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ID0723530800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 235. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Porzner SPD 16347 A Dr. Jenninger CDU/CSU 16347 C Erweiterung der Tagesordnung 16348 A, 16470 D Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse Erklärung der Bundesregierung zur Europapolitik Schmidt, Bundeskanzler 16348 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Strauß CDU/CSU 16359 D Präsident Frau Renger 16364 B Brandt SPD 16371 D Hoppe FDP 16377 B Dr. Klepsch CDU/CSU 16381 B Genscher, Bundesminister AA 16386 A Dr. Aigner CDU/CSU 16413 A Dr. Ehrenberg SPD 16415 D Dr. Bangemann FDP 16419 A Blumenfeld CDU/CSU 16422 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 16424 D Schmidt (Wattenscheid) SPD 16428 B von Hassel CDU/CSU 16430 B Mischnick FDP 16433 B Dr. Narjes CDU/CSU 16436 A Wehner SPD 16438 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 7/4962 —Willms, Senator der Freien Hansestadt Bremen 16406 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Drucksache 7/4992 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4993 — Jahn (Marburg) SPD 16407 D Dr. Emmerlich SPD. 16409 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 16411 A Engelhard FDP 16412 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Alters- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 gelder in der Altershilfe für Landwirte (Neunzehntes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 7/4722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4998 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und' Sozialordnung — Drucksache 7/4951 — Dr. Schellenberg SPD 16442 B Franke (Osnabrück) CDU/CSU 16443 A Sund SPD 16446 D Arendt, Bundesminister BMA 16450 C Müller (Remscheid) CDU/CSU 16453 D Geiger SPD 16456 B Schmidt (Kempten) FDP 16458 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Achtes Anpassungsgesetz — KOV —) — Drucksache 7/4653 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4999 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4960 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Geisenhofer, Maucher, Burger, Dr. Althammer, Müller (Remscheid), Höcherl, Ziegler, Franke (Osnabrück), Dr. Mikat, Dr. Jobst, Freiherr von Fircks, Braun, Dr. Fuchs, Krampe und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksache 7/4585 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4999 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4960 — Burger CDU/CSU 16461 B Maucher CDU/CSU 16463 A, 16467 A Glombig SPD 16465 A, 16468 A Geisenhofer CDU/CSU 16469 A Jaschke SPD 16470 A Schmidt (Kempten) FDP 16470 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 GG) — Drucksache 7/4958 — 16470 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3730 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4843 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4841 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/4206 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 3/4811 — Biermann SPD 16471 B Frau Tübler CDU/CSU 16474 A Hölscher FDP 16477 C Dr. Kraske CDU/CSU 16481 D Möllemann FDP 16483 A Lutz SPD 16486 A Beratung des Berichts und des Antrags des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1974 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/3228, 7/3762 — in Verbindung mit Beratung des Jahresberichts 1975 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache 7/4812 — Schlaga SPD 16487 B Ernesti CDU/CSU 16489 B Möllemann FDP 16491 D Glückwünsche zum Geburtstag des Wehrbeauftragten Berkhan 16487 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes — Drucksache 7/3494 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4539 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4534 — Gerster (Mainz) CDU/CSU 16492 B Pensky SPD 16494 B, 16496 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 16495 B Dr. Wörner CDU/CSU 16496 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 16497 A Namentliche Abstimmung 16498 A Feststellung der Beschlußunfähigkeit 16498 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 III Fragestunde — Drucksache 7/4963 vom 2.4. 