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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/8 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 231 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 232 A Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Katzer CDU/CSU 232 B Sund SPD 238 C Schmidt (Kempten) FDP 244 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 251 C Franke CDU/CSU 260 C Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein 266 C Westphal SPD 276 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 281 D Dr. Apel, Bundesminister BMF 291 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 296 D Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 306 C Dr. Dollinger CDU/CSU 312 D Nächste Sitzung 313 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 315* A Anlage 2 Finanzierung der vom Bundeskanzleramt und vom Auswärtigen Amt einem privaten Auskunftsbüro erteilten Aufträge zur Beschaffung von Personalauskünften SchrAnfr 1 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAnfr 2 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 315* B Anlage 3 Äußerung des Leiters des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Bölling, über die Betätigung von Mitarbeitern seiner Behörde als CDU- Politruks SchrAnfr 3 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAnfr 4 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 315* B Anlage 4 Mitwirkung des Personalsrats bei der Auflösung der Abteilung V im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung SchrAnfr 5 14.01.77 Drs 08/33 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr 6 14.0137 Drs 08/33 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 315* D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Anlage 5 Materielle Unterstützung eines von polnischen Kameraleuten während des Besuchs des KP-Chefs Gierek in der Bundesrepublik Deutschland gedrehten Films durch das Bundespresseamt oder andere Dienststellen der Bundesregierung SchrAnfr 7 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 316* B Anlage 6 Haltung der Bundesregierung nach Zurückweisung ihres Protestes gegen die Ausweisung des ARD-Korrespondenten aus Ost-Berlin SchrAnfr 8 14.01.77 Drs 08/33 Hösl CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 316* D Anlage 7 Auflage und Finanzierung des Briefes „Helmut Schmidt, Bundeskanzler" ... „im September 1976" SchrAnfr 9 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 316* C Die Frage 46 — Drucksache 8/33 vom 14.01.77 — des Abgeordneten Krockert (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 8 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bereinigung und ausgewogenen Gestaltung der zahlreichen mietrechtlichen Vorschriften über die soziale Sicherung des Wohnens SchrAnfr 59 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAnfr 60 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 316* D Anlage 9 Änderung der Regelung des § 656 BGB im Hinblick auf die Mißstände auf dem Gebiet der Ehevermittlung SchrAnfr 61 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Erkel BMJ . . . . 317* B Anlage 10 Beseitigung der Besteuerung des selbstgenutzten Wohnungseigentums SchrAnfr 73 14.01.77 Drs 08/33 Picard CDU/CSU SchrAnfr 74 14.01.77 Drs 08/33 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 317* C Anlage 11 Staatsanteil am Bruttosozialprodukt in den Jahren 1965 bis 1976 sowie — voraussichtlich — im Jahre 1977 SchrAnfr 75 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr 76 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PtSekr Haehser BMF 318* A Anlage 12 Ungerechtfertigte Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen durch die Mun-Sekte SchrAnfr 77 14.01.77 Drs 08/33 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAnfr 78 14.01.77 Drs 08/33 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 319* A Anlage 13 Steuerfreibetrag für Weihnachtszuwendungen SchrAnfr 79 14.01.77 Drs 08/33 Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 319* B Anlage 14 Änderung des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich des Gutschriftverfahrens SchrAnfr 80 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr 81 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 319* C Anlage 15 Steuervergünstigungen für einen bestimmten Kreis von Journalisten SchrAnfr 82 14.01.77 Drs 08/33 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr 83 14.01.77 Drs 08/33 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 320* B Anlage 16 Durchführung steuerlicher Änderungen im Bereich der Landwirtschaft sowie deren Folgen für kleinere und mittlere Betriebe SchrAnfr 84 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 320* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 III Anlage 17 Pressemeldungen über eine Gebührenerhöhung für Girokonten SchrAnfr 85 14.01.77 Drs 08/33 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 320* D Anlage 18 Nichtvorlage des Tarifberichts nach § 56 EStG zum 1. Januar 1977 SchrAnfr 86 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr 87 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 321* A Anlage 19 Vereinfachung des Vorschlags des EG-Präferenzsystems zur besseren Ausschöpfung der allgemeinen Zollpräferenzen der EG bei der Erörterung der Verordnung „zur Errichtung einer europäischen Agentur für handelspolitische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern" SchrAnfr 88 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAnfr 89 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAnfr 90 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 321* B Anlage 20 Schutz der deutschen mittelständischen Industrie vor Dumpingpraktiken bei der Einfuhr von Konsumgütern aus Staatshandelsländern SchrAnfr 91 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 322* A Anlage 21 Maßnahmen gegen den Verlust von Produktion und Absatz von Polyamidfilamentgarntextil (Perlonseide) SchrAnfr 92 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 322* C Anlage 22 Auswirkungen der Aktivitäten des internationalen Urankartells auf die deutsche Energiepolitik, Untersuchungen über die deutsche Beteiligung an diesem Urankartell und Zusammenarbeit mit den USA in der Bekämpfung des Kartells sowie Untersuchung des Verdachts der Beteiligung multinationaler Unternehmen aus anderen EG-Staaten SchrAnfr 93 14.01.77 Drs 08/33 Hoffie FDP SchrAnfr 94 14.0137 Drs 08/33 Hoffie FDP SchrAnfr 95 14.01.77 Drs 08/33 Hoffie FDP SchrAnfr 96 14.01.77 Drs 08/33 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 323* A Anlage 23 Hinwirken auf die Einstellung der wettbewerbsverzerrenden italienischen Förderungsmaßnahmen in der Textilindustrie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Italien SchrAnfr 97 14.01.77 Drs 08/33 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 323* D Anlage 24 Schutz der deutschen Wälzlagerindustrie vor japanischen Dumpingpraktiken SchrAnfr 98 14.01.22 Drs 08/33 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 324* B Anlage 25 Widersprüche im Energieeinsparungsgesetz hinsichtlich der Mehrkosten zur Erhöhung des Wärmeschutzes gegenüber den zu erwartenden Einsparungen bei den Heizkosten sowie Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes SchrAnfr 99 14.01.77 Drs 08/33 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr 100 14.01.77 Drs 08/33 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 324* D Anlage 26 Argumente gegen die Auffassung über die Unabwendbarkeit eines integrierten Rohstoffprogramms mit einem gemeinsamen Fonds hinsichtlich der zehn wichtigsten Rohstoffe. Ermöglichung von Industrieansiedlungen in Berlin durch persönliche Unterstützung des Bundeskanzlers und durch Bemühungen der Bundesregierung SchrAnfr 102 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAnfr 103 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 325* D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Anlage 27 Erfahrungen der USA mit der Veröffentlichung der Namen der sich arabischen Boykottdrohungen beugenden Firmen und Schlußfolgerungen für eine Politik des abgestimmten Verhaltens der westlichen Industrieländer SchrAnfr 105 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 326* B Anlage 28 Pressemeldungen über die Vorbereitung eines Investitionsprogramms zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur sowie Angaben über die für dieses Programm vorgesehenen Bereiche SchrAnfr 107 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 326* C Anlage 29 Bewährung des Dritten Verstromungsgesetzes sowie Vergabe der Einnahmen aus dem „Kohlepfennig" SchrAnfr 108 14.01.77 Drs 08/33 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 326* D Die Frage 111 — Drucksache 8/33 vom 14.01.77 — des Abgeordneten Lücker (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 30 Gewährung von Arbeitslosenhilfe an längerfristig arbeitslose Nebenerwerbslandwirte mit landwirtschaftlichem Eigentum SchrAnfr 112 14.01.77 Drs 08/33 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 327* B Anlage 31 Erklärung der Äußerung „andere Maßnahmen die als Ersatz für die abgelehnte Freistellung der Bergbauern von der Mitverantwortungsabgabe gedacht sind, und Ausdehnung dieser Ersatzmaßnahmen auf die Milcherzeuger im württembergischen Allgäu SchrAnfr 113 14.01.77 Drs 08/33 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 327* C Anlage 32 Absicherung der berufsvorbereitenden Maßnahmen für nicht berufsreife Haupt-und Sonderschulabgänger nach dem Wegfall der elternunabhängigen Förderung von berufsvorbereitenden Maßnahmen auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes SchrAnfr 114 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 328* A Anlage 33 Senkung der Arbeitslosenziffern durch verstärkte Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung SchrAnfr 115 14.01.77 Drs 08/33 Wendt SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 328* C Anlage 34 Beitragsmehraufkommen von etwa 21/2 Milliarden DM durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Ausschluß der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze bei Wechsel einer erheblichen Zahl von Versicherten in eine private Krankenversicherung als Folge der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Ausschluß der Erhöhung der Beitragssätze zur Krankenversicherung als Folge der Senkung der Zuschüsse der Träger der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner sowie Folgen dieser Verringerung der Zuschüsse an die Krankenversicherung der Rentner für die von der Befreiungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Eintritt in eine private Krankenversicherung Gebrauch machenden und einen Beitragszuschuß erhaltenden Rentner SchrAnfr 116 14.01.77 Drs 08/33 Leicht CDU/CSU SchrAnfr 117 14.01.77 Drs 08/33 Leicht CDU/CSU SchrAnfr 118 14.01.77 Drs 08/33 Leicht CDU/CSU SchrAnfr 119 14.01.77 Drs 08/33 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 329* A Anlage 35 Verlangen der Vertreterversammlung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Bundesregierung, ihre Schulden gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu begleichen SchrAnfr 120 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 329* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 V Anlage 36 Höhe der monatlichen Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1976 SchrAnfr 121 14.01.77 Drs 08/33 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 329* C Anlage 37 Verweigerung der Arbeitsgenehmigung für mit deutschen Frauen verheiratete ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EWG-Ländern; Bezug von Arbeitslosengeld durch koreanische Krankenschwestern wegen Nichtverlängerung ihrer Dreijahresverträge SchrAnfr 122 14.01.77 Drs 08/33 Hasinger CDU/CSU SchrAnfr 123 14.0137 Drs 08/33 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 330* A Anlage 38 Höhe der von der Bundesregierung aufgewendeten Mittel zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Rentenversicherung SchrAnfr 124 14.01.77 Drs 08/33 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 330* C Anlage 39 Umrechnungskurs für an Berechtigte in der CSSR gezahlte Kriegsopferrenten SchrAnfr 125 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 330* D Anlage 40 Ergebnis der ersten vier Minuten dauernden Kabinettsitzung dieses Jahres unter Vorsitz des Bundesarbeitsministers Dr. Ehrenberg sowie Widerspruch zwischen der Nichtkenntnisnahme der von der Bundesanstalt für Arbeit bekanntgegebenen negativen Arbeitsmarktentwicklung in dieser Kabinettsitzung und der Feststellung des Bundeskanzlers hinsichtlich der Probleme der Arbeitslosigkeit SchrAnfr 126 14.01.77 Drs 08/33 Nordlohne CDU/CSU SchrAnfr 127 14.01.77 Drs 08/33 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 331* B Anlage 41 Ausreichen der Mittel und Sanktionen des Betriebsverfassungsrechts, ein Unternehmen zur Zulassung eines Betriebsrats zu zwingen SchrAnfr 128 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 331* C Anlage 42 Wiedererlangung der Vollbeschäftigung durch Arbeitszeitverkürzung SchrAnfr 130 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 332* A Anlage 43 Verankerung der vollen Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen durch eine Novellierung des Mitbestimmungsgesetzes SchrAnfr 131 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 332* C Anlage 44 Anzahl der in Sportorganisationen tätig gewesenen Zivildienstleistenden sowie Förderung der Tätigkeit von Zivildienstleistenden in Sportorganisationen unter besonderer Berücksichtigung der als Lebenshilfe wichtigen Bereiche des Sports SchrAnfr 132 14.01.77 Drs 08/33 Büchner (Speyer) SPD SchrAnfr 133 14.01.77 Drs 08/33 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 332* D Anlage 45 Umfang und Zinssätze der von den Rentenversicherungsträgern eingesetzten Rücklagen im sozialen Wohnungsbau sowie Folgen des Rückzugs der Rentenversicherungsträger aus dem sozialen Wohnungsbau für die Miethöhen im sozialen Wohnungsbau SchrAnfr 134 14.01.77 Drs 08/33 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 333* B Anlage 46 Überlegungen der Bundesanstalt für Arbeit zur Lösung des Beschäftigungsproblems SchrAnfr 135 14.01.77 Drs 08/33 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 333* C Anlage 47 Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Tarifvertragspartner im Arbeitskampfrecht VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 SchrAnfr 137 14.01.77 Drs 08/33 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 333* D Anlage 48 Beurteilung der Prognosen über eine bleibende Zahl von 500 000 bis 800 000 Arbeitslosen SchrAnfr 138 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 334* A Anlage 49 Entwicklung des kostendeckenden Zuschusses des Bundes zur Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Altenteiler sowie Überprüfung des Zuschusses für privatkrankenversicherte Altenteiler hinsichtlich der geplanten Reduzierung der Leistungen der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner SchrAnfr 140 14.01.77 Drs 08/33 Niegel CDU/CSU SchrAnfr 141 14.01.77 Drs 08/33 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 334* C Anlage 50 Gewährung des Weihnachtsgeldes für die Angehörigen der durch einen Flugzeugabsturz der Luftwaffe tödlich verunglückten fünf Soldaten bzw. Einbeziehung des Weihnachtsgeldes in die Schadensausgleichssumme SchrAnfr 144 14.01.77 Drs 08/33 Fellermaier SPD SchrAnfr 145 14.01.77 Drs 08/33 Fellermaier SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 334* D Anlage 51 Entscheidung über die Einrichtung einer Ausbildungswerkstatt für Flugzeugmechaniker auf dem Militärflugplatz Mendig SchrAnfr 146 14.01.77 Drs 08/33 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 335* B Anlage 52 Schlüsse aus der Ausrüstung der in der DDR liegenden sowjetischen Truppen auf die Ausrichtung der sowjetischen Strategie gegenüber Westeuropa SchrAnfr 147 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 335* C Anlage 53 Demokratisierung durch den beabsichtigten Führungswechsel in der Bundeswehrführungsakademie sowie Meinungsverschiedenheiten über den Termin der Ablösung des derzeitigen Kommandeurs der Akademie SchrAnfr 148 14.01.77 Drs 08/33 Ey CDU/CSU SchrAnfr 149 14.01.77 Drs 08/33 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 335* D Anlage 54 Erlaß einer bundeseinheitlichen Hygieneverordnung gemäß § 10 des Lebensmittelgesetzes insbesondere hinsichtlich der Klärung der Frage des kombinierten Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien SchrAnfr 150 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr 151 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 336* C Anlage 55 Gesundheitsgefahren für den Verbraucher durch Rückstände von Schwermetallen in tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln; Verbesserung der Arzneimittelüberwachung SchrAnfr 152 14.01.77 Drs 08/33 Egert SPD SchrAnfr 153 14.01.77 Drs 08/33 Egert SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 337* B Anlage 56 Erlaß einer bundeseinheitlichen Hygieneverordnung gemäß § 10 des Lebensmittelgesetzes SchrAnfr 154 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 338* A Anlage 57 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes SchrAnfr 155 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 338* C Anlage 58 Vereinbarkeit des Ausschlusses des Krebsbekämpfungsmittels Wobe-Mugos mit der Auffassung über die Freiheit von Arzt und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 VII Patient in der Wahl der Heilverfahren und der Arzneimittel SchrAnfr 156 14.01.77 Drs 08/33 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 338* C Anlage 59 Nutzbarmachung der Erfahrungen von Hongkong in der Heilung und Rehabilitierung von Rauschgiftsüchtigen SchrAnfr 157 14.01.77 Drs 08/33 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 338* D Anlage 60 Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Verbot des möglicherweise krebs- erregenden Hexachlorbenzols in den USA SchrAnfr 158 14.0137 Drs 08/33 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 339* B Anlage 61 Beurteilung von Befragungsaktionen, wie z. B. in der Illustrierten „stern" : „Ist Ihr Herz in Gefahr" SchrAnfr 159 14.01.77 Drs 08/33 Blank SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 339* C Anlage 62 Erkenntnisse über die Umweltgefährdung durch Hexachlorbenzol sowie Anwendung von Hexachlorbenzol enthaltenden Pflanzenschutzmitteln SchrAnfr 160 14.01.77 Drs 08/33 Ey CDU/CSU SchrAnfr 161 14.0137 Drs 08/33 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 339* D Anlage 63 Rücknahme der Kündigung der Postschließfächer bei den Poststellen Klein-Gerau und Worfelden SchrAnfr 179 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 340* A Anlage 64 Herausgabe eines supranationalen Postwertzeichens in den EG-Ländern bzw. im Bereich der Deutschen Bundespost aus Anlaß der ersten Direktwahl zum Europäischen Parlament SchrAnfr 180 14.01.77 Drs 08/33 Seefeld SPD SchrAnfr 181 14.01.77 Drs 08/33 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 340* B Anlage 65 Verbesserung der postalischen Versorgung des flachen Landes insbesondere durch Ausstattung kleinerer Orte mit öffentlichen Fernsprechzellen SchrAnfr 187 14.01.77 Drs 08/33 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 341* A Anlage 66 Vordringen privater Unternehmen im Paketdienst; Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Interesse der Bundespost SchrAnfr 193 14.01.77 Drs 08/33 Wawrzik CDU/CSU SchrAnfr 194 14.01.77 Drs 08/33 Wawrzik CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 341* B Anlage 67 Änderung der Satzung der Postbeamtenkasse zur Übernahme der Kosten für indizierte Schwangerschaftsabbrüche SchrAnfr 198 14.01.77 Drs 08/33 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 341* D Anlage 68 Ausbildung von Postboten in der Altenpflege für Hilfeleistungen an betagten Bürgern bei ihren Zustellgängen SchrAnfr 209 14.01.77 Drs 08/33 Flämig SPD SchrAnfr 210 14.01.77 Drs 08/33 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 342* B Anlage 69 Verhinderung des Baus eines 90 m hohen Fernmeldeturms in Soest aus städtebaulichen Gründen SchrAnfr 215 14.01.77 Drs 08/33 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 342* D Anlage 70 Vereinbarkeit der Antwort auf die Anfrage betr. Beschäftigung einer Angestellten im VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit der Feststellung des Personalrats des Ministeriums in seinem Schwerpunktprogramm 1976 bis 1979 SchrAnfr 221 14.01.77 Drs 08/33 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 343* B Anlage 71 Verschiebung des Schlußtermins nach dem Gesetz über Investitionszuschüsse im sozialen Wohnungsbau SchrAnfr 222 14.01.77 Drs 08/33 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 343* C Anlage 72 Auffassung von Bürgerinitiativen über die Ersetzung des Öl-Anteils an der deutschen Elektrizitätserzeugung durch Nutzung der Windenergie sowie Errichtung einer Prototyp-Windenergieanlage SchrAnfr 236 14.01.77 Drs 08/33 Burger CDU/CSU SchrAnfr 237 14.01.77 Drs 08/33 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 344' A Anlage 73 Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Brück über den Verbleib der Deutschen im künftigen Namibia; Förderung des staatlichen Aufbaus Namibias durch die Bundesrepublik SchrAnfr 249 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr 250 14.01.77 Drs 08/33 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw BMin Frau Schlei BMZ . . . . 344* C Anlage 74 Haltung der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Forderung der Entwicklungsländer nach Schaffung integrierter oder separater Rohstoffabkommen SchrAnfr 251 14.01.77 Drs 08/33 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 345* A 8. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams ' 20. 1. Dr. Aigner * 21. 1. Arendt 21. 1. Dr. Dübber 20. 1. Flämig* 21. 1. Francke (Hamburg) 20. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) 21. 1. Dr. Köhler 21. 1. Lorenz 20. 