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ID0724213100

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 242. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1976 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Müller (Remscheid) 17033 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17033 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol —Drucksache 7/4518—, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5096 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 4428 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses —Drucksache 7/5149 — in Verbindung mit Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1976 (Haushaltsgesetz 1976) — Drucksachen 7/4100, 7/4629 —, Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses in Verbindung mit Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksache 7/5038 — in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld — Drucksache 7/5053 — in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksache 7/5057 — Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU . 17034 B Dr. von Bülow SPD 17035 A Dr. Althammer CDU/CSU . . . . . . 17043 B Kirst FDP 17050 C Dr. Apel, Bundesminister BMF . 17058 C, 17122 B Strauß CDU/CSU 17068 B Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 17080 D Dr. Häfele CDU/CSU 17092 A Frau Huber SPD 17099 A Frau Funcke FDP . . . . . . . . . 17105 A Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 17107 D Bremer CDU/CSU 17109 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1976 Dr. Böhme (Freiburg) SPD 17111 D Schinzel SPD 17113 C Wohlrabe CDU/CSU 17115 B Dr. Dübber SPD 17118 A Dr. von Bülow SPD . . . . . . . . 17118 D Pieroth CDU/CSU 17119 A Frau Renger, Präsident . . . . . . . 17076 D Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksache 7/5039 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1976 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1976) — Drucksache 7/4513 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5135 — Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . . 17123 C Dr. Ehrenberg SPD 17126 C Dr. von Bismarck CDU/CSU 17131 B Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 17134 D, 17145 B Höcherl CDU/CSU . . . . . . . . . 17141 B Frau Dr. Glotz-Martiny SPD 17145 D Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 7/5042, 7/5085 — in Verbindung mit Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5043 — Müller (Nordenham) SPD 17148 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU . 17150 C Ollesch FDP 17153 A Dr. Jobst CDU/CSU 17157 D Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . 17161 C, 17179 B Lemmrich CDU/CSU . . . . . . . . 17168 C Wrede SPD 17170 B Dr. Dollinger CDU/CSU . . . . . . . 17172 C Wuttke SPD 17174 C Hoffie FDP 17176 D Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 7/5044 — in Verbindung mit Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — Drucksache 7/5055 — 17180 A Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie — Drucksache 7/5051 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haenschke, Konrad, Schäfer (Appenweier), Dr. Ehrenberg, Junghans, Kern, Liedtke, Reuschenbach, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Hirsch, Dr. Wendig, Kleinert, Dr.-Ing. Laermann, Dr. Graf Lambsdorff, Zywietz und der Fraktionen der SPD, FDP betr. friedliche Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, Hoffie, Dr. Graf Lambsdorff, Frau Schuchardt, Kern, Wolfram (Recklinghausen), Flämig, Dr. Jens, Kaffka, Dr. Lohmar, Reuschenbach, Scheu, Schwedler, Stahl (Kempen) und der Fraktionen der SPD, FDP betr. rationelle und sparsame Energieverwendung und zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haenschke, Konrad, Schäfer (Appenweier), Dr. Ehrenberg, Junghans, Kern, Liedtke, Reuschenbach, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Hirsch, Dr. Wendig, Kleinert, Dr.-Ing. Laermann, Dr. Graf Lambsdorff, Zywietz und der Fraktionen der SPD, FDP betr. friedliche Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 7/4600, 7/4607, 7/4948 — . . 17181 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/5052 — 17181 D Nächste Sitzung 17182 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17183* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1976 17033 242. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 240. Sitzung, Seite 16922 C, Zeile 24, ist statt „einer Gegenstimme" zu lesen: „zwei Gegenstimmen" ; 241. Sitzung, Seite 17026 C, Zeile 2, ist statt „3,3 Millionen DM" zu lesen: „3,3 Millionen Bürger". Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 14. 5. Adams * 14. 5. Dr. Aigner * 14. 5. Dr. Artzinger * 14. 5. Dr. Bangemann * 14. 5. Dr. Bayerl * 14. 5. Behrendt * 14. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 14. 5. Blumenfeld * 14. 5. Frau von Bothmer ** 13. 5. Prof. Dr. Burgbacher * 14. 5. Dr. Corterier * 14. 5. Dr. Enders ** 13. 5. Entrup 14. 5. Fellermaier * 14. 5. Flämig * 14. 5. Frehsee * 14. 5. Dr. Früh * 14. 5. Gerlach (Emsland) * 14. 5. Gewandt 14. 5. Härzschel * 14. 5. Hussing 21.5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 5. Dr. Kempfler 14. 5. Dr. Klepsch * 14. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Krall * 14. 5. von Kühlmann-Stumm 14. 5. Lange * 14.5. Lautenschlager * 14. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 14. 5. Lenzer ** 13. 5. Lücker * 14. 5. Memmel * 14. 5. Mick 14. 5. Müller (Mülheim) * 14. 5. Müller (München) ** 13. 5. Müller (Remscheid) 13. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 5. Dr. Narjes 14. 5. Rosenthal 14. 5. Roser 21.5. Seibert 21.5. Schmidt (München) * 14. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 5. Schwabe * 14. 5. Dr. Schwörer * 14. 5. Seefeld * 14. 5. Springorum * 14. 5. Dr. Starke (Franken) * 14. 5. Suck * 14. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Walkhoff * 14. 5. Walther 14. 5. Frau Dr. Walz * 14. 5. Dr. Warnke 14. 5. Wende 21.5. von Wrangel 13. 5. Zeyer 14. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Böhme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Koalition habe ich die Begründung für die Erhöhung der Tabaksteuer abzugeben. Ich bitte jedoch, vorab einige Bemerkungen machen zu dürfen, die sich auf das beziehen, was in der heutigen Debatte gesagt worden ist, zunächst zur Körperschaftsteuerreform.
    Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzausschuß wissen, daß wir nächste Woche im Finanzausschuß mit den Schlußabstimmungen über die Körperschaftsteuerreform beginnen wollen. Ich



