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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 235. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Porzner SPD 16347 A Dr. Jenninger CDU/CSU 16347 C Erweiterung der Tagesordnung 16348 A, 16470 D Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse Erklärung der Bundesregierung zur Europapolitik Schmidt, Bundeskanzler 16348 B Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Strauß CDU/CSU 16359 D Präsident Frau Renger 16364 B Brandt SPD 16371 D Hoppe FDP 16377 B Dr. Klepsch CDU/CSU 16381 B Genscher, Bundesminister AA 16386 A Dr. Aigner CDU/CSU 16413 A Dr. Ehrenberg SPD 16415 D Dr. Bangemann FDP 16419 A Blumenfeld CDU/CSU 16422 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 16424 D Schmidt (Wattenscheid) SPD 16428 B von Hassel CDU/CSU 16430 B Mischnick FDP 16433 B Dr. Narjes CDU/CSU 16436 A Wehner SPD 16438 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 7/4962 —Willms, Senator der Freien Hansestadt Bremen 16406 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Drucksache 7/4992 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4993 — Jahn (Marburg) SPD 16407 D Dr. Emmerlich SPD. 16409 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 16411 A Engelhard FDP 16412 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Alters- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 gelder in der Altershilfe für Landwirte (Neunzehntes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 7/4722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4998 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und' Sozialordnung — Drucksache 7/4951 — Dr. Schellenberg SPD 16442 B Franke (Osnabrück) CDU/CSU 16443 A Sund SPD 16446 D Arendt, Bundesminister BMA 16450 C Müller (Remscheid) CDU/CSU 16453 D Geiger SPD 16456 B Schmidt (Kempten) FDP 16458 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Achtes Anpassungsgesetz — KOV —) — Drucksache 7/4653 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4999 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4960 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Geisenhofer, Maucher, Burger, Dr. Althammer, Müller (Remscheid), Höcherl, Ziegler, Franke (Osnabrück), Dr. Mikat, Dr. Jobst, Freiherr von Fircks, Braun, Dr. Fuchs, Krampe und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes — Drucksache 7/4585 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4999 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4960 — Burger CDU/CSU 16461 B Maucher CDU/CSU 16463 A, 16467 A Glombig SPD 16465 A, 16468 A Geisenhofer CDU/CSU 16469 A Jaschke SPD 16470 A Schmidt (Kempten) FDP 16470 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 GG) — Drucksache 7/4958 — 16470 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3730 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4843 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4841 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/4206 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 3/4811 — Biermann SPD 16471 B Frau Tübler CDU/CSU 16474 A Hölscher FDP 16477 C Dr. Kraske CDU/CSU 16481 D Möllemann FDP 16483 A Lutz SPD 16486 A Beratung des Berichts und des Antrags des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1974 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/3228, 7/3762 — in Verbindung mit Beratung des Jahresberichts 1975 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache 7/4812 — Schlaga SPD 16487 B Ernesti CDU/CSU 16489 B Möllemann FDP 16491 D Glückwünsche zum Geburtstag des Wehrbeauftragten Berkhan 16487 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes — Drucksache 7/3494 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4539 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4534 — Gerster (Mainz) CDU/CSU 16492 B Pensky SPD 16494 B, 16496 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 16495 B Dr. Wörner CDU/CSU 16496 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 16497 A Namentliche Abstimmung 16498 A Feststellung der Beschlußunfähigkeit 16498 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 III Fragestunde — Drucksache 7/4963 vom 2.4. 