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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7255

  • date_rangeDatum: 30. Juni 1976

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  • short_textOriginal String: Herr Bundesminister Rohde, dem auch die Opposition nach dem Scheitern Dohnanyis die Chance eines besonnenen und pragmatischeren Vorgehens eingeräumt hatte, hat die gegebenen Möglichkeiten nicht genutzt. Die eigentliche Ursache für das Scheitern der Berufsbildungsreform in dieser Legislaturperiode liegt in der mangelnden Bereitschaft der Bundesregierung zur Kooperation: info_outline

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    1080. imperfecta,: 1
    1081. Durchführung: 1
    1082. Regelungen,: 1
    1083. Verfahrensrecht: 1
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    1085. materiell-rechtliche: 1
    1086. haben.Meine: 1
    1087. zusammenfassen.: 1
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    1090. schädlich.: 1
    1091. Ausbildungsplatzangebotes: 1
    1092. wegen: 1
    1093. aufgezeigten: 1
    1094. Gründe: 1
    1095. förderlich: 1
    1096. Bundeskanzler: 1
    1097. Schmidt: 1
    1098. bezüglich: 1
    1099. Ausbildungsplatzförderungsgesetzes: 1
    1100. Zeitungsinterview: 1
    1101. Beispiel: 1
    1102. demokratischen: 1
    1103. bezeichnet.: 1
    1104. hoffe,: 1
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    1108. sagen: 1
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    1129. werden.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 255. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 18185 B Wahl des Abg. Henke zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 18185 B Erweiterung der Tagesordnung 18239 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 18185 B Erklärung der Bundesregierung zur Konferenz von Puerto Rico Schmidt, Bundeskanzler 18186 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Strauß CDU/CSU 18192 A Dr. Ehrenberg SPD 18200 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 18207 D Genscher, Bundesminister AA 18216 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 18218 C Wehner SPD 18219 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Zukunftschancen der jungen Generation in der Bildung und im Beruf — Drucksachen 7/4836, 7/5099 — Pfeifer CDU/CSU . . . . . . . . . . 18221 B Rohde, Bundesminister BMBW . . . . . 18239 C Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . 18245 A Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 18254 C Frau Schuchardt FDP . . . . . . . 18258 D Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern 18263 D Dr. Glotz, Parl, Staatssekretär BMBW . 18270 B Möllemann FDP 18274 D Thape, Senator der Freien Hansestadt Bremen 18279 A Kroll-Schlüter CDU/CSU 18281 A Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 18282 A Ewen SPD 18282 C von Hassel, Vizepräsident 18246 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1977 (Handwerkszählungsgesetz 1977) — Drucksache 7/5228 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5517 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5375 — in Verbindung mit Beratung des Antrags gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Deckungsvorschlag für den von II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1977 (Handwerkszählungsgesetz 1977) — Drucksache 7/5540 — 18239 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsausbildung (Ausbildungsplatzförderungsgesetz) — Drucksache 7/5236 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5544 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/5490, 7/5509 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung — Drucksache 7/5237 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5544 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/5490, 7/5509 —in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/5261 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5544 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft Drucksachen 7/5490, 7/5509 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Rücklagenbildung für Berufsausbildungsverhältnisse) — Drucksache 7/5280 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5544 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/5490, 7/5509 — Rappe (Hildesheim) SPD 18285 A Schedl CDU/CSU 18287 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 18289 C Huonker SPD . . . . . . . . . . 18293 A Dr. Hornhues CDU/CSU 18294 B Frau Schuchardt FDP 18295 D Dr. Gölter CDU/CSU 18298 B Rohde, Bundesminister BMBW 18301 D Namentliche Abstimmung 18296 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Körperschaftsteuerreformgesetz — Drucksachen 7/4803, 7/5021 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/5476, 7/5502 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten van Delden, Lampersbach, Sick, Dr. Sprung, Dr. Kunz (Weiden), Schedl, Schmidhuber, Frau Pieser, Dr. Unland und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform — Drucksache 7/3774 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/5476, 7/5502 — Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . . . . 18306 A Frau Will-Feld CDU/CSU) . . . . . . 18307 A Hoppe FDP 18307 D Wohlrabe CDU CSU . . . . . . . 18308 C Löffler SPD 18310 A Offergeld, Parl. Staatssekretär BMF . . 18311 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung — Drucksache 7/261 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/5456, 7/5458 — Schreiber SPD 18313 A Eilers (Wilhelmshaven) CDU/CSU . . . 18314 B Zywietz FDP . . . . . . . . . . 18315 D Fragestunde — Drucksachen 7/5482 vom 25. 6. 1976 und 7/5515 vom 29. 6. 1976 — Vorsorgliche Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausgleich der sich abzeichnenden Ernteausfälle für die Landwirtschaft als Folge der langanhaltenden Trockenheit DringlAnfr Cl 29.06.76 Drs 07/5515 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18226 B, D, 18227 A, B , C, D, 18228 A ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . . 18226 C ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 18226 D ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18227 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18227 B ZusFr Susset CDU/CSU 18227 C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18227 C ZusFr Dr. Früh CDU/CSU 18227 D ZusFr Ey CDU/CSU 18228 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 III Maßnahmen der Bundesregierung angesichts der durch das Zusammenwirken der italienischen Bardepotregelung und die langanhaltende Trockenheit verschärfte äußerst kritische Lage vor allem an den süddeutschen Rindermärkten DringlAnfr C2 29.06.76 Drs 07/5515 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . 18228 B, D, 18229 A, B, D, 18230 A ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . 18228 D, 18229 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 1.8229 B ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 18229 C ZusFr Dr. Früh CDU/CSU 18230 A Vorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherstellung der Wasserversorgung für die Bevölkerung bei der anhaltenden Trockenheit DringlAnfr C3 29.06.76 Drs 07'5515 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . 18230 C, D, 18231 A, B ZusFr Josten CDU CSU 18230 D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18231 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 18231 B ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 18231 C Einsatz von Hilfsorganisationen zum Was- serfahren in den Wassernotstandsgebieten DringlAnfr C4 29.06.76 Drs 07/5515 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 18231 D, 18232 A, B, C ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . . 18232 A, B ZusFr Bremm CDU/CSU . . . . . . . 18232 B Einbeziehung der Entwicklungsländer in den internationalen Praktikantenaustausch MdlAnfr A3 25.06.76 Drs 7/5482 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . . 18232 D, 18233 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 18233 A ZusFr Josten CDU/CSU 18233 B Folgerungen aus der Feststellung einer Untersuchung über Strompreise, daß die Bundesrepublik Deutschland die höchsten Strompreise hat, sowie Kosten der Erzeugung von Strom aus den verschiedenen Energiequellen MdlAnfr A53 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A54 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Zeitel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18233 C, D, 18234 A, B, C, D, 18235 A ZusFr Dr. Zeitel CDU/CSU 18233 D, 18234 A, C, D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 18234 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 18235 A Auswirkungen des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer auf den internationalen Praktikantenaustausch der deutschen Landjugend MdlAnfr A4 25.06.76 Drs 07/5482 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 18235 B Beurteilung der Finanzsituation der Rentenversicherungsträger sowie Zulassung freiwilliger Beitragsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung über den Pflichtbeitrag hinaus MdlAnfr A5 25.06.76 Drs 07/5482 Urbaniak SPD MdlAnfr A6 25.06.76 Drs 07/5482 Urbaniak SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 18235 B, D, 18236 A, B, C, D ZusFr Urbaniak SPD . . . . . 18235 C, 18236 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 18236 A, C ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . . . 18236 A Gründe für die Schlußfolgerung der Bundesregierung, es bestehe ein Bettenüberhang in Krankenhäusern, und Festhalten am Prinzip der kostendeckenden Pflegesätze MdlAnfr Al2 25.06.76 Drs 07/5482 Geisenhofer CDU/CSU MdlAnfr A13 25.06.76 Drs 07/5482 Geisenhofer CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 18237 A, B, C, D, 18238 A, B ZusFr Geisenhofer CDU/CSU . . . . . 18237 B ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . . 18237 B ZusFr Braun CDU/CSU 18237 C ZusFr Egert SPD 18237 D ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU 18237 D ZusFr Jaunich SPD . . . . . . . . 18238 A Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zur Förderung krankenhausentlastender Einrichtungen und Sicherstel- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 lung der Betriebskosten sowie Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach Planung des bedarfsgerechten Krankenhaussystems mit dem derzeitigen Instrumentarium auch bei Bestehen eines Bettenüberhangs MdlAnfr A14 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Schleicher CDU/CSU MdlAnfr A15 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Schleicher CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 18238 B, C, D, 18239 A ZusFr Frau Schleicher CDU/CSU . . . 