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ID0723516400

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 235. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Porzner SPD 16347 A Dr. Jenninger CDU/CSU 16347 C Erweiterung der Tagesordnung 16348 A, 16470 D Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse Erklärung der Bundesregierung zur Europapolitik Schmidt, Bundeskanzler 16348 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Strauß CDU/CSU 16359 D Präsident Frau Renger 16364 B Brandt SPD 16371 D Hoppe FDP 16377 B Dr. Klepsch CDU/CSU 16381 B Genscher, Bundesminister AA 16386 A Dr. Aigner CDU/CSU 16413 A Dr. Ehrenberg SPD 16415 D Dr. Bangemann FDP 16419 A Blumenfeld CDU/CSU 16422 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 16424 D Schmidt (Wattenscheid) SPD 16428 B von Hassel CDU/CSU 16430 B Mischnick FDP 16433 B Dr. Narjes CDU/CSU 16436 A Wehner SPD 16438 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 7/4962 —Willms, Senator der Freien Hansestadt Bremen 16406 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Drucksache 7/4992 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4993 — Jahn (Marburg) SPD 16407 D Dr. Emmerlich SPD. 16409 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 16411 A Engelhard FDP 16412 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Alters- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 gelder in der Altershilfe für Landwirte (Neunzehntes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 7/4722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4998 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und' Sozialordnung — Drucksache 7/4951 — Dr. Schellenberg SPD 16442 B Franke (Osnabrück) CDU/CSU 16443 A Sund SPD 16446 D Arendt, Bundesminister BMA 16450 C Müller (Remscheid) CDU/CSU 16453 D Geiger SPD 16456 B Schmidt (Kempten) FDP 16458 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Achtes Anpassungsgesetz — KOV —) — Drucksache 7/4653 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4999 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4960 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Geisenhofer, Maucher, Burger, Dr. Althammer, Müller (Remscheid), Höcherl, Ziegler, Franke (Osnabrück), Dr. Mikat, Dr. Jobst, Freiherr von Fircks, Braun, Dr. Fuchs, Krampe und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksache 7/4585 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4999 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4960 — Burger CDU/CSU 16461 B Maucher CDU/CSU 16463 A, 16467 A Glombig SPD 16465 A, 16468 A Geisenhofer CDU/CSU 16469 A Jaschke SPD 16470 A Schmidt (Kempten) FDP 16470 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 GG) — Drucksache 7/4958 — 16470 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3730 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4843 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4841 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/4206 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 3/4811 — Biermann SPD 16471 B Frau Tübler CDU/CSU 16474 A Hölscher FDP 16477 C Dr. Kraske CDU/CSU 16481 D Möllemann FDP 16483 A Lutz SPD 16486 A Beratung des Berichts und des Antrags des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1974 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/3228, 7/3762 — in Verbindung mit Beratung des Jahresberichts 1975 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache 7/4812 — Schlaga SPD 16487 B Ernesti CDU/CSU 16489 B Möllemann FDP 16491 D Glückwünsche zum Geburtstag des Wehrbeauftragten Berkhan 16487 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes — Drucksache 7/3494 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4539 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4534 — Gerster (Mainz) CDU/CSU 16492 B Pensky SPD 16494 B, 16496 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 16495 B Dr. Wörner CDU/CSU 16496 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 16497 A Namentliche Abstimmung 16498 A Feststellung der Beschlußunfähigkeit 16498 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 III Fragestunde — Drucksache 7/4963 vom 2.4. 