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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 231. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 16129 A Beratung des Agrarberichts 1976 der Bundesregierung — Drucksachen 7/4680, 7/4681 — Ertl, Bundesminister BML . . . 16129 D, 16167 A Dr. Ritz CDU/CSU 16134 C Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 16140 C Gallus FDP 16146 D Kiechle CDU/CSU 15151 C Susset CDU/CSU 16155 A Müller (Schweinfurt) SPD . . . . . . 16157 C Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 16159 C Peters (Poppenbüll) FDP . . . . . . 16161 D Löffler SPD 16163 B Dr. Früh CDU/CSU 16164 C Nächste Sitzung . . . . . . . . 16170 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .16171 * A Anlage 2 Rede des Bundeskanzlers in einer Betriebsversammlung der Adam Opel AG in Rüsselsheim auf Grund einer Einladung des Betriebsrats SchrAnfr B1 12.03.76 Drs 07/4865 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 16171* C Anlage 3 Schutz ausreisewilliger Deutscher vor Schikanen in der Volksrepublik Polen SchrAnfr B2 12.03.76 Drs 07/4865 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B3 12.03.76 Drs 07/4865 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . 16171 * D Anlage 4 Auffassung der Bundesregierung über den Beitritt Griechenlands und der Türkei als Vollmitglied in die EWG SchrAnfr B4 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B5 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . .16172* A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Anlage 5 Äußerung der Sowjetunion über die Existenz des Bundeskartellamts im Land Berlin; Veranlassung der Sowjetunion zur uneingeschränkten Befolgung der Vereinbarung von Helsinki über Reiseerleichterungen von Journalisten im Gebiet von Moskau SchrAnfr B6 12.03.76 Drs 07/4865 Gierenstein CDU/CSU SchrAnfr B7 12.03.76 Drs 07/4865 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . 16172* C Anlage 6 Schaffung eines internationalen Minderheiten- und Volksgruppenrechts SchrAnfr B8 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . 16173* B Anlage 7 Aussagen von Staatsminister Moersch und Bundeskanzler Schmidt zu den Ergebnissen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz SchrAnfr B9 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . 16173* C Anlage 8 Absage der an Chöre aus dem Bereich des Warschauer Pakts ergangenen Einladungen zur Teilnahme am 17. Chorfest des Deutschen Sängerbundes in Berlin SchrAnfr B10 12.03.76 Drs 07/4865 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . .16174* A Anlage 9 Senkung des Phosphatgehalts der Gewässer durch gesetzliche Verpflichtung der Hersteller von Wasch- und Waschhilfsmitteln zur Trennung waschaktiver Substanzen von den Enthärtern SchrAnfr B11 12.03.76 Drs 07/4865 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 16174* B Anlage 10 Mitgliedschaft bei Amnesty International als Grund für die Einleitung nachrichtendienstlicher Ermittlungen gegen ein Mitglied oder gegen die Organisation SchrAnfr B12 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 16174* D Anlage 11 Erstellung eines Gutachtens des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über Art und Umfang der in den Privatbereich verlagerungsfähigen Regiebetriebe der öffentlichen Hand sowie über die Höhe der dadurch einzusparenden Kosten SchrAnfr B13 12.03.76 Drs 07/4865 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16175* A Anlage 12 Stillegung von Kernkraftwerken in den nächsten 10 Jahren SchrAnfr B14 12.03.76 Drs 07/4865 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 16175* B Anlage 13 Kosten der vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Broschüre „Das Haushaltsdefizit im Aufschwung abbauen" SchrAnfr B15 12.03.76 Drs 07/4865 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16175* D Anlage 14 Erfahrungsberichte über die Auswirkungen der letzten Branntwein- und Tabaksteuererhöhungen auf den Konsum und damit auf die Mehr- oder Mindereinnahmen des Bundes SchrAnfr B16 12.03.76 Drs 07/4865 Vogt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . .16176* A Anlage 15 Erforderlicher Zinssatz für Spareinlagen in den Jahren 1974 und 1975 zur Erhaltung der Substanz der Ersparnisse angesichts der eingetretenen Entwertungen SchrAnfr B17 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . .16177* A Anlage 16 Gesichtspunkte für die Entscheidung der Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat des Volkswagenwerks für oder gegen den Bau einer Fertigungsstätte des VW-Werks in den USA SchrAnfr B18 12.03.76 Drs 07/4865 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16177* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 III Anlage 17 Genehmigung des Antrags der Gemeinde Brüggen und der dort heimischen Tonindustrie auf Freigabe von Flächen im Bereich des Britischen Munitionsdepots Bracht/ Brüggen zur Tonausbeute SchrAnfr B19 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16177* D Anlage 18 Bereitstellung bundeseigenen Geländes in Eckernförde zur Erstellung eines Campingplatzes und zur Erweiterung des Badestrandes SchrAnfr B20 12.03.76 Drs 07/4865 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16178* A Anlage 19 Gleichbehandlung der Zollspediteure in der EG SchrAnfr B21 12.03.76 Drs 07/4865 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16178* B Anlage 20 Ausgleichszahlungen des Bundes für Schäden aus dem Betrieb der vom Bund unterhaltenen Truppenübungs- oder Schieß- bzw. Bombenabwurfplätze SchrAnfr B22 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16178* C Anlage 21 Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes in München für den sozialen Wohnungsbau im Jahre 1975; Abgeltung nicht berechenbarer Aufwendungen ehrenamtlicher Helfer und Pfleger bei anerkannten Wohlfahrtsverbänden durch steuerliche Vergünstigungen SchrAnfr B23 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B24 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16179* A Anlage 22 Zinssenkung und Vereinfachung des Verfahrens für ERP-Kredite sowie Verbesserung der Außenhandelsfinanzierungen SchrAnfr B25 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B26 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B27 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16179* B Die Frage B 28 — Drucksache 7/4865 vom 12. 3. 76 — des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 23 Aufnahme von Gemeinden in die Zonenrandförderung SchrAnfr B29 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16180* B Anlage 24 Termin für die Vorlage eines Berichts über die Lage der deutschen Filmwirtschaft SchrAnfr B30 12.03.76 Drs 07/4865 Sieglerschmidt SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16180* C Anlage 25 Konsequenzen aus der Nichtanerkennung von Teilen des bayerischen und des baden-württembergischen Allgäus als Fördergebiete gemäß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wegen der Nichterfüllung der „Splitterklausel" diesseits und jenseits der Landesgrenze SchrAnfr B31 12.03.76 Drs 07/4865 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16180* D Anlage 26 Beteiligung der Bundesregierung an der Errichtung und dem Unterhalt von Feuerwehrwachtürmen als Konsequenz aus den Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes SchrAnfr B32 12.03.76 Drs 07/4864 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . .16181 * A Anlage 27 Ministerratsbeschluß über die Subventionierung von Milcherzeugern in Frankreich SchrAnfr B33 12.03.76 Drs 07/4865 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16181* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung, Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Anlage 28 Unterbindung der Einfuhr von Seehundfellen; Maßnahmen zur Rettung der von der Ausrottung bedrohten Säugetiere, Singvögel und Fischarten SchrAnfr B34 12.03.76 Drs 07/4865 Müller (Bayreuth) SPD SchrAnfr B35 12.03.76 Drs 07/4865 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16181* C Anlage 29 Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Differenzen zwischen Staatssekretär Eicher vom Bundesarbeitsministerium und der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen SchrAnfr B36 12.03.76 Drs 07/4865 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . .16182* A Anlage 30 Ablehnung von Anträgen auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1975 wegen Nichtbereitstellung der Mittel durch das Land Bayern SchrAnfr B37 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . .16182* A Anlage 31 Gleichstellung ausländischer Flüchtlinge mit den heimatlosen Ausländern bezüglich des Rentenrechts auf Grund der Ermächtigungsvorschrift in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet SchrAnfr B38 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 16182* B Die Frage B 39 — Drucksache 7/4865 vom 12. 3. 76 — des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 32 Maßnahmen gegen die Unterwanderung der NATO durch den sowjetischen Geheimdienst SchrAnfr B40 12.03.76 Drs 07/4865 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16182* C Anlage 33 Anzahl der zivilen Ausbildungsplätze bei der Bundeswehr sowie Umfang der Reduzierung der Kapazität von Ausbildungsplätzen in den letzten zwei Jahren und geplante Erhöhungen der Zahl der Ausbildungsplätze im Rahmen der Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit SchrAnfr B41 12.03.76 Drs 07/4865 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B42 12.03.76 Drs 07/4865 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B43 12.03.76 Drs 07/4865 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16182* D Anlage 34 Anerkennung der Unterbrechung der ersten Berufsausblidung von auf einen Studienplatz wartenden Abiturienten als Härte in j 12 Abs. 4 Nr. 3 c des Wehrpflichtgesetzes SchrAnfr B44 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 16183* B Anlage 35 Wettbewerbsvorteile durch Sonderverträge französischer Unternehmen mit der NATO zur Benutzung des NATO-Pipelinenetzes und Erwirkung solcher Sonderverträge auch für deutsche Unternehmen SchrAnfr B45 12.03.76 Drs 07/4865 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16183* D Anlage 36 Sachstand des Projekts der Schaffung einer Ersatzstartbahn für den Flugplatz Upjever SchrAnfr B46 12.03.76 Drs 07/4865 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16184* B Anlage 37 Nichtberücksichtigung eines Betrages bei der Anrechnung von Pflegekosten für den persönlichen Bedarf von Personen in Anstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen durch Änderung des Bundessozialhilfegesetzes SchrAnfr B47 12.03.76 Drs 07/4865 Vogt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16184' C Anlage 38 Monatliche Unterhaltungskosten des Neubaus der Internationalen Jugendbegeg- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 V nungsstätte Baasem/Eifel und bisheriger Substanzverlust des Neubaus SchrAnfr B48 12.03.76 Drs 07/4865 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16184* D Anlage 39 Förderung von Grund- und Hauptschülern aus der DDR nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer SchrAnfr B49 12.03.76 Drs 07/4865 Engelhard FDP SchrAnfr B50 12.03.76 Drs 07/4865 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . .16185* A Anlage 40 Fertigstellung der Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn bis Anfang 1978 sowie Abschnitte und Termine der Aufnahme des Zugbetriebs SchrAnfr B51 12.03.76 Drs 07/4865 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B52 12.03.76 Drs 07/4865 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 16185* B Anlage 41 Beginn der Bauarbeiten an der Brücke zwischen Rüssselsheim und Flörsheim im Zuge der B 519 sowie Abschluß der Instandsetzungsarbeiten an der bestehenden Brücke SchrAnfr B53 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 16185* C Anlage 42 Stand der Planung über die Beschränkung des Segelsportflugs auf die Wochenenden SchrAnfr B54 12.03.76 Drs 07/4865 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 16185* D Anlage 43 Verlagerung der vom Bundesbahnausbesserungswerk Hannover—Leinhausen durchgeführten Reparaturen in die Werkabteilung Braunschweig SchrAnfr B55 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B56 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 16186* A Anlage 44 Günstigere Regelung für den Segelflugbetrieb im Rahmen der geplanten Luftraumordnung SchrAnfr B57 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 16186* B Anlage 45 Umfang der finanziellen Beteiligung des Bundes am Bau eines Straßentunnels am Mittleren Ring in München SchrAnfr B58 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 16186* C Anlage 46 Ergebnis der Überprüfung des Vorschlags des bayerischen Innenministers, zur Sicherung der Finanzierung der Teilstrecke Biebelried—Gollhofen der BAB Würzburg—Ulm zwei andere bayerische Straßenbaumaßnahmen zurückzustufen SchrAnfr B59 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 16186* C Anlage 47 Zurverfügungstellung der Ladestraße im Bundesbahnbereich der Gemeinde Erpel/ Rhein für ein Kreisstraßenbauprojekt sowie Säuberung und Kanalisierung des alten Bahneinschnitts in Erpel durch die Bundesbahn SchrAnfr B60 12.03.76 Drs 07/4865 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B61 12.03.76 Drs 07/4865 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 16186* D Anlage 48 Pläne für einen weiteren Ausbau des Flughafens Köln-Bonn sowie Wahrung der Anliegen der Bürger auf Lärmschutz und der Interessen der betroffenen Städte und Gemeinden durch die Bundesregierung SchrAnfr B62 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Waffenschmidt CDU/CSU SchrAnfr B63 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Waffenschmidt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 16187* A Anlage 49 Integrierte Strukturpolitik für Datenverarbeitung und Nachrichtenwesen sowie Verantwortung der Bundespost für die Entwicklung des technischen Fortschritts VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 SchrAnfr B64 12.03.76 Drs 07/4865 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B65 12.03.76 Drs 07/4865 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 16187* C Anlage 50 Ausdehnung der Regulierungsfunktionen der Bundespost auf den Bereich der Datenverarbeitung sowie Erteilung von Zulassungsgenehmigungen für alle Endeinrichtungen einschließlich der Datenverarbeitungsanlagen durch die Bundespost SchrAnfr B66 12.03.76 Drs 07/4865 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B67 12.03.76 Drs 07/4865 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 16187* D Anlage 51 Bewertung der mit den Regelungen der Bundespost verbundenen Marktzugangs- und Wettbewerbsbeschränkungen angesichts der Zielsetzung der Herstellung ausgewogener Wettbewerbsverhältnisse in der Datenverarbeitung; Gefährdung der Verdienste der Bundespost durch die Übertragung der Regelungen des Fernmeldeanlagengesetzes von 1928 und seiner Folgeverordnungen ohne Anpassung an neue Technologien; Berücksichtigung der Werke zeitgenössischer Künstler bei der Auswahl der Motive für die von der Bundespost angebotenen Schmuckblatt-Telegramme SchrAnfr B68 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B69 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B70 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 16188* A Anlage 52 Folgerungen aus der Höhe der Übertragungskosten bei Datenverarbeitungs-Verbund-Systemen auf Grund der hohen Fernmeldegebühren sowie Behinderung der Entwicklung der Datenverarbeitung durch überhöhte Fernmeldegebühren der Bundespost SchrAnfr B71 12.03.76 Drs 07/4865 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B72 12.03.76 Drs 07/4865 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 16188* C Anlage 53 Beurteilung der Installation von Endeinrichtungen an das öffentliche Leitungsnetz durch die Bundespost oder von ihr geprüfte Unternehmen, so daß eine Regulierung des Marktzugangs durch die Bundespost vorgenommen wird; Verhinderung der Entstehung privater Datenübertragungsnetze durch die Bundespost und Bewertung der Regelungen der Bundespost auf dem Datenverarbeitungssektor SchrAnfr B73 12.03.76 Drs 07/4865 Roser CDU/CSU SchrAnfr B74 12.03.76 Drs 07/4865 Roser CDU/CSU SchrAnfr B75 12.03.76 Drs 07/4865 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 16188* D Anlage 54 Vorlage des Berichts u. a. über die Überprüfung einer Anhebung des Erstattungshöchstbetrages für Aufwendungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden SchrAnfr B76 12.03.76 Drs 07/4865 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 16189* A Anlage 55 Pressemeldungen über die Verweigerung der Einreise für den Berichterstatter des Deutschlandfunks zu dem Olympia-Qualifikationsspiel im Hallenhandball am 6. März 1976 in Chemnitz SchrAnfr B77 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16189* B Anlage 56 Auswirkungen der Abschaffung des hippokratischen Eides der Ärzte in der DDR auf die Zusammenarbeit auf gesundheitspolitischem Gebiet SchrAnfr B78 12.03.76 Drs 07/4865 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16189* C Anlage 57 Verteilung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 im Seminarmaterial der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben SchrAnfr B79 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16189* D Anlage 58 Errichtung einer Wiederaufbereitungsanlage für Kernbrennstoffe in Verbindung mit einer Deponie zur Endlagerung radioaktiver Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 VII Abfälle nicht gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung sowie Konsequenzen aus dem Protest der Bevölkerung gegen die Errichtung einer solchen Anlage im Kreis Aschendorf-Hümmling und Verzicht auf weitere Bohrversuche in diesem Raum SchrAnfr B 80 12.03.76 Drs 07/4865 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B81 12.03.76 Drs 07/4865 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B82 12.03.76 Drs 07/4865 Seiters CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16190* A Die Frage B83 — Drucksache 7/4865 vom 12. 