1976—Erhaltung und Fortentwicklung der deutschen Wochenschauen und Einbeziehung in die Filmförderung gemäß dem Beschluß des Bundestages vom 1. Dezember 1967 MdlAnfr A32 02.04.76 Drs 07/4963 Hoffie FDP MdlAnfr A33 02.04.76 Drs 07/4963 Hoffie FDP Antw StSekr Bölling BPA 16390 B, C, 16391 A, B, D, 16392 A, C, D, 16393 A, B, C, D, 16394 A ZusFr Hoffie FDP 16391 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .16392 A, B ZusFr Dr. Lohmar SPD 16392 C, D ZusFr Nagel SPD 16393 A, B ZusFr Kleinert FDP 16393 B, C ZusFr Reiser SPD 16393 D, 16394 A ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 16393 D Pressemeldungen über den Antrag von Kabinettsmitgliedern auf Gewährung eines Zuschusses an die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) aus Bundesmitteln sowie neue Tatsachen zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit der VDS MdlAnfr A10 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr A 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16394 B, C, D, 16395 A, C, D, 16396 A ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 16394 C, 16395 A, B ZusFr Kleinert FDP 16395 D ZusFr Seiters CDU/CSU 16396 A Beurteilung des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie Übertragung von Mitteln an bisher unberücksichtigt gebliebene Arbeitsämter zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze MdlAnfr A12 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Unland CDU/CSU MdlAnfr A13 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Unland CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16396 A, C, D, 16397 A, B, C ZusFr Dr. Unland CDU/CSU 16396 B, C, 16397 B, C ZusFr Fiebig SPD 16396 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 16397 A Verhandlungen über deutschsprachige Schulen während des Aufenthalts von Bundesminister Rohde in Polen MdlAnfr A14 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16397 D, 16398 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16398 A, B Maßnahmen der Bundesregierung gegen die illegale Einschleusung indischer und pakistanischer Staatsbürger über die Bundesrepublik Deutschland nach Großbritannien MdlAnfr A15 02.04.76 Drs 07/4963 Schinzel SPD MdlAnfr A16 02.04.76 Drs 07/4963 Schinzel SPD Antw PStSekr Baum BMI 16398 C, 16399 B, C ZusFr Schinzel SPD 16399 A, B, C Höhe des Rückerstattungsbetrags der von Polen von Aussiedlern verlangten Gebühren für Ausreisepapiere in der Zeit von 1971 bis 1975 MdlAnfr A83 02.04.76 Drs 07/07/4963 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI 16399 D, 16400 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16400 B Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Einfuhr von reinem Alkohol, hauptsächlich aus Frankreich, zu Dumpingpreisen und die Existenzgefährdung der deutschen Brennereien MdlAnfr A27 02.04.76 Drs 07/4963 von Alten-Nordheim CDU/CSU MdlAnfr A28 02.04.76 Drs 07/4963 von Alten-Nordheim CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 16400 D, 16401 A, B, C, D ZusFr von Alten-Nordheim CDU/CSU 16400 D, 16401 A, B, C, D Beurteilung der Preiserhöhungen in deutschen Automobilunternehmen unmittelbar nach Abschluß von Tarifverhandlungen MdlAnfr A31 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 16402 A, C, D ZusFr Dr. Jens SPD 16402 B, C ZusFr Ey CDU/CSU 16402 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 Schutz der deutschen Fanggebiete in der Nordsee gegen mögliche Übergriffe niederländischer Schiffe auf Grund der Fangbeschränkungen für Seezungen in den niederländischen Küstengewässern sowie Einsatz von Booten des Bundesgrenzschutzes MdlAnfr A41 02.04.76 Drs 07/4963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A42 02.04.76 Drs 07/4963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 16403 B, C, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 16403 C, D Änderung der Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Haushaltshilfe nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte MdlAnfr A46 02.04.76 Drs 07/4963 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16404 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 16404 B Anzahl der gemäß den Bestimmungen der ICAO, der IATA und den Auflagen des Bundesverkehrsministers in bezug auf die Beförderungstarife verfahrenden Fluggesellschaften in Deutschland sowie Verschärfung der Kontrollen und Erhöhung der Ordnungsstrafen bei Verstößen gegen diese Bestimmungen MdlAnfr A50 02.04.76 Drs 07/4963 Schmidt (Niederselters) SPD MdlAnfr A51 02.04.76 Drs 07/4963 Schmidt (Niederselters) SPD Antw PStSekr Jung BMV . 16404 C, D, 16405 A, B ZusFr Schmidt (Niederselters) SPD 16404, D 16405 A Verhinderung des Verkaufs von Superkraftstoff mit zu geringen Oktanwerten an Tankstellen, insbesondere an Autobahntankstellen MdlAnfr A63 02.04.76 Drs 07/4963 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Jung BMV 16405 C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 16405 C, D Restbestände und Vernichtung der ungültigen Briefmarken mit der Abbildung des ehemaligen Bundespräsidenten D. Dr. Dr. Heinemann MdlAnfr A68 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Dollinger CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP 16406 A, B, C ZusFr Dr. Dollinger CDU/CSU 16406 B Nächste Sitzung 16498 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . .16499* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 16347 235. Sitzung Bonn, den 8. April 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 9. 4. Adams * 9. 4. Dr. Ahrens ** 9. 4. Dr. Aigner * 9. 4. Alber **** 9. 4. Amrehn **** 9. 4. Dr. Artzinger * 9. 4. Dr. Bangemann * 9. 4. Dr. Barzel 9. 4. Batz 9. 4. Dr. Bayerl * 9. 4. Dr. Becher (Pullach) 9. 4. Behrendt * 9. 4. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 9. 4. Blumenfeld * 9. 4. Frau von Bothmer **** 9. 4. Prof. Dr. Burgbacher * 9. 4. Christ 8. 4. Dr. Corterier * 9. 4. Eilers (Wilhelmshaven) 8. 4. Dr. Enders **** 9. 4. Entrup 9. 4. Erhard (Bad Schwalbach) 9. 4. Fellermaier * 9. 4. Flämig *** 9. 4. Frehsee * 9. 4. Dr. Früh * 9. 4. Dr. Fuchs 9. 4. Gerlach (Emsland) * 9. 4. Dr. Götz 9. 4. Haase (Fürth) **** 9. 4. Härzschel * 9. 4. Hauser (Krefeld) 8. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 4. Dr. Klepsch * 9. 4. Krall * 9. 4. Dr. Kunz (Weiden) *** 9. 4. Lange * 9. 4. Lautenschlager * 9. 4. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leicht * 9. 4. Lücker * 9. 4. Dr. Mende **** 9. 4. Memmel * 9. 4. Müller (Mülheim) * 9. 4. Dr. Müller (München) **** 9. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 9. 4. Niegel 9. 4. Frau Dr. Orth * 9. 4. Pieroth 9. 4. Rollmann 9. 4. Roser 9. 4. Richter** 9. 4. Russe 9. 4. Schmidt (München) * 9. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 9. 4. Schwabe * 9. 4. Dr. Schwenke **** 9. 4. Dr. Schwörer * 9. 4. Seefeld * 9. 4. Seibert 9. 4. Sieglerschmidt **** 9. 4. Springorum * 9. 4. Dr. Starke (Franken) * 9. 4. Suck * 9. 4. Dr. Vohrer **** 9. 4. Volmer 8. 4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Walkhoff * 9. 4. Dr. Wallmann 9. 4. Frau Dr. Walz * 9. 4. Wende 9. 4. Dr. Wendig 9. 4. Zebisch 9. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung **** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Biermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von den Koalitionsfraktionen am 20. Juni 1975 eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes steht heute, nachdem sich der Verteidigungsausschuß, der Innenausschuß und der Haushaltsausschuß mitberatend und der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung federführend damit befaßt haben, zur Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung in diesem Haus an.
    Ziel dieses Gesetzes war und ist, dem jungen Staatsbürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts, den Kriegsdienst zu verweigern, nicht noch länger die rechtsstaatlichen Verfassungsgrundsätze vorzuenthalten,

