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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 215. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 14823 A Große Anfrage der Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, Hoffie, Dr. Graf Lambsdorff, Frau Schuchardt, Kern, Wolfram (Recklinghausen), Flämig, Dr. Jens, Kaffka, Dr. Lohman, Reuschenbach, Scheu, Schwedler, Stahl (Kempen) und der Fraktionen der FDP, SPD betr. rationelle und sparsame Energieverwendung — Drucksachen 7/2890, 7/3595 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz) — Drucksache 7/4575 —in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes — Drucksache 7/4577 — Kern SPD 14823 B Dr. Stavenhagen CDU/CSU 14826 B Dr.-Ing. Laermann FDP 14 828 B Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 14832 B, 14891 A Russe CDU/CSU 14840 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . . 14848 B Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . 14853 B, 14912 B Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 14859 B Schmidt (Wattenscheid) SPD 14882 B, 14907 D Springorum CDU/CSU 14885 C Dr. Ahrens SPD . . . . . . . . . 14888 B Spilker CDU/CSU . . . . . . . . 14894 A Matthöfer, Bundesminister BMFT . . . 14896 A Zeyer CDU/CSU 14900 A Dr. Riemer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 14902 A Rawe CDU/CSU . . . . . . . 14906 B, 14911 B Becker (Nienberge) SPD 14911 D Dr. Gruhl CDU/CSU . . . . . . . . 14915 A von Hassel, Vizepräsident 14916 B Große Anfrage der Abgeordneten Dr Haenschke, Konrad, Schäfer (Appenweier), Dr. Ehrenberg, Junghans, Kern, Liedtke, Reuschenbach, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Hirsch, Dr. Wendig, Kleinert, Dr.-Ing. Laermann, Dr. Graf Lambsdorff, Zywietz und der Fraktionen der SPD, FDP betr. friedliche Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 7/3410, 7/3871 — II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und Genossen betr. friedliche Nutzung der Kernenergie, Brennstoffkreislauf — Drucksache 7/3827 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Walz, Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Solke, Ey und der Fraktion der CDU/CSU betr. Standortplanung von Kernkraftwerken — Drucksache 7/3720 — Dr. Haenschke SPD . . . . . . . . 14916 D Lenzer CDU/CSU 14921 D Matthöfer, Bundesminister BMFT . . . 14925 A Wolfgramm (Göttingen) FDP . . . . 14931 C Flämig SPD 14933 D Baum, Parl. Staatssekretär BMI . . . 14936 C Gerlach (Obernau) CDU/CSU 14939 C Schäfer (Appenweier) SPD 14942 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 14944 B Dr.-Ing. Laermann FDP 14944 C Frau Dr. Walz CDU/CSU 14946 D Dr. Böhme (Freiburg) SPD 14947 D Burger CDU/CSU 14949 B Dr. Vohrer FDP 14950 B Dr. Gruhl CDU/CSU 14951 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/4604 — Frau Huber SPD 14954 A Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . 14955 D Dr. Vohrer FDP 14957 B Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 14959 A Beratung der Sammelübersicht 51 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4510 — 14959 C Fragestunde — Drucksache 7/4595 vom 16. 1. 1976 — Sicherstellung der Darstellung eines objektiven Bildes der Wirklichkeit in Mitteldeutschland bei finanzieller Unterstützung aus Bundesmitteln für weitere Ausgaben des Kalenders MdlAnfr A27 16.01.76 Drs 07/4595 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . 14863 B, C, D, 14864 A, B, C, D, 14865 A, B, C, D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14863 C, 14864 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14864 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14864 B ZusFr Lenders SPD . . . . . . . . . 14864 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 14865 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14865 A ZusFr Frau Pieser CDU/CSU . . . . 14865 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14865 C ZusFr Dr. Kreutzmann SPD . . . . . 14865 D ZusFr Höhmann SPD . . . . . . . 14865 D Reaktion der Bundesregierung auf die Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren für Lastkraftwagen durch die DDR MdlAnfr A66 16.01.76 Drs 07/4595 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . 14866 B, C, D, 14867 A, B, C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 14866 C, D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 14867 A ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . . . 14867 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14867 B ZusFr Höhmann SPD . . . . . . . 14867 C Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Lastkraftwagen aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A67 16.01.76 Drs 07/4595 Frau Pieser (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . . . 14867 D, 14868 A, B, C ZusFr Frau Pieser CDU/CSU . 14867 D, 14868 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 14868 A ZusFr Dreyer CDU/CSU . . . . . . . 14868 B ZusFr Höhmann SPD . . . . . . . . 14868 C ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . . . . 14868 C Höhe der zusätzlichen finanziellen Belastung durch die Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren für Lastkraftwagen in der DDR MdlAnfr A68 16.01.76 Drs 07/4595 Dreyer CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 14868 D, 14869 A, B, C ZusFr Dreyer CDU/CSU . . . 14868 D, 14869 A ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . . . . 14869 A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . . 14869 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 III Höhe der zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Straßengüterverkehr in Berlin (West) sowie dessen Diskriminierung im Nahverkehr in die DDR durch die Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren MdlAnfr A69 16.01.76 Drs 07/4595 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A70 16.01.76 Drs 07/4595 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 14869 D, 14870 A, B, C, D, 14871 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 14869 D, 14870 A, D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 14870 A ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 14870 B ZusFr Höhmann SPD . . . . . . . 14870 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14871 A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . 14871 B Veränderung des DDR-Straßengebührensystems durch Bildung von Gesamtnutzlasten und Entspezialisierung MdlAnfr A71 16.01.76 Drs 07/4595 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . 14871 B, C, D ZusFr Straßmeir CDU/CSU 14871 C Beseitigung der mit der Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren durch die DDR verbundenen Diskriminierungen und Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Straßengüterverkehr MdlAnfr A72 16.01.76 Drs 07/4595 Sick CDU/CSU MdlAnfr A73 16.01.76 Drs 07/4595 Sick CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . . . 14871 D, 14872 A, B, C, D ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . 14872 A, B, C ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 14872 B ZusFr Straßmeir CDU/CSU 14872 D Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren für Kraftfahrzeuge aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A75 16.01.76 Drs 07/4595 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . 14873 A, B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14873 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14873 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 14873 B Zeitungsmeldung über hohe Gebührenzahlungen deutscher Aussiedler für Pässe u. a. an polnische Behörden sowie Mitnahme von Eigentum in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A85 16.01.76 Drs 07/4595 Rollmann CDU/CSU MdlAnfr A86 16.01.76 Drs 07/4595 Rollmann CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14873 D, 14874 A, B, C, D, 14875 A, B ZusFr Rollmann CDU/CSU . . 14873 D, 14874 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14874 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14874 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14874 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14875 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14875 B Überprüfung der Beziehungen zu Staaten, deren Regierungen Terroristen unterstützen MdlAnfr A87 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14875 C, D, 14876 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 14875 D, 14876 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14876 A Zahl der Bürger deutscher Nationalität in der Tschechoslowakei MdlAnfr A88 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14876 B, C, D, 14877 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 14876 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14876 D Auslegung des Statuts von West-Berlin und des Viermächteabkommens im Entwurf für ein neues Programm der SED sowie Formel für die Teilnahme von Vertretern der Sowjetunion an Veranstaltungen in WestBerlin MdlAnfr A89 16.01.76 Drs 07/4595 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A90 16.01.76 Drs 07/4595 Hösl CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14877 A, B, C, D, 14878 B, C ZusFr Hösl CDU/CSU . . . 14877 B, C, 14878 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14878 B Voraussichtliche Entwicklung des wissenschaftlichen Austauschprogramms zwischen Polen und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1976/77 sowie Einstellung von Sondermitteln für solche Zwecke in den Haushalt des Auswärtigen Amts IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 MdlAnfr A91 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schweitzer SPD MdlAnfr A92 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA . . 14878 D, 14879 B, C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . 14879 A, B Stand der Einreise von namentlich und listenmäßig erfaßten Aussiedlern mit besonderen Härtegründen MdlAnfr A93 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . . . 14879 D, 14880 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14879 D, 14880 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14880 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14880 C ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14880 D Erteilung der Erlaubnis zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland für Familienmitglieder durch die polnischen Behörden MdlAnfr A96 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14881 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14881 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14881 D Nächste Sitzung 14959 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14961* A Anlage 2 Rechtfertigung der Zusage eines Kapitalhilfekredits von 130 Millionen DM zu Sonderbedingungen an Ägypten MdlAnfr A2 16.01.76 Drs 07/4595 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 14961* C Anlage 3 Bestätigung der Ergebnisse einer vergleichenden Preisuntersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft von Erzeuger- und Einzelhandelspreisen für Arzneimittel MdlAnfr A3 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14961* D Anlage 4 Beeinträchtigung der Qualität der Steinkohle durch Haldenbildung und Wertminderung beim Verkauf sowie Umfang der Lagerflächen zur Haldenbildung im Steinkohlenbergbau und Anteil der Bundesmittel an der Finanzierung MdlAnfr A4 16.01.76 Drs 07/4595 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A5 16.01.76 Drs 07/4595 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14962* A Anlage 5 Bestehen von Hinderungsgründen für die Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge MdlAnfr A19 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14962* D Anlage 6 Folgerungen der Bundesregierung aus den im Gegensatz zu den vorgeschriebenen Leistungen der Sozialversicherungsträger und der Bundesanstalt für Arbeit geringeren Rehabilitationsleistungen für schwerbeschädigte Beamte MdlAnfr A28 16.01.76 Drs 07/4595 Berger CDU/CSU MdlAnfr A29 16.01.76 Drs 07/4595 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14963* A Anlage 7 Übernahme der Auffassung von Bundesinnenminister Dr. Maihofer über „dem Leistungsgedanken zuwiderlaufende übersteigerte Versockelungen" bei den Tarifverhandlungen und ihren Vorschlägen zur Besoldungsanpassung 1976 durch die Bundesregierung MdlAnfr A30 16.01.76 Drs 07/4595 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14963* C Anlage 8 Beurteilung der statistischen Angaben aus den USA über die Häufigkeit von Krebserkrankungen, Todesfällen infolge von Mißbildungen bei der Geburt und Fehlgeburten im Einflußbereich von Städten mit Atomanlagen im Verhältnis zu den Durchschnittszahlen für die USA insgesamt MdlAnfr A31 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14963* D Anlage 9 Ersuchen der Bundesregierung um Auskunft an die norwegischen Behörden über Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 V wissenschaftliche Untersuchungen der schwefelhaltigen Niederschläge in Norwegen, verursacht durch schwefelhaltige Ab- gase u. a. aus deutschen Industriegebieten MdlAnfr A32 16.01.76 Drs 07/4595 Scheu SPD MdlAnfr A33 16.01.76 Drs 07/4595 Scheu SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14964* B Anlage 10 Belegung geringfügigen Zuspätkommens eines Grenzschutzbeamten mit einer Geldbuße von 1/30 der Dienstbezüge und Verhängung solcher Disziplinarstrafen ohne förmliche Disziplinarverfügung MdlAnfr A34 16.01.76 Drs 07/4595 Jaunich CDU/CSU MdlAnfr A35 16.01.76 Drs 07/4595 Jaunich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14964* C Anlage 11 Aufhebung der Anzeigepflicht der Staats- bediensteten für Tagesreisen in die DDR MdlAnfr A36 16.01.76 Drs 07/4595 Hofmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14964* D Anlage 12 Tödlicher Ausgang der Flucht eines jungen Mannes aus der DDR am 24. 12. 1975 bei Rasdorf und Anzahl der Opfer der automatischen Tötungsanlagen sowie Verletzung des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland bei Minensprengung durch DDR-Truppen und Gefährdung von Streifen des Bundesgrenzschutzes und des Grenzolldienstes MdlAnfr A37 16.01.76 Drs 07/4595 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A38 16.01.76 Drs 07/4595 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14965' A Anlage 13 Personeller und finanzieller Aufwand des Bundes für die Überprüfung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Prozentsatz der bereits überprüften bzw. der noch zu überprüfenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes MdlAnfr A39 16.01.76 Drs 07/4595 Conradi SPD MdlAnfr A40 16.01.76 Drs 07/4595 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14965* C Anlage 14 Bereitschaft der Bundesregierung zur Vorlage eines Berichts an den Bundestag in angemessenen Zeitabständen zur Praxis der Überprüfung der Gewähr der Verfassungstreue bei Einstellungsbewerbern für den Bundesbereich und für den Bereich der Länder MdlAnfr A41 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A42 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14965* D Anlage 15 Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts insbesondere im Zusammenhang mit der Vorführung sogenannter pornographischer Filme MdlAnfr A43 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14966* B Anlage 16 Vereinbarung der Erklärungen von Bundeswohnungsbauminister Ravens und Bundesjustizminister Dr. Vogel in bezug auf den Mustermietvertrag MdlAnfr A44 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14966*' D Anlage 17 Beurteilung des Anstiegs der Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Gewaltakte an der Demarkationslinie und in Mitteldeutschland bei der Zentralen Erfassungsstelle der Länderjustizverwaltungen in Salzgitter im Jahr 1975 MdlAnfr A45 16.01.76 Drs 07/4595 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14967* A Anlage 18 Ausmaß der Personen- und Sachschäden, verursacht durch den Orkan und die Sturmflut in Norddeutschland im Januar 1976, sowie Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die betroffenen Bürger MdlAnfr A46 16.01.76 Drs 07/4595 Zywietz FDP MdlAnfr A47 16.01.76 Drs 07/4595 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14967* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn Donnerstag, den 22. Januar 1976 Anlage 19 Darstellung der Haushaltslage der Bundes aus der Sicht der Bundesregierung und der Koalitionsparteien ohne Berücksichtigung der Position der Opposition in an Schulen verteilten Broschüren des Bundesfinanzministeriums sowie zukünftige Belieferung der Schulen im Hinblick auf die Bundestagswahlen MdlAnfr A49 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr A50 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14968* A Anlage 20 Aufnahme von Ratschlägen über die Vermeidung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in die „Lohnsteuerfibel" MdlAnfr A51 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU MdlAnfr A52 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14968* C Anlage 21 Ausmaß der durch die orkanartigen Stürme am 3. und 4. Januar 1976 in den privaten und staatlichen Forsten der einzelnen Bundesländer entstandenen Schäden sowie Hilfe für notwendige Aufforstung MdlAnfr A53 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14969* A Anlage 22 Beeinflussung der Entwicklung auf dem Holzmarkt durch die infolge der orkanartigen Stürme vom 3. und 4. Januar 1976 notwendige zusätzliche Holzeinschlagsmenge MdlAnfr A54 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14969* B Anlage 23 Änderung der Dieselölverteilung für die Landwirtschaft sowie Gewährleistung einer laufenden Verbilligung für die Übergangszeit vom alten auf das neue System MdlAnfr A55 16.01.76 Drs 07/4595 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14969* D Anlage 24 Entwicklung der Saatgutpreise für Raps und Hybridmais in den letzten fünf Jahren; Fehlbetrag bei Landabgaberente und landwirtschaftlicher Krankenkasse im Bundeshaushalt 1976 MdlAnfr A56 16.01.76 Drs 07/4595 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A57 16.01.76 Drs 07/4595 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14970* A Anlage 25 Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes bei dem geplanten Bau einer Schnellbahntrasse der Bundesbahn von Stuttgart nach Mannheim MdlAnfr A58 16.01.76 Drs 07/4595 Geiger SPD MdlAnfr A59 16.01.76 Drs 07/4595 Geiger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14971* A Anlage 26 Ausmaß der Straßenschäden und Reparaturkosten durch Verwendung billigerer Sedimentgesteine an Stelle des bewährten Basaltedelsplitts beim Straßenneubau MdlAnfr A60 16.01.76 Drs 07/4595 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A61 16.01.76 Drs 07/4595 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14971* B Anlage 27 Vor- und Nachteile der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in geschlossenen Wohnbezirken MdlAnfr A64 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14971* C Anlage 28 Bau der Autobahn von Aalen nach Würzburg MdlAnfr A65 16.01.76 Drs 07/4595 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14971* D Anlage 29 Streckenstillegungspläne der Bundesbahn für den oberschwäbischen Raum MdlAnfr A74 16.01.75 Drs 07/4595 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14971* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 VII Anlage 30 Einstellung von Nachwuchskräften für das Fernmeldehandwerk im Jahr 1976 sowie Erhaltung der Fernmeldeschulen in Ansbach und Bayreuth MdlAnfr A76 16.01.76 Drs 07/4595 Geldner FDP MdlAnfr A77 16.01.76 Drs 07/4595 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Jung BMP 14972* A Anlage 31 Beibehaltung der alten Ortsnamen nach der Umgestaltung der postalischen Anschrift in Großgemeinden MdlAnfr A78 16.01.76 Drs 07/4595 von Alten-Nordheim CDU/CSU MdlAnfr A79 16.01.76 Drs 07/4595 von Alten-Nordheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14972* B Anlage 32 Gefahr der Zerstörung der Ozonschicht der Erde durch Aerosole MdlAnfr A80 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Jens SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14973* A Anlage 33 Zahl der Reden des Bundesministers für Forschung und Technologie bei Betriebsversammlungen im Jahre 1975 im Vergleich zu anderen Bundesministern sowie Einwirkung auf Betriebsräte über Mitarbeiter seines Ministeriums MdlAnfr A81 16.01.76 Drs 07/4595 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A82 16.01.76 Drs 07/4595 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14973* C Anlage 34 Haushaltsrisiken durch einseitig auf Staaten des Warschauer Pakts orientierte Inanspruchnahme des Deckungsplafonds für Bundesbürgschaften MdlAnfr A83 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14973* D Anlage 35 Kreditwünsche Rumäniens im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung MdlAnfr A84 16.01.76 Drs 07/4595 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14974* A Anlage 36 Gründe für die Nichtvorlage der vom Petitionsausschuß vom Auswärtigen Amt angeforderten Akten sowie Vereinbarkeit mit § 1 des Gesetzes nach Art. 45 c des Grundgesetzes MdlAnfr A94 16.01.76 Drs 07/4595 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A95 16.01.76 Drs 07/4595 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14974* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 14823 215. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 213. Sitzung, Seite II: Bei Anlage 10 ist statt: „Grüner BMWi" zu lesen: „Herold BMB" Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 23. 1. Dr. Aigner * 23. 1. Dr. Artzinger * 23. 1. Behrendt * 23. 1. Blank 23. 1. Brandt 30. 1. Dr. von Bülow 23. 1. Dr. Corterier * 23. 1. Dr. Eppler 23. 1. Entrup 13. 2. Prof. Dr. Erhard 30. 1. Fellermaier * 23. 1. Flämig * 23. 1. Frehsee * 23. 1. Dr. Früh * 23. 1. Gerlach (Emsland) * 23. 1. Hussing 30. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 1. Dr. Jenninger 23. 1. Kater 30. 1. Katzer 23. 1. Krall * 22. 1. Lautenschlager * 23. 1. Lücker * 23. 1. Memmel * 23. 1. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 23. 1. Müller (Mülheim) * 23. 1. Frau Dr. Orth 30. 1. Prof. Dr. Schellenberg 30. 1. Schmidt (München) * 23. 1. Schonhofen 21.2. Dr. Schulz (Berlin) * 23. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 1. Dr. Schwörer * 23. 1. Springorum * 23. 1. Frau Stommel 30. 1. Strauß 30. 1. Stücklen 23. 1. Suck * 23. 1. Dr. Unland 22. 1. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 2. Dr. Waigel 23. 1. Walkhoff * 23. 1. Frau Dr. Walz * 23. 1. Dr. Wendig 23. 1. Dr. Wernitz 23. 1. Wurbs 23. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 2) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung Agypten einen Kapitalhilfekredit von 130 Millionen DM zu Sonderbedingungen zugesagt hat, die den für die ärmsten Länder geltenden angenähert sind, und wie rechtfertigt die Bundesregierung - bejahendenfalls- die Tatsache der Kreditgewährung angesichts bereits gewährter 700 Millionen DM sowie Höhe und Bedingungen angesichts der Lage in der sogenannten Vierten Welt und des Umfangs der deutschen Hilfe für diese Länder im Einzelfall wie insgesamt? Es trifft zu, daß die Bundesregierung Ägypten einen Kredit in Form von Warenhilfe in Höhe von 130 Millionen DM zugesagt hat. Es handelt sich hierbei um einen Beitrag zu einer multilateralen Stützungsaktion für Ägypten, den Bundesminister Genscher schon anläßlich der Tagung der Außenminister der Europäischen Gemeinschaft in Venedig am 11./ 12. September 1975 bekanntgab, worüber schon damals in der Presse berichtet wurde. Er wird nicht den Mitteln entnommen, die im Einzelplan 23 für Kapitalhilfe vorgesehen sind. Der Sonderkredit wird technisch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des vom Bund mit diesem Institut geschlossenen Generalvertrags abgewickelt. Der Kredit soll mit 3,25 % verzinst werden und eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Er wird damit nicht zu den Konditionen gewährt, die im Falle der am wenigsten entwickelten und der von den gestiegenen Rohstoffpreisen am meisten betroffenen Länder, zu denen auch Ägypten gehört, angewendet werden. Diese Konditionen sind seit dem 1. Januar 1976 0,75 % Zinsen bei einer Laufzeit von 50 Jahren und 10 tilgungsfreien Jahren. Die Konditionen des 130 Millionen-Kredits orientieren sich dagegen an den Refinanzierungsbedingungen. Um die Zinsbelastung für Ägypten in entwicklungspolitisch vertretbaren Grenzen zu halten, wird aus Mitteln der Kapitalhilfe lediglich eine Zinssubvention gewährt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage A 3) : Kann die Bundesregierung die Ergebnisse einer vergleichenden Preisuntersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (Süddeutsche Zeitung vom 5./6. Januar 1976) bestätigen, wonach die Erzeuger- und Einzelhandelspreise für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt um 30 % höher sind als in den Referenzländern Frankreich, Italien, Großbritannien und der Schweiz und daß diese erheblichen Preisunterschiede entweder „auf Handelshemmnisse oder auf monopolistische Machtstrategien der Anbieter zurückzuführen" sind, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun? Die Bundesregierung wird sich mit der Preisuntersuchung der Herren Glismann und Seusing vom Kieler Institut für Weltwirtschaft befassen, wenn ihr 14962* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 der endgültige Text der vom BMWi bei dem Institut in Auftrag gegebenen Studie über die pharmazeutische Industrie vorliegt. Das Kieler Institut hat nach einer Besprechung mit den beteiligten Ressorts und dem Bundeskartellamt im Bundesministerium für Wirtschaft eine Überarbeitung des ersten Entwurfs in Aussicht genommen, die noch nicht abgeschlossen ist. Ich möchte aber schon jetzt darauf hinweisen, daß — wie wir es auch schon auf anderen Gebieten, z. B. Textil und 01, gesehen haben—internationale Preisvergleiche höchst problematisch sind. Darauf ist Herr Staatssekretär Dr. Schlecht bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 23. Oktober 1975 eingegangen. Ich darf auf die Bundestagsdrucksache 7/4161 verweisen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen A 4 und 5) : In welchem Umfang wird die Qualität der Steinkohle durch die Haldenbildung, die mit Bundesmitteln finanziert wird, beeinträchtigt, und welche Wertminderung ergibt sich hieraus beim Verkauf zu der frisch produzierten Kohle? Wieviel Kohle kann im Steinkohlenbergbau der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit auf den vorhandenen Lagerflächen auf Halde gelegt werden, welches Kapital ist hierzu erforderlich, und welcher Beitrag wird hierzu aus Bundesmitteln voraussichtlich abgedeckt? Zu Frage A 4: Über die Frage der Qualitätsminderung von länger gelagerter Steinkohle gehen die Meinungen der Fachleute weit auseinander. Neben der Dauer der Lagerung ist entscheidend, für welchen Zweck die lagernde Kohle später verwandt werden soll. Weiterhin bestehen wesentliche Unterschiede für die einzelnen Kohlearten und -sorten. Als kaum strittig gilt, daß Kraftwerkskohle relativ lang gelagert werden kann, ohne daß ihr Verwendungszweck beeinträchtigt wird. Bei Kokskohle dagegen nimmt die Verkokungseigenschaft mit zunehmender Lagerdauer ab. Koks wiederum ist gut lagerfähig und verliert — abgesehen vom Abrieb — kaum an Qualität. Alle Kohlenarten leiden durch den Auf- bzw. Abhaldungsvorgang selbst. Insgesamt ist es allerdings nicht möglich, eine quantitative Aussage über die Qualitätsminderung zu treffen. Letztlich entscheidet über diese Frage der Markt zum Zeitpunkt des Verkaufs. Von der jeweiligen konjunkturellen Situation auf dem Stahl-und Energiemarkt hängt es ab, inwieweit die Bergbauunternehmen beim Verkauf länger gelagerter Kohle Abschläge einräumen müssen. Die durch Bundesmittel finanzierte Kohlenreserve soll zu über 90 % Kraftwerkskohle und Koks enthalten; bei diesen Arten halten sich die Qualitätsverluste nach bisherigen Kenntnissen in Grenzen. Zu Frage A 5: Die Lagerkapazität des deutschen Steinkohlenbergbaus beträgt nach eigenen Angaben z. Z. ca. 25 Millionen t. Hier sind die Lagerflächen bezeichnet, die entsprechend vorbereitet und im Eigentum bzw. festem Vertragsverhältnis der jeweiligen Gesellschaft sind. Da allerdings die Kapazitäten nicht im Verhältnis der Förderung der einzelnen Gesellschaften verteilt sind, handelt es sich bei der angegebenen Zahl um einen rein rechnerischen Wert, da ein volles Ausnutzen nur möglich wäre, wenn die Kohle von einer Gesellschaft, die relativ wenig Läger besitzt, bei Erschöpfung der eigenen Lagerkapazität zu einer anderen Gesellschaft transportiert würde. Auf der anderen Seite besteht natürlich die Möglichkeit, die Lagerkapazität im Bedarfsfalle durch Anmietung weiterer Fläche zu erweitern. Was die Kosten der Lagerung angeht, so hängt die Höhe des in der Halde gebundenen Kapitals und der hierzu erforderlichen Finanzierungskosten von der Zusammensetzung der Halde ab. Unterstellt man eine Halde von 25 Millionen t mit einem jeweils 50 %igen Anteil von Vollwertkraftwerkskohle und Koks, so würde diese Halde auf Kosten- und Preisbasis 1975 ca. 4,5 Mrd. DM binden. Die Finanzierungskosten würden bei Unterstellung eines Zinssatzes von 9 0/0 400 Millionen DM betragen. Hinzu kämen die Kosten der Lagerhaltung, wie Versicherung, Mieten und Überwachung. Bei der beabsichtigten Übernahme von 10 Millionen t Kohle in die Nationale Kohlenreserve entlastet die öffentliche Hand die Unternehmen ab 1976 von den Finanzierungskosten (ca. 13,50 DM/t und Jahr) und ab 1977 stufenweise auch von den übrigen Lagerhaltungskosten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 19) : Gibt es rechtliche Hinderungsgründe, Ausbildungsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu bevorzugen, und wenn nein, wird die Bundesregierung darauf hinweisen? Die öffentlichen Auftraggeber haben bei der Beschaffung ihres Bedarfs nach den Grundsätzen des wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel, des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung zu verfahren. Die geltenden Vergaberichtlinien — die Verdingungsordnung für Leistungen und die Verdingungsordnung für Bauleistungen — sehen vor, daß den Bewerbern die gleichen Wettbewerbschancen eingeräumt werden und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste bzw. annehmbarste Angebot zu erteilen ist. Eine Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben bei der Auftragsvergabe würde mit diesen Grundsätzen nicht in Einklang stehen. Eine solche Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 14963* Bevorzugung bestimmter Betriebe wäre bei der Vergabe von Bauaufträgen außerdem nach den zwingenden Vorschriften der EG-Baukoordinierungsrichtlinie (71/305 EWG) unzulässig. Nach den darin festgelegten Zuschlagskriterien darf der Zuschlag nur nach Maßgabe des niedrigsten Preises oder des wirtschaftlichsten Angebotes erteilt werden. Das war auch der Grund, weshalb die bis Ende 1973 gültige Bestimmung der Verdingungsordnung für Bauleistungen, wonach — bei annähernd vergleichbaren Angeboten — die Handwerker zu bevorzugen waren, die im eigenen Betrieb ausbildeten, beseitigt worden ist. Die Bundesregierung hat auf eine mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Hauser in der 146. Sitzung des Bundestages am 30. Januar 1975, ob Bereitschaft zu einer Bevorzugung von Lehrlingsbetrieben bei öffentlichen Bauaufträgen besteht, bereits auf diese Gesichtspunkte hingewiesen und eine derartige Bevorzugung ablehnen müssen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen A 28 und 29) : Trifft es zu, daß die Rehabilitationsleistungen für schwerbeschädigte Beamte vielfach hinter den sonst vorgeschriebenen Leistungen der Sozialversicherungsträger und der Bundesanstalt für Arbeit, so z. B. hinsichtlich der Kostenerstattung für Krankenfahrstühle oder für Kraftfahrzeuge sowie hinsichtlich der Kostentragung für behinderungsbedingte Umschulungsmaßnahmen, zurückbleiben? Wenn ja, teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß sowohl im berechtigten Interesse der Betroffenen wie auch im Interesse der Verwaltung leistungswillige schwerbehinderte Beamte in ihrem Bestreben, weiter aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen, unterstützt werden sollten, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Zu Frage A 28: Die Rehabilitationsleistungen für behinderte Beamte ergeben sich aus einzelnen beamtenrechtlichen Vorschriften, die auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn beruhen. So sind z. B. zu den in Ihrer Frage erwähnten Aufwendungen für Krankenfahrstühle oder für Kraftfahrzeuge besondere Regelungen in den Beihilfevorschriften und den Vorschußrichtlinien des Bundes enthalten. Die Frage, ob etwa die vorhandenen Regelungen ergänzungsbedürftig sind, um für die behinderten Beamten eine gleichwertige Absicherung wie für die vom Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation erfaßten Arbeitnehmer zu gewähren, ist Gegenstand des Berichts der Bundesregierung, der dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vom Bundesminister für Arbeit am 31. Dezember 1975 entsprechend dem Entschließungsauftrag des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1974 zugeleitet worden ist. In diesem Bericht hat die Bundesregierung die Rehabilitationsleistungen für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Personen aufgezeigt und eine weitere Prüfung des Fragenkomplexes angeregt. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß schwerbehinderte Beamte in ihrem Bestreben unterstützt werden sollten, so lange wie möglich im aktiven Dienstverhältnis zu verbleiben. Ob besondere Maßnahmen erforderlich sind, um den Vorrang der Rehabilitation vor der Versorgung zu gewährleisten, sollte Gegenstand der Prüfung sein, die die Bundesregierung in ihrem Bericht angeregt hat. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 30) : Wird die Bundesregierung bei den kommenden Tarifverhandlungen und ihren Vorschlägen zur Besoldungsanpassung 1976 ihrem Innenminister Maihofer folgen, der sich mehrfach gegen „dem Leistungsgedanken zuwiderlaufende übersteigerte Versockelungen" ausgesprochen hat? Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes haben sich die öffentlichen Arbeitgeber darauf verständigt, Äußerungen zu den materiellen Aspekten der Tarifrunde am Verhandlungstisch abzugeben. Ich rechne auf Ihr Verständnis, wenn ich auch an dieser Stelle auf diese aus wohlerwogenen Gründen getroffene Absprache mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände hinweise. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 31): Wie beurteilt die Bundesregierung statistische Angaben aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika, nach denen die Zahlen für Krebserkrankungen, Todesfolge infolge von Mißbildungen bei der Geburt und Fehlgeburten im Verhältnis zur Einwohnerzahl im Einflußbereich von Städten mit Atomanlagen (Schenectady, Saratoga Springs, Albany, Troy, Kreis Saratoga, Kreis Petroleum) erheblich über den Durchschnittszahlen für die Vereinigten Staaten insgesamt liegen (Ewald Gaul, Atomenergie oder Ein Weg aus der Krise? Rowohlt Verlag, rororo aktuell, vgl. Baumeister 11/75), und wird sie Konsequenzen daraus ziehen? Die Bundesregierung hat eine weitgehend gleichlautende Frage des Abgeordneten Marschall bereits am 14. März 1974 beantwortet. Bei dem in dem Taschenbuch „Atomenergie oder Ein Weg aus der Krise?" von Ewald Gaul enthaltenen Abschnitt über die vom US-Department of Health, Education and Welfare im Jahre 1964 veröffentlichten „US Vital Statistics for 1962" handelt es sich keineswegs um Auszüge aus dieser Statistik. Der Verfasser zitiert vielmehr eine völlig unwissenschaftliche Auswertung dieser Statistik, die eine amerikanische Gegnerin der friedlichen Nutzung der Kernenergie — Mrs. M. H. Weik — im Jahre 14964e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 1965 durchgeführt hat. Mrs. Weik hat hierbei für die Umgebung kerntechnischer Anlagen in den Angaben über Krebs- und Leukämieerkrankungen bzw. Todesfälle, Fehlgeburten und Mißbildungen systematisch alle Zahlen unter dem Landesdurchschnitt unterschlagen und einseitig nur die über dem Durchschnitt liegenden Zahlen herausgegriffen. Zudem hat sie die statistischen Schwankungen bei kleinen Zahlen nicht berücksichtigt. Die Behauptungen dieser Kritikerin sind in einer Stellungnahme der US-Atomenergiekommission vom 24. Juni 1966 richtiggestellt worden. Dabei hat sich zudem ergeben, daß allein drei der Kernkraftwerke, bei denen Mrs. Weik Auswirkungen auf die Bevölkerung festgestellt haben will, im Jahre 1962 noch gar nicht in Betrieb waren, also auch keine Schädigungen verursachen konnten. Seit 1963 haben in den USA zahlreiche Kernkraftwerke den Betrieb aufgenommen, ohne daß sich in den Gesundheitsstatistiken irgendwelche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben feststellen lassen. Die Bundesregierung hat dementsprechend keinerlei Anlaß, aus den Behauptungen von Mrs. Weik aus dem Jahre 1965 Konsequenzen zu ziehen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Scheu (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage A 32 und 33) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob schwefelhaltige Abgase aus Industriegebieten, u. a. aus der Bundesrepublik Deutschland, in den oberen Luftschichten bis nach Norwegen getragen werden, wo der Niederschlag aus diesem Grund große Mengen Schwefel enthalten soll? Sind der Bundesregierung die Schäden bekannt, die dieser saure Niederschlag für den Fischbestand und die Wälder in Norwegen, wie auch für das ganze Tier- und Pflanzenleben, verursacht und daß die Fachleute in Norwegen behaupten, daß dieser Niederschlag in gewissen Gebieten Norwegens auch dem Trinkwasser einen Beigeschmack gibt, und ist die Bundesregierung bereit, von der norwegischen Regierung Auskunft zu erbitten über Ergebnisse von wissenschaftlichen Untersuchungen, die von norwegischen Behörden durchgeführt werden? Zu Frage A 32: Der Bundesregierung ist bekannt, daß schwefelhaltige Emissionen aus Industriegebieten in die oberen Luftschichten gelangen und damit über weite Strecken transportiert werden können. Ob allein aus diesem Grunde der Niederschlag in Norwegen große Mengen Schwefel enthält, ist Gegenstand eines internationalen Forschungsprogrammes der OECD. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich neben Osterreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Großbritannien seit 1972 an dieser Untersuchung. Der abschließende Bericht wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 1976 vorgelegt werden. Zu Frage A 33: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß dieser saure Niederschlag den Fischbestand und die Wälder in Norwegen, wie auch das ganze Tier und Pflanzenleben, schädigt und in gewissen Gebieten Norwegens dem Trinkwasser einen Beigeschmack gibt. Im abschließenden Bericht des in der Antwort zur ersten Frage genannten Forschungsprogrammes der OECD wird auch auf Wirkungen des sauren Niederschlages, soweit diese beobachtet werden können und von Bedeutung sind, eingegangen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (Drucksache 7/4595 Fragen A 34 und 35) : Sieht die Bundesregierung das geringfügige Zuspätkommen eines Grenzschutzbeamten zum Dienst (eine bis fünf Minuten) als ein Dienstvergehen an, das eine Geldbuße von 1/3o der Dienstbezüge rechtfertigt? Können beim Bundesgrenzschutz solche Disziplinarstrafen auch ohne eine förmlich Disziplinarverfügung im Sinne des § 30 Bundesdisziplinarordnung verfügt werden? Ich halte für möglich, Herr Kollege, daß Sie bei Ihrer Frage einen konkreten Einzelfall im Auge haben. Zu diesem könnte ich mich selbstverständlich nur in Kenntnis der für die Beurteilung erheblichen Umstände äußern. Unter diesem Vorbehalt bitte ich meine nachfolgenden allgemeinen Ausführungen zu entnehmen. Ein erstmaliges geringfügiges Zuspätkommen eines BGS-Beamten zum Dienst (weniger als 5 Minuten) sieht die Bundesregierung nicht als disziplinarrechtserhebliches Dienstvergehen an. Der Beamte hat zwar objektiv gegen seine Dienstpflicht verstoßen. Es handelt sich dabei aber nur um eine Bagatellverfehlung, die einen disziplinarrechtlichen Ordnungsruf nicht erfordert. Der Beamte wird in einem derartigen Fall nur mündlich zur Beachtung und Erfüllung seiner Dienstpflichten angehalten. Eine Geldbuße könnte dann in Betracht kommen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt oder mehrere Pflichtverletzungen zusammenkommen und ein Verweis als Disziplinarmaßnahme nicht ausreicht. Eine Disziplinarmaßnahme kann nur durch eine schriftliche Disziplinarverfügung verhängt werden, die nach § 30 BDO zu begründen ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hofmann (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage A 36) : Ist die Bundesregierung bereit, im Einvernehmen mit den Bundesländern, die Anzeigepflicht der Staatsbediensteten (vier Wochen vor Reisen in Länder des kommunistischen Machtbereichs) für touristische Tagesreisen in die DDR im Rahmen des grenznahen Verkehrs aufzuheben? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 14965* Die „Anordnung der Bundesregierung vom 6. Juni 1973 über Reisen von Bundesbediensteten in und durch den kommunistischen Machtbereich" wird zur Zeit im Bundesinnenministerium überprüft. Inzwischen gemachte Erfahrungen werden dabei verwertet. Eine etwaige Änderung wird im Benehmen mit den Bundesländern erfolgen, die sich in ihren Anordnungen der Regelung im Bundesbereich in den Grundzügen angeschlossen haben. Bei den dabei zu führenden Besprechungen wird die Bundesregierung im Interesse der im grenznahen Bereich wohnenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes eine Lockerung der jetzt geltenden Regelung anstreben. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich mich hier auf diese kurze Auskunft beschränke, um den Erörterungen mit den Ländern nicht vorzugreifen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4575 Frage A 37 und 38): Haben sich Befürchtungen bestätigt, daß der junge Mann aus der DDR, der am Heiligen Abend 1975 bei Rasdorf (Landkreis Fulda) in die Bundesrepublik flüchten wollte, durch die automatischen Tötungsanlagen der DDR so schwer verletzt wurde, daß er gestorben ist, und das wievielte Opfer dieser automatischen Tötungsanlagen ist dieser Mann? Trifft es zu, daß in der letzten Dezemberhälfte 1975 und in den ersten Januarwochen 1976 das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Grenzschutzkommandos Mitte viermal bei Minensprengung durch DDR-Truppen verletzt wurde und Streifen des Bundesgrenzschutzes und des Grenzzolldienstes dabei gefährdet wurden? Zu Frage A 37: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen muß davon ausgegangen werden, daß der am 24. Dezember 1975 bei einem Fluchtversuch durch einen detonierenden Selbstschußapparat verletzte Flüchtling noch am selben Abend verstorben ist. Damit sind seit Beginn der Installierung der Selbstschußanlagen SM 70 (Ende 1970) mindestens 14 Menschen durch diese Schußapparate schwer bzw. tödlich verletzt worden. Zu Frage A 38: Es trifft zu, daß bei Sprengungen durch DDR-Grenztruppen am 16. und 30. Dezember 1975 im Grenzabschnitt gegenüber Grenzschutzkommando Mitte Stein- und Erdbrocken auf Bundesgebiet geschleudert und daß dabei Streifen des BGS und des Zollgrenzdienstes gefährdet wurden. Im Januar 1976 hat es bisher keine derartigen Vorfälle gegeben. Die DDR ist nach Art. 4 Abs. 1 der Regierungsvereinbarung über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundes- republik Deutschland und der DDR vom 20. September 1973 (BGBl. 1974 II S. 1237) verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt von Schäden auf Bundesgebiet, die ihre Ursachen auf DDR-Gebiet haben, zu vermeiden. Die zuständige Abteilung des BGS hat jeweils an Ort und Stelle mündlich protestiert; die Sprengungen wurden daraufhin jeweils eingestellt. Die DDR wurde außerdem beide Male über den Grenzinformationspunkt 9 (Herleshausen/Wartha) dringend ersucht, derartige Auswirkungen auf Bundesgebiet in Zukunft auszuschließen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/4595 Fragen A 39 und 40) : Wie groß ist der personelle und finanzielle Aufwand des Bundes einschließlich Bundesbahn und Bundespost für die Überprüfung der Bewerber für den öffentlichen Dienst bzw. Angehörigen des öffentlidien Dienstes gewesen? Wie groß ist der Prozentsatz der inzwischen überprüften Angehörigen des Bundes, einschließlich Bundesbahn und Bundespost, und wie groß ist die Zahl der Angehörigen, die in den kommenden Jahren noch überprüft werden müssen? Zu Frage A 39: Zahlen über den personellen und finanziellen Aufwand für die von Ihnen angesprochenen Überprüfungen liegen nicht vor. Diesbezügliche Erhebungen ließen sich nur mit einem erheblichen Zeitaufwand durchführen und hätten nur eine geringe Aussagekraft, da sich die prozentuale Inanspruchnahme von Bediensteten mit diesen Aufgaben kaum erfassen läßt. Zu Frage A 40: Im Bereich des Bundes gibt es keine generellen Überprüfungen des bereits im Dienst befindlichen Personals. Soweit überhaupt Überprüfungen erfolgen, sind diese durch besondere Umstände, z. B. im Rahmen der Sicherheitsrichtlinien der Bundesregierung, veranlaßt. Neuere Zahlen als die im Herbst letzten Jahres im Innenausschuß des Deutschen Bundestages genannten liegen nicht vor. Ein Prozentsatz läßt sich hierzu nicht einmal schätzungsweise angeben. Er wäre, ebenso wie evtl. neuere Zahlenangaben, nur im Wege einer zusätzlichen, mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbundenen Umfrage bei den Ressorts zu ermitteln. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4595 Fragen A 41 und 42) : 14966* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag künftig in angemessenen Zeitabständen einen Bericht zur Praxis der Überprüfung der Gewähr der Verfassungstreue bei Einstellungsbewerbern zu geben, soweit es den Bundesbereich betrifft? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, darüber hinaus in Abstimmung mit den Ländern künftig in angemessenen Zeitabständen einen Bericht zur Praxis der Überprüfung der Gewähr der Verfassungstreue bei Einstellungsbewerbern zu geben, der den Bereich der Länder umfaßt? Der Ihren Fragen zugrunde liegende Sachverhalt war bereits Gegenstand eines umfassenden und ins einzelne gehenden Berichts, den der Bundesminister des Innern dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages auf dessen Anforderung hin erstattet hat. In diesem Bericht sind, wie Sie wissen, alle wesentlichen Fragen zur Überprüfungspraxis aus dem Bundes- und Landesbereich behandelt worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dem Informationsbedürfnis der Mitglieder des Hohen Hauses durch konkrete Antworten auf konkrete Fragen besser gedient ist als durch periodisch wiederkehrende Gesamtberichte. Nur auf diesem Wege ist auch gewährleistet, daß aktuelle Probleme im Deutschen Bundestag sofort zur Sprache gebracht werden können. Hinzu käme für Berichte aus dem Länderbereich noch die besondere Schwierigkeit, daß diese auf Erhebungen und deren Auswertung durch eine Vielzahl von Länderressorts beruhen würden, was die Gefahr einer unterschiedlichen Interpretation und Aussage in sich birgt, so daß derartige Berichte kaum die erwartete Klarheit brächten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage A 43) : Welche Auswirkungen haben sich in der Praxis als Folge des neuen § 184 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts ergeben insbesondere im Zusammenhang mit der Vorführung sogenannter pornographischer Filme, und geben die Erfahrungen Anlaß zu einer erneuten gesetzgeberischen Initiative? § 184 StGB in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1725) ist am 28. Januar 1975 in Kraft getreten. Erste Erfahrungen zeigen, daß das Gesetz keine Schwierigkeiten aufgeworfen hat, die über die Probleme hinausgehen, die normalerweise mit neuen Vorschriften verbunden sind. Ich darf in diesem Zusammenhang auf meine Antworten hinweisen, die ich am 22. Oktober 1975 im Deutschen Bundestag auf Fragen des Kollegen Rollmann gegeben habe. Aus dieser Antwort geht bereits hervor, daß § 184 in der Praxis durchaus angewandt wird. Entsprechendes Zahlenmaterial habe ich mitgeteilt. Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß die Anwendung des § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB (die sog. Filmklausel des § 184 StGB) in der Praxis zu gewissen Schwierigkeiten zu führen scheint. Die Vorschrift reizt offensichtlich zu Umgehungsversuchen, die die Praxis vor Ermittlungsschwierigkeiten stellen. Diese Schwierigkeiten sind auf den jährlich stattfindenden Tagungen der Leiter der Zentralstellen der Länder zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften mit Vertretern des Bundesministeriums der Justiz erörtert worden. Das Bundesministerium der Justiz hat die Landesjustizverwaltungen gebeten, ihm insbesondere zu den §§ 131, 184 Abs. 1 Nr. 7 und 184 Abs. 3 StGB, aber auch zu etwaigen sonstigen Problemen des § 184 StGB, Erfahrungsberichte zuzuleiten. Es liegen inzwischen Berichte des Landes Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes vor. Nach beiden Berichten sind in diesen Ländern eine Reihe von Verfahren wegen Vergehen nach § 184, auch wegen § 184 Abs. 1 Nr. 7, und wegen § 131 StGB anhängig oder anhängig gewesen. Diese Berichte geben dem Bundesministerium der Justiz keine Veranlassung, gesetzgeberische Initiativen vorzuschlagen. Ich möchte jedoch den Stellungnahmen der anderen Länder nicht vorgreifen. Das Bundesministerium der Justiz wird nach Eingang dieser Stellungnahmen sorgfältig prüfen, welche Maßnahmen angebracht sind. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 44) : Wie vereinbart die Bundesregierung aus kartellrechtlicher Sicht die Erklärung von Bundesminister Ravens vom 13. Januar 1976 in bezug auf den Mustermietvertrag „Es bleibe von erheblicher sozialer Bedeutung, wie die Rechtsordnung das Spannungsverhältnis zwischen Hauseigentümer und Mieter in den Griff bekomme" und „Der Mustermietvertrag sei ein Instrument, das den Rechtsfrieden in diesem Lebensbereich wesentlich stärken werde" mit der Erklärung des Bundesjustizministers Dr. Vogel, wegen kartellrechtlicher Bedenken ausdrücklich auf eine Anwendungsempfehlung des Mustermietvertrags verzichtet zu haben? Der Bundesminister der Justiz hat darauf hingewiesen, daß die vom Zentralverband Deutscher Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer erhobenen kartellrechtlichen Bedenken schon deshalb fehlgehen, weil von einer Anwendungsempfehlung ausdrücklich abgesehen wurde. Maßgebend dafür war die Erwägung, daß sich der Mustermietvertrag in der Praxis nur durch die Vernunft seines Inhalts durchsetzen kann und nach unserer festen Überzeugung auch durchsetzen wird. Zu dieser Haltung des Bundesministers der Justiz steht die von Ihnen angeführte Äußerung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau nicht in Widerspruch. Diese Äußerung besagt zweierlei: Herr Bundesminister Ravens ist mit dem Bundesminister der Justiz einer Meinung, daß die im Mustermietvertrag vorgeschlagene ausgewogene und angemessene Regelung geeignet ist, Spannungen zwischen Vermietern und Mietern vorzubeugen bzw. solche Spannungen abzubauen und damit dem Rechtsfrieden zu dienen; er ist darüber hinaus in Übereinstimmung mit dem Bundesminister Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 1496T der Justiz der Meinung, daß sich der Mustermietvertrag kraft der Vernunft seiner Vorschläge in der Praxis durchsetzen wird. Bei beidem handelt es sich um eine bloße Feststellung; eine Anwendungsempfehlung vermag ich darin nicht zu erkennen. Im übrigen möchte ich betonen, daß die Bundesregierung in einer von ihr im Rahmen ihres politischen Auftrags vorgenommenen Unterrichtung der Öffentlichkeit über eine ausgewogene und angemessene Vertragsgestaltung auf einem den Großteil der Bevölkerung interessierenden Gebiet wie dem der Wohnungsmiete keinen kartellrechtlich relevanten Tatbestand sieht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 45) : Trifft es zu, daß die Zentrale Erfassungsstelle der Länderjustizverwaltungen in Salzgitter im Jahr 1975 die zweithöchste Zahl von Verfahren seit ihrer Gründung im Jahr 1961, nämlich 1701 Vorermittlungsverfahren — 359 Fälle mehr als im Jahr 1974 — gegen Gewaltakte an der Demarkationslinie und gegen politische Unrechtstaten in Mitteldeutschland und Ost-Berlin einleiten mußte und — wenn ja — wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Tatbestand? Die in Ihrer Frage genannten Zahlen stimmen mit den Angaben überein, die die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter in ihren Berichten gemacht hat. Die Zunahme dieser Zahlen dürfte nach einer Verlautbarung des Leiters der Zentralen Erfassungsstelle darauf zurückzuführen sein, daß im zweiten Halbjahr 1975 ungewöhnlich viele ehemalige Häftlinge aus DDR-Gefängnissen entlassen und in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden sind. Dadurch können vor allem die Zahlen wegen „Verurteilungen aus politischen Gründen" beeinflußt worden sein. Läßt man diese außer Betracht, so verbleiben an Verdacht-fällen wegen Gewalttaten und politischen Verdächtigungen 216 Fälle. Diese Zahl ist nicht überdurchschnittlich hoch und entspricht, wie auch der Leiter der Zentralen Erfassungsstelle bestätigt hat, dem langjährigen Mittel. Im übrigen darf ich daran erinnern, daß die Tätigkeit und die Erfassungsmodalitäten der Zentralen Erfassungsstelle nicht der Bundeskompetenz unterliegt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/4595 Fragen A 46 und 47) : Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Personen- und Sachschäden verursacht durch Orkan- und Sturmflut in der ersten Januarwoche 1976 in Norddeutschland, und welche Schäden sind gegebenenfalls durch Versicherungen gedeckt? Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, den betroffenen Bürgern zu helfen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um zukünftig wirkungsvoller Schäden bei Sturmfluten zu vermeiden? Zu Frage A 46: Nach den gegenwärtig vorliegenden Schätzungen sind zur Beseitigung der durch die Flutkatastrophe entstandenen Schäden — für Küstenschutzanlagen der Länder und Kommunen rd. 70 Millionen DM, — für Küstenschutzanlagen des Bundes rd. 10 Millionen DM aufzuwenden. Neben Deichschäden sind durch die Flutkatastrophe auch private Schäden im gewerblichen Bereich, in der Landwirtschaft und in Privathaushalten entstanden. Über Art und Umfang dieser Schäden konnten die Länder bisher verständlicherweise nur unvollständige Angaben vorlegen. Der Vorsorge von Bund und Ländern in den vergangenen Jahren ist es zu danken, daß keine unmittelbar durch die Sturmflut verursachten Verluste an Menschenleben bei der Flutkatastrophe am 3./4. Januar dieses Jahres entstanden sind. Für Personenschäden besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz. In der Hausrat- und Gebäudeversicherung ist nur das Sturmrisiko versicherbar. In anderen Sach-Versicherungszweigen — u. a. Transport, Kraftfahrzeug und Glas — wird Versicherungsschutz zusätzlich zum Sturmrisiko auch für Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen gewährt. Zu Frage A 47: Die Bundesregierung ist bereit, sich gemeinsam mit den Küstenländern an der Beseitigung privater Schäden zu beteiligen, die durch die Flutkatastrophe entstanden sind. Als erste Maßnahme hat sich der Bundesminister der Finanzen damit einverstanden erklärt, daß die obersten Finanzbehörden der Länder besondere Anweisungen für Billigkeitsmaßnahmen auf steuerlichem Gebiet geben. Die Bundesregierung hat am 14. Januar 1976 den Bundesminister der Finanzen beauftragt, mit den zuständigen Bundesressorts und den Regierungen der betroffenen Länder den Umfang der Schäden zu prüfen und entsprechend den Regelungen bei der Flutkatastrophe 1962 die erforderlichen Richtlinien und Vereinbarungen für eine Beteiligung des Bundes an Hilfsmaßnahmen der Länder vorzubereiten. Außerdem hat das Bundeskabinett bereits beschlossen, daß der Bund darauf verzichten wird, sich die Kosten für die Hilfeleistung von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und anderer Einrichtungen erstatten zu lassen. Hinsichtlich der erwähnten Schäden an Küstenschutzanlagen der Länder und Kommunen in Höhe von rd. 70 Millionen DM hat der Bundesminister der Finanzen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 55 Millionen DM zugestimmt. Er wird dafür die Billigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun- 14968* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 destages einholen. Die Reparaturmittel gehen also nicht zu Lasten des laufenden Küstenschutzprogramms. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die verbleibenden Kosten von den vier Bundesländern getragen werden. Bezüglich der Schäden an Küstenschutzanlagen des Bundes hat der Bundesfinanzminister ebenfalls einer außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt. Auch hierfür wird er die Billigung des Haushaltsausschusses des Bundestages einholen. Die Bundesregierung räumt dem Küstenschutz weiterhin hohe Priorität ein. Sie tritt dafür ein, daß das Programm zur Verstärkung des Küstenschutzes beschleunigt zum Abschluß gebracht wird und daß sich der Bund weiterhin mit 70 % an der Finanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe beteiligt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen A 49 und 50) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium der Finanzen — Referat Presse und Information — vor wenigen Wochen an die Schulen das Flugblatt „Das Finanzchaos und die Wirklichkeit" übersandt hat, in dem die Haushaltslage des Bundes eine Darstellung aus der Sicht der Bundesregierung und der Koalitionsparteien erfährt, während die Position der Opposition unberücksichtigt bleibt, es sei denn, abwertend dargestellt wird, und wenn ja, hält es die Bundesregierung für korrekt? Hat die Bundesregierung gegebenenfalls die Absicht, die Schulen auch in Zukunft, im Hinblick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen vielleicht sogar in diesem Jahr verstärkt, mit Broschüren zu beliefern? Zu Frage A 49: Es trifft zu, daß das Bundesfinanzministerium ein Faltblatt mit dem Titel „Das ,Finanzchaos' und die Wirklichkeit" an Schulen versandt hat, allerdings — dies möchte ich betonen — nur auf besondere Anforderung. Dieses Faltblatt dient als aktuelle Beilage zu der Broschüre „Der Bundeshaushalt — Unser Geld", in der Grundzüge und Aufgaben des Bundeshaushalts dargestellt sind. Mit dieser Grundbroschüre und der Jahresbeilage werden die Schulen seit Mitte der 60er Jahre beliefert. Selbstverständlich ist die Haushaltslage des Bundes in dem Faltblatt aus der Sicht der Bundesregierung dargestellt; denn es kann nicht Aufgabe der Regierung sein, die Meinung der Opposition zu verbreiten. Das Faltblatt enthält auch keine — wie Sie behaupten — abwertende Darstellung der oppositionellen Auffassung. In dem Faltblatt wird vielmehr versucht, die Haushaltslage des Bundes in nüchternen Zahlen so darzulegen, wie sie ist, nämlich undramatisch und den konjunkturpolitischen Notwendigkeiten entsprechend. Zu Frage A 50: Die Bundesregierung wird natürlich — wie üblich — die Schulen auch in diesem und den folgenden Jahren mit geeignetem Informationsmaterial beliefern, wenn dies gewünscht wird. Da nicht vorhersehbar ist, wann und in welchem Umfang die Schulen Informationsmaterial anfordern, ist gegenwärtig eine Quantifizierung für dieses Jahr nicht möglich. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen A 51 und 52) : Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß gut beratene Steuerpflichtige ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen" ihren Kindern widmen und daß dafür keine Einkommensteuer zu zahlen ist, und wenn ja, welche Maßnahmen kann sie ergreifen? Wird die Bundesregierung im Interesse der Steuergerechtigkeit dazu allen Steuerpflichtigen in der nächsten Ausgabe „Lohnsteuerfibel" Ratschläge geben, zumal die „Einkünfte aus Kapitalvermögen" schon seit Jahren in aller Regel nicht einmal die Entwertung der DM ausgleichen — den Sparern tatsächlich also ohnehin Verluste und keine Gewinne entstehen? Bei der Einkommensbesteuerung ist zwischen der Übertragung einer Einkunftsquelle und der Übertragung von Einkünften zu unterscheiden. Die Übertragung einer Einkunftsquelle, z. B. von Kapitalvermögen, ist einkommensteuerrechtlich wirksam, wenn sie ernstlich gewollt und durchgeführt wird. In diesem Rahmen sind auch Übertragungen zwischen Eltern und Kindern wirksam; die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind unter diesen Umständen vom Kind zu versteuern, da ihm auch das Kapitalvermögen rechtlich und wirtschaftlich gehört. Die Übertragung von Einkünften ist dagegen einkommensteuerrechtlich grundsätzlich nicht bedeutsam. Auch gut beratene Steuerpflichtige haben also keine Möglichkeit, ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen ihren Kindern mit der Folge zu widmen, daß dafür keine Einkommensteuer zu zahlen ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß unentgeltliche Zuwendungen von Eltern an ihre Kinder grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig sind. Kindern wird seit dem 1. Januar 1974 ein Freibetrag von 90 000 DM gewährt. Der diesen Betrag übersteigende Teil der Zuwendung unterliegt der Schenkungsteuer nach Steuerklasse I. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, in diesem Bereich bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Die von Ihnen angesprochene Lohnsteuerfibel hat den Zweck, die Arbeitnehmer in großen Zügen über ihre lohnsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten zu informieren. Die Aufnahme von Erläuterungen zu anderen Einkunftsarten als derjenigen aus nichtselbständiger Arbeit — wie Sie sie in Ihrer Frage ansprechen — ist deshalb nicht möglich. Zu Ihrem Hinweis auf die Geldentwertung bemerke ich, daß die Zinserträge, mindestens der langfristigen Sparanlagen, stets spürbar über der Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte lagen; dies ist auch gegenwärtig der Fall. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 14969* Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 53) : Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Schäden in den privaten und staatlichen Forsten, die bei den orkanartigen Stürmen am 3. und 4. Januar 1976 in den einzelnen Bundesländern entstanden sind, und ist sie bereit, bei entsprechenden Anträgen der Länder ähnlich wie bei der Sturmkatastrophe vom 13. November 1972 für Aufarbeitung und notwendige Aufforstung Hilfen zu gewähren? Die Bundesregierung hat derzeit lediglich einen groben Überblick über die vom Sturm des 3./4. Januar geworfene Holzmenge. Diese Menge liegt bei ca. 3 Millionen Fm. Eine regionale Aufschlüsselung dieses Betrages wird in der Antwort an Herrn MdB Dr. Köhler gegeben, auf die ich Bezug nehmen darf. Das präzise Ausmaß der Schäden wird in den Bundesländern noch ermittelt. Auf Grund vorliegender Schätzungen kann festgestellt werden, daß in dem am schwersten betroffenen Lande Niedersachsen die Sturmschäden am Walde mit ca. 1,5 Millionen Fm weit unter denjenigen des Jahres 1972 (ca. 17,5 Millionen Fm) liegen. Eine Finanzhilfe des Bundes zur Beseitigung der Sturmschäden des Jahres 1972 konnte — im Hinblick auf die grundsätzlich gegebene Zuständigkeit der Länder zur Beseitigung derartiger Katastrophenschäden — nur auf Grund besonderer Voraussetzungen unter Anwendung der Prinzipien der gesamtstaatlichen Repräsentation und der Subsidiarität gewährt werden. Ob diese Voraussetzungen angesichts der Forstschäden vom 3./4. Januar gegeben sind, ist zunächst seitens der betroffenen Bundesländer zu prüfen. Die Bundesregierung kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine materielle Entscheidung treffen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 54) : Wird die durch die orkanartigen Stürme vom 3. und 4. Januar 1976 notwendige zusätzliche Holzeinschlagsmenge die Entwicklung auf dem Holzmarkt negativ beeinflussen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun? Die durch den Sturm am 3./4. Januar 1976 angefallenen Sturmholzmengen sind in den betroffenen Ländern nach dem Stand der bisherigen Ermittlungen sehr unterschiedlich. Sie machen in Niedersachsen mit rd. 1,5 Millionen Festmeter 50 0/0, in Schleswig-Holstein mit rd. 100 000 Festmeter 33 0/0, in Nordrhein-Westfalen nach neuesten Ergebnissen mit rd. 800 000 Festmeter etwa 30 0/0, in Hessen mit rd. 250 000 Festmeter 7 0/o des planmäßigen jährlichen Einschlags aus. Da diese Sturmschäden im Wald relativ bald nach Beginn des Holzeinschlags eingetreten sind, können die angefallenen Rohholzmengen zum überwiegenden Teil bei der Durchführung des planmäßigen Holzeinschlags berücksichtigt werden, so daß insgesamt nicht mit einer negativen Entwicklung des Holzmarktes zu rechnen ist. Örtlich und gebietsweise können jedoch negative Auswirkungen auf den Holzabsatz und die Holzpreise nicht ausgeschlossen werden, zumal in Niedersachsen noch beträchtliche Rohholzmengen, die auf den Sturmschaden vom 13. November 1972 zurückgehen, verkaufsbereit lagern. Die angefallenen Sturmholzmengen erreichen jedoch insgesamt nicht ein Ausmaß, das die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes rechtfertigen würde. Nach diesem Gesetz sind erhebliche und überregionale Störungen des Rohholzmarktes durch außerordentliche Holznutzungen (Windwurf, Windbruch, Schnee- und Eisbruch, Pilzbefall und Insektenfraß) als wesentliche Voraussetzung für die Anwendung dieses Gesetzes genannt. Außerordentliche Nutzungen liegen dann vor, wenn bei allen Holzartengruppen voraussichtlich mindestens 30 % oder bei einer Holzartengruppe voraussichtlich mindestens die Hälfte des ungekürzten Einschlagsprogramms erreicht ist. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 55) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Dieselölverteilung für die Landwirtschaft, und wie kann die Bundesregierung sichern, daß für die Zeit des Übergangs vom alten auf das neue System eine laufende Verbilligung gewährt wird? Die Bundesregierung bemüht sich seit langem, das derzeitige Verfahren der Gasölverbilligung für die Landwirtschaft nach dem Gasöl-Verwendungsgesetz — Landwirtschaft zu vereinfachen. Als wirkungsvollste Möglichkeit dazu wurde zunächst angestrebt, der Landwirtschaft die Verwendung von Heizöl EL als Kraftstoff zu gestatten. Die kürzlich abgeschlossenen Untersuchungen haben jedoch zu dem Ergebnis geführt, daß dieses Vorhaben nicht verwirklicht werden kann, weil ein befriedigendes Kälteverhalten von Heizöl selbst durch Beimischen, z. B. von Petroleum, technisch nicht uneingeschränkt sichergestellt werden kann. Damit stellt sich für die Bundesregierung die Aufgabe, eine Vereinfachung des Verbilligungsverfahrens gegebenenfalls durch Novellierung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft herbeizuführen. Das von Ihnen vorgetragene Problem bei einem Systemwechsel stellt sich nur dann, wenn das derzeitige Vorauszahlungsverfahren auf eine 14970* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 nachträgliche Zahlung umgestellt wird. Die Bundesregierung prüft z. Z., ob diese Umstellung realisierbar erscheint oder ob anderen Möglichkeiten der Vereinfachung der Gasölverbilligung der Vorzug zu geben wäre. Die Bundesregierung wird in ihren Überlegungen die Anregungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung vom 1. Februar 1973 berücksichtigen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen A 56 und 57): Hält die Bundesregierung die Saatgutpreise für Raps (725 DM/dz gebeizt) und Hybridmais (350 DM/dz gebeizt) für vertretbar, wie haben sich die Preise in den letzten fünf Jahren entwickelt, und hält die Bundesregierung den Wettbewerb in diesem Bereich für ausreichend? Trifft es zu, daß der Bundeshaushalt 1976 im Bereich der landwirtschaftlichen Sozialpolitik fehlerhaft aufgestellt ist, weil sowohl der Bundesrechnungshof wie auch der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen bei Landabgaberente und landwirtschaftlicher Krankenkasse einen Fehlbetrag von ca. 70 Millionen DM feststellen? Zu Frage A 56: Die in der Anfrage genannten Saatgutpreise werden für vertretbar gehalten — sowohl im Vergleich der Kostenbelastung je Hektar mit anderen Kulturarten als auch im Vergleich der Relation von Saatgutkosten : Verkaufserlösen. Die Preisentwicklung während der letzten 5 Jahre läßt sich nur an Beispielen aufzeigen, weil praktisch jede Sorte je nach Angebot und Nachfrage unterschiedliche Preisentwicklungen durchläuft. Auf Einzelheiten kann ich hier nicht eingehen. Bei den in der Frage angesprochenen Raps- und Maissorten handelt es sich um besondere pflanzenzüchterische Pionierleistungen, die natürlich den jeweiligen Züchtern für einige Jahre einen Wettbewerbsvorsprung einbringen. Der Wettbewerb in diesem Bereich wird für ausreichend gehalten. Insbesondere die Einführung des gemeinsamen Sortenkatalogs für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EG ab 1975 hat für zahlreiche zusätzliche Sorten Vertriebsmöglichkeiten eröffnet. Soweit sich aus der Entwicklung und Ausnutzung neuer Zuchtverfahren ein Wettbewerbsvorsprung einzelner Züchter ergibt, ist dies nur als eine vorübergehende Erscheinung anzusehen. Wenn man die in der Frage genannten hohen Kosten für einen Doppelzentner Saatgut unterstellt, sind die Saatgutkosten je Hektar bei Hybridmais mit 87,50 DM und bei Raps mit 58,00 DM immer noch beachtlich niedriger als bei Weizen mit 150,00 DM. Demgegenüber liegen die durchschnittlichen Verkaufserlöse je Hektar bei Mais und Raps höher als bei Weizen. In den letzten fünf Jahren haben sich die Preise für einzelne Sorten wie folgt entwickelt: Sorte 1971 1972 1973 1974 1975 I. Hybridmais Anjou 21 (Züchterabgabepreise) 257 267 270 285 315 Pamo (Züchterabgabepreise) 200 185 160 135 — Prior (Züchterabgabepreise) 173 214 230 240 250 Inrakorn (Züchterabgabepreise) 260 264 270 280 316 Harrach 355 A (Wiederverkäuferpreise) 120 120 125 135 150 II. Raps Akela (empfohlene Großhandelspreise) 210 210 210 210 210 