3. 76 — des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 59 Umfang und Themen der von der Bundesregierung an die Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, und das Wirtschaftswissenschaftliche Institut des DGB (WSI), Düsseldorf, seit 1969 vergebenen Forschungsaufträge, Gutachten und Studien SchrAnfr B84 12.03.76 Drs 07/4865 Benz CDU/CSU SchrAnfr B85 12.03.76 Drs 07/4865 Benz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16190* C Anlage 60 Umfang der Geräte zur Überwachung kerntechnischer Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland und Beurteilung der Bemerkungen der Gesellschaft für Kernforschung in ihrem Jahresbericht 1974 sowie existierende Kontrollen kerntechnischer Anlagen in den EG-Ländern und Art der Kontrolle ziviler Anlagen der Kernwaffenstaaten des Atomwaffensperrvertrages SchrAnfr B86 12.03.76 Drs 07/4865 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B87 12.03.76 Ors 07/4865 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16190* D Anlage 61 Einhaltung der Gesetze sowie des Rationalisierungsschutz-Tarifvertrags für Angestellte und Erstellung eines Sozialplans anläßlich der Verlegung der Abteilung linguistische Datenverarbeitung Bonn des Instituts für Deutsche Sprache und der Auflösung der Forschungsgruppe Limas Bonn der Fraunhofergeselischaft München SchrAnfr B88 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16191* C Anlage 62 Bereitstellung weiterer Mittel zur Bekämpfung konjunkturbedingter Jugendarbeitslosigkeit über die 35 Millionen DM des Sonderprogramms zugunsten der Sicherung von Ausbildungsplätzen in der gewerblichen Wirtschaft hinaus SchrAnfr B89 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 16191* D Anlage 63 Besetzung vakanter Zahnarztsitze mit schwedischen Zahnärzten durch die kassenärztlichen Vereinigungen; von der Bundesregierung beabsichtigte Konsequenzen SchrAnfr B90 12.03.76 Drs 07/4865 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 16192* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16129 231. Sitzung Bonn, den 19. März 1976 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 3. Adams * 19. 3. Dr. Aigner * 19. 3. Dr. Artzinger * 19. 3. Dr. Bangemann * 19. 3. Behrendt * 19. 3. Blumenfeld *** 19. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 19. 3. von Bockelberg 19. 3. Prof. Dr. Burgbacher * 19. 3. Prof. Dr. Carstens (Fehmarn) 19. 3. Christ 19. 3. Dr. Corterier *** 19. 3. Dr. Dollinger 19. 3. Dr. Dregger 19. 3. Dr. Ehmke 19. 3. Dr. Ehrenberg 19. 3. .Frau Eilers (Bielefeld) 19. 3. Entrup 19. 3. Prof. Dr. Erhard 19. 3. Dr. Evers 19. 3. Dr. Eyrich 19. 3. Fellermaier * 19. 3. Flämig * 19. 3. Frehsee * 19. 3. Friedrich 19. 3. Gerlach (Emsland) * 19. 3. Frau Grützmann 19. 3. von Hassel 19. 3. Hauser (Krefeld) 19. 3. Huonker 19. 3. Hussing 19. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 3. Junghans 19. 3. Katzer 19. 3. Dr. h. c. Kiesinger 19. 3. Dr. Klepsch * 19. 3. Krall * 19. 3. Kroll-Schlüter 19. 3. Dr. Jaeger 19. 3. Lange * 19. 3. Lautenschlager * 19. 3. Leicht 19. 3. Prof. Dr. Lohmar 19. 3. Lücker * 19. 3. Memmel " 19. 3. Müller (Bayreuth) 19. 3. Roser 9. 4. Schmidt (München) * 19. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 19. 3. Dr. Schwörer * 19. 3. Schulte (Unna) 19. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Seefeld * 19. 3. Springorum * 19. 3. Dr. Starke (Franken) * 19. 3. Dr. Stavenhagen 19. 3. Frau Stommel 19. 3. Strauß 19. 3. Suck * 19. 3. de Terra 19. 3. Vehar 19. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 9. 4. Dr. Wallmann 19. 3. Frau Dr. Walz 19. 3. Dr. Warnke 19. 3. Dr. Wendig 2. 4. Dr. Wörner 19. 3. Wolf 19. 3. Wurbs 19. 3. Zebisch 9. 4. Zeitler 19. 3. Dr. Zimmermann 19. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 1): Trifft es zu, daß der Bundeskanzler auf Einladung des Betriebsrats der Adam Opel-AG in einer Betriebsversammlung am 23. März 1976 in Rüsselsheim spricht, und von welchem Betriebsratsmitglied wurde wann und wo schriftlich oder mündlich diese Einladung ausgesprochen? Es trifft zu, daß der Herr Bundeskanzler am 23. März 1976 auf einer Betriebsversammlung zur Belegschaft der Adam Opel AG in Rüsselsheim sprechen wird. Der Herr Bundeskanzler folgt damit einer schriftlichen Einladung des Vorstandsvorsitzenden der Adam Opel AG, Herrn J. P. Mc Cormack, vom 12. Dezember 1975. Der Betriebsrat des Unternehmens hat mit Schreiben vom 3. Februar 1976 durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden auch eine frühere Einladung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Paul Lorenz bestätigt und sich um die weitere organisatorische Vorbereitung dieser Veranstaltung bemüht. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 2 und 3) : In welcher Zahl und welcher Art (Wohnungskündigungen, Arbeitsplatzkündigungen etc.) sind der Bundesregierung Schikanen an ausreisewilligen Deutschen, die in den Gebieten der heutigen Volksrepublik Polen leben, bekannt, und was hat die Bundesregierung unternommen, um diese ausreisewilligen Deutschen vor den entsprechenden Schikanen zu schützen? 16172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 In welcher Weise hat die Bundesregierung sichergestellt, daß zukünftighin ausreisewilligen Deutschen in der Volksrepublik Polen nach Antragstellung keine Schikanen dieser Art zuteil werden? Zu Frage B 2: In der Vergangenheit hat es Fälle solcher Benachteiligungen gegeben, die auch in der Fragestunde des Deutschen Bundestages erörtert worden sind. Insoweit darf ich auf die Antworten der Bundesregierung verweisen. Zur gegenwärtigen Sachlage darf ich auf die Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuß des Bundesrates vom 10. März 1976 verweisen, die im Bulletin Nr. 26 vom 11. März 1976 veröffentlicht worden ist. Zu Frage B 3: Auch zu dieser Frage darf ich auf die zitierte Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen verweisen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 4 und 5) : Trifft es zu, daß Bundesaußenminister Genscher beim Besuch des holländischen Außenministers van der Stoel zum Ausdruck gebracht hat, daß die Bundesregierung den Beitritt Griechenlands als Vollmitglied in die EG ohne Rücksicht auf die z. Z. nach Text und Geist des Vertrags nicht gegebenen Voraussetzungen nur aus politischen Gründen anstrebt? Hält die Bundesregierung gegebenenfalls diese Politik bei den traditionell freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei für vertretbar, und ist sie daher bereit, eine gleiche Erklärung zugunsten der Türkei abzugeben? Zu Frage B 4: Die Bundesregierung kann der in der Frage enthaltenen Prämisse, die für einen Beitritt Griechenlands zur EG erforderlichen Voraussetzungen seien gegenwärtig noch nicht gegeben, in keiner Weise beipflichten. Artikel 237 des EWG-Vertrages, auf den sich das griechische Beitrittsgesuch stützt, knüpft die Mitgliedschaft nicht an bestimmte Bedingungen. Nach dem Geist des Vertrages hält die Bundesregierung das Vorhandensein demokratischer Strukturen, eine solide wirtschaftliche Grundlage mit freiheitlicher Wirtschaftsverfassung sowie die Bereitschaft des antragstellenden Landes zur Übernahme der Gemeinschaftsverträge einschließlich der politischen Optionen sowie des Folgerechts für die wesentlichen und grundsätzlichen Beitrittsvoraussetzungen. Nachdem Griechenland im Sommer 1974 zu einer demokratischen Regierungsform zurückgekehrt ist, erfüllt es nach Ansicht der Bundesregierung die politischen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft. Auch wirtschaftlich sollten die Probleme, die eine Mitgliedschaft in der Gemeinschaft mit sich bringt, für die Gemeinschaft und Griechenland nach Ablauf geeigneter Übergangsfristen durchaus lösbar sein. Der Bundesaußenminister hat sich deshalb weder beim Besuch des niederländischen Außenministers am 2. Februar 1976 noch bei anderer Gelegenheit in dem von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Sinne geäußert. Er hält allerdings einen Beitritt Griechenlands ohne Einschränkung für einen wesentlichen Fortschritt bei der Einigung Europas, wie er es bereits in der kürzlichen Debatte zur Lage der Nation zum Ausdruck gebracht hat. Zu Frage B 5: Die traditionellen freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei stellen kein Hindernis für die Unterstützung des griechischen Beitrittsantrags durch die Bundesregierung dar. Die türkische Regierung hat ihrerseits zu keiner Zeit Bedenken gegen diese Politik der Bundesregierung erhoben. Sie geht vielmehr davon aus, daß die Ausgewogenheit der Beziehungen der Gemeinschaft zu den Ländern im nordöstlichen Mittelmeer nach dem griechischen Beitrittsantrag durch . eine Stärkung und Entwicklung der bestehenden, besonderen Beziehungen mit der Türkei aufrechterhalten werden muß. Dies ist auch die Ansicht der Bundesregierung. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 6 und 7) : Trifft es zu, daß die Sowjetunion gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen die Existenz des Bundeskartellamts im Land Berlin als rechtswidrig bezeichnet hat, und wie hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — auf diese neuerliche Mißachtung des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin durch die Sowjetunion reagiert? Trifft es zu, daß die von der Sowjetunion als Erfüllung der Vereinbarungen von Helsinki groß herausgestellten Reiseerleichterungen für Journalisten im Gebiet von Moskau infolge umfangreicher Ausnahmen nur geringfügige Bedeutung haben, die Nutzung der Mehrfachvisen durch die Pflicht zur Abgabe des Passes erheblich eingeschränkt ist und die Mitnahme beruflich benötigter Literatur und Nachschlagewerke an der Grenze einer willkürlichen Handhabung unterliegt — Meldung des "Tagesspiegel" vom 3. März 1976 —, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, um die Sowjetunion zu einer tatsächlichen und uneingeschränkten Befolgung der Vereinbarung von Helsinki zu veranlassen? Zu Frage B 6: Es trifft zu, daß die Sowjetunion gegen die Leitung der Delegation der Bundesrepublik Deutschland auf der zweiten Tagung der VN-Kommission für transnationale Unternehmen in Lima durch den Präsidenten des Bundeskartellamtes, Günther, sowohl auf der Tagung in Lima selbst wie auch gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York protestiert hat. In ihrem Protestschreiben behauptet die Sowjetunion unter anderem, das Bundeskartellamt sei in Berlin (West) „rechtswidrig" angesiedelt. Die Drei Mächte haben die sowjetischen Proteste sowohl in Lima als auch gegenüber dem VN-Generalsekretär in New York als unbegründet zurückgewiesen. Die Bundesregierung hat sich dem entsprechenden Schreiben der Drei Mächte angeschlossen.. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16173* Ich darf auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Engelsberger (Drucksache 7/3534 Frage B 1) verweisen, in der ausgeführt wird, daß die Drei Mächte der Bundesregierung ihre Auffassung bestätigt haben, daß Sitz und Tätigkeit des Bundeskartellamtes in Berlin (West) nicht dem Viermächte-Abkommen widersprechen. Zu Frage B 7: Mit Wirkung vom 1. März 1976 wurden den deutschen und anderen westlichen in der Sowjetunion akkreditierten Korrespondenten die gleichen Reisemöglichkeiten im Gebiet von Moskau eingeräumt, die für Diplomaten seit April 1974 gelten. Die. Ausdehnung dieser Reisemöglichkeiten ist eine Verbesserung, wenn auch der Freizügigkeit der Ausländer in der Sowjetunion immer noch enge Grenzen gesetzt sind. Die Erteilung von Mehrfach-Sichtvermerken an deutsche und andere westliche in der Sowjetunion akkreditierte Korrespondenten stellt einen der bisher wichtigsten Schritte zur Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten nach der Schlußakte der KSZE dar. Diese Regelung wurde von den Korrespondenten begrüßt und hat sich in der Praxis bewährt. Es trifft zu, daß Schwierigkeiten bei der Einfuhr von beruflich benötigter Literatur durch Korrespondenten auftreten können. Diese Frage ist allerdings in der Schlußakte der KSZE nicht geregelt, die nur von der unbehinderten Einfuhr von technischer Ausrüstung durch Journalisten spricht. Die Schlußakte der KSZE enthält keine Vereinbarungen, sondern Absichtserklärungen von erheblichem politischen Gewicht, aber ohne völkerrechtlichen Verbindlichkeitscharakter, deren Verwirklichung von den einzelnen Teilnehmerstaaten der KSZE abhängt. Dennoch steht die Bundesregierung mit der sowjetischen Seite wegen der Verwirklichung der einzelnen Punkte im Bereich von „Korb 3" von Fall zu Fall im Gespräch. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 8) : Gibt es konkrete Überlegungen bei der Bundesregierung, in welchem Umfang und in welcher Form ein internationales Minderheiten- und Volksgruppenrecht geschaffen werden sollte? Die Bundesregierung hat den Bemühungen um einen international gesicherten Minderheitenschutz stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie schätzt allerdings die Aussichten, auf diesem Gebiet durch den Abschluß neuer internationaler Übereinkommen Fortschritte zu machen, zur Zeit gering ein. Das System des vertraglichen Minderheitenschutzes, wie es nach dem Ersten Weltkrieg in Europa praktiziert wurde, ist nach 1945 nur noch in wenigen zwischenstaatlichen Einzelverträgen fortgesetzt worden, deren Abschluß jeweils durch besondere Umstände bedingt war. Dafür haben sich die Bemühungen darauf konzentriert, die Gewährleistung allgemeiner Menschen- und Bürgerrechte im Rahmen von multilateralen Erklärungen und Vereinbarungen schrittweise auszubauen. Ich verweise insbesondere auf das 4. Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen vom 12. August 1949, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung vom 2. Mai 1966 und den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte vom 19. Dezember 1966, der in Kürze in Kraft tritt. Grundsätzlich sind diese Vereinbarungen geeignet, auch Angehörigen nationaler und ethnischer Minderheiten einen ausreichenden Schutz zu gewähren. Nach Auffassung der Bundesregierung kommt es deshalb vordringlich darauf an, ihnen zu allgemeiner Geltung und effektiver Durchsetzung zu verhelfen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 9) : Wie vereinbart die Bundesregierung ihre durch den Staatsminister Moersch abgegebene Erklärung, sie nehme zu den Ergebnissen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz nicht Stellung, mit der Aussage des Bundeskanzlers, diese Ergebnisse trügen zur Aufhellung der in der jeweiligen nationalen Geschichtsschreibung dunkel gebliebenen Teile" bei, wenn diese Aufhellung über die Vertreibung der Deutschen unterlassen worden ist? Ich nehme an, daß Sie sich mit Ihrem Zitat der Äußerung des Herrn Bundeskanzlers auf die Ausführungen beziehen, die er in der 224. Sitzung am 19. Februar 1976 (Protokoll Seite 15598) gemacht hat. Dort jedenfalls heißt es im Zusammenhang: Die polnische Geschichte wird, so hoffe ich, im Laufe der nächsten Wochen und Monate sehr in unser öffentliches Bewußtsein gerückt werden. Vielleicht wird man dann auch entdecken, daß es in Polen wie auch in der Bundesrepublik Deutschland Menschen gegeben hat — ich denke etwa an den jüngst verstorbenen Professor Eckert in Braunschweig —, die sich in sorgfältiger, jahrelanger Arbeit Mühe gegeben haben, auf beiden Seiten zur Aufhellung der in der jeweils nationalen Geschichtsschreibung dunkel bleibenden Teile beizutragen. Das ist auf beiden Seiten notwendig und wünschenswert. Ich kann in diesen Formulierungen keinen Widerspruch zu meiner im Deutschen Bundestag bereits wiederholt gegebenen Feststellung entdecken, die Bundesregierung nehme zum Inhalt der Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz keine Stellung. 