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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 254. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 18102 A Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause . . . . . . 18102 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 18101 A Beratung des Berichts und des Antrags des Verteidigungsausschusses zu dem Weißbuch 1975/1976 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr — Drucksachen 7/4554, 7/5323 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wörner, Handlos, Stahlberg, Ernesti, de Terra, Biehle, Frau Tübler, Dr. Kraske, Gierenstein, Dr. Kunz (Weiden), Rommerskirchen, Dr. Jobst, Löher, Geisenhofer, Kiechle, Sick, Eigen, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und Genossen betr. Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten für Unteroffiziere in den Kampf- und Kampfunterstützungstruppen des Heeres — Drucksachen 7/4433, 7/5316 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5317 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1975 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/4812, 7/5342 — Leber, Bundesminister BMVg 18102 C Dr. Wörner CDU/CSU . . . . . . . 18108 D Neumann SPD 18115 C Möllemann FDP 18120 B Biehle CDU/CSU 18127 A Möhring SPD 18131 C Werner CDU/CSU . . . . . . . . 18135 A Ollesch FDP . . . . . . . . . . . . 18137 C Ernesti CDU/CSU 18139 B Schlaga SPD 18142 A Stahlberg CDU/CSU 18144 B Horn SPD 18145 B Nächste Sitzung 18146 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 18147* A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Anlage 2 Tatsachen zur Belegung der Aussage der Bundesregierung in ihrer Zeitungsannonce zur Entwicklungspolitik hinsichtlich der pünktlichen Rückzahlung aller Entwicklungskredite MdlAnfr Al 18.06.76 Drs 07/ 5404 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 18143* D Anlage 3 Unterbindung der Praktiken einzelner Geschäftsinhaber, die zur Verhinderung von Ladendiebstählen sogenannte Fangprämien aussetzen, sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur bundeseinheitlichen Regelung des Problems der Ladendiebstähle MdlAnfr All 18.06.76 Drs 07/5404 Schlaga SPD MdlAnfr Al2 18.06.76 Drs 07/5404 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 18148* B Anlage 4 Gefährdung der Existenz der Mitglieder des Bundesverbandes Freier Tankstellen durch die Reduzierung der Inlandsproduktion an Benzin und den Aufkauf der ausländischen Ware auf den mittelständischen Märkten durch die Mineralölkonzerne sowie Schaffung einer Clearingstelle zur Festlegung der Kontingente für freie Tankstellen MdlAnfr A13 18.06.76 Drs 07/5404 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A14 18.06.76 Drs 07/5404 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18149* A Anlage 5 Zumutbarkeit der Beantwortung des Fragebogens für Klein- und Kleinstbetriebe auf Grund des Ernährungssicherstellungsgesetzes, der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und der Verordnung über das Formblatt zur Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung MdlAnfr A40 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 18150* A Anlage 6 Unterrichtung der Kindergeldberechtigten über den Wegfall des Kindergeldes bei Nichtanzeige von Voraussetzungen zum Bezug auch über das 18. Lebensjahr hinaus MdlAnfr A43 18.06.76 Drs 07/5404 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18150* C Anlage 7 Berücksichtigung des ostbayerischen Grenzlandes bei der im Bereich der Arbeitsverwaltung geplanten Errichtung von zentralen Dienststellen für den Forderungseinzug MdLAnfr A44 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18150* D Anlage 8 Erhöhung der Arbeitslosenhilfe auf den Sozialhilferegelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz MdlAnfr A45 18.06.76 Drs 07/5404 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18151* A Anlage 9 Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die geplanten ArbeitsbeschaffungsMaßnahmen, insbesondere im Zonenrandgebiet MdlAnfr A46 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18151* B Anlage 10 Zuordnung überzähliger Stellen im „Arbeitsbereich Kindergeld" in andere Abteilungen der Bundesanstalt für Arbeit statt des ersatzlosen Wegfalls dieser Stellen MdlAnfr A47 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18151* C Anlage 11 Irreführung durch den Faltbrief des Bundesarbeitsministers hinsichtlich der Rentenerhöhungen für Kriegsopfer und der Anspruchsvoraussetzungen für die Gestellung oder Finanzierung einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse MdlAnfr A48 18.06.76 Drs 07/5404 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A49 18.06.76 Drs 07/5404 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18151* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag. den 25. Juni 1976 III Anlage 12 Sicherstellung des Sozialversicherungsschutzes für über Verträge mit Reinigungsfirmen bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigte Raumpflegerinnen MdlAnfr A50 18.06.76 Drs 07/5404 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18152* B Anlage 13 Höhe der Aufwendungen der Bundesregierung für die Krebsforschung MdlAnfr A51 18.06.76 Drs 07/5404 Fiebig SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 18152* C Anlage 14 Verkauf von Bahngelände an Warenhauskonzerne oder Verbrauchermärkte durch die Bundesbahn MdlAnfr A68 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSckr Jung BMV 18152* D Anlage 15 Gründe für die Ablehnung der Überprüfung der Regiebetriebe von Bundesbahn und Bundespest im Kfz-Bereich auf Möglichkeiten zur Rationalisierung MdlAnfr A69 18.06.76 Drs 07/5404 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A70 18.06.76 Drs 07 5404 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 18152* D Anlage 16 Pressemeldungen über den Absturz einer dem Verband der Reservisten der Bundeswehr e. V. gehörenden und von einem Piloten der Bundeswehr gesteuerten Maschine mit drei Passagieren sowie Auskunft über die Besitz-, Rechts- und Haftungsverhältnisse von Maschine und Verband MdlAnfr A71 18.06.76 Drs 07/5404 Reiser SPD MdlAnfr A72 18.06.76 Drs 07/5404 Reiser SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 18153* B Anlage 17 Verhalten der Bundesbahn bei einer Baumaßnahme des Bundesstraßenbaus zur Erzielung höherer Grundstückspreise, als vom Bund an private Grundstücksbesitzer gezahlt wurden MdlAnfr A73 18.06.76 Drs 07 5404 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 18153* C Anlage 18 Ansuchen der Bundesbahn beim Bundesverkehrsministerium um die Genehmigung zur Fahrpreiserhöhung im Personenverkehr ab 1. Juni 1976 MdlAnfr A74 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 18153* D Anlage 19 Vereinbarkeit der Installierung der Stromversorgung von Bundesbahnstrecken auf bis zu zehn Meter hohen Fahrbahndämmen und ca. fünfzehn Meter hohen Stromversorgungsmasten mit dem Gesetz für Naturschutz und Landschaftspflege MdlAnfr A75 18.06.76 Drs 07/5404 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A76 18.06.76 Drs 07/5404 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 18154* A Anlage 20 Gründe für das Ausstehen der Stellungnahme des Bundesverkehrsministers zu dem Angebot des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e. V. zur Übernahme des Naßbagger-Regiebetriebs der Wasserstraßenverwaltung des Bundes durch Privatfirmen mit dem Ziel der Verbilligung der Unterhaltungsarbeiten an den Bundeswasserstraßen und der Entlastung des Bundeshaushalts; Höhe der bisher entstandenen Kosten für die geplante Bundesbahnneubaustrecke Hannover—Würzburg MdlAnfr A77 18.06.76 Drs 07/5404 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A78 18.06.76 Drs 07/5404 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 18154* B Anlage 21 Besetzung der im Bereich der Oberpostdirektion Kiel vorhandenen Ausbildungsplätze MdlAnfr A79 18.06.76 Drs 07/5404 Emeis fraktionslos IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 MdlAnfr A80 18.06.76 Drs 07/5404 Emeis fraktionslos SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 18154* C Anlage 22 Gewährleistung einer einheitlichen Position der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR sowie der UdSSR bei der Einbeziehung Berlins in bilaterale Abkommen MdlAnfr A81 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18155' A Anlage 23 Verletzung der Vereinbarungen von Helsinki durch Veranlassung christlicher Eltern zur Abmeldung ihrer Kinder vom kirchlichen Unterricht in der DDR MdlAnfr A82 18.06.76 Drs 07/5404 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18155* B Anlage 24 Verletzung des Viermächteabkommens durch Zurückweisung und Schikanierung von mit politischen Bekenntnissen an ihrem Auto Reisenden auf den Zugangswegen von und nach Berlin sowie Verweigerung der Kontaktaufnahme mit der Vertretung in Ost-Berlin MdlAnfr A83 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18155` D Anlage 25 Verletzung des Viermächteabkommens durch das in der „Welt" vom 9. Juni 1976 geschilderte Verhalten von DDR-Organen gegenüber Mitarbeitern des Axel-SpringerVerlags MdlAnfr A84 18.06.76 Drs 07/5404 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18156* A Anlage 26 Verringerung der Abhängigkeit von herkömmlichen Energiequellen durch Nutzung der Sonnenenergie sowie staatliche Hilfen im Rahmen der Innovationsförderung für Klein- und Mittelbetriebe auf dem Gebiet der Sonnenenergiegewinnung MdlAnfr A85 18.06.76 Drs 07/5404 Elchlepp SPD MdlAnfr A86 18.06.76 Drs 07/5404 Elchlepp SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 18156* B Anlage 27 Verbindliche Aussage der Bundesregierung über die Abschaffung des Numerus clausus MdlAnfr A87 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU MdlAnfr A88 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 18157* A Anlage 28 Beurteilung des von der Touristik Union International entwickelten Modells einer generellen Neuordnung der Schulferienregelung MdlAnfr A89 18.06.76 Drs 07/5404 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18157* D Anlage 29 Einfluß der Herstellung oder Verwendung von Landkarten, die einer behaupteten Rechtsposition widersprechen, auf den Ausgang von Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof oder von Schiedsverfahren bei Gebietsstreitigkeiten; Konsequenzen bezüglich einer grundgesetzmäßigen kartographischen Darstellung Deutschlands in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 in Publikationen der Bundesregierung MdlAnfr A113 18.06.76 Drs 07/5404 Windelen CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18158* A Anlage 30 Einbeziehung Berlins in die drei Entwürfe deutsch-sowjetischer Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, Kultur und Rechtshilfe MdlAnfr A114 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18158* C Anlage 31 Verbesserung der materiellen Möglichkeiten für den Austausch deutscher Kulturgüter zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen im Sinne der Schlußakte von Helsinki sowie Schaffung von Stipendien für unabhängige Wissenschaftler und Fachleute der osteuropäischen Nachbarvöl- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 V ker zur Vertiefung ihrer Studien bei verschiedenen Einrichtungen MdlAnfr A115 18.06.76 Drs 07/5404 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A116 18.06.76 Drs 07/5404 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18158* D Anlage 32 Wertung des Eintretens für die Übersiedlung der in Rumänien lebenden Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland durch den rumänischen KP- und Staatschef sowie Erhaltung der bisherigen deutsch-rumänischen Beziehungen nur bei Erteilung von Visen zu Besuchsreisen mindestens im Umfang der Jahre 1973 und 1974 MdlAnfr A117 18.06.76 Drs 07/5404 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A118 18.06.76 Drs 07/5404 Hösl CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18159* A Anlage 33 Verletzung der Ausreisevereinbarungen durch Polen hinsichtlich des Kriteriums der Volkszugehörigkeit und des Arbeitsplatzverlustes der ausreisewilligen Antragsteller MdlAnfr A119 18.06.76 Drs 07/5404 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A 120 18.06.76 Drs 07/5404 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18159* C Anlage 34 Äußerungen des polnischen KP-Chefs über die Fähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme von Deutschen aus Polen MdlAnfr A 121 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18160* A Anlage 35 Intervention der Bundesregierung zugunsten der Ausreise deutscher Ehegatten und Kinder in Rumänien zu ihren Ehegatten und Eltern in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A 122 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18160* B Anlage 36 Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der Existenz der deutschen Schule in Durban MdlAnfr A 123 18.06.76 Drs 07/5404 Rollmann CDU/CSU MdlAnfr A 124 18.06.76 Drs 07/5404 Rollmann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA ... 18160* C Anlage 37 Teilnahme heimatvertriebener Wissenschaftler und Forscher an Veranstaltungen, internationalen Konferenzen und Seminaren sowie Erörterung der Massenvertreibung, des Selbstbestimmungsrechts, des Rechts auf Heimat und der Volksgruppenrechte mit Vertretern der östlichen Nachbarvölker im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A 125 18.06.76 Drs 07/5404 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A126 18.06.76 Drs 07/5404 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18161 * A Anlage 38 Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit mit Deutschen aus den Oder-NeißeGebieten sowie des Zugangs zu aus der Bundesrepublik Deutschland übersandtem Kulturgut auf Grund der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A127 18.06.76 Drs 07/5404 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU MdlAnfr A128 18.06.76 Drs 07/5404 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18161* C Anlage 39 Verwendung der 1976 bereitgestellten Haushaltsmittel von 1,9 Millionen DM im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Auswärtigen Amts MdlAnfr A129 18.06.76 Drs 07/5404 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . l8161* D Anlage 40 Zugang deutscher Studenten, Lehrer und Wissenschaftler in den Oder-Neiße-Gebieten zu Bildungs-, kulturellen und wissen- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 schaftlichen Institutionen eines jeden anderen Teilnehmerstaats entsprechend der Schlußakte von Helsinki; Verhandlungen der Bundesregierung mit Rumänien wegen der restriktiven Praxis bezüglich der Familienzusammenführung MdlAnfr A130 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A131 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18162* A Anlage 41 Gewährleistung des gegenseitigen Besuchs eng verwandter Volksdeutscher durch Rumänien im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A132 18.06.76 Drs 07/5404 Roser CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18162* C Anlage 42 Gespräche der Bundesregierung mit dem polnischen Parteichef Edward Gierek über die drängenden humanitären Probleme der Deutschen in Polen anläßlich seines Besuchs MdlAnfr A 133 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18162* D Anlage 43 Folgerungen der Bundesregierung aus der Tatsache der Enteignung der vertriebenen Deutschen mit einem Gesamtvermögen von mehr als 350 Milliarden DM nach heute gültigen Umrechnungswerten MdlAnfr A134 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18163* A Anlage 44 Berichte der Internationalen Juristenkommission über Mißachtung der Menschenrechte im Iran sowie Sinn eines Kulturabkommens mit dem Iran; Maßnahmen der Bundesregierung zu Hilfeleistungen für politische Gefangene im Iran MdlAnfr A135 18.06.76 Drs 07/5404 Schinzel SPD MdlAnfr A136 18.06.76 Drs 07/5404 Schinzel SPD SchrAntw StMin Moersch AA ... 18163* B Anlage 45 Teilnahme nicht staatlich organisierter polnischer Jugendlicher am Jugendaustausch mit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A137 18.06.76 Drs 07/5404 Schmöle CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA ... 18163* D Anlage 46 Auswirkungen der Meinungsverschiedenheiten wegen des Treffens des südafrikanischen Premierministers Vorster und des USA-Außenministers Kissinger auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und das Verhältnis zu den USA MdlAnfr A138 18.06.76 Drs 07/5404 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA ... 18163* D Anlage 47 Finanzielle Unterstützung der Arbeit der „Universität der Vereinten Nationen" durch die Bundesregierung MdlAnfr A139 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18164* A Anlage 48 Ursachen des unzutreffenden Berichts über eine „Mahnung" von Bundesaußenminister Genscher gegenüber dem südafrikanischen Botschafter in der englischsprachigen Ausgabe des Bulletins MdlAnfr A140 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A141 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18164* B Anlage 49 Intervention anderer EG-Mitgliedsländer gegenüber Südafrika nach dem Beispiel der Bundesregierung MdlAnfr A142 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18164* D Anlage 50 Wiedergabe der Intervention von Bundesaußenminister Genscher gegenüber dem südafrikanischen Botschafter im Informa- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 VII tionsfunk bzw. im englischsprachigen Bulletin vom 4. Mai 1976 MdlAnfr A143 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18165* A Anlage 51 Reaktion der USA auf die Verlegung der geplanten Gespräche zwischen dem amerikanischen Außenminister Kissinger und dem südafrikanischen Premierminister Vorster von Hamburg in den Bayerischen Wald MdlAnfr A144 18.06.76 Drs 07/5404 Wawrzik CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18165* B Anlage 52 Beseitigung von Repressalien gegen ausreisewillige Deutsche in Polen im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A145 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A146 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18165* B Anlage 53 Zugang der in den Oder-Neiße-Gebieten lebenden Deutschen zu den kulturellen Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Schlußakte von Helsinki; Verbesserung der Familienzusammenführung von Rumäniendeutschen in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A147 18.06.76 Drs 07/5404 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A148 18.06.76 Drs 07/5404 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18166* A Anlage 54 Intervention der Bundesregierung zugunsten der 20 000 Härtefälle ausreisewilliger Deutscher in Polen im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A149 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Abelein CDU/CSU MdlAnfr A150 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18166* C Anlage 55 Intervention des Bundesaußenministers zugunsten der Familienzusammenführung von Rumäniendeutschen in der Bundesrepublik Deutschland; Zugang deutscher Studenten, Lehrer und Wissenschaftler aus den Oder-Neiße-Gebieten zu Bildungs-, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A151 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Götz CDU/CSU MdlAnfr A152 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Götz CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18166* D Anlage 56 „Observer"-Meldung über die Inhaftierung, Folterung und Ermordung von Angehörigen der äthiopischen Königsfamilie MdlAnfr A153 18.06.76 Drs 07/5404 Schmöle CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18167* B Anlage 57 Anerkennung der im September selbständig werdenden Republik Transkei durch die Bundesregierung SchrAnfr B3 18.06.76 Drs 07/5404 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18167* C Anlage 58 Nichtteilnahme des Bundesministers des Auswärtigen an der Ratssitzung der Europäischen Gemeinschaft am 1. Juni 1976; Verhältnis Deutschlands zu den übrigen Mitgliedern der EG SchrAnfr B4 18.06.76 Drs 07/5404 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18167* D Anlage 59 Interpretation des Viermächteabkommens über Berlin durch Moskau und Ost-Berlin SchrAnfr B5 18.06.76 Drs 07/5404 Hösl CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18168* B Anlage 60 Intervention der Bundesregierung bei der sowjetischen Regierung gegen religiöse VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Verfolgungen, Verfolgung von Bürgerrechtlern und Künstlern in der Sowjetunion SchrAnfr B6 18.06.76 Drs 07/5404 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18168* C Anlage 61 Inkrafttreten des Abkommens von Helsinki für die Wolga-Deutschen SchrAnfr B7 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18168* D Anlage 62 Finanzieller Umfang der mit Polen abgeschlossenen 14 Wirtschaftsverträge sowie Gesamtaufwand an DM aus öffentlichen Mitteln für die Verträge SchrAnfr B8 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18169* B Anlage 63 Forderung der UdSSR an deutsche Aussteller auf sowjetischen Messen, das Wort ,,deutsch" auf den Firmennamen zu streichen und durch die Abkürzung „BRD" zu ersetzen SchrAnfr B10 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18169* D Anlage 64 Einzelheiten über den geplanten Einsatz von Rettungshubschraubern im Raum Wolfsburg/Helmstedt sowie ihre Verwendung unmittelbar an der Zonengrenze SchrAnfr B11 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B12 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 18169* D Anlage 65 Nötigung der Insassen eines Ruderboots zum Anlegen am östlichen Elbufer durch ein Patrouillenboot der DDR SchrAnfr B13 18.06.76 Drs 07/5404 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 18170* B Anlage 66 Auffassung der Bundesregierung über die Verfassungsmäßigkeit der DKP SchrAnfr B14 18.06.76 Drs 07/5404 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 18170*D Anlage 67 Verbot der Inbetriebnahme von Baumaschinen jeder Größenordnung durch gewerbliche Betriebe zu bestimmten Tageszeiten SchrAnfr B15 18.06.76 Drs 07/5404 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 18171* A Anlage 68 Private und berufliche Einbußen von Personen infolge eines durch die Bundesanwaltschaft eingeleiteten und dann eingestellten Ermittlungsverfahrens SchrAnfr B16 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 18171* C Anlage 69 Zahl der eingeleiteten und wieder eingestellten Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen Verdachts eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit SchrAnfr B17 18.06.76 Drs 07/5404 von Schoeler FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 18172* A Anlage 70 Undurchführbarkeit einer wirksamen Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels wegen Personalabbaus in der Zollverwaltung SchrAnfr B18 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18172* B Anlage 71 Einrichtung einer bundeseinheitlichen Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität SchrAnfr B19 18.06.76 Drs 07/5404 Röhlig SPD SchrAnfr B20 18.06.76 Drs 07/5404 Röhlig SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18172* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 IX Anlage 72 Wahrung der Autonomie der Deutschen Bundesbank gemäß § 12 des Bundesbankgesetzes auch im Hinblick auf Interventionen am Devisenmarkt SchrAnfr B21 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Graf Lambsdorff FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18173* B Anlage 73 Angabe der Länder, die sich noch nicht dem Eurocheque-System angeschlossen haben; Einführung des Eurocheque-Systems in der DDR SchrAnfr B22 18.06.76 Drs 07/5404 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B23 18.06.76 Drs 07/5404 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18173* C Anlage 74 Schutz spendenwilliger Bürger durch Auskunfterteilung der zuständigen Finanzverwaltung über die Gemeinnützigkeit der bedachten Vereine und Stiftungen SchrAnfr B24 18.06.76 Drs 07/5404 Dürr SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18173* D Anlage 75 Bundesmittel für die Beseitigung von Bunkerruinen aus dem zweiten Weltkrieg im Grenzgebiet zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich SchrAnfr B25 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18174* B Anlage 76 Beseitigung der im internationalen Maßstab vorhandenen Wettbewerbsnachteile für den Sektor Schiffbau und Schiffahrt SchrAnfr B26 18.06.76 Drs 07/5404 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18174* C Anlage 77 Äußerung des Bundeskanzlers über die wirtschaftspolitische Situation der Türkei SchrAnfr B27 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18175* B Anlage 78 Entwicklung der Eigenkapitalquote der Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich SchrAnfr B28 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18175* C Anlage 79 Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung des Antrags der Städte Breisach (Bundesrepublik Deutschland) und NeufBrisach (Frankreich) auf Anerkennung als internationaler Ausbauort SchrAnfr B29 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18175* D Anlage 80 Beurteilung der marktstrukturellen und steuerlichen Folgen aus dem Direktverkauf von Automobilen vom Hersteller an Werksangehörige SchrAnfr B30 18.06.76 Drs 07/5404 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 181 76* B Anlage 81 Pläne der Bundesregierung bezüglich des Geländes der NATO-Raketenstellung Nordhorn-Hesepe SchrAnfr B36 18.06.76 Drs 07/5404 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 18176* D Anlage 82 Zahl der genehmigten Anträge auf Anerkennung als Wehrdienstverweigerer sowie Zahl der Wehrdienstverweigerer, die ihren zivilen Ersatzdienst bzw. den Zivildienst inzwischen abgeleistet haben bzw. zur Zeit ableisten SchrAnfr B37 18.06.76 Drs 07/5404 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 18177* A Anlage 83 Termin zur Räumung des gegenwärtig von der Unteroffiziersvereinigung der Luftwaffe Neubiberg e. V. genutzten Heimes sowie deren endgültige Unterbringung SchrAnfr B38 18.06.76 Drs 07/5404 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 18177* C X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Anlage 84 Äußerung eines Sprechers des MAD gegenüber einem Bonner Pressedienst hinsichtlich einer Sicherheitsüberprüfung aller Bundeswehrsoldaten; Zahl der in den Akten des MAD geführten Bundeswehrangehörigen SchrAnfr B39 18.06.76 Drs 07/5404 Marschall SPD SchrAnfr B40 18.06.76 Drs 07/5404 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 18177* D Anlage 85 Benachteiligung der Gehörlosen im Umgang mit Behörden wegen mangelnder Verständigungsmöglichkeit; Mangel an ausgebildeten Dolmetschern für Gehörlose SchrAnfr B41 18.06.76 Drs 07/5404 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B42 18.06.76 Drs 07/5404 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 18178* A Anlage 86 Beurteilung der Pläne zur Herstellung eines Junktims zwischen der Einführung einer detaillierten Meldepflicht über ratsuchende Patienten nach der Neuregelung des § 218 StGB und der Anerkennung als beratender Arzt in Bayern SchrAnfr B43 18.06.76 Drs 07/5404 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 18178* C Anlage 87 Besetzung der vakanten Stelle des Leiters des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes SchrAnfr B44 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 18179* B Anlage 88 Verstoß gegen § 22 des Lebensmittelgesetzes durch Herausgabe der „Raucherdepesche", der „Raucher-Revue" und des „R 6 Raucher-Report" SchrAnfr B45 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 18179* C Anlage 89 Bereitstellung von Fernsprechanlagen im Neubaugebiet B 25 in Glinde SchrAnfr B58 18.06.76 Drs 07/5404 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B59 18.06.76 Drs 07/5404 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 18179* D Anlage 90 Baubeschränkungen im Rahmen der Errichtung eines Fernmeldeturmes der Deutschen Bundespost in Euskirchen SchrAnfr B60 18.06.76 Drs 07/5404 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 18180* B Anlage 91 Möglichkeit zum Anmieten von Telefonleitungen, über die zu Lasten des Empfängers von Gesprächen (R-Gespräch) telefoniert und pauschal abgerechnet werden kann SchrAnfr B61 18.06.76 Drs 07/5404 Hoffie FDP SchrAnfr B62 18.06.76 Drs 07/5404 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Jung BMP 18180* C Anlage 92 Aufhellung der Fassade des neuen Bundeskanzleramtes SchrAnfr B63 18.06.76 Drs 07/5404 Freiherr Ostman von der Leye SPD SchrAntw BMin Ravens BMBau . . . . 