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ID0720929000

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ursula Schleicher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer heute aufmerksam zugehört hat, mußte heraushören, daß eigentlich in allen Fraktionen des Deutschen Bundestages zu einem bestimmten Gesichtspunkt anscheinend eine einheitliche Meinung herrscht, und zwar dazu, daß Mann und Frau, die eine Ehe eingehen, gemeinsam frei sollen entscheiden können, wie sie die anfallenden Aufgaben innerhalb ihrer Ehe wahrnehmen wollen und wie sie sie verteilen wollen. Ob nun diesem Grundsatz im praktischen Fall, nämlich in unserem
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14485
    Frau Schleicher
    Ehe- und Familienrecht, Rechnung getragen wird, hängt davon ab, ob unserem Antrag, der jetzt vorliegt, zugestimmt werden wird.
    Das im Grundgesetz angelegte lebendige Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Freiheit und sozialer Verantwortung gewinnt im Eherecht unmittelbare Bedeutung. Die Reform des Eherechts muß deshalb davon ausgehen, daß der Eheschließende in Ausübung seines Rechts auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit bewußt eine auch rechtliche Verantwortung übernimmt und darüber hinaus sozial relevante Bindungen schafft, aus denen ihn die Rechtsordnung nicht nach seinem Belieben zum Nachteil seines Ehepartners, seiner Kinder oder der Gesellschaft entlassen kann. Ein sozial gestaltetes Ehe- und Familienrecht hat die Verpflichtung zur Solidarität der Ehepartner untereinander über die Durchsetzung von Einzelinteressen zu stellen. Das Unterhaltsrecht ist deshalb auch nach diesen Grundsätzen auszugestalten.
    Der vorliegende Gesetzentwurf geht im Falle der Scheidung prinzipiell aber davon aus, daß künftig jeder der geschiedenen Ehegatten für seinen Unterhalt selber aufzukommen hat. Ausnahmen von diesem Prinzip werden eigens aufgeführt. Es handelt sich aber um eine Enumerierung von Einzeltatbeständen, die Frau Kollegin Schimschok heute früh schon dargelegt hat. Hier steht eine Lösung an, die wir so nicht mittragen können.
    Im Gegensatz hierzu sieht die CDU/CSU folgenden Ausgangspunkt. Grundsätzlich besteht auch nach der Scheidung eine wechselseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten füreinander. Ausnahmen sind festzulegen. Vereinbarungen über Scheidungsfolgen dürfen nämlich nicht unbillig sein oder dem Wohl der von der Scheidung betroffenen Kinder widersprechen. Wir wollen mit diesem Antrag also eine positive Generalklausel manifestieren.
    Dazu ein praktisches Beispiel. Zwei Menschen heiraten. Jeder der beiden Ehepartner überlegt sich vorher sehr genau, was er um der Eheschließung willen eventuell aufgibt. Es wird überlegt, wie die zu erwartenden Aufgaben geteilt werden können. Derjenige Ehepartner, der sich für eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit entscheidet, kann davon ausgehen, daß im Falle einer Scheidung in der Regel kaum einschneidende Änderungen auf ihn zukommen, es sei denn die Erziehung eines oder mehrerer Kinder. Derjenige Ehepartner aber, der sich für eine häusliche Tätigkeit entscheidet und keiner dauernden außerhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen wird, muß eine gewisse Garantie haben, daß ihm diese Entscheidung nicht eines Tages zum Nachteil gereichen wird. Wenn eine solche Lösung im Ehe- und Familienrecht untergebracht würde, könnte sie auch eine positive Wirkung auf die Ehe insgesamt haben; denn für viele Frauen ist gerade die Entscheidung schwierig, eine häusliche Tätigkeit einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit generell vorzuziehen. Wenn ihr das zukünftige Scheidungsrecht nicht mehr diesen Rückhalt gibt, dann wird es möglich sein, daß sie von daher Überlegungen anstellt, die für eine zukünftige Familie zumindest nicht günstig sein werden. Der Unterschied unserer
    Lösungsvorschläge zu jenen der Koalition besteht eben darin, daß prinzipiell diesem Anliegen im Unterhaltsrecht Rechnung getragen wird.
