Rede von
Walter
Arendt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Burger, wenn Sie so fragen, so vergesse ich vor allen Dingen nicht, daß Sie das natürlich maßlos ärgert, wenn man die Fakten einmal nebeneinanderstellt
und feststellt, daß hier ein Aufwand des Bundes von 250 Millionen DM für Rehabilitationseinrichtungen einem Aufwand von 39 Millionen DM des Bundes für Rehabilitationseinrichtungen gegenübersteht, was Ihnen nicht angenehm sein kann. Das kann ich gut verstehen, und das werde ich nicht vergessen. Damit Sie sich noch weiter ärgern, werde ich noch häufiger solche Vergleiche bilden.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Aufwendungen im institutionellen Bereich, sondern auch die Aufwendungen für die Kriegsopfer sind in den letzten Jahren ganz beträchtlich gestiegen. Im Jahre 1969 sah der Bundeshaushalt für die damals etwa 2,7 Millionen Kriegs- und Wehrdienstopfer Aufwendungen in Höhe von rund 6,3 Milliarden DM vor. Der Haushalt 1976 weist demgegenüber für rund
2,2 Millionen Kriegsopfer — es sind weniger geworden — Ausgaben in Höhe von rund 11,1 Milliarden DM aus. Mit anderen Worten: Der Versorgungsaufwand pro Berechtigten hat sich also seit 1969 mehr als verdoppelt. Diese Ausgabensteigerung ist in erster Linie eine Folge der 1970 eingeführten Dynamisierung der Kriegsopferrenten. Ich verstehe, offen gesagt, nicht, wie die CDU/CSU draußen im Lande in Flugblättern sagen kann, sie habe die Dynamisierung der Kriegsopferleistungen eingeführt. 1970 wurde diese Dynamisierung eingeführt. Herr Barzel, fragen Sie einmal Ihren Nachbarn.
— Das Parlament hat zugestimmt. Das ist richtig.
Der Vorschlag kam aber von der Bundesregierung.
Hinzu gekommen sind Strukturverbesserungen, die z. B. dazu geführt haben, daß die Rentensätze der Beschädigten, der Waisen und Eltern um fast 118 % und die Rentensätze in der Witwenversorgung im Durchschnitt sogar um 135 % gestiegen sind. Dies hat es in der Geschichte Nachkriegsdeutschlands für diesen Teil unserer Gesellschaft noch nicht gegeben.
In dem Haushaltsansatz 1976 wirken sich diese Erhöhungen mit rund 4,5 Milliarden DM aus. Ich denke, daß diese Zahlen für sich sprechen.
In engem Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Kriegsopferrechts steht natürlich auch das neue Behindertenrecht. Lassen Sie mich dies mit einem gewissen Stolz sagen: Von grundlegender Bedeutung ist dabei die Abschaffung des früheren Kausalitätsprinzips. Für die Leistungsansprüche sind heute allein die Tatsache und das Ausmaß einer Behinderung, nicht mehr die Ursache der Behinderung maßgebend.
Durch das neue Rehabilitations-Angleichungsgesetz werden umfassende medizinische und berufliche Eingliederungshilfen für alle Behinderten zur Verfügung gestellt.
— Bitte schön, Frau Kollegin.