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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 255. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 18185 B Wahl des Abg. Henke zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 18185 B Erweiterung der Tagesordnung 18239 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 18185 B Erklärung der Bundesregierung zur Konferenz von Puerto Rico Schmidt, Bundeskanzler 18186 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Strauß CDU/CSU 18192 A Dr. Ehrenberg SPD 18200 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 18207 D Genscher, Bundesminister AA 18216 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 18218 C Wehner SPD 18219 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Zukunftschancen der jungen Generation in der Bildung und im Beruf — Drucksachen 7/4836, 7/5099 — Pfeifer CDU/CSU . . . . . . . . . . 18221 B Rohde, Bundesminister BMBW . . . . . 18239 C Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . 18245 A Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 18254 C Frau Schuchardt FDP . . . . . . . 18258 D Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern 18263 D Dr. Glotz, Parl, Staatssekretär BMBW . 18270 B Möllemann FDP 18274 D Thape, Senator der Freien Hansestadt Bremen 18279 A Kroll-Schlüter CDU/CSU 18281 A Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 18282 A Ewen SPD 18282 C von Hassel, Vizepräsident 18246 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1977 (Handwerkszählungsgesetz 1977) — Drucksache 7/5228 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5517 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5375 — in Verbindung mit Beratung des Antrags gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Deckungsvorschlag für den von II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1977 (Handwerkszählungsgesetz 1977) — Drucksache 7/5540 — 18239 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsausbildung (Ausbildungsplatzförderungsgesetz) — Drucksache 7/5236 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5544 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/5490, 7/5509 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung — Drucksache 7/5237 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5544 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/5490, 7/5509 —in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/5261 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5544 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft Drucksachen 7/5490, 7/5509 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Rücklagenbildung für Berufsausbildungsverhältnisse) — Drucksache 7/5280 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5544 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/5490, 7/5509 — Rappe (Hildesheim) SPD 18285 A Schedl CDU/CSU 18287 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 18289 C Huonker SPD . . . . . . . . . . 18293 A Dr. Hornhues CDU/CSU 18294 B Frau Schuchardt FDP 18295 D Dr. Gölter CDU/CSU 18298 B Rohde, Bundesminister BMBW 18301 D Namentliche Abstimmung 18296 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Körperschaftsteuerreformgesetz — Drucksachen 7/4803, 7/5021 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/5476, 7/5502 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten van Delden, Lampersbach, Sick, Dr. Sprung, Dr. Kunz (Weiden), Schedl, Schmidhuber, Frau Pieser, Dr. Unland und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform — Drucksache 7/3774 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/5476, 7/5502 — Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . . . . 18306 A Frau Will-Feld CDU/CSU) . . . . . . 18307 A Hoppe FDP 18307 D Wohlrabe CDU CSU . . . . . . . 18308 C Löffler SPD 18310 A Offergeld, Parl. Staatssekretär BMF . . 18311 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung — Drucksache 7/261 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/5456, 7/5458 — Schreiber SPD 18313 A Eilers (Wilhelmshaven) CDU/CSU . . . 18314 B Zywietz FDP . . . . . . . . . . 18315 D Fragestunde — Drucksachen 7/5482 vom 25. 6. 1976 und 7/5515 vom 29. 6. 1976 — Vorsorgliche Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausgleich der sich abzeichnenden Ernteausfälle für die Landwirtschaft als Folge der langanhaltenden Trockenheit DringlAnfr Cl 29.06.76 Drs 07/5515 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18226 B, D, 18227 A, B , C, D, 18228 A ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . . 18226 C ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 18226 D ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18227 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18227 B ZusFr Susset CDU/CSU 18227 C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18227 C ZusFr Dr. Früh CDU/CSU 18227 D ZusFr Ey CDU/CSU 18228 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 III Maßnahmen der Bundesregierung angesichts der durch das Zusammenwirken der italienischen Bardepotregelung und die langanhaltende Trockenheit verschärfte äußerst kritische Lage vor allem an den süddeutschen Rindermärkten DringlAnfr C2 29.06.76 Drs 07/5515 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . 18228 B, D, 18229 A, B, D, 18230 A ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . 18228 D, 18229 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 1.8229 B ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 18229 C ZusFr Dr. Früh CDU/CSU 18230 A Vorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherstellung der Wasserversorgung für die Bevölkerung bei der anhaltenden Trockenheit DringlAnfr C3 29.06.76 Drs 07'5515 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . 18230 C, D, 18231 A, B ZusFr Josten CDU CSU 18230 D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18231 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 18231 B ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 18231 C Einsatz von Hilfsorganisationen zum Was- serfahren in den Wassernotstandsgebieten DringlAnfr C4 29.06.76 Drs 07/5515 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 18231 D, 18232 A, B, C ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . . 18232 A, B ZusFr Bremm CDU/CSU . . . . . . . 18232 B Einbeziehung der Entwicklungsländer in den internationalen Praktikantenaustausch MdlAnfr A3 25.06.76 Drs 7/5482 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . . 18232 D, 18233 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 18233 A ZusFr Josten CDU/CSU 18233 B Folgerungen aus der Feststellung einer Untersuchung über Strompreise, daß die Bundesrepublik Deutschland die höchsten Strompreise hat, sowie Kosten der Erzeugung von Strom aus den verschiedenen Energiequellen MdlAnfr A53 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A54 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Zeitel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18233 C, D, 18234 A, B, C, D, 18235 A ZusFr Dr. Zeitel CDU/CSU 18233 D, 18234 A, C, D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 18234 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 18235 A Auswirkungen des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer auf den internationalen Praktikantenaustausch der deutschen Landjugend MdlAnfr A4 25.06.76 Drs 07/5482 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 18235 B Beurteilung der Finanzsituation der Rentenversicherungsträger sowie Zulassung freiwilliger Beitragsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung über den Pflichtbeitrag hinaus MdlAnfr A5 25.06.76 Drs 07/5482 Urbaniak SPD MdlAnfr A6 25.06.76 Drs 07/5482 Urbaniak SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 18235 B, D, 18236 A, B, C, D ZusFr Urbaniak SPD . . . . . 