    Wichtig für die Urteilsfindung ist es auch, einmal auf die heutige Situation der Menschen in der Bundesrepublik einzugehen und festzustellen, inwieweit die gegenseitige Abhängigkeit der Ehepartner auch im materiellen Bereich vorliegt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, daß nur etwa 20 % der Frauen im Falle einer Scheidung von dem Ehemann so unabhängig sind, daß ihr sozialer Status durch eine Scheidung ohne Unterhaltsanspruch nicht berührt würde. Es bedarf also in der großen Zahl der Fälle einer Unterhaltsregelung. Um so fragwürdiger ist es, dieses Unterhaltsrecht nur nach aufgezählten Fällen regeln zu wollen, wie dies eben von der Koalition vorgesehen ist. In der Praxis wird sich erweisen, daß das menschliche Leben wesentlich mehr Phantasie spielen läßt, als dem Gesetzgeber — auch nicht im Traum — einfallen könnte. Von daher rührt unsere Bitte, den vorliegenden Antrag auf eine positive Generalklausel zu unterstützen, um dem Problem in diesem Sinne gerecht zu werden.
    Wir müssen aber auch sehen, daß im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend mehr Ehen geschieden worden sind und darüber hinaus auch der Anteil der Kinder aus geschiedenen Ehen zugenommen hat. Der Familienbericht der Bundesregierung sagt unter anderem, seit 1961 steigt die Zahl der von Ehescheidungen betroffenen Kinder stärker als die der geschiedenen Ehen selbst. In jeder dritten geschiedenen Ehe gibt es ein minderjähriges Kind, und in fast ebenso vielen Ehen gibt es sogar zwei und mehr Kinder. 1971 wurden in Deutschland 80 444 Ehen geschieden; in zwei Dritteln dieser Ehen lebten insgesamt über 90 000 minderjährige Kinder. Außerdem landen in den Heimen immer mehr Kinder und Jugendliche aus zerbrechenden, zerrütteten und geschiedenen Ehen. Wer kümmert sich um das Schicksal dieser sogenannten Scheidungswaisen?
    Ein weiterer genereller Gesichtspunkt ist auch zu sehen: Die Wiederverheiratungschancen der geschiedenen Männer liegen höher als die der Frauen, wobei festzustellen ist, daß 84 % der geschiedenen Männer wieder heiraten, die unter Vierzigjährigen sogar bis zu 90 %, die Fünfzigjährigen immer noch zu 50 %. Von den geschiedenen Frauen heiraten insgesamt weniger: Bei den unter Vierzigjährigen sind es noch 50 % der Frauen, bei den über Fünfzigjährigen sind es aber nur noch 20 % der Frauen. Die Sorge um die ältere Frau, die aber noch nicht 65 oder 63 Jahre alt ist, ist also berechtigt.
    Die CDU/CSU stellt deshalb aus ihrer Sicht bestimmte Anforderungen an das Gesetz. Die Ehe darf nicht nur um ihrer selbst willen gesehen werden, sondern auch als Institution, die geschützt werden muß. Wenn nämlich die Wahlfreiheit der Ehepartner gegeben ist, müssen nicht nur die Voraussetzungen vorhanden sein, sondern auch im Gesetz entsprechende Absicherungen gegeben werden. Wir sehen deshalb die einzige Möglichkeit darin, die fortwirkende Verantwortlichkeit der Ehepartner
    14486 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Frau Schleicher
    auch nach der Scheidung aufrechtzuerhalten, und zwar im Gegensatz zur Koalition, die in ihrem Entwurf die endgültige Trennung anstrebt.
    Es wird auch immer wieder betont, daß das neue Recht von einem bisher geprägten Leitbild der Hausfrau abgehen möchte, ohne ein neues Leitbild vorzuschreiben. Wir sehen aber in allen ihren praktischen Ausführungen im Gesetzestext, daß der Koalition das Leitbild der erwerbstätigen Ehepartner vorschweben muß, denn sonst müßte der Generalklausel des Zerrüttungsprinzips mit Fristenautomatik ein Paket von grundsätzlichen Absicherungen entgegengesetzt werden, und dies vermissen wir.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine endgültige Trennung ohne fortwirkende Verantwortung der Scheidungspartner füreinander, wie es die Koalition sieht, bringt mit sich, daß letzten Endes neue Lasten, die erst auf Grund einer Scheidung entstehen, eben dann von der gesamten Gesellschaft mitgetragen werden müssen. Wir haben uns stets für die soziale Sicherung des schwächeren Ehepartners nach der Scheidung ausgesprochen. Im Gegensatz zur Koalition wollen wir dies jedoch nicht auf das Alter beschränkt wissen. Für uns beginnt die Verpflichtung zur Sicherung des sozial schwächeren Ehepartners nicht erst, wenn dieser 65 Jahre alt ist. Was die Koalition anbetrifft, müssen wir bei ihren Vorstellungen für diesen Zeitraum ein Vakuum feststellen. Die Hausfrau und Mutter, die sich während einer 20jährigen Ehe allein ihrer Familie gewidmet hat und nicht außer Haus erwerbstätig gewesen ist, kann nicht nur von einem Tag auf den anderen aus der Ehe entlassen werden; sie wird auch, was ihre materielle und finanzielle Sicherung betrifft, auf die Straße gestellt: Mag sie doch für sich selbst sorgen! Für die Fürsorge der Koalitionsparteien wird sie erst wieder interessant, wenn sie über 65 Jahre alt ist.

