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    1092. anders: 1
    1093. Mindestens: 1
    1094. liegt: 1
    1095. CDU/CSU-Modell: 1
    1096. Anfangswert,: 1
    1097. Wertverhältnisse: 1
    1098. ankommt,: 1
    1099. Grund: 1
    1100. Finanzämtern: 1
    1101. aufgestellten: 1
    1102. Richtwertkarten: 1
    1103. fest: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 227. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Starke (Franken) 15755 A Erweiterung der Tagesordnung 15755 A Beratung des Jahresgutachtens 1975 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung —Drucksache 7/4326 - in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1976 der Bundesregierung —Drucksache 7/4677 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Pieroth, Dr. Burgbacher und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung der betrieblichen Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer — Drucksache 7/3664 — Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi 15 755 C 15834 C Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 15763 D Dr. Ehrenberg SPD 15769 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 15755 A, 15824 D Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein 15781 D, 15838 C Dr. Apel, Bundesminister BMF 15792 D Pieroth CDU/CSU 15818 A Rosenthal SPD 15822 C Dr. Narjes CDU/CSU 15826 B Lutz SPD 15829 C Dr. Warnke CDU/CSU 15832 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — Drucksache 7/4452 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4760 — .15838 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes — Drucksache 7/4746 — 15839 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes - Drucksache 7/4823 — 15839 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol -- Drucksache 7/4777 - 15839 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den i 1. März 1976 Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Leistungen an die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) in Genf — Drucksachen 7/4598, 7/4749 — 15839 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. grundsätzliche Einwilligung in eine üpl. Ausgabe im Haushaltsjahr 1975 bei Kap. 14 12 Titel 517 01 — Bewirtschaftungskosten — Drucksachen 7/4515, 7/4750 — 15839 C Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 69/74/EWG über Zollager, der Richtlinie Nr. 69/75/EWG über Freizonen und der Richtlinie Nr. 71/235/EWG über die üblichen Behandlungen, die in Zollagern und Freizonen vorgenommen werden können — Drucksachen 7/4388, 7/4741 15839 D Beratung dés Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 517/72 des Rates vom 28. Februar 1972 über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen Mitgliedstaaten — Drucksachen 7/4298, 7/4751 — 15839 D Beratung. des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Inkraftsetzung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) - Drucksachen 7/3695, 7/4752 — 15840 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes — Drucksache 7/2496 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/4793 — Schmöle CDU/CSU 15840 B Waltemathe SPD 15846 C Dr. Böger FDP 15850 D Dr. Schneider CDU/CSU 15853 B Conradi SPD 15857 D Gallus FDP 15862 A Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 15865 A Krockert SPD 15868 C Link CDU/CSU 15870 C Polkehn SPD 15871 C Niegel CDU/CSU 15872 B Ravens, Bundesminister BMBau 15876 D Mick CDU/CSU 15884 B Wurbs FDP 15886 B Henke SPD 15888 B Stücklen CDU/CSU (Erklärung nach § 36 GO) 15890 D Namentliche Abstimmungen 15874 C, 15891 A Fragestunde — Drucksache 7/4827 vom 5. 3. 1976 — Verhandlungen mit der Regierung der USA über die Übernahme des Document-Center in Berlin in deutsche Verwaltung MdlAnfr A82 05.03.76 Drs 07/4827 Hansen SPD MdlAnfr A83 05.03.76 Drs 07/4827 Hansen SPD Antw StMin Wischnewski AA 15800 A, B, C, D ZusFr Hansen SPD 15800 B, C Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Bemühungen Deutscher aus Rumänien auf Familienzusammenführung MdlAnfr A84 05.03.76 Drs 07/4827 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15800 D, 15801 B, C, D 15802 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 15801 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15801 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 15801 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15801 D Ratifizierung der Abkommen mit Indonesien und Malaysia zwecks Vermeidung von Doppelbesteuerung ' MdlAnfr A 87 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A88 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15802 A, B, C, D, 15803 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 15802 B, C, D, 15803 A Meldungen im „Spiegel" über „Kurierdienste" von Funktionären einer ausländischen kommunistischen Partei zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Kreml während der Verhandlungen über den Moskauer Vertrag von 1970 MdlAnfr A89 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A90 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15803 A, B, C, D, 15804 A, B, C, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 15803 B, 15804 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15803 C, 15804 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15803 C, 15804 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15803 C ZusFr Ey CDU/CSU 15803 D ZusFr Zoglmann CDU/CSU 15804 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 15804 C Gründe der vertraulichen Behandlung der Richtlinien für Nuklearexporte sowie Auswirkungen dieser Richtlinien auf den Umfang des Exports kerntechnischer Anlagen MdlAnfr A94 05.03.76 Drs 07/4827 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A95 05.03.76 Drs 07/4827 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15805 A, B, C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 15805 B, C, D Christenverfolgung in Malawi; Unterrichtung der malawischen Regierung über die Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich der Verletzung der Menschenrechte MdlAnfr A97 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD MdlAnfr A98 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD Antw StMin Wischnewski AA 15805 D, 15806 A, B, C, D,. 15807A ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . . 15806 A, B, C, ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15806 D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15807 A Sitzungen des Präsidiums und des Ältestenrats des Bundestages in dessen Amtssitz in Berlin MdlAnfr A101 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A102 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kunz, (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15807 B, C, D, 15808 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 15807 C, 15808 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15808 B Zusage des polnischen Außenministers Olszowski Ende 1973 über die Ausreise von mindestens 150 000 Deutschen binnen drei Jahren im Zusammenhang mit entsprechenden deutschen Zahlungen; Hinweis des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei der letzten Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf auf die teilweise menschenrechtswidrige Behandlung Deutscher in den OderNeiße-Gebieten MdlAnfr A103 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A104 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15808 B, D, 15809 A, B,, C, D, 15810 B, C, D, 15811 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15808 C, D, 15810 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15809 A,15810 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15809 A, 15810 D ZusFr Rommerskirchen CDU/CSU 15809 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 15809 B ZusFr Milz CDU/CSU 15809 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 15809 C ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 15810 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 15811 A Beibehaltung der polnischen Staatsangehörigkeit von Aussiedlern aus Polen MdlAnfr A105 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15811 B, C, D, 15812 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .15811 C, D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 15811 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 15812 A Verweigerung der Aushändigung von Antragsformularen an aussiedlungswillige Deutsche in Rumänien MdlAnfr A106 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15812 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15812. B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Äußerungen des Generalsekretärs der KPdSU, Breschnew, über eine Normalisierung des Verhältnisses zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A107 05.03.76 Drs 07/4827 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 15812 C, 15813 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15812 D, 15813 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15813 B Gründe für die Einführung von Notenerläuterungen auf der Rückseite der Dienstzeugnisse ausscheidender Wehrpflichtiger durch das Bundesverteidigungsministerium; Uniformtragen der Soldaten an Bundeswehrfachschulen MdlAnfr A62 05.03.76 Drs 07/4827 Würtz SPD MdlAnfr A63 05.03.76 Drs 07/4827 Würtz SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg 15813 C, D, 15814 B, C ZusFr Würtz SPD 15813 D, 15814 B Kürzung bzw. Streichung einer bereits schriftlich in Aussicht gestellten Berufsförderung für Soldaten auf Zeit MdlAnfr A64 05.03.76 Drs 07/4827 Berger CDU/CSU MdlAnfr A65 05.03.76 Drs 07/4827 Berger CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg 15814 C, D, 15815 B, C, D ZusFr Berger CDU/CSU 15814 C, 15815 B, C ZusFr Rommerskirchen CDU/CSU 15815 D Verbesserung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten durch Anbringung geschwindigkeitshemmender Bodenschwellen auf Fahrbahnen MdlAnfr A66 05.03.76 Drs 07/4827 Hoffie FDP MdlAnfr A67 05.03.76 Drs 07/4827 Hoffie FDP Antw PStSekr Haar BMV 15816 A, B, C ZusFr Hoffie FDP 15816 B, C Aufteilung der Kosten für die Erneuerung der Autobahn Berlin-Helmstedt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und OstBerlin sowie Verkehrsaufkommen auf der Autobahn Berlin-Helmstedt innerhalb des Ostberliner Herrschaftsbereichs MdlAnfr A68 05.03.76 Drs 07/4827 Zoglmann CDU/CSU MdlAnfr A69 05.03.76 Drs 07/4827 Zoglmann CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 15816 D, 15817 A, B ZusFr Zoglmann CDU/CSU 15817 A, B Verhinderung des Ausbaus von „Eurocontrol" in Karlsruhe durch Mitgliedstaaten des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „Eurocontrol" vom 13. Dezember 1960 MdlAnfr A74 05.03.76 Drs 07/4827 Benz CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 15817 D, 15818 A ZusFr Benz CDU/CSU 15817 D Nächste Sitzung 15892 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15893* A Anlage 2 Pressemeldungen über einengende Prioritäten für die Bewilligung von Mitteln aus dem Regionalprogramm und Auslauf des Regionalprogramms 1977 trotz des Baurückgangs; Verminderung des Wohngeldes infolge Sinkens der Bevölkerungsziffer in Großstädten MdlAnfr A5 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A6 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15893* C Anlage 3 Notwendigkeit des Neubaus einer Schule für den Nachwuchs der Bundesanstalt für Flugsicherung MdlAnfr A70 05.03.76 Drs 07/4827 Schmidt (Niederselters) SPD MdlAnfr A71 05.03.76 Drs 07/4827 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15894* A Anlage 4 Nichtübernahme ausgebildeter Bauzeichner nach erfolgreicher Abschlußprüfung von Bundesbahn und Bundespost MdlAnfr A72 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kraske CDU/CSU MdlAnfr A73 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15894* B Anlage 5 Ansicht der Bundesregierung über die Gründe der bei Eurocontrol in Karlsruhe entstandenen Unruhe; Möglichkeiten der Abhilfe MdlAnfr A75 05.03.76 Drs 07/4827 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15894* D Anlage 6 Gesetzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen durch Fachbetriebe des Kraftfahrzeughandwerks MdlAnfr A76 05.03.76 Drs 07/4827 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15894* D Anlage 7 Ergebnisbericht des DB-Vorstandes zum betriebswirtschaftlich optimalen Schienennetz MdlAnfr A77 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15895* A Anlage 8 Abgrenzung der Nahverkehrsbereiche im Fernsprechverkehr im Zonenrandgebiet und in anderen ländlichen Fördergebieten MdlAnfr A78 05.03.76 Drs 07/4827 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 15895* A Anlage 9 Weiterleitung eines Fernschreibens des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus betreffend den DDR-Kalender 1976 durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen an den Präsidenten des Gesamtdeutschen Instituts MdlAnfr A79 05.03.76 Drs 07/4827 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A80 05.03.76 Drs 07/4827 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15895* B Anlage 10 Aufnahme von Gesprächen zur Übernahme der Menschenrechtsbestimmungen des Internationalen Pakts der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte in innerstaatliches Recht der DDR MdlAnfr A81 05.03.76 Drs 07/4827 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15895* D Anlage 11 Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Versuch der Sowjetunion, durch den Boykott der Eisschnellaufweltmeisterschaften in Berlin das Land Berlin unter Bruch des Viermächteabkommens als selbständige politische Einheit zu behandeln MdlAnfr A85 05.03.76 Drs 07/4827 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA 15896* A Anlage 12 Ausstellung amtlicher Pässe nach § 2 Nr. 1 und § 7 Nr. 2 der vom Bundesminister des Auswärtigen unterschriebenen „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe vom 4. November 1975" MdlAnfr A91 05.03.76 Drs 07/4827 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A92 05.03.76 Drs 07/4827 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA 15897* B Anlage 13 Miete der Bundesrepublik Deutschland für ihr künftiges Botschaftsgebäude in Prag MdlAnfr A93 05.03.76 Drs 07/4827 Augstein SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA 15897* D Anlage 14 Verwendung des Begriffs „Versöhnung" in Verlautbarungen der polnischen Partei- und Staatsführung nach Abschluß des Warschauer Vertrages; Vereinbarkeit der Äußerungen des KPdSU-Generalsekretärs Breschnew über die bestehenden Grenzen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Sowjetunion aus dem Moskauer Vertrag MdlAnfr A99 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A100 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA 15898* A Anlage 15 Auswirkungen der Zusage Italiens auf Gewährung von Erdöl-Royalties in Höhe von 400 Millionen Dollar an die sowjetkommunistische Bürgerkriegspartei in Angola auf die Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft und im Nordatlantischen Bündnis MdlAnfr A108 05.03.76 Drs 07/4827 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA 15898* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 15755 227. Sitzung Bonn, den 11. März 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 3. Adams * 12. 3. Ahlers 12. 3. Dr. Aigner * 12. 3. Dr. Artzinger * 12. 3. Dr. Bangemann * 12. 3. Dr. Bayerl * 12. 3. Behrendt * 12. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 3. Blumenfeld * 12. 3. Bremm 11.3. Dr. Burgbacher * 12. 3. Dr. Corterier * 12. 3. Damm 12. 3. Entrup 12. 3. Dr. Eppler 12. 3. Prof. Dr. Erhard 12. 3. Fellermaier * 12. 3. Flämig * 12. 3. Frehsee * 12. 3. Friedrich 19. 3. Dr. Früh * 12. 3. Gerlach (Emsland) * 12. 3. Härzschel * 12. 3. Hauser (Krefeld) 19. 3. Hussing 19. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 3. Dr. h. c. Kiesinger 19. 3. Dr. Klepsch * 12. 3. Krall * 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Lange * 12. 3. Lautenschlager * 12. 3. Leicht 12. 3. Prof. Dr. Lohmar 19. 3. Lücker * 12. 3. Memmel* 12. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 12. 3. Müller (Mülheim) * 12. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 3. Ollesch 12. 3. Frau Dr. Orth * 12. 3. Pawelczyk ** 12. 3. Porzner 12. 3. Roser 9. 4. Schedl 12. 3. Schmidt (München) * 12. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 3. Dr. Schulze-Vorberg 12. 3. Schwabe * 12. 3. Dr. Schwörer * 12. 3. Seefeld * 12. 3. Seibert 12. 3. Simpfendörfer 12. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Springorum * 12. 3. Dr. Starke (Franken) * 12. 3. Suck * 12. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 9. 4. Walkhoff * 12. 3. Dr. Wallmann 12. 3. Frau Dr. Walz * 12. 3. Dr. Wendig 2. 4. Frau Dr. Wex 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 5 und 6) : Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen bestätigen, daß angesichts der großen Nachfrage nach Mitteln des Regionalprogramms stark einengende Prioritäten gesetzt werden müssen, und hält sie trotz des erheblichen Baurückgangs an ihrer Absicht fest, das Regionalprogramm 1977 auslaufen zu lassen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in mehreren Großstädten die Bevölkerungsziffer unter 500 000 Einwohner sinkt und sich dadurch Veränderungen bei den Höchstbeträgen für Mietbelastungen nach § 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes ergeben, was in vielen Fällen zu einer erheblichen Verminderung von Wohngeld für die Betroffenen führen wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Beeinträchtigung bei den Wohngeldleistungen auszugleichen? Zu Frage A 5: In der Pressemitteilung vom 19. Februar 1976 hat unser Ministerium darauf hingewiesen, daß die Nachfrage nach Aufwendungsdarlehen inzwischen so groß geworden ist, daß in den meisten Bundesländern nicht mehr alle Anträge berücksichtigt werden können und sich für die Länder daher das Problem einer Auswahl nach sozialer Dringlichkeit stellt. In der mittelfristigen Finanzplanung ist vorgesehen, das vom Bund über den Kapitalmarkt finanzierte Regionalprogramm 1977 auslaufen zu lassen. Wegen der Bedeutung des Regionalprogramms für den 2. Förderungsweg in der Wohnungsbaupolitik wird bei den Haushaltsberatungen 1977 von der Bundesregierung geprüft werden, ob und in welcher Form ein neues Bundesprogramm durchgeführt wird. Zu Frage A 6: Die Höchstbeträge für Miete und Belastung nach § 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes sind unter anderem nach drei Gemeindegrößenklassen gestaffelt. Die Grenzen zwischen den betreffenden Gemeindegrößenklassen liegen bei einer Einwohnerzahl von 100 000 bzw. 500 000. Im Zuge der Fortschreibung der Einwohnerzahlen können einzelne Städte in eine andere Gemeindegrößenklasse auf- oder absteigen. Ein Beispiel für den Abstieg einer Großstadt in die nächstniedrigere Gemeindegrößenklasse ist Nürnberg. Aus dem Auf- oder Abstieg in eine andere Gemeindegrößenklasse ergeben sich bei denjenigen 15894* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Wohngeldempfängern, deren Miete oder Belastung den bisherigen Höchstbetrag überschreitet, Erhöhungen oder Minderungen des Wohngeldes von durchschnittlich etwa 8,— bis 10,— DM je Monat, sofern der neue Höchstbetrag außerhalb der bisher für den Einzelfall maßgebenden Mietspanne der Wohngeldtabelle liegt. Die Wohnungsressorts der Länder haben sich wiederholt für die Beibehaltung dieser Regelung ausgesprochen, weil sie klar und leicht handhabbar ist. Zur Zeit prüfe ich auf Anregung der Nürnberger Abgeordneten Batz und Lutz, die sich vor einigen Wochen an mich gewandt haben, inwieweit dennoch erreicht werden kann, daß bei einer Änderung der Bevölkerungszahl nach unten keine Nachteile für den Wohngeldbezieher eintreten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 7/4827 Fragen A 70 und 71): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesredinungshofs, daß der Neubau einer Schule für den Nachwuchs der Bundesanstalt für Flugsicherung nicht notwendig sei, und wenn ja, wie soll die Personalfrage gelöst werden unter dem Aspekt, daß von 1985 bis 1993 wegen der neuen Altersregelung ca. 100 Fluglotsen pro Jahr die Bundesanstalt verlassen? Wie soll der Lehrbetrieb, der zur Zeit in München an drei verschiedenen Stellen durchgeführt wird, aufrechterhalten werden, wenn es nicht zu dem Bau der Schule kommt, und was soll mit dem 17 ha großen Gelände geschehen, das die Bundesanstalt für Flugsicherung im Auftrag der Bundesregierung in Langen bei Frankfurt erworben hat? Der Bundesrechnungshof hat mit Schreiben vom 15. Februar 1976 Bedenken hinsichtlich des Baus einer Flugsicherungsschule in Langen bei Frankfurt erhoben. Die Bundesanstalt für Flugsicherung wurde hierzu zur Stellungnahme aufgefordert und hat mir vor wenigen Tagen geantwortet. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß zur Zeit noch nicht abschließend zu den Hinweisen des Bundesrechnungshofes Stellung genommen werden kann. Grundsätzlich hält die Bundesregierung am Bau einer Flugsicherungsschule fest. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 72 und 73): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Bereich der Bundesbahndirektion Essen von 18 Bauzeichnerauszubildenden nach erfolgreichem Abschluß der 21/2jährigen Ausbildung sieben als ungelernte Arbeiter übernommen und den übrigen elf mitgeteilt hat, eine Weiterbeschäftigung bei der Deutschen Bundesbahn nach der Abschlußprüfung sei nicht möglich, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Maßnahme? Wieviel ähnliche Fälle aus dem Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost sind der Bundesregierung bekannt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Bereich der beiden großen Bundesunternehmen dem weiteren Anwachsen der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken? 1. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn haben bei der Bundesbahndirektion Essen im Januar 1976 nicht 18, sondern 14 Auszubildende im Beruf Bauzeichner ihre Ausbildung mit Erfolg beendet. Von diesen Nachwuchskräften wurden 12 (davon zwei weibliche) in den Eisenbahndienst übernommen; zwei Auszubildende sind freiwillig ausgeschieden. Die beiden weiblichen Bauzeichner werden überzählig als Bürohilfskräfte auf kw-Angestelltendienstposten beschäftigt. Die zehn männlichen Bauzeichner sind als Nichthandwerker dem Baudienst zugeführt worden. Ihnen wurde empfohlen, sich für die Werkführer(bau)-Laufbahn zu bewerben. Von diesem Angebot wollen aber nur vier Bauzeichner Gebrauch machen. Ende Juni 1976 stehen nochmals 14 Auszubildende zur Übernahme heran, deren Unterbringung zur Zeit noch nicht geklärt ist. 2. Die Deutsche Bundespost ist personalwirtschaftlich in der Lage, die Auszubildenden, die im Jahre 1976 ihre Ausbildung beenden, in den Postdienst zu übernehmen. Die Deutsche Bundesbahn wird in Auswirkung der Anpassung des Personalstandes an die neue Unternehmenskonzeption von den insgesamt 2 100 Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz, die im Jahre 1976 ihre Ausbildung beenden, 1 150 Auszubildende als Dienstkräfte im Rahmen der Bestauslese übernehmen. Die zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage notwendige Verminderung des Personalbestandes bei der Deutschen Bundesbahn schließt die Übernahme weiterer Auszubildender nach Abschluß ihrer Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Bundesbahn aus. Im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen werden die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost insgesamt 1 400 Ausbildungsplätze bereitstellen, die gegen Kostenerstattung aus diesem Sonderprogramm kurzfristig im Frühjahr dieses Jahres über den Bedarf hinaus mit Jugendlichen, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, besetzt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 75): Ist die Unruhe bei Eurocontrol in Karlsruhe dadurch entstanden, daß klare Entscheidungen verzögert wurden, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dieser Unruhe begegnen? Nein, sondern offensichtlich durch Fehlinformationen. Im übrigen soll der technische Ausbau durch 'Eurocontrol zu Ende geführt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 76): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein wesentlicher Grund für den hohen Anteil der Kraftfahrzeuge mit erheblichen Mängeln in der Tatsache zu sehen ist, daß zu viele Instandsetzungsarbeiten, die für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge wesentlich sind, nicht fachmännisch ausgeführt werden, und wird sie durch gesetzliche Maßnahmen sicherstellen, daß Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, die deren Verkehrssicherheit betreffen und zu deren Ausführung besondere Fachkunde erforderlich ist, nur von einem Fachbetrieb des Kraftfahrzeughandwerks durchgeführt werden dürfen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 15895* Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Der Anteil der im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge mit erheblichen Mängeln lag im ersten Halbjahr 1975 bei 27,5 %. Der Schluß, daß dies im wesentlichen auf nicht fachmännisch durchgeführte Instandsetzungsarbeiten beruht, ist nicht zutreffend. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage A 77): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der öffentlichen Diskussion über den „Ergebnisbericht des DB-Vorstands zum betriebswirtschaftlich optimalen Netz" in Teilen der Bundesrepublik Deutschland von „Informationen" gesprochen wird, wonach das volkswirtschaftlich notwendige Schienennetz das „betriebswirtschaftlich optimale Netz" um nur 1 000 km übersteigen soll, und gibt es Äußerungen oder Verhaltensweisen der Bundesregierung, die zu derartigen Aussagen begründet Anlaß geben? Nein; derartige Aussagen würden auch falsch sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 78): Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob aus strukturpolitischen Gründen bei der Einteilung der Nahverkehrsbereiche im Fernsprechverkehr im Zonenrandgebiet und anderen ländlichen Fördergebieten vom starren 20-km-Radius abgegangen werden kann und statt dessen wirtschaftliche, verfleditungs- und verwaltungsmäßige Zuständigkeitsbereidie zur Grundlage für die Abgrenzung dieser Nahverkehrsbereiche genommen werden sollten? Die Bundesregierung ist bereit, die besonderen Gegebenheiten im Zonenrandgebiet bei ihren Planungen für den Nandienst zu berücksichtigen. Mit dem Knotenamt Hilders wird ein ganzer Knotenamtsbereich mit mehreren Ortsnetzen aus dem Zonenrandgebiet in die Erprobung des Nahbereichsverkehrs einbezogen. Bei diesem Begünstigungsmodell soll der Radius auf 25 km erweitert werden. Nach Abschluß der Versuche wird über ein endgültiges Ausgleichsmodell befunden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 79 und 80) : Wann hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen das den „DDR-1976-Kalender" des Gesamtdeutschen Instituts betreffende Fernschreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus dem Präsidenten des Gesamtdeutschen Instituts zugeleitet, bzw. wann ist das weitergeleitete Fernschreiben beim Gesamtdeutschen Institut eingegangen, und wann hat es dessen Präsident, bzw. dessen Vertreter im Amt, zur Kenntnis genommen? Wie hat die Bundesregierung im einzelnen zu dem Inhalt des Fernschreibens Stellung genommen, und welche Erwägungen waren dafür maßgebend? Zu Frage A 79: Das den Kalender 1976 des Gesamtdeutschen Instituts „Blick in die DDR" betreffende Fernschreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus vom 16. Januar 1976 wurde dem Präsidenten des Gesamtdeutschen Instituts nach Prüfung in meinem Hause am 2. Februar 1976 zugeleitet und von ihm am 3. Februar zur Kenntnis genommen. Zu Frage A 80: Das Fernschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beinhaltet eine Forderung und eine Feststellung; zum einen wird in ihm verlangt, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen solle künftig bei der Verteilung von Unterrichtsmaterial für Schulen schulrechtliche Bestimmungen Bayerns beachten, zum zweiten wird in zwei Sätzen festgestellt, der in Rede stehende Kalender sei kein geeignetes schulisches Anschauungsmaterial. Zu beiden Punkten habe ich mehrfach ausführlich schriftlich wie mündlich auf Fragen von Kollegen dieses Hauses Stellung bezogen, was den Fall Bayern betrifft in einem ausführlichen Schreiben an Herrn Kollegen Paul Röhner (221. Sitzung BT vom 12. Februar 1976, Anlage 28). Es steht ohne jeden Zweifel fest, daß die bayerische Behauptung unzutreffend ist, die Genehmigung zur Verteilung des Kalenders habe sich nur auf das Jahr 1969 bezogen. Vielmehr hat ein detaillierter Schriftwechsel zwischen den Kultusministern Dr. Huber und Prof. Dr. Maier und Bundesminister Franke bestanden, der schließlich dazu führte, daß die bayerischen Schulen durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aufgefordert wurden, sich wegen des Bezuges von Publikationen im gesamtdeutschen Bereich direkt an die dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen unterstehende Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben zu wenden. Dabei entbehrt es sicher bei der heute um den Kalender 1976 entstandenen Kontroverse nicht einer gewissen Pikanterie, wenn Staatsminister Huber noch mit Schreiben vom 15. Mai 1970 auf die „ersprießliche Zusammenarbeit" hinwies, die sich „mit der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben besonders im Bereiche der Lehrerfortbildung in ostkundlichen Fragen bewährt hat". Auch der vom Staatsministerium ins Feld geführte § 88 der Allgemeinen Schulordnung vom 2. Oktober 1973 ist nicht Beleg für ein Fehlverhalten bei der Verteilung des Kalenders 1976. Dort heißt es nämlich in Ziffer 1 u. a.: Druckschriften (z. B. Bücher, Broschüren, Flugschriften, Handzettel und Werbematerial) dürfen in der Schulanlage an die Schüler nicht verteilt werden . Und genau das ist nicht geschehen, der Kalender 1976 wurde den Schulen übermittelt, als Angebot für eine gesamtdeutsche Information, nicht mehr und nicht weniger. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 81) : 15896* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Wird die Bundesregierung das Inkrafttreten des Internationalen Paktes der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte am 23. März zum Anlaß nehmen, um mit der Regierung der DDR Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, daß die in Artikel 2 dieses Paktes vorgeschriebene Transformation seiner Menschenrechtsbestimmungen in innerstaatliches Recht seitens der DDR tatsächlich vorgenommen wird? Die Bundesregierung hat von jeher in ihrer praktischen Politik alle Mittel und Wege genutzt, die zur Wahrung der Menschenrechte auch in der DDR beitragen können. Dieser Zweck kann mit dem von Ihnen empfohlenen Mittel nicht erreicht werden. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 85) : Trifft es zu, daß die Sowjetunion und weitere Mitglieder des Warschauer Pakts die Eisschnellaufweltmeisterschaften in Berlin boykottieren und damit nodi während der Olympischen Winterspiele gemachte Zusagen brechen, und wie nimmt — bejahendenfalls — die Bundesregierung zu diesem weiteren Versuch Moskaus Stellung, das Land Berlin unter Bruch des Vier-Mächte-Abkommens als selbständige politische Einheit zu behandeln? 1. Das sowjetische Verhalten im Zusammenhang mit den Einladungsmodalitäten zu den Sprintweltmeisterschaften im Eisschnellaufen in Berlin-Wilmersdorf — zu denen die Bundesregierung bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Januar 1976 ausführlich Stellung genommen hat — muß selbstverständlich auch im Licht sowjetischer Berlinpolitik gesehen werden, die darauf abzielt, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in Frage zu stellen. Dennoch handelt es sich hier nach Auffassung der Bundesregierung nicht um einen typischen Fall: es haben vielmehr auch Mißverständnisse, Fehlinterpretationen und Kommunikationsfehler zu dem bedauerlichen Umstand beigetragen, daß osteuropäische Sportler nicht an den Sprintweltmeisterschaften teilgenommen haben. Ein Blick auf die Chronologie der Ereignisse mag dies erläutern: 2. Diese Chronologie der Ereignisse lautet in Stichworten: Einladungsformel in der Ausschreibung für die Sprintweltmeisterschaften: „Die Deutsche Eisschnellauf-Gemeinschaft und der Berliner Eissport-Verband haben die Ehre und Freude, im Auftrag des Deutschen Eissport-Verbandes Ihnen hiermit die Einladung zur Teilnahme an ... zu überreichen." 10. Dezember 1975: Der sowjetische Eissport-Verband fordert telegraphisch eine gesonderte Einladung durch den Senat von Berlin. Die DDR schloß sich dieser Forderung am 7. Januar 1976, Ungarn am 14. Januar 1976 an. 6. Januar 1976: Beschluß des Senats von Berlin, von sich aus keine Einladung auszusprechen. 14. Januar 1976: Der Berliner Eissport-Verband beantwortet die sowjetische Forderung mit einem Schreiben, in dem er unter Hinweis auf die Bestimmungen und allgemeinen Gepflogenheiten der Internationalen Eislauf-Vereinigung (ISU) u. a. folgendes ausführt: „... Mit der beigefügten Ausschreibung für die Sprint-Weltmeisterschaften im Eisschnellaufen für Damen und Herren 1976 auf der Kunsteisbahn in Berlin (West) hat auch der Berliner Eissport-Verband alle Mitgliedsorganisationen der Internationalen Eislauf-Vereinigung (ISU) eingeladen. . .. Der Berliner Eissport-Verband würde sich freuen, auf der vorstehenden Basis der Einladung auch den Eissport-Verband der UdSSR mit seinen Eisschnellläufern bei den Weltmeisterschaften am 6. und 7. März 1976 begrüßen zu dürfen...." 26. Januar 1976: Der Leiter der sowjetischen Mannschaft bei der Eisschnellauf-Vierkampfeuropameisterschaft in Oslo erklärt, die Sowjetunion werde an den Sprintweltmeisterschaften in Berlin (West) teilnehmen. 28. Januar 1976: Das Organisationskomitee bringt nach Gesprächen zwischen Sportfunktionären der beteiligten Sportverbände in Genf und Innsbruck folgendes Schreiben zur Verteilung: „Aus gegebener Veranlassung teilt das Organisationskomitee allen ISU-Mitgliedern mit, daß selbstverständlich der Senat von Berlin (West) von der ausgesprochenen Einladung und Durchführung der Sprint-Weltmeisterschaften im Eisschnellaufen 1976 im Eisstadion Berlin-Wilmersdorf unterrichtet worden ist." 3. Februar 1976: Vertreter des sowjetischen Außenministeriums erklären der Deutschen Botschaft in Moskau, die sowjetische Seite bestehe auf einer selbständigen Berliner Einladung, die nicht notwendigerweise vom Senat ausgesprochen zu werden brauche. 5. Februar 1976: Ein Vertreter des sowjetischen Generalkonsulats in Berlin (West) äußert sich im gleichen Sinne gegenüber Vertretern des Organisationskomitees. 7. Februar 1976: Vertreter des sowjetischen Eissportverbandes erklärt aufgrund der Mitteilung des Organisationskomitees vom 28. Januar 1976, Sowjets würden zu den Weltmeisterschaften kommen. 16. Februar 1976: Sowjetischer Generalkonsul in Berlin (West) erklärt, er sehe sich nicht in der Lage, einer sowjetischen Teilnahme an der Veranstaltung zuzustimmen, die Innsbrucker Absprachen seien nicht ausreichend. 17. Februar 1976: Meldeschluß. 26. Februar 1976: Sowjetischer Eissportverband teilt telegraphisch die Namen der teilnehmenden Sportler mit und bittet um Hotelreservierung ab 29. Februar 1976. 27. Februar 1976: Sowjetischer Eissportverband telegraphiert, Mannschaft werde aus technischen Gründen nicht am 29. Februar 1976 eintreffen. 28. Februar 1976: Sowjetischer Eissportverband telegraphiert: „Bestehen auf Einladung vom Senat West-Berlins, andernfalls kann unsere Mannschaft an Weltmeisterschaft nicht teilnehmen." 