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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/9 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 9. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 347 A Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Dr. Dregger CDU/CSU 349 C Liedtke SPD 355 D Dr. Wendig FDP 359 A Schmidt, Bundeskanzler 362 B Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 375 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 379 C Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 382 A Schwarz CDU/CSU 383 A Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 379 B Nächste Sitzung 383 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 385* A Anlage 2 Übermittlung der Erklärung der drei WestMächte zu den gegen den Status Berlins gerichteten Maßnahmen Ost-Berlins an die Sowjetunion; Verhaftung von vier ausreisewilligen Deutschen in der Sowjetunion SchrAnfr 10 14.01.77 Drs 08/33 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAnfr 11 14.01.77 Drs 08/33 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 385* B Anlage 3 Beurteilung des durch britische Verlage und Fernsehprogramme vermittelten negativen Deutschlandbildes SchrAnfr 13 14.01.77 Drs 08/33 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 385* D Anlage 4 Schlußfolgerungen aus der Auslieferung von Flüchtlingen durch Finnland an die Sowjetunion, wenn diese sie in ihrem Ersuchen als Kriminelle oder Geisteskranke bezeichnet, mit Rücksicht auf die Vereinbarungen von Helsinki SchrAnfr 14 14.01.77 Drs 08/33 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 386* B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Anlage 5 Schlußfolgerungen aus der Verhaftung eines tschechischen Rentners auf Grund seines Briefwechsels mit der Deutschen Welle mit Rücksicht auf die Vereinbarungen von Helsinki SchrAnfr 15 14.01.77 Drs 08/33 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 386* C Anlage 6 Herstellung unmittelbarer Beziehungen der Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts mit West-Berlin zur Umgehung der Bestimmungen des Vier-Mächte-Abkommens über die Vertretung Berlins durch den Bund SchrAnfr 17 14.01.77 Drs 08/33 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 386* D Anlage 7 Verfolgung von Personen in der Sowjetunion, die die Vereinbarungen von Helsinki beobachten SchrAnfr 18 14.01.77 Drs 08/33 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 387* A Anlage 8 Durchsetzung von Verbesserungen für die Menschen im geteilten Deutschland auf der KSZE-Prüfungskonferenz im Sommer 1977 in Belgrad SchrAnfr 19 14.01.77 Drs 08/33 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 387* B Anlage 9 Entwicklung der Zahl der Fälle, in denen deutschen Staatsangehörigen die Erlaubnis zur Heirat rumänischer Staatsangehöriger erteilt worden ist, seit Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte SchrAnfr 20 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 387* C Anlage 10 Entlassung des von der tschechischen Regierung wegen angeblicher Spionage verurteilten deutschen Journalisten Gengenbach aus Anlaß des dritten Jahrestages des Abschlusses des deutsch-tschechoslowakischen Vertrags SchrAnfr 21 14.01.77 Drs 08/33 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 387* D Anlage 11 Verhaftung von Dissidenten in der Sowjetunion unter der falschen Anschuldigung des Rowdytums, der Trunkenheit und anderer krimineller Vergehen SchrAnfr 22 14.01.77 Drs 08/33 Handlos CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 388* A Anlage 12 Verschlechterung der Zustände in sowjetischen Haftlagern seit Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki SchrAnfr 23 14.01.77 Drs 08/33 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 388* B Anlage 13 Enteignung deutscher Aussiedler aus den Oder-Neiße-Gebieten SchrAnfr 26 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 388* C Anlage 14 Ablehnung der von Kurden, Armeniern und Eritreern gestellten Asylanträge SchrAnfr 27 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 389* A Anlage 15 Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Fessenheim/Elsaß; deutsch-französische Vereinbarungen über Stromlieferungen in das Bundesgebiet, über die Regulierung und Begrenzung der thermischen Belastung des Rheins durch das KKW Fessenheim sowie über Katastrophenschutzpläne SchrAnfr 28 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAnfr 29 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 389* B Anlage 16 Aufgaben der innerdeutschen Grenzkommission; Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung über den Verlauf der innerdeutschen Grenze zur DDR im Elbbereich zwischen Schnackenburg und Lauenburg SchrAnfr 30 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr 31 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 III SchrAnfr 32/33 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 390* A Anlage 17 Uberprüfung ausgeschiedener Polizisten durch die Länderinnenministerien bei Aufnahme einer Tätigkeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln SchrAnfr 34 14.01.77 Drs 08/33 Pensky SPD SchrAnfr 35 14.01.77 Drs 08/33 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 390* D Anlage 18 Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs von Schoeler über den Ministerpräsidentenerlaß zur Bekämpfung von Verfassungsfeinden SchrAnfr 36 14.01.77 Drs 08/33 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer BMI 391* C Anlage 19 Änderung des Asylrechts SchrAnfr 37 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw 38 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer BMI 392* B Anlage 20 Erfahrungsbericht der Stadt Nettetal im Kreis Viersen über asylsuchende Ausländer SchrAnfr 39 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 392* C Anlage 21 Veröffentlichung der Konzeption für die Rastatter „Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen der deutschen Geschichte" durch das Koblenzer Bundesarchiv SchrAnfr 40 14.01.77 Drs 08/33 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 41 14.01.77 Drs 08/33 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 392* D Anlage 22 Einreise von Arabern, die palästinensischen Terror- oder anderen illegalen Organisationen angehören, über Ost-Berlin nach West-Berlin SchrAnfr 42 14.01.77 Drs 08/33 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 393* B Anlage 23 Benutzung Norwegens als Transitland für den Rauschgiftschmuggel aus dem Fernen Osten nach Europa SchrAnfr 43 14.01.77 Drs 08/33 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 393* D Anlage 24 Studie der Bundesanstalt für Arbeit zur betrieblichen Berufsausbildung im öffentlichen Dienst SchrAnfr 44 14.01.77 Drs 08/33 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 394* C Anlage 25 Kartographische Darstellung des Fortbestands des Deutschen Reichs SchrAnfr 45 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 395* A Anlage 26 Einführung der Sommerzeit im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 47 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAnfr 48 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 395* B Anlage 27 Gehaltsgefüge im Bereich der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten SchrAnfr 49 14.01.77 Drs 08/33 Handlos CDU/CSU SchrAnfr 50 14.01.77 Drs 08/33 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 395* C Anlage 28 Finanzielle Unterstützung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz SchrAnfr 51 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 396* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Anlage 29 Überfüllung des Ausländersammellagers Zirndorf SchrAnfr 52 14.01.77 Drs 08/33 Haase (Fürth) SPD SchrAnfr 53 14.01.77 Drs 08/33 Haase (Fürth) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 397* A Anlage 30 Zustellung der Studie des Kölner Instituts für Reaktorsicherheit über die Auswirkungen des größtmöglichen Atomunfalls an den Bundestag SchrAnfr 54 14.01.77 Drs 08/33 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 397* C Anlage 31 Kosten der im Auftrag eines Beamten des Bundesinnenministeriums erstellten Studie über die Reaktorsicherheit SchrAnfr 55 14.01.77 Drs 08/33 Blank SPD SchrAnfr 56 14.01.77 Drs 08/33 Blank SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 398* B Anlage 32 Zustellung der im Auftrag des Bundesinnenministeriums gefertigten Studien 290 und 293 des Instituts für Reaktorsicherheit in Köln an den zuständigen Ausschuß des Bundestages SchrAnfr 57 14.01.77 Drs 08/33 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 399* A Anlage 33 Ersetzung des Wortes „Deutschland" durch die Abkürzung „BRD" SchrAnfr 58 14.01.77 Drs 08/33 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 399* B Anlage 34 Maßnahmen der Bundesregierung zur Ergreifung des der Organisation des palästinensischen Anschlags auf die israelische Olympiamannschaft verdächtigen Abu Daud SchrAnfr 62 14.01.77 Drs 08/33 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 399* C Anlage 35 Tathergang und Motiv der Ermordung eines italienischen Kraftfahrers an der Demarkationslinie durch Ost-Berliner Grenzwächter SchrAnfr 63 14.01.77 Drs 08/33 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 400* A Anlage 36 Beurteilung des geltenden Rechts zur Regelung der Untersuchungshaft im Hinblick auf den Fall des der Beteiligung an der Oetker-Entführung Verdächtigen SchrAnfr 64 14.01.77 Drs 08/33 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 400* B Anlage 37 Ersuchen an die französische Regierung um Auslieferung des der Organisation des palästinensischen Anschlags auf die israelische Olympiamannschaft verdächtigen Abu Daud SchrAnfr 65 14.01.77 Drs 08/33 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 400* D Anlage 38 Erlaß der Anpassungsverordnung für Unterhaltsrenten in einem zeitlichen Zusammenhang mit der im November 1976 erfolgten Erhöhung des Regelunterhalts für nichteheliche Kinder; Einführung einer rechtlich gestuften Ahndung der körperlichen Züchtigung von Kindern durch Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Neuregelung der elterlichen Sorge SchrAnfr 66 14.01.77 Drs 08/33 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 67 14.01.77 Drs 08/33 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 401* B Anlage 39 Ersuchen an die französische Regierung um Auslieferung des der Organisation des palästinensischen Anschlags auf die israelische Olympiamannschaft verdächtigen Abu Daud SchrAnfr 68 14.01.77 Drs 08/33 Blank SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 402* B Anlage 40 Anderung des § 177 StGB hinsichtlich der Vergewaltigung unter Eheleuten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 V SchrAnfr 69 14.01.77 Drs 08/33 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 402* C Anlage 41 Einsparungen durch Wegfall mit der Auslegeschrift übereinstimmender Patentschriften; ErlaB einer Rechtsverordnung gemäß § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes über den Zugang der Wirtschaft zum EDV-Dokumentationssystem des Deutschen Patentamts SchrAnfr 70 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr 71 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 403* B Anlage 42 Auswirkung der geltenden Fassung des 859 Abs. 3 BGB hinsichtlich der Selbsthilfe von Grundstücksbesitzern bei widerrechtlichem Parken von Fahrzeugen SchrAnfr 72 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 403* C Anlage 43 Pressemeldungen über die Verbilligung des Stroms aus den jetzt in Bau gehenden Kernkraftwerken nach 1980 gegenüber dem Steinkohlestrom SchrAnfr 101 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 404* A Anlage 44 Finanzierung der Pflichtvorräte an Erdöl durch die Schaffung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und Sicherstellung der Tätigkeit dieser Körperschaft durch Erhebung eines zusätzlichen „Ölpfennigs" SchrAnfr 104 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 404* C Anlage 45 Konsequenzen aus dem Artikel des Wirtschaftsjournalisten Dr. Slotosch über das Ansteigen der Zahl der Arbeitslosen auf 3 Millionen in den nächsten zehn Jahren, falls keine grundlegenden Änderungen in der Investitionspolitik eintreten SchrAnfr 106 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 404* D Anlage 46 Benachteiligung Bayerns seit der Schaffung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie Sicherstellung der Förderung aller bisher geförderten Gebiete Bayerns bei einer Änderung der Kriterien der Gemeinschaftsaufgabe SchrAnfr 109 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Wernitz SPD SchrAnfr 110 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 405* C Anlage 47 Erstattung der mit der Organspende verbundenen Arzt- und Krankenhauskosten an Organspender SchrAnfr 129 14.01.77 Drs 08/33 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 406* A Anlage 48 Differenzierung bei der Einführung von Rezeptgebühren für Rentner SchrAnfr 136 14.01.77 Drs 08/33 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 406* B Anlage 49 Veröffentlichung von Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsforschung und Unfallschutz über feste Arbeitsverhältnisse von Pensionären aus dem öffentlichen Dienst in der Wirtschaft SchrAnfr 139 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 406* C Anlage 50 Besetzung der Beschäftigungsstellen für Wehrdienstverweigerer SchrAnfr 142 14.01.77 Drs 08/33 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr 143 14.01.e Drs 08/33 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 406* D Anlage 51 Verwendung eines neu entwickelten, waschaktiven und umweltfreundlichen Stoffes in Waschmitteln SchrAnfr 162 14.01.77 Drs 08/33 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 407* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Anlage 52 Stand der Planungen der Bundesbahn für die Schnelltrasse Mannheim—Basel SchrAnfr 163 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Friedemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 407* C Anlage 53 Erlaß einer Verordnung nach § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und Heraufsetzung der Grenzwerte des Lärmaufkommens . für neue Verkehrsanlagen über die aus medizinischer Sicht geforderten Grenzwerte hinaus SchrAnfr 164 14.01.77 Drs 08/33 Berger CDU/CSU SchrAnfr 165 14.01.77 Drs 08/33 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 407* C Anlage 54 Höhe der 1976 nicht beanspruchten Mittel für Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen und Übertragung dieser Mittel auf 1977 SchrAnfr 166 14.01.77 Drs 08/33 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 407* D Anlage 55 Verringerung der Zahl der Beinahezusammenstöße im Luftraum, insbesondere im Raum Düsseldorf und Köln/Bonn SchrAnfr 167 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Arnold CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 408* A Anlage 56 Zusage an die Internationale Zivilflugfahrt-Organisation (ICAO) zur Ausdehnung der Flugsicherheitsregeln des Flughafens Stuttgart-Echterdingen auf alle deutschen Verkehrsflughäfen SchrAnfr 168 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr 169 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr 170 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 408* B Anlage 57 Vorlage einer Verordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Festlegung des Dauerschallpegels bei Straßenlärm sowie Verpflichtung der Fahrzeughersteller zur Eindämmung des Fahrzeuglärms SchrAnfr 171 14.01.77 Drs 08/33 Zebisch SPD SchrAnfr 172 14.01.77 Drs 08/33 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 408* D Anlage 58 Flugsicherungsmaßnahmen bis zu 3 000 m Höhe aus Anlaß der Zunahme der gefährlichen Begegnungen im Jahr 1976 überwiegend zwischen zivilen Flugzeugen SchrAnfr 173 14.01.77 Drs 08/33 Damm CDU/CSU SchrAnfr 174 14.01.77 Drs 08/33 Damm CDU/CSU SchrAnfr 175 14.01.77 Drs 08/33 Damm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 409* A Anlage 59 Ausdehnung der Fahrpreisermäßigungen der Bundesbahn für kinderreiche Familien auf den zum Bezug von Kindergeld berechtigten Personenkreis nach dem Bundeskindergeldgesetz SchrAnfr 176 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 409* C Anlage 60 Sachstand der für den Bundeswehrstandort Wetzlar geplanten Verladerampe im Ortsteil Albshausen; Bau einer Fußgängerunterführung im Rahmen der Stadtumgehung Herborn der B 277 SchrAnfr 177 14.01.77 Drs 08/33 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 178 14.01.77 Drs 08/33 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 409* D Anlage 61 Baubeginn der B 44 im Bereich Riedstadt—Stockstadt SchrAnfr 182 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 410* B Anlage 62 Verlängerung der Frist bis zur Schließung der Expreßgut- und Gepäckgutabfertigung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 VII in Willich 1 am Niederrhein bis zum 31. Dezember 1978 SchrAnfr 183 14.01.77 Drs 08/33 Stahl (Kempen) SPD SchrAnfr 184 14.01.77 Drs 08/33 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 410* C Anlage 63 Errichtung von Schutzplanken auf den Rampen des Bauwerks 7331 im Bereich des Driftsether Dammes im Zuge des Ausbaus der A 27 Bremen—Cuxhaven SchrAnfr 185 14.01.77 Drs 08/33 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 410* D Anlage 64 Wettbewerbsnachteile für die deutsche Binnenschiffahrt durch den ausschließlich von DDR-Schiffen wahrgenommenen Binnenschiffsverkehr zwischen West-Berlin und den angrenzenden Gebieten SchrAnfr 186 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 411* A Anlage 65 Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Senkung des Verkehrslärms durch Verkehrslenkungs- und bauliche Lärmschutzmaßnahmen SchrAnfr 188 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr 189 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 411 * B Anlage 66 Einsetzung der zum Ausbau der NeckarAlb-Autobahn vorgesehenen Mittel für die Bauvorhaben B 312 von Untertürkheim bis Waiblingen, der B 29 ab Großheppach und der B 14 ab Waiblingen SchrAnfr 190 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 411 * C Anlage 67 Entscheidung der niederländischen Regierung über den Trassenverlauf der A 30 (E 8) westlich der deutschniederländischen Grenze und den Grenzübergang De PoppeSpringbiel SchrAnfr 191 14.01.77 Drs 08/33 Seiters CDU/CSU SchrAnfr 192 14.01.77 Drs 08/33 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 411* D Anlage 68 Erkenntnis- und Rechtsgrundlage des im Sonderamtsblatt der Bundesbahn Nr. 4 vom 13. August 1976 veröffentlichten Verzeichnisses über die von der Erstattung ausgeschlossenen Behandlungsverfahren und Arzneimittel SchrAnfr 195 14.01.77 Drs 08/33 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 412* A Anlage 69 Erlaß einer Schallschutzverordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; unzureichende Anbindung der Stadt Friedrichshafen an das Bundesautobahnnetz SchrAnfr 196 14.01.77 Drs 08/33 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 197 14.01.77 Drs 08/33 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 412* B Anlage 70 Angabe der Verbindungen von und nach Berlin hinsichtlich der Bundesbahnhöfe, der Streckenführung und des Kurswagenangebots im Kursbuch der Bundesbahn SchrAnfr 199 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Jobst CDU/CSU SdirAntw PStSekr Haar BMV 412* D Anlage 71 Bessere technische Ausrüstung der Schrankenwärteranlagen zur Verineidung von Unfällen an beschrankten Bahnübergängen SchrAnfr 200 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 412* D Anlage 72 Anwendung des Sparquerschnitts RQ 29 für die Planung des Abschnitts der A 52 AK Mönchengladbadi bis zur holländischen Grenze SchrAnfr 201 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 413* B Anlage 73 Vereinbarkeit der Zuteilung des für Leipzig reservierten Autokennzeichens „L" an VIII Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21.. Januar 1977 das neue Stadtgebilde Lahn mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag SchrAnfr 202 14.01.77 Drs 08/33 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 413* B Anlage 74 Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für den Straßenbau, insbesondere in BadenWürttemberg, angesichts der zunehmenden Verlegung der Personenbeförderung von der Bahn auf die Straße SchrAnfr 203 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr 204 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 413* C Anlage 75 Darstellung der Grenzen Deutschlands in amtlichen Landkarten und in Werbematerial der Bundesbahn für den Wintersport SdirAnfr 205 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Czaja CDU/CSU SdirAnfr 206 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 413* D Anlage 76 Einheitliche Regelung der Flugsicherung für militärische und zivile Flüge angesichts der häufigen Beinahezusammenstöße SdirAnfr 207 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Wernitz SPD SdirAnfr 208 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 414* B Anlage 77 Einführung eines Margentarifs im Stückgutsektor der Bundesbahn SchrAnfr 211 14.01.77 Drs 08/33 Lücker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 414* C Anlage 78 Fortführung der A 59 bis zur B 288 und Bau des Autobahnkreuzes zur Entlastung des Verkehrs in Duisburg und auf der B 8 SchrAnfr 212 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr 213 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr 214 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 414* D Anlage 79 Sondererlaubnis für Fahrzeuge des Unfallhilfe- und Rettungsdienstes zur Benutzung von Spikesreifen SchrAnfr 216 14.01.77 Drs 08/33 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 415* A Anlage 80 Verlegung der Zugleitung Nord-Süd der Bundesbahn von Bad Hersfeld nach'Frankfurt/Main; Baubeginn für den ca. 100 km langen Autobahnabschnitt Olpe—Bad Hersfeld; Zeit- und Finanzierungsplan für die Neubautrasse der Bundesbahn Hannover—Würzburg SchrAnfr 217 14.01.77 Drs 08/33 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr 218 14.01.77 Drs 08/33 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr 219 14.01.77 Drs 08/33 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 415* B Anlage 81 Anbringung der Stoßstangen an Personen- kraftwagen in einer Bauhöhe .von 33 cm im Interesse der Verkehrssicherheit SchrAnfr 220 14.01.77 Drs 08/33 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 416* A Anlage 82 Verschiebung des. Schlußtermins nach dem Gesetz über Investitionszuschüsse im sozialen Wohnungsbau. Beurteilung der Studie der Gesellschaft für Wohnungs- und Siedlungswesen über die Einführung einer „Wohnwertmiete" SdirAnfr 223 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr 224 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 416* B Anlage 83 Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland in einer in der Wochenzeitung „horizont" veröffentlichten Betrachtung zum 30. Jahrestag der Grenztruppen der DDR; Ausdehnung des Tätigkeitsbereichs Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 IX der Gesellschaft für Sport und Technik der DDR auf die Reservistenfortbildung SchrAnfr 225 14.01.77 Drs 08/33 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr 226 14.01.77 Drs 08/33 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 416* D Anlage 84 Zusammenführung von zwei in der DDR zwangsadoptierten Kindern mit ihren Eltern in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 227 14.01.77 Drs 08/33 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 228 14.01.77 Drs 08/33 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 417* B Anlage 85 Verweigerung der Einreise in die DDR für die Mutter eines zwangsadoptierten Kindes SchrAnfr 229 14.01.77 Drs 08/33 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 417* D Anlage 86 Verweigerung der Einreise nach Ost-Berlin für einen Berliner in der Uniform der Handelsmarine; Blockierung der Anträge auf Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland durch DDR-Behörden SchrAnfr 230 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 231 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 418* A Anlage 87 Zunahme der Verhaftungen aus politischen Gründen in der DDR sowie mit Drohungen verbundene Ablehnung von Anträgen auf Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 232 14.01.77 Drs 08/33 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 418* B Anlage 88 Ausweisung eines um die Ausreisegenehmigung für seine Verlobte bemühten westdeutschen Besuchers aus der DDR SchrAnfr 233 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 418* C Anlage 89 Zeitpunkt der Veröffentlichung der Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgungen in Mitteldeutschland" SchrAnfr 234 14.01.77 Drs 08/33 Windelen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 418* D Anlage 90 Kosten für Herstellung und Vertrieb der vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegebenen Zeitung „Kontakte" SchrAnfr 235 14.01.77 Drs 08/33 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 419* A Anlage 91 Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Forschungs- und Technologiepolitik; Wettbewerbsnachteile bei einem wissenschaftlich-technologischen Kenntnisaustausch SchrAnfr 238 14.01.77 Drs 08/33 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 239 14.01.77 Drs 08/33 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 419* C Anlage 92 Förderung von Forschungsprojekten bei der Technologie-Forschungs-GmbH Stuttgart durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie und dessen Einfluß auf die Vergabe von Lizenzen an die Firma Otrag; Anträge der Firma Otrag auf Bundesbürgschaften oder Forschungszuwendungen SchrAnfr 240 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr 241 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 423* B Anlage 93 Finanzielle Förderung der Nobelpreisträger-Tagung in Lindau durch den Bund SchrAnfr 242 14.01.77 Drs 08/33 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 424* A Anlage 94 Information der Landesregierung Schleswig-Holstein über die Ergebnisse des ohne X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 deren Wissen von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens über einen möglichen Standort für ein Kernkraftwerk im Wattenmeer SchrAnfr 243 14.01.77 Drs 08/33 Frau Simonis SPD SchrAnfr 244 14.01.77 Drs 08/33 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 424* C Anlage 95 Berufsaussichten der Meteorologie- und Physik-Studenten SchrAnfr 245 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 425* A Anlage 96 Nutzung eventueller Überkapazität an Pädagogischen Hochschulen zur Vermehrung der Zahl der Studienplätze in anderen, insbesondere technisch-wirtschaftlichen Fachbereichen SchrAnfr 246 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr 247 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 425* D Anlage 97 Höhe der Bundesmittel für den Neubau des Aachener Klinikums der RWTH SchrAnfr 248 14.01.77 Drs 08/33 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 426* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 347 9. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 8. Sitzung, Seite 232 B, ist in der Zeile 18 hinter „Arbeit und Sozialordnung" einzufügen: „und der Bundesminister für Wirtschaft haben". Das Wort „hat" ist zu streichen. Auf Seite 284 C ist in der fünften Zeile statt „nationalen" zu lesen „rationalen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens 21. 1. Dr. Aigner * 21. 1. Arendt 21. 1. Dr. Bangemann * 21. 1. Dr. Bayerl * 21. 1. Fellermaier * 21. 1. Flämig * 21. 1. Haase (Fürth) 21. 1. von Hassel 21. 1. Hoffie 21. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) 21. 1. Dr. Köhler 21. 1. Lücker* 21. 1. Niegel 21. 1. Müller (Mülheim) * 21. 1. Müller (Remscheid) 21. 1. Richter *** 21. 1. Schulte (Unna) 21. 1. Schwabe * 21. 1. Dr. Schwarz-Schilling 21. 1. Dr. Schwencke ** 21. 1. Dr. Schwörer * 21. 1. Dr. Staudt 21. 1. Frau Dr. Walz * 21. 1. Frau Dr. Wolf 21. 1. Prof. Dr. Zeitel 21. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 10 und 11): In welcher Form wird die Erklärung der drei West-Mächte zu den gegen den Status Berlins gerichteten Maßnahmen Ost-Berlins der Sowjetunion übermittelt, wird insbesondere dagegen protestiert werden, daß die Sowjetunion diese Maßnahmen hat geschehen lassen, und welche Haltung hat die Bundesregierung in den Konsultationen mit den drei West-Mächten eingenommen? Trifft es zu, daß in der Sowjetunion vier Deutsche verhaftet worden sind, die für sich und ihre Familien - unter Abgabe ihrer sowjetischen Pässe und Lossagung von der sowjetischen Staatsangehörigkeit - vor Jahren bereits ihre Ausreise in den freien Teil Deutschlands beantragt hatten, und was hat - bejahendenfalls - die Bundesregierung unternommen, um insoweit den Vereinbarungen von Helsinki zu ihrer Verwirklichung zu verhelfen? Zu Frage 10: Die Drei Mächte haben am 11. Januar 1977 auf der Ebene der Gesandten im Sowjetischen Außenministerium in Moskau gegen die Maßnahmen der DDR protestiert. Anlagen zum Stenographischen Bericht Es handelt sich dabei um eine Angelegenheit der Drei Mächte, die den Protest nicht veröffentlicht haben. Die Bundesregierung kann sich daher zum Inhalt des Protestes nicht äußern. Ebensowenig kann sie zu den Konsultationen mit den Drei Mächten Stellung nehmen, da die Konsultationen vertraulich sind. Zu Frage 11: Ich darf annehmen, daß sich Ihre Anfrage auf eine dpa-Meldung vom 7. Januar 1977 bezieht. Die darin erwähnten Verhaftungen von vier Sowjetbürgern deutscher Volkszugehörigkeit sind unserer Botschaft in Moskau vom Hörensagen bekannt. Von den in der dpa-Meldung angeführten Namen sind der Botschaft bisher die Ausreisebemühungen von zwei der Betroffenen zur Kenntnis gekommen. Da beide in der Stadt Issyk bei Alma Ata, einem Zentrum deutschstämmiger Besiedlung, wohnhaft sind, ist jedoch zu vermuten, daß die beiden weiteren Verhafteten aus derselben Stadt kommen. Aus der Gegend um Alma Ata liegen uns seit Jahren Meldungen vor, wonach eine größere Anzahl von deutschstämmigen Familien sich um Ausreise bemühen. Verschiedentlich wurde auch bekannt, daß diese Familien - um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen - ihre Pässe sowjetischen Behörden zurückgeben. Diese haben in einigen wenigen Fällen dem Ausreisebegehren stattgegeben, in anderen uns bekannten Fällen jedoch verhalten sie sich restriktiv und ablehnend. Die Botschaft Moskau hat bisher die ihr bekannten Ausreisebemühungen der Betroffenen mit Beratung und Hilfe unterstützt und wird auch in Zukunft alle Möglichkeiten, die ihr zur Verfügung stehen, nutzen. Unsere Vertretung legt dabei auch besonderes Gewicht" auf die einschlägigen Aussagen der Schlußakte von Helsinki. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 13) : Wie beurteilt die Bundesregierung das negative Deutschlandbild, das durch britische Verlage und Fernsehprogramme vermittelt und anscheinend so stark überzeichnet wird, daß die „Times" in einem Leitartikel die Bundesrepublik in Schutz nehmen zu müssen glaubt, welches sind nach Meinung der Bundesregierung konkrete Anlässe für dieses Verhalten, und wie gedenkt sie, dieser Entwidclung zu begegnen? Die Bewältigung der Vergangenheit ist für alle Beteiligten kein leichter, sondern ein langwieriger Prozeß. Es wäre unrealistisch anzunehmen, daß geschichtliche Erfahrungen von den Dimensionen, wie Europa sie in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts gemacht hat, im Verlaufe von nur einer Generation so völlig bewältigt werden können, daß keine Spur mehr von ihnen bleibt. 386* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Obwohl das Bild der Briten von den Deutschen in den letzten Jahren in erfreulicher Weise aufgehellt und wirklichkeitsnäher geworden ist, ist es nur natürlich und auch durchaus zu begrüßen, daß sich die öffentliche Meinung in Großbritannien von Zeit zu Zeit immer wieder einmal mit „dem Deutschen" oder mit „Deutschland" auseinandersetzt. Die Motive, die solche Diskussion auslösen, können von ganz verschiedener Art sein: die Diskussionen können sich an Tagesereignissen oder an Entwicklungen entzünden, die sich in Deutschland, in Großbritannien oder auch anderswo abspielen. Bedauerlich ist allerdings, wenn sich kommerzielle Interessen des Themas bemächtigen, um Profit aus ihm zu ziehen, wie etwa die sogenannten „War Comics", zumal sie sich vor allem an Kinder und Jugendliche richten. Die Bundesregierung verfolgt die Diskussion über das Bild vom Deutschen in Großbritannien — ebenso wie entsprechende Diskussionen in anderen Ländern — mit großer Aufmerksamkeit. Sie bemüht sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten, auch weiter geduldig zum Abbau von Mißverständnissen beizutragen. Die Bundesregierung steht in entsprechenden bilateralen Ausschüssen, die es schon seit langem gibt, mit der britischen Regierung über Fragen der Öffentlichkeitsarbeit in laufendem Kontakt. Die Zusammenarbeit ist freundschaftlich und vertrauensvoll, und die Bundesregierung ist überzeugt, daß sich die britische Regierung über die möglichen Folgen einer Verzeichnung des Bildes vom Deutschen in der öffentlichen Meinung ihres Landes im klaren ist. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 14) : Trifft es zu, daß Finnland Flüchtlinge an die Sowjetunion ausliefert, wenn diese sie im Ersuchen als Kriminelle oder Geisteskranke bezeichnet, und welche Schlußfolgerungen zieht — bejahendenfalls — die Bundesregierung daraus unter dem Gesichtspunkt, daß ein Verstoß gegen die Vereinbarungen von Helsinki vorliegt? Der Bundesregierung sind Berichte der in- und ausländischen Presse zur Asylgewährung für sowjetische Flüchtlinge durch Finnland bekannt. Offizielle Informationen, die darüber hinausgehen, liegen der Bundesregierung nicht vor, so daß ich zu dieser Presseberichterstattung nicht Stellung nehmen kann. Zu Ihrer Frage nach einem eventuellen Verstoß gegen die Vereinbarung von Helsinki, d. h. gegen die KSZE-Schlußakte vom 1. August 1975, darf ich darauf hinweisen, daß der Politische Direktor des finnischen Außenministeriums, Herr Iloniemi, öffentlich erklärt hat, in den vergangenen zwei Jahren seien überhaupt keine Grenzüberschreitungen vorgekommen. Daher dürfte allein schon unter zeitlichen Gesichtspunkten kein Anlaß zu der Annahme einer Verletzung der KSZE-Schlußakte bestehen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 15) : Trifft es zu, daß in der Tschechoslowakei ein 70 Jahre alter Rentner, der mit der Deutschen Welle einen Briefwechsel unterhalten hatte, deshalb mit zehn Monaten Haft bestraft wurde, und welche Sthlußfolgerungen zieht — bejahendenfalls — die Bundesregierung aus dieser Verletzung der Vereinbarungen von Helsinki? Der Bundesregierung sind Pressemeldungen bekannt, denen zufolge in der CSSR kürzlich ein 71 Jahre alter Rentner, der mit der Deutschen Welle einen Briefwechsel führte, von einem tschechoslowakischen Gericht unter Bezugnahme auf diese Korrespondenz wegen Verleumdung und Verbreitung unwahrer Nachrichten im Ausland zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Schlußfolgerungen im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki sind der Bundesregierung jedoch nur bei näherer Kenntnis des der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalts möglich. Anlage 6 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 17): Streben die Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts unmittelbare Beziehungen mit West-Berlin an, um die Bestimmungen des Vier-Mächte-Abkommens über die Vertretung Berlins durch den Bund zu unterlaufen, und wenn ja, zu welchen Überlegungen gibt dieser neuerliche Vorstoß gegen den Status der Stadt Anlaß? Die Versuche von Staaten des Warschauer Pakts, direkte Kontakte zu Berlin (West) herzustellen, sind nicht neu. Ich erinnere an Artikel 7 des Freundschaftsvertrages zwischen der DDR und der Sowjetunion vom 7. Oktober 1975. Die Bundesregierung hat sich ebenso wie die drei Mächte eindeutig zu Artikel 7 des Freundschaftsvertrages geäußert. So sagte sie in ihrer Erklärung vom 1. Juli 1976 zu den deutsch-sowjetischen Beziehungen, daß der in Artikel 7 „erweckte Eindruck, als ob das Viermächteabkommen außer den dort bestätigten Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland auch Verbindungen der Stadt zu anderen Staaten in ähnlicher Weise vorgesehen hätte, ... unzutreffend" sei. Sie hat dabei erneut betont, „wichtig für die Lebensfähigkeit der Stadt" sei „die Vertretung der Interessen der Stadt nach außen durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Viermächteabkommens." In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Kommuniqué der Ministersitzung des NATO-Rats am 20./21. Mai 1976 in Oslo verweisen. Dort erklärten die Außenminister der 15 NATO-Länder, sie „betrachteten ... mit Sorge die Versuche gewisser Länder, das im Viermächteabkommen bestätigte Recht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 387* der Bundesrepublik Deutschland, die Interessen der Westsektoren Berlins im Ausland zu vertreten, einzuschränken." Die Minister „sprachen die Hoffnung aus, daß im Interesse der Berliner und des Fortschritts bei der Zusammenarbeit in Europa alle Bestimmungen des Viermächteabkommens, insbesondere aber die Bestimmung, die sich auf die Vertretung der Interessen der Westsektoren Berlins im Ausland durch die Bundesrepublik Deutschland beziehen, voll angewandt und strikt eingehalten werden." An dieser Haltung der Bundesregierung und ihrer Verbündeten hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung wird weiter dafür sorgen, daß Berlin bei der Einbeziehung in den Austausch mit den Staaten des Warschauer Paktes im Rahmen des Viermächteabkommens voll von der Bundesrepublik Deutschland vertreten wird. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 18) : Trifft es zu, daß in der Sowjetunion Personen, die die Einhaltung der Vereinbarung von Helsinki beobachten, in zunehmendem Maße verfolgt werden, und welche Schlußfolgerung zichtbejahendenfalls — die Bundesregierung daraus für ihr Verhältnis zur Sowjetunion und im Hinblick auf die in Belgrad vorgesehene Konferenz zur Überprüfung der Ergebnisse von Helsinki? Die Bundesregierung hat die Hinweise jüngster Zeit mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen, wonach die zum Teil schon seit Jahren bekannten Gruppen sowjetischer Bürger, die sich nunmehr unter Hinweis auf die Schlußakte von Helsinki für die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Lande einsetzen, verstärkten Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt sind. Die Bundesregierung wird diese Vorgänge im Zusammenhang mit der vorgesehenen Konferenz zur Überprüfung der Ergebnisse von Helsinki berücksichtigen und sich auch weiterhin nachdrücklich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 19) : Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen und welche beabsichtigt sie noch zu tun, um die KSZE-Prüfungskonferenz im Sommer dieses Jahrs in Belgrad so vorzubereiten, daß wenigstens ein angemessener Teil der in der KSZE-Schlußakte vorgesehenen Verbesserungen für die Menschen im geteilten Deutschland durchgesetzt werden kann? Das KSZE-Folgetreffen wird im Herbst 1977 in Belgrad stattfinden und ab 15. Juni dort vorbereitet. Die westliche Haltung stimmen wir laufend und sorgfältig mit unseren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft und im Atlantischen Bündnis ab. Dabei nehmen die humanitären Fragen, insbesondere die Kontakte zwischen den Menschen und die Probleme getrennter Familien in allen Teilnehmerstaaten, also auch in beiden Teilen Deutschlands, den ihnen gebührenden bedeutsamen Platz ein. Trotz der gegenwärtigen Schwierigkeiten bleibt die Bundesregierung bemüht, diese und alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Grundlagenvertrag und die Zusatzvereinbarungen bieten, welche in erster Linie für die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR maßgebend sind. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 20) : Hat nach der Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte in Helsinki die Bundesregierung Beobachtungen und Erfahrungen darüber gemacht, ob die Erteilung der Heiratserlaubnis für deutsche Staatsangehörige mit rumänischen Staatsangehörigen zugenommen hat, oder besitzt die Bundesregierung gegenteilige Informationen? Über die Entwicklung bei der Erteilung von Heiratsgenehmigungen zwischen deutschen und rumänischen Staatsangehörigen durch die rumänischen Behörden möchte ich Ihnen unter dem Vorbehalt, daß die Bundesregierung nicht über lückenloses Zahlenmaterial verfügt, folgendes mitteilen: Nachdem in der zweiten Jahreshälfte 1975 nur vereinzelt Heiratsgenehmigungen erteilt worden sind, ist das Genehmigungsverfahren im Jahre 1976 wieder in Gang gekommen. Der Bundesregierung sind 125 im Jahre 1976 erteilte Heiratsgenehmigungen bekannt. Gleichzeitig stehen aber noch einige hundert Anträge offen, von denen ein Teil bereits seit Jahren anhängig ist. Die Bundesregierung ist unter diesen Umständen der Auffassung, daß die Entwicklung noch nicht als befriedigend betrachtet werden kann. Dementsprechend wird sie die auf diesem Gebiet bestehenden humanitären Probleme in ihren Gesprächen mit der rumänischen Seite weiterhin nachdrücklich verfolgen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 21) : Trifft es zu, daß der wegen angeblicher Spionage verurteilte deutsche Journalist Gengenbach von der tschechoslowakischen Regierung immer noch in Haft gehalten wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß er entgegen gehegten Erwartungen nicht aus Anlaß des dritten Jahrestages des Abschlusses des deutsch-tschechoslowakischen Vertrags entlassen worden ist? 388* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Es trifft zu, daß der im Oktober 1974 unter der Anklage der Spionage zu 10 Jahren Haft verurteilte deutsche Journalist Gengenbach sich weiterhin in tschechoslowakischer Haft befindet. Unsere Botschaft in Prag betreut Herrn Gengenbach seit seiner Verhaftung. Die Bundesregierung hat sich wiederholt — zuletzt im Oktober 1976 — gegenüber der tschechoslowakischen Regierung für eine Haftentlassung von Herrn Gengenbach eingesetzt. Die Bundesregierung bedauert, daß diese Schritte bisher nicht zu dem erwünschten Erfolg geführt haben. Sie wird sich auch weiterhin um die Freilassung von Herrn Gengenbach bemühen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 22) : Trifft es zu, daß in der Sowjetunion Dissidenten unter der falschen Anschuldigung des Rowdytums, der Trunkenheit und anderer krimineller Vergehen verfolgt und der Freiheit beraubt werden, und zu welchen Überlegungen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen von Helsinki gibt dies der Bundesregierung Anlaß? Der Bundesregierung sind die Veröffentlichungen bekannt, wonach Dissidenten, die für die Verwirklichung der Menschenrechte im eigenen Lande eintreten, Verfolgungsmaßnahmen von seiten der sowjetischen Organe ausgesetzt sind. Die Bundesregierung wird diese Vorgänge im Zusammenhang mit der vorgesehenen Konferenz zur Überprüfung der Ergebnisse von Helsinki berücksichtigen und sich auch weiterhin nachdrücklich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 23) : Trifft es zu, daß sich seit der Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki die Zustände in sowjetischen Haftlagern beträchtlich verschlimmert haben, und welche Auffassung vertritt — bejahendenfalls — die Bundesregierung daraufhin hinsichtlich der sowjetischen Bereitschaft, eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen? Die Bundesregierung verfolgt alle Berichte über Fragen der Menschenrechte. Sie hat daher auch die an die Öffentlichkeit gelangten Berichte über Verschlechterungen der Haftbedingungen in der Sowjetunion mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Stellungnahmen auf der Grundlage eigener Erkenntnisse hierzu sind ihr aber nicht möglich. Die KSZE-Schlußakte von Helsinki enthält im Prinzip VII feierliche Erklärungen zur Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zu deren Einhaltung sich alle Beteiligten bekannt haben. Im Gegensatz zur Opposition im Deutschen Bundestag hält daher die Bundesregierung die Zeichnung der Schlußakte für einen Fortschritt hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 26) : Welche Gegenmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung im Sinne ihrer Schutzzusage für das Eigentum gegenüber fremder Willkür in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 dagegen zu ergreifen, daß alle aus den Oder-Neiße-Gebieten aussiedelnden deutschen Staatsangehörigen vor der Ausreise gezwungen werden, ihr Verfügungsrecht über dingliches Eigentum aufzugeben, obwohl nach dem Völkerrecht die Versagung der privaten Eigentumsrechte gegenüber Ausländern rechtswidrig ist und die dafür verantwortliche Volksrepublik Polen hohe deutsche Finanzhilfen und Staatsbürgschaften für stetig wachsende Warenkredite erhält? Bei der Ausreiseregelung mit Polen geht es der Bundesregierung darum, möglichst allen Deutschen in Polen, die dies wünschen, die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Dies Dies bedeutet für die Ausreisewilligen die Trennung von ihrem unbeweglichen Eigentum. Es trifft jedoch nicht zu, daß die Ausreisewilligen dabei gezwungen werden, ihr Verfügungsrecht über dingliches Eigentum aufzugeben. Wie Staatsminister Moersch in der Fragestunde vom 15. Januar 1976 auf Ihre Frage (Nr. 104) ausgeführt hat, sind vielmehr die im Eigentum der Umsiedler stehenden Grundstücke vor der Ausreise zu übertragen, d. h. sie können verkauft oder schenkungsweise an in Polen lebende Verwandte und Bekannte übertragen oder dem Staat übereignet werden. Es ist bekannt, daß dabei allerdings nicht immer ein Erlös erzielt werden kann oder dieser Erlös nicht dem vollen Wert des Grundeigentums entspricht oder der Transfer des Gesamterlöses nicht möglich ist. In der „Information" der Regierung der Volksrepublik Polen von 1970 wurde die Ausreise „unter Beachtung der in Polen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften" zugesagt. Die „Information" ist Grundlage der Ausreiseprotokolle vom 9. Oktober 1975. Die Bundesregierung hat daher, auch wenn unter den in Polen geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften de facto unentgeltliche Verfügungen erfolgen müssen, keine Handhabe, gegen diese allgemein in Polen geltenden Bestimmungen vorzugehen. Oberstes Ziel ist für die Bundesregierung die Ermöglichung der Ausreise in Ausführung des Ausreiseprotokolls vom 9. Oktober 1975 auf der Grundlage der „Information". Was die erwähnten Bundesbürgschaften anbelangt, so ist, wie dies wiederholt geschehen ist, festzustellen, daß diese auf Antrag der deutschen Exportfirmen gewährten Bürgschaften in erster Linie ein Mittel der Exportförderung sind. In ähnlicher Weise liegt dem Finanzkredit an Polen, der dem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 389* Ausbau der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen dient, auch ein starkes deutsches Eigeninteresse zugrunde. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 27): Trifft es zu, daß verfolgte und bezüglich der Freiheit und des Lebens gefährdete Kurden, Armenier und Eritreer in den letzten Monaten generell kein Asyl erhielten oder wenn nicht, wie vielen Bewerbern aus diesen Völkern ist das Asyl 1976 und 1975 abgelehnt worden und wie viele 1976 und 1975 gestellte Asylanträge dieser Personen sind noch nicht entschieden? Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist das Asylrecht als Grundrecht und damit als subjektives Recht des einzelnen asylsuchenden Flüchtlings ausgestaltet. Wie für alle Grundrechte gilt auch für das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Jeder Ausländer, der politisch Verfolgter ist, hat damit einen Rechtsanspruch auf seine Anerkennung als Asylberechtigter. Ob die Anerkennungsvoraussetzung im Einzelfall gegeben ist, hat das für die Entscheidung über Asylanträge zuständige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren durch weisungsunabhängige Ausschüsse zu entscheiden. Jeder Asylsuchende kann die Richtigkeit der Entscheidung unter voller Ausschöpfung des Rechtsweges gerichtlich nachprüfen lassen. Hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Asylanträge der Kurden, Armenier, und Eritreer liegt einschlägiges Zahlenmaterial nicht vor. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge unterscheidet sowohl bei den statistischen Unterlagen als auch bei der Aktenführung nicht nach der Volkszugehörigkeit, sondern ausschließlich nach der Staatsangehörigkeit. Personen kurdischer Volkszugehörigkeit werden z. B. — je nach ihrer Staatsangehörigkeit — als syrische, irakische, iranische oder türkische Staatsangehörge geführt. Die von Ihnen erbetenen Zahlenangaben könnten deshalb nur mit erheblichem Aufwand, d. h. nach Durchsicht aller in Betracht kommenden Asylakten ermittelt werden. Wegen der großen Arbeitsbelastung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge möchte ich diese zusätzlichen Arbeiten nicht ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch anordnen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, wann das Kernkraftwerk (KKW) Fessenheim/Elsaß in Betrieb geht, und gibt es Vereinbarungen über Stromlieferungen aus dem französischen Kernkraftwerk in das Bundesgebiet, und welche Vereinbarungen bestehen zwischen deutscher und französischer Seite für die Regulierung und Begrenzung der thermischen Belastung des Rheins durch das KKW Fessenheim? Gibt es ferner Vereinbarungen über Katastrophenschutzpläne im Falle eines die Bevölkerung bedrohenden Unglücks durch das KKW Fessenheim, und wer ist auf deutscher Seite am Oberrhein verantwortlich für Planung, Einsatz und Durchführung der artiger Schutzaktionen? Zu Frage 28: Für die Inbetriebnahme des ersten Blocks des Kernkraftwerks Fessenheim gilt folgender Zeitplan: Die Beladung mit Brennelementen wurde am 21. Dezember abgeschlossen. Derzeit laufen im Rahmen der Inbetriebnahme die Tests für Kontrollstäbe und Instrumentierung des Primärkreislaufs. Mit der ersten Kritikalität wird für Anfang Februar gerechnet. Die Anlage soll dann Ende Februar mit der Stromerzeugung beginnen und ihre volle Leistung gegen Ende Juni 1977 erreichen. Zwischen deutschen, schweizerischen und französischen Energieversorgungsunternehmen bestehen Vereinbarungen über Stromlieferungen aus dem Kernkraftwerk Fessenheim. Badenwerk AG, Electricité de France (EdF) und ein schweizerisches EVU-Konsortium sind zu je einem Drittel an den Investitionskosten der Anlage beteiligt. Die Rückzahlung ist durch Stromlieferungen vorgesehen. Danach besitzt das Badenwerk ein Anrecht auf ein Drittel der in Fessenheim erzeugten elektrischen Energie. Anläßlich der Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten 1972 in Den Haag wurden Begrenzungen der thermischen Belastung des Rheins vereinbart sowie die Ausrüstung aller zukünftigen Kraftwerke mit geschlossenen Kühlsystemen oder gleichwertigen Systemen beschlossen. Diese Beschlüsse wurden in der 2. Ministerkonferenz 1973 in Bonn bekräftigt und ergänzt. Es kann davon ausgegangen werden, daß diese Beschlüsse — wie für alle künftigen Kraftwerke am Rhein — auch für das KKW Fessenheim beachtet werden. Von den ersten beiden Blöcken abgesehen werden auch dort zusätzliche Kühleinrichtungen vorzusehen sein. Die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung wurde durch die 4. Ministerkonferenz am 25. Mai 1976 in Bern beauftragt, den Entwurf für ein Übereinkommen über die Wärmebelastung des Rheins auszuarbeiten. Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse wird ein Vertragswerk angestrebt, das die thermische Belastung des Rheins weitgehend begrenzt und nachteilige Auswirkungen verhindert. Zu Frage 29: Verantwortlich für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen ist auf deutscher Seite am Oberrhein das Regierungspräsidium in Freiburg. Zur Abstimmung der Maßnahmen ist von dort mit der Präfektur Colmar eine Vereinbarung über die sofortige Information bei allen Zwischenfällen, die Auswirkungen auf 390* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 I deutsches Gebiet haben könnten, getroffen worden. Damit ist gewährleistet, daß die auf deutscher Seite vorbereiteten Katastrophenschutzmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 30, 31, 32 und 33) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Arbeiten der innerdeutschen Grenzkommission, und für wann rechnet sie mit dem Abschluß der Arbeiten dieser Kommission? Treffen Meldungen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, den Auftrag der Feststellung des Verlaufs der, innerdeutschen Grenze zur DDR im Elbebereich zwischen Schnackenburg und Lauenburg aus dem Kompetenzbereich der Grenzkommission zu nehmen und den Komplex mit der DDR-Regierung unmittelbar zu verhandeln, und wie hat — bejahendenfalls — die DDR-Delegation, deren Einverständnis erforderlich ist, den Vorschlag unserer Delegation aufgenommen? Wie gedenkt die Bundesregierung zweifelsfrei sicherzustellen, daß eine nicht von der Grenzkommission, sondern unmittelbar zwischen ihr und der DDR-Regierung zu erzielende Übereinkunft über den Grenzverlauf an der Elbe keinen konstitutiven Charakter hat? Gilt nach Auffassung der Bundesregiernug die Auflage der zum Grundlagenvertrag gehörenden Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission, wonach sich der Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR „nach den diesbezüglichen Festlegungen des Londoner Protokolls vom 12. September 1944 und späteren Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte" bestimmt, auch für das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, und wird die Bundesregierung solche Verhandlungen nur dann aufnehmen, wenn die DDR-Regierung sich eindeutig auf diese Auffassung festlegt und sich damit zum nichtkonstitutiven Charakter der Grenzfeststellung bekennt? Zu Frage 30: Die Grenzkommission hat einen großen Teil ihrer Aufgaben abgeschlossen. So wurde die Markierung der 1 393 Kilometer langen Grenze zur DDR, allerdings mit Ausnahme vor allem des Elbe-Abschnitts, überprüft und, soweit erforderlich, erneuert oder ergänzt; die Grenzkommisson hat insoweit auch die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeitet. Ferner hat die Grenzkommission zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme beigetragen, und zwar sowohl durch die Erarbeitung von Regierungsvereinbarungen wie auch durch Regelungen in eigener Zuständigkeit, insbesondere durch Protokollvermerke der Grenzkommission. Bei anderen mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehenden Problemen sind die Erörterungen der Grenzkommission noch nicht abgeschlossen. Dieses gilt nicht nur für die Regelung sonstiger im Zusammenhang mit dem Grenzverlauf im Elbe-Abschnitt stehender Probleme, sondern auch für andere praktische Probleme in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, den Zeitbedarf bis zur Lösung der noch offenen Probleme, der weitgehend auch von der von der DDR eingenommenen Haltung abhängt, anzugeben. Was den Abschluß der Arbeiten der Grenzkommission angeht, ist zu berücksichtigen, daß das Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag und die Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission deren Arbeiten nicht befristen. Eine solche Befristung ergibt sich auch nicht aus der Natur der zu regelnden praktischen Fragen. Zu Frage 31: Der Bundesregierung sind keine Meldungen mit dem wiedergegebenen Inhalt bekannt. Im übrigen gibt es weder einen dahin gehenden Vorschlag unserer Delegation noch dementsprechend eine Reaktion der DDR-Delegation. Zu Frage 32 und 33: Wie sich aus der Antwort zu Frage 31 ergibt, ist die den Fragen zugrunde liegende Annahme nicht zutreffend. Die Bundesregierung hat im übrigen nie einen Zweifel daran gelassen, welche Bedeutung sie der Rechtsauffassung beimißt, die insbesondere in der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission zum Ausdruck kommt. In dieser Erklärung heißt es: 1. Der Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt sich nach den diesbezüglichen Festlegungen des Londoner Protokolls vom 12. September 1944. Soweit örtlich die Grenze von diesen Festlegungen auf Grund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte abweicht, wird ihr genauer Verlauf durch die Kommission an Ort und Stelle unter Beiziehung aller Unterlagen festgelegt und markiert. 3. Kann die Kommission in einer von ihr behandelten Frage eine Übereinstimmung nicht erzielen, so wird diese Frage von beiden Seiten ihren Regierungen unterbreitet, die sie auf dem Verhandlungswege beilegen. Für die Bundesregierung kommt ein anderes Vorgehen als nach der Erklärung zu Protokoll nicht in Betracht. In jedem Fall muß der nichtkonstitutive Charakter der Grenzfeststellung unberührt bleiben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 34 und 35) : Trifft es zu, und wenn ja, wie wird dieser Vorgang von der Bundesregierung beurteilt, daß im Rahmen einer bundesweiten Aktion aus dem Dienst ausgeschiedene Polizisten offensichtlich ohne deren Wissen auf ihre Vertrauenswürdigkeit hinsichtlich einer Mitarbeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln durch die Länderinnenministerien überprüft und die Anschriften der ehemaligen Beamten ebenfalls ohne deren Wissen an das BfV weitergegeben werden, wie aus Zeitungsberichten (siehe u. a. Neue Ruhr Zeitung vom 9. Dezember 1976) hervor. geht? Inwieweit sind gegebenenfalls die Befürchtungen von Expolizisten berechtigt, daß dabei auch im Rahmen der Überprüfungen Nachforschungen in ihrer Privatphäre durchgeführt werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 391* Zu Frage 34: Die zitierten Behauptungen treffen nicht zu. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sind im vergangenen Jahr Stellen für Aushilfskräfte bewilligt worden. Zur Bewilligung geeigneter Kräfte als Zeitangestellte ist neben den Arbeitsämtern in NordrheinWestfalen und einigen Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auch der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Oktober 1976 gebeten worden, dem BfV Namen und Adressen aus dem aktiven Dienst ausgeschiedener Polizeibeamter zu benennen, um sie auf die Möglichkeit einer vorübergehenden Beschäftigung als Zeitangestellter für Büroarbeiten im Außendienst aufmerksam zu machen. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß der Personenkreis der aus dem Dienst augeschiedenen Polizeibeamten deshalb in Betracht kommt, weil er insgesamt als vertrauenswürdig und für die Aushilfstätigkeit geeignet anzusehen ist. Erfahrungsgemäß hat dieser Personenkreis auch ein Interesse an der hier in Betracht kommenden Teilzeitbeschäftigung. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Bitte des BfV um Unterstützung in seinem Erlaß vom 4. November 1976 an die ihm nachgeordneten Regierungspräsidenten und Polizeibehörden weitergeleitet mit der Auflage, entsprechende Namenslisten dem BfV unmittelbar zu übersenden. In Übereinstimmung mit der Beantwortung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 641 des Landtages Nordrhein-Westfalen werden durch das BfV in Köln nur solche Polizeibeamte überprüft, die — nach persönlicher Vorstellung — zur Einstellung vorgesehen sind. Dabei handelt es sich um die vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen nach den einschlägigen Richtlinien des Bundes, die nur mit Kenntnis der betroffenen Person durchgeführt werden. Eine generelle Überprüfung von aus dem Dienst ausgeschiedenen Polizeibeamten auf ihre Vertrauenswürdigkeit hinsichtlich einer Mitarbeit beim BfV durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen ist vom BfV weder erbeten noch beantragt worden; sie wird auch von Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen nicht durchgeführt. Zu Frage 35: Derartige Befürchtungen bestehen schon deswegen nicht, weil Überprüfungen im Sinne des ersten Teils Ihrer Anfrage nicht stattgefunden haben und auch künftig nicht stattfinden werden. Ich bin außerdem der Meinung, daß künftig — auch mit Rücksicht auf das kürzlich verabschiedete Bundesdatenschutzgesetz — der oben beschriebene Weg nicht mehr beschritten werden sollte. Es bieten sich Verfahren an, die es nicht notwendig machen, Namenslisten ohne Wissen der Betroffenen weiterzugeben. So ist z. B. durchaus denkbar, daß die Verständigung der ehemaligen Polizeibeamten von der vorübergehenden Beschäftigungsmöglichkeit beim BfV durch die Regierungspräsidenten und Polizeibehörden mittels eines Merkblattes den gleichen Zweck erfüllt. Entsprechende Überlegungen werden im Benehmen mit den beteiligten Stellen eingeleitet werden. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 36) : Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler die Auffassung vertreten hat, der Ministerpräsidentenerlaß zur Bekämpfung von Verfassungsfeinden sei als „Berufsverbot für Bürger mit politisch unbequemen Gesinnungen" zu werten und daß „auch der Vorsitzende eines DKP-Ortsvereins ein verfassungstreuer Richter sein kann", und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung? 1. Herr von Schoeler hat 1973 zusammen mit vier Kollegen der FDP-Bundestags-Fraktion in einem offenen Brief an den damaligen Bundeskanzler Brandt seiner Besorgnis über die Handhabung des Ministerpräsidentenbeschlusses vom 28. Januar 1972 Ausdruck gegeben. Er hat damit eine Befürchtung zum Ausdruck gebracht, wie sie in den vergangenen Jahren nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland u. a. von Politikern, Wissenschaftlern, Richtern und Schriftstellern geäußert worden ist und die der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 17. Dezember 1976 wie folgt umschrieben hat: „An dieser Stelle ein Wort zu einem Thema, das viele Menschen — zumal die junge Generation — bei uns, aber auch im Ausland bewegt und das für die Qualität unserer Demokratie von Gewicht ist. Ich spreche davon, daß die Praxis der Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst Zweifel an der Liberalität in unserem Land hat aufkommen lassen." 