzelnen Streckenuntersuchungen kann keine konkrete Aussage gemacht werden. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/66 Fragen B 88 und 89) : Lassen die Angaben der Landeskriminalpolizeidirektion Stuttgart, nach denen sich im Jahr 1976 mehr Luftfahrtunfälle im Land Baden-Württemberg als im Jahr zuvor ereignet haben, den Schluß zu, daß eine derartige Entwicklung nur in diesem Bundesland zu verzeichnen war, oder entspricht dies einem Bundestrend? Hält die Bundesregierung besondere Maßnahmen zur Verringerung von Luftfahrtunfällen für erforderlich, und wenn ja, welche? Zu Frage B 88: Die Zahl der Flugunfälle im Land Baden-Württemberg ist im Jahre 1976 stärker gestiegen als im Bundesdurchschnitt. Während die Gesamtzahl der Flugunfälle in der Bundesrepublik Deutschland 1976 nur um rund 5 % höher lag als 1975, stiegen die Flugunfälle in Baden-Württemberg um etwa 25 %. Die Zahl der Unfälle in Baden-Württemberg im Jahre 1976 ist jedoch nicht höher als im Jahre 1974. Die Untersuchung des Luftfahrt-Bundesamtes, worauf diese starken Abweichungen zurückzuführen sind, ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 89: Der Schwerpunkt der Maßnahmen zur Verringerung von Luftfahrzeugunfällen liegt im Jahre 1977 bei der Verbesserung der Flugvorbereitung und Flugdurchführungsplanung. Ob im Hinblick auf die Schwankungen der Unfallzahlen in Baden-Württemberg gezielte weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, hängt von dem Ergebnis der Untersuchung des Luftfahrt-Bundesamtes ab. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/66 Fragen B 90 und 91) : Wann ist mit dem weiteren Ausbau der B 8 in Form einer 1976 gefällten Entscheidung, daß bezüglich der Ortsdurchfahrt Hasselbach im Zuge der Bundesstraße 8 eine kleine Umgehung errichtet werden soll, das notwendige Planfeststellungsverfahren durchzuführen? Wann ist mit einem weiteren Ausbau der B 8 in Form einer kleinen Umgehung innerhalb der Ortslage Hasselbach im Zuge der B 8 zu rechnen? Zur Ausschaltung der engen Kurven bei Hassel-bach soll die Möglichkeit einer südlichen Verlegung der B 8 untersucht werden. Dadurch wäre die Ortsdurchfahrt Hasselbach vom Durchgangsverkehr ausgeschaltet. Die zuständige Straßenneubauabteilung Betzdorf hat einen entsprechenden Planungsauftrag erhalten. Mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist frühestens 1978 zu rechnen. Es ist beabsichtigt, mit den Bauarbeiten zu beginnen, sobald die Pläne rechtskräftig sind. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 92) : Auf Grund welcher Systematik und Erwägungen wurden die heutigen Kraftfahrzeugkennzeichen an Städte und Kreise vergeben, und aus welchen Gründen wurde das Kennzeichen „L" bei der Einführung des jetzigen Kennzeichensystems nicht vergeben? Bei Einführung des derzeitigen Kennzeichensystems im Jahre 1956 wurden die Kraftfahrzeuge nach der Zulassungsstelle mit einem, zwei oder drei Buchstaben gekennzeichnet. Dabei wurden den wenigen ganz großen Zulassungsstellen ein, den weniger großen zwei und den kleinen drei Buchstaben zugeteilt. Ein großer Verwaltungsbezirk, für den der Buchstabe „L" geeignet gewesen wäre, war damals nicht vorhanden. Wäre damals Leipzig zu berücksichtigen gewesen, wäre zweifellos das „L" dafür verwendet worden. Bei der Wahl des Unterscheidungszeichens für Kraftfahrzeuge mit Standort im neugebildeten LahnDill-Kreis und in der neugebildeten Stadt Lahn war folgendes zu berücksichtigen: Ein dreibuchstabiges Unterscheidungszeichen war wegen der großen Zahl der Fahrzeuge nicht zweckmäßig. Ein geeignetes Unterscheidungszeichen mit zwei Buchstaben stand nicht mehr zur Verfügung, da LA = Landshut und LH = Lüdinghausen bereits vergeben waren und die Zuteilung von „LN" wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Unterscheidungszeichen „LM" im benachbarten Kreis Limburg nicht möglich war. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 575* Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 93 und 94) : Inwiefern trägt ohne eine Einstufung der A 98 zwischen Friedrichshafen und dem Achberger Kreuz in die Dringlichkeitsstufe I a die Einstufung der A 96 in diese Stufe den Verkehrsbedürfnissen der Stadt Friedrichshafen „in besonderem Maße Rechnung”, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Anfrage zum 17. Januar ausführt? Was wird die Bundesregierung tun, um die nach Fertigstellung der A 98 zwischen Kempten und Weitnau Anfang der achtziger Jahre zu erwartende totale Verstopfung der Ortsdurchfahrt der B 12 durch die Stadt Isny zu vermeiden, die den Bürgern dieser Stadt besonders dadurch unzumutbare Belastungen aufbürden wird, daß der Verkehr auf der B 12 durch den Kern der Innenstadt führt? Zu Frage B 93: Die Vielzahl vorrangiger Maßnahmen und die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel machten es nicht möglich, im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Bodenseeraum sowohl den notwendigen Ausbau der Bundesstraße 31 als auch den Neubau der Bundesautobahn A 98 in Dringlichkeit I a einzustufen. Mit der Autobahn A 98 allein können die örtlichen Verkehrsprobleme am Bodensee nicht entscheidend verbessert werden. Durch die vorrangige Einstufung der B 31 (einschließlich einer Ortsumgehung Friedrichshafen) und der Autobahn A 98 (B 30) wird jedoch bereits eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse am Bodensee und darunter auch insbesondere für Friedrichshafen erreicht. Zu Frage B 94: Der Ausbau der Bundesfernstraßen erfolgt nach dem Bedarfsplan, der gesetzliche Grundlage ist. Danach kann von der Autobahn A 98 nur der Abschnitt Kempten—Weitnau (einbahnig) und der Bereich Wangen in vorrangiger Dringlichkeit gebaut werden. Eine endgültige Aussage über das Zwischenstück bei Isny kann erst nach der nächsten Überprüfung des Bedarfsplanes in 4 Jahren, bei welcher der mögliche weitere Bedarf konkretisiert werden soll, gemacht werden. Das Ziel wird sein, die Lücke zwischen Weitnau und Wangen möglichst bald zu schließen. Damit soll der Verkehrsbedeutung und der Verkehrsbelastung dieser neuen Autobahnverbindung, die jedoch erst nach durchgehender Fertigstellung gegeben sind, Rechnung getragen werden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 95) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Umgehungsstraße B 221 in der Gemeinde Niederkrüchten, Ortsteil Niederkrüchten, im Kreise Viersen gebaut wird? Die Bauarbeiten sollen sofort nach abschließender planerischer und verfahrensmäßiger Vorbereitung begonnen werden. Diese Vorbereitungen werden noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen B 96 und 97): Wann ist damit zu rechnen, daß die Fernsprechteilnehmer der am 1. Januar 1977 in die Landeshauptstadt Wiesbaden eingegliederten ehemaligen Gemeinden des Main-Taunus-Kreises (Naurod, Auringen, Medenbach, Breckenheim, Nordenstadt, Delkenheim) in das Ortsnetz von Wiesbaden einbezogen werden, und aus welchem Grund erfolgte dies nicht zum 1. Januar 1977? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß von Postbenutzern bereits heute für Briefsendungen eine der neuen Gebietseinteilung entsprechende Beschriftung verlangt wird, während den Postkunden die Vorteile, die sich aus der Eingemeindung ergeben könnten, noch vorenthalten werden? Zu Frage B 96: Die Leitungen des Fernsprechnetzes sind in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte, die Vermittlungsstellen, ausgerichtet. Eine Anpassung der netztechnischen Einteilung an kommunale Neugliederungen ist wegen des erforderlichen finanziellen Aufwands nicht realisierbar. Die Einbeziehung der nach Wiesbaden eingemeindeten Orte in das Wiesbadener Ortsnetz kann daher leider nicht unmittelbar in Aussicht gestellt werden. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hat jedoch die Einführung des Nahverkehrstarifs beschlossen, um die Schwierigkeiten zu beseitigen, die sich aus der unterschiedlichen Einteilung des Fernsprechnetzes und der kommunalen Gebietseinheiten ergeben. Danach ist für jedes Fernsprechortsnetz ein Nahverkehrsbereich vorgesehen, der sich auf die unmittelbar angrenzenden und alle im Umkreis von 20 km liegenden Ortsnetze erstreckt. Die zur Landeshauptstadt Wiesbaden neu hinzugekommenen Stadtteile werden danach zwar weiterhin ihren jetzigen Ortsnetzen angehören. Zwischen ihnen und im Verkehr mit den übrigen Stadtteilen werden jedoch nicht mehr Ferngespräche, sondern Nahgespräche zur Ortsgesprächegebühr geführt. Gegen Ende dieses Jahres wird der Nahbereichs-Versuchsbetrieb in sechs Knotenvermittlungsstellenbereichen abgeschlossen sein. Erst danach kann über die weiteren Einführungsmaßnahmen entschieden werden. Zu Frage B 97: Eine der kommunalen Gebietseinteilung entsprechende Beanschriftung dient in erster Linie der un-verzögerten, sicheren und kostengünstigen Beförderung und Auslieferung der Postsendungen. Ein in Übereinstimmung mit dem politischen Gemeindenamen festgelegter postamtlicher Name sowie eine einheitliche Postleitzahl liegen somit auch im Interesse der Postbenutzer. 536* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 Die Deutsche Bundespost ist danach im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, ihre betriebliche Organisation der kommunalen Neuordnung anzupassen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 98) : Zu welchem Zeitpunkt wird das Fernsprechnetz im vorderpfälzischem Raum, insbesondere in den Landkreisen Ludwigshafen, Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt, auf die gültigen Verwaltungsgrenzen umgestellt sein? Die Leitungen des Fernsprechnetzes sind in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte, die Vermittlungsstellen, ausgerichtet. Eine Anpassung der netztechnischen Einteilung an jeweilige kommunale Neugliederungen ist wegen des erforderlichen finanziellen Aufwands nicht realisierbar. Daher kann auch für den vorderpfälzischen Raum eine Umstellung des Fernsprechnetzes auf die gültigen Verwaltungsgrenzen leider nicht unmittelbar in Aussicht gestellt werden. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hat jedoch die Einführung des Nahverkehrstarifs beschlossen, um die Schwierigkeiten zu beseitigen, die sich aus der unterschiedlichen Einteilung des Fernsprechnetzes und der kommunalen Gebietseinteilung ergeben. Danach ist für jedes Fernsprechortsnetz ein Nahverkehrsbereich vorgesehen, der sich auf die unmittelbar angrenzenden und alle im Umkreis von 20 km liegenden Ortsnetze erstreckt. Gegen Ende dieses Jahres wird der Nahbereich-Versuchsbetrieb in sechs Knotenvermittlungsstellenbereichen abgeschlossen sein. Erst danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß auf Anweisung des Posttechnischen Zentralamts in Darmstadt die vom Postscheckamt in Essen herausgegebenen Postscheckvordrucke den Namen der Stadt Mönchengladbach als „Moenchgladbach" wiedergeben, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in Übereinstimmung mit dem Beschluß der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 1965 (Runderlaß vom 16. Juni 1965 — Ministerialblatt NW S. 742/SMBl NW 2020) über die amtliche Schreibweise der Namen der Gemeinden nur die amtliche Schreibweise „Mönchengladbach" durch die Deutsche Bundespost verwendet wird? EDV-Anwender, die für den Druck von Anschriften Lochkarten als Datenträger verwenden, müssen längere Ortsnamen kürzen. Lochkarten verfügen über maximal 80 Schreibstellen, von denen 40 für den Empfängernamen oder die Firmenbezeichnung sowie je 20 für die Straßenangabe und für den Ortsnamen zur Verfügung stehen. Da von den 20 Schreibstellen des Ortsnamens 4 für die Postleitzahl verbraucht werden, bleiben für den Namen und die Zustellamtsbezeichnung nur 16 Schreibstellen übrig, wobei die Umlaute ä, ä, ü, je zwei Schreibstellen erfordern (ae, oe, ue). Bei Mönchengladbach wird danach die Zahl von 16 Schreibstellen wegen des Umlauts und der notwendigen Anfügung der Kennzeichnung des Zustellpostamtes (1 oder 2 usw.) überschritten. Das Posttechnische Zentralamt in Darmstadt bietet seit 1963 ein unverbindliches Abkürzungsverzeichnis als Hilfe für EDV-Anwender an, die auf eine Abkürzung von Ortsnamen angewiesen sind. Die Dienststellen der Deutschen Bundespost schreiben, wenn sie selbst als Absender auftreten, überwiegend die Ortsnamen aus. Sie verwenden als Datenträger bereits in großem Umfang anstelle von Lochkarten Magnetbänder oder Magnetplatten, bei denen die Beschränkung auf eine bestimmte Zahl von Schreibstellen nicht notwendig ist. Im Rahmen der von mir bereits angekündigten Überprüfung der Bezeichnung von Zustell-Postanstalten in der Anschrift wird durch eine Arbeitsgruppe auch die Frage der jetzt gebräuchlichen Abkürzungen von Gemeindenamen in Postanschriften untersucht werden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 100) : Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß mit der geplanten Eingliederung des Postamts Hofgeismar in den Zuständigkeitsbereich der Oberpostdirektion Münster sich die ohnehin schwierige Arbeitsmarktsituation im Raum Kassel weiter verschlechtert, und was gedenkt sie dagegen zu tun, daß sich in dieser Region der Abbau von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst weiter fortsetzt? Beim Postamt Hofgeismar anfallende Verwaltungsaufgaben sollen im Zuge der im Verwaltungsdienst der Postämter eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen zum Postamt Warburg verlegt werden. Hofgeismar liegt im Bezirk der Oberpostdirektion Frankfurt am Main, Warburg