3. Folgendes bleibt festzuhalten: — Die Bundesregierung bedauert, daß die osteuropäischen Staaten an den Sprint-Weltmeisterschaften im Eisschnellaufen nicht teilgenommen haben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 15897* — Bei der Beurteilung des gesamten Vorgangs kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, daß die nicht immer glücklich geführte Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit die sowjetische Seite zu der auch unter Berücksichtigung der deutsch-sowjetischen Expertengespräche unverständlichen Maximalforderung einer Einladung durch den Senat von Berlin veranlaßt hat. Hinsichtlich der Expertengespräche darf ich auf die Ausführungen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. Januar 1976 Bezug nehmen. — Die Bundesregierung wird auch weiterhin für internationale Veranstaltungen in Berlin (West) im nichtstaatlichen — also auch im sportlichen — Bereich empfehlen, daß Einladungsmodalitäten entsprechend dem Modell des Viermächte-Abkommens für den staatlichen Bereich eingehalten werden mit dem Ziel, Berlin als Stadt für internationale Begegnungen auch unter Teilnahme östlicher Vertreter attraktiver zu machen resp. diese Attraktivität zu erhalten. Die Entscheidung über die anzuwendenden Einladungsmodalitäten liegt jedoch in Händen der jeweils zuständigen Verbände, denen die Gesamtverantwortung nicht abgenommen werden kann. Die Bundesregierung sieht die Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang aus den unterschiedlichen Regelungen der Einladungsmodalitäten in den Statuten/Satzungen etc. der internationalen Organisationen einerseits und aus dem Viermächte-Abkommen andererseits ergeben können. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 91 und 92) : Welche Gründe haben das Auswärtige Amt veranlaßt, in § 2 Nr. 1 der vom Bundesminister des Auswärtigen unterschriebenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe vom 4. November 1975" (Bundesanzeiger 1975 Nr. 224 S. 1) u. a. den Bundespräsidenten, den Präsidenten und die Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, den Präsidenten des Bundesrates, die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre der Bundesregierung und die den Mitgliedern der Bundesregierung beigegebenen parlamentarischen Staatssekretäre mit den Ehegatten mit Diplomatenpässen auszustatten, nicht aber den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und die übrigen Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, das bekanntlich nach dem Grundgesetz ebenso den Rang eines Verfassungsorgans besitzt wie Bundespräsident, Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, und liegt hier ein Versehen oder mehr vor? Welche Gründe haben das Auswärtige Amt veranlaßt, nach § 7 Nr. 2 der genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Ehegatten einen amtlichen Paß zu verweigern, „wenn sie einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen", mit der Folge, daß z. B. die Frau eines Legationsrats an der Botschaft Paris, die erwerbstätig ist, einen deutschen Reisepaß führt, während ihr Ehemann über einen Diplomatenpaß verfügt, und ist dies mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem besonderen Schutz der Ehe nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes, der auch auf paßrechtlichem Gebiet zu beachten ist, zu vereinbaren? Zu Frage A 91: Mit Ihrem Einverständnis fasse ich die Antworten auf Ihre beiden Fragen zusammen: Es beruht nicht auf einem Versehen, daß der Präsident und die übrigen Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts nicht in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe erwähnt sind; dem liegt vielmehr folgendes zugrunde: Amtliche Pässe, zu denen Diplomaten-, Ministerial- und Dienstpässe gehören, sind nur zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Bundesgebiets bestimmt. Die Aufgaben der von Ihnen erwähnten anderen Organe der Bundesrepublik Deutschland bringen es mit sich, daß ihre dienstliche Tätigkeit zu einem nicht geringen Teil mit Reisen aus dem Bundesgebiet verbunden ist. Dies trifft aber für das Bundesverfassungsgericht nicht zu. Dienstliche Aufgaben seiner Mitglieder im Ausland fallen vielmehr im allgemeinen nicht an. Die geltenden Bestimmungen geben jedoch die Möglichkeit, für Reisen aus dem Bundesgebiet, die im amtlichen Auftrag oder im besonderen deutschen Interesse stattfinden, amtliche Pässe zur Verfügung zu stellen, wenn anderenfalls die Erfüllung des Reisezwecks wesentlich erschwert wäre. Von dieser Möglichkeit wird selbstverständlich auch bei Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts Gebrauch gemacht. Dies hat Herr Kollege Moersch bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Dezember 1974 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Arndt ausgeführt. Zu Frage A 92: Ehegatten von Inhabern amtlicher Pässe erhalten grundsätzlich den gleichen Paß wie ihr im öffentlichen Dienst stehender Ehegatte. Dies gilt in Durchführung des Gleichheitsgrundsatzes für Frauen und Männer in gleicher Weise. Durch einen amtlichen Paß kann aber nicht gedeckt werden die private Erwerbstätigkeit eines Ehegatten im Ausland. Die Ausstellung amtlicher Pässe für die Bediensteten im Ausland und ihre Ehegatten begründet nicht die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen im Gastland, dies hängt vielmehr ausschließlich von dem Status des betroffenen Mitglieds der diplomatischen oder konsularischen Vertretung ab. Einschränkungen gibt es in bezug auf eine private Erwerbstätigkeit. Nach Art. 42 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961 dürfen Diplomaten einer auf Gewinn gerichteten Nebentätigkeit nicht nachgehen. Angesichts dessen, daß die Vorrechte und Befreiungen des Ehegatten akzessorischer Natur sind, kann einem erwerbstätigen Ehegatten nicht mehr zustehen. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 bestimmt in seinem Art. 57, Abs. 2, Buchst. c, ausdrücklich, daß Vorrechte und Immunitäten nicht gewährt werden: Familienangehörigen eines Mitgliedes einer konsularischen Vertretung, die im Empfangsstaat eine Erwerbstätigkeit ausüben. Wenn diese Regeln für die Frage der Ausstellung amtlicher deutscher Pässe auch nicht unmittelbar anwendbar sind, so ist hierin jedoch auch eine Begründung für die in unserer Vorschrift getroffene Regelung zu sehen. Schließlich möchte ich erwähnen, daß der von Ihnen zitierte Verfassungsgrundsatz des Art. 6 Abs. 1, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, hier von der Sache her nicht angesprochen ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage A 93) : 15898* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1976 Trifft ein Fernsehbericht zu, wonach die Bundesrepublik Deutschland für ihr künftiges Botschaftsgebäude in Prag monatlich 80 000 DM an Miete zahlen wird, und wenn ja, aus welchen Gründen ist ein so hoher Aufwand gerechtfertigt? Der Fernsehbericht trifft insoweit nicht zu. Die monatliche Miete für das Palais Lobkowicz beträgt nicht DM 80000, sondern knapp DM 67000, und zwar für die Botschaftskanzlei, die Botschaftsresidenz, eine Hausmeisterwohnung und Unterkünfte für den Hausordnungsdienst. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Fragen A 99 und 100) : In welchen Verlautbarungen von Vertretern der polnischen Partei- und Staatsführung seit Inkrafttreten des Warschauer Vertrags wird der von der Bundesregierung immer wieder betont verwendete Begriff Versöhnung" im Zusammenhang mit den Beziehungen der Volksrepublik Polen zur Bundesrepublik Deutschland benützt, und wie lauten die entsprechenden Zitate? Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Passus in der Moskauer Rede von KPdSU-Generalsekretär Breschnew vom 24. Februar 1976, wonach die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR ,,unter der einzig möglichen Voraussetzung des Verzichts auf die Anmaßung, die bestehenden Grenzen zu verändern, in normale Bahnen kamen", mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Sowjetunion aus dem Moskauer Vertrag und den mit ihm verbundenen völkerrechtlich wirksamen Instrumenten (Brief zur deutschen Einheit, gemeinsame Erklärung von Bundestag und Bundesrat, Notenwechsel mit den drei Westmächten) vereinbar, und wenn nicht, welche rechtswahrenden Schritte gedenkt die Bundesregierung gegenüber der Sowjetunion zu unternehmen? Zu Frage A 99: Der von Ihnen speziell gefragte Begriff „Versöhnung" hat, soweit ersichtlich, in polnischen Äußerungen keine Verwendung gefunden. Dagegen gibt es zwei Äußerungen von Außenminister Olszowski aus jüngster Zeit, in denen dieser von der „Aussöhnung" spricht. Ich nenne Ihnen die Zitate: 1. Laut AP vom 16. 2. 1976 hat Außenminister Olszowski erklärt: „Die Bundesrepublik würde bei Nichtratifizierung der Verträge die Glaubwürdigkeit ihrer Absichten hinsichtlich der Aussöhnung mit Polen verlieren, und dies nicht nur in den Augen der Öffentlichkeit Polens." 2. In seiner gegenüber PAP abgegebenen Erklärung vom 9. 3. 1976 sagt Außenminister Olszowski: „Eine eventuelle Ablehnung oder Blockierung der Vereinbarungen von Helsinki würde bedeuten, daß die Chance, eine historische Wende im Prozeß der Normalisierung und Entwicklung der Beziehungen zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, vertan wird. Dies würde auch bedeuten den Verlust — und das nicht nur in der polnischen öffentlichen Meinung — der Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Haltung der Bundesrepublik Deutschland zu der Aussöhnung mit Polen." Daneben liegen mir auch noch polnische Presseäußerungen vor — z. B. ein Kommentar von Radio Warschau vom 5. März, in dem vom „Aussöhnungswerk" und von der „Aussöhnung" gesprochen wird. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch feststellen, daß es daneben polnische Äußerungen, z. B. auch vom 1. Sekretär Gierek, gibt, in denen von „zukünftigen guten Beziehungen" von „freundschaftlichen Beziehungen" und sogar von „Freundschaft zwischen den beiden Völkern" gesprochen wird. Freundschaft ohne Aussöhnung ist wohl nicht denkbar. Zu Frage A 100: Generalsekretär Breschnew hat in seiner Rede auf dem 25. Parteitag der KPdSU das von Ihnen genannte, in diesem Zusammenhang ausschlaggebende Wort „verändern" nicht gebraucht. Vielmehr benutzte er das russische Wort „wslomatj". Die offizielle sowjetische Übersetzung ins Deutsche lautet: „sprengen". Sie können das in der Übersetzung nachlesen, die der der Presse-Agentur Nowosti gehörende APN-Verlag herausgegeben hat. Das von Generalsekretär Breschnew gewählte russische Wort hätte auch mit „niederreißen" oder „niederbrechen" übersetzt werden können. Auf jeden Fall meint das Wort gewaltsames und einseitiges Vorgehen bei der Grenzveränderung, worauf die Bundesregierung nunmehr verzichtet habe. Damit wird der Charakter unserer Politik Gewaltverzicht und Achtung der Unverletzlichkeit der Grenzen — zutreffend wiedergegeben. Die Möglichkeit einer friedlichen Grenzänderung, auch in Deutschland, wird damit nicht in Frage gestellt. Der vollständige Passus lautet in der offiziellen deutschen Übersetzung: „Auf der Basis des Vertrages von 1970 ging eine große Wandlung in den Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland vor sich. Sie kamen in ein normales Fahrwasser, und zwar unter der einzig möglichen Voraussetzung des Verzichts auf die Anmaßung, die bestehenden europäischen Grenzen zu sprengen." Die unrichtige Übersetzung, die in der Frage angeführt wird, geht auf das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland" zurück. Es handelt sich hier um eine bewußte Fälschung der Aussage Breschnews in der uns wohlbekannten politischen Absicht, die heutigen Grenzen in Europa als endgültig hinzustellen. (SED-Übersetzung ist vom Sonderdienst der „Ostinformationen" des BPA wiedergegeben worden.) Anlage 15 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827 Frage A 108) : Trifft es zu, daß Italien, fast zur gleichen Zeit als es einen neuen Stützungskredit in Milliardenhöhe brauchte, durch den Staatskonzern ENI dem westlichen Bündnis dadurch in den Rücken fiel, daß es der sowjetkommunistischen Bürgerkriegspartei in Angola Erdöl-Royalties in Höhe von 400 Millionen Dollar zugestand, die die USA verweigert hatten, und welche Folgen hat — bejahendenfalls — dies Verhalten für die Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft und im Nordatlantischen Bündnis? Es trifft nicht zu, daß der italienische Konzern ENI einer der Bürgerkriegsparteien in Angola Erdöl-Royalties in Höhe von 400 Millionen $ zugestanden hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schneider.