    (Beifall bei der SPD)

    Grundsätze, die in anderen Rechtsbereichen selbstverständlich sind. Wir wollen nicht länger hinnehmen, daß Recht noch weiter vorenthalten werden kann. Wir würden — so meine ich — in diesem Zusammenhang einen wichtigen Artikel unserer Verfassung selbst nicht ernst nehmen.
    Kein Mensch will doch ernsthaft bestreiten, daß die derzeitigen Prüfungsverfahren, ihre Durchführung, unserem Rechtsstaat nicht angemessen sind.
    Ich sage hier von dieser Stelle noch einmal: Die Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen Bürgers ist letztlich ein interner Vorgang und entzieht sich damit naturgemäß der unmittelbaren Kontrolle durch andere. Die Prüfungsgremien waren immer auf nach außen wirkende Indizien angewiesen, und Fehlentscheidungen mit uns allen bekannten tragischen Folgen waren daher unvermeidlich. Diese bisherige Verfahrensregelung, die allein vom Antragsteller, vom Bürger, der ein Grundrecht für sich in Anspruch nehmen wollte, den Nachweis für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung forderte, legte die Entscheidung praktisch in das freie Ermessen der Prüfungsgremien. Die Ausübung dieses Ermessens hing dabei weitgehend von der Zusammensetzung der Prüfungsgremien ab und war deshalb je nach Tag und Ort unterschiedlich. Auch Stimmungen, festgelegte Ausgangspositionen, Vorurteile, unsichere Verfahrensweisen, unklare Fragestellungen, Fangfragen ließen zunehmend den Eindruck willkürlicher Entscheidungen entstehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie machten aber auch ebenso deutlich, daß alle an solchen Verfahren Beteiligten einfach überfordert waren, und wer mit denen, die in diesen Ausschüssen und Kammern tätig sein mußten, einmal Gespräche geführt hat, wird deutlich festgestellt haben, wie unwohl man sich fühlte, wenn man in dieser Weise tatsächlich urteilen — um es einmal so auszudrücken — sollte.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Selbst die Verwaltungsgerichte beklagten sich immer wieder über die unzulänglichen und unzureichenden Unterlagen, die ihnen von den Prüfungsgremien für deren Entscheidungsgründe überlassen wurden.
    Diese Unzulänglichkeiten und damit - so kann man wohl sagen — diese Unzumutbarkeiten für einen Antragsteller können Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, mit Ihrem Entwurf ganz sicher nicht beseitigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Dies können Sie auch dadurch nicht, daß Sie — ich würde es so nennen — einen Vorsortierer nach Aktenlage oder — vielleicht etwas höflicher ausgedrückt — einen Einzelrichter vorschalten wollen. Hierfür wollen Sie schließlich die bisherigen Prüfungsausschüsse abschaffen. Ihr Entwurf hilft nach meiner Rechtsauffassung auch nicht der Rechtsstaatlichkeit, sondern bestenfalls der Beschleunigung dieses Verfahrens. Er beseitigt keinesfalls das derzeit noch vorhandene Lotteriespiel, das nach Ihrem Entwurf so weitergehen würde.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich bin sicher, Frau Tübler, Sie werden gleich vortragen, daß Ihr Entwurf und Ihre Anträge nicht ernsthaft geprüft worden seien. Wenn Sie an den Beratungen im federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung teilgenommen hätten, dann hätten Sie Ihre Kollegen aus Ihrer Fraktion erleben können, wie sie zu unseren Anträgen und auch zu unserem Entwurf nichts zu sagen hatten. Sie haben



