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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 253. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 17973 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts und zur Änderung der Krankenversicherung der Rentner (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz) — Drucksache 7/3336 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5449 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5365 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts) — Drucksache 7/3337 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5365 — Müller (Berlin) CDU/CSU 17973 D Biermann SPD 17975 A Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . . 17977 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . 17978 D Dr. Pirkl, Staatsminister des Freistaates Bayern 17980 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 17982 D Kratz SPD 17985 C Arendt, Bundesminister BMA . . . . 17987 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes — Drucksachen 7/4005, 7/3729 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Kunz (Berlin), Dr. Jaeger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Rechtspflege Drucksache 7/3116 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung — Drucksa- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 che 7/3649 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung terroristischer krimineller Vereinigungen — Drucksache 7/3661 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Strafverfolgung krimineller Vereinigungen — Drucksache 7/3734 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung terroristischer krimineller Vereinigungen — Drucksache 7/4004 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 7/5267 — Gnädinger SPD . . . . . . . . . . 17990 A Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . . 17993 D Kleinert FDP 17997 C Dr. Penner SPD . . . . . . . . . 17999 B Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 18001 B Pensky SPD 18004 A Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 18005 A Engelhard FDP 18007 A Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 18009 B Dürr SPD 18051 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . 18052 C, 18056 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 18055 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksache 7/5382 — Junghans SPD 18048 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes — Drucksache 7/5383 — Junghans SPD 18049 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts — Drucksache 7/5384 — Höcherl CDU/CSU 18049 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht — Fernunterrichtsschutzgesetz — Drucksache 7/5385 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 18051 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen — Drucksachen 7/3919, 7/3200 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksachen 7/5412, 7/5422 — Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 18058 A Thürk CDU/CSU 18061 B Kleinert FDP 18065 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 18067 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Zweiten Bericht zur Verbraucherpolitik — Drucksachen 7/4181, 7/5174 — Dr. Jens SPD . . . . . . . . . . . 18069 A Dr. Hammans CDU/CSU 18071 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 18073 D Frau Dr. Martiny SPD . . . . . . . 18075 D Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . . . 18078 B Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die Haushaltsjahre 1971 und 1972 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 7/1242, 7/2709, 7/5350 — Leicht CDU/CSU 18080 C Kulawig SPD 18082 C Hoppe FDP 18087 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . . 18088 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Fünftes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 7/5192 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 III Drucksache 7/5348 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5296 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 — Drucksache 7/5247 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5454 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5357 — Dr. Wernitz SPD . . . . . . . . . 18090 C Dr. Althammer CDU/CSU . . . . . . . 18091 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses — Drucksache 7/4889 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5453 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5145 — 18092 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Dr. Lenz (Bergstraße), Gerster (Mainz), und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39) — Drucksache 7/5307 — . . . 18093 C Fragestunde — Drucksache 7/5404 vom 18. 6. 1976 — Mitverantwortung der Bundesregierung an der Verwendung eines veunreinigten Impfstoffs zur Bekämpfung der marekschen Krankheit bei Geflügel sowie Schutz der durch die Verwendung dieses Impfstoffs in ihrer Existenz bedrohten Betriebe MdlAnfr A41 18.06.76 Drs 07/5404 Ey CDU/CSU MdlAnfr A42 18.06.76 Drs 07/5404 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 18012 C, 18013 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 18012 D, 18013, A, B Bezeichnung der Bundesländer als „Fußballmannschaft" durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt Moersch MdlAnfr A90 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Fuchs CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 18013 B, D, 18014 A ZusFr Dr. Fuchs CDU/CSU . . . . . . . 18013 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 18014 A In der Zeit vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 entstandene sowie vom 19. Juni bis 3. Oktober 1976 noch entstehende Kosten für Veröffentlichungen der Bundesregierung zur Darstellung (Propagierung) ihrer Politik MdlAnfr A91 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A92 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Althammer CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 18014 B, 18015 B, C, D, 18016 A,B,D, 18017 A,B,C,D, 18018 A,C,D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . . 18014 B, 18015 B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD 18016 A ZusFr Breidbach CDU/CSU 18016 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 18016 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18016 D ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 18017 A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 18017 C ZusFr Lenders SPD . . . . . . . . 18017 D ZusFr Dr. von Bülow SPD 18018 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 18018 C ZusFr Leicht CDU/CSU 18018 D Kosten und Auflagenhöhe der von der Bundesregierung vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 veröffentlichen Anzeigen und Beilagen in Zeitungen und Zeitschriften MdlAnfr A93 18.06.76 Drs 07/5404 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A94 18.06.76 Drs 07/5404 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 18019 A Auflagenhöhe der von der Bundesregierung für die Zeit vom 19. Juni bis 3. Oktober 1976 noch vorgesehenen Anzeigen und Beilagen in Zeitungen oder Zeitschriften MdlAnfr A 95 18.06.76 Drs 07/5404 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 18019 D, 18020 B, C, D, 18021 A, B, C, D, 18022 A, B ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 18020 B ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . . 18020 C ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 18020 D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . . 18021 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18021 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 18021 C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . . 18021 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 18022 A ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . . 18022 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 Angabe der zu Präsentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung aufgeforderten und mit Objekten beauftragten Werbeagenturen MdlAnfr A97 18.06.76 Drs 07/5404 Wohlrabe CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 18022 D, 18023 B, C, D, 18024 B, C, D, 18025 A, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . 18023 A, B ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . . 18023 C ZusFr Breidbach CDU/CSU . . . . . . 18023 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 18024 A ZusFr Wawrzik CDU/CSU . . . . . . . 18024 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 18024 C ZusFr Dr. von Bülow SPD . . . . . . 18024 D ZusFr Ey CDU/CSU 18024 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 18025 A ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 18025 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 18025 C Einsetzen eines 16seitigen hektographierten Katalogs der Veröffentlichungen des Bundespresseamts und der Bundesministerien im Rahmen der Parteiarbeit der SPD MdlAnfr A99 18.06.76 Drs 07/5404 Leicht CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 18025 D, 18026 B, C, D, 18027 A, B, C, 18028 A, C ZusFr Leicht CDU/CSU . . . . . . . . 18026 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) CDU/CSU . . 18026 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 18026 C ZusFr Dr. Sperling SPD 18026 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 18026 D, 18027 A ZusFr Dr. von Bülow SPD 18027 B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 18027 C ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 18027 D ;ZusFr 'Immer (Altenkirchen) SPD . . . 18028 B ZusFr Wawrzik CDU/CSU 18028 C Anzahl der nach dem Stand vom 19. Juni 1976 noch zur Verteilung bereitliegenden sowie Kosten der vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 angebotenen Broschüren Faltblätter, Druckschriften und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung MdlAnfr A102 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Pieser CDU/CSU MdlAnfr A103 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Pieser CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 18028 D, 18029 A, B, C, D, 18030 A, B, D, D ZusFr Frau Pieser CDU/CSU . . . . . . 18029 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . . 18029 B ZusFr Leicht CDU/CSU . . . . . . . . 18029 C ZusFr Sund SPD . . . . . . . . . . 18029 D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 18030 A ZusFr Egert SPD 18030 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18030 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 18030 C ZusFr Grobecker SPD . . . . . . . 18030 D Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 18031 A Aktuelle Stunde betr. Verwendung von Staatsgeldern für Anzeigen und Broschüren der Bundesregierung Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 18031 D Dr. von Bülow SPD . . . . . . . . 