Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Dr, Achenbach * 9.4.
Adams * 9. 4.
Dr. Ahrens ** 9. 4.
Dr. Aigner * 9.4.
Alber **** 9. 4.
Amrehn **** 9. 4.
Dr. Artzinger * 9. 4.
Baier 9. 4.
Dr. Bangemann * 9. 4.
Dr. Barzel 9. 4.
Batz 9.4.
Dr. Bayerl * 9. 4.
Dr. Becher (Pullach) 9. 4.
Behrendt * 9. 4.
Berger 9. 4.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 9. 4.
Dr. von Bismarck 9. 4.
Blumenfeld * 9. 4.
Frau von Bothmer **** 9. 4.
Prof. Dr. Burgbacher * 9. 4.
Dr. Corterier * 9. 4.
Eilers (Wilhelmshaven) 9. 4.
Dr. Enders **** 9. 4.
Entrup 9. 4.
Prof. Dr. Erhard 9. 4.
Erhard (Bad Schwalbach) 9. 4.
Fellermaier * 9. 4.
Flämig *** 9. 4.
Franke (Osnabrück) 9. 4. .
Frehsee * 9.4.
Dr. Früh * 9. 4.
Dr. Fuchs 9.4.
Gerlach (Emsland) * 9. 4.
Dr. Götz 9. 4.
Haase (Fürth) **** 9. 4.
Härzschel * 9. 4.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 4.
Dr. Klepsch * 9. 4.
Köster 9. 4.
Konrad 9. 4.
Krall * 9.4.
Dr. Kunz (Weiden) *** 9. 4.
Lange * 9. 4.
Lautenschlager * 9. 4.
Leicht * 9.4.
Lücker * _ 9. 4.
Dr. Mende **** 9. 4.
Memmel* 9. 4.
Dr. Miltner 9. 4.
Müller (Berlin) 9. 4.
Dr. Müller-Hermann 9. 4.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
**** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Müller (Mülheim) * 9. 4.
Dr. Müller (München) **** 9. 4.
Mursch (Soltau-Harburg) * 9. 4.
Niegel 9. 4.
Dr.-Ing. Oldenstädt 9. 4.
Frau Dr. Orth * 9. 4.
Pieroth 9. 4.
Rollmann 9. 4.
Rosenthal 9. 4.
Roser 9.4.
Richter ** 9. 4.
Russe 9.4.
Schmidt (München) * 9.4.
Dr. Schulz (Berlin) * 9. 4.
Schwabe * 9.4.
Dr. Schwencke **** 9. 4.
Dr. Schwörer * 9. 4.
Seefeld * 9. 4.
Seibert 9.4.
Seiters 9. 4.
Sieglerschmidt **** 9. 4.
Springorum * 9. 4.
Dr. Sprung 9. 4.
Dr. Starke (Franken) ' 9. 4.
Suck * 9. 4.
Dr. Vohrer **** 9. 4.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21.5.
Walkhoff * 9. 4.
Dr. Wallmann 9. 4.
Frau Dr. Walz * 9. 4.
Dr. Warnke 9. 4.
Wende 9.4.
Dr. Wendig 9. 4.
Zebisch 9. 4.
Prof. Dr. Zeitel 9. 4.
Anlage 2
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) gemäß § 59
der Geschäftsordnung zu den Punkten 12 bis 19 der
Tagesordnung
Im Hinblick auf meinen Plenarbeitrag zur Sache am 1. 4. 76 sowie nach dem gestrigen im eigentlichen Europateil völlig unbefriedigenden Debattenverlauf, der m. E. zumindest in einer gemeinsamen Resolution des Hauses mit einem dringenden Appell an die Völker der Europäischen Gemeinschaft hätte enden müssen, nunmehr auf ihre Regierungen einen stärkeren Druck in Richtung auf eine Überwindung der derzeitigen ernsten Schwierigkeiten bei der europäischen Integrationspolitik auszuüben, lehne ich auch heute aus grundsätzlichen europapolitischen Erwägungen die zur Kenntnis vorgelegten EG-Vorlagen insbesondere im Bereich der Verordnungen ab. Ich werde mich auch weiterhin aus geschäftsordnungstechnischen Erwägungen so lange zu einem solchen Abstimmungsverhalten gezwungen sehen,
16546* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
bis der Geschäftsordnungsausschuß dieses Hauses endlich sinnvolle Reformvorschläge zur Behandlung der sogenannten sekundären europäischen Gesetzgebung durch den Deutschen Bundestag vorlegt.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU (Drucksache 7/4963 Fragen A 7 und 8) :
Haben Mitglieder der Bundesregierung, und gegebenenfalls welche und in welcher Form, auf die Leitung des ZDF und auf den Fernsehrat des ZDF eingewirkt, um eine Absetzung oder inhaltliche Einschränkung der vom ZDF-Magazin vorbereiteten
Sendung „Hilferuf von drüben" am 23. März 1976 zu erreichens
Billigt die Bundesregierung derartige Handlungen, oder sieht sie in ihnen eine grundgesetzwidrige Vorzensur und eine Verletzung von Artikel 5 des Grundgesetzes?
Zu Frage A 7:
Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat der Leitung des ZDF sowie den verantwortlichen Redakteuren schriftlich und mündlich seine Bedenken gegen die geplante Form der Sendung „Hilferufe von drüben" vorgetragen. Am 9. März d. J. führte Bundesminister Franke in dieser Angelegenheit ein längeres persönliches Gespräch mit den Herren Prof. Dr. Holzamer, Dr. Woller, Löwenthal und Schenk, bei dem alle Aspekte der Angelegenheit ausführlich diskutiert wurden. Der neugewählte Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates, Herr Fuchs, wurde von Herrn Minister Franke am 23. März unter Vorlage des bis dahin geführten Schriftwechsels unterrichtet.
Der tatsächliche Ablauf der Sendung am Abend des 23. März beruht auf einer persönlichen Entscheidung des verantwortlichen Intendanten. Herr Professor Dr. Holzamer hat dazu öffentlich erklärt:
„Die Entscheidung, keine Namen und Adressen zu nennen, habe ich nach gründlichen. Überlegungen ganz allein und unbeeinflußt von dem Minister für innerdeutsche Angelegenheiten gefällt."
Zu Frage A 8:
Der zuständige Bundesminister hat aus seiner Kenntnis der Problematik und in Übereinstimmung mit der generellen Auffassung der Bundesregierung seine Bedenken gegen die öffentliche Nennung von Namen und Adressen im Rahmen der angekündigten Sendung „Hilferufe von drüben" vorgetragen. Seine Kontakte zum ZDF standen unter dem selbstverständlichen Vorbehalt, daß die Programmverantwortung allein beim ZDF liege. Das hat Herr Intendant Holzamer in seiner öffentlichen Stellungnahme ausdrücklich bestätigt — nachzulesen in der Tageszeitung „Die Welt" vom 26. März. Von einer gesetzwidrigen Vorzensur oder einer Verletzung von Artikel 5 Grundgesetz kann also keine Rede sein.
Herr Minister Franke sah sich zur Geltendmachung seiner Bedenken um so mehr aufgefordert, als er von der Voraussetzung ausging, daß es den verantwortlichen Journalisten und den Programmverantwortlichen ebenso ausschließlich um das Wohl der direkt Betroffenen wie auch anderer Menschen in ähnlicher Lage gehen müsse wie der Bundesregierung.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4963 Frage A 17) :
Wie sind die Ergebnisse der Brüsseler Konferenz über den Schutz der natürlichen Umwelt zu bewerten, und auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, diese Ergebnisse in praktische Politik umzusetzen?
Die Brüsseler Konferenz über den Schutz der natürlichen Umwelt hat unter den 18 Mitgliedstaaten des Europarates zu einer weitgehenden Übereinstimmung über praktische Grundsätze und Verfahren der Naturschutzpolitik in Europa geführt. Ihre Ergebnisse werden von mir deshalb sehr begrüßt.
Der Wert der vereinbarten Beschlüsse besteht darin, daß die nationale Naturschutzpolitik an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland künftig nicht mehr halt machen wird. Das ist von großer Bedeutung für die Möglichkeiten z. B. den Schutz gefährdeter, über die nationalen Grenzen wandernder Tierarten zu sichern oder bestehende Übereinkommen, z. B. das internationale Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Pflanzen und Tiere vom 3. März 1973, gemeinsam anzuwenden.
Bisher haben nur die Bundesrepublik und die Schweiz dieses Übereinkommen ratifiziert. Nun besteht begründete Aussicht, daß die anderen 16 Staaten des Europarates und weitere als Beobachter vertretene Staaten wie z. B. Portugal und Spanien folgen werden. Erst dann wird ein wirkungsvoller Schutz der durch den Handel mit Europa gefährdeten Arten gewährleistet sein; außerdem wird sich die Kontrolle an den Grenzen für die Bundesrepublik erheblich vereinfachen. Von besonderer Bedeutung ist ferner der Beschluß, beschleunigt ein Rechtsinstrument zum Schutz aller gefährdeten Pflanzen und Tiere in Europa zu schaffen, das dann in das Recht der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden muß.
Darüber hinaus wird der Vollzug von Naturschutz und Landschaftspflege in der Bundesrepublik Deutschland durch weitere Beschlüsse erheblich erleichtert, die sich auf die Anwendung gemeinsamer Grundsätze erstrecken, z. B. bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen, bei der Errichtung und Verwaltung von Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Erholungsgebieten und beim Schutz der Kulturlandschaft. Der Inhalt dieser Beschlösse wird in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16547*
bereits weitgehend vollzogen. Wesentlich ist, daß die Beschlüsse auch geeignet sind, der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen in Europa mit vorzubeugen.
Schließlich wurde der Beschluß über die Zusammenarbeit staatlicher Stellen des Naturschutzes mit privaten Organisationen verabschiedet. Er geht von der gemeinsamen Einsicht aus, daß die freiwillige Mitarbeit eine Bedingung dafür ist, die erweiterten Ziele des Naturschutzes überhaupt zu verwirklichen. Der Beschluß soll, soweit in Europa noch nicht üblich, der öffentlichen Verwaltung, dem Bürger und seinen Naturschutzorganisationen ein Ansporn für die vertrauensvolle Zusammenarbeit sein.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 18) :
Teilt die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär Schmidt in der Fragestunde vom 31. März 1976 geäußerte Auffassung, daß man mit der Bezeichnung der DKP als verfassungsfeindlicher Organisation sehr vorsichtig sein sollte, und wie vereinbart sich das mit der Aussage des Bundesinnenministers in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 29. Oktober 1975 (Drucksache 7/4231), daß kein Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der DKP bestehe?
Eine Äußerung des in Ihrer Frage wiedergegebenen Inhalts, „daß man mit der Bezeichnung der DKP als verfassungsfeindlicher Organisation sehr vorsichtig sein sollte", hat der Kollege Schmidt in der Fragestunde am 31. März 1976 nicht gemacht. Seine Aussage bezieht sich, wie dem Protokoll zu entnehmen ist, auf die Wirkungen, die ein Verbot oder Nichtverbot der DKP auf die Wählbarkeit und die Abberufungsmöglichkeit eines Vertrauensmannes der Truppe hat.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Sie hat dies wiederholt erklärt, zuletzt in der von Ihnen zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 28. Oktober 1975.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 19) :
Sind genügend Sicherheitsvorkehrungen getroffen, damit Terroristen und andere Kriminelle in Druckereien und sonstigen damit befaßten Institutionen nicht an Dokumente und Dokumentenvordrucke gelangen?
Die Zahl von Einbrüchen in Diensträume von Paßämtern oder Gemeindeverwaltungen, bei denen Bundespersonalausweis- und Reisepaßvordrucke entwendet worden sind, hat in der letzten Zeit deutlich zugenommen. Der Bundesminister des Innern hat
daher kürzlich die Innenminister und -senatoren der Länder in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die mit Falscheintragungen versehenen Vordrucke nicht nur in Fällen der allgemeinen Kriminalität, sondern auch im Rahmen der politisch motivierten Gewaltkriminalität verwendet werden. Er hat ihnen eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die das Bundeskriminalamt ausgearbeitet hat, um weitere Diebstähle von Vordrucken zu verhindern bzw. zu erschweren. Die Innenminister und -senatoren der Länder haben diese Vorschläge aufgegriffen und entsprechende Vorkehrungen angeordnet.
Auch die Bundesdruckerei, bei der die Bundespersonalausweis- und Paßformulare gedruckt werden, hat in personeller und materieller Hinsicht die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um deren mißbräuchliche Verwendung zu verhindern.
Ich bitte Sie um Verständnis, daß ich über die Einzelheiten der Sicherheitsmaßnahmen hier keine Ausführungen machen möchte. Ich bin selbstverständlich bereit, dem zuständigen Ausschuß in vertraulicher Sitzung zu berichten, wenn er das wünscht.
Die vom Bundesminister des Innern an die Länderinnenminister gerichtete Bitte, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um eine mißbräuchliche Benutzung von amtlichen Vordrucken auszuschließen, umfaßt auch die Führerschein- und Fahrzeugscheinvordrucke.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage A 20) :
Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, die Einrichtung und den Betrieb der Verwaltungsakademie des Sports in Berlin (West) politisch wie finanziell aktiv zu unterstützen, und ist die Bundesregierung bejahendenfalls zur beschleunigten Verwirklichung dieses Projekts bereit, mit dem Deutschen Sportbund (DSB) eine Vereinbarung über die Folgekosten dergestalt zu treffen, daß die Einnahmen des DSB aus der „Glücksspirale„ nur einer flexiblen Anrechnung bzw. Beteiligung unterworfen werden?
Die Führungs- und Verwaltungsschule des Deutschen Sportbundes in Berlin soll errichtet werden, um die Führungs- und Verwaltungsstruktur der Sportorganisationen durch Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern nachhaltig zu verbessern. Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, zur Errichtung dieser Einrichtung des Deutschen Sportbundes in Berlin beizutragen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß dieses Vorhaben ohne weitere Verzögerung verwirklicht werden sollte.
Eine Klärung der Frage der Investitionskosten ist erfolgt. Danach wird die Gesamtbausumme vom Bund und vom Land Berlin im Verhältnis 60 : 40 getragen.
Nach einem Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages können die Investitionsmittel nur mit Zustimmung des Haushaltsausschus-
16548* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
ses verausgabt werden. Eine solche Zustimmung wird nur erteilt, wenn auch Einigkeit über die Folgekosten erzielt worden ist. Über die Folgekosten besteht noch kein Einvernehmen.
Nach dem haushaltsrechtlichen Subsidiaritätsgrundsatz setzt die Bewilligung von Bundesmitteln voraus, daß der Zuwendungsempfänger die vorgesehenen Maßnahmen nicht auf andere Weise finanzieren kann. Eine solche andere Finanzierungsmöglichkeit könnte sich daraus ergeben, daß dem Deutschen Sportbund Mittel aus der Fernsehlotterie „Glücksspirale" zufließen werden; die Lotterie wird im Herbst 1976 ausgespielt werden. Nach dem Beschluß der Innenministerkonferenz soll der Deutsche Sportbund von dem Zweckertrag der Lotterie 12,5 % zur Führungs- und Entwicklungsarbeit im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport erhalten.
Ob dem Deutschen Sportbund tatsächlich ausreichende freie Mittel zufließen werden, kann für die einzelnen Jahre jeweils nur von Fall zu Fall entschieden werden. Insoweit ist die Bundesregierung auch bereit, die Einnahmen des Deutschen Sportbundes aus der „Glücksspirale" einer flexiblen Anrechnung bzw. Beteiligung zu unterwerfen.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß bald ein abschließendes Gespräch mit dem Deutschen Sportbund in dieser Angelegenheit stattfinden wird.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 21) :
Hält die Bundesregierung, angesichts der Bedeutung des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien (BI-Ost), Köln, die Ausschreibung der vakanten Stelle des geschäftsführenden Direktors für notwendig?
Der Geschäftsführende Direktor des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien ist der administrative Leiter dieser nichtrechtsfähigen Bundesanstalt. Für diesen Dienstposten entfällt gemäß § 8 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz die Pflicht zur Ausschreibung. Auch das wissenschaftliche Direktorium hat ausdrücklich erklärt, daß es eine Ausschreibung nicht für notwendig erachte. Für die Position haben sich fünf Kandidaten beworben oder sind von dritter Seite vorgeschlagen worden. Mit den in Betracht kommenden Bewerbern habe ich eingehende Vorstellungsgespräche geführt. Die danach gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt getroffene Entscheidung entspricht den Kriterien, die das wirtschaftliche Direktorium für den künftigen Geschäftsführenden Direktor erstellt hatte.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 22) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Deutschlandfunk nicht — wie ein Bonner Pressedienst am 22. März 1976 wohl fälschlich im Zusammenhang mit der Ablehnung der Akkreditierung deutscher Reisejournalisten bei der Leipziger Frühjahrsmesse schrieb — ein „regierungseigener Sender" ist, bei dem „selbst Korrespondenten ihre gegen die Regierungspolitik gerichtete Meinung" vertreten können?
Dem Deutschlandfunk steht nach dem Bundesrundfunkgesetz das Recht zur Selbstverwaltung und demzufolge auch die volle Selbstverantwortung zu.
Er ist eine Sendeanstalt des Bundesrechts, nicht aber der Bundesregierung. Er unterliegt kraft Gesetzes keiner staatlichen Fachaufsicht.
Verantwortlich für die Programmgestaltung sind nach dem Gesetz allein der Intendant und der Rundfunkrat.
Die Bundesregierung legt im übrigen Wert auf die Feststellung, daß sie sich in ihrem Verhältnis zur Rundfunkanstalt des Bundesrechts „Deutschlandfunk" strikt an das Verfassungsgebot der Rundfunkfreiheit hält.
Ich nehme insoweit Bezug auf die von der Bundesregierung gegebenen Antworten u. a. auf die Mündlichen Anfragen der Kollegen Spranger am 19. Februar 1975 und Prof. Dr. Klein am 4. Juni 1975.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 23) :
Stimmen die qualitativen Anforderungen, die die Bundesregierung für den geschäftsführenden Direktor des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien stellt, mit dem vom wissenschaftlichen Direktorium erarbeiteten Kriterienkatalog überein, und erfüllt der nunmehr vorgesehene Kandidat diese Anforderungen?
Diese Frage kann uneingeschränkt mit Ja beantwortet werden. Das wissenschaftliche Direktorium des Bundesinstituts hat für den künftigen Geschäftsführenden Direktor eine Reihe von Kriterien aufgestellt, und zwar:
Wissenschaftliche Qualifikation, Veröffentlichungen,
gute Kenntnisse des Russischen, westlicher Verkehrssprachen sowie eventuell anderer osteuropäischer Sprachen,
Leitungs- und Koordinierungsbefähigung, Initiativkraft,
Engagement,
Fähigkeit, das Bundesinstitut auch nach außen angemessen zu vertreten.