1976—Erhaltung und Fortentwicklung der deutschen Wochenschauen und Einbeziehung in die Filmförderung gemäß dem Beschluß des Bundestages vom 1. Dezember 1967 MdlAnfr A32 02.04.76 Drs 07/4963 Hoffie FDP MdlAnfr A33 02.04.76 Drs 07/4963 Hoffie FDP Antw StSekr Bölling BPA 16390 B, C, 16391 A, B, D, 16392 A, C, D, 16393 A, B, C, D, 16394 A ZusFr Hoffie FDP 16391 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .16392 A, B ZusFr Dr. Lohmar SPD 16392 C, D ZusFr Nagel SPD 16393 A, B ZusFr Kleinert FDP 16393 B, C ZusFr Reiser SPD 16393 D, 16394 A ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 16393 D Pressemeldungen über den Antrag von Kabinettsmitgliedern auf Gewährung eines Zuschusses an die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) aus Bundesmitteln sowie neue Tatsachen zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit der VDS MdlAnfr A10 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr A 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16394 B, C, D, 16395 A, C, D, 16396 A ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 16394 C, 16395 A, B ZusFr Kleinert FDP 16395 D ZusFr Seiters CDU/CSU 16396 A Beurteilung des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie Übertragung von Mitteln an bisher unberücksichtigt gebliebene Arbeitsämter zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze MdlAnfr A12 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Unland CDU/CSU MdlAnfr A13 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Unland CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16396 A, C, D, 16397 A, B, C ZusFr Dr. Unland CDU/CSU 16396 B, C, 16397 B, C ZusFr Fiebig SPD 16396 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 16397 A Verhandlungen über deutschsprachige Schulen während des Aufenthalts von Bundesminister Rohde in Polen MdlAnfr A14 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16397 D, 16398 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16398 A, B Maßnahmen der Bundesregierung gegen die illegale Einschleusung indischer und pakistanischer Staatsbürger über die Bundesrepublik Deutschland nach Großbritannien MdlAnfr A15 02.04.76 Drs 07/4963 Schinzel SPD MdlAnfr A16 02.04.76 Drs 07/4963 Schinzel SPD Antw PStSekr Baum BMI 16398 C, 16399 B, C ZusFr Schinzel SPD 16399 A, B, C Höhe des Rückerstattungsbetrags der von Polen von Aussiedlern verlangten Gebühren für Ausreisepapiere in der Zeit von 1971 bis 1975 MdlAnfr A83 02.04.76 Drs 07/07/4963 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI 16399 D, 16400 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16400 B Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Einfuhr von reinem Alkohol, hauptsächlich aus Frankreich, zu Dumpingpreisen und die Existenzgefährdung der deutschen Brennereien MdlAnfr A27 02.04.76 Drs 07/4963 von Alten-Nordheim CDU/CSU MdlAnfr A28 02.04.76 Drs 07/4963 von Alten-Nordheim CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 16400 D, 16401 A, B, C, D ZusFr von Alten-Nordheim CDU/CSU 16400 D, 16401 A, B, C, D Beurteilung der Preiserhöhungen in deutschen Automobilunternehmen unmittelbar nach Abschluß von Tarifverhandlungen MdlAnfr A31 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 16402 A, C, D ZusFr Dr. Jens SPD 16402 B, C ZusFr Ey CDU/CSU 16402 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 Schutz der deutschen Fanggebiete in der Nordsee gegen mögliche Übergriffe niederländischer Schiffe auf Grund der Fangbeschränkungen für Seezungen in den niederländischen Küstengewässern sowie Einsatz von Booten des Bundesgrenzschutzes MdlAnfr A41 02.04.76 Drs 07/4963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A42 02.04.76 Drs 07/4963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 16403 B, C, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 16403 C, D Änderung der Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Haushaltshilfe nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte MdlAnfr A46 02.04.76 Drs 07/4963 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16404 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 16404 B Anzahl der gemäß den Bestimmungen der ICAO, der IATA und den Auflagen des Bundesverkehrsministers in bezug auf die Beförderungstarife verfahrenden Fluggesellschaften in Deutschland sowie Verschärfung der Kontrollen und Erhöhung der Ordnungsstrafen bei Verstößen gegen diese Bestimmungen MdlAnfr A50 02.04.76 Drs 07/4963 Schmidt (Niederselters) SPD MdlAnfr A51 02.04.76 Drs 07/4963 Schmidt (Niederselters) SPD Antw PStSekr Jung BMV . 