18238 C ZusFr Jaunich SPD 18238 D ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU . . . . . . . 18239 A Nächste Sitzung 18317 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .18319* A Anlage 2 Entschließung zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts . . . . . . . . 18319* C Anlage 3 Kosten der von der Bundesregierung für die Zeit vom 19. Juni bis 3. Oktober 1976 vorgesehenen Anzeigen und Beilagen in Zeitungen oder Zeitschriften MdlAnfr A96 18.06.76 Drs 07/5404 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18319* C Anlage 4 Anzahl der vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 verteilten Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung sowie Höhe der Gesamtauflage einschließlich der bereits in Auftrag gegebenen Zusatzstücke MdlAnfr A100 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Waigel CDU/CSU MdlAnfr A101 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18319* D Anlage 5 Anzahl und Kosten der voraussichtlich bis zum 3. Oktober 1976 noch vorgesehenen Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung MdlAnfr A104 18.06.76 Drs 07/5404 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU MdlAnfr A105 18.06.76 Drs 07/5404 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . .18320* A Anlage 6 Verteilerschlüssel der vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 angebotenen Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung sowie Anteil der Regierungsparteien und deren Untergliederungen; Höhe des nicht durch bereitgestellte Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit abgedeckten anteiligen Verwaltungs-, Personal- und Sachkostenaufwands für die Erstellung der Anzeigen, Broschüren, Faltblätter und sonstigen Veröffentlichungen der Bundesregierung im Jahr 1976 MdlAnfr A106 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A107 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18320* B Anlage 7 Anzahl der in Regierung und Verwaltungsstellen des Bundes mit der Erstellung der Öffentlichkeitsmaßnahmen befaßten Personen MdlAnfr A108 18.06.76 Drs 07/5404 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18320* D Anlage 8 Rechtfertigung der von der Bundesregierung begonnenen Anzeigenaktion über ihre „Leistungen" angesichts der hohen Arbeitslosigkeit, der ständig größer werdenden Finanzierungsprobleme, der Daseinsvorsorge im sozialen Bereich sowie der zunehmenden Staatsverschuldung des Bundes MdlAnfr A109 18.06.76 Drs 07/5404 Milz CDU/CSU MdlAnfr A110 18.06.76 Drs 07/5404 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 18321* A Anlage 9 Anzahl der von der Bundesregierung bis zum 2. Oktober 1976 vorgesehenen Anzeigen und Beilagen in Zeitungen und Zeit- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 V schriften zur Informierung der Bevölkerung in ihrem Sinn MdlAnfr A111 18.06.76 Drs 07/5404 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18321 " C Anlage 10 Darstellung des rechtlich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbestehenden Deutschen Reiches in Publikationen der Bundesregierung seit dem 31. Juli 1973 MdlAnfr A112 18.06.76 Drs 07/5404 Windelen CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 18321* D Anlage 11 Zahl und Auflagenhöhe der vom Presse-und Informationsamt der Bundesregierung und den einzelnen Bundesministerien im Jahre 1976 herausgegebenen Broschüren bzw. Publikationen über die Leistungen der Bundesregierung sowie hierfür zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel SchrAnfr B1 18.06.76 Drs 07/5404 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 18322* B Anlage 12 Kosten und Art der Verteilung der von der Bundesregierung zur Information der Bürger bis zum 2. Oktober 1976 vorgesehenen Druckschriften SchrAnfr B2 18.06.76 Drs 07/5404 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bolling BPA . . . . . 18322* B Anlage 13 Mitteilung im „Spiegel" über die Abzeichnung von Aktenvorgängen betr. die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der Waffenhandelsfirma Merex im Jahre 1967 durch den damaligen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium MdlAnfr Al 25.06.76 Drs 07/5482 Gansel SPD SchrAntw StSekr Fingerhut BMVg . . . 18322' D Anlage 14 Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Bundesbauminister und den Länderressorts über eine Reform des Baugenehmigungsverfahrens MdlAnfr A2 25.06.76 Drs 07/5482 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 18322* D Anlage 15 Änderung der gesetzlichen Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zugunsten von Betrieben, deren Arbeitnehmer im allgemeinen Hilfs-, Feuerlösch- und Katastropheneinsatz Unfälle erleiden MdlAnfr A9 25.06.76 Drs 07/5482 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A10 25.06.76 Drs 07/5482 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 18323* C Anlage 16 Maßnahmen zur Ermöglichung des Abschlusses vermögenswirksamer Tarif ver-träge in der Tarifrunde im Herbst 1976 MdlAnfr A11 25.06.76 Drs 07/5482 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . .18324* A ■■ Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 18185 255. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 254. Sitzung, Seite 18128 B, ist in der ersten Zeile des vorletzten Absatzes statt „Bundeswehr" zu lesen: „Bundesregierung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 30. 6. Dr. Ahrens ** 2. 7. Alber ** 30. 6. Amrehn ** 30. 6. Dr. Artzinger * 2. 7. Behrendt * 2. 7. Dr. von Bismarck 2. 7. Dr. Corterier * 1. 7. Dreyer 2. 7. Dr. Enders ** 2. 7. Entrup 2. 7. Fellermaier * 2. 7. Flämig * 1. 7. Frehsee * 2. 7. Dr. Früh * 2. 7. Gerlach (Emsland) * 1. 7. Gewandt 30. 6. Haase (Kellinghusen) * 1. 7. Härzschel 30. 6. Dr. Holtz ** 1. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 2. 7. Kater 2. 7. Dr. h. c. Kiesinger 2. 7. Kulawig 2. 7. Lange * 1. 7. Lautenschlager * 2. 7. Dr. Lenz (Bergstraße) 30. 6. Memmel * 2. 7. Dr. Mende ** 1. 7. Müller (Mülheim) * 1. 7. Dr. Müller (München) ** 2. 7. Picard 2. 7. Pieroth 30. 6. Richter ** 30. 6. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Schmidt (München) * 2. 7. Schmidt (Wuppertal) 2. 7. Schwabe * 2. 7. Dr. Schwencke ** 2. 7. Dr. Schulz (Berlin) * 2. 7. Springorum * 2. 7. Suck * 2. 7. Sund 2. 7. Frau Tübler 2. 7. Dr. Vohrer ** 1. 7. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Wolf ** 2. 7. von Wrangel 2. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Entschließung zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bundesregierung von der Ermächtigung zu Standardzulassungen nur restriktiv Gebrauch macht, damit die Neuentwicklung und die Verbesserung von Arzneimitteln für den Hersteller auch künftig wirtschaftlich interessant bleibt. Standardzulassungen dürfen sich daher nicht auf die mit erheblichen eigenen Aufwendungen der Hersteller erarbeiteten, dem Bundesgesundheitsamt mit dem Zulassungsantrag vorgelegten neuen Arbeitsergebnisse stützen. Der Bundesrat versteht die Aussagen der Vertreter der Bundesregierung im Vermittlungsausschuß und vor dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie am 9. Juni 1976 in dem Sinne, daß sie entsprechend verfahren wird. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Bolling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 96) : Welche Kosten entstehen dem Bundeshaushalt durch die für die Zeit vom 19. Juni bis 3. Oktober 1976 noch vorgesehenen oder in Aussicht genommenen Zeitungs- oder Zeitschriftenanzeigen sowie Zeitungs- oder Zeitschriftenbeilagen der Bundesregierung? Die Kosten können nach dem derzeitigen Stand der Planungen nicht mit hinreichender Sicherheit und Präzision angegeben werden. Zur Zeit kann allerdings festgestellt werden, daß die begonnene Anzeigen-Serie voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein wird. Im übrigen ist nicht abzusehen, welche Ereignisse in dem in der Frage angesprochenen Zeitraum die Bundesregierung veranlassen könnten, besondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Es ist jedoch zu erwarten, daß die Kosten für Anzeigen und Beilagen in dem betreffenden Zeitraum erheblich niedriger sein werden als in der Zeit vom 1. Januar bis zuni 18. Juni 1976. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bolling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 100 und 101) : Wieviel Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnliche Veröffentlichungen der Bundesregierung wurden vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 zur Verteilung gegeben (Anzahl der zur Verteilung gegebenen Stücke)? Wie hoch war die Gesamtauflage (Druckauflage) einschließlich der bereits in Auftrag gegebenen Zusatzstücke für die vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 angebotenen Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung? 18320* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 Nach meiner Auffassung würde es keinen Sinn geben, die Auflagen völlig unterschiedlicher Broschüren, Faltblätter, Bücher etc. zu addieren. Das Ergebnis käme nur einer nicht sachgerechten „Äpfelplus-Birnen"-Rechnung gleich. Die Bundesregierung ist aber bereit, über die Anfrage hinaus die einzelnen Publikationen mit den jeweiligen Auflagen schriftlich mitzuteilen, wenn dies gewünscht wird. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 104 und 105) : Wieviel Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnliche Veröffentlichungen der Bundesregierung werden aus heutiger Sicht voraussichtlich bis zum 3. Oktober 1976 noch gedruckt (Schätzung der Gesamtzahl der Einzelexemplare)? Welche Kosten (Verteilungskosten und zusätzliche Herstellungs-, Druck- und ähnliche Kosten) erwachsen dadurch dem Bundeshaushalt voraussichtlich? Zu Frage A 104: Es ist heute noch nicht mit Sicherheit zu sagen, ob und wieviel Broschüren, Faltblätter und sonstige Druckschriften in den bevorstehenden Monaten noch notwendig sein werden. Zu Frage A 105: Naturgemäß kann ich Ihnen daher die insgesamt entstehenden Kosten noch nicht nennen. Es ist allerdings mit Sicherheit zu erwarten, daß sie erheblich niedriger sein werden als die, die ich für das zurückliegende halbe Jahr habe nennen können. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 106 und 107): Wie war der Schlüssel für die Verteilung der in der Zeit vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 angebotenen Broschüren, Druckschriften, Faltblätter und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung, und welcher Teil (Prozentsatz) der zur Verteilung gegebenen Veröffentlichungen ging an die Regierungsparteien, deren Untergliederungen oder deren Vereinigungen im weiteren Sinn (z. B. Jungsozialisten) ? Wie hoch war — geschätzt — der anteilige Verwaltungs-, Personal- und Sachkostenaufwand für die Erarbeitung und Erstellung der Anzeigen, Broschüren, Faltblätter und sonstigen Veröffentlichungen der Bundesregierung im Jahr 1976, der nicht durch die im Bundeshaushalt 1976 bereitgestellten Mittel för Öffentlichkeitsarbeit abgedeckt ist? 1. Es gab und gibt keinen Verteilungsschlüssel. Es kann ihn auch nicht geben, weil die Bundesregierung ihre Publikationen auf Anforderung versendet. Auch eine exakte nachträgliche Analyse der Empfänger ist nicht möglich. Bei Anforderungen ist es nicht bekannt, ob die oder der Betreffende einer Partei angehört. Es wird selbstverständlich auch nicht danach gefragt. Generell kann jedoch gesagt werden: der relativ höchste Prozentsatz geht — und zwar in dieser Reihenfolge — an Parteien, Abgeordnete, Betriebsräte und Verbände. Was das Interesse der Parteien anbetrifft, so ist es bei den Regierungsparteien am größten. Das liegt — wie es das Bundesministerium des Innern unter Innenminister Lücke in einem Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat — in der Natur der Sache. Die damaligen Feststellungen lauten: „Wenn Regierungspublikationen für die Regierung und ihre Politik werben und dies auch Regierungsparteien zugute kommt, so liegt diese Wirkung, wie bereits verfassungsrechtlich dargelegt — in der Natur der Sache, ist nur logisch und entspricht der Verfassungswirklichkeit. Solche Konsequenzen zugunsten von Parteien als ,einseitige Parteienprivilegierung' oder als ,reine Propaganda zugunsten der Parteien' zu disqualifizieren, ist sachlich und rechtlich nicht haltbar." Erläuternd darf hinzugefügt werden, daß die Struktur der Abnehmerschaft je nach Publikation sehr unterschiedlich ist. Bei der Jugendbroschüre „Frag mal" geht ein sehr hoher Prozentsatz an Jugendverbände aller „couleur" . Bei der Service-Broschüre „Tips für Arbeitnehmer" sind verständlicherweise sehr hohe Anforderungen aus dem Bereich der Gewerkschaften und von Betriebsräten zu verzeichnen. 2. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Inland werden im Bundespresseamt und in den Ministerien von dem dafür nach Stellenplan und Geschäftsverteilungsplan zuständigen Personal und aus den dafür vorgesehenen Kostentiteln vorbereitet. Die dadurch der Bundesverwaltung entstehenden Personalkosten und sächlichen Verwaltungskosten können nicht — auch nicht grob geschätzt — angegeben werden. Welcher Personal- und Sachaufwand für evtl. Anzeigen und Publikationen außerhalb der Öffentlichkeitsarbeit Inland, z. B. für die Nachwuchswerbung bei der Bundeswehr, angefallen ist, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundespresseamtes im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 108) : Wie viele Personen waren und sind in Regierung und Verwaltungsstellen des Bundes (einschließlich mittelbarer Bundesverwaltung) bei der Vorbereitung (einschließlich Materialbereitstellung) und Erarbeitung der Öffentlichkeitsmaßnahmen befaßt? Mit Ausnahme einiger Ressorts, die ein klar abgegrenztes Referat für Öffentlichkeitsarbeit haben, läßt sich die Frage für die gesamte Bundesregierung nicht einmal annähernd präzise beantworten. Denn entweder, wie in manchen Ressorts, sind Presse- Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 18321* und Öffentlichkeitsarbeit. eine Einheit oder aber, wie im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, haben die zuständigen Abteilungen sehr unterschiedliche Aufgaben, aus denen sich die eigentliche Öffentlichkeitsarbeit, die die Mitarbeiter des Amtes in sehr unterschiedlicher Weise beschäftigt, nicht herausrechnen läßt. Eine einfache Schätzung wäre nicht sachgerecht. Sicher ist nur, daß aufgrund der Einstellungssperren in den Obersten Bundesbehörden im Bundestagswahljahr 1976 nicht mehr Personen als 1975 und 1974 mit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit befaßt sind. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 109 und 110) : Wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts der hohen Arbeitslosigkeit, der ständig größer werdenden Finanzierungsprobleme, der Daseinsvorsorge im sozialen Bereich sowie der zunehmenden Staatsverschuldung des Bundes die von der Bundesregierung begonnene Anzeigenaktion über ihre „Leistungen"? Wird die Bundesregierung diese Art der Verwendung von Steuergeldern bis zum Wahltag fortsetzen, und welche Kosten sind im einzelnen bisher entstanden bzw. welche Beträge müssen noch für zukünftige Anzeigenaktionen aufgewendet werden? Die politischen Unterstellungen in der Frage müssen zurückgewiesen werden. Die Bundesregierung hat durch ihre Konjunkturpolitik dazu beigetragen, daß die Arbeitslosigkeit drastisch zurückgegangen ist. Die ständig wachsenden Finanzierungsprobleme der Daseinsvorsorge im sozialen Bereich gehören in den Argumentationskatalog der Opposition. Die Bundesregierung hat gezeigt, daß sie auch in einer weltwirtschaftlichen Rezession und bei stabilem Haushalt in der Lage war, das soziale Netz fester zu knüpfen als je zuvor. Der Gefahr einer zunehmenden Staatsverschuldung ist die Bundesregierung durch geeignete Maßnahmen entgegengetreten. Es gibt also keinen Grund, die Bilanz der Arbeit dieser Regierung zu verstecken. Dennoch hat die Bundesregierung z. B. in ihren Informationsanzeigen auch auf das hingewiesen, was ausgebaut oder verbessert werden muß. In der vor dem 17. Juni vom Presse- und Informationsamt gestalteten Anzeige zur Deutschlandpolitik beispielsweise wurde sehr deutlich gemacht, daß das Erreichte „für die Zukunft noch nicht genug" ist, und in einer anderen Anzeige wurde ebenso offen mitgeteilt: „Das Niveau der Arbeitslosigkeit als Folge der weltweiten Rezession ist noch zu hoch." Die Bundesregierung hält zwar die Feststellung des früheren Bundespressechefs Felix von Eckardt, das Presse- und Informationsamt habe früher in Wahljahren noch mehr über die Leistungen der damaligen CDU/CSU-Regierungen informiert als in anderen Jahren, für fair und ehrlich, informiert aber über die reine Leistungsdarstellung — entsprechend dem Haushaltsgesetz — hinaus den mündigen Bürger auch über Probleme, dir es noch zu bewältigen gilt. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich mitteilen, daß nach derzeitigem Stand weitere Anzeigen-Aktionen als die voraussichtlich Ende Juli 1976 abgeschlossene Aktion nicht beabsichtigt sind. Die Bundesregierung macht den politischen Parteien mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit im Bundestagswahlkampf nicht Konkurrenz. Sie wird Anfragen nach Publikationen auch in den kommenden Monaten nicht negativ bescheiden, da sie sich ihrer Informationspflicht gegenüber den Bürgern nicht entziehen kann und will. Ferner wird sie Mittel der Öffentlichkeitsarbeit einsetzen, wenn sie in der Zeit vor der Bundestagswahl durch einen auf sie gezielten Angriff der Opposition dazu gezwungen wird, die Bürger „bezogen auf ihre Organtätigkeit", also eindeutig im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zu informieren. Grundsätzlich aber sind nach Beendigung der eingeleiteten Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen weitere Aktionen nicht geplant. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 111) : Mit wieviel Anzeigen und Beilagen, in welchen Zeitungen und Zeitschriften und zu welchen Kosten will die Bundesregierung bis zum 2. Oktober 1976 die Bevölkerung in ihrem Sinn informieren? Nach dem bisherigen Stand der Planung kann ich Ihnen mitteilen, daß die Bundesregierung mit Rücksicht auf den Wahltermin ihre Informations-Anzeigen-Serien Ende Juli beendet haben wird. Im übrigen ist nicht abzusehen, welche Ereignisse in dem in der Frage angesprochenen Zeitraum die Bundesregierung veranlassen könnten, besondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 112) : Hat die Bundesregierung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Publikationen herstellen oder verteilen lassen, in denen das rechtlich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbestehende Deutsche Reich dargestellt wird? Die Antwort lautet „ja". Es gibt sicher viele Wege, Deutschland als Ganzes — nicht nur in Publikationen — darzustellen und zu vertreten. In ihrer Politik nimmt die Bundesregierung diese Möglichkeit auch unablässig wahr. Was speziell Publikationen betrifft, so war es in der Kürze der Zeit natürlich nicht möglich, alle Veröffentlichungen herauszusuchen, nach denen gefragt ist. Es sind jedoch folgende Beispiele zu nennen: 18322e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 1. Die ausführliche Darstellung von Deutschland als Ganzem in den Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1974; vor allem die Nrn. 42 bis 54 dieser Materialien. 2. Die umfangreiche Dokumentation des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung vom April dieses Jahres zum Grundlagenvertrags-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973, die allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugeleitet worden ist. 3. Das Taschenbuch „Tatsachen über Deutschland", ein Standardwerk der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im In- und Ausland, das im Kapitel „Deutschland nach 1945" die Rechtslage beschreibt und zwei Karten enthält: eine stellt das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 dar (die Karte 5 im einleitenden Kapitel), die andere zeigt, wie das Deutsche Reich aufgeteilt wurde (Karte 6). 4. Auch die Dokumentation zur „Entspannungspolitik der Bundesregierung", die Dokumentationen zur Berlin-Regelung und die Texte zur Deutschland-Politik, die das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgibt, enthalten Hinweise auf die Rechtslage Gesamtdeutschlands. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 1) : Wieviel Broschüren bzw. Publikationen über die Leistungen der Bundesregierung sind vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und den einzelnen Bundesministerien jeweils bisher in 1976 in welcher Auflagenhöhe herausgegeben worden, und in welcher Höhe belaufen sich die finanziellen Mittel, die hierfür zur Verfügung gestellt worden sind? Ich setze voraus, daß Sie unter Publikationen über Leistungen der Bundesregierung nicht nur Leistungsbilanzen im engeren Sinne verstehen, sondern auch sonstige Publikationen zur Information der Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Inland. Danach sind vom Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung und von den einzelnen Bundesministerien bisher 1976 Broschüren in einer Auflagenhöhe von insgesamt 11 194 000, Faltblätter in einer Auflagenhöhe von insgesamt 2 503 000 und sonstige Druckschriften in einer Auflagenhöhe von 96 200 herausgegeben worden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 7 288 566 DM. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 2) : Welche Druckschriften hat die Bundesregierung zu welchen Kosten vorgesehen, die zur Information der Bürger in ihrem Sinn bis zum 2. Oktober 1976 bestimmt sind, und wie werden sie verteilt? Nach dem Auftrag des Haushaltsgesetzes werden das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Ressorts wie bisher so auch in Zukunft Broschüren, Faltblätter und sonstige Druckschriften zur Unterrichtung über die Politik der Bundesregierung auf den verschiedenen Gebieten herausbringen. Im einzelnen wird dabei eine Rolle spielen, welche Ereignisse in dem angesprochenen Zeitraum die Bundesregierung veranlassen, besondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Die Frage nach den Kosten der Druckschriften bis etwa Anfang Oktober 1976 läßt sich daher heute weder exakt noch geschätzt beantworten. Druckschriften werden nach den im Presse- und Informationsamt und zumeist auch in den Bundesministerien praktizierten Schnellverteilern zur ersten Information von Interessenten, z. B. von Abgeordneten, Journalisten, Medien, Parteien und Verbänden verteilt, im übrigen — und das ist der weitaus überwiegende Teil der Auflagen — jeweils auf Anforderung. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 1) : Trifft es zu, daß — wie im Magazin „Der Spiegel" vom 21. Juni 1976 dargestellt — der damalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium schon im Jahr 1967 Aktenvorgänge eingesehen und abgezeichnet hat, die die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und der Waffenhandelsfirma Merex betreffen, und inwieweit ist das Bundesverteidigungsministerium der Steuerfahndung bei ihren Ermittlungen behilflich gewesen? Eine Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit der Firma Merex spielt in zwei noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren eine entscheidende Rolle. Das Wissen des damaligen Staatssekretärs im Bundesministerium der Verteidigung um eine solche Zusammenarbeit ist darüber hinaus Gegenstand eines zur Zeit anhängigen Zivilrechtsstreites. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich zu einem schwebenden Verfahren keine Aussagen machen kann. Das trifft auch für den 2. Teil Ihrer Frage zur Amtshilfe des Verteidigungsministeriums hinsichtlich der Ermittlungen der Steuerfahndung zu. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 2) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 18323* Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche geführt, die der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit den für das Bauwesen zuständigen Länderressorts über eine Reform des Baugenehmigungsverfahrens gehabt hat? 1. Die Gesetzgebung über das Baugenehmigungsverfahren liegt in der Kompetenz der Länder, die Durchführung der Verfahren obliegt den Ländern und Gemeinden. Der Bundesregierung ist deshalb eine direkte Einflußnahme hier unmittelbar versagt. 2. Die Bundesregierung hat aber dennoch das ihr Mögliche getan, um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und möglichst einheitlich zu reformieren. Im einzelnen handelt es sich um folgendes: a) Anläßlich der letzten Programme zur Belebung der Konjunktur hat sich die Bundesregierung — im Interesse der Bauherren und im Interesse der Bauwirtschaft — an die Länder und an die kommunalen Spitzenverbände gewandt mit der Bitte, nach Möglichkeit für eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren Sorge zu tragen. Länder und kommunale Spitzenverbände haben ihre Unterstützung zugesagt. b) Darüber hinaus erörtert mein Haus gemeinsam mit den für das Bauwesen zuständigen Landesressorts, welche praktikablen Möglichkeiten für eine Reform des Baugenehmigungsverfahrens bestehen. Die bisherigen Erörterungen haben gezeigt, daß Ergebnisse sich hier nicht von heute auf morgen erzielen lassen. Denn die Aufgabe des Baugenehmigungsverfahrens — vor allem die Sicherstellung öffentlicher Belange — darf nicht durch eine eingeschränkte oder verkürzte behördliche Überprüfung vernachlässigt werden und etwa gar zu Schäden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insgesamt führen. Die Länder haben einen Arbeitskreis „Bauordnung der Zukunft" eingesetzt, an dem mein Haus beteiligt ist. Dort wird auf der fachlichen Ebene umfassend an diesen Grundsatzfragen gearbeitet. Länder und Gemeinden haben zugesagt, inzwischen gewonnene Erkenntnisse nach Möglichkeit bei sich umzusetzen. Angesichts der Schwierigkeit dieses Prozesses ist es natürlich, daß hier Ergebnisse aus der Praxis noch nicht vorliegen, so daß ich darüber im Moment auch noch nicht berichten kann. 3. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß für den Bereich der Baumaßnahmen des Bundes (und der Länder) das Baugenehmigungsverfahren durch das raschere „Zustimmungsverfahren" — bei bestimmten Baumaßnahmen des Bundesministers der Verteidigung durch das bloße „Kenntnisgabeverfahren" — ersetzt ist. Im Rahmen der Konjunkturprogramme, deren Abfluß entscheidend war, um das gewollte Ziel zu erreichen, wurde für bundeseigene Investitionen das Vergabeverfahren durch eigens erlassene Richtlinien beschleunigt und damit von seiten des Bundes ebenfalls zu einer rascheren Baudurchführung beigetragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen A 9 und 10) : Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, durch eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle der Tatsache entgegenzuwirken, daß industriell-gewerbliche Arbeitgeber die Mitgliedschaft von Arbeitsplatzbewerbern in Vereinen der freiwilligen Feuerwehr bzw. des Roten Kreuzes oder ähnlicher Hilfsorganisationen zum Anlaß nehmen, die Bewerber zurückzuweisen, weil die Betriebe bei im Einsatz erlittenen Unfällen der Bewerber mit der Lohnfortzahlung belastet werden können? Sind der Bundesregierung Sonderregelungen in Bundesländern bekannt, die geeignet sind, das Problem der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf Grund von im allgemeinen Hilfs-, Feuerlösch- bzw. Katastropheneinsatz erlittenen Unfällen von Arbeitnehmern zugunsten der betroffenen Betriebe zu lösen, und ist sie selbst zu einer entsprechenden gesetzlichen Änderung bereit? Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die Angestellten sind die Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer im Krankheitsfalle das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen fortzuzahlen. Diese Verpflichtung besteht zum Schutze der Arbeitnehmer unabhängig davon, bei welcher Gelegenheit der Arbeitnehmer sich eine Krankheit zuzieht oder einen Unfall erleidet. Beruht die Krankheit auf einer Tätigkeit des Arbeitnehmers, die er im öffentlichen Interesse ausgeführt hat, kann es als ungerechtfertigt erscheinen, wenn der einzelne Arbeitgeber letztlich mit diesen Kosten belastet wird. Es erscheint jedoch nicht gangbar, dem Arbeitnehmer allgemein die Lohnfortzahlung in diesen Fällen zu versagen. Selbst wenn die einzelnen Organisationen dem Arbeitnehmer den Verdienstausfall erstatten, was jedoch wohl kaum allgemein, sondern nur in den einzelnen Gesetzen bzw. durch eine freiwillige Verpflichtung der Organisationen geregelt werden könnte, würde dies für den Arbeitnehmer von Nachteil sein. Die Regulierung solcher Ansprüche könnte längere Zeit benötigen und die Arbeitnehmer könnten in der Rentenversicherung und hinsichtlich der vermögenswirksamen Leistungen Nachteile erleiden, wenn das Arbeitsentgelt in diesen Fällen nicht fortgezahlt wird. Für die Bundesregierung erscheint es als beste Lösung, wenn in den einzelnen Gesetzen im Sachzusammenhang bestimmt wird, ob, inwieweit und gegen wen die Arbeitgeber Erstattungsansprüche für die an den Arbeitnehmer im Krankheitsfalle erbrachte Lohnfortzahlung geltend machen können. Der Bund hat dementsprechend in dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz und des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 10. Juli 1974 bestimmt, daß den Arbeitgebern das Arbeitsentgelt zu erstatten ist, das sie Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiterentrichtet haben, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Katastrophenschutz zurückzuführen ist. Eine entsprechende Regelung ist für die Helfer im Luftschutzdienst vorgesehen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Länder, die insbesondere für das Feuerwehrwesen zuständig sind, entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen haben. 18324* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 255. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1976 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 11) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den Tarifpartnern für die Tarifrunde im Herbst 1976 den Abschluß von vermögenswirksamen Tarifverträgen zu ermöglichen? Die Bundesregierung begrüßt die starke Ausweitung, die die Vermögensbildung der Arbeitnehmer in den letzten Jahren durch vermögenswirksame Tarifverträge erfahren hat. Zur Zeit erhalten rund 15 Millionen Arbeitnehmer tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz. Der Höchstbetrag von 624,— DM wird durch diese Leistungen allerdings in der Regel noch nicht annähernd ausgeschöpft. Der Durchschnittsbetrag liegt bei ca. 400 DM, nur für ca. 15 vom Hundert der Begünstigten ist der volle Betrag von 624,— DM bereits erreicht. Die Bundesregierung hat daher bereits im Jahreswirtschaftsbericht 1976 an die Tarifpartner appelliert, von den bestehenden Möglichkeiten zur Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen verstärkt Gebrauch zu machen. Sie hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß in der Metallindustrie Verhandlungen über eine Aufstockung der im auslaufenden Tarifvertrag (30. Juni 1976) vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen auf 624,— DM beabsichtigt sind und geht davon aus, daß entsprechende Initiativen in anderen Tarifbereichen folgen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Georg Gölter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verabschiedung der beiden vorliegenden Gesetze in der zweiten und dritten Lesung am heutigen Tag dokumentiert das Scheitern der Koalition in der Berufsbildungspolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)