1976—Erhaltung und Fortentwicklung der deutschen Wochenschauen und Einbeziehung in die Filmförderung gemäß dem Beschluß des Bundestages vom 1. Dezember 1967 MdlAnfr A32 02.04.76 Drs 07/4963 Hoffie FDP MdlAnfr A33 02.04.76 Drs 07/4963 Hoffie FDP Antw StSekr Bölling BPA 16390 B, C, 16391 A, B, D, 16392 A, C, D, 16393 A, B, C, D, 16394 A ZusFr Hoffie FDP 16391 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .16392 A, B ZusFr Dr. Lohmar SPD 16392 C, D ZusFr Nagel SPD 16393 A, B ZusFr Kleinert FDP 16393 B, C ZusFr Reiser SPD 16393 D, 16394 A ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 16393 D Pressemeldungen über den Antrag von Kabinettsmitgliedern auf Gewährung eines Zuschusses an die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) aus Bundesmitteln sowie neue Tatsachen zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit der VDS MdlAnfr A10 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr A 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16394 B, C, D, 16395 A, C, D, 16396 A ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 16394 C, 16395 A, B ZusFr Kleinert FDP 16395 D ZusFr Seiters CDU/CSU 16396 A Beurteilung des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie Übertragung von Mitteln an bisher unberücksichtigt gebliebene Arbeitsämter zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze MdlAnfr A12 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Unland CDU/CSU MdlAnfr A13 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Unland CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16396 A, C, D, 16397 A, B, C ZusFr Dr. Unland CDU/CSU 16396 B, C, 16397 B, C ZusFr Fiebig SPD 16396 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 16397 A Verhandlungen über deutschsprachige Schulen während des Aufenthalts von Bundesminister Rohde in Polen MdlAnfr A14 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 16397 D, 16398 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16398 A, B Maßnahmen der Bundesregierung gegen die illegale Einschleusung indischer und pakistanischer Staatsbürger über die Bundesrepublik Deutschland nach Großbritannien MdlAnfr A15 02.04.76 Drs 07/4963 Schinzel SPD MdlAnfr A16 02.04.76 Drs 07/4963 Schinzel SPD Antw PStSekr Baum BMI 16398 C, 16399 B, C ZusFr Schinzel SPD 16399 A, B, C Höhe des Rückerstattungsbetrags der von Polen von Aussiedlern verlangten Gebühren für Ausreisepapiere in der Zeit von 1971 bis 1975 MdlAnfr A83 02.04.76 Drs 07/07/4963 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI 16399 D, 16400 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16400 B Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Einfuhr von reinem Alkohol, hauptsächlich aus Frankreich, zu Dumpingpreisen und die Existenzgefährdung der deutschen Brennereien MdlAnfr A27 02.04.76 Drs 07/4963 von Alten-Nordheim CDU/CSU MdlAnfr A28 02.04.76 Drs 07/4963 von Alten-Nordheim CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 16400 D, 16401 A, B, C, D ZusFr von Alten-Nordheim CDU/CSU 16400 D, 16401 A, B, C, D Beurteilung der Preiserhöhungen in deutschen Automobilunternehmen unmittelbar nach Abschluß von Tarifverhandlungen MdlAnfr A31 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 16402 A, C, D ZusFr Dr. Jens SPD 16402 B, C ZusFr Ey CDU/CSU 16402 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 Schutz der deutschen Fanggebiete in der Nordsee gegen mögliche Übergriffe niederländischer Schiffe auf Grund der Fangbeschränkungen für Seezungen in den niederländischen Küstengewässern sowie Einsatz von Booten des Bundesgrenzschutzes MdlAnfr A41 02.04.76 Drs 07/4963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A42 02.04.76 Drs 