16404 C, D, 16405 A, B ZusFr Schmidt (Niederselters) SPD 16404, D 16405 A Verhinderung des Verkaufs von Superkraftstoff mit zu geringen Oktanwerten an Tankstellen, insbesondere an Autobahntankstellen MdlAnfr A63 02.04.76 Drs 07/4963 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Jung BMV 16405 C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 16405 C, D Restbestände und Vernichtung der ungültigen Briefmarken mit der Abbildung des ehemaligen Bundespräsidenten D. Dr. Dr. Heinemann MdlAnfr A68 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Dollinger CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP 16406 A, B, C ZusFr Dr. Dollinger CDU/CSU 16406 B Nächste Sitzung 16498 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . .16499* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 16347 235. Sitzung Bonn, den 8. April 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 9. 4. Adams * 9. 4. Dr. Ahrens ** 9. 4. Dr. Aigner * 9. 4. Alber **** 9. 4. Amrehn **** 9. 4. Dr. Artzinger * 9. 4. Dr. Bangemann * 9. 4. Dr. Barzel 9. 4. Batz 9. 4. Dr. Bayerl * 9. 4. Dr. Becher (Pullach) 9. 4. Behrendt * 9. 4. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 9. 4. Blumenfeld * 9. 4. Frau von Bothmer **** 9. 4. Prof. Dr. Burgbacher * 9. 4. Christ 8. 4. Dr. Corterier * 9. 4. Eilers (Wilhelmshaven) 8. 4. Dr. Enders **** 9. 4. Entrup 9. 4. Erhard (Bad Schwalbach) 9. 4. Fellermaier * 9. 4. Flämig *** 9. 4. Frehsee * 9. 4. Dr. Früh * 9. 4. Dr. Fuchs 9. 4. Gerlach (Emsland) * 9. 4. Dr. Götz 9. 4. Haase (Fürth) **** 9. 4. Härzschel * 9. 4. Hauser (Krefeld) 8. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 4. Dr. Klepsch * 9. 4. Krall * 9. 4. Dr. Kunz (Weiden) *** 9. 4. Lange * 9. 4. Lautenschlager * 9. 4. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leicht * 9. 4. Lücker * 9. 4. Dr. Mende **** 9. 4. Memmel * 9. 4. Müller (Mülheim) * 9. 4. Dr. Müller (München) **** 9. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 9. 4. Niegel 9. 4. Frau Dr. Orth * 9. 4. Pieroth 9. 4. Rollmann 9. 4. Roser 9. 4. Richter** 9. 4. Russe 9. 4. Schmidt (München) * 9. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 9. 4. Schwabe * 9. 4. Dr. Schwenke **** 9. 4. Dr. Schwörer * 9. 4. Seefeld * 9. 4. Seibert 9. 4. Sieglerschmidt **** 9. 4. Springorum * 9. 4. Dr. Starke (Franken) * 9. 4. Suck * 9. 4. Dr. Vohrer **** 9. 4. Volmer 8. 4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Walkhoff * 9. 4. Dr. Wallmann 9. 4. Frau Dr. Walz * 9. 4. Wende 9. 4. Dr. Wendig 9. 4. Zebisch 9. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung **** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat in mehreren Sitzungen das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, das Gesetz über den Ehe- und Familiennamen und das Gesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften behandelt. Der Vermittlungsausschuß legt Ihnen heute einen Einigungsvorschlag vor, der sich auf alle drei Gesetze bezieht. Die Gesetze zur Reform des Ehe- und Familienrechts und über den Ehe- und Familiennamen werden in einem Gesetz zusammengefaßt und damit das gesamte neue Ehe- und Familienrecht wieder in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt.
    Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses geht von der Grundentscheidung aus, die vom Deutschen Bundestag mit dem 1. Ehe- und Familienrechtsreformgesetz getroffen worden ist. Grundlagen des neuen Ehe- und Familienrechts werden sein: die gleiche Rechtsstellung beider Ehepartner in der auf Lebenszeit geschlossenen Ehe, der Übergang vom Verschuldungsprinzip zum Zerrüttungsprinzip bei der Scheidung, ein Unterhaltsrecht, nach dem der wirtschaftlich Stärkere für den Schwächeren auch nach der Scheidung einzustehen hat, die Einführung des Versorgungsausgleichs und schließlich die Zusammenfassung der mit der Scheidung zu treffen-



    Jahn (Marburg)

    den gerichtlichen Entscheidungen bei den neu zu bildenden Familiengerichten.
    Im einzelnen schlägt der Vermittlungsausschuß Änderungen in folgenden Punkten vor:
    In § 1565 BGB wird ein Abs. 2 angefügt, nach dem die Scheidung während des ersten Jahres der Trennung der Ehegatten nur dann zugelassen wird, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Bestimmung steht in einem Sachzusammenhang mit § 614 ZPO, der dem Richter von Amts wegen die Möglichkeit gibt, das Verfahren auf Scheidung auszusetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht.
    Die Erweiterung des § 1565 BGB rechtfertigt es, die bisher außerdem vorgesehene Aussetzung aus anderen Gründen, wenn sie billig erscheint, zu streichen. Das schlägt der Vermittlungsausschuß vor.
