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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 210. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 14527 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 14528 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14527 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 7/4461 — Höcherl CDU/CSU . . . . . . . . . 14528 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Hochschulrahmengesetz — Drucksache 7/4462 — Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . . . 14529 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank — Drucksache 7/4315 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4451 —, Antrag des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksache 7/4436 — Dr. Wulff CDU/CSU 14533 A Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4415 — . . . . 14533 C Nächste Sitzung 14533 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14535* A Anlage 2 Gefährdung der Ermittlungen gegen Terroristen durch Presseveröffentlichungen MdlAnfr A10 05.12.75 Drs 07/4409 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14535* C Anlage 3 Steigerung des gewerblichen und des privaten Stromverbrauchs zur Verhinderung einer für die Struktur-, Arbeitsplatz- und Energieversorgungsprojektierung verhängnisvollen Entwicklung MdlAnfr A23 05.12.75 Drs 07/4409 Thürk CDU/CSU MdlAnfr A24 05.12.75 Drs 07/4409 Thürk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14535* D Anlage 4 Äußerungen des Bundeskanzlers über Mitglieder der Europäischen Kommission; Bedeutung der europäischen Agrarmarktordnungen für die europäische Einigung MdlAnfr A34 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A35 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 14536* B Anlage 5 Berechnung der Krankenhauskosten für den Aufnahme- und den Entlassungstag MdlAnfr A55 05.12.75 Drs 07/4409 Zywietz FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 14536* C Anlage 6 Gesundheitlicher Wert einer Rötelschutzimpfung; Massenimpfungen aller Mädchen zwischen 11 und 15 Jahren MdlAnfr A56 05.12.75 Drs 07/4409 Frau Meermann SPD MdlAnfr A57 05.12.75 Drs 07/4409 Frau Meermann SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 14536* D Anlage 7 Grundlage des vom Senat von Berlin dem Abgeordnetenhaus vorgelegten Abschlußberichts des Planungsteams „Neustrukturierung der Sozialen Dienste" für entsprechende Überlegungen zur Lösung dieses Problems auf Bundesebene MdlAnfr A58 05.12.75 Drs 07/4409 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A59 05.12.75 Drs 07/4409 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 14537* B Anlage 8 Zahl der von der Bundesregierung seit 1970 im Bereich Jugend und Familie veranlaßten Erhebungen MdlAnfr A61 05.12.75 Drs 07/4409 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 14537* C Anlage 9 Gesundheitschädigende Nebenwirkungen der Antibabypille MdlAnfr A63 05.12.75 Drs 07/4409 Egert SPD MdlAnfr A64 05.12.75 Drs 07/4409 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 14537* D Anlage 10 Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn im ostbayerischen Zonenrandgebiet und des Verbundverkehrs in Ballungsräumen MdlAnfr A65 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14538* B Anlage 11 Stillegung von Eisenbahnstrecken im westmittelfränkischen Raum; Bewilligung zusätzlicher Mittel für den vorzeitigen Baubeginn der Autobahn Würzburg—Ulm MdlAnfr A66 05.12.75 Drs 07/4409 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A67 05.12.75 Drs 07/4409 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14538* C Anlage 12 Aufhebung des Spikesverbots für Bedienstete von Straßenmeistereien und für Berufspendler in Höhengebieten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 III MdlAnfr A68 05.12.75 Drs 07/4409 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14539' B Anlage 13 Kosten für den Bau der Bundesautobahn von Krefeld nach Ludwigshafen MdlAnfr A69 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14539* B Anlage 14 Zunahme der Verkehrsunfälle seit dem Verbot von Spikesreifen; Wiederzulassung von Spikesreifen MdlAnfr A70 05.12.75 Drs 07/4409 Josten CDU/CSU MdlAnfr A71 05.12.75 Drs 07/4409 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14539* C Anlage 15 Schicksal der auf Listen sogenannter Arbeitsgruppen Netzkonzeption verschiedener Bundesbahndirektionen aufgeführten Bundesbahnstrecken MdlAnfr A72 05.12.75 Drs 07/4409 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14539* D Anlage 16 Möglichkeit der Verhandlung zwischen der Deutschen Bundesbahn und einzelnen Firmen über die Nichtzulassung der Selbstabholung der Stückgüter ab 1. 1. 1976 MdlAnfr A73 05.12.75 Drs 07/4409 Braun CDU/CSU MdlAnfr A74 05.12.75 Drs 07/4409 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14540* B Anlage 17 Einführung einer regional differenzierten Bildungspflicht für Fünfjährige MdlAnfr A75 05.12.75 Drs 07/4409 Anbuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14540* C Anlage 18 Ungerechtigkeiten bei der Anwendung des BAföG durch Ausnahme der nicht der Versteuerung unterliegenden Einkünfte bei der Bemessung MdlAnfr A76 05.12.75 Drs 07/4409 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14540* D Anlage 19 Maßnahmen der Bundesregierung für eine bevorzugte Zulassung der sich vorab für eine Tätigkeit als Arzt im ländlichen Raum für eine noch festzulegende Frist verpflichtenden Studienbewerber zum Medizinstudium MdlAnfr A77 05.12.75 Drs 07/4409 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14541* B Anlage 20 Kulturpolitische Konsequenzen bei einer weiteren Verzögerung des Inkrafttretens des Hochschulrahmengesetzes MdlAnfr A78 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14541* C Anlage 21 Fortbestehen des Kontakts zwischen dem BND und dem Waffenhändler Gerhard Georg Mertins in den Jahren 1968 und 1969 MdlAnfr A81 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD SchrAntw StSekr Dr. Schüler BKA . . . . 14541* D Anlage 22 Erleichterung der Situation für Seeleute der in den Häfen Saudi-Arabiens, des Irak und des Iran auf Reede liegenden deutschen Schiffe MdlAnfr A86 05.12.75 Drs 07/4409 Grobecker SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14542* A Anlage 23 Pressemeldungen über die Schließung von 15 Zweigstellen des Goethe-Instituts im Ausland MdlAnfr A87 05.12.75 Drs 07/4409 Möllemann FDP SchrAntw StMin Moersch AA 14542* B Anlage 24 Pressemeldungen über Vereinbarungen unter Beteiligung der Sowjetunion, der USA, IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Großbritanniens, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland und Japans über die Nichterrichtung von Anlagen zur Aufbereitung von Kernbrennstoffen in einem dritten Staat sowie Revision der atomaren Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreichs mit Brasilien bzw. Südkorea und Pakistan MdlAnfr A89 05.12.75 Drs 07/4409 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14542* D Anlage 25 Gründe für die Nichtabhängigmachung des Besuchs des Bundeswirtschaftsministers in der Tschechoslowakei von der freien Berichterstattung deutscher Journalisten über diesen Besuch an Ort und Stelle sowie Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Verstöße Prags gegen die Abmachungen der KSZE MdlAnfr A90 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14543* A Anlage 26 Forderungen der GEMA für den Gemeinschaftsempfang von Rundfunksendungen in Altenwohnheimen sowie Pflicht der GEMA zur tarifrechtlichen Absicherung ihrer Forderungen zur Vermeidung unterschiedlicher Behandlung der Heimträger; unterschiedliche Rabattfestsetzung für die Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege und Vereinbarkeit der Höhe der Rabattsätze mit § 13 Abs. 3 des Wahrnehmungsgesetzes MdlAnfr A103 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Dübber SPD MdlAnfr A104 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14543* B Anlage 27 Pressemeldungen über Störungen der bulgarischen Sendungen der Deutschen Welle während des Besuchs des bulgarischen KP-Chefs in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B1 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . .14544* A Anlage 28 Maßnahmen der Bundesregierung zur Erleichterung der Einreise von Experten, Investoren und Mitarbeitern der politischen Stiftungen nach Thailand SchrAnfr B3 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14544* B Anlage 29 Überlegungen hinsichtlich einer Strukturänderung des Bundesverbands für den Selbstschutz sowie Auflösung der Dienststelle in Meppen SchrAnfr B4 05.12.75 Drs 07/4409 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B5 05.12.75 Drs 07/4409 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14544* C Die Fragen B 6 und 7 — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 75 — des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 30 Befürwortung des Vorschlags einer Unternehmensberatungsgesellschaft, zur Rationalisierung in den obersten Bundesbehörden eine Kommission aus Vertretern der Bundesministerien, des Bundesrechnungshofs, des Bundeskanzleramts und externer Institutionen ohne Beteiligung von Abgeordneten einzusetzen SchrAnfr B8 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer BMI 14545* A Anlage 31 Verlängerung des Sonderprogramms zur Reinhaltung des Bodensees über 1976 hinaus SchrAnfr B9 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14545* B Anlage 32 Abweichung von der Praxis der Erteilung unbefristeter Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer, die fünf Jahre und länger in der Bundesrepublik Deutschland sind Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 V SchrAnfr B10 05.12.75 Drs 07/4409 Köster CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 14545"D Anlage 33 Anzahl der in Kraft befindlichen Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sowie Überprüfung der Zahl der Gesetze zur Lokkerung der Bindung des Bürgers durch den Staat und zur Verminderung der durch die Ausführung der Gesetze entstehenden Kosten SchrAnfr B11 05.12.75 Drs 07/4409 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B12 05.12.75 Drs 07/4409 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14546* A Anlage 34 Einführung eines Straftatbestandes der „Amtsuntreue" gemäß der Forderung des Bundes der Steuerzahler SchrAnfr B13 05.12.75 Drs 07/4409 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14546* B Anlage 35 Verabschiedung des Gesetzentwurfs über den Reiseveranstaltervertrag in dieser Wahlperiode sowie Ergebnis der Anhörungen der Vertreter des Deutschen Reisebüroverbandes und Einbeziehung der Verbraucherschutzorganisation und der Stiftung Warentest in diese Anhörung; Behebung der einseitigen Risikobelastung des Verbrauchers SchrAnfr B14 05.12.75 Drs 07/4409 Manning SPD SchrAnfr B15 05.12.75 Drs 07/4409 Männing SPD SchrAnfr B16 05.12.75 Drs 07/4409 Männing SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14546* D Anlage 36 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Hinblick auf die Auslegung des Gesetzes durch den Bundesgerichtshof und die Verfahren zum Problem der Vorspannangebote SchrAnfr B17 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Graf Lambsdorff FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14547* B Anlage 37 Voraussetzungen für die Beantragung des Lohnsteuerjahresausgleichs vor Ablauf des Jahres durch zum Grundwehrdienst einberufene Soldaten SchrAnfr B18 05.12.75 Drs 07/4409 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14547*D Anlage 38 Abbau der Steuerfreiheit von Kursanatorien durch Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung SchrAnfr B19 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14548* A Anlage 39 Steigerung des Umsatzes und Rekordinvestitionen des amerikanischen Ölkonzerns Exxon bei gleichzeitiger Begründung der Erhöhung der Mineralölpreise mit Verlusten durch die deutsche Tochtergesellschaft sowie Maßnahmen zur Unterbindung der Gewinnverlagerungspolitik multinationaler Ölkonzerne SchrAnfr B20 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14548* B Anlage 40 Vorschlag des Bankenverbandes zum Rückzug des Staates aus der Sparförderung und Höhe der zur Diskussion stehenden Beträge SchrAnfr B21 05.12.75 Drs 07/4409 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 14548* D Anlage 41 Verhinderung der im Aachener Steinkohlenbergbau drohenden Kurzarbeit; Schaffung strukturpolitischer Kriterien für die Förderung des Raumes Aachen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie Herausnahme dieses Fördergebiets aus der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur SchrAnfr B22 05.12.75 Drs 07/4409 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B23 05.12.75 Drs 07/4409 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14549* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Anlage 42 Rechtfertigung der Einführung einer gesonderten Berufsausbildung zum Pferdewirt gegenüber der einheitlichen Berufsausbildung zum Tierwirt sowie Aufnahme der Zubereitung von Met in die Ausbildungsverordnung zum Beruf des Tierwirts, der auch die Imker umfassen soll SchrAnfr B24 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Sperling SPD SchrAnfr B25 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14550* A Anlage 43 Initiierung einer auf den Großbetrieb ausgerichteten falschen Strukturpolitik der EG durch Bundesminister Ertl sowie Behauptungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums über das Einkommen der deutschen Landwirte im Wirtschaftsjahr 1974/1975 SchrAnfr B27 05.12.75 Drs 07/4409 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAnfr B28 05.12.75 Drs 07/4409 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14550* C Anlage 44 Ergebnisse der Gespräche des Bundeskanzlers in China über die Erleichterung des Imports von Schweinefleisch in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B29 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14551* B Anlage 45 Initiativen der Bundesregierung zur Einschränkung des Imports von Tafeläpfeln aus Übersee SchrAnfr B30 05.12.75 Drs 07/4409 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14551* C Anlage 46 Verbreitung von sogenannten Kaffeeweißern aus Nichtmilchbestandteilen auf dem Markt und Vertrieb solcher Produkte auch durch Molkereien SchrAnfr B31 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14551* D Anlage 47 Rückforderung der Kurzarbeiterzuschüsse von Betrieben, die nach Ablauf der Frist für die Inanspruchnahme von Kurzarbeiterzuschüssen Überstunden einführen SchrAnfr B32 05.12.75 Drs 07/4409 Schröder (Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14552* A Anlage 48 Situation der Heimarbeiter hinsichtlich der Rezession und der Arbeitslosigkeit SchrAnfr B33 05.12.75 Drs 07/4409 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14552* B Anlage 49 Schlußfolgerungen aus der Auffassung des Staatsrechtlers Prof. Dr. Ipsen über die Verfassungswidrigkeit der Panzerübungen im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide im Rahmen des Soltau-Lüneburg-Abkommens SchrAnfr B34 05.12.75 Drs 07/4409 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14552* C Anlage 50 Zuweisung eines größeren Anteils der Betreuungsaufträge der Bundeswehr an VFW-Fokker sowie Einwirkung der Bundesregierung auf VFW-Fokker mit dem Ziel der Abwicklung des auf VFW-Fokker entfallenden MRCA-Anteils im Zweigwerk Speyer SchrAnfr B35 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAnfr B36 05.12. 75 Drs 07/4409 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 14552* C Anlage 51 Ausweisung von Mitteln für die Errichtung von Bundeswehrlehrwerkstätten im Haushaltsplan des Bundesverteidigungsministers sowie Überlegungen über die Finanzierung des Baus solcher Ausbildungsstätten aus Mitteln des Schwerpunktprogrammes des Bundesministers für Bildung und Wissenschaf t SchrAnfr B37 05.12.75 Drs 07/4409 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B38 05.12.75 Drs 07/4409 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 14553* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 VII Anlage 52 Gründe für die geplante Auflösung des Sanitätsdepots der Bundeswehr in Oppenau/ Ortenaukreis und Sicherstellung der Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer SchrAnfr B39 05.12.75 Drs 07/4409 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 14553* C Anlage 53 Prüfung der Presseberichte über die Beschädigung der Verglasung einer Fabrikhalle in Nördlingen und Gefährdung der dort Beschäftigten durch militärische Überschallflugzeuge sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung solcher Vorfälle SchrAnfr B40 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Wernitz SPD SchrAnfr B41 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . 14554* A Anlage 54 Einflußnahme der Bundesregierung auf VFW-Fokker zur Verhinderung der Entlassung von Arbeitnehmern im Werk Speyer sowie Berücksichtigung der Unternehmen, deren Unternehmenspolitik vorrangig auf die Sicherung der Arbeitsplätze gerichtet ist, bei der Auftragsvergabe durch die Bundesregierung SchrAnfr B42 05.12.75 Drs 07/4409 Büchner (Speyer) SPD SchrAnfr B43 05.12.75 Drs 07/4409 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 14554* C Anlage 55 Konsequenzen aus Pressemeldungen über Bestechungsgelder für die CSU anläßlich der Starfighterbeschaffung seitens der Bundeswehr SchrAnfr B44 05.12.75 Drs 07/4409 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 14554* D Anlage 56 Unterstützung der Aktion Das sichere Haus, München, angesichts der hohen Anzahl der Vergiftungsschäden bei Kindern SchrAnfr B45 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14555* A Anlage 57 Freigabe der gesperrten Autobahnanbindung von der Landstraße 78 a bei der Raststätte Baden-Baden SchrAnfr B46 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14555* C Anlage 58 Verkehrssituation nach Verlegung des Personenverkehrs zwischen Fürth am Berg und Coburg von der Schiene auf die Straße SchrAnfr B47 05.12.75 Drs 07/4409 Hofmann SPD SchrAnfr B48 05.12.75 Drs 07/4409 Hofmann SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14555* D Anlage 59 Erforschung der Wetterabhängigkeit von Stumpf- und Phantomschmerzen bei Amputierten durch die Medizinmeteorologische Forschungsstelle des Deutschen Wetterdienstes in Hamburg SchrAnfr B49 05.12.75 Drs 07/4409 Jaschke SPD SchrAnfr B50 05.12.75 Drs 07/4409 Jaschke SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14555* D Anlage 60 Einstufung des Ausbaus der B 4 zwischen Maschen und Lüneburg SchrAnfr B51 05.12.75 Drs 07/4409 Schröder (Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14556* C Anlage 61 Einstufung des Ausbaus der A 1 von Euskirchen-Wißkirchen bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz SchrAnfr B52 05.12.75 Drs 07/4409 Milz CDU/CSU SchrAnfr B53 05.12.75 Drs 07/4409 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14556* D Anlage 62 Zurückstellung der vorzeitigen Inbetriebnahme des Teilstücks der A 7 zwischen Illertissen und Altenstadt VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 SchrAnfr B54 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAnfr B55 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14557* A Anlage 63 Zeitplan für die Fertigstellung des Kochertalviadukts und die Inbetriebnahme der neuen Autobahnstrecke Heilbronn—Nürnberg SchrAnfr B56 05.12.75 Drs 07/4409 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14557* B Anlage 64 Ausbau der Teilumgehung Oberndorf a. N. im Zuge der B 14 SchrAnfr B57 05.12.75 Drs 07/4409 Frau Meermann SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14557* C Anlage 65 Unterstützung des Vorschlags der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Förderung einer konzertierten europäischen Schiffahrtspolitik SchrAnfr B58 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B59 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14558* A Anlage 66 Einstufung des Baus der B 56 von BonnEuskirchen—Zülpich nach Düren sowie Verkehrsbelastung der derzeitigen B 56 SchrAnfr B60 05.12.75 Drs 07/4409 Milz CDU/CSU SchrAnfr B61 05.12.75 Drs 07/4409 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14558* B Anlage 67 Umbenennung des Autobahnkreuzes „Lotte/ Osnabrück" im Zuge der A 30 SchrAnfr B62 05.12.75 Drs 07/4409 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14558* C Anlage 68 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Ansbach—Crailsheim sowie Aufrechterhaltung der im westmittelfränkischen Raum bestehenden Zugverbindungen SchrAnfr B63 05.12.75 Drs 07/4409 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14558* D Anlage 69 Einführung von Wechselkennzeichen für den Betrieb mehrerer Fahrzeuge gleichen Typs bei alternativer Benutzung SchrAnfr B64 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14559* A Anlage 70 Fertigstellung der Anlage „Miesenheimer Kreuz" im Zuge der Bundesstraße Andernach—Mayen sowie Realisierung von Vorhaben des Bundesstraßenbaus im Raume Adenau/Eifel im Jahr 1976 SchrAnfr B65 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schweitzer SPD SchrAnfr B66 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14559* B Anlage 71 Planungen für die Umgehungsstraße Hofheim/Kriftel im Zuge der B 519 SchrAnfr B67 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 14559* C Anlage 72 Ausbau der Autobahnabzweigung Haffkrug/Scharbeutz über Süseler Baum in Richtung Eutin SchrAnfr B68 05.12.75 Drs 07/4409 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14559* D Anlage 73 Anschließung Braunschweigs an das Intercity-Netz der Bundesbahn sowie Schaffung schnellerer Verkehrsverbindungen zwischen Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 IX SchrAnfr B69 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B70 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14560* A Anlage 74 Bezeichnung der in den ehemals deutschen Ostgebieten liegenden Städte mit polnischen Namen im neuen Kursbuch der Bundesbahn SchrAnfr B31 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAnfr B72 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14560* B Anlage 75 Erfassung der Auswirkungen des Verbots von Spikesreifen in der Unfallstatistik des Winters 1975/76 SchrAnfr B73 05.12.75 Drs 07/4409 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 14560* C Anlage 76 Bedeutung der Nahestrecke TürkismühleBad Kreuznach im Verkehrskonzept der Bundesbahn; Elektrifizierung dieser Strecke und Einbeziehung in den D- und TEE-Zugverkehr sowie Anschließung Saarbrückens über die Nahestrecke an das Intercity-Netz SchrAnfr B74 05.12.75 Drs 07/4409 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B75 05.12.75 Drs 07/4409 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B76 05.12.75 Drs 07/4409 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B77 05.12.75 Drs 07/4409 Zeyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14560* D Anlage 77 Pressemeldung über die Durchsuchung der Wohnung eines Mitarbeiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin während seiner Abwesenheit; Pressemeldungen über den Auskunftsvorbehalt des Bundeskanzleramts und der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin über den Vorfall mit einem Mitarbeiter der Ständigen Vertretung am 26. November 1975 am Sektorenübergang Invalidenstraße/SandkrugBrücke SchrAnfr B78 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B79 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 14561* B Anlage 78 Höhe der in den letzten fünf Jahren investierten Mittel für den schienengebundenen Nahverkehr in Großstädten und Ballungsgebieten sowie für den ländlichen Raum; Höhe der Defizite in den jeweiligen Gebieten SchrAnfr B80 05.12.75 Drs 07/4409 Härzschel CDU/CSU SchrAnfr B81 05.12.75 Drs 07/4409 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . .14561*D Anlage 79 Erträge der Bodensee-Schiffsbetriebe der Bundesbahn in den Jahren 1974 und 1975 sowie Möglichkeiten zur Steigerung des Leistungsangebots dieser Schiffsbetriebe SchrAnfr B82 05.12.75 Drs 07/4409 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B83 05.12.75 Drs 07/4409 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 14562* A Anlage 80 Ausschluß der Anrufer bei der Telefonseelsorge aus dem vorgesehenen Telefonzeittaktsystem sowie Überprüfung der Möglichkeit des kostenlosen Anrufs bei der Telefonseelsorge SchrAnfr B84 05.12.75 Drs 07/4409 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B85 05.12.75 Drs 07/4409 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Haar BMP 14562* B Anlage 81 Eintragung der Fernsprechnummern von Campingplatzinhabern unter dem Namen des Campingplatzes im amtlichen Fernsprechbuch SchrAnfr B86 05.12.75 Drs 07/4409 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 14562* C X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Anlage 82 Frequenzeinbußen der Sender im Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin und der Sender in der DDR einschließlich Ost-Berlins auf der Internationalen Wellenkonferenz SchrAnfr B87 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . .14563` A Anlage 83 Nachteile für Reisende im Berlin- und DDR-Verkehr durch Dienstbetriebseinschränkung beim Postamt 7 in Helmstedt SchrAnfr B88 05.12.75 Drs 07/4409 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B89 05.12.75 Drs 07/4409 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 14563* C Anlage 84 Beurteilung der Lage im sozialen Wohnungsbau angesichts der Mietpreisentwicklung; prozentualer Anteil derjenigen, die Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, an der Bevölkerung sowie Maßnahmen gegen Fehlbelegungen SchrAnfr B90 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAnfr B91 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAnfr B92 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAnfr B93 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14563* D Anlage 85 Sicherstellung der Durchführung des Sonderprogramms Stadtsanierung der Bundesregierung im Land Niedersachsen SchrAnfr B94 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14564* D Anlage 86 Umfang des in den zehn größten Städten der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen, jedoch nicht baulich genutzten Baulands sowie Zahlenangabe über nicht genutzte Baurechte SchrAnfr B95 05.12.75 Drs 07/4409 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B96 05.12.75 Drs 07/4409 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14565* A Anlage 87 Preiswürdigkeit der zur Verleihung des Jakob-Kaiser-Preises 1975 eingereichten Sendungen sowie Ausschreibung des Preises für 1976 SchrAnfr B97 05.12.75 Drs 07/4409 Grimming SPD SchrAnfr B98 05.12.75 Drs 07/4409 Grimming SPD SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 14565* C Die Frage B 99 — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 88 Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulforschung und Wirtschaft durch Änderung der Bewirtschaftungsgrundsätze des Bundesministers für Forschung und Technologie SchrAnfr B100 05.12.75 Drs 07/4409 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B101 05.12.75 Drs 07/4409 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14566* B Anlage 89 Pressemeldung über Doppelarbeit an rund 30 0/o aller Forschungsprojekte des Bundes wegen unzureichender Ubersicht SchrAnfr B102 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14567* B Anlage 90 Ausgaben des Bundesministers für Forschung und Technologie für Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Publikationen in den letzten Jahren sowie im Haushalt 1975 und 1976 dafür vorgesehene Mittel; Höhe der in den letzten fünf Jahren für Forschung und Entwicklung an Unternehmen, in denen der Bundesminister für Forschung und Technologie seit dem 1. Juli 1974 Ansprachen in Betriebsversammlun- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 XI gen gehalten hat, gezahlten Förderungsbeträge SchrAnfr B103 05.12.75 Drs 07/4409 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B104 05.12.75 Drs 07/4409 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14567*D Anlage 91 Zahlungen aus Einzelplan 30 an Hochschulen und hochschuleigene Institute in den Jahren 1975 und 1976 SchrAnfr B105 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B106 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 14568*C Anlage 92 Folgerungen aus den Vorschlägen der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der Denkschrift Toxikologie SchrAnfr B107 05.12.75 Drs 07/4409 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14568*D Anlage 93 Förderung der Deutschen Buchhändlerschule Frankfurt/Main gemäß § 6 der Förderungsrichtlinien vom 23. Januar 1975 SchrAnfr B108 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14569* B Anlage 94 Gesamtzahl der Studienplätze im Fach Zahnmedizin für das Wintersemester 1975/ 76 sowie Ausschöpfung der Kapazitäten in diesem Studienfach SchrAnfr B109 05.12.75 Drs 07/4409 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B110 05.12.75 Drs 07/4409 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14569*D Anlage 95 Benachrichtigung aller Studierwilligen durch die ZVS über die Studienplatzverlosung nach dem 2. Nachrückverfahren sowie Änderung des ZVS-Verfahrens SchrAnfr B111 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAnfr B112 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . .14570* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14527 210. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1975 Beginn: 11.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 12. 12. Adams * 12. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Amrehn 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann 12. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Becher (Pullach) 12. 12. Behrendt * 12. 12. Frau Benedix 12. 12. Frau von Bothmer 12. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Gewandt 12. 12. Dr. Gradl 12. 12. Härzschel 12. 12. Handlos 12. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Dr. h. c. Mertes (Stuttgart) 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch* 12. 12. Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seibert 12. 12. Spilker 12. 12. Spitzmüller 12. 12. Springorum* 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck* 12. 12. Dr. Wagner (Trier) 12. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz * 12. 12. Dr. Warnke 12. 12. Wurbs 12. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 10) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach durch die in der Tageszeitung „Die Welt" veröffentlichten Indiskretionen über ein angebliches Geständnis des „Bombenbastlers" Hoff Ermittlungen gegen Terroristen gefährdet seien, und wenn ja, beruht dies auf Indiskretion von Bundesbediensteten, und hat sie bereits sich daraus ergebende entsprechende Maßnahmen veranlaßt? Wegen der Veröffentlichungen in der Tageszeitung „Die Welt" vom 2. Dezember 1975 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Strafanzeige gegen den Redakteur Werner Kahl wegen des Verdachts der unbefugten Veröffentlichung geheimer Nachrichten nach § 353 c StGB und gegen dessen noch unbekannte Informanten wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b StGB bei der Staatsanwaltschaft Bonn erstattet. Diese hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu den Auswirkungen der Veröffentlichungen hat der Generalbundesanwalt in einer Presseerklärung vom 3. Dezember 1975 ausgeführt, daß mit diesen Veröffentlichungen der Höhepunkt einer Reihe von unbefugten Veröffentlichungen amtlich geheimgehaltener Einzelheiten aus Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft erreicht sei. Solche Veröffentlichungen seien geeignet, die ohnehin schwierige Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft empfindlich zu stören und die Sachaufklärung zu vereiteln. Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zum Täterkreis bisher noch nicht vor. Das Ergebnis des von der Staatsanwaltschaft Bonn geführten Ermittlungsverfahrens ist abzuwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 23 und 24) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Steigerung des gewerblichen wie des privaten Stromverbrauchs in einer sich abflachenden Kurve verläuft, daß sich u. a. dadurch für die vornehmlich für die Mittellast ausgelegten Kohlekraftwerke ein sich stetig vermindernder Bedarf an Kohle ergibt, daß sich dieser Prozeß durch die Inbetriebnahme neuer Kraftwerke, insbesondere auf Erdgasbasis, beschleunigt und damit die Existenz bergbaubetreibender Unternehmen, insbesondere aber das insoweit bestehende Arbeitsplatzangebot stark gefährdet ist? Ist die Bundesregierung bereit, zur Verhinderung dieser für die Struktur-, Arbeitsplatz- und Energieversorgungsprojektierung verhängnisvollen Entwicklung geeignete Maßnahmen einzuleiten, insbesondere durch die Erschwerung der Neuzulassung von Kraftwerken auf Erdöl- oder Erdgasbasis, soweit dies nicht für die Übernahme der Spitzenlasten erforderlich ist, vor allem aber durch neue Anreize zur Hebung des gewerblichen wie privaten Stromverbrauchs, z. B. durch die Gewährung von Prämien oder zinsgünstigen Darlehen für die Beschaffung und Versorgung neuer Stromverbraucher in privaten Haushalten, in der gewerblichen Wirtschaft sowie in Unternehmen, denen die Lieferung und Verteilung elektrischer Energie obliegt? 14536* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Zu Frage A 23: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zuwachsraten des Stromverbrauchs bei prozentualer Betrachtung aufgrund der ständig größer werdenden absoluten Basiswerte kleiner werden müssen, während die absoluten Werte steigende Tendenz aufweisen. Diese langfristige Betrachtung wird durch die konjunkturelle Entwicklung und durch die temperaturbedingten Einflüsse überlagert. Während der Stromverbrauch im Haushaltssektor weniger von der jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist, besteht beim Stromverbrauch der Industrie und des Gewerbes ein unmittelbarer Zusammenhang mit der jeweiligen konjunkturellen Situation. Deshalb ist der gegenwärtige industrielle und gewerbliche Verbrauchsrückgang auf die wirtschaftliche Situation zurückzuführen. Im Haushaltsbereich ist demgegenüber ein weiterer Verbrauchsanstieg zu erwarten. Die Auslastung der Steinkohlenkraftwerke hängt nicht nur vom Stromverbrauch, sondern auch von der jeweils zur Verfügung stehenden gesamten Kraftwerkskapazität ab. Durch die Fertigstellung der im Bau befindlichen Kraftwerksleistungen ist der Leistungszuwachs gegenwärtig größer als der Zuwachs des Stromverbrauchs. Zu Frage A 24: Nach dem 3. Verstromungsgesetz ist der Neubau von Erdgas- und Heizölkraftwerken genehmigungspflichtig. Bisher ist kein größeres Kraftwerk auf diesen Energiebasen genehmigt worden. Eine Erhöhung des Stromverbrauchs hängt — wie oben dargelegt in erster Linie von der konjunkturellen Entwicklung und der Witterung ab. Die Schaffung eines finanziellen Anreizes zur Hebung des gewerblichen und privaten Stromverbrauchs läßt deshalb nur einen begrenzten Erfolg erwarten, und ist nicht beabsichtigt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 34 und 35) : Hat Bundeskanzler Schmidt über den langjährigen und verdienstvollen Präsidenten der Europäischen Kommission Hallstein die folgende Äußerung getan: ... und das nennt sich dann Kommission, die sich selbst als Europäische Regierung auswirft. Das kann man nur glauben, wenn man an Institutionen per se glaubt, oder man muß Hallstein heißen", und was hat ihn bejahendenfalls dazu bewogen? Ist die oben genannte Äußerung gegebenenfalls darauf zu- rückzuführen, daß Bundeskanzler Schmidt die europäischen Agrarmarktordnungen en gros und en detail für das europäische Einigungswerk für bedeutungslos hielt? Zu Frage A 34: Der Bundeskanzler hat mit keinem Wort die Verdienste Professor Hallsteins als Präsident der Kornmission in Zweifel gezogen. Zweifel hat er nur angemeldet an der Richtigkeit der Auffassung, daß das Bestehen von Institutionen für sich allein den Erfolg unseres Strebens nach der Einigung Europas sichere. Wenn der Bundeskanzler in diesem Zusammenhang den Namen von Prof. Hallstein nannte, so geschah dies stellvertretend für den in früheren Jahren bestehenden Optimismus, daß es der Kommission gelingen werde, unter weitgehender Ersetzung der Autorität der Regierungen der Mitgliedstaaten in eigener Autorität Richtung, Tempo und Inhalt der europäischen Integration zu bestimmen. Zu Frage A 35: Für solche Folgerungen geben die Ausführungen des Bundeskanzlers keinen Anlaß. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/4409 Frage A 55): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Entlassungstag und Aufnahmetag von Patienten im Krankenhaus jeweils als ein voller Tag in Rechnung gestellt wird, so daß damit ein Krankenhausplatz doppelt berechnet wird, und welche Möglichkeiten iur Beseitigung dieser unrechtmäßigen Doppelbelastung sieht die Bundesregierung? Es trifft nicht zu, daß in allen Fällen der Entlassungstag und der Aufnahmetag vom Krankenhaus als ein voller Tag in Rechnung gestellt werden. Die einschlägige Vorschrift der Bundespflegesatzverordnung ist § 9 Abs. 1 BPflV. Dieser lautet: Der Aufnahme- und Entlassungstag werden als je ein Tag, bei einer gesamten Verweildauer von weniger als 24 Stunden jedoch als ein Tag berechnet. Diese Regelung entspricht einer jahrelangen Praxis. Dahinter steht die Überlegung, daß in aller Regel die Entlassung nach längerem Krankenhausaufenthalt eine Neubelegung des Zimmers noch am selben Tag ausschließt. Die Wiederherrichtung des Zimmers verursacht Kosten, Personal wird unverändert vorgehalten. Es ist hierbei zu entscheiden, ob diese Kosten dem einzelnen Patienten gezielt über den für ihn berechneten Pflegesatz oder — da die Kosten in jedem Fall gedeckt werden müssen — der Solidargemeinschaft der übrigen Krankenhauspatienten aufgebürdet werden sollen. Der Gesetzgeber hat sich für den ersten Weg entschieden. Eine spitze Berechnung der vom einzelnen Patienten tatsächlich verursachten Kosten würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Eine Änderung der Vorschrift ist daher nicht vorgesehen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) Drucksache 7/4409 Fragen A 56 und 57) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14537* Wie beurteilt die Bundesregierung den gesundheitlichen Wert einer Rötelschutzimpfung? Hat die Bundesregierung Übergangslösungen ins Auge gefaßt für den Fall, daß Massenimpfungen aller Mädchen zwischen 11 und 15 Jahren aus finanziellen Gründen zur Zeit nicht möglich sind? Zu Frage A 56: Die Röteln sind für den Erkrankten eine harmlose Viruskrankheit. Sie werden jedoch gefährlich, wenn eine Frau von dieser Krankheit während der ersten Monate einer Schwangerschaft befallen wird, da dann die Gefahr besteht, daß diese Frau ein Kind mit Mißbildungen zur Welt bringt. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen insbesondere aus den Vereinigten Staaten kann man davon ausgehen, daß dieses durch eine Rötelnschutzimpfung verhindert werden kann. Zu Frage A 57: Die Rötelnembryopathie könnte nur durch Impfung aller Mädchen vor Eintritt der Geschlechtsreife bekämpft werden. Eine entsprechende Empfehlung hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bereits im August 1970 in einem Rundschreiben an die obersten Landesgesundheitsbehörden herausgegeben. Das Bundesgesundheitsamt hat ein Merkblatt zur Rötelnschutzimpfung mit Ratschlägen für Ärzte sowie Richtlinien zur Rötelnserologie herausgegeben. Inzwischen haben alle Bundesländer die Rötelnschutzimpfung für den bezeichneten Personenkreis im Sinne des § 51 des Bundes-Seuchengesetzes. „öffentlich empfohlen". In medizinischer Hinsicht sind Übergangslösungen für diejenigen Frauen nötig, die präpubertär keinen Impfschutz erhalten haben. Daher fördert der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ein gemeinsames Forschungsvorhaben über die Rötelnschutzimpfung im Wochenbett in Berlin, München und Stuttgart. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 58 und 58) : Trifft es zu, daß der Bundesregierung der vom Senat von Berlin dem Abgeordnetenhaus unter dem 14. April 1975 vorgelegte Abschlußbericht des Planungsteams „Neustrukturierung der Sozialen Dienste" vorliegt und als Grundlage für entsprechende Überlegungen zur Lösung dieses Problems auf Bundesebene dienen soll? Wenn ja, welches Bundesministerium ist damit befaßt, und wie weit sind die Überlegungen bzw. die Vorarbeiten in dieser Angelegenheit gediehen? Der vom Senat Berlin dem Abgeordnetenhaus vorgelegte Abschlußbericht des Planungsteams „Neustrukturierung der sozialen Dienste" für Berlin liegt dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vor. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Konsequenzen zur Neustrukturierung der sozialen Dienste auf der Grundlage der Berliner Überlegungen wird und kann der Bund aus Kompetenzgründen nicht ziehen. Sie können zuständigkeitshalber nur auf der Ebene der Kommunen und von diesen in Partnerschaft mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege erfolgen. Der Bund kann nur dafür sorgen, daß Bundesgesetze — wie z. B. JWG, BSHG, Altenheim-Gesetz — neuen Entwicklungen und Aktivitäten auf örtlicher Ebene dem Interesse der Bürger nicht entgegenstehen. Er kann durch Forschungs- und Modellförderung sicherstellen, daß sie eine bessere Planung und bürgernahe Gestaltung der sozialen Einrichtungen und Dienste fördern. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 61) : Wieviel Erhebungen hat die Bundesregierung seit 1970 im Bereich Jugend und Familie veranlaßt, Erhebungen, die ohne die Mitarbeiter vor Ort nicht aufgestellt werden konnten? Außer den jährlichen Erhebungen der Daten für die Jahresstatistiken der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe wurden seit 1970 im Bereich Jugend und Familie von der Bundesregierung acht Erhebungen veranlaßt, zu deren Ermittlungen örtliche Träger und Verbände erforderlich waren. Die Notwendigkeit für die Durchführung der Erhebungen ergab sich im wesentlichen aus parlamentarischen Anfragen und aus den Vorarbeiten zur Erstellung der Jugend- und Familienberichte sowie aus der Effektivitätskontrolle von Förderungsmaßnahmen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen A 63 und 64) : Sind der Bundesregierung Presseberichte bekannt, wonach es auf Grund der Einnahme der Antibabypille zu schweren gesundheitlichen Schädigungen — zum Teil mit Todesfolge — gekommen ist? Teilt sie insbesondere die Auffassung, daß es „zur Zeit kein Präparat auf dem Arzneimittelmarkt gibt, das soviele gesundheitsschädigende Nebenwirkungen hat wie die Antibabypille", und was gedenkt sie gegebenenfalls im Interesse des Gesundheitsschutzes der Frauen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist die Pressemitteilung vom 30. November 1975, auf die Sie anscheinend hinweisen wollen, bekannt. Dort wird über mutmaßliche Folgen nach der Einnahme von Antibabypillen berichtet. Die Bundesregierung teilt nicht die in dem Pressebericht aufgestellte Behauptung, daß es „zur Zeit kein Präparat auf dem Arzneimittelmarkt gibt, das so viele gesundheitsschädigende Nebenwirkungen 14538* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 hat wie die Antibabypille". Sie weist aber darauf hin, daß es sich hierbei um ein Arzneimittel handelt, das, wie die Schwangerschaft auch, einen starken Einfluß auf den Hormonhaushalt der Frau ausübt und deshalb mit Wirkungen gerechnet werden muß, die auch während einer Schwangerschaft auftreten können. Dazu kann u. a. auch ein erhöhtes Thromboembolierisiko gehören. Darauf ist schon in zwei Bekanntmachungen, die erste erfolgte im Juli 1970, die zweite im November 1974, von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsamt hingewiesen worden. Da es sich bei oralen Schwangerschaftsverhütungsmitteln um stark wirkende Arzneimittel handelt, sind diese verschreibungspflichtig und dürfen nur unter ärztlicher Anweisung und Überwachung angewendet werden. Die ärztliche Überwachung soll eine kritiklose Anwendung verhindern und möglichen Risiken entgegenwirken. Die Ärzte, die über die Verordnung derartiger Arzneimittel entscheiden, sind aufgerufen, beobachtete Nebenwirkungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu melden. Gleichzeitig werden Informationen über Nebenwirkungen international ausgetauscht. Das Bundesgesundheitsamt prüft zusammen mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft diese Meldungen über Nebenwirkungen von Arzneimitteln. Soweit es notwendig erscheint, werden den Ärzten Therapievorschläge für die Anwendung gegeben oder andere Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Dies kann auch dazu führen, daß bestimmte Arzneimittel von den Herstellern vorsorglich aus dem Verkehr gezogen werden. So werden in diesen Tagen vorsorglich alle megestrolhaltigen Präparate aus dem Handel gezogen, obwohl die Ergebnisse der angestellten Tierversuche nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragbar sind. In solchen Fällen wird neben den Heilberufen auch die Bevölkerung über die getroffenen Maßnahmen und ihre Gründe unterrichtet. Bei den anderen etwa 100 sogenannten Antibabypillen haben vergleichbare Tierversuche keine derartigen Bedenken ergeben. Die Bundesregierung unterstützt zur Zeit eine Langzeitstudie zur Feststellung von Nebenwirkungen oraler Schwangerschaftsverhütungsmittel. Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung sollen ebenfalls dazu beitragen, die Sicherheit bei der Anwendung dieser Arzneimittel zu erhöhen und die Nebenwirkungen auf ein kontrollierbares Maß zu beschränken. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 65) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie die Wirtschaftlichkeit von Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn, z. B. im ostbayerischen Zonenrandgebiet und des Verbundverkehrs in Ballungsräumen, insbesonders des Münchner Verkehrsverbunds, ermittelt wird, und welche Ergebnisse darüber vorliegen? Für die Verkehrsverbünde gibt es eine eigene Kostenrechnung, die von dem Verbund zusammen mit den Verbundunternehmen aufgestellt wird. Dies ist dort möglich, da es sich um ein abgeschlossenes Netz mit eigenen Einnahmen handelt. Danach beträgt die Kostendeckung der Deutschen Bundesbahn im Münchner Verkehrsverbund 1974 rd. 31%. Da bei den Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn diese Voraussetzungen fehlen, ist eine Einzelrechnung dort nicht möglich. Die Arbeiten zur Beantwortung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 14. November 1974 über die fortdauernden Folgekosten im Öffentlichen Personennahverkehr haben ergeben, daß die Kostendeckung der Deutschen Bundesbahn in der Fläche bedeutend niedriger als in den Ballungsgebieten ist. Da die Nebenstrecken im ostbayerischen Zonenrandgebiet geringe Beförderungszahlen aufzeigen, kann gesagt werden, daß die Kostendeckung dort ebenfalls außerordentlich niedrig ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 66 und 67) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß weitere Strekkenstillegungen durch die Deutsche Bundesbahn im westmittelfränkischen Raum, wie sie nach Berichten der Fränkischen Landeszeitung vom 28. November 1975 zu befürchten sind, für die strukturschwache Region unvertretbar sind? Wird die Bundesregierung im Fall weiterer Streckenstillegungen wenigstens zum Ausgleich zusätzliche Mittel für den vorzeitigen Baubeginn der Autobahn Würzburg—Ulm zur Verfügung stellen, um der Aussage von Bundesverkehrsminister Gscheidle zu entsprechen, demzufolge der Rückzug der Deutschen Bundesbahn aus ländlichen Gebieten durch Verstärkung des Fernstraßenbaus ausgeglichen werden soll? Zu Frage A 66: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist aufgefordert, dem Bundesverkehrsminister ein betriebswirtschaftlich optimales Netz zu errechnen. Dieses Rechenergebnis wird der Vorstand Anfang nächsten Jahres in Form einer betriebswirtschaftlichen Netz-, Produktions- und Absatzkonzeption vorlegen. Die seit Anfang des Jahres auf Staatssekretärsebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe Verkehrs- und Regionalpolitik wird die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes bei der Deutschen Bundesbahn ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz, erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raumund Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt. Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14539* lagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen. Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern. Sobald ,die Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Laufe des Jahres 1977 vom Bundeskabinett beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können. Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt. Aussagen über Einzelstrecken der Deutschen Bundesbahn kann daher die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht machen. Zu Frage A 67: Was ich Ihnen schon zu Frage Nr. 66 gesagt habe, gilt auch für die Frage Nr. 67, ergänzen möchte ich jedoch noch folgendes: Was eventuelle Konsequenzen auf den Bundesfernstraßenbau anbelangt, so können schon nach dem bisher geltenden Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971 (BGBl. I S. 873) die Straßenbaupläne — soweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf es erfordert — im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 68) : Inwieweit hat die Bundesregierung die Absicht aufgrund gewisser — jetzt schon erkennbarer — negative' Folgen des Spikes-Verbotes Sondergenehmigungen — notfalls gegen Sondergebühr — für Bedienstete von Straßenmeistereien (Winterstreudienst) und für Berufspendler in den Höhengebieten zur Verwendung von SpikesReifen zu erteilen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Spikes-Verbot sachlich notwendig ist. Ausnahmen auf Bundesebene für bestimmte Fälle, z. B. spezielle Personengruppen oder auch gegen Erhebung von Sondergebühren, werden daher nicht erwogen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 69) : Welche Kosten sind dem Bund für die nunmehr fertiggestellte Bundesautobahn von Krefeld nach Ludwigshafen seit 1969 entstanden? Von den für die BAB Krefeld—Ludwigshafen veranschlagten Gesamtkosten (Bau und Grunderwerb) in Höhe von 2,6 Milliarden DM wurden bis Ende 1968 287 Millionen DM, zwischen dem 1. Januar 1969 und dem 31. Dezember 1975 1,9 Milliarden DM verausgabt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 70 und 71) : Trifft es zu, daß sich aufgrund des Verbotes von Spikesreifen die Unfälle auf den Straßen des Bundesgebietes wieder extrem vermehrt haben? Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der bisherigen negativen Erfahrungen, Spikesreifen wieder zuzulassen, da inzwischen feststeht, daß Spurrillen auf Autobahnen schon vorhanden waren, bevor es die Spikesreifen gab? Zu Frage A 70: Angaben aus der amtlichen Statistik über eine extreme Zunahme von Straßenverkehrsunfällen auf den Straßen des Bundesgebietes, die auf das Verbot von Spikes-Reifen zurückzuführen wären, liegen mir nicht vor. Zu Frage A 71: Die Bundesregierung erwägt nicht, erneut Spikes zuzulassen. Dieser Haltung liegt ein einstimmig angenommener Entschluß der Verkehrsminister der Bundesländer zugrunde. Die Verkehrspolitiker aller drei Bundestagsfraktionen haben die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, keine Ausnahmen zuzulassen. Insoweit ist auch die Ihrer Frage zugrunde liegende Behauptung falsch. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 72) : Was soll mit den Bundesbahnstrecken geschehen, die auf Listen sogenannter Arbeitsgruppen Netzkonzeption verschiedener Bundesbahndirektionen aufgeführt sind und als Strecken des grauen Bereichs bezeichnet werden? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist aufgefordert, dem Bundesverkehrsminister ein betriebswirtschaftlich optimales Netz zu errechnen. Dieses Rechenergebnis wird der Vorstand Anfang nächsten Jahres in Form einer betriebswirtschaftlichen Netz-, Produktions- und Absatzkonzeption vorlegen. Die seit Anfang des Jahres auf Staatssekretärsebene bereits tätige interministerielle Ar- 14540* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 beitsgruppe Verkehrs- und Regionalpolitik wird die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes bei der Deutschen Bundesbahn ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt. Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen BundesbahnPersonennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen. Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern. Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Laufe des Jahres 1977 vom Bundeskabinett beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden werden können. Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt. Aussagen über Einzelstrecken der Deutschen Bundesbahn kann daher die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht machen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen A 73 und 74) : Wo ist für die Bundesregierung noch eine Verhandlungs- und Vereinbarungsmöglichkeit zwischen einzelnen Firmen und der Deutschen Bundesbahn zur 83. Änderungsverordnung zur Eisenbahnverkehrsordnung erkennbar, wenn es z. B. in einem Schreiben der Deutschen Bundesbahn, Bahnhof Solingen-Ohligs, wörtlich heißt: „ .. Aus diesem Grund hat sich die Deutsche Bundesbahn entschlossen, die Selbstabholung bzw. die Abholung der Stückgüter durch Vollmachtspediteure ab 1. Januar 1976 nicht mehr zuzulassen."