07/4963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 16403 B, C, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 16403 C, D Änderung der Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Haushaltshilfe nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte MdlAnfr A46 02.04.76 Drs 07/4963 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16404 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 16404 B Anzahl der gemäß den Bestimmungen der ICAO, der IATA und den Auflagen des Bundesverkehrsministers in bezug auf die Beförderungstarife verfahrenden Fluggesellschaften in Deutschland sowie Verschärfung der Kontrollen und Erhöhung der Ordnungsstrafen bei Verstößen gegen diese Bestimmungen MdlAnfr A50 02.04.76 Drs 07/4963 Schmidt (Niederselters) SPD MdlAnfr A51 02.04.76 Drs 07/4963 Schmidt (Niederselters) SPD Antw PStSekr Jung BMV . 16404 C, D, 16405 A, B ZusFr Schmidt (Niederselters) SPD 16404, D 16405 A Verhinderung des Verkaufs von Superkraftstoff mit zu geringen Oktanwerten an Tankstellen, insbesondere an Autobahntankstellen MdlAnfr A63 02.04.76 Drs 07/4963 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Jung BMV 16405 C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 16405 C, D Restbestände und Vernichtung der ungültigen Briefmarken mit der Abbildung des ehemaligen Bundespräsidenten D. Dr. Dr. Heinemann MdlAnfr A68 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Dollinger CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP 16406 A, B, C ZusFr Dr. Dollinger CDU/CSU 16406 B Nächste Sitzung 16498 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . .16499* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1976 16347 235. Sitzung Bonn, den 8. April 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 9. 4. Adams * 9. 4. Dr. Ahrens ** 9. 4. Dr. Aigner * 9. 4. Alber **** 9. 4. Amrehn **** 9. 4. Dr. Artzinger * 9. 4. Dr. Bangemann * 9. 4. Dr. Barzel 9. 4. Batz 9. 4. Dr. Bayerl * 9. 4. Dr. Becher (Pullach) 9. 4. Behrendt * 9. 4. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 9. 4. Blumenfeld * 9. 4. Frau von Bothmer **** 9. 4. Prof. Dr. Burgbacher * 9. 4. Christ 8. 4. Dr. Corterier * 9. 4. Eilers (Wilhelmshaven) 8. 4. Dr. Enders **** 9. 4. Entrup 9. 4. Erhard (Bad Schwalbach) 9. 4. Fellermaier * 9. 4. Flämig *** 9. 4. Frehsee * 9. 4. Dr. Früh * 9. 4. Dr. Fuchs 9. 4. Gerlach (Emsland) * 9. 4. Dr. Götz 9. 4. Haase (Fürth) **** 9. 4. Härzschel * 9. 4. Hauser (Krefeld) 8. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 4. Dr. Klepsch * 9. 4. Krall * 9. 4. Dr. Kunz (Weiden) *** 9. 4. Lange * 9. 4. Lautenschlager * 9. 4. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leicht * 9. 4. Lücker * 9. 4. Dr. Mende **** 9. 4. Memmel * 9. 4. Müller (Mülheim) * 9. 4. Dr. Müller (München) **** 9. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 9. 4. Niegel 9. 4. Frau Dr. Orth * 9. 4. Pieroth 9. 4. Rollmann 9. 4. Roser 9. 4. Richter** 9. 4. Russe 9. 4. Schmidt (München) * 9. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 9. 4. Schwabe * 9. 4. Dr. Schwenke **** 9. 4. Dr. Schwörer * 9. 4. Seefeld * 9. 4. Seibert 9. 4. Sieglerschmidt **** 9. 4. Springorum * 9. 4. Dr. Starke (Franken) * 9. 4. Suck * 9. 4. Dr. Vohrer **** 9. 4. Volmer 8. 4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Walkhoff * 9. 4. Dr. Wallmann 9. 4. Frau Dr. Walz * 9. 4. Wende 9. 4. Dr. Wendig 9. 4. Zebisch 9. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung **** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes erstatte ich Ihnen im Namen des Vermittlungsausschusses folgenden Bericht.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. März dieses Jahres den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, in einer Reihe von Punkten eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 1. April 1976 die Vermittlungsvorschläge gemacht, die Ihnen in der Drucksache 7/4962 vorliegen. Erlauben Sie mir dazu folgende erläuternde Bemerkungen.