18033 A Hoppe FDP 18033 D Haehser, Parl Staatssekretär BMF 18035 A, 18044 C Dr. Althammer CDU/CSU 18036 B Esters SPD 18037 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 18038 C Gallus FDP 18039 D Frau Schlei, Parl. Staatssekretär BKA . 18040 D Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 18041 D Grobecker SPD 18043 B Haase (Kassel) CDU/CSU 18045 D Dr. Sperling SPD 18046 D Frau Funcke, Vizepräsident . . 18043 D, 18048 B Nächste Sitzung 18093 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 18095* A Anlage 2 Publikationen, die nach dem 18. Juni 1976 noch zur Verteilung bereitstehen . . . . 18096* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 17973 253. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25. 6. Dr. Ahrens ** 25. 6. Dr. Aigner * 25. 6. Alber ** 25. 6. Amrehn ** 25. 6. Dr. Arnold 25. 6. Dr. Artzinger * 25. 6. Dr. Bangemann * 24. 6. Behrendt * 25. 6. Frau von Bothmer ** 25. 6. Büchler (Hof) 25. 6. Büchner (Speyer) ** 25. 6. Prof. Dr. Burgbacher 24. 6. Christ 25. 6. Dr. Corterier 25. 6. Dr. Dregger 25. 6. Dreyer 2. 7. Engelsberger 25. 6. Entrup 25. 6. Fellermaier * 25. 6. Flämig * 25. 6. Frehsee * 25. 6. Dr. Früh * 24. 6. Gerlach (Emsland) * 25. 6. Härzschel 25. 6. Hansen 25. 6. von Hassel 25. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25. 6. Dr. Klepsch * 25. 6. Kroll-Schlüter 25. 6. Lautenschlager * 25. 6. Lemmrich ** 25. 6. Lücker * 25. 6. Memmel * 25. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 25. 6. Müller (Mülheim) * 25. 6. Mursch * 25. 6. Dr. Narjes 25. 6. Picard 25. 6. Rawe 25. 6. Richter ** 25. 6. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Schmidt (München) * 25. 6. Schmidt (Wattenscheid) 25. 6. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 25. 6. Dr. Schwörer * 25. 6. Seefeld * 25. 6. Seibert 25. 6. Spitzmüller 24. 6. Springorum * 25. 6. Dr. Starke (Franken) * 25. 6. Frau Stommel 25. 6. Strauß 25. 6. Suck * 25. 6. Frau Tübler 2. 7. Dr. Vohrer ** 25. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff * 25. 6. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Walz * 25. 6. Frau Dr. Wolf ** 25. 6. von Wrangel 2. 7. Wurbs 25. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 18096* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 Anlage 2 Publikationen, die nach dem 18. 6. 1976 noch zur Verteilung bereitstehen Ressort Art der Titel Auflage Publikation 1. AA Broschüre Materialien zur Außenpolitik (8 Publikationen) 1 400 000 Sonstige Buch Außenpolitik „Im Dienst von Frieden und Sicherheit" 50 000 1 450 000 2. BMI Broschüre Verfassungsschutzbericht '74 80 000 Broschüre Werner Maihofer-Ansprachen und Reden '74/75 5 000 Broschüre Wegweiser für Heimkehrer 7 000 Broschüre Dienstrechtsreform 10 000 Sonstiges Informationsdienst Innere Sicherheit 4 000 Broschüre Bundesministerium des Innern 15 000 Broschüre Bundeskriminalamt 20 000 Broschüre Menschen unserer Zeit 500 Broschüre 3. Sportbericht der BR 55 000 196 500 3. BMJ Broschüre Ehe- und Familienrecht 1 230 000 Faltblatt Merkblatt zum § 218 100 000 Faltblatt Reiseveranstaltervertrag 50 000 Sonstige Opferentschädigung 20 000 Broschüre Der neue Strafvollzug 280 000 Broschüre Mehr Rechtsschutz für den Bürger 100 000 Faltblatt Reform des Ehe- und Familienrechts 56 000 Sonstige Verbraucherschutz 15 000 Sonstige Reform des Ehe- und Familienrechts 1 500 Sonstige Mit 18 volljährig 2 500 1 855 000 4. BMF Broschüre Der Bundeshaushalt — Unser Geld 150 000 Broschüre Körperschaftsteuerreform 300 000 Broschüre Reden und Interviews Bd. IV 10 000 Broschüre Probleme und Lösungsmöglichkeiten einer Bodenwertzuwachsbesteuerung 4 000 Broschüre Das Haushaltsdefizit im Aufschwung abbauen 15 000 Broschüre Unsere Steuern von A bis Z 53 000 Broschüre Gute Fahrt mit dem Zoll 200 000 Broschüre Die Dienste der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 1 000 Broschüre Chronik der Finanz- und Währungspolitik '75 40 000 Faltblatt Zur Finanzpolitik der BR gibt es keine Alternative 340 000 1 113 000 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 18097* Ressort Art der Titel Auflage Publikation 5. BMWi Broschüre Leistung in Zahlen '75 100 000 Broschüre Mittelstand-Leistung und Wettbewerb 150 000 Broschüre Reden zur Wirtschaftspolitik V 30 000 Broschüre Der wirtschaftspolitische Kurs der BR 140 000 Broschüre Regionalpolitik 60 000 480 000 6. BML Faltblatt Soziale Sicherheit Betriebliche Investitionen Wohnhaus-Förderung 30 000 Bergbauern-Förderung Nebenerwerb-Förderung Faltblatt Soziale Sicherheit 20 000 Betriebs-Investitionen 20 000 Faltblatt Wohnhausförderung 20 000 Sonstige Bundesnaturschutzgesetz 30 000 Sonstige Leistungsbilanz 5 000 125 000 7. BMA Broschüre Mitbestimmung 300 000 Broschüre Unsere soziale Sicherung 500 000 Broschüre Jugendarbeitsschutz 100 000 Broschüre Arbeitsstättenverordnung 50 000 Broschüre Soziale Sicherung — Ein ganzes Leben lang 50 000 Faltblatt Jugendarbeitsschutz 560 000 Faltblatt Vertrauen in die Rentenversicherung 500 000 Faltblatt Das Netz der sozialen Sicherheit 1 Mio. Sonstige Schülerarbeitsheft über die Sozialpolitik 850 000 Sonstige Buch über die soziale Sicherung 50 000 Broschüre Mitbestimmung 29 000 Broschüre Sozialgesetzbuch 41 072 Broschüre Arbeitsförderungsgesetz 39 648 Broschüre Unsere soziale Sicherung 150 000 4 219 720 8. BMJFG Broschüre Sozialhilfe 60 000 Broschüre Für uns 5 000 Broschüre Bericht über Auswertung des KHG 2 000 Broschüre Große Anfrage „Krebsforschung" 2 000 Broschüre Gesundheitsbilanz 1 000 Faltblatt Naturheilmittel 15 000 Broschüre Wir tun was für Sie 150 000 Broschüre Adoptionsvermittlung 50 000 285 000 18098* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 Ressort Art der Titel Auflage Publikation 9. BMV Broschüre Info-Broschüre für alle Verkehrsbereiche 1 000 000 Broschüre Argumentationsbroschüre zur Verkehrspolitik 120 000 1 120 000 10. BMBau Broschüre Städtebaubericht Nachdruck 5 000 Faltblatt Wie hilft der Staat beim Bauen 100 000 Faltblatt Neues Wohnen in alten Häusern 100 000 Broschüre Wohnen in der Bundesrepublik 7 000 Faltblatt Wie hilft der Staat beim Bauen 50 000 262 000 11. BMB Fehlanzeige — — 12. BMFT Broschüre Forschung und Technologie für eine modernen Volkswirtschaft 75 000 Sonstige Maternseite „Forschung und Technik im Dienste der Gesundheit" 700 000 Sonstige Maternseite „Drittes Datenverarbeitungsprogramm" 700 000 Broschüre Forschung und Innovationen 15 000 Broschüre Schaffung menschengerechter Arbeitsbedingungen 10 000 Broschüre Damit die Arbeit menschlicher wird 50 000 Faltblatt Forschung aktuell 80 000 1 630 000 13. BMBW Broschüre Arbeiterkinder im Bildungssystem 40 000 Faltblatt Zwischenbilanz Gesamtschule 50 000 Broschüre Lehrlingszeitung 50 000 Broschüre Weiterbildung — Chance für Arbeitnehmer 20 000 160 000 14. BMZ Broschüre Politik der Partner 43 000 Broschüre Jahresbericht der BR '75 Auszug BMZ 20 000 Broschüre Entwicklungspolitik Materialien 4. Ausgaben 60 000 Broschüren Spiegel der Presse (9 Ausgaben) 67 500 Sonstige Zeitung „Weltblick" Nr. 4/76 700 000 Broschüre Journalistenpreis „Entwicklungspolitik '75" 10 000 Broschüre Durch Partnerschaft Probleme lösen 125 000 Broschüre Die neue wirtschaftliche Entspannung 15 000 Broschüre Entwicklungsprojekte 6 000 Sonstige Zeitung „Weltblick" Nr. 3/76 20 000 Sonstige Plakatreihe (6 Motive) Entwicklungspolitik 5 000 1 071 500 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 18099* Ressort Art der Titel Auflage Publikation 15. BMVg Broschüre Gebrauchsanweisung für die BW 350 000 Broschüre NATO — Tatsachen und Dokumente 7 000 Sonstige Kurzfassung Weißbuch 10 000 Sonstige Sicherheit und Entspannung (Auszug aus Weißbuch) 10 000 Sonstige Schrift über Bundeswehrverwaltung 10 000 Sonstige Thesen zur Sicherheitspolitik 30 000 Broschüre Weißbuch 75/76 15 000 Broschüre Verteidigung und Entspannungs-Sicherheit 5 000 Broschüre NATO-Handbuch 4 000 Sonstige Rede BM Leber vom 15. 1. 1976 500 441 500 16. BPA Broschüren Frag mal 408 500 Broschüre 109 Tips für die Frau 103 000 Broschüre Die deutsch-polnischen Vereinbarungen 50 000 Broschüre Jahresbericht der Bundesregierung '75 32 000 Broschüre Dokumentation zur Entspannungspolitik 24 000 Broschüre Tips für Arbeitnehmer 189 600 Broschüre Arbeitsbericht '76 13 500 Broschüre Vor neuen Herausforderungen 400 Broschüre Bonner Almanach 7 500 Broschüre Wohngeld '76 321 000 Broschüre Grundlagenvertrag vor dem BVG 540 Broschüre Grundwerte des sozialen Staatswesens 1 500 Broschüre Ethos und Recht in Staat und Gesellschaft 50 000 Broschüre Unser neues Mietrecht 459 000 Broschüre Tätigkeitsbericht der Bundesregierung 100 000 Faltblatt Leistung verdient Vertrauen 300 000 Faltblatt Deutschlandpolitik 75 000 2 135 540
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Thürk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In den letzten Jahren ist das Wort „Verbraucherschutz" zum Schlagwort geworden. Auf diesem Gebiet haben sich, glaube ich, auch wohl mehr Unberufene als Berufene getummelt. Gleichwohl muß festgestellt werden, daß die Entwicklung in unserer hochtechnisierten und rationalisierten Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Freiheitsraum, den unsere Gesellschaftsordnung dem einzelnen Bürger gewährt, zur Übertreibung und zur Ausnutzung von Rechten geführt haben, die weder Rechtsprechung noch Gesetzgebung hinnehmen konnten. Dabei ist das Gebiet, auf dem Verbraucherschutz gewährt werden muß, unendlich weit. Schritt für Schritt wurde in der Vergangenheit durch die Gerichte und durch das Parlament ein immer umfassenderer Rechtsschutz für den einzelnen Verbraucher aufgebaut.
    Das heute hier vorliegende Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur ein allerdings wichtiger Teil in diesem Mosaik. Die Entwicklung wird weitergehen. Wir werden mit weiteren Gesetzen zum Verbraucherschutz rechnen können.
    Die CDU/CSU kann auf eine ununterbrochene Reihe von Initiativen zum Verbraucherschutz zurückblikken. Ich will diese hier im einzelnen nicht aufzählen. Sie sind bei der Einbringungsrede zur Genüge dargelegt worden. Aus der letzten Zeit möchte ich von unseren Initiativen nur ganz kurz noch den Beurkundungszwang beim Grundstückserwerb, die Gerichtsstandvereinbarung und die Haustürgeschäfte erwähnen.
    Auch das vorliegende Gesetz ist weitgehend auf die Initiative der CDU/CSU zurückzuführen. Es bedurfte der Initiative des damaligen bayerischen Staatsministers der Justiz, Dr. Held, um beim Bundesjustizministerium zu erreichen, daß eine Kommission zur Beratung eines Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen eingesetzt wurde.