Sonnengold (Verbraucherpreise) 181 181,50 157,50 156 — Lesira (Verbraucherpreise) — — — 685-725 685-725 Zu Frage A 57: Schon zu Zeiten der Weimarer Verfassung sah das deutsche Haushaltsrecht vor, daß die Regierung den Haushaltsentwurf rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres dem Parlament vorlegt. Der von der Bundesregierung am 17. Oktober 1975 dem Deutschen Bundestag zugeleitete Haushaltsentwurf 1976 ist deshalb schon wesentlich früher — nämlich im Frühjahr 1975 — vorbereitet worden und ging von der Sach- und Rechtslage am 31. Dezember 1974 aus. Wenn sich in der Zwischenzeit durch neuere Erkenntnisse Änderungen als notwendig erweisen, so ist hierzu während der parlamentarischen Beratung Gelegenheit. Derartige, durch die jeweils neueste Entwicklung veranlaßte Änderungen hat es bei der Haushaltsfeststellung schon immer in sehr zahlreichen Fällen gegeben und wird es auch in Zukunft ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 14971* ben; von einer „fehlerhaften Haushaltsaufstellung" kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein. Bei den von Ihnen angesprochenen Haushaltsansätzen der landwirtschaftlichen Sozialpolitik sind auch in den letzten Jahren bei den parlamentarischen Beratungen Umdispositionen notwendig gewesen. Mein Haus hat deshalb Ende des Jahres 1975 die bei der Haushaltsaufstellung 1976 verwendeten und damals noch zutreffenden Zahlen mit der nunmehr überschaubaren tatsächlichen Entwicklung für das gesamte Haushaltsjahr 1975 verglichen. Der Bundesrechnungshof hatte hierzu dankenswerterweise umfangreiche Erhebungen bei den Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vorgenommen. Diese auch mit den Bundesverbänden der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erörterten neuesten Zahlen werde ich demnächst bei der parlamentarischen Beratung des Einzelplans 10 vortragen und zur Diskussion stellen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/4595 Fragen A 58 und 59) : Sind der Bundesregierung die Beschwerden vieler Bürger gegen den geplanten Bau einer Schnellbahntrasse der Deutschen Bundesbahn von Stuttgart nach Mannheim bekannt? Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß die Trassenführung und Ausgestaltung der neuen Bahnstrecke den Erfordernissen des Umweltschutzes entspricht und die Bürger möglichst wenig belästigt? Zu Frage A 58: Der Bundesregierung sind Einwendungen im Zusammenhang mit dem Bau der Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn von Stuttgart nach Mannheim bekannt. Zu Frage A 59: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Deutsche Bundesbahn bei ihrer Planung die Baukosten und den Umweltschutz in ein ausgewogenes Verhältnis bringt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4595 Fragen A 60 und 61) : Inwieweit sind die StraBenschäden in Form von Spurrillen auf die Verwendung von Sedimentgesteinen, insbesondere in den Binderlagen, anstelle von Edelsplittmaterialien zurückzuführen? Inwieweit sind Kostenvergleiche angestellt worden, ob die Verwendung billigerer Sedimentgesteine anstelle des bewährten Basaltedelsplitt beim Straßenneubau zu höheren Reparaturkosten führen und daher längerfristig größere finanzielle Aufwendungen erfordern? Zu Frage A 60: Straßenschäden in Form von Spurrillen sind nach bisherigen Untersuchungen und Erfahrungen nicht auf die Verwendung von Sedimentgesteinen in Binderschichten zurückzuführen. Zu Frage A 61: Kostenvergleiche zwischen den im Straßenbau üblichen Gesteinsmaterialien würden — auch bei längerer Lebensdauer des Basaltgesteins — bei der notwendigen Berücksichtigung der Verzinsung in vielen Fällen eher gegen als für dessen Verwendung sprechen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage A 64) : Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei einer möglichen Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung in geschlossenen Wohnbezirken auf 30 km/h? Die Bundesregierung hat bisher über die Frage der Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Wohngebieten noch keine Untersuchungen durchgeführt und beabsichtigt derzeit auch nicht, solche Untersuchungen zu veranlassen. Eine gesicherte Beurteilung der Vor- und Nachteile einer solchen Regelung ist daher z. Z. nicht möglich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 65) : Ist die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Dieter Haack, gegebene Zusicherung (Schreiben vom 16. Dezember 1975), daß der Bau der Autobahn von Aalen nach Würzburg gesichert sei, bzw. in die Dringlichkeitsstufe 1 a aufgenommen wurde, auch die Meinung des Bundesverkehrsministers, und bejahendenfalls, wann ist mit dem Bau zu rechnen? Dem Bundesminister für Verkehr ist ein Schreiben des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMBau, Herrn Dr. Dieter Haack, vom 16. Dezember 1975 bekannt. Darin ist von einer Zusicherung des Baus der Autobahn Würzburg—Ulm bzw. von der Aufnahme in die Dringlichkeitsstufe I a nicht die Rede. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 74): In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, angesichts der Streckenstillegungspläne der Deutschen Bundesbahn für den oberschwäbischen Raum eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung dieses Raumes mit öffentlichen Verkehrsmitteln sicherzustellen, und ist sie bereit, die Pläne der Deutschen Bundesbahn auch an diesen Kriterien zu messen? 14972* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 Ob und in welchem Umfang es zu Streckenstilllegungen im oberschwäbischen Raum kommt und wie ggf. dann die Versorgung dieses Raumes mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen wird, läßt sich z. Z. noch nicht absehen. Anlage 30 Antwort des Pari. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4595 Fragen A 76 und 77): Zu welchem Ergebnis haben die Untersuchungen der Deutschen Bundespost über die im Jahr 1976 einzustellenden Nadiwudiskräfte für das Fernmeldehandwerk geführt? Ist die Deutsche Bundespost im Zuge notwendiger Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen bereit, die vorhandenen Ausbildungsstätten für das Fernmeldehandwerk unter besonderer Berücksichtigung der Strukturschwäche bestimmter Teile des Bundesgebiets so zu konzentrieren, daß z. B. im fränkischen Raum die Fernmeldeschulen in Ansbadi und Bayreuth erhalten bleiben? Die Untersuchungen über die Zahl der im Jahr 1976 einzustellenden Auszubildenden sind noch nicht abgeschlossen. Es können daher z. Z. noch keine Aussagen über die örtlichen und regionalen Einstellungszahlen getroffen werden. Über eventuell notwendig werdende Konzentrierungsmaßnahmen im Bezirk der Oberpostdirektion Nürnberg wie auch im gesamten Bundesgebiet kann z. Z. noch nicht entschieden werden, weil das Ergebnis der hierfür erforderlichen mittelfristigen Personalplanung noch nicht vorliegt. Bei einer Entscheidung werden jedoch neben den vorrangigen unternehmensbezogenen Zielsetzungen auch bildungs- und strukturpolitische Gesichtspunkte — soweit vertretbar — berücksichtigt werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen A 78 und 79): Was hat die Bundespost veranlaßt, bedingt durch die Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der Zustellungsämter und die Umstellung der postalischen Anschrift auf das Datensystem, die alten, eingeführten und allen bekannten Ortsnamen wegfallen zu lassen und lediglich den Namen der Stadt bzw. Groß-Gemeinde (Einheits- oder Samtgemeinde) mit einer nachfolgenden Nummer für den ehemaligen Ortsnamen bzw. das Zustellungamt zu verlangen, und ist die Bundespost bereit, jetzt im Rahmen ihrer Anordnung, daß die Straßenbezeichnung zukünftig oberhalb vor der Wohnortsbezeichnung stehen soll, diese Anordnung dahin gehend zu ergänzen, daß der Straßenbezeichnung auch der alte Ortsname oberhalb, vor der Wohnortsbezeichnung, beizufügen ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß fast in allen Teilen des Bundesgebietes bei der Bevölkerung darüber starke Verärgerung und erhebliches Unverständnis entstanden sind, zusätzlich, weil häufig Städte und Gemeinden unter Hinweis auf die neue postalische Anschrift auch ihrerseits ebenfalls die alten Ortsnamen wegfallen lassen, was die vielen Komplikationen und Schwierigkeiten in der lokalen Orientierung noch verstärkt hat, und wird die Bundesregierung auf Grund dieser Kenntnisse etwas veranlassen? Die postamtliche Ortsbezeichnung richtet sich nach dem von der zuständigen Landesregierung bestimmten Gemeindenamen. Im Zuge der kommunalen Neugliederung erhalten daher bisher selbständige Gemeinden, die als Ortsteile in größere Gemeinden aufgehen, auch postalisch den Namen der neuen Großgemeinde. Soweit zur Versorgung der neuen Großgemeinde mehrere Zustellpostämter erforderlich sind, werden diese durch den Gemeindenamen ergänzende arabische Ziffern bezeichnet. Die Kennzeichnung der Zustellpostämter durch arabische Ziffern ist notwendig, weil 1. die Zustellamtsbereiche vielfach nicht mit den alten Gemeindegrenzen übereinstimmen, d. h., es werden mehrere Gemeindeteile von einem Zustellamt versorgt oder aber mehrere Zustellämter sind für einen Gemeindeteil zuständig, 2. die postbetriebliche Leitung der Sendungen nicht auf die einzelnen Gemeindeteile, sondern nur auf die Zustellpostämter einer Gemeinde ausgerichtet sein kann und 3. Doppelnamen, da sie zum großen Teil 16 Schreibstellen — einschließlich Postleitzahl 20 Schreibstellen — überschreiten würden, kostenaufwendig für die moderne Datenverarbeitung wären. Schließlich macht auch die von der Deutschen Bundespost geplante Verwendung von automatischen Lesegeräten klare und kurze Anschriften erforderlich. Die Bundesregierung hat Verständnis für den Wunsch von Bürgern, historische Ortsnamen beizubehalten. Wenn Städte und Gemeinden sich jedoch aus wohlerwogenen Gründen entschließen, im Zuge kommunalpolitischer Neuordnungen auf einen Teil solcher Ortsbezeichnugen zu verzichten, kann die Deutsche Bundespost nur ihren Betrieb auf die neuen Organisationseinheiten ausrichten. Die Postanschrift kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie in der Bestimmungsortsangabe von allen für das Leiten der Sendungen nicht erforderlichen Zusätzen freigehalten wird. Für die Bestimmungsortsangabe ist daher die alte Gemeindebezeichnung ungeeignet. Die alte Gemeindebezeichnung soll deshalb nur dann in der Postanschrift erscheinen, wenn ein Straßenname im Zustellbereich desselben Zustellpostamts mehrfach vorhanden ist oder wenn sie anstelle eines Straßennamens erforderlich ist. Werden Ortsangaben nicht wie von der Deutschen Bundespost empfohlen ausgeführt, geht der Absender das Risiko ein, daß seine Sendung fehlgeleitet und verzögert wird. Wenn er unbedingt den Gemeindeteilnamen regelwidrig angeben will, dann sollte er ihn in einer Zeile für sich oberhalb des Straßennamens angeben. Dort wirkt er wenigstens nicht unmittelbar störend für den Postbetrieb. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß bei der auf Massenverkehr abgestellten Betriebsorganisation der Deutschen Bundespost jede Abweichung von der einheitlichen Gestaltung der Anschrift nicht nur für den Absender Fehlleitungen und damit Verzögerungen zur Folge haben können, son- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 14973* derrn auch für die Deutsche Bundespost Mehrarbeit und umständlichere Behandlung nach sich ziehen, die alle Rationalisierungsbemühungen gerade in den stark defizitären Postdiensten zunichte machen. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/4595 Frage A 80) : Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse vor, die von einer ständig steigenden Zahl von Wissenschaftlern und der Weltorganisation für Meteorologie vorgetragen werden, daß Aerosole die Ozonschicht der Erde zerstören sollen, und wenn ja, gibt es bereits Pläne, dieser Gefahr zu begegnen? Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Zeitler (SPD) (Bundestagsdrucksache Nr. 7/4006) und die Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Protokoll der 203. Sitzung vom 27. November 1975, Seite 14128, Anlage 97 des Deutschen Bundestages) ausgeführt hat, ist die Besorgnis ernst zu nehmen, daß von der Verwendung von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen (FKW), wie sie z. B. als Aerosole in Sprays Verwendung finden, eine Gefährdung der Ozonschicht ausgehen kann. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Anwendung und Verbrauch von FKW-Chemikalien vielfach zu einer vermeidbaren Umweltbelastung beitragen. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse stützen die These über einen teilweisen Abbau der Ozonkonzentration in der Stratosphäre. Allerdings gibt es zu der Frage der Wirkung dieses Prozesses noch keine klaren wissenschaftlichen Aussagen. Insbesondere können Schwankungen des Ozongehaltes in der Stratosphäre sowohl durch atmosphärische physikalische Faktoren als auch durch natürliche chemische Reaktionen hervorgerufen werden. Der durch den Abbau von FKW bedingte Anteil kann z. Z. noch nicht exakt angegeben werden. Erhöhte ultraviolette Strahlung, wie sie z. B. bei zu starker Sonnenbestrahlung der Haut an der See oder im Hochgebirge auftritt, erhöht die Gefahr von Hautkrebserkrankungen. Ob Emissionen von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen zu einer höheren ultravioletten Strahlung führen, ist jedoch noch nicht genau zu beurteilen. Die Bundesregierung fördert daher auf diesem Gebiet Forschungsarbeiten zur Klärung der offenen Fragen und wertet wissenschaftliche Untersuchungen aus, die in anderen Ländern, insbesondere den USA, durchgeführt werden. Die Diskussion über diese Fragen muß zugleich auch in internationalen Gremien intensiviert werden. Damit werden Voraussetzungen geschaffen, um gegebenenfalls rechtzeitig auch international abgestimmte Maßnahmen zu treffen. Es wird im wesentlichen von den Ergebnissen laufender oder eingeleiteter Forschungsarbeiten abhängen, welche Konsequenzen zu ziehen sind. Es bleibt zu prüfen, inwieweit eine Beschränkung oder ein Verbot zur Anwendung von FKW-Chemikalien diesem Problem gerecht wird. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen A 81 und 82) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für Forschung und Technologie über Mitarbeiter seines Ministeriums auf Betriebsräte eingewirkt hat, ihn zu Betriebsversammlungen einzuladen, und wie erklärt die Bundesregierung die Zahl von Reden bei Betriebsversammlungen im Jahr 1975 im Vergleich zu anderen Bundesministern? Trifft es zu, daß Abgesandte des Bundesministeriums vor dem Besuch des Bundesministers bei einer Betriebsverammlung Fragen von Arbeitnehmern für die Betriebversammlung vorher ausgearbeitet haben und Betriebsräten überreichten? Zu Frage A 81: Die Einladungen zu Betriebsversammlungen sind nicht auf ein „Einwirken" aus dem Bundesministerium für Forschung und Technologie zurückzuführen. Die Zahl der Reden erklärt sich aus der Zahl der Einladungen. Zu Frage A 82: Nein. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Haushaltsrisiken, die sich aus einer zunehmend auf die Staaten des Warschauer Pakts orientierten, also einseitigen, Inanspruchnahme des Deckungsplafonds für Bundesbürgschaften ergeben? Von einer zunehmend auf die Staatshandelsländer orientierten Inanspruchnahme der Ausfuhrbürgschaften des Bundes kann man gegenwärtig nicht sprechen. Zwar hat es in früheren Jahren vor allem durch die Indeckungnahme einiger sehr umfangreicher Großrohrgeschäfte, die der Sicherung unserer Energieversorgung dienen, einen starken Anstieg unseres Obligos auf die Sowjetunion gegeben. Der Anteil der Staatshandelsländer am Gesamtvolumen unserer Ausfuhrbürgschaften hält sich jedoch in einem vertretbaren Rahmen. Dieser Anteil hat sich im Verlaufe des Jahres 1975 sogar von 27 % auf 24 % deutlich vermindert. Hingegen war 1975 eine ungewöhnlich starke Zunahme der Verbürgung von Ausfuhren nach Ölländern zu verzeichnen. Der Anteil der Ölländer (Opec-Länder) am Gesamtobligo erhöhte sich 1975 von 25 % auf 35 % und liegt damit 11 % über dem Anteil sämtlicher Staatshandelsländer. Diese Entwicklung zeigt, daß die Ausfuhrbürgschaften durch die Veränderung ihrer geographi- 14974* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1976 schen Gewichtung erkennen lassen, wo sich im Export von Maschinen und Anlagen neue Schwerpunkte bilden. Das galt früher für Lateinamerika, vor einigen Jahren für Osteuropa und ist neuerdings bei den Ölländern der Fall. Was die Risikoeinschätzung anbelangt, so haben sich alle europäischen Staatshandelsländer bislang als gute Schuldner erwiesen. Ihr einwandfreies Kreditstanding zeigt auch die Tatsache, daß sie in zunehmendem Maße in der Lage sind, an den völlig freien Euromärkten Kredite aufzunehmen. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4595 Frage A 84) : Haben amtliche Vertreter Rumäniens bei der Geltendmachung von Kredit- o. ä. Wünschen einen Zusammenhang zum Thema der Familienzusammenführung o. ä. angedeutet? Nein, ein solcher Zusammenhang wurde weder hergestellt noch angedeutet. Im Gegenteil: Die Gesprächspartner von Bundesminister Genscher haben bei dessen Rumänienbesuch im Dezember 1975 zum Ausdruck gebracht, daß sie einen solchen Zusammenhang nicht herzustellen wünschen. Im übrigen verweise ich auf die von mir am 15. Januar 1976 gegebene Antwort auf die Frage Nr. A 99 (Drucksache 7/4555) des Abgeordneten Hans Roser (Stenographischer Bericht der 212. Sitzung, Seite 14714). Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595 Fragen A 94 und 95) : Aus welchen Gründen hat der Bundesminister des Auswärtigen Akten, die der Petitionsausschuß in einer Beschwerdeangelegenheit angefordert hat, bisher nicht vorgelegt? Wie ist dies mit § 1 des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes zu vereinbaren, wonach die Bundesregierung die Rechtspflicht hat, dem Petitionsausschuß zur Vorbereitung von Beschlüssen über Beschwerden Akten vorzulegen? Zu Frage A 94: Das Auswärtige Amt hat dem Petitionsausschuß am 9. Oktober 1975 alle Akten vorgelegt, die es über den genannten Beschwerdefall geführt hat. Die einschlägigen Akten der Botschaft Ankara und des Generalkonsulats Istanbul sind auf dem Luftwege nach Bonn unterwegs und werden dem Ausschuß in den nächsten Tagen ebenfalls zugeleitet. Zu Frage A 95: Die Bundesregierung hat den Petitionsausschuß davon unterrichtet, daß alle im Auswärtigen Amt und bei den Auslandsvertretungen Ankara und Istanbul geführten Akten vorgelegt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter W. Reuschenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Spilker, fällt Ihnen eigentlich auf, daß Sie nun eine Richtung einschlagen, die der von Herrn Russe und Herrn Springorum vertretenen genau widerspricht, die beide weit darüber hinausgehende Aufwendungen verlangt haben?

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Karl-Heinz Spilker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Lieber Herr Kollege, erstens bin ich noch nicht am Ende

(Zurufe von der SPD)

und zweitens stelle ich hier Fragen, um eine Diskussion in Gang zu bringen, die ich für notwendig halte und die im Interesse der Sache auch zwingend ist.

(Zuruf des Abg. Wolfram [Recklinghausen] [SPD])

— Herr Wolfram, warten Sie doch ein bißchen! Ich habe doch bei Ihnen auch nicht ununterbrochen dazwischengerufen. Ich tue das, wie Sie wissen, auch sonst nicht.
Ich möchte diese Fragestellung, diesen Fragekatalog doch fortsetzen. Wir haben Stromverbraucher, die aus rein regionalen Gründen verschieden behandelt werden. Da spielt die Revierferne eine große Rolle. Das heißt: Stromverbraucher in revierfernen Gebieten zahlen jetzt schon höhere Strompreise und werden dadurch, daß die Verstromungsabgabe auf den Preis bezogen wird, noch einmal zu einer höheren Abgabe gezwungen. Das scheint mir kein guter Weg zu sein.
Aber es besteht auch noch die Frage, ob wir mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht sogar besonders stromintensiven Industrien die Wettbewerbsfähigkeit entziehen, vor allem dann, wenn solche Betriebe revierferne Standorte haben. Ich stelle diese Fragen, weil ich in zahlreichen Gesprächen in den letzten Wochen und Monaten auf diese Problematik angesprochen worden bin, wobei natürlich auch die Bemessungsgrundlage — Preis oder Menge — immer wieder im Mittelpunkt stand.
Meine Damen und Herren, ich bin mir darüber im klaren, daß differenzierte Maßnahmen ein hohes Maß an Verwaltungsmehrarbeit zur Folge haben. Ich weiß auch, daß man Einfachheit und Gerechtigkeit bei manchen Gesetzen nur sehr schwer in Einklang bringen kann. Ich glaube aber, wir sollten uns bemühen, hier wenigstens einen Mittelweg zu finden, um die schlimmsten Härten auszugleichen.

(Dr. Graf Lambsdorff [FDP] : Wie sieht der aus?)

Gestatten Sie mir im Zusammenhang mit den Fragen noch zwei Hinweise. Sie wissen, daß der derzeitige Modus der Ausgleichsabgabe wegen der Unterschiede im Strompreisniveau der einzelnen
EVU zu einer unterschiedlichen Belastung vergleichbarer Stromabnehmer führt. Das ist nicht gut. Das ist ein Problem, das — soweit ich es übersehe — sicherlich in erster Linie von den revierfernen Bundesländern aufgegriffen wird. Gewiß ist es schwer, hier Abhilfe zu schaffen, da das Strompreisniveau nicht nur von EVU zu EVU, sondern auch innerhalb einer EVU durch verschiedene Verträge verschieden ist. Trotzdem scheint mir auch hier eine Lösung möglich zu sein, die auch denen gerecht wird, die nicht das Glück haben, reviernah zu wohnen, reviernah zu arbeiten oder reviernah industriell tätig zu sein.
Noch ein Wort zu besonders stromintensiven Betrieben. Manchen Betrieben dieser Art wird durch die erhöhte Verstromungsabgabe die Wettbewerbsfähigkeit entzogen, und zwar mit allen Folgerungen, die sich daraus ergeben, bis hin zu den Arbeitsplätzen. Sie werden mir entgegenhalten — Herr Bundeswirtschaftsminister hat heute früh bereits von der Härteklausel gesprochen —, daß das Verstromungsgesetz für diese Fälle in § 7 eine Härteklausel enthält. Ich muß Ihnen aber darauf antworten, daß diese Klausel bei weitem nicht ausreicht. Die Härteklausel des § 7 des Dritten Verstromungsgesetzes sieht vor, daß Unternehmen von der Ausgleichsabgabe entlastet werden, wenn die Belastung nach Feststellung des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft eine unbillige Härte darstellt. Eine unbillige Härte liegt vor — Abs. 2 —, „wenn durch die Belastung die wirtschaftliche Existenz des einzelnen Unternehmens, eines Unternehmensteils oder einer Betriebsstätte gefährdet ist". Nach Auslegung des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft bzw. des Bundeswirtschaftsministeriums heißt das, daß infolge der Ausgleichsabgabe Konkurse oder Überschuldung drohen müssen. Bei unselbständigen Betrieben soll auch die drohende Schließung wegen Unwirtschaftlichkeit genügen.
Diese Härteklausel ist für meine Begriffe zu hoch aufgehängt, und die Anforderungen sind einfach zu streng. Mein Vorschlag: Statt auf die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz abzustellen sollte es genügen, wenn die Belastung für das einzelne Unternehmen, ein Unternehmensteil oder ein einzelnes Erzeugnis zu einer nicht unbeträchtlichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt. Das wäre z. B. ein Weg, auf dem man sich treffen könnte.

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    Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluß.