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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 14975 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) — Drucksache 7/2305 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4578 — Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4544 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Braun, Orgaß, Franke (Osnabrück), Kroll-Schlüter, Frau Stommel, Josten, Nordlohne, Müller (Remscheid) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) — Drucksache 7/615 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4544 —Urbaniak SPD . . . . . . . 14976 B, 14979 B Dr. Blüm CDU/CSU 14977 B Hölscher FDP 14981 D Rollmann CDU/CSU 14984 C Arendt, Bundesminister BMA 14985 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 7/4428 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/4518 — Dr. Apel, Bundesminister BMF 14987 D Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . 14995 A Frau Huber SPD 15002 C Kirst FDP 15005 D Dr. Wagner (Trier) CDU/CSU 15008 C Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 15011 A, 15019 B Dr. Vohrer FDP 15016 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes — Drucksache 7/4574 — in Verbindung mit 1I Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Programm zur Sicherung des Ausbildungsplatzangebotes — Drucksache 7/4571 — Dr. Probst CDU/CSU . . . . . . . . 15020 A Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 15024 A Frau Schuchardt FDP . . . . . . . 15028 B Rohde, Bundesminister BMBW 15031 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU 15034 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 7/4176 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4468 — 15038 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Feingehalt der Gold-und Silberwaren — Drucksache 7/4177 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4467 — . . . 15038 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — Drucksache 7/4452 — 15038 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung — Drucksache 7/4484 — . . . . . 15038 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes — Drucksache 7/4568 — . . . . . . . 15038 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen — Drucksache 7/4552 — 15038 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 7/3658 — . . . . . . . . 15038 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (InvZulG 1975) — Drucksache 7/3900 — . . 15038 D Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1976 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1976) — Drucksache 7/4513 — 15038 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 113 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über die ärztliche Untersuchung der Fischer — Drucksache 7/4511 — 15038 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 73 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1946 über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute — Drucksache 7/4512 — 15039 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Städtebaubericht 1975 — Drucksachen 7/3583, 7/4465 — . . . . . . . . . . 15039 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht über die Auswirkung der Aufhebung des Grundsatzes, daß Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung von Frauen nur durch Frauen auszuüben ist — Drucksachen 7/3026, 7/4532 — 15039 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates über die Ausweitung der gewerkschaftlichen Rechte zugunsten der Arbeitnehmer, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern — Drucksachen 7/4113, 7/4115, 7/4533 — 15039 C Nächste Sitzung 15039 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15041* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 III Anlage 2 Durchführung von regierungsamtlichen Preisausschreibungen, Preisrätseln und ähnlichen Aktionen im Jahr 1976 SchrAnfr Bi 16.01.76 Drs 07/4595 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 15041* C Anlage 3 Einstellung der Bundesregierung zu den Wünschen der ungarischen Regierung auf Bürgschaften für Bankkredite SchrAnfr B2 16.01.76 Drs 07/4595 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15041* D Anlage 4 Errichtung eines Kernkraftwerks bzw. eines Kraftwerks auf Ölbasis im Raum Biebesheim-Eich und Guntersblum SchrAnfr B3 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15042* B Anlage 5 Beurteilung der Ziele und des Teilnehmerkreises des 17. Weltkongresses der Konföderation iranischer Studenten Nationale Union vom 2. bis 7. Januar 1976 in Frankfurt/Main SchrAnfr B4 16.01.76 Drs 07/4595 Benz CDU/CSU SchrAnfr B5 16.01.76 Drs 07/4595 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15042* B Anlage 6 Erfahrungen über die Herabsetzung des Volljährigkeits- und des Ehemündigkeitsalters SchrAnfr B6 16.01.76 Drs 07/4595 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15042* D Anlage 7 Schaffung einer sozial- und rechtspolitisch befriedigenden außergerichtlichen Rechtshilfe für einkommens- und vermögensschwache Bürger SchrAnfr B7 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B8 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15042* D Anlage 8 Druck abtastbarer Banknoten für Blinde SchrAnfr B9 16.01.76 Drs 07/4595 Egert SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15043* C Anlage 9 Vollbeitritt der Schweiz zur sogenannten Währungsschlange SchrAnfr B10 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B11 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15043* C Anlage 10 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der angekündigten Stundung fälliger Steuern im Hinblick auf eine zu erwartende Investitionszulage SchrAnfr B12 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15044* A Anlage 11 Erschließung des Tagesbaus Bergheim in Bergheim (Erft) SchrAnfr B13 16.01.76 Drs 07/4595 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15044* B Die Fragen B 14, 15 und 16 (Drucksache 7/4595) des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 12 Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Zonenrandgebiet SchrAnfr B17 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15044* C Anlage 13 Vertretung des Fraktionsvorsitzenden der FDP im schleswig-holsteinischen Landtag, Ronneburger, auf einer Veranstaltung eines Wirtschaftsverbandes in Wahlstedt am 18. November 1975 durch einen Beamten des Bundesernährungsministeriums SchrAnfr B18 16.01.76 Drs 07/4595 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 15044* D 1V Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 Anlage 14 Kosten der EG aus dem Assoziierungsabkommen mit den Mittelmeerländern insbesondere bei den Marktordnungsgesetzen für Olivenöl, Zitrusfrüchten, Tomaten und Wein SchrAnfr B19 16.01.76 Drs 07/4595 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 15045* A Anlage 15 Kündigung der Belegung des Sanatoriums „Schloß Wolfstein" in Freyung durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; zu berücksichtigende Gesichtspunkte bei einer notwendigen Reduzierung der Zahl von Vertragsbetten SchrAnfr B20 16.01.76 Drs 07/4595 Gerstl (Passau) SPD SchrAnfr B21 16.01.76 Drs 07/4595 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15045* A Anlage 16 Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bei den jeweiligen Versorgungsämtern SchrAnfr B22 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15045* C Anlage 17 Einbau von Durchlässen in den errichteten Metallgitterzaun an der Elbe im Raum Lauenburg—Schnackenburg durch die Nationale Volksarmee der DDR zur Ermöglichung des Überquerens der Elbe nach Niedersachsen mit Panzerfahrzeugen SchrAnfr B23 16.01.76 Drs 07/4595 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B24 16.01.76 Drs 07/4595 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 15046* B Anlage 18 Renovierung der Mannschafts-Heimräume auf dem Fliegerhorst Diepholz SchrAnfr B25 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 15046* C Anlage 19 Zahl der militärischen Sperrgebiete in der DDR sowie Zahl der Wehrdienstverweigerer in der DDR, die sich zum Dienst als sogenannte Bausoldaten gemeldet haben, und die der sogenannten absoluten Wehrdienstverweigerer, die jeglichen Dienst in der DDR-Armee ablehnen, sowie strafrechtliche Folgen dieser Wehrdienstverweigerung SchrAnfr B26 16.01.76 Drs 07/4595 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B27 16.01.76 Drs 07/4595 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 15047* A Anlage 20 Zahl der jugendlichen Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B28 16.01.76 Drs 07/4595 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15047* B Anlage 21 Forschungsergebnisse bezüglich der Sicherheit eines lokalen Kontrazeptivums SchrAnfr B29 16.01.76 Drs 07/4595 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15047* D Anlage 22 Höhe der der „Münchener Post" für den Vertrieb der Publikation des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit als Beilage zur Ausgabe vom November 1975, Nr. 37, zur Verfügung gestellten Summe SchrAnfr B30 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15048* B Anlage 23 Auslösung von Leberschäden durch die Verwendung isatinhaltiger Medikamente SchrAnfr B31 16.01.76 Drs 07/4595 Ey CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 15048* B Anlage 24 Führung der Bundesstraßen B 55 n und B 477 n im Ortsbereich Bergheim-Mitte und dem Ortsteil Zievenich in einer Tieflage SchrAnfr B32 16.01.76 Drs 07/4595 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15048* D Anlage 25 Beseitigung der S-Kurven beim Bahnübergang Rastatt-Wintersdorf SchrAnfr B33 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 V SchrAnfr B34 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15049* A Anlage 26 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Rheine—Emden—Norddeich SchrAnfr B35 16.01.76 Drs 07/4595 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B36 16.01.76 Drs 07/4595 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15049* B Anlage 27 Ergebnis der Sitzungen der „Kommission zur Prüfung der Standortfrage für einen Rangierbahnhof München" SchrAnfr B37 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15049* D Anlage 28 Sicherung der Arbeitsplätze bei einer Auflösung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Offenburg SchrAnfr B38 16.01.76 Drs 07/4595 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAnfr B39 16.01.76 Drs 07/4595 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15050* A Anlage 29 Verwendung von Basalt-Edelsplitt-Materialien beim Neubau der Westtangente Mönchengladbach und der Selfkantstraße bei Wickrath zur Erhaltung der Arbeitsplätze bei den Betrieben der Basalt-AG Linz/Rhein SchrAnfr B40 16.01.76 Drs 07/4595 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15050* B Anlage 30 Lärmbelästigung der Anrainer der B 9 in Andernach im Bereich des sogenannten „Hasenfängers" SchrAnfr B41 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schweitzer SPD SchrAnfr B42 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15050* C Anlage 31 Verkauf von Grundstücken der Deutschen Bundesbahn in Baden-Württemberg zum Zwecke der Abtragung ihrer Schulden und zur Verhinderung von Streckenstillegungen in Baden-Württemberg SchrAnfr B43 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Jenninger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15050* D Anlage 32 Bahntrasse Köln—Groß Gerau; Trassenführung der Bahnstrecke Köln—Mannheim SchrAnfr B44 16.01.76 Drs 07/4595 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15051* A Anlage 33 Bau der Brücke im Zuge der B 519 zwischen Rüsselsheim und Flörsheim SchrAnfr B45 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15051 * B Anlage 34 Rationalisierungseffekt durch die Auflösung des Bundesbahnbetriebsamtes Weiden; Gründe für den Abzug von Arbeitsplätzen aus dem Zonenrandgebiet SchrAnfr B46 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B47 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15051 * C Anlage 35 Sicherung der Finanzierung der Teilstrecke Biebelried—Gollhofen der BAB Würzburg —Ulm SchrAnfr B48 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15051 * D Anlage 36 Einsatz von Flugzeugen mit geräuscharmen Triebwerken im Nachtluftpostnetz SchrAnfr B49 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . .15052* A Anlage 37 Sicherung der Arbeitsplätze nach Einführung der automatischen Briefverteileranlage in Wuppertal; Unterstellung des Postamtes Radevormwald unter das Postamt Wuppertal SchrAnfr B50 16.01.76 Drs 07/4595 Wüster SPD VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 SchrAnfr B51 16.01.76 Drs 07/4595 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15052* B Anlage 38 Örtliche Zusammenlegung der Telefonnetze in Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises SchrAnfr B52 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15052* D Anlage 39 Veränderung des Versuchsraums für eine Bundesbusregionalgesellschaft Rhein-Sieg durch Herausnahme von drei Linien des Poststützpunktes Grevenbroich SchrAnfr B53 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 15053* A Anlage 40 Kostenvoranschlag und Gesamtpreis für den Neubau des Bundeskanzleramtes SchrAnfr B54 16.01.76 Drs 07/4595 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 15053* B Anlage 41 Beteiligung bundesdeutscher Baufirmen an dem Ausbau der Autobahn Helmstedt—Berlin SchrAnfr B55 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 15053* B Die Fragen B 56 und 57 (Drucksache 7/4595) des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 42 Höhe der Verwaltungskosten der Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen, der Max-Planck-Gesellschaft und der Kernforschungszentren SchrAnfr B58 16.01.76 Drs 07/4595 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B59 16.01.76 Drs 07/4595 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 15053* D Anlage 43 Gleiche Behandlung von Ersatzdienstleistenden im Sinne des § 8, 2 KATSG bei der Vergabe von Studienplätzen durch die Zentrale Vergabestelle SchrAnfr B60 16.01.76 Drs 07/4595 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15054* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 14975 216. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 213. Sitzung, Seite 14779 (A) : In der fünften Zeile des ersten Absatzes ist statt „Saarland" zu lesen: Sauerland. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 23. 1. Adams * 23. 1. Dr. Aigner * 23. 1. Dr. Artzinger * 23. 1. Dr. Bangemann 23. 1. Behrendt * 23. 1. Dr. von Bismarck 23. 1. Blank 23. 1. Brandt 30. 1. Dr. von Bülow 23. 1. Prof. Dr. Burgbacher * 23. 1. Dr. Corterier * 23. 1. Dr. Dollinger 13. 2. van Delden 23. 1. Dr. Eppler 23. 1. Entrup 13. 2. Prof. Dr. Erhard 30. 1. Fellermaier * 23. 1. Flämig * 23. 1. Frehsee * 23. 1. Dr. Früh * 23.1. Gerlach (Emsland) * 23. 1. Hoffie 23. 1. Hussing 30. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 1. Dr. Jenninger 23. 1. Kater 30. 1. Katzer 23. 1. Dr. Kempfler 23. 1. Dr. Köhler 23. 1. Dr. Klepsch * 23. 1. Lagershausen 23. 1. Lautenschlager * 23. 1. Lemmrich 23. 1. Lücker * 23. 1. Memmel * 23. 1. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 23. 1. Dr. Müller-Hermann 23. 1. Müller (Mülheim) * 23. 1. Frau Dr. Orth 30. 1. Pieroth 23.1. Pohlmann 23. 1. Rosenthal 23. 1. Prof. Dr. Schellenberg 30. 1. Schmidt (München) * 23. 1. Schonhofen 21. 2. Dr. Schulz (Berlin) * 23. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 1. Dr. Schwörer * 23. 1. Seibert 30. 1. Seiters 23. 1. Spranger 23. 1. Springorum * 23. 1. Dr. Starke (Franken) 23. 1. Frau Stommel 30. 1. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Strauß 30. 1. Stücklen 23. 1. Suck * 23. 1. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 2. Dr. Waigel 23. 1. Walkhoff * 23. 1. Frau Dr. Walz * 23. 1. Dr. Warnke 23. 1. Dr. Wendig 23. 1. Windelen 23. 1. Dr. Wernitz 23. 1. Wurbs 23. 1. Prof. Dr. Zeitel 23. 1. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 1) : Mit welchen regierungsamtlichen Preisausschreiben, Preisrätseln und ähnlichen Aktionen seitens der Bundesregierung müssen die Bürger in diesem Jahr rechnen? Zur Zeit beabsichtigen weder das' Presse- und Informationsamt der Bundesregierung noch die überwiegende Mehrzahl der Ressorts, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Inland Preisausschreiben, Preisrätsel und ähnliche Aktionen zu veranstalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung stellt im Jahre 1976 im Rahmen des von der Stiftung „Jugend forscht" e. V., Hamburg, ausgeschriebenen Bundeswettbewerbs „Jugend forscht" Sonderpreise für Arbeiten mit dem Thema „Verbesserungen für die Arbeitswelt" zur Verfügung. Das Sonderthema des Wettbewerbs richtet sich insbesondere an die berufstätige Jugend mit dem Ziel, sie zu Untersuchungen zur Verbesserung der Verhältnisse am Arbeitsplatz anzuregen. Das Bundesministerium des Innern führt in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „bim" Nr. 1/ 1976 eine Bürgerbefragung durch unter der Fragestellung „Wofür sollte die Polizei vorrangig eingesetzt werden?" Für die ersten zwanzig Teilnehmer, deren Antworten am häufigsten übereinstimmen, wurde als Preis ein Besuch beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden in Aussicht gestellt. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie wird, wie schon bisher, auch im Jahre 1976 die Wettbewerbe „Jugend forscht" und „Reporter der Wissenschaft" fördern. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 2) : 15042* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge seitens der ungarischen Regierung an die Bundesregierung Wünsche auf Bürgschaften für Bankkredite herangetragen wurden und wenn ja, in welcher Größenordnung bewegen sich diese Wünsche, und welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu dem angesprochenen Problem? Die ungarische Seite hat im Jahr 1975 die Möglichkeit der Kreditaufnahme auf dem deutschen Kapitalmarkt inoffiziell sondiert, jedoch weder in jener Zeit noch für den laufenden 5-Jahres-Plan konkrete Wünsche an die Bundesregierung herangetragen, die Aufnahme von Bankkrediten durch die Gewährung von Bürgschaften zu ermöglichen. Sie hat vielmehr gerade kürzlich anläßlich des Besuchs des ungarischen Außenhandelsministers Biro am 14. Januar 1976 in Bonn erklärt, daß sie an bundesverbürgten Bankkrediten nicht interessiert sei. Ungarn dürfte sich auf den europäischen Kapitalmärkten Kredite auch ohne Bundesdeckung beschaffen können. So hat auch die Westdeutsche Landesbank im vergangenen Jahr eine ungarische Anleihe in Höhe von 100 Millionen DM aufgelegt, deren Unterbringung auf dem deutschen Kapitalmarkt keine Schwierigkeiten bereitete. Eine staatliche Absicherung wurde hierfür nicht gegeben. Die Bundesregierung übernimmt im übrigen Bundesbürgschaften für Ausfuhrgeschäfte mit Ungarn im Rahmen der Exportkreditversicherung unter den üblichen und allgemein geltenden Voraussetzungen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 3) : Ist es richtig, daß Pläne darüber bestehen, den Raum Biebesheim-Eich wie auch den Raum Guntersblum als Standorte für ein Kernkraftwerk bzw. ein Kraftwerk auf Ölbasis vorzusehen, und wie ist gegebenenfalls der Stand der Planungen? Nach Auskünften der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Hessen hat die Bundesregierung z. Z. keine Veranlassung anzunehmen, daß im Bereich der genannten Gemeinden konkrete Planungen für die Errichtung von Kraftwerken bestehen. Anträge auf Errichtungsgenehmigungen wurden nicht gestellt. Es bestehen auch keine Absichten der Landesplanungsbehörden, diese Gemeinden in Vorsorgeuntersuchungen einzubeziehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen B 4 und 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der 17. Weltkongreß der Konföderation iranischer Studenten Nationale Union (CISNU) vom 2. bis 7. Januar 1976 im „Haus der Jugend" in Frankfurt stattfand, und daß auf diesem Kongreß die Beseitigung des im Iran herrschenden Regierungssystems und die Einführung einer kommunistischen Regierung verlangt wurde? Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf diesem Kongreß neben maoistischen Gruppen auch Vertreter der Jungsozialisten anwesend waren, und wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme einer Abordnung der sogenannten Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO und der angolesischen MPLA? Zu Frage B 4: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der 17. Weltkongreß der „Konföderation iranischer Studenten Nationale Union (CISNU) " vom 2. bis 7. Januar 1976 im „Haus der Jugend" in Frankfurt/Main stattgefunden hat. Auf dem Kongreß wurde beschlossen, den propagandistischen Kampf gegen die Regierung des Schah international fortzusetzen und dabei besonders für die politischen Häftlinge im Iran einzutreten. Erkenntnisse darüber, daß die Einführung einer kommunistischen Regierung verlangt worden wäre, liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage B 5: Bei dem Kongreß waren nach den Erkenntnissen der Bundesregierung einzelne namentlich nicht bekannte Jungsozialisten als Gäste anwesend. Die angolesische MPLA und die „Palästinensische Befreiungsorganisation" (PLO) hatten Vertreter zu dem Kongreß entsandt. Die Bundesregierung sieht darin den Versuch der genannten Organisationen, Solidarität mit der CISNU zum Ausdruck zu bringen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 6) : Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Herabsetzung des Volljährigkeits- und Ehemündigkeitsalters vor? Wissenschaftliche Arbeiten oder eingehendere Berichte aus der Praxis zu der Frage, wie sich die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters und des Ehemündigkeitsalters im persönlichen, im familiären und im geschäftlichen Bereich ausgewirkt hat, sind nicht bekanntgeworden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß jedenfalls in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle von der Neuregelung des Volljährigkeits- und Ehemündigkeitsalters in vernünftiger Weise Gebrauch gemacht wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 7 und 8) : Wie weit sind seit der Justizministerkonferenz vom 6./7. Mai 1974 die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, zusammen mit den Landesjustizbehörden eine sozial- und rechtspolitisch befriedigende, die Chancengleichheit herstellende, außergerichtliche Rechtshilfe für einkommens- und vermögensschwache Bürger zu schaffen? Sieht die Bundesregierung unter den Aspekten der Sozialstaatlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit und der Chancengleichheit im geltenden Armenrecht ein taugliches Mittel und eine befriedigende Mehode, die Rechtsversorgung einkommens- und vermögensschwacher Bürger zu gewährleisten, und wenn nein, was gedenkt sie zu tun? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 15043* Zu Frage B 7: Die Konferenz der Justizminister und -senatoren am 6./7. Mai 1974 und vom 6./7. Mai 1975 haben vor einer Stellungnahme über den Weg, der für den Ausbau der Beratung von Bürgern mit geringem Einkommen eingeschlagen werden soll, die Erprobung unterschiedlicher Modelle 'für notwendig gehalten. Dementsprechend sind in verschiedenen Ländern Versuche angelaufen. Diese haben begonnen in Schleswig-Holstein im Juli 1974, im Saarland am 1. Dezember 1974, in Bayern am 1. Januar 1975, in Hessen am 15. September 1975 und in Niedersachsen am 1. Oktober 1975. In Bremen ist seit dem 1. September 1975 das an dem Vorbild der Hamburgischen Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle orientierte Gesetz über öffentliche Rechtsberatung in der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Juli 1975 in Kraft. Daneben besteht das in Hamburg und Berlin seit längerer Zeit eingeführte System der Rechtsberatung fort. Die Modellversuche sehen unterschiedliche Berater vor, meistens Rechtsanwälte, zum Teil jedoch auch andere ehrenamtlich tätige Juristen. Unterschiedlich sind auch die organisatorischen Einrichtungen. Das Bundesministerium der Justiz hat bereits vor einiger Zeit an Hand eines Fragebogens gebeten, die Erfahrungen mit den Versuchen mitzuteilen. Die bisher eingegangenen Erfahrungsberichte, die zum Teil wegen der kurzen Laufzeit der Versuche vorläufiger Art sind, werden gegenwärtig ausgewertet. Anschließend wird in Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen zu klären sein, ob es bereits möglich ist, sich auf ein Konzept des Ausbaus der Beratung zu einigen. Die Vorlage eines Regierungsentwurfs wird es weiterhin erforderlich machen, die kostenmäßigen Auswirkungen des Vorhabens sorgfältig zu prüfen. Zu Frage B 8: Wenn sich auch das geltende sogenannte Armenrecht im Grundsatz bewährt hat, bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung gleichwohl der Verbesserung. Die beim Bundesministerium der Justiz gebildete Kommission für das Zivilprozeßrecht hat hierzu Vorschläge gemacht, die jedem Bürger staatliche Hilfe zur Prozeßführung in dem Umfang gewähren wollen, in dem dieser darauf angewiesen ist. Grundlage soll eine gesetzliche Tabelle sein, auf der für die einzelnen Einkommensstufen die Beträge abgelesen werden können, die einer Prozeßpartei für den eigenen Lebensbedarf und den ihrer Unterhaltsberechtigten verbleiben müssen und nicht durch Aufwendungen für einen Rechtsstreit in Anspruch genommen werden sollten. Die Prozeßkostenhilfe soll nach diesen Vorstellungen nur für Fälle mit gewisser Erfolgsaussicht zur Verfügung gestellt werden, d. h. für Fälle, in denen eine genügend leistungsfähige Partei mit eigenen Mitteln die Rechtsverfolgung betreiben würde. Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Kommissionsvorschläge und wird sie mit den beteiligten Stellen erörtern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 9) : Plant die Bundesregierung (Bundesbank), ähnlich wie es die Notenbanken der Schweiz und der Niederlande bereits praktizieren, beim Neudruck von Banknoten, diese auch für blinde Bürger identifizierbar zu gestalten? Das Recht, Banknoten zu emittieren, steht gemäß § 14 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank ausschließlich der Bundesbank zu. Diese bestimmt auch eigenverantwortlich über die Ausgestaltung der Noten. Der Vorschlag, Banknoten mit abtastbaren Kennzeichen für Blinde zu versehen, ist bereits von mehreren Seiten an die Deutsche Bundesbank herangetragen worden. Die Bundesbank beabsichtigt, bei der in Aussicht genommenen Entwicklung und Emission automatengerechter Banknoten zu prüfen, ob und wie die neuen Geldscheine mit abtastbaren Merkmalen ausgestattet werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen B 10 und 11): Aus welchen sachlichen Gründen wird der Vollbeitritt der Schweiz zur sogenannten Währungsschlange immer wieder hinausgeschoben? Wenn es solche nicht gibt, welcher Mitgliedstaat widersetzt sich diesem Beitritt, und welche Gründe führt er für seine Weigerung an? Die Finanzminister der EG-Währungsschlange haben am 15. Dezember 1975 die Prüfung der Frage einer Assoziierung des Schweizer Franken an die Währungsschlange vorläufig vertagt. Sie stellten fest, daß „derzeit keine Einigung über die Modalitäten der Assoziierung zwischen den Schlangenmitgliedern zu erzielen war". Insbesondere Frankreich befürchtet, daß der Kurs des Schweizer Franken durch unkontrollierte Kapitalzuflüsse beeinflußt wird und der Schweizer Franken ohne geeignete Maßnahmen der schweizerischen Behörden zu einem Störfaktor innerhalb der Schlange werden könnte. Die bislang von der Schweiz ergriffenen Maßnahmen gegen unerwünschte Kapitalzuflüsse erschienen Frankreich nicht ausreichend, um ein weiteres Ansteigen des Kurses des Schweizer Franken und damit der europäischen Währungsschlange gegenüber dem Dollar zu verhindern. Die schweizerischen Behörden sehen sich derzeit jedoch außerstande, die Maßnahmen noch weiter zu verschärfen. Die Bundesregierung hält bei allem Verständnis für die französischen Bedenken eine Assoziierung der Schweiz weiterhin für erstrebenswert. Sie begrüßt daher die Erklärung der Finanzminister des Europäischen Währungsverbundes, daß die vorläufige Vertagung der Assoziierungsfrage eine endgültige Lösung dieser Angelegenheit nicht präjudiziert. 15044* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretär Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 12) : Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die vom Bundesfinanzminister angekündigte Stundung fälliger Steuern im Hinblick auf eine zu erwartende Investitionszulage in Anspruch nehmen zu können? Nach der vom Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den Finanzministern (-senatoren) der Länder am 18. Dezember 1975 bekanntgegebenen Pressemitteilung können nach dem 1. Januar 1976 im Hinblick auf eine zu erwartende Investitionszulage in begründeten Einzelfällen fällige Steuern nach § 127 AO gestundet werden. Voraussetzung hierfür ist, daß ein ordnungsgemäßer Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht ist. Für die Bewilligung einer Stundung genügt es grundsätzlich, wenn der Antrag und die diesem beizufügenden Unterlagen (einschließlich der Bescheinigung anderer Stellen) dem zuständigen Finanzamt vorliegen und bei einer summarischen Prüfung gegen die Richtigkeit des Antrags keine Bedenken bestehen und weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 13) : Trifft es zu, daß die Erschließung des Tagebaus Bergheim in Bergheim (Erft) nicht Gegenstand des energiepolitischen Programms der Bundesregierung ist? Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Energieprogramm vom 26. September 1973 die Notwendigkeit herausgestellt, den Beitrag der kostengünstig gewinnbaren heimischen Braunkohle zur Deckung des Energiebedarfs der Bundesrepublik in der derzeitigen Größenordnung zu erhalten und hierfür auch neue Lagerstätten zu erschließen. Die Bundesregierung hat an diesem Konzept auch in ihrer Ersten Fortschreibung des Energieprogramms vom November 1974 festgehalten und im Hinblick auf diese Zielsetzung insbesondere auf die energiepolitische Bedeutung des unter den Aufschlußprojekten der Braunkohle wegen seiner Größe und geplanten Förderkapazität besonders herausragenden Tieftagebaus Hambacher Forst hingewiesen. Der von Ihnen angesprochene Aufschluß des Tagebaus Bergheim, der etwa 1981 als Anschlußtagebau an den dann auslaufenden Tagebau Frechen in Betrieb gehen soll, trägt — wie auch einige weitere derzeit im Aufschluß befindliche Tagebaue sowohl im rheinischen Revier (Tagebau Frimmersdorf-West und Inden) als auch im Helmstedter Revier — ebenfalls zur Kapazitätserhaltung der deutschen Braunkohle in der derzeitigen Größenordnung bei. Er entspricht damit — ohne im Energieprogramm ausdrücklich erwähnt zu sein — der energiepolitischen Konzeption der Bundesregierung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 17): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die äußerst kritische Entwicklung der Arbeitslosigkeit im ostbayerischen Zonenrandgebiet zu mildern, die neben dem Rückgang des Industrieexports, der Bauwirtschaft, vor allem auch durch den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor gekennzeichnet ist und in Teilbereichen der Wirtschaft eine Arbeitslosenquote bis zu 30 % aufzuweisen hat? Die Bundesregierung bemüht sich mit hoher Priorität darum, die nicht nur im ostbayerischen Zonenrandgebiet gegenwärtig unbefriedigende Beschäftigungssitutation entscheidend zu verbessern. Dabei kommen die Ihnen bekannten arbeitsmarktpolitischen Hilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, die Sonderprogramme der Jahre 1974/75 und die Instrumente und Finanzmittel der von Bund und Ländern getragenen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zum Einsatz. Nicht zuletzt dienen die konjunkturpolitischen Instrumente aus dem Bereich der Geld-, Finanz- und Steuerpolitik dazu, den Prozeß der konjunkturellen Erholung fortzusetzen und zu stabilisieren, der der Beschäftigungslage in allen Regionen zugute kommt. Die Arbeitslosenquote wird dies jedoch erst mit einer gewissen Verzögerung signalisieren, weil sie ein Spätindikator der konjunkturellen Entwicklung ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 18) : Trifft es zu, daß der Fraktionsvorsitzende der FDP im schleswig-holsteinischen Landtag, Ronneburger, sich auf einer Veranstaltung eines Wirtschaftsverbandes in Wahlstedt (Kreis Sege-berg) am 18. November 1975, zu der er ausdrücklich als Parteipolitiker eingeladen worden war, durch einen Beamten des Bundesernährungsministeriums vertreten ließ, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Tatbestand? Es ist richtig, daß an der von Ihnen genannten Veranstaltung ein Beamter des BML teilgenommen hat. Der Beamte hat dort jedoch nicht den Fraktionsvorsitzenden der FDP im schleswig-holsteinischen Landtag, Herr Ronneberger, vertreten, sondern den BML, der von dem veranstaltenden Wirtschaftsverband kurzfristig eingeladen worden war. Dieses ist von dem Beamten bereits während der Veranstalung klargestellt worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 15045* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 19) : Welche Kosten werden der EG aus dem Assoziierungsabkommen mit den Mittelmeerländern insbesondere bei den Marktordnungsgesetzen für Olivenöl, Zitrusfrüchten, Tomaten und Wein erwachsen? Die Kosten, die der Gemeinschaft aus den Assoziierungsabkommen mit Mittelmeerländern im Agrarbereich entstehen, hängen von der Entwicklung der präferenzierten Einfuhren und der Entwicklung der Marktsituation in der Gemeinschaft ab. Eine Quantifizierung der Kosten ist daher nicht möglich. Bei der Einräumung von Präferenzen für sensible Agrarerzeugnisse ist die Gemeinschaft vorsichtig vorgegangen, um die Belastung der Gemeinschaftserzeuger und die Kosten der Präferenzpolitik in engen Grenzen zu halten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 7/4595 Fragen B 20 und 21): Hat die Bundesregierung eine Möglichkeit, und wenn ja, wird sie diese nützen, um die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu veranlassen, die Kündigung der Belegung des Sanatoriums „Schloß Wolfstein" in Freyung zum 30. Juni 1976 rückgängig zu machen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei einer notwendigen Reduzierung von Vertragsbetten der Bundesversicherungsanstalt auf die medizinische Versorgung, die Unterbringung und die landschaftlichen und klimatischen Bedingungen in erster Linie Rücksicht genommen werden muß und erst an weiterer Stelle die Dauer des Vertragsverhältnisses Bedeutung hat, und müssen bei solchen Entscheidungen nicht auch strukturpolitische Probleme berücksichtigt werden? Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zu veranlassen, die Kündigung der Belegung des Sanatoriums Schloß Wolfstein in Freyung zum 30. Juni 1976 rückgängig zu machen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, welche die Sozialversicherungsgesetze und damit die Vorschriften über die Rehabilitation selbstverantwortlich durchführt. Hierzu gehört auch der Abschluß und die Kündigung von Belegungsverträgen mit Rehabilitationseinrichtungen. Die Bundesregierung ist im übrigen der Auffassung, daß bei einer notwendig werdenden Kündigung von Belegungsverträgen die Interessen der Versichertengemeinschaft im Vordergrund zu stehen haben. Darüber hinaus sollten aber auch die Belange der von einer Kündigung betroffenen Personen und Gebiete in angemessener Weise berücksichtigt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sich bei den in letzter Zeit im Hinblick auf den Rückgang von Kuranträgen ausgesprochenen Kündigungen von diesen Erwägungen hat leiten lassen. Ich werde Ihre Anfrage aber zum Anlaß nehmen, vom Bundesversicherungsamt als der für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständigen Aufsichtsbehörde hierüber einen Bericht anzufordern. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bei der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes infolge der gesetzlichen Bestimmungen, Anträge auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bei den jeweiligen Versorgungsämtern zu stellen, im Vergleich zu der ehemals gültigen Bestimmung zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung kommt, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um eine zumutbare Regelung herbeizuführen? Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24. April 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 981) ist der bis dahin im wesentlichen nur für Kriegs- und Arbeitsopfer geltende Schutz im Arbeitsleben auf alle Schwerbehinderten unabhängig von der Ursache der Behinderung ausgedehnt worden. Da der neu in den gesetzlichen Schutz einbezogene Personenkreis im Regelfalle keine amtlichen Nachweise über die Schwerbehinderteneigenschaft besitzt, ist in § 3 Schwerbehindertengesetz vorgesehen, daß das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die Versorgungsämter festgestellt werden. Das frühere Recht sah eine derartige Feststellung nur bei den Zivilblinden vor; zuständig war bereits damals das Versorgungsamt. Bei den übrigen Schwerbeschädigten alten Rechts genügte zum Nachweis der Schwerbeschädigteneigenschaft die im Rentenbescheid oder einer entsprechenden Verwaltungsoder Gerichtsentscheidung festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit. An dieser Regelung hat sich auch im neuen Recht im wesentlichen nichts geändert (vgl. § 3 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz). Kriegsopfer sowie Arbeits- und Dienstunfallgeschädigte brauchen daher auch nach neuem Recht ihre Schwerbehinderteneigenschaft nicht besonders feststellen zu lassen. Hieraus ergibt sich, daß die jetzige starke Inanspruchnahme der Versorgungsämter durch Verfahren nach § 3 Schwerbehindertengesetz ganz überwiegend durch Anträge von Behinderten herbeigeführt wird, denen nach altem Recht ein Schutz im Arbeitsleben nicht zustand. Ein Vergleich der jetzigen Lage bei den Versorgungsämtern mit früheren Situationen ist daher von vornherein ausgeschlossen. Selbstverständlich verfolgt die Bunderegierung aufmerksam die Belastung der Versorgungsverwaltung mit Verfahren nach § 3 Schwerbehindertengesetz. So sind im Zeitraum vom 1. Mai 1974 bis 30. September 1975 im Bundesgebiet und im Land Berlin 545 398 Anträge dieser Art bei den Versorgungsämtern eingegangen. Nach den teilweise schon vorliegenden Meldungen ist für das letzte Quartal 1975 mit einer Steigerung des monatlichen Antragseingangs zu rechnen. Bei dieser starken Belastung der Versorgungsämter sind gewisse Verzögerungen in der Bearbeitung verständlich. Nach zunächst bestehenden Anlaufschwierigkeiten konnte der Anteil der erledigten Anträge am gesamten Antragsvolumen ständig gesteigert werden. Am 30. Juni 1975 betrug die Erledigungsquote 56,31 v. H., am 30. September 1975 bereits 64,76 v. H. Am letzteren Stichtag waren 353 222 Anträge erledigt. 15046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 Die Bundesregierung, die in dieser Frage mit den zuständigen obersten Landesbehörden ständigen Kontakt hält, ist angesichts dieser Entwicklung zuversichtlich, daß die Versorgungsverwaltung trotz schwerer Arbeitsbelastung die ihr gestellten Aufgaben erfüllen kann. Sie sieht insbesondere keine Alternativlösung zu der im § 3 Schwerbehindertengesetz getroffenen Regelung. Um jedenfalls Nachteile aus der längeren Antragsdauer für die Schwerbehinderten auszuschließen, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den mit der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes betrauten Stellen durch Rundschreiben empfohlen, im Regelfall die Schwerbehinderteneigenschaft als im Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen anzusehen. Rückwirkend von diesem Zeitpunkt an können die Schwerbehinderten die ihnen nach dem Schwerbehindertengesetz zustehenden Rechte geltend machen. Sofern einem Schwerbehinderten vor amtlicher Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht, wird sein Antrag vom Versorgungsamt bevorzugt erledigt. Weiterhin hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch Rundschreiben an die Bundesländer Maßnahmen zur Beschleunigung des Feststellungsverfahrens empfohlen. Hierzu gehört vor allem die Empfehlung, mit den Untersuchungen von Behinderten ärztliche Außengutachter zu beauftragen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin alles Erforderliche tun, um der Versorgungsverwaltung ihre schwere Aufgabe zu erleichtern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU Fragen B 23 und 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Nationale Volksarmee der DDR an der Elbe, im Raum Lauenburg—Schnackenburg, in dem dort errichteten Metallgitterzaun, an genau vermessenen Stellen, an denen der Strom für moderne watfähige Kampfpanzer kein Hindernis darstellt, mehr als 20 leicht zu öffnende Durchlässe eingebaut hat, die ein rasches Überqueren der Elbe nach Niedersachsen mit Panzerverbänden ermöglichen? Wie bewertet gegebenenfalls die Bundesregierung diese vorbereitende Maßnahme an der Nahtstelle der beiden NATO-Befehlsbereiche Europa-Nord und Europa-Mitte? Zu Frage B 23: Es ist bekannt, daß — wie an zahlreichen anderen Stellen entlang der gesamten innerdeutschen Grenze — auch im Elbe-Abschnitt zwischen Lauenburg und Schnackenburg Durchlässe in den dort vorhandenen einreihigen Metallgitterzaun eingebaut worden sind. Diese Durchlässe bilden in der Regel den Abschluß von Straßen/Wegen, die — innerhalb des Schutzstreifens in Richtung Grenze verlaufend — am Metallgitterzaun bzw. am Stacheldrahtzaun enden; häufig liegen sie in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Beton-Beobachtungstürme (BT 11). Da das vorderste Hindernis und die Grenzlinie nicht identisch sind, dienen die Durchlässe dazu, Kontrollorganen, Streifen und Arbeitskommandos der Grenztruppen der DDR den zeitweiligen Zugang zu dem vor den Sperranlagen liegenden Gelände zu ermöglichen, z. B. zur Kontrolle der Grenzmarkierungen, zur Kontrolle der Sperranlagen von der Gegenseite, zur Bearbeitung des Bodenbewuchses (Freihalten der Beobachtungsmöglichkeiten) oder zu gemeinsamen Grenzbegehungen der Grenzkommissionen. Zu Frage B 24: Die eingebauten Tore sind nicht als Durchlässe für Panzerfahrzeuge bei einem evtl. Angriff anzusehen, da Kampf- und Räumpanzer die gesamten Sperr- und Sicherungsanlagen der DDR einschließlich der Minenfelder, Selbstschußanlagen und Metallgitterzäune ohne Verzögerung und ohne den geringsten Schaden zu nehmen an jeder beliebigen Stelle der innerdeutschen Grenze durchfahren können. Zweck der Sperranlagen der DDR ist es, Menschen am Überschreiten der „Staatsgrenze West" von Ost nach West zu hindern. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 25) : Wann ist damit zu rechnen, daß auf dem Fliegerhorst Diepholz die sich in einem unzumutbaren Zustand befindenden Kantinenräume für die Mannschaften renoviert werden, zumal nicht nur mehrere mündliche Zusagen dafür bereits vorliegen, sondern die entsprechenden Einrichtungsgegenstände längst vorhanden sind? Die Neugestaltung der Mannschaftsheime wird in diesem Jahr im wesentlichen abgeschlossen. Lediglich dort, wo sie in einer größeren Baumaßnahme eingebunden sind, konnten die Maßnahmen noch nicht in allen Fällen verwirklicht werden. So ist die Verbesserung des Mannschaftsheims in Diepholz verbunden mit der Umgestaltung der Kantine einschließlich des Küchentraktes mit sanitären Anlagen. Anfang 1974 wurde die Weisung erteilt, die Bauunterlagen für diese Maßnahme aufzustellen. Das mag wohl als Zusage gewertet worden sein, obwohl verbindliche Erklärungen hinsichtlich des Baubeginns hierüber nicht vorliegen. Die Aufstellung der Bauunterlagen nahm geraume Zeit in Anspruch, da in dem Altbau technische Probleme zu klären waren. Die für 1976 vorgesehene Durchführung der Baumaßnahme mußte jedoch zurückgestellt werden, weil die anläßlich der Fortschreibung der mittelfristigen Liegenschafts- und Bauplanung im Oktober 1975 für den Wehrbereich II vorgesehenen Haushaltsmittel in erster Linie dafür verwendet werden mußten, bereits begonnene Baumaßnahmen fortzuführen und sie möglichst bald der Truppe zu übergeben. Nach der inzwischen erfolgten Überprüfung wird mit den Bauarbeiten so rechtzeitig begonnen werden, daß Küchentrakt und Heimräume im Herbst 1977 der Truppe zur Verfügung stehen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 15047* Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen B 26 und 27) : Wieviel militärische Sperrgebiete mit welcher Gesamtfläche gibt es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit in der DDR, und wo liegen die gebietsmäßigen Schwerpunkte dieser Sperrgebiete? Wie hoch ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Jahr 1975 die Zahl der Wehrdienstverweigerer in der DDR, die sich zum Dienst als sogenannte Bausoldaten gemeldet haben, und die der sogenannten absoluten Wehrdienstverweigerer, die jeglichen Dienst in der DDR-Armee ablehnen, und wie viele dieser „absoluten Wehrdienstverweigerer" sind strafrechtlich belangt worden? Zu Frage B 26: In der DDR gibt es 52 militärische Sperrgebiete von unterschiedlicher Größe. Darüber hinaus verläuft enlang der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland, zur Tschechoslowakei und zu Polen sowie entlang der Küste eine durchgehende Sperrzone, deren Tiefe zwischen 7 und 70 km schwankt. Die Fläche der Sperrgebiete beträgt rund 43 600 qkm und macht damit ca. 40,4 % der DDR-Gesamtfläche aus. Die gebietsmäßigen Schwerpunkte liegen in der mittleren und südlichen DDR. Zu Frage B 27: In der DDR werden alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Wehrdienstverweigerung stehen, mit großer Geheimhaltung behandelt. Daher können auch keine genauen Angaben über die Anzahl der Wehrpflichtigen gemacht werden, die den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen und statt dessen in sogenannten Baueinheiten ihren 18monatigen Wehrersatzdienst ableisten. Abgeleitet aus der Anzahl bisher erkannter Baueinheiten ergeben Schätzungen, daß es sich bei ihnen um etwa 375 bis 500 Mann handeln dürfte. Zahlenangaben über Wehrpflichtige, die sowohl den Wehrdienst als auch den Wehrersatzdienst verweigern, liegen nicht vor. Diese Personen, zu denen auch die „Zeugen Jehovas" zählen, werden in der Regel durch DDR-Gerichte zu Haftstrafen mit Arbeitsverrichtung von 18-20 Monaten verurteilt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 28) : Wie hoch ist die Zahl der jugendlichen Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland, und was tut die Bundesregierung zur Bewältigung dieses Problems? Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Zahlen der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Nichtseßhaften und über den Anteil der Jugendlichen unter ihnen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe in Bethel schätzt die Gesamtzahl der Nichtseßhaften im Bundesgebiet auf Grund der im Rahmen ihres zentralen Meldeverfahrens getroffenen Ermittlungen auf ca. 70 000. Die getroffenen Feststellungen haben weiter bestätigt, daß der Altersdurchschnitt der Nichtseßhaften bei 40 Jahren liegt und die neu in die Gefahrenzone der Nichtseßhaftigkeit geratenen deutlich jünger sind, und zwar zwischen 20 bis 29 Jahre alt. Für die Durchführung geeigneter Hilfemaßnahmen sind verfassungsrechtlich die Behörden in den Ländern, und hier vor allem die Sozial- — und soweit es sich um Minderjährige handelt — die Jugendämter zuständig. Die Bundesregierung hat jedoch in den letzten Jahren im Rahmen ihrer Zuständigkeit ihre Aufmerksamkeit verstärkt den Problemen der sogenannten sozialen Randgruppen und in diesem Zusammenhang auch denen der Nichtseßhaften zugewandt. So ist bei der Neufassung des § 72 im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes den Erfordernissen einer modernen Sozialarbeit für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, zu denen in der Regel auch die Nichtseßhaften gehören, Rechnung getragen worden. Dabei wurde auf eine altersmäßige Begrenzung des Personenkreises verzichtet, so daß auch junge Nichtseßhafte einen Anspuch auf Leistungen zur Eingliederung nach dieser Bestimmung haben. In einer Rechtsverordnung zu § 72 des Bundessozialhilfegesetzes, die inzwischen mit den Ländern abgestimmt wurde, sollen Regelungen über die Abgrenzung des Personenkreises über Art und Umfang der notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen getroffen werden. Der Entwurf dieser Verordnung wird voraussichtlich Ende Februar/Anfang März dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Da über die Ursachen der Nichtseßhaftigkeit noch keine fundierten Erkenntnisse vorliegen, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe in Bethel ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung der sozialisationshemmenden Ursachen der Nichtseßhaftigkeit vergeben. Die Untersuchungen werden voraussichtlich 1977 abgeschlossen sein. Hiervon werden auch Ergebnisse über die Faktoren der Nichtseßhaftigkeit junger Menschen erwartet. Außerdem läuft z. Z. bei der Europäischen Gemeinschaft eine Untersuchung über die Innovierung des Systems der Hilfe für Nichtseßhafte. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit fördert daneben finanziell die allgemeine Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhafte, mit der ein ständiger Erfahrungsaustausch besteht. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 29) : Sind der Bundesregierung Forschungsergebnisse bekannt, die eine Werbeaussage rechtfertigen, wonach ein lokales Kontrazeptivum angeblich so sicher sein soll wie die Pille, und hält die Bundesregierung diese Forschungsergebnisse gegebenenfalls für hinreichend abgesichert und zutreffend? 