    (Dr. Penner [SPD] : Der Widerstand des BJM mußte gebrochen werden!)

    — Ja, das kann man beinahe so sagen, nachdem man zumindest die Ausführungen gehört hat, die Herr Jahn bei der Einbringung hier gemacht hat, Herr Penner. Damals waren Sie, glaube ich, nicht hier. Das war 1970. Etwa zur gleichen Zeit wurde auch eine Kommission in der CDU eingesetzt. Beide Kommissionen arbeiteten auf dasselbe Ziel hin. Wegen der umfangreichen Rechtsprechung zu den AGB war es nicht verwunderlich, daß die beiden Entwürfe in ihren Verbotskatalogen jedenfalls nicht weit voneinander entfernt waren. Jedoch im systematischen Aufbau und vor allen Dingen in den verfahrensrechtlichen Bestimmungen waren wie auch sonst in der Einzelgestaltung erhebliche Unterschiede festzustellen.
    Im Mittelpunkt steht in sämtlichen Entwürfen und auch in der heutigen Vorlage für das Plenum die Generalklausel. Angelpunkt der Beurteilung der AGB ist die Formulierung in § 9, nach der Bestimmungen, „wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen", unwirksam sind. Die Regierung hatte ursprünglich gefordert, daß die Generalklausel einen angemessenen Ausgleich der vertraglichen Leistungen bieten müsse. Glücklicherweise ist sie von dieser unrealistischen Forderung im Verlauf der Beratungen abgerückt. Wir freuen uns über diese Einsicht, Herr Minister.
    Das Wirtschaftsleben bringt es oftmals mit sich, daß Vertragsleistungen aus besonderen Gründen keinen echten wirtschaftlichen Gleichwert darstellen. Häufig spielen Motive, die außerhalb des Vertrages liegen, für eine Vertragspartei die größere Rolle. Deshalb muß, wenn man eine Benachteiligung eines