im OberpostdirektionsBezirk Münster. Die vorgesehene organisatorische Zusammenfassung der beiden Postämter hätte daher zugleich eine Änderung der Grenzen der betroffenen Oberpostdirektions-Bezirke zur Folge. Gemäß § 29 Abs. 2 Postverwaltungsgesetz sind daher die örtlich zuständigen obersten Landesbehörden der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme gebeten worden. Über die Durchführung der geplanten Maßnahme wird nach Eingang und Auswertung der Stellungnahmen entschieden werden. Das Postamt Hofgeismar würde ggf. sieben Arbeitskräfte an das Postamt Warburg abgeben müssen. Eine unmittelbare Belastung des Arbeitsmarktes Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 577* wäre also durch diese Neuordnung nicht zu erwarten. Die Deutsche Bundespost leistet ihren Beitrag zur wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung kommunaler Verwaltungseinheiten vor allem durch eine ausreichende und auf das Verkehrsbedürfnis ausgerichtete Postversorgung. Es kann nicht ihre Aufgabe sein, strukturpolitisch tätig zu werden, indem sie Dienststellen oder Teile von Dienststellen beibehält oder einrichtet, die zur Aufgabenerfüllung nicht unbedingt erforderlich sind. So würden vermeidbare Kosten entstehen, die nur durch höhere Gebühren gedeckt werden könnten. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Ländergrenzen überschneidende Fernsprechbezirke häufig zu Beschwerden in der Fernsprechkundschaft führen, weil die amtlichen Fernsprechbücher der Oberpostdirektion (OPD) in ihrer Abgrenzung nicht mit den politischen Ländergrenzen übereinstimmen und auf diese Weise die Anschlußermittlung eines Fernsprechkunden erschweren, und ist die Bundesregierung bereit, in den Fällen derartiger Grenzüberschneidungen zwischen postalischer und politischer Zuständigkeit einen bürgerwirksamen Reformbeitrag zu leisten, indem die Nennung dieser betroffenen Anschlußinhaber jeweils in beiden OPD-Fernsprechbüchern erfolgt? Normalerweise werden Fernsprechteilnehmer unter der Bezeichnung ihres Ortsnetzes in die amtlichen Fernsprechbücher eingetragen. Die Ortsnetze werden nach der wirtschaftlichen Struktur des Versorgungsgebiets und den fernmeldebetrieblichen Erfordernissen zu amtlichen Fernsprechbuch-Bereichen zusammengefaßt. Die gewünschte Doppeleintragung für Fernsprechteilnehmer an den Grenzen der Bereiche der amtlichen Fernsprechbücher ist leider nicht zu verwirklichen, weil dadurch erhebliche zusätzliche Kosten und Erschwernisse für die redaktionelle Bearbeitung entstehen würden. Um jedoch die Härten für die Kunden zu mildern, werden seit 1970 zusätzliche amtliche Fernsprechbücher benachbarter Bereiche zu einer Schutzgebühr von 2,— DM je Band abgegeben. Diese Lösung ist bisher von jedermann als zumutbar empfunden worden. Bereits seit 1971 besteht außerdem die Möglichkeit, die Einträge der Teilnehmer einer Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Gemeindenamen in den amtlichen Fernsprechbüchern ihres Bereichs zusammenzufassen. Das gilt auch für Gemeinden, die noch in verschiedenen Fernsprechbuchbereichen aufgeführt werden. Die Oberpostdirektionen sind gerne bereit, die interessierten Gemeinden zu beraten. Im Zusammenhang mit der künftigen Einführung der Nahbereiche werden z. Z. neue Möglichkeiten einer zweckmäßigen und kundenfreundlichen Gestaltung der amtlichen Fernsprechbücher untersucht. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 102) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, zur Förderung eines kontinuierlichen Baugeschehens — auch im eigenen Bereich — dafür zu sorgen, daß in Einzelfällen die Fertigstellungstermine für Investitionszuschüsse auch über den 30. Juni 1977 hinausgeschoben werden können? Mit dem Investitionszuschußgesetz sollte — im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung — ein zeitlich begrenzter Anstoß zur Belebung abgeschwächter Wirtschaftstätigkeit vor allem im Bereich des nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz geförderten Mietwohnungsbaues gegeben werden. Die Festlegung des 30. Juni 1977 als äußersten Bezugsfertigkeitstermin, wie auch die kurz bemessenen Fristen für die Einleitung der nach dem Gesetz begünstigten Baumaßnahmen sollten gewährleisten, daß die Belebung der Neubautätigkeit alsbald erreicht wird. Aus diesem Grunde fehlen im Gesetz Ausnahmebestimmungen, die in Einzelfällen — etwa bei Vorliegen einer Härte oder bei Fristüberschreitungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat — ein Hinausschieben der Fertigstellungstermine über den 30. Juni 1977 hinaus ermöglichen. Eine nachträgliche Verlängerung der Fertigstellungsfrist für Einzelfälle würde mit dem Zweck des Investitionszuschußgesetzes nicht in Einklang stehen und wäre darüber hinaus geeignet, die Wirksamkeit etwaiger künftiger konjunkturpolitischer Gesetze mit Fristsetzungen zu beeinträchtigen. Eine individuellen Fallgestaltungen Rechnung tragende Verlängerungsmöglichkeit würde überdies bei der Prüfung von Einzelanträgen schwierige Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht erforderlich machen, insbesondere die Feststellung, ob und inwieweit eine verspätete Genehmigung des Bauantrages oder Verzögerungen bei der Mittelbewilligung, bei der Anlieferung von Baumaterial oder bei der Bauausführung für die Nichteinhaltung der Fertigstellungsfrist ursächlich gewesen und von wem sie gegebenenfalls zu vertreten sind. Das Investitionszuschußgesetz hat zu einer beschleunigten Abwicklung und Stützung der Wohnungsbauprogramme der Länder sowie zu einer stärkeren Auslastung der Hochbaukapazitäten beigetragen und damit seinen Zweck erreicht (vgl. auch meine Antworten auf die Anfragen der Abgeordneten Dr. Schneider, Drucksache 7/5825 und Pawelczyk, Drucksache 7/5926). Die gesetzlich bestimmte äußerste Fertigstellungsfrist für den begünstigten Wohnraum hat allerdings zu Überhitzungserscheinungen in der Berliner Bauwirtschaft, vor allem im Ausbaugewerbe, mit unerwünschten Auswirkungen auf die Preis- und Kostengestaltung geführt. Sie sind darauf zurückzuführen, daß in Berlin — im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt, aber auch zu den Gegebenheiten in vergleichbaren Verdichtungsräumen — der soziale Wohnungsbau den weitaus überwiegenden Anteil 578* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 am gesamten Wohnungsbau ausmacht und deshalb das Investitionszuschußgesetz hier einen besonders starken Nachfragedruck der unternehmerischen Wohnungswirtschaft ausgelöst hat. Diesen nicht beabsichtigten nachteiligen Folgen der Fristsetzung kann durch eine gezielte Verlängerung der gesetzlichen Fertigstellungsfrist entgegengewirkt werden, die zugleich eine Verstetigung des Baugeschehens in Berlin fördert. Das Bundeskabinett hat mich ermächtigt, für eine entsprechende Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages Formulierungshilfe zu leisten. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 103) : Trifft eine Pressemeldung zu, derzufolge von Freitag, 14. Januar, bis Sonntag, 16. Januar 1977, mindestens 15 Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin die Einreise nach Ost-Berlin und in die DDR verweigert wurde, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Einreise nicht gewährt, und in welcher Weise ist die Bundesregierung bei der DDR-Regierung vorstellig geworden? In der Zeit vom 14. bis zum 16. Januar 1977 sind in Berlin 18 Personen zurückgewiesen worden, die von Berlin (West) aus nach Ost-Berlin oder in die DDR einreisen wollten. Bei den Betroffenen handelte es sich um Deutsche aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West). Die DDR-Behörden haben die Zurückweisungen nicht begründet. Von den Zurückweisungen der letzten Wochen sind nach unseren Erkenntnissen insbesondere folgende Personengruppen betroffen: 1. Personen, die in den letzten Jahren aus der DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden in das Bundesgebiet oder nach Berlin (West) übergesiedelt sind; 2. Personen, deren Angehörige oder Verlobte in der DDR einen Antrag auf Übersiedlung in das Bundesgebiet oder nach Berlin (West) gestellt haben; 3. Personen, die in der DDR inhaftiert waren. Viele der Betroffenen konnten bis in die jüngste Zeit in die DDR einreisen. Manche waren im Besitz von Einreisegenehmigungen der DDR-Behörden. Alle Fälle werden gegenüber der DDR-Regierung angesprochen. Wenn auch niemand einen Rechtsanspruch auf Einreise in die DDR hat, so bedauert die Bundesregierung gleichwohl die zahlreichen Zurückweisungen und Ablehnungen von Einreiseanträgen in der jüngsten Zeit. Ich halte es weder für gerechtfertigt noch für menschlich vertretbar, wenn Verlobten oder nahen Angehörigen die Begegnung verweigert wird. Anlage 94 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 104) : In welchen Fällen ist die Ständige Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland befugt, Visa für die Einreise in die DDR zu erteilen? Das Protokoll vom 14. März 1974 über die Errichtung der Ständigen Vertretungen schließt es nicht aus, daß die Ständige Vertretung der DDR Visa für Reisen ausstellt. Hiervon unberührt geblieben sind die bereits bestehenden Möglichkeiten, Visa für Reisen in die DDR zu erlangen. Anlage 95 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 105) : Wie viele der 9 298 schriftlichen Eingaben, die nach Meldung des „Spiegel" in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin eingegangen sind, stammen von Bewohnern der DDR? Eine Aufschlüsselung nach der Herkunft der Eingaben an die Ständige Vertretung der Bundesrepuplik Deutschland erfolgt nicht. Es erscheint darüber hinaus nicht angebracht, die Anzahl der Eingaben an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Öffentlichkeit zu behandeln. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 106) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundesausbildungsförderungsgesetz auch auf die Absolventen des Berufsgrundbildungsjahrs in Vollzeitschulform auszudehnen? Die Förderung ist nicht abhängig vom vorhergehenden Bildungsgang in der Schule, sondern allein davon, ob sich der Auszubildende im Förderungszeitraum in förderungsfähiger Ausbildung befindet. Ist dies der Fall, sind Absolventen des Berufsgrundbildungsjahres wie andere Schüler auch förderungsberechtigt, wenn sie z. B. die Klassen 11 einer Berufsfachschule, einer Berufsaufbauschule oder eine Fachoberschule besuchen. Zur Förderung während des Besuchs des Berufsgrundbildungsjahres ist folgendes zu sagen: 1. Bereits durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1649) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1975 diejenigen Schüler der Klasse 10 von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen in den Förderungsbereich des Bundesausbildungsförderungsge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 579* setzes einbezogen, die von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichen können und deshalb auswärts untergebracht werden müssen. Zu diesen Schularten gehört auch das Berufsgrundbildungsjahr. Zwar ist die Zahl der auf dieser Grundlage geförderten Schüler verhältnismäßig gering, aber es werden gerade die Schüler begünstigt, die nur mit besonders hohen Aufwendungen an einem Berufsgrundbildungsjahr teilnehmen können und darum besonders auf staatliche Hilfe angewiesen sind. 2. Bei der Frage der isolierten Einbeziehung allein der Form „Berufsgrundbildungsjahr" der Klasse 10 ist auch verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebotes Rechnung zu tragen, die bei der Diskussion über die Einbeziehung des Berufsgrundbildungsjahres ohne gleichzeitige Ausdehnung des Förderungsbereichs auf die Klasse 10 der übrigen Ausbildungsstätten erhoben worden sind. Ferner ist zu berücksichtigen, daß die Kinder aus Familien mit geringem Einkommen sich veranlaßt sehen könnten, im 10. Schuljahr entgegen ihrem eigenen Wunsch und ihrer Begabung auf diese berufliche Schule überzuwechseln, wenn sie feststellen, daß Ausbildungsförderung nur für die Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr, nicht aber zum Besuch der Klasse 10 der übrigen Ausbildungsstätten geleistet wird. 3. Deshalb hält es die Bundesregierung für geboten, zunächst die umfassenderen Fragen der künftigen Struktur und Entwicklung der Ausbildungsförderung der systematischen und finanzpolitischen Gesichtspunkten untersuchen zu lassen. Diese Aufgabe wurde einer durch Beschluß der Bund-LänderKommission für Bildungsplanung gebildeten Arbeitsgruppe zugewiesen, die mit der Analyse des Zusammenhangs zwischen der Ausbildungsförderung und der Finanzierung des Hochschulbereichs befaßt ist. Die Bundesregierung hält es für verfrüht, sich abschließend zu diesem Problem zu äußern, bevor die Ergebnisse der Untersuchungen der Arbeitsgruppe vorliegen und über diese Ergebnisse ein eingehender Meinungsaustausch mit allen Ländern stattgefunden hat. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Schüler mit Sonderschulabschluß praktisch nur ein normales Ausbildungsverhältnis durchlaufen können, und hält sie es für sinnvoll, einfachere Berufsbilder für Jugendliche zu schaffen, die geistig behindert oder lernbehindert sind? Nach § 28 Berufsbildungsgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur in anerkannten Ausbildungsberufen und nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Von diesem „Ausschließlichkeitsgrundsatz" kann nach § 48 Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung Behinderter abgewichen werden, soweit Art und Schwere der Behinderung das erfordern. Dies hat dazu geführt, daß zuständige Stellen (Kammern) jeweils für ihre Bezirke besondere Ausbildungsgänge für Behinderte geregelt haben. Die Bundesregierung vertritt den Grundsatz, daß oberstes Ziel der Berufsausbildung Behinderter der Abschluß in einem der z. Z. 456 anerkannten Ausbildungsberufe ist. Soweit Behinderte aber nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden können, soll ihnen durch eine Berufsausbildung auf der Grundlage der Regelungen nach §§ 48, 44 Berufsbildungsgesetz/§§ 42 b, 41 Handwerksordnung eine berufliche Qualifikation vermittelt werden. Sie soll zu einer möglichst qualifizierten Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt befähigen. Es bestehen z. Z. über 100 solcher Regelungen, die leider sehr uneinheitlich gestaltet sind. Deshalb war in dem vom Bundesrat abgelehnten Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zur Neufassung des Berufsbildungsgesetzes eine Verordnungsermächtigung enthalten, nach der besondere Ausbildungsgänge für Behinderte durch bundesweit geltende Rechtsverordnungen geregelt werden sollten. Eine entsprechende Ermächtigung, die das geltende Berufsbildungsgesetz nicht gewährt, hält die Bundesregierung nach wie vor für notwendig. Auf der Grundlage des geltenden Berufsbildungsgesetzes kann allenfalls durch Empfehlungen in die nach § 44 Berufsbildungsgesetz zur Regelung von Ausbildungsgängen für Behinderte befugten zuständigen Stellen eine Vereinheitlichung dieser Regelungen auf Bundes- bzw. Länderebene erreicht werden. Ob dieser Weg Erfolg verspricht, bleibt abzuwarten. Der Bundesausschuß für Berufsbildung hat in seinen Beschlüssen vom 25. August 1976 diesem Weg zugestimmt und empfohlen, daß das Bundesinstitut für Berufsbildung Rahmenkonzeptionen für die Berufsausbildung Behinderter erarbeitet. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 108) : Gedenkt die Bundesregierung, die Schüler des von ihr in besonderer Weise verbal geförderten Berufsgrundbildungsjahres künftig auch in die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz einzubeziehen, nachdem sie in ihrem Bericht zu diesem Gesetz vom 30. Dezember 1976 einen Ausblick auf Leistungserweiterung nicht gegeben hat? Die Förderung ist nicht abhängig vom vorhergehenden Bildungsgang in der Schule, sondern allein davon, ob sich der Auszubildende im Förderungszeitraum in förderungsfähiger Ausbildung befindet. Ist dies der Fall, sind Absolventen des Berufsgrundbildungsjahres wie andere Schüler auch förderungsberechtigt, wenn sie z. B. die Klassen 11 einer Berufsfachschule, einer Berufsaufbauschule oder einer Fachoberschule besuchen. Zur Förderung während des Besuchs des Berufsgrundbildungsjahres ist folgendes zu sagen: 580* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 1. Bereits durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1649) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1975 diejenigen Schüler der Klasse 10 von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen in den Förderungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes einbezogen, die von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichen können und deshalb auswärts untergebracht werden müssen. Zu diesen Schularten gehört auch das Berufsgrundbildungsjahr. Zwar ist die Zahl der auf dieser Grundlage geförderten Schüler verhältnismäßig gering, aber es werden gerade die Schüler begünstigt, die nur mit besonders hohen Aufwendungen an einem Berufsgrundbildungsjahr teilnehmen können und darum besonders auf staatliche Hilfe angewiesen sind. 2. Bei der Frage der isolierten Einbeziehung allein der Form „Berufsgrundbildungsjahr" der Klasse 10 ist auch verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebotes Rechnung zu tragen, die bei der Diskussion über die Einbeziehung des Berufsgrundbildungsjahres ohne gleichzeitige Ausdehnung des Förderungsbereichs auf die Klasse 10 der übrigen Ausbildungsstätten erhoben worden sind. Ferner ist zu berücksichtigen, daß Kinder aus Familien mit geringem Einkommen sich veranlaßt sehen könnten, im 10. Schuljahr entgegen ihrem eigenen Wunsch und ihrer Begabung auf diese berufliche Schule überzuwechseln, wenn sie feststellen, daß Ausbildungsförderung nur für die Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr, nicht aber zum Besuch der Klasse 10 der übrigen Ausbildungsstätten geleistet wird. 3. Deshalb hält es die Bundesregierung für geboten, zunächst die umfassenderen Fragen der künftigen Struktur und Entwicklung der Ausbildungsförderung unter systematischen und finanzpolitischen Gesichtspunkten untersuchen zu lassen. Diese Aufgabe wurde einer durch Beschluß der Bund-LänderKommission für Bildungsplanung gebildeten Arbeitsgruppe zugewiesen, die mit der Analyse des Zusammenhangs zwischen der Ausbildungsförderung und der Finanzierung des Hochschulbereichs befaßt ist. Die Bundesregierung hält es für verfrüht, sich abschließend zu diesem Problem zu äußern, bevor die Ergebnisse der Untersuchungen der Arbeitsgruppe vorliegen und über diese Ergebnisse ein eingehender Meinungsaustausch mit allen Ländern stattgefunden hat. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/66 Frage B 109) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf die im Hochschulrahmengesetz vorgesehene neue Zulassungsordnung (besonderes Auswahlverfahren) sicherzustellen, daß für die Zulassung zum Medizinstudium eine sinnvoll verbrachte Tätigkeit in Krankenhäusern etc. während der Zeit des Wartens auf die Zulassung zum Studium nach dem bisherigen Auswahlverfahren positiv berücksichtigt wird? Das besondere Auswahlverfahren nach § 33 Hochschulrahmengesetz berücksichtigt die Wartezeit als Kriterium nicht mehr. Damit gibt es auch keine Möglichkeit, die Art, wie der Bewerber seine Wartezeit verbracht hat, in das Verfahren nach § 33 HRG einzuführen. Das besondere Auswahlverfahren stellt vielmehr nach dem bisherigen Entwicklungsstand auf die Fähigkeiten und Kenntnisse ab, die für den Studienerfolg von Bedeutung sein können. Soweit diese Fähigkeiten und Kenntnisse durch die Tätigkeit im Krankenhaus erhöht worden sind, kann eine solche Tätigkeit dem Bewerber indirekt zugute kommen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, hängt von der näheren Ausgestaltung der Verfahren ab, die Angelegenheit der Länder ist. Das HRG sieht als Auswahlinstrumente den Test und „auf das Studium ausgerichtete, mit Leistungsnachweisen verbundene praktische Tätigkeiten" vor. Hiermit sind nicht Tätigkeiten gemeint, wie sie heute von einzelnen Bewerbern zur Überbrückung der Wartezeit z. B. in Krankenhäusern ausgeübt werden. Das Gesetz hat vielmehr eine für das Feststellungsverfahren besonders eingerichtete studienbezogene und mit spezifischen Leistungsnachweisen verbundene Tätigkeit im Auge. Auch hier wieder obliegt die nähere Ausgestaltung den Ländern, die auch darüber zu entscheiden haben, ob und wieweit eine frühere praktische Tätigkeit auf das verlangte Praktikum angerechnet werden kann. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 110) : Welchen Zeitpunkt im Jahr 1977 beabsichtigt die Bundesregierung, nach ihren derzeitigen Überlegungen in dem angekündigten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für die Anpassung der Leistungen nach diesem Gesetz vorzuschlagen? Die Bundesregierung hat am 2. Februar 1977 den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (4. BAföGÄndG) beschlossen. In diesem Entwurf schlägt sie vor, die Bedarfssätze zum 1. April 1977 anzuheben. Gleichzeitig soll die damit abgelöste Regelung über den Härteausgleich in Artikel 18 § 2 Haushaltsstrukturgesetz außer Kraft treten. Die Freibeträge und Sozialpauschalen nach § 21 Abs. 2 BAföG sollen zum 1. Juli 1977 mit der Maßgabe angehoben werden, daß die Anhebungen für alle Bewilligungszeiträume zu berücksichtigen sind, die nach dem 30. Juni 1977 beginnen. In der Förderungspraxis bedeutet dies: Die Erhöhung wirkt sich aus für Schüler regelmäßig von Beginn des neuen Schuljahres, also vom 1. August 1977 an, für Studierende regelmäßig ab 1. Oktober 1977. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1977 581* Anlage 101 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 111) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der belgische Unterrichtsminister am 9. August 1976 verfügt hat, daß vom Schuljahr 1976/77 an alle ausländischen Kinder, deren Eltern nicht in Belgien wohnen, Schulgeld entrichten müssen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung über eine routinemäßige Behandlung in der deutsch-belgischen Kulturkommission hinaus zu tun, um die Rechte und Interessen deutscher Eltern zu wahren und um den belgischen Unterrichtsminister zur Korrektur einer Verfügung zu veanlassen, die den erklärten Willen der belgischen Regierung zur Förderung der europäischen, insbesondere der grenznahen, Zusammenarbeit widerspricht? Der Bundesregierung ist die Frage der Erhebung von Schulgeld von deutschen Schülern, die nicht in Belgien wohnen, aber belgische Schulen besuchen, seit geraumer Zeit bekannt. Sie wurde zunächst auf der kleinen Sitzung der gemischten deutsch-belgischen Kommission am 25. November 1976 und dann auf der Sitzung der Unterkommission für den pädagogischen Austausch im Rahmen des deutsch-belgischen Kulturabkommens am 31. Januar 1977 in Bonn behandelt. Beide Gespräche brachten nur den Hinweis, für die deutschen Schüler könne von dieser allgemeinen Regelung, zu der sich die belgische Regierung aus Budgetgründen gezwungen gesehen habe, keine Ausnahme gemacht werden. Darüber hinaus konnte leider kein konkreter Anhaltspunkt für eine Lösung im Sinne der deutschen Schüler gewonnen werden. Das Auswärtige Amt wird die Angelegenheit jetzt auf diplomatischem Wege der belgischen Regierung unterbreiten, um eine Befreiung der deutschen Kinder von der Zahlung des Schulgeldes zu erreichen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 112) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Kindern von Aussiedlern aus den deutschen Ostgebieten und aus osteuropäischen Ländern die Kosten zu ersetzen, die durch den Besuch eines Internats entstehen, weil nicht in allen Regionen Förderschulen zur Verfügung stehen? Nach den „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer" (sog. Garantiefonds) werden aus Mitteln des Bundes Beihilfen für die notwendige Internatsunterbringung zum Besuch einer Förderschule gewährt. Eine evtl. Beteiligung der Eltern an den Kosten richtet sich nach den Freibetragsregelungen des Garantiefonds, die in besonderer Weise auf die Bedürfnisse der Eingliederung der Aussiedler abgestellt sind. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 113) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von ihr geförderte Forschungsinsel Nordsee, und was hat sie unternommen oder gedenkt sie zu unternehmen, um auf dieser Forschungsinsel in einem vertretbaren Umfang Forschungsarbeiten durchführen zu lassen? Die 40 Seemeilen nordwestlich von Helgoland errichtete Forschungsplattform ist notwendige Voraussetzung zur Durchführung von bestimmten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf den Gebieten der Ozeanographie, Meteorologie, Meerestechnik und des Umweltschutzes; Forschungen dieser Art können auf Schiffen oder unter Einsatz von Bojen nur unter erheblichen Beeinträchtigungen bzw. überhaupt nicht durchgeführt werden. Die Forschungsplattform Nordsee ist seit September 1975 in Betrieb. Auf der Forschungsplattform sind seit Ende 1976 in erweitertem Umfang naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Forschungsarbeiten angelaufen, an denen sich die Universitäten Aachen, Braunschweig, Bochum, Hannover, Karlsruhe, Kiel und München neben mehreren Firmen der meerestechnischen Industrie beteiligen. Die Nutzung der Forschungsplattform auch für Aufgaben von den Dienststellen anderer Bundesressorts ist eingeleitet. Es sind damit alle Voraussetzungen gegeben, daß eine gute Auslastung der Forschungsplattform „Nordsee" im Jahre 1977 erreicht werden kann. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage B 114) : Sind der Bundesregierung die von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 19. Januar 1977 veröffentlichten Forschungen der NASA über die wirtschaftliche Nutzung der Wasserhyazinthe (Eichhorniacrasspipes) bekannt, und ist sichergestellt, daß diese Erkenntnisse für das deutsche Wasserhyazinthenprojekt im Sudan unmittelbar genutzt werden können? Die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 19. Januar 1977 erwähnten Forschungen der NASA über die wirtschaftliche Nutzung der Wasserhyazinthen sind der Bundesregierung bekannt. Das im Sudan durchgeführte Vorhaben dient einerseits dazu, die auf dem weißen Nil und seinen Zu- und Nebenflüssen durch die Wasserhyazinthe verursachten wirtschaftlichen Schädigungen weitgehend auszuschalten. Andererseits wird geprüft, für welche wirtschaftlich sinnvollen Verwendungszwecke Wasserhyazinthen eingesetzt werden können. Hier kommen u. a. die Verfütterung, die Kompostierung, die Gewinnung von Bio-Gas, die Verwertung als Ausgangsmaterial für die Faserplattenherstellung und die Gewinnung von eiweißhaltigen Basisfutterstoffen in Betracht. Auf die in anderen Ländern verfügbaren Erkenntnisse, insbesondere die Forschungsergebnisse der NASA, wird dabei gezielt zurückgegriffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Daweke.