    Die Härteklausel des § 1568 BGB wird einerseits erweitert, andererseits werden die Anforderungen in ihm verschärft. Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses soll danach eine gescheiterte Ehe nicht geschieden werden, wenn ihre Aufrechterhaltung im Interesse minderjähriger Kinder aus besonderen Gründen und ausnahmsweise notwendig ist. Auch materielle Härten können unter den ausnahmsweise anzuwendenden Bedingungen des § 1568 BGB berücksichtigt werden.
    Das Begehren des Bundesrates, auf eine zeitliche Beschränkung der Härteklausel zu verzichten, wurde nicht aufgenommen. Die Härteklausel ist nicht mehr anzuwenden, wenn die Ehegatten länger als fünf Jahre getrennt leben.
    Beim Unterhaltsrecht schlägt der Vermittlungsausschuß vor, es bei der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen. Die Billigkeitsklausel des § 1576 BGB wird dadurch erweitert, daß schwerwiegende Gründe einer Erwerbstätigkeit auch dann entgegenstehen können, wenn sie nicht in den ehelichen Lebensverhältnissen begründet liegen. Diese Worte werden gestrichen. Dafür wird in Satz 2 klargestellt, daß schwerwiegende Gründe nicht allein deswegen berücksichtigt werden dürfen, weil sie zum Scheitern der Ehe geführt haben.
    Zum Versorgungsausgleich schlägt der Vermittlungsausschuß vor, an der Konzeption der Beschlüsse des Deutschen Bundestages festzuhalten. Er hat insbesondere nicht das Begehren des Bundesrates aufgenommen, den Ehegatten die Möglichkeit einzuräumen, binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes den Versorgungsausgleich hinsichtlich der bereits erworbenen Versorgungsansprüche durch einseitige Erklärung auszuschließen. Es sind hier vom Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf Art. 14 GG geltend gemacht worden. Für diese Auffassung hat sich im Vermittlungsausschuß eine Mehrheit nicht gefunden.
    Der Vermittlungsausschuß hat jedoch folgende Änderungen aufgenommen:
    § 1587 o BGB ist dahin neugefaßt worden, daß die Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung eine Vereinbarung über den Ausgleich von Anwartschaften oder Anrechten schließen können, wenn die Vereinbarung notariell beurkundet und vom Familienrichter genehmigt wird sowie zu einem nach Art und Höhe angemessenen Ausgleich unter den Ehegatten führt.
    In § 1408 BGB wird den Ehegatten die Möglichkeit eröffnet, durch Ehevertrag eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen, daß der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll.
    Die Billigkeitsregelung, die in § 1587 c BGB vorgesehen ist, wird in Nr. 1 der entsprechenden Regelung im Unterhaltsrecht angeglichen. Entgegen den Entscheidungen des Bundestages schlägt der Vermittlungsausschuß vor, dem Begehren des Bundesrats zu folgen und an der Möglichkeit festzuhalten, daß im Erbrecht der Erblasser dem Ehegatten den Pflichtteil entziehen kann, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Abkömmlingen. Die entsprechende Formulierung finden Sie in der Drucksache, bezogen auf den vorgeschlagenen § 2335 BGB.
    Zum Namensrecht, das, wie gesagt, in das gesamte Gesetz eingefügt wird, schlägt der Vermittlungsausschuß vor, entgegen dem ursprünglichen Beschluß des Bundestages von einem Zwang abzusehen, wonach die Ehegatten eine Bestimmung über den Ehenamen treffen müssen. Wird keine Bestimmung getroffen, bleibt es beim Namen des Mannes als Ehenamen. Es bleibt dagegen bei der Entscheidung des Bundestags zu § 1355 Abs. 3, wonach ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen kann. Die Rückwirkung, d. h. das Recht der Ehegatten bereits bestehender Ehen, von den Möglichkeiten des neuen Namensrechts Gebrauch zu machen, hat der Vermittlungsausschuß nicht beibehalten. Für die Auffassung des Bundestags, daß diese Rückwirkung verfassungsrechtlich geboten sei, fand sich keine Mehrheit. Da demnächst das Bundesverfassungsgericht auf Grund dort anhängiger Streitfälle zu dieser Frage ohnehin zu entscheiden hat, kann dieser Spruch des Gerichts abgewartet werden.