    Thürk
    Partners feststellen will, dies unter Berücksichtigung aller Umstände auch ohne enge Wertmaßstäbe unternommen werden. Wichtigster Gesichtspunkt für die Opposition ist hierbei, daß die Generalklausel auf alle Verträge auch im öffentlich-rechtlichen Bereich früher oder später Auswirkungen haben und damit die Rechtsentwicklung im weitesten Umfang beeinflussen wird.
    An die Generalklausel des § 9 schließt sich in den §§ 10 und 11 sodann je ein Klauselkatalog an, und zwar einmal mit Wertungsmöglichkeit, einmal ohne Wertungsmöglichkeit. Der Rechtsausschuß ist damit den Vorstellungen der Bundesregierung gefolgt, während die Opposition es lieber gesehen hätte, wenn die einzelnen Klauseln nach sachlichen Zusammenhängen geordnet worden wären. Die Opposition glaubt, daß dies für die Praxis einfacher und übersichtlicher gewesen wäre.
    Beide Gesetzentwürfe gingen davon aus, daß im Einzelfall an sich unzulässige AGB doch wirksam sein können, wenn für sie mit Rücksicht auf das Vertragsverhältnis ein besonderer Grund vorliegt. Ob zum Beispiel die Frist zur Lieferung unangemessen lang ist, ob für einen Rücktritt vom Vertrag ein rechtfertigender Grund vorliegt, ob eine Nutzungsentschädigung unangemessen hoch ist, entscheidet sich häufig nur nach den besonderen Gesichtspunkten des Einzelfalls.
    Dagegen hat der Ausschuß eine Reihe von Klauseln im § 11 festgelegt, die ohne Rücksicht auf das Vertragsverhältnis und ohne Rücksicht auf die Motivation der Parteien in jedem Fall unwirksam sein müssen. Nur beispielsweise seien das einseitige Recht kurzfristiger Preiserhöhungen, die Vereinbarung pauschalierter Schadenersatzansprüche, der Ausschluß der Haftung für den Erfüllungsgehilfen, der Ausschluß oder die Beschränkung der Gewährleistung bei Sachmängeln, der Ausschluß der Haftung für fehlende zugesicherte Eigenschaften genannt; es gibt vieles mehr.
    Lassen Sie mich noch auf wenige Beispiele kurz eingehen. Viel Diskussion hat es um die Schriftformklausel gegeben. Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, daß in AGB nicht gefordert werden dürfe, daß mündliche Nebenabreden nachträglich schriftlich bestätigt werden müssen. Umgekehrt hatte der CDU/CSU-Entwurf gefordert, daß mündliche Nebenabreden nur Wirksamkeit haben können, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Wegen des Gebotes der Rechtssicherheit hätte dem Vorschlag der Opposition entsprochen werden müssen. Gleichwohl wären Fälle denkbar gewesen, in denen mündliche Zusicherungen wahllos abgegeben würden mit dem Hintergedanken, daß eine schriftliche Bestätigung doch nicht erfolgen werde und deshalb die Zusicherung wirkungslos bleiben würde. Deshalb wurden beide Vorschläge nicht aufgenommen, sondern es beim derzeitigen Rechtszustand belassen. Es kann also in AGB die Schriftform vereinfacht werden. Wer sodann mündliche Nebenabreden behauptet, muß dieses beweisen. Die Gerichte werden im Einzelfall prüfen, ob die Gebote von Treu und Glauben verletzt sind.
    Diskussionen hat es auch um die Frage gegeben, ob die Haftung für den Erfüllungsgehilfen in AGB ausgeschlossen werden kann. Obwohl der Ausschuß nicht verkannt hat, daß auf manche Wirtschaftszweige außerordentliche Belastungen zukommen können, war doch die ganz überwiegende Meinung dahin festzustellen, daß man den AGB-Verwendern die Verantwortung aufbürden müsse, weil eventuelle vertragswidrige Handlungen in ihrem Bereich liegen und von ihnen leichter verfolgt werden können als von den außenstehenden Verbrauchern.
    Nun ein wesentlicher weiterer Punkt: der Einbeziehungsvertrag! Die besondere Gefährlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt in dem Umfang begründet, daß sie Vertragsbestandteil werden, ohne daß in der Regel der Verbraucher sie bewußt aufnimmt. Deshalb wird vom Individualvertrag, der die Einbeziehung der AGB in das Vertragsverhältnis bringt, dreierlei gefordert, daß nämlich erstens der AGB-Verwender ausdrücklich oder durch deutlichen Aushang bei Vertragsschluß auf die beabsichtigte Verwendung der AGB hinweist, zweitens, daß die andere Vertragspartei die tatsächliche Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu nehmen, und drittens, daß sich ergibt, daß der Kunde mit der Einbeziehung der AGB einverstanden ist. Immer aber wird die Bestimmung im Einzelvertrag, im Individualvertrag, Vorrang haben. Unklarheiten bei der Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders. Wenn AGB überraschende Bestimmungen beinhalten, mit denen man normal nicht zu rechnen braucht, werden sie nicht Bestandteil.
    Obwohl die Opposition bestrebt war, möglichst alle AGB in den Gesetzesbereich einzubeziehen, konnte sie sich der Erkenntnis nicht verschließen, daß für bestimmte Bereiche Ausnahmen zugelassen werden müssen. Dies trifft — Frau Kollegin Däubler-Gmelin hat es schon erwähnt — für den Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen, für die Personenbeförderungsunternehmen, für Eisenbahntarife, für Verträge nach der Verdingungsordnung für Bauordnungen (VOB) und für Versicherungsverträge zu, allerdings in ganz unterschiedlichem Umfang, meist nur bezüglich einzelner Vorschriften. Wir haben dies so eng gefaßt, wie es uns nur möglich war, um den Ausnahmenkatalog klein zu halten.
    Erwähnt werden müssen in diesem Zusammenhang auch Leistungen der Lotterieunternehmen, da hier bei Übernahme der vollen Haftung nicht die Gesellschaft, sondern der Kreis der am Spiel Beteiligten betroffen wäre. Dies gilt insbesondere für die Ausspielungen in Toto- und Lottogesellschaften.
    Beim persönlichen Ausnahmebereich stehen die Kaufleute im Mittelpunkt der Betrachtung. Richtig ist, daß der Wirtschaftsverkehr seine eigenen Gesetze kennt. Rationalisierung, Schnelligkeit des Warenverkehrs und Kostendruck machen es im Wirtschaftsverkehr notwendig, gewisse Rechte zu beschneiden, wenn der kaufmännische Verkehr nicht gelähmt werden soll. Auch im geltenden Recht kennen wir bereits eine Reihe von Regelungen, die den kaufmännischen Verkehr unter härtere Anforderungen stellen. Als Konsequenz dieser Überlegungen