    Senator Willms (Bremen)

    Der Gesetzentwurf des Bundesrates vom 12. Juli 1974 und das vom Bundestag am 12. Februar 1976 verabschiedete Gesetz stimmen in ihrer Zielsetzung insofern überein, als an die Überwachung der Beseitigung bestimmter produktionsspezifischer Abfälle erhöhte Anforderungen gestellt werden müssen. Der Bundesratsentwurf macht das deutlich mit der gesetzlichen Anzeige- und Nachweispflicht und dem Betriebsbeauftragten für Abfall. Davon ist auch bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Ergänzung des § 4 Abs. 1 auszugehen, der besonderen Sorgfaltspflicht bei Transportvorgängen, die bei der in der Regel unproblematisch verlaufenden Entsorgung von Hausmüll kaum Bedeutung erlangen dürfte.
    Die Übereinstimmung in der Konzeption von Bundesratsvorlage und Beschluß des Bundestages bot auch die Grundlage für eine Kompromißlösung, die die Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit und die Regelungsmöglichkeiten eines herausgehobenen Abfallbegriffes ausklammert. Die vom Vermittlungsausschuß beschlossene Fassung erlaubt nach einigen notwendigen Ergänzungen einen rechtstechnischen Weg, an die Beseitigung bestimmter, noch durch Rechtsverordnung festzulegender Abfallarten nach Maßgabe des Gesetzes zusätzliche Anforderungen zu stellen, und zwar Anforderungen, die auch der Bundestag für erforderlich gehalten hat. Sie betreffen mit Ausnahme des § 6 — Aufstellung von Abfallbeseitigungsplänen — die Überwachung der Beseitigung dieser Abfälle. Gesetzestechnisch erfolgt dazu in mehreren Paragraphen — ersparen Sie mir die Aufzählung im einzelnen — eine Verweisung auf § 2 Abs. 2.
    Der Vermittlungsausschuß ist somit dem Begehren des Bundesrates gefolgt, auf eine Definition des Sonderabfallbegriffs im Gesetz selbst zu verzichten. Mit der jetzt gefundenen Lösung wird der Grundgedanke des § 2 des Abfallgesetzes fortgeführt, wie Abfälle möglichst schadlos beseitigt werden können, um Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden.
    Im übrigen ist der Vermittlungsausschuß dem Anrufungsbegehren des Bundesrates in folgenden Punkten gefolgt: erstens bei der Streichung der Regelung über Schiffsabfälle, zweitens bei der Streichung der Ermächtigung des Bundesministers des Innern, Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an die Beseitigung von Abfällen zu erlassen, und drittens bei der Streichung der Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Beseitigung von Autowracks.
    Folgenden Anrufungsbegehren vermochte der Vermittlungsausschuß nicht zu entsprechen: erstens der Einführung eines Genehmigungsverfahrens für den Betrieb ortsveränderlicher technischer Einrichtungen zur Abfallbeseitigung — der Ausschuß ging dabei davon aus, daß die vorhandenen Vorschriften im Bundesimmissionsschutzgesetz diesen Bereich in ausreichendem Maße abdecken — und zweitens der Rückführung des § 16 auf die Fassung der Bundesratsvorlage. Die Fassung des Bundesrates stellt nicht sicher, daß Handlungen, wie sie Gegenstand des sogenannten Hanauer Giftmüllprozesses waren, bestraft werden können. Die Vorschrift richtet sich außerdem auch nicht nach vergleichbaren modernen Straftatbeständen zum Schutz der Umwelt z. B. im Wasserhaushaltsgesetz oder im Bundesimmissionsschutzgesetz, die Vorbild für § 16 in der vom Bundestag beschlossenen Fassung sind.
    Ich darf Sie nach allem darum bitten, den Vorstellungen des Vermittlungsausschusses zu folgen.

    (Beifall)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Meine Damen und Herren, werden hierzu Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist über die Vorschläge im Antrag auf Drucksache 7/4962 gemeinsam abzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das, Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich sehe eine Gegenstimme.

(Zuruf von der SPD: Wo?)