Rede von Helmut Rohde
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
mangelnde Gesprächsbereitschaft mit den Ländern einerseits — hier meine ich ausdrücklich alle Bundesländer —, mangelnde Gesprächsbereitschaft mit der ausbildenden Wirtschaft andererseits.
Die Reform der Berufsbildung ist nicht ohne oder gar gegen die Länder zu verwirklichen,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

sie ist nicht ohne oder gar gegen die ausbildende Wirtschaft zu machen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Damit will ich nicht behaupten, Maßnahmen der Regierung oder des Gesetzgebers seien nur zu verantworten, wenn sie ausdrücklich auf dem Konsens der Betroffenen aufbauten. Ich will damit jedoch behaupten, daß sich eine Regierung als töricht und unfähig erweist, wenn sie die Bereitschaft der Betroffenen zur gemeinsamen Lösung der Probleme nicht aufgreift, sondern wenn sie die Betroffenen im Gegenteil provoziert und ihnen ans Bein tritt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Niemand will doch bestreiten, daß die Länder an einer besseren Abstimmung von Betrieb und Schule, d. h. an einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern, interessiert sind. Niemand will doch bestreiten, daß es der ausbildenden Wirtschaft darum geht, das Angebot an Ausbildungsplätzen auszuweiten.
Ich darf in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Leistung des Handwerks verweisen, das seit 1970 die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Handwerk um 100 000 gesteigert hat. Gestatten Sie mir — mit Genehmigung der Frau Präsidentin — ein Zitat, weil ich dieses Zitat besonders schön finde. Rüdiger Altmann hat in der „Deutschen Zeitung" vom 25. Juni 1975 folgendes geschrieben. Die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung, sich auf ein Gespräch einzulassen, sei vergleichbar mit einer „Dorfgeistlichkeit, die das Absingen einer Litanei für eine theologische Argumentation hält". Dieser Vorwurf gilt für den ursprünglichen Gesetzentwurf. Er gilt aber auch für das Kern-, Rumpf- oder zutreffender: Schrumpfgesetz, das eigentlich nur durch einen anspruchsvollen Titel auffällt, sowie für das „Gesetz zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung".
Erneut werden die Länder durch den unveränderten Vorschlag eines Bundesinstituts für die Berufsbildung direkt provoziert, ein Nein auszusprechen. Wäre ein Preis für eine Konstruktion auszusetzen, die zwangsläufig auf die Ablehnung durch die Länder stoßen muß, das Bundesinstitut des Herrn Rohde verdiente, prämiert zu werden.
Dieses Institut einschließlich seiner Beschlußgremien unterliegt zwangsläufig der Weisung des Bundesministers. In einem Unterausschuß des weisungsabhängigen Hauptausschusses sollen die Länder ihre Interessen zur Geltung bringen. Daß das Gesetz ausdrücklich darauf hinweisen muß, dieser Länderausschuß unterliege nicht dem Weisungsrecht des zuständigen Bundesministers, zeigt die Brüchigkeit, die Fragwürdigkeit, ja die Unangemessenheit dieser Konstruktion.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Glotz [SPD] : Wieso denn?)