    (Thürk [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Dies verträgt sich nicht mit unserem Grundverständnis von Ehe und Familie. Auch nach Auflösung der Ehe muß von dem Grundsatz der fortwirkenden Verantwortung der Eheleute füreinander ausgegangen werden. Unser Änderungsantrag zum Unterhaltsrecht geht hiervon aus. Die Regelung des Unterhaltsanspruches wird erst in der Praxis beweisen, was wir heute schon befürchten; es wird sich nämlich messen lassen, inwieweit eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über das gesamte Ehe- und Familienrecht positiv oder negativ beeinflußt werden wird. Koalition und Opposition gehen prinzipiell davon aus — dies ist jetzt so festgelegt —, daß die Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird. Wenn im Falle der Scheidung dann aber gerecht verfahren werden soll, so ist, gerade was den Unterhalt betrifft, davon auszugehen, daß Mann und Frau verschiedene Beiträge im Rahmen der Ehe geleistet haben. Diesem Gedanken wird im Koalitionsentwurf nicht Rechnung getragen. Wir bitten deshalb, dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion die Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist der Antrag begründet. In der Aussprache hat der Herr Abgeordnete Gnädinger das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz-Joachim Gnädinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weder der Text des nunmehr vorliegenden Änderungsantrages der Opposition noch die Ausführungen meiner Vorrednerin und schon gar nicht die seltsamen Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Lenz heute vormittag können über die Tatsache hinwegtäuschen, daß durch die vorgesehene Änderung des Unterhaltsrechts ganz erhebliche Verbesserungen erreicht werden.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Wer es glaubt, wird selig!)

    Herr Lenz, ich weiß, daß es nicht meine Aufgabe ist, im Rahmen der Debatte über diesen Antrag auf Ihre Ausführungen einzugehen. Ich möchte aber doch sagen, daß Sie hier eine kuriose Darstellung wundersamer Beispiele geboten haben. Ich nehme mir auf jeden Fall — auch im Rahmen dieser Auseinandersetzung — das Recht heraus, die Bezeichnung „volksfeindlich" noch einmal mit Nachdruck zurückzuweisen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU])

