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    522. verabschiedet: 1
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    526. anzufügen.Ich: 1
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    545. Herrn: 1
    546. Bundesminister: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 227. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Starke (Franken) 15755 A Erweiterung der Tagesordnung 15755 A Beratung des Jahresgutachtens 1975 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung —Drucksache 7/4326 - in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1976 der Bundesregierung —Drucksache 7/4677 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Pieroth, Dr. Burgbacher und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung der betrieblichen Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer — Drucksache 7/3664 — Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi 15 755 C 15834 C Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 15763 D Dr. Ehrenberg SPD 15769 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 15755 A, 15824 D Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein 15781 D, 15838 C Dr. Apel, Bundesminister BMF 15792 D Pieroth CDU/CSU 15818 A Rosenthal SPD 15822 C Dr. Narjes CDU/CSU 15826 B Lutz SPD 15829 C Dr. Warnke CDU/CSU 15832 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — Drucksache 7/4452 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4760 — .15838 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes — Drucksache 7/4746 — 15839 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes - Drucksache 7/4823 — 15839 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol -- Drucksache 7/4777 - 15839 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den i 1. März 1976 Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Leistungen an die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) in Genf — Drucksachen 7/4598, 7/4749 — 15839 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. grundsätzliche Einwilligung in eine üpl. Ausgabe im Haushaltsjahr 1975 bei Kap. 14 12 Titel 517 01 — Bewirtschaftungskosten — Drucksachen 7/4515, 7/4750 — 15839 C Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 69/74/EWG über Zollager, der Richtlinie Nr. 69/75/EWG über Freizonen und der Richtlinie Nr. 71/235/EWG über die üblichen Behandlungen, die in Zollagern und Freizonen vorgenommen werden können — Drucksachen 7/4388, 7/4741 15839 D Beratung dés Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 517/72 des Rates vom 28. Februar 1972 über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen Mitgliedstaaten — Drucksachen 7/4298, 7/4751 — 15839 D Beratung. des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Inkraftsetzung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) - Drucksachen 7/3695, 7/4752 — 15840 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes — Drucksache 7/2496 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/4793 — Schmöle CDU/CSU 15840 B Waltemathe SPD 15846 C Dr. Böger FDP 15850 D Dr. Schneider CDU/CSU 15853 B Conradi SPD 15857 D Gallus FDP 15862 A Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 15865 A Krockert SPD 15868 C Link CDU/CSU 15870 C Polkehn SPD 15871 C Niegel CDU/CSU 15872 B Ravens, Bundesminister BMBau 15876 D Mick CDU/CSU 15884 B Wurbs FDP 15886 B Henke SPD 15888 B Stücklen CDU/CSU (Erklärung nach § 36 GO) 15890 D Namentliche Abstimmungen 15874 C, 15891 A Fragestunde — Drucksache 7/4827 vom 5. 3. 1976 — Verhandlungen mit der Regierung der USA über die Übernahme des Document-Center in Berlin in deutsche Verwaltung MdlAnfr A82 05.03.76 Drs 07/4827 Hansen SPD MdlAnfr A83 05.03.76 Drs 07/4827 Hansen SPD Antw StMin Wischnewski AA 15800 A, B, C, D ZusFr Hansen SPD 15800 B, C Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Bemühungen Deutscher aus Rumänien auf Familienzusammenführung MdlAnfr A84 05.03.76 Drs 07/4827 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15800 D, 15801 B, C, D 15802 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 15801 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15801 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 15801 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15801 D Ratifizierung der Abkommen mit Indonesien und Malaysia zwecks Vermeidung von Doppelbesteuerung ' MdlAnfr A 87 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A88 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15802 A, B, C, D, 15803 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 15802 B, C, D, 15803 A Meldungen im „Spiegel" über „Kurierdienste" von Funktionären einer ausländischen kommunistischen Partei zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Kreml während der Verhandlungen über den Moskauer Vertrag von 1970 MdlAnfr A89 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A90 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15803 A, B, C, D, 15804 A, B, C, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 15803 B, 15804 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15803 C, 15804 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15803 C, 15804 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15803 C ZusFr Ey CDU/CSU 15803 D ZusFr Zoglmann CDU/CSU 15804 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 15804 C Gründe der vertraulichen Behandlung der Richtlinien für Nuklearexporte sowie Auswirkungen dieser Richtlinien auf den Umfang des Exports kerntechnischer Anlagen MdlAnfr A94 05.03.76 Drs 07/4827 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A95 05.03.76 Drs 07/4827 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15805 A, B, C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 15805 B, C, D Christenverfolgung in Malawi; Unterrichtung der malawischen Regierung über die Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich der Verletzung der Menschenrechte MdlAnfr A97 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD MdlAnfr A98 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD Antw StMin Wischnewski AA 15805 D, 15806 A, B, C, D,. 15807A ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . . 15806 A, B, C, ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15806 D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15807 A Sitzungen des Präsidiums und des Ältestenrats des Bundestages in dessen Amtssitz in Berlin MdlAnfr A101 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A102 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kunz, (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15807 B, C, D, 15808 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 15807 C, 15808 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15808 B Zusage des polnischen Außenministers Olszowski Ende 1973 über die Ausreise von mindestens 150 000 Deutschen binnen drei Jahren im Zusammenhang mit entsprechenden deutschen Zahlungen; Hinweis des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei der letzten Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf auf die teilweise menschenrechtswidrige Behandlung Deutscher in den OderNeiße-Gebieten MdlAnfr A103 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A104 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15808 B, D, 15809 A, B,, C, D, 15810 B, C, D, 15811 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15808 C, D, 15810 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15809 A,15810 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15809 A, 15810 D ZusFr Rommerskirchen CDU/CSU 15809 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 15809 B ZusFr Milz CDU/CSU 15809 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 15809 C ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 15810 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 15811 A Beibehaltung der polnischen Staatsangehörigkeit von Aussiedlern aus Polen MdlAnfr A105 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15811 B, C, D, 15812 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .15811 C, D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 15811 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15812 A Verweigerung der Aushändigung von Antragsformularen an aussiedlungswillige Deutsche in Rumänien MdlAnfr A106 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15812 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15812. B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Äußerungen des Generalsekretärs der KPdSU, Breschnew, über eine Normalisierung des Verhältnisses zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A107 05.03.76 Drs 07/4827 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15812 C, 15813 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15812 D, 15813 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15813 B Gründe für die Einführung von Notenerläuterungen auf der Rückseite der Dienstzeugnisse ausscheidender Wehrpflichtiger durch das Bundesverteidigungsministerium; Uniformtragen der Soldaten an Bundeswehrfachschulen MdlAnfr A62 05.03.76 Drs 07/4827 Würtz SPD MdlAnfr A63 05.03.76 Drs 07/4827 Würtz SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg 15813 C, D, 15814 B, C ZusFr Würtz SPD 15813 D, 15814 B Kürzung bzw. Streichung einer bereits schriftlich in Aussicht gestellten Berufsförderung für Soldaten auf Zeit MdlAnfr A64 05.03.76 Drs 07/4827 Berger CDU/CSU MdlAnfr A65 05.03.76 Drs 07/4827 Berger CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg 15814 C, D, 15815 B, C, D ZusFr Berger CDU/CSU 15814 C, 15815 B, C ZusFr Rommerskirchen CDU/CSU 15815 D Verbesserung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten durch Anbringung geschwindigkeitshemmender Bodenschwellen auf Fahrbahnen