    Dr. Böhme (Freiburg)

    halte es angesichts dieser Situation für grotesk, nein, für einen schlechten Stil, hier wider besseres Wissen zu behaupten, die Körperschaftsteuerreform komme nicht, obwohl im Finanzausschuß entschieden worden ist, daß nächste Woche mit den Schlußabstimmungen begonnen wird. Freilich, die Körperschaftsteuer, das Grundgesetz, wenn man so will, der Unternehmensbesteuerung, muß gründlich beraten werden. Einer Reform muß eine gründliche Beratung vorangehen, eine Beratung, sehr verehrte Kollegen von der CDU/CSU, an der Sie sich überwiegend nicht beteiligt haben, sondern bei der Sie sich überwiegend wie stumme Diener verhalten haben.
    Zweitens zum Thema Mehrwertsteuer. Herr Dr. Häfele, es ist fast tragikomisch, daß Sie heute als der Sprecher der Opposition gegen die Mehrwertsteuererhöhung aufgetreten sind, obwohl Sie eigentlich seit Jahren für die Erhöhung der Mehrwertsteuer eingetreten sind.

    (Dr. Häfele [CDU/CSU]: Für die Steuerreform! Das dürfen Sie nicht verwechseln!)

    — Ja, im Zusammenhang mit einer Steuerreform. Aber Sie haben vor einer Stunde an diesem Pult auch gesagt, daß Sie genauso Steuerermäßigungen gefordert hätten. Irgendwann müssen Sie also Roß und Reiter nennen.

    (Dr. Häfele [CDU/CSU]: Zum Ausgleich!)

    — Sie haben bereits Anfang 1974 in einem Aufsatz klar und deutlich gefordert, daß die Mehrwertsteuer erhöht wird.

    (Dr. Häfele [CDU/CSU] : Steuerreform! Herr Böhme, lesen Sie es bitte nach! Genau lesen!)