    Zum beamtenrechtlichen Versorgungsausgleich gibt es gegenüber der Entscheidung des Bundestags keine wesentliche Änderung. Lediglich bei der Regelung von Erstattungen ist der Vermittlungsausschuß dem Bundesrat gefolgt. Einzelheiten sollen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats geregelt werden.
    Wegen der übrigen Änderungen, die entweder von geringerem Gewicht oder Folgeänderungen der vorgetragenen sind, nehme ich auf die Ihnen vorliegende Drucksache Bezug.
    Das Namensrecht soll, weil hierfür praktische Bedürfnisse bestehen, zum 1. Juli 1976 in Kraft treten, das übrige Gesetz zum 1. Juli 1977, d. h. das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts bisheriger Fassung und das Gesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften. Hier ist für Praxis und insbesondere Gerichte nach Auffassung des Vermittlungsausschusses eine angemessene Anlaufzeit zweckmäßig.



    Jahn (Marburg)

    Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen gemäß § 10 seiner Geschäftsordnung vor, über alle Abänderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen.
    Ich bin der Auffassung, daß mit dieser Vorlage im Vermittlungsausschuß ein regelrechter Kompromiß gefunden werden konnte, der dessen Fähigkeit, auch in einer schwierigen Frage einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten, in einer befriedigenden Weise unter Beweis gestellt hat.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Zur Abgabe einer Erklärung hat Herr Abgeordneter Emmerlich das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmen. Von Anfang an ist es unser Bestreben gewesen, die Eherechtsreform nicht zum Gegenstand parteipolitischer Konfrontation werden zu lassen. Wir haben es begrüßt, daß sich die Opposition schon bei den Beratungen im Bundestag den tragenden Grundsätzen unseres Reformkonzepts angeschlossen hat. Weil wir eine breite Zustimmung zur Eherechtsreform wünschen, haben wir uns bemüht, im Vermittlungsverfahren die noch verbliebenen Differenzen auszuräumen. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß das gelungen ist.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion kann dem Vermittlungsvorschlag deshalb zustimmen, weil durch ihn keines der Ziele der Eherechtsreform aufgegeben oder in Frage gestellt wird. Diese Reform soll für die Gleichberechtigung der Frauen auch in der Ehe sorgen und die gesetzliche Fixierung der Ehefrauen auf die Hausfrauenrolle beseitigen. Der Vermittlungsvorschlag bringt insoweit keinerlei Abstriche. Die Reform muß die Benachteiligung der Hausfrauen im Scheidungsfolgenrecht beseitigen; im Unterhaltsrecht dadurch, daß der Unterhalt nicht von der Schuldfrage abhängt, sondern davon, ob ein Ehegatte nach der Scheidung nicht für sich selbst sorgen kann, bei der Alterssicherung dadurch, daß die während der Ehe erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Altersversorgung zwischen den Eheleuten geteilt werden. Auch dieses Reformziel bleibt vom Vermittlungsvorschlag unberührt.
    Der Versorgungsausgleich kann bei einer Scheidung nach dem Vermittlungsvorschlag zwar abbedungen werden; derartige Vereinbarungen waren jedoch schon nach dem Beschluß des Bundestages möglich, wenn auch nicht in allen . Fällen. Diese geringfügige Erweiterung der Abdingbarkeit ist akzeptabel, weil derartige Vereinbarungen in jedem Fall vom Familiengericht genehmigt werden müssen und die Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn die an Stelle des Versorgungsausgleichs vereinbarte Leistung zur Sicherung des Berechtigten für den Fall der Erwerbsunfähigkeit und des Alters geeignet ist und zu einem angemessenen Ausgleich zwischen den Ehegatten führt.
    Nach dem Vermittlungsvorschlag kann der Versorgungsausgleich darüber hinaus zukünftig auch
    durch Ehevertrag ausgeschlossen werden. Wir wollten derartige Eheverträge im Interesse des sozial Schwächeren nicht. Schon in der ersten Lesung habe ich aber darauf hingewiesen, daß es nach unserer Einschätzung nicht leicht sein wird, seinen Verlobten oder seinen Ehegatten zum Abschluß eines solchen notariellen Ehevertrages zu bewegen, und daß deshalb die praktische Bedeutung dieser Änderung gering ist. Diese Einschätzung macht es uns möglich, dem Vermittlungsvorschlag auch insoweit zuzustimmen. Wir werden uns jedoch darum bemühen, daß unsere Mitbürger eindringlich über die Risiken, die mit solchen Eheverträgen verbunden sind, informiert werden.