— Bitte noch einmal: Wer ist dagegen? — Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? — Keine. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe den zweiten Zusatzpunkt auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Ehe- und Familiennamen und zu dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)
— Drucksache 7/4992 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg)

Das Wort als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Jahn (Marburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat in mehreren Sitzungen das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, das Gesetz über den Ehe- und Familiennamen und das Gesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften behandelt. Der Vermittlungsausschuß legt Ihnen heute einen Einigungsvorschlag vor, der sich auf alle drei Gesetze bezieht. Die Gesetze zur Reform des Ehe- und Familienrechts und über den Ehe- und Familiennamen werden in einem Gesetz zusammengefaßt und damit das gesamte neue Ehe- und Familienrecht wieder in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt.
    Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses geht von der Grundentscheidung aus, die vom Deutschen Bundestag mit dem 1. Ehe- und Familienrechtsreformgesetz getroffen worden ist. Grundlagen des neuen Ehe- und Familienrechts werden sein: die gleiche Rechtsstellung beider Ehepartner in der auf Lebenszeit geschlossenen Ehe, der Übergang vom Verschuldungsprinzip zum Zerrüttungsprinzip bei der Scheidung, ein Unterhaltsrecht, nach dem der wirtschaftlich Stärkere für den Schwächeren auch nach der Scheidung einzustehen hat, die Einführung des Versorgungsausgleichs und schließlich die Zusammenfassung der mit der Scheidung zu treffen-



    Jahn (Marburg)

    den gerichtlichen Entscheidungen bei den neu zu bildenden Familiengerichten.
    Im einzelnen schlägt der Vermittlungsausschuß Änderungen in folgenden Punkten vor:
    In § 1565 BGB wird ein Abs. 2 angefügt, nach dem die Scheidung während des ersten Jahres der Trennung der Ehegatten nur dann zugelassen wird, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Bestimmung steht in einem Sachzusammenhang mit § 614 ZPO, der dem Richter von Amts wegen die Möglichkeit gibt, das Verfahren auf Scheidung auszusetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht.
    Die Erweiterung des § 1565 BGB rechtfertigt es, die bisher außerdem vorgesehene Aussetzung aus anderen Gründen, wenn sie billig erscheint, zu streichen. Das schlägt der Vermittlungsausschuß vor.
    Die Härteklausel des § 1568 BGB wird einerseits erweitert, andererseits werden die Anforderungen in ihm verschärft. Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses soll danach eine gescheiterte Ehe nicht geschieden werden, wenn ihre Aufrechterhaltung im Interesse minderjähriger Kinder aus besonderen Gründen und ausnahmsweise notwendig ist. Auch materielle Härten können unter den ausnahmsweise anzuwendenden Bedingungen des § 1568 BGB berücksichtigt werden.
    Das Begehren des Bundesrates, auf eine zeitliche Beschränkung der Härteklausel zu verzichten, wurde nicht aufgenommen. Die Härteklausel ist nicht mehr anzuwenden, wenn die Ehegatten länger als fünf Jahre getrennt leben.
    Beim Unterhaltsrecht schlägt der Vermittlungsausschuß vor, es bei der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen. Die Billigkeitsklausel des § 1576 BGB wird dadurch erweitert, daß schwerwiegende Gründe einer Erwerbstätigkeit auch dann entgegenstehen können, wenn sie nicht in den ehelichen Lebensverhältnissen begründet liegen. Diese Worte werden gestrichen. Dafür wird in Satz 2 klargestellt, daß schwerwiegende Gründe nicht allein deswegen berücksichtigt werden dürfen, weil sie zum Scheitern der Ehe geführt haben.
    Zum Versorgungsausgleich schlägt der Vermittlungsausschuß vor, an der Konzeption der Beschlüsse des Deutschen Bundestages festzuhalten. Er hat insbesondere nicht das Begehren des Bundesrates aufgenommen, den Ehegatten die Möglichkeit einzuräumen, binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes den Versorgungsausgleich hinsichtlich der bereits erworbenen Versorgungsansprüche durch einseitige Erklärung auszuschließen. Es sind hier vom Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf Art. 14 GG geltend gemacht worden. Für diese Auffassung hat sich im Vermittlungsausschuß eine Mehrheit nicht gefunden.