MdlAnfr A66 05.03.76 Drs 07/4827 Hoffie FDP MdlAnfr A67 05.03.76 Drs 07/4827 Hoffie FDP Antw PStSekr Haar BMV 15816 A, B, C ZusFr Hoffie FDP 15816 B, C Aufteilung der Kosten für die Erneuerung der Autobahn Berlin-Helmstedt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und OstBerlin sowie Verkehrsaufkommen auf der Autobahn Berlin-Helmstedt innerhalb des Ostberliner Herrschaftsbereichs MdlAnfr A68 05.03.76 Drs 07/4827 Zoglmann CDU/CSU MdlAnfr A69 05.03.76 Drs 07/4827 Zoglmann CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 15816 D, 15817 A, B ZusFr Zoglmann CDU/CSU 15817 A, B Verhinderung des Ausbaus von „Eurocontrol" in Karlsruhe durch Mitgliedstaaten des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „Eurocontrol" vom 13. Dezember 1960 MdlAnfr A74 05.03.76 Drs 07/4827 Benz CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 15817 D, 15818 A ZusFr Benz CDU/CSU 15817 D Nächste Sitzung 15892 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15893* A Anlage 2 Pressemeldungen über einengende Prioritäten für die Bewilligung von Mitteln aus dem Regionalprogramm und Auslauf des Regionalprogramms 1977 trotz des Baurückgangs; Verminderung des Wohngeldes infolge Sinkens der Bevölkerungsziffer in Großstädten MdlAnfr A5 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A6 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15893* C Anlage 3 Notwendigkeit des Neubaus einer Schule für den Nachwuchs der Bundesanstalt für Flugsicherung MdlAnfr A70 05.03.76 Drs 07/4827 Schmidt (Niederselters) SPD MdlAnfr A71 05.03.76 Drs 07/4827 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15894* A Anlage 4 Nichtübernahme ausgebildeter Bauzeichner nach erfolgreicher Abschlußprüfung von Bundesbahn und Bundespost MdlAnfr A72 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kraske CDU/CSU MdlAnfr A73 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15894* B Anlage 5 Ansicht der Bundesregierung über die Gründe der bei Eurocontrol in Karlsruhe entstandenen Unruhe; Möglichkeiten der Abhilfe MdlAnfr A75 05.03.76 Drs 07/4827 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15894* D Anlage 6 Gesetzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen durch Fachbetriebe des Kraftfahrzeughandwerks MdlAnfr A76 05.03.76 Drs 07/4827 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15894* D Anlage 7 Ergebnisbericht des DB-Vorstandes zum betriebswirtschaftlich optimalen Schienennetz MdlAnfr A77 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15895* A Anlage 8 Abgrenzung der Nahverkehrsbereiche im Fernsprechverkehr im Zonenrandgebiet und in anderen ländlichen Fördergebieten MdlAnfr A78 05.03.76 Drs 07/4827 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 15895* A Anlage 9 Weiterleitung eines Fernschreibens des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus betreffend den DDR-Kalender 1976 durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen an den Präsidenten des Gesamtdeutschen Instituts MdlAnfr A79 05.03.76 Drs 07/4827 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A80 05.03.76 Drs 07/4827 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15895* B Anlage 10 Aufnahme von Gesprächen zur Übernahme der Menschenrechtsbestimmungen des Internationalen Pakts der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte in innerstaatliches Recht der DDR MdlAnfr A81 05.03.76 Drs 07/4827 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15895* D Anlage 11 Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Versuch der Sowjetunion, durch den Boykott der Eisschnellaufweltmeisterschaften in Berlin das Land Berlin unter Bruch des Viermächteabkommens als selbständige politische Einheit zu behandeln MdlAnfr A85 05.03.76 Drs 07/4827 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA 15896* A Anlage 12 Ausstellung amtlicher Pässe nach § 2 Nr. 1 und § 7 Nr. 2 der vom Bundesminister des Auswärtigen unterschriebenen „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe vom 4. November 1975" MdlAnfr A91 05.03.76 Drs 07/4827 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A92 05.03.76 Drs 07/4827 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA 15897* B Anlage 13 Miete der Bundesrepublik Deutschland für ihr künftiges Botschaftsgebäude in Prag MdlAnfr A93 05.03.76 Drs 07/4827 Augstein SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA 15897* D Anlage 14 Verwendung des Begriffs „Versöhnung" in Verlautbarungen der polnischen Partei- und Staatsführung nach Abschluß des Warschauer Vertrages; Vereinbarkeit der Äußerungen des KPdSU-Generalsekretärs Breschnew über die bestehenden Grenzen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Sowjetunion aus dem Moskauer Vertrag MdlAnfr A99 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A100 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA 15898* A Anlage 15 Auswirkungen der Zusage Italiens auf Gewährung von Erdöl-Royalties in Höhe von 400 Millionen Dollar an die sowjetkommunistische Bürgerkriegspartei in Angola auf die Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft und im Nordatlantischen Bündnis MdlAnfr A108 05.03.76 Drs 07/4827 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA 15898* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 15755 227. Sitzung Bonn, den 11. März 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 3. Adams * 12. 3. Ahlers 12. 3. Dr. Aigner * 12. 3. Dr. Artzinger * 12. 3. Dr. Bangemann * 12. 3. Dr. Bayerl * 12. 3. Behrendt * 12. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 3. Blumenfeld * 12. 3. Bremm 11.3. Dr. Burgbacher * 12. 3. Dr. Corterier * 12. 3. Damm 12. 3. Entrup 12. 3. Dr. Eppler 12. 3. Prof. Dr. Erhard 12. 3. Fellermaier * 12. 3. Flämig * 12. 3. Frehsee * 12. 3. Friedrich 19. 3. Dr. Früh * 12. 3. Gerlach (Emsland) * 12. 3. Härzschel * 12. 3. Hauser (Krefeld) 19. 3. Hussing 19. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 3. Dr. h. c. Kiesinger 19. 3. Dr. Klepsch * 12. 3. Krall * 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Lange * 12. 3. Lautenschlager * 12. 3. Leicht 12. 3. Prof. Dr. Lohmar 19. 3. Lücker * 12. 3. Memmel* 12. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 12. 3. Müller (Mülheim) * 12. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 3. Ollesch 12. 3. Frau Dr. Orth * 12. 3. Pawelczyk ** 12. 3. Porzner 12. 3. Roser 9. 4. Schedl 12. 3. Schmidt (München) * 12. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 3. Dr. Schulze-Vorberg 12. 3. Schwabe * 12. 3. Dr. Schwörer * 12. 3. Seefeld * 12. 3. Seibert 12. 3. Simpfendörfer 12. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Springorum * 12. 3. Dr. Starke (Franken) * 12. 3. Suck * 12. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 9. 4. Walkhoff * 12. 3. Dr. Wallmann 12. 3. Frau Dr. Walz * 12. 3. Dr. Wendig 2. 4. Frau Dr. Wex 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 5 und 6) : Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen bestätigen, daß angesichts der großen Nachfrage nach Mitteln des Regionalprogramms stark einengende Prioritäten gesetzt werden müssen, und hält sie trotz des erheblichen Baurückgangs an ihrer Absicht fest, das Regionalprogramm 1977 auslaufen zu lassen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in mehreren Großstädten die Bevölkerungsziffer unter 500 000 Einwohner sinkt und sich dadurch Veränderungen bei den Höchstbeträgen für Mietbelastungen nach § 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes ergeben, was in vielen Fällen zu einer erheblichen Verminderung von Wohngeld für die Betroffenen führen wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Beeinträchtigung bei den Wohngeldleistungen auszugleichen? Zu Frage A 5: In der Pressemitteilung vom 19. Februar 1976 hat unser Ministerium darauf hingewiesen, daß die Nachfrage nach Aufwendungsdarlehen inzwischen so groß geworden ist, daß in den meisten Bundesländern nicht mehr alle Anträge berücksichtigt werden können und sich für die Länder daher das Problem einer Auswahl nach sozialer Dringlichkeit stellt. In der mittelfristigen Finanzplanung ist vorgesehen, das vom Bund über den Kapitalmarkt finanzierte Regionalprogramm 1977 auslaufen zu lassen. Wegen der Bedeutung des Regionalprogramms für den 2. Förderungsweg in der Wohnungsbaupolitik wird bei den Haushaltsberatungen 1977 von der Bundesregierung geprüft werden, ob und in welcher Form ein neues Bundesprogramm durchgeführt wird. Zu Frage A 6: Die Höchstbeträge für Miete und Belastung nach § 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes sind unter anderem nach drei Gemeindegrößenklassen gestaffelt. Die Grenzen zwischen den betreffenden Gemeindegrößenklassen liegen bei einer Einwohnerzahl von 100 000 bzw. 500 000. Im Zuge der Fortschreibung der Einwohnerzahlen können einzelne Städte in eine andere Gemeindegrößenklasse auf- oder absteigen. Ein Beispiel für den Abstieg einer Großstadt in die nächstniedrigere Gemeindegrößenklasse ist Nürnberg. Aus dem Auf- oder Abstieg in eine andere Gemeindegrößenklasse ergeben sich bei denjenigen 15894* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Wohngeldempfängern, deren Miete oder Belastung den bisherigen Höchstbetrag überschreitet, Erhöhungen oder Minderungen des Wohngeldes von durchschnittlich etwa 8,— bis 10,— DM je Monat, sofern der neue Höchstbetrag außerhalb der bisher für den Einzelfall maßgebenden Mietspanne der Wohngeldtabelle liegt. Die Wohnungsressorts der Länder haben sich wiederholt für die Beibehaltung dieser Regelung ausgesprochen, weil sie klar und leicht handhabbar ist. Zur Zeit prüfe ich auf Anregung der Nürnberger Abgeordneten Batz und Lutz, die sich vor einigen Wochen an mich gewandt haben, inwieweit dennoch erreicht werden kann, daß bei einer Änderung der Bevölkerungszahl nach unten keine Nachteile für den Wohngeldbezieher eintreten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 7/4827 Fragen A 70 und 71): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesredinungshofs, daß der Neubau einer Schule für den Nachwuchs der Bundesanstalt für Flugsicherung nicht notwendig sei, und wenn ja, wie soll die Personalfrage gelöst werden unter dem Aspekt, daß von 1985 bis 1993 wegen der neuen Altersregelung ca. 100 Fluglotsen pro Jahr die Bundesanstalt verlassen? Wie soll der Lehrbetrieb, der zur Zeit in München an drei verschiedenen Stellen durchgeführt wird, aufrechterhalten werden, wenn es nicht zu dem Bau der Schule kommt, und was soll mit dem 17 ha großen Gelände geschehen, das die Bundesanstalt für Flugsicherung im Auftrag der Bundesregierung in Langen bei Frankfurt erworben hat? Der Bundesrechnungshof hat mit Schreiben vom 15. Februar 1976 Bedenken hinsichtlich des Baus einer Flugsicherungsschule in Langen bei Frankfurt erhoben. Die Bundesanstalt für Flugsicherung wurde hierzu zur Stellungnahme aufgefordert und hat mir vor wenigen Tagen geantwortet. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß zur Zeit noch nicht abschließend zu den Hinweisen des Bundesrechnungshofes Stellung genommen werden kann. Grundsätzlich hält die Bundesregierung am Bau einer Flugsicherungsschule fest. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 72 und 73): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Bereich der Bundesbahndirektion Essen von 18 Bauzeichnerauszubildenden nach erfolgreichem Abschluß der 21/2jährigen Ausbildung sieben als ungelernte Arbeiter übernommen und den übrigen elf mitgeteilt hat, eine Weiterbeschäftigung bei der Deutschen Bundesbahn nach der Abschlußprüfung sei nicht möglich, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Maßnahme? Wieviel ähnliche Fälle aus dem Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost sind der Bundesregierung bekannt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Bereich der beiden großen Bundesunternehmen dem weiteren Anwachsen der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken? 1. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn haben bei der Bundesbahndirektion Essen im Januar 1976 nicht 18, sondern 14 Auszubildende im Beruf Bauzeichner ihre Ausbildung mit Erfolg beendet. Von diesen Nachwuchskräften wurden 12 (davon zwei weibliche) in den Eisenbahndienst übernommen; zwei Auszubildende sind freiwillig ausgeschieden. Die beiden weiblichen Bauzeichner werden überzählig als Bürohilfskräfte auf kw-Angestelltendienstposten beschäftigt. Die zehn männlichen Bauzeichner sind als Nichthandwerker dem Baudienst zugeführt worden. Ihnen wurde empfohlen, sich für die Werkführer(bau)-Laufbahn zu bewerben. Von diesem Angebot wollen aber nur vier Bauzeichner Gebrauch machen. Ende Juni 1976 stehen nochmals 14 Auszubildende zur Übernahme heran, deren Unterbringung zur Zeit noch nicht geklärt ist. 2. Die Deutsche Bundespost ist personalwirtschaftlich in der Lage, die Auszubildenden, die im Jahre 1976 ihre Ausbildung beenden, in den Postdienst zu übernehmen. Die Deutsche Bundesbahn wird in Auswirkung der Anpassung des Personalstandes an die neue Unternehmenskonzeption von den insgesamt 2 100 Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz, die im Jahre 1976 ihre Ausbildung beenden, 1 150 Auszubildende als Dienstkräfte im Rahmen der Bestauslese übernehmen. Die zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage notwendige Verminderung des Personalbestandes bei der Deutschen Bundesbahn schließt die Übernahme weiterer Auszubildender nach Abschluß ihrer Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Bundesbahn aus. Im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen werden die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost insgesamt 1 400 Ausbildungsplätze bereitstellen, die gegen Kostenerstattung aus diesem Sonderprogramm kurzfristig im Frühjahr dieses Jahres über den Bedarf hinaus mit Jugendlichen, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, besetzt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 75): Ist die Unruhe bei Eurocontrol in Karlsruhe dadurch entstanden, daß klare Entscheidungen verzögert wurden, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dieser Unruhe begegnen? Nein, sondern offensichtlich durch Fehlinformationen. Im übrigen soll der technische Ausbau durch 'Eurocontrol zu Ende geführt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 76): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein wesentlicher Grund für den hohen Anteil der Kraftfahrzeuge mit erheblichen Mängeln in der Tatsache zu sehen ist, daß zu viele Instandsetzungsarbeiten, die für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge wesentlich sind, nicht fachmännisch ausgeführt werden, und wird sie durch gesetzliche Maßnahmen sicherstellen, daß Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, die deren Verkehrssicherheit betreffen und zu deren Ausführung besondere Fachkunde erforderlich ist, nur von einem Fachbetrieb des Kraftfahrzeughandwerks durchgeführt werden dürfen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 15895* Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Der Anteil der im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge mit erheblichen Mängeln lag im ersten Halbjahr 1975 bei 27,5 %. Der Schluß, daß dies im wesentlichen auf nicht fachmännisch durchgeführte Instandsetzungsarbeiten beruht, ist nicht zutreffend. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage A 77): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der öffentlichen Diskussion über den „Ergebnisbericht des DB-Vorstands zum betriebswirtschaftlich optimalen Netz" in Teilen der Bundesrepublik Deutschland von „Informationen" gesprochen wird, wonach das volkswirtschaftlich notwendige Schienennetz das „betriebswirtschaftlich optimale Netz" um nur 1 000 km übersteigen soll, und gibt es Äußerungen oder Verhaltensweisen der Bundesregierung, die zu derartigen Aussagen begründet Anlaß geben? Nein; derartige Aussagen würden auch falsch sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 78): Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob aus strukturpolitischen Gründen bei der Einteilung der Nahverkehrsbereiche im Fernsprechverkehr im Zonenrandgebiet und anderen ländlichen Fördergebieten vom starren 20-km-Radius abgegangen werden kann und statt dessen wirtschaftliche, verfleditungs- und verwaltungsmäßige Zuständigkeitsbereidie zur Grundlage für die Abgrenzung dieser Nahverkehrsbereiche genommen werden sollten? Die Bundesregierung ist bereit, die besonderen Gegebenheiten im Zonenrandgebiet bei ihren Planungen für den Nandienst zu berücksichtigen. Mit dem Knotenamt Hilders wird ein ganzer Knotenamtsbereich mit mehreren Ortsnetzen aus dem Zonenrandgebiet in die Erprobung des Nahbereichsverkehrs einbezogen. Bei diesem Begünstigungsmodell soll der Radius auf 25 km erweitert werden. Nach Abschluß der Versuche wird über ein endgültiges Ausgleichsmodell befunden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 79 und 80) : Wann hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen das den „DDR-1976-Kalender" des Gesamtdeutschen Instituts betreffende Fernschreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus dem Präsidenten des Gesamtdeutschen Instituts zugeleitet, bzw. wann ist das weitergeleitete Fernschreiben beim Gesamtdeutschen Institut eingegangen, und wann hat es dessen Präsident, bzw. dessen Vertreter im Amt, zur Kenntnis genommen? Wie hat die Bundesregierung im einzelnen zu dem Inhalt des Fernschreibens Stellung genommen, und welche Erwägungen waren dafür maßgebend? Zu Frage A 79: Das den Kalender 1976 des Gesamtdeutschen Instituts „Blick in die DDR" betreffende Fernschreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus vom 16. Januar 1976 wurde dem Präsidenten des Gesamtdeutschen Instituts nach Prüfung in meinem Hause am 2. Februar 1976 zugeleitet und von ihm am 3. Februar zur Kenntnis genommen. Zu Frage A 80: Das Fernschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beinhaltet eine Forderung und eine Feststellung; zum einen wird in ihm verlangt, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen solle künftig bei der Verteilung von Unterrichtsmaterial für Schulen schulrechtliche Bestimmungen Bayerns beachten, zum zweiten wird in zwei Sätzen festgestellt, der in Rede stehende Kalender sei kein geeignetes schulisches Anschauungsmaterial. Zu beiden Punkten habe ich mehrfach ausführlich schriftlich wie mündlich auf Fragen von Kollegen dieses Hauses Stellung bezogen, was den Fall Bayern betrifft in einem ausführlichen Schreiben an Herrn Kollegen Paul Röhner (221. Sitzung BT vom 12. Februar 1976, Anlage 28). Es steht ohne jeden Zweifel fest, daß die bayerische Behauptung unzutreffend ist, die Genehmigung zur Verteilung des Kalenders habe sich nur auf das Jahr 1969 bezogen. Vielmehr hat ein detaillierter Schriftwechsel zwischen den Kultusministern Dr. Huber und Prof. Dr. Maier und Bundesminister Franke bestanden, der schließlich dazu führte, daß die bayerischen Schulen durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aufgefordert wurden, sich wegen des Bezuges von Publikationen im gesamtdeutschen Bereich direkt an die dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen unterstehende Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben zu wenden. Dabei entbehrt es sicher bei der heute um den Kalender 1976 entstandenen Kontroverse nicht einer gewissen Pikanterie, wenn Staatsminister Huber noch mit Schreiben vom 15. Mai 1970 auf die „ersprießliche Zusammenarbeit" hinwies, die sich „mit der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben besonders im Bereiche der Lehrerfortbildung in ostkundlichen Fragen bewährt hat". Auch der vom Staatsministerium ins Feld geführte § 88 der Allgemeinen Schulordnung vom 2. Oktober 1973 ist nicht Beleg für ein Fehlverhalten bei der Verteilung des Kalenders 1976. Dort heißt es nämlich in Ziffer 1 u. a.: Druckschriften (z. B. Bücher, Broschüren, Flugschriften, Handzettel und Werbematerial) dürfen in der Schulanlage an die Schüler nicht verteilt werden . Und genau das ist nicht geschehen, der Kalender 1976 wurde den Schulen übermittelt, als Angebot für eine gesamtdeutsche Information, nicht mehr und nicht weniger. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 81) : 15896* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Wird die Bundesregierung das Inkrafttreten des Internationalen Paktes der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte am 23. März zum Anlaß nehmen, um mit der Regierung der DDR Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, daß die in Artikel 2 dieses Paktes vorgeschriebene Transformation seiner Menschenrechtsbestimmungen in innerstaatliches Recht seitens der DDR tatsächlich vorgenommen wird? Die Bundesregierung hat von jeher in ihrer praktischen Politik alle Mittel und Wege genutzt, die zur Wahrung der Menschenrechte auch in der DDR beitragen können. Dieser Zweck kann mit dem von Ihnen empfohlenen Mittel nicht erreicht werden. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 85) : Trifft es zu, daß die Sowjetunion und weitere Mitglieder des Warschauer Pakts die Eisschnellaufweltmeisterschaften in Berlin boykottieren und damit nodi während der Olympischen Winterspiele gemachte Zusagen brechen, und wie nimmt — bejahendenfalls — die Bundesregierung zu diesem weiteren Versuch Moskaus Stellung, das Land Berlin unter Bruch des Vier-Mächte-Abkommens als selbständige politische Einheit zu behandeln? 1. Das sowjetische Verhalten im Zusammenhang mit den Einladungsmodalitäten zu den Sprintweltmeisterschaften im Eisschnellaufen in Berlin-Wilmersdorf — zu denen die Bundesregierung bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Januar 1976 ausführlich Stellung genommen hat — muß selbstverständlich auch im Licht sowjetischer Berlinpolitik gesehen werden, die darauf abzielt, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in Frage zu stellen. Dennoch handelt es sich hier nach Auffassung der Bundesregierung nicht um einen typischen Fall: es haben vielmehr auch Mißverständnisse, Fehlinterpretationen und Kommunikationsfehler zu dem bedauerlichen Umstand beigetragen, daß osteuropäische Sportler nicht an den Sprintweltmeisterschaften teilgenommen haben. Ein Blick auf die Chronologie der Ereignisse mag dies erläutern: 2. Diese Chronologie der Ereignisse lautet in Stichworten: Einladungsformel in der Ausschreibung für die Sprintweltmeisterschaften: „Die Deutsche Eisschnellauf-Gemeinschaft und der Berliner Eissport-Verband haben die Ehre und Freude, im Auftrag des Deutschen Eissport-Verbandes Ihnen hiermit die Einladung zur Teilnahme an ... zu überreichen." 10. Dezember 1975: Der sowjetische Eissport-Verband fordert telegraphisch eine gesonderte Einladung durch den Senat von Berlin. Die DDR schloß sich dieser Forderung am 7. Januar 1976, Ungarn am 14. Januar 1976 an. 6. Januar 1976: Beschluß des Senats von Berlin, von sich aus keine Einladung auszusprechen. 14. Januar 1976: Der Berliner Eissport-Verband beantwortet die sowjetische Forderung mit einem Schreiben, in dem er unter Hinweis auf die Bestimmungen und allgemeinen Gepflogenheiten der Internationalen Eislauf-Vereinigung (ISU) u. a. folgendes ausführt: „... Mit der beigefügten Ausschreibung für die Sprint-Weltmeisterschaften im Eisschnellaufen für Damen und Herren 1976 auf der Kunsteisbahn in Berlin (West) hat auch der Berliner Eissport-Verband alle Mitgliedsorganisationen der Internationalen Eislauf-Vereinigung (ISU) eingeladen. . .. Der Berliner Eissport-Verband würde sich freuen, auf der vorstehenden Basis der Einladung auch den Eissport-Verband der UdSSR mit seinen Eisschnellläufern bei den Weltmeisterschaften am 6. und 7. März 1976 begrüßen zu dürfen...." 26. Januar 1976: Der Leiter der sowjetischen Mannschaft bei der Eisschnellauf-Vierkampfeuropameisterschaft in Oslo erklärt, die Sowjetunion werde an den Sprintweltmeisterschaften in Berlin (West) teilnehmen. 28. Januar 1976: Das Organisationskomitee bringt nach Gesprächen zwischen Sportfunktionären der beteiligten Sportverbände in Genf und Innsbruck folgendes Schreiben zur Verteilung: „Aus gegebener Veranlassung teilt das Organisationskomitee allen ISU-Mitgliedern mit, daß selbstverständlich der Senat von Berlin (West) von der ausgesprochenen Einladung und Durchführung der Sprint-Weltmeisterschaften im Eisschnellaufen 1976 im Eisstadion Berlin-Wilmersdorf unterrichtet worden ist." 3. Februar 1976: Vertreter des sowjetischen Außenministeriums erklären der Deutschen Botschaft in Moskau, die sowjetische Seite bestehe auf einer selbständigen Berliner Einladung, die nicht notwendigerweise vom Senat ausgesprochen zu werden brauche. 5. Februar 1976: Ein Vertreter des sowjetischen Generalkonsulats in Berlin (West) äußert sich im gleichen Sinne gegenüber Vertretern des Organisationskomitees. 7. Februar 1976: Vertreter des sowjetischen Eissportverbandes erklärt aufgrund der Mitteilung des Organisationskomitees vom 28. Januar 1976, Sowjets würden zu den Weltmeisterschaften kommen. 16. Februar 1976: Sowjetischer Generalkonsul in Berlin (West) erklärt, er sehe sich nicht in der Lage, einer sowjetischen Teilnahme an der Veranstaltung zuzustimmen, die Innsbrucker Absprachen seien nicht ausreichend. 17. Februar 1976: Meldeschluß. 26. Februar 1976: Sowjetischer Eissportverband teilt telegraphisch die Namen der teilnehmenden Sportler mit und bittet um Hotelreservierung ab 29. Februar 1976. 27. Februar 1976: Sowjetischer Eissportverband telegraphiert, Mannschaft werde aus technischen Gründen nicht am 29. Februar 1976 eintreffen. 28. Februar 1976: Sowjetischer Eissportverband telegraphiert: „Bestehen auf Einladung vom Senat West-Berlins, andernfalls kann unsere Mannschaft an Weltmeisterschaft nicht teilnehmen." 3. Folgendes bleibt festzuhalten: — Die Bundesregierung bedauert, daß die osteuropäischen Staaten an den Sprint-Weltmeisterschaften im Eisschnellaufen nicht teilgenommen haben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 15897* — Bei der Beurteilung des gesamten Vorgangs kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, daß die nicht immer glücklich geführte Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit die sowjetische Seite zu der auch unter Berücksichtigung der deutsch-sowjetischen Expertengespräche unverständlichen Maximalforderung einer Einladung durch den Senat von Berlin veranlaßt hat. Hinsichtlich der Expertengespräche darf ich auf die Ausführungen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. Januar 1976 Bezug nehmen. — Die Bundesregierung wird auch weiterhin für internationale Veranstaltungen in Berlin (West) im nichtstaatlichen — also auch im sportlichen — Bereich empfehlen, daß Einladungsmodalitäten entsprechend dem Modell des Viermächte-Abkommens für den staatlichen Bereich eingehalten werden mit dem Ziel, Berlin als Stadt für internationale Begegnungen auch unter Teilnahme östlicher Vertreter attraktiver zu machen resp. diese Attraktivität zu erhalten. Die Entscheidung über die anzuwendenden Einladungsmodalitäten liegt jedoch in Händen der jeweils zuständigen Verbände, denen die Gesamtverantwortung nicht abgenommen werden kann. Die Bundesregierung sieht die Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang aus den unterschiedlichen Regelungen der Einladungsmodalitäten in den Statuten/Satzungen etc. der internationalen Organisationen einerseits und aus dem Viermächte-Abkommen andererseits ergeben können. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 91 und 92) : Welche Gründe haben das Auswärtige Amt veranlaßt, in § 2 Nr. 1 der vom Bundesminister des Auswärtigen unterschriebenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe vom 4. November 1975" (Bundesanzeiger 1975 Nr. 224 S. 1) u. a. den Bundespräsidenten, den Präsidenten und die Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, den Präsidenten des Bundesrates, die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre der Bundesregierung und die den Mitgliedern der Bundesregierung beigegebenen parlamentarischen Staatssekretäre mit den Ehegatten mit Diplomatenpässen auszustatten, nicht aber den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und die übrigen Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, das bekanntlich nach dem Grundgesetz ebenso den Rang eines Verfassungsorgans besitzt wie Bundespräsident, Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, und liegt hier ein Versehen oder mehr vor? Welche Gründe haben das Auswärtige Amt veranlaßt, nach § 7 Nr. 2 der genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Ehegatten einen amtlichen Paß zu verweigern, „wenn sie einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen", mit der Folge, daß z. B. die Frau eines Legationsrats an der Botschaft Paris, die erwerbstätig ist, einen deutschen Reisepaß führt, während ihr Ehemann über einen Diplomatenpaß verfügt, und ist dies mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem besonderen Schutz der Ehe nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes, der auch auf paßrechtlichem Gebiet zu beachten ist, zu vereinbaren? Zu Frage A 91: Mit Ihrem Einverständnis fasse ich die Antworten auf Ihre beiden Fragen zusammen: Es beruht nicht auf einem Versehen, daß der Präsident und die übrigen Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts nicht