    Also rufen Sie heute bitte nicht im Plenum des Deutschen Bundestages den Eindruck hervor, Sie hätten grundsätzliche Einwendungen gegen eine Mehrwertsteuererhöhung. Dies ist nicht wahr.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Häfele [CDU/CSU]: Doch! Genau lesen und nicht verzerren! Verzerren Sie bitte nicht die Wahrheit!)

    — Ja, ich habe den Aufsatz sehr genau nachgelesen.
    Das können Sie nicht dementieren, das ist gedruckt.

    (Dr. Häfele [CDU/CSU] : Er handelt von der Steuerreform!)

    — Es ist ein ausgedruckter Aufsatz.
    Sie haben auch unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Landtagswahl in Baden-Württemberg Ausführungen, und zwar am Schluß sehr emphatische, zum „Abgabenstaat" gemacht und erklärt, Ihre Losung sei: weniger Staat. Dazu ist unter dem Stichwort Staatsquote schon einiges gesagt worden. Aber auch hier möchte ich Sie bitten, einmal konkret zu werden, denn die Bevölkerung soll wissen, was sich eigentlich hinter diesem Begriff verbirgt. Es sind z. B. die sozialen Transferleistungen bei den Kriegsopfern, bei den Sozialrenten, bei BAFöG, bei Wohngeld, beim Berufsbildungsgesetz. Im badenwürttembergischen Landtagswahlkampf hat Herr
    Dr. Filbinger landab, landauf eine Erhöhung des Wohngeldes gefordert.

    (Zurufe von der SPD)

    Das wäre genau darauf hinausgelaufen, die Staatsquote auf diesem Gebiet zu erhöhen. So wird hier argumentiert, und so wird hier je nach Ort und Lage die Argumentation verdreht.
    Ein anderes Beispiel ist der berühmte Subventionsbericht. Auch hier wird viel davon geredet, Subventionen abzubauen, konkret habe ich aber von Ihnen nie ein Wort gehört, wo man eine Subvention tatsächlich abbauen kann.

    (Zurufe von der SPD: Sehr wahr, nicht eine müde Mark!)

    Es genügt also nicht, Herr Dr. Häfele, sich hier hinzustellen und ein Klagelied über die Staatsquote zu singen, aber dann, wenn es konkret wird, nichts zu unternehmen. Wenn es konkret wird, wird nichts vorgeschlagen. Man kann bei Ihnen sagen: Es kreißt der Berg, und er gebiert ein Mäuschen.

    (Zurufe von der SPD: Nicht einmal das! — Weitere Zurufe von der SPD — Gansel [SPD]: Eine Filzlaus!)

    Nun zur Tabaksteuer, meine Damen und Herren. Auch der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Tabaksteuer ist ein wesentliches Teilstück der Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts des Jahres 1977 und der nachfolgenden Jahre. Die aus der Erhöhung der Tabaksteuer zu erwartenden Mehreinnahmen betragen jährlich rund eine Milliarde DM. Aber dieses erwünschte fiskalische Ergebnis ist nur ein Gesichtspunkt. Hinzu kommt, daß die Erhöhung der Tabaksteuer finanzpolitisch auch dazu beiträgt, die Aufgliederung des Steueraufkommens nach den Steuergruppen erträglicher und ausgeglichener zu gestalten. Ein Blick in die entsprechende Statistik des jährlichen Finanzberichts zeigt nämlich, daß der Anteil der sogenannten Verbrauchsteuern, wozu die Tabaksteuer gehört, am Gesamtsteueraufkommen rückläufig ist, während gleichzeitig die Steuern auf das Einkommen gestiegen sind.
    Es war heute im Laufe der Debatte sehr oft von der Steuerlast die Rede. Darauf will ich jetzt nicht eingehen. Interessant ist vielmehr eine andere Tabelle, die sich mit der Gliederung des Steueraufkommens befaßt. Danach stellen wir fest, daß seit 1965 die Steuern auf das Einkommen und Vermögen gestiegen sind, während die Steuern auf die Einkommensverwendung, nämlich Steuern vom Umsatz, Kfz-Steuer, Mineralölsteuer, Zölle und die sonstigen Steuern vom Verbrauch gesunken sind. Bei den Verbrauchsteuern, also bei Tabak und Alkohol, ist der Anteil am Gesamtsteueraufkommen in Höhe von 8,9 % im Jahre 1965 bis zum Jahre 1976 auf 6,6 % gesunken. Dies hängt damit zusammen, daß die Besteuerungsgrundlage zu einem Teil nicht vom Geldwert abhängig ist, sondern die Steuer nach Maß, Zahl und Gewicht genommen wird, so daß da ein Degressionseffekt eingebaut ist. Ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang wichtig, darauf hinzuweisen, daß hier auf die Dauer keine zu großen Veränderungen und Verschiebungen hingenommen werden dürfen, so daß eine maßvolle Tabaksteuer-