    Bei den Ehescheidungsgründen kommt es darauf an, daß das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst wird, weil im Interesse der Betroffenen und aus Respekt vor der Ehe die Scheidung endgültig gescheiterter und nur noch als juristische Fiktion bestehender Ehen zeitlich nicht unbegrenzt verweigert werden darf, weil die Gerichte aus Achtung vor der Würde des Menschen und im Interesse des Ansehens der Justiz nicht gezwungen werden dürfen, in die Privat- und Intimsphäre einer Ehe einzudringen, obwohl bekannt ist, daß dabei weder mehr Wahrheit noch mehr Gerechtigkeit herauskommt. Auch dieses Reformziel wird bei Annahme des Vermittlungsvorschlages nicht gefährdet. Die Härteklausel bleibt zeitlich nur begrenzt anwendbar. Wenn an die Stelle des von uns bevorzugten Anwendungszeitraums von drei Jahren fünf Jahre treten, so handelt es sich zwar um einen quantitativen, jedoch nicht um einen qualitativen Unterschied. Der Anwendungsbereich der Härteklausel wird nur scheinbar ausgedehnt. Zwar können materielle Folgen der Scheidung und auch das Wohl der Kinder berücksichtigt werden; andererseits aber wird der Anwendungsbereich der Härteklausel gleichzeitig so eingeschränkt, daß nur ganz wenige Ausnahmefälle unter sie subsumiert werden können.
    Nach dem Vermittlungsvorschlag kann im ersten Jahr der Trennung die Scheidung nur erreicht werden, wenn dem Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten oder in dessen Lebensbereich liegen, nicht zugemutet werden kann, dieses Jahr abzuwarten.
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß nach dem Beschluß des Bundestages zur Vermeidung voreiliger Scheidungen im ersten Trennungsjahr eine einverständliche Scheidung nicht möglich ist und daß der Familienrichter das Ehescheidungsverfahren für ein Jahr aussetzen konnte, selbst dann, wenn keine Aussicht auf Fortsetzung der Ehe gegeben ist, sondern die Aussetzung aus sonstigen Gründen billig erscheint. Wir wollten damit erreichen, daß dem an sich zur Fortsetzung der Ehe bereiten Ehepartner die Umstellung auf seine neue Lebenssituation erleichtert wird und daß nötigenfalls auch der erforderliche Abstand zwischen dem etwaigen Unrecht der Ehezerstörung und dem Ausspruch der Scheidung hergestellt werden kann.
    Diese Absicht steht auch hinter dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, während des ersten



    Emmerlich
    Jahres der Trennung die Scheidung nur unter besonderen Voraussetzungen zuzulassen. Wir bleiben dabei, daß unser Weg, über eine prozessuale Aussetzungsmöglichkeit dieses Ziel zu erreichen, zu besseren Ergebnissen geführt hätte. Der Vermittlungsvorschlag bietet nur die zweitbeste Lösung. Er ist aber nicht mit unerträglichen Nachteilen verbunden. Zwar enthält er verschuldensähnliche Momente, diese kommen aber nur in solchen Fällen zum Tragen, in denen ein Ehegatte glaubt, die einjährige Trennung nicht abwarten zu können. Derartige Fälle sind sehr selten, zumal nur dann Aussicht auf rechtskräftige Erledigung vor Ablauf dieses ersten Trennungsjahres besteht, wenn offensichtlich ist, daß in der Person des anderen Ehegatten oder in dessen Lebensbereich liegende Gründe die Fortsetzung der Ehe unmöglich machen. Deshalb und im Interesse einer Einigung über das gesamte Reformwerk haben wir uns entschlossen, auch diesen Vermittlungsvorschlag anzunehmen.
    Nach dem Bundestagsbeschluß sollte die Eherechtsreform am 1. Januar 1977 in Kraft treten. Wir haben nach wie vor den Eindruck, daß das möglich wäre, wollen jedoch nicht über die Bedenken der Bundesländer, deren Gerichte das neue Eherecht anwenden müssen, hinweggehen.
