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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 234. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. April 1976 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Kiesinger 16325 A Überweisung einer Vorlage an einen Aus- schuß 16325 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16325 B Fragestunde — Drucksachen 7/4963 vom 2. 4. 1976 und 7/4980 vom 6. 4. 1976 — Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung von Unbilligkeiten aus der sogenannten Antragstellerhaftung nach dem Gerichtskostengesetz MdlAnfr Al 02.04.76 Drs 07/4963 Schlaga SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 16325 D. 16326 B, C ZusFr Schlaga SPD 16326 A, C Entscheidung der Bundesregierung über die Einstellung der Nachholung von Feldwebellehrgängen für ältere Hauptfeldwebel MdlAnfr A2 02.04.76 Drs 07/4963 Emeis fraktionslos MdlAnfr A3 02.04.76 Drs 07/4963 Emeis fraktionslos Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . 16326 C, D, 16327 B, C ZusFr Emeis fraktionslos 16327 A, B Einbringung einer Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit in dieser Legislaturperiode MdlAnfr A4 02.04.76 Drs 07/4963 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 16327 C, D, 16328 A ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . 16327 D, 16328 A Entwicklungs- und außenpolitische Kriterien für die Vergabe von Entwicklungs- bzw. Ausrüstungshilfe an kommunistisch orientierte Entwicklungsländer MdlAnfr A73 02.04.76 Drs 07/4963 Josten CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . . .16328 B, D 16329 A, B, C, D, 16330 A, B, C ZusFr Josten CDU/CSU . . . 16328 D, 16329 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 16329 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 16329 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. April 1976 ZusFr Friedrich SPD 16329 D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 16329 D ZusFr Dr. Holtz SPD 16330 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16330 A ZusFr Reddemann CDU/CSU 16330 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 16330 B Vereinbarkeit der Gewährung von Entwicklungs- oder Ausrüstungshilfe an kommunistisch orientierte Entwicklungsländer mit den Interessen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik MdlAnfr A74 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A75 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . . .16330 C, D, 16331 A, B, C, D, 16332 A, B, C ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 16330 D, 16331 A, 16332 D, 16333 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 16331 A, 16333 C ZusFr Friedrich SPD 16331 C ZusFr Schinzel SPD 16331 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . 16331 D, 16333 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 16332 A ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . . . 16332 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 16332 B ZusFr Wawrzik CDU/CSU . . . . . . 16332 C Außenpolitische Gründe für die Leistung von Ausrüstungshilfe an in Grenzkonflikte verwickelte benachbarte Entwicklungsländer MdlAnfr A76 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 16333 D, 16334 A, B, C, D, 16335 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 16334 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . .16334 B, C ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . . . 16334 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 16334 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16335 A Gründe für die Leistung von Entwicklungsoder Ausrüstungshilfe an Länder unter politischem Einfluß der Sowjetunion oder anderer Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts MdlAnfr A77 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . .16335 B, C, D, 16336 A, B, C, D, 16337 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 16335 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 16335 C ZusFr Dr. Holtz SPD 16335 C ZusFr Friedrich SPD 16335 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 16336 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 16336 B ZusFr Wawrzik CDU/CSU 16336 B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU .16336 C, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16336 D Ausrüstungshilfe an kommunistisch orientierte Entwicklungsländer wie Somalia oder die Volksrepublik Kongo MdlAnfr A78 02.04.76 Drs 07/4963 Wawrzik CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . ,16337 B, C, D, 16338 A ZusFr Wawrzik CDU/CSU 16337 C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 16337 D Meldungen über das Einwirken der Bundesregierung auf die drei Westmächte zur Korrektur von Verhandlungsfehlern bei den Absprachen über drei Fernbahnhöfe in West-Berlin MdlAnfr A79 02.04.76 Drs 07/4963 Hösl CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . .16338 B, C, D ZusFr Hösl CDU/CSU 16338 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 16338 D Beteiligung des Auswärtigen Amtes bei der Herstellung der Karte „Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik" MdlAnfr A82 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . 16339 A, B, C, D 16340 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . .16339 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16339 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 16339 D Pflege der Beziehungen zu deutschstämmigen Bevölkerungsgruppen im Ausland angesichts der Bemühungen der DDR um politischen Einfluß MdlAnfr A86 02.04.76 Drs 07/4963 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A87 02.04.76 Drs 07/4963 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . 16340 A, B, C, D, 16341 A, B, C, D, 16342 A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 16340 B, 16341 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16340 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. April 1976 III ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 16340 D, 16341 D ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . 16340 D, 16341 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16341 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 16341 D Ansicht der Bundesregierung zu der Tatsache, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Intervention Südafrikas, nicht aber die noch massivere Intervention Kubas in Angola verurteilt hat MdlAnfr Al 06.04.76 Drs 07/4980 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Wischnewski AA . 16342 A, B, C, D, 16343 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 16342 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 16342 C ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 16342 D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16342 D Nächste Sitzung 16343 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16345* A Anlage 2 Unterstützung des Baus einer Wiederaufbereitungsanlage für Brennelemente in La Hague im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit sowie Gründe für die Ablehnung eines entsprechenden von französischer Seite an das Bundesforschungsministerium herangetragenen Wunsches MdlAnfr A5 02.04.76 Drs 07/4963 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A6 02.04.76 Drs 07/4963 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16345* C Anlage 3 Einwirkung auf die Regierung der DDR unter Berufung auf Art. 2 des Grundvertrages zur Beseitigung der Diskriminierung aus religiösen Gründen MdlAnfr A9 02.04.76 Drs 07/4963 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 16346* A Anlage 4 Gründe der Bundesregierung für das Abbrechen der Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung zur Übergabe des Document Center in Berlin an die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A80 02.04.76 Drs 07/4963 Hansen SPD MdlAnfr A81 02.04.76 Drs 07/4963 Hansen SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 16346* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. April 1976 16325 234. Sitzung Bonn, den 7. April 1976 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 207. Sitzung, Seite 14272 A, Zeile 21, ist zwischen den Worten „Haushaltsausschuß gemäß" einzufügen „— mitberatend und". Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 9. 4. Adams ' 9.4. Dr. Ahrens ** 9. 4. Dr. Aigner * 9..4. Alber **** 9. 4. Amrehn **** 9. 4. Dr. Artzinger * 9. 4. Dr. Bangemann * 9. 4. Dr. Barzel 9. 4. Batz 9. 4. Dr. Bayerl * 9.4. Dr. Becher (Pullach) 9. 4. Behrendt * 9. 4. Blumenfeld * 9. 4. Frau von Bothmer **** 9. 4. Prof. Dr. Burgbacher * 9. 4. Dr. Corterier * 9. 4. Dr. Enders* 9. 4. Entrup 7. 4. Erhard (Bad Schwalbach) 9. 4. Fellermaier * 9. 4. Flämig *** 9. 4. Frehsee * 9. 4. Dr. Früh * 9. 4. Dr. Fuchs 9. 4. Gerlach (Emsland) * 9. 4. Dr. Götz 9. 4. Haase (Fürth) **** 9. 4. Härzschel ' 9. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 4. Dr. Klepsch* 9. 4. Krall * 9. 4. Dr. Kunz (Weiden) *** 9. 4. Lange * 9.4. Lautenschlager * . 9. 4. Leicht * 9. 4. Lücker * 9. 4. Dr. Mende **** 9. 4. Memmel * 9. 4. Müller (Mülheim) * 9. 4. Dr. Müller (München) **** 9. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 9. 4. Frau Dr. Orth * 9. 4. Pieroth 9. 4. Rollmann 9. 4. Roser 9. 4. Richter ** 9. 4. Schmidt (München) * 9. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 9. 4. Schwabe * 9. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung **** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwencke **** 9. 4. Dr. Schwörer * 9. 4. Seefeld * 9. 4. Seibert 9. 4. Sieglerschmidt **** 9. 4. Springorum * 9. 4. Dr. Starke (Franken) * 9. 4. Suck * 9.4. Dr. Vohrer'*** 9. 4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21.5. Walkhoff * 9. 4. Dr. Wallmann 9. 4. Frau Dr. Walz * 9. 4. Dr. Wendig 9. 4. Frau Dr. Wex 7.4. Zebisch 9. 4. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Fragen A 5 und 6) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit den Bau einer zweiten Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague zu unterstützen, um für den Fall des verspäteten Einsatzes der deutschen Wiederaufarbeitungsanlage eine Möglichkeit für die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente zu haben? Trifft es zu, daß von französischer Seite ein entsprechender Wunsch gegenüber dem Bundesforschungsministerium vorgetragen wurde, daß das Bundesforschungsministerium aber bisher abgelehnt hat, auf diesen Wunsch einzugehen, und welche Gründe waren maßgebend für diese Entscheidung? Zu Frage A 5: Die Bundesrepublik, Frankreich und Großbritannien arbeiten seit rd. 5 Jahren im Rahmen der United Reprocessors GmbH zusammen bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente. Durch diese Zusammenarbeit wird es möglich sein, deutsche Brennelemente bis zur Auslastung der französischen Anlage in Cap de la Hague, etwa Anfang der 80er Jahre, in Frankreich aufarbeiten zu lassen. Während dieses Zeitraumes ist nicht zu erwarten, daß die englische Anlage in Windscale ebenfalls Leichtwasserreaktor-Brennelemente aufarbeiten kann. Es ist im Moment noch nicht abzusehen, wann in Frankreich eine zweite Wiederaufarbeitungsanlage gebaut werden wird und ob hierfür eine direkte Beteiligung von deutscher Seite sowohl an der Investition als auch an der Kapazitätsnutzung möglich ist. Nach dem von Bundesregierung und Industrie gemeinsam getragenen Konzept ist vorgesehen, die deutsche Wiederaufarbeitungsanlage Mitte der 80er Jahre in Betrieb zu nehmen und zwischenzeitliche Kapazitätsengpässe bei Wiederaufarbeitungsanlagen in den URG-Partnerstaaten durch eine Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente zu überbrücken. 16346* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. April 1976 Zu Frage A 6: Von französischer Seite wurde bisher kein Vorschlag an das Bundesministerium für Forschung und Technologie herangetragen, sich an der Finanzierung einer französischen Wiederaufarbeitungsanlage für Leichtwasserreaktor-Brennelemente zu beteiligen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4963 Frage A 9) : Trifft es zu, daß, wie vom Generalsekretär des Lutherischen Weltbunds nach einem 11tägigen Aufenthalt im Ostberliner Herrschaftsbereich festgestellt worden sein soll, in einer ganzen Reihe von Fällen Kindern aus bewußt christlichen Familien die in der ,,DDR"-Verfassung vorgesehene Chancengleichheit nicht gewährt wird, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — unter Berufung auf Artikel 2 des Grundvertrags auf die Regierung in Ost-Berlin einwirken mit dem Ziel, diese Diskriminierung aus religiösen Gründen zu beseitigen? Ich habe Pressemeldungen entnommen, daß Pastor Mau, der Generalsekretär des Lutherischen Weltbundes, der vom 20. bis 30. März 1976 die Mitgliedskirchen des Weltbundes in der DDR besuchte, erklärt hat, „daß in einer ganzen Reihe von Fällen Kinder aus bewußt christlichen Familien die in der Verfassung der DDR vorgesehene Chancengleichheit nicht verwirklichen können, was in manchen Fällen zu unangemessener Belastung dieser jungen Menschen und einer Beeinträchtigung ihrer Entwicklung führt" . Ich verweise zur Beantwortung auf die von mir in der Fragestunde am 22. Oktober 1975 zu einer Frage des Herrn Kollegen Jäger gegebene Antwort und wiederhole: „Die Verfassung der DDR gibt auch Anspruch auf Religionsfreiheit; dieser aus der Weimarer Verfassung übernommene Grundsatz wurde aber in der Verfassungswirklichkeit der DDR in besonderem Sinne interpretiert und somit von Anfang an eingeschränkt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die DDR zur Zeit in der Zulassungsordnung zum Hochschulstudium vom 1. Juli 1971 ,die aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft und Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus' zur Zulassungsvoraussetzung macht. Die DDR sieht in einer positiven Einstellung gegenüber ihrem gesellschaftlichem System eine selbstverständliche Voraussetzung zur Teilhabe an allen Möglichkeiten des Bildungssystems und zur Beschäftigung im Staatsdienst. Somit werden Mitgliedschaft und Bekenntnis zu konfessionellen Gemeinschaften zum Hindernis, z. B. beim Besuch von Hochschulen und Universitäten. Darauf wurde auch im Hirtenbrief vom 17. November 1974 und auf der Jahressynode des Bundes evangelischer Kirchen in der DDR im Herbst 1975 sehr eindeutig hingewiesen." Anlage 4 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4963 Fragen A 80 und 81) : Trifft es zu, daß seit 1972 bereits an einer Benutzungsordnung für das Document-Center gearbeitet wurde und daß die Gespräche mit der amerikanischen Botschaft zur Übernahme des Document-Centers in deutsche Hände noch im Jahr 1973 gute Fortschritte machten, wobei lediglich noch technische Fragen zu klären waren? Welche Ereignisse haben die Bundesregierung bewogen, die von ihr so aussichtsreich beurteilten Verhandlungen abzubrechen und weitere Gespräche nicht für opportun zu halten? Zu Frage A 80: In dem von Ihnen genannten Zeitraum wurde amerikanischerseits an einer Benutzungsordnung für das Document Center gearbeitet, während die deutsche Seite ebenfalls dazu Vorstellungen entwickelte. Die Verhandlungen darüber ruhen seit einiger Zeit. Im Hinblick auf weitere Gespräche möchte ich es bei dieser Stellungnahme belassen. Zu Frage A 81: Die Bundesregierung hat hierzu in den Fragestunden vom 11. und 31. März 1976 Stellung genommen. Es gilt auch hier meine Antwort zu Ihrer vorhergehenden Frage.
Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich dem Herrn Abgeordneten Dr. h. c. Kiesinger unsere Glückwünsche zu seinem gestrigen 72. Geburtstag aussprechen.

(Beifall)

Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den am 19. September 1975 vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß EWG-Türkei in Ankara angenommenen Empfehlungen — Drucksache 7/4925 — soll gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen werden. Erhebt sich gegen die vorgeschlagene Uberweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, daß wir so beschlossen haben.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 1. April 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Müller-Hermann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auslastung der Fernmeldekapazitäten und Vorschläge zur Belebung der Nachfrage nach Fernmeldeeinrichtungen (Drucksache 7/4896) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/4956 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 1. April 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Collet, Metzger, Dr. Müller-Emmert, Dr. Penner, Scheffler, Wende, Hauck, Wrede, Liedtke, Dr. Meinecke (Hamburg), Dr. Bardens, Dr. Schmitt-Vockenhausen, Schirmer, Mischnick, Hoffie und der Fraktion der SPD, FDP betr. Situation der Sportmedizin in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/4895) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4975 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 1. April 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Leicht, Dr. Abelein, Dr. Sprung, Dr. Marx, Frau Berger (Berlin), Schröder (Lüneburg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahlungen an die Vereinten Nationen (Drucksache 7/4874) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4977 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 5. April 1976 im Einvernehmen mit den Bundesministern des Auswärtigen, für Wirtschaft, für Arbeit und Sozialordnung, für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Freiherr von Fircks, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, (München), Dr. Hupka, Sauer (Salzgitter), Dr. Jahn (Braunschweig), Schröder (Lüneburg), Dr. Köhler (Wolfsburg), Böhm (Melsungen) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Eingliederung der Aussiedler (Drucksache 7/4863) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4979 verteilt.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 31. März 1976 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:

( Überweisung von EG-Vorlagen Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 259/68 des Rates zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Nahrungsmittel-Soforthilfe zugunsten des Libanon überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Wir treten in den einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung ein: Fragestunde — Drucksachen 7/4963, 7/4980 — Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung. Frage 1 des Abgeordneten Schlaga: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sogenannte Antragstellerhaftung zu Unbilligkeiten führen kann, weil nach dem Gerichtskostengesetz nicht nur der für die Gerichtskosten haftet, der dazu verurteilt worden ist, sondern auch derjenige, der das Verfahren in Gang gesetzt hat, und wenn ja, wird sie daraus gesetzliche Konsequenzen ziehen? Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Der Antragsteller wird zwar erst dann für die Gerichtskosten in Anspruch genommen, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bet Parl. Staatssekretär Dr. de With weltliche Vermögen dessen, der zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt worden ist, erfolglos geblieben ist oder von vornherein aussichtslos erscheint. Gerade in solchen Fällen aber wird er seine Heranziehung zu den Gerichtskosten als unbillig empfinden, weil er — in vermögensrechtlichen Streitigkeiten — auch den von ihm geltend gemachten Anspruch, den das Gericht ihm zuerkannt hat, in aller Regel nicht realisieren und er zudem die Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten nicht durchsetzen kann. Andererseits ist zu bedenken, daß ein Wegfall der Antragstellerhaftung in solchen Fällen finanzielle Auswirkungen auf den Justizhaushalt haben würde. Berechnungen über die Größenordnung dieser Auswirkungen liegen nicht vor. Bevor gesetzgeberische Überlegungen angestellt werden, muß die voraussichtliche Höhe des Einnahmeausfalls ermittelt werden. Die Bundesregierung wird sich zu diesem Zweck vor allem mit den Ländern in Verbindung setzen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schlaga. Herr Staatssekretär, um den Inhalt meiner Frage deutlicher zu machen, darf ich — stellvertretend für eine Reihe von Fällen, die an mich herangetragen worden sind — folgenden Fall darstellen: Ein Bürger klagt gegen eine Firma, die wegen betrügerischen Bankrotts zahlungsunfähig ist. Im übrigen hatte der Inhaber das Vermögen auf seine Frau übertragen und trotzdem noch eine eigene Firma aufgemacht, über die er mit denselben Gegenständen wie vorher Handel trieb. Der Kläger muß, obwohl er obsiegt, die Kosten dieses Prozesses tragen. — Unabhängig von der Antwort, die Sie mir gegeben haben, möchte ich fragen: Kann in solchen Fällen nicht von Gerichts wegen darauf aufmerksam gemacht werden — oder kann nicht der Anwalt verpflichtet werden, dies zu tun —, daß der Kläger in einem solchen Fall unter Umständen auch bei Obsiegen die Kosten zu tragen hat? Verehrter Herr Kollege, ich darf Sie bitten, Ihre zweite Zusatzfrage sehr kurz zu fassen. Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich kann — hierfür bitte ich um Verständnis — zu einem Einzelfall nicht Stellung nehmen, auch wenn der Vortrag dieses Einzelfalles in verdeckter Form geschehen ist. Ich kann aber allgemein sagen, daß ich es für eine Pflicht eines Rechtsanwalts halte, seinen Mandanten darauf aufmerksam zu machen, daß er unter Umständen trotz Obsiegens die Gerichtskosten zu zahlen hat. Zumindest halte ich eine solche Pflicht des Rechtsanwalts dann für gegeben, wenn für ihn deutlich ersichtlich ist, daß der Beklagte bzw. der Schuldner wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, auch nur einen Pfennig zu zahlen. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schlaga. Ist die Bundesregierung bereit, mir nach Abschluß der erforderlichen Erhebungen das Ergebnis mitzuteilen? Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich. Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt; ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Schmidt zur Verfügung. Frage 2 des Abgeordneten Emeis: Trifft die Meldung zu, daß das Verfahren, ältere Hauptfeldwebel, die ihre Dienstposten bereits seit Jahren innehatten, Feldwebellehrgänge zum Erwerb der ihnen zugeteilten ATN Herr Präsident, wenn der Fragesteller einverstanden ist, würde ich gern die beiden Fragen zusammen beantworten. Keine Bedenken. Ich rufe also gleichzeitig auch die Frage 3 des Abgeordneten Emeis auf: Falls die Entscheidung über die Nachholung von Feldwebellehrgängen noch nicht gefallen ist, wann ist damit zu rechnen, und hält die Bundesregierung es nicht für sinnvoll, bis zu einer endgültigen Regelung alle betroffenen Hauptfeldwebel nicht mehr zu Lehrgängen zu senden bzw. von bereits befohlenen Lehrgängen freizustellen? Schmidt, Parl. Staatssekretär: Ich danke Ihnen sehr. Herr Kollege Emeis, Ziel der mit der Realisierung der Neuordnung von Ausbildung und Bildung in den Streitkräften im Zusammenhang stehenden Maßnahmen ist es u. a., daß auf jedem Dienstposten der dafür bestmöglich ausgebildete Soldat verwendet wird. Soweit zur Zeit noch Soldaten Dienstposten wahrnehmen, für die sie nicht ausgebildet wurden, stellt sich die Frage des Nachholens der erforderlichen Ausbildung. Um dies auf ein Minimum zu beschränken, wurden Ausnahmen zugelassen, die auf aufwendige Ergänzungsausbildungen verzichten. Dieses Verfahren ist nunmehr abgeschlossen. Der Verzicht auf die für die Zuerkennung einer Ausbildungsund Tätigkeitsnummer regelmäßig zu durchlaufende Ausbildung findet dort seine Grenzen, wo z. B. Sicherheitsüberlegungen den Nachweis bestimmter Qualifikationen zwingend erfordern. Insofern besteht in Einzelfällen, aber auch nur in Einzelfällen, auch künftig noch die Notwendigkeit, Soldaten, die bislang ohne eine entsprechende Ausbildung auf derartigen Dienstposten eingesetzt sind, die zum Erwerb der jeweiligen Ausbildungsund Parl. Staatssekretär Schmidt Tätigkeitsnummer führende Ausbildung nachholen zu lassen. Darüber hinaus haben auch ältere Soldaten dann eine ergänzende Ausbildung zu durchlaufen, wenn ein Verwendungswechsel erforderlich wird oder wenn sich die einem Dienstposten zugeordneten Funktionen ändern bzw. erweitert werden Notwendigkeiten hierfür können sich z. B. im Rahmen der Umstrukturierung des Heeres ergeben. Herr Kollege Emeis, die Antwort auf Ihre zweite Frage ergibt sich nach meiner Auffassung aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage. Ich hatte hier darauf hingewiesen, daß auf Grund zwingender dienstlicher Erwägungen, und zwar nur auf Grund dessen, nicht in allen Fällen auf ein Nachholen von Lehrgängen verzichtet werden kann. Eine Zusatzfrage. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß dem Bundeswehrverband ca. ein Dutzend solcher Fälle vorliegen, in denen die Betroffenen darum bitten, von Lehrgängen freigestellt zu werden, nachdem sie ihre Dienstposten bereits mehrere Jahre nach der Beurteilung durch ihre vorgesetzten Dienststellen zufriedenstellend innegehabt haben, und kann man nicht davon ausgehen, wenn dem Bundeswehrverband ein Dutzend Fälle bekannt sind, daß es darüber hinaus weitere Fälle gibt, die nicht bekanntgeworden sind? Schmidt, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich durfte darauf hinweisen, daß solche Fälle in den letzten Jahren auch an uns herangebracht worden sind, und zwar vor allem auch vom Bundeswehrverband, und daraufhin eine Reihe von Ausnahmen gemacht worden sind, die allerdings jetzt abgeschlossen sind, weil wir meinten, daß damit alle diejenigen Fälle, die notwendigerweise keine neue Ausbildung durchmachen sollten, erledigt seien. Es gibt jetzt noch einzelne, bei denen dringende dienstliche Gründe — vielleicht ist das auch eines Tages im Zuge der Wehrstruktur erforderlich — eine solche zusätzliche Ausbildung künftig notwendig erscheinen lassen könnten. Hier wird sehr behutsam vorgegangen, Herr Kollege; darauf können Sie sich verlassen. Wir werden die Notwendigkeiten, die hier vorliegen, sehr genau untersuchen, bevor wir jemandem zumuten, sich in eine neue Ausbildung hineinzubegeben. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Emeis. Darf ich auf Grund Ihrer Antwort also davon ausgehen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, daß das Nachholen von Lehrgängen für Unteroffiziere, die ihre Dienstposten über Jahre zufriedenstellend innegehabt haben, auch von Ihnen als eine unbillige Härte sowohl gegenüber den Familien der Betroffenen als auch gegenüber den Soldaten selber — ich denke dabei auch an die augenblickliche Haushaltslage — darstellt? Schmidt, Parl. Staatssekretär: Davon können Sie nicht ausgehen, Herr Kollege; denn wir wissen alle, daß auch im zivilen Leben in ganz bestimmten Berufen immer wieder eine Erneuerung der Kenntnisse notwendig ist. Ich habe ausdrücklich gesagt: Hier geht es um Ausnahmen, die z. B. etwas mit der Sicherheit zu tun haben, Ausnahmen, die einen völligen Wechsel der Tätigkeit bedingen. Ich glaube, wir sind uns beide darin einig, daß es in einem solchen Fall, und nur in einem solchen Fall, zumutbar ist, daß sozusagen eine Aufbereitung der alten Kenntnisse und auch eine Zuführung neuer Kenntnisse erfolgt. Keine weiteren Zusatzfragen. Wir sind am Ende der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich angelangt. Ich danke Ihnen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Frage 4 des Abgeordneten Kroll-Schlüter: Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf einer Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit einbringen? Der Fragesteller ist anwesend. Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander. Herr Kollege Kroll-Schlüter, das Bundeskabinett hat am 25. Februar 1976 den ihm vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit beraten. Es hat jedoch davon abgesehen, den Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt zu verabschieden. Für diesen Entschluß war insbesondere die sich bei den Erörterungen ergebende Erkenntnis maßgebend, daß eine gemeinsame Überprüfung und Harmonisierung der im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, im Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und im Strafgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen notwendig erscheint. Mit dieser Zielsetzung sollen die Arbeiten an dem Gesetzgebungsvorhaben weitergeführt werden. Die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit noch in dieser Legislaturperiode wird im Hinblick darauf aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein. Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter. Herr Staatssekretär, sind Sie wie seit Jahren auch heute noch der Meinung, daß es wünschenswert wäre, wenn dieses Gesetz novelliert würde? Zander, Parl. Staatssekretär: Daran besteht gar kein Zweifel. Aber ebenso wünschenswert ist es, daß auch Veränderungen, die sich sowohl in der gesellschaftlichen Entwicklung als auch in der rechtlichen Stellung junger Menschen ergeben haben, mit Parl. Staatssekretär Zander Sorgfalt abgewogen werden und daß die notwendige Novellierung mit der dafür erforderlichen Beratungsintensität, also mit dem notwendigen Zeitaufwand vorgenommen werden kann. Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter. Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß Sie nun schon seit Jahren ;,mit Sorgfalt dabei sind zu überprüfen, zu sondieren, zu fragen", ohne daß Sie zu einem Ergebnis gekommen wären? Zander, Parl. Staatssekretär: Das kann ich Ihnen nicht bestätigen, Herr Kroll-Schlüter. Sie wissen selbst, daß für die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein neues Jugendhilferecht Vorrang hatte und daß dafür nach wie vor eine große Priorität gesehen wird. Sie kennen die Gründe, aus denen es der Bundesregierung nicht möglich war, dieses Gesetz, dessen Kosten Länder und Gemeinden tragen, einzubringen. Dieser Tatbestand hat dann zu der Überlegung geführt, ob noch Zeit da ist, eine Novellierung des Gesetzes, von dem Sie in Ihrer Frage gesprochen haben, vorzunehmen. Es hat sich herausgestellt, daß die Zeit nicht ausreicht, um das mit der der Sache angemessenen Sorgfalt zu tun. Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen, danken, Herr Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Lenzer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Frage 73 des Abgeordneten Josten: Wie fügt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik „in das Geflecht ihrer auswärtigen Beziehungen" ein, wenn kommunistisch orientierte Entwicklungsländer Entwicklungshilfe oder Ausrüstungshilfe für Militär oder Polizei erhalten, und welches sind die konkreten entwicklungspolitischen, außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Kriterien, nach denen die Vergabe von Entwicklungshilfe bzw. Ausrüstungshilfe an diese Länder erfolgt? Zur Beantwortung Herr Staatsminister Wischnewski. Herr Kollege Josten, ich beantworte Ihre Frage wie folgt. Die Bundesregierung will mit ihrer Entwicklungspolitik zum Abbau internationaler Konfrontationen beitragen und die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Entwicklungsländer stärken. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Friedenssicherung. Sie orientiert sich dabei auch an den von ihr angenommenen Grundsätzen der Vereinten Nationen und den in der OECD vereinbarten Prinzipien. Die Bundesregierung versucht nicht, den Partnerländern politische wie gesellschaftsund wirtschaftspolitische Vorstellungen aufzudrängen. Dies hat sie in ihrer entwicklungspolitischen Konzeption wie in den Gymnicher Thesen zur Entwicklungspolitik erklärt. Die Bundesregierung sieht in der Entwicklungshilfe ein wichtiges Mittel zur Pflege der bilateralen Beziehungen und zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im beiderseitigen Interesse. Bei der Frage, welchen Ländern wir Entwicklungshilfe gewähren, lassen wir uns von folgenden allgemeinen Kriterien leiten. Wir vergeben unsere Hilfe weltweit. Kein Entwicklungsland, das unsere Hilfe wünscht und benötigt, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Bei der Entscheidung über eine Vergabe unserer Hilfe an kommunistisch orientierte Länder spielt eine wichtige Rolle, ob die Hilfe dazu beitragen kann, die Unabhängigkeit dieser Länder auf lange Sicht zu stärken und sie von fremden Einflüssen frei zu machen. Die besonders bedürftigen Entwicklungsländer haben für uns Vorrang. Ein wichtiges Kriterium ist aber auch unser außenwirtschaftliches Interesse, insbesondere an der langfristigen Versorgung unserer Wirtschaft mit Rohstoffen. Eine eindeutige Subsumierung des Partnerlandes unter die Begriffe „demokratisch", „kommunistisch" oder „faschistisch" ist in vielen Fällen nicht möglich. Wichtig ist, ob das Land die Gewähr für eine sinnvolle entwicklungspolitische Zusammenarbeit bietet. Wir geben keine Hilfe an Staaten, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt und an ihnen beteiligt sind. Entwicklungshilfe kann also nur dort in Frage kommen, wo die innere Situation des Empfängerlandes eine Hilfe sinnvoll erscheinen läßt. Wenn Entwicklungsländer unsere Interessen mißachten oder gegen Grundsätze, die in der VN-Charta niedergelegt sind, in anhaltender und grober Weise verstoßen, überprüfen wir im Einzelfall unsere Bereitschaft, diesen Ländern zu helfen. Die gleichen Überlegungen gelten im Rahmen der gegebenen Zweckbestimmungen auch für die Ausrüstungshilfe. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Josten. Herr Staatsminister, teilen Sie meine Meinung, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Entwicklungshilfe an Glaubwürdigkeit verliert, wenn kommunistisch orientierte Entwicklungsländer von ihr Ausrüstungshilfe für Militär oder Polizei erhalten? Ich hatte daher in meiner Frage ja auch nicht nur von Entwicklungshilfe, sondern ebenfalls von Ausrüstungshilfe gesprochen. Wischnewski, Staatsminister: Das war der Grund, warum ich zum Schluß ausdrücklich hinzugefügt habe, daß die gleichen Kriterien, die für die Entwicklungshilfe maßgebend sind, auch für die Ausrüstungshilfe gelten. Staatsminister Wischnewski Herr Kollege Josten, das ist eine Frage, die man nur von Fall zu Fall entscheiden kann. Bei diesen Entscheidungen wendet die Bundesregierung die größte Sorgfalt an, damit unsere eigenen Interessen nicht geschädigt werden. Falls es Zweifel gibt, bin ich gerne bereit, den Auswärtigen Ausschuß über alle Einzelfälle genau zu informieren und dort auch klarzulegen, warum die Bundesregierung diese und keine andere Haltung einnimmt. Dabei möchte ich darauf hinweisen, daß in einigen Fällen seit vielen, vielen Jahren eine Zusammenarbeit besteht, die noch auf andere Regierungen zurückgeht. Wir sehen unsere Aufgabe nicht darin, Plätze, die wir dort eingenommen haben, anderen ohne weiteres zu überlassen. Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Josten. Herr Staatsminister, wären Sie gegebenenfalls bereit, im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit, also im Ausschuß für Entwicklungshilfe, Rede und Antwort zu stehen, nachdem aus Ihren Äußerungen sehr viel Positiveres spricht als z. B. aus den Ausführungen des zuständigen Ressortministers Bahr? Wischnewski, Staatsminister: Herr Kollege, meine wichtigste Aufgabe besteht darin, dem Parlament überall Rede und Antwort zu stehen, wo das gewünscht wird. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Stahl. Herr Staatsminister, trifft es zu, daß die Ausrüstungshilfe, die soeben vom Kollegen Josten angesprochen wurde, seit 1961 vergeben wird — in einer Zeit also, als die CDU/CSU an der Regierung war —, daß sich bisher in diesem Zeitraum an den Prioritäten nichts geändert hat und daß bisher im Ausschuß nicht der Wunsch geäußert wurde, von Ihnen entsprechende Informationen zu erhalten? Wischnewski, Staatsminister: Herr Kollege Stahl, es entspricht den Tatsachen, daß seit vielen Jahren die gleichen Prinzipien bei der Vergabe der Ausrüstungshilfe zugrunde gelegt werden. Ich sage noch einmal: Ich erkläre meine Bereitschaft, darüber im Auswärtigen Ausschuß oder im Ausschuß für Entwicklungshilfe zu berichten. Wir können über die lange Geschichte der Ausrüstungshilfe — z. B. an Guinea — zu gegebener Zeit gerne miteinander reden. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer. Herr Staatsminister, ich darf eine Frage noch einmal präzisieren: Halten Sie es für vertretbar, polizeiliche oder militärische Ausrüstungshilfe oder Entwicklungshilfe an kommunistisch orientierte Entwicklungsländer zu leisten, die sich ferner in die militärische Globalstrategie der Sowjetunion einordnen wie z. B. Somalia? Halten Sie das für einen, wie Sie sagten, Beitrag zur Friedenssicherung? Wischnewski, Staatsminister: Ich möchte noch einmal ausdrücklich erklären, daß ich bereit bin, auf jeden Einzelfall und darauf, warum es Gründe gibt, eine solche Haltung einzunehmen, im Auswärtigen Ausschuß und selbstverständlich auch im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit einzugehen. Ich glaube, es gibt Fragen, die in unserem außenpolitischen Interesse hier nicht ausgebreitet werden sollten. Im übrigen erinnere ich mich, verehrter Herr Kollege Dr. Todenhöfer, an Ihre Reise nach Kuba. Ich habe gestern noch einmal Ihre Interviews gelesen, die Sie im Anschluß an diese Reise gegeben haben. Wenn ich richtig unterrichtet bin, ist das ein kommunistisches Land. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß in Ihren Interviews ein einziges Wort davon steht — ich habe alle hier; ich kann gerne zitieren —, daß Sie uns empfehlen, diesem Lande keine Entwicklungshilfe zu geben. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Friedrich. Herr Staatsminister, sind Sie in der Lage, etwas über die Länder und die Summe zu sagen, da hier von Globalstrategie die Rede war und der Eindruck entstehen könnte, als handele es sich wie bei anderen Staaten um Größenordnungen von Milliarden-Beträgen? Wischnewski, Staatsminister: Es handelt sich um eine Haushaltsposition von 24 Millionen DM, die, Herr Kollege Friedrich, bedauerlicherweise seit vielen Jahren nicht mehr erhöht worden ist. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Köhler Herr Staatsminister, sind Sie bereit, den Kollegen Stahl darüber zu informieren, daß seit 1961 in fast allen Ländern, von denen er sprach, mehrfach die Regierungen gewechselt, sich die Staatsverfassungen von Grund auf verändert haben und durch die sowjetischen und kubanischen Engagements in diesem Raum inzwischen eine grundsätzlich neue Situation entstanden ist? Wischnewski, Staatsminister: Ich gebe gerne zu, daß von 1961 bis 1976 viele Veränderungen in der Welt eingetreten sind. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Holtz. Herr Staatsminister, wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungshilfe an Portugal, das seinerzeit von der Opposition ebenfalls sehr vorschnell als kommunistisch orientiert und als Vorposten Moskaus qualifiziert worden war? Wischnewski, Staatsminister: Ich glaube, in der Zwischenzeit hat sich erwiesen, daß sich sowohl die bilaterale Hilfe der Bundesrepublik als auch insbesondere die gemeinsame Hilfe der neun europäischen Länder als wertvoll erwiesen hat. Damit besteht sicher auch die Chance, in diesem Staate eine demokratische Entwicklung zu unterstützen. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja. Herr Staatsminister, da Sie die Frage, warum gerade an Somalia Ausrüstungshilfe gegeben wird, nicht beantwortet haben, frage ich Sie: Bezieht sich Ihre vorherige Antwort, daß Sie darauf nur im Ausschuß eine Antwort geben können oder geben wollen, auch auf diesen Fall, oder haben Sie das übersehen? Wischnewski, Staatsminister: Nein, meine Antwort bezieht sich ausdrücklich auch darauf. Ich glaube, wir sprechen über einige Fragen, in deren Zusammenhang die Bundesregierung bereit ist, dem Ausschuß auch die letzte Information zur Verfügung zu stellen. Aber es ist nicht im Interesse der deutschen Politik, wenn hier alle Fragen öffentlich beantwortet werden. Ich stehe also im Ausschuß zur Beantwortung gerne zur Verfügung. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann. Herr Kollege Wischnewski, nachdem der Herr Kollege Holtz versucht hat, etwas über Portugal zu sagen, was nicht ganz korrekt war, darf ich Sie fragen: Erinnern Sie sich daran, daß der Herr Kollege Marx und ich nach einem Besuch in Portugal, der zur selben Zeit wie Ihrer stattfand, nahezu als erste verlangt haben, daß Portugal eine zusätzliche Hilfe von der Bundesrepublik Deutschland bekommt? Wischnewski, Staatsminister: Ich kann mich dessen erinnern. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt. Herr Staatsminister, hielten Sie es für sinnvoll und im Interesse der Außenpolitik der Bundesrepublik und ihrer westlichen Verbündeten, wenn die Ausrüstungshilfe an Somalia, von der Herr Kollege Czaja gesprochen hat, durch uns eingestellt und dann alsbald von kommunistischen Staaten übernommen würde? (Dr. Czaja [CDU/CSU]: Wird doch schon gemacht!)