Rede von Dr. Oscar Schneider
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen auf den abgabenrechtlichen Teil der Baurechtsnovelle beschränken.
Die öffentliche Auseinandersetzung um die Reform des Bodenrechts — wir wissen alle, daß wir hier unter diesem politischen Begriff das Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes verstehen — gipfelt in der These: Der Planungswertausgleich ist der zentrale und unverzichtbare Bestandteil der Bodenrechtsreform. Diese These ist unhaltbar. Der Planungswertausgleich der Koalition von heute hat mit dem von der CSU 1973 beschlossenen Modell nur das Etikett gemeinsam.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: So ist es!)

Beim Ausgleichsbetrag im Regierungsentwurf handelt es sich nicht um einen Planungswertausgleich — darüber wurde jedenfalls bei den Ausschußberatungen einheitliche Auffassung erzielt — sondern um die Abschöpfung der planungsbedingten Bodenwertsteigerungen. Der Ausgleichsbetrag im Regierungsentwurf erstreckt sich auf 50 v. H. der Wertsteigerungen des Grundstücks, die infolge der Entwicklung oder Neugestaltung eines Gebietes eingetreten sind. Der Ausgleichsbetrag ist seinem materiellen Gehalt nach ein Entwicklungswertausgleich, eine neue Abgabenlast, die alle Wertsteigerungen ergreift, die sich im Zusammenhang mit dem allgemeinen Bau- und Planungsprozeß in einem Gemeindegebiet ergeben. Dieser Entwicklungsprozeß erhält seine Anstöße keineswegs nur aus dem Rathaus; er ist vielmehr miteinbezogen in die ökonomische Gesamtentwicklung, die ihrerseits wiederum von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt und somit auch abgabenrechtlich in die Gesamtsystematik unseres Steuer-, Beitrags- und Gebührenrechts eingebunden werden muß.
Wir, die CDU/CSU, fordern zeitnahe Einheitswerte für alle Grundstücke, nicht, um alle höher zu belasten, sondern um für alle eine einheitliche und gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang neue Einheitswerte zu einer höheren Steuerlast führen werden, hängt von den dann durch den Bundesgesetzgeber zu beschließenden Steuermeßzahlen und Tarifen ab. Ich erinnere daran, daß im Vermögensteuer- und Erbschaftsteuerreformgesetz Bestimmungen enthalten sind, die verhindern wollen, daß erhöhte Einheitswerte automatisch zu höheren Steuerlasten führen. Zeitnahe Einheitswerte sind auch deshalb vonnöten, weil sie als wirtschaftliche Einheiten einheitlich verschiedenen Steuern zugrunde liegen: der Vermögensteuer und Erbschaftsteuer, der Grundsteuer und Grunderwerbsteuer. Übrigens ist nach einer jüngsten, vor wenigen Tagen erst ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1976 der Gesetzgeber schon aus Gründen der verfassungsrechtlich garantierten Gleichmäßigkeit der Besteuerung verpflichtet, für stichtagnahe Einheitswerte zu sorgen; andernfalls würde das Nominalwertprinzip unvertretbar beeinträchtigt werden. Außerdem, meine Damen und Herren, sind die Einheitswerte auch für andere Steuern von Bedeutung, so zum Beispiel für die Bemessung des Nutzungswertes der Wohnung



Dr. Sdineider
im eigenen Einfamilienhaus nach § 21 a des Einkommensteuergesetzes.

(Zuruf von der SPD: Das soll doch so bleiben!)

Die Ausgleichsbetragslösung im Regierungsentwurf geht an dieser grundlegenden Systematik unserer Bewertungs- und Steuergesetzgebung vorbei. Sie ist ein Schritt in die falsche Richtung und muß am Ende alle enttäuschen, auch die Städte und Gemeinden. Darüber sollte wenigstens unter den Experten des Bodenrechts redlicherweise kein Streit herrschen. Ich würde mich gerne im Streitfalle dann auslassen, welche Konsequenzen dem Art. 3 § 10 des Entwurfs in der Ausschußfassung in diesem Zusammenhang beizumessen sind.
Wer hier gegen uns den Vorwurf erhebt, unser Nein zum Entwicklungswertausgleich begünstige die Bodenspekulation, bietet uns willkommene Gelegenheit, einmal nachzuweisen, wer in unserem Lande mit wessen Hilfe in welchem Ausmaße und mit welchen Gewinnen in den letzten Jahren spekuliert hat. Nur eine allgemeine Bemerkung dazu.

(Zuruf von der SPD: Allgemein kann jeder!)

Der kleine Haus- und Grundbesitzer, den viele der Bodenideologen, denen unsere gesamte Eigentumsordnung gegen den politischen Strich geht, an den gesellschaftspolitischen Pranger stellen wollten, war es mit Sicherheit nicht. Dieser zahlt brav seine Steuern, Abgaben, Gebühren und Tarife an den Staat und in wachsendem Umfang auch an die Gemeinde. Der Haus- und Grundbesitzer muß zudem 90 0/o der Erschließungskosten nach geltendem Recht bezahlen. Nach Inkrafttreten dieser Novelle erstreckt sich seine Beitragspflicht auch auf Grünanlagen und Kindergärten. Er muß im Rahmen der wirtschaftlichen Rezession hohe Substanzverluste mangels kostendeckender Mieten hinnehmen. Ich möchte keinesfalls eine allgemeine Kritik an einer gewissen Baulandbevorratung üben; eine solche ist im Rahmen einer soliden Geschäftspolitik in der Wohnungswirtschaft sogar unerläßlich.
Meine Damen und Herren, Bodenspekulation ist nur dort möglich, wo wirtschaftliche Macht und Planungskompetenz zusammentreffen und zusammenspielen. Nur aus Zeitmangel ist es mir nicht möglich, auf eine Reihe von Einzelfällen einzugehen, wo eklatante Bodenspekulation dadurch möglich war, daß wirtschaftliche Macht auf der einen und Planungskompetenz der Gemeinde auf der anderen Seite zusammentrafen.

(Waltemathe [SPD]: Warum schalten Sie das für die Zukunft nicht aus?)

— Herr Kollege Waltemathe, ich gehe gleich darauf ein. — Mit dem Entwicklungswertausgleich und mit einer zeitnahen Bürgerbeteiligung können SPD und FDP diesen Spekulationen nicht entgegenwirken, solange davon ausgegangen werden kann, daß in den Rathäusern Kontaktpersonen sitzen, die ihr
Wissen zugunsten von Grundstücksinteressenten mißbrauchen lassen.

(Zuruf von der SPD: Von welchen Rathäusern spricht er?)

— Vielleicht von solchen Rathäusern, an die vor kurzem aus einer großen deutschen Hansestadt ein Brief gegangen ist.
Die Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen stellt ein bodenrechtliches und bodenpolitisches Problem dar, mit dem sich seit vielen Jahrzehnten die Wissenschaft und die parlamentarische Praxis befassen. Schon der erste Regierungsentwurf vom 1. September 1950 sah einen abgabenrechtlichen Teil vor. Auch alle weiteren Entwürfe unternahmen den Versuch, die Planungsgewinne abgabenrechtlich zu erfassen. Das galt auch für das Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960. Nach den damaligen Vorstellungen der SPD sollte eine Wertzuwachssteuer erhoben werden. Das Bundesbaugesetz von 1960 brachte statt dessen auf Initiative von CDU und CSU die sogenannte Baulandsteuer, die Grundsteuer C. Sie bestand in einer Erhöhung der Grundsteuer für baureife Grundstücke auf das Vier-, Fünf- und Sechsfache.
Nun wird immer wieder behauptet, die Baulandsteuer sei verfassungsrechtlich nicht haltbar und bodenpolitisch nicht wirksam gewesen.

(Zuruf von der SPD: Ein Schlag ins Wasser!) Beides trifft nicht zu.