Der nunmehr vorgesehene Bewerber erfüllt diese Kriterien in vollem Umfange. Er gehört zum Kreis der Fachleute, die durch Kenntnisse und Leistungen auf dem Gebiet der Osteuropa-Forschung namhaft ausgewiesen sind. Er ist stellvertretender Leiter eines mit entsprechenden Fragen befaßten Instituts und im Koordinierungsausschuß der bundesgeförder-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16549*
ten Osteuropa-Forschung tätig. Er ist außerdem durch zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Osteuropa-Forschung wissenschaftlich hervorgetreten. In Ausübung der genannten Funktionen hat er gezeigt, daß er in der Lage ist, ein wissenschaftliches Institut zu leiten, insbesondere Initiative zu entfalten und interdisziplinäre Forschungsaktivitäten zu koordinieren. Außerdem verfügt er über die erforderlichen Sprachkenntnisse.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 24) :
Trifft es zu, daß, nachdem die Bundesregierung die Veröffentlichung der 22 Bände Dokumentation über das Schicksal deutscher Kriegsgefangener unterbunden hat, im Koblenzer Bundesarchiv auf dem Ehrenbreitstein auch noch eine Dokumentation mit 40 000 Einzelberichten über die Vertreibungsverbrechen unter Verschluß gehalten wird, in denen von Augenzeugen die Vertreibung seit 1945 aus Ostpreußen, Pommern, Schlesien, dem Sudetenland und Jugoslawien und die dabei verübten Verbrechen ausgewertet sind, wobei von den ca. 9,3 Millionen Einwohnern Ostdeutschlands bei der Vertreibung ca. 1,4 Millionen Menschen umgekommen sind, und welches sind gegebenenfalls die Gründe für diese unverständliche Geheimhaltung?
Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung die Veröffentlichung zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des zweiten Weltkrieges, herausgegeben von Prof. Erich. Maschke, unterbunden hat. Diese Dokumentation ist vielmehr nach der Fertigstellung aller 22 Bände seit Dezember vorigen Jahres über den Buchhandel erhältlich.
Auch die von Ihnen erwähnten 40 000 Einzelstücke einer Zusammenstellung von Unterlagen zu den Vertreibungsvorgängen werden nicht unter Verschluß gehalten. Die Bundesregierung hat vielmehr wiederholt klargestellt, daß diese Unterlagen im Bundesarchiv im Rahmen der dortigen Benutzungsordnung zur amtlichen, wissenschaftlichen und publizistischen Benutzung sowie für jedermann zur Verfügung stehen, der daran ein berechtigtes persönliches Interesse hat.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage A 25) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei den notwendigerweise strengen Sicherheitsüberprüfungen des Personals von Kernkraftwerken zu starken Beeinträchtigungen des sozialen Status und der persönlichen Integrität von Betroffenen kommt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu einer bundeseinheitlichen Regelung der personellen Sicherheitsüberprüfung in Kernkraftwerken zu kommen, die sowohl den hohen Sicherheitserfordernissen Rechnung trägt als auch für die betroffenen Personen unvertretbare berufliche Folgewirkungen ausschließt?
Bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie ist es das oberste Ziel der Bundesregierung, die Bevölkerung vor den Gefahren der Kernenergie und
der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen. Die Bundesregierung hat daher bereits mehrfach in diesem Hause betont, zuletzt in der Antwort auf die Große Anfrage betr. die friedliche Nutzung der Kernenergie, daß sie diesem Schutz absolute Priorität einräumt. Dies gilt für alle Bereiche der Sicherheit kerntechnischer Anlagen, insbesondere auch für die Sicherung kerntechnischer Anlagen gegen mißbräuchliche Einwirkungen Dritter.
Zur Erreichung dieses Zieles sind eine Reihe von Vorkehrungen notwendig. Diese sind bereits seit 1972 in dem bundeseinheitlichen umfassenden speziellen Sicherungsmaßnahmenkatalog für Kernkraftwerke getroffen worden. Innerhalb dieses Kataloges stellt die Sicherheitsüberprüfung des sog. Schlüsselpersonals einen Schwerpunkt dar.
Der Katalog hat die Funktion einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 7 des Atomgesetzes. Er wird von allen im Wege der Bundesauftragsverwaltung in den atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren tätigen obersten Landesbehörden bundeseinheitlich angewandt. Der kürzlich vorgelegte Bericht einer Bund-Länder-Expertenkommission über die „Sicherung kerntechnischer Anlagen" bestätigt, daß der Sicherungsmaßnahmenkatalog sich gut bewährt. Es besteht daher kein Bedürfnis für zusätzliche bundeseinheitliche Regelungen.
Die Sicherheitsüberprüfung des Schlüsselpersonals ist vertraulich und wird von den zuständigen Sicherheitsorganen der Länder durchgeführt. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die Überprüfung zu Beeinträchtigungen des sozialen Status und der persönlichen Integrität Betroffener geführt haben. Die Überprüfung beschränkt sich auf die notwendigen Feststellungen. Den persönlichen Belangen der Betroffenen wird nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 26) :
Trifft es zu, daß die Aktionäre der VEBA als Folge des von der Bundesregierung veranlaßten Zusammenschlusses mit der Gelsenberg AG eine Kürzung ihrer Dividende hinnehmen müssen, und wie vereinbart — bejahendenfalls - die Bundesregierung dies angesichts der Tatsache, daß es sich bei den Aktionären der VEBA vielfach um Kleinaktionäre handelt, die ihre Aktien auf Grund staatlicher Vermögensbildungspolitik erworben haben, mit ihrer Pflicht zu einer kontinuierlichen Politik auf diesem Gebiet?
Die VEBA AG hat in den letzten Jahren hohe Dividenden gezahlt. Sie betrugen 14 bzw. 15 %. Für das Jahr 1975 hat die VEBA eine Dividende in Höhe von 12 % angekündigt. Eine Ausschüttung in dieser Höhe ist im Vergleich zur allgemeinen Entwicklung der Dividenden immer noch günstig.
Die, gemessen an den Vorjahren, etwas niedrigere Dividende hat ihre Ursachen in der allgemein un-
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günstigen Lage auf dem Mineralölmarkt, die der VEBA keine kostendeckenden Erlöse ermöglichte. Diese Geschäftsentwicklung muß sich zwangsläufig auf die Höhe der Dividende auswirken.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich bemerken, daß die Bundesregierung die von Ihnen erwähnte Vermögensbildung gerade der weniger Verdienenden mit Milliardenbeträgen aus dem Bundeshaushalt fördert. Die Bundesregierung kann aber natürlich nicht stets gleich hohe Dividenden bei privatisierten Bundesunternehmen garantieren. Schon bei der Privatisierung der VEBA und später auch bei anderen Gelegenheiten hat Ihr Fraktionskollege Dr. Dollinger, der seinerzeit Bundesschatzminister war, darauf hingewiesen, daß die Aktie ein Risikopapier ist.
Lassen Sie mich zum Schluß noch klarstellen, daß der Zusammenschluß der VEBA AG und der Gelsenberg AG eine Entscheidung war, die entsprechend dem Aktienrecht von den Vorständen dieser beiden Unternehmen, und nicht etwa von der Bundesregierung, zu treffen war. Der Zusammenschluß ist allerdings im Hinblick auf seine langfristig erwarteten positiven Auswirkungen von der Bundesregierung' begrüßt und gefördert worden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen A 29 und 30) :
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre in der vom Bundeswirtschaftsministerium herausgegebenen Kooperationsfibel dargelegte Auffassung, die leistungssteigernde Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen sei ein wichtiges Mittel zur Eindämmung eines wettbewerbsschädlichen Konzentrationsprozesses, mit der ablehnenden Bescheidung eines Gesuchs betreffend die Finanzierung einer als richtungweisend anerkannten Kooperation?
Ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinien für eine Förderung nach dem ERP-Kooperationsprogramm in der Weise praxisnäher zu gestalten, daß auch solche Vorhaben, deren wettbewerbliche Bedeutung und Wert für die sich daran beteiligenden mittelständischen Unternehmen von der Bundesregierung selbst anerkannt werden, nach dem ERP-Kooperationsprogramm gefördert werden können?
Zu Frage A 29:
Die Bejahung des Grundsatzes, daß die leistungs steigernde Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen ein wichtiges Mittel zur Eindämmung des wettbewerbsschädlichen Konzentrationsprozesses ist, kann nicht so gedeutet werden, daß von der Bundesregierung alle Kooperationsvorhaben mittelständischer Unternehmen auch finanziell unterstützt werden müssen. Sie muß im Hinblick auf die nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Mittel eine Auswahl treffen. Bei der Festlegung der Förderungskriterien geht es der Bundesregierung vor allem darum, solche Vorhaben zu fördern, die ohne öffentliche Hilfe nicht realisiert werden könnten, wobei stets eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt wird.
Die Bundesregierung hatte bei der Erörterung des hier in Rede stehenden Vorhabens darauf hingewiesen, daß die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des ERP-Kooperationsprogramms nicht vorlägen.
Die Vertreter der anfragenden Gesellschaft wurden in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, daß eventuell entstehende Kosten für Kooperationsberatungen bei ihren Mitgliedern bezuschußt werden könnten. Ob davon Gebrauch gemacht wurde, ist mir nicht bekannt.
Zu Frage A 30:
Die Allgemeinen ERP-Vergabebedingungen sehen ausdrücklich vor, daß Kooperationsvorhaben in allen ERP-Programmen bevorzugt gefördert werden.
Sofern die Voraussetzungen für die ERP-Programme nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, Kooperationsvorhaben aus den eigenen Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu finanzieren (M I und M II) .
Sofern die betriebliche Zusammenarbeit richtungweisend für weitere Kooperationen sein kann, kommt anstelle der vorgenannten Programme das spezielle ERP-Kooperationsprogramm in Betracht. Es ist bewußt auf diesen Bereich begrenzt. Eine Ausweitung ist weder beabsichtigt noch notwendig; sie würde im übrigen den Rahmen der vorhandenen Mittel zu Lasten der anderen Förderungsprogramme sprengen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 34) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige und absehbare mittelfristige ertrags-, markt- und beschäftigungspolitische Lage der deutschen Porzellanindustrie, und was gedenkt sie zu tun, um den dort beschäftigten Menschen ihre Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern?
Nach einem Produktionsrückgang in den letzten Jahren lassen die Auftragseingangszahlen in den ersten beiden Monaten dieses Jahres wieder ein besseres Produktionsergebnis erwarten. Die Auftragseingänge liegen gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 32 % (Inland 20 %, Ausland 55 %) höher. Auch der Absatz hat sich in den ersten beiden Monaten nicht ungünstig entwickelt; hier betrug die mengenmäßige Steigerung 16,8 %. Es kann daher angenommen werden, daß sich die Beschäftigungssituation verbessern wird, zumal die in der Vergangenheit vorhandene Kurzarbeit weitgehend abgebaut werden konnte.
Mittelfristig geht die Bundesregierung davon aus, daß die Markterwartung derjenigen Unternehmen, die insbesondere höherwertiges Porzellan herstellen, auch in Zukunft sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Ausland nicht ungünstig
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16551*
sind. Neben einem verschärften Wettbewerb muß sich die Porzellanindustrie auf wechselnde Verbrauchergewohnheiten sowie Substitutionseffekte einstellen.
Wegen ihrer besonderen Lage genießt die Porzellanindustrie einen nicht unerheblichen Schutz. So ist die Einfuhr von Geschirrporzellan — als eines der wenigen Erzeugnisse — sowohl gegenüber den Oststaaten und der DDR als auch gegenüber Japan, einem wesentlichen Wettbewerber, noch kontingentiert. Die Kontingente für die europäischen Oststaaten und China wurden — mit Ausnahme von typisch chinesischer Keramik - seit 1972 und für Japan seit 1970 nicht mehr erhöht. Das Kontingent für Haushaltsporzellan gegenüber der DDR ist ebenfalls seit 1971 unverändert.
Auch im Hinblick auf die beschäftigungspolitische Bedeutung der Porzellanindustrie beabsichtigt die Bundesregierung derzeit nicht, eine Änderung der Einfuhrpolitik vorzunehmen.
Über die Ertragslage kann die Bundesregierung keine detaillierten Angaben machen, da ihr ausreichende betriebswirtschaftliche Unterlagen nicht zugänglich sind. Generell ist festzustellen, daß die Ertragslage bei den einzelnen Unternehmen unterschiedlich ist. Neben Firmen mit befriedigenden Ergebnissen stehen solche, deren Ertragslage ungünstig ist.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 35) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der ostbayerischen Granitindustrie, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie gegebenenfalls zu ergreifen, um die Arbeitsplätze in der Granitindustrie zu sichern und nicht mehr gutzumachenden Schaden abzuwenden?
Der Bundesregierung ist die Absatzlage der Granitindustrie bekannt. Zu ihrem Schutz hält die Bundesregierung die Genehmigungspflicht der Einfuhr von Bord- und Pflastersteinen aus Staatshandelsländern aufrecht. Kontingente bestehen gegenüber der CSSR, Polen und Rumänien, und zwar seit Jahren mit unveränderten Wertgrenzen. Die Einfuhren aus der CSSR sind geringfügig; die eingeführten Erzeugnisse unterliegen insgesamt bestimmten Verwendungsbeschränkungen. Wegen der von der Industrie beklagten niedrigen Preise für Einfuhren aus osteuropäischen Ländern hat die Bundesregierung von Amts wegen ein Preisprüfungsverfahren eingeleitet. Dieses hat dazu geführt, daß das Rumänienkontingent in zwei Tranchen — zunächst nur zur Hälfte (850 000,— DM) — ausgeschrieben wird. Außerdem wird die bestehende Verwendungsbeschränkung für die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern auf den Regierungsbezirk Oberbayern ausgedehnt. Beide Maßnahmen verstärken den Schutz der einheimischen Industrie.
Zu der Frage, welche Möglichkeiten zur Sicherung der Arbeitsplätze bestehen, habe ich bereits in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz in der Fragestunde vom 5. November 1975 Stellung genommen. Danach liegen die Standorte der Granitindustrie innerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Für Vorhaben der grundlegenden Rationalisierung oder Umstellung, die zur Sicherung von Arbeitsplätzen erforderlich sind, können Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gewährt werden; außerdem kann bei grundlegender Rationalisierung und Umstellung sofern der Betrieb im Zonenrandgebiet liegt — auch die Investitionszulage gewährt werden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage A 38) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die gleichzeitigen, fast gleichhohen Preiserhöhungen von Unternehmen der Automobilindustrie, und hält die Bundesregierung Maßnahmen für angezeigt, um die Verbraucher vor den Auswirkungen unzureichenden Wettbewerbs und Mißbrauchs von Marktmacht auf dem Automobilmarkt zu schützen?
Die Bundesregierung beobachtet die jüngsten Preiserhöhungen bei den großen deutschen Automobilunternehmen mit Sorge. Die gesamtwirtschaftliche Beurteilung dieser Preisanhebungen sieht die Bundesregierung — wie ich bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens ausführte — vor dem Hintergrund ihrer Bemühungen um eine dauerhafte Sicherung von Stabilität, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum. Das Bundeskartellamt prüft gegenwärtig die Preiserhöhungen der wichtigen deutschen Automobilhersteller unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 39) :
Teilt die Bundesregierung — insbesondere unter dem Aspekt der Verfügbarkeit der benötigten Menge und der Entwicklung des Weltmarktpreises für Rindfleisch im Falle einer Vollversorgung der Bundesrepublik Deutschland aus dem sogenannten Weltmarkt — die Auffassung, daß die deutschen Verbraucher für Rindfleisch jährlich insgesamt etwa 8 Milliarden DM mehr ausgeben müssen, als wenn sie das Rindfleisch zu Weltmarktpreisen beziehen könnten, wie der AGV in der Veröffentlichung der Nr. 12 vom 23. März 1976 — ausgehend von einer vorsichtig geschätzten durchschnittlichen Verteuerung von nur 6 DM pro Kilo Rindfleisch — festgestellt hat, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der AGV nicht. Die AGV geht offensichtlich bei den hier zitierten Berechnungen u. a. von den Annahmen aus, die Bundesrepublik würde ihren gesamten Rindfleischbedarf in Höhe von rd. 1,34 Millionen
16552* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
Tonnen ausschließlich aus Drittlandimporten dekken und diese zusätzliche Nachfrage auf dem Weltmarkt würde keinen Einfluß auf den Weltmarktpreis haben.
Diese Annahmen sind völlig unrealistisch, weil die Weltmarktpreise bei einer derartigen Nachfrage aus dem EG-Raum bzw. der Bundesrepublik Deutschland sicherlich sehr schnell das EG-Niveau erreichen oder gar überschreiten würden. Ich darf in diesem Zusammenhang an die Erfahrungen erinnern, die wir 1972/73 machen mußten. Knappe Liefermöglichkeiten des Weltmarktes hatten zu starken Preissteigerungen geführt. In jüngster Zeit zeigt uns der Kartoffelmarkt wieder sehr deutlich, wie wichtig eine kontinuierliche und ausreichende Erzeugung ist.
Die in den Berechnungen der AGV unterstellte 100%ige Abhängigkeit von Auslandslieferungen ist weder mit der Verpflichtung der Bundesregierung, die Ernährung der Verbraucher sicherzustellen, noch mit den Bemühungen der Bundesregierung, der deutschen Landwirtschaft einen gleichberechtigten Platz in der gesamten Volkswirtschaft einzuräumen, vereinbar und brächte somit keineswegs die hier rechnerisch ermittelten Preisvorteile für die deutschen Verbraucher.
Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß der Rindfleischproduktion in der Gemeinschaft auch im Interesse der Verbraucher und unter Berücksichtigung außenhandelspolitischer Aspekte auch künftig wesentliche Bedeutung beigemessen werden muß.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß 1975 knapp 10 000 Tonnen Rindfleischstücke im Rahmen des GATT-Kontingents und der Export-Import-Regelung mit dem normalen Zollsatz von 20 % aber abschöpfungsfrei in die Bundesrepublik eingeführt wurden und damit auch dem deutschen Markt preisgünstige Ware aus Drittländern im Rahmen des Möglichen zugeführt wurde.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4963 Frage A 40) :
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß — wie der Bayerische Bauernverband meint — das im Agrarbericht 1976 ausgewiesene um 20 % im Vergleich zu Schleswig-Holstein niedrigere landwirtschaftliche Einkommen in Bayern nicht nur eine Frage der in Schleswig-Holstein wesentlich günstigeren Vermarktungswege der landwirtschaftlichen Produktion sei, und wie kann diesem Mangel in Bayern abgeholfen werden?
Für das in Bayern im Vergleich zu Schleswig-Holstein erzielte geringere Reineinkommen je Fam.-AK gibt es mehrere Ursachen. Neben den Einflüssen des Marktes, insbesondere der marktfernen Lage, spielen vor allem agrarstrukturelle Probleme eine Rolle. Dies zeigt sich u. a. an der durchschnittlichen Größe der Betriebe über der Grenze nach § 4 LwG, die in Schleswig-Holstein 39,10 ha, in Bayern 22,2 ha
beträgt. Auch der Arbeitskräftebesatz ist in Schleswig-Holstein mit 4,68 AK je 100 ha (3,09 Fam.-AK je 100 ha) erheblich geringer als in Bayern mit 6,73 AK je 100 ha (5,97 Fam.-AK je 100 ha). Die Einkommensunterschiede wären noch ausgeprägter, wenn nicht in Bayern durch eine im Durchschnitt intensivere Wirtschaftsweise ein gewisser Ausgleich geschaffen würde. Diese Tatsache drückt sich in dem in Bayern mit 1 145 DM um über 200 DM gegen Schleswig-Holstein höheren Reineinkommen je ha LF aus.