18235 C, 18236 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 18236 A, C ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . . . 18236 A Gründe für die Schlußfolgerung der Bundesregierung, es bestehe ein Bettenüberhang in Krankenhäusern, und Festhalten am Prinzip der kostendeckenden Pflegesätze MdlAnfr Al2 25.06.76 Drs 07/5482 Geisenhofer CDU/CSU MdlAnfr A13 25.06.76 Drs 07/5482 Geisenhofer CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 18237 A, B, C, D, 18238 A, B ZusFr Geisenhofer CDU/CSU . . . . . 18237 B ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . . 18237 B ZusFr Braun CDU/CSU 18237 C ZusFr Egert SPD 18237 D ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU 18237 D ZusFr Jaunich SPD . . . . . . . . 18238 A Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zur Förderung krankenhausentlastender Einrichtungen und Sicherstel- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 lung der Betriebskosten sowie Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach Planung des bedarfsgerechten Krankenhaussystems mit dem derzeitigen Instrumentarium auch bei Bestehen eines Bettenüberhangs MdlAnfr A14 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Schleicher CDU/CSU MdlAnfr A15 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Schleicher CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 18238 B, C, D, 18239 A ZusFr Frau Schleicher CDU/CSU . . . 18238 C ZusFr Jaunich SPD 18238 D ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU . . . . . . . 18239 A Nächste Sitzung 18317 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .18319* A Anlage 2 Entschließung zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts . . . . . . . . 18319* C Anlage 3 Kosten der von der Bundesregierung für die Zeit vom 19. Juni bis 3. Oktober 1976 vorgesehenen Anzeigen und Beilagen in Zeitungen oder Zeitschriften MdlAnfr A96 18.06.76 Drs 07/5404 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18319* C Anlage 4 Anzahl der vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 verteilten Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung sowie Höhe der Gesamtauflage einschließlich der bereits in Auftrag gegebenen Zusatzstücke MdlAnfr A100 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Waigel CDU/CSU MdlAnfr A101 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18319* D Anlage 5 Anzahl und Kosten der voraussichtlich bis zum 3. Oktober 1976 noch vorgesehenen Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung MdlAnfr A104 18.06.76 Drs 07/5404 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU MdlAnfr A105 18.06.76 Drs 07/5404 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . .18320* A Anlage 6 Verteilerschlüssel der vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 angebotenen Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung sowie Anteil der Regierungsparteien und deren Untergliederungen; Höhe des nicht durch bereitgestellte Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit abgedeckten anteiligen Verwaltungs-, Personal- und Sachkostenaufwands für die Erstellung der Anzeigen, Broschüren, Faltblätter und sonstigen Veröffentlichungen der Bundesregierung im Jahr 1976 MdlAnfr A106 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A107 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18320* B Anlage 7 Anzahl der in Regierung und Verwaltungsstellen des Bundes mit der Erstellung der Öffentlichkeitsmaßnahmen befaßten Personen MdlAnfr A108 18.06.76 Drs 07/5404 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18320* D Anlage 8 Rechtfertigung der von der Bundesregierung begonnenen Anzeigenaktion über ihre „Leistungen" angesichts der hohen Arbeitslosigkeit, der ständig größer werdenden Finanzierungsprobleme, der Daseinsvorsorge im sozialen Bereich sowie der zunehmenden Staatsverschuldung des Bundes MdlAnfr A109 18.06.76 Drs 07/5404 Milz CDU/CSU MdlAnfr A110 18.06.76 Drs 07/5404 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 18321* A Anlage 9 Anzahl der von der Bundesregierung bis zum 2. Oktober 1976 vorgesehenen Anzeigen und Beilagen in Zeitungen und Zeit- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 V schriften zur Informierung der Bevölkerung in ihrem Sinn MdlAnfr A111 18.06.76 Drs 07/5404 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18321 " C Anlage 10 Darstellung des rechtlich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbestehenden Deutschen Reiches in Publikationen der Bundesregierung seit dem 31. Juli 1973 MdlAnfr A112 18.06.76 Drs 07/5404 Windelen CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18321* D Anlage 11 Zahl und Auflagenhöhe der vom Presse-und Informationsamt der Bundesregierung und den einzelnen Bundesministerien im Jahre 1976 herausgegebenen Broschüren bzw. Publikationen über die Leistungen der Bundesregierung sowie hierfür zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel SchrAnfr B1 18.06.76 Drs 07/5404 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 18322* B Anlage 12 Kosten und Art der Verteilung der von der Bundesregierung zur Information der Bürger bis zum 2. Oktober 1976 vorgesehenen Druckschriften SchrAnfr B2 18.06.76 Drs 07/5404 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bolling BPA . . . . . 18322* B Anlage 13 Mitteilung im „Spiegel" über die Abzeichnung von Aktenvorgängen betr. die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der Waffenhandelsfirma Merex im Jahre 1967 durch den damaligen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium MdlAnfr Al 25.06.76 Drs 07/5482 Gansel SPD SchrAntw StSekr Fingerhut BMVg . . . 18322' D Anlage 14 Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Bundesbauminister und den Länderressorts über eine Reform des Baugenehmigungsverfahrens MdlAnfr A2 25.06.76 Drs 07/5482 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 18322* D Anlage 15 Änderung der gesetzlichen Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zugunsten von Betrieben, deren Arbeitnehmer im allgemeinen Hilfs-, Feuerlösch- und Katastropheneinsatz Unfälle erleiden MdlAnfr A9 25.06.76 Drs 07/5482 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A10 25.06.76 Drs 07/5482 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 18323* C Anlage 16 Maßnahmen zur Ermöglichung des Abschlusses vermögenswirksamer Tarif ver-träge in der Tarifrunde im Herbst 1976 MdlAnfr A11 25.06.76 Drs 07/5482 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . .18324* A ■■ Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 18185 255. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 254. Sitzung, Seite 18128 B, ist in der ersten Zeile des vorletzten Absatzes statt „Bundeswehr" zu lesen: „Bundesregierung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 30. 6. Dr. Ahrens ** 2. 7. Alber ** 30. 6. Amrehn ** 30. 6. Dr. Artzinger * 2. 7. Behrendt * 2. 7. Dr. von Bismarck 2. 7. Dr. Corterier * 1. 7. Dreyer 2. 7. Dr. Enders ** 2. 7. Entrup 2. 7. Fellermaier * 2. 7. Flämig * 1. 7. Frehsee * 2. 7. Dr. Früh * 2. 7. Gerlach (Emsland) * 1. 7. Gewandt 30. 6. Haase (Kellinghusen) * 1. 7. Härzschel 30. 6. Dr. Holtz ** 1. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 2. 7. Kater 2. 7. Dr. h. c. Kiesinger 2. 7. Kulawig 2. 7. Lange * 1. 7. Lautenschlager * 2. 7. Dr. Lenz (Bergstraße) 30. 6. Memmel * 2. 7. Dr. Mende ** 1. 7. Müller (Mülheim) * 1. 7. Dr. Müller (München) ** 2. 7. Picard 2. 7. Pieroth 30. 6. Richter ** 30. 6. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Schmidt (München) * 2. 7. Schmidt (Wuppertal) 2. 7. Schwabe * 2. 7. Dr. Schwencke ** 2. 7. Dr. Schulz (Berlin) * 2. 7. Springorum * 2. 7. Suck * 2. 7. Sund 2. 7. Frau Tübler 2. 7. Dr. Vohrer ** 1. 7. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Wolf ** 2. 7. von Wrangel 2. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Entschließung zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bundesregierung von der Ermächtigung zu Standardzulassungen nur restriktiv Gebrauch macht, damit die Neuentwicklung und die Verbesserung von Arzneimitteln für den Hersteller auch künftig wirtschaftlich interessant bleibt. Standardzulassungen dürfen sich daher nicht auf die mit erheblichen eigenen Aufwendungen der Hersteller erarbeiteten, dem Bundesgesundheitsamt mit dem Zulassungsantrag vorgelegten neuen Arbeitsergebnisse stützen. Der Bundesrat versteht die Aussagen der Vertreter der Bundesregierung im Vermittlungsausschuß und vor dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie am 9. Juni 1976 in dem Sinne, daß sie entsprechend verfahren wird. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Bolling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 96) : Welche Kosten entstehen dem Bundeshaushalt durch die für die Zeit vom 19. Juni bis 3. Oktober 1976 noch vorgesehenen oder in Aussicht genommenen Zeitungs- oder Zeitschriftenanzeigen sowie Zeitungs- oder Zeitschriftenbeilagen der Bundesregierung? Die Kosten können nach dem derzeitigen Stand der Planungen nicht mit hinreichender Sicherheit und Präzision angegeben werden. Zur Zeit kann allerdings festgestellt werden, daß die begonnene Anzeigen-Serie voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein wird. Im übrigen ist nicht abzusehen, welche Ereignisse in dem in der Frage angesprochenen Zeitraum die Bundesregierung veranlassen könnten, besondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Es ist jedoch zu erwarten, daß die Kosten für Anzeigen und Beilagen in dem betreffenden Zeitraum erheblich niedriger sein werden als in der Zeit vom 1. Januar bis zuni 18. Juni 1976. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bolling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 100 und 101) : Wieviel Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnliche Veröffentlichungen der Bundesregierung wurden vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 zur Verteilung gegeben (Anzahl der zur Verteilung gegebenen Stücke)? Wie hoch war die Gesamtauflage (Druckauflage) einschließlich der bereits in Auftrag gegebenen Zusatzstücke für die vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 angebotenen Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung? 18320* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 Nach meiner Auffassung würde es keinen Sinn geben, die Auflagen völlig unterschiedlicher Broschüren, Faltblätter, Bücher etc. zu addieren. Das Ergebnis käme nur einer nicht sachgerechten „Äpfelplus-Birnen"-Rechnung gleich. Die Bundesregierung ist aber bereit, über die Anfrage hinaus die einzelnen Publikationen mit den jeweiligen Auflagen schriftlich mitzuteilen, wenn dies gewünscht wird. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 104 und 105) : Wieviel Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnliche Veröffentlichungen der Bundesregierung werden aus heutiger Sicht voraussichtlich bis zum 3. Oktober 1976 noch gedruckt (Schätzung der Gesamtzahl der Einzelexemplare)? Welche Kosten (Verteilungskosten und zusätzliche Herstellungs-, Druck- und ähnliche Kosten) erwachsen dadurch dem Bundeshaushalt voraussichtlich? Zu Frage A 104: Es ist heute noch nicht mit Sicherheit zu sagen, ob und wieviel Broschüren, Faltblätter und sonstige Druckschriften in den bevorstehenden Monaten noch notwendig sein werden. Zu Frage A 105: Naturgemäß kann ich Ihnen daher die insgesamt entstehenden Kosten noch nicht nennen. Es ist allerdings mit Sicherheit zu erwarten, daß sie erheblich niedriger sein werden als die, die ich für das zurückliegende halbe Jahr habe nennen können. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 106 und 107): Wie war der Schlüssel für die Verteilung der in der Zeit vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 angebotenen Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung, und welcher Teil (Prozentsatz) der zur Verteilung gegebenen Veröffentlichungen ging an die Regierungsparteien, deren Untergliederungen oder deren Vereinigungen im weiteren Sinn (z. B. Jungsozialisten) ? Wie hoch war — geschätzt — der anteilige Verwaltungs-, Personal- und Sachkostenaufwand für die Erarbeitung und Erstellung der Anzeigen, Broschüren, Faltblätter und sonstigen Veröffentlichungen der Bundesregierung im Jahr 1976, der nicht durch die im Bundeshaushalt 1976 bereitgestellten Mittel för Öffentlichkeitsarbeit abgedeckt ist? 1. Es gab und gibt keinen Verteilungsschlüssel. Es kann ihn auch nicht geben, weil die Bundesregierung ihre Publikationen auf Anforderung versendet. Auch eine exakte nachträgliche Analyse der Empfänger ist nicht möglich. Bei Anforderungen ist es nicht bekannt, ob die oder der Betreffende einer Partei angehört. Es wird selbstverständlich auch nicht danach gefragt. Generell kann jedoch gesagt werden: der relativ höchste Prozentsatz geht — und zwar in dieser Reihenfolge — an Parteien, Abgeordnete, Betriebsräte und Verbände. Was das Interesse der Parteien anbetrifft, so ist es bei den Regierungsparteien am größten. Das liegt — wie es das Bundesministerium des Innern unter Innenminister Lücke in einem Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat — in der Natur der Sache. Die damaligen Feststellungen lauten: „Wenn Regierungspublikationen für die Regierung und ihre Politik werben und dies auch Regierungsparteien zugute kommt, so liegt diese Wirkung, wie bereits verfassungsrechtlich dargelegt — in der Natur der Sache, ist nur logisch und entspricht der Verfassungswirklichkeit. Solche Konsequenzen zugunsten von Parteien als ,einseitige Parteienprivilegierung' oder als ,reine Propaganda zugunsten der Parteien' zu disqualifizieren, ist sachlich und rechtlich nicht haltbar." Erläuternd darf hinzugefügt werden, daß die Struktur der Abnehmerschaft je nach Publikation sehr unterschiedlich ist. Bei der Jugendbroschüre „Frag mal" geht ein sehr hoher Prozentsatz an Jugendverbände aller „couleur" . Bei der Service-Broschüre „Tips für Arbeitnehmer" sind verständlicherweise sehr hohe Anforderungen aus dem Bereich der Gewerkschaften und von Betriebsräten zu verzeichnen. 2. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Inland werden im Bundespresseamt und in den Ministerien von dem dafür nach Stellenplan und Geschäftsverteilungsplan zuständigen Personal und aus den dafür vorgesehenen Kostentiteln vorbereitet. Die dadurch der Bundesverwaltung entstehenden Personalkosten und sächlichen Verwaltungskosten können nicht — auch nicht grob geschätzt — angegeben werden. Welcher Personal- und Sachaufwand für evtl. Anzeigen und Publikationen außerhalb der Öffentlichkeitsarbeit Inland, z. B. für die Nachwuchswerbung bei der Bundeswehr, angefallen ist, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundespresseamtes im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 108) : Wie viele Personen waren und sind in Regierung und Verwaltungsstellen des Bundes (einschließlich mittelbarer Bundesverwaltung) bei der Vorbereitung (einschließlich Materialbereitstellung) und Erarbeitung der Öffentlichkeitsmaßnahmen befaßt? Mit Ausnahme einiger Ressorts, die ein klar abgegrenztes Referat für Öffentlichkeitsarbeit haben, läßt sich die Frage für die gesamte Bundesregierung nicht einmal annähernd präzise beantworten. Denn entweder, wie in manchen Ressorts, sind Presse- Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 18321* und Öffentlichkeitsarbeit. eine Einheit oder aber, wie im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, haben die zuständigen Abteilungen sehr unterschiedliche Aufgaben, aus denen sich die eigentliche Öffentlichkeitsarbeit, die die Mitarbeiter des Amtes in sehr unterschiedlicher Weise beschäftigt, nicht herausrechnen läßt. Eine einfache Schätzung wäre nicht sachgerecht. Sicher ist nur, daß aufgrund der Einstellungssperren in den Obersten Bundesbehörden im Bundestagswahljahr 1976 nicht mehr Personen als 1975 und 1974 mit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit befaßt sind. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 109 und 110) : Wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts der hohen Arbeitslosigkeit, der ständig größer werdenden Finanzierungsprobleme, der Daseinsvorsorge im sozialen Bereich sowie der zunehmenden Staatsverschuldung des Bundes die von der Bundesregierung begonnene Anzeigenaktion über ihre „Leistungen"? Wird die Bundesregierung diese Art der Verwendung von Steuergeldern bis zum Wahltag fortsetzen, und welche Kosten sind im einzelnen bisher entstanden bzw. welche Beträge müssen noch für zukünftige Anzeigenaktionen aufgewendet werden? Die politischen Unterstellungen in der Frage müssen zurückgewiesen werden. Die Bundesregierung hat durch ihre Konjunkturpolitik dazu beigetragen, daß die Arbeitslosigkeit drastisch zurückgegangen ist. Die ständig wachsenden Finanzierungsprobleme der Daseinsvorsorge im sozialen Bereich gehören in den Argumentationskatalog der Opposition. Die Bundesregierung hat gezeigt, daß sie auch in einer weltwirtschaftlichen Rezession und bei stabilem Haushalt in der Lage war, das soziale Netz fester zu knüpfen als je zuvor. Der Gefahr einer zunehmenden Staatsverschuldung ist die Bundesregierung durch geeignete Maßnahmen entgegengetreten. Es gibt also keinen Grund, die Bilanz der Arbeit dieser Regierung zu verstecken. Dennoch hat die Bundesregierung z. B. in ihren Informationsanzeigen auch auf das hingewiesen, was ausgebaut oder verbessert werden muß. In der vor dem 17. Juni vom Presse- und Informationsamt gestalteten Anzeige zur Deutschlandpolitik beispielsweise wurde sehr deutlich gemacht, daß das Erreichte „für die Zukunft noch nicht genug" ist, und in einer anderen Anzeige wurde ebenso offen mitgeteilt: „Das Niveau der Arbeitslosigkeit als Folge der weltweiten Rezession ist noch zu hoch." Die Bundesregierung hält zwar die Feststellung des früheren Bundespressechefs Felix von Eckardt, das Presse- und Informationsamt habe früher in Wahljahren noch mehr über die Leistungen der damaligen CDU/CSU-Regierungen informiert als in anderen Jahren, für fair und ehrlich, informiert aber über die reine Leistungsdarstellung — entsprechend dem Haushaltsgesetz — hinaus den mündigen Bürger auch über Probleme, dir es noch zu bewältigen gilt. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich mitteilen, daß nach derzeitigem Stand weitere Anzeigen-Aktionen als die voraussichtlich Ende Juli 1976 abgeschlossene Aktion nicht beabsichtigt sind. Die Bundesregierung macht den politischen Parteien mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit im Bundestagswahlkampf nicht Konkurrenz. Sie wird Anfragen nach Publikationen auch in den kommenden Monaten nicht negativ bescheiden, da sie sich ihrer Informationspflicht gegenüber den Bürgern nicht entziehen kann und will. Ferner wird sie Mittel der Öffentlichkeitsarbeit einsetzen, wenn sie in der Zeit vor der Bundestagswahl durch einen auf sie gezielten Angriff der Opposition dazu gezwungen wird, die Bürger „bezogen auf ihre Organtätigkeit", also eindeutig im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zu informieren. Grundsätzlich aber sind nach Beendigung der eingeleiteten Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen weitere Aktionen nicht geplant. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 111) : Mit wieviel Anzeigen und Beilagen, in welchen Zeitungen und Zeitschriften und zu welchen Kosten will die Bundesregierung bis zum 2. Oktober 1976 die Bevölkerung in ihrem Sinn informieren? Nach dem bisherigen Stand der Planung kann ich Ihnen mitteilen, daß die Bundesregierung mit Rücksicht auf den Wahltermin ihre Informations-Anzeigen-Serien Ende Juli beendet haben wird. Im übrigen ist nicht abzusehen, welche Ereignisse in dem in der Frage angesprochenen Zeitraum die Bundesregierung veranlassen könnten, besondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 112) : Hat die Bundesregierung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Publikationen herstellen oder verteilen lassen, in denen das rechtlich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbestehende Deutsche Reich dargestellt wird? Die Antwort lautet „ja". Es gibt sicher viele Wege, Deutschland als Ganzes — nicht nur in Publikationen — darzustellen und zu vertreten. In ihrer Politik nimmt die Bundesregierung diese Möglichkeit auch unablässig wahr. Was speziell Publikationen betrifft, so war es in der Kürze der Zeit natürlich nicht möglich, alle Veröffentlichungen herauszusuchen, nach denen gefragt ist. Es sind jedoch folgende Beispiele zu nennen: 18322e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 1. Die ausführliche Darstellung von Deutschland als Ganzem in den Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1974; vor allem die Nrn. 42 bis 54 dieser Materialien. 