Herr Kollege Dr. Lenz, ich pflege, wenn ich zitiere, gewissenhaft zu zitieren. Deswegen habe ich nicht erklärt, daß ein derartiger Ausspruch vorliegt. Aber das, was ich hier ausgeführt habe, wird bei allen Beratungen in wesentlichen Punkten deutlich:
daß Sie die Wirkung des Rechts etwas anders gewichten, als wir dies tun.
Nun lassen Sie mich weiterfahren und darauf hinweisen, daß Sie in der Gegenüberstellung der Zeit von 1949 bis 1969 mit der Zeit, in der Kollege Jahn Bundesjustizminister war, den in dieser Zeit erbrachten Leistungen ganz sicherlich Unrecht tun und das zu weit zurücksetzen.
Es sollte nicht vergessen werden, Herr Kollege, daß es durch die vorzeitige Auflösung des Bundestages 1972 und mit auch durch Ihre nachhaltige Tätigkeit nicht gerade einfach war, in dieser Zeit Entsprechendes durchzusetzen.
Nun haben Sie, Herr Kollege Dr. Lenz, über die Zusammenarbeit in der Rechtspolitik der Regierungsmehrheit und des Ministeriums mit dem Bundesrat einerseits und der Opposition andererseits einige Ausführungen gemacht. Ich glaube, es war doch für jeden Zeitungsleser draußen im Lande allzu durchsichtig, wenn Sie von der Ja-Sage-Maschine Bundesrat sprachen. Wir haben doch heute eine ganz andere Gewichtung: daß hier materiell von dem, was diese Bundestagsmehrheit beschlossen hat, vom Bundesrat her mit einem kleinen Aufhänger formaler Natur aus den Angeln gehoben werden soll, was immer nur geht.
Und auf einen groben Klotz gilt es, einen groben Keil zu setzen. Sie werden dieser Regierungskoalition nicht verübeln können, wenn sie nun auch mit den legalen Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, alles unternimmt, um nun auch hier gegen den häufigen Boykott der Bundesratsmehrheit mit ihren Vorstellungen zum Zuge zu kommen.
Weiter, Herr Kollege: das Verhalten der Opposition. Lassen Sie es mich einmal so darstellen. Sie haben ja durchaus eingeräumt, daß in vielen Punkten sachliche Beratungen im Rechtsausschuß und auch im Unterausschuß für die Ehe- und Familienrechtsreform stattgefunden haben — durchaus. Warum waren diese Beratungen nicht in den politisch spektakuläreren Fragen möglich?
— Ich nenne hier § 218, Herr Kollege Erhard, und das Ehe- und Familienrecht. — Warum denn nicht? Ich meine, das ist doch letztlich auf Sie und Ihr Verhalten zurückzuführen. Denn wer in den Fragen, die draußen die Öffentlichkeit beschäftigen — ich wiederhole das, was ich bei der zweiten und dritten Lesung am 11. Dezember 1975 gesagt habe —, zu einem umfassenden Volkskrieg aufruft, wer sich an die Verleumdungen und Verdächtigungen anhängt, die draußen von allerlei Verbänden und Organisationen verbreitet worden sind und denen von Ihrer Seite von dieser Stelle aus nie widersprochen worden ist, der braucht sich doch nicht zu wundern, daß es hier schließlich zu einem Konfrontationskurs kommt, daß hier die sachlichen Beratungen abreißen. Wo wir uns als Rechtspolitiker bei diesen Beratungen noch zusammenfinden könnten, ist es nahezu unmöglich, eine sachliche Ebene zu finden, weil Sie als Rechtspolitiker nicht das Sagen haben, sondern unter dem Druck Ihrer Gesamtfraktion stehen, die die Dinge anders sieht, die das gar nicht so ernst nimmt, was Sie vielleicht — durchaus moderat und in aller Ruhe — überdacht haben und vertreten.
— Herr Kollege, ich möchte auf diese Frage nicht mehr eingehen, weil mir momentan die Zeit dazu fehlt. Ich glaube, es wäre für Sie eher peinlicher als für mich, wenn wir uns dieser Frage zuwendeten.