1. Lücker * 20. 1. Müller (Mülheim) * 21. 1. Niegel 21. 1. Richter *** 21. 1. Schulte (Unna) 21. 1. Schwabe * 21. 1. Dr. Schwencke ** 21. 1. Dr. Schwörer * 21. 1. Dr. Staudt 21. 1. Frau Dr. Walz * 21. 1. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 1 und 2) : Treffen Pressemeldungen zu, daß das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt einem privaten Auskunftsbüro Aufträge zur Beschaffung von Personenauskünften erteilt haben, und wenn ja, auf welchen Personenkreis bezogen sich die Aufträge? Welches ist der gesetzliche Auftrag, zu dessen Erledigung die Auskünfte verwendet werden sollten, und welche Haushaltsmittel wurden zur Finanzierung der Aufträge verwendet? Zu Frage 1: Die von Ihnen erwähnten Pressemeldungen treffen nicht zu. Weder das Bundeskanzleramt noch das Auswärtige Amt haben je einem privaten Auskunftsbüro Aufträge zur Beschaffung von Personenauskünften erteilt. Das Bundeskanzleramt hat dies gegenüber mehreren Zeitungen richtiggestellt und den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gegeben. Zu Frage 2: Nach der Antwort auf Frage 1 erübrigt sich eine Antwort zu Frage 2. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 3 und 4) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie ist die Äußerung des Leiters des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Staatssekretär Bölling, zu verstehen, in seiner Behörde gebe es „Mitarbeiter, die sich als CDU- Politruks betätigen', und auf welche Tatsachen gründet sich ein solches Urteil? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das wiedergegebene Urteil abwertend und ungerecht ist, und was gedenkt sie zu veranlassen, um Bedienstete des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung dagegen in Schutz zu nehmen? Zu Frage 3: Offensichtlich bezieht sich die Frage auf einen Artikel in der „Welt" vom 22. Dezember 1976. Bei meinem Gespräch mit dem Journalisten lag es mir fern, mit dem Wort „Politruks" eine Parallele im Sinne des historischen Wortinhalts herstellen zu wollen. Ich bin davon ausgegangen, daß der Berichterstatter bei einer evtl. Auswertung des Gesprächs entweder diese Formulierung nicht verwenden ober aber ihren auf der Hand liegenden pointierten Charakter erkennen und dies dann auch entsprechend würdigen werde. In einem Gespräch mit dem in dem Bericht der Zeitung erwähnten Mitarbeiter meines Amtes, Herrn Ministerialdirigenten Alfred Kloft, habe ich folglich mein Bedauern über die beiläufig gefallene Äußerung ausgedrückt. In diesem Zusammenhang habe ich aber auch klargestellt, daß damit solche Mitarbeiter gemeint gewesen seien, die gegen ihre Pflicht verstießen, indem sie dienstliche Vorgänge in die Öffentlichkeit trügen. Alle Mitarbeiter des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sind unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit ihrem Dienstherrn - gleich welche Parteien die Bundesregierung tragen - zu Loyalität verpflichtet. Zu Frage 4: Meinen Ausführungen zu Frage 3 bitte ich zu entnehmen, daß diese Frage somit gegenstandslos ist. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 5 und 6) : Was sind im einzelnen die Gründe dafür, daß die Bundesregierung im Gegensatz zu dem Organisationsgutaditen des Bundesrechnungshofs vom Mai 1966 und auch der Auffassung des damaligen Haushaltsausschusses nur noch vier Abteilungen im Bundespresse- und Informationsamt für erforderlich hält, obwohl das Stellensoll für 1977 um ca. 100 Stellen über dem Soll des Jahres 1966 liegt? Zu welchem Zeitpunkt und in weldier Weise hat die vorgeschriebene Mitwirkung des Personalrats bei der Auflösung der Abteilung V im Bundespresse- und Informationsamt stattgefunden? Zu Frage 5: Die seit längerem ins Auge gefaßte organisatorische Straffung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung dient ausschließlich der Verbesserung der Arbeitseffizienz des Hauses. Im Verlauf der letzten Jahre hat sich in zunehmendem Maße herausgestellt, daß zwischen der jetzt aufgelösten Abteilung V, die zuletzt nur noch 5 Referate umfaßte, und den Abteilungen III (Inland) und IV (Ausland) zahlreiche Kompetenzüberschneidungen bestanden, die zu erheblichen Reibungsverlusten 316* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 verbunden mit Doppelarbeit geführt haben. Eine Verringerung des Koordinationsaufwandes zwischen den Abteilungen und eine Beschleunigung der Arbeitsabläufe war daher entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung geboten. Überdies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien I, daß schon zur Bildung einer Unterabteilung mindestens 5 Referate erforderlich sein sollen. Schließlich ermöglicht die Neuorganisation einen effektiveren Personaleinsatz, da das Presse- und Informationsamt entsprechend den Beschlüssen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages 1975 und 1976 zusammen 53 Stellen einsparen mußte. Dies entspricht einer Verringerung um etwa 8 0/o des Stellenhaushalts. Die Neuorganisation des Presse- und Informationsamtes fügt sich insgesamt in die auch vom Bundesrechnungshof unterstützten Bemühungen der Bundesregierung ein, größere Arbeitseinheiten zu schaffen und zusammengehörige Aufgaben auch dort organisatorisch zusammenzufassen. Zu Frage 6: Am 16. Dezember 1976 habe ich die Vorsitzende des Personalrates über die zum 1. Januar 1977 beabsichtigte Auflösung der Abteilung V (Produktion) unterrichtet. Am 17. Dezember 1976 haben der Stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamtes und der für Organisation und Personal zuständige Leiter der Abteilung I (Allgemeine Verwaltung) das Plenum des Personalrates über die geplante Maßnahme und diese dabei erörtert. Nachdem am 20. Dezember 1976 der Organisationserlaß ergangen war, haben die beiden zuvor genannten Beamten am 22. Dezember 1976 mit dem Personalrat auch die aufgrund dieses Erlasses beabsichtigten personellen Folgemaßnahmen besprochen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 7): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und in welcher Höhe ein von Kameraleuten der Volksrepublik Polen während des Besuchs des KP-Chefs Gierek in der Bundesrepublik Deutschland und kurz danach gedrehter Film materiell durch das Bundespresseamt oder eine andere Dienststelle der Bundesregierung unterstützt worden ist? Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich von einer Beantwortung Ihrer Anfrage auf diesem Wege absehe, nachdem der Leiter der Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Ministerialdirektor Dr. J. J. Thomas, Sie am 17. Januar 1977 mündlich umfassend über den Sachverhalt unterrichtet hat. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 8) : Wird die Bundesregierung nach Zurückweisung ihres Protestes die Ausweisung des ARD-Korrespondenten aus Ost-Berlin ohne Konsequenzen hinnehmen und sich auf ihre Ankündigung beschränken, den Fall auf der Konferenz zur Überprüfung der „Fortschritte" vorzutragen, die im Rahmen der Vereinbarungen von Helsinki erreicht wurden? Die Bundesregierung hat gegenüber der DDR unmißverständlich deutlich gemacht, daß die Ausweisung des ARD-Korrespondenten Loewe unsere Beziehungen zur DDR schwer belastet und entspannungswidrig ist. Die freiheitliche Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland läßt Konsequenzen in der Form einer unmittelbaren Vergeltung mit gleichen Maßnahmen nicht zu. Die Arbeit von Korrespondenten in totalitären Regimen ist nicht vergleichbar mit der Arbeit in demokratisch regierten Staaten. Unter den gegebenen Umständen sind die erreichten Vereinbarungen besser als der frühere Zustand, als es keine ständigen Korrespondenten aus der Bundesrepublik Deutschland in der DDR gab. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 9) : In welcher Auflage und zu welchen Kosten wurde der Brief „Helmut Schmidt, Bundeskanzler° . . im September 1976" verteilt bzw. versandt, und aus welchen Mitteln wurde diese Aktion finanziert? Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, daß der Brief „Helmut Schmidt, Bundeskanzler ..." an Bürger von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands finanziert worden ist. Aufgrund einer ähnlichen Anfrage hatte ich bereits den Abgeordneten Leicht am 1. Oktober 1976 entsprechend unterrichtet (BundestagsDrucksache 7/5825). Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 59 und 60) : Wann wird die Bundesregierung entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages bei der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum einen Gesetzentwurf vorlegen, der das derzeit geltende, in zahlreidien Vorschriften zersplitterte Recht über die soziale Sicherung des Wohnens bereinigt und diese Vorschriften einheitlich und für die Betroffenen verständlich und übersichtlich zusammenfaßt? Kann die Bundesregierung bereits ein Ergebnis der Überprüfung vorlegen, inwieweit die mietrechtlichen Vorschriften unter Vermeidung einseitiger Bevorzugung oder Benachteiligung von Mieter und Vermieter der künftigen Situation am Wohnungsmarkt angepaßt werden müssen? Zu Frage 59: Die Bundesregierung sieht die von Ihnen angesprochene Entschließung, nach deren vollen Wortlaut gleichzeitig geprüft werden soll, inwieweit die mietrechtlichen Vorschriften unter Vermeidung einseitiger Bevorzugung oder Benachteiligung von Mie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 317 ter und Vermieter der künftigen Situation am Wohnungsmarkt angepaßt werden müssen, im Zusammenhang mit der vom 7. Deutschen Bundestag zugleich angenommenen weiteren Entschließung, durch die die Bundesregierung ersucht wird nach Ablauf von vier Jahren seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum über die Auswirkungen dieses Gesetzes zu berichten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die tatsächlichen Erhebungen für den Bericht und der Bericht selbst die Grundlage für ihre Prüfung zur Anpassungsbedürftigkeit des derzeitigen Mietrechts sein sollen. Sie hält die danach sich ergebende Beobachtungsphase von vier Jahren seit Erlaß des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes für erforderlich, um hinreichende Erfahrungen über die Auswirkungen des neuen Rechts in der Praxis zu sammeln und insbesondere die Abklärung einzelner Fragen durch die Rechtsprechung zu gewährleisten. Der Entwurf des von Ihnen angesprochenen Mietrechtsbereinigungsgesetzes ist daher erst für die Zeit nach Erstattung des Berichts über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes in Aussicht genommen. Zu Frage 60: Wie zu der vorhergehenden Frage ausgeführt, hält die Bundesregierung mit der Entschließung des 7. Deutschen Bundestages eine vierjährige Beobachtungsphase für erforderlich. Dabei sind rechtstatsächliche Erhebungen zweckmäßigerweise an das Ende der Beobachtungsfrist zu legen, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten. Die bisherigen Erfahrungen — es handelt sich neben den veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen im wesentlichen um Äußerungen interessierter Verbände — reichen nach Auffassung der Bundesregierung nicht aus, Schlußfolgerungen hinsichtlich der Frage einer möglichen Anpassungsbedürftigkeit des geltenden Mietrechts zu ziehen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 61) : Beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf immer wieder bekanntwerdende Mißstände auf dem Gebiet der Ehevermittlung, die den heutigen Verhältnissen wohl kaum mehr Rechnung tragen, die Regelung des § 656 BGB zu ändern? Die Mängel im Schutz der Kunden von Ehevermittlern liegen großenteils auf allgemein-vertragsrechtlichem Gebiet. Zum Beispiel schränken bekannte Institute in ihren Vertragsbedingungen formularmäßig das jederzeitige Kündigungsrecht des Kunden ein oder gewähren im Falle einer Kündigung nur einen geringen Bruchteil der vom Kunden geleisteten hohen Vorauszahlungen zurück. Durch das am 1. April 1977 in Kraft tretende Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird der Kundenschutz auch gegenüber den Vertragsbedingungen der Ehevermittler erheblich verbessert. So sind etwa nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 dieses Gesetzes AGB-Bestimmungen, die zum Nachteil des Kunden von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen, unwirksam; § 10 Nr. 7 Buchstabe a erklärt AGB-Bestimmungen, nach denen der Unternehmer im Falle einer Kündigung des Vertrags eine unangemessen hohe Vergütung für geleistete Dienste verlangen kann, für unwirksam. Weitere Mißstände sind im Zusammenhang mit finanzierten Ehemäklerverträgen bekanntgeworden. Die in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigte Regelung der finanzierten Abzahlungsgeschäfte wird Gelegenheit bieten, auch den Mißständen bei finanzierten Ehemäklerverträgen zu begegnen. Die Bundesregierung wird prüfen, welche sonstigen Verbesserungen des Kundenschutzes bei Ehevermittlungsverträgen geboten sind. In Betracht zu ziehen sind in diesem Zusammenhang auch die Streichung des § 656 BGB sowie die Schaffung einiger spezifischer Vorschriften für Ehemäklerverträge, die insbesondere die Kündigung, das Vermittlungsentgelt sowie Vorauszahlungen betreffen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 73 und 74) : Hält die Bundesregierung weiter an der Auffassung fest, daß zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch der fiktive Nutzungswert der eigenen Wohnung gehöre, und gegebenenfalls warum? Bestehen nach Meinung der Bundesregierung Gründe, die gegen die Beseitigung der Besteuerung des selbstgenutzten Wohnungseigentums bei Beibehaltung der Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7 b sprechen, und gegebenenfalls warum? Die Zurechnung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beruht seit jeher u. a. auf der Erwägung, daß der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung Mietaufwendungen erspart und deshalb steuerlich leistungsfähiger als ein Mieter ist. Die Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung würde voraussetzen, daß die Gründe für diese Besteuerung nicht mehr als tragfähig angesehen werden. Davon abgesehen würde die Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung eine Reihe sehr komplizierter Fragen aufwerfen, von denen Sie selbst mit der Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 b EStG eine anschneiden. Die erhöhte Absetzung für Abnutzung des § 7 b EStG als Werbungskosten könnte dann so nicht beibehalten werden. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb zur Zeit nicht, eine Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung mit allen Konsequenzen vorzuschlagen. Sie hat vielmehr ihre Absicht erklärt, die Steuervergünstigung nach § 7 b EStG auf den Erwerb von Altbauwohnungen und alten Wohngebäuden auszudehnen, um so erfolgreichen Wohnungsbau- und vermögenspolitischen Instrumenten einen weiteren Anwendungsbereich zu erschließen. Das schließt nicht aus, daß die Besteuerung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus längerfristig insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Einnahmen und Verwaltungsaufwand überprüft wird. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 75 und 76): Wie hoch war der Staatsanteil, das ist der Teil des Bruttosozialprodukts, der über öffentliche Kassen ausgegeben wird, in den Jahren 1965 bis 1976, angegeben nach der Finanzstatistik und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung? Wie hoch wird der Staatsanteil voraussichtlich im Jahre 1977 sein? Die beigefügte Ubersicht enthält die erbetenen Anteile für die Jahre 1965 bis 1976 in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und in der Abgrenzung der Finanzstatistik. Bei der Beurteilung sind aus meiner Sicht folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: a) Das sprunghafte Ansteigen der Quote in den Jahren 1974 und 1975 war in erster Linie konjunkturell bedingt. Einerseits stiegen die Ausgaben infolge von Mehrausgaben für Arbeitslosengeld und -hilfe sowie für Konjunkturprogramme stark an, zugleich nahm das Bruttosozialprodukt infolge der schwachen Konjunktur nur wenig zu. Diese konjunkturbedingte Ausweitung des Anteils der staatlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt deutet im Gegensatz zu einer Ausweitung in Zeiten einer Normalauslastung des Produktionspotentials aber nicht darauf hin, daß der Staat auf Dauer das Produktionspotential stärker beanspruchen will. Bereits 1976 sind die öffentlichen Ausgaben deutlich geringer als das Bruttosozialprodukt angestiegen, so daß sich hier schon eine rückläufige Tendenz des Anteils ergibt. b) Außerdem stieg der BSP-Anteil um etwa P/2 v. H.-Punkte durch die Reform des Familienlastenausgleichs. Davon entfällt 1/2 v. H.-Punkt auf die rein buchmäßigen Auswirkungen der Kindergeldreform. Bis 1974 wurde das Kindergeld als Steuerfreibetrag gewährt. Ab 1975 wird er als Transferleistung gezahlt, ist also eine Ausgabe. Aus der Änderung in der Zahlungsweise resultiert daher ein höherer BSP-Anteil von 1/2 v. H.-Punkt, ohne daß eine materiell höhere Ausgabe getätigt wird. Für 1977 errechnen sich nach .dem derzeit bekannten Stand der Haushaltsplanungen und der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte folgende Quoten: - in v. H. des BSP - 1977 I. in der Abgrenzung der VGR Staat 46 davon: Gebietskörperschaften 29 Sozialversicherung 17 II. in der Abgrenzung der Finanzstatistik Öffentlicher Gesamthaushalt 321/2 Ausgaben des Staates 1) in v. H. des BSP I 1965 I1966 1966 I1967 1967 I1968 1968 I1969 1969 I1970 1970 I1971 1971 I 1972 I1973 1973 I 1974 2) I 1975 2) I 1976 e) I. In der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Staat insgesamt 36,5 36,8 38,5 37,6 37,4 37,3 38,5 39,2 40,0 43,1 47,2 46,6 davon: 26,1 25,7 26,4 25,5 25,2 25,4 26,1 26,5 26,6 28,3 31,0 30,1 Gebietskörper- schaften Sozialversicherung 2) 10,5 11,1 12,2 12,1 12,1 11,8 12,3 12,7 13,3 14,8 16,2 16,5 II. In der Abgrenzung der Finanzstatistik 30,3 29,6 31,1 29,4 28,8 28,7 29,8 30,2 30,2 31,9 34,6 33,4 Öffentlicher Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden, LAF, ERP, EG, Offa) Anmerkungen: Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen. 1) Einschließlich jeweiliger Konjunkturprogramme. 2) Um den Verrechnungsverkehr bereinigt (Belastungsprinzip). 3) Vorläufige Ergebnisse. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 319* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 77 und 78): Welche Ergebnisse haben die von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Föderation für Weltfrieden und Vereinigung (Mun-Sekte), Drucksache 7/5716, angekündigten, in Verbindung mit den zuständigen Landesbehörden anzustellenden Prüfungen der Frage gehabt, ob die Föderation und die mit ihr verbundenen Organisationen möglicherweise ungerechtfertigt steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen? Hat die Bundesregierung zu der Überprüfung auch einschlägige Entscheidungen von US-Gerichten beigezogen (z. B. Westchester County District Court), und wenn nein, ist sie bereit, das unverzüglich zu tun? Das Steuergeheimnis (§ 30 AO 1977) verbietet mir, Einzelheiten über die steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen mitzuteilen. Daraus bitte ich jedoch nicht den Schluß zu ziehen, daß der in Ihren Fragen zum Ausdruck kommenden Besorgnis nicht die notwendig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Selbstverständlich wird jedem begründeten Hinweis auf eine mißbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen und das Erforderliche veranlaßt. Dabei werden auch alle geeigneten Unterlagen, soweit sie der Finanzverwaltung zugänglich sind, mit in die Prüfung einbezogen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 79) : Hält die Bundesregierung den Freibetrag von 100 DM für Weihnachtszuwendungen bei der Lohn- und Einkommensteuer noch für angemessen, und wird sie dazu eine verbesserte Regelung vorlegen? Ein vom Arbeitgeber gezahltes Weihnachtsgeld gehört grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wäre mit dem Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung aller Bürger nicht vereinbar, wenn derartige Sonderzuwendungen allgemein begünstigt würden. Eine begünstigte Besteuerung ließe sich auch nicht unter sozialen Gesichtspunkten rechtfertigen. Schließlich gibt es immer noch eine beträchtliche Zahl von Arbeitnehmern, die Weihnachtsgeld nicht oder nur in geringer Höhe erhalten. Aus diesen Gründen ist der ursprünglich nur für tatsächliche Weihnachtszuwendungen geltende Freibetrag von 100 DM bereits 1960 in einen Freibetrag umgewandelt worden, der in jedem Fall zu berücksichtigen ist, und zwar unabhängig davon, ob der betreffende Arbeitnehmer überhaupt eine Weihnachtszuwendung erhalten hat. Das aber hat zur Folge, daß eine Verdoppelung des Weihnachts-Freibetrages zu Steuermindereinnahmen von 720 Millionen DM jährlich und eine Erhöhung auf 500 DM sogar zu Steuermindereinnahmen von rd. 2,8 Milliarden DM führen würde. Diese Zahlen haben die Bundesregierung davon abgehalten, in den Katalog der in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 vorgesehenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen auch - die Anhebung des Weihnachts-Freibetrages aufzunehmen. Es sollte nicht übersehen werden, daß erst im Jahre 1975 mit der Steuerreform steuerliche Entlastungen von ca. 15 Milliarden DM in Kraft getreten sind, die insbesondere Arbeitnehmern mit kleinen und mittleren Einkommen zugute gekommen sind. Damals wurde auch der Arbeitnehmerfreibetrag von 240 DM auf 480 DM erhöht, der dem Weihnachtsfreibetrag in etwa vergleichbar ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Statssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 80 und 81) : Wird die Bundesregierung im Hinblick auf die im Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 16. September 1976 — VB 74/75 — zum Ausdruck gekommenen Zweifel eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes dergestalt vorschlagen, daß durch eine gesetzliche Einzelregelung oder im Wege einer Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung sichergestellt wird, daß den Regelungen zur Abrechnung vermittels Gutschriften eine abgestimmte Regelung des Vorsteuerabzugs entspricht? Wird die Bundesregierung auch die vom Bundesfinanzhof in dem erwähnten Beschluß aufgeworfene Frage prüfen, inwieweit die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG einzubeziehen ist, deren Anwendung nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs im Gutschriftverfahren derzeit wegen der unzureichenden Rechtsregelung völlig ausgeschlossen ist? Zu Frage 80: Die Bundesregierung teilt nicht die in dem Beschluß vom 16. September 1976 — V B 74/75 — zum Ausdruck gebrachten Bedenken des Bundesfinanzhofs. Sie vertritt in Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Auffassung, daß der Vorsteuerabzug aus Gutschriften, die die Voraussetzungen des § 5 der 1. UStDV erfüllen, auch ohne eine Änderung gesetzlicher Vorschriften zulässig ist. Der Bundesminister der Finanzen hat auf Grund der Ermächtigung in § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG in § 5 der 1. UStDV Gutschriften den Rechnungen gleichgestellt. Diese Gleichstellung hat auch Wirkung für die den Vorsteuerabzug regelnde Vorschrift des § 15 UStG. Weder die Entstehungsgeschichte noch der Wortlaut und die Systematik des Umsatzsteuergesetzes bieten Anhaltspunkte für die Annahme, daß den §§ 14 und 15 UStG unterschiedliche Rechnungsbegriffe zugrunde liegen. Es ist beabsichtigt, diese Auffassung, die die Umsatzsteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder einstimmig gebilligt haben, in einem BdF-Schreiben darzulegen, das im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Damit sollen Unsicherheiten der Unternehmen wegen der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften beseitigt werden. Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Sinne des BFH-Beschlusses wäre im gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. Die Bedenken des Bundesfinanz- 320* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 hofs beruhen auf einer summarischen Prüfung der Rechtslage. Erst wenn der Bundesfinanzhof auch in dem Urteil zur Hauptsache seine Auffassung aufrechterhalten sollte, wird erneut zu prüfen sein, ob eine Gesetzesänderung erforderlich ist. Zu Frage 81: Die in dem BFH-Beschluß aufgeworfene Frage, ob Gutschriften in die Regelung des § 14 Abs. 3 UStG einbezogen werden sollen, ist bei Abfassung der 1. UStDV im Jahre 1967 eingehend geprüft worden. Von einer Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG auf Gutschriften ist damals bewußt abgesehen worden. Die hierfür maßgebenden Gründe gelten auch heute noch. In Fällen des unberechtigten Steuerausweises in einer Rechnung ist die Erhebung der ausgewiesenen Steuer beim Aussteller der Rechnung erforderlich. Ist nämlich der Aussteller der Rechnung als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder als Unternehmer, der steuerfreie Umsätze ausführt, zum gesonderten Steuerausweis nicht berechtigt, kann dem Rechnungsempfänger gleichwohl der Vorsteuerabzug nicht versagt werden. Die Erhebung der unberechtigt ausgewiesenen Steuer beim Aussteller der Rechnung nach § 14 Abs. 3 UStG dient dazu, Steuerausfälle zu verhindern. Demgegenüber ist der Aussteller einer Gutschrift in allen Fällen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, in denen der Empfänger der Gutschrift nicht zum gesonderten Steuerausweis berechtigt ist, weil die Gutschrift in diesen Fällen nicht als Rechnung gilt (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 der 1. UStDV). Es besteht daher keine Notwendigkeit, zur Vermeidung von Steuerausfällen den ausgewiesenen Steuerbetrag beim Gutschriftempfänger nach § 14 Abs. 3 UStG zu erheben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 82 und 83) : Treffen Behauptungen zu, daß ein bestimmter Kreis von Journalisten über die dieser Berufsgruppe zustehenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten hinaus besondere steuerliche Begünstigungen erfährt, und wenn ja, kann die Bundesregierung erläutern, seit wann und in welchem Maße dies zutrifft? Kann die Bundesregierung gegebenenfalls auch erläutern, wie das angeführte Privileg begründet wird und ob es bald beseitigt werden wird? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihren Fragen die Pauschbeträge für Parlamentsjournalisten meinen. Parlamentsjournalisten, die von der Bundesregierung anerkannt, beim Bundestag zugelassen und in dem Verein „Bundes-Pressekonferenz" zusammengeschlossen sind, erhalten zur Abgeltung ihrer beruflich veranlaßten Aufwendungen einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 35 % der Einnahmen, höchstens von 10 200 DM jährlich (angestellte Journalisten), bzw. einen Betriebsausgaben-Pausch- betrag in Höhe von 35 % der Einnahmen, höchstens 10 800 DM jährlich (freiberufliche Journalisten). Für die bei den Landtagen zugelassenen Journalisten bestehen in den Ländern ähnliche Regelungen mit geringeren Beträgen. Der sogenannte Journalisten-Pauschbetrag nach Abschnitt 23 Abs. 1 Nr. 4 LStR wird daneben nicht gewährt. Die Regelung für die Bonner Parlamentsjournalisten besteht seit 1950, jedoch zunächst mit niedrigeren Höchstbeträgen. Bei der Anerkennung der Pauschbeträge für die Parlamentsjournalisten handelt es sich um eine Vereinfachungsmaßnahme und nicht um eine materielle Steuerbegünstigung. Die Regelung hat ihren Grund darin, daß den Parlamentsjournalisten durch die Eigenart ihres Berufes erhebliche Unkosten entstehen, darunter auch solche, deren Nachweis nicht oder nur schwer möglich ist. Sie verfolgt damit gleichzeitig den Zweck, den Einzelnachweis der tatsächlichen Werbungskosten oder Betriebsausgaben entbehrlich zu machen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Abschaffung oder Einschränkung des besonderen Pauschbetrags für Bonner Parlamentsjournalisten in die Wege zu leiten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 84) : Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Bereich der Landwirtschaft steuerliche Änderungen durchzuführen, und wenn ja, an welche sind gedacht, und wie schätzt die Bundesregierung deren Folgen für kleinere und mittlere Betriebe ein? Die Fragen der Besteuerung der Landwirtschaft werden im Auftrag der Bundesregierung durch ein unabhängiges Gremium geprüft werden. Sodann wird zu entscheiden sein, welche grundlegenden Änderungen gegebenenfalls anzustreben sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 85) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Bundesverband deutscher Banken die Ansicht geäußert hat, daß über kurz oder lang eine Gebührenerhöhung für Girokonten unvermeidbar sei, wenngleich im „Augenblick" nicht daran gedacht würde, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen derartige Pläne zu unternehmen? Der Bundesregierung sind keine Äußerungen des Bundesverbandes deutscher Banken bekannt, daß über kurz oder lang eine Gebührenerhöhung für Girokonten unvermeidbar sei. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 321* Zwar hat der Verband in seinen „Informationen" zum Thema „Gebühren für Lohn- und Gehaltskonten" vom 13. Dezember 1976 darauf hingewiesen, daß die von den Banken in diesem Bereich erhobenen Gebühren nur rund ein Drittel der gesamten Kosten decken und somit keinesfalls überhöht seien. Er hat aber zugleich die Ansicht vertreten, daß der harte Wettbewerb unter den Kreditinstituten eine volle Kostendeckung nicht zulasse. Falls Banken in Zukunft ihre Gebühren für Lohn- und Gehaltskonten erhöhen würden, wäre es — wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort in der Fragestunde vom 19. Juni 1974 (s. BT-Protokoll über die 109. Sitzung, S. 7385) und in ihrer schriftlichen Antwort vom 19. Oktober 1976 (s. BT-Drs. 7/5886, S. 11) auf Anfrage des Abgeordneten Hansen dargelegt hat — nicht ihre Aufgabe, die Kostenkalkulation der Kreditinstitute zu kontrollieren oder auf sie Einfluß zu nehmen. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß der Wettbewerb um die Kunden die Institute davon abhält, unangemessen hohe Gebühren zu verlangen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 86 und 87) : Warum hat die Bundesregierung den nach § 56 EStG bis zum 1. Januar 1977 zu erstellenden Tarifbericht nicht fristgemäß vorgelegt? Wann wird die Bundesregierung ihre Pflicht gegenüber dem Parlament erfüllen? Der Auftrag des Gesetzgebers zur Vorlage des Tarifberichtes richtet sich an die derzeitige Bundesregierung. Die Bundesregierung ist erst am 15. Dezember 1976 gebildet worden. Eine sachgerechte Verabschiedung des Tarifberichtes im Kabinett vor dem 1. Januar 1977 war daher nicht möglich. Die Bundesregierung wird den Tarifbericht noch in diesem Monat verabschieden und dem Deutschen Bundestag zuleiten. Damit steht genügend Zeit zur Verfügung, um die Frage, ob ein durchgehend progressiver Einkommensteuertarif zum 1. Januar 1978 eingeführt werden soll, auf der Grundlage des Berichts zu beraten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 88, 89 und 90) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß ein wesentlicher Grund für die bisher unzulängliche Ausschöpfung der allgemeinen Zollpräferenzen der EG in der Kompliziertheit des EG-Präferenzsystems liegt und daß folglich eine Vereinfachung dieses Systems schnell zu einer besseren Ausschöpfung der Vorteile führen könnte, und wenn ja, welche Schritte wird die Bunderegierung auf Grund dieser Beurteilung unternehmen? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Erörterung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnung „zur Errichtung einer europäischen Agentur für handelspolitische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern", die u. a. der besseren Ausnutzung der allgemeinen Zollpräferenzen durch Information über die Funktionsweise dieses Systems dienen soll, im Ministerrat eine Vereinfachung des Praferenzsystems zur Sprache zu bringen? Ist die Bundesregierung welter bereit, den o. a. Vorschlag der Kommission dann abzulehnen, wenn sich ergibt, daß der mit ihm verbundene Aufwand nicht zu einem angemessenen Ergebnis führt? Zu Frage 88: Die Allgemeinen Zollpräferenzen der EG für Entwicklungsländer sind seit ihrem Inkrafttreten (1. 7. 1971) in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung in ständig steigendem Maße in Anspruch genommen worden. Die präferenzierten deutschen Einfuhren zeigten folgende Werte (in Mio. DM) : 2. Halbjahr 1971 328,8 1972 817,0 1973 1 232,6 1974 2 046,5 1975 2 231,0 1. Halbjahr 1976 1 641,7 Das bedeutet vom ersten Anwendungszeitraum bis zum 1. Halbjahr 1976 mehr als eine Verfünffachung der begünstigten Einfuhren. Da die Zuwachsrate des Präferenzangebots zwischen 15 % und 40 % jährlich lag, läßt sich aus den vorstehenden Zahlen ein ständig steigender Ausschöpfungsgrad ablesen. Während der Aufbauphase des Präferenzsystems bestanden sowohl in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft als auch bei den begünstigten Ländern Anlaufschwierigkeiten, die einer optimalen Ausschöpfung der Vorteile im Wege standen. Durch Seminare an Ort und Stelle in Entwicklungsländern oder auch in den Geberländern sind die Informationen über die Zollpräferenzen soweit wie möglich gestreut worden. Gleichzeitig sind in den jährlichen Beratungen Vereinfachungen bei der Ausgestaltung des Systems jeweils im Lichte der Erfahrungen vorgenommen worden, und zwar insbesondere durch — die erhebliche Verringerung der Anzahl der Zollkontingente, mit denen die präferenzierten Höchstmengen überwacht werden, und — die Beendigung der unterschiedlichen Präferenzgewährung für Baumwollwaren und die übrigen Textilerzeugnisse. Ziel der Allgemeinen Zollpräferenzen ist die Diversifizierung der Exportstruktur und die Verbesserung der Zahlungsbilanz der Entwicklungsländer. Das bedarf einer längerfristig angelegten Politik der Marktöffnung. Aus diesem Grunde hatten sich die Geberländer auch zunächst auf einen 10jährigen Anwendungszeitraum für die Zollpräferenzen festgelegt. Die Gemeinschaft hat sogar erklärt, daß sie eine Verlängerung vorsehen wird. Die Bemühungen, sowohl über mehr Informationen als auch durch Vereinfachung des Systems die 322* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Ausschöpfung der Zollpräferenzen zu verbessern, werden seitens der Bundesregierung fortgesetzt. Dazu gehört auch die von den Vertretern der Bundesregierung in den EG-Gremien betriebene Vereinfachung der Ursprungsregeln. Zu Fragen 89 und 90: Der Wunsch der Bundesregierung, das gemeinschaftliche Zollpräferenzsystem durch geeignete Bemühungen zu vereinfachen, wird selbstverständlich in den Erörterungen des Kommissionsvorschlags zur Errichtung einer Agentur für handelspolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur Sprache gebracht. Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß Aufwand und möglicher Nutzen einer solchen Agentur sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen und insbesondere zu prüfen ist, ob sich die mit der Agenturgründung angestrebten Ziele nicht mit weniger Aufwand oder auf andere Weise erreichen lassen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 91) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer zunehmenden Zahl von Kompensationsgeschäften zwischen deutschen Unternehmen und den Staatshandelsländern der Import von Konsumgütern zu Preisen vereinbart wird, die erheblich unter den Selbstkosten der konkurrierenden inländischen Erzeugnisse liegen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß regelmäßige Kompensationsgeschäfte dieser Art als ein Verdrängungswettbewerb mit Dumpingpraktiken bewertet werden müssen, und daß deshalb Abwehrmaßnahmen insbesondere zum Schutz der betroffenen mittelständischen Industrie vorzubereiten sind? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Staatshandelsländer ihren Export verstärkt auch über Kompensationsgeschäfte zu fördern versuchen. Grundsätzlich sind Bemühungen um eine Steigerung der östlichen Lieferungen angesichts der unausgeglichenen Handelsbilanzen zu begrüßen. Auch einzelne Kompensationsgeschäfte können die Entwicklung des deutschen Osthandels positiv beeinflussen, wenn die Koppelung von Ex- und Importen für beide Seiten deutliche Vorteile bringt, wie die mit der UdSSR abgeschlossenen Erdgas-Röhren-Geschäfte zeigen. Problematisch wird die Kompensation dagegen, wenn sie zum Prinzip erhoben wird oder dem deutschen Exporteur als Gegenlieferung Waren angeboten werden, für deren Vermarktung er wegen der Art oder Menge der angebotenen Waren nicht sorgen kann. Auf dieses Problem, das speziell die Beteiligung mittelständischer Unternehmen am Osthandel erschweren kann, hat die Bundesregierung die östlichen Handelspartner wiederholt und nachdrücklich hingewiesen. Nur ein begrenzter Teil der Kompensationslieferungen betrifft den Konsumgüterbereich. Klagen über Kompensationslieferungen von Konsumgütern zu Preisen, die erheblich unter den Selbstkosten konkurrierender inländischer Erzeugnisse liegen, sind der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden. Eventuell notwendige Abwehrmaßnahmen können im Rahmen des allgemeinen Preisprüfungsverfahrens getroffen werden, das für alle Einfuhren aus Staatshandelsländern gilt und dessen Einleitung jeder deutsche Hersteller gleicher Waren veranlassen kann. Im übrigen sind die durch Importe besonders gefährdeten Konsumgüterindustrien noch durch das System der Kontingentierung gegen Einfuhren aus Staatshandelsländern geschützt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 92) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Verlust von Produktion und Absatz von Polyamidfilamentgarntextil (Perlonseide), der sich u. a. mit der Aufgabe der Produktion bei der Bayer-Werke AG und dem für 1977 zu befürchtenden Wegfall von 1000 Arbeitsplätzen im Werk Dormagen niederschlägt, entgegenzuwirken? Die von Ihnen angesprochene Einstellung der Produktion von Perlon-Seide bei der Firma Bayer AG ist im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten zu sehen, denen sich zur Zeit die deutsche und europäische Chemiefaserindustrie insgesamt gegenübersieht. Bestehende Überkapazitäten, verbunden mit Schwierigkeiten bei der Ertragslage, sowie Unsicherheiten über zukünftige Absatzmöglichkeiten haben innerhalb der Chemiefaserindustrie zu einer verstärkten Prüfung von Struktur-, Rentabilitäts- und Absatzfragen geführt. Die unternehmerische Entscheidung der Fa. Bayer, ihre Faserpalette zu straffen und dadurch die Struktur des gesamten Faserbereiches zu verbessern, wird nach Mitteilung der Fa. Bayer nicht zu einer Freisetzung von Arbeitskräften führen. Vielmehr werden den betroffenen Arbeitnehmern bei Vermeidung materieller Nachteile andere Arbeitsplätze im Unternehmensbereich zur Verfügung gestellt werden. Somit werden durch die Maßnahmen der Fa. Bayer keine schwerwiegenden sozial- und beschäftigungspolitischen Probleme entstehen. Über die Situation der Chemiefaserindustrie in der Gemeinschaft und eventuell notwendig erscheinende Maßnahmen werden zur Zeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EG-Kommission Überlegungen angestellt, die noch nicht abgeschlossen sind. Bereits jetzt möchte ich aber darauf hinweisen, daß sich die Bundesregierung und die EG für eine Verlängerung des Welttextilabkommens einsetzen, um die Einfuhr von Textilien aus Niedrigpreisländern in Grenzen zu halten; dies dürfte auch die Absatzmöglichkeiten der Chemiefaserindustrie günstig beeinflussen. Außerdem hat das Bundesministerium für Wirtschaft ein Wirtschaftsforschungsinstitut mit der Anfertigung einer Studie über Struktur, Kapazitätsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Chemiefaserindustrie beauftragt, welche künftigen Überlegungen als Entscheidungshilfe dienen sollen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 323• Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/33 Fragen 93, 94, 95 und 96) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Berichte, daß seit 1972 ein internationales Urankartell, das unter anderem die Erhöhung des Preises pro Pfund Uran von 6 US-Dollar im Jahr 1972 auf heute 40 US-Dollar bewirkt haben soll, besteht, welche Auswirkungen sieht sie hierdurch auf die Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland, und wie gedenkt sie, die Bundesrepublik Deutschland vor den negativen Folgen dieses Kartells zu schützen? Hat die Bundesregierung eine Untersuchung der Frage veranlaßt, ob an diesem Urankartell auch deutsche Unternehmen direkt oder indirekt teilnehmen, liegen ihr hierüber gegebenenfalls schon Ergebnisse vor, oder wird sie noch eine entsprechende Maßnahme in die Wege leiten? Ist seitens der Bundesregierung sichergestellt, daß sie in Ansehung des im Juni 1976 unterzeichneten wettbewerbspolitischen Kooperationsabkommens zwischen den Regierungen der USA und der Bundesrepublik Deutschland sofortigen und umfassenden Einblick in die dort in diesem Zusammenhang schon laufenden Antitrustuntersuchungen erhält und daß bei der Aufdeckung und Bekämpfung des Kartells eng zusammengearbeitet wird? Wird die Bundesregierung bei der EG auf die Untersuchung des dringenden Verdachts hinwirken, daß an dem Urankartell multinational operierende Unternehmen aus anderen EG-Mitgliedstaaten teilnehmen, und wird sie auf nationale sowie EG-Gegenmaßnahmen dringen? Die Situation auf den ausländischen Märkten für Natururan ist in erster Linie durch die tiefgreifenden staatlichen Preis- und Mengenreglementierungen der Uranproduktion und insbesondere des -exports durch die Förderländer bestimmt. Neben der in den letzten Jahren u. a. unter dem Eindruck der Mineralölkrise sprunghaft gestiegenen Nachfrage nach Natururan dürften diese staatlichen Kontrollen eine der wesentlichen Ursachen für die drastischen Uranpreissteigerungen sein. Ob und gelte- benenfalls in welchem Umfang außerdem internationale Kartellabsprachen der bedeutendsten uranproduzierenden Unternehmen, die sich zu einem großen Teil auch in staatlicher Hand befinden, zu dem Preisanstieg beigetragen haben, läßt sich nach den bisher vorliegenden Informationen nicht mit Sicherheit beurteilen. Wegen der negativen energiepolitischen Auswirkungen, die ein eventuell bestehendes internationales Urankartell vor allem durch eine künstliche Verknappung des Angebots und die damit verbundene Verteuerung von Natururan für die Versorgung der Bundesrepublik haben könnte, hält die Bundesregierung die volle Ausschöpfung aller Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit zur Aufklärung der insoweit erhobenen Vorwürfe für erforderlich. Sie hat die entsprechenden Schritte eingeleitet. Das Justizministerium der USA hatte die Bundesegierung im Sommer vergangenen Jahres — noch vor der Unterzeichnung des deutsch-amerikanischen wettbewerbspolitischen Kooperationsabkommens —m Rahmen der OECD-Empfehlung von 1967 über lie wettbewerbspolitische Zusammenarbeit zwischen len Mitgliedstaaten davon unterrichtet, daß die Antitrustabteilung Ermittlungen wegen des Verlachts von Kartellabsprachen in der Uranindustrie, lie insbesondere auch den amerikanischen Markt betreffen könnten, eingeleitet habe. Diese Unterrichtung sowie die aus der deutschen Wirtschaft der 3undesregierung freiwillig zur Verfügung gestellten Informationen, die dem Bundeskartellamt ebenfalls vorliegen, enthalten keine Anhaltspunkte für eine direkte oder indirekte Beteiligung deutscher Unternehmen an dem angeblich bestehenden internationalen Urankartell. Um die erhobenen Vorwürfe hinsichtlich des Bestehens eines internationalen Urankartells weiter aufzuklären, insbesondere die Frage etwaiger Auswirkungen für die Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland, hat die Bundesregierung durch ein auf das am 11. September 1976 in Kraft getretene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit in bezug auf restriktive Geschäftspraktiken" (BGBl. 1976, II 1711) gestütztes Beistandsersuchen an das amerikanische Justizministerium weitere Informationen über das dortige Kartellverfahren gegen die Uranindustrie und über etwaige Erkenntnisse, die den Markt der Bundesrepublik Deutschland betreffen, erbeten. Die amerikanische Wettbewerbsbehörde hat eine möglichst rasche Unterrichtung zugesagt, gleichzeitig aber auf die besonders langwierige und komplizierte Natur der Ermittlungen hingewiesen. Nach Auswertung der noch ausstehenden Beantwortung dieses Beistandsersuchens wird darüber zu befinden sein, ob hinreichende Anhaltspunkte für ein auf das deutsche oder europäische Kartellrecht gestütztes Verfahren bestehen oder ob andere Maßnahmen in Betracht zu ziehen sind. Die Bundesregierung hält dabei eine enge Koordinierung mit den zuständigen Institutionen der Europäischen Gemeinschaften für notwendig. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 97): Trifft es zu, daß die italienische Regierung im Rahmen ihrer Politik zusätzlicher Industrieansiedlungen in bestimmten Regionen 240 000 Tonnen Textilfaserkapazitäten aufbaut, obwohl einer bestehenden Kapazität von 4,3 Millionen Tonnen in der Europäischen Gemeinschaft 1975 nur eine Produktion von 2,5 Millionen Tonnen gegenüberstand, was deutsche Firmen zwingt, über einen Kapazitätsabbau nachzudenken, weil für niederländische Fertigungsstätten Massenentlassungen nicht zu verwirklichen sind, und hat die Bundesregierung im Rahmen der Kreditverhandlungen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt war, darauf hingewirkt, daß die wettbewerbsverzerrenden italienischen Förderungsmaßnahmen eingestellt werden? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß seit mehreren Jahren Pläne zum Ausbau der chemischen Industrie in Süditalien bestehen; welchen Anteil die Chemiefaserindustrie an den vorgesehenen Produktionskapazitäten haben soll, ist ihr dagegen nicht bekannt. Daneben wird in Italien von staatlicher Seite versucht, das Einverständnis der italienischen Gewerkschaften zur Schließung unrentabler Betriebe u. a. im Chemiefaserbereich zu erhalten. Staatliche Beihilfen zum Aufbau von Industrie-und damit auch von Chemiefaserbetrieben in Süd- 324* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 italien wurden bisher von der EG-Kommission als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen. Solche Beihilfen verzerren auch nach Auffassung der Bundesregierung nicht den Wettbewerb, wenn im wesentlichen nur Standortnachteile ausgeglichen werden. Inwieweit der italienische Staat Chemiefaserbetrieben, die Staatsunternehmen gehören, indirekt Beihilfen zukommen läßt, z. B. durch Übernahme von Konzernverlusten, ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht annähernd genau ermitteln. Ein direkter bilateraler Kredit wurde bisher nur von der Bundesbank an die Bank von Italien gewährt. Es ist nicht üblich, daß derartige Notenbankkredite mit Auflagen an die Regierung verbunden werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß dieser Kredit durch die Verpfändung von Gold abgesichert wurde. Auf Kreditverhandlungen zwischen der EWG bzw. dem Internationalen Währungsfonds und der italienischen Regierung hat die Bundesregierung nur einen begrenzten Einfluß. Es ist im allgemeinen nur möglich, mit solchen Krediten Auflagen volkswirtschaftlicher Art z. B. bezüglich der Nichteinführung von Handelsbeschränkungen zu verbinden; branchenspezifische Forderungen lassen sich hierbei nicht durchsetzen. Die Bundesregierung hat aus Anlaß der Schwierigkeiten, die der deutschen Textilindustrie durch die Einfuhr von billigen Strumpfhosen aus Italien erwuchsen, die italienische Regierung mehrfach u. a. auf die niedrigen Preise der italienischen Chemiefaserindustrie hingewiesen und eine kostendeckende Preiskalkulation dieser Branche verlangt. Seit kurzem werden von den für die Industriepolitik zuständigen Beamten der Ministerien der einzelnen Mitgliedstaaten der EWG bei der EG-Kommission die sich aus Überkapazitäten im Chemiefaserbereich ergebenden Probleme erörtert. Ich hoffe, daß die Ergebnisse der Besprechungen zur Lösung dieser Probleme beitragen werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 98) : Was hat die Bundesregierung mittlerweile unternommen, die vom Bundeskanzler auf Wahlveranstaltungen im Wahlkreis Schweinfurt gemachten Versprechungen zu verwirklichen, für den Schutz der Wälzlagerindustrie in Deutschland gegenüber japanischen Dumpingpraktiken zu sorgen, und welche Haltung wird die Bundesregierung in dieser Frage zukünftig einnehmen? Das Europäische Komitee der WälzlagerherstellerVerbände, dessen Geschäftsführung beim deutschen Verband liegt, hat am 15. Oktober 1976 bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Eröffnung eines Antidumping-Verfahrens beantragt. Der Antidumping-Ausschuß der Gemeinschaft, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, hat sich am 5. November 1976 einstimmig für die förmliche Eröffnung eines Antidumping-Verfahrens ausgesprochen, nachdem prima-facie Beweise vorliegen, daß japanische Hersteller Wälzlager auf dem europäischen Markt zu niedrigeren Preisen als in Japan verkaufen. Die Kommission hat das Prüfungsverfahren am 13. November 1976, förmlich eröffnet und die japanischen Exporteure aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und dazu gültige Preisunterlagen vorzulegen. Die japanische Seite soll bereits umfangreiche Unterlagen vorgelegt haben. Am 18. und 19. Januar 1977 wird bei der Kommission ein sogenanntes „Confrontation Hearing" stattfinden, wobei die unmittelbar betroffenen Parteien Gelegenheit haben werden, ihre Standpunkte zu vertreten. Im Verlaufe der nächsten Sitzung des EG-Antidumping-Ausschusses (28. Januar 1977) soll dann das Ergebnis der Anhörung mit den EG-Mitgliedstaaten erörtert werden. Danach wird sich die Kommission über die weiteren Schritte in dieser Angelegenheit — insbesondere über das Ausmaß möglicher Schutzmaßnahmen — zu entscheiden haben. Wie die Bundesregierung bereits mehrfach versichert hat, wird sie die Belange der Wälzlagerindustrie im Rahmen des Antidumping-Verfahrens bei der EG-Kommission nach Kräften unterstützen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 99 und 100) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — wie im „Handelsblatt" vorn 30. November 1976 unter der Überschrift Das Energiesparen ist viel zu teuer — Widersprüche des Energieeinsparungsgesetzes dargelegt — die vom Energieeinsparungsgesetz vorgeschriebene Verwirklichung von mehr Wärmeschutz zu der paradoxen Situation führen würde, daß gegen dieses Gesetz verstoßen würde, da die Mehrkosten für zusätzliche Baumaterialien und technische Einrichtungen höher wären, als zu erwartende Einsparungen bei den Heizkosten, und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit eine Novelle zum Energieeinsparungsgesetz vorzulegen, in der die Erfahrungen mit diesem Gesetz berücksichtigt sind? Zu Frage 99: Den in dem Artikel des Handelsblattes wiedergegebenen Feststellungen des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsbauunternehmen kann die Bundesregierung nicht folgen. Die Bundesregierung geht vielmehr davon aus, daß durch die Verbesserung des Wärmeschutzes aufgrund der nach dem Energieeinsparungsgesetz zu erlassenden Rechtsverordnungen keine überhöhten Kostensteigerungen entstehen. Eine diesbezügliche Gegenerklärung des Bundesministers für Wirtschaft ist in dem beigefügten Auszug aus dem Handelsblatt vom 2. Dezember 1976 veröffentlicht. Der Gesamtverband geht bei den gewählten Beispielen einerseits von zu hohen Annahmen für die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1937 325* Investitionskostenerhöhung und andererseits zu geringen Annahmen für die Einsparungen aus — z. B. ohne Berücksichtigung der Einsparungen bei den heiztechnischen Anlagen infolge verbesserten baulichen Wärmeschutzes. Auch ist eine wie der Gesamtverband befürchtet extrem hohe Baukostensteigerung allenfalls denkbar durch Kombination einer ungünstigen Gebäudeform mit ungünstiger Bauweise und ungeeigneten Baustoffen. Eine Argumentation mit solchen negativen Extremen läßt sich jedoch nicht mit der in § 5 des Gesetzes geforderten generellen — modellhaften — Betrachtung vereinbaren. Eine Gruppe unabhängiger Wissenschaftler errechnet im Auftrag der federführenden Ressorts (BMWi und BMBau) in Modellrechnungen für typische Gebäude die Zeiträume, in denen die nach den Rechtsverordnungen entstehenden Mehraufwendungen durch Einsparungen bei den Heizkosten erwirtschaftet werden. Die vor dem Abschluß stehenden Untersuchungen und Kalkulationen lassen bereits erkennen, daß die Amortisationszeiten bei vernünftiger Baustoffwahl innerhalb der Nutzungsdauer der Gebäude liegen. Die Feststellungen der Bundesregierung stützen sich dabei auch auf Ergebnisse von Untersuchungen bei gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen. Die gutachtlichen Untersuchungen und die Erfahrungen praktischer Versuche widerlegen außerdem die Behauptung, daß durch die „vorgeschriebene Verwendung zusätzlicher Heizungsaggregate (Thermostatventile, Regelungseinrichtungen) kein Kostenausgleich eintrete". Es ist vielmehr damit zu rechnen, daß allein durch die verbesserte Regelung der Heizungsanlagen eine Energieersparnis von 10 bis 15 % eintritt. Die Bundesregierung wird nach Abschluß intensiver Erörterungen mit den Wirtschaftsverbänden und Vertretern der Landesregierungen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Untersuchungen das Anforderungsniveau in den zu erlassenden Rechtsverordnungen so wählen, daß die generelle Erwirtschaftbarkeit im Sinne des § 5 des Gesetzes gewährleistet ist. Im übrigen haben Gespräche mit dem Gesamtverband der gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen dazu geführt, daß dieser Verband die Prämissen seiner Berechnungen überdenkt. Zu Frage 100: Eine Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen kann erst dann in Frage stehen, wenn die Rechtsverordnungen zu diesem Gesetz längere Zeit in Kraft sind und sich aus der praktischen Anwendung heraus eine entsprechende Gesetzesnovellierung als erforderlich erweisen sollte. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die im Referentenentwurf vorliegenden Verordnungen nach der bevorstehenden abschließenden Anhörung der Länder und Verbände im März dieses Jahres dem Bundesrat zugeleitet werden können. Energiesparen nicht paradox HANDELSBLATT, Donnerstag, 2. 12. 1976 uhl. BONN. Die durch das Energieeinsparungsgesetz entstehenden Mehrkosten seien im sozialen Wohnungsbau keineswegs höher als die daraus resultierenden Einsparungen bei den Heizungskosten. Allein die verbesserten Heizungsanlagen brächten eine Energieeinsparung von 10 bis 15 %. Damit wiederspricht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dem Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsbauunternehmen, der das Gegenteil behauptet. (vgl. HV vom 30. November). Das BMWi beruft sich in diesem Zusammenhang auf den Zwischenbericht unabhängiger Wissenschaftler, die in seinem Auftrag von 13 typischen Gebäuden Modellrechnungen aufgestellt hätten. „Die Wissenschaftler haben die Zeiträume errechnet, in denen die nach dem Gesetz und den dazu vorbereiteten Rechtsverordnungen entstehenden Mehraufwendungen durch Einsparungen bei den Heizungskosten erwirtschaftet werden. Aus diesen Untersuchungen ergibt sich, daß die Amortisation der höheren Kosten für Energieeinsparung auch bei Mehrfamilienhäusern erheblich kürzer ist als die Nutzungsdauer der Gebäude." Die nach § 5 des Energieeinsparungsgesetzes gebotene Wirtschaftlichkeit der geforderten Aufwendungen sei mithin auch im sozialen Wohnungsbau zweifelsfrei vorhanden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 102 und 103) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um der Auffassung entgegenzutreten, ein integriertes Rohstoffprogramm mit einem gemeinsamen Fonds sei hinsichtlich der zehn wichtigsten Rohstoffe praktisch schon unabwendbar, und welche Argumente setzt die Bundesregierung den Behauptungen der Befürworter einer solchen Politik entgegen, der deutsche Anteil an dem gemeinsamen Fonds werde zunächst höchstens 50 Millionen Dollar betragen? Welche Industrieansiedlungen sind durch die Unterstützung des Bundeskanzlers persönlich und anderweitige Bemühungen der Bundesregierung in Berlin ermöglicht worden? Zu Frage 102: Die Bundesregierung hat wiederholt klargestellt, daß sie sich aktiv an den vorbereitenden Treffen und Verhandlungen im Rahmen der UNCTAD beteiligen wird; daß es jedoch vom Ergebnis dieser Arbeiten abhängen wird, welche Rohstoffabkommen erreicht werden können und ob ein Gemeinsamer Fonds das beste Mittel ist, um Ausgleichslager zu finanzieren. Sie hat dabei die Auffassung bekräftigt, daß es auch nicht im Interesse der Länder der Dritten Welt wäre, einen dirigistischen Mechanismus für zentrale Lenkung zu schaffen. Eine solche Erklärung wurde schon bei der Verabschiedung der Rohstoff-Resolution der UNCTAD in Nairobi abgegeben. Sie wurde in der Bundestagsdebatte zu den Ergebnissen der UNCTAD am 2. Juni 1976 wiederholt. 326* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 In der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 heißt es zu dieser Frage: „Wir beteiligen uns an der internationalen Diskussion der Rohstoffproblematik auf der Pariser Konferenz genauso wie auf der Welthandelskonferenz. Allerdings halten wir weltweiten Rohstoffdirigismus für unzweckmäßig. Vielmehr sind wir nach wie vor der Ansicht, daß eine Stabilisierung der Rohstoffexporterlöse für Entwicklungsländer besser geeignet ist, deren Lage zu verbessern, als etwa eine weltweite Manipulation der Rohstoffpreise, die dann im Ergebnis weit überwiegend eine kleine Gruppe rohstoffreicher Industrieländer begünstigen und die große Mehrzahl der Entwicklungsländer benachteiligen würde." Außerdem wurde diese Position bei vielen internationalen Treffen gegenüber unseren Partnern in Entwicklungs- und Industrieländern immer wieder vertreten. Die Höhe der Kosten würde von der Ausgestaltung eines eventuellen Gemeinsamen Fonds abhängen. In der Diskussion sind eine Reihe sehr unterschiedlicher Modelle. Zuverlässige Aussagen über Kosten sind daher zur Zeit überhaupt nicht möglich. Zu Frage 103: Die Aufgabe der Bundesregierung besteht darin, Rahmenbedingungen für eine möglichst gleichmäßige Aufwärtsentwicklung der deutschen Wirtschaft zu schaffen. Investitionsentscheidungen sind in unserem marktwirtschaftlichen System dagegen in erster Linie eine Sache der Wirtschaft selbst. Wegen der besonderen Lage Berlins steht die Bundesregierung über die Berliner Wirtschaftsgespräche des Bundeskanzlers und die Zusammenkünfte der Berlinbeauftragten der deutschen Industrie unter Vorsitz des Bundesministers für Wirtschaft in ständigem Kontakt mit der Wirtschaft. Ein wesentliches Ziel dieser Kontakte ist u. a., die Investitionen und damit das Dauerengagement der deutschen Wirtschaft in Berlin zu verstärken. Sie werden verstehen, daß ich an dieser Stelle keine schriftlichen Einzelangaben über unternehmerische Entscheidungen oder längerfristige Absichten, die mir im Rahmen dieser Kontakte bekanntgeworden sind, machen kann. Sollten Sie an Einzelheiten interessiert sein, stehe ich zu einer Besprechung gern zur Verfügung. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 105) : Kennt die Bundesregierung die Erfahrungen, die die Regierung der Vereinigten Staaten mit der von ihr verfolgten Praxis gemacht hat, die Namen derjenigen Firmen zu veröffentlichen, die sich arabischen Boykottdrohungen beugen, und wenn ja, welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für eine Politik des abgestimmten Verhaltens der westlichen Industrieländer? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Erfahrungen der Regierung der Vereinigten Staaten mit der Veröffentlichung von Unternehmen vor, die Boykottforderungen arabischer Geschäftspartner nachgekommen sind. Hinsichtlich der Möglichkeit abgestimmter Maßnahmen der westlichen Industrieländer darf ich auf die Ausführungen verweisen, die Staatssekretär Dr. Rohwedder am 14. Oktober 1976 auf eine Anfrage des Abgeordneten Zoglmann gemacht hat (BT-Drucksache 7/5878 S. 11 f.). Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 107): Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung ein Investitionsprogramm vorbereitet, das der Verbesserung der der kommunalen Infrastruktur dienen und im Bedarfsfall abgerufen werden soll, und kann die Bundesregierung schon jetzt genaue Angaben darüber machen, für welche Bereiche diese Maßnahme zu erwarten ist, um den Gemeinden und Gemeindeverbänden den Anreiz zu geben, im Bereich des Umweltschutzes, der Wasserversorgung oder Erschließung von Verkehrswegen Schubladenprojekte anzufertigen, und wird die Bundesregierung darauf achten, daß diese Mittel bevorzugt in wirtschaftsschwachen Gebieten eingesetzt werden? Wie aus der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 ersichtlich, trifft es zu, daß die Bundesregierung z. Z. ein mehrjähriges öffentliches Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge vorbereitet. Über die Ausgestaltung des Programms, das gemeinsam mit Ländern und Gemeinden vorbereitet und sobald wie möglich in Gang gesetzt wird, können Einzelheiten noch nicht dargelegt werden. Es ist an die schwerpunktmäßige Förderung einer Reihe zukunftsweisender öffentlicher Investitionen zum Ausbau einer umweltfreundlichen Infrastruktur, zur Verbesserung des Verkehrswesens und zur Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen gedacht. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 108) : Wie hat sich die Einführung des Gesetzes über die weitere Sidierung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft (Drittes Verstromungsgesetz) nach Meinung der Bundesregierung bewährt, welche Mengen an Kohle wurden dadurch zusätzlich von den EVU's zur Stromerzeugung abgenommen, und wie und in weldier Höhe sind die Mittel der Abgabe nach dem sogenannten „Kohlepfennig" vergeben worden? 1. Das Dritte Verstromungsgesetz hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt. Bei der Festlegung des Einsatzziels — 33 Mio. t SKE deutsche Steinkohle im Durchschnitt der Jahre bis 1980, mindestens 30 Mio. t SKE im einzelnen Jahr — war eine Zuwachsrate beim Stromverbrauch von 7 %/a unterstellt worden. Ein Einbruch im Stromverbrauch, wie er 1974 und 1975 eingetreten ist, mußte die Steinkohlenverstromung nachhaltig beeinträchtigen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß 1976 wieder mehr als 29 Mio. t SKE deutsche Steinkohle in der Kraftwirtschaft eingesetzt worden sind — die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 327* genauen Zahlen werden erst Anfang Februar vorliegen — und damit das Verstromungsziel in etwa erreicht worden ist. Dazu hat ganz wesentlich auch die Novelle zum Dritten Verstromungsgesetz vom Frühjahr 1976 beigetragen. 2. Abgesehen von den Genehmigungspflichten für den Bau und Betrieb von Heizöl- und Erdgas-Kraftwerken, sieht das dritte Verstromungsgesetz Zuschüsse für den Einsatz heimischer Steinkohle vor. Die Höhe der Zuschüsse bemißt sich dabei grundsätzlich nach der Kostendifferenz der Stromerzeugung aus Steinkohle und Heizöl (Wärmepreisdifferenz und sonstige Betriebsmehrkosten). Auf die Jahre 1976/77 begrenzt, können im Einzelfall auch die Mehrkosten des Steinkohleneinsatzes gegenüber anderen Energieträgern als schwerem Heizöl, insbesondere Erdgas und Importkohle, ausgeglichen werden. Außerdem gibt es Zuschüsse zum Transport von Steinkohlenstrom, zum Bau neuer Steinkohlenkraftwerke sowie zur Ablösung sog. Minderpreisverträge der deutschen Bergbauunternehmen. 1975 wurden an Zuschüssen insgesamt 440 Mio. DM gezahlt. Die Verteilung auf die einzelnen Zuschußtatbestände bitte ich der Bundestags-Drucksache 7/5416 zu entnehmen, die die Rechnungslegung des Bundesministers für Wirtschaft enthält. 1976 beliefen sich die Zuschüsse auf insgesamt 1,17 Milliarden DM; davon entfielen auf den Mehrkostenausgleich zum Heizöl 410 Mio. DM, auf den Mehrkostenausgleich zu anderen Energieträgern (nach der Novelle) 389 Mio. DM. Eine genaue Aufschlüsselung der Ausgaben und Einnahmen des Jahres 1976 wird dem Deutschen Bundestag mit der Rechnungslegung für 1976 übermittelt werden. 3. Durch die Zuschüsse zum Ausgleich der Mehrkosten insbesondere gegenüber Erdgas und Importkohle nach der Novelle ist 1976 ein Mehreinsatz von rd. 5,5 Mio. t SKE erreicht worden. Im übrigen läßt sich nicht quantifizieren, welchen Mehreinsatz das Dritte Verstromungsgesetz bewirkt hat. Dies hängt zunächst damit zusammen, daß der Mehrkostenausgleich zum Heizöl in jedem Falle gezahlt wird, die Verdrängung von Heizöl also konkret nicht nachgewiesen werden muß. Außerdem sind auch schon vor 1975 Zuschüsse zur Steinkohlenverstromung gezahlt worden (nämlich nach dem Zweiten Verstromungsgesetz für die zwischen dem 1. Juli 1966 und dem 3. Juni 1971 in Betrieb genommenen Steinkohlenkraftwerke). Zumindest soviel läßt sich jedoch sagen: Wären die Verstromungszuschüsse nach dem Zweiten und Dritten Verstromungsgesetz von Anfang an nicht gezahlt worden, so wäre bis heute wohl nur noch ein geringer Einsatz heimischer Steinkohle in der Kraftwirtschaft übriggeblieben. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 112) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Problemen, denen sich die Nebenerwerbslandwirte gegenübersehen, die einen Teil des zunehmend größer werdenden harten Kerns längerfristig Arbeitsloser bilden und denen wegen ihres landwirtschaftlichen Eigentums kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zuerkannt wird, und wie sollen die davon Betroffenen ihren Lebensunterhalt bestreiten, wofür die Erträge der Nebenerwerbswirtschaft schon bisher nicht ausreichten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei den arbeitslosen Nebenerwerbs-Landwirten insoweit besondere Probleme vorliegen, als sie durch ihre landwirtschaftlichen Betriebe ortsgebunden und dadurch in ihrer Mobilität eingeengt sind. In diesem Zusammenhang muß aber darauf hingewiesen werden, daß im Interesse der Siedlungsstruktur des ländlichen Raumes die Nebenerwerbs-Landwirtschaft erwünscht ist. Auch Nebenerwerbs-Landwirte haben bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Da die Arbeitslosenhilfe aber nur bei Bedürftigkeit zu gewähren ist, müssen hier wie bei allen anderen Erwerbstätigen die gesamten Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden. Die Zahl der Nebenerwerbs-Landwirte, die die Arbeitslosenhilfe nicht in Anspruch nehmen kann, ist gering. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 113) : In welchen konkreten Maßnahmen bestehen die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage von Ende Oktober erwähnten „anderen Maßnahmen", die als Ersatz für die abgelehnte Freistellung von der Mitverantwortungsabgabe für die Bergbauern gedacht sind, und ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß auch die Milcherzeuger im württembergischen Allgäu, die größtenteils nicht zum Bergbauerngebiet gehören, ebenfalls ohne Alternativen zur Milchproduktion und unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, bereit, solche Ersatzmaßnahmen auch auf diese Milcherzeuger zu erstrecken? Unter den in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage von Ende Oktober genannten „anderen Maßnahmen" sind die in der Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und benachteiligten Gebieten festgelegten zu verstehen. Zu diesen zählen vor allem — die Ausgleichszulage und — die verbesserte und erleichterte Investitionsförderung. Da eine Freistellung von der Mitverantwortungsabgabe in den Berggebieten aus den Ihnen bereits dargestellten Gründen nicht für zweckmäßig gehalten wird, stellt sich für außerhalb der erwähnten Regionen liegende Gebiete die Frage nach Ersatzmaßnahmen für eine Freistellung nicht. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, daß die spezielle Situation von Grünlandbetrieben ohne Alternativen zur Milchviehhaltung, zu denen auch die von Ihnen angesprochenen Milcherzeuger im württembergischen Allgäu gehören dürften, durch entsprechende einzelbetriebliche Kriterien berücksichtigt werden sollte, wenn der Beihilfestopp für Investitionen in der Milcherzeugung, der im Rahmen des „Aktionsprogramms Milch" vorgesehen ist, zur Anwendung kommt. 328* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Wegfall der elternunabhängigen Förderung von berufsvorbereitenden Maßnahmen auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (Neufassung des § 40 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes) einer wachsenden Zahl von nicht berufsreifen Haupt-und Sonderschulabgängern der Besuch von Berufsförderungslehrgängen unmöglich geworden ist, und beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der heute herrschenden Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen ohne Berufsausbildung, mit Sondermaßnahmen (z. B. Heraufsetzung des Freibetrags für elterliche Einkommen) die berufsvorbereitenden Maßnahmen wieder finanziell so abzusichern, daß allen auf diese Weise bildungsfähigen Jugendlichen der Eintritt ins Arbeits- und Berufsleben ermöglicht werden kann? Vor Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes hat die Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung von Berufsausbildungsbeihilfe für Teilnehmer an einem Förderungslehrgang, die in einem Wohnheim oder Internat untergebracht waren, einen Freibetrag vom Nettoeinkommen der Eltern in Höhe von 4 000 DM eingeräumt. Derartig hohe Freibeträge kamen praktisch einer elternunabhängigen Förderung gleich. Nach der geltenden Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung ist Einkommen der Eltern auf den Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung — hierzu gehören nicht die Lehrgangsgebühren — anzurechnen, soweit folgende monatliche Freibeträge vom Nettoeinkommen der Eltern überschritten werden: 1. Für den Haushaltungsvorstand 950 DM, 2. für den Ehegatten, sofern die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben 250 DM, 3. für jedes unverheiratete Kind mit Ausnahme des Auszubildenden 200 DM. Dieser Betrag vermindert sich um das Einkommen des betreffenden Kindes. Ist eine Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts erforderlich, z. B. in einem Internat, erhöht sich der Gesamtfreibetrag um 500 DM monatlich. In Ausnahmefällen kann von der Anrechnung des übersteigenden Einkommens bis zu einem Betrag von weiteren 500 DM abgewichen werden, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten gerechtfertigt ist. Soweit nach Abzug der Freibeträge die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder während einer berufsvorbereitenden Maßnahme ganz oder teilweise aufkommen müssen, erscheint dies zumutbar. Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine Eigenbeteiligung der Eltern, obwohl diese grundsätzlich zumutbar ist, in manchen Fällen Probleme aufwerfen kann. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat daher in seiner Sitzung am 16. Dezember 1976 die Freibeträge in der betreffenden Anordnung auch unter diesen Gesichtspunkten überprüft und eine Erhöhung beschlossen. Unter anderem sollen mit Wirkung vom 1. April 1977 die Freibeträge vom Elterneinkommen für den Haushaltungsvorstand und den Ehegatten wegen der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse seit der letzten Anpassung der Freibeträge um rund 15 % angehoben werden. Der zusätzliche Freibetrag für eine Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern soll für Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen von 500 DM auf 900 DM überdurchschnittlich erhöht werden. Die neue Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit bedarf noch der Genehmigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Hierüber wird in absehbarer Zeit entschieden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wendt (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 115) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch verstärkte Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung — etwa verstärkten Außendienst — zu einer Senkung der Arbeitslosenziffern zu kommen, wie dies beispielsweise im Arbeitsamtsbezirk Sundern mit einer Arbeitslosenquote von 0,4 % geschieht? Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit halten intensive Vermittlungsbemühungen für einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung der Arbeitslosen in das Berufsleben. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat deswegen in mehreren Weisungen die Verpflichtung der Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte der Arbeitsverwaltung zur regen Außendiensttätigkeit betont. Die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit wurden von ihm außerdem wiederholt, zuletzt mit Runderlaß vom 5. Juli 1976, aufgefordert, ihre Vermittlungsbemühungen allgemein zu verstärken. Die Führungskräfte der Arbeitsämter wurden mit besonderem Erlaß auf ihre Pflicht zur verstärkten Dienst- und Fachaufsicht in Zeiten verhältnismäßig hoher Arbeitslosigkeit aufmerksam gemacht und angewiesen, personelle Vorkehrungen zu treffen oder organisatorische Anpassungen vorzunehmen und dabei die in den Stellenplänen und Haushaltsermächtigungen liegenden Möglichkeiten für den Personalansatz voll auszuschöpfen. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat jedoch in seiner von mir erbetenen Stellungnahme zu Ihrer Frage darauf hingewiesen, daß die gegenwärtige Arbeitsbelastung, die insbesondere durch die hohe Zahl von Arbeitslosen gekennzeichnet ist und die zur Sicherung der Lohnersatzleistungen Verwaltungsarbeiten von Mitarbeitern der Vermittlungsabteilungen erforderlich macht, die Durchführung des Außendienstes in dem notwendigen Umfang nicht immer zuläßt. Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, die Vermittlungsdienste zu aktivieren. Sie hat u. a. den Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 1977 genehmigt, der eine erhebliche Vermehrung der Planstellen für Vermittler vorsieht. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Arbeitsmarktprogramm der Bundesregierung vom 10. November 1976 hinweisen. Das Programm stellt den Vermittlern zusätzliche regionale und sektorale Mobilitätshilfen und Eingliederungsbeihilfen zugunsten der Vermittlung Arbeitsloser zur Verfügung. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 116, 117, 118 und 119) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung aus der von ihr vorgesehenen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 3 400 DM ein Beitragsmehraufkommen von etwa 2 1/2 Milliarden DM jährlich erwartet, und ist bei dieser Schätzung davon ausgegangen, daß die bisherigen Versicherten, die mehr als 2 550 DM monatlich verdienen, auch nach Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben? Schließt die Regierung für den Fall, daß als Folge der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab 1. Juli 1977 eine erhebliche Zahl von Versicherten die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in eine private Krankenversicherung eintreten, eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenkasse aus? Schließt die Regierung aus, daß als Folge der vorgesehenen Senkung der Zuschüsse der Träger der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner auch die Beitragssätze zur Krankenversicherung erhöht werden? Welche Folgen hat die Verringerung der Zuschüsse der Träger der Rentenversicherung an die Krankenversicherung der Rentner für diejenigen Rentner, die von der Befreiungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Eintritt in die private Krankenversicherung oder durch freiwillige Versicherung Gebrauch gemacht haben und die unmittelbar einen Beitragszuschuß (ab 1. Januar 1977 von 145 DM) erhalten? Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind zur Zeit Gegenstand von Beratungen in der Bundesregierung, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit im Rahmen eines Gesetzgebungsvorschlages und seiner Begründung zu den Fragen Stellung nehmen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 120) : Trifft es zu, daß die Vertreterversammlung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als höchstes Gremium einstimmig von der Bundesregierung die Begleichung aller ihrer Schulden gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verlangt hat, und wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts dessen ihre früheren auf meine Anfragen gegebenen Auskünfte, daß eine Notwendigkeit dafür nicht ersichtlich sei? Es trifft zu, daß die Vertreterversammlung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Bundesregierung aufgefordert hat, als erste Maßnahme die Schuldverpflichtungen des Bundes gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe zu begleichen, um dadurch zur Sicherung der Liquidität des Jahres 1977 beizutragen. Die Bundesregierung hält demgegenüber an ihrer Auffassung fest, daß eine vorzeitige Begleichung aller Schuldverpflichtungen des Bundes gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zur Sicherung der Liquidität der Rentenversicherungsträger im Jahre 1977 nicht notwendig ist. Der Rentenanpassungsbericht 1977 wird hierüber nähere Informationen enthalten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 121) : Wie hoch waren die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in den einzelnen Monaten dieses Jahrs absolut und im Verhältnis zu den entsprechenden Einnahmen des Vorjahrs? Die von Ihnen gewünschten Angaben über die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherungen im Jahre 1976 bitte ich der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Für den Monat Dezember 1976 liegen die Ergebnisse noch nicht vor. Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherungen 1976 Monat ArV AnV ArV + AnV zusammen KnRV Millionen I 1975 = 100 Millionen I 1975 = 100 Millionen 1975 = 100 I Millionen I 1975 = 100 DM DM DM DM Januar 3 651,8 102,5 3 467,4 107,9 7 119,2 105,1 149,6 114,1 Februar 3 292,8 105,4 2 846,9 113,4 6 139,7 109,0 142,0 101,4 März 3 043,1 104,6 3 024,5 117,3 6 067,6 110,6 140,4 106,0 April 3 207,1 103,0 3 169,8 100,1 6 376,9 101,5 141,6 104,0 Mai 3 761,7 111,6 2 958,5 106,2 6 720,2 109,2 141,2 100,8 Juni 3 529,4 103,0 3 164,9 110,2 6 694,3 106,3 140,9 95,0 Juli 3 702,7 107,5 3 191,8 105,3 6 894,5 106,4 147,1 97,0 August 3 848,8 108,4 3 312,9 113,7 7 161,7 110,8 151,6 102,2 September 3 636,0 107,8 2 965,2 108,7 6 601,2 108,2 150,2 104,6 Oktober 3 573,2 107,1 2 974,3 101,3 6 547,5 104,4 148,3 103,8 November 3 839,3 109,5 3 319,5 118,1 7 158,8 113,3 197,9 105,0 Dezember - - - - - - - - 330* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 122 und 123) : Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und mit dem Gleichheitssatz vereinbar, daß ausländische Arbeitnehmer aus Nicht- EWG-Ländern, die mit einer Deutschen verheiratet sind, keine Arbeitsgenehmigung erhalten, wodurch dann oft die Ehefrau den Unterhalt der Familie bestreiten muß, und wenn nein, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß koreanische Krankenschwestern mit Dreijahresverträgen, die nicht verlängert werden, in Deutschland arbeiten und diese Schwestern nach Ablauf der Verträge keine Arbeitsmöglichkeit mehr haben, sondern Arbeitslosengeld beziehen, und wenn nein, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Zu Frage 122: Ausländische Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften sind, benötigen — unabhängig davon, ob sie mit einem deutschen Ehepartner verheiratet sind oder nicht — aufgrund der EG-Freizügigkeitsregelung zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet keine Arbeitserlaubnis. Allen anderen ausländischen Arbeitnehmern, die mit einem deutschen Ehepartner verheiratet sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, ist die Arbeitserlaubnis unabhängig von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts zu erteilen. Sollten Ihnen Fälle bekannt geworden sein, in denen ausländischen Arbeitnehmern, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, eine Arbeitserlaubnis nicht erteilt worden ist, bitte ich, mir Einzelheiten darüber mitzuteilen, damit ich der Angelegenheit nachgehen kann. Zu Frage 123: Aufgrund einer im Jahre 1971 zwischen der deutschen Krankenhausgesellschaft und der Korean Overseas Development Corporation getroffenen Verfahrensabsprache werden die Arbeitsverträge koreanischer Krankenpflegekräfte, die zur Arbeitsaufnahme in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Dieser Zeitraum schien angemessen, weil einerseits angesichts des akuten Personalmangels in deutschen Krankenhäusern mindestens für diese Zeit Beschäftigungsmöglichkeiten für koreanische Krankenpflegekräfte bestanden, andererseits die deutschen Krankhäuser wegen der vertraglichen Übernahme der hohen Anreisekosten Wert darauf legten, daß die koreanischen Krankenpflegekräfte längere Zeit bei ihnen beschäftigt blieben. Die Arbeitsverträge der koreanischen Krankenpflegekräfte können nach Ablauf der drei Jahre verlängert werden, wenn Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts dies zulassen. Ist die Verlängerung der Arbeitserlaubnis im Einzelfall wegen der Verfügbarkeit deutscher oder ihnen gleichgestellter ausländischer Krankenpflegekräfte nicht möglich, haben die koreanischen Krankenschwestern — wie andere ausländische Arbeitnehmer — unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Bezugs des Arbeitslosengeldes bemühen sich die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit, die koreanischen Krankenpflegekräfte erneut — auch überregional — in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Wegen der veränderten Arbeitsmarktlage sind in den beiden letzten Jahren nur noch wenige koreanische Krankenpflegekräfte zur Arbeitsaufnahme in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Die Bundesanstalt für Arbeit prüft, bevor sie ihre Zustimmung zur Anwerbung koreanischer Krankenpflegekräfte erteilt, unter Anlegung strenger Maßstäbe, ob der zu besetzende Arbeitsplatz nicht von einer deutschen oder auch arbeitslosen koreanischen Krankenpflegekraft eingenommen werden kann. Im ersten Halbjahr 1976 hat die Bundesanstalt für Arbeit nur noch der Anwerbung von 26 koreanischen Krankenpflegekräften zugestimmt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 124) Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung im Jahr 1976 (einschl. Bundestagswahlkampf) aufgewandt, um die Öffentlichkeit über die Lage der Rentenversicherung zu informieren? Im Rahmen ihrer Informationspflicht hat die Bundesregierung im Jahre 1976 selbstverständlich auch über Fragen der Rentenversicherung die Öffentlichkeit in den verschiedensten Medien informiert. Im allgemeinen jedoch haben solche Fragen nur im Zusammenhang mit der Information über andere wichtige Themen eine Rolle gespielt. Insoweit ist eine Feststellung der Höhe der finanziellen Mittel, die ausschließlich für Informationen über Fragen der Rentenversicherung aufgewendet wurden, nicht möglich. Zwei Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sowie fünf Anzeigen und ein Film des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hatten 1976 nahezu ausschließlich Informationen über die Rentenversicherung, wie z. B. über das System der Rentenversicherung, über die Rentenerhöhungen von 1969 bis 1976, über die flexible Altersgrenze, über die Veränderungen in der Rentenversicherung seit 1972 sowie über die Lage der Rentenversicherung zum Inhalt. Für diese Veröffentlichungen sind von der Bundesregierung im Jahre 1976 finanzielle Mittel in Höhe von 589 430,— DM aufgewendet worden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 125) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 331* In welcher Weise und zu welchem Umrechnungskurs werden Kriegsopferrenten an Berechtigte in der CSSR bezahlt? Für die Durchführung der Versorgung der in der Tschechoslowakei lebenden Kriegsopfer ist das Versorgungsamt Fulda zuständig. Dieses Amt führt den einzelnen Berechtigten die jeweils in Betracht kommenden Leistungen über die Deutsche Bundesbank und die Tschechoslowakische Handelsbank in Prag zu. Die Handelsbank leitet die ihr zugegangenen Beträge an die Verrechnungs- und Kontrollzentrale der Post in Prag weiter. Diese Stelle gibt für den zum offiziellen Umrechnungskurs (zur Zeit: 1 DM = 2,30 tschechoslowakische Kronen) ermittelten Gegenwert in Kronen sog. Tuzex-Bons aus, die den einzelnen Berechtigten von der Post durch Wertbrief unter Einschreiben zugestellt werden. Diese Bons berechtigen zum Einkauf in Tuzex-Geschäften, die Waren führen, die sonst nicht oder nur zu besonders hohen Preisen erhältlich sind. Der Vorteil für Empfänger von Tuzex-Bons liegt auch darin, daß der Kaufkraftwert der in den Bons ausgewiesenen Kronenbeträge etwa dem Vier- bis Fünffachen des Wertes einer Krone entspricht. Damit erhalten Kriegsopfer in der Tschechoslowakei im Ergebnis einen Gegenwert der deutschen Leistung, der erheblich über dem sonst für nichtkommerzielle Zahlungen vorgesehenen Umrechnungskurs (zur Zeit: 1 DM = 4,60 tschechoslowakische Kronen) liegt. Dem Versorgungsamt Fulda sind bisher keine Einwendungen von Kriegsopfern gegen das von tschechoslowakischer Seite gehandhabte Verfahren der Aushändigung von Tuzex-Bons bekanntgeworden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 126 und 127) : Welches ist das Ergebnis der ersten Kabinettsitzung dieses Jahrs, die am 5. Januar 1977 unter Vorsitz des Bundesarbeitsministers Dr. Ehrenberg in nur vier Minuten „zügig und schnell" abgewickelt wurde und auf deren Tagesordnung nach Angaben des Regierungssprechers Grünewald nichts stand, was hätte beschlossen werden müssen? Sieht auch die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Feststellung des Bundeskanzlers in seiner Ansprache zum Jahreswechsel 1976/1977 „Wir haben Probleme. Das Schwierigste darunter ist nach wie vor die Arbeitslosigkeit, die wir entschieden und mit allen Mitteln bekämpfen müssen." und dem Tatbestand, daß die vom neuen Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg in Anwesenheit der zuständigen Staatssekretäre geleitete erste Kabinettsitzung dieses Jahrs nur vier Minuten dauerte und die am selben Tag von der Bundesanstalt für Arbeit bekanntgegebene neueste Arbeitsmarktentwicklung mit 1 089 900 Arbeitslosen, 213 800 Kurzarbeitern und 186 000 offenen Stellen per 31. Dezember 1976 nicht einmal zur Kenntnis genommen wurde, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung den Bürgern unseres Landes diesen Widerspruch zu erklären? In Beantwortung Ihrer beiden Fragen darf ich darauf hinweisen, daß die Dauer der Kabinettsitzung am 5. Januar 1977 nicht im Widerspruch zu der von Ihnen zitierten Äußerung des Herrn Bundeskanzlers zum Jahreswechsel und zur Entwicklung des Arbeitsmarktes im Dezember 1976 steht. Bereits in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 wurden die Grundzüge der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Bundesregierung deutlich gemacht. Insbesondere wurde ein mehrjähriges öffentliches Investitionsprogramm zur wachstumspolitischen Vorsorge, das gerade auch dem weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit dienen wird, angekündigt. Schon im November 1976 wurde ein zusätzliches arbeitsmarktpolitisches Programm im Gesamtumfang von rund 1,6 Milliarden DM eingeleitet. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Dezember 1976 hatte überwiegend saisonale Ursachen. Obwohl der Wintereinbruch ausgeprägter als in den Vorjahren war, lag die Arbeitslosenzahl im Dezember 1976 um 133 000 und die Kurzarbeiterzahl um 535 000 niedriger als im Dezember 1975. Dies zeigt, daß die allgemeine Tendenz zur schrittweisen Besserung der Arbeitsmarktlage generell nicht unterbrochen wurde. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 128) : Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die Mittel und Sanktionen des geltenden Betriebsverfassungsrechts aus, um ein Unternehmen zu zwingen, einen Betriebsrat zuzulassen, oder welche Gesetzesinitiative wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen? Die Bildung eines Betriebsrats ist nicht von einer Zulassung des Arbeitgebers abhängig; sie ist vielmehr allein Sache der Arbeitnehmer des Betriebes bzw. der in ihm vertretenen Gewerkschaften. Zahlreiche Vorschriften des neuen Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG) dienen dem Ziel, die Bildung und das Tätigwerden eines Wahlvorstands — der die Wahl einzuleiten und durchzuführen hat — zu gewährleisten (§§ 16 ff. BetrVerfG) und eine ungestörte Wahl des Betriebsrats zu sichern. So haben z. B. die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein Antragsrecht auf Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht und in betriebsratslosen Betrieben ferner ein eigenes Wahlvorschlagsrecht. Außerdem ist vorgesehen, daß das Arbeitsgericht auch betriebsfremde Mitglieder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu Mitgliedern des Wahlvorstands berufen kann. § 20 BetrVerfG verbietet ausdrücklich jede Behinderung oder Beeinflussung der Wahl eines Betriebsrats. Eine Verletzung dieses Verbotes kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe geahndet werden (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVerfG). Rechtsgeschäftliche Maßnahmen, die diesem Verbot widersprechen, sind nichtig. Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstands genießen einen besonderen Kündigungsschutz, nach dem eine ordentliche Kündigung generell unzulässig und eine außerordentliche Kündigung nur mit 332* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Zustimmung des Betriebsrats bzw. des Arbeitsgerichts zulässig ist (§ 15 Abs. 3 bis 5 Kündigungsschutzgesetz, § 103 BetrVerfG). Nach Ansicht der Bundesregierung reichen die gesetzlichen Vorschriften in der Regel aus, um in betriebsratspflichtigen Betrieben auch tatsächlich Betriebsräte bilden zu können. Nach den Angaben der Gewerkschaften sind bei den letzten regelmäßigen Betriebsratswahlen 1975 in mehr als 34 000 Betrieben Betriebsräte gewählt worden. Die Zahl der Betriebe, in denen Betriebsräte bestehen, hat sich damit gegenüber den vorletzten regelmäßigen Betriebsratswahlen 1972 um annähernd 5 000 und gegenüber den Betriebsratswahlen 1968 um rund 9 000 erhöht. Die Bundesregierung wird die Anwendung des Gesetzes auch künftig allgemein auf etwa notwendig erscheinende weitere Verbesserungen sorgfältig beobachten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 130) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, in der dargelegt wird, daß eine generelle Verkürzung der Arbeitszeit um ein Prozent einen zusätzlichen Arbeitskräftebedarf von rund 250 000 Personen zur Folge haben würde, bzw. wie steht sie allgemein zu der Frage, die Vollbeschäftigung durch Arbeitszeitverkürzung wiederzuerlangen? In der von Ihnen erwähnten Studie aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit („Mögliche Auswirkungen der letzten Rezession auf die Arbeitsmarktentwicklung bis 1990", in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Heft 3/1976) wird dargelegt, in welchem Umfang sich der vorausgeschätzte Arbeitskräftebedarf durch zusätzliche, über den unterstellten Trend hinausreichende Arbeitszeitverkürzungen erhöhen könnte. Dieser — wie in der Studie ausdrücklich betont wird — rein rechnerischen Betrachtungsweise liegt die Annahme zugrunde, daß sich bei derartigen zusätzlichen Arbeitszeitverkürzungen das Wachstum der Produktion nicht vermindert und die Zunahme der Arbeitsproduktivität nicht erhöht. Die Autoren der Studie weisen zu Recht auf die Problematik dieser Annahme und auf die Schwierigkeit hin, Arbeitszeitverkürzungen so zu gestalten, daß negative Beschäftigungswirkungen als Folge verminderten Wachstums und verstärkten Produktivitätsfortschritts vermieden werden. Da nur im Wege tariflicher Vereinbarungen diese Gestaltungsschwierigkeiten hinreichend betriebsnah und damit befriedigend gelöst werden können, sollte die Frage zusätzlicher, beschäftigungspolitisch motivierter Arbeitszeitverkürzungen dem Verantwortungs- und Handlungsbereich der Tarifparteien überlassen bleiben. Deshalb konzentriert sich die Politik der Bundesregierung auf eine positive Bewältigung der Beschäftigungsprobleme durch Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 131): Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Novellierung des Mitbestimmungsgesetzes den von Prof. Michael Kittner in der Frankfurter Rundschau vom 22. Dezember 1976 vorgebrachten Vorschlag zu realisieren, die volle Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen zu verankern? Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und die Rechtsposition des einzelnen Arbeitnehmers bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber sind anläßlich der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 eingehend erörtert und erheblich verbessert worden. Bei allen Kündigungen ist nunmehr ein zwingendes Anhörungsrecht des Betriebsrats vorgesehen. Außerdem enthält das Gesetz bei ordentlichen Kündigungen einen Katalog über weitgehende Gründe, die den Betriebsrat zum Widerspruch gegen die Kündigung berechtigen. Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, so ist der Arbeitnehmer, der Kündigungsschutzklage erhoben hat, auf sein V erlangen grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Ferner kann durch Betriebsvereinbarung die Kündigung von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig gemacht werden. Die weitergehenden Vorstellungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes über eine noch stärkere Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen konnten bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes nicht verwirklicht werden. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß nunmehr zunächst Erfahrungen gesammelt werden sollten, ob die geltenden gesetzlichen Vorschriften den zu berücksichtigenden Interessen der Arbeitnehmer gerecht werden. Die Bundesregierung beobachtet diese Erfahrungen aufmerksam. Gegenwärtig plant die Bundesregierung keine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 132 und 133) : Wie viele Zivildienstleistende haben bisher ihren Dienst in den Sportorganisationen abgeleistet, und wie beurteilt die Bundesregierung die gewonnenen Erfahrungen? Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 333e Ist die Bundesregierung bereit, die Tätigkeit von Zivildienstleistenden auch in den Sportorganisationen nodi mehr als bisher zu fördern und dabei die Aufmerksamkeit besonders auf die Bereiche zu richten, wo der Sport als Beitrag zur Lebenshilfe von besonderer Bedeutung ist? In den als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes anerkannten Sportorganisationen sind zur Zeit 15 Zivildienstleistende beschäftigt. Zu diesen Organisationen wurden erstmalig Zivildienstleistende im Februar 1976 einberufen. Die Dienstzeit dieser Dienstleistenden endet im Mai 1977. Sowohl der Deutsche Sportbund als auch die Bundesregierung beurteilen die aus dem Versuch gewonnenen Erfahrungen sehr positiv. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, Beschäftigungsmöglichkeiten für Zivildienstleistende im Sportbereich auszuweiten. Sie ist jedoch der Auffassung, daß dies erst dann geschehen sollte, wenn die Dienstplätze für Zivildienstleistende in den herkömmlichen Bereichen, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen sowie im Krankentransport und Unfallrettungsdienst, weitgehend besetzt werden können. Dies schließt jedoch nicht aus, daß Zivildienstleistende mehr als bisher in Bereichen tätig werden, in denen Sport als Beitrag zur Lebenshilfe von Bedeutung ist. So ist der Bundesbeauftragte für den Zivildienst z. Z. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Behindertensportverband bemüht, auch den Bereich des Behindertensports für den Zivildienst zu erschließen. Die bereits vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten im Altensport sollen erweitert werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 134) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Rentenversicherungsträger ihre Rücklagen im sozialen Wohnungsbau eingesetzt haben und zu welchen Zinssätzen und welche Folgen die Abschmelzung der gesetzlichen Rücklagen auf einen Monat und der daraus sich ergebende Rückzug der Rentenversicherungsträger aus dein sozialen Wohnungsbau für die Miethöhen der nach dem sozialen Wohnungsbau errichteten Wohnungen haben würde? Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten haben zusammen rund 5,5 Milliarden DM ihrer Rücklage als Investitionen im Wohnungsbau angelegt. Davon sind rund 4,6 Milliarden DM (ArV: rund 0,9 Milliarden DM; AnV: rund 3,7 Milliarden DM) als Hypothekendarlehen an Einzelsiedler, Wohnungsbaugesellschaften und zum Altenheimbau gewährt worden; der Zinssatz . beträgt durchweg etwa 5,5 v. H. Als Darlehen an öffentliche Unternehmen und Kreditinstitute für Zwecke des Wohnungsbaus haben die o. g. Versicherungsträger zusammen rund 0,9 Milliarden DM (ArV: rund 0,2 Milliarden DM; AnV: rund 0,7 Milliarden DM) an- gelegt; der Zinssatz beträgt bei diesen Darlehen zwischen 4 und 8 v. H. Auch bei einer weiteren Inanspruchnahme der Rücklage, die zur Zeit rund 35,8 Milliarden DM beträgt, wird eine vorzeitige Auflösung oder anderweitige Liquidisierung dieser Darlehen nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht erforderlich werden. Die von Ihnen angesprochenen Auswirkungen werden daher schon aus diesem Grunde nicht eintreten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 135) : Was hat die Bundesanstalt für Arbeit veranlaßt, über andere Lösungen des Beschäftigungsproblems nachzudenken, die auf eine Umverteilung und Verwaltung des Mangels hinauslaufen, statt der Bundesregierung zu empfehlen, die erforderlichen Maßnahmen für die Schließung der Investitionslücke in Gestalt eines Abbaus übermäßiger Belastung zu treffen, die für die mangelnde Investitionsfähigkeit und -bereitschaft in entscheidendem Maße verantwortlich ist? Es handelt sich bei den von Ihnen erwähnten Überlegungen um Ergebnisse von Studien aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit. Ihre Autoren legen u. a. dar, wie sich bei rein rechnerischer Betrachtungsweise der vorausgeschätzte Arbeitskräftebedarf erhöhen könnte, wenn das Arbeitsvolumen durch verschiedene Maßnahmen vermindert würde. Dabei wird auch die Schwierigkeit gesehen, die Maßnahmen so zu gestalten, daß negative Beschäftigungswirkungen als Folge verminderten Wirtschaftswachstums und verstärkten Produktivitätsfortschritts nicht zustande kommen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß es nicht zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit gehört, der Bundesregierung Empfehlungen in Sachfragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik zu erteilen, die außerhalb ihres im Arbeitsförderungsgesetz festgelegten Aufgabenbereichs liegen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 137) : Hält die Bundesregierung unter Berücksichtigung der auf eine Legalisierung sogenannter Warnstreiks hinauslaufenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die eine Sanktion durch Entlassung ausdrücklich untersagt, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Tarifvertragspartner im Arbeitskampfrecht noch für gegeben, und zu welchen Überlegungen gibt dies der Bundesregierung Anlaß? 334* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Die Bundesregierung nimmt an, daß Sie sich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1976 — 1 AZR 605/75 — beziehen. Nach der vom Bundesarbeitsgericht am gleichen Tage herausgegebenen Presseinformation und Veröffentlichungen in der Tagespresse liegt der gerichtlichen Entscheidung ein etwa zweistündiger, von der zuständigen Gewerkschaft getragener Warnstreik zur Unterstützung der gewerkschaftlichen Verhandlungsposition bei Tarifverhandlungen zugrunde. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Sie sieht sich außerstande, vor Kenntnis und Prüfung der Urteilsgründe zu dem Urteil Stellung zu nehmen. Es läßt sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht übersehen, welche Bedeutung dem genannten Urteil im Zusammenhang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitskampfrecht beizumessen ist. Lediglich ergänzend möchte ich erwähnen, daß nach den im Schrifttum vertretenen Auffassungen schon bisher sogenannte Warnstreiks nicht generell als rechtswidrig bezeichnet werden, namentlich wenn sie nach Ablauf der tarifvertraglichen Friedenspflicht durchgeführt werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 138) : Teilt die Bundesregierung die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Prognosen von einem bleibenden „Sockel" von 500 000 Arbeitslosen bis 800 000 Arbeitslosen, oder sieht sie in den eingeleiteten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eine ausreichende Möglichkeit, die Arbeitslosigkeit weiter abzubauen? Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Wiederherstellung und Sicherung der Vollbeschäftigung ist eine der vorrangigen Aufgaben der Bundesregierung in der 8. Legislaturperiode. Der Arbeitsmarktpolitik fällt daher bei der Bewältigung der beschäftigungspolitischen Aufgaben eine wichtige Rolle zu. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Sonderprogramm der Bundesregierung vom 10. November 1976 hinweisen, das insgesamt 1,5 Milliarden DM zusätzlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung stellt. Die Hilfen nach diesem Programm dienen vor allem der Eingliederung der Problemgruppen des Arbeitsmarktes und tragen dazu bei, daß offene Stellen leichter und schneller mit Arbeitslosen besetzt werden können. Damit begünstigen sie auch den Abbau der Gesamtarbeitslosigkeit. Um zu einem nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit beizutragen, wird — wie der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündet hat — im Jahre 1977 ein mehrjähriges öffentliches Investitionsprogramm zur wachstumspolitischen Vorsorge bereitgestellt. Die Bundesregierung teilt daher nicht die Auffassung, daß mit einer bleibenden Arbeitslosenzahl in der Größenordnung um 800 000 gerechnet werden muß. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretär Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 140 und 141): Wie hat sich der kostendeckende Zuschuß des Bundes zur Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Altenteiler je Person vom Inkrafttreten des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte bis jetzt entwickelt? Ist die Bundesregierung bereit, ihren Standpunkt zum Beitragszuschuß für privatkrankenversicherte Altenteiler im Hinblick auf sein zu erwartendes Absinken infolge der geplanten Reduzierung der Leistungen der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner zu überprüfen? Die Zuschüsse des Bundes zur Krankenversicherung der Landwirte haben sich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 1972 je Altenteiler folgendermaßen entwickelt: 1972 (ab Oktober) 88,— DM 1973 1 098,— DM 1974 1 338,— DM 1975 1 632,— DM 1976 (vorläufig) 1 747,— DM. Der von Ihnen im zweiten Teil Ihrer Frage angesprochene Komplex ist z. Zt. Gegenstand von Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird in Kürze im Rahmen eines Gesetzesvorschlags und seiner Begründung zu den Fragen Stellung nehmen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 144 und 145) : Ist die Bundesregierung bereit, den Verwaltungsakt aufzuheben, demzufolge die Angehörigen der kürzlich im Landkreis Günzburg durch einen Flugzeugabsturz der Luftwaffe tödlich verunglückten fünf Soldaten das Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, und ist sie weiterhin bereit, im Wege einer Härtefallregelung den betroffenen Angehörigen unverzüglich und unbürokratisch das Weihnachtsgeld zu gewähren? Falls die Bundesregierung die Frage 144 verneinen sollte, ist sie dann bereit, das Weihnachtsgeld in die Schadensausgleichssumme miteinzubeziehen? Zu Frage 144: Einen Verwaltungsakt, demzufolge die Angehörigen das Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, gibt es nicht. Er kann deshalb auch nicht aufgehoben werden. Die jährliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ist bei den drei ledigen Soldaten zusammen mit den Dienstbezügen für den Monat Dezember 1976 ordnungsgemäß vor der Auszahlung (Fälligkeitstag) von der Bank zurückgerufen, bei den beiden Witwen mit den ab 1. Dezember 1976 zustehenden Hinterbliebenenbezüge verrechnet worden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 335* Für die Gewährung des Weihnachtsgeldes sind nach der gesetzlichen Regelung die am 1. Dezember zustehenden Dienstbezüge aus einem bestehenden Rechtsverhältnis als Soldat oder Beamter maßgebend. Das Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung erlaubt eindeutig keine Ermessensentscheidung. Die Witwen der beiden Berufssoldaten haben jedoch Anspruch auf die Sonderzuwendung aus eigenem Recht. Zu Frage 145: - Die Höhe der einmaligen Unfallentschädigung bestimmt das Soldatenversorgungsgesetz. Danach erhielten die Witwen von zwei Soldaten 40 000 DM und die Angehörigen der drei ledigen Soldaten 20 000 DM. Für eine Erhöhung dieser Unfallentschädigungen um das Weihnachtsgeld fehlt die gesetzliche Grundlage. Die Hinterbliebenen der zwei Soldaten auf Zeit erhielten außerdem die Übergangsbeihilfe, die den Verstorbenen zugestanden hätte, wenn im Zeitpunkt ihres Todes ihr Dienstverhältnis geendet hätte; in einem Fall waren das 6 355,20 DM, im anderen Fall 10 876,60 DM. Daneben steht nach dem Soldatenversorgungsgesetz den Hinterbliebenen in allen fünf Fällen das Sterbegeld entsprechend den beamtengesetzlichen Regelungen zu. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Frage 146) : Wie weit ist die Entscheidung betreffend einer Einrichtung einer Ausbildungswerkstatt für den Ausbildungsberuf des Flugzeugmechanikers /Hubschraubermechanikers auf dem Heeresflugplatz Mendig gediehen? Die Neueinrichtung einer Berufsausbildungsstätte im Bereich des Heeresflugplatzes Mendig kann bei der derzeitigen Haushaltslage nicht realisiert werden. Im Laufe der zurückliegenden Monate wurde überprüft, auf welche Weise die allgemeine Zielsetzung der Bundesregierung, regional und strukturell bedingte Arbeitslosigkeit durch qualifizierte Ausbildung zu beseitigen, auch im Bereich der Streitkräfte unterstützt werden kann. Die Überprüfung ergab, daß bei vorgegebenen Haushaltsbegrenzungen am wirksamsten dort geholfen werden kann, wo bereits die Grundeinrichtung vorhanden ist. Auf diese Weise konnten 1976 mit relativ geringen Mitteln über 500 neue Ausbildungsplätze schwerpunktmäßig in strukturschwachen Regionen eingerichtet werden. Neueinrichtungen sind nur bei veränderter Haushaltssituation möglich. Auch ist es aus Bedarfs- und Fürsorgegründen nicht vertretbar, bestehende Einrichtungen aufzulösen und durch eine neue in Men-dig zu ersetzen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 147) : Läßt die Ausrüstung der in Mitteldeutschland liegenden sowjetischen Truppen auf eine defensive oder auf eine offensive Ausriditung der sowjetischen Strategie gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und Westeuropa schließen? Unverändert gilt die im „Weißbuch 1975/76 — Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr" gegebene grundlegende Einschätzung der sowjetischen Militärstrategie als eine auf die „strategische Offensive" gegenüber dem „Hauptgegner" ausgerichtete Strategie. Als militärischer Hauptgegner wird nach den sowjetischen Vorstellungen im Falle eines Krieges die NATO angesehen. Führungsgrundsätze, Stärke, Aufbau und Ausbildung der gegenüber der NATO stationierten sowjetischen Truppen sind entsprechend offensiv ausgelegt. Dies wird dadurch unterstrichen, daß z. B. rund zwei Drittel der sowjetischen Landstreitkräfte gegenüber Europa und nur weniger als ein Drittel gegenüber der Volksrepublik China stationiert sind. Die „Gruppe sowjetischer Truppen in Deutschland" ist die stärkste Konzentration sowjetischer Truppen außerhalb der Sowjetunion u. a. mit einem über dem Durchschnitt liegenden Anteil an Panzerdivisionen (10 Panzerdivisionen, 10 MotSchützendivisionen) und einer starken Luftangriffskomponente. Dieser Kräftegruppierung muß in einem Konfliktfalle offensiver Charakter zugesprochen werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 148 und 149) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß — wie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtet — im Zusammenhang 336* Deutscher Bundestag --- 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 mit dem beabsichtigten Führungswechsel in der Bundeswehrführungsakademie „mehr Demokratisierung in der Akademie" angestrebt werden soll? Hat es in der Bundesregierung Meinungsverschiedenheiten gegeben, wonach der gegenwärtige Kommandeur der Akademie „höchstens noch bis Herbst 77 gehalten" werden könne? Zu Frage 148: Ihre erste Frage, ob im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Führungswechsel an der Führungsakademie der Bundeswehr mehr Demokratisierung dieser Institution angestrebt werde, geht von der Vermutung aus, die Führungsakademie solle künftig stärker „demokratisiert" werden und ihr derzeitiger Kommandeur stehe möglicherweise einem solchen Prozeß der „Demokratisierung" im Wege. Der turnusmäßige Wechsel des Kommandeurs der Führungsakademie steht in keinem Zusammenhang mit Fragen, die in dem Artikel der FAZ vom 12. Januar 1977 aufgeworfen wurden. Unabhängig von der Person des Kommandeurs besteht die Notwendigkeit, aufgrund fortschreitender Spezialisierung der Führungsfunktionen in modernen Streitkräften Führungsstil und Führungsverfahren stärker auf Kooperation und beratende Mitwirkung hin zu entwickeln. Die Entscheidungsbefugnis und die Verantwortung des militärischen Führers werden dadurch nicht eingeschränkt. In diesem Prozeß der Anpassung des Führungsverhaltens und der schärferen Akzentuierung der Mitverantwortung hat das Konsilium einen hervorragenden Platz. Das Konsilium ist vor drei Jahren als ein auf die besonderen Aufgaben und Belange der Führungsakademie zugeschnittenes Beratungsorgan des Kommandeurs eingerichtet worden. Es berät gemäß der „Vorläufigen Geschäftsordnung" den Kommandeur in Ausbildungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, dient der gegenseitigen Unterrichtung auf dem Gebiet der Ausbildung und wirkt mit an der Planung und Weiterentwicklung der Ausbildung an der Führungsakademie. Entscheidungsbefugnisse stehen ihm nicht zu. Unabhängig davon, wie Zusammensetzung und Arbeitsverfahren des Konsiliums endgültig geregelt werden, behält das Konsilium den Charakter eines Beratungsorgans. Die ungeteilte Verantwortung des Kommandeurs der Führungsakademie gegenüber seinen Vorgesetzten bleibt unangetastet. Der Kommandowechsel an der Führungsakademie steht daher auch in keinem Zusammenhang mit der Diskussion um die Rolle des Konsiliums. Zu Frage 149: In der Bundesregierung hat es keine Meinungsverschiedenheiten über die Frage gegeben, wie lange der gegenwärtige Kommandeur der Führungsakademie, GenMaj Dr. Wagemann, im Dienst bleibt. Die Entscheidung über die Besetzung der Kommandeurstelle trifft der Bundesminister der Verteidigung. Er hat entschieden, daß GenMaj Dr. Wagemann nach dreijähriger Tätigkeit als Kommandeur der Führungsakademie im Rahmen des üblichen Herbststellenwechsels 1977 dem Bundespräsidenten zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand vorgeschlagen wird. GenMaj Dr. Wagemann wird im Alter von 59 Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Die Zurruhesetzungsplanung ist Teil einer Gesamtplanung, die aus Gründen eines sachgerechten Altersaufbaues der Spitzenstellungen die vorzeitige Zurruhesetzung von Generälen vorsieht. Dies ist auch in der Vergangenheit so gehandhabt worden. Das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter der vergangenen 5 Jahre beträgt für 2-Sterne-Generale 58,7 Jahre. GenMaj Dr. Wagemann ist bei seiner Zurruhesetzung 59 Jahre alt. Die meisten Kommandeure der Führungsakademie hatten diese Dienststellung weniger als 3 Jahre inne. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 150 und 151) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bislang gemäß § 10 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes eine bundeseinheitliche Hygieneverordnung nicht erlassen wurde? Bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung, die genannte Rechtsverordnung zu erlassen, und ist sie in diesem Zusammenhang bereit, insbesondere hinsichtlich der Frage des kombinierten Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Straßentankwagen eine eindeutige Klarstellung herbeizuführen? Zu Frage 150: Bei der auf § 10 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu stützenden bundeseinheitlichen Lebensmittelhygieneverordnung handelt es sich um ein umfangreiches Vorhaben, durch das einerseits die in den Ländern bereits bestehenden, teilweise aber unterschiedlichen Hygienevorschriften abgelöst, andererseits auch für bisher noch nicht geregelte Bereiche des Umgangs mit Lebensmitteln erstmalig Hygieneanforderungen gestellt werden sollen. Das hierfür erforderliche Material einschließlich gutachtlicher Äußerungen von Sachverständigen lag nicht so rechtzeitig vor, daß bereits ein erster Entwurf der Lebensmittelhygieneverordnung hätte verwirklicht werden können. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß wegen des Umfanges und der Vielschichtigkeit dieses Verordnungsvorhabens in besonderem Maße die Notwendigkeit besteht, Vorsorge zu treffen, daß ausgewogene Regelungen geschaffen werden können, die die Erfordernisse der Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln sachgerecht sicherstellen, wobei auch zu berücksichtigen ist, daß die für die Betriebe entstehenden wirtschaftlichen Belastungen tragbar sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 337* Zu Frage 151: Es wird angestrebt, den Entwurf einer bundeseinheitlichen Lebensmittelhygieneverordnung in der zweiten Hälfte des Jahres 1977 dem Bundesrat zuzuleiten. Im Rahmen dieser Verordnung soll auch die Frage des kombinierten Transportes von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien eindeutig geregelt und sichergestellt werden, daß Lebensmittel beim Transport nicht ekelerregend oder sonst nachteilig beeinflußt werden können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß der Bundesminister der Finanzen nach vorheriger Absprache mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in einer am 26. April 1976 an die Oberfinanzdirektionen gerichteten „Vorläufigen Dienstanweisung für Kontrollen des Treibstoffs zum Betrieb von Dieselmotoren" u. a. eine Vorschrift aufgenommen hat, daß anläßlich der Kontrollen von Tanklastwagen, Tankanhängern und Sattelschleppern mit Tankaufliegern stets zusätzlich anhand des Fahrtenbuches oder sonstiger Fahrtunterlagen zu prüfen ist, ob lebensmittelrechtlich bedenklich erscheinende Wechseltransporte von Lebensmitteln und anderen Stoffen (z. B. Chemikalien) vorliegen. Im Verdachtsfall soll unverzüglich die nächstgelegene örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde unterrichtet werden. Diese Maßnahme eröffnet bereits jetzt die Möglichkeit zu verstärkter Überwachung von Lebensmitteltransporten auf deren hygienische Unbedenklichkeit im Rahmen der landesrechtlichen Hygienevorschriften. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 152 und 153) : Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der in der letzten Zeit verstärkt aufgetretenen Hinweise auf Rückstände von Schwermetallen (z. B. Cadmium und Quecksilber) in Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft, und welche Schlüsse zieht sie daraus, um die hiervon ausgehenden Gesundheitsgefahren für den Verbraucher zu beseitigen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nach Verabschiedung des neuen Arzneimittelrechts gesetzlich erreichte Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch eine vergleichbare Verbesserung der Arzneimittelüberwachung von auf dem Markt ausgebotenen Präparaten abzusichern, und welche Maßnahmen im organisatorischen und institutionellen Bereich ist sie hierzu bereit zu ergreifen? Zu Frage 152: Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die zuständigen Behörden der Länder im Jahre 1974 gebeten, vermehrt Untersuchungen über Schwermetalle in Lebensmitteln durchzuführen. Hieraufhin wurden von den Ländern wie auch von Hochschulen und Bundesforschungsanstalten in größerem Umfange Untersuchungen auf Umweltkontaminanten in Lebensmittel vorgenommen. Die Ergebnisse sind der Zentralen Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien (ZEBS) im Bundesgesundheitsamt zur Auswertung zugeleitet worden. Die Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien hat im Jahre 1976 dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit einen Bericht über die besonders bedenklichen Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber in Lebensmitteln vorgelegt. Auf Grund dieses Berichtes kam die interministerielle Projektgruppe „Umweltchemikalien" in ihrem Bericht — „Umweltchemikalien — Probleme — Situation — Maßnahmen" vom März 1976 zu dem Ergebnis, daß von den mit Lebensmitteln aufgenommenen Mengen der in dem Bericht behandelten Schwermetalle z. Z. keine unmittelbaren Gefahren abzuleiten sind, die sofortige gesetzgeberische Maßnahmen notwendig machten. Jedoch sollte dem Problem der Schwermetallkontamination weiterhin vorsorgliche Aufmerksamkeit gewidmet werden, insbesondere mit dem Ziel, die gegebenen Erkenntnislücken durch ausreichend abgesichertes, wissenschaftlich fundiertes Datenmaterial zu schließen. Zu entsprechenden Ergebnissen kommt auch der Ernährungsbericht 1976 der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. Die Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien hat dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Oktober 1976 neue, dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechende Zusammenstellungen von Orientierungsdaten über durchschnittliche Gehaltsmengen von Schadstoffen in Lebensmitteln zugeleitet. Auch hiernach sind nach wie vor Erkenntnislücken vorhanden, so daß eine abschließende Gesamtbewertung noch nicht möglich ist. Die Bundesregierung wird, sobald ihr die erforderlichen, wissenschaftlich fundierten Grundlagen vorliegen, und soweit dies zur Abwendung von Gesundheitsgefahren notwendig scheint, im Rahmen einer Rechtsverordnung Höchstmengen für Umweltchemikalien in Lebensmitteln festsetzen. Zu Frage 153: Nach § 82 des Arzneimittelgesetzes von 1976 ist der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit gehalten, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. In diesem Zusammenhang steht die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 1976 (BT-Drucksache 7/5025), in der er die Auffassung vertreten hat, „daß das Ziel des Gesetzes, nach Artikel 1 §§ 59 bis 64 (jetzt §§ 64 bis 69) für die notwendige Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln zu sorgen, nur erreicht werden kann, wenn die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln intensiviert und die Maßnahmen von Bund und Ländern koordiniert werden. Die einheitliche Durchführung soll durch 338* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 allgemeine Verwaltungsvorschriften nach Artikel 1 § 76 (jetzt § 82) gewährleistet werden". Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages und der Entschließung des Deutschen Bundestages beabsichtigt die Bundesregierung folgende Schritte zu unternehmen: 1. Die Bundesländer werden in Kürze zu einer Erörterung aller Fragen, die mit der bundeseinheitlichen Überwachung nach dem Arzneimitttelgesetz 1976 (§§ 64 bis 69) in Zusammenhang stehen, insbesondere der Intensivierung und Koordinierung der Überwachung des Arzneimittelverkehrs, eingeladen. 2. Die Bundesregierung wird den Bundesländern die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorschlagen, die die Aufgabe haben soll, eine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes 1976 (§ 82), insbesondere der bundeseinheitlichen Überwachung des Arzneimittelverkehrs, vorzubereiten. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 154) : Welche Bestimmungen wird die Bundesregierung in der auf der Ermächtigungsgrundlage des § 10 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu erstellenden bundeseinheitlichen Lebensmittelhygieneverordnung vorsehen, um den Verbraucher vor der Verunreingung von Lebensmitteln, die im Freien, insbesondere an Straßen mit dichtem Autoverkehr, angeboten werden, zu schützen? Die auf der Ermächtigungsgrundlage des § 10 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in Vorbereitung befindliche bundeseinheitliche Lebensmittelhygieneverordnung wird in einem besonderen Abschnitt auch Vorschriften über den Umgang mit Lebensmitteln im Freien enthalten. Um zu sachgerechten Regelungen zu gelangen, die einerseits den Verbraucherschutz sicherstellen und andererseits dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln auf Märkten, Straßen und bei Veranstaltungen im Freien keine unnötigen Beschränkungen auferlegen, müssen angesichts der vielgestaltigen Regelungsnotwendigkeit noch eingehende Erörterungen mit Sachverständigen zu bestimmten Teilfragen geführt werden. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß es der gegenwärtige Sachstand noch nicht erlaubt, mitzuteilen, welche Bestimmungen die Bundesregierung hierfür im einzelnen in der Lebensmittelhygieneverordnung vorsehen wird. Die zu treffenden Regelungen werden aber von dem allgemeinen Grundsatz der Hygiene geleitet werden, daß Lebensmittel so herzustellen, zu behandeln und in den Verkehr zu bringen sind, daß sie keiner ekelerregenden oder sonst nachteiligen Beeinflussung durch Umwelteinflüsse wie Staub, Schmutz, Gerüche und Autoabgase ausgesetzt sind. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatsskretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/33 frage 155) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu ändern, oder sieht sie andere Möglichkeiten, um der Lage Rechnung zu tragen, in der sich viele Krankenhäuser befinden, insbesondere auch die Krankenhäuser der freien gemeinnützigen Träger? Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser sind z. Z. Gegenstand von Beratungen der Bundesregierung, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit im Rahmen eines Gesetzentwurfs zu den von ihr für vordringlich erachteten Problemen der Krankenhausfinanzierung Stellung nehmen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 156): Wie rechtfertigt die Bundesregierung z. B. den Ausschluß des Arzneimittels Wobe-Mugos, über das zahlreiche unbestrittene Publikationen über Erfolge bei der Behandlung von Krebs und akuter Pankreasentzündungen vorliegen sollen, und wie verantwortet die Bundesregierung dies mit der dem neuen Arzneimittelrecht zugrundeliegenden Auffassung, daß Arzt und Patient in der Entscheidung über Heilverfahren und Arzneimittel frei sein sollen? Ein Ausschluß des Arzneimittels Wobe-Mugos trifft nicht zu, denn die genannte Arzneispezialität ist bereits in mehreren Darreichungsformen, nämlich als Dragees, Ampullen, Zäpfchen und Salbe beim Bundesgesundheitsamt ordnungsgemäß registriert. Diese Arzneispezialitäten sind auch in der „Roten Liste" 1976, die jedem Arzt zur Verfügung steht, aufgeführt. Im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen Registrierverfahrens für die weitere Darreichungsform „Klistiertabletten" wurde zwischen dem Bundesgesundheitsamt und dem Anmelder in gegenseitigem Einvernehmen noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen vor der Eintragung in das Spezialitätenregister vereinbart. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher, (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 157) : Trifft es zu, daß die Bemühungen der britschen Kronkolonie Hongkong um die Heilung und Rehabilitierung von Rauschgiftsüchtigen inzwischen weltweites Interesse gefunden haben, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung getan, um diese Erfahrungen für Deutschland nutzbar zu machen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 339* Die kürzlich im Deutschen Fernsehen ausgestrahlte Sendung über vermeintlich neue Wege zur Heilung Suchtkranker in der Kronkolonie Hongkong haben nach kritischer Einschätzung den Wert der auch hier verfolgten „Aversionstherapie". Das Besondere liegt wohl mehr in den äußeren Umständen, die in der Sendung gezeigt wurden. So wurde dort von Mönchen ein Kräutertrank zubereitet, der zu Erbrechen führt und damit die Abneigung gegen Drogen suggestiv vorbereitet; außerdem findet das Ritual der Behandlung in einem Kloster statt. Hier liegen keine weiteren Informationen darüber vor, daß dort wirklich neue Therapieansätze verfolgt werden oder der verabfolgte Trank sich als ein spezifisches Präparat zur Aussteuerung von Drogenabhängigkeit besonders eignet. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit verfolgt seit längerem u. a. therapeutische Ansätze, die in Asien entwickelt und auch in Hongkong besonders beachtet werden. Dabei handelt es sich jedoch um den spezifischen Einsatz der Akupunktur, nicht um medikamentöse Verfahren. Grundsätzlich ist bei der Übertragung von sozialtherapeutischen Verfahren aus Asien auf Patienten in der Bundesrepublik zu beachten, daß sie in einem anderen Kulturraum entwickelt wurden, daß die psychosozialen Bedingungen, die zur Erkrankung geführt haben, oft sehr unterschiedlich sind und daß auch die Einstellung zur Therapie anders als bei uns ist. Nach allen bisherigen Erfahrungen lassen sich deshalb solche Verfahren nur sehr begrenzt in der Bundesrepublik einsetzen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 158) : Trifft es zu, daß das bei der Herstellung von Chemikalien, Kunststoffen und Pflanzenschutzmitteln anfallende Hexadilorbenzol in der Natur kaum abgebaut wird und deshalb in den USA wegen seines möglicherweise krebserregenden und auch sonst gesundheitsschädlichen Charakters die Anwendung verboten werden soll, und welche Erkenntnisse geben in der Bundesrepublik Deutschland zu welchen Maßnahmen Anlaß? Hexachlorbenzol wird u. a. hergestellt zur Verwendung als Saatbeizfungizid. Wegen seiner Persistenz ist ein Verbot des Hexachlorbenzols in dem Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel, der dem Bundesrat am 17. Dezember 1976 zugeleitet wurde, generell vorgesehen. Verdachtsmomente über eine mögliche krebserregende Wirkung des Hexachlorbenzols liegen in der Bundesrepublik nicht vor. Über die Aussage einer möglicherweise krebserregenden Wirkung des Hexachlorbenzols und ein Verbot dieses Stoffes in den USA gab es keine offizielle Bestätigung von amerikanischer Seite. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 159) : Wie beurteilt die Bundesregierung Befragungsaktionen wie die der Illustrierten „stern" in der Ausgabe Nummer 4 „Ist Ihr Herz in Gefahr", und wird sie unter dem Gesichtspunkt der Gesundheits- und Datensicherung Konsequenzen daraus ziehen? Die Bundesregierung hat die Aktion des „stern" zur Erkennung von Risikofaktorenträgern für HerzKreislauf-Erkrankungen mit Interesse zur Kenntnis genommen und ist bei deren Vorbereitung unterstützend tätig geworden. Rücklauf und Auswertung der Daten werden nach Abschluß der Aktion unter verschiedenen Aspekten zu betrachten sein, wobei die Frage nach einer genügend breiten Treffsicherheit des Befundbogens im Vordergrund steht. Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit steht umfangreiches Vergleichsmaterial zur Prüfung der Effektivität unterschiedlicher Untersuchungs- und Befragungsmethoden zur Früherfassung von Herz-Kreislaufrisikofaktoren zur Verfügung, das derzeit in einem Forschungsauftrag ausgewertet wird. Ob und ggf. welche gesundheitspolitischen Konsequenzen zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung zu ziehen sind, bleibt einer späteren Entscheidung auf der Basis der dann vorliegenden Ergebnisse vorbehalten. Der Stern hat in Heft 3, Seite 64, die absolut vertrauliche Behandlung aller Angaben der Einsender zugesichert. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 160 und 161) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Umweltgefährdung durdi Hexachlorbenzol (HCB) vor, und wenn ja, worin bestehen diese? In welchen Pflanzenschutzmitteln kommt Hexachlorbenzol überwiegend zur Anwendung? Zu Frage 160: Der Bundesregierung ist die Persistenz des Hexachlorbenzols bekannt. Eine mögliche Umweltgefährdung durch diesen Stoff ist daher nicht auszuschließen. Im tierischen Fettgewebe und in der Muttermilch wird Hexachlorbenzol angereichert. 340* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Die Bundesregierung beabsichtigt, in einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel ein generelles Verbot für Hexachlorbenzol herbeizuführen. Der Verordnungsentwurf ist bereits am 17. Dezember 1976 dem Bundesrat zugeleitet worden (Bundesrats-Drucksache 735/76). Zu Frage 161: Hexachlorbenzol ist in der Bundesrepublik Deutschland nur als Saatbeizfungizid für Weizen zugelassen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 179): Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen daß die zum 1. Januar 1977 mit der kommunalen Neugliederung begründete Kündigung der Postschließfächer bei den Poststellen Klein-Gerau und Worfelden zurückgenommen wird, da die Poststellen personell auf dem gleichen Stand bleiben und der Bevölkerung ein Abholen der Post in Büttelborn nicht zugemutet werden sollte? Die Weisung an die Poststellen in den bisher selbständigen Gemeinden Klein-Gerau und Worfelden, die Abholung auf Antrag nicht mehr zuzulassen, beruht auf einem Irrtum. Da die beiden Poststellen weiterhin den Zustelldienst in den Ortsteilen Klein-Gerau und Worfelden ausführen, können dort auch Sendungen abgeholt werden. Den betroffenen Postkunden wurde die Abholung bereits wieder ermöglicht. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 180 und 181) : Ist die Bundesregierung bereit, sich aus Anlaß der bevorstehenden ersten direkten Wahl zum Europäischen Parlament für die Herausgabe eines supranationalen Postwertzeichens in den neun Ländern der Europäischen Gemeinschaft einzusetzen? Beabsichtigt die Bundesregierung, wenn diese Bemühungen scheitern sollten, sich dafür einzusetzen daß im Bereich der Deutschen Bundespost eine Briefmarke herauskommt, die auf das Ereignis der ersten Direktwahl zum Europäischen Parlament hinweist? Zu Frage 180: Die „Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen" hat, zuletzt auf der VII. Ordentlichen Vollversammlung, die vom 11. bis (1 22. September 1972 in Den Haag stattfand, entschieden, daß der Einführung eines europäischen Postwertzeichens unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Die Hinderungsgründe liegen in der unterschiedlichen Höhe der Gebühren in den einzelnen Ländern und im Gefälle zwischen den Währungen der einzelnen Länder. Diese Unterschiede würden dazu führen, daß diese Postwertzeichen in dem Land gekauft würden, in dem sie unter Ausnutzung des Gebühren- und Währungsgefälles zum niedrigsten Preis zu erstehen wären. Auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist zu dem Ergebnis gekommen, daß es nicht zweckmäßig ist, die Frage der Austauschbarkeit der von den Mitgliedstaaten herausgegebenen Postwertzeichen weiter zu verfolgen (vgl. die in Ablichtung beigefügte Antwort der Kommission vom 19. 6. 1975 auf die schriftliche Anfrage von Herrn Johnston). Die in der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für das Post- und Fernmeldewesen zusammengeschlossenen Postverwaltungen fördern bereits seit 1960 den europäischen Gedanken durch die regelmäßige Herausgabe der „EUROPA"-Marken. Auf diesen Marken werden nach Abstimmung zwischen den Verwaltungen in den einzelnen Jahren jeweils die gleichen Themen behandelt, wobei auch stets die Angabe „EUROPA" verwendet wird. Zu Frage 181: Die Anregung wird in die Planungsunterlagen für ein Sonderpostwertzeichenprogramm 1978 aufgenommen. Der Programmbeirat der Deutschen Bundespost wird dazu in seiner Sitzung am 20. 1. 