    Dr. Böhme (Freiburg)

    erhöhung aus diesem allgemeinen finanzpolitischen Grund vertretbar, aber auch notwendig ist.
    Meine Damen und Herren, das Mehraufkommen soll durch eine 18°/oige Erhöhung der Tabaksteuer erzielt werden. Die neuen Sätze sind im einzelnen im Bericht des Finanzausschusses ausgedruckt. Zur Klarstellung ist hier noch festzustellen, daß die Steuersätze heute, vor Steueranhebung, bei den einzelnen Erzeugnissen unterschiedlich hoch sind und daß diese unterschiedlich hohen Sätze um jeweils 18 % erhöht werden mit der Folge, daß die Steueranhebung bei den einzelnen Tabakprodukten der Höhe nach unterschiedliche Auswirkungen hat. So ergibt sich z. B. für das am stärksten belastete Produkt, nämlich die Zigarette, eine Erhöhung um rund 6,7 Prozentpunkte und für Pfeifentabak nur eine Erhöhung um 2,1 Punkte.
    Die sich aus der Steueranhebung ergebenden Preiserhöhungen können sich nach diesen Zahlen in vernünftigen Grenzen halten, wobei in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen ist, daß sich der Preisindex für Tabakerzeugnisse insgesamt in einem Zeitraum von zehn Jahren nur von 100 auf 132 Punkte erhöht hat, während die Preise im Einzelhandel insgesamt in der gleichen Zeit auf etwa 142 Punkte gestiegen sind. Der Übergang zu den neuen Preisen geschieht überdies nicht von einem Tag auf den andern, sondern während der im Gesetz vorgesehenen Übergangszeit von drei Monaten. Dadurch werden technische Schwierigkeiten vermieden. Etwa die Hälfte aller Zigaretten wird ja aus Automaten abgesetzt.
    Außerdem darf nicht übersehen werden, daß Verbraucher- und Tabakwirtschaft keinesfalls über Gebühr belastet werden. Auch nach der Erhöhung der Tabaksteuer trägt der Raucher in der Bundesrepublik nicht in stärkerem Maß zum Staatshaushalt bei als der Raucher in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Tabakerzeugnisse sind auch nach der Steuererhöhung in unserem Land nicht höher, sondern teilweise sogar weniger belastet als durchschnittlich in den übrigen EG-Ländern.
    Besondere Sorgfalt widmete der Ausschuß der Frage, ob die Tabaksteuererhöhung besondere Bereiche der Tabakwirtschaft beeinträchtigen und Arbeitsplätze gefährden könnte. Nach Anhörung der beteiligten Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften und des Verbraucherverbands schlägt der Finanzausschuß in Erwägung dieser Gründe vor, die Tabaksteuer für Zigarren nicht zu erhöhen und die Tabaksteuer für Rauchtabak in Angleichung an die Erhöhung der Zigarettensteuer etwas geringer anzuheben, als es der Regierungsentwurf vorsieht.
    Die Nichterhöhung der Tabaksteuer für Zigarren berücksichtigt die seit Jahren schwierige Lage der kleinen und mittleren Zigarrenhersteller. Hinzu kommt, daß der Zigarrenabsatz in der Bundesrepublik seit Jahren rückläufig ist und daß das Steueraufkommen bei der Zigarre so gering und ebenfalls rückläufig ist, daß bei einer Erhöhung der Tabaksteuer auf die Zigarre mit einer Verbesserung des Aufkommens nicht gerechnet werden kann.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das hat Schmidt gesagt!)

