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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 223. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Kreibaum und Rommerskirchen 15505 A Zusätzliche Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO . . 15505 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 15505 B Abwicklung der Tagesordnung 15505 B Fragestunde — Drucksache 7/4739 vom 13. 2. 1976 Übernahme der medizinisch-pflegerischen Leistungen für Insassen von Altenkranken-und Pflegeheimen durch Krankenkassen MdlAnfr A56 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Weber (Köln) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 15505 D, 15506 A, B ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD . . . 15506 A, B Angabe der Postleitzahlen von Ortschaften in den amtlichen Fernsprechbüchern MdlAnfr A5 13.02.76 Drs 07/4739 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Jung BMP 15506 C Ermöglichung der Einrichtung von Zweiertelefonanschlüssen für Minderbemittelte MdlAnfr A6 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP . . . 15506 D, 15507 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 15506 D, 15507 A Ratifizierung und Anwendung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR MdlAnfr A9 13.02.76 Drs 07/4739 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A10 13.02.76 Drs 07/4739 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . .15507 B, D, 15508 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 15507 C, D, 15508 B, C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 15508 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 15508 D Fahndung der DDR-Behörden nach deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in West-Berlin und in der Bundesrepublik II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 Deutschland wegen Äußerungen über die Verhältnisse in Ostberliner Haftanstalten MdlAnfr All 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . 15509 A, B, C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 15509 B Auswirkungen des neuen Außenwirtschaftsgesetzes der DDR auf die Handelsbeziehungen zu Partnern im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet MdlAnfr A12 13.02.76 Drs 07/4739 Ey CDU/CSU MdlAnfr A13 13.02.76 Drs 07/4739 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 15509 C, D, 15510 A. B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 15509 D, 15510 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15510 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15510 B Vorlage des Prüfungsberichts über den Ausgleich besonderer Härten im Bereich der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung MdlAnfr A14 13.02.76 Drs 07/4739 Berger CDU/CSU MdlAnfr A15 13.02.76 Drs 07/4739 Berger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15510 C, D, 15511 A, B ZusFr Berger CDU/CSU . . . 15510 D, 15511 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 15511 A Einsparung von Büroraum in den Bundesbehörden bei Anfertigung von Vervielfältigungen auf Durchschlag- bzw. Luftpostpapier MdlAnfr A18 13.02.76 Drs 07/4739 Frau Meermann SPD MdlAnfr A19 13.02.76 Drs 07/4739 Frau Meermann SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . 15511 B, D, 15512 A, B ZusFr Frau Meermann SPD 15511 C, D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 15512 A Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention der Vereinten Nationen über die Verminderung der Staatenlosigkeit vom 28. August 1961 MdlAnfr A20 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15512 B, D ZusFr Dr. Ahrens SPD 15512 C, D Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Konvention zum Schutz internationaler Wasserläufe vor Verschmutzung sowie Inkrafttreten dieser Konvention MdlAnfr A21 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15513 A, B ZusFr Dr. Ahrens SPD 15513 A, B Wahrheitsgehalt des Fernsehfilms „Moskaus Spione" hinsichtlich der Tätigkeit des sowjetischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A24 13.02.76 Drs 07/4739 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15513 C, D, 15514 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . 15513 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . .15514 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . .15514 B Einstellung der Bundesregierung zur Privatisierung weiter Bereiche des öffentlichen Dienstes MdlAnfr A25 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15514 C, D, 15515 A, B ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . 15514 D, 15515 A ZusFr Wehner SPD 15515 A ZusFr Ey CDU/CSU 15515 B Förderungswürdigkeit der Aufklärungsarbeit der „Deutschen Umwelt-Aktion e. V.", Krefeld MdlAnfr A36 13.02.76 Drs 07/4739 Peiter SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15515 C, D ZusFr Peiter SPD . . . . . . . . .15515 C, D Entlastung der Gerichte durch Unterbindung von Verfahren zur Eintreibung überhöhter Mietforderungen MdlAnfr A30 13.02.76 Drs 07/4739 Orgaß CDU/CSU MdlAnfr A31 13.02.76 Drs 07/4739 Orgaß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 15516 A, B, C, D ZusFr Orgaß CDU/CSU . . . . 15516 B, C, D Einführung eines Versicherungsschutzes gegen Flutschäden MdlAnfr A35 13.02.76 Drs 07/4739 Reiser SPD Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15517 B, C ZusFr Reiser SPD . . . . . . . . . 15517 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 III Befreiung von Zollbeamten mit dreijähriger Tätigkeit im Grenzaufsichtsdienst vom Grundwehrdienst MdlAnfr A38 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Offergeld BMF 15517 D, 15518 B, C ZusFr Dr. Wernitz SPD 15518 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15518 C Berücksichtigung der Situation der nach dem 5. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht mehr als Schwerpunkt anerkannten Orte in strukturschwachen Räumen MdlAnfr A43 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 15518 D, 15519 A ZusFr Dr. Enders SPD . . . . . . . .15519 A Art und Ausmaß der durch Bundesdienststellen vom Ernährungsgewerbe geforderten statistischen Unterlagen MdlAnfr A44 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . 15519 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 15519 C Auswirkungen der Änderung der Getreidemarktordnung auf die deutsche Landwirtschaft MdlAnfr A45 13.02.76 Drs 07/4739 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 15519 D, 15520 B, C ZusFr Eigen CDU/CSU 15520 B Auswirkungen der Änderung der Intervention für Magermilchpulver auf den Erzeugerpreis für Milch in den Werkmilchgebieten der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A46 13.02.76 Drs 07/4739 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 15520 C, D, 15521 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . 15520 D, 15521 A Import von Butter aus Neuseeland in die EWG zu Sonderpreisen; Einräumung eines festen Anteils von 25 % auf dem britischen Buttermarkt für Neuseeland MdlAnfr A47 13.02.76 Drs 07/4739 Löffler SPD MdlAnfr A48 13.02.76 Drs 07/4739 Löffler SPD Antw PStSekr Logemann BML . . . .15521 B, C ZusFr Löffler SPD 15521 B Preisreform in Kantinen der Bundeswehr MdlAnfr A49 13.02.76 Drs 07/4739 Möhring SPD MdlAnfr A50 13.02.76 Drs 07/4739 Möhring SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . . 15521 C, 15522 A, B, C, D ZusFr Möhring SPD 15522 A, B, D Veröffentlichung der Personalstärke der Kampfgruppenbataillone der DDR im „DDR-Handbuch" MdlAnfr A51 13.02.76 Drs 07/4739 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15523 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU CSU . . . 15523 B Nichtbewilligung von Förderungsmitteln für den Bau eines Eigenheims für unzulänglich untergebrachte Beamte bei Zuweisung einer familiengerechten Wohnung innerhalb von sechs bis neun Monaten MdlAnfr A57 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Enders SPD Antw StSekr Dr. Abreß BMBau 15523 C, 15524 A ZusFr Dr. Enders SPD . . . . 15523 D, 15524 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 15524 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15525* A Anlage 2 Pressemeldungen über die Aufhebung der durch das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 geschaffenen „Stiftung für die Altersversicherung älterer Selbständiger" MdlAnfr Al 13.02.76 Drs 07/4739 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15525* B Anlage 3 Gesetzlicher Monopolanspruch der Bundesanstalt für Arbeit als Ursache der illegalen Vermittlung von Künstlern MdlAnfr A2 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15525* D Anlage 4 Auflösung der Briefabgangsstelle in Kaiserslautern sowie Verteilung der Briefsendungen aus der Pfalz in Mannheim; Ver- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 meidung einer strukturpolitischen Benachteiligung der Westpfalz MdlAnfr A7 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A8 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 15526* A Anlage 5 Angabe des personellen und finanziellen Aufwandes eines Gesetzes außerhalb der öffentlichen Verwaltung bei künftigen Gesetzentwürfen auf dem Vorblatt MdlAnfr A16 13.02.76 Drs 07/4739 Vogt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15526* C Anlage 6 Verringerung bzw. Vereinfachung der Formulare zwecks Minderung der von den Betrieben aufzubringenden Kosten für