    Wir begrüßen, daß auf Grund der Einigung im Vermittlungsausschuß ein neues Ehenamensrecht nicht nur zustande kommt, sondern bereits am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten kann. Wir bedauern es, daß der Name des Mannes der Ehename wird, wenn sich die Eheschließenden nicht anderweitig verständigen können, und daß Verheiratete keine Möglichkeit erhalten, ihren Ehe- und Familiennamen nach den neuen Bestimmungen zu wählen. Ohne die Zustimmung des Bundesrates, meine Damen und Herren, gibt es aber überhaupt kein neues Ehenamensrecht. Der im Vermittlungsausschuß gefundene Kompromiß ist angesichts dieser Situation akzeptabel, zumal die CDU/CSU ihrerseits akzeptiert, daß derjenige, dessen Geburtsname nicht zum Familiennamen wird, diesen dem Familiennamen voranstellen kann.
    Darauf hinzuweisen ist schließlich noch, daß das neue Eheverfahrensrecht mit dem Familiengericht völlig unverändert erhalten bleibt.
    Um zu einer gerechten Bewertung unserer Entscheidung zu kommen, muß klargestellt werden, daß der weitaus überwiegende Teil der Änderungsanträge der Bundesratsmehrheit ohne Erfolg geblieben ist und nur wenige dieser Anträge zu Modifikationen des Bundestagsbeschlusses führen. Aus Zeitgründen kann ich nicht alle dieser Änderungsanträge erwähnen, die die CDU/CSU fallengelassen hat. Ich will mich hier auf die gravierendsten dieser erfolglosen Änderungsanträge beschränken.
    Die CDU/CSU wollte, daß die Scheiternsvermutung widerlegbar ausgestaltet werden sollte. In diesem Zusammenhang muß daran erinnert werden, daß die vom Bundestag beschlossene Unwiderleglichkeit der Vermutung zum Anlaß genommen worden ist, eine Kampagne gegen die Eherechtsreform und damit gegen uns unter Stichworten wie „Kalender- oder Fristenscheidung" zu inszenieren, angeblich um die Ehe- und Familienfeindlichkeit dieser Gesetzgebung und eine Gefährdung der Institution Ehe zu belegen. Der verleumderische Charakter dieser Kampagne tritt nunmehr offen zutage; denn es bleibt dabei, daß die Scheiternsvermutung nicht widerlegbar ist.
    Wir sind sehr froh darüber, daß im Vermittlungsausschuß der Versuch der CDU/CSU abgewehrt worden ist, Verheirateten zu erlauben, durch einseitige Erklärung eines Ehegatten den Versorgungsausgleich auszuschließen. Das würde im Ergebnis eine schwerwiegende Benachteiligung der schon verheirateten Frauen zur Folge haben, der Frauen also, die zu ihrer Alterssicherung bei einer Scheidung den Versorgungsausgleich besonders benötigen. Die CDU/CSU hat auch keinen Erfolg damit gehabt, im Unterhaltsrecht und im Versorgungsausgleich bei den sogenannten Härteklauseln und im Verfahrensrecht bei der Vorschrift über die Auflösung des Verhandlungs- und Entscheidungsverbundes das Schuldprinzip durch die Hintertür wieder einzuschmuggeln. Es ist der CDU/CSU auch nicht gelungen, den Vorrang des Güterrechts vor dem Versorgungsausgleich und damit eine weitgehende Aushöhlung des letzteren durchzusetzen.
    Die CDU/CSU wollte, daß der Versorgungsausgleich nicht von Amts wegen durchgeführt werden muß. Das wäre praktisch auf die formlose Vereinbarung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung hinausgelaufen. Die Sicherung des sozial Schwächeren dadurch, daß derartige Vereinbarungen der Genehmigung des Familiengerichts bedürfen, wäre dadurch beiseite geräumt worden.
    Die CDU/CSU hat schließlich einsehen müssen, daß solche Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, die Manipulationen zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung und damit zu Lasten der Beitragszahler ermöglichen, nicht zugelassen werden können.
    Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassen. Die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen der Beschlüsse des Bundestages verwässern die Eherechtsreform nicht. Durch sie wird die Reform nicht zu einer Reformruine. Festzustellen ist vielmehr, daß die Reform in ihrer Substanz unverändert und unbeschädigt erhalten bleibt. Der Vermittlungsausschuß schlägt uns Modifizierungen vor, die nicht über den Spielraum hinausgehen, der bei voller Aufrechterhaltung und Bewahrung der Reformziele gegeben ist.
    Wir Sozialdemokraten haben den Vorschlag des Vermittlungsausschusses sorgfältig und nicht rechthaberisch geprüft. Wir können unser Ja zu dem Vermittlungsvorschlag guten Gewissens verantworten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)