Die Bundesregierung trägt der unterschiedlichen agrarstrukturellen Situation in den Bundesländern bereits seit Jahren gezielt Rechnung, nicht zuletzt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Über den tatsächlichen Einsatz der insgesamt verfügbaren Mittel entscheiden allerdings die Länder.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zoglmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen A 43 und 44) :
Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit seit 1971 „polnische Aussiedler" betreut, wie es in einer Pressemitteilung des Hauses vom 17. März 1976 heißt, oder sind nicht vielmehr hierunter deutsche Aussiedler aus dem polnischen Staats- und Herrschaftsgebiet zu verstehen?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die ihr nachgeordneten Behörden darauf hinzuweisen, daß es sich bei den Spätaussiedlern um Deutsche im Sinne unseres Grundgesetzes handelt, und wird sie selbst irreführenden Formulierungen durch einen korrekten, der Lage entsprechenden Sprachgebrauch entgegenwirken?
Die Bundesanstalt für Arbeit betreut seit 1971 deutsche Aussiedler aus Polen, wie sich aus dem gesamten sonstigen Inhalt der Presseinformation der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 18/76 vom 17. März 1976 ergibt.
Die Bundesregierung — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — geht davon aus, daß diese Tatsache nicht zuletzt durch die langanhaltende, intensiv geführte Diskussion allgemein bekannt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 16. März 1976 herausgegebene Pressemitteilung hinweisen. In ihr wird ausdrücklich von Deutschen gesprochen, die aus Polen aussiedeln werden. Sie sieht deswegen keine Notwendigkeit, nachgeordnete Behörden ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß es sich bei den Aussiedlern um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes handelt.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 45) :
Ist die Bundesregierung bereit, auch für dieses Jahr alsbald Mittel zur verstärkten Förderung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bereitzustellen, nachdem insbesondere in den strukturschwächeren Gebieten nicht damit zu rechnen ist, daß die Bauwirtschaft hinreichend ausgelastet sein wird?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16553*
Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit haben seit Beginn des vorigen Jahres über 1,6 Milliarden DM für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Hiervon sind bis zum 31. März 1976 knapp 300 Millionen DM ausgezahlt worden. Ein großer Teil der Förderungsmittel wird erst im laufenden Jahr wirksam werden und den Arbeitsmarkt entlasten.
Von den Mitteln im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit entfallen allein 540 Millionen DM auf das Jahr 1976. Darüber hinaus stehen im laufenden Jahr zusätzlich Bundesmittel in Höhe von 100 Millionen DM für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für besondere Gruppen des Arbeitsmarktes zur Verfügung.
Die Bundesregierung wird die kommende Entwicklung des Bauarbeitsmarktes sorgfältig beobachten. Ob weitere Mittel zur verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen benötigt werden, läßt sich gegenwärtig noch nicht beurteilen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 47) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, schwerbehinderte mittelständische Unternehmer dadurch zu entlasten, daß der Begriff des Arbeitsplatzes gemäß § 5 des Schwerbehindertengesetzes bei weniger als 20 Beschäftigten auch auf den Arbeitsplatz des geschäftsführenden Eigentümers/Unternehmers ausgedehnt wird, bzw. besteht eine Möglichkeit, die Zahlung der Ausgleichsabgabe für derartige mittelständische Unternehmer bis zu einer etwaigen Änderung des Gesetzes auszusetzen?
Die Möglichkeit, den schwerbeschädigten Arbeitgeber auf einen Pflichtplatz anzurechnen, war bereits im früheren Schwerbeschädigtengesetz enthalten. Sie ist bei der Novellierung des Schwerbeschädigtenrechts aufgehoben worden, weil sie keine wesentliche Bedeutung erlangt hatte. Die von Ihnen nunmehr angeregte Gesetzesänderung würde auch jetzt nur sehr wenigen schwerbehinderten Arbeitgebern zugute kommen. Sie würde darüber hinaus für nichtbehinderte Arbeitgeber mit nur 15. Arbeitnehmern gegenüber der bisherigen Rechtslage nachteilig wirken.
Eine Rechtsänderung in dem von Ihnen angeregten Sinne wird deshalb zur Zeit nicht erwogen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage A 48) :
Wie hoch sind die Aufwendungen der Ortskrankenkassen und Ersatzkassen für ärztliche Behandlungen im Jahr 1975 gegenüber dem Vorjahr gestiegen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Zuwachsraten?
Die Aufwendungen für ärztliche Behandlung sind im Jahre 1975 bei den Ortskrankenkassen um 11,6 v. H. je Mitglied und bei den Angestellten-Ersatzkassen um 17,5 v. H. je Mitglied gestiegen. Der Gesamtaufwand der Ortskrankenkassen und Angestellten-Ersatzkassen für ärztliche Behandlung ist um etwa 14 v. H. gestiegen. Dies geht aus den amtlichen Meldungen dieser Krankenkassen hervor, die allerdings hinsichtlich des 4. Quartals 1975 zum Teil noch auf Schätzungen beruhen. Nennenswerte Abweichungen der endgültigen Ergebnisse sind jedoch erfahrungsgemäß nicht zu erwarten.
Mit diesen Zahlen werden meine Ausführungen zu Ihrer Frage in der Fragestunde am 14./15. Januar 1976 im wesentlichen bestätigt.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 49) :
Warum hat die Bundesregierung bisher verneint, es sei möglich, mit der polnischen Seite über die Fragen des Umrechnungskurses und der Anrechnungsbestimmungen beim Rentenexportprinzip zu verhandeln, während sie jetzt im Zusammenhang mit der Überweisung der Renten auf Grund der Besitzstandsregelung in den Artikeln 15 und 16 des Rentenabkommens mit der Volksrepublik Polen dies tun will?
Ihre Frage bezieht sich auf Fälle, in denen auf Grund der Besitzstandswahrung des deutsch-polnischen Abkommens zukünftig noch Renten nach Polen gezahlt werden. Im Hinblick hierauf wird mit der polnischen Seite unter anderem auch über Fragen des Umrechnungskurses und der Anrechnungsbestimmungen verhandelt werden. Solche Verhandlungen sind gerade im Rahmen des zustande gekommenen Abkommens möglich geworden. Ohne dieses Abkommen hätten sich die Verhandlungen ausschließlich auf vertragliche Verpflichtungen der polnischen Seite beschränken müssen. Für diesen Fall hat die polnische Seite mehrfach deutlich gemacht, daß eine Einigung hierüber ausgeschlossen ist.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen A 52 und 53) :
Trifft es zu, daß auf Grund einer aufsichtlichen Weisung der Deutschen Bundesbahn vom 18. April 1975 die Höchstversicherung für Arbeiter und Angestellte der Deutschen Bundesbahn von 75 Prozent auf 70 Prozent wegen bestehender Überversorgung gekürzt werde, wie in dem Bericht „GdED: Die soziale Demontage stoppen!" in der Zeitung der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands Der deutsche Eisenbahner", März-Ausgabe 1976, festgestellt wurde?
Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister die Kürzung der Mittel für die Bundesbahn-Versicherungsanstalten, Abteilung B, um 300 Millionen DM im Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für 1975 angeordnet haben soll, wie ebenfalls in diesem Bericht behauptet wurde?
16554* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
Zu Frage A 52:
Es trifft zu, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB), der die Aufsicht über die BundesbahnVersicherungsanstalt (BVA) — Abteilung B — führt, durch aufsichtliche Weisung die Gesamtversorgung auf 70 v. H. des Jahresbruttoentgelts begrenzt hat. Die BVA-Abteilung B führt für den Bereich der DB die Zusatzversicherungen durch, die außerhalb der Betriebsverwaltungen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erfolgt.
Das Leistungsrecht der BVA ist in wesentlichen Regelungen günstiger als das der VBL. Es entstehen Überversorgungen in dem Sinne, daß die aus Zusatzrente und gesetzlicher Rente bestehende Gesamtversorgung höher ist als das Nettoentgelt, das der Rentner als beschäftigter Arbeitnehmer erhalten würde. Die Jahresrechnung der BVA weist seit dem Jahre 1969 in steigendem Maße Fehlbeträge aus. Diese sind bis zum Jahre 1974 in voller Höhe durch Stützungsbeiträge über den Wirtschaftsplan der DB in der Erwartung abgedeckt worden, daß das Leistungsrecht der BVA-Abteilung B an das der VBL angepaßt wird. Die Bemühungen des Vorstandes der DB um eine entsprechende Satzungsänderung haben bisher in den stimmenparitätisch besetzten Organen der BVA-Abteilung B keinen Erfolg gehabt. Der Vorstand der DB hat sich daher gezwungen gesehen, durch aufsichtliche Weisungen die Überversorgungen abzubauen und den Fehlbeträgen entgegenzuwirken.
Zu Frage A 53:
Für die Jahresrechnung der BVA-Abteilung B für das Jahr 1975 war unter Berücksichtigung der aufsichtlichen Maßnahmen ein Fehlbetrag von 390 Millionen DM zu erwarten. Da es einerseits auf Dauer nicht hinnehmbar ist, daß die bei der BVA-Abteilung B versicherten Rentner gegenüber dem Leistungsrecht der VBL eine höhere Gesamtversorgung erhalten und hierzu zu Lasten des Bundeshaushalts Mittel bereitgestellt werden, andererseits aber eine Anpassung des Leistungsrechts bisher unterblieben ist, hatte der Vorstand der DB einen Stützungsbeitrag von 100 Millionen DM in den Wirtschaftsplan 1975 eingestellt und die BVA für die weitere Finanzierung des Fehlbetrages auf den Kreditweg verwiesen. Gleichwohl wurde der Stützungsbeitrag zum Jahresende 1975 auf den Betrag aufgestockt, der erforderlich wurde, um Leistungen entsprechend dem Leistungsrecht der VBL zu finanzieren.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen A 54 und 55) :
Ist die Bundesregierung bereit, einen Bericht über die Folgewirkungen, die durch das Verbot von Spikesreifen im Straßenverkehr entstanden sind, zu erstellen?
Kann die Bundesregierung statistische Angaben über die Unfallhäufigkeit im Straßenverkehr machen, die infolge des SpikesVerbots entstanden sind?
Zu Frage A 54:
Die Bundesregierung ist hierzu bereit. Sie wird dies im Zusammenhang mit dem Unfallverhütungsbericht 1974/1975 tun.
Zu Frage A 55:
Nach Ursachen aufgegliederte statistische Angaben über die Straßenverkehrsunfälle im Winterhalbjahr 1975/76 liegen noch nicht vor. Nach Vorlage dieser Daten wird die Bundesregierung untersuchen, ob das Spikes-Verbot die Unfallentwicklung beeinflußte.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen A 56 und 57) :
Trifft es zu, daß an Bundesstraßen im Ortsbereich eine sogenannte Gelbphasenschaltung der Ampelanlagen in den Abend-und Nachtstunden nicht zulässig ist und daß die Bundesregierung die Ergebnisse eines zur Zeit in Arbeit befindlichen Gutachtens abwartet, um zu entscheiden, ob eine Gelbphasenschaltung während der Nachtstunden gestattet werden kann?
Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Deutsche Bundesbahn auf Grund der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin gegen den Slogan „Ein Jahr lang reisen zu halben Preisen" nunmehr den Senioren ein echtes und überschaubares Angebot unterbreiten wird?
Zu Frage A 56:
Das Ausschalten einer Lichtzeichenanlage während der Nacht, mit gelbem Blinklicht in den wartepflichtigen Zufahrten zur Kreuzung, ist nicht verboten. Unter welchen Voraussetzungen das Ausschalten zulässig ist, regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Die Entscheidung darüber obliegt den örtlich en Straßenverkehrsbehörden der Länder.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln untersucht dieses Problem im Rahmen eines Forschungsauftrages, der Ende 1976 abgeschlossen sein wird. Ob und welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu ziehen sein werden, wird dann zu entscheiden sein.
Zu Frage A 57:
Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, auf die Angebotsgestaltung der Bundesbahn, die nach dem Bundesbahngesetz ausschließlich der Deutschen Bundesbahn obliegt, Einfluß zu nehmen. Sie sieht sich hierzu aber auch nicht veranlaßt, weil sich die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, gegen die die Bundesbahn Widerspruch einlegen wird, nicht gegen das Angebot selbst, sondern lediglich gegen die blickfangmäßige Werbeformulierung in den Werbeanzeigen richtet.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16555*
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen A 58 und 59) :
Was sind die Gründe, daß der vorläufige Vorschlag eines Gesetzes über die Beförderung von Personen mit Krankenkraftwagen vom 18. Januar 1972 bis heute noch nicht als Gesetzesvorschlag eingebracht wurde, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem solchen Gesetz?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß mangels eines Gesetzes über die Beförderung von Personen mit Krankenkraftwagen in zunehmendem Maße Krankentransporte von nicht oder nur mangelhaft ausgebildetem Personal Ober gewerbliche Unternehmen u. a. auch in ungeeigneten Fahrzeugen durchgeführt werden, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen?
Der Entwurf eines Gesetzes über die Beförderung von Personen mit Krankenkraftwagen wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden. Das Gesetz hat Kostenauswirkungen, die gegenwärtig festgestellt werden. Der Gesetzentwurf muß danach ggf. nochmals überarbeitet werden,
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in zunehmendem Maße Krankentransporte von gewerblichen Unternehmen mit ungeeignetem Personal oder Fahrzeugen durchgeführt werden. Rettungsdienste und Krankentransport werden vor allem von den Sanitätsorganisationen und den Feuerwehren, in geringerem Umfang auch von gewerblichen Unternehmern durchgeführt. Personal-und Fahrzeugeinsatz werden stetig verbessert.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 60) :
Gibt es im Rahmen des Bundesbahnrationalisierungsprogramms der Bundesregierung Überlegungen, auch im Eisenbahnverkehr mit Berlin Einschränkungen vorzunehmen?
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn gibt es keine Überlegungen, den Eisenbahnverkehr mit Berlin einzuschränken.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4963 Fragen A 61 und 62) :
Trifft es zu, daß im Auftrag der Deutschen Bundesbahn durchgeführte Untersuchungen ergeben haben, daß Bahnpolizei und Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn insgesamt effektiv arbeiten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für eventuell beabsichtigte Neuorganisationspläne der beiden Dienste?
Beabsichtigt die Bundesregierung — analog zu Überlegungen in Schweden —, die Führerscheinbestimmungen dahin gehend zu verschärfen, daß bestimmte rückfällige Straftäter, Alkohol-, Rauschgift- und Tablettensüchtige einer eingehenden Prüfung ihrer Persönlichkeit und Lebensführung unterzogen werden, die über Erwerb oder weiteren Besitz des Führerscheins entscheidet?
Zu Frage A 61:
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat in der von Ihnen erwähnten Untersuchung zur Frage Stellung genommen, ob die öffentliche Sicherheit nur durch Vorhaltung einer hauptamtlichen Bahnpolizei gewährleistet werden kann oder ob andere Maßnahmen ein höheres Maß an Sicherheit gewährleisten. Die Untersuchung ist erst vor wenigen Tagen dem Bundesminister für Verkehr vorgelegt worden; sie wird z. Z. gründlich überprüft und ausgewertet. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt deshalb noch nicht vor.
Zu Frage A 62:
Nein. Eine Änderung der Rechtsvorschriften ist nicht erforderlich. Bereits nach geltendem Recht ist u. a. auch bei rückfälligen Straftätern, Alkohol-, Rauschgift- und Tablettensüchtigen eine beantragte Fahrerlaubnis zu versagen oder eine erteilte Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn der Betreffende zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet ist.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/4963 Fragen A 64 und 65) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß retroreflektierende Warntafeln zur Sicherung der in § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO erwähnten Fahrzeuge als eigene Lichtquelle im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind, und wenn nein, ist sie bereit, retroreflektierende Warntafeln als Eigenbeleuchtung in die Vorschrift aufzunehmen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß, wie der Senat von Berlin geäußert haben soll, die in § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO vorgeschriebene Eigenbeleuchtung eine Dauerleistung von etwa 110 Watt verlangt, und wenn nein, wie wird sie eine einheitliche Interpretation sicherstellen?
Nach § 49 a Abs. i StVZO gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel als lichttechnische Einrichtung an Kraftfahrzeugen und Anhängern. § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO schreibt die Art der Beleuchtung der dort genannten Fahrzeuge nicht vor. Um in der Praxis aufgetretene Zweifel über die Art der Sicherung der in Rede stehenden Fahrzeuge auszuräumen, hat der Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung der Mehrheit der Länder im Verkehrsblatt vom 31. März 1976 darauf hingewiesen, daß retroreflektierende Warntafeln genügen, um den Vorschriften des § 17 Abs. 4 Satz 3 zu genügen.
Für Parkleuchten, und um solche kann es sich bei der Eigenbeleuchtung der in § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO genannten Fahrzeuge ja nur handeln, verlangt die StVZO keine Dauerleistung von etwa 110 W.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 66) :
16556* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß in der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege der Ausnahmeregelung Kraftdroschken (Taxen) Wirtschaftswerbung als Fremdwerbung betreiben können, während die Bundesregierung auf verschiedene Anfragen stets den Standpunkt vertreten hat, daß „Eigenwerbung" durch Anbringen von Namen und Telefonnummer des Taxiunternehmers unzulässig sei, und beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Einstellung zur Eigenwerbung zu ändern bzw. gegen Fremdwerbung an Taxis gesetzlich vorzugehen?
Ein Anliegen von Teilen des Taxigewerbes aufgreifend, haben sich die Verkehrsminister der Länder am 3. Dezember 1975 mit dem Werbeverbot an Taxen beschäftigt. Die Mehrzahl der Länderverkehrsminister sprach sich dabei für die Zulassung von Wirtschaftswerbung (Fremdwerbung) aus. Sie wollen aufgrund einer noch zu normierenden Ermächtigung in die Lage versetzt sein, für den Bereich einzelner Städte und Landkreise allgemeine Ausnahmen vom bestehenden generellen Werbeverbot erteilen zu können. Der Beschluß der Länderverkehrsminister wird im Rahmen einer in Vorbereitung befindlichen Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) berücksichtigt werden. Angesichts der offensichtlich schwieriger gewordenen wirtschaftlichen Situation ist es verständlich, wenn das Taxengewerbe zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen trachtet. Allerdings ist diese Entwicklung im Hinblick auf die rechtliche Verankerung des Taxenverkehrs und seine Abgrenzung zum Mietwagenverkehr nicht unproblematisch. Deshalb ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zunächst die Erfahrungen mit den regionalen Ausnahmen abgewartet werden sollten, bevor weiterreichende generelle Folgerungen gezogen werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage A 67):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Allgemeine Rettungsverband Deutschland e.V., Sitz Stuttgart, seine Tätigkeit zur Rettung von Menschen, insbesondere auf den Verkehrswegen, nicht voll ausüben kann, weil mit den ihm von der Deutschen Bundespost zugeteilten Frequenzen die Herbeirufung von Hilfe nicht störungsfrei geführt werden kann, und beabsichtigt die Bundesregierung, dem Rettungsverband eine Frequenz zur Benutzung zuzuteilen, mit der die Hilfe störungsfrei herbeigerufen werden kann?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Allgemeine Rettungsverband Deutschland e. V., Sitz Stuttgart, wie auch viele andere Rettungs-, Funkrettungs-
und Funkhilfsvereine, Sprechfunkanlagen betreibt. Die benutzten Frequenzen werden von der Deutschen Bundespost jedoch niemals „zur Rettung von Menschen" zugeteilt. Diese Vereine sind keine anerkannten Hilfsorganisationen. Sie benutzen für ihre vielfältigen Kommunikationswünsche Funkfrequenzen, die von der Deutschen Bundespost als besonders störanfällig bezeichnet wurden. Soweit die Verbände Nachrichtenübermittlung „zur Rettung von Menschen" organisieren, benutzen sie die Sprechfunkanlagen gegen den Rat der zuständigen Fernmeldebehörde.