    Thürk
    wurde beschlossen, lediglich die Generalklausel auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Kaufmann im Bereich seines Handelsgewerbes angewandt werden, Anwendung finden zu lassen. Wenn allerdings im Rahmen der Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Bereich Klauseln berührt werden, die im § 11 aufgeführt sind, so hindert dies nicht, unter Berücksichtigung der Usancen des Handelsgewerbes zur eventuellen Unwirksamkeit der AGB zu gelangen.
    Gestatten Sie mir nun an dieser Stelle einen Hinweis auf den von uns eingebrachten und zurückgezogenen Antrag auf Drucksache 7/5469. Der Hinweis auf § 10 in § 24 ist in diesem Zusammenhang verfehlt. Denn § 10 mit seinem Gebot, einzelne Klauseln unter Berücksichtigung der jeweiligen tatsächlichen Um stände, besonderen Gegebenheiten und persönlichen Ausgestaltungen des Vertragswerkes anzuwenden, ist nichts anderes als eine Aufzählung von Beispielsfällen des § 9, nämlich der Generalklausel. Insoweit wäre es nur logisch, den Hinweis auf § 10 zu streichen. Sowohl in § 9 als auch in § 10 muß also gewürdigt werden, daß im Verkehr zwischen Kaufleuten andere Gewohnheiten und Gebräuche gelten als zwischen Kaufleuten und Endverbrauchern.
    Wenn wir gleichwohl nach Rücksprache mit den Kollegen aus den Koalitionsfraktionen diesen Antrag zurückgezogen haben, so deswegen, weil möglicherweise diesen juristischen Gedankengängen in der Wirtschaft nicht gefolgt werden könnte oder die Rechtsprechung dies anders auslegen könnte. Deshalb sind wir bei dem beschlossenen Text geblieben.
    Der Rechtsausschuß hat mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschlossen, daß für die Erhebung der Klage auf Unwirksamkeitserklärung von AGB das Oberlandesgericht zuständig sein soll. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes in Zivilsachen ist unüblich und durchbricht die Regel der gerichtlichen Zuständigkeiten. Hierzu besteht keinerlei Bedürfnis. Die Opposition sieht darin eine Erschwerung des Verfahrens und eine unnötige Komplizierung, gleichzeitig auch eine Abwertung der landesgerichtlichen Rechtsprechung. Im einzelnen will ich dazu noch etwas sagen.
    Durch diese ungewöhnliche Zuständigkeitsregelung ist auch bedingt, daß im Gegensatz zu sonstigen zivilrechtlichen Verfahren keine zweite Tatsacheninstanz gegeben ist. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes gibt es nämlich nur noch die Revision beim Bundesgerichtshof. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist dadurch nicht erreicht. Vielmehr werden die Oberlandesgerichte mit einer Fülle von Verfahren über AGB überzogen werden, die sonst vom Landgericht bearbeitet und nur in geringer Zahl die Berufungsinstanz beschäftigen würden. Statt die obergerichtliche Rechtsprechung zu entlasten und für Grundsatzentscheidungen frei zu halten, wird hier genau das Gegenteil bewirkt.
    Im Gegensatz zum Entwurf der CDU/CSU hat die Regierungskoalition durchgesetzt, daß einzelne Bürger nicht mehr in der Lage sind, selbst auf Unwirksamkeit von AGB zu klagen. Der Bürger, der derartige Beanstandungen hat, muß also Mitglied eines Verbandes werden, der für ihn die Klage erheben kann, aber nicht muß. Wir halten dies für nicht gut. Der einzelne Bürger hat also nur die Möglichkeit, im konkreten Einzelfall, wenn er wirklich betroffen ist, selbst Klage in seiner Sache zu erheben. Die allgemeine Klage steht lediglich den Verbraucherverbänden, Verbänden zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und den Industrie- und Handelskammern zu.
    Die Opposition hat gefordert, daß die Zulassung von Verbraucherverbänden zu dem sehr einschneidenden Recht, eine Popularklgae zu erheben, also eine Klage, ohne selbst betroffen zu sein, von einer Genehmigung der obersten Landesbehörde abhängig gemacht wird. Maßgebliche Kriterien — und wir bedauern, daß sich die Regierungskoalition da nicht anschließen konnte — sollten die Sachkunde und die Zuverlässigkeit der Verbände sein. Dies wurde abgelehnt. Wir bedauern das sehr, da nunmehr auf diesem Gebiet ein Wildwuchs entstehen kann, der die Wirtschaft in unnötige sinnwidrige Prozesse verstricken kann, die, selbst wenn sie gewonnen würden, über Jahre hinweg die Einrichtungen größerer Rechtsabteilungen notwendig machen. Wenn privaten Verbänden solche weitreichenden Sonderbefugnisse vom Gesetzgeber zugebilligt werden —Herr Justizminister, dies würden wir gern künftig auch in anderen Fällen gewahrt wissen wollen —, müssen sie sich der damit verbundenen Verantwortung stellen und ihre Überwachung durch oberste Landesbehörden hinnehmen. Es ist ein Prinzip: Wer besondere Rechte haben will, muß besondere Pflichten übernehmen. Dies scheint uns recht und billig zu sein.
    Ohne Zweifel wird das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Neugestaltung im zivilrechtlichen Bereich bringen. Der Grundsatz von Treu und Glauben wird hier in besonderer Weise ausgeprägt werden. Neue Mittel zur Durchsetzung sind der Bevölkerung an die Hand gegeben.
    Die Opposition hat durch ihre eigenen Initiativen genügend bewiesen, daß sie stark daran interessiert ist, daß dieser Bereich geregelt wird. Sie bedauert deshalb sehr, daß in den Beratungen des Rechtsausschusses einige wesentliche Mängel nicht beseitigt werden konnten, weil die Regierungsparteien nicht bereit waren, den Argumenten der Opposition zu folgen. Nach sorgfältigem Abwägen der Vorzüge und der Mängel der neuen gesetzlichen Regelungen war die Opposition aber der Meinung, daß auch die unbefriedigenden Regelungen um des größeren Interesses des Verbraucherschutzes willen hingenommen werden sollen. Die Rechtsprechung in den nächsten Jahren wird uns zeigen, an welchen Stellen wir durch eine Novellierung Verbesserungen anbringen müssen, Übertreibungen verhindern können und den Schutz des Verbrauchers in Einzelfall besser ausgestalten können.
    Als besonders bedauerlich empfindet es die Opposition, daß der Gesetzgeber zwar materiell die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt, das Verfah-



    Thürk
    ren aber in einer Form ausgestaltet, die die Durchsetzung der materiellen Bestimmungen in der Praxis erschwert. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß es ungünstig ist, die Oberlandesgerichte mit dieser Materie erstinstanzlich zu befassen. Die Landgerichte sind sowohl von der Struktur wie von der Qualität her — ich würde es bedauern, wenn dies in Zukunft irgendwie in Frage gestellt werden sollte — in vollem Umfang geeignet, die hier anstehenden Fragen ordnungsgemäß zu lösen.

    (Dr. Penner [SPD] : Rechtsfragen!)

    — Herr Kollege Penner, ich glaube, daß Landgerichte auch zur Lösung von Rechtsproblemen tagtäglich geeignet sind und daß hier auch tatsächliche Fragen, nämlich in bezug auf die Ausgestaltung des einzelnen Vertragswerks, in Bezug genommen und abgewogen werden müssen. Gerade dies wird ja im Bereich des § 10 notwendig sein. Insofern kann man nicht sagen, es seien ausschließlich Rechtsfragen, und nur diese seien an dieser Stelle zu beantworten.

