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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Inhalt: Verzicht des Abg. Kiep auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 15899 A Eintritt der Abg. Frau Geier in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . 15899 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 15899 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 15899 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — Drucksache 7/2954 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4769 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4768 — Dr. Jens SPD . . . . . . . . . . . 15900 D Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 15902 D Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . . 15905 A Dr Friderichs, Bundesminister BMWi . . . 15907 D Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 15909 D Sieglerschmidt SPD . . . . . . . . . 15912 B Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage von Presse und Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland (1974) — Drucksachen 7/2104, 7/4770 — Sieglerschmidt SPD . . . . . . . . 15913 B Benz CDU/CSU 15915 D Kleinert FDP 15918 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 15921 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank — Drucksache 7/4819 — . . . . 15923 C Nächste Sitzung 15923 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15925* A Anlage 2 Befürchtung des Abbaus der Gewerbeförderung angesichts der geringen Erhöhung des Haushaltstitels Mittelstand des Bundeswirtschaftsministeriums für 1976 MdlAnfr A50 05.03.76 Drs 07/4827 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15925* D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 3 Befreiung der Rentner vom Zwangsumtausch bei der Einreise in Ostblockstaaten MdlAnfr A86 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15926* A Anlage 4 Respektierung der Feststellungen des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Nichtzulässigkeit der Verwendung von „auf Kosten des Etats gedruckten regierungsamtlichen Materials für den Wahlkampf' durch die Bundesregierung SchrAnfr B1 05.03.76 Drs 07/4827 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 15926* B Anlage 5 Anzahl der an polnischen Schulen deutsch lernenden Schüler deutscher Staatsangehörigkeit und Verhältnis zur Gesamtzahl der Schüler deutscher Staatsangehörigkeit verglichen mit den Zahlen für die Schüler polnischer Staatsangehörigkeit; Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung gemäß Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs SchrAnfr B2 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B3 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15926* C Anlage 6 Zahlungen der Bundesregierung an Polen seit 1969 SchrAnfr B4 05.03.76 Drs 07/4827 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15927* A Anlage 7 Pressemeldungen über den Personaleinsatz bei den Deutschen Botschaften SchrAnfr B5 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Sperling SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15927* C Anlage 8 Verbesserung der Verhältnisse hinsichtlich der Südostasienwissenschaft und Förderung des Instituts für Asienkunde, Hamburg, durch den Bund SchrAnfr B6 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15927* D Anlage 9 Schutz des Eigentums deutscher Staatsbürger in Portugal sowie Förderung wirtschaftlicher Projekte durch die Bundesrepublik Deutschland nur bei Rückgabe des Eigentums deutscher Staatsbürger SchrAnfr B7 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B8 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15928* A Anlage 10 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verfolgung der Zeugen Jehovas in Malawi SchrAnfr B9 05.03.´76 Drs 07/4827 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15928* C Anlage 11 Verfahren der Bundesregierung zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit der in Polen lebenden Menschen SchrAnfr B10 05.03.76 Drs 07/4827 Gerlach (Oberhau) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15928* D Anlage 12 Uneinigkeit der Mitglieder der EG in der Frage der Anerkennung der Bürgerkriegspartei in Angola sowie Möglichkeiten für ein zukünftiges gemeinsames Auftreten der EG SchrAnfr B11 05.03.76 Drs 07/4827 Roser CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15929* B Anlage 13 Umfang der Finanzierung des schwarzafrikanischen Guerilla-Verbandes SWAPO durch die Bundesregierung SchrAnfr B 12 05.03.76 Drs 07/4827 Josten CDU/CSU SchrAnfr B13 05.03.76 Drs 07/4827 Josten CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15929* C Anlage 14 Kontrolle der Verwendung der deutschen Finanzhilfe an die SWAPO sowie Verbindungen zwischen der SWAPO und der MPLA und deren Förderern aus dem sozialistischen Lager SchrAnfr B14 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kliesing CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 III SchrAnfr B15 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kliesing CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15929* D Anlage 15 Beurteilung der Repräsentativität und Legitimität der in Windhuk etablierten Verfassungskonferenz sowie der Bedeutung und Haltung der SWAPO SchrAnfr B 16 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B17 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15930* B Anlage 16 Beurteilung der Bedeutung und Haltung der SWAPO sowie Entwicklung der Haltung Sambias zur SWAPO SchrAnfr B18 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Ritgen CDU/CSU SchrAnfr B19 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Ritgen CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15930* C Anlage 17 Vereinbarkeit der Unterstützung der SWAPO durch die Bundesregierung mit ihrer Schutzpflicht gegenüber den in Südwestafrika lebenden Deutschen sowie Leistung humanitärer Hilfe für Opfer von Gewalttaten der SWAPO SchrAnfr B 20 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wallmann CDU/CSU SchrAnfr B21 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wallmann CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 15930* D Anlage 18 Harmonisierung des Termins für den Beginn der Sommerzeit in den EG-Ländern, die die Sommerzeit eingeführt haben, sowie im Bereich des Grenzgebiets von Belgien—Deutschland—Niederlande im Hinblick auf die geplante Errichtung der EUREGIO SchrAnfr B22 05.03.76 Drs 07/4827 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B23 05.03.76 Drs 07/4827 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15931* A Anlage 19 Beseitigung der Nachteile durch versäumte Unfallmeldefristen von Personen mit erstmaligen Versorgungsansprüchen auf Grund der Änderungen der 4. Novelle zum G 131 sowie Berücksichtigung der Nachteile aus dem Versäumen von Unfallmeldefristen gemäß den „Erwägungen" des Härteberichts SchrAnfr B24 05.03.76 Drs 07/4827 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B25 05.03.76 Drs 07/4827 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15931* B Anlage 20 Widerspruch zwischen der Antwort auf eine Anfrage zur Verwendung von Namensabkürzungen und der externen Benutzung von Namensverstümmelungen durch die GEZ sowie Verhinderung der Benutzung von Namensverunstaltungen im Organisationsbereich der Bundesregierung SchrAnfr B26 05.03.76 Drs 07/4827 Hoffie FDP SchrAnfr B27 05.03.76 Drs 07/4827 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15932* A Anlage 21 Ergebnis der Verhandlungen mit der DDR über den Anschluß der thüringischen Gemeinde Großensee an die Kläranlage der hessischen Gemeinde Wildeck SchrAnfr B28 05.03.76 Drs 07/4827 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15932* C Anlage 22 Verringerung des Umfanges an von Bürgern auszufüllenden Formularen und Fragebögen SchrAnfr B29 05.03.76 Drs 07/4827 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15932* D Anlage 23 Erfahrungen mit dem Konkurs- und Vergleichsrecht im Hinblick auf die mehrheitliche Ablehnung von Konkursanmeldungen mangels Masse und die unterschiedliche Stellung der Gläubiger SchrAnfr B30 05.03.76 Drs 07/4827 Lenders SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15933* B Anlage 24 Pressemeldungen über Schwierigkeiten von Schöffen mit ihrem Arbeitgeber bei länger andauernden Strafprozessen SchrAnfr B31 05.03.76 Drs 07/4827 Bühling SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15933* D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 25 Verursacher der Empfehlung im Mustermietvertrag 1976, sich zur Klärung weiterer Fragen an den Mieterbund zu wenden, sowie Anteil der Mieter und der Vermieter unter den Beziehern des Mustermietvertrages SchrAnfr B32 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B33 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15934* A Anlage 26 Pressemeldungen über die Anerkennung der russischen Goldmünze „Tscherwonez" als gesetzliches Zahlungsmittel durch die Bundesregierung SchrAnfr B34 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . 15934* C Die Frage B 35 — Drucksache 7/4827 vom 5. 3. 76 — des Abgeordneten Gnädinger (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 27 Ausstehen der Entscheidung des Bundesfinanzministers über den Ausbau des Spoykanals SchrAnfr B 36 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15934* D Anlage 28 Rechtfertigung der Bilanzierungsvorschriften angesichts des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung SchrAnfr B37 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15935* B Anlage 29 Konsequenzen aus der Antwort des Schweizerischen Bundesrates über die Steuerfreiheit der Einkünfte aus dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der Fichtel und Sachs AG in der Schweiz SchrAnfr B38 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15935* D Anlage 30 Informationen über die Einstellung der sogenannten Butterfahrten nach Delfzijl ab 1. 4. 1976 auf Grund einer Änderung der Allgemeinen Zollordnung SchrAnfr B39 05.03.76 Drs 07/4827 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15936* A Anlage 31 Besetzung der nach den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts den Arbeitnehmern des Aufnahmestaates vorbehaltenen Stellen bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland durch amerikanische Arbeitnehmer SchrAnfr B40 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15936* C Anlage 32 Schutz der deutschen Alkoholhersteller gegen Dumping nach Aufhebung des Alkoholmonopols in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B41 05.03.76 Drs 07/4827 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15936* D Anlage 33 Zustimmung des Bundesfinanzministers zur finanziellen Beteiligung am Ausbau des Spoykanals SchrAnfr B42 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15937* B Anlage 34 Maßnahmen gegen die Einfuhr von Maschinen aus Bulgarien in die Bundesrepublik zum Schutz der Arbeitsplätze; Verhinderung der Einfuhr billiger Textilerzeugnisse aus den Ostblockländern, insbesondere der DDR, zur Erhaltung der Arbeitsplätze SchrAnfr B43 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B44 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15937* C Anlage 35 Voraussetzungen für die Erklärung einer Stadt oder einer Gemeinde als Mitort zum Schwerpunktort im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B45 05.03.76 Drs 07/4827 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15938* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 V Anlage 36 Angaben über den Elektrizitätsverbrauch von Haushaltsgeräten gemäß der Empfehlung der EG-Kommissionen und Bedeutung dieser Empfehlung für Energieeinsparungen und Verbraucheraufklärung SchrAnfr B46 05.03.76 Drs 07/4827 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15938* B Anlage 37 Verwendung der Rückflüsse aus dem EG-Regionalfonds als Haushaltsausgleich statt der Gewährung einer Zusatzförderung aus dem europäischen Regionalfonds für Objekte in regionalen Förderungsprogrammen SchrAnfr B47 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B48 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15938* D Anlage 38 Abbau der Kompetenzen der EG durch die Absprache zwischen dem Bundeskanzler und dem französischen Staatspräsidenten über die Verhandlung der einzelnen Mitgliedsländer der EG mit kommunistisch regierten Staaten betr. die Gewährung von Exportkrediten SchrAnfr B49 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15939* B Anlage 39 Anzahl der Bundesbürgschaften für Ostblockländer und für die Länder der Dritten Welt SchrAnfr B50 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15939* D Anlage 40 Rechtfertigung der überhöhten Benzinpreise an Autobahntankstellen SchrAnfr B51 05.03.76 Drs 07/4827 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15940* A Anlage 41 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Wettbewerbsverzerrungen in der deutschen Strickstrumpfindustrie durch billige ausländische Importe SchrAnf B52 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15940* B Anlage 42 Schutz der Verbraucher vor Nichteinhaltung des Mittelwertes der Füllmengen bei Fertigpackungen SchrAnfr B54 05.03.76 Drs 07/4827 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15940* D Anlage 43 Förderung der geplanten Erdgasleitung von Marburg/Lahn nach Witzenhausen durch die Bundesregierung SchrAnfr B55 05.03.76 Drs 07/4827 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15941* A Anlage 44 Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Produktionsrückgang in der deutschen Feinstrumpfindustrie SchrAnfr B56 05.03.76 Drs 07/4827 Lücker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15941* C Anlage 45 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Zunahme der Erkrankungen von Tieren bei Massentierhaltung SchrAnfr B57 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 15942* A Anlage 46 Termin der Unterzeichnung des deutschniederländischen Abkommens über den grenzüberschreitenden Naturpark MaasSchwalm-Nette SchrAnfr B58 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 15943* A Anlage 47 Bedarf der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an liquiden Mitteln für 1976 sowie Vermeidung von Verlusten bei der Auflösung von Vermögenswerten SchrAnfr B61 05.03.76 Drs 07/4827 Katzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15943* B Anlage 48 Krankenversicherungsschutz angehender Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei nicht unmittelbarem Beginn der Hochschulausbildung SchrAnfr B62 05.03.76 Drs 07/4827 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15943* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 49 Jährliche Verluste von Arbeitsplätzen seit 1969 durch Insolvenzen SchrAnfr B63 05.03.76 Drs 07/4827 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15944* A Anlage 50 Verabschiedung der Rechtsverordnung zu § 42 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Bundeskabinett SchrAnfr B64 05.03.76 Drs 07/4827 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15944* B Anlage 51 Gründe für die Nichtaufführung der Selbstfinanzierungsquote der Investitionen in den Unternehmungen in dem vom Bundesarbeitsministerium herausgegebenen vermögensstatistischen Jahrbuch „Einkommens-und Vermögensverteilung" SchrAnfr B65 05.03.76 Drs 07/4827 Bredl SPD SchrAnfr B66 05.03.76 Drs 07/4827 Bredl SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15944* B Anlage 52 Erlaß einer neuen Arbeitsstättenordnung über den Verkauf im Freien in Verbindung mit einem Einzelhandelsgeschäft SchrAnfr B67 05.03.76 Drs 07/4827 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15944* D Anlage 53 Förderungsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit für berufliche Bildungsmaßnahmen für Aussiedler; Vereinbarung der Umrechnungskurse und der Anrechnungsvorschriften bei der Überweisung deutscher Renten in das polnische Staatsgebiet SchrAnfr B68 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B69 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15945* B Anlage 54 Trend zur Klinifizierung der Kuren SchrAnfr B70 05.03.76 Drs 07/4827 Lücker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15945* C Anlage 55 Bau der Panzerwaschanlage auf dem Standortübungsplatz Wentorf im Zonenrandgebiet SchrAnfr B71 05.03.76 Drs 07/4827 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B72 05.03.76 Drs 07/4827 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15946* A Anlage 56 Belästigung der Bevölkerung im Bereich der Traunsteiner Standortkaserne durch Motorenlärm der dort stationierten Panzer SchrAnfr B73 05.03.76 Drs 07/4827 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15946* B Anlage 57 Unterlaufen der Reform der Kantinen für Soldaten durch die Kantinenpächter SchrAnfr B74 05.03.76 Drs 07/4827 Zebisch SPD SchrAnfr B75 05.03.76 Drs 07/4827 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15946* C Anlage 58 Entschädigung der Stadt Eckernförde für die ausschließliche Beanspruchung der Ekkernförder Bucht durch die Bundeswehr SchrAnfr B76 05.03.76 Drs 07/4827 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15947* A Anlage 59 Höhe der der Auslandsstelle des Bundesstudentenrings seit 1965 zugewendeten Bundesmittel SchrAnfr B77 05.03.76 Drs 07/4827 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15947* B Anlage 60 Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld SchrAnfr B78 05.03.76 Drs 07/4827 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15947* D Anlage 61 Künftige Leberschäden bei Jugendlichen durch übermäßigen Alkoholgenuß SchrAnfr B79 05.03.76 Drs 07/4827 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15948* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 VII Anlage 62 Einführung einer allgemeinen Vorsorgeuntersuchung zur Bekämpfung des grünen Stars SchrAnfr B80 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15948* C Anlage 63 Absinken des verfügbaren Einkommens eines Facharbeiters trotz der Kindergeldreform vom dritten Kind an unter die Sozialhilfegrenze SchrAnfr B81 05.03.76 Drs 07/4827 Zebisch SPD SchrAnfr B82 05.03.76 Drs 07/4827 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . 15949* A Anlage 64 Ausfall von Heizung und Beleuchtung in den Eisenbahnwagen auf dem Gebiet der DDR z. B. auf der Streckenführung Mülheim (Ruhr)—Dresden SchrAnfr B83 05.03.76 Drs 07/4827 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15951* A Anlage 65 Umfang der von der Deutschen Bundesbahn trotz des vorhandenen Personalüberhangs im Jahre 1976 ausgeschriebenen Arbeiten SchrAnfr B84 05.03.76 Drs 07/4827 Peter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15951* A Anlage 66 Ausbau der B 3 in der Gemeinde Ottersweier (Baden) SchrAnfr B85 05.03.76 Drs 07/4827 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15951* B Anlage 67 Verwendung von Tausalzen französischer Herkunft mit geringerem tauwirksamen Anteil zur Bekämpfung der Straßenglätte auf Autobahnen SchrAnfr B86 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15951* C Anlage 68 Kostenberechnung der Deutschen Bundesbahn für die Murgtalbahn (Rastatt—Freudenstadt) SchrAnfr B87 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAnfr B88 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15951* D Anlage 69 Erhaltung unentbehrlicher Bundesbahnstrecken SchrAnfr B89 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B90 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15952* B Anlage 70 Kostenentlastung der Deutschen Bundesbahn aus der Stillegung der im Landkreis Lindau gelegenen Nebenstrecken Lindenberg—Scheidegg und Röthenbach—Weiler sowie Defizitverminderung durch die zur Stillegung vorgesehenen 48 bayerischen Nebenstrecken SchrAnfr B91 05.03.76 Drs 07/4827 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15952* C Anlage 71 Gewährung von Sonderrückfahrkarten im Rahmen der DB-Aktion „Bahnbonbons" für Empfänger von vorzeitigem Altersgeld und Landabgabenrente nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte SchrAnfr B92 05.03.76 Drs 07/4827 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B93 05.03.76 Drs 07/4827 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15952* D Anlage 72 Investitionen für Schallschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen SchrAnfr B94 05.03.76 Drs 07/4827 Lampersbach CDU/CSU SchrAnfr B95 05.03.76 Drs 07/4827 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15953* A Anlage 73 Trassenführung der B 256 im Raum Hamm/ Sieg sowie Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in diesem Gebiet SchrAnfr B96 05.03.76 Drs 07/4827 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B97 05.03.76 Drs 07/4827 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15953* B VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 74 Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs an der Bundesbahnstrecke Rastatt-Baden-Baden Oos SchrAnfr B98 05.03.76 Drs 07/4827 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15953* C Anlage 75 Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Einführung einer Führerscheinpflicht für alle Arten von Kraftfahrzeugen SchrAnfr B99 05.03.76 Drs 07/4827 Walkhoff SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15954* A Anlage 76 Bedeutung der Bundesbahnstrecken für den Fremdenverkehr sowie für die Industrie und die Arbeitsplätze der Stadt Bad Wurzach; Bedeutung der Bundesbahnstrecke Hergatz–Kisslegg sowie deren verkehrsgünstige Anbindung an die Bundesbahnstrecke Aulendorf–Memmingen für die wirtschaftliche Zukunft der Kreisstadt Wangen im Allgäu SchrAnfr B100 05.03.76 Drs 07/4827 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B101 05.03.76 Drs 07/4827 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15954* B Anlage 77 Betrieb von Druckereien durch den Bund und seine Institutionen; Preiskalkulationen; Umsatz und Wert der gelieferten Produkte SchrAnfr B102 05.03.76 Drs 07/4827 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B103 05.03.76 Drs 07/4827 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15954* D Anlage 78 Beteiligung der Personalvertretungen von Bundesbahn und Bundespost bei der Auswertung des Versuchs zur Zusammenführung des Postreisedienstes mit dem Omnibusreisedienst der Deutschen Bundesbahn SchrAnfr B104 05.03.76 Drs 07/4827 Milz CDU/CSU SchrAnfr B105 05.03.76 Drs 07/4827 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15955* B Anlage 79 Berücksichtigung vermittlungsfähiger Berufe an Stelle der Ausbildung von Fernmeldehandwerkern bei der Deutschen Bundespost SchrAnfr B106 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 15955* C Anlage 80 Existenz eines von linksradikalen Gruppen betriebenen illegalen Senders im Land Berlin SchrAnfr B107 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 15955* D Anlage 81 Änderung der Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für alte Menschen hinsichtlich der Finanzierungs- und Folgekosten SchrAnfr B108 05.03.76 Drs 07/4827 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 15956* A Anlage 82 Bezeichnung der Vertragspartei bei Auftragserteilungen für Bauarbeiten an Bahnanlagen im Land Berlin SchrAnfr B109 05.03.76 Drs 07/4827 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15956* B Anlage 83 Zahl der im Jahre 1975 in der DDR gestellten Ausreiseanträge SchrAnfr B110 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15956* C Anlage 84 Nichtteilnahme bundesdeutscher Baufirmen am mit finanziellen Zuschuß der Bundesrepublik Deutschland geplanten Ausbau der Autobahn Helmstedt–Berlin SchrAnfr B111 05.03.76 Drs 07/4827 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15956* D Anlage 85 Behandlung politischer Häftlinge in Strafanstalten des SED-Regimes SchrAnfr B112 05.03.76 Drs 07/4827 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15957* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 IX Anlage 86 Ablehnung von Anträgen auf Reisen von Bewohnern der DDR in dringenden Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik mit dem Hinweis auf Fluchtversuche von Angehörigen der Antragsteller SchrAnfr B113 05.03.76 Drs 07/4827 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B114 05.03.76 Drs 07/4827 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15957* B Anlage 87 Rechtfertigung der Schaffung von Sperrbzw. Grenzgebieten westlich der Demarkationslinie zwischen den West-Sektoren und dem Sowjet-Sektor von Berlin SchrAnfr B115 05.03.76 Drs 07/4827 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15957* D Anlage 88 Abholzung von Regenwäldern in Kenia SchrAnfr B116 05.03.76 Drs 07/4827 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15958* A Anlage 89 Schaffung einer besonderen „Afrika-Reserve" von 40 Millionen DM innerhalb der Rahmenplanung für Kapitalhilfezusagen SchrAnfr B117 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B118 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15958* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15899 228. Sitzung Bonn, den 12. März 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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      Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 3. Adams * 12. 