Die Deutsche Bundespost bereitet ein Regelung über die Genehmigung und den Betrieb von Sprechfunkanlagen vor, mit deren Hilfe in allen Notsituationen von Kraftfahrzeugen aus Nachrichten an Notruf-Aufnahmestellen übermittelt werden können. Dieses Kommunikationssystem, mit dem Hilfe relativ störungsfrei herbeigerufen werden kann, wird auch der Allgemeine Rettungsverband Deutschland e.V. einsetzen können.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen A 70 und 71):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesminister Bahr, daß „Länder, die intervenieren", keine Entwicklungshilfe erhalten sollen, und sieht die Bundesregierung z. B. das Verhalten Nordvietnams gegenüber Südvietnam nach den Pariser Vietnamabkommen als „Intervention" an?
Hat die Bundesregierung Nordvietnam völkerrechtlich verbindlich Entwicklungshilfe zugesagt, und wenn ja, wann, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen?
Zu Frage A 70:
Bundesminister Bahr hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk erklärt, daß mit Kuba wegen seiner Intervention in Angola keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit aufgenommen werde, man aber die Frage der Intervention nicht zu einer neuen Doktrin erheben wolle. Die Bundesregierung wird von Fall zu Fall entscheiden, mit welchem Land sie entwicklungspolitisch zusammenarbeitet. Dabei spielen eine Reihe von Kriterien eine Rolle. Dies gilt auch für Vietnam.
Zu Frage A 71:
Eine völkerrechtlich verbindliche Zusage von Entwicklungshilfe an Nordvietnam gibt es nicht.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 72):
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, 1976 Mozambique, Angola, Guinea, Guinea-Bissau, den Kapverdischen Inseln, der Volksrepublik Kongo und Benin Entwicklungshilfezusagen zu machen?
Die Vorstellungen der Bundesregierung über die Verwendung der für Entwicklungshilfe zur Verfügung stehenden Mittel werden in einer Rahmenplanung festgelegt, die als „vertrauliche Erläuterungen" dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem Haushaltsausschuß vorgelegt und beraten worden sind. Diese Sitzungen waren wie die ihnen zugrunde liegenden Erläuterungen vertraulich. Die Bundesregierung hält sich an diese Vertraulichkeit.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16557*
Anlage 36
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage B 2) :
Ist die Bundesregierung bereit, aus den sich zuspitzenden politischen Entwicklungen im südlichen Afrika den Schluß zu ziehen, daß die Achtlosigkeit deutscher Geschäftsleute und Firmen gegenüber der brisanten Lage vor allem in Südafrika politisch gefährlich ist, und daß sie im eigenen Interesse und dem diesel Vertreter unseres Landes dort bestimmte Verhaltensregeln empfehlen sollte, die die Lebensrechte der Schwarzen berücksichtigen?
Die Bundesregierung würde es in der Tat nicht nur als gefährlich sondern auch als politisch unerwünscht betrachten, wenn sich deutsche Geschäftsleute und Firmen in einer Weise verhielten, die der gespannten Lage im südlichen Afrika nicht Rechnung trägt.
Sie hat wiederholt ihre grundsätzliche Auffassung klargestellt, daß sie eine ungleiche Behandlung von Menschen aufgrund von Rassenunterschieden mißbilligt. Sie sieht jedoch keine Möglichkeit, über Empfehlungen hinaus verbindlich Verhaltensregeln aufzustellen.
Anlage 37
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 3) :
Hat die Sowjetunion die Auffassung vertreten, daß „die Absonderung des Westteils Europas und die Errichtung einer neuen militärpolitischen Gruppierung" — wie die Sowjetunion den Tindemans-Bericht interpretiert — „den Beschlüssen der Gesamteuropäischen Konferenz" widerspricht, und wie vereinbart — bejahendenfalls — die Bundesregierung damit ihre Versicherung vor der Unterzeichnung der Vereinbarungen von Helsinki, die europäische Option werde durch sie nicht berührt?
Äußerungen der sowjetischen Regierung zum Tindemans-Bericht sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Daß der Bericht in osteuropäischen Medien z. T. kritisch gewürdigt wurde, insbesondere der Satz „die Europäische Union bleibt solange unvollständig, wie sie keine gemeinsame Verteidigungspolitik besitzt" hat nicht überrascht. Ein Verstoß gegen die KSZE-Schlußakte kann daraus aber nicht abgeleitet werden. Im Gegenteil: Im I. Prinzip, gleich hinter der Aussage über die Möglichkeit friedlicher vereinbarter Grenzänderungen, heißt es wörtlich:
„(Die Teilnehmerstaaten) haben ebenfalls das Recht, internationalen Organisationen anzugehören oder nicht anzugehören, Vertragspartei bilateraler oder multilateraler Verträge zu sein oder nicht zu sein, einschließlich des Rechtes, Vertragspartei eines Bündnisses zu sein oder nicht zu sein."
In der KSZE-Schlußakte wurde die europäische Option nicht nur voll gewahrt, die gemeinsamen Verhandlungen von 1972-1975 haben vielmehr zur Intensivierung der politischen Zusammenarbeit im wichtigen Bereich der Ost-West-Beziehungen erheblich beigetragen — eine Zusammenarbeit, die auch nach der Konferenz fortgesetzt wird.
Durch Übergabe des Entwurfs eines Abkommens mit der EG vom 16. Februar 1976 haben die RgWStaaten gezeigt, daß sie sich daran gewöhnt haben, die europäischen Realitäten anzuerkennen.
Anlage 38
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 4):
Wie verhält sich die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß einerseits für die Drei Mächte und alle Bündnispartner der NATO das Außenvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für West-Berlin essentielles Element ist, andererseits die DDR beim Beitritt zu älteren multilateralen Übereinkünften, deren Vertragspartner die Drei Mächte und die Bundesrepublik Deutschland seit langem sind, die Geltung der Übereinkommen für Berlin auch nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens ausschließt, woraus später sich schwere unmittelbare Nachteile für West-Berlin, wie z. B. beim TIR-Übereinkommen, zu ergeben drohen?
Gegenüber den Versuchen der DDR, durch einseitige Erklärungen beim Beitritt zu multilateralen Übereinkommen, deren Geltungsbereich hinsichtlich Berlins zu bestreiten, haben die Drei Mächte und die Bundesrepublik bestimmte Verfahren zur Zurückweisung entwickelt.
Wie bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 18. September 1975 ausgeführt, haben derartige Erklärungen der DDR im übrigen nicht den Charakter von Vorbehalten.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4963 Fragen B 5 und 6) :
Kann aus der Mitteilung des Parlamentarischen Staatssekretärs Baum, daß die „Überprüfung durch den Verfassungsschutz” in der Regel ein Vorgang ohne jeden Ermittlungscharakter ist, „der lediglich in der automatischen Abfrage einer Datei besteht und der einen sehr geringen Zeit-, Personal- und Organisationsaufwand erfordert" (Stenographischer Bericht über die 229. Sitzung vom 17. März 1976, S. 15 972) geschlossen werden, daß diese Datei genaue und über Jahre sich erstreckende Angaben über die Teilnahme von mindestens einer halben Million Bürger an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen usw. enthält, die jederzeit ohne großen Kostenaufwand abfragbar sind?
Hält die Bundesregierung gegebenenfalls solche Lebenslaufregister für vereinbar mit den grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechten sowie den politischen Betätigungsrechten?
In den in der Öffentlichkeit mehrfach erwähnten etwa 500 000 Fällen hat eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz entgegen anderslautenden Behauptungen tatsächlich nicht stattgefunden. Es handelt sich vielmehr um Anfrageverfahren, durch die die Einstellungsbehörden sich darüber unterrichten, ob den Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder Informationen über den Einstellungsbewerber vorliegen. Etwa 99 °/o solcher aus Anlaß
16558* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
der Einstellung in den öffentlichen Dienst gestellten Anfragen werden durch die Auskunft erledigt, daß über diesen Bewerber keine Erkenntnisse angefallen sind und sein Name deshalb in der Datei des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht erfaßt ist. Bei etwa 1 % der Anfragen gibt die Datei Hinweise auf Behörden, bei denen Vorgänge über die genannte Person geführt werden. Welcher Art diese Vorgänge sind, ist den Hinweisen nicht zu entnehmen. Auskünfte über das Verhalten einer Person können also bei der Datei nicht abgefragt werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen wird nur einem geringen Bruchteil von jenem 1 % der Bewerber, über die bei Verfassungsschutzbehörden Vorgänge geführt werden, letztlich die Einstellung in den öffentlichen Dienst versagt. Die Ablehnungen erfolgen auf Grund der eigenen Angaben der Bewerber und der von den Verfassungsschutzbehörden der Einstellungsbehörde übermittelten Informationen. Diese sind bei Wahrnehmung der üblichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden angefallen. Eine „vorsorgliche" Sammlung und Speicherung personenbezogener Informationen, etwa im Hinblick auf eine eventuelle spätere Verwendung des Betroffenen im öffentlichen Dienst, findet nicht statt, ebenfalls nicht die unterschiedslose Erfassung der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 7) :
Hält die Bundesregierung die Bestimmung des § 2 Abs. 6 des Bundesumzugskostengesetzes im Hinblick darauf, daß sie heute bei einem Wechsel des Dienstorts in ländlichen Bereichen durch die erhebliche Ausweitung der Gemeindegrenzen im Zuge der Gebietsreformen für Bundesbedienstete große Nachteile bringt, in dieser Fassung nodi für gerechtfertigt, und wenn nein, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen?
Nach § 2 Abs. 2 und 3 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) darf Umzugskostenvergütung nur bei einem Wechsel des Dienstortes zugesagt werden. § 2 Abs. 6 BUKG bestimmt dazu ergänzend, daß zum inländischen Dienstort auch sein inländisches Einzugsgebiet gehört. Einzugsgebiet ist nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung das Gebiet, in dem sich Wohnungen befinden, die auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 20 km von der Gemeindegrenze des Dienstortes entfernt liegen.
Die Vorschrift ist erforderlich, weil der Dienstherr im Rahmen der Wohnungsfürsorge für die Bediensteten in Großstädten und Ballungsgebieten gezwungen ist, auch in weiterer Entfernung von der Gemeindegrenze des Dienstortes Bundesdarlehenswohnungen zu errichten. In Einzelfällen beträgt die Entfernung schon jetzt mehr als 20 km. Da die Wohnungen unter Aufwendung erheblicher Bundesmittel im Interesse preisgünstiger Mieten errichtet werden, muß davon ausgegangen werden, daß der Bedienstete mit dem Bezug einer solchen Wohnung als
endgültig untergebracht gilt. Die Wohnung als vorläufig anzusehen und die Umzugskostenvergütung noch für einen weiteren Umzug zu gewähren, wäre nicht vertretbar.
Die Einzugsgebietsregelung berücksichtigt außerdem den allgemeinen Trend zum Wohnen in einem entsprechenden Umkreis des Dienstortes.
Bei dieser Rechts- und Sachlage, bei der sich in Großstädten und Ballungsgebieten von der Natur der Sache her schon immer weitere Entfernungen zwischen Wohnung und Dienststelle ergeben können, müssen entsprechende Auswirkungen bei Gebietsreformen in ländlichen Bereichen hingenommen werden. Sie können im Hinblick auf die oben dargestellten Verhältnisse in Großstädten und Ballungsgebieten nicht als unzumutbar angesehen werden.
Im übrigen weise ich darauf hin, daß nicht nur der Bund, sondern auch die in Betracht kommenden Länder eine Einzugsgebietsregelung getroffen haben.
Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage ist daher nicht beabsichtigt.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 8) :
Wann ist der Bundesinnenminister zur Veröffentlichung des Nichtraucherschutzerlasses im Gemeinsamen Ministerialblatt bereit?
Mein Rundschreiben vom 12. März 1976 an die obersten Bundesbehörden mit organisatorischen Empfehlungen zum „Rauchen im dienstlichen Bereich" wird im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 11/1976 am 9. April 1976 auf Seite 135 veröffentlicht.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 9) :
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der im Anwaltsblatt (März 1976) veröffentlichten Untersuchung über die berufliche Situation der Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland?
Der Verfasser der von Ihnen zitierten Untersuchung (Dr. Holger Volks, Zur beruflichen Situation der Rechtsanwälte in der Bundesrepublik, Anwaltsblatt 1976 S. 57) befürwortet auf Grund seiner Erhebungen eine Spezialisierung der Rechtsanwälte auf wirtschaftsnahe Rechtsgebiete sowie den Zusammenschluß zu Sozietäten mit einer größeren Zahl von Rechtsanwälten, um auf diesem Wege die Position der Anwaltschaft im Wettbewerb mit anderen beratenden Berufen zu halten oder sogar zu verbes-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16559*
Bern. Er schlägt ferner vor, die juristische Ausbildung stärker auf ein im Wirtschaftleben verwertbares Wissen auszurichten und auf die besonderen Anforderungen des Anwaltsberufes abzustimmen. Die Bildung größerer Sozietäten und die weitgehende Spezialisierung ihrer Mitglieder auf bestimmte Rechtsgebiete, die in den letzten Jahren in zunehmendem Maße zu beobachten ist, hat sich unter den Bedingungen des geltenden Rechts vollzogen. Änderungen dieses Rechts erscheinen im Hinblick auf das von Dr. Volks befürwortete Ziel daher vorerst nicht geboten. Die mit der Feststellung der Standesauffassung (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO) befaßte Bundesrechtsanwaltskammer ist bemüht, den sich anbahnenden Änderungen durch neue Regeln in den „Grundsätzen des anwaltlichen Standesrechts" über Sozietäten, insbesondere hinsichtlich der Namensführung und der Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe, Rechnung zu tragen. Die Diskussion unter den Organisationen der Anwaltschaft befaßt sich gegenwärtig mit der Frage, ob die Bezeichnung als Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet in größerem Umfang als bisher gestattet sein soll. Das Bundesministerium der Justiz ist wegen dieses Problems bereits mit der Bundesrechtsanwaltskammer in Verbindung getreten. Grundsätzlich jedoch muß es den Rechtsanwälten als Angehörigen eines freien Berufes vorbehalten bleiben, inwieweit sie von der offenbar in mancher Beziehung mit wirtschaftlichen Vorteilen verbundenen Organisationsform der größeren Sozietät und der Möglichkeit der Spezialisierung auf wirtschaftsnahe Rechtsgebiete Gebrauch machen.
Die seit Jahrzehnten geforderte Reform der Juristenausbildung hat durch das Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vom 10. September 1971 (BGBl. I S. 1557) entscheidende Impulse erhalten. Das Gesetz schafft die Voraussetzung für die Entwicklung neuer Ausbildungsgänge und für die Verbesserung der herkömmlichen Ausbildung.
Durch die Einführung der sogenannten Experimentierklausel (§ 5 b DRiG) wird die Erprobung einstufiger, Theorie und Praxis verbindender Ausbildungsmodelle ermöglicht und dadurch eine Neuordnung der Juristenausbildung von Grund auf vorbereitet. Eine stärkere Einbeziehung praxisbezogener Fragen in das Studium und eine wissenschaftliche Durchdringung der praktischen Ausbildung soll dazu beitragen, die Kluft zwischen Theorie und Praxis zu überwinden.
Über die auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes eingeleiteten Reformen ist insgesamt im gegenwärtigen Zeitpunkt ein abschließendes Urteil noch nicht möglich. Insbesondere die einstufigen Ausbildungsgänge bedürfen während ihrer Erprobung noch der Ausformung und Konkretisierung. Die durch das Ausbildungsgesetz eingeleitete Entwicklung kann jedoch als positiv bewertet werden. Im übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung über die Juristenausbildung in den Ländern vom 7. Mai 1975 (BT-Drucksache 7/3604) verwiesen.
Die in dem Ihrer Frage zugrundeliegenden Aufsatz aufgestellte Behauptung, auch der heutige Ausbildungsgang (nach der Reform des Deutschen Richtergesetzes) behalte die alten Ausbildungsinhalte und -prinzipien im wesentlichen unverändert bei, ist sachlich nicht begründet.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 10) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei Überweisungen von Guthaben aus der DDR an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kontoinhaber gemäß der Vereinbarung vom 25. April 1974 über den Guthaben-Transfer immer wieder zu Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen kommt, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Der Bundesregierung ist der von Ihnen aufgezeigte Tatbestand bekannt. Sie beabsichtigt, die Verhandlungen mit der DDR über den nichtkommerziellen Zahlungs- und . Verrechnungsverkehr fortzusetzen. Dabei wird sie sich für die Erweiterung und Verbesserung der Sperrguthabenvereinbarung einsetzen. Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Abwicklung der Transferaufträge von Kontoinhabern aus der Bundesrepublik wird ein vordringliches Thema der Erörterungen bilden.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 11):
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Deutsche Bundesbank zu veranlassen, eine neue Meldepflicht über Kreditzusagen an Inländer (siehe Handelsblatt Nr. 45, S. 6 vom Donnerstag, dem 4. März 1976) nur dann einzuführen, wenn gleichzeitig diese Meldepflicht für Kredite an Ausländer, besonders Staatshandelsländer, festgelegt wird?
Die Deutsche Bundesbank ist nach § 18 BBankG berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgabe Statistiken auf dem Gebiet des Bank- und Geldwesens bei allen Kreditinstituten anzuordnen und durchzuführen. Sie ist gemäß § 12 Satz 2 BBankG bei der Ausübung dieses Befugnisses von Weisungen der Bundesregierung unabhängig.
Gegen eine Beeinflussung der Bundesbank durch die Bundesregierung in die von Ihnen genannte Richtung sprechen neben den gesetzlichen auch sachliche Gründe.
Die von der Bundesbank in Aussicht genommene Meldepflicht für den Stand der Kreditzusagen an inländische Unternehmen und Privatpersonen soll eingeführt werden, um einen Frühindikator für die Entwicklung der Kreditnachfrage der inländischen Wirtschaft zu gewinnen.
Das Vorhaben auf statistische Angaben auszuweiten, die mit dem hier gesetzten Ziel nichts zu tun haben, dürfte sich nicht empfehlen und würde
16560* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
die Erreichung des Zieles unnötig erschweren. Die Meldepflicht soll daher auf inländische Unternehmen und Privatpersonen beschränkt bleiben.
Diese Meldepflicht verbessert die für die Geldpolitik maßgebenden Erkenntnismöglichkeiten der Bundesbank und liegt damit im Interesse einer — von allen Parteien befürworteten — Verstetigung der monetären Politik.