    (Dr. Penner [SPD] : Die Dauer des Verfahrens!)

    — Das ist natürlich etwas anderes. Dann könnte das Landgericht in den Fällen, wo ausschließlich Rechtsfragen zur Diskussion stehen, ohne weiteres die Sprungrevision zulassen; dann hätten Sie genau denselben Erfolg, wenn Sie dies wollen.
    Die Landgerichte müssen Fragen auch bei anderen zivilrechtlichen Prozessen lösen, die rechtlich wesentlich schwieriger gelagert sein können. Wenn die Regierungsparteien glauben, durch derartige Verfahrensregelungen nach außen bekunden zu können, welchen Stellenwert sie dem Verbraucherschutz beimessen, so scheint mir dies hier jedenfalls ein untauglicher Versuch zu sein.
    Auch wird den Parteien die zweite Tatsacheninstanz genommen, die in allen zivilrechtlichen Verfahren Bedeutung hat. Auch der Kreis der Anwälte, der für diese Verfahren zugelassen ist, wird entsprechend kleiner.
    Einen besonderen Punkt möchte möchte ich hier noch kurz anschneiden. Besonders nachteilig wird sich der außerordentlich hohe Streitwert auswirken, den die Regierung vorgesehen hat und dem der Rechtsausschuß gefolgt ist. Beim Verbot von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu erwarten, daß eine Fülle von Komplikationen in einzelnen Branchen und Betrieben auftreten wird, die weitgehende Kosten verursacht. Verbraucherschutz kostet Geld. Wir können uns dadurch nicht zurückschrecken lassen. Wenn es sich aber dahin auswirkt, daß die auf das einzelne Produkt verteilte Kostenbelastung beim Streitwert zusammengerechnet wird, können sich leicht Millionenbeträge als Streitwert ergeben.
    Die Bundesregierung hat die Streitwertobergrenze auf 500 000 DM bemessen. Der Opposition scheint dies viel zu hoch zu sein. Bei einem Streitwert von 500 000 DM ergibt sich nach der neuen Gebührenordnung, Herr Bundesjustizminister, für die Regelgebühren in der ersten Instanz ein Betrag von 33 819 DM — ich habe mir die Mühe gemacht,
    es einmal nachzusehen — und in der nächsten Instanz ein Betrag von 45 067 DM.
    Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher oder andere Verbraucherverbände mit ihrem schmalen Jahresetat, der im wesentlichen auf öffentlichen Zuschüssen beruht, pro Jahr nur wenige Verfahren einleiten können, weil sie nicht das Geld für die Gerichtskosten aufzubringen vermögen — von den anderen Aufgaben ganz zu schweigen. Um einen wirkungsvollen Rechtsschutz des Verbrauchers zu gewährleisten, hat die Opposition daher in Übereinstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher als höchstmögliche Grenze des Streitwerts 200 000 DM vorgeschlagen.
    Wenn die Popularklage nur von Verbänden erhoben werden kann, so hat dies zweifellos die Wirkung, daß weniger Prozesse anhängig gemacht werden. Andererseits aber ist der Rechtsschutz für den einzelnen Bürger als Individuum geringer, weil er selbst, insbesondere im Bereich von Dauerschuldverhältnissen und Wiederkehrschuldverhältnissen, nicht die Möglichkeit hat, grundsätzlich die Unwirksamkeit bestimmter Klauseln feststellen zu lassen. Zwar finden die allgemeinen Vorschriften der Zivilprozeßordnung nach dem Willen des Rechtsausschusses weiterhin Anwendung. Der Bürger ist also in der Lage, durch Erhebung einer Feststellungsklage für derartige Dauerschuldverhältnisse sein Recht im wesentlichen durchzusetzen. Es ist ihm aber nicht möglich, mit Wirkung für andere, für die er ein Interesse hat, aufzutreten, dieselbe Wirkung zu erzielen.
    Wenn ein Rechtsschutz allgemein wirksam sein soll, müssen die Ausnahmeregelungen so gering wie möglich sein. Für ein zivilrechtlich ausgerichtetes Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es keine Möglichkeit, auf öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse einzuwirken. Bedauerliche Folge könnte sein, daß wir besser ausgestattete Privatrechtsverhältnisse als öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse erhalten. Es muß die Forderung an den Verordnungsgeber erhoben werden, im Rahmen dieses Gesetzes schnellstmöglich in seinem Bereich nachzuziehen.
    Insgesamt kann man sagen, daß das AGB-Gesetz, hätten die Regierungsparteien den Vorschlägen der Opposition etwas mehr Aufmerksamkeit gezollt, besser sein könnte. Die Mängel des Gesetzes sind aber nicht so, daß wir den Verbraucherschutz schlechthin in Frage stellen und zum Gesetz nein sagen könnten.
    Über die aufgeführten Beanstandungen und Mängel hinweg muß die Auswirkung gesehen werden, daß in Zukunft der Vertragsinhalt insgesamt, d. h. also einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Verbraucher bei Vertragsschluß bewußt gemacht wird. Dadurch wird er geschützt vor der Übermacht des Vertragsverwenders bzw. vor der Unmöglichkeit, zu einem bestimmten Kaufabschluß zu kommen, wenn er sich nicht den Bedingungen ganzer Branchen unterwirft.

    Thürk
    Auf der anderen Seite hat die Opposition sehr wohl bedacht, daß der Verbraucherschutz Geld kostet und daß jede weitergehende Regelung über die Kostenerhöhung des Einzelprodukts wieder auf den Verbraucher zurückschlägt. Infolgedessen mußten die Regelungen, die vorgeschlagen wurden, in einem solchen Bereich bleiben, daß sie nicht hinterher zum Schaden des Verbrauchers ausschlagen konnten.
    Den Verbraucherverbänden wird in Zukunft eine große Verantwortung auferlegt werden. Genauso aber auch werden die Verbände für die Förderung der Wirtschaft und die Kammern ihre Aufgabe darin sehen müssen, den Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überwachen, zu kontrollieren und bei Mißständen einzugreifen.
    Die Opposition hat sorgsam darauf geachtet, daß der Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht angetastet wurde. Das Gesetz soll lediglich Mißstände und einzelne Mißbräuche, wie sie einfach nicht hinwegzudenken sind, verhindern helfen. Wir glauben, daß dies trotz gewisser Abstriche möglich ist, und sind deshalb froh, daß heute ein Meilenstein auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes gesetzt werden konnte. Es liegt nunmehr in der Hand der Verbände, aber auch der Gerichte, etwas Gutes aus diesem Gesetz für die Praxis und den Verbraucher zu machen.
    Es ist mir an dieser Stelle ein Bedürfnis, den Mitgliedern und Mitarbeitern des Rechtsausschusses, der Bundesregierung, aber auch bei den Fraktionen unseren herzlichen Dank für das zu sagen, was sie an zusätzlicher Arbeit hier geleistet haben.
    Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kleinert.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Mit einem so dicken Manuskript! Das sind wir bei Ihnen gar nicht gewohnt!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Lenz, ich habe hier nur den Bericht des Ausschusses. Es handelt sich keineswegs um ein Manuskript, wie Sie zu befürchten scheinen. Es wäre hier auch besonders wenig erforderlich und angebracht, weil wir uns ja doch, wie sich bei den Beratungen etwas deutlicher als heute gezeigt hat, sehr weitgehend in dem Anliegen einig gewesen sind und auch in den Möglichkeiten zur Lösung. Deshalb haben wir zum Schluß auch eine Lösung gefunden, die die Opposition jedenfalls mittragen will.
    Herr Thürk hatte, wie ich meine, doch etliche Mühe, eine solche Liste der Beanstandungen zusammenzustellen, wie er sie hier vorgetragen hat, um die Opposition noch etwas absetzen und einen Tadel zu ermöglichen.

    (Zuruf des Abg. Thürk [CDU/CSU])

    Auf einige wenige Einzelheiten Herr Thürk, möchte ich dann gleich noch einmal eingehen.
    Vorab ist es wichtig, wiederum ganz gemeinsam festzustellen, daß wir alle den Verbraucher schützen wollen und daß auch alle Beteiligten aus allen Fraktionen das Spannungsverhältnis gesehen haben — Frau Däubler-Gmelin hat darauf genauso hingewiesen wie Herr Thürk —, das darin besteht, daß Verbraucherschutz auch Geld kostet und letzten Endes dieses Geld, wenn nicht eine ganz besondere Marktlage vorliegt, vom Verbraucher zu zahlen sein wird. Daher hatten wir hier also die doppelte Verantwortung, einerseits etwas Wirksames zu gestalten, andererseits aber die notwendigen Rationalisierungsvorteile im Massengeschäft nicht durch zu einengende Bestimmungen zu stören, was mit Sicherheit — das wiederhole ich mit Absicht noch einmal wiederum zu Lasten des Verbrauchers gegangen wäre.
    Wir haben nach den verschiedenen Entwürfen schließlich eine Generalklausel gefunden, deren Vorgeschichte zum Teil etwas dramatisch geschildert worden ist. Sie haben sich auf Zuruf, Herr Thürk, noch dazu bringen lassen, zu sagen, der Justizminister habe gezwungen werden müssen, tätig zu werden. Diese Unterhaltung kann ich mir in diesem Zusammenhang nicht so recht vorstellen. Wir wissen, was der Bundesjustizminister — der jetzige und sein Vorgänger im Amt — alles unternommen haben. Wir kennen auch den Bericht der Kommission, der wohl nicht zufällig eine erhebliche Ähnlichkeit mit ihrem schließlich vorgelegten Vorschlag aufweist. Mehr will ich hierzu nicht sagen.
    Die Generalklausel steht am Anfang der Regelung. Es ist sehr schwierig, die Vielfalt in eine solche Generalklausel zu bringen. Es ist andererseits aber nach unseren Überlegungen auch nicht ohne eine solche auszukommen, weil es noch ungleich schwieriger gewesen wäre, die Lebensvielfalt in Kataloge einzufangen und enumerativ der Fülle der Fälle gerecht zu werden. Deshalb diese Generalklausel, die wir für ausgesprochen ausgewogen halten, wobei wir nicht verkennen, daß die Bemühung dazu auch bei den früheren Entwürfen vorhanden gewesen ist. Wichtig ist natürlich — auch darauf ist mindestens schon angespielt worden —, daß hier keine richterliche Nachkalkulation stattfinden kann, weil dazu dem Richter auch bei noch so geschicktem Sachvortrag eine Fülle von Einzelheiten natürlicherweise fehlen muß. Das wird nun durch die vorgelegte Formulierung vermieden. Wir hoffen, daß diese Klausel trägt. Wir glauben auch, mit den beiden Gruppen des dann folgenden Kataloges die wesentlichen Fälle der bisherigen Beanstandungen erfaßt zu haben.
    Was wird die Folge sein? Unserer Meinung nach soll und muß die Folge sein, daß Prozesse auf diesem Gebiet nicht, wie manche befürchten, häufiger, sondern nach einer Übergangszeit seltener werden, weil zur Zeit gerade in dem schwierigen Bereich im Grunde immer nur über Treu und Glauben entschieden werden kann. Einer unserer Rechtslehrer hat früher einmal ge-