    Der Vermittlungsausschuß hat jedoch folgende Änderungen aufgenommen:
    § 1587 o BGB ist dahin neugefaßt worden, daß die Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung eine Vereinbarung über den Ausgleich von Anwartschaften oder Anrechten schließen können, wenn die Vereinbarung notariell beurkundet und vom Familienrichter genehmigt wird sowie zu einem nach Art und Höhe angemessenen Ausgleich unter den Ehegatten führt.
    In § 1408 BGB wird den Ehegatten die Möglichkeit eröffnet, durch Ehevertrag eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen, daß der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll.
    Die Billigkeitsregelung, die in § 1587 c BGB vorgesehen ist, wird in Nr. 1 der entsprechenden Regelung im Unterhaltsrecht angeglichen. Entgegen den Entscheidungen des Bundestages schlägt der Vermittlungsausschuß vor, dem Begehren des Bundesrats zu folgen und an der Möglichkeit festzuhalten, daß im Erbrecht der Erblasser dem Ehegatten den Pflichtteil entziehen kann, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Abkömmlingen. Die entsprechende Formulierung finden Sie in der Drucksache, bezogen auf den vorgeschlagenen § 2335 BGB.
    Zum Namensrecht, das, wie gesagt, in das gesamte Gesetz eingefügt wird, schlägt der Vermittlungsausschuß vor, entgegen dem ursprünglichen Beschluß des Bundestages von einem Zwang abzusehen, wonach die Ehegatten eine Bestimmung über den Ehenamen treffen müssen. Wird keine Bestimmung getroffen, bleibt es beim Namen des Mannes als Ehenamen. Es bleibt dagegen bei der Entscheidung des Bundestags zu § 1355 Abs. 3, wonach ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen kann. Die Rückwirkung, d. h. das Recht der Ehegatten bereits bestehender Ehen, von den Möglichkeiten des neuen Namensrechts Gebrauch zu machen, hat der Vermittlungsausschuß nicht beibehalten. Für die Auffassung des Bundestags, daß diese Rückwirkung verfassungsrechtlich geboten sei, fand sich keine Mehrheit. Da demnächst das Bundesverfassungsgericht auf Grund dort anhängiger Streitfälle zu dieser Frage ohnehin zu entscheiden hat, kann dieser Spruch des Gerichts abgewartet werden.
    Zum beamtenrechtlichen Versorgungsausgleich gibt es gegenüber der Entscheidung des Bundestags keine wesentliche Änderung. Lediglich bei der Regelung von Erstattungen ist der Vermittlungsausschuß dem Bundesrat gefolgt. Einzelheiten sollen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats geregelt werden.
    Wegen der übrigen Änderungen, die entweder von geringerem Gewicht oder Folgeänderungen der vorgetragenen sind, nehme ich auf die Ihnen vorliegende Drucksache Bezug.
    Das Namensrecht soll, weil hierfür praktische Bedürfnisse bestehen, zum 1. Juli 1976 in Kraft treten, das übrige Gesetz zum 1. Juli 1977, d. h. das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts bisheriger Fassung und das Gesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften. Hier ist für Praxis und insbesondere Gerichte nach Auffassung des Vermittlungsausschusses eine angemessene Anlaufzeit zweckmäßig.



    Jahn (Marburg)

    Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen gemäß § 10 seiner Geschäftsordnung vor, über alle Abänderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen.
    Ich bin der Auffassung, daß mit dieser Vorlage im Vermittlungsausschuß ein regelrechter Kompromiß gefunden werden konnte, der dessen Fähigkeit, auch in einer schwierigen Frage einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten, in einer befriedigenden Weise unter Beweis gestellt hat.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)