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: nur eine gemeinsam getragene Einrichtung, die Zentralstelle für berufliche Bildung, wie wir sie vorgeschlagen haben, ist geeignet, ein gleichberechtigtes und gleichgewichtiges Zusammenwirken von Bund und Ländern zu bewerkstelligen.
Die beiden Haupteinwände der Koalition gegen unseren Vorschlag, nämlich die Notwendigkeit eines Verwaltungsabkommens und die angeblich reduzierte Mitwirkungsmöglichkeit der Sozialpartner, ziehen nicht. Auch das Bundesinstitut, das die Bundesregierung vorsieht, bedarf zu seinem Funktio-



Dr. Gölter
vieren einer Verwaltungsvereinbarung. Es war Herr Staatssekretär Jochimsen, der im Ausschuß erklärt hat, es funktioniere auch ohne, aber wirklich funktioniere es nur mit. Hier habe ich ihn sehr korrekt wiedergegeben.
Zum zweiten Einwand, zur reduzierten Mitwirkungsmöglichkeit in der Zentralstelle: In der Zentralstelle arbeiten im Zentralausschuß die Vertreter der Sozialpartner und der Lehrerverbände gleichberechtigt mit. Ihre Rechte sind, da Weisungsgebundenheit in keinem einzigen Fall gegeben ist, zweifelsfrei größer als die Rechte im Hauptausschuß des Bundesinstituts.
Wie steht es denn um die Mitwirkungsmöglichkeiten der Sozialpartner in einem Hauptausschuß, der einmal nach Weisung, dann nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften, nach genehmigten Programmen und gelegentlich nach Selbstverwaltungsgesichtspunkten zu arbeiten und zu beschließen hat? Die Vermischung von Aufgaben der politischen Führung, der Verwaltung und Forschung, der Kommunikation mit den Ländern ist fatal. Wie wäre eigentlich gesichert, daß sich Forschung im Grundsatz unabhängig und nicht nach Weisung vollzieht?
Wieso - um ein Lieblingswort von Herrn Bundesminister Rohde zu gebrauchen — wird der Gremiendschungel durch ein Bundesinstitut abgebaut? Zwar wäre — um Herrn Rohde noch einmal zu zitieren — eine gemeinsame Adresse geschaffen. Aber diese gemeinsame Adresse würde zum unbeweglichen Tausendfüßler, sie neigte zur Beschäftigung mit sich selbst, Aufwand und Ergebnis stünden zueinander in umgekehrtem Verhältnis.