    Biermann
    sich in Enthaltung geübt. Das war auch die einzige Übung, die sie dort fertigbrachten, und zum guten Schluß haben sie gegen unseren Gesetzentwurf und für ihren Entwurf gestimmt. Es war eine wirklich „aufschlußreiche" Beratung, die wir in diesem Zusammenhang erleben konnten. Wenn man in diesem Zusammenhang von Ernsthaftigkeit spricht: Mein Gott, ich habe mir immer etwas anderes darunter vorgestellt. Ich will Ihnen das nur sagen.
    Die Koalitionsfraktionen, deren Entwurf hier zur Verabschiedung ansteht, ziehen meines Erachtens aus dem bisherigen Debakel die richtig abgewogene Konsequenz. Mit diesem Gesetz bleibt die gesetzlich festgelegte Wehrpflicht uneingeschränkt erhalten. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bleibt unangetastet; sie wird meines Erachtens zudem zusätzlich gesichert. Das würden Sie erfahren, wenn Sie einmal in die Truppe hineinsähen, wenn Sie insbesondere mit denen sprächen, die sich dort mit diesen Bereichen zu beschäftigen haben.
    Dem Verfassungsgebot, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu achten, wird in einer verfassungsgemäßen Form Rechnung getragen, oder besser gesagt, Geltung verschafft. Das bisherige mangelhafte Verfahren wird durch eine Regelung abgelöst, die in abgewogener Form dem Grundrecht des Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes ebenso entspricht wie den Notwendigkeiten der Einsatzbereitschaft unserer Bundeswehr.
    Kurz formuliert würde ich sagen: Dieses Gesetz sichert die Freiheit der Gewissensentscheidung so weit wie möglich und erfüllt die Sicherstellung des Verteidigungsauftrags so weit wie nötig.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Das ist sehr die Frage!)