Rede von Klaus Daweke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte gehofft, daß die erste Rede, die ich im Bundestag halten darf und die ja merkwürdigerweise Jungfernrede heißt, eine Nachfolgerede von Frau Schuchardt wäre. Das hat jetzt nichts mit dem Begriff Jungfernrede zu tun, sondern mehr damit, daß ich eigentlich sehr darauf gespannt war, wie Sie, Frau Schuchardt, hier heute auftreten würden, weil ich mit viel Interesse Ihre Rundfunkinterviews, genauso wie die von Herrn Mischnick, verfolgt habe, in denen Sie Ankündigungen gemacht haben. Ich fand es sehr interessant, wie Sie eben nicht mehr darauf zurückgekommen sind.
Ich meine, man sollte vielleicht zu Beginn der zweiten Runde dieser Debatte noch einmal den Gedanken aufgreifen, der dem BAföG in § 35 und damit natürlich auch dem Bericht zugrunde liegt. Das BAföG wollte Chancengerechtigkeit im Bildungswesen dadurch herstellen, daß die Startchancen der Menschen, die studieren wollen oder noch Schüler sind, verbessert werden. Der Bericht muß doch dann offensichtlich untersuchen, ob dieser Anspruch des Gesetzes, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen herzustellen, noch aufrechterhalten wird. Ich meine, daß der Bericht dafür — und das hat Herr Hornhues auch gesagt — überhaupt nichts hergibt. Sie können aus der mehr buchhalterisch angelegten Vorlage im Grunde genommen überhaupt nicht entnehmen, wie sich denn tatsächlich die strukturellen Veränderungen a) in der Gesellschaft, in der wirtschaftlichen Situation der Studenten und damit dann eben auch b) auf die soziale Lage der Studenten ausgewirkt haben.
Die Regierung hat, vielleicht nicht explizit, aber immerhin vor der Wahl die Erwartungen der 850 000 Studenten geweckt. Sie hat gesagt, sie werde sich im Rahmen dessen, was das Deutsche Studentenwerk vorgetragen hat, bewegen, sie wolle Angleichungen machen. Sie hat aber nicht gesagt, was sie jetzt von dem hält, was vorher angekündigt wurde. Wenn man den Höhenflug der Politik hierzu verfolgen will, muß man die Berichte 1973 und 1976 miteinander vergleichen. Sie haben z. B. 1973 für das Jahr 1975 noch 3,2 Milliarden DM BAföG eingeplant, und zwar Bund und Länder gemeinsam. Daraus sind 1975 effektiv 2,6 Milliarden DM geworden. 1976 ist die Differenz noch größer. Jetzt ist das Flugzeug wieder unten angelangt, und nun wird gesagt, man müsse darüber vernünftig mit uns diskutieren.
Ich möchte den Bericht, wenn ich ihn charakterisieren soll, nicht nur als eine buchhalterische, sondern als eine zu sehr quantitative und zuwenig qualitative Untersuchung bezeichnen. Ich will das gerne belegen. Sie arbeiten in diesem Bericht beispielsweise mit Pauschalen. So kann man lesen, welches die durchschnittlichen Förderungsbeträge sind. Da wird gesagt, daß 1972 im Durchschnitt pro Student und Monat 340 DM gezahlt worden sind und daß 1975 400 DM gezahlt worden sind, als gäbe diese durchschnittliche Berechnung irgendeine Bewertung oder irgendein brauchbares Datum, wie es um die Situation des BAföG bestellt ist.
Um zu charakterisieren, was ich sagen will, möchte ich einen Vergleich bringen. Ich darf dabei Sie, Herr Minister, als Niedersachsen ansprechen, wenn Sie mir das gestatten. Wenn ich eine Flasche Wein trinke, und Sie trinken keine, dann haben wir im Durchschnitt selbstverständlich je eine halbe Flasche Wein getrunken, nur mit dem Unterschied, daß ich



Daweke
hinterher besoffen bin und der Herr Minister ist nüchtern.

(Heiterkeit — Zurufe von der SPD)

Genauso verhält es sich mit den durchschnittlichen Förderungssätzen. Sie geben für eine Betrachtung zunächst überhaupt nichts her. Wenn Sie also wissen wollen, was wirklich los ist, muß man auf das hinweisen, was vorhin gesagt worden ist: Man muß die Struktur des BAföG untersuchen.