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Lassen Sie mich jetzt als zweites einige Bemerkungen zu dem Problem der Finanzierung machen. Eine grundsätzliche Vorbemerkung — ich bitte die Koalition trotz dieser späten Stunde, zumindest diejenigen, die sich weiter mit dem Thema beschäftigen, das sehr ernst zu nehmen —: Für die Diskussion der Reform der Berufsbildung war es sehr schädlich, daß sich diese Diskussion immer mehr ausschließlich auf die Finanzierungsproblematik reduziert hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist eben falsch, die Zukunft der Berufsbildung in erster Linie von der Frage der Finanzierung abhängig zu machen. Es ist falsch zu glauben, daß bereits eine Finanzierungsregelung geeignet sei, die Zukunftschancen der jungen Generation zu sichern.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die von der konjunkturellen Entwicklung völlig un-beeinflußte Zunahme der Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Handwerk ist ohne Finanzierungsbeihilfe erreicht worden. Das Handwerk wird auch eine weitere Steigerung der Zahl der Ausbildungsverhältnisse bewältigen, wenn eine vernünftige Berufsbildungspolitik dies möglich macht. Die Reduzierung des Ausbildungsplatzangebots vor allem in kaufmännischen Ausbildungsbereichen ist ebenfalls nicht primär auf das Fehlen einer Finanzierungsregelung zurückzuführen. Hier lagen erhebliche strukturelle
Veränderungen der Arbeitswelt vor; Konzentrationsprozesse, Rationalisierung und Überforderung der Ausbildungsbetriebe haben gleichermaßen zusammengewirkt. Es muß noch einmal festgestellt werden: In der Berufsbildung ist die Lösung manchen einfachen Problems in den letzten zwei, drei Jahren verhindert worden, weil die Problematik verzerrt und auf einen einzigen Teilbereich in der Diskussion verlagert wurde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, daß die Berufsbildung die Betriebe etwas kostet, ist richtig. Es ist auch gut so. Daß die Bundesregierung, insbesondere der Herr Bundesminister immer wieder mit Stolz darauf hinweisen, es sei der Regierung gelungen, Kostenbewußtsein und Bedürfnis nach Lastenausgleich in der Berufsbildung zu wecken, ist eine zweischneidige Sache. Die Veränderung des Bewußtseins schafft in vielen Fällen doch erst neue Probleme. Dies ist die Ausgangssituation. Was der Koalitionsvorschlag jedoch — ich möchte dies noch einmal unterstreichen — beim besten Willen nicht leistet, ist ein Beitrag zur Bewältigung des wie auch immer zu beurteilenden Problems.
Erster Gesichtspunkt: 90 % der Betriebe, so wird versichert, seien von der Umlage freigestellt. Akzeptiert. Nur 10 % der Betriebe zahlen. Aber genau diese 10 % tragen zahlenmäßig die Hauptlast der Ausbildung. Nur wenige nicht ausbildende Betriebe werden von der Umlage erfaßt. Das Aufkommen aus der Umlage wird zu mehr als 90 % von den Ausbildungsbetrieben aufgebracht.

(Zurufe von der CDU/CSU: So ist es!)

Wenn der dem Regierungsmodell zugrunde liegende Gedanke, wie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner eben mehrfach versichert hat, der des Lastenausgleichs sein sollte, dann ist doch der Anteil, den die nicht ausbildenden Betriebe aufbringen, jedenfalls so gering, daß er das aufwendige System nicht rechtfertigt.

(Gallus [FDP] : Das stimmt nicht!)

— Herr Gallus, Sie haben sich besonders damit beschäftigt; da bin ich ganz sicher.
Die Weisheit der Koalition will uns jedenfalls ein System bescheren, nach dem im wesentlichen die Betriebe bezahlen, die bereits ausbilden, nach dem im wesentlichen die Betriebe freigestellt sind, die nicht ausbilden, nach dem die Betriebe, die ausbilden und zahlen, auch dann in der Regel noch das Ausbildungsplatzangebot ausweiten sollen, weil es sich dabei um die Betriebe handelt, von denen dies in erster Linie erwartet werden kann.
Dieser falsche Ansatz hat für die Ausbildungsbetriebe die psychologischen Auswirkungen der Visite des Elefanten im Porzellanladen.

(So ist es! bei der CDU/CSU)

Entweder ändert sich für den Betrieb überhaupt nichts, weil sich Abgabe und Zuwendung aufheben. Dann stellt sich die Frage: Wozu der ganze Zirkus? Oder der Ausbildungsbetrieb stellt sich in der Tat schlechter. Dann stellt er sich doch zwangsläufig die



Dr. Gölter
Frage, wieso eigentlich ein Ausbildungsbetrieb gerade jetzt die Ausbildung in Betrieben subventionieren soll, die bislang nicht ausgebildet haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweiter Gesichtspunkt: Meine Damen und Herren, diese Konstruktion — das Wort „System" wäre Übertreibung ist abhängig von der Frage, ob das Angebot an Ausbildungsplätzen die Nachfrage um mindestens 12,5 % übersteigt. Bis zum heutigen Tag ist dieser Prozentsatz nie sauber begründet worden Die Erklärungen der Beamten im Ausschuß, denen das oblag, waren schlicht putzig. Der Prozentsatz ist nichts anderes als das arithmetische Mittel zwischen. den Vorstellungen von Herrn Friderichs und Herrn Rohde, wobei in diesem Fall die Ausgangssituation einerseits 0 und andererseits 20 war. Dann hat man sich auf 12,5 % geeinigt. Wenn man eine solche Zahl schon festlegt, um mit ihr ein System auszulösen, dann muß die Ausgangssituation sowohl statistisch wie rechtlich sauber sein. Auch hier im Plenum will ich unterstreichen: Die von der Regierung vorgeschlagene Konstruktion würde, wenn gesetzliche Verpflichtungen damit verbunden sein sollen
dies ist ja wohl Ihr Ziel — ohne eine gesetzliche Ausbildungsplatzmeldepflicht nicht durchführbar sein.

(Pfeifer [CDU/CSU] : So ist es!)

Wie sollte denn sonst das Angebot des jeweils zurückliegenden Jahres anders im rechtlichen Sinne korrekt erfaßt werden können?

(Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Jawohl!)

Die Regierung ist darüber hinaus jede Erklärung schuldig geblieben, wie sie die zu erwartende Nachfrage exakt erfassen will. Die Kombination der Zahl der erwarteten Schulabgänger mit dem bisherigen Übergangsverhalten und dem bisherigen Angebot -- dies ist die im Ausschuß gegebene Erklärung wird nicht ausreichen, um saubere Rechtsgrundlagen für ein Abgabesystem herzustellen.
Dritter Gesichtspunkt. Die Hälfte der aufgewendeten Summe soll für den sogenannten Bestandsschutz ausgegeben werden. Nun verdanken wir der Koalition die freundliche Aufklärung, auch dieser Bestandsschutz solle nach Kostengruppen gestaffelt sein. Im Schnitt sollen pro Ausbildungsplatz 900 DM herauskommen. Das Ergebnis: Siemens bekommt als Bestandsschutz 1 500 bis 1 600 DM, die Dienstleistungsbetriebe des Handwerks gehen — wenn Rechnung noch Rechnung ist zum großen Teil leer aus oder unterziehen sich für 200 bis 300 DM im Jahr einer gewaltigen bürokratischen Prozedur. Sie würden mit einem solchen System ungeahnte Glücksgefühle auslösen!
Ein vierter, ein besonders wichtiger Punkt. Herr Bundesminister Rohde hat vor bestimmten Zuhörerkreisen immer wieder erklärt, das ganze sei ein Einstieg. Vielleicht, Frau Schuchardt, denken Sie auch über diesen Punkt noch einmal ein bißchen nach. Ein Einstieg in was? Einstieg ist immer Anfang, Beginn. Die Zielsetzung der Bundesregierung ist, wenn Einstieg als Einstieg verstanden werden soll, dann doch ein umfassendes, vom Staat im einzelnen festgelegtes System von Berufsbildungsfinanzierung und Ausbildungslenkung.
Den Vorstellungen der Koalition liegt in diesem Punkt die Strategie des gezielten Einzeleingriffs in gesellschaftliche Sachverhalte und Zusammenhänge zugrunde.

(Dr. Glotz Die Koalition leugnet dabei, daß dieser Eingriff Bedeutung für das marktwirtschaftliche System habe. Der ordnungspolitische Zusammenhang von Eingriff und System wird abgestritten. Es steht für mich außer Frage: Vom Edding-Gutachten bis zum sogenannten Kerngesetz über die Vergaberichtlinien können je nach gesellschaftspolitischer Zielrichtung einzelne Berufsbilder, Ausbildungszweige und Wirtschaftszweige bevorzugt oder benachteiligt werden. Mit dem vorgeschlagenen System wäre der Bundesregierung ein Ansatz für eine umfassende Planwirtschaft in der Berufsbildung an die Hand gegeben. Genau das verstößt gegen das Interesse der jungen Generation und das Interesse der Wirtschaft. Das duale System in der heute uns im Grundsatz vorliegenden Form ist besser geeignet, Nachfrage und Bedarf im Interesse aller Beteiligten, aber zuallererst im Interesse der jungen Generation in Übereinstimmung zu bringen als jede Form staatlichen Eingriffs und staatlicher Steuerung. (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der FDP)


(Zuruf des Abg. Mischnick [FDP])

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch folgendes sagen. Wenn Herr Ministerpräsident Dr. Kohl sich heute nachmittag zum Gedanken des Lastenausgleichs zugunsten der ausbildenden Betriebe bekannt hat, dann ist es schlicht unstatthaft, wenn Herr Grüner dieses grundsätzliche Bekenntnis zum Gedanken des Lastenausgleichs zugunsten der ausbildenden Betriebe mit irgendeinem System in Verbindung setzt und dann damit die Behauptung verbindet, damit sollten sieben bis zehn Milliarden umverteilt werden, wobei auch dann, wenn dieses System überhaupt gemeint sein sollte, diese Aussage von Herrn Grüner in dieser Form nicht zutreffend ist.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Ich möchte für die CDU/CSU noch einmal zum Ausdruck bringen: Wir bedauern, daß es nicht möglich war, eine Einigung auf der Grundlage unseres Vorschlages zu erzielen.

(Zurufe von der FDP)

Der Vorschlag der Union — eine zeitlich begrenzte staatliche Hilfe in steuerlicher Form oder in der Form der direkten Zuwendung — wäre schnell wirksam, und zwar bereits im Jahre 1976. Es würde damit keine neue Bürokratie aufgebaut werden. Es würde den Verzicht auf staatliche Planung und Steuerung bedeuten, und es würde vor allen Dingei mit sich bringen eine erhebliche positive psychologische Wirkung im Sinne der Anerkennung der Leistung, im Sinne der Hilfe bei der Bewältigung der Aufgabe der Ausweitung des Ausbildungsplatzangebotes.



Dr. Gölter
Der Einwand der Koalition, Hilfe des Staates bei der Bewältigung der Berufsbildung sei nicht systemkonform, ist nicht zutreffend. Meine Damen und Herren, wer finanziert denn die Ausbildung des Diplom-Chemikers, der in die Wirtschaft geht, des Diplom-Physikers, des Diplom-Ingenieurs, der Naturwissenschaftler, der Fachhochschulabsolventen?

(Dr. Glotz [SPD] : Das ist doch kein duales System! — Zuruf des Abg. Gallus [FDP])

Wer finanziert denn dieses System? Das Argument, daß Ausbildung zugunsten der Wirtschaft grundsätzlich nur von seiten der Wirtschaft finanziert werden könne, alles andere sei nicht systemkonform, ist schlicht unzutreffend.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kurze Anmerkung zu der These der Koalition, das sogenannte Ausbildungsplatzförderungsgesetz bedürfe nicht der Zustimmung des Bundesrates. Aus unserer Sicht ergibt sich die Zustimmungsbedürftigkeit aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen. Das deutsche Abgabenrecht kennt die Begriffe Steuer, Gebühr, Beitrag und Abgabe eigener Art. Als Abgabe eigener Art hat das Bundesverfassungsgericht z. B. die Ausgleichsabgabe nach dem Milch- und Fettgesetz und die Weinabgabe nach dem Weinwirtschaftsgesetz angesehen. Unstreitig ist, daß es sich bei der Berufsbildungsabgabe weder um eine Gebühr noch um einen Beitrag handelt. Die Frage, ob sie unter den Begriff Steuer oder unter den Begriff Abgabe eigener Art einzuordnen ist, wird nicht durch die im Gesetz gewählte Kennzeichnung entschieden, sondern danach, ob die Merkmale einer Steuer nach dem Steuerbegriff der Abgabenordnung und des Finanzverfassungsrechtes erfüllt sind oder nicht. Eine Steuer liegt dann vor, wenn von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht Geldleistungen für eine besondere Leistung sind, allen auferlegt werden. Diese Voraussetzungen sind durch die Berufsbildungsabgabe erfüllt.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Der Bund legt allen, auf die der Steuertatbestand zutrifft, eine Leistungspflicht auf.

(Pfeifer [CDU/CSU]: So ist es!)

Dein Begriff der Steuer steht dabei nicht entgegen, daß es sich um eine Zweckabgabe, also um eine Bindung der eingenommenen Mittel für einen bestimmten Zweck handelt. Die Abgabe dient vielmehr zur Erzielung von Einkünften für die öffentlich-rechtliche Einrichtung „Bundesinstitut für Berufsbildung", die diese Einkünfte nach Erlaß einer Rechtsverordnung an Begünstigte verteilt. Eine wirtschaftslenkende Abgabe eigener Art liegt mangels einer Ausgleichsfunktion innerhalb eines Wirtschaftszweiges nicht vor; vielmehr ist die Belastung der gesamten Wirtschaft auferlegt, um Ausbildungsplätze für Lehrlinge, also der Wirtschaft noch nicht angehörende Bevölkerungskreise zu schaffen. Die Abgabe ist demnach eine Art Lohnsummensteuer, die nach Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes eigentlich den Gemeinden zustünde.
Ich bin sicher, daß diese Gesichtspunkte im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich erörtert werden. Es gibt im übrigen auch Experten der Bundesregierung, Herr Mischnick, die dies in den letzten Wochen ganz genauso gesehen haben.
Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu dem Ergänzungsgesetz machen. Eine grundsätzliche Bemerkung: Wir erheben Bedenken gegen die Aufteilung der Gesetzesmaterie in ein angeblich zustimmungsfreies und in ein zustimmungspflichtiges Einzelgesetz.

(Dr. Glotz [SPD] : Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lesen!)

Es ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zulässig, daß der Gesetzgeber in Ausübung seiner gesetzgeberischen Freiheit ein Gesetzesvorhaben in mehreren Gesetzen regelt. Unzulässig wird das Vorhaben jedoch dann, wenn dadurch unvollständige Gesetze — leges imperfectae — entstehen. Dies ist der Fall, wenn die materiellrechtlichen Normen eines Nichtzustimmungsgesetzes erst über die verfahrensrechtlichen Normen eines Zustimmungsgesetzes ihren vollen Gehalt finden oder die materiell-rechtlichen Normen ohne die Vorschriften über das Verfahren eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite bekommen. Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz ist in diesem Sinne eine lex imperfecta, denn es bedarf zu seiner Durchführung Regelungen, die zwar das Verfahrensrecht betreffen, die aber auch materiell-rechtliche Auswirkungen haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Das Vorgehen der Koalition ist insgesamt untauglich, ungeeignet und schädlich. Es wird der Zielsetzung einer Ausweitung des Ausbildungsplatzangebotes wegen der aufgezeigten Gründe nicht förderlich sein. Bundeskanzler Schmidt hat das Vorgehen der Koalition bezüglich des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes in einem Zeitungsinterview einmal als Beispiel für den freiheitlichen demokratischen Sozialismus bezeichnet. Meine Damen und Herren, ich hoffe, daß es um den freiheitlichen Sozialismus insgesamt doch noch ein wenig besser bestellt ist, weil man sonst ja sagen müßte, daß er sich ausschließlich auf Murks und Tricks reduziert.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte hier noch einmal zum Ausdruck bringen, meine Damen und Herren: Sollte die Vorlage in dieser Legislaturperiode noch Gesetz werden, so wird die Union nach dem 3. Oktober durch eine bessere gesetzliche Grundlage dafür sorgen, daß den Betrieben bei der Sicherung des Ausbildungsplatzangebots geholfen wird. Sie wird verhindern, daß die Ausbildungsbetriebe von der Koalition jetzt und in den kommenden Jahren bestraft werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Bundesminister Rohde.