    — Wissen Sie, Herr Dr. Wörner, Ihre Fragen kenne ich. Aber solange sie in dieser oberflächlichen Art beibehalten werden, halten wir sie gut aus.
    Lassen Sie mich zu den wesentlichen Inhalten dieses Gesetzes kommen. Dieses Gesetz sieht erstens vor, die Prüfungsverfahren überall dort nicht mehr durchzuführen, wo es nicht unbedingt notwendig ist. Das heißt, für ungediente Wehrpflichtige, die noch nicht zur Bundeswehr einberufen worden sind und sich auf das Grundrecht des Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes berufen, wird das Verfahren nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt. Sie gelten dann als anerkannte Kriegsdienstverweigerer, wenn sie den Zivildienst leisten oder wenn vom Tag der Antragstellung an zwei Jahre vergangen sind. Das ausgesetzte Prüfungsverfahren kann durch Rechtsverordnung von der Bundesregierung für ungediente Wehrpflichtige, deren Recht auf Kriegsdienstverweigerung noch nicht festgestellt ist, wieder eingeführt werden, wenn die Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft dieses erfordert. Allerdings kann der. Bundestag die Aufhebung einer solchen Rechtsverordnung innerhalb von sechs Wochen verlangen.
    Zweitens. Für Wehrpflichtige, die bereits zum Wehrdienst einberufen sind, für Soldaten und für Reservisten wird ein Prüfungsverfahren in modifizierter Form grundsätzlich beibehalten. Das Wehrdienstverhältnis eines den Kriegsdienst verweigernden Soldaten kann jedoch auch ohne Verfahren in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt werden. Die Dienstzeit bei der Bundeswehr wird natürlich auf die Zivildienstzeit angerechnet.
    Drittens. In Fällen, in denen ein Verfahren zur Prüfung der Berechtigung, den Kriegsdienst zu verweigern, stattfindet, tritt an die Stelle dieses Anerkennungsverfahrens nach dem Wehrdienstgesetz ein Feststellungsverfahren nach dem Zivildienstgesetz. Die Entscheidungen treffen Ausschüsse, deren Vorsitzende, wenn auch nicht stimmberechtigt, so doch vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — im Gegensatz zu heute, wo dies von seiten des Bundesministers der Verteidigung geschieht — bestellt werden. Die Prüfungskammern entfallen nach unserem Entwurf.
    Viertens. Bei der Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Grundrechts vorliegen, steht die Prüfung der Ernsthaftigkeit und damit die der Glaubwürdigkeit des Antragstellers im Vordergrund. Der Antragsteller hat das dazu Erforderliche dem Ausschuß darzulegen. Dabei kommt es in Zukunft nicht mehr auf die Ausdrucksfähigkeit an; etwaige Mängel der Aussagefähigkeit werden durch die besondere Aussprache, die an die Stelle der bisherigen Anhörung tritt, ausgeglichen. Ist nach dem Gesamtverhalten der Antragsteller nicht glaubhaft, kommt eine Feststellung seiner Berechtigung, den Kriegsdienst zu verweigern, auch nicht in Betracht.
    Eine ablehnende Entscheidung — wir meinen, das ist rechtsstaatlich — ist zu begründen. Die Entscheidungstatsachen — ich weiß, daß es Sie von der Opposition stört, wenn es so ist — müssen gerichtlich nachprüfbar sein. Um es noch einmal kurz zu sagen: Nach diesem neuen Feststellungsverfahren können die Prüfungsausschüsse künftig auf Grund von unpräzisen Beurteilungen, die lediglich auf einem negativen Eindruck fußen, keinen Antragsteller mehr zurückweisen.
    Die Zivildienstzeit soll jedoch in Zukunft 18 anstatt bisher 16 Monate betragen.
    Neben diesen wesentlichen Inhalten möchte ich noch auf drei Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf hinweisen. Erstens. Bis zur Feststellung durch den Ausschuß hat der Antrag für ungediente Wehrpflichtige aufschiebende Wirkung für die Heranziehung zum Wehrdienst. Zweitens. Dem Anliegen der Träger von Versöhnungsdiensten ist insoweit Rechnung getragen, als Wehrpflichtige diesen Dienst nur noch 18 Monate — bisher 24 Monate — leisten müssen, um den Kriegsdienstverweigerern gleichgestellt zu werden. Drittens. Während der Dauer eines Arbeitskampfes, durch den die Beschäftigungsstelle unmittelbar betroffen ist, darf der Zivildienstleistende nicht mit einer Tätigkeit beschäftigt werden, die in der Beschäftigungsstelle infolge des Arbeitskampfes nicht ausgeübt wird.
    Meine politischen Freunde und ich wollen mit diesem Gesetz ein Stück mehr Rechtsstaatlichkeit verwirklichen. Wir wollen hiermit, ohne unsere Sicherheit zu gefährden, die bisherigen unzulänglichen