1977 eine Empfehlung abgeben, über die der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen abschließend entscheidet. SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 111/75 von Herrn Johnston an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (25. April 1975) Betrifft: Gemeinsamer Portostandard Welche Beratungen haben im Hinblick auf die Einführt einer allgemeine Geltung des Portos aus einem Mitgliedsland in alle anderen Mitgliedsländer nach einem gemeinsamen Kostenstandard stattgefunden? Antwort (19. Juni 1975) Da die von der Kommission unternommenen Versuche zur Harmonisierung der Grundpostgebühren Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 341* zu keinem Erfolg geführt haben, hat es die Kommission nicht für zweckmäßig gehalten, die etwaige Austauschbarkeit der von den Mitgliedstaaten herausgegebenen Postwertzeichen zu prüfen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 187): Was hat die Bundesregierung, nach dem die Deutsche Bundespost wieder Gewinne erwirtschaftet, unternommen, um die postalische Versorgung des flachen Landes, insbesondere die Ausstattung kleinerer Orte mit öffentlichen Fernsprechzellen, zu verbessern, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß jeder Ort wenigstens mit einer öffentlichen Fernsprechzelle ausgestattet sein sollte? Die Deutsche Bundespost hat sich stets um die Versorgung des flachen Landes bemüht und ihr Dienstleistungsangebot im Post- und Fernmeldewesen der Nachfrage ihrer Kunden angepaßt. Nach einer bundesweiten Aktion sind deshalb heute praktisch alle Orte mit mehr als 200 Einwohnern mit einer jederzeit zugänglichen Fernsprechzelle mit Münzfernsprecher ausgestattet. Auch bei der durch kostenbewußte Unternehmensführung erreichten Gewinnsituation ist die Deutsche Bundespost allerdings verpflichtet, ihre Dienstleistungen durch wirtschaftliche Unternehmensführung aus den eigenen Einnahmen zu finanzieren. Da selbst in vielen kleinen Orten mit mehr als 200 Einwohnern die Einnahmen der Fernsprechzellen bei weitem nicht kostendeckend sind, wäre es nicht zu vertreten, in noch kleineren Orten öffentliche Fernsprechzellen einzurichten. Die wirtschaftlichen Verluste müßten letzten Endes von allen anderen Benutzern von Fernmeldeeinrichtungen mitfinanziert werden. Um auch den Belangen des dünner besiedelten ländlichen Raumes zu genügen, bietet die Deutsche Bundespost wesentlich kostengünstigere öffentliche Sprechstellen mit gewöhnlichen Sprechapparaten an, die als gemeindliche öffentliche Sprechstellen auf Antrag der Gemeinden eingerichtet werden. Solche öffentlichen Sprechstellen haben gegenüber dem Münzfernsprecher in der Fernsprechzelle den wesentlichen Vorteil, daß sie auch angerufen werden können. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 193 und 194) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Vordringen privater Unternehmen im Paketdienst? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Interesse der Deutschen Bundespost wieder herzustellen? Zu Frage 193: Der Paketdienst der Deutschen Bundespost befindet sich seit jeher im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern. Die Aktivitäten neuer privater Unternehmen im Kleingutbereich bedeuten eine Verschärfung des Wettbewerbs. Zu Frage 194: Die Deutsche Bundespost ist entschlossen, der neuen Konkurrenz durch eine aktive Marktpolitik und durch einen verbesserten Service entgegenzutreten. Dies geschieht u. a. durch die konsequente Fortführung der Kooperation mit Paketversendern, durch den Aufbau eines Transportnetzes mit schnellen Paketpostzügen, durch den weiteren zügigen Aufbau eines Transportkettensystems mit Kleincontainern, und durch die Erweiterung des Dienstleistungsangebots (z. B. Einführung der Rücknahme von Paketsendungen und Päckchen, Erhöhung des Nachnahmebetrages auf 3 000 DM). Die Frage von marktordnenden Maßnahmen wegen der durch die Bedienungspflicht bestehenden Wettbewerbsverzerrungen wird untersucht. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/33 Frage 198) : Trifft es zu, daß die Postbeamtenkrankenkasse die Kosten für indizierte Schwangerschaftsabbrüche nicht in jedem Fall trägt, weil ihre Satzung eine solche Erweiterung des Leistungskatalogs nicht zuläßt, trifft dies auch für andere Kassen zu, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf gesetzlichem Weg Anpassungen der zugrundeliegenden Satzungen zu erwirken? Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nach den Grundsätzen des Selbstverwaltungsrechts (paritätische Besetzung der Organe) organisiert ist. Versicherungsbedingungen und Leistungsumfang werden von den Organen der Krankenkasse (Vorstand und Vertreterversammlung) beschlossen. Der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen übt die Staatsaufsicht aus. Es trifft zu, daß die Postbeamtenkrankenkasse derzeit Kassenleistungen bei nicht rechtswidrigem Abbruch der Schwangerschaft nur im Falle einer medizinischen oder eugenischen Indikation übernimmt. Dies resultiert aus der engen Bindung der Kasse an die Beihilfevorschriften. Die Leistungen der Post- 342* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 beamtenkrankenkasse werden nämlich nur ergänzend zu den Leistungen nach den Beihilfevorschriften gewährt. Aufwendungen, die nicht beihilfefähig sind, begründen daher grundsätzlich keinen Anspruch auf Kassenleistungen. Nach den zur Zeit gültigen „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen" des Bundes (Beihilfevorschriften) werden bei nicht rechtswidrigem Abbruch der Schwangerschaft die hiermit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nur dann als beihilfefähig anerkannt, wenn eine medizinische oder eugenische Indikation vorliegt (Krankheitsfälle). Im Hinblick auf das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz — StREG — vom 28. August 1975 (BGBl. I S. 2289) prüft der für die Beihilfevorschriften zuständige Bundesminister des Innern zur Zeit, ob künftig auch Aufwendungen bei einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft aus ethischer oder sozialer Indikation als beihilfefähig anzuerkennen sind. Das Ergebnis wird in Kürze mit den Bundesländern in der Bund-Länder-Kommission „Beihilferecht" erörtert werden. Eine Änderung der Beihilfevorschriften würde voraussichtlich im Mai d. J. bekanntgegeben. Unabhängig von dieser Entwicklung prüft die Postbeamtenkrankenkasse, ob nicht ausnahmsweise bereits vor einer Änderung der Beihilfevorschriften Kassenleistungen bei nicht rechtswidrigem Abbruch der Schwangerschaft aus ethischer oder sozialer Indikation gewährt werden können. Die Organe der Kasse werden voraussichtlich am 10./11. Februar 1977 entsprechende Beschlüsse fassen. Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen) erbringen seit 1. Dezember 1975 Leistungen in allen Fällen des nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 200 f der Reichsversicherungsordnung, eingefügt durch das StREG vom 28. August 1975. Die Postbeamtenkrankenkasse gehört nicht zu den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung; sie ist eine Sozialeinrichtung der Deutschen Bundespost aufgrund § 28 Postverwaltungsgesetz. Dagegen gehört die Bundespostbetriebskrankenkasse zu den gesetzlichen Krankenkassen und erbringt Leistungen nach den Grundsätzen der Reichsversicherungsordnung. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 8/33 Fragen 209 und 210) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Plänen ein, Postboten als Altenpfleger ausbilden zu lassen, damit sie bei ihren Zustellgängen betagten Bürgern mit fachmännischen Tips und kleinen Handreichungen unter die Arme greifen können oder in der Lage sind, in dringenden Fällen schnelle Hilfe zu leisten? Ist aus der Tatsache, daß der Präsident der Oberpostdirektion Frankfurt und der Direktor des Postamts Hanau sich hinsichtlich der Realisierung derartiger Pläne bereits wohlwollend ausgesprochen haben sollen, zu entnehmen, daß die Deutsche Bundespost diesen Vorschlägen positiv gegenübersteht? Das Bundespostministerium hat grundsätzlich nichts gegen eine solche Initiative einzuwenden, die dazu beitragen kann, die Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost sicherer zu machen und das Dienstleistungsangebot sinnvoll zu erweitern. Das Bundespostministerium wird deshalb die Vorschläge in einer Arbeitsgruppe prüfen. Das ist auch wegen der Beteiligung anderer Ressorts notwendig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist deshalb eine Stellungnahme zu den Vorschlägen leider noch nicht möglich. U. a. müssen folgende Fragen geklärt werden: Organisatorisch: Welche Hilfeleistungen lassen sich durch Briefträger erbringen und wie können sie ohne Beeinträchtigung der Briefzustellung erbracht werden? Personell: Sind die Briefträger bereit und geeignet, Altenhilfe zu leisten. Lassen sich vertretbare Dienstpläne aufstellen? Wie soll die Ausbildung organisiert werden? Finanziell: Wer trägt die Kosten für Ausbildung und Tätigkeit? Über die bisherigen Besprechungen mit Institutionen im Hanauer Raum wird die Oberpostdirektion Frankfurt dem Bundespostministerium demnächst berichten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 215) : Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß ein historisches Stadtbild nicht durch städtebauliche Fehlleistungen beeinträchtigt werden darf, und wenn ja, sollte dann nicht der Bau des 90 Meter hohen Fernmeldeturms verhindert werden, um die als einzigartig anerkannte Silhouette der Stadt Soest zu erhalten, insbesondere, da sich z. B. mit der Haar auch eine andere Standortmöglichkeit bietet? Die Deutsche Bundespost ist gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen technisch und betrieblich den Anforderungen des Verkehrs entsprechend weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen. Zur Bereitstellung einer ausreichenden Fernmeldeversorgung nutzt die Deutsche Bundespost für den Fernsprechverkehr neben den Kabelverbindungen auch den Richtfunk. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 343* In Soest wurde bereits im Jahre 1967 eine Knotenvermittlungsstelle mit dem dazugehörigen Antennenträger gebaut. Das sprunghaft steigende Verkehrsvolumen sowie die Erschließung neuer Frequenzbereiche und Dienste erfordert es, den vorhandenen, 30 m hohen Antennenträger jetzt gegen einen aufnahmefähigeren Fernmeldeturm mit Antennenplattformen in 60 und 67,5 m Höhe auszutauschen. Aus übertragungstechnischen Gründen kann der Fernmeldeturm in Soest nicht weiter als 20 m vom Gebäude entfernt errichtet werden. Bei größeren Abständen müßten zur Anbindung des Turmes an die Knotenvermittlungsstelle alle Fernsprechfernverbindungen zu einem einzigen Leitungsbündel (Kabel) zusammengefaßt werden. Das könnte zu einem Ausfall aller Richtfunklinien bei Unterbrechung des Kabels führen. Die Verbindung zwischen einem Fernmeldeturm und einer zugehörigen Vermittlungsstelle über eine größere Entfernung ist außerdem außerordentlich kostenaufwendig. Unter Berücksichtigung insbesondere der Abschreibungszeiträume und der Zinsen beliefen sich die Mehrkosten für technische Anlagen auf rd. 4,2 Millionen DM. Der geplante Fernmeldeturm wird außerhalb des historischen inneren Stadtbezirks in einer Randzone stehen. Bedingt durch die vorwiegend engen Straßen ist ein Durchblick auf den Turm kaum möglich. Außerdem liegt der Turm nicht in einer Verlängerungsachse durchgehender Straßenzüge, so daß eine dominierende und damit störende Wirkung ausgeschlossen sein dürfte. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß der Regierungspräsident von Arnsberg das Bauvorhaben positiv beurteilt und die Einwände der Stadt Soest abgewiesen hat. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 221) : Wie erklärt die Bundesregierung den Unterschied zwischen ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage Nummer 72 in Drucksache 7/5749 und der Feststellung des Personalrats im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der in seinem Schwerpunktprogramm 1976 bis 1979 an die Leitung des Hauses appelliert hat, „eine übermäßige Belastung einzelner ebenso zu vermeiden, wie eine ungenügende Beschäftigung"? Die Bundesregierung sieht zwischen ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 72 in Drucksache 7/5749 und der Feststellung des Personalrats im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in seinem Schwerpunktprogramm 1976 bis 1979 keinen Unterschied. Der auszugsweise zitierte Programmpunkt des Personalrats hat insgesamt folgenden Wortlaut: „3. Der Personalrat appelliert an alle Verantwortlichen, ihren Mitarbeitern Sinn, Zweck, Bedeutung und Wert ihrer Arbeit klarzumachen, damit sich alle als vollwertige Mitarbeiter des Hauses fühlen und entsprechend handeln. Spezielle Kenntnisse und Neigungen sollten im allseitigen Interesse stärker berücksichtigt werden, damit es möglich ist, eine übermäßige Belastung einzelner ebenso zu vermeiden, wie eine ungenügende Beschäftigung." Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 222) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß der nach dem Gesetz über Investitonszuschüsse im sozialen Wohnungsbau vom 27. Dezember 1974 für Investitionszuschüsse gesetzte Termin für die Bezugsfertigkeit, nämlich der 30. Juni 1977, erhebliche Schwierigkeiten in kunjunkturpolitischer Sicht aufwirft und es dringend geboten ist, diesen Termin zu verschieben, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen? Die Zielsetzung des Investitionszuschußgesetzes, durch die von vornherein zeitlich begrenzte Gewährung der Zuschüsse auf eine beschleunigte Abwicklung und Stützung der Wohnungsbauprogramme der Länder hinzuwirken, um damit in den Jahren 1975 und 1976 eine stärkere Auslastung der Hochbaukapazitäten zu erzielen, ist erreicht worden: Nach den gegenwärtigen Erkenntnismöglichkeiten wird der voraussichtliche Gesamtaufwand auf rd. 900 Mio. DM geschätzt; der ursprünglich angenommene Mittelbedarf wird damit um ein Mehrfaches überschritten (vgl. auch meine Antworten auf die Anfragen der Abgeordneten Dr. Schneider, Drucksache 7/5825, und Pawelczyk, Drucksache 7/5926). Die der Bundesregierung bisher bekanntgewordenen Auswirkungen des gesetzlich bestimmten äußersten Fertigstellungstermins lassen in konjunkturpolitischer Hinsicht keine so erheblichen Schwierigkeiten erwarten, daß es geboten wäre, diesen Termin generell zu verschieben. Bei dem weit fortgeschrittenen Abwicklungsstand handelt es sich im übrigen weniger um ein Problem des Bauhauptgewerbes (Rohbau) als um eine Frage der Kapazitätsauslastung im Ausbaugewerbe. Hier aber dürften nach Auslaufen der verstärkten Modernisierungsmaßnahmen in absehbarer Zeit wieder größere Kapazitätsspielräume vorhanden sein. Ob eine regional gezielte Modifizierung des Fertigstellungstermins in Erwägung gezogen werden sollte, wofür im Bundeshaushalt ggf. weitere Mittel für etwa notwendig werdende Mehraufwendungen zur Verfügung gestellt werden müßten, soll im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen der Bundesregierung entschieden werden. 344* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 236 und 237): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung von Bürgerinitiativen — die sich auf vorliegende Erfahrungen und Berechnungen stützen soll —, wonach durch Nutzung der Windenergie der Anteil des Öls an der bundesdeutschen Elektrizitätserzeugung voll und ganz ersetzt werden könne? Kann angenommen werden, daß die vom Bundesforschungsminister in dem von ihm herausgegebenen Buch „Forschung aktuell" erhobene Forderung, eine Prototyp-Windenergieanlage zu errichten, in absehbarer Zeit erfüllt wird? Zu Frage 236: In der Studie „Energiequellen für morgen?" wurde u. a. auch die Möglichkeit der Nutzung der Windenergie in der Bundesrepublik Deutschland ausführlich untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher Randbedingungen in der Bundesrepublik etwa 220 TWh/a elektrische Energie aus Wind erzeugt werden könnte. Dies entspricht rund 2/3 der derzeitigen Bruttostromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung für die Nutzung dieses Potentials sind große Windkraftwerke mit einer Leistung von 2 bis 3 MW, die nicht Stand der Technik sind. Die Studie regt deshalb an, derartige Windkraftwerke zu entwickeln. Unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Entwicklungs- und Erprobungszeit sowie einer Markteinführungsphase mit tragbarem wirtschaftlichem Risiko wird in der Studie eine Abschätzung durchgeführt, nach der im Jahre 2000 zehn bis dreißig TWh elektrischer Energie aus Windenergie erzeugt werden könnten. Die Gesamtstromerzeugung aus Erdölprodukten in öffentlichen Wärmekraftwerken und Industriekraftwerken betrug im Jahr 1974 rund 25 TWh. Wenn man die Zeitdifferenz in den Aussagen außer acht ließe und damit von einem absolut nicht wachsenden Beitrag des Öls zur Stromerzeugung bis zum Jahre 2000 ausginge, so gäbe es keinen Widerspruch zu der von Ihnen angeführten Ansicht von Bürgerinitiativen. Allerdings müßte bei insgesamt wachsendem Bedarf der elektrische Strom dann zunehmend mit Hilfe anderer Energiequellen erzeugt werden. Die Annahme eines stagnierenden Bedarfs dürfte unrealistisch sein. Zu Frage 237: Die in der Studie „Energiequellen für morgen?" gegebene Anregung, eine Prototyp-Windenergieanlage zu errichten, ist bereits aufgegriffen worden. Im Herbst 1976 wurde eine Ausschreibung durchgeführt, um Angebote für die Erarbeitung baureifer Unterlagen für eine Windenergieanlage im Leistungsbereich 1 bis 3 Megawatt zu erhalten. Die Einzelverhandlungen mit dem in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht günstigsten Anbieter sind bereits aufgenommen worden. Mit der Vergabe der Arbeiten ist kurzfristig nach der Verabschiedung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 1977 zu rechnen. Falls diese Arbeiten die in der Studie „Energiequellen für morgen?" enthaltenen Kostenabschätzungen im wesentlichen bestätigen und bei der Detailkonstruktion einer großen Windenergieanlage keine Probleme auftauchen, die noch eine eingehendere Einzeluntersuchung erfordern, ist Ende 1978 mit der Entscheidung über den Bau einer Prototyp-Windenergieanlage zu rechnen. Anlage 73 Antwort des Bundesministers Frau Schlei auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Fragen 249 und 250) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Alwin Brück, (siehe Frankfurter Rundsdiau vom 12. Dezember 1976) die Deutschen im heutigen Süd-West-Afrika sollten in einem künftigen Namibia verbleiben, um beim Aufbau des Landes zu helfen, den bisher erbrachten großen persönlichen und wirtschaftlichen Aufbauleistungen der dortigen Bevölkerung nicht gerecht werden, und wenn ja, welche Forderungen wird sie daraus ziehen? Hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßiger, mit allen politischen Mitteln einen bruchlosen Übergang vom gegenwärtigen zum zukünftigen Status Namibias zu fördern, anstatt sich mit Überlegungen zu Flüchtlings- und Wiederaufbauproblemen zu beschäftigen, die eine krisenhafte Entwicklung als unausweichlich unterstellen? Zu Frage 249: Die Bundesregierung erwartet, daß das entgegen den Forderungen der Vereinten Nationen immer noch von der Republik Südafrika verwaltete Namibia bald ein unabhängiger Staat wird, in dem die Menschenrechte gelten und realisiert werden, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht für alle Bevölkerungsteile. Dafür wird sich die Bundesregierung weiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Nachdruck einsetzen. Die Bundesregierung hofft, daß die in Namibia lebenden deutschen Staatsbürger und Deutschstämmigen auf der Grundlage der oben genannten politischen Vorstellungen einen Beitrag für ein unabhängiges Namibia leisten, der der weiteren Entwicklung dieses Landes dient. Die Bundesregierung verkennt dabei nicht, daß sich viele Deutsche bzw. Deutschstämmige in anerkennenswerter Weise in Namibia eine Existenzgrundlage aufgebaut haben. Zu Frage 250: Ja, die Bundesregierung hofft, daß der Übergang zu einem unabhängigen Namibia auf friedlichem Wege erfolgt. Dafür setzt sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein. Sie wird jedoch bei ihren Überlegungen keine Erfahrungen ausschließen, die sie beim Unabhängigwerden anderer afrikanischer Staaten gemacht hat. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1977 345* Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schrader (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/33 Frage 251) : Fällt unter die Aussage der neuen Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, „die Zeit dränge, auf die Forderungen der Entwicklungsländer nach neuen Strukturen der Weltwirtschaft einzugehen", auch die Forderung nach der Schaffung von integrierten oder separaten Rohstoffabkommen? Diese Aussage bedeutet nicht, daß wir die Forderungen der Entwicklungsländer so, wie sie uns zu den einzelnen Rohstoffen gestellt werden, akzeptieren. Vielmehr muß die Bundesregierung ernsthaft und konstruktiv auch über Rohstoffabkommen in Prüfung des Einzelfalles verhandeln, wie sie dies in Nairobi bei der UN-Weltkonferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD IV) und in der Regierungserklärung betont hat. Wir müssen dabei nach dauerhaften Lösungen suchen, die im Interesse aller liegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte.


Rede von Hans-Eberhard Urbaniak
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Kollege Schmidt, können Sie mir bestätigen, daß die Berechnung der Renten nach dem Bruttolohn Bestandteil des Konsolidierungsprogramms ist und daß dies für die nächsten Jahre voll durchgehalten werden soll?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Es ist völlig richtig, daß in der Regierungserklärung steht, daß die erste Rentenberechnung bruttolohnbezogen erfolgt und die Anpassungen dann nach einem anderen Modus erfolgen.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

    Aber das ist ja nachzulesen. Ich nehme an, das hat
    jeder in der Regierungserklärung nachgelesen und
    braucht hier nicht noch einmal bestätigt zu werden.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einiges aus der Sicht der Freien Demokraten zu den Schwerpunkten sagen. — Bitte schön, Herr Kollege Geisenhofer.