2. Die in einer dpa-Meldung vom 7. Oktober 1973 wiedergegebene Äußerung Herrn von Schoelers, daß möglicherweise auch der Vorsitzende eines DKP-Ortsvereins ein verfassungstreuer Richter sein kann, muß im Zusammenhang mit dem unmittelbar daran anschließenden Satz gesehen werden. Darin hat Herr von Schoeler ausdrücklich hervorgehoben, daß dies dann nicht gelte, wenn der Betreffende das Mehrparteiensystem abschaffen und beispielsweise die Herrschaft des Proletariats einführen wolle. Bei dieser seiner Äußerung ist Herr von Schoeler wie das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, — daß der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen nur ein Teil des Verhaltens ist, das für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Bewerbers erheblich sein kann, — daß von der strikten Notwendigkeit einer Einzelfallentscheidung auszugehen ist, in der nicht einzelne konkrete Verhaltensweisen für sich allein, sondern nur die Bewertung des Gesamtverhaltens und die Persönlichkeit des Bewerbers ausschlag- 392* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 gebend sind für die Entscheidung, ob er im konkreten Fall die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, — daß die Treuepflicht des Beamten und Richters nicht ausschließt, „an Erscheinungen dieses Staattes Kritik üben zu dürfen, für Änderungen der bestehenden Verhältnisse — innerhalb des Rahmens der Verfassung und mit den verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln — eintreten zu können, solange in diesem Gewand nicht eben dieser Staat und seine verfassungsmäßige Grundlage in Frage gestellt werden." Herrn von Schoeler ging es also um das, was die Regierungserklärung vom 17. Dezember 1976 als eines der wesentlichen Ziele der politischen Arbeit für die 8. Legislaturperiode wie folgt ankündigt: „Wir werden alles tun, um die Entstehung eines allgemeinen Mißtrauens zu verhindern, welches die persönliche Ausübung von Grundrechten mit Gefahren für die persönliche berufliche Zukunft belasten könnte; denn dies führt zu Leisetreterei und zu Furcht. Wir wollen aber nicht Furcht, sondern wir wollen die persönliche Bereitschaft, die verfassungsmäßige Ordnung lebendig zu erhalten." Anlage 19 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 37 und 38) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung des Asylrechts dahin gehend zu veranlassen, daß das Verfahren beschleunigt und die Aufnahme in Lagern so gesteuert wird, daß Verhältnisse, wie sie derzeit z. B. im Landesaufnahmelager Rastatt herrschen, künftig vermieden werden? Zu welchen konkreten Ergebnissen haben Zusagen der Bundesminister Dr. Maihofer und Franke geführt, die diese anläßlich ihrer Besuche im Landesaufnahmelager Rastatt während des Landtagswahlkampfs in Baden-Württemberg dahin gehend abgegeben haben, durch administrative Maßnahmen das Asylverfahren zügiger abzuwickeln und das Rechtsmittelverfahren zu beschleunigen? Zu Frage 37: Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder wird auf ihrer nächsten Sitzung auf der Grundlage eines Berichts des Bundesministers des Innern Möglichkeiten der Beschleunigung der Asylverfahren prüfen. Zur Vorbereitung werden sich Bund und Länder bereits am 18. Januar 1977 mit diesen Fragen befassen. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu Einzelheiten nicht äußern kann. Was die Aufnahme von asylsuchenden Ausländern in den Bundesländern angeht, so habe ich in Abschnitt I. meines Asylberichts vom 28. Januar 1976 an den Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages dargelegt, daß die Unterbringung der Asylsuchenden dem jeweiligen Bundesland obliegt. Zu Frage 38: Die wichtigsten seit 1973 getroffenen organisatorischen Maßnahmen und die dadurch bereits erreichte Steigerung der Zahl der Asylentscheidungen habe ich in Abschnitt III. des vorgenannten Asylberichts angeführt. Durch Errichtung eines weiteren Widerspruchsausschusses konnte die Zahl der Widerspruchsentscheidungen 1976 erneut erhöht werden. Die von der Bundesregierung am 6. Januar 1977 beschlossene „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes" enthält Regelungen, die es ermöglichen, offensichtlich mißbräuchlich gestellten Asylanträgen wirksamer als bisher zu begegnen. Diese Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 20 Antwort 'des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 39) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Nettetal im Kreis Viersen einen Erfahrungsbericht über asylsuchende Ausländer, insbesondere Asiaten, angefertigt hat, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Stadt Nettetal, daß in ländliche Städte nur solche Asylsuchende verwiesen werden sollten, die dort eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit den Landsleuten ihrer Sprache und ihrem 'Brauchtum finden können und Asylsuchende aus fernen Ländern eher in Großstädten mit Universitäten, Botschaften oder Gesandtschaften Kontakte zu ihrer heimatlichen Kultur, ihrem heimatlichen Brauchtum, aber auch ihrer gewohnten Nahrung, besser finden können? Der Bundesregierung ist der Erfahrungsbericht der Stadt Nettetal bisher nicht bekannt. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß von den für die Aufnahme und Unterbringung der Asylsuchenden zuständigen Ländern bei der Zuweisung dieser Personen in einzelne Gemeinden im Rahmen der bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten alle sachlichen Gesichstpunkte geprüft werden, um eine bestmögliche Unterbringung zu erreichen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 40 und 41): Kann die Bundesregierung die Ergebnisse einer neu zu erarbeitenden Konzeption für die Rastatter „Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen der deutschen Geschichte" durch das Koblenzer Bundesarchiv veröffentlichen, die noch auf eine Initiative des verstorbenen Altbundespräsidenten Gustav Heinemann und auf ein vom Bundesinnenministerium im Juni 1976 berufenes Kolloquium von Professoren, Publizisten, Fachleuten und Politikern zurückzuführen ist? Wird die Bundesregierung initiativ werden, um in Zusammenarbeit mit der Landesregierung Baden-Württemberg und den vorn Bund beteiligten Ministerien die Voraussetzungen einer räumlichen Ausweitung der Erinnerungsstätte im Rastatter Schloß in Verbindung mit der Unterbringung des Wehrgeschichtlichen Museums zu straffen, und welche Schritte wurden bislang unternommen, um den Vorstellungen Gustav Heinemanns entspre- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 393* chend konzeptionell wie räumlich eine stärkere Verankerung der deutschen Freiheitsbewegungen im Bewußtsein der Öffentlichkeit zu erreichen? Zu Frage 40: Das Bundesarchiv arbeitet zur Zeit an einer Neukonzeption für die Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte. Dabei bezieht das Bundesarchiv die Erkenntnisse und Meinungen ein, die bei dem am 19. Juni 1976 auf Anregung des verstorbenen Altbundespräsidenten Gustav Heinemann zustande gekommenen Kolloquium gewonnen werden konnten. Dort hatten namhafte Wissenschaftler, Politiker, Museumsfachleute und Archivare Vorschläge zur Fortentwicklung der Erinnerungsstätte unterbreitet. Im Anschluß an das Kolloquium sind weitere Anregungen an das Bundesarchiv herangetragen worden, die gleichfalls berücksichtigt werden. Der Abschluß der Arbeiten ist jedoch erst dann sinnvoll, wenn feststeht, daß der Erinnerungsstätte zusätzliche Räume im Schloß Rastatt zur Verfügung gestellt werden können. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit mit den Beteiligten erörtert und Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 41: Die Bundesregierung ist seit langem nachhaltig bemüht, für die Erinnerungsstätte weitere Räume im Schloß Rastatt zu erhalten. Im Mittelteil des Schlosses werden demnächst einige Räume wiederhergestellt sein, die für die Unterbringung gut geeignet wären. Diese Räume sind vom Land Baden-Württemberg vor längerer Zeit dem Bundesminister der Verteidigung für eine Erweiterung des ebenfalls im Schloß untergebrachten Wehrgeschichtlichen Museums in Aussicht gestellt worden. Im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidigung hat der Bundesminister des Innern am 6. Dezember 1976 das Land Baden-Württemberg um Mitteilung gebeten, ob diese Räume endgültig dem Bund überlassen werden. Das Staatsministerium hat daraufhin am 20. Dezember 1976 mitgeteilt, daß es sich „wegen der grundsätzlichen Frage der Unterbringung der verschiedenen musealen Einrichtungen im Schloß Rastatt" mit dem Finanzministerium Baden-Württemberg in Verbindung gesetzt habe und demnächst auf die Angelegenheit zurückkommen werde. Sobald das Land Baden-Württemberg seine Bereitschaft erklärt hat, die Räume dem Bund zu überlassen, wird zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Innern zu klären sein, ob sie für eine Erweiterung der Erinnerungsstätte genutzt werden können. Uber die weitere Entwicklung werde ich Sie unterrichten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 42) : Trifft es zu, daß Jahr für Jahr mehrere tausend Araber über Ost-Berlin nach West-Berlin einreisen, der fast alle palästinensischen Terror- oder anderen illegalen Organisationen angehören, und wie wird gegebenenfalls der dadurch verursachten Gefährdung der Sicherheit begegnet? In Berlin (West) unterliegt der Verkehr über die Sektorengrenzen in Berlin sowie im gesamten Schienenverkehr nach Berlin (West) aufgrund des VierMächte-Status Groß-Berlins keiner polizeilichen Kontrolle. Bei dieser Sachlage kann die Anzahl der von Berlin (Ost) nach Berlin (West) legal oder illegal einreisenden Angehörigen arabischer Staaten nicht genau erfaßt werden. Erfaßt werden nur solche Ausländer, die sich beim Polizeipräsidenten in Berlin als Asylbewerber melden. Im Jahre 1976 waren darunter auch rd. 3 200 Angehörige arabischer Staaten. Von den Asylbewerbern aus arabischen Staaten hat ein Teil eingeräumt, palästinensischen Widerstandsorganisationen anzugehören, sich angeblich aber diesen Organisationen entzogen zu haben, um sich von deren Aktivitäten zu distanzieren. Bisher ist keiner der arabischen Asylbewerber als Teilnehmer an terroristischen Aktionen im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) in Erscheinung getreten. Bei der Weiterreise von Berlin (West) in das übrige Bundesgebiet müssen sich Deutsche wie Ausländer entweder am Flughafen Berlin (West) durch die Polizei oder bei Benutzung des Straßen- oder Schienenweges durch den Bundesgrenzschutz bzw. die Bayerische Grenzpolizei an der Grenze zur DDR einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterziehen. Durch diese intensiven grenzpolizeilichen Kontrollen wird eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch von Berlin (Ost) nach Berlin (West) einreisende Angehörige arabischer Staaten weitestmöglich ausgeschlossen. Bezüglich der sich für Berlin (West) ergebenden Probleme haben die zuständigen Berliner Behörden die nach der Rechts- und Sachlage möglichen Maßnahmen ergriffen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 43) : Trifft es zu, daß Norwegen immer mehr als Transitland für den Rauschgiftschmuggel aus dem Fernen Osten nach Europa benutzt wird, und wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen, um das Bundesgebiet vor dieser zusätzlichen Gefährdung zu bewahren? Nach Einführung verstärkter Kontrollmaßnahmen auf den zentraleuropäischen Flughäfen versuchen zum Transport von Heroin aus Südostasien eingesetzte Kuriere vermehrt, das Rauschgift auch über Skandinavien — nicht speziell über Norwegen — nach Europa einzuschmuggeln. In letzter Zeit sind auf den internationalen Flughäfen mehrerer skandinavischer Hauptstädte bedeutende Heroinaufgriffe erfolgt. 394* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1937 — Am 20. November 1976 wurden auf dem Flughafen Kopenhagen 6,8 kg Heroin aus Südostasien sichergestellt. Ein Australier wurde festgenommen. — Am 4. Dezember 1976 wurden auf dem Flughafen von Oslo drei Chinesen mit Reisepässen von Singapur mit 16 kg Heroin aufgegriffen. — Am 14. Dezember 1976 wurden in Helsinki 11 kg Heroin beschlagnahmt. Zwei Angehörige von Singapur wurden festgenommen. — Am 19. Dezember 1976 wurden ebenfalls auf dem Flughafen von Helsinki zwei Angehörige von Singapur gestellt, die 3,8 kg Heroin illegal einführen wollten. Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden war der größte Teil der in Skandinavien sichergestellten Heroinmengen für den Weitertransport auf dem Landwege in die Niederlande bestimmt, von wo aus die Weiter- und Endverteilung erfolgen sollte. Die Polizei- und Zollbehörden der Bundesrepublik Deutschland haben sich auf diese Entwicklung eingestellt. Dies hat zu beachtlichen Erfolgen geführt. Gerade in letzter Zeit ist es gelungen, im norddeutschen Raum mehrere bedeutende .Herointransporte von Skandinavien in die Niederlande abzufangen. — Am 21. September 1976 wurden am deutschniederländischen Grenzübergang Barlo bei der Ausreise nach Holland drei Chinesen aus Singapur mit 10 kg Heroin festgenommen. Die Reisenden kamen aus Kopenhagen. — Am 2. Dezember 1976 wurde am Grenzübergang Bentheim bei der Ausreise nach Holland ein Angehöriger von Singapur mit 2,6 kg Heroin festgenommen. Auch er kam aus Kopenhagen. — Am 8. Januar 1977 wurden ebenfalls in Bentheim bei der Ausreise vier Malaysier mit 4,4 kg Heroin gestellt, die aus Skandinavien nach Amsterdam reisen wollten. Zwischen den mit der Rauschgiftbekämpfung befaßten Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in den skandinavischen Ländern bestehen enge Kontakte. Die Zusammenarbeit ist ausgesprochen gut. Die Polizei- und Zollbehörden werden ihre Bemühungen bei der Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels unter Anpassung an die , jeweiligen neuen Entwicklungen fortsetzen. Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 betont, daß die Bekämpfung des international organisierten Rauschgifthandels ein besonderer Schwerpunkt beim Ausbau des Bundeskriminalamtes sein wird. Die personelle Ausstattung dieses Aufgabenbereichs im Bundeskriminalamt wird daher weiter verstärkt werden. In Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern entwickelt das Bundeskriminalamt z. Z. ein detailliertes Gesamtkonzept zur intensivierten Bekämpfung des Heroinhandels, mit dem unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen die Bekämpfungsstrategien und -methoden der neuesten Entwicklung angepaßt werden sollen. Hauptziel ist dabei nicht die Feststellung von Endverbrauchern, sondern die Reduzierung des Angebots an Heroin, insbesondere durch die Zerschlagung des organisierten Handels. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 44) : Hat die Studie der Bundesanstalt für Arbeit zur betrieblichen Berufsausbildung im öffentlichen Dienst auch berücksichtigt, daß bei einer Erhöhung des Anteils der im öffentlichen Dienst selbst Ausgebildeten der Anteil der aus anderen Berufen in den öffentlichen Dienst Eintretenden sinken wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung einer solchen Entwicklung auf Charakter, Funktionsweise und Effizienz des öffentlichen Dienstes? In der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit „Betriebliche Berufsausbildung im öffentlichen Dienst und Ausbildungsverwertung beim Übergang in eine andere Wirtschaftsgruppe" wird entsprechend der Fragestellung der Verfasser darauf eingegangen, inwieweit der öffentliche Dienst seinen Bedarf an Fachkräften selbst ausbildet und welche Möglichkeiten bestehen, nach einer Ausbildung im öffentlichen Dienst einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz in anderen Wirtschaftsgruppen zu erhalten. Dementsprechend ist in die mit der Studie getroffene Analyse die Frage, welche Auswirkungen eine Erhöhung der Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst und eine damit ggf. einhergehende Verringerung des Anteils an Fachkräften, die nach einer Ausbildung in anderen Wirtschaftszweigen in den öffentlichen Dienst überwechseln, nicht einbezogen. Charakter, Funktion und Effizienz des öffentlichen Dienstes werden mehr von der Qualität eines beruflichen Bildungsganges und der inhaltlichen Ausrichtung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten auf die später auszuübenden Funktionen als von dem Ort der Ausbildung (gewerbliche Wirtschaft oder öffentlicher Dienst) bestimmt. Wesentlicher Einfluß kommt außerdem der Verwirklichung technischen und wirtschaftlichen Fortschritts für die Effizienz einer Verwaltung zu. Abgesehen hiervon wäre der Übergang an Fachpersonal in den öffentlichen Dienst aus anderen Wirtschaftszweigen auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst entsprechend der allgemein im Rahmen der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit erhobenen Forderung noch erhöht würde. Schon in der Vergangenheit ist ein größerer Prozentsatz an Fachkräften aus dem öffentlichen Dienst in andere Wirtschaftszweige abgewandert. Eine solche Abwanderung aus dem öffentlichen Dienst wird auch künftig nicht auszuschließen sein, da die Studie nachweist, daß auch die im öffentlichen Dienst erhaltene Berufsausbildung in anderen Wirtschaftszweigen verwertbar ist. Im Jahre 1970 sind insgesamt 36 % der im öffentlichen Dienst ausgebildeten Männer in andere Wirtschaftszweige übergewechselt. Diese Abgangsquote konnte dabei nicht nur durch eine vermehrte Nachwuchsausbildung im öffentlichen Dienst, sondern auch aufgrund des Übergangs von Fachkräften aus anderen Wirtschaftszweigen in den öffentlichen Dienst ausgeglichen werden. Auch bei einer vermehrten Ausbildungstätigkeit des öffentlichen Dienstes wird eine Fluktuation von Fachkräften aus dem öffentlichen Dienst in andere Wirt- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 395* schaftszweige sich mit der gewünschten Folge ergeben, daß auch Fachkräften aus diesen Bereichen der Zugang zum öffentlichen Dienst nicht verschlossen sein wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 45) : In welcher Weise stellt die Bundesregierung den laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verfassungsrechtlich erneut festgeschriebenen Fortbestand des Deutschen Reichs kartographisch dar? Die Bundesregierung trägt der Tatsache des auch vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bekräftigten Fortbestandes des Deutschen Reiches kartographisch dadurch Rechnung, daß sie bereits seit 1952 durch das dem Bundesinnenministerium nachgeordnete Institut für Angewandte Geodäsie (IfAG) in Frankfurt (M) eine DeutschlandKarte im Maßstab 1 : 1 Million herausgeben läßt. Diese Karte ist auch im freien Handel erhältlich. Sie dient sowohl im öffentlichen als auch privatwirtschaftlichen Bereich als allgemeine Grundlage für kartographische Informationen über das Deutsche Reich. Ich habe veranlaßt, daß Ihnen diese amtliche Karte in diesen Tagen zugeht. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 47 und 48) : Welche europäischen Länder werden voraussichtlich 1977 auf die sogenannte Sommerzeit umstellen, und welchen Stand haben die Überlegungen der Bundesregierung, im kommenden Sommer durch Änderung des Zeitgesetzes die Sommerzeit auch für die Bundesrepublik Deutschland einzuführen? Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, und ist sichergestellt, daß die Entscheidung so rechtzeitig erfolgt, daß die notwendigen Umstellungsarbeiten gerade in den Grenzgebieten zeitlich möglich sind? Zu Frage 47: Im Jahre 1977 werden von unseren Partnern in den Europäischen Gemeinschaften voraussichtlich Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Sommerzeit anwenden. Auch Spanien und Polen haben die Anwendung der Sommerzeit für 1977 angekündigt. Da die in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig bestehenden rechtlichen Regelungen die Einführung der Sommerzeit nicht zulassen, bereitet die Bundesregierung den Entwurf eines Zeitgesetzes vor, der u. a. eine Ermächtigung enthält, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Sommerzeit einzuführen. Der Entwurf wird derzeit mit den Bundesressorts und den Ländern abgestimmt und voraussichtlich noch im Frühjahr dem Bundesrat zugeleitet werden können. Zu Frage 48: Da die Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere die Fahrplanumstellungen im internationalen Eisenbahnverkehr, eine Zeit von etwa einem Jahr erfordern, beabsichtigt die Bundesregierung, sobald sie von der durch das Zeitgesetz erbetenen Ermächtigung Gebrauch machen kann, eine Entscheidung über die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1978 zu treffen. Bei der Entscheidung werden die Auswirkungen an den Grenzen zu unseren Nachbarländern sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. Die Entscheidung wird so rechtzeitig getroffen werden, daß in den Grenzgebieten keine Schwierigkeiten gegenüber anderen Gebieten auftreten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 49 und 50) : Gibt es bei den Rundfunkanstalten des Bundesrechts ähnliche Verhältnisse wie beim WDR, der sich — zufolge einer vom Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommenen Gegenüberstellung der Bezüge der leitenden Angestellten des Westdeutschen Rundfunks zu den Bezügen der Staatsbeamten — auf die Besoldungstarife des öffentlichen Dienstes bezogen einen Ministerpräsidenten, fünf Minister, elf Staatssekretäre, vierzehn Obergerichtspräsidenten, elf Regierungspräsidenten, acht Generalstaatsanwälte und vier Regierungspräsidenten leistet, und wie sähe ein entsprechender Vergleich im Fall der beiden Rundfunkanstalten des Bundesrechts aus? Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die Transparenz des Gehaltsgefüges im öffentlichen Dienst eine solche Transparenz auch im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dadurch herzustellen, daß sie die Gehälter der Intendanten, Programmdirektoren, Chefredakteure und Hauptabteilungsleiter der beiden Anstalten des Bundesrechts bekanntgibt? Der Bundesregierung fehlen für einen Vergleich, inwieweit sich die Verhältnisse ,der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und die des Westdeutschen Rundfunks ähneln, die Unterlagen. Sie sieht sich — auch aus rechtlichen Überlegungen — nicht in der Lage, im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Transparenz des Vergütungsgefüges wie für den öffentlichen Dienst selbst herzustellen. Die Gründe hierfür sind die folgenden: Der weitaus überwiegende Teil des öffentlichrechtlichen Rundfunks fällt in die Kompetenz der Länder. Die Rundfunkanstalten haben aufgrund der Rundfunkgesetze bzw. -staatsverträge das Recht der Selbstverwaltung und sind tarifautonom. Innerhalb dieser Autonomie handeln sie mit den leitenden Angestellten die außertariflichen Vergütungen aus. Sie lehnen es bisher ab, diese privatrechtlich ausgehandelten Vergütungen bekanntzugeben. Als Begründung wird teils auf die Notwendigkeit der Zustimmung, sei es der einzelnen Vertragspartner, sei es der verantwortlichen Aufsichtsgremien hingewiesen. Die Frage der Bezüge der leitenden Angestellten des Westdeutschen Rundfunks (WDR) war übrigens 396* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 bereits Gegenstand der Mündlichen Anfrage Nr. 124 des Herrn Landtagsabgeordneten Paumen im Landtag Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung nimmt auf die ausführliche Beantwortung durch Herrn Ministerpräsident Kühn am 15. Dezember 1976, abgedruckt im Plenarprotokoll 8/35, S. 1847 f., Bezug. Die Bundesregierung konnte nähere Einzelheiten über die Verhältnisse des WDR nicht in Erfahrung bringen; auch wurde ihr das Prüfungsergebnis des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen zur Jahresrechnung 1972 des WDR aus rechtlichen Erwägungen nicht zur Verfügung gestellt. Ihr sind weder die Bezüge der leitenden Angestellten des WDR noch Einzelheiten darüber bekannt, wie diese Bezüge mit denen der erwähnten Staatsbeamten verglichen wurden. Zur derzeitigen Sachlage verweisen die Rundfunkanstalten des Bundesrechts auf Anfrage darauf, daß es äußerst schwierig sei, einen Vergleichsmaßstab im Verhältnis zum öffentlichen Dienst festzulegen. Jedoch könne von folgendem ausgegangen werden: Bei der Deutschen Welle (DW) handele es sich um insgesamt sieben und beim Deutschlandfunk (DLF) um elf außertariflich bezahlte Mitarbeiter, nämlich bei der DW um den Intendanten, 4 Direktoren, 1 Hauptabteilungsleiter, 1 Studioleiter und beim DLF um den Intendanten, 6 Direktoren, 3 Studioleiter, 2 Abteilungsleiter. Die Festsetzung der Vergütungen der außertariflichen Angestellten erfolge in jedem Einzelfall unter Mitwirkung der Verwaltungsräte der Anstalten. Dabei müßten natürlich die Verhältnisse bei anderen vergleichbaren Rundfunkanstalten insbesondere dann berücksichtigt werden, wenn qualifizierte Mitarbeiter für diese Positionen verpflichtet werden sollen. Das Vergütungsniveau liege beim Deutschlandfunk eher unter, bei der Deutschen Welle nicht über den Bezügen, die bei einer Landesrundfunkanstalt mittlerer Größe im außertariflichen Bereich gezahlt werden. Im übrigen prüft der Bundesrechnungshof nach § 16 Abs. 3 Bundesrundfunkgesetz die Haushaltsund Wirtschaftsführung des Deutschlandfunks und der Deutschen Welle. Eine einschlägige Beanstandung des Bundesrechnungshofs liegt nicht vor. Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 5. Juli 1973 im Rahmen der Beratungen über die anstehende Rundfunkgebührenerhöhung auf die Notwendigkeit größtmöglicher Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hingewiesen. Sie haben hierzu u. a. die Auffassung vertreten, daß in den Haushaltsplänen der Rundfunkanstalten künftig die Gesamtbezüge der außertariflich vergüteten Angestellten, gegliedert nach der Tätigkeit der einzelnen Angestellten und der Höhe der einzelnen Vergütungen zu veranschlagen sind. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen um eine solche Transparenz. Die Rundfunkanstalten des Bundesrechts haben mitgeteilt, daß sie bereit seien, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung ihrer Aufsichtsorgane die Vergütungen ihrer außertariflichen Angestellten in den Haushaltsplänen offenzulegen. Im übrigen hat Herr Ministerpräsident Kühn in seiner vorerwähnten Antwort im Landtag Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen, daß sich die von den Ländern eingesetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten mit diesen Fragen beschäftigt und im Frühjahr 1977 ihren Bericht vorlegen wird. Es wird Aufgabe dieser Kommission sein, die aus Vertretern von vier Staatskanzleien und vier Landesrechnungshöfen sowie aus vier unabhängigen Sachverständigen besteht, diesem Problem auf Länderebene weiter nachzugehen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 51) : In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, die Tätigkeit des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, das die Arbeit des Deutschen Nationalkomitees zur Vorbereitung des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 fortsetzt, weiterhin finanziell und organisatorisch zu unterstützen? Einer Anregung des Herrn Bundespräsidenten folgend hat das Deutsche Nationalkomitee für das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 im April vorigen Jahres in Berlin beschlossen, seine Arbeit als „Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz" fortzusetzen. Die Bundesregierung hat wegen der bisherigen erfolgreichen Arbeit des Nationalkomitees diese Absicht von vornherein unterstützt und wird die Tätigkeit des Komitees auch weiterhin nachhaltig fördern. Um die organisatorische Grundlage des Komitees zu sichern, hat sich der Bundesminister des Innern bereit erklärt, die Geschäftsstelle des Komitees in seinem Hause beizubehalten. Ferner wurden zur Abdeckung von Sachkosten 50 000 DM in den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 1977 unter der Voraussetzung eingestellt, daß die Länder einen mindestens gleich hohen Betrag zur Verfügung stellen. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß das Komitee mit der Kampagne zum Europäischen Denkmalschutzjahr bei äußerster Sparsamkeit in der Verwendung der Mittel eine sehr große Breitenwirkung erzielen konnte, die sich in vielen Bereichen bereits positiv ausgewirkt hat. Gleichwohl hält die Gefährdung unserer Städte und Dörfer an. Es bedarf weiterer vielgestaltiger Anstrengungen, um der kulturellen Vergangenheit in unserem Lande eine Zu- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 397* kunft zu sichern. Deshalb sollten die begrüßenswerten Aktivitäten des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz nicht nur die Hilfe der öffentlichen Hand, sondern auch das fördernde Interesse privater Einrichtungen finden, die in der Lage sind, die Bestrebungen des Komitees ideell und materiell zu unterstützen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 52 und 53) : Welche Maßnahmen gedenkt der Bundesinnenminister zu ergreifen, um die Verhältnisse im Ausländersammellager Zirndorf, vor dessen Toren wegen Uberfüllung annährend 50 Ausländer am 11. Januar 1977 zurückgewiesen werden mußten, für die Zukunft zu beenden? Wird der Bundesinnenminister auf die Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen dringend einwirken, damit diese Länder entsprechend der Vereinbarung der Innenministerkonferenz vom 15. Februar 1974 die Zahl der auf sie entfallenden Asylanten auch tatsächlich aufnehmen und nicht im Ausländersammellager Zirndorf belassen? Zu Frage 52: Um das bayerische Sammellager für Ausländer in Zirndorf funktionsfähig zu halten, hat die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder 1974 die sog. Verteilungsregelung beschlossen. Dieser Beschluß sieht u. a. vor, daß „jedes Land für die sofortige Aufnahme der vom Bund unter Mitwirkung der Länder zugeteilten Asylbewerber Sorge tragen" wird. Die derzeit von den zuständigen bayerischen Behörden veranlaßte Schließung des Lagers Zirndorf ist darauf zurückzuführen, daß etwa 130 vom Bund verteilte Asylbewerber von den Ländern BadenWürttemberg und Niedersachsen nicht aufgenommen wurden, so daß es an der für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Lagers notwendigen Entlastung fehlt. Weder die Lagerschließung noch die Umstände, die zu dieser Schließung führten, fallen somit in den Verantwortungsbereich des Bundes. Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder wird sich auf ihrer nächsten Sitzung am 17./18. Februar 1977 erneut mit diesem Problem befassen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz hat bereits angekündigt, er beabsichtige einen Beschluß herbeizuführen, der die Funktionsfähigkeit des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf sichert. Zu Frage 53: Ich habe mich bereits Ende Dezember 1976 an die in Betracht kommenden Bundesländer mit der dringenden Bitte gewandt, für die Aufnahme der verteilten Asylsuchenden Sorge zu tragen, damit die für die Funktionsfähigkeit des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf notwendige Entlastung erreicht wird. Unmittelbar nach der Schließung des Lagers Zirndorf habe ich diese Bitte nochmals an die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen herr angetragen. Die Länder sind um eine baldige Aufnahme der auf sie verteilten Asylsuchenden bemüht. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 54) : Ist die Mitteilung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz zutreffend, daß dem Bundesinnenminister seit mehreren Monaten Studien des Kölner Instituts für Reaktorsicherheit über die Auswirkungen des größtmöglichen Atomunfalls vorliegen, und wenn ja, was veranlaßt den Bundesinnenminister, diese Studien dem Deutschen Bundestag bislang vorzuenthalten, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Geheimhaltung dazu geeignet ist, das Vertrauen bei der Bevölkerung in die Energiepolitik der Bundesregierung zu fördern? Bei den vom Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz erwähnten Unterlagen des Kölner Instituts für Reaktorsicherheit handelt es sich um noch nicht abgeschlossene, in Beratung befindliche Studien über hypothetische Gefahrenpotentiale, die keinerlei Beziehung zu den realistischen Risiken eines Atomunfalles haben. Die Untersuchungen liegen dem Bundesministerium des Innern seit August bzw. seit November 1976 in der Form von Arbeitsberichten vor. Das Bundesministerium des Innern gibt regelmäßig solche und andere Studien bei sachverständigen, unabhängigen Institutionen in Auftrag, um die von ihm im Rahmen seiner Verantwortung festzulegenden, ständig steigenden sicherheitstechnischen Anforderungen an kerntechnische Anlagen wissenschaftlich vorzubereiten und abzusichern. Die Auftragsentwicklung erfolgt in der Weise, daß der Auftragnehmer zunächst den Entwurf der Studien an das Bundesministerium des Innern übermittelt, I wo die Ergebnisse des entsprechenden Arbeitspapieres in Beratungsgremien wie der Reaktorsicherheitskommission oder der Strahlenschutzkommission erörtert werden, um die Voraussetzungen und Resultate der jeweiligen Untersuchungen auf technisch-wissenschaftliche Schlüssigkeit zu überprüfen und die Arbeiten gegebenenfalls entsprechend ergänzen zu lassen. Über die Ergebnisse derartiger Studien werden nach Erreichen eines gewissen Abschlusses vorrangig das Parlament und seine Ausschüsse unterrichtet. Darüber hinaus wird über abgeschlossene Studien in den Umweltinformationen des Bundesministeriums des Innern und auch in der Fachpresse berichtet, um die interessierte Öffentlichkeit auf derartige Untersuchungen aufmerksam zu machen. Die Studien sind nicht geheim. Im Gegenteil: die Bundesregierung hat ein starkes Interesse, derartige Untersuchungen, die grundlegende Sicherheitsfragen behandeln, der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine Ausnahme besteht nur in den Fällen, in denen Themen behandelt werden, die mit dem Schutz kerntechnischer Einrichtungen vor Sabotage und Terrorismus zusammenhängen. Bei den von Ihnen angesprochenen Unterlagen handelt es sich um Arbeitsberichte über Fragestellungen, die sich noch mitten in wissenschaftlichen Erörterungen zwischen dem Auftraggeber, dem Bundesministerium des Innern, und den ihn beratenden Experten befinden. Der Diskussionsstand der Problematik hätte derzeit mithin weder eine Berichterstat- 398* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 tung an das Parlament noch eine Ankündigung der interessierten Öffentlichkeit gegenüber sinnvoll erscheinen lassen. Die Untersuchungen befassen sich im übrigen im einen Fall mit dem Vergleich des gesamten Gefährdungspotentials von Wiederaufarbeitungsanlagen für Brennelemente im Verhältnis zu demjenigen von Kernkraftwerken und im anderen Fall mit Störfällen bei Kernkraftwerken jenseits des größten sogenannten Auslegungsstörfalles, um selbst in Fällen entsprechend extrem geringer Ereigniswahrscheinlichkeit Aufschluß für zweckmäßige Notfallschutzmaßnahmen im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor den Folgen solcher Störfälle zu erhalten. Die vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz behaupteten 30 Millionen Toten als mögliche Folgen aus einer der Untersuchungen gehen auf falsche, nur vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz zu verantwortende Schlußfolgerungen aus Angaben über Strahlendosisleistungen zurück, die aus dem Zusammenhang der Untersuchungen einen völlig anderen Zweck verfolgen, nämlich denjenigen von Vergleichsindikatoren für hypothetische Gefahrenpotentiale zweier voneinander völlig unterschiedlicher kerntechnischer Einrichtungen. Die sinnverkehrende Umdeutung solcher Werte durch den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz kann nur als bewußte Irreführung der Öffentlichkeit und Panikmache bezeichnet werden. In diesem Sinne hat das Bundesinnenministerium in einer Pressekonferenz am 13. Januar 1977 die aufgestellten Behauptungen richtiggestellt und gleichzeitig die zitierten Arbeitspapiere der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ich bin selbstverständlich jederzeit bereit, dem Parlament aus dem Detail über die Untersuchungen und auch deren vorläufige noch nicht abgeschlossene Bewertungen zu berichten. Die Kollegen Blank und Marschall haben Fragen zum gleichen Themenkreis gestellt (Fragen 55/56, 57; Drucksache 8/33). Auf meine hieraus gegebenen Antworten verweise ich ergänzend. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 55 und 56) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß ein „hoher Beamter des Bundesinnenministeriums fahrlässig für eine Versdiärfung der Kernreaktordiskussion gesorgt" hat, indem er eine Sicherheitsstudie in Auftrag gegeben hat, die nach Auffassung von Sicherheitsexperten in ihren „wissenschaftlich-praktischen Voraussetzungen einfach falsch" ist? Von weldier Stelle sind die für diese Studie benötigten umfangreichen Mittel aufgebracht worden? Zu Frage 55: Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Fragen auf den Arbeitsbericht Nr. 290 des Instituts für Reaktorsicherheit beziehen, dessen Titel wie folgt lautet: Untersuchungen zum Vergleich größtmöglicher Störfallfolgen in einer Wiederaufarbeitungsanlage und in einem Kernkraftwerk. Die Ausarbeitung dieses Arbeitsberichts wurde vom Bundesministerium des Innern beim Institut für Reaktorsicherheit Köln in Auftrag gegeben. Es kann allerdings keine Rede davon sein, daß die Festlegung der wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Studie falsch sei. Aus wissenschaftlich-methodologischen Gründen wird ein Gefahrenpotential — im Unterschied zu realistischen Risikosituationen — nach der Menge und Intensität an Strahlen bemessen, die unter hypothetischen Störfallannahmen derart freigesetzt werden, daß sie durch keine der umfangreichen in der Praxis vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen eingedämmt werden und ungehindert aus der Anlage nach außen dringen. Es sollte also mit dieser Studie ein bisher nicht untersuchtes, also auch nicht genau bekanntes Gefährdungspotential, nämlich das einer großen Wiederaufarbeitungsanlage, mit demjenigen bereits bekannter Anlagen, nämlich von Kernkraftwerken, verglichen werden. Die bisherigen Ergebnisse des Arbeitsberichts deuten an, daß Wiederaufarbeitungsanlagen keine grundsätzlich anderen Sicherheitskonzeptionen als Kernkraftwerke erfordern. Aussagen zur tatsächlichen Sicherheit solcher kerntechnischer Anlagen können aus dem Arbeitsbericht nicht abgeleitet werden. Eine Verschärfung der Diskussion über die Kernenergienutzung ist nur durch eine irreführende Interpretation des Ergebnisses in der Öffentlichkeit entstanden. Die Bundesregierung sieht es als ihre Pflicht an, alle wissenschaftlich geeigneten Methoden einzusetzen, um die mit der Sicherheit der Kernenergie zusammenhängenden Fragen erschöpfend zu untersuchen mit dem Ziel, in der Praxis ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen. Der Bundesregierung ist keine Äußerung eines „Sicherheitsexperten" bekannt, in der der Wert dieser Studie bezweifelt würde. Eine andersiautende Feststellung in der Kölnischen Rundschau vom 13. Januar 1977 beruht, wie sich inzwischen herausgestellt hat, auf einem Mißverständnis. Zu Frage 56: Die Finanzierung des Arbeitsberichtes erfolgte im Wege der institutionellen Förderung des Arbeitsprogramms des Instituts für Reaktorsicherheit durch das Bundesinnenministerium. Die aufgewendeten Mittel halten sich im Rahmen des für vergleichbare sicherheitsbedeutsame Untersuchungen notwendigen Aufwands. Die Kollegen Schäfer (Appenweier) und Marschall haben Fragen zum gleichen Themenkreis gestellt (Fragen 54 und 57, BT-Drucksache 8/33). Auf meine hierauf gegebenen Antworten verweise ich ergänzend. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 399* Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 57) : Sind die im Auftrag des Bundesinnenministeriums gefertigten Studien 290 und 293 des Instituts für Reaktorsicherheit in Köln sofort nach Erstellung dem zuständigen Ausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet worden? Die im Auftrag des Bundesinnenministeriums gefertigten Arbeitsberichte 290 und 293 des Instituts für Reaktorsicherheit in Köln wurden nicht sofort nach ihrer Erstellung dem zuständigen Ausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet, da es sich hierbei nicht um abgeschlossene Berichte handelt. Beide Berichte wurden, wie das bei derartigen Arbeiten grundsätzlich der Fall ist, dem Bundesinnenministerium als Entwurf übermittelt. Die darin enthaltenen Annahmen und Ergebnisse werden zunächst in Beratungsgremien wie der Reaktorsicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission erörtert, um die Arbeitsberichte gegebenenfalls ergänzen und komplettieren zu lassen. Hierauf hat die Bundesregierung in einer Pressekonferenz vom 13. Januar 1977 bereits hingewiesen. Eine Weitergabe der Berichte war erst nach Abschluß dieser Erörterung sinnvoll und beabsichtigt. Im übrigen handelt es sich bei diesen Arbeitsberichten nicht um eine Aussage zur tatsächlichen Sicherheit der darin angesprochenen kerntechnischen Anlagen. Die Arbeitsberichte sind vielmehr als Gedankenmodelle zu verstehen, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren die Notwendigkeit einschlägiger Sicherheitsmaßnahmen verdeutlichen bzw. als Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit vorgesehener Maßnahmen dienen. Im übrigen verweise ich auf meine Antworten auf die zum gleichen Thema gestellten Fragen der Kollegen Schäfer (Appenweier) und Blank (Fragen 54, 55/56; Drucksache 8/33). Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 58) : Ist der Bundesregierung bewußt, daß der zunehmende Ersatz des Worts „Deutschland" durch die Abkürzung „BRD" unbewußt oder bewußt der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag gebotenen Politik der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Politik der DDR widerspricht, und was wird die Bundesregierung tun, um Öffentlichkeit und veröffentlichter Meinung die grundsätzliche Bedeutung dieses Problems und seine sachgerechte Bewältigung nahezubringen? Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag wiederholt darauf hingewiesen, daß die Bezeichnung unseres Staates nach dem Grundgesetz „Bundesrepublik Deutschland" lautet. Sie war und ist der Meinung, daß demgemäß im amtlichen wie im allgemeinen Sprachgebrauch die volle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verwendet werden sollte, „in der auch die Verantwortlichkeit unseres Staates für Deutschland als Ganzem deutlich zum Ausdruck kommt". Im einzelnen verweise ich hierzu auf die Antworten, die während der Legislaturperiode des 7. Deutschen Bundestages auf verschiedene Bundestagsanfragen gegeben worden sind (Sten. Berichte über die 165., 171. und 177. Sitzung, S. 11575 A, 12019 D, 12414 f.). Daß die Äußerungen der Bundesregierung nicht nur den Medien bekanntgeworden sind, sondern auch in der Bevölkerung Echo gefunden haben, zeigen Anfragen und Zuschriften von Bürgern und Verbänden bis in die jüngste Zeit. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 62) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um des der Organisation des palästinensischen Anschlags auf die Olympischen Spiele in München verdächtigen Abu Daud habhaft zu werden, und zu welchen Schlußfolgerungen gibt das Verhalten der französischen Regierung Anlaß, die den Vertretern der Anklage vor der über die Fortdauer der Haft entscheidenden Kammer auf Freilassung plädieren ließ? Die Bundesregierung ist am frühen Nachmittag des 7. Januar 1977 von einer französischen Dienststelle darüber unterrichtet worden, in Paris halte sich der vermutlich jordanische Staatsangehörige Abu Daud auf, gegen den möglicherweise ein deutscher Strafanspruch bestehe. In unmittelbarer Fühlungnahme mit französischen Stellen ist diesen gegenüber das Interesse der Bundesregierung daran zum Ausdruck gebracht worden, daß Abu Daud festgehalten wird, bis die zuständige deutsche Strafverfolgungsbehörde um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft ersucht hat. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I hat in der Nacht vom 7. zum 8. Januar 1977 beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München den Erlaß eines Haftbefehls gegen Abu Daud beantragt. Der Haftbefehl ist in den frühen Morgenstunden des 8. Januar 1977 erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I hat unmittelbar danach den Wortlaut des Haftbefehls den französischen Behörden fernschriftlich über Interpol mitgeteilt und um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft gebeten. Damit waren alle Voraussetzungen für die Verhängung der vorläufigen Auslieferungshaft nach dem deutsch-französischen Auslieferungsvertrag vom 29. November 1951 erfüllt. Auch in den folgenden Tagen haben unmittelbare Kontakte zwischen deutschen und französischen Regierungsstellen bestanden. Der Verfolgte Abu Daud ist bereits 4 Tage nach seiner Festnahme aus der vorläufigen Auslieferungshaft entlassen worden. Soweit der Bundesregierung bisher bekannt ist, hat das französische Gericht seine Entscheidung damit begründet, der Antrag auf An- 400* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 ordnung der vorläufigen Auslieferungshaft sei nicht auf dem diplomatischen Weg bestätigt worden. Nach Artikel 10 Abs. 1 des deutsch-französischen Auslieferungsvertrags kann die vorläufige Auslieferungshaft jedoch nur aufgehoben werden, wenn dem ersuchten Staat nicht binnen 20 Tagen die nach dem Vertrag erforderlichen Auslieferungsunterlagen übermittelt werden. Wegen der im Hinblick auf die bisherige deutsch-französische Auslieferungspraxis aufgetretenen unterschiedlichen Rechtsauffassungen wird sich die Bundesregierung bemühen, künftig auf eine einheitliche Anwendung des Auslieferungsvertrags durch beide Vertragsparteien hinzuwirken. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 63) : Was hat die Bundesregierung mittlerweile unternommen, um sich Gewißheit über Tathergang und Motiv der Ermordung des italienisdien Kraftfahrers an der Demarkationslinie durch Ostberliner Grenzwächter zu verschaffen, und welches ist das Ergebnis ihrer Bemühungen? Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalles, bei dem am 5. August 1976 am Übergang Hirschberg der italienische Lkw-Fahrer Benito Corghi durch Angehörige der DDR-Grenzsicherheitsorgane erschossen worden ist, haben die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland alles Erforderliche veranlaßt, um den Tathergang so gut wie möglich aufzuklären. Insbesondere sind Zeugen, die Herrn Corghi zuletzt vor seinem Tod gesehen hatten, vernommen worden. Über den tragischen Todesfall und, soweit vom Bundesgebiet aus rekonstruierbar, den Tathergang ist eingehend in der Presse, Funk und Fernsehen berichtet worden. Die Einzelheiten darf ich als bekannt voraussetzen. Die Motive, die die DDR-Grenzsicherungsorgane veranlaßt haben, auf Herrn Benito Corghi gezielte Schüsse abzugeben, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im übrigen weise ich darauf hin, daß sich der Vorfall außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland zugetragen hat und ein ausländischer Staatsbürger betroffen wurde. Die Bundesregierung hatte und hat daher keine Möglichkeit, von der Regierung der DDR Aufschluß über den Tathergang, die Herausgabe von Gegenständen u. ä. zu verlangen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 64) : Trifft es zu, daß der der Beteiligung an der Entführung von Richard Oetker Verdächtige zu drei Jahren Freiheitsentzug ver- urteilt ist und, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, auf freiem Fuß belassen wurde, und betrachtet die Bundesregierung — bejahendenfalls — das geltende Redit zur Regelung der Untersuchungshaft noch als ausreichend und zweckmäßig? Der Bundesregierung ist es im Hinblick auf die Verfassungsordnung verwehrt, zu nicht abgeschlossenen Strafverfahren Stellung zu nehmen. Es obliegt allein den Gerichten, darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für die Anordnung und den Vollzug der Untersuchungshaft gegeben sind. Unter Beachtung dieses Grundsatzes äußert sich die Bundesregierung zu der Frage wie folgt: In dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das die Entführung von Richard Oetker zum Gegenstand hat, befindet sich seit dem 16. Dezember 1976 eine Person in Untersuchungshaft. Es trifft zu, daß diese Person in einem anderen Strafverfahren am 23. September 1976 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt und daß der in dieser Sache ergangene Haftbefehl am 24. September 1976 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist. Gegen das Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die bisher nicht entschieden ist. Es ist der vornehmliche Zweck und der eigentliche Rechtfertigungsgrund der Untersuchungshaft, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen; ist sie zu einem dieser Zwecke nicht mehr nötig, so ist es unverhältnismäßig und daher grundsätzlich unzulässig, sie anzuordnen, aufrechtzuerhalten oder zu vollziehen (BVerfGE 19, 342, 349). Dies folgt auch aus dem dem Rechtsstaat immanenten Grundsatz der Unschuldsvermutung. Dieser schließt es selbst bei noch so dringendem Tatverdacht aus, gegen den Beschuldigten im Vorgriff auf die Strafe Maßregeln zu verhängen, die in ihrer Wirkung der Freiheitsstrafe gleichkämen. Mit diesem Grundsatz stünde es nicht in Einklang, wenn im Fall einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe das Gesetz generell den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben ansehen oder auf das Vorhandensein eines Haftgrundes überhaupt verzichten würde. Auch in Fällen wie dem geschilderten müssen für Anordnung und Vollzug der Untersuchungshaft die allgemein geltenden Haftgründe maßgebend sein. Für die gerichtliche Beurteilung einer möglicherweise bestehenden Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) wird eine bereits verhängte Freiheitsstrafe je nach ihrer Höhe regelmäßig eine mehr oder weniger bedeutsame Rolle spielen. Der Ihrer Frage zugrunde liegende Sachverhalt gibt der Bundesregierung keinen Anlaß, das Recht der Untersuchungshaft zu überprüfen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 65) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 401* Was hat die Bundesregierung daran gehindert, rechtzeitig der französischen Regierung ein Auslieferungsersuchen für den mutmaßlichen Organisator des Attentats auf die israelische Olympiamannschaft in München, Abu Daud, zu stellen? Der vermutlich jordanische Staatsangehörige Abu Daud ist am 8. Januar 1977 auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I für ein von ihr geführtes Ermittlungsverfahren von der zuständigen französischen Stelle in vorläufige Auslieferungshaft genommen worden. Nach Artikel 10 Abs. 1 des deutsch-französischen Auslieferungsvertrags vom 29. November 1951 mußte die Bundesregierung innerhalb von 20 Tagen, gerechnet vom Tag der Verhaftung des Verfolgten ab, die französische Regierung förmlich um Auslieferung ersuchen und die ihr nach dem Vertrag erforderlichen Unterlagen zuleiten. Bekanntlich ist Abu Daud aufgrund der Entscheidung eines französischen Gerichts aber bereits am 11. Januar 1977 aus der vorläufigen Auslieferungshaft entlassen worden und am selben Tag aus Frankreich ausgereist. Aufgrund dieser Entwicklung war es dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht möglich, rechtzeitig bei der Bundesregierung Stellung eines Auslieferungsersuchens an die französische Regierung anzuregen. Aus demselben Grund war auch die Bundesregierung nicht in der Lage, innerhalb der vertraglich vorgesehenen Zeit ein förmliches Auslieferungsersuchen an die französische Regierung zu richten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 66 und 67): Kann die Bundesregierung mitteilen, ob die mit Inkrafttreten des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten vorgesehene Anpassungsverordnung — wie vom Gesetzgeber beabsichtigt — in einem zeitlich engen Zusammenhang mit der im November 1976 erfolgten Erhöhung des Regelunterhalts aus dem Nichtehelichenrecht erfolgen wird, wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnung zu rechnen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um den Kreis der betroffenen unterhaltsberechtigten und unterhaltsverpflichteten Elternteile entsprechend zu informieren? Wird die Bundesregierung bei der Wiedereingliederung eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der elterlichen Sorge Anregungen der Deutschen Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychiatrie für ein gestuftes System von rechtlichen Sanktionen der körperlichen Züchtigung von Kindern durch Eltern und Erziehungsberechtigte aufgreifen, um dem Kindeswohl und dem Kind als Träger von Grundrechten besser zu entsprechen und um gleichzeitig verbindliche Kriterien für die Rechtsprechung zu statuieren? Zu Frage 66: Aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen Daten war es nicht möglich, schon die erste Anpassung der Unterhaltsrenten aufgrund des Gesetzes vom 29. Juli 1936 in einen engen zeitlichen Zusammenhang mit der letzten Erhöhung des Regelbedarfs zu bringen. Die Regelbedarf-Verordnung 1976 vom 30. Juli 1976 hat den erhöhten Regelbedarf mit Wirkung ab 1. November 1976 festgesetzt. Das Gesetz zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten vom 29. Juli 1976 ist dagegen erst am 1. Januar 1977 in Kraft getreten (Artikel 5 § 3 dieses Gesetzes). Nach Artikel 5 § 1 ist die Anpassungsverordnung erstmals innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erlassen. Hinzu kommt, daß nach § 1612 a Abs. 2 Satz 3 BGB die Anpassung nicht für einen früheren Zeitpunkt als den Beginn des 4. auf das Inkrafttreten der Anpassungsverordnung folgenden Kalendermonats verlangt werden kann. Eine zeitliche Angleichung der Anpassungsverordnung und der Regelbedarf-Verordnung wird daher erst bei der nächsten Anpassungsverordnung ins Auge gefaßt werden können. NMI Die Arbeiten an dem Entwurf einer Anpassungsverordnung aufgrund des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten sind rechtzeitig aufgenommen worden. Ein im Bundesministerium der Justiz erarbeiteter Referentenentwurf wurde bereits mit Ländervertretern und interessierten Verbänden erörtert. Es werden allerdings noch ergänzende Angaben des Statistischen Bundesamtes herangezogen werden müssen. Gleichwohl ist gewährleistet, daß die Rechtsverordnung innerhalb der in Artikel 5 § 1 des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten genannten Zeit erlassen werden kann. Es besteht die Vorstellung, die Anpassungsverordnung Ende Juni 1977 zu erlassen und sie einen Monat später in Kraft zu setzen. Danach könnte die Anpassung der Unterhaltsrenten ab 1. November 1977 verlangt werden (§ 1612 a Abs. 2 Satz 3 BGB). In welcher Weise die Betroffenen über die Anpassungsverordnung informiert werden, steht zur Zeit noch nicht fest. Es kann zunächst davon ausgegangen werden, daß Presse und Rundfunk Verlautbarungen des Bundesministeriums der Justiz aufgreifen werden. Ergänzend kommen außerdem Darstellungen der neuen Rechtslage durch das Bundesministerium der Justiz selbst in Betracht. Zu Frage 67: Der von der Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (Bundestags-Drucksache 7/2060) äußert sich zum Problem des elterlichen Züchtigungsrechts nicht ausdrücklich. Die mit ihm vorgeschlagene Änderung des § 1666 BGB zielt indessen auch insoweit auf eine Verbesserung des Schutzes gefährdeter Kinder; denn das Vormundschaftsgericht soll künftig bei jeder Gefährdung des Kindes eingreifen können ohne Rücksicht darauf, ob den Eltern ein schuldhaftes Fehlverhalten vorgeworfen werden kann oder nicht, so daß anders als nach geltendem Recht das Gericht auch dann einschreiten kann, wenn Eltern schuldlos die Grenzen des Züchtigungsrechts überschreiten. Das elterliche Züchtigungsrecht als Erziehungsmittel wird aus § 1631 Abs. 1 BGB hergeleitet („Die Sorge für die Person des Kindes umfaßt das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen ..."). Problematisch ist die Frage, bis zu welcher Grenze die elterliche Züchtigung als erlaubt anzusehen ist. Derzeit wird die Grenze wie folgt gezogen: Körperliche Züchtigung eines Kindes durch seine Eltern ist zulässig, solange sie sich im Rahmen des durch den Erziehungszweck gebotenen Maßes halt und vor 402* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 allem auf Gesundheit und seelische Verfassung des Kindes sowie dessen Würde Rücksicht nimmt; wird darüber hinausgegangen, liegt ein Mißbrauch des Rechts der Sorge für die Person des Kindes im Sinne von § 1666 BGB vor, der das Vormundschaftsgericht zum Einschreiten berechtigt und verpflichtet (Soergel-Siebert-Hermann Lange, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 5, Familienrecht, 10. Aufl., 1971, § 1631 BGB, Rdnr. 9, 25; Palandt-Diederichsen, Bürgerliches Gesetzbuch, 36. Aufl., 1977, § 1631 BGB Anm. 5 a; jeweils mit weiteren Nachweisen). Als Sanktionen kommen Maßnahmen des Vormundschaftsgerichts in Betracht, die von der Ermahnung der Eltern bis zum völligen Entzug der Personensorge reichen. Es liegt also bereits heute ein „gestuftes System rechtlicher Sanktionen" für Fälle der körperlichen Züchtigung von Kindern vor; auch dem Gedanken, daß das Kind als Grundrechtsträger Achtung seiner Menschenwürde beanspruchen kann, ist im Rahmen der §§ 1631, 1666 BGB Rechnung zu tragen. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Festlegung von Schranken des elterlichen Züchtigungsrechts würde auf beträchtliche Schwierigkeiten stoßen. Der frühere § 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB, der durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18. Juni 1957 (BGBl I S. 609) aufgehoben worden ist, verwandte den Begriff des „angemessenen Zuchtmittels". Angesichts der Vielfalt der möglichen Fälle und insbesondere der breiten Skala von Mitteln körperlicher Züchtigung bietet sich ein anderer Rechtsbegriff als der der Angemessenheit auch heute nicht an. Dieser führt aber kaum weiter; denn mit ihm werden lediglich die Grenzen angegeben, bei deren Überschreitung das Vormundschaftsgericht ohnehin, wie oben dargelegt, nach § 1666 BGB einzuschreiten hat. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 68) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung nicht rechtzeitig von der bayerischen Landesregierung gebeten wurde, ein förmliches Auslieferungsbegehren an die französische Regierung zu stellen, und hatte dies zur Folge, daß die Auslieferung des laut Haftbefehls des terroristischen Mordanschlags verdächtigen Abu Daud an die deutschen Justizorgane unterblieben ist? Der vermutlich jordanische Staatsangehörige Abu Daud ist am 8. Januar 1977 auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I für ein von ihr geführtes Ermittlungsverfahren von der zuständigen französischen Stelle in vorläufige Auslieferungshaft genommen worden. Nach Artikel 10 Abs. 1 des deutsch-französischen Auslieferungsvertrags vom 29. November 1951 mußte die Bundesregierung innerhalb von 20 Tagen, gerechnet vom Tag der Verhaftung des Verfolgten ab, die französische Regierung förmlich um Auslieferung ersuchen und ihr die nach dem Vertrag erforderlichen Unterlagen zuleiten. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I bereitete die erforderlichen Auslieferungsunterlagen mit Nachdruck vor, so daß die Bundesregierung das förmliche Auslieferungsersuchen bei normalem Verlauf der Sache rechtzeitig vor dem Ablauf der 20-Tages-Frist des Artikels 10 des deutsch-französischen Auslieferungsvertrags hätte stellen können. Es trifft deshalb nicht zu, daß die Bundesregierung von der bayerischen Regierung nicht rechtzeitig gebeten worden wäre, ein förmliches Auslieferungsersuchen an die französische Regierung zu stellen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 69) : Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts aktueller Gerichtsentscheidungen, für Vergewaltigung unter Eheleuten nicht einmal die Nötigungsvorschrift des § 240 StGB anzuwenden, eine Änderung des § 177 StGB, um das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung insbesondere bereits getrennt lebender Frauen zu schützen? Im Rahmen der Beratungen zum Vierten Gesetz zur Reform des Strafrechts (4. StrRG) vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) ist auch die Frage sehr eingehend beraten worden, ob der Tatbestand der Vergewaltigung (§ 177 StGB) die Nötigung zum ehelichen Beischlaf erfassen sollte. Der Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform hat sich mit diesem Problem bereits in der 6. Wahlperiode befaßt. In seinem Schriftlichen Bericht vom 14. Juni 1972 (BT-Drucks. VI/ 3521, S. 39) hat er ausgeführt, daß es vom Rechtsgut aus eigentlich nicht gerechtfertigt sei, die Nötigung zum ehelichen Beischlaf aus dem Tatbestand auszuklammern, da das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung nicht mit der Eheschließung ende; die Fragwürdigkeit der Sonderbehandlung trete vor allem dann zu Tage, wenn die Ehegatten getrennt bzw. in Scheidung lebten. Dennoch hat es der Sonderausschuß, überwiegend aus praktischen Gründen, abgelehnt, die Ehegattenvergewaltigung in § 177 StGB zu erfassen und hierzu folgendes dargelegt: die Pönalisierung der Ehegattennotzucht dürfte sich in strafrechtlicher Hinsicht kaum auswirken, da geschlechtliche Beziehungen zum Wesen einer Ehe gehören und hinsichtlich der Frage der Gewaltanwendung oder Nötigung die Aufklärungschancen sehr gering sind, wenn sich die Behauptungen der Ehegatten gegenüberstehen. Es besteht also kaum Aussicht, derartige Störungen im Verhältnis der Ehepartner zueinander mit dem Mittel des Strafrechts in den Griff zu bekommen. Umgekehrt könnte die Pönalisierung durch den damit verbundenen staatlichen Eingriff in die internen Verhältnisse einer Ehe oder Familie im Ergebnis erheblichen Schaden anrichten. Die Einleitung eines Strafverfahrens auf Grund einer entsprechenden Anzeige der Ehefrau könnte dazu führen, daß sich die Fronten noch mehr versteifen und die Chancen, die Ehe Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 403* zu retten, erheblich verringern. Die Problematik wird nicht geringer, wenn man die Strafverfolgung von einem Antrag der Verletzten oder der vorherigen Scheidung der Ehe abhängig macht (vgl. dazu Hanack, Gutachten A zum 47. Deutschen Juristentag 1968 Rz 65). Eine Sonderregelung für Fälle, in denen die Ehegatten schon auf Dauer getrennt leben, erscheint ebenfalls kaum vertretbar. Die Ausklammerung der Ehegattennotzucht aus § 177 bedeutet nicht, daß die Frau in diesem Bereich völlig schutzlos gestellt ist. Immerhin kommt, falls ein solcher Fall angezeigt wird, eine Bestrafung nach § 240 StGB in Betracht. In der Öffentlichen Anhörung vom 23. bis 25. November 1970 hat sich insbesondere Hanack entgegen seiner früher geäußerten Auffassung (a. a. O. Rz 60 ff.) gegen die Einbeziehung der Ehegattennotzucht in § 177 ausgesprochen. Nach nochmaliger Beratung in der 7. Wahlperiode hat sich der Sonderausschuß erneut gegen die Ausdehnung des § 177 StGB auf die „Ehegattenvergewaltigung" ausgesprochen (BT-Drucks. 