in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe erwähnt sind; dem liegt vielmehr folgendes zugrunde: Amtliche Pässe, zu denen Diplomaten-, Ministerial- und Dienstpässe gehören, sind nur zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Bundesgebiets bestimmt. Die Aufgaben der von Ihnen erwähnten anderen Organe der Bundesrepublik Deutschland bringen es mit sich, daß ihre dienstliche Tätigkeit zu einem nicht geringen Teil mit Reisen aus dem Bundesgebiet verbunden ist. Dies trifft aber für das Bundesverfassungsgericht nicht zu. Dienstliche Aufgaben seiner Mitglieder im Ausland fallen vielmehr im allgemeinen nicht an. Die geltenden Bestimmungen geben jedoch die Möglichkeit, für Reisen aus dem Bundesgebiet, die im amtlichen Auftrag oder im besonderen deutschen Interesse stattfinden, amtliche Pässe zur Verfügung zu stellen, wenn anderenfalls die Erfüllung des Reisezwecks wesentlich erschwert wäre. Von dieser Möglichkeit wird selbstverständlich auch bei Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts Gebrauch gemacht. Dies hat Herr Kollege Moersch bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Dezember 1974 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Arndt ausgeführt. Zu Frage A 92: Ehegatten von Inhabern amtlicher Pässe erhalten grundsätzlich den gleichen Paß wie ihr im öffentlichen Dienst stehender Ehegatte. Dies gilt in Durchführung des Gleichheitsgrundsatzes für Frauen und Männer in gleicher Weise. Durch einen amtlichen Paß kann aber nicht gedeckt werden die private Erwerbstätigkeit eines Ehegatten im Ausland. Die Ausstellung amtlicher Pässe für die Bediensteten im Ausland und ihre Ehegatten begründet nicht die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen im Gastland, dies hängt vielmehr ausschließlich von dem Status des betroffenen Mitglieds der diplomatischen oder konsularischen Vertretung ab. Einschränkungen gibt es in bezug auf eine private Erwerbstätigkeit. Nach Art. 42 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961 dürfen Diplomaten einer auf Gewinn gerichteten Nebentätigkeit nicht nachgehen. Angesichts dessen, daß die Vorrechte und Befreiungen des Ehegatten akzessorischer Natur sind, kann einem erwerbstätigen Ehegatten nicht mehr zustehen. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 bestimmt in seinem Art. 57, Abs. 2, Buchst. c, ausdrücklich, daß Vorrechte und Immunitäten nicht gewährt werden: Familienangehörigen eines Mitgliedes einer konsularischen Vertretung, die im Empfangsstaat eine Erwerbstätigkeit ausüben. Wenn diese Regeln für die Frage der Ausstellung amtlicher deutscher Pässe auch nicht unmittelbar anwendbar sind, so ist hierin jedoch auch eine Begründung für die in unserer Vorschrift getroffene Regelung zu sehen. Schließlich möchte ich erwähnen, daß der von Ihnen zitierte Verfassungsgrundsatz des Art. 6 Abs. 1, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, hier von der Sache her nicht angesprochen ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage A 93) : 15898* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Trifft ein Fernsehbericht zu, wonach die Bundesrepublik Deutschland für ihr künftiges Botschaftsgebäude in Prag monatlich 80 000 DM an Miete zahlen wird, und wenn ja, aus welchen Gründen ist ein so hoher Aufwand gerechtfertigt? Der Fernsehbericht trifft insoweit nicht zu. Die monatliche Miete für das Palais Lobkowicz beträgt nicht DM 80000, sondern knapp DM 67000, und zwar für die Botschaftskanzlei, die Botschaftsresidenz, eine Hausmeisterwohnung und Unterkünfte für den Hausordnungsdienst. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 99 und 100) : In welchen Verlautbarungen von Vertretern der polnischen Partei- und Staatsführung seit Inkrafttreten des Warschauer Vertrags wird der von der Bundesregierung immer wieder betont verwendete Begriff Versöhnung" im Zusammenhang mit den Beziehungen der Volksrepublik Polen zur Bundesrepublik Deutschland benützt, und wie lauten die entsprechenden Zitate? Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Passus in der Moskauer Rede von KPdSU-Generalsekretär Breschnew vom 24. Februar 1976, wonach die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR ,,unter der einzig möglichen Voraussetzung des Verzichts auf die Anmaßung, die bestehenden Grenzen zu verändern, in normale Bahnen kamen", mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Sowjetunion aus dem Moskauer Vertrag und den mit ihm verbundenen völkerrechtlich wirksamen Instrumenten (Brief zur deutschen Einheit, gemeinsame Erklärung von Bundestag und Bundesrat, Notenwechsel mit den drei Westmächten) vereinbar, und wenn nicht, welche rechtswahrenden Schritte gedenkt die Bundesregierung gegenüber der Sowjetunion zu unternehmen? Zu Frage A 99: Der von Ihnen speziell gefragte Begriff „Versöhnung" hat, soweit ersichtlich, in polnischen Äußerungen keine Verwendung gefunden. Dagegen gibt es zwei Äußerungen von Außenminister Olszowski aus jüngster Zeit, in denen dieser von der „Aussöhnung" spricht. Ich nenne Ihnen die Zitate: 1. Laut AP vom 16. 2. 1976 hat Außenminister Olszowski erklärt: „Die Bundesrepublik würde bei Nichtratifizierung der Verträge die Glaubwürdigkeit ihrer Absichten hinsichtlich der Aussöhnung mit Polen verlieren, und dies nicht nur in den Augen der Öffentlichkeit Polens." 2. In seiner gegenüber PAP abgegebenen Erklärung vom 9. 3. 1976 sagt Außenminister Olszowski: „Eine eventuelle Ablehnung oder Blockierung der Vereinbarungen von Helsinki würde bedeuten, daß die Chance, eine historische Wende im Prozeß der Normalisierung und Entwicklung der Beziehungen zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, vertan wird. Dies würde auch bedeuten den Verlust — und das nicht nur in der polnischen öffentlichen Meinung — der Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Haltung der Bundesrepublik Deutschland zu der Aussöhnung mit Polen." Daneben liegen mir auch noch polnische Presseäußerungen vor — z. B. ein Kommentar von Radio Warschau vom 5. März, in dem vom „Aussöhnungswerk" und von der „Aussöhnung" gesprochen wird. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch feststellen, daß es daneben polnische Äußerungen, z. B. auch vom 1. Sekretär Gierek, gibt, in denen von „zukünftigen guten Beziehungen" von „freundschaftlichen Beziehungen" und sogar von „Freundschaft zwischen den beiden Völkern" gesprochen wird. Freundschaft ohne Aussöhnung ist wohl nicht denkbar. Zu Frage A 100: Generalsekretär Breschnew hat in seiner Rede auf dem 25. Parteitag der KPdSU das von Ihnen genannte, in diesem Zusammenhang ausschlaggebende Wort „verändern" nicht gebraucht. Vielmehr benutzte er das russische Wort „wslomatj". Die offizielle sowjetische Übersetzung ins Deutsche lautet: „sprengen". Sie können das in der Übersetzung nachlesen, die der der Presse-Agentur Nowosti gehörende APN-Verlag herausgegeben hat. Das von Generalsekretär Breschnew gewählte russische Wort hätte auch mit „niederreißen" oder „niederbrechen" übersetzt werden können. Auf jeden Fall meint das Wort gewaltsames und einseitiges Vorgehen bei der Grenzveränderung, worauf die Bundesregierung nunmehr verzichtet habe. Damit wird der Charakter unserer Politik Gewaltverzicht und Achtung der Unverletzlichkeit der Grenzen — zutreffend wiedergegeben. Die Möglichkeit einer friedlichen Grenzänderung, auch in Deutschland, wird damit nicht in Frage gestellt. Der vollständige Passus lautet in der offiziellen deutschen Übersetzung: „Auf der Basis des Vertrages von 1970 ging eine große Wandlung in den Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland vor sich. Sie kamen in ein normales Fahrwasser, und zwar unter der einzig möglichen Voraussetzung des Verzichts auf die Anmaßung, die bestehenden europäischen Grenzen zu sprengen." Die unrichtige Übersetzung, die in der Frage angeführt wird, geht auf das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland" zurück. Es handelt sich hier um eine bewußte Fälschung der Aussage Breschnews in der uns wohlbekannten politischen Absicht, die heutigen Grenzen in Europa als endgültig hinzustellen. (SED-Übersetzung ist vom Sonderdienst der „Ostinformationen" des BPA wiedergegeben worden.) Anlage 15 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 108) : Trifft es zu, daß Italien, fast zur gleichen Zeit als es einen neuen Stützungskredit in Milliardenhöhe brauchte, durch den Staatskonzern ENI dem westlichen Bündnis dadurch in den Rücken fiel, daß es der sowjetkommunistischen Bürgerkriegspartei in Angola Erdöl-Royalties in Höhe von 400 Millionen Dollar zugestand, die die USA verweigert hatten, und welche Folgen hat — bejahendenfalls — dies Verhalten für die Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft und im Nordatlantischen Bündnis? Es trifft nicht zu, daß der italienische Konzern ENI einer der Bürgerkriegsparteien in Angola Erdöl-Royalties in Höhe von 400 Millionen $ zugestanden hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lorenz Niegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    An der jetzt besseren Regelung, meine Damen und Herren, haben wir von der CDU/CSU einen entsprechend großen Anteil. So konnten erreicht werden: erweiterte Möglichkeiten zur Nutzungsänderung, bauliche Erweiterung oder Ersatzbauten und nachträgliche Errichtung von Altenteilerhäusern. Gerade das Bauen im Außenbereich wird derzeit oft erschwert. Es ist zu hoffen, daß diese Regelung künftig eine gewisse Erleichterung bringen wird.
    Häufig wird gerade in der Öffentlichkeit — das möchte ich mit allen Ernst sagen — auch und gerade von Ideologen der Vorwurf erhoben, Bauen im Außenbereich nach § 35 des Bundesbaugesetzes bringe eine Zersiedelung der Landschaft. Man muß auch hier, meine Damen und Herren, die Kirche im Dorf lassen.

    (Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

    Es geht hier doch im wesentlichen um die Landwirtschaft. In den meisten Fällen wird gerade durch die Siedlung im Außenbereich durch die Landwirtschaft die Erhaltung der Kulturlandschaft gefördert.
    Ich wehre mich aber entschieden gegen eine doppelte Moral: Wenn es um Grundsteuereinnahmen und um Gewerbesteuereinnahmen geht, ist jede Teer- oder Zementanlage im Außenbereich recht. Wenn es aber um die Landwirtschaft geht, wird das Bauen verhindert.
    Noch eine Perspektive zur doppelten Moral: Wo sind die, die vor einer Zersiedlung der Landschaft warnen, wenn es — und ich sage das mit allem Ernst — um die Verschandelung eines Stadtbildes geht? Wo wird vor dem „Verbetonieren" der Städte gewarnt? Wo wird der Bau von Hochhäusern verhindert, die die Stadtlandschaft zerstören und die Wohn- und Lebensweise der Menschen negativ beeinflussen? Das haben doch letztlich die Gemeinden, die Baubehörden und die Architekten in der Hand.
    Man muß sich dabei fragen, ob es zur Verbesserung der Lebensqualität gehört, daß die „moderne Stadt" zu einer Ansammlung von „Betonhochsilos für aufrechtgehende Nutztiere" wird.
    An der jetzt vorgesehenen Regelung des § 35, Bauen im Außenbereich, ist aber auch eine deutliche Kritik anzubringen, und zwar an § 35 Abs. 1 Nr. 1 a Buchstabe d. Die Errichtung eines Altenteilerhauses wird außer von den bereits eingebauten Voraussetzungen davon abhängig gemacht, daß rechtlich gesichert ist, daß die Fläche, auf der das Altenteilerhaus errichtet werden soll, nicht ohne das Hofgrundstück veräußert wird. Dies ist — und das sage ich mit allem Ernst — in materieller und formeller Hinsicht sinnwidrig. Es ist formell sinnwidrig, weil die Begriffe Altenteilerhaus und Hofgrundstück bei einem aufgegebenen Betrieb nicht mehr passen, da der zugrunde liegende Sachverhalt zu einem Zeitpunkt gegeben ist, in dem der landwirtschaftliche Betrieb bereits aufgegeben wurde. Materiell vermag es nicht einzuleuchten, daß ein



    Niegel
    Altenteilerhaus das rechtliche Schicksal des Hofgrundstücks auch dann teilen soll, wenn der landwirtschaftliche Betrieb bereits aufgegeben wurde. Diese Kritik, die sich darauf bezieht, daß ein Altenteilerhaus das rechtliche Schicksal des Hofgrundstücks auch dann teilen soll, wenn der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben wurde, kommt nicht nur von mir. Sie kommt auch vom Ernährungsausschuß — ich erinnere an einen einstimmigen Beschluß —, vom Ernährungsministerium, aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden.
    Wegen der Aussichtslosigkeit — ich möchte das in diesem Hause besonders betonen; ich bedauere das — stelle ich jetzt keinen Antrag auf Streichung der entsprechenden Stelle. Ich möchte aber die Vertreter im Bundesrat bitten, diese Vorschrift nochmals kritisch zu prüfen.
    Ebenfalls bitte ich, die Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 1 a Buchstabe b zu prüfen, wo die Voraussetzung gemacht wird, daß im Übergabevertrag die Errichtung eines Altenteilerhauses vereinbart worden ist. Dies fördert doch geradezu die Errichtung von solchen Häusern, da bei den notariellen Übergabeverträgen eine diesbezügliche Beratung obligatorisch wäre, mit der Folge, daß dies automatisch vereinbart wird.
    Meine Damen und Herren, ein Zweites darf ich zur vorgerückten Stunde noch anmerken. Die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs, der weitreichende Möglichkeiten des Eingriffs der öffentlichen Hand in das private Grundeigentum enthält, stellt uns vor die grundsätzliche Frage, welche Bedeutung und Rangordnung dem privaten Eigentum und damit auch dem privaten Eigentum nach unserer Verfassungsordnung beizumessen ist. Ich möchte dazu keine weiteren Ausführungen machen,

    (Beifall bei der SPD)

    da mein Kollege Jahn das umfassend dargelegt hat.
    Aber eines möchte ich sagen: Bei allen politischen Eingriffen hat sich der Gesetzgeber bewußt zu sein, daß nach Art. 14 des Grundgesetzes die Wahrung des Bestandes des Eigentums in seiner konkreten Gestalt im Mittelpunkt steht. Ein enteignender Eingriff ist daher allein gerechtfertigt, wenn das Wohl der Allgemeinheit ihn erfordert und der Zweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann.
    Ich möchte noch ein Wort zu den sogenannten Verwirklichungsgeboten der sogenannten 39er Gruppe sagen. Der Gesetzentwurf überträgt die Verwirklichungsgebote aus dem als Sonderrecht geschaffenen Städtebauförderungsgesetz in das allgemeine Baurecht. Über die Gebote des Städtebauförderungsgesetzes hinaus werden noch Instandsetzungs-, Nutzungs- und Pflanzgebot eingeführt. Abgesehen von dem verwaltungsstaatlichen Denken, das in den Verbots- und Gebotskatalogen zum Ausdruck kommt, ist noch folgendes zu bemerken: Beim Abbruch-, Bau- und Nutzungsgebot handelt es sich um Eingriffe mit enteignendem Charakter. Folglich muß bei ihrer Anordnung auch der eng auszulegende Tatbestand des Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes
    erfüllt sein, nach dem eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist.
    Meine Damen und Herren, man könnte zu dem Problem, ob Enteignung zum allgemeinen Wohl, ob Enteignung im öffentlichen Interesse oder aus städtebaulichen Gründen, natürlich noch einige Ausführungen machen. Aber das scheint mir derzeit nicht mehr zweckmäßig zu sein.
    Aber eines sollte man zum Schluß noch zum abgaberechtlichen Teil sagen. Wenn man zunächst einmal einen Planungswertausgleich einführen wollte, der dann zu einem Entwicklungsausgleich geworden ist, dann muß man sagen, daß dem elf Punkte entgegenstehen.
    Erstens ist in rechtlicher Hinsicht zu vermerken,
    daß die Regelung des Planungswertausgleiches wegen des Fehlens der für eine Abgabenvorschrift erforderlichen Bestimmtheit nach Art. 20 des Grundgesetzes nicht der erforderlichen Bestimmtheit entspricht.
    Zweitens. Auch in der neu redigierten Fassung dieser Vorlage bleiben die Bedenken weiterhin bestehen, da für den einzelnen Grundeigentümer unbekannt ist, ob eine Ausgleichspflicht besteht und gegebenenfalls in welcher Höhe. Für die Wohnungsbaufinanzierung ist dies von entscheidender Bedeutung.
    Drittens gibt es Bedenken wegen Beleihungsschwierigkeiten. Die Banken werden im Hinblick darauf, daß der Planungswert- oder Entwicklungswertausgleich im Rang vorher kommt und man nicht weiß, ob und in welcher Höhe der Ausgleich anfällt, nicht beleihen oder nur in geringerem Maße auszahlen.
    Viertens. Gegen die Ausgleichsabgabe sind ferner verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes geltend zu machen; Stichwort Erdrosselungsabgabe.
    Fünftens. Gegen den Planungswertausgleich spricht weiterhin seine mangelnde Praktikabilität. Ich erinnere an die schwierigen Probleme der Wertermittlung.
    Sechstens. Die Ausgleichsabgabe dürfte darüber hinaus in der Praxis zu einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand führen.
    Siebtens. Wegen der vielen mit der Ausgleichsabgabe verbundenen Schwierigkeiten ist damit zu rechnen, daß sie eine große Zahl von Rechtsschwierigkeiten und -streitigkeiten zur Folge haben wird mit der Folge der Belastung der Gerichte, der Verwaltung und der betroffenen Bürger.
    Achtens sind bei der Abgabe eine Reihe von Nebenwirkungen zu erwarten. Ich möchte darauf hinweisen, daß es nicht auszuschließen ist, daß sie insbesondere die Bezieher kleinerer Einkommen trifft, da diese gezwungen sein werden, ihr Grundstück zu veräußern.
    Neuntens möchte ich ein Wort zur Überwälzbarkeit, zur Verlagerung der Abgabe sagen. Die Ge-



    Niegel
    fahr, daß die Abgabe den trifft, dem die Wertsteigerung des Grundstückes nicht zugeflossen ist, ist auch nach der Neufassung des § 135 g keineswegs ausgeschlossen. Die Annahme, daß in diesen Fällen der Kaufpreis reduziert wird, ist unrealistisch, da nicht feststeht, ob Ausgleichsbeträge anfallen und, wenn ja, in welcher Höhe.
    Zehntes. Die Verbilligung des Baubodens für die Bauwilligen wird nicht erreicht, sondern legt diesen zusätzliche Kosten auf. Dieses Gesetz ist ein Gesetz zur Verteuerung des Baulandes.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Elftens. Der Ausgleich wirkt sich vor allem allein zugunsten großer Gemeinden in Ballungsgebieten aus, während kleinere Gemeinden, in denen die Wertsteigerungen gering bleiben, leer ausgehen.
    Aus alledem, meine Damen und Herren, ergibt sich, daß der Planungs- oder Entwicklungswertausgleich als bodenrechtliches Instrumentarium ungeeignet ist.
    Die Novelle zum Bundesbaugesetz bringt nicht das, was von Regierung, von SPD- und FDP-Fraktion einst versprochen wurde, nämlich mehr soziale Gerechtigkeit auf dem Bodenmarkt, Dämpfung der Grundstückspreise und mehr Bauplätze für die vielen Eigenheiminteressenten.
    Aus diesen Gründen können wir dieser Novelle nach meiner Meinung nicht zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung.
Ich rufe Art. 1 auf. Zu Nr. 1 bis 21 liegen keine Änderungsanträge vor, so daß ich jetzt darüber abstimmen lassen kann. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Art. 1 Nr. 22. Ich darf bemerken, daß nach § 81 der Geschäftsordnung nur Änderungsanträge gelten, die schriftlich gestellt sind. Schriftlich gestellt sind die Anträge Drucksachen 7/4848, 4849 und 4850. Zu Nr. 22 liegt der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4849 vor. Gemäß Antrag der Fraktion soll über den Gesamtantrag gemeinsam namentlich abgestimmt werden. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. —
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß am Ende der dritten Lesung bei der Schlußabstimmung mit einer namentlichen Abstimmung zu rechnen ist. Der Antrag wird von der sozialdemokratischen Fraktion gestellt.
Nunmehr frage ich zu der namentlichen Abstimmung, in der wir uns gegenwärtig befinden: Ist noch jemand, der stimmberechtigt ist, im Saal, der seine Stimme nicht abgegeben hat? — Ich schließe die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4849 bekannt. An der Abstimmung haben sich 390 uneingeschränkt stimmberechtigte und 18 Berliner Abgeordnete beteiligt. Von den uneingeschränkt stimmberechtigten Abgeordneten haben mit Ja gestimmt 168, von den Berliner Abgeordneten 6, mit Nein 222 bzw. 12 Abgeordnete. Enthalten hat sich niemand.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 390 und 18 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 168 und 6 Berliner Abgeordnete,
nein: 222 und 12 Berliner Abgeordnete
Ja CDU/CSU
Alber
von Alten-Nordheim
Dr. Althammer
Dr. Arnold Baier
Dr. Barzel Dr. Becker