    Biermann
    Verfahren für Kriegsdienstverweigerer beseitigen. Wir wollen viele jungen Menschen nicht mehr in Gewissensnöte bringen. Wir wollen nicht mehr, daß jemand, der seinem Gewissen folgt, seines Gewissens wegen verurteilt und eingesperrt wird

    (Beifall bei der SPD)

    oder, was wohl noch schlimmer sein kann, die Konsequenz zieht, unsere Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. Wir wollen den Eltern dieser jungen Menschen deutlich machen,

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Sie sollten mal das Grundgesetz lesen!)

    daß ihre Söhne nicht als Vorbestrafte durch ihr weiteres Leben gehen müssen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ebenso machen wir deutlich, daß von uns auf dem zivilen Sektor für die Gemeinschaft ein Dienst in allgemeinen Krankenhäusern, in Psychiatrischen Kliniken, in Alten- und Pflegeheimen, in Altenwohnanlagen, beim Krankentransport, beim Unfallrettungsdienst, in Heimen für Behinderte, in Rehabilitationseinrichtungen, in Sonderschulen und in vielen Bereichen mehr gefordert wird. Diese Dienste sind weiß Gott keine Drückebergerposten. Es sind Dienste für diese Gemeinschaft, für die Menschen in unserem Lande.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich will diese Dienste nicht überbewerten. Ich will sie auch nicht höher bewerten als den Dienst der Soldaten in der Bundeswehr für unseren äußeren Frieden. Das braucht uns auch nicht bei jeder Gelegenheit von der Opposition deutlich gemacht zu werden. Wir wissen selbst nur zu gut, daß ohne äußeren Frieden ein innerer Friede praktisch unmöglich ist. Ich möchte nur, daß Worte wie Drückeberger oder Feiglinge — oder wie sie alle heißen mögen — aus dem Vokabular der öffentlichen Meinung, aber auch aus dem einiger Kollegen im Parlament verschwinden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    In diesem Zusammenhang wird es mir erlaubt sein, allen unseren jungen Staatsbürgern, ob im Zivildienst oder in der Bundeswehr, für ihren Einsatz und für ihre Leistungen recht herzlich zu danken.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich muß noch ein Wort zu der Kritik sagen, die Personengruppen und Verbände zur Verlängerung des Zivildienstes auf 18 Monate vorgebracht haben. Mit der Zivildienstzeit von 18 Monaten werden die über die 15 Monate dauernde Wehrdienstzeit hinausgehende Zeit der Verfügungsbereitschaft der Soldaten, die bis zu drei Monaten dauernde Zeit der Wehrübungen, aber auch der mögliche, zeitlich unbefristete Bereitschaftsdienst abgegolten. Das heißt auch, ein Zivildienstleistender kann in seinen Planungen persönlicher Art nach Ableistung des Zivildienstes nicht mehr beeinträchtigt werden.
    Ich darf hier auch anfügen und zur Kenntnis bringen, daß wir zur Zeit allein im sozialen Bereich über 28 300 Zivildienstplätze verfügen und wir davon ausgehen können, daß wir am 1. Juli über
    30 000 Plätze verfügen können. Frau Tübler, es wird Ihnen schwerfallen, davon zu sprechen, daß 1976 nur 16 000 Plätze vorhanden wären und wir davon ausgegangen wären, auf 20 000 Plätze zu kommen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, ich möchte Sie an das Ende Ihrer Redezeit erinnern.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht nur daran!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Biermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich komme sofort zum Schluß. Meine Damen und Herren, noch eine kurze Begründung zu unserem auf Drucksache 7/4981 vorliegenden Antrag, das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Oktober 1976 festzusetzen: Den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen, dieses Gesetz ab 1. Oktober in Kraft treten zu lassen, möchte ich damit begründen, daß es im Ältestenrat ein Antrag der CDU/CSU war, die für den 18. März vorgesehene zweite und dritte Beratung von der Tagesordnung abzusetzen, Frau Tübler, und daß Sie in der darauffolgenden Ältestenratsitzung nicht beantragt haben, dieses Gesetz auf die Tagesordnung der Sitzung am 1. April 1976 zu bringen,

    (Frau Tübler [CDU/CSU] : Das war doch ausgemacht!)

    weil Übereinstimmung darin bestand, daß nur ein halber Tag Plenum sein sollte und die andere Zeit für Ausschußberatungen zur Verfügung stehen sollte.
    Jetzt allerdings müssen wir davon ausgehen, daß der Bundesrat dieses Gesetz, auch wenn es nicht zustimmungsbedürftig ist, erst am 14. Mai beraten wird und daß dadurch notwendige Verwaltungsvorbereitungen bis zum 1. Juli nicht mehr erfolgen können. Ausschließlich und allein das ist der Grund dafür, daß wir diesmal den 1. Oktober vorsehen müssen.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU]: Welch ein niedlicher Zufall! Zwei Tage vor der Bundestagswahl! Das ist reiner Zufall!)

    - Herr Wörner, das ist gar kein Zufall.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Kein Zufall, das ist schlechtes Gewissen! — Weitere Zurufe)

    - Herr Wörner, wenn hier jemand ein schlechtes Gewissen zu haben hat, dann sehen Sie sich Ihren Entwurf an, den Sie uns anbieten. Dann können Sie Ihr schlechtes Gewissen damit wirklich und weiß Gott zum Ausdruck bringen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Meine Damen und Herren, wir sind davon überzeugt, daß wir mit diesem Gesetz endlich eine Lücke in der Rechtsstaatlichkeit schließen können. Ich darf sagen, meine Fraktion stimmt diesem Gesetz zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)