15048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 Aus Ihrer Anfrage geht leider nicht hervor, welches lokale Kontrazeptivum angesprochen ist. Ich kann daher nur vermuten, daß es sich um ein spermaticid wirkendes Schwangerschaftsverhütungsmittel in Form von Vaginaltabletten, Cremes und Sprays handelt. Dr. med. S. Sievers von der Frauenklinik im Klinikum Mannheim der Universität Heidelberg hat im Deutschen Ärzteblatt Nr. 18 vom 2. Mai 1974, Seite 1313, über Maßnahmen zur Empfängnisverhütung berichtet. In dieser Arbeit werden Aussagen über die Sicherheit verschiedener gebräuchlicher Schwangerschaftsverhütungsmittel gemacht. Die Sicherheit wird nach dem Pearl-Index definiert, der sich aus der Zahl der Schwangerschaften, die nicht auf Anwendungsfehlern beruhen, innerhalb von 1 200 Anwendungsmonaten errechnet. Der Pearl-Index für spermaticide Schwangerschaftsverhütungsmittel wird von Sievers mit 0,7 bis 7 angegeben, für Intrauterinpessare mit 0,9 bis 3,7. Für die hormonalen Schwangerschaftsverhütungsmittel dagegen gibt der gleiche Verfasser einen Pearl-Index von 0,00 bis 1,8 an. Hieraus ist ersichtlich, daß der Pearl-Index zwar erheblich schwankt, der Unsicherheitsfaktor aber stärker auf der Seite der lokal anzuwendenden spermaticid wirkenden Schwangerschaftsverhütungsmittel liegt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 30) : Wie hoch war die Summe, die der SPD-Zeitung „Münchener Post" für den Vertrieb der Publikation des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit als Beilage zur Ausgabe November 1975, Nr. 37, zugewendet wurde (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 28. November 1975 [Stenographischer Bericht über die 204. Sitzung, Anlage 8])? Auf Ihre Schriftliche Frage für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26./27. November 1975 hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß der Nr. 37 der „Münchener Post" 250 000 Exemplare einer Information des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zum Preis von 53 526,42 DM beigelegen hätten. Diese Auskunft beruhte auf den Angaben des Angebots. Wie sich bei der Rechnungsstellung ergeben hat, lagen der Zeitung tatsächlich nur 165 000 Exemplare zu einem Preis von 36 123,75 DM bei. Da es sich hierbei um die Gesamtkosten für Gestaltung, Druck und Vertrieb handelt und eine Spezifizierung nicht erfolgte, kann ich Ihnen die Frage, welcher Anteil hiervon auf den Vertrieb der Publikation entfällt, leider nicht beantworten. Die Kosten für Gestaltung, Druck und Vertrieb belaufen sich pro Exemplar auf 0,218 DM. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 31) : In der Bundesregierung bekannt, daß durch die Anwendung isatinhaltiger Medikamente schwere Leberschäden entstehen oder ausgelöst werden können und, wenn ja, ist sie bereit, für eine Herausnahme dieses Medikaments aus dem Arzneimittelverkehr zu sorgen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei Langzeiteinnahme von Oxyphenisatin und anderen Laxantien dieser Wirkstoffgruppe die Gefahr einer Leberschädigung besteht. In Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsamt wurde von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft bereits im Oktober 1972 im Deutschen Ärzteblatt Nr. 40 auf die Möglichkeit einer Leberschädigung bei Langzeiteinnahme dieser Mittel hingewiesen. Herstellern dieser Präparate wurde empfohlen, in Packungsbeilagen und Prospekten auf die Gefahr evtl. Leberschäden und auf die notwendige Beschränkung der Dauer hinzuweisen. Die Frage der Unterstellung dieser Stoffe unter die Verschreibungspflicht wurde im Januar 1973 in dem zuständigen Sachverständigen-Gremium erörtert. Es hielt nach ausführlichen Diskussionen der vorliegenden Ergebnisse eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht nicht für erforderlich, wohl jedoch die Aufnahme eines Warnhinweises hinsichtlich der Begrenzung der Anwendungsdauer und der Angabe „Leberschaden" als Kontraindikation. Das Bundesgesundheitsamt empfahl daher den Herstellern die Anbringung folgenden Warnhinweises: „Eine ständige Anwendung des Präparates mit diesem Stoff über mehr als 2 Monate kann eine schädliche Wirkung auf die Leber haben. Eine Behandlung der chronischen Verstopfung mit einer täglichen Anwendung des Präparates über einen längeren Zeitraum sollte nur unter ärztlicher Überwachung durchgeführt werden, da eine beginnende Lebererkrankung nur vom Arzt erkannt werden kann. Bei schon vorhandenen Lebererkrankungen sollte auf die Anwendung eines solchen Präparates überhaupt verzichtet werden. Kontraindikation: Leberschaden." Der größte Teil der Hersteller dieser Präparate hat daraufhin diese Wirkstoffe durch ein anderes Laxans ersetzt. Andere haben Warnhinweise aufgenommen. Das Bundesgesundheitsamt prüft mit Sachverständigen, ob Publikationen aus jüngster Zeit Maßnahmen zum Schutze des Verbrauchers erforderlich machen, die über die Anbringung eines Warnhinweises hinausgehen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 32) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Bundesstraßen B 55 n und B 477 n im Ortsbereich Bergheim-Mitte und dem Ortsteil Zieverich in einer Tieflage zu führen, um die gemeinsam mit der Hambach Kohlebahn entstehenden Immissionsbelästigungen der Bevölkerung in den erwähnten Gebieten so gering wie möglich zu halten? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 15049* Für den Neubau der Bundesstraße B 477 n (nicht B 55 n) nordwestlich Bergheim werden zur Zeit die generellen Untersuchungen zur Linienführung und die Abstimmung mit den übrigen Planungsträgern im raumordnerischen Verfahren gem. § 16 Fernstraßengesetz durchgeführt. Die Höhenlage der geplanten Straße richtet sich unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes nach den örtlichen Gegebenheiten. Hier bleibt zunächst das Ergebnis der weiteren Entwurfsbearbeitung abzuwarten. Über die in der Frage erwähnte Hambach-Kohlebahn sind hier Einzelheiten nicht bekannt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen B 33 und 34) : Wieso gibt es seitens der Deutschen Bundesbahn bei Beseitigung der sehr unfallträchtigen S-Kurven beim Bahnübergang Rastatt-Wintersdorf im Zuge des weithin schon durchgeführten Ausbaus der Bundesstraße 36 südlich Rastatt erst jüngst Verzögerungen, die eine Fertigstellung möglicherweise um 1 bis 2 Jahre hinausschiebt, obwohl die Deutsche Bundesbahn bei vorausgehenden Planungsbesprechungen keinerlei Schwierigkeiten gesehen hat und über die Planungsunterlagen bereits seit 30. Oktober 1974 verfügt? Ist in dem in Frage 33 genannten Fall tatsächlich ein förmliches Feststellungsverfahren erforderlich, wie die Deutsche Bundesbahn erst jetzt erklärt, obwohl die einzig beteiligten Grundbesitzer — neben der Deutschen Bundesbahn selbst — lediglich die Städte Rastatt und Baden-Baden sind, die wegen der Unfallträchtigkeit an diesen Straßenabschnitt bereits vor Monaten ohne weiteres ihre Zustimmung zu der Neutrassierung gegeben haben? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn konnte die technische Sicherung des Bahnübergangs erst nach Vorliegen der endgültigen Planunterlagen für den Kreuzungsbereich der verlegten Bundesstraße 36 mit der Bundesbahnstrecke Rastatt—Wintersdorf im November 1975 zwischen den Kreuzungsbeteiligten abgestimmt werden. Der Entwurf der Vereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz wurde dem Regierungspräsidium von der Deutschen Bundesbahn am 19. Dezember 1975 mit gewissen Änderungen übersandt. Eine Antwort steht noch aus. Auf der Grundlage der endgültigen Planunterlagen für die Verlegung und Änderung der Sicherung des Bahnübergangs wurde von der Deutschen Bundesbahn am 30. Dezember 1975 beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Planfeststellung eingeleitet. Eine Planfeststellung ist nach § 36 Bundesbahngesetz für die Änderung von Anlagen der Deutschen Bundesbahn bindend vorgeschrieben. Eine Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung wird die Deutsche Bundesbahn das Vorhaben für die Bahnübergangssicherung eröffnen und die Bestellung der notwendigen Signalstoffe einleiten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen B 35 und 36) : Treffen Meldungen zu, wonach die vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn am 22. Oktober 1975 beschlossene Elektrifizierung der Strecke Rheine—Emden—Norddeich wegen noch nicht gesicherter Beteiligung des Landes Niedersachsen zurückgestellt oder zeitlich verzögert werden soll? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die seit Jahren geforderte Elektrifizierung dieser Strecke für die industriell gewerbliche Entwicklung dieses Raumes, für die Seehäfen und für den Fremdenverkehr dringend notwendig ist, und wird die Bundesregierung ihrerseits auf schnelle Verwirklichung des oben bezeichneten Beschlusses drängen? Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Bundesminister für Verkehr haben der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebes auf der Strecke Rheine—Emden—Norddeich im vergangenen Herbst zugestimmt, nachdem der Vorstand der DB bestätigt hatte, daß die Umstellungsarbeiten im Rahmen günstiger Finanzierungsmöglichkeiten durchgeführt werden können und das Vorhaben für das Unternehmen wirtschaftlich ist. Auf Rückfrage hat die Hauptverwaltung der DB jetzt mitgeteilt, daß mit der Landesregierung in Hannover wegen der vertraglichen Zusicherung von weiteren Verkehrsleistungen auf Strecken in Niedersachsen Verhandlungen geführt werden und es in diesem Zusammenhang von beiden Vertragspartnern für notwendig erachtet wird, auf der Grundlage des jüngsten Leistungs- und Kostenstandes eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Investitionsvorhaben Rheine—Emden—Norddeich zu erstellen. Eine Zurückstellung der Elektrifizierung, für die eine Bauzeit von 3½ Jahren veranschlagt wurde, ist nach Auskunft der DB damit nicht verbunden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 37): Welches Ergebnis haben die bisherigen Sitzungen der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur Prüfung der Standortfrage für einen Rangierbahnhof München" ergeben, und wie beurteilt die Kommission selbst ihre Kompetenzen? 1. Die Kommission hat bisher zwei Sitzungen abgehalten. Folgende Ergebnisse sind festzuhalten: a) Der Neubau eines Rangierbahnhofs ist eine unabweisbare Notwendigkeit. b) Eine überschlägliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der DB zeigt, daß auch umfangreichere Aufwendungen für den Umweltschutz das positive Ergebnis der Rechnung nicht in Frage stellen. c) Unter Berücksichtigung der letzten Prognose der Wirtschaftsinstitute ist nur mehr mit einem täglichen Wagenausgang von etwa 7000 statt bisher 10 000 Wagen zu rechnen. Damit ist es möglich, mit einem „einseitigen" Rangierbahnhof auszukommen, der erheblich weniger Gelände bedarf. d) Die Stadtentwicklung München ist heute gegenüber den Voraussetzungen, wie sie in einem von der Landeshauptstadt München an das Ingenieurbüro Dorsch vergebenen Gutachten für die Bewertung der Alternativstandorte unterstellt waren, ebenfalls erheblich verändert. Neue Flächen mit erheblich verdichteter Bebauung werden angesichts der rückläu- 15050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 figen Bevölkerungsentwicklung nicht mehr vorgesehen. 2. Die Kommission beschränkt sich auf die Aufgabe, dem Bundesverkehrsminister Entscheidungshilfen zu geben. Sie soll die erforderliche Transparenz der Problemstellung ermöglichen. Sie hat nicht die Aufgabe, behördliche Verfahren zu ersetzen oder auszuhöhlen. Diese Auffassung fand die Zustimmung aller Kommissionsmitglieder. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4595 Fragen B 38 und 39) : Trifft es zu, daß bei der Neugliederung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes die in dem Gutachten der Projektgruppe des Bundesverkehrsministeriums festgelegten wesentlichen Kriterien für den Standort von Wasser- und Schiffahrtsämtern für Offenburg außer acht gelassen wurden, obwohl Offenburg allen Anforderungen gerecht wird? Ist sichergestellt, daß bei einer gegebenenfalls erfolgenden Auflösung des Wasser- und Schiffahrtsamts Offenburg den dort Beschäftigten im Offenburger Raum in vergleichbarer Weise ein Arbeitsplatz angeboten wird? Zu Frage B 38: Die Bundesregierung kann die in Ihrer Frage 38 umschriebene Feststellung nicht bestätigen. Zu Frage B 39: Bei der Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes sollen die sozialen Belange der Beschäftigten wie folgt gewahrt werden: — Entlassungen werden im Rahmen der Neuordnungsmaßnahmen nicht vorgenommen; notwendige Personaleinsparungen sind durch Altersabgänge und natürliche Fluktuation aufzufangen. — Es werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Neuordnung der Verwaltung auf freiwilliger Basis durchzuführen; Erfahrungen zeigen, daß dies weitgehend gelingen wird. — Die Beschäftigten der aufzulösenden Dienststellen werden gegenüber den Beschäftigten der verbleibenden Dienststellen nicht benachteiligt. — Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht der jeweils zuständigen Personalvertretung werden voll ausgeschöpft. Nach diesen Grundsätzen wird auch bei einer ggf. erfolgreichen Auflösung des WSA Offenburg verfahren werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 40) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, zur Sicherung der Arbeitsplätze bei den Betrieben der Basalt-AG, Linz/Rhein, darauf hinzuwirken, daß beim Neubau der Westtangente Mönchengladbach (A 61) und der Selfkantstraße/Querspange (A 46) bei Wickrath, anstelle angeblich billiger, minderwertiger Sedimentgesteine wiederum die bewährten BasaltEdelsplitt-Materialien Verwendung finden? Die Wahl der Baustoffe für Fahrbahnbefestigungen richtet sich in erster Linie nach den technischen Erfordernissen im Straßenbau. Gesichtspunkte zur Sicherung der Arbeitsplätze in bestimmten Betrieben können hierbei nicht berücksichtigt werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/4595 Fragen B 41 und 42) : Wann und mit welchem Ergebnis ist zuletzt auf Veranlassung des Bundes die für die Anrainer der B 9 in Andernach im Bereich des sogenannten „Hasenfängers" inzwischen unerträgliche Lärmbelästigung auf ihre Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit hin überprüft worden? Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier zu einer Abhilfe beizutragen unbeschadet der Tatsache, daß das Bundes-Immissionsschutzgesetz erst nach Fertigstellung der B 9 in diesem Raum in Kraft trat? Zu Frage B 41: Das Baugebiet „Hasenfänger" in Andernach an der B 9 wurde erst ausgewiesen, nachdem die Umgehungsstraße Andernach unter Verkehr war. Die Bebauung erfolgte ungeachtet der Verpflichtung, Wohngebäude der vorhandenen Verkehrsanlage so zuzuordnen, daß ein weitgehender Schutz der Bevölkerung vor den nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs erreicht wird. Dadurch besteht für den Bund keine Veranlassung einer Prüfung, ob sich der Verkehr nachteilig auf die Bebauung auswirkt. Zu Frage B 42: Es ist Aufgabe der städtebaulichen Planung, bei Aufstellung der Flächennutzungspläne und der Bebauungspläne die Übereinstimmung der Erfordernisse des Verkehrs mit den Interessen der Bevölkerung nach ausreichendem Lärmschutz herbeizuführen, insbesondere für einen ausreichenden Abstand der Wohngebiete von vorhandenen und geplanten Bundesfernstraßen oder für eine entsprechende Abschirmung der Wohngebiete gegenüber dem Verkehrslärm zu sorgen. Bei der Planung von Wohngebieten an vorhandenen Verkehrsanlagen ist dafür zu sorgen, daß die Bevölkerung durch die mit dem Verkehr verbundenen Immissionen nicht unzumutbar belästigt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, nachträglich eventuell notwendig werdende Läumschutzanlagen herzustellen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 43) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn ihre frei verfügbaren Grundstücke in Baden- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 15051' Württemberg verkaufen sollte, um damit ihren hohen Schulden- dienst zu erleichtern und einige der in Baden-Württemberg geplanten Streckenstillegungen rückgängig machen zu können? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich jede Bemühung der Deutschen Bundesbahn, ihren Schuldendienst zu erleichtern. Selbstverständlich gilt dies auch für die Grundstückspolitik des Unternehmens. Erlöse aus dem Verkauf verkehrlich und betrieblich nicht mehr benötigter Liegenschaften vermindern — wenn auch verhältnismäßig geringfügig — einmalig den Verlust des Gesamtunternehmens. Diese außerordentlichen Erträge können aber nicht dazu dienen, eine betriebs- und volkswirtschaftlich nicht mehr vertretbare Strecke aufrechtzuerhalten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 44) : Stimmen Pressemeldungen, wonach der Herr Bundesminister für Verkehr erklärt habe, daß die Bahntrasse Köln—Groß Gerau nicht verwirklicht werde, und wenn ja, werden somit die auch noch laufenden Voruntersuchungen, z. B. durch das BattelleInstitut über verschiedene Trassenführungen der Bahnstrecke Köln—Mannheim eingestellt? Die Deutsche Bundesbahn ist durch den Bundesminister für Verkehr aufgefordert, anstelle der geplanten Strecke Köln—Groß Gerau einen anderen Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Verbindung Köln—Frankfurt/M. zu entwickeln. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Untersuchungen des Battelle-Instituts dienen der langfristigen Freihaltung einer Trasse in dichtbesiedelten Räumen und liefern darüber hinaus Erkenntnisse methodischer Art für die Planung von Verkehrswegen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 45) : Welche modernen Gesichtspunkte beim Ausbau der Brücke im Zuge der B 519 zwischen Rüsselsheim und Flörsheim machen die Straße verkehrssicher und eine Beleuchtung der Brücke nicht erforderlich? Der Ausbauplanung der B 519 liegen die einschlägigen Trassierungsrichtlinien RAL-L (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Teil Linienführung) und RAL-Q (Teil Querschnittsgestaltung) zugrunde. In ihnen sind unter anderem die Anforderungen des modernen Verkehrs an die Fahrdynamik an Längsneigungen, Sichtweiten, Bogengestaltung sowie die Querschnitte und die Griffigkeit der Fahrbahn berücksichtigt. Hierdurch ist bei zweckgerechter Benutzung der Straße eine sichere Verkehrsabwicklung auch bei Dunkelheit unter Verwendung der fahrzeugeigenen Beleuchtung gewährleistet. Die Richtlinien datieren aus den Jahren: RAL-L 1973, RAL-Q 1974. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen B 46 und 47): Um wieviel höher ist der jährliche Rationalisierungseffekt, ausgedrückt in DM, durch die Auflösung des Bundesbahnbetriebsamtes Weiden und aller damit zusammenhängenden bis jetzt dort angesiedelten Dienststellen, unter Berücksichtigung der jährlichen Mehraufwendungen für die Unterbringung des Personals und seiner Familien, gegenüber einer Konzentration in Weiden, und wie läßt sich diese Maßnahme glaubwürdg vereinbaren mit der besonderen Verantwortung des Bundes für das Zonenrandgebiet, die gerade den Behörden und Dienststellen der Deutschen Bundesbahn eine besondere Präsenzpflicht in diesem Raum auferlegt? Welche logischen Gründe veranlassen die Bundesregierung, im Rahmen der Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn Arbeitsplätze aus dem Zonenrandgebiet abzuziehen, um sie außerhalb des Zonenrandgebietes mit zusätzlichen Kosten zu konzentrieren, wie dies im Beispiel der Auflösung des Bundesbahnbetriebsamtes Weiden der Fall ist, und welche einmaligen Kosten entstehen durch diese Maßnahme für die neue Unterbringung der Dienststellen und des Personals mit ihren Familien an anderen Orten? Die Deutsche Bundesbahn entscheidet über organisatorische Maßnahmen in der Ämterebene und damit verbundene Verlagerungen von Arbeitsplätzen in eigener Zuständigkeit. Nach dem Bundesbahngesetz ist eine Genehmigung solcher Maßnahmen durch den Bundesminister für Verkehr nicht vorgesehen. Wie mir die Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilt, wurde im Zuge der Rationalisierungs- und Konzentrationsbestrebungen u. a. die Auflösung kleinerer Betriebsämter untersucht. Bei diesen Untersuchungen wurde neben zahlreichen eisenbahnspezifischen Gesichtspunkten auch die Lage einzelner Betriebsämter im Grenzgebiet zur DDR berücksichtigt. Diese Überlegungen führten für den Bezirk der Bundesbahndirektion Nürnberg zu dem Ergebnis, daß für eine Auflösung nur die Betriebsämter Bamberg, Bayreuth und Weiden in Frage kommen. Nach dem gegenwärtigen Stand der vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung eines Sozialplanes können von insgesamt 18 Mitarbeitern beim Betriebsamt Weiden 8 eingespart werden. Dies entspricht einer jährlichen Personalkostenersparnis von mindestens 320 TDM. Sie erhöht sich durch zusätzliche Einsparungen gegenwärtig noch nicht präzise quantifizierbarer Sachkosten. Dieser Einsparung stehen für die Unterbringung zusätzlicher Mitarbeiter beim Bundesbahnbetriebsamt Schwandorf voraussichtlich Kosten für Umbaumaßnahmen über 57 000 DM gegenüber. Kosten für die wohnliche Unterbringung der Mitarbeiter und Ihrer Familien kann die Deutsche Bundesbahn gegenwärtig nicht nennen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 48) : Wird die Bundesregierung, wie vom bayerischen Innenminister vorgeschlagen, die Finanzierung der Teilstrecke Biebelried—Gollhofen der BAB Würzburg—Ulm dadurch sichern, daß zwei andere bayerische Maßnahmen — BAB-Strecke A 9 g AD Langwied (A 8) — B 12 (8 km) und BAB 8 AS Dachau—Fernstraße Ring München (10 km) zurückgestuft werden, und wenn nein, warum nicht? 15052* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 Die Vorschläge von Minister Dr. Merk sind dem Bundesminister für Verkehr erst am 19. Januar 1976 offiziell zugegangen. Die in diesem Schreiben gemachten Angaben reichen zu einer umgehenden Stellungnahme noch nicht aus, zumal eine der beiden Strecken eine BAB-Betriebsstrecke betrifft, bei der zunächst die Einzelheiten geprüft werden müssen. Im übrigen liegt der neue Bedarfsplan dem Parlament vor, so daß eine Entscheidung über vorgeschlagene Umstellungen nur dort getroffen werden kann. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 49) : Bis zu welchem Zeitpunkt sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Nachtluftpostnetz nur noch mit Flugzeugen mit geräuscharmen Triebwerken, die den Anforderungen der ICAOVorschriften Anhang 16 entsprechen, zu betreiben? Das Nachtluftpostnetz wird von der Deutschen Lufthansa im Auftrag der Deutschen Bundespost betrieben. Bei den eingesetzten Maschinen handelt es sich um Flugzeuge, die tagsüber im Liniendienst verkehren. Soweit die Deutsche Lufthansa Flugzeuge bereitstellen kann, die den Anforderungen der ICAO-Vorschriften Anhang 16 genügen, werden solche Maschinen auch für das Nachtluftpostnetz verwendet, wenn ihr Einsatz wirtschaftlich vertretbar ist. Z. Z. verkehren Flugzeuge des Typs Boeing 727-200 mit geräuscharmen Triebwerken auf den Nachtluftpoststrecken München—Frankfurt am Main-Köln und Köln—Frankfurt am Main—München. Zwar kann die Bundesregierung nicht direkt Einfluß auf die Flottenpolitik der Deutschen Lufthansa nehmen, sie stimmt jedoch mit dem Unternehmen in dem Ziel überein, den Anforderungen des Umweltschutzes in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen Rechnung zu tragen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/4595 Fragen B 50 und 51): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant oder schon ergriffen, um die durch die Einführung der automatischen Briefverteileranlage in Wuppertal gefährdeten Arbeitsplätze zu sichern? Warum hält das Bundespostministerium trotz gegenteiliger Vorschläge der Oberpostdirektion Düsseldorf, der Postämter Radevormwald und Remscheid sowie des Personals dieser Ämter, an seiner Entscheidung fest, das Postamt Radevormwald in Zukunft dem Postamt Wuppertal 1 und nicht dem günstiger gelegenen Postamt Remscheid zu unterstellen? Zu Frage B 50: Die für das Postamt Wuppertal vorgesehene automatische Briefverteilanlage wird voraussichtlich im Juli 1976 in Betrieb genommen. Ab Januar 1977 werden die Postämter Solingen und Remscheid alle eingelieferten Briefsendungen zur Verteilung an das Postamt Wuppertal abgeben. Nach der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsrechnung wird sich bei Aufnahme des Vollbetriebs beim Postamt Wuppertal ein geringer Mehrbedarf, bei den Postämtern Solingen und Remscheid ein Minderbedarf an Arbeitskräften ergeben. Wie hoch dieser Mehr- bzw. Minderbedarf tatsächlich sein wird, läßt sich erst nach einer im Frühjahr 1977 vorzunehmenden Neubemessung der Briefverteiltätigkeiten bei den betroffenen Postämtern feststellen. Für die bei den Postämtern Solingen und Remscheid unter Umständen überzählig werdenden Arbeitskräfte