(Mönchengladbach)

Frau Benedix Benz
Berger
Bewerunge Biechele
Biehle
Dr. Blüm
von Bockelberg
Braun
Breidbach Bremer
Burger
Carstens (Emstek)

Dr. Carstens (Fehmarn)

Dr. Czaja
van Delden Dreyer
Eigen
Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Dr. Evers
Ey
Dr. Eyrich
Freiherr von Fircks
Franke (Osnabrück)

Dr. Franz
Dr. Fuchs
Frau Geier Geisenhofer Gerlach (Obernau)

Gerster (Mainz)

Gewandt
Gierenstein Dr. Gölter Dr. Götz
Haase (Kassel)

Dr. Hammans Handlos
von Hassel
Hauser (BN-Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach)
Dr. Heck
Höcherl
Hösl
Dr. Hornhues
Horstmeier Frau Hürland
Dr. Hupka Dr. Jaeger Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Münster)

Dr. Jenninger
Dr. Jobst Josten
Dr. Kempfler
Kiechle
Dr. Klein (Göttingen)

Dr. Klein (Stolberg)

Dr. Kliesing
Dr. Köhler (Duisburg)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Krampe
Dr. Kraske Dr. Kreile Freiherr
von Kühlmann-Stumm
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen
Lampersbach
Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße)

Lenzer
Link
Löher
Dr. Luda
Dr. Marx
Maucher
Dr. Mende Mick
Dr. Mikat Dr. Miltner Milz
Möller (Lübeck)

Dr. Müller (München)

Müller (Remscheid)

Dr. Müller-Hermann
Dr. Narjes
Frau Dr. Neumeister
Niegel
Nordlohne
Dr.-Ing. Oldenstädt Pfeffermann
Pfeifer
Picard
Pohlmann Rainer
Rawe
Reddemann
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Ritgen Dr. Ritz



Vizepräsident Dr. Jaeger
Röhner Rommerskirchen
Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Dr. Schäuble
Schetter
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmidt (Wuppertal) Schmitt (Lockweiler) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Schulte

(Schwäbisch Gmünd) Seiters

Sick
Solke
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim Spilker
Dr. Sprung
Stahlberg
Dr. Stark (Nürtingen)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Frau Stommel
Stücklen Susset
de Terra Thürk
Tillmann
Dr. Todenhöfer
Frau Tübler
Dr. Unland
Vehar
Frau Verhülsdonk
Vogt
Volmer
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel
Wawrzik
Weber (Heidelberg) Werner
Frau Will-Feld
Windelen
Wissebach
Dr. Wittmann (München) Frau Dr. Wolf
Dr. Wulff
Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink
Zoglmann
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Frau Berger (Berlin) Dr. Gradl
Müller (Berlin)

Frau Pieser
Straßmeir
Nein SPD
Dr. Ahrens
Amling Anbuhl Arendt (Wattenscheid)

Dr. Arndt (Hamburg)

Augstein
Baack Bahr
Barche
Dr. Bardens
Batz
Becker (Nienberge) Biermann
Dr. Böhme (Freiburg) Börner
Frau von Bothmer Brandt
Brandt (Grolsheim) Buchstaller
Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi Coppik
Frau Dr. Däubler-Gmelin Dr. von Dohnanyi
Dürr
Eckerland
Dr. Ehmke
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Esters Ewen
Fiebig
Dr. Fischer
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover) Gansel
Geiger
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner
Glombig
Dr. Glotz
Gnädinger
Grobecker
Grunenberg
Dr. Haack
Haase (Fürth)

Haase (Kellinghusen) Haehser
Dr. Haenschke Halfmeier
Hansen Hauck Dr. Hauff
Henke Herold Höhmann
Hofmann
Dr. Holtz
Horn
Frau Huber
Huonker
Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jaschke
Jaunich Dr. Jens
Junghans
Junker Kaffka Kater Kern
Koblitz Konrad Kratz
Dr. Kreutzmann Krockert
Kulawig
Lambinus
Lattmann
Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
_ Liedtke Löbbert Lutz
Mahne Marquardt
Marschall
Frau Meermann
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Metzger
Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Bayreuth)

Müller (Mülheim)

Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt)
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Neumann
Dr.-Ing. Oetting
Frau Dr. Orth
Freiherr
Ostman von der Leye Peiter
Dr. Penner
Pensky Peter
Polkehn
Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim) Ravens
Frau Dr. Rehlen
Reiser
Frau Renger Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riedel-Martiny Röhlig
Rohde Rosenthal
Sander Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Appenweier)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Scheu
Frau Schimschok Schirmer
Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber
Schulte (Unna)

Dr. Schweitzer
Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Simon
Dr. Sperling
Spillecke
Stahl (Kempen)

Frau Steinhauer
Suck
Sund
Tietjen
Frau Dr. Timm
Tönjes Urbaniak
Vahlberg
Vit
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln) Wehner
Wende Wendt
Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel Wilhelm
Wimmer (Eggenfelden) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolf
Wolfram
Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Dübber
Egert
Grimming
Frau Grützmann
Löffler
Männing Mattick Dr. Schellenberg
Frau Schlei
Schwedler Sieglerschmidt
FDP
Baum
Dr. Böger Engelhard Frau Funcke
Gallus
Geldner Hölscher Hoffie
Jung
Kirst
Kleinert
Dr. Kreibaum
Dr.-Ing. Laermann
Dr. Graf Lambsdorff Logemann
Frau Lüdemann
Mertes (Stuttgart) Mischnick
Opitz
Peters (Poppenbüll) Schleifenbaum
Schmidt (Kempten) von Schoeler Spitzmüller
Dr. Vohrer
Wolfgramm (Göttingen) Wurbs
Zywietz
Fraktionslos Emeis
Der Antrag ist abgelehnt.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Damit lasse ich über Nr. 22 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erstere war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Nr. 23 bis 39. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zu Nr. 40 und damit zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, die Nr. 40 zu streichen. Gemäß der Übung des Hauses wird in zweiter Lesung über den Streichungsantrag abgestimmt, indem über die Sache selbst abgestimmt wird. Wer also für die Streichung ist, muß mit Nein stimmen. Ich lasse über Nr. 40 abstimmen. Wer der Nr. 40 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe; hier müssen also alle diejenigen Handzeichen geben, die streichen wollen. — Das erstere war die Mehrheit; die Nr. 40 ist angenommen.
Ich rufe auf die Nr. 40 a bis 43. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zur Nr. 44. Der Änderungsantrag ist bereits abgelehnt. Wer Nr. 44 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit beschlossen.
Ich rufe Nr. 45 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zu Nr. 46. Hier liegt wiederum ein Streichungsantrag vor. Wie soeben stimmen wir über Nr. 46 in der Ausschußfassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe, also alle diejenigen, die streichen wollen. — Das erstere war die Mehrheit; die Ausschußfassung ist angenommen.
Ich rufe dann Nr. 47 bis 59 c auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme nunmehr zu Nr. 60 und damit wiederum zu einem Streichungsantrag. Ich lasse über Nr. 60 abstimmen. Wer der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer dagegen ist und streichen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Das erstere war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Nr. 61 auf. Dazu liegen wiederum Änderungsanträge vor, und zwar auf Drucksache 7/4848. Ich frage die Fraktion der CDU/CSU, ob wir über diesen Antrag als ganzen abstimmen können. Es wird sonst viel umständlicher.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