    Kleinert
    sagt: Begeben Sie sich nie in das Schlammbad von Treu und Glauben. Ich meine, an dieser Warnung ist schon einiges dran. Wir kommen jetzt von der Notwendigkeit, Herr Vogel, hier alles mit dem § 242 BGB zu lösen, wenigstens bei den im Katalog aufgeführten Tatbeständen weg. Wir werden dadurch mehr Klarheit haben und der Rechtsprechung eine wesentliche Hilfe geben. In den meisten Fällen wird es aber vorher durch den von Frau DäublerGmelin bereits erwähnten Blick in diesen Katalog möglich sein — wenn auch vielleicht nicht für den Herrn A, von dem Sie sprachen, dann aber doch mindestens für den Chef der diesbezüglichen Rechtsabteilungen —, zu sehen, was sie klugerweise gar nicht erst dort hineinschreiben sollten, weil sie damit nicht durchkämen. Damit muß automatisch eine größere Klarheit und eine Vermeidung ärgerlicher und im Grunde überflüssiger Prozesse eintreten. Nur wenn man das so sieht, bekommt man unserer Auffassung nach auch das richtige Verhältnis für die Verfahrensregelungen, die vorgeschlagen worden sind.
    Wir haben hier in einigen Einzelfragen auch in den letzten Wochen noch Hinweise bekommen. Ich bin z. B. darauf angesprochen worden, wie es mit der Vereinbarung von Vertragsstrafe bei einer nur teilweisen Nicht- oder Schlechterfüllung, aus welchen Gründen auch immer, stünde. Dazu sind wir, so glaube ich, übereinstimmend der Auffassung, daß da, wo die Vertragsstrafe insgesamt nicht zulässig ist, sie auch für Teile des gleichen Geschäfts nicht in Frage kommen kann. Ich benutze nur die Gelegenheit, hier noch einmal darauf hinzuweisen.
    Unterstreichen möchte ich auch für die Freien Demokraten, obwohl es bezeichnender- und richtigerweise schon zweimal gesagt worden ist, daß es natürlich insbesondere für die öffentlichen Unternehmungen — man sollte es eigentlich gar nicht sagen müssen; man muß es aber nach allem, was bisher zu sehen war, doch sagen — und staatlich beaufsichtigten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein muß, sich in der Gestaltung ihrer Bedingungen diesem Gesetz alsbald anzupassen, wenn nicht der Gesetzgeber gezwungen sein soll, bei diesem Nobile officium in absehbarer Zeit ein wenig Nachhilfe zu erteilen. Das müßte wohl durch rechtzeitiges Handeln der Betroffenen vermieden werden können.
    Dargestellt sind auch einige andere Ausnahmen. Ich zweifle — weil ich beruflich damit verbunden bin —, ob wir sehr glücklich beraten waren, die Versicherungsunternehmen und die genannten weiteren streng aufsichtspflichtigen Unternehmen nicht ganz herauszunehmen. Wir haben aber eingesehen, daß Ausnahmekataloge in einem Gesetz wirklich nichts Schönes sind, und hoffen, daß die Verzahnung ausreicht, um insbesondere dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Erfüllung seiner Aufgaben zu gewährleisten. Es steht doch jetzt fest, daß das Aufsichtsamt, wenn in dem jetzt vorgesehenen Verfahren eine Bedingung für einen Versicherer als unwirksam und nicht mehr anzuwenden erklärt wird, gezwungen ist, im Interesse der Wettbewerbsgleichheit allen anderen so schnell wie möglich aufzuerlegen, die gleiche Bedingung auch nicht mehr zu verwenden. Das kann in schwierigen Fällen zeitliche Verzögerungen ergeben, die zu einer gewissen Ungerechtigkeit und Ungleichheit führen. Durch die Beteiligung des Amtes sollte allerdings auch die Möglichkeit gegeben sein, die Fälle so rechtzeitig zu erkennen, daß die Verzögerung klein gehalten wird.
    Zu dem für viele Millionen Bürger interessanten Punkt der Toto- und Lotto-Gesellschaften, die wir nun tatsächlich ausgenommen haben, ist zu sagen, daß natürlich die Verlockung ungeheuer groß ist, sich durch eine Vereinbarung mit dem Leiter einer der vielen zigtausend Annahmestellen in diesem Lande einen Millionengewinn durch nachträgliches Abgeben und Schuldeingeständnis des Leiters der Annahmestelle zu verschaffen. Der Gewinn müßte ja ausgezahlt werden, wenn die Haftung für den Erfüllungsgehilfen bliebe. Angesichts einer so unerhört großen Versuchung — weit oberhalb der Beute der meisten, selbst etwas größeren Raubzüge — und angesichts der großen Zahl derjenigen, die hier in Versuchung geführt werden könnten, schien es uns rechtspolitisch wichtig, diese Versuchung für so viele präsumtive Täter nicht bestehen zu lassen.
    Herr Thürk, Sie haben Bedenken gegen das von uns gewählte Verfahren geäußert. Ich bin der Meinung, dieses Verfahren hat aus einer Reihe von Gründen, die auch Sie angeführt haben, Vorzüge, obwohl man immer auch für eine andere Möglichkeit etliche Gründe finden kann. Ich meine, bei einer Abwägung überwiegen die Vorzüge dieses Verfahrens. Sie selber befürchten, daß hier eine Fülle von Prozessen von dazu vielleicht nicht qualifizierten Leuten geführt wird, die einfach den berühmten Sieben-Mann-Verein aufmachen, nur weil sie meinen, hier gebe es noch eine Marktnische, um auf Kosten anderer Geschäfte zu machen und in dem Augenblick, wo ein großer Prozeß verlorengegangen ist, den Verein dann in Konkurs gehen zu lassen, im Gewinnfall aber freudestrahlend die Kostenerstattung mitzunehmen. Wenn diese Gefahr besteht — sie besteht sicherlich —, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihr zu begegnen. Wir haben gemeint, daß nicht etwa die behördliche Zulassung die notwendige Bremse sei. Auch dieses Verfahren hat ja seine Risiken, seine Zufälle. Die vielen Fälle der Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz, die da denkbar sind, könnten sehr wohl zu einer bald ausufernden Genehmigungspraxis führen. Darum haben wir in der Genehmigung eben nicht die notwendige Bremse gesehen, sondern darin, daß hier, wo es sich stets um reine Rechtsfragen handelt, der Prozeß kurz gehalten wird und beim Oberlandesgericht ansetzt. Deshalb haben wir es gerade gern gesehen, daß hier nur die begrenzte Zahl der bei den Oberlandesgerichten zugelassenen Anwälte dann mit der Sache befaßt sein würde, daß dann eine schnelle Entscheidung durch den Bundesgerichtshof erreicht wird und eine Fülle von Parallelprozessen, die die Landgerichte technisch gar nicht kontrollieren könnten, solange sie nicht mindestens entschieden sind, vermieden wird. Das waren unsere wesentliche Gründe für die Wahl dieses Weges. Ici



    Kleinert
    glaube, man kann leichter damit leben — trotz einer stärkeren Belastung der Oberlandesgerichte — wenn man sich vor Augen hält, daß die Zahl der Prozesse nach wenigen Jahren vermutlich drastisch zurückgehen wird, weil die Lage dann in ganz anderem Maße als heute klar ist. Das war ja ein ganz wesentliches Ziel.
    Eine weitere solche Bremse sehen wir auch in der Streitwertfestsetzung. Da muß ich Ihnen allerdings sagen: Die Tatsache, daß ausgerechnet von seiten der CDU/CSU-Fraktion hier wieder einmal besondere soziale Leistungen auf Kosten der Beteiligten angeboten werden,

    (Thürk [CDU/CSU]: Nur der Anwälte!)

    indem man einen Streitwert manipuliert, ist bemerkenswert. Denn das würde geradezu zu einer Strangulierung des Privatrechts, zu einer weitgehenden Einschränkung der sonst dort geltenden Grundsätze führen, wonach sich eben der Wert der Sache nach ihrem wirtschaftlichen Interesse bemißt. Da kann ich nicht einfach die Sache so heruntermanipulieren, wie Sie das wollen, mit der Folge, daß ich die überflüssigen Prozesse geradezu provoziere und damit auch das von Ihnen an einer Stelle befürchtete Anschwellen der Rechtsabteilungen in den Unternehmen provoziere. Wenn da ein Wert ist, dann muß auch um diesen Wert gestritten werden können. Das müssen beide Seiten wissen.
    Auch bei den Verbraucherverbänden, die jetzt in die Verantwortung kommen, wird man das vorher wissen müssen. Im übrigen handelt es sich ja, wenn man die Dinge wirtschaftlich sieht — das ergibt sich schon aus den Schreiben, die wir von dort bekommen haben —, um Vorposten der öffentlichen Hand. Es ist gar nicht einzusehen, warum die öffentliche Hand, wenn sie gewisse Aufgaben klugerweise solchen Verbänden überläßt, dann auf Kosten anderer Verfahrensbeteiligter etwa besonders günstig gestellt werden sollte.
    Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung, wie Sie wissen. Die Obergrenze dürfte eine rein theoretische sein, und in der Praxis dürfte auch vom wahren Wert häufiger abgewichen werden. Dann aber doch bitte nicht von vornherein ohne Berücksichtigung des wahren Wertes, sondern in angemessener Berücksichtigung auch dieses Wertes bei der Festsetzung des Streitwertes! Das wollten wir gern erreichen, und nicht etwa sagenhaft hohe Prozeßkosten, aber auch nicht wieder ein Stück mehr kalte Sozialisierung — hier wieder vorgetragen, wie so oft, von der CDU/CSU, die damit für immer weniger Freiheit sorgt. Das muß bei der Gelegenheit doch einmal gesagt werden: daß hier die Fronten ganz merkwürdig verlaufen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD] : Sehr wahr!)

    Alles in allem glaube ich, daß ein vernünftiges Gesetz mit einer ausgewogenen — soweit das überhaupt möglich ist — Berücksichtigung der Interessen vorliegt, sowohl des Verbrauchers als auch einer zum Wohle des Verbrauchers funktionierenden Wirtschaft, und daß wir daneben hoffen dürfen, daß wir ein Stück zur Entlastung der Gerichte und nicht
    etwa zur Vermehrung ihrer Arbeit beigetragen haben. Dafür möchte ich allen Beteiligten sehr herzlich danken.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)