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ID0723704900

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage: 1
    3. des: 1
    4. Herrn: 1
    5. Abgeordneten: 1
    6. Zoglmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 237. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Wagner (Trier) auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 16577 A Eintritt des Abg. Dr. Graß in den Deutschen Bundestag . . . . . . . 16577 A Wahl des Abg. Dr. Gölter zum Mitglied des Vermittlungsausschusses . . . . . . . 16577 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 16577 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 16577 B Fragestunde — Drucksachen 7/5094 vom 30. 4. 1976 und 7/5107 vom 4. 5. 1976 — Bereitschaft der Bundesregierung zu Gesprächen mit der Regierung der DDR mit dem Ziel der sofortigen Einstellung des Tötens an der innerdeutschen Demarkationslinie aus Anlaß der Erschießung Michael Gartenschlägers DringlAnfr Cl 04.05.76 Drs 07/5107 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . . . 16578 C, 16579 A, B, C, D, 16580 A, B, C, D, 16581 A ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . . . 16579 A, B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 16579 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 16579 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 16579 D ZusFr Höhmann SPD 16579 D ZusFr Straßmeir CDU/CSU 16580 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 16580 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 16580 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 16580 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 16580 C ZusFr Gansel SPD 16580 D Umstände, die zur Erschießung Michael Gartenschlägers an der Zonengrenze am 1. Mai 1976 geführt haben; von der Bundesregierung daraufhin beabsichtigte Sofortmaßnahmen DringlAnfr C2 04.05.76 Drs 07/5107 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . 16581 A, B, C, D, 16582 A, B, C, D, 16583 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 16581 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 16581 C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 16581 D ZusFr van Delden CDU/CSU 16582 A ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 16582 A ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 16582 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 16582 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 16582 D ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . . 16582 D ZusFr Höhmann SPD . . . . . . . . 16583 A ZusFr Dr. Sperling SPD 16583 B ZusFr Zoglmann CDU/CSU 16583 B Zahl der seit Inkrafttreten des Grundvertrages durch Tötungsautomaten oder auf Grund des Schießbefehls getöteten oder verletzten Personen an der innerdeutschen Grenze von Lübeck bis Hof bzw. im Raum Berlin MdlAnfr A80 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . 16583 C, D, 16584 A ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . 16583 D, 16584 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 16584 A Auffassung von Bundesminister Bahr über die Kriterien für die Vergabe von Entwicklungshilfe MdlAnfr Al 30.04.76 Drs 07/5094 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . . . . . 16584 B, C, D ZusFr Josten CDU/CSU 16584 C Heranziehung der Eltern erwachsener Kinder zur Finanzierung einer zweiten Berufsausbildung; Absicht einer Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes MdlAnfr A2 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Dübber SPD Antw StSekr Dr. Jochimsen BMBW . . . 16584 D, 16585 B ZusFr Dr. Dübber SPD 16585 B Einführung besonderer Hochschulaufnahme-verfahren im Bereich der Humanmedizin im Sinne der Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes MdlAnfr A3 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schweitzer SPD Antw StSekr Dr. Jochimsen BMBW . . 16585 C, D, 16586 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . 16585 D, 16586 A Haltung der Bundesregierung zur Einrichtung der Deutschen Nationalstiftung in Berlin MdlAnfr A5 30.04.76 Drs 07/5094 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A6 30.04.76 Drs 07/5094 Wohlrabe CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 16586 B, C, D, 16587 A, B, C, D, 16588 A, B ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 16586 B, C, 16587 C, D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 16586 C, 16588 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 16586 D ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . . . . 16587 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 16587 A, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . . 16587 B ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . . 16588 A Referate von Angehörigen der Bundeswehr und des Bundeskriminalamts auf einem Seminar der Internationalen Studiengesellschaft für Politik in Interlaken mit dem angeblichen Thema „Betriebsschutz und Abwehr von Betriebsspionage"; Ziele der Interlakener Internationalen Studiengesellschaft für Politik MdlAnfr A7 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Sperling SPD MdlAnfr A8 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI 16588 B, C, D, 16589 A, B, C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . 16588 C, 16589 A, B ZusFr Hansen SPD 16589 B Abtransport eines auf der Elbe fahrenden Sportboots mit dem Insassen durch ein Streifenboot der DDR-Streitkräfte am 10. April 1976 MdlAnfr A10 30.04.76 Drs 07/5094 Hösl CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI 16589 C, 16590 A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . . 16590 A Wiedergabe einer Wahlkampfrede Adolf Hitlers aus dem Jahre 1932 und der Rede Goebbels im Sportpalast als positive Rhetorikbeispiele auf einem Seminar für Führungskräfte der obersten Bundesbehörden zum Thema Rhetorik als Führungsmittel; Unterweisung höherer Bundesbeamter mit rhetorischen Mitteln zur Bekämpfung von Radikalen im öffentlichen Dienst MdlAnfr A11 30.04.76 Drs 07/5094 Walkhoff SPD MdlAnfr A12 30.04.76 Drs 07/5094 Walkhoff SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 16590 B, C, D, 16591 A, B ZusFr Walkhoff SPD . . . 16590 C, D, 16591 A, B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . . 16590 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 III Gefährdung der Umwelt bei zufälliger Beschädigung eines atomgetriebenen Herzschrittmachers MdlAnfr A65 30.04.76 Drs 07/5094 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16591 C, D, 16592 A ZusFr Gansel SPD 16591 D, 16592 A Anteil der als Frührentner, Rentner und von ihnen abhängige Familienangehörige an der Gesamtzahl der im ersten Quartal 1976 in die Bundesrepublik übergesiedelten Aussiedler aus Polen MdlAnfr A96 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 16592 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16592 B, C ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 16592 C Verhinderung von Leistungsverweigerungen der Versicherungen auf Grund geringfügiger sogenannter Obliegenheitsverletzungen; Reformbedürftigkeit des Versicherungsrechts MdlAnfr A17 30.04.76 Drs 07/5094 Hansen SPD MdlAnfr A18 30.04.76 Drs 07/5094 Hansen SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 16592 D, 16593 B, C, D, 16594 A ZusFr Hansen SPD . . . . . 16593 B, 16594 A ZusFr Weber (Köln) SPD 16593 C Stand der Vorbereitungen für ein Jugendstrafvollzugsgesetz MdlAnfr A19 30.04.76 Drs 07/5094 Brandt (Grolsheim) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 16594 A, C ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 16594 B Anerkennung von nur 80 % des Nennwerts hinterlegter Bundesschatzbriefe als Sicherheitsleistung für gestundete Branntweinsteuer durch die Hauptzollämter MdlAnfr A21 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 16594 C, 16595 A ZusFr Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . . 16594 D Erhöhung der steuerlich absetzbaren Kilometerpauschale angesichts der Kostensteigerung im Automobilbereich MdlAnfr A24 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Weber (Köln) SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . 16595 B, C, D, 16596 A, B ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . 16595 B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . . . 16595 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16595 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 16596 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 16596 A Inkrafttreten der Änderungen der allgemeinen Zollordnung im Hinblick auf die sogenannten Butterfahrten im Ems-Dollart-Gebiet MdlAnfr A25 30.04.76 Drs 07/5094 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A26 30.04.76 Drs 07/5094 Nordlohne CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 16596 B, C, 16597 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 16596 D Nächste Sitzung 16597 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16599* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Vierzehnten Strafrechtsänderungsgesetz 16599* C Anlage 3 Verweigerung der Aufnahme illegal Polen verlassender Deutscher in der DDR MdlAnfr A83 23.01.76 Drs 07/4632 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A84 23.01.76 Drs 07/4632 Freiherr von Fircks CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Herold BMB . . . 16599* D Anlage 4 Erreichung einer Erleichterung der restriktiven „Zoll"-Bestimmungen der DDR insbesondere bezüglich des Punkts 10 des Zusatzprotokolls zu Art. 7 des Grundvertrags (Bezug von Büchern, Zeitschriften etc.) im Zusammenhang mit dem neuen Postabkommen MdlAnfr A83 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Marx CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Herold BMB . . . 16600* B Anlage 5 Motorschäden an Kraftfahrzeugen durch die Verwendung nicht den gesetzlichen Quali- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 tätsnormen der Bundesrepublik Deutsch- land entsprechenden importierten Benzins MdlAnfr A4 30.04.76 Drs 07/5094 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 16600* C Anlage 6 Haltung der Bundesregierung zur Absicht Großbritanniens, über 1 000 Tonnen schwachaktiver plutoniumhaltiger Abfälle ins Meer zu versenken MdlAnfr A9 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Haenschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16601* B Anlage 7 Wahlrecht der an deutsche Schulen im Ausland entsandten Beamten zur Bundestagswahl MdlAnfr A13 30.04.76 Drs 07/5094 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16601* B Anlage 8 Aufnahme eines Vermerks auf dem Deckblatt von Gesetzesvorlagen über die sich durch die Vorlage ergebenden Vereinfachungen MdlAnfr A16 30.04.76 Drs 07/5094 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16601* D Anlage 9 Zahl der von der Deutschen Bundesbank in den Jahren 1975 und 1976 erfüllten und abgelehnten Kreditwünsche der Bundesregierung MdlAnfr A20 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16601* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 16577 237. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1976 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 236. Sitzung, Seite 16558', Anlage 41, ist in Zeile 8 statt „12. März 1976" zu lesen: „11. Februar 1975". Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 16599* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 5. 5. Dr. Ahrens ** 7. 5. Dr. Aigner * 7. 5. Alber ** 7. 5. Amrehn 7. 5. Dr. Artzinger * 7. 5. Dr. Bangemann * 5. 5. Batz 7. 5. Dr. Bayerl * 6. 5. Berendt * 5. 5. Frau von Bothmer ** 7. 5. Büchner (Speyer) ** 7. 5. Dr. Corterier * 6. 5. Dr. Dregger 5. 5. Dr. Enders ** 7. 5. Entrup 7. 5. Fellermaier * 5. 5. Frehsee * 5. 5. Gerlach (Emsland) * 6. 5. Dr. Geßner *' 7. 5. Dr. Götz 7. 5. Haase (Fürth) ** 7. 5. Dr. Holtz ** 7. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 5. Dr. Kempfler ** 7. 5. Dr. Klepsch ** 7. 5. Dr. Kliesing '* 7. 5. Krall * 5. 5. Lagershausen ** 7. 5. Dr. Graf Lambsdorff 5. 5. Lange * 6. 5. Lautenschlager * 7. 5. Lemmrich ** 7. 5. Lenzer ** 7. 5. Lücker * 7. 5. Marquardt ** 7. 5. Mattick ** 7. 5. Frau Meermann 5. 5. Dr. Mende '* 7. 5. Dr. Müller (Mülheim) * 6. 5. Dr. Müller (München) ** 7. 5. Mursch * 7. 5. Opitz ** 7. 5. Pawelczyk ** 7. 5. Richter ** 7. 5. Dr. Schäuble *' 7. 5. Schmidt (Kempten) *' 7. 5. Dr. Schwencke ** 7. 5. Dr. Schwörer * 7. 5. Dr. Schulz (Berlin) 14. 5. Seefeld * 5. 5. Seibert 21. 5. Sieglerschmidt ** 7. 5. Simpfendörfer 5. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Springorum * 7. 5. Suck * 7. 5. Dr. Vohrer ** 7. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Walkhoff* 7. 5. Walther 14. 5. Wende 21.5. Dr. Wörner 5. 5. Frau Dr. Wolf ** 7. 5. Zebisch 5. 5. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Vierzehnten Strafrechtsänderungsgesetz Der Bundesrat hat in seiner 433. Sitzung am 9. April 1976 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 16. Januar 1976 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Vierzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, dazu beizutragen, daß der Ausbreitung von Gewalttaten besser entgegengewirkt werden kann. Die Gesetzesänderungen gehen weitgehend auf Vorschläge des Bundesrates zurück. Der Bundesrat bedauert es jedoch, daß seine darüber hinausgehenden Vorschläge, die darauf abzielten, den Strafrechtsschutz gegen Gewalttätigkeiten wirksamer zu verbessern und die mißbräuchliche Ausnutzung der Versammlungsfreiheit zu verhindern, unberücksichtigt gelassen wurden. Insbesondere kann nicht befriedigen, daß ein verbesserter Schutz gegen gewalttätige Zusammenrottungen von der Bundestagsmehrheit abgelehnt und daß der Anwendungsbereich der Vorschrift gegen Befürwortung von Straftaten zu sehr eingeengt wurde. Trotz dieser Unzulänglichkeiten des Gesetzes hält es der Bundesrat im Interesse der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit für geboten, daß wenigstens die Gesetzesänderungen, die das Vierzehnte Strafrechtsänderungsgesetz bringt, ohne Verzögerung in Kraft treten. Er behält sich vor, seine Vorschläge, soweit ihnen in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht Rechnung getragen wurde, in geeigneter Weise weiterzuverfolgen. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen A 83 und 84 218, Sitzung, Seite 15128 D) : 16600* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 Wie die Botschaft in Warschau und die Ständige Vertretung in Berlin (Ost) mitteilen, liegen dort zu Ihrer Anfrage keine Kenntnisse vor. Zu Ihrer Zusatzfrage, ob etwa im Gegensatz zu der in der Anfrage erwähnten Pressemeldung Flüchtlinge aus Polen in der DDR ebenso aufgenommen werden wie in der Bundesrepublik Deutschland und ihnen die vollen Schutzrechte als deutsche Staatsangehörige gewährt werden, bemerkt die Ständige Vertretung, daß die DDR den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit bekanntlich bestreitet und die genannten Personen jedenfalls nicht als ihre Staatsangehörigen ansehen und behandeln wird. Die Möglichkeit einer legalen Übersiedlung von Deutschen aus Polen in die DDR, von der auch die „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" vom Dezember 1970 ausgeht, bleibt davon unberührt. Das Auswärtige Amt hat dazu ergänzend mitgeteilt: Die legale Umsiedlung aus Polen in die DDR hat nach hiesigen Feststellungen in den letzten Jahren immer unter 10 °/o der Ausreisen in die Bundesrepublik Deutschland betragen. Nach hier nicht nachprüfbaren Meldungen sind die Behörden der DDR an der Umsiedlung von Facharbeitern aus Polen interessiert. Über — durchaus wahrscheinliche — Abmachungen zwischen der DDR und Polen, nach der illegal in die DDR gekommene Deutsche aus Polen abgeschoben werden, gibt es lediglich Vermutungen. Anlage 4 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Druck- sache 7/4926 Frage A83 233. Sitzung, Seite 16263 C) : Meiner Antwort möchte ich die Feststellung vorausschicken, daß die DDR in Artikel 31 Satz 1 ihrer Verfassung vom 9. April 1968 die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses normiert hat. Satz 2 läßt Einschränkungen auf gesetzlicher Grundlage zu, „wenn es die Sicherheit des sozialistischen Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern". Ich kann es mir ersparen, hier näher auf die tatsächliche Praxis dieser Einschränkungen einzugehen. Unter diesen Umständen gab es keinen realistischen Ansatzpunkt, für bilaterale Absprachen mit der DDR über einen effektiveren Schutz des Post-und Fernmeldegeheimnisses. Selbstverständlich sind entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag auch nicht umgekehrt Absprachen getroffen worden, die auf eine Verkürzung oder Lockerung der Garantie des Brief- und Fernmeldegeheimnisses hinausliefen. Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens vom 30. März 1976 verweist in Artikel 2 Absatz 2 ergänzend auf die Satzung des Weltpostvereins und andere näher bezeichnete internationale Regelungen. Aber auch in diesen Vorschriften finden sich keine zwischenstaatlichen Verpflichtungen zur Einhaltung des Post-und Fernmeldegeheimnisses. Im Bereich des Weltpostvereins ist dies die eigene Angelegenheit jeder Mitgliedsverwaltung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/5094 Frage A 4) : Ist der Bundesregierung bekannt, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu unternehmen, daß offensichtlich die Qualität importierten Benzins in vielen Fällen nicht den entsprechenden gesetzlichen Qualitätsnormen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht und dadurch Wettbewerbsverzerrungen einerseits erfolgen und andererseits beachtliche Gefahren von Motorschäden für die unwissenden Verwender dieses Kraftstoffs entstehen? Bereits bei einer größeren Untersuchung im Frühjahr 1972 wurde festgestellt, daß in manchen Tankstellen Superbenzin angeboten wurde, das mit Normalbenzin „verschnitten" war oder qualitätsmäßig nur dem Normalbenzin entsprach. Das war erster Anlaß für die Erarbeitung von Vorschriften zur Kennzeichnung der Benzine an den Tankstellen, wie sie mit dem Gesetz zur Ergänzung des Benzinbleigesetzes vom 25. November 1975 und der auf dieses Gesetz gestützten Benzinqualitätsangabeverordnung vom 16. Januar 1976 in Kraft getreten sind. Mit diesen Vorschriften verfolgt die Bundesregierung neben einem umfassenden Vertrauensschutz das Ziel, in den Markt für Ottokraftstoffe mehr Transparenz zu bringen und eine bessere Marktkontrolle, die auch Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des Anbieters von Benzinen ausreichender Qualität verhindert, zu ermöglichen. In den Vorschriften wird daher erstmalig festgelegt, daß an Tankstellen angebotene Kraftstoffe bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich ihres motorischen Verhaltens genügen müssen, wenn sie als Qualitätskraftstoffe mit der Bezeichnung „Super" oder „Superbenzin", „Normal" oder „Normalbenzin" oder als der DIN 51 600 entsprechend ausgezeichnet werden. Andere Kraftstoffe dürfen zwar verkauft, jedoch nicht unter den genannten Qualitätsbezeichnungen abgegeben werden. Die in diesem Frühjahr vorgenommenen Marktüberprüfungen bestätigen erneut die Notwendigkeit dieser Rechtsvorschriften, da wiederum in Einzelfällen Mängel beim Superbenzin festgestellt wurden. Unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Ergebnisse hat der Bundesminister des Innern die einschlägigen Wirtschaftsverbände des Tankstellen-und Lieferantengewerbes nachdrücklich auf die Mißstände hingewiesen. Die verantwortlichen obersten Landesbehörden, die allein für den Vollzug der Vorschriften und damit für die Überwachung zuständig Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 16601* sind, wurden dringend um eine verstärkte Überwachung gebeten. Die Länder haben inzwischen durch ihre Behörden Benzinproben gezogen und durch staatliche oder sonstige unabhängige Prüfinstitute auf die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften testen lassen. Die Proben wurden in erster Linie bei Tankstellen entnommen, bei denen sich der Verdacht ergeben hatte, daß nicht den Vorschriften entsprechendes Benzin angeboten wurde. Die bisherigen Ermittlungen lassen erkennen, daß die beanstandeten Proben auf einige wenige Lieferquellen zurückzuführen sind. Diese Lieferquellen sind eingekreist. Es wäre daher unrichtig, in diesem Zusammenhang von „vielen Fällen" der Qualitätsunterschreitung zu sprechen. Zu einem pauschalen Urteil über bestimmte Marktgruppen — wie beispielsweise über den mittelständischen Mineralölhandel — besteht überhaupt kein Anlaß. Bund und Länder stimmen darin überein, daß es vordringlich darauf ankommt, durch gezielte Überwachungsmaßnahmen Gesetzesübertreter zu ermitteln und gegen sie vorzugehen. Damit soll eine lückenlose Einhaltung der Auszeichnungsvorschriften gewährleistet werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage A 9) : Wie wird sich die Bundesregierung zu der Absicht Großbritanniens, über 1 000 Tonnen schwachaktiver plutoniumhaltiger Abfälle ins Meer zu versenken, auf eine diesbezügliche britische Anfrage an die OECD-Mitgliedstaaten verhalten? Die von Großbritannien geäußerte Absicht, etwa 1 000 t schwachaktive plutoniumhaltige Abfälle zu versenken und dieses Vorhaben den OECD/NEAMitgliedstaaten zu unterbreiten, entspricht den Anforderungen der Londoner Konvention zum Schutz der Meere gegen Verschmutzung infolge Versenkung von Abfällen. Die Bundesrepublik als Mitunterzeichnerstaat dieser Konvention kann von dem britischen Vorhaben nur Kenntnis nehmen. Sie muß davon ausgehen, daß die in der Konvention vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehört neben Begrenzung von Menge und Aktivität insbesondere der Nachweis darüber, daß die beabsichtigte Versenkung nach sorgfältigen Sicherheitsstudien die beste verfügbare Lösung darstellt und keine Gefährdung für den Menschen und die maritime Umwelt bedeutet. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 13) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß die vom oder über das Bundesverwaltungsamt an deutsche Schulen im Ausland entsandten Beamten das Wahlrecht zur Bundestagswahl ausüben können? Nach § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz besitzen nur diejenigen Deutschen das aktive Wahlrecht zum Bundestag, die im Wahlgebiet am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten. Von dem — im Wahlrecht traditionellen — Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet sind nur die Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes ausgenommen, die auf Anordnung ihres Dienstherrn ihre Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland genommen haben. Zu diesem Personenkreis gehören die Lehrer an deutschen Auslandsschulen nicht. Denn diese Lehrer werden von ihren Dienstherren — den Ländern —für ihre Tätigkeit im Ausland beurlaubt, die sie freiwillig und aus eigenem Entschluß übernehmen. Die Lehrer an deutschen Auslandsschulen wohnen also nicht auf Anordnung ihres Dienstherrn im Ausland. Ebenso wie andere Deutsche im Ausland können deutsche Lehrer an Auslandsschulen deshalb an der Bundestagswahl nur dann teilnehmen, wenn sie im Wahlgebiet — was u. U. möglich sein kann — noch eine Wohnung innehaben und für diese gemeldet sind. Dann werden sie ohne weiteres in die Wählerverzeichnisse der betreffenden deutschen Gemeinden aufgenommen. Andernfalls besteht für diesen Personenkreis kein Wahlrecht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 16) : Ist die Bundesregierung bereit, auf dem Deckblatt der Gesetzesvorlagen einen Vermerk aufzunehmen, in dem dargelegt wird, was sich durch die Vorlage an Vereinfachungen ergibt? Derartige Angaben hat die Bundesregierung auf dem Vorblatt zum Gesetzentwurf auch bislang schon gemacht. Sie hält es jedoch nicht für sachgerecht, für solche Angaben eine besondere Rubrik des Vorblattes einzurichten. Vielmehr sollte die bisherige Praxis beibehalten und im Einzelfall die Angaben entweder in die Rubrik „Lösung" oder, wenn sich die Vereinfachung als Kosteneinsparung qualifizieren läßt, in die Rubrik „Kosten" aufgenommen werden. Allerdings kann unter den möglichen politischen oder sachlichen Zielen, die mit einem Gesetz verfolgt werden, die Vereinfachung nicht schlechthin Vorrang haben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 20) : 16602* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1976 Welche Kreditwünsche hat die Bundesregierung im vergangenen und in diesem Jahr mit welcher Begründung an die Deutsche Bundesbank herangetragen, und welche sind erfüllt und welche abgelehnt worden? Nach § 20 des Bundesbankgesetzes darf die Bundesbank dem Bund Kassenkredite, d. h. kurzfristige Kredite, in Form von Buch- und Schatzwechselkrediten bis zur Höchstgrenze von 6 Milliarden DM gewähren. In dem in Ihrer Frage genannten Zeitraum hat der Bund diese Kreditmöglicheit in wechselnder Höhe, aber nie mit dem vollen Betrag, ausgeschöpft. Der Höchstbetrag des Kassenkredits belief sich im Jahr 1975 auf rund 3,8 Milliarden DM. Seit dem 18. August 1975 hat der Bund überhaupt keinen Kassenkredit mehr in Anspruch genommen. Die Deutsche Bundesbank hat die Kreditwünsche des Bundes regelmäßig erfüllt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dietrich Sperling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, daß den Menschenrechten in Deutschland nicht dadurch gedient werden kann, daß man hier falsches Heldentum beschwört, und daß sich die Weltöffentlichkeit auch nicht deshalb mit der Lage der Menschenrechte in Deutschland befassen wird, weil man gegenüber der UNO mit dem Geldbeutel klappert?
    Herold, Parl. Staatssekretär: Ich stimme Ihnen in dieser Auffassung zu.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Zoglmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Bemerkung über die Mehrheitsverhältnisse in der UNO und über die Sinnlosigkeit des Unternehmens, dort unser Petitum vorzutragen, so verstehen, daß Sie es für abwegig halten, bei der UNO eine Menschenrechtsdiskussion auszulösen, die die deutschen Anliegen betrifft, weil sie nicht sachlich erörtert würden?
    Herold, Parl. Staatssekretär: Das, was Sie hier sagen, können Sie mir nicht unterstellen. So möchte ich nicht ausgelegt werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)