18181* A Anlage 93 Entscheidung über die Deklarierung der den Städten und Gemeinden mit Sanierungsgebieten gewährten Bundes- und Landesmittel als Zuschuß oder als Darlehen SchrAnfr B64 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Graß CDU/CSU SchrAntw BMin Ravens BMBau . . . . 18181* B Anlage 94 Höhe der in den letzten Jahren und für das Jahr 1977 zur Erforschung der Sonnenenergie bereitgestellten bzw. vorgesehenen Haushaltsmittel; Chancen des wirtschaftlichen Einsatzes von Sonnenenergie in naher Zukunft Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 XI SchrAnfr B70 18.06.76 Drs 07/5404 Burger CDU/CSU SchrAnfr B31 18.06.76 Drs 07/5404 Burger CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 18181* D Anlage 95 Nutzung der geothermischen Energie in der Bundesrepublik Deutschland; Bau einer Modellanlage zur Erzeugung von Elektrizität in Landau in der Pfalz; Durchführung von Versuchsbohrungen in Urach SchrAnfr B72 18.06.76 Drs 07/5404 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B73 18.06.76 Drs 07/5404 Leicht CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 18182* B Anlage 96 Möglichkeiten der Stundung von Darlehen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossenem Studium SchrAnfr B74 18.06.76 Drs 07/5404 Josten CDU/CSU SchrAnfr B75 18.06.76 Drs 07/5404 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 18182* D Anlage 97 Finanzielle Auswirkungen der Forderung der Entwicklungsländer nach Annullierung ihrer Auslandsschulden auf die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B76 18.06.76 Drs 07/5404 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 18183* C Anlage 98 Feststellung erheblicher Mängel in der Verwaltung der deutschen Entwicklungshilfe in einem Gutachten des Bundesrechnungshofs SchrAnfr B77 18.06.76 Drs 07/5404 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 18183* D Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18101 254. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25. 6. Dr. Ahrens* 25. 6. Dr. Aigner* 25. 6. Alber ** 25. 6. Amrehn ** 25. 6. Dr. Arnold 25. 6. Dr. Artzinger * 25. 6. Dr. Bangemann 25. 6. Dr. Bardens 25. 6. Behrendt * 25. 6. Dr. von Bismarck 2. 7. Frau von Bothmer ** 25. 6. Büchler (Hof) 25. 6. Büchner (Speyer) ** 25. 6. Prof. Dr. Burgbacher * 25. 6. Prof. Dr. Carstens (Fehmarn) 25. 6. Christ 25. 6. Conradi 25. 6. Dr. Corterier 25. 6. Dr. Dollinger 25. 6. Dr. Dregger 25. 6. Dreyer 2. 7. Dr. Ehrenberg 25. 6. Engelsberger 25. 6. Entrup 25. 6. Dr. Evers 25. 6. Fellermaier * 25. 6. Flämig * 25. 6. Dr. Früh 25. 6. Frehsee * 25. 6. Friedrich 25. 6. Geisenhofer 25. 6. Gerlach (Emsland) * 25. 6. Dr. Graß 25. 6. Härzschel 25. 6. Hansen 25. 6. von Hassel 25. 6. Frau Huber 25. 6. Dr. Jaeger 25. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25. 6. Junghans 25. 6. Dr. Klepsch * 25. 6. Dr. Köhler 25. 6. Krall * 25. 6. Dr. Kreile 25. 6. Kroll-Schlüter 25. 6. Prof. Dr. Laermann 25. 6. Lagershausen 25. 6. Lautenschlager * 25. 6. Lemmrich ** 25. 6. Prof. Dr. Lohmar 25. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lücker * 25. 6. Maucher 25. 6. Memmel * 25. 6. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 25. 6. Müller (Mülheim) * 25. 6. Dr. Müller (München) ** 25. 6. Mursch * 25. 6. Dr. Narjes 25. 6. Picard 25. 6. Pieroth 25. 6. Rainer 25. 6. Reddemann 25. 6. Reuschenbach 25. 6. Richter ** 25. 6. Dr. Riedl (München) 25. 6. Röhner 25. 6. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Frau Schleicher 25. 6. Schmidhuber 25. 6. Schmidt (München) * 25. 6. Schmidt (Wattenscheid) 25. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 6. Schwabe * 25. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 25. 6. Dr. Schwörer * 25. 6. Seefeld * 25. 6. Seibert 25. 6. Sieglerschmidt ** 25. 6. Spilker 25. 6. Springorum * 25. 6. Dr. Starke (Franken) * 25. 6. Graf Stauffenberg 25. 6. Frau Stommel 25. 6. Strauß 25. 6. Stücklen 25. 6. Suck * 25. 6. Frau Tübler 2. 7. Dr. Vohrer ** 25. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Dr. Waigel 25. 6. Walkhoff * 25. 6. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Walz * 25. 6. Dr. Warnke 25. 6. Dr. von Weizsäcker 25. 6. Frau Dr. Wex 25. 6. Dr. Wittmann (München) 25. 6. Frau Dr. Wolf ** 25. 6. von Wrangel 2. 7. Wurbs 25. 6. Dr. Zimmermann 25. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 1): 18148* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Durch welche Tatsachen läßt sich die Aussage der Bundesregierung in ihrer bundesweiten Zeitungsannonce zur Entwicklungspolitik vom 5. Juni 1976 belegen, wonach alle Entwicklungskredite mit Zinsen pünktlich zurückgezahlt werden? Im Rahmen der finanizellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern hat die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 1975 Darlehensverträge über rund 21,6 Mrd. DM abgeschlossen. Die Auszahlungen betragen rund 18,1 Mrd. DM. Die darauf fälligen Tilgungen von rund 3 Mrd. DM sowie die Zinsen in Höhe von rund 3,2 Mrd. DM sind — von relativ geringen Beträgen abgesehen —vertragsgemäß gezahlt worden. Mit einigen Schuldnerländern hat die Bundesregierung die vertraglich vereinbarten Fälligkeiten durch Umschuldungsverträge neu geregelt. Die zur Zeit feststellbare Ausfallquote ist wohl kaum höher als die Ausfallquote oder der Wertberichtigungsbedarf in anderen Sparten des in- und ausländischen Kreditgeschäfts. Deshalb betont die von der Bundesregierung veröffentlichte Information zu Recht, daß die Entwicklungsländer gute Schuldner sind. Das in der Frage unterlegte Wort „alle", das Ausnahmslosigkeit unterstellt, ist im Text der Anzeige nicht enthalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen A 11 und 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß einzelne Geschäftsinhaber sogenannte Fangprämien zur Verhinderung von Ladendiebstählen aussetzen oder auch eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr einbehalten, wenn ein Ladendieb ertappt wird, und wie will sie dieser Form von Privatjustiz, die nach neueren Entscheidungen verschiedener Amtsgerichte (Mundren in NJW 1972, S. 2038, Essen 10 C 591/74, Mettmann 21 C 244/75) und Oberlandesgerichte (Koblenz 1 Ss 199/75, Braunschweig Ss 63/75) nicht rechtmäßig ist, begegnen? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen eines Gesamtkonzepts strafrechtlicher, zivilrechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Maßnahmen, das Problem des Ladendiebstahls bundeseinheitlich zu regeln? Zu Frage A 11: Die Frage, ob ein Ladendieb dem Geschäftsinhaber eine von diesem ausgesetzte „Fangprämie" erstatten oder eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr entrichten muß, ist umstritten. Die Bundesregierung hat zu diesem Problem wiederholt — u. a. in der Fragestunde vom 14. Februar 1974 — Stellung genommen; sie vertritt folgende Rechtsauffassung: — Ladendiebstahl ist zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung. Der Ladendieb ist daher gemäß §§ 823, 249 BGB verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den ihm aus dem Ladendiebstahl entstandenen Schaden zu ersetzen. Ersatzfähig ist nur der durch die konkrete Tat verursachte Schaden, den der Geschäftsinhaber im einzelnen nachzuweisen hat. Ein pauschalierter Schadensersatz in Form einer „Bearbeitungsgebühr" steht dem Geschäftsinhaber grundsätzlich nicht zu. Die sogenannten Fangprämien dürften in der Regel zu den allgemeinen Kontroll- und Vorsorgemaßnahmen des Geschäftsinhabers gehören und ebenfalls keinen vom Ladendieb zu ersetzenden Schaden darstellen. — Droht der Geschäftsinhaber dem Ladendieb die Einleitung eines Strafverfahrens für den Fall an, daß der Dieb die pauschalierte Bearbeitungsgebühr oder die Fangprämie nicht bezahlt, so kann er sich der Erpressung (§ 253 StGB) schuldig machen, wenn er weiß, daß seine Forderung zivilrechtlich nicht begründet ist. Außerdem kann in einem solchen wissentlich unberechtigten Zahlungsverlangen ein Betrug (§ 263 StGB) des Geschäftsinhabers gegenüber dem Ladendieb liegen. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Rechtsauffassung durch die in der Anfrage zitierte neuere Rechtsprechung bestärkt. Sie ist der Ansicht, daß die aufgezeigten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen — jedenfalls zur Zeit — ausreichen, um die mißbräuchliche Durchsetzung unberechtigter Geldforderungen gegenüber Ladendieben wirksam zu bekämpfen. Gesetzgeberische Maßnahmen erscheinen ihr daher derzeit nicht veranlaßt zu sein. Zu Frage A 12: Das Problem, wie Ladendiebstählen und sonstigen Fällen der Kleinkriminalität angemessen begegnet werden kann, wird zur Zeit in der Rechtswissenschaft lebhaft diskutiert. Der 51. Deutsche Juristentag wird u. a. die Frage prüfen, ob es sich empfiehlt, in diesen Bereichen die bisherigen strafrechtlichen Sanktionen durch andere Maßnahmen, etwa durch verschärfte zivilrechtliche Rechtsfolgen, abzulösen. Auf eine teilweise Entkriminalisierung des Ladendiebstahls zielt auch der von mehreren Rechtsprofessoren erarbeitete „Alternativentwurf — Gesetz gegen den Ladendiebstahl" ab, der im Schrifttum ein unterschiedliches Echo gefunden hat. Die Möglichkeiten einer angemessenen Bekämpfung der Kleinkriminalität, insbesondere des Ladendiebstahls, sind im Bundestag bei der Beratung des Einführungsgesetzes zum StGB eingehend behandelt worden. Mit diesem am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Gesetz hat sich der Bundestag mit Zustimmung aller Fraktionen dieses Hohen Hauses gegen eine materiellrechtliche Entkriminalisierung des Ladendiebstahls ausgesprochen: Durch die neue Regelung ist der Übertretungstatbestand der Verbrauchsmittelentwendung („Mundraub") entfallen; er ist in dem allgemeinen Diebstahlstatbestand aufgegangen. Der Diebstahl geringwertiger Sachen wird allerdings nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Verletzte Strafantrag stellt oder die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Die Bewertung des früheren Tatbestandes des „Mundraubs" als Vergehen ist dabei im Zusammenhang mit den durch das Einführungsgesetz eingeführten strafprozessualer Neuregelungen zu sehen. Diese werden sich vor allem Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18149* auf die sogenannte Bagatellkriminalität auswirken. Der neu eingeführte § 153 a StPO ermöglicht es der Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Beschuldigten und des Gerichts — bei Diebstahl geringwertiger Sachen auch ohne Zustimmung des Gerichts —, dem Beschuldigten Auflagen zu machen — beispielsweise die Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Institution — oder Weisungen aufzulegen. Sind diese erfüllt, kann die Tat nicht mehr verfolgt werden. Diese Neuregelungen erlauben eine elastische Bekämpfung der Ladendiebstahlskriminalität, die vor allem unterschiedliche Reaktionen gegenüber Erst-, Rückfall- und Serientätern einschließt. Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig, wie sich die am 1. Januar 1975 in Kraft getretene Neuregelung bewährt. Sie ist der Auffassung, daß erst nach einer eingehenden Auswertung der mit dem neuen Recht gemachten Erfahrungen abgesehen werden kann, ob und gegebenenfalls welche legislativen Änderungen hier notwendig sind. Bei dieser Prüfung wird sich die Bundesregierung die derzeitigen Erörterungen der Rechtswissenschaft zunutze machen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mitglieder des Bundesverbands Freier Tankstellen wegen des Aufkaufs von freien gesetzeskonformen Benzinmengen auf den traditionellen mittelständischen Auslandsmärkten durch die Mineralölkonzerne nur noch am Inlandsmarkt aufgrund von Verträgen 40 bis 50 % ihres Benzinbedarfes decken können, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Trifft es zu, daß die Mineralölkonzerne ihre eigene Inlandsproduktion an Benzin um bis zu 50 % reduzierten und durch den Aufkauf der ausländischen Ware auf den mittelständischen Märkten zu einer Existenzgefährdung der preisgünstigeren Zapfstellen des Bundesverbands Freier Tankstellen beitrugen, und ist die Bundesregierung bereit, wie in früheren Jahren, eine Clearingstelle zur gemeinsamen Festlegung von Kontingenten für die freien Tankstellen zu schaffen? Zu Frage A 13: Die Bundesregierung hat in der Fragestunde am 9./10. Juni 1976 auf eine Frage des Abgeordneten Wolfram zur Situation der freien Tankstellen Stellung genommen und ausgeführt, daß nach ihrer Auffassung die internationale Marktentwicklung auf dem Benzinmarkt, die im wesentlichen durch eine generelle Verknappung und wesentlich gestiegene Benzinpreisnotierungen gekennzeichnet ist, für die gegenwärtigen Probleme der freien Tankstellen verantwortlich sind. Ich darf auf diese Antwort Bezug nehmen. Im übrigen trifft es nicht zu, daß die freien Tankstellen gegenwärtig nur 40-50 % ihres Benzinbedarfs decken können. Einmal beträgt der Anteil der Versorgung der freien Tankstellen, der durch inländische Raffinerieproduktion gedeckt wird, nach eigenen Angaben der freien Tankstellen ca. 60 %. Zum anderen ist der Import durch die o. a. Marktentwicklung in den ersten vier Monaten dieses Jahres zwar weniger rentabel gewesen und deshalb zurückgegangen, er ist aber keineswegs zum Erliegen gekommen. Da auch der Anteil der Gruppe der unabhängigen Importeure an diesen Importen im Zeitraum Januar—April nicht wesentlich anders als im Vorjahr war, und diese Gruppe traditionell auch die freien Tankstellen versorgt, ist davon auszugehen, daß ein wesentlicher Teil der Versorgung der freien Tankstellen unverändert aus Importen stammt. Was den angeblichen Aufkauf gesetzeskonformen Benzins auf den Auslandsmärkten durch die Mineralölkonzerne angeht, so wird diese Behauptung durch die neuesten Daten über Umfang und Ausnutzung der für den Import höher verbleiten Benzins erteilten Ausnahmegenehmigungen nicht gestützt. Danach sind Ausnahmegenehmigungen für den Import höher verbleiten Benzins zwar großzügig erteilt, aber nur in geringem Umfang (10,9 % der Importe) genutzt worden. Der weitaus größte Teil der Benzinimporte sind also Importe sogenannten gesetzeskonformen Benzins mit einem Bleigehalt von 0,15 g/1 oder weniger. Dies sowie der bereits erwähnte Umstand, daß der Anteil des unabhängigen Handels an diesen Importen im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich zurückgegangen ist (Januar bis April 1976 57,6 %, Januar bis April 1975 62 %, Gesamtjahr 1975 53,3 %), sprechen dagegen, daß das im Ausland zur Verfügung stehende gesetzeskonforme Benzin allein von den Mineralölgesellschaften aufgekauft wird. Zu Frage A 14: Die Benzinproduktion der Raffineriegesellschaften in der Bundesrepublik lag in den ersten vier Monaten dieses Jahres um 4 % über der Produktion des gleichen Vorjahreszeitraums. Richtig ist, daß infolge der ungleichgewichtigen Nachfrageentwicklungen bei Benzin einerseits und leichten und schwerem Heizöl andererseits die Mineralölgesellschaften ihre Raffinerien seit Beginn des vergangenen Jahres nur mit gedrosselten Kapazitäten fahren können und dadurch auch die Benzinproduktion niedriger liegt, als sie sein könnte. Da auch in anderen Ländern die Raffinerieauslastung vergleichbar niedrig liegt, ist das Benzinangebot auch international relativ knapp. Andererseits wird eine im Zusammenhang mit der konjunkturellen Belebung zu erwartende steigende Nachfrage nach Heizölen auch eine bessere Auslastung der Raffinerien und damit eine größere Benzinproduktion erlauben. Wie in meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Wolfram dargestellt, beobachtet die Bundesregierung sehr sorgfältig die Entwicklung auf dem Benzinmarkt und eventuelle Auswirkungen auf die vorhandene ausgewogene Marktstruktur, die die Existenz der Gruppe der freien Tankstellen mit einschließt. Sie steht im Gespräch auch mit den freien Tankstellen. Für die Schaffung einer Clearingstelle, wie sie auf dem Höhepunkt der Ölkrise eingerichtet worden war, sieht die Bundesregierung jedoch gegenwärtig keinen Anlaß. 18150* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Beantwortung des Fragebogens für Klein- und Kleinstbetriebe auf Grund des Ernährungssicherstellungsgesetzes 1968, der Ernährungswirt schaftsmeldeverordnung vom 15. September 1975 und der Verordnung über das Formblatt zur Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vorn 24. September 1975, wonach Fragen auf 42 Seiten zu beantworten sind, noch zumutbar ist, und wenn nein, wird sie eine Änderung vornehmen? Auf die Angaben nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und der zugehörigen Formblattverordnung kann nicht verzichtet werden. Sie sind in der Form, wie sie nach Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte in die Verordnung eingegangen sind, den meldepflichtigen Betrieben auch zumutbar. Entgegen der Darstellung in der Frage handelt es sich im übrigen nicht um 42, sondern um 14 Blätter. Durch die auf Grund der Verordnungen geforderten Meldungen soll insbesondere den regional und örtlich zuständigen Stellen ein Überblick über Umstände gegeben werden, die für die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit Erzeugnissen der Ernährungswirtschaft im Hinblick auf einen Spannungs- oder Verteidigungsfall notwendig sind, um geeignete Vorsorgemaßnahmen planen zu können. Dabei soll auch der Bedarf der meldepflichtigen Betriebe an Arbeitskräften und Betriebsmitteln mit erfaßt werden, um diese Daten in die Planungen mit einbeziehen zu können. Auf Grund allgemeiner statistischer Erhebungen stehen die hierfür erforderlichen spezifischen Angaben nicht zur Verfügung. In dem Bemühen um eine angemessene Abgrenzung der zu erfassenden Betriebe hat der Verordnungsgeber dabei versucht, den genannten Zielsetzungen gerecht zu werden, ohne den kleineren Handwerksbetrieben eine unzumutbare Belastung aufzuerlegen. Der Meldepflicht für Bäckereien und Fleischereien wurde daher eine nach der Anzahl der in der Produktion Beschäftigten bemessene Betriebsgröße zugrunde gelegt. Gerade das Bewußtsein, daß den kleineren Betrieben des Ernährungshandwerks eine bedeutsame Funktion bei der örtlichen und regionalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zukommt, hat den Verordnungsgeber veranlaßt, die für diese Betriebe vorgesehene Meldepflicht besonders sorgfältig zu erwägen. Um den meldepflichtigen Betrieben die Erfüllung der Meldepflicht möglichst zu erleichtern, ist jedem Formblatt ein Merkblatt beigegeben worden, in dem ausführliche Erläuterungen zu Positionen des Formblatts enthalten sind. Außerdem sind die Verordnungen im Entwurfsstadium den Spitzen- und Dachverbänden der Ernährungswirtschaft zugeleitet worden, deren Stellungnahmen bei der Fassung der Verordnungen auch Berücksichtigung gefunden haben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage A 43) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Arbeitsverwaltung darauf hinzuwirken, daß die Kindergeldberechtigten rechtzeitig vor Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes unterrichtet werden, daß die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen, wenn sie nicht anzeigen, daß die Voraussetzungen zum Bezug auch über das 18. Lebensjahr hinaus gegeben sind? Das Bundeskindergeldgesetz sieht vor, daß ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann weiterhin beim Kindergeld berücksichtigt wird, wenn der Berechtigte anzeigt, daß die Voraussetzungen für einen weiteren Kindergeldbezug vorliegen: z. B. bei Schul- oder Berufsausbildung des Kindes. Die Kindergeldberechtigten werden in der Regel bei der Antragstellung durch einen besonderen Hinweis im Merkblatt über Kindergeld auf diese Rechtslage hingewiesen. Es kann in der Tat zweifelhaft sein, ob diese einmalige und in der Regel weit zurückliegende Unterrichtung für die Berechtigten ausreicht. Ich werde deshalb Ihr Anliegen nach einer zusätzlichen Unterrichtung der Kindergeldberechtigten kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes gemeinsam mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesanstalt für Arbeit auch unter verwaltungspraktischen und finanziellen Gesichtspunkten prüfen lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 44) : Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß hei der im Bereich der Arbeitsverwaltung geplanten Errichtung von zentralen Dienststellen für den Forderungseinzug zum Zweck der Verbesserung der Wirtschaftskraft auch das ostbayerische Grenzland berücksichtigt wird? Die Bundesanstalt für Arbeit trifft als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisatorische Entscheidungen der von Ihnen angesprochenen Art in eigener Verantwortung. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung beschränken sich — abgesehen von der Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt — darauf, über ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt auf deren Entscheidungen einzuwirken. Die Bundesanstalt hat sich für die Stadt Fulda als Sitz der Einzugsstelle für den hessischen und nordbayerischen Raum entschieden, weil das Arbeitsamt Fulda, das ebenfalls im Grenzgebiet liegt, seit 1974 als Modellamt für diesen Zweck personell und sachlich ausgestattet ist. Diese Entscheidung ist nicht zu beanstanden. Insgesamt sollen nur 6 Einzugsstellen errichtet werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18151* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 45) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitslosenhilfeempfänger mit ihren Einkünften häufig unter dem Sozialhilferegelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bleiben und sich damit gezwungen sehen, beim zuständigen Sozialhilfeträger Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß in Fällen, in denen die Arbeitslosenhilfe den Regelsatz nach dem BSHG nicht erreicht, die Anspruchsberechtigten sich nicht einer erneuten Bedürftigkeitsprüfung im Sinne des BSHG unterwerfen müssen, und daß mit der Arbeitslosenhilfe gleichzeitig auch der Differenzbetrag bis zum Sozialhilferegelsatz von dem Arbeitsamt, bei dein der Betroffene als Arbeitsuchender gemeldet ist, im Auftrag des Sozialhilfeträgers ausgezahlt bzw. überwiesen wird? Es ist zutreffend, daß die Arbeitslosenhilfe niedriger sein kann als die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. Zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe können vor allem bei Arbeitslosen mit sehr niedrigem Bemessungsentgelt oder großer Familie in Betracht kommen. Die Sozialhilfe ist im Verhältnis zur Arbeitslosenhilfe nachrangig. Sie prüft die Bedürftigkeit nach anderen und strengeren Grundsätzen als die Arbeitslosenhilfe. Sofern zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe erforderlich werden, ist daher eine weitere Bedürftigkeitsprüfung unumgänglich. Die Bundesanstalt für Arbeit kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mit der Durchführung gemeindlicher Aufgaben beauftragt werden. Es ist daher nicht zulässig, die zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Arbeitsämter auszahlen zu lassen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 46) : ist die Bundesregierung bereit, angesichts der immer noch hohen Arbeitslosenzahlen die erforderlichen Mittel für die bereits in Planung befindlichen AB-Maßnahmen insbesondere im Zonenrandgebiet kurzfristig bereitzustellen? In den Jahren 1975/76 sind für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen insgesamt 1,6 Milliarden DM bereitgestellt worden. Davon hat allein die Bundesregierung aus Haushalts- und Programmitteln rd. 900 Millionen DM aufgebracht. Die Mittel werden überwiegend im Haushaltsjahr 1976 ausgegeben. Angesichts der sich stetig bessernden Arbeitsmarktlage und wegen der Größenordnung der 1976 noch ausgabewirksam werdenden Beträge hat die Bundesregierung den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten zu prüfen, ob über die hohen für das Jahr 1976 zur Verfügung gestellten Mittel hinaus für Förderungsschwerpunkte oder für die Beschäftigung bestimmter Personengruppen noch weitere Mittel dringend benötigt werden. Erst wenn der Bericht des Präsidenten der Bundesanstalt vorliegt, wird die Bundesregierung in der Lage sein, zu dieser Frage Stellung zu beziehen. Anlage 10 Antwort des Pari. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage A 47) : Trifft es zu, daß bei der Bundesanstalt für Arbeit einige Hundert Stellen im „Arbeitsbereich Kindergeld" im Überhang sind, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, an Stelle eines ersatzlosen Wegfalls dieser überzähligen Stellen im Kindergeldbereich die Stellen anderen Abteilungen in der Bundesanstalt für Arbeit, z. B. dem Beratungs- und Vermittlungsdienst, zuzuordnen? Es trifft zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit von 1977 an für die Zahlung des Kindergeldes etwa 400 Stellen weniger benötigt als bisher. Bis dahin wird die Überprüfung der rd. 2,65 Millionen Fälle, in denen das Kindergeld bei Einführung des neuen Kindergeldrechts vor 11/2 Jahren zunächst ohne Nachweis angewiesen wurde, abgeschlossen sein. Die erwähnten 400 Stellen sind bereits im Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit für 1976 mit dem Haushaltsvermerk „wegfallend am 31. Dezember 1976" versehen worden. Zunächst werden Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit bei Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplanes der Bundesanstalt für 1977 darüber zu entscheiden haben, ob diese Stellen dem erwähnten Haushaltsvermerk entsprechend mit Ablauf des Jahres 1976 wegfallen oder in anderen Aufgabenbereichen der Arbeitsämter verwendet werden sollen. Sollten sich die Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt für die zweite Alternative entscheiden, so wird die Bundesregierung im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens prüfen, ob sie dem zustimmen kann, Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 48 und 49) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Faltbrief des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung ins Abschnitt Kriegsopferversorgung den falschen Anschein erweckt, daß die Kriegsopfer entsprechend den Erhöhungen der Rentensätze uneingeschränkt mehr bekommen, und warum enthält der Faltbrief keinen Hinweis auf die Anrechnungsbestimmungen, die dazu führen, daß die Rentenerhöhungen oft nicht zu entsprechenden Erhöhungen der Einkommen der Kriegsopfer führen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in dem Faltbrief des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Voraussetzungen für die Gestellung oder Finanzierung einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse so dargestellt werden, als oh jedes Familienmitglied, das zur Versorgung des Haushalts beiträgt, einen entsprechenden Anspruch hätte, und warum wurde diese Art der Darstellung gewählt. statt die Anspruchsvoraussetzungen im vollen Umfang zu erwähnen? 18152* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht. In dem von Ihnen angesprochenen Informationsbrief wurde die Rentenentwicklung in der Kriegsopferversorgung zutreffend dargestellt. Das gilt grundsätzlich auch, soweit Rentenleistungen des Bundesversorgungsgesetzes vom Einkommen des Berechtigten abhängen. Denn durch entsprechende Erhöhung der Einkommensfreibeträge im jeweiligen Zeitpunkt der allgemeinen Rentenanpassung ist sichergestellt, daß Einkommenserhöhungen, die sich im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung bewegen, einer entsprechenden Erhöhung der Ausgleichs- und Elternrenten nicht entgegenstehen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Bei der Darstellung in dem genannten Faltblatt handelt es sich um eine Kurzinformation, bei der naturgemäß die präzise Beschreibung der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen nicht erreicht werden kann. Es kam hier nur auf den Hinweis an, daß die Gestellung einer Haushaltshilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung als neue Leistung gesetzlich festgelegt worden ist. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage A 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß öffentliche Arbeitgeber zunehmend dazu übergehen, die bei ihnen beschäftigten Raumpflegerinnen zu entlassen, Verträge mit Reinigungsfirmen abzuschließen, die dann ihrerseits dazu übergehen, die Beschäftigungszeiten so festzulegen, daß die Frauen nur noch 30 % der bisherigen Vergütung erhalten und nicht mehr sozialversichert sind, und welche gesetzlichen Regelungen kann die Bundesregierung ergreifen, um dieses Unterlaufen des Sozialversicherungsschutzes zu verhindern? Es ist zu treffend, daß öffentliche Stellen vielfach Verträge mit Reinigungsfirmen abschließen. Diese Firmen führen die Reinigung mit eigenem Personal durch. Unmittelbare vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und der Reinigungsfirma, dagegen nicht zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem bei der Firma angestellten Personal. Offenbar beschäftigen die Reinigungsfirmen neben dem hauptberuflichen Personal auch Personal in Nebenbeschäftigung. Dabei greifen die Firmen auf Personal, das stundenweise oder zur Aushilfe eingestellt wird, vor allem für die Reinigung von Büros in den Abendstunden zurück. Der Bundesregierung sind keine gesetzwidrigen Verhaltensweisen von Firmen zur Kenntnis gekommen. Sollten Sie Fälle im Auge haben, in denen das Recht der Sozialversicherung nicht zutreffend angewendet wird, müßte die zuständige Krankenkasse sich dieser Fälle annehmen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage A 51): Wie hoch sind die Aufwendungen der Bundesregierung für die Krebsforschung — mit Einschluß des Deutschen Krebsforschungsinstituts —, und welcher Prozentsatz wurde davon für Forschungen der besonderen Heilverfahren, z. B. der Entwicklung der Behandlung von Krebs durch Mistelpräparate, zur Verfügung gestellt? Die aus Bundesmitteln insgesamt der Krebsforschung zufließenden Haushaltsmittel lassen sich nicht differenziert ausweisen. Die Mittel sind in den Zuweisungsbeträgen enthalten, die der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den anderen die Forschung fördernden Institutionen zufließen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum erhielt als Betriebsmittelzuweisung aus Bundesmitteln 1976 über 35 Millionen DM. Als Sonderzuweisung wurden ihm 2,66 Millionen DM als Projektmittel zur Verfügung gestellt. Eine Ausweisung darüber, welcher Prozentsatz der Gesamtförderung auf Forschungen entfiel, die sich besonderen Heilverfahren widmeten, läßt sich nicht vornehmen, da sowohl die klinische Onkologie wie auch verschiedene Spezialgebiete, etwa die biochemische oder immunologische Krebsforschung direkt oder unmittelbar mit den Fragen nach spezifischen Behandlungsverfahren verbunden sind. Für Forschungen über die Bedeutung von Mistelpräparaten in der Krebsbehandlung sind keine Bundesmittel zugewiesen worden. Im übrigen möchte ich auf die Beantwortung der Frage 3 aus der Großen Anfrage zur Krebsforschung — BT-Drucksache 7/4711 — vom 9. Februar 1976 verweisen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 68) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, Bahngelände an Warenhauskonzerne oder Verbrauchermärkte zu verkaufen, und falls ja, um welche Flächen und Orte handelt es sich? Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundesbahn die Absicht hat, Bahngelände an Warenhauskonzerne oder Verbrauchermärkte zu verkaufen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 69 und 70) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18153* Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost nicht bereit sind, ihre Regiebetriebe im Kfz-Bereich durch ein Institut für technische Betriebsführung daraufhin überprüfen zu lassen, ob die in Frage kommenden Arbeiten besser durch Bahn- oder Postregiebetriebe oder aber von Handwerksbetrieben ausgeführt werden könnten? Welche Gründe sind gegebenenfalls dafür maßgebend, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost sich gegen Prüfungen von Möglichkeiten zur Rationalisierung in ihren Geschäftsbereichen sperren? Zu Frage A 69: Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost (DBP) und die Deutsche Bundesbahn (DB) nicht bereit sind, die vom Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks gewünschte Untersuchung durch das „Institut für technische Betriebsführung im Handwerk (ITB) " Karlsruhe, durchführen zu lassen. Zu Frage A 70: Die Entscheidung über Auswahl der Gutachter und Häufigkeit von Untersuchungen ist der DBP bzw. der DB in eigener Zuständigkeit vorbehalten. DBP und DB haben alle gebotenen Möglichkeiten zur Aufwandsminderung und Rationalisierung auszuschöpfen. Sie haben in ihren Unternehmensbereichen wiederholt Prüfungen durch außenstehende Gutachter durchführen lassen. Auch künftig soll auf die Möglichkeit derartiger Untersuchungen keinesfalls verzichtet werden. Wegen der Offenlegung vertraulicher Betriebsdaten müssen jedoch an die Objektivität der Prüforganisationen besondere Anforderungen gestellt werden. Bei dem „ITB" besteht offenkundig eine Interessenkollision, insoweit konnten bestehende Bedenken nicht ausgeräumt werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen A 71 und 72): Trifft es zu, daß — wie von einer Bamberger Zeitung am 31. Mai 1976 berichtet — drei Passagiere in einer dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. gehörenden und von einem Piloten der Bundeswehr gesteuerten Maschine mitflogen, die bei diesem Flug mehrmals das Wochenendhaus eines dieser Passagiere in niedriger Höhe umkreiste und dann fast senkrecht zu Boden stürzte, wobei alle vier Insassen verbrannten? Handelte es sich bei dem Flug um einen Dienstflug, und ist die Bundesregierung in der Lage, erschöpfende Auskunft über die Besitz-, Rechts- und Haftungsverhältnisse von Maschine und Verband zu geben und anzugeben, ob bei diesem Flug alle für die Bundeswehr gültigen Sicherheitsbestimmungen beachtet wurden? Es trifft zu, daß ein von einem Feldwebel der Bundeswehr gesteuertes Flugzeug vom Muster Piaggo 149 D, das der Fliegerkameradschaft im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V., Bamberg, gehörte und zivil zugelassen war, — am 30.5. 1976 mehrmals das Wochenendhaus des Bekannten eines Fluggastes in niedriger Höhe umkreist hat, — dabei abstürzte und durch Aufschlagbrand zerstört wurde. Der Flugzeugführer und die drei weiteren Insassen wurden getötet. Bei diesem Flug handelte es sich nicht um einen Dienstflug der Bundeswehr. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 73): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn bei einer Baumaßnahme des Bundesstraßenbaus durch ihr Verhalten erreicht hat, wesentlich höhere Grundstückspreise zu erzielen, als sie der Bund privaten Grundstücksbesitzern für gleichartige Grundstücke zahlte, und wenn ja, hält die Bundesregierung dieses Verhalten mit einer Politik wirtschaftlicher Stabilität für vereinbar? Ich nehme an, daß Sie sich mit Ihrer Frage auf die Veräußerung von Grundstücken durch die Deutsche Bundesbahn im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Möttingen der B 25 beziehen. Auf Ihre Veranlassung hat sich der Bundesminister für Verkehr bereits damit befaßt und die Deutsche Bundesbahn gehört. Sie hat mitgeteilt, daß die zuständige Bundesbahndirektion München für ca. 650 qm bisherige Straßenfläche 0,75 DM/qm und für die übrige Fläche von rund 1 059 qm, bei der es sich um z. B. als Lagerplatz verwertbares Betriebsgelände handelt, 10 DM pro qm gefordert hat. Die Deutsche Bundesbahn hält den Preis von 10 DM pro qm im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Fällen für angemessen und nicht für überhöht. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, an dieser Aussage der Deutschen Bundesbahn zu zweifeln. Im übrigen hat auch die Deutsche Bundesbahn gemäß § 28 Bundesbahngesetz ihre Liegenschaften nach kaufmännischen Grundsätzen, d. h. so wirtschaftlich wie eben möglich, zu nutzen. Schließlich sind ihr nach § 5 Bundesbahngesetz Leistungen für den. Bund angemessen abzugelten. Die Bundesregierung sieht schließlich im Verhalten der Deutschen Bundesbahn auch keinen Verstoß gegen ihre Politik wirtschaftlicher Stabilität. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 74): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beim Bundesverkehrsministerium um die Genehmigung, die Fahrpreise im Personenverkehr zum 1. Juni 1976 zu erhöhen, nachgesucht hatte? Der Bundesminister für Verkehr hat die Deutsche Bundesbahn am 16. Dezember 1975 ermächtigt, mit Wirkung vom 1. Februar 1976 an — ihre Tarife im Güter-, Personen- Gepäck- und Expreßgutverkehr innerhalb eines Rahmens 181541* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 selbständig fortzubilden, der zwischen dem Preisstand vom 31. Januar 1976 und einer maximalen Erhöhung von 20 % liegt, — außerhalb dieses Rahmens strukturelle Tarifänderungen durchzuführen, die ihr — wie bisher — im Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr eine zusätzliche Einnahme von 70 Millionen DM und im Güterverkehr eine solche von 150 Millionen DM ermöglichen. Für eine Erhöhung der Personenverkehrstarife innerhalb des Rahmens bedarf es daher keiner ausdrücklichen Genehmigung des Bundesministers für Verkehr. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen A 75 und 76): Trifft es zu, daß zur Stromversorgung von Bundesbahnstrecken 110 KV Überlandleitungen auf bis zu zehn Meter hohen Fahrbahndämmen der Deutschen Bundesbahn geplant sind und daß dabei auf diesen Fahrdämmen rd. 15 Meter hohe stählerne Stromversorgungsmasten installiert werden sollen? Hält die Bundesregierung, nach dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz für Naturschutz- und Landschaftspflege, die Errichtung solcher Leitungen in der unmittelbaren Nachbarschaft von Wohngebieten für tragbar? Ihre Frage Nr. 75 beantworte ich mit Nein; dadurch entfällt eine Beantwortung Ihrer Frage Nr. 76. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 77 und 75): Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister bisher einerseits nicht wenigstens grundsätzlich zu dem ihm bereits vor einem dreiviertel Jahr (17. Oktober 1975) unterbreiteten und bis zum 31. Juli 1976 befristeten Angebot des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e. V., den Naßbagger-Regiebetrieb der Wasserstraßenverwaltung des Bundes im ganzen durch Privatfirmen zu übernehmen und danach die bisher in Regie durchgeführten Unterhaltungsarbeiten an den Bundeswasserstraßen um mindestens 10 % billiger auszuführen, dem Verband gegenüber Stellung genommen hat, obwohl der Bundeshaushalt nach dem Angebot, für das Sicherheiten gestellt werden können, um namhafte Beträge entlastet werden kann, während andererseits Vertreter des Bundesverkehrsministers inzwischen mehrfach anderen Stellen gegenüber nachdrücklich gegen das Angebot Stellung bezogen haben, obwohl die wiederholt geforderte objektive Feststellung der Kosten des Regiebetriebs durch eine neutrale Stelle noch nicht durchgeführt ist, und wenn ja, welche Gründe hat das Verhalten des Bundesverkehrsministers? Wie hoch sind die bisher entstandenen Planungskosten und anderen Kosten für die beabsichtigte Bundesbahnneubaustrecke von Hannover nach Würzburg, und wie hoch sind die Kosten für weitere Planungsaufträge? Zu Frage A 77: Der von Ihnen als Angebot bezeichnete Vorschlag der Naßbaggerindustrie ist kein entscheidungsreifes Angebot, weil darin weder Leistungsumfang noch Preisbasis ausreichend konkretisiert sind. Eine Stellungnahme zu dem Vorschlag des Verbandes gegenüber Dritten haben Vertreter des Bundesministers für Verkehr nicht abgegeben. Zu Frage A 78: Die bisher entstandenen Planungskosten und anderen Kosten für die Bundesbahnneubaustrecke von Hannover nach Würzburg betrugen bis zum Jahresende 1975 rd. 57 Millionen DM. Hiervon sind 12 Millionen DM externe Planungskosten für die gesamte 325 km lange Neubaustrecke und 45 Millionen DM Baukosten für den bereits im Bau befindlichen ersten 12 km langen Teilabschnitt zwischen Hannover-Bismarckstraße und Rethen (an der Leine). Der Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn enthält für 1976 weitere Ausgaben für Planungen an der gesamten Strecke von 15,5 Millionen DM und Baukosten für den Abschnitt Hannover-Bismarckstraße—Rethen (an der Leine) von 43 Millionen DM. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Emeis (fraktionslos) (Drucksache 7/5404 Fragen A 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von den etwa 700 qualifizierten Ausbildungsplätzen im Bereich der Oberpostdirektion Kiel z. Z. weniger als die Hälfte besetzt sind, und wenn ja, vertritt die Bundesregierung nicht auch die Auffassung, daß diese Tatsache für die ohnehin strukturschwache Westküste Schleswig-Holsteins mit ihrem Mangel an qualifizierten Ausbildungsplätzen, eine unbillige Härte darstellt? Ist die Bundesregierung bereit, die brachliegenden Ausbildungskapazitäten bei der Deutschen Bundespost voll für die Ausbildung Jugendlicher zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese nicht wie bisher alle in den Dienst der Deutschen Bundespost übernommen werden können? Die Deutsche Bundespost verfügt im Bezirk der Oberpostdirektion Kiel über vier Ausbildungsstätten mit einer jährlichen Ausbildungskapazität von insgesamt 116 Ausbildungsplätzen. Für 1976 sind der Oberpostdirektion Kiel bisher 72 Einstellungsermächtigungen zugewiesen worden. Die Gründe, warum die Deutsche Bundespost in den letzten Jahren nicht die gesamte jährliche Ausbildungskapazität nutzen konnte, sind bereits mehrfach in den Fragestunden des Deutschen Bundestages erörtert worden. Obwohl für 1976 kein Bedarf an Auszubildenden für das Fernmeldehandwerk vorliegt, hat die Deutsche Bundespost unter Inkaufnahme einer finanziellen Belastung von rd. 165 Millionen DM die Einstellung von 1 800 Auszubildenden für Herbst dieses Jahres bereits verfügt. Außerdem sind im Frühjahr 1976 im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen 800 Auszubildende bei der Deutschen Bundespost angenommen worden. Der Bundespostminister hat sich darüber hinaus kurzfristig zu einer erheblichen Ausweitung der Ausbildungsmaßnahmen entschlossen. Es sollen im Herbst 76 weitere 2 000 Fernmeldelehrlinge einge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18155* stellt werden. Der Bundespostminister will damit einen wesentlichen Beitrag zur Überbrückung der schwierigen Lage leisten, die infolge der Ablehnung der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes durch die Opposition entstanden ist. Die Deutsche Bundespost schöpft damit ihre Ausbildungskapazität voll aus und nimmt weitere finanzielle Belastungen in Kauf. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 81) : Auf welche Weise ist angesichts der völligen oder fast völligen Identität der rechtlichen und politischen Auffassungen der UdSSR und der DDR in der Berlin-Frage gesichert, daß die effektive Einbeziehung Berlins in entsprechende oder vergleichbare Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR mit der effektiven Einbeziehung Berlins in Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR inhaltlich koordiniert wird, so daß insoweit eine einheitliche Position der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet wird? Die Bundesregierung hat in ihrer Praxis stets den Standpunkt vertreten, daß Berlin in jedes Abkommen, das dieses inhaltlich erlaubt, einzubeziehen ist. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien gewährleistet eine ständige Koordinierung zwischen den beteiligten Ressorts; hier insbesondere zwischen dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, sowie den von der Sache her zuständigen anderen Bundesministerien. Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß die Einbeziehung Berlins in Abkommen den Fachleuten in den verschiedenen Bundesministerien als Problem von allen Seiten dieser Materie her wohl bekannt und vertraut ist. Den allgemeinen Gepflogenheiten folgend, sind im übrigen die Verhandlungen über die erwähnten Abkommen vertraulich. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 82) : Trifft es zu, daß christliche Eltern in Mitteldeutschland von seiten der SED häufig mit dem Hinweis auf die sonst gefährdeten Zukunftsaussichten ihrer Kinder unter Druck gesetzt werden mit dem Ziel, diese vom kirchlichen Unterricht abzumelden, und wie hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — auf diese Verletzung der Vereinbarungen von Helsinki reagiert? Die Bundesregierung hat mehrfach im Deutschen Bundestag zur Beeinträchtigung der Chancengleichheit von Christen im Bildungswesen der DDR Stellung genommen. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in den sozialistischen Staaten allgemein und in der DDR insbesondere ist außerordentlich schwierig. Ich darf aber hier auch darauf aufmerksam machen, daß es auf die feste Haltung der Kirche in der DDR zurückzuführen ist, daß in das SED-Parteiprogramm auf dem IX. Parteitag der Passus „die Gleichberechtigung der Bürger unabhängig von . . . Weltanschauung und religiösen Bekenntnis" eingefügt wurde. Es ist zu hoffen, daß dies nicht nur Absichtserklärungen bleiben, aber man darf nicht außer acht lassen, daß die DDR auch künftig in einer positiven Einstellung gegenüber ihrem gesellschaftlichen System eine selbstverständliche Voraussetzung für eine Beteiligung an allen Möglichkeiten des Bildungssystems sehen wird. Korb 3 der KSZE-Dokumente wird durch diesen Problem-Kreis nicht tangiert und so nehme ich an, daß Sie sich auf den Prinzipien-Katalog beziehen. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, daß die KSZE-Dokumente Absichtserklärungen zur Durchführung konkreter Maßnahmen sind oder enthalten. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit jede sich bietende Möglichkeit genutzt, um zu Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu kommen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 83) : Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholte widerrechtliche Zurückweisung und Schikanierung von Reisenden auf den Zugangswegen von und nach Berlin, die politische Bekenntnisse an ihrem Auto angebracht hatten, und was hat die Bundesregierung gegen diese neuerliche Verletzung des VierMächte-Abkommens und seiner Durchführungsbestimmungen unternommen, insbesondere gegen die verweigerte Kontaktaufnahme mit der Vertretung in Ost-Berlin? Die Bundesregierung beobachtet sehr sorgfältig die Tatsache, daß DDR-Organe bei Transitreisenden nach und von Berlin (West) Autoaufkleber mit politischem Inhalt beanstanden und bisher in einigen Fällen eine Durchreise nur gestattet haben, wenn die betreffenden Aufkleber entfernt wurden. Diese Vorfälle werden auf der nächsten Sitzung der Transitkommission am 13. Juli in Berlin (Ost) von unserer Seite angesprochen. Der Leiter unserer Ständigen Vertretung, Staatssekretär Gaus, hat diese Thematik unverzüglich nach Bekanntwerden der ersten Beanstandungen gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten angesprochen. Der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Schüler, hat in gleicher Angelegenheit mit dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Dr. Michael Kohl, gesprochen. Dabei läßt sich unsere Seite von zwei Grundüberlegungen leiten: 1. Die Transitwege sind sicher nicht der geeignete Ort für politische Manifestationen, aber darum handelt es sich ja hier letzlich doch auch gar 18156* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 nicht. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muß also unter allen Umständen gewahrt werden. 2. Diese Aufkleber sind nach dem Zweck ihrer Verwendung nicht gegen die DDR gerichtet. Es besteht deshalb keine Veranlassung, daß die DDR sich hier zum Eingreifen genötigt sieht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 84) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei dem in der „Welt" vom 9. Juni 1976 geschilderten Verhalten von Organen der DDR gegenüber Mitarbeitern des Axel-SpringerVerlags um schikanöse Verletzungen des Vier-Mächte-Abkommens handelt, und wenn ja, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, und was gedenkt sie zu unternehmen, um bei der DDR auf eine Unterlassung solcher Schikanen hinzuwirken? Der Bundesregierung ist die Meldung in der Welt vom 9. Juni 1976 bekannt. Der darin geschilderte Vorfall hat sich offensichtlich im Rahmen des Berliner Reise- und Besucherverkehrs zugetragen; es handelt sich also nicht um eine Journalistenreise. Es besteht die Möglichkeit, erkennbare Schikanen bei der Abfertigung gegenüber der DDR im Rahmen der Beauftragten-Gespräche beschwerdeführend anzusprechen. Dieses Verfahren setzt jedoch voraus, daß der Betroffene bei der dafür vorgesehenen Institution, nämlich der Beratungsstelle des Senats für den Besucher- und Reiseverkehr, nähere Angaben zu dem Vorfall macht. Das ist nach Auskunft der Senatskanzlei bisher nicht geschehen. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Elchlepp (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen A 85 und 86) : Sieht die Bundesregierung auf Grund des derzeitigen in- und ausländischen Forschungs- und Entwicklungsstands eine Chance darin, mittel- und langfristig die Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von herkömmlichen Energiequellen durch die Nutzung der Sonnenenergie entscheidend zu verringern bzw. den zu erwartenden Energiemehrbedarf dadurch abzudecken, und könnte die Serienfertigung von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie für Haushaltszwecke einen nennenswerten Beitrag zur Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze darstellen, und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen ziehen? Beabsichtigt die Bundesregierung, den Einbau von Sonnenkollektoren und Wärmespeichern steuerlich zu begünstigen, und sind staatliche Hilfen im Rahmen der Innovationsförderung für Klein- und Mittelbetriebe auch auf dem Gebiet der Sonnenenergiegewinnung vorgesehen, und wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, die Offentlichkeit über die Einsatzmöglichkeiten und Vorteile dieser neuen Technologie aufzuklären? Zu Frage A 85: Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage betr. Neue Primärenergiequellen (Drucksache 7/5313) dargelegt hat, kommt eine kürzlich beendete Studie zu dem Ergebnis, daß im Jahre 2000 ein Energiebedarf von 80-100 TWh/a mit der Sonnenenergie in der Bundesrepublik Deutschland gedeckt werden kann. (Der Jahresprimärenergieverbrauch betrug in der Bundesrepublik für 1974 rd. 3 000 TWh). Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Meinung, daß die Sonnenenergie geeignet ist, langfristig einen nennenswerten Teil des Niedertemperaturwärmebedarfs (< 100°C) zu decken. Damit kann im Rahmen der umfassenden Bemühungen der Bundesregierung um eine rationelle Energieverwendung ein Beitrag zur Verminderung der Abhängigkeit von importierter Energie geleistet werden. Es ist zu erwarten, daß durch die Markteinfühlung der Solartechnik neue Arbeitsplätze im Produktions- und Dienstleistungssektor geschaffen werden können. Eine wichtige Voraussetzung für eine breite Vermarktung ist, daß die Kosten durch eine Großserienproduktion von Komponenten gesenkt werden können. Für die mittelständische Industrie werden sich besondere Chancen bei der Systemauslegung, beim Bau und bei der Wartung von Solaranlagen eröffnen. Auf diese Aspekte sind die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Solartechnik zur Zeit ausgerichtet. Zu Frage A 86: Im Rahmen der bestehenden Steuervergünstigungen können auch Aufwendungen für den Einbau von Sonnenkollektoren und Wärmespeichern berücksichtigt werden. Im übrigen habe ich eine Studie in Auftrag gegeben, welche die spezifischen Wirkungen von steuerlichen und sonstigen Maßnahmen auf die Markteinführung von Solartechniken beurteilen helfen soll. Der Förderungswürdigkeit der von Ihnen angesprochenen Einrichtungen hat die Bundesregierung im übrigen dadurch Rechnung getragen, daß für energieeinsparende betriebliche Investitionen Investitionszulagen nach § 4 a Investitions-Zulagengesetz in Betracht kommen können. Das Erstinnovationsprogramm der Bundesregierung, das ganz überwiegend kleinen und mittleren Betrieben zugute kommt, ist nicht branchenbezogen. Es können daher im Rahmen dieses Programms grundsätzlich auch Vorhaben zur Nutzung der Sonnenenergie gefördert werden. Das Programm ist zur Zeit allerdings nur mit jährlich 10 Millionen DM ausgestattet. Die Bundesregierung ist bemüht, den Kenntnisstand in der Solartechnik in der Öffentlichkeit zu verbreitern, wobei jedoch die Möglichkeiten von der personellen und finanziellen Kapazität her begrenzt sind. Hier wird insbesondere auf die PR-Arbeit, die Herausgabe von Taschenbüchern, die Veranstaltung von Statusseminaren und die Teilnahme an Veranstaltungen privater Vereine hingewiesen. lm Bürgerdialog über Kernenergie nimmt die Diskussion der sogenannten alternativen Energiequellen einen wichtigen Platz ein. Auch von industrieller Seite wird zunehmend die Aufklärung über Solartechnik betrieben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18157* Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 87 und 88): Wieso konnte sich der Numerus clausus in den letzten Jahrer so weit ausbreiten, wenn es mit einem Mal möglich sein soll den Numerus clausus trotz weiter wachsender Abiturientenzahl tendenziell zu beseitigen? Ist es der Bundesregierung möglich, nachdem führende Koalitionspolitiker unterschiedliche Fristen bis zur Abschaffung des Numerus clausus genannt haben, eine verbindliche Aussage darüber zu machen, bis wann in welchen Fächern der Numerus clausus spätestens abgebaut werden kann? Zu Frage A 87: Die Frage fällt zwar nahezu ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Ich will sie aber trotzdem, so gut ich kann, zu beantworten suchen. Die gegenwärtige Zulassungssituation wird durch den Staatsvertrag der Länder bestimmt. Der Staats- vertrag führte zu einem „Parkstudium" zigtausender Studenten, das in dieser Form kaum jemand vorher gesehen hat. Zwar brachte die bisherige Kapazitätsberechnung erstmals bestimmte Vergleichsmöglichkeiten in der Auslastung der Universitäten; andererseits wirkte das bisherige Verfahren in dem Sinne eigengesetzlich, daß es zu einer Einbeziehung immer neuer Studiengänge in das Verfahren selbst dann führte, wenn dieses nach dem Verhältnis von Bewerbern und Studienplätzen an sich noch nicht erforderlich war. Es ist kein Zufall, daß die Diskussion über die Öffnung der Hochschulen kurze Zeit nach der Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes einsetzte, das die wesentliche Grundlage für eine rationellere und sinnvollere Nutzung der Hochschulkapazitäten legt. Es ist aber zusätzlich auch darauf hinzuweisen, daß die Zulassungssituation gegenwärtig nicht so schlecht ist, wie es aufgrund einer nicht immer präzisen Berichterstattung den Anschein hat. Immer noch finden alle Studienbewerber einen Studienplatz an den Hochschulen, wenn auch nicht immer im Fach ihrer Wahl. Es stehen also nicht, wie es manchmal den Anschein hat, zigtausende junger Menschen vor den Hochschulen. Auch in denjenigen Fächern, in denen Zulassungsbeschränkungen bestehen, sind in den letzten Semestern überwiegend doch alle Bewerber zugelassen worden. Ausnahmen sind sicherlich die medizinischen