2. Die umfangreiche Dokumentation des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung vom April dieses Jahres zum Grundlagenvertrags-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973, die allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugeleitet worden ist. 3. Das Taschenbuch „Tatsachen über Deutschland", ein Standardwerk der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im In- und Ausland, das im Kapitel „Deutschland nach 1945" die Rechtslage beschreibt und zwei Karten enthält: eine stellt das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 dar (die Karte 5 im einleitenden Kapitel), die andere zeigt, wie das Deutsche Reich aufgeteilt wurde (Karte 6). 4. Auch die Dokumentation zur „Entspannungspolitik der Bundesregierung", die Dokumentationen zur Berlin-Regelung und die Texte zur Deutschland-Politik, die das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgibt, enthalten Hinweise auf die Rechtslage Gesamtdeutschlands. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 1) : Wieviel Broschüren bzw. Publikationen über die Leistungen der Bundesregierung sind vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und den einzelnen Bundesministerien jeweils bisher in 1976 in welcher Auflagenhöhe herausgegeben worden, und in welcher Höhe belaufen sich die finanziellen Mittel, die hierfür zur Verfügung gestellt worden sind? Ich setze voraus, daß Sie unter Publikationen über Leistungen der Bundesregierung nicht nur Leistungsbilanzen im engeren Sinne verstehen, sondern auch sonstige Publikationen zur Information der Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Inland. Danach sind vom Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung und von den einzelnen Bundesministerien bisher 1976 Broschüren in einer Auflagenhöhe von insgesamt 11 194 000, Faltblätter in einer Auflagenhöhe von insgesamt 2 503 000 und sonstige Druckschriften in einer Auflagenhöhe von 96 200 herausgegeben worden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 7 288 566 DM. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 2) : Welche Druckschriften hat die Bundesregierung zu welchen Kosten vorgesehen, die zur Information der Bürger in ihrem Sinn bis zum 2. Oktober 1976 bestimmt sind, und wie werden sie verteilt? Nach dem Auftrag des Haushaltsgesetzes werden das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Ressorts wie bisher so auch in Zukunft Broschüren, Faltblätter und sonstige Druckschriften zur Unterrichtung über die Politik der Bundesregierung auf den verschiedenen Gebieten herausbringen. Im einzelnen wird dabei eine Rolle spielen, welche Ereignisse in dem angesprochenen Zeitraum die Bundesregierung veranlassen, besondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Die Frage nach den Kosten der Druckschriften bis etwa Anfang Oktober 1976 läßt sich daher heute weder exakt noch geschätzt beantworten. Druckschriften werden nach den im Presse- und Informationsamt und zumeist auch in den Bundesministerien praktizierten Schnellverteilern zur ersten Information von Interessenten, z. B. von Abgeordneten, Journalisten, Medien, Parteien und Verbänden verteilt, im übrigen — und das ist der weitaus überwiegende Teil der Auflagen — jeweils auf Anforderung. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 1) : Trifft es zu, daß — wie im Magazin „Der Spiegel" vom 21. Juni 1976 dargestellt — der damalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium schon im Jahr 1967 Aktenvorgänge eingesehen und abgezeichnet hat, die die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und der Waffenhandelsfirma Merex betreffen, und inwieweit ist das Bundesverteidigungsministerium der Steuerfahndung bei ihren Ermittlungen behilflich gewesen? Eine Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit der Firma Merex spielt in zwei noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren eine entscheidende Rolle. Das Wissen des damaligen Staatssekretärs im Bundesministerium der Verteidigung um eine solche Zusammenarbeit ist darüber hinaus Gegenstand eines zur Zeit anhängigen Zivilrechtsstreites. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich zu einem schwebenden Verfahren keine Aussagen machen kann. Das trifft auch für den 2. Teil Ihrer Frage zur Amtshilfe des Verteidigungsministeriums hinsichtlich der Ermittlungen der Steuerfahndung zu. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 2) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 18323* Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche geführt, die der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit den für das Bauwesen zuständigen Länderressorts über eine Reform des Baugenehmigungsverfahrens gehabt hat? 1. Die Gesetzgebung über das Baugenehmigungsverfahren liegt in der Kompetenz der Länder, die Durchführung der Verfahren obliegt den Ländern und Gemeinden. Der Bundesregierung ist deshalb eine direkte Einflußnahme hier unmittelbar versagt. 2. Die Bundesregierung hat aber dennoch das ihr Mögliche getan, um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und möglichst einheitlich zu reformieren. Im einzelnen handelt es sich um folgendes: a) Anläßlich der letzten Programme zur Belebung der Konjunktur hat sich die Bundesregierung — im Interesse der Bauherren und im Interesse der Bauwirtschaft — an die Länder und an die kommunalen Spitzenverbände gewandt mit der Bitte, nach Möglichkeit für eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren Sorge zu tragen. Länder und kommunale Spitzenverbände haben ihre Unterstützung zugesagt. b) Darüber hinaus erörtert mein Haus gemeinsam mit den für das Bauwesen zuständigen Landesressorts, welche praktikablen Möglichkeiten für eine Reform des Baugenehmigungsverfahrens bestehen. Die bisherigen Erörterungen haben gezeigt, daß Ergebnisse sich hier nicht von heute auf morgen erzielen lassen. Denn die Aufgabe des Baugenehmigungsverfahrens — vor allem die Sicherstellung öffentlicher Belange — darf nicht durch eine eingeschränkte oder verkürzte behördliche Überprüfung vernachlässigt werden und etwa gar zu Schäden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insgesamt führen. Die Länder haben einen Arbeitskreis „Bauordnung der Zukunft" eingesetzt, an dem mein Haus beteiligt ist. Dort wird auf der fachlichen Ebene umfassend an diesen Grundsatzfragen gearbeitet. Länder und Gemeinden haben zugesagt, inzwischen gewonnene Erkenntnisse nach Möglichkeit bei sich umzusetzen. Angesichts der Schwierigkeit dieses Prozesses ist es natürlich, daß hier Ergebnisse aus der Praxis noch nicht vorliegen, so daß ich darüber im Moment auch noch nicht berichten kann. 3. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß für den Bereich der Baumaßnahmen des Bundes (und der Länder) das Baugenehmigungsverfahren durch das raschere „Zustimmungsverfahren" — bei bestimmten Baumaßnahmen des Bundesministers der Verteidigung durch das bloße „Kenntnisgabeverfahren" — ersetzt ist. Im Rahmen der Konjunkturprogramme, deren Abfluß entscheidend war, um das gewollte Ziel zu erreichen, wurde für bundeseigene Investitionen das Vergabeverfahren durch eigens erlassene Richtlinien beschleunigt und damit von seiten des Bundes ebenfalls zu einer rascheren Baudurchführung beigetragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen A 9 und 10) : Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, durch eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle der Tatsache entgegenzuwirken, daß industriell-gewerbliche Arbeitgeber die Mitgliedschaft von Arbeitsplatzbewerbern in Vereinen der freiwilligen Feuerwehr bzw. des Roten Kreuzes oder ähnlicher Hilfsorganisationen zum Anlaß nehmen, die Bewerber zurückzuweisen, weil die Betriebe bei im Einsatz erlittenen Unfällen der Bewerber mit der Lohnfortzahlung belastet werden können? Sind der Bundesregierung Sonderregelungen in Bundesländern bekannt, die geeignet sind, das Problem der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf Grund von im allgemeinen Hilfs-, Feuerlösch- bzw. Katastropheneinsatz erlittenen Unfällen von Arbeitnehmern zugunsten der betroffenen Betriebe zu lösen, und ist sie selbst zu einer entsprechenden gesetzlichen Änderung bereit? Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die Angestellten sind die Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer im Krankheitsfalle das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen fortzuzahlen. Diese Verpflichtung besteht zum Schutze der Arbeitnehmer unabhängig davon, bei welcher Gelegenheit der Arbeitnehmer sich eine Krankheit zuzieht oder einen Unfall erleidet. Beruht die Krankheit auf einer Tätigkeit des Arbeitnehmers, die er im öffentlichen Interesse ausgeführt hat, kann es als ungerechtfertigt erscheinen, wenn der einzelne Arbeitgeber letztlich mit diesen Kosten belastet wird. Es erscheint jedoch nicht gangbar, dem Arbeitnehmer allgemein die Lohnfortzahlung in diesen Fällen zu versagen. Selbst wenn die einzelnen Organisationen dem Arbeitnehmer den Verdienstausfall erstatten, was jedoch wohl kaum allgemein, sondern nur in den einzelnen Gesetzen bzw. durch eine freiwillige Verpflichtung der Organisationen geregelt werden könnte, würde dies für den Arbeitnehmer von Nachteil sein. Die Regulierung solcher Ansprüche könnte längere Zeit benötigen und die Arbeitnehmer könnten in der Rentenversicherung und hinsichtlich der vermögenswirksamen Leistungen Nachteile erleiden, wenn das Arbeitsentgelt in diesen Fällen nicht fortgezahlt wird. Für die Bundesregierung erscheint es als beste Lösung, wenn in den einzelnen Gesetzen im Sachzusammenhang bestimmt wird, ob, inwieweit und gegen wen die Arbeitgeber Erstattungsansprüche für die an den Arbeitnehmer im Krankheitsfalle erbrachte Lohnfortzahlung geltend machen können. Der Bund hat dementsprechend in dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz und des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 10. Juli 1974 bestimmt, daß den Arbeitgebern das Arbeitsentgelt zu erstatten ist, das sie Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiterentrichtet haben, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Katastrophenschutz zurückzuführen ist. Eine entsprechende Regelung ist für die Helfer im Luftschutzdienst vorgesehen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Länder, die insbesondere für das Feuerwehrwesen zuständig sind, entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen haben. 18324* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 11) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den Tarifpartnern für die Tarifrunde im Herbst 1976 den Abschluß von vermögenswirksamen Tarifverträgen zu ermöglichen? Die Bundesregierung begrüßt die starke Ausweitung, die die Vermögensbildung der Arbeitnehmer in den letzten Jahren durch vermögenswirksame Tarifverträge erfahren hat. Zur Zeit erhalten rund 15 Millionen Arbeitnehmer tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz. Der Höchstbetrag von 624,— DM wird durch diese Leistungen allerdings in der Regel noch nicht annähernd ausgeschöpft. Der Durchschnittsbetrag liegt bei ca. 400 DM, nur für ca. 15 vom Hundert der Begünstigten ist der volle Betrag von 624,— DM bereits erreicht. Die Bundesregierung hat daher bereits im Jahreswirtschaftsbericht 1976 an die Tarifpartner appelliert, von den bestehenden Möglichkeiten zur Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen verstärkt Gebrauch zu machen. Sie hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß in der Metallindustrie Verhandlungen über eine Aufstockung der im auslaufenden Tarifvertrag (30. Juni 1976) vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen auf 624,— DM beabsichtigt sind und geht davon aus, daß entsprechende Initiativen in anderen Tarifbereichen folgen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Schreiber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, daß die Steuern viele Lebensbereiche berühren, so bestätigt der Ihnen zur Beschlußfassung vorliegende Entwurf eines Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung mit seinen 83 Artikeln diese Tatsache anschaulich. Über 70 Gesetze, davon fast zur Hälfte Steuergesetze, sind hiervon betroffen. Bei einem großen Teil der Bestimmungen handelt es sich zwar um redaktionelle Anpassungen, jedoch sind einige Änderungen von materieller Bedeutung. Insbesondere wird das durch Sonderbestimmungen in zahlreichen Leistungsgesetzen stark durchlöcherte Auskunftsrecht der Finanzämter in einigen Teilbereichen wieder befestigt. Von wirtschaftspolitischer Bedeutung sind außerdem die einkommensteuerlichen Vorschriften über geringwertige Wirtschaftsgütern und die Bilanzierung von Steuern und Zöllen. Die Voraussetzung für Steuervergünstigung für Krankenhäuser und Altenheime, die bisher nach der Gemeinnützigkeitsverordnung und in den Einzelsteuergesetzen geregelt wurde, wird den Vorschriften der Abgabenordnung 1977 angepaßt. Da die Verträge mit den Heimbewohnern langfristig abgeschlossen werden und wir eine stärkere Belastung wegen dieses Gesetzes vermeiden wollen, ist nach unserer Ansicht für die Anpassung an die neuen Voraussetzungen eine Übergangszeit von fünf Jahren notwendig. Der an die Bundesregierung gerichtete Entschließungsantrag unterstützt dieses nachdrücklich.
    Zwei Bereiche möchte ich jedoch noch besonders hervorheben: die Regelung der Auskunfts- und Beistandsrechte der Finanzbehörden und die Vorschriften über die geringwertigen Wirtschaftsgüter.
    Durch die Änderung und Erweiterung des § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ist sichergestellt, daß, wie sich auch aus der Entschließung ergibt, mit der Neufassung keine Einschränkung der bisher bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter verbunden ist. Dies wollen wir auch nicht. Nach unserer Auffassung wird der Begünstigungsrahmen eher geringfügig erweitert.
    Die Behörden sind grundsätzlich verpflichtet, um den anderen Themenbereich anzusprechen, den Finanzbehörden Auskunft zu erteilen und Amtshilfe zu leisten. In zahlreichen Leistungsgesetzen insbesondere jüngeren Datums ist diese Verpflichtung gestrichen worden. In einigen Gesetzen wurden die Behörden auch von der Verpflichtung befreit, eine vorsätzliche Steuerhinterziehung dem Finanzamt anzuzeigen. Diese sozusagen routinemäßig und weitgehend unreflektiert in das geltende Recht übernommenen Regelungen bilden keine ausgewogene Lösung zwischen dem der Sicherung des Steueraufkommens dienenden Auskunfts- und Amtshilferecht in der Finanzbehörde einerseits und den Interessen der anderen Behörden unter Geheimhaltung der ihnen anvertrauten Tatsachen andererseits.