gilt die bereits wiederholt von Bundesminister Gscheidle ausgesprochene „Garantie eines Arbeitsplatzes für jeden bei der Deutschen Bundespost Beschäftigten". Für die Betroffenen werden im Einvernehmen mit den Personalvertretungen Sozialpläne erstellt. Nach den Bestimmungen der Deutschen Bundespost über den Rationalisierungsschutz ihres Personals sind den durch Rationalisierungsmaßnahmen freiwerdenden Arbeitskräften andere, geeignete und zumutbare, ihrer bisherigen Beschäftigung möglichst vergleichbare und gleichbewertete Tätigkeiten zu übertragen. Zu Frage B 51: Die Organisation der Postdienste in der Ortsebene wird durch das postalische Verkehrsaufkommen der Postorte und den Umfang der zu seiner Bewältigung erforderlichen Betriebseinrichtungen bestimmt. Auf dieser Grundlage ist das gesamte Bundesgebiet in Leiteinheiten eingeteilt, die nach außen durch die Postleitzahlen gekennzeichnet sind. Auch in der Ortsebene werden die Verwaltungsgrenzen auf die Betriebsgrenzen ausgerichtet, d. h., alle betriebsorganisatorisch zusammengehörenden Postanstalten bzw. Leiteinheiten werden derselben Verwaltungseinheit zugeteilt. Der Versorgungsbereich des Postamtes Radevormwald ist Leitabschnitt — Postleitzahl 5608 — im Leitbereich 5600 des Postamts Wuppertal 1. Bei der jetzt anstehenden Rationalisierung der Verwaltungsdienste sollen deshalb die Postämter Radevormwald und Wuppertal 1 auch verwaltungsorganisatorisch in Wuppertal zusammengefaßt werden. Eine andere Regelung würde die Betriebs- und Verwaltungsorganisationen auseinanderreißen. Sie wäre nachteilig für den Betrieb und würde zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen. Ich kann deshalb in diesem Fall leider nicht den Vorschlägen meiner Dienststellen folgen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 52) : In wieviel Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises konnte bisher eine örtliche Zusammenlegung des Telefonnetzes erfolgen, die weitgehend den Grenzen der kommunalen Neuordnung entspricht? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 15053* Eine Zusammenlegung von Fernsprechortsnetzen zum Zwecke der Anpassung an die neuen kommunalen Gebietsgrenzen ist bisher in keinem Falle durchgeführt worden. Sie läßt sich auch im RheinSieg-Kreis nicht realisieren, weil die Leitungen des Fernsprechnetzes in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet sind. Deshalb wurde die Einführung des Nahverkehrs beschlossen, der die Tarifgrenzen von den Ortsnetzgrenzen löst und mehrere Ortsnetze zu einem einheitlichen Gebührenbereich zusammenfaßt, wobei jedes einzelne Ortsnetz Zentrum eines solchen Nahgebührenbereiches ist. Damit werden auch für die Gemeinden des RheinSieg-Kreises die aus der kommunalen Neugliederung im Fernsprechdienst entstandenen Probleme gelöst werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage B 53) : Trifft es zu, daß der Versuchsraum für eine Bundesbusregionalgesellschaft Rhein-Sieg durch Herausnahme von drei Linien des Poststützpunkts Grevenbroich gegenüber dem Beschluß vom 5. August 1975 verändert wurde? Es wird zur Zeit geprüft, ob es im Interesse der Busreisenden zweckmäßig sein könnte, nur die im Süden von Grevenbroich bestehenden Buslinien der geplanten Regionalverkehrsgesellschaft Rhein-SiegWupper-Erft zuzuordnen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 54) : Welchen Gesamtpreis wies der ursprüngliche Kostenvoranschlag für den Neubau des Bundeskanzleramts aus, welches ist demgegenüber das voraussichtliche Ist-Ergebnis der Fertigstellung des Bundeskanzleramts, und welches sind die Gründe, die zur Überschreitung des Voranschlags geführt haben? a) Die Gesamtkosten für den Neubau des Bundeskanzleramtes wurden mit Kostenanschlag vom 7. Juli 1973 mit 105 970 Millionen DM veranschlagt. b) Trotz Indexsteigerung seit Kostenaufstellung in Höhe von 8-10 % wird nach derzeitiger Übersicht das Fertigstellungs-Ist-Ergebnis die veranschlagten Kosten nicht überschreiten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 55) : Ist in den letzten mit der DDR ausgehandelten Verkehrsvereinbarungen angesichts der katastrophalen Lage unserer Bauwirtschaft vereinbart worden, daß an dem Ausbau der Autobahn Helmstedt—Berlin bundesdeutsche Baufirmen beteiligt werden, wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Das von Ihnen angesprochene Problem ist im Bericht von Minister Franke vor dem Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen am 14. Januar 1976 ausführlich erörtert worden. Eine in die gleiche Richtung zielende Frage des Kollegen Dr. Jobst habe ich mit Schreiben vom 15. Januar 1976 beantwortet. Ich beziehe mich auf beide Antworten und weise noch einmal daraufhin, daß die DDR zugesagt hat, für die Bauarbeiten auf der Helmstedt-Strecke Baumaschinen im Wert von 56 Millionen DM aus der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des innerdeutschen Handels zu beziehen. Die Bundesregierung hat sich während ihrer Verhandlungen mit der DDR intensiv darum bemüht, daß an den Bauarbeiten auch westdeutsche und Westberliner Unternehmen beteiligt werden. Dies ist nicht gelungen. Offensichtlich erscheint der DDR die Anwesenheit von westlichen Straßenbautrupps auf den Transitstrecken problematisch. Daß dies der wesentliche Gesichtspunkt ist, läßt sich daraus schließen, daß die DDR für die im Zuge der Verkehrsverbesserungen in Berlin (West) anfallenden Bauarbeiten Ausschreibungen in Berlin (West) zugestanden hat, woraus sich ein Auftragsvolumen in der Größenordnung von 30 Millionen DM für die Westberliner Wirtschaft ergeben wird. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen B 58 und 59) : Wie hoch sind die Verwaltungskosten der Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen, und wie erklärt die Bundesregierung die mit Abstand führende Rolle der Gesellschaft für Friedensforschung bei den Ausgaben für die Forschungsverwaltung? Wie hoch sind die Verwaltungsausgaben in der Max-PlanckGesellschaft und in den Kernforschungszentren? Zu Frage B 58: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) und die Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK) führen ihre Bücher nach kameralistischen Prinzipien in Form von Einnahmen-Ausgabenrechnungen. Sie haben keine Kostenrechnungen. Deshalb ist es auch nicht möglich, die Verwaltungskosten im betriebswirtschaftlichen Sinn der drei Einrichtungen zu beziffern. Die Gesamtausgaben betragen: (vorläufiges Ist 1975): DFG: 625 Millionen DM, AIF: 47,0 Millionen DM, DGFK: 3,5 Millionen DM. Die eigenen Ausgaben betragen: DFG rd. 25,0 Millionen DM, AIF rd. 1,3 Millionen DM, DGFK rd. 0,8 Millionen DM. Außerdem ist die Ausgabenstruktur der drei Einrichtungen unterschiedlich. Sie beruht einerseits auf organisatorischen Besonderheiten und andererseits 15054' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1976 auf unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Hierzu folgende Beispiele: Die AIF arbeitet in einem eigenen Gebäude. Sie hat deshalb keine Mietausgaben. Die DFG hat rund 70 Prozent ihrer Mitarbeiter in eigenen Räumen untergebracht, für die also ebenfalls keine Miete zu zahlen ist. Dagegen sind bei der DGFK 1975 rund 50 TDM Mietausgaben entstanden. Vor allem aber ist ein sinnvoller Vergleich der Verwaltungskosten nicht möglich, weil die DGFK, die AIF und die DFG völlig unterschiedliche Leistungen erbringen. Anders als DFG und AIF führt die DGFK eigene wissenschaftliche Arbeiten durch. Die von ihr geförderten Vorhaben koordiniert sie in Schwerpunktbereichen und betreut sie laufend während ihrer Durchführung (Erfolgskontrolle). Bei einem Vergleich ist weiterhin die sogenannte „Mengendegression der Kosten" zu beachten. Die Verhältnisse liegen hier ähnlich wie in der Industrie. Dies erklärt z. B., warum kleinere Einrichtungen (wie die DGFK) tendenziell höhere Verwaltungsausgaben(kosten)-Anteile an den Gesamtausgaben haben als größere Einrichtungen (wie DFG und AIF). Die Höhe der von der DGFK für die einzelnen Vorhaben bereitgestellten Mittel liegt durchschnittlich wesentlich niedriger als bei der AIF und DFG. Die DGFK hat 1975 mit rund 70 Prozent eine ungewöhnlich hohe Ablehnungsquote der bei ihr eingereichten Förderungsanträge, nachdem sie die bewilligten Anträge intensiv bearbeitet und beurteilt hat. Es zeigt sich also: Eine bloße Gegenüberstellung globaler Haushaltszahlen enthält eine unzulässige Verzerrung der Sachlage. Selbst aufgrund der vorliegenden Haushalts- bzw. Wirtschaftspläne ist es bei Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse möglich, zu sehen, daß die unterschiedlichen sachlichen Gegebenheiten bei den von Ihnen angesprochenen Förderorganisationen die in Ihrer Frage liegende Unterstellung nicht tragen. Zu Frage B 59: Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat — wie die unter 1. genannten Einrichtungen — keine Kostenrechnung. Der bei der MPG nach dem Soll 1975 (das vorläufige Ist liegt noch nicht vor) auf die Gesamtausgaben für den Betrieb entfallende prozentuale Anteil der Verwaltungsausgaben beträgt etwa 4,6 %. Dieser Satz berücksichtigt nicht Ausgaben, die in der Regel in betriebswirtschaftlichen Kostenrechnungen von den einzelnen Kostenstellen auf die Kostenstelle „Verwaltung" verrechnet werden (sog. Umlagen). Er ist deshalb nicht mit den Zahlen bei den Kernforschungszentren vergleichbar. Bei diesen Einrichtungen, die eine betriebswirtschaftliche Kostenrechnung haben, lag 1975 der prozentuale Anteil der Verwaltungskosten an den gesamten Betriebskosten zwischen rd. 4,5 % (Minimum) und rd. 7,0 % (Maximum). Dies zeigt, daß das Kostengefälle zwischen den einzelnen Zentren verhältnismäßig gering ist. Abweichungen zwischen einzelnen Einrichtungen haben unter anderem folgende Ursachen: Die Definition der Kostenstellen in der Betriebsabrechnung der Zentren richtet sich — ähnlich wie in der Industrie nach den organisatorisch festgelegten Verantwortungsbereichen. Diese sind in Abhängigkeit von der Größe und den jeweiligen Aufgaben der Einrichtungen meist unterschiedlich zugeschnitten. „Verwaltung" als Kostenstelle bei einer Einrichtung ist mithin nicht gleich „Verwaltung" als Kostenstelle bei einer anderen Einrichtung. Demzufolge können auch die (relativen) Verwaltungskosten durchaus unterschiedlich sein. Bei einzelnen Einrichtungen gibt es in Abhängigkeit von der jeweils besonderen Aufgabenstellung Kosten, die andere Einrichtungen nicht haben (Beispiele: Feuerwehr, Bestrahlungskosten für Brennelementbestrahlungen im Ausland, Rechenanlagen). Dies kann in der Betriebsabrechnung die Wirkung haben, daß der Umfang der Kostenumlagen" auf die Verwaltung geringer oder höher ist. Dies zeigt, daß bei externen Betriebsvergleichen mit dem Zweck der Beurteilung von Verwaltungskosten ähnliche differenzierende Analysen durchgeführt werden müßten, wie oben unter 1. skizziert wurde. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage B 60) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der ungleichen Behandlung von Ersatzdienstleistenden i. S. des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, deren Ersatzdienst im Gegensatz zum Dienst im Deutschen Entwicklungsdienst, zum Ersatzdienst als Kriegsdienstverweigerer, zum Sozialen Jahr und zum abgeleisteten Wehrdienst nicht als Kriterium für eine bevorzugte Zulassung bei der Studienplatzvergabe durch die Zentrale Vergabestelle anerkannt wird, entgegenzuwirken? Bewerber, die ihre Wehrpflicht bzw. Ersatzdienstpflicht erfüllt haben, werden nach § 12 Abs. 1 der Vergabeverordnung bevorzugt zugelassen, weil sie durch die Ableistung des Dienstes an der Aufnahme des Studiums gehindert worden sind. Dieser Nachteil wird durch die bevorzugte Zulassung unter den in § 12 Abs. 1 Vergabeverordnung genannten Voraussetzungen ausgeglichen. Dagegen können Abiturienten, die sich mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens 10 Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet haben (§ 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968) während dieser Zeit ungehindert ein Studium aufnehmen und durchführen, denn der Dienst im Katastrophenschutz ist nebenberuflich. Da die verschiedene Behandlung somit auf sachlich vertretbaren Gründen beruht, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, auf eine Änderung der entsprechenden Vorschriften der Vergabeverordnung über eine bevorzugte Zulassung hinzuwirken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Urbaniak.


Rede von Hans-Eberhard Urbaniak
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Blüm, die Frage der Jugendarbeitslosigkeit hat in den Beratungen eine entscheidende Rolle gespielt. Wir haben uns von diesem Gedanken bei der Konkretisierung von Vorschriften auch leiten lassen, um dieses Problem zu lösen.
Sie wissen, daß die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet hat, um diese Problematik draußen in der Arbeitswelt zu lösen. Es ist also gar keine neue Aktivität, die Sie hier verbal an den Tag legen, sondern wir sind dabei, diese Probleme praktisch zu lösen. Da sollten Sie sich bereit erklären, praktikable Vorschläge, die Sie zum Jugendarbeitsschutz nicht gemacht haben, sehr schnell herbeizubringen, damit wir insgesamt alle vorankommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Typischer Urbaniak!)

Mit der Verabschiedung des neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes geht eine fast eineinhalbjährige Beratung zu Ende. Wir haben die Zeit seit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 26. September 1974 genutzt, um in intensiven Gesprächen alle Möglichkeiten und Notwendigkeiten auszuloten. Das Ergebnis kann sich, nicht nur nach unserer Meinung, sehr gut sehen lassen.
Die umfassende Reform des Jugendarbeitsschutzes ist ein wichtiger Baustein zur Humanisierung des Arbeitslebens. Nur in diesem Zusammenhang kann diese Reform wirklich gewertet werden. Anfang 1972 sind das neue Betriebsverfassungsgesetz und die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe in Kraft getreten. Aus dieser Legislaturperiode erwähne ich nur das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, den Kündigungsschutz für die Jugendvertreter — da hätten Sie, Kollege Blüm, einmal brauchbare Vorschläge machen können, aber Sie waren nicht dazu in der Lage, das zu konkretisieren —,

(Beifall bei der SPD und der FDP — Rollmann [CDU/CSU] : Da haben Sie unseren alten Entwurf nicht gelesen!)

die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Von Ihrem Gruppenantrag, Herr Rollmann, ist ja absolut nichts mehr übriggeblieben.

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Da kriegt man mehr Urlaub als bei euch!)

Ich will das hier nur erwähnen, weil Sie zur Konkretisierung und Lösung der Frage nichts Praktikables beitragen, meine Damen und Herren. Das steht fest und das kann aus den Beratungen und den Tatbeständen unserer Arbeit abgeleitet werden. Ich nenne außerdem die Lohnsicherung bei Konkursen und das Mitbestimmungsgesetz, das zur Absicherung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte dringend erforderlich ist.
Wenn Sie sagen, Kollege Blüm, die sozialliberale Aktivität habe sich an diesem Gesetz gezeigt

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Das habe ich nicht gesagt!)

— ich habe es so verstanden — und Sie hätten nicht die Chance,

(Dr. Blüm [CDU/CSU] : Das ist ein Mißverständnis!)

sich in Ihrer Fraktion auf diese Aktivität hin einzuspielen, dann wird das durch die Tatsache unterstützt, daß Sie lediglich in der Lage sind, zu solch einem wichtigen Vorhaben, wie Sie es hier genannt haben, zu einem bescheidenen Gruppenantrag zu kommen, daß Ihre Fraktion aber nicht in der Lage ist, einen Fraktionsantrag uns in diesem Hause vorzulegen.
Der Jugendarbeitsschutz hat eine lange Geschichte. Mit einem preußischen „Regulativ" vom 9. März 1839 wurde die Fabrikarbeit für Jugendliche unter 16 Jahren auf zehn Stunden täglich beschränkt. Ich will an dieser Stelle nicht die einzelnen Etappen aufzeigen, die in den nächsten Jahrzehnten zu verzeichnen waren. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Entwicklung zunächst sehr verhalten. 1951 wurde die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag aufgefordert, das Jugendarbeitsschutzrecht fortzuentwickeln. Im Jahre 1952 wurde vom damaligen Arbeitsminister Storch auch ein entsprechendes Gesetz angekündigt. 1956 brachte die SPD-Fraktion



Urbaniak
einen eigenen Entwurf ein. Nach längerer Diskussion wurde dann 1960 ein Jugendarbeitsschutzgesetz nach einer Vorlage der Bundesregierung verabschiedet. Dieses alte Jugendarbeitsschutzgesetz wurde schon seit einiger Zeit nicht mehr dem Anspruch gerecht, die mehr als 1,5 Millionen im Arbeitsleben stehenden Jugendlichen vor Überforderung und Überbeanspruchung zu schützen. Deshalb wurde von der Bundesregierung eine gründliche Modernisierung und Weiterentwicklung der Schutzvorschriften vorbereitet, um den Gesundheits- und Gefahrenschutz den heutigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.
Mit dem neuen Jugendarbeitsschutzgesetz wird ein einheitlicher Jugendarbeitsschutz für alle Jugendlichen eingeführt. Es werden zum Beispiel auch die jugendlichen Beamten einbezogen. Das, was in einigen Gesetzen verstreut war, wird zusammengefaßt. Dadurch wird ohne Zweifel die Anwendung der Schutzvorschriften erleichtert. Die Wochenarbeitszeit wird für alle Jugendlichen auf 40 Stunden begrenzt. Bis jetzt sind noch für Jugendliche über 16 Jahre 44 Stunden zulässig, im Familienhaushalt und in der Landwirtschaft sogar 48 Stunden. Für die Jugendlichen wird die Fünf-Tage-Woche eingeführt. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen haben sie grundsätzlich frei; soweit Ausnahmen notwendig sind, ist die Freistellung an einem anderen Tag der Woche gesichert. Der Urlaub wird für die Jugendlichen je nach Alter zwischen 25 und 30 Werktagen gestaffelt. Im Bergbau gibt es zusätzlich drei Tage mehr. Damit werden wesentliche Verbesserungen erreicht. Die Nachtruhe wird um eine Stunde verlängert; Arbeitsbeginn wird also 7 Uhr sein. Ausnahmen sind dabei zum Zwecke der Berufsausbildung möglich. An Berufsschultagen mit einer Unterrichtsdauer von fünf Stunden sind die Jugendlichen von der Arbeit im Betrieb freizustellen; bisher lag die entsprechende Grenze bei sechs Stunden. Außerdem sind die Jugendlichen an dem Arbeitstag freizustellen, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorausgeht. Die Schichtzeit wird mit dem Gesetz auf zehn Stunden — im Bergbau unter Tage auf acht Stunden — begrenzt.
Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung wird, einer allgemeinen Entwicklung entsprechend, von 14 auf 15 Jahre heraufgesetzt; Kinderarbeit ist nach dem neuen Gesetz grundsätzlich verboten. Die Umgehungsmöglichkeiten nach dem alten Jugendarbeitsschutzgesetz von 1960 werden abgeschafft. Eine leichte Beschäftigung wird für Kinder über 13 Jahre in der Landwirtschaft, beim Zeitungsaustragen und beim Sport zugelassen, soweit genaue Kriterien erfüllt sind. Die Beschäftigungsmöglichkeit ist genau begrenzt und darf das Fortkommen in der Schule nicht beeinträchtigen. Diese Regelung entspricht dem Internationalen Übereinkommen 138 und der Europäischen Sozialcharta.
Der Gesundheits- und Gefahrenschutz für Jugendliche ist durch genau umschriebene Beschäftigungsverbote verbessert worden. Das Verbot der Akkordarbeit und der tempoabhängigen Arbeit wurde erweitert. Ausnahmen sind nur zum Zwecke der Berufsausbildung zugelassen, was aber nicht bedeutet,
daß Jugendliche im Akkord-, Fließ- oder sonstigen tempoabhängigen System beschäftigt werden dürften.
Nach dem neuen Gesetz sind jährliche Nachuntersuchungen vorgeschrieben.
Die Aufgabenbereiche der Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz bei den obersten Landesbehörden sind erweitert worden. Die Aufsichtsbehörde wird über die Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Kinder unterrichtet, um bessere Kontrollmöglichkeiten zu haben.
Um Verstöße in dem in der Vergangenheit zu beobachtenden Umfang zu verhindern, war es unseres Erachtens notwendig, den Bußgeldrahmen wesentlich zu erweitern, und zwar selbstverständlich, Herr Kollege Blüm, katalogisiert. Sie sagen, wir hätten uns an einen Perfektionismus gewagt. In Schutzgesetzen ist aber die Katalogisierung notwendig, weil genau überwacht, kontrolliert und eingehalten werden muß. Das können Sie im Arbeitsleben durch eine andere Methode nicht sicherstellen, es sei denn, Sie theoretisieren, wie Sie das in großen Teilen Ihrer Darstellung getan haben.
Wir sind der Meinung, daß mit dem neuen Jugendarbeitsschutzgesetz eine gute Reform gelungen ist. Wir können diese Beurteilung auch aus der öffentlichen Anhörung beziehen, die der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung am 11. Juni letzten Jahres durchgeführt hat. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bekam damals von allen Seiten gute Noten. Schon während dieser Anhörung war deutlich, daß der Gruppenantrag der Opposition keine Rolle spielen würde.
Ich darf hinzufügen, daß auch die Vertreter der Opposition schließlich einsehen mußten, daß ihr Änderungsvorschlag in einigen Punkten eine umfassende Reform nicht ersetzen konnte.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Urlaub!)

Ich darf daran erinnern, daß sich die Situation während der ersten Lesung noch völlig anders darstellte. Damals wurde vom Kollegen Rollmann behauptet, der Regierungsentwurf bleibe weit hinter den Erwartungen der arbeitenden Jugend zurück; bei den Gewerkschaften habe der Gruppenantrag der Opposition weitaus größere Zustimmung gefunden. Wir haben von Anfang an nie den Vergleich der höchst ungleichen Vorlagen gescheut. Den Gruppenantrag der Opposition kann man ohne große Anstrengung auf lediglich zwei Punkte reduzieren.
Es besteht nicht der geringste Anlaß, einen Bildungsurlaub in einem Jugendarbeitsschutzgesetz zu regeln, weil dies keine Frage des Gesundheits- und Gefahrenschutzes ist. Insofern kann man nur von einer Alibifunktion sprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Rollmann?