Verwaltungsleistungen MdlAnfr A17 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15526* D Anlage 7 Gründe für die Begrenzung der Verwendung von „Einwegflaschen" sowie Belastung insbesondere des Wasserhaushalts durch die Reinigung von Mehrweg-Glasbehältern MdlAnfr A22 13.02.76 Drs 07/4739 Reuschenbach SPD MdlAnfr A23 13.02.76 Drs 07/4739 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15527* A Anlage 8 Unbesetzte Planstellen für Piloten bei der Bundesgrenzschutzfliegergruppe sowie daraus resultierende dienstzeitmäßige Belastungen der Einsatzpiloten MdlAnfr A26 13.02.76 Drs 07/4739 Jaunich SPD MdlAnfr A27 13.02.76 Drs 07/4739 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15527* D Anlage 9 Informierung der Bundesregierung über die Ermittlungen der zuständigen Behörden in der Abhöraffäre Kohl/Biedenkopf MdlAnfr A29 13.02.76 Drs 07/4739 Wuttke SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . .15528* A Anlage 10 Ergebnis der Arbeit der vom Bundesminister der Justiz am 9. Mai 1972 eingesetzten Unternehmenskommission über die Entwicklung eines modernen Unternehmensrechts MdlAnfr A32 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU MdlAnfr A33 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15528* B Anlage 11 Einräumung eines Steuerbonus als Kostenersatz für den Verwaltungsaufwand der Wirtschaft bei der Durchführung neuer Gesetze MdlAnfr A34 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15528' C Anlage 12 Meldungen über die Einschränkung der Forschung auf Grund der jüngsten Steuergesetzgebung MdlAnfr A37 13.02.76 Drs 07/4739 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15528* D Anlage 13 Deklarierung der Lohnkostenzuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit zur Sicherung von Arbeitsplätzen als steuerpflichtige Einnahmen der Betriebe sowie unterschiedliche Behandlung derartiger Zuschüsse gegenüber anderen staatlichen Zahlungen, z. B. Investitionszulagen MdlAnfr A39 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A40 13.02.76 Drs 07/4739 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15529* B Anlage 14 Höhe der Zuschüsse aus den Bundesetats 1973-1975 für Schutzraumbau und Ausreichen der Mittel im Hinblick auf einen Überraschungsangriff des Warschauer Pakts MdlAnfr A59 13.02.76 Drs 07/4739 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A60 13.02.76 Drs 07/4739 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15529* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 15503 223. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1976 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 20. 2. Dr. Aigner * 20. 2. Behrendt * 20. 2. Biermann 20. 2. Dr. Dregger 20. 2. Prof. Dr. Ehmke 18. 2. Entrup 18. 2. Dr. Eppler 20. 2. Prof. Dr. Erhard 20. 2. Flämig * 20. 2. Gerlach (Emsland) * 20. 2. Härzschel 18. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 2. Dr. Klepsch * 20. 2. Dr. Lauritzen 20.2. Lautenschlager * 20. 2. Dr. Marx 20. 2. Mattick *** 20. 2. Memmel * 20. 2. Mursch * 18. 2. Dr. Narjes 18.2. Frau Dr. Orth 20. 2. Schmidt (München) * 20. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20.2. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 2. Dr. Schwörer * 20. 2. Seefeld * 18. 2. Seibert 20. 2. Spilker 19. 2. Dr. Starke (Franken) * 18. 2. Strauß 20. 2. Suck * 20. 2. Tönjes 20. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Dr. Wagner (Trier) 20. 2. Walkhoff * 20. 2. Frau Dr. Walz * 20. 2. Frau Dr. Wex 18. 2. Frau Dr. Wolf 20. 2. Zeitler 18. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 1) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Treffen Pressemeldungen zu, denenzufolge die Bundesregierung zur Zeit prüft, ob den gesetzgeberischen Körperschaften die Aufhebung der durch das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 auf Drängen der CDU/CSU geschaffenen „Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger" vorgeschlagen werden soll? Die Bundesregierung erwägt zur Zeit nicht, die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger aufzuheben. Entsprechende Pressemeldungen sind mir nicht bekannt. Die Einstellung der Bundesregierung hierzu darf ich noch einmal zusammen- fassen. Mit der durch das Rentenreformgesetz errichteten Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger sollte denjenigen älteren Selbständigen bei der Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen geholfen werden, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen keine Vorsorge für eine ausreichende Alterssicherung treffen konnten. Die Bundesregierung ist von Anfang an davon ausgegangen und hat dies auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß die Stiftung als ein Solidarfonds der Wirtschaft anzusehen ist, mit dem sich die Selbständigen untereinander durch Spenden solidarisch helfen. Bisher sind Bemühungen, die Stiftung durch Spenden der Wirtschaft finanziell auszustatten, ohne Ergebnis geblieben. Die Bundesregierung bedauert dies nicht zuletzt im Hinblick auf die großzügig ausgestalteten Möglichkeiten des Rentenreformgesetzes zum nachträglichen Aufbau einer sozialen Sicherung für die Selbständigen. Sie hofft, daß die Wirtschaft diese Möglichkeiten nicht ungenutzt läßt und Solidarität gegenüber den älteren Selbständigen zeigt, die Hilfe brauchen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 2) : Treffen die von der Deutschen Musik-Union aufgestellten Behauptungen zu, der gesetzliche Monopolanspruch der Bundesanstalt für Arbeit habe überhaupt erst Schwarzvermittler für Künstler auf den Plan gerufen und die Künstlerdienste der Landesarbeitsämter seien nicht ausreichend, und zu welchen Schlußfolgerungen geben sie - bejahendenfalls - Anlaß? Das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit entspricht dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Seine Notwendigkeit hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt. Die Tätigkeit sogenannter Schwarzvermittler versucht die Bundesanstalt für Arbeit - entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag - so weit wie möglich zu unterbinden. Die Arbeitsvermittlung der Künstler obliegt insbesondere den zentralen Fachvermittlungsstellen „Künstlerdienst" der Bundesanstalt für Arbeit sowie den von der Bundesanstalt beauftragten privaten Arbeitsvermittlern, den „Künstleragenturen". Diese Einrichtungen decken den Bedarf ausreichend. 15526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 Die Bundesanstalt hat in den vergangenen Jahren ihre Künstlerdienste stetig ausgebaut, so daß es jetzt keiner Personalverstärkung bedarf. Die Bundesanstalt prüft zur Zeit aber, ob weitere Aufträge an private Arbeitsvermittler erteilt werden sollen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 7 und 8) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung plant, in nächster Zeit die Briefabgangsstelle in Kaiserslautern aufzulösen und die Briefsendungen aus der gesamten Pfalz in Mannheim zu verteilen? Wenn ja, welches sind die Gründe für diese Maßnahme, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine erneute strukturpolitische Benachteiligung der Westpfalz zu vermeiden. Eine Entscheidung der Auflösung der Briefabgangsstelle in Kaiserslautern ist weder gefallen, noch wird sie gegenwärtig vorbereitet. Die wirtschaftliche Situation des Briefdienstes mit einer Kostenunterdeckung von rd. 450 Millionen DM im Jahre 1974 und einem Personalkostenanteil von rd. 79 °/o zwingen dazu, alle Kostensenkungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Rationalisierungschancen beim Einsammeln der Sendungen — über den Briefkasten oder am Schalter sowie in der Zustellung sind gering. Deshalb sollen die Kosten gesenkt werden durch eine Minimierung der Arbeitsvorgänge bei der stationären und rollenden Bearbeitung der Briefsendungen und durch einen bundesweiten Einsatz von Briefverteilmaschinen und Anschriftenlesern für die Bearbeitung der Standardbriefsendungen. Versuche laufen schon seit mehr als 10 Jahren. Deshalb habe ich im November 1974 eine Projektgruppe beauftragt, die gesammelten Erkenntnisse hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Dienstgüte auszuwerten. Die Projektgruppe hat kürzlich ihre erste Ausarbeitung vorgelegt. Eines der Ergebnisse der Ausarbeitung ist, daß eine wirtschaftliche Briefverteilung mit Hilfe von Maschinen eine gegenüber den heutigen Verhältnissen wesentlich stärkere Konzentration der Sendungsmengen in Verteilzentren erfordert. Die Ausarbeitung wird gegenwärtig geprüft. Das wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Wir befinden uns somit noch im Stadium der Systementwicklung, nicht der Entscheidung über die Einführung eines Systems. Es ist daher nicht möglich, heute über Einzelfragen wie Standorte zu diskutieren. Selbstverständlich wird eine künftige Entscheidung nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch im Rahmen der Eigenwirtschaftlichkeit der Deutschen Bundespost auch struktur- und sozialpolitische Gesichtspunkte einbeziehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 16) : Besitzt die Bundesregierung Unterlagen, aus denen Art, Umfang und Kosten hervorgehen, die Betriebe für unentgeltliche Verwaltungsleistungen im Staatsauftrag aufbringen müssen, und ist sie bereit, künftig bei der Vorlage von Gesetzentwürfen auf dem Vorblatt anzugeben, welchen