Fächer. Die jetzt vor allem auch von der Bundesregierung eingeleitete Diskussion über die Öffnung der Hochschulen hat vor allem zum Ziel, die Hochschulen auf die absehbare Phase eines zusätzlichen Zudrangs von Studienbewerbern aus den geburtenstarken Jahrgängen vorzubereiten und alles zu tun, um Kapazitätsreserven dort zu erschließen, wo sie bisher aufgrund der geschilderten Verfahrensmängel verborgen waren oder wo sie infolge der drohenden Resignation von Hochschulen und Hochschulverwaltungen unerschlossen blieben. Diese Absicht wird erleichtert durch die Bereitschaft der Hochschulen, das ihre dazu beizutragen, um durch eine Überlastquote auch für die geburtenstarken Jahrgänge ausreichende Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Um das Bewußtsein für die Notwendigkeit von Überlastquoten an den Hochschulen durchzusetzen, bedurfte es im übrigen einer langwierigen und oft schwierigen Diskussion, an der sich die Bundesregierung konstruktiv beteiligt hat. Zu Frage A 88: Der Bundeskanzler hat auf der Grundlage des 7-Punkte-Programms des BMBW den Ministerpräsidenten der Länder einen konkreten Vorschlag zum Abbau des Numerus clausus für die nächste Beratung übermittelt. Darin wird davon ausgegangen, daß aus dem sog. harten Numerus clausus-Verfahren sobald wie möglich, spätestens im Jahr 1977, alle Fächer bis auf die harten Numerus clausus-Fächer (medizinische Fächer, Biologie und Biochemie, Pharmazie, Lebensmittelchemie und Psychologie) herausgenommen werden. Dies ist realisierbar, wenn die Länder unverzüglich die notwendigen politischen Entscheidungen treffen. Hierzu gehören nach Auffassung des Bundes insbesondere: — die notwendigen Entscheidungen in den Gremien der ZVS zur Ausgliederung der sog. „weichen" Numerus clausus-Fächer aus dem bisherigen Zulassungsverfahren — Festlegung der Kapazitäten nach einem Richtwertverfahren — Rasche Inangriffnahme der Studienreform — Festlegung einer Überlast-Quote als „Notzuschlag auf Zeit" — Hilfestellung des Staates zur Realisierung dieser Überlast-Quote durch die Hochschulen — Verbesserung der Studienberatung — Rasche Einführung eines einfachen Verteilungsverfahrens, das die gleichmäßige Auslastung der Hochschulen gewährleistet und Mehrfachbewerbungen vermeidet. Ich betone nochmals: Die Entscheidung über die Herausnahme weiterer Studienfächer aus dem ZVSVerfahren muß in erster Linie im Verwaltungsausschuß der ZVS, in dem nur die Länder Stimmrecht haben, getroffen werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/5404 Frage A 89) : Wie beurteilt die Bundesregierung das von der Touristik Union International (TUI) entwickelte Modell einer generellen Neuordnung der Schulferienregelung, und wird sie eine entsprechende Anregung der Kultusministerkonferenz geben? Die Neugestaltung einer Schulferienordnung, die bis weit in die 80er Jahre hineinreichen soll, ist von 18158* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 erheblicher Tragweite für eine Vielzahl von Betroffenen, nicht nur für die Fremdenverkehrswirtschaft im engeren Sinne. In dem TUI-Vorschlag sehe ich einen konstruktiven Diskussionsbeitrag, der sicherlich auch für die Meinungsbildung der Kultusministerkonferenz von Gewicht sein wird. Der TUI-Vorschlag baut auf dem Kernpunkt der geltenden Schulferienregelung, dem sogenannten rollierenden System innerhalb eines Drei-MonatsZeitraums von Mitte Juni bis Mitte September, auf. Dieses im Grundsatz bewährte System sollte auch nach Meinung der Bundesregierung beibehalten werden. Als wesentliche Abweichung von der geltenden Regelung schlägt TUI vor, parallel zu dem rollierenden Verfahren hinsichtlich der Sommerferien einen entsprechenden, für eine Staffelung geeigneten Frühjahrsblock einzuführen. Diesen Gedanken halte ich für ernsthaft prüfenswert und zwar einmal, weil der unaufhaltsamen Entwicklung zu einem echten Zweiturlaub Rechnung zu tragen ist und zum andern, weil es den erholungssuchenden Familien ermöglicht werden sollte, einen längeren Urlaub auch außerhalb der Sommermonate zu verbringen. Die bisherigen Versuche, die Weihnachts- und Osterferien zu verlängern, stoßen an enge Grenzen. Sie ermöglichen erfahrungsgemäß keine weitergehende, ausreichende Staffelung von Land zu Land. Daher bietet sich die Schaffung eines selbständigen Ferienblocks im Frühjahr, der eventuell auch losgelöst von den Feiertagen zu bestimmen ist, als Lösungsmöglichkeit im Prinzip an. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 113) : Weiß die Bundesregierung, daß das Völkerrecht mehrere Präzedenzfälle kennt, in denen die Herstellung oder bloße Verwendung von Landkarten, die der durch den jeweiligen Staat vor dein Internationalen Gerichtshof oder in Schiedsverfahren behaupteten Rechtsposition widersprechen, entscheidend zum Unterliegen dieses Staates bei Gebietsstreitigkeiten mit einem anderen beitrug, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für eine grundgesetzmäßige kartographische Darstellung Deutschlands in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 in ihren Publikationen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei zwischenstaatlichen Gebietsstreitigkeiten, die internationalen Gerichten zur Entscheidung unterbreitet wurden, Karten als zusätzliche Beweismittel für den Verlauf einer Grenze berücksichtigt worden sind. Die Bedeutung, die diesen Karten von Gerichten beigelegt wurde, war allerdings je nach Lage des Falles verschieden und hing insbesondere von Natur und Zweckbestimmung der betreffenden Karte sowie von den sonstigen Umständen ab. Bei Karten, die unter der Verantwortung der Bundesregierung erstellt werden, wird selbstverständlich darauf geachtet, daß bestehende deutsche Rechtspositionen nicht präjudiziert werden. Eine Rückwirkung auf Rechtspositionen entfällt im übrigen vielfach schon deshalb, weil die in den Karten enthaltene Aussage im allgemeinen nicht rechtlicher, sondern tatsächlicher Natur ist. Ich verweise insoweit auch auf die Ausführungen, die Staatsminister Wischnewski zur Frage des Abgeordneten Dr. Czaja in der Fragestunde am 7. Juni 1974 gemacht hat. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 114) : Welches ist im einzelnen der derzeitige Sachstand in der Frage der Einbeziehung Berlins in die drei vorliegenden deutsch-sowjetischen Abkommensentwürfe über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, Kultur und Rechtshilfe? Über die folgenden drei Komplexe sind die Verhandlungen mit der Sowjetunion noch nicht abgeschlossen: — Zweijahresprogramm zum Kulturabkommen — Absprache über den Übermittlungsweg von Rechtshilfeersuchen — Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Die Sachpunkte sind im wesentlichen ausgehandelt. Auch über die Einbeziehung von Berlin (West) besteht im Grundsatz Einvernehmen; jedoch konnten die Modalitäten dafür bislang nicht abschließend geregelt werden. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß es der Bundesregierung nicht möglich ist, Einzelheiten aus laufenden Verhandlungen in der Öffentlichkeit zu erörtern. Ich bin jedoch gerne bereit, den Auswärtigen Ausschuß im einzelnen zu unterrichten. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 115 und 116) : Sind nach der Konferenz von Helsinki und im Einklang mit der Schlußakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen die materiellen Möglichkeiten für den Austausch und die Verbreitung deutscher Kulturgüter tatsächlich verbessert worden, und sind als Empfänger deutscher Büchersendungen gleichwertig auch Deutsche in den Oder-NeißeGebieten beteiligt worden? Sind Stipendien für unabhängige Wissenschaftler und Fachleute geschaffen, die als Angehörige unserer osteuropäischen Nachbarvölker ihre Studien bei verschiedenen Einrichtungen vertiefen wollen? Zu Frage A 115: Der Kulturaustausch mit Polen wurde auch nach der Konferenz von Helsinki kontinuierlich weiterentwickelt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18159* Die materiellen Möglichkeiten für den Austausch und die Verbreitung deutscher Kulturgüter wurden verbessert, wie das im Einklang mit der Schlußakte der KSZE stehende deutsch-polnische Kulturabkommen zeigt, das am 11. Juni 1976 unterzeichnet wurde. Bücherspenden werden meistens auf Anforderungen versandt. Die meisten Anforderungen kommen von Institutionen, wie z. B. Universitäten. Bei den Anforderungen von Einzelpersonen ist in der Regel nicht ersichtlich, welche Volkszugehörigkeit die Antragsteller haben. Es ist deshalb nicht festzustellen, in welchem Verhältnis die in Polen lebenden Deutschen an den Büchersendungen beteiligt wurden. Zu Frage A 116: Ja. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 117 und 118) : Trifft es zu, daß der rumänische KP- und Staatschef das Eintreten für die Freiheit der in Rumänien lebenden Deutschen, in den freien Teil Deutschlands überzusiedeln, als Propaganda ins Interesse der Monopolkapitalisten bezeichnet hat, und wie hat die Bundesregierung — bejahendenfalls -- diesen Verstoß gegen die Vereinbarungen von Helsinki zurückgewiesen? Wird die Bundesregierung auch in Zukunft dafür eintreten, daß jeder Deutsche, der es wünscht, die Möglichkeit zur freien Ausreise erhält, und wird die Bundesregierung der rumänischen Seite unmißverständlich klarmachen, daß die Beziehung zwischen Deutschland und Rumänien nur dann so bleiben können wie bisher, wenn die Ausreiseanträge und die Anträge auf Erteilung von Visen zu Besuchsreisen mindestens in demselben Umfang wie in den Jahren 1973 und 1974 genehmigt werden? Zu Frage A 117: Der Bundesregierung ist die Haltung Rumäniens in der Frage der Auswanderung von Angehörigen der nationalen Minderheiten seit langem bekannt. Rumänien wünscht keine Auswanderung größeren Ausmaßes. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, zu der von Ihnen verkürzt zitierten Äußerung von Staatspräsident Ceausescu Stellung zu nehmen. Der Bundesregierung sind im übrigen auch keine Äußerungen von Ministerpräsident Kohl bekannt, in denen er aus Anlaß seines Besuches in Bukarest die Rede von Staatspräsident Ceausescu als Verstoß gegen die Schlußakte von Helsinki bezeichnet hätte. Zu Frage A 118: Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für Familienzusammenführung, für freie Kontakte und regelmäßige Begegnungen auf der Grundlage familiärer Beziehungen und für die Genehmigung von Eheschließungen zwischen deutschen und rumänischen Staatsangehörigen ein. Damit trägt sie zur Verwirklichung der Beschlüsse von Helsinki bei und handelt im Interesse der deutschen Volkszugehörigen in Rumänien. Die Bundesregierung hat keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt, um den bei uns verfassungsmäßig verankerten Grundsatz der Freizügigkeit für in einem anderen Staat lebende deutsche Volkszugehörige durchsetzen, die ausschließlich dessen Staatsangehörigkeit besitzen. Dies entspricht international geltendem Recht. Die Bundesregierung hat die rumänische Seite in den laufenden Gesprächen und Konsultationen auf die Bedeutung hingewiesen, die der Familienzusammenführung und den Besuchsreisen angesichts der vielfältigen menschlichen und familiären Bindungen zwischen beiden Ländern für die deutsch-rumänischen Beziehungen zukommen. Sie wird dies auch weiterhin tun. Eine Fixierung von Mindestzahlen für die Ausreisen hält sie jedoch in diesem Zusammenhang nicht für zweckmäßig. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 119 und 120) : Trifft es zu, daß Polen sich in der Praxis hinsichtlich des Kriteriums der Volkszugehörigkeit nicht an die Ausreisevereinbarungen hält, sondern eine Einladung von Verwandten aus dem freien Teil Deutschlands verlangt und nicht einmal alle Verwandtschaftsverhältnisse als ausreichend anerkennt — wie die FAZ vom 5. Juni 1976 gemeldet hat —, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls gegenüber dem politischen KP-Chef dieses neuerliche polnische Abweichen von getroffenen Vereinbarungen mit dem gebotenen Nachdruck zur Sprache bringen? Trifft es ferner zu, daß Ausreisewillige nach wie vor ihren Arbeitsplatz verlieren, indem die staatlichen Betriebe die Antragsteller zur Kündigung zwingen, anderenfalls ihnen der erforderliche Stempel auf dem Antrag verweigert wird, und welche weiteren Verletzungen der Ausreisevereinbarungen sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt? Zu Frage A 119: Diese Feststellung trifft in dieser Verallgemeinerung nicht zu. Dem Auswärtigen Amt sind jedoch Fälle bekannt, in denen einzelne Verwaltungsbehörden so verfahren. Diese Frage wurde bei den Gesprächen erörtert; die anläßlich des Besuchs des Ersten Sekretärs der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, Gierek, geführt wurden. Dabei hat die polnische Seite zugesagt, für die Einhaltung des Ausreiseprotokolls zu sorgen und den Beschwerden nachzugehen. Zu Frage A 120: Ich verweise hierzu auf meine Ausführungen in der Fragestunde vom 3. Juni 1976, in denen ich dargelegt habe, daß entsprechend der Erklärung der polnischen Regierung gegenüber der Bundesregierung die Benachteiligungen von Ausreisewilligen abgenommen haben und die Ausreisewilligen im allgemeinen korrekt behandelt werden. Der Bundesregierung sind allerdings einige wenige Fälle von Kündigungen Ausreisewilliger bekanntgeworden. Sie hat sie gegenüber der polnischen Regierung aufgenommen. In einem Teil dieser Fälle sind den Betroffenen inzwischen die Ausreisegenehmigungen 18160* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 erteilt worden. Die restlichen Fälle werden noch geprüft. Die Bundesregierung hat den Eindruck, daß sich die polnische Seite im ganzen gesehen an das Ausreiseprotokoll hält. Über die genannten Schwierigkeiten hinaus, die Einzelfälle betreffen, sind der Bundesregierung keine Verletzungen der Ausreisevereinbarungen bekanntgeworden. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 121) : Hat der Bundeskanzler dem polnischen KP-Chef unzweideutig erklärt, daß es nicht Aufgabe des polnischen KP-Chefs ist, Erwägungen darüber anzustellen, wie viele Deutsche aus dem polnischen Herrschaftsbereich im freien Teil Deutschlands aufgenommen werden können, und welchen Anlaß hatte der polnische KP-Chef zu der Bemerkung, Polen werde niemanden zur Ausreise zwingen? Die Bundesregierung hat in den Gesprächen, die anläßlich des Besuchs des Ersten Sekretärs der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, Gierek, geführt wurden, noch einmal darauf hingewiesen, daß die Erfüllung des Ausreiseprotokolls besonders wichtig für gute deutsch-polnische Beziehungen ist. Sie sieht es in diesem Zusammenhang für wesentlich an, daß die polnische Regierung ihr gegenüber erklärt hat, daß sie ein Interesse habe, daß die Ausreiseaktionen gut und reibungslos verlaufen werden. Diese polnische Äußerung wird durch die Entwicklung der Ausreisezahlen in den letzten Monaten belegt. Die Bundesregierung hat angesichts dieses Sachverhalts keinen Anlaß, zu den in der Frage zitierten Äußerungen des polnischen Parteichefs Stellung zu nehmen. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 122) : Wird die Bundesregierung von der rumänischen Regierung mit allem Nachdruck — auch durch Intervention beim rumänischen Staats- und KP-Chef selbst — dafür eintreten, daß dem Ausreisebegehren aller deutschen Ehegatten und Kinder, die teilweise bereits vor Jahren die Ausreise zu ihren Ehegatten und Eltern im freien Teil Deutschlands beantragt hatten, unverzüglich stattgegeben wird, und wird die Bundesregierung die rumänische Seite ferner darauf hinweisen, daß eine fortdauernde Weigerung eine Verletzung der Vereinbarungen von Helsinki darstellt, die eine zügige Behandlung derartiger Gesuche in positivem und humanitärem Geist unter besonderer Beachtung von Gesuchen dringenden Charakters vorsehen? Die Bundesregierung hat bisher im Rahmen aller ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf allen Ebenen auf die rumänische Seite eingewirkt, um eine beschleunigte Prüfung und Genehmigung der Ausreisewünsche volksdeutscher Ehegatten und Kinder in Rumänien zu ihren in der Bundesrepublik lebenden Angehörigen zu erreichen. Sie wird dies auch weiterhin tun. Die Bundesregierung betrachtet eine befriedigende Lösung der Familienzusammenführung als eine wichtige Frage im bilateralen Verhältnis zu Rumänien. Die Familienzusammenführung war auch Gegenstand der kürzlich in Bukarest geführten bilateralen Konsultationen zu KSZE-Fragen. Der Nachzug von Familienangehörigen des von Ihnen angesprochene Personenkreises wurde bisher von Rumänien restriktiv gehandhabt, weil dieser vorwiegend aus solchen Personen besteht, die sich nach der rumänischen Gesetzgebung wegen „illegalen Grenzübertritts" oder „Verweigerung der Rückkehr" strafbar gemacht haben. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 123 und 124) : Entspricht es den Tatsachen, daß sich die deutsche Schule in Durban, Südafrika, in so großen finanziellen Schwierigkeiten befindet, daß sich der diese Schule tragende Deutsche Schulverein Port Natal inzwischen mit verzweifelten Hilferufen an Persönlichkeiten in Deutschland wendet, und wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher zur Beseitigung der Schwierigkeiten getan? Was tut die Bundesregierung, um die Existenz der deutschen Schule in Durban zu sichern? Die Bundesregierung vermag nicht zu beurteilen, ob sich die Deutsche Schule Durban in so großen finanziellen Schwierigkeiten befindet, daß der sie tragende Deutsche Schulverein Port Natal gezwungen ist, sich mit Hilferufen um Unterstützung an einzelne Institutionen und Personen in der Bundesrepublik Deutschland zu wenden. Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß der Schulverein seit etwa eineinhalb Jahren eine umfangreiche Briefaktion an Empfänger im gesamten Bundesgebiet betreibt. Da es sich bei der Deutschen Schule Durban um eine private Schule ausländischen Rechts handelt, ist das Auswärtige Amt nicht befugt, sich zu diesem Spendenaufruf zu äußern. Das Auswärtige Amt fördert im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik in Südafrika eine Reihe von Schulen personell und finanziell. Folgende Überlegungen haben das Auswärtige Amt bewogen, die Schule in Durban nicht in diese Förderung einzubeziehen: Die Schule wurde 1971 gegründet. Es hat sich rasch gezeigt, daß sie aus sich heraus wirtschaftlich nicht existenzfähig ist. In dem etwa 180 km von Durban entfernt liegenden Hermannsburg ist mit Bundesmitteln ein neuer Grundschulbau errichtet worden, der auch genügend Platz für die Kinder aus Durban bietet. Dazu sind Heimunterbringungsmög- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18161* lichkeiten sowie eine weiterführende Sekundarstufe vorhanden. Für die Wochenendheimfahrten der Kinder aus Durban ist ein Autobus zur Verfügung gestellt worden. Die in Südafrika durchaus normale Heimunterbringung — auch bei Kindern im Grundschulalter — läßt für Durban eine schulische Versorgung durch Hermannsburg zu. Die Konzentration auf gesicherte, leistungsfähige größere Einheiten ist aus pädagogischen wie wirtschaftlichen Erwägungen erforderlich. Sie entspricht im übrigen auch den von den südafrikanischen Schulbehörden aus den gleichen Gründen verfolgten Plänen. Die Schule in Durban war bereits im Juli 1973 über die Deutsche Botschaft in Pretoria in diesem Sinne unterrichtet worden. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 125 und 126) : Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um Beiträge zu Veranstaltungen und zum Verlauf internationaler Konferenzen und Seminare unter Teilnahme von Wissenschaftlern und Forschern unserer östlichen Nachbarvölker auch aus den Reihen und unter Teilnahme von Wissenschaftlern und Forschern der heimatvertriebenen Deutschen im Sinne der Schlußakte von Helsinki zu fördern? Sind im Vollzug der Schlußakte von Helsinki in einem gemeinsamen wissenschaftlichen und kulturellen Forum die Fragen der Massenvertreibung, die Sicherung der Selbstbestimmung und des Rechtes auf die Heimat und die Fragen der Volksgruppenrechte mit Vertretern unserer osteuropäischen Nachbarn erörtert worden oder sollen diese Fragen in Zukunft auf solch einem Forum im Sinne der Schlußakte von Helsinki erörtert werden? Zu Frage A 125: Die Bundesregierung hat im Rahmen der UNESCO zusammen mit den anderen Regierungen der Europäischen Gemeinschaft die Initiative zu einem Programm von Konferenzen, Seminaren und anderen Veranstaltungen in den Jahren 1977/78 unter Teilnahme von Wissenschaftlern und Forschern aus ganz Europa ergriffen, das mit den osteuropäischen Regierungen im Sinne der Schlußakte von Helsinki durchgeführt werden soll. An diesen und anderen internationalen Konferenzen und Seminaren können „Wissenschaftler und Forscher der heimatvertriebenen Deutschen" teilnehmen; sie unterliegen keiner unterschiedlichen Behandlung. Die Bundesregierung ist aber der Auffassung, daß alle heimatvertriebenen Deutschen nicht anders behandelt werden als alle anderen deutschen Wissenschaftler und Forscher. Daher können sie unter gleichen Bedingungen wie alle anderen Bundesbürger zu internationalen Konferenzen und Seminaren beitragen; und sie tun dies auch. Zu Frage A 126: Die Schlußakte von Helsinki sieht eine derartige Veranstaltung nicht vor. Sie kann daher auch nicht „im Vollzug der Schlußakte" erfolgen. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 127 und 128) : Sind auf Grund der Schlußakte von Helsinki Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen Deutschen aus den Oder-NeißeGebieten und Deutschen aus der Bundesrepublik Deutschland, die eine kulturelle Tätigkeit ausüben, erweitert und vermehrt worden, und wird es in dieser Richtung ein „langfristiges Vorgehen" geben? Inwiefern ist Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten auf Grund der Schlußakte von Helsinki der „umfassende Zugang" zu kulturellen Leistungen insbesondere auf dem Gebiet des aus der Bundesrepublik Deutschland übersandten Kulturguts erleichtert worden, und wie soll dies in Verfolgung der feierlichen Erklärung von Helsinki in Zukunft geschehen? Zu Frage A 127: Die weitgehend auf privater Ebene stattfindenden Kontakte zwischen kulturell Tätigen aus der Bundesrepublik Deutschland und Deutschen aus Polen werden von der Bundesregierung nicht erfaßt. Eine exakte Aussage über ihre Erweiterung und Vermehrung ist daher nicht möglich. Im Rahmen des im Kulturabkommen vorgesehenen Kulturaustausches können jedoch sowohl Kontakte als auch eine Zusammenarbeit zwischen den erwähnten Personenkreisen gefördert werden. Die zuständigen Stellen stehen entsprechenden Anträgen auf Förderung aufgeschlossen gegenüber. Zu Frage A 128: Der Zugang zu den in Polen angebotenen kulturellen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland steht allen polnischen Bürgern, auch den in Polen zurückbleibenden Deutschen, offen. Ich habe hier in der Fragestunde am 3. Juni 1976 bereits darauf aufmerksam gemacht, daß hochrangige polnische Gesprächspartner der Bundesregierung versichert haben, daß die in Polen lebenden Deutschen gleichberechtigt am deutsch-polnischen Kulturaustausch teilnehmen können. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 129) : Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Öffentlidikeitsarbeit des Auswärtigen Amts mit den im Bundeshaushaltsplan 1976 erstmals bereitgestellten Mitteln von 1,9 Millionen DM finanziert worden, bzw. welche Maßnahmen sollen damit finanziert werden? Bei den 1,9 Millionen DM für Öffentlichkeitsarbeit des Auswärtigen Amts im Inland handelt es sich um einen neu eingerichteten Titel. Über die Mittel durfte deshalb erst nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1976 verfügt werden. So erklärt es sich, daß bisher Zahlungen aus diesem Titel überhaupt noch nicht geleistet worden sind, sondern 18162* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag. den 25. Juni 1976 daß sich alle Maßnahmen noch in Vorbereitung befinden. Nach dem bisherigen Stand der Planungen ist ein Informationsangebot in zwei Stufen vorgesehen. Stufe 1 informiert in einer 8 DIN-A 4-Seiten umfassenden Zeitungsbeilage über die wesentlichen Bereiche der Außenpolitik. Hierfür ist eine Auflagenhöhe von 7,5 Millionen geplant. Die Beilage wird einen sogenannten Informationsgutschein enthalten, mit dem man speziellere Informationen zu besonders interessierenden Themen anfordern kann. Diese Spezialinformationen stellen die Stufe 2 der Maßnahmen dar. Vorgesehen sind 8 Publikationen insgesamt zu den Themen Ost-West-Beziehungen, Bündnispolitik, Europa-Politik und Nord-Süd-Politik. Diese Publikationen sollen gleichzeitig als Grundstock für die Informationstätigkeit des Auswärtigen Amts über einen längeren Zeitraum dienen. Es ist also nicht daran gedacht, diese Publikationen alle noch in diesem Jahr an den Mann zu bringen. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 130 und 131): In welcher Weise haben entsprechend der Schlußakte von Helsinki deutsche Studenten, Lehrer und Wissenschaftler in den Oder-Neiße-Gebieten einen „Zugang zu Bildungs-, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen eines jeden anderen Teilnehmerstaats", zum Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, erhalten, oder wie wird die Bundesregierung dahin gehend wirken, daß dies geschieht? Hat die Bundesregierung angesichts der restriktiven Praxis der rumänischen Regierung bezüglich der Familienzusammenführung — Rückgang in den fünf Monaten 1976 gegenüber 1975 um nahezu 40 % — unter Bezugnahme auf Korb III 1 b der Schlußakte von Helsinki mit der rumänischen Regierung Gespräche oder Verhandlungen geführt, oder wie gedenkt die Bundesregierung als Mitunterzeichner der Schlußakte gegenüber anderen Mitunterzeichnern tätig zu werden? Zu Frage A 130: Anders als Ihre Frage das unterstellt, soll der „Zugang zu Bildungs-, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen eines jeden anderen Teilnehmerstaates" für Studenten, Lehrer und Wissenschaftler nach dem Wortlaut der Schlußakte von Helsinki lediglich verbessert werden durch einzeln aufgeführte Maßnahmen wie z. B. durch den erweiterten Austausch von Informationen über Studienmöglichkeiten und Zulassungsbedingungen, durch die Erleichterung von Reisen, durch Stipendienvergabe u. ä. Dieser in der Schlußakte aufgeführte Maßnahmenkatalog wurde auch in den am 11. Juni 1976 unterzeichneten deutsch-polnischen Kulturabkommen weitgehend berücksichtigt und damit der Zugang zu den angesprochenen Institutionen im Sinne des Wortlauts der Schlußakte von Helsinki verbessert. Diese Verbesserung kommt auch den in Polen zurückbleibenden deutschen Studenten, Lehrern und Wissenschaftlern zugute, die, wie ich bereits mehrfach hier ausgeführt habe, gleichberechtigt am Kulturaustausch teilnehmen können. Zu Frage A 131: Das Auswärtige Amt hat zuletzt im Mai 1976 in Bukarest im Rahmen von KSZE-Konsultationen mit dem rumänischen Außenministerium Gespräche über diese Frage geführt und den deutschen Standpunkt mit Nachdruck dargelegt. Die Bundesregierung bleibt weiterhin bemüht, die rumänische Verhärtung in dieser Frage, die im übrigen nicht nur gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch gegenüber anderen westlichen und neutralen Ländern erfolgt ist, durch immer neue Gespräche zu überwinden. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 132) : Hat die Bundesregierung erreicht, daß alle Frauen und Kinder von Deutschen in Rumänien ihre Ehegatten und Väter in dem Umfang, in dem sie dies wünschen, besuchen können, und was wird die Bundesregierung — soweit dies nicht der Fall ist — unternehmen, um Rumänien zur strikten Einhaltung und vollen Anwendung der Vereinbarungen von Helsinki zu veranlassen, die eine wohlwollende Prüfung von entsprechenden Gesuchen für eine zeitweilige oder regelmäßige Ein- und Ausreise vorsehen? Ich nehme an, daß Ihre Frage auf die Einreisemöglichkeiten derjenigen Ehefrauen und Kinder abzielt, deren Ehegatten oder Väter bereits in der Bundesrepublik Deutschland leben. Es handelt sich um den gleichen Personenkreis, über dessen Ausreisemöglichkeiten ich mich bereits bei meiner Antwort an Herrn Kollegen Dr. Fuchs geäußert habe. Nach unseren Erkenntnissen unterscheidet die von mir bereits geschilderte restriktive rumänische Verwaltungspraxis in diesen Fällen nicht zwischen Besuchsreisen und definitiven Ausreisen. Die Bundesregierung setzt sich, wie ich Herrn Kollegen Fuchs heute bereits gesagt habe, mit Nachdruck für die Lösung dieser humanitären Fälle ein. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 133) : Hat die Bundesregierung den polnischen Parteichef Edward Gierek bei seinem letzten Besuch in der Bundesrepublik Deutschland auf die drängenden humanitären Probleme der Deutschen im polnischen Machtbereich (z. B. auf Gewährung von Minderheits- und Gruppenrechten) angesprochen? In den Gesprächen, die anläßlich des Besuchs des Ersten Sekretärs der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, Gierek, geführt worden sind, ist die Möglichkeit der Pflege der deutschen Sprache für die in Polen verbleibenden Deutschen erörtert worden. Die polnische Seite verweist zu dieser Frage grundsätz- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18163* lich darauf, daß die polnische Verfassung jedem Bürger gleiche Rechte zusichert, jedoch keine Sonderrechte für bestimmte Gruppen vorsieht. Die polnische Seite hat betont, daß sie die Kenntnis der deutschen Sprache und Kultur fördern und in diesem Zusammenhang insbesondere vermehrt Schulen mit deutscher Unterrichtssprache einrichten wolle. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 134) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die vertriebenen Deutschen als Einzelne und als Angehörige ihrer Bevölkerungsgruppen mit einem Gesamtvermögen enteignet wurden, das nach den heute gültigen Umrechnungswerten den Betrag von 350 Milliarden DM überschreitet? Die Bundesrepublik Deutschland hat die notwendigen Folgerungen aus der Tatsache der Vertreibung deutscher Staats- und Volkszugehöriger und der Entziehung ihres Vermögens bereits vor Jahrzehnten durch das große Werk der Lastenausgleichsgesetzgebung gezogen. Im Bundeshaushalt wurden für den Lastenausgleich, einschließlich der Aufwendungen für die Flüchtlinge aus der heutigen DDR, insgesamt bisher rund 100 Milliarden DM aufgebracht. Schätzungsweise wird der gesamte Lastenausgleich den Betrag von rund 140 Milliarden DM erreichen. Die in Ihrer Frage genannte Ziffer von 350 Milliarden DM muß stark angezweifelt werden. Sie beruht auf fiktiven Berechnungen mit heutigen Preisrelationen, die unter den gegebenen Umständen nicht anwendbar sind. Im Hinblick auf die von mir erwähnten hohen Leistungen des Lastenausgleichs sind weitere gesetzgeberische Folgerungen nicht zu erwarten. Was Forderungen gegenüber anderen Staaten betrifft, hat die Bundesregierung mehrfach wissen lassen, daß davon erst bei einer Gesamtregelung der Vermögensprobleme des 2. Weltkrieges, d. h. in Zusammenhang mit einem Friedensvertrag für Gesamtdeutschland, gesprochen werden kann. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen A 135 und 136) : Trifft es zu, daß im Iran allein in diesem Jahr schon 70 Personen hingerichtet oder auf offener Straße erschossen worden sind und die elementarsten Menschenrechte mißachtet werden, wie u. a. aus neuesten Berichten der Internationalen Juristenkommission hervorgeht, und wenn ja, welchen Sinn sieht die Bundesregierung im Abschluß eines Kulturabkommens mit dem Iran? Ist die Bundesregierung bereit, wie im Falle von Chile, sich für die Haftentlassung von politischen Gefangenen im Iran einzusetzen, bei der Ausreise behilflich zu sein und ihnen in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl zu gewähren? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß 1976 im Iran 12 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sind. Davon waren 10 wegen Beteiligung an dem Mord von zwei amerikanischen Offizieren und einem Angehörigen der amerikanischen Botschaft verurteilt worden. Weiterhin ist bekannt, daß bei Zusammenstößen zwischen Ordnungskräften und bewaffneten Terroristen Todesopfer zu verzeichnen waren, und zwar unter den Angehörigen der Terroristengruppen ebenso wie unter den Polizeibeamten. Genaue Zahlen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die in der Frage enthaltene Feststellung, daß im Iran die elementarsten Menschenrechte mißachtet werden, kann die Bundesregierung sich nicht zu eigen machen. Zwischen der Abwehr von Terroristen und dem Abschluß eines Kulturabkommens sehe ich keinen Zusammenhang. 2. Die politische Situation jedes Landes muß gesondert betrachtet werden. Vergleiche, wie der in der Frage angestellte, helfen nicht weiter. Die Bundesregierung setzt sich für die Verwirklichung der Menschenrechte in allen Länder ein und tut alles in ihren Kräften Liegende, um dieses Ziel zu erreichen. Sie nutzt ihre politischen Beziehungen um in möglichst vielen Einzelfällen zu helfen. Spektakuläre Aktionen liegen nach aller Erfahrung nicht im Interesse der Menschen, denen wir helfen wollen. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 137) : Hat die Volksrepublik Polen auf Grund der Schlußakte von Helsinki auch Jugendlichen, die nicht in staatlichen Jugendorganisationen tätig sind, „den Austausch und die Kontakte auf kurz- oder langfristiger Grundlage in der Arbeit, in der Ausbildung oder im Studium" nach der Bundesrepublik Deutschland erleichtert, oder besteht die Absicht, ein bilaterales Abkommen mit der Volksrepublik Polen als Teilnehmerstaat der Konferenz von Helsinki dahin gehend abzuschließen, daß ohne Rücksicht auf Herkunft und Organisation Jugendlichen ein solcher Austausch ermöglicht wird? Im deutsch-polnischen Kulturabkommen, das am 11. Juni 1976 unterzeichnet worden ist, ist im Artikel 10 vorgesehen, daß auch Jugendliche, die nicht in staatlichen Jugendorganisationen Mitglieder sind, am Jugendaustausch teilnehmen können. In der anläßlich des Besuchs des Ersten Sekretärs der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten „Gemeinsamen Erklärung" heißt es: „Beide Seiten haben die Absicht, eine Vereinbarung über den Jugendaustausch abzuschließen." In einer solchen Vereinbarung über den Jugendaustausch wird wie im Kulturabkommen vorgesehen werden, daß auch nichtorganisierte Jugendliche am Jugendaustausch teilnehmen können. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 138) : 18164* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Sind die Meinungsverschiedenheiten wegen des Treffens des südafrikanischen Premierministers Vorster und des USA-Außenministers Kissinger dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und dem Verhältnis zu den USA nützlich, und stellt der Ausspruch, daß sich die Staatsminister irgendwo an einem abgeschiedenen Ort treffen sollen, nicht eine Ausladung dar? Der Bundesregierung ist von angeblichen Meinungsverschiedenheiten wegen des Treffens zwischen Premierminister Vorster und Außenminister Kissinger nichts bekannt. Pressemeldungen, die auf solche Meinungsverschiedenheiten anspielen, sind in dieser Form unzutreffend. Die Bundesregierung hat, nachdem ursprünglich Hamburg als Gesprächsort genannt worden war, nach erneuten Überlegungen einen ruhigeren und abgelegeneren Ort vorgeschlagen. Eine „Ausladung" ist hierin keinesfalls zu sehen. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage A 139) : Hat die Bundesregierung die Absicht, nunmehr die Arbeit der „Universität der Vereinten Nationen" kontinuierlich finanziell zu unterstützen? Die Bundesregierung steht nach wie vor dem Gesamtprojekt der Universität der Vereinten Nationen aufgeschlossen gegenüber. Sie hat ihm in den Entscheidungsgremien der Vereinten Nationen und der UNESCO zugestimmt und ihre positive Einstellung durch Unterstützung der Wahl des Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Prof. Dr. Reimut Jochimsen, in den Rat der Universität bekräftigt. Jedoch kann angesichts des hohen jährlichen Finanzaufwands der Bundesrepublik Deutschland für multilaterale weltweite Zwecke und angesichts der angespannten Finanzlage der Bundes z. Z. noch nicht abgesehen werden, wann und in welcher Höhe die Bundesregierung einen Beitrag zu dem Stiftungsfonds der Universität der Vereinten Nationen leisten kann (aus dessen Erträgen das Forschungsprogramm und die Verwaltung der Universität der Vereinten Nationen finanziert werden). Anlage 48 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 140 und 141): War es ein „technisches Versehen", daß die Bundesregierung bereits am 28. April 1976 in einer Sendung ihres Informationsfunks an die auswärtigen Vertretungen den gleichen Text hinsichtlich ihrer Einschätzung der deutschen Politik gegenüber Südafrika gesendet hat, den sie auch am 4. Mai 1976 im englischsprachigen Bulletin veröffentlicht hatte? Hat das Auswärtige Amt seine Prüfung — die Staatsminister Wischnewski am 2. Juni vor dem Plenum des Deutschen Bundestages bekannt gab —, wie es zu dem „technischen Versehen" kam, daß in der englischsprachigen Ausgabe des Bulletins ein unzutreffender Bericht über eine „Mahnung" Bundesaußenministers Genscher gegenüber dem südafrikanischen Botschafter veröffentlicht wurde, abgeschlossen mit welchem Ergebnis? Zu Frage A 140: Der Informationsfunk der Bundesregierung, dessen Aufgabe die Unterrichtung der deutschen Auslandsmissionen über wichtige politische Vorgänge ist, brachte am 28. April 1976 eine Wiedergabe verschiedener Agenturmeldungen, die sich mit dem Gespräch zwischen dem Bundesaußenminister und dem südafrikanischen Botschafter Sole vom 27. April 1976 befaßten. Durch ein redaktionelles Versehen und nur durch ein solches wurden die Meldungen des Informationsfunks am darauffolgenden Tage in das englischsprachige Bulletin übernommen. Dieser Abdruck war keine beabsichtigte und gewollte Offizialisierung des Vorgangs. Für einen Außenstehenden erhielten die Agenturmeldungen damit jedoch einen offiziellen Charakter, der ihnen seitens des Auswärtigen Amts nicht zugedacht war. Das englischsprachige Bulletin ist wie alle fremdsprachigen Bulletins des BPA kein offizielles Sprachrohr der Bundesregierung. Die Bundesregierung räumt jedoch ein, daß sowohl die Bezeichnung Bulletin wie auch der Hinweis auf die veröffentlichende Stelle den Eindruck regierungsoffizieller Verlautbarungen vermitteln können. Deshalb hat das Auswärtige Amt Herrn Botschafter Sole gegenüber sein Bedauern über den Abdruck ausgesprochen. Zu Frage A 141: Der Abdruck gibt die zugrunde liegenden Agenturmeldungen in redaktionell überarbeiteter Form in der Sache jedoch korrekt wieder. In seiner Erklärung vor dem Deutschen Bundestag am 2. Juni 1976 hat Herr Staatsminister Wischnewski in seinem Bedauern wegen des Abdrucks im Bulletin nicht auf sachliche Unterschiede zwischen tatsächlichem Gesprächsinhalt und der Veröffentlichung, sondern auf die unbeabsichtigte Offizialisierung des Vorgangs abgehoben. Die Bundesregierung bewegt sich in ihrer Politik gegenüber den Problemen des südlichen Afrika im Rahmen der gemeinsamen Politik der Neun. Beispiele für diese gemeinsame Haltung sind die Demarche der neun Staaten der Europäischen Gemeinschaft am Vorabend der Sitzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über Namibia im Januar 1976, die Erklärung der europäischen Außenminister vom 23. Februar 1976 sowie die Erklärung des Europäischen Rates zur Rhodesienfrage vom 1./2. April 1976. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 142) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18165* Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Regierungen anderer EG-Mitgliedsländer eine in Form und Inhalt vergleichbare politische Intervention gegenüber Südafrika vorgenommen, wie dies die Bundesregierung am 28. April 1976 in ihrem Informationsfunk und am 4. Mai 1976 im englischsprachigen Bulletin tat? Ich verweise auf die Antwort, die ich Herrn Kollegen Dr. Marx zum Gegenstand auch Ihrer Frage gegeben habe. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 143) : Ist nach Auffassung der Bundesregierung Intervention von Bundesaußenminister Genscher gegenüber dem südafrikanischen Botschafter von 27. April 1976 in der am Tag darauf folgenden Darstellung des Informationsfunks bzw. im englischsprachigen Bulletin vom 4. Mai 1976 exakt wiedergegeben, oder gibt es zwischen diesen Veröffentlichungen und dem eigentlichen Inhalt des Gesprächs mit dem genannten Botschafter so bedeutende Unterschiede, daß Staatsminister Wischnewski am 2. Juni 1976 die Veröffentlichung im englischsprachigen Bulletin vor dem Bundestag bedauerte? Ich verweise auf die Antwort, die ich Herrn Abgeordneten Dr. Marx zum Gegenstand auch Ihrer Frage gegeben habe. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 144) : Trifft es zu, daß die Regierung der USA über die Mitteilung der Bundesregierung, daß die geplanten Gespräche zwischen dem amerikanischen Außenminister Kissinger und dem südafrikanischen Premierminister Vorster von Hamburg in den Bayerischen Wald verlegt wurden, ihr „Erstaunen" zum Ausdruck gebracht und von „Irritationen" gesprochen hat, und welches sind die Gründe für diese Verlegung? Der Bundesregierung liegen Meldungen vor, wonach der Sprecher des amerikanischen Außenministeriums erklärt hat, über das deutsche Ersuchen „erstaunt" zu sein. Von „Irritationen" der amerikanischen Regierung wegen der vorgeschlagenen Verlegung des Gesprächsortes von Hamburg in den Bayerischen Wald war dagegen nicht die Rede. Der für die Bundesregierung maßgebliche Grund, eine Verlegung der Gespräche an einen ruhigeren und abgelegeneren Ort vorzuschlagen, war es, einen ruhigen Verlauf der Gespräche sicherzustellen. Hierfür bietet die Wahl der Kurorte im Bayerischen Wald mehr Gewähr als die ursprünglich in Aussicht genommene Großstadt Hamburg. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 145 und 146) : Was haben die Volksrepublik Polen und die Bundesrepublik Deutschland bisher veranlaßt oder vereinbart, damit die Minderung von „Rechten und Pflichten deutscher Gesuchsteller oder ihrer Familienmitglieder" am Arbeitsplatz und im Bereich der Grundrechte nach der Antragstellung auf Ausreise, sofern eine solche Minderung früher erfolgte, beseitigt wird, und sind eingetretene mindernde „Veränderungen der Rechte" Deutscher tatsächlich im Sinne der Schlußakte von Helsinki in allen Fällen beseitigt worden? Welche Schritte hat die Bundesregierung bei der Volksrepublik Polen unter Berufung auf die allgemeinen Regeln des Völkerrechts und die polnische feierliche Erklärung von Helsinki unternommen, wenn für deutsche Staatsangehörige durch gesetzes- und völkerrechtswidrige polnische Forderungen zur Bezeichnung von Geburtsorten die Erteilung von Einreisesichtvermerken und die Anerkennung von Ehefähigkeitszeugnissen bei polnischen Standesämtern und damit die Einreise zu Besuchszwecken oder die Eheschließung verhindert wird? Zu Frage A 145: Wie ich schon in der Fragestunde vom 3. Juni 1976 auf die Frage des Abgeordneten Hupka dargelegt habe, hat die polnische Regierung gegenüber der deutschen Regierung im Rahmen der Gespräche, die der Bundesminister des Auswärtigen im Oktober 1975 in Warschau geführt hat, erklärt, daß Benachteiligungen von Ausreisebewerbern, durch entsprechende Anweisungen ausgeschlossen sind. Ich habe dabei auch darauf hingewiesen, daß Benachteiligungen abgenommen haben und die Ausreisewilligen im allgemeinen korrekt behandelt werden. Hinsichtlich der vor Abschluß der Vereinbarungen eingetretenen Diskriminierungen von Ausreisewilligen bemüht sich die Bundesregierung in erster Linie darum, daß die Betroffenen ihrem Wunsch entsprechend ausreisen können. Die Botschaft Warschau führt keine Statistik darüber, wie viele der Ausreisegenehmigungen Personen erteilt wurden, die unter beruflichen Benachteiligungen zu leiden hatten. Bei dem starken Ansteigen der Ausreisegenehmigungen ist jedoch anzunehmen, daß diese Tendenz auch diesem Personenkreis zugute gekommen ist. Zu Frage A 146: Für die Bezeichnung von Geburtsorten in Visen verweise ich auf die schriftliche Antwort, die ich dem Abgeordneten Schedl am 10. Juni 1976 gegeben habe. Darin habe ich dargelegt, daß die Bundesregierung mit der polnischen Regierung für die Bezeichnung von Geburtsorten in Pässen, soweit die Geburtsorte in den Gebieten des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 liegen, 1970 eine Absprache getroffen hat. Insofern sollten bei entsprechend ausgestellten Visumsanträgen keine Schwierigkeiten auftreten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, auch über die Ortsbezeichnung in anderen Bereichen, insbesondere in Ehefähigkeitszeugnissen, mit der polnischen Regierung zu einer Regelung zu gelangen. Die Frage ist anläßlich des Gierek-Besuches zwischen den beiden Außenministern erörtert worden. Nach dem Verlauf dieser Gespräche rechnet die Bundesregierung damit, daß die anstehenden Fragen nunmehr bald in abschließenden Gesprächen auf Expertenebene geklärt werden können und die bestehenden Schwierigkeiten ein Ende nehmen. 18166* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Anlage 53 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 147 und 148): Wie ist auf Grund der Schlußakte von Helsinki der Zugang der in den Oder-Neiße-Gebieten lebenden Deutschen zu den kulturellen Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland gefördert und ermoglicht worden? Inwiefern hat die Bundesrepublik Deutschland auf Grund der Schlußakte von Helsinki beim Teilnehmerstaat Rumänien für die dort lebenden Deutschen „bessere Bedingungen" für die Familienzusammenführung erreicht, nachdem nach der Antwort von Staatsminister Moersch vom 19. Mai 1976 (Stenographischer Bericht Seite 17277) trotz steigender Antragsflut die Zahl der Ausreisen auf mehr als die Hälfte gesunken ist? Zu Frage A 147: Wie ich bereits auf die Frage des Kollegen Manfred Schmidt (Wuppertal) sinngemäß festgestellt habe, stehen den in Polen lebenden Deutschen wie allen anderen polnischen Bürgern die von der Bundesrepublik Deutschland in Polen angebotenen kulturellen Leistungen offen. Zu Frage A 148: Ich nehme an, daß sich Ihre Frage nach den „besseren Bedingungen" für die Familienzusammenführung auf die Präambel zu Korb III (Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen) der Schlußakte von Helsinki bezieht. Der relevante Teil dieser Präambel lautet wie folgt: „Die Teilnehmerstaaten im Bewußtsein, daß eine Steigerung des Austausches auf dem Gebiet der Kultur und Bildung, eine größere Verbreitung von Information, Kontakte zwischen den Menschen und die Lösung humanitärer Probleme zur Erreichung dieser Ziele beitragen werden, daher entschlossen, unabhängig von ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systemen untereinander zusammenzuarbeiten, um in den oben genannten Bereichen bessere Bedingungen zu schaffen, bestehende Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln und zu stärken sowie neue, diesen Zielen gemäße Mittel und Wege auszuarbeiten". Wie aus der Formulierung hervorgeht, handelt es sich um eine Absichtserklärung, die von den Teilnehmerstaaten zu verwirklichen ist, an die die Anträge auf Familienzusammenführung gestellt werden. Im Falle Rumäniens ist diese Absichtserklärung bisher nicht verwirklicht worden. Dementsprechend hat auch die Bundesregierung nicht behauptet, daß sie für die in Rumänien lebenden Deutschen bessere Bedingungen für die Familienzusammenführung erreicht hat. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 149 und 150) : Hat die Bundesregierung auf Grund der Information von 1970 und auf Grund der feierlichen politischen Erklärung der Volksrepublik Polen bei der Schlußakte von Helsinki dahin gehend in Polen interveniert, daß die 20 000 Härtefälle, wegen derer sie seit Jahren bei polnischen Behörden wegen des „dringlichen Charakters" im Sinn der Schlußakte vorstellig ist, sofort und nicht erst binnen vier Jahren ausreisen können und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis? Hat die Volksrepublik Polen nach ihren feierlichen Erklärungen in der Schlußakte von Helsinki über die Zusammenarbeit im humanitären Bereich allen deutschen Ehefrauen, die seit Jahren die Ausreise oder den Besuch zu ihren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ehegatten betreiben, im Sinne des Wortlauts der Schlußakte es erlaubt, als „Dringlichkeitsfälle" innerhalb vernünftiger Fristen auszureisen, oder hat sie ihnen „Begegnungen und Kontakte auf der Grundlage familiärer Bindungen" ermöglicht? Zu Frage A 149: Es ist allgemeine Praxis, daß bei Übergabe der Interventionsnotizen darum gebeten wird, den Betroffenen die Ausreise so bald wie möglich zu genehmigen. Über das Ergebnis ist zu berichten, daß vom 11. November 1975 bis 18. Juni 1976 4 226 Personen, für die interveniert worden war, die Ausreisegenehmigung erhalten haben. Dies sind etwa 30 % der Personen, für die die Botschaft Warschau aufgrund der Ausreisegenehmigungen Sichtvermerke erteilt hat. Dies zeigt, daß seit Abschluß der deutsch-polnischen Vereinbarungen auch die Zahl der positiv erledigten Interventionsfälle stark zugenommen hat und zügiger erledigt worden sind. Zu Frage A 150: Die Botschaft Warschau führt keine gesonderte Statistik über die polnische Genehmigungspraxis von Ausreiseanträgen von Ehegatten — nicht nur Ehefrauen — die zu ihren Partnern in der Bundesrepublik Deutschland ausreisen möchten. Teilweise werden die Genehmigungen zügig erteilt. Soweit die Betreffenden trotz längerer Bemühungen noch keine Ausreisegenehmigung erhalten haben, gehören sie zu den Fällen, für die die Botschaft in erster Linie interveniert. Darüber hinaus wertet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang positiv, daß die polnische Regierung im Ausreiseprotokoll erklärt hat, daß dieses auch für Personen gilt, „deren nächste Familienangehörige (Ehegatten und Verwandte in gerader Linie) in der Bundesrepublik Deutschland aus unterschiedlichen Gründen nicht zu ihren Familien nach Polen zurückgekehrt sind." Denn dieser Teil des Ausreiseprotokolls kommt besonders Ehegatten zugute. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen A 151 und 152) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18167* Ist zu erwarten, daß der Bundesaußenminister, der die besonders guten amtlichen und persönlichen Beziehungen zum rumänischen Außenminister nach dem letzten Besuch öffentlich betont hat, auf höchster Ebene eindringlich und unter Berufung auf die feierliche Erklärung von Helsinki bei Rumänien wegen der in Helsinki in Aussicht gestellten ''dringenden" Ausreise deutscher Ehegatten und Kinder, die seit Monaten und Jahren getrennt von ihren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Männern und Vätern zurückgehalten werden, interveniert? Können deutsche Studenten, Lehrer und Wissenschaftler aus den Oder-Neiße-Gebieten praktisch den freien Zugang zu Bildungs-, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland unter annehmbaren Bindungen im Sinn des Wortlauts der Schlußakte von Helsinki wahrnehmen? Zu Frage A 151: Die Bundesregierung ist seit vielen Jahren bemüht, die Familienzusammenführung von Deutschen aus Rumänien sicherzustellen und das nicht ohne Erfolg. Der Bundesaußenminister hat bei seinem Besuch in Rumänien vom 3. bis 5. Dezember 1975 diese Frage zum Gegenstand eines ausführlichen Gesprächs mit dem rumänischen Staatschef Ceausescu gemacht. Es ist selbstverständlich, daß diese Frage auch Gegenstand des Gesprächs mit dem rumänischen Außenminister war und sein wird, wenn dieser in Kürze die Bundesrepublik Deutschland besucht. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Konferenzergebnisse von Helsinki tut die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende, um die Ausreise von Deutschen aus Rumänien zu erleichtern, und zwar trotz der entgegenstehenden Auffassung der rumänischen Regierung. Zu Frage A 152: In dem von Ihnen, Herr Kollege, angezogenen Passus der Schlußakte von Helsinki heißt es abweichend von Ihrer Formulierung: „Den Zugang für Studenten, Lehrer und Wissenschaftler der Teilnehmerstaaten zu Bildungs-, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen eines jeden anderen Teilnehmerstaates unter gegenseitig annehmbaren Bedingungen zu verbessern und den Austausch zwischen dieschen Insitutionen in allen Bereichen gemeinsamen Interesses zu verstärken". Wie ich vorhin auf die Frage des Kollegen Dr. Hupka ausgeführt habe, wurde im Sinne des Wortlauts der Schlußakte der Zugang u. a. auch durch das am 11. Juni 1976 abgeschlossene deutsch-polnische Kulturabkommen verbessert. Im übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der Frage des Kollegen Dr. Hupka, die den gleichen Sachverhalt betraf. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 153) : Sind der deutschen Botschaft in Addis Abeba Einzelheiten über die vom „Observer" vom 8. Februar 1976 geschilderten Vorfälle bekannt, wonach die Angehörigen der äthiopischen Königsfamilie in einem Gefängnis unter furchtbaren Bedingungen in Haft gehalten werden, mehrere Männer der Familie bereits ermordet, Frauen, Kinder und Enkel gefoltert und in grausamer Weise gequält worden sind, und sieht sich die Bundesregierung in der Lage, gegebenenfalls Änderungen dieser Zustände zu erreichen? Ein Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes hat im Dezember 1974 zum letzten Mal die politischen Häftlinge in Äthiopien besucht. Er hat nach seinem Besuch keinen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht gegeben. Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Haftbedingungen. Abgesehen von dem Fehlen konkreter Informationen ist die Bundesregierung grundsätzlich darauf beschränkt im Ausland für eigene Staatsangehörige unmittelbar zu intervenieren. Sie kann darüber hinaus nur in allgemeiner Form für die Verwirklichung der Menschenrechte eintreten. In Einzelfällen kann sie aufgrund guter bilateraler Beziehungen versuchen zu helfen. Das hat aber nur Erfolg, wenn es ohne öffentliches Aufsehen vor sich geht. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 3) : Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung bei internationalen Organisationen, wie z. B. der OAU, auf eine Nichtanerkennung der im September selbständig werdenden Republik Transkei festgelegt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen hat sie sich so verhalten, und wie ist dies zu beurteilen im Zusammenhang mit der Anerkennung von neuen Staaten, wie z. B. Angola, durch die Bundesregierung? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung sich bei internationalen Organisationen, wie der OAU oder den Vereinten Nationen, auf eine Nichtanerkennung der Transkei festgelegt hat. Vielmehr hat sich die Bundesregierung bei einer entsprechenden Entschließung der Vollversammlung der Vereinten Nationen (Resolution Nr. 3411 D vom 29. November 1975) gemeinsam mit den Partnern der Europäischen Gemeinschaft der Stimme enthalten. Die Bundesregierung ist bestrebt, in der Frage der Anerkennung der Transkei zu gegebener Zeit eine gemeinsame Haltung der Neun herbeizuführen. Gegenwärtig ist der Meinungsbildungsprozeß in dieser Frage jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 4) : Trifft die Meldung der Neuen Zürcher Zeitung vom 3. Juni 1976 zu, die am 1. Juni 1976 zur Ratssitzung der Europäischen Gemeinschaft versammelten Außenminister hätten sich gefragt, warum sie eigentlich überhaupt zusammengekommen seien, da unter anderem wegen der Abwesenheit des Bundesministers des Auswärtigen, der sich seiner Parteipolitik gewidmet habe, nur Routineprobleme entschieden werden konnten, die genausogut auf Beamtenebene hätten erledigt werden können, und kann es die Bundesregierung gegebenenfalls verantworten, das durch die Äußerungen des Bundeskanzlers ohnehin verschlechterte Verhältnis Deutschlands zu den übrigen Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft durch eine derartige Amtsführung des Bundesministers des Auswärtigen noch zusätzlich zu belasten? 18168* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich Teilnehmer an der Sitzung des Ministerrats der EG am 31. Mai/1. Juni 1976 in dem behaupteten Sinne geäußert hätten. Sie hält eine solche Äußerung auch für höchst unwahrscheinlich, weil der Ministerrat auf dieser Tagung nicht nur einige sehr wichtige Punkte auf seiner Tagesordnung hatte, sondern auch einige Entscheidungen von erheblicher Tragweite getroffen hat. Es wurde Einigung über das Handels- und Kooperationsabkommen mit Kanada erzielt, das Interimsabkommen mit den Maghreb-Staaten gebilligt und ein Beitrag der Gemeinschaft in Höhe von 220 Millionen DM als Wiederaufbauhilfe für Friaul beschlossen. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß im Gegensatz zum Fragesteller die Vertreter der anderen Regierungen die Abhaltung durch den Bundesparteitag der FDP voll respektiert haben. Schließlich scheint es Ihnen, Herr Abgeordneter, entgangen zu sein, daß die Bundesregierung auf dieser Tagung durch Staatsminister Wischnewski voll vertreten war. Und außerdem sei noch darauf hingewiesen, daß nicht nur der Bundesaußenminister nicht an der Tagung teilgenommen hat, sondern auch die Außenminister der Mehrzahl der anderen Regierungen, z. B. des Vereinigten Königreichs, bei der Tagung nicht oder nur teilweise anwesend waren, was durchaus üblich ist. Nicht zuletzt sind ja zwei Staatsminister im Auswärtigen Amt bestellt worden, um eine hochrangige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei allen Gelegenheiten jederzeit zu gewährleisten. Anlage 59 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 5) : Wie wertet die Bundesregierung, daß Moskau und Ost-Berlin ohne Rücksicht auf die Haltung der westlichen Signatarmächte als Ausgangspunkt jeder gegenseitigen Verständigung die Akzeptierung ihrer verfälschenden und verkürzenden Interpretation des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin verlangen und gleichzeitig die Aufforderung der westlichen Signatarmächte zurückweisen, die Bestimmungen über die Vertretung des Landes Berlin durch den Bund zu beachten, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Haltung der Bundesregierung zu Versuchen der östlichen Seite, einseitig verkürzende Interpretationen des Viermächte-Abkommens zum Ausgangspunkt der gegenseitigen Verständigung zu machen, wurde nicht nur vor dem Deutschen Bundestag, sondern auch gegenüber der östlichen Seite mehrfach und unmißverständlich zum Ausdruck gebracht. Berlin ist und bleibt für uns Prüfstein der Entspannung. Die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen Berlin (West) und dem Bund einschließlich des Außenvertretungsrechts für Berlin (West), so wie dies vom Viermächte-Abkommen ausdrücklich bekräftigt wurde, ist für die Bundesregierung von unverzichtbarer Bedeutung. Die Bundesregierung wird auch weiterhin darauf bestehen, daß im Interesse der Berliner und des Fortschritts bei der Zusammenarbeit in Europa alle Bestimmungen des Viermächte-Abkommens, insbesondere aber die Bestimmungen, die sich auf die Vertretung der Interessen von Berlin (West) im Ausland durch die Bundesrepublik Deutschland beziehen, voll angewandt und strikt eingehalten werden. Wie die letzte NATO-Ministerratstagung wieder gezeigt hat, besteht hierüber auch mit unseren westlichen Partnern volles Einvernehmen. Anlage 60 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 6) : Ist die Bundesregierung in der gleichen Weise, wie sie gegenüber Malawi nachdrücklich auf die den Beziehungen abträgliche Reaktion in der deutschen Offentlichkeit auf die Verfolgung von Zeugen Jehovas hingewiesen hat (Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen Moersch in seiner Antwort auf Frage B 1 in Drucksache 7/5290) gegenüber der sowjetischen Regierung hinsichtlich der religösen Verfolgungen, der Verfolgung von Bürgerrechtlern und Künstlern in der Sowjetunion vorstellig geworden, und was rechtfertigt, falls dies nicht geschehen ist, ein unterschiedliches Vorgehen? Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit wiederholt bemüht, in Fällen von Verletzung individueller Menschenrechte in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß den davon Betroffenen geholfen wird. Angesichts der ungelösten Problematik, die sich aus dem in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Nichteinmischungsgebot in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes und dem Grundsatz der Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte ergibt, hat die Bundesregierung in jedem einzelnen Fall zu prüfen, welches Vorgehen zweckmäßig, angebracht und erfolgreich erscheint. Bei der oft sehr schwerwiegenden Entscheidung über den Einsatz ihrer politischen Instrumente muß auch die Erfolgsaussicht jedes Schrittes erwogen werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Interessen der betroffenen Menschen selbst. Dabei ist auch zu bedenken, daß sich ein offizielles Vorgehen möglicherweise nicht zum Vorteil, sondern letztlich zum Nachteil der Betroffenen auswirken könnte. Diese Erwägungen schließen auch den von Ihnen genannten Kreis von Personen in der Sowjetunion mit ein. Anlage 61 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 7) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18169* Trifft es zu, daß die Bundesregierung auf die Appelle der Wolga-Deutschen bisher nicht reagiert hat, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu unternehmen, damit das Abkommen von Helsinki auch für diese deutsche Volksgruppe wirksam wird? Der Bundesregierung und anderen deutschen Stellen sind in der vergangenen Zeit umfangreiche Petitionen von ausreisewilligen deutschen Volkszugehörigen, die in der Sowjetunion leben, zugegangen. Hierbei handelte es sich nicht nur um sogenannte Wolga-Deutsche oder deren Nachkommen, sondern um ausreisewillige Personen deutscher Abstammung, deren frühere und heutige Wohngebiete auch in anderen Teilen der Sowjetunion liegen. Die Bundesregierung hat zu diesen Petitionen im Deutschen Bundestag wiederholt Stellung genommen. Zuletzt wurde diese Materie mit ihrer komplexen Problematik in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. Juni 1976 ausführlich behandelt. Um Wiederholungen zu vermeiden, darf ich auf die entsprechenden Bundestagsprotokolle verweisen. Die Bundesregierung möchte jedoch nachdrücklich feststellen, daß sie sich mit der hier angesprochenen Problematik bereits beschäftigt und — auf dem Gebiet der Familienzusammenführung — auch unbestreitbare Erfolge erzielt hat. Die Bundesregierung hat sich zusammen mit ihren Freunden und Verbündeten auch auf der KSZE eingesetzt, um unmittelbare wirkungsvolle Erleichterungen für die Menschen in Europa herbeizuführen. Dies gilt nicht zuletzt für die Frage der Familienzusammenführung. Die positiven Auswirkungen der Schlußakte von Helsinki spiegeln sich in den stark angestiegenen Zahlen der Aussiedler aus der Sowjetunion am deutlichsten wider. Dies bezieht sich auf alle Gruppen der in der Sowjetunion lebenden deutschen Ausreisewilligen — auch auf die sogenannten Wolga-Deutschen —, sofern sie Verwandte bei uns haben. In der Schlußakte von Helsinki, die, wie im Deutschen Bundestag wiederholt ausgeführt wurde, kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, sondern nur eine Absichtserklärung — wenn auch von hoher politisch-moralischer Bedeutung — ist, konnten zwar beträchtliche Zugeständnisse des Ostens auf dem Gebiet der Familienzusammenführung und in anderen humanitären Fragen erreicht werden. Die Akte postuliert jedoch nicht das allgemeine Recht auf Freizügigkeit der Staatsbürger eines Landes — ein Recht, das in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannt ist und für dessen Durchsetzung in der Welt die Bundesregierung sich auch weiterhin mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen wird. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 8) : Welchen finanziellen Umfang haben die mit Polen abgeschlossenen 14 Wirtschaftsverträge, und welchen Gesamtaufwand an DM machen diese Verträge aus öffentlichen Mitteln (Darlehen und Zinszuschüsse) notwendig? Der finanzielle Umfang der von deutschen Unternehmen anläßlich des Besuchs des 1. Sekretärs der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei Gierek mit Polen abgeschlossenen Wirtschaftsverträge ist der Bundesregierung im einzelnen nur insoweit bekannt, als die deutschen Firmen sich um eine Bundesbürgschaft bemühen. Bisher ist lediglich für das Kohle-Vergasungsprojekt eine normale Ausfuhrbürgschaft für den vorgesehenen Exportkredit von 2 Mrd. DM beantragt worden. Diese Bürgschaft wurde von der Bundesregierung grundsätzlich in Aussicht gestellt. Bei dem ebenfalls in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Kupferprojekt haben die deutschen Firmen bisher noch keine Vereinbarung mit der polnischen Seite getroffen. Die Übernahme einer Bundesbürgschaft im Zusammenhang mit diesem Projekt kann erst nach Abschluß einer solchen Vereinbarung in Betracht kommen. Irgendwelche Darlehen oder Zinszuschüsse aus öffentlichen Mitteln werden weder für eines der anläßlich des erwähnten Staatsbesuches abgeschlossenen Geschäfte noch für sonstige Geschäfte deutscher Firmen mit Polen gewährt. Anlage 63 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 10) : Ist den deutschen Ausstellern auf sowjetischen Messen von sowjetischer Seite das Ansinnen gestellt worden, das Wort „deutsch" aus den Firmennamen zu streichen und durch die sowjetische Abkürzung für „BRD" zu ersetzen, und ist dieses Ansinnen der sowjetischen Seite in den Augen der Bundesregierung nicht rechtswidrig und schikanös? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß sowjetische Stellen deutsche Teilnehmer an Ausstellungen in der Sowjetunion gebeten hätten, das Wort „deutsch" aus dem Firmennamen zu streichen. Sie verweist im übrigen auf ihre Antwort zu der von Ihnen bereits früher in gleicher Sache gestellten Anfrage; sie ist als Anlage 13 des Protokolls über die 250. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 10. Juni 1976 abgedruckt. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 11 und 12) : 18170* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Ist die Bundesregierung in der Lage, Einzelheiten über den geplanten Einsatz von Rettungshubschraubern im Raum Wolfsburg/Helmstedt mitzuteilen, und zwar unter Berücksichtigung der Fragen von Trägerschaft, Art der Alarmierung, Einsatzcharakteristik, Gesamt- und Einsatzkosten? Wird der Einsatz von Rettungshubschraubern auch unmittelbar an der Zonengrenze möglich sein? Zu Frage B 11: Nach Auskunft des für den Luftrettungsdienst zuständigen Niedersächsischen Sozialministers ist die Einrichtung einer Luftrettungsstation in oder bei Wolfsburg oder Helmstedt derzeit nicht beabsichtigt. Dagegen unterstützt der Niedersächsische Sozialminister Bestrebungen des Kreises Goslar, ab 1977 in Goslar einen Rettungshubschrauber zu stationieren; dessen Einsatzradius von ca. 50 km würde den Raum Wolfsburg/Helmstedt an seiner Peripherie erfassen. Dem Wunsch Niedersachsens, hierfür einen Hubschrauber des Katastrophenschutzes zur Verfügung zu stellen, kann der Bundesminister des Innern auf absehbare Zeit nicht entsprechen, da nach der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Gesamtkonzeption die Stationierung eines zusätzlichen Hubschraubers östlich von Hannover nicht vorgesehen ist und da nach dem Beschaffungs- und Stationierungsprogramm auch kein weiterer Hubschrauber bereitsteht. Nach Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung kann für diesen Raum auch kein Hubschrauber der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage B 12: Der Einsatz von Rettungshubschraubern unmittelbar an der Grenze zur DDR ist möglich und wird — bisher ohne Schwierigkeiten — praktiziert. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 13) : Trifft es zu, daß das Ruderboot, dessen Insassen sieben Stunden in der „DDR" festgehalten wurden, von einem Patrouillenboot der „DDR" gegen das östliche Elbufer abgedrängt und dort zum Anlegen gezwungen worden war, und wird die Bundesregierung — etwa durch eine entsprechende Konzentration von Wachbooten — dafür sorgen, daß dem widerrechtlichen Treiben der „DDR"-Patrouillenboote auf der Elbe das Handwerk gelegt wird? Es trifft zu, daß am 6. Juni 1976 ein Ruderboot mit 5 Insassen auf der Elbe von dem DDR-S-Boot Nr. 341 unter Waffenvorhalt in ein ostwärtiges Buhnenfeld abgedrängt worden ist. Die Insassen wurden anschließend festgenommen und 7 Stunden lang in der DDR festgehalten. Die Bundesregierung hat bereits einen ähnlichen Zwischenfall am 10. April 1976 zum Anlaß genommen, die DDR durch unsere Ständige Vertretung darauf hinzuweisen, daß das Verhalten von DDR-Organen der bisherigen Praxis auf der Elbe widerspricht und geeignet scheint, die Lage dort zu verschärfen. Dies ist im Deutschen Bundestag am 5. Mai 1976 in Beantwortung einer von Ihnen gestellten Mündlichen Frage dargelegt worden. Die Bundesregierung wird den neuerlichen Vorfall in den Sitzungen der Grenzkommission vom 22. bis 24. Juni 1976 und in der Sitzung der Verkehrskommission am 24. Juni 1976 ansprechen und sich gegen das Verhalten der DDR-Organe verwahren. In beiden Kommissionen wird auch ein weiterer ähnlicher Vorfall angesprochen werden: Am 11. Juni 1976 ist ein Sportboot, das sich — nach den Angaben des Schiffsführers — auf der Elbe verfahren hatte und in ein Buhnenfeld des östlichen Ufers eingelaufen war, um ein Streifenboot der DDR um eine Auskunft zu bitten, ebenfalls festgehalten worden. Die Insassen konnten erst am 12. Juni 1976 die DDR verlassen. Wie bereits am 5. Mai 1976 in der Antwort auf Ihre frühere Frage dargelegt wurde, ist das Auftreten von Organen der DDR auf der Elbe nicht erst in jüngster Zeit zu beobachten, sondern mindestens seit Beginn der 50er Jahre. Schon seit dieser Zeit ist die DDR auf der Elbe mit Streifenbooten hoheitlich tätig. — Auch auf der Elbe werden unsere Grenzsicherungsbehörden weiterhin alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun, um Zwischenfälle zu vermeiden und Übergriffe zu verhindern. Die Bundesregierung gibt allerdings mit Nachdruck der Erwartung Ausdruck, daß die DDR es künftig nicht zu Wiederholungen der von mir erwähnten Zwischenfälle kommen läßt. Die Vorfälle zeigen freilich auch, daß die Klärung der zahlreichen Probleme des Elbabschnitts, die seit mehreren Jahren in der Grenzkommission und in der Verkehrskommission erörtert werden, im allgemeinen Interesse besonders wichtig und dringlich ist. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 14) : Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit neuen Dokumentationen ihre Auffassung über die Verfassungswidrigkeit der DKP geändert, und gibt es fortgeltende Zusagen an die östliche Seite, aus der Verfassungswidrigkeit der DKP für ihre öffentliche Tätigkeit keine Konsequenzen zu ziehen? Die Bundesregierung hat ihre früher wiederholt erklärte Auffassung, daß die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, noch einmal ausführlich in der Antwort vom 28. Oktober 1975 — BT-Drucksache 7/4231 — auf die Kleine Anfrage der CDU/CSUraktion — BT-Drucksache 7/3912 — dargelegt. Diese Auffassung ist erneut in dem am 4. Juni 1976 vom Bundesminister des Innern veröffentlichten und auch allen Angehörigen des Deutschen Bundestages zugeleiteten Verfassungsschutzbericht 1975 zum Ausdruck gebracht worden. Auch zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich auf frühere Äußerungen der Bundesregierung verweisen. So hat z. B. der vormalige Bundesminister des Innern, Genscher, in der 138. Sitzung des VI. Deutschen Bundestages am 30. September 1971 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Niegel Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18171* festgestellt, daß die Bundesregierung in ihrer Entscheidung über Verbotsmaßnahmen gegen die DKP völlig frei ist (vgl. Niederschrift über diese Sitzung S. 8032). Diese Erklärung ist auch noch heute gültig. Das gilt auch für die weitere Erklärung von Bundesminister Genscher in derselben Fragestunde auf eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Engelsberger, daß die Frage, ob gegen Parteien Verbotsmaßnahmen eingeleitet werden sollen, nicht Gegenstand öffentlicher Erörterungen sein kann (a. a. O. S. 8033). Seit der Gründung der DKP im Jahre 1968 haben alle Bundesregierungen — auch die Regierung Kiesinger — eine einheitliche Haltung gegenüber der DKP eingenommen. Dem entspricht die Haltung aller Landesregierungen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage B 15): Sieht die Bundesregierung einen erfolgversprechenden Lärmschutz gewährleistet, wenn durch Lärmschutzverordnungen zu bestimmten Tageszeiten zwar das private Rasenmähen und Teppichklopfen, nicht aber die Inbetriebnahme von Baumaschinen jeder Größenordnung durch gewerbliche Betriebe verboten werden? Nach Auffassung der Bundesregierung ist es eine Voraussetzung einer sachgerechten Lärmschutzpolitik, daß Lärmschutzmaßnahmen sich an den spezifischen Gegebenheiten der Lärmquellen orientieren. Diese Gegebenheiten sind bei Baulärm wesentlich anders als bei Rasenmäherlärm oder auch bei den Geräuschen, die etwa beim Teppichklopfen entstehen. Dies gilt insbesondere für die Art und Weise der Geräuschentstehung, für Zeit und Ort des Einsatzes der Geräte und für die technisch-administrativen Möglichkeiten der Lärmbekämpfung. Es ist sonach geboten, diesen Geräuschquellen mit unterschiedlichen Maßnahmen zu begegnen: Während die Bundesregierung zur Minderung des Baulärms in den vergangenen Jahren ein sehr detailliertes und anspruchsvolles Regelwerk geschaffen hat, hielt sie es für sachgerecht, in der nunmehr vorgelegten „Rasenmäherlärmschutzverordnung" (Bundesrats-Drucksache 408/76) im wesentlichen nur Emissionswerte und zeitliche Beschränkungen für den Einsatz der Rasenmäher vorzusehen; für Geräusche des Teppichklopfens hält sie eine bundeseinheitliche Regelung für überflüssig. Ungeachtet dieses Differenzierungsgebots gehört es auch zu einer verantwortungsvollen Lärmschutzpolitik, daß bei allen Entscheidungen wesentlich gemeinsame Aspekte beachtet werden. So muß insbesondere der größeren Schutzbedürftigkeit der Menschen zu den Zeiten, die im allgemeinen der Rekreation gewidmet sind, also vor allem zur Abend- und Nachtzeit, besonders Rechnung getragen werden. Diesem Grundsatz entspricht sowohl die von der Bundesregierung vorgelegte „Rasenmäherlärmschutzverordnung" als auch die geltende Baulärmregelung. Während der Betrieb von Rasenmähern nach der vorgelegten Regelung zur Abend- und Nachtzeit grundsätzlich untersagt sein soll, sind für Baumaschinenemissionen zur Abend-und Nachtzeit so scharfe Anforderungen festgelegt worden, daß in Wohngebieten im Regelfall Störungen kaum eintreten dürften. Angesichts dieser Sachlage sieht die Bundesregierung ihre Bemühungen um den Schutz der Bevölkerung vor Lärm durchaus als konsequent und erfolgversprechend an. Sie geht allerdings davon aus, daß auch die Länder und Kommunen die ihnen gegebenen Möglichkeiten voll ausschöpfen und im Rahmen ihrer Kompetenzen ergänzende Maßnahmen treffen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 7/5404 Frage B 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Anzahl von Personen wegen eines durch die Bundesanwaltschaft eingeleiteten und dann eingestellten Ermittlungsverfahrens gravierende private und berufliche Einbußen und Folgewirkungen zu erleiden hatten, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesen Personenkreis öffentlich zu rehabilitieren? Der Bundesregierung sind derzeit weder von betroffenen noch von anderen Personen Fälle der von Ihnen angesprochenen Art mit dem Wunsch nach öffentlicher Rehabilitierung vorgelegt worden. Grundsätzlich möchte ich jedoch zur Problematik der Folgewirkungen eingestellter Ermittlungsverfahren auf folgendes hinweisen: Die Bundesanwaltschaft ist wie jede Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip und den Vorschriften der Strafprozeßordnung verpflichtet, Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn sie durch Anzeige oder auf anderem Wege Kenntnis von dem Verdacht einer in ihre Zuständigkeit fallenden Straftat erhält. Insoweit unterscheidet sich ein von der Bundesanwaltschaft betriebenes Ermittlungsverfahren grundsätzlich nicht von den Verfahren aller anderen Strafverfolgungsbehörden. Der Gesetzgeber hat dem Umstand, daß sich für die Betroffenen, die mit einem Ermittlungsverfahren überzogen wurden, das später eingestellt worden ist, unzumutbare negative Folgewirkungen ergeben können, bereits angemessen Rechnung getragen. So ist jede Staatsanwaltschaft, mithin auch die Bundesanwaltschaft, nach § 170 Abs. 2 StPO verpflichtet, dem Beschuldigten über die Einstellung eines gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens einen schriftlichen Bescheid zu erteilen. Darin ist ausdrücklich die Unschuld des Beschuldigten auszusprechen oder zu vermerken, daß gegen den Beschuldigten kein begründeter Verdacht mehr besteht, falls die Ermittlungen das ergeben haben (vgl. Nr. 78 RiStBV). Darüber hinaus sieht das Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen von 1971 unter den dort normierten Voraussetzungen einen Ausgleich für negative Folgewirkungen eines sol- 18172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 chen Ermittlungsverfahrens vor. Diese Vorkehrungen reichen generell aus, um gravierenden Folgewirkungen entgegenwirken zu können. Welche Maßnahmen zur Rehabilitation zu ergreifen sind bzw. in welchem Umfange eine Strafverfolgungsbehörde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen Betroffenen bei seinem Bestreben, sich öffentlich zu rehabilitieren, unterstützen kann und muß, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß negative Folgewirkungen besonders im spektakulären Verfahren nicht durch die Tatsache der Einleitung und Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eintreten, sondern durch die Publizitätswirkung der Berichterstattung in öffentlichen Medien, die nicht durch das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden verursacht wurde. Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keinen Anlaß, den bereits bestehenden Schutz durch generelle Maßnahmen zu verbessern. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/5404 Frage B 17): Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen bisher von der Bundesanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen Verdacht eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit (Straftaten nach II 93 ff. StGB) eingeleitet wurden und wieder eingestellt werden mußten, und was gedenkt sie gegebenenfalls hiergegen zu unternehmen? Vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sind in den Jahren 1974 und 1975 658 bzw. 678 Ermittlungsverfahren, die Straftaten aus dem zweiten Abschnitt des Strafgesetzbuches zum Gegenstand haben, betrieben worden. Davon wurden im Jahre 1974 468 Verfahren, im Jahre 1975 400 Verfahren durch Einstellung endgültig erledigt. Die geführten Statistiken weisen eine Unterteilung nach den Einstellungsgründen nicht aus. Diese Einstellungsquote entspricht durchaus denjenigen bei den Staatsanwaltschaften der Länder für Delikte der allgemeinen Kriminalität. Ergänzend weise ich darauf hin, daß diese Zahlen nur ein unvollständiges Bild ergeben, weil zahlreiche Verfahren vom Generalbundesanwalt gemäß § 142 a Abs. 2 GVG an die Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten abgegeben werden. Für Maßnahmen der Bundesregierung ist kein Anlaß ersichtlich. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 18) : Trifft es zu, daß die Zollverwaltung die Arbeit nur dadurch geschafft hat, daß sie den Warenverkehr teilweise fast unkontrolliert passieren ließ, und wie will die Bundesregierung ihr Versprechen einhalten, den Rauschgiftschmuggel wirksam zu bekämpfen, wenn es zutreffen sollte, daß wegen Personalabbaus der Zoll sich in Zukunft noch stärker auf zufällige Stichproben beschränken wolle? Es trifft nicht zu, daß — wie auch nach Presseberichten von seiten einer Beamtengewerkschaft behauptet worden ist — die Zollverwaltung den Warenverkehr bisher teilweise fast unkontrolliert passieren ließ. Bei der ständigen Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs sind zwar im Interesse einer zügigen Zollabfertigung die Kontrollen weitgehend auf Stichproben beschränkt worden. Die stichprobenweise Durchführung der Kontrollen reicht aber auch oft aus, weil bei dem stetigen Abbau der Zölle und sonstigen Handelshemmnissen sowie der damit einhergehenden Angleichung der Handelspreise innerhalb der EG und den Rest-EFTA-Staaten bei vielen Waren der Anreiz zu einer illegalen Wareneinfuhr entfallen ist. Unabhängig davon hat die Zollverwaltung zur Bekämpfung des Waffen- und Rauschgiftschmuggels besondere Maßnahmen ergriffen. So wurden — 60 Sondertrupps aus Beamten des Grenzaufsichtsdienstes für die Überholung von Kraftfahrzeugen bei Grenzzollämtern gebildet, — der Zollfahndungsdienst personell erheblich verstärkt und — die Zolldienststellen vermehrt mit Kraftfahrzeugen, Funkgeräten, besonderen Einrichtungen für die Kraftfahrzeugüberholung und 150 Rauschgiftspürhunden ausgestattet. Eine Verminderung des zur Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs eingesetzten Personals ist bisher nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt. Die Zollstellen sind vielmehr angewiesen worden, auch künftig zur Verhinderung illegaler Wareneinfuhren und zur Bekämpfung des Waffen- und Rauschgiftschmuggels gezielt und verstärkt Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr durchzuführen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhlig (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen B 19 und 20) : Ist die Bundesregierung bereit, der herausragenden Rolle der Steuerfahndung bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität dadurch Rechnung zu tragen, daß entsprechend ausländischer zentraler Strafverfolgungsbehörden und der Arbeit des Bundeskriminalamts auch der Steuerfahndungsdienst auf Bundesebene zentral organisiert wird? Wann werden die seit Juni 1973 andauernden Arbeiten der Bundesregierung zur Einrichtung einer bundeseinheitlichen Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst abgeschlossen sein, und soll diese Informationszentrale an das von der Zollverwaltung geplante Informationssystem beim Bundeskriminalamt angeschlossen werden? Zu Frage B 19: Die Bundesregierung befürwortet die Konzentration der Aufgaben der Steuerfahndung, da damit die Aufklärung von Hinterziehungsfällen überregio- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18173* naler und internationaler Bedeutung wesentlich erleichtert werden könnte. Die Verfolgung von Steuerstraftaten ist jedoch ebenso wie die Verwaltung der Besitz- und Verkehrsteuern Sache der Länder. Um dieser Aufgabenverteilung und den Bemühungen um eine verstärkte Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung im Einverständnis mit den Ländern im Rahmen der Beratungen des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) eine Ergänzung der Bestimmung des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes über die Aufgaben der Finanzämter vorgeschlagen (vgl. Artikel 1 Nr. 5 a Buchst. b EGAO — BT-Drucks. 