? Sind ähnliche oder gar gleiche Schreiben von allen Stückgutbahnhöfen in der Bundesrepublik Deutschland an die Firmen versandt worden? Zu Frage A 73: Bei der Neuorganisation des Stückgutverkehrs handelt es sich um eine Angelegenheit, über die die Deutsche Bundesbahn als ein nach kaufmännischen Grundsätzen selbständig zu führendes Unternehmen in eigener Zuständigkeit entscheidet. Für die Bundesregierung ergeben sich daher keine Verhandlungs- und Vereinbarungsmöglichkeiten für eine grundsätzliche Regelung der Selbstabholung. Zu Frage A 74: Angesichts der Vielzahl der Stückgutbahnhöfe in der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bundesregierung nicht bekannt, ob ähnliche oder gleiche Schreiben wie dasjenige des DB-Bahnhofs SolingenOhligs an Firmen versandt worden sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 75) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, eine Bildungspflicht für Fünfjährige regional differenziert zunächst an sozialen Brennpunkten einzuführen? Die Beschränkung einer Bildungspflicht für Fünfjährige auf Wohngebiete mit besonderen Problemen der sozialen Infrastruktur wäre nach Auffassung der Bundesregierung aus sachlichen und rechtlichen Gründen problematisch, da eine solche Regelung mit Auflagen verbunden wäre, die sich nicht auf die persönliche Situation der Kinder, sondern auf ihr Wohngebiet bezögen. Unabhängig von der Aufnahme einer Bildungspflicht in die Schulgesetze der Länder sind sich aber Bund und Länder darin einig, daß eine vorschulische Förderung für Fünfjährige vor allem dem Ausgleich sozialer Benachteiligungen dienen muß, die sich in Wohngebieten mit besonderen Problemen der sozialen Infrastruktur ergeben. Die bisherigen Erfahrungen mit Modellversuchen in der Bundesrepublik haben gezeigt, daß auch ohne ausdrückliche Bildungspflicht eine Verbesserung der Bildungschancen möglich zu sein scheint, wenn ein attraktives und kostenloses Bildungsangebot für alle Fünfjährigen zur Verfügung steht und der nachfolgende Grundschulunterricht systematisch darauf aufbaut. Allerdings sollten diese vorschulischen Bildungsangebote für Fünfjährige in die Gemeinwesenarbeit eingebettet werden, damit die Bereitschaft der Eltern, ihre Kinder freiwillig an vorschulischen Bildungsangeboten teilnehmen zu lassen, geweckt und gestärkt wird. In diesem Zusammenhang fördert der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft eine große Zahl von Modellversuchen. Anlage 18 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 76) : Trifft es zu, daß Ungerechtigkeiten bei der Anwendung des „BAföG" dadurch entstehen, daß Einkünfte, die nicht der Versteuerung unterliegen, zum Beispiel Diäten, generell bei der Bemessung ausgenommen werden — wie von Sprechern von Studentenorganisationen beim Hearing zum Haushaltsstrukturgesetz am 22. Oktober 1975 vor dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft behauptet wurde —, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14541* 1. Auf den für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erwachsenden Bedarf sind nach § 11 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seines Ehegatten und seiner Eltern anzurechnen. Als Einkommen gilt nach § 21 Abs. 1 BAföG der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes nach Abzug von Steuern und Aufwendungen zur sozialen Sicherung. Der Einkommensbegriff lehnt sich also aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität insoweit eng an das Einkommensteuerrecht an. Das bedeutet, daß Einnahmen, die nach § 3 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, wie etwa die Aufwandsentschädigungen nach den Diätengesetzen des Bundes und der Länder, nicht zum Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. des EStG zählen und damit auch nicht Einkommen i. S. des BAföG sind. 2. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat den Direktor des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 21. Juni 1974 über die Auswirkungen unterrichtet, weiche die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen auf die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat und um Stellungnahme zu diesem Problem gebeten. Der Direktor des Deutschen Bundestages hat zuletzt mit Schreiben vom 16. Dezember 1974 mitgeteilt, daß vom Ältestenrat des Bundestages zur Erörterung der im Zusammenhang mit einer Diätenbesteuerung stehenden Fragen eine Kommission eingesetzt wurde und daß mit einer Entscheidung im Jahre 1975 zu rechnen sei. Bis dahin würde empfohlen, wie bisher zu verfahren. Die bestehende eindeutige Rechtslage läßt eine andere Praxis auch nicht zu. Inzwischen hat d as Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 1975 auf eine Verfassungsbeschwerde hin eine Grundsatzentscheidung über die steuerrechtliche Behandlung von Abgeordnetendiäten getroffen, aus der Folgerungen für die Gesetzgebung zu ziehen sein werden. 3. Daß Einkünfte, die der Besteuerung nicht unterliegen, in der Regel bei Leistungen nach dem BAföG nicht berücksichtigt werden, mag in Einzelfällen zu einem ungerechtfertigten Vorteil führen; dies wäre aber nur durch eine generell von den steuerlichen Unterlagen gelöste, eigene Einkommensermittlung der Förderungsbehörden zu vermeiden, die zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen würde. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 77): Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage darauf hinzuwirken, daß Studienbewerber bevorzugt zum Studium der Medizin zugelassen werden, die sich vorab verpflichten, für die Dauer einer noch festzulegenden Frist von mehreren Jahren ihre berufliche Tätigkeit als Arzt im ländlidren Raum bzw. in den Ballungsrandzonen (auch in dort befindlichen Krankenhäusern) auszuüben? Die Bundesregierung hat im Hochschulrahmengesetz, das gegenwärtig im Vermittlungsausschuß beraten wird, in § 35 Abs. 2 Nr. 2 eine Sonderquote an Studienplätzen für Bewerber vorgesehen, die sich aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet haben, ihren späteren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. Diese Rahmenregelung muß durch Rechtsverordnung ausgefüllt werden. Dabei könnte auch eine Sonderquote für Studienbewerber vorgesehen werden, die sich für eine mehrjährige Tätigkeit als Arzt in unterversorgten Gebieten verpflichten. Hierauf weist auch die Begründung zum Regierungsentwurf des Hochschulrahmengesetzes ausdrücklich hin. Zur Vorbereitung auf die hier zu treffenden Regelungen wird durch die Bundesregierung geprüft, wie derartige Verpflichtungen rechtlich abgesichert werden können. Da der Staatsvertrag der Länder über die Vergabe von Studienplätzen gegenwärtig eine derartige Sonderquote für angehende Landärzte nicht vorsieht, hängt die Regelung dieses Problems von der endgültigen Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes ab. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 78): Welche kulturpolitischen Konsequenzen befürchtet die Bundesregierung bei einer weiteren Verzögerung des Inkrafttretens eines Hochschulrahmengesetzes? Ich hoffe, daß die Schlußberatung des Vermittlungsausschusses Ihre Frage letztlich gegenstandslos machen wird. Nachdem der Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung vom 3. Dezember 1975 einen einvernehmlichen Einigungsvorschlag für die allermeisten Streitpunkte erarbeitet hat, hätte die Öffentlichkeit für eine weitere Verzögerung der jahrelangen Beratungen keinerlei Verständnis. Eine weitere Verzögerung würde bedeuten, daß es für den Bund immer schwieriger würde, den ihm im Jahre 1969 erteilten Verfassungsauftrag zu erfüllen und eine weitere Auseinanderentwicklung des Hochschulrechts zu verhindern. Auch zeigt sich, daß die Länder die offenkundigen Mängel des Hochschulwesens nicht rasch beheben können. Das gilt vor allem für die Neuordnung der Zulassung zum Hochschulstudium, auf die die Betroffenen mit wachsender Ungeduld warten. Anlage 21 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Schüler, auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 81) : 14542* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Trifft es zu, daß der Kontakt zwischen dem BND und dem Waffenhändler Gerhard Georg Mertins auch noch in den Jahren 1968 und 1969 bestanden hat? In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. April 1975 habe ich erklärt: „Die Beteiligung des Nachrichtendienstes an Waffengeschäften ist ab Herbst 1969/Anfang 1970 von dem damaligen Chef des Bundeskanzleramtes, Professor Ehmke, abgebaut worden." Über nähere Einzelheiten kann die Bundesregierung nur im Parlamentarischen Vertrauensmännergremium Auskunft geben. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 86) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Schiffe in den Häfen Saudi-Arabiens, des Irak und des Iran teilweise bis zu 150 Tagen auf Reede liegen müssen und die Seeleute keinen oder nur ungenügenden Landgang erhalten, und ist sie bereit, auf diplomatischem Wege hei den genannten Regierungen zu intervenieren, um eine Erleichterung der Situation für die Seeleute in den betreffenden Vifen zu erreichen? Es ist richtig, daß die Kapazitäten der Häfen in den von Ihnen aufgeführten Ländern dein stark gestiegenen Schiffsverkehr nicht gewachsen sind. Kurzfristige Abhilfe ist kaum möglich. Auf lange Sicht bemüht sich die Bundesregierung zu einer Lösung des Problems beizutragen und zwar auf multilateralem und auf bilateralem Weg. Der Schiffahrtsausschuß der Welthandelskonferenz der Vereinten Nationen wird Sachverständige beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Bundesregierung ist Mitglied des Schiffahrtsausschusses und wird die Arbeiten der Sachverständigen im Rahmen des ihr möglichen fördern. Bilateral werden die Schwierigkeiten der Schifffahrt im Rahmen der deutsch-saudischen Wirtschaftskommission angesprochen. Mit dem Iran arbeitet die Bundesregierung auf dem Gebiet des Verkehrswesens eng zusammen. Dazu gehört auch der Beginn einer Beratung in Fragen der Schiffsabfertigung. Es trifft zu, um nun den zweiten Teil Ihrer Frage zu beantworten, daß Seeleute häufig erst nach langwierigen und bürokratischen Verfahren und jeweils nur für kurze Zeit an Land gehen können. Das gilt nach unserer Kenntnis allerdings nicht für den Irak. Die deutschen Botschaften in Djidda und Teheran bemühen sich bei den zuständigen Behörden, Erleichterungen zu erwirken. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 7/4409 Frage A 87) : Treffen Pressemeldungen zu, denenzufolge das Goethe-Institut im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt beabsichtigt, 15 der 112 Zweigstellen im Ausland zu schließen? Die genannten Pressemeldungen treffen in dieser Form nicht zu. Richtig ist, daß das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut überlegen, wie das weltweite Zweigstellennetz des Goethe-Instituts ausgewogener gestaltet werden kann. Das schnelle Wachstum des Zweigstellennetzes in den 60er Jahren hat zu einigen Unausgewogenheiten geführt. Inzwischen kommt auch die Notwendigkeit von Einsparungen hinzu: wenn überall gespart werden muß, dann auch beim Goethe-Institut. Das Endergebnis wird also auch von dem finanziellen Rahmen mitbestimmt, den das Haushaltsgesetz vorgibt. Generell geht es jedoch nicht überwiegend nur um „Schließungen" bestehender Institute, sondern um eine bessere Berücksichtigung und Gewichtung der jeweils vorhandenen örtlichen kulturellen Gegebenheiten. Dabei werden andere deutsche kulturelle Institutionen am Ort berücksichtigt. So sind in Einzelfällen zwar Schließungen von Instituten denkbar; in Betracht kommen aber auch andere Lösungen, wie z. B. Umwandlungen in Nebenstellen, oder Lesesäle, Verlagerung der bisherigen Tätigkeit an Universitätsinstitute oder Schulen des Gastlandes unter Betreuung durch deutsche am Ort tätige Lehrkräfte. Schließlich können bisher von Zweigstellen wahrgenommene Aufgaben je nach Lage des Einzelfalles auch an örtliche deutschausländische Kulturgesellschaften, an Volkshochschulen des Gastlandes oder an private Sprachschulen verlagert werden. Es kommt also auf die deutsche Gesamtpräsenz in dem jeweiligen Lande an. Ergebnis der Überprüfungen kann in einzelnen Fällen auch die Notwendigkeit sein, zusätzliche Institute zu eröffnen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage A 89) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach eine atomare Sondergruppe von Regierungssachverständigen unter Beteiligung der Sowjetunion, der USA, Großbritanniens, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland und Japans vereinbarten, daß angesichts der Risikovermehrung der Kernwaffenverbreitung keines der beteiligten Länder in einem Drittstaat Anlagen zur Aufbereitung von Kernbrennstoffen errichtet und daß die Bundesrepublik Deutschland sind Frankreich dadurch zur Revision ihrer atomaren Abkommen mit Brasilien bzw. Südkorea und Pakistan verpflichtet werden? Sie beziehen sich auf die Treffen, die zwischen den wichtigsten Lieferländern nuklearer Ausrüstung in London stattgefunden haben. Der Bundesregierung ist nur eine Pressemeldung — erschienen im Offen-burger Tageblatt vom 2. Dezember 1975 — bekannt, die in diesem Zusammenhang die Erstellung von Wiederaufarbeitungsanlagen in Drittländern anspricht. Die Treffen in London wurden auf der Ebene hoher Regierungsbeamter geführt und hatten die Erörterung von Fragen zum Gegenstand, die sich aufgrund des ständig wachsenden Interesses dritter Länder an Kernkraftwerken stellen. Sie befaßten sich Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14543* ausschließlich mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Sie sollen sicherstellen, daß sich alle Tätigkeiten in diesem Bereich in Übereinstimmung mit einer wirksamen Nichtverbreitungspolitik von Kernwaffen vollziehen. Die Notwendigkeit einer Revision des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie sieht die Bundesregierung nicht. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage A 90) : Warum hat die Bundesregierung den Besuch des Bundeswirtschaftsministers in der Tschechoslowakei nicht davon abhängig gemacht, daß kein deutscher Journalist seitens Prags daran gehindert wird, über den Besuch an Ort und Stelle zu berichten, und was hat die Bundesregierung bisher gegen die wiederholten Verstöße Prags gegen die Abmachungen auf der KSZE unternommen, bzw. was wird sie dagegen unternehmen? Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Absicht bekundet, mit Geduld und Beharrlichkeit auf die Verwirklichung der KSZE-Ergebnisse hinzuwirken. Dies ist nur möglich, wenn sie mit den Regierungen der betreffenden KSZE-Teilnehmerstaaten im Gespräch bleibt. Wie Ihnen aus Pressemeldungen bekannt sein dürfte, hat BM Friderichs seine Gesprächspartner auf die Verweigerung des Einreisesichtvermerks für einen Korrespondenten einer deutschen Tageszeitung angesprochen. Er hat darauf hingewiesen, daß die Einreiseverweigerung der Unterrichtung der deutschen Öffentlichkeit über die Tschechoslowakei und die deutschtschechoslowakischen Gespräche nicht dienlich sein könnte. Der betreffende Korrespondent hat nicht die Hilfe deutscher Dienststellen in Anspruch genommen, da er nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen A 103 und 104) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die GEMA Forderungen in erheblichen Umfang für den Gemeinschaftsempfang von Rundfunksendungen in kommunalen und gemeinnützigen Altenwohnheimen geltend macht, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das Eindringen der GEMA in die soziale Betreuungsarbeit Auswirkungen haben muß für die Pflicht der GEMA, ihre Forderungen tarifrechtlich abzusichern und zu präzisieren, um eine unterschiedliche Behandlung der Heimträger auszuschließen? Hält die Bundesregierung eine unterschiedliche Rabattfestsetzung für die Träger der öffentlichen Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege, wie sie in den angebotenen 10 Prozent für die ersteren und den gewährten 15 Prozent für die letzteren zum Ausdruck kommt, für sachlich vertretbar und die genannten Rabattsätze ihrer Höhe nach überhaupt mit § 13 Abs. 3 des Wahrnehmungsgesetzes für vereinbar, wonach sowohl bei der Tarifgestaltung als auch bei der Tarifeinziehung u. a. auf soziale Belange angemessene Rücksicht genommen werden soll? Zu Frage A 103: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die GEMA Vergütungsansprüche für den Gemeinschaftsempfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen in kommunalen und gemeinnützigen Altenwohnheimen gegenüber den Trägern der Heime geltend macht, nachdem solche Vergütungsansprüche in von der GEMA erstrittenen Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden sind. Das Wahrnehmungsgesetz geht von der Verpflichtung der Verwertungsgesellschaften aus, alle gleichgelagerten Fälle gleich zu behandeln, soweit Verwertungsgesellschaften Tarife aufstellen (§ 13 Abs. 1 S. 1 WahrnG). Die Verwertungsgesellschaften sind jedoch nicht verpflichtet, die Vergütungssätze durch die Aufstellung von für alle geltende Tarife festzulegen. Das Wahrnehmungsgesetz sieht vielmehr als weitere Möglichkeit zur Festlegung der Vergütungssätze den Abschluß von Gesamtverträgen zwischen der Verwertungsgesellschaft und Vereinigungen von Verwertern vor (§ 12 WahrnG). In diesem Fall gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Vergütungssätze als Tarife. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist dann aber nur innerhalb des einzelnen Gesamtvertrages anwendbar. Tarife für den Gemeinschaftsempfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen in Altenheimen hat die GEMA demnach nur dann aufzustellen, wenn die Vergütungssätze nicht durch Gesamtverträge festgelegt werden. Zu Frage A 104: Die Bundesregierung wird selbstverständlich im Rahmen ihrer Verpflichtung nach Art. 3 GG darauf bedacht sein, daß gleichgelagerte Sachverhalte eine gleiche Behandlung erfahren. Zur Frage, ob die von der GEMA angestrebte Differenzierung der Vergütungssätze in vorliegendem Fall je nach der Trägerschaft sachgerecht ist, kann die Bundesregierung jedenfalls im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht Stellung nehmen. Sowohl im Falle der Nichteinigung über einen Gesamtvertrag wie nach Abschluß eines solchen Vertrages findet ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren statt, dem die Bundesregierung durch eine Stellungnahme nicht vorzugreifen vermag. Im Falle der Nichteinigung kann jeder der Beteiligten die beim Deutschen Patentamt eingerichtete Schiedsstelle anrufen und nach deren Entscheidung Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht München stellen. Die Entscheidung der Schiedsstelle oder der Beschluß des Oberlandesgerichts München ersetzt die Vereinbarung der Beteiligten. Kommt eine Einigung über den Gesamtvertrag zustande, unterliegt dieser Vertrag der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patentamt. Über die Frage, ob die GEMA mit dem Satz von 10 % bzw. 15 % Rabatt auf den Normaltarif der in § 13 Abs. 3 WahrnG enthaltenen Verpflichtung zur angemessenen Rücksichtnahme unter anderem auf die sozialen Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten genügt, wird zu gegebener Zeit im 14544* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Falle der Nichteinigung die Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt oder das Oberlandesgericht München, im Falle der Einigung das Deutsche Patentamt als Aufsichtsbehörde zu befinden haben. Bei dem gegenwärtigen Stand der Angelegenheit ist eine Einwirkungsmöglichkeit des Deutschen Patentamts, das von der GEMA durch Mitteilungen über den Verhandlungsstand unterrichtet wird, noch nicht gegeben. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 1) : Trifft die Meldung der Frankfurter Neuen Presse vom 28. November 1975 zu, die bulgarischen Sendungen der Deutschen Welle seien während des Besuchs des bulgarischen KP-Chefs in der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört worden, und wie beurteilt die Bundesregierung — bejahendenfalls — das im Widerspruch zu den auf der KZSE getroffenen Abmachungen stehende bulgarische Verhalten? Nach den Feststellungen der Deutschen Welle werden in der Tat die Sendungen nach Bulgarien systematisch gestört. Die Störungen sind erheblich; sie wurden auch während des kürzlichen Besuchs des Staatsratsvorsitzenden Shivkov fortgesetzt. Die Bundesregierung bedauert dies sehr, da sie der Auffassung ist, daß grenzüberschreitende Rundfunksendungen der gegenseitigen Verständigung zwischen den Völkern dienen. Sie wird sich daher, gestützt auf die Schlußakte der KSZE, auch weiterhin dafür einsetzen, daß den grenzüberschreitenden Rundfunksendungen aller Staaten keine Hindernisse entgegengestellt werden. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 3) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die örtlichen Bemühungen in Thailand zur Erleichterung der Einreise von consultants, Experten, Investoren und Mitarbeitern der politischen Stiftungen wirksam zu unterstützen, und wird sie nachdrücklicher als bisher tätig werden, damit die thailändische Regierung diesem Personenkreis ausreichende Aufenthaltsgenehmigungen erteilt? Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok hat sich in der Vergangenheit nicht ohne Erfolg für Erleichterungen bei der Einreise der genannten Personen eingesetzt. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf eine großzügige Praxis der thailändischen Behörden einzuwirken versuchen. Dabei kann nicht übersehen werden, daß die Einreiseregelungen in Thailand — wie in jedem anderen Staat — eine Angelegenheit des Einreiselandes sind. Wir haben sie zu achten, dies um so mehr, als sie ohne Diskriminierung für jeden Ausländer gelten. Sonderregelungen, auch wenn sie im Interesse Thailands liegen, können auf die Dauer nur im geduldigen Dialog mit der thailändischen Regierung erreicht werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 4 und 5) : Welche Überlegungen werden innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich einer Strukturänderung des Bundesverbands für den Selbstschutz (BVS), insbesondere bezüglich der Zusammenlegung der BVS-Dienststellen auf Orts- und Kreisebene, angestellt? Ist beabsichtigt, die Dienststelle des Bundesverbands für den Selbstschutz in Meppen aufzulösen? Zu Frage B 4: Die Organisation des Bundesverbandes für den Selbstschutz (BVS) ist dreistufig gegliedert; sie umfaßt derzeit eine Bundeshauptstelle, 10 Landesstellen und auf der unteren Ebene 337 Dienststellen. Von den Dienststellen ist der größte Teil (202) ausschließlich ehrenamtlich besetzt, was zur Folge hat, daß trotz vielfältiger Bemühungen und guten Willens auf allen Ebenen sich dennoch die Leistungen insgesamt zunehmend vermindern. Das liegt im wesentlichen daran, daß a) ehrenamtliche Mitarbeiter für die einzelnen Funktionen immer schwieriger zu gewinnen sind, b) der BVS verstärkt von Behörden, Schulen, Betrieben usw. während der üblichen Arbeitszeit in Anspruch genommen wird, ehrenamtlich besetzte Dienststellen aber nur in geringem Umfange solche Ausbildungswünsche bedienen können, c) ehrenamtlich besetzte Dienststellen nur in Ausnahmefällen tagsüber dienstbereit und ansprechbar zu halten sind, d) sämtlichen Dienststellen Kraftfahrzeuge fehlen und schließlich e) die Verwaltungsarbeit von ehrenamtlichen Sachbearbeitern kaum termingerecht zu bewältigen ist. Diese unzureichende Organisation veranlaßte die Organe des BVS — Vorstand und Mitgliederversammlung — zu überlegen, wie mit den verfügbaren Finanzmitteln leistungsfähigere Organisationseinheiten geschaffen werden könnten. Sie beschlossen im Dezember 1973 eine Umstrukturierung, deren kostenmäßige Auswirkungen sich innerhalb der Ansätze des BVS-Haushalts halten müssen. Danach soll es künftig anstelle von 337 nur noch 79 Dienststellen geben, deren großer Vorteil aber darin läge, daß diese mit hauptamtlichem Personal und mit Kraftfahrzeugen ausgestattet wären. Die Mobilität würde dadurch beachtlich gewinnen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14545* mit der Folge, daß erheblich größere Betreuungsbereiche geschaffen und nicht zuletzt das Ausbildungsangebot insgesamt verbessert werden könnte. Vor Durchführung des Vorhabens sind noch schwierige tarifrechtliche Fragen zu klären. Das dazu erforderliche Gespräch zwischen den Tarifvertragsparteien soll nach den Vorstellungen des BMI möglichst bald geführt werden. Zu Frage B 5: Was mit der Dienststelle in Meppen bei Verwirklichung der geplanten Umstrukturierung geschehen wird, ist offen. Mit den Ländern wurde vereinbart, daß sie letztlich darüber zu befinden haben, wo in ihrem Bereich die neuen Dienststellen einzurichten sind. Anlage 30 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 8) : Würde die Bundesregierung den Vorschlag einer Unternehmensberatungsgesellschaft befürworten, zur Rationalisierung in den obersten Bundesbehörden eine Kommission aus Vertretern der Ministerien, des Bundesrechnungshofs, des Bundeskanzleramts und externer Institutionen einzusetzen, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß einem solchen Gremium Abgeordnete nicht angehören sollten? Ich beabsichtige, im Zusammenhang mit dem in Vorbereitung befindlichen „Aktionsprogramm zur Verwaltungsreform" eine Kommission zu bilden, die die Reformen in diesem Bereich konzeptionell unterstützen und kritisch begleiten soll. Aus dieser Kommissionsarbeit können sich auch Vorschläge zur Rationalisierung in den obersten Bundesbehörden entwickeln. Hierbei wird es vor allem darauf ankommen, die in der Wirtschaft gesammelten Erfahrungen mit Methoden der Rationalisierung für die öffentliche Verwaltung nutzbar zu machen. Über die Zusammensetzung der Kommission wird noch beraten. Es gibt gute Gründe dafür, auch sachkundige Abgeordnete in eine solche Expertenkommission aufzunehmen, die so zu größeren Reformvorhaben schon im Vorstadium sachverständig beitragen können. Auch bei den Arbeiten der Studienkommission zur Reform des öffentlichen Dienstes, der Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Parteien angehörten, waren die gesammelten Erfahrungen so positiv, daß eine entsprechende Regelung bei den Arbeiten zur Verwaltungsreform naheliegt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 9) : Können die Kommunen des Bodenseeraumes angesichts der folgenden Feststellung des Bundesinnenministers Maihofer auf einer Tagung in Lindau „Es bedarf noch Jahre dauernder Anstrengungen, um die Wassergüte (des Bodensees) aus der noch immer kritischen Phase zu bringen. 20 % aller Wassereinleitungen erfolgen von den zumeist schon mit Kläranlagen ausgestatteten Seegemeinden. Doch die restlichen 80 % fließen vom seefernen Hinterland zumeist ungeklärt in den Bodensee" damit rechnen, daß die Bundesregierung das Sonderprogramm zur Reinhaltung des Bodensees über 1976 hinaus verlängern wird? Der Stand des Programms zur Sanierung des Rheins und des Bodensees mit Zuschüssen in Höhe von 150,0 Millionen DM für den Bau von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen stellt sich wie folgt dar: 1972 bis 1974 verausgabt 68 500 000 DM laut Haushaltsplan 1975 30 000 000 DM laut Haushaltsplan-Entwurf 1976 25 000 000 DM laut Finanzplan für 1977 25 000 000 DM für 1978 1 500 000 DM 150 000 000 DM Darüber hinaus wurden im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen (Konjunkturprogramm 1975) für die vorgesehene Salzrückhaltung im Elsaß (vgl. Haushaltsausschuß — Protokoll vom 18. September 1975 Seite 42) 30 000 000 DM bereitgestellt. Da nach dem derzeitigen Stand voraussichtlich erst 1976 Kosten für die Salzrückhaltung anfallen werden, sind die hierfür vorgesehenen Mittel aus dem Konjunkturprogamm in 1975 für den Bau von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen vorgezogen worden. Es ist beabsichtigt, aus dem Ansatz für 1976 weitere 21 500 000 DM für den Bau von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen zur Verfügung zu stellen, so daß damit der vorgesehene Gesamtzuschuß für das Sanierungsprogramm von 150 000 000 DM bereits 1976 erreicht wird. Im übrigen beabsichtigt der Bundesminister des Innern, die Frage einer Aufstockung des Zuschußbetrages von 150 Millionen DM für das Sanierungsprogramm im Zuge der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 1977 zu erörtern. Auf die Beantwortung Ihrer zum gleichen Thema gestellten Frage vom 9. September 1975 darf ich in diesem Zusammenhang verweisen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Frage des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 10) : Hat die Bundesregierung die Absicht, von der bisherigen Regelung abzuweichen, jedem ausländischen Arbeitnehmer eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen und zu belassen, wenn er sich bereits 5 Jahre und länger in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat? Es gibt bisher keine allgemeine Regelung dieses Inhaltes. 