16174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 10) : Trifft es zu, daß auf alle an Chöre aus dem Bereich des Warschauer Pakts ergangenen Einladungen zur Teilnahme am 17. Chorfest des Deutschen Sängerbunds vom 10. bis 13. Juni 1976 in Berlin Absagen erteilt wurden, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung dies im Hinblick auf die Vereinbarungen von Helsinki und im Hinblick auf den mit dem Grundvertrag angestrebten Zustand? Es ist richtig, daß die zur Teilnahme am 17. Chorfest des Deutschen Sängerbundes eingeladenen Chöre aus Bulgarien, CSSR, Polen, UdSSR und Ungarn die Einladung entweder nicht beantwortet oder unter Hinweis auf Terminschwierigkeiten abgesagt haben. Zu dieser Veranstaltung haben laut Auskunft des Senats von Berlin der Deutsche Sängerbund und der Berliner Unterverband in zwei getrennten Einladungen in analoger Anwendung der Regelungen des Viermächte-Abkommens eingeladen. Im vorliegenden Fall sind die Einladungen mit dem Hinweis auf Terminschwierigkeiten abgesagt worden. Diese Begründung kann kaum widerlegt werden, was jedoch politische Motive nicht ausschließt. Sollte dies der Fall sein, würde die Bundesregierung eine solche Haltung bedauern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 11) : Trifft es zu, daß 85 % der Phosphatbelastung der Gewässer auf sogenannte Zivilisationsabfälle, vor allem Wasch- und Waschhilfsmittel, zurückzuführen ist, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — die Initiative ergreifen, die Hersteller gesetzlich zu verpflichten, waschaktive Substanzen von den Enthärtern zu trennen, wodurch der Phosphatgehalt regional differenziert und gesenkt werden könne? Entgegen Pressemeldungen ist der Bundesregierung der Bericht aus der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau, der wohl Ihrer Frage zugrunde liegt, bisher noch nicht zugänglich gemacht worden. Aber auch ohne diese ins einzelne gehende Kenntnis läßt sich feststellen, daß ein Untersuchungsergebnis, wonach 85 % der Phosphatbelastung der Gewässer vor allem auf Zivilisationsabfälle, insbesondere auf Wasch- und Reinigungsmittel zurückzuführen sind, nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen kaum als eine für das gesamte Bundesgebiet gültige Aussage gewertet werden kann. Bei der zur Vorbereitung des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975 von der Bundesregierung am 26. und 27. Februar 1973 durchgeführten Anhörung „Waschmittel-Gewässerschutz" kamen Experten zu dem Ergebnis, daß die Wasch- und Reinigungsmittel nur zu etwa einem Drittel für die Phosphatbelastung — bezogen auf das ganze Bundesgebiet — verantwortlich sind. Die restlichen beiden Drittel führten sie zu gleichen Teilen auf den Stoffwechsel und die Phosphaterzverwitterung und künstliche Phosphorversorgung der Böden zurück. Diese Feststellungen schließen jedoch nicht aus, daß der Anteil der aus Wasch- und Reinigungsmitteln stammenden Phosphate in Gebieten dichter Besiedlung auch höher sein kann. Das Waschmittelgesetz enthält nach Auffassung der Bundesregierung bereits die geeigneten gesetzlichen Regelungen, um den Phosphateintrag in die Gewässer zu verringern und so der Eutrophierung wirksam begegnen zu können. Hierzu zählt neben den auf Wasserhärten abgestimmten Dosierungsempfehlungen u. a. auch die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung Höchstmengen für die in Wasch- und Reinigungsmitteln enthaltenen Phophate festzulegen. Eine solche Rechtsverordnung ist in Vorbereitung. Darüber hinausgehende Maßnahmen, wie vor allem die in der Frage angesprochene Aufteilung der Wasch- und Reinigungsmittel in zwei Komponenten, hält die Bundesregierung dagegen nicht für zweckmäßig. Ein ähnlich gelagerter Vorschlag wurde bereits bei der o. a. Anhörung ebenfalls erörtert und von den Fachleuten als ungeeignet verworfen. Denn es erscheint nicht nur zweifelhaft, ob dadurch ein weitergehender Erfolg zur Verminderung der Gewässereutrophierung erreichbar wäre. In jedem Falle würde eine solche Maßnahme zu einer erheblichen Verteuerung der Reinigungsprodukte durch doppelten Verpackungsaufwand und doppelte Lagerund Vorratshaltung sowie zu Schwierigkeiten bei ihrer Dosierung führen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Mitgliedschaft bei Amnesty International bereits genügt, um nachrichtendienstliche Ermittlungen gegen ein Mitglied oder gar gegen die Organisation einzuleiten, und wenn nein, wird sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechende Richtlinien geben? Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Schmude hat am 5. November 1975 in seiner Antwort auf Schriftliche Fragen des Kollegen Wolfram (Recklinghausen) — Stenographischer Bericht S. 13908 — dargelegt, daß die Ziele von Amnesty International in vollem Einklang mit den Grundwerten und Zielen unserer Verfassung stehen. Auf seine weiteren Ausführungen darf ich verweisen. Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern ist nach § 3 des Verfassungsschutzgesetzes u. a. die Beobachtung von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Da die Aktivitäten von Amnesty International nicht gegen die freiheitliche demokrati- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16175* sehe Grundordnung gerichtet sind, wird diese Organisation von den Verfassungsschutzbehörden nicht beobachtet. Für Richtlinien der von Ihnen erwähnten Art sehe ich deshalb keinen Anlaß. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ein Gutachten anzuregen, mit dem Art und Umfang der in den Privatbereich verlagerungsfähigen Regiebetriebe der öffentlichen Hand sowie die Höhe der dadurch einzusparenden Kosten analysiert werden sollen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über Regietätigkeiten im staatlichen Bereich nicht erforderlich ist. Bereits seit Jahren beziehen die Bundesressorts in ihre Rationalisierungsüberlegungen auch die Frage ein, ob Regietätigkeiten wirtschaftlicher und zweckmäßiger von Privatbetrieben wahrgenommen werden könnten. Auch der Bundesrechnungshof und der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung haben sich wiederholt mit der Problematik befaßt; der Bundesbeauftragte hält ein Gutachten ebenfalls nicht für sinnvoll. Der Schwerpunkt der Regietätigkeiten im staatlichen Bereich liegt im übrigen nicht beim Bund, sondern bei den Ländern und vor allem bei den Gemeinden. Deren Tätigkeit kann nicht auf Ersuchen des Bundes in eine Gutachtertätigkeit des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung einbezogen werden. Der Bundesminister für Wirtschaft hat die Wirtschaftsminister der Länder gebeten, dem Problem der Regietätigkeiten in ihrem Bereich — soweit dies nicht bereits ohnehin geschieht — verstärkte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Er hat zugleich einen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Konferenz der Länderwirtschaftsminister angeregt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 14) : In welchem Umfang ist während der nächsten zehn Jahre in der Bundesrepublik Deutschland mit der Stillegung von Kernkraftwerken zu rechnen, und welche Verfahren sind dafür vorgesehen? Der Zeitpunkt der Stillegung eines Kernkraftwerks wird wesentlich durch seine Wirtschaftlichkeit bestimmt. Er richtet sich auch danach, wieweit die Anlage dem Stand der Sicherheitstechnik noch entspricht. Die ersten Versuchs- und Demonstrationskraftwerke wurden zwischen 1961 (Versuchsatomkraftwerk Kahl) und 1969 (Kernkraftwerk Obrigheim) in Betrieb genommen. Es ist wahrscheinlich, daß diese ersten Anlagen aus den genannten Gründen die ihrer Auslegung zugrunde gelegte Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren nicht erreichen und bereits nach kürzerer Zeit ihren Betrieb endgültig einstellen. Stillegungen dieser frühen Anlagen sind daher in den 80er Jahren nicht auszuschließen. Neben dem bisher in Stillegung befindlichen Heißdampfreaktor Großwelzheim (er wird für nichtnukleare Versuche umgebaut) und der bereits laufenden Stillegung des Kernkraftwerks Niederaichbach ist für 1981 die Einstellung des Betriebs des Mehrzweckforschungsreaktors (MZFR) im Kernforschungszentrum Karlsruhe vorgesehen. Konkrete Pläne für Stillegungen weiterer Anlagen bestehen bisher nicht. Die für Stillegungen anzuwendenden Verfahren gehen davon aus, daß an ihrem Ende die vollständige Beseitigung der stillgelegten Anlage steht, Die technischen Mittel dazu sind vorhanden. Aus Gründen einer nach Abklingen der Radioaktivität geringeren Strahlenbelastung für Beschäftigte und Umwelt und wegen der noch nicht endgültig festgelegten Endlagerbedingungen für den entstehenden radioaktiven Abfall wird in der Regel ein „gesicherter Einschluß" der Anlage ihrer Beseitigung vorangehen. In diesem Zustand, in dem die Kernbrennstoffe und andere bewegliche radioaktive Stoffe aus der Anlage entfernt worden sind, ist das Gefährdungspotential der nicht mehr betriebenen Anlage wesentlich verringert. Die Sicherheitsmaßnahmen können sich nach Isolierung (Verschließung) der Bauwerke auf Kontrollmaßnahmen beschränken. Die nach einigen Jahren vorzunehmende Beseitigung der radioaktiven Komponenten und Bauwerke ist mit konventionellen Trenn- und Zerlegungstechniken möglich. Zusätzliche Einrichtungen zum strahlungsgeschützten Handhaben von Werkzeugen, zum Transport abgebauter Anlagenteile und zur Begrenzung radioaktiver Kontaminationen sind noch zu schaffende Voraussetzungen für diese Arbeiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 15) : Wieviel Kosten hat die Herstellung der Broschüre „Das Haushaltsdefizit im Aufschwung abbauen", herausgegeben vom Bundesfinanzministerium, verursacht, und mit welcher Rechtfertigung ist ein Sonderdruck veranlaßt worden, zumal die Rede des Bundesfinanzministers am 23. Januar 1976 vor dem Deutschen Bundestag dem Stenographischen Bericht über die 216. Sitzung des Deutschen Bundestages sowie die Ubersicht über den vorläufigen Abschluß des Bundeshaushalts 1975 und die 16176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Darstellung der Steuermehreinnahmen aus der vorgesehenen Steuererhöhung aus den entsprechenden Bundestagsdrucksachen zu entnehmen ist? • Die Broschüre „Das Haushaltsdefizit im Aufschwung abbauen" ist in einer Auflage von 10 000 Stück hergestellt worden; die Kosten betrugen 4 159,83 DM. Die Auflage der Sitzungsprotokolle und Bundestagsdrucksachen ist begrenzt. Außerdem ist vielen politisch interessierten Bürgern sicherlich nicht bekannt, daß und gegebenenfalls wie man solche Drucksachen beziehen kann. Zudem sind diese Drucksachen in der Regel auch kostspielig. Die Bundesregierung hält es daher im Rahmen ihrer Informationspflicht für erforderlich, Ausführungen von Regierungsmitgliedern, die auf lebhaftes Interesse in der Bevölkerung stoßen, auf einfache Weise zugängig zu machen. Die rege Nachfrage nach der Broschüre rechtfertigt ihre Herstellung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 16) : Besitzt die Bundesregierung Erfahrungsberichte über die Auswirkungen der letzten Branntwein- und Tabaksteuererhöhungen auf den Konsum und damit auf die Mehr- oder Mindereinnahmen des Bundes, und, für den Fall, daß derartige Berichte vorliegen, wie haben sich die Steuererhöhungen kurz- und langfristig auf Konsum, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze ausgewirkt? Die Bundesregierung verfügt über folgende Erkenntnisse : I. Branntweinsteuer Jahr Pro-Kopf- Branntweinsteueraufkommen Zahl der Beschäftigten in der Spirituosenindustrie Verbrauch in Millionen DM Liter-Ware 1964 5,7 1 441 14 911 1965 6,8 1 508 14 319 1966 5,3 1 779 13 441 1967 5,6 1 831 13 167 1968 6,2 1 989 12 994 1969 6,5 2 142 12 716 1970 7,1 2 228 13 164 1971 8,1 2 403 13 520 1972 6,7 2 870 13 288 1973 7,2 3175 13118 1974 7,2 3 288 12 934 Anmerkungen: 1. Bedingt durch Hortungskäufe ist der Verbrauch jeweils im Jahr vor der Steuererhöhung (1965 und 1971) deutlich angestiegen. Diese vorweggenommene Nachfrage hat den Verbrauch jeweils nach der Steuererhöhung zunächst absinken lassen. Mittelfristig hat sich der Verbrauch, soweit nicht konjunkturelle Gründe darauf einwirkten, jeweils wieder auf das frühere Niveau eingespielt. 2. Die Zahl der Beschäftigten in der Spirituosenindustrie erfaßt nur Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten (Quelle : Verbandsnachrichten aufgrund der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts). Die Spirituosenbranche befindet sich seit Jahren in einem Konzentrationsprozeß. Die Zahl der Beschäftigten hat — von den konjunkturell günstigen Jahren 1970 und 1971 abgesehen — ständig abgenommen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Steuererhöhungen und Arbeitsplatzzahlen ist nicht erkennbar. Die Beschäftigungslage ist offensichtlich im wesentlichen vom allgemeinen Konjunkturverlauf abhängig. II. Tabaksteuer Absatzentwicklung Die Entwicklung des Absatzes von Tabakerzeugnissen von 1965 bis 1975 zeigt, daß die Steuererhöhungen 1967 und Herbst 1972 den Tabakwarenmarkt nicht wesentlich beeinflußt haben. Andere Faktoren, insbesondere Konsumgewohnheiten, Wirtschaftslage, Werbung, Industriestruktur und Gesundheitsaufklärung, haben sich auf den Tabakwarenabsatz weitaus stärker ausgewirkt. Bei den einzelnen Erzeugnissen ergibt sich folgendes Bild: Der für das Tabaksteueraufkommen entscheidende Zigarettenabsatz ist nach den Steuererhöhungen — bei Zunahme der Kleinverkaufswerte — mengenmäßig kurzfristig geringfügig zurückgegangen, 1967 um 2,32% und 1973 um 0,8 %. Bereits 1968 (-+- rd. 6 %) und 1974 (-+- rd. 2 %) ist der Absatz wieder gestiegen. Der Zigarrenabsatz ist weltweit rückläufig, in der Bundesrepublik von 3,95 Milliarden Stück im Jahr 1965 auf 2,55 Milliarden Stück im Jahr 1975. Die jährlichen Absatzeinbußen sind unterschiedlich stark. So ist der Absatz z. B. 1967 um 4,8 %, 1968 um 0,3 %, 1972 um 1,6 010 und 1973 um 8,2 % zurückgegangen. Der Absatz von Rauchtabak zeigt von Jahr zu Jahr unterschiedliche Tendenzen. Während sich in den letzten zehn Jahren der mengenmäßige Absatz insgesamt nur wenig geändert hat, ist der Klein-verkaufswert des abgesetzten Rauchtabaks erheblich gestiegen. Nach den beiden Steuererhöhungen hat der Rauchtabakabsatz auch mengenmäßig kurzfristig zugenommen. Tabaksteueraufkommen Das Tabaksteueraufkommen ist — abgesehen von einer geringen Abnahme um 0,74 % im Jahr 1975 — ständig gestiegen, und zwar von 4,7 Milliarden DM im Jahr 1965 auf 8,9 Milliarden DM im Jahr Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16177* 1975. Bei einem jährlichen Zuwachs zwischen 1 % und 6 % in Jahren ohne Steuererhöhung betrugen die Zuwachsraten 1967 (Steuererhöhung 1. März) rund 17 %, 1972 (Steuererhöhung 1. September) rund 14 %, 1973 rund 13 %. Arbeitsplätze Die Zahl der Beschäftigten in der Tabakindustrie hat von 33 944 im Jahr 1967 auf 25 801 im Jahr 1974 abgenommen (Quelle Statistisches Bundesamt). Der Rückgang ist auf die Arbeitsplatzentwicklung in der Zigarrenindustrie zurückzuführen. Die Zahl der Beschäftigten in der Zigarettenindustrie hat von 1967 bis 1974 insgesamt und auch in den Jahren nach Steuererhöhungen zugenommen. Die Abnahme der Arbeitsplätze in der Tabakindustrie ist somit nicht auf die Steuererhöhungen, sondern auf Rationalisierungsmaßnahmen und nicht steuerbedingte Absatzentwicklungen zurückzuführen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 17) : Welche Zinssätze müßte ein Sparer in den Jahren 1974 und 1975 nach den Erkenntnissen der Bundesregierung erreichen, um angesichts der eingetretenen Entwertungen die Substanz seiner Ersparnisse zu erhalten, und hält es die Bundesregierung den- noch weiterhin für vertretbar, daß die Sparzinsen generell als Einkommen zu versteuern sind, oder wird sie eine Änderung ins Auge fassen? Die Frage, welche Zinssätze ein Sparer benötigt, um die Kaufkraft seiner Ersparnisse zu erhalten, hängt davon ab, für welche Zwecke die Ersparnisse verwendet werden sollen. Allgemein gültige Zinssätze lassen sich deshalb nicht nennen. Ich kann lediglich darauf hinweisen, daß die Zinssätze für längerfristige Sparanlagen stets, also auch 1974 und 1975, höher lagen als der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Zinsen und andere Kapitalerträge sind bei der Besteuerung mit dem Nennwert anzusetzen. Ein Abzug. vom Nennbetrag der Kapitalerträge infolge des Geldwertschwundes ist, wie der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 14. Mai 1975 (BStBl II S. 572 ff.) und das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 21. Januar 1969 (HFR 1969 S. 347) und vom 28. April 1975 (DB 1975 S. 1821) entschieden haben, rechtlich nicht zulässig. Die Einkommensteuerreform hat zu einer fühlbaren Minderung der steuerlichen Belastung des Sparers geführt. Von den Einnahmen aus Kapitalvermögen kann ein Sparer-Freibetrag von 300 DM abgezogen werden. Bei Eheleuten, die zusammen veranlagt werden, erhöht sich der Sparer-Freibetrag auf 600 DM. Daneben können Werbungskostenpauschbeträge von 100 DM — bei Ehegatten 200 DM — geltend gemacht werden. Von Zinsen und anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen sind ab dem Veranlagungszeitraum 1975 also 400 DM und bei zusammen veranlagten Ehegatten 800 DM nicht zur Besteuerung heranzuziehen. Darüber hinaus werden bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu 24 000/48 000 DM (Ledige/ Verheiratete) Einkünfte bis 800 DM, die nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen waren, aus Vereinfachungsgründen nicht zur Besteuerung herangezogen. In diesen Fällen bleiben die Zinseinnahmen bis 1 200 DM/l 600 DM (Ledige/Verheiratete) steuerfrei. Außerdem ist eine steuerliche Entlastung des Sparers durch andere Maßnahmen im Rahmen der Einkommensteuerreform eingetreten. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die Erhöhung des Grundfreibetrags, die Ausdehnung der Proportionalzone, die Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge, die Verbesserung bei der Besteuerung der Altersbezüge und die Neugestaltung des Familienlastenausgleichs. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß über die im Rahmen der Einkommensteuerreform geschaffenen Steuererleichterungen hinaus keine weiteren steuerlichen Maßnahmen getroffen werden können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 18) : Nach welchen Gesichtspunkten werden die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat des Volkswagenwerks ihre Entscheidung für oder gegen den Bau einer Fertigungsstätte des VW-Werks in den Vereinigten Staaten treffen? Der Bund, der mit 20 % an der Volkswagenwerk AG beteiligt ist, wird in dem aus 21 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat durch die Herren Staatssekretäre Pöhl und Schlecht vertreten. Die beiden Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ebenso wie alle anderen Aufsichtsratsmitglieder dem Wohl des Unternehmens, das auch die Interessen der Belegschaft einschließt, verpflichtet. Unter diesem Gesichtspunkt wird der Aufsichtsrat, wenn ihm ein Vorschlag für den Bau einer Fertigungsstätte in den Vereinigten Staaten zur Entscheidung vorgelegt wird, vor allem die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, seine Bedeutung für die Absatzposition des Unternehmens und seine Auswirkungen auf die langfristige Beschäftigung der inländischen Betriebsstätten prüfen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 19) : Ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit, dem Antrag der Gemeinde Brüggen und der dort heimischen Tonindustrie auf Freigabe von Flächen im Bereich des Britischen Munitionsdepots Bracht-Brüggen zur Tonausbeute gemäß dem Antrag der Gemeinde vom 5. März 1976 zu entsprechen, da die bislang der Gemeinde zur Verfügung stehenden, außerhalb des Depots liegenden tonhaltigen und abbauwürdigen Grundstücke in aller Kürze erschöpft sein werden? 16178e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Das Gelände des Munitionslagers Bracht/Brüggen ist den britischen Streitkräften aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen überlassen. Dem Antrag der Gemeinde Brüggen auf Freigabe von Teilen dieser Liegenschaft kann daher nur entsprochen werden, wenn die britischen Streitkräfte hiermit einverstanden sind. Die Entscheidung der Streitkräfte wird nach dem vereinbarten Verfahren durch das Bundesministerium der Verteidigung eingeholt. Das Bundesministerium der Finanzen wird sich mit dem Bundesministerium der Verteidigung in Verbindung setzen, sobald ihm der — vor einigen Tagen beim Bundesvermögensamt Duisburg eingereichte — Antrag der Gemeinde von der zuständigen Oberfinanzdirektion mit der Stellungnahme vorliegt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 20) : Ist die Bundesregierung bereit, der Stadt Eckernförde bundeseigenes Gelände für ein Campinggelände zur Verfügung zu stellen, damit der Badestrand erweitert werden kann? Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, der Stadt Eckernförde bundeseigenes Gelände für einen Campingplatz zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, daß die bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse vorher gelöst bzw. von der Stadt übernommen werden. Über eine zur Zeit von der Bundeswehr genutzte Teilfläche von 1,15 ha kann erst nach Beendigung der militärischen Nutzung — voraussichtlich im Jahre 1978 — verfügt werden. Zur Erörterung der Einzelfragen sollte die Stadt Eckernförde mit dem Bundesvermögensamt in Kiel Verbindung aufnehmen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 21): Ist die Bundesregierung bereit, durch ein nationales Gesetz oder eine Verordnung bei der Tätigkeit von Zollspediteuren gleiche Maßnahmen für ausländische Zollspediteure zu treffen, so wie andere Staaten der Europäischen Gemeinschaft dies durch nationale Gesetze tun, oder wird die Bundesregierung den zuständigen Gerichtshof für den Verstoß gegen die EWG-Verträge durch einige EG-Staaten im Bereich des Dienstleistungsverkehrs und der Frachtvermittlungstätigkeit anrufen, damit in den betreffenden Staaten das dort bestehende Nationalrecht beseitigt werden kann? Den ersten Teil Ihrer Anfrage habe ich bereits früher auf eine Kleine Anfrage, die Sie und die Abgeordneten Vehar, Dr. Jobst, Straßmeir, Dreyer, Sick, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und Genossen an die Bundesregierung gerichtet hatten, beantwortet (vgl. BT-Drucksache 7/3612, Nr. 4). Ich habe dort ausgeführt, daß die Bundesregierung keine Möglichkeit sieht, die Tätigkeit von Zollspediteuren mit Sitz oder Niederlassung in anderen EWG-Ländern von besonderen Voraussetzungen, wie etwa einer Gewerbeerlaubnis oder der Errichtung einer Zweigniederlassung im Inland, abhängig zu machen. Derartige Maßnahmen wären als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft anzusehen und mit dem EWG-Vertrag (Art. 59, Art. 60 Abs. 3, Art. 62) unvereinbar. Wegen der Einzelheiten nehme ich auf den Inhalt der BT-Drucksache 7/3612 Bezug. Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage ist zu bemerken, daß die Bundesregierung Anfang dieses Jahres die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gebeten hat, unverzüglich die notwendigen Schritte zur Einleitung des Verfahrens nach Art. 169 des EWG-Vertrages (Anrufung des Gerichtshofs durch die Kommission) gegen Frankreich einzuleiten, um zu erreichen, daß auch Angehörige anderer Mitgliedstaaten die Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren nach Frankreich erledigen können. Die Kommission prüft gegenwärtig die umstrittenen Aspekte dieses Problems. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Ergebnis dieser Prüfung abgewartet werden sollte, bevor Schritte wegen Bleichgelagerter Fälle in anderen Mitgliedstaaten eingeleitet werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 22) : In welchen Fallgruppen hat die Bundesregierung bisher schon Ausgleichszahlungen geleistet für Schäden, die erwachsen sind aus dem Betrieb der vom Bund unterhaltenen Truppenübungs- oder Schieß- bzw. Bombenabwurfplätze? Ich verstehe Ihre Anfrage dahin, daß Sie wissen möchten, in welchen Fällen der Bund Ausgleichsleistungen nach Art. 106 Abs. 8 GG für Sonderbelastungen wegen der von Truppenübungs-, Schießoder Bombenabwurfplätzen ausgehenden Beeinträchtigungen (Lärmbelästigungen, Erschütterungen) an Gemeinden gezahlt hat. Nach Art. 106 Abs. 8 GG können Sonderbelastungen der Gemeinde vom Bund nur ausgeglichen werden, wenn sie unmittelbar durch von ihm veranlaßte Einrichtungen verursacht worden sind und der Gemeinde nicht zugemutet werden können. In den von Ihnen angesprochenen Fällen geht es darum, daß den von den Beeinträchtigungen betroffenen Grundstückseigentümern bei der Festsetzung ihrer Einheitswerte Abschläge anerkannt worden sind. Dadurch entsteht der Gemeinde ein Grundsteuerausfall. Wie Ihnen das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 8. September 1975 — VI B 1 — VV 7400 — 29/75 — bereits mitgeteilt hat, ist ein Ausgleichsanspruch nach Art. 106 Abs. 8 GG nicht begründet, weil es am Tatbestandsmerkmal der „Unmittelbarkeit" fehlt. Ausgleichszahlungen nach Art. 106 Abs. 8 GG sind deshalb weder bei Truppenübungs- oder Schießplätzen noch bei Bombenabwurfplätzen gezahlt worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16179* Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 23 und 24) : In welchem Umfang hat der Bund 1975 in München Liegenschaften nach dem Grundstückverbilligungsgesetz für den sozialen Wohnungsbau sowie sonstige gemeinnützige Maßnahmen zur Verfügung gestellt? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für ehrenamtliche Helfer und Pfleger als Anreiz und Abgeltung von nicht berechenbaren Aufwendungen eine steuerliche Vergünstigung zu gewähren, wenn diese bei anerkannten Wohlfahrtsverbänden tätig sind? Zu Frage B 23: Im Jahr 1975 wurden im Stadtgebiet München bundeseigene Teilflächen in Größe von 2 190 qm für Straßenzwecke an die Stadt München veräußert. Die in meiner Antwort vorn 19. März 1975 auf Ihre schriftliche Anfrage für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18./20. März 1975 erwähnte Teilfläche von 10 ha des Übungsplatzes München-Feldmoching, die Zwecken des sozialen Wohnungsbaues dienen soll, konnte aus vom Bund nicht zu vertretenden Gründen noch nicht an die Stadt veräußert werden. Zu Frage B 24: Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird in der Regel unentgeltlich ausgeübt. Steuerliche Vergünstigungen für eine derartige Tätigkeit könnten sich daher nur auswirken, wenn sie zu einer Minderung der Einnahmen aus anderen Tätigkeiten führen würden. Dies wäre der Fall, wenn sie persönlichen Arbeits- und Dienstleistungen für wohltätige Zwecke in irgendeiner Form als Spenden abgezogen werden könnten. Unter „Spende" versteht das Gesetz die Ausgabe von Geld und die Zuwendung von Wirtschaftsgütern (= Geld- und Sachspenden). Nutzungen und Leistungen zählen nicht dazu (§ 10 b Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes). Ein Spendenabzug kommt also nur in Betracht, soweit den ehrenamtlichen Helfern bei ihrer Tätigkeit für die Wohlfahrtsverbände tatsächlich Aufwendungen wie beispielsweise Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und dergleichen entstehen. Ihre unentgeltlichen Dienst- und Arbeitsleistungen sowie ihre Opfer an Freizeit sind keine Spenden im Sinne des Gesetzes. Auf Grund dieser Rechtslage sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, ehrenamtlichen Helfern in Wohlfahrtsverbänden zur Abgeltung nichtberechenbarer Aufwendungen steuerliche Vergünstigungen zu gewähren. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 25, 26 und 27) : Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß angesichts der allgemeinen Zinssenkungstendenz die Bedingungen der ERP-Kredite zu ungünstig sind, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Zinssenkungen vorzunehmen, um kleinen und mittleren Unternehmen und Gemeinden eine bessere Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zu ermöglichen? Ist die Bundesregierung bereit, das Verfahren für ERP-Kredite zu vereinfachen und die Bearbeitungszeit zu verkürzen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank zu ermutigen, die Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierungen zu verbessern, dies gerade hinsichtlich des Plafond B, dessen Volumen von derzeit 3 Milliarden auf 4 Milliarden erhöht werden soll, um damit eine Verbesserung der Situation der Exportwirtschaft zu erreichen, die für einen dauerhaften Aufschwung von großer Bedeutung ist? Zu Frage B 25: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die ERP-Zinsen zu ungünstig sind. ERP-Darlehen werden mit Laufzeiten bis zu 15 Jahren ohne Zinsanpassungsklauseln gegeben. Die Zinsen betragen für gewerbliche Unternehmen 5 % in Berlin, 6 % im Zonenrandgebiet und 7 % in den übrigen Gebieten sowie für Gemeinden 5,5 % bis 6,5 5. Darlehen mit vergleichbaren Konditionen sind am Kreditmarkt nicht erhältlich; selbst Darlehen mit wesentlich kürzeren Laufzeiten und den am Markt üblichen Zinsanpassungsklauseln liegen im Zins immer noch fühlbar höher. Die nach wie vor hohe Nachfrage belegt die Attraktivität der ERP-Darlehen. Das Volumen der Darlehenszusagen im Jahre 1975 ist in der beigefügten Veröffentlichung des Bundespresseamtes näher erläutert; dieser Trend hat sich auch in den ersten Monaten dieses Jahres fortgesetzt. Die Bundesregierung überwacht laufend, ob die ERP-Zinsen der Entwicklung des Kapitalmarktes entsprechen und einen ausreichenden Fördereffekt enthalten. Sie muß dabei aber berücksichtigen, daß ausreichende Mittel zur Aufstockung der künftigen ERP-Planansätze verbleiben, um nicht die seit 1973 erreichte Verstetigung der Förderung zu gefährden. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß die Programme zu einem wesentlichen Teil durch Kreditaufnahme am Kapitalmarkt finanziert werden müssen. Bei weiteren günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten des ERP-Sondervermögens wird die Bundesregierung nicht zögern, im notwendigen Umfange Anpassungen vorzunehmen. Ich darf abschließend darauf hinweisen, daß diese Frage bei der Beratung des ERP-Plans 1976 vom Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages eingehend behandelt wurde. Zu Frage B 26: Sofern der Bundesregierung im Einzelfall Schwierigkeiten im Vergabeverfahren bekannt werden, ist sie bemüht, Mängel abzustellen. Grundsätzlich ist das Verfahren für ERP-Kredite jedoch schon in optimaler Weise vereinfacht. Es unterscheidet sich kaum noch von der Gewährung regulärer Bankkredite. Die ERP-Mittel werden von den Hauptleihinstituten (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Lastenausgleichsbank und Berliner Industriebank) selbständig zugesagt; die Bearbeitung nimmt dort in der Regel, d. h., wenn dem Antrag alle Bankunterlagen beigefügt sind, nur wenige Tage in Anspruch. Das Ministerium ist nicht eingeschaltet. Allerdings darf 16180* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 nicht übersehen werden, daß es sich auch beim ERP-Sondervermögen um öffentliche Mittel handelt, für die das Haushaltsrecht Anwendung zu finden hat, wie z. B. über den subsidiären und nur anteiligen Mitteleinsatz und den Nachweis der Mittelverwendung. Im Rahmen des Vertretbaren sind kürzlich auch hier — nach einer Erörterung in der Arbeitsgruppe des Wirtschaftsausschusses — weitere Erleichterungen ermöglicht worden. Zu Frage B 27: Die Bundesregierung hat die Bundesbank ermutigt, die für die Exportfinanzierung bestehende Sonderrediskontlinie — sogenannter Plafond B der AKA (Ausfuhrkreditanstalt) — jetzt soweit zu erhöhen, wie dies unbedingt erforderlich erscheint, um in der Aufschwungphase bis in das Jahr 1977 hinaus der AKA eine Fortführung der Exportfinanzierung nach den bisher geltenden Richtlinien zu ermöglichen. Inzwischen hat der Zentralbankrat bei erneuter Beratung eine Regelung getroffen, die ohne formelle Erhöhung des Plafonds diesem Anliegen Rechnung trägt. Bisher wurden alle grundsätzlich zugesagten Finanzierungen auf den Plafond angerechnet ohne Rücksicht darauf, ob aus den verschiedenen Gründen nur ein bestimmter Prozentsatz an Exportgeschäften tatsächlich zustande kommt. Deshalb konnte die effektive Ausnutzung in der Vergangenheit niemals 3 Mrd. DM erreichen. Nunmehr hingegen werden die grundsätzlichen Zusagen nur noch mit jenem oben erwähnten Prozentsatz angerechnet. Hierbei stellen die die AKA konsortial tragenden Banken sicher, daß die effektive Ausnutzung den Betrag von 3 Mrd. DM keinesfalls überschreiten wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 29) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Gemeinden in die Zonenrandförderung aufzunehmen, die nach einer Gebietsreform zu Zonenrandkreisen gehören, wenn deren Nichtberücksichtigung offenbar neuerlich zu zusätzlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt, wie das z. B. für die Gemeinden des ehemaligen Kreises Gerolzhofen gilt? Das Zonenrandgebiet, auf das sich das Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 bezieht, wird durch die Anlage zu § 9 dieses Gesetzes bestimmt. Von der inzwischen durchgeführten Gebietsreform bleibt die getroffene Abgrenzung des Zonenrandgebietes unberührt. Will man eine Neuabgrenzung des Zonenrandgebietes, so muß das Zonenrandförderungsgesetz geändert werden. Es ist jedoch zu bedenken, daß die wirtschaftliche Leistungskraft der Gemeinden, die vor der Gebietsreform nicht zum Zonenrandgebiet zählten, sich nicht dadurch verschlechtert, daß sie jetzt zu einem Landkreis gehören, dessen Gebiet überwiegend im Zonenrand liegt. Die für das Zonenrandgebiet möglichen steuerlichen Vergünstigungen haben für diese Gemeinden bisher nicht gegolten. Zusätzliche wirtschaftliche Schwierigkeiten werden sich für sie deshalb nicht ergeben. Darüber hinaus würde eine Ausdehnung des Zonenrandgebietes eine relative Schlechterstellung der jetzigen Zonenrandgemeinden bedeuten und die Wirksamkeit ihrer Förderung vermindern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sieglerschmidt (SPD) (Drucksache 7/4865 Frage B 30) : Wann wird die Bundesregierung einen Bericht über die Lage der deutschen Filmwirtschaft und die bisherigen Auswirkungen des Filmförderungsgesetzes entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1969 vorlegen? 1. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag anläßlich der Novellierungen des Filmförderungsgesetzes in den Jahren 1971 und 1973/74 über die Lage der deutschen Filmwirtschaft und die bis dahin erkennbaren Auswirkungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) unterrichtet (vgl. u. a. BT-Drucks. VI/508 und 7/974). Sie sieht den Beschluß vom 2. Juli 1969 in seiner damaligen Fassung daher heute als nicht mehr aktuell an. 2. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, auf der Grundlage der 1973/74 in das FFG eingeführten Statistiknorm (vgl. § 20 FFG in der Fassung Bundesgesetzblatt 1974 Teil I S. 1047) umfassende Strukturdaten der Filmwirtschaft zu erstellen. Darin soll wenigstens ein volles Jahr der 1974 neu eingeführten Projektförderung berücksichtigt werden; dies ist das Jahr 1975. Die Bilanzierungszeitpunkte der Filmwirtschaft und erforderliche Bearbeitungszeit für das StaBuA lassen die Ergebnisse für das Erhebungsjahr 1975 erst Ende 1977 erwarten. 