3. Ahlers 12. 3. Dr. Aigner * 12. 3. Dr. Artzinger * 12. 3. Dr. Bangemann * 12. 3. Dr. Bayerl * 12. 3. Dr. Becher (Pullach) 12. 3. Behrendt * 12. 3. Dr. Dr. h c. Birrenbach 17. 3. Blumenfeld * 12. 3. Bremm 12. 3. Dr. Burgbacher * 12. 3. Christ 12. 3. Dr. Corterier * 12. 3. Damm 12. 3. Frau Dr. Däubler-Gmelin 12. 3. Dr. Dollinger 12. 3. Entrup 12. 3. Dr. Eppler 12. 3. Prof. Dr. Erhard 12. 3. Fellermaier * 12. 3. Flämig* 12. 3. Frehsee * 12.3. Friedrich 19. 3. Dr. Früh * 12. 3. Gerlach (Emsland) * 12. 3. Härzschel * 12. 3. Hauser (Krefeld) 19. 3. Hoppe 12. 3. Hussing 19. 3. Dr. Jaeger 12. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 3. Dr. h. c. Kiesinger 19. 3. Dr. Klepsch * 12. 3. Krall * 12. 3. Dr. Kreile 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Lange * 12.3. Lautenschlager * 12. 3. Leicht 12. 3. Prof. Dr. Lohmar 19. 3. Lücker * 12. 3. Memmel * 12. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 12. 3. Müller (Mülheim) * 12. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 3. Ollesch 12. 3. Frau Dr. Orth * 12. 3. Frau Pack 12. 3. Pawelczyk ** 12. 3. Pieroth 12.3. Porzner 12.3. Rollmann 12. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Roser 9. 4. Schedl 12. 3. Schmidt (München) * 12. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 3. Dr. Schulze-Vorberg 12.3. Schwabe * 12.3. Dr. Schwörer * 12.3. Seefeld * 12. 3. Seibert 12. 3. Simpfendörfer 12. 3. Spranger 12.3. Springorum * 12. 3. Dr. Starke (Franken) * 12. 3. Strauß 12. 3. Suck * 12. 3. Dr. Wagner (Trier) 12. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 9. 4. Walkhoff * 12. 3. Dr. Wallmann 12.3. Frau Dr. Walz * 12.3. Dr. Warnke 12. 3. Dr. von Weizsäcker 12. 3. Dr. Wendig 2. 4. Frau Dr. Wex 12. 3. Dr. Wörner 12. 3. von Wrangel 12. 3. Prof. Dr. Zeitel 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 50) : Hält die Bundesregierung den Mittelstandstitel des Bundeswirtschaftsministeriums für 1976 in Höhe von 32,788 Millionen DM für ausreichend, und ist angesichts einer Erhöhung von lediglich 0,741 Millionen DM dieses Haushaltstitels real ein Abbau der Gewerbeförderung zu befürchten? Ihre Frage betrifft die Gewerbeförderung des Handwerks. Für diesen Zweck sind 1976 im Entwurf des Bundeshaushalts 32,788 Millionen DM angesetzt worden. In diesem Betrag ist eine Steigerung von 741 000 DM enthalten. Die Bundesregierung mußte bei der Festsetzung des Titelansatzes zwei Dinge berücksichtigen: einerseits die Förderung des Handwerks, andererseits die finanzpolitischen Zwänge. Dabei ging sie auch davon aus, daß die Gewerbeförderungsmittel des Handwerks seit 1971 eine bedeutende Erhöhung um etwa 75 01o, d. h. von 18,9 auf 32,8 Millionen DM aufzuweisen hatten. Diese Steigerung liegt weit über der vergleichbarer Titel. Die Anträge des Handwerks konnten deshalb bisher stets ausreichend befriedigt werden. Der Ausschuß für Wirtschaft des Deutschen Bundestages hat unter Hinweis auf Deckungsmöglichkeiten im Einzelplan des Bundesministers für Wirtschaft eine Aufstockung der Gewerbeförderungsmittel des Handwerks um 1,5 Millionen DM vorge- 15926* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 schlagen. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat diesem Vorschlag jedoch nicht entsprochen. Das Parlament hätte jedoch die Möglichkeit, in der zweiten und dritten Lesung des Bundeshaushalts eine Titelerhöhung zu beschließen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 86) : In welchem Umfang sind Rentner bei der Einreise in OstblockStaaten von dem Zwangsumtausch befreit, und sind der Bundesregierung gegebenenfalls Fälle bekannt, wonach Befreiungen nicht mehr gewährt werden? Die Bundesregierung hat im Januar vergangenen Jahres, es war in der Fragestunde vom 16., auf eine Frage des Kollegen Dr. Marx die im Reiseverkehr mit Polen, der CSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien geltenden Umtauschsätze sowie die in diesem Zusammenhang gewährten Erleichterungen ausführlich dargestellt. Sie hat damals auch ausgeführt, daß bei Reisen nach Polen und in die CSSR Rentner und andere finanziell schwächer gestellte Personen eine Befreiung vom oder Ermäßigung des Pflichtumtausches bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes beantragen können. Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle bekannt, in denen ein begründeter Antrag nicht berücksich tigt worden wäre. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 1) : Respektiert die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich die Feststellungen des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, denenzufolge es nicht zulässig sei „auf Kosten des Etats gedrucktes regierungsamtliches Material für den Wahlkampf zu benutzen, da dadurch der Grundsatz der Chancengleichheit verletzt werde", und ist die Bundesregierung willens, angesichts der prinzipiellen verfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorwürfe des nordrhein-westfälischen Rechnungshofs sich in diesem Jahr entsprechend zu verhalten? Entscheidungen von Rechnungshöfen der Länder haben keine rechtsverbindlichen Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung, sich zu haushalts- und verfassungsrechtlichen Stellungnahmen eines Landesrechnungshofs zu äußern. Für die Bundesregierung gilt nach wie vor der Grundsatz, den ich dem Herrn Abgeordneten Pfeifer auf dessen Schriftliche Frage am 29. Januar 1976 (Bundestagsprotokoll vom 30. 1. 1976, Anlage 19, S. 15269) mitteilen konnte: Von ihrer Informationspolitik gegenüber den Bürgern kann sich die Bundesregierung nicht suspendieren, auch nicht während der Zeit des Wahlkampfes, da die Organtätigkeit der Regierung in dieser Zeit nicht ruht. Durch ihre Offentlichkeitsarbeit erfült die Bundesregierung ihre Pflicht, als Bundesorgan im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 „der Offentlichkeit ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie die künftig zu lösenden Fragen" darzulegen und zu erläutern. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 2 und 3) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele von den an Schulen im polnischen Herrschaftsbereich deutsch lernenden Schülern die deutsche Staatsangehörigkeit haben, und in welchem Verhältnis steht diese Zahl zur Gesamtzahl der Schüler deutscher Staatsangehörigkeit — verglichen mit den entsprechenden Zahlen für die Schüler ausschließlich polnischer Staatsangehörigkeit? Wann und in welchem Umfang wird die Bundesregierung eine Erklärung gemäß Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs abgeben? Zu Frage B 2: Laut Statistischem Jahrbuch der Volksrepublik Polen gab es in der Volksrepublik Polen im Schuljahr 1974/75 4,6 Millionen Schüler an Grundschulen, 648 500 Schüler an allgemeinbildenden Oberschulen und 936 500 Schüler an Berufsschulen. In der 209. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Dezember 1975 hatte die Bundesregierung anläßlich einer Frage des Herrn Abgeordneten Helmut Sauer zu Zahlenangaben in einem Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 28. November 1975 über polnische Schüler, die Deutsch als Fremdsprache erlernen, bereits Stellung genommen. Die Bundesregierung hat sich bemüht, eine Stellungnahme des polnischen Erziehungsministeriums zu den Zahlenangaben des Artikels der Braunschweiger Zeitung zu erhalten. Bisher hat sie erfahren, daß die Gesamtzahl derjenigen jungen Menschen, die in der Volksrepublik Polen Deutsch lernen, über 620 000 liegen soll, wenn die Schüler der Hoch-, Fach- und Grundschulen einbezogen würden. Der Bundesregierung liegen weder aus polnischen Quellen noch aus anderen Informationen Erkenntnisse darüber vor, wie viele Schüler in der Volksrepublik Polen neben der polnischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu Frage B 3: Die Bundesregierung beabsichtigt durchaus, zu gegebener Zeit eine Unterwerfungserklärung nach Art. 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes abzugeben. Die Abgabe einer solchen Erklärung würde auf der Linie der Politik der Bun- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15927* desrepublik Deutschland liegen, die ganz allgemein auf die Stärkung der internationalen Gerichtsbarkeit ausgerichtet ist. Angesichts der Vielzahl bereits bestehender bilateraler und multilateraler Schiedsvereinbarungen und Schiedsklauseln, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist und die die unmittelbare Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs begründen, und angesichts der Möglichkeit von Einzelunterwerfungen für konkrete Streitfälle sieht die Bundesregierung allerdings keinen unmittelbaren Zeitdruck. Zugleich ist zu beachten, daß die Abfassung einer Erklärung nach Art. 36 Abs. 2 einige Fragen aufwirft, die sorgfältiger Prüfung bedürfen. Für die Form der Abgabe einer solchen Erklärung sieht Art. 36 Abs. 4 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes eine Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vor, der hierüber den Gerichtshof und die Vertragsparteien des Statuts unterrichtet. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 4) : Welche finanziellen Zuwendungen hat die Bundesregierung oder von ihr abhängige Institutionen seit 1969 an die Volksrepublik Polen gewährt, und welche Zahlungen erfolgten insbesondere im Jahr 1975 und 1976 mit genauer Angabe der Summen und des Datums der Überweisung? Die Bundesregierung und von ihr abhängige Institutionen haben seit 1969 folgende finanzielle Zuwendungen an die VR Polen gewährt: 1. Aufgrund eines Pauschalabkommens vom 15. November 1972 über Fürsorgeleistungen für Opfer von Menschenversuchen, das auf dem Beschluß der Bundesregierung vom 26. Juli 1951 beruht, erhielt die VR Polen einen Betrag von 100 Millionen DM zuzüglich eines Ausgleichs von Verwaltungskosten in Höhe von 3 Millionen DM. Der Betrag wurde in zwei Raten zu je 51,5 Millionen DM in den Jahren 1972 und 1973 gezahlt. Die Ausgaben wurden aus Kap. 60 04 Tit. 686 31 des Bundeshaushaltes geleistet. 2. Aufgrund des im Rahmen der Warschauer Vereinbarungen mit der VR Polen abgeschlossenen Abkommens über die Gewährung eines Finanzkredits vom 9. Oktober 1975 ist die erste Tranche dieses Kredits von 340 Millionen DM am 11. November 1975 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die VR Polen geleistet worden. Die Kreditmittel wurden auf dem Kapitalmarkt aufgenommen. Aus dem Bundeshaushalt werden lediglich die Zinssubventionskosten getragen. Im Bundeshaushalt sind dafür für das Jahr 1976 35 Millionen DM veranschlagt. 3. Leistungen an Polen gemäß dem Abkommen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975, das der Ratifizierung bedarf, sind an die VR Polen bisher nicht erbracht worden. Anlage 7 Anwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 5) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach bei Personalveränderungen bei den Deutschen Botschaften Landes- und Sprachkenntnissen weniger Bedeutung zugemessen wird als z. B. dem Prinzip, Auslandsbeamte nur eine begrenzte Zahl von Jahren in kommunistischen Ländern zu belassen? Diese Pressemeldungen treffen in der wiedergegebenen Form nicht zu. Das Auswärtige Amt berücksichtigt bei Personalplanungen Sprach- und Landeskenntnisse soweit wie möglich. Dies gilt insbesondere für Sprachkenntnisse bei einer Verwendung im Ostblock. Dem steht gegenüber, daß alle entsandten Bediensteten des Auswärtigen Amts der Versetzungsrotation unterliegen. Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach den Lebensbedingungen im Gastland und nach der Stellung des Bediensteten. In der Regel werden Aufenthalte von mindestens drei Jahren vorgesehen. Ausgenommen sind Posten, die wegen der klimatischen Gegebenheiten oder der schwierigen Lebensbedingungen besonders hart sind. Der Einsatz in kommunistischen Ländern ist — abgesehen vom oben aufgezeigten Rotationsprinzip — insbesondere auch aus Sicherheitsgründen auf grundsätzlich drei Jahre beschränkt. Als weitere Gründe kommen hinzu: schwierige Arbeitsbedingungen, unzureichende Kindergärten- und Schulverhältnisse, verhältnismäßig schlechte Wohnungen, Mangel an Abwechslung, unbefriedigende Versorgungsmöglichkeiten und nicht zuletzt die Isolierung von der Außenwelt. Diese Versetzungspraxis in kommunistischen Ländern entspricht der anderer westlicher Staaten. Nennenswerte Schwierigkeiten hat es in dieser Praxis schon deswegen bisher nicht gegeben, weil fast alle Bediensteten wegen der aufgezeigten Belastungen und Einschränkungen nach spätestens drei bis vier Jahren um ihre Versetzung bitten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 6) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verhältnisse hinsichtlich der Südostasienwissenschaft auf dem Hintergrund des im Auftrag des Instituts für Asienkunde, Hamburg, erstellten Berichts zu verbessern, und wird insbesondere das Institut für Asienkunde, Hamburg, noch vom Bund gefördert? Die Möglichkeiten der Bundesregierung, die in der Studie Professor Dahms dargelegte Situation der Zersplitterung der Südostasienwissenschaft an den deutschen Universitäten zu verbessern, sind angesichts der bekannten Zuständigkeiten begrenzt. Die Bundesregierung fördert jedoch das Institut für Asienkunde, Hamburg, zu dem insbesondere das 15928* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Auswärtige Amt engen Kontakt unterhält, mit substantiellen Zuwendungen. Auch die Dahmsche Studie über die Südostasienwissenschaft geht auf eine von dem Institut im Jahre 1974 veranstaltete wissenschaftliche Tagung über die ASEAN-Staaten zurück. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 7 und 8): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Eigentum deutscher Staatsbürger in Portugal zu schützen, bzw. welche Entschädigungsvorstellungen für enteignete Vermögen bestehen in Portugal bzw. bei der Bundesregierung, nachdem in Portugal von deutschen Staatsbürgern erworbene und als Musterbetriebe geführte landwirtschaftliche Betriebe willkürlich besetzt, die Verwaltung verjagt und die Ernte ohne Entgelt abgeführt wurde? Ist die Bundesregierung bereit, der portugiesischen Regierung mitzuteilen, daß die Förderung wirtschaftlicher Projekte in Portugal von uns nur erfolgen wird, wenn das Eigentum deutscher Staatsbürger zurückgegeben wird bzw. eine Entschädigung im Kauf- und Investitionswert erfolgt? Die Fragen nehmen offensichtlich Bezug auf den Fall des deutschen Staatsangehörigen Hans-Joachim Gerike aus Braunschweig, dessen Gut in der portugiesischen Provinz Alentejo im Oktober vorigen Jahres illegal besetzt und dem Eigentümer bislang noch nicht zurückgegeben worden ist. Der Fall Gerike ist bereits Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage gewesen. Ich kann auch heute nur nochmals betonen, daß die Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um die portugiesische Regierung auf den Fall aufmerksam zu machen und auf die Notwendigkeit hinzuweisen, Herrn Gerike wieder sein Eigentum zurückzugeben. Wie bekannt, hat die portugiesische Regierung auch die Illegalität des Vorgangs anerkannt. Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat bei seinem Besuch in Lissabon am 4. und 5. Februar dieses Jahres den portugiesischen Außenminister Melo Antunes auf den Fall angesprochen und von ihm die erneute Zusicherung erhalten, daß die Regierung über den zuständigen Landwirtschaftsminister dafür sorgen werde, daß der Fall im Sinne der geltenden Rechtsordnung gelöst werde. Inwieweit Herrn Gerike außer seinem Recht auf Wiedereinsetzung in sein Eigentum noch Schadensersatzforderungen zustehen, läßt sich von hier aus nicht beurteilen. Solche Forderungen müssen in Portugal geltend gemacht werden. Herr Gerike ist auch bereits auf die Zweckmäßigkeit hingewiesen worden, sich dazu eines portugiesischen Rechtsanwaltes zu bedienen, der ihm von der deutschen Botschaft in Lissabon vermittelt werden kann. Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß die Gewährung von Wirtschaftshilfe an Portugal an die Lösung des Falles Gerike geknüpft werden sollte. Mit der portugiesischen Regierung ist kürzlich vereinbart worden, Verhandlungen über einen Investitionsförderungsvertrag aufzunehmen, um den Rechtsschutz für deutsche Investitionen in Portugal zu verbessern und damit ein allgemein günstigeres Investitionsklima in diesem Lande zu schaffen. Die Bundesregierung wird die Gelegenheit benutzen, die portugiesische Seite darauf hinzuweisen, daß ohne eine befriedigende Regelung solcher Fälle, in denen deutsche Investitionen durch Willkürmaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen wurden, auch bei Zustandekommen eines Vertrages mit einer wesentlichen Verbesserung des Investitionsklimas nicht gerechnet werden kann. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen über die Verfolgung der Zeugen Jehovas in Malawi, und wird sie sowohl durch ihren dortigen Botschafter die deutsche Auffassung hierzu zum Ausdruck bringen, als auch in den Vereinten Nationen geeignete Schritte einleiten, um die Anlegenheit zur Sprache zu bringen? Die Bundesregierung hat Meldungen über die Verfolgung der Zeugen Jehovas in Malawi zum Anlaß genommen, durch ihren Botschafter die deutsche Auffassung hierzu der malawischen Regierung nahebringen zu lassen. Aufgrund der in den VN herrschenden Mehrheitsverhältnisse hält es die Bundesregierung nicht für aussichtsreich und nicht für zweckmäßig, die Vorfälle in Malawi in den VN zur Sprache zu bringen. Die Erfahrungen in den VN haben gezeigt, daß für die Mehrheit der Länder der Dritten Welt und auch für die sozialistischen Staaten wirtschaftliche Fragen und Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beseitigung von Rassismus und Rassendiskriminierung im Vordergrund des Interesses stehen. Angesichts dieser Sachlage sollten wir es vermeiden, innere Vorgänge in Malawi vor einem Forum und in einer Weise zur Sprache zu bringen, die keine positive Änderung der Lage der Betroffenen herbeiführen würde. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 10) : Welche Schwierigkeiten bestehen festzustellen, wer von den unter polnischer Herrschaft lebenden Menschen deutscher Staatsangehöriger ist, und wie verfährt die Bundesregierung in dieser Frage? Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, innerhalb der Volksrepublik Polen genaue Erhebungen über die Zahl der dort lebenden deutschen Staatsangehörigen anzustellen. Bei Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln wollen, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15929* wird die Frage der deutschen Staatsangehörigkeit normalerweise vor der Ausreise im Rahmen des Übernahmeverfahrens durch das Bundesverwaltungsamt in Köln geprüft. Ergeben sich Schwierigkeiten beim Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, so kann der Antrag auf Übernahme in das Bundesgebiet auch aufgrund der deutschen Volkszugehörigkeit des Umsiedlungsbewerbers genehmigt werden. Wer deutscher Volkszugehöriger ist, richtet sich innerstaatlich nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes. In den Fällen, in denen die Übernahme in das Bundesgebiet aufgrund der deutschen Volkszugehörigkeit des Bewerbers erfolgt ist, wird die deutsche Staatsangehörigkeit nach Eintreffen der Umsiedler in den Durchgangslagern von den innerstaatlichen Behörden geprüft. Unabhängig von der Ausreise deutscher Staats- bzw. Volkszugehöriger hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, festzustellen, wie viele Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz heute unter polnischer Herrschaft leben. Die deutschen Staatsangehörigen in der Volksrepublik Polen sind in der Regel gleichzeitig polnische Staatsangehörige und damit Doppelstaater. Solange diese Personen innerhalb der Volksrepublik Polen leben, muß die Bundesregierung akzeptieren, daß sie von den polnischen Behörden als ausschließlich polnische Staatsangehörige in Anspruch genommen werden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 11): Wie erklärt die Bundesregierung, daß die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft zur gleichen Zeit, als sie ein Konzept über ihre politische Haltung zu den Problemen im südlichen Teil Afrikas verabschiedeten, nicht fähig waren, in der Frage der Anerkennung der erfolgreichen Bürgerkriegspartei in Angola einvernehmlich und gleichzeitig zu handeln, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zukunft zu einem gemeinsamen Auftreten zu gelangen? Die Frage geht von der irrtümlichen Annahme aus, als hätten die EG-Staaten eine der Bürgerkriegsparteien in Angola anerkannt. Richtig ist vielmehr, daß die Bundesrepublik Deutschland, die wie einige andere EG-Partner der Staatentheorie folgt, die Volksrepublik Angola, also den Staat, anerkannte, während andere EG-Staaten die Regierungstheorie praktizieren und Regierungen anerkennen. Im übrigen bestand innerhalb der EG-Staaten durchaus Einvernehmen über die Beurteilung der Entwicklung in Angola, Unterschiede ergaben sich nur in der Frage des Zeitpunktes und der Dringlichkeit einer Anerkennung und in der erwähnten Anerkennungspraxis. Die Außenminister der neun Länder der Gemeinschaft haben bei ihrer Tagung am 23. Februar 1976 in Luxemburg eine gemeinsame Erklärung zu Angola und zum südlichen Afrika abgegeben. Diese Erklärung ist die Grundlage unserer künftigen geneinsamen politischen Haltung zu dieser Region. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 12 und 13) : In welchem Umfang, aus welchen Fonds und auf welchen Wegen hat die Bundesregierung gegebenenfalls direkt oder indirekt zur Finanzierung des schwarzafrikanischen Guerilla-Verbandes SWAPO (South West Africa People's Organization) beigetragen, der sich nach eigenen Aussagen die „Befreiung Südwestafrikas von weißer Kolonialherrschaft — soweit erforderlich mit Gewalt und Terror" zum Ziel gesetzt hat und deren Sekretär Garoib auf dem 25. Kongreß der KPdSU namens seiner Organisation erklärte, "die Unterstützung und Solidarität der Sowjetunion sowie der anderen sozialistischen Länder — für die SWAPO — mache den endgültigen Zusammenbruch des Rassenregimes nur zu einer Frage der Zeit"? Trifft es zu, daß die Ankündigung deutscher Finanzhilfe durch den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 1975 im zuständigen UNO-Ausschuß der SWAPO zugute kommt, und wenn ja, in welchem DM-Umfange in den Jahren 1975 und 1976? Zu Frage B 12: Die Bundesregierung trägt weder direkt noch indirekt zur Finanzierung der SWAPO bei. Zu Frage B 13: Der VN-Rat für Namibia hat im Herbst 1974 die Gründung des Namibia-Instituts beschlossen. Die 29. Generalversammlung hat diesen Beschluß anschließend gebilligt. Das Institut ist also keine Einrichtung der SWAPO. Aufgaben des Instituts sind die Ausbildung von Führungskräften für ein unabhängiges Namibia, sowie die Forschung und wissenschaftliche Grundlagenarbeit für die Tätigkeit der Regierung eines unabhängigen Namibias. Im Rahmen der Namibia-Debatte des 4. Ausschusses der 30. Generalversammlung gab unser Vertreter am 22. Oktober 1975 eine Erklärung ab, in der er u. a. die grundsätzliche Bereitschaft der Bundesregierung zum Ausdruck brachte, einen einmaligen Beitrag (bis zu 100 000,— Dollar) zum Aufbau des Namibia-Instituts, und zwar zur Ausstattung eines praxisbezogenen Fachbereichs zu leisten. Dabei wurde ausdrücklich festgestellt, daß eine Zahlung nur nach Vorlage und Prüfung einschlägiger Unterlagen und Abschluß einer entsprechenden Vereinbarung über die Zweckbestimmung der Mittel möglich ist. Bis jetzt sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine Zahlung ist dementsprechend noch nicht erfolgt. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kliesing (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 14 und 15) : Trifft es zu, daß die SWAPO deutsche Finanzhilfe erhält, und wenn ja, wie erfolgt die Kontrolle dieser Mittel, und wie ist dabei insbesondere gesichert, daß die Verwendung nur für solche Ziele erfolgt, die mit den humanitären, menschenrechtskonformen und gewaltfreien Kriterien der deutschen Außenpolitik übereinstimmen? 15930* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Welche organisatorischen, politischen und ideologischen Verbindungen bestehen zwischen der SWAPO, der angolanischen MPLA und deren Förderern aus dem sozialistischen Lager? Zu Frage B 14: Die Bundesregierung gewährt der SWAPO keinerlei finanzielle Hilfe. Sollte durch die politische Entwicklung in Namibia humanitäre Hilfe erforderlich werden, so wird die Bundesregierung diese nicht versagen. Sie wird jedoch, wie auch in anderen Fällen, z. B. Angola, ausschließlich als humanitäre Hilfe für die betroffenen Bevölkerungsteile gewährt. Wie in der Vergangenheit wird auch in einem zukünftigen Fall sichergestellt, daß die Hilfsleistungen der Bundesregierung nicht zu Zwecken mißbraucht werden, die im Gegensatz stehen zu den humanitären menschenrechtskonformen und gewaltfreien Kriterien der deutschen Außenpolitik. Zu Frage B 15: Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die organisatorischen, politischen und ideologischen Verbindungen zwischen der SWAPO, der angolanischen MPLA und deren Förderer aus dem sozialistischen Lager vor. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Repräsentativität und Legitimität der in Windhuk etablierten Verfassungskonferenz, die nach eigener Aussage auf der Grundlage des Prinzips der Rassengleichheit und in Übereinstimmung mit den durch die UNO verbrieften Menschenrechten für den Weg Südwestafrikas in die Unabhängigkeit eine evolutionäre Lösung anstrebt? Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte der jüngsten Entwicklung in Angola sowie des mit anderen kommunistischen Parteien gleichberechtigten Auftretens der SWAPO auf dem 25. Kongreß der KPdSU demgegenüber die Repräsentativität, Legitimität und Zielsetzung der SWAPO? Zu Frage B 16: Die Bundesregierung begrüßt jeden ernsthaften Versuch, den geordneten Übergang Namibias in die staatliche Unabhängigkeit auf evolutionärem Wege bald herbeizuführen. Sie glaubt jedoch nicht, daß eine dauerhafte Lösung auf ausschließlich ethnischer Basis möglich ist, wie dies die Verfassungskonferenz in Windhuk zur Grundlage ihrer Arbeit gemacht hat. Sie hofft daher, daß es noch gelingen wird, zwischen den unterschiedlichen Auffassungen — unter Einschaltung der Vereinten Nationen — eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden. Zu Frage B 17: Die Bundesregierung betrachte die SWAPO, deren Ziel die Unabhängigkeit Namibias und die gleichberechtigte Teilnahme des schwarzen Bevölkerungsteils am politischen Geschehen ist, als eine der relevanten politischen Kräfte des Landes. Sie akzeptiert die SWAPO jedoch nicht als ausschließliche Repräsentantin des namibischen Volkes, da dieses bisher keine Gelegenheit hatte, seine politischen Repräsentanten durch freie Wahlen zu bestimmen und zu legitimieren. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritgen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 18 und 19) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte der jüngsten Entwicklung in Angola, im angolanisch-südwestafrikanischen Grenzgebiet sowie auf dem 25. Parteikongreß der KPdSU die Bedeutung und die Haltung der SWAPO? Welche Entwicklung hat die Haltung Sambias zur SWAPO in den letzten Monaten genommen? Zu Frage B 18: Die Bundesregierung betrachtet die SWAPO als einen wichtigen Faktor bei der künftigen politischen Gestaltung Namibias. Sie hat Verständnis für das auch von der SWAPO verfolgte Ziel, der Bevölkerung von Namibia zum Selbstbestimmungsrecht zu verhelfen, sie lehnt jedoch bekanntlich Waffengewalt als Mittel der Politik ab. Zu Frage B 19: Nach den der Bundesregierung zugegangenen Informationen hat sich die Haltung der sambischen Regierung zur SWAPO in den letzten Monaten nicht grundlegend geändert. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wallmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 20 und 21) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung direkt oder indirekt die SWAPO unterstützt, und wenn ja, wie vereinbart sie dies mit ihrer Schutzpflicht für die in Südwestafrika lebenden Deutschen, denen die SWAPO — ebenso wie der übrigen weißen Bevölkerung Südwestafrikas — die Aberkennung des Rechts auf Heimat, die Vertreibung oder gar die physische Ausrottung androht? Ist die Bundesregierung gewillt oder bereit, den bisherigen und möglichen künftigen Opfern von Gewalttaten der SWAPO in Südwestafrika humanitäre Hilfe zu leisten? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung gewährt der SWAPO keinerlei Unterstützung. Ein Konflikt mit ihrer Schutzpflicht gegenüber den in Namibia lebenden deutschen Staatsangehörigen besteht daher nicht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15931* Zu Frage B 21: Die Bundesregierung hat sich bisher stets bereit gefunden, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen humanitäre Hilfe an die Bevölkerung eines Landes zu leisten. Sie wird dies in Namibia gegebenenfalls in gleicher Weise tun, wie sie auch in anderen Fällen, z. B. Angola, der betroffenen Bevölkerung humanitäre Hilfe gewährt hat. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 22 und 23) : Wird die Bundesregierung Schritte unternehmen, um in den Ländern der EG, die die Sommerzeit eingeführt haben oder einführen werden, den Vorschlag der Kommission der EG an den Rat durchzusetzen, den Termin des Beginns der Sommerzeit in den jeweiligen Ländern zu harmonisieren? Hält die Bundesregierung die Einführung der Sommerzeit in Belgien für sinnvoll und nützlich im Hinblick auf die Errichtung einer EUREGIO im Bereich des Grenzgebiets von Belgien-Deutschland-Niederlande, und was will sie tun, um bei der Errichtung der geplanten EUREGIO eine Harmonisierung bzw. den Wegfall der Zeitgrenze in diesem Bereich zu erreichen? Zu Frage B 22: Die Bundesregierung wird die Bestrebungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften unterstützen, die darauf gerichtet sind, unter denjenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die Sommerzeit haben oder einführen werden, den Termin des Beginns und des Endes der Sommerzeit zu harmonisieren. Zu Frage B 23: Es kann nicht verkannt werden, daß Zeitgrenzen gerade in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit -- hier nicht nur für grenznahe Regionen — Unbequemlichkeiten mit sich bringen. Diese dürften indessen nicht von solchem Gewicht sein, daß sie einer von einem Nachbarstaat als nützlich angesehenen Entscheidung für sein gesamtes Staatsgebiet entgegengestellt werden könnten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 24 und 25) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Beseitigung der Nachteile, die sich für Personen, die auf Grund der Änderungen der 4. Novelle zum G 131 erstmals Versorgungsansprüche geltend machen konnten, aus der Versäumnis der Anmeldefrist für Kriegsunfälle (§ 181 a BBG) und Unfälle in Kriegsgefangenschaft (§ 181 b BBG) ergeben, und ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten für eine extensive Auslegung der hier einschlägigen Gesetze vor allem in solchen Fällen einzusetzen, in denen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls die Rechtsunkenntnis von dem Berechtigten nicht zu vertreten ist? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die auch in dem Härtebericht des Bundesinnenministers zum G 131 vom 10. Februar 1971 anerkannten Nachteile aus versäumten Unfallmeldefristen im Rahmen der durch die Entschließung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 27. März 1974 veranlaßten Prüfung in der Weise zu berücksichtigen sind, wie dies in den „Erwägungen" des Härteberichts zum Ausdruck gebracht ist? Zur Frage B 24: Für Personen, die aufgrund der Änderungen durch die 4. Novelle zum G 131 erstmals Versorgungsansprüche geltend machen konnten, galt gemäß Artikel II § 6 Abs. 2 dieser Novelle in der Fassung des Artikels 12 Nr. 2 Buchstabe b des Haushaltssicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1965 für die Anmeldung von Kriegsunfällen nach §§ 181 a, 181 b BBG eine Frist bis zum 31. Dezember 1968. Haben Personen diese Unfallmeldefrist aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen versäumt, so wird ihnen in Anwendung des in Artikel II Abs. 10 Unterabsatz a Satz 3 der 2. Novelle i. d. F. des Artikels II § 18 der 3. Novelle zum G 131 vom 21. August 1961 enthaltenen allgemeinen Rechtsgedankens eine Nachmeldefrist von sechs Monaten vom Wegfall des Hinderungsgrundes an gewährt. Eine Verlängerung oder gar eine Nichtberücksichtigung der Unfallmeldefrist läßt das Gesetz weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach zu; auch das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt so entschieden. Mit der Nachmeldefrist ist den mit der Durchführung des G 131 befaßten Behörden die Möglichkeit gegeben, Härten auszugleichen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß Rechtsunkenntnis nicht allgemein als ein vom Berechtigten nicht zu vertretender Hinderungsgrund für die Anmeldung eines Kriegsunfalles anerkannt werden kann. Zur Auslegung des Begriffs der „von dem Berechtigten nicht zu vertretenden Umstände" sind nach einhelliger Auffassung von Bund und Ländern die zu § 60 Abs. 1 der VerwGO entwickelten Grundsätze heranzuziehen. Danach ist Rechtsunkenntnis zwar in der Regel, aber nicht schlechthin vom Berechtigten zu vertreten. Es bleibt daher der Prüfung im Einzelfall vorbehalten, ob unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die Rechtsunkenntnis von dem Berechtigten zu vertreten ist oder nicht. Unabhängig davon hat sich der Bundesminister des Innern grundsätzlich damit einverstanden erklärt, daß dem Erfordernis einer rechtzeitigen Anmeldung des „Kriegsunfalles" auch dann Genüge getan ist, wenn sich aus den zur Durchführung der 131 er Versorgung bis zum Ablauf der Meldefrist angefallenen Versorgungsunterlagen ergibt, daß der Berechtigte einen „Kriegsunfall" erlitten hat. Eine weitergehende Auslegung der einschlägigen Vorschriften halte ich — auch im Hinblick auf die hierzu ergangene Rechtsprechung — nicht für zulässig. Zu Frage B 25: Trotz großzügiger Handhabung der Meldevorschriften gibt es noch immer Fälle, in denen Kriegsunfallversorgung wegen Fristversäumnis versagt 15932* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 werden muß. Eine positive Regelung dieser Fälle, wie dies in den „Erwägungen" des Berichts des BMI zum G 131 vom 10. Februar 1971 zum Ausdruck kommt (Einführung einer „Nachmeldefrist"), wäre nur durch eine Gesetzesänderung möglich. Die Bundesregierung ist jedoch insbesondere angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Lage und der sich daraus ergebenden Erfordernisse der Auffassung, daß die Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung als abgeschlossen zu betrachten ist. Das hat sie schon in ihrem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 12. März 1974 dargelegt; sie hat es in der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 nochmals bekräftigt. Die Prüfung, die auf Grund der Entschließung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 27. März 1974 durchzuführen ist, dürfte zur Einführung einer Nachmeldefrist nicht führen. Insoweit nehme ich auf meine Ausführungen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Februar 1976 (Stenographischer Bericht über die 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Februar 1976, S. 15510 (B) bis 15511 (B)) Bezug. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4827 Fragen B 26 und 27) : Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, daß sie am 28. Januar 1976 auf meine entsprechende mündliche Anfrage zur Verwendung von Namensabkürzungen (sog. Match-Codes), z. B. beim Gebühreneinzug durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), erklärte, „im Verkehr mit den Teilnehmern tritt aber dieser interne Suchbegriff nicht in Erscheinung", und der Tatsache, daß die GEZ als öffentlich-rechtliche Einrichtung dennoch auch extern eine Namensverstümmelung als sog. Aktenzeichen benutzt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch derartige mit Aktenzeichen umschriebene und mit Kosteneinsparungen begründete Namensverunstaltungen einen unzulässigen Angriff auf das Namensrecht des Bürgers sowie eine Verletzung der Menschenwürde darstellt, und wird sie dafür Sorge tragen, daß derartige Verletzungen in ihrem eigenen Organisationsbereich unterbleiben? Zu Frage B 26: Ihre seinerzeitige mündliche Anfrage bezog sich auf die Verwendung von sog. Match-Codes (interner Suchcode in der Datenverarbeitung). Nunmehr sprechen Sie die externe Verwendung von Abkürzungen des Vor- und Nachnamens auf Einzahlungsbelegen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Rundfunkanstalten an. Die GEZ hat hierzu mitgeteilt, daß diese Abkürzungen als Aktenzeichen nur auf den letzten Abschnitt des Einzahlungsbeleges für Barzahler, die über Bank oder Sparkassen zahlen, gedruckt werden und der Barzahler den Beleg in verschlossenem Umschlag erhält. Zu Frage B 27: Der Name ist Bestandteil des im Grundgesetz gewährleisteten Persönlichkeitsrechtes; ein Angriff auf das Namensrecht des einzelnen kann eine Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ob und inwieweit dies bei dem von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Rundfunkanstalten verwendeten Verfahren der Abkürzung des Vor- und Nachnamens der Fall ist, kann nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Dabei wird es darauf ankommen, ob der Name so verändert wurde, daß dessen Träger verunglimpft wird. Weiter ist zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfang Dritte von der Änderung Kenntnis nehmen können und sie als Herabwürdigung ansehen müssen. Schließlich kann auch von Bedeutung sein, ob der Betroffene selbst die zu einem bestimmten Zweck vorgenommene Verkürzung der Schreibweise seines Namens als Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechtes empfindet. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Rechtslage im Organisationsbereich der Bundesregierung bekannt ist. Sollte sich ausnahmsweise trotzdem einmal eine mögliche Nichtbeachtung der Rechtsgrundsätze zum Namensrecht abzeichnen, wird die Bundesregierung unverzüglich einschreiten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 28) : Haben Verhandlungen mit der DDR über einen Anschluß der thüringischen Gemeinde Großensee an die Kläranlage der hessischen Gemeinde Wildeck (Ortsteil Bosserode) stattgefunden, welches Ergebnis hatten sie, und wie wird es von der Bundesregierung beurteilt? Die Angelegenheit ist in der Grenzkommission wiederholt behandelt worden. Dabei hat die DDR mehrfach deutlich gemacht, daß sie derzeit kein Interesse an einem Anschluß der Gemeinde Großen-see an die Kläranlage der Gemeinde Wildeck habe. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 29) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, als vergleichbaren Schritt auf dem Weg zur Verwaltungsvereinfachung und Bürgerfreundlichkeit Maßnahmen entsprechend dem Verhalten des Präsidenten der USA zu ergreifen, der die Regierungsstellen angewiesen haben soll, binnen vier Wochen den Umfang an Formularen und Fragebögen, die die Bürger auszufüllen haben, um mindestens 10 °/o zu verringern, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung ist aus Pressemeldungen bekannt, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika mit Bestrebungen begonnen hat, das Formular- und Vordruckwesen zu ordnen und einzuschränken, wo es möglich ist. Mit diesen Bestrebungen treffen sich die Bemühungen der Bun- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15933 desregierung, über die ich in der Fragestunde am 18. Februar 1976 auf die Frage des Kollegen Dr. Hermann Schwörer berichtet habe (223. Sitzung des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache 7/4739). Bei allem Unbehagen über Formulare und bei allen Bemühungen, die „Formularflut" einzudämmen, darf nicht vergessen werden, daß die moderne Leistungsverwaltung mit ihren unzähligen Antragsberechtigungen die zur Entscheidung über einen Antrag benötigten Informationen erfassen muß. Ein Vordruck gewährleistet, daß sämtliche benötigten Informationen vom Antragsteller vollständig in einem einmaligen Arbeitsgang geliefert werden und daß diese Informationen nach einer kurzen Prüfung von EDV-Anlagen gelesen und verarbeitet werden können. Würden die Anträge der Bürger formlos, d. h. ohne Vordruck, eingereicht, wären zahlreiche kostenverursachende und zeitraubende Rückfragen erforderlich. Außerdem müßten die formlos erfolgten Angaben von der Verwaltung auf maschinengerechte Vordrucke übertragen werden, um den wiederum kosten- und zeitsparenden Einsatz von EDV-Anlagen zu ermöglichen. So unangenehm das Ausfüllen von Vordrucken auf den ersten Blick sein mag, so kommt man nicht an der Erkenntnis vorbei, daß Vordrucke der heute mehr denn je notwendigen Verwaltungsrationalisierung dienen. Andernfalls würde es zu einer wesentlichen Personalausweitung und damit weiteren Steigerung der Personalkosten sowie zu einer unvertretbaren langen Bearbeitungszeit kommen, die mit den Grundsätzen eines sozialen Rechtsstaates nicht zu vereinbaren wäre. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem Konkurs- und Vergleichsrecht im Hinblick auf die mehrheitliche Ablehnung von Konkursanmeldungen mangels Masse, sowie die unterschiedliche Stellung der Gläubiger (Absonderungs- und Aussonderungsrechte, Masseverbindlichkeiten, Restgläubiger), und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls eine Novellierung? Die Tatsache, daß eine erhebliche Zahl von Konkursverfahren mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse nicht eröffnet werden kann oder eingestellt werden muß, ist nicht so sehr im Konkurs- und Vergleichsrecht begründet. Eine der Hauptursachen liegt darin, daß Unternehmen, die nicht über genügend eigene Mittel verfügen, Kreditgebern oder Lieferanten Sicherheiten einräumen müssen, die im Konkursfalle zu einer vollständigen oder doch weitgehenden Inanspruchnahme der Masse durch Aus- und Absonderungsrechte führen. Auch andere Vorrechte, die aus sozialen, fiskalischen oder anderen Gründen vorgesehen sind und sich aus außerkonkursrechtlichen Ursachen ihrem Umfang nach ausgedehnt haben, tragen zur sogenannten Masselosigkeit der Konkurse bei. Diese und andere Schwierigkeiten, die sich in Insolvenzfällen zeigen, lassen sich nur beheben, wenn zum Teil schwerwiegende Eingriffe in verschiedene Rechtsbereiche vorgenommen werden. Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen dargelegt habe (Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — Stenographischer Bericht über die 161. Sitzung am 9. April 1975, Seite 11327 D f.), soll zunächst eine Rechtstatsachenforschung durchgeführt werden, welche die im Insolvenzwesen bestehenden Schwierigkeiten durchleuchten und Ansätze für Verbesserungen aufzeigen soll. Die Auffassung, daß eine rechtstatsächliche Untersuchung zum Insolvenzwesen erforderlich ist, wurde durch eine Besprechung im Bundesministerium der Justiz bestätigt, an der neben den beteiligten Bundesressorts und den Landesjustizverwaltungen Gewerkschaften, Verbände der Wirtschaft und der Arbeitgeber sowie Vertreter der Richter-, Anwalt- und Wissenschaft teilgenommen haben. In dieser Sitzung vom 29. Oktober 1975 ist auch das Programm der Rechtstatsachenforschung festgelegt worden, mit der eine sozialwissenschaftliche Forschungsgruppe des Max-Planck-Instituts in Hamburg beauftragt wurde. Die Untersuchung ist im Anschluß an die Sitzung in Angriff genommen worden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bühling (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 31) : Treffen Nachrichten der Presse zu, wonach Schöffen in zunehmendem Maße bei länger andauernden Strafprozessen Schwierigkeiten mit ihrem Arbeitgeber bekommen, ja sogar deshalb entlassen werden, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, solchen unerträglichen Folgen der Ausübung staatsbürgerlicher Ämter einen Riegel vorzuschieben, gegebenenfalls durch Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen? Der Bundesregierung ist bisher nur der in der „Berliner Morgenpost" vom 13. Februar 1976 geschilderte Fall bekannt. Sie geht deshalb davon aus, daß es sich um einen Einzelfall handelt. Sollte sich allerdings zeigen, daß sich Fälle häufen, in denen Schöffen wegen der Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht entlassen werden, müßte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß eine gewisse Erleichterung der gesetzlichen Schöffenpflichten demnächst eintritt. Das geltende Recht schreibt so viele Hauptschöffen vor, daß voraussichtlich jeder zu mindestens zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. Für die am 1. Januar 1977 beginnende Amtsperiode 15934* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 sind dagegen erstmals so viele Hauptschöffen heranzuziehen, daß voraussichtlich jeder zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. Die dadurch herbeigeführte allgemeine Verringerung der Belastung der Schöffen wird dazu beitragen, eventuelle Spannungen zwischen ihnen und ihren Arbeitgebern zu vermindern. Für Verhandlungen von längerer Dauer, die sich über Wochen oder gar über Monate hinziehen, stellt auch die Neuregelung allerdings keine Lösung des Problems dar. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr, de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 32 und 33) : Auf wen geht die Aufnahme der Empfehlung in den von den bundeseigenen Verlagen vertriebenen Mustermietvertrag 1976 zurück, sich zur Klärung weiterer Fragen an den Deutschen Mieterbund zu wenden, und hält die Bundesregierung die einseitige Hervorhebung nur einer der die Mietvertragsparteien vertretenden Organisationen mit der Zielsetzung des Mustermietvertrags für vereinbar, die Partnerschaft zwischen Mieter und Vermieter zu stärken? In welchem Umfang wurde bisher der Mustermietvertrag zu wessen Kosten bezogen, und welchen Anteil haben unter den Beziehern Mieter und Vermieter? Der Bundesminister der Justiz ist . Herausgeber einer Broschüre mit dem Titel „Mustermietvertrag '76". Die von einem Wuppertaler Druckerei-Verlag hergestellte Broschüre ist in der üblichen Form als „eine Information des Bundesministers der Justiz" gekennzeichnet. Weder der Text des Mustermietvertrags noch das diesem Text vorangestellte Vorwort des Bundesministers der Justiz, Dr. Hans-Jochen Vogel, noch die sonstige Aufmachung der Broschüre enthalten eine Empfehlung an den Leser, sich zur Klärung weiterer Fragen an den Deutschen Mieterbund zu wenden. Die beschriebene Broschüre ist bislang in einer Auflage von 300 000 Stück erschienen. Sie wird auf Anforderung kostenlos an jedermann versandt. Eine Aufgliederung der bisherigen Bezieher in Mieter und Vermieter liegt nicht vor. Der Deutsche Mieterbund hat 25 000 Exemplare dieser Broschüre zur Verteilung an seine Mitglieder bestellt und erhalten. Von seiten der anderen an der Abfassung des Mustermietvertrages beteiligten Interessenverbände sind — soweit ersichtlich — entsprechende Wünsche bedauerlicherweise bislang nicht geäußert worden. Der Mustermietvertrag ist ferner mit einem Vorwort des Bundesministers der Justiz als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 22 vom 3. Februar 1976 veröffentlicht worden. Auch diese vom Bundesminister der Justiz herausgegebene Beilage enthält keine Empfehlung, sich zur Klärung weiterer Fragen an den Deutschen Mieterbund zu wenden. Von den beschriebenen Veröffentlichungen der Bundesregierung ist der Text des Mustermietvertrags als solcher zu unterscheiden. Diesen Text kann jedermann in eigenen Schriften abdrucken oder als Formular herstellen und verbreiten. Von dieser Möglichkeit einer eigenen Publikation des Muster- mietvertrags hat auch der Deutsche Mieterbund Gebrauch gemacht. Der vom Deutschen Mieterbund herausgegebene Vertrags-Vordruck enthält am Schluß der letzten Seite — vom Text des Mustermietvertrags deutlich abgesetzt — das Zeichen des Deutschen Mieterbundes mit folgendem Hinweis: Sollten Sie zu diesem Mietvertrag Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mieterverein. Ist dieser nicht bekannt, können Sie seine Anschrift über den Deutschen Mieterbund, Spichernstraße 61, 5000 Köln 1, Telefon: (02 21) 51 51 54 erfahren. Mit der entgeltlichen Herstellung seines VertragsVordrucks hat der Deutsche Mieterbund die Bundesanzeiger-Verlagsgesellschaft m.b.H. beauftragt. Der Abdruck der zitierten Empfehlung entspricht dem Druckauftrag des Deutschen Mieterbundes und damit der werkvertraglichen Verpflichtung der Bundesanzeiger-Verlagsgesellschaft m.b.H. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 34) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bundesregierung die russische Goldmünze "Tscherwonez" als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt hat, obgleidi diese Münze in der Sowjetunion gar nicht in Umlauf gebracht wird, und wie stellt die Bundesregierung sich dazu, daß der Sowjetunion durch den Verkauf einerseits eine zusätzliche Devisenquelle eröffnet wird, andererseits der Bundesrepublik Deutschland aber Mehrwertsteueräusfälle möglicherweise von mehr als 1 Million DM entstehen? Es trifft zu, daß vom Bundesministerium der Finanzen gegenüber einem Bankinstitut zunächst die Auffassung vertreten wurde, daß die russische Goldmünze „Tscherwonez" als gesetzliches Zahlungsmittel anzusehen sei und die Umsätze dieser Münzen daher von der Umsatzsteuer befreit seien. Nachdem die durchgeführten Ermittlungen jedoch ergeben hatten, daß der „Tscherwonez" auf Grund der besonderen Verhältnisse in der UdSSR die Voraussetzungen eines gesetzlichen Zahlungsmittels nicht erfüllt, wurde dem Bankinstitut mitgeteilt, daß die Umsätze dieser Münzen nicht unter die Steuerbefreiung für gesetzliche Zahlungsmittel fallen. Gleichzeitig wurde diese Auffassung auch in einer vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Pressemitteilung vertreten. Das Bankinstitut hat daraufhin seinerseits der Presse mitgeteilt, daß es den Verkauf des „Tscherwonez" mit sofortiger Wirkung eingestellt habe. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 36) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15935* Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister über den Ausbau des Spoykanals noch nicht entschieden hat, und — Wenn ja — wovon ist diese Entscheidung abhängig? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Eine „Entscheidung" des Bundesfinanzministers über den Ausbau des Spoy-Kanals steht z. Zt. nicht an. Der BMV hat geprüft, ob ein Ausbau mit Rücksicht auf den zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen und auf die für den Ausbau von Bundeswasserstraßen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Betracht kommt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, daß dem Ausbau des Spoy-Kanals eine Priorität im Rahmen aller künftigen Wasserstraßenobjekte, die z. T. weit günstigere Nutzen-Kosten-Verhältnisse aufweisen, nicht zukommt. In diesem Zusammenhang wird vom BMV und BMF auf der Basis einer Anregung des Herrn Abgeordneten Esters weiter geprüft, ob regionalwirtschaftliche Interessen die Vornahme gewisser Anpassungsmaßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrt auf der Wasserstraße Rhein—Kleve vertretbar erscheinen lassen. Voraussetzung dafür wäre, daß es gelingt, einen regionalen Träger der Wasserstraße zu bilden, der den wesentlichen Teil der Finanzierung des Ausbaus und die künftige Unterhaltung übernimmt. Als neuer Träger kämen das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt und der Kreis Kleve sowie ggf. interessierte Unternehmen der Wirtschaft in Betracht. Hierüber haben erste Erörterungen zwischen BMV und den genannten Stellen stattgefunden. Die Frage des Ausbaus des Spoy-Kanals wird dabei gerade von seiten des Bundes nicht für sich gesondert betrachtet werden können, sondern z. B. auch im Zusammenhang mit der Funktion des ebenfalls im Landkreis Kleve gelegenen Hafens Emmerich. Mit Rücksicht auf die verschiedenen abzuwägenden Interessen und auch im Hinblick auf die Lösung der damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen muß das abschließende Ergebnis abgewartet werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 37) : Hält die Bundesregierung angesichts des Gesetzes betreffend die betriebliche Altersversorgung die Bilanzierungsvorschriften für gerechtfertigt, die erlauben, entsprechende Rückstellungen vorzunehmen, darauf zu verzichten oder sie auch wieder aufzulösen, und welche Erwägungen sind für die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage maßgebend? Handelsrechtlich gibt es nach dem BGH-Urteil vom 27. Februar 1961 (BGHZ 34, 324) für Pensionsverpflichtungen keinen Passivierungszwang. Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung des Aktiengesetzes im Jahre 1965 diese Auffassung übernommen. Nach § 159 Aktiengesetz brauchen unter anderem die in jedem der folgenden 5 Jahre voraussichtlich zu leistenden Pensionszahlungen nur im Jahresabschluß vermerkt zu werden. Da die Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich ist, dürfen Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nur gebildet werden, wenn und soweit sie auch in der Handelsbilanz enthalten sind. Im Rahmen seiner Beratungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hat sich der Finanzausschuß des Bundestages unter anderem mit der Frage befaßt, ob das handelsrechtliche Passivierungswahlrecht für Pensionsrückstellungen durch die Unverfallbarkeit betrieblicher Versorgungsverpflichtungen berührt wird. Er ist zu der Auffassung gekommen, daß die für ein Wahlrecht sprechenden Gründe auch nach gesetzlicher Einführung der Unverfallbarkeit gewichtiger sind als die für eine Passivierungspflicht angeführten Argumente (vgl. Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Drucksache 7/2843 S. 14). Die Frage der Passivierungspflicht von Pensionsrückstellungen wird im Zusammenhang mit der Anpassung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften an die 4. Richtlinie (Bilanzrichtlinie) des Rates der Europäischen Gemeinschaften, mit deren Verabschiedung in absehbarer Zeit zu rechnen ist, zu prüfen sein. Derzeit sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, diese Frage aufzugreifen. Die handelsrechtlich nach herrschender Auffassung gegebene Möglichkeit, Pensionsrückstellungen unter bestimmten Voraussetzungen aufzulösen und neu zu bilden, besteht für die Steuerbilanz nicht. Dort hat der Steuerpflichtige nur die Wahl, ob er eine den Vorschriften des § 6 a EStG entsprechende und damit auch unter Beachtung dieser Vorschrift aufzulösende Pensionsrückstellung bilden will oder nicht. Soweit die Rückstellung bilanziert ist, würde eine vorzeitige Auflösung der Rückstellung zum Ausweis nicht realisierter Gewinne führen. In Abschnitt 41 Abs. 23 der Einkommensteuerergänzungsrichtlinien 1975 ist deshalb verankert, daß die Auflösung oder Teilauflösung in der Steuerbilanz nur insoweit zulässig ist, als sich die Höhe der Pensionsverpflichtung gemindert hat. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 38) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Antwort des Schweizerischen Bundesrats auf eine parlamentarische Anfrage ziehen, nach der die Einkünfte aus dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der Fichtel & Sachs AG in der Schweiz steuerfrei sind? Die Antwort des Schweizer Bundesrates auf eine parlamentarische Anfrage, nach der die Einkünfte aus dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligungen an der Fichtel & Sachs AG sowohl in der Bundesrepublik 15936* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Deutschland wie auch in der Schweiz steuerfrei sein sollen (s. FAZ vom 3. März 1976, S. 11), ist.— soweit die deutsche Besteuerung betroffen ist — nicht verbindlich. Die deutschen Steuerbehörden treffen in eigener Zuständigkeit die erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen, insbesondere ob in der Bundesrepublik unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist. Das Steuergeheimnis verbietet im übrigen weitere Auskünfte in einem Einzelfall. Sollten sich Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz hinsichtlich der Anwendung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 11. August 1971 ergeben, so werden diese im sogenannten Verständigungsverfahren nach Artikel 26 des Abkommens auszutragen sein. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 39) : Treffen Informationen zu, wonach auf Grund einer in Vorbereitung befindlichen Änderung der Allgemeinen Zollordnung seitens des Bundesfinanzministers mit Wirkung vom 1. April 1976 die sogenannten Butterfahrten nach Delfzijl nicht mehr zur Durchführung gelangen werden? Auf Ihre Anfrage wegen der Einkaufsfahrten über die Emsmündung teile ich Ihnen folgendes mit: Es trifft zu, daß den Einkaufsfahrten im EmsDollart-Gebiet durch Änderung der Allgemeinen Zollordnung Einhalt geboten werden soll. Auf Schiffen, die auf den Strecken Emden–Delfzijl und Leer–Delfzijl eingesetzt sind, können z. Zt. unverzollte und unversteuerte Waren sowohl zum Verbrauch an Bord abgegeben als auch zur „Mitnahme" an .Fahrgäste verkauft werden. Von dieser Möglichkeit wird im Gebiet der Emsmündung inzwischen in erheblichem Maß Gebrauch gemacht. Dabei werden die Beschränkungen der Abgabenfreiheit bei der Einreise im Schiffsverkehr über die Seezollgrenze dadurch umgangen, daß die Fahrgäste mit der ihnen in Delfzijl abgabenfrei gelassenen Drittlandsfreimenge (je Person 200 Zigaretten, 1 l Spirituosen usw.) nicht mit dem Schiff, sondern über die Landgrenze wieder einreisen. Die dafür organisierten „kombinierten Schiff-Bus-Reisen" werden in einem solchen Umfang ausgenutzt, daß Maßnahmen zum Schutz des deutschen Einzelhandels und zur Durchsetzung des gemeinschaftsrechtlichen steuerlichen Entlastungsverbots für Waren, die im Reiseverkehr innerhalb der EG abgabenfrei sind (Artikel 6 der Richtlinie des Rates 69/169/ EWG vom 28. Mai 1969, ABl Nr. L 133/6), getroffen werden müssen. Es sollen deshalb verboten werden — der Handel mit unverzolltem Reisebedarf auf deutschen Schiffen und Drittlandschiffen, für die nach dem Ems-Dollart-Vertrag vom 8. April 1960 (BGBl 1963 II S. 602) deutsches Recht gilt (erreicht wird dies durch eine normative Unter- stellung, nach der solche Schiffe sich im deutschen Zollgebiet befinden), — der zollfreie Verbrauch unverzollten Mund- und Schiffsvorrats für die Schiffahrt zwischen deutschen und niederländischen Häfen über die Emsmündung, — der Bezug unverzollten Schiffsbedarfs für gewerbliche Personenschiffe im Verkehr zwischen deutschen und niederländischen Häfen über die Emsmündung. Nachteilige umsatzsteuerliche Auswirkungen für Wasserfahrzeuge, die nicht niederländische Häfen anlaufen (z. B. Fährverkehr Emden–Borkum), werden mit diesen Maßnahmen nicht verbunden sein. Die entsprechenden Änderungen der Allgemeinen Zollordnung sollen möglichst bald — ggf. am 1. April 1976 — in Kraft treten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 40) : Wieviel Stellen bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland sind z. Z. von amerikanischen Arbeitnehmern besetzt worden, die nach den eindeutigen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts (NTS) den Arbeitnehmern des Aufnahmestaats vorbehalten sind, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, die ohnehin hohe Arbeitslosigkeit durch eine Verdrängung deutscher Arbeitnehmer nicht noch weiter ansteigen zu lassen? Die Bestimmung von Zahl und Art der bei den Stationierungsstreitkräften benötigten Arbeitsplätze (Planstellen), die Zuweisung dieser Arbeitsplätze und die Einstellung von Arbeitnehmern sind nach Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ausschließlich Angelegenheit der Behörden einer Truppe bzw. der Behörde eines zivilen Gefolges. Die Bundesregierung kann daher — auch nach inzwischen erfolgter Rückfrage beim US-Hauptquartier — keine Auskunft darüber geben, wie viele Planstellen für deutsches Personal bei den US-Dienststellen innerhalb des Bundesgebietes zur Zeit mit US-Zivilangehörigen und Touristen aus den USA besetzt sind. Das US-Hauptquartier hat sich jedoch bereit erklärt, die hierzu notwendigen Ermittlungen anzustellen und dem Bundesfinanzministerium das Ergebnis möglichst bald mitzuteilen. Ich werde Ihnen davon Kenntnis geben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 41) : Mit welchen Maßnahmen schützt die Bundesregierung die deutschen Alkoholhersteller gegen Dumping, nachdem das Alkoholmonopol in der Bundesrepublik Deutschland durch Gerichtsbeschluß in Luxemburg aufgehoben wurde? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15937* Aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 1976 kann nunmehr Alkohol aus anderen EG-Staaten unbegrenzt eingeführt werden. Dieser Alkohol ist — vor allem wenn er aus ausländischen Großbrennereien kommt — wesentlich preiswerter als der Alkohol, den die deutschen Brennereien mit geringen Kapazitäten aus teueren Rohstoffen (z. B. Kartoffeln, Getreide) herstellen. Um die inländischen Erzeuger landwirtschaftlichen Alkohols zu schützen, hat die Bundesregierung am 23. Februar 1976 beschlossen, darauf hinzuwirken, daß die Branntweinsteuer um 150 DM/hl Weingeist erhöht wird. Dadurch wird die Bundesmonopolverwaltung in die Lage versetzt, unseren Brennereien die bisherigen Erzeugerpreise zu zahlen, andererseits jedoch den Monopolverkaufspreis auf das Preisniveau des EG-Marktes zu senken. Die monopolabhängige Brennereiwirtschaft wird deshalb durch ausländische Billigangebote an Alkohol nicht unmittelbar berührt. Die Verbraucherpreise bleiben bei den an das Monopol gebundenen Brennereierzeugnissen unbeeinflußt. Die Erzeuger monopolfreier Branntweine — z. B. Branntwein aus Wein — stehen schon seit Jahren in freiem Wettbewerb mit den ausländischen Herstellern entsprechender Branntweine. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 42) : Ist der Bundesfinanzminister bereit, der finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau des Spoykanals zuzustimmen, wenn sich dies nach sachlichen Kriterien empfiehlt? Der BMV hat geprüft, ob ein Ausbau mit Rücksicht auf den zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen und auf die für den Ausbau von Bundeswasserstraßen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Betracht kommt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, daß dem Ausbau des Spoy-Kanals eine Priorität im Rahmen aller künftigen Wasserstraßenobjekte, die z. T. weit günstigere Nutzen-Kosten-Verhältnisse aufweisen, nicht zukommt. In diesem Zusammenhang wird vom BMV und BMF auf der Basis einer Anregung des Herrn Abgeordneten Esters weiter geprüft, ob regionalwirtschaftliche Interessen die Vornahme gewisser Anpassungsmaßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrt auf der Wasserstraße Rhein-Kleve vertretbar erscheinen lassen. Voraussetzung dafür wäre, daß es gelingt, einen regionalen Träger der Wasserstraße zu bilden, der den wesentlichen Teil der Finanzierung des Ausbaus und die künftige Unterhaltung übernimmt. Als neuer Träger kämen das Land NRW, die Stadt und der Kreis Kleve sowie ggf. interessierte Unternehmen der Wirtschaft in Betracht. Hierüber haben erste Erörterungen zwischen BMV und den genannten Stellen stattgefunden. Die Frage des Ausbaus des Spoy-Kanals wird dabei gerade von seiten des Bundes nicht für sich gesondert betrachtet werden können, sondern z. B. auch im Zusammenhang mit der Funktion des ebenfalls im Landkreis Kleve gelegenen Hafens Emmerich. Mit Rücksicht auf die verschiedenen abzuwägenden Interessen und auch im Hinblick auf die Lösung der damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen muß das abschließende Ergebnis abgewartet werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 43 und 44) : Ist der Bundesregierung ein Rahmenabkommen über industrielle technische und kommerzielle Zusammenarbeit zwischen einem der größten deutschen Unternehmen und dem bulgarischen Staat bekannt, das der Kooperation und Verstärkung der Maschinenausfuhren aus Bulgarien in die Bundesrepublik Deutschland dient, und was gedenkt sie zu unternehmen, wenn durch die Einfuhren in die Bundesrepublik Deutschland weitere Arbeitsplätze gefährdet werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dem gleichen Wege aus dem Ostblock, besonders aus der DDR, Textilerzeugnisse zu Preisen geliefert werden, die deutsche Unternehmen niemals machen können, und was tut die Bundesregierung, um solche Entwicklungen zu verhindern, die nur geeignet sein können, die Dauerarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu verstärken? Zu Frage B 43: Deutsche Unternehmen auch des Maschinenbaus haben mit Außenhandelsgesellschaften der Volksrepublik Bulgarien eine Reihe von Rahmenabkommen oder Kooperationsverträgen abgeschlossen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Meldepflicht, weder für solche Verträge mit dem Osten noch mit dem Westen. Nach den vorliegenden Informationen geht die Bundesregierung davon aus, daß die Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit mit den bulgarischen Außenhandelsunternehmen in erster Linie das Feld für eine mögliche Zusammenarbeit abstecken sollen. Mit Einfuhren ist erst zu rechnen, wenn in Ausführung solcher Rahmenabkommen Verträge über Produktions- oder Vertriebskooperation vereinbart werden. Bei dem noch geringen Volumen der Einfuhren der Bundesrepublik Deutschland aus der Volksrepublik Bulgarien von 232 Millionen DM im Jahre 1975 teilt die Bundesregierung nicht die Sorge, daß durch die bekanntgewordenen Rahmenabkommen Arbeits Plätze gefährdet werden könnten. Gerade im Jahre 1975 haben die deutschen Ausfuhren in die Staatshandelsländer in Höhe von 17,4 Mrd. DM, davon 1 Milliarde DM in die Volksrepublik Bulgarien, einen Beitrag zur Beschäftigung in einigen Branchen der deutschen Wirtschaft geleistet. Im Sektor Maschinenbau exportierte die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1975 — vorläufige Zahlen in die Volksrepublik Bulgarien für 354,9 Millionen DM und konnte ihre Ausfuhren im Vergleich zu 197.4 15938* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 171,7 Millionen DM — mehr als verdoppeln. Dem standen 1974 nur 3,5 Millionen DM und 1975 4,47 Millionen DM Maschineneinfuhren aus der Volksrepublik Bulgarien gegenüber. Zu Frage B 44: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Textilien im Zusammenhang mit Rahmenabkommen über industrielle technische und kommerzielle Zusammenarbeit aus Staatshandelsländern in die Bundesrepublik eingeführt werden. Soweit Bekleidung in Verbindung mit Kooperationsverträgen zwischen deutschen und Staatshandelsunternehmen in die Bundesrepublik geliefert wird, handelt es sich um Lohnveredelung der vom deutschen Partner gestellten Ware im Osten. Diese zwischenbetriebliche Kooperation ermöglicht den deutschen Unternehmen Mischkalkulationen und dient damit der Sicherung der heimischen Arbeitsplätze. Mit Firmen aus der DDR bestehen keine Kooperationsverträge. Den Niedrigpreiseinfuhren aus Staatshandelsländern, insbesondere der DDR, gilt das besondere Augenmerk der Bundesregierung. Zur Vermeidung von Marktstörungen wurden kürzlich für eine Reihe von Produkten (Damenfeinstrumpfhosen, Anzüge, Hemden, Socken und Handstrickgarne] die Bezüge mengenmäßig beschränkt. Durch das Erfordernis der Einfuhr- bzw. Bezugsgenehmigung und durch eine sorgfältige Beobachtung kann jede zukünftige Lieferung dieser Produkte auf ihre Preisgestaltung hin überwacht werden. Um einen besseren Schutz vor marktstörenden Lieferungen aus der DDR zu erreichen, wurde das Preisprüfungsverfahren bei Bezügen im innerdeutschen Handel effizienter gestaltet. Die Neufassung ist am 23. Februar 1976 in Kraft getreten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 45) : Unter welchen Voraussetzungen kann eine Stadt oder eine Gemeinde als Mitort zum Schwerpunktort im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserungen der regionalen Wirtschaftsstruktur erklärt werden? Eine Gemeinde kann grundsätzlich nur dann als Mitort eines Schwerpunktortes anerkannt werden, wenn sie in enger dienender Funktion zum Schwerpunktort steht. Die Funktion beinhaltet die Bereitstellung von Industriegelände und verlangt damit gleichzeitig einen direkten siedlungsstrukturellen Zusammenhang zwischen Schwerpunkt- und Mitort. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 46) : Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EG-Kommission aufgreifen und zu verwirklichen suchen, wonach für größere elektrische Haushaltsgeräte Angaben über ihren Elektrizitätsverbrauch gemacht werden sollen, und welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dieser Empfehlung im Blick auf mögliche Energieeinsparungen, aber auch in Hinsicht auf die Verbraucheraufklärung, bei? Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung der EG-Kommission und wird darauf hinwirken, daß geeignete Angaben über den Elektrizitätsverbrauch stromintensiver Elektrogeräte in die vorgesehene freiwillige Produktinformation aufgenommen werden, die dem Verbraucher alle wichtigen Entscheidungsgrundlagen in übersichtlicher Form vermitteln soll. Zu diesem Zweck werden z. Z. Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Die Bundesregierung rechnet damit, daß durch die vorgesehene Kennzeichnung der Elektrizitätsverbrauch stromintensiver Elektrogeräte reduziert wird. Quantitative Angaben über die zu erwartende Energieeinsparung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht machen. Im Hinblick auf die Verbraucheraufklärung kommt der Energiekennzeichnung eine erhebliche Bedeutung zu. Da die Energiepreise in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, sollte der Verbraucher vor allem bei energieintensiveren Geräten deren Stromverbrauch kennen und in seine Kaufentscheidung einbeziehen. Er leistet damit zugleich einen Beitrag zu einer gesamtwirtschaftlich wünschenswerten rationellen Energieverwendung. Durch die vorgesehene Energiekennzeichnung wird der Verbraucher zu einem solchen Verhalten motiviert und sein gestiegenes Energiebewußtsein unterstützt. Darüber hinaus wird die Angabe des Energieverbrauchs von der Industrie als Verkaufsargument benutzt werden können und deshalb als Anreiz zur Herstellung von Geräten mit geringerem Energieverbrauch wirken. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 47 und 48) : Widerspricht es nicht dem Sinn der europäischen Regionalförderung, wenn die Rückflüsse aus Brüssel in den Haushaltstitel Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalstruktur" eingestellt werden, ohne daß sich dadurch der Betrag erhöht, und wäre es nicht auch für die europäische Integration von Vorteil, wenn besonders förderungswürdige Objekte in regionalen Förderungsprogrammen eine Zusatzförderung aus dem europäischen Regionalfonds erhalten könnten? Fürchtet die Bundesregierung nicht, daß durch solche Praktiken die anderen Mitgliedsländer der EG, die aus dem Regionalfonds Rückflüsse bekommen, angeregt werden, ebenso die Förderungsmittel zum Haushaltsausgleich zu verwenden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen derartige Praktiken, die zur Folge hätten, daß die Bundesrepublik Deutschland zum Haushaltsausgleich seiner EG-Partner beitragen würde, zu tun? Mittel aus dem EG-Regionalfonds fließen der Bundesrepublik Deutschland als Erstattung von Förderbeträgen zu, die — abgesehen vom Fall Berlin —von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den Fördergebieten dieser Ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15939* meinschaftsaufgabe aufgewendet worden sind. Durch die Mittel aus dem EG-Regionalfonds werden die bestehenden Förderpräferenzen der genannten Gemeinschaftsaufgabe nicht verändert. Dies entspricht der Empfehlung des Deutschen Bundestages vom 30. November 1973, wonach der Einsatz dieser Mittel die Ziele der Gemeinschaftsaufgabe nicht beeinträchtigen darf (Drucksache 7/1391). Die Mittel des EG-Regionalfonds werden bereits für zusätzliche regionale Maßnahmen in der Bundesrepublik verwendet; die Gemeinschaftsaufgabemittel wurden 1975 und 1976 um 56 Millionen DM erhöht, 1975 und 1977 wurden außerdem 210 Millionen DM für das regionale VW-Sonderprogramm bereitgestellt. Diese zusätzlichen Ausgaben sind in den Rahmenplänen der Gemeinschaftsaufgabe ausgewiesen. Der Mitteleinsatz im Rahmen der zusätzlichen regionalpolitischen Anstrengungen wird voraussichtlich den Betrag der Erstattungen aus dem EG-Regionalfonds, die in den Jahren 1975 und 1976 tatsächlich zu erwarten sind, nicht unwesentlich übersteigen (vgl. hierzu meine schriftliche Antwort an den Abgeordneten Torsten Wolfgramm vom 24. September 1975 — Protokoll der 187. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25. September 1975, Seite 13181). Für 1977 wird die Frage der haushaltsmäßigen Behandlung der Rückflüsse aus dem EG-Regionalfonds erneut von der Bundesregierung beraten und vom Deutschen Bundestag anläßlich der Beschlußfassung über das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan zu entscheiden sein. Die Gefahr, daß die Tätigkeit des Fonds nicht den von allen gewünschten zusätzlichen Effekt in den EG-Mitgliedstaaten bringt, muß von der EG-Kommission dadurch eingeschränkt werden, daß sie die Mitgliedstaaten durch strikte Regelung beim Einsatz der Fondsmittel zwingt, unter anderem auch Rückflüsse zusätzlich zu verplanen und einzusetzen. Sie hat mit der Verordnung über den Fonds die Hebel dazu in der Hand. Die Bundesregierung wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, daß sich die Kommission dieser Instrumente bedient. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 49) : Trifft die Meldung zu, der Bundeskanzler habe mit dem französischen Staatspräsidenten abgesprochen, über die Gewährung von Exportkrediten an kommunistisch regierte Staaten nicht die Europäische Gemeinschaft, sondern jedes einzelne Mitglied im Rahmen von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft selbst verhandeln zu lassen, obwohl der Europäische Gerichtshof die Exportkreditpolitik zum Teil der Handelspolitik erklärt hat, für die die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft gegeben ist, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls — einen derartigen Abbau der Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft, die die Erfüllung einer ständig von sowjetischer Seite erhobenen Forderung darstellen würde? Die Meldung, auf die Sie sich in Ihrer Frage vom 19. Februar 1976 beziehen, trifft nicht zu. Trotzdem möchte ich zu dem von Ihnen angesprochenen Bereich Stellung nehmen, da in Pressemitteilungen am 24. Februar 1976 aus Brüssel gemeldet wurde, eine Reihe von EG-Ländern hätten mit den USA und Japan unter Umgehung von Vorschriften des EWG-Vertrages und eines Gutachtens des Europäischen Gerichtshofs eine Vereinbarung über Exportkreditbedingungen getroffen. Richtig an dieser Meldung ist lediglich, daß sich als Ergebnis einer Anfang 1974 begonnenen internationalen Diskussion ein Konsensus über eine internationale Disziplin auf dem Gebiet der Exportkreditbedingungen abzeichnet, der sich allerdings nicht auf eine bestimmte Gruppe von Käuferländern beschränken würde, sondern auf der Basis objektiver ökonomischer Kriterien weltweit anwendbar wäre. Unrichtig ist jedoch, daß hierüber zwischen bestimmten Exportländern eine Vereinbarung getroffen worden sei oder getroffen werden soll. Die Bundesregierung würde einer solchen Vereinbarung nur zustimmen, wenn sie unter Beachtung der Vorschriften des EWG-Vertrages und der vom EuGH hierzu gegebenen Auslegungen von der Gemeinschaft abgeschlossen würde. Sollte es jedoch zu einer gemeinschaftlichen Regelung nicht kommen, könnten allerdings die Mitgliedstaaten — vorausgesetzt, daß dadurch keine völkerrechtlichen Bindungen geschaffen werden — die international für richtig erachteten Exportkreditbedingungen autonom in Kraft setzen und anwenden, ohne daß Belange des Gemeinschaftsrechts (in der Interpretation des Europäischen Gerichtshofs) berührt werden. Ein Meinungsaustausch über Zweckmäßigkeit und Zeitpunkt eines solchen Vorgehens ist zwischen allen Mitgliedstaaten und der EG-Kommission im Gange, ohne daß dieser Meinungsaustausch schon abgeschlossen wäre. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten ' Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 50) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieviel Bundesbürgschaften an den Ostblock und wieviel Bundesbürgschaften an die Länder der Dritten Welt gegeben wurden? Der Gesamtbestand an vom Bund im Außenwirtschaftsverkehr übernommenen Bürgschaften belief sich am Jahresende 1975 auf rd. 59,3 Mrd. DM. Davon entfielen auf die Entwicklungsländer 43,5 Mrd. DM (rd. 73 °/o) und auf die Staatshandelsländer (ohne Jugoslawien) 12,7 Mrd. DM (rd. 21 °/o). Für die im Laufe des Jahres 1975 übernommenen neuen Bürgschaften ist eine Aufgliederung nach Regionen lediglich für die Ausfuhrbürgschaften, die den weitaus größten Anteil am Bürgschaftsvolumen im Außenwirtschaftsverkehr haben, verfügbar. Danach hat der Bund im Jahre 1975 Ausfuhrgeschäfte mit einem Auftragswert von rd. 17 Mrd. DM neu verbürgt. Auf die Entwicklungsländer entfielen davon knapp 12,5 Mrd. DM (rd. 73,5 °/o) und auf die Staatshandelsländer (ohne Jugoslawien) rd. 3 Mrd. DM (rd. 17,5 0/o). 15940* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 51) : Trifft es zu, daß die bis zu 0,10 DM überhöhten Benzinpreise an Autobahntankstellen auf die hohen Mieten zurückzuführen sind, und falls dies nicht der Grund sein sollte, was rechtfertigt dann die überhöhten Preise? Die Benzinpreise an Autobahntankstellen werden vom Bundeskartellamt seit Jahren unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten kontrolliert. Das Amt legt seiner Prüfung, ob Benzinpreise einzelner Autobahntankstellen auf einer mißbräuchlichen Ausnutzung ihres „Streckenmonopols" beruhen, eine sogenannte Vergleichsmarktbetrachtung zugrunde. Verglichen wird der „Autobahnpreis" mit dem Preis derjenigen Straßentankstelle, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Umland befindet. Ausgehend von diesem „Straßenpreis", der sich im Wettbewerb gebildet hat, erkennt das Amt einen Zuschlag von 1 Pfennig beim „Autobahnpreis" an. Dieser Zuschlag entspricht einer höheren Kostenbelastung der Autobahntankstellen durch die an die Eigentümerin zu zahlende „Miete". Diese zusätzliche Belastung beträgt aber — wie gesagt — nur etwa 1 Pfennig je Liter. Im übrigen beruht die Höhe des Benzinpreises an Autobahntankstellen auf dem jeweiligen Wettbewerbsniveau. Angesichts des regional unterschiedlichen Preisniveaus für Benzin bei den Straßentankstellen kann der Unterschied zwischen dem Preis an einer bestimmten Autobahntankstelle und einem niedrigeren Preis vor allem in städtischen Ballungsräumen bis zu 10 Pfennig betragen. Unter wettbewerblichen Gesichtspunkten kann aber nicht verlangt werden, daß sich jede Autobahntankstelle an dem irgendwo im Bundesgebiet anzutreffenden niedrigsten Preis einer Straßentankstelle auszurichten hat. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage am deutschen Maschenwarenmarkt, und was gedenkt sie zu tun, um den ungerechtfertigten Wettbewerbsverdrängungen der einheimischen Strickstrumpfindustrie auf Grund einer politisch bedingten Preisstellung ausländischer Anbieter entgegenzuwirken? Der Bundesregierung ist die schwierige Lage einiger Sparten der deutschen Maschenindustrie bekannt. Während der Produktionsrückgang im Jahre 1975 gegenüber dem Vorjahr in der Maschenindustrie mit — 5 % niedriger war als in der Gesamtindustrie (-7 %), verzeichneten einige Bereiche der Maschenindustrie (vornehmlich die Herstellung von Unterbekleidung, Strickstrümpfen, Damenfeinstrümpfen und -feinstrumpfhosen) eine stärker rückläufige Produktion. Die Produktion von Damenoberbekleidung hat sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Anteil der Importe an der Marktversorgung mit einigen Erzeugnissen der Maschenindustrie ist seit 1971 ständig gestiegen. So stieg z. B. der Importanteil bei Strickstrümpfen von 49,8 °/o in den ersten drei Quartalen 1974 auf 56,1 % im gleichen Zeitraum des Jahres 1975. Die meisten Einfuhren an Strickstrümpfen kamen aus der Republik Korea, deren Anteil an der Marktversorgung mit synthetischen Strümpfen und Socken sich auf 32,5 °/o im Zeitraum von Januar bis September 1975 belief. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine mißbräuchliche Ausnutzung der in der Bundesrepublik gegebenen Marktchancen nicht hingenommen werden kann, wie dies bei den Strumpfeinfuhren aus Korea zu beobachten ist. Die Bundesregierung hat deshalb 1975 in Brüssel eine Entliberalisierung der Einfuhren aus Korea (wie auch aus Taiwan) erwirkt. In dem 1975 ausgehandelten Selbstbeschränkungsabkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Korea wie auch in der einseitigen EG-Importkontingentsregelung gegenüber Taiwan hat sich die Bundesregierung nachhaltig dafür eingesetzt, daß die Lage auf dem deutschen Markt im Rahmen der durch das Welttextilabkommen gesteckten Grenzen berücksichtigt wird; beide Regelungen enthalten einen Regionalschutz zugunsten der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Maschenindustrie hat inzwischen in Brüssel erneut ein Anti-Dumpingverfahren beantragt. Die Bundesregierung unterstützt die Einleitung dieses Verfahrens. Entscheidend für den Erfolg wird sein, daß es gelingt, den Dumping-Vorwurf mit stichhaltigem Beweismaterial zu belegen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 54) : Kann die Bundesregierung allgemein die Tendenz einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigen, wonach die Überprüfung von rund 700 000 Fertigpackungen den Nachweis erbrachten, daß bei 11,3 % der sogenannte Mittelwert der Füllmengen nicht eingehalten worden war, und daß bei von Hand abgefüllten Warenpackungen sogar 90 % starke Verstöße gegen das Einhalten von Mittelwerten festgestellt wurden, und wodurch kann sichergestellt werden, daß die Verbraucher gegen solche Praktiken der Hersteller von verpackten Waren wirkungsvoller als bisher geschützt werden? Die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen betrifft das Ergebnis der im Jahre 1975 in diesem Land durchgeführten Kontrollen von Fertigpackungen. Die Kontrollergebnisse aus den anderen Bundesländern liegen der Bundesregierung noch nicht vollständig vor, so daß eine Aussage für das ganze Bundesgebiet zur Zeit noch nicht möglich ist. Nach den für das erste Halbjahr 1975 vorliegenden Ergebnissen wurden in dieser Zeit bei Kontrollen im Bundesgebiet 7,5 % aller Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15941* Stichproben wegen Nichteinhaltung des Mittelwertes beanstandet. Bezogen auf die Kontrollergebnisse für das Jahr 1974 haben die Verstöße gegen den Mittelwert sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch bundesweit abgenommen. Die Situation bleibt jedoch weiterhin unbefriedigend. Spezielle Vergleichszahlen für von Hand abgefüllte Warenpackungen liegen nicht vor. Die außergewöhnlich hohe Zahl von Unterfüllungen bei diesen Packungen dürfte nicht repräsentativ sein. Ein wirkungsvollerer Schutz des Verbrauchers läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung nur durch Maßnahmen beim Vollzug der Fertigpackungsvorschriften erreichen, der den Ländern obliegt. Neben einer weiteren Erhöhung der Zahl der Kontrollen dürften vor allem gezielte Kontrollen in Branchen mit besonders hohen Beanstandungsquoten und eine stärkere Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Bußgeldrahmens in Betracht kommen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 55) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die von der Gasversorgung Südhannover-Nordhessen GmbH geplante neue Erdgasleitung von Marburg/Lahn über Neustadt—SchwalmstadtHomberg—Melsungen—Hess. Lichtenau nach Witzenhausen eine wesentliche und wünschenswerte strukturpolitische Maßnahme für diesen zum großen Teil zum Zonenrandgebiet gehörenden nordhessischen Raum darstellt, und ist sie bereit, dieses Vorhaben zu fördern, und wie soll gegebenenfalls diese Förderung gestaltet werden? Die von der Gasversorgung Südhannover-Nordhessen GmbH geplante neue Erdgasleitung von Marburg a. d. Lahn nach Witzenhausen ist nach Auffassung der Bundesregierung eine strukturpolitisch wünschenswerte Maßnahme zur Erschließung des nordhessischen Raumes mit Erdgas. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sonderprogramms zur Förderung der kommunalen Infrastruktur 1975 einer Förderung des ersten Abschnitts der Leitung von Marburg bis Neustadt mit Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 3,74 Mio. DM zugestimmt. Eine weitere Förderung des Vorhabens käme nach den Regelungen des 5. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Betracht. Hiernach kann der Ausbau der Infrastruktur in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe mit Investitionszuschüssen gefördert werden, soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist. Zu den förderungsfähigen Infrastrukturmaßnahmen gehören Energie- und Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen. Für den von der Gasversorgung SüdhannoverNordhessen GmbH geplanten Leitungsabschnitt können daher aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Gelder bewilligt werden, soweit er in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe verläuft. Über die Vergabe der Investitionszuschüsse entscheiden jedoch grundsätzlich die Bundesländer; es liegt daher ausschließlich beim Land Hessen, ob und in welcher Höhe Mittel der Gemeinschaftsaufgabe für die weiteren Abschnitte der Erdgasleitung bewilligt werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lücker (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 56) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit dem besorgniserregenden Produktionsrüdcgang in der deutschen Feinstrumpfindustrie Einhalt geboten wird, der sich von 740 Millionen Stüdc/Paar im Jahr 1970 auf 520 Millionen Stück/Paar im Jahr 1974 und im Jahr 1975 unter 450 Millionen Stück/Paar verringert hat, und die wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen im europäischen Sektor unterbunden werden können? Nach Ansicht der Bundesregierung deutet viel darauf hin, daß die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der deutschen Feinstrumpfindustrie vornehmlich durch wettbewerbsverzerrende Maßnahmen zugunsten der italienischen Feinstrumpfindustrie hervorgerufen werden. Da es sich jedoch hierbei mehr um verdeckte als um offen gewährte Vergünstigungen für die italienischen Hersteller handelt, ist der Nachweis dieser Praktiken kaum möglich. Die Bundesregierung hat die EG-Kommission nachdrücklich um Prüfung der Vereinbarkeit der italienischen Praktiken mit dem EWG-Vertrag gebeten. Die Kommission hat inzwischen in einer mündlichen Mitteilung erklärt, daß weder spezifische Beihilfen noch „anomale Elemente" bei der italienischen Preisgestaltung festgestellt worden seien. Die beanstandete Preisgestaltung sei vielmehr darauf zurückzuführen, daß die italienischen Strumpfhosen-Produzenten zu einem erheblichen Teil Familienbetriebe seien, die sich mit sehr geringen Gewinnspannen zufrieden gäben. Diese Auskunft der Kommission berücksichtigt nicht, daß allem Anschein nach die italienischen Wettbewerbsvorteile in erster Linie auf günstigen Rohstoffbezug von der staatlichen Chemiefaserindustrie, günstige Finanzierungsbedingungen durch die verstaatlichten Hersteller von Strickmaschinen sowie zeitlich nahezu unbegrenzte Steuerstundungen für die Strumpfhosen-Produzenten zurückzuführen sind. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, neues Beweismaterial, das ihr von der deutschen Industrie in Aussicht gestellt worden ist, der Kommission vorzulegen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich der Verdacht erhärtet, daß es sich bei den italienischen Maßnahmen um eine gezielte Marktstrategie zur Eroberung des deutschen Strumpfmarktes handelt. Eine Antwort zur Sache hat die italienische Regierung noch nicht gegeben; sie ist angemahnt. Die Bundesregierung beabsichtigt außerdem, die Angelegenheit demnächst im Rat der EG anzusprechen. 15942* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 57) : Trifft es zu, daß die Massentierhaltung zu einer Zunahme der Erkrankungen bei den Tieren geführt hat, und zu welchen Maßnahmen gibt dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung Anlaß? Die Massentierhaltung begünstigt das Auftreten vor allem übertragbarer Erkrankungen bei Tieren, führt aber nach den bisherigen Erfahrungen nicht zwangsläufig zu einer Zunahme der Erkrankungen, sofern in den Betrieben hygienische und prophylaktische Maßnahmen konsequent durchgeführt werden. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: In einer auf engem Raum zusammenlebenden Tierpopulation hat ein Krankheitserreger infolge der großen Zahl empfänglicher Tiere erhöhte Haftungschancen. Spezifische Krankheitserreger können sich wegen des engen Kontakts zwischen den Tieren schneller ausbreiten als bei konventioneller Haltung, schwach virulente Erreger können durch vielfache Tierpassagen an Virulenz gewinnen und zu akuten, seuchenähnlichen Erkrankungen führen. Aber auch subklinisch und chronisch verlaufende übertragbare Krankheiten oder chronische bzw. inapparente Verlaufsformen hochkontagiöser Seuchen, z. B. der europäischen Schweinepest, und sogenannte Faktorenkrankheiten — primär Erkrankungen des Verdauungs- und Atemtraktes — können vorkommen. Faktoren, die das Auftreten solcher Krankheiten wie überhaupt den Verlauf jeder Infektionskrankheit beeinflussen, sind Fütterung, Haltung, das Alter und die Reaktions- und Abwehrlage der Tiere sowie der Betrieb und seine Umgebung. Grundsätzlich kann in der Massentierhaltung jeder vorkommende „Keim" krankmachend wirken, sofern eine begünstigende Faktorenkombination der Biosysteme Erreger, Wirt und Umwelt vorhanden ist. In Massentierhaltungen ist auch die Gefahr der Einschleppung von Krankheitserregern durch zugekaufte Tiere, über das Futter, den Handels- und Personenverkehr um ein Vielfaches größer als bei konventioneller Tierhaltung. Auch der Anfall großer Dung- und Jauchemassen kann zur Massierung von Krankheitserregern führen und damit sowohl den betreffenden Bestand als auch seine Umgebung gefährden. Das mit der Massentierhaltung zweifellos verbundene erhöhte Risiko ist jedoch durch geeignete Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung von Krankheitserregern und ihrer Verbreitung innerhalb des Betriebes sowie zur Verhütung der direkten oder indirekten Verschleppung in andere Bestände zu kompensieren. Zu diesen Maßnahmen zählen die richtige Wahl des Standortes sowie die Haltung möglichst nur einer Tierart auf diesem Standort, die ständige Durchführung allgemeiner hygienischer Maßnahmen, so auch die Anwendung der sogenannten Rein-Raus-Methode (turnusmäßige Gesamträumung z. B. eines Stallgebäudes nach einem Mastdurchgang), die ständige Kontrolle des Gesundheitszustandes der Tiere, die regelmäßige prophylaktische Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durch Impfung und Einsatz geeigneter Arzneimittel zur Vorbeuge bzw. Therapie von Krankheiten. In der Regel sind die Tierhalter aus wirtschaftlichen Gründen daran interessiert, alle zum Schutz ihres Bestandes notwendigen Maßnahmen zu treffen und durchzuführen, auch wenn sie zusätzlichen Aufwand erfordern, weil die Tiergesundheit die Voraussetzung für ausreichende Rentabilität der Tierhaltung ist. Es besteht somit in Massentierhaltungen ein gewisser Zwang zur Hygiene, der zur Folge hat, daß der Gesundheitszustand der Tiere, insbesondere beim Geflügel, im allgemeinen besser ist als der bei konventioneller Haltung. Früher häufige Seuchen, wie z. B. die Geflügeltuberkulose, und bestimmte parasitäre Krankheiten kommen in Massentierhaltungen praktisch kaum noch vor. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß sogenannte Faktorenkrankheiten in Massentierhaltungen vermehrt Bedeutung erlangt haben, und daß es in Einzelfällen, infolge unzureichender Schutzmaßnahmen oder Unachtsamkeit, sowohl in großen Geflügel- als auch Schweinebeständen zu Seuchenausbrüchen durch spezifische Seuchenerreger (z. B. Newcastle-Krankheit des Geflügels und Schweinepest) und zu latentem Seuchengeschehen (z. B. durch Faktorenkrankheiten) gekommen ist. Zur Wahrung der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Interessen der Allgemeinheit ist im Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom 22. Januar 1969 (BGBl. I S. 77) für BML die Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften über Massentierhaltungen geschaffen worden (§ 17 b Abs. 4). Auf Grund dieser Ermächtigung ist die Verordnung zum Schutz gegen die Gefährdung durch Viehseuchen bei der Haltung großer Schweinebestände (Massentierhaltungs-Verordnung Schweine) vom 9. April 1975 (BGBl. I S. 885) erlassen worden. In der Verordnung sind bestimmte Mindestanforderungen an die Betriebe hinsichtlich der baulichen Einrichtungen, der prophylaktischen und hygienischen Maßnahmen sowie der Kennzeichnung der Schweine und Führung von Kontrollbüchern festgelegt. Von dem Erlaß einer entsprechenden Massentierhaltungs-Verordnung für Geflügel ist nach sorgfältiger Prüfung im Einvernehmen mit den für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden und wissenschaftlichen Sachverständigen einstweilen Abstand genommen worden, weil in Anbetracht der in Geflügel-Massentierhaltungen auf freiwilliger Basis durchgeführten Maßnahmen derzeit kein öffentliches Bedürfnis besteht. In der Rinderhaltung ist das Problem zur Zeit noch nicht relevant. Mit den bestehenden Regelungen wird den durch die Massentierhaltung bedingten Risiken für die Allgemeinheit und die Betriebe selbst in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Einer Zunahme übertragbarer Erkrankungen in Massentierhaltungen ist damit in dem derzeit notwendigen Rahmen vorgebeugt. Im übrigen wird wegen des größeren gesundheitlichen Risikos in Massentierhaltungen, dessen die Besitzer solcher Bestände sich bewußt sein müssen und das nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15943* darf, bei Tierverlusten durch Seuchen, die auf Grund des Viehseuchengesetzes zu bekämpfen sind, die Tierseuchenentschädigung um 20 % gemindert, so daß nur 80 % des gemeinen Wertes entschädigt werden (§ 67 Abs. 3 Nr. 2 des Viehseuchengesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1973 — BGBl. 1974 I S. 1 —). Weitere staatliche Maßnahmen erscheinen gegenwärtig nicht notwendig. In Einzelfällen z. B. durch fehlerhafte Haltung oder Fütterung vorkommende, nicht übertragbare Krankheiten müssen vom Besitzer der betroffenen Bestände mit geeigneten Maßnahmen bekämpft werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 58) : Wann wird das deutsch-niederländische Abkommen über den grenzüberschreitenden Naturpark Maas—Schwalm—Nette unterzeichnet? Das Bundeskabinett hat am 17. Februar 1976 dem vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im Umlaufverfahren eingebrachten Entwurf eines Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung zugestimmt. Mit diesem Abkommen soll die gegenseitige Abstimmung von grenzüberschreitenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sichergestellt und ein Rahmen für weitere Abkommen über einzelne raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zwischen den Niederlanden und den angrenzenden Bundesländern geschaffen werden. Gleichzeitig hat die Bundesregierung (gemäß Art. 32 Abs. 3 GG) dem Entwurf eines Abkommens über die Zusammenarbeit zur Errichtung und Ausgestaltung eines Naturparks Maas–Schwalm–Nette zugestimmt, das zwischen der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Regierung des Königreichs der Niederlande geschlossen werden soll. Mit letzterem Abkommen wird nach dem bereits bestehenden deutsch-luxemburgischen und dem im Aufbau befindlichen deutschbelgischen Naturpark ein dritter grenzüberschreitender, europäischer Naturpark geschaffen werden. Die Unterzeichnung der beiden Abkommen soll noch in diesem Frühjahr in der Bundesrepublik Deutschland (Bonn und Düsseldorf) stattfinden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 61) : Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung für 1976 den Bedarf der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an liquiden Mitteln, und welchen Betrag davon muß der Bund zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Bundesversicherungsanstalt bereitstellen, damit Verluste bei der Auflösung von Vermögenswerten vermieden werden? Das Ausgabevolumen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wird sich nach dem Haushaltsplan im Jahre 1976 auf rund 52,8 Milliarden DM belaufen. Entsprechend hoch ist der Bedarf an liquiden Mitteln. Dieser Liquiditätsbedarf kann aus den Einnahmen, aus den vorhandenen liquiden Mitteln und aus den Vermögensrückflüssen der Anstalt gedeckt werden. Besondere Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Liquidität sind daher nicht erforderlich. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/4827 Frage B 62) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Lücke, die durch die Neufassung des § 205 RVO mit dem Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten bei Kindern des Versicherten nach Vollendung des. 18. Lebensjahrs im Versicherungsschutz entsteht, wenn eine Hochschulausbildung sich zeitlich nicht unmittelbar an die Schulausbildung anschließt, geschlossen werden sollte, und — wenn ja — welche Lösung schlägt sie dazu vor? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt eine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Wenn sich die Hochschulausbildung nicht unmittelbar an die Schulausbildung anschließt, können volljährige Schulentlassene eine andere Ausbildung wählen und dadurch in der Familienhilfe verbleiben. Sie können auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und auf diese Weise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Schließlich haben sie das Recht, nach § 176 b Reichsversicherungsordnung der Krankenversicherung ihrer Eltern innerhalb eines Monats nach Erlöschen des Anspruchs auf Familienhilfe beizutreten. Die Mitgliedschaft des Versicherungsberechtigten beginnt in diesem Falle mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Familienhilfe; eine Lücke im Versicherungsschutz entsteht also nicht. Für Studienbewerber, die auf einen Studienplatz warten müssen, besteht zudem die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, wenn sie sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Studienplatz beworben haben. Der freiwillig Beitretende muß allerdings selbst — oder seine unterhaltsverpflichteten Eltern — Beiträge entrichten. Da sich die Beiträge nach dem Einkommen richten, sind diese für einkommenslose Jugendliche entsprechend niedrig. Für den Fall, daß weder der Jugendliche noch seine Eltern zur Beitragsleistung in der Lage sind, tritt die Sozialhilfe ein. 15944* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 63) : Wie viele Arbeitnehmer sind durch Insolvenzen in den Jahren seit 1969 jährlich durch Verlust des Arbeitsplatzes betroffen worden? Eine Statistik über die Zahl der Arbeitnehmer, die durch Konkurse ihre Arbeitsplätze verloren haben, besteht nicht. Jedoch gibt die Zahl der Anträge nach dem Gesetz über das Konkursausfallgeld, das im Juli 1974 in Kraft getreten ist, gewisse Anhaltspunkte. In der Zeit vom 20. Juli 1974 bis zum 31. Dezember 1975 haben insgesamt 136 492 Arbeitnehmer Anträge auf Konkursausfallgeld an die Bundesanstalt für Arbeit gerichtet. Allerdings müssen diese Zahlen mit Vorsicht bewertet werden. Zunächst einmal ist festzustellen, daß Konkurs nicht automatisch zum Arbeitsplatzverlust führen. Vielfach werden Betriebe mit allem Personal übernommen oder die Arbeitnehmer finden vor, während oder nach dem Konkurs andere Arbeitsstellen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß bei den Angaben über das Konkursausfallgeld die Fälle nicht erfaßt sind, in denen der Arbeitnehmer bei Eintritt des Konkurses keine Forderungen mehr an den Arbeitgeber hatte. Andererseits wird Konkursausfallgeld auch in Fällen gezahlt, in denen die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder die Betriebstätigkeit ohne anschließendes Konkursverfahren beendet worden ist. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 64) : Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Verabschiedung der Rechtsverordnung zu § 42 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Bundeskabinett zu rechnen, die die Bundesregierung in der Beantwortung auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) vom 30. Januar 1976 angekündigt hat? Die Verordnung nach § 42 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz ist am 3. März 1976 von Bundesminister Walter Arendt unterzeichnet und am 6. März 1976 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Seite 411) veröffentlicht worden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache 7/4827 Fragen B 65 und 66) : Worauf ist es zurückzuführen, daß in dem vermögensstatistischen Jahrbuch „Einkommens- und Vermögensverteilung" — herausgegeben vom Bundesarbeitsministerium — die Selbstfinanzierungsquote der Investitionen in den Unternehmungen nicht mehr aufgeführt ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese aussagekräftige Statistik über diese Selbstfinanzierungsquote nachzureichen? In dem vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Taschenbuch „Die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland" wurde die Bezeichnung „Selbstfinanzierungsquote" im Abschnitt „Die Investitionen der Unternehmen und ihre Finanzierung" seit der Ausgabe 1973 nicht mehr verwendet, sondern durch die Bezeichnung „Eigenfinanzierungsquote" ersetzt. Unter der Bezeichnung „Eigenfinanzierungsquote" wurde die Statistik bis heute mit unverändertem Inhalt fortgeführt. Die Änderung der Bezeichnung wurde vorgenommen, weil der aus der Betriebswirtschaftslehre stammende Begriff „Selbstfinanzierungsquote" sich in Bezug auf den dargestellten Inhalt als irreführend herausgestellt hatte. In dem erwähnten Taschenbuch werden jedoch die Finanzierungsquellen der Investitionen der Unternehmen in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Deutschen Bundesbank, ausgewiesen. Danach finanziert der Unternehmenssektor seine Bruttoinvestitionen durch Abschreibungen und Unternehmensersparnis und aus dem Finanzierungsdefizit. Die Abschreibungen sind im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine Rechengröße, die den Verbrauch an Produktionsmitteln (Bauten, Maschinen, Vorräten usw.), gerechnet zu Wiederbeschaffungspreisen, darstellen sollen. Dieser Abschreibungsbegriff ist weiter als der Abschreibungsbegriff der Betriebswirtschaftslehre, der der Selbstfinanzierungsquote zu Grunde liegt. Daher erscheint der Begriff „Eigenfinanzierungsquote" für den Anteil an den Bruttoinvestitionen, den die Unternehmen als Sektor aus eigenen Mitteln finanzieren, zweckmäßiger als der Begriff „Selbstfinanzierungsquote". Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 67) : Trifft es zu, daß zum 1. Mai 1976 eine neue Arbeitsstättenordnung von der Bundesregierung erlassen werden soll, nach der der Verkauf im Freien in Verbindung mit einem Einzelhandelsgeschäft in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April unterbunden werden soll, wenn die Außentemperatur kälter als 16 Grad ist, obwohl es inzwischen durchaus technische Möglichkeiten gibt, beim Verkauf im Freien durch Luftschleier, von denen die Arbeitskräfte nicht berührt werden, Verhältnisse wie in einem Ladengeschäft zu schaffen? Die Verkaufsform der offenen Verkaufsstände im Freien vor Ladengeschäften hat in der Vergangenheit immer mehr zugenommen. Die an den Verkaufsständen beschäftigten Arbeitnehmer sind häufig nicht oder nicht ausreichend gegen schädliche Witterungseinflüsse geschützt und daher Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Der Bundesminister für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15945* Arbeit und Sozialordnung hat aus diesem Grunde bereits 1964 eine Richtlinie zum Schutze der Gesundheit der an Verkaufsständen im Freien beschäftigten Arbeitnehmer erlassen. Diese Richtlinie ist in der Praxis häufig nicht beachtet worden. Auf Drängen der obersten Arbeitsbehörden der Länder und der Gewerkschaften wurden daraufhin die erforderlichen Festlegungen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer an offenen Verkaufsständen im Freien in einer Rechtsvorschrift getroffen. In § 50 der neuen Arbeitsstättenverordnung (BGBl. I S. 729), die am 1. Mai 1976 in Kraft tritt, ist u. a. bestimmt, daß die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Verkaufsständen im Freien im Zusammenhang mit Ladengeschäften in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April nur zulässig ist, wenn die Außentemperatur am Verkaufsstand mehr als +16° C beträgt. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn sich die Verkaufsstände im Eingangsbereich des Ladengeschäfts, also bereits im Gebäude befinden und die dort Beschäftigten wirksam vor den Witterungseinflüssen geschützt sind. Nur hier erscheint eine Abschirmung des Verkaufsstandes in der von Ihnen erwähnten Weise durch einen Warmluftschleier möglich. Falls ein Betrieb diese Lösung vorsieht, ist allerdings auf die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 2 und 16 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hinzuweisen; danach dürfen die Arbeitnehmer durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen (wie ungleichmäßige Erwärmung des Arbeitsplatzes) und keiner vermeidbaren Zugluft ausgesetzt sein. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 68 und 69) : Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnung zu rechnen, die es Aussiedlern ermöglichen wird, alsbald nach einem von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Sprachlehrgang auch Förderungsleistungen für eine berufliche Bildungsmaßnahme zu erhalten, nachdem diese bereits am 30. Januar 1976 vom Parlamentarischen Staatssekretär Buschfort im Bundestag angekündigt wurde? Hat die Bundesregierung für die individuellen deutschen Renten, die in das polnische Staatsgebiet nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 überwiesen werden, die Umrechnungskurse und die Anrechnungsvorschriften vereinbart, oder wird sie diese vereinbaren? Zu Frage B 68: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat die Verordnung nach § 42 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes, in der auch die von Ihnen angesprochene Frage geregelt ist, am 3. März 1976 erlassen. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 411 vom 6. März 1976 verkündet worden. Damit ist sichergestellt, daß Aussiedler nach der Teilnahme an einem von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Sprachlehrgang Förderungsleistungen für die Teilnahme an einem Berufsbildungslehrgang erhalten können. Zu Frage B 69: Nach Inkrafttreten des deutschpolnischen Abkommens über Renten- und Unfallversicherung mit der Vereinbarung hierzu werden in das polnische Staatsgebiet nur Renten aufgrund der Besitzstandsregelung in Artikel 15 und 16 des Abkommens gezahlt werden. Es ist beabsichtigt, in einer nach Inkrafttreten des Abkommens mit der polnischen Seite noch abzuschließenden Durchführungsvereinbarung unter anderem auch die von Ihnen angesprochenen Fragen des Umrechnungskurses der Besitzstandsrenten und der Anrechnungsbestimmungen festzulegen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lücker (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 70) : Schließt sich die Bundesregierung in ihrer Auffassung und ihren Maßnahmen den jüngsten Maßnahmen der Sozialversicherungsträger an, deren prekäre Finanzsituation den deutlichen Trend zur Klinifizierung der Kuren vermuten läßt — federführend der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger in Fankfurt, sowie die Gewerkschaften —, oder ist man vielmehr der Ansicht, daß eine solche Entwicklung weder von der wirtschaftlichen noch von der gesundheitspolitischen Seite her günstig erscheint und man daher von solchen Plänen absehen sollte? Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bemühen sich darum, die Effizienz von Kuren ihrer Versicherten zu steigern. Versicherte mit schweren Gesundheitsstörungen und besonderer diagnostischer Problematik sollen deshalb während der Rehabilitationsmaßnahme eine Spezialbehandlung in einer Schwerpunkt- oder Kurklinik erhalten. Da die Rentenversicherungsträger gemessen an ihrem Bettenbedarf in derartigen Einrichtungen nur unzulänglich mit eigenen Schwerpunkt- und Kurkliniken ausgestattet waren und daher die Errichtung von Schwerpunkt- und Kurkliniken als besonders dringlich angesehen werden mußte, hat die Bundesregierung die Dringlichkeit von Bauvorhaben für derartige Einrichtungen im Rahmen der 2. Bauausgabendringlichkeits-Verordnung vom 31. Juli 1974 anerkannt. Hiernach dürfen die Träger der Arbeiterrentenversicherung mit den begrenzt für Bauvorhaben zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vorerst nur derartige Einrichtungen bauen. Ausschlaggebend für diese Regelung war auch die Tatsache, daß Rehabilitationsmaßnahmen dieser Art in eigenen Einrichtungen kostengünstiger von den Rentenversicherungsträgern durchgeführt werden können als in fremden Einrichtungen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß hieraus allgemein auf einen Trend zur Klinifizierung der Kuren geschlossen werden kann. Bei den überwiegend leichteren Erkrankungen der Versicherten werden die Rehabilitationsmaßnahmen wie bisher in Sanatorien und Kurheimen durchgeführt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß nur eine der Erkrankungen entsprechende gezielte Behandlung während der Kur notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist. 15946' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 71 und 72): Ist die Bundesregierung bereit, den Bau der schon zugesagten Panzerwaschanlage auf dem Standortübungsplatz Wentorf unverzüglich, so wie ursprünglich vorgesehen, in Angriff zu nehmen? Könnte die Bundesregierung es ausgerechnet im Zonenrandgebiet vertreten, wenn diese Investition verschoben und in Kauf genommen werden würde, daß dies die Einsatzbereitschaft der Truppe gefährdet? Der Bau einer Fahrzeugwaschanlage auf dem Standortübungsplatz Wentorf ist nach wie vor vorgesehen. Zusagen im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben — insbesondere wegen eines unverzüglichen Baubeginns — wurden jedoch nicht gemacht. Es war zwar zunächst vorgesehen, 1979 zu beginnen; wegen anderer wichtigerer Baumaßnahmen mußte das Vorhaben jedoch verschoben werden. Bei weiterem Fortschreiben der mittelfristigen Liegenschafts- und Bauplanung wird angestrebt, das Bauvorhaben vorzuziehen. In Wentorf und dem benachbarten Standort Elmenhorst sind für 1976 Investitionen für Baumaßnahmen der Bundeswehr von rund 6,4 Millionen DM vorgesehen, die der Erhaltung und Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Truppe dienen und sich positiv auf die Wirtschaftssituation dieses Gebietes auswirken werden. Abschließend bemerke ich, daß durch die z. Z. noch fehlende Fahrzeugwaschanlage die Einsatzbereitschaft der Truppe nicht gefährdet ist. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 73): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich der Traunsteiner Standortkaserne die Wohnbevölkerung sehr stark unter dem Motorenlärm insbesondere der dort stationierten Panzer zu leiden hat, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung innerhalb welchen Zeitraums für geboten und möglich, um diese Beeinträchtigung auf ein erträgliches Maß zurückzuführen? In der Prinz-Eugen-Kaserne Traunstein ist ein mit Panzern ausgestattetes Gebirgs-Fla-Bataillon stationiert. Es läßt sich nicht vermeiden, daß beim Ausrücken der Einheit durch das Anlassen der Motoren und bei der Rückkehr aus dem Ubungsgelände Geräusche entstehen. Beschwerden aus der Bevölkerung über Belästigungen sind bisher aber nicht bekannt geworden. Da im Bereich der 1. Gebirgsdivision keine Truppenunterkunft vorhanden ist, die lärmgünstiger zu Wohngebieten liegt, kann eine Verlegung des Bataillons auch nicht in Betracht gezogen werden. Die Bundesregierung wird jedoch prüfen, ob durch Baumaßnahmen im Kasernenbereich eine Verringerung des Motorenlärms erreicht werden kann. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/4827 Fragen B 74 und 75): Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium in mehreren Standorten der Bundeswehr beobachten konnte, daß Kantinenpächter versuchen, die Kantinenpäditerreform zu unterlaufen und die gewonnenen Preisvorteile nicht an die Soldaten weiterzugeben? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, daß die durch die Kantinenreform für die Soldaten erreichten Vorteile nachhaltig durchgesetzt werden? Zu Frage B 34: Das Bundesministerium der Verteidigung hat festgestellt, daß die Heimbetriebsleiter bei Waren des Grundsortiments die Preisvorteile, die sich aus dem Verzicht des Bundes auf Pacht und Energiekosten sowie den durch die Heimbetriebsgesellschaft ausgehandelten günstigen Einkaufspreisen ergeben, durch Einhaltung der amtlich festgesetzten Preise durchweg an den Soldaten weitergeben. Diese Preise sind z. T. erheblich niedriger als früher. Damit ist ein wesentliches Ziel der Kantinenreform erreicht worden. In einigen wenigen Fällen haben hier Heimbetriebsleiter — vorwiegend im norddeutschen Raum — versucht, die Ziele der Reform zu unterlaufen, indem sie — z. B. bei Kaffee — Waren minderer Qualität anboten, Bier in Pappbechern oder Essen mit Plastikbestecken ausgaben, die die Soldaten zusätzlich bezahlen sollten. Bei den Waren, die nicht zum Grundsortiment gehören und die der Heimbetriebsleiter grundsätzlich frei kalkulieren kann, haben eine Reihe von Heimbetriebsleitern — wiederum vorwiegend in den nördlichen Wehrbereichen — die Auflage, mäßige Preise zu fordern, nicht beachtet. In einzelnen Fällen haben Heimbetriebsleiter die Preise für Artikel unverhältnismäßig hoch (bis zu 20 %) angehoben, obwohl die Heimbetriebsgesellschaft auch ' für sie günstigere Einkaufspreise ausgehandelt hat, als es dem einzelnen Heimbetriebsleiter bisher möglich war. Zu Frage B 75: Das Bundesministerium der Verteidigung ist allen bisher bekannt gewordenen Fällen dieser Art durch Einschaltung der zuständigen Standortverwaltungen und des Außendienstes der Heimbetriebsgesellschaft nachgegangen und hat sie bereinigt. Es wurde dabei festgestellt, daß Mißbräuche in vielen Fällen auf Mißverständnissen der Heimbetriebsleiter beruhten. Es ist daher zu erwarten, daß die Zahl solcher Verstöße nach Überwindung der Anfangsschwierigkeiten gering bleiben wird. Das Bundesministerium der Verteidigung wird künftig insbesondere über die örtlichen Heimbewirtschaftungsausschüsse sicherstellen, daß die nicht zum Grundsortiment gehörenden Artikel in Übereinstimmung mit der vertraglichen Vereinbarung, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15947* mäßige Preise zu fordern, kalkuliert werden. In den Fällen, in denen der Heimbetriebsleiter trotz Hinweises auf die Vertragswidrigkeit überhöhte Preise nimmt, wird das Bundesministerium der Verteidigung die Auflösung des Bewirtschaftungsvertrages betreiben. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 76): Trifft es zu, daß die Bundeswehr für die Eckernförder Bucht Ausschließlichkeit verlangt, und welche Entschädigung gedenkt die Bundesregierung der Stadt Eckernförde zu gewähren, da deren Wirtschaftsentwicklung hierdurch schwer belastet wird? Von seiten der Bundeswehr wird die Eckernförder Bucht nicht zur ausschließlichen Nutzung beansprucht. Es trifft zu, daß in diesem Gebiet eine Vielzahl von Bundeswehrdienststellen und -einrichtungen vorhanden ist, deren spezielle Aufgabenerfüllung in hohem Maße von den besonderen Verhältnissen im Bereich dieses Küstengewässers abhängig ist. Wegen der erheblichen Bedeutung der Eckernförder Bucht sowohl für die Bundeswehr als auch für die Industrieansiedlung wird zur Zeit die Vereinbarkeit von Verteidigungs- und Industrievorhaben geprüft. Zur Abstimmung der Belange von Bundeswehr und Industrie sind mit dem Land Schleswig-Holstein und den betroffenen Firmen Verhandlungen eingeleitet. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Anträge auf Entschädigung sind bisher nicht gestellt und könnten auch im gegenwärtigen Stadium der Untersuchungen und Prüfungen nicht beschieden werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 77): Welche Bundesmittel wurden der Auslandsstelle des Bundesstudentenrings in den Jahren seit 1965 zugewendet? Die Auslandsstelle des Deutschen Bundesstudentenringes hat seit 1965 unmittelbar folgende Zuwendungen aus dem Bundesjugendplan für die Durchführung internationaler Jugendbegegnungen, Europäischer Jugendwochen und für die pädagogische Betreuung bei Jugendauslandsreisen erhalten: 1965: 42 788,— DM 1966: 69 656,— DM 1967: 92 842,— DM 1968: 130 500,— DM 1969: 215 250,— DM 1970: 213 644,— DM 1971: 496 780,— DM 1972: 314 800,— DM 1973: 135 000,— DM 1974: 120 000,— DM. Für diese Aufgaben wurde letztmalig 1975 eine Zuwendung in Höhe von 119 000,— DM mittelbar über die Deutsche Jugend- und Studentenreisen gewährt. Weiterhin erhielt die Auslandsstelle bis 1973 mittelbar über den Arbeitskreis internationaler Jugendgemeinschaftsdienste e. V., Frankfurt, und ab 1973 über die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste e. V., Bonn, als mitverantwortliche Zentralstelle für die Durchführung von internationalen Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdiensten aus dem Bundesjugendplan folgende Zuwendungen: 1965: 82 502,— DM 1966: 84 385,— DM 1967: 88 535,— DM 1968: 52 400,— DM 1969: 50 000,— DM 1970: 52 821,— DM 1971: 60 642 DM 1972: 55 000,— DM 1973: 42 000,— DM 1974: 42 000,— DM 1975: 42 000,— DM. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 78): Trifft es zu, daß Pflegeeltern nicht in den Genuß des ihnen zustehenden Kindergelds kommen, da das Kindergeld von den Jugendämtern auf Grund des Jugendwohlfahrtsgesetzes auf das Pflegegeld angerechnet wird und daß Pflegeeltern darüber hinaus auch steuerlich benachteiligt sind, und auf welche Weise wird die Bundesregierung für Abhilfe sorgen und besonders darauf hinwirken, daß einheitlich von allen Bundesländern auf die Anrechnung des Kindergelds verzichtet wird? Nach § 2 des Bundeskindergeldgesetzes wird den Pflegeeltern auch für Pflegekinder Kindergeld gewährt. Das Jugendamt hat nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 JWG den notwendigen Lebensunterhalt des Pflegekindes zu decken. Diese Leistung des Jugendamtes wird Pflegegeld genannt. Es trifft zu, daß einige Jugendämter das den Pflegeeltern gewährte Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf des Pflegekindes anrechnen und dementsprechend das Pflegegeld mindern. 