Im übrigen werden die Kredite (nicht die Kreditzusagen) an Ausländer, auch an Staatshandelsländer, von der Bundesbank bereits seit langem erfaßt. Sowohl die deutschen Banken als auch die Unternehmen melden monatlich den Stand ihrer Forderungen an das Ausland.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 12) :
Ist die Bundesregierung bereit, eine Versteuerung der Tabake nach der Höhe des Teer- und Nikotingehalts oder nach filterlosen Zigaretten bzw. der Filterwirksamkeit von Zigaretten vorzunehmen und liegen ihr Erfahrungsberichte hierüber vor?
Die unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten ist nach der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Dezember 1972 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (Amtsblatt der EG Nr. L 303/1 vom 31. Dezember 1972) seit dem 1. Juli 1973 nicht mehr zulässig. Nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie müssen der Satz des proportionalen (preisabhängigen) und der Betrag des spezifischen (mengenabhängigen) Steueranteils in den einzelnen Mitgliedstaaten für alle Zigaretten jeweils gleich hoch sein.
Die wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über die Schädlichkeit der zahlreichen Rauchinhaltsstoffe und über praktikable Methoden zur Feststellung und vor allem zur laufenden Kontrolle der schädlichen Bestandteile reichen bisher im übrigen auch nicht aus, um Abgrenzungen gesetzlich festzulegen und eine sachgerechte Einordnung der verschiedenen Erzeugnisse sicherzustellen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 13 und 14) :
In welcher Höhe mußte die Deutsche Bundesbank infolge der Währungsunruhen seit Jahresbeginn in "Schlangen"-Währungen intervenieren (insgesamt und aufgegliedert nach einzelnen Währungen)?
In welcher Höhe tätigte die Deutsche Bundesbank im gleichen Zeitraum Offenmarkt-Geschäfte zur Abschöpfung binnenwirtschaftlicher Liquidität?
1. Im ersten Vierteljahr 1976 mußte die Bundesbank aufgrund der Interventionsverpflichtung innerhalb der „Schlange" andere Währungen im Gegenwert von 2,3 Mrd. DM aufkaufen. Gleichzeitig haben
Notenbanken von anderen „Schlangen"-Mitgliedern auf ihren Devisenmärkten zur Stützung ihrer Währung mit von der Bundesbank geborgten DM-Beträgen in Höhe von 6,5 Mrd. DM interveniert. Insgesamt sind die Währungsforderungen der Bundesbank aus eigenen Interventionen und aus DM-Interventionen anderer Notenbanken im ersten Vierteljahr 1976 um 8,8 Mrd. DM gestiegen.
Eine Aufgliederung nach einzelnen Währungen kann gegenwärtig nicht gegeben werden, da dies nur mit Zustimmung der anderen beteiligten Notenbanken möglich wäre. Es ist nicht damit zu rechnen, daß die anderen Notenbanken ihre Zustimmung im gegenwärtigen Augenblick geben würden.
2. Der Bestand der Bundesbank an Wertpapieren hat von Ende 1975 bis 31. März 1976 um 1,4 Mrd. DM abgenommen. Hiervon wirkten Verkäufe in Höhe von 1,0 Mrd. DM liquiditätsmindernd. Weitere 0,4 Mrd. DM entfielen darauf, daß dem Bund Wertpapiere in dieser Höhe im Zusammenhang mit der Ausschüttung des Restgewinns übertragen wurden. Dadurch wurde verhindert, daß durch die Gewinnausschüttung die Bankenliquidität erhöht wurde.
In den letzten drei Monaten ist den Banken Liquidität im Betrage von rd. 0,5 Mrd. DM zugeführt worden, weil Nichtbanken ihren Bestand an rückgebbaren Mobilisierungs- und Liquiditätspapieren vermindert haben.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 15) :
In welchem Umfang ist die Wohnungsversorgung der Bundesbediensteten in München sichergestellt, wieviel Wohnungen werden nodi benötigt, und in welchem Umfang werden Bauprogramme verwirklicht?
Zum 31. Dezember 1975 — neuere statistische Angaben stehen mir frühestens im Mai d. J. zur Verfügung — haben die Bedarfsdienststellen für München einen Bedarf an 11 803 Wohnungen angemeldet.
Zur Deckung dieses Bedarfs stehen am Stichtag 11 044 Wohnungen zur Verfügung. Weitere 365 Wohnungen befinden sich im Bau bzw. kurz vor Baubeginn. Der dann noch verbleibende Bedarf (knapp 400 Wohnungen) wird durch Einzelbaumaßnahmen im Rahmen der Förderung nach den Familienheimrichtlinien, im Rahmen der Fluktuation und durch Anmietung von Wohnungen des freien Wohnungsmarktes gedeckt.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift- liche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 16) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16561*
In welchen EG-Staaten werden auf Arzneimittel und in welcher Höhe Mehrwertsteuer erhoben, und hat die Bundesregierung die Absicht, bei nächster Gelegenheit ihrerseits eine Angleichung vorzunehmen?
Die Umsätze von Arzneimitteln werden in sieben Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) unterworfen. Lediglich zwei Staaten, nämlich das Vereinigte Königreich vor Großbritannien und Nordirland sowie die Irische Republik, haben die Arzneimittelumsätze unter gleichzeitiger Zubilligung des Vorsteuerabzugs von der Umsatzsteuer befreit. Aus der nachfolgenden Ubersicht ergibt sich die Höhe der Umsatzsteuer für Arzneimittelumsätze in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Staat Steuersatz
für
Arzneimittel
v. H.
Belgien 6
Bundesrepublik Deutschland 11
Dänemark 15
Frankreich 20
(daneben ermäßigter Steuersatz für
bestimmte Vitamine und Heilkräuter)
Großbritannien und Nordirland 0
Irland 0
Italien 6
Luxemburg 2
Niederlande 4
Eine Angleichung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Arzneimittelumsätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die angesichts der starken Differenzierung ohnehin außerordentlich schwierig wäre, steht gegenwärtig und für die nächste Zukunft nicht zur Diskussion. Insbesondere sieht die zur Zeit von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorbereitete Sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern keine Vereinheitlichung der Steuersätze vor.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 17):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die steuerlichen Erleichterungen für Aufwendungen zu verbessern, die bei der Aufnahme von Gästen aus der DDR Bürgern der Bundesrepublik Deutschland entstehen, aber auch bei der steuerlichen Anerkennung von Sonderausgaben bei Reisen in die DDR?
Nachgewiesene oder zumindest glaubhaft gemachte Unterhaltsaufwendungen für Verwandte oder sonstige Angehörige in der DDR werden ab 1975 bis zu 3 000 DM jährlich für jede unterhaltene Person als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt. Durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder sind aus Vereinfachungsgründen u. a. folgende Pauschbeträge zugelassen worden:
1. Für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen anläßlich eines Besuchs aus der DDR erwachsen, bei einem Aufenthalt von 28 Tagen ein Pauschbetrag von 100 DM, bei einem Aufenthalt von weniger als 28 Tagen ein entsprechend niedrigerer Pauschbetrag und
2. für Zuwendungen bei einem Besuch in der DDR, die über übliche Gastgeschenke hinausgehen, ein Pauschbetrag von 30 DM, wenn es sich um einen Besuch im Rahmen des grenznahen Verkehrs handelt, im übrigen ein Pauschbetrag von 50 DM.
Die Möglichkeit, nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Unterhaltsaufwendungen bis zu 3 000 DM jährlich für jede unterhaltene Person einkommensmindernd zu behandeln, stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der früheren Regelung dar; bis einschließlich 1974 konnten Unterhaltsaufwendungen nur bis zu 1 200 DM jährlich als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Eine Erhöhung der genannten Pauschbeträge kommt nicht in Betracht.
Nach Feststellungen der obersten Finanzbehörden der Länder erfüllen die geschilderten Vereinfachungsmaßnahmen nach wie vor ihren Zweck. Dabei ist zu berücksichtigen, daß hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Zuwendungsempfänger von Nachweisen abgesehen wird. Erwachsen einem Steuerpflichtigen tatsächlich höhere Aufwendungen, die er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, so kann er sie über die Pauschbeträge hinaus geltend machen.
Dies hat Ihnen Herr Parl. Staatssekretär Haehser in der Fragestunde am 16./17. Oktober 1974 bereits mitgeteilt (Anlage 10 zum Stenographischen Bericht über die 126. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 1974).
Ergänzend weise ich darauf hin, daß mit dem genannten Pauschbetrag von 100 DM für die besuchsweise Aufnahme von Verwandten und sonstigen Angehörigen aus der DDR lediglich Aufwendungen für die Beherbergung und Beköstigung einschließlich etwaiger Nebenausgaben pauschal abgegolten werden. Sonstige Unterhaltsleistungen, wie z. B. Anschaffung von Kleidung für den Besucher, können gesondert neben dem Pauschbetrag im Rahmen des bezeichneten Höchstbetrages von 3 000 DM berücksichtigt werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 18 und 19) :
In welchem Umfang müssen die in der Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung aufgeführten Planzahlen für den Ausbau der Kraftwerkskapazität in der Bundesrepublik
16562* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
Deutschland auf Grund der neueren Erkenntnisse revidiert werden, und welche Kernreaktorkapazität erwartet die Bundesregierung insbesondere für die Jahre 1980 bzw. 1985?
In welchem Umfang hat die Entsorgung der Kernkraftwerke Einfluß auf den Betrieb der gebauten oder geplanten Kernkraftwerke, und trifft es insbesondere zu, daß 1979 — spätestens 1981 — Kernkraftwerke stillgelegt werden müssen, sofern nicht neue große Lagerbecken für abgebrannte Brennelemente bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, und welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Zusammenhängen für die Energiepolitik der Bundesregierung?
Zu Frage B 18:
Die von der Bundesregierung in der 1. Fortschreibung ihres Energieprogramms genannten Orientierungszahlen für die erforderliche Kraftwerkskapazität müssen im Gesamtrahmen der energiewirtschaftlichen Entwicklung gesehen werden. Die energiewirtschaftliche Entwicklung der beiden Jahre 1974/75 gibt allein noch keine verläßliche Basis, um die genannten Kraftwerkskapazitäten, insbesondere die Zubauleistung der Kernkraftwerke, zu revidieren. Prognosen aus einer Baissesituation heraus fallen erfahrungsgemäß leicht zu pessimistisch aus.
Der während der letzten beiden Jahre stagnierende bzw. leicht rückläufige Stromverbrauch wird selbst bei einem Einpendeln auf die längerfristigen Erfahrungswerte des Stromzuwachses kaum voll aufgeholt werden können. Andererseits ergeben sich bei den Kraftwerkszubauten und insbesondere bei Kernkraftwerken Bauverzögerungen von 1 bis 3 Jahren. Ein derzeit etwa vorhandener Leistungsüberhang wird daher mit großer Wahrscheinlichkeit in wenigen Jahren kompensiert werden. Die Elektrizitätswirtschaft muß sich im übrigen bei ihren Investitionsüberlegungen an der Obergrenze einer möglichen Verbrauchsentwicklung orientieren, um ihrer Versorgungspflicht voll gerecht zu werden. Im übrigen ist in den ersten Monaten dieses Jahres ein deutlicher Stromverbrauchszuwachs zu verzeichnen. Auch wird der weitere Verlauf des konjunkturellen Aufschwungs eine verstärkte Inanspruchnahme der Leistungsreserven zur Folge haben.
Gegenwärtig sind rd. 3 500 MW Kernkraftwerksleistung in Betrieb. Weitere 12 Kernkraftwerke mit rd. 11 900 MW befinden sich im Bau bzw. in der Fertigstellungsphase. Mit der Inbetriebnahme von 3 Kernkraftwerksblöcken ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Weiterhin sind zur Zeit 8 Anlagen mit rd. 10 000 MW bestellt. Die Inbetriebnahme dieser Leistung ist bis Ende 1981/82 vorgesehen. Darüber hinaus befinden sich weitere 18 Kernkraftwerksblöcke in der Planung und werden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen dann in Auftrag gegeben, wenn es die Belastungsentwicklung erfordert.
Zu Frage B 19:
Die Bundesregierung sieht in der nuklearen Entsorgung, d. h. der Errichtung der für die Schließung des Brennstoffkreislaufs notwendigen Anlagen, einen unverzichtbaren Teil der angestrebten Ausweitung der Kernenergienutzung. Insbesondere aus Sicherheitsgründen müssen für die beim Betrieb von Kernreaktoren anfallenden abgebrannten Brennelemente rechtzeitig geeignete Lagerbecken vorhanden sein.
Gemäß dem Konzept der Bundesregierung sollen zentrale Lagerbecken in der Bundesrepublik bis zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, von dem an eine Zwischenlagerung und Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente im Ausland im Rahmen der United Reprocessors GmbH (Gesellschafter: Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsgesellschaft, British Nuclear Fuels Ltd., Commissariat à l'Energie Atomique) nicht mehr möglich sein werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß bei etwaiger Verzögerung die Elektrizitätsversorgungswirtschaft für die Zwischenzeit ihre bei den Kernkraftwerken bestehenden Zwischenlager ausbaut oder für andere Lagermöglichkeiten sorgt. Sollte dies im Einzelfall nicht in ausreichendem Maße realisiert werden, werden die für die Sicherheit zuständigen Behörden über die aus Sicherheitsgründen jeweils erforderlichen Maßnahmen entscheiden.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 20 und 21) :
Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Bundesregierung ein zu dem von der Kommission der EG dem Rat vorgelegten Aktionsprogramm für die europäische Luftfahrtindustrie und Luftfahrt?
Teilt die Bundesregierung die Meinung des Politischen Ausschusses des Europäischen Parlaments, daß im Fall eines Ausbleibens von gemeinschaftlichen Maßnahmen — kombiniert für den zivilen und militärischen Bereich — die Zeit absehbar ist, in der die technologische Eigenständigkeit Europas im Flugzeugbau verlorengehen wird?
Zu Frage B20:
Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der EG-Kommission zur Fortentwicklung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Luftfahrtindustrie und der Luftfahrt. Sie stimmt mit der Kommission insbesondere in der Problemanalyse und der volkswirtschaftlich-technologischen Bewertung der Luftfahrtindustrie überein.
Die Kommissionsvorschläge werden im einzelnen auf Ratsebene zu prüfen sein. Sie stellen z. T. ein Maximalprogramm dar, das aus heutiger Sicht, insbesondere im Hinblick auf die besondere Interessenlage der einzelnen Partnerländer, schwer realisierbar erscheint.
Die Bundesregierung wird sich bei der Beratung der Kommissionsvorschläge jedoch dafür einsetzen, daß die positiven Impulse der Kommissionsinitiative für die europäische Zusammenarbeit genutzt werden und die Koordination der Politik der europäischen Partner verbessert wird.
Zu Frage B 21:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine technologisch und wirtschaftlich eigenständige
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16563*
Luftfahrtindustrie in Europa die Fortentwicklung der europäischen Zusammenarbeit sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich erfordert. Sie hat diesen Grundsatz einer eigenständigen europäischen Luftfahrtindustrie in der Fortschreibung des Basisprogramms 1974-1978 vom 13. Dezember 1974 (Drucksache 7/2986) und zuletzt mit der Verabschiedung des Berichts des Koordinators für Luft- und Raumfahrt zur Struktur der LRI am 14. Januar 1976 bekräftigt.
Die Behauptung technologischer Eigenständigkeit in wichtigen Teilbereichen des Flugzeugbaus eröffnet zugleich die Chance, daß die europäische Luftfahrtindustrie technologisch anspruchsvolle Aufgaben auch in Zusammenarbeit mit der amerikanischen Luft- und Raumfahrtindustrie auf partnerschaftlicher Basis wahrnehmen kann.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 22 und 23) :
Ist die Bundesregierung zur Rettung der Arbeitsplätze in der Natursteinindustrie bereit, die sich in den am meisten von der Arbeitslosigkeit heimgesuchten Bezirken konzentriert, die Einfuhrkontingente aus dem Ostblock und anderen Nicht-EG-Ländern entsprechend der Einschränkung des Straßenbaus in der Bundesrepublik Deutschland zu reduzieren und Frachthilfe auch für den Lkw-Transport zu gewähren?
Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, zur Rettung der Arbeitsplätze in der Natursteinindustrie die Ausschreibung für öffentliche Baumaßnahmen des Bundes so zu gestalten, daß für die Arbeitsplätze in der einheimischen Natursteinindustrie auch künftig noch eine Chance der Erhaltung verbleibt?
Zu Frage B 22:
Zum Schutz der Bord- und Pflastersteinindustrie hält die Bundesregierung die Genehmigungspflicht der Einfuhr von Bord- und Pflastersteinen aus Staatshandelsländern aufrecht. Kontingente bestehen gegenüber der CSSR, Polen und Rumänien, und zwar seit Jahren mit unveränderten Wertgrenzen. Die Einfuhren aus der CSSR sind geringfügig; die eingeführten Erzeugnisse unterliegen insgesamt bestimmten Verwendungsbeschränkungen. Von dem Kontingent (2,2 Mio. DM) gegenüber Polen darf der größte Teil (1;9 Mio. DM) nur in Berlin, die restlichen 0,3 Mio. DM im Bundesgebiet -- ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg und Hessen — verwendet werden.
Wegen der von der Industrie beklagten niedrigen Preise für Einfuhren aus Polen und Rumänien hat die Bundesregierung von Amts wegen ein Preisprüfungsverfahren eingeleitet. Dieses hat dazu geführt, daß das Rumänienkontingent in zwei Tranchen — zunächst nur zur Hälfte (850 000 DM) — ausgeschrieben wird. Außerdem wird die bestehende Verwendungsbeschränkung für die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern auf den Regierungsbezirk Oberbayern ausgedehnt. Beide Maßnahmen dürften einen nicht unwesentlichen Effekt zugunsten der einheimischen Industrie zur
Folge haben. Darüber hinaus ist derzeit nicht beabsichtigt, Veränderungen der Wertgrenzen der Kontingente vorzunehmen.
Schwerlastgüter, zu denen auch die Erzeugnisse der Natursteinindustrie gehören, werden beim Transport auf dem Schienenweg begünstigt; sie sind von der Frachthilfe beim Lkw-Versand ausgenommen. Die Frage einer verkehrswettbewerbsneutralen Gestaltung der Frachthilfe, d. h. die Einbeziehung von Schwerlastgütern auch beim Versand mit dem Lkw, wird zur Zeit mit den beteiligten Bundesländern eingehend geprüft.
Zu Frage B 23:
Die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) verankerten Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs setzen einer gezielten Auftragsvergabe zugunsten der einheimischen Natursteinindustrie sehr enge Grenzen.
Es darf in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden, daß alle internationalen Zusammenschlüsse wirtschaftlichen Charakters (EWG, OECD, GATT) Diskriminierungen oder protektionistische Maßnahmen untersagen bzw. auf ihre Beseitigung drängen.
Für das Zonenrandgebiet, das zum Ausgleich der ihm durch die Teilung Deutschlands entstandenen Nachteile in besonderer Weise der Förderung bedarf, hat die Bundesregierung Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern aus diesem Gebiet bei öffentlichen Aufträgen erlassen (s. Bundesanzeiger Nr. 152 vom 20. August 1975). Die Bevorzugung besteht in der Gewährung von Mehrpreisen und in der Eintrittsmöglichkeit in das wirtschaftlichste oder annehmbarste Angebot.
Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn auf die Ausschreibungen der öffentlichen Auftraggeber in zunehmendem Maße Angebote dieser begünstigten Bewerber eingehen und dadurch die Erhaltung von Arbeitsplätzen im strukturschwachen bayerischen Grenzland abgesichert wird.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/ 4963 Frage B 24) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, Konsequenzen aus den Vorwürfen zu ziehen, die in der ARD-Fernsehsendung vom 27. Januar 1976„Bemerkungen über den Hund als Ware" (Autor: Horst Stern) gegen die Hundezucht und den Hundehandel erhoben worden sind?
Die Bundesregierung sieht die von Herrn Horst Stern in der ARD-Sendung vom 27. Januar d. J. herausgestellten „Vorwürfe" zunächst als Appell an die Eigenverantwortlichkeit von Hundezüchtern, -händlern, -käufern und -haltern an. Diese Äußerungen werden zugleich als Anregung für Aufklärungs-
16564* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
aktionen seitens Tierschutzorganisationen und für die Durchführungspraxis hier relevanter Vorschriften aufgefaßt.
Die derzeitigen Rechtsvorschriften in ihren jeweiligen Zielsetzungen — wie z. B. Ordnungsrecht, Gewerberecht, Tierschutzgesetz und Verordnung über das Halten von Hunden im Freien mit eingehenden Vorschriften über Lebensschutz, Haltung von Tieren, Anzeigepflicht für den gewerblichen Tierhandel usw. — reichen aus, um einschlägigen Vorkommnissen wirksam begegnen und Mißstände abstellen zu können. Diese Rechtsvorschriften engen die grundgesetzlich gesicherte persönliche Freiheit des Bürgers bereits in anläßlich ihres Erlasses eingehend geprüftem, hier vertretbarem Maße ein. Weitergehende Regelungen, insbesondere auch im Hinblick auf das Tierzuchtrecht, werfen u. a. die Frage der Rechtsetzungskompetenz des Bundes auf.
Die Bundesregierung sieht angesichts dieser Sachlage z. Z. keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen; sie wird die Anregungen von Herrn Stern dennoch bei der Fortentwicklung der verschiedenen Rechtsbereiche in die Überlegungen einbeziehen.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 25) :
Trifft es zu, daß die amerikanische Armee in der Bundesrepublik Deutschland in ihren PX-Dienststellen finnische Butter verkauft, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um angesichts der finanziellen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland zu den Stationierungskosten die Amerikaner zum Bezug von Butter aus EG-Ländern zu veranlassen?
Aufgrund des NATO-Truppenstatuts und seiner Ausführungsvereinbarungen bezieht die amerikanische Armee in der Bundesrepublik ihre Versorgungsgüter z. T. durch öffentliche Ausschreibungen. Unter den eingehenden Angeboten werden jeweils die günstigsten berücksichtigt.
Hinsichtlich des Bezuges von Butter sind in der Vergangenheit Lieferungen aus verschiedenen Ländern getätigt worden, darunter aus der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark und den Niederlanden.
Bei der letzten Butter-Ausschreibung stammte das günstigste Angebot aus Finnland; die Finnen erhielten daraufhin den Zuschlag. Da Finnland jedoch nicht in der Lage war, den gesamten Bedarf der US-Armee zu decken, wurde zusätzlich auch Butter in der Bundesrepublik Deutschland gekauft.
Die Bundesregierung wird nach wie vor bemüht bleiben, in Brüssel in angemessener Weise auf die Wettbewerbsfähigkeit der EG-Butter hinzuwirken.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4963 Fragen B 26 und 27):
Welche Hilfen bietet die Bundesregierung kleineren landwirtschaftlichen Betrieben an, und ist es wirklich so, wie der bayerische Staatsminister Dr. Eisenmann erklärt hat, daß 90 % der bayerischen Bauern aus unverständlichen Gründen abgeschrieben würden, weil sie das nötige Einkommen nicht haben und man sie als nicht „entwicklungsfähig" bezeichnet?
Wie steht die Bundesregierung zu den Zweifeln des Vizepräsidenten des Bayerischen Bauernverbands, Sühler, an der Objektivität des Agrarberichts und insbesondere zu dem Vorwurf, es sei immer stärker die Tendenz zu erkennen, daß es sich nicht mehr um einen Situationsbericht über die Lage der Landwirtschaft handele, sondern um einen agrarpolitischen Erfolgsbericht der Bundesregierung, und wie wird sie diesem Vorwurf entgegentreten?
Zunächst muß festgestellt werden, daß grundsätzlich alle Landwirte an den allgemeinen Maßnahmen der Preis-, Markt-, Struktur- und Sozialpolitik teilhaben.
Bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung wird seit 1971 das Prinzip einer gezielten Förderung angewendet. Gezielte Förderung bedeutet, Anpassung der Förderungsmaßnahmen an die betriebsindividuelle Situation. Damit soll den Betrieben geholfen werden, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Sie bedeutet nicht den völligen Ausschluß oder auch das Abschreiben von bestimmten Landwirten bei der Förderung.
Das Nebeneinander der Förderung von entwicklungsfähigen Betrieben mit der Aufstiegshilfe, dem Überbrückungskredit, der Nebenerwerbsförderung und der Wohnhausförderung zeigt den weiten und umfassenden Rahmen dieses Programms.
Die Bundesregierung hält den Vorwurf des Vizepräsidenten des Bayerischen Bauernverbandes Sühler für ganz und gar unbegründet. Vermutlich hat Herr Sühler übersehen, daß die Bundesregierung aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes nicht nur zu einer differenzierten Darstellung der Lage der Landwirtschaft verpflichtet ist, sondern auch zu einer Darstellung der agrar-, wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen, die sie zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der in der Landwirtschaft tätigen Menschen zu ergreifen gedenkt. Diesen Gesetzesauftrag versucht die Bundesregierung nach besten Kräften zu erfüllen. Sie betrachtet es dabei als außerordentlich hilfreich, daß ihr bei der Lösung der zum Teil sehr schwierigen methodischen Probleme der Einkommensanalyse ein Sachverständigenbeirat zur Seite steht, dem u. a. auch Vertreter des Berufsstandes angehören.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4963 Frage B 28) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16565*
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, und wenn nein, was ist sie bereit zu tun, daß Studenten mit einer privaten Krankenversicherung den Anspruch auf den Bundeszuschuß nach § 8 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten haben, wenn ihr Monatsbeitrag mindestens 25 DM beträgt (§ 381 a Abs. 1 RVO, § 180 Abs. 3 b RVO)?
Das Bundesversicherungsamt als die für die Durchführung des § 8 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten (KVSG) zuständige Stelle vertritt zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage die Auffassung, ein Anspruch auf den Bundeszuschuß nach § 8 KVSG bestehe nur, wenn die vom privat versicherten Studenten zu erbringende Eigenleistung mindestens 25,— DM monatlich betrage. Das Bundesversicherungsamt begründet seine Auffassung wie folgt:
Grundlage für die Gewährung des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung der Studenten ist die Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit dieses Personenkreises, der zu einem sozial tragbaren Beitrag in einen wirksamen Krankenversicherungsschutz einbezogen werden sollte. Dabei sei es Absicht des Gesetzgebers gewesen, einen sozial gerechten Versicherungsschutz für sämtliche Studenten zu sichern, wobei es — ausgehend von einer grundsätzlichen Gleichbehandlung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung — gleichgültig sein sollte, ob die Studenten dem einen oder anderen Bereich der Krankenversicherung angehörten. Bereits diesem Grundgedanken würde es widersprechen, wenn durch Zahlung des Bundeszuschusses die Eigenleistung des privatversicherten Studenten auf einen Betrag von weniger als 25,— DM gesenkt werden könnte.
Aber auch der Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 KVSG spreche für diese Auffassung. Diese Vorschrift verweise ausdrücklich auf § 381 a Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung und damit auf die entsprechend getroffene Regelung des Bundeszuschusses in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierdurch wurde zum Ausdruck gebracht, daß der Bundeszuschuß zu den Aufwendungen des jeweiligen Krankenversicherungsträgers bzw. in der privaten Krankenversicherung zu den Aufwendungen des jeweiligen Krankenversicherungs-Unternehmens gezahlt wird, nicht aber zu den Beiträgen des einzelnen Studenten. Auch aus diesem wesentlichen Zusammenhang heraus sei eine Anrechnung des Zuschusses auf den Beitrag unzulässig. Hiermit stimme überein, daß es der Gesetzgeber auch in § 8 Abs. 1 Satz 3 KVSG vermieden habe, von einem Zuschuß zu dem Beitrag des Studenten zu sprechen.
Nach Abwägung aller in Betracht kommender Umstände und insbesondere unter Anwendung des Gedankens der Gleichbehandlung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sei daher ein Krankenversicherungsschutz in beiden Fällen nur dann zuschußfähig, wenn er mindestens einen Gegenwert von 40,— DM monatlich (25,— DM Beitrag und 15,— DM Bundeszuschuß) entspreche.
Die Bundesregierung hat gegen diese Auffassung des Bundesversicherungsamtes keine Bedenken; sie beabsichtigt daher auch nichts zu unternehmen, um eine Änderung herbeizuführen.
Den privatversicherten Studenten, die der Auffassung sind, auch dann einen Anspruch auf den Bundeszuschuß nach § 8 KVSG zu haben, wenn ihre Eigenleistung weniger als 25,— DM monatlich beträgt, bleibt es unbenommen, die Rechtslage durch die zuständigen Gerichte nachprüfen zu lassen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift-
liche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfs-
burg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 29) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit Wirkung des Haushaltsstrukturgesetzes im Geltungsbereich des Arbeitsförderungs- und des Bundesversorgungsgesetzes Härten eingetreten sind, von denen Umsdiüler, die mit einem Umschulungsträger vertragliche Vereinbarungen vor dem 1. Januar 1976 getroffen haben, besonders durch die Kürzung ihres Unterhaltsgelds betroffen sind, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf dem Verordnungswege in begründeten Fällen eine Übergangsregelung in Kraft zu setzen?
Die im Haushaltsstrukturgesetz — Arbeitsförderungsgesetz — getroffene Übergangsregelung für alle Leistungsempfänger, die bereits von Inkrafttreten des Gesetzes an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben, schützt das Vertrauen dieses Personenkreises auf die Weitergewährung der einmal bewilligten Leistungen. Eine Einbeziehung von Personen in diese Übergangsregelung, denen noch keine Leistungen bewilligt waren, ist schon im Hinblick auf die Finanzsituation des Bundes und der Bundesanstalt für Arbeit nicht vertretbar. Aus diesem Grunde sieht das Haushaltsstrukturgesetz —Arbeitsförderungsgesetz — auch keine Möglichkeit vor, durch eine Rechtsverordnung weitere Übergangsregelungen zu treffen.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 30) :
Ist die Bundesregierung bereit, zwei marokkanischen Studenten eine auf vier Monate befristete Ausnahmegenehmigung — bei Übernahme der finanziellen Kosten der An- und Abreise durch den Arbeitgeber — auf Aufnahme einer Beschäftigung als Kellner in einer Oberstdorfer Gaststätte zu erteilen, nachdem es dieser nicht gelungen ist, deutsche Fachkräfte vermittelt zu bekommen, die dringend zur Aufrechterhaltung des Betriebs während der Sommersaison benötigt werden, und ist sie ferner bereit, ähnlich wie die Schweiz, das Land des klassischen Tourismus, solchen Fachkräften während der Saison generell eine beschränkte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, gegebenenfalls gegen Stellung einer Kaution?
Studenten ausländischer Hoch- oder Fachschulen benötigen für eine Ferienbeschäftigung im internationalen Austausch sowie für eine Ferienbeschäftigung, die von einer Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit vermittelt worden ist, gemäß § 9 Nr. 7 der Arbeitserlaubnisverordnung keine Arbeitserlaubnis. Ausländische Studenten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bedürfen — wie alle übri-
16566* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
gen ausländischen Arbeitnehmer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft sind — für die Aufnahme einer Tätigkeit im Bundesgebiet einer Arbeitserlaubnis.
Die Arbeitserlaubnis wird aufgrund des Anwerbestopps und der damit zusammenhängenden restriktiven Handhabung des Arbeitserlaubnisverfahrens für die erstmalige Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet grundsätzlich nicht mehr erteilt. Ausnahmen hiervon können — selbst für Wirtschaftsbereiche, die wie das Hotel- und Gaststättengewerbe zeitweilig unter besonderen personellen Engpässen leiden — aus präjudiziellen Gründen nicht zugelassen werden; sie könnten dazu führen, die Bemühungen der Bundesregierung zur Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung zu unterlaufen.
In Anbetracht dieser konsequenten Durchführung des Anwerbestopps bemüht sich die Bundesanstalt für Arbeit, unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten — einschließlich des überregionalen Vermittlungsausgleichs und der Gewährung von Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme —, die von Hotel-und Gaststättenbetrieben benötigten Arbeitskräfte aus dem Bereich der Arbeitslosen zu vermitteln. Ich bin gern bereit, auch in dem von Ihnen geschilderten Fall den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zu bitten, den Sachverhalt zu prüfen, falls Sie mir nähere Einzelheiten dazu mitteilen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist zu bemerken, daß eine Übernahme der Schweizer Regelung für Saisonkräfte die Gefahr einer partiellen Auflockerung des Anwerbestopps auslöst. Im übrigen stößt die Übernahme der Schweizer Regelung auf Bedenken, weil — auch bei Stellung einer Kaution — nicht sichergestellt ist, daß die Saisonkräfte nach Beendigung der Saison in ihre Herkunftsländer zurückkehren.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift-
lichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 31 und 32) :
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der dem Petitionsausschuß am 18. Juli 1975 gegebenen Auskunft, wonach von der Bundesregierung zur Zeit geprüft werde, „ob den gesetzgebenden Körperschaften die Aufhebung der Stiftung vorgeschlagen werden soll', und der Antwort in der Fragestunde am 18. Februar 1976 (Stenographischer Bericht S. 15 525), derzufolge die Bundesregierung zur Zeit nicht erwägt, die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger aufzuheben?
Ist die Bundesregierung bereit, klar ihre Position bezüglich der Stiftung und ihrer Finanzierung verbindlich darzustellen?
In den mit Ihrer ersten Frage gegenübergestellten, zeitlich auseinanderliegenden Äußerungen der Bundesregierung vermag ich einen Widerspruch nicht zu erkennen.
Die Bundesregierung steht ständig vor der Frage, ob die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger aufrechterhalten werden kann, solange ein Stiftungsvermögen nicht vorhanden ist. Dabei ist da-
von auszugehen, daß eine Stiftung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf Dauer nur bestehen kann, wenn noch Aussicht auf die Erlangung von Stiftungsvermögen besteht. Diese Möglichkeit schließt die Bundesregierung nach wie vor nicht aus, wie sich auch aus der Antwort auf Ihre Frage am 18. Februar 1976 ergibt.
Zu Ihrer zweiten Frage darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung von Anfang an ihre Position bezüglich der Stiftung und ihrer Finanzierung eindeutig dargestellt hat. Sie hat die Stiftung immer als einen Solidarfonds der Wirtschaft bezeichnet und eine Beteiligung aus öffentlichen Mitteln nicht für vertretbar gehalten und deshalb abgelehnt.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekrtärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4963 Fragen B 33 und 34) :
Ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, ob der Rahmen für Geldbußen über 20 000 DM hinaus angehoben werden kann, um besonders gravierenden Fällen von Verletzungen der Unterrichtspflichten nach § 121 des Betriebsverfassungsgesetzes noch wirksamer als bisher begegnen zu können?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um für die anhängigen Fälle von Ordnungswidrigkeiten eine möglichst zügige Bearbeitung zu erreichen?
Zu Ihren beiden Fragen darf ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Justiz folgendes bemerken:
Die Bundesregierung hat bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes die Frage, welcher Bußgeldrahmen bei Ordnungswidrigkeiten nach § 121 des Betriebsverfassungsgesetzes angemessen erschien, unter Berücksichtigung von Bußgeldbestimmungen in anderen gesetzlichen Vorschriften eingehend geprüft. Der Bundesregierung liegen keine Berichte darüber vor, daß sich dieser Rahmen in der Praxis als unzureichend erwiesen hat. Sollten der Bundesregierung diesbezüglich Anhaltspunkte bekannt werden, ist sie zu einer Überprüfung des Bußgeldrahmens bereit.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken:
Das neue Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahre 1968 ermöglicht eine einfache und zügige Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Daß sich in der Bearbeitung von Bußgeldverfahren nach § 121 des Betriebsverfassungsgesetzes durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen in der Praxis Unzuträglichkeiten ergeben haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 35) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16567*
Treffen Meldungen zu, die Bundesanstalt für Arbeit habe einem Diakon der Stadtmission, der sich um die berufliche Eingliederung von sogenannten randständigen Jugendlichen bemühte, unter Hinweis auf ihr „Vermittlungsmonopol" mit Strafen gedroht, obwohl sie nicht in der Lage war, diesen Jugendlichen Arbeitsplätze zu vermitteln, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls — diese Auslegung ihres gesetzlichen Auftrags durch die Bundesanstalt für Arbeit angesichts ihres Unvermögens, die vorhandenen offenen Stellen durch Weckung der erforderlichen Mobilität der von ihr betreuten Arbeitskräfte zu besetzen?
Der in Ihrer Frage geschilderte Sachverhalt ist mir aus Pressemeldungen bekannt geworden.
Er bezieht sich auf einen Vorfall in Hamburg. Ich habe den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten, der Angelegenheit nachzugehen und werde nach Eingang seiner Stellungnahme darauf zurückkommen.
Meldungen über derartige Vorkommnisse an anderen Orten sind mir nicht bekannt. Sofern Sie sich nicht auf den Hamburger Fall beziehen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir unter Angabe von Ort und Zeit des Vorfalls weitere Einzelheiten mitteilen würden.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 36) :
Was war nach Meinung der Bundesregierung Veranlassung, u. a. auch in Regensburg bei der dortigen Bundeswehrfachschule das Trennungsgeld für kommandierte verheiratete Soldaten im Januar 1976 mit nur 70 % als Abschlagszahlung an die betroffenen Soldaten zu geben, nachdem sowohl nach Meinung des Bundesverteidigungsministeriums als auch des Bundesinnenministeriums keine Kürzung vorgesehen ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß solche Kürzungen durch Truppenverwaltungen künftig unterbleiben?
Die Tagessätze des Trennungsgeldes sind unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu ermäßigen. Dieser Tatbestand ist z. B. bei Teilnahme an Lehrgängen gegeben, wenn den Lehrgangsteilnehmern verbilligte Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung von täglich 4,— DM und unentgeltliche Unterkunft gewährt werden. Dadurch entstehen geringere, ausgleichsbedürftige Aufwendungen, so daß die Regelsätze des Trennungsgeldes, die auf Mehraufwendungen einer Selbstverpflegung und Unterbringung (z. B. in Gasthäusern) abgestellt sind, nicht gewährt werden dürfen. Die ermäßigten Tagessätze des Trennungsgeldes bei Gemeinschaftsverpflegung und unentgeltlicher Unterkunft betrugen bis 31. 12. 1975 für Soldaten bis einschließlich Feldwebel (Reisekostenstufe A) 8,05 DM, bis einschließlich Oberleutnant (Reisekostenstufe B) 8,50 DM.