    Die Gründe, die den Finanzausschuß veranlaßt haben, die Zigarren von der Tabaksteuererhöhung auszunehmen, sind bei Zigaretten und Rauchtabak nicht gegeben. Dies zeigt eine Analyse des Marktgeschehens nach den Steuererhöhungen in den Jahren 1967 und 1972. Weder die Absatzentwicklung noch die Arbeitsplätze sind durch die damalige Erhöhung beeinträchtigt worden. Einbußen beim mengenmäßigen Zigarettenabsatz waren jeweils nur von sehr kurzer Dauer, und der aus wirtschaftlicher Sicht ausschlaggebendere Umsatz nach Warenwert stieg bei Zigaretten und Rauchtabak zum Teil sogar erheblich höher als in den Jahren vor der Steueranhebung. Der Verband der Zigarettenindustrie hat daher gegen die Steuererhöhung keine Einwendungen erhoben. Die Vorschläge des Verbands der Rauchtabakindustrie konnten teilweise berticksichtigt werden.
    Insgesamt liegt somit dem Deutschen Bundestag ein wirtschaftlich und fiskalisch ausgewogenes Gesetz vor. Um dessen Annahme bitte ich im Namen der Koalition.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schinzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter Schinzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf im Namen der SPD-Fraktion die Begründung für die vorgesehene Branntweinsteuererhöhung geben.
    Wir haben in dem Gesetzentwurf eine Erhöhung um 300 DM je Hektoliter vorgesehen. Diese Erhöhung ist Bestandteil des im September 1975 von der Bundesregierung vorgelegten Konsolidierungsprogramms für den Haushalt der Jahre 1977, 1978 und 1979. Sie soll im Jahr 1977 zu einer Mehreinnahme von 300 Millionen DM führen.
    Es gibt wohl kaum eine wirtschaftliche Situation, in der der Steuerzahler selber um eine Steuererhöhung bittet. Deshalb hat sich die Opposition wohl den leichtesten Weg ausgesucht, als sie sich, die vordergründige Wählergunst im Auge, auf ein Nein zu den Steuererhöhungen festgelegt hat. Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, täuschen Sie sich ruhig wieder im voreiligen Verbuchen von Wählerstimmen!

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Denn die Tatsache, daß die Bundesregierung die Bevölkerung über die notwendigen unpopulären Maßnahmen vor der Wahl aufklärt, ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Ehrlichkeit und Offenheit im Gespräch mit dem Bürger und damit zu ein bißchen mehr Demokratie.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ganz getreu der Straußschen Devise „Nur anklagen und warnen, aber keine konkreten Rezepte nennen" hat sich die Opposition demgegenüber ein weiteres Mal ins politische Abseits geflüchtet. Da hilft Ihnen, Herr Kollege Häfele, auch nicht die Ausrede, wir seien ja die Regierung und sollten doch sagen, was wir im Fall von Sparmaßnahmen, wie



    Schinzel
    Sie sie wünschen, machen würden. Denn Sie reden so oft und gern vom mündigen Bürger, und zweitens wollen Sie ja die Regierung übernehmen. Dann behandeln Sie doch den mündigen Bürger so, wie es sich gehört! Sagen Sie ihm doch, was Sie vorhaben, und lassen Sie ihn über das abstimmen, was Sie in Wahrheit wollen!
    Die Fraktion der SPD jedenfalls stimmt dieser Steuererhöhung zu, weil es zu der vorgesehenen Einnahmeverbesserung durch diese Steuererhöhung zur Sicherung der Finanzierung des Bundeshaushalts im nächsten Jahr und auch in den folgenden Jahren und dabei auch insbesondere zur Bewahrung der gegen viele Widerstände aufgebauten sozialen Sicherungen keine politisch seriösen und damit auch glaubwürdigen Alternativen gibt.