14546* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Die Mehrheit der Länder, die bekanntlich für die bekanntlich für die Durchführung des Ausländergesetzes zuständig sind, erteilt auch nach fünfjährigem Aufenthalt lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die Bundesregierung prüft indessen, ob durch Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz eine einheitliche Regelung dahin eingeführt werden soll, daß nach fünfjährigem Aufenthalt regelmäßig eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 11 und 12) : Wie hoch ist die Anzahl der Bundesgesetze und der Rechtsverordnungen des Bundes, die gegenwärtig in Kraft sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Kommission zur Überprüfung des Erfordernisses und der Zweckmäßigkeit der großen Zahl von Gesetzen einzusetzen mit dem Ziel, die Bindung und Einengung der Bürger durch den Staat zu lockern und die hohen Kosten, die durch die Ausführung der Gesetze entstehen, zu vermindern? Zu Frage B 11: Gegenwärtig (Stand: 6. Dezember 1975) sind etwa 1 300 Bundesgesetze und etwa 2 250 Rechtsverordnungen des Bundes in Kraft. Hinzu kommen etwa 900 Vertragsgesetze zu völkerrechtlichen Vereinbarungen, etwa 90 Rechtsverordnungen, durch die völkerrechtliche Verträge in Kraft gesetzt worden sind sowie drei Vertragsgesetze zu Verträgen mit der Deutschen Demokratischen Republik. Zu Frage B 12: Nein. In Einzelbereichen werden die zuständigen Ressorts anläßlich ihrer Gesetzesvorlagen auf die Verminderung und Vereinfachung bestehender Vorschriften hinwirken. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 13) : Wird die Bundesregierung unter dem Eindruck der Vorwürfe der Veröffentlichung in der „Bildzeitung" vom 14. November 1975 — Verwendung von Steuergeldern — nicht doch die Einführung eines Straftatbestandes der „Amtsuntreue" veranlassen, wie er auch seit längerem vom Bund der Steuerzahler gefordert wird? Wie ich Ihnen bereits mehrfach — auch in der Fragestunde (Drucksache 7/3977 Seite 16) mitgeteilt habe, prüft das Bundesministerium der Justiz, ob dem Mißbrauch öffentlicher Gelder nicht nur durch verschiedene Einzelregelungen, sondern durch einen allgemeinen Straftatbestand der Amts- und Haushaltsuntreue wirksamer begegnet werden kann. Die Beantwortung dieser Frage ist schwierig, denn das geltende Strafrecht deckt einerseits weite Bereiche der Verschwendung öffentlicher Mittel bereits ab, während andererseits bisher nicht sicher feststeht, daß etwaige Mißstände sich gerade in den Bereichen ausbreiten können, die vom geltenden Strafrecht nicht erfaßt werden. Zur Klärung dieser Frage und gleichzeitigen Vorbereitung der Beratungen der Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Reform des Wirtschaftsstrafrechts — sind der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe um Erfahrungsberichte gebeten worden. Das Ergebnis dieser Berichte muß zunächst abgewartet werden. Im übrigen ist die Bundesregierung in dem von ihr verabschiedeten Entwurf des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (Drucksache 7/3441) der etwaigen Verschwendung öffentlicher Mittel nachdrücklich entgegengetreten und hat beispielsweise Sonderregelungen zur Bekämpfung des Mißbrauchs von Subventionen vorgeschlagen. Dabei hat sie es als einen besonders schweren Fall des Subventionsbetruges bewertet, wenn er von einem Amtsträger unter Mißbrauch seiner Befugnisse oder seiner Stellung zu seinem Vorteil begangen wird. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 14, 15 und 16) : Hält die Bundesregierung an ihrer ursprünglichen Absicht fest, den Entwurf eines Gesetzes über den Reiseveranstaltervertrag so rechtzeitig im Kabinett zu verabschieden, damit die gesetzgebenden Körperschaften dieses einen umfangreichen Verbraucherschutz im Bereich der Pauschalreisen herbeiführende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beraten und beschließen können? Welches Ergebnis hatten die im Sinn einer Betroffenenbeteiligong von der Regierung vorgenommenen bisherigen Anhörungen der Vertreter des Deutschen Reisebüro-Verbands, und sind in diesem Zusammenhang auch die Repräsentanten der Verbraucherschutzorganisation und die Stiftung Warentest gehört worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zur Behebung der bisher einseitigen Risikobelastung des Verbrauchers auch die Regulierung eingetretener immaterieller Schäden etwa durch eine gesetzliche Buß- oder Schmerzensgeldregelung (z. B. Zahlung einer umgekehrten Stornogebühr durch den Reiseveranstalter an den Reisenden) gehört? Zu Frage B 14: Bundesminister Dr. Vogel hat nach seinem Amtsantritt im Frühjahr 1974 den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages sein Arbeitsprogramm für die 2. Hälfte der 7. Legislaturperiode vorgelegt. Danach ist vorgesehen, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode den Kabinettentwurf eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag vorzulegen. Nach dem bisherigen Fortgang der Arbeiten besteht die Absicht, einen solchen Entwurf dem Kabinett alsbald zur Beschlußfassung zuzuleiten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14547* Zu Frage B 15: Über 30 Verbänden der Wirtschaft und der Verbraucher — darunter auch der Stiftung Warentest — wurde Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Während die Verbände der Reiseveranstalter eine gesetzliche Regelung nicht für erforderlich halten und die Regelungen des Entwurfs für teilweise zu weitgehend ansehen, wird von den Verbraucherschutzorganisationen der Entwurf als ausgewogen betrachtet; in Einzelpunkten werden zusätzliche Schutzvorschriften zugunsten der Reisenden vorgeschlagen. Zu Frage B 16: Der Referentenentwurf sieht ausdrücklich vor, daß der Reisende, soweit ihm der Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichtet ist, eine angemessene Entschädigung in Geld auch wegen des Schadens verlangen kann, der darin liegt, daß er für die Durchführung der Reise Urlaubstage nutzlos aufgewendet hat. Die Höhe der Entschädigung soll sich nach den Umständen, besonders nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und der Schwere des Verschuldens des Reiseveranstalters richten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/4409 Frage B 17): Glaubt die Bundesregierung, daß die Auslegung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb durch die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs und die noch anhängigen Verfahren zum Problem der Vorspannangebote den Interessen der Verbraucher hinreichend Rechnung trägt, oder hält sie eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in diesem Zusammenhang für notwendig? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4. Juli 1975 (I ZR 27/74) entschieden, daß es in der Regel wettbewerbswidrig ist (§ 1 UWG), wenn als Lockmittel für den Kauf einer zum marktüblichen Preis angebotenen Hauptware eine branchen- oder betriebsfremde Nebenware zu einem besonders günstig erscheinenden Preis derart angeboten wird, daß die Nebenware nicht ohne die Hauptware abgegeben wird. Er hat dabei insbesondere auf die Gefahren hingewiesen, die diese Werbemaßnahmen für den Verbraucher mit sich bringen. Diese Gefahren sieht der Bundesgerichtshof darin, daß die Angesprochenen durch diese Werbung „in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich beeinflußt werden, insbesondere dazu veranlaßt werden können, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können". Dies widerspreche „dem Sinn des Leistungswettbewerbs und der Funktion des Verbrauchers im Rahmen dieser Ordnung". Die Entscheidung ist somit wesentlich von den Erfordernissen des Verbraucherschutzes bestimmt. Eine Änderung des UWG im Interesse der Verbraucher ist nach Auffassung der Bundesregierung insoweit schon deswegen nicht erforderlich. Die genannte Entscheidung bezieht sich allerdings nur auf eine bestimmte Ausprägung der Vorspannangebote, nämlich auf Koppelungsangebote mit Betriebs- und branchenfremden Nebenwaren, die besonders günstig kalkuliert sind. Noch nicht höchstrichterlich entschieden sind dagegen die Fragen, wie nicht an die Abnahme bestimmter Hauptwaren gekoppelte günstige Zusatzangebote wettbewerbsrechtlich zu beurteilen sind und wie zu entscheiden ist, wenn es sich zwar um ein gekoppeltes Angebot handelt, aber die Ware entweder branchenzugehörig und günstig kalkuliert oder branchenfremd und zum Verkehrswert berechnet ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Klärung dieser offenen Fragen der Rechtsprechung überlassen bleiben sollte. Die Erscheinungsformen der sog. Wertreklame sind so vielfältig, daß eine ins einzelne gehende, erschöpfende gesetzliche Regelung kaum möglich sein dürfte. Eine generalisierende Regelung würde an der jetzigen Rechtslage insofern wenig ändern, als die Entwicklung von einzelnen Verbotstatbeständen weiterhin Aufgabe der Rechtsprechung bliebe. Jede gesetzliche Regelung im gegenwärtigen Zeitpunkt würde im übrigen die Gefahr einer Festschreibung des heutigen Entwicklungsstandes der Rechtsprechung mit sich bringen. Gerade weil die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes eine so große Bedeutung zugemessen hat, erscheint es darüber hinaus auch aus der Sicht der Verbraucherinteressen gerechtfertigt und unbedenklich, die weitere Rechtsentwicklung in diesem Bereich der Rechtsprechung zu überlassen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld ,auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 18) : In welchen Ausnahmefällen kann ein Lohnsteuerjahresausgleich für das laufende Jahr vor Ablauf des Jahrs beantragt werden, und unter welchen Voraussetzungen ist dies auch für zum Grundwehrdienst einberufene Soldaten möglich? Der Lohnsteuer-Jahresausgleich setzt voraus, daß die Besteuerungsmerkmale für dass Ausgleichsjahr feststehen. Der Lohnsteuer-Jahresausgleich wird deshalb grundsätzlich erst nach Ablauf des Kalenderjahres durchgeführt (§ 42 Abs. 2 Satz 1 EStG). Lediglich in den Fällen, in denen die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Arbeitnehmers vor Ablauf des Kalenderjahres weggefallen ist, darf der Lohnsteuer-Jahresausgleich früher durchgeführt werden (§ 42 Abs. 2 Satz 2 EStG). Der Wegfall der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht kann praktisch nur durch zwei Ereignisse eintreten: Durch Aufgabe des Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthaltes im Geltungsbereich des Einkommensteuerge- 14548* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 setzes oder durch Tod des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer, die zum Grundwehrdienst einberufen worden sind, können daher einen vorzeitigen Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht beantragen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung der aus der Vorkriegszeit stammenden Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung vorzunehmen und die Steuerfreiheit von Kursanatorien abzubauen, damit der inzwischen eingetretenen völligen Veränderung der Verhältnisse auf diesem Gebiet Rechnung getragen wird? Die Bundesregierung prüft z. Z., ob neben Krankenanstalten, die gemeinnützigen Zwecken dienen oder von Gebietskörperschaften unterhalten werden, auch weiterhin noch private Krankenanstalten einschließlich der Kursanatorien steuerlich zu begünstigen sind. Diese Frage ist auch unter sozial- und gesundheitspolitischen Gesichtspunkten vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu untersuchen. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, ist eine abschließende Beurteilung derzeit noch nicht möglich. Sobald mir die Stellungnahme des zuständigen Ressorts vorliegt, werde ich auf ,die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage B 20) : Trifft es zu, daß der amerikanische Ölkonzern Exxon im Jahr 1974 infolge der Ölpreiserhöhungen, die der Konzern auf die Anhebung der Ölpreise durdi die OPEC-Staaten aufpfropfte, den Umsatz um 61 % auf 45,8 Milliarden Dollar und den Jahresgewinn um 29 % auf 3,14 Milliarden Dollar erhöben, sowie eine Rekordinvestition von 3,6 Milliarden Dollar fast vollständig intern finanzieren konnte, während die Tochtergesellschaft der Exxon in der Bundesrepublik Deutschland über rote Zahlen und Verluste klagt und damit die Erhöhung der Endverbraucherpreise für Mineralöl begründen will, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um mit nationalen, bilateralen oder internationalen Maßnahmen die Gewinnverlagerungspolitik multinationaler Ölkonzerne zu unterbinden? Die von Ihnen genannten Zahlen über den Umsatz, den Gewinn und die Investitionen des Konzerns im Jahre 1974 und ihr Verhältnis zum Vorjahr stimmen mit den eigenen Veröffentlichungen des Konzerns über die Entwicklung des Unternehmens überein. Worauf die Umsatzsteigerung im Jahre 1974 zurückzuführen ist, ist im einzelnen nicht bekannt. Durch ihre zu alten Preisen angeschafften Bestände haben die Mineralölgesellschaften jedoch 1974 all- gemein erhebliche Gewinne, ausgelöst durch die Ölpreiserhöhungen der OPEC-Staaten, erzielen können. Dem Unternehmen Exxon ist 1974 nach eigenen Angaben nach Abzug der Ausschüttungen in Höhe von 1,173 Mrd. Dollar ein Gewinn von 2,023 Mrd. Dollar verblieben. Über seine Verwendung sind keine Einzelheiten bekannt. Aus dem Geschäftsbericht der Esso AG für 1974 ergibt sich, daß sich der Jahresüberschuß gegenüber dem Vorjahr erhöhte. Die Gesellschaft wies aber ebenso wie andere Mineralölgesellschaften darauf hin, daß sich die Ertragslage im inländischen Mineralölgeschäft im Jahre 1974 ständig verschlechtert und sich diese Entwicklung auch in den ersten Monaten 1975 fortgesetzt habe. Diese Erklärungen werden durch die monatlichen Meldungen der Mineralölindustrie an das Bundesministerium für Wirtschaft über Kosten, Erlöse und Preise bestätigt. Das Verbraucherpreisniveau wird in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere wegen eines relativ hohen Anteils von eingeführten Mineralölprodukten und günstiger Transportwege vornehmlich durch den Weltmarkt — im wesentlichen Rotterdam — und weniger von der nationalen Kostensituation bestimmt. Die Bundesregierung hat in der Antwort vom 1. Juli 1974 auf eine „Kleine Anfrage" betreffend die Besteuerung multinationaler Unternehmen (BT-Drucksache 7/2324) ausführlich zu den Möglichkeiten Stellung genommen, Gewinnverlagerungen bei multinationalen Unternehmen entgegenzuwirken. Ich nehme deshalb auf diese Antwort Bezug und weise ergänzend darauf hin, daß mit der Vorschrift des § 117 der neuen Abgabenordnung über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen eine weitere Rechtsgrundlage geschaffen wird, die dem Interesse einer internationalen Kooperation auf steuerlichem Gebiet dient. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4409 Frage B 21): Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des Bankenverbands, der Staat möge sich aus der Sparförderung zurückziehen, und welche Beträge stehen dabei zur Diskussion? Die vielfältigen Vorschläge zur Änderung der Sparförderung reichen von dem völligen Abbau staatlicher Sparfördermaßnahmen (Bund der Steuerzahler) bis zur uneingeschränkten Beibehaltung (Deutscher Sparkassen- und Giroverband). Der Vorschlag des Bundesverbandes Deutscher Banken ist eine weitere Anregung innerhalb dieses ausgedehnten Spektrums. Die Bundesregierung hat stets die Notwendigkeit staatlicher Sparfördermaßnahmen bejaht. Auch angesichts der vielfältigen Vorschläge zur Einschrän- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14549k kung der Sparförderung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, von diesem Standpunkt abzurücken. Das schließt eine stärkere Betonung der verteilungspolitischen Komponente, wie sie z. B. im Dritten Steuerreformgesetz durch die Einführung von Einkommensgrenzen vorgenommen wurde, oder die stärkere Berücksichtigung haushaltspolitischer Erwägungen durch eine Herabsetzung der staatlichen Förderleistungen nicht aus. Auch für die weitere Zukunft lassen sich infolge der sich wandelnden ökonomischen und politischen Gegebenheiten Prognosen über Art und Umfang künftiger staatlicher Sparfördermaßnahmen nicht stellen. Im einzelnen kann zu den Vorschlägen des Bundesverbandes Deutscher Banken nicht Stellung genommen werden, da die Anregungen seines Vorsitzenden nicht konkret genug sind. Deshalb können die haushaltsmäßigen Entlastungen nur in ungefähren Größenordnungen dargestellt werden: Nach der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes sind als Ausgaben nach dem Sparprämiengesetz für das Jahr 1976 2,9 Mrd. DM, für 1977 3,7 Mrd. DM und für 1978 2 Mrd. DM vorgesehen. Beim völligen Abbau der Vergünstigungen nach dem Sparprämiengesetz ab 1976 würden diese Beträge jedoch nicht in voller Höhe eingespart werden, weil es sich hierbei um bereits rechtsverbindlich entstandene Prämienansprüche für Sparleistungen früherer Jahre handelt. Einsparungen wären beim Bund bis zu etwa folgender Größenordnung möglich: 1976 0 DM 1977 0,6 Mrd. DM 1978 1,0 Mrd. DM und 1979 1,3 Mrd. DM. Die im Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes vorgesehenen Einsparungen von 160 bis 360 Millionen DM jährlich in den ersten drei Jahren sind hier noch nicht berücksichtigt. Mehrausgaben an Wohnungsbauprämien und Steuermindereinnahmen, die Bund und Ländern infolge von zu erwartenden Umschichtungen von Sparbeiträgen erwachsen würden, sind derzeit nicht quantifizierbar. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 22 und 23) : Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um im Aachener Revier die im Steinkohlenbergbau drohende Kurzarbeit zu verhindern und damit einen weiteren Anstieg der dort schon überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenzahl zu vermeiden? Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Ministerratsbeschluß vom 18. März 1975 (Verordnung EWG Nr. 724/75), daß dieser Fonds nur zugunsten derjenigen Gebiete und Gebietsteile intervenieren kann, die in Anwendung der Beihilferegelung mit regionaler Zweckbestimmung der Mitgliedstaaten von diesen als Fördergebiete ausgewiesen werden, und ist die Bundesregierung bereit, die für den Aachener Raum notwendigen strukturpolitischen Maßnahmen entsprechend der EG-Verordnung in ein regionales Entwicklungsprogramm einzufügen, damit der Aachener Raum aus diesem Fonds gefördert werden kann, und wie verträgt sich das mit der Herausnahme des Aachener Raums aus der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? Zu Frage B 22: Sollte es auch im Steinkohlenbergbau des Aachener Reviers wie an Ruhr und Saar zu Kurzarbeit kommen -- die Gewerkschaft Sophia-Jacoba hat übrigens bereits im September/Oktober im Zusammenhang mit dem Schwimmsandeinbruch in der Grube Kurzarbeitsschichten eingelegt —, so geschähe dies gerade deshalb, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Arbeitslosenzahl würde dadurch also nicht ansteigen. Die Bundesregierung hat im übrigen ihrerseits der gegenwärtigen Absatz- und Haldenentwicklung durch ihren Beschluß vom 26. November 1975 Rechnung getragen, zur Entlastung des Bergbaus die in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms ab 1977 vorgesehene Steinkohlenreserve von 10 Millionen t bereits 1976 anzulegen. Zu Frage B 23: Nach umfangreichen wissenschaftlichen Vorarbeiten hat der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem alle Landeswirtschaftsminister und -senatoren angehören, im August vergangenen Jahres eine Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe beschlossen, die am 1. Januar 1975 in Kraft getreten ist. Als Abgrenzungskriteri en dienten hierbei der Arbeitskräftereservequotient, die physische Ausstattung mit Infrastruktur sowie das Einkommen in der förderungsbedürftigen Region. Die Arbeitsmarktregion Aachen hat nicht den vom Planungsausschuß festgelegten Schwellenwert für die Anerkennung als Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe erreicht, so daß dieser Raum ab 1. Januar 1975 aus der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe entlassen wurde. Der Planungsausschuß hat jedoch für die ausscheidenden Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe weitgehende Übergangsregelungen beschlossen. Hiernach können in diesen Gebieten für Investitionsvorhaben noch bis zum 31. Dezember 1976 Förderungsanträge gestellt werden, die bis zum 31. Dezember 1979 durchgeführt sein müssen. Hierdurch ist sichergestellt, daß die bisherige wirtschaftliche Entwicklung der ausgeschiedenen Fördergebiete nicht abrupt unterbrochen wird. In seinem Beschluß vom 13. Dezember 1973 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die Vorschläge der Kommission zur europäischen Regionalpolitik die regionale Strukturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie die Zonenrandförderung in ihrer Gesamtheit nicht beeinträchtigen. Diesem Wunsch ist bei der Verabschiedung der Fondsverordnung durch den Rat unter anderem durch die Fassung des Artikels 3 entsprochen wor- 14550* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 den, die die Möglichkeiten für eine Intervention des Fonds in der Bundesrepublik Deutschland auf die Gesamtheit der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe ermöglicht. Damit besteht volle Übereinstimmung zwischen dem Aktionsbereich des Fonds und der Gemeinschaftsaufgabe. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 24 und 25) : Welche Unterschiede zwischen Pferden auf der einen Seite und Bienen und Schweinen auf der anderen Seite rechtfertigen es, daß eine gesonderte Berufsausbildung zum „Pferdewirt" von der Bundesregierung eingeführt wird, während die Ausbildung zu so unterschiedlichen Tierarten wie Bienen und Schweinen in einer einheitlichen Berufsausbildung „Tierwirt" zusammengefaßt werden soll? Gehört nach den Plänen der Bundesregierung für eine Ausbildungsverordnung zum Beruf des Tierwirts die Zubereitung von Met zu diesem Beruf, der auch die Imker umfassen soll, oder soll die Ausbildung zur oben genannten Tätigkeit im Rahmen von anderen Ausbildungsverordnungen geregelt werden? Zu Frage B 24: Zunächst bestand die Absicht, alle Berufe der Nutztierhaltung in einer Ausbildungsverordnung zusammenzufassen. Nach einer gründlichen Prüfung zeigte sich jedoch, daß die Fachrichtung Pferdehaltung Besonderheiten aufweist, die eine spezielle Regelung für den Beruf Pferdewirt erforderte. Bestimmend hierfür war die Tatsache, daß in der Pferdehaltung das Ausbilden und Trainieren von Pferden einen Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, während vergleichbare Aufgaben bei der Haltung der übrigen Nutztierarten nicht anfallen. Zudem ist die Zahl an Auszubildenden groß genug, um einen gesonderten Beruf für die Pferdehaltung zu rechtfertigen. Demgegenüber ist es nicht vertretbar, für den übrigen Bereich der Nutztierhaltung mehrere Berufe zu erhalten. Ein Grund ist darin zu sehen, daß die Zahl an Auszubildenden in einigen Spezialberufen der Tierhaltung (z. B. Imker, Pelztierzüchter) sehr niedrig ist. Außerdem besteht für einige dieser Berufe keine ausreichende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Der vorliegende Entwurf einer Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt berücksichtigt einen bildungspolitischen Grundsatz der Bundesregierung, nach dem die Berufsausbildung möglichst breit angelegt sein soll, um die berufliche Anpassungsfähigkeit der Berufstätigen zu fördern. Sie entspricht andererseits auch den Erfordernissen der Landwirtschaft nach Spezialisierung der Fachkräfte auf einzelnen Sparten der Nutztierhaltung. Der Verordnungsentwurf sieht daher für das erste Ausbildungsjahr eine breit angelegte Grundausbildung, für das zweite Jahr eine zwei Nutztierarten umfassende Ausbildung und für das dritte Jahr eine Spezialisierung auf eine Nutztierart vor. Zu Frage B 25: In dem Entwurf einer Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt wird die Zubereitung von Met nicht als Ausbildungsinhalt aufgeführt, da die berufliche Tätigkeit des Tierwirts auf die Produktion und nicht auf die Weiterverarbeitung tierischer Produkte ausgerichtet ist. Die Grundkenntnisse der Metherstellung können z. B. im Rahmen der Ausbildung zum landwirtschaftliche Brenner oder zum Brauer erworben werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 7/4409 Fragen B 27 und 28) : Hat Bundesminister Ertl eine auf den Großbetrieb ausgerichtete falsche Strukturpolitik der EG initiiert, wie ihm vorgeworfen wird? Ist die Behauptung richtig: „Um Stimmung für Haushaltskürzungen zu Lasten der Landwirtschaft zu machen, meldete das Bundeslandwirtschaftsministerium seit Monaten, daß das Einkommen der Landwirte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 6 bis 8 % gestiegen sei. Erst im September aber gab das Ertl-Ministerium zu, daß der Index der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise im Wirtschaftsjahr 1974/75 nur um 0,2 Prozent, der Index der Betriebsmittelpreise jedoch um 6,3 Prozent gestiegen sei"? Zu Frage B 27: Als Antwort auf das bekannte Memorandum der EG-Kommission, den sog. Mansholtplan, mit dem eine radikale Veränderung der historisch gewachsenen Agrarstrukturen vorgeschlagen wurde, hat die Bundesregierung im Jahr 1970 das Einzelbetriebliche Förderungs- und Soziale Ergänzungsprogramm vorgelegt. Im Gegensatz zu den Überlegungen der EG-Kommission wurde hier ein Programm entwikkelt, das den strukturellen Anpassungsprozeß der Landwirtschaft durch gezielte Hilfen unterstützt. Dieses Programm, dessen Anfänge übrigens noch in die Zeit der Großen Koalition zurückreichen, hat die im April 1972 vom EG-Ministerrat verabschiedeten gemeinsamen Argrarstrukturrichtlinien wesentlich beeinflußt. Das Hauptziel dieser Richtlinien besteht darin, die Landwirte im Rahmen des strukturellen Anpassungsprozesses in die Lage zu versetzen, ein dem außerlandwirtschaftlichen Bereich vergleichbares Arbeitseinkommen zu erwirtschaften. Dieses Ziel kann keineswegs nur in Großbetrieben erreicht werden. Hinzu kommt, daß neben der Förderung entwicklungsfähiger Betriebe auch den übrigen Landwirten Alternativen im investiven Bereich angeboten werden. Zu erwähnen ist hier insbesondere der Überbrückungskredit sowie die nunmehr vom Planungsausschuß beschlossene Aufstiegshilfe. Zu Frage B 28: Aus der Entwicklung der Erzeuger- und Betriebsmittelpreisindizes kann nur bedingt auf die Entwicklung des landwirtschaftlichen Einkommens geschlossen werden. Die Preisindizes gelten für bestimmte Standardqualitäten der Erzeugnisse, und Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14551* sie werden mit einer feststehenden Mengengewichtung berechnet. Sie berücksichtigen also nicht die jährlichen Veränderungen in den Mengen und Qualitäten der Verkäufe landwirtschaftlicher Produkte und der Käufe von Betriebsmitteln. Diese Veränderungen aber gehen in die Buchführungsergebnisse, die der Einkommensberechnung zugrunde liegen, in vollem Umfang ein. Anhand der Buchführungsergebnisse ist festzustellen, daß die Steigerung der durchschnittlichen landwirtschaftlichen Erzeugerpreise stärker waren als im Erzeugerpreisindex zum Ausdruck kommt, während der Anstieg der Betriebsmittelpreise im Index etwas überzeichnet war. Die Ursachen liegen darin, daß die Ertrags-Aufwandsstruktur bei den Vollerwerbsbetrieben von der Mengengewichtung bei den Preisindizes, dem die landwirtschaftliche Gesamtrechnung zugrunde liegt, abweicht. Daneben ist zu berücksichtigen, daß die landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe wie in den vergangenen Jahren Produktivitätsfortschritte verzeichnen. Obwohl die Preis-Kostenentwicklung im Wirtschaftsjahr 1974/75 etwas ungünstiger war als sie vorausgeschätzt worden ist, wird der Einkommensanstieg in der von meinem Hause angegebenen Spanne von 3 bis 8 % liegen. Voraussichtlich wird das Ergebnis für die Vollerwerbsbetriebe in dem oberen Bereich dieser Spanne liegen. Endgültige Ergebnisse können jedoch erst mit dem Agrarbericht 1976 vorgelegt werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 29) : Welche Ergebnisse haben die Gespräche des Bundeskanzlers in der Volksrepublik China betreffend ,,Erleichterung des Imports von Schweinefleisch in die Bundesrepublik Deutschland" ergeben, und kann damit gerechnet werden, daß künftig solche Importe regelmäßig und in größeren Mengen als bisher erfolgen können? Der Herr Bundeskanzler hat bei seinem Besuch in der Volksrepublik China nicht über den Import von Schweinefleisch aus der Volksrepublik China in die Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Für die Einfuhr von Schweinefleisch aus der Volksrepublik China würden die gleichen fleischbeschau- und tierseuchenrechtlichen Bedingungen gelten, wie sie für die Einfuhr von Fleisch aus anderen Ländern bestehen, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind. Einer chinesischen Delegation, die vor kurzem in der Bundesrepublik Deutschland zur Unterrichtung über Prüfverfahren bei der Ein- und Ausfuhr von Waren aller Art weilte, wurden bei einer Besprechung im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit auch die Einfuhrbedingungen für Schweinefleisch aus der Volksrepublik China erläutert. Von der chinesischen Delegation ist hierzu keine Erklärung abgegeben worden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 30) : Welche Initiativen wird die Bundesregierung einleiten, um die Forderung von COPA und COGECA zu unterstützen, den Import von Tafeläpfeln aus Übersee einzuschränken, damit in der EG nicht noch größere Mengen Äpfel zu hohen Kosten interveniert werden müssen? Die Importe von Tafeläpfeln aus Übersee haben zur Zeit keinen Einfluß auf das Marktgeschehen in der EWG. Erfahrungsgemäß sind erst im kommenden Frühjahr größere Einfuhren aus der südlichen Hemisphäre zu erwarten. Die Interventionen von Tafeläpfeln als Folge einer überdurchschnittlich großen Ernte und zu geringer Lagerräume innerhalb der EWG werden jedoch schwerpunktmäßig nach der Ernte bis in den Winter hinein durchgeführt. Deshalb besteht für die Bundesregierung gegenwärtig kein Anlaß für eine besondere Initiative zur Einschränkung der Apfelimporte aus Übersee. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 31): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sogenannte Kaffeeweißer aus Nichtmilchbestandteilen auf dem Markt Verbreitung finden, und trifft es zu, daß auch Molkereien solche Produkte vertreiben? Nach den Informationen, die die Bundesregierung in jüngster Zeit erhalten hat, trifft es zu, daß — sog. Kaffeeweißer, die im wesentlichen aus Pflanzenfett, Natriumkaseinat, Kaliumphosphat, Zuckersirup (Mais oder Glukose), Emulgatoren, Antioxydantien und Farbstoffen hergestellt werden, auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vermarktet werden und — solche Erzeugnisse auch von einzelnen Unternehmen vertrieben werden, die im weiteren Sinne als milchwirtschaftliche Unternehmen anzusehen sind. Soweit ersichtlich, ist bisher nicht gerichtlich entschieden, oh derartige Kaffeweißer wegen Verstoßes gegen § 36 Abs. 1 Milchgesetz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weder hergestellt noch in den Verkehr gebracht werden dürfen. Diese Erzeugnisse fallen unter das Nachmachungsverbot der genannten Vorschrift, wenn sie aufgrund des Gesamteindrucks ihrer äußeren stofflichen Beschaffenheit vom Durchschnittsverbraucher mit einem Milcherzeugnis verwechselt werden können. Aus diesem Grunde wurden zunächst nur solche Kaffeweißer in den Verkehr gebracht, denen eine Braunfärbung durch Karamelzusatz verliehen worden ist. Es ist 14552* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 nun aber auch zumindest ein Erzeugnis auf dem Markt, das keine Braunfärbung aufweist. Es gehört zu den Aufgaben der Bundesländer, denen die Ausführung des Milchgesetzes obliegt, diesen Tatbestand zu überprüfen und gegebenenfalls gerichtlich entscheiden zu lassen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Luneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 32) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, derzufolge gewährte Kurzarbeitszuschüsse an Betriebe zurückgefordert werden sollten, in denen nach Ablauf des Zeitraums für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitszuschüssen für die Belegschaft Überstunden eingeführt wurden? Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat auf Fälle aufmerksam gemacht, in denen Betriebe in unmittelbarem zeitlichen Anschluß an eine Phase von Kurzarbeit Sonderschichten fahren ließen. Er hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß es arbeitsmarktpolitisch und im Interesse der Beitragszahler wünschenswert wäre, wenn Arbeitgeber in einer solchen Lage anstatt Überstunden leisten zu lassen eher zusätzliches Personal — evtl. befristet — einstellen würden. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Das geltende Recht (§ 71 Arbeitsförderungsgesetz) sieht vor, daß ein Arbeitgeber zu Unrecht geleistetes Kurzarbeitergeld zu erstatten hat, wenn er die Zahlung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Mißbräuche diesere Art konnten bislang noch nicht nachgewiesen werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 33) : Trifft es zu, daß die Heimarbeiter überdurchschnittlich stark von Rezession und Arbeitslosigkeit betroffen sind und daß diese Situation auch im starken Absinken der Zahl der Heimarbeiter zum Ausdruck kommt? Nach den Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit ist die Zahl der beschäftigten Heimarbeiter von 174 396 im Juni 1974 auf 147 986 im Juni 1975 zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen, die Heimarbeit wünschten, stieg demgegenüber nur von 8 181 im September 1974 auf 10 426 im September 1975. Daraus läßt sich schließen, daß ein erheblicher Teil der ausgeschiedenen Personen die Heimarbeit nur in zeitlich geringfügigem Umfang ausgeübt und somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Luneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 34) : Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Staatsrechtlers Professor Dr. Hans Peter Ipsen, derzufolge Panzerübungen auf Heideflächen des Naturschutzparks Lüneburger Heide im Rahmen des sogenannten Soltau-Lüneburg-Abkommens verfassungswidrig sind, und wenn ja, welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, wenn nein, mit welchen Argumenten widerlegt die Bundesregierung die Feststellung des Staatsrechtlers? Das Gutachten von Herrn Professor Ipsen ist der Bundesregierung erst dieser Tage bekanntgeworden. Um eine sachliche Stellungnahme hierzu abgeben zu können, bedarf das umfangreiche Gutachten der sorgfältigen Prüfung. Sobald diese Untersuchung abgeschlossen ist, komme ich auf Ihre Anfrage zurück. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 35 und 36) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Vergabe der Betreuungsaufträge der Bundeswehr VFW-Fokker in Zukunft einen größeren Anteil zuzuweisen, um so die Auslastung des Konzerns auf deutscher Seite zu verbessern? Ist die Bundesregierung bereit, auf VFW-Fokker einzuwirken mit dem Ziel, daß der auf VFW-Fokker entfallende MRCA- Anteil überwiegend im Zweigwerk Speyer abgewickelt wird, um dadurch nicht nur die Existenz des Zweigwerks Speyer zu sichern, sondern auch eine kostensparende Kooperation zwischen VFW-Fokker und Messerschmidt-Bölkow-Blohm zu ermöglichen? Zu Frage B 35: Wie schon im Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie (DLRI) 1974-1978 (Bundestagsdrucksache 7/2986) festgestellt, ist die Auftragslage für die DLRI aus dem BMVg insgesamt rückläufig (vgl. S. 20). Das gilt insbesondere für Betreuungsaufträge der Bundeswehr aus zwei Gründen: — Reduzierung der Stückzahlen der fliegenden Waffensysteme — Erhöhung der Instandsetzungsintervalle bei einigen Flugzeugmustern mit der Folge einer Verringerung des Instandsetzungsumfangs. Schon die vorhandenen Betreuungskapazitäten der drei Systemfirmen sind — gemessen an dem z. Z. bestehenden Bedarf — übersetzt. Bei dieser Sachlage beabsichtigt das BMVg in Abstimmung mit dem Koordinator der Bundesregierung für die deutsche Luft- und Raumfahrt die zu erwartenden, insgesamt rückläufigen Betreuungsleistungen für das Jahr 1976 an die Industrie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Beteiligung zu vergeben. Das bedeutet, daß alle Firmen mit einem Rückgang bei ihren Betreuungsaufgaben rechnen müssen. Lang- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14553* fristig ist aus strukturellen und wirtschaftlichen Gründen eine Konzentration der Betreuungsleistungen unvermeidbar. Einer bestimmten Firma einen größeren Anteil als bisher zuzuweisen, wäre aus den dargelegten Gründen nicht vertretbar. Im übrigen würde dadurch die bei den anderen Firmen bestehende Überkapazität zu deren Ungunsten weiterhin verschoben. Die Situation ist den Systemfirmen seit langem bekannt. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Unternehmen, die aus der rückläufigen Auftragslage für ihre Auslastung entstehenden Folgerungen zu ziehen. Der Bund ist nicht in der Lage, die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen zu beeinflussen. Zu Frage B 36: An der Fertigung des auf die deutsche Zellen-Industrie entfallenden Produktionsanteils des MRCA- Flugzeuges soll die Firma MBB etwa zu 2/3 und die Firma VFW zu t/3 beteiligt werden. Die Entwicklungsarbeiten werden bei der Firma VFW im wesentlichen in den Werken des Bremer/ Unterweserbereichs durchgeführt. Ob die gleiche Arbeitsaufteilung auch für die Produktion vorgesehen ist, muß von der Firmenleitung selbst entschieden werden. Eine Einflußnahme des BMVg ist nicht beabsichtigt, da dies einen Eingriff in die unternehmenspolitische Verantwortung der Firmenleitung bedeuten würde. Eine solche Maßnahme würde nicht zuletzt auch nicht im Einklang mit den Auflagen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages stehen, der in seiner Entschließung über die Fortsetzung der Entwicklung des MRCA-Programms im Oktober vorigen Jahres dem Bundesverteidigungsministerium erhebliche finanzielle Bindungen unter Festlegung einer Preisobergrenze für den fly-away-Preis und eines Gesamtkostenlimits auferlegt hat. Dies erfordert eine Straffung der Produktion, um das Programm zu wirtschaftlich optimalen Bedingungen durchführen zu können. Die Entscheidung, in welchen Werken des VFW-Konzerns diese Voraussetzungen gegeben sind, kann nur von der Unternehmensleitung getroffen werden. Die von Ihnen angesprochene Kooperation zwischen MBB und VFW wird bereits seit Beginn des Entwicklungsprogramms praktiziert, da die Firma VFW als Unterauftragnehmer der Firma MBB tätig ist. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 37 und 38) : Trifft es zu, daß im Haushalt des Bundesverteidigungsministers ein eigener Ansatz für die Errichtung von Bundeswehrlehrstätten ausgewiesen ist? Hat die Bundesregierung gegebenenfalls Überlegungen angestellt, ob der Bau solcher Ausbildungsstätten auch aus Mitteln des Schwerpunktprogramms des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft finanziert werden könnte? Im Einzelplan 14 sind keine gesonderten Titel mit Ansätzen für die Errichtung von Lehrwerkstätten ausgewiesen. Die Kosten für die infrastrukturelle Unterhaltung vorhandener Ausbildungswerkstätten sind in den Ansätzen für die jeweilige Liegenschaft enthalten. Aufgrund des allgemeinen Mangels an Ausbildungsplätzen werden zusätzlich 450 Plätze ohne Erweiterung der Infrastruktur bereitgestellt. Das Stellen-Soll und die vorhandene Ausbildungskapazität ist damit voll ausgeschöpft. Ihre weitere Frage, ob die Bundesregierung gegebenenfalls Überlegungen angestellt hat, ob der Bau solcher Ausbildungsstätten auch aus Mitteln des Schwerpunktprogrammes des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft finanziert werden könnte, muß ich für den Bereich des Ressorts verneinen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage B 39) : Ist geplant, das Sanitätsdepot der Bundeswehr in Oppenau/ Ortenaukreis aufzulösen, wenn ja, was sind die Gründe dafür. und ist sichergestellt, daß es zu keinen Entlassungen der dort Beschäftigten kommt? Das Bundesministerium der Verteidigung plant, das Sanitätsdepot in Oppenau im I. Quartal 1977 aus folgenden Gründen aufzulösen: Das Sanitätsdepot Oppenau ist eine Behelfsanlage in einer ehemaligen Fabrik. Die infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllen in keiner Hinsicht die Normen, die an ein Sanitätsdepot zu stellen sind. Aufgrund der militärischen Erfordernisse ist in der Depotplanung des Heeres ein Sanitätsdepot in Efringen-Kirchen — ca. 10 km westlich Lörrach — vorgesehen, das sich seit 1966 im Ausbau befindet und voraussichtlich 1977 in Betrieb genommen werden kann. Es besteht die Absicht, die Anlage in Oppenau als MobStützpunkt für 2 Reservelazarettgruppen weiter zu nutzen. Für die Weiterverwendung des derzeit im Sanitätsdepot in Oppenau eingesetzten Personals sind bereits erste Maßnahmen eingeleitet. Die zuständigen personalbearbeitenden Dienststellen wurden von der Auflösungsabsicht unterrichtet und sind bemüht, versetzungswillige Mitarbeiter schon jetzt anderweitig einzusetzen. Es kann davon ausgegangen werden, daß für das Personal Arbeitsplätze bei den Reservelazarettgruppen in Oppenau, in dem neuen Sanitätsdepot Efringen-Kirchen sowie bei anderen Bundeswehrdienststellen im Raum Achern und Offenburg zur Verfügung stehen werden. 14554* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 40 und 41): Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich Presseberichten zu einem Vorfall nachzugehen, bei dem am Dienstag, dem 2. Dezember 1975, gegen 16.15 Uhr in Nördlingen (Tieffluggebiet 7) die Verglasung einer Fabrikhalle — verursacht durch militärische Überschallflugzeuge — großenteils zersplittert bzw. zersprungen sein soll, wobei Beschäftigte zum Teil erheblich gefährdet waren? Nachdem derartige Schadensfälle in der letzten Zeit in Nördlingen und auch Aalen (Schadensfall anhängig beim Amt für Verteidigungslasten in Schwäbisch Gmünd — unter Bezugnahme auf Überschallflüge — mehrfach aufgetreten sind, frage ich die Bundesregierung, welche Schritte sie zur weitgehenden Vermeidung solcher Vorfälle bzw. zur raschen Schadensregulierung unternehmen wird? Zu Frage B 40: Schäden, die durch den Flugbetrieb der Streitkräfte entstehen, werden durch das regional zuständige Amt für Verteidigungslasten oder, wenn als Schädiger ein Luftfahrzeug der Bundeswehr ermittelt wurde, die zuständige Wehrbereichsverwaltung abgewickelt. Die für die Abwicklung zuständige Stelle schaltet in der Regel, wenn Schadensersatz beantragt wird, das Luftwaffenamt in Köln/Wahn zur Ermittlung des Verursachers ein. Grundsätzlich können diese Behörden erst dann tätig werden, wenn ein Antrag des Geschädigten vorliegt. Der Vorfall vom 2. Dezember 1975 in Nördlingen wurde jedoch bereits vom Luftwaffenamt in Köln/Wahn auf Weisung des Führungsstabes der Luftwaffe untersucht. Zur fraglichen Zeit befanden sich zwei Luftfahrzeuge der Bundeswehr in einer Höhe von 38 000 Fuß (11,6 km) bei einer Abfangübung ca. 15 km südostwärts Nördlingen unter Überwachung und im Zusammenwirken mit einer Luftwaffenverteidigungs-Radarstelle. Offensichtlich wurde der entstandene Überschallknall durch den bei diesen Abfangübungen unvermeidlichen Kurvenflug und die herrschenden Wetterbedingungen so ungünstig beeinflußt, daß die Schallwirkungen, soweit bisher bekannt, nur in Nördlingen verstärkt auftraten. Zu Frage B 41: Die Zahl der im Raum des Ostalbkreises im Jahre 1975 gemeldeten Überschallschäden liegt nicht höher als in den vergangenen Jahren. Sie dürfen versichert sein, daß das Bundesministerium der Verteidigung bemüht ist, die Lärmbelastung der Bürger und mehr noch die Verursachung von Schäden soweit irgend möglich zu vermeiden. Ihre Ursache — der Überschallknall — ließe sich jedoch nur dann völlig ausschließen, wenn Überschallflüge in Zukunft untersagt würden. Dies ist bedauerlicherweise nicht möglich, da diese Flüge zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft der Streitkräfte zwingend erforderlich sind. Die derzeit bestehenden Einschränkungen erreichen die Grenze des gegenwärtig zu Verantwortenden. Ich habe veranlaßt, daß die bei den Wehrbereichsverwaltungen anhängigen Schadensersatzanträge zügig abgewickelt werden und ich werde den Bundesminister der Finanzen bitten, über die Finanzminister oder -senatoren der Länder, denen die Ämter für Verteidigungslasten unterstellt sind, ein gleiches zu tun. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 42 und 43) : Kann die Bundesregierung als Hauptauftraggeber auf Unternehmensentscheidungen bei dem Luft- und Raumfahrtkonzern VFW-Fokker Einfluß nehmen insofern, daß im Werk Speyer keine Arbeitnehmer (ca. 1 000) entlassen werden und das Werk eventuell in absehbarer Zeit geschlossen wird? Wird die Bundesregierung bei der Auftragsvergabe nur noch solche Unternehmen berücksichtigen, deren Unternehmenspolitik vorrangig auf die Sicherung von Arbeitsplätzen gerichtet ist? Zu Frage B 42: Die Möglichkeit, Einfluß auf die Entscheidungen des Konzerns VFW-Fokker dahin zu nehmen, daß im Werk Speyer keine Arbeitnehmer entlassen werden und das Werk in absehbarer Zeit geschlossen wird, ist deshalb nicht gegeben, weil damit das BMVg als öffentlicher Auftraggeber in die unternehmerische Eigenverantwortung und in die Wettbewerbssituation eingreifen würde. Dies stünde auch in Widerspruch zur Politik der Bundesregierung auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrtindustrie, die die Aufgabe der Industrie darin sieht, die unternehmensstrukturellen Konsequenzen aus der gegenwärtigen Situation und der absehbaren Entwicklung selbst zu ziehen. Zu Frage B 43: Das BMVg unterstützt bei der Vergabe von Bundeswehraufträgen die Politik der Bundesregierung. Dabei trägt es auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, sofern dies mit dem Ziel der Ausrüstung der Bundeswehr unter Berücksichtigung militärischer, technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte in Einklang zu bringen ist. Eine Auswahl der Auftragnehmer mit der Maßgabe, nur solche Unternehmen zu berücksichtigen, deren Unternehmenspolitik vorrangig auf die Sicherung von Arbeitsplätzen gerichtet ist, entspricht nicht den für das BMVg geltenden Vergabevorschriften und kann demnach für den Bereich des BMVg nicht erfolgen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage B 44) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14555* Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung in ihrem Bereich ziehen, falls die Pressemeldungen sich als wahr erweisen sollten, nach denen Ernest F. Hauser ausgesagt haben soll, anläßlich der Starfighterbeschaffung seitens der Bundeswehr seien erhebliche Bestechungsgelder an die CSU geflossen? Der Bundesregierung ist der Wortlaut der bisherigen Aussagen des Herrn Hauser noch nicht bekannt. Es ist sichergestellt, daß die Bundesregierung über alle Feststellungen des US-Senats-Ausschusses in bezug auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung der F 104 unverzüglich unterrichtet wird. Über zu ziehende Konsequenzen wird erst nach Kenntnis und Prüfung des Sachverhalts entschieden werden können. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 45) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß 30 000 bis 35 000 Kinder alljährlich Vergiftungsschäden erleiden, von denen etwa die Hälfte durch Haushalts- und Gewerbechemikalien sowie Medikamente verursacht werden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Initiative der Aktion Das sichere Haus, München, zu unterstützen? Die Bundesregierung hat durch Aufklärungsschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Vergiftungsschäden informiert. So z. B. durch ein in großer Auflage verbreitetes Faltblatt, das u. a. Hinweise für das Verhalten in Notfällen gibt und die Anschriften der Informationszentren für Vergiftungsfälle enthält. Auch die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebene „Sicherheitsfibel" geht sehr eingehend auf die Gefahren von Giftstoffe enthaltenden Haushaltschemikalien ein und gibt Beispiele für sachgemäßes Verhalten zur Schadens- und Unfallverhütung sowie für Erste Hilfe. Zu der Frage von Vergiftungsfällen bei Kindern, die hauptsächlich durch Haushalts-, Gewerbechemikalien und Medikamente verursacht werden, und der Möglichkeiten der Verhinderungen hat sich die Bundesregierung auf die Anfragen des Abgeordneten Gewandt am 17. Mai 1974 (Stenographischer Bericht der 100. Sitzung, Seite 6619) und des Abgeordneten Hoffie am 22. Januar 1975 (Stenographischer Bericht der 142. Sitzung, Seite 9842) eingehend geäußert. Da sich die von der Aktion „Das sichere Haus" herausgegebene Broschüre „Mehr Sicherheit für das Kind" in ihrem Anliegen weitgehend mit der Sicherheitsfibel deckt, sieht die Bundesregierung kein Bedürfnis, die Initiative der Aktion „Das sichere Haus" finanziell zu unterstützen. Für eine derartige Unterstützung stehen auch keine Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 46) : Wird im Zuge der gegenwärtig im Ausbau befindlichen Beschleunigungs- und Verzögerungsspuren an der Bundesautobahn Karlsruhe—Basel bei der Raststätte Baden-Baden die bisher gesperrte unmittelbare Zu- und Abfahrt von der hier kreuzenden Landstraße 78 a freigegeben, um die Stadt Baden-Baden von dem über diese Landstraße mit jährlich rund zwei Millionen Tonnen Material rollenden Kieslastverkehr zu entlasten? Nach den Richtlinien für die Anlage der Nebenbetriebe und ihrer Verkehrsanlagen an den Bundesautobahnen (RAN) müssen Tankstellen und Rasthöfe an das örtliche Wegenetz angeschlossen sein, um Lieferanten und Personal die Möglichkeit zu geben, die Betriebe ohne Benutzung der Autobahn zu erreichen. Die Straßenanschlüsse an das örtliche Wegenetz — im vorliegenden Falle an die L 78 — sollen ausschließlich dem Anliegerverkehr dienen und sind für den übrigen Verkehr zu sperren. Ausnahmen von dieser Bestimmung können aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs nicht gemacht werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hofmann (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 47 und 48) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre Zusage, daß keine Verschlechterung der Verkehrssituation durch die Verlegung des Personenverkehrs von der Schiene (Strecke Fürth am Berg—Coburg) auf die Straße entsteht, gegenüber der Deutschen Bundesbahn durchzusetzen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die derzeitigen Mißstände bei der Personenbeförderung auf der o. a. Strecke sofort behoben werden? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn wurde durch die am 1. Juni 1975 vorgenommene Umstellung des Reiseverkehrs der Nebenbahn Ebersdorf (b. Coburg)—Fürth am Berg auf Straßendienste die Verkehrsbedienung nicht verschlechtert. Mißstände sind seit dieser Zeit nicht bekanntgeworden. Allerdings ist das Fahrgastaufkommen nach der Umstellung angestiegen. Die zuständige Bundesbahndirektion steht deshalb zur Zeit mit den örtlichen Stellen in Verhandlung, um das Verkehrsangebot entsprechend anzupassen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jaschke (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 49 und 50) : 14556* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Wie beurteilt die Bundesregierung die Tätigkeit der Medizinmeteorologischen Forschungsstelle des Deutschen Wetterdienstes in Hamburg, die im Mai 1973 eine großangelegte Erfassung der Amputierten begonnen hat, um die Abhängigkeit von Stumpf- und Phantomschmerzen vom Wetter zu erforschen, und ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen allem Anschein nach dieser Forschungsauftrag eingestellt oder erheblich gekürzt worden ist? Treffen die Vorwürfe der VdK-Verbandszeitschrift „Die Fakkel" zu, wonach diese Dienststelle über zwei Jahre lang Anfragen der Redaktion nach dem Stand und dem Fortgang dieses Forschungsvorhabens nicht beantwortete, obwohl diese Zeitschrift auf Wunsch der „Medizinmeteorologie" in Hamburg ausführlich und mehrfach die Amputierten zur Mitarbeit an diesem Projekt aufgerufen hat? Zu Frage B 49: Die Medizinmeteorologische Forschungsstelle des Deutschen Wetterdienstes in Hamburg ist eine von drei Forschungsstellen des Deutschen Wetterdienstes auf diesem Gebiet. Die Forschungsstelle Hamburg bearbeitet Teilaufgaben der Medizinmeteorologie. Wegen eines erst vor kurzem abgeschlossenen Arbeitsgerichtsverfahrens zwischen dem Deutschen Wetterdienst und dem einzigen bei der Dienststelle in Hamburg tätigen Mediziner ist die Arbeit in der zurückliegenden Zeit stark behindert worden. Das Projekt „Untersuchung über die Wetterabhängigkeit von Phantomschmerzen und Stumpfbeschwerden", welches 1973 in Hamburg begonnen wurde, ist von dem genannten Mediziner, der inzwischen entlassen worden ist, mit starker Publizität versehen worden. Dadurch sind bei den an dem Projekt Interessierten in bezug auf die rasche Durchführung und die Ergebnisse z. T. falsche Erwartungen erweckt worden. Durch das schwebende Arbeitsgerichtsverfahren bestand keine Möglichkeit, wieder einen Mediziner einzustellen; die Stelle ist bis jetzt noch nicht wieder besetzt. Die Bundesregierung mißt der Arbeit auf dem Gebiet der Medizinmeteorologie erhebliche Bedeutung zu. Die Medizinmeteorologie, die seit langer Zeit ein Arbeitsgebiet des Deutschen Wetterdienstes ist, hat jetzt ein Stadium erreicht, das es erforderlich macht, sowohl aus sachlichen als auch aus personellen Gründen eine Konzentration der Arbeitskapazität vorzunehmen. Es soll daher eine zentrale Medizinmeteorologische Forschungsstelle eingerichtet werden, die in ihrer Ausstattung in der Lage sein soll, größere Projekte — insbesondere solche, bei denen größere Datenmengen anfallen — besser durchführen zu können. Das schon begonnene Projekt wird daher weitergeführt werden. Die z. Z. vorliegenden und noch eintreffenden Fragebogen werden ausgeweret werden. Zu Frage B 50: Es trifft zu, daß Briefe der Redaktion der VdK-Verbandszeitschrift „Die Fackel" vom Leiter der Medizinmeteorologischen Forschungsstelle Hamburg nicht beantwortet worden sind. Der große Widerhall, den das genannte Projekt in Kreisen des VdK gefunden hat, und der nicht erwartungsgemäße Fortschritt bei der Durchführung des Projekts haben beim Leiter der Medizinmeteorologischen Forschungsstelle Hamburg zu einer gewissen Zurückhaltung gegenüber der Presse geführt; außerdem war er der Ansicht, daß durch die wiederholt stattgefundenen Gespräche mit dem Landesvorsitzenden des VdK in Hamburg der Informationspflicht Genüge getan worden sei. Der Deutsche Wetterdienst ist angewiesen worden, Vorkehrungen zu treffen, damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 51) : Welche Gesichtspunkte haben das Bundesverkehrsministerium bewogen, den Ausbau der B 4 zwischen Maschen und Lüneburg nicht in die Dringlichkeitsstufe 1 a, sondern lediglich in die Baustufe 1 b einzuordnen? Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibung des Bedarfsplanes zum Ausbau der Bundesfernstraßen wurden rd. 2 000 Maßnahmen — darunter auch die B 4 zwischen Maschen und Lüneburg — einem einheitlichen Katalog von 10 Kriterien — mit Schwerpunkten bei verkehrlichen (3 Kriterien) und raumordnerischen (4 Kriterien) Gegebenheiten — im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Die volkswirtschaftliche Zielsetzung bei der Aufstellung des Kriterienkataloges bestand darin, die als dringliche Netzergänzungen erkannten Teilstrecken nach errechneten gewichteten Nutzen-Kosten-Werten zu ordnen. Die B 4 zwischen Maschen und Lüneburg fällt bei der Beurteilung nach diesem Kriterienkatalog trotz besonderer Berücksichtigung ihrer raumordnerischen Bedeutung und der Tatsache, daß sie strekkenweise durch das Zonenrandgebiet verläuft, nicht unter die Maßnahmen der Dringlichkeitsstufe I a „Vorrangiger Bedarf", sondern unter Stufe I b, übriger Bedarf. Anlage 61 Antwort des Parl Staatsekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 52 und 53) : Stimmte bei der Einstufung der Bundesautobahn A i von Euskirchen-Wißkirchen bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz in die Ausbaustufe 1 b die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mit der Bundesregierung überein? Ist die Bundesregierung angesichts der erheblichen Strukturschwäche des Eifelraums sowohl in Nordrhein-Westfalen wie auch in Rheinland-Pfalz bereit, sicherzustellen, daß die Bundesautobahn A 1 von Euskirchen-Wißkirchen bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz zügig ausgebaut wird, oder bedeutet die Einstufung nach Ausbaustufe 1 b eine Verzögerung des notwendigen Ausbaus? Nach dem jetzt in der Beratung stehenden Entwurf des überprüften Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ist die A 1 von Wißkirchen bis zum Ahrtal mit halbseitigem Teilausbau in die Dringlich- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14557* keit I b eingestuft. Damit konnte den Vorstellungen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht entsprochen werden. Gemäß Bedarfsplangesetz ist in 5 Jahren eine erneute Überprüfung des Bedarfsplanes vorzunehmen, die ergeben wird, ob diese Einstufung auch künftig unverändert bestehenbleibt. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 54 und 55) : Hat die Bundesregierung bei der Entscheidung über die vorzeitige Inbetriebnahme des Autobahnteilstücks Bundesautobahn A 7 AS Illertissen—AS Altenstadt die nachteiligen Auswirkungen auf die Bevölkerung der Stadt Illertissen und die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer, der Schulkinder und älteren Fußgänger genügend berücksichtigt? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des Überwiegens der nachteiligen Folgen für eine große Zahl der Bevölkerung gegenüber den Vorteilen der Autobahnbenutzer die vorzeitige Inbetriebnahme zurückzustellen? Zu Frage B 54: Ja, denn bei der Entscheidung über die Verkehrsfreigabe des BAB-Abschnittes Illertissen—Altenstadt der BAB Ulm—Kempten wurden die verkehrstechnischen Vor- und Nachteile sorgfältig - u. a. durch Ortseinsichten gegeneinander abgewogen. Zu Frage B 55: Nein, weil hier die Vorteile einer Verkehrsfreigabe (Entlastung der Ortschaften Illereichen/Altenstadt, Untereichen und Illertissen/Süd sowie Erschließung der Gemeinden östlich der BAB-Neubaustrecke) überwiegen. Nachteile, die zeitweise durch eine Mehrbelastung der Ortsdurchfahrt von Illertissen im Zuge der Staatsstraße Nr. 2018 entstehen können, sollen durch entsprechende Wegweisung (kein Hinweis auf den neuen BAB-Abschnitt für den Durchgangsverkehr) vermieden werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage B 56) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die Angebotsunterlagen für das Kochertalviadukt im Zuge des Autobahnneubaus Heilbronn—Nürnberg erst am 23. Oktober 1975 nach Bonn übersandt hat, obwohl die Angebotseröffnung schon am 12. März 1975 stattgefunden hat, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch diese lange Prüfungszeit der Zeitplan für die Fertigstellung des Bauwerks und damit für die Inbetriebnahme der Neubaustrecke auf der ganzen Länge bis 1979 in Gefahr gerät? Bei Angebotseröffnung am 12. März 1975 waren 38 Angebote abgegeben. Die Prüfung und Auswertung der sehr umfangreichen Angebotsunterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen, statische Vorberechnungen, firmenseitig veranlaßte Gründungsgutachten usw.) erforderten einen für dieses ungewöhnlich große und technisch schwierige Bauwerk eine überdurchschnittlich lange Bearbeitungszeit bei der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, zumal noch zusätzliche Untersuchungen vorgenommen werden mußten, um die Ausführbarkeit einiger Angebote beurteilen zu können. Die endgültige Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem kann nach dem derzeitigen Stand der Prüfung der Angebote damit gerechnet werden, daß die Kochertalbrücke bis Ende 1979 fertiggestellt werden kann, vorausgesetzt, daß keine unvorhersehbaren Schwierigkeiten während des Baues auftreten. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage B 57) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung für die baldige Inangriffnahme der Teilumgehung Oberndorf a. N. im Zuge der B 14, im Sinne des § 3 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985, wonach die Beseitigung von Gefahrenpunkten auch außerhalb der Dringlichkeitsordnung des überarbeiteten Bedarfsplans möglich sein mußte, sobald die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen? Zur Verbesserung der Verhältnisse in Oberndorf sind 2 Maßnahmen vorgesehen: eine Teilortsumgehung im Zuge der B 14 in der Baulast des Bundes und eine Brücke im Zuge der Webertalstraße in der Baulast der Stadt. Aus baulichen und verkehrlichen Gründen können diese beiden Maßnahmen nur zeitlich nacheinander realisiert werden. Als erstes muß die städtische Maßnahme durchgeführt werden, die als solche nicht von der Dringlichkeitsreihung im Bedarfsplan abhängt. Über die Durchführung der Teilortsumgehung im Zuge der B 14 wird dann zu gegebener Zeit zu entscheiden sein, nachdem diese Maßnahme dem Bewertungsverfahren bei Überprüfung des Bedarfsplans nicht unterworfen wurde und somit eine Dringlichkeit im Rahmen der dafür maßgebenden Kriterien im Augenblick nicht angegeben werden kann. Maßnahmen dieser Größenordnung fallen allerdings nicht ohne weiteres in die angesprochene Regelung des § 3 des Ausbauplangesetzes. Es ist vielmehr vorgesehen, solche Maßnahmen vor Aufnahme in das Bauprogramm nachzubewerten. Die Einplanung in den Haushalt wird von dem Ergebnis der Nachbewertung und von den dann gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten abhängen. Das Bauprogramm für größere Maßnahmen in den nächsten 10 Jahren ist aus heutiger Sicht auf die Dringlichkeitsstufe „Vorrangiger Bedarf (Stufe I a)" abgestimmt. Für zusätzliche größere Maßnahmen liegen damit die finanziellen Voraussetzungen nicht vor. Diese können bei nachgewiesener und aner- 14558* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 kannter Vordringlichkeit ggf. nur zu Lasten anderer Bauvorhaben des vorgenannten Bauprogramms geschaffen werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 58 und 59) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß es wegen verschiedener wichtiger Probleme im Bereich der Schiffahrtspolitik — wie Verhaltenscodex der Vereinten Nationen für Linienkonferenzen, billige Flagge, Meeresverschmutzung und stark divergierende soziale Gesetzgebung für Seeleute in den einzelnen europäischen Ländern — nützlich wäre, eine konzertierte europäische Sc hiffahrtspolitik zu fördern. Ist die Bundesregierung bereit, Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat anzuweisen, den Vorschlag der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Empfehlung Nr. 770/1975) zu unterstützen und eine Europäische Konferenz der verantwortlichen Minister für Schiffahrtsangelegenheiten einzuberufen, um eine solche konzertierte europäische Politik zu fordern? Zu Frage B 58: Ja. Die Bundesregierung hält es jedoch nicht für möglich, die Auffassungen zu den angesprochenen seeschiffahrtspolitischen Fragen auf europäischer Ebene weiter zu harmonisieren, als es in den damit befaßten internationalen Gremien geschehen ist. Zu Frage B 59: Nein. Die meisten Mitgliedstaaten des Europarats sind zugleich Mitglieder der OECD, der Beratenden Seeschiffahrtsgruppe 12 westeuropäischer Länder und Japans (CSG) oder der EG und koordinieren ihre Seeschiffahrtspolitik, auch zu den in der Empfehlung 770 (1975) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats genannten Fragen, laufend in diesen Organisationen. Soweit eine Einigung zu bestimmten Fragen in diesen Gremien nicht erzielt werden kann, erscheint es wenig erfolgversprechend, dafür eine europäische Konferenz der Minister für Schiffahrt einzuberufen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 60 und 61) : In welche Dringlichkeitsstufe ist der Bau der B 56 von BonnEuskirchen—Zülpich nach Duren eingeordnet worden, und wann kann mit dem Beginn und der Fertigstellung dieser Autobahn gerechnet werden? Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die sehr starke Verkehrsbelastung der derzeitigen Bundesstraße B 56 Bonn—Euskirchen—Zülpich—Düren herabzusetzen? Nach dem in der parlamentarischen Beratung befindlichen Entwurf des überarbeiteten Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hat die A 56 zwischen Zülpich und der B 51 nordöstlich Euskirchen für einen halbseitigen Ausbau die Dringlichkeitsstufe Ia erhalten. Das bedeutet, daß die B 56 in ihrem am stärksten belasteten Bereich durch die A 56 in den nächsten Jahren entlastet werden wird. Darüber hinaus wird die Ortsdurchfahrt Euskirchen B 51/56 durch die im Bau befindliche Umgehungsstraße im Zuge der B 51 entlastet werden. Auch für den Bereich Zülpich sind bauliche Verbsserungsmaßnahmen im Gange. Für die übrigen Abschnitte der A 56 zwischen Düren und Bonn ist nach dem Entwurf des überarbeiteten Bedarfsplanes ein halbseitiger Bau in der Dringlichkeitsstufe Ib ausgewiesen. Das bedeutet, daß die Strecken innerhalb der nächsten 10 Jahre voraussichtlich noch nicht begonnen werden können. Weitere Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der B 56 sind nicht vorgesehen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 7/4409 Frage B 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Umbenennung des Autobahnkreuzes „Lotte/Osnabrück" im Verlaufe der Bundesautobahn A 30, oder bleibt sie bei der vom damaligen Verkehrsminister, Herrn Leber, vertretenen Auffassung, daß der Name „Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück" beibehalten werden sollte? Die Benennung von Autobahnkreuzen erfolgt auf Vorschlag und im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde. Dem Bundesminister für Verkehr liegt ein Antrag des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auf Umbenennung des Autobahnkreuzes Lotte/Osnabrück nicht vor. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 63) : Wann ist mit der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Ansbach—Crailsheim im Zuge der Eisenbahnlinie Nürnberg—Stuttgart zu rechnen, und ist sichergestellt, daß im Jahr 1976 die im westmittelfränkischen Raum bestehenden Zugverbindungen nicht durch Sparmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn in Form von Stillegungen oder Zugausfällen beeinträchtigt werden? Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist grundsätzlich an der Umstellung der Strecke Ansbach—Crailsheim auf elektrischen Betrieb interessiert. Der Verwaltungsrat der DB hat dem Vorhaben inzwischen auch bereits zugestimmt. Dem Bundesminister für Verkehr liegt bisher ein Genehmigungsantrag des Vorstandes der DB noch nicht vor. Daher können auch noch keine verbindlichen Bau- und Fertigstellungstermine genannt werden. Streckenstillegungen darf die DB grundsätzlich Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14559* nur dann durchführen, wenn diese zuvor vom Bundesminister für Verkehr genehmigt worden sind (Bundesbahngesetz § 14 Abs. 3 d). Dagegen entscheidet die DB über die Fahrplangestaltung in eigener Zuständigkeit. Sie stimmt dieses Angebot jedoch mit den Ländern (Bundesbahngesetz § 48) und den Verkehrsinteressenten (IHK, Verkehrsverbände usw.) ab. Beiden Angebotsbemessungen ist gemeinsam, daß sie von der Nachfrage geprägt werden. Die DB ist bemüht, ihr Zug- und Bahnbusangebot im west- und mittelfränkischen Raum auch im Jahre 1976 so zu bemessen, daß eine ausreichende Verkehrsbedienung sichergestellt werden wird. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 64) : Ist die Bundesregierung bereit, auch im Interesse einer beschleunigten Anhebung der Konjunktur Wechselkennzeichen einzuführen, mit denen ähnlich wie in der Schweiz mehrere Fahrzeuge mit der gleichen Zulassung betrieben werden können, wenn sie nur alternativ benutzt werden, und wenn nein, welche Gründe stehen der Abhilfe eines solchen Bedürfnisses entgegen? Die Bundesregierung beabsichtigt z. Z. nicht, sogenannte Wechselkennzeichen einzuführen. Auch die Länder haben sich bei einer Anfang dieses Jahres abgeschlossenen Umfrage gegen die Einführung solcher Kennzeichen ausgesprochen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Ein Grund für die ablehnende Haltung ist der befürchtete Steuerausfall, der durch die Befreiung des jeweils kleineren Fahrzeugs von der Kraftfahrzeugsteuer entstehen würde. Hinzu kommt, daß solche auswechselbaren Kennzeichen den derzeitigen Bemühungen, die KraftfahrzeugKennzeichen diebstahlsicherer zu machen, entgegenstehen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 65 und 66) : Wann ist mit der Fertigstellung der gesamten Anlage „Miesenheimer Kreuz" auf der Bundesstraße Andernach—Mayen zu rechnen? Welche Vorhaben des Bundesstraßenbaues können im Raume Adenau (Eifel) im Jahr 1976 realisiert werden? Zu Frage B 65: Der Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung der Maßnahme kann noch nicht angegeben werden. Zu Frage B 66: Aus verkehrs- und bautechnischen Gründen kann die Ortsdurchfahrt Adenau nur in Teilabschnitten ausgebaut werden. Soweit es sich um Um- und Ausbaumaßnahmen bis 2,5 Millionen DM Baukosten handelt, ist die Zuständigkeit auf die Straßenbauverwaltungen der Länder delegiert. Die Mittel dafür werden global zugewiesen. Das Bauprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 1976 ist noch in Bearbeitung. Nach Angabe des Landes Rheinland-Pfalz soll 1976 mit folgenden Ausbaumaßnahmen begonnen werden: B 257, Ausbau zwischen Adenau und Quiddelbach B 257, Ausbau der Ortsdurchfahrt Leimbach B 257, Ausbau der Ortsdurchfahrt Müllenbach. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage B 67): Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Planungen für die Umgehungsstraße Hofheim/Kriftel im Zuge der B 519 in den kommenden Jahren immer mehr erschwert werden, wenn die Entscheidung darüber weiterhin in der Schwebe bleibt, weil die Bebauung in Hofheim und Kriftel immer weniger Möglichkeiten für eine sinnvolle Straßenplanung läßt? In Ergänzung meiner Beantwortung zur Bundestagsdrucksache 7/4364, Teil B, Nr. 44, vom 3. Dezember 1975 teile ich Ihnen folgendes mit: Die Entscheidung über die Trassenführung der Umgehung Hofheim wird keineswegs hinausgeschoben. Die hessische Straßenbauverwaltung ist bereits gebeten worden, die Gemeinde Kriftel alsbald zu einer Stellungnahme zu veranlassen. Sofern ein Einvernehmen nicht erzielt werden sollte, ist dem Land nahegelegt worden, das Raumordnungsverfahren zur Bestimmung der Linienführung gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz auf Landesebene durchzuführen, damit eine Entscheidung der Landesplanung herbeigeführt werden kann. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 68) : Zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung den Autobahnabzweiger Haffkrug/Scharbeutz über Süseler Baum Richtung Eutin auszubauen und damit die Autobahnbrücke an der B 76 in Höhe der Ortschaft Middelburg ihrer Bestimmung zuzuführen? Die im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen enthaltene neue B 76 von der A 1 bei Haffkrug in Richtung Eutin hat auf Grund der im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplanes vorgenommenen Bewertung nach dem Nutzen-KostenVerhältnis vorerst keine Aussicht auf Verwirklichung. Die bereits fertiggestellte Brücke bei Mid- delburg wird dementsprechend einstweilen nur von dem Verkehr des Middelburger Weges genutzt. Ihre Existenz allein kann jedoch eine höhere Dringlichkeit der oben genannten Teilstrecke nicht begründen. Eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsverbindung zur Stadt Eutin ist allerdings dadurch zu erwarten, daß die B 76 unmittelbar mit der neuen BAB Lübeck—Neustadt verknüpft wird. Die Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein ist beauftragt, diese noch zum Bau der Autobahn gehörenden Arbeiten baldmöglichst durchzuführen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 69 und 70) : Bis wann ist damit zu rechnen, daß Braunschweig an das Intercity-Netz der Deutschen Bundesbahn angeschlossen wird? Welche konkreten Pläne mit Angabe eines Zeitplanes hat die Bundesregierung, um zwischen den Städten Wolfsburg—Braunschweig—Salzgitter auf dem Verkehrssektor schnellere Verbindungen zu schaffen? Zu Frage B 69: Die Deutsche Bundesbahn hat die Strecke Hannover—Braunschweig als Intercity-Anschlußstrecke eingestuft und „City-Schnellzüge" (DC-Züge) eingesetzt, die in Hannover günstige Anschlüsse an das Intercity-Netz vermitteln. Außerdem ist Braunschweig auch über weitere zahlreiche Schnell- und Eilzüge in Göttingen und Hannover an die Fernzüge der DB angeschlossen. Zu Frage B 70: Die Verkehrsgestaltung im Raume WolfsburgBraunschweig--Salzgitter fiele zunächst in den Bereich des Großraumverbandes Braunschweig, der zusammen mit den in Betracht kommenden Verkehrsunternehmen nach Lösungen suchen könnte. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 71 und 72): Trifft es zu, wie eine Presseagentur meldete, daß die Deutsche Bundesbahn im neuen Kursbuch alle Städte, die in den ehemals deutschen Ostgebieten liegen, mit polnischen Namen aufführt? Falls die Frage bejaht wird: Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß beim Kursbuch der Bundesbahn der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts-Urteils realisiert wird, wonach jene Städte zum nach wie vor fortbestehenden Deutschen Reich (innerhalb der Grenzen von 1937) gehören? Es trifft zu, daß im Kursbuch der Deutschen Bundesbahn die Städte in den ehemals deutsche Ostgebieten mit polnischen Namen aufgeführt sind. Die deutschen Namen sind jeweils in Klammern hinzugesetzt. Der Bundesminister für Verkehr hat bereits mehrfach gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bungestages zu diesem Fragenkomplex Stellung genommen und darauf hingewiesen, daß die Deutsche Bundesbahn mit dieser Bezeichnungsweise den praktischen Bedürfnissen der deutschen und ausländischen Reisenden Rechnung trägt. Ich darf im einzelnen auf die schriftliche Beantwortung der Frage des Herrn Abgeordneten Sauer zur Fragestunde am 1./2. Oktober 1975 hinweisen. Die Frage ist in der Drucksache 7/4069, Teil B, Nr. 51, und die schriftliche Antwort in der Anlage 48 des BT-Protokolls zur 190. Sitzung abgedruckt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 73) : Auf welche Weise ist sichergestellt, daß das Unfallgeschehen in diesem Winter statistisch erfaßt wird und eine Auswertung unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen des Verbots von Spikesreifen ermöglicht wird? In der amtlichen Straßenverkehrs-Unfallstatistik des Bundes, die vom Statistischen Bundesamt auf Grund der Ergebnisse in den Bundesländern erstellt wird, werden die Fälle gesondert erfaßt, in denen „Glätte oder Schlüpfrigkeit der Fahrbahn durch Schnee oder Eis" einen Unfall verursacht haben. Die Fälle werden außerdem nach — Unfällen mit Getöteten - Unfällen mit Personenschaden (Getötete und Verletzte) — Unfällen ausschließlich mit Sachschäden von 1 000 DM und mehr bei einem der Beteiligten näher untergliedert. Die Angaben werden veröffentlicht in den Jahresberichten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie H, Verkehr, Reihe 6 Straßenverkehrsunfälle. Aus diesen statistischen Angaben läßt sich der Umfang der durch Schnee oder Eis auf der Fahrbahn bedingten Unfälle ablesen. Sie lassen aber keinen direkten Rückschluß auf die Auswirkungen von Spikes zu, da hierfür das Gesamtunfallgeschehen über das ganze Jahr gesehen von großer Bedeutung ist. Insbesondere ist hierbei auf die Unfallgefahren hinzuweisen, die durch Wasseransammlungen in den durch Spikes verursachten Spurrinnen entstehen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 74, 75, 76 und 77) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14561* Welche Rolle und Bedeutung kommt der Nahestrecke (Türkismühle—Bad Kreuznach) in dem neuen Verkehrskonzept der Bundesbahn zu? Ist mit einer Elektrifizierung der Nahestrecke bis 1980 zu rechnen? Weshalb leitet die Bundesbahn keine D-Züge über die Nahestrecke? Sieht die Deutsche Bundesbahn eine Möglichkeit, Saarbrücken über die Nahestrecke an das Intercity-Netz anzuschließen und TEE-Züge über die Nahestrecke zu leiten? Zur Frage B 74: Aussagen über die zukünftige Bedeutung der Nahestrecke sind z. Z. nicht möglich. Zu Frage B 75: Die Aufnahme des elektrischen Betriebs bis 1980 kann aus heutiger Sicht nicht zugesichert werden, da die Verhandlungen mit dem Land Rheinland-Pfalz und der Deutschen Bundesbahn noch nicht abgeschlossen sind. Zu Fragen B 76 und 77: Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn, die für ihre Fahrplangestaltung selbst zuständig ist, läßt die Nahestrecke wegen ihrer Linienführung die Führung von Schnellzügen nicht zu. Saarbrücken ist über City-Schnellzüge auf den Strecken Saarbrücken—Trier—Koblenz und Saarbrücken—Kaiserslautern—Neustadt/W.—Mannheim sowohl in Koblenz als auch in Mannheim an das Intercity-Netz der DB angeschlossen. Dieses Angebot hat sich nach Auskunft der DB bewährt. Saarbrücken war mit dem Zugpaar TEE 50/51 „Goethe" vom Sommer 1970 bis Ende Mai 1975 unmittelbar in den TEE-Verkehr einbezogen. Die zwischen Frankfurt/M. und Paris eingesetzten TEE-Züge waren jedoch — trotz intensiver Werbung nur ungenügend besetzt. Aus wirtschaftlichen Gründen mußte ab Sommerfahrplan 1975 das TEE-Zugpaar ausgelegt werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 78 und 79): Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Wohnung eines Mitarbeiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin während seiner Abwesenheit durchsucht worden ist, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bejahendenfalls über die näheren Umstände dieser Durchsuchung, insbesondere über die möglichen Täter, ihre Gründe und die mit der Durchsuchung verletzten Rechtsbestimmungen? Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundeskanzleramt und die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin sich alle Auskünfte über den Vorfall mit einem Mitarbeiter der Ständigen Vertretung am 26. November 1975 am Berliner Sektorenübergang Invalidenstraße/Sandkrugbrücke vorbehalten haben, und welche Gründe führen bejahendenfalls zu dieser an der Ursache des Vorfalles gemessen außergewöhnlichen Geheimhaltung? Zu Frage B 78: Einige Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR haben die Vermutung geäußert, daß ihre Wohnungen während ihrer Abwesenheit betreten worden seien. Eingehende Befragungen ergaben jedoch nicht genügend Erkenntnisse, die es erlauben würden, die in Ihrer Frage angedeuteten Schlüsse zu ziehen. Zu Frage B 79: Da es sich um einen Vorfall handelte, der einen Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR betraf, waren für eine Stellungnahme gegenüber der Presse in erster Linie das Bundeskanzleramt und die Ständige Vertretung selbst zuständig. Das Bundeskanzleramt und die Ständige Vertretung haben nach Prüfung des Vorfalls die Presse wie folgt unterrichtet: Der Mitarbeiter ist am 24. und 25. November 1975 in eine Wohnung in der Leipziger Straße umgezogen. Am Abend des 25. November 1975 hat er nach Beendigung des Auspackens gegen 23.00 Uhr den Möbelwagen und 5 Packer einer Westberliner Speditionsfirma über den Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße/Prinzenstraße zurück nach Berlin (West) gebracht, zwei von den Packern im eigenen Pkw. Mit einem Packer ist der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung anschließend essen gegangen. Der nicht sehr ortskundige Mitarbeiter wurde später in seinem Auto von besagtem Packer zum Grenzübergang Invalidenstraße zurückbegleitet. Von einer außergewöhnlichen Geheimhaltung kann unter diesen Umständen keine Rede sein. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 80 und 81) : Wieviel Mittel wurden in den letzten fünf Jahren in den Ausbau von schienengebundenen Nahverkehrsnetzen in den Großstädten und Ballungszentren investiert und wieviel demgegenüber im ländlichen Raum? Wie hoch sind die Defizite bei den schienengebundenen Nahverkehrsunternehmen in den Großstädten und Ballungszentren und in den ländlichen Regionen? Zu Frage B 80: Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) kann der Bau und Ausbau von Schienenverkehrswegen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nur in den Verdichtungsräumen und in den dazugehörigen Randgebieten gefördert werden. In derartige Investitionsvorhaben wurden von 1970 bis 1974 rd. 7,3 Mrd. DM investiert. Dies sind über 90 % der Gesamtmittel. Zu Frage B 81: Die Bundesregierung wird sich in ihrem Bericht über die fortdauernden Folgekosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dazu äußern, wie sich 14562* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 die Kostenunterdeckung bei den Unternehmen des OPNV und die daraus folgenden finanziellen Lasten für die öffentlichen Haushalte auf Ballungs- und Nichtballungsgebiete verteilen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 82 und 83) : Wie ist die Bilanz der Saison 1975 der Bodensee-Schiffsbetriebe der Deutschen Bundesbahn auch im Vergleich zum Jahr 1974 zu beurteilen, und wird man 1976 am Angebot der Verkehrsleistungen 1975 festhalten? Was kann nach Meinung der Bundesregierung getan werden, um das Leistungsangebot der Bodensee-Schiffsbetriebe der Deutschen Bundesbahn noch zu steigern? Zu Frage B 82: Die Bodenseeschiffahrtsbetriebe der Deutschen Bundesbahn haben 1974 mit einem Verlust von 3,081 Millionen DM abgeschlossen. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn wird das Angebot an Verkehrleistungen ihrer Bodenseeschiffahrtsbetriebe 1976 bei Berücksichtigung der Sonderfahrten dem Angebot in 1975 im wesentlichen entsprechen. Zu Frage B 83: Die Deutsche Bundesbahn wird bemüht sein, die Qualität ihres Angebotes laufend zu steigern und den Umfang ihrer Leistungen der Entwicklung der Nachfrage, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, anzupassen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4409 Fragen B 84 und 85) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei Einführung des vorgesehenen Telefonzeittakts dafür Sorge getragen werden muß, daß Anrufer bei der Telefonseelsorge vom Zeittaktsystem ausgenommen werden, da sonst die segensreiche Einrichtung der Telefonseelsorge weitgehend ihrer Möglichkeiten beraubt würde? Ist die Bundesregierung bereit, ähnlich der Regelung in der Schweiz, die kosten- und zeitlose Möglichkeit des Anrufs bei der Telefonseelsorge zu prüfen und dabei auf die bisher beim Notrufsystem in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Impulsregelung zurückzugreifen? Zu Frage B 84: Die Bundesregierung weiß die Tätigkeit der Telefonseelsorge und die ähnlicher Dienste sehr zu schätzen und ist bereit, diesen Hilfseinrichtungen ihr Wirken zum Wohle des Bürgers zu erleichtern. Deshalb wurden mit Vertretern der Kirchen, Herrn Bischof Dr. Kunst und Prälat Wöste, die mit der Telefonseelsorge zusammenhängenden Fragen erörtert. Es wurde vereinbart, daß die Deutsche Bundespost die an der Telefonseelsorge beteiligten und interessierten Organisationen und Personen in einer Gesprächsrunde über die anstehenden Probleme aus der Sicht der Deutschen Bundespost informiert, Die Gesprächsteilnehmer werden alle Gesichtspunkte eingehend erörtern. Ich bitte Sie um Verständnis, daß ich dem Ergebnis der Gespräche nicht vorgreifen möchte. Zu Frage B 85: Die in der Schweiz vorgesehene Lösung für die Telefonseelsorge (Die dargebotene Hand) ist noch nicht realisiert worden. Auch dort wird die Einführung der Zeitzählung im Ortsdienst geplant. Die endgültige Regelung für die Telefonseelsorge ist deshalb gegenwärtig nicht bekannt. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4409 Frage B 86) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, warum die Deutsche Bundespost den Campingplatzinhabern den Eintrag der Fernsprechnummern im amtlichen Fernsprechbuch unter dem Namen des Campingplatzes verweigert, während Gaststätten und Hotels wie selbstverständlich unter ihrem Namen im amtlichen Fernsprechbuch verzeichnet werden, obwohl für Hotels und Campingplätze in gleichem Maß das Bedürfnis besteht, von außerhalb und nicht zuletzt aus dem Ausland mit Hilfe des amtlichen Fernsprechbuchs erreichbar zu sein? Die Zunahme der Zahl der Fernsprechteilnehmer, die mit ihrem Namen von Amts wegen gebührenfrei in die amtlichen Fernsprechbücher eingetragen werden, zwingt mich, die Eintragungen möglichst kurz zu fassen. Die Teilung von zu umfangreich gewordenen amtlichen Fernsprechbüchern soll dadurch verhindert werden. Ausschließlich wegen der Platzersparnis werden Eintragungen von Hotels und Gaststätten unter den Stichwörtern „Hotels" und „Gaststätten" zusammengefaßt. Die häufige Wiederholung der Namensteile „Hotel" und „Gaststätte" wird dadurch vermieden. Diese Vorbedingungen sind bei den Campingplätzen nicht gegeben, weil sie an den einzelnen Orten nicht so zahlreich sind und auch der amtliche Teilnehmernahme meist nicht mit dem Wort „Camping" beginnt. Auch ist „Campingplatz" eine spezielle Branchenbezeichnung. Die Eintragung von Teilnehmern unter dieser Branchenbezeichnung im amtlichen Fernsprechbuch würde eine Vielzahl von Anträgen anderer Branchen mit gleichgelagerter Begründung zur Folge haben. Dadurch würden die amtlichen Fernsprechbücher noch umfangreicher als bisher und die Herstellungskosten wesentlich gesteigert. In den von der Deutschen Postreklame GmbH in Zusammenhang mit privaten Verlegern herausgegebenen örtlichen Fernsprechbüchern können die Einträge werblich frei gestaltet werden. In den Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14563* Branchenfernsprechbüchern sind die Campingplätze sogar unter dem von Ihnen gewünschten Dachbegriff „Camping" mit einem Pflichteintrag angegeben. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 87): Welche Frequenzen, insbesondere im Mittelwellenbereich, haben mit welcher Begründung auf der Internationalen Wellenkonferenz die Sender im Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin aufgeben müssen, und welche Frequenzen mit welcher Begründung die Sender im sowjetischen Sektor Berlin sowie in der DDR? Auf der Internationalen Konferenz zur Neuverteilung der Frequenzen im Lang- und Mittelwellenbereich bestand für die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) kein Zwang, eine bestimmte Zahl von Frequenzen aufzugeben. Entsprechend der sorgfältigen Vorbereitung mit den Bedarfsträgern hat die Delegation der Bundesrepublik Deutschland auf der Konferenz versucht, die Nutzung von gut geeigneten Frequenzen zu erhalten oder möglichst noch zu verbessern. Durch Mehrfachnutzung von guten Frequenzen hat sich die weitere Verwendung von schlechten Frequenzen erübrigt. Mit dem rationelleren Einsatz von besser geeigneten Frequenzen unter Aufgabe von weniger geeigneten Frequenzen konnte erreicht werden, daß jedem bisherigen Sender in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) eine Frequenz z. T. mit verbesserter Versorgung zur Verfügung steht, d. h., es braucht keiner der bisher betriebenen Sender stillgelegt zu werden. Im Rahmen dieses Planungsprinzips sind folgende 7 Frequenzen laufgegeben worden: 520 kHz, Sender Hannover, Frequenzwechsel wegen ungünstiger Frequenz nach 828 kHz, 612 kHz, 3 AFN-Sender, Frequenzwechsel wegen ungünstiger Frequenz nach 1 107 kHz, 728 kHz, Tagessender RIAS Hof, Frequenzwechsel wegen ungünstiger Frequenz nach 684 kHz, 918 kHz, neu angemeldeter Sender Gießen; diese Anmeldung wurde wegen Verbesserung der Versorgung auf der Frequenz 594 kHz aufgegeben, 999 kHz, Sender Heidelberg und Buchen, Frequenzwechsel nach 711 kHz zugunsten des SFB und des RIAS, 1 080 kHz, Sender Bremen, Frequenzwechsel wegen ungünstiger Versorgung nach 936 kHz, 1 359 kHz, Sender Bremerhaven, Frequenzwechsel wegen ungünstiger Versorgung nach 936 kHz. U. a. mußte die bisherige Frequenz 1 602 kHz, des Senders München nach einer Entscheidung der Konferenz für Sender kleiner Leistung freigemacht wer- den. Die deutsche Delegation erhielt das Recht, eine neue — d. h. bisher im Bundesgebiet nicht genutzte — Frequenz für diesen Sender zu suchen. Nach sorgfältigen Untersuchungen wurde 'schließlich die Frequenz 909 kHz dem Sender München zugeteilt. Da jedoch die zweite bisher vom Bayerischen Rundfunk verwendete Frequenz (801 kHz, Sender Nürnberg) eine bessere Versorgung über größere Entfernungen ermöglicht, wurde die Leistung für diese Frequenz von 100 kw auf 500 kw erhöht. Das Programm des Bayerischen Rundfunks kann jetzt mit 700 kw, statt bisher 500 kw, abgestrahlt werden. Die DDR hat nach dem Ergebnis der Konferenz fünf Frequenzen aufgegeben und für die entsprechenden Sender andere Frequenzen vorgesehen. Welche Gründe im Rahmen des gesamten Planungskonzeptes der DDR zu diesen Frequenzwechseln geführt haben, ist der Bundesrepublik Deutschland im einzelnen nicht bekannt. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 88 und 89) : Trifft es zu, daß bei dem im Bereich der Oberpostdirektion Braunschweig liegenden Postamt Helmstedt 7 der Dienstbetrieb erheblich eingeschränkt werden soll? Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß sich die in diesem Raum beabsichtigten Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundespost ausschließlich zum Nachteil der Reisenden im Berlin-und DDR-Verkehr auswirken würden? Es ist nicht beabsichtigt, beim Postamt Helmstedt 7 (Autobahn, Grenzkontrollstelle Marienborn) die gegenwärtigen Schalterstunden sowie die Zeiten der Dienstbereitschaft einzuschränken. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 90, 91, 92 und 93) : Kann die Bundesregierung ihre in der Pressemitteilung vom 28. November 1975 gemachte Aussage, die Lage im sozialen Wohnungsbau sei günstig und zufriedenstellend, aufrechterhalten angesichts der Tatsache, daß der Quadratmeterpreis in neuen Sozialwohnungen den Quadratmeterpreis in vergleichbaren frei finanzierten Wohnungen übersteigt? Wie hoch sind die regional gestaffelten Differenzen zwischen Erstellungskosten pro Quadratmeter und Mietpreis pro Quadratmeter? Wieviel Prozent der Bevölkerung haben auf Grund der bestehenden Einkommensgrenzen Anspruch auf eine Sozialwohnung, wieviel Prozent der Bevölkerung bewohnen eine Sozialwohnungen, wieviel Prozent der Sozialwohnungen sind von Mietern belegt, die heute durch Änderung ihrer Einkommensverhältnisse keinen Anspruch mehr auf eine Sozialwohnung haben? Was gedenkt die Bundesregierung gegen die sozialen Mißstände zu tun, die daraus resultieren, daß Wohnungen von Mietern bewohnt werden, deren Einkommen inzwischen weit über den festgesetzten Einkommensgrenzen liegen und bei denen sich die Familienzahl verringert hat? 14564* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Zu Frage B90: Ja. Die Pressemitteilung bezieht sich auf das bisherige Förderungsergebnis im Jahre 1975. Bei den in diesem Jahre geförderten Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaues ergeben sich aufgrund der Mietobergrenzenregelungen der Länder und deren gegenüber früheren Jahren verschärften Handhabung Mieten, die für die breiten Schichten des Volkes tragbar sind. Diese Mieten liegen auch in aller Regel unter den Mieten neuer freifinanzierter Mietwohnungen. Dagegen gibt es bei früheren Förderungsjahrgängen (um 1970) tatsächlich in einigen Ländern in größerer Zahl Fälle, in denen sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren (Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Bau- und Betriebskosten, Degression von Aufwendungsbeihilfen, zwischenzeitliche Erhöhungen der Bewirtschaftungskosten) schwerwiegende Probleme ergeben haben. Zu Frage B 91: Detaillierte Angaben zu dieser Frage finden sich in dem Bericht des Statistischen Bundesamtes, Fachserie E, Reihe 4, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau, 1973, Seite 44 ff. Danach streuen die Erstellungskosten bei Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohnungen (Kosten des Bauwerks je qm Wohnfläche) zwischen 629 DM in Hannover und 707 DM in Oldenburg einerseits und 1 382 DM in Eßlingen und 1 811 DM in Lindau (Bodensee) andererseits. Die Mieten der geförderten Wohnungen streuen zwischen 2,47 DM in Neumarkt i. d. Opf. und 5,04 DM in Oberhausen. Zu Frage B 92: Zunächst ist klarzustellen, daß niemand einen Rechtsanspruch auf eine Sozialwohnung hat. Die Einkommensgrenzen des § 25 II. WoBauG und § 5 WoBindG grenzen lediglich den Kreis derer ab, die als Wohnungsuchende zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind. Eine Schätzung aufgrund der auf 1975 fortgeschriebenen Einkommensdaten der letzten Wohnungsstichprobe hat ergeben, daß gegenwärtig zwischen 50 und 60 % der privaten Haushalte zu dem durch § 25 des II. WoBauG begünstigten Personenkreis gehören. Nach der Wohnungsstichprobe 1972 lebten in 5,09 Millionen öffentlich geförderten Wohnung 15,09 Millionen Personen. An der Gesamtbevölkerung von 58,6 Millionen Personen bedeutet das einen Anteil von 25,7 %. Von den übrigen nach § 25 II. WoBauG zum Bezug einer Sozialwohnung „Berechtigten" ist der weitaus größere Teil bereits angemessen untergebracht, z. B. in Eigenheimen oder in Altbaumietwohnungen. Die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung kann nur in Fällen einer unzureichenden Unterbringung zum Tragen kommen. Zu der weiteren Frage nach dem Anteil der „Mehrverdiener" an den Inhabern von Sozialwohnungen gibt es keine Unterlagen nach dem neuesten Stand. Aus Bremen liegen allerdings Angaben vor, die im Wege einer teilweisen Überprüfung der Einkommensverhältnisse gewonnen wurden. Danach lag der Anteil der Mehrverdiener an den Inhabern von Sozialwohnungen in Bremen zwischen 10 und 20 %. Dabei war der Anteil der Mehrverdiener bei Eigenheimen größer als bei Mietwohnungen. Zu Frage B 93: Der Weg einer zwangsweisen Umsetzung bei Fehl- bzw. Unterbelegungen scheidet von vornherein aus. Alle Bemühungen dieser und früherer Bundesregierungen, statt dessen die „Fehlbeleger" zu einer Ausgleichsabgabe heranzuziehen, sind u. a. durch den zu erwartenden hohen Verwaltungsaufwand erschwert worden. Die Zahl derjenigen Inhaber von Sozialwohnungen, deren Einkommeninzwischen weit über den festgesetzten Einkommensgrenzen liegt, ist nämlich relativ gering. Klare Unterbelegungsfälle sind bei Zugrundelegung fortschrittlicher Belegungsnormen selten. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich aus dem Zinserhöhungsverbot für öffentlich geförderte Eigenheime, das nach Auffassung einzelner Länder ohnehin umfassende Lösungen für das Fehlsubventionierungsproblem ausschließt. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 94) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Durchführungschancen und die Wirksamkeit ihres Sonderprogrammes Stadtsanierung, wenn — wie beabsichtigt — das Land Niedersachsen seinen Eigenanteil von 30 Millionen DM für das kommende Haushaltsjahr sperrt, und welche Schritte wird sie einleiten, um dennoch das Sanierungsvolumen von 90 Millionen DM sicherzustellen, damit die Sanierungsmaßnahmen in vollem Umfang durchgeführt werden können? Die Bundesregierung beurteilt die Durchführungschancen und die Wirksamkeit des Sonderprogramms Stadtsanierung 1975 im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen positiv. Mitte Oktober dieses Jahres hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau dem Land Niedersachsen gegenüber seine Zustimmung zur Förderung von 65 Bauvorhaben erklärt, die mit einem Investitionskostenvolumen von rd. 82 Millionen DM anteilige Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 29,35 Millionen DM erfordern. Aus vom Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellten Mitteln sind zwischenzeitlich Komplementärdarlehen in Höhe von 12,76 Millionen DM an die Träger der Vorhaben dieses Sonderprogramms ausgereicht. Damit sind der zwischen Bund und Land Niedersachsen getroffenen Verwaltungsvereinbarung entsprechend alle Voraussetzungen dafür gegeben, daß vom Land Bewilligungen ausgesprochen werden, die bis zum 31. Dezember 1975 zu Auftragsvergaben führen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14565' Der Niedersächsische Sozialminister hat mich in diesen Tagen davon unterrichtet, daß das Land Niedersachsen zur Sicherstellung der Anteilfinanzierung des niedersächsischen Teils des Bundesprogramms nach dem Städtebauförderungsgesetz für das Jahr 1976 Bundesmittel in Höhe von 30 Millionen DM aufbringen wird. Damit ist von Landesseite die Gewähr dafür gegeben, daß das Mitte dieses Monats aufgrund von Beratungen mit den Bauministern der Länder fortzuschreibende Bundesprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz 1976 auch in Niedersachsen voll wirksam werden kann. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 95 und 96) : Liegt der Bundesregierung Material darüber vor, in welchem Umfang in den zehn größten Städten der Bundesrepublik Deutschland Bauland ausgewiesen, jedoch noch nicht baulich genutzt ist? Sind der Bundesregierung Zahlen über bisher noch nicht genutzte Baurechte in den zehn größten Städten der Bundesrepublik Deutschland bekannt? Konkrete Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Auskunft des Deutschen Städtetages sind auch dort keine verwertbaren Angaben vorhanden. Es ist jedoch bekannt, daß in den großen Städten Baurechte aufgrund von Planungen, die zum Teil sehr weit zurückliegen, bestehen. Diese Planungen entsprechen zum großen Teil nicht mehr den heute geltenden städtebaulichen Vorstellungen und Anforderungen. Das geltende Städtebaurecht läßt jedoch die notwendige Anpassung insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen praktisch nicht zu. Auf die Problematik des § 44 BBauG wird hingewiesen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/4409 Fragen B 97 und 98) : Welche Sendungen lagen dem Preisgericht zur Verleihung des Jakob-Kaiser-Preises 1975 vor, und welche Gründe waren dafür maßgeblich, keine der eingereichten Sendungen als preiswürdig anzuerkennen? Was veranlaßt die Bundesregierung, den Jakob-Kaiser-Preis auch für 1976 auszuschreiben, und welche konkreten Erkenntnisse hat sie, für 1976 mit preiswürdigen Sendungen zu rechnen? Die Beantwortung Ihrer 1. Frage ergibt sich aus den beiden beigefügten Anlagen. Es handelt sich um a) eine Zusammenstellung der von den Sendeanstalten zum Jakob-Kaiser-Preis 1975 eingereichten Sendungen, aus der Sie die Autoren, die Titel, die Sender und die Sendetermine ersehen können; b) den Beschluß des unabhängigen Preisgerichtes für den Jakob-Kaiser-Preis 1975 vom 20. November 1975, der die Begründung für die negative Entscheidung der Preisrichter enthält. Zur 2. Frage darf ich Ihnen mitteilen, daß der Jakob-Kaiser-Preis 1976 bisher noch nicht ausgeschrieben worden ist. Die alljährliche Ausschreibung erfolgt jeweils etwa Mitte des Jahres (für 1975 z. B. am 11. 6. 1975) . Jakob-Kaiser-Preis 1975 (Zusammenstellung der nominierten Sendungen) Lfd. Einsender Titel mit Autor Kategorie Sendetermin Laufzeit Vorgelegtes Nr. bzw. Gestalter nach Minuten Material Angaben des Einsenders 1 Sender Der Autor und sein Kulturelles 1. 5. 1975 42'43" 1 MAZ Freies Berlin Thema — Feature 6 Manuskripte Walter Kempowski Wer will schon unter die Soldaten 2 Sender KONTRASTE Politisches 16. 5. 1974 45'00" 1 MAZ Freies Berlin Ausgabe vom Magazin 6 Manuskripte 16. Mai 1974 3 Südwestfunk Dem deutschen Volke Dokumen- 17. 6. 1975 43'54" 1 MAZ geboren in Oppenheim: tation 6 Manuskripte Paul Wallot von Rudolf Gemmecke 4 Südwestfunk Das ewige deutsche Politische 21. 12. 1974 28'32" 1 MAZ Einheitstrauma Information 6 Manuskripte von Sebastian Haffner 5 Westdeutscher Marianne findet Fernsehfilm 28, 11. 1974 56'44" 1 MAZ Rundfunk ihr Glück 6 Manuskripte Ein Film von Hannelore Klar 14566* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 Lfd. Einsender Titel mit Autor Kategorie Sendetermin Laufzeit Vorgelegtes Nr. bzw. Gestalter nach Minuten Material Angaben des Einsenders 6 Westdeutscher Aufgewachsen Redaktion 27. 8. 1975 45'00" 1 Filmkopie Rundfunk in der DDR Ost-West/ (Bild + Ton) aus der Reihe Spuren 6 Manuskripte „Fremde Heimat Deutschland" Autor: Claus-Ferdinand Siegfried 7 Zweites KENNZEICHEN D Politisches 12. 8. 1975 49'06" 1 MAZ/Farbe Deutsches Deutsches aus Magazin 6 Manuskripte Fernsehen Ost und West 8 Zweites Der deutsche Nachbar Dokumen- 6. 10. 1974 45'15" 1 MAZ/Farbe Deutsches 25 Jahre DDR tation 6 Inhaltsangaben Fernsehen Eine Bilanz von Manfred Rexin, Dirk Sager und Klaus Wilhelm 9 Zweites Alltag in Weimar Filmbericht 19. 5. 1975 44'33" 1 MAZ/Farbe Deutsches Bericht aus einer 6 Inhaltsangaben Fernsehen 1000jährigen Stadt von Dirk Sager Beschluß des Preisgerichts für die Verleihung des Jakob-Kaiser-Preises 1975 Das Preisgericht für den Jakob-Kaiser-Preis 1975 unter Vorsitz von Herrn Heinz-Werner Hübner hat am 20. 11. 1975 in Bonn die vorgeschlagenen Fernsehsendungen geprüft. Nominiert waren insgesamt 9 Sendungen, darunter eine Sendung aus der Kategorie „Fernsehfilm — Fernsehspiel". Die übrigen 8 Sendungen betrafen die Kategorie „Informationssendung". Auch in diesem Jahr war nach Ansicht des Preisgerichts keine der eingereichten Sendungen preiswürdig. Der Jakob-Kaiser-Preis 1975 wurde deshalb nicht vergeben. Nach Meinung der Preisrichter ist allerdings erkennbar geworden, daß auf Grund der besseren Berichterstattungsmöglichkeiten in der DDR in Zukunft umfangreichere und differenziertere Filminformationen zu erwarten sind. Das Preisgericht empfiehlt deshalb, den Jakob-Kaiser-Preis 1976 erneut auszuschreiben. Anlage 88 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 100 und 101) : In welchem Umfang wird durch die neuen Bewirtschaftungsgrundsätze des Bundesministers für Forschung und Technologie vom 1. Juli 1975 die Zusammenarbeit zwischen Industriefirmen und wissenschaftlichen Einrichtungen der Hochschulen erleichtert oder verhindert, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um gegebenenfalls durch Abänderung der Bewirtsdiaftungsgrundsätze die Zusammenarbeit zwischen Hochschulforschung und Wirtschaft zu erleichtern? In welchem Umfang wird die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen sowie zwischen kleinen Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Staates und der Wirtschaft durch die Bewirtschaftungsgrundsätze des Bundesministers für Forschung und Technologie verhindert oder erleichtert, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um eventuelle Mißstände abzustellen? Die neuen Bewirtschaftungsgrundsätze des Bundesministeriums für Forschung und Technologie für FE-Zuwendungen an Unternehmen der Wirtschaft (BKFT 75) sehen eine Reihe von nach Fallgruppen unterschiedlichen und nach dem Förderungssatz abgestuften Pflichten des Zuwendungsempfängers vor, die in ihren wesentlichen Punkten und in ihrem Verhältnis zu den bisherigen Regelungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktionen des Deutschen Bundestages betr. Erfolgsbeteiligung des Bundes bei staatlich geförderten Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben (Drucksache 7/3740) näher dargestellt und begründet wurden. Über besondere Vertragsmuster für (Unter)Aufträge, die bei Heranbeziehung Dritter im Rahmen geförderter Vorhaben anzuwenden sind (zur Zeit noch sogenannte BEwF-ZA), wird (und wurde auch bisher) sichergestellt, daß die Zuwendungsempfänger auch hinsichtlich der von Dritten in vertraglicher Kooperation erarbeiteten Ergebnisse ihren Verpflichtungen gegenüber dem Zuwendungsgeber nachkommen können. Diese Regelung ist notwendig, damit zum Beispiel die Nutzungsrechtsauflagen bei Beteiligung Dritter an geförderten FE-Vorhaben erfüllt werden können. Bei der Überlassung von Nutzungsrechten an dem erzielten FE-Ergebnis (§ 20 BKFT) und Veröffentlichungsrechten (Nutzungsrecht an den entstandenen Urheberrechten gemäß § 21 BKFT) wird in den BKFT Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14567* darüber hinaus ausdrücklich bestimmt, daß der Zuwendungsempfänger bei Vergabe von FE-(Unter)Aufträgen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Bund Rechnung tragen muß. Diese Vorschriften wurden auch auf die Fälle einer Förderung bis einschließlich 50 °/o der veranschlagten Kosten ausgedehnt. Die Vorschriften für die Vergabe von FE-(Unter)Aufträgen bedeuten jedoch kein ernsthaftes Hindernis für eine vertragliche Kooperation des geförderten Unternehmens mit Dritten bei der Durchführung von FE-Vorhaben, sei es mit Hochschulinstituten, anderen Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen (unabhängig von der Unternehmensgröße), weil — die etwa gegenüber Hochschulinstituten für den Bund zu sichernden Veröffentlichungsrechte nicht ausschließlicher Natur sind, also keinerlei Behinderung eigener Veröffentlichungen seitens der Hochschule darstellen und, soweit sie vom Bund tatsächlich wahrgenommen werden, dies auf Wunsch nur unter Nennung des Urhebers geschieht, — die gegenüber Vertragspartnern für den Bund zu sichernden Nutzungsrechte an dem FE-Ergebnis in aller Regel nur einen Ausschnitt der Rechte darstellen, die das geförderte Unternehmen ohnehin für sich beansprucht, — durch die in den neuen Bewirtschaftungsgrundsätzen geschaffene Möglichkeit der Einräumung exklusiver Nutzung (§ 24 BKFT) und der Möglichkeit marktnaher Förderung ohne Nutzungsrechtsauflagen (§ 25 BKFT) nunmehr auch dem Bestreben wechselseitiger Exklusivität der Vertragspartner Rechnung getragen werden kann, — in die einschlägige Vorschrift des § 20 (2) BKFT eine Ausnahmemöglichkeit für die Verpflichtung Dritter aufgenommen wurde. Im übrigen wird Kooperation bei FE-Vorhaben nicht zuletzt dadurch gefördert, daß getrennte Zuwendungen an verschiedene Partner zur Durchführung aufeinander abgestimmter FE-Arbeiten mit entsprechenden Kooperationsauflagen vergeben werden. Auch hierbei können — wie bei der Vergabe von (Unter)Aufträgen — die Einräumung einer exklusiven Nutzung der Ergebnisse oder die in den BKFT ebenfalls neu eingeführte Möglichkeit der marktnahen Förderung ohne Nutzungsrechtsauflagen die Kooperationsvereinbarungen erleichtern. Anlage 89 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) ((Drucksache 7/4409 Frage B 102): Trifft die Meldung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 3. November 1975 — Seite 25 — zu, daß rund 30 % aller Forschungsprojekte des Bundes wegen unzureichender Ubersicht, weil Doppelarbeit, überflüssig seien, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Feststellung zu ziehen? Die Angaben über 30% Doppelarbeit in der Forschung (FAZ vom 3. 12. 1975, S. 25) beziehen sich weder auf die Forschungsvorhaben des Bundes noch auf die gesamte Forschung in der Bundesrepublik Deutschland, sondern basieren auf Schätzungen, die vermutlich in den Vereinigten Staaten angestellt wurden. Es trifft sicher zu, daß die in weiten Bereichen der Wissenschaft und Technik immer noch unzulängliche Informationsversorgung zur Doppelarbeit in der Forschung führt. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und strebt an, diesem Mißstand mit folgenden Maßnahmen abzuhelfen: 1. Für den Bereich der Bundesregierung wird seit längerem ein Konzept zur Koordinierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Ressorts durchgeführt und laufend verbessert. Dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird demnächst ein weiterer Bericht hierzu übersandt. 