— Wir können über den Antrag als ganzen abstimmen.
Meine Damen und Herren, ich lasse also über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4848 abstimmen. Wer zuzustimmen
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich
bitte um die Gegenprobe. Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse über Nr. 61 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Das erste war die Mehrheit.
Ich komme nunmehr zu Nr. 62 bis 67 a. Das ist der Rest des Art. 1. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Nachdem wir Art. 1 somit verabschiedet haben, kommen wir nunmehr zu Art. 2. Hierzu liegt der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4850 unter Ziff. 2 vor, in Art. 2 die §§ 5 bis 7 anzufügen.
Ich lasse zunächst über die §§ 1 bis 4 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4850 unter Ziff. 2, die §§ 5 bis 7 anzufügen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit abgelehnt.
Damit komme ich zu den Art. 3, 4, 5 und 6 sowie Einleitung und Überschrift. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die zweite Beratung ist abgeschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung
und erteile das Wort Herrn Bundesminister Ravens.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Ravens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen heute zur Schlußabstimmung vorliegende Entwurf der Novelle zum Bundesbaugesetz ist eines der sozialliberalen Reformvorhaben der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden wir unserem Ziel einen weiteren wichtigen Schritt näherkommen, für den einzelnen Bürger in unserem Lande mehr Chancengleichheit, mehr demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten und mehr Freiheitsspielraum zu schaffen. Alle in diesem Haus vertretenen Parteien sind sich — so war mein Eindruck heute abend, jedenfalls bis zur Rede des Herrn Kollegen Jahn — grundsätzlich darin einig, daß das Bundesbaugesetz von 1960 den veränderten Problemen und Aufgaben in unseren Städten und Gemeinden angepaßt werden muß.
    Diese weitgehende Übereinstimmung hat wesentlich dazu beigetragen, daß die Ausschußberatungen mit Engagement und einem hohen Maß an Sachlichkeit geführt worden sind. Dafür habe ich den Fraktionen dieses Hauses, den Mitgliedern und dem Vorsitzenden des federführenden Ausschusses, Herrn Dr. Schneider, herzlichen Dank zu sagen.
    Meine Damen und Herren, wer die Entwicklung unserer Städte und Gemeinden in den vergangenen



    Bundesminister Ravens
    Jahren aufmerksam verfolgt hat, wird bestätigen müssen, daß hier ein Prozeß ablief, der den anspruchsvollen Zielvorstellungen des Bundesbaugesetzes von 1960 in keiner Weise entsprach. Die Stadtentwicklung blieb trotz des Bundesbaugesetzes das Ergebnis eines freien Spiels der Kräfte. Private Einzelinteressen und Investitionsentscheidungen einiger weniger prägten häufig mehr die Entwicklung als zukunftsweisende kommunale Planungen. Die städtebauliche Planung konnte oft nur das nachvollziehen, was von einigen, von mächtigen Einzelinteressen, bereits als Datum vorgegeben war. Korrekturen waren vielfach nur noch mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand möglich, so daß den Kommunen häufig gar kein anderer Ausweg blieb, als vor einer Entwicklung zu kapitulieren, die sie wegen unzureichender Instrumente einfach nicht steuern konnten. Wir alle kennen eine Fülle von Beispielen, die dann zu entsprechenden Forderungen der Kommunen an den Bundesgesetzgeber geführt haben.
    Wir sind uns deshalb wohl auch darin einig, daß beim Bundesbaugesetz von 1960 trotz wichtiger Einzelregelungen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinanderklafften. Nun ist dies sicherlich nicht allein Schuld der damaligen Bundesregierung, obwohl ihr Wohnungsbauminister Lücke als Grundziel des alten Bundesbaugesetzes die „Schaffung rechtlicher Voraussetzungen und Handhabungen für eine zukunftsweisende Wohnungsbau- und Städtebaupolitik einschließlich der notwendigen Sanierung unserer Städte und Gemeinden" herausstellte.
    Festzuhalten bleibt jedoch, daß erst unter einer sozialliberalen Bundesregierung, unter Federführung von Bundesminister Lauritzen mit dem Städtebauförderungsgesetz ein entscheidender Durchbruch im Bodenrecht gelang und für räumlich und zeitlich begrenzte städtebauliche Maßnahmen das notwendige Instrumentarium, einschließlich der Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen, geschaffen wurde.
    Meine Damen und Herren, fünf Jahre Städtebauförderungsgesetz bedeuten fünf Jahre positive Erfahrung mit städtebaulichen Instrumenten, die nach dieser Bewährung nun in das allgemeine Baurecht übernommen werden sollen.
    Ich will hier noch einmal daran erinnern und es einigen Kollegen der Union anläßlich des 100. Geburtstages von Konrad Adenauer gern in Erinnerung rufen, daß Konrad Adenauer 1920 als Oberbürgermeister von Köln

    (Zuruf des Abg. Niegel [CDU/CSU])

    — ich wiederhole dies so oft, bis auch Sie, Herr Niegel, das endlich begriffen haben; ich weiß, daß dies lange dauert, und muß es deshalb noch oft wiederholen —

    (Niegel [CDU/CSU] : In Niedersachsen noch länger!)

    gesagt hat, daß die „bodenreformerischen Fragen nach seiner Überzeugung Fragen der höchsten Sittlichkeit sind". Ich teile diese Ansicht.
    Auch bei vermindertem Wachstum unserer Städte und Gemeinden bleiben die alten Probleme im Kern bestehen. In weiten Bereichen unserer Städte und Gemeinden stellen sie sich sogar verschärft. So wird auch weiterhin die Aufgabe zu lösen sein, die Lebensverhältnisse in unseren Städten und Gemeinden zu verbessern, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und den Bürger an kommunalen Planungsaufgaben wirklich zu beteiligen. Nutzungskonflikte beim Boden dürfen nicht im Interesse einiger, sondern müssen im Interesse der Allgemeinheit sozial gerecht entschieden werden, und gefällte Entscheidungen müssen dann auch zügig umgesetzt werden können. Bodenwertsteigerungen, die allein auf Leistungen der Gemeinschaft beruhen, müssen für die Allgemeinheit wieder nutzbar gemacht werden. Unabhängig von einer vorübergehend möglichen Entspannung am Bodenmarkt werden unsere Städte und Gemeinden davon auszugehen haben, daß der Boden immer ein knappes Gut bleibt, dessen Nutzung sorgfältig und im Interesse der Allgemeinheit geplant werden muß.
    Meine Damen und Herren, wenn wir es mit der Forderung nach menschenwürdigen Städten also ernst meinen, sind wir als Bundesgesetzgeber dazu aufgerufen, den Kommunen ein leistungsfähiges, ein differenziertes Instrumentarium zur Verfügung zu stellen, damit die Nutzung des Bodens künftig nicht mehr von mächtigen Einzelinteressen bestimmt, sondern an den Bedürfnissen aller Bürger orientiert wird. Hierauf haben bereits die Kirchen in ihrem Memorandum hingewiesen, in dem es heißt:
    In der Ordnung des Baubodens haben sich erhebliche Mängel herausgestellt, die einer sinnvollen Raumordnung und einem humanen Städtebau im Wege stehen. Sie führen zu einer Einengung der Gestaltungsmöglichkeiten für unsere und unserer Nachkommen künftige Umwelt. Die Zustände am Bodenmarkt verhindern optimale Standortentscheidungen und verzerren Siedlungsstrukturen in manchmal nicht zu verantwortender Weise. Sie verhindern den Eigentumsübergang zu den Stellen größten Bedarfs und fördern die Vermögenskonzentration.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung teilt diese Analyse der Kirche. Sie zieht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hieraus auch die notwendigen Folgerungen.
    Wir schaffen mit der Novelle zum Bundesbaugesetz ein verbessertes Planungsrecht der Gemeinden, das ihre Planungsbefugnisse verstärkt und die Möglichkeit zur Durchsetzung dieser Planung und Planungsentscheidungen erweitert. Das gemeindliche Vorkaufsrecht wird zu einem echten Instrument der Bodenpolitik. Nur Böswillige, Herr Kollege Jahn, können aus der hier vorgelegten Regelung den Vorwurf der Kommunalisierung des Bodens ableiten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Novelle enthält dafür keinerlei Ansatz. Im
    Gegenteil: Die Pflichten der Gemeinden, erworbenen Boden, der nicht für öffentliche Zwecke be-



    Bundesminister Ravens
    nötigt wird, wieder zu privatisieren, werden verschärft.
    Herr Kollege Jahn, ich bin mir gar nicht sicher, ob Sie um des Aufstandes willen und um das Nein Ihrer Führungsmannschaft überhaupt zu begründen, Ihren Kollegen in der Fraktion eigentlich gesagt haben, was Sie denn im Städtebauförderungsgesetz im zweiten Durchgang hier im Bundestag mit Ihrer Stimme beschlossen haben. Ich will Ihnen das mit Genehmigung des Präsidenten vorlesen, weil das, was wir in der Novelle zum Bundesbaugesetz gefunden haben, im positiven Sinne für den einzelnen Bürger noch über die Regelung des Städtebauförderungsgesetzes hinausgeht. Es heißt im Städtebauförderungsgesetz, dem Sie zugestimmt haben:
    Die Gemeinde soll die Rechtsform wählen, in der entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans der Sanierungszweck sachdienlich und wirtschaftlich erreicht werden kann. Dabei soll sie ...
    Dann kommt das, was auch in der Novelle steht:
    ... das Grundstück oder das Recht zu dem Verkehrswert veräußern, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebiets ergibt.
    Nun muß ich fragen: Herr Kollege Jahn, spricht aus Ihrem Antrag, zur namentlichen Abstimmung gestellt, nicht ein tiefes Mißtrauen gegen die von den Bürgern gewählten Vertreter in der Gemeinde, die auch Mitglieder Ihrer Fraktion sind?

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Welchen Wert messen Sie eigentlich der Bürgerbeteiligung bei, wenn Sie sagen: Die Gemeinde bestimmt ohnehin, was sie mit der Planung macht und was da läuft?