Nun schlagen Sie — lassen Sie mich da auch zu unseren Vorschlägen kommen — eine Koppelung der Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge vor, d. h., Sie wollen in beiden Bereichen vorgehen. Ich finde, es ist doch wirklich nicht so, daß Sie uns vorwerfen können, daß wir wieder einmal nur gegen etwas sind. Das ist nicht richtig. Wir haben gesagt, wenn man sich überlegt, was für die Schüler und Studenten wichtiger ist, die Anhebung der Förderungssätze oder die Anhebung der Freibetragsgrenzen, dann muß man doch untersuchen, wie es jetzt draußen aussieht. Lassen Sie mich dazu eine Frage stellen, vielleicht auch als Gegenfrage zu dem, was die Studenten immer sagen, daß die Anpassung sich an dem orientieren müsse, was sie brauchen. Wie sieht das in einer normalen Familie aus, wo meinetwegen ein Einkommen von 2 500 oder 2 800 DM vorhanden ist, was im Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland schon hoch ist? Was leisten denn da die Eltern für die Kinder, die nicht gefördert werden, aus der eigenen Tasche? Die Frage muß doch erlaubt sein, ob da z. B. 580 DM oder 630 DM oder 690 DM, was immer da für Zahlen im Raume sind, gezahlt werden. Das ist doch eine legitime Frage. Wenn Sie sich jetzt noch einmal den Ansatz des Gesetzes vor Augen führen, das Startchancen verbessern, soziale Gerechtigkeit im Bildungswesen einführen, Sozialpolitik mit Bildungspolitik verbinden soll, dann wäre doch der Weg einer Erhöhung der Freibeträge insofern wesentlich besser, als er in diesem Bereich mehr Gerechtigkeit schafft. Im übrigen ist das auch, wenn Sie so wollen, ein gesellschaftspolitisches Problem, weil sich hier — und das hat Frau Schuchardt eben mit dem Stichwort Transferkommission zur Überprüfung der Transferzahlungen angedeutet — die Frage stellt, ob sich jemand nicht ernsthaft überlegen muß, was er anstellt, ob er meinetwegen 100 DM mehr verdienen will, kann oder soll, ob er sich dann nicht überlegen muß, ob ihm in diesem Bereich überproportional mehr weggenommen wird, so daß es sich auf diese Art und Weise überhaupt nicht mehr lohnt, sondern er dafür bestraft wird, daß er mehr leistet. Das ist dabei ein, wie ich finde, wichtiger Hintergrund.
Sie haben eben gesagt, wir machten überhaupt keine Aussage über die Finanzierung. Ich weise darauf hin, daß in jedem unserer Papiere, die dazu vorgelegt wurden, immer als erster Satz zu lesen ist, daß wir den Plafond, welchen die Regierung gesetzt hat, überhaupt nicht übersteigen wollen. Der RCDS, der, wie Herr Möllemann aus alter Zeit besonders gut weiß, der CDU nahestehen soll, sagt beispielsweise in einer Pressemitteilung — ich weiß nicht, ob Ihnen das als Beleg dienen kann —, er bedaure es, daß die CDU nicht bereit sei, über den Rahmen der Regierung hinauszugehen. Wir wollen
das nicht und haben es auch sehr deutlich gemacht. Sie werden das in den Ausschußberatungen sehen. Wenn man das nicht will, dann muß man eben das tun, was Sie Strukturveränderungen oder, um es positiv zu sagen, Strukturverbesserungen genannt haben.
Da gibt es die Frage der Darlehensregelung. Es ist ganz interessant, festzustellen, daß wir untereinander offensichtlich gar nicht so große Differenzen haben. Dabei beziehe ich das mit ein, was Herr Vogelsang hier vorhin für die SPD gesagt hat. Wir haben uns überlegt — diese Überlegung werden wir weiterführen —, ob es denn nicht sinnvoll und, auch was die individuelle Förderung angeht, gerechter wäre, daß das Darlehen nach dem Ende des Studiums in einem Block zurückzuzahlen ist. Dadurch schaffen wir zusätzliche Leistungsanreize, und derjenige, der eher fertig wird, soll dann auch weniger von dem Darlehen zurückzahlen. Auch das ist eine Überlegung, die fortzusetzen sich lohnt.
Etwas anderes. Das BAföG wird von vielen Menschen als ungerecht empfunden, auch deshalb, weil es z. B., was die Kosten — beispielsweise der Unterbringung — angeht, sehr wenig zwischen den Schülern, die zu Hause wohnen, und denen, die draußen wohnen, differenziert. Man muß überlegen, ob man nicht bei der Anhebung genauso verfahren sollte, wie ich es eben bezüglich der Darlehensregelung sagte, ob man also möglicherweise in dem einen Bereich etwas weniger und in dem anderen Bereich dafür etwas mehr tun sollte. Auch hier würde sich nach unserer Meinung eine Ausgabenexplosion nicht empfehlen.
Sowohl von Frau Schuchardt wie von Herrn Dr. Hornhues ist vorhin schon darauf hingewiesen worden, daß in diesem Zusammenhang auch die Frage zu prüfen ist, wie sich denn das Familienrecht des BGB im Verhältnis zum BAföG stellt. Es geht also um die Frage: Wie sieht es mit der Überleitung der Ansprüche an die Förderungsämter aus, und welche Probleme sind damit verbunden? Auch das muß noch einmal aufgegriffen werden.
Wir haben uns überlegt, daß es bei der Frage der Inanspruchnahme der Eltern durch die Gerichte wichtig sein muß, das Darlehen und damit die Bürgschaften des Bundes für Darlehen der Studenten zu verbessern, d. h. zu überprüfen, ob man hier, auch was die individuelle Not oder was die Einzelsituation des Studenten oder des Schülers angeht, nicht durch die Übernahme von Bürgschaften zu einer großzügigeren Regelung und zu einer geringeren Inanspruchnahme der Familien auf Grund gerichtlicher Entscheidungen kommen sollte.
In diesem Zusammenhang wollen wir einen letzten Punkt ansprechen. Herr Dr. Gölter hat bei uns in die Diskussion die Zahl von 130 Verordnungen eingeführt, die es inzwischen bei den Ländern und beim Bund zum BAföG gibt. Ich kann das jetzt nicht überprüfen. Aber ich will unterstellen, daß sich ein Student normalerweise immer nur mit den Verordnungen seines Bundeslandes auseinandersetzen muß. Aber selbst wenn Sie da eine geringere Zahl ansetzen, so ist das doch, wie ich finde — fast noch bes-



Daweke
ser als die Gasrechnung des Bundeskanzlers bei der Regierungserklärung — ein hervorragendes Beispiel, wie unüberschaubar die gesetzlichen Vorschriften in diesem Land geworden sind!

(Pfeifer [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Herr Lattmann hat gestern im Ausschuß einen neuen Begriff geprägt. Er heißt „kooperative Vernunft". Er wird in den nächsten Wochen ja noch mit Inhalt ausgefüllt werden. Wenn ich mir den Zusammenhang der Gesetze ansehe, die hier zur Beratung anstehen, und auch den Zusammenhang zwischen der Stellung des Bundesrats und der Mehrheit in diesem Hause, dann sollten wir aber nicht nur von „kooperativer Vernunft" reden, sondern den Zwang zur Kooperation erkennen. Wir sind zu ihr bereit.

(Beifall bei der CDU/CSU)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Westphal.