2. Zu besseren Kommunikation in der Forschung trägt die Bundesregierung mit dem „Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation (IuD-Programm) ", das 1974 vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist, in erheblichem Maße bei. Das Programm zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Effizienz von Forschung und Entwicklung. Die Doppelarbeit mangels ausreichender Information über den weltweiten Erkenntnisstand wird im IuD-Programm selbst angesprochen. Es gehört zu den Zielen des Programms, einen besseren Zugang zu Informationen aller Art aus den verschiedensten Fach- und Aufgabenbereichen sicherzustellen, damit die auf der Welt vorhandenen Erkenntnisse und Fakten zur Lösung der Aufgaben unserer Zeit eingesetzt und Doppelarbeit und Fehlinvestitionen vermieden werden können. Das Programm sieht insbesondere den Aufbau von einer Forschungs-Informationsstelle, von Fachinformationssystemen und die Verbesserung der Infrastruktur des IuD-Wesens vor. Durch das Leistungsangebot dieser Stellen wird zur Transparenz von Forschung und Entwicklung entscheidend beigetragen. Eine der Maßnahmen des IuD-Programms ist der in der FAZ angesprochene Projektantrag des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, der z. Z. von Sachverständigen im Bundesministerium für Forschung und Technologie beraten wird. Anlage 90 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 103 und 104) : Welche Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Fachpublikationen sind in den letzten Jahren vom Bundesminister für Forschung und Technologie getätigt worden, wie viele Personen waren im Presse- und Öffentlichkeitsreferat des Bundesministeriums für Forschung und Technologie tätig, und welche Ausgaben sind nach dem Entwurf 1975 und 1976 vorgesehen? Welche Förderungsbeträge für Forschung und Entwicklung haben diejenigen Unternehmen in den letzten fünf Jahren erhalten, bei denen der Bundesminister für Forschung und Technolo- 14568* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 gie seit dem 1. Juli 1974 Ansprachen in Betriebsversammlungen gehalten hat (s. Stenographischer Bericht über die 202. Sitzung, S. 14 009)? Aus dem für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehenden Titel 531 01 und 531 02 (Kap. 30 01 im Einzelplan 30) wurden seit Bestehen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie folgende Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und die Veröffentlichung wissenschaftlicher Fachinformationen getätigt: 531 01 531 02 1973: 665 827,22 DM 168 406,62 DM 1974: 725 053,33 DM 203 236,42 DM Entsprechend dem Haushaltsplan 1975 und dem Entwurf für den Haushaltsplan 1976 sind dafür vorgesehen: 1975: 820 000,— DM 350 000,— DM 1976: 820 000,— DM 350 000,— DM Für die Informationsaktion Kernenergie sind in Kapitel 30 05, Titel 893 10 für die Jahre 1975/1976 DM 4 000 000,— vorgesehen. In bezug auf die Zahl der Mitarbeiter des Referats für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verweise ich auf die Beantwortung der Frage des Abgeordneten Lenzer in der 203. Sitznug des Deutschen Bundestages am 27. November 1975 (Protokoll Seite 14129 Anlage 98 zu Frage B 105) . Die nachstehenden Mittel wurden in den Jahren 1972 bis 1974 gezahlt bzw. für 1975 bereitgestellt. Für 1971 ließen sich die Beträge in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln, da die Datenbank DAVOR erst seit 1972 betrieben wird und diese Beträge nur manuell durch Beiziehung der Akten feststellbar wären. Unternehmen IST SOLL 1972 1972 bis 1974 bis 1974 TDM TDM Firma Messerschmidt-Bölkow-Blohm GmbH 283 343 35 270 Firma Demag-Fördertechnik GmbH 16 196 5 430 Firma ERNO 21 637 2 646 Firma AEG 144 053 76 147 Firma Interatom 134 258 61 788 Firma Dornier System GmbH 93 392 28 713 Firma Honeywell GmbH . . — 101 Firma Fried. Krupp GmbH . . 31 871 17 348 Firma Vereinigte Flugtechnische Werke Fokker GmbH 3 946 3 189 Firma Schindling AG (VDOLuftfahrtgerätewerk) — 43 Battelle-Institut 36 095 17 917 Firma Brown Boveri & Cie . . 26 069 15 239 Firma Klöckner-Werke AG . 2 587 — Die Firmen Waggonfabrik Uerdingen und Fahrzeugwerkstätten Falkenried erhalten Mittel des BMFT nur in Form von Unteraufträgen. Die Firma Ford, in deren Betriebsversammlung am 3. März 1975 ich eine Ansprache gehalten habe, hat in den letzten fünf Jahren keine Aufträge oder Zuwendungen des BMFT erhalten. Anlage 91 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 105 und 106) : Welche Beträge sind im Jahr 1975 aus dem Einzelplan 30 direkt an Hochschulen und hochschuleigene Institute geflossen? Welche Beträge werden nach dem vorliegenden Entwurf des Haushalts 1976 aus dem Einzelplan 30 direkt an Hochschulen und hochschuleigene Einrichtungen fließen? Zu Frage B 105: Welche Beträge im Jahre 1975 aus dem Epl. 30 direkt an Hochschulen und hochschuleigene Institute geflossen sind, läßt sich erst nach Abschluß des Haushaltsjahres 1975 beantworten, da in der Datenbank DAVOR die Mittelabflüsse erst dann vollständig erfaßt sein werden. Eine Auswertung der Datenbank ergibt für diesen Bereich die folgenden für das Jahr 1975 bereitgestellten Mittel: Förderung — durch das BMFT unmittelbar 130,7 Millionen DM — über Projektträger') 89,8 Millionen DM insgesamt 220,5 Millionen DM Zu Frage B 106: Eine schnelle Antwort nach den Beträgen für 1976 ist ebenfalls nur mit Hilfe der Datenbank DAVOR möglich, in der die bisher förmlich festgelegten Beträge gespeichert sind. Hieraus ergeben sich folgende Beträge für 1976: Förderung — durch das BMFT unmittelbar 69,8 Millionen DM — über Projektträger *) 50,8 Millionen DM insgesamt 120,6 Millionen DM *) Wegen der großen Zahl der über Projektträger laufenden Vorhaben liegen noch nicht alle Meldungen vor. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Frage B 107) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14569' Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschlage der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der Denkschrift Toxikologie, und welche Folgerungen zieht sie hieraus für ihre Förderungsmaßnahmen zugunsten der Deutschen Forschungsgemeinschaft? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Deutschen Forschungsgemeinschaft über die gegenwärtige und künftige Bedeutung der Toxikologie und begrüßt es, daß die DFG mit ihrer Denkschrift auf die Probleme dieses Faches hingewiesen und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation ausgesprochen hat. Bei der Prüfung dieser Empfehlungen im einzelnen wird abzuwägen sein, wie die berechtigte Forderung nach Intensivierung der Ausbildung, Weiterbildung und Forschung in diesem Gebiet mit allgemeinen wissenschaftspolitischen Grundsätzen in Einklang zu bringen ist. So darf zum Beispiel die Empfehlung, den toxikologischen Unterricht in den Studiengängen der Medizin, Chemie und Biologie zu erweitern, nicht insgesamt zu einer Stoffvermehrung und damit zwangsläufig zu einer Ausdehnung der Studienzeiten führen. Vielmehr wird von den Hochschulen zu prüfen sein, was anstelle des neu aufzunehmenden Stoffes aus den derzeitigen Studienplänen herausgenommen werden kann. Zur Weiterbildung in diesem Bereich könnte auch ein Fernstudienkurs in Verbindung mit einem Praktikum an einer Hochschule in Frage kommen. Diese Beispiele zeigen zugleich, daß die Verwirklichung der Empfehlungen in dem von der DFG vorgeschlagenen Stufenplan nur in einem Prozeß der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und den zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes erfolgen kann, der erfahrungsgemäß seine Zeit beanspruchen wird. Unmittelbare Folgerungen für die Förderung der DFG bieten sich aus dieser Denkschrift für die Bundesregierung zunächst nicht an, da die DFG ihre Mittel ohne Quotierung für die Finanzierung bestimmter Fachgebiete erhält und selbst über die Vergabe entscheidet. Die DFG ist also in der Lage, selbst Verschiebungen zugunsten besonders dringender und auch im öffentlichen Interesse liegender Forschungsgebiete vorzunehmen. Die vorgelegte Denkschrift und die Förderungspraxis der DFG zeigen, daß dies auch geschieht. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4409 Frage B 108) : Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die kulturpolitisch bedeutsamen Aufgaben des Buchhandels für die Förderung der Deutschen Buchhändlerschule Frankfurt/Main von der Ausnahmebestimmung des § 6 der Förderungsrichtlinien vom 23. Januar 1975 Gebrauch zu machen? Die Deutsche Buchhändlerschule hat beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft einen Zuschuß nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den laufenden Kosten überbetrieblicher Ausbildungsstätten beantragt. Eine Förderung nach diesen Richtlinien für das Jahr 1975 käme in Betracht, wenn bei der Deutschen Buchhändlerschule die Mehrauslastung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte angenommen werden könnte. Nach den Angaben des Antragstellers, des Börsenvereins für den deutschen Buchhandel e. V., liegt eine Mehrauslastung nicht vor. Nach § 6 der genannten Richtlinien kann der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen in begründeten Ausnahmefällen von § 3 der Richtlinien, der sich auf das Leerstehen und die Mehrauslastung überbetrieblicher Ausbildungsstätten bezieht, abweichen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat einen entsprechenden Antrag beim Bundesminister der Finanzen gestellt; die Prüfung innerhalb der Bundesregierung, ob im vorstehenden Fall erstmals die Ausnahmeklausel angewendet werden soll, ist noch nicht abgeschlossen. Ich werde Sie über den Fortgang auf .dem laufenden halten. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 109 und 110) : Wie hoch ist die Gesamtzahl der Studienplätze im Fach Zahnmedizin für das Wintersemester 1975/76? Hält die Bundesregierung damit die Kapazitäten in diesem Studienfach für ausgeschöpft? Zu Frage B 109: Aus dem Zusammenhang von Frage 1 und 2 ergibt sich, daß mit Ihrer Frage die Zahl der Studenten gemeint ist. Die statistischen Unterlagen für alle Länder hierzu werden frühestens im Januar 1976 zur Verfügung stehen. Daher ist gegenwärtig nur eine Schätzung der Zahl der Studierenden der Zahnmedizin möglich; sie wird im Wintersemester 1975/ 76 auf 7 100 geschätzt. Für das Sommersemester 1975 und das Wintersemester 1975/76 wurden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund insgesamt 1 313 Studienplätze im Studiengang Zahnmedizin vergeben. Zu Frage B 110: Genaue Daten über die Kapazität im Bereich der Zahnmedizin stehen nicht zur Verfügung. In den im Sommer 1975 abgeschlossenen Vorlauf zur Kapazitätsverordnung der Länder, der der Erprobung des Berechnungsverfahrens für die Kapazitäten diente, war auch der Studiengang Zahnmedizin einbezogen. Der Datenrücklauf für dieses Fach war gering. Die vorhandenen Daten lassen aber, wie auch in allen anderen Fächern, erkennen, daß die Kapazitätsauslastung der zahnmedizinischen Ausbildungsstätten sehr unterschiedlich ist. Diese Unterschiede erlauben den Schluß, daß die vorhandenen Kapazitäten nicht überall optimal genutzt werden und daher 14570* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 mit der jetzt vorhandenen Studentenzahl die Kapazitäten nicht erschöpft sind. Eine konkrete Antwort wird vom Probelauf zur novellierten Kapazitätsverordnung erwartet, der im Wintersemester 1976/77 durchgeführt wird. Gleichzeitig soll ein Kapazitätsberechnungsverfahren speziell für den Studiengang Zahnmedizin entwickelt werden, da die bisherigen Berechnungsformen noch als unzulänglich anzusehen sind. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4409 Fragen B 111 und 112): Sind alle Studierwilligen durch die ZVS benachrichtigt worden, daß nach dem 2. Nachrückverfahren z. B. an der Universität Bonn in den verschiedensten Fächern noch insgesamt 514 Studienplätze verlost werden würden (und inzwischen verlost worden sind), wenn nein, warum nicht? Ist beabsichtigt das ZVS-Verfahren so zu ändern, daß ein Losverfahren nicht mehr notwendig ist und die Studierwilligen nicht erst ca. 7 Wochen nach Vorlesungsbeginn mit dem Studium beginnen können? Die Ausgestaltung der Durchführung des gegenwärtigen Staatsvertragsverfahrens fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Nach § 23 der zur Durchführung des Staatsvertrages der Länder über die Vergabe von Studienplätzen erlassenen Vergabeverordnung soll das Vergabeverfahren von der ZVS dann für abgeschlossen erklärt werden, wenn die Durchführung von weiteren Nachrückverfahren im Hinblick auf die Anzahl der noch verfügbaren Studienplätze oder die fortgeschrittene Vorlesungszeit nicht mehr sinnvoll erscheint, spätestens jedoch zum 31. Mai (Sommersemester) bzw. zum 30. November (Wintersemester). Da ein einziges Nachrückverfahren etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt, werden höchstens 2 bis 3 derartige Nachrückverfahren nacheinander durchgeführt werden können. Die Durchführung von Nachrückverfahren ist erforderlich, um die nach dem Hauptverfahren noch verfügbaren Studienplätze auch aus Gründen der Gleichbehandlung nach den Kriterien des Staatsvertrages vergeben zu können. Andererseits müssen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Semester alle dann noch verfügbaren Studienplätze ohne weitere zeitliche Verzögerung vergeben werden, wenn wegen der fortgeschrittenen Vorlesungszeit ein sinnvolles Studium in dem betreffenden Semester noch möglich sein soll. Dies geschieht durch das von den Hochschulen durchgeführte Losverfahren gemäß § 24 Vergabeverordnung, das insoweit eine notwendige Ergänzung des ZVS-Verfahrens darstellt. Nach den in § 24 Vergabeverordnung getroffenen Regelungen können sich alle Studierwilligen mit den entsprechenden Voraussetzungen und nicht nur Bewerber des entsprechenden ZVS-Verfahrens an dem von den einzelnen Hochschulen durchgeführten Los-verfahren beteiligen. Da der ZVS lediglich die Anschriften derjenigen Studierwilligen vorliegen, die sich an den zum betreffenden Semester durchgeführten Vergabeverfahren beteiligt haben, ist eine individuelle Benachrichtigung aller Studierwilligen durch die ZVS nicht möglich. Der Abschluß des Vergabeverfahrens in einem Numerus-clausus-Studiengang wird jedoch von der ZVS in ihren Pressemitteilungen bekanntgemacht, so daß sich jeder Interessierte informieren kann.
Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 11. Dezember 1975 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Dr. Wörner, Frau Dr. Walz, Reddemann, Dr. Kraske, Dr. Kühler (Wolfsburg), Kroll-Schlüter, Dr. Hupka, Rommerskirchen, Dr. Jenninger, Ernesti, Solke, Nordlohne, de Terra und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Androhung presserechtlicher und strafrechtlicher Konsequenzen durch den Bundesminister der Verteidigung Georg Leber wegen ZDF-Sendung am 15. Oktober 1975 über angeblich parteipolitisch orientierte Personalführung in der Bundeswehr — Drucksache 7/4346 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4472 verteilt.
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates über den Nachweis des Warenursprungs, der zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1598/75 und der Verordnung (EWG) Nr. 1957/75 gefordert wird (Drucksache 7/4416)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Meßanlagen für Flüssigkeiten (außer Wasser) (Drucksache 7/4417)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein betreffend die Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 7/4418)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifstelle 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 7/4419)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksache 7/4420)
überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung über die Gemeinschaftspolitik für ein Programm auf dem Gebiet der Datenverarbeitung (Drucksache 7/4421)

überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Mayonnaise, Soßen aufgrund von Mayonnaisen und andere emulgierte Gewürzsoßen (Drucksache 7/4425)

überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur sechsten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1876/74 über den Zusatz von Alkohol zu Erzeugnissen des Weinsektors (Drucksache 7/4426)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entwurf für einen Beschluß des Assoziationsrats über die Anwendung von Artikel 8 des Assoziierungsabkommens auf die in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft hergestellten Waren
Entwurf für einen Beschluß des Assoziationsrats zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/62 zur Regelung des Verfahrens über die Erhebung des Anteilzolls nach Artikel 8 Absatz 1 des Assoziierungsabkommens
Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung von im Rahmen der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland erlassenen Vorschriften betreffend den Verkehr von Waren, die unter Verwendung von Waren aus dritten Ländern hergestellt sind, welche sich weder in der Gemeinschaft noch in Griechenland im freien Verkehr befanden (Drucksache 7/4442)
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I
Abschnitte A und C der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 2455/70 zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte frische oder gekühlte Fische (Drucksache 7/4443)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnungen des Rates zur Festsetzung der Richtplafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in den EFTA-Ländern (1976)

Entwürfe für Beschlüsse der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Einrichtung einer Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Schweden und Osterreich (Drucksache 7/4444)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die Beratung des Antrags des Vermittlungsausschusses zum Haushaltsstrukturgesetz — Drucksache 7/4461 —, die Beratung des Antrags des Vermittlungsausschusses zum Hochschulrahmengesetz — Drucksache 7/4462 —
14528 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
und die Beratung der Sammelübersicht 50 des Petitionsausschusses — Drucksache 7/4415 —. Von der Tagesordnung abgesetzt werden soll der Punkt 29, Beratung des Zweiten Berichts der Bundesregierung zur Verbraucherpolitik. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich schlage vor, daß wir die Sitzung noch für einige Minuten unterbrechen.

(Unterbrechung von 11.02 bis 11.04 Uhr)

Wir setzen die sofort zu Beginn kurz unterbrochene Sitzung fort..
Ich rufe den Zusatzpunkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz — HStruktG)
— Drucksache 7/4461 —
Berichterstatter: Abgeordneter Höcherl
Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Höcherl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am letzten Freitag beschlossen hatte, zu dem vom Deutschen Bundestag am Donnerstag der vergangenen Woche nach den ersten Vorschlägen des Vermittlungsausschusses geänderten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur die Zustimmung zu versagen, hat die Bundesregierung die erneute Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Der Vermittlungsausschuß hat sich gestern zum zweitenmal mit dem Gesetz befaßt und schlägt Ihnen die in der Ihnen vorliegenden Drucksache 7/4461 enthaltenen weiteren Änderungen des Gesetzesbeschlusses vor. Ich erlaube mir, die Berichterstattung auf die wesentlichen Punkte zu beschränken.
    Erstens. Zu Art. 1 des Haushaltsstrukturgesetzes war im ersten Vermittlungsverfahren beschlossen worden, daß die Neuregelung der Hochschullehrerbesoldung, die sogenannte C-Besoldung, im wesentlichen bis zum 31. Dezember 1977 ausgesetzt wird. Da die Länder befürchteten, daß mit dem Inkrafttreten der C-Besoldung auf sie erhebliche Mehrbelastungen in der Höhe von 70 bis 80 Millionen DM im Jahr zukämen, hatte die Bundesregierung zugesagt, einen Vorschlag zu unterbreiten, nach dem die Überleitungsvorschriften und die Vorschriften über die C-Besoldung entsprechend geändert werden. Ursprünglich war daran gedacht, diese Gesetzesänderung bei der ebenfalls gestern abgeschlossenen Beratung des Hochschulrahmengesetzes im Vermittlungsausschuß vorzunehmen. Der Vermittlungsausschuß war aber einmütig der Auffassung, daß in der Kürze der Zeit keine ausgereifte gesetzliche Regelung vorgeschlagen werden könne. Statt dessen einigte man sich in Übereinstimmung mit den Vertretern der Bundesregierung auf folgende Lösung:
    Auf Grund der von den Ländern vorgetragenen Einsparungswünsche im Bereich der Besoldungsordnung C wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der C-Besoldung, d. h. des 1. Januar 1978, einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem die Überleitungsvorschriften über die C-Besoldung so verändert werden, daß durch das Inkrafttreten der C-Besoldung insgesamt keine Mehrbelastungen für die Länder entstehen. Dabei wird gemäß der Einschätzung der Länder davon ausgegangen, daß die bisherige Fassung des die Hochschullehrer betreffenden Teiles des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes für die Länder Mehrkosten in Höhe von 70 bis 80 Millionen DM jährlich zur Folge gehabt hätte.
    Zweitens. Zu Art. 18 hatte der Bundesrat im ersten Vermittlungsverfahren eine ausgabensparende Fassung der Härteausgleichsregelung im Bundesausbildungsförderungsgesetz verlangt, die im ersten Vermittlungsverfahren keine Mehrheit gefunden hat. Bei der gestrigen erneuten Beratung hat sich der Vermittlungsausschuß dem Änderungsbegehren mit der Maßgabe angeschlossen, daß der Fall der Vorausleistungen nach § 36 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in den Härteausgleich einbezogen wird, um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Auszubildenden zu vermeiden.
    Drittens. Ebenso wurde gestern ohne Gegenstimme das Begehren des Bundesrates übernommen, Mittel nach dem Bundesvertriebenengesetz auch für die bis zum 31. Dezember 1976 gestellten Anträge von Altgeschädigten sowie in Härtefällen nicht nur für bis Ende 1978 gestellte Anträge, sondern auch noch für bis zum 31. Dezember 1980 gestellte Anträge bereitzustellen.
    Viertens. Der Vermittlungsausschuß einigte sich weiterhin einmütig darauf, zwei Änderungsbegehren des Bundesrates zum Krankenhausfinanzierungsgesetz voll zu übernehmen. Zum einen wird die vorgesehene Plafondierung des Bundesanteils an den Investitionskosten der Krankenhäuser, die nicht auf Neubaumaßnahmen entfallen, gestrichen. Es verbleibt also weiterhin bei dem vollen Bundesanteil von einem Drittel. Der Vermittlungsausschuß ging hierbei von folgender Auffassung aus:
    Bund und Länder sehen es als notwendig an, die Kostenentwicklung im Krankenhauswesen auf ein wirtschaftlich und finanziell tragbares Maß zu begrenzen. Bund und Länder halten verstärkte Bemühungen zum Abbau des Überhangs an Krankenhausbetten für notwendig. Dieses Ziel werden Bund und Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten insbesondere durch eine am Bedarf orientierte Krankenhausbedarfsplanung, durch bundesweite Kriterien für die bedarfsgerechte Versorgung mit Krankenhäusern, durch beschleunigte Umstellung nicht bedarfsgerechter Krankenhäuser auf andere Aufgaben sowie durch eine Abstimmung mit anderen stationären Einrichtungen wie Hochschulkliniken und Bundeswehrkrankenhäusern unterstützen. Auch die sonstigen von Bund und Ländern bereits gemeinsam eingeleiteten Maßnahmen zur Kostendämpfung werden verstärkt fortgeführt.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1975 14529
    Höcherl
    Zum anderen nachte sich der Vermittlungsausschuß das Begehren des Bundesrats zu eigen, die vorgesehene Verpflichtung zur Abstimmung der Bedarfsermittlung zwischen Bund und Ländern zu streichen. Hierzu gab der Bundesfinanzminister folgende Erklärung ab:
    Die Bundesregierung hält im Interesse einer bedarfsgerechten Versorgung mit Krankenhäusern eine Abstimmung der Bedarfsermittlung zwischen Bund und Ländern für notwendig. Dies gilt auch im Hinblick auf die begrenzten finanziellen Möglichkeiten bei Bund und Ländern. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder entsprechend der bisherigen guten Zusammenarbeit bereit sind, an dieser Abstimmung mitzuwirken, um Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern und auf Dauer sicherzustellen.
    Schließlich hat der Bundesrat begehrt, die Kosten für die mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten bei der Berechnung der Pflegesätze weiterhin bis zum 31. Dezember 1985 mit einzubeziehen. Hierzu schlägt der Vermittlungsausschuß jetzt einstimmig vor, die genannten Kosten noch bis zum 31. Dezember 1981 zu berücksichtigen.
    Fünftens. In der umstrittenen Frage, wie nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Mittel zwischen dem kommunalen Straßenbau und den Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr zu verteilen sind, hat sich der Vermittlungsausschuß nun einstimmig auf den Kompromißvorschlag geeinigt, daß der Verteilungsschlüssel für die Jahre 1977 und 1978 von bisher 50 : 50 auf 45 : 55 zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs geändert wird, daß aber ab 1979 entsprechend dem Begehren des Bundesrats wieder der alte Schlüssel 50 : 50 gelten soll. Ab dem Jahre 1979 wird den Ländern zudem die Möglichkeit eingeräumt, statt nur bis zu 10 v. H. bis zu 15 v. H. der ihnen für den kommunalen Straßenbau zugewiesenen Mittel für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs zu verwenden.
    Sechstens. Eine schwierige Frage stellte die Behandlung des Abbaus des Aufwertungsausgleichs für die Landwirtschaft dar. Hierzu schlägt der Vermittlungsausschuß jetzt den Abbau der steuerlichen Begünstigung der Landwirtschaft in sechs Stufen vor, d. h., die steuerliche Begünstigung von 1976 bis 1981 jeweils um 0,5 v. H. zu verringern, so daß sie ab dem Jahre 1981 wegfällt.
    Bezüglich des Körperschaftsteuergesetzes hat der Bundesrat zum einen begehrt, daß eine Erhöhung der Körperschaftsteuer für Sparkassen und andere Institute nur für ein Jahr, d. h. bis zum 1. Januar 1977, in Kraft gesetzt werden sollte. Zum anderen hatte der Bundesrat eine ermäßigte Erhöhung der Körperschaftsteuer vorgeschlagen. Hierzu hat jetzt der Vermittlungsausschuß einstimmig den Kompromiß vorgeschlagen, daß der Körperschaftsteuersatz bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten mit langfristigem Geschäft statt auf 44 nur auf 43 v. H., bei Sparkassen und Staatsbanken statt auf 45 auf 43 v. H. und bei Kreditgenossenschaften und Zentralkassen statt auf 42 auf 41 v. H. erhöht wird. Diese Steuersätze sollen zudem nur für die Veranlagungszeiträume 1976 bis 1977 gelten.
    Zum Bundeskindergeldgesetz war von seiten der Länder insbesondere der Einwand erhoben worden, daß die geplante Dauerregelung der Auszahlung von Kindergeld an Angehörige des öffentlichen Dienstes durch ihren Dienstherrn bzw. Arbeitgeber eine Kostenverlagerung vom Bund auf die Länder von etwa 1,5 Milliarden DM im Jahr zur Folge habe.
    Der Vermittlungsausschuß hat hinsichtlich des Zahlungsweges einstimmig vorgeschlagen, daß es, entsprechend dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses im ersten Vermittlungsverfahren, bei der Zweigleisigkeit der Zahlung des Kindergeldes als Dauerregelung verbleiben soll, die Zahllast aber ab 1. Januar 1977 den Bund trifft, wie sich dies auch nach der bisherigen Rechtslage ergeben hätte.
    Meine Damen und Herren, das ist das Ergebnis des Vermittlungsausschusses von gestern. Jetzt darf ich noch eine politische Bemerkung machen. Die Opposition, die als Sicherheitsrisiko bezeichnet wird, stimmt diesem Gesetz zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)