Rede von
Detlef
Kleinert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Zu dem Gesetz zur Änderung des Titels IV und anderer Vorschriften der Gewerbeordnung hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuß wegen dreier Punkte angerufen. Zum einen sollte in § 64 Abs. 1 nach den Worten „nach Muster" „und im wesentlichen" eingefügt werden. Das sagt Ihnen vermutlich wenig. Es handelt sich darum, daß mit der Fassung des Bundestags in bescheidenem Umfang auch der Verkauf an Letztverbraucher ermöglicht werden sollte. Der Bundesrat meinte, mit seinem Änderungsvorschlag diese Möglichkeit weiter einschränken zu können.
In den Beratungen des Vermittlungsausschusses war man der Ansicht, daß bereits die vom Bundestag vorgelegte Fassung in dem bisher üblichen Rahmen die sehr bescheidenen Verkäufe an Endverbraucher zulasse, nämlich wegen der Worte „überwiegend nach Muster", und daß deshalb eine Änderung der vom Bundestag beschlossenen Fassung nicht erforderlich sei. Dieses Anrufungsbegehren ist abgelehnt worden.
Der zweite Punkt betraf das Verbot der Erhebung von Gebühren und Abgaben über die dem Veranstalter entstehenden Kosten hinaus auch bei sogenannten Spezial- oder Fachmessen. Es bestand Einigkeit darüber, daß in diesem Bereich der Spezialmärkte eine Anzahl von wichtigen und wünschenswerten Veranstaltungen unter Umständen wegen der geringen Umsätze und Besucherzahlen nicht mehr zustande kommen könnten, wenn man Gebühren über den engen vom Bundestag gesetzten Rahmen hinaus nicht erheben dürfte. Deshalb ist das Anrufungsbegehren aufgenommen und vom Vermittlungsausschuß — wie auf Drucksache 7/5142 vorliegend — auch entsprechend beschlossen worden.
Der dritte Punkt betraf das eben in bezug auf die Spezialmärkte geschilderte Begehren im Hinblick auf die Volksfeste und Jahrmärkte. Hier hat die Diskussion ergeben, daß zusätzliche Belastungen in diesem Bereich zu Einschränkungen der Volksfeste und Jahrmärkte führen könnten und es deshalb bei der Bundestagsfassung bleiben sollte. Das Anrufungsbegehren wurde deshalb nicht aufgenommen. Ich erlaube mir die persönliche Anmerkung, daß hier offenbar die Einsicht geherrscht hat, daß in unserer ohnehin in vielen Bereichen sehr reglementierten Zeit Volksfeste und Jahrmärkte besonders förderungswürdig seien.