    Die vorn Ausschuß noch für vertretbar erachtete Kompromißlösung sieht folgendes vor: Bei besonders schweren Straftaten wird auf die Beistandspflicht der anderen Behörden nicht verzichtet. Bei Steuerstraftaten sowie bei zwingendem öffentlichem Interesse dürfen die Finanzbehörden alle Erkenntnisse verwerten. Ausgenommen sind die Sicherstellungsgesetze und das Gesetz für die Statistik für Bundeszwecke. Der Bereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird wegen seiner besonderen Interessenlage gesondert geregelt. Mit der Neuregelung ist der ungerechtfertigten Ausweitung behördlicher Geheimhaltungsbefugnisse Einhalt geboten.
    Vor einigen Wochen, meine Damen und Herren, haben wir das Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität verabschiedet. Das Ziel dieses Gesetzes ist nur erreichbar, wenn die Behörden ihre Kenntnisse noch intensiver verwerten können. Es ist daher sicher notwendig, daß der Gesetzgeber in Zukunft nicht nur auf eine weitere Einschränkung der Auskunftspflicht gegenüber der Finanzverwaltung verzichtet, sondern auch bestehende gesetzliche Regelungen daraufhin überprüft, ob ihre Aufrechterhaltung zwingend geboten erscheint. Die hierfür notwendige Beratung war in dem uns jetzt zur Verfügung stehenden Zeitraum leider nicht möglich.
    Der Umfang des Gesetzes, die fortgeschrittene Stunde und die Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit sowie die Hitzewelle sind sicher Gründe genug, nicht noch weiter in die Einzelheiten des Gesetzes einzusteigen. Lassen Sie mich deshalb abschließend auf den Zusammenhang eingehen, in dem dieses Gesetz steht und der ihm in unerwarteter Weise eine besondere Bedeutung zukommen läßt.
    Vor 5 1/2 Jahren, d. h. im Jahre 1970, übersandte die Bundesregierung dem Bundesrat den Entwurf einer neuen Abgabenordnung. Dieses sogenannte steuerliche Grundgesetz mit seiner Auswirkung auf alle Steuergesetze war das erste Steuerreformgesetz. Weitere wichtige Steuerreformgesetze sind in der Zwischenzeit eingebracht, verabschiedet und zum größten Teil schon in Kraft gesetzt worden. Mit dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung schließt sich der Kreis. Ohne das naheliegende Wortspiel von der Abgabenordnung als dem steuerlichen Alpha und Omega unangemessen zu strapazieren, so kann doch gesagt werden, daß dieses Gesetz den Schlußstein auf einem bedeutenden, in sich abgerundeten Reformwerk bildet. Das Steuerrecht muß zwar auch in Zukunft laufend an die sich ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse und Ziele angepaßt werden. Gesetzesänderungen in dem Ausmaß, wie sie die nunmehr abgeschlossene Reform des Steuerrechts und des Familienlastenausgleichs mit sich brachte, kommen jedoch in den nächsten Jahren mit ziemlicher Sicherheit nicht in Betracht. Diese gesetzgeberische Ruhe ist auch notwendig, denn alle Beteiligten, sowohl die Bürger als auch die Steuerverwaltung und die Steuergerichte, sollen sich auf die neue Rechtslage einstellen können. Für uns Sozialdemokraten ist dieses Gesetz ein willkommener Anlaß, rückblickend festzustellen, daß es dieser Bundesregierung gelungen ist, gegen



    Schreiber
    zum Teil heftige Widerstände ein Stück sozialer Gerechtigkeit auch im steuerlichen Bereich zu verwirklichen.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Politiker ist realistisch genug, um von denen, die durch die Einkommensteuerreform um 15 Milliarden DM finanziell entlastet worden sind, keinen Dank zu erwarten. Wir wollen jedoch unsererseits an dieser Stelle all denen danken, die zum Teil bis an die Grenze der physischen Belastbarkeit mitgeholfen haben, dieses Reformwerk zustande zu bringen, sowie denjenigen, die es in die Realität des Alltags umsetzen. Über 70 Gesetze sind allein in diesem Einführungsgesetz geändert worden. Hierfür war eine sorgfältige Vorbereitung und Beratung notwendig, die auch zügig und kooperativ durchgeführt werden konnte. Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle den Mitarbeitern des Finanzausschusses und der Ministerien, insbesondere natürlich des Finanzministeriums, besonders danken.
    Die Verabschiedung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gibt nunmehr der Finanzverwaltung die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit den Regelungen des neuen Abgabenrechts vertraut zu machen. Die Schulungen und Unterrichte können somit verstärkt fortgesetzt werden. Mit der Änderung des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes, das für morgen vorgesehen ist, tragen wir hierzu bei.
    Die Fraktion der SPD stimmt diesem Gesetz uneingeschränkt zu.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Eilers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jan Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegen der Antrag des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung in der Drucksache 7/5456 und der ausführliche Bericht des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) und von mir selbst vor. „Ausführlich" sagte ich soeben; dennoch mußte die Präsidentin darauf aufmerksam machen, daß zwei Ergänzungen, wenn auch nur rein gesetzestechnischer Art, erforderlich sind, liber die nachher noch beschlossen werden muß. Sie haben sie, Frau Präsidentin, im einzelnen schon dargelegt.
    Die alte Reichsabgabenordnung, die über ein halbes Jahrhundert Geltung hatte, wird durch die neue Abgabenordnung, die am 1. Januar 1977 in Kraft tritt, abgelöst. Gleichzeitig aber ist die Anpassung einer großen Zahl steuerlicher und anderer Gesetze notwendig. Insgesamt handelt es sich dabei um rund 100 Gesetze und Vorschriften. Diese Aufgabe rechtzeitig zu bewältigen, so daß der Bundestag auch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung noch verabschieden kann, war nur durch die Einsetzung eines Unterausschusses des Finanzausschusses möglich, der aus fünf Personen bestand. Diese fünf Mitglieder haben auch bei der über drei Jahre dauernden Beratung der Abgabenordnung bereits mitgewirkt, so
    daß es ihnen verhältnismäßig leicht fiel, dieses Einführungsgesetz zu behandeln.
    Ich stelle ausdrücklich und dankbar fest, daß die beteiligten Vertreter der Bundesregierung und des Bundesrates in bemerkenswerter Weise bereitwillig und schnell den Anforderungen des Unterausschusses nach weiterer Unterrichtung gefolgt sind. Mein Dank gilt gleichermaßen auch den Mitarbeitern des Finanzausschusses.
    In den bereits erwähnten Berichten und in dem Antrag des Finanzausschusses wurde die Materie so ausführlich dargelegt, daß ich mich auf wenige Punkte beschränken will, bei denen die CDU/CSU im Finanzausschuß anderer Ansicht war als die Vertreter der SPD und der FDP. Dabei fand der Antrag der CDU/CSU, die Art. 58 — Landwirtschaftsgesetz —, 70 — Arbeitsförderungsgesetz — sowie 71 — Arbeitnehmerüberlassungsgesetz — ebenso zu behandeln wie das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke leider keine Mehrheit. Wir sind jedoch nach wie vor der Ansicht, daß durch die von der Mehrheit beschlossene Fassung die Bereitschaft der Bürger zur Abgabe richtiger Daten geringer wird. Dadurch verliert natürlich auch die Aussagekraft einer darauf aufbauenden Statistik erheblich an Wert.