    Nun zurück zum Thema. Es liegt mir daran, Herr Vogel, festzuhalten, daß insbesondere die Stellung der geschiedenen Frau wesentlich vorteilhafter geregelt ist als im bisherigen Recht. Auf einen kurzen Nenner gebracht, kann man sagen: Das neue Unterhaltsrecht bringt erstens mehr soziale Gerechtigkeit und zweitens mehr soziale Sicherheit. Wer bisher allein oder überwiegend am Scheitern der Ehe schuld war, hatte keinerlei Anspruch auf Unterhalt — und dies ohne jegliche Rücksicht auf seine Bedürftigkeit oder auf seine jahrelange Mitarbeit während der Ehe. Insbesondere der schuldig geschiedenen haushaltsführenden Frau wurde durch die Scheidung ihre materielle Lebensgrundlage entzogen. Das gleiche Fehlverhalten hatte beim erwerbstätigen Mann ganz andere Folgen als bei der haushaltsführenden Frau. Nach der Scheidung hatte der schuldige Mann die gleichen Erwerbseinkünfte, während der Frau ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen worden ist.
    Sehr geehrte Frau Kollegin Schleicher, es ist nicht richtig, was Sie gesagt haben, denn die vom Ausschuß zur Annahme empfohlene Fassung besagt nicht etwa, daß die Ehegatten nach der Scheidung so zu behandeln seien, als ob sie nie verheiratet gewesen wären. In der Ausschußfassung wird — wie auch schon im Regierungsentwurf — natürlich ausdrücklich daran festgehalten, daß die gemeinsame Verantwortung der Ehegatten füreinander auch über die Ehescheidung hinausreicht.
    Die gegenseitige Verpflichtung zum Unterhalt über die Scheidung hinaus kann jedoch nicht bestehen, wenn die Bedürftigkeit des Ehepartners auf Umständen beruht, die z. B. erst nach 20 Jahren, nach der Scheidung eingetreten sind und die in keinerlei Zusammenhang mit der einmal geführten Ehe stehen.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14487
    Gnädinger
    Das Gesetz bringt, so meine ich, Frau Kollegin Schleicher, auch mehr soziale Sicherheit, weil wir den Unterhaltsanspruch durch klar umrissene Tatbestände regeln und dabei vom Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit ausgehen. Frau Kollegin Schimschok war zu Beginn der Sitzung am heutigen Nachmittag schon so freundlich, auf die einzelnen Punkte hinzuweisen, so daß es mir nicht notwendig erscheint, dies noch einmal im einzelnen darzustellen.

    (Thürk [CDU/CSU] : Enumerative Aufzählungen sind immer unvollständig!)

    Natürlich ist es richtig, Herr Thürk, daß der Gesetzgeber, wenn er eine enumerative Aufzählung macht, nicht alle Fälle des Lebens vorhersehen kann. Andererseits haben wir ja gerade deshalb in das Gesetz hineingeschrieben,

    (Thürk [CDU/CSU] : Auf unseren Antrag!)

    daß auch aus sonstigen schwerwiegenden Gründen Unterhalt verlangt werden kann. Das wissen Sie sehr genau, genauso gut wie ich.

    (Thürk [CDU/CSU] : Auf Antrag der Opposition!)

    Wir meinen allerdings im Gegensatz zur Opposition, daß dabei Umstände, die zum Scheitern der Ehe geführt haben, nicht zu berücksichtigen sind. Verführe man anders, also so, wie die Opposition in ihrem Antrag vorschlägt, kämen wir, meine ich, in zwei Gefahren. Einmal bestünde die Gefahr, daß sich die Rechtsprechung weiterhin an einem vom Schuldprinzip beherrschten Unterhaltsrecht orientierte, daß der Streit um den Unterhalt doch wieder auf das Verschulden an der Zerrüttung zurückgriffe, daß man wieder in die Intimsphäre eindringen müßte. Zweitens bestünde die Gefahr, daß Fehlverhalten im menschlichen Bereich zu wirtschaftlichen Sanktionen führen würde.
    Aus all diesen Gründen sind wir der Auffassung, daß eine Unterhaltsgewährung aus sonstigen schwerwiegenden Gründen Umstände, die zum Scheitern der Ehe geführt haben, nicht berücksichtigen kann.
    Ein letztes Wort zur negativen Härteklausel — sie ist von Frau Kollegin Schleicher angesprochen worden und wird im Antrag auf Drucksache 7/4448 behandelt —, also zu jener Bestimmung, nach der aus schwerwiegenden Gründen Unterhalt versagt werden kann, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür eigentlich gegeben wären. Koalition und Opposition unterscheiden sich nicht in der Frage der Notwendigkeit einer solchen Bestimmung; das darf und soll in dieser Debatte nicht verwischt werden. Heute ist viel von mangelnder Einzelfallgerechtigkeit gesprochen worden. Gerade diese negative Härteklausel in der Ausschußfassung ermöglicht Einzelfallgerechtigkeit; die weitgefaßte Formulierung der Opposition eröffnet daneben die Möglichkeit, über die Hintertür wieder Verschuldensgesichtspunkte ins Spiel zu bringen, und das sollten wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, gemeinsam nicht wollen.
    Aus all diesen Gründen können wir dem Änderungsantrag der Opposition auf Drucksache 7/4448
    unsere Zustimmung nicht geben. Ich beantrage für die Koalitionsfraktionen die Ablehnung dieses Antrages.

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP)