Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weitergebe, zwei Bemerkungen zur Geschäftsordnung: Wenn ein Mitglied der Bundesregierung gemäß Art. 43 der Verfassung in der Debatte spricht, kann es zu jedem Gegenstand sprechen. In diesem Falle können auch an das Mitglied der Bundesregierung Zwischenfragen gerichtet werden, aber es liegt — wie bei jedem anderen Redner — in dessen Ermessen, ob es eine Zwischenfrage zulassen will oder nicht.
Eine weitere Bemerkung zur Geschäftsordnung: Nach § 33 unserer Geschäftsordnung soll nach einer Erklärung der Bundesregierung eine abweichende Meinung zu Wort kommen. Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Dr. Wörner.