Durch Änderung des Bundesreisekostengesetzes — Artikel 16 des Haushaltsstrukturgesetzes — wurden die hier maßgeblichen Kürzungssätze (§ 12 BRKG) erhöht, so daß die vorgenannten ermäßigten Tagessätze des Trennungsgeldes ab 1. 1. 1976 nur noch in Höhe von 5,60 DM bzw. 5,80 DM zustehen, das sind knapp 70 v. H. der vorherigen Sätze.
Die entsprechenden Abschlagszahlungen waren vor der Veröffentlichung des Haushaltsstrukturgesetzes im Dezember 1975 angeordnet worden, um Überzahlungen ab Januar 1976 zu vermeiden. Die nach der neuen Rechtslage zustehenden Tagessätze des Trennungsgeldes wurden mit Schnellbrieferlaß vom 9. 1. 1976 bekanntgegeben, so daß von den nachgeordneten Dienststellen bereits gewährte Abschlagszahlungen verrechnet werden konnten.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Statssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 37 und 38) :
Haben die in der Presse angekündigten Verhandlungen des Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium bezüglich der Wiederbelegung der Karl-von-Müller-Kaserne in Emden inzwischen zu einem Ergebnis geführt?
Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die negativen Auswirkungen des Abzugs der Marineeinheiten auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Raums Emden aufzufangen?
Zu Frage B 37:
Es besteht die Absicht, in der Karl-von-MüllerKaserne ein ABC-Abwehrbataillon des Heeres zu stationieren.
Voraussetzung für die Stationierung ist, daß eine Einigung mit dem Land Niedersachsen und der Stadt Emden hinsichtlich der Nutzung der vorhandenen Übungsflächen erzielt wird. Der Standortübungsplatz „Rysumer Nacken" befindet sich auf bundeseigenem Spülgelände und wurde für die Durchführung von amphibischen Transport- und Umschlagübungen unter Beachtung bestimmter Auflagen des Landes Niedersachsen eingerichtet.
Das für die Nutzung ebenfalls vorgesehene „kasernennahe bundes- und landeseigene Übungsgelände" ist in den Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplänen der Stadt Emden nicht als Übungsgelände ausgewiesen.
Zur Zeit werden objektbezogen Art und Umfang der erforderlichen Übungen für die neu zu stationierenden Einheiten festgestellt, damit über diese Nutzung mit dem Land Niedersachsen und der Stadt Emden verhandelt werden kann.
Zu Frage B 38:
Es wird davon ausgegangen, daß über die militärisch erforderliche Nutzung der Übungsflächen mit dem Land Niedersachsen und der Stadt Emden eine Einigung erzielt und ein ABC-Abwehrbataillon des Heeres in der Karl-von-Müller-Kaserne in Emden stationiert werden kann.
16568* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 39 und 40) :
Worauf führt die Bundesregierung die steigende Zahl von Vergiftungsunfällen insbesondere bei Kindern zurück?
Welche Konzeption hat die Bundesregierung zur Verringerung
der Zahl der Vergiftungsunfälle insbesondere bei Kindern?
Zu Frage B 39:
Es ist eine Annahme, daß die Zahl der Vergiftungsfälle steige. Eine statistische Erfassung von Vergiftungsfällen gibt es nicht. Sie würde auch sehr großen Schwierigkeiten begegnen, u. a. mit einer sehr hohen Dunkelziffer belastet sein, wodurch der Wert einer solchen Statistik in Frage gestellt wäre.
Das gilt auch für Vergiftungsfälle im Kindesalter, die Sie besonders ansprechen. Hierüber liegen Schätzungen vor, die zwischen 35 000 und 60 000 Fällen schwanken. In diesen Zahlen sind zu etwa 2/3 Anteil Bagatellfälle enthalten, also solche, bei denen keine echten Vergiftungssymptome festgestellt werden. Der Anteil relevanter Vergiftungsfälle dürfte etwa 5 % betragen. Aber auch das sind Schätzungen.
Eine wachsende Gefahr liegt in dem Umstand, daß mehr und mehr chemische Produkte in die Haushaltungen gelangen.
Zu Frage B 40:
Die Bundesregierung vertritt angesichts dieser Entwicklung den Standpunkt, daß die technisch notwendigen Erzeugnisse mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden müssen, die den Verbraucher über die Gefahren, die von gefährlichen Erzeugnissen ausgehen, hinreichend informieren. Sie wird die bisherige Kennzeichnung, die nur durch ein Totenkopfsymbol oder das schlichte Wort „Vorsicht" auf die Gefahr hinwies, durch Hinweise auf die besondere Art der Gefahr und durch Sicherheitsratschläge wesentlich verbessern.
Die Bundesregierung ist sich indessen bewußt, daß durch Symbole und Aufschriften Kinder im gefährdeten Alter nicht gewarnt werden können und appelliert daher immer wieder an die Erziehungsberechtigten, gefährliche Erzeugnisse so aufzubewahren, daß sie Kindern nicht erreichbar sind.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung zur Verhütung von Vergiftungsfällen bei Kindern für die Verpackung aller gefährlichen Erzeugnisse, die bestimmungsgemäß oder vorhersehbar in Haushaltungen gelangen können, kindergesicherte Verschlüsse vorschreiben. Um sicherzustellen, daß nur erprobte Verschlüsse Verwendung finden, hat sie das Deutsche Institut für Normung gebeten, Normen für kindergesicherte Verschlüsse aufzustellen.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage B 41) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Pflegekostenentwicklung in Alten- und Pflegeheimen zu Besorgnis Anlaß gibt, und sieht sie Möglichkeiten, dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
Die Pflegekosten in den Einrichtungen der Altenhilfe sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit, hat aber keine unmittelbare Einflußmöglichkeit auf die Festsetzung der Pflegekosten. Das Heimgesetz, das am 1. Januar 1975 in Kraft getreten ist, soll verhindern, daß zwischen Entgelt und Leistung ein Mißverhältnis besteht. Diese Bestimmung gilt für alle Träger, also sowohl für öffentlich-rechtliche und freigemeinnützige als auch für gewerbliche Träger. Zur Nachprüfung im Einzelfall sind die Behörden zuständig, die die Landesregierungen bestimmen. Durch diese gesetzliche Bestimmung soll die ungerechtfertigte Erhöhung der Entgelte in den Einrichtungen der Altenhilfe verhindert werden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung beim Kuratorium Deutsche Altershilfe ein Forschungsvorhaben „Kostenanalyse von Einrichtungen der geschlossenen Altenhilfe unter Berücksichtigung ihrer Größe, Organisation und baulichen Konzeption" bereits 1973 in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird in den nächsten Monaten erwartet. Außerdem ist seit 1975 das Deutsche Zentrum für Altersfragen in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe mit einem „Betriebsvergleich in Einrichtungen der Altenhilfe" beauftragt. Die zu erwartenden genauen Analysen der kostentreibenden Faktoren werden eine erste Grundlage zur Beantwortung der Frage 'sein, wie dem Anstieg der Pflegekosten entgegengewirkt werden kann.
Im Rahmen der Haushaltsgruppe „Gesellschaftspolitische Maßnahmen für die ältere Generation" hat die Bundesregierung außerdem solche Modelle für ambulante und teilstationäre Dienste gefördert, die geeignet sind, die Selbständigkeit älterer und pflegebedürftiger Menschen zu erhalten oder mindestens zu verlängern.
Es wird geprüft werden, ob diese Modelle über diesen unmittelbaren Zweck hinaus auch geeignet sind, einer weiteren Kostensteigerung in den Einrichtungen der Altenhilfe entgegenzuwirken.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 42 und 43) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche Gesundheitsgefährdung aller Lebewesen unseres Erdraums durch Chlorfluorkohlenwasserstoffe, die als Treibmittel in Spraydosen verwen-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16569*
det werden und die, wie vermutet wird, die Ozonschicht in der Stratosphäre zerstören können?
Wie kann nach Meinung der Bundesregierung diese Gesundheitsgefährdung verhindert werden?
Zu Frage B 42:
Die zunächst von Wissenschaftlern in den USA rechnerisch ermittelte mögliche Ozonzerstörung ist eine Hypothese, die durch laufende Forschungsmaßnahmen, die in großem Umfang von der Bundesregierung und in den USA eingeleitet worden sind, aufgeklärt werden soll.
Bereits jetzt liegen Meßergebnisse (von Stratosphärenballons und Raketen) vor, wonach in der Stratosphäre auch andere, chlorhaltige und vermutlich ozonspaltende Verbindungen vorhanden sind. Andere Untersuchungen wiederum deuten darauf hin, daß der gesamte Ozongehalt der Stratosphäre langfristig ansteigt.
Die Bundesregierung schenkt den im Gange befindlichen Untersuchungen im Hinblick auf die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen große Beachtung, sie ist sich jedoch im klaren, daß bei dem hohen Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Untersuchungen kaum mit einer kurzfristigen Klärung gerechnet werden kann.
Zu Frage B 43:
Sollte sich herausstellen, daß Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder andere Chemikalien die Ursache einer Zerstörung der Ozonschicht in der Stratosphäre sind, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß weltweit ein Verbot der Verwendung dieser Stoffe durchgesetzt wird.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Antwort an den Abgeordneten Hoffie vom 20. Juni 1975 im Stenographischen Bericht der 182. Sitzung.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 44) :
Weshalb brauchen die Hersteller bzw. Abpacker von Tabakwaren auf der Packung keine Angaben über ihre Anschrift zu machen?
Eine Rechtsvorschrift, welche die Angabe der Anschrift des Herstellers oder Abpackers vorschreibt, besteht bisher nicht. Sie wurde m. W. bisher auch von keiner Seite verlangt.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage B 45) :
Trifft es zu, daß Träger von Altenheimen und Altenpflegeheimen Pflegesatzerhöhungen mit Auswirkungen des Heimgesetzes begründen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun?
Der Bundesregierung ist im Rahmen der Vorbereitungen einer Verordnung über die Mindestanforderung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestverordnung) bekanntgeworden, daß die Träger von Einrichtungen auch auf die Möglichkeit einer Erhöhung der Pflegekosten hingewiesen haben. Diese Verordnung ist indessen noch nicht in Kraft getreten und dürfte in ihrer endgültigen Fassung auch keine Mehrkosten verursachen.
Im übrigen obliegt die Durchführung des Heimgesetzes allein den zuständigen Behörden in den Ländern. Der Bundesregierung sind bisher keine Auswirkungen des Heimgesetzes bekanntgeworden, die unter dem Aspekt einer Pflegekostenerhöhung Anlaß zu gesetzlichen Konsequenzen bei der Durchführung des Heimgesetzes geben könnten.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/4963 Fragen B 46 und 47) :
Wie haben sich die Unterbringungskosten in Heimen unterschiedlichen Standards in den letzten fünf Jahren im Verhältnis zu Renten, Pensionen und Sozialhilferegelsätzen entwickelt?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß in Zukunft Pflegesatzerhöhungen und Erhöhungen von Versorgungsleistungen in einen zeitlichen Zusammenhang gebracht werden können?
Zu Frage B 46:
Die Einrichtungen der Altenhilfe werden von öffentlich-rechtlichen, von frei-gemeinnützigen sowie von gewerblichen Trägern betrieben. Für die Festsetzung der Pflegesätze fehlt dem Bund die Zuständigkeit. Es gibt deshalb auch keine Bundesstatistik über die Erhöhung der Pflegesätze.
Die Festsetzung der Pflegesätze für die Einrichtungen der frei-gemeinnützigen Träger erfolgt aufgrund von Pflegesatzvereinbarungen durch sogenannte Pflegesatzkommissionen, und zwar sowohl für die „allgemeinen Pflegesätze" als auch für die „Sonderpflegesätze". Die Pflegesatzvereinbarungen sind vertragliche Abmachungen; sie haben in den Ländern unterschiedlichen Wortlaut. Sie sind dazu bestimmt, die Kostentragung durch die Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung und der Jugendhilfe innerhalb des Landes zu regeln. Die Tagessätze in den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der Altenhilfe werden in der Regel an die der freigemeinnützigen Träger angeglichen. Für gewerbliche Einrichtungen gelten die von der Pflegesatzkommission anerkannten allgemeinen Pflegesätze nur, wenn ein öffentlich-rechtlicher Träger im Einzelfall bereit ist, die Kosten für die Aufnahme eines Hilfebedürftigen in einem gewerblichen Heim zu übernehmen.
16570* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
Die vorliegenden Zahlen über die Erhöhung der „allgemeinen Pflegesätze" in den Bereichen einzelner Pflegesatzkommissionen lassen keine auch nur annähernd verbindliche Schlußfolgerung über die durchschnittliche Erhöhung der Pflegesätze zu. Dazu sind insbesondere die Kostenfaktoren in den Sonderpflegesätzen zu verschieden.
Zu Frage B 47:
Die Versorgungsleistungen, wie z. B. Rente, Unfallrente, Kriegsopferversorgung, Pensionsbezüge und andere werden nicht zum gleichen Zeitpunkt erhöht. Die frei-gemeinnützigen Träger können nach der Gemeinnützigkeitsverordnung nur in sehr geringem Umfange Rücklagen bilden. Sie sind deshalb bei wesentlichen Veränderungen der Kostenfaktoren auf eine rasche Anpassung der Tagessätze angewiesen. Aus diesen Gründen wäre auch durch eine Empfehlung der Bundesregierung, in Zukunft Pflegesatzerhöhungen an die Veränderung der Rentenleistungen anzupassen, eine zeitliche Übereinstimmung dieser Vorgänge nicht zu erreichen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage B 48) :
Wann gedenkt die Bundesregierung, die Rechtsverordnung zu § 4 (Mitwirkung der Heimbewohner) zum Gesetz über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige vorzulegen, und ist sie bereit, der Absicht des Gesetzgebers entsprechend, dabei den möglichen Rahmen voll auszuschöpfen?
Die Vorarbeiten für den Erlaß der Rechtsverordnung zu § 5 Heimgesetz (Heimmitwirkungsverordnung) sind weitgehend abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Verordnung dem Bundesrat in Kürze zur Zustimmung zuzuleiten.
Bei der Konzipierung der Verordnung hat die Bundesregierung den vom Gesetz eingeräumten Ermächtigungsrahmen ausgeschöpft.
Anlage 71
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 49 und 50) :
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage des Forschungsprogramms „Forschung und Technologie im Dienst der Gesundheit"?
Warum wurde die Pressekonferenz für den 31. März 1976 zu diesem Programm abgesagt, und trifft es insbesondere zu, daß der Bundesfinanzminister gegen dieses Programm Einwendungen erhoben hat?
Die Vorlage des Entwurfs eines Rahmenprogramms „Forschung und Technologie im Dienst der Gesundheit" wird nach Beendigung der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts erfolgen. Ein genauer Zeitpunkt hierfür kann noch nicht genannt werden.
Die Pressekonferenz wurde abgesagt, weil die Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen noch nicht abgeschlossen war.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage B 51):
Ist die Bundesregierung bereit, die auf den Bundesautobahnen im Winter 1975/1976 verwendeten Streusalze im Hinblick auf ihren Tau- und Verschmutzungseffekt und damit im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit einer Überprüfung zu unterziehen, die insbesondere auch noch den Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt?
Das für den Streudienst auf Bundesautobahnen verwendete Streusalz wird von den Straßenbauverwaltungen der Länder beschafft. Maßgebend für die Qualität des Streusalzes sind die im „Merkblatt für Maßnahmen gegen Winterglätte auf Straßen" festgelegten Kriterien.
Dem Bundesminister für Verkehr ist nicht bekannt, daß im Winter 1975/76 auf den Bundesautobahnen verwendetes Streusalz nicht diesen Anforderungen entsprach und Tausalze mit verminderter Tauwirkung bzw. mit Verunreinigungen, die eine Verschmutzung hervorriefen, verwendet wurden. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit, im Winter 1975/76 verwendete Tausalze bzw. noch vorhandene Restbestände bei den Straßenbauverwaltungen der Länder daraufhin untersuchen zu lassen.
Bei einer Verwendung von Tausalzen, die den gestellten Forderungen entsprechen, ist eine wirtschaftliche Durchführung des Winterdienstes gewährleistet, da der erforderliche Taueffekt mit geringstem Materialaufwand erzielt wird.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 52) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es besser wäre, es den einzelnen Bundesländern zu überlassen (siehe Resolution des ADAC Württemberg vom 27. März 1976), aus der Sicht der verantwortlichen Landespolitik und unter Berücksichtigung regionaler Entwicklungsziele und Verkehrsbedürfnisse Änderungen der Dringlichkeiten und Anpassungsvorschläge zu entwickeln, soweit sie sich im Rahmen der den einzelnen Ländern zugewiesenen Mittelquote des Bundesfernstraßenhaushalts bewegen, statt starr an den im Bedarfsplan zum Ausbau der Bundesfernstraßen festgestellten Dringlichkeiten und Ausbauzielen festzuhalten, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen?
Bundesfernstraßen stehen im Eigentum und in der Baulast des Bundes. Hieraus folgende wichtige Entscheidungen über Bundesfernstraßen obliegen daher den Organen des Bundes. Selbstverständlich
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16571*
können die Bundesländer Vorschläge über Ausbau- dringlichkeiten machen, wovon die Länder auch Gebrauch gemacht haben. Über solche Vorschläge wurde zwischen Bund und Ländern in weitem Umfang Einigung erzielt.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 53) :
Wie beurteilt die Bundesregierung im einzelnen die Chancen für die Verwirklichung der Emsland-Autobahn, nachdem die niedersächsische Landesregierung in ihrer Regierungserklärung dieser Autobahn höchste Priorität zugesprochen hat, und welche Aussichten sieht die Bundesregierung, niedersächsische Teilstücke der Emsland-Autobahn auf Grund der im Vergleich zu anderen Bundesländern weit fortgeschrittenen und nicht in Streit befindlichen Planung schneller als bisher vorgesehen zu verwirklichen?
Der dem deutschen Bundestag als Anlage zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vorliegende überprüfte Bedarfsplan enthält die A 31 (Emslandautobahn) nahezu durchgehend Dringlichkeitsstufe I b, die erst nach Realisierung der Stufe I a zum Bau ansteht. Diese Einstufung ist das Ergebnis einer zielbezogenen und für das ganze Bundesgebiet einheitlichen Bewertung nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis. Die Regierungserklärung der niedersächsischen Landesregierung hat darauf keinen Einfluß.
Für eine gegenüber der bisherigen Einplanung beschleunigte Verwirklichung der in Dringlichkeit I a befindlichen Teilstrecke der A 31 wäre neben dem erforderlichen finanziellen Spielraum Voraussetzung, daß durch einen entsprechenden Planungsfortschritt die Durchführung der Maßnahme auch rechtlich gesichert ist. Dieser Stand ist bei den Planungen für die A 31 in Niedersachsen aber noch keineswegs gegeben.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 54) :
Trifft es zu, daß die Tarifermäßigungen für Rentner bei der Deutschen Bundesbahn gegenüber dem Vorjahr erschwert und verschlechtert wurden, und was waren die Gründe für die Veränderungen?