(Zuruf von der SPD: Wer hat sie denn abgeschafft?)

Sie wurde vom Bundesfinanzhof ausdrücklich als verfassungsgemäß bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu nicht geäußert. Bodenpolitisch mußte sie wirkungslos bleiben, weil sie nach zwei Jahren wieder aufgehoben wurde. Das geschah damals auf einen Antrag der FDP, unterstützt von der SPD. Die FDP lehnte sie als Vertreibungssteuer ab. Die SPD lehnte sie dagegen als bodenpolitisch wirkungslos ab und sah weiterhin das Allheilmittel in einer Wertzuwachssteuer.
Daß sich daraufhin auch die CDU/CSU-Fraktion zum Nachgeben veranlaßt sah und für die Aufhebung der Baulandsteuer stimmte, erweist sich nachträglich als Fehler. Es ist nämlich nicht uninteressant, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß die neuen Einheitswerte für unbebaute Grundstücke, die der Grundsteuer auch 1974 zugrunde liegen, auf das Zehn- bis Zwanzigfache angehoben wurden, während für andere Grundstücke die Einheitswerte im Durchschnitt auf das Zwei- bis Dreifache angestiegen sind. Auch hierzu kann auf die bereits vorliegenden Berichte der Statistischen Landesämter über die Auswertung der gesetzlichen Einheitsbewertung verwiesen werden. Diese Einheitswerte führen zu einer Grundsteuer, die mindestens das Siebenfache der vor 1974 für das Grundstück erhobenen Steuer ausmacht. Wir haben nämlich heute die damalige Baulandsteuer in wesentlich schärferer Form als 1960, ohne daß darüber noch ein einziges Wort verloren wird.



Dr. Schneider
Die Novelle zum Bundesbaugesetz sieht zwar keine allgemeine Wertzuwachssteuer, wohl aber die Erhebung einer Ausgleichsabgabe vor, die alle Wertsteigerungen erfassen soll, die durch die Neuordnung oder die Entwicklung eines Grundstücks eintreten. Wesentliche Argumente, die gegen eine Wertzuwachssteuer sprechen, gelten deshalb in gleicher Weise für diese Ausgleichsabgabe.
Die wesentlichen Mängel darf ich wie folgt zusammenfassen. Einmal ist das Wertermittlungsproblem nicht gelöst. Ich habe jetzt keine Zeit, das näher zu begründen. Aber das scheint mir das Ergebnis aller Planspiele, der Anhörung aller Experten und auch der Überprüfung mit dem eigenen Sachverstand zu sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Regelung der Endwerte ist problematisch. Sie vermag einer bewertungsrechtlichen Würdigung nicht, standzuhalten. Hier zeigt sich, daß es sich nicht um einen planungsbedingten Mehrwert, sondern um einen fiktiven Entwicklungsmehrwert handelt. Der Entwurf stellt nämlich beim Endwert auf den Verkehrswert ab, den das noch erschließungsbeitragspflichtige Grundstück zu dem Zeitpunkt hat, an dem es baureif wird. In diesem Verkehrswert ist aber nicht nur der planungsbedingte Mehrwert enthalten, sondern es sind auch alle anderen Werterhöhungen darin enthalten wie etwa die Ausstattung des Gebiets mit Infrastrukturmaßnahmen, die privaten Investitionen und ganz sicher auch die inflatorische Preisentwicklung.
Der Verwaltungsaufwand steht zu dem Aufkommen aus den Abschöpfungserträgen in keinem vertretbaren Verhältnis.
Die Ausgleichsbeträge führen zu einer Verteuerung der Baumaßnahmen und können je nach Marktlage im Veräußerungsfall auf den Erwerber überwälzt werden.
Die Ausgleichsbeträge werden nur in solchen Gemeinden anfallen können, wo Planungs- und Entwicklungsakte zu beträchtlichen Bodenwertsteigerungen führen.
Schon heute aber — auf diesen Zusammenhang darf ich einmal hinweisen, weil dieser Zusammenhang in der Diskussion gänzlich übersehen wird — sind in der Bundesrepublik Deutschland für über 100 Millionen Menschen Baugrundstücke rechtskräftig gewidmet. Die Bevölkerungszahl fällt aber nach den demographischen Prognosen von heute 62 Millionen auf etwa 58 Millionen oder sogar mehr bis zum Jahre 1985. Die Wohnungsbestandszahlen — soweit es überhaupt möglich ist, heute exakte statistische Werte zu nennen — werden mit mindestens über 23,5 Millionen Wohneinheiten angegeben. Die Zahl der Haushaltungen schwankt um 22,3 Millionen.
Trotz eingehender und umfassender Beratungen bestehen die Meinungsverschiedenheiten über Zweck und Ziel der Ausgleichsabgabe immer noch fort. Im Vordergrund wird die Ausgleichsabgabe als ein bodenpolitisches Instrument gewertet, das geeignet ist, die Bodenordnung zu verbessern. Ungeklärt freilich ist, was man im Einzelfall unter einer Verbesserung der Bodenordnung versteht und ob sie eine preisdämpfende Wirkung auslösen kann. Es ist also mit mehr oder weniger Modalitäten — nur beschränkt auf baureifes Land — doch wieder die alte Wertzuwachssteuer, die hier zum Vorschein kommt. Auch der andere Name ändert daran nichts.
CDU und CSU. waren bis zum Schluß der Ausschußberatungen bereit, mit den Koalitionsparteien gemeinsam, wie auch zu allen anderen Punkten, wo dies möglich war, hier eine gesetzliche Regelung zu finden,

(Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

wie planungsbedingte Wertsteigerungen auf dem Bodenmarkt erfaßt werden können. CDU und CSU sind jedoch der Auffassung, daß diese Maßnahmen im Rahmen des Steuerrechts getroffen werden müssen.
Der Änderungsantrag der Unionsfraktionen auf Drucksache 7/4850, der Ihnen vorliegt und den ich hiermit im Namen der CDU/CSU-Fraktion stellen darf, geht von der Überlegung aus, daß nur über eine zeitnahe Einheitsbewertung des gesamten Grundbesitzes im Rahmen des Steuerrechts die angestrebten bodenpolitischen Ziele zu erreichen sind. Eine neue Einheitsbewertung könnte durchaus auch die Grundlage für die Ermittlung eines planungsbedingten Mehrwerts sein. Damit deckt sich das, was wir am 26. September 1974 beschlossen haben, mit dem, was wir heute beantragen und was Sie, Kollege Waltemathe, besonders hervorgehoben haben.
Nachdem jedoch die Bundesregierung die Vorarbeit für eine neue Einheitsbewertung eingestellt hat, obwohl der Stichtag für die jetzt geltenden Einheitswerte auch schon wieder über 12 Jahre zurückliegt, ist eine solche neue Einheitsbewertung nicht von heute auf morgen durchzuführen. Das Steuermodell der Opposition sieht deshalb eine Interimslösung vor, die auch heute schon ohne weiteres zu realisieren wäre. Danach wird für Grundstücke in Planungsgebieten ein eigener Einheitswert festgestellt, der dem heutigen Verkehrswert, d. h. dem Verkehrswert nach Abschluß der Entwicklungsmaßnahmen, entspricht.
Nach diesem Modell käme es dann auf den Unterschied zwischen dem besonderen Einheitswert und dem normalen Einheitswert an, der für das Grundstück vor Beginn der Entwicklungsmaßnahme nach den Wertverhältnissen von 1964 festgestellt worden ist. Dieser Unterschiedsbetrag wäre dann zu 50 v. H. die Grundlage für eine zusätzliche, jedoch maßvolle Grundsteuer.
Daneben soll ebenso, wie das heute schon beim Betriebsvermögen und beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen der Fall ist, auch bei privatem Grundbesitz ein Veräußerungsgewinn innerhalb einer Frist von zehn Jahren der Einkommensteuer unterliegen. Dabei würde mit zahlreichen Vergünstigungen die steuerliche Belastung auf ein tragbares Maß reduziert, was insbesondere für die



Dr. Schneider
Besitzer von Einfamilienhäusern und eigengenutzten Eigentumswohnungen von Bedeutung sein würde. SPD und FDP haben unseren Antrag auf Verlängerung der Spekulationsfrist in § 23 des Einkommensteuergesetzes von zwei auf zehn Jahre abgelehnt. Unser Antispekulationsgesetz ist am Widerstand der Koalition und Bundesregierung gescheitert.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

— Das ist die schlichte, aber bittere Wahrheit, meine Herren von der SPD. Das kombinierte steuerrechtliche Modell der CDU/CSU-Fraktion wäre ein erster Schritt für eine steuerpolitisch und bodenpolitisch harmonisierte Lösung, die gegenüber der Erhebung einer Ausgleichsabgabe eine Reihe wesentlicher Vorteile hätte, vor allem den, daß sie einfach und ohne zusätzlichen personellen Aufwand zu realisieren wäre.

(Zuruf von der SPD: Zu einfach!)

Des weiteren würde sie die Zweigleisigkeit bei der Tätigkeit der Bewertungsbehörden vermeiden, die zu erheblichen Bedenken Anlaß gibt.
Diese Bedenken, meine Damen und Herren der Koalition oder auch der Bundesregierung, werden keineswegs nur seitens der Opposition vorgetragen. Sie finden sich auch in den Empfehlungen, die der Deutsche Rat für Stadtentwicklung, ein Institut nach dem Städtebauförderungsgesetz, am 4. 4. 1971 abgegeben hat. Ich darf zitieren:
Wegen der Auswirkung einer Wertabschöpfungsregelung im Bundesbaugesetz auf das Steuerrecht, insbesondere auf die einheitswertabhängigen Steuern, muß das Steuerrecht mit den neuen bodenrechtlichen Bestimmungen harmonisiert werden. Ergänzende steuerrechtliche Lösungen müssen auch deshalb vorangetrieben werden, um ungerechtfertigte und unterschiedliche Belastungen von Eigentümern von Grundstücken in verplanten und nicht verplanten Gebieten durch die Wertabschöpfungsregelung zu vermeiden. Zwei verschiedene Bewertungssysteme und -stellen nach Steuerrecht und nach Bundesbaugesetz sollten vermieden werden.
Der Deutsche Rat für Stadtentwicklung schließt seine Stellungnahme mit dem Satz:
Das gegenwärtige Konzept des Bewertungssystems nach Bundesbaugesetz befriedigt nicht.
So weit das Zitat.
Es kann nicht bezweifelt werden, daß sich für die Finanzverwaltung ebenso wie für die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden das Problem der Wertermittlung in gleichem Maße ergibt. Das ist aber zwangsläufig dadurch bedingt, daß niemand in der Lage ist, für ein Grundstück einen hundertprozentig zutreffenden Verkehrswert anzugeben. Wer behauptet, daß er dies kann, unterliegt allenfalls einem frommen Wahn. Ob ein Quadratmeter Land 125 oder 135 DM wert ist, kann auch der Gutachterausschuß der Gemeinde nicht mit Sicherheit feststellen. Bei einer Fläche von 1 000 qm würde aber allein schon dieser Unterschied bei 50%iger Abschöpfung zu einer Ausgleichsabgabe von 5 000 DM führen. Das ist eine Größenordnung, die jeden Betroffenen zu Gegengutachten und zu Prozessen direkt herausfordert. Die Koalition will dem durch Obergutachterausschüsse begegnen, bringt damit aber nur nochmals eine zusätzliche Instanz, ohne die zu erwartende Prozeßflut bremsen zu können. In der Praxis werden auch die Gutachterausschüsse gezwungen sein, wenn sie jemals mit ihrer Arbeit fertig werden wollen, mit maßvollen und pauschalierten Bodenwerten auf unterstem Wertniveau zu arbeiten. Das kann aber ebenso gut auch die Finanzverwaltung, und zwar, wie ausgeführt, billiger und einfacher. Der gemeine Wert ist nach dem geltenden Bewertungsgesetz ein Durchschnittswert. Es kann auch gar nicht anders sein. Mindestens liegt bei dem CDU/CSU-Modell der sogenannte Anfangswert, für den es auf die Wertverhältnisse von 1964 ankommt, auf Grund der bei den Finanzämtern aufgestellten Richtwertkarten fest und bedarf keiner Diskussion mehr, während bei dem Koalitionsmodell ein Anfangswert erst konstruiert werden muß und in dieser Form in einem Prozeß kaum der richterlichen Nachprüfung standhalten kann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Ravens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    weniger, nicht mehr öffentliche Lasten auf die Familienwohnung!
    In diesem Zusammenhang darf ich an den Vorschlag der Steuerreformkommission erinnern, den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung der Einkommensteuer nicht zu unterwerfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auf weitere Überlegungen, wie die Bildung von Wohnraumeigentum über das bisherige Maß hinaus durch eine ausgewogene Steuerpolitik gefördert werden könnte, will ich aus den bekannten Zeitgründen verzichten.
    Die bodenpolitische Wirkung dieses Gesetzes muß — und darauf legen wir allergrößten Wert — mit dem Zweiten Wohnungsbaugesetz in Einklang stehen. Sie muß die breite Eigentumsstreuung in privater Hand begünstigen. Der Gesetzgeber wollte



    Dr. Schneider
    im Jahre 1965 durch die grundsteuerrechtlichen Vorschriften seine wohnungs- und vermögenspolitischen Absichten nachdrücklich unterstützen. Dieser Politik widerstreben heute Vorschriften, die direkt oder indirekt den sozialen Vorteil des Zweiten Wohnungsbaugesetzes beeinträchtigen oder gänzlich aufheben.. Und stets bleibt zu bedenken, daß die Grenze zwischen einer bodenpolitisch noch sinnvollen Belastung des Grund und Bodens und einer Vertreibungs- oder Drosselungssteuer ziemlich schnell erreicht wird. Art. 14 GG verbietet Steuern, die aus der Substanz des konsolidierten Eigentums gezahlt werden müssen. Er gewährleistet, daß aus dem Eigentum ein angemessener Ertrag erwirtschaftet werden kann. Schon eine übermäßige Belastung der Erträge wäre verfassungswidrig.
    Meine Damen und Herren, ich darf zur Schlußbemerkung kommen. Das Gesetz, das heute zur Verabschiedung steht, ist nicht frei von Widersprüchen und Doppelbelastungen. Überlagerungen mit dem Erschließungsrecht werden nicht vermieden. Auf dieses Rechtsproblem habe ich in einem Aufsatz über den Planungswertausgleich schon im Jahre 1973 hingewiesen. Kollege Waltemathe, um nochmals auf Sie einzugehen: damals habe ich wörtlich geschrieben:
    Die Voraussetzungen zur Erhebung des Planungswertausgleichs sollten jedoch nicht durch die Gemeinden, sondern durch die Finanzbehörden geschaffen werden. Dabei ist eine Änderung des Bewertungsgesetzes ebenso unverzichtbar wie eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte. Nur mittels einwandfreier Bemessungsgrundlagen nach den Grundsätzen des Bewertungsrechts kann der planungsbedingte Bodenwertzuwachs ermittelt und steuerlich belastet werden. Auf die Beachtung unverzichtbarer steuerrechtlicher Grundsätze kann und darf nach Auffassung der CSU hierbei nicht verzichtet werden.
    Auch der Finanzausschuß hat festgestellt, daß er der Auffassung ist — ich zitiere wörtlich —, „daß die dem Ausgleichsbetrag unterliegende Wertsteigerung nicht zugleich mit der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer erfaßt werden soll". Er werde daher vorsehen, durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes die Doppelerfassung auszuschließen.
    Alle früheren Verlautbarungen zum Planungswertausgleich, Kollege Waltemathe, bedürfen auch insoweit einer Überprüfung, als wir aus der erst seit Oktober 1975 vorliegenden vorläufigen und abschließenden Meßbetragshauptveranlagung wissen, daß die Grundsteuerbelastung der unbebauten Grundstücke seit 1974 außerordentlich angestiegen ist. Dieses Ergebnis hat der Gesetzgeber beim Zweiten Steuerreformgesetz besonders für unbebaute Grundstücke ausdrücklich gewollt, was aus der dortigen Begründung zweifelsfrei hervorging.
    Endlich ging man 1973 von den Überlegungen aus, daß auch künftig Planungsschäden entschädigt werden. Mit dem befristeten Wegfall des Planungsschadensanspruchs waren derartige Beschlüsse natürlich unter einer, jedenfalls insoweit, falschen Voraussetzung gefaßt; denn es wird ja in Zukunft nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren kein Planungsschaden mehr entschädigt werden.
    Nach der abschließenden Beratung und Votierung des Finanzausschusses stellt sich für uns die Lage wie folgt dar. Wir sollen heute einem Gesetz zustimmen, das eine Doppelbelastung von Bauland vorsieht. Nach jahrelangen Beratungen außerhalb und innerhalb des Bundestages waren Bundesregierung und Koalitionsfraktionen nicht imstande, eine schlüssige Vorlage im abgabenrechtlichen Teil zu erarbeiten. Da aber der abgabenrechtliche Teil ein integraler Bestandteil des gesamten Gesetzes ist, ist das Gesetz als Ganzes nicht entscheidungsreif. Der mitberatende Finanzausschuß hat kein schlüssiges Votum abgegeben. Da wir aber zu einem nicht schlüssigen Gesetz nicht ja sagen können, müssen wir nicht nur aus politischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen gegen die Baurechtsnovelle als Ganzes stimmen. Niemand bedauert dies mehr als diejenigen, die so viel an Zeit, Kraft und Sachverstand in die Beratungen der Baurechtsnovelle wie die Mitglieder des federführenden Ausschusses investiert haben. Der Entwicklungswertausgleich liegt wie ein erratischer Block in der Steuerlandschaft, eher ein Hindernis gegen als ein Meilenstein für den Fortschritt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)