7/514, S. 8). Der Gesetzgeber hat sich dieser Auffassung bei der Neufassung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch das 4. StrRG angeschlossen. Derzeit ist nicht beabsichtigt, auf eine Änderung dieser Entscheidung hinzuwirken. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Nötigung zum ehelichen Beischlaf nach § 240 StGB ausreichend pönalisiert ist. Es sind mir auch keine Gerichtsentscheidungen bekannt, denen entnommen werden könnte, daß die Nötigung mit den Nötigungsmitteln des § 177 StGB (Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben) straflos ist. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 70 und 71): Wann ist damit zu rechnen, daß die im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages seitens der Bundesregierung zugesagten Einsparungen durch Wegfall mit der Auslegeschrift übereinstimmender Patentschriften verwirklicht werden (vgl. Nummer IV 1 D des schriftlichen Berichts des Rechtsausschusses, Drucksache 7/5179 vom 13. Mai 1976) ? Wann erläßt die Bundesregierung die in § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes vorgesehene Rechtsverordnung, welche die Öffnung des im Deutschen Patentamt betriebsbereiten EDV-Dokumentationssystems für die Wirtschaft ermöglicht? Zu Frage 70: Genauere Untersuchungen des Deutschen Patentamts haben ergeben, daß die während der Beratungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages über den Entwurf eines Gesetzes über internationale Patentübereinkommen für möglich gehaltenen Einsparungen in den Fällen der Identität der Auslegeschrift mit der Patentschrift durch administrative Maßnahmen in dem erwarteten Umfang nicht erzielt werden können. In Erfüllung der Forderung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, in diesem Fall gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, um die erwünschten Einsparungen zu erzielen, soll daher zusammen mit dem beabsichtigten Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Übereinkommen über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt eine gesetzliche Regelung dieser Frage vorgeschlagen werden. Zu Frage 72: Es ist beabsichtigt, von der in § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes enthaltenen Ermächtigung demnächst in dem Umfang Gebrauch zu machen, in dem auf Teilgebieten der Technik sogenannte maschinelle Recherchen bereits möglich sind. Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß das Deutsche Patentamt Auskünfte zum Stand der Technik außerhalb eines Erteilungsverfahrens nur im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Kapazität erteilen kann. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 72) : Wie beurteilt die Bundesregierung die geltende Fassung von § 859 Abs. 3 BGB, die dem Grundstücksbesitzer nur dann die Möglichkeit gibt, im Wege der Selbsthilfe gegen den widerrechtlich auf seinem Grundstück Parkenden vorzugehen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen, wenn dies sofort nach dem Abstellen des Fahrzeugs geschieht, und ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag den Entwurf einer Gesetzesänderung vorzulegen, die für die Frage der Rechtzeitigkeit der Ausübung des Selbsthilferechts nicht auf den Beginn der Besitzentziehung, sondern auf den Zeitpunkt der Entdeckung der Besitzentziehung durch den Grundstücksbesitzer abstellt? Die Frage, ob für die zeitliche Begrenzung des Selbsthilferechts nach § 859 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs an den Zeitpunkt der Besitzentziehung oder an den Zeitpunkt, in dem der Verletzte Kenntnis von der Besitzentziehung erlangt hat, angeknüpft werden soll, ist schon bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingehend erörtert worden. Man hat sich damals in Abweichung vom ersten Entwurf des BGB für die erste Alternative entschieden, weil man befürchtete, daß anderenfalls noch geraume Zeit nach der Besitzentziehung Selbsthilfemaßnahmen in Betracht kämen und hierdurch praktisch unannehmbare Verwicklungen entstünden. Dabei hat man gesehen, daß bei einer engen Auslegung des Wortes „sofort" das Wiederbemächtigungsrecht allerdings in seiner Wirksamkeit wesentlich beeinträchtigt werden könne; man erwartete jedoch, daß die Praxis zu einer dem Sinn der Vorschrift entsprechenden Auslegung gelangen und insbesondere die Zulässigkeit des Wiederbemächtigungsrechtes auch in solchen Fällen bejahen werde, in denen der des Besitzes Entsetzte, bevor er zur Selbsthilfe schreite, gewisse Vorbereitungsmaßregeln treffen müsse. Es darf insoweit auf die Protokolle der 2. Kommission, Band III, Seiten 38 ff. verwiesen werden. Die Bundesregierung hält es gegenwärtig nicht für angezeigt, § 859 Abs. 3 BGB in der Weise zu ändern, daß nunmehr statt an die Besitzentziehung an die Erlangung der Kenntnis durch den Verletzten ange- 404* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 knüpft wird. Wie bei Schaffung des BGB richtig gesehen worden ist, wäre mit einer solchen Änderung je nach Lage des Einzelfalls u. U. eine zeitlich sehr weite Ausdehnung des Selbsthilferechts nach § 859 Abs. 3 BGB verbunden. Das könnte zu erheblichen Störungen des Rechtsfriedens führen. Auch das Sonderproblem des Parkens von Kraftfahrzeugen auf fremden Privatgrundstücken ist bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge kein ausreichender Grund zu einer solchen Umstellung des Besitzschutzrechts im allgemeinen. Es sollte vielmehr zunächst die Entwicklung der Rechtsprechung und Rechtslehre abgewartet werden. Falls die Frage der zeitlichen Abgrenzung des Selbsthilferechts gegenüber rechtswidrig geparkten Fahrzeugen von erheblicher praktischer Bedeutung ist, kann wohl damit gerechnet werden, daß die Gerichte in absehbarer Zeit Gelegenheit zu einschlägigen Entscheidungen haben. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 101) : Treffen Zeitungsberichte zu, daß nach Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums der Strom aus den jetzt in Bau gehenden Kernkraftwerken nach 1980 spürbar billiger als Steinkohlestrom sein wird, und wie hoch ist dieser geschätzte Kostenvorteil pro Kilowattstunde? In der Presse hatte es vor Weihnachten Meldungen gegeben, daß nach einer Ermittlung des Bundesministeriums für Wirtschaft Steinkohlestrom 1981 billiger sei als Kernenergiestrom. Das Bundesministerium für Wirtschaft hatte daraufhin in Mitteilungen an die Presse darauf hingewiesen, daß diese Meldungen in Inhalt und Tendenz unrichtig sind; eine derartige Untersuchung des Bundesministeriums für Wirtschaft existiert nicht. Vielmehr lassen die hier zur Verfügung stehenden Unterlagen, die auch Angaben aus den entsprechenden Wirtschaftsbereichen berücksichtigen, den Schluß zu, daß auch unter Berücksichtigung der Kosten des Brennstoffkreislaufes einschließlich der Entsorgung die Kernenergie zumindest im Grundlastbereich auch bei den jetzt in Bau gehenden Kernkraftwerken noch spürbar billiger als Strom aus deutscher Steinkohle in vergleichbaren Kohlekraftwerken ist. Die erakte Bezifferung der Stromgestehungskosten hängt von einer Reihe unternehmensindividueller Faktoren wie z. B. der Finanzierungsform beim Kraftwerksbau oder dem Standort und damit insbesondere der Transportkostenbelastung bei dei Kohle ab. Hinzu kommt, daß angesichts der mehrjährigen Bauzeiten Annahmen über die Lohn- und Preisentwicklung zu treffen sind. Rechnungen aus der Elektrizitätswirtschaft wie auch seitens der Wissenschaft kommen zu einem Kostenvorsprung von 2-3 Pf/kWh im Grundlastbereich. Es spricht nichts dafür, daß die Elektrizitätwirtschaft, die das finanzielle Risiko ihrer Investitionsentscheidungen zu tragen hat, zu ihren eigenen Ungunsten falsche Rechnungen aufmacht. Um den Fragenkomplex der Stromgestehungskosten auch von neutraler Seite untersuchen zu lassen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft im Dezember 1976 gemeinsam an zwei unabhängige Institute den Auftrag zu einem entsprechenden Gutachten erteilt. Das Ergebnis wird Ende März 1977 erwartet. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 104) : Trifft es zu, daß zur Finanzierung der Pflichtvorräte an Erdöl die Schaffung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erwogen wird, deren Tätigkeit künftig durch Erhebung eines zusätzlichen ,,Ölpfennigs" sichergestellt werden soll, und wenn ja, von welchen Uberlegungen läßt sich die Bundesregierung hierbei leiten? Es trifft zu, daß für die Mineralölpflichtbevorratung auch die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erwogen wird. Die Meinungsbildung in der Bundesregierung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Für die Beseitigung der bei der geltenden Bevorratungsregelung festgestellten Wettbewerbsvorteile der unabhängigen Importeure gegenüber den von Raffineriegesellschaften abhängigen Importeuren gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, nämlich — Einbringung der in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommenen Bevorratungsnovelle oder — Einführung eines anderen wettbewerbsneutralen Bevorratungssystems. Beide Möglichkeiten werden geprüft. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß sowohl abhängige als auch unabhängige Importeure gegen die geltende Bevorratungsregelung Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 106) : Ist der Bundesregierung ein Artikel (aus der Süddeutschen Zeitung vom 5.16. Januar 1977) des renommierten Wirtschaftsjournalisten Dr. Walter Slotosch bekannt, in dem von einer möglichen Erwerbslosigkeit in den nächsten zehn Jahren von 2,5 bis 3 Millionen Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland die Rede ist, wenn nicht grundlegende neue Überlegungen zur Investitionspolitik angestellt werden, und ist die Bundesregierung bereit, daraus Konsequenzen zu ziehen, und was wird sie gegebenenfalls tun, um vor allem die Investitionstätigkeil und die Innovationstätigkeit im mittelständischen Bereich zu verbessern? Der Bundesregierung sind der genannte Artikel und auch die beiden weiteren Beiträge von Dr. Slotosch zum Thema „Erwerbslose von heute und übermorgen" (Süddeutsche Zeitung vom 8. und 11. Januar 1977) bekannt. Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 405* 1. In seinem Artikel behauptet Dr. Slotosch, daß wegen der bestehenden Arbeitslosigkeit, der künftigen Entwicklung des Erwerbspersonenangebots und insbesondere des welt- und binnenwirtschaftlichen Strukturwandels „in den nächsten 10 Jahren zur Vermeidung einer katastrophalen Erwerbslosigkeit 2,5 bis 3 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden" müßten. Hinter diesen Angaben von Dr. Slotosch stehen vermutlich Ergebnisse aus Modellrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Danach wäre eine Arbeitslosenzahl in dieser Größenordnung dann zu befürchten, wenn das künftige Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland sehr niedrig wäre. Die Bundesregierung hält diese Zahlenangabe und die dahinterstehenden Annahmen für zu pessimistisch. Einerseits bleibt bei der Darstellung von Dr. Slotosch unberücksichtigt, daß in der gegenwärtigen Situation einer Unterauslastung der Kapazitäten noch eine große Zahl ungenutzter Arbeitsplätze vorhanden ist, die bei einer weiteren Produktionsausdehnung wieder besetzt werden können. Auf der anderen Seite hat die Vergangenheit gezeigt, daß ein Strukturwandel in einer wachsenden Volkswirtschaft zwar zur Vernichtung von Arbeitsplätzen in bestimmten Bereichen, zugleich aber auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in anderen Sektoren führt. Es gibt keinen Grund für die Annahme, daß künftige Struktureffekte ausschließlich oder überwiegend zu einer Verschlechterung der Beschäftigungslage führen müßten. Die Bundesregierung ist sich jedoch der mittelfristigen Problematik der Beschäftigungsentwicklung wohl bewußt. Der dritte Teil der Artikelserie von Dr. Slotosch enthält normative Wachstumsangaben, die auch nach Ansicht der Bundesregierung die Wiedererlangung und Sicherung der Vollbeschäftigung ermöglichen würden. Eine Annäherung an diese normativen Werte würde zu einem langfristigen nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit führen. 2. Nach den Ausführungen von Dr. Slotosch sind zur Lösung des Beschäftigungsproblems weniger —wie in der Anfrage formuliert — „grundlegende neue Überlegungen zur Investitionspolitik" erforderlich als vielmehr eine langfristige Wachstumspolitik in Verbindung mit einer subsidiären Strukturpolitik und einer vollbeschäftigungskonformen Lohnpolitik. Dabei stimmt der Autor mit der Auffassung der Bundesregierung überein, wenn er betont, daß einen „entscheidenden Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit . . . die Tarifpartner (i. O. kursiv) zu leisten" haben. Die Bundesregierung beabsichtigt ihrerseits, zur Förderung und Sicherung der notwendigen Investitionstätigkeit gemeinsam mit Ländern und Gemeinden ein mittelfristiges Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge durchzuführen, zu dem sie sich im Jahreswirtschaftsbericht noch äußern wird. Außerdem hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß die Bundesanstalt für Arbeit ihr Arbeitsbeschaffungsprogramm für das Jahr 1977 wesentlich verstärken konnte. 3. Zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im mittelständischen Bereich fördert die Bundesregierung im Rahmen ihres Aktionsprogramms zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen technologische Initiativen und Innovationen durch Maßnahmen zur Bereitstellung von Risikokapital und den Ausbau der industriellen Gemeinschaftsforschung. Daneben führt eine Aufstockung der ERP-Mittelstandsprogramme zu einer Verbesserung der Finanzierungshilfen für mittelständische Unternehmen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 109 und 110) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu Vorhaltungen aus Kreisen der bayerischen Staatsregierung ein, wonach Bayern seit Schaffung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ständig sdilechter berücksichtigt worden sei? Wäre bei einer Änderung der Kriterien der Gemeinschaftsaufgabe und einer Reduzierung der Fördergebiete sichergestellt, daß alle bisher geförderten Gebiete Bayerns in der Förderung verbleiben? Zu Frage 109: Vorhaltungen aus Kreisen der Bayerischen Staatsregierung sind in keiner Weise gerechtfertigt; dies wird aus den nachstehenden Erläuterungen deutlich: Bayern ist seit Inkrafttreten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Jahre 1972 jeweils mit den höchsten absoluten Mittelbeträgen an dieser Gemeinschaftsaufgabe beteiligt. Im Jahre 1972 entsprach dies einem Anteil von 24,8 %; der relative Rückgang auf 22,8 % seit 1975, dem jedoch eine absolute Zunahme der bayerischen Quote um 1 Million DM gegenübersteht, ist lediglich die Folge einer angemesseneren Berücksichtigung der Fördergebiete der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Neben Haushaltsmitteln in Höhe von 67 Millionen DM, die Bayern im letzten Jahr vom Bund für die Gemeinschaftsaufgabe erhalten hat, schätzt das Land die Inanspruchnahme von Investitionszulagen, die rund zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, auf weitere 153,6 Millionen DM. Von Anfang an verfügt Bayern außerdem über eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Schwerpunktorten. Bis 1974 entfielen auf 1 Million Einwohner in den Fördergebieten außerhalb Bayerns 13 Schwerpunktorte, in den bayerischen Fördergebieten dieser Gemeinschaftsaufgabe 22 Schwerpunktorte. Seit 1975 kommen außerhalb Bayerns 14 Schwerpunktorte auf 1 Million Einwohner, innerhalb Bayerns sind es 20 Schwerpunktorte. Bei dieser im Vergleich mit den übrigen Bundesländern eingetretenen unbedeutenden Reduzierung der bayerischen Schwerpunktorte ist der zum gleichen Zeitpunkt zu verzeichnende deutliche Anstieg der Zahl der bayerischen Doppelorte nicht berücksichtigt. Schließlich weist Bayern absolut gesehen die meisten Schwerpunktorte mit Spitzenpräferenzen von 20 % und 25 % auf. Bundesdurchschnittlich verfügt 406* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 ein Anteil von 28 % der Schwerpunktorte über Spitzenpräferenzen, der übrige Anteil von 72 % über die „Normalpräferenz" von 15 %; dies gilt auch für Bayern. Zu Frage 110: Eine Änderung der Kriterien für die Abgrenzung der Gebiete der Gemeinschaftsaufgabe und eine Reduzierung der Fördergebietskulisse würde voraussichtlich auch zu einer Verkleinerung der bisherigen bayerischen Fördergebiete führen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 129) : Beabsichtigt die Bundesregierung, durch gesetzliche oder andere Maßnahmen darauf hinzuwirken, daß Organspendern die mit der Organspende verbundenen Arzt- und Krankenhauskosten in allen Fällen erstattet werden, und wann ist gegebenenfalls mit solchen Maßnahmen zu rechnen? Die Bundesregierung hält Maßnahmen zur Kostenerstattung zugunsten von Organspendern nicht für erforderlich, da diesen derartige Kosten in der Regel nicht entstehen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören die mit einer Organspende verbundenen Arzt- und Krankenhauskosten als Nebenleistung zu der dem Organempfänger zu gewährenden Krankenhilfe nach § 182 der Reichsversicherungsordnung. Als solche sind sie von dessen Krankenkasse zu tragen. Dies hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 1972 — 3 RK — 47/70 entschieden. Da hiernach dem Organspender selbst Arzt- und Krankenhauskosten nicht erwachsen, besteht auch kein Anlaß zur Erstattung. Ist der Organempfänger nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so haben er oder seine Krankenversicherung die mit einer Organspende verbundenen Arzt- und Krankenhauskosten zu tragen; der Organspender wird dadurch mit Kosten nicht belastet. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 136) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, bei der beabsichtigten Einführung von Rezeptgebühren für Rentner so zu differenzieren, daß bei Rentnern mit Dauerleiden nicht erhebliche Teile der Rente allein für diesen Zweck verbraucht werden? Die Frage, ob die Vorschrift über die Befreiung von der Arzneikostengebühr (§ 182 a Abs. 2 Reichsversicherungsordnung) geändert werden soll, wird zur Zeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Vor einer endgültigen Entscheidung hierüber bedarf es noch einer sorgfältigen Prüfung, wie eine Neuregelung auszugestalten wäre. In diese Prüfung wird auch die von Ihnen aufgeworfene Frage einbezogen werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 139) : Entsprechen die in einer Sonntagszeitung vom 9. Januar 1977 veröffentlichten Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsforschung und Unfallschutz in Dortmund, daß vierhunderttausend Pensionäre aus dem öffentlichen Dienst, von denen keiner unter 2 500 DM im Monat bezieht, und die zum Teil in Staatswohnungen zwischen 200 DM und 400 DM Miete leben, feste Arbeitsverhältnisse in der Wirtschaft haben, den Tatsachen, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt, um angesichts einer Million Arbeitsloser diesen Mißstand zu beseitigen? Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung Zahlen über Pensionäre in Arbeitsverhältnissen weder ermittelt noch veröffentlicht. Wie schon in der Antwort auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Frau Will-Feld vom 10. August 1976 ausgeführt, kann ich daher lediglich allgemein sagen, daß die Bundesregierung keine Unterlagen darüber führt, wie viele Beamte und Berufssoldaten nach ihrer Pensionierung in der Wirtschaft eine Beschäftigung ausüben; denn die Ruhestandsbeamten und -soldaten sind nicht verpflichtet, ihrem früheren Dienstherrn solche Beschäftigungen anzuzeigen. Im übrigen ist die in der Zeitung genannte Zahl von Pensionären, die über eine monatliche Pension von 2 500 DM und mehr verfügen sollen, erheblich zu hoch gegriffen. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß die zu diesen Personenkreis zählenden Ruhestandsbeamten und -soldaten in ihrer Gesamtheit feste Arbeitsverhältnisse in der Wirtschaft hätten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU] (Drucksache 8/33 Fragen 142 und 143) : Wieviel Beschäftigungsstellen für Wehrdienstverweigerer standen 1976 zur Verfügung, und wieviel dieser Stellen sind davon besetzt worden, und wenn die Zahl der Beschäftigungsstellen die Zahl der Wehrdienstverweigerer übersteigt — welche Maßnahmen können nach Ansicht der Bundesregierung zur Besetzung getroffen werden, bzw. wenn die Zahl der Wehrdienstverweigerer die Zahl der Beschäftigungsstellen übersteigt — wie kann die Zahl der Beschäftigungsstellen vermehrt werden? Wenn die Zahl der Beschäftigungsstellen ausreichend ist, von der Zahl der Wehrdienstverweigerer aber übertroffen wird — woran liegt es, daß nicht sämtliche Beschäftigungsstellen zügig besetzt werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 407* Zu Fragen 142 und 143: Im Jahre 1976 konnte die Zahl der Beschäftigungsstellen für Zivildienstpflichtige auf 7 530 mit rund 33 000 Dienstplätzen gesteigert werden. Leider war es nur möglich, diese Dienstplätze zu einem Teil (in den letzten Monaten waren es rund 18 000) zu belegen, weil die geringe Zahl an unmittelbar heranstehenden Dienstpflichtigen nicht ausreichte. Lediglich rund 3 500 Dienstpflichtige standen Ende vergangenen Jahres direkt zu einer Einberufung heran. Mit einer baldigen Änderung der Lage ist nicht zu rechnen. Hinzu kommt, daß die Bundesregierung entsprechend ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 31. Mai 1976 auch weiterhin beabsichtigt, zum Zivildienst nur einen der Einberufungsquote der Bundeswehr entsprechenden Teil der Dienstpflichtigen heranzuziehen. Die Anerkennung weiterer Dienstplätze im vergangenen Jahr war wegen des erwarteten Änderungsgesetzes zum Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz und der damit möglichen vorübergehenden Steigerung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer erforderlich. Die hohe Zahl der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Jahre 1976 (Steigerung gegenüber 1975 rund 25 °/o) dürfte die Notwendigkeit dieser Bemühungen bekräftigen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 162) : Sind Presseinformationen zutreffend, daß ein waschaktiver und umweltfreundlicher Stoff entwickelt wurde, der die Phosphate in den modernen Waschmitteln, die zur Eutrophierung der Gewässer wesentlich beitragen, ersetzen kann, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen und dabei die Bestimmungen des Waschmittelgesetzes beachten, damit dieser umweltfreundliche Stoff in den modernen Waschmitteln verwendet wird? Erste Ergebnisse einer vom Bundesministerium des Innern geförderten Forschungsaktion lassen in der Tat bereits heute die Aussage zu, daß ein von der Industrie entwickelter Stoff geeignet ist, die unsere Gewässer stark belastenden Phosphate in Waschmitteln bis zu 50 % wirksam zu ersetzen. Nach diesen noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Untersuchungen namhafter Forschungsinstitute wird eine Verwendung des neuen Stoffes in Wasch- und Reinigungsmitteln anstelle von Phosphat aller Voraussicht nach nicht nur zu einem verringerten Algenwachstum führen, sondern sich auch positiv auf die Reinigungsleistung von Kläranlagen auswirken. Eine Parallelentwicklung in der internationalen Forschung ist bekanntgeworden. Allerdings können mit dem neuen Stoff zunächst nur etwa 50 % der Waschmittelphosphate ersetzt werden. Entsprechend der jetzt erkennbaren Lösung wird die Bundesregierung eine neue Rechtsverordnung zum Waschmittelgesetz vorlegen, die eine Senkung der Waschmittelphosphate in zwei Stufen bis zu 50 % zum Ziel hat. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 163) : Wie ist der Stand der Planungen der Deutschen Bundesbahn für die Schnelltrasse Mannheim—Basel, insbesondere im Raum Rastatt, und steht dabei, wie vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein vorgeschlagen, auch eine linksrheinische Trassenführung zur Diskussion? Die Strecke Mannheim—Rastatt—Offenburg—Basel befindet sich nach Angaben der Deutschen Bundesbahn (DB) im Stadium der Vorplanung. Mit einer Realisierung ist wegen anderer dringender Neubau- und Ausbauvorhaben der DB nicht vor 1985 zu rechnen. Die DB geht von einer rechtsrheinischen Führung der Trasse aus. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 164 und 165) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die Rechtsverordnung nach § 43 des am 1. April 1974 in Kraft getretenen Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erlassen, deren Vorbereitung bereits im August 1975 in der westdeutschen Presse publizert worden ist? Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, in der Rechtsverordnung die Grenzwerte des zumutbaren Lärmaufkommens für neuen und wesentlich geänderte Verkehrsanlagen erheblich höher festzusetzen, als die aus medizinscher Sicht geforderten Grenzwerte? Zu Frage 164: Die Bundesregierung beabsichtigt, in der 8. Legislaturperiode eine Regelung für den Schallschutz an Verkehrswegen zu treffen. Zu Frage 165: Eine Rechtsverordnung nach § 43 BImSchG muß sich in dem vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gesetzten Rahmen halten, der durch den Begriff der „schädlichen Umwelteinwirkungen" im Sinne des § 3 BImSchG gekennzeichnet wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 166) : Wieviel ist aus dem Bundeshaushaltsplan 1976 für Straßenbaumaßnahmen, für Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Nord- 408* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 rhein-Westfalen in 1976 nicht verbaut worden, und ist gegebenenfalls eine Teil dieser finanziellen Mittel für Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen für 1977 vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe? Dem Land Nordrhein-Westfalen standen im Haushaltsjahr 1976 für Aufwendungen für den Straßenbauplan 1304,4 Millionen DM zur Verfügung, davon 341,6 Millionen DM für den Autobahnneubau (Grundnetz) und 93,3 Millionen DM für Autobahnmodernisierung (Bau zusätzlicher Fahrstreifen usw.). Nach den vorläufigen Ist-Ausgaben entsteht in Nordrhein-Westfalen ein Haushaltsrest von etwa 49 Millionen DM, das sind 3,8 % des Verfügungsbetrages (zum Vergleich: Haushaltsrest 1975 betrug 38 Millionen DM). Von den Haushaltsresten entfallen auf den Autobahnneubau 21 Millionen DM und auf die Autobahnmodernisierung 10 Millionen DM. Genauere Angaben sind erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses möglich. Die bei den Bundesfernstraßen entstehenden Haushaltsreste werden in der Regel dem Straßenbau im folgenden Haushaltsjahr wieder zur Verfügung gestellt und den Ländern bedarfsbezogen zugewiesen. Über die Höhe der Zuweisungen in 1977 kann zur Zeit keine Aussage gemacht werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 167) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die (nach Angaben der Bundesanstalt für Flugsicherung) erheblich gestiegene Zahl der Beinahzusammenstöße im Luftraum, insbesondere im Gebiet Düsseldorf und Köln/Bonn, zu verringern? Die Bundesregierung beabsichtigt, noch vor Beginn der kommenden Flugsaison folgende Sofortmaßnahmen zu ergreifen: — Intensivierung der Aufklärung mit der Herausgabe von Sonderkarten über die Sichtflugbeschränkungsgebiete im Maßstab 1 : 250 000, — Verbesserung der Flugvorbereitung und Flugdurchführungsplanung in Abstimmung mit den Ländern. Als längerfristige Maßnahmen sind vorgesehen, den Fluginformationsdienst in enger Abstimmung mit den Luftraumnutzern zu intensivieren sowie die Sichtflüge in den Nahverkehrsbereichen der Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn in die Flugverkehrskontrolle einzubeziehen (CVFR). Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 168, 169 und 170): Ist die Zusage der Bundesregierung an die Internationale Zivilflugfahrt-Organisation (ICAO) rechtlich zwingend, die deutschen Verkehrsflughäfen mit den bodenseitigen Voraussetzungen zur Einführung der Betriebsstufe II (Richtlinien des Bundesverkehrsminsteriums vom 15. November 1972) für den Verkehrsflughafen Stuttgart-Echterdingen zu versehen? Sind die ICAO-Sicherheitsregeln zwingend für die Flugsicherheit auf den deutschen Verkehrsflughäfen? Sind die nationalen Vorschriften zur Flugsicherheit schärfer als die ICAO-Sicherheitsregeln? Zu Frage 168: Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) keine rechtlich zwingenden Zusagen über die Einführung des Schlechtwetterflugbetriebs nach Betriebsstufe II abgegeben. Zu Frage 169: Die ICAO-Sicherheitsregeln sind erst dann rechtlich verbindliche Vorschriften für die Flugsicherheit auf deutschen Flughäfen, wenn sie in deutsches Recht überführt sind. Nach Artikeln 37 und 38 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur weitestgehenden Annahme der international vereinbarten Richtlinien, Empfehlungen und Verfahren verpflichtet. Die aufgrund dieser Vorschriften in allen Vertragsstaaten erreichten Vereinheitlichungen haben wesentlich zum gegenwärtigen hohen Sicherheitsstandard im Luftverkehr beigetragen. Zu Frage 170: International angenommene Richtlinien, Empfehlungen und Verfahren stellen lediglich Mindestanforderungen an Luftfahrtpersonal und Luftfahrteinrichtungen dar, die — wie die Erfahrung gezeigt hat — aufgrund örtlicher Vorgaben, wie Wetterbedingungen, Geländeformen, Anforderungen an die Bedienungszuverlässigkeit des Luftverkehrs u. a. in vielen Fällen der Ergänzung und Konkretisierung bedürfen. Insoweit enthalten die nationalen Vorschriften häufig strengere Anforderungen als die ICAO-Regelungen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 171 und 172): Ist der Bundesregierung die Forderung des Bayerischen Städteverbands, die Entscheidung über den die Entschädigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auslösenden Dauerschallpegel in der Straßenlärmschutzverordnung bald zu regeln, bekannt, und bis wann ist mit der Vorlage dieser Verordnung zu rechnen? Wird die Bundesregierung der Forderung des Bayerischen Städteverbandes entsprechen, die mögliche Lärmbekämpfung an der Lärmquelle zu forcieren und neben der Straßenlärmschutzverordnung eine Verordnung vorlegen, die z. B. die Fahrzeughersteller verpflichtet, durch geeignete Vorkehrungen die Entstehung von Lärm durch und an Kraftfahrzeugen einzudämmen? Zu Frage 171: Der Bundesregierung ist die Forderung de Bayerischen Städteverbandes bekannt. Sie beabsichtigt, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 409* in der 8. Legislaturperiode eine Regelung für den Schallschutz an Verkehrswegen zu treffen. Zu Frage 172: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine besondere Verordnung nach § 38 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Minderung von Lärmimmissionen an Kraftfahrzeugen zu erlassen, da die Anforderungen an Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Lärmimmissionen bereits in der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt sind. Dazu ist noch beabsichtigt, Meßverfahren und Grenzwerte aus den neueren EG-Richtlinien in Form von Anlagen in die StVZO zu transformieren. Andere als die EG-einheitlichen Anforderungen sind praktisch nicht durchsetzbar. Die Anforderungen dürften in Kürze durch Beschluß des Ministerrates verschärft werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 173, 174 und 175) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Bundesanstalt für Flugsicherung, daß der Luftverkehr oberhalb der Flugfläche 100 (3000 m) durch das im Herbst 1975 vorgenommene Sichtflugverbot oberhalb 3000 m und die im Mai dieses Jahres eingeführte räumliche und zeitliche Reservierung von Lufträumen für den militärischen Luftverkehr erheblich sicherer geworden ist, daß insbesondere die gefährlichen Begegnungen von Luftverkehrsmaschinen mit Militärflugzeugen stark zurückgegangen sind? Trifft es ferner zu, daß in dem Luftraum von 0 m bis 3000 m wo sowohl kontrollierter Instrumenten- als auch unkontrollierter Sichtflugverkehr stattfindet, die zunehmenden gefährlichen Begegnungen im Jahr 1976 überwiegend zwischen zivilen Flugzeugen (also ohne Beteiligung von Militärmaschinen) vorgekommen sind, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Sicherheit des Luftverkehrs im Luftraum bis zu 3000 m zu erhöhen? Gehört zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung möglicherweise ins Auge faßt, eine Rücknahme ihrer Entscheidung aus dem Jahr 1973, in den Flugsicherungsbereichskontrollen ziviles und militärisches Flugsicherungspersonal zusammenarbeiten zu lassen, oder wird die Bundesregierung das Programm von 1973 vielmehr zu Ende führen, weil sie im Gegensatz zu manchen Presseveröffentlichungen der letzten Zeit überzeugt ist, daß es der Sicherheit des Luftverkehrs dient, wenn zivile und militärische Fluglotsen Schulter an Schulter arbeiten? Zu Frage 173: Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Bundesanstalt für Flugsicherung zu der aufgeworfenen Frage. Zu Frage 174: Es trifft zu, daß im Luftraum von 0 bis 3000 m die gefährlichen Begegnungen im Jahre 1976 überwiegend zwischen zivilen Luftfahrzeugen stattgefunden haben. Zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Luftraum beabsichtigt die Bundesregierung, die in der gemeinsamen Konzeption Bundesminister für Verkehr/Bundesminister für Verteidigung vorgesehenen Maßnahmen zu realisieren bzw. weiter auszubauen; u. a. — Einführung einer Höchstfluggeschwindigkeit unterhalb 3000 m — Erweiterung des Fluginformationsdienstes unterhalb und oberhalb 3000 m — Verstärkung der Trennung der Instrumentenund Sichtflüge im Bereich der internationalen Verkehrsflughäfen — Verbesserung der Ausbildung und Intensivierung der Aufklärung des Luftfahrtpersonals — Verstärkung der Luftaufsicht im Bereich der Flugvorbereitung und Flugdurchführung — verstärkte Nutzung der vorhandenen Bordausrüstung durch zivile und militärische Luftfahrzeuge. Zu Frage 175: Der Maßnahmenkatalog für die Erhöhung der Sicherheit im Luftraum der Bundesrepublik befaßt sich nicht mit Fragen der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Fluglotsen. Über Einzelheiten dieser Zusammenarbeit finden z. Z. Gespräche zwischen den beiden Häusern BMV und BMVg statt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 176) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Deutsche Bundesbahn in ihren Tarifbestimmungen über Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Famiilen den gleichen Personenkreis erfaßt, dem auch nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld zusteht, und den Kreis der Berechtigten nicht auf „ledige" Kinder zu beschränken? Die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien ist nicht gesetzlich geregelt. Sie beruht auf einem Tarif der Deutschen Bundesbahn. Die Bundesbahn könnte zu einer Erweiterung der Tarifbestimmungen also nur durch eine Auflage der Bundesregierung mit der Folge der Übernahme der zusätzlich entstehenden Fahrgeldausfälle auf den Bundeshaushalt (§ 28 a des Bundesbahngesetzes) gezwungen werden. Angesichts der gegenwärtigen Haushaltsbelastung kann eine solche Auflage nicht erteilt werden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 177 und 178) : Wie ist der Sachstand, insbesondere nach einem von dem im Mai 1976 durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt veranlaßten Termin mit den Betroffenen, bezüglich der für den Bundeswehrstandort Wetzlar geplanten Verladerampe im Ortsteil Albshausen (ehemalige Gemeinde Bielhausen — heute Solms) ? Wie beurteilt die Bundesregierung den Bau einer Fußgängerunterführung im Rahmen der Stadtumgehung Herborn der B 277, wie er im ursprünglichen Planfeststellungsverfahren eingeplant war und im Interesse der Sicherheit von ca. 1800 Schülern der Comeniusschule und der Alsbachschule Herborn dringend erforderlich wäre? 410* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1973 Zu Frage 177: Die Planungsunterlagen für den Gleisanschluß werden von der Deutschen Bundesbahn (DB) vsl. im Februar 1977 dem Regierungspräsidenten in Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt. Die Planungen für die Erweiterung der Eisenbahnüberführung sind damit abgeschlossen. Nach Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der DB, der Bundeswehr und der Straßenbauverwaltung steht einem vsl. Baubeginn im März 1977 nichts mehr im Wege. Zu Frage 178: Die Errichtung einer besonderen Fußgängerunterführung unter der neuen B 277 am Knoten Herborn Nord (im Zuge der Alsbachspange) ist nicht erforderlich. Es ist vorgesehen, die Verkehrsabwicklung am Knoten durch eine Verkehrssignalanlage zu regeln. Die Fußgänger haben hier die Möglichkeit, im Schutz der Signalanlage auf besonderen Überwegen die B 227 zu überqueren. Außerdem besteht für den größten Teil der Fußgänger, vor allem aber für die Schüler der Alsbach- und Comeniusschule, die Möglichkeit, im Zuge der nur etwa 150 m nördlich des Knotens geplanten Unterführung der „Alten Marburger Straße" über eine Fußgängerrampe die neue Bundesstraße höhenfrei und ohne wesentliche Umwege zu kreuzen. Die Stadt Herborn hat daher auch im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung eines Bauhofes der Straßenbauverwaltung im Bereich des Knotens die zunächst erhobene Forderung nach einer besonderen Fußgängerunterführung zurückgezogen. In den Planunterlagen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die B 277 offen gelegen haben, war keine besondere Fußgängerunterführung vorgesehen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 182) : Wann ist mit dem Baubeginn der B 44 im Bereich Riedstadt—Stockstadt zu rechnen, nachdem z. B. am 17. Dezember 1976 gegen 17.30 Uhr am Bahnübergang Dornheim—Wolfskehlen allein in Richtung Wolfskehlen 130 Personenkraftwagen warten mußten? Mit den Bauarbeiten für die Verlegung der B 44 zwischen Groß-Gerau/Dornheim und Stockstadt, wodurch zugleich die beiden schienengleichen Bahnübergänge nördlich Riedstadt/Wolfskehlen und nördlich Stockstadt ausgeschaltet werden, soll sofort begonnen werden, sobald die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Hierzu gehören außer dem rechtskräftigen Abschluß des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz auch der Abschluß der Vereinbarungen mit der Deutschen Bundesbahn (DB) sowie der teilweise noch durchzuführende Grunderwerb. Die Vereinbarung mit der DB wird in Kürze erwartet. Wie mir die hessische Straßenbauverwaltung mitgeteilt hat, hat aber die Gemeinde Dornheim im Planfeststellungsverfahren Einspruch eingelegt. Unter der Voraussetzung, daß diese Bedenken bald ausgeräumt werden können, ist beabsichtigt, noch im Laufe dieses Sommers mit den Arbeiten zu beginnen. Die erforderlichen Mittel stehen im Straßenbauhaushalt des Bundes ab 1977 bereit. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 183 und 184) : Trifft es zu, daß die Expreßgut- und Gepäckabfertigung im Bahnhof Willich 1 am Niederrhein wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen werden soll, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll die Abfertigung geschlossen werden, und welche detaillierten Gründe sprechen dafür? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, und welche Kriterien wären dafür entscheidend, die Frist auf Schließung der Expreßgut- und Gepäckabfertigung in Willich 1 bis zum 31. Dezember 1978 zu verlängern unter dem Gesichtspunkt, daß durch neu anzusiedelnde Wirtschaftsbetriebe im neu erschlossenen Gewerbegebiet Willich-West bis zu diesem Zeitpunkt mit einem wesentlich höheren Frachtaufkommen zu rechnen ist? Es war beabsichtigt, die Gepäck- und Expreßgutabfertigung beim Bahnhof Willich 1 am Niederrhein zu schließen. Das Gutaufkommen des Bahnhofs Willich beträgt im werktäglichen Durchschnitt im Gepäckverkehr nur 2,0 Sendungen und im Expreßgutverkehr 13,5 Sendungen. Der Bahnhof Willich zählt damit zu den Bahnhöfen mit geringem Gepäck- und Expreßgutaufkommen, so daß die Aufrechterhaltung der Abfertigungsbefugnisse unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht länger zu vertreten ist. In Anbetracht der Besiedlung des ca. 60 ha großen Industrie- und Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Willich ist die Bundesbahndirektion Köln in einem Gespräch mit dem Stadtdirektor von Willich am 17. Januar 1977 übereingekommen, die Aufhebung der Abfertigungsbefugnisse für Reisegepäck und Expreßgut vorerst zurückzustellen. Die Stadt Willich hat ihrerseits zugesagt, mit den anzusiedelnden Industriebetrieben ein Informationsgespräch zu führen. Wie mir die Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilt, werden von der DB keine weiteren Schritte in dieser Angelegenheit ohne Unterrichtung der Stadt Willich unternommen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 185) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn A 27 Bremen—Cuxhaven im Bereich des Driftsether Dammes Schutzplanken auf den Rampen des Bauwerks 7331 zu errichten sind, da dieses Bauvorhaben durch ein rein landwirtschaftliches Gebiet mit starker Viehhaltung geführt wird und andernfalls eine erhebliche Unfallgefahr geschaffen wird, und wenn ja, wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen veranlassen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 411* Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt, auf den Rampen des Bauwerkes 7331 im Zuge des Wirtschaftsweges Schutzplanken für die verkehrliche Sicherung ab einer Dammhöhe von 3 m gem. den gültigen Richtlinien zu erstellen. Weitere bauliche Vorsorgemaßnahmen als seitliche Begrenzung sind nicht vorgesehen. Gemäß § 28 der Straßenverkehrsordnung muß der Halter von Haus- und Stalltieren dafür Sorge tragen, daß von ihnen keine Unfallgefahren ausgehen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 186) : Trifft es zu, daß der Binnenschiffsverkehr zwischen West-Berlin und den angrenzenden Gebieten ausschließlich von ,,DDR"-Schiffen wahrgenommen wird, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — im Rahmen der Interzonenhandelsgespräche und sonstiger Verhandlungen unternommen, um diesen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Binnenschiffahrt zu beseitigen? Binnenschiffstransporte zwischen Berlin (West) und der DDR werden zur Zeit ausschließlich von DDR-Schiffen durchgeführt. Bei den bisherigen Verhandlungen über das Verbringen von Waren (vornehmlich Baustoffe) nach Berlin (West) bzw. die Transporte (Trümmerschutt und Aushub) von Berlin (West) in die DDR konnte die Einbeziehung unserer Schiffahrt bis jetzt nicht erreicht werden. Bei Anfall größerer Mengen wurde die Beteiligung für die Zukunft in Aussicht gestellt. Ob sich die deutsche Binnenschiffahrt dann auch tatsächlich beteiligen kann, hängt von den Frachtsätzen ab, die sie anbietet. Anlage 65 . Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 188 und 189) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in der nach § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von 1974 zu erlassenden Rechtsverordnung zu bestimmen, daß eine zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte führende „wesentliche Änderung öffentlicher Straßen" nicht nur in baulichen; sondern auch in Verkehrslenkungsmaßnahmen bestehen kann, die eine dauernde Änderung der Verkehrsbelastung verursachen, und wann wird die Bundesregierung diese Rechtsverordnung erlassen und damit die Unsicherheit der Rechtslage bei der Planung öffentlicher Straßen beenden? Ist die Bundesregierung bereit zu erwägen, mit Bundesmitteln kommunale bauliche Lärmschutzmaßnahmen an öffentlichen Straßen im Rahmen eines Investitionsförderungsprogramms zu bezuschussen, um die nach wie vor kritische Lage der Bauwirtschaft zu bessern bzw. dringende Lärmschutzmaßnahmen der Gemeinden in der Zeit bis zum Erlaß einer Rechtsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1974 zu ermöglichen? Die Bundesregierung beabsichtigt wegen entgegenstehender rechtlicher Bedenken nicht, den Begriff der „wesentlichen Änderung" nach § 41 Bundesimmissionsschutzgesetz in der Straßenschallschutzverordnung näher zu definieren. Sie erwartet, daß die Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates im Jahre 1977 erlassen werden kann. Wie aus der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 ersichtlich ist, bereitet die Bundesregierung ein mehrjähriges öffentliches Investitionsprogramm zur wachstumspolitischen Vorsorge vor. Die Ausgestaltung des Programms erfolgt gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden. Umfang und Einzelheiten liegen zur Zeit noch nicht fest, so daß zu der Frage noch nicht Stellung genommen werden kann. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 190) : Treffen Zeitungsberichte vom September 1976 über Äußerungen von Staatssekretär Haar zu, daß das Bundesverkehrsministerium die Konzeption, die Neckar—Alb-Autobahn aus den Dringlichkeitsstufen zu streichen und die dadurch freiwerdenden Mittel für die Bauvorhaben B 312 von Untertürkheim bis Waiblingen, der B 29 ab Großheppach und der B 14 ab Waiblingen einzusetzen, grundsätzlich bestätigt und bei zukünftigen Planungen mit einem erheblichen Stellenwert berücksichtigen wird? Der Ausbau des Bundesfernstraßennetzes erfolgt auf der Grundlage des „Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985" nach dem Bedarfsplan, der entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Regelung im Jahre 1975 überarbeitet wurde. Im derzeit gültigen Bedarfsplan ist die B 14 (A 85) im Bereich Waiblingen—Winnenden, die B 29 (A 87) im Bereich Großheppach—Schwäbisch Gmünd (mit Ausnahme der Verlegung bei Schorndorf) und die B 312 (A 85) bei Untertürkheim in Dringlichkeit Ia und die A 45 östlich Stuttgart, die B 14 (A 85) im Bereich Winnenden—Backnang und die B 29 (A 87) Verlegung bei Schorndorf in Dringlichkeit I b eingestuft. Dies bedeutet, daß diese Maßnahmen als vorrangiger Bedarf anerkannt sind und im 2. bzw. 3. Fünfjahresplan durchgeführt oder zumindest begonnen werden sollen. Bei dieser Sachlage ist eine Änderung der Dringlichkeitseinstufung der genannten Maßnahme nicht erforderlich, zumal für die Planung der Neckar—Alb-Autobahn wegen der bestehenden Schwierigkeiten noch ein längerer Zeitraum benötigt wird und Haushaltsmittel dafür ohnehin noch nicht bereitgestellt worden sind. Der zur Zeit diskutierte hohe Stellenwert für die genannten Straßenbauvorhaben ist, wie Sie meiner Darstellung entnehmen können, im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten als erfüllt anzusehen. Was die Neckar—Alb-Autobahn betrifft, findet sich sicher Gelegenheit, bei der Fortschreibung des Bedarfsplans Ihre Auffassung und die der Landesregierung BadenWürttemberg kennenzulernen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 191 und 192) : Zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung nunmehr die — in ihrer Antwort vom 7. Oktober 1976 auf meine parlamentarische Anfrage angekündigte, aber noch nicht erfolgte — verbindliche Äußerung der niederländischen Regierung über den Trassenverlauf der A 30 (E 8) westlich der deutsch-niederländischen Grenze und den Grenzübergangspunkt, und wie beurteilt sie die neuerliche Verzögerung? 412* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um nunmehr endgültig eine schnelle Entscheidung der niederländischen Regierung im Sinne der — wie von der Bundesregierung mehrfach erklärt — aus deutscher Sicht einzig vertretbaren Grenzübergangsregelung de Poppe—Springbiel herbeizuführen, und schließt sie Bauverzögerungen durch die Haltung der niederländischen Regierung aus? Am 20. Januar 1977 findet in Delden die 21. Zusammenkunft der Besonderen Gruppe Niederlande/ Deutschland im Rahmen der CEMT statt. Die Niederlande werden im Rahmen dieser Zusammenkunft über den Sachstand der ergänzenden Linienuntersuchungen für die BAB A 30 (E 8) westlich der niederländisch-deutschen Grenze berichten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Wie der Bundesminister für Verkehr in seinem Schreiben vom 7. Oktober 1976 dargestellt hat, ist die mittelfristige Bau- und Finanzplanung unabhängig von der endgültigen Festlegung des Grenzübergangspunktes bei Springbiel/de Poppe nach Maßgabe des Bedarfsplanes auf einen Baubeginn im Jahre 1981 ausgerichtet. Danach kann von Bauverzögerungen nicht gesprochen werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 195) : Auf welchen Erkenntnissen — insbesondere neutraler Sachverständiger — und auf welcher Rechtsgrundlage beruht das Verzeichnis der von der Erstattung ausgesdilossenen Behandlungsverfahren und Arzneimittel, das die Deutsche Bundesbahn im Sonderamtsblatt Nr. 4 vom 13. August 1976 veröffentlicht hat, und um welche Erkenntnisse hat man sidi — gegebenenfalls — ohne Erfolg bemüht? Die Veröffentlichung im Sonderamtsblatt der Deutschen Bundesbahn (DB) Nr. 4 vom 13. August 1976 enthält die Ausschlußliste der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Die KVB erfüllt die Aufgaben einer freiwilligen Krankenversicherung und im Auftrag der DB die Fürsorgepflichten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen anstelle von Beihilfen nach den Beihilfevorschriften, die für die DB nicht gelten. Die KVB gewährt ihren Mitgliedern Leistungen nach Satzung und Tarif. Die Leistungen werden durch die Organe (Vertreterversammlung und Vorstand) festgesetzt. Die Aufsicht führt der Vorstand der DB. Meinem Hause ist keine unmittelbare Einflußmöglichkeit auf die Leistungen der KVB gegeben. Die zum Leistungsrecht nach dem Tarif gehörende Ausschlußliste ist von dem dafür zuständigen Vorstand der KVB in Zusammenarbeit mit Sachverständigen des ärztlichen und pharmazeutischen Beratungsdienstes der KVB beschlossen worden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 196 und 197): Ist aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage im Monat Dezember zu schließen, daß die im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehene Schallschutzverordnung nicht mehr im Jahr 1977 erlassen werden wird, und wie stellt sich die Bundesregierung im Fall einer solchen Hinauszögerung der Verordnung die Weiterführung der Planungsarbeiten für Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen angesichts der zahlreichen gerade auf Lärmbelästigung gestützten Einwendungen und Einsprüche vor? Auf Grund welcher Untersuchungen und Analysen kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Frage vom 11. Dezember 1976 angesichts der völlig unzureichenden Anbindung der Industriestadt Friedrichshafen an das Autobahnnetz der Bundesrepublik Deutschland (nächster Autobahnanschluß über 70 km entfernt!) zu dem Ergebnis, daß der Bedarfsplan für Bundesfernstraßen den dringenden Verkehrsbedürfnissen dieser Stadt gerecht werde? Zu Frage 196: Die Bundesregierung erwartet, daß die Straßenschallschutzverordnung mit Zustimmung des Bundesrates im Jahre 1977 erlassen werden kann. Zu Frage 197: Dem überarbeiteten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen liegen einheitliche, für das gesamte Netz der Bundesfernstraßen geltende Prognosen und Bewertungskriterien zugrunde. Den Verkehrsbedürfnissen der Stadt Friedrichshafen wird durch die Einstufung des Neubaus der B 31 (einschließlich der Umgehung der Stadt) sowie des zunächst einbahnigen Neubaus der A 89 und der A 96 in die Dringlichkeitsstufe I a und ferner der A 98 in die Dringlichkeitsstufe I b in besonderem Maße Rechnung getragen. Damit liegen die Voraussetzungen für eine optimale Anbindung des Industrieraums Friedrichshafen an das Netz der Bundesautobahnen vor. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 199) : Trifft es zu, daß das Kursbuch der Deutschen Bundesbahn die Verbindungen von und nach Berlin hinsichtlich der Berlinbahnhöfe, der Streckenführung und des Kurswagenangebots nicht vollständig verzeichnet, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um dafür zu sorgen, daß das Informationsbedürfnis des Publikums vollständig befriedigt wird? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn trifft es zu, daß in der Kursbuchausgabe für den Winterfahrplan 1976/77 die von Ihnen angesprochenen Angaben unvollständig sind. Sie wurden bereits in der am 19. Januar 1977 herausgegebenen „Vorschau auf den Fernfahrplan 1977/1978" ergänzt. Von dem ab 22. Mai 1977 gültigen Kursbuch für den Sommerfahrplan 1977 an werden die bisher fehlenden Angaben in den Kursbüchern enthalten sein. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 200) : Was hat die Bundesregierung bisher veranlaßt, daß den Schrankenwärtern das Herannahen eines Zuges wirkungsvoller und zeitgerechter angezeigt wird, um weitere Unfälle bei beschrankten Bahnübergängen zu vermeiden, wie z. B. den tödlichen Unfall am Bahnhof Waldershof, Landkreis Tirschenreuth, vom 19. Dezember 1974, der im November 1976 vom Schöffengericht Tirschenreuth untersucht und u. a. dabei festgestellt wurde, daß es bis heute dort einen Anrückmelder, der das Nahen des Zugs wirkungsvoller und zeitlich genauer angezeigt hätte, noch nicht gibt, und wie groß ist die Anzahl derartig unzureichend ausgerüsteter Schrankenwärteranlagen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 413* Von den insgesamt noch vorhandenen rd. 8 400 Bahnübergängen mit Schrankensicherung sind rd. 1 100 Anlagen zusätzlich mit Anrückmeldern ausgerüstet, um die Schrankenwärter über das Herannahen der Züge besser zu unterrichten. Bei weiteren rd. 1 100 Schrankenanlagen ist die Signalabhängigkeit hergestellt worden, d. h., eine Zugfahrt auf Signal ist nur bei geschlossener Schranke möglich. Bei dieser Zusatzsicherung erübrigt sich der Einbau von Anrückmeldern. Neben der Beseitigung von Bahnübergängen werden von der Deutschen Bundesbahn (DB) unter anderem seit 1973 jährlich etwa 200 Schranken signalabhängig ausgerüstet. Bei dem von Ihnen angesprochenen Bahnübergang beim Bahnhof Waldershof wurde nach Angaben der DB vom Einbau zusätzlicher technischer Einrichtungen (Anrückmelder, Signalabhängigkeit) abgesehen, weil die Beseitigung dieses Bahnübergangs durch ein Brückenbauwerk angestrebt wird. Über den Grunderwerb hierfür konnte nunmehr Ende 1976 Einigung erzielt werden. Nach Auffassung der DB ist voraussichtlich noch 1977 mit dem Baubeginn zu rechnen. Im übrigen gelten für die Sicherung der Bahnübergänge die Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Die DB ist aber darüber hinaus bemüht, die Sicherheit an Bahnübergängen durch zusätzliche Einrichtungen zu erhöhen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 201): Trifft es zu, daß der baureifen Planung des Abschnitts AK Mönchengladbach bis zur Staatsgrenze der Bundesautobahn A 52 der Sparquerschnitt „RQ 26" zugrundegelegt werden soll, obwohl die A 52 in der Zusammenstellung des Bundes vom 20. Juli 1976 über für RQ 26 vorgesehene Bundesautobahn-Abschnitte nicht enthalten ist, und ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß im Hinblidc auf den starken internationalen LKW-Verkehr, der sich nach der Verknüpfung des deutschen und holländischen Autobahnnetzes auch für diesen Abschnitt einstellen wird, dringend zu empfehlen ist, den RQ 29 anzuwenden? Im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen wird für die geplante A 52 zwischen Mönchengladbach und der niederländischen Grenze im Endzustand ein Querschnitt RQ 26 für ausreichend gehalten. Die Entscheidung erfolgte bereits Mitte 1975. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 202) : Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag zu vereinbaren, daß dem aus Gießen und Wetzlar zusammengesetzten neuen Stadtgebilde Lahn das für Leipzig reservierte Autokennzeichen „L" zugeteilt wurde, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß mit dieser Maßnahme die Glaubwürdigkeit des Strebens nach Wiedervereinigung beeinträchtigt wird? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Es gibt auch keine Gesetzes- oder Verwaltungsvorschrift, nach der der Buchstabe „L" als Kfz-Unterscheidungszeichen für Leipzig reserviert wurde. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 203 und 204) : Ist die Bundesregierung angesichts der jetzt bekanntgewordenen Zahlen Ober die Reduzierung des Bahnnetzes, die Personenbeförderung in vielen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland auf die Straße zu verlegen, bereit, zusätzliche Mittel für den Straßenbau in diesen Gebieten zur Verfügung zu stellen, um den Mehrverkehr zu bewältigen und läßt sich dies in der Praxis dadurch verwirklichen, daß mit den zusätzlichen Mitteln Straßenstrecken zu einem früheren Zeitpunkt in Angriff genommen werden als im zweiten Ausbauplan ausgewiesen sind, wenn über diese Strecken Ersatzverkehre für stillgelegte Bahnstrekken durchgeführt werden sollen? Treffen Meldungen aus der Wirtschaftswoche (Nummer 3, 31. Jahrgang, Freitag, den 7. Januar 1977) zu, daß die Bundesregierung dem Land Baden-Württemberg in den Jahren 1971 bis 1975 549 Millionen DM weniger an Straßenbaumitteln zur Verfügung gestellt hat als ursprünglich zugesagt? Zu Frage 203: Die evtl. Bereitstellung zusätzlicher Straßenbaumittel hängt von dem Ergebnis der Detailuntersuchungen im DB-Streckennetz ab. Wo sich die Notwendigkeit ergeben sollte, werden gezielte Straßenbaumaßnahmen eingeleitet werden. Im übrigen kann davon ausgegangen werden, daß der für eine Umstellung in Betracht zu ziehende Schienenverkehr wegen seines ohnehin geringen Umfanges ohne Schwierigkeiten noch von der Straße im großen und ganzen zusätzlich aufgenommen werden kann. Zu Frage 204: Die von Ihnen zitierte Meldung aus der „Wirtschaftswoche" (Nr. 3, 31. Jahrgang, 7. Januar 1977) ist nicht zutreffend. Bei der Verplanung der Straßenbaumittel in den Jahren 1971 bis 1975 (1. Fünfjahresplan) wurde für die Bundesfernstraßen in BadenWürttemberg ein Plansoll von 340 Millionen DM zugrunde gelegt. Dieser Ansatz wurde durch das Ist-Ergebnis des 1. Fünfjahresplanes in Höhe von 3 715,3 Millionen DM sogar noch um rd. 315 Millionen DM überschritten. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 205 und 206) : Warum beantwortet die Bundesregierung in bezug auf die Einzeichnung der Grenzen Deutschlands in amtlich herausgegebenen Landkarten ,,bereits wiederholt" — so u. a. am 21. Dezember 1976, am 30. Januar 1975, am 14. Januar 1976 — nicht die Frage, ob nicht auch jede amtliche Informationstätigkeit, also auch die für Reisende, an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden ist und daher bei der Darstellung von Grenzen die nach der Verfassung und dem internationalen Recht verbindlichen Grenzen Deutschlands nicht ausgelassen und ausschließlich durch die Darstellung von Demarkationslinien ersetzt werden dürfen, die nach den verbindlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und den Normen des Völkerrechts nicht die Abgrenzung von Bereichen der vollen staatlichen Souveränität in Deutschland wiedergeben? Inwiefern entspricht das Bundesbahnauskunftsamt in Frankfurt der auf allen Staatsorganen bei allen — auch informatorischen Tätigkeiten — insbesondere seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 ruhenden Amtspflicht, die Rechte ganz Deutschlands „im Innern wach zu erhalten und nach außen beharrlich zu vertreten", wenn es den in-und ausländischen Reisenden im amtlichen Werbematerial, z. B. für Winterreisen, die Grenzen des fortbestehenden Deutschland nicht vor Augen führt und im amtlichen Werbematerial zur Existenz Deutschlands „nichts sagt" und ,,auch nichts sagen kann'' (Antwort vom 21. Dezember 1976 auf Fratze vom Dezember) ? 414* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Wie schon in meiner Antwort vom 21. Dezember 1976 auf Ihre im Dezember 1976 gestellte Frage ausgeführt, sollen die Karten der Deutschen Bundesbahn (DB) über die Werbung hinaus den Reisenden des In- und Auslands hinsichtlich der Grenzen die Verhältnisse darstellen, die der Benutzer tatsächlich antrifft. Diese Praxis berührt nicht die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes über die Rechtslage Deutschlands und seiner Grenzen. Deshalb verstoßen Bundesregierung und Bundesbehörden nicht gegen die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Pflicht, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil fest, daß die DDR im Sinne des Völkerrechts ein Staat und als solcher Völkerrechtssubjekt ist. Das Bundesverfassungsgericht äußert sich unter anderem ferner zur Qualifizierung der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten, d. h. zur Frage der Vereinbarkeit der politischen Anerkennung dieser Grenze mit dem Grundgesetz, nicht aber zur Frage ihrer kartographischen Darstellungsform. Die von der Bundesregierung stets vertretene Auffassung, die DDR sei im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht Ausland, und die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Qualifizierung der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erfordern nicht, der hieraus sich ergebenden rechtlichen Qualifizierung der Grenze auch bei kartographischen Darstellungen der angesprochenen Art Rechnung zu tragen. Es kommt auf die Zweckbestimmung an. Die Besonderheiten in dem Verhältnis der beiden deutschen Staaten stehen fest und finden im Grundlagenvertrag ihren unmittelbaren Ausdruck. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts jenen Respekt zuteil werden lassen, der dem Gericht auf Grund seiner Stellung im Verfassungssystem der Bundesrepublik Deutschland zukommt. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 207 und 208) : Wird der jüngste bekanntgewordene Beinahezusammenstoß zwischen einem Phantom-Düsenjäger der Bundeswehr und einer Lufthansa Boeing 737 am 4. Januar 1977 bei Dinkelsbühl von der Bundesregierung zum Anlaß genommen, mit größtem Nachdruck darauf hinzuwirken, die Flugsicherung im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland einheitlich für militärische und zivile Flüge zu regeln? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, wonach im Flugverkehr angesichts der häufigen Beinahezusammenstöße von Flugzeugen die Sicherheit für die beteiligten Menschen absoluten Vorrang vor allen anderen, insbesondere ressortspezifischen Überlegungen hat? Zu Fragen 207 und 208: Die Bundesregierung unternimmt bereits größte Anstrengungen, um die Sicherheit im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland weiter zu erhöhen. Die inzwischen realisierten Maßnahmen des im Februar 1976 vom Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister der Verteidigung vorgelegten Maßnahmenkataloges haben innerhalb eines Jahres von 1975 auf 1976 schon zu einem Rückgang um 62 % bei den „gefährlichen Begegnungen" zwischen zivilen und militärischen Luftfahrzeugen in dem von den Passagierflugzeugen im Streckenflug genutzten Luftraum oberhalb Flugfläche 100 (ca. 3 000 m Flughöhe) geführt. In diesen Höhen hat sich die „gefährliche Begegnung" zwischen der Lufthansa-Boeing und dem Phantom-Flugzeug am 4. Januar 1977 über dem Funkfeuer „Dinkelsbühl" ereignet. Die Phantom wurde nicht von der hier zuständigen Flugsicherungsstelle kontrolliert, sondern wegen der Art ihres Einsatzauftrages von einer Radarführungsstelle der Luftverteidigung geführt. Eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den Luftverteidigungsstellen und den Flugsicherungsstellen ist eines der Ziele des BMV/BMVg-Kataloges; bei den vordringlich betriebenen Arbeiten konnten bereits Fortschritte erreicht werden. Ihre zweite Frage beantworte ich mit ja. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lücker (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 211) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die geplante Einführung eines Margentarifs im Stückgutsektor der Deutschen Bundesbahn mit einer Minusmarge bis zu 29 % unverantwortlich gegenüber der Allgemeinheit ist, gerade auch im Hinblick auf den defizitären Kleingutverkehr, und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Die von der Deutschen Bundesbahn (DB) vorgesehenen Tarifmaßnahmen im Stückgutverkehr werden derzeit in der Ständigen Tarifkommission (StTK) mit Vertretern der gewerblichen Wirtschaft erörtert. Von deren Beschluß wird es u. a. abhängen, ob und welche Tarifmaßnahmen die DB dem Bundesminister für Verkehr zur Genehmigung vorlegen wird. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 212, 213 und 214) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Verkehr auf der Bundesautobahn A 59 in Duisburg am gegenwärtigen Endpunkt an der Sittardsberger Allee von den innerstädtischen Straßen nur ungenügend aufgenommen werden kann und mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist, und beabsichtigt die Bundesregierung daher, die Fortführung der A 59 bis zur Bundesstraße B 288 wieder in die Dringlichkeitsstufe 1 a einzustufen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein vordringlicher Bau des Autobahnkreuzes A 59/B 288 nur dann sinnvoll ist, wenn gleichzeitig auch die A 59 an das Autobahnkreuz herangeführt wird? Welchen Stand haben angesichts der starken Belastung der Bundesstraße B 8 zwischen Duisburg und Düsseldorf die Planungen hinsichtlich einer Fortführung der A 59 in Richtung Süden, und wann ist gegebenenfalls mit einem Baubeginn zu rechnen? Zu Frage 212: Die geplante A 59 in Duisburg zwischen der Sittardsberger Allee und der B 288 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeitsstufe I b ausgewiesen. Das bedeutet, daß ihre Verwirklichung nach den derzeitigen finanziellen Perspektiven nicht vor 1985 begonnen werden kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 415* Zu Frage 213: Das geplante Autobahnkreuz bildet die Verknotung der A 59 mit der B 288. Der Bau des Knotens steht daher erst mit der Heranführung der A 59 an. Zu Frage 214: • Die geplante A 59 zwischen Duisburg (B 288) und Düsseldorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als möglicher weiterer Bedarf nur nachrichtlich dargestellt. Der Bau dieser Strecke kann daher in absehbarer Zeit nicht in Betracht kommen. Im übrigen bleibt das Ergebnis der nächsten Überprüfung des Bedarfsplanes (1980) abzuwarten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 216) : Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Straßenschäden durch die Benutzung von Spikesreifen für Fahrzeuge des Unfallhilfe- und Rettungsdienstes in keinerlei Verhältnis zur Aufgabe und Leistung dieser Dienste stehen, und ist sie unter Berüdcsichtigung dieser Tatsache bereit, für Fahrzeuge im lebensrettenden Einsatz die Sondererlaubnis zur Benutzung von Spikesreifen zu erteilen? Der Nutzen von Spikes-Reifen wird häufig überschätzt. Untersuchungen haben bestätigt, daß der Spikes-Reifen nicht das optimale Sicherheitsinstrument ist, für das er anfangs gehalten wurde. Der unbestritten kürzere — auch mit Schneeketten erzielbare — Bremsweg auf vereister Fahrbahn bei Temperaturen um den Gefrierpunkt liegt immer noch in einer Größenordnung, mit der der Fahrer gewöhnlich nicht rechnet. Daher müßte auch mit SpikesReifen sehr vorsichtig gefahren werden. Der mögliche Zeitgewinn ist so gering und die Anzahl der Stunden, in denen er trotz des guten Streudienstes eine Rolle spielen könnte, ist so begrenzt, daß eine bundesweite Ausnahme für Rettungsfahrzeuge nicht gerechtfertigt ist. Im übrigen mußten auch früher Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t — hierunter fallen teilweise auch Rettungsfahrzeuge, z. B. Rettungswagen für Notfallpatienten — ohne Spikes-Reifen auskommen. Nachteilige Auswirkungen wurden nicht bekannt. Die Erteilung von Einzelausnahmen durch oberste Landesbehörden ist rechtlich möglich, wird jedoch sehr restriktiv gehandhabt. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 217, 218 und 219) : Treffen Presseberichte zu, nach denen nunmehr endgültig im Laufe der nächsten Monate die Zugleitung Nord-Süd der Deutschen Bundesbahn aus Bad Hersfeld im hessischen Zonenrandgebiet nach Frankfurt/Main im Ballungszentrum Rhein-Main verlegt werden soll, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Maßnahme unter strukturpolitischen Gesiditspunkten? Wann ist mit dem Neubau des ca. 100 Kilometer langen Autobahnstücks Olpe—Bad Hersfeld nach den gegenwärtigen Planungsvorstellungen zu rechnen, und ist die Bundesregierung bereit, entsprediend der Forderung der Arbeitsgemeinschaft Autobahn Siegen / Olpe—Bad-Hersfeld diese Autobahnneubaustrecke unter dem Gesichtspunkt vorrangig einzuräumen, daß dadurch strukturschwachen Regionen Nordhessen und Osthessen im hessischen Zonenrandgebiet und eine Entlastung der Bundesautobahnstrecke Frankfurt/Main—Würzburg erreicht werden kann? Welcher Zeit- und Finanzierungsplan besteht für die Neubautrasse der Deutschen Bundesbahn Hannover—Würzburg, und wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten dieser Strecke für diese Neubaustrecke sein? Zu Frage 217: In meiner Antwort auf Ihre während der Sommerpause im Monat Juli 1976 eingereichten Frage hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß die im Rahmen der Konzentration des Zugleitstellendienstes notwendige Verlegung der Zugleitung Bad Hersfeld nach Frankfurt/Main nach Angaben der Deutschen Bundesbahn (DB) voraussichtlich im Frühjahr 1977 durchgeführt werden würde. Wie die DB, die diese Maßnahme nach dem Bundesbahngesetz in eigener Zuständigkeit durchführen kann, nunmehr erklärt, wird diese Organisationsmaßnahme voraussichtlich erst in den Sommermonaten 1977 durchgeführt werden können. Mit der Verlegung der Zugleitung Bad Hersfeld nach Frankfurt/Main werden 4 Arbeitsplätze nach Frankfurt/Main verlegt, die zu besetzen sich 4 Mitarbeiter der Zugleitung Bad Hersfeld bereiter-klärt haben. Für die Unterbringung der übrigen 14 Mitarbeiter stellt die DB im Benehmen mit der zuständigen Personalvertretung einen Sozialplan auf. Bei der notwendigen Konzentration des nur innerbetrieblich wirksamen Zugleitstellendienstes und der hier gegebenen Größenordnung personeller Veränderungen ist eine wesentliche Berührung strukturpolitischer Gesichtspunkte nicht zu erkennen. Zu Frage 218: Bei der Überprüfung des Bedarfsplans, die 1975 unter Mitwirkung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages erfolgte, wurden die von der Arbeitsgemeinschaft Autobahn Köln—Olpe--Hersfeld vorgetragenen Argumente bereits berücksichtigt. Für die A 4 von Olpe bis Bad Hersfeld (Hattenbach) sind folgende Dringlichkeiten ausgewiesen: Abschnitt Gerlingen (Sauerlandlinie) bis B 54: Dringlichkeitsstufe I b Abschnitt B 54 bis B 480: Erste Fahrbahn: Dringlichkeitsstufe I b Zweite Fahrbahn: möglicher weiterer Bedarf Abschnitt B 480 bis Hattenbach: möglicher weiterer Bedarf Mit dem Bau der in der Dringlichkeitsstufe I b eingereihten Abschnitte kann nach den derzeitigen finanziellen Perspektiven voraussichtlich erst nach 1985 begonnen werden. Gemäß der Forderung des Deutschen Bundesrates werden gegenwärtig die Maßnahmen des möglichen weiteren Bedarfs daraufhin untersucht, ob tatsächlich ein Bedarf gegeben ist und in welche Dringlichkeitsstufe ggf. die einzelne Maßnahme einzureihen wäre. Das Ergebnis der Überprüfung ist abzuwarten. Zu Frage 219: Die Neubaustrecke Hannover — Würzburg der DB ist im „Koordinierten Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege bis zum Jahre 1985" (KIP) enthalten. Die Gesamtkosten betragen rd. 8 Mrd. DM (Preis- und Planungsstand 1975). Die DB rechnet bis 1990 mit der Fertigstellung. 416* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 220) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung von Niedersachsen, die Stoßstangen an Personenkraftwagen in einer Bodenhöhe von 33 Zentimetern anzubringen, weil hierdurch Unfallfolgen erheblich gemindert und Todesfälle vermieden werden könnten, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Anregung, die durch die Ergebnisse diesbezüglicher langjähriger Untersuchungen in Großbritannien veranlaßt wurde, im Interesse der Verkehrssicherheit zu fördern? Die Forschungsergebnisse, aus denen der Vorschlag für eine Stoßstangenhöhe von 33 cm über dem Boden resultiert, sind von der englischen Regierung vorgetragen und diskutiert worden. Erste Zwischenergebnisse von Arbeiten im Auftrag des US-Verkehrsministeriums haben bestätigt, daß die Verletzungsschwere im Bein- und Beckenbereich durch so niedrig angebrachte Stoßstangen verringert werden könnte. Sie haben jedoch auch gezeigt, daß diese Stoßstangenhöhe zu höheren Kopfbeschleunigungen beim angefahrenen Fußgänger führen kann und damit das Verletzungsrisiko im Kopfbereich deutlich erhöht. Untersuchungen an deutschen Universitäten haben diese Erkenntnisse bestätigt. Die beteiligten Regierungen sind daher einstimmig der Auffassung, daß die Ergebnisse der noch laufenden Forschungsarbeiten abgewartet werden sollen, ehe eine Festlegung getroffen wird, welche für viele Fahrzeugtypen eine erhebliche Umkonstruktion der Fahrzeugstruktur erforderlich machen würde. Darüber hinaus haben die Vertreter der USA und Japans erkennen lassen, daß sie hier in Zusammenarbeit mit den europäischen Ländern eine weltweite Harmonisierung anstreben wollen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 223 und 224) : Ist die Bundesregierung bereit, den Schlußtermin des Investitionszuschußgesetzes über den 1. Juli 1977 hinaus zu verlängern, um bisher ohne Verschulden der Bauherren steckengebliebene Bauvorhaben ohne Verlust des Investitionszuschusses fertigstellen zu können? Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Gesellschaft für Wohnungs- und Siedlungswesen erarbeitete Studie über die Einführung einer „Wohnwertmiete", und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu Frage 223: Die Bundesregierung sieht sich durch die von der Gewos e. V., im Auftrag des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau durchgeführte Studie zur Einführung einer Wohnwertmiete in ihrer Ansicht bestätigt, daß die Entzerrung der Mietenstruktur im öffentlich geförderten Wohnungsbau über ein System von Wohnwertmieten grundsätzlich möglich ist. Die Studie hat jedoch auch noch einmal die technischen Schwierigkeiten einer derartigen Korrektur des gegenwärtigen Kostenmietsystems deutlich werden lassen. Sie ergeben sich vor allem aus der Grundbedingung, daß die Summe aller festzulegenden Wohnwertmieten der Summe aller Kostenmieten entsprechen soll. Die Bundesregierung wird deshalb die Probleme der technischen Durchführung und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands zunächst noch genauer prüfen, um für das in sich durchaus schlüssige Konzept der Wohnwertmiete noch praktikablere Lösungen zu finden. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, kann in der Sache selbst eine Entscheidung erfolgen. Zu Frage 224: Mit dem Investitionszuschußgesetz sollte — im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung — ein zeitlich begrenzter Anstoß zur Belebung abgeschwächter Wirtschaftstätigkeit vor allem im Bereich des nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz geförderten Mietwohnungsbaues gegeben werden. Die Festlegung des 30. Juni 1977 als äußersten Bezugsfertigkeitstermin, wie auch die kurz bemessenen Fristen für die Einleitung der nach dem Gesetz begünstigten Baumaßnahmen sollten gewährleisten, daß die Belebung der Neubautätigkeit alsbald erreicht wird. Aus diesem Grunde fehlen im Gesetz Ausnahmebestimmungen für Härtefälle oder Fristüberschreitungen auf Grund von Umständen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat. Eine nachträgliche Verlängerung der Fertigstellungsfrist für die angegebenen Fälle würde mit dem Zweck des Investitionszuschußgesetzes nicht in Einklang stehen und wäre darüber hinaus geeignet, die Wirksamkeit etwaiger künftiger konjunkturpolitischer Gesetze mit Fristsetzungen zu beeinträchtigen. Eine Ausnahmebestimmung für ohne Verschulden steckengebliebene Bauvorhaben würde überdies bei der Prüfung von Einzelanträgen schwierige Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht erforderlich machen, insbesondere die Feststellung, ob und inwieweit eine verspätete Genehmigung des Bauantrages oder Verzögerungen bei der Mittelbewilligung, bei der Anlieferung von Baumaterial oder bei der Bauausführung für die Nichteinhaltung der Fertigstellungsfrist ursächlich gewesen und von wem sie gegebenenfalls zu vertreten sind. Auch unter allgemeinen konjunkturpolitischen Gesichtspunkten sind nach den bisher bekanntgewordenen Auswirkungen des äußersten Fertigstellungstermins keine so erheblichen Schwierigkeiten zu erwarten, daß es geboten wäre, diesen Termin generell zu verschieben. Ob eine regional gezielte Modifizierung des Fertigstellungstermins aus allgemeinen konjunkturpolitischen Gründen in Erwägung gezogen werden sollte, wofür im Bundeshaushalt gegebenenfalls weitere Mittel für etwa notwendig werdende Mehraufwendungen zur Verfügung gestellt werden müßten, soll im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen der Bundesregierung entschieden werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 225 und 226): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 417* Was hat die Bundesregierung gegen die in einer Betrachtung zum 30. Jahrestag der Grenztruppen der DDR (veröffentlicht in der dem Ostberliner Außenminsterium nahestehenden Wochenzeitung „horizont") enthaltenen Verunglimpfungen der Bundesrepublik Deutschland unternommen, „es gäbe kaum einen anderen Bereich unseres Staates, der so wie unsere Staatsgrenze und so wie der Dienst zur Sicherung ihrer Unverletzlichkeit direkten Angriffen vom Territorium der BRD sowie dem Trommelfeuer imperialistischer Hetze ausgesetzt ist und damit werde das Völkerrecht sträflich mißachtet", unternommen, bzw. was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausdehnung des Tätigkeitsbereichs der Gesellschaft für Sport und Technik der DDR, die neben ihrem bisherigen Auftragsschwerpunkt „Vormilitärische Ausbildung der männlichen Jugendlichen für den Wehrdienst" nunmehr eine regelrechte Reservistenfortbildung der Werktätigen in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft zur Erhaltung der Wehrkraft betreiben soll? Zu Frage 225: Der tatsächliche Zustand an der Grenze zwischen beiden deutschen Staaten widerspricht dem von Ihnen genannten Artikel der DDR-Zeitschrift „horizont" so deutlich, daß es — wie auch bei zahlreichen anderen Presseveröffentlichungen aus der DDR — nicht erforderlich ist, von seiten der Bundesregierung über ihre bekannten grundsätzlichen Feststellungen hinaus aus diesem Anlaß durch eine besondere Meinungsäußerung hierzu Stellung zu nehmen. Zu Frage 226: An den grundsätzlichen Aufgaben der Gesellschaft für Sport und Technik der DDR hat sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen nichts geändert. Schon bisher war die GST neben ihrer Tätigkeit im Bereich der vormilitärischen Ausbildung der Jugend im Rahmen der sog. „sozialistischen Wehrerziehung" auch Träger der gesamten wehrsportlichen Arbeit in der DDR, und zwar sowohl hinsichtlich der Massenarbeit wie des Wettkampf- und Leistungssports. Sie erfüllt damit ihr speziell zugewiesene Aufgaben im Gesamtsystem der „sozialistischen Wehrerziehung". Seit langem sind Reservisten aus der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei und der Bereitschaftspolizei als Ausbilder in der GST eingesetzt. Für eine solche Tätigkeit der Reservisten wird ständig geworben. In diesem Zusammenhang werden die Reservisten auch zur verstärkten Teilnahme am Wehrsport aufgefordert. An der Aus- und Weiterbildung der Reservisten in den Reservistenkollektiven unter Anleitung durch die Reservistenaktivs bei den Wehrkreiskommandos auf der Grundlage der Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über den Wehrdienst der Reservisten (Reservistenordnung) vom 30. 7. 1969 (Gesetzblatt der DDR Teil I, S. 45) und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen hat sich nichts geändert. Daß das System der „sozialistischen Wehrerziehung" im Rahmen der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung der DDR mit unseren Vorstellungen nicht vereinbar ist, braucht nicht besonders betont zu werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schrift- lichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 227 und 228) : Sind die im "Spiegel", Nummer 49 vom 29. November 1976, Seiten 52 bis 61, unter dem Titel „ ,Meine Eltern sind nicht meine Eltern'. Der Fall Grübel: Bonn wiegelt ab, Ost-Berlin sperrt sich" recherchierten Tatbestände und Informationen der Bundesregierung vor ihrer Veröffentlichung bekannt gewesen, und was hat sie bisher in dieser Angelegenheit unternommen? Handelt es sich bei dem vorliegenden Fall nach Auffassung der Bundesregierung um Zwangsadoption, und was gedenkt sie zu unternehmen, um eine Zusammenführung der in der DDR festgehaltenen Kinder (Tochter und Sohn) mit den in die Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen Eltern möglichst bald zu erreichen? Zu Frage 227: Die in dem zitierten Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" wiedergegebenen recherchierten Tatbestände und Informationen waren der Bundesregierung zum Teil bekannt, zum Teil waren sie ihr nicht bekannt. Soweit Mitarbeiter oder Informanten des „Spiegel" tätig waren bzw. die Eheleute Grübel unmittelbar recherchiert hatten, geschah dies ohne Einschaltung der mit der Angelegenheit offiziell befaßten Stellen. Die Bundesregierung hat wie bisher auch im vorliegenden Fall den Weg der nichtöffentlichen Problemlösung im Einzelfall beschritten. Hierbei war es bisher aufgrund von Entscheidungen der DD-Behörden nicht möglich, eine Ausreise der Kinder zu ihren Eltern zu erwirken. Die Bemühungen der Bundesregierung werden fortgesetzt. Zu Frage 228: Der Bundesregierung liegen bisher keine Beweise für eine Annahme an Kindes Statt vor, demzufolge wäre es verfehlt, von einer „Zwangsadoption" zu sprechen. Diese rechtliche Betrachtungsweise ändert natürlich nichts an der ablehnenden Haltung gegenüber der unmenschlichen Trennung der Kinder von ihren Eltern. Diese Trennung aufzuheben, bleibt das Ziel der Bundesregierung. Allerdings ist es gegenwärtig leider völlig offen, ob es gelingen wird, Eltern und Kinder wieder zu vereinen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 229) : Trifft es zu, daß — wie im Tagesspiegel vom 11. Dezember 1976 gemeldet wurde — Ost-Berlin der Mutter eines zwangsadoptierten Kindes unter Bruch des Vier-Mächte-Abkommens und seiner Ausführungsvereinbarung die Einreise verweigert, und wenn ja, zu welchen Konsequenzen gibt dies der Bundesregierung Anlaß? In dem von Ihnen erwähnten Fall Yonan/Püschel kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht von einer Zwangsadoption gesprochen werden, wenn hierunter eine rein politisch motivierte Adoption gegen den Willen der Eltern bzw. eines Elternteils als Strafe für deren „Republikflucht" verstanden wird. Der mir bekannte Sachverhalt läßt den Schluß auf eine Annahme an Kindes Staat unter diesen Voraussetzungen nicht zu. Im übrigen hat Frau Yonan dem Senat von Berlin mitgeteilt, daß ihr die Einreise nach Ost-Berlin verweigert worden sei. Es wird von den zuständigen Berliner Stellen auch im Hinblick auf eine ggf. notwendige Ansprache gegenüber der DDR geprüft, ob mit dieser Einreiseverweigerung gegen die „Vereinbarung 418* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 zwischen dem Senat und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs" verstoßen wurde. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 230 und 231) : Trifft es zu, daß an der Sektorengrenze in Berlin einem Berliner, der die Kleidung eines Angehörigen der Handelsmarine trug, deshalb unter Abnahme des Personalausweises die Einreise verweigert wurde, und welche Auswirkungen haben derartige Schikanen nach Auffassung der Bundesregierung auf das innerdeutsche Verhältnis? Trifft es zu, daß — wie von der Neuen Zürcher Zeitung vom 14. Dezember 1976 gemeldet — die Ostberliner Regierung die nachgeordneten Behörden angewiesen hat, alle Anträge auf Ausreise in den freien Teil Deutschlands bis auf weiteres zu blockieren, indem die Anträge entweder abgelehnt oder einfach zu den Akten genommen werden, und wie reagiert — bejahendenfalls — die Bundesregierung auf diesen Bruch der Vereinbarungen von Helsinki? Zu Frage 230: Der Berliner Senat hat bestätigt, ihm liege eine Meldung vor, daß ein Bewohner der Stadt Berlin (West) als angeblicher Uniformträger am Kontrollpunkt Friedrichstraße von den Kontrollorganen der DDR an der Einreise gehindert worden sei. Der Betroffene trug zum Zeitpunkt der versuchten Einreise eine blaue Montur, die der Bekleidung der Handelsmarine der Bundesrepublik Deutschland entsprochen haben soll, der er drei Jahre angehört haben will. Da der Zurückgewiesene angetrunken war, sind seine Angaben von den zuständigen Berliner Behörden mit Skepsis aufgenommen worden, da nicht auszuschließen ist, daß seine Zurückweisung nicht wegen seiner Bekleidung, sondern wegen seiner offenbaren Trunkenheit erfolgte. Zu Frage 231: Die Meldung der Neuen Züricher Zeitung vom 14. Dezember 1976 kann von der Bundesregierung nicht bestätigt werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 232) : Treffen Meldungen zu, daß die Zahl der Verhaftungen aus politischen Gründen im Herrschaftsbereich der SED-Machthaber zunimmt sowie die Ablehnung von Anträgen auf Ausreise in den freien Teil Deutschlands immer häufiger mit Drohungen verbunden werden, und zu welchen Reaktionen gab dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung Anlaß? Die Bundesregierung kann Meldungen, daß in der DDR die Zahl der Verhaftungen aus politischen Gründen zunehme, nicht bestätigen. Ebensowenig kann die allgemeine Aussage bestätigt werden, daß die Ablehnung von Anträgen auf Ausreise aus der DDR immer häufiger mit Drohungen verbunden würde. Es gibt einzelne Fälle, in denen Antragstellern auf Grund sehr nachdrücklichen Auftretens vor DDR-Behörden mögliche Nachteile in Aussicht gestellt wurden. Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig, ob es sich um einzelne Reaktionen nachgeordneter Behörden handelt oder aber eine bewußt gesteuerte Entwicklung unterstellt werden muß. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 233) : Trifft es zu, daß ein Deutscher, der sich mit einer ordnungsgemäßen Aufenthaltsgenehmigung der Ostberliner Behörden im Herrschaftsbereich der SED-Machthaber aufgehalten hat, vorzeitig zum kurzfristigen Verlassen dieses Herrschaftsbereichs gezwungen wurde, weil er sich um die seit einem Jahr beantragte Ausreise seiner Verlobten bemüht hatte, die dieser in Verletzung der Vereinbarung von Helsinki vorenthalten wird, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um dem Ausreisebegehren zum Erfolg zu verhelfen und bis dahin die in den Vereinbarungen von Helsinki vorgesehenen Besuche zu ermöglichen? In den letzten Wochen sind der Bundesregierung mehrere Fälle bekanntgeworden, bei denen Personen zum kurzfristigen Verlassen der DDR von der Volkspolizei aufgefordert wurden, obwohl ihnen zuvor die Einreise in die DDR gestattet worden war. Ferner sind der Bundesregierung Fälle bekanntgeworden, bei denen Personen die Einreise in die DDR verweigert worden ist, die mit DDR-Bewohnerinnen verlobt sind. Mir ist ferner ein Fall bekannt, bei dem ein Deutscher aus dem Bundesgebiet, der mit ordnungsgemäßer Einreisegenehmigung in der DDR eingereist war, von den dortigen Behörden zum kurzfristigen Verlassen der DDR aufgefordert worden ist. Der Betreffende, der erst im August vergangenen Jahres mit Genehmigung der dortigen Behörden aus der DDR in das Bundesgebiet übergesiedelt ist, hat eine Braut in der DDR. Die Gründe für die Aufforderung zum kurzfristigen Verlassen der DDR sind mir nicht bekannt. Der Betreffende hat sich bereits an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gewandt; der Fall ist bereits gegenüber der Regierung der DDR angesprochen worden. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir in allen derartigen Fällen die Personalien der Betroffenen mitteilen würden, damit die Bundesregierung sich für diese Personen gegenüber der Regierung der DDR einsetzen kann. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 234) : Wann ist mit der Veröffentlichung der Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgungen in Mitteldeutschland" zu rechnen? Nach Prüfung der Gutachten des Professors für politische Wissenschaften am Geschwister-Scholl-Institut der Universität München, Dr. Peter Christian Ludz, und des Professors für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Ostrecht im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Regensburg, Dr. FriedrichChristian Schroeder, zum Manuskript des Autors Karl Wilhelm Fricke wird im Einvernehmen mit dem Autor und den Professoren Dr. Karl Dietrich Bracher und Dr. Hans-Adolf Jacobsen eine neu zu erstel- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 419* Lende Fassung, die wesentliche Elemente und Materialien der langjährigen Untersuchungen Frickes enthält, im Rahmen der Veröffentlichungen der „Dokumente zur Deutschlandpolitik" erscheinen. Der genaue Zeitpunkt der Veröffentlichung steht noch nicht endgültig fest, weil der Autor noch etwa ein halbes Jahr zur Fertigstellung seines neuen Manuskripts benötigt. Es ist aber damit zu rechnen, daß die Publikation nach abschließender Bearbeitung Ende dieses Jahres respektive Anfang 1978 — voraussichtlich unter dem Titel „Politik und Justiz in der DDR — Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945 bis 1968" — veröffentlicht wird. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 235) : Welche Kosten sind für Herstellung und Vertrieb der Zeitung „Kontakte" entstanden, die im Dezember 1976 vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegeben wurde? Für die im hessischen und südniedersächsischen Zonenrandraum in einer Auflage von 300 000 Exemplaren verbreitete Zeitung „kontakte" sind für Herstellung und Vertrieb Gesamtkosten in Höhe von 68 902,82 DM entstanden. „kontakte" wurde folgenden Zeitungen beigelegt: „Neue Hessische Zeitung" Kassel; „Werra-Rundschau" Eschwege; „Fuldaer Zeitung" ; „Hersfelder Zeitung" ; „Harzburger Zeitung" ; „Öffentlicher Anzeiger" Clausthal-Zellerfeld; „Goslarsche Zeitung" ; „Südhannoversche Volkszeitung" Duderstadt; „Harzkurier" Herzberg, Bad Sachsa, Osterode, Bad Lauterberg. Außerdem wurden Exemplare den Lesezirkelmappen im hessisch-südniedersächsischen Zonenrandgebiet beigefügt und zur Unterrichtung der Bevölkerung direkt verteilt. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer . (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 238 und 239) : Welche internationalen Verträge bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten auf dem Gebiet der Forschungs- und Technologiepolitik? In welcher Weise kann die Bundesregierung sicherstellen, daß bei einem wissenschaftlich-technologischen Kenntnisaustausch auf Grund internationaler Verträge keine Wettbewerbsnachteile für die Bundesrepublik Deutschland entstehen? Zu Frage 238: Die bilateralen Abkommen auf Regierungsebene auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet mit Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaften waren bereits im Bundesbericht Forschung V (S. 305 bis 307) genannt. Eine auf den neuesten Stand gebrachte Ubersicht, die zusätzlich die Abkommen mit EG-Ländern ausweist, ist beigefügt. Zu Frage 239: Für die Weitergabe und Nutzung wissenschaftlich-technischer Informationen enthalten die bilateralen Abkommen und die auf der Grundlage dieser Abkommen geschlossenen Vereinbarungen zwischen den Forschungseinrichtungen detaillierte Regelungen. Diese stellen sicher, daß der Empfängerkreis je nach dem Charakter der Information begrenzt und die Information im Partnerland nur dann kommerziell genutzt werden kann, wenn darüber besondere Lizenz- oder andere Abreden getroffen sind. Der Informationsaustausch auf der Grundlage der Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit kann deshalb nicht zu Wettbewerbsnachteilen für die ' Bundesrepublik Deutschland führen. Die Bundesregierung achtet im übrigen sowohl beim Abschluß wie bei der Durchführung der Abkommen in jedem Einzelfall darauf, daß ein ausgewogenes Verhältnis von- Vorteilen und Verpflichtungen der Kooperationspartner sichergestellt ist. zu Anlage 91 Bilaterale wissenschaftlich-technische Regierungs- und Ressortabkommen (ohne EG-Länder) Land Bezeichnung des Abkommens Stand Fundstelle Argentinien Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Argentinischen Republik über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom 31. März 1969 in Kraft seit BGBl. II 1970, S. 5 22. Oktober 1969 Australien Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Australien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit unterzeichnet am 24. August 1976 BGBl. II 1976, S. 1941 Brasilien Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der in Kraft seit BGBl. II 1969, S. 2119 Föderativen Republik Brasilien über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom 9. Juni 1969 12. August 1969 420* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Land I Bezeichnung des Abkommens Stand Fundstelle 1 Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 27. Juni 1975 in Kraft seit (noch nicht veröffentlicht) 18. Nov. 1975 Chile Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom 28. August 1970 in Kraft seit BGBl. II 1971, S. 107 23. Oktober 1970 Indien Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie und der Weltraumforschung vom 5. Oktober 1971 in Kraft seit BGBl. II 1972, S. 1013 19. Mai 1972 Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom 30. Januar/7. März 1974 in Kraft seit 7. März 1974 BGBl. II 1974, S. 998 Indonesien Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie unterzeichnet am 14. Juni 1976 (noch nicht veröffentlicht) Iran Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der kaiserlichen Regierung von Iran über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung vom 30. Juni 1975 unterzeichnet am 30. Juni 1975 (noch nicht veröffentlicht) Abkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Atomic Energy Organization of Iran über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie unterzeichnet am 3. Juli 1976 Israel Briefwechsel zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem israelischen Nationalrat für Forschung und Entwicklung über die Einsetzung eines gemeinsamen Ausschusses zur Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung in Kraft seit unveröffentlicht 2. September 1973 Japan Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Japan über Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 8. Oktober 1974 in Kraft seit BGBl. II 1974, S. 1327 8. Oktober 1974 Jugoslawien Abkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesamt für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Bildung, Kultur und Technik der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom 23. Mai 1975 in Kraft seit 23. Mai 1975 BGBl. II 1975, S. 921 Kanada Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Kanada zur Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Atomenergie vom 11. Dezember 1957 in Kraft seit Bundesanzeiger Nr. 46 vom 18. Dezember 1957 7. März 1958 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 421* Land Bezeichnung des Abkommens Stand Fundstelle Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Kanada über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit vom 16. April 1971 in Kraft seit 30. Juni 1971 BGBl. II 1972, S. 567 Mexiko Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit vom 6. Februar 1974 in Kraft seit BGBl. II 1976, S. 223 4. September 1975 Pakistan Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom 30. November 1972 in Kraft seit 30. Nov. 1972 BGBl. II 1974, S. 68 Polen Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit in Vorbereitung Rumänien Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom 29. Juni 1973 in Kraft seit 29. Juni 1973 BGBl. II 1973, S. 1482 Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Staatskomitee für Kernenergie über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 29. Juni 1973 in Kraft seit BGBl. II 1973, S. 1485 29. Juni 1973 Schweiz Briefwechsel Bundesminister für Forschung und einstweilige Fortschreibung bis Technologie — Abteilung für Wissenschaft und Forschung des Eidgenössischen Departments des Innern über Beteiligung der Schweiz an einem deutschen Entwicklungsprogramm für ein Kernkraftwerk mit HTR und Heliumturbine (HHT) vom 7./10. Dezember 1973 30. Juni 1976, weitere Fortschreibung in Vorbereitung Sowjetunion Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der UdSSR über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit in Vorbereitung Spanien Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom 23. April 1970 in Kraft seit 10. März 1971 BGBl. II 1971, S. 1006 Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates über die Errichtung und den Betrieb des „Deutsch-Spanischen Zentrums" vom 17. Juli 1972 in Kraft seit BGBl. II 1973, S. 1557 21. Mai 1973 Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Weltraum- und Luftfahrtforschung in Vorbereitung Regierungsabkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet Sonnenenergie in Vorbereitung 422* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Land Bezeichnung des Abkommens Stand Fundstelle USA Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für in Kraft seit 10. Juni 1969 BGBl. II 1970 S. 166 wissenschaftliche Forschung der Bundesrepublik Deutschland und der United States National Aeronautics and Space Administration (NASA) über die Durchführung des Projekts eines Aeronomiesatelliten vom 10. Juni 1969 Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für in Kraft seit 10. Juni 1969 BGBl. II 1970, S. 171 wissenschaftliche Forschung der Bundesrepublik Deutschland und der United States National Aeronautics and Space Administration über die Durchführung des HELIOS-Projekts (Sonnensonde) vom 10. Juni 1969 Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft der Bundesrepublik Deutschland und dem Innenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der magnetohydrodynamischen Energieumwandlung vom 21. April 1971 in Kraft seit 21. April 1971 BGBl. II 1971, S. 1010 Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland einerseits und dem Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika andererseits über Zusammenarbeit bei der Entwicklung von fortgeschrittenen Landeverkehrssystemen, insbesondere spurgebundenen Schnellverkehrssystemen mit berührungsfreier Fahrtechnik vom 12. Juni 1973 in Kraft seit 12. Juni 1973 BGBl. II 1973, S. 1029 Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Atomenergiekommission der Vereinigten Staaten von Amerika über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Reaktorsicherheitsforschung und -entwicklung vom 6. März 1974 in Kraft seit 6. März 1974 BGBl. II 1974, S. 741 Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für For- schung und Technologie der Bundesrepublik Deutsch- land und der Atomenergiekommission der Vereinig- ten Staaten von Amerika über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Behandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfällen vom 20. Dezember 1974 in Kraft seit BGBl. II 1975, Nr. 15 vom 20. Dezember 1974 8. März 1975 USA Agreement of Research Participation and technical Exchange between the United States Nuclear Regulatory Commission (USNRC) and the Federal Minister for Research and Technology of the Federal Republic of Germany (FRGMRT) in the USNRC Loft Research Program Covering a four-year-period vom 20. Juni 1975 20. Juni 1975 (nicht veröffentlicht) Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development Administration der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiet der natriumgekühlten Schnellen Brutreaktoren in Kraft seit BGBl. II 1976, S. 1449 8. Juni 1976 Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development Administration der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiet der Konzepte und der Technologie für den gasgekühlten Hochtemperaturreaktor in Vorbereitung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 423* Land Bezeichnung des Abkommens Stand Fundstelle Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland mit dem Department of Health Education and Welfare (HEW) im Bereich Life Sciences in Kraft seit 22. Sept. 1976 BGBl., Teil II, S. 1732 DDR Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik in Vorbereitung Belgien Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Belgien und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gemeinsame Durchführung eines auf die industrielle Anwendung von Verfahren zur unterirdischen Stein- und Braunkohlevergasung gerichteten Forschungsprogramms vom 1. Oktober 1976 unterzeichnet am 1. Oktober 1976 (noch nicht veröffentlicht) Frankreich Fachabkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Industrie, Handel und Handwerk der Französischen Republik, vertreten durch den Generaldirektor des Centre National pour l'Exploitation des Océans (CNEXO), über eine deutsch-französische Zusammenarbeit bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Aufsuchung, Förderung und Aufbereitung von Manganknollen vom 26. April 1974 in Kraft seit 26. April 1974 BGBl. II 1974, S. 838 ff. Einzelvereinbarungen zur Durchführung wissenschaftlich-technischer Regierungs- und Ressortabkommen Land Partner Gegenstand der Vereinbarung Stand Niederlande DFVLR-National Vereinbarung über den gemeinsamen Bau und Betrieb eines großen Unterschall-Windkanals (DUW) 30. Juni 1976 Luchten Ruiretevaartlaboratorium (NLR) Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 240 und 241): Welche Mittel wurden für welche Projekte vom Bundesminister für Forschung und Technologie bisher für die Förderung von Forsdiungsprojekten bei der Technologie-Forsdiungs-GmbH; Leitung Lutz T. Kayser, bereitgestellt, und welche Einflußmöglichkeiten hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie auf die Vergabe von Lizenzen und die Einnahmen aus Lizenzen bei den von Herrn Kayser an die Firma Otrag vergebenen Lizenzen? Weldie Anträge auf Bundesbürgschaften oder Forschungszuwendungen lagen oder liegen von seiten der Firma Otrag vor, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zusammenhang mit ihren bisherigen Zuwendungen an die Technologie-Forschungs-GmbH Stuttgart? Zu Frage 240: Der Firma Technologieforschung GmbH (Leitung Lutz T. Kayser) wurden vom Bundesminister für Forschung und Technologie folgende Mittel zur Verfügung gestellt: 1. Experimentalprogramm zur Untersuchung eines Antriebssystems mit Druckförderung und Vielfachbündelung (Phase I und II) Laufzeit: 1971-1974 3,57 Mio DM 2. Entwicklung eines Zweistoffsystems zur Bahn- und Lageregelung von dreiachsenstabilisierten Satelliten Laufzeit: 1974-1976 1,00 Mio DM 4,57 Mio DM Gemäß den Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge (BEwF 1969 § 22) hat der Auftragnehmer auf Verlangen Dritten zu den branchenüblichen Bedingungen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht an den Schutzrechten usw., die bei der Durchführung des FE-Vorhabens entstanden sind, zur Benutzung im Inland zu erteilen. 424* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 Eine Einflußnahme seitens des Bundesministeriums für Forschung und Technologie auf die Einahmen aus Lizenzen ist aufgrund der o. g. Vertragsbedingungen (BEwF 1969) nicht gegeben. Eine diesbezügliche Regelung ist erst in den am 1. Juli 1975 eingeführten Bewirtschaftungsgrundsätzen (BKFT 75) enthalten. Zu Frage 241: Die Firma OTRAG hat am 16. Juni 1975 beim Bundesminister für Wirtschaft einen Antrag auf Gewährung einer Bundesbürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 300 Mio DM gestellt. Der Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Juni 1975, am 1. und 2. Oktober 1975 mit den Vorschlägen der Firma OTRAG und den hierzu erstellten Gutachten der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. ausführlich befaßt und ist in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Forschung und Technologie einstimmig zu der Auffassung gelangt, daß es sich bei der Weiterentwicklung nicht um Forschungs- und Entwicklungsaufgaben handele. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 242) : In welcher Höhe hat der Bund in den Jahren von 1970 bis einschließlich 1976 die jährlich stattfindende und weit über Deutschland hinaus wissenschaftliches Ansehen genießende, auch von Bundeskanzler Willy Brandt bereits einmal eröffnete, Nobelpreisträger-Tagung in Lindau finanziell gefördert, und in welcher Höhe wird der Bund dies zur finanziellen Absicherung dieser Tagung 1977 und 1978 tun? Für die Nobelpreisträger-Tagung in Lindau wurden in den Jahren 1970-1976 folgende Beträge bewilligt: 1970 — 57 000,— DM (beansprucht 38 931,60) 1971 — 52 000,— DM 1972 — 55 000,— DM 1973 — 55 000,— DM 1974 — 60 000,— DM 1975 — 70 000,— DM 1976 — 50 000,— DM dazu einmalig 20 000,— DM aus Mitteln der Schwerionenforschung, Darmstadt Für 1977 sind 74 000,— DM beantragt und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgemerkt. Die Bewilligungen 1970 und 1971 erfolgten unmittelbar durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie. Mit dem 1. Januar 1972 ging die Bewirtschaftung der dem Bundesministerium für Forschung und Technologie bei Kapitel 30 02 Titel 685 61 Ziffer 1 b für die Finanzierung von wissenschaftlichen Tagungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft über. Seitdem erfolgt die Bewilligung der Mittel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die die Anträge nach ihren Kriterien prüft. Da mit der Nobelpreisträger-Tagung repräsentative Aufwendungen verbunden sind und auch die Teilnahme ausgewählter Studenten zu finanzieren ist, ergaben sich nach den Bewilligungsgrundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft Schwierigkeiten, die 1976 dadurch besonders verschärft wurden, daß bei gekürzten Haushaltsmitteln von der Deutschen Forschungsgemeinschaft erhöhte Gesamtanforderungen berücksichtigt werden mußten. Zur zukünftigen Sicherung der Finanzierung der Nobelpreisträger-Tagung ist ab 1978 eine Erhöhung des einschlägigen Haushaltstitels vorgesehen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 243 und 244) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ohne Wissen und vorherige Unterrichtung der Landesregierung Schleswig-Holstein durch ein Institut ein Gutachten über einen möglichen Standort für ein Kernkraftwerk im Wattenmeer erstellen ließ? Wenn ja, würde das Land Schleswig-Holstein von den Ergebnissen informiert werden, und zu welchen Ergebnissen kommt das Gutachten? Die Firma Dornier-System erstellt im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie in der Zeit vom Mai 1974 bis Juli 1975 eine Durchführbarkeitsstudie über die Errichtung von künstlichen Kernkraftwerksinseln im Off-Shore-Bereich von Nordsee/Ostsee. Die Firma Dornier-System hat nach ihren Angaben im Zuge der Bearbeitung der Studie mit verschiedenen Behörden der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zusammengearbeitet. Zwischenergebnisse wurden im Beisein von Vertretern der Regierungen der Küstenländer im April 1975 im Bundesministerium für Forschung und Technologie vorgestellt. Wie sich aus der Studie ergibt, ist auch das Vorwort der im August 1975 in endgültiger Form vorgelegten Studie mit den Küstenländern abgestimmt. Im Deutschen Bundestag hat der Bundesminister für Forschung und Technologie mehrfach über die Studie und ihre Zielsetzung Auskunft gegeben (zuletzt am 14. Mai 1975 — 169. Sitzung der 7. Wahlperiode, Seite 11845, Anlage 2, 3 und 4). Bereits damals ist klargestellt worden, daß das Ziel dieser Studie keine Aussage über konkrete Standorte für Kernkraftwerke in deutschen Küstengewässern war. Die Studie hatte vielmehr den Zweck, nicht voreilig eine besonders im Ausland stark beachtete Entwicklung für sogenannte „Off-Shore-Kraftwerke" auszuschließen; sie sollte die grundsätzliche Realisierbarkeit in deutschen Küstengewässern analysieren und die offenen Probleme sowie die zur Lösung noch erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten darstellen. Da die Ergebnisse der Studie noch keine eindeutigen Schlüsse zuließen, wurde eine weiterführende Untersuchung über technische und wirtschaftliche Probleme „zur mittelfristigen Realisierbarkeit von Kernkraftwerken im deutschen Off-Shore-Bereich" in Auftrag gegeben. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgt ebenfalls im engen Kontakt mit den Küstenländern. Auch diese Weiterführung enthält keine Standortplanung, die außerdem aussschließlich Sache der Bundesländer wäre. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 425* Die erste Studie ist interessierten Kreisen zugänglich gemacht und außerdem mehrfach in der Öffentlichkeit behandelt worden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 245) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Berufsaussichten der Studierenden, die die Fachrichtungen Meteorologie und Physik gewählt haben, einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, und welchen Rat gibt es, zu helfen? 1. Berufsaussichten für Studierende der Fachrichtung Meteorologie Der Arbeitsmarkt für Meteorologen stellt einen sehr begrenzten Ausschnitt auf dem Gesamtarbeitsmarkt für Hochschulabsolventen dar und ist als solcher noch schwieriger prognostizierbar, als es üblicherweise der Fall ist. Für eine spezifische Berufstätigkeit als Meteorologe gibt es im wesentlichen nur zwei wichtige Arbeitgeber, nämlich den „Deutschen Wetterdienst" und den „Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr". In diesen beiden Bereichen werden, nach den Ergebnissen der Vorjahre, ca. 40 Meteorologen pro Jahr eingestellt. In der Privatwirtschaft gibt es so gut wie keine Angebote für eine Vollzeittätigkeit als Meteorologe. Eine solche könnte sich entwickeln, soweit große Unternehmen in Zukunft z. B. eigene Umweltschutz-Abteilungen aufbauen. Bei entsprechend breiter Anlage des Studienplans können Meteorologen allerdings auch Aufgaben aus dem Bereich verwandter naturwissenschaftlicher Fächer (z. B. Physik, Geologie) übernehmen. Im Sommersemester 1975 gab es 829 Studierende im Fach Meteorologie. Auch wenn man in Betracht zieht, daß nicht alle jetzigen Studierenden dieses Fachs auch tatsächlich den Studienabschluß als Meteorologe anstreben, so entspricht doch die Zahl von 800 bis 900 Studierenden einer jährlichen Absolventenzahl von mehr als 100. Wegen der Diskrepanz zwischen der Entwicklung der Absolventenzahlen und des Bedarfs an Meteorologen in den Hauptabnehmerbereichen sind die Berufsaussichten für Studierende dieses Bereichs nicht günstig. Die skeptische Beurteilung der Berufsaussichten für Meteorologen wird von dem Verband der Deutschen Meteorologen, dem Fachverband Meteorologie am Institut für Meteorologie der TU München und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit geteilt. 2. Berufsaussichten für Studierende der Fachrichtung Physik Ein Überblick über den Gesamtarbeitsmarkt für Physiker ist mangels ausreichender Daten nicht vollständig möglich. Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit (ZAV) erfaßt nur einen Teilausschnitt des Arbeitsmarktes für Physiker, also nicht alle Absolventen dieser Fachrichtung und nicht alle angebotenen Stellen. Darüber hinaus müssen Ergebnisse, die sich aus einer Analyse der Angaben der Bundesanstalt für Arbeit ableiten lassen, auf dem Hintergrund der jeweiligen konjunkturellen Situation der Gesamtwirtschaft und der für diese Fachrichtung wichtigen Teilbereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes beurteilt werden. Es ist daher zu berücksichtigen, daß Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Bedarfs eine starke konjunkturabhängige Komponente enthalten. Unter diesen Vorbehalten ist festzustellen, daß sich — nach den Unterlagen der ZAV — die Relation von Arbeitsgesuchen zu Stellenangeboten in den letzten Jahren verschlechtert hat und z. Z. bei 5 : 1 liegt mit einem Anteil der Berufsanfänger unter den Bewerbern von 67 %. Das Angebot aus der Industrie und aus dem öffentlichen Dienst ist rückläufig. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft e. V. (DPG) hat im September 1974 die Ergebnisse einer Untersuchung „Zum Angebot und Bedarf an Physikern in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990" veröffentlicht. Danach wird — bei gleichbleibendem Studienverhalten — ein Anwachsen der Studienabschlüsse von rund 1 200 im Jahr 1971 auf 3 200 im Jahr 1990 vorausgesagt. Der jährliche Bedarf werde dagegen von derzeit rund 1 100 Physikern auf rund 600 Physikern in der zweiten Hälfte der 80er Jahre zurückgehen. Dies ist im wesentlichen bedingt durch den sinkenden Bedarf an Physiklehrern im Schul- und Hochschuldienst nach Überwindung des „Schülerberges" ; gegenwärtig werden noch Physiklehrer für Sekundarstufe II in erheblicher Zahl eingestellt. Nach Ansicht der DPG wird daher in den nächsten Jahren ein erhebliches Überangebot an traditionell forschungsorientiert ausgebildeten Physikern entstehen. Diese Erwartung wird auch durch eine in Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft vom Battelle-Institut, Frankfurt, durchgeführte Untersuchung (Hochschulabsolventen im Beruf, Band 2) gestützt. Diese Ergebnisse bedürfen jedoch der Einschränkung, da sie weitgehend von dem Status quo der Beschäftigung von Physikern ausgehen. Der Physiker wird jedoch mit seiner breiten Grundlagenausbildung in vielen Beschäftigungsbereichen gute Chancen haben, wenn er nicht auf dem traditionellen Berufsbild des Forschers und Lehrers verharrt. Gebiete wie Energietechnik, Datenverarbeitung, medizinische Diagnose, Umweltschutz, kommunale Technik (z. B. Feuerwehr, TÜV und Kriminalpolizei) und ein stärkeres Hinwenden zu Verwaltungsfragen und Vertriebstätigkeiten mit technisch-wissenschaftlichen Anforderungen können auch dem Physiker gute Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 246 und 247) : Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige und zu erwartende Kapazitätsentwicklung der Pädagogischen Hochschu- 426* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1977 len im Verhältnis zur Zahl der Studierenden und deren Unterbringungsmöglichkeiten im Schuldienst? Erblickt die Bundesregierung in einer eventuellen Überkapazität an den Pädagogischen Hochschulen eine Möglichkeit, die Zahl der Studienplätzen in anderen, insbesondere technisch-wirtschaftlichen, Fachbereichen zu vermehren? Zu Frage 246: Der Ausbau der räumlichen Ausbildungskapazität der Pädagogischen Hochschulen, für den der Bund zusammen mit den Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau die Verantwortung trägt, ist auf Veranlassung des Bundes durch einen entsprechenden Vorbehalt im 4. Rahmenplan bereits seit 1974 begrenzt worden. Ein weiterer Ausbau der Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe findet — von Abrundungsmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen abgesehen — nicht statt. Die Zahl der aufzunehmenden Studierenden hängt — bei einer gegebenen räumlichen Kapazität — im wesentlichen von dem zur Verfügung stehenden Lehrpersonal ab. Die Bereitstellung des Personals bzw. entsprechender Stellen ist aber ebenso wie die Anstellung von Absolventen der Pädagogischen Hochschule im Schuldienst Sache der Länder. Die Bundesregierung kann ohne Rückfrage bei den Ländern nicht zu der Frage Stellung nehmen, wie sich die personelle Kapazität entwikkelt. Hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten im Schuldienst verweise ich auf den beigefügten Bericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission „Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer" zur Frage der Einstellung von Lehramtsanwärtern und Lehrern vom 11. Juni 1976. Zu Frage 247: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß geprüft werden sollte, ob und inwieweit nicht im bisherigen Umfang benötigte Ausbildungskapazitäten umgewidmet werden können. Das gilt insbesondere für Kapazitäten in den Pädagogischen Hochschulen, für die auch die Nachfrage spürbar zurückgegangen ist. Trotz der großen Probleme, die mit Umwidmungen von Planstellen verbunden sind, sieht die Bundesregierung hierin eine Möglichkeit, die Zahl der Studienplätze in anderen Fachbereichen zu erhöhen, in denen eine größere Nachfrage besteht. Auszug aus der Information der KMK zu den Einstellungsmöglichkeiten für Lehramtsbewerber und Lehrer im Jahre 1976 vom 11. Juni 1976 1. Zahl der Hochschulabsolventen mit erster Lehramtsprüfung: 1976: 34 000 (Lehramtsstudierende) (+ 4 000 gegenüber Vorjahr) davon etwa 60 % = rd. 20 400 Absolventen der Pädagogischen Hochschulen 2. Zahl der Bewerber um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen (ohne Gymnasien) : 1976: 18 000-19 000 (+ 1 500-2 000 gegenüber Vorjahr) Zahl der Aufgenommenen: 1976: ca. 18 000 (+ 2 000 gegenüber Vorjahr) Einstellung in den Schuldienst (allgemeinbildende Schulen ohne Gymnasien) : 1976: 20 000-20 500 (Vorjahr: 21 500) 3. Zahl der abgewiesenen Bewerber im Bereich Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen: 1975: 1 900 1976: 3 500-4 000 Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 248) : Wie hoch war der ursprüngliche Ansatz von Bundesmitteln beim Neubau des Aachener Klinikums der RWTH, und wie stark muß dieser Ansatz nach oben korrigiert werden, und welchen Anteil haben dabei die Planungsänderungskosten? Das Klinikum Aachen war vom Land Nordrhein-Westfalen 1971 zum 1. Rahmenplan für den Hochschulbau mit Gesamtkosten von 571 300 000,— DM einschließlich Ersteinrichtung angemeldet und in den 1. Rahmenplan aufgenommen worden. Danach kam entsprechend der 50 %igen Mitfinanzierung des Bundes ein Bundesanteil von 285 650 000,— DM in Betracht. Nach dem Hochschulbauförderungsgesetz fällt die Durchführung des Rahmenplans einschließlich der Ermittlung und Anmeldung von Kostenerhöhungen für die Vorhaben des Rahmenplans in die Verantwortung der Länder. Bisher hat Nordrhein-Westfalen 1972 zum 2. Rahmenplan eine Erhöhung der Gesamtkosten auf 753 900 000,— DM und 1975 zum 5. Rahmenplan eine Kostenerhöhung auf 952 430 000,— DM angemeldet. Das Land begründet die Kostenerhöhung mit Hinweis auf die laufenden Baupreissteigungen. Die Kosten für das Klinikum Aachen stehen hinsichtlich der Mitfinanzierung des Bundes seit dem 4. Rahmenplan — also hinsichtlich der Erhöhung von 753 900 000,— DM auf 952 430 000,— DM — unter Überprüfungsvorbehalt. Bei der Verabschiedung des 6. Rahmenplans im Juli 1976 hat die Bundesregierung darüber hinaus auf einer Überprüfung aller Hochschulbauvorhaben auf der Grundlage der inzwischen verabschiedeten Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu Aufgaben, Organisation und Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten und unter dem Gesichtspunkt einer abgestimmten Planung der Bettenversorgung einer Region bestanden. Ich darf dazu auf meine Antwort vom 13. Dezember 1976 auf die Fragen von Frau Kollegin Dr. Neumeister verweisen; Ablichtung ist beigefügt. Vom Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, welcher endgültige Bundesanteil für das Klinikum zu erwarten ist und welcher Anteil davon ggf. auf Planungsänderungen entfällt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Dregger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gerne.


Rede von Bruno Friedrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Dregger, sollte Ihnen entgangen sein, daß sich Ihr Fraktionskollege von Hassel in der „Welt" für die Zulassung der Kommunisten bei den spanischen Wahlen eingesetzt hat?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Dregger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Friedrich, über die Zulassung oder das Verbot kommunistischer Parteien kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein.

    (Lachen bei der SPD)

    Wir sind es hier ja auch. Aber Herr von Hassel hat niemals gesagt und wird auch niemals sagen, die Kommunisten gehörten zum demokratischen Spektrum. Das ist doch der Punkt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Zahl der ausländischen Ratgeber nimmt zu, die den Italienern empfehlen, die Kommunistische Partei Italiens an der Regierung zu beteiligen, um sie zu bändigen oder zu verschleißen. Ähnlich kluge Ratschläge von außen gab es auch gegenüber dem Machtanspruch Hitlers

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    im Deutschland des Jahres 1932. Es spricht nichts dafür, daß die Folgen diesmal anders wären. Man kann rechte oder linke Faschisten — und Kommunisten sind linke Faschisten;

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    ich freue mich, daß wenigstens Herr Kollege Bangemann in dieser Einschätzung der sogenannten Eurokommunisten mit uns übereinstimmt — nicht dadurch bändigen, daß man ihrer ungeheuren Parteimacht als Kaderpartei und ihrer ungeheuren Gewerkschaftsmacht auch noch die Staatsmacht hinzufügt. Wenn das geschieht, ist die Sache unumkehrbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ob wir in einer der italienischen ähnlichen Lage heute entschiedener gegen die Kommunisten Front machen würden? Ich zweifle daran. Die heutige Haltung von SPD und FDP spricht nicht dafür.
    Daß sich die Frage einer kommunistischen Regierungsbeteiligung bei uns nicht stellt, verdanken wir außer den wirtschaftlichen und sozialen Erfolgen, die in den ersten Nachkriegsjahrzehnten unter unserer Verantwortung erzielt worden sind und die jetzt leider mehr und mehr verlorengehen, vor allem
    der geschichtlichen Erfahrung. Die Teilung Deutschlands hat unserem Volk einen Erfahrungsschatz über kommunistische Praxis vermittelt, den z. B. die Italiener nicht haben und nicht haben können. Das hat bei uns zunächst zu einer Immunisierung geführt, die aber — wie die Lage an den Universitäten zeigt — nicht anhalten muß. Je mehr wir es in der Auseinandersetzung mit Kommunisten an Entschiedenheit fehlen lassen, um so mehr Chancen haben diese gerade auf Grund der Teilung in ganz Deutschland — Chancen, die es in Italien und in Frankreich für sie in dieser Weise nicht gibt.
    Manche Politiker und Intellektuelle im Westen — bei uns wie anderswo — erwecken den Eindruck, daß sie politisch von einer Art Todessehnsucht befallen sind. Sie genießen unsere Freiheit, ignorieren die Gefahren, die ihr drohen, tun nichts zu ihrer Verteidigung und schmähen noch diejenigen, denen sie den Schutz ihrer Freiheit verdanken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dabei sind abwechselnd die Vereinigten Staaten von Amerika, die staatlichen Sicherheitsdienste oder die sogenannten Konservativen die Prügelknaben. Der von Golo Mann geteilte Pessimismus Kissingers über die Zukunft des freien Europas kann daher nicht überraschen.
    Wir, die Unionsparteien, lassen uns nicht entmutigen. Wir werden das in unserer Kraft Stehende tun, um der zweiten deutschen Republik das Schicksal der ersten zu ersparen. Wir werden der Aushöhlung der Abwehrbereitschaft und der Abwehrfähigkeit unserer Republik entgegentreten, auch wenn das nicht den Beifall westlicher Marxisten und mancher Liberaler findet, die so liberal sind, daß sie es ablehnen, die liberale Ordnung zu verteidigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir wissen, daß in dieser Frage die ganz große Mehrheit unseres Volkes, unseres leidgeprüften Volkes — kein Volk hat so sehr unter den Auswirkungen des Extremismus leiden müssen wie das unsere —, bis weit in die Wählerschaft der Regierungsparteien hinein hinter uns, hinter der Union, steht. Ich möchte dieser großen Mehrheit unseres Volkes von diesem Pult aus versichern, daß sie sich in dieser Frage auf die Union, die stärkste politische Kraft Deutschlands, fest verlassen kann.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)