personellen und finanziellen Aufwand das Gesetz außerhalb der öffentlichen Verwaltung verursacht? Die Bundesregierung besitzt keine verwaltungsinternen Unterlagen, aus denen die von Ihnen angesprochenen Fakten hervorgehen. Allerdings liegen der Bundesregierung in Einzelfällen Stellungnahmen von Verbänden oder sonstigen Institutionen vor, in denen teilweise auf Auswirkungen von Gesetzen oder Gesetzesvorhaben im Bereich außerhalb der öffentlichen Verwaltung hingewiesen wird. Aus gutem Grund beschränkt sich die Bundesregierung entsprechend der GGO II (§ 37 Abs. 2 und 4) auf die Angabe der Folgekosten, die durch ein Gesetz voraussichtlich im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) entstehen. Denn nur insoweit kann sie auf die für die Kostenberechnung erforderlichen Daten oder Angaben der öffentlichen Verwaltung zurückgreifen oder an Hand von Erfahrungswerten Schätzungen vornehmen. Schon bei diesen Kostenrechnungen bestehen methodische Schwierigkeiten, z. B. bei der Personalkostenberechnung. Für den Bereich außerhalb der öffentlichen Verwaltung liegen derartige Zugriffsmöglichkeiten nicht vor. Der in diesem Bereich zu erwartende Aufwand ließe sich allenfalls durch umfangreiche und aufwendige Erhebungen bei den Betroffenen ermitteln, ohne daß die Gewähr für einigermaßen zuverlässige Ergebnisse bestünde. Der erhebliche Aufwand wäre deshalb nicht zu vertreten. Soweit Kostenangaben in Stellungnahmen von Verbänden oder anderen Institutionen erfolgen, beruhen sie regelmäßig auf derart groben Schätzungen, daß sie durch die Bundesregierung nicht übernommen werden können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 17) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Minderung der von den Betrieben aufzubringenden Kosten für Verwaltungsleistungen, jedes Formular auf seine unbedingte Notwendigkeit zu untersuchen und eventuell eine Verringerung der Formulare oder Vereinfachung anzustreben? Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer Arbeiten zur Vereinfachung der Verwaltung ständig darum bemüht, die Belastungen des Staatsbürgers und der Wirtschaft durch Bereitstellen von Informatio- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 15527* nen mit Auskunftspflichten so gering wie möglich zu halten. Unabhängig davon gilt, daß eine planende Verwaltungsführung zahlreiche Informationen benötigt, um geeignete Maßnahmen zur Zukunftsgestaltung (Bildungswesen, Sozialbereich), aber auch zur Abwehr von Gefahren (Umweltschutz, Gesundheitsvorsorge usw.) treffen zu können. Dabei muß auf Vordrucke zurückgegriffen werden. Sie sind ein wesentliches Mittel zur Rationalisierung der Verwaltung. Durch gutgestaltete und verständliche Vordrucke kann erreicht werden, daß die gestellten Fragen vollständig und auswertungsgerecht beantwortet werden und daß die Bearbeitungszeit verkürzt wird. Die dem Bundesinnenminister unterstehende „Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik" unterstützt die Bundesverwaltung bei der verständlichen und arbeitsgerechten Gestaltung von Vordrucken durch Merkblätter, Informationsveranstaltungen und Einzelberatung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 22 und 23) : Weshalb hat sich die Bundesregierung in ihrem Abfallwirtschaftsprogramm lediglich auf die Verpackung "Einwegflasche" bezogen und für eine Begrenzung der Verwendung im gegenwärtigen Umfang ausgesprochen? Hat die Bundesregierung geprüft, welche Belastungen insbesondere des Wasserhaushalts durch die regelmäßige Reinigung von Mehrweg-Glasbehältern entsteht, und zu welchen Ergebnissen ist gegebenenfalls diese Untersuchung gekommen? Zu Frage A 22: Eine Einsparung von Verpackungen ist zunächst dort möglich, wo die Mehrwegverpackung eine sinnvolle Alternative zur Einwegverpackung darstellt. Dies ist in erster Linie bei Behältnissen, insbesondere zur Abfüllung von Bier und Erfrischungsgetränken der Fall. Die von der Bundesregierung verlangte begrenzte Verwendung von Glaseinwegflaschen berücksichtigt die Tatsache, daß Glasbehältnisse in besonderem Maße zur Mehrfachverwendung geeignet sind. Über die angesprochene Maßnahme hinaus enthält das Abfallwirtschaftsprogramm die weitergehende Forderung, daß einer Steigerung des Abfallaufkommens aus Einwegbehältnissen generell zu begegnen ist, sei es durch beschränkte Verwendung, Gewichtsreduzierung oder verstärkte Verwertung. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, daß sich diese Aufgabe für die Materialien Glas, Papier, Kunststoff und Metall in gleicher Weise stellt. Zu Frage A 23: Über die Umweltbelastungen bei der Verwendung von Glasflaschen liegen der Bundesregierung genaue Untersuchungen vor. Danach ist für Flaschen zur Abfüllung von Massenkonsumgetränken folgendes festzustellen: Bezogen auf das gleiche Volumen abgefüllter Getränke führt die Verwendung von Mehrwegflaschen zu wesentlich geringeren Belastungen des Wasserhaushalts als die von Einwegflaschen. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Wasserbedarfs als auch der Schädlichkeit des entstehenden Abwassers. Bei diesem Vergleich sind die Herstellung der Flaschen, die Reinigungsvorgänge vor der Abfüllung sowie die notwendigen Umverpackungen für den Handel berücksichtigt. Die durch Waschen und Spülen von Mehrwegflaschen verursachte Abwasserbelastung beträgt pro Abfüllmenge nur einen Bruchteil der Belastung, die durch die Herstellung einer entsprechenden Anzahl von Einwegflaschen bewirkt wird. Bei Mehrweg-Bierflaschen ist beispielsweise die organische Abwasserbelastung pro Menge Füllgut rund achtmal niedriger als bei der Verwendung von Einwegflaschen. Die Salzbelastung durch Calziumchlorid ist um mehr als einen Faktor 15 geringer. Die Verwendung von Bier-Mehrwegflaschen erfordert fast nur ein Drittel des Wasserbedarfs, der für den Gebrauch von Einwegflaschen benötigt wird. Ähnliche Verhältnisse zugunsten der Mehrwegflasche sind bei der Abfüllung von Erfrischungsgetränken zu beobachten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 26 und 27) : Trifft es zu, daß zur Zeit ein erheblicher Prozentsatz der Pilo. tenplanstellen bei der Bundesgrenzschutzfliegergruppe unbesetzt ist? Welche dienstzeitmäßigen Belastungen ergeben sich daraus für die Einsatzpiloten? Es trifft zu, daß z. Z. ein Teil der Planstellen für Hubschrauberführer bei der Grenzschutz-Fliegergruppe nicht besetzt ist. Daher ist es aus zwingenden dienstlichen Gründen unerläßlich, das fliegende Personal für eine einschließlich des Bereitschaftsdienstes längere Dienstzeit als 40 Stunden pro Woche einzusetzen. Der Bundesinnenminister bemüht sich seit längerem nachdrücklich darum, die personelle Situation bei dem fliegenden Personal der Grenzschutz-Fliegergruppe zu verbessern. Hierzu wird ein verstärkter Lehrgang zur Ausbildung von Hubschrauberführern und Bordwarten beitragen, der im August 1975 begonnen hat und voraussichtlich Ende dieses Jahres beendet sein wird. Nach der erwarteten Verstärkung des fliegenden Personals werden die dienstlich zur Zeit noch notwendigen Mehrbelastungen erheblich zurückgeführt werden können. 15528* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuttke (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage A 29) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung sich nicht rechtzeitig über die im Zusammenhang mit der Abhöraffäre Kohl/Biedenkopf von den zuständigen Behörden angestellten Ermittlungen unterrichtet hat und daß sie deshalb erst mit viermonatiger Verzögerung Kenntnis über die Ermittlungen im Konrad-Adenauer-Haus am 25. September 1975 und die sich daran anschließende technische Untersuchung erhalten hat? Es trifft nicht zu, daß sich die Bundesregierung nicht rechtzeitig unterrichtet hat. Das von Ihnen angesprochene Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft in Mainz geführt und fällt damit in die Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung bittet in diesen Fällen dann um Unterrichtung über Ermittlungsergebnisse der von den Staatsanwaltschaften der Länder geführten Verfahren, wenn ein konkreter Anlaß hierzu besteht. Im vorliegenden Fall hat die Bundesregierung die Landesjustizverwaltung Rheinland-Pfalz zweimal, zuletzt am 20. Januar 1976, aus solchen Anlässen um Unterrichtung über den Stand der Ermittlungen gebeten. Das rheinland-pfälzische Justizministerium hat den Bitten der Bundesregierung jeweils umgehend entsprochen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 32 und 33) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und wann die vom Bundesjustizminister am 9. Mai 1972 eingesetzte „Unternehmenskommission" (vgl. Recht/Informationen des Bundesministers der Justiz Nr. 44 und 45/1972) ihre Arbeiten abgeschlossen hat, und wann die Ergebnisse der Kommissionsarbeit dem Parlament zur Kenntnis gebracht werden, wie es vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Juni 1973 angekündigt worden ist (Stenographischer Bericht über die 38. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Juni 1973, S. 2093)? Hat die Kommission während ihrer Arbeiten zur Entwicklung eines modernen Unternehmensrechts sich auch mit Maßnahmen gegen Verfügungen über Kapitalanteile beschäftigt, die in gesamtwirtschaftlich wesentliche Interessen einzugreifen oder eine von der Unternehmensführung (Vorstand, Aufsichtsrat, Betriebsrat) festgelegte Unternehmensplanung grundlegend zu verändern geeignet sind — z. B. die Veräußerung von 74,9 v. H. des Aktienkapitals der Firma Fichtel & Sachs AG? Zu Frage A 32: Wie mein Amtsvorgänger Dr. Bayerl in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Juni 1973 bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist der Bundesminister der Justiz bei der Einsetzung der Kommission im Jahre 1972 davon ausgegangen, daß diese ihre Arbeiten in etwa 3 bis 4 Jahren abschließen wird. Er hat die Kommission anläßlich der konstituierenden Sitzung am 9. Mai 1972 gebeten, die Ergebnisse ihrer Arbeit in Thesen oder Leitsätzen zusammenzufassen und dabei hervorgehoben, daß er einen umfassenden Kommissionsbericht nicht erwarte. Die Kommission hat in Aussicht genommen, ihre Sachberatungen etwa Anfang 1977 abzuschließen. Thesen, Leitsätze oder sonstige abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es ist jedoch nach wie vor beabsichtigt, die Ergebnisse der Kommissionsarbeit der Öffentlichkeit bekanntzugeben. Zu Frage A 33: Die Kommission hat sich mit dieser Fraae bisher nicht befaßt, jedoch die Bundesregierung. Nach sorgfältiger Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte ist sie zu dem Schluß gekommen, daß gesetzgeberische Maßnahmen zur Zeit nicht geboten sind. Die weitere Entwicklung wird jedoch aufmerksam beobachtet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag der Industrie-und Handelskammer Koblenz aufzugreifen, zu prüfen, ob der Wirtschaft ein Kostenersatz in Form eines Steuerbonus bei Gesetzen eingeräumt werden kann, die in der Wirtschaft einen besonderen Verwaltungsaufwand verursachen? Die Bundesregierung hatte bereits Gelegenheit, eine im Kern Bleichlautende Anfrage des Abgeordneten Wolfram zu beantworten. Ich verweise auf das Protokoll über die Bundestagssitzung vom 31. Januar 1973. Die Begründung gilt auch für Ihre Frage, etwa die Kosten der Erhebung von Sozialabgaben. Die Bundesregierung lehnte damals und lehnt auch heute eine Vergütung für die Hilfeleistungen der Unternehmen ab. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel wären nur durch Steuererhöhungen aufzubringen. Außerdem gehen die Aufwendungen für solche Hilfeleistungen vermutlich in die Kalkulation ein und mindern als abzugsfähige Betriebsausgaben die ertragsteuerliche Belastung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 37) : Treffen Meldungen zu, die Industrie müsse auf Grund der jüngsten Steuergesetzgebung die Forschung einschränken, und zu welchen Überlegungen gibt dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung Anlaß? In Ihrer Frage liegt die Unterstellung, daß durch die jüngste Steuergesetzgebung die steuerlichen Förderungsmaßnahmen für Forschungs- und Ent- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Februar 1976 15529e wicklungsinvestitionen eingeschränkt worden seien. Diese Unterstellung trifft nicht zu. Richtig ist, daß die aufgrund des § 51 EStG in Verbindung mit § 82 d EStDV gewährten Sonderabschreibungen für Wirtschaftsgüter, die der Forschung oder Entwicklung dienen, entsprechend ihrer gesetzlich vorgesehenen Befristung zum 31. Dezember 1974 ausgelaufen sind. Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen werden deshalb, wenn man von Berlin und dem Zonenrandgebiet absieht, zur Zeit steuerlich nur noch durch Gewährung von Investitionszulagen nach § 4 des Investitionszulagengesetzes und § 19 des Berlinförderungsgesetzes gefördert. Nach Auffassung der Bundesregierung muß der Wegfall der Sonderabschreibungen keineswegs zu einer Einschränkung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Wirtschaft führen. Das gilt gegenwärtig um so mehr, als für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen neben dieser Vergünstigung bei Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen kumulativ auch die 7,5°/oige Investitionszulage zur Konjunkturbelebung nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes in Anspruch genommen werden kann. Wegen der besonderen Bedeutung der betrieblichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit hat die Bundesregierung das Ifo-Institut beauftragt, eine Untersuchung über die Auswirkungen steuerlicher Förderungsmaßnahmen auf diesen betrieblichen Bereich durchzuführen. Nach Auswertung dieser Untersuchung wird die Bundesregierung über eine etwaige Änderung bestehender steuerlicher Förderungsmaßnahmen für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Wirtschaft entscheiden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU' CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 39 und 40) : Trifft es zu, daß Lohnkostenzuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit zur Sicherung von Arbeitsplätzen steuerpflichtige Einnahmen der Betriebe sind und insoweit voll der Ertragbesteuerung unterliegen, und wie beurteilt die Bundesregierung zutreffendenfalls diesen Sachverhalt? Welche Gesichtspunkte sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine unterschiedliche Behandlung derartiger Zuschüsse gegenüber anderen staatlichen Zahlungen, z. B. Investitionszulagen? Zu Frage A 39: Die an Unternehmer gezahlten Lohnkostenzuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit sind Betriebseinnahmen. Sie erhöhen den zu versteuernden Gewinn. Die Behandlung als steuerpflichtige Betriebseinnahme ist sachgerecht, weil der Unternehmer, der den Zuschuß empfängt, die Arbeitslöhne in vollem Umfang als gewinnmindernde Betriebsausgabe absetzen kann. Bei wirtschaftlicher Betrachtung stellt sich der Zuschuß der Bundesanstalt als die Übernahme eines Teils der Lohnkosten des Unternehmers dar. Würde man diesen Zuschuß beim Unternehmer nicht als steuerpflichtige Betriebseinnahme behandeln, so ergäbe sich eine nicht zu rechtfertigende Begünstigung. Der Unternehmer könnte dann nämlich den vollen Arbeitslohn gewinnmindernd absetzen, obwohl er, wirtschaftlich gesehen, nur einen Teil der Lohnkosten trägt. Zu Frage A 40: Lohnkostenzuschüsse sind mit den von Ihnen erwähnten Investitionszulagen nicht vergleichbar. Durch die Lohnkostenzuschüsse wird dem Unternehmer im wirtschaftlichen Ergebnis ein erheblicher Teil seiner Lohnaufwendungen, die er gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzt, erstattet. Im Gegensatz hierzu soll die Investitionszulage bestimmte Investitionen fördern. Die Steuerfreiheit soll sicherstellen, daß die Investitionszulage den Unternehmen unabhängig von ihrer Ertragslage in gleicher Höhe zugute kommt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 59 und 60) : Welche Zuschüsse wurden aus den Bundesetats 1973/74/75 für Schutzraumbau getrennt nach Mehrzweckbauten in Verbindung mit unterirdischen Verkehrsanlagen, Instandsetzung ehemaliger Schutzbauwerke und Förderung von Hausschutzräumen in Wohnungen gewährt? Hält die Bundesregierung diese Ausgaben für ausreichend unter dem Gesichtspunkt, daß z. B. im Weißbuch 1976 festgestellt wird (S. 18), zu einem Überraschungsangrifff kann der Warschauer Pakt so gut wie ohne Vorbereitungszeit aus dem Stand heraus antreten — beispielsweise aus Manöverlagen? Zu Frage A 59: 1973 1974 1975 Mehrzweckbauten 21 489 600 27 055 600 24 524 900 Instandsetzung 12 930 400 11 115 600 7 592 600 Hausschutzräume 5 600 100 4 969 800 4 878 100 Zu Frage A 60: Die Bundesregierung hält diese Ausgaben nicht für ausreichend. Einer optimalen Lösung sind jedoch — wie bei anderen Notwendigkeiten — in Anbetracht der Haushaltssituation Grenzen gesetzt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Ahrens.


Rede von Dr. Karl Ahrens
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Dann ist also damit zu rechnen, daß das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode durchgeführt werden kann, damit die Rechtsposition der etwa 30 000 Staatenlosen in der Bundesrepublik verbessert wird?
Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Es ist die Erwartung der Bundesregierung, daß das so geschieht. Angesichts der Problematik, die in diesem Gesetzentwurf und in dem Übereinkommen steckt, bin ich der Meinung, daß das auch realistisch ist, daß das auch zu schaffen ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe die Frage 21 des Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
    Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und mit dem Inkrafttreten der Europäischen Konvention zum Schutz internationaler Wasserläufe vor Verschmutzung, deren Entwurf dem Ministerkomitee des Europarats seit fast zwei Jahren vorliegt?
    Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.



    Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär: Der Konventionsentwurf wird derzeit von den Ministerbeauftragten beim Europarat beraten. Die Bundesregierung hofft, daß die Beratung in den nächsten Monaten erfolgreich abgeschlossen wird. Ein Beitritt der Bundesrepublik Deutschland kann erst nach Beschlußfassung durch den Ministerrat erfolgen, wenn das Übereinkommen zur Zeichnung aufgelegt ist.
    Für das Inkrafttreten des Übereinkommens ist die Hinterlegung von mindestens sechs Ratifikationsurkunden erforderlich. Da diese Hinterlegung in den meisten Staaten die Durchführung von Ratifikationsverfahren und die Verabschiedung von Vertragsgesetzen voraussetzt, ist mit einem Inkrafttreten der Europäischen Gewässerschutzkonvention in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.