    Diese Tatsache kann zu unübersehbaren Konsequenzen für die Planung und gleichgerichteten Maßnahmen der Regierung führen, ganz abgesehen davon, daß die Beziehungen zwischen Staat und Bürger auf diese Weise nicht vertrauensvoller werden können. Die CDU/CSU wird deshalb diese Artikel in der jetzigen Fassung auch heute in der zweiten Lesung ablehnen.
    Sehr wesentliche Bedenken hat die CDU/CSU-Fraktion auch gegen die von der Mehrheit der SPD-und FDP-Mitglieder im Finanzausschuß beschlossene Fassung des § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Wegen der großen Bedeutung dieses Problems, meine Damen und Herren, darf ich hier nochmals unsere ablehnende Haltung zu dieser Gesetzesänderung kurz deutlich machen.
    Es geht um die Bewertungsfreiheit bei den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern, jenen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens also, bei denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten im vollen Umfang im Jahr der Herstellung oder Anschaffung abgesetzt werden können. Ausgelöst wurde die Änderung durch neuere Urteile des BFH, worin er zu der selbständigen Nutzungsfähigkeit des einzelnen Wirtschaftsgutes Stellung genommen hat. Die Bundesregierung, ihre Vertreter und Mitglieder der Koalitionsfraktionen sehen in der Rechtsprechung des BFH eine Ausweitung des Begriffes ,.geringwertige Wirtschaftsgüter", die im Hinblick auf die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte nicht hingenommen werden könnte.
    Die Bundesregierung vermutet - so muß ich es formulieren - einen jährlichen Ausfall von etwa 5 Milliarden DM. Sie ist aber leider nicht in der Lage gewesen, für diese Vermutung irgendeine



    Eilers (Wilhelmshaven)

    Unterlage dem Finanzausschuß zur Verfügung zu stellen.

    (Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

    — Herr Kollege Wehner, wir haben sehr eingehend darüber beraten. Es kann sich um 500 Millionen DM handeln, es kann sich um eine Milliarde DM handeln, es kann sich um 5 Milliarden DM handeln. Wir sind auf Schätzungen angewiesen, und weil diese Schätzungen nicht belegt werden können, bedauern wir, nicht zustimmen zu können.
    Wir haben gegen diese Änderung des Einkommensteuergesetzes erhebliche Vorbehalte, weil wir nicht überzeugt sind — ich sagte es eben schon -, daß die Neuregelung die Rechtssicherheit bringt, die sich die Bundesregierung von der Neuformulierung erhofft. Das war der wesentliche Grund, weswegen die Bundesregierung diese Änderung beantragte. Wir wollen an der bisherigen Besteuerungspraxis nichts ändern, müssen aber befürchten, daß die vom Finanzausschuß mehrheitlich beschlossene Änderung diesem Titel nicht gerecht wird. Wir sind eben nicht sicher, ob die vorgesehene Änderung nicht doch über das Ziel hinausschießt und zu einer Einschränkung der Bewertungsfreiheit bei geringwertigen Wirtschaftsgütern führt.
    Wir würden dem umgekehrten Weg, als er hier gegangen wird, den Vorzug gegeben haben. Die Aufforderung an die Bundesregierung in der Entschließung, eine Untersuchung über die Auswirkung der BFH-Rechtsprechung vorzunehmen und dann dem Bundestag innerhalb zweier Jahre zu berichten, hätte besser am Anfang stehen sollen. So hätte eine brauchbare Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestanden. Wir wären nicht auf Vermutungen hinsichtlich der finanziellen Seite des Problems angewiesen gewesen. Dies wäre gerade auch bei der gegenwärtigen Konjunkturentwicklung, glaube ich, vertretbar gewesen, weil nicht auszuschließen ist, daß sich die Unsicherheit, die die Änderung auslösen kann — ich sage ausdrücklich: kann —, nachteilig und hemmend auf die so notwendigen Investitionen unserer Wirtschaft auswirkt.
    Nun noch ein anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren. In § 5 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes wird eine Vorschrift angefügt, wonach als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern bei Wirtschaftsgütern des Vorratsvermögens zu aktivieren sind. Ich empfehle Ihnen, hier jetzt besonders aufmerksam zuzuhören, weil es um ein Gewerbe geht, das jetzt in der Hitze in der Lage ist, uns einigermaßen eine Linderung zu verschaffen durch die Herstellung des Gerstenbräus. Bei der Beschlußfassung über § 5 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes gingen wir im Finanzausschuß davon aus, daß durch diese Vorschrift lediglich die Fortführung der bisherigen Verwaltungspraxis sichergestellt werden sollte, nachdem der Bundesfinanzhof im sogenannten Biersteuerurteil eine andere Auffassung vertreten hatte. Nachträglich stellt sich jetzt heraus, daß die Aktivierung der Biersteuer im Bereich der Brauwirtschaft bisher offenbar doch nicht so allgemein üblich war, wie es uns von den Vertretern der Bundesfinanzverwaltung im Finanzausschuß vorgetragen wurde. Uns liegen jedenfalls entsprechende Eingaben vor. Die Bundesregierung, insonderheit der Bundesfinanzminister wird zu prüfen haben, ob die Brauwirtschaft durch die erwähnte Änderung unangemessene Nachteile erleidet. Dies wäre gegen die Intention des Gesetzgebers. Es ist unsere Auffassung, daß in einem solchen Falle durch eine Billigkeitsregelung der Verwaltung geholfen werden sollte und auch könnte.
    Im übrigen darf ich auf den ausführlichen schriftlichen Bericht Bezug nehmen. Ich darf mit Genugtuung feststellen, daß die Schlußabstimmung im Finanzausschuß zum Gesetzentwurf und zu den beiden Entschließungen einstimmig gefallen ist, dies im wesentlichen jedoch nur, weil die CDU/CSU trotz der von mir vorgetragenen Bedenken das Gesetzeswerk ins Leben treten lassen will.
    Meine Damen und Herren, die neue Abgabenordnung gibt dem Staatsbürger, so hoffe ich, eine größere Gewißheit, so gerecht wie nur möglich zur Zahlung von Steuern herangezogen zu werden, und dem Staat die Möglichkeit, das, was ihm zukommt, auch zu erhalten. Steuern sind nun einmal der Preis der Zivilisation. Aber der Staat sollte mit den Steuern sparsam umgehen. Damit meine ich:
    Sparsamkeit ist die goldene Mitte zwischen Verschwendung und Geiz.

    (Heiterkeit und allgemeiner Beifall)