    (Rawe [CDU/CSU] : Haben Sie „vorgesehene" gesagt? Also nicht notwendige, sondern nur vorgesehene Einnahmeverbesserung!)

    Der Steuersatz von dann 1950 DM je Hektoliter liegt im EG-Vergleich immer noch in der unteren Hälfte.
    Die Erhöhung der Branntweinsteuer um auch
    das zu sagen — verteuert den Alkohol in gewissen Grenzen, beim Eierlikör um 0,47 DM für die Einzelflasche, beim Korn um 0,76 DM und beim Whisky um etwas über 1 D-Mark, und zwar einschließlich der vorgesehenen Mehrwertsteueranhebung. Die betroffenen Wirtschaftskreise aber haben die Gelegenheit genutzt, um für den Verbraucher weit höhere Preissteigerungen anzukündigen. Sie haben behauptet, daß dies zu einem erheblichen Absatzrückgang und damit nicht zu den erwarteten Steuermehreinnahmen führen werde. Für die Beschäftigten bedeute dies darüber hinaus ein erhebliches Arbeitsplatzrisiko. Auch Ihr Fraktionssprecher, Herr Kollege Bremer, hat dies heute hier vorgetragen.
    Diese Behauptungen, meine Damen und Herren, werden durch die Erfahrungen der letzten 13 Jahre nicht bestätigt. Vielmehr ist es so gewesen, daß auf Grund der Ankündigung von Steuererhöhungen zunächst Vorratskäufe durchgeführt wurden, die zu einem entsprechend geringeren Absatz in den folgenden Jahren führten. Wenn man sich trendbereinigt ansieht, was in der Vergangenheit gewesen ist, stellt man fest, daß der Pro-Kopf-Verbrauch durch Steuererhöhungen praktisch nicht beeinflußt worden ist. Allerdings: Nachdem ein gewisser Sättigungsgrad auch in der Bundesrepublik in gewissen Bereichen erreicht ist, zeigt sich, daß ganz andere Faktoren einen stärkeren Einfluß haben, nämlich z. B. die allgemeine Konjunkturlage — nicht zuletzt deswegen geht der Alkoholverbrauch zur Zeit etwas zurück —, die jeweilige Geschmacksmode oder auch ein viel stärkeres und besseres Verantwortungsbewußtsein der einzelnen Teilnehmer im Straßenverkehr.
    Konjunkturpolitisch aber liegt diese von uns beabsichtigte Steuererhöhung durchaus richtig, da ja die im nächsten Jahr zu erwartenden rückläufigen Absatzerwartungen durch die ansteigende Konjunktur weitgehend wieder aufgefangen werden können. Ich stelle also fest: Zusätzliche Arbeitsplatzrisiken sind mit dieser Steuererhöhung nicht verbunden.
    Um aber die Verhältnisse in diesem Industriezweig etwas zu beleuchten, nachdem der Kollege Bremer darauf hingewiesen hat, daß Betriebsräte und Arbeitgeber gemeinsam an uns herangetreten sind, gestatten Sie mir ein kurzes Zitat aus einem Schreiben der Betriebsräte. Dort heißt es:
    Die Spirituosenindustrie ist größtenteils mittelständisch strukturiert. Es handelt sich fast ausschließlich um Unternehmen, die im Familienbesitz sind ... In den Wirkungsbereich der kommenden Mitbestimmungsgesetzgebung fällt unglücklicherweise kein Betrieb, und die Verwirklichung des 1972 verabschiedeten Betriebsverfassungsgesetzes ist noch eine Aufgabe für viele Jahre.