7/261) . Die Ergänzung ermöglicht die Übertragung von Zuständigkeiten für bestimmte Aufgaben auf ein zentrales Finanzamt durch Staatsvertrag zwischen mehreren Ländern. Der Bundesgesetzgeber gibt den Ländern damit die rechtliche Möglichkeit, eine Konzentration der Steuerfahndung innerhalb des Bundesgebiets zu vereinbaren. Zu Frage B 20: Die Steuerfahndungsreferenten des Bundes und der Länder hatten 1974 den Beschluß gefaßt, eine bundeseinheitliche ADV-Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst zu errichten. Sie hatten sich für einen Anschluß an das für den Zollfahndungsdienst geplante Informationssystem ausgesprochen, dessen Integration in das Informationssystem der Polizei (INPOL) beim Bundeskriminalamt vor dem Abschluß steht. Wegen der angespannten Haushaltslage können für eine gemeinsame Informationszentrale von Zoll- und Steuerfahndung beim Bundeskriminalamt keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Ein derartiges Informationssystem ist daher auf absehbare Zeit nicht zu realisieren. Die Steuerfahndungsreferenten haben deshalb beschlossen, zunächst eine manuelle SteuerstraftäterKartei der Steuerfahndungsdienste der Länder aufzubauen, der alle Fälle von überregionaler Bedeutung zu melden sind. Wegen der Nähe zum Bundeskriminalamt ist als Standort der Kartei die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Wiesbaden gewählt worden. Die Kartei soll am 1. Januar 1977 eingerichtet sein. Die Frage der Zweckmäßigkeit einer ADV-Informationszentrale für die Steuerfahndung wird nach Erprobung der Kartei in drei Jahren erneut geprüft werden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretär Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/5404 Frage B 21): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach es keine gesetzlichen Verpflichtungen der Deutschen Bundesbank für Interventionen am Devisenmarkt gibt — wie die Wirtschaftswoche vom 4. Juni 1976 auf Seite 109 zum Ausdruck bringt —, und wird sie im Hinblick auf die in § 12 des Bundesbankgesetzes garantierte Autonomie der Deutschen Bundesbank in ihrer Währungspolitik hieraus Konsequenzen ziehen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß es keine Verpflichtung der Deutschen Bundesbank für Interventionen am Devisenmarkt gibt. Die Wechselkurspolitik ist — entgegen der in der Wirtschaftswoche vertretenen These — Sache der Bundesregierung. Es handelt sich hier um eine Frage, die das Verhältnis zu anderen Staaten betrifft. Diese Rechtslage wird im Ergebnis durch die Materialien zum Gesetz über die Deutsche Bundesbank bestätigt. Die Durchführung der Wechselkurspolitik ist Sache der Deutschen Bundesbank. Die Bundesregierung wird wie bisher in Fragen der Wechselkurspolitik eng mit der Deutschen Bundesbank zusammenarbeiten. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 22 und 23) : Welche europäischen Länder haben sich dem Eurocheque-System noch nicht angeschlossen? Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in Gesprächen mit der DDR in der Zwischenzeit unternommen, um sie zu bewegen, daß auch in der DDR, insbesondere zur Erleichterung der Zahlungsweise zwischen den Mitbürgern in den beiden Teilen Deutschlands, das Eurocheque-System eingeführt wird? Zu Frage B 22: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben sich außer der DDR alle europäischen Länder dem Euroschecksystem angeschlossen. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung begrüßt jede Maßnahme, die der Verbesserung des Zahlungsverkehrs zwischen den beiden deutschen Staaten dient. Sie beabsichtigt deswegen, hei der bereits angekündigten Fortsetzung der Verhandlungen mit der DDR über den nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr auch das Thema des Euroscheckverkehrs mit der DDR in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dürr (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage B 24) : Trifft es zu, daß Vereine und Stiftungen, die unter Berufung auf ihre ''anerkannte Gemeinnützigkeit" um Spenden werben, eine Auskunfterteilung durch die zuständige Finanzverwaltung an spendenwillige Bürger über die Richtigkeit dieser Angabe wegen des Steuergeheimnisses verhindern können, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Möglichkeit, die Interessen spendenwilliger Bürger zu schützen? 18174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Zu den durch das Steuergeheimnis geschützten Verhältnissen eines Vereins oder einer Stiftung gehören auch Angaben darüber, ob die Finanzbehörden eine solche Organisation als gemeinnützig anerkannt haben. Auskünfte hierüber sind daher grundsätzlich unzulässig. Das Steuergeheimnis steht einer Auskunfterteilung dann nicht entgegen, wenn der betreffende Verein oder die Stiftung hierzu ihre Zustimmung erteilen. Ein Bürger, der einer Organisation eine Spende zukommen lassen will, kann seine Spende von der Zustimmung der Organisation zu einer Auskunfterteilung durch die Finanzbehörden abhängig machen. Falls diese Zustimmung verweigert wird, kann er daraus die entsprechenden Folgerungen ziehen. Spender, bei denen erst nach Spendenleistung Bedenken auftauchen, haben diese Möglichkeit nicht. Sie können sich jedoch mit einem entsprechenden Hinweis an die zuständige Landesfinanzbehörde wenden und um eine Überprüfung der betreffenden Organisation bitten. Das Ergebnis der Überprüfung kann die Finanzbehörde mit Rücksicht auf ihre Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses dem Spender aber grundsätzlich nicht mitteilen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist möglich, wenn sich bei den Ermittlungen der Finanzbehörden herausstellen sollte, daß eine Organisation wahrheitswidrig mit der Behauptung, sie sei durch die Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt, um Spenden wirbt und möglicherweise sogar unrichtige Spendenbescheinigungen ausstellt. In einem solchen Fall kann unter dem Gesichtspunkt des zwingenden öffentlichen Interesses, der ebenfalls eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses zuläßt, eine Unterrichtung der Öffentlichkeit geboten sein, damit weitere Spender geschützt werden. Ob eine solche Unterrichtung der Öffentlichkeit erforderlich ist, prüfen die zuständigen Finanzbehörden von Fall zu Fall. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 25) : Welche Zeitvorstellungen hat die Bundesregierung über die Beseitigung von Bunkerruinen aus dem zweiten Weltkrieg im Grenzgebiet zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich, und welche Bundesmittel sollen hierfür in den Jahren 1976, 1977 und 1978 für die Beseitigung der Ruinen auf bundeseigenem Gelände und auf nicht bundeseigenem Gelände zur Verfügung gestellt werden? Die ehem. Westwallanlagen befinden sich ganz überwiegend auf fremdem Grund und Boden. Obwohl die Grundstückseigentümer gemäß § 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 keinen Anspruch auf Beseitigung dieser Anlagen haben, stellt der Bund freiwillig Haushaltsmittel für Räumungsmaßnahmen zur Verfügung. Nach dem Bundeshaushaltsplan (Erläuterungen zu Kapitel 0807 Titel 671 02) dürfen nur solche ehem. Westwallanlagen beseitigt werden, die die Durchführung von im öffentlichen Interesse liegenden Vorhaben behindern und deren Entfernung wirtschaftlich vertretbar ist. Im Einvernehmen zwischen dem Bund und dem jeweiligen Bundesland wird geprüft und entschieden, ob und ggf. welche Maßnahmen im Einzelfall durchgeführt werden. In diesem Rahmen sollen auch weiterhin ehem. Westwallanlagen beseitigt werden. Wann die erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen beendet sein werden, läßt sich nicht absehen. Im Jahr 1976 sind für die erforderlichen Arbeiten 700 000, DM bereitgestellt worden. Nach der Finanzplanung sind für die Jahre 1977 und 1978 ebenfalls je 700 000, —DM vorgesehen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Küstenländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen vom 9. Juni in Kiel, grolle Anstrengungen zu unternehmen, für den Sektor Schiffbau und Schiffahrt im internationalen Maßstab die vorhandenen Wettbewerbsnachteile zu beseitigen, entweder die Subventionen in den anderen Ländern abzubauen oder in der Bundesrepublik Schiffbau und Schiffahrt staatlich stärker zu fördern, und welche Entscheidungen werden von seiten der Bundesregierung angestrebt? Der Bundesregierung liegen zwei Entschließungen der Konferenzen der Wirtschafts- und Verkehrsminister/-senatoren der norddeutschen Küstenländer und Berlins vom 12. März 1976 in Kiel und 21. Mai 1976 in Glücksburg vor. Die von Ihnen erwähnten Forderungen der Küstenländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen dürften hiermit identisch sein. Die in den Entschließungen gegenüber der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen laufen im wesentlichen darauf hinaus, — in internationalen Verhandlungen verstärkt auf eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Weltschiffbau und auf einen weltweiten Abbau der Überkapazitäten im Schiffbau hinzuwirken, — das Kumulierungsverbot von Werft- und Reederhilfen aufzuheben und die Werfthilfemittel entsprechend aufzustocken, — das VIII. Werfthilfeprogramm zu verbessern, damit eine volle Ausnutzung der in den internationalen Vereinbarungen, insbesondere dem OECD-Exportkreditabkommen für Schiffsausfuhren zulässigen Bedingungen ermöglicht wird. Die in den Entschließungen niedergelegten Vorschläge sind eingehend geprüft worden. Zu den beiden ersten Forderungen kann folgendes gesagt werden: — Durch Regierungsabkommen ist in jahrelangen mühevollen Verhandlungen ein weitgehender Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18175* Abbau der spezifischen Schiffbausubventionen und damit eine Verringerung der Wettbewerbsverfälschungen auf dem Weltschiffbaumarkt erreicht worden. Soweit noch immer Wettbewerbsverzerrungen bestehen, sind diese in erster Linie auf sektorale Auswirkungen allgemeiner Fördersysteme im Rahmen der nationalen Wirtschaftspolitiken zurückzuführen. Auch hier drängt die Bundesregierung auf ihren schrittweisen Abbau oder zumindest auf Begrenzung. Im Mai dieses Jahres sind in der OECD „Leitlinien für nationale Schiffbaupolitiken" beschlossen worden, die einen Rahmen für eine konzertierte Schiffbaupolitik der OECD-Länder mit dem Ziel einer Verringerung der Werftkapazitäten setzen sollen. — Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 1. April 1976 eine Aufstockung der Reederhilfe beschlossen und sich gleichzeitig für die Aufhebung des Kumulierungsverbotes ausgesprochen. Die Bundesregierung wird in Kürze über die Aufhebung des Kumulierungsverbotes Beschluß fassen. Über die Forderung nach Verbesserung des VIII. Werfthilfeprogramms werden nach Klärung der Finanzierungsfragen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Kumulierungsverbotes alsbald Besprechungen zwischen den Ressorts und mit den Wirtschaftsministerien der Küstenländer stattfinden. Hierbei soll auch die Frage für die Werften sehr wesentlicher technischer Erleichterungen und damit einer flexibleren Handhabung bei der Durchführung des Werfthilfeprogramms erörtert werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 5404 Frage B 27) : Trifft es zu, daß der Bundeskanzler — wie in Berichten des „Spiegel" und der „Welt am Sonntag" gemeldet — geäußert hat, „wirtschaftspolitisch ist die Türkei ein Saustall", und wenn ja, welche Erkenntnisse haben den Bundeskanzler zu dieser Äußerung veranlaßt? Die von einem Teil der deutschen Presse dem Herrn Bundeskanzler in den Mund gelegten Äußerung zur Wirtschaftspolitik der Türkei sind weder in dieser noch in ähnlicher Form gefallen. Dies hat der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Herr Staatssekretär Bölling, bereits in seinem Leserbrief an den SPIEGEL (Nr. 25/ 1976, S. 8) betont und dabei darauf hingewiesen, daß der Herr Bundeskanzler ganz im Gegenteil mehrfach der Energie erheblichen Respekt gezollt habe, mit der Ministerpräsident Demirel die wirtschaftliche Modernisierung seines Landes angeht. Er habe sich lediglich kritisch zu den bürokratischen Schwierigkeiten geäußert, die den an Investitionen interessierten deutschen Firmen durch untergeordnete türkische Verwaltungsstellen in der Vergangenheit gemacht wurden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 28) : Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland mit einer Eigenkapitalquote der Unternehmen von etwa 23 % im internationalen Vergleich das Schlußlicht bildet und daß die Entwicklung weiter rückläufig ist? Über die Eigenkapitalverhältnisse der gewerblichen Unternehmen gibt es keine internationalen repräsentativen Angaben. Ein internationaler Vergleich etwa vorhandener Daten aus Teilbereichen würde außerdem durch die verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften der einzelnen Staaten, wie z. B. die unterschiedlich geregelten Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven, erschwert. Eine fundierte vergleichende Analyse ist deshalb nicht möglich. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Unternehmensbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1974 betrug der durchschnittliche Eigenkapitalanteil der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland 24 %. Die Statistik zeigt zwar, daß die Entwicklung der Eigenkapitalausstattung in den letzten Jahren rückläufig gewesen ist. Der Aussagewert einer isolierten Betrachtung der Eigenkapitalquote ist allerdings gering. Hier muß vielmehr der Zusammenhang mit den in den Unternehmen langfristig gebundenen Vermögensteilen gesehen werden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 29) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Unterstützung des Antrags der Städte Breisach (Bundesrepublik Deutschland) und Neuf-Brisach (Frankreich) auf Anerkennung als internationaler Ausbauort, und wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen dieses Antrags? Am 21. Mai 1971 richtete die Interessengemeinschaft „Moyenne Alsace-Breisgau" (CIMAB) —ein als Verein eingetragener loser Zusammenschluß kommunaler Gebietskörperschaften und anderer Organisationen beiderseits der deutsch-französischen Grenze am Oberrhein — einen „Antrag" an die beteiligten Regierungsstellen in Deutschland und Frankreich sowie an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit dem Ziel, die Städte Breisach und Neu-Breisach als „internationalen Ausbauort" etwa im Sinne der damals im Bereich der regionalen Wirtschaftspolitik bestehenden „Bundesausbauorte" anzuerkennen. Die Bundesregierung und die baden-württembergische Landesregierung nahmen die Initiative der Interessengemeinschaft zum Anlaß, um mit der fran- 18176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 zösischen Regierung Gespräche über Fragen der regionalen Wirtschaftspolitik im allgemeinen und den Antrag der Interessengemeinschaft im besonderen aufzunehmen. Diese Gespräche, an denen sich auch schweizerische Stellen beteiligten, haben inzwischen zu einer Vereinbarung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der französischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bildung einer Kommission zur Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen geführt. Diese Vereinbarung ist am 22. Oktober 1975 in Kraft getreten (BGBl. II, S. 194 ff.). Die Kommission hat die Aufgabe, insbesondere auch Fragen der regionalen Wirtschaftspolitik zu behandeln. Das Ersuchen der CIMAB ist bereits zuvor im Rahmen der deutsch-französischschweizerischen Gespräche erörtert worden. Diese Gespräche werden nun in Form einer Arbeitsgruppe der Regierungskommission fortgesetzt. Zu einer gemeinsamen Entschließung kam es bisher nicht. Aus der Sicht der Bundesregierung ist zum „Antrag" der CIMAB folgendes zu bemerken: Zum Zeitpunkt der „Antragstellung" war Breisach „Landesausbauort". Mit der Einführung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wurde die Stadt als sog. D-Schwerpunktort in die gemeinsame Förderung von Bund und Land im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe übernommen (vgl. 1. bis 3. Rahmenplan — BT-Drucksachen 6/2451, 7/401, 7/1769). Bei den Untersuchungen zur Neuabgrenzung der Fördergebiete konnte indessen festgestellt werden, daß sich die Wirtschaftskraft der Region erheblich verbessert hatte. Daher beschloß der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe am 20. März 1975, die Förderung des Regionalen Aktionsprogramms „Südlicher Oberrhein-Hochschwarzwald", zu dem auch der Schwerpunktort Breisach gehörte, nach einer Übergangszeit auslaufen zu lassen (BT-Drucksache 7/3601). Auf deutscher Seite sind daher die Voraussetzungen für eine gemeinsame deutsch-französische Aktion z. Z. nicht gegeben. Sollte sich bei der Fortschreibung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe eine Änderung bezüglich der Förderung von Breisach ergeben, wird sich die Bundesregierung in dieser Frage erneut mit den französischen Stellen ins Benehmen setzen. Eine gemeinsame Aktion in den beiden Nachbarstädten Breisach und Neu-Breisach könnte dann im Rahmen der deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission vereinbart werden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 30): Wie beurteilt die Bundesregierung die marktstrukturellen und steuerlichen Folgen, die sich daraus ergeben, daß in der Bundesrepublik Deutschland von den Herstellern Automobile an Werksangehörige direkt verkauft werden, und welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Der Direktverkauf durch Hersteller an ihre Betriebsangehörigen zu ermäßigten Preisen ist eine seit Jahrzehnten weit verbreitete Erscheinung in unserer Wirtschaft. Auch im Handel selbst ist eine solche Praxis üblich und zulässig. Beanstandungen darüber sind in den letzten Jahren nicht bekanntgeworden. Diese Direktverkäufe gehen zwar dem Handel im Neuwagengeschäft zum allergrößten Teil verloren, nicht dagegen in gleichem Umtang auch beim Gebrauchtwagengeschäft. Einige Hersteller haben Pressemeldungen zufolge damit begonnen, die Vertriebsorganisationen beim Verkauf an Werksangehörige einzuschalten bzw. stellen entsprechende Überlegungen an. Die verbilligte Abgabe von Kraftfahrzeugen durch die Hersteller an Werksangehörige führt — über den niedrigeren Kaufpreis — zunächst zu einem geringeren Umsatzsteueraufkommen aus diesen Verkäufen. Geht man aber davon aus, daß die Werksangehörigen die Ersparnisse aus dem verbilligten Kauf letztlich doch verbrauchen, so wird das Umsatzsteueraufkommen durch die genannten Geschäfte insgesamt kaum berührt. Ähnlich sind die Auswirkungen auf das Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu beurteilen. Hinsichtlich der Lohnsteuer gilt folgendes: Die verbilligte Überlassung von Pkw an Werksangehörige könnte grundsätzlich als geldwerter Vorteil aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 LStDV betrachtet werden. In langjähriger Übung sieht die Finanzverwaltung aber von der Heranziehung der Preisdifferenz zur Lohnsteuer beim Arbeitnehmer dann ab, wenn pro Arbeitnehmer jährlich nicht mehr als ein Fahrzeug verbilligt abgegeben wird und der Erwerber dieses Fahrzeug nicht vor Ablauf eines Jahres weiterveräußert. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, den Verkauf an Betriebsangehörige in der bisherigen Form einzuschränken: — Abgesehen davon, daß es aus grundsätzlichen Erwägungen bedenklich wäre, hier Herstellern bestimmte Vertriebswege vorzuschreiben, könnte eine solche Vorschrift nicht auf eine Branche beschränkt werden. — Ein Abbau des verbilligten Warenverkaufs an Betriebsangehörige würde von diesen mit Recht als Beeinträchtigung ihres sozialen Besitzstandes angesehen werden und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen darstellen. — Steuerlich sind die Möglichkeiten des Verkaufs an Betriebsangehörige im Fall der Autoindustrie ausreichend eingegrenzt. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 36) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18177* Welche Planungen bestehen innerhalb der Bundesregierung bezüglich des jetzt freistehenden Geländes der NATO-Raketenstellung Nordhorn-Hesepe? Ihre Frage nach den Planungen der Bundesregierung bezüglich des jetzt freistehenden Geländes der NATO-Raketenstellung Nordhorn-Hesepe beantworte ich wie folgt: Eine Mitte 1975 durchgeführte Prüfung über den Anschlußbedarf bzw. die Anschlußnutzung hatte ergeben, daß derzeit weder bei der NATO noch bei der Bundeswehr eine militärische Verwendungsmöglichkeit für die ehemalige NIKE-Raketenstellung bestand. Aufgrund neuester Planungen im Bereich der Teilstreitkraft Heer erfolgte eine nochmalige Überprüfung der Liegenschaft. Es ist nunmehr geplant, ab 1977 Geräteeinheiten des Heeres in dem Abschlußbereich der ehemaligen FlaRak-NIKE-Stellung Nordhorn-Hesepe zu stationieren. Der ehemalige Feuerleitbereich wird an die Bundesvermögensverwaltung abgegeben. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 37): Wie vielen Anträgen auf Anerkennung als Wehrdienstverweigerer ist in den einzelnen Jahren bisher stattgegeben worden, und wie viele anerkannte Wehrdienstverweigerer haben den zivilen Ersatzdienst bzw. den Zivildienst inzwischen abgeleistet bzw. leisten ihn zur Zeit ab? In den Jahren 1957 bis 1969 wurde ingesamt 35 759 Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stattgegeben; nicht darin enthalten sind 38 Anerkennungen von Antragstellern des Geburtsjahrgangs 1922, der zwar erfaßt, aber nicht herangezogen wurde. Im gleichen Zeitraum haben 8 371 anerkannte Kriegsdienstverweigerer Ersatzdienst geleistet. Eine Ersatzdienst-Jahresstatistik für diese Zeit liegt nicht vor. Ab 1970, als der Bundesbeauftragte für den Zivildienst eingesetzt wurde, ergibt sich folgendes Bild: Jahr Anerkennungen Ersatz-/Zivildienstleistende 1970 9 521 5 489 1971 11 033 7 338 1972 13 132 10 467 1973 16 649 12 583 1974 18 621 15 018 1975 18 496 17 087 1976 (I. Quartal) 4 744 15 556 Die in der Spalte „Ersatz-/Zivildienstleistende" wiedergegebene Statistik weist lediglich die Gesamtzahl der jährlich Ersatz-/Zivildienstleistenden aus, Die Zahl derer, die jährlich den Dienst begonnen oder beendet haben, ist geringer, weil die Dienstzeit nicht 12 Monate, sondern bis 31. Dezember 1972 = 18 Monate, ab 1. Januar 1973 = 16 Monate betrug. Am Stichtag 31. März 1976 hatten 51 143 anerkannte Kriegsdienstverweigerer ihren zivilen Ersatzdienst bzw. Zivildienst abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 15 556 anerkannte Kriegsdienstverweigerer im Dienst. Neuere Vergleichszahlen liegen noch nicht vor. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 38) : Zu welchem Termin muß die Unteroffiziervereinigung der Luftwaffe Neubiberg e. V. das gegenwärtig genutzte Heim, das in dem Gebäude 78 untergebracht ist, räumen, und welches Gebäude wird der Unteroffiziervereinigung zur endgültigen Unterbringung des Unteroffizierheims zur Verfügung gestellt? Ihre Frage nach der zeitlichen Räumung des gegenwärtig von der Unteroffiziervereinigung der Luftwaffe Neubiberg e. V. genutzten Heimes beantworte ich wie folgt: Das Heim der Unteroffiziere im Gebäude 78 des Fliegerhorstes Neubiberg wird voraussichtlich im September 1976 abgerissen werden, da das Gelände für Zwecke der Hochschule der Bundeswehr benötigt wird. Die Untersuchung über die endgültige Unterbringung des Unteroffizierheimes ist noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß die in Neubiberg verbleibenden Unteroffiziere Heimräume im Udethof erhalten werden. Die Entscheidung darüber dürfte etwa im Herbst 1976 nach Klärung von Stationierungsfragen und nach einer weiteren Ortsbesichtigung fallen. Nach der Räumung des jetzigen Heimes werden den Unteroffizieren als Übergangslösung ausreichende Räume im Gebäude 66 zur Verfügung gestellt. Sie können bis zur Fertigstellung der neuen Heimräume genutzt werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen B 39 und 40) : Trifft es zu, daß ein Sprecher des MAD Anfang Juni gegenüber einem Bonner Pressedienst eine Darstellung gegeben hat, derzufolge fast alle Bundeswehrsoldaten eine Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen müssen, und wenn ja, wie ist dies mit der Stellungnahme der Bundesregierung zu vereinbaren, daß nur diejenigen Bundeswehrangehörigen in den Akten des MAD geführt werden, die für eine Verwendung in sicherheitsempfindlichen Bereichen vorgesehen sind? 18178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Wie groß ist der Anteil der in den Akten des MAD geführten Bundeswehrangehörigen? Die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. Juni 1976 bezog sich auf die Frage, inwieweit Kriegsdienstverweigerer in den Akten des Militärischen Abschirmdienstes geführt werden. Demgegenüber befaßte sich die Äußerung des Sprechers des Militärischen Abschirmdienstes mit der Sicherheitsüberprüfung aller Soldaten. Einen Widerspruch in den beiden Aussagen vermag ich insoweit nicht festzustellen. Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr werden sämtlich vorsorglich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Soldaten im 15monatigen Grundwehrdienst dagegen werden nur dann sicherheitsmäßig überprüft, wenn sie für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit vorgesehen sind. Dies trifft besonders auf Soldaten im Grundwehrdienst bei der Luftwaffe und Marine zu, die z. T. schon während ihrer Grundausbildung Zugang zu Verschlußsachen erhalten müssen. Anlage 85 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen B 41 und 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Personenkreis der Gehörlosen sich mehr als andere Behindertengruppen darüber beklagt, im Umgang mit Behörden wegen mangelnder Verständnismöglichkeiten benachteiligt zu sein, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus für ihren Verantwortungsbereich ziehen? Trifft es zu, daß ein ausgesprochener Mangel an ausgebildeten Dolmetschern für Gehörlose besteht, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesem Umstand abzuhelfen? Zu Frage B 41: Nach den sozialhilferechtlichen Vorschriften über die Eingliederungshilfe für Behinderte (§ 40 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes in Verbindung mit § 21 der Eingliederungshilfeverordnung) sind bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen der Sozialhilfegewährung Gehörlosen oder anderen Personen mit besonders starker Beeinträchtigung der Hörfähigkeit, wenn sie aus besonderem Anlaß, vor allem im Verkehr mit Behörden zur Verständigung der Hilfe eines anderen (Dolmetschers) bedürfen, die angemessenen Aufwendungen hierfür zu erstatten. Für die Gewährung dieser Leistung sind die Träger der Sozialhilfe zuständig. Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Herausgabe von Merkblättern für die Polizei und andere öffentliche Dienststellen sowie für Ärzte und Krankenhäuser über die lautsprachliche Verständigung mit gehörlosen Menschen finanziell gefördert. Ergänzend fördert sie die Weiterentwicklung und Verbreitung der Gebärdensprache. Ein Beitrag zur Erweiterung des Sprachschatzes der Gehörlosen ist die auf Anregung der Bundesregierung geschaffene, inzwischen von fast allen 3 Fernsehprogrammen wöchentlich ausgestrahlte Sendung „Sehen statt Hören". Zu Frage B 42: Die Bundesregierung ist bereit, eine Zusatzausbildung von geeigneten Personen, insbesondere von Sozialarbeitern, zu Gehörlosendolmetschern finanziell zu fördern. Versuche, derartige Lehrgänge bei einem Gehörlosen-Selbsthilfeverband bundeszentral durchzuführen, sind in der Vergangenheit daran gescheitert, daß die Dienstherren oder Arbeitgeber der Interessenten an einer solchen Schulung nicht zu der erforderlichen längerfristigen Freistellung bereit waren. In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, daß die auf örtlicher Ebene stattfindenden Ablesekurse, in denen die Gehörlosen das Ablesen vom Mund erlernen bzw. trainieren, eine wesentliche Hilfe zur Verbesserung der Verständigungsmöglichkeiten darstellen. Anlage 86 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/5404 Frage B 43) : Trifft es zu, daß die bayerische Staatsregierung erwägt, im Zusammenhang mit der landesrechtlichen Regelung der Anerkennung von Beratungsstellen und beratenden Ärzten im Rahmen der verfassungsmäßigen Neuregelung des § 218 StGB eine detaillierte Meldepflicht über die ratsuchenden Patienten einzuführen und die Bereitschaft zu dieser Meldepflicht zur Voraussetzung der Anerkennung als „beratender" Arzt zu machen, und wenn ja, welche Haltung nimmt die Bundesregierung — insbesondere unter dem Aspekt der Verfassungmäßigkeit und der ärztlichen Schweigepflicht — gegenüber dieser Erwägung bei ihren koordinierenden, auf eine einheitliche und rasche Länderregelung abzielenden, Bemühungen ein? Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung war bei den Vorüberlegungen, ob und in welcher Form ein Nachweis der Beratung zu fordern sei, tatsächlich einmal daran gedacht worden, vorzusehen, daß von jeder nach § 218 b Absatz 1 Nr. 1 StGB erfolgten Beratung unverzüglich eine Mitteilung mittels eines dafür bestimmten Formblattes an das örtlich zuständige Gesundheitsamt zu übersenden sei, wobei die Tatsache der erfolgten Beratung, Zeitpunkt und Dauer der Beratung, Name, Alter und Anschrift der Ratsuchenden sowie Name und Anschrift der anerkannten Beratungsstelle oder des beratenden Arztes festgehalten werden sollten. Die Anerkennung von Beratungsstellen und Ärzten nach § 218 b sollte von der Bereitschaft, dieser Meldepflicht nachzukommen, abhängig gemacht werden. Die Absicht, eine Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern einzuführen, ist jedoch wieder fallengelassen worden. Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 15. Juni 1976 Nr. VI 6 — 461/24 4/76, die am 18. Juni 1976 im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, sind die anerkannten Beratungsstellen verpflichtet, Name, Geburtstag und An- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18179* schrift der Ratsuchenden sowie den Tag der Beratung aufzuzeichnen, soweit Schwangere einen Nachweis über die Beratung wünschen. Ein Beratungsnachweis wird aber der Schwangeren nicht ausgehändigt. Einen solchen Nachweis erteilen die anerkannten Beratungsstellen auf Anfrage nur einem Arzt oder einem Krankenhaus, sofern dieser Anfrage eine schriftliche Einwilligungserklärung der beratenden Schwangeren beiliegt. Nach § 218 b StGB ist eine Bescheinigung über die grundsätzlich vor jedem legalen Schwangerschaftsabbruch durchzuführende Beratung nicht erforderlich. Da aber der abbrechende Arzt grundsätzlich nur dann straffrei bleibt, wenn vor dem Schwangerschaftsabbruch eine Beratung über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen stattgefunden hat, sprechen Praktikabilitätsgründe nach Auffassung der Bundesregierung für einen schriftlichen Nachweis, der am zweckmäßigsten der Schwangeren selbst ausgehändigt wird. Diese Auffassung ist auch in einer Länderreferentenbesprechung, zu der das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eingeladen hatte, vertreten worden und wird voraussichtlich in einzelnen landesrechtlichen Bestimmungen ihren Niederschlag finden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 44) : Trifft es zu, daß von den beiden für die vakante Stelle des Leiters des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamts Benannten einer ein Duzfreund des Staatssekretärs des aufsichtsführenden Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ist, und wer im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat anläßlich der Besetzung der vakanten Stelle bisher welche Schritte unternommen? Wie ich auf die Fragen Ihres Herrn Kollegen Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein in der Fragestunde am 9. Juni 1976 (Schriftlicher Bericht der 249. Sitzung S. 17710 ff.) ausgeführt habe, waren beim Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle des Leiters des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes ausschließlich fachliche Kriterien maßgebend. Keiner der für die vakante Stelle des Leiters des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes Benannte ist ein „Duzfreund" des Staatssekretärs des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit. Die Tatsache, daß der Staatssekretär des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und der künftige Leiter des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie sich von früher kennen — dies trifft im übrigen auch für den anderen Bewerber zu —, hatte auf die Entscheidung selbstverständlich keinen Einfluß. Die endgültige Entscheidung zwischen den beiden, von einem Berufungsheirat in die engste Wahl genommenen Bewerbern, ist nach Gesprächen mit beiden von Frau Minister Dr. Focke persönlich getroffen worden. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 45) : Hält die Bundesregierung die Herausgabe der „Raucherdepesche", „Raucher-Revue" oder des „R 6 Raucher Report" für einen Verstoß gegen § 22 des Lebensmittelgesetzes, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß einzelne Formulierungen im Text der „Raucherdepesche" gegen die in § 22 des Lebensmittelgesetzes enthaltenen Werbeverbote für Tabakerzeugnisse verstoßen. Diese Auffassung wurde auch vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 252 des Abgeordneten Büssow (SPD) vom 16. Februar 1976 vertreten (Drucksache 8/734 des Landtags Nordrhein-Westfalen). Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, daß die „Raucherdepesche", die in ihrem Inhalt auch dem Verband der deutschen Zigarettenindustrie e. V. abgelehnt wird, nicht mehr herausgegeben wird. Die im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bekannte „Raucher-Revue", Nr. I /76 ist zwar als eine Werbemaßnahme in der Art einer Kundenzeitschrift anzusehen, die auf eine Steigerung des Absatzes von Tabakerzeugnissen abzielt. Konkrete Verstöße gegen § 22 Lebensmittelgesetz, die auch mit Erfolg gerichtlich geahndet werden könnten, lassen sich aber wohl nicht nachweisen. Der „R 6 Raucher Report" ist auf Grund einer Initiative des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit bereits Gegenstand von Erörterungen der im Verband der deutschen Zigarettenindustrie e. V. zusammengeschlossenen Firmen gewesen. Dabei hat die Firma Reemtsma zugesagt, künftig von der Veröffentlichung des „R 6 Raucher-Reports" abzusehen. Die Bundesregierung wird die künftige Entwicklung der Werbung für Tabakerzeugnisse weiter sehr kritisch beobachten, und zwar sowohl unter den Gesichtspunkten der Werberegelungen in § 22 Lebensmittelgesetz, als auch der Ermächtigung in § 22 Absatz 3, die den Bundesminister in den Stand versetzt, gegebenenfalls weitere Vorschriften zur Durchführung der Werbeverbote zu treffen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU, CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 58 und 59) : 18180` Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 Ist die Bundesregierung bereit, im Neubaugebiet B 25 Oher Weg/Holstenkamp in Glinde unverzüglich die notwendigen Fernsprechanschlüsse bereitzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, diese Angelegenheit mit Vorrang zu behandeln, um die dort ansässigen Bürger nicht zusätzlich zu belasten? Zu Frage B 58: Das Neubaugebiet B 25 Oher Weg/Holstenkamp in 2056 Glinde umfaßt etwa 160 Einzelwohnhäuser, von denen erst rund 50 Häuser fertiggestellt wurden. Die Planung der Versorgung des Gebiets mit Fernsprechanschlüssen konnte von meinen Dienststellen erst nach Zuweisung der Kabeltrassen durch die Gemeinde Ende Oktober/ Anfang November 1975 begonnen werden. Die Bauausführung ist inzwischen so weit fortgeschritten, daß mit der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts voraussichtlich bereits ab Mitte Juli und mit der Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens bis Oktober dieses Jahres gerechnet werden kann. Die beantragten Fernsprechanschlüsse werden dann dem Baufortgang entsprechend Zug um Zug eingerichtet. Z. Z. liegen für das Neubaugebiet 50 Anträge auf Herstellung von Fernsprechanschlüssen vor. Unter der Voraussetzung, daß die betreffenden Wohnhäuser rechtzeitig fertiggestellt und bezogen sind, werden bis Ende August etwa 3/4 und bis Ende Oktober dieses Jahres der Rest der vorliegenden und der noch eingehenden Anträge ausgeführt werden können. Zu Frage B 59: Die Fernmeldebauarbeiten werden so schnell wie möglich (auch an Samstagen) durchgeführt. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 60): Trifft es zu, daß im Rahmen der Errichtung eines Fernmeldeturms der Deutschen Bundespost in Euskirchen, In den Herrenbenden, und durch seine Verwendung im Richtfunknetz Baubeschränkungen längs der Verbindungsstrahlen entstehen und eine partielle Festlegung des Richtfunknetzes Tatsachen schafft, die später bei der dringend erforderlichen überörtlichen Festlegung zu nachteiligen Sachzwängen führen? Es trifft zu, daß die Anlagen und der Betrieb des Richtfunknetzes der Deutschen Bundespost am Standort der Anlagen und längs der Richtfunkstrekken Baubeschränkungen zur Folge haben. Deshalb sind solche Anlagen raumbedeutsame Maßnahmen und Planungen im Sinne des Bundesraumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 und unterliegen hiernach der Abstimmungspflicht mit den Planungsbehörden der Länder. Neuplanungen werden in Nordrhein-Westfalen nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes mit den Landesplanungsbehörden abgestimmt. Für den Standort des für etwa 1980 geplanten Fernmeldeturmes in Euskirchen (In den Herrenbenden) wird diese Abstimmung z. Z. durchgeführt. Hierbei werden die Belange der Bauleitplanung und die Wünsche der Stadt Euskirchen und deren Bevölkerung mit den überörtlichen strukturellen Erfordernissen zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Einrichtungen des Fernmeldewesens und der technisch bedingten eng begrenzten Standortwahl gegeneinander abgewogen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 5404 Fragen B 61 und 62) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundespost auf die Anmietungsmöglichkeit von Telefonleitungen hinzuwirken, über die — entsprechend der früheren R-Gesprächsregelung — zu Lasten des Empfängers von Gesprächen telefoniert werden kann, jedoch entsprechend US-amerikanischen Praktiken Pauschalabrechnungen erfolgen? Welche technischen oder wirtschaftlichen Überlegungen stehen einem solchen „IN-WATS-System" (Incoming Wide Area Telephone Service) entgegen? Zu Frage B 61: Für die Übernahme von Gesprächsgebühren durch den gerufenen Fernsprechteilnehmer zeigt sich in jüngerer Zeit auch in der Bundesrepublik Deutschland ein wachsendes Interesse. Als Anstoß wirkt dabei insbesondere die weite Verbreitung des „toll free calling" in den USA. In Deutschland kann — im Gegensatz zu den USA, wo jedes Ferngespräch mit mindestens drei Minuten berechnet wird der Gerufene durch ein billiges Kurzgespräch zum Rückruf und damit zur Gebührenübernahme aufgefordert werden. Die Deutsche Bundespost untersucht gegenwärtig diesen Problemkreis im Zusammenhang mit der Weiterschaltung von Anrufen innerhalb des Fernsprechnetzes auf breiter Basis. Neben Möglichkeiten zur vollständigen Gebührenentlastung des rufenden Teilnehmers werden auch Verfahren geprüft, mit deren Hilfe nur ein Teil der Gesprächsgebühren (z. B. für die Fernverbindung) vom Angerufenen übernommen werden kann. Die Deutsche Bundespost hofft, daß die Untersuchungen bis zum Ende des Jahres 1976 zu ersten konkreten Angaben über technisch realisierbare und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen führen. Sie beabsichtigt auf der Basis dieser Ergebnisse eine Marktanalyse durchzuführen. Zu Frage B 62: Die Konzeptionen der Fernsprechvermittlungssysteme in den USA und in der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden sich grundsätzlich voneinander. Dies gilt insbesondere für die Ortsebene, in der auch die Gesprächsgebühren erfaßt werden. Während im Wählsystem der Deutschen Bundespost der Verbindungsaufbau unmittelbar von den ausgesendeten Wählimpulsen gesteuert wird (Direktwahlsystem), werden in den USA die Wahlimpulse zunächst in Registern gespeichert und ausge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 1 81 81* wertet, bevor die Verbindung weiter aufgebaut wird (indirekte Registersteuerung). Register-Systeme bieten günstigere Voraussetzungen, Einzelgespräche in Abhängigkeit von bestimmten Vorwahlziffern (z. B. 800 für gebührenfreien Anruf) besonders zu behandeln. Die unterschiedlichen Systemstrukturen erlauben es nicht, die technische Lösung des „toll free calling" der USA in das Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost zu übernehmen. Die bereits laufenden Untersuchungen dienen dazu, ein an das Fernsprechvermittlungssystem der Bundesrepublik Deutschland angepaßtes Verfahren für die Gebührenübernahme durch den gerufenen Teilnehmer zu finden. Dabei werden auch die Möglichkeiten der Gebührenabgeltung sowohl nach tatsächlicher Verkehrsmenge als auch durch Pauschalbeträge berücksichtigt werden. Anlage 92 Antwort des Bundesministers Ravens auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage B 63) : Wird die Bundesregierung die Fassade des neuen Bundeskanzleramts, die heute durch ihre düstere Farbgestaltung und die sowieso nicht mehr änderbare falsche Ausrichtung des Baukörpers die an sich gelungene bauliche Gestaltung nicht zur Geltung kommen läßt, aufhellen lassen und dadurch wenigstens einen Beitrag zur besseren städtebaulichen Situation am Bundeskanzlerplatz leisten? Ein Leitgedanke der planerischen Überlegungen für den Neubau des Bundeskanzleramtes war es, die Baukörper ohne wesentliche Zäsuren in die Parklandschaft zwischen dem Rhein und der Adenauerallee einzufügen und die dominierende Stellung des Palais Schaumburg zu erhalten. Im Rahmen dieser Überlegungen ist als Kontrast zu der weißen Farbe des Palais Schaumburg für den Neubau ein sich der natürlichen Umgebung unterordnender Bronzeton gewählt worden. Wenn auch zuzugeben ist, daß die Fassade des Neubaus z. Z. verhältnismäßig dunkel wirkt, ist - schon aus Kostengründen — an eine nachträgliche Änderung der Fassadenfarbe nicht gedacht. Eine gewisse Aufhellung des Gesamteindrucks ist bereits zu erwarten, wenn das Gebäude bezogen ist und die hinter den Fensterscheiben angebrachten weißen Jalousien sichtbar werden. Eine weitere wesentliche Verbesserung wird eintreten, wenn die Bepflanzung heranwächst und der Neubau sich eingebettet in die ihn umgebende Parklandschaft darstellt. Anlage 93 Antwort des Bundesministers Ravens auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Graß (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 64) : Ist der Bundesregierung bewußt, daß es für die Städte und Gemeinden mit Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zunehmend dringlicher wird, Gewißheit darüber zu erhalten, ob die nach dem Städtebauförderungsgesetz zur Verfügung gestellten Bundes- und Landesmittel endgültig als Zuschüsse anzusehen sind oder später in Darlehen umgewandelt werden können, und ist die Bundesregierung bereit, schnellstens Klarheit in dieser zentralen Frage zu schaffen? Die vom Bund im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 Städtebauförderungsgesetz bereitgestellten Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmittel werden den Ländern — wie es § 39 Absatz 5 StBauFG vorsieht — als zins- und tilgungsfreie Vorauszahlungen gewährt. Die Mehrzahl der Länder reicht diese Förderungsmittel des Bundes zusammen mit den zusätzlichen Landesmitteln ebenfalls als Vorauszahlungen an die Gemeinden weiter. Diese Vorauszahlungen ergehen unter dem Vorbehalt einer späteren Bestimmung, ob sie als Darlehen oder Zuschuß gewährt werden. Für welche Zwecke später eine Umwandlung als Zuschuß oder als Darlehen in Betracht kommt, ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Förderungsmitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz vom 14. Februar 1975 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 39 vom 26. Februar 1975) näher geregelt. Die endgültige Bestimmung, ob Zuschuß oder Darlehen, hängt allein davon ab, zu welchem Zweck die Förderungsmittel von der Gemeinde tatsächlich eingesetzt werden. In der Regel wird für alle sog. unrentierlichen Kosten eine Umwandlung in einen Zuschuß vorgenommen werden. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die einschlägigen Vorschriften ausreichen, um alle in der Praxis auftauchenden Zweifelsfragen beantworten zu können. Soweit bei einzelnen Gemeinden über die Tragweite dieser Vorschriften noch Unklarheiten bestehen sollten, wird es Aufgabe der für die Durchführung des Städtebauförderungsgesetzes zuständigen Länder sein, durch verstärkte Information und Beratung Abhilfe zu schaffen. Ergänzend erlaube ich mir, Sie auf die Antwort der Bundesregierung hinzuweisen, die auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) im Februar 1975 ergangen ist (Niederschrift über die 153. Sitzung vom 28. Februar 1975, Anlage 59). Anlage 94 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 70 und 71) : In welchem Umfang standen in den letzten Jahren Mittel zur Erforschung der Sonnenenergie zur Verfügung, und welche Haushaltsmittel sind für das Jahr 1977 für diesen Bereich vorgesehen? Welche Chancen hat der wirtschaftliche Einsatz von Sonnenenergie in der nahen Zukunft? Zu Frage B 70: Bisher wurden insgesamt ca. 28,0 Millionen DM von der Bundesregierung für die Sonnenenergieforschung über das Rahmenprogramm Energiefor- 18182* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 schung bewilligt, davon entfielen auf das Jahr 1975 rd. 12,0 Millionen DM. Darüber hinaus werden bereits seit vielen Jahren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur photovoltaischen Energiewandlung im Rahmen der Weltraumforschung mit ca. 5 Millionen DM pro Jahr gefördert. Wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage betr. neue Primärenergiequellen (Drucksache 7/5313) ausgeführt wurde, hat die Bundesregierung für 1976 Mittel in Höhe von 20 Millionen DM für alternative Energiequellen eingesetzt. Der Bundesminister für Forschung und Technologie strebt an, diese Aufwendungen in den folgenden Jahren zu verstärken. Genauere Angaben lassen sich z. Z. nicht machen, weil die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1977 noch nicht abgeschlossen ist. Aber auch im Jahre 1977 werden wichtige Projekte auf diesem Gebiet weiterlaufen oder neu aufgegriffen werden können. Zu Frage B 71: Die ersten in der Bundesrepublik Deutschland gefertigten Solaranlagen werden bereits auf dem Markt angeboten. Wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zeigen, ist zunächst ein Einsatz der Solartechnik nur bei der Brauchwassererwärmung und bei der Schwimmbadbeheizung in Sicht. Die Bundesregierung schätzt, daß noch ein Entwicklungszeitraum von 5-10 Jahren benötigt wird, bevor auch solare Heizungsanlagen unter wirtschaftlichen Bedingungen einsatzbereit sind. Im übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 in Drucksache 7/5313 verwiesen. Anlage 95 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 72 und 73) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschlage zur Nutzung der geothermischen Energie in der Bundesrepublik Deutschland in der vom Bundesforschungsministerium selbst herausgegebenen Broschüre „Energiequellen für morgen?" und inbesondere hier den Vorschlag zum Bau einer Modellanlage zur Erzeugung von Elektrizität in Landau in der Pfalz, weil dort die relativ größten Temperaturen in der Tiefe vorhanden sind? Trifft es zu, daß Versuchsbohrungen zur Nutzung der geothermischen Energie entgegen fachlichen Stellungnahmen nicht in Landau sondern in Urach durchgeführt werden, und welches sind im einzelnen die Gründe für diese Entscheidung entgegen sachlichen Erkenntnissen? Zu Frage B 72: Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zu den Aussagen der Studie „Energiequellen für morgen?" für den Bereich Erdwärme in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, Blank, Dr. Haenschke, Dr. Lohmar, Dr. Meinecke (Hamburg), Scheffler, Schluckebier, Stahl (Kempten), Wendt, Wolfram (Recklinghausen), Hoffie, Ollesch, Frau Schuchardt, Dr. Vohrer und der Fraktionen der SPD, FDP betreffend neue Prämienenergiequellen dargelegt (Drucksache 7/5313). Danach reichen die vorliegenden Ergebnisse über die technische Durchführbarkeit von Projekten zur Nutzung der Erdwärme noch nicht für eine Aussage über das wirtschaftliche Potential aus. Darüber hinaus sind die mit der Nutzung der Erdwärme verbundenen Umwelt- und Sicherheitsprobleme noch zu klären. Der Bau einer Modellanlage zur Erzeugung von Elektrizität in Landau in der Pfalz wird in der Studie „Energiequellen für morgen?" nicht vorgeschlagen. Vielmehr wird in der Studie lediglich eine Modellrechnung zur Kostenabschätzung für die Nutzung geothermischer Energie zur Stromerzeugung und alternativ zur Erzeugung von Heizwärme durchgeführt. Soweit in diese Rechnung geologische Daten eingehen, werden diese von der bekannten geothermischen Anomalie Landau genommen. Aus den Ergebnissen dieser Rechnung wird in der Studie folgende Schlußfolgerung gezogen: „Die geothermischen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland erlauben selbst für die günstigsten Lagerstätten noch keine heute wirtschaftlich konkurrenzfähige Nutzung der Erdwärme zur Elektrizitätserzeugung. Für die Zukunft wird einerseits wegen des Abwärmeproblems und andererseits wegen der großen erforderlichen Flächen (ca. 1 km 2/10 MW) ein volkswirtschaftlich nennenswerter Beitrag der Geothermie zur Elektrizitätserzeugung nicht zu erwarten sein." Im Hinblick auf diese Ergebnisse gibt die Bundesregierung der Nutzung der Erdwärme für die Erzeugung von Wärme zu Heizzwecken den Vorzug. Sie ist bemüht, die Voraussetzungen für diese Art der Erdwärmenutzung zu klären. Zu Frage B 73: Es trifft zu, daß eine Versuchsbohrung zur Nutzung der geothermischen Energie in Urach niedergebracht wird. Die Wahl von Urach als Standort für eine Versuchsbohrung ist im wesentlichen bedingt durch den zeitlichen Vorsprung, den dieses Projekt hinsichtlich der Projektorganisation hat, sowie vor allem durch die niedrigeren Bohrkosten im Vergleich zum Standort Landau. In Urach wird die für die Nutzung der Wärme aus heißem, trockenen Gestein wichtige Gesteinsformation, das sog. Kristallin, bereits in einer Tiefe von 1 500 m erwartet und nicht erst bei 3 000 m wie in Landau. Darüber hinaus konnte in Urach ein Projektpartner gefunden werden, der bereit ist, sich mit eigenen Mitteln an den Kosten der Versuchsbohrung zu beteiligen. Schließlich war für die Entscheidung zugunsten Urach auch noch maßgebend, daß der Antrag zur Durchführung dieses Projektes fristgerecht im Januar 1976 bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des Energieforschungsprogramms eingereicht werden konnte. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 74 und 75) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1976 18183* Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Stundung von Darlehen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auf Antrag zuzustimmen, soweit es sich um Studenten mit abgeschlossenem Studium handelt, die jedoch arbeitslos bzw. unverschuldet ohne Einkommen sind? Ist die Bundesregierung bereit, mir bis zum 1. August 1976 mitzuteilen, welche Lösung sie im Interesse der betroffenen Studenten gefunden hat? In dem Entwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, durch den die Bundesregierung 1974 vorgeschlagen hat, Ausbildungsförderung vermehrt in Form von Darlehen zu leisten, hat sie zugleich eine sozial ausgewogene Rückzahlungsregelung vorgeschlagen (vgl. BT-Drucks. 7/2098). Der Entwurf hat insoweit die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes gefunden. Der Darlehensnehmer ist danach zur Rückzahlung nur verpflichtet, soweit sein Einkommen die im Gesetz festgelegten, nach Familienstand und der Zahl unversorgter Kinder gestaffelten Freibeträge übersteigt. Diese Freibeträge entsprechen den Freibeträgen vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden in § 25 BAföG; seine Pflicht zur Rückzahlung des von ihm für seine eigene Ausbildung in Anspruch genommenen Darlehens beginnt danach erst bei einer Einkommenshöhe, bei der auch seine Eltern bzw. sein Ehegatte verpflichtet wären, aus ihrem Einkommen einen Betrag zu seiner Ausbildung zu leisten. Die Regelung in § 18 Abs. 4 BAföG hat folgenden Wortlaut: „(4) Zur Rückzahlung ist der Darlehensnehmer nur soweit verpflichtet, wie in einem Kalendermonat sein Einkommen den Betrag von 640 DM übersteigt. Der in Satz 1 bezeichnete Betrag erhöht sich für 1. den Ehegatten um 360 DM, 2. jedes Kind des Darlehensnehmers, das zu Beginn des in Satz 1 bezeichneten Monats a) das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, um 240 DM, b) das 15. Lebensjahr vollendet hat, um 320 DM, Die Beträge nach Satz 2 mindern sich um das Einkommen des Ehegatten und des Kindes. Der Darlehensnehmer hat das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 bis 3 geltend und glaubhaft zu machen. § 47 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend." Darlehensnehmer sind daher, solange sie nach Abschluß ihres Studiums kein Einkommen erzielen, zur Rückzahlung nicht verpflichtet. Sie sind durch die vorstehende förderungsrechtliche Sonderregelung wesentlich besser gestellt, als sie es nach den allgemein geltenden Stundungsbestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 1) wären. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 76): In welcher Höhe und in welcher Weise würde sich die Forderung der Entwicklungsländer auf der Unctad-Konferenz von Nairobi auf Annullierung ihrer Auslandsschulden für die Bundesrepublik Deutschland auswirken? Die Entwicklungsländer forderten auf der IV. Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD IV) ohne Einschränkung die Streichung der öffentlichen Auslandsschulden für die am wenigsten entwickelten Länder, für die Entwicklungsländer ohne direkten Zugang zum Meer und für die Inselländer, sofern diese Länder das beantragen würden. Die Bundesrepublik und andere Industrieländer hatten nicht die Absicht, auf diese Vorstellungen einzugehen. Die UNCTAD IV ist am 31. Mai 1976 beendet worden, ohne daß diese Forderung Eingang in eine Resolution gefunden hat. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 77) : Trifft es zu, daß in einem Gutachten des Bundesrechnungshofs erhebliche Mängel in der Verwaltung der deutschen Entwicklungshilfe festgestellt werden, und wenn ja, wie kann die Bundesregierung dann in einer als Zwischenbilanz ihrer bisherigen Tätgkeit bezeichneten Anzeige behaupten, die Mittel für die Entwicklungshilfe seien gut angelegt und sorgfältig kontrolliert worden? Der Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich am 13. März 1974 mit einer gutachtlichen Äußerung des Bundesrechnungshofs zur verwaltungsmäßigen Durchführung der bilateralen Technischen Hilfe vom Dezember 1973 befaßt und dabei einstimmig festgestellt, daß einige pauschale Formulierungen auf Einzelfällen beruhen, die auch ihrer Art nach verallgemeinernde Behauptungen nicht zu tragen vermögen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrechnungshof erklärt, er wolle keine Vorwürfe gegen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit erheben und bedauert, daß sein Gutachten als politisches Werkzeug benutzt wurde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, Sie dürfen nur fragen.


Rede von Jürgen W. Möllemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ja. Wissen Sie nicht, Herr Kollege, daß es naturgemäß etwas schwieriger ist, wenn eine Fraktion nur durch zwei Abgeordnete im Ausschuß vertreten ist, daß diese immer gleichzeitig anwesend sind?




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alfred Biehle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Möllemann, ich habe erwartet, daß Sie diese Frage stellen würden. Es war auch gar kein Vorwurf gegen Sie persönlich, denn ein einzelner kann immer einmal fehlen. Aber die FDP-Fraktion hat ja vier Kollegen zu benennen, zwei ordentliche Mitglieder und zwei Stellvertreter. Es war keiner von den vieren anwesend.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Ihre Erklärung, daß Sie dem MRCA-Projekt zustimmten, kam erst dann, als Sie in der Offentlichkeit Druck verspürten, weil die FDP bei dieser wichtigen Entscheidung nicht dabei war. Das sind die Realitäten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)