3. Da das Filmförderungsgesetz in wesentlichen Teilen Ende 1978 ausläuft und die Bundesregierung dies als den geeigneten zeitlichen Ansatzpunkt für eine umfassende Neuregelung der von Bund und Ländern getragenen Filmförderung entsprechend dem Beschluß des Bundesrates (vgl. Protokoll vom 9. Juli 1971 S. 212) und Forderungen aus dem Bundestag (vgl. Protokoll vom 13. Dezember 1973 S. 4382 ff.) ansieht, wird sie den Bundestag aus diesem Anlaß über die Lage der Filmwirtschaft und die Auswirkungen der bisherigen Filmförderung eingehend unterrichten. Die Ergebnisse der Erhebung für die Jahre 1973 und 1974 werden zwischenzeitlich in den einschlägigen Publikationen des StaBuA veröffentlicht; für 1973 wird insoweit auf Heft 12 der Reihe Wirtschaft und Statistik 1975, S. 799, hingewiesen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/4865 Frage B 31): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16181* Treffen Informationen aus Ravensburg zu, wonach im bayerischen und baden-württembergischen Allgäu nur deswegen keine Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ausgewiesen werden konnten, weil das Erfordernis der „Splitterklausel" diesseits und jenseits der Landesgrenze nicht erfüllt ist, wohl aber erfüllt wäre, wenn die betreffenden bayerischen und baden-württembergischen Teilräume ohne Rücksicht auf die Landesgrenze zusammengelegt würden, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Die Informationen treffen nicht zu. Bei der Abgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in funktionale Arbeitsmarktregionen sind Landesgrenzen unberücksichtigt geblieben. Darüber hinaus sind die im bayerischen und baden-württembergischen Allgäuraum abgegrenzten Arbeitsmarktregionen — soweit diese die bundeseinheitlich angewandten Abgrenzungskriterien erfüllen — so groß, daß die Splitterklausel hier nicht zum Tragen gekommen ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 32) : Ist die Bundesregierung bereit, aus den Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes, die einen vermehrten Zugang der allgemeinen Offentlichkeit zu den Wäldern ermöglichen, aber damit auch erhöhte Gefahren — insbesondere Feuergefahren — mit sich bringen, Konsequenzen dahin gehend zu ziehen, daß sie sich an der Errichtung und dem Unterhalt von Feuerwachtürmen finanziell beteiligt? Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates in der Betretungsregelung des BWaldG eine Vorschrift für die Landesgesetzgebung beschlossen, die weitgehend bereits vorher in den Ländern geltendes Recht wiedergibt. Als finanzielle Konsequenzen sah der Bundestag in der dritten Beratung mehrheitlich Finanzhilfen des Bundes für Investitionen, u. a. zur Vermeidung oder Minderung von Schäden am Wald, vor, soweit eine Förderung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nicht durchgeführt werden kann. Die vom Bundestag vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes sind vom Bundesrat abgelehnt worden, so daß im weiteren Gesetzgebungsverfahren die einschlägigen Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes gestrichen werden mußten. Die finanzielle Förderung der Errichtung von Feuerwachttürmen — deren Unterhalt kann wohl nur unter gewissen Aspekten als Investition angesehen werden — im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ist schon vor der parlamentarischen Beratung des Bundeswaldgesetzes erwogen und geprüft worden, jedoch — vorwiegend aus Haushaltsgründen — nicht durchsetzbar gewesen. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Möglichkeit, sich an der Errichtung und dem Unterhalt von Feuerwachttürmen finanziell zu beteiligen; damit wird aber deren Nützlichkeit keineswegs in Frage gestellt. Die Förderung von Feuerwacheinrichtungen ist derzeit allein Sache der Länder. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 33) : Wie lautet der Ministerratsbeschluß in Brüssel vom 6. März 1976 in bezug auf die Subventionierung von Milcherzeugern in Frankreich? Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat am 6. März d. J. keinerlei Beschlüsse für eine besondere Subventionierung von Milcherzeugern in Frankreich gefaßt. Falls Sie, verehrter Herr Kollege, bei Ihrer Fragestellung die im Vorjahr als nationale Alternative zur Schlachtprämie gebilligte Prämie zur Erhaltung der Kuhbestände gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 464/75 gemeint haben sollten, kann ich präzisieren, daß diese Form der Beihilfegewährung ausdrücklich nicht Bestandteil des erwähnten Ratsbeschlusses ist. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 7/4865 Fragen B 34 und 35) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Einfuhr von Seehundfellen bzw. Seehundmänteln zu unterbinden, zu deren Gewinnung bzw. Erzeugung Robben auf grausamste Weise getötet werden? Gedenkt die Bundesregierung, die in einer jüngst veröffentlichten und vom Bundesernährungsministerium in Auftrag gegebenen Studie geforderten Maßnahmen im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes zu treffen, um zahlreiche von ihrer totalen Ausrottung bedrohten Säugetiere, Singvögel und Fischarten zu retten? Zu Frage B 34: Der internationale Handel mit Tierarten, die in ihrem Bestande bedroht sind, und daraus hergestellten Erzeugnissen wird durch das Internationale Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen geregelt. Für die Bundesrepublik Deutschland wird die Ratifikationsurkunde in diesen Tagen hinterlegt. Seehunde sind von diesem Übereinkommen nur hinsichtlich zweier Unterarten und sehr eingeschränkt erfaßt. Auf die Art der Tötung von Seehunden in anderen Staaten hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Diese zu regeln ist Sache dieser Staaten. Zu Frage B 35: Mit den von Ihnen genannten Untersuchungen sollen die fachlichen Grundlagen für eine Bundesartenschutzverordnung erarbeitet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür soll das Bundesnaturschutzgesetz schaffen, das hoffentlich alsbald vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden wird. 16182* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Differenzen zwischen Staatssekretär Eicher vom Bundesarbeitsministerium und der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen gibt, die nicht ohne Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesarbeitsministerium und den Berufsgenossenschaften geblieben sind, und wenn ja, wird die Bundesregierung zur Verbesserung des Klimas im Interesse der Berufsgenossenschaften und der Versicherten Schritte unternehmen? Differenzen zwischen Staatssekretär Eicher und Berufsgenossenschaften, die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und den Berufsgenossenschaften haben, gibt es nicht. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 37) : Trifft es zu, daß Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Programm des Jahres 1975 deswegen nicht bedient werden konnten, weil das Land Bayern die erforderlichen Landesmittel nicht zur Verfügung gestellt hat, und wenn ja, wann und welche Maßnahmen? Wie mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit mitgeteilt hat, kennt er keine Fälle, in denen geplante Allgemeine Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung wegen fehlender Mittel des Landes Bayern nicht bewilligt oder durchgeführt werden könnten. Allerdings war es in einer Anzahl von Fällen erforderlich, Landesmittel — soweit diese für einzelne Maßnahmen nicht in der üblichen Höhe zur Verfügung standen — durch entsprechende Darlehen der Bundesanstalt zu ersetzen. Das schließt nicht aus, daß sich in Einzelfällen zunächst auch deshalb gewisse Unstimmigkeiten oder Verzögerungen ergeben haben können, weil die Länder im Anschluß an die kurzfristig entwickelten Programme des Bundes zunächst selbst Mittel für die verstärkte Förderung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung bereitstellen mußten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 38) : Warum hat die Bundesregierung von der Ermächtigungsvorschrift in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet nicht auch im Rentenrecht Gebrauch gemacht, wonach sie andere ausländische Flüchtlinge zur Vermeidung unbilliger Härten den heimatlosen Ausländern gleichstellen kann, oder wann beabsichtigt sie, von der Ermächtigung bezüglich der Rentenfragen dieser Personen Gebrauch zu machen? Wegen Ihrer Frage darf ich auf die Antwort des Kollegen Dr. Schmude auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Kater in der 196. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Oktober 1975 (vgl. Stenographischer Bericht S. 13524 zu Frage B 20) verweisen. Die dort genannten Gründe bestehen fort. Die Bundesregierung sieht sich deshalb nicht in der Lage, von der dargelegten Auffassung abzugehen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 40) : Trifft es zu, daß der sowjetische Geheimdienst KGB innerhalb der NATO ein weitgehendes Unterwanderungsnetz aufgebaut habe und sich als Ergebnis dieses Tatbestands „Auflösungserscheinungen" insbesondere in der niederländischen Armee zeigten, jedoch auch die Armeen Frankreichs, Belgiens und Italiens „verwundbar" seien, wie das amerikanische Nachrichtenmagazin „Newsweek" in seiner letzten Ausgabe behauptet haben soll, und ist die Bundesregierung erforderlichenfalls bereit, eine offensichtliche Gefährdung der westlichen Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit in den zuständigen NATO-Gremien zur Sprache zu bringen und auf angemessene Gegenmaßnahmen hinzuwirken? Grundsätzlich ist bekannt, daß der KGB sich neben gezielten Desinformationen auch mit diesen Dingen beschäftigt. Bisher sind jedoch keine Erkenntnisse angefallen, die als Ergebnis dieses Tatbestandes Auflösungserscheinungen gezeigt haben. Im übrigen steht die Bundesregierung durch entsprechende Fachausschüsse in ständiger Verbindung mit ihren Bündnispartnern, um sicherheitsgefährdende Bestrebungen, von welcher Seite diese auch immer kommen mögen, bereits im Ansatz zu erkennen und aufzufangen. Die bisher gewonnenen Erkenntnisse über die Bemühungen zur Zersetzung oder Unterwanderung der Streitkräfte und die dazu erforderlichen Gegenmaßnahmen sind nicht geeignet, in einer offenen Darlegung behandelt zu werden. Ich schlage daher vor, Einzelheiten darüber im Verteidigungsausschuß zu erörtern. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 41, 42 und 43): Welche zivilen Ausbildungsplätze für Jugendliche gibt es bei welchen Einrichtungen und an welchen Orten der Bundeswehr? Sind in den vergangenen zwei Jahren solche Ausbildungsstätten in der Kapazität reduziert bzw. ganz geschlossen worden? Welche Ausweitungen um jeweils wieviel Ausbildungsplätze für Jugendliche sind im Rahmen der Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit bei Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr vorgesehen, bzw. wann sollen sie verwirklicht werden? Zu Frage B 41: Die Bundeswehr verfügt insgesamt über 24 Ausbildungsstätten, in denen bis Ende 1974 jährlich rund 1950 Auszubildende in 20 Berufen der Industrie und des Handwerks unterwiesen wurden. Der Schwerpunkt liegt bei den elektrotechnischen, schlosserischen und flugtechnischen Berufen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16183* Die —Ausbildungsstätten —Ausbildungsberufe und die —Anzahl der Ausbildungsplätze entnehmen Sie bitte der zu Ihrer Information beigefügten Aufstellung. Zu Frage B 42: In den letzten Jahren lief nur bei der Fernmeldeschule des Heeres in Feldafing die Berufsausbildung aus. Die letzten 12 Auszubildenden beendeten im Februar 1976 ihre Ausbildung. Gründe: 1. Die Werkstatteinrichtungen sollten zur Ausbildung von Soldaten zum Radio- und Fernsehtechnikermeister genutzt werden. 2. Das mit der Ausbildung verfolgte Ziel, militärische Unterführer in technischer Verwendung oder Facharbeiter für die Bundeswehr zu gewinnen, konnte auf Grund langjähriger Erfahrung nicht erreicht werden, weil die Auszubildenden nach Abschluß der Ausbildung in die Industrie des Großraumes München abwanderten oder weiterführende Schulen besuchten. Zu Frage B 43: Das Bundesministerium der Verteidigung hat bereits 1975 weitere 450 Ausbildungsplätze im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zusätzlich bereitgestellt. Da der Bundesminister der Finanzen einer einmaligen Überschreitung des durch das Eigenbedarfsprinzip limitierten Stellensolls um 500 Auszubildende zugestimmt hat, ist beabsichtigt, etwa 500 weitere Ausbildungspläze in den kommenden 3 Jahren einzurichten. Die Realisierung hängt davon ab, ob die entsprechenden zusätzlichen Haushaltsmittel für Infrastruktur, Material und Ausbildungspersonal von einmalig rund 4,5 Millionen DM und jährlich fortlaufend 1 bis 2 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden können. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 44) : ist die Bundesregierung bereit, dem wegen der Studienmisere verstärkt zu beobachtenden Eintritt von Abiturienten in Lehrverhältnisse als erster Berufsausbildung dadurch Rechnung zu tragen, daß in § 12 Abs. 4 Nr. 3 c des Wehrpflichtgesetzes als besondere Härte jede Verzögerung oder Unterbrechung einer ersten Berufsausbildung unabhängig von dem Erwerb der Hochschul- oder Fachhochschulreife anerkannt wird? Einer Anerkennung durch die Bundesregierung steht die von Ihnen genannte Vorschrift des Wehrpflichtgesetzes entgegen, deren letzter Halbsatz den Wehrpflichtigen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife die Zurückstellung wegen einer ersten Berufsausbildung versagt. Mithin wäre, um Ihre Vorstellungen zu verwirklichen, eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes erforderlich. Dies hält die Bundesregierung nicht für vertretbar. Insbesondere die Zurückstellungsvorschriften haben den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Dieser Grundsatz ist in der geltenden Fassung des § 12 Abs. 4 Nr. 3 WPflG verwirklicht. Sie ermöglicht vor der Einberufung zum Grundwehrdienst grundsätzlich den Abschluß einer ersten Berufsausbildung, sofern nicht die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben ist sowie den Erwerb der Hochschul- oder Fachhochschulreife, gegebenenfalls auf dem zweiten Bildungsweg. Diese Ausbildungsgänge werden, ausgenommen der zweite Bildungsweg, in der Regel im neunzehnten Lebensjahr, d. h. dem Lebensalter abgeschlossen, in dem nach dem Willen des Gesetzgebers die Einberufung erfolgen soll. Für die sich daran anschließenden Ausbildungsabschnitte schreibt das Gesetz als Zurückstellungsvoraussetzung unterschiedslos die weitgehende Förderung vor. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung der Wehrpflichtigen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife, die im übrigen neben einer betrieblichen Ausbildung folgerichtig auch das Studium als einer ersten Berufsausbildung einbeziehen müßte, würde diese Wehrpflichtigen in nicht zu vertretender Weise bevorzugen. Denn diese Regelung käme ausschließlich denen zugute, die durch bessere Bildungsvoraussetzungen ohnehin über die besseren Berufsaussichten verfügen. Eine Bevorzugung wäre schon deswegen gegeben, weil die Wahrscheinlichkeit der Heranziehung zum Grundwehrdienst mit zunehmendem Alter aus vielerlei Gründen geringer wird. Schließlich könnte dadurch auch die personelle Bedarfsdeckung der Streitkräfte erschwert, wenn nicht in Frage gestellt werden. Im übrigen bleibt nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz die vertraglich gesicherte Ausbildungsstelle selbst dann erhalten, wenn der Wehrpflichtige durch die Einberufung an der Aufnahme der Ausbildung zunächst gehindert wird. Die mitunter zu hörende Vorstellung, die Bundeswehr trage durch ihre Einberufungspraxis zur gegenwärtigen Situation auf dem Ausbildungssektor bei, ist unzutreffend. Daran wäre allenfalls zu denken, wenn es an Bewerbern für in großer Zahl vorhandene Ausbildungsplätze fehlte. Anlage 35. Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4865 Frage B 45) : Trifft es zu, daß französische Unternehmen aus dem von der Bundesrepublik Deutschland mitfinanzierten NATO-Pipelinenetz Wettbewerbsvorteile ziehen, weil sie Sonderverträge mit der NATO haben, deren Tarife weit unter den Betriebskosten liegen, deutsche Firmen die Pipeline aber nicht benutzen dürfen — Schwarzwälder Bote vom 19. Dezember 1975 —, und ist die Bundesregierung gegebenfalls bereit, falls es diese Sonderverträge gibt, gleiche Vorteile für deutsche Unternehmen zu erwirken? Französische Firmen haben keine Sonderverträge mit der NATO. Die Verträge über Zivilnutzung des NATO-Pipeline-Netzes werden zwischen der jeweiligen Zivilfirma und dem Staat, auf dessen Territorium der Transport durchgeführt wird, abgeschlos- 16184* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 sen und richten sich nach den für alle zivilen Nutzer des zentraleuropäischen Pipeline-Netzes geltenden Grundsätzen. Ein Wettbewerbsvorteil französischer Firmen besteht daher nicht. Für den Betrieb der Pipelines sind vorrangig militärische (NATO-)Gesichtspunkte maßgebend; ein direkter Betriebskostennachweis nach kaufmännischen Gesichtspunkten wird daher nicht geführt. Dessenungeachtet haben Kostenberechnungen ergeben, daß die erhobenen Tarife in keinem Fall unter den Betriebskosten liegen, sondern sie zumindest decken bzw. überschreiten. Für die Höhe der Tarife sind nicht nur die Betriebskosten der Pipeline, sondern auch die Wettbewerbs- und Tarifsituation auf dem jeweiligen Transportmarkt maßgebend. Ein Vergleich der Tarife in Frankreich mit denen in der Bundesrepublik ist auch deshalb nicht angebracht, weil die Transportmengen in Frankreich erheblich höher sind als die geringen Transporte bzw. Transportwünsche deutscher Firmen (1975 in Frankreich transportiert: ca. 5,0 Millionen cbm; in der Bundesrepublik ca. 100 000 cbm). Deutsche Firmen dürfen die NATO-Pipelines jederzeit im Rahmen freier Kapazitäten benutzen, wobei sie nicht schlechter gestellt werden als Firmen anderer NATO-Staaten. Sie können immer mit der Unterstützung der Bundesregierung rechnen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 46) : In welchem Beratungsstadium zwischen dem Bundesverteidigungsminister und den übrigen beteiligten Dienststellen befindet sich das Projekt Schaffung einer Ersatzstartbahn für den Flugplatz Upjever zum Zwecke der Entlastung des Raums Schortens? Der Bau der Ersatzstartbahn in Upjever erfordert ein Gelände von insgesamt 142 ha, das sich zu einem großen Teil auf den Upjever Forst erstreckt. Um den aus Gründen der Flugsicherheit erforderlichen Bauschutzbereich sicherzustellen, müssen nach Untersuchungen des Amtes für Flugsicherheit der Bundeswehr darüber hinaus weitere Teile des Upjever Forstes eingeschlagen werden. Aufgrund des umfangreichen Geländebedarfes und des erheblichen Eingriffes in den Waldbestand hatte die Niedersächsische Landesregierung ein ergänzendes Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz für notwendig erachtet und hierzu einen Erörterungstermin Ende letzten Jahres vorgesehen. Dieser Termin mußte vom Bundesministerium der Verteidigung wegen erneuter Untersuchungen, die nicht schnell genug abgeschlossen werden konnten, kurzfristig abgesagt werden. Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, in dieser Angelegenheit in Kürze ein Gespräch mit dem Niedersächsischen Minister des Innern über den weiteren Ablauf des Verfahrens zu führen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 47) : Hat die Bundesregierung die Absicht, das Bundessozialhilfegesetz so abzuändern, daß bei der Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung ein Betrag von der Anrechnung für die Pflegekosten unberücksichtigt bleibt, damit diesen Heimbewohnern ein fester Bezug zur persönlichen Verfügung bleibt? Damit jeder Heimbewohner einen festen Betrag zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse zur Verfügung hat, sieht das Bundessozialhilfegesetz in § 21 Abs. 3 die Gewährung eines angemessenen Taschengeldes vor. Dieses beträgt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen z. Zt. etwa 80 DM monatlich. Bei der 3. Bundessozialhilfegesetz-Novelle von 1974 ist eine zusätzliche Regelung zugunsten solcher Heimbewohner in das Gesetz aufgenommen worden, die einen Teil der Kosten des Anstaltsaufenhalts selbst tragen (§ 21 Abs. 3 Satz 3). Bei diesen Personen erhöht sich das Taschengeld um 25 v. H. des Einkommens, höchstens jedoch um einen Betrag bis zur Höhe von 20 v. H. des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes; das sind z. Zt. etwa 53 DM monatlich. Dies führt zu dem gleichen Ergebnis, als wenn bei den betreffenden Personen ein entsprechender Teil des Einkommens bei der Bemessung der Sozialhilfe unberücksichtigt bliebe. Der Gesetzgeber hat sich für die Lösung des erhöhten Taschengeldes deshalb entschieden, weil die Freilassung von Einkommensteilen sozialhilferechtlichen Grundsätzen zuwiderlaufen würde (vgl. § 76 des Bundessozialhilfegesetzes). Hieran etwas zu ändern besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Anlaß. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 48) : Welche Kosten verursacht die derzeitige Unterhaltung des Neubaus der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Baasem/ Eifel monatlich, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den bisherigen Substanzverlust des Neubaus, zumal eine Inbetriebnahme dieses Jugendzentrums bisher noch nicht erfolgt ist? Nach Auskunft des vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Staatshochbauamts Bonn entstehen keine laufenden Unterhaltungskosten. Auf Veranlassung des Kulturministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Staatshochbauamt Bonn vor Wintereinbruch die Heizungsanlage entleert, um Frostschäden zu vermeiden. Das Gebäude selbst wird regelmäßig von Beauftragten der Gemeinde Schmidtheim kontrolliert, um es vor ungebetenen Besuchern zu schützen und um Diebstählen vorzubeugen. Aufgrund des langen Stillstandes der Bauarbeiten muß zwar mit einem Substanzverlust gerechnet werden, der allerdings z. Zt. nicht konkretisiert werden kann. Nach Aussage des Statashochbauamtes sind durch Feuchtigkeitseinwirkung Schäden an Akkustikdecken (bedingt durch die nur provisorisch angebrachte Dachhaut) sowie an Außenwän- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16185* den (verursacht durch aufsteigende Feuchtigkeit infolge fehlender Außendrainage) festzustellen. Das Kultusministerium des Landes und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sind intensiv bemüht, die mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme zusammenhängenden Fragen, insbesondere die einer neuen Trägerschaft, einer baldigen Lösung zuzuführen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 7/4865 Fragen B 49 und 50) : Trifft es zu, daß nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer vom 11. Juli 1974 auch in Ausnahmefällen solche Kinder nicht gefördert werden können, die am Wohnort der Eltern eine Grund- oder Hauptschule besuchen, und wenn ja, wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen? Besteht gegebenenfalls die Bereitschaft zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, um nicht nur Besuchern weiterführender Schulen, sondern auch jungen Zuwanderern aus der DDR, die eine Hauptschule besuchen und mehrjährigen Englischunterricht nachholen müssen, eine öffentlich geförderte soziale Eingliederung in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen? Zu Frage B 49: In dieser Allgemeinheit trifft es nicht zu. Nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer vom 11. Juli 1974 können schulpflichtige junge Zuwanderer zwar grundsätzlich nur dann gefördert werden, wenn sie eine sogenannte Fördereinrichtung, nicht aber, wenn sie eine Grund-, Haupt- oder höhere Schule besuchen. In besonders begründeten Härtefällen kommt aber auch für diesen Personenpreis eine solche Förderung in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, daß andere Hilfsmöglichkeiten — wie etwa nach dem Bundessozialhilfegesetz — nicht vorhanden sind. Ob eine solche Ausnahme gegeben ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Zu Frage B 50: Für junge, noch der allgemeinen Schulpflicht unterliegende Zuwanderer aus der DDR, die Wissenslücken aufweisen, ohne daß der Besuch einer speziellen Fördereinrichtung notwendig wird, muß durch schulische Maßnahmen der Anschluß an das Schulsystem in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden. Eine Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften ist insoweit nicht beabsichtigt. Sie würde auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit sonstigen Zuwanderern widersprechen. In begründeten Ausnahmefällen kommt — wie in der Antwort zu Frage 1 bereits gesagt — eine Sonderförderung in Frage. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 51 und 52) : Sind Informationen zutreffend, daß die Schwarzwaldbahn wegen unerwarteter Schwierigkeiten erst bis Herbst 1977 oder sogar erst bis Anfang 1978 voll elektrifiziert sein wird? In welchen Abschnitten und zu welchen Terminen wird jeweils der elektrifizierte Zugbetrieb bis einschließlich zum Zielpunkt Konstanz aufgenommen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn wird der elektrische Betrieb auf der z. Z. noch nicht elektrifizierten Reststrecke der Schwarzwaldbahn zwischen Villingen und Konstanz wie vorgesehen im September 1977 aufgenommen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4865 Frage B 53) : Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten an der Brücke im Zuge der B 519 zwischen Rüsselsheim und Flörsheim zu rechnen, und bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Abschluß der Instandsetzungsarbeiten an der bestehenden Brücke gerechnet werden. so daß der Verkehr zwischen Flörsheim und Rüsselsheim nicht mehr behindert wird? Mit dem Beginn der Bauarbeiten der neuen Mainbrücke im Zuge der B 519 zwischen Rüsselsheim und Flörsheim ist im Spätherbst 1976 zu rechnen. Die Instandsetzungsarbeiten an der bestehenden Mainbrücke können unter der Voraussetzung eines normalen Witterungsablaufes voraussichtlich bis Mitte Mai 1976 soweit abgeschlossen werden, daß dann ein unbehinderter Verkehr zwischen Rüsselsheim und Flörsheim möglich ist. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 54) : Trifft es zu, daß seitens der Bundesregierung eine Änderung der Luftraumstruktur in dem Sinn geplant ist, den Segelsportflug auf die Wochenenden zu beschränken, und wie ist im einzelnen der Stand 'der Planung? Die Frage beantworte ich mit Nein. Durch die geplante Neugliederung des Luftraumes im Tiefflugbereich beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Segelflugsport ausschließlich auf die Wochenenden zu beschränken. Es werden z. Z: mit den obersten Luftfahrtbehörden der Länder und dem Deutschen Aero-Club Überlegungen angestellt, wie eine Regelung zur Erhöhung der Sicherheit in den unteren Flughöhen gefunden werden kann, die sowohl den militärischen Erfordernissen des Tagtieffluges als auch den Belangen des zivilen Flugbetriebs in diesem Bereich Rechnung trägt. Auf Anregung des Bundesverkehrsministers wird vom Deutschen Aero-Club z. Z. eine Aktion mit dem Ziel durchgeführt, eine möglichst weitgehende Trennung des zivilen Luftverkehrs und des militärischen Tiefflugbetriebs auf freiwilliger Basis zu erreichen. 16186* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Die hierbei gewonnenen Erfahrungen werden bei der endgültigen Regelung berücksichtigt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 55 und 56) : Trifft es zu, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn und die Zentralstelle für das Werkstättenwesen die Verlagerung der vom Bundesbahnausbesserungswerk Hannover-Leinhausen durchgeführten Reparaturen von Bahndienstwagen und Reisezugwagen in ein anderes Bundesbahnausbesserungswerk planen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, ihren Einfluß dahin gehend geltend zu machen, daß diese Reparaturen in the Werkabteilung Braunschweig (das bisherige Bundesbahnausbesserungswerk Braunschweig) verlegt werden, um die rund 300 Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu sichern und den im Laufe der nächsten Monate vorgesehenen täglichen Transport dieser Braunschweiger Arbeitskräfte nach Hannover zu verhindern? Ist die Bundesregierung bereit, sowohl die Reparatur der Bahndienstwagen, der Reisezugwagen als auch der Nahverkehrswagen nach Braunschweig zu verlegen? Ihre für die Fragestunde am 17./18. März 1976 eingereichten Fragen wegen der Reparaturen von Bahndienstwagen und Reisezugwagen im Bundesbahnausbesserungswerk Hannover — Leverkusen habe ich an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn weitergegeben. Ich habe den Vorstand angewiesen, Ihnen binnen kürzester Frist Antwort hierauf zu erteilen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 57): Ist es zutreffend, daß die geplante Luftraumordnung der Bundesregierung den Segelflugbetrieb von montags bis freitags unmöglich macht, und welche Möglichkeiten zieht die Bundesregierung in Erwägung, hier zu einer für den Segelflugsport günstigeren Regelung zu kommen? Die von der Bundesregierung geplante Neugliederung des Luftraumes wird auch die berechtigten Interessen des Segelflugsports berücksichtigen, so daß auch an Wochentagen Segelflugwettbewerbe und Übungsflüge durchgeführt werden können. Zusammen mit den obersten Luftfahrtbehörden der Länder und dem Deutschen Aero-Club werden z. Z. Überlegungen angestellt, wie zur Erhöhung der Sicherheit in den unteren Flughöhen eine Regelung gefunden werden kann, die sowohl den militärischen Erfordernissen des Tagtieffluges als auch den Belangen des zivilen Flugbetriebs in diesem Bereich Rechnung trägt. Der Deutsche Aero-Club führt auf Anregung des Bundesverkehrsministers im Augenblick eine Aktion mit dem Ziel durch, eine möglichst weitgehende Trennung des zivilen Luftverkehrs und des militärischen Tiefflugbetriebs auf freiwilliger Basis zu erreichen. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen werden bei den endgültigen Regelung berücksichtigt. Wie immer auch ein zukünftiges Tiefflugband aussehen wird, seine Durchlässigkeit für den zivilen Flugbetrieb wird erhalten bleiben. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 58) : In welchem Umfang beteiligt sich der Bund finanziell an dem Bau eines Straßentunnels am Mittleren Ring in München im Bereich der Landshuter Allee? Die Landshuter Allee ist Teil des Mittleren Ringes der Stadt München. Die Baulast dieser städtischen Hauptverkehrsstraße obliegt der Stadt München. Projekte an solchen Straßenzügen können aus Mitteln der Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (bis zu 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4865 Frage B 59) : Welches Ergebnis hat die Überprüfung des Vorschlags des bayerischen Innenministers, durch das Bundesverkehrsministerium die Finanzierung der Teilstrecke Biebelried—Gollhofen der BAB Würzburg—Ulm dadurch zu sichern, daß zwei andere bayerische Maßnahmen — BAB-Strecke A 9 g AD Langwied (A 8) — B 12 (8 km) und BAB A 8 AS Dachau—Fernstraße Ring München (10 km) — zurückgestuft werden? Eine abschließende Beratung sämtlicher Änderungsvorschläge zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 — 1985 findet im Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages statt am 31. 3. 1976. Zu diesem Zeitpunkt wird das Ergebnis der Prüfung des Änderungsvorschlages des Bayerischen Innenministeriums durch den Bundesminister für Verkehr erst vorliegen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4865 Fragen B 60 und 61) : Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß sie die im Bundesbahnbereich der Gemeinde Erpel/Rhein offensichtlich nicht mehr benötigte Ladestraße für ein Kreisstraßenbauprojekt, das die Verkehrsverhältnisse erheblich verbessern würde, zur Verfügung stellt? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, die Forderung der Gemeinde Erpel/Rhein zu unterstützen, daß die Deutsche Bundesbahn den alten Bahnabschnitt säubern und kanalisieren läßt, damit der jetzige unhaltbare Zustand beseitigt wird? Zu Frage B 60: Dem Vernehmen nach wurde die Ladestraße in Erpel bereits am 24. 10. 1974 von der Deutschen Bundesbahn dem Landratsamt Neuwied für den Bau der Kreisstraße angeboten. Eine endgültige Entscheidung des Straßenbaulastträgers steht jedoch noch aus. Im übrigen ist die Deutsche Bundesbahn in derartigen Angelegenheiten selbständiger Entscheidungsträger. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16187* Für die Bundesregierung besteht keine Möglichkeit einzugreifen, es sei denn, es würden Rechtsverpflichtungen verletzt. Zu Frage B 61: Dem Vernehmen nach handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Maßnahme für Ableitung von Abwässern im Zusammenhang mit der von der Verbandsgemeinde Unkel durchzuführenden Kanalisierung, so daß eine Verpflichtung der Deutschen Bundesbahn von hier nicht zu erkennen ist. Im übrigen ist die DB in derartigen Angelegenheiten selbständiger Entscheidungsträger. Für die Bundesregierung besteht keine Möglichkeit einzugreifen, es sei denn, es würden Rechtsverpflichtungen verletzt. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 62 und 63) : Treffen die in der Offentlichkeit bekanntgewordenen Pläne für einen weiteren Ausbau des Flughafens Köln-Bonn zu, und wie wird sich die Bundesregierung gegebenenfalls dazu verhalten? Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. gedenkt sie zu tun, um in den vom Flughafenbetrieb betroffenen Gebieten des Rhein-Sieg-Kreises und der angrenzenden Gebiete die berechtigten Anliegen der Bürger auf Umweltschutz, insbesondere Lärmschutz, und die berechtigten Interessen der betroffenen Städte und Gemeinden hinsichtlich der weiteren Stadt- und Gemeindeentwicklung zu unterstützen bzw. zu wahren? Zu Frage B 62: Der an das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Ausbauantrag auf Verlängerung der kleinen Parallelbahn des Flughafens Köln/Bonn von 1 966 auf 2 400 Meter dient in erster Linie der planerischen Absicherung. Ihr kommt angesichts einer Offenhaltung der vorhandenen Ausbaumöglichkeiten des Flughafens Köln/Bonn besondere Bedeutung zu. Zu Frage B 63: Die Bundesregierung hat zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm das Fluglärmgesetz erlassen. Inzwischen sind auch für den Flughafen Köln/Bonn Lärmschutzbereiche festgesetzt worden. Damit ist die Grundlage für einen Katalog von Einzelmaßnahmen für den Lärmschutz geschaffen. Die Lärmschutzbereiche werden erforderlichenfalls den Veränderungen der Flughafenanlagen und des Flugbetriebs angepaßt werden. Außerdem werden seit 1975 in der Bundesrepublik Deutschland besondere lärmmindernde An- und Abflugverfahren durch fast alle in- und ausländischen Luftfahrtunternehmen auch auf dem Flughafen Köln/Bonn angewendet. Im Sinne des Fluglärmgesetzes hat sich die Bundesregierung ferner erfolgreich für den vermehrten Einsatz von leiseren Flugzeugen — mit internationalen Lärmzulassungen — eingesetzt, so daß die tatsächliche Lärmbelästigung in der Umgebung der Verkehrsflughäfen in den letzten Jahren — hör- und meßbar — abgenommen hat. Anlage 49 Antwort des Pari. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 64 und 65) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, angesichts des veränderten volkswirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Stellenwerts von Datenverarbeitung und Nachrichtenwesen eine integrierte Strukturpolitik für beide Sektoren zu entwickeln? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Deutsche Bundespost eine außerordenliche und immer stärker werdende Verantwortung für die Entwicklung des technischen Fortschritts in der Bundesrepublik Deutschland trägt, die weit über die traditionelle Aufgabenstellung der Deutschen Bundespost im Funk- und Fernmeldewesen hinausreicht und zunehmend alle Informations- und Kommunikationsmedien erfaßt, und wenn ja, wird sie entsprechende Maßnahmen ergreifen? Zu Frage B 64: Die in den Bereichen des Fernmeldewesens einerseits und der Datenverarbeitung andererseits notwendigen Maßnahmen werden zwischen den betroffenen Ressorts im Sinne einer integrierten Strukturpolitik abgestimmt. Zu Frage B 65: Dem Fernmeldewesen kommt wachsende Bedeutung in den Bereichen Information und Kommunikation zu. Die Deutsche Bundespost trägt im Rahmen der allgemeinen technischen Entwicklung die Verantwortung für den bedarfsgerechten Ausbau und die Weiterentwicklung der Fernmeldeinfrastruktur der Bundesrepublik. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 66 und 67) : Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Aspekt einer integrierten DV- und Fernmeldepolitik die Tatsache, daß die Deutsche Bundespost z. B. durch die Verordnung über den Hauptanschluß für Direktruf (Direktrufverordnung) ihre Regulierungsfunktionen auf den Bereich der Datenverarbeitung ausdehnt? Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere, daß Zusatzeinrichtungen zur Übertragung von Daten posteigen sein müssen, und daß auch die Regelungsbefugnis der Deutschen Bundespost auf sämtliche Endeinrichtungen einschließlich der Datenverarbeitungsanlagen ausgedehnt worden ist, so daß für alle Endeinrichtungen eine Zulassungs- und Anschlußgenehmigung durch die Deutsche Bundespost eingeholt werden muß? Zu Frage B 66: Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost ihre Regulierungsfunktionen auf den Bereich der Datenverarbeitung ausdehnt. Die Direktrufverordnung befaßt sich ausschließlich mit der fernmeldemäßigen Übertragung von Daten. Zu Frage B 67: Zusatzeinrichtungen zur Übertragung von Daten bilden den übertragungstechnischen Abschluß von Fernmeldeverbindungen. Wegen ihrer großen Bedeutung für eine störungsfreie Datenübermittlung, aber auch mit Rücksicht auf eine freizügige Datenübermittlung national und international zwischen beliebigen Endpunkten sind derartige Zusatzeinrich- 16188* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 tungen in den öffentlichen Fernmeldenetzen grundsätzlich posteigen. Für private Fernmeldeanlagen überläßt die Deutsche Bundespost keine Zusatzeinrichtungen. Für die Verbindung von Datenendeinrichtungen (einschließlich Datenverarbeitungs-Anlagen) mit Einrichtungen der Deutschen Bundespost wird lediglich eine fernmeldemäßige Zulassung benötigt. Nur so kann im Interesse aller Beteiligten eine optimale Datenübermittlung sichergestellt werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 68, 69 und 70) : Wie bewertet die Bundesregierung die mit den Regelungen der Deutschen Bundespost verbundenen Marktzugangs- und Wettbewerbsbeschränkungen angesichts der im Zweiten Datenverarbeitungsprogramm verfolgten Zielsetzung, ausgewogene Wettbewerbsverhältnisse auf dem stark expandierenden Datenverarbeitungsmarkt herzustellen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verdienste, die die Deutsche Bundespost sich durch die Schaffung eines leistungsfähigen Fernmeldewesens, das sich durch eine hohe Betriebssicherheit und Betriebsgüte auszeichnet, dadurch gefährdet werden könnten, daß die Regelungen des Fernmeldeanlagengesetzes von 1928 und seiner Folgeverordnungen, die sich für das traditionelle Dienstleistungsangebot der Deutschen Bundespost im Grundsatz bewährt haben, nunmehr — ohne die erforderliche Anpassung an neue Technologien und Nutzungsmöglichkeiten — undifferenziert übertragen werden? Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß für die Motive bei den von der Deutschen Bundespost angebotenen Schmuckblatt-Telegrammen die Werke zeitgenössischer Künstler stärker berücksichtigt und durch häufigeren Wechsel der Motive die zeitgenössische Malerei stärker gefördert wird? Zu Frage B 68: Die Regelungen der Deutschen Bundespost betreffen ausschließlich die fernmeldemäßige Übermittlung von Daten. Sie gelten für alle Beteiligten gleichmäßig, so daß daraus keine Wettbewerbsbeschränkung hergeleitet werden kann. Zu Frage B 69: Den besonderen Erfordernissen der Datenübertragung ist in den einschlägigen Benutzungsverordnungen der Deutschen Bundespost ausreichend und genügend differenziert Rechnung getragen worden. Die Anpassung an neue Technologien und Nutzungsmöglichkeiten erfolgt laufend in Abstimmung mit Nutzern und Herstellern. Zu Frage B 70: Die Deutsche Bundespost paßt ihr Sortiment an Telegramm-Schmuckblättern laufend der Nachfrage an. Dabei sind in den letzten Jahren Motive mit sinkenden Absatzzahlen zunehmend durch Werke zeitgenössischer Künstler — wie Lämmle, Naegelsbach, Brauchle und Friedel — sowie von Künstlern der jüngsten Vergangenheit — wie Kerkovius und Caspar-Filser — ersetzt worden. Auch künftig sollen Werke zeitgenössischer Maler bei der Motiv-Auswahl berücksichtigt werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 71 und 72) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Übertragungskosten bei Datenverarbeitungs-Verbund-Systemen auf Grund der hohen Fernmeldegebühren inzwischen die gleiche Höhe wie die DV-Systemkosten erreichen und zum Teil bereits 75 Prozent der Gesamtkosten ausmachen, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, daß die aus Gründen der Subventionierung anderer Dienstleistungsbereiche der Deutschen Bundespost überhöhten Fernmeldegebühren zur Fehlleitung volkswirtschaftlicher Ressourcen, d. h. zur Behinderung der Rationalisierungs- und Wachstumsmöglichkeiten in allen Bereichen der Volkswirtschaft, führen, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Höhe der Fernmeldegebühren auch zur Behinderung der von der Bundesregierung geförderten Entwicklung der Datenverarbeitung führt, und wenn ja, was wird sie auf Grund dieser Einschätzung tun? Zu Frage B 71: Der Bundesregierung ist eine Untersuchung von Herstellern und Anwendern bekannt, derzufolge die Fernmeldegebühren im Durchschnitt 7,5 % der DV- Gesamtsystemkosten und 30 %der reinen Fernverarbeitungssystemkosten betragen. Die zum Teil erheblichen Gebührensenkungen ab 1. Januar 1976 konnten dabei nicht berücksichtigt werden. Danach treffen die Angaben über die absolute und prozentuale Höhe der Übertragungskosten in DV-Verbundsystemen nicht zu. Zu Frage B 72: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Höhe der Fernmeldegebühren die Entwicklung der Datenverarbeitung behindert. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 73, 74 und 75) : Wie beurteilt die Bundesregierung, daß durch die Direktrufverordnung verlangt wird, daß die Anschließung von Endeinrichtungen an das öffentliche Leitungsnetz durch die Deutsche Bundespost erfolgen muß und daß die Installation und Wartung von Endeinrichtungen durch private Unternehmen erfolgen muß, die der Bundespost ihre Fachkunde nachweisen müssen, so daß durch die Deutsche Bundespost eine Regulierung des Marktzugangs vorgenommen wird? Wie beurteilt die Bundesregierung, daß von der Deutschen Bundespost die Entstehung privater Datenübertragungsnetze zwischen verschiedenen Teilnehmern, d. h. der sogenannte Rechnerverbund, zwischen verschiedenen Unternehmen verhindert wird, wodurch es kleinen und mittleren Unternehmen unmöglich gemacht wird, sich zwecks gemeinsamer Nutzung von Datenverarbeitungsanlagen zusammenzuschließen? Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen der Deutschen Bundespost auf dem Datenverarbeitungssektor im Rahmen der ordnungs- und wettbewerbspolitischen Vorstellungen ihrer Wirtschaftspolitik? Zu Frage B 73: Die Regelungen für den Anschluß und die Wartung von Datenendeinrichtungen, die an öffentlichen Fernmeldenetzen betrieben werden sollen, dienen der Gewährleistung eines optimalen Fernmeldeverkehrs und damit den Interessen aller Beteiligten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16189* Zu Frage B 74: Die gemeinsame Nutzung von DV-Anlagen durch verschiedene Unternehmen wird von der Deutschen Bundespost nicht verhindert. Die Verbindung zwischen verschiedenen Teilnehmern und die gemeinsame Nutzung von DV-Anlagen (Rechnerverbund) ist im öffentlichen Direktrufnetz möglich und wird praktiziert. Zu Frage B 75: Die Regelungen der Deutschen Bundespost betreffen nicht den Datenverarbeitungssektor, sondern beziehen sich ausschließlich auf die fernmeldemäßige Übermittlung von Daten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 76) : Bis wann liegt der vom Bundestag ursprünglich bis zum 30. September 1975 angeforderte Bericht, der u. a. auch die Überprüfung einer Anhebung des Erstattungshöchstbetrags für Aufwendungen zu baulichen Schallschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden enthält, vor? Der Bericht der Bundesregierung betreffend Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist den Mitgliedern des Deutschen Bundestages am 15. Januar 1976 als Drucksache 7/4580 zugegangen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 77) : Treffen Meldungen zu, Ost-Berlin habe dem Berichterstatter des Deutschlandfunks die Einreise zu dem Olympia-Qualifikationsspiel im Hallenhandball am 6. März 1976 im Chemnitz verweigert, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — im Hinblick auf die in Helsinki getroffenen Vereinbarungen unternommen? Es trifft zu, daß dem Sportjournalisten Herbert Fischer von seiten der DDR die Einreise zur Berichterstattung über das Olympia-Qualifikationsspiel im Hallenhandball am 6. März 1976 in Karl-Marx-Stadt verweigert wurde. Die Ablehnung wurde dem Deutschlandfunk am 3. März auf Anfrage ohne nähere Begründung mitgeteilt. Der Pressesprecher der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland hat daraufhin am folgenden Tage beim Minister für Auswärtige Angelenheiten der DDR protestiert. Ihm wurde eine nochmalige Prüfung zugesagt. Eine Änderung der Entscheidung der DDR-Behörden erfolgte jedoch nicht, so daß Herr Fischer nicht zur Berichterstattung in die DDR reisen konnte. Die Bundesregierung nimmt die Einreiseverweigerung für Korrespondenten, die aus der DDR berichten wollen, sehr ernst. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die z. Z. noch ausstehende Klärung der Vorfälle anläßlich der Berichterstattung über die Leipziger Messe. Nach meiner Auffassung müssen alle diese Fälle in einem Zusammenhang gesehen werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 78): Trifft es zu, daß im Ostberliner Herrschaftsbereich der hippokratische Eid der Ärzte abgeschafft worden ist, und welche Auswirkungen wird dies -- bejahendenfalls — auf die ärztliche Tätigkeit und auf die Zusammenarbeit mit Ost-Berlin auf gesundheitspolitischem Gebiet haben? Nach Meldung des Deutschen Ärzteblattes vom 4. März 1976 soll die Regierung der DDR für ihre Ärzte den Eid des Hippokrates abgeschafft und durch ein anderes Gelöbnis ersetzt haben. Diese Meldung beruht auf einem Bericht des Informationsbüro West vom 29. Mai 1975, der wiederum einen Artikel in der Ostsee-Zeitung vom 24./25. Mai 1975 zur Grundlage hat, wonach die Absolventen der medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald erstmals 1972 anstelle des hippokratischen Eids ein „Gelöbnis zur hohen Moral des sozialistischen Arztes" abgelegt haben. Darin geloben sie: „In Achtung der fortschrittlichen Tradition der deutschen und der internationalen Medizin, auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und entsprechend dem ärztlichen Ethos sich in der Tätigkeit nach Prinzipien zu orientieren wie ,Ohne Eigennutz und Selbstsucht zu handeln und den Rat anderer Ärzte zum Nutzen des Patienten einzuholen'." Es ist jedoch bisher nicht bekanntgeworden, ob der Eid des Hippokrates an allen medizinischen Fakultäten der DDR durch ein „sozialistisches Gelöbnis" abgelöst worden ist. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Beurteilung zuließen, ob und welche Auswirkungen sich auf die ärztliche Tätigkeit in der DDR ergeben könnten, falls der hippokratische Eid in der DDR allgemein durch einen anderen ersetzt worden sein sollte. Auf die durch das Gesundheitsabkommen vom 25. April 1974 vereinbarte Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR würde eine Abschaffung des hippokratischen Eids nach Auffassung der Bundesregierung keine Auswirkungen haben. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 79) : Wird die Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben im Seminarmaterial auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 angesichts ihrer Bedeutung für die Rechtslage Deutschlands und der Deutschen zur Verteilung bringen? Die von Ihnen genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, daß die Verträge von 16190* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 Moskau und Warschau keine Auswirkungen auf die Rechte vertriebener Deutscher haben. Diese Verträge gehören in den Bereich der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und nicht in den ihrer Beziehungen zur DDR. Es trifft zwar zu, daß die Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben neben den Veröffentlichungen zur gegenwärtigen innerdeutschen Thematik auch die Texte der Verträge von Moskau und Warschau versendet, dies aber nur, um entsprechenden Wünschen von Einsendern gerecht zu werden, die in der Regel eine Zusammenstellung der „Ostverträge" erbitten und damit nicht nur den innerdeutschen Bereich meinen. Daß dieses der Vereinfachung dienende Verfahren nicht auf alle mit der Ostpolitik zusammenhängenden Texte ausgedehnt werden kann, liegt auf der Hand. Eine politische Wertung ist hiermit nicht verbunden. Der Ihrer Frage zugrunde liegenden Erwartung vermag ich daher nicht zu entsprechen. Anlage 58 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 80, 81 und 82) : Bleibt die Bundesregierung bei der von Vertretern des Bundesforschungsministeriums geäußerten Haltung, daß die Errichtung einer Wiederaufbereitungsanlage für Kernbrennstoffe in Verbindung mit einer Deponie zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nicht gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung vorgenommen werden soll? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß sich im Landkreis Aschendorf-Hümmling der Kreisausschuß sowie sämtliche Samtgemeinden mit Nachdruck gegen die Errichtung einer solchen Anlage auf dem Gebiet des Kreises Aschendorf-Hümmling ausgesprochen haben, und diese Haltung sowohl im Landkreis Aschendorf-Hümmling als auch im benachbarten Landkreis Meppen von einer Fülle von Verbänden und Organisationen unterstützt wird? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der eindeutigen Haltung der betroffenen Bevölkerung und angesichts der Tatsache, daß der emsländische Raum bereits jetzt mit militärischen und atomaren Anlagen außerordentlich stark belastet ist, den Verzicht auf weitere Bohrversuche in diesem Raum zu prüfen und zu veranlassen? Die Bundesregierung hat sich vor allem mit dem von ihr initiierten Kernenergiedialog dazu bekannt, daß eine frühzeitige offene und sachliche Diskussion der Probleme, die mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie verbunden sind, dem einzelnen Bürger die Möglichkeit zur Beurteilung der Sachfragen eröffnen muß. Für das Genehmigungsverfahren an einem vorgeschlagenen Standort ist gesetzlich geregelt, daß im Anhörungsverfahren die Anliegen der betroffenen Bevölkerung in einem rechtstaatlich geordneten Verfahren berücksichtigt werden. Im Genehmigungsverfahren werden auch die anderweitigen Belastungen des von Ihnen angesprochenen Kreises zu berücksichtigen sein. Vorerst werden an mehreren Orten, beispielsweise im Kreis Hümmling-Aschendorf, lediglich wissenschaftlichtechnische Erkundungsbohrungen vorbereitet oder durchgeführt, um über die geologische Eignung verschiedener möglicher Standorte für eine Wiederaufarbeitungsanlage mit Endlagerung Vergleichsmaterial zu erhalten. Diese Bohrungen sind Voraussetzung, um feststellen zu können, welche Standorte unter geologischen Gesichtspunkten überhaupt in Frage kommen. Anlage 59 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 84 und 85) : Welche Forschungsaufträge, Gutachten und Studien hat die Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn seit 1969 von der Bundesregierung — gegliedert nach Sachgegenstand und Auftragssumme — erhalten? Welche Forschungsaufträge, Gutachten und Studien hat das Wirtschaftswissenschaftliche Institut des DGB (WSI), Düsseldorf, seit 1969 für die Bundesregierung bearbeitet, und wie gliedern sich die einzelnen Aufträge nach Sachgegenstand und Auftragssumme? Zu Frage B 84: Die Friedrich-Ebert-Stiftung führt in meinem Auftrag folgende Forschungsvorhaben durch: 1. Arbeitsorganisatorische Innovationen als Qualifizierungsprozesse von Industriearbeitern. Modellversuche zur Entwicklung und Erprobung arbeitsorganisatorischer Alternativen durch Industriearbeiter. Laufzeit: 1974-1978 Gesamtförderungsbetrag: 1 552 000 DM 2. Sozio-ökonomische Rahmenbedingungen der Forschungs- und Technologiepolitik. Laufzeit: 1975 Gesamtförderungsbetrag: 260 000 DM Zu Frage B 85: Das Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes führt in meinem Auftrag folgende Forschungsvorhaben durch: 1. Analyse und Darstellung der Möglichkeiten künftiger wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Entwicklungen im Hinblick auf den Verbrauch an elektrischer Energie und die Bedarfsdeckung. Laufzeit: 1974-1975 Gesamtförderungsbetrag: 261 582 DM Über dieses interdisziplinäre Vorhaben, an dem mehrere Institute beteiligt sind, habe ich in der Fragestunde vom 15. 