Eine ausschließliche Rentnerermäßigung hat es bisher nicht gegeben. Die bisherigen zeitlich befristeten und kommerziell ausgerichteten Sonderangebote, die allgemein die älteren Mitbürger begünstigten, sind auf vielfachen Wunsch aus dem Kreis der Berechtigten durch eine Dauerermäßigung ersetzt worden. Dauerermäßigungen müssen kaufmännisch anders kalkuliert werden als kurzfristig angekündigte und zeitlich eng begrenzte Aktionen. Das
neue Angebot setzt sich deshalb aus einem Festpreis und stark ermäßigten Rückfahrkarten zusammen, die insgesamt dem häufig fahrenden Reisenden beträchtliche Preisvorteile bieten.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 55) :
Ist gewährleistet, daß nach Einstellung des Personenverkehrs auf der Bundesbahnnebenstrecke Lohr-Wertheim die bisherigen D-Zug- und Eilzug-Halte auf der Strecke Aschaffenburg—Würzburg in Lohr in vollem Umfang erhalten bleiben und somit die Standortqualität für Industrie, Dienstleistungsgewerbe und Fremdenverkehr bestehenbleibt?
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn bleiben die bisherigen Halte der D- und Eilzüge in Lohr bestehen.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Statssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 56 und 57):
Welcher Begrenzungswert wird bei der zu erstellenden Durchführungsverordnung zum Immissionsschutzgesetz vom 15. März 1974 im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Immissionsschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen zugrunde gelegt (unter oder über 68 Dezibel)?
Besteht die Absicht, im Vorgriff auf den Bau des Autobahnteilstück der A 61 von Kerpen-Süd bis Thorr/Bergheim bereits jetzt die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen und die Umklappung der Autobahnanschlußstelle Kerpen/Sindorf vorzunehmen, und ist im Bereich zwischen Horrem/Sindorf eine Tunnelführung beabsichtigt oder sogar möglich?
Zu Frage B 56:
Die Meinungsbildung über die Höhe des Immissionsgrenzwertes in der noch zu erlassenden Straßenschallschutzverordnung ist noch nicht abgeschlossen, so daß die Bundesregierung noch keine endgültige Festlegung treffen konnte.
Zu Frage B 57:
Da hinsichtlich des Immissionsgrenzwertes noch keine endgültige Entscheidung getroffen ist, wird bei Straßenbaumaßnahmen als Übergangsregelung z. Z. ein Immissionsgrenzwert (Beurteilungspegel) von nicht wesentlich unter 70 dB (A) zugrunde gelegt. Davon wird auch bei der Prüfung, ob entlang der geplanten A 61 Kerpen—Sindorf bis Thorr—Bergheim Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden können, ausgegangen. Nach dem vorliegenden Straßenbauentwurf liegt die A 61 im Bereich Horrem—Sindorf in einem Einschnitt. Ein Tunnel ist nicht vorgesehen. Im Bereich der Änderung der AS Kerpen sehen die Pläne keine Lärmschutzanlagen vor.
16572* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretär Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen B 58 und 59) :
Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister im Jahr 1974 noch 16 Referendare für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes eingestellt hat, obwohl bereits seit 1972 das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zur Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung vorlag, seit Mitte 1974 eine Projektgruppe mit diesem Thema beschäftigt und bereits damals mit einer erheblichen Straffung der Wasser- und Schiffahrtsbehörden zu rechnen war?
Wird die Bundesregierung diesen letzten Jahrgang von Wasser- und Schiffahrtsreferendaren nach bestandenem Examen in den Bundesdienst aufnehmen, nachdem diese Referendare auf schriftliche Aussagen („Nach bestandener Prüfung wird der Bauassessor sofort oder nach einer kurzen Zeit im Angestelltenverhältnis unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Regierungsbaurat z. A. ernannt") vertrauten und zwei Jahre ihres Berufslebens für eine Ausbildung gegeben haben, die auf die besonderen Belange des Bundes zugeschnitten und außerhalb der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung praktisch kaum verwendbar ist?
Zu Frage B 58:
Im Jahre 1974 wurden 18 (nicht 16) Referendare in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes eingestellt, Anfang 1975 nochmals drei Referendare, denen schon 1974 Einstellungszusagen gegeben worden waren. Diese Einstellungen erfolgten nach dem damals vorausschätzbaren Bedarf an Nachwuchskräften. Das im Jahre 1972 erstattete Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Beauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hatte die möglichen Personaleinsparungen bei einer Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV) nicht näher quantifiziert. Als sich durch die Arbeit der Projektgruppe, deren im Juni 1975 vorgelegter Bericht zur Neuordnung der WSV auch eine Quantifizierung der Personaleinsparungen enthielt, der Umfang dieser Einsparungen abzeichnete, wurden keine Einstellungen mehr vorgenommen.
Zu Frage B 59:
Den Baureferendaren wurde bei ihrer Einstellung ein achtseitiges Merkblatt ausgehändigt, in dem in allgemeiner Form auch dargestellt war, daß nach bestandener Prüfung der Bauassessor sofort oder nach einer kurzen Zeit im Angestelltenverhältnis zum Baurat z. A. ernannt wird. Hiervon konnte zur Zeit der Aushändigung des Merkblattes noch ausgegangen werden. Im Jahre 1975 trat eine grundlegend neue Situation ein durch
-- die sich aus dem Bericht der Projektgruppe ergebenden Personaleinsparungen, insbesondere im höheren bautechnischen Dienst,
— die auch parlamentarisch geforderte baldige Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung und zügige Verwirklichung der damit verbundenen Personaleinsparungen,
— die zusätzlich im Haushalt 1976 zu besorgenden erheblichen Stellenkürzungen.
Deshalb wurde im Juli 1975 eine Einstellungssperre für die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung angeordnet. Da Planstellen oder Stellen für Angestellte im WSV-Bereich nicht zur Verfügung stehen, war die Nichtübernahme in den Bundesdienst zu meinem Bedauern unausweichlich. Der Versuch einer Unterbringung bei anderen Behörden hatte wegen der Einsparungsauflagen auch bei diesen Behörden nur einen sehr geringen Erfolg.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 60) :
In welchem Umfang wurden bei der Deutschen Bundespost durch die Übertragung des Gebühreneinzugs für Fernsehen und Rundfunk an die GEZ in Köln Arbeitskräfte freigesetzt, und welche neuen Aufgaben haben diese freigesetzten Arbeitskräfte übernommen?
Das Einziehen der Rundfunk- und Fernsehgebühren wurde aufgrund des von den Landesrundfunkanstalten gekündigten Auftrags zum Gebühreneinzug ab 1. Januar 1976 an die Gebühreneinzugszentrale in Köln übertragen. Zur Bewältigung der Einziehungen wurden bis dahin in den Rundfunkabrechnungsstellen der Deutschen Bundespost rund 1 800 Dienstkräfte beschäftigt.
Der größte Teil dieser Mitarbeiter (ca. 86 v. H.) ist bereits zum 1. Januar 1976 auf andere Arbeitsplätze bei Post- und Fernmeldedienststellen umgesetzt worden. Die übrigen Kräfte, die z. Z. noch mit Abwicklungsarbeiten bei den Rundfunkabrechnungsstellen beschäftigt sind, werden bis 31. Mai 1976 ebenfalls im Post- und Fernmeldewesen untergebracht.
Der Mehrzahl der Kräfte konnten gleichwertige Arbeitsplätze bei Dienststellen an ihrem bisherigen Tätigkeitsort übertragen werden. In Einzelfällen war die Versetzung an einen anderen Ort nicht zu vermeiden. Einige Dienstkräfte haben selbst um Versetzung auf freigewordene Arbeitsplätze an einem anderen Ort gebeten. Bei den früheren Rundfunkabrechnungsstellen Marburg und Düren wurde die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter am Ort durch Verlagerung von Aufgaben anderer Postdienststellen nach Marburg und Düren ermöglicht.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 61) :
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen beabsichtigt ist, durch entsprechenden Personalabbau im Fernmeldebezirk Helmstedt die An- und Abmeldestelle für Fernmeldeeinrichtungen zu schließen und den Kundendienst erheblich einzuschränken, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem Abbau von Dienstleistungen und den nicht vertretbaren Verschlechterungen für den Bürger entgegenzuwirken?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16573*
Auf örtlicher Ebene wird z. Z. untersucht, ob im Bereich des Fernmeldeamts Braunschweig günstigere organisatorische Lösungen gefunden werden können, die auch den Interessen der Postkunden gerecht werden. Diese Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Die zu denkbaren Veränderungen beim Fernmeldebezirk Helmstedt erforderliche Zustimmung des Bundespostministeriums wurde bisher nicht beantragt.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/4963 Fragen B 62 und 63) :
Hat das Bundespostministerium seine Zustimmung zur Ämterneuorganisation im Bereich der Stadt Hofgeismar, Landkreis Kassel, mit dem Ergebnis gegeben, daß hier eine Anzahl von Arbeitsplätzen im Zonenrandgebiet vernichtet werden, und wenn ja, was waren die Gründe dafür?
Wieviel Arbeitsplätze werden durch die beabsichtigte Maßnahme im Zonenrandgebiet tatsächlich vernichtet?
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat die angesprochenen Organisationsmaßnahmen angeordnet. Die bei den Postämtern Hofgeismar, Marsberg und Warburg anfallenden Verwaltungsaufgaben sollen beim Postamt Warburg zusammengefaßt werden. Damit soll der Anteil des Verwaltungsaufwands am gesamten Arbeitsanfall der Postämter herabgesetzt werden. Die Postversorgung und die Bedienung der Postkunden werden durch die Neuordnung nicht berührt.
Sieben Arbeitsplätze werden von Hofgeismar nach Warburg verlegt.
Die Bildung einer größeren Verwaltungseinheit wird eine Spezialisierung in den immer schwieriger werdenden Verwaltungsaufgaben zulassen, damit den Arbeitsablauf erleichtern und die Arbeitsqualität verbessern. Etwa drei Arbeitsposten können bei der neuen Verwaltungseinheit eingespart werden. Die Neuordnung schafft auch die Voraussetzung für die Verlagerung von Zuständigkeiten aus der mittleren in die unterste Behördenstufe, die den Arbeitsablauf erleichtern soll.
Die im Raum Hofgeismar — Warburg — Marsberg vorgesehenen Maßnahmen sind Teil eines das gesamte Bundesgebiet umfassenden Rationalisierungsvorhabens. Die Deutsche Bundespost verfolgt damit das Ziel, die ihr übertragenen Aufgaben mit einem möglichst geringen Aufwand an Arbeitskräften und Betriebsmitteln zu erfüllen. Der für das Jahr 1975 ausgewiesene bescheidene Gewinn ist als erstes Zeichen dieser Anstrengungen zu werten. Dem Bundespostminister wurde daher die klare Aussage möglich, daß bis 1977 die Post- und Fernmeldegebühren stabil bleiben werden.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 64) :
Hält es die Bundesregierung mit dem sogenannten Geist von Helsinki für vereinbar, wenn in einem seit November 1972 laufenden Übersiedlungsfall sich Bundestagsabgeordnete Ende 1973 und im Sommer 1975 mit Schreiben an den Vorsitzenden des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik wandten, ohne daß bis heute der Bitte auf Übersiedlung noch auf Beantwortung der Schreiben entsprochen wurde?
Die Bundesregierung nimmt Ihre Frage zum Anlaß, erneut ihrer Erwartung Ausdruck zu geben, daß die Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki durch die 35 Teilnehmerstaaten der KSZE auch bei der Regierung der DDR zu einer großzügigeren Handhabung bei der Lösung von Fällen der Familienzusammenführung führt. Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß die DDR durch die Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki keinen durchsetzbaren individuellen Anspruch auf Ausreise anerkannt hat. Die Bundesregierung setzt sich jedoch nach wie vor dafür ein, daß die in den Schlußdokumenten zum Ausdruck gebrachten politischen und moralischen Absichtserklärungen auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall zu konkreten Maßnahmen führen.
Im übrigen muß ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung keine Möglichkeiten hat, den Vorsitzenden des Ministerrates der DDR zur Beantwortung von Eingaben zugunsten übersiedlungswilliger Bewohner der DDR zu veranlassen.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 65) :
Wie hat sich der jährliche Buchexport von der Bundesrepublik Deutschland in die DDR und der Buchimport aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren seit 1971 entwickelt, und wie ist dabei der jeweilige Anteil der wissenschaftlichen Bildher?
Die Buchhandelsbeziehungen sind seit der Währungsreform Bestandteil des innerdeutschen Handels. Das Volumen betrug 1971 für Bücher (ohne Zeitungen und Zeitschriften) bei Lieferungen in die DDR etwa 6 Millionen Verrechnungseinheiten und bei Bezügen aus der DDR etwa 14 Millionen Verrechnungseinheiten. Diese Zahlen haben sich von 1971 bis 1975 insgesamt um etwa 9 % gesteigert.
In dem Posten „Bezüge aus der DDR" sind auch die Aufwendungen für die Druckaufträge an Drukkereien in der DDR enthalten.
Genaue Zahlen für die Aufteilung nach Gruppen liegen nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, daß es sich bei der überwiegenden Zahl um wissenschaftliche Bücher handelt.
16574* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976
Jahr Lieferungen Bezüge
in die DDR aus der DDR
1971 6 015 14 107
1972 6 377 13 323
1973 6 007 14 263
1974 6 316 14 891
1975 6 533 15 383
in 1 000 VE in 1 000 VE
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 66) :
Treffen Meldungen zu, Ost-Berlin lasse nach wie vor in den Betrieben Fragebögen zur Angabe sogenannter Westkontakte verteilen, verlange z. B. auch von Montagearbeitern den Abbruch aller dieser Kontakte, nehme aus diesem Grund Entlassungen vor bzw. lehne Bewerbungen ab und schikaniere sogar Rentner beim Empfang von Besuchern aus dem freien Teil Deutschlands, und wird die Bundesregierung das Inkrafttreten des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte zum Anlaß nehmen, von Ost-Berlin den Verzicht auf alle rechtswidrigen Behinderungen zu verlangen?
Der Bundesregierung ist seit längerem bekannt, daß Behörden und Betriebe in der DDR oftmals bemüht sind, sogenannte Westkontakte zu erschweren oder zu unterbinden. Darauf habe ich im Deutschen Bundestag wiederholt aufmerksam gemacht.
Die Bundesregierung bemüht sich — unbeschadet des Inkrafttretens des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte — mit großem Nachdruck darum, den Reiseverkehr zwischen beiden deutschen Staaten und die Verbindung zwischen den Menschen zu fördern. Dazu gehören vordringlich auch alle unsere Versuche, die DDR zum Abbau der noch bestehenden Schranken im Reiseverkehr zu bewegen. Die Bundesregierung geht dabei jedem einzelnen Fall der Verweigerung von Reisegenehmigungen nach, sofern feststeht, daß die Genehmigung nach den geltenden DDR-Bestimmungen hätte erteilt werden können.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schrift, liche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 67):
Wann wird die 1959 in Auftrag gegebene, seit dem 25. März 1975 im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vorliegende und von Karl-Wilhelm Fricke bearbeitete Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland” veröffentlicht?
Die Dokumentation wird gegenwärtig der wissenschaftlichen Begutachtung unterzogen. Vor deren Abschluß kann über eine Veröffentlichung nicht entschieden werden.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 68) :
Trifft es zu, daß Bundesländer und kommunale Körperschaften in jüngster Zeit die Barbeihilfen an Besucher aus der DDR reduziert haben, um welche handelt es sich dabei, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls ein solches Verhalten?
Die Regierung des Landes Hessen hat die Bargeldhilfe an Besucher aus der DDR und aus Berlin (Ost) ab 1. Januar 1976 neu geregelt. Sie beträgt 30,— DM je Besucher bei den ersten beiden Besuchen im Kalenderjahr und wird nur solchen Besuchern gewährt, deren Gastgeber Sozialhilfeempfänger bzw. Empfänger von Kriegsopferfürsorge sind. Damit weicht Hessen von einem Beschluß der Länder vom Oktober 1964 ab, allen Besuchern aus der DDR und aus Berlin (Ost) 20,— DM im Wege einer direkten Bargeldhilfe zu gewähren, um die vom Bund geleistete Hilfe von 30,— DM aufzustokken. Die Bundesregierung bedauert diesen Beschluß der Landesregierung und hat bereits am 15. Januar 1976 beim Hessischen Sozialministerium interveniert; dies hat jedoch zu keiner Änderung der Haltung der Landesregierung geführt.
Im übrigen trage ich noch nach, daß das Land Berlin die Zahlung des Landeszuschusses zur Bargeldhilfe von je 20,— DM bei den beiden ersten Besuchen im Kalenderjahr bereits ab 1. Januar 1973 eingestellt hat. Der Senat begründete die Einstellung mit den großen finanziellen Anstrengungen des Landes zur Förderung des Besuchsreiseverkehrs. Der hohe Anteil von älteren Mitbürgern an der Gesamtbevölkerung von Berlin (West) bringe es mit sich, daß die Berliner Gastgeber häufig aus finanziellen Gründen nicht in der Lage seien, ihre Gäste aus der DDR oder Berlin (Ost) bei sich aufzunehmen. Um diese Besuche nicht zu gefährden, leiste der Senat bei rund 40 % der Besucher Sozialhilfe in Höhe von rund 4,50 DM pro Tag und Person und bringe zahlreiche Besucher auf Kosten der öffentlichen Hand in städtischen Einrichtungen unter.
Anlage 87
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Richter (SPD) (Drucksache 7/4963 Frage B 69) :
Teilt die Bundesregierung die in der Empfehlung 275 der Westeuropäischen Union ausgedrückte Auffassung, daß im Rahmen einer bestehenden europäischen Organisation ein Europäisches Institut für Meereskunde geschaffen werden sollte, und in welcher Weise strebt sie gegebenenfalls die Verwirklichung dieses Vorhabens an?
Die Bundesregierung teilt nicht die unter Ziffer 2 der Empfehlung 275 der WEU ausgedrückte Auf-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. April 1976 16575*
fassung, daß die Notwendigkeit für ein Europäisches Institut für Meereskunde besteht. Sie macht sich vielmehr die Antwort des Generalsekretariats auf diese Empfehlung vom 25. Februar 1976 zu eigen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft hinreichende und ausbaufähige Mechanismen existieren, über die die notwendige europäische Abstimmung herbeigeführt werden kann.
Im übrigen werden im weltweiten Rahmen, insbesondere in der Intergovernmental Oceanographic Commission (IOC) der UNESCO, meereskundliche Arbeiten koordiniert. Ein Bedürfnis zur Schaffung eines besonderen europäischen Instituts besteht angesichts der ausreichenden Forschungskapazität in den einzelnen Staaten und der begrenzten, spezifisch europäischen Koordinierungsaufgaben in diesem Bereich nicht.
Anlage 88
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage B 70):
Welche Forschungsaufträge sind in den Jahren 1969 bis 1972 von den einzelnen Ministerien der Bundesregierung direkt oder indirekt an Mitglieder des Bundestages gewährt worden, nach Sachgegenstand, Auftragssumme und Förderungsbetrag geordnet?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 10. März 1976 (BT-Drucksache 7/4873) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Link und Genossen dargelegt, weshalb eine derartige Frage nicht in der gewünschten Art beantwortet werden kann. Der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand ist in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Link in der Fragestunde vom 31. März/1. April 1976 (233. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 37) näher erläutert.