15948* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Die steuerliche Benachteiligung der Pflegeeltern, die in dem Wegfall der bisherigen Kinderfreibeträge zum 1. Januar 1975 liegt, ist im allgemeinen ausgeglichen worden durch die gleichzeitig in Kraft getretene Erhöhung des Kindergeldes. Die Bundesregierung hat aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, den Jugendämtern hinsichtlich der Anrechnung oder Nichtanrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld Weisungen zu erteilen. Sie hat aber in einem Schreiben an die obersten Jugendbehörden der Länder gebeten, einheitlich von einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld abzusehen. Bisher ist die Praxis diesem Ersuchen nicht immer gefolgt, obwohl auch eine Reihe von Ländern in speziellen Erlassen empfohlen hat, von der Anrechnung des Kindergeldes abzusehen. Auch den obersten Landesbehörden steht gegenüber den Jugendämtern insoweit keine Weisungsbefugnis zu. Verschiedene Fachverbände bzw. Organisationen sind seit langem bemüht, u. a. auch zu einer einheitlichen Praxis in der hier angeschnittenen Frage zu kommen. Es ist ferner in Aussicht genommen, die Einzelergebnisse dieser Erörterungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden zum Zwecke einer einheitlichen Handhabung im gesamten Bundesgebiet abzustimmen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 79): Treffen Aussagen zu, fast jedem zweiten Jugendlichen droht zur Zeit durch übermäßigen Alkoholgenuß ein künftiger Leberschaden, und welchen Rang räumt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit entsprechender Aufklärung und sonstigen Gegenmaßnahmen im Verhältnis zu seinen übrigen Aktivitäten ein? Nach Auffassung der Bundesregierung treffen die zitierten Aussagen nicht zu. Nach einer in Bayern durchgeführten Studie, in der etwa 2 000 Jugendliche im Alter von 12 bis 24 Jahren befragt worden sind, soll jeder zweite Jugendliche mehrmals in der Woche Alkohol trinken. Da diese Studie aber nichts über die Trinkmengen aussagt, lassen sich aus ihr keine Rückschlüsse auf mögliche Organgefährdungen, insbesondere der Leber, ziehen. Die Bundesregierung legt großen Wert auf die Aufklärung der Jugendlichen vor den Gefahren des Alkoholmißbrauches. Sie hat es deshalb als ihre Aufgabe angesehen, bereits im Vorfeld der akuten Gefährdung Jugendlicher durch Alkohol geeignete Maßnahmen zu ergreifen und deshalb zusammen mit den Bundesländern ein Aktionsprogramm zur Eindämmung und Verhütung des Alkoholmißbrauchs, dessen Hauptzielgruppe die Jugendlichen darstellen, erarbeitet. Dieses Programm versucht von verschiedenen Ebenen aus — einschließlich einer Selbstbeschränkung der Werbung — die Gefahren abzuwehren. Im Rahmen der Aufklärung sind erst kürzlich zwei Broschüren für Eltern und für Jugendliche über die Gefahren des Alkohols erschienen. Ferner erarbeitet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung z. Zt. Material, mit dem verdeutlicht werden soll, daß Alkohol nicht notwendigerweise zu Freizeit, Spaß und Geselligkeit gehören muß. Damit soll versucht werden, den sozialen Rang alkoholischer Getränke bei Jugendlichen abzubauen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 80) : Wie hoch ist die Zahl der Bundesbürger anzusetzen, die an Glaukom (grüner Star) erkrankt sind; ist die Bundesregierung nach dem erfolgreichen Verlauf lokaler Vorsorgeuntersuchungen, z. B. in München, bereit, darauf hinzuwirken, daß zur erfolgreichen und frühzeitigen Bekämpfung des grünen Stars eine allgemeine Vorsorgeuntersuchung eingeführt bzw. ermöglicht wird? Sichere Zahlen über die Häufigkeit des Glaukoms (grüner Star) liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Gesundheitsbericht 1971 ist festgehalten worden, daß Glaukom in einem Fünftel aller Fälle für den Verlust des Augenlichts verantwortlich zu machen sei. Die Häufigkeit des grünen Stars wurde auf 2 °/o der Bevölkerung oberhalb des 40. Lebensjahres geschätzt, das sind etwa 500 000 Personen. Aus dem Mikrozensus 1973 ergibt sich jedoch, daß nach eigenen Angaben nur rund 200 000 Personen von ernsthaften Augenerkrankungen einschließlich Blindheit betroffen zu sein scheinen. Die Sozialhilfestatistik nennt schließlich nur 11 000 Personen, die Blindenhilfe beziehen. Lokale Felduntersuchungen können bei der zu erwartenden geringen Häufigkeit des Glaukoms keine verläßlichen Erkenntnisse bringen. Das gilt auch für die unter der Leitung von Prof. Merte im Spätsommer 1975 in München durchgeführte Studie. Die Bundesregierung ist seit längerem darum bemüht, in der Frage der Glaukomprophylaxe und früherkennung eine Lösung zu finden. Neben einer allgemeinen Vorsorgeuntersuchung, die mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden wäre und die vorhandenen fachärztlichen und untersuchungstechnischen Kapazitäten überfordern würde, ist deshalb an eine gezielte Früherkennung von Risikopersonen allgemein oder gezielt durch Filteruntersuchungen zu denken. Das diesjährige Leitthema der Weltgesundheitsorganisation „Besser sehen — mehr vom Leben" wird genutzt, um im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung gezielt über Glaukomfrüherkennung zu unterrichten. Im übrigen wird weiter darauf hinzuwirken sein, daß alle Personen, die wegen Verschlechterung ihres Sehvermögens einen Augenarzt aufsuchen, von diesem systematisch auch einer Glaukomfrüherkennungsuntersuchung unterzogen werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15949* Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/4827 Fragen B 81 und 82) : Trifft die Annahme zu, daß trotz der Kindergeldreform das verfügbare Einkommen eines Facharbeiters vom dritten Kind an unter die Sozialhilfegrenze absinkt, und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen (vgl. Bayerische Staatszeitung „Wirtschaft und Soziales", Freitag, 20. Februar 1976, S. 14 a)? Kann die Bundesregierung Modellrechnungen anhand der Einkommensstatistik vorlegen, die die Auswirkungen der Kindergeldreform -gegliedert nach Einkommensgruppen darstellen und dabei auch die regionalen Einkommensunterschiede im Bundesgebiet, insbesondere im Verhältnis von Bayern zum Bundesgebiet, darstellen? Zu Frage B 81: Das durchschnittliche Einkommen eines männlichen Facharbeiters betrug im Oktober 1975 — neuere Zahlen liegen noch nicht vor — nach den bisher vorliegenden Informationen 2 033,— DM brutto (1 485,— DM netto) . Zusammen mit dem Kindergeld für 3 Kinder (240,— DM) ergibt das ein verfügbares monatliches Einkommen von 1 725,— DM. Der Sozialhilfesatz (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten) für eine 5köpfige Familie betrug im Vergleichszeitraum dagegen rd. 1425,— DM. Der Sozialhilfesatz ist insbesondere abhängig vom Alter der Kinder und von der Höhe der Miete. Bei dem hier angegebenen Sozialhilfebetrag sind die höheren Regelsätze für ältere Kinder berücksichtigt (Altersgruppe von 8 bis 11 Jahren, von 12 bis 15 Jahren und von 16 bis 21 Jahren) ; für die Miete wurde unter Berücksichtigung der Angaben des Statistischen Bundesamtes über die durchschnittlichen monatlichen Mieten der Hauptmieterhaushalte von Arbeitnehmern ein Betrag von 300,— DM angesetzt. In dem Gesamtbetrag von 1 425,— DM ist ferner ein Mehrbedarfszuschlag wegen Erwerbstätigkeit enthalten. Es trifft danach nicht zu, daß das verfügbare Einkommen eines Facharbeiters vom 3. Kind an unter die Sozialhilfegrenze sinkt. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Lage eines Facharbeiters mit 3 Kindern muß außerdem berücksichtigt werden, daß bei einer höheren Mietbelastung (oder bei niedrigerem Einkommen) gegebenenfalls ein Anspruch auf Wohngeld besteht und daß für ein Kind im Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis unter Umständen Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder nach dem Arbeitsförderungsgesetz bestehen. Dank der günstigen Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen und der Verbesserung der Sozialeinkommen in den letzten Jahren ist es die Ausnahme, daß Familien mit Kindern, deren Haupternährer Arbeitnehmer ist, auf die Sozialhilfe zurückgreifen müssen. Soweit jedoch Familien ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfebedarfs haben, gewährleistet die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz mehr als das zum Lebensunterhalt unbedingt Notwendige, also mehr als das materielle Existenzminimum; es ist vielmehr gerade die Aufgabe der Sozialhilfe, allen Bürgern ein menschenwürdiges Leben zu sichern. Ihre Leistungen sind in den vergangenen Jahren erheblich verbessert und bewußt der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards stärker angepaßt worden. Die Regelsätze für Kinder umfassen deren gesamten Unterhaltsbedarf. Eine solche volle Deckung der Aufwendungen für Kinder ist demgegenüber beim Familienlastenausgleich weder aus finanzwirtschaftlichen Gründen möglich noch sozialpolitisch vertretbar. Zu Frage B 82: Die Ergebnisse der von der Bundesregierung erarbeiteten Modellrechnungen über die Auswirkungen der Reform des Familienlastenausgleichs ergeben sich aus der beiliegenden tabellarischen Übersicht. Wie sich die Familien, gegliedert nach ihrer Größe, auf die in der Modellrechnung aufgeführten Einkommensgruppen verteilen, konnte nicht festgestellt werden. Eine Statistik hierüber besteht nicht. Beispiele für die am 1. Januar 1975 eingetretenen Auswirkungen a) des Wegfalls der Kinderfreibeträge des Einkommensteuerrechts und b) der ausschließlichen Berücksichtigung von Kinderlasten durch ein monatliches Kindergeld von 50 DM für das 1. Kind, 70 DM für das 2. Kind, je 120 DM für das 3. und jedes weitere Kind Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes `) - - mit Familie mit ... Kindern monatchlichen Brutto 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern 5 Kindern 6 Kindern 7 Kindern 8 Kindern Gesamtentlastung Gesamtentlastung Gesamtentlastung Gesamtentlastung Gesamtentlastung Gesamtentlastung Gesamtentlastung Gesamtentlastung Einkorn men von nach ab 1. Ja- nuar 1975 DM Differenz DM nach gelten- dem Recht DM ab 1. Ja- nuar 1975 DM Differenz DM nach ab Differenz nach ab Differenz nach ab 1. Ja- nuar 1975 DM Differenz nach ab Differenz nach ab 1. Ja- nuar 1975 DM Differenz nach ab 1. Da- nuar 1975 DM Differenz gelten- dem Redit DM gelten- 1. Ja- DM gelten- 1. Ja- DM gelten- dem Redit DM DM gelten- dem Redit DM 1. Ja- DM gelten- dem Recht DM DM gelten- DM dem Redit DM nuar dem nuar nuar dem 1975 Redit 1975 1975 Recht DM DM DM DM DM 1 000 19,- 50,- +31,- 70,60 120,- +49,40 159,10 240,- +80,90 247,60 360 +112,40 324,10 480,- +155,90 394,10 600,- +205,90 464,10 720,- +255,90 534,10 840,- +305,90 1 500 19,- 50,- +31,- 70,60 120,- +49,40 159,10 240,- +80,90 247,60 360,- +112,40 346,10 480,- +133,90 444,60 600,- +155,40 543,10 720,- +176,90 629,10 840,- +210,90 2000 23,40 50,- +26,60 54,40 120,- +65,60 170,70 240,- +69,30 260,- 360,- +100,- 358,50 480,- +121,50 457,- 600,- +143,- 555,50 720,- +164,50 654,- 840,- +186 3 000 30,60 50,- +19,40 72,50 120,- +47,50 200,80 240,- +39,20 302,60 360,- + 57,40 412,60 480,- + 67,40 520,80 600,- + 79,20 627,30 720,- + 92,70 732,- 840,- +108 4 000 36,30 50,- +13,70 86,50 120,- +33,50 224,- 240,- +16,- 335,30 360,- + 24,70 455,50 480,- + 24,50 574,20 600,- + 25,80 691,50 720,- + 28,50 807,50 840,- + 32,50 5 000 40,17 50,- + 9,83 95,83 120,- +24,17 239,66 240,- + 0,34 357,83 360,- + 2,17 485,16 480,- - 5,16 611,50 600,- - 11,50 736,83 720,- - 16,83 861,16 640,- - 21,16 6000 42,33 50,- + 7,67 101,33 120,- +18,67 249,- 240,- - 9,- 371,33 360,- - 11,33 503,- 480,- - 23,- 634,33 600,- - 34,33 765,16 720,- - 45,16 895,16 840,- - 55,16 7 000 44,16 50,- + 5,84 105,83 120,- +14,17 256,50 240,- -16,50 381,66 360,- - 21,66 516,50 480,- - 36,50 650,83 600,- - 50,83 784,71 720,- - 64,71 918,21 840,- - 78,21 8 000 45,83 50,- + 4,17 109,66 120,- +10,34 262,83 240,- -22,83 390,50 360,- - 30,50 528,- 480,- - 48,- 665,- 600,- - 65,- 801,66 720,- - 81,66 937,82 840,- - 97,82 *) In dieser Tabelle sind nicht die Auswirkungen der am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Steuererleichterungen, wie zum Beispiel der Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages, berücksichtigt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15951* Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 83) : Kann die Bundesregierung die Richtigkeit an midi herangetragener Klagen von bahnbenutzenden Reisenden In die DDR bestätigen, daß es z. B. auf der Streckenführung Mülheim (Ruhr)—Dresden immer wieder zu stundenlangen Ausfällen der Heizung und Beleuchtung in den Eisenbahnwagen auf dem Gebiet der DDR kommt, und wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der DDR zu erreichen, daß im Interesse der Reisenden, meist älteren Menschen, bessere Transportbedingungen gesichert werden? In diesem Winter sind der Bundesregierung einige wenige Beanstandungen über mangelhafte Beheizung und Beleuchtung von Reisezügen des innerdeutschen Verkehrs — insbesondere bei Wagen der Deutschen Reichsbahn — bekanntgeworden. Sofern Ihnen detaillierte Informationen über eine Häufung derartiger Beanstandungen aus jüngster Zeit vorliegen, bitte .ich, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hiervon zu unterrichten. Sie setzt sich stets für Abhilfe ein. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 84) : In welchem Umfang (Arbeitsstunden) schreibt die Deutsche Bundesbahn im Jahr 1976, trotz des vorhandenen Personalüberhangs, Arbeiten aus, die eine besondere, beim Bundesbahnpersonal etwa nicht vorhandene, Qualifikation nicht erfordern, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? Wie die Deutsche Bundesbahn auf Anfrage mitteilt, schreibt sie im Jahre 1976 grundsätzlich keine Arbeiten aus, die von verfügbaren eigenen Mitarbeitern ausgeführt werden können. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 85) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, warum der Ausbau der B 3 in der Gemeinde Ottersweier (Baden) noch nicht in Angriff genommen werden konnte, zumal alle anderen Ortsdurchfahrten der B 3 zwischen Baden-Baden und Achern fertiggestellt wurden, und was kann die Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbauverfahrens tun? Bei dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Ottersweier im Zuge der B 3 handelt es sich um eine Maßnahme, die in der alleinigen Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg liegt. Der Bundesminister für Verkehr ist jedoch davon unterrichtet, daß die Bauarbeiten demnächst vergeben werden. Ausgenommen hiervon ist ein ca. 200 m langes Stück im Bachbereich, da die zuständige Wasserwirtschaftsverwaltung über eine dort anstehende Wasserbaumaßnahme noch nicht entschieden hat. Auf Grund der erforderlichen Abstimmungen zwischen den einzelnen Vorhaben konnten die ursprünglich in einer Maßnahme vorgesehenen Straßenbauarbeiten noch nicht früher begonnen werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 86) : Ist es richtig, daß zur Bekämpfung der Winterglätte auf den Bundesautobahnen auch Tausalze französischer Herkunft verwendet werden, deren tauwirksamer Anteil einige Prozente geringer ist, dessen Anteil an unlöslichen Mineralstoffen höher ist (3 % bis 7 %) und dessen Körnung in trockenem Zustand wesentlich grober ist als bei vergälltem Kochsalz bzw. bei Kalziumchlorid, und wenn ja, aus welchen Gründen? Der Bundesminister für Verkehr schreibt den Straßenbauverwaltungen der Länder nicht vor, woher sie die im Winter auf den Bundesautobahnen zum Einsatz gelangenden Streusalze zu beziehen haben. Es wird lediglich verlangt, daß sie hinsichtlich Gehalt an tauwirksamer Substanz, Kornzusammensetzung und Anteilen an unlöslichen Stoffen usw. den Anforderungen entsprechen, die in dem vom Bundesminister für Verkehr eingeführten „Merkblatt für Maßnahmen gegen Winterglätte auf Straßen" festgelegt sind. Ob von der einen oder der anderen Straßenbaubehörde Tausalze französischer Herkunft verwendet werden, ist in Anbetracht dieser Sachlage dem Bundesminister für Verkehr nicht bekannt. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 87 und 88) : In welcher Höhe belaufen sich die Kostenberechnungen der Deutschen Bundesbahn, die dazu führten, daß in dem Bericht der Deutschen Bundesbahn an die Bundesregierung über ein betriebswirtschaftlich optimales Streckennetz die Strecke Rastatt—Freudenstatt (Murgtalbahn) zu den Strecken gezählt wurde, die nicht zu diesem optimalen Netz gehören? Liegen die Kostenberechnungen für die Murgtalbahn — rein betriebswirtschaftlich gesehen — im Verhältnis zu anderen Bundesbahnstrecken, die gleichfalls nicht zum optimalen Streckennetz zählen, in einer Zone mit größeren oder geringeren Mindereinnahmen, wie sie die Deutsche Bundesbahn auf Grund ihrer Rentabilitätskriterien ermittelt hat? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat — wie Ihnen bekannt ist — das Streckennetz unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersucht. Die Untersuchungsergebnisse der DB dienen als Arbeitsunterlage für die Entscheidungsvorbereitung zur Ermittlung des gesamtwirtschaftlich notwendigen Schienennetzes. 5952* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Die interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs-und Regionalpolitik" wird die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme analysieren, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben. Sie wird anhand von Bewertungskriterien Vorschläge für ein volkswirtschaftliches Strekkennetz erarbeiten. Dazu wird ein Verfahren entwickelt, das es erlaubt, verkehrliche, wirtschaftliche, regionale und strukturelle Erfordernisse zu beurteilen. Damit sollen sachgerechte Anhaltspunkte für die Beibehaltung einer Strecke oder deren Stillegung gewonnen werden. Die Arbeitsgruppe läßt sich in Einzelfragen beraten durch je einen Vertreter verschiedener Organisationen und Verbände aus Wirtschaft und Verkehr, der Wissenschaft und Gewerkschaften. Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern. Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können. Erst wenn danach und nach der abschließenden Entscheidung des Bundeskabinetts der Betrieb auf einzelnen Eisenbahnstrecken eingestellt werden soll, kommt es zu dem bisher schon im Bundesbahngesetz vorgesehenen förmlichen Verfahren. Aus alledem ergibt sich, daß die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen über einzelne DB-Strecken, auch nicht über die Strecke Rastatt–Freudenstadt (Murgtalbahn) und hierauf bezogene etwaige Kostenuntersuchungen machen kann. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 89 und 90) : Welche der in den Rationalisierungsvorschlägen der Deutschen Bundesbahn als betriebswirtschaftlich unrentabel ausgewiesenen Bahnstrecken hält die Bundesregierung für unentbehrlich? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die durch die Stillegungspläne ausgelöste negative wirtschaftliche Signalwirkung in den strukturschwachen Räumen und die Unsicherheit bei den betroffenen Eisenbahnern über ihre Zukunft so früh wie möglich zu beseitigen? Zu Frage B 89: Bei dem augenblicklichen Sachstand können dazu keine Stellungnahmen abgegeben werden. Die Untersuchungen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Ermittlung eines gesamtwirtschaftlich notwendigen Schienennetzes sind in diesen Tagen angelaufen und lassen bei dem sehr umfangreichen Arbeitsplan vorläufig keine Aussagen über einzelne Strecken zu. Zu Frage B 990: Es wird bei jeder Gelegenheit in Presse, Funk und Fernsehen immer wieder betont, daß der Ergebnisbericht der Deutschen Bundesbahn in der vorliegenden Form von der Bundesregierung nicht akzeptiert wird, weil noch zu viele Fragen offen geblieben sind. Jede Dramatisierung sollte deshalb unterbleiben. Erst die Untersuchungsergebnisse der eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe werden zu einer auf die verkehrs-, regional- und strukturpolitischen Bedürfnisse ausgerichteten gesamtwirtschaftlich optimalen Netzkonzeption führen. Es ist somit verfrüht, schon heute konkrete Aussagen zu einzelnen Strecken treffen zu wollen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 91) : Wie hoch setzt die Deutsche Bundesbahn die Kostenentlastung aus der Stillegung der im Landkreis Lindau gelegenen Nebenstrecken Lindenberg—Scheidegg und Röthenbach—Weiler an, und wie hoch ist die Defizitverminderung durch die zur Stillegung vorgesehenen 48 bayerischen Nebenstrecken insgesamt? Durch die dauernde Einstellung des — nur noch dem Güterzugverkehr dienenden — Eisenbahnbetriebes zwischen Lindenberg (Allgäu) und Scheidegg sind jährliche Einsparungen von rd. 120 000 DM zu erwarten. Außerdem können 1976 notwendig werdende Investitionen in Höhe von 750 000 DM unterbleiben. Wie Ihnen mit Schreiben vom 19. Januar 1976 mitgeteilt wurde, ist das Verkehrsaufkommen dieser rd. 3 km langen Strecke mit 0,3 Wagenladungen im werktäglichen Durchschnitt äußerst gering. Im übrigen kann die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen über einzelne Strecken, auch nicht über die von Ihnen erwähnten 48 bayerischen Nebenstrecken, machen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 92 und 93) : Aus welchen Gründen gewährt die Deutsche Bundesbahn Empfängern von vorzeitigem Altersgeld und Landabgaberente nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte keine Sonderrückfahrkarten im Rahmen der DB-Aktion „Bahnbonbons"? Was wird geschehen, um die Gleichstellung des genannten Personenkreises mit dem entsprechenden Teil der Bevölkerung so schnell wie möglich sicherzustellen? Die Bundesbahn gibt den ab 1. März 1976 eingeführten Senioren-Paß außer an die 65 bzw. 60 Jahre alten Bundesbürger nur an die erwerbsunfähigen Frührentner und -pensionäre aus. Soweit diese Bedingungen von Empfängern von vorzeitigem Altersruhegeld und Landabgabenrente erfüllt werden, steht Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15953* der Ausgabe von Senioren-Pässen auch an diesen Personenkreis nichts im Wege. Voraussetzung ist allerdings, daß die Landwirtschaftlichen Alterskassen im Einzelfall prüfen, ob die tariflichen Bedingungen erfüllt sind, und daß sie entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage bei der Fahrkartenausgabe abgeben. Wegen der reibungslosen Durchführung hat sich die Zentrale Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn in Frankfurt am Main bereits mit dem Gesamtverband der Landwirtschaftlichen Alterskassen am 24. Februar 1976 in Verbindung gesetzt und ihn um weitere Veranlassung gebeten. Anlage 72 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 94 und 95) : Wird die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die Errichtung von Schallschutzmaßnahmen als notwendig anerkennen, wenn die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet tagsüber um 25 DB (A) und nachts um 34 DB (A) überschritten werden? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Gesundheit und menschenwürdige Umweltbedingungen von 350 Bürgern die Investitionen für eine Schallschutzmaßnahme rechtfertigen, die darin besteht, an der Bundesautobahn A 2 in Bönen-Nordbögge einen 1,3 km langen und 4 m hohen Zaun zu errichten, und wenn ja, wird sie entsprechende Maßnahmen ergreifen? Zu Frage B 94: Die Rechtsverordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird u. a. auch Vorschriften über bestimmte Grenzwerte enthalten. Diese Verordnung wird gegenwärtig von der Bundesregierung erarbeitet. Zu Frage B 95: Die BAB A 2 im Bereich Bönen/Nordbögge ist vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. April 1974) gebaut worden, so daß die Vorschriften dieses Gesetzes darauf keine Anwendung finden. Die Geräuschbelästigungen sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 906 BGB nach dieser Vorschrift zu beurteilen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4827 Fragen B 96 und 97) : Inwieweit ist der Bundesregierung das Verkehrsgutachten der Landsiedlung Rheinland-Pfalz über eine optimale Trassenführung der B 256 im Raum Hamm/Sieg bekannt, und beabsichtigt sie, die vorgeschlagenen Maßnahmen in ihre Plannungen einzubeziehen? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, im Rahmen ihrer Absicht, mehr Straßenbaumittel für die Erschließung und die Verkehrsverbesserung im ländlichen Raum einzusetzen, auch die Verkehrsverbesserung im Verlauf der B 256 im Raum Hamm/Sieg in absehbarer Zeit zu verwirklichen? Zu Frage B 96: Der Bundesregierung ist ein Verkehrsgutachten der Landsiedlung Rheinland-Pfalz über eine optimale Trassenführung der B 256 im Raum Hamm/Sieg nicht bekannt. Es können daher keine Angaben über die darin enthaltenen Planungsvorschläge gemacht werden. Zu Frage B 97: Die B 256 ist auf dem Abschnitt Altenkirchen—Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Nordrhein-Westfalen im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der 2. Dringlichkeit eingestuft. Die Überprüfung des Bedarfsplanes hat ebenfalls nur einen „möglichen weiteren Bedarf" ergeben. Größere Straßenbauvorhaben können daher in absehbarer Zeit in diesem Bereich der B 256 nicht durchgeführt werden. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Durcksache 7/4827 Frage B 98) : Sind der Bundesregierung die seit Jahren dauernden Bemühungen der Stadt Rastatt-Niederbühl bekannt, im Zuge des Ausbaus der L 77 mit Umgehung Niederbühls eine Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs an der Bundesbahnstrecke Rastatt—Baden-Baden-Oos zu erreichen im Sinne der vom Rastatt bevorzugten Variante einer Streckenunterführung der Deutschen Bundesbahn, und welche zeitlichen Vorstellungen bestehen seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Durchführung der Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls rechtliche Möglichkeiten zu einer Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens beizutragen? Vorbereitung (u. a. Planung, Planfeststellung, Vereinbarung) und Durchführung (u. a. Bautermine) von Maßnahmen zur Beseitigung von schienengleichen Bahnübergängen ist grundsätzlich Sache der Baulastträger der beteiligten Verkehrswege. Über die durchzuführenden Maßnahmen sollen die Beteiligten eine Vereinbarung treffen. Wird die Maßnahme durch die Verkehrsverhältnisse verursacht (§ 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz), dann trägt bei Kreuzungen mit einem Schienenweg der Deutschen Bundesbahn der Bund das letzte Drittel der Kosten (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz). Insoweit bedarf die zwischen den Beteiligten abzuschließende Vereinbarung der Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr, wenn der Bund an der Kreuzung als Straßenbaulastträger nicht beteiligt ist (§ 5 Abs. 1 a. a. O.). Beteiligte für die genannte Maßnahme im Zuge der Landesstraße 77/Bundesbahnstrecke Rastatt— BadenBaden-Oos sind das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Bundesbahn. Dem Bundesminister für Verkehr liegt noch keine Vereinbarung zur Genehmigung vor. Es ist bekannt, daß im vorliegenden Fall Verhandlungen zwischen den beteiligten Bau- 15954* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 lastträgern über eine Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz im Gang sind. Auf deren Ablauf hat der Bundesminister für Verkehr jedoch keinen Einfluß. Die Bereitstellung des letzten Drittels der Kosten seitens des Bundes erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen im Bundesfernstraßenhaushalt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 99) : Kann der Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage Nr. 81, Drucksache 7/4707, Stenographischer Bericht der 221. Sitzung — Anlage 11, entnommen werden, daß die Bundesregierung nicht den Standpunkt der EG-Kommission teilt, daß eine allgemeine Führerscheinpflicht für alle Arten von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit erhöhen würde (Euroforum Nr. 2/76, S. 6)? In der Frage der Führerscheinpflicht für Fahrräder mit Hilfsmotor (sog. „Mofas 25") besteht zwischen der EG-Kommission und der Bundesregierung kein Gegensatz. Der geänderte Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften betreffend die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen vom 27. November 1975 — KOM (75) 534 endg. — (vgl. auch Bundesrats-Drucksache 774/75), mit der ein EG-Führerschein eingeführt werden soll, sieht entsprechend der Rechtslage in mehreren europäischen Staaten für Mofas und Kleinkrafträder keine Fahrerlaubnis vor. Damit bleibt dieser Bereich den jeweiligen nationalen Regelungen vorbehalten. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 100 und 101) : Wann wird die Bundesregierung sich von den Landes- und Gemeindebehörden die erforderlichen Unterlagen beschaffen, um die von mir eingereichten Fragen über die Bedeutung der Bundesbahnstrecken für den Fremdenverkehr sowie für die Industrie und die Arbeitsplätze der Stadt Bad Wurzach (Drucksache 7/4707, Teil B Nr. 58 und 59) beantworten zu können? Welche Bedeutung für die wirtschaftliche Zukunft der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu, insbesondere für ihre industriellen Arbeitsplätze und ihren Fremdenverkehr, hat nach Auffassung der Bundesregierung — unter entsprechender Heranziehung der notwendigen Unterlagen der Landes- und Gemeindebehörden — die Bundesbahnstrecke Hergatz—Kisslegg sowie deren verkehrsgünstige Anbindung an die Bundesbahnstrecke Aulendorf—Memmingen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat — wie Ihnen bekannt ist — das Streckennetz unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersucht und das Ergebnis am 22. Januar 1976 als seine Netzkonzeption vorgelegt. Diese Untersuchungsergebnisse der DB dienen als Arbeitsunterlagen für die Entscheidungsvorbereitung zur Ermittlung des gesamtwirtschaftlich notwendigen Schienennetzes. Die interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs-und Regionalpolitik" wird die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme analysieren, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben. Sie wird anhand von Bewertungskriterien Vorschläge für ein volkswirtschaftliches Streckennetz erarbeiten. Dazu wird ein Verfahren entwickelt, das es erlaubt, verkehrliche, wirtschaftliche, regionale und strukturelle Erfordernisse zu beurteilen. Damit sollen sachgerechte Anhaltspunkte für die Beibehaltung einer Strecke oder deren Stillegung gewonnen werden. Der Bericht der Arbeitsgruppe soll u. a. Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahnpersonennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen. Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern. Hierbei können von den Ländern die Vorstellungen der nachgeordneten Behörden in die Beratungen eingebracht werden. Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können. Erst wenn danach und nach der abschließenden Entscheidung des Bundeskabinetts der Betrieb auf einzelnen Eisenbahnstrecken eingestellt werden soll, kommt es zu dem bisher schon im Bundesbahngesetz vorgesehenen förmlichen Verfahren. Aufgrund dieses Arbeits- und Zeitplanes kann die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen über einzelne DB-Strecken, auch nicht über die DB-Strecke Hergatz-Kisslegg u. a. über deren Bedeutung für den Fremdenverkehr im einzelnen machen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 102 und 103) : Welche Druckereien, die auch Aufträge Behördenfremder oder Behördenangehöriger in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen gegen Entgelt ausführen, werden vom Bund und seinen Institutionen betrieben, und zu welchen Preisen werden die Aufträge ausgeführt? Wie sind die Preise kalkuliert, und wie hoch ist der Umsatz bzw. der Wert der gelieferten Produkte? Zu Frage B 102: Der Bund unterhält zur Deckung des staatlichen Bedarfs vor allem im Bereich des Hoheits-, Sicherheits- und Wertdrucks die Bundesdruckerei. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15955* Sie stellt grundsätzlich keine Druckerzeugnisse für Privatpersonen oder behördenfremde Auftraggeber gegen Entgelt her. Soweit mit den besonderen Verfahren und Hilfsmitteln der Bundesdruckerei drucktechnische Arbeiten auf künstlerischem Gebiet (Kunstblätter) ausgeführt und an den Kunsthandel geliefert werden bzw. in Einzelfällen Wertdruckarbeiten zur Nutzung vorhandener spezieller oder sicherheitstechnischer Einrichtungen gefertigt werden, geschieht das in Fortführung traditioneller Aufgaben der Reichsdruckerei. Darüber hinaus ist die Bundesdruckerei gemäß § 7 Bundeshaushaltsordnung gehalten, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Das bedeutet u. a., daß sie unter allen Umständen etwa freie Maschinenkapazitäten voll ausnutzen muß, um ihren behördlichen Auftraggebern konkurrenzfähige Preise anbieten zu können. Nur in diesem Rahmen werden Privataufträge ausgeführt. Zu Frage B 103: Für die Aufträge werden kostendeckende Preise berechnet. Die Preise sind nach den Verrechnungsstundensätzen der Bundesdruckerei, die sich aus der Leistungs-und Kostenerfassung der Betriebsbuchhaltung ergeben, und den jeweiligen Materialeinkaufspreisen kalkuliert. Die Umsatzerlöse der Bundesdruckerei betrugen 1974 insgesamt rd. 176 Millionen DM und deckten damit die gesamten Aufwendungen für den Betrieb, wie aus dem Bundeshaushaltsplan Einzelplan 13 Kap. 13 03 zu ersehen ist. Der Anteil der Aufträge für behördenfremde Auftraggeber betrug 1,1 0/o vom Gesamtumsatz. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten MHz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 104 und 105) : Ist die Bundesregierung bereit sicherzustellen, daß bei der Auswertung des Versuchs zur Zusammenführung des Postreisedienstes mit dem Omnibus-Reisedienst der Deutschen Bundesbahn sowohl die Personalvertretungen der Deutschen Bundesbahn wie auch der Deutschen Bundespost umfassend beteiligt werden? Wird die Bundesregierung das Auswertungsergebnis und insbesondere die Stellungnahmen der Personalvertretungen dem Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich machen? Zu Frage B 104: Die Bundesregierung wird die Personalvertretungen von Bahn und Post wie bisher im Rahmen der Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes beteiligen. Zu Frage B 105: Der Bundestag wird die von ihm für erforderlich gehaltenen Informationen erhalten. Gewisse Ein- schränkungen könnten sich ergeben, wenn die Auswertungsergebnisse vertraulich zu behandelnde Wirtschaftsdaten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost sowie der Regionalgesellschaften enthalten. Die interessierte Öffentlichkeit wird im üblichen Rahmen über die Ergebnisse informiert werden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 106) : Ist die Bundesregierung bereit, an Stelle der bei der Deutschen Bundespost vorgesehenen Ausbildung für Fernmeldehandwerker, von denen die Deutsche Bundespost schon heute sagt, daß sie nicht übernommen werden können, zu veranlassen, daß bei dieser zusätzlichen Ausbildung andere Berufe ausgewählt werden, z. B. Starkstromelektriker, die eine größere Chance haben, einen entsprechenden Arbeitsplatz in der Wirtschaft zu finden? Die Ausbildungskapazität der Deutschen Bundespost ist allein auf das Fernmeldehandwerk zugeschnitten. Die Deutsche Bundespost ist weder vom Ausbildungspersonal noch von der Ausstattung her in der Lage, Berufsausbildung zum Starkstromelektriker, d. h. zum Elektroanlageninstallateur (Industrieberuf) oder Elektroinstallateur (Handwerksberuf) zu betreiben. Tatsächlich ist die berufliche Mobilität des mit sehr breitem Grundwissen ausgestatteten Fernmeldehandwerkers jedoch so, daß in der Vergangenheit zeitweise bis zu 30 v. H. der bei der Deutschen Bundespost ausgebildeten Fernmeldehandwerker in ähnlichen und anderen Berufen erfolgreich tätig wurden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 107) : Trifft es zu, daß im Land Berlin linksradikale Gruppen einen illegalen Sender betreiben, über den zu Gewalttätigkeiten aufgerufen und entsprechende Ratschläge erteilt werden, und ist es — bejahendenfalls — der Deutschen Bundespost gelungen, diesen Sender aufzuspüren und zum Schweigen zu bringen? Die Funkkontrollmeßstelle Berlin der Deutschen Bundespost hat am 2. März 1976 um 18.00 Uhr eine nichtgenehmigte Sendefunkstelle auf der Frequenz 93,15/93,25 MHz festgestellt, die Mitteilungen und Interviews zum Thema „Fahrpreiserhöhungen der BVG" aussendete. Der Sender schaltete um 18.20 Uhr ab. In dieser Zeit konnte der Senderstandort grob eingegrenzt werden. Weitere funktechnische Maßnahmen konnten aufgrund der Tatsache, daß die Sendungen zwischenzeitlich nicht wieder aufgenommen wurden, noch nicht getroffen werden. 15956* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 108) : Gedenkt die Bundesregierung, die Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für alte Menschen vom 30. Dezember 1971 des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau dahin gehend zu ändern, daß die Finanzierungs- und Folgekosten für die in diesen Richtlinien geforderten Gemeinschaftseinrichtungen nicht über eine Sonderumlage von den Mietern erhoben werden müssen? Zunächst weise ich darauf hin, daß die von Ihnen zitierten Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaues für alte Menschen vom 30. Dezember 1971 inzwischen schon zweimal geändert worden sind; sie gelten nur noch für die Abwicklung der nach ihnen gewährten Förderungsmittel. Zur Zeit richten sich Art und Umfang der Beteiligung des Bundes an diesem Teilbereich des sozialen Wohnungsbaues nach den Finanzierungsgrundsätzen vom 15. Mai 1975. Durch Vergleich mit den alten Richtlinien können Sie feststellen, daß sich die Beteiligung des Bundes im Einzelfall im Durchschnitt um rd. 100 v. H. erhöht hat. Ich habe veranlaßt, daß Ihnen drei Abdrucke dieser Finanzierungsgrundsätze unmittelbar zugeleitet werden. Die mir zur Förderung des Wohnungsbaues für alte Menschen zur Verfügung stehenden Mittel, die den Einsatz von öffentlichen Wohnungsbaumitteln der .Länder voraussetzen, können kraft Gesetzes nur zur Mitfinanzierung von Wohnraum gewährt werden. Aus diesem Grund bildet auch „der Wohnraum" die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung des Bundes im Einzelfalle. Da zur Finanzierung der in den baufachlichen Bestimmungen (Anlage zu den Finanzierungsgrundsätzen vom 15. Mai 1975) erwähnten Gemeinschaftseinrichtungen im wesentlichen andere Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, z. B. Sozialetats der Länder, Mittel der Gemeinden, ist ihre Mitfinanzierung mit Wohnungsbaumitteln des Bundes — abgesehen davon, daß dies nach der Gesetzeslage ohnehin nicht möglich wäre — auch nicht erforderlich. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 109) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß ihre Antwort auf meine Frage A 89 (Stenographischer Bericht Seite 15428) nach der Bezeichnung der Vertragspartei bei Auftragserteilungen für Bauarbeiten an Bahnanlagen im Land Berlin offen läßt, welche Stelle als Vertragspartei bezeichnet ist, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung, statt meine Frage zu beantworten, lediglich mitgeteilt, wer ihr Vertragspartner bei den Abmachungen mit Ost-Berlin war? I Ihre Auffassung, daß meine Antwort auf Ihre vorangehende Frage etwas offengelassen hat, teile ich nicht. Vertragspartei der Bundesregierung konnte nur die Regierung der DDR sein. Vertragspartei der Westberliner Unternehmen wird die Reichsbahndirektion Berlin sein. Die Verhandlungen werden vom „Hauptauftragsgeber für Investitionen im Reichsbahndirektionsbezirk Berlin" geführt, der unter einer Westberliner Adresse auftritt. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 110) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieviel Ausreiseanträge in der DDR im Jahr 1975 gestellt worden sind und ob die bekanntgewordene Zunahme dieser Antragstellung auf die Konferenz von Helsinki in bezug auf den Korb 3 — menschliche Erleichterung — zurückzuführen sind? Zur Klarstellung der Begriffe darf ich zunächst darauf hinweisen, daß ich unter der Formulierung „Ausreiseanträge" die Anträge von DDR-Bewohnern auf Genehmigung einer Übersiedlung in das Bundesgebiet verstehe, nicht aber Anträge auf Genehmigung einer besuchsweisen Reise. Die Zahl der Anträge von DDR-Bewohnern auf Genehmigung der Übersiedlung in das Bundesgebiet ist der Bundesregierung nicht bekannt, da weder die Antragsteller noch die DDR-Regierung die Bundesregierung hierüber informieren. Aus dem gleichen Grund ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob die Zahl solcher Anträge während des Jahres 1975 im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren gestiegen ist und ob eine evtl. Zunahme dieser Anträge auf die Ergebnisse der Konferenz von Helsinki zurückzuführen ist. Der Bundesregierung ist die Zahl der Übersiedler, d. h. derjenigen, die mit Genehmigung der DDR-Behörden ihren Wohnsitz aus der DDR in das Bundesgebiet verlegt haben, bekannt. Dies waren nach einer Mitteilung des Bundesausgleichsamtes, die auf der Antragstellung im Bundesnotaufnahmeverfahren beruht, 10 274 Personen. Die Zahl der Flüchtlinge aus der DDR ist hierin nicht enthalten. Während des Jahres 1975 ist die Bundesregierung in 1852 Fällen gebeten worden, bei der Übersiedlung von Personen aus der DDR in das Bundesgebiet behilflich zu sein, wobei sich die einzelnen Fälle der hier genannten Gesamtzahl auf jeweils unterschiedliche Zahlen von übersiedlungswilligen Personen beziehen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 111): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 15957* Entsprechen Meldungen der Wahrheit, wonach bundesdeutsche Firmen, insbesondere niedersächsische Baufirmen, am mit finanziellem Zuschuß der Bundesrepublik Deutschland geplanten Ausbau der Autobahn Helmstedt—Berlin nicht teilnehmen können, obwohl Kapazitäten hierfür bei uns brachliegen? Die Baustrecke der genannten Autobahn befindet sich auf dem Gebiet der DDR; die gesamten Dispositionen liegen außerhalb der Einflußnahmemöglichkeit der Bundesregierung. Die DDR hat aber zugesagt, für die Ausführung der Grunderneuerung der Autobahn zwischen Marienborn und dem Abzweig Leipzig am Berliner Ring sowie die Grunderneuerung und den sechsspurigen Ausbau der Autobahn Berliner Ring zwischen den Abzweigen Leipzig und Drewitz Baumaschinen im Werte von 56 Millionen DM in der Bundesrepublik Deutschland zu kaufen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 112) : Trifft die Meldung der Fuldaer Zeitung vom 21. Februar 1976 zu, in den Strafanstalten des SED-Regimes würden die politischen Häftlinge geschlagen und gequält, unzureichend ernährt, in feuchte Zellen gesteckt, mit Besuchs- sowie Brief- und Paketempfangsverboten belegt, es würde ihnen ärztliche und seelsorgliche Betreuung verweigert, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dagegen unternommen, hat sie insbesondere auch die Öffentlichkeit im In- und Ausland davon unterrichtet? Der Gegenstand Ihrer Anfrage — die Bedingungen, unter denen politische Häftlinge in den Strafanstalten der DDR festgehalten werden — ist schon mehrfach im Deutschen Bundestag erörtert worden. Ich verweise u. a. auf meine Antworten auf die Anfragen der Kollegen Peter Milz (153. Sitzung BT vom 28. Februar 1975, Anlage 6), Carl-Dietrich Spranger (154. Sitzung BT vom 12. März 1975, Anlage 2) und Claus Jäger (Wangen) (Drucksache 7/3977, Nr. 143 und 214. Sitzung BT vom 21. Januar 1976, Seite 14816 C). Gegenüber der von Ihnen wiedergegebenen Schilderung der Behandlung von politischen Gefangenen im anderen Teil Deutschlands weise ich erneut darauf hin, daß nach den Erkenntnissen der Bundesregierung systematische Mißhandlungen von Häftlingen in der DDR nicht stattfinden. Der von Ihnen in Bezug genommene Artikel der Fuldaer Zeitung vom 21. Februar 1976 gibt die Verhältnisse in den Strafanstalten der DDR überwiegend falsch bzw. erheblich überzeichnet wieder. Die Bundesregierung sieht hiernach keinen Anlaß, von ihrer bisher vertretenen Auffassung abzugehen, daß ihre ohne öffentliches Aufsehen unternommenen Anstrengungen heute wie früher die wirksamste Hilfe für die Betroffenen darstellen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 113 und 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die DDR-Behörden nach wie vor Anträge auf Reisen von Bewohnern der DDR in dringenden Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik Deutschland unter Hinweis darauf, daß Angehörige des Antragstellers aus der DDR geflüchtet sind oder Fluchtversuche unternommen haben, zurückgewiesen werden? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die DDR zur Abkehr von derartigen Methoden der Sippenhaftung zu veranlassen, die den bei Abschluß des Verkehrsvertrags und des Grundvertrags gemachten Zusagen widersprechen? Zu Frage B 113: Der Bundesregierung ist bekannt, daß immer wieder Anträge von DDR-Bewohnern auf Genehmigung einer Reise in das Bundesgebiet anläßlich einer dringenden Familienangelegenheit abgelehnt werden. In der Regel werden, soweit dies für die Bundesregierung erkennbar ist, die Ablehnungen nicht begründet; die DDR-Behörden sind aufgrund der dort geltenden Vorschriften dazu nicht verpflichtet. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in verschiedenen Einzelfällen Anträge abgelehnt worden sind, wenn Angehörige des Antragstellers aus der DDR geflüchtet waren oder Fluchtversuche unternommen hatten. Zu Frage B 114: Die Bundesregierung bemüht sich bekanntlich um eine Verbesserung des innerdeutschen Reiseverkehrs. In jedem einzelnen, an sie herangetragenen Fall einer Ablehnung der hier zur Debatte stehenden Art ist die Bundesregierung bei der Regierung der DDR vorstellig geworden, um die Ausreisegenehmigung zu erwirken. Die Bundesregierung wird dies auch künftig tun. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 115) : Wie wird die Schaffung von Sperr- bzw. Grenzgebieten der westlichen Seite der Demarkationslinie zwischen den West-Sektoren und dem Sowjet-Sektor von Berlin gerechtfertigt, wenn andererseits dem durch das Grundgesetz garantierten unbehinderten Verkehr innerhalb der ganzen Stadt eine so große und zwingende Bedeutung beigemessen wird, daß die Einreise von Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherung und Ordnung darstellen, sowie die Verbringung von Waren und Hinterziehung von öffentlichen Abgaben in Kauf genommen wird? Ihre Frage ist mir nicht verständlich. In den Westsektoren von Berlin gibt es an der Demarkationslinie zum Ostsektor keine Sperr- und Grenzgebiete, insbesondere solche nicht, wie sie von der Regierung der DDR in Ostberlin und an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten eingerichtet worden sind. Ich darf Sie deshalb zunächst um nähere Erläuterung bitten, welchen Sachverhalt Sie mit Ihrer Frage ansprechen wollen. I 5958* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1976 Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage B 116) : Treffen Meldungen zu, in Kenia drohte durch die Abholzung von Regenwäldern zur Holzkohlegewinnung die Verwandlung in eine wasserlose Steppe, und wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung darauf ebenso reagieren wie bei der Bedrohung des Nakurosees? Versteppungsgefahren als Folge von Raubbau und Brandrodung tropischer Wälder drohen in zahlreichen Entwicklungsländern. Die kenianische Regierung ist sich dieser Gefahren bewußt. Sie führt deshalb — unter anderem in Zusammenarbeit mit der Weltbank — umfangreiche Wiederaufforstungsprogramme durch. Die Bundesregierung kann die Entscheidung einer fremden Regierung ohne konkreten Projektansatz nicht unmittelbar beeinflussen. Sie trägt jedoch im Rahmen ihrer Agrarförderung und aufgrund der in vorbildlichen Forstprojekten gewonnenen Erfahrungen dazu bei, daß die Gefahren rechtzeitig erkannt und durch geeignete Abwehrmaßnahmen eingedämmt werden können. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen B 117 und 118) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung innerhalb der Rahmenplanung für Kapitalhilfezusagen 1976 eine besondere „AfrikaReserve" von 40 Millionen DM geschaffen hat, aus der — über die in der Rahmenplanung im einzelnen aufgeführten Hilfszusagen hinaus — u. a. Angola, Guinea, Guinea-Bissau und der Tschad Kapitalhilfe erhalten sollen? Sind nach Auffassung der Bundesregierung die in der „Aktuellen Planung" der Rahmenplanung aufgeführten geplanten Hilfszusagen für konkrete Projekte und Maßnahmen bloße, für die Bewirtschaftung der jeweiligen Titel unverbindliche „Merkposten", und ist es nach Auffassung der Bundesregierung haushaltsmäßig und politisch zulässig, in der „Reserveplanung" Maßnahmen einzusetzen, die nach dem erklärten Willen der Bundesregierung nicht realisiert werden sollen? Zu Frage B 117: Die Frage bezieht sich auf einen Gegenstand der vertraulichen Beratung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 11. Februar 1976. Die entsprechenden Informationen haben den Mitgliedern des Ausschusses — und damit auch dem Fragesteller — vorgelegen. Zu Frage B 118: Der politische und haushaltsrechtliche Stellenwert der vertraulichen Erläuterungen ist gesetzlich geregelt. Insoweit wird, auf den Inhalt der entsprechenden Titelerläuterungen zum Einzelplan 23 im Haushaltsgesetz 1975 verwiesen. Im übrigen hat die Bundesregierung die Grundzüge ihres Planungsverfahrens in der vertraulichen Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 2. Dezember 1974 — an der auch der Fragesteller teilgenommen hat — dargelegt.

    Rede von Prof. Dr. Hans Hugo Klein
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


      (Lachen bei der SPD)