11. 1975, Anlage 57, ausführlich berichtet. Der Endbericht wird in Kürze vorliegen. 2. Implikationen des Regierungsprogramms zur Humanisierung der Arbeit für die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften. Laufzeit: 1975-1977 Gesamtförderungsbetrag: 558 000 DM Anlage 60 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen B 86 und 87) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 16191* In welchem Umfang sind überhaupt die notwendigen Geräte zur Überwachung der kerntechnischen Anlagen entsprechend den Kontrollen durch die internationale Atomenergiebehörde in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden, und wie beurteilt die Bundesregierung hier insbesondere die Bemerkungen hierzu durch das „Projekt Spaltstoffflußkontrolle„ der Gesellschaft für Kernforschung in ihrem Jahresbericht für 1974? Welche unterschiedlichen Kontrollen kerntechnischer Anlagen existieren zur Zeit in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, und welchen Kontrollen haben sich die Kernwaffenstaaten des Atomwaffensperrvertrags zur Kontrolle ihrer zivilen Anlagen unterworfen? Zu Frage B 86: Das Überwachungskonzept der IAEO beruht unter anderem auf der Erfassung und Kontrolle des Kernmaterials an den strategischen Punkten in kerntechnischen Anlagen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert seit Jahren im Projekt Spaltstoffflußkontrolle die Entwicklung von Meßeinrichtungen zu diesen Zwecken. Das Projekt hat in Zusammenarbeit mit der Nuklearindustrie Meßmethoden und Geräte entwickelt und in einigen kerntechnischen Anlagen zum Teil schon erprobt. Ein vom Bundesministerium für Forschung und Technologie eingesetzter Ad-hoc-Ausschuß zum Problem „Meßinstrumente", in dem die Nuklearindustrie und die deutschen Gerätehersteller vertreten waren, hat in einer Zwischenbilanz (wie im Jahresbericht 1974 der GfK zitiert) festgestellt, daß zwar Meß-Geräte vorhanden sind, doch diese den spezifischen Situationen in den Anlagen angepaßt werden müssen. Dies ist darauf zurückzuführen, daß bis jetzt kein echter Markt für solche Geräte existiert, da die Spezifikationen und der Bedarf für solche Geräte wegen der noch nicht im Detail ausdiskutierten Kontrollmechanismen nicht endgültig geklärt sind. Zu Frage B 87: In den Staaten der Europäischen Gemeinschaft werden derzeit die Sicherungsmaßnahmen nach Kap. VII des EURATOM-Vertrages und den zu seiner Ausführung erlassenen EURATOM-Verordnungen Nr. 7 und Nr. 8 durchgeführt. Mit Rücksicht auf das zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Nichtkernwaffenmitgliedstaaten einerseits und der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) in Wien andererseits abgeschlossene Verifikationsabkommen sind gewisse Anpassungen der Verordnungen Nr. 7 und 8 erforderlich; über sie wird z. Z. noch in Brüssel verhandelt. Von den Kernwaffenstaaten, die Mitglieder des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sind, haben sich die Vereinigten Staaten und Großbritannien grundsätzlich zur Unterstellung ihrer zivilen nuklearen Anlagen unter die Sicherungsmaßnahmen der IAEO bereit erklärt. Entsprechende Abkommen wurden zwischen den USA und der IAEO sowie Großbritannien und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften einerseits und der IAEO andererseits ausgehandelt, sind jedoch noch nicht unterzeichnet worden. Zur Frage der Kontrollen in der Sowjetunion erlaube ich mir auf die Antwort des Herrn Kollegen Grüner auf die Frage des Herrn Abgeordneten Lenzer in der 154. Sitzung des Bundestages am 12. 3. 1975 zu verweisen. Anlage 61 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage B 88) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß aus Anlaß der Verlegung der Abteilung linguistiche Datenverarbeitung Bonn des Instituts für Deutsche Sprache und der Auflösung der Forschungsgruppe Limas Bonn der Fraunhofergesellschaft München entsprechend der Zusagen in der Fragestunde vom 6. November 1975 (Drucksache 7/4242) für die Einhaltung sowohl der Gesetze, des Rationalisierungsschutz-Tarifvertrags für Angestellte vom 29. Oktober 1971 Sorge zu tragen, wie auch für die Erstellung eines Sozialplans entsprechend früheren Abschlüssen bei ähnlichen Anlässen, ohne daß es weiterhin dazu kommt, daß sich die Zuwendungsempfänger oder deren nicht zu Entscheidungen befugten Mittelsmänner auf eigene Mittellosigkeit berufen, wie es im Fall der Forschungsgruppe Limas geschehen ist? Der Bundesminister für Forschung und Technologie wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten bei von ihm institutionell geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß alle arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch für die aufgrund der Verlegung der Abteilung Linguistische Datenverarbeitung des Instituts für Deutsche Sprache von Bonn nach Mannheim und des Auslaufens der Förderung bei der Forschungsgruppe LIMAS nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderlich werdenden Maßnahmen. Im Falle des Instituts für Deutsche Sprache wird die vom Betriebsrat angerufene Einigungsstelle in Kürze über den Inhalt eines Sozialplanes entscheiden. Welche arbeitsrechtlichen Folgen sich aus der Auflösung der Forschungsgruppe LIMAS ergeben, wird derzeit von dem die Mittel für dieses Projekt verwaltenden Zuwendungsempfänger, nämlich der Fraunhofer-Gesellschaft, im Zusammenwirken mit den anderen Beteiligten geprüft. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4865 Frage B 89) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob zu gegebener Zeit über den Rahmen der 35 Millionen DM des Sonderprogramms zugunsten der Sicherung von Ausbildungsplätzen in der gewerblichen Wirtschaft gemäß den Richtlinien vom 5. Februar 1976 hinaus weitere Mittel zur befristeten Bekämpfung konjunkturbedingter Jugendarbeitslosigkeit bereitgestellt werden können? Die Bundesregierung hat Ende Januar ein Sonderprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beschlossen. Dieses Programm in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM sieht 200 Millionen DM für arbeitsmarktpolitische und 100 Millionen DM für berufsbildungspolitische Maßnahmen vor. Damit soll Jugendlichen, die bisher ohne Ausbildungsverhältnis geblieben sind oder deren Ausbildungsverhältnis durch Betriebsstillegung beendet wurde, kurzfristig der Beginn oder die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglicht werden. Von diesen Haushaltsmitteln für zusätzliche berufsbildungspolitische Maßnahmen werden etwa 35 Millionen DM für die Nutzung überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze in der gewerblichen Wirtschaft eingesetzt. Dieser Teil des Sonder- 16192* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1976 programms wird über die Bundesanstalt für Arbeit nach den Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 5. Februar 1976 abgewickelt. Ein erster Überblick über den Abfluß dieser Mittel aus dem Sonderprogramm wird erst Anfang April möglich sein. Zu diesem Zeitpunkt läßt sich auch feststellen, ob die im Rahmen des Sonderprogramms angebotenen Ausbildungsplätze im öffentlichen Bereich besetzt werden oder ob dafür zur Verfügung stehende Mittel der Bundesanstalt für Arbeit für die Durchführung von Maßnahmen nach den Richtlinien vom 5. Februar 1976 übertragen werden können. Erst wenn diese Informationen Anfang April vorliegen, kann über die Frage entschieden werden, ob weitere Mittel für die Zwecke des Sonderprogramms bereitgestellt werden müssen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/4865 Frage B 90) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die kassenärztlichen Vereinigungen immer mehr dazu übergehen, vakante Zahnarztsitze durch schwedische Zahnärzte zu besetzen, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt angesichts der Tatsache, daß es in der Bundesrepublik Deutschland genügend Abiturienten gibt, die gerne Zahnärzte würden, wenn die Universitäten nur die entsprechenden Ausbildungskapazitäten bereitstellen würden, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zahl der Bewerber für das Studium der Zahnmedizin die Zahl der vorhandenen Studienplätze erheblich übersteigt. Gleichzeitig besteht für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung ein hoher Bedarf an Zahnärzten. Deshalb drängt die Bundesregierung seit Beginn der Hochschulrahmenplanung auf die Erhöhung der zahnmedizinischen Ausbildungskapazität. Der Wissenschaftsrat hat bereits 1968 und nochmals 1973 darauf hingewiesen, daß die zu erwartenden untragbaren Verhältnisse in der Zahnmedizin durchgreifende Maßnahmen erforderlich machen. Auf Veranlassung der Bundesregierung hat der Planungsausschuß im Dezember 1971 beschlossen, von 1973 bis 1976 jährlich einen erheblichen Betrag „ ... vorrangig für Vorhaben der Zahnmedizin ..." zu reservieren. Damit sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, daß bis 1976 10 000 Studienplätze in der Zahnmedizin zur Verfügung stehen. Dieses Ziel wird nicht erreicht werden. Nach den Länderanmeldungen zum 5. Rahmenplan (1976 bis 1979) sind für Ausbaumaßnahmen in der Zahnmedizin nur etwa 500 Millionen DM vorgesehen, von denen bis 1975 einschließlich rund 100 Millionen DM (geschätzt) ausgegeben wurden; im Zeitraum von 1963 bis 1973 wurden ebenfalls rund 100 Millionen DM investiert. Hierin ist zudem ein erheblicher Teil für den Ersatz veralteter Einrichtungen enthalten. Daher konnten die Studienanfängerzahlen von 1960 700 nur auf 1975 1 497, die Zahl der Studenten von 1960 3 400 auf 1974 6 645 erhöht werden. Der 5. Rahmenplan sieht nunmehr einen Ausbau von 6 645 (Ende 1974) auf 9 260 Studienplätze bis 1979 und insgesamt einen Ausbau auf 10 305 Studienplätze vor. Bereits im 4. Rahmenplan wird für 1977 ein Zielwert von 2 000 Studienanfängern in der Zahnmedizin als unumgänglich für die Sicherung der zahnärztlichen Versorgung bezeichnet. Es ist allerdings fraglich, ob nach dem derzeitigen Ausbaustand im Jahre 1977 die Planziele des 4. und 5. Rahmenplans erreicht werden können. Da das Initiativrecht für die Anmeldung bzw. die Realisierung von Einzelvorhaben allein bei den Ländern liegt, hat die Bundesregierung hierauf kaum Einfluß. Als Folge der öffentlichen Haushaltslage neigen einzelne Länder darüber hinaus zu einer zeitlichen Streckung von Bauvorhaben auch in der Zahnmedizin. Angesichts des dringend erforderlichen Nachwuchses an Zahnmedizinern wird die Bundesregierung ihr Möglichstes tun, daß die erforderliche Ausbildungskapazität geschaffen wird. Der Bund hat keinen Einfluß auf die Bereitstellung des für die Ausbildung des zahnmedizinischen Nachwuchses erforderlichen Personals. Dies ist Sache der Länder. Die Bundesregierung wird trotzdem auch im 6. Rahmenplan erneut die Länder bitten, eine beschleunigte Realisierung der Zielzahlen in der Zahnmedizin sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Einkommensmöglichkeiten der frei praktizierenden Zahnärzte dazu geführt haben, daß qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs nur schwer für die Hochschulen zu gewinnen ist. Soweit sich die Anfrage auf die Sicherstellung der kassenzahnärztlichen Versorgung bezieht, ist der Bundesregierung bekannt, daß von den kassenzahnärztlichen Vereinigungen auch ausländische Zahnärzte herangezogen werden. In welchem Umfang dies geschieht und welchen Anteil hieran schwedische Zahnärzte haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Falls gewünscht, können durch Rückfrage bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung diese Angaben festgestellt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Blank?


Rede von Bertram Blank
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß Herr Abgeordneter Leicht aus Ihrer Fraktion gerade bei den Gemeinschaftsaufgaben zusätzliche Einsparungen vorschlägt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Egon Susset


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die CDU-Gruppe im Haushaltsausschuß hat diesen Antrag gestellt. Er wurde von Ihnen abgelehnt. Zur CDU-Gruppe im Haushaltsausschuß gehört auch der Kollege Leicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Agrarbericht 1976 bringt für jeden deutlich zum Ausdruck, welchen Stellenwert gerade die Verbesserung der Agrarstruktur in der Zukunft hat. Es muß die Frage gestellt werden: Wie halten wir es in der Zukunft beispielsweise mit der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft? Was wollen wir mit der Flurbereinigung? Wie halten wir es mit den notwendigen wassertechnischen und kulturtechnischen Maßnahmen? Wie halten wir es mit Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur? Wie halten wir es mit dem Ausbau von Vermarktungseinrichtungen zur Rationalisierung und Verbesserung des Absatzes land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Erzeugnisse? Was nützt uns — und das muß ich auch noch einmal sagen, Herr Kollege Gallus — die von uns allen begrüßte Aufstiegshilfe, wenn wir auf der anderen Seite nicht einmal in der Lage sind, für die seither schon im einzelbetrieblichen Förderungsprogramm ausgewiesenen Leistungen die entsprechenden Bundesmittel zur Verfügung zu stellen?

    (Zuruf des Abg. Kiechle [CDU/CSU] — Gallus [FDP] : Das kommt von selbst! Es braucht eine Anlaufzeit!)

    — Gut, aber woher sollen die Mittel kommen!
    Herr Kollege Gallus, die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben von den Ministern der Bun-



    Susset
    desländer, unter anderem auch von Minister Brünner aus Baden-Württemberg einen Brief bekommen.

    (Zuruf des Abg. Gallus [FDP])

    Darin steht deutlich, daß das Land Baden-Württemberg für den Rahmenplan 1976 unterhalb des tatsächlichen Bedarfs einen Bedarf von 200 Millionen DM an Bundesmitteln anmeldet, jedoch durch Beschluß des Planungsausschusses die Zuteilung für Baden-Württemberg auf 180 Millionen DM reduziert wurde. Würden nach der von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Kürzung nur noch 168 Millionen DM zur Verfügung stehen, wäre es noch schlimmer.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Dies bedeutet, daß allein in diesem Bundesland 57 Millionen DM Bundesmittel weniger zur Verfügung stehen, als für zwingend notwendige Maßnahmen im Jahre 1976 erforderlich werden.

    (Gallus [FDP] : Aber die Bauern kriegen es über die Berufsgenossenschaft!)

    Das ist doch die Wirklichkeit.
    Hier muß ich nun ein paar Sätze zum Weinbau sagen. Wie dem Agrarbericht zu entnehmen ist, ist in Weinbaubetrieben das Reineinkommen je Familienarbeitskraft gegenüber dem Vorjahr gesunken. Wichtig ist hier die Feststellung, daß das Reineinkommen in den Betrieben mit Flach- und Hanglagen um 2 % geringer ist, während Betriebe mit Steillagen einen Einkommensrückgang von 30 % hinnehmen mußten. Es hat sicherlich jeden zu interessieren, daß in den Anbaugebieten Mosel, Saar, Ruwer und Baden-Württemberg beträchtliche Einkommensrückgänge zu verzeichnen sind, gerade weil es dort Steillagen gibt. Wenn wir mit den Flurbereinigungen gerade in den Weinbergen nicht weitermachen können, weil der Bund nicht bereit ist, die Mittel zur Verfügung zu stellen, werden diese Steillagen eines Tages nicht mehr zu bewirtschaften sein. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Gallus [FDP])

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, in letzter Zeit können wir feststellen, daß wir es gerade im Weinbau mit einer verantwortungsbewußten Berufsgruppe zu tun haben, die aus eigener Initiative das Parlament aufforderte, Regelungen in den Gesetzgebungsgang einzubringen, die der Ausweitung der Weinbauflächen entgegenwirken. Das zeigt Verantwortungsbewußtsein, und dafür müssen wir uns in der Zukunft auch entsprechend einsetzen.

    (Gallus [FDP] : Haben wir!)

    Heute wurde von dem Herrn Minister auch erklärt, daß unser Export sehr stark angestiegen sei, und das sei auch ein Beweis für die Güte der derzeitigen Agrarpolitik. Da muß ich aber doch einmal fragen: Wie sieht es beispielsweise im Bereich der Konservenindustrie aus, was ging dort an Marktanteilen verloren? Die Eigenversorgung ging von 80 % auf 20 % zurück.

    (Zurufe von der SPD — Gallus [FDP] : Das haben Sie 1968 begonnen!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns in der Zukunft als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Strukturpolitik einsetzen, die auch in den Regionen, in denen noch keine befriedigenden Einkommen erwirtschaftet werden, optimale Betriebsstrukturen entstehen läßt. Hierzu sind flankierende Maßnahmen des Bundes notwendig. Was uns die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Haushalt 1976 vorgelegt haben, wird diesem Ziel nicht gerecht. Ich bitte deshalb, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)