    Meine Damen und Herren, ich sage: Diese Unternehmer sollten sich nicht nur dann an ihre Betriebsräte wenden, wenn es darum geht, die Absicht zu bekunden, mit dem Abbau von Arbeitsplätzen und der Betriebsstättenverlagerung ins Ausland zu drohen, sondern sie sollten zuallererst ihren Widerstand gegen die volle Verwirklichung des Betriebsverfassungsgesetzes in ihrem Unternehmen aufgeben und zu einer im Alltag vernünftigen Zusammenarbeit mit den Betriebsräten kommen. Auch dies ist ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist immerhin befremdlich, festzustellen, daß in dem Augenblick, da die Branntweinindustrie auf Grund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs behutsam — das kann man wohl sagen — aus dem warmen Nest des Branntweinmonopols entlassen wird bzw. nach den marktwirtschaftlichen Gesetzen dem Wettbewerb ausgesetzt wird, laut über Betriebsstättenverlagerungen nachgedacht wird. Es gibt weitergehende Vorschläge. Die Branntweinindustrie ist sehr daran interessiert, eine europäische Alkoholmarktordnung zu erhalten. Dazu muß ich allerdings sagen: die Verbraucher haben allen Anlaß, gegenüber einer solchen Alkoholmarktordnung erhebliche Vorbehalte zu haben, da es nicht unser Ziel sein kann, neben dem Butterberg, dem Rindfleischberg und den vielen anderen kleinen Hügeln, die wir inzwischen in dem Bereich haben, auch noch über den Alkoholsee langsam in den mittlerweile schon vorhandenen Milchsee zu stolpern.
    Ich bin sicher, das Thema Branntweinmonopol wird den 8. Deutschen Bundestag alsbald wieder beschäftigen, da die bestehenden strukturellen Probleme einer Antwort bedürfen. Nun haben die Verbände einige Änderungsvorschläge gemacht oder Alternativvorschläge unterbreitet. Da ist einerseits vorgeschlagen worden, die Biersteuer zu erhöhen, andererseits ist gesagt worden, wir sollen eine Weinsteuer erheben, und zwar zum Teil anstelle der beabsichtigten Branntweinsteuererhöhung. Wir konnten uns diesen Vorschlägen nicht anschließen, da dies erstens im Falle der Weinsteuer zu einer neuen Bagatellsteuer mit einem ganz erheblichen Verwaltungsaufwand geführt hätte und da wir zweitens bei der Biersteuer feststellen mußten, daß



    Schinzel
    dies ausschließlich eine Ländersteuer ist, die deswegen zu keiner Entlastung für den Bundeshaushalt geführt hätte.
    Die SPD hat sich in der Vergangenheit bemüht und wird sich auch weiterhin bemühen, beim Bürger um Verständnis für diese notwendigen, unumgänglichen Steuererhöhungen zu werben. Ich bin sicher: wer bisher in Bayern seinen Obstler oder im Schwarzwald sein Kirschwasser getrunken hat, der wird dies auch weiter tun, und wer in Aachen seinen Wacholder getrunken hat, wird sich auch nicht davon abhalten lassen, dies weiterhin zu tun. Sollte es einen Absatzrückgang oder eine Stagnation im Alkoholverbrauch geben, so wird dies, abgesehen von dem erreichten Sättigungsgrad, den es im Augenblick wohl gibt, vor allen Dingen auf einen Abbau von Alkoholmißbrauch oder auf ein weiter verbessertes Verantwortungsbewußtsein der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen sein. Beide Auswirkungen — das stelle ich ausdrücklich fest stehen zwar in keinem direkten ursächlichen Zusammenhang mit der Erhöhung der Branntweinsteuer, sind aber gesundheits- und verkehrspolitisch durchaus erwünscht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)